08.06.2014 Aufrufe

Rep-Halle, Text- und Begründungsteil - bei Regionale-Planung.de

Rep-Halle, Text- und Begründungsteil - bei Regionale-Planung.de

Rep-Halle, Text- und Begründungsteil - bei Regionale-Planung.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

REGIONALER ENTWICKLUNGSPLAN<br />

FÜR DIE PLANUNGSREGION<br />

HALLE<br />

Beschlossen zur Trägerbeteiligung / öffentlichen Auslegung<br />

durch die Regionalversammlung am 26.05.2009<br />

Beschlossen durch die Regionalversammlung<br />

am 27.05.2010 <strong>und</strong> 26.10.2010<br />

Genehmigt durch die oberste Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> mit Beschei<strong>de</strong>n<br />

vom 20.07.2010, 04.10.2010 <strong>und</strong> 18.11.2010<br />

REGIONALE PLANUNGSGEMEINSCHAFT<br />

HALLE


Impressum<br />

Herausgeber:<br />

<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong><br />

Willi-Br<strong>und</strong>ert-Straße 4<br />

06132 <strong>Halle</strong> (Saale)<br />

0345/688912-230 (Fon)<br />

0345/688912-239 (Fax)<br />

rpg.halle@sachsen-anhalt.net<br />

http://www.regionale-planung.<strong>de</strong>/halle/Default.htm<br />

Karten: Auszug aus <strong>de</strong>r Topographischen Karte 1:250.000<br />

Geobasisdaten © GeoBasis-DE/LVermGeo LSA, 2010/A18-30691-2010-14<br />

Auszug aus <strong>de</strong>r Topographischen Karte 1:100.000<br />

Blatt Nr.: C4330, C4334, C4338, C4730, C4734, C4738,<br />

C5134, C5138<br />

Geobasisdaten © GeoBasis-DE/LVermGeo LSA, 2010/A18-30691-2010-14<br />

Auszug aus <strong>de</strong>r Topographischen Karte 1:50.000<br />

Blatt Nr.:L4334, L4336, L4534, L4536, L4538, L4734,<br />

L4736, L4738, L4936, L4938, L5138<br />

Geobasisdaten © GeoBasis-DE/LVermGeo LSA, 2010/A18-30691-2010-14<br />

Schutzgebühr:<br />

Druck:<br />

15,00 Euro (ohne Umweltbericht)<br />

<strong>Rep</strong>rotechnik GmbH<br />

Mansfel<strong>de</strong>r Str.48<br />

06108 <strong>Halle</strong> (Saale)


<strong>Regionale</strong>r Entwicklungsplan<br />

für die <strong>Planung</strong>sregion<br />

<strong>Halle</strong>


Inhaltsverzeichnis<br />

1.0 Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen, Geltungsrahmen<br />

2.0 Präambel<br />

3.0 Leitbild <strong>de</strong>r Region <strong>Halle</strong><br />

4.0 Gr<strong>und</strong>sätze (G) <strong>de</strong>r Raumordnung für die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong><br />

5.<br />

Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze <strong>de</strong>r Raumordnung zur nachhaltigen Raumentwicklung<br />

in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong><br />

13<br />

5.1. Raumstruktur 13<br />

5.1.1. <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> 13<br />

5.1.2. Ordnungsraum 14<br />

5.1.3. Ländlicher Raum 14<br />

5.1.3.1. Ländlicher Raum im Einzugsbereich <strong>de</strong>s Verdichtungsraums <strong>Halle</strong> 15<br />

Ländlicher Raum außerhalb <strong>de</strong>s Verdichtungsraums mit relativ günstigen<br />

5.1.3.2.<br />

wirtschaftlichen Entwicklungspotenzialen<br />

15<br />

Ländlicher Raum mit günstigen Produktionsbedingungen für die Landwirtschaft<br />

<strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r Potenzialen im Tourismus<br />

5.1.3.3.<br />

16<br />

5.1.4. Entwicklungsachsen 17<br />

5.2. Zentralörtliche Glie<strong>de</strong>rung 17<br />

5.3. Vorranggebiete 20<br />

5.3.1. Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft 20<br />

5.3.2. Vorranggebiete für Landwirtschaft 27<br />

5.3.3. Vorranggebiete für Forstwirtschaft 28<br />

5.3.4. Vorranggebiete für Hochwasserschutz 28<br />

5.3.5. Vorranggebiete für Wassergewinnung 29<br />

5.3.6. Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung 30<br />

5.3.7. Vorranggebiete für militärische Nutzung 31<br />

5.4. Vorrangstandorte 31<br />

5.4.1. Vorrangstandorte für lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsame, großflächige Industrieanlagen 31<br />

5.4.2. Vorrangstandorte für lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsame Verkehrsanlagen 32<br />

5.5. Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte 32<br />

5.5.1. Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe 32<br />

5.5.2. Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Verkehrsanlagen 33<br />

5.5.3. Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Ver- <strong>und</strong> Entsorgung 33<br />

5.5.4. Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Großflächige Freizeitanlagen 34<br />

5.5.5. Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Militärische Anlagen 35<br />

Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Soziale <strong>und</strong> Wissenschaftliche Infrastruktur<br />

5.5.6.<br />

35<br />

5.5.7. Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Kultur <strong>und</strong> Denkmalpflege 36<br />

5.5.8. Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Kur- <strong>und</strong> Erholungsnutzung 37<br />

5.6. Bergbau <strong>und</strong> Rohstoffgewinnung 38<br />

5.6.1. Gebiete zur Sanierung <strong>und</strong> Entwicklung von Raumfunktionen 38<br />

5.6.2. Unterirdische Gasspeicher 39<br />

5.7. Vorbehaltsgebiete 39<br />

5.7.1. Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft 39<br />

5.7.2. Vorbehaltsgebiete für Tourismus <strong>und</strong> Erholung 40<br />

5.7.3. Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems 40<br />

5.7.4. Vorbehaltsgebiete für Wassergewinnung 41<br />

2<br />

6<br />

7<br />

7<br />

10


5.7.5. Vorbehaltsgebiete für Wie<strong>de</strong>rbewaldung 42<br />

5.7.6. Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung 43<br />

5.8. Gebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie 43<br />

5.8.1. Gr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong> Ziele für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie 43<br />

Vorranggebiete für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie verb<strong>und</strong>en mit <strong>de</strong>r Wirkung<br />

5.8.2.<br />

von Eignungsgebieten<br />

44<br />

5.8.3. Eignungsgebiete für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie 45<br />

5.9. Verkehr 45<br />

5.9.1. Allgemeine Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze zur Verkehrsentwicklung 45<br />

5.9.2. Schienennetz 46<br />

5.9.3. Straßennetz 48<br />

5.9.4. Radwege <strong>und</strong> fußläufiger Verkehr 50<br />

5.9.5. Wasserstraßen <strong>und</strong> Binnenhäfen 51<br />

5.9.6. Luftverkehr 52<br />

5.9.7. Siedlungsbeschränkungsgebiete im Bereich von Flugplätzen 52<br />

5.9.8. Öffentlicher Personennahverkehr 52<br />

5.10. Zu sichern<strong>de</strong> Trassen <strong>und</strong> Leitungen <strong>de</strong>r Technischen Infrastruktur 53<br />

5.10.1. Energieversorgung 53<br />

5.10.2. Wasserversorgung 53<br />

5.10.3. Nachrichtenverkehr 54<br />

5.10.4. Erdöl- <strong>und</strong> Produktenleitungen 54<br />

6.0 Einzelfachliche Gr<strong>und</strong>sätze 54<br />

6.1. Natur <strong>und</strong> Landschaftsschutz 54<br />

6.2. Bo<strong>de</strong>nschutz 55<br />

6.3. Gewässerschutz 56<br />

6.4. Lärmschutz 56<br />

6.5. Luftreinhaltung 57<br />

6.6. Klimaschutz 57<br />

6.7. Wirtschaft 57<br />

6.8. Landwirtschaft 58<br />

6.9. Forstwirtschaft 59<br />

6.10. Energie 60<br />

6.11. Wasserversorgung 60<br />

6.12. Abwasserbeseitigung 61<br />

6.13. Lagerstätten 61<br />

6.14. Telekommunikation 62<br />

6.15. Abfallwirtschaft 62<br />

6.16. Bildung <strong>und</strong> Wissenschaft 62<br />

6.17. Kultur- <strong>und</strong> Denkmalpflege 62<br />

6.18. Erholung, Freizeit <strong>und</strong> Tourismus 63<br />

6.19. Han<strong>de</strong>l/Dienstleistungen 63<br />

7.0. Zusammenfassen<strong>de</strong> Umwelterklärung 64<br />

8.0. Zeichnerische Darstellung 66<br />

9.0. Schlussvorschriften 66<br />

Karte 1:<br />

Karte 2:<br />

Karte 3:<br />

Karte 4:<br />

Einzelkarten:<br />

Zeichnerische Darstellung zum <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan für die <strong>Planung</strong>sregion<br />

<strong>Halle</strong><br />

Raumstruktur<br />

Trassen/Leitungen<br />

Lagerstätten <strong>und</strong> Energierohstoffe<br />

Vorranggebiete mit <strong>de</strong>r Wirkung von Eignungsgebieten bzw. Eignungsgebiete für die<br />

Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

3


Begründung/ Erläuterungen<br />

Zu 1.0. Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen/Geltungsrahmen 67<br />

Zu 2.0. Präambel 67<br />

Zu 3.0. Leitbild <strong>de</strong>r Region <strong>Halle</strong> 67<br />

Zu 4.0. Gr<strong>und</strong>sätze (G) <strong>de</strong>r Raumordnung für die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> 68<br />

Zu 5.0. Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze <strong>de</strong>r Raumordnung zur nachhaltigen Raumentwicklung<br />

68<br />

in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong><br />

Zu 5.1. Raumstruktur 68<br />

Zu 5.1.1. <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> 68<br />

Zu 5.1.2. Ordnungsraum 68<br />

Zu 5.1.3. Ländlicher Raum 69<br />

Zu 5.1.3.1. Ländlicher Raum im Einzugsbereich <strong>de</strong>s Verdichtungsraums <strong>Halle</strong> sowie von<br />

Räumen mit Verdichtungsansätzen<br />

69<br />

Zu 5.1.3.2. Ländlicher Raum außerhalb <strong>de</strong>s Verdichtungsraums mit relativ günstigen wirtschaftlichen<br />

69<br />

Entwicklungspotenzialen<br />

Zu 5.1.3.3. Ländlicher Raum mit günstigen Produktionsbedingungen für die Landwirtschaft<br />

<strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r Potenzialen im Tourismus<br />

69<br />

Zu 5.1.4. Entwicklungsachsen 70<br />

Zu 5.2. Zentralörtliche Glie<strong>de</strong>rung 70<br />

Zu 5.3. Vorranggebiete 71<br />

Zu 5.3.1. Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft 71<br />

Zu 5.3.2. Vorranggebiete für Landwirtschaft 71<br />

Zu 5.3.3. Vorranggebiete für Forstwirtschaft 72<br />

Zu 5.3.4. Vorranggebiete für Hochwasserschutz 73<br />

Zu 5.3.5. Vorranggebiete für Wassergewinnung 74<br />

Zu 5.3.6. Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung 74<br />

Zu 5.3.7. Vorranggebiete für militärische Nutzung 77<br />

Zu 5.4. Vorrangstandorte 77<br />

Zu 5.4.1. Vorrangstandorte für lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsame großflächige Industrieanlagen 77<br />

Zu 5.4.2. Vorrangstandorte für lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsame Verkehrsanlagen 78<br />

Zu 5.5. Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte 78<br />

Zu 5.5.1. Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe 78<br />

Zu 5.5.2. Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Verkehrsanlagen 79<br />

Zu 5.5.3. Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Ver- <strong>und</strong> Entsorgung 80<br />

Zu 5.5.4. Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Großflächige Freizeitanlagen 81<br />

Zu 5.5.5. Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Militärische Anlagen 83<br />

Zu 5.5.6. Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Soziale <strong>und</strong> Wissenschaftliche Infrastruktur 83<br />

Zu 5.5.7. Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Kultur <strong>und</strong> Denkmalpflege 84<br />

Zu 5.5.8. Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Kur- <strong>und</strong> Erholungsnutzung 86<br />

Zu 5.6. Bergbau <strong>und</strong> Rohstoffgewinnung 88<br />

Zu 5.6.1. Gebiete zur Sanierung <strong>und</strong> Entwicklung von Raumfunktionen 88<br />

Zu 5.6.2. Unterirdische Gasspeicher 88<br />

Zu 5.7. Vorbehaltsgebiete 89<br />

Zu 5.7.1. Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft 89<br />

Zu 5.7.2. Vorbehaltsgebiete für Tourismus <strong>und</strong> Erholung 89<br />

Zu 5.7.3. Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems 95<br />

Zu 5.7.4. Vorbehaltsgebiete für Wassergewinnung 96<br />

Zu 5.7.5. Vorbehaltsgebiete für Wie<strong>de</strong>rbewaldung 96<br />

Zu 5.7.6. Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung 97<br />

Zu 5.8. Gebiete für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie 98<br />

Zu 5.8.1. Gr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong> Ziele für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie 98<br />

4


Zu 5.8.2. Vorranggebiete für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie verb<strong>und</strong>en mit <strong>de</strong>r Wirkung von<br />

Eignungsgebieten<br />

99<br />

Zu 5.8.3. Eignungsgebiete für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie 102<br />

Zu 5.9 Verkehr 106<br />

Zu 5.9.1 Allgemeine Gr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong> Ziele <strong>de</strong>r Verkehrsentwicklung 106<br />

Zu 5.9.2. Schienennetz 106<br />

Zu 5.9.3. Straßennetz 107<br />

Zu 5.9.4. Radwege <strong>und</strong> fußläufiger Verkehr 110<br />

Zu 5.9.5. Wasserstraßen <strong>und</strong> Binnenhäfen 111<br />

Zu 5.9.6. Luftverkehr 111<br />

Zu 5.9.6.1 Siedlungsbeschränkungsgebiete im Bereich von Flugplätzen 112<br />

Zu 5.9.7. Öffentlicher Personennahverkehr 113<br />

Zu 5.10. Zu sichern<strong>de</strong> Trassen <strong>und</strong> Leitungen <strong>de</strong>r Technischen Infrastruktur 114<br />

Zu 5.10.1. Energieversorgung 114<br />

Zu 5.10.2. Wasserversorgung 114<br />

Zu 5.10.3. Nachrichtenverkehr 114<br />

Zu 5.10.4. Erdöl- <strong>und</strong> Produktenleitungen 114<br />

Zu 6.0 Einzelfachliche Gr<strong>und</strong>sätze 115<br />

Zu 6.1. Natur <strong>und</strong> Landschaftsschutz 115<br />

Zu 6.2. Bo<strong>de</strong>nschutz 115<br />

Zu 6.3. Gewässerschutz 115<br />

Zu 6.4. Lärmschutz 115<br />

Zu 6.5. Luftreinhaltung 115<br />

Zu 6.6. Klimaschutz 115<br />

Zu 6.7. Wirtschaft 116<br />

Zu 6.8. Landwirtschaft 116<br />

Zu 6.9. Forstwirtschaft 116<br />

Zu 6.10. Energie 117<br />

Zu 6.11. Wasserversorgung 117<br />

Zu 6.12. Abwasserbeseitigung 117<br />

Zu 6.13. Lagerstätten 117<br />

Zu 6.14. Telekommunikation 118<br />

Zu 6.15. Abfallwirtschaft 118<br />

Zu 6.16. Bildung <strong>und</strong> Wissenschaft 119<br />

Zu 6.17. Kultur- <strong>und</strong> Denkmalpflege 119<br />

Zu 6.18. Erholung, Freizeit <strong>und</strong> Tourismus 119<br />

Zu 6.19. Han<strong>de</strong>l/Dienstleistungen 119<br />

7.0. Umwelterklärung 119<br />

8.0. Zeichnerische Darstellung 120<br />

Anlagen<br />

Anlage 1:<br />

Anlage 2:<br />

Anlage 3:<br />

Anlage 4:<br />

Anlage 5:<br />

Anlage 6:<br />

Übersicht <strong>de</strong>r Karten <strong>und</strong> Anlagen zum Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan<br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

Quellenverzeichnis<br />

Konzeption zur Ermittlung von Gebieten zur Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

Kriterienkatalog für <strong>de</strong>n Belang Win<strong>de</strong>nergienutzung <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong><br />

Kriterien zur Festlegung von Zielen <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätzen <strong>de</strong>r Raumordnung (Erfor<strong>de</strong>rnisse<br />

<strong>de</strong>r Raumordnung) im Rahmen <strong>de</strong>r Erar<strong>bei</strong>tung <strong>de</strong>s Entwurfs <strong>de</strong>s REP <strong>Halle</strong><br />

5


1.0. Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen, Geltungsrahmen<br />

Die Landkreise <strong>und</strong> kreisfreien Städte sind nach § 17 Abs. 1 <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>splanungsgesetzes <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

Sachsen-Anhalt (LPlG) vom 28. April 1998 (GVBl. LSA 1998 S. 255) in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>s Gesetzes<br />

vom 20. Dezember 2005 (GVBl. LSA S. 804), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Zweites Gesetz zur Än<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>splanungsgesetzes <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen Anhalt vom 19.12.2007 (GVBl. LSA 2007<br />

S.466) Träger <strong>de</strong>r Regionalplanung für die <strong>Planung</strong>sregionen. Ihnen obliegt die Aufstellung, Än<strong>de</strong>rung,<br />

Ergänzung <strong>und</strong> Fortschreibung <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans.<br />

Sie erledigen diese Aufgabe in <strong>Regionale</strong>n <strong>Planung</strong>sgemeinschaften nach Maßgabe <strong>de</strong>s Gesetzes<br />

über kommunale Gemeinschaftsar<strong>bei</strong>t, soweit dieses Gesetz keine abweichen<strong>de</strong>n Regelungen trifft.<br />

Der § 17 Abs. 2 <strong>de</strong>s LPlG legt fest, dass die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> aus <strong>de</strong>m Landkreis Burgenlandkreis,<br />

<strong>de</strong>m Landkreis Saalekreis, <strong>de</strong>r kreisfreien Stadt <strong>Halle</strong> sowie <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>s Landkreises Mansfeld-<br />

Südharz, das <strong>de</strong>m Landkreis Mansfel<strong>de</strong>r Land in <strong>de</strong>n Grenzen vom 30. Juni 2007 entspricht,<br />

unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r nach diesem Zeitpunkt erfolgten <strong>und</strong> künftig erfolgen<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>gebietsän<strong>de</strong>rungen,<br />

besteht.<br />

Die Gr<strong>und</strong>sätze <strong>de</strong>r Raumordnung gemäß § 2 <strong>de</strong>s Raumordnungsgesetzes (ROG) vom 18. August<br />

1997 (BGBl. I S. 2081, 2102), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Art. 9 Nr. 2 Satz 2 V v. 22.12.2008 (BGBl. I<br />

S.2986), ausgeformt durch die Gr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong> Ziele <strong>de</strong>r Raumordnung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplans<br />

Sachsen-Anhalt (LEP LSA) vom 23. August 1999, herausgegeben am 26. August 1999 zuletzt geän<strong>de</strong>rt<br />

durch 2.Verordnung zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Gesetzes über <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan vom 15.<br />

07.2007 (GVBl. LSA S. 214), wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan für die <strong>Planung</strong>sregion<br />

<strong>Halle</strong> übernommen. Sie gelten uneingeschränkt auch für die <strong>Regionale</strong>ntwicklung.<br />

Der inhaltliche Rahmen <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes ist im § 6 <strong>de</strong>s LPlG geregelt.<br />

Die Leitvorstellung <strong>de</strong>r Raumordnung ist in § 1 Abs. 2 <strong>de</strong>s ROG, in § 2 <strong>de</strong>s LPlG i. V. mit Punkt 1 <strong>de</strong>s<br />

LEP LSA abschließend bestimmt.<br />

Die Ziele <strong>de</strong>r Raumordnung nach § 3 Nr. 2 <strong>de</strong>s ROG (im <strong>Text</strong> mit Z gekennzeichnet sowie in <strong>de</strong>n Karten<br />

dargestellt) sind nach Maßgabe <strong>de</strong>r §§ 4 <strong>und</strong> 5 ROG <strong>bei</strong> raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

zu beachten.<br />

Die im LEP LSA gesetzlich vorgegebenen Ziele <strong>de</strong>r Raumordnung zur Lan<strong>de</strong>sentwicklung müssen -<br />

soweit sie für die <strong>Planung</strong>sregion zutreffen - übernommen wer<strong>de</strong>n <strong>und</strong> sind soweit erfor<strong>de</strong>rlich zu<br />

konkretisieren bzw. zu ergänzen.<br />

Die Gr<strong>und</strong>sätze <strong>de</strong>r Raumordnung nach § 3 Nr. 3 <strong>de</strong>s ROG (im <strong>Text</strong> mit G gekennzeichnet sowie in<br />

<strong>de</strong>n Karten dargestellt) sind von <strong>de</strong>n öffentlichen Stellen <strong>bei</strong> raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

in <strong>de</strong>r Abwägung o<strong>de</strong>r <strong>bei</strong> Ermessensausübung nach Maßgabe <strong>de</strong>s § 4 Abs. 1 ROG <strong>und</strong> <strong>de</strong>r<br />

für die <strong>Planung</strong>en <strong>und</strong> Maßnahmen gelten<strong>de</strong>n Vorschriften zu berücksichtigen. Die im LEP LSA gesetzlich<br />

vorgegebenen konkreten Gr<strong>und</strong>sätze <strong>de</strong>r Raumordnung zur Lan<strong>de</strong>sentwicklung sind - soweit<br />

sie für die <strong>Planung</strong>sregion zutreffen - zu übernehmen <strong>und</strong> soweit erfor<strong>de</strong>rlich zu konkretisieren <strong>und</strong> zu<br />

ergänzen.<br />

Im Übrigen richtet sich die Bindungswirkung <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong> Ziele nach ROG <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Fachgesetzen<br />

in ihrer jeweils gelten<strong>de</strong>n Form. Der <strong>Regionale</strong> Entwicklungsplan erfüllt somit auch eine Rahmen<br />

setzen<strong>de</strong> Koordinierungsfunktion für fachliche <strong>Planung</strong>en <strong>und</strong> Maßnahmen. Er bil<strong>de</strong>t die Gr<strong>und</strong>lage<br />

<strong>de</strong>r Entwicklung <strong>de</strong>r Kreise <strong>und</strong> Gemein<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion.<br />

Ein Anspruch auf För<strong>de</strong>rung kann aus <strong>de</strong>n Zielen <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätzen <strong>de</strong>r Raumordnung nicht abgeleitet<br />

wer<strong>de</strong>n. Bei <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung im Geltungsbereich <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans sind die Ziele zu<br />

beachten <strong>und</strong> die Gr<strong>und</strong>sätze zu berücksichtigen.<br />

Übernahmen aus <strong>de</strong>m LEP LSA sind kursiv geschrieben <strong>und</strong> beziehen sich nur auf die <strong>Planung</strong>sregion.<br />

Nach § 3 Abs. 13 LPlG ist <strong>de</strong>m <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan <strong>Halle</strong> eine Begründung <strong>bei</strong>gefügt. Darüber<br />

hinaus wird als geson<strong>de</strong>rter Bestandteil <strong>de</strong>r Begründung <strong>de</strong>s Raumordnungsplans nach § 3 Abs.<br />

13 ein Umweltbericht erstellt.<br />

Nach § 7 Abs. 6 LPlG ist <strong>de</strong>r <strong>Regionale</strong> Entwicklungsplan von <strong>de</strong>r Regionalversammlung zu beschließen.<br />

Er bedarf <strong>de</strong>r Genehmigung <strong>de</strong>r obersten Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong>.<br />

Nach § 7 Abs. 7 LPlG ist er anschließend samt seiner kartografischen Darstellung in <strong>de</strong>r für die Satzungen<br />

<strong>de</strong>r Landkreise <strong>und</strong> kreisfreien Städte vorgeschriebenen Form zu veröffentlichen.<br />

6


2.0. Präambel<br />

Die Landkreise Saalekreis, Burgenlandkreis, das Gebiet <strong>de</strong>s Landkreises Mansfeld-Südharz, das <strong>de</strong>m<br />

Landkreis Mansfel<strong>de</strong>r Land in <strong>de</strong>n Grenzen vom 30.Juni 2007 entspricht, <strong>und</strong> die kreisfreie Stadt <strong>Halle</strong><br />

(Saale) bil<strong>de</strong>n die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong>.<br />

Sie ist durch eine differenzierte Raumstruktur mit reizvollen Naturräumen, vielfältigen Siedlungsbereichen,<br />

industriell be<strong>de</strong>utsamen Standorten <strong>und</strong> einer leistungsfähigen Landwirtschaft auf besten Bö<strong>de</strong>n<br />

gekennzeichnet. Die Region ist reich an kulturhistorischen Traditionen <strong>und</strong> schützenswerten Natur<strong>und</strong><br />

Kulturgütern.<br />

Zunehmen<strong>de</strong> Globalisierungsten<strong>de</strong>nzen, strukturelle Verän<strong>de</strong>rungen im Zuge <strong>de</strong>r Deutschen Einheit,<br />

<strong>de</strong>r verstärkte Wan<strong>de</strong>l hin zu einer Wissens-, Informations- <strong>und</strong> Dienstleistungsgesellschaft <strong>und</strong> die<br />

erheblichen Verän<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>r Bevölkerungsstruktur auf Gr<strong>und</strong> <strong>de</strong>s <strong>de</strong>mografischen Wan<strong>de</strong>ls<br />

haben auf alle Lebensbereiche <strong>de</strong>r Region einen starken Einfluss. Den damit verb<strong>und</strong>enen Aufgaben<br />

<strong>und</strong> Herausfor<strong>de</strong>rungen hat sich die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> zu stellen <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen ist Rechnung<br />

zu tragen. Insbeson<strong>de</strong>re sollen auch planerische Gr<strong>und</strong>lagen geschaffen wer<strong>de</strong>n, die <strong>de</strong>n Rückgang<br />

<strong>de</strong>r Bevölkerungszahl <strong>und</strong> die Verän<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>r Altersstruktur <strong>bei</strong> räumlichen Entwicklungen<br />

(z.B. <strong>de</strong>r Infrastruktur) berücksichtigen. Bedarfsprognosen sind in die Erar<strong>bei</strong>tung von <strong>Planung</strong>en einzubeziehen.<br />

Die Regionalplanung hat die Aufgabe, künftige räumliche Entwicklungsrichtungen aufzuzeigen <strong>und</strong><br />

bestehen<strong>de</strong> unterschiedliche Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>und</strong> Gegensätze in einem <strong>de</strong>mokratischen Abstimmungsprozess<br />

abzugleichen. Auf die Einfügung in die Erfor<strong>de</strong>rnisse <strong>de</strong>s Gesamtraumes ist zu achten.<br />

Mit diesem <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan soll ein raumordnerischer Rahmen für die künftige Entwicklung<br />

<strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> geschaffen wer<strong>de</strong>n. Da<strong>bei</strong> ist es Ziel, die sozialen <strong>und</strong> wirtschaftlichen<br />

Ansprüche an <strong>de</strong>n Raum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang zu bringen <strong>und</strong> zu<br />

einer solchen dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung zu führen, so dass die vielfältigen<br />

Stärken <strong>und</strong> Potenziale optimal erschlossen wer<strong>de</strong>n können <strong>und</strong> die Wettbewerbsfähigkeit <strong>de</strong>r Region<br />

<strong>bei</strong> gleichzeitiger Erhaltung eines attraktiven Lebens-, Wirtschafts- <strong>und</strong> Landschaftsraumes verb<strong>und</strong>en<br />

mit <strong>de</strong>r Schaffung eines hohen Umwelt- <strong>und</strong> Lebensqualitätsstandards verbessert wird. Die <strong>Planung</strong>sregion<br />

<strong>Halle</strong> soll gestaltet <strong>und</strong> soweit erfor<strong>de</strong>rlich nachhaltig geordnet wer<strong>de</strong>n. Dies schließt eine Verknüpfung<br />

<strong>de</strong>r wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit <strong>und</strong> -entwicklung <strong>und</strong> <strong>de</strong>r sozialen Gerechtigkeit mit<br />

<strong>de</strong>m dauerhaften Schutz <strong>de</strong>r Lebensgr<strong>und</strong>lagen ein.<br />

Eine nachhaltige Daseinsvorsorge ist insbeson<strong>de</strong>re in Verbindung mit <strong>de</strong>m sich vollziehen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>mographischen<br />

