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PUK-SOLARLINE<br />
MONTAGESYSTEME FÜR FREIFLÄCHENANLAGEN
Freiflächenanlagen<br />
PUK-Solarline<br />
PUK-SOLAR GMBH & CO. KG<br />
Nobelstraße 45-55<br />
12057 Berlin<br />
Deutschland<br />
Fon: +49 (0) 30 - 682 83 - 01<br />
Fax: +49 (0) 30 - 682 83 - 2 84<br />
info@puksolar.com<br />
www.puksolar.com<br />
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<br />
Weitere Informationen über Montagesysteme<br />
für Dachanlagen erhalten Sie auf unserer<br />
Website www.puksolar.com<br />
IHRE ANSPRECHPARTNER<br />
Harald Dahlmann<br />
Produktmanager<br />
Fon: +49 (0) 30 - 6 82 83 - 2 41<br />
Fax: +49 (0) 30 - 6 82 83 - 2 50<br />
Mobil: +49 (0) 1 60 - 97 27 03 20<br />
harald.dahlmann@puksolar.com<br />
Stephan Hippel<br />
Entwicklung / Konstruktion<br />
Fon: +49 (0) 30 - 6 82 83 - 2 99<br />
Fax: +49 (0) 30 - 6 82 83 - 2 50<br />
Mobil: +49 (0) 1 60 - 4 76 63 76<br />
stephan.hippel@puksolar.com<br />
Michael Haase<br />
Innendienst<br />
Fon: +49 (0) 30 - 6 82 83 - 2 95<br />
Fax: +49 (0) 30 - 6 82 83 - 2 50<br />
Mobil: +49 (0) 1 75 - 2 29 97 79<br />
michael.haase@puksolar.com<br />
Dietmar Tokar<br />
Bauleiter<br />
Fon: +49 (0) 30 - 6 82 83 - 2 41<br />
Fax: +49 (0) 30 - 6 82 83 - 2 50<br />
Mobil: +49 (0) 1 51 - 42 63 84 65<br />
dietmar.tokar@puksolar.com
Freiflächenanlagen<br />
PUK-Solarline<br />
Lauenförde<br />
Das Montagesystem für Untergestelle von Photovoltaik- Anlagen basiert auf dem<br />
Einsatz diverser Standardmontageprofile. Die Einfachheit im Zusammenwirken<br />
der Profile bis hin zur Modulklemmung, die Funktionalität und die flexible Einsetzbarkeit<br />
sind die Bedingungen für die schnell erkennbare Montagefreundlichkeit<br />
unseres Systems.<br />
Nach vorgegebenen Parametern für die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage<br />
bieten wir Lösungen, die statisch fundiert und zugleich preisoptimiert sind.<br />
REFERENZOBJEKTE<br />
DEUTSCHLAND<br />
BULGARIEN<br />
ITALIEN<br />
Adelebsen<br />
10,0 MWp<br />
Diethensdorf<br />
1,0 MWp<br />
Kluis<br />
3,5 MWp<br />
Seifersbach<br />
1,0 MWp<br />
Straldja<br />
1,0 MWp<br />
Abruzzo, Latina<br />
6,9 MWp<br />
Ahlhorn<br />
33,0 MWp<br />
Eberswalde<br />
1,9 MWp<br />
Kreuzebra<br />
1,3 MWp<br />
Stetten<br />
0,3 MWp<br />
TSCHECHIEN<br />
Anagni, Ripi<br />
7,0 MWp<br />
Barby<br />
4,3 MWp<br />
Ellrich<br />
1,9 MWp<br />
Lauenförde<br />
2,1 MWp<br />
Tietelsen<br />
4,4 MWp<br />
Suchdol<br />
1,0 MWp<br />
Paciano<br />
1,0 MWp<br />
Bellenberg<br />
0,5 MWp<br />
Falkenberg<br />
0,2 MWp<br />
Mellinghausen<br />
1,3 MWp<br />
Vierraden<br />
6,4 MWp<br />
Varnsdorf<br />
1,5 MWp<br />
Servigliano<br />
1,0 MWp<br />
Bernburg<br />
3,7 MWp<br />
Fürstenwalde<br />
3,5 MWp<br />
Merseburg<br />
4,0 MWp<br />
Wismar<br />
1,0 MWp<br />
Büren<br />
1,4 MWp<br />
Gotha<br />
6,0 MWp<br />
Neuenhagen<br />
0,5 MWp<br />
Wittgensdorf<br />
3,3 MWp<br />
Chemnitz<br />
0,5 MWp<br />
Heidenau<br />
1,7 MWp<br />
Rathenow<br />
2,2 MWp<br />
Zernitz-Lohm<br />
2,7 MWp<br />
Demmin<br />
1,4 MWp<br />
Hirschfelde<br />
2,4 MWp<br />
Rügen<br />
2,1 MWp<br />
3
Freiflächenanlagen<br />
PUK-Solarline<br />
DAS UNTERNEHMEN<br />
Die PUK-WERKE KG Berlin sind ein unabhängiges Privatunternehmen in bester<br />
Tradition des deutschen Mittelstandes, das auf eine 70-jährige erfolgreiche Unternehmensgeschichte<br />
zurückblicken kann.<br />
PUK verfügt über jahrzehntelange Erfahrungen bei der Entwicklung, Produktion<br />
und Montage von Kabeltragsystemen. Bis heute hat sich die Produktpalette ständig<br />
verbessert und erweitert.<br />
Die Lieferung und Montage von Kabeltrag- und Unterflursystemen sind das Kerngeschäft<br />
des Unternehmens auf Baustellen im In- und Ausland.<br />
Ebenso erfolgreich ist PUK mit der jüngsten Produktgruppe, dem Montagesystem<br />
für Untergestelle von Photovoltaikanlagen – „PUK – Solarline“.<br />
Nach intensiver Entwicklungszeit war das System Ende 2009 marktreif und ist<br />
seitdem auf vielen Freiflächenanlagen in Deutschland, Tschechien und Italien eingesetzt<br />
worden.<br />
Die PUK-Solar KG bietet mit PUK-Solarline ein Montagesystem an, das statisch<br />
optimiert und geprüft, einfach in seinem Aufbau, preiswert und montagefreundlich<br />
ist. Es ist aus eigener Produktion, mit Montage und kann für alle Modultypen eingesetzt<br />
werden. Ein entscheidender Vorteil der Abwicklung von Projekten ist, dass<br />
von der Planung bis zur Realisierung alle Arbeiten in einer Hand liegen.<br />
Das Leistungsspektrum reicht von der Fundamentierung, über die Lieferung und<br />
den Aufbau der Gestelle bis hin zur Montage der Module.<br />
Für jede PV-Anlage wird gemäß der Aufgabenstellung der Aufbau der Konstruktion<br />
berechnet und ein individuelles Angebot erarbeitet.<br />
Im Datenblatt für die Konstruktionsplanung werden zunächst alle wichtigen anlagenspezifischen<br />
Kennwerte des Projektes erfasst.<br />
Anhand dieser Informationen wird mit dem Bemessungsprogramm PUK-SolarWare<br />
die optimale Variante der Unterkonstruktion für die PV-Anlage dimensioniert.<br />
Die Berechnung liefert den statischen Nachweis für die Konstruktion, basierend<br />
auf den Forderungen der DIN 1055 und des Eurocodes, sowie das Ergebnis der<br />
