Sitzungsprotokoll Nr. 10 (871 KB) - .PDF - Gemeinde Pucking
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471<br />
lfd.<strong>Nr</strong>. <strong>10</strong> Jahr 2012<br />
Verhandlungsschrift<br />
über die öffentliche Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> am 20.<br />
März 2012; Tagungsort: Spektrum<br />
Anwesende:<br />
1. Bürgermeister Dr. Robert Aflenzer als Vorsitzender<br />
2. Vize-Bgm. Franz Almesberger 14. GR DI Hans Czylok<br />
3. GVM Gerald Mairanderl 15. GR Mag. Karlheinz Petermandl<br />
4. GVM Andreas Baumgartner 16. GR Mag. Sigurd Reder<br />
5. GVM Angela Altreiter 17. GR Peter Gstöttner<br />
6. GVM Mag. Dr. Andreas Mauhart 18. GR Alexander Lettner<br />
7. GR Dietmar Felber 19. GR Hannes Jörg Altreiter<br />
8. GR Claudia Mairanderl 20. GR Irmgard Kirchmayr<br />
9. GR Ingeborg Bayer 21. GR Thomas Altof<br />
<strong>10</strong>. GR Mag. Günter Hinterholzer 22. GR Irmtraud Pöstinger<br />
11. GR DI (FH) Doris Klinglmair 23. GR Franz Gessl<br />
12. GR Hans Kirchmayr 24. GR Manuel Raingruber<br />
13. GR Rudolf Unterholzer 25.<br />
Ersatzmitglieder:<br />
GR Mag. Karlheinz Petermandl für GVM Mag. Helena Kirchmayr<br />
GR Irmgard Kirchmayr für GR Manuela Gruber<br />
Der Leiter des <strong>Gemeinde</strong>amtes: AL. Johann Schickmayr<br />
Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990)<br />
Gde.B. Friedrich Mayr, Gde.B. Claudia Stöttinger<br />
Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990)<br />
........................................................................................................................................<br />
Es fehlen:<br />
entschuldigt:<br />
GVM Helena Kirchmayr<br />
GR Manuela Gruber<br />
GR Johannes Klima<br />
unentschuldigt:<br />
Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990): VB. Sabine Fürthauer
472<br />
Der Vorsitzende eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />
a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister - einberufen wurde;<br />
b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle<br />
Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 13. März 2012 unter<br />
Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;<br />
die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tag<br />
öffentlich kundgemacht wurde;<br />
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />
d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 13.12.2011 bis zur<br />
heutigen Sitzung während der Amtsstunden im <strong>Gemeinde</strong>amt zur Einsicht<br />
aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese<br />
Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden<br />
können.<br />
Tagesordnung, Beratungsverlauf und Beschlüsse:<br />
Bevor der Bürgermeister mit der Tagesordnung beginnt, bringt er die eingebrachten<br />
Dringlichkeitsanträge vor wie folgt:<br />
- Dringlichkeitsantrag von GR Raingruber
473<br />
Der Vorsitzende lässt sodann über die Dringlichkeit des Antrages mit Handzeichen<br />
abstimmen.<br />
Beschluss: einstimmig angenommen<br />
Der Antrag wird somit als Punkt 24 in die Tagesordnung aufgenommen.
- Dringlichkeitsantrag der SPÖ Fraktion<br />
474
475<br />
Der Vorsitzende lässt sodann über die Dringlichkeit des Antrages mit Handzeichen<br />
abstimmen.<br />
Beschluss: einstimmig angenommen<br />
Der Antrag wird somit als Punkt 25 in die Tagesordnung aufgenommen.<br />
- Dringlichkeitsantrag der SPÖ Fraktion<br />
Der Vorsitzende führt dazu aus, dass die Grünschnittcontainer in Hasenufer und Schnadt<br />
bereits wieder stehen, da sich die Lieferung der Grünen Tonnen verzögert hat.
476<br />
Der Dringlichkeitsantrag hat sich somit erledigt.<br />
Anschließend führt der Vorsitzende aus, dass von der Union Herr Walter Mayr und Herr<br />
Peter Altreiter (Vorstand der Union) eine Powerpoint-Präsentation über den Verein<br />
vorbringen werden.<br />
In dieser Präsentation wird übermittelt, wie der neue Vorstand arbeitet, was er bereits<br />
geleistet hat und welche Vorhaben noch anstehen.<br />
1. Krabbelstubengruppe in der VS; Gewährung von Förderungsmittel –<br />
Finanzierungsplan<br />
Amtsbericht:<br />
Mit Schreiben vom Amt der Oö. Landesregierung vom 9. Jänner 2012 ist für die Krabbelstubengruppe<br />
in der Volksschule folgende Finanzierungsmöglichkeit vorgesehen:<br />
Bezeichnung der Finanzierungsmittel 2011 2012 Gesamt<br />
Anteilsbetrag o.H. 6.900 6.900 13.800<br />
Bundeszuschuss 18.000 18.000<br />
Landeszuschuss 5.000 5.000<br />
Bedarfszuweisung 5.000 5.000<br />
Summe: 29.900 11.900 41.800<br />
Antragsempfehlung:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge den o.a. Finanzierungsplan beschließen.<br />
Nachdem dazu keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag mit<br />
Handzeichen abstimmen:<br />
Beschluss: Die ÖVP-Fraktion (12), die SPÖ-Fraktion (7) und die FPÖ-Fraktion (4) stimmen<br />
dem Antrag zu. GR Raingruber (BZÖ) stimmt dagegen.<br />
2. Provisorische Einrichtung einer 2. Krabbelgruppe<br />
Amtsbericht:<br />
Bereits im Jänner d.J. zeichnete sich ein erhöhter Bedarf an Krabbelstubenplätzen ab,<br />
weshalb die Einschreibung für das nächste Betreuungsjahr vorverlegt wurde.<br />
Diese Einschreibung bestätigte den stark steigenden Bedarf und es sind zurzeit bereits 28<br />
Kinder im Alter von unter 3 Jahren für die Krabbelstube angemeldet.<br />
Daraus folgt, dass die Einrichtung einer 2. Krabbelgruppe jedenfalls notwendig ist und diese<br />
ab September 2012 den Betrieb aufnehmen muss.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand hat sich in den letzten Sitzungen mit der Angelegenheit befasst und<br />
beschlossen, dass beim Amt der OÖ. Landesregierung um die Vornahme der<br />
Bedarfsprüfung angesucht wird, was auch bereits geschehen ist.<br />
An den <strong>Gemeinde</strong>rat ergeht daher folgende
477<br />
Antragsempfehlung:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, zur kurzfristigen Deckung des Bedarfes an<br />
Krabbelstubenplätzen wird provisorisch eine 2. Krabbelgruppe geschaffen.<br />
Im Einvernehmen mit der Direktion Bildung und Gesellschaft des Amtes der OÖ.<br />
Landesregierung werden die hiefür geeigneten Räumlichkeiten gewählt und eingerichtet.<br />
Amtsleiter Schickmayr führt dazu aus, dass der Stand nach der Einschreibung für das<br />
nächste Kindergartenjahr zeigt, dass eine Gruppe weniger wird und in diesem Fall auf einen<br />
Gruppenraum im Kindergarten II zurückgegriffen werden kann. Dies ist jedoch nur<br />
vorübergehend, weil wieder stärkere Geburtsjahrgänge folgen.<br />
GR Raingruber (BZÖ) bringt vor, dass er gegen den Antrag stimmen werde, da die Kinder in<br />
den ersten Lebensjahren zu der Mutter oder Vater gehören und er findet, dass jede<br />
finanzielle Unterstützung für junge Familien viel besser wäre, als Millionen in solche<br />
Institutionen zu investieren. Er bemerkt noch dazu, dass es auch wissenschaftliche Studien<br />
gibt, dass dies für kleine Kinder unerträglich ist.<br />
Nach ein paar kurzen Anfragen, lässt der Vorsitzende über den Antrag mit Handzeichen<br />
abstimmen.<br />
Beschluss: Die ÖVP-Fraktion (12), die SPÖ-Fraktion (7) und 3 FPÖ-GR stimmen dafür.<br />
Mag. Dr. Mauhart (FPÖ) und GR Raingruber (BZÖ) stimmen dagegen.<br />
3. Anbau an den Kindergarten II zur Schaffung weiterer Gruppenräume für<br />
Krabbelstube und Schülerhort; Grundsatzbeschluss<br />
Der im TOP 2. aufgezeigte erhöhte Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen dürfte auch in<br />
Zukunft erhalten bleiben, zumal in der <strong>Gemeinde</strong> neben der Errichtung von durchschnittlich<br />
20 Eigenheime pro Jahr zurzeit auch neue Projekte für den verdichteten Flachbau und eine<br />
weitere Wohnanlage mit insgesamt rd. 50 Wohneinheiten in Planung sind.<br />
Da vom Land OÖ. signalisiert wurde, dass Investitionen für die Kinderbetreuung weiterhin<br />
verstärkt gefördert werden, wäre es klug, den bereits vor Jahren im Falle des Bedarfes ins<br />
Auge gefassten notwendigen Zubau zum Kindergarten II sofort auf der bereits im Jahre 2009<br />
angekauften Grundfläche umzusetzen.<br />
In einem am 13. März eingelangten Antrag von Frau GV. Angela Altreiter wird zusätzlich<br />
angeregt, in dem Zubau auch ein Eltern-Kind-Zentrum und einen Jugendraum zu integrieren.<br />
(siehe Anhang)<br />
Es wäre jedenfalls jetzt zu empfehlen, neben der sofortigen Einrichtung einer provisorischen<br />
Krabbelgruppe gleichzeitig die Bedarfsprüfung für die oben zit. Neuerrichtung einer<br />
Kinderbetreuungseinrichtung zu beantragen und dafür die Planung zu erstellen.<br />
Es ergeht daher vom <strong>Gemeinde</strong>vorstand folgende<br />
Antragsempfehlung:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen,<br />
a) An das bestehende Objekt des Kindergartens II bzw. Schülerhortes wird für die<br />
Neueinrichtung einer Krabbelstube mit zumindest 2 Gruppenräumen sowie zusätzlich 2 Hortbzw.<br />
Kindergartengruppenräume inklusive eines weiteren Bewegungsraumes und der<br />
erforderlichen Nebenräume ein Anbau errichtet.
478<br />
b) Im Zuge der Planung soll auch die Schaffung eines Eltern-Kind-Zentrums und eines<br />
Jugendraumes angedacht bzw. mit eingeplant und hinsichtlich deren<br />
Realisierungsmöglichkeit überprüft werden.<br />
c) Mit der Planung wird das Architekturbüro Mautner-Markof, St. Florian, das auch die<br />
Planung für das Spektrum erstellt hat, beauftragt.<br />
Wortmeldungen:<br />
GVM. Altreiter (SPÖ) führt dazu aus, dass ja die <strong>Gemeinde</strong> aufgefordert ist eine<br />
Bedarfserhebung durchzuführen, bei der nicht nur die Kinder erhoben werden, die bereits auf<br />
der Welt sind, sondern auch, ob Bauvorhaben etc. vorgesehen sind, worauf AL Schickmayr<br />
ausführt, dass dies im Zuge der Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes geplant ist.<br />
Weiters liegt ihr die Schaffung eines Eltern-Kind-Zentrums und eines Jugendraumes sehr am<br />
Herzen.<br />
Nach einer kurzen Beratung, bei der von GR Hinterholzer (ÖVP) und GR Felber (ÖVP) über<br />
die Notwendigkeit eines Jugendraumes gesprochen wurde, da im Pfarrheim dieser<br />
momentan nicht angenommen wird und daher vorher der Bedarf erhoben werden soll, lässt<br />
der Vorsitzende über den Antrag mit Handzeichen abstimmen.<br />
Beschluss: Die ÖVP-Fraktion (12), die SPÖ-Fraktion (7) und 3 FPÖ-GR stimmen dafür.<br />
Mag. Dr. Mauhart (FPÖ) und GR Raingruber (BZÖ) stimmen dagegen.<br />
4. Erweiterung der Straßenbeleuchtung<br />
Amtsbericht:<br />
Vom Bauausschuss wird vorgeschlagen, dass die Straßenbeleuchtung im Bereich der<br />
Traunuferlandesstraße von der Kreuzung Parkstraße bis zur Kreuzung<br />
Parasolstraße/Pflasterstraße erweitert werden soll.<br />
Für diese Erweiterung ist die Aufstellung von 3 zusätzlichen Leuchten erforderlich. Die<br />
Kosten dafür betragen ca. € 9.000,-- und soll die Errichtung an die Firma Elin als<br />
Folgeauftrag übertragen werden.<br />
Weiter wird vom Bauausschuss vorgeschlagen, dass eine Straßenbeleuchtung im Bereich<br />
des neu geschotterten Parkplatzes östlich der Aufbahrungshalle errichtet wird. Eine optimale<br />
Ausleuchtung des Parkplatzes hängt von der entsprechenden Situierung und Auswahl des<br />
Beleuchtungskörper ab. Die Errichtungskosten werden auf ca. € 2.500,-- geschätzt.<br />
Im Budget für 2012 sind für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung € 30.000,00<br />
vorgesehen, in wie weit dies für die Beleuchtung eines oder mehrere Straßenzüge ausreicht,<br />
kann nur nach der Auswahl einer Straße, die vom Bauausschuss vorzunehmen wäre,<br />
beurteilt werden. Dies deshalb, da wir in einigen Straßen bereits in der Vergangenheit die<br />
Verkabelung durchgeführt haben und dort kein Aufwand für die Grabung anfällt, was bei<br />
anderen Straßen nicht der Fall ist.<br />
Der Vollständigkeit halber wird daran erinnert, dass in der Sitzung des Bauausschusses<br />
bereits <strong>10</strong>. Februar 2009 eine Reihung vorgenommen wurde wie folgt:<br />
1. Traunuferstraße ( Geh- und Radweg) – bereits erledigt<br />
2. Unterschnadterstraße und Oberschnadterstraße<br />
3. Parkstraße (Seezufahrt)<br />
4. Parisstraße / Pragerstraße<br />
5. Paracelsustraße<br />
6. Suttnerstraße / Sonnenstraße
479<br />
Ob diese Reihung weiter so belassen oder neu definiert wird ist Sache des Bauausschuss –<br />
jedenfalls ergeht zunächst im Sinne der eingangs geschilderten Maßnahmen folgende<br />
Antragsempfehlung:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, die Straßenbeleuchtung entlang der Traunuferstraße<br />
wird ab der Kreuzung Parkstraße bis zur Kreuzung Parasolstraße/Pflasterstraße verlängert.<br />
Weiters wird eine Straßenbeleuchtung beim neu geschotterten Parkplatz östlich der<br />
Aufbahrungshalle errichtet.<br />
Mit den Arbeiten soll die Firma Elin, Linz, beauftragt werden.<br />
Wortmeldungen:<br />
GVM Baumgartner (SPÖ) bemerkt, dass es eine vernünftige Entscheidung ist, die<br />
Straßenbeleuchtung im Bereich Kreuzung Parasolstraße/Pflasterstraße, da sehr viele<br />
Schulkinder unterwegs sind.<br />
GVM Altreiter (SPÖ) führt dazu aus, dass in der Schnadt im Bereich Unterschnadterstraße/Oberschnadterstraße<br />
die Situation genauso ist, da viele Kinder zum Schulbus gehen<br />
müssen und daher eine Straßenbeleuchtung auch dringend notwendig wäre.<br />
GR Felber (ÖVP) spricht an, dass auf Sammersdorf nicht vergessen werden sollte, da es ein<br />
sehr großes Gebiet ist.<br />
GVM Baumgartner (SPÖ) bemerkt dazu, dass vor längerer Zeit eine Befragung in<br />
Sammersdorf durchgeführt wurde und keine Mehrheit für eine Straßenbeleuchtung war.<br />
GR H.J. Altreiter (SPÖ) schlägt dazu vor, dass Straßenteile, wo sich eine Haltestelle für<br />
Schul- bzw. Kindergartenbus befindet, bevorzugt werden sollten.<br />
GR Kirchmayr (SPÖ) führt dazu aus, dass vor Jahren der damalige SPÖ-GR Erhard<br />
Kirchmayr angeregt hat, mit Bewegungsmelder die Straßen auszuleuchten.<br />
AL Schickmayr bringt dazu vor, dass im Budget € 30.000,-- vorhanden sind. Für die geplante<br />
Straßenbeleuchtung wie in der Antragsempfehlung angeführt, werden davon ca. 12.000,--<br />
bis 13.000,-- verwendet. In der Folge können dann Anbote über die weiteren Straßen<br />
eingeholt werden.<br />
Der Vorsitzende lässt sodann über den Antrag mit Handzeichen abstimmen.<br />
Beschluss: einstimmig angenommen<br />
Weiters stellt der Bürgermeister den Antrag, dem Bauausschuss zu übertragen, welche<br />
weiteren Straßen eine Straßenbeleuchtung erhalten sollen und lässt sodann mit<br />
Handzeichen über diesen Antrag abstimmen.<br />
Beschluss: einstimmig angenommen<br />
5. <strong>Gemeinde</strong> KG – Jahresabschluss 2011<br />
RECHNUNGSABSCHLUSS 2011<br />
Im Finanzjahr 2011 konnte
480<br />
der ordentliche Haushalt mit Soll-Einnahmen EUR 918,73<br />
mit Soll-Ausgaben EUR 918,73<br />
EUR 0,00<br />
der außerordentliche Haushalt mit Soll-Einnahmen EUR <strong>10</strong>8.000,00<br />
mit Soll-Ausgaben EUR 3.375,<strong>10</strong><br />
Soll-Überschuss EUR <strong>10</strong>4.624,90<br />
abgeschlossen werden.<br />
Ordentlicher Haushalt:<br />
Einnahmen<br />
lt. VA<br />
Einnahmen lt.<br />
RA 11<br />
Ausgaben lt.<br />
VA<br />
Ausgaben lt.<br />
RA 11<br />
0 Vertretungskörper und allg.<br />
0,00 918,43<br />
Verwaltung<br />
1 Öffentliche Ordnung und<br />
0,00 0,00<br />
Sicherheit<br />
2 Unterricht, Erziehung, Sport u.<br />
0,00 0,00<br />
Wissensch.<br />
3 Kunst, Kultur und Kultus 0,00 0,00<br />
4 Soziale Wohlfahrt und<br />
0,00 0,00<br />
Wohnbauförderung<br />
5 Gesundheit 0,00 0,00<br />
6 Straßen- und Wasserbau,<br />
0,00 0,00<br />
Verkehr<br />
7 Wirtschaftsförderung 0,00 0,00<br />
