Informationsblatt für Berater und Beraterinnen - Ãkomanagement ...
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5. Durchführung der Beratung<br />
Die Durchführung der Beratung erfolgt entsprechend dem Teilnahmeantrag des Förderwerbers/der<br />
Förderwerberin. Nach Abschluss des Projekts, ist die je Beratungsebene vorgesehene Mindestanzahl an<br />
klima- <strong>und</strong> umweltrelevanten Maßnahmen vom <strong>Berater</strong>/von der <strong>Berater</strong>in in die Maßnahmendatenbank<br />
einzugeben. Die Vergabe eines Zugangscodes erfolgt durch das Programmmanagement nach Anmeldung der<br />
<strong>Berater</strong> <strong>und</strong> <strong>Berater</strong>innen.<br />
6. Abrechnung der erbrachten Leistung<br />
Nach Abschluss der Beratungstätigkeit für die Projektberatung erfolgt die Rechnungslegung des <strong>Berater</strong>s/der<br />
<strong>Berater</strong>in an die beratene Organisation, welcher eine Rechnung über die gesamte Beratungsleistung <strong>und</strong> die<br />
gesamte Umsatzsteuer gelegt werden muss. Der <strong>Berater</strong>/die <strong>Berater</strong>in übermittelt die zur Abrechnung<br />
erforderlichen Beilagen aus der Maßnahmendatenbank. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann danach<br />
elektronisch/online das Auszahlungsansuchen stellen. Der Förderanteil wird direkt an den Fördernehmer/die<br />
Fördernehmerin ausbezahlt.<br />
Die erforderlichen Unterlagen für den Online Auszahlungsantrag sind:<br />
• Das Auszahlungsansuchen<br />
• Die von der beratenen Organisation firmenmäßig unterfertigte Liste der geplanten Maßnahmen (aus<br />
Maßnahmendatenbank)<br />
• die vom Beratungsunternehmen <strong>und</strong> der beratenen Organisation firmenmäßig unterschriebene<br />
St<strong>und</strong>enaufstellung<br />
• Kopie/Scann der Originalrechnung des Beratungsunternehmens<br />
• Kopie/Scann des Zahlungsbeleges über die Begleichung des <strong>Berater</strong>- <strong>und</strong> <strong>Berater</strong>innenhonorars<br />
2. Nach der Projektberatung erfolgt dann die eigenständige Umsetzung der Maßnahmen in der beratenen<br />
Organisation. Nach der Umsetzung ist es vorgesehen, die Maßnahmen im Rahmen der Check-Beratung<br />
(diese wird für gewöhnlich gemeinsam mit der Projektberatung beantragt) durch den <strong>Berater</strong>/die <strong>Berater</strong>in<br />
überprüfen zu lassen. Die realisierten Maßnahmen werden mit quantifizierbaren Einspareffekten in der<br />
Maßnahmendatenbank erfasst. Die Abrechnung der Ökomanagement NÖ-Check-Beratung kann erst nach<br />
Eintragung der erforderlichen Anzahl von umgesetzten Maßnahmen in die Maßnahmendatenbank erfolgen.<br />
Ebene 1 – Pionier: Umsetzung von zumindest einer klima- <strong>und</strong> umweltrelevanten Maßnahme, welche über<br />
die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht<br />
Ebene 2 – Profi: Umsetzung von zumindest drei klima- <strong>und</strong> umweltrelevanten Maßnahmen, welche über<br />
die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen<br />
Ebene 3 – Champion: Umsetzung von zumindest drei klima- <strong>und</strong> umweltrelevanten Maßnahmen, welche<br />
über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen, <strong>und</strong> die Vorlage eines gültigen Zertifikats über<br />
das Umweltmanagementsystem<br />
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ökomanagement niederösterreich | Programmmanagement<br />
Im Auftrag des Landes Niederösterreich: ConPlusUltra GmbH - Wissen was geht. Tun was wirkt.<br />
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