optimalen Variante der Unterkonstruktion.<br />
Alle Teile werden in eigenen Produktionshallen hergestellt, entweder in Berlin oder<br />
im Zweigwerk Schönecken in Rheinland-Pfalz.<br />
Die Stützprofile, Quer- und Längsträger, Diagonalaussteifungen und Anschlussteile<br />
sind grundsätzlich aus Stahl. Anschließend erfolgt die Feuerverzinkung nach<br />
dem Tauchverfahren. Die notwendige lange Lebensdauer der Anlagen von mindestens<br />
25 Jahren wird damit gesichert.<br />
Mit unserem Team und Know How sind wir jederzeit in der Lage, auf marktspezifische<br />
Herausforderungen und Entwicklungen schnell und zuverlässig zu reagieren.<br />
Die Jahrzehnte lange Erfahrung<br />
- bei der Lösung technischer Anforderungen,<br />
- Lieferung großer Materialmengen,<br />
- Montage komplexer Systeme,<br />
- kurzfristigen Fertigung aller notwendigen Bauteile sowie<br />
- den dazugehörigen Ingenieurleistungen,<br />
ist ein zusätzlicher Garant für die Bewältigung der Aufgaben bei der Realisierung<br />
großer Solarparks.<br />
Das PUK-Solarline Montagesystem ist für alle Modultypen geeignet, ob kristalline<br />
Module mit Rahmen, Dünnschicht-Glas-Module oder große Full-Size Module mit<br />
aufgeklebten Back Rails. Jedes Gestell wird den Modulabmessungen und den<br />
gewünschten Tischgrößen individuell angepasst und statisch bemessen.<br />
Das Montagesystem PUK-Solarline ist geprüft und zertifiziert nach der gültigen<br />
TÜV-Specifikation für PV Mounting Systeme. Neue Erkenntnisse auf dem Gebiet<br />
der Photovoltaik-Technik werden ständig in das Bemessungsprogramm eingearbeitet.<br />
Wir planen und berechnen die Unterkonstruktionen, schaffen alle Voraussetzungen<br />
für eine zügige Vorbereitung und ein reibungsloses Baugeschehen, und<br />
sichern eine sachkundige und fachmännische Betreuung vor Ort.<br />
Bisher hat PUK Unterkonstruktionen für über 100 Megawatt installierte Leistung<br />
geliefert und montiert. Neben Projekten in Deutschland wird die PUK-SOLAR KG<br />
auch zukünftig dazu beitragen, Photovoltaik-Anlagen in Europa und auch darüber<br />
hinaus zu realisieren.<br />
4
Freiflächenanlagen<br />
PUK-Solarline<br />
PHOTOVOLTAIK – HEUTE<br />
Bedingt durch die Verlängerung der Richtlinien aus dem EEG, ergibt sich für die<br />
Solarbranche in Deutschland eine gesicherte Zukunft.<br />
In Deutschland wurde 2011 circa 8,0 GWp (Gigawatt Peak) Photovoltaik-Leistung<br />
installiert, doppelt so viel wie im Jahr 2009, das entspricht mehr als 50% der<br />
weltweiten PV-Leistung.<br />
Die Bereitschaft bei kommunalen Betrieben und privaten Investoren, auf<br />
brachliegenden Landwirtschafts- und Industrieflächen, auf Deponien oder<br />
militärischen Konversionsflächen PV-Anlagen zu errichten, steigt stetig.<br />
Der Anteil an Freiflächen und großen Dachanlagen nimmt zu und die Errichtung<br />
von PV-Anlagen für die eigene Nutzung oder Verpachtung von Nutzflächen bleibt<br />
weiter interessant.<br />
Unsere modulunabhängigen Systemvarianten basieren auf der Grundlage der<br />
anlagenspezifischen Kennwerte (Ort, Fundament, Modulreihen, Tisch größe usw.)<br />
und der Berechnung unserer Systemstatik.<br />
Wir verwenden überwiegend feuerverzinkte Stahl profile aus unserem bewährten<br />
Standardprogramm.<br />
Unser Leistungsspektrum reicht von der Fundamentierung, über Lieferung<br />
und Aufbau der Gestelle bis hin zur Montage der Module. Für jede PV-Anlage<br />
erarbeiten wir gemäß der Auf gabenstellung ein individuelles Angebot.<br />
Unser Montagesystem PUK-Solarline ist geprüft und zertifiziert nach der TÜV<br />
Spec. TZE/2.572.11.<br />
PUK-SOLARLINE<br />
Aus den jahrzehntelangen Erfahrungen in der Aus stattung von konventionellen<br />
Kraftwerken und den daraus resultierenden technischen Anforderungen, sind wir<br />
erfahren in der Lieferung großer Material mengen, Montage komplexer Systeme,<br />
der kurz fristigen Fertigung aller notwendigen Bauteile, sowie den dazu gehörigen<br />
Ingenieurleistungen. Dieses Know How übertragen wir auf unsere Produktgruppe<br />
PUK-Solarline.<br />
Der PUK-Solarline-<strong>Katalog</strong> gibt Projektierern und Systemanbietern eine ge sicherte<br />
Entscheidungshilfe, das geeignete Montagesystem für Untergestelle von<br />
Photovoltaik-Anlagen auszuwählen. Er bietet Systemlösungen für Freiflächenanlagen,<br />
für ein-, zwei- oder mehr reihige Modullagen in 1- oder 2- Stützvarianten bei<br />
Freiflächenanlagen.<br />
Unsere Bauausführungen sind für alle Varianten der Fundamentierung einsetzbar.<br />
Das gilt für die Rammung, das Eindrehen von Erdankern und die Installation auf<br />
Betonfundamenten.<br />
Mit der PUK-Solarline bieten wir ein Montagesystem an, das<br />
1. einfach in seinem Aufbau,<br />
2. statisch optimiert und<br />
3. preiswert und montagefreundlich ist.<br />
DIE PUK-SOLAR KG IST MITGLIED IM BUNDESVERBAND SOLARWIRTSCHAFT.<br />
5
Freiflächenanlagen<br />
Systemstatik<br />
PUK-SOFTWARE<br />
Mit dem Bemessungsprogramm PUK-SolarWare SW 10.6 dimensionieren wir die<br />
optimale Variante der Unterkonstruktion für jede PV-Anlage.<br />
Mit nur vier Eingabeschritten wird der minimale Material- und Montageeinsatz<br />
ermittelt.<br />
Die PUK-SolarWare SW 10.6 liefert den statischen Nachweis für die Konstruktionen,<br />
basierend auf den Forderungen der DIN 1055, der Eurocodes, der DIN 18800<br />