8 Dienstleistungen 0,00 0,00<br />
9 Finanzwirtschaft 918,73 0,30<br />
Summe: 918,73 918,73<br />
Im ordentlichen Haushalt wurden seit Gründung des Vereines Ausgaben für Büromaterial, für<br />
Edv-Kosten und für Beratung aufgewendet. Da lt. Vorgaben des Landes der ordentliche<br />
Haushalt immer ausgeglichen erstellt werden muss, erfolgte am Ende des Jahres eine<br />
Ausgleichsbuchung in der Höhe der Ausgaben.<br />
Kapital-Evidenz:<br />
Der Evidenznachweis weist einen anfänglichen Rücklagenstand in Höhe von EUR 0,00 aus.<br />
Durch Zugänge in Höhe von insgesamt EUR <strong>10</strong>8.000,00 und Abgänge in Höhe von EUR<br />
917,52 ergibt sich am Ende des Finanzjahres 2011ein Stand in Höhe von EUR <strong>10</strong>7.082,48.<br />
Kapitalbezeichnung Stand am Ende FJ 2011<br />
Sonstige Zuzahlungen<br />
<strong>10</strong>7.000,00<br />
(Liquiditätszuschüsse d. Gde.)<br />
Pflichteinlage 1.000,00<br />
Ergenisverrechnung -917,52<br />
Außerordentlicher Haushalt:<br />
Errichtung Feuerwehrgebäude<br />
Stand am Einnahmen lt. Ausgaben Stand am Ende des FJ<br />
Beginn des FJ RA 2011 lt. RA 2011<br />
0,00 2.457,58 - 2.457,58
481<br />
Sanierung VS 0,00 <strong>10</strong>0.000,00 0,00 + <strong>10</strong>0.000,00<br />
Beteiligungen und<br />
0,00 8.000,00 917,52 + 7.082,48<br />
Kapitalkonten<br />
Feststellungen zu den einzelnen Vorhaben:<br />
Errichtung Feuerwehrgebäude:<br />
Hier wurden 2011 bereits Beträge für die Vermessung des Grundstückes aufgewendet.<br />
Errichtung VS-Sanierung:<br />
Seitens der <strong>Gemeinde</strong> wurden die Anteilsbeträge der Jahre 20<strong>10</strong> und 2011 weitergeleitet.<br />
Beteiligungen und Kapitalkonten:<br />
Verbuchung der Pflichteinlage und der allgemeinen Liquiditätszuschüsse bzw. Abrechnung<br />
des Verlustes OH 2011.<br />
Wortmeldungen dazu erfolgen keine.<br />
Der Rechnungsabschluss wird einstimmig vom <strong>Gemeinde</strong>rat zur Kenntnis genommen.<br />
6. <strong>Gemeinde</strong> KG – Freizeichnungserklärung<br />
Amtsbericht:<br />
Hinsichtlich der Haftung der Funktionäre einer <strong>Gemeinde</strong> KG wird vom Amt der OÖ.<br />
Landesregierung zur Minimierung der Risken der Beschluss folgender<br />
Freizeichnungserklärung empfohlen:<br />
Freizeichnungserklärung<br />
der<br />
Marktgemeinde <strong>Pucking</strong>, <strong>Pucking</strong>er Str. 5, 4055 <strong>Pucking</strong>, im Folgenden „<strong>Gemeinde</strong>“<br />
gegenüber dem Verein zur Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong>,<br />
<strong>Pucking</strong>er Str. 5, 4055 <strong>Pucking</strong>, im Folgenden „Verein“, wie folgt:<br />
1. Präambel<br />
1.1. Mit Gesellschaftsvertrag vom 28. Juni 2011 (KG-Vertrag) haben die <strong>Gemeinde</strong> und der<br />
Verein die „Verein zur Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> & Co<br />
KG“ errichtet. Der Verein ist als Komplementär der KG reiner Arbeitsgesellschafter und<br />
am Vermögen der KG nicht beteiligt. Die <strong>Gemeinde</strong> ist als alleinige Kommanditistin mit<br />
einer Pflichteinlage von EUR 1.000,00 und mit <strong>10</strong>0% (in Worten: einhundert Prozent)<br />
am Vermögen der Gesellschaft, einschließlich der stillen Reserven und dem Good Will<br />
(Unternehmenswert), sowie am Verlust und Gewinn beteiligt.<br />
1.2. Der Verein erhält als reiner Arbeitsgesellschafter keine gesonderte Risikoprämie. Die<br />
wirtschaftlichen Vorteile und Risken soll nach dem KG-Vertrag alleine die <strong>Gemeinde</strong><br />
tragen. Die <strong>Gemeinde</strong> ist daher aufgrund des KG-Vertrags berechtigt, dem Verein in
482<br />
Bezug auf jedes Geschäft der KG, welcher Art auch immer, Weisungen zu erteilen.<br />
Außerdem stehen ihr aufgrund des KG-Vertrags weitreichende Kontrollrechte in der<br />
KG zu. In Anbetracht dieser Voraussetzungen gibt die <strong>Gemeinde</strong> die Erklärung gemäß<br />
Punkt 2. ab.<br />
2. Haftungsfreistellung<br />
2.1. Die <strong>Gemeinde</strong> verzichtet hiemit ausdrücklich darauf, Haftungsansprüche welcher Art<br />
auch immer, die aus der Stellung des Vereins als Komplementär, und insbesondere<br />
aus der Tätigkeit der Geschäftsführung und Vertretung resultieren könnten, im<br />
Innenverhältnis gegenüber dem Verein geltend zu machen, sofern diese<br />
Haftungsansprüche nicht auf Verstöße des Vereins gegen den KG-Vertrag, Beschlüsse<br />
der Gesellschafterversammlung oder Verstöße gegen Weisungen der <strong>Gemeinde</strong><br />
zurückzuführen sind.<br />
2.2. Des Weiteren verpflichtet sich die <strong>Gemeinde</strong>, den Verein, die Mitglieder des<br />
Vereinsvorstandes und die übrigen bestellten Organe im Fall der Inanspruchnahme<br />
durch Dritte aus deren Geschäftsführertätigkeit oder Stellung als Komplementär sowie<br />
für sämtliche sonstige in diesen Funktionen erhaltenen Nachteile schad- und klaglos zu<br />
halten, soweit solche Haftungen oder Nachteile nicht auf vorsätzliche Verstöße des<br />
Vereins, des betreffenden Mitglieds des Vereinsvorstandes oder der bestellten Organe<br />
gegen den KG-Vertrag, Beschlüsse der Gesellschafterversammlung oder Verstöße<br />
gegen Weisungen der <strong>Gemeinde</strong> zurückzuführen sind.<br />
Für den Fall, dass die <strong>Gemeinde</strong> vom Verein, einem Mitglied des Vereinsvorstandes<br />
oder einem anderen bestellten Organ nach dieser Bestimmung in Anspruch<br />
genommen wird, ist die <strong>Gemeinde</strong> nur nach Maßgabe und unter Anwendung der<br />
Bestimmungen des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes berechtigt, Regress an den<br />
handelnden Organen des Vereins zu nehmen.<br />
3. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand<br />
Diese Erklärung unterliegt österreichischem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand im<br />
Falle von Streitigkeiten aus dieser Erklärung ist das für die <strong>Gemeinde</strong> sachlich und<br />
örtlich zuständige Gericht.<br />
.…................…, am .................<br />
Beschlossen in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am [...].<br />
...............................................................<br />
Für die Marktgemeinde <strong>Pucking</strong>, der Bürgermeister<br />
(<strong>Gemeinde</strong>siegel)<br />
Der Vorsitzende lässt über den Antrag mit Handzeichen abstimmen.<br />
Beschluss: Die ÖVP-Fraktion (12) und die SPÖ-Fraktion (7) stimmen dafür. Die FPÖ-<br />
Fraktion (4) stimmt dagegen. GR Raingruber (BZÖ) enthält sich der Stimme.<br />
7. Einbringung der Schulliegenschaft als Einlage in die „Verein zur Förderung<br />
der Infrastruktur der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> & Co KG“<br />
Amtsbericht:
483<br />
Der allseits vieldiskutierte Stabilitätspakt der Bundesregierung, der noch im März vom<br />
Nationalrat als Bundesgesetz beschlossen werden soll, sieht eine<br />
Mehrwertsteuerbegünstigung für <strong>Gemeinde</strong>n, die durch ausgelagerte KGs lukriert werden<br />
können, nur mehr in ganz bestimmten Fällen vor, insbesondere für solche Objekte, die vor<br />
dem 1. April 2012 ins Eigentum einer KG ausgelagert wurden.<br />
Es wird daher empfohlen, entsprechend dem folgenden Vertrag die Schulliegenschaft als<br />
Sacheinlage in die <strong>Gemeinde</strong> KG einzubringen:<br />
E I N B R I N G U N G S V E R T R A G<br />
abgeschlossen zwischen der<br />
1. Marktgemeinde <strong>Pucking</strong>, <strong>Pucking</strong>er Straße 5, A-4055 <strong>Pucking</strong>, vertreten durch Herrn<br />
Bürgermeister Dr. Robert Aflenzer, geboren 24.07.1961, im Folgenden kurz<br />
„Marktgemeinde“ genannt, einerseits sowie<br />
2. Verein zur Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> & Co KG, FN<br />
367929 y, <strong>Pucking</strong>er Straße 5, A-4055 <strong>Pucking</strong>, vertreten durch Herrn Friedrich Mayr,<br />
geboren 18.04.1961, im Folgenden kurz „Kommanditgesellschaft“ genannt, andererseits<br />
wie folgt:<br />
I. Feststellungen<br />
In den <strong>Gemeinde</strong>ratssitzungen vom 28. Juni 2011 und 13. Dez. 2011 hat die Marktgemeinde<br />
die von ihr als Körperschaft öffentlichen Rechts wahrzunehmenden Aufgaben und zwar<br />
1. Errichtung und Verwaltung der kommunalen Gebäude der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong><br />
ausgelagert und an die nachfolgend näher beschriebene, eigens hiefür gegründete<br />
Kommanditgesellschaft übertragen.<br />
Mit Gesellschaftsvertrag vom 12.07.2011 haben die Marktgemeinde und der Verein zur<br />
Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> (ZVR-Zahl 088323454, BH Linz-<br />
Land) eine Kommanditgesellschaft gegründet. Der Verein führt als Komplementär die<br />
Geschäfte und vertritt die Kommanditgesellschaft nach außen. Der Verein ist als reiner<br />
Arbeitsgesellschafter am Vermögen der Kommanditgesellschaft nicht beteiligt.<br />
Die Marktgemeinde ist alleinige Kommanditistin mit einer Kommanditeinlage von € 1.000,--<br />
und hat als Eigentümerin von <strong>10</strong>0% (hundert Prozent) des Vermögens der<br />
Kommanditgesellschaft beherrschenden Einfluss in der Kommanditgesellschaft.<br />
Entsprechend der Gründungsabsicht gehören zum Unternehmensgegenstand der<br />
Kommanditgesellschaft der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Liegenschaften,<br />
Gebäuden und sonstigen Bauwerken zum Zwecke einer geordneten Infrastrukturentwicklung<br />
der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong>, insbesondere auch die Vermietung und Verpachtung.<br />
II. Vertragsgegenstand und Eigentumsübertragung<br />
Zwecks Erfüllung der in Punkt I. näher genannten, ausgegliederten Aufgaben durch die<br />
Kommanditgesellschaft überträgt die Marktgemeinde das Eigentum an nachstehender<br />
Liegenschaft mit allem rechtlichen und tatsächlichen Zubehör an die Kommanditgesellschaft,<br />
welche das Recht annimmt.<br />
GRUNDBUCH 45521 <strong>Pucking</strong> I EINLAGEZAHL 357
484<br />
BEZIRKSGERICHT Traun<br />
****************************************************** ABFRAGEDATUM 2012-03-15<br />
Letzte TZ 1646/1981<br />
************************************* A1 **************************************<br />
GST-NR G BA (NUTZUNG) FLÄCHE GST-ADRESSE<br />
<strong>10</strong>0/39 Baufl.(begrünt) * <strong>10</strong>58<br />
<strong>10</strong>0/40 GST-Fläche 1122<br />
Baufl.(Gebäude) 518<br />
Baufl.(begrünt) 604 <strong>Pucking</strong>er Straße 8<br />
<strong>10</strong>0/41 GST-Fläche * 2194<br />
Baufl.(Gebäude) 706<br />
Baufl.(begrünt) 1488 <strong>Pucking</strong>er Straße 8<br />
GESAMTFLÄCHE 4374<br />
************************************* A2 **************************************<br />
************************************* B ***************************************<br />
1 ANTEIL: 1/1<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong><br />
ADR: <strong>Pucking</strong> <strong>Pucking</strong>er-Str. 5 4053<br />
a 903/1963 Kaufvertrag 1961-<strong>10</strong>-14 Eigentumsrecht<br />
************************************* C ***************************************<br />
1 a 921/1971 Schuldschein 1971-07-14<br />
PFANDRECHT 400.000,--<br />
<strong>10</strong> % Z, 12 % VuZZ, NGS 80.000,-- für<br />
Sparkasse Neuhofen a.d. Krems<br />
b 740/1972 Löschungsverpflichtung zugunsten LNR 2<br />
2 a 740/1972 Schuldschein 1972-05-19<br />
PFANDRECHT 400.000,--<br />
<strong>10</strong> % Z, 12 % VuZZ, NGS 80.000,-- für<br />
Sparkasse Neuhofen a.d. Krems<br />
*******************************************************************************<br />
III. Entgelt<br />
Die Kommanditgesellschaft hat für diese Übergabe kein gesondertes Entgelt zu leisten, ist<br />
jedoch verpflichtet, die ihr in Punkt I. näher genannten, übertragenen Aufgaben<br />
wahrzunehmen und in sämtliche mit dem Vertragsgegenstand (Liegenschaft EZ 357 GB<br />
45521 <strong>Pucking</strong> I) verbundenen Rechte und Pflichten, die bisher die Marktgemeinde<br />
ausgeübt und erfüllt hat, einzutreten.<br />
IV. Besitzübergang<br />
Die Übergabe und Übernahme des Vertragsobjektes in den ausschließlichen Besitz erfolgt<br />
mit allseitiger Vertragsunterfertigung.<br />
Mit diesem Zeitpunkt gehen auch Genuss, Vorteil, Lasten, Zufall und Gefahr auf die<br />
Kommanditgesellschaft über.<br />
Als Verrechnungsstichtag für die Steuern und öffentlichen Abgaben sowie alle sonstigen<br />
Aufwendungen des Vertragsobjektes wie bspw. Betriebs-, Strom-, Heiz-, Instandsetzung-,<br />
Instandhaltung- und Erneuerungskosten usw. wird der auf die Besitzübergabe folgende<br />
Monatsletzte (Tagesablauf) vereinbart.
485<br />
V. Gewährleistung<br />
Die Kommanditgesellschaft erklärt, das Vertragsobjekt durch eingehende Besichtigung zu<br />
kennen.<br />
Die Marktgemeinde sichert keine bestimmte Eigenschaft oder Beschaffenheit des<br />
Vertragsobjektes zu, wohl aber die vollständige Bestand- und Lastenfreiheit. Zur<br />
Lastenfreiheit erklärt die Marktgemeinde, dass die Kredite bei der Sparkasse Neuhofen a. d.<br />
Krems, welche ob der Vertragsliegenschaft unter C-L<strong>Nr</strong> 1 und 2 pfandrechtlich sichergestellt<br />
sind, bereits vollständig getilgt sind. Zwecks Löschung dieser forderungsentkleideten<br />
Pfandrechte verpflichtet sich die Marktgemeinde, auf eigene Kosten grundbuchgültige<br />
Löschungsquittungen beizuschaffen.<br />
VI. Anfechtungsverzicht<br />
Die Vertragsparteien erklären in Kenntnis der Bestimmung des § 934 ABGB zu sein, wonach<br />
bei einer Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes die Aufhebung und Herstellung in<br />
den vorigen Stand gefordert werden kann.<br />
Die Vertragsparteien erklären in diesem Zusammenhang über den Wert des Kaufobjektes in<br />
Kenntnis zu sein und dieses Rechtsgeschäft in der vorliegenden Form auch dann<br />
abzuschließen, wenn ein Missverhältnis zwischen Wert und Preis vorläge.<br />
VII. Erklärungen gemäß OÖ Grundverkehrsgesetz<br />
Die den Vertrag unterfertigenden Organe der Vertragsparteien erklären an Eides Statt, dass<br />
an den Vertragsseiten keine Ausländer im Sinne des Oberösterreichischen<br />
Grundverkehrsgesetzes beteiligt sind. Die Organe erklären an Eides Statt, nicht Ausländer<br />
im Sinne des OÖ Grundverkehrsgesetzes zu sein.<br />
Die Vertragsparteien erklären gemäß § 16 (1) Z. 3 (Paragraf sechzehn Absatz eins Ziffer<br />
drei) Oberösterreichisches Grundverkehrsgesetz 1994 in der geltenden Fassung, dass<br />
dieser Grunderwerb genehmigungsfrei zulässig ist und ihnen im vollen Umfang die<br />
Strafbestimmungen des § 35 (Paragraf fünfunddreißig) Oberösterreichisches Grundverkehrsgesetz<br />
sowie allfällige zivilrechtliche Folgen einer unrichtigen Erklärung (Nichtigkeit des<br />
Rechtsgeschäfts, Rückabwicklung) bekannt sind.<br />
VIII. Kosten, Abgabenbefreiung<br />
Die mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages verbundenen<br />
Kosten, Spesen und Gebühren werden von der Kommanditgesellschaft getragen.<br />
Die Vertragsparteien halten fest, dass es sich bei diesem Rechtsgeschäft um einen durch die<br />
Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben der <strong>Gemeinde</strong> als Körperschaft öffentlichen<br />
Rechts an juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie an<br />
Personenvereinigungen, die unter beherrschendem Einfluss einer Körperschaft öffentlichen<br />
Rechts stehen, unmittelbar veranlassten Rechtsvorgang handelt, welcher gemäß Artikel 34 §<br />
1 Abs 1 Budgetbegleitgesetz 2001 von der Gesellschaftssteuer, Grunderwerbsteuer,<br />
Stempel- und Rechtsgebühren sowie von Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren befreit<br />
ist.<br />
Allfällige Lastenfreistellungskosten trägt die Marktgemeinde.
