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Fremdfirmenkoordination - Q-Cells

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<strong>Fremdfirmenkoordination</strong> PIN-00-02-0019-DE Rev.: 12.0<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

1 Zweck und Geltungsbereich .................................................................................................. 3<br />

2 Verantwortung und Befugnisse ............................................................................................. 3<br />

2.1 Fremdfirmenkoordinator ........................................................................................ 3<br />

2.2 Beauftragter der Fremdfirmen ................................................................................ 4<br />

2.3 Weitere Zuständigkeiten in der Q.<strong>Cells</strong> SE ................................................................ 4<br />

3 Beschreibung ...................................................................................................................... 5<br />

3.1 Fremdfirmen ......................................................................................................... 5<br />

3.2 Fremdsprachige Fremdfirmen ................................................................................. 5<br />

3.3 Allgemeine Bestimmungen ..................................................................................... 5<br />

3.3.1 Sonderstatus Zulieferer.............................................................................. 6<br />

3.3.2 Geheimhaltungserklärung .......................................................................... 6<br />

3.4 Anmeldung und innerbetrieblicher Verkehr .............................................................. 6<br />

3.4.1 Voranmeldung von Dienstleistern und Fremdfirmen ..................................... 6<br />

3.4.2 Zutrittsregelung von Dienstleistern und Fremdfirmen................................... 7<br />

3.4.3 Regelungen Q.<strong>Cells</strong> Standort Solar Valley Thalheim ..................................... 7<br />

3.4.4 Regelungen Q.<strong>Cells</strong> Standort Guardianstraße .............................................. 7<br />

3.5 Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen ................................................................ 8<br />

3.6 Dokumentation ..................................................................................................... 8<br />

4 Mitgeltende Dokumente ...................................................................................................... 8<br />

5 Archivierung und Verteiler .................................................................................................... 8<br />

6 Anlagen ............................................................................................................................. 9<br />

6.1 Anlage 1: Sicherheitsgebote .................................................................................... 9<br />

6.2 Anlage 2: Brandschutzordnung Teil A .................................................................... 12<br />

6.3 Anlage 3: Gefahrenabwehrplan ............................................................................. 13<br />

6.4 Anlage 4 : Innerbetriebliche Alarmnummern .......................................................... 14<br />

6.5 Anlage 5: Übersichtsplan Guardianstraße ............................................................... 15<br />

6.6 Anlage 6: Übersichtsplan Solar Valley .................................................................... 16<br />

6.7 Anlage 7: Regelungen zur Entsorgung .................................................................... 17<br />

6.8 Anlage 8: Unterweisungsnachweis Fremdfirmen ..................................................... 18<br />

Zur Vereinfachung der Lesbarkeit wird auf den folgenden Seiten die männliche Schreibweise verwendet.<br />

Das Dokument gilt für beide Geschlechter.<br />

Author: Sabine Stötzer (20.08.2012) Approved: Roman Matzak (21.08.2012) Page 1/18<br />

Approved: Stephanie Kneist (21.08.2012) Approved: Sandra Hartmann (21.08.2012)


<strong>Fremdfirmenkoordination</strong> PIN-00-02-0019-DE Rev.: 12.0<br />

Änderungshistorie<br />

Revision Datum Änderung von: Beschreibung / Bemerkung<br />

A 15.01.07 H. Ramm Ersterstellung RI<br />

B 19.02.08 K. Noack Anpassung Rl<br />

B A 16.07.08 K. Noack Wechsel RI VA<br />

A B 20.10.08 K. Noack Externe Fremdfirmenkoordinatoren hinzugefügt<br />

B C 28.11.08 K. Noack Schachterlaubnis hinzugefügt, Q-<strong>Cells</strong> AG Q-<strong>Cells</strong> SE<br />

C D 03.03.09 K. Noack Überschuhe, Prüfung ortsveränderliche Betriebsmittel eingefügt<br />

1 01.04.09 F Ganzert Übernahme ins neue QIMS<br />

2 07.04.09 C. Fischer Änderung des Kap. 2.1, Schulung FFK und Beauftragung, Entfernung<br />

Anhang 2 und Anhang 3, Inhaltsverzeichnis, Änderung Kapitel<br />

6.1 viert letzter Punkt Sicherheitsgebote. Einfügung mitgelt.<br />

Dok: FRM-14-01-0100-DE, Änderung Kap. 2.1<br />

3 25.08.09 J. Dressel Vermerk FRM-14-01-0100-DE, Punkt 3.3: Dokumentation FRM-<br />

14-01-0015-DE<br />

4 20.01.10 F Ganzert Verschiebung der PIN auf Grund von Umstrukturierung<br />

5 24.03.10 J. Dressel Anpassung / Aktualisierung aller Kapitel<br />

Titeländerung von Fremdfirmen Sicherheitsgebote in <strong>Fremdfirmenkoordination</strong><br />

6 10.05.10 U. Zimmermann Einfügen Anlage 8 , Entfernen Passus Abfall in Anlage 1<br />

7 05.09.11 C. Arndt Aktualisierung der Kapitel sowie Anlagen 4 & 6<br />

8 22.11.11 J. Dressel Änd. 3.4.3, 3.4.4<br />

9 14.12.11 J. Dressel Tausch Anlage 6.7 und 6.8<br />

10 24.04.12 S. Stötzer Aktualisierung 3.4.1 (Anmeldung Tagesgäste über WebApp)<br />

11 16.07.12 S. Stötzer Aktualisierung Anlage 1(Verweis auf FRM Innerbetriebliche Unfalluntersuchung),<br />

sowie Ergänzung mitgeltende Dokum.<br />

12 16.08.12 S. Stötzer Aktualisierung Anlage 4 (innerbetriebliche Alarmnummern), Anlage<br />

1 (Sicherheitsgebot: Hinweis auf körperbedeckende Kleidung)<br />

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<strong>Fremdfirmenkoordination</strong> PIN-00-02-0019-DE Rev.: 12.0<br />

1 Zweck und Geltungsbereich<br />

In dieser Process Instruction sind die Anforderungen für ein ordnungsgemäßes Verhalten für Fremdfirmen<br />

und deren Mitarbeiter festgelegt. Dabei wird schwerpunktmäßig auf die Belange der Arbeitssicherheit,<br />

des Brandschutzes und des Umweltschutzes eingegangen.<br />

Diese Process Instruction gilt für alle Fremdfirmen, welche auf dem Werksgelände der Q.<strong>Cells</strong> <strong>Cells</strong> SE im<br />

