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OpferFibel - Bundesministerium der Justiz

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39<br />

Einreichen einer Antragsschrift<br />

Sollte <strong>der</strong> Sühneversuch scheitern, können Sie Privatklage erheben.<br />

Zuständig dafür ist das Amtsgericht. Sie können einen<br />

Rechtsanwalt o<strong>der</strong> eine Rechtsanwältin beauftragen, müssen dies<br />

aber nicht. Ihre Klage muss zwar einer Reihe von Formvorschriften<br />

entsprechen und Sie müssen auch einen Gebührenvorschuss<br />

einzahlen. Der Rechtsantragsdienst des Amtsgerichts kann Ihnen<br />

bei den Formalien behilflich sein.<br />

Mögliche Kostenfolgen<br />

Gleichwohl ist Ihnen zu empfehlen, sich vor diesem Schritt in <strong>der</strong><br />

Sache rechtlich beraten zu lassen, auch wenn Sie für das Verfahren<br />

selbst keinen Anwalt einschalten möchten. Sie sollten nämlich bedenken,<br />

dass das Gericht auch ohne Ihre Zustimmung freisprechen<br />

o<strong>der</strong> das Verfahren einstellen kann. Dabei laufen Sie Gefahr, auf<br />

den gesamten Kosten (auch auf denen des Täters) sitzen zu bleiben.<br />

13 Wie erhalten Sie anwaltliche<br />

Hilfe und wer trägt die Kosten?<br />

Müssen Angeklagte für die Kosten <strong>der</strong> Opfer aufkommen?<br />

Wie wird Personen mit geringem Einkommen geholfen?<br />

Wie unterstützt <strong>der</strong> Staat Opfer von schweren Straftaten?<br />

Auch wenn Verletzte viele <strong>der</strong> bisher dargestellten Rechte und<br />

Beteiligungsmöglichkeiten selbst nutzen können, ohne beson<strong>der</strong>e<br />

Formalien einhalten zu müssen, wird mancher es dennoch vorziehen,<br />

sich durch einen Anwalt o<strong>der</strong> eine Anwältin beraten und<br />

vertreten zu lassen.

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