486<br />
IX. Grundbuchseintragungen<br />
Die Vertragsparteien bewilligen auf Grund dieses Vertrages bei der Liegenschaft EZ 357 GB<br />
45521 <strong>Pucking</strong> I die Einverleibung des Eigentumsrechtes für den Verein zur Förderung<br />
der Infrastruktur der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> & Co KG, FN 367929y.<br />
X. Sonstiges<br />
Die Vertragsparteien nehmen zustimmend zur Kenntnis, dass alle Daten, die sich im<br />
Zusammenhang mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages<br />
sowie aus der weiteren Abwicklung ergeben, automationsunterstützt verarbeitet werden.<br />
Die Vertragsparteien stimmen zu, dass diese Daten an die zuständigen Behörden und<br />
Gerichte, an den Vertragsverfasser sowie an all jene, für die eine gesonderte Ermächtigung<br />
erteilt wird, weitergegeben werden können.<br />
Die Vertragsparteien werden darauf hingewiesen dass:<br />
1. das Eigentum auf die Kommanditgesellschaft erst mit Einverleibung des Eigentumsrechtes<br />
im Grundbuch übergeht (§ 431 Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches) und dass<br />
diese Einverleibung erst nach Vorliegen etwaiger notwendiger behördlicher<br />
Genehmigungen möglich ist,<br />
2. eine gesamtschuldnerische Haftung der Vertragsteile für die Kosten besteht,<br />
3. eine Forthaftung der Kommanditgesellschaft für Rückstände an öffentlichen Lasten und<br />
Abgaben, die das Kaufobjekt betreffen besteht; hiezu versichert die Marktgemeinde, dass<br />
keinerlei Rückstände an derartigen Abgaben vorliegen.<br />
Zwischen den Vertragsparteien besteht Einvernehmen, dass der Schriftenverfasser Dr. Josef<br />
Mursch-Edlmayr die grundbücherliche Durchführung des Rechtsgeschäftes besorgt. Ein<br />
Auftragswiderruf kann nur durch alle Vertragsparteien erfolgen.<br />
Dieser Vertrag wird in einer Urschrift ausgefertigt, die der Kommanditgesellschaft gebührt.<br />
Die Marktgemeinde eine einfache Kopie.<br />
Neuhofen an der Krems, am<br />
Marktgemeinde <strong>Pucking</strong><br />
Verein zur Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> & Co KG<br />
FN 367929y<br />
Der Vorsitzende führt dazu noch aus, dass vom Land die Information gekommen ist, dass<br />
Dinge, die bereits in Vollzug gesetzt sind, noch fertig gemacht werden können. D.h., die<br />
Sanierung der Volksschule wird funktionieren, bei Neubauten muss schon etwas stehen. Bei<br />
der Feuerwehr wird das KG-Modell nicht funktionieren, es sei, es kommt eine gesetzliche<br />
Änderung.<br />
Stichtag ist der 1. April und damit die Volksschule noch gerettet wird, benötigen wir den<br />
Einbringungsvertrag in die KG und den Mietvertrag, es soll einmal eine Miete bezahlt<br />
werden, dann ist dies vollzogen.<br />
Wortmeldungen:<br />
GR Altof (FPÖ) fragt nach, ob dies mit 1. April ein Wunschgedanke ist oder ein definitiver<br />
Fakt.<br />
Bürgermeister Dr. Aflenzer führt aus, dass dies definitiver Fakt ist.
487<br />
AL Schickmayr führt dazu aus, dass sich am 28. März der Nationalrat damit beschäftigt und<br />
man geht davon aus, dass dies so wird. Wenn man es seriös betrachtet, ist alles im<br />
spekulativen Bereich. D.h., es gibt zurzeit keine <strong>10</strong>0 %ige Garantie, weil es nicht ausjudiziert<br />
ist.<br />
GVM Mag. Dr. Mauhart (FPÖ) bringt vor, dass ja auch Grunderwerbssteuer zu zahlen ist.<br />
Sollte dies „umsonst“ sein, hätte man zwei Jahre AST-Taxi zahlen können.<br />
AL Schickmayr führt noch dazu aus, dass, wenn man es jetzt nicht tut und es stellt sich<br />
heraus, dass wir es hätte tun sollen, dann das Wehklagen groß ist.<br />
GR Altof (FPÖ) führt aus, dass man im Wesentlichen zusammenfassen kann, dass aufgrund<br />
der unklaren Rechtslage und weil es sehr überrumpelt gekommen ist, niemand weiß, wie es<br />
wirklich weiter geht.<br />
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den<br />
Einbringungsvertrag mit Handzeichen abstimmen.<br />
Beschluss: Die ÖVP-Fraktion (12) und die SPÖ-Fraktion (7) stimmen dafür. Die FPÖ-<br />
Fraktion (4) und GR Raingruber (BZÖ) enthalten sich der Stimme.<br />
8. Anmietung der Schulliegenschaft von der „Verein zur Förderung der<br />
Infrastruktur der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> & Co KG“; Bestandsvertrag<br />
Amtsbericht:<br />
Neben dem Erfordernis nach Punkt 7. Ist es erforderlich, dass Bestandsverträge vorliegen,<br />
die noch vor dem 1. April 2012 wirksam geworden sind oder werden.<br />
Es wird daher auch die Anmietung der Schulliegenschaft von der KG per 21. März 2012<br />
entsprechend dem folgenden Bestandsvertrag empfohlen:<br />
B E S T A N D V E R T R A G<br />
abgeschlossen zwischen der<br />
3. Verein zur Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> & Co KG, FN<br />
367929 y, <strong>Pucking</strong>er Straße 5, A-4055 <strong>Pucking</strong>, vertreten durch Herrn Friedrich Mayr,<br />
geboren 18.04.1961, im Folgenden kurz „Kommanditgesellschaft“ genannt als<br />
Bestandgeberin einerseits sowie<br />
4. Marktgemeinde <strong>Pucking</strong>, <strong>Pucking</strong>er Straße 5, A-4055 <strong>Pucking</strong>, vertreten durch Herrn<br />
Bürgermeister Dr. Robert Aflenzer, geboren 24.07.1961, im Folgenden kurz „<strong>Gemeinde</strong>“<br />
genannt als Bestandnehmerin andererseits<br />
wie folgt:<br />
I. Vertragsgrundlagen<br />
1. Mit Gesellschaftsvertrag vom 12.07.2011 haben die <strong>Gemeinde</strong> und der Verein zur<br />
Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> (im Folgenden „Verein“) eine<br />
Kommanditgesellschaft gegründet. Die <strong>Gemeinde</strong> ist alleinige Kommanditistin. Der<br />
Unternehmensgegenstand der KG umfasst unter anderem den Erwerb von
488<br />
Liegenschaften, Gebäuden und sonstigen Bauwerken, dazu gehört auch der Erwerb<br />
von Baurechten, Dienstbarkeiten und sonstigen Nutzungsrechten von der <strong>Gemeinde</strong><br />
oder von Dritten, die Neuerrichtung, Sanierung, den Umbau oder die Erweiterung von<br />
Gebäuden und sonstigen Bauwerken, sowie die Erhaltung, Nutzung, Verwaltung und<br />
Verwertung von Liegenschaften und Gebäuden und sonstigen Bauwerken,<br />
insbesondere auch die Vermietung und Verpachtung.<br />
2. In der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 13. Dez. 2011 hat die <strong>Gemeinde</strong> beschlossen, die von<br />
ihr als Körperschaft öffentlichen Rechts (KöR“) wahrzunehmende Aufgabe der<br />
Errichtung und Verwaltung der Gebäudeinfrastruktur von kommunalen<br />
Verwaltungsgebäuden auszugliedern und dann in die KG zu übertragen. Zu diesem<br />
Zweck hat die <strong>Gemeinde</strong> mittels Einbringungsvertrag vom 20.3.2012 die ihr gehörige<br />
Liegenschaft EZ 357 GB 45521 <strong>Pucking</strong> I in das Eigentum der KG übertragen.<br />
II. Bestandgegenstand<br />
1. Auf der vorhin bezeichneten Liegenschaft befindet sich ein Volksschulgebäude samt<br />
späterer Aufstockung, eine Krabbelgruppenstätte (vormals Schulwartwohnung) sowie<br />
Tagesheimstätte (vormals Musikheim). Dieser Gebäudekomplex samt Grundflächen<br />
bildet den Gegenstand dieses Bestandvertrages.<br />
2. Die KG übergibt den Vertragsgegenstand der <strong>Gemeinde</strong> in Bestand und diese<br />
übernimmt diesen in Bestand.<br />
3. Das eingeräumte Recht berechtigt zur entgeltlichen (Vermietung und Verpachtung)<br />
oder unentgeltlichen (Einräumung von Nutzungsrechten) gänzlichen oder teilweisen<br />
Weitergabe des Bestandobjektes.<br />
III. Bestandvertragsentgelt<br />
1. Der monatliche Bestandzins beträgt 1/12 der AfA-Komponente, die wie folgt ermittelt<br />
wird, zzgl 20% Ust:<br />
für den An- und Neubau sowie Renovierung des Altbaues: Anschaffungs- oder<br />
Herstellungskosten einschließlich aktivierungspflichtiger Aufwendungen und Kosten<br />
von Großreparaturen, die der KG entstehen, abzüglich der Bedarfszuweisungen der<br />
Länder nach § 12 Abs. 1 FAG 2001 bzw. § 11 Abs FAG 2005 und abzüglich<br />
sonstiger öffentlicher Förderungen, die von der öffentlichen Hand gewährt werden.<br />
Die AfA-Komponente beträgt 1,5% des so ermittelten Betrages.<br />
für die Altbausubstanz: Ausgehend von einem Einheitswert derselben von €<br />
377.300,-- (siehe Anlage) errechnet sich daraus ein jährliches Mietentgelt von €<br />
5.660,00 (1,5 % von € 377.300,--), somit monatlich € 472,00.<br />
Der so aus beiden Komponenten berechnete Bestandzins ist von der <strong>Gemeinde</strong><br />
monatlich, an jedem Monatsersten im Vorhinein kosten- und spesenfrei zu entrichten.<br />
2. Für den Fall, dass die <strong>Gemeinde</strong> einen Teil des Bestandgegenstandes an einen Dritten<br />
in Unterbestand gibt, wird festgehalten, dass sich der Bestandzins um jenen Betrag<br />
erhöht, um den der Unterbestandzins den (anteiligen) Bestandzins zuzüglich der durch<br />
die <strong>Gemeinde</strong> getätigten Aufwendungen auf den Unterbestandgegenstand übersteigt.<br />
3. Zuzüglich zum Bestandzins ersetzt die <strong>Gemeinde</strong> der KG die laufenden Betriebskosten<br />
zzgl. 20% USt., welche die Betriebskosten im Sinne der §§ 21-24 MRG, die<br />
anfallenden Heiz- und Warmwasserkosten, Stromkosten, alle Kosten der mit<br />
Zustimmung und Kenntnis der <strong>Gemeinde</strong> abgeschlossenen Versicherungen, sowie<br />
überhaupt sämtliche objektbezogenen Steuern, Abgaben, Beiträge, Gebühren sowie<br />
sonstige objektbezogene Lasten und Verpflichtungen (insbesondere Müllabfuhr,<br />
Straßenreinigung, Kanalgebühren, usw.) umfasst. Die Abrechnung erfolgt jährlich zum<br />
Ende des Jahres bis spätestens zum 31.3. des Folgejahres.<br />
IV. Bestandvertragsdauer
489<br />
1. Das Bestandverhältnis beginnt mit 21. März 2012 und wird auf unbestimmte Dauer<br />
abgeschlossen.<br />
2. In den Fällen des zufälligen Unterganges, Zerstörung und der Beschädigung des<br />
Bestandgegenstandes durch außerordentliche Unglücksfälle können sowohl die KG als<br />
auch die <strong>Gemeinde</strong> den Bestandvertrag durch eingeschriebenen Brief mit sofortiger<br />
Wirkung auflösen, sofern nicht die KG zur Wiederherstellung und Instandsetzung des<br />
Bestandobjekts verpflichtet ist.<br />
V. Rechte und Pflichten<br />
1. Die <strong>Gemeinde</strong> bestätigt, dass der Bestandgegenstand dem vereinbarten<br />
Verwendungszweck entspricht.<br />
2. Die <strong>Gemeinde</strong> verpflichtet sich, den Bestandgegenstand pfleglich zu behandeln.<br />
3. Die <strong>Gemeinde</strong> ist zur Unterbestandgabe berechtigt.<br />
VI. Allfälliges<br />
1. Dieser Vertrag wurde auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses<br />
geltenden Rechtslage erstellt. Ändert sich die zivil- oder steuerrechtliche Rechtslage<br />
oder die Judikatur und die Verwaltungspraxis der zuständigen Finanzbehörden, so ist<br />
der Vertrag entsprechend anzupassen.<br />
2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden,<br />
lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. Die<br />
Vertragsteile verpflichten sich vielmehr, die unwirksame Bestimmung durch eine<br />
Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen<br />
Bestimmung am nächsten kommt. Vertragslücken sind dem Sinne und dem<br />
wirtschaftlichen Zweck dieses Vertrages entsprechend zu schließen.<br />
VII. Kosten, Steuern und Gebühren<br />
1. Alle mit der Errichtung und Durchführung dieses Vertrages verbundenen allfälligen<br />
Kosten, Gebühren und Verkehrssteuern trägt die KG alleine.<br />
2. Festgehalten wird, dass der gegenständliche Vertrag auf einen durch die<br />
Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben der <strong>Gemeinde</strong> als KöR an juristische<br />
Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie an Personenvereinigungen<br />
(Personengemeinschaften, KG) die unter beherrschenden Einfluss einer KöR stehen<br />
(siehe Punkt I.) unmittelbar veranlassten Rechtsvorgang abzielt, welcher gemäß Art 34<br />
§ 1 Abs. 2 Budgetbegleitgesetz (BBG) 2001 von den Stempel- und Rechtsgebühren<br />
befreit ist.<br />
VIII. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Sonstiges<br />
Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand im Falle<br />
von Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für die <strong>Gemeinde</strong> sachlich und örtlich<br />
zuständige Gericht.<br />
Dieser Vertrag wurde in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 20.3.2012 beschlossen und<br />
genehmigt.<br />
Neuhofen an der Krems, am<br />
Marktgemeinde <strong>Pucking</strong><br />
Verein zur Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> & Co KG
490<br />
FN 367929y<br />
Der Vorsitzende lässt sodann über den Bestandsvertrag mit Handzeichen abstimmen.<br />
Beschluss: Die ÖVP-Fraktion (12) und die SPÖ-Fraktion (7) stimmen dafür.<br />
Die FPÖ-Fraktion (4) und GR Raingruber (BZÖ) enthalten sich der Stimme.<br />
9. Volksschulsanierung durch die <strong>Gemeinde</strong> KG; I. Bauabschnitt / Kosten /<br />
Vergabe von Arbeiten; Bericht<br />
Amtsbericht:<br />
Gemäß Punkt 5.4 des Gesellschaftsvertrages bedürfen bestimmte Handlungen und<br />
Maßnahmen der KG der Zustimmung durch den <strong>Gemeinde</strong>rat.<br />
In Entsprechung des § 2 der Verordnung des <strong>Gemeinde</strong>rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> vom<br />
13. Dez. 2011, mit der das Beschlussrecht des <strong>Gemeinde</strong>rates bei der Abwicklung des<br />
Bauvorhabens „Sanierung des Volksschulgebäudes <strong>Pucking</strong>“ an den <strong>Gemeinde</strong>vorstand<br />
übertragen wurde, wird dem <strong>Gemeinde</strong>rat über die gefassten Beschlüsse und gesetzten<br />
Abwicklungsmaßnahmen in der jeweils nächsten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung zu berichten:<br />
Es wird berichtet, dass der <strong>Gemeinde</strong>vorstand in seiner Zuständigkeit des<br />
Gesellschaftsvertrages der Kommanditgesellschaft „Verein zur Förderung der Infrastruktur<br />
der Marktgemeinde & KG“ die Zustimmung zur Vergabe nachstehender Gewerke an die<br />
Bestbieter zu den angeführten Preisen gegeben hat.<br />
Gewerke: Firmen: (Bestbieter) Preise Netto<br />
Baumeisterarbeiten Fa. Mayr Bau, Steyr 199.593,33<br />
Schwarzdeckerarbeiten Fa. FDD, Linz 61.929,80<br />
Bauspenglerarbeiten Fa. Zandonelle, Vorchdorf 136.715,--<br />
Schlosser Fa. Bruckner (Teilangebot) 44.760,--<br />
Nachbestellung 8.000,--<br />
Kunststofffenster Fa. Bruckner, <strong>Pucking</strong> 68.715,--<br />
Aussenjalousien Fa. Bruckner, <strong>Pucking</strong> 35.488,--<br />
Elektro Fa. Danninger, Ansfelden 29.680,01<br />
Wortmeldungen dazu erfolgen nicht.<br />
Summe: 584.881,14<br />
Abzüglich 3 % Skonto 17.546,43<br />
_________<br />
567.334,71<br />
Die Vergabe der Arbeiten wird einstimmig zur Kenntnis genommen.<br />
<strong>10</strong>. Flächenwidmungsplan – Änderung <strong>Nr</strong>. 24 (Rosa Mayr); Genehmigung<br />
Amtsbericht:<br />
Mit <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom 15. März 2011 wurde das Verfahren für die Umwidmung<br />
von Teilflächen der Grundstücke 339/1, 352 und 335 KG <strong>Pucking</strong> I von Grünland in Bauland<br />
(Wohngebiet und Dorfgebiet) entsprechend dem Änderungsplan <strong>Nr</strong>. 24 zum
491<br />
Flächenwidmungsplan <strong>Nr</strong>. 3 des Architekturbüros TOPOS III, Stadt- & Raumplanung, Linz<br />
