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Rundblick 12-2013 - Stadt Preußisch Oldendorf

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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

Hebesatzsatzung und Bekanntmachung der Hebesatzsatzung der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong> vom 31.10.<strong>2013</strong><br />

1. Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und<br />

Gewerbesteuer in der <strong>Stadt</strong> <strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong> vom 31.10.<strong>2013</strong><br />

(Hebe satzsatzung)<br />

Aufgrund des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965)<br />

in der derzeit gültigen Fassung, des § 16 des Gewerbesteuergesetzes vom<br />

15.10.2002 (BGBl. I S. 4167) in der derzeit gültigen Fassung sowie des § 1<br />

des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der<br />

Realsteuern vom 16.<strong>12</strong>.1981 (GV. NW. 1981 S. 732) i. V. m. § 7 der Gemeindeordnung<br />

für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung<br />

hat der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong> am 30.10.<strong>2013</strong> die nachstehende<br />

Satzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Die Hebesätze für die Grundsteuern und für die Gewerbesteuer werden für<br />

das Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong> ab dem Haushaltsjahr 2014 wie<br />

folgt festgesetzt:<br />

1. Grundsteuer<br />

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 240 v. H.<br />

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 420 v. H.<br />

2. Gewerbesteuer 4<strong>12</strong> v. H.<br />

§ 2<br />

Diese Satzung tritt am 01.01.2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hebesatzsatzung<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong> vom 13.10.2011 außer Kraft.<br />

2. Bekanntmachung der Hebesatzsatzung<br />

Die vorstehende Hebesatzsatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder<br />

Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen<br />

(GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres<br />

seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn<br />

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes<br />

Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,<br />

b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht<br />

worden,<br />

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder<br />

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der <strong>Stadt</strong> vorher gerügt<br />

und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet<br />

worden, die den Mangel ergibt.<br />

<strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong>, den 31.10.<strong>2013</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong><br />

In Vertretung:<br />

Der Bürgermeister<br />

Marko Steiner<br />

2. Änderungssatzung und Bekanntmachung der 2. Änderungssatzung<br />

zur Hundesteuersatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong> vom<br />

05.11.<strong>2013</strong><br />

1. 2. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Preußisch</strong><br />

<strong>Oldendorf</strong> vom 05.11.<strong>2013</strong><br />

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in<br />

der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt<br />

geändert durch GO-Reformgesetz vom 20.09.2007 und der §§ 3 und 20 Abs.<br />

2 Buchst. b des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen<br />

(KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 7<strong>12</strong>), zuletzt geändert durch<br />

Gesetz vom 20.09.2007 hat der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong> in seiner<br />

Sitzung vom 30.10.<strong>2013</strong> folgende 2. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong> beschlossen:<br />

§ 1<br />

Steuermaßstab und Steuersatz<br />

§ 2 Abs. 1 der Hundesteuersatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong> vom<br />

15.11.2007, zuletzt geändert am 15.09.2010, soll wie folgt geändert werden:<br />

(1) Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einer hundehaltenden Person oder<br />

mehreren Personen gemeinsam<br />

(1) a) nur ein Hund gehalten wird 40,00 €<br />

§ 2<br />

Diese Satzung tritt am 01.01.2014 in Kraft.<br />

2. Bekanntmachung der 2. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong><br />

Die vorstehende 2. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong> wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder<br />

Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen<br />

(GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres<br />

seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn<br />

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren<br />

wurde nicht durchgeführt,<br />

b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht<br />

worden,<br />

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder<br />

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der <strong>Stadt</strong> vorher gerügt<br />

und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden,<br />

die den Mangel ergibt.<br />

<strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong>, den 05.11.<strong>2013</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong><br />

In Vertretung:<br />

Der Bürgermeister<br />

Marko Steiner<br />

Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die<br />

Abfallentsorgung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong> vom 06.11.<strong>2013</strong><br />