Wan<strong>de</strong>l zu sichern <strong>und</strong> auf einen Ausgleich räumlicher <strong>und</strong> struktureller Ungleichgewichte<br />

zwischen <strong>de</strong>n Teilräumen hinzuwirken. Gleichwertige Ar<strong>bei</strong>ts- <strong>und</strong> Lebensbedingungen für die Bevölkerung<br />

sollen in allen Teilräumen entwickelt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Umsetzung <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes wird durch informelle <strong>Planung</strong>sinstrumente, wie<br />

z.B. <strong>Regionale</strong> Entwicklungskonzepte <strong>und</strong> Regionalmanagement, unterstützt. Der verstärkten interkommunalen<br />

Zusammenar<strong>bei</strong>t <strong>und</strong> <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung von Vernetzungen in <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nsten Bereichen<br />

wird eine zunehmen<strong>de</strong> Be<strong>de</strong>utung <strong>bei</strong>gemessen.<br />

3.0. Leitbild <strong>de</strong>r Region <strong>Halle</strong><br />

Ein Leitbild einer <strong>Planung</strong>sregion soll über einen mittel- <strong>und</strong> langfristigen Zeitraum <strong>de</strong>n Rahmen für<br />

eine regionale Entwicklung abstecken <strong>und</strong> Leitgedanken formulieren. Es bil<strong>de</strong>t die Basis für Festlegungen<br />

<strong>und</strong> Zielvorstellungen <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich basieren Leitbil<strong>de</strong>r <strong>und</strong> Handlungsstrategien auf <strong>de</strong>n gegebenen <strong>und</strong> sich verän<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n<br />

Rahmenbedingungen <strong>und</strong> zeigen die gemeinsamen Zielvorstellungen auf. Insbeson<strong>de</strong>re beschreiben<br />

die Leitbil<strong>de</strong>r bzw. die Leitbildgedanken die Aufgabenschwerpunkte einer Region. Ebenso <strong>bei</strong>nhalten<br />

Leitbil<strong>de</strong>r das gemeinsame Problemverständnis <strong>und</strong> weitestgehen<strong>de</strong> konsensfähige Entwicklungen.<br />

Die Leitbildgedanken für die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>n drei Leitbil<strong>de</strong>rn <strong>und</strong> Handlungsstrategien<br />

für die Raumentwicklung<br />

1. „Wachstum <strong>und</strong> Innovation“,<br />

2. „Daseinsvorsorge sichern“ <strong>und</strong><br />

3. „Ressourcen bewahren, Kulturlandschaften gestalten“<br />

zugeordnet. 1<br />

1 Beschluss <strong>de</strong>r Ministerkonferenz für Raumordnung vom 30.06.2006 veröffentlicht: auf:<br />

http://www.bbr.b<strong>und</strong>.<strong>de</strong>/nn_186546/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/Son<strong>de</strong>rveroeffentlichungen/2006/leitbil<strong>de</strong>r.html<br />

7


1. „Wachstum <strong>und</strong> Innovation“<br />

In allen Teilen <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion sollen gleichwertige Lebensverhältnisse für die Bevölkerung<br />

entwickelt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> soll sich unter Nutzung ihrer vielfältigen Potenziale als attraktiver<br />

<strong>und</strong> leistungsfähiger Lebens-, Wirtschafts- <strong>und</strong> Landschaftsraum in Verbindung mit hohen<br />

Umwelt- <strong>und</strong> Lebensqualitätsstandards entwickeln.<br />

Die räumlichen Beson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>r Teilräume sollen sich wechselseitig ergänzen <strong>und</strong> ausgleichen.<br />

Spezialisierungen <strong>und</strong> Profilierungen einzelner Teilräume sollen unterstützt wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Gr<strong>und</strong>satz <strong>de</strong>r Nachhaltigkeit soll Berücksichtigung fin<strong>de</strong>n.<br />

Die charakteristische <strong>und</strong> prägen<strong>de</strong> Vielfalt <strong>de</strong>s <strong>Planung</strong>sraumes soll gesichert <strong>und</strong> die Entwicklungsvoraussetzungen<br />

in allen Teilräumen verbessert wer<strong>de</strong>n.<br />

Die gr<strong>und</strong>legen<strong>de</strong>n Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit <strong>de</strong>r Region <strong>Halle</strong> im nationalen,<br />

europäischen <strong>und</strong> globalen Standortwettbewerb sollen weiter ausgebaut wer<strong>de</strong>n.<br />

Die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> soll sich mit ihrem Oberzentrum <strong>Halle</strong>, dass ein dynamischer Bestandteil<br />

<strong>de</strong>r europäischen Metropolregion „Mittel<strong>de</strong>utschland“ darstellt, zu hoher wirtschaftlicher<br />

Attraktivität <strong>und</strong> Leistungskraft entwickeln <strong>und</strong> eine spezifische Brückenfunktion zwischen<br />

West- <strong>und</strong> Osteuropa bil<strong>de</strong>n <strong>und</strong> von internationaler Anziehungskraft sein.<br />

Die Stadt <strong>Halle</strong> als Oberzentrum soll in län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong>r Kooperation insbeson<strong>de</strong>re mit<br />

<strong>de</strong>r Stadt Leipzig innerhalb <strong>de</strong>r europäischen Metropolregion „Mittel<strong>de</strong>utschland“ als Wissenschafts-,<br />

Kultur- <strong>und</strong> Medienzentrum sowie als Industrie-, Dienstleistungs- <strong>und</strong> Verwaltungsstandort<br />

<strong>und</strong> damit als Wachstumsmotor <strong>de</strong>r Region gestärkt wer<strong>de</strong>n. Die Ausstrahlungsfunktion<br />

<strong>de</strong>s Oberzentrum <strong>Halle</strong> als Teil <strong>de</strong>r Metropolregion soll gestärkt wer<strong>de</strong>n. Die Erreichbarkeit<br />

<strong>de</strong>s Oberzentrums <strong>Halle</strong> über die transeuropäischen Netze (TEN) ist zu verbessern.<br />

Die Region <strong>Halle</strong> soll zu einer innovativen Wirtschaftsregion entwickelt wer<strong>de</strong>n.<br />

Folgen<strong>de</strong> Entwicklungsziele <strong>und</strong> Handlungsansätze sollen dieses Ziel unterstützen:<br />

Die Wirtschaftskraft <strong>de</strong>r Region <strong>Halle</strong> als Gr<strong>und</strong>voraussetzung für die Sicherung <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>s<br />

Beschäftigungspotenzials soll durch eine Verbesserung <strong>de</strong>r Rahmenbedingungen gestärkt wer<strong>de</strong>n. Es<br />

wird das Ziel verfolgt, in allen Teilräumen <strong>und</strong> insbeson<strong>de</strong>re im verdichteten Raum sowie in <strong>de</strong>n zentralen<br />

Orten <strong>de</strong>s ländlichen Raumes ein vielfältiges Angebot an Ar<strong>bei</strong>ts- <strong>und</strong> Ausbildungsplätzen zu<br />

schaffen.<br />

Folgen<strong>de</strong> Standortfaktoren sollen im Sinne <strong>de</strong>r Erhöhung <strong>de</strong>r Attraktivität <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong><br />

gezielt weiterentwickelt wer<strong>de</strong>n:<br />

<strong>de</strong>r Ausbau <strong>de</strong>r Verkehrsinfrastruktur (insbeson<strong>de</strong>re von Autobahn- <strong>und</strong> Eisenbahnnetz, Flughafen,<br />

Logistik) im Kreuzungsbereich wichtiger europäischer Verbindungsachsen im gemeinsamen<br />

mittel<strong>de</strong>utschen Wirtschaftsraum; Voraussetzungen für eine nachhaltige Mobilität <strong>und</strong><br />

ein integriertes Verkehrssystem ist zu schaffen; Teilräume sollen untereinan<strong>de</strong>r gut <strong>und</strong> verkehrssicher<br />

erreicht wer<strong>de</strong>n können,<br />

die engen wirtschafts- <strong>und</strong> funktionsräumliche Verflechtungen <strong>und</strong> Vernetzungen mit <strong>de</strong>n benachbarten<br />

Oberzentren Dessau (<strong>Planung</strong>sregion Anhalt - Bitterfeld - Wittenberg), Mag<strong>de</strong>burg<br />

(<strong>Planung</strong>sregion Mag<strong>de</strong>burg) <strong>und</strong> Leipzig (Freistaat Sachsen) sowie mit <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion<br />

Harz <strong>und</strong> <strong>de</strong>m Freistaat Thüringen,<br />

die Nutzung einer wettbewerbsfähigen industriellen Basis mit <strong>de</strong>m Schwerpunkt Chemieindustrie<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Branchenvielfalt mit unternehmensorientierten Dienstleistungen<br />

sowie eines Potenzials an hoch motivierten Fachkräften sowie<br />

För<strong>de</strong>rung von Clustern <strong>und</strong> Vernetzungen in verschie<strong>de</strong>n Bereichen.<br />

Die Wettbewerbsfähigkeit <strong>de</strong>r Region soll sich infolge einer Konzentration <strong>de</strong>r regionalen Kräfte auf<br />

Schwerpunktaufgaben <strong>und</strong> im Rahmen eines neu formieren<strong>de</strong>n Brachenstrukturmusters erhöhen<br />

durch:<br />

innovationsorientierte Standortentwicklung in <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion ansässigen <strong>und</strong> die<br />

Struktur prägen<strong>de</strong>n Branchen,<br />

die Einbindung <strong>de</strong>r Region in <strong>de</strong>n Prozess <strong>de</strong>r Ansiedlung im Rahmen <strong>de</strong>s Kooperationsnetzwerkes<br />

<strong>de</strong>r Automobilzuliefererbranche,<br />

die verstärkte Hinwendung zu erneuerbaren Energien in <strong>de</strong>r Produktion <strong>und</strong> in <strong>de</strong>r Nutzung,<br />

die Weiterentwicklung <strong>de</strong>s Ernährungsgewerbes <strong>und</strong> <strong>de</strong>s Weinanbaus,<br />

die Nutzung weiterer Wachstumschancen im Bereich <strong>de</strong>s Tourismus, <strong>bei</strong> Sicherung <strong>und</strong> Mo<strong>de</strong>rnisierung<br />

touristischer Infrastruktur,<br />

die weitere Stärkung <strong>de</strong>s Medienstandortes <strong>Halle</strong>.<br />

8


Für <strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>s traditionell starken Innovationspotenzials <strong>und</strong> <strong>de</strong>ssen Weiterentwicklung sind<br />

entsprechend <strong>de</strong>r Standortanfor<strong>de</strong>rungen optimale Voraussetzungen zu schaffen <strong>und</strong> sicherzustellen<br />

durch:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

die Stärkung <strong>de</strong>s Wissenschaftsstandortes <strong>Halle</strong>-Merseburg mit Universität, Hochschulen <strong>und</strong><br />

Fachschulen <strong>bei</strong> Nutzung von Synergieeffekten in Kooperation mit benachbarten Hochschulen,<br />

<strong>de</strong>n Ausbau bestehen<strong>de</strong>r <strong>und</strong> die Ansiedlung weiterer renommierter Forschungseinrichtungen<br />

zum Ausbau industrieller, naturwissenschaftlicher <strong>und</strong> ingenieurtechnischer Forschungen,<br />

gezielte län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong> Vernetzung zwischen universitären <strong>und</strong> außeruniversitären Bereichen<br />

(Wirtschafts- <strong>und</strong> Wissenschaftsverbün<strong>de</strong> als Teil <strong>de</strong>r <strong>Regionale</strong>n Innovationsstrategie),<br />

<strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>r Biotechnologie <strong>und</strong> –medizin am Standort <strong>Halle</strong> län<strong>de</strong>rübergreifend mit Leipzig<br />

<strong>und</strong> Dessau als regionalem Schwerpunkt,<br />

<strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>r Solarenergie in <strong>de</strong>r Produktion <strong>und</strong> Forschung<br />

die Unterstützung innovativer Existenzgründungen (auch über attraktive, leistungsfähige <strong>und</strong><br />

miteinan<strong>de</strong>r vernetzte Grün<strong>de</strong>r- <strong>und</strong> Technologiezentren).<br />

Traditionelle Branchen sollen weiter zur nachhaltigen Entwicklung <strong>de</strong>r Region <strong>bei</strong>tragen:<br />

die Bereiche <strong>de</strong>r Land - <strong>und</strong> Forstwirtschaft (Nutzung <strong>de</strong>s teilweise hohen Ertragspotenzials<br />

<strong>de</strong>r Bö<strong>de</strong>n),<br />

die Dienstleistungen (insbeson<strong>de</strong>re die Pflege- <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heitsdienstleistungen sollen im<br />

Oberzentrum <strong>Halle</strong> <strong>und</strong> in <strong>de</strong>n Mittelzentren <strong>de</strong>r Region unter Beachtung <strong>de</strong>s <strong>de</strong>mografischen<br />

Wan<strong>de</strong>ls weiter ausgebaut wer<strong>de</strong>n),<br />

Freizeit <strong>und</strong> Erholung (Ausbau etablierter <strong>und</strong> speziell überörtlich wirken<strong>de</strong>r Erholungsgebiete<br />

<strong>bei</strong> gleichzeitiger Erschließung <strong>und</strong> Entwicklung <strong>de</strong>r Potenziale <strong>de</strong>r Bergbaufolgelandschaften<br />

mit Schwerpunkt zur Gestaltung <strong>de</strong>r Tagebaurestseen).<br />

2. „Daseinsvorsorge sichern“<br />

Die Gewährleistung <strong>de</strong>s Zugangs zu Leistungen <strong>und</strong> Einrichtungen <strong>de</strong>r Daseinsvorsorge <strong>und</strong><br />

zu Erwerbsmöglichkeiten sowie die Gewährleistung bestimmter Standards an Infrastrukturausstattung<br />

<strong>und</strong> Umweltqualitäten sollen in allen Teilräumen <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion einen beson<strong>de</strong>ren<br />

Stellenwert besitzen. Die Erreichbarkeit für alle Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürger soll entsprechend<br />

<strong>de</strong>r Erfor<strong>de</strong>rnisse gewährleistet sein.<br />

Innovative Konzepte im Bereich <strong>de</strong>r Daseinsvorsorge sollen zur Aufrechterhaltung von Angeboten<br />

<strong>und</strong> Leistungen <strong>bei</strong>tragen.<br />

Die wissenschaftlichen Einrichtungen <strong>de</strong>r Region als Ausbildungs- <strong>und</strong> Forschungsstätten mit<br />

<strong>de</strong>m Standortschwerpunkt <strong>Halle</strong> (Martin-Luther-Universität <strong>und</strong> weitere Hochschulen in <strong>Halle</strong>,<br />

Fraunhofer- /Max Planck-Institute, Deutsche Nationalaka<strong>de</strong>mie Leopoldina, Institut für Wirtschaftsforschung<br />

u. a.) sollen gesichert <strong>und</strong> gezielt weiterentwickelt wer<strong>de</strong>n. Die Innovationsför<strong>de</strong>rung<br />

soll unterstützt, gebün<strong>de</strong>lt <strong>und</strong> vernetzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Sicherung <strong>und</strong> För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r regionalen Mobilität zur Gewährleistung <strong>de</strong>r Inanspruchnahme<br />

<strong>de</strong>r Dienstleistungen <strong>und</strong> Infrastrukturen <strong>de</strong>r öffentlichen Daseinsvorsorge<br />

Inklusion von chronisch kranken Menschen <strong>und</strong> Menschen mit Behin<strong>de</strong>rungen.<br />

Die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Teilräumen <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion auch unter<br />

Zugr<strong>und</strong>legung <strong>de</strong>s Prinzips <strong>de</strong>r <strong>de</strong>zentralen Konzentration bleibt zentrale Aufgabe. Die Siedlungs<strong>und</strong><br />

Verkehrsentwicklung ist auf das zentralörtliche System abzustimmen, wo<strong>bei</strong> weiteren Zersiedlungen<br />

entgegenzuwirken ist.<br />

Unter Beachtung <strong>de</strong>r spezifischen raum- <strong>und</strong> siedlungsstrukturellen Rahmenbedingungen in <strong>de</strong>n einzelnen<br />

Teilräumen <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion soll <strong>bei</strong> <strong>de</strong>r Entwicklung <strong>de</strong>r Siedlungs- <strong>und</strong> Bevölkerungsstruktur<br />

auf eine ausgewogene Entwicklung orientiert wer<strong>de</strong>n. Da<strong>bei</strong> ist die historisch gewachsene,<br />

hierarchisch geglie<strong>de</strong>rte Siedlungsstruktur zu erhalten.<br />

Den erheblichen Verän<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>r Bevölkerungsstruktur <strong>und</strong> insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r rückläufigen <strong>de</strong>mografischen<br />

Entwicklung ist Rechnung zu tragen <strong>und</strong> stellen insbeson<strong>de</strong>re für <strong>de</strong>n Stadtumbau eine<br />

große Herausfor<strong>de</strong>rung aber auch Chance dar. Die Menschen sollen die Region <strong>und</strong> <strong>de</strong>n gesamten<br />

Wirtschaftsraum als lebenswert, interessant <strong>und</strong> zukunftsfähig wahrnehmen.<br />

9


3. „Ressourcen bewahren, Kulturlandschaften gestalten“<br />

Die ausgeprägte <strong>und</strong> vielfältige Kulturlandschaft, bestehend aus einem Netz von Städten <strong>und</strong><br />

Dörfern mit einer Vielzahl von be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n Kunst- <strong>und</strong> Kulturstätten sowie archäologischen<br />

Denkmalen soll gepflegt <strong>und</strong> weiterentwickelt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Sicherung <strong>und</strong> Entwicklung <strong>de</strong>s Freiraumes <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Freiraumfunktionen sowie die nachhaltige<br />

Nutzungsfähigkeit <strong>de</strong>r Naturgüter sollen verstärkt gewährleistet wer<strong>de</strong>n. Auf übergreifen<strong>de</strong><br />

ökologisch wirksame Freiraumverb<strong>und</strong>systeme soll hingewirkt wer<strong>de</strong>n<br />

Die Kulturlandschaftsgestaltung soll in die regionale Entwicklungskonzepte innerhalb <strong>de</strong>s <strong>Planung</strong>sraumes<br />

integriert wer<strong>de</strong>n, um zur Stabilisierung ländlicher wie stadtnaher Räume <strong>bei</strong>zutragen.<br />

Als Beitrag zur Verbesserung <strong>de</strong>r Lebensqualität, zur Bewahrung <strong>de</strong>r regionalen I<strong>de</strong>ntität sowie für<br />

<strong>de</strong>n Erhalt <strong>und</strong> <strong>de</strong>n schonen<strong>de</strong>n Umgang mit <strong>de</strong>r historisch gewachsenen Kulturlandschaft <strong>und</strong> <strong>de</strong>n<br />

natürlichen Lebensgr<strong>und</strong>lagen wird insbeson<strong>de</strong>re folgen<strong>de</strong>n Aspekten maßgebliche Be<strong>de</strong>utung <strong>bei</strong>gemessen:<br />

<strong>de</strong>m Freiraumschutz (insbeson<strong>de</strong>re gegenüber Abgrabung <strong>und</strong> Flächenzersiedlung zum Erhalt<br />

<strong>de</strong>r fruchtbaren Bö<strong>de</strong>n für die Landwirtschaft <strong>und</strong> für eine naturnahe Erholungsnutzung),<br />

<strong>de</strong>r Sicherung beson<strong>de</strong>rs wertvoller Natur- <strong>und</strong> Kulturgüter (gegenüber beeinträchtigen<strong>de</strong>n<br />

Nutzungen),<br />

<strong>de</strong>r schrittweise Sanierung <strong>de</strong>r durch bergbauliche <strong>und</strong> militärische Nutzung ökologisch beeinträchtigten<br />

Räume (Reduzierung <strong>de</strong>r Schadstoffeinträge in Bö<strong>de</strong>n, Beseitigung von Altlasten<br />

auf Altlastenstandorten, Reduzierung <strong>de</strong>r Luft- <strong>und</strong> Gewässerverschmutzung, Wie<strong>de</strong>rherstellung<br />

<strong>de</strong>r insbeson<strong>de</strong>re vom Braunkohlenbergbau beeinträchtigten Räume unter Festlegung<br />

raumordnerischer Zielvorgaben in <strong>Regionale</strong>n Teilgebietsentwicklungsplänen sowie durch gezielte<br />

Maßnahmen u. a. zur Sanierung <strong>de</strong>s Wasserhaushaltes <strong>und</strong> zur Waldmehrung),<br />

<strong>de</strong>r Minimierung <strong>de</strong>r Eingriffe in Natur <strong>und</strong> Landschaft <strong>bei</strong> allen raumbeanspruchen<strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>en<br />

<strong>und</strong> Maßnahmen (u.a. durch Bün<strong>de</strong>lung von Infrastruktureinrichtungen, wie Verkehrswegen<br />

<strong>und</strong> Versorgungsleitungen im Bereich überregionaler Entwicklungsachsen, insbeson<strong>de</strong>re<br />

<strong>de</strong>r großräumigen Entwicklungsachse <strong>Halle</strong>-Leipzig).<br />

vorsorgen<strong>de</strong> Maßnahmen <strong>de</strong>r Regionalplanung zur Sicherung von Überschwemmungsbereichen<br />

mit <strong>de</strong>m Ziel Scha<strong>de</strong>nspotenziale zu begrenzen.<br />

4.0 Gr<strong>und</strong>sätze (G) <strong>de</strong>r Raumordnung für die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong><br />

4.1. Die nachfolgen<strong>de</strong>n, im Gesetz zum Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan (LEP LSA) aufgeführten<br />

Gr<strong>und</strong>sätze (G) <strong>de</strong>r Raumordnung gelten auch uneingeschränkt für die regionale<br />

Entwicklung in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong>. Diese Gr<strong>und</strong>sätze sind gegeneinan<strong>de</strong>r <strong>und</strong><br />

untereinan<strong>de</strong>r entsprechend abzuwägen.<br />

4.2.G Im Gesamtraum <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt ist eine ausgewogene Siedlungs- <strong>und</strong><br />

Freiraumstruktur zu entwickeln. Die Funktionsfähigkeit <strong>de</strong>s Naturhaushalts im besie<strong>de</strong>lten<br />

<strong>und</strong> unbesie<strong>de</strong>lten Bereich ist zu sichern. In <strong>de</strong>n jeweiligen Teilräumen sind<br />

ausgeglichene wirtschaftliche, infrastrukturelle, soziale, ökologische <strong>und</strong> kulturelle<br />

Verhältnisse anzustreben. (LEP LSA 2.1.)<br />

4.3. G Die <strong>de</strong>zentrale Siedlungsstruktur in Sachsen-Anhalt mit ihrer Vielzahl leistungsfähiger<br />

Zentren <strong>und</strong> Stadtregionen ist zur erhalten. Die Siedlungstätigkeit ist räumlich zu konzentrieren<br />

<strong>und</strong> auf ein System leistungsfähiger Zentraler Orte auszurichten. Der Wie<strong>de</strong>rnutzung<br />

brachgefallener Siedlungsflächen ist <strong>de</strong>r Vorrang vor <strong>de</strong>r Inanspruchnahme<br />

von Freiflächen zu geben. (LEP LSA 2.2.)<br />

4.4. G Eine weitere Zersiedlung <strong>de</strong>r Landschaft ist zu vermei<strong>de</strong>n. (LEP LSA 2.2.)<br />

4.5. G Die großräumige <strong>und</strong> übergreifen<strong>de</strong> Freiraumstruktur ist zu erhalten <strong>und</strong> zu entwickeln.<br />

Die Freiräume sind in ihrer Be<strong>de</strong>utung für funktionsfähige Bö<strong>de</strong>n, für <strong>de</strong>n Wasserhaushalt,<br />

die Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt sowie das Klima zu sichern o<strong>de</strong>r in ihrer Funktion<br />

wie<strong>de</strong>rherzustellen. Wirtschaftliche <strong>und</strong> soziale Nutzungen <strong>de</strong>s Freiraums sind<br />

unter Beachtung seiner ökologischen Funktionen zu gewährleisten. (LEP LSA 2.3.)<br />

4.6. G Vorhaben, die die natürlichen Funktionen <strong>de</strong>r Freiräume erheblich o<strong>de</strong>r nachhaltig<br />

beeinträchtigen o<strong>de</strong>r zerstören, sollen vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Im Interesse <strong>de</strong>r nachhaltigen<br />

Sicherung <strong>de</strong>r natürlichen Lebensgr<strong>und</strong>lagen sollen Freiräume nur in Anspruch<br />

genommen wer<strong>de</strong>n, wenn das öffentliche Interesse begrün<strong>de</strong>t ist <strong>und</strong> eine unvermeidliche<br />

Inanspruchnahme möglichst flächensparend <strong>und</strong> umweltschonend erfolgt. (LEP<br />

LSA 2.3.)<br />

4.7. G An <strong>de</strong>n Freiraum geb<strong>und</strong>ene Nutzungen wie Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Roh-<br />

10


stoffgewinnung <strong>und</strong> Wassergewinnung sowie Gr<strong>und</strong>wassersicherung sollen mit <strong>de</strong>n<br />

Regulations- <strong>und</strong> Regenerationsleistungen <strong>de</strong>s Naturhaushalts in Einklang gebracht<br />

wer<strong>de</strong>n. (LEP LSA 2.3.)<br />

4.8. G Die Infrastruktur ist mit <strong>de</strong>r Siedlungs- <strong>und</strong> Freiraumstruktur in Übereinstimmung zu<br />

bringen. Eine Gr<strong>und</strong>versorgung <strong>de</strong>r Bevölkerung mit technischen Infrastrukturleistungen<br />

<strong>de</strong>r Ver- <strong>und</strong> Entsorgung ist flächen<strong>de</strong>ckend sicherzustellen Die Soziale Infrastruktur<br />

ist vorrangig in <strong>de</strong>n Zentralen Orten zu bün<strong>de</strong>ln. (LEP LSA 2.4.)<br />

4.9. G Die Weiterentwicklung <strong>de</strong>r sozialen Infrastruktur soll darauf ausgerichtet wer<strong>de</strong>n, dass<br />

<strong>de</strong>r Bevölkerung in allen Lan<strong>de</strong>steilen in zumutbarer Entfernung die erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Einrichtungen bereitgestellt wer<strong>de</strong>n, um damit die allgemeinen Lebensbedingungen<br />

zu verbessern. Dazu soll das Netz <strong>de</strong>r sozialen Einrichtungen -schwerpunktmäßig in<br />

<strong>de</strong>n Zentralen Orten- bedarfsgerecht verbessert <strong>und</strong> vervollständigt wer<strong>de</strong>n. Die Belange<br />

von Wissenschaft, Bildung <strong>und</strong> Kin<strong>de</strong>r- <strong>und</strong> Jugendar<strong>bei</strong>t sowie <strong>de</strong>r Behin<strong>de</strong>rten<br />

sind da<strong>bei</strong> zu beachten. (LEP LSA 2.4.)<br />

4.10. G Verdichtete Räume sind als Wohn-, Produktions- <strong>und</strong> Dienstleistungsschwerpunkte<br />

zu sichern. Die Siedlungsentwicklung ist durch Ausrichtung auf ein integriertes Verkehrssystem<br />

<strong>und</strong> die Sicherung von Freiräumen zu steuern. Die Attraktivität <strong>de</strong>s öffentlichen<br />

Personennahverkehrs ist durch Ausgestaltung von Verkehrsverbün<strong>de</strong>n <strong>und</strong><br />

die Schaffung leistungsfähiger Schnittstellen zu erhöhen. Grünbereiche sind als Elemente<br />

eines Freiraumverb<strong>und</strong>es zu sichern <strong>und</strong> zusammenzuführen. Umweltbelastungen<br />

sind abzubauen. (LEP LSA 2.5.)<br />

4.11. G Die Chancen, die sich für die Verdichtungsräume grenzüberschreitend aus ihrer Einbindung<br />

in <strong>de</strong>n nationalen <strong>und</strong> internationalen Rahmen ergeben, sollen aktiv genutzt<br />

wer<strong>de</strong>n. Ihre überregionalen, nationalen <strong>und</strong> europäischen Verkehrsanbindungen<br />

sind zu sichern, gegebenenfalls auszubauen o<strong>de</strong>r zu ergänzen. (LEP LSA 2.5.)<br />

4.12. G Ländliche Räume sind als Lebens- <strong>und</strong> Wirtschaftsräume mit eigenständiger Be<strong>de</strong>utung<br />

zu entwickeln. Eine ausgewogene Bevölkerungsstruktur ist zu för<strong>de</strong>rn. Die Zentralen<br />

