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Besonderen Vertragsbedingungen der PUK-Solar GmbH & Co. KG<br />
für Verträge über die Errichtung von Tragkonstruktionen für Solaranlagen<br />
1. Geltung<br />
Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen sind Vertragsbestandteil aller Verträge<br />
zwischen der PUK-Solar GmbH & Co. KG und Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen<br />
Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen über die Errichtung von Tragkonstruktionen<br />
(Lieferung und Montageleistungen).<br />
Für Verträge über die reine Lieferung von Material ohne Montageleistung durch die PUK-Solar<br />
GmbH & Co. KG gelten nicht diese Vertragsbedingungen sondern die allgemeinen Liefer- und<br />
Zahlungsbedingungen der PUK-Solar GmbH & Co. KG.<br />
Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil,<br />
es sei denn, die PUK-Solar GmbH & Co. KG hat ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich<br />
zugestimmt. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.<br />
2. Angebote und Unterlagen<br />
Angebote der PUK-Solar GmbH & Co. KG sind freibleibend. Zeichnungen, Skizzen, Muster und<br />
sonstige dem Urheberrecht unterliegende Darstellungen dürfen ebenso wie Angebote Dritten<br />
nicht zugänglich gemacht werden; die PUK-Solar GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum<br />
und Urheberrecht vor. Die Abbildungen, Gewichte und Maße sind annähernd. Derartige Produktangaben<br />
sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich<br />
und schriftlich.<br />
3. Preise<br />
Maßgeblich ist der Preis gemäß unterzeichnetem Vertrag. Preise verstehen sich zuzüglich im<br />
Zeitpunkt der Rechnungslegung gültiger Umsatzsteuer.<br />
Beträgt die Zeit zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Termin für den Beginn der Ausführung<br />
vor Ort mehr als vier Monate, ist die PUK-Solar GmbH & Co. KG bei einer zwischenzeitlichen<br />
Änderung der Materialpreise für Metalle und Legierungen durch ihre Lieferanten berechtigt, die<br />
vereinbarten Preise entsprechend angemessen zu erhöhen.<br />
4. Abrechnung nach Zeitaufwand<br />
Die PUK-Solar GmbH & Co. KG ist berechtigt, folgende Leistungen nach Zeitaufwand zu berechnen:<br />
- Mehraufwand wegen Abweichens der tatsächlichen Verhältnisse auf der Baustelle von den<br />
Grundlagen des Angebotes.<br />
- Bauseitig bedingte Wartezeiten<br />
- Fahrzeiten für die Ab- und Wiederanreise der Monteure bei nicht von PUK-Solar zu vertretenden<br />
Montageunterbrechungen.<br />
5. Geltung der VOB/B und des BGB<br />
Für das Vertragsverhältnis gilt einheitlich die VOB/B in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung<br />
und nachrangig das Werkvertragsrecht §§ 631 – 650 BGB.<br />
6. Höhere Gewalt<br />
Höhere Gewalt jeder Art, unvorhersehbare Betriebs- oder Versandstörungen, Krieg, Terrorakte,<br />
Feuerschäden, unvorhersehbare Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmängel,<br />
Streiks, Aussperrungen sowie durch Verfügung<br />
von Behörden hervorgerufene oder andere von der PUK-Solar GmbH & Co. KG nicht zu vertretende<br />
Hindernisse, welche die Herstellung oder Leistung verhindern oder unzumutbar werden<br />
lassen, befreien für die Dauer und den Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Leistung.<br />
Wird infolge der Störung die Leistung verzögert, verlängert sich die Leistungszeit um die Dauer<br />
der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.<br />
7. Zahlung<br />
Wird kein Zahlungsplan vereinbart, werden folgende Zahlungen in % der Auftragssumme fällig:<br />
- 05 % bei Vertragsabschluss,<br />
- 25 % bei Beginn der Montage vor Ort,<br />
- jeweils 10 % bei Anlieferung von jeweils 25 % des Gestellmaterials,<br />
- 20 % nach Abschluss der Modulmontage,<br />
- 10 % nach Abnahme (Schlusszahlung).<br />
Skonto wird nur dann gewährt, wenn sämtliche älteren Rechnungen bezahlt sind und die berechtigte<br />
Forderung vollständig und rechtzeitig beglichen wird. Soweit nicht anders vereinbart,<br />
beziehen sich Skontofristen auf eine Zahlung ab Rechnungsdatum.<br />
Maßgeblich für die Rechzeitigkeit einer Zahlung ist der Zahlungseingang bei der PUK-Solar<br />
GmbH & Co. KG. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers mit einer Zahlung werden alle, auch<br />
gestundete, Forderungen der PUK-Solar GmbH & Co. KG sofort fällig.<br />
Die PUK-Solar GmbH & Co. KG ist berechtigt, vom Auftraggeber eine Zahlungssicherheit in<br />
Form einer unbefristeten Bürgschaft zu verlangen, welche einen Verzicht auf die Einreden der<br />
Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB enthält.<br />
Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig<br />
festgestellte Gegenforderungen des Auftraggebers.<br />
Ebenso ist sicherzustellen, dass für Streitigkeiten aus einer solchen Bürgschaft ausschließlich<br />