vom 13. 9. 2011 eingeleitet.<br />
Gleichzeitig wurde auch das Verfahren für die Änderung des Örtlichen<br />
Entwicklungskonzeptes entsprechend dem Änderungsplan <strong>Nr</strong>. 17 zum Örtlichen<br />
Entwicklungskonzept <strong>Nr</strong>. 1 eingeleitet.<br />
Gemäß § 33 Abs. 2 OÖ.ROG 1994 wurde den verschiedenen Dienststellen und Betroffenen<br />
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, wobei keine negativen Stellungnahmen<br />
eingegangen sind.<br />
Antragsempfehlung:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, dass die Änderung <strong>Nr</strong>. 24 des Flächenwidmungsplanes<br />
<strong>Nr</strong>. 3 und die Änderung <strong>Nr</strong>. 17 des Entwicklungskonzeptes <strong>Nr</strong>. 1 in der vorliegenden Form<br />
entsprechend dem Änderungsplan des Architekturbüros TOPOS III, Stadt- & Raumplanung,<br />
Linz vom 13. Sep. 2011 genehmigt wird.<br />
Nachdem dazu keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag mit<br />
Handzeichen abstimmen.<br />
Beschluss: einstimmig angenommen<br />
11. Flächenwidmungsplan – Änderung <strong>Nr</strong>. 25 (Dr. Pögl); Genehmigung<br />
Amtsbericht:<br />
Mit <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom 28. Juni 2011 wurde das Verfahren für die Änderung des<br />
Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke <strong>Nr</strong>. 517/2 und 516/2 KG St. Leonhard<br />
II entsprechend dem Änderungsplan <strong>Nr</strong>. 25 zum Flächenwidmungsplan <strong>Nr</strong>. 3 des<br />
Architekturbüros TOPOS III, Stadt- & Raumplanung, Linz vom 11. <strong>10</strong>. 2011 eingeleitet.<br />
Entsprechend dem Änderungsplan <strong>Nr</strong>. 25 wird beim bestehenden Wohnhaus Zeitlham 33 mit<br />
der *-signatur <strong>Nr</strong>. 46 das Baufenster (die bebaubare Fläche) geringfügig in Richtung<br />
Nordosten verschoben.<br />
Gemäß § 33 Abs. 2 OÖ.ROG 1994 wurde den verschiedenen Dienststellen und Betroffenen<br />
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, wobei keine negativen Stellungnahmen<br />
eingegangen sind.<br />
Antragsempfehlung:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, dass die Änderung <strong>Nr</strong>. 25 des Flächenwidmungsplanes<br />
<strong>Nr</strong>. 3 in der vorliegenden Form entsprechend dem Änderungsplan des Architekturbüros<br />
TOPOS III, Stadt- & Raumplanung, Linz vom 11. <strong>10</strong>. 2011 genehmigt wird.<br />
Nachdem dazu keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag mit<br />
Handzeichen abstimmen.<br />
Beschluss: einstimmig angenommen<br />
12. Flächenwidmungsplan – Änderung <strong>Nr</strong>. 26 (neues Feuerwehrhaus);<br />
Genehmigung<br />
Amtsbericht:
492<br />
Mit <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom 13. Dez. 2011 wurde das Verfahren für die Umwidmung im<br />
Bereich der Grundstücke 428/2 und 428/8 KG <strong>Pucking</strong> I von Grünland in Sondergebiet des<br />
Baulandes „FW“ (Feuerwehr) bzw. in Wohngebiet entsprechend dem Änderungsplan <strong>Nr</strong>. 26<br />
zum Flächenwidmungsplan <strong>Nr</strong>. 3 des Architekturbüros TOPOS III, Stadt- & Raumplanung,<br />
Linz vom 14. 11. 2011 eingeleitet.<br />
Gleichzeitig wurde auch das Verfahren für die Änderung des Örtlichen<br />
Entwicklungskonzeptes entsprechend dem Änderungsplan <strong>Nr</strong>. 20 zum Örtlichen<br />
Entwicklungskonzept <strong>Nr</strong>. 1 eingeleitet.<br />
Gemäß § 33 Abs. 2 OÖ.ROG 1994 wurde den verschiedenen Dienststellen und Betroffenen<br />
Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, wobei keine negativen Stellungnahmen<br />
eingegangen sind.<br />
Antragsempfehlung:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, dass die Änderung <strong>Nr</strong>. 26 des Flächenwidmungsplanes<br />
<strong>Nr</strong>. 3 und die Änderung <strong>Nr</strong>. 20 des Entwicklungskonzeptes <strong>Nr</strong>. 1 in der vorliegenden Form<br />
entsprechend dem Änderungsplan des Architekturbüros TOPOS III, Stadt- & Raumplanung,<br />
Linz vom 14. 11. 2011 genehmigt wird.<br />
Nachdem dazu keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag mit<br />
Handzeichen abstimmen.<br />
Beschluss: einstimmig angenommen<br />
13. Änderung des BebPl. <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong> „Roiß/Huber“; Einleitung des Verfahrens<br />
Amtsbericht:<br />
Der Grundstückseigentümer des unbebauten Grundstückes <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>06/2 hat mit Ansuchen<br />
vom 19. 12. 2011 um eine Abänderung des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong> dahingehend<br />
angesucht, dass die im Bebauungsplan vorgeschriebene Bauweise von 1+D auf eine<br />
Bauweise mit 2 Vollgeschossen geändert wird.<br />
Die Änderung wird damit begründet, dass sich durch die Änderung des Bebauungsplanes<br />
auf 2 Vollgeschosse der Grundriss des geplanten Hauses verkleinern würde, was zur Folge<br />
hat, dass dadurch eine kompaktere, zeitgemäße und vor allem energietechnisch optimierte<br />
Bauweise möglich ist.<br />
Der Bebauungsplan aus dem Jahr 1978 sieht für alle Grundstücke entlang der Sandgasse<br />
als Anzahl der Vollgeschosse 1+D vor, wobei die Übermauerung über Rohdeckenoberkante<br />
max. 60 cm sein darf. Nach den heutigen Bestimmungen des § 2 Zif. 25a OÖ. Bautechnikgesetz<br />
1994 spricht man von einem Dachgeschoss ab einer Übermauerung von mind. 1,2<br />
Meter, sodass der schon recht alte Bebauungsplan nach der heutigen Rechtslage gar kein<br />
Dachgeschoss sondern nur mehr einen ausgebauten Dachraum zulassen würde.<br />
Der Bebauungsplan entsprach in den 80-er-Jahren noch den vorherrschenden Wunschvorstellungen<br />
eines Bungalows mit fallweise ausgebautem Dachräumen. Heute ist schon aus<br />
energietechnischen Gründen eine kompakte 2-geschossige Bebauung mit eher geringerer<br />
Gebäudegrundrissfläche die meist vorherrschende Bauweise.<br />
Dies käme auch den bestehenden Objekten zu Gute, da somit bei zukünftigen<br />
Gebäudeumbauten auch die Herstellung eines zweiten Dachgeschosses möglich wäre.<br />
Gerade auf Grund der mittlerweile sehr hohen Grundstückspreise besteht sehr oft der<br />
Wunsch, für die nachkommende Generation eine zweite Wohneinheit im 01. OG zu schaffen.
493<br />
Der Bauausschuss spricht sich einstimmig dafür aus, dass der Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong> so<br />
abgeändert werden soll, dass auf allen Grundstücken eine 2-geschossige Bebauung<br />
entsprechend den heutigen Anforderungen möglich ist. Es sollen daher die Festlegungen<br />
hinsichtlich der Traufhöhe angepasst sowie eine großzügige Gestaltungsmöglichkeit bei der<br />
Auswahl der Dachform eingeräumt werden.<br />
Antragsempfehlung:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, der Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong> soll dahingehend<br />
abgeändert werden, dass auf allen Grundstücken eine 2-geschossige Bebauung möglich ist.<br />
Für die entsprechende Änderung des Bebauungsplanes soll das Verfahren nach den<br />
Bestimmungen des OÖ. Raumordnungsgesetzes eingeleitet werden.<br />
Nachdem dazu keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag mit<br />
Handzeichen abstimmen.<br />
Beschluss: einstimmig angenommen<br />
GR Mag. Hinterholzer war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend.<br />
14. Änderung des BebPl. <strong>Nr</strong>. 39 „Prüwasser/Neubauer“; Einleitung des<br />
Verfahrens<br />
Amtsbericht:<br />
Eine Interessentengruppe (Käufer des Grundstückes <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>56/4) beabsichtigen auf dem<br />
Grundstück ein Wohnobjekt mit 3 Wohneinheiten zu errichten. Die Ausführung des<br />
Gebäudes ist als Niedrigenergiehaus mit einem flachen Pultdach oder Flachdach<br />
vorgesehen.<br />
Das Grundstück ist jedoch vom Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 39 erfasst, der eine Dachausführung mit<br />
einer Dachneigung zwischen 30 und 40 Grad vorschreibt.<br />
Die Grundkäufer beantragen daher eine Abänderung des Bebauungsplanes dahingehend,<br />
dass auf dem Grundstück ein Gebäude als Niedrigenergiehaus mit einem Pult- oder<br />
Flachdach errichtet werden kann.<br />
Weiter liegt ein Ansuchen um Abänderung des Bebauungsplanes im Bereich der<br />
Grundstücke <strong>10</strong>51/1 und <strong>10</strong>52 dahingehend vor, dass von der <strong>Gemeinde</strong> geprüft werden<br />
soll, ob die Aufschließungsstraße für die geplanten Parzellen aus den Grundstücken <strong>10</strong>51/1<br />
und <strong>10</strong>52 in einer anderen Form gebaut werden könnte, weil die Aufschließungsstraße in der<br />
vorgesehenen Form aufgrund der Böschung entlang der Traunuferlandesstraße nur mit<br />
großem Aufwand realisierbar ist. Als Variante wird ein Umkehrplatz vorgeschlagen.<br />
Gleichzeitig wird beantragt, dass der Bebauungsplan bezüglich der Festlegungen der<br />
Geschossanzahl geändert werden soll.<br />
Bis auf eine Ausnahme von 2 Parzellen (Parzellen neben der Traunuferstraße) ist im Bereich<br />
des gesamten Bebauungsplanes nur eine maximale Anzahl der Vollgeschosse 1+D möglich<br />
und soll daher eine Änderung dahingehend erfolgen, dass auf allen Parzellen eine 2-<br />
geschossige Bebauung erlaubt ist.<br />
Der Bauausschuss spricht sich einstimmig für die beantragten Änderungen des<br />
Bebauungsplanes aus und soll daher eine entsprechende Überarbeitung durchgeführt<br />
werden.<br />
Antragsempfehlung:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, der Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 38 soll dahingehend<br />
abgeändert werden, dass<br />
a) Pult- und Flachdächer errichtet werden können
494<br />
b) auf allen Grundstücken eine 2-geschossige Bebauung möglich ist<br />
Weiter soll von Arch. DI Englmair (Planer des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 38) oder vom Ortsplaner<br />
TOPOS III geprüft werden, ob die Parzellierung und Erschließung der Grundstücke <strong>10</strong>51/1<br />
und <strong>10</strong>52 in einer anderen Form besser gelöst werden kann.<br />
Für die entsprechende Änderung des Bebauungsplanes soll das Verfahren nach den<br />
Bestimmungen des OÖ. Raumordnungsgesetzes eingeleitet werden.<br />
Nach einer kurzen Anfrage lässt der Vorsitzende über den Antrag mit Handzeichen<br />
abstimmen.<br />
Beschluss: Die ÖVP-Fraktion (11), die SPÖ-Fraktion (7), 3 FPÖ-GR und GR Raingruber<br />
(BZÖ) stimmen dafür. GVM Mag. Dr. Mauhart (FPÖ) stimmt dagegen.<br />
GR Mag. Hinterholzer (ÖVP) war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht<br />
anwesend.<br />
15. Auflassung des BebPl. <strong>Nr</strong>. 3 „Prüwasser“; Einleitung des Verfahrens<br />
Amtsbericht:<br />
Der Grundeigentümer August Prüwasser des Grundstückes <strong>10</strong>72/5 KG <strong>Pucking</strong> II hat um die<br />
Aufhebung des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 3 angesucht, weil der Bebauungsplan aus dem Jahr<br />
1962 auf dem gegenständlichen Grundstück die bebaubare Fläche gegenüber allen anderen<br />
Parzellen unerklärbar eingeschränkt ausweist. Laut Bebauungsplan müsste mit dem<br />
Wohnhaus zur westlichen Nachbargrundgrenze ein Abstand von 15 m eingehalten werden<br />
Vom Bauausschuss wurde dazu festgestellt, dass der Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 3 aus dem Jahr<br />
1962 bei mehreren Festlegungen nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht. So<br />
wären auf Teilflächen nur Objekte mit Geschossflächen 1+D und auf einer Straßenseite nur<br />
ebenerdige Objekte erlaubt. Bei diesen Einschränkungen ist die Errichtung eines kompakten<br />
Niedrigenergiehauses in 2-geschossiger Bauweise mit Pult- oder Flachdach nicht möglich.<br />
Der Bauausschuss spricht sich daher für die Auflassung des veralteten Bebauungsplanes<br />
aus.<br />
Antragsempfehlung:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, der Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 3 aus dem Jahr 1962 wird<br />
ersatzlos aufgelassen. Diesbezüglich wird das Verfahren nach dem Oö.<br />
Raumordnungsgesetz eingeleitet.<br />
Wortmeldungen:<br />
GVM. Mag. Dr. Mauhart (FPÖ) führt aus, dass er gegen dieses Projekt ist, weil es jetzt<br />
individuelle Häuser mit viel Zwischenraum gibt. Wenn dies so durchgezogen wird, entsteht<br />
seiner Meinung nach eine durchgehende Kette von hohen Gebäuden, die alle gleich<br />
ausschauen und nebeneinander stehen ohne Abstand.<br />
Mag. Dr. Mauhart glaubt, dass dies für unser Ortsbild sehr abträglich ist und daher dagegen<br />
stimmen wird.<br />
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag mit<br />
Handzeichen abstimmen.<br />
Beschluss: Die ÖVP-Fraktion (12), die SPÖ-Fraktion (7), 3 FPÖ-GR und GR Raingruber<br />
(BZÖ) stimmen dafür. GVM Mag. Dr. Mauhart (FPÖ) stimmt dagegen.
495<br />
16. Kanalertüchtigung – Grundkauf von den Pfarrpfründen für die Errichtung<br />
einer Retentionsanlage; Kaufvertrag<br />
Amtsbericht:<br />
Nach mühsamen Verhandlungen mit der Diözesanfinanzkammer wurde nun von dort ein<br />
Kaufangebot an die <strong>Gemeinde</strong> übermittelt, dieses im <strong>Gemeinde</strong>vorstand behandelt und es<br />
wäre absolut dringlich, den Kauf des Grundstückes für die Errichtung einer Abwasser-<br />
Rückhalteanlage entsprechend dem folgenden Vertrag vorzunehmen:<br />
K A U F V E R T R A G<br />
welcher heute zwischen<br />
1. Pfarrpfründe <strong>Pucking</strong>, Pfarrgasse 1, A-4055 <strong>Pucking</strong>, vertreten durch den<br />
Finanzkammerdirektor, Herrn Mag. Reinhold Prinz, p. A. Finanzkammer der Diözese<br />
Linz, Hafnerstraße 18, 4020 Linz, in der Folge auch kurz „Pfarrpfründe“ genannt, als<br />
Verkäuferin einerseits sowie<br />
2. Marktgemeinde <strong>Pucking</strong>, <strong>Pucking</strong>er Straße 5, A-4055 <strong>Pucking</strong>, vertreten durch den<br />
Bürgermeister Dr. Robert Aflenzer, geboren am 24.7.1961, Rechtsanwalt, 4055<br />
<strong>Pucking</strong>, Suttnerstr. 40, in der Folge auch kurz „<strong>Gemeinde</strong>“ genannt, als Käuferin<br />
andererseits<br />
abgeschlossen wurde wie folgt:<br />
I. Feststellungen<br />
Die Pfarrpfründe ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 779 GB 45521 <strong>Pucking</strong> I, bei<br />
welcher neben anderen das Grundstück 75/2 vorgetragen ist.<br />
Das Grundstück 75/2 wurde mit Vermessungsurkunde der Vermessungskanzlei Dipl. Ing.<br />
Josef Loidolt vom 15.02.2012, GZ 6875, geteilt. Gegenstand dieses Kaufvertrages ist das mit<br />
der angeführten Vermessungsurkunde neu geschaffene Grundstück 75/3 im Ausmaß von<br />
416 m².<br />
II. Kaufvereinbarung<br />
Die Pfarrpfründe <strong>Pucking</strong> verkauft und übergibt hiermit an die Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> und<br />
diese übernimmt aus der im Artikel I. näher bezeichneten Liegenschaft EZ 779 GB 45521<br />
<strong>Pucking</strong> I das mit der angeführten Vermessungsurkunde neu geschaffene Grundstück<br />
75/3 im Ausmaß von 416 m² mit allem tatsächlichen und rechtlichen Zubehör, so wie dieses<br />
liegt und steht.<br />
III. Kaufpreis<br />
Der beiderseits vereinbarte Kaufpreis beträgt pro Quadratmeter € 150,00, bei einer Fläche<br />
von 416 m², sohin insgesamt -----------------------------€ 62.400,00<br />
(zweiundsechzigtausendvierhundert Euro).
