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Antrag PSD BonusSparen VL - PSD Bank München eG

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<strong>PSD</strong> <strong>BonusSparen</strong><strong>VL</strong><br />

Kontonummer<br />

Hinweis: Bitte deutlich und in Druckschrift schreiben. Gerasterte Felder bitte freilassen.<br />

BLZ der <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong>: 720 909 00<br />

Kontoinhaber<br />

Frau<br />

Herr<br />

Antwort<br />

<strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong> München <strong>eG</strong><br />

Sitz Augsburg<br />

86135 Augsburg<br />

Name, Vorname<br />

Straße, Nummer<br />

PLZ, Ort<br />

Geburtsdatum<br />

Familienstand<br />

Telefon privat<br />

Telefon geschäftlich<br />

E-Mail<br />

Bitte senden Sie mir den <strong>PSD</strong> NewsLetter per E-Mail zu.<br />

Arbeitgeber<br />

Arbeitgeber<br />

Anschrift<br />

Telefonnummer<br />

Personalnummer<br />

Auftrag<br />

Ich bitte, die mir zustehende vermögenswirksame Leistung (<strong>VL</strong>) des Arbeitgebers in Höhe von<br />

monatlich gleichbleibend EUR einmalig Betrag EUR<br />

und Teile des Arbeitseinkommens EUR (Nachholraten für zurückliegende Monate oder<br />

nach § 11 d. 5. VermBG mit<br />

aus anderen Gründen nur einmalig abzuführende Beträge)<br />

Insgesamt<br />

EUR<br />

ab Monat 1)<br />

für Monat(e)<br />

für die Dauer von 6 Jahren an die kontoführende <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong> zu überweisen.<br />

Falls die vL ganz oder teilweise wegfällt, soll – bis auf schriftlichen Widerruf – anstelle der vL der entsprechende Betrag aus meinem Arbeitseinkommen<br />

nach § 11 des 5. VermBG verwendet werden.<br />

Es ist mir bekannt, dass mir Nachteile entstehen können, wenn ich die Ratenzahlung vor Ablauf des Vertrages einstelle.<br />

1) Die Termine hängen vom tatsächlichen Eingang der ersten vermögenswirksamen Leistungen ab.<br />

Sparvertrag<br />

Zwischen mir und der <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong> wird ein Sparvertrag über vermögenswirksame Leistungen (höchstens 480 EURO im Kalenderjahr; monatlich 40 Euro)<br />

gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 des 5. VermBG – ohne Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage – geschlossen.<br />

Eine Anlagebestätigung sowie eine Bescheinigung für meinen Arbeitgeber wird mir durch die <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong> übersandt.<br />

Die Höhe des Bonus v. H.<br />

Geldwäschegesetz<br />

Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten gemäß Geldwäschegesetz:<br />

Ich versichere, dass ich im eigenen wirtschaftlichen Interesse und nicht auf fremde Veranlassung (insbesondere nicht als Treuhänder) handele.<br />

Stand 12/2012<br />

Legitimation/Vollmacht<br />

Der/Die Kontoinhaber und dessen/deren gesetzliche(r) Vertreter ist/sind bereits legitimiert. Die Legitimationsdaten sind in der jeweiligen Kundenstammdatei gespeichert.<br />

Eine bereits getroffene Vollmachtsregelung für die Kundennummer gilt vereinbarungsgemäß auch für die neu eingerichteten Konten/Depots unter dieser Kundennummer.<br />

Ort, Datum<br />

M B I A IQ V<br />

✗<br />

Unterschrift des Kontoinhabers (bei Minderjährigen auch Unterschrift beider gesetzl. Vertreter)<br />

www.psd-muenchen.de


Sonderbedingungen für das <strong>PSD</strong> <strong>BonusSparen</strong> <strong>VL</strong> Stand: 11/2013<br />

1. Sparvertrag<br />

Der Sparer verpflichtet sich, einmalig oder für die Dauer von 6 Jahren laufend<br />

vermögenswirksame Leistungen einzahlen zu lassen bzw. eigene Leistung in<br />

entsprechender Höhe einzuzahlen, wenn für den Sparer keine<br />

vermögenswirksame Leistungen mehr erbracht werden können.<br />

2. Sperrfrist<br />

Die aufgrund dieses Vertrags angelegten vermögenswirksamen Leistungen<br />

müssen – vorbehaltlich der Nr. 7 – bis zum Ablauf einer Frist von sieben<br />

Jahren (Sperrfrist) festgelegt bleiben, und die Rückzahlungsansprüche aus<br />

dem Vertrag dürfen weder abgetreten noch beliehen werden ( §8 Abs. 2 Nr. 2<br />

5. VermBG).<br />

3. Beginn und Ende der Sperrfrist<br />

Die Sperrfrist gilt für alle aufgrund des Vertrags angelegten Leistungen und<br />

beginnt am 1. Januar des Kalenderjahres, in dem die vermögenswirksame<br />

Leistung, bei Verträgen überlaufende Einzahlung die erste vermögenswirksame<br />

