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KiTa - Personalrat - KIT

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Dienstvereinbarung über die Kindertagesstätte (<strong>KiTa</strong>)<br />

„Die Räuberkiste“ der Pro-Liberis gGmbH<br />

Das Rektorat der Universität Karlsruhe (TH)<br />

(im Folgenden: Universität) und<br />

<strong>Personalrat</strong> der Universität Karlsruhe (TH)<br />

(im Folgenden: <strong>Personalrat</strong>)<br />

schließen folgende Dienstvereinbarung zur Kindertagesstätte „Die Räuberkiste“.<br />

Präambel<br />

Mit dem Ziel, langfristig qualifiziertes Personal zu erhalten und zu gewinnen sowie im<br />

Interesse der Chancengleichheit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bemüht sich die<br />

Universität intensiv um eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.<br />

Die Universität möchte mit der Bereitstellung von Kinderbetreuungseinrichtungen<br />

einen Beitrag dazu leisten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die auch während der<br />

Erziehungsphase eine Fortsetzung der beruflichen Tätigkeit wünschen, die<br />

Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern.<br />

Als eine erste Maßnahme wird die Universität Belegplätze bei Pro-Liberis gGmbH,<br />

einem staatlich anerkannten Träger der Jugendhilfe, erwerben.<br />

Seit September 2005 besteht, angesiedelt an die Universität, eine Elterninitiative zur<br />

Kinderbetreuung (Die „WIKIS“). Entsprechend den nachstehenden Regelungen (vgl.<br />

§ 10) bemüht sich die Universität, eine unterbrechungsfreie Betreuung der bei den<br />

WIKIS aufgenommenen Kinder von in § 4 genannten Anspruchsberechtigten in der<br />

<strong>KIT</strong>A „Die Räuberkiste“ zu gewährleisten.


<strong>KiTa</strong>-Dienstvereinbarung Seite 2 von 7<br />

Universität Karlsruhe (TH)<br />

§ 1 Trägerschaft<br />

Die Universität erwirbt ab dem 01.01.2010 das Belegrecht für Krippen- und Kindergartenplätze.<br />

Der laufende Betrieb der Kindertagesstätte (im Folgenden „<strong>KiTa</strong>“)<br />

erfolgt durch einen externen anerkannten Träger der Jugendhilfe, die Pro-Liberis<br />

gGmbH. Die <strong>KiTa</strong> („Die Räuberkiste“) befindet sich in der Tullastraße 25 - 29 in<br />

Karlsruhe. Der Träger leitet den Betrieb der <strong>KiTa</strong> eigenverantwortlich und stellt entsprechend<br />

einer vertraglichen Regelung und im Einklang mit dieser Dienstvereinbarung<br />

Belegplätze zur Verfügung.<br />

§ 2 Plätze, Gruppen<br />

Die <strong>KiTa</strong> verfügt insgesamt über 50 Ganztagesplätze. Diese werden zunächst in 30<br />

Kinderkrippenplätze (2 Monate bis 3 Jahre) und 20 Kindergartenplätze (3 - 6 Jahre)<br />

unterteilt.<br />

Die Universität erwirbt von der Pro-Liberis gGmbH Belegrechte für 50 Plätze.<br />

Von der Verteilung der Plätze auf Kinderkrippe und Kindergarten kann nach Rücksprache<br />

mit der Pro-Liberis gGmbH bedarfsgerecht abgewichen werden, um bspw.<br />

eine Übernahme der Krippenkinder in den Kindergarten zu ermöglichen.<br />

§ 3 Öffnungszeiten<br />

Die Öffnungszeiten werden vertraglich zwischen Universität und Betreiber festgeschrieben.<br />

Die <strong>KiTa</strong> wird an den Arbeitstagen der Universität geöffnet (Montags -<br />

Freitags: 7 00 bis 18 00 Uhr und Zusatzbetreuung von 18 00 bis 20 00 Uhr) sein.<br />

Schließtage werden die gesetzlichen Feiertage, Heiligabend bis Neujahrstag sowie<br />

maximal 4 Tage pro Jahr für Fortbildungsveranstaltungen sein.


