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Zweckverband Pattonville/Sonnenberg

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<strong>Zweckverband</strong> <strong>Pattonville</strong>/<strong>Sonnenberg</strong><br />

"Am <strong>Sonnenberg</strong>"<br />

Grundstücksexpose über die<br />

Einzelhausgrundstücke<br />

im Bauabschnitt IB<br />

ZWECKVERBAND PATTONVILLE/SONNENBERG<br />

JOHN-F.-KENNEDY-ALLEE 19/3, 71686 REMSECK-PATTONVILLE<br />

Telefon: 07141/2845-0 Fax: 07141/2845-11<br />

E-MAIL: info@pattonville.de oder dieter.girrbach@pattonville.de


Stand: 17.02.11<br />

A<br />

M e r k m a l e<br />

Der Bereich Nord und Nordwest des Gebiets "Am <strong>Sonnenberg</strong>" ist für den individuellen Wohnungsbau<br />

vorgesehen. Hier wird an das benachbarte Einfamilienhausgebiet an der Geschwister-Scholl-Straße angeknüpft.<br />

Die exklusive Lage am nördlichen Rand bietet einen unverbauten Blick in die Landschaft zum<br />

Frauenriedbach und liegt in enger Nachbarschaft zum alten Salonwald.<br />

Die angebotenen Grundstücke sind als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Darin sollen möglichst<br />

unterschiedliche Formen des individuellen Wohnungsbaus ermöglicht werden.<br />

Die Erschließung des Teilgebiets erfolgt über eine Stichstraße, die von der Ringstraße "Am <strong>Sonnenberg</strong>"<br />

abgeht. Sie versorgt einen neuen Erschließungsring, der als verkehrsberuhigter Bereich ausgeführt<br />

wird. Ein baumbestandener Grünzug zum westlich angrenzenden Fußweg gibt den Grundstücken<br />

eine räumliche Fassung und bindet an das Netz der großzügigen Grünräume der <strong>Sonnenberg</strong>s an.<br />

B<br />

G r u n d s t ü c k s b e z e i c h n u n g u n d G r u n d s t ü c k s g r ö ß e n<br />

EINZELHÄUSER<br />

Nr. 12 Flst.-Nr. 4782/25 mit 407 qm Fläche, Grundstückskosten 240.130 EUR<br />

C<br />

R a h m e n b e d i n g u n g e n<br />

Um den Bauabschnitt IB für seine neuen Bewohner städtebaulich homogen zu entwickeln, sind eine<br />

Reihe von Festsetzungen aufgestellt worden und zwar wie folgt:.<br />

1. Grundflächenzahl und Geschossflächenzahlen<br />

Die Grundflächenzahl GRZ für freistehende Einfamilienhäuser ist mit 0,3 festgesetzt.<br />

Auf eine Ausweisung von Geschossflächenzahlen wird verzichtet - zumal das Maß der Nutzung durch<br />

die Festsetzung der GRZ in Verbindung mit der Definition der Baufelder und den Festsetzungen zur Geschossigkeit<br />

ausreichend definiert ist.<br />

2. Zahl der Vollgeschosse und Höhenentwicklung<br />

Es wird eine maximale Zahl von zwei Vollgeschossen festgesetzt, um einen verträglichen Übergang zur<br />

Bebauung an der Geschwister-Scholl-Straße zu gewährleisten.<br />

Damit möglichst vielfältige Formen des individuellen Wohnungsbaus möglich werden, sind nicht anrechenbare<br />

Geschosse zugelassen.<br />

Um die Höhenentwicklung gestalterisch einheitlich zu regeln, wird ergänzend zur Geschossigkeit eine<br />

maximale Erdgeschoßfußbodenhöhe in Abstimmung mit der Planung der Höhenlage der Strassentrassen<br />

festgesetzt. Damit werden baubedingte Eingriffe in den Boden minimiert.<br />

3. Bauweise<br />

Für das Baugebiet ist eine offene Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern festgesetzt. Pro Wohngebäude<br />

sind maximal zwei Wohneinheiten zugelassen, so dass ein hohes Maß an Variabilität gestattet und zugleich<br />

eine zu hohe Anzahl von Wohneinheiten vermieden wird. Die Stellung der Hauptgebäude richtet sich nach<br />

der im Bebauungsplan eingetragenen Hauptfirstrichtung.<br />

4. Gestaltung<br />

Für die freistehenden Einfamilien- und Doppelhäuser sind Satteldächer mit einer Neigung von 35 bis<br />

48° festgesetzt. Um auch andere Architekturgestaltungen zu ermöglichen, die etwa innovative Energiekonzepte<br />

oder Dachbegrünungen verwirklichen, werden in Ausnahmefällen alternativ Pult- oder Flachdächer<br />

zugelassen. Bei Doppelhäusern und Hausgruppen müssen Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung<br />

einheitlich gestaltet werden.<br />

Die Fassadengestaltung der Hauptwandflächen sieht Putz- und Holzverschalungen in hellen Farbtönen<br />

vor. Um Baukörper klar zu gliedern, sollen zurückversetzte Obergeschosse in Material und Farbe deutlich<br />

vom übrigen Baukörper unterschieden werden. Die Dachflächen im neuen Gebiet werden einheitlich<br />

in rötlich-braunen Tönen gehalten.<br />

5. Stellplatzschlüssel


Stand: 17.02.11<br />

In den Kaufverträgen mit dem <strong>Zweckverband</strong> <strong>Pattonville</strong> / <strong>Sonnenberg</strong> wird festgelegt, dass folgende<br />

