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Sitzungsprotokoll Nr. 10 (871 KB) - .PDF - Gemeinde Pucking

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471<br />

lfd.<strong>Nr</strong>. <strong>10</strong> Jahr 2012<br />

Verhandlungsschrift<br />

über die öffentliche Sitzung des <strong>Gemeinde</strong>rates der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> am 20.<br />

März 2012; Tagungsort: Spektrum<br />

Anwesende:<br />

1. Bürgermeister Dr. Robert Aflenzer als Vorsitzender<br />

2. Vize-Bgm. Franz Almesberger 14. GR DI Hans Czylok<br />

3. GVM Gerald Mairanderl 15. GR Mag. Karlheinz Petermandl<br />

4. GVM Andreas Baumgartner 16. GR Mag. Sigurd Reder<br />

5. GVM Angela Altreiter 17. GR Peter Gstöttner<br />

6. GVM Mag. Dr. Andreas Mauhart 18. GR Alexander Lettner<br />

7. GR Dietmar Felber 19. GR Hannes Jörg Altreiter<br />

8. GR Claudia Mairanderl 20. GR Irmgard Kirchmayr<br />

9. GR Ingeborg Bayer 21. GR Thomas Altof<br />

<strong>10</strong>. GR Mag. Günter Hinterholzer 22. GR Irmtraud Pöstinger<br />

11. GR DI (FH) Doris Klinglmair 23. GR Franz Gessl<br />

12. GR Hans Kirchmayr 24. GR Manuel Raingruber<br />

13. GR Rudolf Unterholzer 25.<br />

Ersatzmitglieder:<br />

GR Mag. Karlheinz Petermandl für GVM Mag. Helena Kirchmayr<br />

GR Irmgard Kirchmayr für GR Manuela Gruber<br />

Der Leiter des <strong>Gemeinde</strong>amtes: AL. Johann Schickmayr<br />

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990)<br />

Gde.B. Friedrich Mayr, Gde.B. Claudia Stöttinger<br />

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 OÖ. GemO. 1990)<br />

........................................................................................................................................<br />

Es fehlen:<br />

entschuldigt:<br />

GVM Helena Kirchmayr<br />

GR Manuela Gruber<br />

GR Johannes Klima<br />

unentschuldigt:<br />

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2 OÖ. GemO. 1990): VB. Sabine Fürthauer


472<br />

Der Vorsitzende eröffnet um 19.00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />

a) die Sitzung von ihm - dem Bürgermeister - einberufen wurde;<br />

b) die Verständigung hierzu gemäß den vorliegenden Zustellnachweisen an alle<br />

Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich am 13. März 2012 unter<br />

Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist;<br />

die Abhaltung der Sitzung durch Anschlag an der Amtstafel am gleichen Tag<br />

öffentlich kundgemacht wurde;<br />

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />

d) dass die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 13.12.2011 bis zur<br />

heutigen Sitzung während der Amtsstunden im <strong>Gemeinde</strong>amt zur Einsicht<br />

aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch aufliegt und gegen diese<br />

Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden<br />

können.<br />

Tagesordnung, Beratungsverlauf und Beschlüsse:<br />

Bevor der Bürgermeister mit der Tagesordnung beginnt, bringt er die eingebrachten<br />

Dringlichkeitsanträge vor wie folgt:<br />

- Dringlichkeitsantrag von GR Raingruber


473<br />

Der Vorsitzende lässt sodann über die Dringlichkeit des Antrages mit Handzeichen<br />

abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

Der Antrag wird somit als Punkt 24 in die Tagesordnung aufgenommen.


- Dringlichkeitsantrag der SPÖ Fraktion<br />

474


475<br />

Der Vorsitzende lässt sodann über die Dringlichkeit des Antrages mit Handzeichen<br />

abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

Der Antrag wird somit als Punkt 25 in die Tagesordnung aufgenommen.<br />

- Dringlichkeitsantrag der SPÖ Fraktion<br />

Der Vorsitzende führt dazu aus, dass die Grünschnittcontainer in Hasenufer und Schnadt<br />

bereits wieder stehen, da sich die Lieferung der Grünen Tonnen verzögert hat.


476<br />

Der Dringlichkeitsantrag hat sich somit erledigt.<br />

Anschließend führt der Vorsitzende aus, dass von der Union Herr Walter Mayr und Herr<br />

Peter Altreiter (Vorstand der Union) eine Powerpoint-Präsentation über den Verein<br />

vorbringen werden.<br />

In dieser Präsentation wird übermittelt, wie der neue Vorstand arbeitet, was er bereits<br />

geleistet hat und welche Vorhaben noch anstehen.<br />

1. Krabbelstubengruppe in der VS; Gewährung von Förderungsmittel –<br />

Finanzierungsplan<br />

Amtsbericht:<br />

Mit Schreiben vom Amt der Oö. Landesregierung vom 9. Jänner 2012 ist für die Krabbelstubengruppe<br />

in der Volksschule folgende Finanzierungsmöglichkeit vorgesehen:<br />

Bezeichnung der Finanzierungsmittel 2011 2012 Gesamt<br />

Anteilsbetrag o.H. 6.900 6.900 13.800<br />

Bundeszuschuss 18.000 18.000<br />

Landeszuschuss 5.000 5.000<br />

Bedarfszuweisung 5.000 5.000<br />

Summe: 29.900 11.900 41.800<br />

Antragsempfehlung:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge den o.a. Finanzierungsplan beschließen.<br />

Nachdem dazu keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag mit<br />

Handzeichen abstimmen:<br />

Beschluss: Die ÖVP-Fraktion (12), die SPÖ-Fraktion (7) und die FPÖ-Fraktion (4) stimmen<br />

dem Antrag zu. GR Raingruber (BZÖ) stimmt dagegen.<br />

2. Provisorische Einrichtung einer 2. Krabbelgruppe<br />

Amtsbericht:<br />

Bereits im Jänner d.J. zeichnete sich ein erhöhter Bedarf an Krabbelstubenplätzen ab,<br />

weshalb die Einschreibung für das nächste Betreuungsjahr vorverlegt wurde.<br />

Diese Einschreibung bestätigte den stark steigenden Bedarf und es sind zurzeit bereits 28<br />

Kinder im Alter von unter 3 Jahren für die Krabbelstube angemeldet.<br />

Daraus folgt, dass die Einrichtung einer 2. Krabbelgruppe jedenfalls notwendig ist und diese<br />

ab September 2012 den Betrieb aufnehmen muss.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>vorstand hat sich in den letzten Sitzungen mit der Angelegenheit befasst und<br />

beschlossen, dass beim Amt der OÖ. Landesregierung um die Vornahme der<br />

Bedarfsprüfung angesucht wird, was auch bereits geschehen ist.<br />

An den <strong>Gemeinde</strong>rat ergeht daher folgende


477<br />

Antragsempfehlung:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, zur kurzfristigen Deckung des Bedarfes an<br />

Krabbelstubenplätzen wird provisorisch eine 2. Krabbelgruppe geschaffen.<br />

Im Einvernehmen mit der Direktion Bildung und Gesellschaft des Amtes der OÖ.<br />

Landesregierung werden die hiefür geeigneten Räumlichkeiten gewählt und eingerichtet.<br />

Amtsleiter Schickmayr führt dazu aus, dass der Stand nach der Einschreibung für das<br />

nächste Kindergartenjahr zeigt, dass eine Gruppe weniger wird und in diesem Fall auf einen<br />

Gruppenraum im Kindergarten II zurückgegriffen werden kann. Dies ist jedoch nur<br />

vorübergehend, weil wieder stärkere Geburtsjahrgänge folgen.<br />

GR Raingruber (BZÖ) bringt vor, dass er gegen den Antrag stimmen werde, da die Kinder in<br />

den ersten Lebensjahren zu der Mutter oder Vater gehören und er findet, dass jede<br />

finanzielle Unterstützung für junge Familien viel besser wäre, als Millionen in solche<br />

Institutionen zu investieren. Er bemerkt noch dazu, dass es auch wissenschaftliche Studien<br />

gibt, dass dies für kleine Kinder unerträglich ist.<br />

Nach ein paar kurzen Anfragen, lässt der Vorsitzende über den Antrag mit Handzeichen<br />

abstimmen.<br />

Beschluss: Die ÖVP-Fraktion (12), die SPÖ-Fraktion (7) und 3 FPÖ-GR stimmen dafür.<br />

Mag. Dr. Mauhart (FPÖ) und GR Raingruber (BZÖ) stimmen dagegen.<br />

3. Anbau an den Kindergarten II zur Schaffung weiterer Gruppenräume für<br />

Krabbelstube und Schülerhort; Grundsatzbeschluss<br />

Der im TOP 2. aufgezeigte erhöhte Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen dürfte auch in<br />

Zukunft erhalten bleiben, zumal in der <strong>Gemeinde</strong> neben der Errichtung von durchschnittlich<br />

20 Eigenheime pro Jahr zurzeit auch neue Projekte für den verdichteten Flachbau und eine<br />

weitere Wohnanlage mit insgesamt rd. 50 Wohneinheiten in Planung sind.<br />

Da vom Land OÖ. signalisiert wurde, dass Investitionen für die Kinderbetreuung weiterhin<br />

verstärkt gefördert werden, wäre es klug, den bereits vor Jahren im Falle des Bedarfes ins<br />

Auge gefassten notwendigen Zubau zum Kindergarten II sofort auf der bereits im Jahre 2009<br />

angekauften Grundfläche umzusetzen.<br />

In einem am 13. März eingelangten Antrag von Frau GV. Angela Altreiter wird zusätzlich<br />

angeregt, in dem Zubau auch ein Eltern-Kind-Zentrum und einen Jugendraum zu integrieren.<br />

(siehe Anhang)<br />

Es wäre jedenfalls jetzt zu empfehlen, neben der sofortigen Einrichtung einer provisorischen<br />

Krabbelgruppe gleichzeitig die Bedarfsprüfung für die oben zit. Neuerrichtung einer<br />

Kinderbetreuungseinrichtung zu beantragen und dafür die Planung zu erstellen.<br />

Es ergeht daher vom <strong>Gemeinde</strong>vorstand folgende<br />

Antragsempfehlung:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen,<br />

a) An das bestehende Objekt des Kindergartens II bzw. Schülerhortes wird für die<br />

Neueinrichtung einer Krabbelstube mit zumindest 2 Gruppenräumen sowie zusätzlich 2 Hortbzw.<br />

Kindergartengruppenräume inklusive eines weiteren Bewegungsraumes und der<br />

erforderlichen Nebenräume ein Anbau errichtet.


478<br />

b) Im Zuge der Planung soll auch die Schaffung eines Eltern-Kind-Zentrums und eines<br />

Jugendraumes angedacht bzw. mit eingeplant und hinsichtlich deren<br />

Realisierungsmöglichkeit überprüft werden.<br />

c) Mit der Planung wird das Architekturbüro Mautner-Markof, St. Florian, das auch die<br />

Planung für das Spektrum erstellt hat, beauftragt.<br />

Wortmeldungen:<br />

GVM. Altreiter (SPÖ) führt dazu aus, dass ja die <strong>Gemeinde</strong> aufgefordert ist eine<br />

Bedarfserhebung durchzuführen, bei der nicht nur die Kinder erhoben werden, die bereits auf<br />

der Welt sind, sondern auch, ob Bauvorhaben etc. vorgesehen sind, worauf AL Schickmayr<br />

ausführt, dass dies im Zuge der Überarbeitung des Flächenwidmungsplanes geplant ist.<br />

Weiters liegt ihr die Schaffung eines Eltern-Kind-Zentrums und eines Jugendraumes sehr am<br />

Herzen.<br />

Nach einer kurzen Beratung, bei der von GR Hinterholzer (ÖVP) und GR Felber (ÖVP) über<br />

die Notwendigkeit eines Jugendraumes gesprochen wurde, da im Pfarrheim dieser<br />

momentan nicht angenommen wird und daher vorher der Bedarf erhoben werden soll, lässt<br />

der Vorsitzende über den Antrag mit Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: Die ÖVP-Fraktion (12), die SPÖ-Fraktion (7) und 3 FPÖ-GR stimmen dafür.<br />

Mag. Dr. Mauhart (FPÖ) und GR Raingruber (BZÖ) stimmen dagegen.<br />

4. Erweiterung der Straßenbeleuchtung<br />

Amtsbericht:<br />

Vom Bauausschuss wird vorgeschlagen, dass die Straßenbeleuchtung im Bereich der<br />

Traunuferlandesstraße von der Kreuzung Parkstraße bis zur Kreuzung<br />

Parasolstraße/Pflasterstraße erweitert werden soll.<br />

Für diese Erweiterung ist die Aufstellung von 3 zusätzlichen Leuchten erforderlich. Die<br />

Kosten dafür betragen ca. € 9.000,-- und soll die Errichtung an die Firma Elin als<br />

Folgeauftrag übertragen werden.<br />

Weiter wird vom Bauausschuss vorgeschlagen, dass eine Straßenbeleuchtung im Bereich<br />

des neu geschotterten Parkplatzes östlich der Aufbahrungshalle errichtet wird. Eine optimale<br />

Ausleuchtung des Parkplatzes hängt von der entsprechenden Situierung und Auswahl des<br />

Beleuchtungskörper ab. Die Errichtungskosten werden auf ca. € 2.500,-- geschätzt.<br />

Im Budget für 2012 sind für die Erweiterung der Straßenbeleuchtung € 30.000,00<br />

vorgesehen, in wie weit dies für die Beleuchtung eines oder mehrere Straßenzüge ausreicht,<br />

kann nur nach der Auswahl einer Straße, die vom Bauausschuss vorzunehmen wäre,<br />

beurteilt werden. Dies deshalb, da wir in einigen Straßen bereits in der Vergangenheit die<br />

Verkabelung durchgeführt haben und dort kein Aufwand für die Grabung anfällt, was bei<br />

anderen Straßen nicht der Fall ist.<br />

Der Vollständigkeit halber wird daran erinnert, dass in der Sitzung des Bauausschusses<br />

bereits <strong>10</strong>. Februar 2009 eine Reihung vorgenommen wurde wie folgt:<br />

1. Traunuferstraße ( Geh- und Radweg) – bereits erledigt<br />

2. Unterschnadterstraße und Oberschnadterstraße<br />

3. Parkstraße (Seezufahrt)<br />

4. Parisstraße / Pragerstraße<br />

5. Paracelsustraße<br />

6. Suttnerstraße / Sonnenstraße


479<br />

Ob diese Reihung weiter so belassen oder neu definiert wird ist Sache des Bauausschuss –<br />

jedenfalls ergeht zunächst im Sinne der eingangs geschilderten Maßnahmen folgende<br />

Antragsempfehlung:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, die Straßenbeleuchtung entlang der Traunuferstraße<br />

wird ab der Kreuzung Parkstraße bis zur Kreuzung Parasolstraße/Pflasterstraße verlängert.<br />

Weiters wird eine Straßenbeleuchtung beim neu geschotterten Parkplatz östlich der<br />

Aufbahrungshalle errichtet.<br />

Mit den Arbeiten soll die Firma Elin, Linz, beauftragt werden.<br />

Wortmeldungen:<br />

GVM Baumgartner (SPÖ) bemerkt, dass es eine vernünftige Entscheidung ist, die<br />

Straßenbeleuchtung im Bereich Kreuzung Parasolstraße/Pflasterstraße, da sehr viele<br />

Schulkinder unterwegs sind.<br />

GVM Altreiter (SPÖ) führt dazu aus, dass in der Schnadt im Bereich Unterschnadterstraße/Oberschnadterstraße<br />

die Situation genauso ist, da viele Kinder zum Schulbus gehen<br />

müssen und daher eine Straßenbeleuchtung auch dringend notwendig wäre.<br />

GR Felber (ÖVP) spricht an, dass auf Sammersdorf nicht vergessen werden sollte, da es ein<br />

sehr großes Gebiet ist.<br />

GVM Baumgartner (SPÖ) bemerkt dazu, dass vor längerer Zeit eine Befragung in<br />

Sammersdorf durchgeführt wurde und keine Mehrheit für eine Straßenbeleuchtung war.<br />

GR H.J. Altreiter (SPÖ) schlägt dazu vor, dass Straßenteile, wo sich eine Haltestelle für<br />

Schul- bzw. Kindergartenbus befindet, bevorzugt werden sollten.<br />

GR Kirchmayr (SPÖ) führt dazu aus, dass vor Jahren der damalige SPÖ-GR Erhard<br />

Kirchmayr angeregt hat, mit Bewegungsmelder die Straßen auszuleuchten.<br />

AL Schickmayr bringt dazu vor, dass im Budget € 30.000,-- vorhanden sind. Für die geplante<br />

Straßenbeleuchtung wie in der Antragsempfehlung angeführt, werden davon ca. 12.000,--<br />

bis 13.000,-- verwendet. In der Folge können dann Anbote über die weiteren Straßen<br />

eingeholt werden.<br />

Der Vorsitzende lässt sodann über den Antrag mit Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

Weiters stellt der Bürgermeister den Antrag, dem Bauausschuss zu übertragen, welche<br />

weiteren Straßen eine Straßenbeleuchtung erhalten sollen und lässt sodann mit<br />

Handzeichen über diesen Antrag abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

