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Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie mit der Wirkung ...

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<strong>Vorranggebiete</strong> für <strong>die</strong> <strong>Nutzung</strong> <strong>von</strong> <strong>Windenergie</strong> <strong>mit</strong> <strong>der</strong> <strong>Wirkung</strong> <strong>von</strong> Eignungsgebieten<br />

TÖB-Nr: 407 TÖB: B & W Vertriebsgesellschaft mbH<br />

Datensatz Anregung/Bedenken Abwägungsvorschlag Begründung<br />

Abwägungsergebnis<br />

407-1<br />

Wir haben uns in Auswertung des Entwurfes intensiv <strong>mit</strong> den<br />

VRG für <strong>die</strong> <strong>Nutzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Windenergie</strong> Nr. III und IV<br />

beschäftigt. Dabei wurden verschiedene Aspekte untersucht:<br />

- Vorhandene FNP und Bebauungspläne, Akzeptanz bei <strong>der</strong><br />

Bevölkerung, Eigentümerbindung, Beschlusslage <strong>der</strong><br />

Gemeinde, Geografische Gegebenheiten, Landschaft und<br />

Vorbelastungen, Vorschlag.<br />

Unsere Auswertungen:<br />

Vorhandene FNP und Bebauungspläne: Für beide Gemeinden<br />

sind keine Son<strong>der</strong>gebiete in Bebauungsplänen erfasst. Auch<br />

Sotterhausen hat einen solchen nicht. Akzeptanz bei <strong>der</strong><br />

Bevölkerung: VRG III: Mittelhausen, es formiert sich zur Zeit<br />

eine Bürgerinitiative gegen das Gebiet, da sich <strong>die</strong><br />

Bürger durch den Neubau <strong>der</strong> Autobahn und möglicher<br />

<strong>Windenergie</strong> zu stark belastet fühlen. Der Wi<strong>der</strong>stand aus<br />

Reihen <strong>der</strong> Grundbesitzer liegt <strong>der</strong>zeit bei ca. 60 - 70%<br />

(eigene Erfahrungen). VRG IV: Sotterhausen<br />

Es lag eine Akzeptanz zum beantragten Gebiet Sotterhausen -<br />

Ost vor. Die jetzt vorgesehene Lage zu Sotterhausen (West)<br />

reduziert <strong>die</strong> Akzeptanz um 50%, da durch <strong>die</strong> enge Lage zu<br />

den Gemeinden Sotterhausen, Einzingen und Nienstedt <strong>die</strong><br />

globale Belastung zu hoch wäre. Eigentümerbindung: Eine<br />

Eigentümerbindung in Vorschau <strong>der</strong> Einordnung <strong>der</strong> VRG gab<br />

es nur im geringen Umfang in Sotterhausen. Z.Z. laufende<br />

Bindungsversuche sind in Sotterhausen bis zu 50%<br />

erfolgreich. Im VRG Mittelhausen liegt <strong>die</strong> Bindungsfähigkeit<br />

nicht über 30% (z.Z gesichert). Beschlusslage <strong>der</strong><br />

Gemeinden: VRG III: Mittelhausen - Der Gemein<strong>der</strong>at lehnt<br />

<strong>die</strong> Errichtung <strong>von</strong> <strong>Windenergie</strong>anlagen ab und soll Aspekte<br />

für <strong>die</strong> Errichtung fixiert haben (liegt uns nicht vor). Die<br />

Gemein<strong>der</strong>atssitzung war <strong>von</strong> starken Protesten <strong>der</strong> Bürger<br />

gekennzeichnet. So hat ein Teil <strong>der</strong> als Besucher<br />

beiwohnenden Bürger <strong>die</strong> Schaffung einer Bürgerinitiative<br />

gegen <strong>Windenergie</strong> angeregt. VRG IV: Sotterhausen: Der<br />

Gemein<strong>der</strong>at hat das Gebiet bestätigt. Geographische<br />

Gegebenheiten: VRG III: Mittelhausen: Das geplante Gebiet<br />

liegt in einer Senke, bei durchschnittlich 180 m Höhe, hinter<br />

<strong>der</strong> westlich gelegenen Anhöhe - Oberberg <strong>mit</strong> 231m.<br />

Nördlich befindet sich <strong>der</strong> Unterberg <strong>mit</strong> 190 m Höhe und das<br />

südliche Gelände ist fallend <strong>von</strong> 189,8 auf 185,7 m. Das<br />

Gelände ist kuzräumig in einem Talkessel. Diese Lage hat<br />

erhebliche Auswirkungen auf <strong>die</strong> Ertragslage <strong>der</strong><br />

<strong>Windenergie</strong>anlagen (Verluste bis zu 20%), was dann nicht<br />

mehr den Bestimmungen des EEG entsprechen könnte und<br />

da<strong>mit</strong> <strong>die</strong> Einspeisung gefährdet. VRG IV: Sotterhausen - Die<br />

geographischen Gegebenheiten sind gut.<br />

Problematisch ist <strong>die</strong> enge Lage zu den Gemeinden, wie<br />

bereits beschrieben. Landschaft und Vorbelastung: Eine<br />

keine Berücksichtigung<br />

Im VRG-Wind Nr. III Holdenstedt-Mittelhausen wurden<br />

zwischenzeitlich auf Grundlage <strong>von</strong> BImSchG-Genehmigungen <strong>die</strong><br />

ersten WKA errichtet. Gleiches gilt für das direkt angrenzende EG-<br />

Wind Bornstedt-Osterhausen in <strong>der</strong> Planungsregion Halle. Beide<br />

Gebiete bilden optisch einen großen Windpark. Für <strong>die</strong> im REPHarz im<br />

Vergleich zur alten EG-Ausweisung des REPHalle (2000)<br />

vorgenommenen Gebietserweiterung werden <strong>der</strong>zeit in Abstimmung<br />

<strong>mit</strong> <strong>der</strong> Gemeinde <strong>von</strong> einem potentiellen Betreiber WKA-<br />

Genehmigungsunterlagen vorbereitet. Im Bereich <strong>der</strong> VRG<br />

Sotterhausen läuft <strong>der</strong>zeit ein BImSchG-Verfahren für mehrere WKA.<br />

Das Landesverwaltungsamt hat zwischenzeitlich in <strong>die</strong>sem Verfahren<br />

amtlich erklärt, dass im Rahmen einer Einzelfallprüfung nach UVPG<br />

<strong>von</strong> den beantragten WKA keine erheblichen nachteiligen<br />

Auswirkungen zu befürchten sind, so dass auf eine UVP im<br />

Genehmigungsverfahren verzichtet werden kann.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Umweltprüfung zum REPHarz (siehe Umweltbericht<br />

des 2. Planentwurfes) wurden keine solchen erheblichen<br />

Umweltkonflikte im Bereich bei<strong>der</strong> VRG-Wind festgestellt, <strong>die</strong> <strong>der</strong>en<br />

grundsätzliche Ausweisung im REPHarz in Frage stellen könnte. Auch<br />

<strong>die</strong> For<strong>der</strong>ung zur Ausweisung eines VRG-/EG-Wind im Bereich<br />