Solar Valley und / oder der Guardianstraße Arbeiten durchführen (Reparatur- und Montagearbeiten,<br />

Dienstleistungen, Reinigungs- und Pflegearbeiten).<br />

2 Verantwortung und Befugnisse<br />

Environment, Health and Safety (EH&S): Verantwortlich für die Einführung, Aktualisierung und Überwachung<br />

der Verfahrensanweisung.<br />

Die Bereichs- / Abteilungsleiter der Q.<strong>Cells</strong> SE, welche den jeweiligen Auftrag erteilt haben, sind für die<br />

Umsetzung der Verfahrensanweisung auf dem Q.<strong>Cells</strong> Werksgelände Solar Valley Thalheim und / oder<br />

der Guardianstraße verantwortlich.<br />

2.1 Fremdfirmenkoordinator<br />

Für den Einsatz von Fremdfirmen, entsprechend Punkt 1, sind die (Bereichs- / Abteilungs-) Leiter der<br />

Q.<strong>Cells</strong> SE, welche den jeweiligen Auftrag erteilt haben, verantwortlich. Sie benennen einen durch EH&S<br />

geschulten Fremdfirmenkoordinator Q.<strong>Cells</strong>, welcher für die konkrete Einweisung und Kontrolle der<br />

Fremdfirmen zuständig ist, solange diese auf dem Werksgelände tätig sind. Die aktuelle Übersicht der<br />

Fremdfirmenkoordinatoren ist unter Y:\EHS\0002_Beauftragtenorganisation abgelegt.<br />

Fremdfirmenkoordinatoren können auch von der Q.<strong>Cells</strong> SE bestellte Mitarbeiter eines externen Unternehmens<br />

(z. B. Planerbüros, ext. Dienstleister) sein. Die Fremdfirmenkoordinatoren werden durch die<br />

Mitarbeiter des Bereichs EH&S geschult. Die EHS-Schulungsmodule für Fremdfirmenkoordinatoren<br />

Schulen in den Themen: Zutrittssicherheit, Objektsicherheit, rechtliche Anforderung beim Umgang mit<br />

Fremdfirmen, Organisation Fremdfirmenhandling.<br />

Die Schulungen (Erstausbildung + Fortbildung) der Fremdfirmenkoordinatoren werden durch die<br />

Academy, in Zusammenarbeit mit dem Bereich EH&S (redaktionelle Arbeit und Stellung der Referenten)<br />

regelmäßig organisiert. Nach erfolgreicher Teilnahme an der Erstschulung erhalten die Fremdfirmenkoordinatoren<br />

eine Bestellungsurkunde. Die Bestellungsurkunde ist im QIMS unter der Bezeichnung FRM-<br />

14-01-0025-DE abgelegt und wird von EH&S ausgestellt.<br />

Bereits ausgebildete Fremdfirmenkoordinatoren werden zu den Fortbildungsschulungen automatisch<br />

eingeladen.<br />

Zu den Aufgaben eines Fremdfirmenkoordinators gegenüber Fremdfirmen gehören vor allem:<br />

• Erfolgreiche Teilnahme an dem EHS-Schulungsmodul Fremdfirmenkoordinator.<br />

• Die Festlegung der Zutrittsberechtigung (Raum-, Zeitzone) für die Mitarbeiter der Fremdfirmen<br />

[Programmierung des Zutrittkontrollsystems erfolgt durch die Mitarbeiter der Leitwarte]<br />

• die Einweisung in Arbeitsaufgabe und Arbeitsstelle;<br />

• tägliche Abstimmung mit dem Verantwortlichen des Bereiches, in welchem die Arbeiten ausgeführt<br />

werden;<br />

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• die auf dem Formblatt FRM-14-01-0015-DE und in der Anlage 6.8 schriftlich dokumentierte Unterweisung<br />

entsprechend dieser Anweisung bezüglich der Arbeitssicherheit, des Brandschutzes, des<br />

Umweltschutzes und anderer geltender Anweisungen und Vorschriften;<br />

• die Kontrolle der Fremdfirmen auf Einhaltung der vorgegebenen Anweisungen und Vorschriften;<br />

• Ausgabe von erforderlichen Unterlagen und Schlüsseln an die Fremdfirmen sowie deren Einziehung<br />

nach Beendigung der Arbeiten;<br />

• Einhaltung, Durchführung, Durchsetzung und Kontrolle der entsprechenden An-, Abmelde- und<br />

Freigabeverfahren<br />

2.2 Beauftragter der Fremdfirmen<br />

Noch vor dem Arbeitsbeginn ist von Seiten der Fremdfirma ein Beauftragter zu benennen (Bau-, Montageleiter,<br />

Meister, Vorarbeiter), welcher gegenüber der Q.<strong>Cells</strong> SE bis zur Beendigung der Arbeiten für<br />

den Einsatz der Fremdfirmenmitarbeiter und deren Verhalten auf dem Werksgelände entsprechend den<br />

geltenden Sicherheitsvorschriften verantwortlich ist. Dies gilt auch beim Wechsel der Mitarbeiter während<br />

laufender Arbeiten und für die Einbeziehung von Subunternehmern. Subunternehmer müssen parallel<br />

beim Fremdfirmenkoordinator Q.<strong>Cells</strong> angemeldet werden.<br />

Auf die generelle Weisungsbefugnis durch den jeweiligen Bereichsverantwortlichen und die Sicherheitsfachkräfte<br />

der Q.<strong>Cells</strong> SE als Hausherr sei hiermit besonders verwiesen.<br />

Führen mehrere Unternehmen gleichzeitig Arbeiten auf einer Arbeitsstelle aus, so ist jeder Unternehmer<br />

für seine eigenen Arbeitnehmer verantwortlich. Können gegenseitige Gefährdungen auftreten, ist seitens<br />

der Fremdfirmen gemeinsam mit der Q.<strong>Cells</strong> SE ein Koordinationsbeauftragter für die vertretenen<br />

Fremdfirmen zu benennen, welcher für die gegenseitige Abstimmung verantwortlich ist. Die Mitarbeiter<br />

aller im Bereich tätigen Fremdfirmen sowie dort tätige Mitarbeiter der Q.<strong>Cells</strong> SE haben dessen Anweisungen<br />

Folge zu leisten.<br />

2.3 Weitere Zuständigkeiten in der Q.<strong>Cells</strong> SE<br />

Für die Durchführung von Reparatur- und Montagearbeiten ist der Leiter Instandhaltung (Produktionsanlagen)<br />

bzw. der Leiter Facility Management (Ver- und Entsorgungsanlagen) verantwortlich, bei gleichen<br />