Orte <strong>de</strong>r ländlichen Räume sind als Träger <strong>de</strong>r teilräumlichen Entwicklung zu<br />

unterstützen. Die ökologischen Funktionen <strong>de</strong>r ländlichen Räume sind auch in ihrer<br />

Be<strong>de</strong>utung für <strong>de</strong>n Gesamtraum zu erhalten.<br />

Insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>n Zentralen Orten sind in ländlichen Räumen die für die überörtliche<br />

Versorgung <strong>de</strong>r Bevölkerung notwendigen Infrastruktureinrichtungen zu erhalten<br />

<strong>und</strong> - soweit erfor<strong>de</strong>rlich - auszubauen. (LEP LSA 2.6.)<br />

4.13. G In Räumen, in <strong>de</strong>nen die Lebensbedingungen in ihrer Gesamtheit im Verhältnis zum<br />

B<strong>und</strong>esdurchschnitt wesentlich zurückgeblieben sind o<strong>de</strong>r ein solches Zurückbleiben<br />

zu befürchten ist (strukturschwache Räume), sind die Entwicklungsvoraussetzungen<br />

bevorzugt zu verbessern. Dazu gehören insbeson<strong>de</strong>re ausreichen<strong>de</strong> <strong>und</strong> qualifizierte<br />

Ausbildungs- <strong>und</strong> Erwerbsmöglichkeiten sowie eine Verbesserung <strong>de</strong>r Umweltbedingungen<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Infrastrukturausstattung. (LEP LSA 2.7.)<br />

4.14. G Natur <strong>und</strong> Landschaft einschließlich Gewässer <strong>und</strong> Wald sind zu schützen, zu pflegen<br />

<strong>und</strong> zu entwickeln. Da<strong>bei</strong> ist <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>s Biotopverb<strong>und</strong>es Rechnung zu<br />

tragen. Die Naturgüter, insbeson<strong>de</strong>re Wasser <strong>und</strong> Bo<strong>de</strong>n sind sparsam <strong>und</strong> schonend<br />

in Anspruch zu nehmen; Gr<strong>und</strong>wasservorkommen sind zu schützen. Beeinträchtigungen<br />

<strong>de</strong>s Naturhaushalts sind auszugleichen. Bei dauerhaft nicht mehr genutzten Flächen<br />

soll <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>n in seiner Leistungsfähigkeit erhalten o<strong>de</strong>r wie<strong>de</strong>rhergestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei <strong>de</strong>r Sicherung <strong>und</strong> Entwicklung <strong>de</strong>r ökologischen Funktionen <strong>und</strong> landschaftsbezogenen<br />

Nutzungen sind auch die jeweiligen Wechselwirkungen zu berücksichtigen.<br />

Für <strong>de</strong>n vorbeugen<strong>de</strong>n Hochwasserschutz ist im Binnenland vor allem<br />

durch Sicherung o<strong>de</strong>r Rückgewinnung von Auen, Rückhalteflächen <strong>und</strong> überschwemmungsgefähr<strong>de</strong>ten<br />

Bereichen zu sorgen. Der Schutz <strong>de</strong>r Allgemeinheit vor<br />

Lärm <strong>und</strong> die Reinhaltung <strong>de</strong>r Luft sind sicherzustellen. (LEP LSA 2.8.)<br />

4.15. G Nachteiligen Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Klimas soll entgegengewirkt wer<strong>de</strong>n. Die dazu notwendigen<br />

Verringerungen <strong>de</strong>r Emissionen von Treibhausgasen sollen min<strong>de</strong>stens in<br />

<strong>de</strong>m Maße erreicht wer<strong>de</strong>n, zu <strong>de</strong>m sich die B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland international<br />

verpflichtet hat. Die raumbe<strong>de</strong>utsamen Maßnahmen haben sich an dieser Zielstellung<br />

zu orientieren. (LEP LSA 2.8.)<br />

4.16 G Zu einer räumlich ausgewogenen, langfristig wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstruktur<br />

sowie zu einem ausreichen<strong>de</strong>n <strong>und</strong> vielfältigen Angebot an Ar<strong>bei</strong>ts- <strong>und</strong> Ausbildungsplätzen<br />

ist <strong>bei</strong>zutragen. (LEP LSA 2.9.)<br />

4.17. G Zur Verbesserung <strong>de</strong>r Standortbedingungen für die Wirtschaft sind in erfor<strong>de</strong>rlichem<br />

11


Umfang Flächen vorzuhalten, die wirtschaftsnahe Infrastruktur auszubauen sowie die<br />

Attraktivität <strong>de</strong>r Standorte zu erhöhen. (LEP LSA 2.9.)<br />

4.18. G Für die vorsorgen<strong>de</strong> Sicherung sowie die geordnete Aufsuchung <strong>und</strong> Gewinnung von<br />

standortgeb<strong>und</strong>enen Rohstoffen sind die räumlichen Voraussetzungen zu schaffen.<br />

(LEP LSA 2.9.)<br />

4.19. G Industriell gewerbliche Altstandorte sollen vorrangig <strong>und</strong> nutzungsbezogen entwickelt<br />

wer<strong>de</strong>n. Sie sind Standorten im Außenbereich vorzuziehen. (LEP LSA 2.9.)<br />

4.20. G Zur Verbesserung <strong>de</strong>r regionalen Wirtschaftsstruktur im Lan<strong>de</strong> ist eine wirtschaftsnahe<br />

Forschungs- <strong>und</strong> Beratungsinfrastruktur auf- <strong>und</strong> auszubauen. (LEP LSA 2.9.)<br />

4.21. G Die Vorraussetzungen für die Wirtschaft, auch ihrer mittelständischen Strukturen sind<br />

so zu schaffen, dass eine verbrauchernahe Versorgung <strong>de</strong>r Bevölkerung sichergestellt<br />

wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Eine Verbreiterung <strong>und</strong> Verbesserung <strong>de</strong>r industriellen Branchenstruktur ist anzustreben,<br />

um in Teilräumen mit einseitigen industriellen Schwerpunkten ein nachhaltiges<br />

Wirtschaftswachstum zu erreichen.<br />

Die Teilräume sind im Rahmen ihrer wirtschaftlich be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n Standortvorteile<br />

strukturpolitisch unter Beachtung endogener Entwicklungspotentiale zu stärken. (LEP<br />

LSA 2.9.)<br />

4.22. G Der Tourismus ist nachhaltig zu entwickeln. Insbeson<strong>de</strong>re ist die Verbesserung <strong>de</strong>r<br />

touristischen Infrastruktur sowie touristischer Einrichtungen zuzulassen bzw. <strong>de</strong>ren<br />

Erweiterung im Rahmen einer nachhaltigen Entwicklung zu ermöglichen. (LEP LSA<br />

2.9.)<br />

4.23. G Es sind die räumlichen Vorrausetzungen dafür zu schaffen o<strong>de</strong>r zu sichern, dass die<br />

Landwirtschaft als leistungsfähiger Wirtschaftzweig sich in allen Betriebs- <strong>und</strong> Rechtsformen<br />

<strong>de</strong>m Wettbewerb entsprechend entwickeln kann <strong>und</strong> gemeinsam mit einer<br />

leistungsfähigen, nachhaltigen Forstwirtschaft dazu <strong>bei</strong>trägt, die natürlichen Lebensgr<strong>und</strong>lagen<br />

zu schützen sowie Natur <strong>und</strong> Landschaft zu pflegen <strong>und</strong> zu gestalten,<br />

Eine flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong> Landwirtschaft ist da<strong>bei</strong> in allen Regionen zu sichern. (LEP<br />

LSA 2.10.)<br />

4.24. G Der Wald soll wegen seiner wichtigen ökologischen, klimatischen <strong>und</strong> wirtschaftlichen<br />

Funktionen erhalten <strong>und</strong> geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Seine Bestän<strong>de</strong> sollen langfristig zu einem<br />

ökologisch stabilen <strong>und</strong> nachhaltig bewirtschafteten Dauerwald entwickelt wer<strong>de</strong>n.<br />

(LEP LSA 2.10.)<br />

4.25. G Der Bo<strong>de</strong>n soll in seiner natürlichen Vielfalt, in Aufbau <strong>und</strong> Struktur, in seiner stofflichen<br />

Zusammensetzung <strong>und</strong> in seinem Wasserhaushalt geschützt, erhalten <strong>und</strong> nach<br />

Möglichkeit verbessert wer<strong>de</strong>n. Bei <strong>de</strong>r Nutzung <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns sind seine ökologischen<br />

Funktionen, seine Fruchtbarkeit, die Grenzen seiner Belastbarkeit <strong>und</strong> seine Unvermehrbarkeit<br />

maßgeblich zu berücksichtigen. Die weitere Versiegelung von Bö<strong>de</strong>n soll<br />

vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

Eine Inanspruchnahme landwirtschaftlich o<strong>de</strong>r als Wald genutzter Flächen für an<strong>de</strong>re<br />

Nutzungen soll nur dann in Betracht kommen, wenn die Verwirklichung solcher Nutzungen<br />

zur Verbesserung <strong>de</strong>r Raumstruktur <strong>bei</strong>trägt <strong>und</strong> für dieses Vorhaben nach<br />

seiner beson<strong>de</strong>ren Zweckbestimmung nicht o<strong>de</strong>r nur teilweise auf an<strong>de</strong>re Flächen<br />

ausgewichen wer<strong>de</strong>n kann. (LEP LSA 2.10.)<br />

4.26. G Dem Wohnbedarf <strong>de</strong>r Bevölkerung ist Rechnung zu tragen. Die Eigenentwicklung <strong>de</strong>r<br />

Gemein<strong>de</strong>n <strong>bei</strong> <strong>de</strong>r Wohnraumversorgung ihrer Bevölkerung ist zu gewährleisten. Bei<br />

<strong>de</strong>r Festlegung von Gebieten, in <strong>de</strong>nen Ar<strong>bei</strong>tsplätze geschaffen wer<strong>de</strong>n sollen, ist<br />

<strong>de</strong>r dadurch voraussichtlich ausgelöste Wohnraumbedarf zu berücksichtigen; da<strong>bei</strong><br />

ist auf eine funktional sinnvolle Zuordnung dieser Gebiete zu <strong>de</strong>n Wohngebieten hinzuwirken.<br />

Bei <strong>de</strong>r weiteren Siedlungsentwicklung haben die städtebauliche Innenentwicklung,<br />

Wohnungsmo<strong>de</strong>rnisierung, städtebauliche Erneuerung <strong>und</strong> Verbesserung <strong>de</strong>s Wohnumfel<strong>de</strong>s<br />

Vorrang vor <strong>de</strong>r Neuausweisung von Flächen im Außenbereich. (LEP LSA<br />

2.11.)<br />

4.27. G Eine gute Erreichbarkeit aller Teilräume untereinan<strong>de</strong>r durch Personen- <strong>und</strong> Güterverkehr<br />

ist sicherzustellen. Vor allem in verkehrlich hoch belasteten Räumen <strong>und</strong><br />

Korridoren sind die Voraussetzungen zur Verlagerung von Verkehr auf umweltverträglichere<br />

Verkehrsträger wie Schiene <strong>und</strong> Wasserstraße zu verbessern. Die Siedlungsentwicklung<br />

ist durch Zuordnung <strong>und</strong> Mischung <strong>de</strong>r unterschiedlichen Raumnutzun-<br />

12


gen so zu gestalten, dass die Verkehrsbelastung verringert <strong>und</strong> zusätzlicher Verkehr<br />

vermie<strong>de</strong>n wird. (LEP LSA 2.12.)<br />

4.28. G Die geschichtlichen <strong>und</strong> kulturellen Zusammenhänge sowie die regionale Zusammengehörigkeit<br />

sind zu wahren. Die gewachsenen Kulturlandschaften sind in ihren<br />

prägen<strong>de</strong>n Merkmalen sowie mit ihren Kultur- <strong>und</strong> Natur<strong>de</strong>nkmälern zu erhalten.<br />

Es ist eine kulturelle Infrastruktur zu entwickeln, die die Ausprägung kultureller I<strong>de</strong>ntität<br />

för<strong>de</strong>rt. (LEP LSA 2.13.)<br />

4.29 G Für die Erholung in Natur <strong>und</strong> Landschaft sowie für Freizeit <strong>und</strong> Sport sind geeignete<br />

Gebiete <strong>und</strong> Standorte zu sichern.<br />

Der Bau von großflächigen Freizeiteinrichtungen kommt nur in solchen Gebieten in<br />

Betracht, <strong>de</strong>ren ökologische Tragfähigkeit dieses erlaubt, <strong>bei</strong> <strong>de</strong>nen die kulturelle<br />

I<strong>de</strong>ntität gewahrt bleibt <strong>und</strong> die Anbindung an großräumige <strong>und</strong> überregionale Verkehrsverbindungen<br />

gewährleistet ist. (LEP LSA 2.14.)<br />

4.30. G Den räumlichen Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>r zivilen <strong>und</strong> militärischen Verteidigung ist Rechnung<br />

zu tragen. (LEP LSA 2.13.)<br />

5.0. Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze <strong>de</strong>r Raumordnung zur nachhaltigen Raumentwicklung in<br />

<strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong><br />

5.1. Raumstruktur <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong><br />

5.1.1. <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong><br />

Die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> wird durch die Landkreise Saalekreis <strong>und</strong> Burgenlandkreis, das Gebiet <strong>de</strong>s<br />

Landkreises Mansfeld-Südharz, das <strong>de</strong>m Landkreis Mansfel<strong>de</strong>r Land in <strong>de</strong>n Grenzen vom 30.Juni<br />

2007 entspricht <strong>und</strong> die kreisfreie Stadt <strong>Halle</strong> (Saale) gebil<strong>de</strong>t. Die Fläche beträgt 3.713 km² <strong>und</strong> die<br />

Einwohnerzahl 741.656 (Stand 30.06.2007).<br />

Das LEP LSA weist für die <strong>Planung</strong>sregion einen Verdichtungsraum mit <strong>de</strong>m Oberzentrum <strong>Halle</strong>, einen<br />

<strong>de</strong>n Verdichtungsraum umgeben<strong>de</strong>n Raum <strong>und</strong> einen ländlichen Raum aus.<br />

5.1.1.1. Z Für die <strong>Planung</strong>sregionen sind unter Beachtung ihrer Eigenart <strong>und</strong> ihrer unterschiedlichen<br />

Entwicklungsvoraussetzungen <strong>Regionale</strong> Entwicklungspläne aufzustellen. (LEP<br />

LSA 3.1.1.)<br />

5.1.1.2. Z In <strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>sregionen mit ihren unterschiedlichen Strukturen <strong>und</strong> zwischen <strong>de</strong>n Regionen<br />

sollen ausgewogene Lebens- <strong>und</strong> Wirtschaftsbeziehungen entwickelt wer<strong>de</strong>n.<br />

(LEP LSA 3.1.1.)<br />

5.1.1.3. Z Die Träger <strong>de</strong>r Regionalplanung sollen für Räume, in <strong>de</strong>nen Braunkohleaufschlusso<strong>de</strong>r<br />

–abschlussverfahren durchgeführt wer<strong>de</strong>n sollen, <strong>Regionale</strong> Teilgebietsentwicklungspläne<br />

(§8 LPlG) erar<strong>bei</strong>ten. (LEP LSA 3.1.1.)<br />

5.1.1.4. G Darüber hinaus können auch für Räume, in <strong>de</strong>nen<br />

1. vielfältige Nutzungsansprüche miteinan<strong>de</strong>r konkurrieren, sich überlagern o<strong>de</strong>r<br />

gegenseitig ausschließen,<br />

2. Probleme <strong>de</strong>r Siedlungsentwicklung <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Ressourcensicherung bestehen,<br />

<strong>Regionale</strong> Teilgebietsentwicklungspläne erar<strong>bei</strong>tet wer<strong>de</strong>n. (LEP LSA 3.1.1.)<br />

5.1.1.5. G Zur Verwirklichung <strong>de</strong>r Raumordnungspläne (§12 LPlG) können für Teilräume <strong>Regionale</strong><br />

Entwicklungskonzepte erar<strong>bei</strong>tet wer<strong>de</strong>n. (LEP LSA 3.1.1.)<br />

5.1.1.6. Z In <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> wer<strong>de</strong>n die Ziele <strong>de</strong>s LEP-LSA <strong>und</strong> <strong>de</strong>s REP durch verschie<strong>de</strong>ne<br />

Formen <strong>de</strong>r regionalen Zusammenar<strong>bei</strong>t (<strong>Regionale</strong> Entwicklungskonzepte,<br />

Regionalmanagement <strong>und</strong> Städtenetze) umgesetzt <strong>und</strong> durch die Regionalplanung<br />

unterstützt.<br />

5.1.1.7. Z Die Zusammenar<strong>bei</strong>t von Gemein<strong>de</strong>n zur Stärkung teilräumlicher Entwicklungen soll<br />

unterstützt wer<strong>de</strong>n. (LEP LSA 3.1.1.)<br />

13


5.1.2. Ordnungsraum<br />

Ordnungsraum ist <strong>de</strong>r Raum, <strong>de</strong>r sich zusammensetzt aus <strong>de</strong>m Verdichtungsraum <strong>und</strong> <strong>de</strong>m <strong>de</strong>n Verdichtungsraum<br />

umgeben<strong>de</strong>n Raum. Der Ordnungsraum ist gekennzeichnet durch vielfältige Verflechtungsbeziehungen<br />

zwischen <strong>de</strong>m Verdichtungsraum <strong>und</strong> <strong>de</strong>m <strong>de</strong>n Verdichtungsraum umgeben<strong>de</strong>n<br />

Raum. (LEP LSA 3.1.2.)<br />

Der Verdichtungsraum ist durch eine hohe Bevölkerungsdichte, ein vielfältiges Ar<strong>bei</strong>tsplatzangebot,<br />

eine Vielzahl von Wissenschafts- <strong>und</strong> Forschungseinrichtungen, Einrichtungen <strong>de</strong>r Versorgung <strong>und</strong><br />

Betreuung <strong>und</strong> durch eine sich gegenseitig beeinträchtigen<strong>de</strong> Ausweitung <strong>de</strong>r Siedlungs-, Gewerbe<strong>und</strong><br />

Verkehrsflächen gekennzeichnet. (LEP LSA 3.1.2.)<br />

Der <strong>de</strong>n Verdichtungsraum umgeben<strong>de</strong> Raum weist einen zu seinen Gunsten verlaufen<strong>de</strong>n Suburbanisierungsprozess<br />

<strong>und</strong> daraus entstan<strong>de</strong>ne enge Verflechtungen zum Verdichtungsraum auf. Die dadurch<br />

entstan<strong>de</strong>ne verän<strong>de</strong>rte Bevölkerungsverteilung führt zu Problemen <strong>bei</strong> <strong>de</strong>r Verkehrsinfrastruktur<br />

insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>m Straßenverkehr <strong>und</strong> <strong>de</strong>m ÖPNV. Die Standortvorteile, über die dieser Raum<br />

verfügt, sollen gestärkt wer<strong>de</strong>n. (LEP LSA 3.1.2.)<br />

5.1.2.1. Z Verdichtungsraum in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> ist die Stadt-Umland-Region <strong>de</strong>r Stadt<br />

<strong>Halle</strong>. Der Ordnungsraum <strong>Halle</strong> aggregiert mit <strong>de</strong>m unmittelbar angrenzen<strong>de</strong>n Verdichtungsraum<br />

Leipzig zu einer Metropolregion mit europäischer Be<strong>de</strong>utung. (LEP LSA<br />

3.1.2.)<br />

5.1.2.2. Z In <strong>de</strong>n Ordnungsräumen ist unter Beachtung <strong>de</strong>r ökologischen <strong>und</strong> sozialen Belange<br />

sowie <strong>de</strong>s <strong>de</strong>mographischen Faktors eine differenzierte Weiterentwicklung <strong>de</strong>s baulichen<br />

Verdichtungsprozesses anzustreben. Da<strong>bei</strong> sind auch Rückbau- <strong>und</strong> Abrissmaßnahmen<br />

in diesem Raum zu beachten. Eine dynamische Wirtschaftsentwicklung ist anzustreben.<br />

Da<strong>bei</strong> sollen trotz einer weiteren Verdichtung von Wohn- <strong>und</strong> Ar<strong>bei</strong>tsstätten ges<strong>und</strong>e<br />

räumliche Strukturen sichergestellt wer<strong>de</strong>n. Die verschie<strong>de</strong>nen Nutzungsansprüche an<br />

die Fläche sind aufeinan<strong>de</strong>r abzustimmen. (LEP LSA 3.1.2.)<br />

5.1.2.3. G Die siedlungsstrukturelle Entwicklung, die Freiflächensicherung sowie Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen<br />

<strong>de</strong>r technischen, sozialen <strong>und</strong> kulturellen Infrastruktur sind unbescha<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r im<br />

Kommunalneuglie<strong>de</strong>rungs- Gr<strong>und</strong>sätzegesetz vom 26.Mai 2005 (GVBl.LSA S. 254) <strong>de</strong>finierten<br />

Zweckverbän<strong>de</strong> im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung interkommunal <strong>und</strong><br />

interregional abzustimmen. (LEP LSA 3.1.2.)<br />

5.1.2.4. Z Um <strong>de</strong>n Suburbanisierungsprozess in <strong>de</strong>n Ordnungsräumen in räumlich geordneten <strong>und</strong><br />

hinsichtlich <strong>de</strong>r Verkehrs- <strong>und</strong> Versorgungsinfrastruktur absicherbare Bahnen zu lenken<br />

<strong>und</strong> einer Zersiedlung <strong>de</strong>r Landschaft zu vermei<strong>de</strong>n, ist die Wohnbautätigkeit hier im beson<strong>de</strong>ren<br />

Maße auf die Zentralen Orte <strong>und</strong> darüber hinaus auf Siedlungsschwerpunkte<br />

an Haltepunkten <strong>de</strong>s schienengeb<strong>und</strong>enen öffentlichen Personennahverkehrs zu konzentrieren.<br />

Die Siedlungsschwerpunkte sind in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplänen auszuweisen.<br />

(LEP LSA 3.1.2.)<br />

5.1.2.5. Z Innerhalb <strong>de</strong>s Ordnungsraumes <strong>Halle</strong> ist die Siedlungs- <strong>und</strong> Infrastrukturentwicklung nach<br />

<strong>de</strong>m Prinzip <strong>de</strong>r <strong>de</strong>zentralen Konzentration auf die Zentralen Orte auszurichten. Viel ist<br />

da<strong>bei</strong> mit einer Auslastung von Infrastruktureinrichtungen <strong>und</strong> die Verknüpfung <strong>de</strong>r Siedlungsentwicklung<br />

mit einem leistungsfähigen ÖPNV zu erreichen.<br />

5.1.2.6. G Im Ordnungsraum <strong>Halle</strong> sollen gr<strong>und</strong>sätzlich nicht besie<strong>de</strong>lte Flächen als Freiräume mit<br />

ihren vielfältigen ökologischen, ökonomischen <strong>und</strong> sozialen Funktionen für die Belange<br />

von Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft, landschaftsgeb<strong>und</strong>ene Erholungsformen sowie für Naturschutz<br />

<strong>und</strong> Landschaftspflege gesichert <strong>und</strong> entwickelt wer<strong>de</strong>n.<br />

5.1.2.7. Z Ein differenzierter baulicher Verdichtungsprozess ist unter Beachtung <strong>de</strong>r ökologischen<br />

<strong>und</strong> sozialen Belange sowie <strong>de</strong>s <strong>de</strong>mographischen Wan<strong>de</strong>ls einschließlich <strong>de</strong>r Berücksichtigung<br />

von Rückbau- <strong>und</strong> Abrissmaßnahmen anzustreben.<br />

5.1.2.8. Z Auf eine ges<strong>und</strong>e, Flächen sparen<strong>de</strong> räumliche Struktur ist durch eine weitere Verdichtung<br />

von Wohn- <strong>und</strong> Ar<strong>bei</strong>tsstätten hinzuwirken. Eine weitere Zersiedlung <strong>de</strong>r Landschaft<br />

ist zu vermei<strong>de</strong>n. Die Entwicklung übergemeindlicher Gewerbestandorte unter Bün<strong>de</strong>lung<br />

regionaler Potenziale ist zu unterstützen.<br />

5.1.3. Ländlicher Raum<br />

Der ländliche Raum weist keine erheblichen Verdichtungserscheinungen <strong>und</strong> eine geringe<br />

Bevölkerungsdichte auf. Die land- <strong>und</strong> forstwirtschaftliche Flächennutzung über-<br />

14


wiegt gegenüber allen an<strong>de</strong>ren Flächennutzungen.<br />

Der ländliche Raum ist außerhalb <strong>de</strong>r Mittelzentren durch eine aufgelockerte Siedlungsstruktur<br />

gekennzeichnet sowie durch eine Wirtschaftsstruktur, die weitgehend durch<br />

mittelständische <strong>und</strong> kleinere Betriebseinheiten geprägt ist.<br />

Der ländliche Raum leistet aufgr<strong>und</strong> seines großen Flächenpotenzials durch die Produktion<br />

von Nahrungsmitteln <strong>und</strong> Rohstoffen in <strong>de</strong>r Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft einen wesentlichen<br />

Beitrag zur Gesamtentwicklung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt. Sein Potenzial für<br />

die Regeneration von Bo<strong>de</strong>n, Wasser <strong>und</strong> Luft ist von herausragen<strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung.<br />

Der ländliche Raum soll als eigenständiger Lebens- <strong>und</strong> Wirtschaftsraum zusammen mit<br />

<strong>de</strong>n Verdichtungsräumen zu einer ausgewogenen Entwicklung <strong>de</strong>r Region <strong>bei</strong>tragen.<br />

5.1.3.1. G Hinsichtlich <strong>de</strong>r Entwicklungsmöglichkeiten <strong>de</strong>s ländlichen Raumes sind entsprechend<br />

ihrer räumlichen Lage- vier Gr<strong>und</strong>typen zu unterschei<strong>de</strong>n:<br />

1. Ländliche Räume im Einzugsbereich von Verdichtungsräumen sowie von Räumen<br />

mit Verdichtungsansätzen. Hier geht es vorrangig darum, Entwicklungsimpulse aus<br />

diesen Räumen zu nutzen <strong>und</strong> zu lenken.<br />

2. Ländliche Räume außerhalb <strong>de</strong>r Verdichtungsansätze, aber mit relativ günstigen<br />

wirtschaftlichen Entwicklungspotenzialen.<br />

3. Ländliche Räume mit relativ günstigen Produktionsbedingungen für die Landwirtschaft<br />

<strong>und</strong> /o<strong>de</strong>r Potenzialen im Tourismus.<br />

4. Ländliche Räume, die entwe<strong>de</strong>r aufgr<strong>und</strong> ihrer peripheren Lage sowie einer niedrigen<br />

Siedlungs- <strong>und</strong> Ar<strong>bei</strong>tsplatzdichte o<strong>de</strong>r aufgr<strong>und</strong> wirtschaftlicher Umstrukturierungsprozesse<br />

beson<strong>de</strong>re Strukturschwächen aufweisen. (LEP LSA 3.1.3.)<br />

5.1.3.2. Z Der ländliche Raum ist in seiner Entwicklung durch die Anwendung von geeigneter För<strong>de</strong>rprogrammen<br />

<strong>und</strong> Maßnahmen zu stärken.<br />

Die räumliche Verteilung <strong>de</strong>r Typen <strong>de</strong>r ländlichen Räume ist <strong>de</strong>r Karte Raumstruktur zu<br />

entnehmen<br />

5.1.3.1. Ländlicher Raum im Einzugsbereich <strong>de</strong>s Verdichtungsraums <strong>Halle</strong> sowie von<br />

Räumen mit Verdichtungsansätzen<br />

5.1.3.1.1.G Ländliche Räume in günstiger Lage bzw. im Einzugsgebiet von Verdichtungsräumen<br />

bzw. Räumen mit Verdichtungsansätzen sind vorwiegend ordnungspolitisch zu entwickeln.<br />

Dies betrifft insbeson<strong>de</strong>re Konfliktlösungsstrategien zu Flächennutzungen bzw.<br />

Neuinanspruchnahme von Wohn- <strong>und</strong> Gewerbebauland <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Freiraumschutz. Die<br />

Sicherung von Freiräumen hat hier eine beson<strong>de</strong>re Be<strong>de</strong>utung. (LEP LSA 3.1.3.)<br />

5.1.3.1.2. G Der ländliche Raum im Einzugsbereich <strong>de</strong>s Verdichtungsraumes sowie von Räumen<br />

mit Verdichtungsansätzen entspricht <strong>de</strong>m Ordnungsraum nach LEP -LSA 3.1.2. ohne<br />