und den eigenen Windlastversuchen. Diese Statik besitzt in allen Ländern Europas<br />
Gültigkeit, da die dortigen unterschiedlichen Wind- und Schneelastkennwerte<br />
berücksichtigt werden.<br />
Die Ergebnisse unseres Bemessungsprogramms liefern die Informationen zu<br />
den optimierten Profilen und Stützabständen, darüber werden die erforderlichen<br />
Belastungen bzw. Auflagelasten ermittelt.<br />
Mit der PUK-SolarWare SW 10.6 erhält der Projektierer die notwendige Sicherheit,<br />
dass ein statisch geprüftes und wirtschaftlich optimiertes Montagesystem ausgewählt<br />
wurde.<br />
3. Schritt: Module und Modulanordnung<br />
1. Schritt: Projektdaten<br />
4. Schritt: Auswahl der Gestellvariante<br />
2. Schritt: Geographische Lage<br />
Ausgabeprotokoll<br />
6
Freiflächenanlagen<br />
Montage<br />
MONTAGELEISTUNG<br />
Fundamentierung, Anlieferung und Aufbau der Gestelle und Montage der Module an verschiedenen Beispielen.<br />
1. Rammung der Stützprofile<br />
2. Montage der Querträger und Diagonalen<br />
Das Einbringen der Profile in den Boden erfolgt mit Hydraulik-Rammen. Je nach<br />
Bodenklasse werden die Pfosten ca. 1,5 bis 2,0 Meter tief in die Erde gerammt.<br />
Bei der Montage der Querträger mittels Verschraubung in den Langlochreihen der<br />
Profile wird die erforderliche Tischneigung fixiert. Mit Diagonalen wird der Stützrahmen<br />
versteift.<br />
3. Montage der Längsträger<br />
4. Montage der Module<br />
Die montierten Längsträger auf den Querträgern geben dem Tisch seine statisch<br />
berechnete Festigkeit. Mit speziellen Anschlusswinkeln werden Längs- und Querträger<br />
miteinander verschraubt.<br />
Die Module werden direkt auf die Längsträger mit zugelassenen Modulklemmen<br />
montiert. Die Befestigungspunkte auf den Längsträgern sind je nach Modulbreite<br />
schon vorgelocht.<br />
Zum Lieferumfang gehören natürlich detaillierte Montageanleitungen und -hinweise.<br />
7
Freiflächenanlagen<br />
Rammung<br />
Die Fundamentierung des Gestells erfolgt durch das<br />
Rammen der Stützen (KHU 60 - Profile) in den Boden.<br />
Mit den PUK – eigenen hydraulischen Rammen<br />
werden die Stützprofile millimetergenau in die Erde<br />
gerammt.<br />
Die Rammtiefe liegt zwischen 1,5 und 2,0 m. Die<br />
genaue Rammtiefe wird durch Proberammungen mit<br />
Auszugsversuchen ermittelt. Die gemessenen Zugwerte<br />
werden mit den statisch berechneten Lastwerten<br />
verglichen. Durch diesen Abgleich kann dann die<br />
Rammtiefe festgelegt werden.<br />
Ein Bodengutachten ist für die Rammtiefenbetrachtung<br />
hilfreich, aber nicht zwingend notwendig.<br />
Rammfähig sind die Böden der Bodenklassen 3<br />
bis 4. Kleine Steine und geschredderter Bauschutt<br />
bis zu einer Korngröße von 60 mm sind kein Hindernis<br />
für das Rammen.<br />
Ist der Boden nicht fest genug und die Auszugswerte<br />
zu niedrig, können durch Schrägrammungen und<br />
Verschrauben der Schrägprofile mit der hinteren<br />
Stütze diese Werte verdreifacht werden, so dass die<br />
Standsicherheit des Gestells wieder gegeben ist.<br />
8
Freiflächenanlagen<br />
Betonbefestigung<br />
Sind die Steine zu groß oder der Boden felsig, muss gebohrt werden.<br />
Anschließend wird der Pfosten einbetoniert.<br />
Auf glatten Betonflächen mit entsprechender Betongüte werden die Stützen aufgedübelt.<br />
Ist die Betongüte nicht ausreichend bzw. die Oberfläche rissig und porös und die<br />
Betonfläche nur bis 30 cm dick, wird mit schwerem Baugerät ein Loch in den<br />
Beton gemeißelt. Durch dieses Loch wird die Stütze in den darunter befindlichen<br />
Boden gerammt.<br />
9
Freiflächenanlagen<br />
Technische Informationen<br />
KORROSIONSSCHUTZ<br />
Da Solartragsysteme nur im Außenbereich eingesetzt werden, bietet die<br />
PUK-WERKE KG ausschließlich Stahlteile, verzinkt nach dem Tauchverfahren<br />
(DIN EN ISO 1461), an.<br />
POTENTIALAUSGLEICH<br />
Bei den Verbindungen der Längsprofile ist der Potential ausgleich mit den zu<br />
verwendenden Ver bindern gewährleistet. Der Nachweis für den individuellen<br />
Anwendungsfall kann gegeben werden.<br />
FEUERVERZINKUNG NACH DEM TAUCHVERFAHREN<br />
(DIN EN ISO 1461)<br />
Nach DIN EN ISO 1461 beträgt die mittlere örtliche Schichtdicke mindestens<br />
45 μm für Mat.dicken < 1,5 mm<br />
55 μm für Mat.dicken ≥ 1,5 bis ≤ 3,0 mm<br />
70 μm für Mat.dicken > 3,0 bis ≤ 6,0 mm<br />
Befestigungszubehör kann gegebenenfalls in Edelstahl oder Aluminium ausgeführt<br />
werden.<br />
BLITZSCHUTZ<br />
Die PV-Freiflächenanlagen sind durch Blitzschutzsysteme zu sichern.<br />
BAUGRUND<br />
Die Fundamentierung kann durch Rammung von Stützprofilen, Eindrehen von<br />
Erdankern oder Einsatz von Betonfundamenten erfolgen. Für die Berechnung<br />
der Fundamente bzw. die Fest legung der Rammtiefe sind Bodengutachten bzw.<br />
Proberammungen und Auszugsversuche erforderlich.<br />
KONTAKTKORROSION<br />
Grundsätzlich sind Isolierungsmaßnahmen nicht erforderlich, es sei denn die<br />
Oberflächen der sich berührenden Bauteile sind annähernd gleich groß.<br />
Folgende Kombinationen sind daher unkritisch:<br />
- Edelstahlbefestigungsmaterial (z. B. Schraube) / verzinktes Bauteil<br />
- Edelstahlbefestigungsmaterial / Modulklemme aus Aluminium<br />
- Verzinktes Bauteil (Träger) / Modulklemme aus Aluminium<br />