Sotterhausen/Ost - Lie<strong>der</strong>sdorf, <strong>die</strong> <strong>mit</strong> dem Kriterienkatalog-Wind<br />

nicht vereinbar ist (v.a. zu geringer Abstand zum nächsten VRG-/EG-<br />

Wind), wurde im Anhörungsverfahren zum 1. Planentwurf des<br />

REPHarz durch <strong>die</strong> Gemeinden Sotterhausen und Lie<strong>der</strong>sdorf nicht<br />

mehr aufrechterhalten. Folglich gibt es keinen Anlass, das<br />

Vorschlagsgebiet Sotterhausen/Ost statt <strong>der</strong> beiden o.g. VRG im<br />

REPHarz aufzunehmen.<br />

keine Berücksichtigung<br />

30.01.2007 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> Anregungen und Bedenken zum ersten Entwurf des Regionalen Entwicklungsplans für <strong>die</strong> Planungsregion Harz<br />

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<strong>Vorranggebiete</strong> für <strong>die</strong> <strong>Nutzung</strong> <strong>von</strong> <strong>Windenergie</strong> <strong>mit</strong> <strong>der</strong> <strong>Wirkung</strong> <strong>von</strong> Eignungsgebieten<br />

Vorbelastung wird durch <strong>die</strong> Errichtung <strong>von</strong><br />

<strong>Windenergie</strong>anlagen in Holdenstedt und Bornstedt/<br />

Osterhausen erfolgen. Außerdem stehen auf dem Galgenberg<br />

bei Allstedt bereits <strong>Windenergie</strong>anlagen. Die Bevölkerung ist<br />

<strong>der</strong> Meinung, dass <strong>die</strong> prägende Autobahn als Belastung<br />

ausreichend ist, weil beson<strong>der</strong>s <strong>die</strong> Autobahn und <strong>die</strong><br />

<strong>Windenergie</strong>anlagen den Ortschaften Mittelhausen und<br />

Einsdof zu nahe kommen. An<strong>der</strong>e Ortslagen könnten genutzt<br />

werden, <strong>die</strong> günstigere Flächen ausweisen können. Vorschlag:<br />

Die Gemeinde Sotterhausen hat in Vorbereitung des<br />

Entwurfes den Vorschlag unterbreitet, östlich <strong>der</strong> Gemeinde<br />

ein "Son<strong>der</strong>gebiet Windkraft" auszuweisen. Dieses Gebiet hat<br />

eine höhere Akzeptanz und lag in <strong>der</strong> Eigentümerbindung bei<br />

ca. 80%. Probleme, wie <strong>die</strong> kulturhistorische Beenträchtigung<br />

des Landschaftsbildes auf das Schloß Allstedt, sind<br />

auszuschließen, da das Schloß in Sichtrichtung Nienstedt-<br />

Sotterhausen-Wolferstedt durch den natürlichen Bewuchs des<br />

Rohne-Tals geschützt ist. Eingeschänkt sichtbar wären hier<br />

<strong>die</strong> Anlagen auf dem Galgenberg und in Nie<strong>der</strong>röblingen. Wir<br />

schlagen vor, falls <strong>die</strong> Einsicht sich durchsetzt, dass das VRG<br />

III aus unterschiedlichen Gründen nicht realisierbar wäre, das<br />

vorgeschlagene Gebiet Sotterhausen - Ost, das günstigere<br />

Abstände zu den einzelnen Gemeinden hat, das keine<br />

Höhenunterschiede aufweist und eine bessere Windhöfigkeit<br />

besitzt zu bestätigen und in den Regionalplan als<br />

Vorranggebiet aufzunehmen.<br />

Im Ausgleich dafür sollten <strong>die</strong> <strong>Vorranggebiete</strong> III und IV aus<br />

dem Regionalplanentwurf gestrichen werden.<br />

30.01.2007 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> Anregungen und Bedenken zum ersten Entwurf des Regionalen Entwicklungsplans für <strong>die</strong> Planungsregion Harz<br />

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<strong>Vorranggebiete</strong> für <strong>die</strong> <strong>Nutzung</strong> <strong>von</strong> <strong>Windenergie</strong> <strong>mit</strong> <strong>der</strong> <strong>Wirkung</strong> <strong>von</strong> Eignungsgebieten<br />

TÖB-Nr: 200 TÖB: Bauernverband Nordharz<br />

Datensatz Anregung/Bedenken Abwägungsvorschlag Begründung<br />

Abwägungsergebnis<br />

200-31<br />

Agrargenossenschaft He<strong>der</strong>sleben e. G.:<br />

Seitens <strong>der</strong> Agrargenossenschaft He<strong>der</strong>sleben e. G. wird<br />

befürchtet, dass durch <strong>die</strong> Minimierung <strong>der</strong><br />

landwirtschaftlichen <strong>Vorranggebiete</strong> und <strong>die</strong> Ausweisung <strong>von</strong><br />

<strong>Nutzung</strong>en (Windkraft, Naturschutz, Erholung,<br />

Hochwasserschutz und Ortsumgehungen), <strong>die</strong> <strong>mit</strong> <strong>der</strong><br />

Landwirtschaft konkurrieren, <strong>die</strong>ser sowie <strong>der</strong><br />

Ernährungsindustrie Sachsen-Anhalts nachhaltig <strong>die</strong><br />

Existenzgrundlagen entzogen wird. So wird insbeson<strong>der</strong>e das<br />

Vorranggebiet für <strong>die</strong> <strong>Windenergie</strong> - Windpark bei Wegeleben -<br />

strikt abgelehnt. Ein volkswirtschaftlicher und<br />

klimaschutzrelevanter Sinn ist nicht gegeben. Vielmehr<br />

zeichnen sich Windparks durch hohe Subventionierung (ca. 80<br />

000 € pro Jahr und Arbeitskraft) aus. Konventionelle<br />

Kraftwerke werden nicht eingespart, da <strong>die</strong> <strong>Windenergie</strong> nicht<br />

konstant zur Verfügung steht. Die geplanten Schutzgebiete für<br />

Rotmilan und Hamster werden nur so lange praktisch<br />

umgesetzt, wie Geld zur Verfügung steht. Dabei sind <strong>die</strong><br />

vorgesehenen Maßnahmen nicht geeignet, zum Erhalt <strong>der</strong><br />

Arten beizutragen. Hier sollten vielmehr wirtschaftlich sinnvolle<br />

Maßnahmen, wie z. B. <strong>die</strong> pfluglose Bodenbearbeitung<br />

beachtet werden.<br />

teilweise<br />

Berücksichtigung<br />

Der Ausweisung <strong>von</strong> Windkraftanlagen im REPHarz liegt ein<br />

gesamträumliches Planungskonzept zu Grunde, Grundgerüst bildet<br />

<strong>der</strong> durch <strong>die</strong> Regionalversammlung beschlossene Kriterienkatalog-<br />

Wind. Auf <strong>die</strong>ser Grundlage erfolgte neben <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong><br />

