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PUK-SOLARLINE<br />

MONTAGESYSTEME FÜR FREIFLÄCHENANLAGEN


Freiflächenanlagen<br />

PUK-Solarline<br />

PUK-SOLAR GMBH & CO. KG<br />

Nobelstraße 45-55<br />

12057 Berlin<br />

Deutschland<br />

Fon: +49 (0) 30 - 682 83 - 01<br />

Fax: +49 (0) 30 - 682 83 - 2 84<br />

info@puksolar.com<br />

www.puksolar.com<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Weitere Informationen über Montagesysteme<br />

für Dachanlagen erhalten Sie auf unserer<br />

Website www.puksolar.com<br />

IHRE ANSPRECHPARTNER<br />

Harald Dahlmann<br />

Produktmanager<br />

Fon: +49 (0) 30 - 6 82 83 - 2 41<br />

Fax: +49 (0) 30 - 6 82 83 - 2 50<br />

Mobil: +49 (0) 1 60 - 97 27 03 20<br />

harald.dahlmann@puksolar.com<br />

Stephan Hippel<br />

Entwicklung / Konstruktion<br />

Fon: +49 (0) 30 - 6 82 83 - 2 99<br />

Fax: +49 (0) 30 - 6 82 83 - 2 50<br />

Mobil: +49 (0) 1 60 - 4 76 63 76<br />

stephan.hippel@puksolar.com<br />

Michael Haase<br />

Innendienst<br />

Fon: +49 (0) 30 - 6 82 83 - 2 95<br />

Fax: +49 (0) 30 - 6 82 83 - 2 50<br />

Mobil: +49 (0) 1 75 - 2 29 97 79<br />

michael.haase@puksolar.com<br />

Dietmar Tokar<br />

Bauleiter<br />

Fon: +49 (0) 30 - 6 82 83 - 2 41<br />

Fax: +49 (0) 30 - 6 82 83 - 2 50<br />

Mobil: +49 (0) 1 51 - 42 63 84 65<br />

dietmar.tokar@puksolar.com


Freiflächenanlagen<br />

PUK-Solarline<br />

Lauenförde<br />

Das Montagesystem für Untergestelle von Photovoltaik- Anlagen basiert auf dem<br />

Einsatz diverser Standardmontageprofile. Die Einfachheit im Zusammenwirken<br />

der Profile bis hin zur Modulklemmung, die Funktionalität und die flexible Einsetzbarkeit<br />

sind die Bedingungen für die schnell erkennbare Montagefreundlichkeit<br />

unseres Systems.<br />

Nach vorgegebenen Parametern für die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage<br />

bieten wir Lösungen, die statisch fundiert und zugleich preisoptimiert sind.<br />

REFERENZOBJEKTE<br />

DEUTSCHLAND<br />

BULGARIEN<br />

ITALIEN<br />

Adelebsen<br />

10,0 MWp<br />

Diethensdorf<br />

1,0 MWp<br />

Kluis<br />

3,5 MWp<br />

Seifersbach<br />

1,0 MWp<br />

Straldja<br />

1,0 MWp<br />

Abruzzo, Latina<br />

6,9 MWp<br />

Ahlhorn<br />

33,0 MWp<br />

Eberswalde<br />

1,9 MWp<br />

Kreuzebra<br />

1,3 MWp<br />

Stetten<br />

0,3 MWp<br />

TSCHECHIEN<br />

Anagni, Ripi<br />

7,0 MWp<br />

Barby<br />

4,3 MWp<br />

Ellrich<br />

1,9 MWp<br />

Lauenförde<br />

2,1 MWp<br />

Tietelsen<br />

4,4 MWp<br />

Suchdol<br />

1,0 MWp<br />

Paciano<br />

1,0 MWp<br />

Bellenberg<br />

0,5 MWp<br />

Falkenberg<br />

0,2 MWp<br />

Mellinghausen<br />

1,3 MWp<br />

Vierraden<br />

6,4 MWp<br />

Varnsdorf<br />

1,5 MWp<br />

Servigliano<br />

1,0 MWp<br />

Bernburg<br />

3,7 MWp<br />

Fürstenwalde<br />

3,5 MWp<br />

Merseburg<br />

4,0 MWp<br />

Wismar<br />

1,0 MWp<br />

Büren<br />

1,4 MWp<br />

Gotha<br />

6,0 MWp<br />

Neuenhagen<br />

0,5 MWp<br />

Wittgensdorf<br />

3,3 MWp<br />

Chemnitz<br />

0,5 MWp<br />

Heidenau<br />

1,7 MWp<br />

Rathenow<br />

2,2 MWp<br />

Zernitz-Lohm<br />

2,7 MWp<br />

Demmin<br />

1,4 MWp<br />

Hirschfelde<br />

2,4 MWp<br />

Rügen<br />

2,1 MWp<br />

3


Freiflächenanlagen<br />

PUK-Solarline<br />

DAS UNTERNEHMEN<br />

Die PUK-WERKE KG Berlin sind ein unabhängiges Privatunternehmen in bester<br />

Tradition des deutschen Mittelstandes, das auf eine 70-jährige erfolgreiche Unternehmensgeschichte<br />

zurückblicken kann.<br />

PUK verfügt über jahrzehntelange Erfahrungen bei der Entwicklung, Produktion<br />

und Montage von Kabeltragsystemen. Bis heute hat sich die Produktpalette ständig<br />

verbessert und erweitert.<br />

Die Lieferung und Montage von Kabeltrag- und Unterflursystemen sind das Kerngeschäft<br />

des Unternehmens auf Baustellen im In- und Ausland.<br />

Ebenso erfolgreich ist PUK mit der jüngsten Produktgruppe, dem Montagesystem<br />

für Untergestelle von Photovoltaikanlagen – „PUK – Solarline“.<br />

Nach intensiver Entwicklungszeit war das System Ende 2009 marktreif und ist<br />

seitdem auf vielen Freiflächenanlagen in Deutschland, Tschechien und Italien eingesetzt<br />

worden.<br />

Die PUK-Solar KG bietet mit PUK-Solarline ein Montagesystem an, das statisch<br />

optimiert und geprüft, einfach in seinem Aufbau, preiswert und montagefreundlich<br />

ist. Es ist aus eigener Produktion, mit Montage und kann für alle Modultypen eingesetzt<br />

werden. Ein entscheidender Vorteil der Abwicklung von Projekten ist, dass<br />

von der Planung bis zur Realisierung alle Arbeiten in einer Hand liegen.<br />

Das Leistungsspektrum reicht von der Fundamentierung, über die Lieferung und<br />

den Aufbau der Gestelle bis hin zur Montage der Module.<br />

Für jede PV-Anlage wird gemäß der Aufgabenstellung der Aufbau der Konstruktion<br />

berechnet und ein individuelles Angebot erarbeitet.<br />

Im Datenblatt für die Konstruktionsplanung werden zunächst alle wichtigen anlagenspezifischen<br />