Arbeiten im Rahmen eines Projektes der jeweilige Projektleiter.<br />

Für Reinigungs- und Pflegearbeiten (Büroräume, Außenanlagen usw.) sowie Bau-, Reparatur- und Wartungsarbeiten<br />

im Bereich der Verwaltung und Außenanlagen ist in der Regel der Leiter Facility Management<br />

zuständig.<br />

Arbeiten an den EDV-, Telekommunikationsanlagen und -netzen werden unter Verantwortung des Leiters<br />

IT, in Abstimmung mit Facility Management, durchgeführt.<br />

Für Arbeiten an brandschutztechnischen Anlagen und Einrichtungen ist der Leiter Facility Management<br />

zuständig.<br />

Solche Arbeiten, bei deren Ausführung Belange des Umweltschutzes berücksichtigt werden müssen,<br />

sind vom Fremdfirmenkoordinator Q.<strong>Cells</strong> mit dem Bereich Environment, Health & Safety (EH&S) sowie<br />

der Abteilung Facility Management abzustimmen.<br />

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<strong>Fremdfirmenkoordination</strong> PIN-00-02-0019-DE Rev.: 12.0<br />

Das sind z. B. Arbeiten an der Abwasserreinigungsanlage, Arbeiten an Anlagen, in welchen wassergefährdende<br />

Stoffe gelagert oder befördert werden, Arbeiten an Emissionsminderungseinrichtungen (z. B.<br />

Abluftfilter) sowie Arbeiten, bei welchen in größerem Umfang mit Chemikalien oder anderen Wasserschadstoffen<br />

umgegangen wird oder bei denen überwachungspflichtige Abfälle entstehen.<br />

3 Beschreibung<br />

3.1 Fremdfirmen<br />

Die Fremdfirmenmitarbeiter dieser Firmen dürfen ihren definierten Arbeitsbereich nicht verlassen und<br />

sich eigenständig im Werksgelände bewegen. Der verantwortliche Fremdfirmenkoordinator hat dies<br />

regelmäßig zu kontrollieren.<br />

Gefährliche Arbeiten oder Tätigkeiten in gefährdeten Bereichen dürfen nur unter ständiger Aufsicht des<br />

Fremdfirmenkoordinators oder eines von ihm benannten Sicherheitsposten ausgeführt werden. Die<br />

Entscheidung, ob es sich um derartige Tätigkeiten handelt, trifft der Verantwortliche des Bereiches, in<br />

welchem die Arbeiten ausgeführt werden bzw. der Fremdfirmenkoordinator, ggf. durch EH&S.<br />

Subunternehmer und Arbeitsgemeinschaften, für die eine schriftliche Einwilligung des Auftraggebers<br />

vorliegen muss, sind ebenfalls eigenständige Fremdfirmen im Sinne dieser Process Instruction.<br />

Die Fremdfirmen, welche über einen längeren Zeitraum oder ständig bzw. regelmäßig bei der<br />

Q.<strong>Cells</strong> SE Arbeiten ausführen, werden mindestens einmal jährlich über nachfolgend genannten Festlegungen<br />

(Anlage 1) dieser Process Instruction unterwiesen.<br />

3.2 Fremdsprachige Fremdfirmen<br />

Alle fremdsprachigen Arbeitskräfte müssen in der Form unterwiesen werden, dass der Inhalt der Belehrung<br />

für sie vollständig verständlich ist. Um eine einwandfreie Verständigung zu gewährleisten, muss<br />

beim Einsatz fremdsprachiger Arbeitskräfte mindestens eine Person der Arbeitsgruppe über ausreichende<br />

Deutschkenntnisse verfügen.<br />

3.3 Allgemeine Bestimmungen<br />

Alle Fremdfirmen müssen einen Ansprechpartner / Fremdfirmenkoordinator Q.<strong>Cells</strong> benennen können.<br />

Der Beauftragte der Fremdfirma wird vor Arbeitsbeginn vom Fremdfirmenkoordinator Q.<strong>Cells</strong> in die<br />

Örtlichkeiten eingewiesen.<br />

Alle Fremdfirmen / Dienstleister (Tages- und Dauergäste) sind zwingend mittels FRM-14-01-0015-DE<br />

„An- und Abmeldung Fremdfirmen“ in den entsprechenden Bereichen anzumelden. Ausgeschlossen<br />

davon sind ausschließlich die Dienstleistungsunternehmen, die im Rahmen der abgeschlossenen Verträge,<br />

technische Betriebsführung durchführen und die Reinigungsdienstleistungen (Gegenbauer) erbringen.<br />

Der Ansprechpartner / Fremdfirmenkoordinator füllt das FRM-14-01-0015-DE „An- und Abmeldung<br />

Fremdfirmen“ vollständig aus. Dabei ist bei Tätigkeiten in der Produktion oder deren Mantelbebauung<br />

der entsprechende Schichtleiter der Produktion zwingend zu informieren.<br />

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<strong>Fremdfirmenkoordination</strong> PIN-00-02-0019-DE Rev.: 12.0<br />

Dieser hat auf dem Anmeldeschein gegenzuzeichnen. Der An- und Abmeldeschein (FRM-14-01-0015-DE)<br />

inklusive aller dazugehörigen Anlagen verbleibt während der Dauer der Arbeiten bei der jeweiligen<br />

Fremdfirma. Die Beendigung der Arbeiten ist ebenfalls auf dem FRM „An- und Abmeldung Fremdfirmen“<br />

zu bestätigen und wird vom Ansprechpartner Q.<strong>Cells</strong> SE / Auftraggeber archiviert.<br />

Der Beauftragte der Fremdfirma bestätigt mit seiner Unterschrift auf der Anlage 6.8, dass alle Mitarbeiter<br />

der Fremdfirma vor Arbeitsbeginn über den Inhalt dieser Process Instruction (Anlage 1) unterwiesen<br />

wurden. Die Mitarbeiter haben dies ebenfalls durch eine Unterschrift zu bestätigen.<br />

Eine Mitwirkung des Bereiches EH&S und der Arbeitsfachbereiche der Q.<strong>Cells</strong> SE entbindet Fremdfirmenangehörige<br />

in keiner Weise von deren Aufsichtspflicht bzw. Verantwortung.<br />

Jedem Fremdfirmenmitarbeiter wird durch die Werkschutzmitarbeiter der Zentralpforte ein Tagesausweis<br />

