Antrag PSD BonusSparen VL - PSD Bank München eG
Antrag PSD BonusSparen VL - PSD Bank München eG
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<strong>PSD</strong> <strong>BonusSparen</strong><strong>VL</strong><br />
Kontonummer<br />
Hinweis: Bitte deutlich und in Druckschrift schreiben. Gerasterte Felder bitte freilassen.<br />
BLZ der <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong>: 720 909 00<br />
Kontoinhaber<br />
Frau<br />
Herr<br />
Antwort<br />
<strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong> München <strong>eG</strong><br />
Sitz Augsburg<br />
86135 Augsburg<br />
Name, Vorname<br />
Straße, Nummer<br />
PLZ, Ort<br />
Geburtsdatum<br />
Familienstand<br />
Telefon privat<br />
Telefon geschäftlich<br />
E-Mail<br />
Bitte senden Sie mir den <strong>PSD</strong> NewsLetter per E-Mail zu.<br />
Arbeitgeber<br />
Arbeitgeber<br />
Anschrift<br />
Telefonnummer<br />
Personalnummer<br />
Auftrag<br />
Ich bitte, die mir zustehende vermögenswirksame Leistung (<strong>VL</strong>) des Arbeitgebers in Höhe von<br />
monatlich gleichbleibend EUR einmalig Betrag EUR<br />
und Teile des Arbeitseinkommens EUR (Nachholraten für zurückliegende Monate oder<br />
nach § 11 d. 5. VermBG mit<br />
aus anderen Gründen nur einmalig abzuführende Beträge)<br />
Insgesamt<br />
EUR<br />
ab Monat 1)<br />
für Monat(e)<br />
für die Dauer von 6 Jahren an die kontoführende <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong> zu überweisen.<br />
Falls die vL ganz oder teilweise wegfällt, soll – bis auf schriftlichen Widerruf – anstelle der vL der entsprechende Betrag aus meinem Arbeitseinkommen<br />
nach § 11 des 5. VermBG verwendet werden.<br />
Es ist mir bekannt, dass mir Nachteile entstehen können, wenn ich die Ratenzahlung vor Ablauf des Vertrages einstelle.<br />
1) Die Termine hängen vom tatsächlichen Eingang der ersten vermögenswirksamen Leistungen ab.<br />
Sparvertrag<br />
Zwischen mir und der <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong> wird ein Sparvertrag über vermögenswirksame Leistungen (höchstens 480 EURO im Kalenderjahr; monatlich 40 Euro)<br />
gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 des 5. VermBG – ohne Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage – geschlossen.<br />
Eine Anlagebestätigung sowie eine Bescheinigung für meinen Arbeitgeber wird mir durch die <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong> übersandt.<br />
Die Höhe des Bonus v. H.<br />
Geldwäschegesetz<br />
Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten gemäß Geldwäschegesetz:<br />
Ich versichere, dass ich im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht auf fremde Veranlassung (insbesondere nicht als Treuhänder) handele.<br />
Stand 12/2012<br />
Legitimation/Vollmacht<br />
Der/Die Kontoinhaber und dessen/deren gesetzliche(r) Vertreter ist/sind bereits legitimiert. Die Legitimationsdaten sind in der jeweiligen Kundenstammdatei gespeichert.<br />
Eine bereits getroffene Vollmachtsregelung für die Kundennummer gilt vereinbarungsgemäß auch für die neu eingerichteten Konten/Depots unter dieser Kundennummer.<br />
Ort, Datum<br />
M B I A IQ V<br />
✗<br />
Unterschrift des Kontoinhabers (bei Minderjährigen auch Unterschrift beider gesetzl. Vertreter)<br />
www.psd-muenchen.de
Sonderbedingungen für das <strong>PSD</strong> <strong>BonusSparen</strong> <strong>VL</strong> Stand: 11/2013<br />
1. Sparvertrag<br />
Der Sparer verpflichtet sich, einmalig oder für die Dauer von 6 Jahren laufend<br />
vermögenswirksame Leistungen einzahlen zu lassen bzw. eigene Leistung in<br />
entsprechender Höhe einzuzahlen, wenn für den Sparer keine<br />
vermögenswirksame Leistungen mehr erbracht werden können.<br />
2. Sperrfrist<br />
Die aufgrund dieses Vertrags angelegten vermögenswirksamen Leistungen<br />
müssen – vorbehaltlich der Nr. 7 – bis zum Ablauf einer Frist von sieben<br />