Kennwerte des Projektes erfasst.<br />

Anhand dieser Informationen wird mit dem Bemessungsprogramm PUK-SolarWare<br />

die optimale Variante der Unterkonstruktion für die PV-Anlage dimensioniert.<br />

Die Berechnung liefert den statischen Nachweis für die Konstruktion, basierend<br />

auf den Forderungen der DIN 1055 und des Eurocodes, sowie das Ergebnis der<br />

optimalen Variante der Unterkonstruktion.<br />

Alle Teile werden in eigenen Produktionshallen hergestellt, entweder in Berlin oder<br />

im Zweigwerk Schönecken in Rheinland-Pfalz.<br />

Die Stützprofile, Quer- und Längsträger, Diagonalaussteifungen und Anschlussteile<br />

sind grundsätzlich aus Stahl. Anschließend erfolgt die Feuerverzinkung nach<br />

dem Tauchverfahren. Die notwendige lange Lebensdauer der Anlagen von mindestens<br />

25 Jahren wird damit gesichert.<br />

Mit unserem Team und Know How sind wir jederzeit in der Lage, auf marktspezifische<br />

Herausforderungen und Entwicklungen schnell und zuverlässig zu reagieren.<br />

Die Jahrzehnte lange Erfahrung<br />

- bei der Lösung technischer Anforderungen,<br />

- Lieferung großer Materialmengen,<br />

- Montage komplexer Systeme,<br />

- kurzfristigen Fertigung aller notwendigen Bauteile sowie<br />

- den dazugehörigen Ingenieurleistungen,<br />

ist ein zusätzlicher Garant für die Bewältigung der Aufgaben bei der Realisierung<br />

großer Solarparks.<br />

Das PUK-Solarline Montagesystem ist für alle Modultypen geeignet, ob kristalline<br />

Module mit Rahmen, Dünnschicht-Glas-Module oder große Full-Size Module mit<br />

aufgeklebten Back Rails. Jedes Gestell wird den Modulabmessungen und den<br />

gewünschten Tischgrößen individuell angepasst und statisch bemessen.<br />

Das Montagesystem PUK-Solarline ist geprüft und zertifiziert nach der gültigen<br />

TÜV-Specifikation für PV Mounting Systeme. Neue Erkenntnisse auf dem Gebiet<br />

der Photovoltaik-Technik werden ständig in das Bemessungsprogramm eingearbeitet.<br />

Wir planen und berechnen die Unterkonstruktionen, schaffen alle Voraussetzungen<br />

für eine zügige Vorbereitung und ein reibungsloses Baugeschehen, und<br />

sichern eine sachkundige und fachmännische Betreuung vor Ort.<br />

Bisher hat PUK Unterkonstruktionen für über 100 Megawatt installierte Leistung<br />

geliefert und montiert. Neben Projekten in Deutschland wird die PUK-SOLAR KG<br />

auch zukünftig dazu beitragen, Photovoltaik-Anlagen in Europa und auch darüber<br />

hinaus zu realisieren.<br />

4


Freiflächenanlagen<br />

PUK-Solarline<br />

PHOTOVOLTAIK – HEUTE<br />

Bedingt durch die Verlängerung der Richtlinien aus dem EEG, ergibt sich für die<br />

Solarbranche in Deutschland eine gesicherte Zukunft.<br />

In Deutschland wurde 2011 circa 8,0 GWp (Gigawatt Peak) Photovoltaik-Leistung<br />

installiert, doppelt so viel wie im Jahr 2009, das entspricht mehr als 50% der<br />

weltweiten PV-Leistung.<br />

Die Bereitschaft bei kommunalen Betrieben und privaten Investoren, auf<br />

brachliegenden Landwirtschafts- und Industrieflächen, auf Deponien oder<br />

militärischen Konversionsflächen PV-Anlagen zu errichten, steigt stetig.<br />

Der Anteil an Freiflächen und großen Dachanlagen nimmt zu und die Errichtung<br />

von PV-Anlagen für die eigene Nutzung oder Verpachtung von Nutzflächen bleibt<br />

weiter interessant.<br />

Unsere modulunabhängigen Systemvarianten basieren auf der Grundlage der<br />

anlagenspezifischen Kennwerte (Ort, Fundament, Modulreihen, Tisch größe usw.)<br />

und der Berechnung unserer Systemstatik.<br />

Wir verwenden überwiegend feuerverzinkte Stahl profile aus unserem bewährten<br />

Standardprogramm.<br />

Unser Leistungsspektrum reicht von der Fundamentierung, über Lieferung<br />

und Aufbau der Gestelle bis hin zur Montage der Module. Für jede PV-Anlage<br />

erarbeiten wir gemäß der Auf gabenstellung ein individuelles Angebot.<br />

Unser Montagesystem PUK-Solarline ist geprüft und zertifiziert nach der TÜV<br />

Spec. TZE/2.572.11.<br />

PUK-SOLARLINE<br />

Aus den jahrzehntelangen Erfahrungen in der Aus stattung von konventionellen<br />

Kraftwerken und den daraus resultierenden technischen Anforderungen, sind wir<br />

erfahren in der Lieferung großer Material mengen, Montage komplexer Systeme,<br />

der kurz fristigen Fertigung aller notwendigen Bauteile, sowie den dazu gehörigen<br />

Ingenieurleistungen. Dieses Know How übertragen wir auf unsere Produktgruppe<br />

PUK-Solarline.<br />

Der PUK-Solarline-<strong>Katalog</strong> gibt Projektierern und Systemanbietern eine ge sicherte<br />

