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Details zur Durchführung des Zulassungsverfahrens

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<strong>Durchführung</strong> <strong>des</strong> <strong>Zulassungsverfahrens</strong> für die Bachelorstudien<br />

Lehramt an Volksschulen, Sonderschulen, Hauptschulen/NMS<br />

Die Aufnahmewerber/innen haben sich abhängig vom angestrebten Bachelorstudium folgenden<br />

Teilüberprüfungen zu unterziehen:<br />

Lehramt an Volks- und Sonderschulen<br />

Psychologischer Standardtest „Wiener Testsystem“<br />

(computerunterstützt)<br />

Eignungs- und Beratungsgespräch mit<br />

Überprüfung der mündlichen Beherrschung der<br />

deutschen Sprache und der Sprech- und<br />

Stimmleistung<br />

Überprüfung der Beherrschung der deutschen<br />

Sprache in Wort und Schrift (computerunterstützt)<br />

Überprüfung der musikalisch-rhythmischen<br />

Eignung<br />

Überprüfung der körperlich-motorischen Eignung<br />

Lehramt an Hauptschulen / NMS<br />

Psychologischer Standardtest „Wiener Testsystem“<br />

(computerunterstützt)<br />

Eignungs- und Beratungsgespräch mit<br />

Überprüfung der mündlichen Beherrschung der<br />

deutschen Sprache und der Sprech- und<br />

Stimmleistung<br />

Überprüfung der Beherrschung der deutschen<br />

Sprache in Wort und Schrift (computerunterstützt)<br />

Zusätzlich für die Lehrbefähigung im Fach<br />

„Musikerziehung“:<br />

Überprüfung der musikalischrhythmischen<br />

Eignung<br />

Zusätzlich für die Lehrbefähigung im Fach<br />

„Bewegung und Sport“:<br />

Überprüfung der körperlich-motorischen<br />

Eignung<br />

1. Grundsätzliche persönliche Eignung für die Ausübung <strong>des</strong> Lehrberufs<br />

Die Überprüfung der grundsätzlichen, persönlichen Eignung für die Ausübung <strong>des</strong> Lehrberufs wird in zwei<br />

Teilen durchgeführt:<br />

• Teil 1: Psychologischer Standardtest („Wiener Testsystem“)<br />

• Teil 2: Eignungs- und Beratungsgespräche<br />

Teil 1: Psychologischer Standardtest („Wiener Testsystem“)<br />

Im Rahmen eines standardisierten Testverfahrens, das knapp zwei Stunden dauert und das am Computer zu<br />

absolvieren ist, werden persönliche wie auch kognitive Kompetenzen überprüft. Bewertet werden u.a. die<br />

Fähigkeit zu Problemlösungen und zu logischem Denken (z.B. Erkennen von Gesetzmäßigkeiten, logisches<br />

Schlussfolgern), Merkfähigkeit, sprachliche Fähigkeiten, arithmetische Fähigkeiten (z.B. Fähigkeit, einfache<br />

Rechenaufgaben ohne technische Hilfsmittel zu lösen, Ergebnisse zu schätzen), figurales Denken<br />

(Fähigkeit, Bilder und Objekte zu verarbeiten), ferner werden sozial-kommunikatives Verhalten und<br />

Leistungsverhalten in das Verfahren einbezogen.<br />

Die bei diesem computerunterstützten Test erreichten Punkte werden zusammen mit den bei ebenfalls<br />

computerunterstützten Überprüfung der Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift erreichten<br />

Punkte <strong>zur</strong> Reihung der Aufnahmewerber/innen verwendet (siehe „Reihung der Aufnahmewerber/innen).<br />

Teil 2: Eignungs- und Beratungsgespräch<br />

Die weitere Feststellung der grundsätzlichen persönlichen Eignung für die Ausübung <strong>des</strong> Lehrberufs wird<br />

gemeinsam mit der mündlichen Überprüfung der deutschen Sprache aufgrund von Einzelgesprächen


getroffen.<br />

Für dieses Eignungs- und Beratungsgespräch ist eine Kurzpräsentation (max. 5 Minuten) vorzubereiten, in<br />

der in frei gewählter Form die Beweggründe für die Studienwahl dargestellt werden sollen (ein einseitiges<br />

Motivationsschreiben ist zum Gespräch mitzubringen). Dabei wird auch die ausreichend kompetente<br />

Verwendung der deutschen Sprache überprüft.<br />

Ebenso ist von den Aufnahmewerber/innen das Ergebnis der Selbsteinschätzungstests (CCT- Career<br />

Councelling for Teachers) vorzulegen. Ausgehend von der Präsentation und dem Ergebnis <strong>des</strong> CCT können<br />

im Gespräch unter anderem folgende Punkte angesprochen werden:<br />

• allgemeine Interessen im Zusammenhang mit dem Lehrberuf, Vorstellungen vom Berufsfeld,<br />

