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Gemeinschaftskunde - Plantyn

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Was muss ich wissen?<br />

1. Besorgen Sie sich ein Exemplar des Jugendarbeitsschutzgesetzes und bewerten<br />

Sie die folgenden Aussagen: Welche sind richtig, welche falsch?<br />

§<br />

Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden,<br />

die Samstage sind in aller Regel arbeitsfrei (vgl. §§ 13–18).<br />

Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz werden mit Bußgeld<br />

oder sogar mit Freiheitsstrafe geahndet (vgl. §§ 55–60).<br />

Das Jugendarbeitsschutzgesetz gilt für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr<br />

(vgl. §§ 1–6).<br />

Im Gaststätten- und Landwirtschaftsgewerbe dürfen Jugendliche ausnahmsweise<br />

bis 22.00 Uhr beschäftigt werden (vgl. §§ 12–15).<br />

Jugendliche dürfen grundsätzlich nur in der Zeit von 7.00–18.00 Uhr<br />

beschäftigt werden (vgl. §§ 10–15).<br />

Jugendliche dürfen im Akkord arbeiten, wenn dieses im Betrieb üblich ist<br />

(vgl. §§ 20–25).<br />

Jugendlichen muss bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden<br />

mindestens eine Stunde Ruhepause gewährt werden (vgl. §§ 9–14).<br />

Die Beschäftigung von Kindern bis 14 Jahre ist verboten (vgl. §§ 1–6).<br />

Wenn ein Jugendlicher nur fünf bis sechs Stunden die Berufsschule<br />

besucht, kann der Arbeitgeber verlangen, dass er noch zwei oder drei<br />

Stunden im Betrieb arbeitet (vgl. §§ 6–12).<br />

Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren erhalten mindestens 30 Werktage<br />

Urlaub pro Jahr (vgl. §§ 15–20).<br />

Jugendliche dürfen pro Tag ohne weiteres acht bis zehn Stunden beschäftigt<br />

werden (vgl. §§ 7–10).<br />

?<br />

2. Entwerfen Sie ein Infoblatt für Auszubildende in Ihrem Betrieb, das die wichtigsten<br />

Informationen des Jugendarbeitsschutzgesetzes enthält.<br />

HOT<br />

Verwenden Sie für Ihr Informationsblatt die folgenden Symbole, und erfinden<br />

Sie bei Bedarf weitere.<br />

␇ ☺ <br />

für Arbeitsanfang für Pause für Urlaub für Verbot<br />

Berufs- und Arbeitswelt Arbeitstext 15

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