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3.September 2004 - Stadt Oppenau

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Wir bitten um Beachtung und würden uns über eine rege<br />

Anzeigenwerbung in unserer Neubürger-Broschüre freuen.<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Oppenau</strong><br />

- Hauptamt -<br />

Fundsachen vom <strong>Stadt</strong>fest<br />

Nach dem <strong>Stadt</strong>fest wurden mehrere Fundsachen<br />

(Schlüssel, Handy u. a.) auf dem Fundbüro <strong>Oppenau</strong> abgegeben;<br />

telefonische Auskunft unter 07804/48-21.<br />

Ordnungsamt <strong>Oppenau</strong><br />

Sperrung der Eichelbachstraße<br />

Am Montag, den 06.09.<strong>2004</strong>, wird die Eichelbachstraße<br />

nach dem Anwesen Maier Ralf (Eichelbach 1) zwischen<br />

7.00 Uhr und 16.30 Uhr für den gesamten Verkehr aufgrund<br />

von Holzerntemaßnahmen vollständig gesperrt.<br />

Umleitungsmöglichkeit besteht über die <strong>Oppenau</strong>er Steige.<br />

Wir bitten um Verständnis.<br />

S. Huber; Revierleiter<br />

Freiwillige Feuerwehr <strong>Oppenau</strong><br />

Abteilung <strong>Stadt</strong>wehr<br />

Probe<br />

Unsere nächste Probe findet, am Montag, 6. September<br />

<strong>2004</strong>, statt. Treffpunkt ist um 19.30 Uhr, im Feuerwehrgerätehaus<br />

in <strong>Oppenau</strong>.<br />

Albert Schmitt, Abt.-Kommandant<br />

2<br />

• Stoffe aus Bau-, Abbruch- und Renovierungsarbeiten,<br />

wie z. B. Fenster, Türen, Dachrinnen, Gartenzäune,<br />

Gegenstände aus Heizungs- u. Wasserinstallation (Boiler,<br />

Heizkörper, Leitungen, Heizölbehälter, Badewannen,<br />

Waschbecken).<br />

• Gegenstände mit schädlichen Inhaltstoffen, z. B. Ölöfen<br />

mit Ölrückständen, Öltanks.<br />

• Kraftfahrzeugwracks und Wrackteile, wie z. B. Kotflügel,<br />

Felgen, Altreifen, Autositze, Motorräder/Mofas,<br />

Motor- u. Getriebeteile.<br />

• Sperrmüll und Metallschrott aus gewerblichen oder<br />

landwirtschaftlichen Betrieben, wie z. B. landwirtschaftliche<br />

Maschinen/Geräte und Teile hiervon, Pflug,<br />

Fässer.<br />

• Elektrogeräte, wie z. B. Geschirrspülmaschinen,<br />

Waschmaschinen und Kühlgeräte (hierfür sind spezielle<br />

Sammelstellen eingerichtet - Annahme kostenlos!)<br />

• Elektronik- u. Elektrogeräte, wie z. B. Fernseher und<br />

Staubsauger (solche Geräte können über spezielle Sammelstellen<br />

oder im Rahmen der zweimal jährlich stattfindenden<br />

Problemstoffsammlung kostenlos abgegeben<br />

werden!)<br />

Die Abfallwirtschaft des Ortenaukreises bittet die Bürgerinnen<br />

und Bürger, nicht zuletzt im Interesse eines<br />

sauberen <strong>Stadt</strong>bildes, darauf zu achten, dass künftig<br />

nur sperrige Abfälle, die von der Sperrmüllsammlung<br />

nicht ausgeschlossen sind, zur Abholung bereit gestellt<br />

werdeFür Fragen steht der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft<br />

