OpferFibel - Bundesministerium der Justiz
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Einreichen einer Antragsschrift<br />
Sollte <strong>der</strong> Sühneversuch scheitern, können Sie Privatklage erheben.<br />
Zuständig dafür ist das Amtsgericht. Sie können einen<br />
Rechtsanwalt o<strong>der</strong> eine Rechtsanwältin beauftragen, müssen dies<br />
aber nicht. Ihre Klage muss zwar einer Reihe von Formvorschriften<br />
entsprechen und Sie müssen auch einen Gebührenvorschuss<br />
einzahlen. Der Rechtsantragsdienst des Amtsgerichts kann Ihnen<br />
bei den Formalien behilflich sein.<br />
Mögliche Kostenfolgen<br />
Gleichwohl ist Ihnen zu empfehlen, sich vor diesem Schritt in <strong>der</strong><br />
Sache rechtlich beraten zu lassen, auch wenn Sie für das Verfahren<br />
selbst keinen Anwalt einschalten möchten. Sie sollten nämlich bedenken,<br />
dass das Gericht auch ohne Ihre Zustimmung freisprechen<br />
o<strong>der</strong> das Verfahren einstellen kann. Dabei laufen Sie Gefahr, auf<br />
den gesamten Kosten (auch auf denen des Täters) sitzen zu bleiben.<br />
13 Wie erhalten Sie anwaltliche<br />
Hilfe und wer trägt die Kosten?<br />
Müssen Angeklagte für die Kosten <strong>der</strong> Opfer aufkommen?<br />
Wie wird Personen mit geringem Einkommen geholfen?<br />
Wie unterstützt <strong>der</strong> Staat Opfer von schweren Straftaten?<br />
Auch wenn Verletzte viele <strong>der</strong> bisher dargestellten Rechte und<br />
Beteiligungsmöglichkeiten selbst nutzen können, ohne beson<strong>der</strong>e<br />
Formalien einhalten zu müssen, wird mancher es dennoch vorziehen,<br />
sich durch einen Anwalt o<strong>der</strong> eine Anwältin beraten und<br />
vertreten zu lassen.