496<br />
Der Kaufpreis ist spätestens 7 (sieben) Tage nach allseitiger Vertragsunterfertigung zur<br />
Zahlung fällig und treuhändig beim Schriftenverfasser Dr. Josef Mursch-Edlmayr auf ein zu<br />
diesem Zweck einzurichtendes Anderkonto bei der Notar Treuhandbank AG zu überweisen.<br />
Die nähere Regelung der Treuhandschaft, insbesondere des Treuhandauftrages und der<br />
Voraussetzungen der Weiterüberweisung der Treuhandvaluta, bleiben der durch die<br />
Vertragsparteien am heutigen Tag gleichzeitig abgeschlossenen Treuhandvereinbarung<br />
vorbehalten.<br />
IV. Besitzübergang<br />
Die Übergabe und Übernahme des Kaufobjektes in den ausschließlichen Besitz und Genuss<br />
mit Last und Vorteil, Zufall und Gefahr erfolgt – vorbehaltlich dem vollständigen Erliegen des<br />
Kaufpreises am Treuhandkonto – mit dem auf die Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages<br />
folgenden Monatsletzten.<br />
Mit diesem Zeitpunkt gehen Besitz, Genuss, Vorteil, Lasten, Zufall und Gefahr auf die<br />
Käuferin über.<br />
Dieser Stichtag gilt auch für die Verrechnung von Steuern und öffentlichen Abgaben sowie<br />
aller mit dem Kaufgegenstand verbundenen Aufwendungen.<br />
Die Käuferin hat allfällige kaufgegenständliche Anliegerbeiträge im Sinne der OÖ.<br />
Bauordnung sowie Aufschließungskosten und Erhaltungsbeiträge im Sinne des OÖ<br />
Raumordnungsgesetzes zu bezahlen. Sollten derartige Beiträge oder Kosten vor diesem<br />
Stichtag der Verkäuferin zur Zahlung vorgeschrieben werden, hat die Käuferin diese der<br />
Verkäuferin zu refundieren.<br />
V. Gewährleistung<br />
Die Käuferin erklärt, das Kaufobjekt in der Natur besichtigt zu haben und es aus eigener<br />
Anschauung zu kennen. Der Käuferin ist die derzeitige Widmung (Grünland und Dorfgebiet)<br />
der Kauffläche bekannt.<br />
Das Kaufgrundstück wird wie es liegt und steht, mit allen Rechten und Pflichten, mit denen<br />
die Käuferin dieses bisher besessen und benützt hat oder zu besitzen oder zu benützen<br />
berechtigt war, in das Eigentum der Käuferin übertragen. Die Verkäuferin leistet keine<br />
Gewähr für eine bestimmte Verwendbarkeit, Bebaubarkeit, Beschaffenheit oder Erträgnis der<br />
Kaufläche, wohl aber dafür, dass diese frei von Geldlasten in das Eigentum der Käuferin<br />
übergehen kann.<br />
Die Vertragsparteien halten fest, dass die kaufgegenständliche Grundfläche bereits<br />
Gegenstand des ebenfalls zwischen ihnen bestehenden Pachtverhältnisses gemäß<br />
Vereinbarung vom 04.04.2002 / 24.06.2003 und Nachtragsvereinbarung vom 17.12.2002 /<br />
24.06.2003 ist. Die Ausscheidung der verkaufsgegenständlichen Fläche aus dem genannten<br />
Pachtverhältnis wird hiermit vereinbart. Die Anpassung des Pachtvertrages infolge<br />
Verkleinerung der Pachtfläche wird von den Vertragsparteien nachträglich mit gesonderter<br />
Urkunde erfolgen.<br />
Die Käuferin hat Kenntnis von der unter C-L<strong>Nr</strong> 1 sichergestellten Dienstbarkeit des Geh- und<br />
Fahrtrechtes auf Grundstück 75/2 gemäß Puntk VIII. des Tausch- und<br />
Dienstbarkeitsvertrages vom 21.11.2002 zugunsten dem Grundstück 74/2. Diese<br />
Dienstbarkeit erstreckt sich nicht auf die vertragsgegenständliche Fläche. Zwecks<br />
lastenfreier Abschreibung des Kaufgegenstandes vom Stammgrundstück kann die Käuferin<br />
auf eigene Kosten eine Freilassungserklärung erwirken. Allfällige im Kaufgrundstück
497<br />
laufende Versorgungsleitungen, die grundbücherlich nicht ersichtlich sind, werden von der<br />
Käuferin ohne Minderung des Kaufpreises zur weiteren Duldung übernommen. Die<br />
Verkäuferin erklärt, dass ihr weder solche Lasten bekannt sind noch es diesbezügliche<br />
Anhaltspunkte in der Natur gibt.<br />
Die Käuferin hat dafür Sorge zu tragen, dass der auf dem Kaufgrundstück zu errichtende<br />
Rückhaltebehälter so ausgeführt wird, dass keine Geruchs- oder Lärmbelästigungen für die<br />
Anrainer entstehen, alle erforderlichen behördlichen Bewilligungen eingeholt werden und<br />
sämtliche einschlägige Normen für die Errichtung und den Betrieb dieser baulichen Anlage<br />
eingehalten werden. Allfällige Verkehrssicherungsmaßnahmen bei Gefahrenstellen der<br />
baulichen Anlage sind von der Käuferin zu setzen, nötigenfalls ist auch von der Käuferin auf<br />
ihre Kosten eine Einzäunung zu errichten, sodass allfällige Personen und Kinder, welche<br />
sich auf der im Eigentum der Verkäuferin verbleibenden Restfläche des Grundstückes 75/2<br />
GB <strong>Pucking</strong> I (Freifläche des Friedhofes) aufhalten, keinen Schaden nehmen können.<br />
VI. Anfechtungsverzicht<br />
Die Vertragsparteien erklären in Kenntnis der Bestimmung des § 934 ABGB zu sein, wonach<br />
bei einer Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes die Aufhebung und Herstellung in<br />
den vorigen Stand gefordert werden kann.<br />
Die Vertragsparteien erklären in diesem Zusammenhang über den Wert des Kaufobjektes in<br />
Kenntnis zu sein und dieses Rechtsgeschäft in der vorliegenden Form auch dann<br />
abzuschließen, wenn ein Missverhältnis zwischen Wert und Preis vorläge.<br />
VII. Bauverpflichtung, Vor- und Wiederkaufsrecht<br />
Die Käuferin verpflichtet sich, innerhalb von fünf Jahren ab Rechtskraft dieses Vertrages auf<br />
dem Vertragsobjekt entsprechend den für dieses Gebiet bestehenden Planungsrichtlinien<br />
und nach den Bestimmungen der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> einen unter der Erdoberfläche<br />
befindlichen Rückhaltebehälter zu errichten und zwar derart, dass innerhalb dieser Frist<br />
dieses Bauwerk fertig gestellt ist.<br />
Sollte es aus Gründen, die nicht in der Sphäre der Käuferin liegen, zu Verzögerungen in der<br />
Bauausführung des Rückhaltebehälters kommen, könne auf schriftliches Ansuchen von der<br />
Verkäuferin eine Fristverlängerung begehrt werden.<br />
Das gegenständliche Wiederkaufsrecht kann von der Verkäuferin dann ausgeübt werden,<br />
wenn die Käuferseite auf dem Kaufobjekt nicht innerhalb der obgenannten 5-Jahres-Frist<br />
oder nach ungenütztem Verstreichen lassen der Nachfrist einen Rückhaltebehälter errichtet<br />
hat oder vor Errichtung desselben einen Kaufvertrag über das Kaufobjekt abschließen sollte.<br />
Zur Sicherstellung obiger Bebauungsverpflichtung und des Verkaufsverbotes je zu Lasten<br />
der Käuferin sowie zur Sicherung des Wiederkaufsrechtes wird der Verkäuferin unentgeltlich<br />
1. ein Wiederkaufsrecht gemäß §§ <strong>10</strong>68 ff ABGB und<br />
2. ein für alle Veräußerungsarten (einschließlich Schenkungen) ausgedehntes<br />
Vorkaufsrecht im Sinne der §§ <strong>10</strong>72 ff ABGB<br />
eingeräumt.<br />
Die Verkäuferin erklärt die Vertragsannahme.<br />
Wird das Vor- oder Wiederkaufsrecht im Sinne dieses Vertragspunktes von der Verkäuferin<br />
ausgeübt, so ist das Kaufobjekt der Verkäuferin lastenfrei zurückzustellen. Die Verkäuferin<br />
ist ihrerseits verpflichtet, den erhaltenen Kaufpreis wertgesichert nach dem<br />
Verbraucherpreisindex 20<strong>10</strong> zurückzuzahlen. Berechnungsgrundlage für diese allenfalls zur
498<br />
Anwendung kommende Indexierung ist die für den Monat der Rechtswirksamkeit dieses<br />
Vertrages verlautbarte Indexzahl des Verbraucherpreisindex 20<strong>10</strong>. Diese Indexzahl ist jener<br />
Indexzahl gegenüberzustellen, die für jenen Monat verlautbart werden wird, in welchem der<br />
Vorkaufs- bzw. Wiederkaufsfall eintritt.<br />
Sämtliche Kosten, Gebühren und Steuern aller Art, welche durch die Ausübung des<br />
Wiederkaufs- bzw. Vorkaufsrechtes entstehen sollten, hat die Verkäuferin zu tragen.<br />
Allenfalls bis dahin getätigte Aufwendungen auf die Kaufliegenschaft sind von der<br />
Verkäuferin nicht zu ersetzen, insbesondere hat sie die Käuferseite für unvollständige<br />
und/oder vereinbarungswidrige Bauführung oder sonstige Investitionen nicht schadlos zu<br />
halten.<br />
Bei nicht widmungsgemäßer Verwendung des Kaufobjektes steht der Verkäuferin bereits vor<br />
Ablauf der in diesem Vertragspunkt festgesetzten Frist das Wiederkaufsrecht am<br />
Vertragsobjekt zu.<br />
Das zugunsten der Verkäuferin vereinbarte Vor- und Wiederkaufsrecht erlischt jedoch mit<br />
Fertigstellung des Rückhaltebehälters auf dem Vertragsobjekt innerhalb der fünfjährigen<br />
Frist. Die Verkäuferin verpflichtet sich nach Erfüllung dieser Verpflichtung, über schriftliches<br />
Ansuchen der Käuferseite, die vorzulegende Löschungserklärung zur Einverleibung der<br />
Löschung des Vor- und Wiederkaufsrechtes im Grundbuch grundbuchsfähig beglaubigt auf<br />
Kosten der Käuferseite zu unterfertigen.<br />
VIII. Erklärungen gemäß OÖ Grundverkehrsgesetz<br />
Die den Vertrag unterfertigenden Organe der Vertragsteile erklären an Eides statt, dass an<br />
den Vertragsteilen keine Ausländer im Sinne der Bestimmungen des OÖ<br />
Grundverkehrsgesetzes beteiligt sind. Die Organe der Vertragsteile erklären an Eides Statt,<br />
nicht Ausländer im Sinne der Bestimmungen des OÖ Grundverkehrsgesetzes zu sein.<br />
Die Vertragsparteien erklären gemäß § 9 (5) Ziffer 2 der O.Ö. Bauordnung LGBl 66/1994<br />
idgF, dass das kaufgegenständliche Grundstück 75/3 GB 45521 <strong>Pucking</strong> I weder bebaut ist<br />
noch zu einem im Grundbuch ersichtlich gemachten Bauplatz gehört.<br />
IX. Kosten und Abgaben<br />
Die mit der Vermessung und Grenzsteinsetzung des Kaufgegenstandes,<br />
Bauplatzbewilligung, Vertragserrichtung, Treuhandabwicklung, und grundbücherlichen<br />
Durchführung dieses Vertrages verbundenen Kosten, Spesen und Gebühren sowie die<br />
Grunderwerbsteuer und die gerichtliche Eintragungsgebühr werden von der Käuferin<br />
getragen. Diese hat den alleinigen Auftrag zur Errichtung und Grundbuchsdurchführung<br />
dieses Vertrages erteilt.<br />
X. Rangordnung<br />
Die Verkäuferin verpflichtet sich, Zug um Zug mit Unterfertigung dieses Kaufvertrages ein<br />
Grundbuchsgesuch zur Erwirkung einer Rangordnung für die Veräußerung des<br />
kaufgegenständlichen Liegenschaftsobjektes grundbuchsgültig zu unterfertigen und den<br />
gerichtlichen Rangordnungsbeschluss dem Schriftenverfasser zur Verbücherung dieses<br />
Kaufvertrages zur Verfügung zu stellen.<br />
XI. Rechtswirksamkeit<br />
Die Rechtswirksamkeit dieses Vertrages ist abhängig von
499<br />
1. der kirchenbehördlichen Genehmigung,<br />
2. der Genehmigung der gegenständlichen Vermessungsurkunde durch das<br />
Vermessungsamt Linz,<br />
3. der Genehmigung des <strong>Gemeinde</strong>rates der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> sowie<br />
4. der Genehmigung/Bescheinigung der zuständigen Bezirksgrundverkehrsbehörde.<br />
XII. Grundbuchseintragungen<br />
Die Vertragsparteien bewilligen auf Grund dieses Vertrages und der vorne angeführten<br />
Vermessungsurkunde<br />
a) bei der Liegenschaft EZ 779 GB 45521 <strong>Pucking</strong> I:<br />
1. die lastenfreie Abschreibung des neu geschaffenen Grundstückes 75/3 und<br />
2. die Zuschreibung zu der der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> bereits gehörigen Liegenschaft EZ<br />
962 GB 45521 <strong>Pucking</strong> I,<br />
b) ob der Liegenschaft EZ 962 GB 45521 <strong>Pucking</strong> I:<br />
1. die Einverleibung des Wiederkaufsrechtes gemäß Punkt VII. des Kaufvertrages vom<br />
20.3.2012 an Grundstück 75/3 für die Pfarrpfründe <strong>Pucking</strong>, und<br />
2. die Einverleibung des Vorkaufsrechtes gemäß Punkt VII. des Kaufvertrages vom<br />
20.3.2012 an Grundstück 75/3 für die Pfarrpfründe <strong>Pucking</strong><br />
XIII. Sonstiges<br />
Die Vertragsparteien nehmen zustimmend zur Kenntnis, dass alle Daten, die sich im<br />
Zusammenhang mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages<br />
sowie aus der weiteren Abwicklung ergeben, automationsunterstützt verarbeitet werden.<br />
Die Vertragsparteien stimmen zu, dass diese Daten an die zuständigen Behörden und<br />
Gerichte, an den Vertragsverfasser sowie an all jene, für die eine gesonderte Ermächtigung<br />
erteilt wird, weitergegeben werden können.<br />
Die Vertragsparteien werden darauf hingewiesen dass:<br />
1. das Eigentum auf die Käuferin erst mit Einverleibung des Eigentumsrechtes im<br />
Grundbuch übergeht (§ 431 Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches) und dass diese<br />
Einverleibung erst nach Vorliegen etwaiger notwendiger behördlicher Genehmigungen<br />
sowie nach Bezahlung der Grunderwerbsteuer und der gerichtlichen Eintragungsgebühr<br />
möglich ist,<br />
2. eine gesamtschuldnerische Haftung der Vertragsteile für die Kosten und die<br />
Grunderwerbsteuer besteht,<br />
3. eine Forthaftung der Käuferin für Rückstände an öffentlichen Lasten und Abgaben, die<br />
das Kaufobjekt betreffen besteht; hiezu versichert die Verkäuferin dass keinerlei<br />
Rückstände an derartigen Abgaben vorliegen.<br />
Die Vertragsparteien verzichten wechselseitig auf Sicherstellung für ihre bestehenden<br />
Solidarhaftungen.<br />
Zwischen den Vertragsparteien besteht Einvernehmen, dass der Schriftenverfasser Dr. Josef<br />
Mursch-Edlmayr die grundbücherliche Durchführung des Rechtsgeschäftes besorgt. Ein<br />
Auftragswiderruf kann nur durch alle Vertragsparteien erfolgen.<br />
Die Vertragsparteien erteilen dem Schriftenverfasser Auftrag zur Selbstberechnung der<br />
Grunderwerbssteuer und der gerichtlichen Eintragungsgebühr.<br />
Dieser Vertrag wird in einer Urschrift ausgefertigt, die der Käuferin gebührt. Die Verkäuferin<br />
erhält eine einfache Kopie.
