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OpferFibel - Bundesministerium der Justiz

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fällen“ gerichtet werden. Der Entschädigungsfonds ist erreichbar<br />

über den Verein „Verkehrsopferhilfe e. V.“, Wilhelmstr. 43/43 G, 10117<br />

Berlin.<br />

Soforthilfe des Staates für Opfer<br />

extremistischer Übergriffe als freiwillige Leistung<br />

Der Deutsche Bundestag hat im Rahmen des Haushaltsgesetzes<br />

Mittel zur Entschädigung von Opfern extremistischer Übergriffe<br />

zur Verfügung gestellt. Diese Härteleistungen sind Soforthilfen, die<br />

als freiwillige Leistung des Staates zu verstehen sind und auf die<br />

kein Rechtsanspruch besteht.<br />

Bei Körperverletzungen und Verletzungen<br />

des allgemeinen Persönlichkeitsrechts,<br />

nicht bei Sachschäden<br />

Unter extremistischen Übergriffen sind insbeson<strong>der</strong>e rechtsextrem,<br />

fremdenfeindlich, antisemitisch, islamistisch o<strong>der</strong> linksextrem<br />

motivierte Körperverletzungen zu verstehen. Ein Übergriff<br />

kann auch in Fällen massiver Bedrohung o<strong>der</strong> Ehrverletzung<br />

gegeben sein. Eine Zahlung bei bloßen Sachschäden ist allerdings<br />

nicht möglich.<br />

Antragsberechtigte<br />

Antragsberechtigt sind auch Hinterbliebene und Privatpersonen,<br />

die als sogenannte Nothelfer bei <strong>der</strong> Abwehr eines extremistischen<br />

Übergriffs auf Dritte einen gesundheitlichen Schaden erlitten<br />

haben. Für den Nachweis eines extremistischen Übergriffs ist es<br />

ausreichend, aber auch erfor<strong>der</strong>lich, dass <strong>der</strong> Übergriff mit zumindest<br />

hoher Wahrscheinlichkeit extremistisch motiviert war.

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