<strong>de</strong>n Verdichtungsraum <strong>de</strong>r Stadt-Umland-Region <strong>de</strong>r Stadt <strong>Halle</strong>.<br />

5.1.3.1.3. G Der ländliche Raum im Einzugsbereich <strong>de</strong>s Verdichtungsraumes <strong>Halle</strong> ist als Ordnungsraum<br />

zu entwickeln. Da<strong>bei</strong> sollen die Zentralen Orte als Träger <strong>de</strong>r Entwicklung<br />

wirken. Weiterhin sind im Ordnungsraum verstärkt ordnen<strong>de</strong> Maßnahmen im Sinne<br />

einer stärkeren planerischen Steuerung <strong>de</strong>r räumlichen Nutzung erfor<strong>de</strong>rlich. Der Sicherung<br />

von Freiräumen soll beson<strong>de</strong>re Be<strong>de</strong>utung <strong>bei</strong>gemessen wer<strong>de</strong>n.<br />

5.1.3.2. Ländlicher Raum außerhalb <strong>de</strong>s Verdichtungsraums mit relativ günstigen wirtschaftlichen<br />

Entwicklungspotenzialen<br />

5.1.3.2.1.G Die Entwicklung ländlicher Räume außerhalb <strong>de</strong>r Verdichtungsräume, aber mit relativ<br />

günstigen wirtschaftlichen Entwicklungspotenzialen muss sich an <strong>de</strong>n jeweiligen Bedingungen<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>ren Art ihres wirtschaftlichen Wachstums orientieren. Insbeson<strong>de</strong>re<br />

kommt es darauf an, die Faktoren für die Schaffung regionaler „innovativer<br />

Milieus“ positiv zu beeinflussen. Da<strong>bei</strong> sind Kooperationsnetze zwischen kleinen <strong>und</strong><br />

mittleren Unternehmen zu schaffen <strong>und</strong> ein Technologietransfer anzustreben. Telematik<br />

im ländlichen Raum ist vorrangig in diesen Gebieten auszubauen. (LEP LSA 3.1.3.)<br />

5.1.3.2.2. Z Folgen<strong>de</strong> Teilräume <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion wer<strong>de</strong>n als ländlicher Raum außerhalb <strong>de</strong>s<br />

Verdichtungsraums mit günstigen wirtschaftlichen Entwicklungspotenzialen festgelegt:<br />

Teilraum um das Gr<strong>und</strong>zentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums Hettstedt<br />

über Klostermannsfeld/ Mittelzentrum Lutherstadt Eisleben, Rothenschirmbach bis<br />

zum Gr<strong>und</strong>zentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums Querfurt<br />

15


Gebiet um das Gr<strong>und</strong>zentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums Nebra einschließlich<br />

Karsdorf<br />

Gebiet um das Gr<strong>und</strong>zentrum Bad Bibra<br />

Teilraum um Laucha über das Gr<strong>und</strong>zentrum Freyburg, das Mittelzentrum mit Teilfunktion<br />

eines Oberzentrums Naumburg (einschließlich <strong>de</strong>s Gr<strong>und</strong>zentrums Bad<br />

Kösen), die Gr<strong>und</strong>zentren Osterfeld <strong>und</strong> Teuchern bis zum Mittelzentrum Zeitz einschließlich<br />

<strong>de</strong>s Umlan<strong>de</strong>s.<br />

5.1.3.2.3. G Die genannten Räume sollen aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Standortbedingungen <strong>und</strong><br />

entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit zu Schwerpunkten im wirtschaftlichen Bereich im<br />

ländlichen Raum entwickelt wer<strong>de</strong>n. Kooperationsnetze zwischen Unternehmen sollen<br />

geschaffen wer<strong>de</strong>n. Eigenständige zukunftsfähige Wirtschaftsprofile sollen gestärkt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

5.1.3.3. Ländlicher Raum mit günstigen Produktionsbedingungen für die Landwirtschaft<br />

<strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r Potenzialen im Tourismus<br />

5.1.3.3.1. G Zielstellung für die ländlichen Räume mit günstigen Produktionsbedingungen für die<br />

Landwirtschaft <strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r Potenzialen im Tourismus ist es, diese Standorte zu sichern<br />

<strong>und</strong> dafür Sorge zu tragen, dass die Intensität <strong>bei</strong><strong>de</strong>r Nutzungsformen nicht zu negativen<br />

Folgen führt. (LEP LSA 3.1.3.)<br />

5.1.3.3.2. Z Folgen<strong>de</strong> Teilräume <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion wer<strong>de</strong>n als Ländlicher Raum mit günstigen<br />

Produktionsbedingungen für die Landwirtschaft <strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r Potenzialen im Tourismus<br />

festgelegt:<br />

nördliche <strong>und</strong> westliche Teilräume <strong>de</strong>s Saalekreises (einschließlich <strong>de</strong>r durch<br />

fruchtbare Bö<strong>de</strong>n gekennzeichneten Querfurter Platte),<br />

östlicher <strong>und</strong> mittlerer Bereich <strong>de</strong>s Landkreises Mansfeld-Südharz (einschließlich<br />

<strong>de</strong>s Erholungsbereiches um <strong>de</strong>n „Süßen See“)<br />

Teilräume im nördlichen, westlichen <strong>und</strong> südlichen Bereich <strong>de</strong>s Landkreises Burgenlandkreis<br />

(einschließlich <strong>de</strong>r Erholungsbereiche im Saale-Unstrut-Triasland).<br />

G Touristische Potenziale sollen durch <strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>r touristischen Infrastruktur unter<br />

Beachtung <strong>de</strong>r örtlichen Gegebenheiten geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Die Nutzungsformen Landwirtschaft<br />

<strong>und</strong> Tourismus sollen sich ergänzen.<br />

5.1.3.3.3. Z In Gebieten mit ländlicher Raumstruktur sind die Voraussetzungen für eine funktions<strong>und</strong><br />

bedarfsgerechte Ausstattung <strong>de</strong>r Städte <strong>und</strong> Gemein<strong>de</strong>n <strong>und</strong> für eine Erhöhung<br />

ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu verbessern o<strong>de</strong>r zu schaffen. (LEP LSA<br />

3.1.3.)<br />

Da<strong>bei</strong> sind insbeson<strong>de</strong>re solche Maßnahmen vorrangig durchzuführen,<br />

1. die zu einer Sicherung <strong>de</strong>r Ar<strong>bei</strong>tsplätze <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Verbesserung <strong>de</strong>r Produktions<strong>und</strong><br />

Ar<strong>bei</strong>tsbedingungen in <strong>de</strong>r Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft führen,<br />

2. <strong>de</strong>n Schutz <strong>und</strong> die Entwicklung <strong>de</strong>r natürlichen Lebensgr<strong>und</strong>lagen unter beson<strong>de</strong>rer<br />

Berücksichtigung <strong>de</strong>r Erfor<strong>de</strong>rnisse <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>n-, Wasser-, Immissions-, Natur<strong>und</strong><br />

Landschaftsschutzes gewährleisten,<br />

3. das Angebot an außerlandwirtschaftlichen Ar<strong>bei</strong>tsplätzen <strong>und</strong> Ausbildungsplätzen<br />

schaffen <strong>und</strong> sichern,<br />

4. die Versorgungsfunktion <strong>de</strong>r Zentralen Orte verbessern,<br />

5. zu einer Verbesserung <strong>de</strong>r Verkehrserschließung <strong>und</strong> –bedienung in Ausrichtung<br />

auf die Zentralen Orte führen,<br />

6. <strong>de</strong>n Frem<strong>de</strong>nverkehr <strong>und</strong> die Naherholung in ihrer Be<strong>de</strong>utung als ergänzen<strong>de</strong> Erwerbsgr<strong>und</strong>lagen<br />

stärken.<br />

Zur Stärkung <strong>de</strong>r vielfältigen Funktionen <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>n sind auch Maßnahmen <strong>de</strong>r<br />

Dorferneuerung einzusetzen. Hier ist insbeson<strong>de</strong>re anzustreben:<br />

1. Erhaltung <strong>und</strong> Stabilisierung <strong>de</strong>r Vielfalt ländlicher Siedlungsstrukturen <strong>und</strong> Lebensformen,<br />

2. Wahrung <strong>de</strong>r kulturellen I<strong>de</strong>ntität <strong>und</strong> Eigenständigkeit <strong>de</strong>r Dörfer unter Integration<br />

neuer Elemente <strong>de</strong>s strukturellen Wan<strong>de</strong>ls,<br />

3. Sicherung <strong>de</strong>r Standortbedingungen von Betrieben in <strong>de</strong>n Dörfern,<br />

4. Sicherung <strong>de</strong>s Infrastrukturangebotes, einschließlich von Angeboten für die<br />

Gr<strong>und</strong>versorgung <strong>und</strong> Dienstleistungen,<br />

16


5. Sanierung <strong>de</strong>r Dorfkerne <strong>und</strong> Entwicklung <strong>de</strong>r ländlichen Siedlungsstrukturen in<br />

Übereinstimmung mit <strong>de</strong>n gewachsenen Formen <strong>und</strong> Traditionen,<br />

6. Verbesserung <strong>de</strong>r wirtschaftlichen, sozialen <strong>und</strong> kulturellen Bedingungen in <strong>de</strong>n<br />

Dörfern,<br />

7. Sicherung einer umweltgerechten Entwicklung auf <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>. (LEP LSA 3.1.3.)<br />

5.1.4. Entwicklungsachsen<br />

Entwicklungsachsen sind durch eine Bün<strong>de</strong>lung von Verkehrs- <strong>und</strong> technischer Infrastruktur <strong>und</strong> eine<br />

unterschiedlich dichte Folge von Siedlungskonzentrationen gekennzeichnet. (LEP LSA 3.1.4.)<br />

5.1.4.1. Z Überregionale Entwicklungsachsen sind Verbindungsachsen von transeuropäischer,<br />

B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> Lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utung, die <strong>de</strong>m Leistungsaustausch zwischen Metropolregionen,<br />

Verdichtungsräumen <strong>und</strong> Oberzentren unter Einbeziehung <strong>de</strong>r Mittelzentren dienen<br />

sollen. Der Anschluss <strong>und</strong> die Entwicklung <strong>de</strong>s ländlichen Raumes <strong>und</strong> <strong>de</strong>r großen<br />

Erholungsräume sollen gesichert wer<strong>de</strong>n <strong>und</strong> eine angemessene Einbindung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

<strong>und</strong> seiner Teilräume in die nationalen <strong>und</strong> transeuropäischen Netze erreicht wer<strong>de</strong>n.<br />

(LEP LSA 3.1.4.)<br />

5.1.4.2. Z Innerhalb <strong>de</strong>r Achsen sollen Schienen (Hauptverkehrsstrecken), Straße (B<strong>und</strong>esautobahnen<br />

<strong>und</strong> be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> B<strong>und</strong>esstraßen) <strong>und</strong> Wasserwege (B<strong>und</strong>eswasserstraßen)<br />

zusammen mit <strong>de</strong>m Luftverkehr (Flughafen) die Verdichtungsräume national <strong>und</strong> international<br />

anbin<strong>de</strong>n. (LEP LSA 3.1.4.)<br />

5.1.4.3. Z Zur Sicherung einer ausgewogenen Raumstruktur <strong>und</strong> zur Vermeidung einer flächenhaften<br />

Ausbreitung <strong>de</strong>r Siedlungen entlang <strong>de</strong>r Achsen soll die Siedlungsentwicklung<br />

auch hier in <strong>de</strong>n Zentralen Orten konzentriert wer<strong>de</strong>n; bandartige Siedlungsentwicklungen<br />

sollen vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n; ausreichen<strong>de</strong> Freiräume sollen erhalten wer<strong>de</strong>n. (LEP<br />

LSA 3.1.4.)<br />

5.1.4.4. Z Die Erreichbarkeit <strong>de</strong>s Oberzentrums <strong>Halle</strong> über die transeuropäischen Netze (TEN -V)<br />

ist zu verbessern. In diesem Rahmen ist eine qualitativ hochwertige Verbindung zur<br />

Ostsee <strong>und</strong> zum skandinavischen Raum, zum Mittelmeer <strong>und</strong> zum südosteuropäischen<br />

Raum in Ergänzung zu <strong>de</strong>n prioritär eingeordneten <strong>de</strong>utschen Vorhaben (TEN- Achsen<br />

1 <strong>und</strong> 20) anzustreben.<br />

5.2. Zentralörtliche Glie<strong>de</strong>rung<br />

5.2.1. Z Zur Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen in allen Lan<strong>de</strong>steilen ist das System<br />

Zentraler Orte weiterzuentwickeln. Die Zentralen Orte sollen als Versorgungskerne über<br />

<strong>de</strong>n eigenen Bedarf hinaus soziale, wissenschaftliche, kulturelle <strong>und</strong> wirtschaftliche Aufgaben<br />

für die Bevölkerung ihres Verflechtungsbereiches übernehmen. (LEP LSA 3.2.1.)<br />

5.2.2. Z Zentraler Ort ist <strong>de</strong>r im Zusammenhang bebaute Ortsteil. Dazu gehören auch Erweiterungen<br />

im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. (LEP LSA 3.2.1.)<br />

5.2.3. Z Es wird folgen<strong>de</strong> dreistufige zentralörtliche Glie<strong>de</strong>rung festgelegt:<br />

1. Oberzentren<br />

2. Mittelzentren, Mittelzentren mit Teilfunktion eines Oberzentrums<br />

3. Gr<strong>und</strong>zentren, Gr<strong>und</strong>zentren mit Teilfunktion eines Mittelzentrums.<br />

(LEP LSA 3.2.1.)<br />

5.2.4. Z Je<strong>de</strong>r Zentrale Ort übernimmt innerhalb <strong>de</strong>r hierarchischen Struktur <strong>und</strong> <strong>de</strong>r flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong>n<br />

Funktionsteilung im Raum für einen entsprechen<strong>de</strong>n Verflechtungsbereich auch<br />

Funktionen niedrigerer Zentralität. (LEP LSA 3.2.5.)<br />

5.2.5. G Insbeson<strong>de</strong>re in dünn besie<strong>de</strong>lten Räumen <strong>und</strong> in schwer erreichbaren Gebieten (Mittelgebirgslagen,<br />

Flusslagen <strong>und</strong> ähnlichen) kann eine Aufgabenteilung zwischen benachbarten<br />

Zentralen Orten notwendig wer<strong>de</strong>n. (LEP LSA 3.2.6.)<br />

5.2.6. G Durch die zentralörtliche Glie<strong>de</strong>rung, durch weitere Festlegungen in <strong>de</strong>n Raumordnungsplänen,<br />

durch die <strong>Regionale</strong>n Entwicklungskonzepte, Städtenetze sowie vertragliche Vereinbarungen<br />

zur Vorbereitung <strong>und</strong> Verwirklichung <strong>de</strong>r Raumordnungspläne sollen die Voraussetzungen<br />

für einen gezielten Einsatz öffentlicher Mittel geschaffen wer<strong>de</strong>n.<br />

Öffentliche Mittel sollen in <strong>de</strong>n Zentralen Orten schwerpunktmäßig eingesetzt wer<strong>de</strong>n, insbeson<strong>de</strong>re<br />

17


1. zur Schaffung eines vielfältigen Ar<strong>bei</strong>tsplatz-, Aus- <strong>und</strong> Fortbildungsangebotes<br />

durch Ausbau <strong>und</strong> Sicherung entsprechen<strong>de</strong>r Standortvoraussetzungen,<br />

2. zur Schaffung von bedarfsgerechtem Wohnraum durch Mo<strong>de</strong>rnisierungs-, Instandsetzungs-<br />

<strong>und</strong> städtebauliche Sanierungs-, Erneuerungs- <strong>und</strong> Entwicklungsmaßnahmen;<br />

hier<strong>bei</strong> ist im innerstädtischen Bereich auf eine Verdichtung <strong>de</strong>r Bebauung (um Flächen<br />

zu sparen <strong>und</strong> möglichst wenig Bo<strong>de</strong>n zu versiegeln) sowie auf eine qualitativ<br />

hochwertige <strong>und</strong> barrierefreie Erschließung im öffentlichen Personennahverkehr<br />

(ÖPNV) hinzuwirken; da<strong>bei</strong> ist eine Funktionsmischung verschie<strong>de</strong>ner, sich nicht stören<strong>de</strong>r<br />

Nutzungen anzustreben,<br />

3. zur Verbesserung <strong>de</strong>r Wohnfunktion durch Gestaltung <strong>de</strong>s Wohnumfel<strong>de</strong>s, geeigneter<br />

Flächen <strong>und</strong> Einrichtungen für Freizeit- <strong>und</strong> Naherholung,<br />

4. zur Erhöhung <strong>de</strong>r örtlichen Attraktivität durch die Schaffung von Standortvoraussetzungen<br />

für die Entwicklung von Industrie, Gewerbe, Dienstleistungen <strong>und</strong> innerstädtischem<br />

Einzelhan<strong>de</strong>l beson<strong>de</strong>rs durch <strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>r wirtschaftsnahen Infrastruktur<br />

<strong>und</strong> die Schaffung eines vielfältigen Angebots zentralörtlicher Einrichtungen im Sozial-,<br />

Kultur-, Bildungs-, Jugend- <strong>und</strong> –Sportbereich,<br />

5. zur Revitalisierung <strong>de</strong>r Innenstädte <strong>und</strong> Stadtteilzentren vorrangig durch die Verbesserung<br />

<strong>de</strong>r Erreichbarkeit von Ar<strong>bei</strong>tsstätten <strong>und</strong> zentralen Einrichtungen sowie von Freizeit-<br />

<strong>und</strong> Naherholungseinrichtungen durch umweltschonen<strong>de</strong> Verkehrserschließung,<br />

insbeson<strong>de</strong>re durch Sicherung <strong>und</strong> Ausbau mit integrierter Gestaltung<br />

a) <strong>de</strong>s öffentlichen Personennahverkehrs<br />

b) von Fuß- <strong>und</strong> Radwegenetzen für <strong>de</strong>n nicht motorisierten Individualverkehr <strong>und</strong><br />

seiner Verkehrssicherheit,<br />

6. zur umweltgerechten <strong>und</strong> kostengünstigen Ver- <strong>und</strong> Entsorgung,<br />

7. um <strong>de</strong>n Leistungsaustausch zwischen <strong>de</strong>n Zentralen Orten unterschiedlicher Stufe im<br />

Personen- <strong>und</strong> Güterverkehr durch die Verbesserung <strong>de</strong>r funktionalen Netze <strong>de</strong>s öffentlichen<br />

Verkehrs zu optimieren; hierzu sind die Schnittstellen zwischen <strong>de</strong>n Verkehrsträgern<br />

attraktiver <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Personenverkehr barrierefrei zu gestalten. (LEP LSA<br />

3.2.7.)<br />

5.2.7. Z Die Ausweisung von Son<strong>de</strong>rgebieten für Einkaufszentren, großflächige Einzelhan<strong>de</strong>lsbetriebe<br />

<strong>und</strong> sonstige großflächige Han<strong>de</strong>lsbetriebe im Sinne <strong>de</strong>s § 11 Abs. 3 <strong>de</strong>r Baunutzungsverordnung<br />

ist an Zentrale Orte <strong>de</strong>r oberen <strong>und</strong> mittleren Stufe zu bin<strong>de</strong>n. Die Ausweisung<br />

von Son<strong>de</strong>rgebieten für eine spezifische Form großflächiger Einzelhan<strong>de</strong>lsbetriebe,<br />

Herstellerdirektverkaufszentren (Factory- Outlet -Center (FOC)), ist nur in festgesetzten<br />

Kerngebieten in Zentralen Orten <strong>de</strong>r oberen Stufe (Oberzentren) vorzusehen <strong>und</strong> soll die<br />

Attraktivität <strong>de</strong>r Innenstädte nicht gefähr<strong>de</strong>n. (LEP LSA 3.2.8.)<br />

G Die in diesen Son<strong>de</strong>rgebieten entstehen<strong>de</strong>n Projekte sollen<br />

1. mit ihrem Einzugsbereich <strong>de</strong>n Verflechtungsbereich <strong>de</strong>s Zentralen Ortes nicht wesentlich<br />

überschreiten,<br />

2. städtebaulich integriert wer<strong>de</strong>n,<br />

3. eine verbrauchernahe Versorgung <strong>de</strong>r Bevölkerung nicht gefähr<strong>de</strong>n,<br />

4. mit qualitativ bedarfsgerechten Linienverkehrsangeboten <strong>de</strong>s ÖPNV sowie mit Fuß<strong>und</strong><br />

Radwegenetzen erschlossen sein o<strong>de</strong>r zeitgleich erschlossen wer<strong>de</strong>n,<br />

5. durch auftreten<strong>de</strong> Personenkraftwagen- <strong>und</strong> Lastkraftwagenverkehre zu keinen unverträglichen<br />

Belastungen in angrenzen<strong>de</strong>n Siedlungs-, Naherholungs- <strong>und</strong> Naturschutzgebieten<br />

führen.<br />

Erweiterungen bestehen<strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rgebiete für Einkaufszentren <strong>und</strong> großflächige Einzelhan<strong>de</strong>lsbetriebe<br />

sind auf städtebaulich integrierte Standorte in Zentralen Orten in Abhängigkeit<br />

<strong>de</strong>s Verflechtungsbereichs <strong>de</strong>s jeweiligen Zentralen Ortes zu beschränken. (LEP<br />

LSA 3.2.8.)<br />

Z Nutzungsän<strong>de</strong>rungen in bestehen<strong>de</strong>n Son<strong>de</strong>rgebieten für Einkaufszentren <strong>und</strong> großflächige<br />

Einzelhan<strong>de</strong>lsbetriebe an nicht städtebaulich integrierten Standorten dürfen nicht zulasten<br />

von innenstadtrelevanten Sortimenten an innerstädtischen Standorten erfolgen. (LEP<br />

LSA 3.2.8.)<br />

5.2.8. G In Zentralen Orten sind entsprechend ihrer Funktion für <strong>de</strong>n jeweiligen Verflechtungsbereich<br />

<strong>bei</strong> nachzuweisen<strong>de</strong>m Bedarf <strong>und</strong> unter Berücksichtigung bestehen<strong>de</strong>r unausgelasteter<br />

Standorte Flächen vor allem für Industrie- <strong>und</strong> Gewerbeansiedlungen sowie für <strong>de</strong>n Wohnungsbau,<br />

zum Ausbau <strong>de</strong>r wirtschaftsnahen Infrastruktur sowie <strong>de</strong>r beruflichen Aus- <strong>und</strong><br />

Fortbildung <strong>und</strong> für Wissenschaft <strong>und</strong> Forschung schwerpunktmäßig bereitzustellen. Die<br />

städtebauliche Entwicklung ist unter Beachtung <strong>de</strong>r Erfor<strong>de</strong>rnisse <strong>de</strong>s öffentlichen Verkehrs<br />

zu planen. (LEP LSA 3.2.9.)<br />

18


5.2.9. G In <strong>de</strong>n übrigen Orten ist die städtebauliche Entwicklung auf die örtlichen Bedürfnisse auszurichten.<br />

(LEP LSA 3.2.9.)<br />

Diese ergeben sich <strong>bei</strong> Wohnbebauung aus <strong>de</strong>m Eigenbedarf entsprechend <strong>de</strong>r Bevölkerungsprognose<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m konkret nachweisbaren Bedarf.<br />

5.2.10. G Vor <strong>de</strong>r Neuversiegelung von Flächen ist zu prüfen, ob bereits versiegelte Flächen genutzt<br />

wer<strong>de</strong>n können. (LEP LSA 3.2.9.)<br />

5.2.11. Z Der Erreichbarkeit aller zentralen Orte in guter Qualität in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion ist eine beson<strong>de</strong>re<br />

Be<strong>de</strong>utung <strong>bei</strong>zumessen. Da<strong>bei</strong> ist die Vernetzung <strong>de</strong>r zentralen Orte innerhalb<br />

<strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>und</strong> die Verbindung zentraler Orte mit zentralen Orten außerhalb <strong>de</strong>r<br />

<strong>Planung</strong>sregion zu för<strong>de</strong>rn <strong>und</strong> auszubauen. Damit verb<strong>und</strong>en ist ein Beitrag zur besseren<br />

Erschließung <strong>de</strong>s ländlichen Raumes mit seinen Potenzialen.<br />

Oberzentren<br />

5.2.12. Z Oberzentren sind als Standorte hochwertiger spezialisierter Einrichtungen im wirtschaftlichen,<br />

kulturellen, sozialen, wissenschaftlichen <strong>und</strong> politischen Bereich mit überregionaler<br />

<strong>und</strong> zum Teil lan<strong>de</strong>sweiter Be<strong>de</strong>utung zu sichern <strong>und</strong> zu entwickeln. Mit ihren Agglomerationsvorteilen<br />

sollen sie sich auf die Entwicklung <strong>de</strong>r gesamten Teilräume nachhaltig<br />

auswirken. Sie sollen darüber hinaus als Verknüpfungspunkte zwischen großräumigen<br />

<strong>und</strong> regionalen Verkehrssystemen wirken. (LEP LSA 3.2.2.)<br />

5.2.13. Z Oberzentrum ist die Stadt <strong>Halle</strong>. (LEP LSA 3.2.10. Nr.2 )<br />

5.2.14. Z Das Oberzentrum <strong>Halle</strong> dient mit seinen typischen Versorgungseinrichtungen <strong>de</strong>r Region<br />

als Leistungsträger <strong>und</strong> <strong>de</strong>ckt <strong>de</strong>n spezialisierten höheren Bedarf <strong>de</strong>r Bevölkerung ab.<br />

Um dieser Funktion gerecht zu wer<strong>de</strong>n, ist einem Suburbanisierungsprozess zugunsten<br />

<strong>de</strong>s das Oberzentrum <strong>Halle</strong> umgebenen Raumes als einem zentralen Problem <strong>de</strong>r<br />

Raumentwicklung entgegenzusteuern.<br />

Mittelzentren<br />

5.2.15. Z Mittelzentren sind als Standorte für gehobene Einrichtungen im wirtschaftlichen, sozialen,<br />

kulturellen <strong>und</strong> politischen Bereich <strong>und</strong> für weitere private Dienstleistungen zu sichern<br />

<strong>und</strong> zu entwickeln. Sie sind Verknüpfungspunkte <strong>de</strong>r öffentlichen Nahverkehrsbedienung<br />

<strong>und</strong> sollen die Verbindung zum regionalen <strong>und</strong> überregionalen Verkehr sichern.<br />

Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums übernehmen darüber hinaus oberzentrale<br />

Einzelfunktionen. (LEP LSA 3.2.3.)<br />

5.2.16. Z Mittelzentren sind die Städte:<br />

Lutherstadt Eisleben (LEP LSA 3.2.11 Nr. 5)<br />

Merseburg (LEP LSA 3.2.11 Nr. 9)<br />

Naumburg (LEP LSA 3.2.11 Nr.10)<br />

Weißenfels (LEP LSA 3.2.11 Nr.18)<br />

Zeitz. (LEP LSA 3.2.11 Nr.21)<br />

5.2.17. Z Folgen<strong>de</strong> Mittelzentren übernehmen Teilfunktionen eines Oberzentrums:<br />

1. in Zuordnung zu <strong>de</strong>n Oberzentren: Merseburg zu <strong>Halle</strong> (LEP LSA 3.2.11 Nr. 1b)<br />

2. aufgr<strong>und</strong> ihrer Lage im räumlichen Siedlungsgefüge bzw. <strong>de</strong>r ausgeübten zentralen<br />

Funktionen: Naumburg. (LEP LSA 3.2.11 Nr. 2c)<br />

Gr<strong>und</strong>zentren<br />

5.2.18. Z Gr<strong>und</strong>zentren sind als Standorte zur Konzentration von Einrichtungen <strong>de</strong>r überörtlichen<br />

Gr<strong>und</strong>versorgung mit Gütern <strong>und</strong> Dienstleistungen sowie <strong>de</strong>r gewerblichen Wirtschaft zu<br />

sichern <strong>und</strong> zu entwickeln. Gr<strong>und</strong>zentren mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums übernehmen<br />

darüber hinaus mittelzentrale Einzelfunktionen. (LEP LSA 3.2.4.)<br />

5.2.19. Z Gr<strong>und</strong>zentren sind:<br />

Bad Bibra, Bad Kösen, Droyßig, Eckartsberga, Freyburg, Kayna, Osterfeld, Lützen<br />

<strong>und</strong> Teuchern (BLK)<br />

Gerbstedt, Helbra, Mansfeld, Röblingen am See (MSH)<br />

Bad Dürrenberg, Bad Lauchstädt, Braunsbedra, Gröbers, Landsberg, Leuna, Mücheln,<br />