/ Dauergästeausweis ausgestellt. Diese sind jederzeit sichtbar zu tragen und sind beim Verlassen<br />

des Werksgeländes / nach Beendigung aller Arbeiten auf dem Gelände wieder abzugeben. Siehe 3.4.2.<br />

3.3.1 Sonderstatus Zulieferer<br />

Zulieferfirmen, welche täglich das Q.<strong>Cells</strong> Gelände zur Be- und Entladung befahren müssen, erhalten<br />

nach einer Einweisung eine Einfahrgenehmigung. Diese ermöglicht ihnen eine problemlose Ein- und<br />

Ausfahrt bei der Zentralpforte. Die Zulieferer müssen die Einfahrgenehmigung sichtbar im Fahrerhaus<br />

hinterlegen. Auf den Einfahrgenehmigungen sind die Firmennamen vermerkt. Die Zentralpforte Solar<br />

Valley erhält eine Liste der ausgegeben Einfahrgenehmigungen von der entsprechenden Abteilung, welche<br />

für den jeweiligen Zulieferer Ansprechpartner ist.<br />

3.3.2 Geheimhaltungserklärung<br />

Eine Geheimhaltungserklärung (NDA) muss von allen Externen, welche z. B. Zutritt zur Produktion oder<br />

Kontakt zur Technologie haben und während ihres Besuches Kenntnis von sensiblen Informationen erhalten,<br />

unterzeichnet werden. Besucher ohne Zugang zu sensiblen Informationen, wie z. B. Lieferanten,<br />

Bauarbeiter (im Außenbereich), sind hiervon ausgenommen. Für die Organisation und Umsetzung ist der<br />

Anforderer / FFK und für die Archivierung unsere Rechtsabteilung verantwortlich. Alle bereits vorhandenen<br />

Geheimhaltungserklärungen werden in der Rechtsabteilung gesammelt und gelistet.<br />

3.4 Anmeldung und innerbetrieblicher Verkehr<br />

3.4.1 Voranmeldung von Dienstleistern und Fremdfirmen<br />

Dienstleister und Fremdfirmen müssen mind. 1 Tag vor Arbeitsantritt durch den FFK bzw. Q.<strong>Cells</strong> Ansprechpartner<br />

bei der Zentralpforte angemeldet werden. Dauergäste (Aufenthalt mind. 1 Woche) werden<br />

über den Antrag Dauerausweis angemeldet.<br />

Die Anmeldung der Tagesgäste erfolgt über die jeweilige Assistenz. Die Teamassistenz trägt die Tagesgäste<br />

im Intranet auf der FM Webseite in der Web Application „Tagesgästeanmeldung“ ein, diese wird<br />

am Abend für den darauffolgenden Tag vom Empfang zur Zentralpforte geschickt. Fremdfirmen /<br />

Dienstleister die nicht angemeldet sind, dürfen nicht durch die Zentralpforte einfahren. Bei sehr kurzfristigen<br />

Anmeldungen kann die Zentralpforte telefonisch oder direkt per Mail informiert werden.<br />

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3.4.2 Zutrittsregelung von Dienstleistern und Fremdfirmen<br />

Der Tagesausweis kann mit Zutrittsberechtigungen programmiert werden. Der Fremdfirmenkoordinator<br />

vergibt die nötigen Zutritte. Programmiert werden die Ausweise durch die Leitwarte FM<br />

Q.<strong>Cells</strong>.<br />

Für Besucher von Firmen, welche über einen längeren Zeitraum bei der Q.<strong>Cells</strong> SE beschäftigt sind, kann<br />

ein zeitlich begrenzter Dauergästeausweis ausgestellt werden. Der Bedarf der Aus-weise ist rechtzeitig<br />

über die jeweilige Teamassistentin bei der Leitwarte FM zu beantragen<br />

(mittels FRM-14-01-0105-DE Antrag Dauergästeausweis). Die Ausweise müssen während ihrer Gültigkeitsdauer<br />

beim Verlassen des Werksgeländes nicht abgegeben werden. Um in alle notwen-digen Räumlichkeiten<br />

zu gelangen, werden die Dauerausweise bei der täglichen Anmeldung bei der Leitwarte gegen<br />

vorprogrammierte „FM-Tageskarten“, die alle benötigten Berechtigungen enthalten, getauscht. Am<br />

Ende des Arbeitstages werden diese Karten wieder abgegeben und die Fremdfirma bekommt ihre Dauerkarten<br />

für die Ausfahrt wieder.<br />

3.4.3 Regelungen Q.<strong>Cells</strong> Standort Solar Valley Thalheim<br />

Das Betreten und Verlassen des Betriebsgeländes ist den Fremdfirmen nur durch die Zentralpforte gestattet.<br />

Dort erhält der Mitarbeiter der Fremdfirma nach Vorlage des Personalausweises und Benennung<br />

des Fremdfirmenkoordinators einen Besucherausweis. Die Daten des Mitarbeiters werden gespeichert.<br />

Die Daten werden ausschließlich für firmeninterne Zwecke verwendet.<br />

Auf dem Gelände gilt abgesehen von den ausgewiesenen Parkflächen Parkverbot. PKW benutzen das<br />

Parkhaus. Transporter nutzen die Parkmöglichkeiten neben der Linie 5. Siehe Anlage 6.<br />

Die Mitarbeiter der Fremdfirmen müssen sich umgehend bei der Leitwarte melden, siehe Anlage 6. Es<br />

erfolgt eine Rücksprache mit dem entsprechenden Fremdfirmenkoordinator / Ansprechpartner. Dieser<br />

holt die Mitarbeiter der Fremdfirma dann ab.<br />

Die Fahrtgeschwindigkeit auf dem Betriebsgelände ist den Gegebenheiten anzupassen und darf in keinem<br />

Fall die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h überschreiten. Die geltenden Straßenverkehrsvorschriften,<br />

der innerbetriebliche Staplerverkehr sind unbedingt zu berücksichtigen.<br />

Innerhalb der Produktionslinien existiert ein „Fahrerloses Transportsystem (FTS)“. Der Fahrweg des FTS<br />

ist gelb markiert. Dieser ist nur wenn zwingend erforderlich zu begehen. Das Begehen oder Kreuzen des<br />

Fahrtweges erfordert besondere Aufmerksamkeit. Der FTS-Fahrweg ist grundsätzlich frei zu halten!<br />

