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Frau Vorstandsdirektorin DDr. Regina Prehofer c/o BAWAG PSK AG ...

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<strong>Frau</strong> <strong>Vorstandsdirektorin</strong><br />

<strong>DDr</strong>. <strong>Regina</strong> <strong>Prehofer</strong><br />

c/o <strong>BAW<strong>AG</strong></strong> <strong>PSK</strong> <strong>AG</strong><br />

Georg-Coch-Platz 2<br />

1010 Wien<br />

Wien, 9.2.2009<br />

Sehr geehrte <strong>Frau</strong> Vorstandsdirektor <strong>Prehofer</strong>,<br />

erlauben Sie uns, Ihnen nachstehend einen Vorfall zu schildern, den wir<br />

mit Mitarbeitern Ihres Hauses erlebten. Es ist uns natürlich klar, dass<br />

dies grundsätzlich nicht in Ihren Aufgabenbereich fällt. Wir sind aber<br />

überzeugt davon, dass das Verhalten dieser Personen grundsätzlich<br />

nicht in Ihrem Sinne ist. Da der offensichtliche Informationsmangel im<br />

Zusammenhang mit dem Thema Barrierefreiheit aufgrund der<br />

gesetzlichen Situation zu problematischen Situationen für Ihr Haus<br />

führen könnte, haben wir uns zu dieser Vorgangsweise entschlossen.<br />

Aus der Tatsache, dass Ihre Website unter dem Titel „Barrierefreiheit“<br />

Erläuterungen zu Ihren erfolgreichen Bemühungen um eine barrierefreie<br />

Website schließen wir, dass dieses Thema für Sie von Relevanz ist.<br />

Der ÖZIV ist ein aktiver, rasch wachsender Verein im<br />

Behindertenbereich. Wir haben in den letzten Jahren unsere<br />

Angebotspalette um einige Serviceleistungen rund um die Themen<br />

Behindertengleichstellung und Barrierefreiheit erweitert und einen<br />

renommierten Kundenstock, zu dem beispielsweise die Post <strong>AG</strong> gehört,<br />

aufgebaut. Aus Platzgründen sind wir nun gezwungen, ein neues<br />

„Zuhause“ zu suchen.<br />

Aus diesem Grund hatten wir am 15. Jänner über Vermittlung unserer<br />

Betreuerin bei der bareal immobilientreuhand GmbH. einen<br />

Besichtigungstermin in dem der <strong>BAW<strong>AG</strong></strong> gehörigen Objekt 1110 Wien,<br />

Hauffgasse 3-5. Seitens der <strong>BAW<strong>AG</strong></strong> waren die Herren Zdarsky und<br />

Artner anwesend.<br />

Das genannte Objekt ist insgesamt in einem etwas verwahrlosten<br />

Zustand. Die für uns in Frage kommenden Büroräume im 3.OG dürften<br />

schon längere Zeit leer stehen, entsprechen aber hinsichtlich mehrerer<br />

Faktoren unseren Bedürfnissen.<br />

./2<br />

Österreichischer A-1100 Wien, Humboldtplatz 6/4 Tel: +43 (0) 1 – 513 15 35 – 0, Fax: 250 DW<br />

Zivil-Invalidenverband www.oeziv.org buero@oeziv.org DVR: 0917575 ZVR: 453063823<br />

Bundessekretariat BankAustria Creditanstalt Kto. 09493 324 900, BLZ 11000


- 2 -<br />

Die beiden Herren machten einen eher demotivierten Eindruck und<br />

vermittelten uns in keiner Form das Gefühl, an einer Vermietung (an<br />

uns?) interessiert zu sein. Wir haben dennoch unser Interesse an dem<br />

Objekt deponiert.<br />

Leider weist die Eingangssituation zum Objekt keinen barrierefreien<br />

Zugang auf. Seitens der Herren wurde uns versprochen, eine technische<br />

Überprüfung der Machbarkeit vorzunehmen und uns innerhalb von zwei<br />

Wochen diesbezüglich Bescheid zu geben. Dem Einwand, dass dies<br />

selbstverständlich jedenfalls mit Kosten verbunden wäre wurde unsererseits<br />

damit begegnet, dass für derartige Vorhaben Förderungen seitens<br />

des bmask zur Verfügung gestellt würden. Da dies den Herren in keiner<br />

Form bekannt war, haben wir die diesbezüglichen Informationen<br />

(Richtlinien für die Förderung von investiven Maßnahmen) im Wege der<br />

bareal an sie weiter geleitet.<br />

Wir haben bis zum heutigen Tag keine Rückmeldung bekommen.<br />

Dieses Verhalten finden wir etwas befremdlich und es stellt sich für uns<br />

die Frage, ob es sich um eine Diskriminierung der von uns vertretenen<br />

Personengruppe handelt. Da viele unserer Kunden und auch<br />

MitarbeiterInnen zum Kreis der Menschen mit Behinderung gehören, ist<br />

die bauliche Barrierefreiheit eine absolute Voraussetzung für unsere<br />

Standorte. Gestatten Sie uns bei dieser Gelegenheit darauf hinzuweisen,<br />

dass das seit 1.1.2006 in Kraft befindliche Behindertengleichstellungsrecht<br />

für alle Objekte, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen bzw.<br />

in denen Waren oder Dienstleistungen angeboten werden, bis längstens<br />

31.12.2015 barrierefrei auszustatten sind. Im Falle einer Generalsanierung<br />

muss diese Barrierefreiheit zu einem früheren Zeitpunkt<br />

hergestellt werden.<br />

Wir hoffen, mit Ihrer Unterstützung in dieser Angelegenheit rechnen zu<br />

dürfen und würden uns freuen, Ihnen in einem persönlichen Gespräch<br />

unseren Standpunkt näher erläutern zu dürfen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Österreichischer Zivil-Invalidenverband<br />

Bundessekretariat<br />

Dr. Klaus Voget<br />

Präsident<br />

Hedi Schnitzer, MAS<br />

Geschäftsführerin<br />

Österreichischer A-1100 Wien, Humboldtplatz 6/4 Tel: +43 (0) 1 – 513 15 35 – 0, Fax: 250 DW<br />

Zivil-Invalidenverband www.oeziv.org buero@oeziv.org DVR: 0917575 ZVR: 453063823<br />

Bundessekretariat BankAustria Creditanstalt Kto. 09493 324 900, BLZ 11000

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