das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung findet und Streitigkeiten aus der<br />
Bürgschaft in Berlin durchzuführen sind. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur bei<br />
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.<br />
8. Baustelleneinrichtung des Auftraggebers<br />
Der Auftraggeber sorgt für die erforderliche Baustelleneinrichtung bestehend aus Bautoilette,<br />
Bauzaun, Beleuchtung (soweit erforderlich), Bauwasser und Baustrom und die Bewachung der<br />
Baustelle. Die Herstellung von Zuwegungen und Erdarbeiten obliegt – soweit erforderlich –<br />
ebenfalls dem Auftraggeber.<br />
9. Beistellungen durch Auftraggeber<br />
Werden vom Auftraggeber Solarmodule oder sonstige Stoffe zur Ausführung zur Verfügung gestellt,<br />
so ist der Auftraggeber für deren Tauglichkeit verantwortlich. Nimmt die PUK-Solar GmbH<br />
& Co. KG für den Auftraggeber Solarmodule von Dritten entgegen, wird sie eine Sichtprüfung<br />
auf offenkundige Beschädigungen durchführen. Eine dem Auftraggeber ggf. gegenüber seinem<br />
Lieferanten nach § 377 HGB obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht übernimmt die PUK-<br />
Solar GmbH & Co. KG für den Auftraggeber nicht.<br />
10. Technische Änderungen, Herstellerwechsel<br />
Die PUK-Solar GmbH & Co. KG behält sich technisch notwendige oder zweckmäßige Änderungen<br />
vor, soweit diese Änderungen die Funktionstauglichkeit der Tragkonstruktion nicht mindern,<br />
dem Auftraggeber vorab mitgeteilt wurden und seine Interessen berücksichtigt wurden.<br />
Die PUK-Solar GmbH & Co. KG behält sich vor, Hersteller und Fabrikat zu wechseln, soweit diese<br />
gleichwertig sind und berechtigte Interessen des Auftraggebers nicht entgegenstehen.<br />
11. Abnahme<br />
Auf Verlangen sind in sich abgeschlossene Teile der Leistung (Modulreihe) gesondert abzunehmen.<br />
Die PUK-Solar GmbH & Co. KG ist bei nicht von ihr zu vertretender Bauunterbrechung von mehr<br />
als 12 Werktagen berechtigt, für bereits erbrachte Teilleistungen (wie z.B. Material ohne Montage,<br />
Montage von Tragsystemen ohne Modulauflage, einzelne Tische) Teilabnahme und Teilvergütung<br />
zu verlangen.<br />
12. Nachunternehmereinsatz<br />
Die PUK-Solar GmbH & Co. KG ist berechtigt, ihre Leistungen durch qualifizierte Nachunternehmer<br />
zu erbringen. § 4 Nr. 8 VOB/B findet keine Anwendung.<br />
13. Gewährleistung<br />
Ist die Leistung mangelhaft, leistet die PUK-Solar GmbH & Co. KG vorrangig durch Nachbesserung<br />
Gewähr. Auf ein Fehlschlagen kann sich der Auftraggeber erst berufen, wenn zwei Nacherfüllungsversuche<br />
ebenfalls fehlgeschlagen sind oder seit der Mangelrüge eine angemessene<br />
Frist ohne Nacherfüllungsversuch verstrichen ist.<br />
Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 5 Jahre ab Abnahme. Geringfügige<br />
Korrosionserscheinungen ohne Einfluss auf die Standsicherheit stellen keinen Mangel dar.<br />
14. Haftung<br />
Für überlassene Solarmodule und sonstige Materialien, Werkzeuge und Geräte haftet die PUK-<br />
Solar GmbH & Co. KG gem. § 690 BGB.<br />
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers – auch außervertraglicher Art – sind im Falle<br />
leicht fahrlässiger Verletzung von für die Vertragserfüllung unwesentlichen Pflichten ausgeschlossen.<br />
In den Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie<br />
vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragspflichtverletzung durch einfache Erfüllungsgehilfen<br />
ist die Haftung der PUK-Solar GmbH & Co. KG der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren<br />
typischen Durchschnittsschaden.<br />
Sämtliche in diesen Vertragsbedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht<br />
bei Personenschäden, Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit entstanden<br />
sind und Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.<br />
15. Gerichtsstand; Rechtswahl<br />
Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten ist 12057 Berlin. Die PUK-Solar GmbH & Co. KG ist<br />
jedoch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers oder am Erfüllungsort zu klagen. Es gilt ausschließlich<br />
das deutsche Recht.<br />
16. Sonstiges<br />
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Besonderen Vertragsbedingungen ganz oder teilweise<br />
unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine<br />
unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem<br />
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und wirksam ist.<br />
01/2012<br />
Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten, Nachdruck sowie jegliche elektronische Vervielfältigung<br />
nur mit unserer schriftlichen Genehmigung.<br />
Mit dem Erscheinen dieses <strong>Katalog</strong>es verlieren alle vorhergehenden Unter lagen ihre Gültigkeit!