Wenn ein grau markierter Fußweg vorhanden ist, ist dieser zwingend zu verwenden. Das Mitfahren auf<br />

dem FTS ist verboten! Arbeiten auf dem FTS-Fahrweg sind immer in der FTS-Zentrale anzumelden.<br />

3.4.4 Regelungen Q.<strong>Cells</strong> Standort Guardianstraße<br />

• Das Parken im Gelände der Q.<strong>Cells</strong> SE ist nicht möglich. Zum Be- und Entladen der Arbeitsmaterialien<br />

kann das Gelände kurzzeitig befahren werden.<br />

• Die Fahrtgeschwindigkeit auf dem Betriebsgelände ist den Gegebenheiten anzupassen und darf in<br />

keinem Fall die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h überschreiten.<br />

• Die geltenden Straßenverkehrsvorschriften, der innerbetriebliche Staplerverkehr sind<br />

unbedingt zu berücksichtigen.<br />

• Alle Fremdfirmenmitarbeiter müssen sich an der Betriebswache anmelden. An dieser werden sie<br />

nach Angabe des Fremdfirmenkoordinators Q.<strong>Cells</strong> registriert und erhalten einen Besucherausweis.<br />

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<strong>Fremdfirmenkoordination</strong> PIN-00-02-0019-DE Rev.: 12.0<br />

• Durch die Mitarbeiter der Betriebswache erfolgt eine Rücksprache bei dem entsprechenden Fremdfirmenkoordinator<br />

/ Ansprechpartner. Dieser holt die Mitarbeiter der Fremdfirma an der Betriebswache<br />

ab.<br />

3.5 Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen<br />

Der Beauftragte der Fremdfirma hat sich vor Beginn der Arbeit davon zu überzeugen, dass die angeordneten<br />

Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt wurden. Ebenso hat er ständig das Vorhandensein und die<br />

Wirksamkeit der angeordneten Sicherheitsmaßnahmen zu kontrollieren.<br />

Den Anordnungen und Anweisungen des Fremdfirmenkoordinators der Q.<strong>Cells</strong> SE und des Bereichs<br />

EH&S der Q.<strong>Cells</strong> SE muss umgehend entsprochen werden. Sie haben den einzigen Zweck, Schäden und<br />

Unfälle sowie deren Folgen zu vermeiden.<br />

Sollten Fremdfirmen bzw. deren Angehörige bei sicherheitswidrigem oder umweltgefährdendem Verhalten<br />

angetroffen werden, so sehen sich die jeweiligen Bereichsverantwortlichen und die Sicherheitsfachkräfte<br />

der Q.<strong>Cells</strong> SE dazu gezwungen, auf einer Einstellung der Arbeit zu Lasten des Auftragnehmers<br />

zu bestehen. Im Wiederholungsfall muss mit dem Verlust des erteilten Auftrages gerechnet werden.<br />

Sich daraus ergebende Konsequenzen gehen zu Lasten des Verursachers.<br />

3.6 Dokumentation<br />

Der verantwortliche Vertreter der Fremdfirma bestätigt auf der Anlage 6.7 den Erhalt dieser Process<br />

Instruction sowie der eventuellen zusätzlichen Festlegungen und die ordnungsgemäße Belehrung und<br />

Einweisung. Der Beauftragte der Fremdfirma ist dort einzutragen. Weitere vorhandene schriftliche Festlegungen<br />

sind der Bestätigung hinzuzufügen.<br />

Diese Unterlagen werden bei dem zuständigen Ansprechpartner/ Fremdfirmenkoordinator der Q.<strong>Cells</strong><br />

SE (welcher den jeweiligen Auftrag erteilt hat) aufbewahrt und archiviert.<br />

4 Mitgeltende Dokumente<br />

FRM-14-01-0006-DE Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten<br />

FRM-14-01-0008-DE Befahrerlaubnis<br />

FRM-14-01-0009-DE Schachterlaubnis<br />

FRM-14-01-0011-DE Innerbetriebliche Unfalluntersuchung<br />

FRM-14-01-0015-DE An- und Abmeldung Fremdfirmen<br />

FRM-14-01-0021-DE Freigabeschein Dacharbeiten<br />

FRM-14-01-0025-DE Bestellungsurkunde Fremdfirmenkoordinator<br />

FRM-11-04-0001-DE Protokoll – Maßnahmen an Sicherheitssystemen<br />

FRM-11-04-0003-DE Freigabeschein für Arbeiten an elektrischen Anlagen<br />

FRM-14-01-0105-DE Antrag Dauergästeausweis<br />

5 Archivierung und Verteiler<br />

QIMS Reports<br />

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Approved: Stephanie Kneist (21.08.2012) Approved: Sandra Hartmann (21.08.2012)


<strong>Fremdfirmenkoordination</strong> PIN-00-02-0019-DE Rev.: 12.0<br />

6 Anlagen<br />

6.1 Anlage 1: Sicherheitsgebote<br />

Im Einzelnen ist folgendes zu beachten<br />

• Die Fremdfirmen und deren Mitarbeiter sind für die ordnungsgemäße, arbeitssicherheits-, brandschutz-<br />

und umweltschutzgerechte Ausführung der ihnen übertragenen Arbeiten verantwortlich. Sie<br />

haben sich an die geltenden rechtlichen Bestimmungen und Sicherheitsvorschriften zu halten und<br />

auf eigene Kosten zu entsprechen. Für Schäden und Verluste, die der Q.<strong>Cells</strong> SE, deren Mitarbeitern,<br />

Dritten und / oder dem Personal der Fremdfirma durch deren Fehler oder Fahrlässigkeit entstehen,<br />

haftet der Auftragnehmer.<br />

• Alle Arbeiten sind so auszuführen, dass keine Gefährdungen für Boden und Grundwasser auftreten,<br />

wassergefährdende Stoffe (wie z. B. Schmierstoffe, Treibstoffe, Reinigungsmittel, Chemikalien)<br />

nicht in den Boden oder die betrieblichen Kanalisationssysteme gelangen können, Abfälle und Reststoffe<br />

vorschriftsmäßig erfasst und entsorgt werden sowie unnötiger Lärm vermieden wird.<br />

• Der Auftragnehmer hat seine Arbeitsstelle (Bau-, Montagestelle o. a.) auf den von der Q.<strong>Cells</strong> SE<br />

zugewiesenen Flächen einzurichten. Vor Einrichtung einer Arbeitsstelle müssen mit der Q.<strong>Cells</strong> SE<br />

die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen abgestimmt werden. Prinzipiell ist der Beauftragte der<br />

