Informationsblatt für Berater und Beraterinnen - Ãkomanagement ...
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Der Abrechnung der Checkberatung an die Förderstelle sind folgende Unterlagen beizulegen:<br />
• Die von der beratenen Organisation firmenmäßig unterfertigte Liste der realisierten Maßnahmen (aus<br />
Maßnahmendatenbank)<br />
• Kopie des Zertifikates nach ISO 14001 oder EMAS (nur für die Ebene Champion)<br />
• die sowohl vom <strong>Berater</strong>/der <strong>Berater</strong>in als auch von der beratenen Organisation firmenmäßig<br />
unterschriebene St<strong>und</strong>enaufstellung<br />
• Originalrechnung des Beratungsunternehmens<br />
7. Neue Beratungen in den Folgejahren<br />
Die neuerliche Beratung der Organisation zur Stärkung des langfristigen Engagements <strong>und</strong> zur Umsetzung<br />
weiterer umweltrelevanter Maßnahmen ist möglich bzw. erwünscht. Teilnahme <strong>und</strong> Auszeichnung sind jedes<br />
Jahr möglich. Ein neuer Teilnahmeantrag kann erst nach Abschluss der Check-Beratung gestellt werden. Eine<br />
Projektberatung kann nur einmal pro Jahr beantragt werden (maßgeblich ist die Jahreszahl des Datums am<br />
Teilnahmeantrag).<br />
8. Ökomanagement NÖ-<strong>Berater</strong> <strong>und</strong> <strong>Berater</strong>innen Meetings<br />
Von den <strong>Berater</strong>n/<strong>Berater</strong>innen wird die persönliche Teilnahme an den vom Programmmanagement<br />
organisierten Workshops <strong>und</strong> Jour-Fixes erwartet. Bei Beratungsfirmen mit mehreren registrierten<br />
Ökomanagement NÖ-<strong>Berater</strong>n/<strong>Berater</strong>innen wird zumindest die Teilnahme einer dieser Personen<br />
vorausgesetzt.<br />
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ökomanagement niederösterreich | Programmmanagement<br />
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