Stellplatzverpflichtungen zu erfüllen sind:<br />

2,0 St für die Hauptwohnung in Einzelhäusern bzw. Doppelhaushälften (Einliegerwohnungen<br />

zählen extra)<br />

Für weitere Wohneinheiten gilt:<br />

1,5 St für Wohnungen über 75 qm<br />

1,0 St für Wohnungen bis 75 qm.<br />

6. Private Grünflächen / Gestaltung der nicht überbauten Flächen<br />

Nicht überbaute Flächen sollen gärtnerisch angelegt und begrünt werden, wenn sie nicht für Nebenanlagen,<br />

Zugänge, Zufahrten und Stellplätze in Anspruch genommen werden. Pro Baugrundstück ist je<br />

angefangene 150 qm nicht überbauter Fläche mindestens ein mittel- bis großkroniger heimischstandortgerechter<br />

Baum zu pflanzen, der den Empfehlungen des Grünordnungsplans entspricht. Allerdings<br />

müssen pro Doppel- und Einzelhausgrundstück mindestens 2 Bäume und pro Reihenhausgrundstück<br />

mindestens 1 Baum gepflanzt werden. Zu sichernder Baumbestand und innerhalb der Baugrundstücke<br />

festgesetzte Baumpflanzungen sind anzurechnen.<br />

Die im Bebauungsplan festgesetzte private Grünfläche ist entsprechend dem Pflanzgebot 1 zu gestalten.<br />

Es sieht lockere Bepflanzungen und Gehölzgruppen in großer heimischer Artenmischung vor. Die<br />

verbleibenden Flächen sollen mit einer Wiesenmischung aus regionalem Saatgut angesät werden.<br />

Bei Baumpflanzgeboten kann in begründeten Fällen um bis zu 5 m von den festgesetzten Standorten<br />

abgewichen werden. Im Plan als bestehend gekennzeichnete Pflanzungen müssen erhalten und gepflegt<br />

werden.<br />

7. Entwässerung / Regenwasserableitung<br />

Die Entwässerungskonzeption sieht für die individuelle Wohnbebauung im Norden und Nordwesten ein<br />

Trennsystem von Regenwasser und Schmutzwasser vor. Das auf den Dachflächen anfallende Regenwasser<br />

wird über ein getrenntes Leitungsnetz in auf den Grundstücken gelegene offene Mulden oder<br />

Rinnen geleitet. Diese Gräben werden an die dafür vorgesehene öffentliche Regenwasserentsorgung<br />

angeschlossen. Das auf den Grundstücken sonst anfallende, nicht verunreinigte Regenwasser wird -<br />

soweit es nicht versickert - ebenfalls den Gräben zugeführt.<br />

Die Grünflächen sind so zu gestalten, dass dort anfallendes Regenwasser zumindest teilweise versickern<br />

kann. Zisternen zur Sammlung von Regenwasser und Entnahme von Brauchwasser z.B. zur Gartenbewässerung<br />

können angelegt werden. D A l l g e m e i n e s<br />

Die Grundstückszuteilungen erfolgen vorerst ausschließlich an private Einzelbauherren. Bauunternehmen,<br />

Bauträgergesellschaften werden derzeit nicht berücksichtigt.<br />

Über die Vergabe der Baugrundstücke entscheidet ein Vergabegremium des <strong>Zweckverband</strong>es „<strong>Pattonville</strong>/<br />

<strong>Sonnenberg</strong>“ im Einvernehmen mit dem Verwaltungsausschuss der Stadt Ludwigsburg.<br />

Für die Vergabe der Bauplätze an Einzelbewerber werden folgende Kriterien zugrunde gelegt:<br />

• Bewerber/Interessenten aus den Mitgliedstädten des <strong>Zweckverband</strong>es <strong>Pattonville</strong>/<strong>Sonnenberg</strong> - den<br />

Städten Ludwigsburg und Kornwestheim bzw. aus der Stadt Remseck a. N. - haben in der Regel Vorrang<br />

vor auswärtigen Bewerbern/Interessenten.<br />

• Grundsätzlich kann nur ein Bauplatz erworben werden.<br />

• Der Bewerbung ist eine Finanzierungsbestätigung in Höhe der ungefähren Gesamtinvestition beizufügen.<br />

-Gesamtinvestition = Grundstückskosten zuzüglich der Kosten für die beabsichtigte Baumaßnahme.<br />

Die Gesamtfinanzierungsbestätigung ist von einem Kreditinstitut auszustellen.<br />

• Für das zu erwerbende Baugrundstück ist nach Abschluss des Grundstückskaufvertrages binnen 3<br />

Monaten ein genehmigungsfähiges Baugesuch bei der zuständigen Baurechtsbehörde einzureichen.<br />