500<br />
Pfarrpfründe <strong>Pucking</strong><br />
Marktgemeinde <strong>Pucking</strong><br />
Antragsempfehlung:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, von den Pfarrpfründen <strong>Pucking</strong> wird das Grundstück<br />
<strong>Nr</strong>. 75/3 im Ausmaß von 416 m² zum Gesamtpreis von € 62.400,00 erworben und der im<br />
Amtsbericht angeführten Kaufvertrag abgeschlossen.<br />
Wortmeldungen:<br />
GR Mag. Reder (SPÖ) führt in seiner Wortmeldung aus, dass er den m²-Preis von € 150,--<br />
für sehr hoch hält und stellt in Frage, ob der Preis einem Privaten auch bezahlt worden wäre.<br />
AL Schickmayr bringt dazu vor, dass bereits im Jahre 2009 einem Privaten mehr bezahlt<br />
wurde.<br />
Nach einer kurzen Beratung lässt der Vorsitzende über den Antrag mit Handzeichen<br />
abstimmen.<br />
Beschluss: Die ÖVP-Fraktion (12) und 6 SPÖ-GR stimmen dafür. GR Reder (SPÖ), die<br />
FPÖ-Fraktion (4) und GR Raingruber (BZÖ) enthalten sich der Stimme.<br />
17. Wasserverband Großraum Ansfelden; zentrale Steuerungs- und<br />
Überwachungsanlage – Darlehensaufnahme; Haftungsübernahme<br />
Amtsbericht:<br />
Nachdem schon seit Jahren dem Wasserverband eine technische zentrale Steuerungs- und<br />
Überwachungsanlage empfohlen wurde, um die ständigen zeitraubenden und auch<br />
kostspieligen Kontrollfahrten durch Mitarbeiter des Wasserverbandes einzusparen, ist es nun<br />
endlich so weit, dass eine solche Anlage vorgesehen wird.<br />
Zur Finanzierung ist neben Fördergeldern auch die Aufnahme eines Darlehens von der<br />
Raiba St. Marien in der Höhe von € 195.300,00 vorgesehen, wofür die Verbandsgemeinden<br />
die Haftung nach einem prozentuellen Schlüssel zu übernehmen haben.<br />
Die Aufteilung innerhalb der Verbandsgemeinden erfolgt folgender Maßen:<br />
Ansfelden 37,37 %,<br />
St. Marien<br />
34,22 % und<br />
<strong>Pucking</strong> 28,41 %<br />
Die Haftungserklärung lautet:
Antragsempfehlung:<br />
501
502<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, der oa. Haftungserklärung wird die Zustimmung erteilt<br />
und über einen Betrag von € 55.484,73, das sind 28,41 % des Gesamtbetrages, die Haftung<br />
übernommen.<br />
Nach ein paar kurzen Anfragen, lässt der Vorsitzende über den Antrag mit Handzeichen<br />
abstimmen.<br />
Beschluss: Die ÖVP-Fraktion (12) und die SPÖ-Fraktion (7) stimmen dafür. Die FPÖ-<br />
Fraktion (4) und GR Raingruber (BZÖ) enthalten sich der Stimme.<br />
18. Wasserverband Großraum Ansfelden; VEXAT Maßnahmen –<br />
Darlehensaufnahme; Haftungsübernahme<br />
Amtsbericht:<br />
Auf Basis des Arbeitnehmerschutzgesetzes wurde die VEXAT-Verordnung mit BGBl II, <strong>Nr</strong>.<br />
309/2004 veröffentlicht und ist mit 1. Aug. 2004 in Kraft getreten.<br />
Diese Verordnung beschreibt die Ermittlung und Beurteilung von Explosionsgefahren mit<br />
Festlegung der so genannten EX-Zonen und die Verhinderung von Explosionsgefahren und<br />
deren Dokumentationen.<br />
Bei Kanalanlagen sind diese EX-Zonen dort, wo elektrische Anlagen in Betrieb sind bzw.<br />
durch Schaltvorgänge ev. vorhandene Gase (Methan) entzündet werden können.<br />
Das sind in <strong>Pucking</strong> die Pumpwerke in der Oberen Landstraße, am <strong>Pucking</strong>er See und im<br />
Hobelweg sowie die Fäkalübernahmestelle.<br />
Die Kosten für die Maßnahmen in der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> betragen € 92.000,00, davon<br />
sollen € 78.200,00 bei der Raiba St. Marien aufgenommen werden, wofür die MG <strong>Pucking</strong><br />
als Bürge haften muss.<br />
Die Haftungserklärung lautet:
Antragsempfehlung:<br />
503
504<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, der oa. Haftungserklärung wird die Zustimmung erteilt<br />
und somit für die gg. Darlehensaufnahme über den Gesamtbetrag von € 78.200,00 die<br />
Haftung übernommen.<br />
Der Vorsitzende lässt sodann über den Antrag mit Handzeichen abstimmen.<br />
Beschluss: Die ÖVP-Fraktion (12) und die SPÖ-Fraktion (7) stimmen dafür. Die FPÖ-<br />
Fraktion (4) und GR Raingruber (BZÖ) enthalten sich der Stimme.<br />
19. Ankauf eines Feuerwehrfahrzeuges (LF-A) für die FF Hasenufer;<br />
Auftragsvergabe<br />
Amtsbericht:<br />
In der GR – Sitzung am 15. März 2011 wurde dem Ankauf eines Feuerwehrfahrzeuges (LF-<br />
A) für die Freiw. Feuerwehr Hasenufer mit einem damals geschätzten Kostenaufwand von €<br />
146.531 zugestimmt.<br />
Zu Jahresbeginn wurde die Lieferung dieses Fahrzeuges ausgeschrieben und es haben sich<br />
2 Firmen daran mit folgenden Anbotsummen beteiligt:<br />
Fa. Rosenbauer € 157.752,00<br />
Fa. Iveco Magirus € 164.064,00<br />
In nachträglichen Gesprächen und Verhandlungen der FF Hasenufer mit den<br />
Firmenvertretern wurde das Angebot der Fa. Iveco Magirus noch aufgebessert und der<br />
Lieferumfang dermaßen gestaltet, dass sich die Feuerwehr Hasenufer für das Angebot der<br />
Fa. Iveco entschieden hat.<br />
Für die Mittelaufbringung durch <strong>Gemeinde</strong> wird eine Erhöhung nahe der Anbotsumme des<br />
Billigstbieters empfohlen – alle darüber hinausgehenden Mehrkosten werden von der<br />
Feuerwehr aus Sammelerträgen aufgebracht.<br />
Daraus ergibt sich folgende Finanzierungsmöglichkeit:<br />
Land OÖ, LFK € 53.000,00<br />
Bedarfszuweisung € 70.000,00<br />
Darlehen Bank € 30.000,00<br />
Anteil ordentl. Haushalt € 2.000,00<br />
Eigenmittel Feuerwehr € 9.064,00<br />
Summe: € 164.064,00<br />
Die Auslieferung des Fahrzeuges ist ca. Ende 2012 vorgesehen, sodass die Zahlung Anfang<br />
2013 notwendig werden wird.<br />
Antragsempfehlung:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, der Firma Eveco Magirus, Kainbach b. Graz, wird gem.<br />
dem Angebot vom 31.01.2012 die Fertigung und Lieferung des angebotenen<br />
Feuerwehrfahrzeuges Iveco Daily 70C17/3750/4x4 samt dem mit der FF Hasenufer<br />
vereinbarten Zubehör zum Preis von € 164.064,00 übertragen und gleichzeitig der im<br />
Amtsbericht enthaltene Finanzierungsplan genehmigt.<br />
Nachdem dazu keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag mit<br />
Handzeichen abstimmen.
505<br />
Beschluss: einstimmig angenommen<br />
20. Prüfung des Rechnungsabschlusses 2011 durch den Prüfungsausschuss:<br />
Bericht<br />
GR Lettner (SPÖ), Obmann des Prüfungsausschusses, bringt den Prüfbericht zur Verlesung,<br />
der vom <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig zur Kenntnis genommen wird.<br />
21. Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2011<br />
Amtsbericht:<br />
Der Entwurf des Rechnungsabschlusses für das Haushaltsjahr 2011 wird in der Zeit vom<br />
5.3.2012 bis 20.3.2012 zur öffentlichen Einsichtnahme am <strong>Gemeinde</strong>amt aufgelegt.<br />
Die Prüfung des Rechnungsabschlusses durch den Prüfungsausschuss der <strong>Gemeinde</strong><br />
erfolgt am 13.3.2012.<br />
Im Finanzjahr 2011 konnte<br />
der ordentliche Haushalt mit Soll-Einnahmen EUR 6,836.942,28<br />
mit Soll-Ausgaben EUR 6,836.942,28<br />
EUR 0,00<br />
der außerordentliche Haushalt mit Soll-Einnahmen EUR 1,143.864,57<br />
mit Soll-Ausgaben EUR 1,706.725,43<br />
Soll-Fehlbetrag EUR -562.860,86<br />
abgeschlossen werden.<br />
Ordentlicher Haushalt:<br />
Einnahmen<br />
lt. VA<br />
Einnahmen lt.<br />
RA 11<br />
Ausgaben lt.<br />
VA<br />
Ausgaben lt.<br />
RA 11<br />
0 Vertretungskörper und allg. 50.300,00 63.353,43 8<strong>10</strong>.400,00 849.302,57<br />
Verwaltung<br />
1 Öffentliche Ordnung und<br />
200,00 1.285,73 57.900,00 56.093,22<br />
Sicherheit<br />
2 Unterricht, Erziehung, Sport u. 479.000,00 551.818,17 1,299.400,00 1,637.583,48<br />
Wissensch.<br />
3 Kunst, Kultur und Kultus 300,00 1.004,01 29.400,00 50.453,18<br />
4 Soziale Wohlfahrt und<br />
<strong>10</strong>0,00 9.513,83 859.900,00 823.690,08<br />
Wohnbauförderung<br />
5 Gesundheit 8.000,00 8.037,65 737.400,00 733.833,42<br />
6 Straßen- und Wasserbau, 124.300,00 167.604,02 376.000,00 350.283,20<br />
Verkehr<br />
7 Wirtschaftsförderung 2.700,00 2.564,23 6.500,00 8.022,25<br />
8 Dienstleistungen 2,015.<strong>10</strong>0,00 2,308.750,33 1,862.500,00 1,956.756,69<br />
9 Finanzwirtschaft 3,445.<strong>10</strong>0,00 3,723.0<strong>10</strong>,88 244.800,00 370.924,19<br />
Summe: 6,125.<strong>10</strong>0,00 6,836.942,28 6,284.200,00 6,836.942,28<br />
Das Finanzjahr 2011 hat sich für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> im Vergleich zum prognostizierten<br />
Abgang in Höhe von € 159.<strong>10</strong>0,00 doch positiv entwickelt und konnte wieder ausgeglichen<br />
abgeschlossen werden.
506<br />
Bei den Abgabenertragsanteilen war eine Steigerung der Einnahmen gegenüber dem VA<br />
2011 in Höhe von € 113.600,00 möglich. Positiv wirken sich die Mehreinnahmen bei der<br />
Kommunalsteuer mit einem Plus von € 189.300,00 aus. Auch konnte im Bereich der<br />
Wasserversorgung ein Überschuss in Höhe von € 21.<strong>10</strong>0,00 und im Bereich der<br />
Abwasserbeseitigung einen Überschuss in Höhe von € 567.700,00 (auf Grund der § 18<br />
Rückführung, div. Tilgungs- und Zinszuschüssen) verzeichnet werden.<br />
Ausgabenseitig konnten durch die positive Entwicklung diverse Zuführungen an den AOH<br />
geleistet werden. Auch war es möglich für die VS-Sanierung die lt. Finanzierungsplan<br />
vorgeschriebenen Anteilsbeträge der Jahre 2012 – 2016 auf eine Rücklage zu legen.<br />
Die veranschlagten Summen des VA konnten zum überwiegenden Teil eingehalten werden,<br />
die Abweichungen sind mit den dazugehörenden Begründungen auf den Seiten 147 - 155<br />
festgehalten.<br />
<strong>Gemeinde</strong>eigene Steuern und Gebühren, Ertragsanteile<br />
An gemeindeeigenen Steuern (abzüglich der Aufschließungsbeiträge, die ja zweckgebunden<br />
verwendet werden) sowie Ertragsanteilen wurden im Finanzjahr 2011 Einnahmen von EUR<br />
1.127.779,94 (20<strong>10</strong>: 979.963,08) bzw. EUR 2.565.504,40 (20<strong>10</strong>: 2.291.315,51) erzielt<br />
Die gemeindeeigenen Steuern erfuhren somit gegenüber dem Vorjahr eine Erhöhung um<br />
rund 15,08 % und die Einnahmen bei den Ertragsanteilen stiegen um 12 % (zum Vergleich<br />
stiegen die Ausgaben für die SHV Umlage um 3,86 % und der Krankenanstaltenbeitrag um<br />
6,24 %).<br />
Investitions- und Instandsetzungsausgaben<br />
- Die Investitionsausgaben im ordentlichen Haushalt beliefen sich im Finanzjahr 2011<br />
auf EUR 74.293,21; wobei dies ein Anteil an den ordentlichen Gesamtausgaben von<br />
1,08 % ergibt. Der Großteil der Investitionen erfolgte in den untenstehenden<br />
Bereichen:<br />
EUR 8.300,00 <strong>Gemeinde</strong>amt – allg. Verwaltung (Austausch v. Edv-Geräten und 2. TR<br />
Glasfaserleitung)<br />
EUR 25.300,00 <strong>Gemeinde</strong>amt – Raumplanung (für dig. Flächenwidmungsplan)<br />
EUR <strong>10</strong>.600,00 FF Hasenufer (Ankauf v. hydraulischer Bergeschere)<br />
EUR 4.700,00 Errichtung Parkplätze beim Friedhof<br />
EUR 9.700,00 Friedhof (Wegebau und Müllboxen)<br />
Die genauen Aufstellungen sind im Rechnungsabschluss auf den Seiten 121 bis 123 zu<br />
finden<br />
- Für Instandhaltungsmaßnahmen wurden mit EUR 98.266,49 rund 1,44 % der<br />
ordentlichen Gesamtausgaben für folgende Bereiche aufgewendet: (nur<br />
auszugsweise die größten Beträge)<br />
EUR 4.200,00 diverse Reparaturen Str. Beleuchtung <strong>Pucking</strong> und Hasenufer<br />
EUR 65.800,00 Straßenbau, Sanierungen div. Siedlungsstraßen, Asphaltierung<br />
Suttnerstraße<br />
EUR 5.700 Bauhof, diverse Reparaturen Bauhoffahrzeuge<br />
Bei nachstehend angeführten Berechnungen wurde die Postenklasse 0 in Abzug gebracht.
507<br />
Kindergarten:<br />
Die sieben Gruppen der <strong>Gemeinde</strong>-Kindergärten (mit Krabbelgruppe)weist bei Einnahmen<br />
von EUR 378.270,30 und Ausgaben von EUR 735.013,72 einen Fehlbetrag von EUR<br />
356.743,42 auf. (20<strong>10</strong>: 378.967,82)<br />
Der Kindergarten wurde im Kindergartenjahr 20<strong>10</strong>/11 von durchschnittlich 113 (20<strong>10</strong>: 113)<br />
Kindern besucht, wobei sich der Zuschussbedarf der <strong>Gemeinde</strong> pro Kind auf EUR 3.157,02<br />
(20<strong>10</strong>: 3.353,70) beläuft.<br />
Der Grund für diesen hohen Abgang liegt nach wie vor auch an der Einführung des<br />
Gratiskindergartens und den damit verbundenen Ausfall der Besuchsgebühren und der<br />
Landeszuschuss zu den Personalkosten diesen Ausfall nur teilweise abdeckt.<br />
Von den Gesamtpersonalkosten (ohne Pensionen) in Höhe von EUR 1.616.430,45 (20<strong>10</strong>:<br />
1.566.024,00) entfielen auf das Kindergartenbetreuungspersonal EUR 652.150,19 d.s. 40,35<br />
% (20<strong>10</strong>: 622.315,62 d. s. 39,74 %). Von diesem Betrag hat das Land Oberösterreich EUR<br />
330.607,20 (20<strong>10</strong>: 302.279,60) durch Landesbeiträge übernommen.<br />
Kindergartentransport:<br />
Hier stehen den Ausgaben in Höhe von EUR 50.517,00 Einnahmen von nur EUR<br />
20.112,62 gegenüber, dies ergibt einen Abgang in Höhe von EUR 30.404,38 (20<strong>10</strong>:<br />
31.840,65). Der Transport wurde im abgelaufenen Jahr von durchschnittlich 37 (20<strong>10</strong>: 38)<br />
Kindern in Anspruch genommen, hiefür wurde monatlich eine Gebühr von EUR 9,50<br />
eingehoben. Seit September 20<strong>10</strong> wird der Transport durch zwei Busse der Fa. Stockinger<br />
abgewickelt, es werden zwei Begleitpersonen beschäftigt.<br />
Schülerhort:<br />
Bei Einnahmen von EUR 136.666,78 und Ausgaben von EUR 225.609,66 verzeichnet der<br />
Schülerhort einen Abgang von EUR 88.942,88. (20<strong>10</strong>: 83.614,53) Der Zuschussbedarf je<br />
Schüler für den Hortbesuch beläuft sich bei einem durchschnittlichen Besuch von 65 (20<strong>10</strong>:<br />
71) Schülern (3 Gruppen) pro Jahr auf EUR 1.368,35 (20<strong>10</strong>: 1.177,67). Die eingehobenen<br />
Besuchsgebühren im abgelaufenen FJ betrugen EUR 91,00; es werden auch Tarife für 2<br />
bzw.3-tägigen Besuch angeboten. Von insgesamt 65 Kindern fallen 23 Kinder unter die<br />
soziale Staffelung und 5 Kinder mit Geschwisterermäßigung.<br />
Von den Gesamtpersonalkosten (ohne Pensionen) in Höhe von EUR 1.616.430,45 (20<strong>10</strong>:<br />
1.566.024,00) entfielen auf das Hortpersonal EUR 186.687,92 – 11,55 % (20<strong>10</strong>: 179.562,77<br />
– 11,47 %). Von diesem Betrag hat das Land OÖ EUR 88.651,70 (20<strong>10</strong>: 87.630,20)<br />
rückerstattet.<br />
Wasserversorgung:<br />
Bei Einnahmen von EUR 445.819,43 und Ausgaben in Höhe von EUR 424.712,25<br />
verzeichnet die Wasserversorgung einen Überschuss in Höhe von EUR 21.<strong>10</strong>7,18 Der<br />
vom WVB GR Ansfelden prognostizierte Abgang konnte sich auf Grund von Einsparungen<br />
bei den laufenden Kosten und Einsparungen beim Annuitätendienst in eine Überschuss<br />
wandeln. Dieser Überschuss verblieb zur Gänze zur Stärkung im ordentlichen Haushalt.<br />
Abwasserbeseitigung:<br />
Die Abwasserbeseitigung verzeichnet lt. WVB GR Ansfelden einen Überschuss in Höhe<br />
von EUR 567.793,47. Vom erzielten Überschuss wurde die § 18 Rückführung in Höhe von<br />
EUR 196.216,66 zur Gänze der Rücklage zugeführt, der Rest verblieb zur Stärkung im<br />
ordentlichen Haushalt.
