RAA - ONTRAS
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VN 134-701 Anlage 1<br />
Seite 8 von 12<br />
Oktober 2002<br />
Grabenverbau-Platten werden pro lfd. Meter Leitungsgraben abgerechnet, wobei sich der Preis für 1,0 m<br />
Grabenverbau-Platte auf die Platte links und rechts bezieht.<br />
7 Übertiefen<br />
Übertiefen werden nicht gesondert vergütet, soweit deren Umfang aus den Ausschreibungsunterlagen erkenn-bar<br />
war.<br />
Diese Position kommt nur bei vom Ingenieur zusätzlich geforderten Übertiefen zur Anwendung. Als Übertiefen<br />
gelten Rohrüberdeckungen (Differenz zwischen Ausschreibungsunterlagen und geforderte Ausführung) über 1,20<br />
m.<br />
Eine zusätzliche Sondervergütung erfolgt nur, soweit die Tieferlegung technisch/wirtschaftlich aufgrund von<br />
Fremdleitungen bzw. Fremdbauwerken erforderlich wird.<br />
Hierbei wird nur der Differenzbetrag zwischen der geplanten und der verlegten Tiefe vergütet.<br />
Abrechnungsbasis für den Tiefbau ist die Länge der Projektion, für den Rohrbau der nachgewiesene zusätzliche<br />
Aufwand (z. B. Baustellenbögen, o.ä.).<br />
8 Bohr-, Press- und Empfangsgruben<br />
8.1 In den Pauschalpreisen des Rohr- und Tiefbauunternehmers für Bohr- und Pressgruben sind sämtliche<br />
Arbeiten entsprechend den Bauunterlagen enthalten.<br />
Ausnahmen hiervon sind die Positionen 8.1.1 bis 8.1.5 für Sonderarbeiten.<br />
8.1.1 Überschreitet in Bohr- und Pressgruben die Überdeckung 2,5 m (gemessen von OK Oberboden bis OK<br />
Vortriebsrohr), wird eine zusätzliche Vergütung nach der Position für Übertiefen gezahlt, soweit diese<br />
nicht vor Angebotsabgabe aus den Ausschreibungsunterlagen ersichtlich war.<br />
8.1.2 Wird Bodenaustausch erforderlich, so ist die Regelung für die entsprechenden Positionen entsprechend<br />
Punkt 3 anzuwenden. Die Abrechnung für Bodenklassen 6/7 ist unter Punkt 2.2.3, für Sandlieferung unter Punkt<br />
2.3 geregelt.<br />
8.1.3 Die Tiefe der Grubensohle richtet sich nach dem Bauplan, die Länge der Grube wird durch den entsprechenden<br />
LV-Text definiert.<br />
8.1.4 Sonderarbeiten im Bereich der Empfangsgrube werden nach den Regelungen des Normalrohrgrabens<br />
vergütet. Eine gesonderte Vergütung für Empfangsgruben erfolgt nicht.<br />
8.1.5 Wasserhaltung an Bohr- und Pressgruben wird bei Einsatz von Spülfiltern nach Länge der Sammelleitungen<br />
und bei Einsatz von Längsdrainagen nach deren tatsächlicher Länge aufgemessen.<br />
8.2 Abrechnungslänge für den Rohrvortrieb von Mantel- und Leitungsrohren ist die Länge entsprechend den<br />
Bauunterlagen.<br />
Sollte eine Verkehrskreuzung, die in offener Bauweise geplant war, in eine Kreuzung mittels Rohrvortrieb umgewandelt<br />
werden, so ist die Abrechnungslänge für den Rohrvortrieb von Mantel- und Leitungsrohren, die<br />
Straßenbreite einschließlich vorhandener Rad- und Fußwege zuzüglich eines Sicherheitszuschlages von 2,0 m<br />
an jeder Seite.<br />
8.3 Bei Beseitigung von Bodenklasse 6/7 aus dem Vortriebsrohr ist die Nennweite DN zugrunde zu legen und<br />
das Volumen ohne Auflockerungsfaktor zu ermitteln.