Aufgrund der §§ 7 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-<br />

Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S.<br />

666), in der derzeit gültigen Fassung, und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes<br />

vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW. S. 7<strong>12</strong> / SGV NRW S. 610),<br />

in der derzeit gültigen Fassung, sowie des § 9 Abs. 2 des Abfallgesetzes für<br />

das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG NRW) vom 21.06.1988 (SGV NW 74) in<br />

der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit der Satzung über die Abfallentsorgung<br />

in der <strong>Stadt</strong> <strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong> hat der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Preußisch</strong><br />

<strong>Oldendorf</strong> in seiner Sitzung am 30.10.<strong>2013</strong> folgende Satzung beschlossen:<br />

§ 1 Gebührenmaßstab und Gebührensatz<br />

§ 2 Abs. 2 der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong> vom 23.10.2001 / 18.<strong>12</strong>.2003 / <strong>12</strong>.05.2005<br />

/ 20.02.2006 / 20.11.2006 / 15.11.2007 und 02.03.2010 erhält folgende<br />

Fassung:<br />

(2) Die Benutzungsgebühr beträgt:<br />

a) 72,48 € jährlich für ein Restmüllgefäß 60 l<br />

b) 81,24 € jährlich für ein Restmüllgefäß 80 l<br />

c) 98,88 € jährlich für ein Restmüllgefäß <strong>12</strong>0 l<br />

d) 151,68 € jährlich für ein Restmüllgefäß 240 l<br />

e) 60,96 € jährlich für eine Biotonne 60 l<br />

f) 70,56 € jährlich für eine Biotonne 80 l<br />

g) 89,76 € jährlich für eine Biotonne <strong>12</strong>0 l<br />

h) 147,36 € jährlich für eine Biotonne 240 l<br />

i) Abfallsäcke (Beistellsäcke) mit einem Fassungsvermögen bis 70 kg je<br />

Stück 3,00 €<br />

j) entfällt<br />

§ 2 Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt zum 01.01.2014 in Kraft.<br />

Bekanntmachungsanordnung<br />

Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

Nach § 7 Abs. 6 letzter Satz der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-<br />

Westfalen wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- und<br />

Formvorschriften dieses Gesetzes gegen die Satzung nach Ablauf eines Jahres<br />

seit der Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es<br />

sei denn,<br />

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,<br />

b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,<br />

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder<br />

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der <strong>Stadt</strong> <strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong><br />

vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die<br />

Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.<br />

<strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong>, den 06.11.<strong>2013</strong><br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong><br />

In Vertretung<br />

Der Bürgermeister<br />

Marko Steiner<br />

1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Friedhofssatzung<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong> und Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung<br />

zur Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong> vom 05.11.<strong>2013</strong><br />

Aufgrund des § 4 des Bestattungsgesetzes NRW vom 17.06.2003 und des §<br />

7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994<br />

(GV. NRW. S. 666) in der jeweils gültigen Fassung und der §§ 1, 2, 4 und<br />

6 des Kommunalabgabengesetzes vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 7<strong>12</strong>/<br />

SGV. NRW. 610) in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit der Satzung<br />

über die Ordnung auf dem Friedhof der <strong>Stadt</strong> <strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong> in<br />

Harlinghausen vom 11.11.2010 hat der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong> in<br />

seiner Sitzung am 30.10.<strong>2013</strong> folgende Satzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

§ 2 Abs. 1 Nr. 2 erhält folgende Fassung:<br />

Friedhofsunterhaltungsgebühren<br />

2.1. Wahlgrabstätten pro Grabstelle und Kalenderjahr 17,00 €<br />

2.2. Reihengräber pro Grabstelle und Kalenderjahr 17,00 €<br />

§ 2<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am 01.01.2014 in Kraft.<br />

2. Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur<br />

Friedhofssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong><br />

Die vorstehend 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Friedhofssatzung<br />

wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

4 <strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong>er <strong>Rundblick</strong> Nr. 147 – Dezember <strong>2013</strong>

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