Leistung, beim Kreditinstitut eingeht (§8 Abs. 2 Satz 2 5. VermBG in<br />

Verbindung mit § 4 Abs. 2 Satz 2 5. VermBG). Die Festlegungsfrist für<br />

vermögenswirksame Sparverträge endet für alle aufgrund des Sparvertrages<br />

erbrachten Leistungen gleichzeitig nach Ablauf von 7 Jahren seit Beginn der<br />

Sperrfrist.<br />

4. Zinssatz<br />

Die Spareinlage wird wie folgt verzinst: Der Zinssatz für die laufende Verzinsung<br />

ist variabel und kann dem Preisaushang entnommen werden. Jeweils<br />

zum 31.03. und 30.09. eines Kalenderjahres wird der Zinssatz überprüft und<br />

an veränderte Verhältnisse am Geld- und Kapitalmarkt angepasst. Der<br />

Zinssatz wird zum Stichtag bzw. zum letzten Geschäftstag vor dem Stichtag<br />

nach folgender Formel berechnet und als Mindestzinssatz festgelegt:<br />

(10Jahres-Kapitalmarktzinssatz x 0,8 + 3 Monats-Geldmarktzinssatz (Euribor)<br />

x 0,2) / 4. Es bleibt der <strong>Bank</strong> vorbehalten, einen von der Berechnung<br />

abweichenden höheren Zinssatz festzulegen. Bei Vertragsabschluss ist der<br />

festgelegte Zinssatz zum letzten Stichtag maßgebend. Die Zinsen gelten im<br />

Jahr der Gutschrift als zugeflossen.<br />

5. Bonus<br />

Zusätzlich erhält der Sparer nach Ablauf der Festlegungsfrist einen Bonus<br />

in umseitig genannter Höhe auf die eingezahlten Sparraten. In den unter Ziffer<br />

7 genannten Fällen wird der Bonus sofort gewährt. Bei Auflösung aus anderen<br />

Gründen und bei Übertragung des Sparguthabens auf andere Institute verfällt<br />

der Bonusanspruch.<br />

6. Guthaben<br />

Das Sparkonto wird nach Ablauf der Festlegungsfrist aufgelöst, das Guthaben<br />

wird auf das vom Sparer angegebene Abrechnungskonto umgebucht, sofern<br />

kein anderer Auftrag erteilt wird.<br />

7. Vorzeitige Verfügung<br />

Eine vorzeitige Verfügung ist gemäß §8 Abs. 3 5. VermBG in Verbindung mit<br />

§4 Abs. 4 Nr. 1 - 4 5. VermBG zulässig, wenn<br />

a) der Arbeitnehmer oder sein von ihm nicht dauernd getrennt lebender<br />

Ehegatte (§26 Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes) nach<br />

Vertragsabschluss gestorben oder völlig erwerbsunfähig geworden ist,<br />

b) der Arbeitnehmer nach Vertragsabschluss, aber vor der vorzeitigen<br />

Verfügung geheiratet hat und im Zeitpunkt der vorzeitigen Verfügung<br />

mindestens zwei Jahre seit Beginn der Sperrfrist vergangen ist,<br />

c) der Arbeitnehmer nach Vertragsabschluss arbeitslos geworden ist und die<br />

Arbeitslosigkeit mindestens ein Jahr lang ununterbrochen bestanden hat und<br />

im Zeitpunkt der vorzeitigen Verfügung noch besteht,<br />

d) der Arbeitnehmer nach Vertragsabschluss unter Aufgabe der<br />

nichtselbständigen Arbeit eine Erwerbstätigkeit, die nach §138 Abs. 1 der<br />

Abgabenordnung dem Finanzamt mitzuteilen ist, aufgenommen hat.<br />

8. Einziehungsaufträge<br />

Bei allen Einziehungsaufträgen mit der Gläubigeridentifikationsnummer der<br />

<strong>Bank</strong> beträgt die Frist für die Vorankündigung einen Geschäftstag.<br />