Fremdfirmen dafür verantwortlich, dass von dieser Arbeitsstelle keine Gefährdungen für Dritte (Mitarbeiter<br />

Q.<strong>Cells</strong> SE oder andere) und / oder die Umwelt ausgehen. Sind aus solchen Gründen Sicherungsmaßnahmen<br />

erforderlich, so hat die Fremdfirma diese in Abstimmung mit der Q.<strong>Cells</strong> SE vorzunehmen.<br />

Mit Rücksicht auf die Betriebssicherheit von bestehenden Anlagen hat der Beauftragte<br />

der Fremdfirma in jedem Fall Beginn und Ende der Arbeiten beim zuständigen Ansprechpartner<br />

(Fremdfirmenkoordinator Q.<strong>Cells</strong>, Projektleiter) täglich anzuzeigen.<br />

• Fremdfirmenmitarbeiter dürfen sich nur an ihrem zugewiesenen Arbeitsplatz aufhalten. Produktions-<br />

und Betriebsstätten sowie Arbeitsräume, die außerhalb der zugewiesenen Arbeitsstelle liegen,<br />

sind nicht zu betreten.<br />

• Für die Bereitstellung und das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung ist der Auftragnehmer<br />

verantwortlich. Wenn aufgrund des Betriebsgeschehens der Q.<strong>Cells</strong> SE zusätzliche persönliche<br />

Schutzausrüstungen erforderlich sind, wird dies vom Auftraggeber schriftlich festgelegt.<br />

• Das Tragen von Arbeitsschutzschuhen und körperbedeckender Kleidung ist in allen Produktionsgebäuden,<br />

Werkstätten, auf Baustellen sowie bei Montagearbeiten vorgeschrieben. In den Produktionsbereichen<br />

sind abriebfeste Schuhe zu tragen. Um eine Verschmutzung der Produktionsbereiche<br />

zu vermeiden, sind die Schuhe, welche im Außenbereich getragen werden vor Betreten der Produktionsbereiche<br />

zu wechseln oder es sind Überschuhe zu benutzen. Die Fremdfirma ist für die Bereitstellung<br />

der Überschuhe selbst verantwortlich.<br />

• Für Arbeiten, bei denen Absturzgefahr besteht, sind die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zu<br />

treffen (Gerüste, Sicherheitsgurt, Sicherheitsseil usw.).<br />

• Die Ausführung der Gerüste muss den bestehenden Verordnungen entsprechen (DIN 4420). Beschädigte<br />

Gerüste müssen außer Betrieb genommen werden.<br />

• Mechanische Leitern müssen auf tragfähigem Untergrund aufgestellt und dürfen erst bestiegen<br />

werden, wenn sie standsicher aufgestellt und die Feststellvorrichtungen für die aufgerichtete Leiter<br />

und die ausgefahrenen Leiterteile wirksam sind. Die Leitern müssen nachweislich entsprechend BGV<br />

D36 geprüft sein. Freistehende mechanische Leitern sind gegen übermäßiges Schwanken und Wegrutschen<br />

zu sichern. Von mechanischen Leitern aus dürfen nur Arbeiten geringen Umfanges und Sicherungsarbeiten<br />

ausgeführt werden.<br />

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<strong>Fremdfirmenkoordination</strong> PIN-00-02-0019-DE Rev.: 12.0<br />

• Baustromverteiler, eingesetzte Geräte und Maschinen müssen hinsichtlich der elektrischen Ausrüstung<br />

den gültigen DIN / VDE oder Euro-Normen entsprechen, sowie gemäß gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen<br />

Vorgaben geprüft sein. Die Anschlussstellen, Kabelführung und Standort der<br />

Verteilung sind mit dem Verantwortlichen der Q.<strong>Cells</strong> SE abzustimmen.<br />

• Für den vorschriftsmäßigen Zustand und die fachgerechte Benutzung der elektrischen Einrichtungen,<br />

einschließlich der Hauptanschlussstellen, sind die Fremdfirmen jeweils selbst verantwortlich.<br />

Mit Änderungs- und Instandsetzungsarbeiten an den Einrichtungen dürfen nur entsprechend ausgebildete<br />

Personen beauftragt werden.<br />

• Ortsveränderliche Anschlussleitungen sind so zu verlegen, dass sie gegen mechanische Beschädigung<br />

geschützt sind.<br />

• Alle eingesetzten ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel müssen gemäß den gesetzlichen<br />

Vorschriften geprüft sein. Die Prüfplaketten müssen gut sichtbar und unbeschädigt sein.<br />

• Bei Hoch-, Tief- und Stahlbaumontagen darf elektrische Energie nur einem ordnungsgemäß installierten<br />

Verteilerschrank mit FI-Schutzschalter entnommen werden. Der Verteilerschrank ist verschlossen<br />

zu halten. Der Anschluss des Verteilerschrankes an das Stromnetz darf nur durch einen von<br />

der Q.<strong>Cells</strong> SE beauftragten Elektriker erfolgen bzw. muss mit dem Fremdfirmenkoordinator abgestimmt<br />

sein.<br />

• Arbeiten an elektrischen Anlagen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Auftraggebers (Freigabeschein<br />

für Arbeiten an elektrischen Anlagen FRM-11-04-0003-DE).<br />

• Arbeiten mit offener Flamme, Brenn-, Schweiß- und Lötarbeiten sowie alle Arbeiten mit Funkenbildung<br />

und Wärmeentwicklung bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Auftraggebers, sofern<br />

diese nicht an eigens dafür zugelassenen Arbeitsplätzen ausgeführt werden. Diese Genehmigung<br />

wird mit der Bestätigung (Unterschrift) dem FRM-14-01-0006-DE „Erlaubnisschein für feuergefährliche<br />

Arbeiten“ durch den Betreiber (Q.<strong>Cells</strong> SE) erteilt.<br />

• Arbeiten in Behältern, engen Räumen, Apparaten, Gruben, Kanälen usw. bedürfen der vorherigen<br />

Absprache und schriftlichen Genehmigung des Auftraggebers / Betreibers. Eine unbeabsichtigte Inbetriebnahme<br />

dieser Anlagen ist durch geeignete Sicherheitsvorkehrungen auszuschließen. Die Genehmigung<br />

für diese Arbeiten wird mit der Bestätigung (Unterschrift) auf dem FRM-14-01-0008-DE<br />

”Befahrerlaubnis“ durch den Betreiber (Q.<strong>Cells</strong> SE) erteilt.<br />