Teutschenthal <strong>und</strong> Wettin (SK)<br />

19


5.2.20. Z Folgen<strong>de</strong> Gr<strong>und</strong>zentren übernehmen aufgr<strong>und</strong> ihrer räumlichen Lage im Siedlungsgefüge<br />

Teilfunktionen eines Mittelzentrums:<br />

Hettstedt (LEP LSA 3.2.12 Nr. 6)<br />

Querfurt. (LEP LSA 3.2.11 Nr. 9)<br />

5.2.21. Z Folgen<strong>de</strong> Gr<strong>und</strong>zentren wer<strong>de</strong>n aufgr<strong>und</strong> ihrer ehemaligen Kreisstadtfunktion zur Sicherung<br />

<strong>de</strong>r dadurch vorhan<strong>de</strong>nen Versorgungsinfrastruktur weiterhin als Gr<strong>und</strong>zentrum mit<br />

Teilfunktion eines Mittelzentrums festgelegt:<br />

Hohenmölsen (LEP LSA 3.2.12 Nr. 1)<br />

Nebra. (LEP LSA 3.2.12 Nr. 3)<br />

5.2.22. G Eine Teilung <strong>de</strong>r gr<strong>und</strong>zentralen Aufgaben soll zwischen <strong>de</strong>n Zentralen Orten Günthersdorf<br />

<strong>und</strong> Kötzschau (SK) erfolgen.<br />

5.3. Vorranggebiete<br />

Z<br />

Vorranggebiete sind von öffentlichen <strong>Planung</strong>strägern <strong>bei</strong> ihren <strong>Planung</strong>en <strong>und</strong> Maßnahmen,<br />

durch die Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Bo<strong>de</strong>n in Anspruch genommen o<strong>de</strong>r die räumliche Entwicklung<br />

beeinflusst wird, zu beachten.<br />

An<strong>de</strong>re raumbe<strong>de</strong>utsame Nutzungen in diesen Gebieten sind ausgeschlossen, soweit<br />

diese mit <strong>de</strong>n vorrangigen Funktionen, Nutzungen o<strong>de</strong>r Zielen <strong>de</strong>r Raumordnung nicht<br />

vereinbar sind. Ortslagen <strong>und</strong> baurechtlich gesicherte Flächen sind von entgegenstehen<strong>de</strong>n<br />

Vorrangfestlegungen ausgenommen. (LEP LSA 3.3.)<br />

5.3.1. Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

5.3.1.1. Z Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft sind für die Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung <strong>de</strong>r<br />

natürlichen Lebensgr<strong>und</strong>lagen vorgesehen. Zu ihnen gehören sowohl be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> naturschutzrechtlich<br />

o<strong>de</strong>r forstrechtlich geschützte Gebiete als auch weitere Flächen von herausragen<strong>de</strong>r<br />

Be<strong>de</strong>utung für ein lan<strong>de</strong>sweites ökologisches Verb<strong>und</strong>system o<strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n<br />

langfristigen Schutz von für Natur <strong>und</strong> Landschaft beson<strong>de</strong>rs wertvollen Flächen.<br />

Soweit die jeweiligen Schutzgebietsverordnungen es zulassen, sind auch die Belange<br />

einer natur- <strong>und</strong> landschaftsbezogenen Erholung sowie die Belange einer naturnahen<br />

Waldwirtschaft zu berücksichtigen. (LEP LSA 3.3.1.)<br />

5.3.1.2. Z Als Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft wer<strong>de</strong>n im LEP LSA unter Punkt 3.3.1. für<br />

die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> festgelegt:<br />

- Porphyrlandschaft <strong>bei</strong> Gimritz (LEP LSA 3.3.1. Nr. XVI)<br />

Schutz <strong>de</strong>r b<strong>und</strong>esweit einmaligen Porphyrkuppenlandschaft mit einem vielfältigen Vegetationsmosaik<br />

- Salziger See (LEP LSA 3.3.1. Nr. XVII)<br />

Schutz be<strong>de</strong>utsamer Brut- <strong>und</strong> Rastgebiete für Wasser- <strong>und</strong> Kleinvögel; Erhaltung seltener<br />

<strong>und</strong> gefähr<strong>de</strong>ter Lebensräume wie z.B. Trockenrasen, Salzwiesen, Feuchtbiotope<br />

<strong>und</strong> auch extensiv genutzter Ackerflächen<br />

- Schmoner Busch, Spielberger Höhe <strong>und</strong> Elsloch (LEP LSA 3.3.1. Nr. XVIII)<br />

Erhaltung, Sicherung <strong>und</strong> Entwicklung geomorphologisch interessante Gelän<strong>de</strong>formen<br />

mit zum Teil sehr seltenen, schützenswerten Biotoptypen, Pflanzen- <strong>und</strong> Tierarten sowie<br />

<strong>de</strong>ren Lebensgemeinschaften<br />

- Teile <strong>de</strong>s Saale-Unstrut-Triaslan<strong>de</strong>s <strong>bei</strong> Bad Bibra/Naumburg (LEP LSA 3.3.1. Nr. XIX)<br />

Erhaltung wertvoller Trocken- <strong>und</strong> Halbtrockenrasen <strong>und</strong> naturnaher Waldgesellschaften<br />

- Teilbereiche Zeitzer Forst (LEP LSA 3.3.1. Nr. XX)<br />

Erhaltung <strong>de</strong>r unterschiedlichen Waldgesellschaften <strong>und</strong> <strong>de</strong>r wertvollen Offenlandbereiche<br />

mit <strong>de</strong>r dazugehörigen vielfältigen Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt<br />

5.3.1.3. Z Auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r im LEP LSA festgeschriebenen Gebiete wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Vorranggebiete<br />

für Natur <strong>und</strong> Landschaft für die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> festgelegt <strong>und</strong> durch<br />

weitere ergänzt:<br />

I. Brummtal mit Schalkenburg, Einetal <strong>und</strong> Arnstein (MSH)<br />

Sicherung natürlicher Felsbildungen mit <strong>de</strong>ren entsprechen<strong>de</strong>n Pioniervegetationen <strong>und</strong><br />

naturnaher Oberflächengewässersysteme sowie <strong>de</strong>ren typischer Lebensgemeinschaften,<br />

20


wie z.B. Hochstau<strong>de</strong>nfluren, Trockenrasen- <strong>und</strong> Waldgesellschaften. Geeignete Erholungsformen<br />

sollen angestrebt sowie Maßnahmen zur verträglichen Erholungsnutzung<br />

ermöglicht wer<strong>de</strong>n.<br />

II. Kupferschieferhal<strong>de</strong>n <strong>bei</strong> Hettstedt (MSH)<br />

Schutz <strong>de</strong>r historisch gewachsenen Landschaft mit vielfältigen naturnahen <strong>und</strong> durch<br />

menschliche Tätigkeit überprägten Landschaftsbestandteilen, z.B. Schwermetallrasen,<br />

Trockenrasengesellschaften, artenreiche Laubwäl<strong>de</strong>r <strong>und</strong> altbergbauliche Hal<strong>de</strong>n.<br />

III. Langes Holz <strong>und</strong> Steinberg westlich Hettstedt (MSH)<br />

Erhaltung naturnaher <strong>und</strong> standortgerechter Waldgesellschaften mit <strong>de</strong>r dazugehörigen<br />

Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt.<br />

IV. Trockenhänge im Wippertal (MSH)<br />

Erhaltung <strong>und</strong> Wie<strong>de</strong>rherstellung eines günstigen Zustan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>nen Lebensräume,<br />

wie verschie<strong>de</strong>ne naturnahe Trockenrasen- <strong>und</strong> Waldgesellschaften. Erhaltung<br />

<strong>de</strong>s naturnahen Flusslaufes mit <strong>de</strong>n begleiten<strong>de</strong>n Gehölzsäumen. Die abflussverzögern<strong>de</strong><br />

Wirkung <strong>de</strong>r Auenbereiche soll erhalten <strong>und</strong> Überschwemmungsbereiche nach Möglichkeit<br />

wie<strong>de</strong>r gewonnen wer<strong>de</strong>n.<br />

V. Altbergbaugebiet <strong>bei</strong> Hettstedt (MSH)<br />

Schutz <strong>de</strong>r historisch gewachsenen Landschaft mit vielfältigen naturnahen <strong>und</strong> durch<br />

menschliche Tätigkeit überprägten Landschaftsbestandteilen, z.B. Schwermetallrasen,<br />

naturnahe Trockenrasengesellschaften, artenreiche Laubwäl<strong>de</strong>r <strong>und</strong> bergbauliche Familienhal<strong>de</strong>n.<br />

VI. Weinfeld nordwestlich Mansfeld (MSH)<br />

Schutz <strong>de</strong>r Waldgesellschaften <strong>und</strong> <strong>de</strong>r wertvollen Offenlandbereiche mit <strong>de</strong>r dazugehörigen<br />

vielfältigen Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt.<br />

VII. Saurasen (MSH)<br />

Erhaltung <strong>und</strong> Schutz <strong>de</strong>r Waldgesellschaft mit <strong>de</strong>r dazugehörigen Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt.<br />

Geeignete Erholungsformen sollen angestrebt sowie Maßnahmen zur verträglichen<br />

Erholungsnutzung ermöglicht wer<strong>de</strong>n.<br />

VIII. Strubenberg (MSH)<br />

Erhaltung <strong>und</strong> Schutz <strong>de</strong>r Waldgesellschaften mit <strong>de</strong>r dazugehörigen Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt.<br />

Geeignete Erholungsformen sollen angestrebt sowie Maßnahmen zur verträglichen<br />

Erholungsnutzung ermöglicht wer<strong>de</strong>n.<br />

IX. Wipper oberhalb Wippra mit Schmaler Wipper <strong>und</strong> Ziegenberg (MSH)<br />

Schutzzweck ist die Erhaltung, Pflege <strong>und</strong> Entwicklung <strong>de</strong>r natürlichen Mittelgebirgsflusssysteme<br />

<strong>de</strong>r Wipper <strong>und</strong> ihrer Zuflüsse sowie <strong>de</strong>r damit einhergehen<strong>de</strong>n typischen<br />

Auen-, Schlucht- <strong>und</strong> Hangmischwäl<strong>de</strong>r. Die abflussverzögern<strong>de</strong> Wirkung insbeson<strong>de</strong>re<br />

<strong>de</strong>r Tal- <strong>und</strong> Auenbereiche soll erhalten <strong>und</strong> Überschwemmungsbereiche nach Möglichkeit<br />

wie<strong>de</strong>r gewonnen wer<strong>de</strong>n. Geeignete Erholungsformen sollen angestrebt sowie<br />

Maßnahmen zur verträglichen Erholungsnutzung ermöglicht wer<strong>de</strong>n.<br />

X. Volkmannro<strong>de</strong> (MSH)<br />

Schutz <strong>de</strong>r Waldgesellschaften sowie wertvoller naturnaher Waldlebensgemeinschaften<br />

in einzelnen Teilflächen <strong>und</strong> Weiterentwicklung <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r für diese Räume typischen<br />

Arten- <strong>und</strong> Formenzusammensetzungen.<br />

XI. Klippmühle (MSH)<br />

Sicherung natürlicher Felsbildungen mit <strong>de</strong>ren entsprechen<strong>de</strong>n Pioniervegetationen sowie<br />

einer Vielzahl sich anschließen<strong>de</strong>r Lebensräume, wie Waldgesellschaften <strong>und</strong> Trockenrasengesellschaften.<br />

XII. Kupferschieferhal<strong>de</strong>n <strong>bei</strong> Klostermansfeld (MSH)<br />

Schutz einer historisch gewachsenen Landschaft mit vielfältigen naturnahen <strong>und</strong> durch<br />

bergbauliche Tätigkeit überprägten Landschaftsbestandteilen, z.B. Schwermetallrasen<br />

<strong>und</strong> altbergbauliche Kupferschieferhal<strong>de</strong>n.<br />

XIII. Breiter Fleck <strong>und</strong> Kliebig (MSH)<br />

Erhaltung <strong>und</strong> Pflege vielfältiger, artenreicher Waldgesellschaften <strong>und</strong> naturnaher Oberflächengewässersysteme<br />

mit <strong>de</strong>n anschließen<strong>de</strong>n typischen Schlucht <strong>und</strong> Hangmischwäl<strong>de</strong>rn<br />

sowie <strong>de</strong>ren dazugehörigen Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt. Geeignete Erholungsformen<br />

sollen angestrebt sowie Maßnahmen zur verträglichen Erholungsnutzung ermöglicht<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

21


XIV. Altbergbaugebiet westlich Wimmelburg <strong>und</strong> Wolfero<strong>de</strong> (MSH)<br />

Nachhaltige Sicherung <strong>de</strong>r kleinstrukturierten Kulturlandschaft mit durch bergbauliche<br />

Tätigkeit entstan<strong>de</strong>nen Felsschutthal<strong>de</strong>n sowie Schwermetallrasen.<br />

XV. Eislebener Stiftsholz, Bornstedter Holz (MSH)<br />

Schutz <strong>und</strong> Pflege naturnaher <strong>und</strong> standortgerechter Waldgesellschaft sowie wertvoller<br />

Offenlandbereiche mit <strong>de</strong>r dazugehörigen Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt. Geeignete Erholungsformen<br />

sollen angestrebt sowie Maßnahmen zur verträglichen Erholungsnutzung ermöglicht<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

XVI. Südabfall <strong>de</strong>r He<strong>de</strong>rslebener Platte <strong>und</strong> Uferbereiche <strong>de</strong>s Süßen See (MSH)<br />

Erhalt, Pflege <strong>und</strong> Sicherung wertvoller Bo<strong>de</strong>nausprägungen <strong>und</strong> <strong>de</strong>r sich hier entwickeln<strong>de</strong>n<br />

Artenvielfalt. Neben <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Hangbereichen vorhan<strong>de</strong>nen trockenen Hei<strong>de</strong>n,<br />

Trockenrasengesellschaften sowie <strong>de</strong>n Silikatfelsen mit Pioniergesellschaften, bedürfen<br />

die Salzwiesen <strong>de</strong>s Binnenlan<strong>de</strong>s, die feuchten Hochstau<strong>de</strong>nfluren <strong>und</strong> die Bereiche<br />

<strong>de</strong>s Sees mit <strong>de</strong>n artentypischen Vegetation <strong>und</strong> Lebensräumen <strong>de</strong>s beson<strong>de</strong>ren<br />

Schutzes. Die kleineren vorhan<strong>de</strong>nen Waldgesellschaften dienen <strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>re Zweckbestimmung<br />

forstlicher Schutzwäl<strong>de</strong>r (Bo<strong>de</strong>nschutz- <strong>und</strong> Erosionsschutzwald) <strong>und</strong> bedürfen<br />

<strong>de</strong>r gezielten Erhaltung. Geeignete Erholungsformen im Uferbereich <strong>de</strong>s Süßen<br />

Sees sollen angestrebt sowie Maßnahmen zur verträglichen Erholungsnutzung ermöglicht<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

XVII. Schatzwald (MSH)<br />

Sicherung <strong>de</strong>r dauern<strong>de</strong>n Bestockung in diesem Bereich sowie zum Schutz <strong>de</strong>r angrenzen<strong>de</strong>n<br />

naturschutzfachlich wertvollen Flächen (FFH0112LSA), vor Erosion durch Wasser<br />

<strong>und</strong> zum Schutz gegen abfließen<strong>de</strong>s Nie<strong>de</strong>rschlagswasser.<br />

XVIII. Salziger See (MSH)<br />

Das im LEP-LSA festgesetzte Vorranggebiet ist Bestandteil dieses Gebietes. Als das<br />

Landschaftsbild in beson<strong>de</strong>rer Weise prägen<strong>de</strong> Elemente sind Binnenlandsalzstellen<br />

sowie Nass- <strong>und</strong> Feuchtgebiete mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften zu<br />

erhalten bzw. zu entwickeln. Be<strong>de</strong>utsame Brut- <strong>und</strong> Rastgebiete einer Vielzahl von Vogelarten<br />

sind zu schützen. Die Lebensräume gefähr<strong>de</strong>ter o<strong>de</strong>r vom Aussterben bedrohter<br />

Arten sowie <strong>de</strong>ren Lebensgemeinschaften sollen erhalten bzw. entwickelt wer<strong>de</strong>n.<br />

XIX. Asendorfer Kippe (MSH)<br />

Schutz einer durch bergbauliche Tätigkeiten entstan<strong>de</strong>nen arten- <strong>und</strong> strukturreichen<br />

Landschaft, mit einer Vielzahl ökologisch wertvoller Biotope. Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

von Landschaftsbestandteilen mit hohem Natur- <strong>und</strong> Bildungswert.<br />

XX. Saaledurchbruchstal <strong>bei</strong> Rothenburg (MSH, SK)<br />

Sicherung natürlicher Felsbildungen mit <strong>de</strong>ren entsprechen<strong>de</strong>n Pioniervegetationen <strong>und</strong><br />

naturnaher Oberflächengewässersysteme sowie <strong>de</strong>ren typischer Lebensgemeinschaften,<br />

wie z.B. verschie<strong>de</strong>nartige Trockenrasengesellschaften, feuchter Hochstau<strong>de</strong>nfluren <strong>und</strong><br />

Waldgesellschaften.<br />

XXI. Fuhnesümpfe östlich Löbejün (SK)<br />

Naturnahe Oberflächengewässersysteme, Sümpfe, Nass- <strong>und</strong> Feuchtgebiete sollen erhalten<br />

<strong>und</strong>, wo erfor<strong>de</strong>rlich, in einen naturnahen Zustand versetzt wer<strong>de</strong>n. Die abflussverzögern<strong>de</strong><br />

Wirkung insbeson<strong>de</strong>re vorhan<strong>de</strong>ner Auenwäl<strong>de</strong>r <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Tal- <strong>und</strong> Auenbereiche<br />

sind zu erhalten <strong>und</strong> sollen so zu einem ausgeglichenen Wasserhaushalt <strong>bei</strong>tragen.<br />

Überschwemmungsgebiete sollen erhalten o<strong>de</strong>r nach Möglichkeit wie<strong>de</strong>r gewonnen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

XXII. Bergholz (SK)<br />

Die Waldgesellschaften <strong>de</strong>s Bergholzes, die das Landschaftsbild in beson<strong>de</strong>rer Weise<br />

prägen, sollen ebenso wie Biotopverb<strong>und</strong>strukturen erhalten <strong>und</strong> weiter entwickelt wer<strong>de</strong>n.<br />

Da<strong>bei</strong> sind naturnahe Wäl<strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>rs zu schützen. Geeignete Erholungsformen<br />

sollen unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r jeweiligen Schutzzwecke angestrebt sowie Maßnahmen<br />

zur verträglichen stadtnahen Erholung ermöglicht wer<strong>de</strong>n.<br />

XXIII. Blonsberg (SK)<br />

Kleinstrukturierte Kulturlandschaften <strong>und</strong> landschaftsprägen<strong>de</strong>s Offenland sind im Bereich<br />

<strong>de</strong>s Blonsberges zu erhalten <strong>und</strong> zu pflegen. Die Lebensräume gefähr<strong>de</strong>ter o<strong>de</strong>r<br />

vom Aussterben bedrohter Arten sowie <strong>de</strong>ren Lebensgemeinschaften, wie trockene Hei<strong>de</strong>n,<br />

Kalktrockenrasen, naturnaher Wald <strong>und</strong> Silikatfelsen mit Pioniervegetationen sollen<br />

geschützt, Biotopverb<strong>und</strong>strukturen erhalten bzw. entwickelt wer<strong>de</strong>n.<br />

22


XXIV. Porphyrkuppen <strong>bei</strong> Niemberg (SK)<br />

Nachhaltige Sicherung <strong>de</strong>r kleinstrukturierten Kulturlandschaft mit ihren vielfältigen Vegetationsmosaiken,<br />

wie z.B. trockene Hei<strong>de</strong>n, Trockenrasengesellschaften <strong>und</strong> Silikatfelsen<br />

mit entsprechen<strong>de</strong>r Pioniervegetation.<br />

XXV. Porphyrlandschaft <strong>bei</strong> Gimritz (SK, HAL)<br />

Das im LEP-LSA festgesetzte Vorranggebiet ist Bestandteil dieses Gebietes. Ziel ist die<br />

nachhaltige Sicherung <strong>de</strong>r b<strong>und</strong>esweit einmaligen Porphyrkuppenlandschaft mit ihren<br />

vielfältigen Vegetationsmosaiken.<br />

XXVI. Muschelkalklandschaft <strong>bei</strong> Köllme <strong>und</strong> Salzatal (SK)<br />

Sicherung natürlicher Felsbildungen mit <strong>de</strong>ren entsprechen<strong>de</strong>n Pioniervegetationen,<br />

naturnaher Oberflächengewässersysteme, Binnenlandsalzstellen sowie Feuchtgebiete<br />

mit <strong>de</strong>ren typischer Lebensgemeinschaften (standorttypische Trockenrasengesellschaften<br />

<strong>und</strong> naturnahe Waldgesellschaften). Schutz be<strong>de</strong>utsamer Brut- <strong>und</strong> Rastgebiete für<br />

eine Vielzahl von Vogelarten.<br />

XXVII. Feuchtgebiet im ehemaligen Tagebau Lochau (SK)<br />

Schutz eines durch bergbauliche Tätigkeiten entstan<strong>de</strong>nen komplexen, arten- <strong>und</strong> strukturreichen<br />

Feuchtgebietes mit einer Vielzahl ökologisch wertvoller <strong>und</strong> z.T. geschützter<br />

Biotope. Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung eines Landschaftsteiles mit hohem Natur- <strong>und</strong> Bildungswert.<br />

XXVIII. Dölauer Hei<strong>de</strong> mit Brandbergen <strong>und</strong> Lindbusch (SK, HAL)<br />

Erhalt <strong>und</strong> Pflege eines zusammenhängen<strong>de</strong>n Waldgebietes mit entsprechen<strong>de</strong>n Lebensformen<br />

im Anschluss an die Offenlandbereiche <strong>de</strong>s „Brandberges“ mit trockenen<br />

Hei<strong>de</strong>n, Silikatfelsen <strong>und</strong> entsprechen<strong>de</strong>r Pioniervegetation zur Sicherung <strong>de</strong>r Vorraussetzungen<br />

zur Frischluftentstehung <strong>und</strong> -zirkulation für das Oberzentrum <strong>Halle</strong>. Es sollen<br />

geeignete Erholungsformen unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r jeweiligen Schutzzwecke sowie<br />

Maßnahmen zur verträglichen stadtnahen Erholung ermöglicht wer<strong>de</strong>n.<br />

XXIX. Saale- Elsteraue (HAL, SK)<br />

Sicherung einer Vielzahl wertvoller Biotope, wie z.B. feuchte Hochstau<strong>de</strong>nfluren, Weich<strong>und</strong><br />

Hartholzauenwäl<strong>de</strong>r <strong>und</strong> nachhaltiger Schutz von Lebensräumen für vom Aussterben<br />

bedrohte Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten im Auenbereich. Naturnahe Oberflächengewässersysteme,<br />

Nass- <strong>und</strong> Feuchtgebiete sollen erhalten <strong>und</strong> wo erfor<strong>de</strong>rlich, in einen naturnahen<br />

Zustand gebracht wer<strong>de</strong>n. Die abflussverzögern<strong>de</strong> Wirkung insbeson<strong>de</strong>re vorhan<strong>de</strong>ner<br />

Auenwäl<strong>de</strong>r sowie <strong>de</strong>r Tal- <strong>und</strong> Auenbereiche sind zu erhalten <strong>und</strong> sollen so<br />

zu einem ausgeglichenen Wasserhaushalt <strong>bei</strong>tragen. Überschwemmungsgebiete sollen<br />

erhalten o<strong>de</strong>r nach Möglichkeit wie<strong>de</strong>r gewonnen wer<strong>de</strong>n. In einzelnen Teilbereichen<br />

sollen geeignete Erholungsformen unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r jeweiligen Schutzzwecke<br />

angestrebt sowie Maßnahmen zur verträglichen stadtnahen Erholung ermöglicht wer<strong>de</strong>n.<br />

XXX. Merseburg-Ost – Innenkippe <strong>und</strong> Tagebaurestloch 1B (SK)<br />

Schutz einer durch bergbauliche Tätigkeiten entstan<strong>de</strong>nen arten- <strong>und</strong> strukturreichen<br />

Landschaft, mit einer Vielzahl ökologisch wertvoller Biotope. Erhaltung bzw. Weiterentwicklung<br />

von Landschaftsbestandteilen mit hohem Natur- <strong>und</strong> Bildungswert.<br />

XXXI. Stollen <strong>und</strong> Trockenrasen <strong>bei</strong> Unterfarnstedt (SK)<br />

Erhaltung, Sicherung <strong>und</strong> Entwicklung geomorphologisch interessanter Gelän<strong>de</strong>formen<br />

mit zum Teil seltenen, schützenswerten Biotoptypen, Pflanzen- <strong>und</strong> Tierarten.<br />

XXXII. Elster-Luppe-Aue (SK)<br />

Neben <strong>de</strong>m Erhalt <strong>de</strong>r auetypischen Lebensräume für eine Vielzahl von Tier <strong>und</strong> Pflanzenarten<br />

stellt dieser Auebereich einen wertvollen Kernbereich im überregionalen Verb<strong>und</strong>system<br />

Auelandschaft zwischen <strong>Halle</strong> <strong>und</strong> Leipzig dar. Überschwemmungsgebiete<br />

sollen erhalten o<strong>de</strong>r nach Möglichkeit wie<strong>de</strong>r gewonnen wer<strong>de</strong>n. Schutz be<strong>de</strong>utsamer<br />

Brut- <strong>und</strong> Rastgebiete einer Vielzahl von Vogelarten.<br />

XXXIII. Geiselnie<strong>de</strong>rung westlich Merseburg (SK)<br />

Schutz <strong>und</strong> Pflege großflächiger Ried-, Röhricht- <strong>und</strong> Auwaldkomplexe, von als Grünland<br />

genutzter Bereiche sowie einer gut ausgeprägten Binnensalzstelle mit <strong>de</strong>n daraus resultieren<strong>de</strong>n<br />

Arten- <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften.<br />

XXXIV. Kayna-Süd (SK, BLK)<br />

Schutz <strong>und</strong> Entwicklung eines Teilbereiches <strong>de</strong>r Bergbaufolgelandschaft mit beson<strong>de</strong>rer<br />

Be<strong>de</strong>utung als Brut- <strong>und</strong> Rastgebiete einer Vielzahl von Vogelarten. Entwicklung von<br />

struktur- <strong>und</strong> artenreichen Landschaftsbestandteilen.<br />

23


XXXV. Bergbaufolgelandschaft Geiseltal (SK)<br />

Schutz <strong>und</strong> Entwicklung durch bergbauliche Tätigkeit beeinflusster Landschaftsteile.<br />

Diese Bereiche sollen sich weitestgehend durch natürliche Sukzession entwickeln. Ein<br />

weiteres Schutzziel ist die Bereitstellung von störungsarmen Bereichen als Rast- <strong>und</strong><br />

Überwinterungsgebiet für verschie<strong>de</strong>ne Vogelarten.<br />

XXXVI. Wiesen <strong>und</strong> Kiesgrube <strong>bei</strong> Schla<strong>de</strong>bach (SK)<br />

Sicherung vorhan<strong>de</strong>ner natürlicher <strong>und</strong> teilweise aus bergbaulicher Tätigkeit hervorgegangener<br />

Bo<strong>de</strong>nstrukturen einschließlich <strong>de</strong>r sich hier entwickeln<strong>de</strong>n Lebensräume einer<br />

Vielzahl von Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten.<br />

XXXVII. Kuhberg <strong>bei</strong> Gröst (SK)<br />

Erhaltung <strong>und</strong> Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r Lebensräume natürlicher Trockenrasengesellschaften<br />

einschließlich <strong>de</strong>r dafür charakteristischen Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten.<br />

XXXVIII. Distelberg <strong>und</strong> Hirschgr<strong>und</strong> <strong>bei</strong> Bran<strong>de</strong>ro<strong>de</strong> (SK)<br />

Sicherung natürlicher Felsbildungen mit <strong>de</strong>ren entsprechen<strong>de</strong>n Pioniervegetationen sowie<br />

einer Vielzahl sich anschließen<strong>de</strong>r Lebensräume, wie Waldgesellschaften <strong>und</strong> Trockenrasengesellschaften<br />

im Offenlandbereich.<br />

XXXIX. Müchelholz, Müchelner Kalktäler (SK)<br />

Sicherung natürlicher Felsbildungen mit <strong>de</strong>ren entsprechen<strong>de</strong>n Pioniervegetationen <strong>und</strong><br />

naturnaher Oberflächengewässersysteme sowie <strong>de</strong>ren typischer Lebensgemeinschaften<br />

