OpferFibel - Bundesministerium der Justiz
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Kommen Sie bitte pünktlich!<br />
Sie sollten für die Anreise genügend Zeit einkalkulieren und auch<br />
damit rechnen, dass Sie den Sitzungssaal nicht auf Anhieb finden.<br />
Die Terminkalen<strong>der</strong> <strong>der</strong> Gerichte sind häufig sehr eng belegt.<br />
Verhandlungen können sich auch verzögern. Wenn sich darüber<br />
hinaus noch ein Zeuge verspätet, kann dies zu einer für alle Beteiligten<br />
unangenehmen Kettenreaktion von weiteren Verspätungen<br />
führen.<br />
Rechnen Sie mit Wartezeiten<br />
Aus diesem Grund sollten Sie sich vorsichtshalber auf eine Wartezeit<br />
einstellen. Sie dürfen sich nämlich – einmal geladen – nur<br />
mit Genehmigung des Gerichts wie<strong>der</strong> entfernen. Sie sollten sich<br />
deshalb sicherheitshalber für eine Wartezeit etwas zum Lesen o<strong>der</strong><br />
einen an<strong>der</strong>en Zeitvertreib mitbringen. Erkundigen Sie sich auch<br />
nach einem Zeugenzimmer.<br />
Sie dürfen nicht unentschuldigt ausbleiben!<br />
Urlaub und Krankheit<br />
Nur wenn dringende Gründe vorliegen, sind Sie entschuldigt und<br />
müssen zum Termin nicht erscheinen. Ein dringen<strong>der</strong> Grund<br />
besteht vor allem bei einer ernsthaften Erkrankung. Lediglich die<br />
Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelber Schein)<br />
reicht als Entschuldigung nicht aus. Kein dringen<strong>der</strong> Grund sind<br />
normalerweise auch berufliche o<strong>der</strong> private Verpflichtungen. Ob<br />
eine Urlaubsreise als dringen<strong>der</strong> Grund anerkannt werden kann,<br />
kommt auf den Einzelfall an. Falls möglich wird man sich bemühen,<br />
Ihren Wünschen entgegenzukommen.