508<br />
Schulküche:<br />
Bei Einnahmen von EUR 73.809,34 sowie Ausgaben in Höhe von EUR 89.913,47<br />
verzeichnet die Schulküche einen Abgang von EUR 16.<strong>10</strong>4,13 (20<strong>10</strong>: + 16.150,85). Der<br />
Abgang begründet sich aus den gestiegenen Personalkosten, da noch immer<br />
Altersteilzeit für Fr. Poppenreiter bezahlt wird. Die Preise pro Mahlzeit wurden für Kinder mit<br />
EUR 2,35 bzw. 2,95; für Erwachsene mit EUR 4,30 und der Beitrag für Essen auf Rädern mit<br />
EUR 7,55 festgesetzt. Im Jahr 20<strong>10</strong> wurden 24.290 (20<strong>10</strong>: 24.201) Portionen ausgegeben,<br />
davon entfallen auf die Kindergärten 11.712 (20<strong>10</strong>: 12.075), auf den Hort <strong>10</strong>.395 (20<strong>10</strong>:<br />
9.286), auf die Volksschule 1.151 (20<strong>10</strong>: 998) und auf Erwachsene 604 und Essen auf<br />
Rädern 428 (20<strong>10</strong>: 1.842) Portionen.<br />
Spektrum:<br />
Diese Einrichtung weist bei Einnahmen in Höhe von EUR 44.241,68 und Ausgaben in Höhe<br />
von EUR 70.005,79 einen Abgang in Höhe von EUR 25.764,11 (20<strong>10</strong>: 34.820,50) auf. Im<br />
Kalenderjahr wurden im Spektrum 8 Großveranstaltungen durchgeführt.<br />
Friedhöfe und Einsegnungshallen:<br />
Dieser Bereich verzeichnet bei Einnahmen von EUR 31.052,56 und Ausgaben von EUR<br />
39.634,81 einen Abgang in Höhe von EUR 8.582,25 (20<strong>10</strong>: 2.603,02).<br />
Die Schwankungen bei den Einnahmen begründen sich in den unterschiedlichen Erlösen<br />
aus Grabmieten, die jeweils für <strong>10</strong> Jahre zu entrichten sind. Um diese Schwankungen in<br />
Zukunft abzufangen, wurden die Grabmieten ab 2012 erhöht und sollen dann ab 2013 jedes<br />
Jahr um die VPI Steigerung erhöht werden.<br />
Abfallbeseitigung:<br />
Bei Einnahmen in Höhe von 263.747,66 und Ausgaben in Höhe von EUR 236.686,14 weist<br />
dieser Bereich einen Überschuss in Höhe von EUR 27.061,52 (20<strong>10</strong>: + 4.618,<strong>10</strong>) auf. Der<br />
Überschuss ergab sich wie geplant aus der Erhöhung der Abfallgrundgebühr im<br />
vergangenen Jahr. Nach wie vor belastet die starke Nutzung der Grünschnittcontainer –<br />
Deponiekosten 2011 EUR 39.000,00 sowie Arbeitszeit und Maschineneinsatz durch den<br />
Bauhof in Höhe von EUR 41.500,00 diesen Bereich. Ab 2012 werden die<br />
Grünschnittcontainer geschlossen und die Abgabe des Strauchschnitts nur mehr zu<br />
gewissen Fixterminen möglich sein. In wie weit sich die flächendeckende Einführung der<br />
Biotonne für jeden Haushalt auf die Kosten auswirkt, wird sich im RA 2012 zeigen.<br />
Gastschulbeiträge für Volks-, Haupt-, Sonder- und Berufsschulen belasten den ordentlichen<br />
Haushalt mit insgesamt EUR 179.240,37 (20<strong>10</strong>: 200.776,44). Dem gegenüber stehen<br />
Einnahmen aus Gastschulbeiträgen in Höhe von EUR 5.941,39 (20<strong>10</strong>: 4.242,85).<br />
Freiwillige Leistungen<br />
Folgende freiwilligen Leistungen ohne Sachzwang wurden in folgenden Bereichen getätigt:<br />
Gegenstand RA 2011<br />
Betreutes Wohnen – Kostenübernahme 425,49<br />
Dirtbikeanlage 1.556,31<br />
Ehrungen von Alters- und Ehejubilaren, Feiern u. Feste 6.673,21<br />
Erwachsenenbildung 0,00<br />
Ferienaktionen 895,00<br />
Verfügungsmittel Feuerwehrkommandanten 1.401,30<br />
Forstwartentschädigung 600,00<br />
Säuglingspaketaktionen 1.950,00
509<br />
Jugendbetreuung 3.552,38<br />
Kulturförderung 3.120,86<br />
Mitgliedsbeiträge (Klimabündnis, Leader, Regionalforum,…) 4.896,09<br />
Schulveranstaltungen (Förderung Projektwoche) 187,00<br />
Spenden 95,00<br />
Vereine Subventionen 11.900,00<br />
Gesamt: 37.252,64<br />
Bezogen auf die Einwohnerzahl von 3.844 mit Stichtag der letzten <strong>Gemeinde</strong>ratswahl vom 5.<br />
Juni 2009 errechnet sich bei o. a. Förderungen ein Wert von € 9,70 je Einwohner und Jahr.<br />
Bei den Repräsentationsausgaben und Verfügungsmitteln des Bürgermeisters wurde ein<br />
konsequenter Sparkurs verfolgt und die veranschlagten Summen deutlich unterschritten.<br />
So wurden für Repräsentationen nur € 1.584,18 (20<strong>10</strong>: 3.669,51) – das sind knapp 15,45 %<br />
des gesetzlichen Rahmens - und € 7.184,63 (20<strong>10</strong>: 6.730,19) Verfügungsmittel – das sind<br />
35,03 % des gesetzlichen Rahmens – ausgegeben.<br />
Für Feiern und Feste wurden im gegenständlichen Finanzjahr EUR 6.673,21 (20<strong>10</strong>:<br />
2.638,26) aufgewendet.<br />
Die Ausgaben für den Landesaltentag belaufen sich auf EUR 4.111,14 (20<strong>10</strong>: 4.025,51).<br />
Schulden- und Annuitäten Dienst, Leasingverpflichtungen, Kassenkredit<br />
An Annuitäten hatte die <strong>Gemeinde</strong> EUR 44.887,72 (Tilgung EUR 40.498,88, Zinsen EUR<br />
4.388,84) zu leisten.<br />
Der Schuldenstand am Ende des Jahres 2011 beläuft sich auf EUR 257.501,12 (20<strong>10</strong>:<br />
270.000,00).<br />
Das ergibt eine Pro-Kopf-Verschuldung von € 70,00.<br />
Zum Vergleich: Die durchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung im Bezirk beträgt lt.<br />
Landesstatistik 20<strong>10</strong> € 883,--.<br />
Leasingaufwendungen belasten den ordentlichen Haushalt mit insgesamt EUR 9.999,29. (im<br />
Juni 2011 ist auch der Leasingvertrag für den LKW ausgelaufen)<br />
Der Kassenkredit wurde mit einem Rahmen von EUR 1.000.000,00 festgelegt, die dafür<br />
bezahlten Zinsen belasten den ordentlichen Haushalt mit EUR 5,25 (20<strong>10</strong>:1.064,22).<br />
Zuführungen von Anteilsbeträgen an den außerordentlichen Haushalt:<br />
Vorh. Wärmepumpe Gde.Amt<br />
<strong>10</strong>.417,49 Ausfinanzierung Vorhaben<br />
Vorh. Feuerwehrhaus Hasenufer 4.123,32 Ausfinanzierung Vorhaben<br />
Vorh. Schaffung Krabbelstube<br />
6.900,00 Anteil OH lt.Finanzpl.<br />
Vorh. Sanierung VS<br />
<strong>10</strong>0.000,00 Anteil OH lt. Finanzpl.20<strong>10</strong>+11<br />
Vorh. Geh- und Radweg <strong>Pucking</strong> Ost 65.000,00 Anteil OH lt. Finanzierungsplan<br />
Vor. Güterweg Baumberg<br />
6.645,80 Rückzahlg d. Vorfinanz.2011-12<br />
Vorh. Ausbau v. Straßen<br />
5.531,88 Anteilsbetrag OH<br />
Gesamtsumme 198.618,49<br />
An Aufschließungsbeiträgen gem. ROG wurden Einnahmen in Höhe von EUR 3.230,56<br />
erzielt und 2012 folgender Verwendung zugeführt:
5<strong>10</strong><br />
ROG Einnahme Zuführung AOH Zuführung Rücklage<br />
Straße 2.904,87 2.904,87 0,00<br />
Wasser <strong>10</strong>9,06 0,00 <strong>10</strong>9,06<br />
Kanal 216,63 0,00 216,63<br />
An Erhaltungsbeiträgen wurden für die Bereiche Wasser und Kanal insgesamt EUR<br />
31.111,23 eingenommen, welche zur Stärkung im ordentlichen Haushalt verbleiben.<br />
Rücklagen:<br />
Der Rücklagennachweis weist einen anfänglichen Rücklagenstand in Höhe von EUR<br />
1.369.957,06 aus. Durch Zuführungen in Höhe von insgesamt EUR 547.978,43 und<br />
Abgänge im Ausmaß von EUR 56.309,26 ergibt sich der Stand am Ende des Finanzjahres<br />
2011 mit EUR 1.861.626,23.<br />
Rücklagenbezeichnung Stand am Ende FJ 2011<br />
Rücklage VS-Sanierung 250.000,00<br />
Wasserversorgung <strong>10</strong>0.283,22<br />
Abwasserbeseitigung 0,00<br />
Annuitäten Rücklage Kanal 43.379,28<br />
Tilgungsrücklage Kanal § 18 1.<strong>10</strong>4.627,<strong>10</strong><br />
Rücklage ROG Wasser 128.880,69<br />
Rücklage ROG Kanal 230.352,63<br />
Rücklage Charityfonds 4.<strong>10</strong>3,31<br />
Außerordentlicher Haushalt:<br />
Stand am Einnahmen lt. Ausgaben Stand am Ende des FJ<br />
Beginn des FJ RA 2011 lt. RA 2011<br />
Wärmepumpe<br />
- 6.079,92 45.717,49 39.637,57 0,00<br />
<strong>Gemeinde</strong>amt<br />
Feuerwehrhaus FF<br />
- 4.123,32 4.123,32 0,00 0,00<br />
Hasenufer<br />
Sanierung VS 0,00 <strong>10</strong>0.000,00 <strong>10</strong>0.000,00 0,00<br />
Errichtung<br />
- 423.480,90 0,00 6.558,00 -430.038,90<br />
Krabbelstube/KG<br />
Zubau<br />
Errichtung einer<br />
- 27.127,17 29.900,00 <strong>10</strong>.787,57 -8.014,74<br />
Krabbelgruppe<br />
Revitalisierung<br />
0,00 850,00 22.805,95 -21.955,95<br />
Spielplatz Pfarrgasse<br />
Ausbau v. Straßen ab - 135.6<strong>10</strong>,70 5.531,88 12.449,89 -142.528,71<br />
2005<br />
Geh- u. Radweg<br />
-272.295,04 526.792,82 382.213,34 -127.715,56<br />
<strong>Pucking</strong> Ost<br />
Güterweg Baumberg - 6.645,80 6.645,80 0,00 0,00<br />
Zwischenfinanzierung + 6.645,86 0,00 3.322,96 +3.322,90<br />
Güterweg<br />
Wasserversorgung + 33.589,76 0,00 52.025,92 -18.436,16<br />
Abwasserbeseitigung - 46.680,60 273.784,42 0,00 +227.<strong>10</strong>3,82<br />
Sanitäranlage See 0,00 0,00 44.597,56 -44.597,56
511<br />
Spektrum -<strong>10</strong>.000,00 <strong>10</strong>.000,00 0,00 0,00<br />
Feststellungen zu den einzelnen Vorhaben:<br />
Wärmepumpe <strong>Gemeinde</strong>amt<br />
Die Gesamtkosten für die Errichtung der Wärmepumpe belaufen sich auf € 45.717,49.<br />
Seitens des Landes wurde das Projekt mit € 7.300,00 gefördert, bei der Raiffeisenbank<br />
wurde ein Darlehen in Höhe von € 28.000,00 (Laufzeit <strong>10</strong> Jahre) aufgenommen und durch<br />
eine Zuführung aus dem OH in Höhe von € <strong>10</strong>.417,49 ist das Vorhaben ausfinanziert.<br />
Grundstück für das Feuerwehrhaus FF Hasenufer<br />
Hier kamen im abgelaufenen Finanzjahr Kosten für die Erstellung des Tauschvertrages<br />
dazu. Der offene Sollfehlbetrag von € 4.123,32 wurde durch eine Zuführung aus dem OH<br />
abgedeckt, das Vorhaben ist ausfinanziert.<br />
Vorhaben Sanierung VS:<br />
Hier erfolgte die Zuführung der Anteilsbeträge OH für die Jahre 20<strong>10</strong> und 2011 in Höhe von<br />
€ <strong>10</strong>0.000,00; gleichzeitig wurde dieser Betrag als Kapitaltransferzahlung an die VFI<br />
weitergeleitet.<br />
Errichtung Krabbelstube/KG Zubau:<br />
Bei diesem Vorhaben wurden die Aufschließungsbeiträge für Wasser und Kanal bezahlt, der<br />
Abgang in Höhe von € 430.038,90 bleibt unbedeckt.<br />
Errichtung einer Krabbelgruppe:<br />
In der ehemaligen Schulwartwohnung wurde die Krabbelgruppe eingerichtet. Die Kosten<br />
samt Gestaltung des Spielplatzes beliefen sich auf € 41.800,00. Im Jahr 2011 wurde ein<br />
Bundeszuschuss in Höhe von € 18.000,00 und ein Landeszuschuss in Höhe von € 5.000,00<br />
gewährt; eine Zuführung aus dem OH in Höhe von € 6,900,00 war ebenso möglich. Für das<br />
Jahr 2012 sind BZ-Mittel von € 5.000,00 bewilligt, der offene Rest von ca. € 6.900,00 soll aus<br />
dem OH zugeführt werden – damit ist 2012 auch dieses Vorhaben ausfinanziert.<br />
Revitalisierung Spielplatz Pfarrgasse:<br />
Bei diesem Vorhaben beliefen sich die Kosten auf € 22.805,95; Spenden wurden in Höhe<br />
von € 850,00 eingenommen. Zurzeit wird das Projekt hinsichtlich der baulichen Maßnahmen<br />
und der Förderungshöhe vom Land geprüft. Der Sollfehlbetrag von € 21.955,95 bleibt<br />
vorerst unbedeckt.<br />
Ausbau von Straßen:<br />
Nach Abzug der Zuführung aus dem OH bleiben von den aufgewendeten Baukosten<br />
€ 142.528,71 als nicht finanzierter Fehlbetrag über.<br />
Geh- und Radwegerweiterung <strong>Pucking</strong> Ost<br />
Die im Finanzjahr angefallenen Baukosten wurden durch die Zuführung aus dem OH und<br />
dem Einlagen von Bedarfszuweisungsmitteln abgedeckt bzw. konnte der am Anfang des<br />
Jahres bestehende Sollfehlbetrag reduziert werden.<br />
Nach Einlangen von Bedarfszuweisungsmitteln und Zuführungen aus dem ord. Haushalt soll<br />
das Vorhaben Ende 2012 ausfinanziert sein.<br />
Güterweg Baumberg:<br />
Hier wurde die Zuführung aus dem ordentlichen Haushalt für die Jahre 2011 und 2012<br />
verbucht, das Vorhaben ist ausfinanziert.<br />
Zwischenfinanzierung Güterweg:
512<br />
Hier wurde die Rückzahlung der Vorfinanzierung verbucht, nach der letzten Rückzahlung<br />
2012 ist auch dieses Vorhaben ausfinanziert.<br />
Wasserversorgung:<br />
Laut Mitteilung des Wasserverbandes ergab sich bei den laufenden Kosten 2011 bei der<br />
Wasserversorgung ein Abgang von € 52.025,92. Dadurch wandelte sich der Überschuss aus<br />
Vorjahren beim Wasser in einem Abgang per 31.12.2011 von € 18.436,16 um; dieser Betrag<br />
soll 2012 durch die Zahlung eines Anteilsbetrages abgedeckt werden.<br />
Abwasserbeseitigung:<br />
Laut Mitteilung des Wasserverbandes ergibt sich bei der Abwasserversorgung ein<br />
Überschuss per 31.12.2011 von € 227.<strong>10</strong>3,82; dieser Überschuss wird zur Finanzierung der<br />
laufenden Bauvorhaben (VH 85137) sowie zur Vorfinanzierung des im Jahr 2012<br />
beginnenden Vorhabens (VH 85142 – VEXAT Maßnahme <strong>Pucking</strong>) beim Wasserverband<br />
belassen.<br />
Errichtung Sanitäranlage See:<br />
Dieses im Jahr 2011 begonnene Vorhaben soll 2012 fertig gestellt werden. Der<br />
Sollfehlbetrag in Höhe von € 44.597,56 bleibt vorerst nicht finanziert.<br />
Spektrum:<br />
Im Jahr 2011 wurde der letzte Betrag der Kulturförderung ausbezahlt, das Vorhaben ist<br />
hiermit ausfinanziert.<br />
Antragsempfehlung:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge den Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2011 beschließen.<br />
Nachdem dazu keine gegenteiligen Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den<br />
Antrag mit Handzeichen abstimmen.<br />
Beschluss: einstimmig angenommen<br />
22. Subventionsvergaben an die Vereine 2012<br />
Amtsbericht:<br />
Der Kulturausschuss hat in der Sitzung vom 14.02.2012 die Subventionsansuchen der<br />
Vereine für das Jahr 2012 behandelt und empfiehlt dem <strong>Gemeinde</strong>rat, nachstehend<br />
angeführte Subventionen zu gewähren:<br />
VEREIN<br />
BETRAG<br />
Musikverein <strong>Pucking</strong>-St. Leonhard € 2.500,--<br />
Union <strong>Pucking</strong> € 2.500,--<br />
Naturfreunde <strong>Pucking</strong> € 2.200,--<br />
Siedlerverein <strong>Pucking</strong> € 200,--<br />
Kath. Bildungswerk € 200,--<br />
Tennisklub <strong>Pucking</strong> € 400,--<br />
Pensionistenverband € 300,--
513<br />
Seniorenbund <strong>Pucking</strong> € 300,--<br />
Imkereiverein 150,-- aus Wirtschaftsförderung<br />
GV Sitzung vom 7.09.20<strong>10</strong><br />
Fischereiverein € 400,--<br />
Gesamt € 9.000,--<br />
Antragsempfehlung:<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge oben angeführte Subventionen beschließen.<br />
Wortmeldungen:<br />
GR Raingruber (BZÖ) ist mit einer Subventionsvergabe an das Kath. Bildungswerk nicht<br />
einverstanden und stellt daher den Antrag, dass das Kath. Bildungswerk von der<br />
Antragsempfehlung herausgenommen wird.<br />
GR Altreiter (SPÖ) führt an, dass er sich für das nächste Jahr eine Aufstellung wünscht, in<br />
der alle Beträge (Subventionen, Miete Spektrum …) aufgelistet sind.<br />
GVM Mag. Dr. Mauhart (FPÖ) und GR Altof (FPÖ) schließen sich der Meinung von GR<br />
Altreiter an.<br />
Gde.B. Stöttinger führt dazu aus, dass sich jeder eine Aufstellung jederzeit abholen kann.<br />
Nach einer kurzen Beratung lässt der Vorsitzende über den Antrag von GR Raingruber mit<br />
Handzeichen abstimmen.<br />
Beschluss: GR Raingruber (BZÖ) und die FPÖ-Fraktion (4) stimmen dafür. Die ÖVP-Fraktion<br />
(12) und 5 SPÖ-GR stimmen dagegen. GR Hannes Jörg Altreiter (SPÖ) und GR<br />
Mag. Reder (SPÖ) enthalten sich der Stimme.<br />
Der Antrag ist somit abgelehnt.<br />
Der Vorsitzende lässt sodann über die angeführten Subventionen mit Handzeichen<br />
abstimmen.<br />
Beschluss: einstimmig angenommen<br />
23. Antrag der ÖVP-<strong>Pucking</strong>; Forderungen an das Land OÖ. im Zusammenhang<br />
mit der geplanten Straßenbahnverlängerung nach Traun und Ansfelden-<br />
Nettingsdorf<br />
Antrag der ÖVP-<strong>Pucking</strong><br />
Gemäß den derzeitigen Planungen ist die Straßenbahnverlängerung nach Traun mit Baubeginn 2013<br />
und Fertigstellung 2015 fixiert. Wenige Jahre später soll sie bis Nettingsdorf erweitert werden.