Entscheidungshilfe, das geeignete Montagesystem für Untergestelle von<br />

Photovoltaik-Anlagen auszuwählen. Er bietet Systemlösungen für Freiflächenanlagen,<br />

für ein-, zwei- oder mehr reihige Modullagen in 1- oder 2- Stützvarianten bei<br />

Freiflächenanlagen.<br />

Unsere Bauausführungen sind für alle Varianten der Fundamentierung einsetzbar.<br />

Das gilt für die Rammung, das Eindrehen von Erdankern und die Installation auf<br />

Betonfundamenten.<br />

Mit der PUK-Solarline bieten wir ein Montagesystem an, das<br />

1. einfach in seinem Aufbau,<br />

2. statisch optimiert und<br />

3. preiswert und montagefreundlich ist.<br />

DIE PUK-SOLAR KG IST MITGLIED IM BUNDESVERBAND SOLARWIRTSCHAFT.<br />

5


Freiflächenanlagen<br />

Systemstatik<br />

PUK-SOFTWARE<br />

Mit dem Bemessungsprogramm PUK-SolarWare SW 10.6 dimensionieren wir die<br />

optimale Variante der Unterkonstruktion für jede PV-Anlage.<br />

Mit nur vier Eingabeschritten wird der minimale Material- und Montageeinsatz<br />

ermittelt.<br />

Die PUK-SolarWare SW 10.6 liefert den statischen Nachweis für die Konstruktionen,<br />

basierend auf den Forderungen der DIN 1055, der Eurocodes, der DIN 18800<br />

und den eigenen Windlastversuchen. Diese Statik besitzt in allen Ländern Europas<br />

Gültigkeit, da die dortigen unterschiedlichen Wind- und Schneelastkennwerte<br />

berücksichtigt werden.<br />

Die Ergebnisse unseres Bemessungsprogramms liefern die Informationen zu<br />

den optimierten Profilen und Stützabständen, darüber werden die erforderlichen<br />

Belastungen bzw. Auflagelasten ermittelt.<br />

Mit der PUK-SolarWare SW 10.6 erhält der Projektierer die notwendige Sicherheit,<br />

dass ein statisch geprüftes und wirtschaftlich optimiertes Montagesystem ausgewählt<br />

wurde.<br />

3. Schritt: Module und Modulanordnung<br />

1. Schritt: Projektdaten<br />

4. Schritt: Auswahl der Gestellvariante<br />

2. Schritt: Geographische Lage<br />

Ausgabeprotokoll<br />

6


Freiflächenanlagen<br />

Montage<br />

MONTAGELEISTUNG<br />

Fundamentierung, Anlieferung und Aufbau der Gestelle und Montage der Module an verschiedenen Beispielen.<br />

1. Rammung der Stützprofile<br />

2. Montage der Querträger und Diagonalen<br />

Das Einbringen der Profile in den Boden erfolgt mit Hydraulik-Rammen. Je nach<br />

Bodenklasse werden die Pfosten ca. 1,5 bis 2,0 Meter tief in die Erde gerammt.<br />

Bei der Montage der Querträger mittels Verschraubung in den Langlochreihen der<br />

Profile wird die erforderliche Tischneigung fixiert. Mit Diagonalen wird der Stützrahmen<br />

versteift.<br />

3. Montage der Längsträger<br />

4. Montage der Module<br />

Die montierten Längsträger auf den Querträgern geben dem Tisch seine statisch<br />

berechnete Festigkeit. Mit speziellen Anschlusswinkeln werden Längs- und Querträger<br />

miteinander verschraubt.<br />

Die Module werden direkt auf die Längsträger mit zugelassenen Modulklemmen<br />

montiert. Die Befestigungspunkte auf den Längsträgern sind je nach Modulbreite<br />

schon vorgelocht.<br />

Zum Lieferumfang gehören natürlich detaillierte Montageanleitungen und -hinweise.<br />

7


Freiflächenanlagen<br />

Rammung<br />

Die Fundamentierung des Gestells erfolgt durch das<br />

Rammen der Stützen (KHU 60 - Profile) in den Boden.<br />

Mit den PUK – eigenen hydraulischen Rammen<br />

werden die Stützprofile millimetergenau in die Erde<br />

gerammt.<br />

Die Rammtiefe liegt zwischen 1,5 und 2,0 m. Die<br />

genaue Rammtiefe wird durch Proberammungen mit<br />

Auszugsversuchen ermittelt. Die gemessenen Zugwerte<br />

werden mit den statisch berechneten Lastwerten<br />

verglichen. Durch diesen Abgleich kann dann die<br />

Rammtiefe festgelegt werden.<br />

Ein Bodengutachten ist für die Rammtiefenbetrachtung<br />

hilfreich, aber nicht zwingend notwendig.<br />

Rammfähig sind die Böden der Bodenklassen 3<br />

bis 4. Kleine Steine und geschredderter Bauschutt<br />

bis zu einer Korngröße von 60 mm sind kein Hindernis<br />

für das Rammen.<br />

Ist der Boden nicht fest genug und die Auszugswerte<br />

zu niedrig, können durch Schrägrammungen und<br />

Verschrauben der Schrägprofile mit der hinteren<br />

Stütze diese Werte verdreifacht werden, so dass die<br />

Standsicherheit des Gestells wieder gegeben ist.<br />

8


Freiflächenanlagen<br />

Betonbefestigung<br />

Sind die Steine zu groß oder der Boden felsig, muss gebohrt werden.<br />

Anschließend wird der Pfosten einbetoniert.<br />

Auf glatten Betonflächen mit entsprechender Betongüte werden die Stützen aufgedübelt.<br />

Ist die Betongüte nicht ausreichend bzw. die Oberfläche rissig und porös und die<br />

Betonfläche nur bis 30 cm dick, wird mit schwerem Baugerät ein Loch in den<br />

Beton gemeißelt. Durch dieses Loch wird die Stütze in den darunter befindlichen<br />

