Details zur Durchführung des Zulassungsverfahrens
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<strong>Durchführung</strong> <strong>des</strong> <strong>Zulassungsverfahrens</strong> für die Bachelorstudien<br />
Lehramt an Volksschulen, Sonderschulen, Hauptschulen/NMS<br />
Die Aufnahmewerber/innen haben sich abhängig vom angestrebten Bachelorstudium folgenden<br />
Teilüberprüfungen zu unterziehen:<br />
Lehramt an Volks- und Sonderschulen<br />
Psychologischer Standardtest „Wiener Testsystem“<br />
(computerunterstützt)<br />
Eignungs- und Beratungsgespräch mit<br />
Überprüfung der mündlichen Beherrschung der<br />
deutschen Sprache und der Sprech- und<br />
Stimmleistung<br />
Überprüfung der Beherrschung der deutschen<br />
Sprache in Wort und Schrift (computerunterstützt)<br />
Überprüfung der musikalisch-rhythmischen<br />
Eignung<br />
Überprüfung der körperlich-motorischen Eignung<br />
Lehramt an Hauptschulen / NMS<br />
Psychologischer Standardtest „Wiener Testsystem“<br />
(computerunterstützt)<br />
Eignungs- und Beratungsgespräch mit<br />
Überprüfung der mündlichen Beherrschung der<br />
deutschen Sprache und der Sprech- und<br />
Stimmleistung<br />
Überprüfung der Beherrschung der deutschen<br />
Sprache in Wort und Schrift (computerunterstützt)<br />
Zusätzlich für die Lehrbefähigung im Fach<br />
„Musikerziehung“:<br />
Überprüfung der musikalischrhythmischen<br />
Eignung<br />
Zusätzlich für die Lehrbefähigung im Fach<br />
„Bewegung und Sport“:<br />
Überprüfung der körperlich-motorischen<br />
Eignung<br />
1. Grundsätzliche persönliche Eignung für die Ausübung <strong>des</strong> Lehrberufs<br />
Die Überprüfung der grundsätzlichen, persönlichen Eignung für die Ausübung <strong>des</strong> Lehrberufs wird in zwei<br />
Teilen durchgeführt:<br />
• Teil 1: Psychologischer Standardtest („Wiener Testsystem“)<br />
• Teil 2: Eignungs- und Beratungsgespräche<br />
Teil 1: Psychologischer Standardtest („Wiener Testsystem“)<br />
Im Rahmen eines standardisierten Testverfahrens, das knapp zwei Stunden dauert und das am Computer zu<br />
absolvieren ist, werden persönliche wie auch kognitive Kompetenzen überprüft. Bewertet werden u.a. die<br />
Fähigkeit zu Problemlösungen und zu logischem Denken (z.B. Erkennen von Gesetzmäßigkeiten, logisches<br />
Schlussfolgern), Merkfähigkeit, sprachliche Fähigkeiten, arithmetische Fähigkeiten (z.B. Fähigkeit, einfache<br />
Rechenaufgaben ohne technische Hilfsmittel zu lösen, Ergebnisse zu schätzen), figurales Denken<br />
(Fähigkeit, Bilder und Objekte zu verarbeiten), ferner werden sozial-kommunikatives Verhalten und<br />
Leistungsverhalten in das Verfahren einbezogen.<br />
Die bei diesem computerunterstützten Test erreichten Punkte werden zusammen mit den bei ebenfalls<br />
computerunterstützten Überprüfung der Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift erreichten<br />
Punkte <strong>zur</strong> Reihung der Aufnahmewerber/innen verwendet (siehe „Reihung der Aufnahmewerber/innen).<br />
Teil 2: Eignungs- und Beratungsgespräch<br />
Die weitere Feststellung der grundsätzlichen persönlichen Eignung für die Ausübung <strong>des</strong> Lehrberufs wird<br />
gemeinsam mit der mündlichen Überprüfung der deutschen Sprache aufgrund von Einzelgesprächen
getroffen.<br />
Für dieses Eignungs- und Beratungsgespräch ist eine Kurzpräsentation (max. 5 Minuten) vorzubereiten, in<br />
der in frei gewählter Form die Beweggründe für die Studienwahl dargestellt werden sollen (ein einseitiges<br />
Motivationsschreiben ist zum Gespräch mitzubringen). Dabei wird auch die ausreichend kompetente<br />
Verwendung der deutschen Sprache überprüft.<br />
Ebenso ist von den Aufnahmewerber/innen das Ergebnis der Selbsteinschätzungstests (CCT- Career<br />
Councelling for Teachers) vorzulegen. Ausgehend von der Präsentation und dem Ergebnis <strong>des</strong> CCT können<br />
im Gespräch unter anderem folgende Punkte angesprochen werden:<br />
• allgemeine Interessen im Zusammenhang mit dem Lehrberuf, Vorstellungen vom Berufsfeld,<br />
Berufsbild<br />
• Vorerfahrungen mit pädagogischem Kontext (Arbeit in Jugendgruppen, Kinderbetreuung,<br />
Freizeitaktivitäten etc.)<br />
• Erwartungen an sich selbst im Beruf und an den Beruf im eigenen Lebenskonzept<br />
• Offenheit für Neues und Reflexionsfähigkeit<br />
• Kontaktbereitschaft<br />
• Aspekte unterschiedlicher Lehrämter: Fächer, Altersgruppen, pädagogische und soziale<br />
Schwerpunkte<br />
• Thematisierung <strong>des</strong> Ergebnisses <strong>des</strong> Selbsteinschätzungstests<br />
Die Anforderungen in diesem Prüfungsteil sind dann erfüllt, wenn keine Umstände vorliegen, die der<br />
Eignung <strong>zur</strong> Berufsausübung entgegenstehen.
