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(2,84 MB) - .PDF - Gemeinde Pucking

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Aktuelles<br />

<strong>Gemeinde</strong>zeitung <strong>Pucking</strong><br />

Stellenausschreibung<br />

Gem. § 8 OÖ. <strong>Gemeinde</strong>bedienstetengesetz 2001 i.d.g.F. wird von der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong><br />

1 Reinigungskraft in Teilzeit<br />

(20 Wochenstunden)<br />

für den Kindergarten II zur Besetzung ausgeschrieben.<br />

Dienstantritt: 1. September 2011<br />

Allgemeine Voraussetzungen:<br />

<br />

<br />

<br />

Österreichische Staatsbürgerschaft (ausl. Staatsangehörige, die durch Staatsverträge im Rahmen der<br />

europäischen Integration für den Berufszugang Inländern gleichgestellt sind, erfüllen auch diese Voraussetzung)<br />

Gesundheitliche und persönliche Eignung<br />

Bei männlichen Bewerbern - abgeleisteter Präsenzdienst<br />

Bewerbungen können schriftlich bis spätestens 16. August 2011 an das Marktgemeindeamt <strong>Pucking</strong>, 4055<br />

<strong>Pucking</strong>, <strong>Pucking</strong>erstr. 5 gerichtet werden.<br />

Keine lärmenden Arbeiten an Sonn– und Feiertagen/Grundstückspflege<br />

Aus aktuellem Anlässen müssen wir abermals daran erinnern, dass stark lärmende Bau- und Gartenarbeiten<br />

an Sonn- und Feiertagen zur Gänze, an Werktagen in der Zeit von 20.00 bis 6.00 Uhr verboten sind.<br />

Am 27. Juni 2000 hat der <strong>Gemeinde</strong>rat überdies verordnet, dass unbebaute Grundstücke so zu pflegen<br />

sind, dass eine Verwilderung nicht eintreten kann. Wiesenflächen sind im Juni/Juli und Herbst zu mähen.<br />

Ebenso sind die Hecken entlang von Straßen zurück zu schneiden, wenn die Sicht für Verkehrsteilnehmer<br />

eingeschränkt wird.<br />

Diese Verordnung dient nicht nur einer schöneren und besseren Umwelt, sondern sie sollte auch den Erholungswert<br />

an Sonn– und Feiertagen sowie ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis fördern.<br />

Schulbeginnhilfe des Landes OÖ<br />

Mit 100 Euro statt bisher 80 Euro Schulbeginnhilfe<br />

werden Familien, deren Kinder erstmalig in die<br />

Pflichtschule eintreten, finanziell unterstützt.<br />

Aufgrund der sehr teuren Erstausstattung von Taferlklasslern<br />

wird auf diese Weise jenen Familien geholfen,<br />

die diese Unterstützung am dringendsten benötigen,<br />

erklärt LHStv. Franz Hiesl.<br />

Schulveranstaltungshilfe des Landes<br />

OÖ<br />

„Mehrkindfamilien“ stoßen an ihre finanziellen Grenzen,<br />

wenn gleich zwei Schulveranstaltungen in einem<br />

Schuljahr zusammenfallen―, erläutert LHStv.<br />

Franz Hiesl die Beweggründe, warum das Land OÖ.<br />

diese Familienunterstützung eingeführt hat.<br />

Ansuchen können alle Familien, bei denen zumindest<br />

zwei Kinder in einem Schuljahr an mehrtägigen<br />

Schulveranstaltungen teilnehmen (zusammengefasst<br />

mindestens 8 Schulveranstaltungstage). An<br />

träge liegen in den Schulen und im <strong>Gemeinde</strong>amt auf<br />

und zum Downloaden zu finden unter:<br />

www.familienkarte.at/Familienservice/Förderungen).<br />

Für beide Förderungen wurde der Sockelbetrag zur<br />

Berechnung der Einkommensobergrenze spürbar<br />

von 700 auf 800 Euro angehoben.<br />

Für eine Familie mit 2 Kindern bedeutet dies eine<br />

Anhebung um 280 Euro auf ein jährliches Nettoeinkommen<br />

von max. 26.880 Euro.<br />

www.pucking.at Seite 5

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