(standorttypische Trockenrasengesellschaften <strong>und</strong> naturnahe Waldgesellschaften).<br />

XL. Schmoner Busch, Spielberger Höhe <strong>und</strong> Elsloch (SK)<br />

Dieses Gebiet umfasst einen Teilbereich <strong>de</strong>s im LEP-LSA festgesetzten Vorranggebietes<br />

Es dient <strong>de</strong>r Erhaltung, Sicherung <strong>und</strong> Entwicklung geomorphologisch interessanter Gelän<strong>de</strong>formen<br />

mit z. T. seltenen, schützenswerten Biotoptypen, Pflanzen- <strong>und</strong> Tierarten.<br />

XLI. Stachelrodaer Tal <strong>und</strong> Lohtal (SK)<br />

Schutz natürlicher Bo<strong>de</strong>nausbildungen mit <strong>de</strong>ren entsprechen<strong>de</strong>n Vegetationen sowie<br />

anschließen<strong>de</strong>r Offenlandbereiche. Für die <strong>Planung</strong>sregion als Trittstein <strong>de</strong>s ökologischen<br />

Verb<strong>und</strong>systems von Be<strong>de</strong>utung.<br />

XLII. Kuckenburger Hagen (SK)<br />

Erhaltung eines die Landschaft prägen<strong>de</strong>n Wechsels zwischen Offenland <strong>und</strong> Wald mit<br />

<strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten. Als Trittstein <strong>de</strong>s ökologischen Verb<strong>und</strong>systems<br />

in sonst landwirtschaftlich genutztem Gebiet von Be<strong>de</strong>utung.<br />

XLIII. Ziegelrodaer Buntsandsteinplateau (SK, BLK)<br />

Schutz <strong>und</strong> Entwicklung naturnaher Waldgesellschaften mit angrenzen<strong>de</strong>n Offenbereichen<br />

einschließlich <strong>de</strong>r hierfür typischen verschie<strong>de</strong>nartigen Trockenrasengesellschaften.<br />

Geeignete Erholungsformen sollen unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r jeweiligen Schutzzwecke<br />

angestrebt sowie Maßnahmen zur verträglichen Erholungsnutzung ermöglicht<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

XLIV. Trockenrasengebiet <strong>bei</strong> Wen<strong>de</strong>lstein (BLK)<br />

Sicherung unterschiedlicher Trockenrasengesellschaften mit ihren charakteristischen<br />

Vegetationen in <strong>de</strong>n Hangbereichen entlang <strong>de</strong>s Unstruttals.<br />

XLV. Finne-Nordrand südwestlich Wohlmirstedt (BLK)<br />

Schutzzweck ist die Erhaltung, Pflege <strong>und</strong> Entwicklung natürlicher Schlucht- <strong>und</strong> Hangmischwäl<strong>de</strong>r<br />

mit entsprechen<strong>de</strong>n Waldgesellschaften, als Lebensraum für eine Vielzahl<br />

von Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten. Geeignete Erholungsformen sollen angestrebt sowie Maßnahmen<br />

zur verträglichen Erholungsnutzung ermöglicht wer<strong>de</strong>n.<br />

XLVI. Ostrand <strong>de</strong>r Hohen Schrecke (BLK)<br />

Schutz, Pflege <strong>und</strong> Entwicklung natürlicher Waldgesellschaften in Hang- <strong>und</strong> Plateaulagen<br />

sowie von auetypischen Wäl<strong>de</strong>rn im Bereich von Fließgewässern. Geeignete Erholungsformen<br />

sollen angestrebt sowie Maßnahmen zur verträglichen Erholungsnutzung<br />

ermöglicht wer<strong>de</strong>n.<br />

XLVII. Dissaugraben <strong>bei</strong> Wetzendorf (BLK)<br />

Sicherung vorhan<strong>de</strong>ner natürlicher Bo<strong>de</strong>nstrukturen sowie natürlicher Kalktrockenrasengesellschaften<br />

als Bestandteil <strong>de</strong>s ökologischen Verb<strong>und</strong>systems in landwirtschaftlich<br />

genutzten Gebieten.<br />

XLVIII. Trockenrasenhänge <strong>bei</strong> Karsdorf (BLK)<br />

Sicherung <strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>ner Trockenrasengesellschaften sowie <strong>de</strong>r Pioniervegetationen<br />

24


an Silikatfelsen in unmittelbaren Bereich <strong>de</strong>r durch bergbauliche Tätigkeit beeinflusster<br />

Landschaften.<br />

XLIX. Unstruttal <strong>bei</strong> Burgscheidungen (BLK)<br />

Schutz <strong>und</strong> Pflege strukturreicher Abschnitte <strong>de</strong>r Unstrutaue sowie <strong>de</strong>r natürlichen, von<br />

Überflutungsdynamik beeinflussten, artenreichen Auenlandschaften mit naturnahem<br />

Flusslauf, Wiesen <strong>und</strong> Gehölzbestän<strong>de</strong>n.<br />

L. Schaf- <strong>und</strong> Nüsseberg <strong>bei</strong> Zscheiplitz <strong>und</strong> Weischütz (BLK)<br />

Sicherung vorhan<strong>de</strong>ner natürlicher Bo<strong>de</strong>nstrukturen <strong>und</strong> <strong>de</strong>r sich hier entwickeln<strong>de</strong>n<br />

natürlichen Trockenrasengesellschaften sowie <strong>de</strong>r daraus resultieren<strong>de</strong>n kleinstrukturierten<br />

Landschaft als Bestandteil <strong>de</strong>s ökologischen Verb<strong>und</strong>systems.<br />

LI. Neue Göhle mit Marienberg (BLK)<br />

Schutz, Pflege <strong>und</strong> Entwicklung natürlicher Waldgesellschaften in Hang- <strong>und</strong> Plateaulagen<br />

sowie von in Offenbereichen bestehen<strong>de</strong>n charakteristischen Lebensgemeinschaften.<br />

Geeignete Erholungsformen sollen angestrebt sowie Maßnahmen zur verträglichen<br />

Erholungsnutzung ermöglicht wer<strong>de</strong>n.<br />

LII. Schlossberg <strong>bei</strong> Freyburg (BLK)<br />

Schutz, Pflege <strong>und</strong> Entwicklung natürlicher Waldgesellschaften in Hang- <strong>und</strong> Plateaulagen<br />

sowie <strong>de</strong>ren charakteristischen Lebensgemeinschaften als wichtige Kernbereiche im<br />

ökologischen Verb<strong>und</strong>system. Geeignete Erholungsformen sollen angestrebt sowie<br />

Maßnahmen zur verträglichen Erholungsnutzung ermöglicht wer<strong>de</strong>n.<br />

LIII. E<strong>de</strong>lacker <strong>bei</strong> Freyburg (BLK)<br />

Sicherung vorhan<strong>de</strong>ner natürlicher Bo<strong>de</strong>nstrukturen <strong>und</strong> <strong>de</strong>r sich hier entwickeln<strong>de</strong>n<br />

natürlichen Lebensräume einer Vielzahl von Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten in <strong>de</strong>n Hangbereichen<br />

<strong>de</strong>s Unstruttals. Geeignete Erholungsformen sollen angestrebt sowie Maßnahmen<br />

zur verträglichen Erholungsnutzung ermöglicht wer<strong>de</strong>n.<br />

LIV. Teile <strong>de</strong>s Saale-Unstrut-Triaslan<strong>de</strong>s <strong>bei</strong> Bad Bibra/Naumburg - Tote Täler<br />

südwestlich Freyburg (BLK)<br />

Sicherung <strong>de</strong>r Trocken- <strong>und</strong> Halbtrockenrasengesellschaften sowie naturnaher Waldgesellschaften.<br />

Geeignete Erholungsformen sollen angestrebt sowie Maßnahmen zur verträglichen<br />

Erholungsnutzung ermöglicht wer<strong>de</strong>n.<br />

LV. Teile <strong>de</strong>s Saale-Unstrut-Triaslan<strong>de</strong>s <strong>bei</strong> Bad Bibra/Naumburg - Hirschrodaer<br />

Graben (BLK)<br />

Sicherung <strong>de</strong>r Trocken- <strong>und</strong> Halbtrockenrasengesellschaften sowie naturnaher Waldgesellschaften.<br />

Geeignete Erholungsformen sollen angestrebt sowie Maßnahmen zur verträglichen<br />

Erholungsnutzung ermöglicht wer<strong>de</strong>n.<br />

LVI. Teile <strong>de</strong>s Saale-Unstrut-Triaslan<strong>de</strong>s <strong>bei</strong> Bad Bibra/Naumburg - Forst Bad Bibra<br />

(BLK)<br />

Sicherung <strong>de</strong>r Trocken- <strong>und</strong> Halbtrockenrasengesellschaften sowie naturnaher Waldgesellschaften.<br />

Geeignete Erholungsformen sollen angestrebt sowie Maßnahmen zur verträglichen<br />

Erholungsnutzung ermöglicht wer<strong>de</strong>n.<br />

LVII. Steingraben <strong>bei</strong> Städten (BLK)<br />

Sicherung vorhan<strong>de</strong>ner natürlicher Bo<strong>de</strong>nstrukturen sowie <strong>de</strong>ren Pflanzen- <strong>und</strong> Tiergesellschaften.<br />

Erhalt kleinstrukturierter Landschaftsbestandteile in ansonsten überwiegend<br />

landwirtschaftlich genutztem Umfeld als Trittsteinbiotop im ökologischen Biotopverb<strong>und</strong>system.<br />

LVIII.<br />

Teile <strong>de</strong>s Saale-Unstrut-Triaslan<strong>de</strong>s <strong>bei</strong> Bad Bibra/Naumburg - Göttersitz,<br />

Schenkholz <strong>und</strong> Erholungswald Bad Kösen (BLK)<br />

Sicherung natürlicher Felsschutthal<strong>de</strong>n <strong>und</strong> Felsbildungen <strong>und</strong> <strong>de</strong>ren charakteristischen<br />

Lebensgemeinschaften sowie <strong>de</strong>r angrenzen<strong>de</strong>r Trockenrasengesellschaften <strong>und</strong> naturnaher<br />

Wäl<strong>de</strong>r.<br />

LIX. Hohndorfer Rücken nordöstlich Eckartsberga (BLK)<br />

Erhalt <strong>und</strong> Pflege wertvoller Bo<strong>de</strong>nausprägungen mit einem abwechslungsreichen Landschaftsbild,<br />

welches durch <strong>de</strong>n Wechsel naturnaher Waldgebiete <strong>und</strong> Trockenrasengebiete<br />

geprägt wird.<br />

LX. Lichtenburg nordwestlich Eckartsberga (BLK)<br />

Schutzzweck ist <strong>de</strong>r Erhalt, die Pflege <strong>und</strong> Entwicklung natürlicher Schlucht- <strong>und</strong> Hang-<br />

25


mischwäl<strong>de</strong>r mit entsprechen<strong>de</strong>n Waldgesellschaften sowie angrenzen<strong>de</strong>n Trockenrasengesellschaften.<br />

Geeignete Erholungsformen sollen angestrebt sowie Maßnahmen zur<br />

verträglichen Erholungsnutzung ermöglicht wer<strong>de</strong>n.<br />

LXI. Teile <strong>de</strong>s Saale-Unstrut-Triaslan<strong>de</strong>s <strong>bei</strong> Bad Bibra/Naumburg - Saale- Ilm-<br />

Platte <strong>und</strong> Himmelreich <strong>bei</strong> Bad Kösen (BLK)<br />

Sicherung natürlicher Felsschutthal<strong>de</strong>n <strong>und</strong> Felsbildungen einschließlich <strong>de</strong>ren charakteristischer<br />

Lebensgemeinschaften, angrenzen<strong>de</strong>r Trockenrasengesellschaften sowie <strong>de</strong>r<br />

Schlucht- <strong>und</strong> Hangmischwäl<strong>de</strong>r. Geeignete Erholungsformen sollen angestrebt sowie<br />

Maßnahmen zur verträglichen Erholungsnutzung ermöglicht wer<strong>de</strong>n.<br />

LXII. Saalehänge <strong>bei</strong> Goseck (BLK)<br />

Sicherung einer Vielzahl wertvoller Biotope <strong>und</strong> nachhaltiger Schutz von Lebensräumen<br />

für vom Aussterben bedrohter Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten in an die Saaleaue angrenzen<strong>de</strong>n<br />

Hangbereichen.<br />

LXIII. Halbberge <strong>bei</strong> Mertendorf (BLK)<br />

Erhalt <strong>und</strong> Pflege wertvoller Bo<strong>de</strong>nausprägungen mit einem abwechslungsreichen Landschaftsbild,<br />

welches durch <strong>de</strong>n Wechsel naturnaher Waldgebiete <strong>und</strong> Trockenrasengebiete<br />

geprägt wird.<br />

LXIV. Hei<strong>de</strong>teiche <strong>bei</strong> Osterfeld (BLK)<br />

Erhalt <strong>und</strong> Pflege natürlicher Oberflächengewässer <strong>und</strong> <strong>de</strong>ren Verlandungsbereiche<br />

einschließlich <strong>de</strong>r daraus hervorgegangenen Lebensräume, wie Hochstau<strong>de</strong>nfluren <strong>und</strong><br />

Auenwaldgesellschaften. Sie dienen als Bestandteil <strong>de</strong>s ökologischen Verb<strong>und</strong>systems<br />

in landwirtschaftlich stark genutzten Gebieten.<br />

LXV. Erholungswald „Droyßig“ (BLK)<br />

Erhalt <strong>und</strong> Pflege <strong>de</strong>s zusammenhängen<strong>de</strong>n Waldgebietes mit entsprechen<strong>de</strong>n Lebensformen.<br />

Neben <strong>de</strong>r Sicherung <strong>de</strong>r Vorraussetzungen zur Frischluftentstehung <strong>und</strong> -<br />

zirkulation sollen geeignete Erholungsformen unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r jeweiligen<br />

Schutzzwecke sowie Maßnahmen zur verträglichen stadtnahen Erholung ermöglicht<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

LXVI. Teilbereiche Zeitzer Forst (BLK)<br />

Das im LEP-LSA festgesetzte Vorranggebiet ist Bestandteil dieses Gebietes Schutzzweck<br />

ist die Erhaltung, Pflege <strong>und</strong> Entwicklung verschie<strong>de</strong>nster Populationen von Wald<strong>und</strong><br />

Offenlandlebensgemeinschaften. Geeignete Erholungsformen sollen angestrebt<br />

sowie Maßnahmen zur verträglichen Erholungsnutzung ermöglicht wer<strong>de</strong>n.<br />

LXVII. Grabe Holz (BLK)<br />

Schutz <strong>und</strong> Pflege eines zusammenhängen<strong>de</strong>n z.T. naturnahen Waldgebietes in Verbindung<br />

mit Bachtälchengesellschaften <strong>und</strong> <strong>de</strong>ren spezifischen Artenspektren. Darüber<br />

hinaus ist die Weiterführung <strong>de</strong>r Umwandlung zu wertvollen naturnahen Waldlebensgemeinschaften<br />

in <strong>de</strong>r für diesen Lebensraum typischen Arten- <strong>und</strong> Formenzusammensetzung<br />

voranzutreiben sowie die Erosionsschutzfunktion zu erhalten.<br />

LXVIII. Nordfeld Jaucha (BLK),<br />

Entwicklung <strong>und</strong> Erhalt einer aus bergbaulicher Tätigkeit entstan<strong>de</strong>nen Landschaft mit<br />

einer artenreichen Flora <strong>und</strong> Fauna. Diesem Gebiet kommt im Biotopverb<strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong><br />

seiner Lage in einem sonst überwiegend landwirtschaftlich genutzten Raum ein hoher<br />

Stellenwert zu.<br />

LXIX. Weiße Elster nördlich Zeitz (BLK)<br />

Erhalt <strong>und</strong> Pflege eines weitgehend natürlichen Flusslaufes mit gut ausgeprägten Komplexen<br />

von Auenlebensräumen (u.a. Weichholzauenresten, feuchten Hochstau<strong>de</strong>nfluren<br />

<strong>und</strong> Wiesen). Die abflussverzögern<strong>de</strong> Wirkung <strong>de</strong>r Auenbereiche soll erhalten <strong>und</strong> Überschwemmungsbereiche<br />

nach Möglichkeit wie<strong>de</strong>r gewonnen wer<strong>de</strong>n.<br />

5.3.1.4 . Z In <strong>de</strong>n Vorranggebieten für Natur <strong>und</strong> Landschaft sind Maßnahmen vorzusehen, die die<br />

Entwicklung <strong>und</strong> Sicherung <strong>de</strong>s ökologischen Potenzials zum Ziel haben. In diesen Gebieten<br />

ist verstärkt auf die nachhaltige Sicherung <strong>de</strong>r ökologischen Funktionen hinzuwirken.<br />

Dazu gehören: Die Erhaltung einer artenreichen Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt <strong>und</strong> ihrer Lebensräume,<br />

die Verbesserung <strong>de</strong>s Klimas <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Frischluftzufuhr, die Reinhaltung <strong>de</strong>r<br />

Luft, die Erhaltung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nqualität, die Reinhaltung <strong>de</strong>r Gewässer <strong>und</strong> Sicherung <strong>de</strong>r<br />

hydrogeologischen Gegebenheiten. (LEP LSA 3.3.1.)<br />

26


5.3.2. Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

5.3.2.1. G Die Landwirtschaft soll in allen Lan<strong>de</strong>steilen als raumbe<strong>de</strong>utsamer <strong>und</strong> die Kulturlandschaft<br />

prägen<strong>de</strong>r Wirtschaftszweig erhalten <strong>und</strong> weiterentwickelt wer<strong>de</strong>n. Da<strong>bei</strong> soll eine<br />

flächengeb<strong>und</strong>ene, vielfältig strukturierte Landwirtschaft, die wirtschaftlich effektiv <strong>und</strong><br />

umweltschonend produziert <strong>und</strong> eine artgerechte Nutztierhaltung betreibt, in beson<strong>de</strong>rem<br />

Maße geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. (LEP LSA 4.8.1.)<br />

5.3.2.2. Z Vorranggebiete für Landwirtschaft sind aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfruchtbarkeit, <strong>de</strong>r Standortcharakteristik<br />

o<strong>de</strong>r Traditionen <strong>und</strong> Erfahrungen auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r Tierzucht <strong>und</strong> <strong>de</strong>s<br />

Ackerbaus sowie wegen <strong>de</strong>r Standortgunst für Son<strong>de</strong>rkulturen beson<strong>de</strong>rs für eine landwirtschaftliche<br />

Nutzung geeignet, so dass in ihnen die Landwirtschaft als Wirtschaftsfaktor,<br />

Nahrungsproduzent <strong>und</strong> Erhalter <strong>de</strong>r Kulturlandschaft die prioritäre Raumfunktion<br />

<strong>und</strong> -nutzung darstellt. (LEP LSA 3.3.2.)<br />

5.3.2.3. Z In <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Vorranggebiete für Landwirtschaft festgelegt:<br />

I. Mansfel<strong>de</strong>r Platte (MSH, SK)<br />

II. Querfurter Platte (SK, BLK)<br />

III. Gebiete um Reichardtswerben (BLK)<br />

IV. Gebiete um Teuchern (BLK)<br />

V. Gebiete um Bad Kösen (BLK)<br />

Weinanbau<br />

VI. Weinanbau um Höhnstedt/Langenbogen (SK)<br />

VII. Weinanbau <strong>bei</strong> Gröst (SK)<br />

VIII. Weinanbau <strong>bei</strong> Bran<strong>de</strong>ro<strong>de</strong> (SK)<br />

IX. Weinanbau <strong>bei</strong> Burgwerben (BLK)<br />

X. Weinanbau um Goseck (BLK)<br />

XI. Weinanbau <strong>bei</strong> Steigra (SK)<br />

XII. Weinanbau <strong>bei</strong> Karsdorf (BLK)<br />

XIII. Weinanbau Burgscheidungen (BLK)<br />

XIV. Weinanbau am Gleinaer Berge (BLK)<br />

XV. Weinanbau um Laucha (BLK)<br />

XVI. Weinanbau <strong>bei</strong> Zscheiplitz (BLK)<br />

XVII. Weinanbau westlich Freyburg (BLK)<br />

XVIII. Weinanbau nördlich Freyburg (BLK)<br />

XIX. Weinbauflächen an <strong>de</strong>r Neuenburg (BLK)<br />

XX. Weinanbau am E<strong>de</strong>lacker (BLK)<br />

XXI. Weinanbau <strong>bei</strong> Eulau (BLK)<br />

XXII. Weinanbau westlich Naumburg (BLK)<br />

XXIII. Weinanbau Saalhäuser (BLK)<br />

XXIV. Weinanbau <strong>bei</strong> Pforta (BLK)<br />

XXV. Weinanbau Salsitz (BLK)<br />

XXVI. Weinanbau Wetterzeube (BLK)<br />

XXVII. Weinanbau <strong>bei</strong> Kloster Posa (BLK)<br />

XXVIII. Weinanbau Keilberg - Blütengr<strong>und</strong> (BLK)<br />

XXIX. Weinanbau Vitzenburg (SK)<br />

XXX. Weinanbau Hal<strong>de</strong> Klobikau (SK)<br />

Son<strong>de</strong>rkulturen<br />

XXXI. Obstanbau Bornstedt (MSH)<br />

XXXII. Obstanbau Sittichenbach (MSH)<br />

XXXIII. Obstanbau Helfta (MSH)<br />

XXXIV. Obstanbau Neckendorf (MSH)<br />

XXXV. Obstanbau Wolfero<strong>de</strong> (MSH)<br />

XXXVI. Obstanbau Eisleben (MSH)<br />

XXXVII. Obstanbau Höllenberg - östliche <strong>und</strong> westliche Teilbereiche (MSH)<br />

XXXVIII. Obstanbau Aseleben (MSH)<br />

XXXIX. Obstanbau Heiligenthal (MSH)<br />

XL. Obstanbau westlich Höhnstedt (MSH)<br />

XLI. Obstanbau Seeburg/Lüttchendorf (MSH)<br />

XLII. Obstanbau Höhnstedt (SK)<br />

XLIII. Obstanbau Nauendorf (SK)<br />

27


XLIV. Obstanbau Gatterstedt (SK)<br />

XLV. Obstanbau um Querfurt (SK)<br />

XLVI. Obstanbau <strong>bei</strong> Kloster Posa (BLK)<br />

XLVII. Obst- <strong>und</strong> Hopfenanbau Beesenstedt (SK)<br />

XLVIII. Hopfenanbau Querfurt (SK)<br />

XLIX. Hopfenanbau Spora/Würchwitz (BLK)<br />

L. Hopfenanbau Sprossen (BLK)<br />

LI. Hopfenanbau Salsitz/Sautzschen (BLK)<br />

5.3.3. Vorranggebiete für Forstwirtschaft<br />

Vorranggebiete für Forstwirtschaft sind Waldgebiete, in <strong>de</strong>nen die Bewirtschaftung <strong>de</strong>s<br />

Wal<strong>de</strong>s von beson<strong>de</strong>rer Be<strong>de</strong>utung ist.<br />

5.3.3.1. Z Größere zusammenhängen<strong>de</strong> Waldgebiete wer<strong>de</strong>n als Vorranggebiete für Forstwirtschaft<br />

ausgewiesen. Für die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Vorranggebiete für Forstwirtschaft<br />

festgelegt<br />

I. Waldgebiete <strong>de</strong>s Harzes <strong>und</strong> <strong>de</strong>s Harzvorlan<strong>de</strong>s (MSH)<br />

II. Waldgebiete <strong>de</strong>s Hornburger Sattels (MSH)<br />

III. Waldgebiete <strong>de</strong>s Ziegelrodaer Forstes (MSH, SK, BLK)<br />

IV. Waldgebiete <strong>de</strong>r „Neuen Göhle“ (BLK)<br />

V. Waldgebiete <strong>de</strong>r „Alten Göhle“ (BLK)<br />

VI. Ausläufer <strong>de</strong>r „Finne“ (BLK)<br />

VII. Ausläufer <strong>de</strong>r „Schrecke“ (BLK)<br />

5.3.3.2. G Der Wald ist entsprechend seiner Zweckbestimmung ordnungsgemäß <strong>und</strong> nachhaltig zu<br />

bewirtschaften.<br />

5.3.4. Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

5.3.4.1. Z Vorranggebiete für <strong>de</strong>n Hochwasserschutz sind zur Erhaltung <strong>de</strong>r Flussnie<strong>de</strong>rungen für<br />

<strong>de</strong>n Hochwasserrückhalt <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Hochwasserabfluss sowie zur Vermeidung von<br />

nachteiligen Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Flächennutzung, die die Hochwasserentstehung begünstigen<br />

<strong>und</strong> beschleunigen, vorgesehen. Diese Gebiete sind zugleich in ihrer be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n<br />

Funktion für Natur <strong>und</strong> Landschaft <strong>und</strong> als Teil <strong>de</strong>s ökologischen Verb<strong>und</strong>systems<br />

zu erhalten. (LEP LSA 3.3.3.)<br />

5.3.4.2. Z Die festgelegten Vorranggebiete für Hochwasserschutz sind zum Schutz von Leben<br />

<strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit <strong>de</strong>r Bevölkerung von Neubebauung freizuhalten. (LEP LSA 3.3.3.)<br />

5.3.4.3. Z Im LEP LSA sind unter Punkt 3.3.3. Vorranggebiete für Hochwasserschutz folgen<strong>de</strong><br />

Gebiete festgelegt:<br />

- die Flächen zwischen <strong>de</strong>n Uferlinien <strong>de</strong>r Gewässer <strong>und</strong> Hochwasser<strong>de</strong>ichen o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>n Hochufern sowie die Ausuferungs- <strong>und</strong> Retentionsflächen <strong>de</strong>r Fließgewässer<br />

Aga, Böse Sieben, Eine, Fuhne, Geisel, Laucha, Querne, Rei<strong>de</strong>, Rippach, Rohne,<br />

Saale, Salza, Unstrut, Weida, Weiße Elster, Wethau, Wipper<br />

- die Flutungspol<strong>de</strong>r <strong>bei</strong> Schönwerda an <strong>de</strong>r Unstrut<br />

- die Stauflächen <strong>de</strong>r Hochwasserrückhaltebecken Gleinaer Gr<strong>und</strong>, Stöbnitz.<br />

5.3.4.4. Z In <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>, oben aufgeführte, festgelegte Vorranggebiete<br />

für Hochwasserschutz in <strong>de</strong>r zeichnerischen Darstellung präzisiert:<br />

I. Wipper (MSH)<br />

In diesem Gebiet ist die abflussverzögern<strong>de</strong> Wirkung insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Tal- <strong>und</strong> Auenbereiche<br />

zu erhalten, Überschwemmungsbereiche nach Möglichkeit wie<strong>de</strong>r zu gewinnen<br />

sowie <strong>de</strong>r Hochwasserabfluss zu regeln. Darüber hinaus sind naturschutzrechtlich<br />

wertvolle Bereiche zu erhalten sowie die Pflege <strong>und</strong> Entwicklung <strong>de</strong>r natürlichen Mittelgebirgsflusssysteme<br />

<strong>de</strong>r Wipper, ihrer Zuflüsse <strong>und</strong> <strong>de</strong>r damit einhergehen<strong>de</strong>n typischen<br />

Auen-, Schlucht- <strong>und</strong> Hangmischwäl<strong>de</strong>r voranzutreiben.<br />

II. Saale (MSH, SK, HAL, BLK)<br />

Erhalt bzw. wo erfor<strong>de</strong>rlich Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>s naturnahen Oberflächengewässersysteme<br />

sowie <strong>de</strong>r Nass- <strong>und</strong> Feuchtgebiete Die abflussverzögern<strong>de</strong> Wirkung von Auenwäl<strong>de</strong>rn<br />

sowie <strong>de</strong>r Tal- <strong>und</strong> Auenbereiche sind zu erhalten bzw. zu entwickeln, um so<br />

zu einem ausgeglichenen Wasserhaushalt <strong>bei</strong>zutragen. Überschwemmungsgebiete<br />

28


sollen erhalten o<strong>de</strong>r nach Möglichkeit wie<strong>de</strong>r gewonnen sowie <strong>de</strong>r Hochwasserabfluss<br />

geregelt wer<strong>de</strong>n. Gleichzeitig sind die Sicherung <strong>de</strong>r Vielzahl naturschutzrechtlich wertvoller<br />