5. <strong>Gemeinde</strong> KG – Jahresabschluss 2011<br />

RECHNUNGSABSCHLUSS 2011<br />

Im Finanzjahr 2011 konnte


480<br />

der ordentliche Haushalt mit Soll-Einnahmen EUR 918,73<br />

mit Soll-Ausgaben EUR 918,73<br />

EUR 0,00<br />

der außerordentliche Haushalt mit Soll-Einnahmen EUR <strong>10</strong>8.000,00<br />

mit Soll-Ausgaben EUR 3.375,<strong>10</strong><br />

Soll-Überschuss EUR <strong>10</strong>4.624,90<br />

abgeschlossen werden.<br />

Ordentlicher Haushalt:<br />

Einnahmen<br />

lt. VA<br />

Einnahmen lt.<br />

RA 11<br />

Ausgaben lt.<br />

VA<br />

Ausgaben lt.<br />

RA 11<br />

0 Vertretungskörper und allg.<br />

0,00 918,43<br />

Verwaltung<br />

1 Öffentliche Ordnung und<br />

0,00 0,00<br />

Sicherheit<br />

2 Unterricht, Erziehung, Sport u.<br />

0,00 0,00<br />

Wissensch.<br />

3 Kunst, Kultur und Kultus 0,00 0,00<br />

4 Soziale Wohlfahrt und<br />

0,00 0,00<br />

Wohnbauförderung<br />

5 Gesundheit 0,00 0,00<br />

6 Straßen- und Wasserbau,<br />

0,00 0,00<br />

Verkehr<br />

7 Wirtschaftsförderung 0,00 0,00<br />

8 Dienstleistungen 0,00 0,00<br />

9 Finanzwirtschaft 918,73 0,30<br />

Summe: 918,73 918,73<br />

Im ordentlichen Haushalt wurden seit Gründung des Vereines Ausgaben für Büromaterial, für<br />

Edv-Kosten und für Beratung aufgewendet. Da lt. Vorgaben des Landes der ordentliche<br />

Haushalt immer ausgeglichen erstellt werden muss, erfolgte am Ende des Jahres eine<br />

Ausgleichsbuchung in der Höhe der Ausgaben.<br />

Kapital-Evidenz:<br />

Der Evidenznachweis weist einen anfänglichen Rücklagenstand in Höhe von EUR 0,00 aus.<br />

Durch Zugänge in Höhe von insgesamt EUR <strong>10</strong>8.000,00 und Abgänge in Höhe von EUR<br />

917,52 ergibt sich am Ende des Finanzjahres 2011ein Stand in Höhe von EUR <strong>10</strong>7.082,48.<br />

Kapitalbezeichnung Stand am Ende FJ 2011<br />

Sonstige Zuzahlungen<br />

<strong>10</strong>7.000,00<br />

(Liquiditätszuschüsse d. Gde.)<br />

Pflichteinlage 1.000,00<br />

Ergenisverrechnung -917,52<br />

Außerordentlicher Haushalt:<br />

Errichtung Feuerwehrgebäude<br />

Stand am Einnahmen lt. Ausgaben Stand am Ende des FJ<br />

Beginn des FJ RA 2011 lt. RA 2011<br />

0,00 2.457,58 - 2.457,58


481<br />

Sanierung VS 0,00 <strong>10</strong>0.000,00 0,00 + <strong>10</strong>0.000,00<br />

Beteiligungen und<br />

0,00 8.000,00 917,52 + 7.082,48<br />

Kapitalkonten<br />

Feststellungen zu den einzelnen Vorhaben:<br />

Errichtung Feuerwehrgebäude:<br />

Hier wurden 2011 bereits Beträge für die Vermessung des Grundstückes aufgewendet.<br />

Errichtung VS-Sanierung:<br />

Seitens der <strong>Gemeinde</strong> wurden die Anteilsbeträge der Jahre 20<strong>10</strong> und 2011 weitergeleitet.<br />

Beteiligungen und Kapitalkonten:<br />

Verbuchung der Pflichteinlage und der allgemeinen Liquiditätszuschüsse bzw. Abrechnung<br />

des Verlustes OH 2011.<br />

Wortmeldungen dazu erfolgen keine.<br />

Der Rechnungsabschluss wird einstimmig vom <strong>Gemeinde</strong>rat zur Kenntnis genommen.<br />

6. <strong>Gemeinde</strong> KG – Freizeichnungserklärung<br />

Amtsbericht:<br />

Hinsichtlich der Haftung der Funktionäre einer <strong>Gemeinde</strong> KG wird vom Amt der OÖ.<br />

Landesregierung zur Minimierung der Risken der Beschluss folgender<br />

Freizeichnungserklärung empfohlen:<br />

Freizeichnungserklärung<br />

der<br />

Marktgemeinde <strong>Pucking</strong>, <strong>Pucking</strong>er Str. 5, 4055 <strong>Pucking</strong>, im Folgenden „<strong>Gemeinde</strong>“<br />

gegenüber dem Verein zur Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong>,<br />

<strong>Pucking</strong>er Str. 5, 4055 <strong>Pucking</strong>, im Folgenden „Verein“, wie folgt:<br />

1. Präambel<br />

1.1. Mit Gesellschaftsvertrag vom 28. Juni 2011 (KG-Vertrag) haben die <strong>Gemeinde</strong> und der<br />

Verein die „Verein zur Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> & Co<br />

KG“ errichtet. Der Verein ist als Komplementär der KG reiner Arbeitsgesellschafter und<br />

am Vermögen der KG nicht beteiligt. Die <strong>Gemeinde</strong> ist als alleinige Kommanditistin mit<br />

einer Pflichteinlage von EUR 1.000,00 und mit <strong>10</strong>0% (in Worten: einhundert Prozent)<br />

am Vermögen der Gesellschaft, einschließlich der stillen Reserven und dem Good Will<br />

(Unternehmenswert), sowie am Verlust und Gewinn beteiligt.<br />

1.2. Der Verein erhält als reiner Arbeitsgesellschafter keine gesonderte Risikoprämie. Die<br />

wirtschaftlichen Vorteile und Risken soll nach dem KG-Vertrag alleine die <strong>Gemeinde</strong><br />

tragen. Die <strong>Gemeinde</strong> ist daher aufgrund des KG-Vertrags berechtigt, dem Verein in


482<br />

Bezug auf jedes Geschäft der KG, welcher Art auch immer, Weisungen zu erteilen.<br />

Außerdem stehen ihr aufgrund des KG-Vertrags weitreichende Kontrollrechte in der<br />

KG zu. In Anbetracht dieser Voraussetzungen gibt die <strong>Gemeinde</strong> die Erklärung gemäß<br />

Punkt 2. ab.<br />

2. Haftungsfreistellung<br />

2.1. Die <strong>Gemeinde</strong> verzichtet hiemit ausdrücklich darauf, Haftungsansprüche welcher Art<br />

auch immer, die aus der Stellung des Vereins als Komplementär, und insbesondere<br />

aus der Tätigkeit der Geschäftsführung und Vertretung resultieren könnten, im<br />

Innenverhältnis gegenüber dem Verein geltend zu machen, sofern diese<br />

Haftungsansprüche nicht auf Verstöße des Vereins gegen den KG-Vertrag, Beschlüsse<br />

der Gesellschafterversammlung oder Verstöße gegen Weisungen der <strong>Gemeinde</strong><br />

zurückzuführen sind.<br />

2.2. Des Weiteren verpflichtet sich die <strong>Gemeinde</strong>, den Verein, die Mitglieder des<br />

Vereinsvorstandes und die übrigen bestellten Organe im Fall der Inanspruchnahme<br />

durch Dritte aus deren Geschäftsführertätigkeit oder Stellung als Komplementär sowie<br />

für sämtliche sonstige in diesen Funktionen erhaltenen Nachteile schad- und klaglos zu<br />

halten, soweit solche Haftungen oder Nachteile nicht auf vorsätzliche Verstöße des<br />

Vereins, des betreffenden Mitglieds des Vereinsvorstandes oder der bestellten Organe<br />

gegen den KG-Vertrag, Beschlüsse der Gesellschafterversammlung oder Verstöße<br />

gegen Weisungen der <strong>Gemeinde</strong> zurückzuführen sind.<br />

Für den Fall, dass die <strong>Gemeinde</strong> vom Verein, einem Mitglied des Vereinsvorstandes<br />

oder einem anderen bestellten Organ nach dieser Bestimmung in Anspruch<br />

genommen wird, ist die <strong>Gemeinde</strong> nur nach Maßgabe und unter Anwendung der<br />

Bestimmungen des Dienstnehmerhaftpflichtgesetzes berechtigt, Regress an den<br />

handelnden Organen des Vereins zu nehmen.<br />

3. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand<br />

Diese Erklärung unterliegt österreichischem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand im<br />

Falle von Streitigkeiten aus dieser Erklärung ist das für die <strong>Gemeinde</strong> sachlich und<br />

örtlich zuständige Gericht.<br />

.…................…, am .................<br />

Beschlossen in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung am [...].<br />

...............................................................<br />

Für die Marktgemeinde <strong>Pucking</strong>, der Bürgermeister<br />

(<strong>Gemeinde</strong>siegel)<br />

Der Vorsitzende lässt über den Antrag mit Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: Die ÖVP-Fraktion (12) und die SPÖ-Fraktion (7) stimmen dafür. Die FPÖ-<br />

Fraktion (4) stimmt dagegen. GR Raingruber (BZÖ) enthält sich der Stimme.<br />

7. Einbringung der Schulliegenschaft als Einlage in die „Verein zur Förderung<br />

der Infrastruktur der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> & Co KG“<br />

Amtsbericht:


483<br />

Der allseits vieldiskutierte Stabilitätspakt der Bundesregierung, der noch im März vom<br />

Nationalrat als Bundesgesetz beschlossen werden soll, sieht eine<br />

Mehrwertsteuerbegünstigung für <strong>Gemeinde</strong>n, die durch ausgelagerte KGs lukriert werden<br />

können, nur mehr in ganz bestimmten Fällen vor, insbesondere für solche Objekte, die vor<br />

dem 1. April 2012 ins Eigentum einer KG ausgelagert wurden.<br />

Es wird daher empfohlen, entsprechend dem folgenden Vertrag die Schulliegenschaft als<br />

Sacheinlage in die <strong>Gemeinde</strong> KG einzubringen:<br />

E I N B R I N G U N G S V E R T R A G<br />

abgeschlossen zwischen der<br />

1. Marktgemeinde <strong>Pucking</strong>, <strong>Pucking</strong>er Straße 5, A-4055 <strong>Pucking</strong>, vertreten durch Herrn<br />

Bürgermeister Dr. Robert Aflenzer, geboren 24.07.1961, im Folgenden kurz<br />

„Marktgemeinde“ genannt, einerseits sowie<br />

2. Verein zur Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> & Co KG, FN<br />

367929 y, <strong>Pucking</strong>er Straße 5, A-4055 <strong>Pucking</strong>, vertreten durch Herrn Friedrich Mayr,<br />

geboren 18.04.1961, im Folgenden kurz „Kommanditgesellschaft“ genannt, andererseits<br />

wie folgt:<br />

I. Feststellungen<br />

In den <strong>Gemeinde</strong>ratssitzungen vom 28. Juni 2011 und 13. Dez. 2011 hat die Marktgemeinde<br />

die von ihr als Körperschaft öffentlichen Rechts wahrzunehmenden Aufgaben und zwar<br />

1. Errichtung und Verwaltung der kommunalen Gebäude der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong><br />

ausgelagert und an die nachfolgend näher beschriebene, eigens hiefür gegründete<br />

Kommanditgesellschaft übertragen.<br />

Mit Gesellschaftsvertrag vom 12.07.2011 haben die Marktgemeinde und der Verein zur<br />

Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> (ZVR-Zahl 088323454, BH Linz-<br />

Land) eine Kommanditgesellschaft gegründet. Der Verein führt als Komplementär die<br />

Geschäfte und vertritt die Kommanditgesellschaft nach außen. Der Verein ist als reiner<br />

Arbeitsgesellschafter am Vermögen der Kommanditgesellschaft nicht beteiligt.<br />

Die Marktgemeinde ist alleinige Kommanditistin mit einer Kommanditeinlage von € 1.000,--<br />

und hat als Eigentümerin von <strong>10</strong>0% (hundert Prozent) des Vermögens der<br />

Kommanditgesellschaft beherrschenden Einfluss in der Kommanditgesellschaft.<br />

Entsprechend der Gründungsabsicht gehören zum Unternehmensgegenstand der<br />

Kommanditgesellschaft der Erwerb, die Verwaltung und die Verwertung von Liegenschaften,<br />

Gebäuden und sonstigen Bauwerken zum Zwecke einer geordneten Infrastrukturentwicklung<br />

der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong>, insbesondere auch die Vermietung und Verpachtung.<br />

II. Vertragsgegenstand und Eigentumsübertragung<br />

Zwecks Erfüllung der in Punkt I. näher genannten, ausgegliederten Aufgaben durch die<br />

Kommanditgesellschaft überträgt die Marktgemeinde das Eigentum an nachstehender<br />

Liegenschaft mit allem rechtlichen und tatsächlichen Zubehör an die Kommanditgesellschaft,<br />

welche das Recht annimmt.<br />

GRUNDBUCH 45521 <strong>Pucking</strong> I EINLAGEZAHL 357


484<br />

BEZIRKSGERICHT Traun<br />

****************************************************** ABFRAGEDATUM 2012-03-15<br />

Letzte TZ 1646/1981<br />

************************************* A1 **************************************<br />

GST-NR G BA (NUTZUNG) FLÄCHE GST-ADRESSE<br />

<strong>10</strong>0/39 Baufl.(begrünt) * <strong>10</strong>58<br />

<strong>10</strong>0/40 GST-Fläche 1122<br />

Baufl.(Gebäude) 518<br />

Baufl.(begrünt) 604 <strong>Pucking</strong>er Straße 8<br />

<strong>10</strong>0/41 GST-Fläche * 2194<br />

Baufl.(Gebäude) 706<br />

Baufl.(begrünt) 1488 <strong>Pucking</strong>er Straße 8<br />

GESAMTFLÄCHE 4374<br />

************************************* A2 **************************************<br />

************************************* B ***************************************<br />

1 ANTEIL: 1/1<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong><br />

ADR: <strong>Pucking</strong> <strong>Pucking</strong>er-Str. 5 4053<br />

a 903/1963 Kaufvertrag 1961-<strong>10</strong>-14 Eigentumsrecht<br />

************************************* C ***************************************<br />

1 a 921/1971 Schuldschein 1971-07-14<br />

PFANDRECHT 400.000,--<br />

<strong>10</strong> % Z, 12 % VuZZ, NGS 80.000,-- für<br />

Sparkasse Neuhofen a.d. Krems<br />

b 740/1972 Löschungsverpflichtung zugunsten LNR 2<br />

2 a 740/1972 Schuldschein 1972-05-19<br />

PFANDRECHT 400.000,--<br />

<strong>10</strong> % Z, 12 % VuZZ, NGS 80.000,-- für<br />

Sparkasse Neuhofen a.d. Krems<br />

*******************************************************************************<br />

III. Entgelt<br />

Die Kommanditgesellschaft hat für diese Übergabe kein gesondertes Entgelt zu leisten, ist<br />

jedoch verpflichtet, die ihr in Punkt I. näher genannten, übertragenen Aufgaben<br />

wahrzunehmen und in sämtliche mit dem Vertragsgegenstand (Liegenschaft EZ 357 GB<br />

45521 <strong>Pucking</strong> I) verbundenen Rechte und Pflichten, die bisher die Marktgemeinde<br />

ausgeübt und erfüllt hat, einzutreten.<br />

IV. Besitzübergang<br />

Die Übergabe und Übernahme des Vertragsobjektes in den ausschließlichen Besitz erfolgt<br />

mit allseitiger Vertragsunterfertigung.<br />

Mit diesem Zeitpunkt gehen auch Genuss, Vorteil, Lasten, Zufall und Gefahr auf die<br />

Kommanditgesellschaft über.<br />

Als Verrechnungsstichtag für die Steuern und öffentlichen Abgaben sowie alle sonstigen<br />

Aufwendungen des Vertragsobjektes wie bspw. Betriebs-, Strom-, Heiz-, Instandsetzung-,<br />

Instandhaltung- und Erneuerungskosten usw. wird der auf die Besitzübergabe folgende<br />

Monatsletzte (Tagesablauf) vereinbart.


485<br />

V. Gewährleistung<br />

Die Kommanditgesellschaft erklärt, das Vertragsobjekt durch eingehende Besichtigung zu<br />

kennen.<br />

Die Marktgemeinde sichert keine bestimmte Eigenschaft oder Beschaffenheit des<br />

Vertragsobjektes zu, wohl aber die vollständige Bestand- und Lastenfreiheit. Zur<br />

Lastenfreiheit erklärt die Marktgemeinde, dass die Kredite bei der Sparkasse Neuhofen a. d.<br />

Krems, welche ob der Vertragsliegenschaft unter C-L<strong>Nr</strong> 1 und 2 pfandrechtlich sichergestellt<br />

sind, bereits vollständig getilgt sind. Zwecks Löschung dieser forderungsentkleideten<br />

Pfandrechte verpflichtet sich die Marktgemeinde, auf eigene Kosten grundbuchgültige<br />

Löschungsquittungen beizuschaffen.<br />

VI. Anfechtungsverzicht<br />

Die Vertragsparteien erklären in Kenntnis der Bestimmung des § 934 ABGB zu sein, wonach<br />

bei einer Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes die Aufhebung und Herstellung in<br />

den vorigen Stand gefordert werden kann.<br />

Die Vertragsparteien erklären in diesem Zusammenhang über den Wert des Kaufobjektes in<br />

Kenntnis zu sein und dieses Rechtsgeschäft in der vorliegenden Form auch dann<br />

abzuschließen, wenn ein Missverhältnis zwischen Wert und Preis vorläge.<br />

VII. Erklärungen gemäß OÖ Grundverkehrsgesetz<br />

Die den Vertrag unterfertigenden Organe der Vertragsparteien erklären an Eides Statt, dass<br />

an den Vertragsseiten keine Ausländer im Sinne des Oberösterreichischen<br />

Grundverkehrsgesetzes beteiligt sind. Die Organe erklären an Eides Statt, nicht Ausländer<br />

im Sinne des OÖ Grundverkehrsgesetzes zu sein.<br />

Die Vertragsparteien erklären gemäß § 16 (1) Z. 3 (Paragraf sechzehn Absatz eins Ziffer<br />

drei) Oberösterreichisches Grundverkehrsgesetz 1994 in der geltenden Fassung, dass<br />

dieser Grunderwerb genehmigungsfrei zulässig ist und ihnen im vollen Umfang die<br />

Strafbestimmungen des § 35 (Paragraf fünfunddreißig) Oberösterreichisches Grundverkehrsgesetz<br />

sowie allfällige zivilrechtliche Folgen einer unrichtigen Erklärung (Nichtigkeit des<br />

Rechtsgeschäfts, Rückabwicklung) bekannt sind.<br />

VIII. Kosten, Abgabenbefreiung<br />

Die mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages verbundenen<br />

Kosten, Spesen und Gebühren werden von der Kommanditgesellschaft getragen.<br />

Die Vertragsparteien halten fest, dass es sich bei diesem Rechtsgeschäft um einen durch die<br />

Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben der <strong>Gemeinde</strong> als Körperschaft öffentlichen<br />

Rechts an juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie an<br />

Personenvereinigungen, die unter beherrschendem Einfluss einer Körperschaft öffentlichen<br />

Rechts stehen, unmittelbar veranlassten Rechtsvorgang handelt, welcher gemäß Artikel 34 §<br />

1 Abs 1 Budgetbegleitgesetz 2001 von der Gesellschaftssteuer, Grunderwerbsteuer,<br />

Stempel- und Rechtsgebühren sowie von Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren befreit<br />

ist.<br />

Allfällige Lastenfreistellungskosten trägt die Marktgemeinde.


