Zweckverband Pattonville/Sonnenberg
Zweckverband Pattonville/Sonnenberg
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<strong>Zweckverband</strong> <strong>Pattonville</strong>/<strong>Sonnenberg</strong><br />
"Am <strong>Sonnenberg</strong>"<br />
Grundstücksexpose über die<br />
Einzelhausgrundstücke<br />
im Bauabschnitt IB<br />
ZWECKVERBAND PATTONVILLE/SONNENBERG<br />
JOHN-F.-KENNEDY-ALLEE 19/3, 71686 REMSECK-PATTONVILLE<br />
Telefon: 07141/2845-0 Fax: 07141/2845-11<br />
E-MAIL: info@pattonville.de oder dieter.girrbach@pattonville.de
Stand: 17.02.11<br />
A<br />
M e r k m a l e<br />
Der Bereich Nord und Nordwest des Gebiets "Am <strong>Sonnenberg</strong>" ist für den individuellen Wohnungsbau<br />
vorgesehen. Hier wird an das benachbarte Einfamilienhausgebiet an der Geschwister-Scholl-Straße angeknüpft.<br />
Die exklusive Lage am nördlichen Rand bietet einen unverbauten Blick in die Landschaft zum<br />
Frauenriedbach und liegt in enger Nachbarschaft zum alten Salonwald.<br />
Die angebotenen Grundstücke sind als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Darin sollen möglichst<br />
unterschiedliche Formen des individuellen Wohnungsbaus ermöglicht werden.<br />
Die Erschließung des Teilgebiets erfolgt über eine Stichstraße, die von der Ringstraße "Am <strong>Sonnenberg</strong>"<br />
abgeht. Sie versorgt einen neuen Erschließungsring, der als verkehrsberuhigter Bereich ausgeführt<br />
wird. Ein baumbestandener Grünzug zum westlich angrenzenden Fußweg gibt den Grundstücken<br />
eine räumliche Fassung und bindet an das Netz der großzügigen Grünräume der <strong>Sonnenberg</strong>s an.<br />
B<br />
G r u n d s t ü c k s b e z e i c h n u n g u n d G r u n d s t ü c k s g r ö ß e n<br />
EINZELHÄUSER<br />
Nr. 12 Flst.-Nr. 4782/25 mit 407 qm Fläche, Grundstückskosten 240.130 EUR<br />
C<br />
R a h m e n b e d i n g u n g e n<br />
Um den Bauabschnitt IB für seine neuen Bewohner städtebaulich homogen zu entwickeln, sind eine<br />
Reihe von Festsetzungen aufgestellt worden und zwar wie folgt:.<br />
1. Grundflächenzahl und Geschossflächenzahlen<br />
Die Grundflächenzahl GRZ für freistehende Einfamilienhäuser ist mit 0,3 festgesetzt.<br />
Auf eine Ausweisung von Geschossflächenzahlen wird verzichtet - zumal das Maß der Nutzung durch<br />
die Festsetzung der GRZ in Verbindung mit der Definition der Baufelder und den Festsetzungen zur Geschossigkeit<br />
ausreichend definiert ist.<br />
2. Zahl der Vollgeschosse und Höhenentwicklung<br />
Es wird eine maximale Zahl von zwei Vollgeschossen festgesetzt, um einen verträglichen Übergang zur<br />
Bebauung an der Geschwister-Scholl-Straße zu gewährleisten.<br />
Damit möglichst vielfältige Formen des individuellen Wohnungsbaus möglich werden, sind nicht anrechenbare<br />
Geschosse zugelassen.<br />
Um die Höhenentwicklung gestalterisch einheitlich zu regeln, wird ergänzend zur Geschossigkeit eine<br />
maximale Erdgeschoßfußbodenhöhe in Abstimmung mit der Planung der Höhenlage der Strassentrassen<br />
festgesetzt. Damit werden baubedingte Eingriffe in den Boden minimiert.<br />
3. Bauweise<br />
Für das Baugebiet ist eine offene Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern festgesetzt. Pro Wohngebäude<br />
sind maximal zwei Wohneinheiten zugelassen, so dass ein hohes Maß an Variabilität gestattet und zugleich<br />