Berufsbild<br />

• Vorerfahrungen mit pädagogischem Kontext (Arbeit in Jugendgruppen, Kinderbetreuung,<br />

Freizeitaktivitäten etc.)<br />

• Erwartungen an sich selbst im Beruf und an den Beruf im eigenen Lebenskonzept<br />

• Offenheit für Neues und Reflexionsfähigkeit<br />

• Kontaktbereitschaft<br />

• Aspekte unterschiedlicher Lehrämter: Fächer, Altersgruppen, pädagogische und soziale<br />

Schwerpunkte<br />

• Thematisierung <strong>des</strong> Ergebnisses <strong>des</strong> Selbsteinschätzungstests<br />

Die Anforderungen in diesem Prüfungsteil sind dann erfüllt, wenn keine Umstände vorliegen, die der<br />

Eignung <strong>zur</strong> Berufsausübung entgegenstehen.


2. Überprüfung der für die Ausübung <strong>des</strong> Lehrberufs erforderlichen Kenntnis der<br />

deutschen Sprache in Wort und Schrift sowie der erforderlichen Sprech- und Stimmleistung<br />

Die Überprüfung der für die Ausübung <strong>des</strong> Lehrberufs erforderlichen Kenntnis der deutschen Sprache in<br />

Wort und Schrift sowie der erforderlichen Sprech- und Stimmleistung erfolgt in zwei Teilen:<br />

Teil 1: Schriftliche Überprüfung der Kenntnisse der deutschen Sprache<br />

Teil 2: Mündliche Überprüfung der Sprech- und Stimmleistung<br />

Teil 1: Schriftliche Überprüfung der Kenntnisse der deutschen Sprache<br />

Die Überprüfung erfolgt computerunterstützt durch einen elektronischen Test, der zwischen 30 und 60<br />

Minuten dauert und folgende Bereichen beinhaltet:<br />

• Rechtschreibung: Groß- und Kleinschreibung, Getrennt- und Zusammenschreibung,<br />

Zeichensetzung, Dehnung und Schärfung, Schreibung der s-Laute, gleich und ähnlich klingende<br />

Wörter und Laute, Diktat<br />

• Grammatik: grammatische Fachtermini, richtiger Gebrauch der Fälle, Mehrzahlbildungen,<br />

Zeitformen<br />

Die mündliche Sprachverwendung wird im Rahmen <strong>des</strong> Eignungs- und Beratungsgesprächs überprüft.<br />

Dieser Prüfungsteil ist bestanden, wenn zumin<strong>des</strong>t 60 Prozent der beim elektronischen Test maximal<br />

möglichen Punkte erreicht werden.<br />

Teil 2: Überprüfung der Sprech- und Stimmleistung<br />

Diese Überprüfung findet im Rahmen <strong>des</strong> Eignungs- und Beratungsgesprächs statt. Sie umfasst:<br />

• Normgerechte Bildung der Laute (Überprüfung der phonetisch-phonologischen<br />

• Kompetenzen)<br />

• Normgerechter Sprechablauf (Überprüfung hinsichtlich Sprechablaufstörungen - Stottern, Poltern<br />

etc.)<br />

• Normgerechte Nasalität (Überprüfung auf Rhinophonien)<br />

• Normgerechte stimmliche Kompetenzen (Überprüfung der Stimmleistungen)<br />

Eine HNO-ärztliche bzw. kieferorthopädische Diagnose kann im Bedarfsfall einbezogen werden.<br />

Dieser Prüfungsteil ist bestanden, wenn keine Schädigung oder Minderleistung der Stimme und <strong>des</strong><br />

Sprechens vorliegen, die der Ausübung <strong>des</strong> Lehrberufes entgegenstehen.


3. Überprüfung der fachlichen Eignung<br />

Überprüfung der musikalisch-rhythmischen Eignung für die Bachelorstudien <strong>zur</strong> Erlangung <strong>des</strong><br />

Lehramtes für Volksschulen und für Sonderschulen sowie für die Lehrbefähigung „Musikerziehung“<br />

im Rahmen <strong>des</strong> Lehramtes für Hauptschulen<br />

Diese Überprüfung umfasst für das Lehramt an Volksschulen oder Sonderschulen:<br />

1. Musikalische Präsentation<br />

Die vorbereiteten Lieder (fünf Kinderlieder, min<strong>des</strong>tens drei deutschsprachig) werden melodisch und<br />

rhythmisch korrekt gesungen:<br />

• Kinderstimmen-adäquate Tonarten<br />

• Melodiebewegung über eine Oktave<br />

• Korrekte Intervallsprünge<br />

• Saubere Intonation<br />

• Korrekter, auf ein durchgehen<strong>des</strong> Metrum bezogener Rhythmus<br />