486<br />

IX. Grundbuchseintragungen<br />

Die Vertragsparteien bewilligen auf Grund dieses Vertrages bei der Liegenschaft EZ 357 GB<br />

45521 <strong>Pucking</strong> I die Einverleibung des Eigentumsrechtes für den Verein zur Förderung<br />

der Infrastruktur der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> & Co KG, FN 367929y.<br />

X. Sonstiges<br />

Die Vertragsparteien nehmen zustimmend zur Kenntnis, dass alle Daten, die sich im<br />

Zusammenhang mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages<br />

sowie aus der weiteren Abwicklung ergeben, automationsunterstützt verarbeitet werden.<br />

Die Vertragsparteien stimmen zu, dass diese Daten an die zuständigen Behörden und<br />

Gerichte, an den Vertragsverfasser sowie an all jene, für die eine gesonderte Ermächtigung<br />

erteilt wird, weitergegeben werden können.<br />

Die Vertragsparteien werden darauf hingewiesen dass:<br />

1. das Eigentum auf die Kommanditgesellschaft erst mit Einverleibung des Eigentumsrechtes<br />

im Grundbuch übergeht (§ 431 Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches) und dass<br />

diese Einverleibung erst nach Vorliegen etwaiger notwendiger behördlicher<br />

Genehmigungen möglich ist,<br />

2. eine gesamtschuldnerische Haftung der Vertragsteile für die Kosten besteht,<br />

3. eine Forthaftung der Kommanditgesellschaft für Rückstände an öffentlichen Lasten und<br />

Abgaben, die das Kaufobjekt betreffen besteht; hiezu versichert die Marktgemeinde, dass<br />

keinerlei Rückstände an derartigen Abgaben vorliegen.<br />

Zwischen den Vertragsparteien besteht Einvernehmen, dass der Schriftenverfasser Dr. Josef<br />

Mursch-Edlmayr die grundbücherliche Durchführung des Rechtsgeschäftes besorgt. Ein<br />

Auftragswiderruf kann nur durch alle Vertragsparteien erfolgen.<br />

Dieser Vertrag wird in einer Urschrift ausgefertigt, die der Kommanditgesellschaft gebührt.<br />

Die Marktgemeinde eine einfache Kopie.<br />

Neuhofen an der Krems, am<br />

Marktgemeinde <strong>Pucking</strong><br />

Verein zur Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> & Co KG<br />

FN 367929y<br />

Der Vorsitzende führt dazu noch aus, dass vom Land die Information gekommen ist, dass<br />

Dinge, die bereits in Vollzug gesetzt sind, noch fertig gemacht werden können. D.h., die<br />

Sanierung der Volksschule wird funktionieren, bei Neubauten muss schon etwas stehen. Bei<br />

der Feuerwehr wird das KG-Modell nicht funktionieren, es sei, es kommt eine gesetzliche<br />

Änderung.<br />

Stichtag ist der 1. April und damit die Volksschule noch gerettet wird, benötigen wir den<br />

Einbringungsvertrag in die KG und den Mietvertrag, es soll einmal eine Miete bezahlt<br />

werden, dann ist dies vollzogen.<br />

Wortmeldungen:<br />

GR Altof (FPÖ) fragt nach, ob dies mit 1. April ein Wunschgedanke ist oder ein definitiver<br />

Fakt.<br />

Bürgermeister Dr. Aflenzer führt aus, dass dies definitiver Fakt ist.


487<br />

AL Schickmayr führt dazu aus, dass sich am 28. März der Nationalrat damit beschäftigt und<br />

man geht davon aus, dass dies so wird. Wenn man es seriös betrachtet, ist alles im<br />

spekulativen Bereich. D.h., es gibt zurzeit keine <strong>10</strong>0 %ige Garantie, weil es nicht ausjudiziert<br />

ist.<br />

GVM Mag. Dr. Mauhart (FPÖ) bringt vor, dass ja auch Grunderwerbssteuer zu zahlen ist.<br />

Sollte dies „umsonst“ sein, hätte man zwei Jahre AST-Taxi zahlen können.<br />

AL Schickmayr führt noch dazu aus, dass, wenn man es jetzt nicht tut und es stellt sich<br />

heraus, dass wir es hätte tun sollen, dann das Wehklagen groß ist.<br />

GR Altof (FPÖ) führt aus, dass man im Wesentlichen zusammenfassen kann, dass aufgrund<br />

der unklaren Rechtslage und weil es sehr überrumpelt gekommen ist, niemand weiß, wie es<br />

wirklich weiter geht.<br />

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den<br />

Einbringungsvertrag mit Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: Die ÖVP-Fraktion (12) und die SPÖ-Fraktion (7) stimmen dafür. Die FPÖ-<br />

Fraktion (4) und GR Raingruber (BZÖ) enthalten sich der Stimme.<br />

8. Anmietung der Schulliegenschaft von der „Verein zur Förderung der<br />

Infrastruktur der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> & Co KG“; Bestandsvertrag<br />

Amtsbericht:<br />

Neben dem Erfordernis nach Punkt 7. Ist es erforderlich, dass Bestandsverträge vorliegen,<br />

die noch vor dem 1. April 2012 wirksam geworden sind oder werden.<br />

Es wird daher auch die Anmietung der Schulliegenschaft von der KG per 21. März 2012<br />

entsprechend dem folgenden Bestandsvertrag empfohlen:<br />

B E S T A N D V E R T R A G<br />

abgeschlossen zwischen der<br />

3. Verein zur Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> & Co KG, FN<br />

367929 y, <strong>Pucking</strong>er Straße 5, A-4055 <strong>Pucking</strong>, vertreten durch Herrn Friedrich Mayr,<br />

geboren 18.04.1961, im Folgenden kurz „Kommanditgesellschaft“ genannt als<br />

Bestandgeberin einerseits sowie<br />

4. Marktgemeinde <strong>Pucking</strong>, <strong>Pucking</strong>er Straße 5, A-4055 <strong>Pucking</strong>, vertreten durch Herrn<br />

Bürgermeister Dr. Robert Aflenzer, geboren 24.07.1961, im Folgenden kurz „<strong>Gemeinde</strong>“<br />

genannt als Bestandnehmerin andererseits<br />

wie folgt:<br />

I. Vertragsgrundlagen<br />

1. Mit Gesellschaftsvertrag vom 12.07.2011 haben die <strong>Gemeinde</strong> und der Verein zur<br />

Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> (im Folgenden „Verein“) eine<br />

Kommanditgesellschaft gegründet. Die <strong>Gemeinde</strong> ist alleinige Kommanditistin. Der<br />

Unternehmensgegenstand der KG umfasst unter anderem den Erwerb von


488<br />

Liegenschaften, Gebäuden und sonstigen Bauwerken, dazu gehört auch der Erwerb<br />

von Baurechten, Dienstbarkeiten und sonstigen Nutzungsrechten von der <strong>Gemeinde</strong><br />

oder von Dritten, die Neuerrichtung, Sanierung, den Umbau oder die Erweiterung von<br />

Gebäuden und sonstigen Bauwerken, sowie die Erhaltung, Nutzung, Verwaltung und<br />

Verwertung von Liegenschaften und Gebäuden und sonstigen Bauwerken,<br />

insbesondere auch die Vermietung und Verpachtung.<br />

2. In der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 13. Dez. 2011 hat die <strong>Gemeinde</strong> beschlossen, die von<br />

ihr als Körperschaft öffentlichen Rechts (KöR“) wahrzunehmende Aufgabe der<br />

Errichtung und Verwaltung der Gebäudeinfrastruktur von kommunalen<br />

Verwaltungsgebäuden auszugliedern und dann in die KG zu übertragen. Zu diesem<br />

Zweck hat die <strong>Gemeinde</strong> mittels Einbringungsvertrag vom 20.3.2012 die ihr gehörige<br />

Liegenschaft EZ 357 GB 45521 <strong>Pucking</strong> I in das Eigentum der KG übertragen.<br />

II. Bestandgegenstand<br />

1. Auf der vorhin bezeichneten Liegenschaft befindet sich ein Volksschulgebäude samt<br />

späterer Aufstockung, eine Krabbelgruppenstätte (vormals Schulwartwohnung) sowie<br />

Tagesheimstätte (vormals Musikheim). Dieser Gebäudekomplex samt Grundflächen<br />

bildet den Gegenstand dieses Bestandvertrages.<br />

2. Die KG übergibt den Vertragsgegenstand der <strong>Gemeinde</strong> in Bestand und diese<br />

übernimmt diesen in Bestand.<br />

3. Das eingeräumte Recht berechtigt zur entgeltlichen (Vermietung und Verpachtung)<br />

oder unentgeltlichen (Einräumung von Nutzungsrechten) gänzlichen oder teilweisen<br />

Weitergabe des Bestandobjektes.<br />

III. Bestandvertragsentgelt<br />

1. Der monatliche Bestandzins beträgt 1/12 der AfA-Komponente, die wie folgt ermittelt<br />

wird, zzgl 20% Ust:<br />

für den An- und Neubau sowie Renovierung des Altbaues: Anschaffungs- oder<br />

Herstellungskosten einschließlich aktivierungspflichtiger Aufwendungen und Kosten<br />

von Großreparaturen, die der KG entstehen, abzüglich der Bedarfszuweisungen der<br />

Länder nach § 12 Abs. 1 FAG 2001 bzw. § 11 Abs FAG 2005 und abzüglich<br />

sonstiger öffentlicher Förderungen, die von der öffentlichen Hand gewährt werden.<br />

Die AfA-Komponente beträgt 1,5% des so ermittelten Betrages.<br />

für die Altbausubstanz: Ausgehend von einem Einheitswert derselben von €<br />

377.300,-- (siehe Anlage) errechnet sich daraus ein jährliches Mietentgelt von €<br />

5.660,00 (1,5 % von € 377.300,--), somit monatlich € 472,00.<br />

Der so aus beiden Komponenten berechnete Bestandzins ist von der <strong>Gemeinde</strong><br />

monatlich, an jedem Monatsersten im Vorhinein kosten- und spesenfrei zu entrichten.<br />

2. Für den Fall, dass die <strong>Gemeinde</strong> einen Teil des Bestandgegenstandes an einen Dritten<br />

in Unterbestand gibt, wird festgehalten, dass sich der Bestandzins um jenen Betrag<br />

erhöht, um den der Unterbestandzins den (anteiligen) Bestandzins zuzüglich der durch<br />

die <strong>Gemeinde</strong> getätigten Aufwendungen auf den Unterbestandgegenstand übersteigt.<br />

3. Zuzüglich zum Bestandzins ersetzt die <strong>Gemeinde</strong> der KG die laufenden Betriebskosten<br />

zzgl. 20% USt., welche die Betriebskosten im Sinne der §§ 21-24 MRG, die<br />

anfallenden Heiz- und Warmwasserkosten, Stromkosten, alle Kosten der mit<br />

Zustimmung und Kenntnis der <strong>Gemeinde</strong> abgeschlossenen Versicherungen, sowie<br />

überhaupt sämtliche objektbezogenen Steuern, Abgaben, Beiträge, Gebühren sowie<br />

sonstige objektbezogene Lasten und Verpflichtungen (insbesondere Müllabfuhr,<br />

Straßenreinigung, Kanalgebühren, usw.) umfasst. Die Abrechnung erfolgt jährlich zum<br />

Ende des Jahres bis spätestens zum 31.3. des Folgejahres.<br />

IV. Bestandvertragsdauer


489<br />

1. Das Bestandverhältnis beginnt mit 21. März 2012 und wird auf unbestimmte Dauer<br />

abgeschlossen.<br />

2. In den Fällen des zufälligen Unterganges, Zerstörung und der Beschädigung des<br />

Bestandgegenstandes durch außerordentliche Unglücksfälle können sowohl die KG als<br />

auch die <strong>Gemeinde</strong> den Bestandvertrag durch eingeschriebenen Brief mit sofortiger<br />

Wirkung auflösen, sofern nicht die KG zur Wiederherstellung und Instandsetzung des<br />

Bestandobjekts verpflichtet ist.<br />

V. Rechte und Pflichten<br />

1. Die <strong>Gemeinde</strong> bestätigt, dass der Bestandgegenstand dem vereinbarten<br />

Verwendungszweck entspricht.<br />

2. Die <strong>Gemeinde</strong> verpflichtet sich, den Bestandgegenstand pfleglich zu behandeln.<br />

3. Die <strong>Gemeinde</strong> ist zur Unterbestandgabe berechtigt.<br />

VI. Allfälliges<br />

1. Dieser Vertrag wurde auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses<br />

geltenden Rechtslage erstellt. Ändert sich die zivil- oder steuerrechtliche Rechtslage<br />

oder die Judikatur und die Verwaltungspraxis der zuständigen Finanzbehörden, so ist<br />

der Vertrag entsprechend anzupassen.<br />

2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden,<br />

lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. Die<br />

Vertragsteile verpflichten sich vielmehr, die unwirksame Bestimmung durch eine<br />

Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen<br />

Bestimmung am nächsten kommt. Vertragslücken sind dem Sinne und dem<br />

wirtschaftlichen Zweck dieses Vertrages entsprechend zu schließen.<br />

VII. Kosten, Steuern und Gebühren<br />

1. Alle mit der Errichtung und Durchführung dieses Vertrages verbundenen allfälligen<br />

Kosten, Gebühren und Verkehrssteuern trägt die KG alleine.<br />

2. Festgehalten wird, dass der gegenständliche Vertrag auf einen durch die<br />

Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben der <strong>Gemeinde</strong> als KöR an juristische<br />

Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie an Personenvereinigungen<br />

(Personengemeinschaften, KG) die unter beherrschenden Einfluss einer KöR stehen<br />

(siehe Punkt I.) unmittelbar veranlassten Rechtsvorgang abzielt, welcher gemäß Art 34<br />

§ 1 Abs. 2 Budgetbegleitgesetz (BBG) 2001 von den Stempel- und Rechtsgebühren<br />

befreit ist.<br />

VIII. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Sonstiges<br />

Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand im Falle<br />

von Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das für die <strong>Gemeinde</strong> sachlich und örtlich<br />

zuständige Gericht.<br />

Dieser Vertrag wurde in der <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung vom 20.3.2012 beschlossen und<br />

genehmigt.<br />

Neuhofen an der Krems, am<br />

Marktgemeinde <strong>Pucking</strong><br />

Verein zur Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> & Co KG


490<br />

FN 367929y<br />

Der Vorsitzende lässt sodann über den Bestandsvertrag mit Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: Die ÖVP-Fraktion (12) und die SPÖ-Fraktion (7) stimmen dafür.<br />

Die FPÖ-Fraktion (4) und GR Raingruber (BZÖ) enthalten sich der Stimme.<br />

9. Volksschulsanierung durch die <strong>Gemeinde</strong> KG; I. Bauabschnitt / Kosten /<br />

Vergabe von Arbeiten; Bericht<br />

Amtsbericht:<br />

Gemäß Punkt 5.4 des Gesellschaftsvertrages bedürfen bestimmte Handlungen und<br />

Maßnahmen der KG der Zustimmung durch den <strong>Gemeinde</strong>rat.<br />

In Entsprechung des § 2 der Verordnung des <strong>Gemeinde</strong>rates der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> vom<br />

13. Dez. 2011, mit der das Beschlussrecht des <strong>Gemeinde</strong>rates bei der Abwicklung des<br />

Bauvorhabens „Sanierung des Volksschulgebäudes <strong>Pucking</strong>“ an den <strong>Gemeinde</strong>vorstand<br />

übertragen wurde, wird dem <strong>Gemeinde</strong>rat über die gefassten Beschlüsse und gesetzten<br />

Abwicklungsmaßnahmen in der jeweils nächsten <strong>Gemeinde</strong>ratssitzung zu berichten:<br />

Es wird berichtet, dass der <strong>Gemeinde</strong>vorstand in seiner Zuständigkeit des<br />

Gesellschaftsvertrages der Kommanditgesellschaft „Verein zur Förderung der Infrastruktur<br />

der Marktgemeinde & KG“ die Zustimmung zur Vergabe nachstehender Gewerke an die<br />