Neuvorschläge zur Aufnahme <strong>von</strong> WKA-Flächen auch <strong>die</strong> Bewertung<br />

<strong>der</strong> "alten" EG aus dem REP 2000. Im Rahmen <strong>der</strong> Umweltprüfung<br />

wurde das EG (Gröningen-) Wegeleben auf Grund seiner Nähe zum<br />

EU SPA Hakel hinsichtlich <strong>der</strong> Auswirkungen <strong>von</strong> WKA auf<br />

ausgewählte Vogelarten, insbeson<strong>der</strong>e Rotmilan und Schreiadler, in<br />

einem Gutachten nochmals vertiefend geprüft (siehe Umweltbericht).<br />

Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> zwischenzeitlich durchgeführten<br />

Genehmigungsverfahren nach BImSchG für <strong>die</strong> Errichtung <strong>von</strong> WKA<br />

im Bereich Gröningen-Wegeleben (im Rahmen <strong>die</strong>ser Verfahren<br />

wurden FFH-Verträglichkeitsprüfungen durchgeführt!) wird das EG im<br />

2. Planentwurf um ca. 35 % wegen <strong>der</strong> Konflikte <strong>mit</strong> <strong>der</strong> Avifauna<br />

reduziert.<br />

teilweise Berücksichtigung<br />

30.01.2007 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> Anregungen und Bedenken zum ersten Entwurf des Regionalen Entwicklungsplans für <strong>die</strong> Planungsregion Harz<br />

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<strong>Vorranggebiete</strong> für <strong>die</strong> <strong>Nutzung</strong> <strong>von</strong> <strong>Windenergie</strong> <strong>mit</strong> <strong>der</strong> <strong>Wirkung</strong> <strong>von</strong> Eignungsgebieten<br />

TÖB-Nr: 5 TÖB: Gemeinde Etgersleben c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde<br />

Datensatz Anregung/Bedenken Abwägungsvorschlag Begründung<br />

Abwägungsergebnis<br />

5-1<br />

Die Gemeinde Etgersleben lehnt <strong>die</strong> Ausweisung eines<br />

<strong>Vorranggebiete</strong>s für <strong>die</strong> <strong>Nutzung</strong> <strong>von</strong> <strong>Windenergie</strong> <strong>mit</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Wirkung</strong> <strong>von</strong> Eignungsgebieten (I = Egeln-Etgersleben) für <strong>die</strong><br />

Gemarkung Etgersleben ab. Das rechtskräftige Urteil des<br />

OVG vom 11.11.2004, wo<strong>mit</strong> <strong>die</strong> Festsetzung <strong>von</strong><br />

Eignungsgebieten für <strong>Windenergie</strong>anlagen für den gesamten<br />

Regierungsbezirk Halle für nichtig erklärt wurde, führte auch<br />

zur Nichtigkeit <strong>der</strong> Eignungsgebiete für <strong>die</strong> ehemaligen<br />

Regierungsbezirke Magdeburg und Dessau. So<strong>mit</strong> handelt es<br />

sich bei <strong>der</strong> Neuauflage des Regionalen Entwicklungsplanes<br />

um <strong>die</strong> erstmalige Ausweisung <strong>der</strong> Vorrang- bzw.<br />

Eignungsgebiete für <strong>die</strong> <strong>Nutzung</strong> <strong>von</strong> <strong>Windenergie</strong>, wozu <strong>die</strong><br />

Gemeinde Etgersleben um ihre Stellungnahme gebeten<br />

wurde. Im Gesetz über den Landesentwicklungsplan ist das<br />

betroffene Gebiet als Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft<br />

ausgewiesen. Es handelt sich um ein hochwertiges<br />

Ackergebiet <strong>mit</strong> durchschnittlichen Bodenwertzahlen im<br />

Bereich <strong>von</strong> 90. Nach reiflichen Überlegungen des<br />

Gemein<strong>der</strong>ates beantragt <strong>die</strong> Gemeinde Etgersleben, <strong>die</strong><br />

vorgesehene Fläche als Vorranggebiet Landwirtschaft<br />

auszuweisen.<br />

Anmerkung: Die Akzeptanz <strong>der</strong> <strong>Windenergie</strong>anlagen bei den<br />

Bürgern <strong>der</strong> Gemeinde Etgersleben ist nicht gegeben, <strong>die</strong>s<br />

wurde durch <strong>die</strong> Gründung einer entsprechenden<br />

Bürgerinitiative untermauert.<br />

keine Berücksichtigung<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Gemarkung Etgersleben wurden im Ergebnis <strong>der</strong> EG-<br />

Ausweisung des REPMd (Ergänzung vom 21.03.2000) und <strong>der</strong><br />

eigenen kommunalen Bauleitplanung (FNP, B-Plan) bereits mehr als<br />

10 WKA errichtet. Im Rahmen <strong>der</strong> gesamträumlichen<br />

Planungskonzeption zur Ausweisung <strong>der</strong> Gebiete für <strong>die</strong> <strong>Nutzung</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Windenergie</strong> waren <strong>die</strong>ser WKA-Bestand bzw. <strong>die</strong> gemeindliche<br />

Planungen <strong>mit</strong> erhöhtem Gewicht einzustellen, zudem <strong>die</strong><br />

Beeinträchtigung <strong>der</strong> Umweltbelange im VRG ein vertretbares Maß<br />

nicht überschreiten (siehe Umweltbericht). Eine Nichtausweisung des<br />

VRG-/EG im Bereich Etgersleben würde <strong>die</strong> Rechtmäßigkeit des<br />

REPHarz gefährden, da regionalplanerisch <strong>der</strong> <strong>Windenergie</strong>nutzung<br />

substanziell Raum zu geben ist. Zur Min<strong>der</strong>ung möglicher<br />

Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Lebensqualität in <strong>der</strong> Ortslage Etgersleben<br />

wurde <strong>der</strong> VRG-/EG-Abstand <strong>von</strong> ehemals minimal 350 m (altes EG)<br />

auf 1.000 vergrößert. Im übrigen hätte <strong>die</strong> Gemeinde bereits im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>gebietsausweisung-Wind im Flächennutzungsplan<br />

das alte EG des REPMd dahingehend so nach innen konkretisieren<br />

können, dass <strong>der</strong> Siedlungsabstand ein vertretbares Maß nicht<br />

unterschreitet.<br />

Das im LEP-LSA ausgewiesene VBG Landwirtschaft kann allein <strong>der</strong><br />

<strong>Windenergie</strong>nutzung nicht entgegen gehalten werden, da es sich um<br />

kein Vorranggebiet handelt, das LEP ohnehin keine<br />

Windgebietsausweisungen vornimmt, aber den Auftrag an <strong>die</strong><br />

Regionalplanung erteilt, im REP solche Gebiete auszuweisen. Auf<br />

Grund <strong>der</strong> naturräumlichen Bedingungen wurden im Harzvorland bzw.<br />

in <strong>der</strong> Magdeburger Börde <strong>die</strong> meisten VRG-/EG-Wind auf<br />

Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft des LEP ausgewiesen. Eine<br />

landwirtschaftliche <strong>Nutzung</strong> innerhalb <strong>die</strong>ser Windgebiete ist <strong>mit</strong><br />