<strong>KiTa</strong>-Dienstvereinbarung Seite 3 von 7<br />

Universität Karlsruhe (TH)<br />

§ 4 Anspruchsvoraussetzungen<br />

(1) Die Bewerbung um einen Platz kann für den Zeitraum ab Ende der gesetzlichen<br />

Mutterschutzfrist bis zur Einschulung gestellt werden.<br />

(2) Es können sich um einen Platz für Ihr Kind bewerben:<br />

Hauptamtliche Professorinnen und Professoren der Universität,<br />

Beamtinnen und Beamte der Universität,<br />

tariflich und übertariflich Beschäftigte der Universität,<br />

Auszubildende der Universität,<br />

Promotionsstudierende der Universität,<br />

an einer Fakultät der Universität zur Promotion zugelassene Personen.<br />

(3) Zum Zeitpunkt der geplanten Aufnahme des Kindes in die „Räuberkiste“ sollte<br />

der Zeitraum der Zugehörigkeit zur Universität im Sinne von Abs. 2 noch mindestens<br />

6 Monate andauern.<br />

§ 5 <strong>KiTa</strong>-Kommission<br />

(1) Die <strong>KiTa</strong> Kommission ist zuständig für das Verfahren zur Vergabe der <strong>KiTa</strong>-<br />

Plätze. Sie entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet<br />

die Universitätsleitung.<br />

(2) <strong>Personalrat</strong> und Universitätsleitung richten gemeinsam eine <strong>KiTa</strong>-Kommission<br />

ein. Dieser gehören sechs stimmberechtigte Mitglieder an:<br />

die Beauftragte für Chancengleichheit,<br />

die Gleichstellungsbeauftragte,<br />

ein/e Vertreter/in des <strong>Personalrat</strong>s,<br />

ein/e Vertreter/in der Personalabteilung,<br />

zwei Personen, die von der Universitätsleitung benannt werden,<br />

sowie als Gäste<br />

ein/e Vertreter/in Erzieher/innen der <strong>KiTa</strong>,


<strong>KiTa</strong>-Dienstvereinbarung Seite 4 von 7<br />

Universität Karlsruhe (TH)<br />

ein/e Vertreter/in des Elternbeirats der <strong>KiTa</strong>. Diese/r muss nach § 4<br />

anspruchsberechtigt sein.<br />

Mit den Vertretern wird gleichzeitig ein Stellvertreter bzw. eine Stellvertreterin<br />

benannt. Diese nehmen im Abwesenheitsfall die Mitgliedschaft wahr.<br />

§ 6 Bewerbungs- und Auswahlverfahren<br />

Die Personalabteilung ist für die administrative Vorbereitung und Umsetzung des<br />

Bewerbungs- und Auswahlverfahrens zuständig.<br />

Die Kriterien und das Verfahren für die Vergabe werden von der <strong>KiTa</strong>-Kommission<br />

festgelegt. Dabei müssen die Interessen der Kinder, der Beschäftigten und der<br />

Universität genauso angemessen berücksichtigt werden, wie eine ausgewogene<br />

Zusammensetzung der Gruppen nach pädagogischen Gesichtspunkten.<br />

Es wird im Interesse der Kinder, der Beschäftigten und der Universität eine<br />

vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den entsprechenden Kommissionen für die<br />

Vergabe von Plätzen für andere <strong>KiTa</strong>s am <strong>KIT</strong> angestrebt, bspw. im Falle eines<br />

Wechsels des Arbeitsplatzes an einen anderen Standort innerhalb des <strong>KIT</strong>.<br />

§ 7 Beiträge<br />

Der Kostenbeitrag der Eltern wird von den Eltern direkt an die Pro-Liberis gGmbH<br />

gezahlt (Elternbeitrag). Die Höhe des Elternbeitrags kann vom Betreiber im Rahmen<br />

der ortsüblichen Preissteigerungen erhöht werden. Für zusätzliche Betreuungsangebote<br />

(ab 18 Uhr) können für die Eltern weitere Kosten entstehen.<br />

Näheres regeln der Vertrag zwischen Betreiber und Universität sowie der Vertrag<br />

zwischen Eltern und Betreiber. Die Eltern gehen ausschließlich ein Vertragsverhältnis<br />

mit der Pro-Liberis gGmbH ein.


<strong>KiTa</strong>-Dienstvereinbarung Seite 5 von 7<br />

Universität Karlsruhe (TH)<br />

§ 8 Kündigung der Betreuung<br />

(1) Kündigung durch die Eltern<br />

Der zwischen Eltern und Träger bestehende Betreuungsvertrag kann von den Eltern<br />

entsprechend der vertraglichen Vereinbarung zwischen Eltern und Betreiber beim<br />

Betreiber gekündigt werden.<br />

Über Kündigungen von Erziehungsberechtigten oder ein bevorstehendes<br />

Ausscheiden des Kindes aus sonstigen Gründen hat der Träger unverzüglich die<br />

<strong>KiTa</strong>-Kommission zu unterrichten, damit das Verfahren zur Vergabe des Platzes<br />

angestoßen werden kann.<br />

(2) Kündigung durch den Träger<br />

Ordentliche und außerordentliche Kündigungen durch den Träger - mit Ausnahme<br />

von Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz - sind nur mit Zustimmung der<br />

