Tarif / Taryfa 8855.00 Besondere ... - DB Schenker Rail
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h) für Sendungen mit Herkunft oder Endbestimmung Deutschland einerseits und der GUS, Litauen,<br />
Estland, Lettland, China, Korea sowie der Mongolei andererseits, die auf einem Neuaufgabebahnhof<br />
in Polen durch den Beförderer umbehandelt oder durch einen Spediteur reexpediert werden;<br />
i) für Leichen;<br />
j) für Militärsendungen;<br />
k) Zigaretten (NHM 2402).<br />
4. Der <strong>Tarif</strong> kann speziell in Kundenabkommen mit den beteiligten Beförderern vereinbart werden und gilt<br />
mit besonderen Bedingungen, entsprechend den Geschäftsbedingungen/<strong>Tarif</strong>en/Preislisten der<br />
jeweiligen Beförderer, auf Anfrage für:<br />
a) für Gegenstände, deren Verladung oder Beförderung wegen ihres Umfanges, ihrer Masse oder ihrer<br />
Beschaffenheit mit Rücksicht auf die Anlagen oder Betriebsmittel auch nur einem der beteiligten<br />
Beförderer besondere Schwierigkeiten (z. B. wegen Lademaßüberschreitung) verursacht;<br />
b) für leere doppelstöckige Wagen, leere doppelstöckige Wageneinheiten, leere Flachwagen mit mehr<br />
als zwei Achsen, die jeweils vom Kunden gestellt werden und für die Beförderung von<br />
Kraftfahrzeugen eingerichtet sind, sowie für leere, vom Kunden gestellte Flachwageneinheiten;<br />
c) für Schaustellereinrichtungen, Zirkusse (NHM 9508);<br />
d) für Sendungen, die die Verwendung mehrerer Wagen oder Schutzwagen erfordern;<br />
e) für Sendungen in Güterwagen mit mehr als 6 Achsen;<br />
f) für Sendungen auf Tiefladewagen sowie leere Tiefladewagen;<br />
g) für Transitsendungen über die trockene Grenze durch Deutschland oder Polen;<br />
h) für Eisenbahnfahrzeuge, die auf eigenen Rädern rollen;<br />
i) für leere gebrauchte Packmittel, leere gebrauchte Paletten, Decken ohne Gut, Lademittel ohne Gut,<br />
Stoffe und Gegenstände zum Schutz gegen Wärme oder Kälte ohne Gut;<br />
j) für Sendungen in Kühlwagen sowie für leere Kühlwagen und Kühlmaschinenwagen.<br />
§ 2 – Beförderungswege<br />
1. Die Sendungen werden über die in diesem <strong>Tarif</strong> vorgesehenen Beförderungswege geleitet (Teil III,<br />
Abschnitt 1).<br />
2. Der Absender hat den Beförderungsweg im Feld 13 „Kommerzielle Bedingungen“ des Frachtbriefs<br />
vorzuschreiben.<br />
3. Wird der Beförderungsweg vom Absender nicht angegeben, so wählt der Beförderer den<br />
Beförderungsweg, der ihm für den Absender am vorteilhaftesten erscheint.<br />
§ 3 – <strong>Tarif</strong>währung<br />
Die in diesem <strong>Tarif</strong> vorgesehenen Frachten und Nebengebühren sind in EUR ausgedrückt.<br />
§ 4 – Grundsätze für die Berechnung der Frachten und Nebengebühren<br />
1. Die Fracht wird für jeden Wagen gesondert berechnet. Grundlagen hierfür sind:<br />
- die Masse der Sendung<br />
- die <strong>Tarif</strong>entfernung<br />
- die Grundfracht für eine Masse von 25 t<br />
- die Koeffizienten für die Abwandlung der Grundfracht nach Massestufen und Güterwagen.<br />
(T 8855 vom 01.01.2013<br />
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