Ausnahme <strong>der</strong> WKA-Standorte und den Zuwegungen in <strong>der</strong> Regel<br />

weiterhin möglich.<br />

keine Berücksichtigung<br />

30.01.2007 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> Anregungen und Bedenken zum ersten Entwurf des Regionalen Entwicklungsplans für <strong>die</strong> Planungsregion Harz<br />

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<strong>Vorranggebiete</strong> für <strong>die</strong> <strong>Nutzung</strong> <strong>von</strong> <strong>Windenergie</strong> <strong>mit</strong> <strong>der</strong> <strong>Wirkung</strong> <strong>von</strong> Eignungsgebieten<br />

TÖB-Nr: 102 TÖB: Gemeinde Mittelhausen c/o Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-Kaltenborn"<br />

Datensatz Anregung/Bedenken Abwägungsvorschlag Begründung<br />

Abwägungsergebnis<br />

102-3<br />

Die Erweiterung des Vorrangebietes für Windkraftanlagen in<br />

<strong>der</strong> Flur Mittelhausen wird abgelehnt, da dadurch das<br />

Landschaftsbild in Gefahr gerät.<br />

keine Berücksichtigung<br />

Mit <strong>der</strong> Erweiterung des VRG-/EG ist keine wesentliche zusätzliche<br />

Belastung des Landschaftsbildes verbunden, da durch <strong>die</strong> Erweiterung<br />

das auf Grundlage des REP2000 entstandenen, kreisübergreifenden<br />

Eignungsgebiet Holdenstedt-Mittelhausen-Bornstedt-Osterhausen<br />

räumlich nur abgerundet wurde. Im Zuge <strong>der</strong> VRG-Ausweisung wurde<br />

<strong>der</strong> Siedlungsabstand des alten EG zur Ortslage Einsdorf im Bereich<br />

<strong>der</strong> Planungsregion Harz sogar <strong>von</strong> 750 m auf 1.000 m vergrößert.<br />

Gemäß dem Landschaftsbildgutachten<br />

"Landschaftsbildempfindlichkeit/ <strong>Windenergie</strong>anlagen in <strong>der</strong><br />

Planungsregion Harz" <strong>von</strong> 2004 wurde <strong>der</strong> Bereich des VRG als<br />

Gunstbereich für WKA eingestuft.<br />

keine Berücksichtigung<br />

TÖB-Nr: 104 TÖB: Gemeinde Nienstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-Kaltenborn"<br />

Datensatz Anregung/Bedenken Abwägungsvorschlag Begründung<br />

Abwägungsergebnis<br />

104-1<br />

Die Einrichtung eines <strong>Vorranggebiete</strong>s für <strong>die</strong> Errichtung <strong>von</strong><br />

Windkraftanlagen in <strong>der</strong> Gemarkung Sotterhausen (VRG EG<br />

IV), welches un<strong>mit</strong>telbar an <strong>die</strong> Gemarkung<br />

Nienstedt/Einzingen anschließt, wird strikt abgelehnt. Als<br />

Alternative dazu wird vorgeschlagen, das planfestgestellte<br />

Gebiet Holdenstedt/Bornstedt in Richtung Lie<strong>der</strong>dorf und<br />

Sotterhausen zu erweitern, um den dortigen Windpark zu<br />

vergrößern. Dadurch soll <strong>der</strong> Zerstörung des<br />

Landschaftsbildes Einhalt geboten werden, welche durch das<br />

Aufstellen <strong>von</strong> Windkraftanlagen in <strong>der</strong> Landschaft verstreuten<br />

Standorten gegeben ist. Außerdem ist zu bedenken, dass <strong>die</strong><br />

Standorte für WKA <strong>die</strong> Arbeitsbedingungen für <strong>die</strong><br />

Landwirtschaft erschweren. Auch aus <strong>die</strong>sem Grund wird <strong>die</strong><br />

Einrichtung eines weiteren <strong>Vorranggebiete</strong>s in un<strong>mit</strong>telbarer<br />

Nähe <strong>der</strong> Gemeinde Nienstedt und des OT Einzingen<br />

abgelehnt.<br />

keine Berücksichtigung<br />

Die genannte Alternative würde flächenmäßig zu einer deutlich<br />

größeren Windgebietsausweisung führen (ca. 600 bis 700 ha), wenn<br />

das bisherige VRG Holdenstedt-Mittelhausen <strong>mit</strong> dem ehemals<br />

kommunalen Vorschlagsgebiet Sotterhausen/Ost-Lie<strong>der</strong>sdorf<br />

zusammengelegt werden würde. Da<strong>mit</strong> verbunden wäre eine deutliche<br />

größere Beeinträchtigung des Landschafts- und Ortsbildes (v.a.<br />

hinsichtlich des Schlosses Allstedt) und <strong>der</strong> Belange <strong>der</strong><br />

Landwirtschaft als bei den jetzigen Festlegungen <strong>mit</strong> ca. 50 ha beim<br />

VRG Sotterhausen (im 2. Planentwurf auf ca. 36 ha wegen<br />

Avifaunaschutz reduziert) und dem VRG Holdenstedt-Mittelhausen <strong>mit</strong><br />

ca. 161 ha. Das Landschafts- und Ortsbild im Bereich des VRG<br />

Sotterhausen wurde im Rahmen <strong>der</strong> Umweltprüfung (siehe<br />

Umweltbericht) nochmals vertiefend geprüft (EDV-gestützte<br />

Landschaftsbildanalyse), verbunden <strong>mit</strong> dem Ergebnis, dass<br />

gutachterlich keine erhebliche Bedenken gegen <strong>die</strong>ses VRG erhoben<br />

wurden.<br />

keine Berücksichtigung<br />

30.01.2007 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> Anregungen und Bedenken zum ersten Entwurf des Regionalen Entwicklungsplans für <strong>die</strong> Planungsregion Harz<br />

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<strong>Vorranggebiete</strong> für <strong>die</strong> <strong>Nutzung</strong> <strong>von</strong> <strong>Windenergie</strong> <strong>mit</strong> <strong>der</strong> <strong>Wirkung</strong> <strong>von</strong> Eignungsgebieten<br />

TÖB-Nr: 419 TÖB: GoEn<br />

Datensatz Anregung/Bedenken Abwägungsvorschlag Begründung<br />

Abwägungsergebnis<br />

419-1<br />

Der Vorlage zur Fortführung des Regionalen<br />

Entwicklungsprogramms Harz haben wir entnommen, dass<br />

<strong>der</strong> Regionalverband Harz entgegen dem Vorschlag <strong>der</strong><br />

Gemeinde Giersleben den Windpark Giersleben in einer<br />

Größe erweitern will, <strong>die</strong> unseren bisherigen Planungen in <strong>der</strong><br />

