AGBs Seite 81 Vertrags- und Reisebedingungen Die Tourismusorganisation <strong>Engadin</strong> <strong>St</strong>. <strong>Moritz</strong> hat den vorliegenden Prospekt im Auftrage und im Namen der darin aufgeführten Dienstleistungs unternehmen wie Hotels, Fluggesellschaften usw. zusammengestellt. 01 Was diese AGBs regeln Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und Ihrem Vertragspartner. Bei Einzelleistungen und Pauschalen, welche Hotels usw. direkt anbieten, schliessen Sie den Vertrag direkt mit diesen Dienstleistungsunternehmen ab, auch wenn Sie über die Tourismus organisation <strong>Engadin</strong> <strong>St</strong>. <strong>Moritz</strong> Ihre Leistungen buchen. In diesem Fall tritt die Tourismusorganisation <strong>Engadin</strong> <strong>St</strong>. <strong>Moritz</strong> ausschliesslich als Vermittlerin auf. Bei Pauschalen und Einzelleistungen, welche die Tourismusorganisation <strong>Engadin</strong> <strong>St</strong>. <strong>Moritz</strong> im eigenen Namen anbietet, ist sie Ihre Vertragspartei. 02 Vertragsabschluss und Leistungen Der Vertrag zwischen Ihnen und dem gebuchten Dienstleistungsunternehmen kommt durch die vorbehaltlose Bestätigung durch Ihre Buchungsstelle zu stande. Werden Ihnen durch Ihre Buchungsstelle weitere Leistungen vermittelt, welche nicht aus einer Publikation der Tourismusorganisation <strong>Engadin</strong> <strong>St</strong>. <strong>Moritz</strong> gebucht werden, finden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Anwendung. Die vereinbarten Leistungen ergeben sich aus der Bestätigung und der ent sprechenden Reiseausschreibung. Wenn in der Reiseausschreibung nichts anderes vermerkt ist, beginnt Ihr Arrangement ab dem gebuchten Aufenthaltsort. 03 Preise und Zahlungsbedingungen Die Preise sind in Schweizer Franken ausgeschrieben. Wenn bei Buchung nichts anderes vereinbart worden oder in der Bestätigung aufgeführt ist, so ist der gesamte Reisepreis bei Buchung zu bezahlen. – Wird der Reisepreis nicht fristgerecht bezahlt, ist Ihr Vertragspartner berechtigt, die Leistungen zurückzubehalten, vom Vertrag zurückzutreten und die unter Ziffer 5 aufgeführten <strong>St</strong>ornokosten einzufordern. Wenn Sie die Leistungen über eine Buchungsstelle wie Reisebüro buchen, kann diese Buchungsstelle für Beratung, Reservierung usw. zusätzliche Kostenanteile verrechnen. 04 Preis- und Programmänderungen Die Dienstleistungsunternehmen und Tourismusorganisation <strong>Engadin</strong> <strong>St</strong>. <strong>Moritz</strong> sind berechtigt, vor Vertragsabschluss die Ausschreibungen und Preise zu ändern. Dies wird Ihnen bei Buchung mitgeteilt. Nach Vertragsabschluss können die Preise bis drei Wochen vor Arrangementbeginn erhöht werden, wenn die Transport- oder Unterkunftskosten, Abgaben auf bestimmten Leistungen oder der Wechselkurs sich erhöhen. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. Programm- und Leistungsänderungen können sich aufgrund unvorgesehener oder nicht abwendbarer Umstände ergeben. Sollte eine wesentliche Leistung eine erhebliche Änderung erfahren, so können Sie von der Reise zurücktreten, wenn Ihnen keine angemessene Ersatzleistung angeboten werden kann. Preiserhöhungen von mehr als 10% gelten als erhebliche Änderung. Nach Arrangementbeginn kann es aufgrund unvorhersehbarer und nicht abwendbarer Ereignisse zu Programmänderungen kommen. Das Dienstleistungsunternehmen wird bemüht sein, angemessene Ersatzleistungen anzubieten. 