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VN 134-701 Anlage 1<br />

Seite 6 von 12<br />

Oktober 2002<br />

0,2m DN 0,2m<br />

0,2m<br />

DN = Nennweite<br />

2.4 Abrechnung der Oberflächenwiederherstellung in Verkehrsflächen<br />

Für die Oberflächenwiederherstellung in Verkehrsflächen wird als Abrechnungsbreite für den Rohrgraben inkl.<br />

Kopflöcher die ideelle Breite von DN + 0,8 m und für Gruben die ideelle Breite von DN + 2,8 m zugrunde gelegt.<br />

Für die Abrechnungslänge wird die technisch erforderliche in der Verkehrsfläche liegende Länge des Rohrgrabens<br />

und der Grube zugrunde gelegt.<br />

In der Position "Oberflächenwiederherstellung" ist der gesamte Oberbau inkl. der erforderlichen Tragschichten<br />

(ZTVA-StB 97) bis Oberkante Planum entsprechend den vorgegebenen Auflagen einzukalkulieren.<br />

Bild 9<br />

Oberbau<br />

Verkehrsfläche<br />

0,2m<br />

0,2m<br />

DN = Nennweite<br />

DN + 0,4m<br />

3 Bodenaustausch<br />

Wird Bodenaustausch erforderlich, so kommen die Positionen "Abfuhr von nicht zur Wiederverfüllung geeignetem<br />

Material", "Lieferung von Füllboden" und/oder "Lieferung von verdichtungsfähigem Material" ent-sprechend<br />

der notwendigen Inanspruchnahme zur Abrechnung.<br />

Grundlage ist das ideelle Grabenprofil, wobei Volumina der Bodenmassen ohne Auflockerungsfaktoren o. ä. zu<br />

ermitteln sind. Das Rohrvolumen wird bei der Ersatzbodenlieferung abgezogen.

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