Boden gerammt.<br />

9


Freiflächenanlagen<br />

Technische Informationen<br />

KORROSIONSSCHUTZ<br />

Da Solartragsysteme nur im Außenbereich eingesetzt werden, bietet die<br />

PUK-WERKE KG ausschließlich Stahlteile, verzinkt nach dem Tauchverfahren<br />

(DIN EN ISO 1461), an.<br />

POTENTIALAUSGLEICH<br />

Bei den Verbindungen der Längsprofile ist der Potential ausgleich mit den zu<br />

verwendenden Ver bindern gewährleistet. Der Nachweis für den individuellen<br />

Anwendungsfall kann gegeben werden.<br />

FEUERVERZINKUNG NACH DEM TAUCHVERFAHREN<br />

(DIN EN ISO 1461)<br />

Nach DIN EN ISO 1461 beträgt die mittlere örtliche Schichtdicke mindestens<br />

45 μm für Mat.dicken < 1,5 mm<br />

55 μm für Mat.dicken ≥ 1,5 bis ≤ 3,0 mm<br />

70 μm für Mat.dicken > 3,0 bis ≤ 6,0 mm<br />

Befestigungszubehör kann gegebenenfalls in Edelstahl oder Aluminium ausgeführt<br />

werden.<br />

BLITZSCHUTZ<br />

Die PV-Freiflächenanlagen sind durch Blitzschutzsysteme zu sichern.<br />

BAUGRUND<br />

Die Fundamentierung kann durch Rammung von Stützprofilen, Eindrehen von<br />

Erdankern oder Einsatz von Betonfundamenten erfolgen. Für die Berechnung<br />

der Fundamente bzw. die Fest legung der Rammtiefe sind Bodengutachten bzw.<br />

Proberammungen und Auszugsversuche erforderlich.<br />

KONTAKTKORROSION<br />

Grundsätzlich sind Isolierungsmaßnahmen nicht erforderlich, es sei denn die<br />

Oberflächen der sich berührenden Bauteile sind annähernd gleich groß.<br />

Folgende Kombinationen sind daher unkritisch:<br />

- Edelstahlbefestigungsmaterial (z. B. Schraube) / verzinktes Bauteil<br />

- Edelstahlbefestigungsmaterial / Modulklemme aus Aluminium<br />

- Verzinktes Bauteil (Träger) / Modulklemme aus Aluminium<br />

Kritische Bauteilkombinationen werden durch unsere Ingenieure geprüft und auf<br />

den verbindlichen Montagezeichnungen gekennzeichnet.<br />

SCHRAUBVERBINDUNGEN<br />

Schraubverbindungen im Außenbereich unterliegen dynamischen Belastungen<br />

(z. B. durch Wind).<br />

Die Einhaltung der Anziehdrehmomente (gem. Tabelle 1) ist in diesem Zusammenhang<br />

unbedingt sicher zustellen.<br />

Gewinde<br />

Stahl verzinkt<br />

F (4.6)<br />

Material<br />

Stahl verzinkt<br />

F (8.8)<br />

Edelstahl (μ=0,14)<br />

E (A2-70) / E4 (A4-70)<br />

M 6 3,5 11,3 7,4<br />

M 8 8,4 27,3 17,8<br />

M 10 17 54 36<br />

M 12 29 93 62<br />

Tabelle 1: Anziehdrehmomente [Nm] – unverbindliche Richtwerte gemäß<br />

VDI 2230<br />

10


SYSTEM<br />

VARIANTEN


Freiflächenanlagen<br />

2-Stützensysteme<br />

Module, Kristallin, Standardgröße, 2-reihig, vertikal<br />

Module, Kristallin, Standardgröße, 2-reihig, vertikal<br />

12


Freiflächenanlagen<br />

2-Stützensysteme<br />

13


Freiflächenanlagen<br />

2-Stützensysteme<br />

Module, Kristallin, 2 x 1 m, 2-reihig, vertikal<br />

Module, Kristallin, 2 x 1 m, 2-reihig, vertikal<br />

14


Freiflächenanlagen<br />

2-Stützensysteme<br />

15


Freiflächenanlagen<br />

2-Stützensysteme<br />

Module, Dünnschicht, First Solar, 5-reihig, horizontal<br />

Module, Dünnschicht, First Solar, 5-reihig, horizontal<br />

16


Freiflächenanlagen<br />

2-Stützensysteme<br />

17


Freiflächenanlagen<br />

2-Stützensysteme<br />

Module, Kristallin, Standardgröße, 3-reihig, horizontal<br />

Module, Kristallin, Standardgröße, 3-reihig, horizontal<br />

18


Freiflächenanlagen<br />

2-Stützensysteme<br />

19


Freiflächenanlagen<br />

2-Stützensysteme<br />

Module, Dünnschicht, gerahmt, 3-reihig, vertikal<br />

Module, Dünnschicht, gerahmt, 3-reihig, vertikal<br />

20


Freiflächenanlagen<br />

2-Stützensysteme<br />

21


Freiflächenanlagen<br />

2-Stützensysteme<br />

Module, Dünnschicht mit Back Rails, 2,6 x 1,1 m, 2-reihig, vertikal<br />

Module, Dünnschicht mit Back Rails, 2,6 x 1,1 m, 2-reihig, vertikal<br />

22


Freiflächenanlagen<br />

2-Stützensysteme<br />

23


Freiflächenanlagen<br />

2-Stützensysteme<br />

Module, Dünnschicht mit Back Rails, 2,6 x 2,2 m, 2-reihig, vertikal<br />

Module, Dünnschicht mit Back Rails, 2,6 x 2,2 m, 2-reihig, vertikal<br />

24


Freiflächenanlagen<br />

2-Stützensysteme<br />

25


Freiflächenanlagen<br />

2-Stützensysteme<br />

Module, Dünnschicht mit Back Rails, 1,3 x 1,1 m, 3-reihig, vertikal<br />

Module, Dünnschicht mit Back Rails, 1,3 x 1,1 m, 3-reihig, vertikal<br />

26


Freiflächenanlagen<br />

2-Stützensysteme<br />

27


Freiflächenanlagen<br />

1-Stützensysteme<br />

Module, Kristallin, Standardgröße, 2-reihig, vertikal<br />

Module, Kristallin, Standardgröße, 2-reihig, vertikal<br />

28


Freiflächenanlagen<br />

1-Stützensysteme<br />

29


Freiflächenanlagen<br />

1-Stützensysteme<br />

Module, Dünnschicht, 1,3 x 1,1 m, 1-reihig, vertikal<br />

Module, Dünnschicht, 1,3 x 1,1 m, 1-reihig, vertikal<br />

30


Freiflächenanlagen<br />

1-Stützensysteme<br />

31


Freiflächenanlagen<br />

Modulklemmen<br />

Modulmittelklemme für gerahmte Module (MMK-G)<br />

Modulendklemme für gerahmte Module (MEK-G)<br />

Modulmittelklemme für Dünnschichtmodule (MMK-RL FS)<br />

Modulendklemme für Dünnschichtmodule (MEK-RL FS)<br />

32


Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der PUK-Solar GmbH & Co. KG<br />

