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Ausgabe 3/2008 - Gemeinde Oetwil an der Limmat

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Auto fahren o<strong>der</strong> telefonieren:<br />

Beides zusammen geht nicht<br />

Beratungsstelle für Unfallverhütung<br />

Telefonieren am Steuer lenkt stark ab. Dadurch steigt das<br />

Unfallrisiko um das Vier- bis Fünffache. Internationale Studien<br />

zeigen, dass sich beim Telefonieren im Auto die Reaktionszeit<br />

mehr als verdoppelt. Das k<strong>an</strong>n ausschlaggebend<br />

dafür sein, ob Sie z. B. ein Kind auf <strong>der</strong> Strasse rechtzeitig<br />

sehen und noch bremsen können o<strong>der</strong> nicht.<br />

Lenkerinnen und Lenker müssen ihre ungeteilte Aufmerksamkeit<br />

<strong>der</strong> Strasse und dem Verkehr widmen. Deshalb<br />

vertragen sich Telefonieren und Autofahren nicht. Denn beim<br />

H<strong>an</strong>tieren mit dem H<strong>an</strong>dy und während des Gesprächs<br />

häufen sich die Fahrfehler, die Orientierung wird beeinträchtigt<br />

und <strong>der</strong> Fahrstil unregelmässig. Dasselbe gilt natürlich<br />

auch für das Schreiben und Lesen von SMS. Selbst mit<br />

einem Headset o<strong>der</strong> mit einer Freisprech<strong>an</strong>lage ist die<br />

Ablenkung durch das geführte Gespräch so gross, dass die<br />

Aufmerksamkeit für das Verkehrsgeschehen geschmälert ist.<br />

Deshalb empfiehlt die bfu:<br />

Während des Autofahrens generell aufs Telefonieren<br />

verzichten, auch mit einem Headset o<strong>der</strong> einer<br />

Freisprech<strong>an</strong>lage.<br />

Das H<strong>an</strong>dy während <strong>der</strong> Autofahrt ausschalten bzw.<br />

die Mailbox aktivieren und nach <strong>der</strong> Fahrt zurückrufen.<br />

Auf längeren Fahrten zwischendurch eine Pause<br />

einlegen und bei dieser Gelegenheit telefonieren.<br />

bfu – Beratungsstelle für Unfallverhütung<br />

Hodlerstrasse 5a<br />

CH-3011 Bern<br />

Tel. +41 31 390 22 22<br />

Fax +41 31 390 22 30<br />

info@bfu.ch<br />

www.bfu.ch<br />

_______________________________________________________________________________<br />

Zurückschneiden von Bäumen und Büschen<br />

Der Herbst und Winter mit Nebel und eisigen Strassen<br />

stehen bevor. Die Verkehrssicherheit in <strong>Oetwil</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Limmat</strong> soll jedoch gerade während <strong>der</strong> dunklen und<br />

nassen Jahreszeit gewährleistet bleiben. Äste und Gebüsche,<br />

welche die Sicht behin<strong>der</strong>n, müssen laufend entfernt<br />

werden.<br />

Eigentümer von Grundstücken <strong>an</strong> öffentlichen Strassen,<br />

Fusswegen und Plätzen sind dazu verpflichtet, ihre Bäume,<br />

Sträucher, Hecken und Einfriedungen, welche in den Strassen-<br />

beziehungsweise den Wegraum ragen, bis spätestens<br />

zum 20. Oktober <strong>2008</strong> (Häckseln) zurückzustutzen.<br />

Bitte beachten Sie beim Zurückschneiden die folgenden<br />

Vorschriften:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Seitlich hat <strong>der</strong> Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze<br />

zu erfolgen.<br />

Über Strassen muss <strong>der</strong> Fahrraum bis auf Höhe von<br />

mindestens 4.50 m freigehalten werden.<br />

Über Fusswegen und Trottoirs muss die lichte Höhe<br />

mindestens 2.50 m betragen.<br />

Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln und Strassennamensschil<strong>der</strong><br />

dürfen nicht überwachsen sein.<br />

Bei Strasseneinmündungen, Strassenkreuzungen und<br />

Ausfahrten auf die Strassen müssen Sichtzonen eingehalten<br />

werden. In den Sichtzonen muss sichtfreier<br />

Raum zwischen einer Höhe von 80 cm und einer solchen<br />

von 3 m gewährleistet sein. Einzelne, die Sicht nicht<br />

hemmende Bäume, St<strong>an</strong>gen und Masten sind innerhalb<br />

<strong>der</strong> Sichtzone mit einem Abst<strong>an</strong>d von mindestens 2 m ab<br />

Fahrbahn zugelassen.

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