3.September 2004 - Stadt Oppenau
3.September 2004 - Stadt Oppenau
3.September 2004 - Stadt Oppenau
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Wir bitten um Beachtung und würden uns über eine rege<br />
Anzeigenwerbung in unserer Neubürger-Broschüre freuen.<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Oppenau</strong><br />
- Hauptamt -<br />
Fundsachen vom <strong>Stadt</strong>fest<br />
Nach dem <strong>Stadt</strong>fest wurden mehrere Fundsachen<br />
(Schlüssel, Handy u. a.) auf dem Fundbüro <strong>Oppenau</strong> abgegeben;<br />
telefonische Auskunft unter 07804/48-21.<br />
Ordnungsamt <strong>Oppenau</strong><br />
Sperrung der Eichelbachstraße<br />
Am Montag, den 06.09.<strong>2004</strong>, wird die Eichelbachstraße<br />
nach dem Anwesen Maier Ralf (Eichelbach 1) zwischen<br />
7.00 Uhr und 16.30 Uhr für den gesamten Verkehr aufgrund<br />
von Holzerntemaßnahmen vollständig gesperrt.<br />
Umleitungsmöglichkeit besteht über die <strong>Oppenau</strong>er Steige.<br />
Wir bitten um Verständnis.<br />
S. Huber; Revierleiter<br />
Freiwillige Feuerwehr <strong>Oppenau</strong><br />
Abteilung <strong>Stadt</strong>wehr<br />
Probe<br />
Unsere nächste Probe findet, am Montag, 6. September<br />
<strong>2004</strong>, statt. Treffpunkt ist um 19.30 Uhr, im Feuerwehrgerätehaus<br />
in <strong>Oppenau</strong>.<br />
Albert Schmitt, Abt.-Kommandant<br />
2<br />
• Stoffe aus Bau-, Abbruch- und Renovierungsarbeiten,<br />
wie z. B. Fenster, Türen, Dachrinnen, Gartenzäune,<br />
Gegenstände aus Heizungs- u. Wasserinstallation (Boiler,<br />
Heizkörper, Leitungen, Heizölbehälter, Badewannen,<br />
Waschbecken).<br />
• Gegenstände mit schädlichen Inhaltstoffen, z. B. Ölöfen<br />
mit Ölrückständen, Öltanks.<br />
• Kraftfahrzeugwracks und Wrackteile, wie z. B. Kotflügel,<br />
Felgen, Altreifen, Autositze, Motorräder/Mofas,<br />
Motor- u. Getriebeteile.<br />
• Sperrmüll und Metallschrott aus gewerblichen oder<br />
landwirtschaftlichen Betrieben, wie z. B. landwirtschaftliche<br />
Maschinen/Geräte und Teile hiervon, Pflug,<br />
Fässer.<br />
• Elektrogeräte, wie z. B. Geschirrspülmaschinen,<br />
Waschmaschinen und Kühlgeräte (hierfür sind spezielle<br />
Sammelstellen eingerichtet - Annahme kostenlos!)<br />
• Elektronik- u. Elektrogeräte, wie z. B. Fernseher und<br />
Staubsauger (solche Geräte können über spezielle Sammelstellen<br />
oder im Rahmen der zweimal jährlich stattfindenden<br />
Problemstoffsammlung kostenlos abgegeben<br />
werden!)<br />
Die Abfallwirtschaft des Ortenaukreises bittet die Bürgerinnen<br />
und Bürger, nicht zuletzt im Interesse eines<br />
sauberen <strong>Stadt</strong>bildes, darauf zu achten, dass künftig<br />
nur sperrige Abfälle, die von der Sperrmüllsammlung<br />
nicht ausgeschlossen sind, zur Abholung bereit gestellt<br />
werdeFür Fragen steht der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft<br />
unter Tel.-Nr. 0781/805-600 gerne zur Verfügung.<br />
Sperrmüll<br />
am Mittwoch, 08.09.<strong>2004</strong> ist im Außenbereich Ibach und<br />
Löcherberg Sperrmüllabfuhr.<br />
Sperrmüllabfuhr nicht zur Haushaltsentrümpelung missbrauchen!<br />
Trotz ständiger Öffentlichkeitsarbeit gibt es immer noch<br />
Bürgerinnen und Bürger, die die Sperrmüllabfuhr mit<br />
einer Haushaltsentrümpelung verwechseln. Ergebnis ist<br />
dann, dass ein Teil der bereitgestellten Abfälle nicht<br />