Gemeinde Giersleben entgegensteht. Wir möchten deshalb<br />

als Betroffene Planer den vorliegenden Vorschlag des<br />

Regionalverbandes Harz für <strong>die</strong> Erweiterung des<br />

Windvorranggebietes Giersleben ablehnen und bitten darum,<br />

den bereits vorliegenden Vorschlag <strong>der</strong> Gemeinde Giersleben<br />

zur Erweiterung des bereits bestehenden<br />

Windvorranggebietes aufzunehmen.<br />

keine Berücksichtigung<br />

Der REPHarz wird nicht vom Regionalverband Harz, son<strong>der</strong>n <strong>von</strong> <strong>der</strong><br />

Regionalen Planungsgemeinschaft Harz aufgestellt. Das vermeintliche<br />

Windvorranggebiet Giersleben ist im REPHarz als Eignungsgebiet für<br />

<strong>die</strong> <strong>Nutzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Windenergie</strong> (Pkt. 5.3.1 des REPHarz) und nicht als<br />

Vorranggebiet gemäß Pkt. 5.3.2 ausgewiesen. Die gemeindlich<br />

gewünschte, großflächige Erweiterung des EG-Wind Giersleben-<br />

Aschersleben um weitere ca. 165 ha ist nicht <strong>mit</strong> <strong>der</strong><br />

gesamträumlichen Planungskonzeption zur Ausweisung <strong>der</strong> VRG-/EG-<br />

Wind im REPHarz vereinbar (bereits sehr hohe WKA-Vorbelastung im<br />

Umfeld <strong>von</strong> Aschersleben, großflächige Erweiterung unterschreitet<br />

deutlich Mindestabstände zu nächsten VRG-/EG-Wind, Lage im<br />

Bauschutzbereich des Son<strong>der</strong>landeplatzes Aschersleben und teilweise<br />

vom Verkehrsflughafen Cochstedt, hohes Konfliktpotential einer<br />

großflächigen Erweiterung <strong>mit</strong> Belangen des Avifaunaschutzes -<br />

weiterer erheblicher Verlust <strong>von</strong> Nahrungsraum für Greifvögel,<br />

insbeson<strong>der</strong>e Rotmilan, siehe Umweltbericht zum 2. Planentwurf des<br />

REPHarz).<br />

keine Berücksichtigung<br />

419-2<br />

Der Vorlage zur Fortführung des Regionalen<br />

Entwicklungsprogramms Harz haben wir entnommen, dass<br />

<strong>der</strong> Regionalverband Harz entgegen unserem Vorschlag den<br />

Windpark Amesdorf nicht als Windvorranggebiet<br />

aufgenommen hat bzw. in einer Größe, <strong>die</strong> den bisherigen<br />

Planungen entgegensteht.<br />

Wir möchten deshalb als Betroffene den Vorschlag des<br />

Regionalverbandes Harz für den Standort Amesdorf ablehnen<br />

und bitten darum, unseren ihnen bereits vorliegenden<br />

Vorschlag eines Windvorranggebietes, alternativ in <strong>die</strong><br />

Fortführung des Regionalen Entwicklungsprogramms Harz<br />

aufzunehmen.<br />

keine Berücksichtigung<br />

Eine vergrößerte VRG-/EG-Ausweisung im Bereich Amesdorf ist nicht<br />

<strong>mit</strong> <strong>der</strong> gesamträumlichen Planungskonzeption zur Ausweisung <strong>der</strong><br />

Windgebiete im REPHarz vereinbar, hier vor allem <strong>mit</strong> den<br />

Mindestabständen zu den nächsten VRG-/EG-Wind gemäß<br />

Kriterienkatalog-Wind. Dieser Mindestabstand (hier 5 km) wird,<br />

bezogen auf <strong>die</strong> benachbarten EG Schackstedt-Alsleben, A<strong>der</strong>stedt<br />

und Drohndorf-Freckleben-Mehringen mehrfach und dabei stets<br />

deutlich unterschritten. Nur <strong>die</strong> beson<strong>der</strong>en örtlichen Umstände<br />

(größter Windpark <strong>der</strong> Planungsregion außerhalb <strong>der</strong> bisherigen EG-<br />

Wind) führten zur Ausweisung des relativ kleinen EG <strong>mit</strong> dem<br />

vorrangigen Ziel, das Repowering zumindest teilweise zu<br />

ermöglichen. Im Falle einer Erstplanung (wenn noch keine WKA<br />

vorhanden wären) wäre gemäß Kriterienkatalog-Wind eine EG-<br />

Ausweisung in <strong>der</strong> Gemarkung Amesdorf erst gar nicht möglich<br />

gewesen. Außerdem ist im Ergebnis <strong>der</strong> Umweltprüfung (unter<br />

Berücksichtigung eines avifaunistisches Gutachtens) aus Gründen des<br />

Greifvogelschutzes (Nähe EU SPA "Auenwald Plötzkau") eine EG-<br />

Erweiterung abzulehnen (siehe Umweltbericht zum Planentwurf des<br />

REPHarz).<br />

keine Berücksichtigung<br />

Eine Vorranggebietsausweisung wurde nicht vorgenommen, da das<br />

EG sich zu großen Teilen im Bauschutzbereich des<br />

Son<strong>der</strong>landeplatzes Aschersleben befindet und da<strong>mit</strong> WEA-<br />

Höhenbegrenzungen nicht auszuschließen sind.<br />

30.01.2007 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> Anregungen und Bedenken zum ersten Entwurf des Regionalen Entwicklungsplans für <strong>die</strong> Planungsregion Harz<br />

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<strong>Vorranggebiete</strong> für <strong>die</strong> <strong>Nutzung</strong> <strong>von</strong> <strong>Windenergie</strong> <strong>mit</strong> <strong>der</strong> <strong>Wirkung</strong> <strong>von</strong> Eignungsgebieten<br />

TÖB-Nr: 253 TÖB: Industrie- und Handelskammer Halle/Dessau<br />

Datensatz Anregung/Bedenken Abwägungsvorschlag Begründung<br />

Abwägungsergebnis<br />

253-17<br />

Die Ausweisung <strong>von</strong> <strong>Vorranggebiete</strong>n <strong>mit</strong> <strong>der</strong> <strong>Wirkung</strong> <strong>von</strong><br />

Eignungsgebieten zur <strong>Windenergie</strong>nutzung sollte aufgrund <strong>der</strong><br />

notwendigen Abstandsregelungen <strong>mit</strong> den umliegenden<br />

Planungsregionen abgestimmt werden.<br />

Kenntnisnahme<br />

Entsprechende Abstimmungen wurden insbeson<strong>der</strong>e im Rahmen <strong>der</strong><br />

Anhörungsverfahren <strong>der</strong> jeweiligen Regionalpläne durchgeführt.<br />

Kenntnisnahme<br />

TÖB-Nr: 259 TÖB: Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie Sachsen-Anhalt<br />

Datensatz Anregung/Bedenken Abwägungsvorschlag Begründung<br />

Abwägungsergebnis<br />

259-3<br />

Mit Bedauern muss an<strong>der</strong>erseits <strong>die</strong> Ausweisung des<br />

Vorranggebiets <strong>mit</strong> <strong>der</strong> <strong>Wirkung</strong> eines Eignungsgebiets VRG<br />