<strong>KiTa</strong>-Kommission möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen und ist zu<br />

begründen.<br />

Außerordentliche Kündigungsgründe sind insbesondere:<br />

wenn das Kind die <strong>KiTa</strong> länger als 4 Wochen (Summe der Fehltage pro <strong>KiTa</strong>-<br />

Jahr) unentschuldigt nicht besucht hat,<br />

wenn die Erziehungsberechtigten die in der Nutzungsordnung aufgeführten<br />

Pflichten wiederholt nicht beachten,<br />

wenn der zu entrichtende Beitrag für zwei aufeinander folgende Monate trotz<br />

schriftlicher Mahnung nicht bezahlt wurde,<br />

<br />

bei Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz.<br />

(3) Sonderregelungen bei der Beendigung der Zugehörigkeit zur Universität<br />

Der Träger informiert die Universität monatlich über die aktuelle Belegung der Plätze<br />

(Name und Alter des Kindes, Name der Eltern). Liegt eine Beendigung der


<strong>KiTa</strong>-Dienstvereinbarung Seite 6 von 7<br />

Universität Karlsruhe (TH)<br />

Zugehörigkeit zur Universität nach § 4 vor, so wird die Universität den Träger davon<br />

unterrichten. Die Eltern erteilen bei der Beantragung des <strong>KiTa</strong>-Platzes der Universität<br />

dafür eine datenschutzrechtliche Ermächtigung.<br />

Als Übergangsregelung zum Finden eines neuen <strong>KiTa</strong>-Platzes wird für den Fall der<br />

Beendigung der Zugehörigkeit gemäß § 4 ein Bestandsschutz für den Erhalt des<br />

Platzes von drei Monaten eingeräumt (ab Ende der Zugehörigkeit zur Universität<br />

nach § 4). In diesem Zeitraum erhöht sich gegebenenfalls der Elternbeitrag<br />

entsprechend der vertraglichen Vereinbarung mit dem Betreiber.<br />

§ 9 Evaluationen<br />

Zwei Jahre nach Eröffnung soll eine Evaluation der Betreuungsleistungen durch die<br />

Universität oder einen durch die Universität beauftragten Dritten durchgeführt<br />

werden. Die Evaluation kann eine Befragung der Eltern einschließen. Danach soll<br />

eine Evaluation im Dreijahresturnus erfolgen.<br />

Ziel der Evaluationen ist u. a. eine Optimierung des Angebots im Hinblick auf die<br />

Interessen der Kinder, Beschäftigten und der Universität. Die Evaluationen erfolgen<br />

unter Beteiligung der <strong>KiTa</strong>-Kommission und unter Einbindung des <strong>Personalrat</strong>s<br />

gemäß den Bestimmungen des LPVG.<br />

§ 10 Übergangsregelungen „WIKIS“<br />

Ungeachtet der vorstehenden Regelungen können alle Kinder von Anspruchsberechtigten<br />

gemäß § 4, die zum Zeitpunkt der regulären Inbetriebnahme der <strong>KiTa</strong><br />

die „Räuberkiste“ bei den „WIKIS“ betreut werden, auf die von der Universität<br />

erworbenen Vollzeit-Belegplätze in der <strong>KiTa</strong> die „Räuberkiste“ wechseln. Die Eltern<br />

haben spätestens drei Monate vor Inbetriebnahme der Kommission schriftlich mitzuteilen,<br />

ob sie einen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen wollen.


<strong>KiTa</strong>-Dienstvereinbarung Seite 7 von 7<br />

Universität Karlsruhe (TH)<br />

§ 11 Schlussbestimmungen<br />

Diese Dienstvereinbarung tritt mit Unterzeichnung in Kraft, frühestens jedoch nach<br />

Abschluss des Vertrages zwischen Universität und Betreiber wie in § 1 dargelegt.<br />

Sie kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Die<br />

Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Dienstvereinbarung wirkt bis zum Abschluss<br />

einer neuen Dienstvereinbarung nach, längstens jedoch für den Zeitraum von 12<br />

Monaten.<br />

Die Dienstvereinbarung kann mit der Schließung der <strong>KiTa</strong> „Die Räuberkiste“ oder mit<br />

Ablauf des Vertrags zwischen der Universität und dem Träger außerordentlich und<br />

ohne Nachwirkung gekündigt werden und.<br />

§ 12 Salvatorische Klausel<br />

1. Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.<br />

2. Sollten einzelne Bestimmungen aus dieser Vereinbarung unwirksam sein oder<br />

werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder der<br />

Vereinbarung in ihrer Gesamtheit nicht betroffen. Die Parteien verpflichten<br />

sich, eine unwirksame Bestimmung rückwirkend durch eine solche<br />

Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen in gesetzlich zulässiger und<br />

gewünschter Weise am nächsten kommt.<br />

Karlsruhe, den<br />

Rektorat<br />

<strong>Personalrat</strong>

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