eine zu hohe Anzahl von Wohneinheiten vermieden wird. Die Stellung der Hauptgebäude richtet sich nach<br />
der im Bebauungsplan eingetragenen Hauptfirstrichtung.<br />
4. Gestaltung<br />
Für die freistehenden Einfamilien- und Doppelhäuser sind Satteldächer mit einer Neigung von 35 bis<br />
48° festgesetzt. Um auch andere Architekturgestaltungen zu ermöglichen, die etwa innovative Energiekonzepte<br />
oder Dachbegrünungen verwirklichen, werden in Ausnahmefällen alternativ Pult- oder Flachdächer<br />
zugelassen. Bei Doppelhäusern und Hausgruppen müssen Dachform, Dachneigung und Dacheindeckung<br />
einheitlich gestaltet werden.<br />
Die Fassadengestaltung der Hauptwandflächen sieht Putz- und Holzverschalungen in hellen Farbtönen<br />
vor. Um Baukörper klar zu gliedern, sollen zurückversetzte Obergeschosse in Material und Farbe deutlich<br />
vom übrigen Baukörper unterschieden werden. Die Dachflächen im neuen Gebiet werden einheitlich<br />
in rötlich-braunen Tönen gehalten.<br />
5. Stellplatzschlüssel
Stand: 17.02.11<br />
In den Kaufverträgen mit dem <strong>Zweckverband</strong> <strong>Pattonville</strong> / <strong>Sonnenberg</strong> wird festgelegt, dass folgende<br />
Stellplatzverpflichtungen zu erfüllen sind:<br />
2,0 St für die Hauptwohnung in Einzelhäusern bzw. Doppelhaushälften (Einliegerwohnungen<br />
zählen extra)<br />
Für weitere Wohneinheiten gilt:<br />
1,5 St für Wohnungen über 75 qm<br />
1,0 St für Wohnungen bis 75 qm.<br />
6. Private Grünflächen / Gestaltung der nicht überbauten Flächen<br />
Nicht überbaute Flächen sollen gärtnerisch angelegt und begrünt werden, wenn sie nicht für Nebenanlagen,<br />
Zugänge, Zufahrten und Stellplätze in Anspruch genommen werden. Pro Baugrundstück ist je<br />
angefangene 150 qm nicht überbauter Fläche mindestens ein mittel- bis großkroniger heimischstandortgerechter<br />
Baum zu pflanzen, der den Empfehlungen des Grünordnungsplans entspricht. Allerdings<br />
müssen pro Doppel- und Einzelhausgrundstück mindestens 2 Bäume und pro Reihenhausgrundstück<br />
mindestens 1 Baum gepflanzt werden. Zu sichernder Baumbestand und innerhalb der Baugrundstücke<br />
festgesetzte Baumpflanzungen sind anzurechnen.<br />
Die im Bebauungsplan festgesetzte private Grünfläche ist entsprechend dem Pflanzgebot 1 zu gestalten.<br />
Es sieht lockere Bepflanzungen und Gehölzgruppen in großer heimischer Artenmischung vor. Die<br />
verbleibenden Flächen sollen mit einer Wiesenmischung aus regionalem Saatgut angesät werden.<br />
Bei Baumpflanzgeboten kann in begründeten Fällen um bis zu 5 m von den festgesetzten Standorten<br />
abgewichen werden. Im Plan als bestehend gekennzeichnete Pflanzungen müssen erhalten und gepflegt<br />
werden.<br />
7. Entwässerung / Regenwasserableitung<br />
Die Entwässerungskonzeption sieht für die individuelle Wohnbebauung im Norden und Nordwesten ein<br />
Trennsystem von Regenwasser und Schmutzwasser vor. Das auf den Dachflächen anfallende Regenwasser<br />
wird über ein getrenntes Leitungsnetz in auf den Grundstücken gelegene offene Mulden oder<br />
Rinnen geleitet. Diese Gräben werden an die dafür vorgesehene öffentliche Regenwasserentsorgung<br />
angeschlossen. Das auf den Grundstücken sonst anfallende, nicht verunreinigte Regenwasser wird -<br />
soweit es nicht versickert - ebenfalls den Gräben zugeführt.<br />
Die Grünflächen sind so zu gestalten, dass dort anfallendes Regenwasser zumindest teilweise versickern<br />