Bestbieter zu den angeführten Preisen gegeben hat.<br />

Gewerke: Firmen: (Bestbieter) Preise Netto<br />

Baumeisterarbeiten Fa. Mayr Bau, Steyr 199.593,33<br />

Schwarzdeckerarbeiten Fa. FDD, Linz 61.929,80<br />

Bauspenglerarbeiten Fa. Zandonelle, Vorchdorf 136.715,--<br />

Schlosser Fa. Bruckner (Teilangebot) 44.760,--<br />

Nachbestellung 8.000,--<br />

Kunststofffenster Fa. Bruckner, <strong>Pucking</strong> 68.715,--<br />

Aussenjalousien Fa. Bruckner, <strong>Pucking</strong> 35.488,--<br />

Elektro Fa. Danninger, Ansfelden 29.680,01<br />

Wortmeldungen dazu erfolgen nicht.<br />

Summe: 584.881,14<br />

Abzüglich 3 % Skonto 17.546,43<br />

_________<br />

567.334,71<br />

Die Vergabe der Arbeiten wird einstimmig zur Kenntnis genommen.<br />

<strong>10</strong>. Flächenwidmungsplan – Änderung <strong>Nr</strong>. 24 (Rosa Mayr); Genehmigung<br />

Amtsbericht:<br />

Mit <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom 15. März 2011 wurde das Verfahren für die Umwidmung<br />

von Teilflächen der Grundstücke 339/1, 352 und 335 KG <strong>Pucking</strong> I von Grünland in Bauland<br />

(Wohngebiet und Dorfgebiet) entsprechend dem Änderungsplan <strong>Nr</strong>. 24 zum


491<br />

Flächenwidmungsplan <strong>Nr</strong>. 3 des Architekturbüros TOPOS III, Stadt- & Raumplanung, Linz<br />

vom 13. 9. 2011 eingeleitet.<br />

Gleichzeitig wurde auch das Verfahren für die Änderung des Örtlichen<br />

Entwicklungskonzeptes entsprechend dem Änderungsplan <strong>Nr</strong>. 17 zum Örtlichen<br />

Entwicklungskonzept <strong>Nr</strong>. 1 eingeleitet.<br />

Gemäß § 33 Abs. 2 OÖ.ROG 1994 wurde den verschiedenen Dienststellen und Betroffenen<br />

Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, wobei keine negativen Stellungnahmen<br />

eingegangen sind.<br />

Antragsempfehlung:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, dass die Änderung <strong>Nr</strong>. 24 des Flächenwidmungsplanes<br />

<strong>Nr</strong>. 3 und die Änderung <strong>Nr</strong>. 17 des Entwicklungskonzeptes <strong>Nr</strong>. 1 in der vorliegenden Form<br />

entsprechend dem Änderungsplan des Architekturbüros TOPOS III, Stadt- & Raumplanung,<br />

Linz vom 13. Sep. 2011 genehmigt wird.<br />

Nachdem dazu keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag mit<br />

Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

11. Flächenwidmungsplan – Änderung <strong>Nr</strong>. 25 (Dr. Pögl); Genehmigung<br />

Amtsbericht:<br />

Mit <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom 28. Juni 2011 wurde das Verfahren für die Änderung des<br />

Flächenwidmungsplanes im Bereich der Grundstücke <strong>Nr</strong>. 517/2 und 516/2 KG St. Leonhard<br />

II entsprechend dem Änderungsplan <strong>Nr</strong>. 25 zum Flächenwidmungsplan <strong>Nr</strong>. 3 des<br />

Architekturbüros TOPOS III, Stadt- & Raumplanung, Linz vom 11. <strong>10</strong>. 2011 eingeleitet.<br />

Entsprechend dem Änderungsplan <strong>Nr</strong>. 25 wird beim bestehenden Wohnhaus Zeitlham 33 mit<br />

der *-signatur <strong>Nr</strong>. 46 das Baufenster (die bebaubare Fläche) geringfügig in Richtung<br />

Nordosten verschoben.<br />

Gemäß § 33 Abs. 2 OÖ.ROG 1994 wurde den verschiedenen Dienststellen und Betroffenen<br />

Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, wobei keine negativen Stellungnahmen<br />

eingegangen sind.<br />

Antragsempfehlung:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, dass die Änderung <strong>Nr</strong>. 25 des Flächenwidmungsplanes<br />

<strong>Nr</strong>. 3 in der vorliegenden Form entsprechend dem Änderungsplan des Architekturbüros<br />

TOPOS III, Stadt- & Raumplanung, Linz vom 11. <strong>10</strong>. 2011 genehmigt wird.<br />

Nachdem dazu keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag mit<br />

Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

12. Flächenwidmungsplan – Änderung <strong>Nr</strong>. 26 (neues Feuerwehrhaus);<br />

Genehmigung<br />

Amtsbericht:


492<br />

Mit <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss vom 13. Dez. 2011 wurde das Verfahren für die Umwidmung im<br />

Bereich der Grundstücke 428/2 und 428/8 KG <strong>Pucking</strong> I von Grünland in Sondergebiet des<br />

Baulandes „FW“ (Feuerwehr) bzw. in Wohngebiet entsprechend dem Änderungsplan <strong>Nr</strong>. 26<br />

zum Flächenwidmungsplan <strong>Nr</strong>. 3 des Architekturbüros TOPOS III, Stadt- & Raumplanung,<br />

Linz vom 14. 11. 2011 eingeleitet.<br />

Gleichzeitig wurde auch das Verfahren für die Änderung des Örtlichen<br />

Entwicklungskonzeptes entsprechend dem Änderungsplan <strong>Nr</strong>. 20 zum Örtlichen<br />

Entwicklungskonzept <strong>Nr</strong>. 1 eingeleitet.<br />

Gemäß § 33 Abs. 2 OÖ.ROG 1994 wurde den verschiedenen Dienststellen und Betroffenen<br />

Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, wobei keine negativen Stellungnahmen<br />

eingegangen sind.<br />

Antragsempfehlung:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, dass die Änderung <strong>Nr</strong>. 26 des Flächenwidmungsplanes<br />

<strong>Nr</strong>. 3 und die Änderung <strong>Nr</strong>. 20 des Entwicklungskonzeptes <strong>Nr</strong>. 1 in der vorliegenden Form<br />

entsprechend dem Änderungsplan des Architekturbüros TOPOS III, Stadt- & Raumplanung,<br />

Linz vom 14. 11. 2011 genehmigt wird.<br />

Nachdem dazu keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag mit<br />

Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

13. Änderung des BebPl. <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong> „Roiß/Huber“; Einleitung des Verfahrens<br />

Amtsbericht:<br />

Der Grundstückseigentümer des unbebauten Grundstückes <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>06/2 hat mit Ansuchen<br />

vom 19. 12. 2011 um eine Abänderung des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong> dahingehend<br />

angesucht, dass die im Bebauungsplan vorgeschriebene Bauweise von 1+D auf eine<br />

Bauweise mit 2 Vollgeschossen geändert wird.<br />

Die Änderung wird damit begründet, dass sich durch die Änderung des Bebauungsplanes<br />

auf 2 Vollgeschosse der Grundriss des geplanten Hauses verkleinern würde, was zur Folge<br />

hat, dass dadurch eine kompaktere, zeitgemäße und vor allem energietechnisch optimierte<br />

Bauweise möglich ist.<br />

Der Bebauungsplan aus dem Jahr 1978 sieht für alle Grundstücke entlang der Sandgasse<br />

als Anzahl der Vollgeschosse 1+D vor, wobei die Übermauerung über Rohdeckenoberkante<br />

max. 60 cm sein darf. Nach den heutigen Bestimmungen des § 2 Zif. 25a OÖ. Bautechnikgesetz<br />

1994 spricht man von einem Dachgeschoss ab einer Übermauerung von mind. 1,2<br />

Meter, sodass der schon recht alte Bebauungsplan nach der heutigen Rechtslage gar kein<br />

Dachgeschoss sondern nur mehr einen ausgebauten Dachraum zulassen würde.<br />

Der Bebauungsplan entsprach in den 80-er-Jahren noch den vorherrschenden Wunschvorstellungen<br />

eines Bungalows mit fallweise ausgebautem Dachräumen. Heute ist schon aus<br />

energietechnischen Gründen eine kompakte 2-geschossige Bebauung mit eher geringerer<br />

Gebäudegrundrissfläche die meist vorherrschende Bauweise.<br />

Dies käme auch den bestehenden Objekten zu Gute, da somit bei zukünftigen<br />

Gebäudeumbauten auch die Herstellung eines zweiten Dachgeschosses möglich wäre.<br />

Gerade auf Grund der mittlerweile sehr hohen Grundstückspreise besteht sehr oft der<br />

Wunsch, für die nachkommende Generation eine zweite Wohneinheit im 01. OG zu schaffen.


493<br />

Der Bauausschuss spricht sich einstimmig dafür aus, dass der Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong> so<br />

abgeändert werden soll, dass auf allen Grundstücken eine 2-geschossige Bebauung<br />

entsprechend den heutigen Anforderungen möglich ist. Es sollen daher die Festlegungen<br />

hinsichtlich der Traufhöhe angepasst sowie eine großzügige Gestaltungsmöglichkeit bei der<br />

Auswahl der Dachform eingeräumt werden.<br />

Antragsempfehlung:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, der Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong> soll dahingehend<br />

abgeändert werden, dass auf allen Grundstücken eine 2-geschossige Bebauung möglich ist.<br />

Für die entsprechende Änderung des Bebauungsplanes soll das Verfahren nach den<br />

Bestimmungen des OÖ. Raumordnungsgesetzes eingeleitet werden.<br />

Nachdem dazu keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag mit<br />

Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

GR Mag. Hinterholzer war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht anwesend.<br />

14. Änderung des BebPl. <strong>Nr</strong>. 39 „Prüwasser/Neubauer“; Einleitung des<br />

Verfahrens<br />

Amtsbericht:<br />

Eine Interessentengruppe (Käufer des Grundstückes <strong>Nr</strong>. <strong>10</strong>56/4) beabsichtigen auf dem<br />

Grundstück ein Wohnobjekt mit 3 Wohneinheiten zu errichten. Die Ausführung des<br />

Gebäudes ist als Niedrigenergiehaus mit einem flachen Pultdach oder Flachdach<br />

vorgesehen.<br />

Das Grundstück ist jedoch vom Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 39 erfasst, der eine Dachausführung mit<br />

einer Dachneigung zwischen 30 und 40 Grad vorschreibt.<br />

Die Grundkäufer beantragen daher eine Abänderung des Bebauungsplanes dahingehend,<br />

dass auf dem Grundstück ein Gebäude als Niedrigenergiehaus mit einem Pult- oder<br />

Flachdach errichtet werden kann.<br />

Weiter liegt ein Ansuchen um Abänderung des Bebauungsplanes im Bereich der<br />

Grundstücke <strong>10</strong>51/1 und <strong>10</strong>52 dahingehend vor, dass von der <strong>Gemeinde</strong> geprüft werden<br />

soll, ob die Aufschließungsstraße für die geplanten Parzellen aus den Grundstücken <strong>10</strong>51/1<br />

und <strong>10</strong>52 in einer anderen Form gebaut werden könnte, weil die Aufschließungsstraße in der<br />

vorgesehenen Form aufgrund der Böschung entlang der Traunuferlandesstraße nur mit<br />

großem Aufwand realisierbar ist. Als Variante wird ein Umkehrplatz vorgeschlagen.<br />

Gleichzeitig wird beantragt, dass der Bebauungsplan bezüglich der Festlegungen der<br />

Geschossanzahl geändert werden soll.<br />

Bis auf eine Ausnahme von 2 Parzellen (Parzellen neben der Traunuferstraße) ist im Bereich<br />

des gesamten Bebauungsplanes nur eine maximale Anzahl der Vollgeschosse 1+D möglich<br />

und soll daher eine Änderung dahingehend erfolgen, dass auf allen Parzellen eine 2-<br />

geschossige Bebauung erlaubt ist.<br />

Der Bauausschuss spricht sich einstimmig für die beantragten Änderungen des<br />

Bebauungsplanes aus und soll daher eine entsprechende Überarbeitung durchgeführt<br />

werden.<br />

Antragsempfehlung:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, der Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 38 soll dahingehend<br />

abgeändert werden, dass<br />

a) Pult- und Flachdächer errichtet werden können


494<br />

b) auf allen Grundstücken eine 2-geschossige Bebauung möglich ist<br />

Weiter soll von Arch. DI Englmair (Planer des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 38) oder vom Ortsplaner<br />

TOPOS III geprüft werden, ob die Parzellierung und Erschließung der Grundstücke <strong>10</strong>51/1<br />

und <strong>10</strong>52 in einer anderen Form besser gelöst werden kann.<br />

Für die entsprechende Änderung des Bebauungsplanes soll das Verfahren nach den<br />

Bestimmungen des OÖ. Raumordnungsgesetzes eingeleitet werden.<br />

Nach einer kurzen Anfrage lässt der Vorsitzende über den Antrag mit Handzeichen<br />

abstimmen.<br />

Beschluss: Die ÖVP-Fraktion (11), die SPÖ-Fraktion (7), 3 FPÖ-GR und GR Raingruber<br />

(BZÖ) stimmen dafür. GVM Mag. Dr. Mauhart (FPÖ) stimmt dagegen.<br />

GR Mag. Hinterholzer (ÖVP) war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht<br />

anwesend.<br />

15. Auflassung des BebPl. <strong>Nr</strong>. 3 „Prüwasser“; Einleitung des Verfahrens<br />

Amtsbericht:<br />

Der Grundeigentümer August Prüwasser des Grundstückes <strong>10</strong>72/5 KG <strong>Pucking</strong> II hat um die<br />

Aufhebung des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. 3 angesucht, weil der Bebauungsplan aus dem Jahr<br />

1962 auf dem gegenständlichen Grundstück die bebaubare Fläche gegenüber allen anderen<br />

Parzellen unerklärbar eingeschränkt ausweist. Laut Bebauungsplan müsste mit dem<br />

Wohnhaus zur westlichen Nachbargrundgrenze ein Abstand von 15 m eingehalten werden<br />

Vom Bauausschuss wurde dazu festgestellt, dass der Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 3 aus dem Jahr<br />

1962 bei mehreren Festlegungen nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht. So<br />

wären auf Teilflächen nur Objekte mit Geschossflächen 1+D und auf einer Straßenseite nur<br />

ebenerdige Objekte erlaubt. Bei diesen Einschränkungen ist die Errichtung eines kompakten<br />

Niedrigenergiehauses in 2-geschossiger Bauweise mit Pult- oder Flachdach nicht möglich.<br />

Der Bauausschuss spricht sich daher für die Auflassung des veralteten Bebauungsplanes<br />

aus.<br />

Antragsempfehlung:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, der Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 3 aus dem Jahr 1962 wird<br />

ersatzlos aufgelassen. Diesbezüglich wird das Verfahren nach dem Oö.<br />

Raumordnungsgesetz eingeleitet.<br />

Wortmeldungen:<br />

GVM. Mag. Dr. Mauhart (FPÖ) führt aus, dass er gegen dieses Projekt ist, weil es jetzt<br />

individuelle Häuser mit viel Zwischenraum gibt. Wenn dies so durchgezogen wird, entsteht<br />

seiner Meinung nach eine durchgehende Kette von hohen Gebäuden, die alle gleich<br />

ausschauen und nebeneinander stehen ohne Abstand.<br />

Mag. Dr. Mauhart glaubt, dass dies für unser Ortsbild sehr abträglich ist und daher dagegen<br />

stimmen wird.<br />

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag mit<br />

Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: Die ÖVP-Fraktion (12), die SPÖ-Fraktion (7), 3 FPÖ-GR und GR Raingruber<br />

(BZÖ) stimmen dafür. GVM Mag. Dr. Mauhart (FPÖ) stimmt dagegen.


495<br />

16. Kanalertüchtigung – Grundkauf von den Pfarrpfründen für die Errichtung<br />

einer Retentionsanlage; Kaufvertrag<br />

Amtsbericht:<br />

Nach mühsamen Verhandlungen mit der Diözesanfinanzkammer wurde nun von dort ein<br />

Kaufangebot an die <strong>Gemeinde</strong> übermittelt, dieses im <strong>Gemeinde</strong>vorstand behandelt und es<br />

wäre absolut dringlich, den Kauf des Grundstückes für die Errichtung einer Abwasser-<br />

Rückhalteanlage entsprechend dem folgenden Vertrag vorzunehmen:<br />

K A U F V E R T R A G<br />

welcher heute zwischen<br />

1. Pfarrpfründe <strong>Pucking</strong>, Pfarrgasse 1, A-4055 <strong>Pucking</strong>, vertreten durch den<br />

Finanzkammerdirektor, Herrn Mag. Reinhold Prinz, p. A. Finanzkammer der Diözese<br />

Linz, Hafnerstraße 18, 4020 Linz, in der Folge auch kurz „Pfarrpfründe“ genannt, als<br />

Verkäuferin einerseits sowie<br />

2. Marktgemeinde <strong>Pucking</strong>, <strong>Pucking</strong>er Straße 5, A-4055 <strong>Pucking</strong>, vertreten durch den<br />

Bürgermeister Dr. Robert Aflenzer, geboren am 24.7.1961, Rechtsanwalt, 4055<br />

<strong>Pucking</strong>, Suttnerstr. 40, in der Folge auch kurz „<strong>Gemeinde</strong>“ genannt, als Käuferin<br />

andererseits<br />

abgeschlossen wurde wie folgt:<br />

I. Feststellungen<br />

Die Pfarrpfründe ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 779 GB 45521 <strong>Pucking</strong> I, bei<br />

welcher neben anderen das Grundstück 75/2 vorgetragen ist.<br />

Das Grundstück 75/2 wurde mit Vermessungsurkunde der Vermessungskanzlei Dipl. Ing.<br />

Josef Loidolt vom 15.02.2012, GZ 6875, geteilt. Gegenstand dieses Kaufvertrages ist das mit<br />

der angeführten Vermessungsurkunde neu geschaffene Grundstück 75/3 im Ausmaß von<br />

416 m².<br />

II. Kaufvereinbarung<br />

Die Pfarrpfründe <strong>Pucking</strong> verkauft und übergibt hiermit an die Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> und<br />

diese übernimmt aus der im Artikel I. näher bezeichneten Liegenschaft EZ 779 GB 45521<br />

<strong>Pucking</strong> I das mit der angeführten Vermessungsurkunde neu geschaffene Grundstück<br />

75/3 im Ausmaß von 416 m² mit allem tatsächlichen und rechtlichen Zubehör, so wie dieses<br />

liegt und steht.<br />

III. Kaufpreis<br />

Der beiderseits vereinbarte Kaufpreis beträgt pro Quadratmeter € 150,00, bei einer Fläche<br />

von 416 m², sohin insgesamt -----------------------------€ 62.400,00<br />

(zweiundsechzigtausendvierhundert Euro).


