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Geschäftsbericht 2010 - Precious Woods

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Der Fair Value von finanziellen Vermögenswerten basiert auf den aktuellen Marktpreisen. Falls für einen finanziellen Vermögenswert<br />

kein aktiver Markt und folglich kein aktueller Marktpreis besteht, bestimmt die Gruppe den Fair Value mit Hilfe von Bewertungsmethoden.<br />

Diese beinhalten kürzlich erfolgte Transaktionen zu marktüblichen Bedingungen, Vergleich mit anderen, im Wesentlichen gleichen<br />

Finanzinstrumenten, Buchwertanalyse oder diskontierte Cashflow­Analyse.<br />

Die Gruppe überprüft zu jedem Bilanzstichtag, ob es objektive Anzeichen für die Wertminderung von Krediten und Forderungen gibt.<br />

Ist dies der Fall, schätzt die Geschäftsleitung die künftigen Geldflüsse. Wertminderungen werden in der Gesamtergebnisrechnung<br />

erfasst, wenn der Buchwert höher ist als der Barwert der geschätzten künftigen Geldflüsse aus dem finanziellen Vermögenswert.<br />

Wenn bei Krediten und Forderungen in einer nachfolgenden Periode der Verlust aus Wertminderung kleiner wird und dies objektiv<br />

einem nach der erfassten Wertminderung erfolgten Ereignis zugewiesen werden kann, so wird die Wertaufholung erfolgswirksam in<br />

jener Periode erfasst, und zwar maximal im Umfang der zuvor gebildeten Wertminderung.<br />

l. Derivative Finanzinstrumente und Hedge-Accounting<br />

Derivate werden erstmalig zum Fair Value erfasst, und zwar zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Auch Folgebewertungen werden<br />

zum Fair Value vorgenommen. Die Gruppe wendet kein Hedge­Accounting an. Folglich werden alle Fair­Value­Änderungen in der<br />

Gesamtergebnisrechnung erfasst.<br />

m. Darlehen<br />

Darlehen werden zu Beginn zum Fair Value abzüglich der entstandenen Transaktionskosten verbucht. In den Folgeperioden werden<br />

die Darlehen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Allfällige Differenzen zwischen den Erlösen (abzüglich Transaktionskosten)<br />

und dem Rückkaufswert werden über die Laufzeit der Darlehen in der Gesamtergebnisrechnung, unter Verwendung der<br />

Effektivzinssatzmethode, verbucht. Darlehen werden als kurzfristige Verbindlichkeiten klassifiziert, ausser die Gruppe verfügt über<br />

das vorbehaltlose Recht, die Rückzahlung der Darlehen für mindestens 12 Monate über den Bilanzstichtag hinaus zu verschieben.<br />

n. Wandelanleihen und -darlehen<br />

Wandelanleihen werden als zusammengesetzte Finanzinstrumente, bestehend aus einer Fremdkapitalkomponente und einer Eigenkapitalkomponente<br />

oder einem derivativen Finanzinstrument, behandelt. Der Fair Value der Fremdkapitalkomponente wird durch<br />

Abzinsung der künftigen Geldflüsse mit einem vergleichbaren Marktzinssatz festgesetzt.<br />

Die Differenz zwischen der vor der Verteilung der Transaktionskosten erhaltenen Zahlung am Auflagetag und dem Fair Value der<br />

Fremdkapitalkomponente stellt den Fair Value des eingebetteten Eigenkapitalwandelrechts dar. Dieser Betrag wird nach Steuern direkt<br />

im Eigenkapital verbucht und in den Folgeperioden nicht mehr angepasst.<br />

Die Ausgabekosten der Wandelanleihe werden am Auflagetag anteilsmässig auf die Fremdkapital­ und die Eigenkapitalkomponente<br />

verteilt. Der Teil der Kosten, welcher der Eigenkapitalkomponente zugeteilt wird, wird direkt dem Eigenkapital belastet.<br />

Der Zinsaufwand der Fremdkapitalkomponente entspricht dem Marktzinssatz einer vergleichbaren, nicht wandelbaren Anleihe.<br />

o. Ertragserfassung<br />

Die Nettoverkäufe entsprechen den Bruttoverkäufen abzüglich aller Umsatzsteuern, Abzüge, Gutschriften und Rabatte. Erlöse aus<br />

dem Verkauf von Gütern werden erfasst, wenn das Unternehmen die massgeblichen Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum<br />

verbunden sind, auf den Käufer übertragen hat; dem Unternehmen weder eine weiterhin bestehende Einflussnahmemöglichkeit, wie<br />

sie gewöhnlich mit dem Eigentum verbunden ist, noch die tatsächliche Verfügungsmacht über die verkauften Güter verbleibt; die Höhe<br />

der Erlöse verlässlich bestimmt werden kann; es hinreichend wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen der wirtschaftliche Nutzen<br />

aus dem Verkauf zufliessen wird und die im Zusammenhang mit dem Verkauf angefallenen oder noch anzufallenden Kosten verlässlich<br />

bestimmt werden können. Für Informationen zu den Einnahmen durch Erzeugung von Emissionsrechten siehe w. «Zuwendungen der<br />

öffentlichen Hand». Eine Zunahme des Fair Value von biologischen Aktiven gilt als Ertrag gemäss IAS 41 (siehe g.).<br />

64 <strong>Precious</strong> <strong>Woods</strong> Geschäftsbericht <strong>2010</strong> – Jahresrechnung <strong>Precious</strong> <strong>Woods</strong> Gruppe

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