Kritische Bauteilkombinationen werden durch unsere Ingenieure geprüft und auf<br />
den verbindlichen Montagezeichnungen gekennzeichnet.<br />
SCHRAUBVERBINDUNGEN<br />
Schraubverbindungen im Außenbereich unterliegen dynamischen Belastungen<br />
(z. B. durch Wind).<br />
Die Einhaltung der Anziehdrehmomente (gem. Tabelle 1) ist in diesem Zusammenhang<br />
unbedingt sicher zustellen.<br />
Gewinde<br />
Stahl verzinkt<br />
F (4.6)<br />
Material<br />
Stahl verzinkt<br />
F (8.8)<br />
Edelstahl (μ=0,14)<br />
E (A2-70) / E4 (A4-70)<br />
M 6 3,5 11,3 7,4<br />
M 8 8,4 27,3 17,8<br />
M 10 17 54 36<br />
M 12 29 93 62<br />
Tabelle 1: Anziehdrehmomente [Nm] – unverbindliche Richtwerte gemäß<br />
VDI 2230<br />
10
SYSTEM<br />
VARIANTEN
Freiflächenanlagen<br />
2-Stützensysteme<br />
Module, Kristallin, Standardgröße, 2-reihig, vertikal<br />
Module, Kristallin, Standardgröße, 2-reihig, vertikal<br />
12
Freiflächenanlagen<br />
2-Stützensysteme<br />
13
Freiflächenanlagen<br />
2-Stützensysteme<br />
Module, Kristallin, 2 x 1 m, 2-reihig, vertikal<br />
Module, Kristallin, 2 x 1 m, 2-reihig, vertikal<br />
14
Freiflächenanlagen<br />
2-Stützensysteme<br />
15
Freiflächenanlagen<br />
2-Stützensysteme<br />
Module, Dünnschicht, First Solar, 5-reihig, horizontal<br />
Module, Dünnschicht, First Solar, 5-reihig, horizontal<br />
16
Freiflächenanlagen<br />
2-Stützensysteme<br />
17
Freiflächenanlagen<br />
2-Stützensysteme<br />
Module, Kristallin, Standardgröße, 3-reihig, horizontal<br />
Module, Kristallin, Standardgröße, 3-reihig, horizontal<br />
18
Freiflächenanlagen<br />
2-Stützensysteme<br />
19
Freiflächenanlagen<br />
2-Stützensysteme<br />
Module, Dünnschicht, gerahmt, 3-reihig, vertikal<br />
Module, Dünnschicht, gerahmt, 3-reihig, vertikal<br />
20
Freiflächenanlagen<br />
2-Stützensysteme<br />
21
Freiflächenanlagen<br />
2-Stützensysteme<br />
Module, Dünnschicht mit Back Rails, 2,6 x 1,1 m, 2-reihig, vertikal<br />
Module, Dünnschicht mit Back Rails, 2,6 x 1,1 m, 2-reihig, vertikal<br />
22
Freiflächenanlagen<br />
2-Stützensysteme<br />
23
Freiflächenanlagen<br />
2-Stützensysteme<br />
Module, Dünnschicht mit Back Rails, 2,6 x 2,2 m, 2-reihig, vertikal<br />
Module, Dünnschicht mit Back Rails, 2,6 x 2,2 m, 2-reihig, vertikal<br />
24
Freiflächenanlagen<br />
2-Stützensysteme<br />
25
Freiflächenanlagen<br />
2-Stützensysteme<br />
Module, Dünnschicht mit Back Rails, 1,3 x 1,1 m, 3-reihig, vertikal<br />
Module, Dünnschicht mit Back Rails, 1,3 x 1,1 m, 3-reihig, vertikal<br />
26
Freiflächenanlagen<br />
2-Stützensysteme<br />
27
Freiflächenanlagen<br />
1-Stützensysteme<br />
Module, Kristallin, Standardgröße, 2-reihig, vertikal<br />
Module, Kristallin, Standardgröße, 2-reihig, vertikal<br />
28
Freiflächenanlagen<br />
1-Stützensysteme<br />
29
Freiflächenanlagen<br />
1-Stützensysteme<br />
Module, Dünnschicht, 1,3 x 1,1 m, 1-reihig, vertikal<br />
Module, Dünnschicht, 1,3 x 1,1 m, 1-reihig, vertikal<br />
30
Freiflächenanlagen<br />
1-Stützensysteme<br />
31
Freiflächenanlagen<br />
Modulklemmen<br />
Modulmittelklemme für gerahmte Module (MMK-G)<br />
Modulendklemme für gerahmte Module (MEK-G)<br />
Modulmittelklemme für Dünnschichtmodule (MMK-RL FS)<br />
Modulendklemme für Dünnschichtmodule (MEK-RL FS)<br />
32
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der PUK-Solar GmbH & Co. KG<br />
General trade conditions / Conditions générales of the PUK-Solar GmbH & Co. KG<br />
Geltung<br />
Die nachfolgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Vertragsbestandteil aller reinen<br />
Lieferverträge (ohne Montageleistungen) der Verkäuferin mit Unternehmen, juristischen Personen<br />
des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Dies gilt für Folgegeschäfte<br />
und auch dann, wenn in einem Folgegeschäft keine ausdrückliche Einbeziehung vereinbart<br />
wird. Für Verträge, die neben der Lieferung auch Montageleistungen umfassen, gelten allein<br />
die „Besonderen Vertragsbedingungen für Verträge über die Errichtung von Tragkonstruktionen<br />
für Solaranlagen“. Etwaige vorhandene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden<br />
nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Verkäuferin hat ihnen im Einzelfall ausdrücklich und<br />
schriftlich zugestimmt. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.<br />
Angebote und Unterlagen<br />
Angebote und <strong>Katalog</strong>angaben der Verkäuferin sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit<br />
freibleibend. Aufträge des Käufers werden durch schriftliche oder ausgedruckte<br />
Bestätigung der Verkäuferin (auch Rechnung oder Lieferschein) verbindlich.<br />
Zeichnungen, Skizzen, Muster und sonstige dem Urheberrecht unterliegende Darstellungen dürfen<br />
ebenso wie Angebote Dritten nicht zugänglich gemacht werden; die Verkäuferin behält sich<br />
das Eigentum und Urheberrecht vor. Die gezeigten Abbildungen, angegebenen Gewichte und<br />
Maße sind annähernd. Derartige Angaben sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die<br />
Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich. Änderungen bleiben vorbehalten.<br />
Preise<br />
Maßgeblich ist der Preis gemäß Auftragsbestätigung. Ohne besondere Vereinbarung werden die<br />
zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Listenpreise berechnet. Preise verstehen sich<br />
zuzüglich Umsatzsteuer und ab Werk oder Auslieferungslager (nach Wahl der Verkäuferin).<br />
Beträgt die vereinbarte Lieferfrist mehr als vier Monate, ist die Verkäuferin bei einer Änderung<br />
der Materialpreise für Metalle und Legierungen durch ihre Lieferanten zwischen Vertragsschluss<br />
und Lieferung berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend angemessen zu erhöhen. Die<br />
Ansprüche wegen Störung der Geschäftsgrundlage bleiben hiervon unberührt.<br />
Die Standardverpackung der Verkäuferin für nationalen LKW-Versand ist in den Preisen enthalten.<br />
Darüber hinausgehende Verpackung - z.B. seemäßige – wird zu Selbstkosten in Rechnung<br />
gestellt, jedoch nicht zurückgenommen.<br />
Lieferung<br />
Erfüllungsort ist das Werk bzw. Auslieferungslager der Verkäuferin. Im Falle der Abholung durch<br />
den Käufer mit der Bereitstellung, im Falle der Versendung mit Übergabe an den Spediteur oder<br />
Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder Lagers, geht die Gefahr auf den<br />
Käufer über. Verzögert sich der Versand aus Gründen, den die Verkäuferin nicht zu vertreten hat,<br />
geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald ihm Versandbereitschaft angezeigt wurde.<br />
Feste Lieferfristen bestehen nicht. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Verkäuferin schriftlich<br />
verbindliche Lieferfristen garantiert. Die Lieferfristen beginnen im Zweifel mit dem Datum unserer<br />
Auftragsbestätigung. Sie gelten vorbehaltlich richtiger sowie rechtzeitiger Selbstbelieferung.<br />
Als Tag der Lieferung gilt der Tag, an dem die Ware das Werk bzw. Auslieferungslager der Verkäuferin<br />
verlässt. Ist eine Lieferung durch einen Umstand aus dem Risikobereich des Käufers<br />
unmöglich oder unzumutbar, verlängert sich die Lieferzeit um<br />
die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Gleiches gilt, soweit der<br />
Verkäuferin ein Zurückbehaltungsrecht zusteht.<br />
Höhere Gewalt<br />
Höhere Gewalt jeder Art, unvorhersehbare Betriebs-, Verkehrs- oder Versandstörungen, Krieg,<br />
Terrorakte, Feuerschäden, unvorhersehbare Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmängel,<br />
Streiks, Aussperrungen sowie durch Verfügung von Behörden hervorgerufene oder<br />
andere von der Verkäuferin nicht zu vertretende Hindernisse, welche die Herstellung oder Lieferung<br />
verhindern oder unzumutbar werden lassen, befreien für die Dauer und den Umfang der<br />
Störung von der Verpflichtung zur Lieferung. Wird infolge der Störung die Lieferung verzögert,<br />
verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.<br />
Rücklieferungen<br />
Ein Anspruch auf Rücknahme nicht benötigter Ware durch die Verkäuferin besteht nicht. Aktuelle<br />
<strong>Katalog</strong>ware in wiederverkaufsfähigem, einwandfreiem Zustand kann nach vorheriger Absprache<br />
binnen 3 Monaten nach Lieferung bei frachtfreier Anlieferung frei Werk bzw. Niederlassung<br />
zurückgenommen werden.<br />
Die Vergütung erfolgt unter Abzug der Verwaltungs- und Vertriebskosten.<br />
Eventuell erforderliche Kosten der Nachbesserung und Neuverpackung werden nach Aufwand<br />
in Abzug gebracht. Kabelschellen und sonstige Kleinteile werden nur in unangebrochenen Verpackungseinheiten<br />
zurückgenommen. Rücklieferungen von Materialien in Sonderausführung<br />
werden nicht angenommen.<br />
Zahlung<br />
Mangels besonderer Vereinbarung werden folgende Zahlungen fällig:<br />
- ein Drittel bei Vertragsschluss<br />
- ein Drittel bei Versandbereitschaft<br />
- ein Drittel bei Lieferung.<br />
Skonto wird nur dann gewährt, wenn sämtliche älteren Rechnungen beglichen sind und die<br />
berechtigte Forderung vollständig und rechtzeitig beglichen wird.<br />
Soweit nicht anders vereinbart, beziehen sich Skontofristen auf eine Zahlung ab Rechnungsdatum.<br />
Maßgeblich für die Rechzeitigkeit einer Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Verkäuferin.<br />
Bei Zahlungsverzug des Käufers mit einer Zahlung werden alle, auch gestundete, Forderungen<br />
des Verkäufers sofort fällig. Im Verzugsfalle ist die Verkäuferin berechtigt, die gesetzlichen<br />
Verzugszinsen zu berechnen.<br />
Befindet sich der Käufer mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist die Verkäuferin berechtigt, sofortige<br />
Barzahlung für alle Leistungen zu verlangen.<br />
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten<br />
Gegenforderungen zulässig.<br />
Die Hereingabe von Wechseln bedarf der Zustimmung der Verkäuferin.<br />
Beanstandungen<br />
Der Käufer hat die Ware unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit, insbesondere Sorten-, Mengen-<br />
und Gewichtsabweichungen sowie erkennbare Sachmängel zu untersuchen. Erkennbare<br />
Mängel müssen der Verkäuferin innerhalb einer Woche nach Eingang des Produkts oder - wenn<br />
sich der Mangel erst später zeigt - innerhalb einer Woche ab Entdeckung unter sofortiger Einstellung<br />
etwaiger Bearbeitung schriftlich angezeigt werden. Geschieht dies nicht, gilt die Ware<br />
als genehmigt.<br />
Sind Waren mangelhaft, leistet die Verkäuferin vorrangig dadurch Gewähr, dass sie nach ihrer<br />
Wahl die Waren kostenlos ausbessert oder kostenlos Ersatz liefert (Nacherfüllung). Auf ein<br />