Jahren (Sperrfrist) festgelegt bleiben, und die Rückzahlungsansprüche aus<br />
dem Vertrag dürfen weder abgetreten noch beliehen werden ( §8 Abs. 2 Nr. 2<br />
5. VermBG).<br />
3. Beginn und Ende der Sperrfrist<br />
Die Sperrfrist gilt für alle aufgrund des Vertrags angelegten Leistungen und<br />
beginnt am 1. Januar des Kalenderjahres, in dem die vermögenswirksame<br />
Leistung, bei Verträgen überlaufende Einzahlung die erste vermögenswirksame<br />
Leistung, beim Kreditinstitut eingeht (§8 Abs. 2 Satz 2 5. VermBG in<br />
Verbindung mit § 4 Abs. 2 Satz 2 5. VermBG). Die Festlegungsfrist für<br />
vermögenswirksame Sparverträge endet für alle aufgrund des Sparvertrages<br />
erbrachten Leistungen gleichzeitig nach Ablauf von 7 Jahren seit Beginn der<br />
Sperrfrist.<br />
4. Zinssatz<br />
Die Spareinlage wird wie folgt verzinst: Der Zinssatz für die laufende Verzinsung<br />
ist variabel und kann dem Preisaushang entnommen werden. Jeweils<br />
zum 31.03. und 30.09. eines Kalenderjahres wird der Zinssatz überprüft und<br />
an veränderte Verhältnisse am Geld- und Kapitalmarkt angepasst. Der<br />
Zinssatz wird zum Stichtag bzw. zum letzten Geschäftstag vor dem Stichtag<br />
nach folgender Formel berechnet und als Mindestzinssatz festgelegt:<br />
(10Jahres-Kapitalmarktzinssatz x 0,8 + 3 Monats-Geldmarktzinssatz (Euribor)<br />
x 0,2) / 4. Es bleibt der <strong>Bank</strong> vorbehalten, einen von der Berechnung<br />
abweichenden höheren Zinssatz festzulegen. Bei Vertragsabschluss ist der<br />
festgelegte Zinssatz zum letzten Stichtag maßgebend. Die Zinsen gelten im<br />
Jahr der Gutschrift als zugeflossen.<br />
5. Bonus<br />
Zusätzlich erhält der Sparer nach Ablauf der Festlegungsfrist einen Bonus<br />
in umseitig genannter Höhe auf die eingezahlten Sparraten. In den unter Ziffer<br />
7 genannten Fällen wird der Bonus sofort gewährt. Bei Auflösung aus anderen<br />
Gründen und bei Übertragung des Sparguthabens auf andere Institute verfällt<br />
der Bonusanspruch.<br />
6. Guthaben<br />
Das Sparkonto wird nach Ablauf der Festlegungsfrist aufgelöst, das Guthaben<br />
wird auf das vom Sparer angegebene Abrechnungskonto umgebucht, sofern<br />
kein anderer Auftrag erteilt wird.<br />
7. Vorzeitige Verfügung<br />
Eine vorzeitige Verfügung ist gemäß §8 Abs. 3 5. VermBG in Verbindung mit<br />
§4 Abs. 4 Nr. 1 - 4 5. VermBG zulässig, wenn<br />
a) der Arbeitnehmer oder sein von ihm nicht dauernd getrennt lebender<br />
Ehegatte (§26 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes) nach<br />
Vertragsabschluss gestorben oder völlig erwerbsunfähig geworden ist,<br />
b) der Arbeitnehmer nach Vertragsabschluss, aber vor der vorzeitigen<br />
Verfügung geheiratet hat und im Zeitpunkt der vorzeitigen Verfügung<br />
mindestens zwei Jahre seit Beginn der Sperrfrist vergangen ist,<br />
c) der Arbeitnehmer nach Vertragsabschluss arbeitslos geworden ist und die<br />
Arbeitslosigkeit mindestens ein Jahr lang ununterbrochen bestanden hat und<br />
im Zeitpunkt der vorzeitigen Verfügung noch besteht,<br />
d) der Arbeitnehmer nach Vertragsabschluss unter Aufgabe der<br />
nichtselbständigen Arbeit eine Erwerbstätigkeit, die nach §138 Abs. 1 der<br />
Abgabenordnung dem Finanzamt mitzuteilen ist, aufgenommen hat.<br />
8. Einziehungsaufträge<br />
Bei allen Einziehungsaufträgen mit der Gläubigeridentifikationsnummer der<br />
<strong>Bank</strong> beträgt die Frist für die Vorankündigung einen Geschäftstag.<br />
9. Sonstiges<br />
Ergänzend gelten die Bestimmungen des Fünften Vermögensbildungsgesetzes<br />
einschließlich der jeweils geltenden Durchführungsbestimmung und<br />
die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong>. Die AGB<br />
können in den Geschäftsräumen der <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong> eingesehen werden; auf<br />
