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Besonderen Vertragsbedingungen der PUK-Solar GmbH & Co. KG<br />

für Verträge über die Errichtung von Tragkonstruktionen für Solaranlagen<br />

1. Geltung<br />

Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen sind Vertragsbestandteil aller Verträge<br />

zwischen der PUK-Solar GmbH & Co. KG und Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen<br />

Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen über die Errichtung von Tragkonstruktionen<br />

(Lieferung und Montageleistungen).<br />

Für Verträge über die reine Lieferung von Material ohne Montageleistung durch die PUK-Solar<br />

GmbH & Co. KG gelten nicht diese Vertragsbedingungen sondern die allgemeinen Liefer- und<br />

Zahlungsbedingungen der PUK-Solar GmbH & Co. KG.<br />

Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil,<br />

es sei denn, die PUK-Solar GmbH & Co. KG hat ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich<br />

zugestimmt. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.<br />

2. Angebote und Unterlagen<br />

Angebote der PUK-Solar GmbH & Co. KG sind freibleibend. Zeichnungen, Skizzen, Muster und<br />

sonstige dem Urheberrecht unterliegende Darstellungen dürfen ebenso wie Angebote Dritten<br />

nicht zugänglich gemacht werden; die PUK-Solar GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum<br />

und Urheberrecht vor. Die Abbildungen, Gewichte und Maße sind annähernd. Derartige Produktangaben<br />

sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich<br />

und schriftlich.<br />

3. Preise<br />

Maßgeblich ist der Preis gemäß unterzeichnetem Vertrag. Preise verstehen sich zuzüglich im<br />

Zeitpunkt der Rechnungslegung gültiger Umsatzsteuer.<br />

Beträgt die Zeit zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Termin für den Beginn der Ausführung<br />

vor Ort mehr als vier Monate, ist die PUK-Solar GmbH & Co. KG bei einer zwischenzeitlichen<br />

Änderung der Materialpreise für Metalle und Legierungen durch ihre Lieferanten berechtigt, die<br />

vereinbarten Preise entsprechend angemessen zu erhöhen.<br />

4. Abrechnung nach Zeitaufwand<br />

Die PUK-Solar GmbH & Co. KG ist berechtigt, folgende Leistungen nach Zeitaufwand zu berechnen:<br />

- Mehraufwand wegen Abweichens der tatsächlichen Verhältnisse auf der Baustelle von den<br />

Grundlagen des Angebotes.<br />

- Bauseitig bedingte Wartezeiten<br />

- Fahrzeiten für die Ab- und Wiederanreise der Monteure bei nicht von PUK-Solar zu vertretenden<br />

Montageunterbrechungen.<br />

5. Geltung der VOB/B und des BGB<br />

Für das Vertragsverhältnis gilt einheitlich die VOB/B in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung<br />

und nachrangig das Werkvertragsrecht §§ 631 – 650 BGB.<br />

6. Höhere Gewalt<br />

Höhere Gewalt jeder Art, unvorhersehbare Betriebs- oder Versandstörungen, Krieg, Terrorakte,<br />

Feuerschäden, unvorhersehbare Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmängel,<br />

Streiks, Aussperrungen sowie durch Verfügung<br />

von Behörden hervorgerufene oder andere von der PUK-Solar GmbH & Co. KG nicht zu vertretende<br />

Hindernisse, welche die Herstellung oder Leistung verhindern oder unzumutbar werden<br />

lassen, befreien für die Dauer und den Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Leistung.<br />

Wird infolge der Störung die Leistung verzögert, verlängert sich die Leistungszeit um die Dauer<br />

der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.<br />

7. Zahlung<br />

Wird kein Zahlungsplan vereinbart, werden folgende Zahlungen in % der Auftragssumme fällig:<br />

- 05 % bei Vertragsabschluss,<br />

- 25 % bei Beginn der Montage vor Ort,<br />

- jeweils 10 % bei Anlieferung von jeweils 25 % des Gestellmaterials,<br />

- 20 % nach Abschluss der Modulmontage,<br />

- 10 % nach Abnahme (Schlusszahlung).<br />

Skonto wird nur dann gewährt, wenn sämtliche älteren Rechnungen bezahlt sind und die berechtigte<br />

Forderung vollständig und rechtzeitig beglichen wird. Soweit nicht anders vereinbart,<br />

beziehen sich Skontofristen auf eine Zahlung ab Rechnungsdatum.<br />

Maßgeblich für die Rechzeitigkeit einer Zahlung ist der Zahlungseingang bei der PUK-Solar<br />

GmbH & Co. KG. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers mit einer Zahlung werden alle, auch<br />

gestundete, Forderungen der PUK-Solar GmbH & Co. KG sofort fällig.<br />

Die PUK-Solar GmbH & Co. KG ist berechtigt, vom Auftraggeber eine Zahlungssicherheit in<br />

Form einer unbefristeten Bürgschaft zu verlangen, welche einen Verzicht auf die Einreden der<br />

Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB enthält.<br />

Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig<br />

festgestellte Gegenforderungen des Auftraggebers.<br />

Ebenso ist sicherzustellen, dass für Streitigkeiten aus einer solchen Bürgschaft ausschließlich<br />

das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung findet und Streitigkeiten aus der<br />

