(2,84 MB) - .PDF - Gemeinde Pucking
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Aktuelles<br />
<strong>Gemeinde</strong>zeitung <strong>Pucking</strong><br />
Stellenausschreibung<br />
Gem. § 8 OÖ. <strong>Gemeinde</strong>bedienstetengesetz 2001 i.d.g.F. wird von der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong><br />
1 Reinigungskraft in Teilzeit<br />
(20 Wochenstunden)<br />
für den Kindergarten II zur Besetzung ausgeschrieben.<br />
Dienstantritt: 1. September 2011<br />
Allgemeine Voraussetzungen:<br />
<br />
<br />
<br />
Österreichische Staatsbürgerschaft (ausl. Staatsangehörige, die durch Staatsverträge im Rahmen der<br />
europäischen Integration für den Berufszugang Inländern gleichgestellt sind, erfüllen auch diese Voraussetzung)<br />
Gesundheitliche und persönliche Eignung<br />
Bei männlichen Bewerbern - abgeleisteter Präsenzdienst<br />
Bewerbungen können schriftlich bis spätestens 16. August 2011 an das Marktgemeindeamt <strong>Pucking</strong>, 4055<br />
<strong>Pucking</strong>, <strong>Pucking</strong>erstr. 5 gerichtet werden.<br />
Keine lärmenden Arbeiten an Sonn– und Feiertagen/Grundstückspflege<br />
Aus aktuellem Anlässen müssen wir abermals daran erinnern, dass stark lärmende Bau- und Gartenarbeiten<br />
an Sonn- und Feiertagen zur Gänze, an Werktagen in der Zeit von 20.00 bis 6.00 Uhr verboten sind.<br />
Am 27. Juni 2000 hat der <strong>Gemeinde</strong>rat überdies verordnet, dass unbebaute Grundstücke so zu pflegen<br />
sind, dass eine Verwilderung nicht eintreten kann. Wiesenflächen sind im Juni/Juli und Herbst zu mähen.<br />
Ebenso sind die Hecken entlang von Straßen zurück zu schneiden, wenn die Sicht für Verkehrsteilnehmer<br />
eingeschränkt wird.<br />
Diese Verordnung dient nicht nur einer schöneren und besseren Umwelt, sondern sie sollte auch den Erholungswert<br />
an Sonn– und Feiertagen sowie ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis fördern.<br />
Schulbeginnhilfe des Landes OÖ<br />
Mit 100 Euro statt bisher 80 Euro Schulbeginnhilfe<br />
werden Familien, deren Kinder erstmalig in die<br />
Pflichtschule eintreten, finanziell unterstützt.<br />
Aufgrund der sehr teuren Erstausstattung von Taferlklasslern<br />
wird auf diese Weise jenen Familien geholfen,<br />
die diese Unterstützung am dringendsten benötigen,<br />
erklärt LHStv. Franz Hiesl.<br />
Schulveranstaltungshilfe des Landes<br />
OÖ<br />
„Mehrkindfamilien“ stoßen an ihre finanziellen Grenzen,<br />
wenn gleich zwei Schulveranstaltungen in einem<br />
Schuljahr zusammenfallen―, erläutert LHStv.<br />
Franz Hiesl die Beweggründe, warum das Land OÖ.<br />
diese Familienunterstützung eingeführt hat.<br />
Ansuchen können alle Familien, bei denen zumindest<br />
zwei Kinder in einem Schuljahr an mehrtägigen<br />
Schulveranstaltungen teilnehmen (zusammengefasst<br />
mindestens 8 Schulveranstaltungstage). An<br />
träge liegen in den Schulen und im <strong>Gemeinde</strong>amt auf<br />
und zum Downloaden zu finden unter:<br />
www.familienkarte.at/Familienservice/Förderungen).<br />
Für beide Förderungen wurde der Sockelbetrag zur<br />
Berechnung der Einkommensobergrenze spürbar<br />
von 700 auf 800 Euro angehoben.<br />
Für eine Familie mit 2 Kindern bedeutet dies eine<br />
Anhebung um 280 Euro auf ein jährliches Nettoeinkommen<br />
von max. 26.880 Euro.<br />
www.pucking.at Seite 5