(EG) II bei Schwanebeck und des Eignungsgebiets EG 9 bei<br />

Dardesheim - Ba<strong>der</strong>sleben registriert werden. Bereits in seiner<br />

Stellungnahme zur 4. Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplans<br />

<strong>von</strong> Schwanebeck vom 26.07.2005 hatte das Denkmalfachamt<br />

wegen <strong>der</strong> bereits jetzt festzustellenden nachteiligen<br />

Auswirkungen <strong>der</strong> existierenden dreizehn <strong>Windenergie</strong>anlagen<br />

erhebliche Bedenken gegen <strong>die</strong> Darstellung eines erweiterten<br />

Son<strong>der</strong>gebietes zur <strong>Nutzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Windenergie</strong> geltend<br />

gemacht. Befürchtet wird seitens des Landesamtes eine<br />

nachhaltige Beeinträchtigung <strong>der</strong> Kulturlandschaft des Vorharz<br />

und <strong>der</strong> darin eingebetteten Ortschaften, namentlich<br />

Schwanebecks, <strong>mit</strong> den dort anzutreffenden zahlreichen<br />

Kulturdenkmalen aus dem Bereich <strong>der</strong> Bau- und<br />

Kunstdenkmalpflege. Gegen <strong>die</strong> Ausweisung des VRG (EG) II<br />

bei Schwanebeck bestehen so<strong>mit</strong> erhebliche Bedenken. Die<br />

Streichung des Vorranggebiets wird daher dringend empfohlen.<br />

keine Berücksichtigung<br />

Die Beurteilung <strong>der</strong> Flächen für das VRG Schwanebeck an Hand des<br />

Kriterienkataloges- Wind ergab auf Grund <strong>der</strong> bestehenden Abstände<br />

und morphologischen Gegebenheiten kein erkennbares erhebliches<br />

raumordnerisches Konfliktpotential. Der Windpark Schwanebeck ist<br />

aus <strong>der</strong> Ortslage Schwanebeck heraus nicht einsehbar.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> baurechtlichen Genehmigungsverfahren zur<br />

Errichtung <strong>der</strong> 13 WEA wurden seitens <strong>der</strong> Denkmalpflege keine<br />

Einwendungen erhoben. Außerdem wurde <strong>der</strong> Flächennutzungsplan<br />

<strong>der</strong> Stadt Schwanebeck <strong>mit</strong> einer Son<strong>der</strong>gebietsausweisung Wind, <strong>die</strong><br />

nahezu deckungsgleich <strong>mit</strong> dem im REPHarz ausgewiesenen VRG-<br />

Wind ist, erst 2006 vom Landesverwaltungsamt genehmigt.<br />

keine Berücksichtigung<br />

30.01.2007 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> Anregungen und Bedenken zum ersten Entwurf des Regionalen Entwicklungsplans für <strong>die</strong> Planungsregion Harz<br />

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<strong>Vorranggebiete</strong> für <strong>die</strong> <strong>Nutzung</strong> <strong>von</strong> <strong>Windenergie</strong> <strong>mit</strong> <strong>der</strong> <strong>Wirkung</strong> <strong>von</strong> Eignungsgebieten<br />

TÖB-Nr: 262 TÖB: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Datensatz Anregung/Bedenken Abwägungsvorschlag Begründung<br />

Abwägungsergebnis<br />

262-46<br />

Vorranggebiet für <strong>Windenergie</strong> III (Holdenstedt-Mittelhausen):<br />

Vogelschutzgebiete <strong>der</strong> Europäischen Union (EU SPA) sind<br />

nicht betroffen. Eine Gefährdung <strong>von</strong> landesweiter Bedeutung,<br />

insbeson<strong>der</strong>e <strong>von</strong> Arten des Anhangs I <strong>der</strong> EU-<br />

Vogelschutzrichtlinie (EU-VSRL), <strong>von</strong> Arten <strong>der</strong> Roten Liste<br />

des Landes Sachsen-Anhalt (LSA) (Kategorien 1 - 3) (RL LSA<br />

K 1-3) sowie <strong>von</strong> weiteren Koloniebrütern, ist nicht gegeben.<br />

Da <strong>der</strong> Fachbehörde keine aktuellen Feinkartierungen aus<br />

dem Gebiet vorliegen, sind aktuelle lokale Daten über<br />

Bestände bestimmter Arten des Anh. I EU-VSRL,<br />

beispielsweise vom Rotmilan o<strong>der</strong> vom Schwarzmilan, <strong>die</strong><br />

möglicherweise <strong>der</strong> unteren Naturschutzbehörde des<br />

Landkreises vorliegen, entsprechend zu berücksichtigen.<br />

Kenntnisnahme<br />

BImSchG-Genehmigungen zur Erichtung <strong>von</strong> WKA sind nach<br />

entsprechenden Verfahren in <strong>die</strong>sem VRG bereits durch das LVWA<br />

aktuell erteilt worden. Seitens <strong>der</strong> unteren Naturschutzbehörde wurden<br />

keine erheblichen Bedenken in <strong>die</strong>sen Genehmigungsverfahren als<br />

auch zur VRG-Ausweisung im REPHarz erhoben.<br />

Kenntnisnahme<br />

262-47<br />

Vorranggebiet für <strong>Windenergie</strong> IV (Sotterhausen):<br />

EU SPA sind nicht betroffen. Eine Gefährdung <strong>von</strong><br />

landesweiter Bedeutung, insbeson<strong>der</strong>e <strong>von</strong> Arten des<br />

Anhangs I <strong>der</strong> EU-VSRL, <strong>von</strong> Arten <strong>der</strong> Roten Liste LSA<br />

(Kategorien 1 - 3) sowie <strong>von</strong> weiteren Koloniebrütern, ist nicht<br />

gegeben. Da <strong>der</strong> Fachbehörde keine aktuellen<br />

Feinkartierungen aus dem Gebiet vorliegen, sind aktuelle<br />

lokale Daten über Bestände bestimmter Arten des Anh. I EU-<br />

VSRL, beispielsweise vom Rotmilan o<strong>der</strong> vom Schwarzmilan,<br />

<strong>die</strong> möglicherweise <strong>der</strong> unteren Naturschutzbehörde des<br />

Landkreises vorliegen, entsprechend zu berücksichtigen.<br />

Kenntnisnahme<br />

Das VRG Sotterhausen wurde im Rahmen <strong>der</strong> Umweltprüfung<br />

nochmals vertiefend auf mögliche Konflikte <strong>mit</strong> dem Avifaunaschutz<br />

gutachterlich geprüft (siehe Umweltbericht des 2. Planentwurfes).<br />

Dabei wurden lokale Daten zu den genannten Vogelarten<br />

berücksichtigt.<br />

Kenntnisnahme<br />

TÖB-Nr: 85 TÖB: Stadt Ballenstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft "Ballenstedt - Bode-Selke-Aue"<br />