• Für Arbeiten in EX-Bereichen und in Chemikalientassen sowie an Rohrleitungen und Armaturen für<br />

Chemikalien bedürfen der vorherigen Absprache und schriftlichen Genehmigung des Auftraggebers /<br />

Betreibers. Die Genehmigung für diese Arbeiten wird mit der Bestätigung (Unterschrift) auf dem<br />

FRM-14-01-0015-DE An- und Abmeldung Fremdfirmen durch den Betreiber (Q.<strong>Cells</strong> SE) erteilt.<br />

• Der Umgang mit offenem Feuer sowie das Rauchen ist auf dem gesamten Betriebsgelände (einschließlich<br />

in Fahrzeugen) verboten. Rauchen ist nur an dafür vorgesehenen und gekennzeichneten<br />

Stellen (Raucherinseln) erlaubt.<br />

• Für das Verhalten im Brandfall gilt die Brandschutzordnung Teil A (siehe Anlage 4).<br />

• Das Mitführen und der Genuss alkoholischer Getränke und anderen Rauschmitteln ist auf dem<br />

Werksgelände verboten. Die Pförtner der Q.<strong>Cells</strong> SE haben Anweisung, offensichtlich alkoholisierten<br />

Personen den Zutritt zum Werksgelände zu verwehren. Am Arbeitsplatz angetroffene alkoholisierte<br />

Personen haben, in Absprache mit dem Fremdfirmenkoordinator, das Werksgelände zu verlassen<br />

und werden ggf. auf Kosten des Verursachers zur eigenen Wohnung / Unterkunft gebracht. Die<br />

Q.<strong>Cells</strong> SE behält sich den Einsatz von Alkoholtestern vor.<br />

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<strong>Fremdfirmenkoordination</strong> PIN-00-02-0019-DE Rev.: 12.0<br />

• Bei Vorkommnissen jeglicher Art (Unfall, Beinaheunfall, Brand, Umweltgefährdungen) ist umgehend<br />

der zuständige Ansprechpartner (Fremdfirmenkoordinator Q.<strong>Cells</strong>, Projektleiter) zu informieren. Alle<br />

erforderlichen Maßnahmen zur Hilfe und zur Begrenzung des Schadens sind umgehend einzuleiten.<br />

Für die Wundversorgung und Erste Hilfe kann der Betriebsarzt oder der Betriebssanitäter der Q.<strong>Cells</strong><br />

SE in Anspruch genommen werden. Zur nachfolgenden Untersuchung ist das Formblatt FRM-14-01-<br />

0011-DE Innerbetriebliche Unfalluntersuchung durch den Verantwortlichen der Fremdfirma auszufüllen<br />

und über den Fremdfirmenkoordinator Q.<strong>Cells</strong> innerhalb von 3 Werktagen an Q.<strong>Cells</strong> EH&S zu<br />

übergeben.<br />

• Das Fotografieren auf dem Betriebsgelände der Q.<strong>Cells</strong> SE ist untersagt.<br />

• Die Q.<strong>Cells</strong> SE behält sich Fahrzeugkontrollen am Werksausgang vor.<br />

• Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass er im Rahmen seiner Arbeiten nur Personal einsetzt,<br />

das für die Tätigkeit gesundheitlich geeignet ist.“ (Q.<strong>Cells</strong> behält sich vor, vom Auftragnehmer<br />

diesen Eignungsnachweis abzufordern.<br />

Feuerwehr und Erste Hilfe sind direkt erreichbar über die Tel.: 112<br />

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<strong>Fremdfirmenkoordination</strong> PIN-00-02-0019-DE Rev.: 12.0<br />

6.2 Anlage 2: Brandschutzordnung Teil A<br />

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<strong>Fremdfirmenkoordination</strong> PIN-00-02-0019-DE Rev.: 12.0<br />

6.3 Anlage 3: Gefahrenabwehrplan<br />

Bei der Q.<strong>Cells</strong> SE existieren drei verschiedene Alarmsysteme:<br />

A. Chemiealarm:<br />

Auslösung:<br />

Gefahrenpotential:<br />

Alarmierung:<br />

Bei Austritt von Chemikalien erfolgt eine manuelle Alarmierung<br />

(Chemiekaliennottaster)<br />

Bei den Chemikalien handelt es sich um toxische und / oder ätzende Stoffe <br />

Kontakt zwingend vermeiden<br />

Akustisch (ELA: Elektronische Lautsprecheranlage)<br />

B. Gasalarm:<br />

Auslösung:<br />

Gefahrenpotential:<br />

Alarmierung:<br />

An den Anlagenkomponenten existieren Messanlagen, welche eine Überschreitung<br />

von zulässigen Betriebszuständen / Grenzwerten detektieren und Alarm<br />

schlagen<br />

Toxische und / oder ätzende Gase, Brand- und Explosionsgefahr<br />

Akustisch (ELA: Elektronische Lautsprecheranlage)<br />

Optisch (Warnampeln rot)<br />

C. Brand:<br />

Auslösung:<br />

Gefahrenpotential:<br />

Alarmierung:<br />

Brandmeldeanlage (Brandmelder, Handmelder)<br />

Feuer, Rauchentwicklung<br />

Akustisch (ELA: Elektronische Lautsprecheranlage)<br />

Verhalten im Alarmierungsfall:<br />

• Ruhe bewahren<br />

• Das Gebäude über die ausgeschilderten Notausgänge verlassen<br />

• Ggf. Verletzte Personen unter Beachtung des Selbstschutzes retten<br />

• Sammelplätze direkt aufsuchen<br />

• Alle Mitarbeiter einer Firma finden sich in Gruppen zusammen und prüfen die Vollzähligkeit; sollte<br />

ein Mitarbeiter vermisst werden, ist umgehend der zuständige Havarieschichtleiter zu informieren<br />

• Weitere Anweisungen abwarten und befolgen<br />

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<strong>Fremdfirmenkoordination</strong> PIN-00-02-0019-DE Rev.: 12.0<br />