unter Tel.-Nr. 0781/805-600 gerne zur Verfügung.<br />

Sperrmüll<br />

am Mittwoch, 08.09.<strong>2004</strong> ist im Außenbereich Ibach und<br />

Löcherberg Sperrmüllabfuhr.<br />

Sperrmüllabfuhr nicht zur Haushaltsentrümpelung missbrauchen!<br />

Trotz ständiger Öffentlichkeitsarbeit gibt es immer noch<br />

Bürgerinnen und Bürger, die die Sperrmüllabfuhr mit<br />

einer Haushaltsentrümpelung verwechseln. Ergebnis ist<br />

dann, dass ein Teil der bereitgestellten Abfälle nicht<br />

abgefahren und dadurch das Straßenbild verschandelt<br />

wird.<br />

„Sperrmüll“ so beschreibt es die Abfallwirtschaftssatzung<br />

des Ortenaukreises „sind feste Abfälle aus Haushaltungen,<br />

die wegen ihrer Sperrigkeit, auch nach zumutbarer<br />

Zerkleinerung, nicht in die vorgeschriebenen Abfallbehälter<br />

passen und getrennt vom Hausmüll eingesammelt<br />

und transportiert werden“. Dies bedeutet, dass nur<br />

Abfälle bereitgestellt werden dürfen, die üblicherweise in<br />

einem Privathaushalt anfallen können, wie z. B. Sofa,<br />

Schrank, Tisch, Stuhl, Matratze, Bett, Fahrrad, Wäscheständer.<br />

Jedweder „Kleinkram“ - oft noch in Schachteln<br />

bereitgestellt - hat bei der Sperrmüllabfuhr nichts zu<br />

suchen.<br />

Metallteile wie z. B. Holz- oder Ölöfen, zerlegte Metallregale,<br />

Fahrräder, Wäscheständer etc. werden getrennt aber<br />

zeitgleich mit dem Sperrmüll eingesammelt und sind<br />

daher getrennt vom übrigen Sperrmüll bereitzustellen.<br />

Andere verwertbare Abfälle wie Papier, Karton und Glas,<br />

Kunststoffe, Styropor, Folien etc. werden nicht mitgenommen,<br />

da den Bürgerinnen und Bürgern die dafür vorgesehenen<br />

Behälter (Grüne Tonne, Gelber Sack, Altglascontainer)<br />

zur Verfügung stehen.<br />

Insbesondere sind folgende Stoffe von der Sperrmüllabfuhr<br />

ausgeschlossen und werden daher nicht mitgenommen:<br />

Gewährung von Heizungshilfen an<br />

Hilfebedürftige und Minderbemittelte für<br />

die Heizperiode <strong>2004</strong>/2005<br />

Für die Heizperiode <strong>2004</strong>/2005 wird der Ortenaukreis an<br />

Hilfebedürftige und Minderbemittelte wie alljährlich einmalige<br />

Beihilfen zur Beschaffung von Brennmaterial zu<br />

Heizzwecken im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes<br />

(BSHG) und des Bundesversorgungsgesetzes (BVG)<br />

gewähren. Deshalb möchten wir auf folgendes hinweisen:<br />

1. Das Brennmaterial muss vom Hilfesuchenden selbst<br />

beschafft werden. Personen, die eine regelmäßige monatliche<br />

Abschlagszahlung für laufende Heizkosten an den<br />

Vermieter oder an das Energieversorgungsunternehmen<br />

entrichten, können keine pauschalierte Beihilfe erhalten.<br />

Bei diesem Personenkreis könnte sich aus der jeweiligen<br />

individuellen Heizkostenabrechnung ein Hilfeanspruch<br />

ergeben, der zu gegebener Zeit durch einen entsprechenden<br />

Antrag geltend gemacht werden kann.<br />

2. Die Gewährung einer Heizungshilfe ist sowohl einkommens-<br />

als auch vermögensabhängig. Dem Antrag sind<br />

daher ggf. Einkommensnachweise ebenso Nachweise über<br />

vorhandenes Vermögen (z.B. Sparvermögen) beizulegen.<br />

Ob Anspruch auf Gewährung einer Heizungshilfe besteht,<br />

ergibt sich aus einer<br />

individuellen Bedarfsberechnung.<br />

Personen, die laufende Leistungen zur Bestreitung des<br />

Lebensunterhaltes vom Sozialamt erhalten, bekommen<br />

die Beihilfe ohne besondere Antragstellung. In allen übrigen<br />

Fällen ist ein Antrag erforderlich. Wie bereits<br />

erwähnt, sollten Einkommensund<br />

Vermögensnachweise beigefügt werden. Die Höhe<br />

der Belastungen aus dem evtl. Besitz eines Einfamilienhauses<br />

oder einer Eigentumswohnung sind nachzuweisen.<br />

Die Beihilfe kann beim Bürgermeisteramt <strong>Oppenau</strong>, Zimmer<br />

1 beantragt werden.<br />

Samstag und Sonntag: Freizeitbus Allerheiligen - Ruhestein - Mummelsee

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