OpferFibel - Bundesministerium der Justiz
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fällen“ gerichtet werden. Der Entschädigungsfonds ist erreichbar<br />
über den Verein „Verkehrsopferhilfe e. V.“, Wilhelmstr. 43/43 G, 10117<br />
Berlin.<br />
Soforthilfe des Staates für Opfer<br />
extremistischer Übergriffe als freiwillige Leistung<br />
Der Deutsche Bundestag hat im Rahmen des Haushaltsgesetzes<br />
Mittel zur Entschädigung von Opfern extremistischer Übergriffe<br />
zur Verfügung gestellt. Diese Härteleistungen sind Soforthilfen, die<br />
als freiwillige Leistung des Staates zu verstehen sind und auf die<br />
kein Rechtsanspruch besteht.<br />
Bei Körperverletzungen und Verletzungen<br />
des allgemeinen Persönlichkeitsrechts,<br />
nicht bei Sachschäden<br />
Unter extremistischen Übergriffen sind insbeson<strong>der</strong>e rechtsextrem,<br />
fremdenfeindlich, antisemitisch, islamistisch o<strong>der</strong> linksextrem<br />
motivierte Körperverletzungen zu verstehen. Ein Übergriff<br />
kann auch in Fällen massiver Bedrohung o<strong>der</strong> Ehrverletzung<br />
gegeben sein. Eine Zahlung bei bloßen Sachschäden ist allerdings<br />
nicht möglich.<br />
Antragsberechtigte<br />
Antragsberechtigt sind auch Hinterbliebene und Privatpersonen,<br />
die als sogenannte Nothelfer bei <strong>der</strong> Abwehr eines extremistischen<br />
Übergriffs auf Dritte einen gesundheitlichen Schaden erlitten<br />
haben. Für den Nachweis eines extremistischen Übergriffs ist es<br />
ausreichend, aber auch erfor<strong>der</strong>lich, dass <strong>der</strong> Übergriff mit zumindest<br />
hoher Wahrscheinlichkeit extremistisch motiviert war.