496<br />

Der Kaufpreis ist spätestens 7 (sieben) Tage nach allseitiger Vertragsunterfertigung zur<br />

Zahlung fällig und treuhändig beim Schriftenverfasser Dr. Josef Mursch-Edlmayr auf ein zu<br />

diesem Zweck einzurichtendes Anderkonto bei der Notar Treuhandbank AG zu überweisen.<br />

Die nähere Regelung der Treuhandschaft, insbesondere des Treuhandauftrages und der<br />

Voraussetzungen der Weiterüberweisung der Treuhandvaluta, bleiben der durch die<br />

Vertragsparteien am heutigen Tag gleichzeitig abgeschlossenen Treuhandvereinbarung<br />

vorbehalten.<br />

IV. Besitzübergang<br />

Die Übergabe und Übernahme des Kaufobjektes in den ausschließlichen Besitz und Genuss<br />

mit Last und Vorteil, Zufall und Gefahr erfolgt – vorbehaltlich dem vollständigen Erliegen des<br />

Kaufpreises am Treuhandkonto – mit dem auf die Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages<br />

folgenden Monatsletzten.<br />

Mit diesem Zeitpunkt gehen Besitz, Genuss, Vorteil, Lasten, Zufall und Gefahr auf die<br />

Käuferin über.<br />

Dieser Stichtag gilt auch für die Verrechnung von Steuern und öffentlichen Abgaben sowie<br />

aller mit dem Kaufgegenstand verbundenen Aufwendungen.<br />

Die Käuferin hat allfällige kaufgegenständliche Anliegerbeiträge im Sinne der OÖ.<br />

Bauordnung sowie Aufschließungskosten und Erhaltungsbeiträge im Sinne des OÖ<br />

Raumordnungsgesetzes zu bezahlen. Sollten derartige Beiträge oder Kosten vor diesem<br />

Stichtag der Verkäuferin zur Zahlung vorgeschrieben werden, hat die Käuferin diese der<br />

Verkäuferin zu refundieren.<br />

V. Gewährleistung<br />

Die Käuferin erklärt, das Kaufobjekt in der Natur besichtigt zu haben und es aus eigener<br />

Anschauung zu kennen. Der Käuferin ist die derzeitige Widmung (Grünland und Dorfgebiet)<br />

der Kauffläche bekannt.<br />

Das Kaufgrundstück wird wie es liegt und steht, mit allen Rechten und Pflichten, mit denen<br />

die Käuferin dieses bisher besessen und benützt hat oder zu besitzen oder zu benützen<br />

berechtigt war, in das Eigentum der Käuferin übertragen. Die Verkäuferin leistet keine<br />

Gewähr für eine bestimmte Verwendbarkeit, Bebaubarkeit, Beschaffenheit oder Erträgnis der<br />

Kaufläche, wohl aber dafür, dass diese frei von Geldlasten in das Eigentum der Käuferin<br />

übergehen kann.<br />

Die Vertragsparteien halten fest, dass die kaufgegenständliche Grundfläche bereits<br />

Gegenstand des ebenfalls zwischen ihnen bestehenden Pachtverhältnisses gemäß<br />

Vereinbarung vom 04.04.2002 / 24.06.2003 und Nachtragsvereinbarung vom 17.12.2002 /<br />

24.06.2003 ist. Die Ausscheidung der verkaufsgegenständlichen Fläche aus dem genannten<br />

Pachtverhältnis wird hiermit vereinbart. Die Anpassung des Pachtvertrages infolge<br />

Verkleinerung der Pachtfläche wird von den Vertragsparteien nachträglich mit gesonderter<br />

Urkunde erfolgen.<br />

Die Käuferin hat Kenntnis von der unter C-L<strong>Nr</strong> 1 sichergestellten Dienstbarkeit des Geh- und<br />

Fahrtrechtes auf Grundstück 75/2 gemäß Puntk VIII. des Tausch- und<br />

Dienstbarkeitsvertrages vom 21.11.2002 zugunsten dem Grundstück 74/2. Diese<br />

Dienstbarkeit erstreckt sich nicht auf die vertragsgegenständliche Fläche. Zwecks<br />

lastenfreier Abschreibung des Kaufgegenstandes vom Stammgrundstück kann die Käuferin<br />

auf eigene Kosten eine Freilassungserklärung erwirken. Allfällige im Kaufgrundstück


497<br />

laufende Versorgungsleitungen, die grundbücherlich nicht ersichtlich sind, werden von der<br />

Käuferin ohne Minderung des Kaufpreises zur weiteren Duldung übernommen. Die<br />

Verkäuferin erklärt, dass ihr weder solche Lasten bekannt sind noch es diesbezügliche<br />

Anhaltspunkte in der Natur gibt.<br />

Die Käuferin hat dafür Sorge zu tragen, dass der auf dem Kaufgrundstück zu errichtende<br />

Rückhaltebehälter so ausgeführt wird, dass keine Geruchs- oder Lärmbelästigungen für die<br />

Anrainer entstehen, alle erforderlichen behördlichen Bewilligungen eingeholt werden und<br />

sämtliche einschlägige Normen für die Errichtung und den Betrieb dieser baulichen Anlage<br />

eingehalten werden. Allfällige Verkehrssicherungsmaßnahmen bei Gefahrenstellen der<br />

baulichen Anlage sind von der Käuferin zu setzen, nötigenfalls ist auch von der Käuferin auf<br />

ihre Kosten eine Einzäunung zu errichten, sodass allfällige Personen und Kinder, welche<br />

sich auf der im Eigentum der Verkäuferin verbleibenden Restfläche des Grundstückes 75/2<br />

GB <strong>Pucking</strong> I (Freifläche des Friedhofes) aufhalten, keinen Schaden nehmen können.<br />

VI. Anfechtungsverzicht<br />

Die Vertragsparteien erklären in Kenntnis der Bestimmung des § 934 ABGB zu sein, wonach<br />

bei einer Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes die Aufhebung und Herstellung in<br />

den vorigen Stand gefordert werden kann.<br />

Die Vertragsparteien erklären in diesem Zusammenhang über den Wert des Kaufobjektes in<br />

Kenntnis zu sein und dieses Rechtsgeschäft in der vorliegenden Form auch dann<br />

abzuschließen, wenn ein Missverhältnis zwischen Wert und Preis vorläge.<br />

VII. Bauverpflichtung, Vor- und Wiederkaufsrecht<br />

Die Käuferin verpflichtet sich, innerhalb von fünf Jahren ab Rechtskraft dieses Vertrages auf<br />

dem Vertragsobjekt entsprechend den für dieses Gebiet bestehenden Planungsrichtlinien<br />

und nach den Bestimmungen der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> einen unter der Erdoberfläche<br />

befindlichen Rückhaltebehälter zu errichten und zwar derart, dass innerhalb dieser Frist<br />

dieses Bauwerk fertig gestellt ist.<br />

Sollte es aus Gründen, die nicht in der Sphäre der Käuferin liegen, zu Verzögerungen in der<br />

Bauausführung des Rückhaltebehälters kommen, könne auf schriftliches Ansuchen von der<br />

Verkäuferin eine Fristverlängerung begehrt werden.<br />

Das gegenständliche Wiederkaufsrecht kann von der Verkäuferin dann ausgeübt werden,<br />

wenn die Käuferseite auf dem Kaufobjekt nicht innerhalb der obgenannten 5-Jahres-Frist<br />

oder nach ungenütztem Verstreichen lassen der Nachfrist einen Rückhaltebehälter errichtet<br />

hat oder vor Errichtung desselben einen Kaufvertrag über das Kaufobjekt abschließen sollte.<br />

Zur Sicherstellung obiger Bebauungsverpflichtung und des Verkaufsverbotes je zu Lasten<br />

der Käuferin sowie zur Sicherung des Wiederkaufsrechtes wird der Verkäuferin unentgeltlich<br />

1. ein Wiederkaufsrecht gemäß §§ <strong>10</strong>68 ff ABGB und<br />

2. ein für alle Veräußerungsarten (einschließlich Schenkungen) ausgedehntes<br />

Vorkaufsrecht im Sinne der §§ <strong>10</strong>72 ff ABGB<br />

eingeräumt.<br />

Die Verkäuferin erklärt die Vertragsannahme.<br />

Wird das Vor- oder Wiederkaufsrecht im Sinne dieses Vertragspunktes von der Verkäuferin<br />

ausgeübt, so ist das Kaufobjekt der Verkäuferin lastenfrei zurückzustellen. Die Verkäuferin<br />

ist ihrerseits verpflichtet, den erhaltenen Kaufpreis wertgesichert nach dem<br />

Verbraucherpreisindex 20<strong>10</strong> zurückzuzahlen. Berechnungsgrundlage für diese allenfalls zur


498<br />

Anwendung kommende Indexierung ist die für den Monat der Rechtswirksamkeit dieses<br />

Vertrages verlautbarte Indexzahl des Verbraucherpreisindex 20<strong>10</strong>. Diese Indexzahl ist jener<br />

Indexzahl gegenüberzustellen, die für jenen Monat verlautbart werden wird, in welchem der<br />

Vorkaufs- bzw. Wiederkaufsfall eintritt.<br />

Sämtliche Kosten, Gebühren und Steuern aller Art, welche durch die Ausübung des<br />

Wiederkaufs- bzw. Vorkaufsrechtes entstehen sollten, hat die Verkäuferin zu tragen.<br />

Allenfalls bis dahin getätigte Aufwendungen auf die Kaufliegenschaft sind von der<br />

Verkäuferin nicht zu ersetzen, insbesondere hat sie die Käuferseite für unvollständige<br />

und/oder vereinbarungswidrige Bauführung oder sonstige Investitionen nicht schadlos zu<br />

halten.<br />

Bei nicht widmungsgemäßer Verwendung des Kaufobjektes steht der Verkäuferin bereits vor<br />

Ablauf der in diesem Vertragspunkt festgesetzten Frist das Wiederkaufsrecht am<br />

Vertragsobjekt zu.<br />

Das zugunsten der Verkäuferin vereinbarte Vor- und Wiederkaufsrecht erlischt jedoch mit<br />

Fertigstellung des Rückhaltebehälters auf dem Vertragsobjekt innerhalb der fünfjährigen<br />

Frist. Die Verkäuferin verpflichtet sich nach Erfüllung dieser Verpflichtung, über schriftliches<br />

Ansuchen der Käuferseite, die vorzulegende Löschungserklärung zur Einverleibung der<br />

Löschung des Vor- und Wiederkaufsrechtes im Grundbuch grundbuchsfähig beglaubigt auf<br />

Kosten der Käuferseite zu unterfertigen.<br />

VIII. Erklärungen gemäß OÖ Grundverkehrsgesetz<br />

Die den Vertrag unterfertigenden Organe der Vertragsteile erklären an Eides statt, dass an<br />

den Vertragsteilen keine Ausländer im Sinne der Bestimmungen des OÖ<br />

Grundverkehrsgesetzes beteiligt sind. Die Organe der Vertragsteile erklären an Eides Statt,<br />

nicht Ausländer im Sinne der Bestimmungen des OÖ Grundverkehrsgesetzes zu sein.<br />

Die Vertragsparteien erklären gemäß § 9 (5) Ziffer 2 der O.Ö. Bauordnung LGBl 66/1994<br />

idgF, dass das kaufgegenständliche Grundstück 75/3 GB 45521 <strong>Pucking</strong> I weder bebaut ist<br />

noch zu einem im Grundbuch ersichtlich gemachten Bauplatz gehört.<br />

IX. Kosten und Abgaben<br />

Die mit der Vermessung und Grenzsteinsetzung des Kaufgegenstandes,<br />

Bauplatzbewilligung, Vertragserrichtung, Treuhandabwicklung, und grundbücherlichen<br />

Durchführung dieses Vertrages verbundenen Kosten, Spesen und Gebühren sowie die<br />

Grunderwerbsteuer und die gerichtliche Eintragungsgebühr werden von der Käuferin<br />

getragen. Diese hat den alleinigen Auftrag zur Errichtung und Grundbuchsdurchführung<br />

dieses Vertrages erteilt.<br />

X. Rangordnung<br />

Die Verkäuferin verpflichtet sich, Zug um Zug mit Unterfertigung dieses Kaufvertrages ein<br />

Grundbuchsgesuch zur Erwirkung einer Rangordnung für die Veräußerung des<br />

kaufgegenständlichen Liegenschaftsobjektes grundbuchsgültig zu unterfertigen und den<br />

gerichtlichen Rangordnungsbeschluss dem Schriftenverfasser zur Verbücherung dieses<br />

Kaufvertrages zur Verfügung zu stellen.<br />

XI. Rechtswirksamkeit<br />

Die Rechtswirksamkeit dieses Vertrages ist abhängig von


499<br />

1. der kirchenbehördlichen Genehmigung,<br />

2. der Genehmigung der gegenständlichen Vermessungsurkunde durch das<br />

Vermessungsamt Linz,<br />

3. der Genehmigung des <strong>Gemeinde</strong>rates der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> sowie<br />

4. der Genehmigung/Bescheinigung der zuständigen Bezirksgrundverkehrsbehörde.<br />

XII. Grundbuchseintragungen<br />

Die Vertragsparteien bewilligen auf Grund dieses Vertrages und der vorne angeführten<br />

Vermessungsurkunde<br />

a) bei der Liegenschaft EZ 779 GB 45521 <strong>Pucking</strong> I:<br />

1. die lastenfreie Abschreibung des neu geschaffenen Grundstückes 75/3 und<br />

2. die Zuschreibung zu der der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> bereits gehörigen Liegenschaft EZ<br />

962 GB 45521 <strong>Pucking</strong> I,<br />

b) ob der Liegenschaft EZ 962 GB 45521 <strong>Pucking</strong> I:<br />

1. die Einverleibung des Wiederkaufsrechtes gemäß Punkt VII. des Kaufvertrages vom<br />

20.3.2012 an Grundstück 75/3 für die Pfarrpfründe <strong>Pucking</strong>, und<br />

2. die Einverleibung des Vorkaufsrechtes gemäß Punkt VII. des Kaufvertrages vom<br />

20.3.2012 an Grundstück 75/3 für die Pfarrpfründe <strong>Pucking</strong><br />

XIII. Sonstiges<br />

Die Vertragsparteien nehmen zustimmend zur Kenntnis, dass alle Daten, die sich im<br />

Zusammenhang mit der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung dieses Vertrages<br />

sowie aus der weiteren Abwicklung ergeben, automationsunterstützt verarbeitet werden.<br />

Die Vertragsparteien stimmen zu, dass diese Daten an die zuständigen Behörden und<br />

Gerichte, an den Vertragsverfasser sowie an all jene, für die eine gesonderte Ermächtigung<br />

erteilt wird, weitergegeben werden können.<br />

Die Vertragsparteien werden darauf hingewiesen dass:<br />

1. das Eigentum auf die Käuferin erst mit Einverleibung des Eigentumsrechtes im<br />

Grundbuch übergeht (§ 431 Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches) und dass diese<br />

Einverleibung erst nach Vorliegen etwaiger notwendiger behördlicher Genehmigungen<br />

sowie nach Bezahlung der Grunderwerbsteuer und der gerichtlichen Eintragungsgebühr<br />

möglich ist,<br />

2. eine gesamtschuldnerische Haftung der Vertragsteile für die Kosten und die<br />

Grunderwerbsteuer besteht,<br />

3. eine Forthaftung der Käuferin für Rückstände an öffentlichen Lasten und Abgaben, die<br />

das Kaufobjekt betreffen besteht; hiezu versichert die Verkäuferin dass keinerlei<br />

Rückstände an derartigen Abgaben vorliegen.<br />

Die Vertragsparteien verzichten wechselseitig auf Sicherstellung für ihre bestehenden<br />

Solidarhaftungen.<br />

Zwischen den Vertragsparteien besteht Einvernehmen, dass der Schriftenverfasser Dr. Josef<br />

Mursch-Edlmayr die grundbücherliche Durchführung des Rechtsgeschäftes besorgt. Ein<br />

Auftragswiderruf kann nur durch alle Vertragsparteien erfolgen.<br />

Die Vertragsparteien erteilen dem Schriftenverfasser Auftrag zur Selbstberechnung der<br />

Grunderwerbssteuer und der gerichtlichen Eintragungsgebühr.<br />

Dieser Vertrag wird in einer Urschrift ausgefertigt, die der Käuferin gebührt. Die Verkäuferin<br />

erhält eine einfache Kopie.