6.4 Anlage 4 : Innerbetriebliche Alarmnummern<br />

Feuerwehr / Rettungsdienst Notruf: 112<br />

Schichtleiter:<br />

Zelllinie Q5: (0) 03494 / 6699 43221<br />

Zelllinie Q6: (0) 03494 / 6699 43248<br />

MTL/ Kristallisation: (0) 03494 / 6699 51182<br />

RL/ Technikum: (0) 03494 / 6699 52132<br />

Modullinie: (0) 03494 / 6699 54109<br />

Rufbereitschaften:<br />

EH&S: (0) 03494 / 6699 41111<br />

Gegenbauer FM: (0) 03494 / 6699 44266<br />

RL/ MTL/ Kristallisation: (0) 0172 / 202 69 74<br />

IT: (0) 0174 / 333 06 25<br />

weitere Nummern:<br />

Leitwarte Q.<strong>Cells</strong>: (0) 03494 / 6699 44444<br />

Betriebsärztin: (0) 03494 / 6699 41124<br />

Zentrallager: (0) 03494 / 6699 44224<br />

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<strong>Fremdfirmenkoordination</strong> PIN-00-02-0019-DE Rev.: 12.0<br />

6.5 Anlage 5: Übersichtsplan Guardianstraße<br />

Betriebswache<br />

Anmeldung Fremdfirmen / Besucher<br />

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<strong>Fremdfirmenkoordination</strong> PIN-00-02-0019-DE Rev.: 12.0<br />

6.6 Anlage 6: Übersichtsplan Solar Valley<br />

Parkplatz PKW<br />

Parkplatz Transporter<br />

Anmeldung Besucher<br />

Verwaltung<br />

Anmeldung Fremdfirmen<br />

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6.7 Anlage 7: Regelungen zur Entsorgung<br />

1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Abfälle, Bauschutt, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Betriebsmittel<br />

und sonstige Materialien (nachfolgend bezeichnet als „Abfall“), die bei der Durchführung des<br />

übernommenen Auftrages entstehen, fachgerecht und unter Einhaltung jeglicher abfallrechtlicher<br />

Vorschriften und Anwendung des Grundsatzes „Vermeidung vor Verwertung vor umweltverträglicher<br />

Beseitigung“ auf eigene Kosten sofort abzufahren und zu entsorgen. Kommt der Auftragnehmer<br />

dieser Verpflichtung nicht nach, wird der Auftraggeber die Entsorgung des Abfalls zu Lasten des<br />

Auftragnehmers veranlassen. Der Auftragnehmer ist in diesem Fall verpflichtet, dem Auftraggeber<br />

die dabei entstandenen Kosten zu erstatten.<br />

2. Die Regelung des Abs. 1 gilt nicht für kontaminierte Abfälle, die durch den Auftraggeber selbst entsorgt<br />

werden. Als kontaminiert gelten insbesondere die als gefährlich eingestuften bestandsgeführten<br />

Anlagen und Teile bestandsgeführter Anlagen, z.B. Chemiever- und -entsorgungsleitungen,<br />

Abluftanlagen, Dacheindeckungen, Mineralwollen usw. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei bestehenden<br />

Unsicherheiten hinsichtlich der Zuordnung von Abfall zu Abs. 1 oder Abs. 2 vor dessen Abfuhr<br />

Rücksprache mit dem Auftraggeber zu halten. Der Auftraggeber wird in diesem Fall entscheiden,<br />

ob der Abfall vom Auftragnehmer abzufahren und zu entsorgen ist oder ob der Auftraggeber die<br />

Entsorgung selbst veranlassen wird. Schrott, Buntmetalle und Kabel werden ebenfalls durch den<br />

Auftraggeber entsorgt und dürfen nicht vom Auftragnehmer abgefahren werden.<br />

3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Abfall nach Abs. 1 sowie kontaminierten Abfall, Schrott, Buntmetalle<br />

und Kabel nach Abs. 2 zu trennen und den Abfall, der nach Abs. 2 nicht vom Auftragnehmer zu<br />

entsorgen ist, dem Abfallbahnhof zuzuführen oder in bereitgestellte Container zu sortieren.<br />

4. Verpackungen sind entsprechend den Vorschriften der Verpackungsverordnung durch den Auftragnehmer<br />

abzufahren und zu entsorgen.<br />

5. Sofern der Auftragnehmer Abfälle transportiert oder transportieren lässt, für die gemäß Transportgenehmigungsverordnung<br />

bzw. Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz eine Transportgenehmigung<br />

erforderlich ist, hat er dafür Sorge zu tragen, dass diese vorhanden ist und während des Transports<br />

mitgeführt wird. Eine Kopie ist dem Bereich FM im Vorfeld vorzulegen. Sollte eine Ausnahmegenehmigung<br />

diesbezüglich genutzt werden, ist eine Kopie des Nachweises hierüber entsprechend<br />

vorzulegen.<br />

6. Verstößt der Auftragnehmer gegen seine nach Abs. 1 Satz 1 bestehenden Verpflichtungen und entsteht<br />

dem Auftraggeber daraus ein Schaden, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber<br />

von jeglichen Ansprüchen freizustellen und jeglichen daraus entstandenen Schaden des Auftraggebers<br />

zu ersetzen. Gleiches gilt, wenn der Auftragnehmer kontaminierten Abfall, Schrott, Buntmetalle<br />

und Kabel nach Abs. 2 abfährt, verwertet oder entsorgt.<br />

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6.8 Anlage 8: Unterweisungsnachweis Fremdfirmen<br />

Diese Anlage ist am ersten Arbeitstag ausgefüllt beim Fremdfirmenkoordinator Q.<strong>Cells</strong> / Ansprechpartner<br />

abzugeben und wird bei ihm archiviert.<br />

Der Beauftragte der Fremdfirma wurde zu der Verfahrensanweisung "Fremdfirmen-Richtlinie" sowie folgende weitere<br />

Anweisungen und Vorschriften unterwiesen:<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

-<br />

Die Process Instruction PIN-00-02-0019-DE „Fremdfirmen–Richtlinie“ wurden übergeben. Der Beauftragte erklärt,<br />

dass jeder Mitarbeiter der Fremdfirma, bevor er seine Tätigkeit an der Arbeitsstelle bei der Q.<strong>Cells</strong> SE aufnimmt,<br />

von ihm aktenkundig im gleichen Umfang unterwiesen wird.<br />

Als Fremdfirmenkoordinator der Q.<strong>Cells</strong> SE und Beauftragter der Fremdfirma wurden folgende Personen<br />

benannt:<br />

Fremdfirmenkoordinator Q.<strong>Cells</strong> SE (Name / Funktion):<br />

Beauftragter der Fremdfirma (Name):<br />

Datum:<br />

Firma:<br />

Name des Beauftragten der Fremdfirma<br />

Unterschrift<br />

Name und Unterschrift der unterwiesenen Fremdfirmen-Mitarbeiter<br />

Name<br />

Unterschrift<br />

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