Verlangen werden sie ausgehändigt.<br />
Fernabsatzgesetz „<strong>PSD</strong> <strong>BonusSparen</strong> <strong>VL</strong>“ Stand: 11/2011<br />
Informationen über die Besonderheiten des<br />
Fernabsatzvertrags<br />
Information zum Zustandekommen des Vertrages im Fernabsatz:<br />
Der Kunde gibt gegenüber der <strong>Bank</strong> ein ihn bindendes Angebot auf Abschluss<br />
des Vertrages ab, indem er das ausgefüllte und unterzeichnete Formular an<br />
die <strong>Bank</strong> übermittelt und dieses ihr zugeht. Der Vertrag kommt zustande,<br />
wenn die <strong>Bank</strong> dem Kunden – gegebenenfalls nach der erforderlichen<br />
Identitätsprüfung des Kunden – die Annahme des Vertrages erklärt.<br />
Widerrufsbelehrung für den Kunden:<br />
Widerrufsrecht:<br />
Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen [einem<br />
Monat]1 ohne Angabe von Gründen in Textform, z. B. Brief, Fax, E-Mail,<br />
widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur<br />
Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.<br />
Der Widerruf ist zu richten an <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong> München <strong>eG</strong>, Sitz Augsburg,<br />
Max-Hempel-Str. 5, 86153 Augsburg.<br />
Besondere Hinweise:<br />
Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von<br />
beiden Seiten auf ausdrücklichen Kundenwunsch vollständig erfüllt ist, bevor<br />
er das Widerrufsrecht ausgeübt hat.<br />
Bei Widerruf dieses Fernabsatzvertrags über eine Finanzdienstleistung ist der<br />
Kunde auch an einen hinzugefügten Fernabsatzvertrag nicht mehr gebunden,<br />
wenn dieser Vertrag eine weitere Dienstleistung der <strong>Bank</strong> oder eines Dritten<br />
auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen der <strong>Bank</strong> und dem Dritten<br />
zum Gegenstand hat.<br />
Diese Informationen und Bedingungen gelten bis auf weiteres und stehen nur<br />
in deutscher Sprache zur Verfügung.<br />
1 Widerrufsfrist beträgt gemäß § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB einen Monat, wenn<br />
die Widerrufsbelehrung erst nach Vertragsschluss in Textform dem Kunden<br />
mitgeteilt wird bzw. werden kann (z. B. bei telefonischem<br />
Fernabsatzvertrag).<br />
Widerrufsfolgen:<br />
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen<br />
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)<br />
herauszugeben.<br />
Kann der Kunde die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B.<br />
Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem<br />
Zustand zurückgewähren, beziehungsweise herausgeben, muss er der <strong>Bank</strong><br />
insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass er die vertraglichen<br />
Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl<br />
erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen<br />
innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit<br />
der Absendung der Widerrufserklärung, für die <strong>Bank</strong> mit deren Empfang.
<strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong> München <strong>eG</strong><br />
Sitz Augsburg<br />
86135 Augsburg<br />
Tel. 0821 5049 – 170<br />
<strong>PSD</strong> <strong>BonusSparen</strong><strong>VL</strong><br />
Ihre Einlagen werden derzeit mit 0,40 % p. a. verzinst. Bei der Auszahlung legen wir einen<br />
Bonus von 14,00 % auf Ihr angespartes Kapital dazu.<br />
Bei Änderungen des Zinssatzes ergeben sich abweichende Zahlen.<br />
Rechenbeispiel Euro Euro<br />
Abzug der Sparrate vom Gehalt<br />
monatlich<br />
40,00<br />
jährlich<br />
480,00<br />
Ihre Gesamtsparleistung nach 6 Jahren 2.880,00<br />
Zinsen und Zinseszinsen nach 7 Jahren<br />
Zuzüglich 14,00 % Bonus<br />
+ 46,95<br />
+ 403,20<br />
Ihr Guthaben nach Ablauf der Festlegungsfrist<br />
Abzüglich Netto-Eigenleistung<br />
3.330,15<br />
./. 2.880,00<br />
Ihr Ertrag 450,15<br />
Stand: 04/2013