kann. Zisternen zur Sammlung von Regenwasser und Entnahme von Brauchwasser z.B. zur Gartenbewässerung<br />
können angelegt werden. D A l l g e m e i n e s<br />
Die Grundstückszuteilungen erfolgen vorerst ausschließlich an private Einzelbauherren. Bauunternehmen,<br />
Bauträgergesellschaften werden derzeit nicht berücksichtigt.<br />
Über die Vergabe der Baugrundstücke entscheidet ein Vergabegremium des <strong>Zweckverband</strong>es „<strong>Pattonville</strong>/<br />
<strong>Sonnenberg</strong>“ im Einvernehmen mit dem Verwaltungsausschuss der Stadt Ludwigsburg.<br />
Für die Vergabe der Bauplätze an Einzelbewerber werden folgende Kriterien zugrunde gelegt:<br />
• Bewerber/Interessenten aus den Mitgliedstädten des <strong>Zweckverband</strong>es <strong>Pattonville</strong>/<strong>Sonnenberg</strong> - den<br />
Städten Ludwigsburg und Kornwestheim bzw. aus der Stadt Remseck a. N. - haben in der Regel Vorrang<br />
vor auswärtigen Bewerbern/Interessenten.<br />
• Grundsätzlich kann nur ein Bauplatz erworben werden.<br />
• Der Bewerbung ist eine Finanzierungsbestätigung in Höhe der ungefähren Gesamtinvestition beizufügen.<br />
-Gesamtinvestition = Grundstückskosten zuzüglich der Kosten für die beabsichtigte Baumaßnahme.<br />
Die Gesamtfinanzierungsbestätigung ist von einem Kreditinstitut auszustellen.<br />
• Für das zu erwerbende Baugrundstück ist nach Abschluss des Grundstückskaufvertrages binnen 3<br />
Monaten ein genehmigungsfähiges Baugesuch bei der zuständigen Baurechtsbehörde einzureichen.<br />
Ferner ist das Baugrundstück mit dem Zeitpunkt der Erteilung der Baugenehmigung binnen 24 Monaten<br />
zu bebauen.<br />
• Verpflichtung, das Baugrundstück ausschließlich eigen zu nutzen. Diese Verpflichtung bezieht sich auf<br />
die Hauptwohnung des Gebäudes und gilt über einen Zeitraum von insgesamt fünf Jahren, beginnend
Stand: 17.02.11<br />
mit dem Zeitpunkt des Erstbezuges.<br />
• Einräumung eines Wiederkaufsrechts im Grundstückskaufvertrag zugunsten des <strong>Zweckverband</strong>es „<strong>Pattonville</strong>/<strong>Sonnenberg</strong>“<br />
für den Fall, dass der Käufer eine der vertraglich vereinbarten Verpflichtungen ganz<br />
oder teilweise nicht erfüllt.<br />
Den Gesamtgrundstückskosten für das voll erschlossene Bauland (d.h. einschließlich der öffentlichen Erschließung;<br />
nicht enthalten sind die Hausanschlusskosten für die Ver- und Entsorgungsmedien) liegt ein<br />
Grundstückspreis in Höhe von € 590,00 je Quadratmeter Grundstücksfläche zugrunde.<br />
Weitere Auskünfte erhalten Sie beim<br />
<strong>Zweckverband</strong> <strong>Pattonville</strong>/<strong>Sonnenberg</strong><br />
John-F.-Kennedy-Allee 19/3 in 71686 Remseck/<strong>Pattonville</strong>.<br />
Ihr Ansprechpartner ist: Herr Dieter Girrbach Tel. 07141/28 45 0, Fax 07141/28 45-11<br />
E-Mail: dieter.girrbach@ pattonville.de<br />
In dem beiliegenden Plan sind die derzeit noch zum Verkauf anstehenden Baugrundstücke durchnumeriert<br />
und mit den jeweiligen Grundstücksflächen dargestellt. Für Ihre Bewerbung verwenden Sie bitte diese Bauplatznummerierungen.<br />
Alle Angaben in diesem Exposé wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Änderungen behalten wir uns ausdrücklich vor. Planungs-<br />
und baurechtliche Vorschriften werden vorbehalten. Eine Haftung für die Vollständigkeit der Angaben wird nicht übernommen.