General trade conditions / Conditions générales of the PUK-Solar GmbH & Co. KG<br />

Geltung<br />

Die nachfolgenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Vertragsbestandteil aller reinen<br />

Lieferverträge (ohne Montageleistungen) der Verkäuferin mit Unternehmen, juristischen Personen<br />

des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Dies gilt für Folgegeschäfte<br />

und auch dann, wenn in einem Folgegeschäft keine ausdrückliche Einbeziehung vereinbart<br />

wird. Für Verträge, die neben der Lieferung auch Montageleistungen umfassen, gelten allein<br />

die „Besonderen Vertragsbedingungen für Verträge über die Errichtung von Tragkonstruktionen<br />

für Solaranlagen“. Etwaige vorhandene Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden<br />

nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Verkäuferin hat ihnen im Einzelfall ausdrücklich und<br />

schriftlich zugestimmt. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.<br />

Angebote und Unterlagen<br />

Angebote und <strong>Katalog</strong>angaben der Verkäuferin sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit<br />

freibleibend. Aufträge des Käufers werden durch schriftliche oder ausgedruckte<br />

Bestätigung der Verkäuferin (auch Rechnung oder Lieferschein) verbindlich.<br />

Zeichnungen, Skizzen, Muster und sonstige dem Urheberrecht unterliegende Darstellungen dürfen<br />

ebenso wie Angebote Dritten nicht zugänglich gemacht werden; die Verkäuferin behält sich<br />

das Eigentum und Urheberrecht vor. Die gezeigten Abbildungen, angegebenen Gewichte und<br />

Maße sind annähernd. Derartige Angaben sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die<br />

Garantie erfolgt ausdrücklich und schriftlich. Änderungen bleiben vorbehalten.<br />

Preise<br />

Maßgeblich ist der Preis gemäß Auftragsbestätigung. Ohne besondere Vereinbarung werden die<br />

zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Listenpreise berechnet. Preise verstehen sich<br />

zuzüglich Umsatzsteuer und ab Werk oder Auslieferungslager (nach Wahl der Verkäuferin).<br />

Beträgt die vereinbarte Lieferfrist mehr als vier Monate, ist die Verkäuferin bei einer Änderung<br />

der Materialpreise für Metalle und Legierungen durch ihre Lieferanten zwischen Vertragsschluss<br />

und Lieferung berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend angemessen zu erhöhen. Die<br />

Ansprüche wegen Störung der Geschäftsgrundlage bleiben hiervon unberührt.<br />

Die Standardverpackung der Verkäuferin für nationalen LKW-Versand ist in den Preisen enthalten.<br />

Darüber hinausgehende Verpackung - z.B. seemäßige – wird zu Selbstkosten in Rechnung<br />

gestellt, jedoch nicht zurückgenommen.<br />

Lieferung<br />

Erfüllungsort ist das Werk bzw. Auslieferungslager der Verkäuferin. Im Falle der Abholung durch<br />

den Käufer mit der Bereitstellung, im Falle der Versendung mit Übergabe an den Spediteur oder<br />

Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder Lagers, geht die Gefahr auf den<br />

Käufer über. Verzögert sich der Versand aus Gründen, den die Verkäuferin nicht zu vertreten hat,<br />

geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald ihm Versandbereitschaft angezeigt wurde.<br />

Feste Lieferfristen bestehen nicht. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Verkäuferin schriftlich<br />

verbindliche Lieferfristen garantiert. Die Lieferfristen beginnen im Zweifel mit dem Datum unserer<br />

Auftragsbestätigung. Sie gelten vorbehaltlich richtiger sowie rechtzeitiger Selbstbelieferung.<br />

Als Tag der Lieferung gilt der Tag, an dem die Ware das Werk bzw. Auslieferungslager der Verkäuferin<br />

verlässt. Ist eine Lieferung durch einen Umstand aus dem Risikobereich des Käufers<br />

unmöglich oder unzumutbar, verlängert sich die Lieferzeit um<br />

die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Gleiches gilt, soweit der<br />

Verkäuferin ein Zurückbehaltungsrecht zusteht.<br />

Höhere Gewalt<br />

Höhere Gewalt jeder Art, unvorhersehbare Betriebs-, Verkehrs- oder Versandstörungen, Krieg,<br />

Terrorakte, Feuerschäden, unvorhersehbare Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmängel,<br />

Streiks, Aussperrungen sowie durch Verfügung von Behörden hervorgerufene oder<br />

andere von der Verkäuferin nicht zu vertretende Hindernisse, welche die Herstellung oder Lieferung<br />

verhindern oder unzumutbar werden lassen, befreien für die Dauer und den Umfang der<br />

Störung von der Verpflichtung zur Lieferung. Wird infolge der Störung die Lieferung verzögert,<br />

verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.<br />

Rücklieferungen<br />

Ein Anspruch auf Rücknahme nicht benötigter Ware durch die Verkäuferin besteht nicht. Aktuelle<br />

<strong>Katalog</strong>ware in wiederverkaufsfähigem, einwandfreiem Zustand kann nach vorheriger Absprache<br />

binnen 3 Monaten nach Lieferung bei frachtfreier Anlieferung frei Werk bzw. Niederlassung<br />

zurückgenommen werden.<br />

Die Vergütung erfolgt unter Abzug der Verwaltungs- und Vertriebskosten.<br />

Eventuell erforderliche Kosten der Nachbesserung und Neuverpackung werden nach Aufwand<br />

in Abzug gebracht. Kabelschellen und sonstige Kleinteile werden nur in unangebrochenen Verpackungseinheiten<br />

zurückgenommen. Rücklieferungen von Materialien in Sonderausführung<br />

werden nicht angenommen.<br />

Zahlung<br />

Mangels besonderer Vereinbarung werden folgende Zahlungen fällig:<br />

- ein Drittel bei Vertragsschluss<br />

- ein Drittel bei Versandbereitschaft<br />

- ein Drittel bei Lieferung.<br />

Skonto wird nur dann gewährt, wenn sämtliche älteren Rechnungen beglichen sind und die<br />

berechtigte Forderung vollständig und rechtzeitig beglichen wird.<br />

Soweit nicht anders vereinbart, beziehen sich Skontofristen auf eine Zahlung ab Rechnungsdatum.<br />