05 Auftragsänderungen und <strong>St</strong>ornierungen durch Sie Wenn Sie eine Änderung der Buchung wünschen oder die Reise absagen (annullieren), so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben. Bei Reiseabsagen und Änderungen (Namensänderungen, Änderung des Reisedatums, Umbuchung der Unterkunft oder Zusatzleistungen usw.) wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 60.– pro Person, max. CHF 120.– pro Auftrag, erhoben. Bei Umbuchungen von einem Reisedatum auf eine anderes wird in jedem Fall die Bearbeitungsgebühr erhoben. Treten Sie weniger als 31 Tage vor Abreise von der Reise zurück oder ändern Sie Ihre Buchung (Namen, Daten, Unterkunft, einzelne Leistungen usw.), so werden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr die folgenden Kosten in Prozenten des Arrangementpreises erhoben: • 30 bis 15 Tage vor Abreise 30% des Pauschalpreises; • 14 bis 8 Tage vor Abreise 50% des Pauschalpreises; • 7 bis 1 Tag vor Abreise 80% des Pauschalpreises; • am Anreisetag und bei Nichterscheinen 100% des Pauschalpreises. Massgebend ist der Zeitpunkt des Eintreffens Ihrer Erklärung bei der Buchungsstelle; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend. 06 Verspätete Anreise und Reiseabbruch durch Sie Für Anreise und das rechtzeitige Eintreffen sind Sie selber verantwortlich. Sollten Sie verspätet Ihr Arrangement antreten, so kann für die nicht bezogenen Leistung keine Rückerstattung erfolgen. Sollten Sie die Reise vorzeitig abbrechen, so können Ihnen die Kosten nicht rückerstattet werden. 07 Reiseabbruch oder Ausschluss durch das Dienstleistungsunternehmen Das Dienstleistungsunternehmen darf die Dienstleistung/Reise abbrechen, wenn nicht vorhersehbare oder abwendbare Umstände die Vertragserfüllung verunmöglichen, erheblich erschweren oder die Teilnehmer gefährden. Sollte im Falle höherer Gewalt keine Ersatzleistung möglich sein, ist das Dienstleistungsunternehmen von seinen Leistungspflichten entbunden. Der Rückerstattungsanspruch ist auf die ungerechtfertigte Bereicherung beschränkt. Das Dienstleistungsunternehmen kann einen Teilnehmer von der Reise aus schliessen, wenn er durch seine Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass gibt. In diesem Fall bleibt der volle Reisepreis geschuldet, und es werden keine Rückerstattungen gemacht. Irgendwelche Schadenersatz forderungen sind ausgeschlossen. 08 Haftung Die Tourismusorganisation <strong>Engadin</strong> <strong>St</strong>. <strong>Moritz</strong> und die Dienstleistungsunternehmen haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für ihre eigenen Leistungen, wobei die Haftung für leichte Fahrlässigkeit und Hilfspersonen ausgeschlossen ist. Die Haftung für Wertsachen, Foto- und Videokameras usw., Pelzmäntel und andere teure Bekleidung, mobile Telefone, Kreditkarten usw., Bargeld und deren Missbrauch ist ausgeschlossen. Im Falle einer Pauschalreise ist die Haftung für andere als Personenschäden auf den doppelten Reisepreis beschränkt. Auch hier gilt die Bestimmung über die Haftung für Wertsachen usw. Die Haftung ist unter allen Rechtstiteln auf den unmittelbaren Schaden begrenzt. Es besteht keine Haftung für vertane Urlaubszeit, Frustrationsschäden usw. Die ausservertragliche Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüssen dieser Bestimmung. 09 Reiseversicherungen Den Teilnehmern wird der Abschluss einer Reiseversicherung im Falle von <strong>St</strong>ornierungen oder der frühzeitigen Rückreise inkl. Unfall und Krankheit empfohlen. 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist <strong>St</strong>. <strong>Moritz</strong>, Schweiz.
Diese Berge. Diese Seen. Dieses Licht!