Rahmenplan<br />
Bauabschnitt IB<br />
Unverbindliche Darstellung<br />
7<br />
8<br />
498 qm<br />
375 qm<br />
6<br />
9 10<br />
13<br />
525qm<br />
404 qm<br />
St. Charles Ring<br />
543 qm<br />
381 qm<br />
14<br />
11 12<br />
411 qm<br />
321 qm 411 qm<br />
4 5<br />
Einzelhäuser ( 1 - 14 )<br />
515 qm 352 qm<br />
1 2 3<br />
382 qm 243 qm 274 qm<br />
Missouri Straße<br />
10 30 50 M<br />
Am <strong>Sonnenberg</strong><br />
N<br />
20 40<br />
ORplan Stuttgart Oktober 2008<br />
M 1 : 1000
110 KV - Leitungsachse<br />
- Strom -<br />
Bebauungsplan<br />
Bauabschnitt IB<br />
lr 2<br />
AUSZUG<br />
AUS DER LEGENDE BEBAUUNGSPLAN 056 / 02<br />
WA<br />
Pfg 1,2,3<br />
WA<br />
WA<br />
0,4<br />
0,3<br />
D<br />
ED<br />
2 WE<br />
Baugrenze<br />
§ 23 (1),(3) BauNVO<br />
Allgemeines Wohngebiet<br />
§ 4 BauNVO<br />
Private Grünfläche<br />
§ 9 (1) 15 BauGB<br />
Pflanzgebote 1-3<br />
siehe Textteil A 12.3 + A 12.4<br />
§ 9 (1) 25 und 20 BauGB<br />
Verkehrsfläche besonderer<br />
Zweckbestimmung:<br />
gemischt genutzte Verkehrsfläche<br />
II<br />
II<br />
0,8<br />
-<br />
PuD/FlD<br />
SaD 5-12°<br />
35-48°<br />
DN 500 GGG (Hauptachse)<br />
- Wasser -<br />
EFH 309.80 m<br />
Pfg 1 Pfg 1<br />
EFH 309.00 m<br />
EFH 311.60 m<br />
EFH 310.20 m<br />
Planstraße F<br />
P<br />
4781/1<br />
Planstraße G<br />
309.85<br />
310.80<br />
EFH 312.00 m<br />
EFH 311.10 m<br />
lr 2<br />
310.35<br />
EFH<br />
311.50 m<br />
310.95<br />
EFH 311.00 m<br />
EFH 307.65 m<br />
EFH 308.00 m<br />
Pfg 1<br />
EFH 306.40 m<br />
EFH 307.00 m<br />
P<br />
Planstraße H<br />
305.97<br />
306.27<br />
306.30<br />
306.80<br />
Planstraße E<br />
10 30 50 M<br />
N<br />
20 40<br />
ORplan<br />
Stuttgart<br />
M 1 : 1000