500<br />

Pfarrpfründe <strong>Pucking</strong><br />

Marktgemeinde <strong>Pucking</strong><br />

Antragsempfehlung:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, von den Pfarrpfründen <strong>Pucking</strong> wird das Grundstück<br />

<strong>Nr</strong>. 75/3 im Ausmaß von 416 m² zum Gesamtpreis von € 62.400,00 erworben und der im<br />

Amtsbericht angeführten Kaufvertrag abgeschlossen.<br />

Wortmeldungen:<br />

GR Mag. Reder (SPÖ) führt in seiner Wortmeldung aus, dass er den m²-Preis von € 150,--<br />

für sehr hoch hält und stellt in Frage, ob der Preis einem Privaten auch bezahlt worden wäre.<br />

AL Schickmayr bringt dazu vor, dass bereits im Jahre 2009 einem Privaten mehr bezahlt<br />

wurde.<br />

Nach einer kurzen Beratung lässt der Vorsitzende über den Antrag mit Handzeichen<br />

abstimmen.<br />

Beschluss: Die ÖVP-Fraktion (12) und 6 SPÖ-GR stimmen dafür. GR Reder (SPÖ), die<br />

FPÖ-Fraktion (4) und GR Raingruber (BZÖ) enthalten sich der Stimme.<br />

17. Wasserverband Großraum Ansfelden; zentrale Steuerungs- und<br />

Überwachungsanlage – Darlehensaufnahme; Haftungsübernahme<br />

Amtsbericht:<br />

Nachdem schon seit Jahren dem Wasserverband eine technische zentrale Steuerungs- und<br />

Überwachungsanlage empfohlen wurde, um die ständigen zeitraubenden und auch<br />

kostspieligen Kontrollfahrten durch Mitarbeiter des Wasserverbandes einzusparen, ist es nun<br />

endlich so weit, dass eine solche Anlage vorgesehen wird.<br />

Zur Finanzierung ist neben Fördergeldern auch die Aufnahme eines Darlehens von der<br />

Raiba St. Marien in der Höhe von € 195.300,00 vorgesehen, wofür die Verbandsgemeinden<br />

die Haftung nach einem prozentuellen Schlüssel zu übernehmen haben.<br />

Die Aufteilung innerhalb der Verbandsgemeinden erfolgt folgender Maßen:<br />

Ansfelden 37,37 %,<br />

St. Marien<br />

34,22 % und<br />

<strong>Pucking</strong> 28,41 %<br />

Die Haftungserklärung lautet:


Antragsempfehlung:<br />

501


502<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, der oa. Haftungserklärung wird die Zustimmung erteilt<br />

und über einen Betrag von € 55.484,73, das sind 28,41 % des Gesamtbetrages, die Haftung<br />

übernommen.<br />

Nach ein paar kurzen Anfragen, lässt der Vorsitzende über den Antrag mit Handzeichen<br />

abstimmen.<br />

Beschluss: Die ÖVP-Fraktion (12) und die SPÖ-Fraktion (7) stimmen dafür. Die FPÖ-<br />

Fraktion (4) und GR Raingruber (BZÖ) enthalten sich der Stimme.<br />

18. Wasserverband Großraum Ansfelden; VEXAT Maßnahmen –<br />

Darlehensaufnahme; Haftungsübernahme<br />

Amtsbericht:<br />

Auf Basis des Arbeitnehmerschutzgesetzes wurde die VEXAT-Verordnung mit BGBl II, <strong>Nr</strong>.<br />

309/2004 veröffentlicht und ist mit 1. Aug. 2004 in Kraft getreten.<br />

Diese Verordnung beschreibt die Ermittlung und Beurteilung von Explosionsgefahren mit<br />

Festlegung der so genannten EX-Zonen und die Verhinderung von Explosionsgefahren und<br />

deren Dokumentationen.<br />

Bei Kanalanlagen sind diese EX-Zonen dort, wo elektrische Anlagen in Betrieb sind bzw.<br />

durch Schaltvorgänge ev. vorhandene Gase (Methan) entzündet werden können.<br />

Das sind in <strong>Pucking</strong> die Pumpwerke in der Oberen Landstraße, am <strong>Pucking</strong>er See und im<br />

Hobelweg sowie die Fäkalübernahmestelle.<br />

Die Kosten für die Maßnahmen in der Marktgemeinde <strong>Pucking</strong> betragen € 92.000,00, davon<br />

sollen € 78.200,00 bei der Raiba St. Marien aufgenommen werden, wofür die MG <strong>Pucking</strong><br />

als Bürge haften muss.<br />

Die Haftungserklärung lautet:


Antragsempfehlung:<br />

503


504<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, der oa. Haftungserklärung wird die Zustimmung erteilt<br />

und somit für die gg. Darlehensaufnahme über den Gesamtbetrag von € 78.200,00 die<br />

Haftung übernommen.<br />

Der Vorsitzende lässt sodann über den Antrag mit Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: Die ÖVP-Fraktion (12) und die SPÖ-Fraktion (7) stimmen dafür. Die FPÖ-<br />

Fraktion (4) und GR Raingruber (BZÖ) enthalten sich der Stimme.<br />

19. Ankauf eines Feuerwehrfahrzeuges (LF-A) für die FF Hasenufer;<br />

Auftragsvergabe<br />

Amtsbericht:<br />

In der GR – Sitzung am 15. März 2011 wurde dem Ankauf eines Feuerwehrfahrzeuges (LF-<br />

A) für die Freiw. Feuerwehr Hasenufer mit einem damals geschätzten Kostenaufwand von €<br />

146.531 zugestimmt.<br />

Zu Jahresbeginn wurde die Lieferung dieses Fahrzeuges ausgeschrieben und es haben sich<br />

2 Firmen daran mit folgenden Anbotsummen beteiligt:<br />

Fa. Rosenbauer € 157.752,00<br />

Fa. Iveco Magirus € 164.064,00<br />

In nachträglichen Gesprächen und Verhandlungen der FF Hasenufer mit den<br />

Firmenvertretern wurde das Angebot der Fa. Iveco Magirus noch aufgebessert und der<br />

Lieferumfang dermaßen gestaltet, dass sich die Feuerwehr Hasenufer für das Angebot der<br />

Fa. Iveco entschieden hat.<br />

Für die Mittelaufbringung durch <strong>Gemeinde</strong> wird eine Erhöhung nahe der Anbotsumme des<br />

Billigstbieters empfohlen – alle darüber hinausgehenden Mehrkosten werden von der<br />

Feuerwehr aus Sammelerträgen aufgebracht.<br />

Daraus ergibt sich folgende Finanzierungsmöglichkeit:<br />

Land OÖ, LFK € 53.000,00<br />

Bedarfszuweisung € 70.000,00<br />

Darlehen Bank € 30.000,00<br />

Anteil ordentl. Haushalt € 2.000,00<br />

Eigenmittel Feuerwehr € 9.064,00<br />

Summe: € 164.064,00<br />

Die Auslieferung des Fahrzeuges ist ca. Ende 2012 vorgesehen, sodass die Zahlung Anfang<br />

2013 notwendig werden wird.<br />

Antragsempfehlung:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge beschließen, der Firma Eveco Magirus, Kainbach b. Graz, wird gem.<br />

dem Angebot vom 31.01.2012 die Fertigung und Lieferung des angebotenen<br />

Feuerwehrfahrzeuges Iveco Daily 70C17/3750/4x4 samt dem mit der FF Hasenufer<br />

vereinbarten Zubehör zum Preis von € 164.064,00 übertragen und gleichzeitig der im<br />

Amtsbericht enthaltene Finanzierungsplan genehmigt.<br />

Nachdem dazu keine Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den Antrag mit<br />

Handzeichen abstimmen.


505<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

20. Prüfung des Rechnungsabschlusses 2011 durch den Prüfungsausschuss:<br />

Bericht<br />

GR Lettner (SPÖ), Obmann des Prüfungsausschusses, bringt den Prüfbericht zur Verlesung,<br />

der vom <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig zur Kenntnis genommen wird.<br />

21. Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2011<br />

Amtsbericht:<br />

Der Entwurf des Rechnungsabschlusses für das Haushaltsjahr 2011 wird in der Zeit vom<br />

5.3.2012 bis 20.3.2012 zur öffentlichen Einsichtnahme am <strong>Gemeinde</strong>amt aufgelegt.<br />

Die Prüfung des Rechnungsabschlusses durch den Prüfungsausschuss der <strong>Gemeinde</strong><br />

erfolgt am 13.3.2012.<br />

Im Finanzjahr 2011 konnte<br />

der ordentliche Haushalt mit Soll-Einnahmen EUR 6,836.942,28<br />

mit Soll-Ausgaben EUR 6,836.942,28<br />

EUR 0,00<br />

der außerordentliche Haushalt mit Soll-Einnahmen EUR 1,143.864,57<br />

mit Soll-Ausgaben EUR 1,706.725,43<br />

Soll-Fehlbetrag EUR -562.860,86<br />

abgeschlossen werden.<br />

Ordentlicher Haushalt:<br />

Einnahmen<br />

lt. VA<br />

Einnahmen lt.<br />

RA 11<br />

Ausgaben lt.<br />

VA<br />

Ausgaben lt.<br />

RA 11<br />

0 Vertretungskörper und allg. 50.300,00 63.353,43 8<strong>10</strong>.400,00 849.302,57<br />

Verwaltung<br />

1 Öffentliche Ordnung und<br />

200,00 1.285,73 57.900,00 56.093,22<br />

Sicherheit<br />

2 Unterricht, Erziehung, Sport u. 479.000,00 551.818,17 1,299.400,00 1,637.583,48<br />

Wissensch.<br />

3 Kunst, Kultur und Kultus 300,00 1.004,01 29.400,00 50.453,18<br />

4 Soziale Wohlfahrt und<br />

<strong>10</strong>0,00 9.513,83 859.900,00 823.690,08<br />

Wohnbauförderung<br />

5 Gesundheit 8.000,00 8.037,65 737.400,00 733.833,42<br />

6 Straßen- und Wasserbau, 124.300,00 167.604,02 376.000,00 350.283,20<br />

Verkehr<br />

7 Wirtschaftsförderung 2.700,00 2.564,23 6.500,00 8.022,25<br />

8 Dienstleistungen 2,015.<strong>10</strong>0,00 2,308.750,33 1,862.500,00 1,956.756,69<br />

9 Finanzwirtschaft 3,445.<strong>10</strong>0,00 3,723.0<strong>10</strong>,88 244.800,00 370.924,19<br />

Summe: 6,125.<strong>10</strong>0,00 6,836.942,28 6,284.200,00 6,836.942,28<br />

Das Finanzjahr 2011 hat sich für die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> im Vergleich zum prognostizierten<br />

Abgang in Höhe von € 159.<strong>10</strong>0,00 doch positiv entwickelt und konnte wieder ausgeglichen<br />

abgeschlossen werden.


506<br />

Bei den Abgabenertragsanteilen war eine Steigerung der Einnahmen gegenüber dem VA<br />

2011 in Höhe von € 113.600,00 möglich. Positiv wirken sich die Mehreinnahmen bei der<br />

Kommunalsteuer mit einem Plus von € 189.300,00 aus. Auch konnte im Bereich der<br />

Wasserversorgung ein Überschuss in Höhe von € 21.<strong>10</strong>0,00 und im Bereich der<br />

Abwasserbeseitigung einen Überschuss in Höhe von € 567.700,00 (auf Grund der § 18<br />

Rückführung, div. Tilgungs- und Zinszuschüssen) verzeichnet werden.<br />

Ausgabenseitig konnten durch die positive Entwicklung diverse Zuführungen an den AOH<br />

geleistet werden. Auch war es möglich für die VS-Sanierung die lt. Finanzierungsplan<br />

vorgeschriebenen Anteilsbeträge der Jahre 2012 – 2016 auf eine Rücklage zu legen.<br />

Die veranschlagten Summen des VA konnten zum überwiegenden Teil eingehalten werden,<br />

die Abweichungen sind mit den dazugehörenden Begründungen auf den Seiten 147 - 155<br />

festgehalten.<br />

<strong>Gemeinde</strong>eigene Steuern und Gebühren, Ertragsanteile<br />

An gemeindeeigenen Steuern (abzüglich der Aufschließungsbeiträge, die ja zweckgebunden<br />

verwendet werden) sowie Ertragsanteilen wurden im Finanzjahr 2011 Einnahmen von EUR<br />

1.127.779,94 (20<strong>10</strong>: 979.963,08) bzw. EUR 2.565.504,40 (20<strong>10</strong>: 2.291.315,51) erzielt<br />

Die gemeindeeigenen Steuern erfuhren somit gegenüber dem Vorjahr eine Erhöhung um<br />

rund 15,08 % und die Einnahmen bei den Ertragsanteilen stiegen um 12 % (zum Vergleich<br />

stiegen die Ausgaben für die SHV Umlage um 3,86 % und der Krankenanstaltenbeitrag um<br />

6,24 %).<br />

Investitions- und Instandsetzungsausgaben<br />

- Die Investitionsausgaben im ordentlichen Haushalt beliefen sich im Finanzjahr 2011<br />

auf EUR 74.293,21; wobei dies ein Anteil an den ordentlichen Gesamtausgaben von<br />

1,08 % ergibt. Der Großteil der Investitionen erfolgte in den untenstehenden<br />

Bereichen:<br />

EUR 8.300,00 <strong>Gemeinde</strong>amt – allg. Verwaltung (Austausch v. Edv-Geräten und 2. TR<br />

Glasfaserleitung)<br />

EUR 25.300,00 <strong>Gemeinde</strong>amt – Raumplanung (für dig. Flächenwidmungsplan)<br />

EUR <strong>10</strong>.600,00 FF Hasenufer (Ankauf v. hydraulischer Bergeschere)<br />

EUR 4.700,00 Errichtung Parkplätze beim Friedhof<br />

EUR 9.700,00 Friedhof (Wegebau und Müllboxen)<br />

Die genauen Aufstellungen sind im Rechnungsabschluss auf den Seiten 121 bis 123 zu<br />

finden<br />

- Für Instandhaltungsmaßnahmen wurden mit EUR 98.266,49 rund 1,44 % der<br />

ordentlichen Gesamtausgaben für folgende Bereiche aufgewendet: (nur<br />

auszugsweise die größten Beträge)<br />

EUR 4.200,00 diverse Reparaturen Str. Beleuchtung <strong>Pucking</strong> und Hasenufer<br />

EUR 65.800,00 Straßenbau, Sanierungen div. Siedlungsstraßen, Asphaltierung<br />

Suttnerstraße<br />

EUR 5.700 Bauhof, diverse Reparaturen Bauhoffahrzeuge<br />

Bei nachstehend angeführten Berechnungen wurde die Postenklasse 0 in Abzug gebracht.


507<br />

Kindergarten:<br />

Die sieben Gruppen der <strong>Gemeinde</strong>-Kindergärten (mit Krabbelgruppe)weist bei Einnahmen<br />

von EUR 378.270,30 und Ausgaben von EUR 735.013,72 einen Fehlbetrag von EUR<br />

356.743,42 auf. (20<strong>10</strong>: 378.967,82)<br />

Der Kindergarten wurde im Kindergartenjahr 20<strong>10</strong>/11 von durchschnittlich 113 (20<strong>10</strong>: 113)<br />

Kindern besucht, wobei sich der Zuschussbedarf der <strong>Gemeinde</strong> pro Kind auf EUR 3.157,02<br />

(20<strong>10</strong>: 3.353,70) beläuft.<br />

Der Grund für diesen hohen Abgang liegt nach wie vor auch an der Einführung des<br />

Gratiskindergartens und den damit verbundenen Ausfall der Besuchsgebühren und der<br />

Landeszuschuss zu den Personalkosten diesen Ausfall nur teilweise abdeckt.<br />

Von den Gesamtpersonalkosten (ohne Pensionen) in Höhe von EUR 1.616.430,45 (20<strong>10</strong>:<br />

1.566.024,00) entfielen auf das Kindergartenbetreuungspersonal EUR 652.150,19 d.s. 40,35<br />

% (20<strong>10</strong>: 622.315,62 d. s. 39,74 %). Von diesem Betrag hat das Land Oberösterreich EUR<br />

330.607,20 (20<strong>10</strong>: 302.279,60) durch Landesbeiträge übernommen.<br />

Kindergartentransport:<br />

Hier stehen den Ausgaben in Höhe von EUR 50.517,00 Einnahmen von nur EUR<br />

20.112,62 gegenüber, dies ergibt einen Abgang in Höhe von EUR 30.404,38 (20<strong>10</strong>:<br />

31.840,65). Der Transport wurde im abgelaufenen Jahr von durchschnittlich 37 (20<strong>10</strong>: 38)<br />

Kindern in Anspruch genommen, hiefür wurde monatlich eine Gebühr von EUR 9,50<br />

eingehoben. Seit September 20<strong>10</strong> wird der Transport durch zwei Busse der Fa. Stockinger<br />

abgewickelt, es werden zwei Begleitpersonen beschäftigt.<br />

Schülerhort:<br />

Bei Einnahmen von EUR 136.666,78 und Ausgaben von EUR 225.609,66 verzeichnet der<br />

Schülerhort einen Abgang von EUR 88.942,88. (20<strong>10</strong>: 83.614,53) Der Zuschussbedarf je<br />

Schüler für den Hortbesuch beläuft sich bei einem durchschnittlichen Besuch von 65 (20<strong>10</strong>:<br />

71) Schülern (3 Gruppen) pro Jahr auf EUR 1.368,35 (20<strong>10</strong>: 1.177,67). Die eingehobenen<br />

Besuchsgebühren im abgelaufenen FJ betrugen EUR 91,00; es werden auch Tarife für 2<br />

bzw.3-tägigen Besuch angeboten. Von insgesamt 65 Kindern fallen 23 Kinder unter die<br />

soziale Staffelung und 5 Kinder mit Geschwisterermäßigung.<br />

Von den Gesamtpersonalkosten (ohne Pensionen) in Höhe von EUR 1.616.430,45 (20<strong>10</strong>:<br />

1.566.024,00) entfielen auf das Hortpersonal EUR 186.687,92 – 11,55 % (20<strong>10</strong>: 179.562,77<br />

– 11,47 %). Von diesem Betrag hat das Land OÖ EUR 88.651,70 (20<strong>10</strong>: 87.630,20)<br />

rückerstattet.<br />

Wasserversorgung:<br />

Bei Einnahmen von EUR 445.819,43 und Ausgaben in Höhe von EUR 424.712,25<br />

verzeichnet die Wasserversorgung einen Überschuss in Höhe von EUR 21.<strong>10</strong>7,18 Der<br />

vom WVB GR Ansfelden prognostizierte Abgang konnte sich auf Grund von Einsparungen<br />

bei den laufenden Kosten und Einsparungen beim Annuitätendienst in eine Überschuss<br />

wandeln. Dieser Überschuss verblieb zur Gänze zur Stärkung im ordentlichen Haushalt.<br />

Abwasserbeseitigung:<br />

Die Abwasserbeseitigung verzeichnet lt. WVB GR Ansfelden einen Überschuss in Höhe<br />

von EUR 567.793,47. Vom erzielten Überschuss wurde die § 18 Rückführung in Höhe von<br />

EUR 196.216,66 zur Gänze der Rücklage zugeführt, der Rest verblieb zur Stärkung im<br />

ordentlichen Haushalt.


