Gebührensatzung - Ev. Kirchengemeinde Oeding-Vreden-Stadtlohn
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IV. Gebühren für Umbettungen<br />
Gebühren werden bei Bedarf berechnet<br />
bei Erdbestattungen von Totgeburten<br />
und Verstorbenen bis zum vollendeten<br />
5. Lebensjahr je Grab<br />
1. Umbettung auf dem<br />
selben Friedhof<br />
bei Erdbestattungen von<br />
Verstorbenen vom vollendeten<br />
5. Lebensjahr an<br />
je Grab<br />
bei Urnenbeisetzungen<br />
je Grab<br />
2. Umbettung auf einen ./.<br />
anderen Friedhof der<br />
Friedhofsträgerin (ohne<br />
Überführungskosten).<br />
./. ./.<br />
3. Ausbettung bei Überführung<br />
auf einen<br />
fremden Friedhof<br />
4. Einbetttung bei Über-<br />
Führung von einem<br />
fremden Friedhof<br />
V. Sonstige Gebühren<br />
1. Für die Genehmigung<br />
1.1 zur Errichtung eines stehenden Grabmales einschließlich der Prüfung der ./.<br />
Standsicherheit<br />
.<br />
1.2 zur Errichtung eines liegenden Grabmales ./.<br />
1.3 zur Änderung eines Grabmales ./.<br />
1.4 zur Errichtung von sonstigen baulichen Anlagen (u.a. Grabeinfassungen) /.<br />
2. Für die Erteilung von Berechtigungskarten an Gewerbetreibende ./.<br />
3. Für die Überlassung eines Exemplares der Friedhofssatzung (Schutzgebühr) ./.<br />
4. Für Bescheinigungen der Friedhofsverwaltung ./.<br />
5. Für die Umschreibung von Nutzungsrechten ./.<br />
.<br />
§ 5<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
( 1 ) Diese Friedhofsgebührensatzung und alle Änderungen hierzu bedürfen zu ihrer<br />
Gültigkeit der öffentlichen Bekanntmachung.<br />
( 2 ) Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen gemäß § 35 der Friedhofssatzung der<br />
<strong>Kirchengemeinde</strong> vom 18. Mai 2005<br />
.