02.05.2014 Aufrufe

Gebührensatzung - Ev. Kirchengemeinde Oeding-Vreden-Stadtlohn

Gebührensatzung - Ev. Kirchengemeinde Oeding-Vreden-Stadtlohn

Gebührensatzung - Ev. Kirchengemeinde Oeding-Vreden-Stadtlohn

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Friedhofsgebührensatzung<br />

für den Friedhof<br />

der <strong>Ev</strong>angelischen <strong>Kirchengemeinde</strong><br />

<strong>Oeding</strong><br />

vom 20. Januar 2011<br />

Die <strong>Ev</strong>angelische <strong>Kirchengemeinde</strong> <strong>Oeding</strong><br />

– als Friedhofsträgerin –<br />

erlässt gemäß Artikel 159 Abs. 2 Kirchenordnung 2 . i. V. m. § 49 der Verordnung für die<br />

Vermögens- und Finanzverwaltung der <strong>Kirchengemeinde</strong>n, der Kirchenkreise und der<br />

kirchlichen Verbände in der <strong>Ev</strong>angelischen Kirche von Westfalen (Verwaltungsordnung –<br />

VwO) 3 . vom 26. April 2001 und § 10 Verordnung für das Friedhofswesen in der<br />

<strong>Ev</strong>angelischen Kirche von Westfalen (Friedhofswesenverordnung – VWVO) 4 . vom 18.<br />

Dezember 2003 sowie § 6 der Friedhofssatzung der <strong>Kirchengemeinde</strong> vom 18. Mai 2005<br />

für den evangelischen Friedhof in <strong>Oeding</strong> die nachstehende<br />

.<br />

...<br />

Friedhofsgebührensatzung<br />

§ 1<br />

Gebührenpflicht<br />

( 1 ) Für die Benutzung des Friedhofes/der Friedhöfe und der Bestattungseinrichtungen sowie<br />

für weitere Leistungen der Friedhofsverwaltung werden nach Maßgabe dieser Satzung<br />

Gebühren erhoben.<br />

( 2 ) Die Gebührenpflicht entsteht mit der Erbringung der Leistung.<br />

( 3 ) 1 Werden beantragte Leistungen nur teilweise in Anspruch genommen, so ist dennoch<br />

die volle Gebühr zu entrichten.<br />

2 Wird von der Benutzung des Friedhofs und seiner Bestattungseinrichtung nach Beantragung<br />

Abstand genommen, sind die Aufwendungen zu ersetzen, die der Friedhofsverwaltung<br />

entstanden sind.<br />

.<br />

§ 2<br />

Gebührenschuldner<br />

1 Zur Zahlung der Gebühren ist die nutzungsberechtigte Person oder die Person verpflichtet,<br />

in deren Auftrag der Friedhof oder die Bestattungseinrichtungen benutzt werden. 2 Ist eine<br />

Personenmehrheit Gebührenschuldnerin, so haftet jede einzelne Person als<br />

Gesamtschuldnerin.<br />

.<br />

§ 3<br />

Fälligkeit und Widerspruch


( 1 ) 1 Die Festsetzung der Gebühren erfolgt durch schriftlichen Gebührenbescheid. 2 Dieser<br />

wird der Gebührenschuldnerin oder dem Gebührenschuldner durch einen einfachen Brief<br />

bekannt gegeben.<br />

( 2 ) Die Gebühren sind mit Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.<br />

( 3 ) Die Friedhofsträgerin kann Bestattungen und Leistungen verweigern, sofern fällige<br />

Gebühren nicht entrichtet worden sind.<br />

( 4 ) Die Gebühren unterliegen der Beitreibung im Verwaltungszwangsverfahren.<br />

( 5 ) 1 Gegen den Gebührenbescheid ist der Widerspruch zulässig. 2 Der Widerspruch hat<br />

keine aufschiebende Wirkung. 3 Über den Widerspruch entscheidet das Leitungsorgan der<br />

Friedhofsträgerin. 4 Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes<br />