508<br />

Schulküche:<br />

Bei Einnahmen von EUR 73.809,34 sowie Ausgaben in Höhe von EUR 89.913,47<br />

verzeichnet die Schulküche einen Abgang von EUR 16.<strong>10</strong>4,13 (20<strong>10</strong>: + 16.150,85). Der<br />

Abgang begründet sich aus den gestiegenen Personalkosten, da noch immer<br />

Altersteilzeit für Fr. Poppenreiter bezahlt wird. Die Preise pro Mahlzeit wurden für Kinder mit<br />

EUR 2,35 bzw. 2,95; für Erwachsene mit EUR 4,30 und der Beitrag für Essen auf Rädern mit<br />

EUR 7,55 festgesetzt. Im Jahr 20<strong>10</strong> wurden 24.290 (20<strong>10</strong>: 24.201) Portionen ausgegeben,<br />

davon entfallen auf die Kindergärten 11.712 (20<strong>10</strong>: 12.075), auf den Hort <strong>10</strong>.395 (20<strong>10</strong>:<br />

9.286), auf die Volksschule 1.151 (20<strong>10</strong>: 998) und auf Erwachsene 604 und Essen auf<br />

Rädern 428 (20<strong>10</strong>: 1.842) Portionen.<br />

Spektrum:<br />

Diese Einrichtung weist bei Einnahmen in Höhe von EUR 44.241,68 und Ausgaben in Höhe<br />

von EUR 70.005,79 einen Abgang in Höhe von EUR 25.764,11 (20<strong>10</strong>: 34.820,50) auf. Im<br />

Kalenderjahr wurden im Spektrum 8 Großveranstaltungen durchgeführt.<br />

Friedhöfe und Einsegnungshallen:<br />

Dieser Bereich verzeichnet bei Einnahmen von EUR 31.052,56 und Ausgaben von EUR<br />

39.634,81 einen Abgang in Höhe von EUR 8.582,25 (20<strong>10</strong>: 2.603,02).<br />

Die Schwankungen bei den Einnahmen begründen sich in den unterschiedlichen Erlösen<br />

aus Grabmieten, die jeweils für <strong>10</strong> Jahre zu entrichten sind. Um diese Schwankungen in<br />

Zukunft abzufangen, wurden die Grabmieten ab 2012 erhöht und sollen dann ab 2013 jedes<br />

Jahr um die VPI Steigerung erhöht werden.<br />

Abfallbeseitigung:<br />

Bei Einnahmen in Höhe von 263.747,66 und Ausgaben in Höhe von EUR 236.686,14 weist<br />

dieser Bereich einen Überschuss in Höhe von EUR 27.061,52 (20<strong>10</strong>: + 4.618,<strong>10</strong>) auf. Der<br />

Überschuss ergab sich wie geplant aus der Erhöhung der Abfallgrundgebühr im<br />

vergangenen Jahr. Nach wie vor belastet die starke Nutzung der Grünschnittcontainer –<br />

Deponiekosten 2011 EUR 39.000,00 sowie Arbeitszeit und Maschineneinsatz durch den<br />

Bauhof in Höhe von EUR 41.500,00 diesen Bereich. Ab 2012 werden die<br />

Grünschnittcontainer geschlossen und die Abgabe des Strauchschnitts nur mehr zu<br />

gewissen Fixterminen möglich sein. In wie weit sich die flächendeckende Einführung der<br />

Biotonne für jeden Haushalt auf die Kosten auswirkt, wird sich im RA 2012 zeigen.<br />

Gastschulbeiträge für Volks-, Haupt-, Sonder- und Berufsschulen belasten den ordentlichen<br />

Haushalt mit insgesamt EUR 179.240,37 (20<strong>10</strong>: 200.776,44). Dem gegenüber stehen<br />

Einnahmen aus Gastschulbeiträgen in Höhe von EUR 5.941,39 (20<strong>10</strong>: 4.242,85).<br />

Freiwillige Leistungen<br />

Folgende freiwilligen Leistungen ohne Sachzwang wurden in folgenden Bereichen getätigt:<br />

Gegenstand RA 2011<br />

Betreutes Wohnen – Kostenübernahme 425,49<br />

Dirtbikeanlage 1.556,31<br />

Ehrungen von Alters- und Ehejubilaren, Feiern u. Feste 6.673,21<br />

Erwachsenenbildung 0,00<br />

Ferienaktionen 895,00<br />

Verfügungsmittel Feuerwehrkommandanten 1.401,30<br />

Forstwartentschädigung 600,00<br />

Säuglingspaketaktionen 1.950,00


509<br />

Jugendbetreuung 3.552,38<br />

Kulturförderung 3.120,86<br />

Mitgliedsbeiträge (Klimabündnis, Leader, Regionalforum,…) 4.896,09<br />

Schulveranstaltungen (Förderung Projektwoche) 187,00<br />

Spenden 95,00<br />

Vereine Subventionen 11.900,00<br />

Gesamt: 37.252,64<br />

Bezogen auf die Einwohnerzahl von 3.844 mit Stichtag der letzten <strong>Gemeinde</strong>ratswahl vom 5.<br />

Juni 2009 errechnet sich bei o. a. Förderungen ein Wert von € 9,70 je Einwohner und Jahr.<br />

Bei den Repräsentationsausgaben und Verfügungsmitteln des Bürgermeisters wurde ein<br />

konsequenter Sparkurs verfolgt und die veranschlagten Summen deutlich unterschritten.<br />

So wurden für Repräsentationen nur € 1.584,18 (20<strong>10</strong>: 3.669,51) – das sind knapp 15,45 %<br />

des gesetzlichen Rahmens - und € 7.184,63 (20<strong>10</strong>: 6.730,19) Verfügungsmittel – das sind<br />

35,03 % des gesetzlichen Rahmens – ausgegeben.<br />

Für Feiern und Feste wurden im gegenständlichen Finanzjahr EUR 6.673,21 (20<strong>10</strong>:<br />

2.638,26) aufgewendet.<br />

Die Ausgaben für den Landesaltentag belaufen sich auf EUR 4.111,14 (20<strong>10</strong>: 4.025,51).<br />

Schulden- und Annuitäten Dienst, Leasingverpflichtungen, Kassenkredit<br />

An Annuitäten hatte die <strong>Gemeinde</strong> EUR 44.887,72 (Tilgung EUR 40.498,88, Zinsen EUR<br />

4.388,84) zu leisten.<br />

Der Schuldenstand am Ende des Jahres 2011 beläuft sich auf EUR 257.501,12 (20<strong>10</strong>:<br />

270.000,00).<br />

Das ergibt eine Pro-Kopf-Verschuldung von € 70,00.<br />

Zum Vergleich: Die durchschnittliche Pro-Kopf-Verschuldung im Bezirk beträgt lt.<br />

Landesstatistik 20<strong>10</strong> € 883,--.<br />

Leasingaufwendungen belasten den ordentlichen Haushalt mit insgesamt EUR 9.999,29. (im<br />

Juni 2011 ist auch der Leasingvertrag für den LKW ausgelaufen)<br />

Der Kassenkredit wurde mit einem Rahmen von EUR 1.000.000,00 festgelegt, die dafür<br />

bezahlten Zinsen belasten den ordentlichen Haushalt mit EUR 5,25 (20<strong>10</strong>:1.064,22).<br />

Zuführungen von Anteilsbeträgen an den außerordentlichen Haushalt:<br />

Vorh. Wärmepumpe Gde.Amt<br />

<strong>10</strong>.417,49 Ausfinanzierung Vorhaben<br />

Vorh. Feuerwehrhaus Hasenufer 4.123,32 Ausfinanzierung Vorhaben<br />

Vorh. Schaffung Krabbelstube<br />

6.900,00 Anteil OH lt.Finanzpl.<br />

Vorh. Sanierung VS<br />

<strong>10</strong>0.000,00 Anteil OH lt. Finanzpl.20<strong>10</strong>+11<br />

Vorh. Geh- und Radweg <strong>Pucking</strong> Ost 65.000,00 Anteil OH lt. Finanzierungsplan<br />

Vor. Güterweg Baumberg<br />

6.645,80 Rückzahlg d. Vorfinanz.2011-12<br />

Vorh. Ausbau v. Straßen<br />

5.531,88 Anteilsbetrag OH<br />

Gesamtsumme 198.618,49<br />

An Aufschließungsbeiträgen gem. ROG wurden Einnahmen in Höhe von EUR 3.230,56<br />

erzielt und 2012 folgender Verwendung zugeführt:


5<strong>10</strong><br />

ROG Einnahme Zuführung AOH Zuführung Rücklage<br />

Straße 2.904,87 2.904,87 0,00<br />

Wasser <strong>10</strong>9,06 0,00 <strong>10</strong>9,06<br />

Kanal 216,63 0,00 216,63<br />

An Erhaltungsbeiträgen wurden für die Bereiche Wasser und Kanal insgesamt EUR<br />

31.111,23 eingenommen, welche zur Stärkung im ordentlichen Haushalt verbleiben.<br />

Rücklagen:<br />

Der Rücklagennachweis weist einen anfänglichen Rücklagenstand in Höhe von EUR<br />

1.369.957,06 aus. Durch Zuführungen in Höhe von insgesamt EUR 547.978,43 und<br />

Abgänge im Ausmaß von EUR 56.309,26 ergibt sich der Stand am Ende des Finanzjahres<br />

2011 mit EUR 1.861.626,23.<br />

Rücklagenbezeichnung Stand am Ende FJ 2011<br />

Rücklage VS-Sanierung 250.000,00<br />

Wasserversorgung <strong>10</strong>0.283,22<br />

Abwasserbeseitigung 0,00<br />

Annuitäten Rücklage Kanal 43.379,28<br />

Tilgungsrücklage Kanal § 18 1.<strong>10</strong>4.627,<strong>10</strong><br />

Rücklage ROG Wasser 128.880,69<br />

Rücklage ROG Kanal 230.352,63<br />

Rücklage Charityfonds 4.<strong>10</strong>3,31<br />

Außerordentlicher Haushalt:<br />

Stand am Einnahmen lt. Ausgaben Stand am Ende des FJ<br />

Beginn des FJ RA 2011 lt. RA 2011<br />

Wärmepumpe<br />

- 6.079,92 45.717,49 39.637,57 0,00<br />

<strong>Gemeinde</strong>amt<br />

Feuerwehrhaus FF<br />

- 4.123,32 4.123,32 0,00 0,00<br />

Hasenufer<br />

Sanierung VS 0,00 <strong>10</strong>0.000,00 <strong>10</strong>0.000,00 0,00<br />

Errichtung<br />

- 423.480,90 0,00 6.558,00 -430.038,90<br />

Krabbelstube/KG<br />

Zubau<br />

Errichtung einer<br />

- 27.127,17 29.900,00 <strong>10</strong>.787,57 -8.014,74<br />

Krabbelgruppe<br />

Revitalisierung<br />

0,00 850,00 22.805,95 -21.955,95<br />

Spielplatz Pfarrgasse<br />

Ausbau v. Straßen ab - 135.6<strong>10</strong>,70 5.531,88 12.449,89 -142.528,71<br />

2005<br />

Geh- u. Radweg<br />

-272.295,04 526.792,82 382.213,34 -127.715,56<br />

<strong>Pucking</strong> Ost<br />

Güterweg Baumberg - 6.645,80 6.645,80 0,00 0,00<br />

Zwischenfinanzierung + 6.645,86 0,00 3.322,96 +3.322,90<br />

Güterweg<br />

Wasserversorgung + 33.589,76 0,00 52.025,92 -18.436,16<br />

Abwasserbeseitigung - 46.680,60 273.784,42 0,00 +227.<strong>10</strong>3,82<br />

Sanitäranlage See 0,00 0,00 44.597,56 -44.597,56


511<br />

Spektrum -<strong>10</strong>.000,00 <strong>10</strong>.000,00 0,00 0,00<br />

Feststellungen zu den einzelnen Vorhaben:<br />

Wärmepumpe <strong>Gemeinde</strong>amt<br />

Die Gesamtkosten für die Errichtung der Wärmepumpe belaufen sich auf € 45.717,49.<br />

Seitens des Landes wurde das Projekt mit € 7.300,00 gefördert, bei der Raiffeisenbank<br />

wurde ein Darlehen in Höhe von € 28.000,00 (Laufzeit <strong>10</strong> Jahre) aufgenommen und durch<br />

eine Zuführung aus dem OH in Höhe von € <strong>10</strong>.417,49 ist das Vorhaben ausfinanziert.<br />

Grundstück für das Feuerwehrhaus FF Hasenufer<br />

Hier kamen im abgelaufenen Finanzjahr Kosten für die Erstellung des Tauschvertrages<br />

dazu. Der offene Sollfehlbetrag von € 4.123,32 wurde durch eine Zuführung aus dem OH<br />

abgedeckt, das Vorhaben ist ausfinanziert.<br />

Vorhaben Sanierung VS:<br />

Hier erfolgte die Zuführung der Anteilsbeträge OH für die Jahre 20<strong>10</strong> und 2011 in Höhe von<br />

€ <strong>10</strong>0.000,00; gleichzeitig wurde dieser Betrag als Kapitaltransferzahlung an die VFI<br />

weitergeleitet.<br />

Errichtung Krabbelstube/KG Zubau:<br />

Bei diesem Vorhaben wurden die Aufschließungsbeiträge für Wasser und Kanal bezahlt, der<br />

Abgang in Höhe von € 430.038,90 bleibt unbedeckt.<br />

Errichtung einer Krabbelgruppe:<br />

In der ehemaligen Schulwartwohnung wurde die Krabbelgruppe eingerichtet. Die Kosten<br />

samt Gestaltung des Spielplatzes beliefen sich auf € 41.800,00. Im Jahr 2011 wurde ein<br />

Bundeszuschuss in Höhe von € 18.000,00 und ein Landeszuschuss in Höhe von € 5.000,00<br />

gewährt; eine Zuführung aus dem OH in Höhe von € 6,900,00 war ebenso möglich. Für das<br />

Jahr 2012 sind BZ-Mittel von € 5.000,00 bewilligt, der offene Rest von ca. € 6.900,00 soll aus<br />

dem OH zugeführt werden – damit ist 2012 auch dieses Vorhaben ausfinanziert.<br />

Revitalisierung Spielplatz Pfarrgasse:<br />

Bei diesem Vorhaben beliefen sich die Kosten auf € 22.805,95; Spenden wurden in Höhe<br />

von € 850,00 eingenommen. Zurzeit wird das Projekt hinsichtlich der baulichen Maßnahmen<br />

und der Förderungshöhe vom Land geprüft. Der Sollfehlbetrag von € 21.955,95 bleibt<br />

vorerst unbedeckt.<br />

Ausbau von Straßen:<br />

Nach Abzug der Zuführung aus dem OH bleiben von den aufgewendeten Baukosten<br />

€ 142.528,71 als nicht finanzierter Fehlbetrag über.<br />

Geh- und Radwegerweiterung <strong>Pucking</strong> Ost<br />

Die im Finanzjahr angefallenen Baukosten wurden durch die Zuführung aus dem OH und<br />

dem Einlagen von Bedarfszuweisungsmitteln abgedeckt bzw. konnte der am Anfang des<br />

Jahres bestehende Sollfehlbetrag reduziert werden.<br />

Nach Einlangen von Bedarfszuweisungsmitteln und Zuführungen aus dem ord. Haushalt soll<br />

das Vorhaben Ende 2012 ausfinanziert sein.<br />

Güterweg Baumberg:<br />

Hier wurde die Zuführung aus dem ordentlichen Haushalt für die Jahre 2011 und 2012<br />

verbucht, das Vorhaben ist ausfinanziert.<br />

Zwischenfinanzierung Güterweg:


512<br />

Hier wurde die Rückzahlung der Vorfinanzierung verbucht, nach der letzten Rückzahlung<br />

2012 ist auch dieses Vorhaben ausfinanziert.<br />

Wasserversorgung:<br />

Laut Mitteilung des Wasserverbandes ergab sich bei den laufenden Kosten 2011 bei der<br />

Wasserversorgung ein Abgang von € 52.025,92. Dadurch wandelte sich der Überschuss aus<br />

Vorjahren beim Wasser in einem Abgang per 31.12.2011 von € 18.436,16 um; dieser Betrag<br />

soll 2012 durch die Zahlung eines Anteilsbetrages abgedeckt werden.<br />

Abwasserbeseitigung:<br />

Laut Mitteilung des Wasserverbandes ergibt sich bei der Abwasserversorgung ein<br />

Überschuss per 31.12.2011 von € 227.<strong>10</strong>3,82; dieser Überschuss wird zur Finanzierung der<br />

laufenden Bauvorhaben (VH 85137) sowie zur Vorfinanzierung des im Jahr 2012<br />

beginnenden Vorhabens (VH 85142 – VEXAT Maßnahme <strong>Pucking</strong>) beim Wasserverband<br />

belassen.<br />

Errichtung Sanitäranlage See:<br />

Dieses im Jahr 2011 begonnene Vorhaben soll 2012 fertig gestellt werden. Der<br />

Sollfehlbetrag in Höhe von € 44.597,56 bleibt vorerst nicht finanziert.<br />

Spektrum:<br />

Im Jahr 2011 wurde der letzte Betrag der Kulturförderung ausbezahlt, das Vorhaben ist<br />

hiermit ausfinanziert.<br />

Antragsempfehlung:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge den Rechnungsabschluss für das Haushaltsjahr 2011 beschließen.<br />

Nachdem dazu keine gegenteiligen Wortmeldungen erfolgen, lässt der Vorsitzende über den<br />

