Gebührensatzung - Ev. Kirchengemeinde Oeding-Vreden-Stadtlohn
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§ 6<br />
Inkrafttreten<br />
( 1 ) Diese Friedhofsgebührensatzung und alle Änderungen treten gemäß § 36 der<br />
Friedhofssatzung der <strong>Kirchengemeinde</strong> vom 18. Mai.2005 in Kraft.<br />
( 2 ) Mit Inkrafttreten dieser Friedhofsgebührensatzung tritt die Friedhofsgebührenordnung<br />
vom 20. Oktober 2005 außer Kraft.<br />
Südlohn-<strong>Oeding</strong>, den 20. Januar 2011<br />
Die Friedhofsträgerin<br />
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Vorsitzende Presbyter Presbyter