Ferner ist das Baugrundstück mit dem Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung binnen 24 Monaten<br />

zu bebauen.<br />

• Verpflichtung, das Baugrundstück ausschließlich eigen zu nutzen. Diese Verpflichtung bezieht sich auf<br />

die Hauptwohnung des Gebäudes und gilt über einen Zeitraum von insgesamt fünf Jahren, beginnend


Stand: 17.02.11<br />

mit dem Zeitpunkt des Erstbezuges.<br />

• Einräumung eines Wiederkaufsrechts im Grundstückskaufvertrag zugunsten des <strong>Zweckverband</strong>es „<strong>Pattonville</strong>/<strong>Sonnenberg</strong>“<br />

für den Fall, dass der Käufer eine der vertraglich vereinbarten Verpflichtungen ganz<br />

oder teilweise nicht erfüllt.<br />

Den Gesamtgrundstückskosten für das voll erschlossene Bauland (d.h. einschließlich der öffentlichen Erschließung;<br />

nicht enthalten sind die Hausanschlusskosten für die Ver- und Entsorgungsmedien) liegt ein<br />

Grundstückspreis in Höhe von € 590,00 je Quadratmeter Grundstücksfläche zugrunde.<br />

Weitere Auskünfte erhalten Sie beim<br />

<strong>Zweckverband</strong> <strong>Pattonville</strong>/<strong>Sonnenberg</strong><br />

John-F.-Kennedy-Allee 19/3 in 71686 Remseck/<strong>Pattonville</strong>.<br />

Ihr Ansprechpartner ist: Herr Dieter Girrbach Tel. 07141/28 45 0, Fax 07141/28 45-11<br />

E-Mail: dieter.girrbach@ pattonville.de<br />

In dem beiliegenden Plan sind die derzeit noch zum Verkauf anstehenden Baugrundstücke durchnumeriert<br />

und mit den jeweiligen Grundstücksflächen dargestellt. Für Ihre Bewerbung verwenden Sie bitte diese Bauplatznummerierungen.<br />

Alle Angaben in diesem Exposé wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Änderungen behalten wir uns ausdrücklich vor. Planungs-<br />

und baurechtliche Vorschriften werden vorbehalten. Eine Haftung für die Vollständigkeit der Angaben wird nicht übernommen.


Rahmenplan<br />

Bauabschnitt IB<br />

Unverbindliche Darstellung<br />

7<br />

8<br />

498 qm<br />

375 qm<br />

6<br />

9 10<br />

13<br />

525qm<br />

404 qm<br />

St. Charles Ring<br />

543 qm<br />

381 qm<br />

14<br />

11 12<br />

411 qm<br />

321 qm 411 qm<br />

4 5<br />

Einzelhäuser ( 1 - 14 )<br />

515 qm 352 qm<br />

1 2 3<br />

382 qm 243 qm 274 qm<br />

Missouri Straße<br />

10 30 50 M<br />

Am <strong>Sonnenberg</strong><br />

N<br />

20 40<br />

ORplan Stuttgart Oktober 2008<br />

M 1 : 1000


110 KV - Leitungsachse<br />

- Strom -<br />

Bebauungsplan<br />

Bauabschnitt IB<br />

lr 2<br />

AUSZUG<br />

AUS DER LEGENDE BEBAUUNGSPLAN 056 / 02<br />

WA<br />

Pfg 1,2,3<br />

WA<br />

WA<br />

0,4<br />

0,3<br />

D<br />

ED<br />

2 WE<br />

Baugrenze<br />

§ 23 (1),(3) BauNVO<br />

Allgemeines Wohngebiet<br />

§ 4 BauNVO<br />

Private Grünfläche<br />

§ 9 (1) 15 BauGB<br />

Pflanzgebote 1-3<br />

siehe Textteil A 12.3 + A 12.4<br />

§ 9 (1) 25 und 20 BauGB<br />

Verkehrsfläche besonderer<br />

Zweckbestimmung:<br />

gemischt genutzte Verkehrsfläche<br />

II<br />

II<br />

0,8<br />

-<br />

PuD/FlD<br />

SaD 5-12°<br />

35-48°<br />

DN 500 GGG (Hauptachse)<br />

- Wasser -<br />

EFH 309.80 m<br />

Pfg 1 Pfg 1<br />

EFH 309.00 m<br />

EFH 311.60 m<br />

EFH 310.20 m<br />

Planstraße F<br />

P<br />

4781/1<br />

Planstraße G<br />

309.85<br />

310.80<br />

EFH 312.00 m<br />

EFH 311.10 m<br />

lr 2<br />

310.35<br />

EFH<br />

311.50 m<br />

310.95<br />

EFH 311.00 m<br />

EFH 307.65 m<br />

EFH 308.00 m<br />

Pfg 1<br />

EFH 306.40 m<br />

EFH 307.00 m<br />

P<br />

Planstraße H<br />

305.97<br />

306.27<br />

306.30<br />

306.80<br />

Planstraße E<br />

10 30 50 M<br />

N<br />

20 40<br />

ORplan<br />

Stuttgart<br />

M 1 : 1000

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