Antrag mit Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

22. Subventionsvergaben an die Vereine 2012<br />

Amtsbericht:<br />

Der Kulturausschuss hat in der Sitzung vom 14.02.2012 die Subventionsansuchen der<br />

Vereine für das Jahr 2012 behandelt und empfiehlt dem <strong>Gemeinde</strong>rat, nachstehend<br />

angeführte Subventionen zu gewähren:<br />

VEREIN<br />

BETRAG<br />

Musikverein <strong>Pucking</strong>-St. Leonhard € 2.500,--<br />

Union <strong>Pucking</strong> € 2.500,--<br />

Naturfreunde <strong>Pucking</strong> € 2.200,--<br />

Siedlerverein <strong>Pucking</strong> € 200,--<br />

Kath. Bildungswerk € 200,--<br />

Tennisklub <strong>Pucking</strong> € 400,--<br />

Pensionistenverband € 300,--


513<br />

Seniorenbund <strong>Pucking</strong> € 300,--<br />

Imkereiverein 150,-- aus Wirtschaftsförderung<br />

GV Sitzung vom 7.09.20<strong>10</strong><br />

Fischereiverein € 400,--<br />

Gesamt € 9.000,--<br />

Antragsempfehlung:<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat möge oben angeführte Subventionen beschließen.<br />

Wortmeldungen:<br />

GR Raingruber (BZÖ) ist mit einer Subventionsvergabe an das Kath. Bildungswerk nicht<br />

einverstanden und stellt daher den Antrag, dass das Kath. Bildungswerk von der<br />

Antragsempfehlung herausgenommen wird.<br />

GR Altreiter (SPÖ) führt an, dass er sich für das nächste Jahr eine Aufstellung wünscht, in<br />

der alle Beträge (Subventionen, Miete Spektrum …) aufgelistet sind.<br />

GVM Mag. Dr. Mauhart (FPÖ) und GR Altof (FPÖ) schließen sich der Meinung von GR<br />

Altreiter an.<br />

Gde.B. Stöttinger führt dazu aus, dass sich jeder eine Aufstellung jederzeit abholen kann.<br />

Nach einer kurzen Beratung lässt der Vorsitzende über den Antrag von GR Raingruber mit<br />

Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: GR Raingruber (BZÖ) und die FPÖ-Fraktion (4) stimmen dafür. Die ÖVP-Fraktion<br />

(12) und 5 SPÖ-GR stimmen dagegen. GR Hannes Jörg Altreiter (SPÖ) und GR<br />

Mag. Reder (SPÖ) enthalten sich der Stimme.<br />

Der Antrag ist somit abgelehnt.<br />

Der Vorsitzende lässt sodann über die angeführten Subventionen mit Handzeichen<br />

abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

23. Antrag der ÖVP-<strong>Pucking</strong>; Forderungen an das Land OÖ. im Zusammenhang<br />

mit der geplanten Straßenbahnverlängerung nach Traun und Ansfelden-<br />

Nettingsdorf<br />

Antrag der ÖVP-<strong>Pucking</strong><br />

Gemäß den derzeitigen Planungen ist die Straßenbahnverlängerung nach Traun mit Baubeginn 2013<br />

und Fertigstellung 2015 fixiert. Wenige Jahre später soll sie bis Nettingsdorf erweitert werden.


514<br />

Mit Inbetriebnahme der beiden Straßenbahnverlängerungen bietet sich für <strong>Pucking</strong> eine deutliche<br />

Verbesserungen im Öffentlichen Verkehrsangebot.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Pucking</strong> möge daher mittels offiziellen Schreiben an die oö. Landesregierung,<br />

insbesondere Hr. Landesrat Entholzer, folgende Forderungen erheben:<br />

• Eine direkte Verbindung ohne Umsteigen für den Öffentl. Verkehr <strong>Pucking</strong>-Traun zur<br />

Straßenbahnhaltestelle Traun/Schloss, sowie für die Verbindung zur Straßenbahnhaltestelle<br />

Traun/Schloss und Haid/Hauptplatz kürzere Takte und eine ausgeweitete Tagesfahrzeit.<br />

• Mit der Straßenbahnverlängerung nach Traun und später nach Nettingsdorf sollen auch<br />

Park&Ride-Parkplätze in Traun/Zentrum und Nettingsdorf für den optimierten Umstieg der Pendler<br />

auf die neue Straßenbahnlinie umgesetzt werden.<br />

• Hr. Landesrat Entholzer möge diesbezüglich Sorge tragen und das Amt der OÖ LR, wie z.B. die<br />

Abteilung Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr, mit der Koordination und Umsetzung<br />

beauftragen; Dies auch unter dem Gesichtspunkt einer Attraktivierung des öffentl. Verkehrs und<br />

Steigerung der Fahrgastzahlen im politischen und öffentlichen Interesse;<br />

Gleichzeitig sollen auch die erheblichen Defizite (z.B. bedingen überfüllte Busse Sicherheitsrisiken!) in<br />

der öffentl. Verkehrsanbindung <strong>Pucking</strong>-Wels überprüft und verbessert werden; dies durch<br />

Steigerung der Beförderungskapazität (kürzere Takte,..);<br />

Für die Fraktion der ÖVP-<strong>Pucking</strong><br />

<strong>Pucking</strong>, 9. März 2012<br />

Wortmeldungen:<br />

GR Felber (ÖVP) ersucht dem <strong>Gemeinde</strong>rat, diesem Antrag die Zustimmung zu geben. Der<br />

ÖVP-Fraktion ist es wichtig, die im Antrag angeführten Forderungen an das Land<br />

weiterzuleiten. Es soll der Nahverkehr in <strong>Pucking</strong> verbessert werden, da teilweise schlechte<br />

Verhältnisse sind, wo die <strong>Gemeinde</strong> ja nichts machen kann, sondern abhängig ist vom Land,<br />

was die machen.<br />

GR Mag. Reder (SPÖ) führt aus, er habe in der Zeitung gelesen, dass in Lambach eine<br />

großzügige Umfahrung gebaut werden soll von über <strong>10</strong>0 Mio. Euro und bei der B 139 nichts<br />

weitergeht, weil kein Geld da ist. Er ersucht daher die ÖVP im Landtag nachzufragen, was<br />

Sache ist.<br />

Nach einer kurzen Beratung lässt der Vorsitzende über den Antrag mit Handzeichen<br />

abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

GR Hans Jörg Altreiter (SPÖ) und GR Bayer (ÖVP) waren zum Zeitpunkt der


515<br />

Abstimmung nicht anwesend.<br />

24. Dringlichkeitsantrag – RC-<strong>Pucking</strong><br />

Der Vorsitzende führt dazu aus, dass er bereits schon mit einer Vertreterin des Vereines (Fr.<br />

Oberndorfinger) gesprochen habe und es sehr schwierig ist in <strong>Pucking</strong> ein Grundstück zu<br />

finden. Er habe sie ersucht, es bei der Asfinag zu versuchen bezüglich des angesprochenen<br />

Grundstückes bei der Autobahn. Die Asfinag erklärte jedoch, dass dies nicht geht. Das<br />

nächste wird sein, Verbindung mit der Asfinag aufzunehmen, wieweit dies noch möglich sein<br />

kann.<br />

Sollte es absolut nicht möglich sein, ist die Schwierigkeit, dass die <strong>Gemeinde</strong> kein<br />

Grundstück zur Verfügung hat.<br />

GR Raingruber (BZÖ) meint dazu, dass es sicherlich besser ist, bei der Asfinag von der<br />

<strong>Gemeinde</strong> aus zu fragen, als wenn ein Privater nachfragt.<br />

Raingruber führt dazu noch an, in der <strong>Gemeinde</strong>zeitung auszuschreiben, ob jemand ein<br />

geeignetes Grundstück hat.<br />

GVM Altreiter (SPÖ) findet den Verein sehr positiv und wird daher seitens der SPÖ-Fraktion<br />

die Unterstützung finden.<br />

GR Unterholzer (ÖVP) spricht an, dass diese Angelegenheit bereits in der Ortsbauernschaft<br />

besprochen wurde, ob jemand eine Fläche hat. Es zeigt sich als sehr schwierig, da auch die<br />

Jägerschaft aufschreit, wenn das Areal z.B. bei einem Wald etc. sein soll, da das Wild<br />

gestört wird. Er meint daher auch, dass das Grundstück bei der Autobahn am besten wäre.<br />

Nach einer kurzen Beratung lässt der Vorsitzende über den Antrag mit Handzeichen<br />

abstimmen.<br />

Beschluss: einstimmig angenommen<br />

25. Dringlichkeitsantrag – Union <strong>Pucking</strong>, Pachtvertrag<br />

Der Vorsitzende führt dazu aus, dass der Pachtvertrag seit einiger Zeit bei der Union liegt<br />

und sie es bisher noch nicht geschafft haben, diesen zu unterschreiben, da einige Punkte<br />

nicht gewünscht sind, insbesondere geht es ums Eigentum des Gebäudes.<br />

Weiters bringt er vor, dass ein einstimmiger Beschluss des <strong>Gemeinde</strong>rates über die<br />

Voraussetzungen vorliegt. Es ist seitens der <strong>Gemeinde</strong> alles gemacht worden, was zu<br />

machen ist.<br />

GVM Mag. Dr. Mauhart (FPÖ) stellt dazu fest, dass es damals mit den Verantwortlichen<br />

koordiniert war. Die Entscheidung war nicht von der <strong>Gemeinde</strong> alleine, sondern auch mit den<br />

Funktionären. Er kann sich nicht vorstellen, dass jetzt keiner mehr weiß, was er damals<br />

versprochen hat.<br />

Wenn die <strong>Gemeinde</strong> das Eigentum aufgibt, gibt es keinerlei Kontrolle über irgendwelche<br />

finanzielle Gebarungen.<br />

Weiters sagt er, dass die <strong>Gemeinde</strong> alles eingehalten hat, viel Geld – verglichen mit all den<br />

anderen Vereinen ein Vielfaches – als Sonderförderung gewährt hat.<br />

Er spricht auch noch die Präsentation am Beginn der Sitzung an, dass er es nicht in Ordnung<br />

findet, da jeder einen Dringlichkeitsantrag stellen muss und man „zwangsverpfichtet“ wird<br />

ohne zu fragen, ob man sich das anschauen will. Es war kein Tagesordnungspunkt. Wenn<br />

die Präsentation nach der Sitzung gewesen wäre, hätte er kein Problem damit.


516<br />

GR Mag. Hinterholzer (ÖVP) führt aus, dass es klare Voraussetzungen gegeben hat und das<br />

Eigentum bei der <strong>Gemeinde</strong> bleiben muss.<br />

Weiters spricht er noch an, dass er es an und für sich gut findet die Vereine sich anzuhören,<br />

jedoch am Ende der Sitzung und es in der Tagesordnung bekannt zu geben ist.<br />

Der Vorsitzende führt aus, dass er der Meinung war, dass die Vorführung der Präsentation<br />

bekannt ist. Da niemand Bescheid wusste, war es sein Fehler, dass er es nicht<br />

weitergegeben hat.<br />

GVM Baumgartner (SPÖ) verweist ebenfalls auf den einstimmigen <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss.<br />

Weiters spricht er an, dass man jetzt nicht so tun soll, als wenn etwas neu wäre. Er hat sich<br />

auch den Vertrag aus dem Jahre 1988 herausgesucht, in dem ja steht, dass es der<br />

<strong>Gemeinde</strong> gehört.<br />

Aus seiner Sicht möchte er warnen, wenn das Gebäude dem Verein übertragen wird, dass<br />

es ein Superädifikat wird.<br />

Er führt dazu noch an, dass das Superädifikat im Grundbuch einzutragen ist und erst wieder<br />

gelöscht werden kann, wenn Grund und Gebäude eine Person ist. Es ist nicht<br />

auszuschließen, dass in z.B. 15 Jahren der Vereine wieder „pleite“ ist, dann müsste die<br />

<strong>Gemeinde</strong> dies wieder auslösen.<br />

Bürgermeister Dr. Aflenzer führt dazu aus, dass man nur sagen kann, dass die Union das<br />

Gebäude bekommt und sollen damit machen, was sie wollen oder wie es beschlossen<br />

wurde, der Grundeigentümer ist gleichzeitig auch der Hauseigentümer.<br />

Das Problem ist ja, dass der Verein Geld hineinsteckt und daher ihrer Meinung nach auch<br />

dem Verein gehören soll. Dem gegenüber steht natürlich der einstimmige<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss.<br />

Er ist der Meinung „Haus folgt dem Boden“, die Raiffeisenbank war damals anderer<br />

Meinung. Es hat ja auch ein Schreiben von Dr. Siegartsleitner gegeben das aussagt, das<br />

Gebäude gehört der Union. Es gibt Ausnahmen, wo Gebäude unabhängig vom Grundstück<br />

jemandem anderen gehören.<br />

Der Vorsitzende führt aus, dass grundsätzlich alle der Meinung sind, dass es einen<br />

einstimmigen <strong>Gemeinde</strong>ratsbeschluss gibt, dies dem Verein mitteilt und daher den Vertrag<br />

unterschreiben sollen.<br />

GR Felber (ÖVP) führt aus, dass die Präsentation interessant war und vom Verein viel<br />

geleistet wird. Er ist aber auch der Meinung, dass der Vertrag so zu unterzeichnen ist.<br />

Er schlägt daher vor, dass man sich mit der Union zusammen sitzt, damit einmal klar ist, was<br />

die Gründe sind, wieso sie nicht unterschreiben.<br />

Der Vorsitzende führt dazu aus, dass das letzte Gespräch mit dem Obmann, Hr. Mayr, nach<br />

einer Vorstandssitzung der Union stattgefunden hat, wo gesagt wurde, dass sie das so nicht<br />

wollen. Er hat dem Obmann den Beschluss mitgegeben, da einige Funktionäre anscheinend<br />

nicht Bescheid gewusst haben und man verblieben ist, dass sich der Verein melden soll,<br />

wenn es passt.<br />

GR Mag. Reder (SPÖ) meint dazu, dass, wenn wir von unserer Vorgehensweise abgehen,<br />

es eine Ohrfeige ins Gesicht von jedem anderen Verein ist.<br />

GVM. Baumgartner (SPÖ) führt auch noch den Musikverein an, da sie damals auch keine<br />

Ablöse bekommen haben, nachdem sie übersiedelt sind ins Spektrum.<br />

Er hält nichts davon, dass man sich jetzt noch einmal zusammensitzt. Die Union weiß von<br />

Anfang an um was es geht, sie waren bei allen Verhandlungen dabei. Er ist auf keinen Fall<br />

dafür.<br />

AL Schickmayr möchte als Geschäftsführer der <strong>Gemeinde</strong> dazu warnen, dass seiner<br />

Meinung nach der <strong>Gemeinde</strong>rat einen falschen Weg geht. Ein Verein hat ein Problem, hat


517<br />

Schulden und braucht Hilfe. Die Hilfe schaut so aus, dass die <strong>Gemeinde</strong> € 30.000,-- hergibt<br />

und sagt, „aber das Gebäude gehört mir“. Im Prinzip findet er das für eine Sauerei, um €<br />

30.000,-- wird eine Lokalität erworben und es wird ihnen das Messer angesetzt.<br />

Als <strong>Gemeinde</strong> bekommen wir eine „Bruchbude“, die zu erhalten ist, wo vielleicht ein<br />

Bediensteter pausenlos beschäftigt ist, wenn wo etwas kaputt ist. Vom Vereinsgeist her ist<br />

es eine „Watsche“.<br />

GVM Mag. Dr. Mauhart (FPÖ) bekrittelt, wenn man das jetzt machen würde und sie wussten<br />

es nicht, dann „Ja“, aber sie waren ganz klar von Anfang an eingebunden, es war die Idee<br />

der Union und sie sagten „super klass“. Dies jetzt zu nehmen und dann zu sagen, ich will<br />

das Geld und nehme das Geld und dann zu sagen, nein ich will doch nicht, das ist eine<br />

Sauerei.<br />

GR Raingruber (BZÖ) schlägt vor, dass der Antrag, wie er bereits vorliegt, bei der nächsten<br />

Sitzung noch einmal zur Diskussion stehen soll und man zwischenzeitlich mit allen<br />

Fraktionen erläutern soll, warum wir das so wollen, um zumindest das Gespräch gesucht zu<br />

haben.<br />

GVM Baumgartner (SPÖ) ist gegen eine weitere Verhandlung, da die Union den Vertrag ja<br />

kennt.<br />

Nach einer langen Debatte wird vereinbart, dass der einstimmige Beschluss des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates nicht geändert wird.<br />

Der Vorsitzende stellt sodann den Antrag, die Entscheidung über den Antrag auf die nächste<br />

<strong>Gemeinde</strong>ratssitzung zu verschieben und lässt mit Handzeichen abstimmen.<br />

Beschluss: Die ÖVP-Fraktion (12), 6 SPÖ-GR, die FPÖ-Fraktion (4) und GR Raingruber<br />

(BZÖ) stimmen dafür.<br />

GR Jörg Altreiter (SPÖ) enthält sich der Stimme.<br />

26. Allfälliges<br />

Gibt es keine Wortmeldungen


518


519<br />

Genehmigung der Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung<br />

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über<br />

die letzte Sitzung vom 13. Dez. 2011 wurden keine Einwendungen erhoben.<br />

Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen<br />

nicht mehr vorliegen, schließt der Vorsitzende die Sitzung um 21.45 Uhr.<br />

..................................................... ....................................................<br />

(Vorsitzender)<br />

(<strong>Gemeinde</strong>rat)<br />

..................................................... ....................................................<br />

(Schriftführer)<br />

(<strong>Gemeinde</strong>rat)<br />

Der Vorsitzende beurkundet hiemit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift<br />

in der Sitzung vom .................................... keine Einwendungen erhoben wurden,<br />

über die erhobenen Einwendungen der beigeheftete Beschluss gefasst wurde.<br />

<strong>Pucking</strong>, am ............................<br />

Der Vorsitzende:<br />

...............................................

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