Maßgeblich für die Rechzeitigkeit einer Zahlung ist der Zahlungseingang bei der Verkäuferin.<br />

Bei Zahlungsverzug des Käufers mit einer Zahlung werden alle, auch gestundete, Forderungen<br />

des Verkäufers sofort fällig. Im Verzugsfalle ist die Verkäuferin berechtigt, die gesetzlichen<br />

Verzugszinsen zu berechnen.<br />

Befindet sich der Käufer mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist die Verkäuferin berechtigt, sofortige<br />

Barzahlung für alle Leistungen zu verlangen.<br />

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten<br />

Gegenforderungen zulässig.<br />

Die Hereingabe von Wechseln bedarf der Zustimmung der Verkäuferin.<br />

Beanstandungen<br />

Der Käufer hat die Ware unverzüglich auf ihre Vertragsgemäßheit, insbesondere Sorten-, Mengen-<br />

und Gewichtsabweichungen sowie erkennbare Sachmängel zu untersuchen. Erkennbare<br />

Mängel müssen der Verkäuferin innerhalb einer Woche nach Eingang des Produkts oder - wenn<br />

sich der Mangel erst später zeigt - innerhalb einer Woche ab Entdeckung unter sofortiger Einstellung<br />

etwaiger Bearbeitung schriftlich angezeigt werden. Geschieht dies nicht, gilt die Ware<br />

als genehmigt.<br />

Sind Waren mangelhaft, leistet die Verkäuferin vorrangig dadurch Gewähr, dass sie nach ihrer<br />

Wahl die Waren kostenlos ausbessert oder kostenlos Ersatz liefert (Nacherfüllung). Auf ein<br />

Fehlschlagen der Nacherfüllung kann sich der Käufer erst berufen, wenn zwei Nacherfüllungsversuche<br />

ebenfalls fehlgeschlagen sind oder seit der Mangelrüge eine angemessene Frist ohne<br />

Nacherfüllungsversuch<br />

verstrichen ist. Angemessen ist im Zweifel eine Frist, die der vertraglichen Lieferfrist entspricht.<br />

Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche mit Ausnahme der in § 478 BGB bestimmten<br />

Ansprüche beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ware, die<br />

entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist.<br />

Haftung<br />

Schadensersatzansprüche des Käufers – auch außervertraglicher Art – sind im Falle leicht fahrlässiger<br />

Verletzung von für die Vertragserfüllung unwesentlichen Pflichten ausgeschlossen. In<br />

den Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie vorsätzlicher oder<br />

grob fahrlässiger Vertragspflichtverletzung durch einfache Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der<br />

Verkäuferin der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren typischen Durchschnittsschaden.<br />

Sämtliche in diesen Lieferbedingungen enthaltenen<br />

Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Personenschäden, Schäden, die durch das Fehlen<br />

einer garantierten Beschaffenheit entstanden sind und Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.<br />

Eigentumsvorbehalt<br />

Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt<br />

ist und sämtliche Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung, beglichen sind.<br />

Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung<br />

aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.<br />

Der Käufer ist zur Verarbeitung oder Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen<br />

Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die nachfolgenden<br />

Regelungen beachtet werden. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware und<br />

über die Forderungen, die er nach diesen Regelungen an die Verkäuferin abgetreten oder abzutreten<br />

hat, ist der Käufer nicht berechtigt. Wird die gelieferte Ware durch den Käufer zu einer<br />

neuen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für die Verkäuferin.<br />

Ein Eigentumserwerb des Käufers nach §§ 946-950 BGB ist ausgeschlossen.<br />

Bei Verarbeitung mit anderen, nicht der Verkäuferin gehörenden Waren, erwirbt die Verkäuferin<br />

Miteigentum an der neuen Sache nach dem Wertverhältnis. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware.<br />

Der Käufer tritt seine Forderungen aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware schon<br />

jetzt in dem Betrage an die Verkäuferin ab, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht. Die<br />

Verkäuferin nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware im Sinne dieser Bestimmungen ist<br />

der Rechnungswert der Verkäuferin zuzüglich eines Sicherungsaufschlages von 10 %.<br />

Die Verkäuferin ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der Forderungen<br />

aus dem Weiterverkauf. Von ihrer eigenen Einziehungsbefugnis wird die Verkäuferin<br />

keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungspflichten nachkommt Auf Verlangen<br />

hat der Käufer der Verkäuferin die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu nennen und<br />

diesen die Abtretung anzuzeigen. Die Verkäuferin wird hiermit ermächtigt, den Schuldnern die<br />

Abtretung im Namen des Käufers anzuzeigen.<br />

Übersteigt der Wert der der Verkäuferin eingeräumten Sicherungen die Forderungen um mehr<br />

als 10 %, verpflichtet sich die Verkäuferin auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung<br />

oder Freigabe der Sicherheiten; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten erfolgt<br />

durch die Verkäuferin.<br />

Über Zwangsvollstreckungs- oder sonstige Maßnahmen Dritter, welche die Rechte der Verkäuferin<br />

an der Vorbehaltsware oder an abgetretenen Forderungen rechtlich oder tatsächlich beeinträchtigen<br />

können, hat der Käufer die Verkäuferin unverzüglich unter Übergabe der für eine<br />

Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Im Falle einer Pfändung oder sonstigen<br />

Beschlagnahmen ist der Käufer verpflichtet, den Vollstreckungsbeamten auf das Eigentum der<br />

Verkäuferin hinzuweisen und der Verkäuferin innerhalb von drei Tagen unter Übersendung einer<br />

Abschrift des Pfändungsprotokolls davon Mitteilung zu machen. Der Käufer trägt die Kosten der<br />