9. Sonstiges<br />

Ergänzend gelten die Bestimmungen des Fünften Vermögensbildungsgesetzes<br />

einschließlich der jeweils geltenden Durchführungsbestimmung und<br />

die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong>. Die AGB<br />

können in den Geschäftsräumen der <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong> eingesehen werden; auf<br />

Verlangen werden sie ausgehändigt.<br />

Fernabsatzgesetz „<strong>PSD</strong> <strong>BonusSparen</strong> <strong>VL</strong>“ Stand: 11/2011<br />

Informationen über die Besonderheiten des<br />

Fernabsatzvertrags<br />

Information zum Zustandekommen des Vertrages im Fernabsatz:<br />

Der Kunde gibt gegenüber der <strong>Bank</strong> ein ihn bindendes Angebot auf Abschluss<br />

des Vertrages ab, indem er das ausgefüllte und unterzeichnete Formular an<br />

die <strong>Bank</strong> übermittelt und dieses ihr zugeht. Der Vertrag kommt zustande,<br />

wenn die <strong>Bank</strong> dem Kunden – gegebenenfalls nach der erforderlichen<br />

Identitätsprüfung des Kunden – die Annahme des Vertrages erklärt.<br />

Widerrufsbelehrung für den Kunden:<br />

Widerrufsrecht:<br />

Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen [einem<br />

Monat]1 ohne Angabe von Gründen in Textform, z. B. Brief, Fax, E-Mail,<br />

widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur<br />

Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.<br />

Der Widerruf ist zu richten an <strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong> München <strong>eG</strong>, Sitz Augsburg,<br />

Max-Hempel-Str. 5, 86153 Augsburg.<br />

Besondere Hinweise:<br />

Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von<br />

beiden Seiten auf ausdrücklichen Kundenwunsch vollständig erfüllt ist, bevor<br />

er das Widerrufsrecht ausgeübt hat.<br />

Bei Widerruf dieses Fernabsatzvertrags über eine Finanzdienstleistung ist der<br />

Kunde auch an einen hinzugefügten Fernabsatzvertrag nicht mehr gebunden,<br />

wenn dieser Vertrag eine weitere Dienstleistung der <strong>Bank</strong> oder eines Dritten<br />

auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen der <strong>Bank</strong> und dem Dritten<br />

zum Gegenstand hat.<br />

Diese Informationen und Bedingungen gelten bis auf weiteres und stehen nur<br />

in deutscher Sprache zur Verfügung.<br />

1 Widerrufsfrist beträgt gemäß § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB einen Monat, wenn<br />

die Widerrufsbelehrung erst nach Vertragsschluss in Textform dem Kunden<br />

mitgeteilt wird bzw. werden kann (z. B. bei telefonischem<br />

Fernabsatzvertrag).<br />

Widerrufsfolgen:<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen<br />

Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)<br />

herauszugeben.<br />

Kann der Kunde die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z. B.<br />

Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem<br />

Zustand zurückgewähren, beziehungsweise herausgeben, muss er der <strong>Bank</strong><br />

insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass er die vertraglichen<br />

Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl<br />

erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen<br />

innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit<br />

der Absendung der Widerrufserklärung, für die <strong>Bank</strong> mit deren Empfang.


<strong>PSD</strong> <strong>Bank</strong> München <strong>eG</strong><br />

Sitz Augsburg<br />

86135 Augsburg<br />

Tel. 0821 5049 – 170<br />

<strong>PSD</strong> <strong>BonusSparen</strong><strong>VL</strong><br />

Ihre Einlagen werden derzeit mit 0,40 % p. a. verzinst. Bei der Auszahlung legen wir einen<br />

Bonus von 14,00 % auf Ihr angespartes Kapital dazu.<br />

Bei Änderungen des Zinssatzes ergeben sich abweichende Zahlen.<br />

Rechenbeispiel Euro Euro<br />

Abzug der Sparrate vom Gehalt<br />

monatlich<br />

40,00<br />

jährlich<br />

480,00<br />

Ihre Gesamtsparleistung nach 6 Jahren 2.880,00<br />

Zinsen und Zinseszinsen nach 7 Jahren<br />

Zuzüglich 14,00 % Bonus<br />

+ 46,95<br />

+ 403,20<br />

Ihr Guthaben nach Ablauf der Festlegungsfrist<br />

Abzüglich Netto-Eigenleistung<br />

3.330,15<br />

./. 2.880,00<br />

Ihr Ertrag 450,15<br />

Stand: 04/2013

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