Zweckverband Pattonville/Sonnenberg
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Stand: 17.02.11<br />
A<br />
M e r k m a l e<br />
Der Bereich Nord und Nordwest des Gebiets "Am <strong>Sonnenberg</strong>" ist für den individuellen Wohnungsbau<br />
vorgesehen. Hier wird an das benachbarte Einfamilienhausgebiet an der Geschwister-Scholl-Straße angeknüpft.<br />
Die exklusive Lage am nördlichen Rand bietet einen unverbauten Blick in die Landschaft zum<br />
Frauenriedbach und liegt in enger Nachbarschaft zum alten Salonwald.<br />
Die angebotenen Grundstücke sind als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Darin sollen möglichst<br />
unterschiedliche Formen des individuellen Wohnungsbaus ermöglicht werden.<br />
Die Erschließung des Teilgebiets erfolgt über eine Stichstraße, die von der Ringstraße "Am <strong>Sonnenberg</strong>"<br />
abgeht. Sie versorgt einen neuen Erschließungsring, der als verkehrsberuhigter Bereich ausgeführt<br />
wird. Ein baumbestandener Grünzug zum westlich angrenzenden Fußweg gibt den Grundstücken<br />
eine räumliche Fassung und bindet an das Netz der großzügigen Grünräume der <strong>Sonnenberg</strong>s an.<br />
B<br />
G r u n d s t ü c k s b e z e i c h n u n g u n d G r u n d s t ü c k s g r ö ß e n<br />
EINZELHÄUSER<br />
Nr. 12 Flst.-Nr. 4782/25 mit 407 qm Fläche, Grundstückskosten 240.130 EUR<br />
C<br />
R a h m e n b e d i n g u n g e n<br />
Um den Bauabschnitt IB für seine neuen Bewohner städtebaulich homogen zu entwickeln, sind eine<br />
Reihe von Festsetzungen aufgestellt worden und zwar wie folgt:.<br />
1. Grundflächenzahl und Geschossflächenzahlen<br />
Die Grundflächenzahl GRZ für freistehende Einfamilienhäuser ist mit 0,3 festgesetzt.<br />
Auf eine Ausweisung von Geschossflächenzahlen wird verzichtet - zumal das Maß der Nutzung durch<br />
die Festsetzung der GRZ in Verbindung mit der Definition der Baufelder und den Festsetzungen zur Geschossigkeit<br />
ausreichend definiert ist.<br />
2. Zahl der Vollgeschosse und Höhenentwicklung<br />
Es wird eine maximale Zahl von zwei Vollgeschossen festgesetzt, um einen verträglichen Übergang zur<br />
Bebauung an der Geschwister-Scholl-Straße zu gewährleisten.<br />
Damit möglichst vielfältige Formen des individuellen Wohnungsbaus möglich werden, sind nicht anrechenbare<br />
Geschosse zugelassen.<br />
Um die Höhenentwicklung gestalterisch einheitlich zu regeln, wird ergänzend zur Geschossigkeit eine<br />
maximale Erdgeschoßfußbodenhöhe in Abstimmung mit der Planung der Höhenlage der Strassentrassen<br />
festgesetzt. Damit werden baubedingte Eingriffe in den Boden minimiert.<br />
3. Bauweise<br />
Für das Baugebiet ist eine offene Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern festgesetzt. Pro Wohngebäude<br />
sind maximal zwei Wohneinheiten zugelassen, so dass ein hohes Maß an Variabilität gestattet und zugleich<br />
eine zu hohe Anzahl von Wohneinheiten vermieden wird. Die Stellung der Hauptgebäude richtet sich nach<br />
der im Bebauungsplan eingetragenen Hauptfirstrichtung.<br />
4. Gestaltung<br />
Für die freistehenden Einfamilien- und Doppelhäuser sind Satteldächer mit einer Neigung von 35 bis<br />
48° festgesetzt. Um auch andere Architekturgestaltungen zu ermöglichen, die etwa innovative Energiekonzepte<br />
oder Dachbegrünungen verwirklichen, werden in Ausnahmefällen alternativ Pult- oder Flachdächer<br />
zugelassen. Bei Doppelhäusern und Hausgruppen müssen Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung<br />
einheitlich gestaltet werden.<br />
Die Fassadengestaltung der Hauptwandflächen sieht Putz- und Holzverschalungen in hellen Farbtönen<br />
vor. Um Baukörper klar zu gliedern, sollen zurückversetzte Obergeschosse in Material und Farbe deutlich<br />
vom übrigen Baukörper unterschieden werden. Die Dachflächen im neuen Gebiet werden einheitlich<br />
in rötlich-braunen Tönen gehalten.<br />
5. Stellplatzschlüssel