und der Verwaltungsgerichtsordnung.<br />

.<br />

§ 4<br />

Gebührentarif<br />

I. Nutzungsgebühren<br />

1. Reihengrabstätten<br />

1.1 Reihengrabstätten mit Nutzungsrecht<br />

1.1.1 Erdbestattungen von Totgeburten 520,00 Euro<br />

Ruhezeit 15 Jahre<br />

1.1.2 Erdbestattungen von Verstorbenen bis zum<br />

865,00 Euro<br />

vollendeten 5. Lebensjahr<br />

Ruhezeit 30 Jahre<br />

1047,00 Euro<br />

1.1.3 Erdbestattungen von Verstorbenen vom vollendeten<br />

5. Lebensjahr an<br />

Ruhezeit 30 Jahre<br />

1047,00 Euro<br />

1.1.4 Urnenbeisetzungen<br />

Ruhezeit 30 Jahre<br />

1047,00 Euro<br />

1.2 Reihengemeinschaftsgrabstätten ohne Nutzungsrecht einschließlich Unterhaltung<br />

durch die Friedhofsträgerin und Namensplatte<br />

1.2.1 Erdbestattungen<br />

(Ruhezeit Jahre) ./.<br />

1.2.2 Urnenbeisetzungen<br />

(Ruhezeit Jahre) ./.<br />

2. Wahlgrabstätten<br />

2.1 Wahlgrabstätten<br />

2.1.1 Erdbestattungen je Grab<br />

(Nutzungszeit 30 Jahre)<br />

2.1.2 Urnenbeisetzung je Grab<br />

(Nutzungszeit 30 Jahre)<br />

2.1.3 Verlängerungsgebühr für Erdbestattungen<br />

je Grab und Jahr<br />

2.1.4 Verlängerungsgebühr für Urnenbeisetzungen<br />

1047,00 Euro<br />

1047,00 Euro<br />

34,90 Euro


je Grab und Jahr 34,90 Euro<br />

2.2 Wahlgemeinschaftsgrabstätten einschließlich Unterhaltung durch die Friedhofsträgerin<br />

2.2.1 Erdbestattungen je Grab<br />

(Nutzungszeit Jahre) ./.<br />

2.2.2 Urnenbeisetzung je Grab<br />

(Nutzungszeit Jahre) ./.<br />

2.2.3 Verlängerungsgebühr für Erdbestattungen<br />

je Grab und Jahr ./.<br />

2.2.4 Verlängerungsgebühr für Urnenbeisetzungen<br />

je Grab und Jahr ./.<br />

II. Friedhofsunterhaltungsgebühren<br />

Von den Nutzungsberechtigten, die vor Inkrafttreten dieser Gebührensatzung vom 20.01.2011<br />

Nutzungsrechte erworben haben, wurden bis zum Ablauf der Ruhezeit bzw. Nutzungszeit eine<br />

Friedhofsunterhaltungsgebühr von 10 Euro je Grab und Jahr erhoben.<br />

III. Bestattungsgebühren<br />

Grundgebühren<br />

Erdbestattungen von Totgeburten<br />

Erdbestattungen von Verstorbenen bis zum<br />

vollendeten 5. Lebensjahr<br />

Erdbestattungen von Verstorbenen vom vollendeten<br />

5. Lebensjahr an<br />

Urnenbeisetzungen<br />

150,00 Euro<br />

150,00 Euro<br />

300,00 Euro<br />

150,00 Euro<br />

Besondere Gebühren<br />

Benutzung der Friedhofskapelle ./.<br />

Dekoration der Friedhofskapelle ./.<br />

Orgelspiel ./.<br />

Benutzung der Leichenkammer ./.<br />

Benutzung der Kühleinrichtung ./.<br />

Dekoration der Leichenkammer ./.<br />

Ausschmückung des Grabes ./.<br />

Sargträger ./.<br />

Einheitliche Grabplatte gem. § 9 Abs. 7<br />

./.<br />

Friedhofssatzung<br />

Zusatzgebühren bei Bestattungen / Beisetzungen an<br />

./.<br />

Samstagen


IV. Gebühren für Umbettungen<br />

Gebühren werden bei Bedarf berechnet<br />

bei Erdbestattungen von Totgeburten<br />

und Verstorbenen bis zum vollendeten<br />

5. Lebensjahr je Grab<br />

1. Umbettung auf dem<br />

selben Friedhof<br />

bei Erdbestattungen von<br />

Verstorbenen vom vollendeten<br />

5. Lebensjahr an<br />

je Grab<br />

bei Urnenbeisetzungen<br />

je Grab<br />

2. Umbettung auf einen ./.<br />

anderen Friedhof der<br />

Friedhofsträgerin (ohne<br />

Überführungskosten).<br />

./. ./.<br />

3. Ausbettung bei Überführung<br />

auf einen<br />

fremden Friedhof<br />

4. Einbetttung bei Über-<br />

Führung von einem<br />

fremden Friedhof<br />

V. Sonstige Gebühren<br />

1. Für die Genehmigung<br />

1.1 zur Errichtung eines stehenden Grabmales einschließlich der Prüfung der ./.<br />

Standsicherheit<br />

.<br />

1.2 zur Errichtung eines liegenden Grabmales ./.<br />

1.3 zur Änderung eines Grabmales ./.<br />

1.4 zur Errichtung von sonstigen baulichen Anlagen (u.a. Grabeinfassungen) /.<br />

2. Für die Erteilung von Berechtigungskarten an Gewerbetreibende ./.<br />

3. Für die Überlassung eines Exemplares der Friedhofssatzung (Schutzgebühr) ./.<br />

4. Für Bescheinigungen der Friedhofsverwaltung ./.<br />

5. Für die Umschreibung von Nutzungsrechten ./.<br />

.<br />

§ 5<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

( 1 ) Diese Friedhofsgebührensatzung und alle Änderungen hierzu bedürfen zu ihrer<br />

Gültigkeit der öffentlichen Bekanntmachung.<br />

( 2 ) Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen gemäß § 35 der Friedhofssatzung der<br />

<strong>Kirchengemeinde</strong> vom 18. Mai 2005<br />

.


§ 6<br />

Inkrafttreten<br />

( 1 ) Diese Friedhofsgebührensatzung und alle Änderungen treten gemäß § 36 der<br />

Friedhofssatzung der <strong>Kirchengemeinde</strong> vom 18. Mai.2005 in Kraft.<br />

( 2 ) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührensatzung tritt die Friedhofsgebührenordnung<br />

vom 20. Oktober 2005 außer Kraft.<br />

Südlohn-<strong>Oeding</strong>, den 20. Januar 2011<br />

Die Friedhofsträgerin<br />

_______________________ _______________________ _________________________<br />

Vorsitzende Presbyter Presbyter

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!