Muss man überhaupt eine Flatrate haben in alle Netze? - DNS-TV
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05. 2012<br />
„Recht so“ Verkehrsunfall - was tun?<br />
E<strong>in</strong> Ratgeber für den Fall des F<strong>alle</strong>s<br />
Teil 2 „Richtiges Verhalten nach der Unfallaufnahme<br />
Ro<strong>man</strong> Buschbell<br />
Rechtsanwalt Düren<br />
In der letzten Ausgabe wurde über das richtige<br />
Verhalten unmittelbar an der Unfallstelle<br />
berichtet. Was ist aber danach zu tun?<br />
Wenn der Unfall aufgenommen wurde, kommt<br />
es darauf an die berechtigten Ansprüche<br />
durchzusetzen. Auch <strong>in</strong> dieser Phase gilt es<br />
Ruhe zu bewahren und Herr des Geschehens<br />
zu bleiben. Andernfalls besteht nämlich<br />
die Gefahr, dass Sie nicht <strong>alle</strong> berechtigten<br />
Ansprüche vom Unfallgegner reguliert<br />
bekommen. Immer wieder ist festzustellen, dass<br />
nach <strong>e<strong>in</strong>e</strong>m Verkehrsunfall der Versicherer des<br />
Schädigers versucht, den Schaden zu steuern.<br />
Das beschädigte Fahrzeug soll dann <strong>in</strong> <strong>e<strong>in</strong>e</strong>r<br />
s.g. „Vertrauenswerkstatt“ repariert werden.<br />
Aufgepasst: In der Regel wird dann auf die<br />
E<strong>in</strong>schaltung <strong>e<strong>in</strong>e</strong>s Sachverständigen seitens<br />
der Versicherung des Schädigers verzichtet<br />
mit der Folge, dass der Geschädigte <strong>e<strong>in</strong>e</strong> ihm<br />
eigentlich zustehende Wertm<strong>in</strong>derung nicht<br />
erhält. Man muss sich also fragen, um wessen<br />
„Vertrauenswerkstatt“ es sich handelt. Hier<br />
gilt der Grundsatz, dass die Versicherung des<br />
Unfallgegners nicht gleichzeitig der Berater<br />
des Unfallopfers se<strong>in</strong> kann, weil diese dann<br />
zwangsläufig <strong>in</strong> <strong>e<strong>in</strong>e</strong>n Interessenkonflikt gerät.<br />
K<strong>e<strong>in</strong>e</strong>sfalls sollte <strong>man</strong> sich von der Versicherung<br />
des Unfallgegners steuern oder beraten lassen.<br />
Gezahlt wird von den Versicherungen auch nur<br />
was gefordert wird. Aus diesem Grunde sollte<br />
<strong>man</strong> auch sogenannte „Expressregulierungen“<br />
der gegnerischen Versicherung ablehnen<br />
und selbst bestimmen, wo repariert wird<br />
und welcher Sachverständige das Fahrzeug<br />
besichtigen soll. Auch bei fiktiver Abrechnung,<br />
also wenn nach den Feststellungen des<br />
Sachverständigen ohne tatsächliche<br />
Durchführung der Reparatur Schadensersatz<br />
verlangt wird, ist das e<strong>in</strong>geholte Gutachten für<br />
die Abrechnung ausschlaggebend. Generell<br />
sollte daher jedes „Unfallopfer“ nach <strong>e<strong>in</strong>e</strong>m<br />
Unfall anwaltliche Hilfe <strong>in</strong> Anspruch nehmen.<br />
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BERND MICHELS<br />
� Karosserie- und<br />
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