Rundblick 12-2013 - Stadt Preußisch Oldendorf
Rundblick 12-2013 - Stadt Preußisch Oldendorf
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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />
Hebesatzsatzung und Bekanntmachung der Hebesatzsatzung der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong> vom 31.10.<strong>2013</strong><br />
1. Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und<br />
Gewerbesteuer in der <strong>Stadt</strong> <strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong> vom 31.10.<strong>2013</strong><br />
(Hebe satzsatzung)<br />
Aufgrund des § 25 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965)<br />
in der derzeit gültigen Fassung, des § 16 des Gewerbesteuergesetzes vom<br />
15.10.2002 (BGBl. I S. 4167) in der derzeit gültigen Fassung sowie des § 1<br />
des Gesetzes über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der<br />
Realsteuern vom 16.<strong>12</strong>.1981 (GV. NW. 1981 S. 732) i. V. m. § 7 der Gemeindeordnung<br />
für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung<br />
hat der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong> am 30.10.<strong>2013</strong> die nachstehende<br />
Satzung beschlossen:<br />
§ 1<br />
Die Hebesätze für die Grundsteuern und für die Gewerbesteuer werden für<br />
das Gebiet der <strong>Stadt</strong> <strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong> ab dem Haushaltsjahr 2014 wie<br />
folgt festgesetzt:<br />
1. Grundsteuer<br />
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 240 v. H.<br />
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 420 v. H.<br />
2. Gewerbesteuer 4<strong>12</strong> v. H.<br />
§ 2<br />
Diese Satzung tritt am 01.01.2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hebesatzsatzung<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong> vom 13.10.2011 außer Kraft.<br />
2. Bekanntmachung der Hebesatzsatzung<br />
Die vorstehende Hebesatzsatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder<br />
Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen<br />
(GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres<br />
seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn<br />
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes<br />
Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,<br />
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht<br />
worden,<br />
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder<br />
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der <strong>Stadt</strong> vorher gerügt<br />
und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet<br />
worden, die den Mangel ergibt.<br />
<strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong>, den 31.10.<strong>2013</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong><br />
In Vertretung:<br />
Der Bürgermeister<br />
Marko Steiner<br />
2. Änderungssatzung und Bekanntmachung der 2. Änderungssatzung<br />
zur Hundesteuersatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong> vom<br />
05.11.<strong>2013</strong><br />
1. 2. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Preußisch</strong><br />
<strong>Oldendorf</strong> vom 05.11.<strong>2013</strong><br />
Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in<br />
der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt<br />
geändert durch GO-Reformgesetz vom 20.09.2007 und der §§ 3 und 20 Abs.<br />
2 Buchst. b des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen<br />
(KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S. 7<strong>12</strong>), zuletzt geändert durch<br />
Gesetz vom 20.09.2007 hat der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong> in seiner<br />
Sitzung vom 30.10.<strong>2013</strong> folgende 2. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong> beschlossen:<br />
§ 1<br />
Steuermaßstab und Steuersatz<br />
§ 2 Abs. 1 der Hundesteuersatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong> vom<br />
15.11.2007, zuletzt geändert am 15.09.2010, soll wie folgt geändert werden:<br />
(1) Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einer hundehaltenden Person oder<br />
mehreren Personen gemeinsam<br />
(1) a) nur ein Hund gehalten wird 40,00 €<br />
§ 2<br />
Diese Satzung tritt am 01.01.2014 in Kraft.<br />
2. Bekanntmachung der 2. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong><br />
Die vorstehende 2. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong> wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder<br />
Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen<br />
(GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres<br />
seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn<br />
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren<br />
wurde nicht durchgeführt,<br />
b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht<br />
worden,<br />
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder<br />
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der <strong>Stadt</strong> vorher gerügt<br />
und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden,<br />
die den Mangel ergibt.<br />
<strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong>, den 05.11.<strong>2013</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong><br />
In Vertretung:<br />
Der Bürgermeister<br />
Marko Steiner<br />
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die<br />
Abfallentsorgung in der <strong>Stadt</strong> <strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong> vom 06.11.<strong>2013</strong><br />
Aufgrund der §§ 7 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-<br />
Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S.<br />
666), in der derzeit gültigen Fassung, und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes<br />
vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW. S. 7<strong>12</strong> / SGV NRW S. 610),<br />
in der derzeit gültigen Fassung, sowie des § 9 Abs. 2 des Abfallgesetzes für<br />
das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG NRW) vom 21.06.1988 (SGV NW 74) in<br />
der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit der Satzung über die Abfallentsorgung<br />
in der <strong>Stadt</strong> <strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong> hat der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Preußisch</strong><br />
<strong>Oldendorf</strong> in seiner Sitzung am 30.10.<strong>2013</strong> folgende Satzung beschlossen:<br />
§ 1 Gebührenmaßstab und Gebührensatz<br />
§ 2 Abs. 2 der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong> vom 23.10.2001 / 18.<strong>12</strong>.2003 / <strong>12</strong>.05.2005<br />
/ 20.02.2006 / 20.11.2006 / 15.11.2007 und 02.03.2010 erhält folgende<br />
Fassung:<br />
(2) Die Benutzungsgebühr beträgt:<br />
a) 72,48 € jährlich für ein Restmüllgefäß 60 l<br />
b) 81,24 € jährlich für ein Restmüllgefäß 80 l<br />
c) 98,88 € jährlich für ein Restmüllgefäß <strong>12</strong>0 l<br />
d) 151,68 € jährlich für ein Restmüllgefäß 240 l<br />
e) 60,96 € jährlich für eine Biotonne 60 l<br />
f) 70,56 € jährlich für eine Biotonne 80 l<br />
g) 89,76 € jährlich für eine Biotonne <strong>12</strong>0 l<br />
h) 147,36 € jährlich für eine Biotonne 240 l<br />
i) Abfallsäcke (Beistellsäcke) mit einem Fassungsvermögen bis 70 kg je<br />
Stück 3,00 €<br />
j) entfällt<br />
§ 2 Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt zum 01.01.2014 in Kraft.<br />
Bekanntmachungsanordnung<br />
Vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />
Nach § 7 Abs. 6 letzter Satz der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-<br />
Westfalen wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- und<br />
Formvorschriften dieses Gesetzes gegen die Satzung nach Ablauf eines Jahres<br />
seit der Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es<br />
sei denn,<br />
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,<br />
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,<br />
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder<br />
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der <strong>Stadt</strong> <strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong><br />
vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die<br />
Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.<br />
<strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong>, den 06.11.<strong>2013</strong><br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong><br />
In Vertretung<br />
Der Bürgermeister<br />
Marko Steiner<br />
1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Friedhofssatzung<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong> und Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung<br />
zur Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong> vom 05.11.<strong>2013</strong><br />
Aufgrund des § 4 des Bestattungsgesetzes NRW vom 17.06.2003 und des §<br />
7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994<br />
(GV. NRW. S. 666) in der jeweils gültigen Fassung und der §§ 1, 2, 4 und<br />
6 des Kommunalabgabengesetzes vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. S. 7<strong>12</strong>/<br />
SGV. NRW. 610) in der zur Zeit gültigen Fassung in Verbindung mit der Satzung<br />
über die Ordnung auf dem Friedhof der <strong>Stadt</strong> <strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong> in<br />
Harlinghausen vom 11.11.2010 hat der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong> in<br />
seiner Sitzung am 30.10.<strong>2013</strong> folgende Satzung beschlossen:<br />
§ 1<br />
§ 2 Abs. 1 Nr. 2 erhält folgende Fassung:<br />
Friedhofsunterhaltungsgebühren<br />
2.1. Wahlgrabstätten pro Grabstelle und Kalenderjahr 17,00 €<br />
2.2. Reihengräber pro Grabstelle und Kalenderjahr 17,00 €<br />
§ 2<br />
Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt am 01.01.2014 in Kraft.<br />
2. Bekanntmachung der 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur<br />
Friedhofssatzung der <strong>Stadt</strong> <strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong><br />
Die vorstehend 1. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Friedhofssatzung<br />
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />
4 <strong>Preußisch</strong> <strong>Oldendorf</strong>er <strong>Rundblick</strong> Nr. 147 – Dezember <strong>2013</strong>