Bürgschaft in Berlin durchzuführen sind. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur bei<br />

unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.<br />

8. Baustelleneinrichtung des Auftraggebers<br />

Der Auftraggeber sorgt für die erforderliche Baustelleneinrichtung bestehend aus Bautoilette,<br />

Bauzaun, Beleuchtung (soweit erforderlich), Bauwasser und Baustrom und die Bewachung der<br />

Baustelle. Die Herstellung von Zuwegungen und Erdarbeiten obliegt – soweit erforderlich –<br />

ebenfalls dem Auftraggeber.<br />

9. Beistellungen durch Auftraggeber<br />

Werden vom Auftraggeber Solarmodule oder sonstige Stoffe zur Ausführung zur Verfügung gestellt,<br />

so ist der Auftraggeber für deren Tauglichkeit verantwortlich. Nimmt die PUK-Solar GmbH<br />

& Co. KG für den Auftraggeber Solarmodule von Dritten entgegen, wird sie eine Sichtprüfung<br />

auf offenkundige Beschädigungen durchführen. Eine dem Auftraggeber ggf. gegenüber seinem<br />

Lieferanten nach § 377 HGB obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht übernimmt die PUK-<br />

Solar GmbH & Co. KG für den Auftraggeber nicht.<br />

10. Technische Änderungen, Herstellerwechsel<br />

Die PUK-Solar GmbH & Co. KG behält sich technisch notwendige oder zweckmäßige Änderungen<br />

vor, soweit diese Änderungen die Funktionstauglichkeit der Tragkonstruktion nicht mindern,<br />

dem Auftraggeber vorab mitgeteilt wurden und seine Interessen berücksichtigt wurden.<br />

Die PUK-Solar GmbH & Co. KG behält sich vor, Hersteller und Fabrikat zu wechseln, soweit diese<br />

gleichwertig sind und berechtigte Interessen des Auftraggebers nicht entgegenstehen.<br />

11. Abnahme<br />

Auf Verlangen sind in sich abgeschlossene Teile der Leistung (Modulreihe) gesondert abzunehmen.<br />

Die PUK-Solar GmbH & Co. KG ist bei nicht von ihr zu vertretender Bauunterbrechung von mehr<br />

als 12 Werktagen berechtigt, für bereits erbrachte Teilleistungen (wie z.B. Material ohne Montage,<br />

Montage von Tragsystemen ohne Modulauflage, einzelne Tische) Teilabnahme und Teilvergütung<br />

zu verlangen.<br />

12. Nachunternehmereinsatz<br />

Die PUK-Solar GmbH & Co. KG ist berechtigt, ihre Leistungen durch qualifizierte Nachunternehmer<br />

zu erbringen. § 4 Nr. 8 VOB/B findet keine Anwendung.<br />

13. Gewährleistung<br />

Ist die Leistung mangelhaft, leistet die PUK-Solar GmbH & Co. KG vorrangig durch Nachbesserung<br />

Gewähr. Auf ein Fehlschlagen kann sich der Auftraggeber erst berufen, wenn zwei Nacherfüllungsversuche<br />

ebenfalls fehlgeschlagen sind oder seit der Mangelrüge eine angemessene<br />

Frist ohne Nacherfüllungsversuch verstrichen ist.<br />

Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 5 Jahre ab Abnahme. Geringfügige<br />

Korrosionserscheinungen ohne Einfluss auf die Standsicherheit stellen keinen Mangel dar.<br />

14. Haftung<br />

Für überlassene Solarmodule und sonstige Materialien, Werkzeuge und Geräte haftet die PUK-<br />

Solar GmbH & Co. KG gem. § 690 BGB.<br />

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers – auch außervertraglicher Art – sind im Falle<br />

leicht fahrlässiger Verletzung von für die Vertragserfüllung unwesentlichen Pflichten ausgeschlossen.<br />

In den Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie<br />

vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragspflichtverletzung durch einfache Erfüllungsgehilfen<br />

ist die Haftung der PUK-Solar GmbH & Co. KG der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren<br />

typischen Durchschnittsschaden.<br />

Sämtliche in diesen Vertragsbedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht<br />

bei Personenschäden, Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit entstanden<br />

sind und Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.<br />

15. Gerichtsstand; Rechtswahl<br />

Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten ist 12057 Berlin. Die PUK-Solar GmbH & Co. KG ist<br />

jedoch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers oder am Erfüllungsort zu klagen. Es gilt ausschließlich<br />

das deutsche Recht.<br />

16. Sonstiges<br />

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Besonderen Vertragsbedingungen ganz oder teilweise<br />

unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine<br />

unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem<br />

wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und wirksam ist.<br />

01/2012<br />

Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten, Nachdruck sowie jegliche elektronische Vervielfältigung<br />

nur mit unserer schriftlichen Genehmigung.<br />

Mit dem Erscheinen dieses <strong>Katalog</strong>es verlieren alle vorhergehenden Unter lagen ihre Gültigkeit!

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