Datensatz Anregung/Bedenken Abwägungsvorschlag Begründung<br />

Abwägungsergebnis<br />

85-5<br />

Das Vorranggebiet 7 (Reinstedt/Ermsleben) soll nur den<br />

jetzigen vorhandenen Baustand abdecken. Eine darüber<br />

hinaus gehende Vergrößerung (Verböserung) <strong>der</strong><br />

Eignungsfläche wird abgelehnt. Das Gebiet liegt in <strong>der</strong><br />

direkten Sichtachse vom Komplex Ballenstedter Schloss<br />

(Kulturdenkmal) stadtabwärts <strong>mit</strong> Blick in das Harzvorland<br />

über <strong>die</strong> Allee.<br />

teilweise<br />

Berücksichtigung<br />

Die im 1. Planentwurf des REPHarz vorgenommene EG-Erweiterung<br />

erfolgt in Richtung Osten des EG und hat keine Auswirkung auf <strong>die</strong><br />

Sichtachse Ballenstedt-Reinstedt. Jedoch wurde u.a. zum Schutz <strong>der</strong><br />

genannten Sichtachse auf eine südliche EG-Erweiterung, wie <strong>von</strong> <strong>der</strong><br />

Stadt Falkenstein gewünscht, verzichtet.<br />

teilweise Berücksichtigung<br />

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<strong>Vorranggebiete</strong> für <strong>die</strong> <strong>Nutzung</strong> <strong>von</strong> <strong>Windenergie</strong> <strong>mit</strong> <strong>der</strong> <strong>Wirkung</strong> <strong>von</strong> Eignungsgebieten<br />

TÖB-Nr: 3 TÖB: Stadt Egeln c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde<br />

Datensatz Anregung/Bedenken Abwägungsvorschlag Begründung<br />

Abwägungsergebnis<br />

3-4<br />

Hinsichtlich des <strong>Vorranggebiete</strong>s für <strong>die</strong> <strong>Nutzung</strong> <strong>von</strong><br />

<strong>Windenergie</strong> <strong>mit</strong> <strong>der</strong> <strong>Wirkung</strong> <strong>von</strong> Eignungsgebieten ist <strong>der</strong><br />

1.000 m-Abstand zur Wohnbebauung nicht eingehalten.<br />

volle Berücksichtigung<br />

Die südliche Grenze des VRG-Wind wird entsprechend dem<br />

Kriterienkatalog-Wind auf 1.000 m Abstand zur nächsten<br />

geschlossenen Wohnbebauung in <strong>der</strong> Ortslage Egeln-Nord geringfügig<br />

verschoben.<br />

volle Berücksichtigung<br />

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<strong>Vorranggebiete</strong> für <strong>die</strong> <strong>Nutzung</strong> <strong>von</strong> <strong>Windenergie</strong> <strong>mit</strong> <strong>der</strong> <strong>Wirkung</strong> <strong>von</strong> Eignungsgebieten<br />

TÖB-Nr: 442 TÖB: Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />

Datensatz Anregung/Bedenken Abwägungsvorschlag Begründung<br />

Abwägungsergebnis<br />

442-7<br />

Dem Eignungsgebiet Dardesheim/ Ba<strong>der</strong>sleben sollte<br />

ebenfalls gleichzeitiger Status als Vorranggebiet eingeräumt<br />

werden (S.56/57). Entgegenstehende Gründe sind wie gesagt<br />

in dem kurz vor Abschluss befindlichen immissionsrechtlichen<br />

Genehmigungsverfahren nicht vorgetragen worden. Erklärt<br />

werden müsste, warum unter Z 3 auf Seite 50 Dardesheim<br />

nicht <strong>mit</strong> in das "gemeinsame, zusammenhängende<br />

Eignungsgebiet" einbezogen werden soll.<br />

Hinsichtlich unseres Dardesheim/ Ba<strong>der</strong>slebener<br />

Eignungsgebietes möchten wir abschließend darauf<br />

hinweisen, dass sämtliche negativen Stellungnahmen, <strong>die</strong> zu<br />

<strong>der</strong> massiven Eignungsgebietsverkleinerung geführt haben,<br />

wie schon gesagt nicht mehr aktuell sind, wie das kurz vor<br />

Abschluss befindliche immissionsrechtliche Verfahren gezeigt<br />

hat, dass lediglich zwei private Eingaben erbrachte, in denen<br />

es aber auch nicht um For<strong>der</strong>ungen nach Reduzierung des<br />

Gesamtumfanges des Eignungsgebietes geht.<br />

Und nicht übersehen werden sollte, dass <strong>die</strong> Landschafts- und<br />

Raumwirkung bereits 1999/2000 für das gesamte Gebiet <strong>von</strong><br />

379 ha, und eben nicht nur für <strong>die</strong> jetzt vorgeschlagenen 235<br />

ha abschließend positiv beurteilt war. Die strikt angewandten<br />

Kriterien zur Begrenzung des EG Dardesheim/ Ba<strong>der</strong>sleben<br />

werden angezweifelt.<br />

teilweise<br />

Berücksichtigung<br />

Im 2. Planentwurf des REPHarz wird das bisherige EG-Wind<br />

Dardesheim-Ba<strong>der</strong>sleben als VRG-Wind Dardesheim-Ba<strong>der</strong>sleben-<br />

Rohrsheim eingestuft. Dazu ist jedoch eine Än<strong>der</strong>ung des<br />

Flächenzuschnittes im Bereich <strong>der</strong> bisher das EG querende K 1335<br />

notwendig (<strong>die</strong>sbezüglicher Restriktionsraum ist aus dem bisherigen<br />

EG herauszunehmen).<br />

Eine Benennung des Windgebietes bei Dardesheim in Z 3 unter Pkt.<br />

5.3.1 ist nicht möglich, da Z 3 in Ergänzung <strong>von</strong> Z 1 lediglich auf<br />

planungsregionsübergreifende Eignungsgebiete abstellt.<br />

Die Ausweisung <strong>von</strong> VRG-/EG-Wind im REP Harz liegt ein<br />

gesamträumliches Planungskonzept zu Grunde, dessen Grundgerüst<br />

<strong>der</strong> durch <strong>die</strong> Regionalversamlung 02/2004 beschlossene<br />

Kriterienkatalog-Wind bildet. Auf <strong>die</strong>ser Grundlage erfolgte neben <strong>der</strong><br />

Bewertung <strong>der</strong> Neuvorschläge zur Aufnahme <strong>von</strong> WKA-Flächen auch<br />

<strong>die</strong> Bewertung <strong>der</strong> "alten" EG aus den REP 2000. Speziell <strong>die</strong><br />

Abstandsunterschreitungen zu den Kriterien Siedlungsbereiche;<br />

Einzelsiedlungen, Straßenverkehr, Wald und Gebiete <strong>mit</strong><br />

empfindlichen Landschaftsbild führten zu einer Verkleinerung des EG.<br />

Außerdem wurde <strong>die</strong> kommunal gewünschte EG-Reduzierung südlich<br />

<strong>der</strong> B 79 um ca. 87 ha zur Vermeidung einer Einkreisung Dardesheims<br />

umgesetzt. Eine zu strikte Umsetzung <strong>der</strong> Kriterien kann auch nicht<br />

vorgeworfen werden, da z.B. beim VRG-/EG Dardesheim-Ba<strong>der</strong>sleben<br />

auf Grund <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Geländemorphologie <strong>der</strong> Siedlungsabstand<br />