abgefahren und dadurch das Straßenbild verschandelt<br />
wird.<br />
„Sperrmüll“ so beschreibt es die Abfallwirtschaftssatzung<br />
des Ortenaukreises „sind feste Abfälle aus Haushaltungen,<br />
die wegen ihrer Sperrigkeit, auch nach zumutbarer<br />
Zerkleinerung, nicht in die vorgeschriebenen Abfallbehälter<br />
passen und getrennt vom Hausmüll eingesammelt<br />
und transportiert werden“. Dies bedeutet, dass nur<br />
Abfälle bereitgestellt werden dürfen, die üblicherweise in<br />
einem Privathaushalt anfallen können, wie z. B. Sofa,<br />
Schrank, Tisch, Stuhl, Matratze, Bett, Fahrrad, Wäscheständer.<br />
Jedweder „Kleinkram“ - oft noch in Schachteln<br />
bereitgestellt - hat bei der Sperrmüllabfuhr nichts zu<br />
suchen.<br />
Metallteile wie z. B. Holz- oder Ölöfen, zerlegte Metallregale,<br />
Fahrräder, Wäscheständer etc. werden getrennt aber<br />
zeitgleich mit dem Sperrmüll eingesammelt und sind<br />
daher getrennt vom übrigen Sperrmüll bereitzustellen.<br />
Andere verwertbare Abfälle wie Papier, Karton und Glas,<br />
Kunststoffe, Styropor, Folien etc. werden nicht mitgenommen,<br />
da den Bürgerinnen und Bürgern die dafür vorgesehenen<br />
Behälter (Grüne Tonne, Gelber Sack, Altglascontainer)<br />
zur Verfügung stehen.<br />
Insbesondere sind folgende Stoffe von der Sperrmüllabfuhr<br />
ausgeschlossen und werden daher nicht mitgenommen:<br />
Gewährung von Heizungshilfen an<br />
Hilfebedürftige und Minderbemittelte für<br />
die Heizperiode <strong>2004</strong>/2005<br />
Für die Heizperiode <strong>2004</strong>/2005 wird der Ortenaukreis an<br />
Hilfebedürftige und Minderbemittelte wie alljährlich einmalige<br />
Beihilfen zur Beschaffung von Brennmaterial zu<br />
Heizzwecken im Rahmen des Bundessozialhilfegesetzes<br />
(BSHG) und des Bundesversorgungsgesetzes (BVG)<br />
gewähren. Deshalb möchten wir auf folgendes hinweisen:<br />
1. Das Brennmaterial muss vom Hilfesuchenden selbst<br />
beschafft werden. Personen, die eine regelmäßige monatliche<br />
Abschlagszahlung für laufende Heizkosten an den<br />
Vermieter oder an das Energieversorgungsunternehmen<br />
entrichten, können keine pauschalierte Beihilfe erhalten.<br />
Bei diesem Personenkreis könnte sich aus der jeweiligen<br />
individuellen Heizkostenabrechnung ein Hilfeanspruch<br />
ergeben, der zu gegebener Zeit durch einen entsprechenden<br />
Antrag geltend gemacht werden kann.<br />
2. Die Gewährung einer Heizungshilfe ist sowohl einkommens-<br />
als auch vermögensabhängig. Dem Antrag sind<br />
daher ggf. Einkommensnachweise ebenso Nachweise über<br />
vorhandenes Vermögen (z.B. Sparvermögen) beizulegen.<br />
Ob Anspruch auf Gewährung einer Heizungshilfe besteht,<br />
ergibt sich aus einer<br />
individuellen Bedarfsberechnung.<br />
Personen, die laufende Leistungen zur Bestreitung des<br />
Lebensunterhaltes vom Sozialamt erhalten, bekommen<br />
die Beihilfe ohne besondere Antragstellung. In allen übrigen<br />
Fällen ist ein Antrag erforderlich. Wie bereits<br />
erwähnt, sollten Einkommensund<br />
Vermögensnachweise beigefügt werden. Die Höhe<br />
der Belastungen aus dem evtl. Besitz eines Einfamilienhauses<br />
oder einer Eigentumswohnung sind nachzuweisen.<br />
Die Beihilfe kann beim Bürgermeisteramt <strong>Oppenau</strong>, Zimmer<br />
1 beantragt werden.<br />
Samstag und Sonntag: Freizeitbus Allerheiligen - Ruhestein - Mummelsee