2. Überprüfung der für die Ausübung <strong>des</strong> Lehrberufs erforderlichen Kenntnis der<br />
deutschen Sprache in Wort und Schrift sowie der erforderlichen Sprech- und Stimmleistung<br />
Die Überprüfung der für die Ausübung <strong>des</strong> Lehrberufs erforderlichen Kenntnis der deutschen Sprache in<br />
Wort und Schrift sowie der erforderlichen Sprech- und Stimmleistung erfolgt in zwei Teilen:<br />
Teil 1: Schriftliche Überprüfung der Kenntnisse der deutschen Sprache<br />
Teil 2: Mündliche Überprüfung der Sprech- und Stimmleistung<br />
Teil 1: Schriftliche Überprüfung der Kenntnisse der deutschen Sprache<br />
Die Überprüfung erfolgt computerunterstützt durch einen elektronischen Test, der zwischen 30 und 60<br />
Minuten dauert und folgende Bereichen beinhaltet:<br />
• Rechtschreibung: Groß- und Kleinschreibung, Getrennt- und Zusammenschreibung,<br />
Zeichensetzung, Dehnung und Schärfung, Schreibung der s-Laute, gleich und ähnlich klingende<br />
Wörter und Laute, Diktat<br />
• Grammatik: grammatische Fachtermini, richtiger Gebrauch der Fälle, Mehrzahlbildungen,<br />
Zeitformen<br />
Die mündliche Sprachverwendung wird im Rahmen <strong>des</strong> Eignungs- und Beratungsgesprächs überprüft.<br />
Dieser Prüfungsteil ist bestanden, wenn zumin<strong>des</strong>t 60 Prozent der beim elektronischen Test maximal<br />
möglichen Punkte erreicht werden.<br />
Teil 2: Überprüfung der Sprech- und Stimmleistung<br />
Diese Überprüfung findet im Rahmen <strong>des</strong> Eignungs- und Beratungsgesprächs statt. Sie umfasst:<br />
• Normgerechte Bildung der Laute (Überprüfung der phonetisch-phonologischen<br />
• Kompetenzen)<br />
• Normgerechter Sprechablauf (Überprüfung hinsichtlich Sprechablaufstörungen - Stottern, Poltern<br />
etc.)<br />
• Normgerechte Nasalität (Überprüfung auf Rhinophonien)<br />
• Normgerechte stimmliche Kompetenzen (Überprüfung der Stimmleistungen)<br />
Eine HNO-ärztliche bzw. kieferorthopädische Diagnose kann im Bedarfsfall einbezogen werden.<br />
Dieser Prüfungsteil ist bestanden, wenn keine Schädigung oder Minderleistung der Stimme und <strong>des</strong><br />
Sprechens vorliegen, die der Ausübung <strong>des</strong> Lehrberufes entgegenstehen.
