Aktuelle Ausgabe als PDF - Rautenberg Media & Print Verlag KG
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Eigenbedarf für Nichte<br />
Bundesgerichtshof definierte, wer noch Familienangehöriger ist<br />
Die Eigenbedarfskündigung ist -<br />
richtig verstanden - ein wertvolles<br />
rechtliches Instrument für<br />
Wohnungs- und Hauseigentümer,<br />
im Bedarfsfalle ihre vermietete<br />
Immobilie selbst beziehen oder<br />
sie nahen Verwandten überlas-<br />
kippte der Bundesgerichtshof die<br />
bisherigen Entscheidungen der<br />
vorgelagerten Gerichte. Eine<br />
Nichte (oder natürlich auch ein<br />
Neffe) seien <strong>als</strong> Geschwisterkinder<br />
noch so nahe mit einem Wohnungseigentümer<br />
verwandt, dass<br />
sie <strong>als</strong> Familienangehörige im Sinne<br />
der Eigenbedarfskündigung<br />
betrachtet werden müssten. Auf<br />
besondere persönliche oder soziale<br />
Beziehungen zwischen den<br />
beiden Beteiligten komme es<br />
dabei gar nicht an. (LBS)<br />
Bild: Tomicek/LBS<br />
sen zu können. Bei Eltern, Geschwistern<br />
und Kindern ist das<br />
allgemein anerkannt. Aber auch<br />
Nichten und Neffen können nach<br />
Information des Infodienstes<br />
Recht und Steuern der LBS dazu<br />
gehören. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen<br />
VIII ZR 159/09)<br />
Der Fall: Eine 85-jährige Dame<br />
zog aus ihrer Eigentumswohnung<br />
aus und lebte fortan in einer nahe<br />
gelegenen Seniorenresidenz. Das<br />
Objekt vermietete sie. Später<br />
übertrug sie die Wohnung auf dem<br />
Wege der vorweggenommenen<br />
Erbfolge an eine Nichte - gegen<br />
die Verpflichtung, lebenslang die<br />
Haushaltsführung der Erblasserin<br />
in der Seniorenresidenz und ihre<br />
häusliche Grundpflege zu übernehmen.<br />
Um das ortsnah tun zu<br />
können, sprach die Nichte den<br />
Mietern eine Eigenbedarfskündigung<br />
aus. Die Mieter weigerten<br />
sich, auszuziehen. Eine Räumungsklage<br />
vor dem Amts- und<br />
dem Landgericht scheiterte.<br />
Das Urteil: In höchster Instanz<br />
Rundblick Kall – 13. Dezember 2013 – Woche 50 – Nr. 25 – RMP „Lokaler gehts nicht!“ 21