Wahrung der Eigentumsrechte der Verkäuferin.<br />

Gerichtsstand; Rechtswahl<br />

Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten ist 12057 Berlin. Die Verkäuferin ist jedoch berechtigt,<br />

am Sitz des Käufers oder der Lieferadresse zu klagen. Es gilt ausschließlich das deutsche Recht<br />

unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.<br />

Sonstiges<br />

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen ganz<br />

oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen<br />

nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu<br />

ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt<br />

und wirksam ist.<br />

1/2012


Besonderen Vertragsbedingungen der PUK-Solar GmbH & Co. KG<br />

für Verträge über die Errichtung von Tragkonstruktionen für Solaranlagen<br />

1. Geltung<br />

Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen sind Vertragsbestandteil aller Verträge<br />

zwischen der PUK-Solar GmbH & Co. KG und Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen<br />

Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen über die Errichtung von Tragkonstruktionen<br />

(Lieferung und Montageleistungen).<br />

Für Verträge über die reine Lieferung von Material ohne Montageleistung durch die PUK-Solar<br />

GmbH & Co. KG gelten nicht diese Vertragsbedingungen sondern die allgemeinen Liefer- und<br />

Zahlungsbedingungen der PUK-Solar GmbH & Co. KG.<br />

Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil,<br />

es sei denn, die PUK-Solar GmbH & Co. KG hat ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich<br />

zugestimmt. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.<br />

2. Angebote und Unterlagen<br />

Angebote der PUK-Solar GmbH & Co. KG sind freibleibend. Zeichnungen, Skizzen, Muster und<br />

sonstige dem Urheberrecht unterliegende Darstellungen dürfen ebenso wie Angebote Dritten<br />

nicht zugänglich gemacht werden; die PUK-Solar GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum<br />

und Urheberrecht vor. Die Abbildungen, Gewichte und Maße sind annähernd. Derartige Produktangaben<br />

sind keine garantierte Beschaffenheit, es sei denn, die Garantie erfolgt ausdrücklich<br />

und schriftlich.<br />

3. Preise<br />

Maßgeblich ist der Preis gemäß unterzeichnetem Vertrag. Preise verstehen sich zuzüglich im<br />

Zeitpunkt der Rechnungslegung gültiger Umsatzsteuer.<br />

Beträgt die Zeit zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Termin für den Beginn der Ausführung<br />

vor Ort mehr als vier Monate, ist die PUK-Solar GmbH & Co. KG bei einer zwischenzeitlichen<br />

Änderung der Materialpreise für Metalle und Legierungen durch ihre Lieferanten berechtigt, die<br />

vereinbarten Preise entsprechend angemessen zu erhöhen.<br />

4. Abrechnung nach Zeitaufwand<br />

Die PUK-Solar GmbH & Co. KG ist berechtigt, folgende Leistungen nach Zeitaufwand zu berechnen:<br />

- Mehraufwand wegen Abweichens der tatsächlichen Verhältnisse auf der Baustelle von den<br />

Grundlagen des Angebotes.<br />

- Bauseitig bedingte Wartezeiten<br />

- Fahrzeiten für die Ab- und Wiederanreise der Monteure bei nicht von PUK-Solar zu vertretenden<br />

Montageunterbrechungen.<br />

5. Geltung der VOB/B und des BGB<br />

Für das Vertragsverhältnis gilt einheitlich die VOB/B in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung<br />

und nachrangig das Werkvertragsrecht §§ 631 – 650 BGB.<br />

6. Höhere Gewalt<br />

Höhere Gewalt jeder Art, unvorhersehbare Betriebs- oder Versandstörungen, Krieg, Terrorakte,<br />

Feuerschäden, unvorhersehbare Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmängel,<br />

Streiks, Aussperrungen sowie durch Verfügung<br />

von Behörden hervorgerufene oder andere von der PUK-Solar GmbH & Co. KG nicht zu vertretende<br />

Hindernisse, welche die Herstellung oder Leistung verhindern oder unzumutbar werden<br />

lassen, befreien für die Dauer und den Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Leistung.<br />

Wird infolge der Störung die Leistung verzögert, verlängert sich die Leistungszeit um die Dauer<br />

der Störung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.<br />

7. Zahlung<br />

Wird kein Zahlungsplan vereinbart, werden folgende Zahlungen in % der Auftragssumme fällig:<br />

- 05 % bei Vertragsabschluss,<br />

- 25 % bei Beginn der Montage vor Ort,<br />

- jeweils 10 % bei Anlieferung von jeweils 25 % des Gestellmaterials,<br />

- 20 % nach Abschluss der Modulmontage,<br />

- 10 % nach Abnahme (Schlusszahlung).<br />

Skonto wird nur dann gewährt, wenn sämtliche älteren Rechnungen bezahlt sind und die berechtigte<br />

Forderung vollständig und rechtzeitig beglichen wird. Soweit nicht anders vereinbart,<br />

beziehen sich Skontofristen auf eine Zahlung ab Rechnungsdatum.<br />

Maßgeblich für die Rechzeitigkeit einer Zahlung ist der Zahlungseingang bei der PUK-Solar<br />

GmbH & Co. KG. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers mit einer Zahlung werden alle, auch<br />

gestundete, Forderungen der PUK-Solar GmbH & Co. KG sofort fällig.<br />

Die PUK-Solar GmbH & Co. KG ist berechtigt, vom Auftraggeber eine Zahlungssicherheit in<br />

Form einer unbefristeten Bürgschaft zu verlangen, welche einen Verzicht auf die Einreden der<br />

Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB enthält.<br />

Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig<br />

festgestellte Gegenforderungen des Auftraggebers.<br />

Ebenso ist sicherzustellen, dass für Streitigkeiten aus einer solchen Bürgschaft ausschließlich<br />

das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung findet und Streitigkeiten aus der<br />

Bürgschaft in Berlin durchzuführen sind. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur bei<br />

unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.<br />

8. Baustelleneinrichtung des Auftraggebers<br />

Der Auftraggeber sorgt für die erforderliche Baustelleneinrichtung bestehend aus Bautoilette,<br />

Bauzaun, Beleuchtung (soweit erforderlich), Bauwasser und Baustrom und die Bewachung der<br />