3. Überprüfung der fachlichen Eignung<br />
Überprüfung der musikalisch-rhythmischen Eignung für die Bachelorstudien <strong>zur</strong> Erlangung <strong>des</strong><br />
Lehramtes für Volksschulen und für Sonderschulen sowie für die Lehrbefähigung „Musikerziehung“<br />
im Rahmen <strong>des</strong> Lehramtes für Hauptschulen<br />
Diese Überprüfung umfasst für das Lehramt an Volksschulen oder Sonderschulen:<br />
1. Musikalische Präsentation<br />
Die vorbereiteten Lieder (fünf Kinderlieder, min<strong>des</strong>tens drei deutschsprachig) werden melodisch und<br />
rhythmisch korrekt gesungen:<br />
• Kinderstimmen-adäquate Tonarten<br />
• Melodiebewegung über eine Oktave<br />
• Korrekte Intervallsprünge<br />
• Saubere Intonation<br />
• Korrekter, auf ein durchgehen<strong>des</strong> Metrum bezogener Rhythmus<br />
• Deutliche Artikulation<br />
• Kinderlied-angepasste Stimmgebung und ökonomischer Stimmgebrauch<br />
2. Reproduktion von Tonfolgen<br />
Am Klavier vorgespielte (oder vorgesungene) kurze Tonfolgen werden gehörsmäßig erfasst und<br />
korrekt reproduziert:<br />
• Dur-Dreiklang mit Umkehrungen<br />
• Moll-Dreiklang mit Umkehrungen<br />
• Aufsteigende Tonreihen in Dur und Moll<br />
• Absteigende Tonreihen in Dur und Moll<br />
3. Reproduktion von Rhythmen<br />
Vorgeklatschte rhythmische Bausteine werden erfasst, gespeichert und rhythmisch-metrisch korrekt<br />
reproduziert:<br />
• Gerade Takte<br />
• Ungerade Takte<br />
Die musikalisch-rhythmische Eignung für die Bachelorstudien <strong>zur</strong> Erlangung <strong>des</strong> Lehramts für Volks- und<br />
Sonderschulen ist gegeben, wenn min<strong>des</strong>tens 70% der maximal möglichen Punkte erreicht werden.<br />
Für die Lehrbefähigung „Musikerziehung“ im Rahmen <strong>des</strong> Lehramtes für Hauptschulen umfasst diese<br />
Überprüfung einen theoretischen und einen praktischen Teil.<br />
Theoretischer Teil:<br />
Schriftliche Überprüfung der Grundkenntnisse der allgemeinen Musiklehre (Notenschrift, Intervalle – Grobund<br />
Feinbestimmung –, Tonleitern, Akkorde)<br />
Praktischer Teil:<br />
1. Überprüfung <strong>des</strong> Tonvorstellungsvermögens und der melodischen und rhythmischen Merk- und<br />
Wiedergabefähigkeit<br />
2. Überprüfung der Grundfertigkeiten im Instrumentalspiel: Vorspielen eines selbst gewählten
Vortragsstückes.<br />
3. Überprüfung der Singstimme <strong>zur</strong> Feststellung der musikalischen Bildbarkeit bzgl. der Anforderungen für<br />
die künftige Berufspraxis: Vorsingen eines klassischen Lie<strong>des</strong> und eines Popsongs.<br />
Die musikalisch-rhythmische Eignung für die Lehrbefähigung „Musikerziehung“ im Rahmen <strong>des</strong> Lehramtes<br />
für Hauptschulen/NMS ist gegeben, wenn min<strong>des</strong>tens 70% der maximal möglichen Punkte.<br />
Überprüfung der körperlich-motorischen Eignung für die Bachelorstudien <strong>zur</strong> Erlangung <strong>des</strong><br />
Lehramtes für Volksschulen und für Sonderschulen sowie für die Lehrbefähigung „Bewegung und<br />
Sport“ im Rahmen <strong>des</strong> Lehramtes für Hauptschulen<br />
Die Überprüfung erfolgt durch verschiedene, von den Aufnahmewerber/innen zu absolvierende Übungen.<br />
Diese Übungen werden auf der Homepage rechtzeitig vor <strong>Durchführung</strong> <strong>des</strong> <strong>Zulassungsverfahrens</strong><br />
veröffentlicht.<br />
Die körperlich-motorische Eignung für die Bachelorstudien <strong>zur</strong> Erlangung <strong>des</strong> Lehramts für Volks- und<br />
Sonderschulen ist gegeben, wenn zumin<strong>des</strong>t zwei Drittel der Übungen (66%) erfolgreich absolviert wurden.<br />
Die körperlich-motorische Eignung für die Lehrbefähigung „Bewegung und Sport“ im Rahmen <strong>des</strong><br />
Lehramtes für Hauptschulen/NMS ist gegeben, wenn zumin<strong>des</strong>t drei Viertel der Übungen (75%) erfolgreich<br />
absolviert wurden.<br />
Gesamteignung und Vergabe der <strong>zur</strong> Verfügung stehenden Studienplätze<br />
Eine Eignung für das angestrebte Bachelorstudium <strong>zur</strong> Erlangung <strong>des</strong> Lehramts für Volksschulen,<br />
Sonderschulen und Hauptschule/NMS ist nur dann gegeben, wenn alle für dieses Lehramtsstudium<br />
erforderlichen Teilüberprüfungen (wie oben angeführt) eine Eignung ergeben haben.<br />
Die Teilergebnisse der Überprüfung der Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift<br />
(computerunterstützter Test) und der grundsätzlichen persönlichen Eignung zum Lehrberuf<br />
(computerunterstütztes „Wiener Testsystem“) werden <strong>zur</strong> Reihung der Aufnahmewerber/innen<br />
verwendet.<br />
Für den Fall, dass aus Platzgründen nicht alle Aufnahmewerber/innen, die im Laufe <strong>des</strong><br />
<strong>Zulassungsverfahrens</strong> als geeignet für ein Studium im Sinne von § 38 HG 2005 an der Pädagogischen<br />
Hochschule Kärnten, Viktor Frankl Hochschule befunden wurden, zum Studium zugelassen werden<br />
können, erfolgt die Vergabe der vorhandenen Studienplätze auf Basis der Reihung nach der im vorigen<br />
Absatz erwähnten Bewertung.