Biotope, wie z.B. feuchte Hochstau<strong>de</strong>nfluren, Weich- <strong>und</strong> Hartholzauenwäl<strong>de</strong>r<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>r nachhaltiger Schutz von Lebensräumen für vom Aussterben bedrohte Tier- <strong>und</strong><br />

Pflanzenarten im Auenbereich sicher zu stellen.<br />

III. Weiße Elster (HAL, SK, BLK)<br />

Die abflussverzögern<strong>de</strong> Wirkung insbeson<strong>de</strong>re vorhan<strong>de</strong>ner Auenwäl<strong>de</strong>r <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Tal<strong>und</strong><br />

Auenbereiche sind zu erhalten <strong>und</strong> sollen so zu einem ausgeglichenen Wasserhaushalt<br />

<strong>bei</strong>tragen. Überschwemmungsgebiete sollen erhalten o<strong>de</strong>r nach Möglichkeit<br />

wie<strong>de</strong>r gewonnen sowie <strong>de</strong>r Hochwasserabfluss geregelt wer<strong>de</strong>n. Darüber hinaus sind<br />

die Sicherung <strong>de</strong>r Vielzahl naturschutzrechtlich wertvoller Biotope <strong>und</strong> <strong>de</strong>r nachhaltiger<br />

Schutz von Lebensräumen für vom Aussterben bedrohte Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten im<br />

Auenbereich <strong>und</strong> <strong>de</strong>n angrenzen<strong>de</strong>n Hangbereichen zu ermöglichen. Naturnahe Oberflächengewässersysteme,<br />

Nass- <strong>und</strong> Feuchtgebiete sollen erhalten <strong>und</strong>, wo erfor<strong>de</strong>rlich,<br />

in einen naturnahen Zustand gebracht wer<strong>de</strong>n.<br />

IV. Unstrut (SK, BLK)<br />

Sicherung bzw. Wie<strong>de</strong>rgewinnung <strong>de</strong>s Überschwemmungsgebietes, Erhalt <strong>de</strong>r sich an<br />

natürlichen Fließgewässern ansie<strong>de</strong>ln<strong>de</strong>n Lebensgemeinschaften mit entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Tier- <strong>und</strong> Pflanzenpopulationen sowie Regelung <strong>de</strong>s Hochwasserabflusses. Neben <strong>de</strong>r<br />

Sicherung naturschutzrechtlich wertvoller auetypischer Lebensräume für eine Vielzahl<br />

von Tier <strong>und</strong> Pflanzenarten, sind ebenfalls die unterschiedlichen Trockenrasengesellschaften<br />

mit ihren charakteristischen Vegetationen in <strong>de</strong>n Hangbereichen entlang <strong>de</strong>s<br />

Unstruttals zu sichern.<br />

Darüber hinaus wer<strong>de</strong>n die Festlegungen <strong>de</strong>s LEP LSA insbeson<strong>de</strong>re um folgen<strong>de</strong><br />

nicht wasserrechtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete erweitert<br />

- die Flächen zwischen <strong>de</strong>n Uferlinien <strong>de</strong>r Gewässer <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Hochwasser<strong>de</strong>ichen<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Hochufern sowie die Ausuferungs- <strong>und</strong> Retentionsflächen <strong>de</strong>r Fließgewässer<br />

V. Bach<br />

VI. Kabelske<br />

VII. Leiha<br />

VIII. Luppe<br />

IX. Weitzschkerbach sowie<br />

- die neue Trasse <strong>de</strong>r Laucha im Bereich <strong>de</strong>r Hochhal<strong>de</strong> Schkopau (in <strong>Planung</strong>)<br />

- die Stauflächen <strong>de</strong>r Hochwasserrückhaltebecken Volkstedt, Alberstedt, Querfurt (in<br />

<strong>Planung</strong>)<br />

5.3.5. Vorranggebiete für Wassergewinnung<br />

5.3.5.1. Z Vorranggebiete für Wassergewinnung sind Gebiete mit herausragen<strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung für<br />

die Sicherung <strong>de</strong>r öffentlichen Trinkwasserversorgung. <strong>Planung</strong>en <strong>und</strong> Maßnahmen,<br />

die mit diesem Ziel nicht vereinbar sind, sind unzulässig. (LEP LSA 3.3.4.)<br />

5.3.5.2. G Die Wasserversorgung ist so zu entwickeln, dass <strong>de</strong>r gegenwärtige Zustand <strong>und</strong> <strong>de</strong>r<br />

zukünftige Bedarf an Trinkwasser in <strong>de</strong>r gefor<strong>de</strong>rten Qualität <strong>und</strong> an Betriebswasser in<br />

allen Lan<strong>de</strong>steilen sichergestellt wird. (LEP LSA 4.11.1.)<br />

5.3.5.3. Z Im LEP LSA wer<strong>de</strong>n unter 3.3.4. folgen<strong>de</strong> Gebiete von überregionaler Be<strong>de</strong>utung in <strong>de</strong>r<br />

<strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> festgelegt:<br />

- Ziegelrodaer Plateau (LEP LSA 3.3.4. Nr. V)<br />

- Finneplateau (LEP LSA 3.3.4. Nr. VI)<br />

- Weißenfels/Stößen (LEP LSA 3.3.4. Nr. VII)<br />

5.3.5.4. Z In <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n Vorranggebieten für Wassergewinnung<br />

festgelegt:<br />

I. Gebiet <strong>de</strong>s Ziegelrodaer Plateaus (SK)<br />

II. Mücheln-Schortau (SK)<br />

III. Leuna- Daspig (SK)<br />

IV. Lützen (BLK)<br />

V. Weißenfels/ Stößen (BLK)<br />

29


VI.<br />

Gebiet <strong>de</strong>s Finneplateaus (BLK)<br />

5.3.6. Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

5.3.6.1. G Wegen <strong>de</strong>r Standortgeb<strong>und</strong>enheit von Rohstoffen wird mit <strong>de</strong>r Festlegung von Vorranggebieten<br />

für Rohstoffgewinnung <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>r vorsorgen<strong>de</strong>n Sicherung<br />

von erk<strong>und</strong>eten Rohstoffvorkommen sowie einer Gewinnung von Rohstoffen im Rahmen<br />

einer räumlich geordneten Gesamtentwicklung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s unter Beachtung wirtschaftlicher,<br />

ökologischer <strong>und</strong> sozialer Erfor<strong>de</strong>rnisse Rechnung getragen wer<strong>de</strong>n. (LEP<br />

LSA 3.3.5.)<br />

5.3.6.2. G Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung sind Gebiete mit erk<strong>und</strong>eten Rohstofflagerstätten,<br />

die bereits wirtschaftlich genutzt wer<strong>de</strong>n, die für eine wirtschaftliche Nutzung vorgesehen<br />

sind o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>nen das Rohstoffvorkommen wegen seiner wirtschaftlichen<br />

Be<strong>de</strong>utung geschützt wer<strong>de</strong>n soll. (LEP LSA 3.3.5.)<br />

5.3.6.3. Z In diesen Vorranggebieten stellt <strong>de</strong>r Abbau von Rohstoffen das überwiegen<strong>de</strong> öffentliche<br />

Interesse dar. Diese Bereiche sind von Nutzungen freizuhalten, die <strong>de</strong>n Abbau<br />

wesentlich erschweren o<strong>de</strong>r verhin<strong>de</strong>rn wür<strong>de</strong>n. (LEP LSA 3.3.5.)<br />

5.3.6.4. Z Als Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung sind im Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan LSA für die<br />

<strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> festgelegt :<br />

I. Braunkohlelagerstätte Profen (LEP LSA 3.3.5 Nr. V) (BLK)<br />

II. Braunkohlelagerstätte Amsdorf (LEP LSA 3.3.5 Nr. VI) (MSH)<br />

III. Kalksteinlagerstätte Karsdorf (LEP LSA 3.3.5 Nr. IX) (BLK, SK).<br />

5.3.6.5. Z Darüber hinaus wer<strong>de</strong>n zur Sicherung <strong>und</strong> Gewinnung qualitativ hochwertiger Rohstoffe<br />

folgen<strong>de</strong> regional be<strong>de</strong>utsame Lagerstätten oberflächennaher Baurohstoffe als Vorranggebiete<br />

für Rohstoffgewinnung in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> festgelegt:<br />

flächenhafte Ausweisung:<br />

IV. Hartgesteinlagerstätte Löbejün (SK)<br />

V. Kiessandlagerstätte Karsdorf-Steigra (BLK)<br />

VI. Kiessandlagerstätte Kayna-Starkenberg (BLK)<br />

VII. Kiessandlagerstätte Lösau (BLK)<br />

VIII. Kiessandlagerstätte Prießnitz (BLK)<br />

IX. Kiessandlagerstätte Zettweil (BLK)<br />

X. Kiessandlagerstätte Zorbau-Nellschütz (BLK)<br />

XI. Kalksteinlagerstätte Schraplau (SK)<br />

XII. Kiessandlagerstätte Landsberg (SK)<br />

XIII. Kiessandlagerstätte Merseburg B 91 Südfeld (SK)<br />

XIV. Kiessandlagerstätte Merseburg-Ost (SK)<br />

XV. Kiessandlagerstätte Schla<strong>de</strong>bach (SK)<br />

XVI. Kiessandlagerstätte Tollwitz (SK)<br />

XVII. Tonlagerstätte Roßbach (SK)<br />

XVIII. Tonlagerstätte Morl (Fuchsberg Süd)(SK)<br />

punktförmige Ausweisung:<br />

XIX. Hartgesteinlagerstätte Petersberg (SK)<br />

XX. Hartgesteinlagerstätte Schwerz- Spickendorf- Niemberg (SK)<br />

XXI. Kalksteinlagerstätte Bad Kösen (BLK)<br />

XXII. Kalksteinlagerstätte Farnstädt Kuhberg (SK)<br />

XXIII. Kalksteinlagerstätte Farnstädt Süd (Teilfläche) (SK)<br />

XXIV. Kiessandlagerstätte Teuchern-Gröben (BLK)<br />

XXV. Kiessandlagerstätte Wen<strong>de</strong>lstein (BLK)<br />

XXVI. Kiessandlagerstätte Ostrau-Mösthinsdorf (SK)<br />

XXVII. Kiessandlagerstätte Wallendorf (SK)<br />

XXVIII. Kaolinlagerstätte Stedten- Etzdorfer Feld (SK)<br />

XXIX. Ton- <strong>und</strong> Kiessandlagerstätte Grana (BLK)<br />

XXX. Werk <strong>und</strong> Dekosteinlagerstätte Obermöllern-Burkersroda (BLK)<br />

Darüber hinaus wird zur Sicherung <strong>und</strong> Gewinnung qualitativ hochwertiger Rohstoffe<br />

das Solfeld Holleben-Bad Lauchstädt-Teutschenthal (SK) als Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung<br />

unter <strong>de</strong>r Nummer XXXI. in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion festgelegt.<br />

5.3.6.6. G Bei <strong>de</strong>r Betriebsführung bergbaulicher Tätigkeiten sind im Bereich <strong>de</strong>r unter Punkt<br />

30


5.3.6.5. genannten Vorranggebiete Nr. III, V, XIX, XXI. die Belange von Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft sowie von Tourismus <strong>und</strong> Erholung in beson<strong>de</strong>rem Maße zu berücksichtigen.<br />

5.3.7. Vorranggebiete für militärische Nutzung<br />

Für die Funktionsfähigkeit <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>eswehr ist es notwendig, im Land Sachsen-Anhalt<br />

vorhan<strong>de</strong>ne Übungsplätze <strong>und</strong> militärische Anlagen zu nutzen. (LEP LSA 3.3.6.)<br />

5.3.7.1. G Im Rahmen ihrer militärischen Zweckbestimmung sind Übungsplätze so umweltverträglich<br />

wie möglich zu nutzen. Beeinträchtigungen <strong>de</strong>r Umwelt, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>s Naturhaushalts<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s, sind zu vermei<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r zumin<strong>de</strong>st zu minimieren<br />

bzw. dort, wo das nicht möglich ist, durch geeignete Maßnahmen zu kompensieren. Die<br />

Übungsplätze sollen unbescha<strong>de</strong>t ihrer jeweiligen Zweckbestimmung, insbeson<strong>de</strong>re<br />

unter Beachtung eines schonen<strong>de</strong>n Umgangs mit <strong>de</strong>n natürlichen Ressourcen, <strong>de</strong>r<br />

jeweiligen Fachziele <strong>de</strong>s Immissionsschutzes, <strong>de</strong>s Naturschutzes <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Landschaftspflege<br />

betrieben wer<strong>de</strong>n. (LEP LSA 3.3.6.2.)<br />

5.3.7.2. G Militärische Anlagen, von <strong>de</strong>nen stören<strong>de</strong> Wirkungen ausgehen können, sollen durch<br />

einen ausreichen<strong>de</strong>n Abstand von Wohngebieten <strong>und</strong> sonstigen schutzempfindlichen<br />

Nutzungen getrennt sein. Soweit dies nicht möglich ist, sind entsprechen<strong>de</strong> Schutzmaßnahmen<br />

zu treffen. (LEP LSA 3.3.6.1.)<br />

5.3.7.3. G Garnisonen <strong>und</strong> einzelnen Truppenunterkünfte einschließlich <strong>de</strong>r dazugehörigen Wohnungen<br />

sollen möglichst in Zentralen Orten errichtet wer<strong>de</strong>n. (LEP LSA 3.3.6.1.)<br />

5.3.7.4. Z Im LEP-LSA ist unter Pkt. 3.3.6. folgen<strong>de</strong> Gebiete festgelegt:<br />

I. Standortübungsplatz Zeitzer Forst (LEP LSA 3.3.6. Nr. IV) (BLK)<br />

5.3.7.5. Z Darüber hinaus wird folgen<strong>de</strong>s Gebiet als Vorranggebiet für eine militärische Nutzung<br />

festgelegt:<br />

II. Standortsübungsplatz Weißenfels (BLK)<br />

5.3.7.6. Z Bei Aufgabe einer militärischen Nutzung eines Gebietes ist durch eine ausreichen<strong>de</strong><br />

Altlastenentsorgung die Gr<strong>und</strong>lage für günstige Bedingungen zur zivilen Nutzung zu<br />

schaffen.<br />

5.4. Vorrangstandorte<br />

Z<br />

Z<br />

Mit <strong>de</strong>r Festlegung von Vorrangstandorten wer<strong>de</strong>n bestimmten Standorten Nutzungen<br />

mit Prioritätsanspruch zugewiesen. Diesen Funktionsbestimmungen liegt das Ziel<br />

zugr<strong>und</strong>e, aus <strong>de</strong>r Vielzahl räumlich relevanter Nutzungen eine Nutzung, die für die<br />

Region <strong>und</strong> darüber hinaus von gr<strong>und</strong>sätzlicher, entwicklungspolitischer Be<strong>de</strong>utung<br />

<strong>und</strong> für <strong>de</strong>n jeweiligen Raum charakteristisch ist o<strong>de</strong>r künftig entwickelt wer<strong>de</strong>n soll,<br />

beson<strong>de</strong>rs festzulegen <strong>und</strong> damit langfristig standörtlich zu sichern.<br />

Für die Ansiedlung von Industrieanlagen <strong>und</strong> für Verkehrsanlagen, die lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsam<br />

sind, wer<strong>de</strong>n Vorrangstandorte festgelegt. Die dafür benötigten Flächen sind näher<br />

zu konkretisieren <strong>und</strong> städtebaulich zu sichern <strong>und</strong> zu entwickeln (LEP LSA 3.4)<br />

Alle Zentralen Orte sind Schwerpunkte für die Entwicklung von Industrie <strong>und</strong> Gewerbe<br />

sowie für die infrastrukturelle Anbindung an an<strong>de</strong>re Räume (LEP LSA 3.4 )<br />

5.4.1. Vorrangstandorte für lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsame, großflächige Industrieanlagen<br />

5.4.1.1 Z Im Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan LSA sind für die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> folgen<strong>de</strong> Vorrangstandorte<br />

für lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsame, großflächige Industrieanlagen außerhalb <strong>de</strong>s Oberzentrums<br />

<strong>Halle</strong> festgelegt:<br />

- Braunsbedra/ Krumpa (LEP LSA 3.4.1 Nr. 4)<br />

- Eisleben (LEP LSA 3.4.1 Nr. 5)<br />

- Hettstedt (LEP LSA 3.4.1 Nr. 6)<br />

- Leuna (Leuna, Merseburg, Spergau) (LEP LSA 3.4.1 Nr. 7)<br />

- Schkopau (Knapendorf, Schkopau, Korbetha) (LEP LSA 3.4.1 Nr. 10)<br />

- Zeitz/ Tröglitz (LEP LSA 3.4.1 Nr. 14).<br />

31


5.4.2. Vorrangstandorte für lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsame Verkehrsanlagen<br />

5.4.2.1 Z Als Vorrangstandorte für lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsame Vorrangstandorte für lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsame<br />

Verkehrsanlagen wer<strong>de</strong>n festgelegt:<br />

die Errichtung von regionalen Güterverkehrszentren (Güterverkehrssubzentren) im<br />

Bereich von … <strong>Halle</strong>… (LEP LSA 3.4.2.1 Nr. 2.) sowie<br />

<strong>de</strong>r Ausbau <strong>de</strong>s Hafens in … <strong>Halle</strong>… (LEP LSA 3.4.2.1 Nr. 4.).<br />

5.4.2.2 Z Mit <strong>de</strong>n regionalen Güterverkehrszentren soll mittel- <strong>und</strong> langfristig ein alle Teilräume<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s erschließen<strong>de</strong>s Angebot an Standorten für die konzentrierte Ansiedlung<br />

von Transportgewerbebetrieben <strong>und</strong> Logistikeinrichtungen sowie für KLV-Anlagen geschaffen<br />

wer<strong>de</strong>n, die mit <strong>de</strong>m GVZ Mag<strong>de</strong>burg verb<strong>und</strong>en sind. Die Verknüpfungsmöglichkeiten<br />

mit am Standort vorhan<strong>de</strong>nen Häfen sind zu nutzen.<br />

Vorrangig sollen für die regionalen Güterverkehrszentren zur Standortsicherung <strong>und</strong> –<br />

optimierung räumliche <strong>und</strong> flächenmäßige Standortkonkretisierungen in <strong>de</strong>r Flächennutzungsplanung<br />

erfolgen <strong>und</strong> Standortentwicklungskonzepte aufgestellt wer<strong>de</strong>n. (LEP<br />

LSA 3.4.2.3 )<br />

5.4.2.3 Z An <strong>de</strong>n Vorrangstandorten für Binnenhäfen sollen ausreichend Flächen <strong>und</strong> Einrichtungen<br />

gesichert <strong>und</strong> entwickelt wer<strong>de</strong>n, die eine zunehmen<strong>de</strong> Transportverlagerung von<br />

Straße <strong>und</strong> Schiene auf das Binnenschiff ermöglichen. Hierzu soll auch <strong>de</strong>r öffentliche<br />

Zugang zu <strong>de</strong>n genannten Häfen gewährleistet wer<strong>de</strong>n. (LEP LSA 3.4.2.4)<br />

5.5. Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte<br />

Z<br />

Mit <strong>de</strong>r Festlegung von regional be<strong>de</strong>utsamen Standorten wer<strong>de</strong>n bestimmten Standorten<br />

Nutzungen mit Prioritätsanspruch zugewiesen. Diesen Funktionsbestimmungen<br />

liegt das Ziel zugr<strong>und</strong>e, aus <strong>de</strong>r Vielzahl räumlich relevanter Nutzungen eine Nutzung,<br />

die für die Region von gr<strong>und</strong>sätzlicher, entwicklungspolitischer Be<strong>de</strong>utung <strong>und</strong> für <strong>de</strong>n<br />

jeweiligen Raum charakteristisch ist o<strong>de</strong>r künftig entwickelt wer<strong>de</strong>n soll, beson<strong>de</strong>rs<br />

festzulegen <strong>und</strong> damit langfristig standörtlich zu sichern.<br />

Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für festgelegte Nutzungen sind von entgegenstehen<strong>de</strong>n<br />

raumbe<strong>de</strong>utsamen Nutzungen freizuhalten <strong>und</strong> durch interkommunale Kooperation<br />

zu entwickeln.<br />

5.5.1. Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe<br />

5.5.1.1. G <strong>Planung</strong>en zur Ab<strong>de</strong>ckung <strong>de</strong>s örtlichen gewerblichen Bedarfs entsprechen gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

<strong>de</strong>n Zielen <strong>de</strong>r Raumordnung.<br />

5.5.1.2. Z Industrie- <strong>und</strong> Gewerbeansiedlungen, die auf Gr<strong>und</strong> ihrer Größenordnung entsprechend<br />

<strong>de</strong>r zentralörtlichen Glie<strong>de</strong>rung über <strong>de</strong>n örtlichen Bereich hinausreichen, wer<strong>de</strong>n<br />

im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan als regionalbe<strong>de</strong>utsame Standorte festgelegt.<br />

5.5.1.3. Z Für die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Industrie<br />

<strong>und</strong> Gewerbe außerhalb <strong>de</strong>s Oberzentrums <strong>Halle</strong> <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Mittelzentren mit bzw.<br />

ohne Teilfunktion eines Oberzentrums festgelegt, wo<strong>bei</strong> sich <strong>de</strong>r größere Teil <strong>de</strong>r<br />

Standorte auch außerhalb von Gr<strong>und</strong>zentren befin<strong>de</strong>t:<br />

1. „Industriegebiet <strong>Halle</strong>/Saalkreis an <strong>de</strong>r A14“ (HAL,SK)<br />

2. Industriestandort Beuna (SK)<br />

3. Industriestandort Webau (BLK)<br />

4. Industriestandort Amsdorf (MSH)<br />

5. Industrie- <strong>und</strong> Gewerbestandort <strong>Halle</strong>-Trotha/Sennewitz (HAL,SK)<br />

6. Industrie- <strong>und</strong> Gewerbestandort <strong>Halle</strong>-Queis (HAL,SK)<br />

7. Industrie- <strong>und</strong> Gewerbestandort Landsberg (SK)<br />

8. Industrie- <strong>und</strong> Gewerbestandort Sachsen-Anhalt Süd (Osterfeld, Unterkaka,<br />

Pretzsch) (BLK)<br />

9. Industrie- <strong>und</strong> Gewerbestandort Zorbau (BLK)<br />

10. Industrie- <strong>und</strong> Gewerbestandort Karsdorf (BLK)<br />

11. Industrie- <strong>und</strong> Gewerbestandort Helbra „H<strong>und</strong>ertacker“ (MSH)<br />

12. Industrie- <strong>und</strong> Gewerbestandort „Hei<strong>de</strong>gr<strong>und</strong> – Süd“ (BLK)<br />

13. Industrie- <strong>und</strong> Gewerbestandort Braunsbedra (SK)<br />

32


14. Gewerbestandort Schkopau/Kabelsketal (SK)<br />

15. Gewerbestandort Landsberg (Sietzsch) (SK)<br />

16. Gewerbestandort Schkopau (Raßnitz/Lochau) (SK)<br />

17. Gewerbestandort Queis/Dölbau (HAL,SK)<br />

18. Gewerbestandort Tagewerben/Reichhardtswerben (BLK)<br />

19. Gewerbepark Peißen/ Braschwitz/ <strong>Halle</strong> (HAL, SK).<br />

5.5.2. Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Verkehrsanlagen<br />

5.5.2.1. Z Verkehrsanlagen, die in ihrer Größenordnung weit über <strong>de</strong>n örtlichen Bedarf hinausreichen,<br />

wer<strong>de</strong>n im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan als regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für<br />

Verkehrsanlagen ausgewiesen. Diese sind zu sichern <strong>und</strong> zu entwickeln.<br />

5.5.2.2. Z Als regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Verkehrsanlagen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion<br />

<strong>Halle</strong> <strong>de</strong>r<br />

1. Verkehrslan<strong>de</strong>platz Oppin (SK) <strong>und</strong><br />

2. <strong>de</strong>r Son<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong>platz Laucha (BLK)<br />

zur Absicherung <strong>de</strong>s Bedarfs <strong>de</strong>r allgemeinen Luftfahrt <strong>und</strong> damit als Teil <strong>de</strong>r Daseinsvorsorge<br />

festgelegt. Diese Lan<strong>de</strong>plätze sind an <strong>de</strong>n künftigen Bedarf anzupassen <strong>und</strong><br />

zu entwickeln.<br />

5.5.2.3. Z Die folgen<strong>de</strong>n Son<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong>plätze <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> wer<strong>de</strong>n als regional be<strong>de</strong>utsame<br />

Standorte für Verkehrsanlagen festgelegt:<br />

3. Son<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong>platz für Ultraleichtflugzeuge Bad Bibra (BLK)<br />

4. Son<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong>platz Zeitz-Sprossen (BLK)<br />

5. Son<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong>platz Oberrißdorf (MSH)<br />

6. Son<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong>platz Merseburg (SK).<br />

Sie sind von regionaler Be<strong>de</strong>utung <strong>und</strong> sind entsprechend ihrer Funktion zu erhalten<br />

<strong>und</strong> <strong>bei</strong> Bedarf auszubauen.<br />

5.5.2.4. G Eine Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Bevölkerung in <strong>de</strong>n angrenzen<strong>de</strong>n Siedlungen ist zu vermei<strong>de</strong>n.<br />

5.5.3. Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Ver- <strong>und</strong> Entsorgung<br />

5.5.3.1 Z Folgen<strong>de</strong> Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsanlagen <strong>de</strong>cken aufgr<strong>und</strong> ihrer Größenordnung bzw.<br />

ihrer Einzigartigkeit einen Einzugsbereich in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion ab, <strong>de</strong>r weit über <strong>de</strong>n<br />

örtlichen Bedarf hinausreicht. Sie wer<strong>de</strong>n daher als regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für<br />

Ver- <strong>und</strong> Entsorgung ausgewiesen:<br />

Wasserversorgung:<br />

1. Wasserwerke Naumburg (BLK)<br />

2. Wasserwerk Leuna- Daspig (SK)<br />

3. Wasserwerk Mücheln (SK)<br />

4. Wasserwerk Schalkendorf (Braunsbedra, OT Schortau) (SK)<br />

5. Wasserwerk <strong>Halle</strong>- Beesen (HAL)<br />

6. Wasserwerk Wischroda (BLK)<br />

7. Wasserwerk Leißling im Verb<strong>und</strong> mit <strong>de</strong>m Wasserwerk „Markwerbener Wiesen“<br />

(BLK)<br />

Abwasserbehandlungsanlagen:<br />

8. <strong>Halle</strong>-Nord (HAL)<br />

9. Salzmün<strong>de</strong> (OT Pfützthal) (SK)<br />

10. Hettstedt (MSH)<br />

11. Seeburg (OT Rollsdorf) (MSH)<br />

12. Schkopau (Dow Olefinverb<strong>und</strong> GmbH) (SK)<br />

13. Leuna (Infra Leuna GmbH) (SK)<br />

14. Weißenfels (BLK)<br />

15. Göbitz (<strong>bei</strong> Zeitz) (BLK)<br />

16. Abwasserbehandlungsanlage Industriepark Zeitz<br />

33


17. Naumburg (BLK)<br />

18. Laucha (BLK)<br />

19. Freyburg (BLK)<br />

20. Karsdorf (BLK)<br />

21. Bad Dürrenberg (SK)<br />

22. Eisleben (MSH)<br />

Deponien:<br />

23. Nißma (BLK)<br />

24. Profen Nord (BLK)<br />

Abfallbehandlungsanlagen:<br />

25. Kompostierwerk Weißenfels (BLK)<br />

26. Umla<strong>de</strong>- <strong>und</strong> Behandlungsanlage Stedten (MSH)<br />

27 Kreislauf- <strong>und</strong> Ressourcenpark Döllnitz (SK)<br />

Abfallverbrennungsanlagen:<br />

28. Thermische Restabfallbehandlungs- <strong>und</strong> Energieverwertungsanlage Leuna<br />

(SK)<br />

29. Thermische Abfallverwertungsanlage im Gewerbegebiet Zorbau- Süd (BLK)<br />

30. Drehrohrofen <strong>de</strong>r Dow-Olefinverb<strong>und</strong> GmbH (SK)<br />

Energieerzeugungsanlagen/Umspannwerke:<br />

31. Kraftwerk Schkopau (E.ON) (SK)<br />

32. Spitzenstromerzeugungsanlage Großkayna (SK)<br />

33. Gas- <strong>und</strong> Dampfanlage zur Versorgung <strong>de</strong>r Raffinerie 2000 (SK)<br />

34. Gas- <strong>und</strong> Dampfanlage Leuna (ILK GmbH) (SK)<br />

35. Gas- <strong>und</strong> Dampfanlage Leuna (envia Therm GmbH) (SK)<br />

36. Industriekraftwerk Wählitz (BLK)<br />

37. Kraftwerke Deuben <strong>und</strong> Mumsdorf (MIBRAG mbH) (BLK)<br />

38. Neubau eines Kraftwerkes am Standort Profen (BLK)<br />

39. Umspannwerk Dehlitz a. B. (SK)<br />

40. Umspannwerk Klostermansfeld (MSH)<br />

41. Umspannwerk Reinsdorf (BLK)<br />

42. Umspannwerk Zeitz (BLK)<br />

5.5.4. Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />

In allen Lan<strong>de</strong>steilen soll <strong>de</strong>m zunehmen<strong>de</strong>n Bedürfnis aller Bevölkerungsgruppen<br />

nach Erholung, aktiver Freizeitgestaltung <strong>und</strong> Sport durch <strong>de</strong>n Auf- <strong>und</strong> Ausbau entsprechen<strong>de</strong>r<br />