Fehlschlagen der Nacherfüllung kann sich der Käufer erst berufen, wenn zwei Nacherfüllungsversuche<br />
ebenfalls fehlgeschlagen sind oder seit der Mangelrüge eine angemessene Frist ohne<br />
Nacherfüllungsversuch<br />
verstrichen ist. Angemessen ist im Zweifel eine Frist, die der vertraglichen Lieferfrist entspricht.<br />
Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche mit Ausnahme der in § 478 BGB bestimmten<br />
Ansprüche beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ware, die<br />
entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist.<br />
Haftung<br />
Schadensersatzansprüche des Käufers – auch außervertraglicher Art – sind im Falle leicht fahrlässiger<br />
Verletzung von für die Vertragserfüllung unwesentlichen Pflichten ausgeschlossen. In<br />
den Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie vorsätzlicher oder<br />
grob fahrlässiger Vertragspflichtverletzung durch einfache Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der<br />
Verkäuferin der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren typischen Durchschnittsschaden.<br />
Sämtliche in diesen Lieferbedingungen enthaltenen<br />
Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Personenschäden, Schäden, die durch das Fehlen<br />
einer garantierten Beschaffenheit entstanden sind und Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.<br />
Eigentumsvorbehalt<br />
Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt<br />
ist und sämtliche Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung, beglichen sind.<br />
Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung<br />
aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.<br />
Der Käufer ist zur Verarbeitung oder Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen<br />
Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die nachfolgenden<br />
Regelungen beachtet werden. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware und<br />
über die Forderungen, die er nach diesen Regelungen an die Verkäuferin abgetreten oder abzutreten<br />
hat, ist der Käufer nicht berechtigt. Wird die gelieferte Ware durch den Käufer zu einer<br />
neuen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für die Verkäuferin.<br />
Ein Eigentumserwerb des Käufers nach §§ 946-950 BGB ist ausgeschlossen.<br />
Bei Verarbeitung mit anderen, nicht der Verkäuferin gehörenden Waren, erwirbt die Verkäuferin<br />
Miteigentum an der neuen Sache nach dem Wertverhältnis. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware.<br />
Der Käufer tritt seine Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware schon<br />
jetzt in dem Betrage an die Verkäuferin ab, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht. Die<br />
Verkäuferin nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen ist<br />
der Rechnungswert der Verkäuferin zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 10 %.<br />
Die Verkäuferin ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der Forderungen<br />
aus dem Weiterverkauf. Von ihrer eigenen Einziehungsbefugnis wird die Verkäuferin<br />
keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungspflichten nachkommt Auf Verlangen<br />
hat der Käufer der Verkäuferin die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu nennen und<br />
diesen die Abtretung anzuzeigen. Die Verkäuferin wird hiermit ermächtigt, den Schuldnern die<br />
Abtretung im Namen des Käufers anzuzeigen.<br />
Übersteigt der Wert der der Verkäuferin eingeräumten Sicherungen die Forderungen um mehr<br />
als 10 %, verpflichtet sich die Verkäuferin auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung<br />
oder Freigabe der Sicherheiten; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten erfolgt<br />
durch die Verkäuferin.<br />
Über Zwangsvollstreckungs- oder sonstige Maßnahmen Dritter, welche die Rechte der Verkäuferin<br />
an der Vorbehaltsware oder an abgetretenen Forderungen rechtlich oder tatsächlich beeinträchtigen<br />
können, hat der Käufer die Verkäuferin unverzüglich unter Übergabe der für eine<br />
Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Im Falle einer Pfändung oder sonstigen<br />
Beschlagnahmen ist der Käufer verpflichtet, den Vollstreckungsbeamten auf das Eigentum der<br />
Verkäuferin hinzuweisen und der Verkäuferin innerhalb von drei Tagen unter Übersendung einer<br />
Abschrift des Pfändungsprotokolls davon Mitteilung zu machen. Der Käufer trägt die Kosten der<br />
Wahrung der Eigentumsrechte der Verkäuferin.<br />
Gerichtsstand; Rechtswahl<br />
Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten ist 12057 Berlin. Die Verkäuferin ist jedoch berechtigt,<br />
am Sitz des Käufers oder der Lieferadresse zu klagen. Es gilt ausschließlich das deutsche Recht<br />
unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.<br />
Sonstiges<br />
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ganz<br />
oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen<br />
nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu<br />
ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt<br />
und wirksam ist.<br />
1/2012
Besonderen Vertragsbedingungen der PUK-Solar GmbH & Co. KG<br />
für Verträge über die Errichtung von Tragkonstruktionen für Solaranlagen<br />
1. Geltung<br />
Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen sind Vertragsbestandteil aller Verträge<br />
zwischen der PUK-Solar GmbH & Co. KG und Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen<br />
Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen über die Errichtung von Tragkonstruktionen<br />
(Lieferung und Montageleistungen).<br />
Für Verträge über die reine Lieferung von Material ohne Montageleistung durch die PUK-Solar<br />
GmbH & Co. KG gelten nicht diese Vertragsbedingungen sondern die allgemeinen Liefer- und<br />
Zahlungsbedingungen der PUK-Solar GmbH & Co. KG.<br />
Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil,<br />
es sei denn, die PUK-Solar GmbH & Co. KG hat ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich<br />
zugestimmt. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.<br />
2. Angebote und Unterlagen<br />
Angebote der PUK-Solar GmbH & Co. KG sind freibleibend. Zeichnungen, Skizzen, Muster und<br />
sonstige dem Urheberrecht unterliegende Darstellungen dürfen ebenso wie Angebote Dritten<br />
nicht zugänglich gemacht werden; die PUK-Solar GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum<br />
und Urheberrecht vor. Die Abbildungen, Gewichte und Maße sind annähernd. Derartige Produktangaben<br />
sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich<br />
und schriftlich.<br />
3. Preise<br />
Maßgeblich ist der Preis gemäß unterzeichnetem Vertrag. Preise verstehen sich zuzüglich im<br />
Zeitpunkt der Rechnungslegung gültiger Umsatzsteuer.<br />
Beträgt die Zeit zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Termin für den Beginn der Ausführung<br />
vor Ort mehr als vier Monate, ist die PUK-Solar GmbH & Co. KG bei einer zwischenzeitlichen<br />
Änderung der Materialpreise für Metalle und Legierungen durch ihre Lieferanten berechtigt, die<br />
vereinbarten Preise entsprechend angemessen zu erhöhen.<br />
4. Abrechnung nach Zeitaufwand<br />
Die PUK-Solar GmbH & Co. KG ist berechtigt, folgende Leistungen nach Zeitaufwand zu berechnen:<br />
- Mehraufwand wegen Abweichens der tatsächlichen Verhältnisse auf der Baustelle von den<br />
Grundlagen des Angebotes.<br />
- Bauseitig bedingte Wartezeiten<br />
- Fahrzeiten für die Ab- und Wiederanreise der Monteure bei nicht von PUK-Solar zu vertretenden<br />
Montageunterbrechungen.<br />
5. Geltung der VOB/B und des BGB<br />
Für das Vertragsverhältnis gilt einheitlich die VOB/B in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung<br />
und nachrangig das Werkvertragsrecht §§ 631 – 650 BGB.<br />
6. Höhere Gewalt<br />
Höhere Gewalt jeder Art, unvorhersehbare Betriebs- oder Versandstörungen, Krieg, Terrorakte,<br />
Feuerschäden, unvorhersehbare Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmängel,<br />
Streiks, Aussperrungen sowie durch Verfügung<br />
von Behörden hervorgerufene oder andere von der PUK-Solar GmbH & Co. KG nicht zu vertretende<br />
Hindernisse, welche die Herstellung oder Leistung verhindern oder unzumutbar werden<br />
lassen, befreien für die Dauer und den Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Leistung.<br />
Wird infolge der Störung die Leistung verzögert, verlängert sich die Leistungszeit um die Dauer<br />
der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.<br />
7. Zahlung<br />
Wird kein Zahlungsplan vereinbart, werden folgende Zahlungen in % der Auftragssumme fällig:<br />
- 05 % bei Vertragsabschluss,<br />
- 25 % bei Beginn der Montage vor Ort,<br />
- jeweils 10 % bei Anlieferung von jeweils 25 % des Gestellmaterials,<br />
- 20 % nach Abschluss der Modulmontage,<br />
- 10 % nach Abnahme (Schlusszahlung).<br />
Skonto wird nur dann gewährt, wenn sämtliche älteren Rechnungen bezahlt sind und die berechtigte<br />
Forderung vollständig und rechtzeitig beglichen wird. Soweit nicht anders vereinbart,<br />
beziehen sich Skontofristen auf eine Zahlung ab Rechnungsdatum.<br />
Maßgeblich für die Rechzeitigkeit einer Zahlung ist der Zahlungseingang bei der PUK-Solar<br />
GmbH & Co. KG. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers mit einer Zahlung werden alle, auch<br />
gestundete, Forderungen der PUK-Solar GmbH & Co. KG sofort fällig.<br />
Die PUK-Solar GmbH & Co. KG ist berechtigt, vom Auftraggeber eine Zahlungssicherheit in<br />
Form einer unbefristeten Bürgschaft zu verlangen, welche einen Verzicht auf die Einreden der<br />
Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB enthält.<br />
Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig<br />
festgestellte Gegenforderungen des Auftraggebers.<br />
Ebenso ist sicherzustellen, dass für Streitigkeiten aus einer solchen Bürgschaft ausschließlich<br />
das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung findet und Streitigkeiten aus der<br />
Bürgschaft in Berlin durchzuführen sind. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur bei<br />
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.<br />
8. Baustelleneinrichtung des Auftraggebers<br />
Der Auftraggeber sorgt für die erforderliche Baustelleneinrichtung bestehend aus Bautoilette,<br />
Bauzaun, Beleuchtung (soweit erforderlich), Bauwasser und Baustrom und die Bewachung der<br />
Baustelle. Die Herstellung von Zuwegungen und Erdarbeiten obliegt – soweit erforderlich –<br />
ebenfalls dem Auftraggeber.<br />
9. Beistellungen durch Auftraggeber<br />