<strong>von</strong> 1.000 m ausnahmsweise (Kr.Nr. 1, hier begründeter Einzelfall)<br />

nicht umgesetzt wurde (hier 800 m angesetzt). Gleiches gilt für Kr.Nr.<br />

8 (hier Trinkwasserschutzgebiet 2), welches hier begründet nicht<br />

angewendet wurde. Ein direkter Vergleich zwischen dem "alten" EG<br />

des REPMd <strong>mit</strong> ca. 379 ha und <strong>der</strong> Windparkfläche des BImSchG-<br />

Verfahrens ist ohnehin nicht möglich, da <strong>der</strong> zu genehmigende<br />

Windpark selbst nur eine Flächengröße <strong>von</strong> ca. 220 ha besitzt. Im 2.<br />

Planentwurf werden alle genehmigten WKA bis auf <strong>die</strong> Anlagen in<br />

Straßennähe gemäß Kr.Nr. 3 des Kriterienkataloges innerhalb des<br />

VRG-/EG-Wind sein. Außerdem wird im Nordbereich des VRG/EG<br />

zusätzliche, bisher nicht überplante Fläche <strong>von</strong> ca. 40 ha (im 2.<br />

Planentwurf ca. 60 ha) für weitere WKA regionalplanerisch zur<br />

Verfügung gestellt.<br />

Die Abgrenzung des VRG-Wind im 2. Planentwurf berücksichtigt auch<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Umweltprüfung eingeholte gutachterliche<br />

Einschätzungen zum VRG/EG Dardesheim-Ba<strong>der</strong>sleben (incl.<br />

Vorschlagsfläche für Erweiterung) hinsichtlich <strong>der</strong> Auswirkungen <strong>von</strong><br />

WKA auf ausgewählte Vogelarten, insbeson<strong>der</strong>e des Rotmilans, und<br />

<strong>der</strong> Auswirkungen auf das Landschaftsbild (siehe Umweltbericht zum<br />

2. Planentwurf des REPHarz).<br />

teilweise Berücksichtigung<br />

442-8<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Maßgeblichkeit des Kriterienkataloges auf S.<br />

52/53 weisen wir daraufhin, dass für uns bisher nicht<br />

ersichtlich ist, warum auf unsere <strong>die</strong>sbezügliche<br />

Stellungsnahme vom 20.4.2005 an <strong>die</strong> Regionale<br />

keine Berücksichtigung<br />

Der genannte Kriterienkatalog wurde zunächst <strong>mit</strong> allen beteiligten<br />

Landkreisen abgestimmt. Mit Beschlussfassung durch <strong>die</strong><br />

Regionalversamlung 02/2004 wurde <strong>die</strong>ser für <strong>die</strong> Planungsregion<br />

bindend. Der Kriterienkatalog wurde veröffentlicht, eine<br />

keine Berücksichtigung<br />

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<strong>Vorranggebiete</strong> für <strong>die</strong> <strong>Nutzung</strong> <strong>von</strong> <strong>Windenergie</strong> <strong>mit</strong> <strong>der</strong> <strong>Wirkung</strong> <strong>von</strong> Eignungsgebieten<br />

Planungsgemeinschaft nicht reagiert wurde. Wir fügen Sie hier<br />

bei (Anlage 1) und machen sie da<strong>mit</strong> noch einmal zum<br />

Gegenstand <strong>die</strong>ser heutigen Stellungnahme unsererseits <strong>mit</strong><br />

<strong>der</strong> Bitte, ähnlich wie laut REP-Entwurf an an<strong>der</strong>er Stelle "in<br />

begründeten Einzelfällen <strong>von</strong> den Werten des<br />

Kriterienkataloges abgewichen" wurde (S. 54 und II/S. 7),<br />

<strong>die</strong>ses auch zugunsten <strong>der</strong> jetzt zusammenfassend <strong>von</strong> <strong>der</strong><br />

Gemeinde Aue-Fallstein vorgetragenen<br />

Erweiterungsvorstellungen (Karte siehe Anlage 2) gelten zu<br />

lassen.<br />

Meinungsäußerung dazu war möglich; eine betreffende Stellungnahme<br />

(20.04.2005) ist in <strong>der</strong> RegPlG Harz nicht eingegangen (nach<br />

Rücksprache <strong>mit</strong> Herr Bartelt offensichtlich nur als E-Mail verschickt,<br />

<strong>die</strong> jedoch in <strong>der</strong> Geschäftsstelle <strong>der</strong> RegPlGHarz nicht ankam).<br />

In begründeten Einzelfällen wurde bereits in <strong>der</strong> EG-Ausweisung des<br />

1. Planentwurfes vom Kriterienkatalog abgewichen (siehe weitere<br />

Abwägung Ihrer Stellungnahme, Datensatz 442-7). Die Bewertung <strong>der</strong><br />

Vorschläge <strong>der</strong> Gemeinde Aue-Fallstein sind an Hand des<br />

Kriterienkataloges-Wind raumordnerisch als nicht verträglich<br />

anzusehen, daher kann eine großflächige Übernahme für eine VRG-<br />

/EG-Wind <strong>von</strong> ca. 1.000 ha nicht erfolgen. Eine solche großflächige<br />

Ausweisung ist entsprechend <strong>der</strong> Umweltprüfung (siehe Umweltbericht<br />

zum 2. Planentwurtf) auch <strong>mit</strong> an<strong>der</strong>en öffentlichen Belangen nicht<br />

vereinbar. Gemäß <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Umweltprüfung eingeholten Gutachten<br />

und Stellungnahmen wi<strong>der</strong>spräche <strong>die</strong>s den Belangen des<br />

Landschafts- und Ortsbildes (Gefahr <strong>der</strong> Verunstaltung), des<br />

Greifvogelschutzes, v.a. beim Rotmilan wegen <strong>der</strong> Lage zwischen zwei<br />

europäischen Vogelschutzgebieten (Huy und Fallstein), und des<br />

Denkmalsschutzes (z.B. un<strong>mit</strong>telbare Nähe <strong>der</strong> Westerburg),<br />

erhebliche negative Fernwirkung auf Osterwieck, siehe hierzu auch<br />

Abwägung <strong>der</strong> Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege<br />

und Archäologie Sachsen-Anhalt, Datensatz 259-4 beim Pkt.<br />

"Eignungsgebiete für <strong>die</strong> <strong>Nutzung</strong> <strong>der</strong> <strong>Windenergie</strong>".<br />

Bislang Übernahme eines ca. 200 m breiten Streifens in <strong>der</strong><br />

Gemarkung Rohrsheim angrenzend an <strong>die</strong> Gemarkungsgrenze zu<br />

Dardesheim in das EG Dardesheim-Ba<strong>der</strong>sleben.<br />

30.01.2007 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> Anregungen und Bedenken zum ersten Entwurf des Regionalen Entwicklungsplans für <strong>die</strong> Planungsregion Harz<br />

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