Ausgabe 3/2008 - Gemeinde Oetwil an der Limmat
Ausgabe 3/2008 - Gemeinde Oetwil an der Limmat
Ausgabe 3/2008 - Gemeinde Oetwil an der Limmat
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Auto fahren o<strong>der</strong> telefonieren:<br />
Beides zusammen geht nicht<br />
Beratungsstelle für Unfallverhütung<br />
Telefonieren am Steuer lenkt stark ab. Dadurch steigt das<br />
Unfallrisiko um das Vier- bis Fünffache. Internationale Studien<br />
zeigen, dass sich beim Telefonieren im Auto die Reaktionszeit<br />
mehr als verdoppelt. Das k<strong>an</strong>n ausschlaggebend<br />
dafür sein, ob Sie z. B. ein Kind auf <strong>der</strong> Strasse rechtzeitig<br />
sehen und noch bremsen können o<strong>der</strong> nicht.<br />
Lenkerinnen und Lenker müssen ihre ungeteilte Aufmerksamkeit<br />
<strong>der</strong> Strasse und dem Verkehr widmen. Deshalb<br />
vertragen sich Telefonieren und Autofahren nicht. Denn beim<br />
H<strong>an</strong>tieren mit dem H<strong>an</strong>dy und während des Gesprächs<br />
häufen sich die Fahrfehler, die Orientierung wird beeinträchtigt<br />
und <strong>der</strong> Fahrstil unregelmässig. Dasselbe gilt natürlich<br />
auch für das Schreiben und Lesen von SMS. Selbst mit<br />
einem Headset o<strong>der</strong> mit einer Freisprech<strong>an</strong>lage ist die<br />
Ablenkung durch das geführte Gespräch so gross, dass die<br />
Aufmerksamkeit für das Verkehrsgeschehen geschmälert ist.<br />
Deshalb empfiehlt die bfu:<br />
Während des Autofahrens generell aufs Telefonieren<br />
verzichten, auch mit einem Headset o<strong>der</strong> einer<br />
Freisprech<strong>an</strong>lage.<br />
Das H<strong>an</strong>dy während <strong>der</strong> Autofahrt ausschalten bzw.<br />
die Mailbox aktivieren und nach <strong>der</strong> Fahrt zurückrufen.<br />
Auf längeren Fahrten zwischendurch eine Pause<br />
einlegen und bei dieser Gelegenheit telefonieren.<br />
bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung<br />
Hodlerstrasse 5a<br />
CH-3011 Bern<br />
Tel. +41 31 390 22 22<br />
Fax +41 31 390 22 30<br />
info@bfu.ch<br />
www.bfu.ch<br />
_______________________________________________________________________________<br />
Zurückschneiden von Bäumen und Büschen<br />
Der Herbst und Winter mit Nebel und eisigen Strassen<br />
stehen bevor. Die Verkehrssicherheit in <strong>Oetwil</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Limmat</strong> soll jedoch gerade während <strong>der</strong> dunklen und<br />
nassen Jahreszeit gewährleistet bleiben. Äste und Gebüsche,<br />
welche die Sicht behin<strong>der</strong>n, müssen laufend entfernt<br />
werden.<br />
Eigentümer von Grundstücken <strong>an</strong> öffentlichen Strassen,<br />
Fusswegen und Plätzen sind dazu verpflichtet, ihre Bäume,<br />
Sträucher, Hecken und Einfriedungen, welche in den Strassen-<br />
beziehungsweise den Wegraum ragen, bis spätestens<br />
zum 20. Oktober <strong>2008</strong> (Häckseln) zurückzustutzen.<br />
Bitte beachten Sie beim Zurückschneiden die folgenden<br />
Vorschriften:<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
Seitlich hat <strong>der</strong> Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze<br />
zu erfolgen.<br />
Über Strassen muss <strong>der</strong> Fahrraum bis auf Höhe von<br />
mindestens 4.50 m freigehalten werden.<br />
Über Fusswegen und Trottoirs muss die lichte Höhe<br />
mindestens 2.50 m betragen.<br />
Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln und Strassennamensschil<strong>der</strong><br />
dürfen nicht überwachsen sein.<br />
Bei Strasseneinmündungen, Strassenkreuzungen und<br />
Ausfahrten auf die Strassen müssen Sichtzonen eingehalten<br />
werden. In den Sichtzonen muss sichtfreier<br />
Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und einer solchen<br />
von 3 m gewährleistet sein. Einzelne, die Sicht nicht<br />
hemmende Bäume, St<strong>an</strong>gen und Masten sind innerhalb<br />
<strong>der</strong> Sichtzone mit einem Abst<strong>an</strong>d von mindestens 2 m ab<br />
Fahrbahn zugelassen.