Baustelle. Die Herstellung von Zuwegungen und Erdarbeiten obliegt – soweit erforderlich –<br />

ebenfalls dem Auftraggeber.<br />

9. Beistellungen durch Auftraggeber<br />

Werden vom Auftraggeber Solarmodule oder sonstige Stoffe zur Ausführung zur Verfügung gestellt,<br />

so ist der Auftraggeber für deren Tauglichkeit verantwortlich. Nimmt die PUK-Solar GmbH<br />

& Co. KG für den Auftraggeber Solarmodule von Dritten entgegen, wird sie eine Sichtprüfung<br />

auf offenkundige Beschädigungen durchführen. Eine dem Auftraggeber ggf. gegenüber seinem<br />

Lieferanten nach § 377 HGB obliegende Untersuchungs- und Rügepflicht übernimmt die PUK-<br />

Solar GmbH & Co. KG für den Auftraggeber nicht.<br />

10. Technische Änderungen, Herstellerwechsel<br />

Die PUK-Solar GmbH & Co. KG behält sich technisch notwendige oder zweckmäßige Änderungen<br />

vor, soweit diese Änderungen die Funktionstauglichkeit der Tragkonstruktion nicht mindern,<br />

dem Auftraggeber vorab mitgeteilt wurden und seine Interessen berücksichtigt wurden.<br />

Die PUK-Solar GmbH & Co. KG behält sich vor, Hersteller und Fabrikat zu wechseln, soweit diese<br />

gleichwertig sind und berechtigte Interessen des Auftraggebers nicht entgegenstehen.<br />

11. Abnahme<br />

Auf Verlangen sind in sich abgeschlossene Teile der Leistung (Modulreihe) gesondert abzunehmen.<br />

Die PUK-Solar GmbH & Co. KG ist bei nicht von ihr zu vertretender Bauunterbrechung von mehr<br />

als 12 Werktagen berechtigt, für bereits erbrachte Teilleistungen (wie z.B. Material ohne Montage,<br />

Montage von Tragsystemen ohne Modulauflage, einzelne Tische) Teilabnahme und Teilvergütung<br />

zu verlangen.<br />

12. Nachunternehmereinsatz<br />

Die PUK-Solar GmbH & Co. KG ist berechtigt, ihre Leistungen durch qualifizierte Nachunternehmer<br />

zu erbringen. § 4 Nr. 8 VOB/B findet keine Anwendung.<br />

13. Gewährleistung<br />

Ist die Leistung mangelhaft, leistet die PUK-Solar GmbH & Co. KG vorrangig durch Nachbesserung<br />

Gewähr. Auf ein Fehlschlagen kann sich der Auftraggeber erst berufen, wenn zwei Nacherfüllungsversuche<br />

ebenfalls fehlgeschlagen sind oder seit der Mangelrüge eine angemessene<br />

Frist ohne Nacherfüllungsversuch verstrichen ist.<br />

Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 5 Jahre ab Abnahme. Geringfügige<br />

Korrosionserscheinungen ohne Einfluss auf die Standsicherheit stellen keinen Mangel dar.<br />

14. Haftung<br />

Für überlassene Solarmodule und sonstige Materialien, Werkzeuge und Geräte haftet die PUK-<br />

Solar GmbH & Co. KG gem. § 690 BGB.<br />

Schadensersatzansprüche des Auftraggebers – auch außervertraglicher Art – sind im Falle<br />

leicht fahrlässiger Verletzung von für die Vertragserfüllung unwesentlichen Pflichten ausgeschlossen.<br />

In den Fällen leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie<br />

vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragspflichtverletzung durch einfache Erfüllungsgehilfen<br />

ist die Haftung der PUK-Solar GmbH & Co. KG der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren<br />

typischen Durchschnittsschaden.<br />

Sämtliche in diesen Vertragsbedingungen enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht<br />

bei Personenschäden, Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit entstanden<br />

sind und Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.<br />

15. Gerichtsstand; Rechtswahl<br />

Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten ist 12057 Berlin. Die PUK-Solar GmbH & Co. KG ist<br />

jedoch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers oder am Erfüllungsort zu klagen. Es gilt ausschließlich<br />

das deutsche Recht.<br />

16. Sonstiges<br />

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Besonderen Vertragsbedingungen ganz oder teilweise<br />

unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine<br />

unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem<br />

wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und wirksam ist.<br />

01/2012<br />

Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten, Nachdruck sowie jegliche elektronische Vervielfältigung<br />

nur mit unserer schriftlichen Genehmigung.<br />

Mit dem Erscheinen dieses <strong>Katalog</strong>es verlieren alle vorhergehenden Unter lagen ihre Gültigkeit!


Freiflächenanlagen<br />

Daten für die Konstruktionsplanung<br />

1. Ort des Bauvorhabens<br />

Land: PLZ: Ort:<br />

2. Projektierer: Ansprechpartner:<br />

3. Fundament:<br />

Beton<br />

Rammung<br />

4. Modultyp:<br />

5. Modulgröße: ________ / ________ / mm Leistung: Wp<br />

6. Modulgewicht: kg Neigungswinkel: Grad<br />

7. Traufhöhe (Abstand Erdboden bis Unterkante Modul): mm<br />

8. Modulanordnung<br />

Reihen je Modultische: Stück vertikal horizontal<br />

9. Modulanzahl je Reihe: Stück Anzahl der Tische: Stück<br />

10. Modulanzahl gesamt: Stück Gesamtleistung: kWp / MWp<br />

Ihr Ansprechpartner: Harald Dahlmann | Produktmanager


PUK-Solar GmbH & Co. KG<br />

Nobelstraße 45-55<br />

12057 Berlin<br />

Deutschland<br />

Telefon: +49 (0) 30 - 6 82 83 - 01<br />

Fax: +49 (0) 30 - 6 82 83 - 2 84<br />

E-Mail: info@puksolar.com<br />

Internet: www.puksolar.com<br />

Irrtümer und technische Änderungen vorbehalten, Nachdruck sowie jegliche elektronische Vervielfältigung nur mit unserer<br />

schriftlichen Genehmigung. Mit Erscheinen dieser Drucksache verlieren alle vorhergehenden Unterlagen ihre Gültigkeit. © PUK-WERKE KG · PUK-SOL KAT-FA · DE · TOPP · 500 · 2012-01-27

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