• Deutliche Artikulation<br />

• Kinderlied-angepasste Stimmgebung und ökonomischer Stimmgebrauch<br />

2. Reproduktion von Tonfolgen<br />

Am Klavier vorgespielte (oder vorgesungene) kurze Tonfolgen werden gehörsmäßig erfasst und<br />

korrekt reproduziert:<br />

• Dur-Dreiklang mit Umkehrungen<br />

• Moll-Dreiklang mit Umkehrungen<br />

• Aufsteigende Tonreihen in Dur und Moll<br />

• Absteigende Tonreihen in Dur und Moll<br />

3. Reproduktion von Rhythmen<br />

Vorgeklatschte rhythmische Bausteine werden erfasst, gespeichert und rhythmisch-metrisch korrekt<br />

reproduziert:<br />

• Gerade Takte<br />

• Ungerade Takte<br />

Die musikalisch-rhythmische Eignung für die Bachelorstudien <strong>zur</strong> Erlangung <strong>des</strong> Lehramts für Volks- und<br />

Sonderschulen ist gegeben, wenn min<strong>des</strong>tens 70% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.<br />

Für die Lehrbefähigung „Musikerziehung“ im Rahmen <strong>des</strong> Lehramtes für Hauptschulen umfasst diese<br />

Überprüfung einen theoretischen und einen praktischen Teil.<br />

Theoretischer Teil:<br />

Schriftliche Überprüfung der Grundkenntnisse der allgemeinen Musiklehre (Notenschrift, Intervalle – Grobund<br />

Feinbestimmung –, Tonleitern, Akkorde)<br />

Praktischer Teil:<br />

1. Überprüfung <strong>des</strong> Tonvorstellungsvermögens und der melodischen und rhythmischen Merk- und<br />

Wiedergabefähigkeit<br />

2. Überprüfung der Grundfertigkeiten im Instrumentalspiel: Vorspielen eines selbst gewählten


Vortragsstückes.<br />

3. Überprüfung der Singstimme <strong>zur</strong> Feststellung der musikalischen Bildbarkeit bzgl. der Anforderungen für<br />

die künftige Berufspraxis: Vorsingen eines klassischen Lie<strong>des</strong> und eines Popsongs.<br />

Die musikalisch-rhythmische Eignung für die Lehrbefähigung „Musikerziehung“ im Rahmen <strong>des</strong> Lehramtes<br />

für Hauptschulen/NMS ist gegeben, wenn min<strong>des</strong>tens 70% der maximal möglichen Punkte.<br />

Überprüfung der körperlich-motorischen Eignung für die Bachelorstudien <strong>zur</strong> Erlangung <strong>des</strong><br />

Lehramtes für Volksschulen und für Sonderschulen sowie für die Lehrbefähigung „Bewegung und<br />

Sport“ im Rahmen <strong>des</strong> Lehramtes für Hauptschulen<br />

Die Überprüfung erfolgt durch verschiedene, von den Aufnahmewerber/innen zu absolvierende Übungen.<br />

Diese Übungen werden auf der Homepage rechtzeitig vor <strong>Durchführung</strong> <strong>des</strong> <strong>Zulassungsverfahrens</strong><br />

veröffentlicht.<br />

Die körperlich-motorische Eignung für die Bachelorstudien <strong>zur</strong> Erlangung <strong>des</strong> Lehramts für Volks- und<br />

Sonderschulen ist gegeben, wenn zumin<strong>des</strong>t zwei Drittel der Übungen (66%) erfolgreich absolviert wurden.<br />

Die körperlich-motorische Eignung für die Lehrbefähigung „Bewegung und Sport“ im Rahmen <strong>des</strong><br />

Lehramtes für Hauptschulen/NMS ist gegeben, wenn zumin<strong>des</strong>t drei Viertel der Übungen (75%) erfolgreich<br />

absolviert wurden.<br />

Gesamteignung und Vergabe der <strong>zur</strong> Verfügung stehenden Studienplätze<br />

Eine Eignung für das angestrebte Bachelorstudium <strong>zur</strong> Erlangung <strong>des</strong> Lehramts für Volksschulen,<br />

Sonderschulen und Hauptschule/NMS ist nur dann gegeben, wenn alle für dieses Lehramtsstudium<br />

erforderlichen Teilüberprüfungen (wie oben angeführt) eine Eignung ergeben haben.<br />

Die Teilergebnisse der Überprüfung der Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift<br />

(computerunterstützter Test) und der grundsätzlichen persönlichen Eignung zum Lehrberuf<br />

(computerunterstütztes „Wiener Testsystem“) werden <strong>zur</strong> Reihung der Aufnahmewerber/innen<br />

verwendet.<br />

Für den Fall, dass aus Platzgründen nicht alle Aufnahmewerber/innen, die im Laufe <strong>des</strong><br />

<strong>Zulassungsverfahrens</strong> als geeignet für ein Studium im Sinne von § 38 HG 2005 an der Pädagogischen<br />

Hochschule Kärnten, Viktor Frankl Hochschule befunden wurden, zum Studium zugelassen werden<br />

können, erfolgt die Vergabe der vorhandenen Studienplätze auf Basis der Reihung nach der im vorigen<br />

Absatz erwähnten Bewertung.

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