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Zweckverband Pattonville/Sonnenberg

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Stand: 17.02.11<br />

A<br />

M e r k m a l e<br />

Der Bereich Nord und Nordwest des Gebiets "Am <strong>Sonnenberg</strong>" ist für den individuellen Wohnungsbau<br />

vorgesehen. Hier wird an das benachbarte Einfamilienhausgebiet an der Geschwister-Scholl-Straße angeknüpft.<br />

Die exklusive Lage am nördlichen Rand bietet einen unverbauten Blick in die Landschaft zum<br />

Frauenriedbach und liegt in enger Nachbarschaft zum alten Salonwald.<br />

Die angebotenen Grundstücke sind als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Darin sollen möglichst<br />

unterschiedliche Formen des individuellen Wohnungsbaus ermöglicht werden.<br />

Die Erschließung des Teilgebiets erfolgt über eine Stichstraße, die von der Ringstraße "Am <strong>Sonnenberg</strong>"<br />

abgeht. Sie versorgt einen neuen Erschließungsring, der als verkehrsberuhigter Bereich ausgeführt<br />

wird. Ein baumbestandener Grünzug zum westlich angrenzenden Fußweg gibt den Grundstücken<br />

eine räumliche Fassung und bindet an das Netz der großzügigen Grünräume der <strong>Sonnenberg</strong>s an.<br />

B<br />

G r u n d s t ü c k s b e z e i c h n u n g u n d G r u n d s t ü c k s g r ö ß e n<br />

EINZELHÄUSER<br />

Nr. 12 Flst.-Nr. 4782/25 mit 407 qm Fläche, Grundstückskosten 240.130 EUR<br />

C<br />

R a h m e n b e d i n g u n g e n<br />

Um den Bauabschnitt IB für seine neuen Bewohner städtebaulich homogen zu entwickeln, sind eine<br />

Reihe von Festsetzungen aufgestellt worden und zwar wie folgt:.<br />

1. Grundflächenzahl und Geschossflächenzahlen<br />

Die Grundflächenzahl GRZ für freistehende Einfamilienhäuser ist mit 0,3 festgesetzt.<br />

Auf eine Ausweisung von Geschossflächenzahlen wird verzichtet - zumal das Maß der Nutzung durch<br />

die Festsetzung der GRZ in Verbindung mit der Definition der Baufelder und den Festsetzungen zur Geschossigkeit<br />

ausreichend definiert ist.<br />

2. Zahl der Vollgeschosse und Höhenentwicklung<br />

Es wird eine maximale Zahl von zwei Vollgeschossen festgesetzt, um einen verträglichen Übergang zur<br />

Bebauung an der Geschwister-Scholl-Straße zu gewährleisten.<br />

Damit möglichst vielfältige Formen des individuellen Wohnungsbaus möglich werden, sind nicht anrechenbare<br />

Geschosse zugelassen.<br />

Um die Höhenentwicklung gestalterisch einheitlich zu regeln, wird ergänzend zur Geschossigkeit eine<br />

maximale Erdgeschoßfußbodenhöhe in Abstimmung mit der Planung der Höhenlage der Strassentrassen<br />

festgesetzt. Damit werden baubedingte Eingriffe in den Boden minimiert.<br />

3. Bauweise<br />

Für das Baugebiet ist eine offene Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern festgesetzt. Pro Wohngebäude<br />

sind maximal zwei Wohneinheiten zugelassen, so dass ein hohes Maß an Variabilität gestattet und zugleich<br />

eine zu hohe Anzahl von Wohneinheiten vermieden wird. Die Stellung der Hauptgebäude richtet sich nach<br />

der im Bebauungsplan eingetragenen Hauptfirstrichtung.<br />

4. Gestaltung<br />

Für die freistehenden Einfamilien- und Doppelhäuser sind Satteldächer mit einer Neigung von 35 bis<br />

48° festgesetzt. Um auch andere Architekturgestaltungen zu ermöglichen, die etwa innovative Energiekonzepte<br />

oder Dachbegrünungen verwirklichen, werden in Ausnahmefällen alternativ Pult- oder Flachdächer<br />

zugelassen. Bei Doppelhäusern und Hausgruppen müssen Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung<br />

einheitlich gestaltet werden.<br />

Die Fassadengestaltung der Hauptwandflächen sieht Putz- und Holzverschalungen in hellen Farbtönen<br />

vor. Um Baukörper klar zu gliedern, sollen zurückversetzte Obergeschosse in Material und Farbe deutlich<br />

vom übrigen Baukörper unterschieden werden. Die Dachflächen im neuen Gebiet werden einheitlich<br />

in rötlich-braunen Tönen gehalten.<br />

5. Stellplatzschlüssel

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