514<br />
Mit Inbetriebnahme der beiden Straßenbahnverlängerungen bietet sich für <strong>Pucking</strong> eine deutliche<br />
Verbesserungen im Öffentlichen Verkehrsangebot.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> möge daher mittels offiziellen Schreiben an die oö. Landesregierung,<br />
insbesondere Hr. Landesrat Entholzer, folgende Forderungen erheben:<br />
• Eine direkte Verbindung ohne Umsteigen für den Öffentl. Verkehr <strong>Pucking</strong>-Traun zur<br />
Straßenbahnhaltestelle Traun/Schloss, sowie für die Verbindung zur Straßenbahnhaltestelle<br />
Traun/Schloss und Haid/Hauptplatz kürzere Takte und eine ausgeweitete Tagesfahrzeit.<br />
• Mit der Straßenbahnverlängerung nach Traun und später nach Nettingsdorf sollen auch<br />
Park&Ride-Parkplätze in Traun/Zentrum und Nettingsdorf für den optimierten Umstieg der Pendler<br />
auf die neue Straßenbahnlinie umgesetzt werden.<br />
• Hr. Landesrat Entholzer möge diesbezüglich Sorge tragen und das Amt der OÖ LR, wie z.B. die<br />
Abteilung Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr, mit der Koordination und Umsetzung<br />
beauftragen; Dies auch unter dem Gesichtspunkt einer Attraktivierung des öffentl. Verkehrs und<br />
Steigerung der Fahrgastzahlen im politischen und öffentlichen Interesse;<br />
Gleichzeitig sollen auch die erheblichen Defizite (z.B. bedingen überfüllte Busse Sicherheitsrisiken!) in<br />
der öffentl. Verkehrsanbindung <strong>Pucking</strong>-Wels überprüft und verbessert werden; dies durch<br />
Steigerung der Beförderungskapazität (kürzere Takte,..);<br />
Für die Fraktion der ÖVP-<strong>Pucking</strong><br />
<strong>Pucking</strong>, 9. März 2012<br />
Wortmeldungen:<br />
GR Felber (ÖVP) ersucht dem <strong>Gemeinde</strong>rat, diesem Antrag die Zustimmung zu geben. Der<br />
ÖVP-Fraktion ist es wichtig, die im Antrag angeführten Forderungen an das Land<br />
weiterzuleiten. Es soll der Nahverkehr in <strong>Pucking</strong> verbessert werden, da teilweise schlechte<br />
Verhältnisse sind, wo die <strong>Gemeinde</strong> ja nichts machen kann, sondern abhängig ist vom Land,<br />
was die machen.<br />
GR Mag. Reder (SPÖ) führt aus, er habe in der Zeitung gelesen, dass in Lambach eine<br />
großzügige Umfahrung gebaut werden soll von über <strong>10</strong>0 Mio. Euro und bei der B 139 nichts<br />
weitergeht, weil kein Geld da ist. Er ersucht daher die ÖVP im Landtag nachzufragen, was<br />
Sache ist.<br />
Nach einer kurzen Beratung lässt der Vorsitzende über den Antrag mit Handzeichen<br />
abstimmen.<br />
Beschluss: einstimmig angenommen<br />
GR Hans Jörg Altreiter (SPÖ) und GR Bayer (ÖVP) waren zum Zeitpunkt der
515<br />
Abstimmung nicht anwesend.<br />
24. Dringlichkeitsantrag – RC-<strong>Pucking</strong><br />
Der Vorsitzende führt dazu aus, dass er bereits schon mit einer Vertreterin des Vereines (Fr.<br />
Oberndorfinger) gesprochen habe und es sehr schwierig ist in <strong>Pucking</strong> ein Grundstück zu<br />
finden. Er habe sie ersucht, es bei der Asfinag zu versuchen bezüglich des angesprochenen<br />
Grundstückes bei der Autobahn. Die Asfinag erklärte jedoch, dass dies nicht geht. Das<br />
nächste wird sein, Verbindung mit der Asfinag aufzunehmen, wieweit dies noch möglich sein<br />
kann.<br />
Sollte es absolut nicht möglich sein, ist die Schwierigkeit, dass die <strong>Gemeinde</strong> kein<br />
Grundstück zur Verfügung hat.<br />
GR Raingruber (BZÖ) meint dazu, dass es sicherlich besser ist, bei der Asfinag von der<br />
<strong>Gemeinde</strong> aus zu fragen, als wenn ein Privater nachfragt.<br />
Raingruber führt dazu noch an, in der <strong>Gemeinde</strong>zeitung auszuschreiben, ob jemand ein<br />
geeignetes Grundstück hat.<br />
GVM Altreiter (SPÖ) findet den Verein sehr positiv und wird daher seitens der SPÖ-Fraktion<br />
die Unterstützung finden.<br />
GR Unterholzer (ÖVP) spricht an, dass diese Angelegenheit bereits in der Ortsbauernschaft<br />
besprochen wurde, ob jemand eine Fläche hat. Es zeigt sich als sehr schwierig, da auch die<br />
Jägerschaft aufschreit, wenn das Areal z.B. bei einem Wald etc. sein soll, da das Wild<br />
gestört wird. Er meint daher auch, dass das Grundstück bei der Autobahn am besten wäre.<br />
Nach einer kurzen Beratung lässt der Vorsitzende über den Antrag mit Handzeichen<br />
abstimmen.<br />
Beschluss: einstimmig angenommen<br />
25. Dringlichkeitsantrag – Union <strong>Pucking</strong>, Pachtvertrag<br />
Der Vorsitzende führt dazu aus, dass der Pachtvertrag seit einiger Zeit bei der Union liegt<br />
und sie es bisher noch nicht geschafft haben, diesen zu unterschreiben, da einige Punkte<br />
nicht gewünscht sind, insbesondere geht es ums Eigentum des Gebäudes.<br />
Weiters bringt er vor, dass ein einstimmiger Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates über die<br />
Voraussetzungen vorliegt. Es ist seitens der <strong>Gemeinde</strong> alles gemacht worden, was zu<br />
machen ist.<br />
GVM Mag. Dr. Mauhart (FPÖ) stellt dazu fest, dass es damals mit den Verantwortlichen<br />
koordiniert war. Die Entscheidung war nicht von der <strong>Gemeinde</strong> alleine, sondern auch mit den<br />
Funktionären. Er kann sich nicht vorstellen, dass jetzt keiner mehr weiß, was er damals<br />
versprochen hat.<br />
Wenn die <strong>Gemeinde</strong> das Eigentum aufgibt, gibt es keinerlei Kontrolle über irgendwelche<br />
finanzielle Gebarungen.<br />
Weiters sagt er, dass die <strong>Gemeinde</strong> alles eingehalten hat, viel Geld – verglichen mit all den<br />
anderen Vereinen ein Vielfaches – als Sonderförderung gewährt hat.<br />
Er spricht auch noch die Präsentation am Beginn der Sitzung an, dass er es nicht in Ordnung<br />
findet, da jeder einen Dringlichkeitsantrag stellen muss und man „zwangsverpfichtet“ wird<br />
ohne zu fragen, ob man sich das anschauen will. Es war kein Tagesordnungspunkt. Wenn<br />
die Präsentation nach der Sitzung gewesen wäre, hätte er kein Problem damit.
516<br />
GR Mag. Hinterholzer (ÖVP) führt aus, dass es klare Voraussetzungen gegeben hat und das<br />
Eigentum bei der <strong>Gemeinde</strong> bleiben muss.<br />
Weiters spricht er noch an, dass er es an und für sich gut findet die Vereine sich anzuhören,<br />
jedoch am Ende der Sitzung und es in der Tagesordnung bekannt zu geben ist.<br />
Der Vorsitzende führt aus, dass er der Meinung war, dass die Vorführung der Präsentation<br />
bekannt ist. Da niemand Bescheid wusste, war es sein Fehler, dass er es nicht<br />
weitergegeben hat.<br />
GVM Baumgartner (SPÖ) verweist ebenfalls auf den einstimmigen <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss.<br />
Weiters spricht er an, dass man jetzt nicht so tun soll, als wenn etwas neu wäre. Er hat sich<br />
auch den Vertrag aus dem Jahre 1988 herausgesucht, in dem ja steht, dass es der<br />
<strong>Gemeinde</strong> gehört.<br />
Aus seiner Sicht möchte er warnen, wenn das Gebäude dem Verein übertragen wird, dass<br />
es ein Superädifikat wird.<br />
Er führt dazu noch an, dass das Superädifikat im Grundbuch einzutragen ist und erst wieder<br />
gelöscht werden kann, wenn Grund und Gebäude eine Person ist. Es ist nicht<br />
auszuschließen, dass in z.B. 15 Jahren der Vereine wieder „pleite“ ist, dann müsste die<br />
<strong>Gemeinde</strong> dies wieder auslösen.<br />
Bürgermeister Dr. Aflenzer führt dazu aus, dass man nur sagen kann, dass die Union das<br />
Gebäude bekommt und sollen damit machen, was sie wollen oder wie es beschlossen<br />
wurde, der Grundeigentümer ist gleichzeitig auch der Hauseigentümer.<br />
Das Problem ist ja, dass der Verein Geld hineinsteckt und daher ihrer Meinung nach auch<br />
dem Verein gehören soll. Dem gegenüber steht natürlich der einstimmige<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss.<br />
Er ist der Meinung „Haus folgt dem Boden“, die Raiffeisenbank war damals anderer<br />
Meinung. Es hat ja auch ein Schreiben von Dr. Siegartsleitner gegeben das aussagt, das<br />
Gebäude gehört der Union. Es gibt Ausnahmen, wo Gebäude unabhängig vom Grundstück<br />
jemandem anderen gehören.<br />
Der Vorsitzende führt aus, dass grundsätzlich alle der Meinung sind, dass es einen<br />
einstimmigen <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss gibt, dies dem Verein mitteilt und daher den Vertrag<br />
unterschreiben sollen.<br />
GR Felber (ÖVP) führt aus, dass die Präsentation interessant war und vom Verein viel<br />
geleistet wird. Er ist aber auch der Meinung, dass der Vertrag so zu unterzeichnen ist.<br />
Er schlägt daher vor, dass man sich mit der Union zusammen sitzt, damit einmal klar ist, was<br />
die Gründe sind, wieso sie nicht unterschreiben.<br />
Der Vorsitzende führt dazu aus, dass das letzte Gespräch mit dem Obmann, Hr. Mayr, nach<br />
einer Vorstandssitzung der Union stattgefunden hat, wo gesagt wurde, dass sie das so nicht<br />
wollen. Er hat dem Obmann den Beschluss mitgegeben, da einige Funktionäre anscheinend<br />
nicht Bescheid gewusst haben und man verblieben ist, dass sich der Verein melden soll,<br />
wenn es passt.<br />
GR Mag. Reder (SPÖ) meint dazu, dass, wenn wir von unserer Vorgehensweise abgehen,<br />
es eine Ohrfeige ins Gesicht von jedem anderen Verein ist.<br />
GVM. Baumgartner (SPÖ) führt auch noch den Musikverein an, da sie damals auch keine<br />
Ablöse bekommen haben, nachdem sie übersiedelt sind ins Spektrum.<br />
Er hält nichts davon, dass man sich jetzt noch einmal zusammensitzt. Die Union weiß von<br />
Anfang an um was es geht, sie waren bei allen Verhandlungen dabei. Er ist auf keinen Fall<br />
dafür.<br />
AL Schickmayr möchte als Geschäftsführer der <strong>Gemeinde</strong> dazu warnen, dass seiner<br />
Meinung nach der <strong>Gemeinde</strong>rat einen falschen Weg geht. Ein Verein hat ein Problem, hat
517<br />
Schulden und braucht Hilfe. Die Hilfe schaut so aus, dass die <strong>Gemeinde</strong> € 30.000,-- hergibt<br />
und sagt, „aber das Gebäude gehört mir“. Im Prinzip findet er das für eine Sauerei, um €<br />
30.000,-- wird eine Lokalität erworben und es wird ihnen das Messer angesetzt.<br />
Als <strong>Gemeinde</strong> bekommen wir eine „Bruchbude“, die zu erhalten ist, wo vielleicht ein<br />
Bediensteter pausenlos beschäftigt ist, wenn wo etwas kaputt ist. Vom Vereinsgeist her ist<br />
es eine „Watsche“.<br />
GVM Mag. Dr. Mauhart (FPÖ) bekrittelt, wenn man das jetzt machen würde und sie wussten<br />
es nicht, dann „Ja“, aber sie waren ganz klar von Anfang an eingebunden, es war die Idee<br />
der Union und sie sagten „super klass“. Dies jetzt zu nehmen und dann zu sagen, ich will<br />
das Geld und nehme das Geld und dann zu sagen, nein ich will doch nicht, das ist eine<br />
Sauerei.<br />
GR Raingruber (BZÖ) schlägt vor, dass der Antrag, wie er bereits vorliegt, bei der nächsten<br />
Sitzung noch einmal zur Diskussion stehen soll und man zwischenzeitlich mit allen<br />
Fraktionen erläutern soll, warum wir das so wollen, um zumindest das Gespräch gesucht zu<br />
haben.<br />
GVM Baumgartner (SPÖ) ist gegen eine weitere Verhandlung, da die Union den Vertrag ja<br />
kennt.<br />
Nach einer langen Debatte wird vereinbart, dass der einstimmige Beschluss des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates nicht geändert wird.<br />
Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, die Entscheidung über den Antrag auf die nächste<br />
<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung zu verschieben und lässt mit Handzeichen abstimmen.<br />
Beschluss: Die ÖVP-Fraktion (12), 6 SPÖ-GR, die FPÖ-Fraktion (4) und GR Raingruber<br />
(BZÖ) stimmen dafür.<br />
GR Jörg Altreiter (SPÖ) enthält sich der Stimme.<br />
26. Allfälliges<br />
Gibt es keine Wortmeldungen
518
519<br />
Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung<br />
Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über<br />
die letzte Sitzung vom 13. Dez. 2011 wurden keine Einwendungen erhoben.<br />
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen<br />
nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21.45 Uhr.<br />
..................................................... ....................................................<br />
(Vorsitzender)<br />
(<strong>Gemeinde</strong>rat)<br />
..................................................... ....................................................<br />
(Schriftführer)<br />
(<strong>Gemeinde</strong>rat)<br />
Der Vorsitzende beurkundet hiemit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift<br />
in der Sitzung vom .................................... keine Einwendungen erhoben wurden,<br />
über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde.<br />
<strong>Pucking</strong>, am ............................<br />
Der Vorsitzende:<br />
...............................................