Werden vom Auftraggeber Solarmodule oder sonstige Stoffe zur Ausführung zur Verfügung gestellt,<br />
so ist der Auftraggeber für deren Tauglichkeit verantwortlich. Nimmt die PUK-Solar GmbH<br />
& Co. KG für den Auftraggeber Solarmodule von Dritten entgegen, wird sie eine Sichtprüfung<br />
auf offenkundige Beschädigungen durchführen. Eine dem Auftraggeber ggf. gegenüber seinem<br />
Lieferanten nach § 377 HGB obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht übernimmt die PUK-<br />
Solar GmbH & Co. KG für den Auftraggeber nicht.<br />
10. Technische Änderungen, Herstellerwechsel<br />
Die PUK-Solar GmbH & Co. KG behält sich technisch notwendige oder zweckmäßige Änderungen<br />
vor, soweit diese Änderungen die Funktionstauglichkeit der Tragkonstruktion nicht mindern,<br />
dem Auftraggeber vorab mitgeteilt wurden und seine Interessen berücksichtigt wurden.<br />
Die PUK-Solar GmbH & Co. KG behält sich vor, Hersteller und Fabrikat zu wechseln, soweit diese<br />
gleichwertig sind und berechtigte Interessen des Auftraggebers nicht entgegenstehen.<br />
11. Abnahme<br />
Auf Verlangen sind in sich abgeschlossene Teile der Leistung (Modulreihe) gesondert abzunehmen.<br />
Die PUK-Solar GmbH & Co. KG ist bei nicht von ihr zu vertretender Bauunterbrechung von mehr<br />
als 12 Werktagen berechtigt, für bereits erbrachte Teilleistungen (wie z.B. Material ohne Montage,<br />
Montage von Tragsystemen ohne Modulauflage, einzelne Tische) Teilabnahme und Teilvergütung<br />
zu verlangen.<br />
12. Nachunternehmereinsatz<br />
Die PUK-Solar GmbH & Co. KG ist berechtigt, ihre Leistungen durch qualifizierte Nachunternehmer<br />
zu erbringen. § 4 Nr. 8 VOB/B findet keine Anwendung.<br />
13. Gewährleistung<br />
Ist die Leistung mangelhaft, leistet die PUK-Solar GmbH & Co. KG vorrangig durch Nachbesserung<br />
Gewähr. Auf ein Fehlschlagen kann sich der Auftraggeber erst berufen, wenn zwei Nacherfüllungsversuche<br />
ebenfalls fehlgeschlagen sind oder seit der Mangelrüge eine angemessene<br />
Frist ohne Nacherfüllungsversuch verstrichen ist.<br />
Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 5 Jahre ab Abnahme. Geringfügige<br />
Korrosionserscheinungen ohne Einfluss auf die Standsicherheit stellen keinen Mangel dar.<br />
14. Haftung<br />
Für überlassene Solarmodule und sonstige Materialien, Werkzeuge und Geräte haftet die PUK-<br />
Solar GmbH & Co. KG gem. § 690 BGB.<br />
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers – auch außervertraglicher Art – sind im Falle<br />
leicht fahrlässiger Verletzung von für die Vertragserfüllung unwesentlichen Pflichten ausgeschlossen.<br />
In den Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie<br />
vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragspflichtverletzung durch einfache Erfüllungsgehilfen<br />
ist die Haftung der PUK-Solar GmbH & Co. KG der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren<br />
typischen Durchschnittsschaden.<br />
Sämtliche in diesen Vertragsbedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht<br />
bei Personenschäden, Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit entstanden<br />
sind und Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.<br />
15. Gerichtsstand; Rechtswahl<br />
Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten ist 12057 Berlin. Die PUK-Solar GmbH & Co. KG ist<br />
jedoch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers oder am Erfüllungsort zu klagen. Es gilt ausschließlich<br />
das deutsche Recht.<br />
16. Sonstiges<br />
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Besonderen Vertragsbedingungen ganz oder teilweise<br />
unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine<br />
unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem<br />
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und wirksam ist.<br />
01/2012<br />
Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten, Nachdruck sowie jegliche elektronische Vervielfältigung<br />
nur mit unserer schriftlichen Genehmigung.<br />
Mit dem Erscheinen dieses <strong>Katalog</strong>es verlieren alle vorhergehenden Unter lagen ihre Gültigkeit!
Freiflächenanlagen<br />
Daten für die Konstruktionsplanung<br />
1. Ort des Bauvorhabens<br />
Land: PLZ: Ort:<br />
2. Projektierer: Ansprechpartner:<br />
3. Fundament:<br />
Beton<br />
Rammung<br />
4. Modultyp:<br />
5. Modulgröße: ________ / ________ / mm Leistung: Wp<br />
6. Modulgewicht: kg Neigungswinkel: Grad<br />
7. Traufhöhe (Abstand Erdboden bis Unterkante Modul): mm<br />
8. Modulanordnung<br />
Reihen je Modultische: Stück vertikal horizontal<br />
9. Modulanzahl je Reihe: Stück Anzahl der Tische: Stück<br />
10. Modulanzahl gesamt: Stück Gesamtleistung: kWp / MWp<br />
Ihr Ansprechpartner: Harald Dahlmann | Produktmanager
PUK-Solar GmbH & Co. KG<br />
Nobelstraße 45-55<br />
12057 Berlin<br />
Deutschland<br />
Telefon: +49 (0) 30 - 6 82 83 - 01<br />
Fax: +49 (0) 30 - 6 82 83 - 2 84<br />
E-Mail: info@puksolar.com<br />
Internet: www.puksolar.com<br />
Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten, Nachdruck sowie jegliche elektronische Vervielfältigung nur mit unserer<br />
schriftlichen Genehmigung. Mit Erscheinen dieser Drucksache verlieren alle vorhergehenden Unterlagen ihre Gültigkeit. © PUK-WERKE KG · PUK-SOL KAT-FA · DE · TOPP · 500 · 2012-01-27