Einrichtungen entsprochen wer<strong>de</strong>n. Durch die Einrichtung gut erreichbarer,<br />

vielseitig nutzbarer <strong>und</strong> umweltverträglicher Sportstätten <strong>und</strong> Freizeitanlagen soll in<br />

allen Teilräumen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s ein breites <strong>und</strong> vielfältiges Sportangebot entwickelt <strong>und</strong><br />

gesichert wer<strong>de</strong>n. (LEP LSA 4.18.9.)<br />

Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für großflächige Freizeitanlagen sind Standorte, die<br />

sich im unmittelbaren Einzugsbereich <strong>de</strong>r Vorbehaltsgebiete für Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />

befin<strong>de</strong>n bzw. aufgr<strong>und</strong> ihrer Lage <strong>de</strong>m ständig steigen<strong>de</strong>n Bedarf an attraktiven<br />

Sport- <strong>und</strong> Freizeitangeboten in stadtnahen Erholungsgebieten Rechnung tragen.<br />

5.5.4.1. Z Neben <strong>de</strong>n Zentralen Orten <strong>de</strong>r oberen <strong>und</strong> mittleren Stufe wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion<br />

<strong>Halle</strong> als regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für großflächige Freizeitanlagen festgelegt:<br />

im Landkreis Mansfeld-Südharz:<br />

- Seeburg – Süßer See<br />

- Röblingen am See<br />

Im Saalekreis:<br />

- Teutschenthal<br />

- Salzmün<strong>de</strong><br />

34


- Petersberg<br />

- Mücheln-Stöbnitz, Geiseltalsee<br />

- Braunsbedra/Frankleben, Geiseltalsee<br />

- Großkaynaer See<br />

- Hasse Roßbach<br />

im Burgenlandkreis:<br />

- Pirkau-Mondsee<br />

- Eckartsberga<br />

- Gieckau<br />

5.5.4.2. G Die räumliche Verteilung touristischer Einrichtungen in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion ist zu<br />

verbessern sowie die Anbindung an regional be<strong>de</strong>utsame Verkehrswege <strong>de</strong>n Öffentlichen<br />

Personennahverkehr sowie das Radwegenetz anzustreben.<br />

5.5.4.3. Z Großflächige Freizeitanlagen sollen mit <strong>de</strong>n gebietsspezifischen Tourismuspotenzialen<br />

vernetzt wer<strong>de</strong>n, um so zur touristischen Erschließung von Teilregionen <strong>bei</strong>zutragen.<br />

5.5.5. Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Militärische Anlagen<br />

Für die Funktionsfähigkeit <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>eswehr ist es notwendig, im Land Sachsen-Anhalt<br />

vorhan<strong>de</strong>ne Übungsplätze <strong>und</strong> militärische Anlagen zu nutzen. (LEP LSA 3.3.6.)<br />

5.5.5.1. G Garnisonen <strong>und</strong> einzelne Truppenunterkünfte einschließlich <strong>de</strong>r dazugehörigen Wohnungen<br />

sollen möglichst in Zentralen Orten errichtet wer<strong>de</strong>n. (LEP LSA 3.3.6.1.)<br />

5.5.5.2. Z Für die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> wird folgen<strong>de</strong>r regional be<strong>de</strong>utsamer Standort für militärische<br />

Anlagen festgelegt:<br />

- Weißenfels.<br />

5.5.6. Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Soziale <strong>und</strong> Wissenschaftliche Infrastruktur<br />

5.5.6.1. G Im <strong>Planung</strong>sraum soll eine <strong>de</strong>n bevölkerungsstrukturellen Erfor<strong>de</strong>rnissen entsprechen<strong>de</strong><br />

hochwertige soziale Versorgung gesichert wer<strong>de</strong>n. Die Einrichtungen <strong>de</strong>r sozialen<br />

Infrastruktur sollen möglichst wohnortnah vorgehalten wer<strong>de</strong>n, wo<strong>bei</strong> eine Orientierung<br />

an <strong>de</strong>n Ausstattungskriterien <strong>de</strong>r Zentralen Orte erfolgen soll.<br />

5.5.6.2. G Vorhan<strong>de</strong>ne Einrichtungen sollen, soweit sie bedarfsgerecht sind, gesichert <strong>und</strong> weiterentwickelt<br />

wer<strong>de</strong>n. Der Bedarf wird durch die Fachplanungen nachgewiesen.<br />

5.5.6.3. G Auf soziale Einrichtungen im <strong>Planung</strong>sraum sollen insbeson<strong>de</strong>re die überregional be<strong>de</strong>utsamen<br />

Einrichtungen für soziale Infrastruktur<br />

Universitätsklinikum <strong>Halle</strong><br />

Berufsgenossenschaftliche Unfallkliniken Bergmannstrost <strong>Halle</strong><br />

beför<strong>de</strong>rnd wirken. Das Zusammenwirken von ambulanten <strong>und</strong> stationären sozialen<br />

Einrichtungen soll gewährleistet wer<strong>de</strong>n.<br />

5.5.6.4. G Es sollen die Rahmenbedingungen für ein vielfältiges <strong>und</strong> hochwertiges Angebot sowie<br />

eine langfristige Entwicklung von Bildung <strong>und</strong> Wissenschaft geschaffen wer<strong>de</strong>n, um<br />

nachhaltig das Innovationspotenzial für die gesellschaftliche Entwicklung zu sichern.<br />

(LEP LSA 4.16.1.)<br />

5.5.6.5. G Im Lan<strong>de</strong> <strong>und</strong> in <strong>de</strong>r Region verwurzelte bewahrenswerte Traditionen in Bildung <strong>und</strong><br />

Wissenschaft sollen im Rahmen <strong>de</strong>r Möglichkeiten <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Kommunen<br />

erhalten, gepflegt <strong>und</strong> zukunftsorientiert weiterentwickelt wer<strong>de</strong>n. (LEP LSA 4.16.3.)<br />

5.5.6.6. G Es ist ein <strong>de</strong>r Gesamtentwicklung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s angemessenes Netz aka<strong>de</strong>mischer Bildungs-<br />

<strong>und</strong> Forschungseinrichtungen in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> zu erhalten <strong>und</strong> weiter<br />

zu entwickeln (LEP LSA 4.16.2.)<br />

5.5.6.7. G Die Universität sowie die Hoch- <strong>und</strong> Fachschuleinrichtungen sollen einen wirksamen<br />

Beitrag leisten, um die Attraktivität <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> zu erhöhen <strong>und</strong> Entwicklungsimpulse<br />

zu geben.<br />

5.5.6.8. Z Neben <strong>de</strong>m für die <strong>Planung</strong>sregion <strong>und</strong> darüber hinaus wirken<strong>de</strong>n Oberzentrum <strong>Halle</strong>,<br />

insbeson<strong>de</strong>re mit <strong>de</strong>n Einrichtungen<br />

Martin-Luther-Universität <strong>Halle</strong>-Wittenberg<br />

Deutsche Nationalaka<strong>de</strong>mie Leopoldina<br />

Institut für Wirtschaftsforschung <strong>Halle</strong><br />

35


Hochschule für Kunst <strong>und</strong> Design Burg Giebichenstein<br />

Evangelische Hochschule für Kirchenmusik<br />

Berufsbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Schulen <strong>de</strong>r Stadt <strong>Halle</strong> <strong>und</strong> <strong>de</strong>s Saalekreises<br />

Mittel<strong>de</strong>utsches Multimediazentrum<br />

Technologiepark weinberg campus<br />

wer<strong>de</strong>n als regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für soziale <strong>und</strong> wissenschaftliche Infrastruktur<br />

festgelegt:<br />

Mittelzentrum Lutherstadt Eisleben:<br />

Berufsbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Schule <strong>de</strong>s Landkreises Mansfeld-Südharz<br />

Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums Merseburg:<br />

Fachhochschule Merseburg<br />

Berufsbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Schule <strong>de</strong>s Landkreises Saalekreis<br />

Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums Naumburg:<br />

B<strong>und</strong>eswehrfachschule<br />

B<strong>und</strong>essprachenamt<br />

Berufsbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Schulen <strong>de</strong>s Landkreises Burgenlandkreis/ in freier Trägerschaft<br />

Mittelzentrum Weißenfels:<br />

Berufsbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Schule <strong>de</strong>s Landkreises Burgenlandkreis<br />

Mittelzentrum Zeitz:<br />

Berufsbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Schule <strong>de</strong>s Landkreises Burgenlandkreis.<br />

5.5.6.9. G In allen Lan<strong>de</strong>steilen soll nach Maßgabe <strong>de</strong>r Rechtsgr<strong>und</strong>lagen zur Schulentwicklungsplanung<br />

ein ausgewogenes Angebot allgemeiner <strong>und</strong> beruflicher Bildung, Weiter- <strong>und</strong><br />

Fortbildung erhalten bzw. geschaffen wer<strong>de</strong>n. (LEP LSA 4.16.2.)<br />

5.5.6.10. G Je<strong>de</strong>s Mittelzentrum soll Standort für min<strong>de</strong>stens ein Gymnasium <strong>und</strong> min<strong>de</strong>stens eine<br />

Sek<strong>und</strong>arschule sein, wo<strong>bei</strong> traditionelle Schulstandorte beson<strong>de</strong>rs zu berücksichtigen<br />

<strong>und</strong> weitestgehend zu erhalten sind.<br />

5.5.6.11. Z Folgen<strong>de</strong> Gymnasialstandorte in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> wer<strong>de</strong>n als regional be<strong>de</strong>utsame<br />

Standorte für soziale <strong>und</strong> wissenschaftliche Infrastruktur festgelegt 2 :<br />

Stadt <strong>Halle</strong><br />

Burgenlandkreis:<br />

Droyßig<br />

Laucha<br />

Naumburg<br />

Schulpforta<br />

Zeitz<br />

Hohenmölsen<br />

Großkorbetha<br />

Weißenfels.<br />

Landkreis Mansfeld – Südharz:<br />

Lutherstadt Eisleben<br />

Benndorf 3<br />

Hettstedt<br />

Landkreis Saalekreis:<br />

Merseburg<br />

Querfurt<br />

Landsberg<br />

Wettin<br />

5.5.7. Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Kultur <strong>und</strong> Denkmalpflege<br />

5.5.7.1. G Die Rahmenbedingungen zur Entwicklung von kulturellen Angeboten sind traditionsbewusst<br />

<strong>und</strong> zukunftsoffen zu gestalten. Es gilt da<strong>bei</strong>, das reiche Kulturerbe zu pflegen,<br />

2 Die Ausweisung <strong>de</strong>r Gymnasialstandorte erfolgt im rechtlichen Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Schulentwicklungsplanung <strong>de</strong>r kommunalen Gebietskörperschaften.<br />

3 Der Standort Benndorf wird als Ergänzung <strong>de</strong>r gymnasialen Ausbildung <strong>de</strong>s Mittelzentrums Lutherstadt Eisleben angesehen.<br />

36


vielfältige <strong>und</strong> qualitativ hochwertige Kulturangebote zu för<strong>de</strong>rn <strong>und</strong> künstlerische Innovationen<br />

als Beiträge zur Entwicklung <strong>de</strong>r Gesellschaft zu ermöglichen. (LEP LSA<br />

4.17.1)<br />

5.5.7.2. Z Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Kultur <strong>und</strong> Denkmalpflege wer<strong>de</strong>n zur Sicherung<br />

<strong>und</strong> Erhaltung von baulichen <strong>und</strong> landschaftlichen Kulturgütern festgelegt. In <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion<br />

als Teil <strong>de</strong>s Kernlan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Geschichte han<strong>de</strong>lt es sich vorrangig<br />

um Standorte mit Bau<strong>de</strong>nkmälern von herausragen<strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung sowie um Städte<br />

<strong>und</strong> Gemein<strong>de</strong>n, die aufgr<strong>und</strong> ihrer Kulturgüter <strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r ihrer geschichtlichen Entwicklung<br />

eine Bereicherung <strong>de</strong>r Kulturlandschaft darstellen.<br />

5.5.7.3. Z Als regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Kultur <strong>und</strong> Denkmalpflege wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion<br />

<strong>Halle</strong> festgelegt:<br />

- Orte <strong>und</strong> Objekte <strong>de</strong>r „Straße <strong>de</strong>r Romanik“ (MSH, SK, HAL; BLK)<br />

- Orte <strong>und</strong> Objekte <strong>de</strong>r „Straße <strong>de</strong>r Braunkohle“ (HAL, SK, BLK)<br />

- Orte <strong>und</strong> Objekte <strong>de</strong>r „Weinstraße Saale- Unstrut“ (BLK, MSH, SK)<br />

- Orte <strong>und</strong> Objekte <strong>de</strong>r „Gartenträume“ (HAL,MSH,SK, BLK)<br />

- Orte <strong>und</strong> Objekte <strong>de</strong>r „Himmelswege“ (SK, BLK)<br />

- Stadt <strong>Halle</strong> mit ihrem historischen Altstadtkern, einschließlich Franckesche Stiftungen<br />

(HAL)<br />

- Hal<strong>de</strong>nlandschaft <strong>de</strong>s Mansfel<strong>de</strong>r Kupferschieferbergbaus einschließlich <strong>de</strong>r Mansfel<strong>de</strong>r<br />

Bergwerksbahn, <strong>de</strong>s Maschinen<strong>de</strong>nkmales, <strong>de</strong>m Mansfeld-Museum <strong>und</strong> <strong>de</strong>n<br />

Standorten <strong>de</strong>r Verhüttung (MSH)<br />

- Gesamtanlage <strong>de</strong>s Schlosses Mansfeld <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Altstadt von Mansfeld- Lutherstadt<br />

(MSH)<br />

- Schloss Oberwie<strong>de</strong>rstedt als Geburtsort von Novalis sowie als internationale Forschungsstätte<br />

<strong>de</strong>r Frühromantik (MSH)<br />

- Burganlage <strong>und</strong> Stadtkern <strong>de</strong>r Stadt Wettin (SK)<br />

- Historisches Zentrum mit Kuranlage, Gradierwerk, Borlachturm, Salinegelän<strong>de</strong> <strong>und</strong><br />

Schinkelkirche Bad Dürrenberg (SK)<br />

- Stadt Weißenfels mit historischer Altstadt <strong>und</strong> Schloss Neu-Augustusburg (BLK)<br />

- Stadt Lützen mit Gustav-Adolf-Ge<strong>de</strong>nkstätte <strong>und</strong> historischer Innenstadt (BLK)<br />

- Geschichtslandschaft Napoleonische Befreiungskriege Großgörschen <strong>und</strong> Umland<br />

(BLK)<br />

- Dorfanlage Dehlitz mit Gutshof, Herrenhaus, Kirche <strong>und</strong> Landschaftspark nebst<br />

mittelalterlichen Wallanlagen <strong>de</strong>r Umgebung (Wüstung Treben) (BLK)<br />

5.5.8. Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Kur- <strong>und</strong> Erholungsnutzung<br />

5.5.8.1. G Durch <strong>de</strong>n Auf- <strong>und</strong> Ausbau eines medizinisch leistungsfähigen <strong>und</strong> hinsichtlich <strong>de</strong>s<br />

Bau- <strong>und</strong> Ausstattungsstandards wettbewerbsfähigen Angebotes soll <strong>de</strong>r Entwicklung<br />

<strong>de</strong>s Kurwesens <strong>und</strong> <strong>de</strong>s Ges<strong>und</strong>heitstourismus in <strong>de</strong>n Kur- <strong>und</strong> Erholungsorten auf <strong>de</strong>r<br />

Gr<strong>und</strong>lage einer Heilbä<strong>de</strong>rkonzeption <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt verstärkt Rechnung<br />

getragen wer<strong>de</strong>n. (LEP LSA 4.18.5.)<br />

5.5.8.2. Z Aufgr<strong>und</strong> seiner natürlichen Gegebenheiten, <strong>de</strong>r Solegewinnung, zweckentsprechen<strong>de</strong>r<br />

Einrichtungen sowie einem artgemäßen Ortscharakter für Kuren, zur Heilung, Lin<strong>de</strong>rung<br />

o<strong>de</strong>r Vorbeugung menschlicher Erkrankungen wird das Heilbad Bad Kösen als<br />

regional be<strong>de</strong>utsamer Standort für Kur- <strong>und</strong> Erholungsnutzung festgelegt.<br />

5.5.8.3. Z Darüber hinaus wer<strong>de</strong>n bedingt durch ihre natürlichen Gegebenheiten, klimatischen<br />

<strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r landschaftlichen Beson<strong>de</strong>rheiten als regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Kur<strong>und</strong><br />

Erholungsnutzung festgelegt:<br />

Bad Bibra (BLK)<br />

Bad Dürrenberg (SK)<br />

Freyburg/U. (BLK)<br />

Kloschwitz (SK)<br />

Seeburg (MSH)<br />

Stangero<strong>de</strong> (MSH).<br />

37


5.6. Bergbau <strong>und</strong> Rohstoffgewinnung<br />

5.6.1. Gebiete zur Sanierung <strong>und</strong> Entwicklung von Raumfunktionen<br />

Gemäß § 8 <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>splanungsgesetzes sind für die Gebiete, in <strong>de</strong>nen Braunkohleaufschluss-<br />

o<strong>de</strong>r Abschlussverfahren durchgeführt wer<strong>de</strong>n sollen, <strong>Regionale</strong> Teilgebietsentwicklungspläne<br />

(TEP) aufzustellen. Diese TEP enthalten die Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze<br />

<strong>de</strong>r Raumordnung, die <strong>de</strong>r Entwicklung, Ordnung <strong>und</strong> Sicherung <strong>de</strong>r nachhaltigen<br />

Raumentwicklung für <strong>de</strong>n Aufschluss, die Sanierung <strong>und</strong> Rekultivierung in <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n<br />

<strong>Planung</strong>sregionen zugr<strong>und</strong>e zu legen sind.<br />

Neben <strong>de</strong>n Geltungsbereichen <strong>de</strong>r TEP wer<strong>de</strong>n als Gebiete zur Sanierung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

von Raumfunktionen weitere durch bergbauliche o<strong>de</strong>r militärische Nutzung ausgeräumte<br />

bzw. in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigte Landschaften festgelegt.<br />

5.6.1.1. Z Für die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Gebiete zur Sanierung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

von Raumfunktionen festgelegt:<br />

Sanierungsgebiete <strong>de</strong>s aktiven Bergbaus:<br />

- <strong>Planung</strong>sraum <strong>de</strong>s Braunkohletagebaus Amsdorf (MSH, SK)<br />

- <strong>Planung</strong>sraum <strong>de</strong>s Braunkohletagebaus Profen (BLK)<br />

Sanierungsgebiete <strong>de</strong>s Altbergbaus:<br />

- <strong>Planung</strong>sraum <strong>de</strong>r Bergbaufolgelandschaft Geiseltal (SK, BLK)<br />

- <strong>Planung</strong>sraum <strong>de</strong>r Bergbaufolgelandschaft Merseburg-Ost (SK)<br />

5.6.1.2. Z Für die räumlichen Geltungsbereiche <strong>de</strong>r TEP Amsdorf, Geiseltal, Merseburg-Ost <strong>und</strong><br />

Profen gelten die dort festgelegten Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze <strong>de</strong>r Raumordnung fort.<br />

Nach Inkrafttreten <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes sind die in <strong>de</strong>n TEP festgelegten<br />

raumordnerischen Erfor<strong>de</strong>rnisse erneut zu prüfen <strong>und</strong> ggf. fortzuschreiben.<br />

5.6.1.3. Z Für folgen<strong>de</strong>, neben <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n TEP festgelegten Gebieten ist durch gezielte Maßnahmen<br />

das ökologische Gleichgewicht wie<strong>de</strong>r herzustellen bzw. zu stabilisieren sowie allgemein<br />

erfor<strong>de</strong>rliche Maßnahmen zur Sanierung dieser durch bergbauliche Tätigkeit<br />

beeinflussten Gebiete voranzutreiben:<br />

Mansfel<strong>de</strong>r Kupferschieferbergbaugebiet (MSH)<br />

Sanierung <strong>de</strong>r Altlasten sowie Entwicklung <strong>und</strong> Erhaltung <strong>de</strong>r gewachsenen Kulturlandschaften.<br />

Gebiet „Wie<strong>de</strong>rentstehen<strong>de</strong>r Salziger See“ (MSH)<br />

Erfassung, Analysierung <strong>und</strong> Beseitigung <strong>de</strong>r Gefahrenpotenziale für die öffentliche Sicherheit<br />

zur dauerhaften Nachnutzung, Prognosen <strong>und</strong> Kontrollen <strong>de</strong>s Wasserwie<strong>de</strong>ranstieges<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>r daraus resultieren<strong>de</strong>n Gefahrenabwehrmaßnahmen sowie Entwicklung<br />

<strong>und</strong> Erhaltung <strong>de</strong>r gewachsenen Kulturlandschaften.<br />

Gebiet in <strong>Halle</strong> Südost- Lochau (HAL)<br />

Erfassung, Analysierung <strong>und</strong> Beseitigung <strong>de</strong>r Gefahrenpotenziale für die öffentliche Sicherheit<br />

zur dauerhaften Nachnutzung <strong>de</strong>r ehemaligen Bergbauflächen sowie Entwicklung<br />

<strong>und</strong> Erhaltung <strong>de</strong>r gewachsenen Kulturlandschaften.<br />

Gebiet um Rehmsdorf, Spora (BLK)<br />

Erfassung, Analysierung <strong>und</strong> Beseitigung <strong>de</strong>r Gefahrenpotenziale für die öffentliche Sicherheit<br />

zur dauerhaften Nachnutzung <strong>de</strong>r ehemaligen Bergbauflächen, Sanierung <strong>und</strong><br />

Gestaltung <strong>de</strong>r Endböschungssysteme <strong>de</strong>r Restlöcher unter Gewährleistung <strong>de</strong>r Standsicherheit,<br />

teilweise Sanierung <strong>und</strong> Versatz offener Strecken <strong>de</strong>s Braunkohlentiefbaues<br />

sowie Entwicklung <strong>und</strong> Erhaltung <strong>de</strong>r gewachsenen Kulturlandschaften.<br />

Gebiet um Waldau (BLK)<br />

Sanierung <strong>und</strong> Gestaltung <strong>de</strong>r Endböschungssysteme <strong>de</strong>r Restlöcher unter Gewährleistung<br />

<strong>de</strong>r Standsicherheit sowie <strong>de</strong>r Altlasten <strong>und</strong> Ablagerungen einschließlich <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Gefährdungsuntersuchungen, Prognosen <strong>und</strong> Kontrollen <strong>de</strong>s Wasserwie<strong>de</strong>ranstieges<br />

<strong>und</strong> Entwicklung <strong>und</strong> Erhaltung <strong>de</strong>r gewachsenen Kulturlandschaften.<br />

38


5.6.2. Unterirdische Gasspeicher<br />

5.6.2.1. Z Folgen<strong>de</strong> von Gas genutzte unterirdische Kavernen im Salzgestein sowie die ehemaligen<br />

Gaslagerstätten stellen in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion regional be<strong>de</strong>utsame Gebiete zur unterirdischen<br />

behälterlosen Speicherung dar <strong>und</strong> sind von entgegenstehen<strong>de</strong>n, raumbeanspruchen<strong>de</strong>n<br />

<strong>und</strong> raumbeeinflussen<strong>de</strong>n Nutzungen freizuhalten:<br />

1. Teutschenthal / Bad Lauchstädt (SK)<br />

2. Burggraf / Bernsdorf (BLK).<br />

5.7. Vorbehaltsgebiete<br />

Z<br />

Vorbehaltsgebiete ergänzen die Vorranggebiete um noch nicht endgültig abgewogene<br />

Zielsetzungen. (LEP LSA 3.5.)<br />

Bei <strong>de</strong>r Abwägung konkurrieren<strong>de</strong>r Nutzungen ist <strong>de</strong>r festgelegten Vorbehaltsfunktion ein<br />

beson<strong>de</strong>res Gewicht <strong>bei</strong>zumessen. Wer<strong>de</strong>n im Rahmen von Bauleitplanungen <strong>und</strong><br />

Fachplanungen Abwägungen zwischen Nutzungskonflikten durchgeführt, muss <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sträger<br />

ver<strong>de</strong>utlichen, dass er <strong>de</strong>m festgelegten Vorbehalt einen beson<strong>de</strong>ren Stellenwert<br />

<strong>bei</strong>gemessen hat. Damit wird über das Ergebnis <strong>de</strong>r Abwägung aber keine präjudizieren<strong>de</strong><br />

Aussage getroffen. (LEP LSA 3.5.)<br />

5.7.1. Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft<br />

5.7.1.1. Z In <strong>de</strong>n ausgewiesenen Vorbehaltsgebieten für die Landwirtschaft ist <strong>de</strong>n Belangen <strong>de</strong>r<br />

Landwirtschaft als wesentlicher Wirtschaftsfaktor, Nahrungsproduzent <strong>und</strong> Erhalter <strong>de</strong>r<br />

Kulturlandschaft <strong>bei</strong> <strong>de</strong>r Abwägung mit entgegenstehen<strong>de</strong>n Belangen ein erhöhtes Gewicht<br />

<strong>bei</strong>zumessen. (LEP 3.5.1.)<br />

5.7.1.2. Z Als Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft sind im LEP LSA für die <strong>Planung</strong>sregion<br />

<strong>Halle</strong> festgelegt:<br />

- Gebiet zwischen <strong>Halle</strong> <strong>und</strong> Bitterfeld (LEP LSA 3.5.1. Nr. 3)<br />

- östliches <strong>und</strong> südliches Harzvorland (LEP LSA 3.5.1. Nr. 7)<br />

- Teile <strong>de</strong>r Querfurter Platte (LEP LSA 3.5.1. Nr. 9)<br />

- Gebiet um Weißenfels (LEP LSA 3.5.1. Nr. 10)<br />

- Gebiet um Zeitz (LEP LSA 3.5.1. Nr. 11)<br />

- Gebiete im Bereich <strong>de</strong>s Saale-Unstrut-Tales einschließlich Weinbau (LEP LSA 3.5.1.<br />

Nr. 12)<br />

5.7.1.3. Z Entsprechend <strong>de</strong>n im LEP LSA festgelegten Vorbehaltsgebieten wer<strong>de</strong>n neben <strong>de</strong>n bereits<br />

festgeschriebenen Vorranggebieten für Landwirtschaft, weitere Vorbehaltsgebiete<br />

für Landwirtschaft für die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> präzisiert <strong>und</strong> festgelegt:<br />

1. Gebiete <strong>de</strong>s Mansfel<strong>de</strong>r Berglan<strong>de</strong>s (MSH)<br />

2. Gebiete um San<strong>de</strong>rsleben (MSH)<br />

3. Gebiete <strong>de</strong>s östlichen Harzvorlan<strong>de</strong>s (SK, MSH)<br />

4. Gebiete <strong>de</strong>s Hornburger Sattels (MSH)<br />

5. Gebiete nördlichen von <strong>Halle</strong> (SK)<br />

6. Gebiete <strong>de</strong>r Querfurter Platte (BLK, SK)<br />

7. Gebiete <strong>de</strong>r Lützen-Hohenmölsener Platte einschließlich <strong>de</strong>r Gemüseanbauflächen<br />

um Bad Dürrenberg (BLK, SK)<br />

8. Gebiete <strong>de</strong>s Helme-Unstrut-Schichtstufenlan<strong>de</strong>s (BLK)<br />

9. Gebiet südlich Herrengosserstedt <strong>und</strong> Eckartsberga (BLK)<br />

10. Gebiet <strong>de</strong>r Molauer Platte (BLK)<br />

5.7.1.4. G In Gebieten, in <strong>de</strong>nen die Landwirtschaft aufgr<strong>und</strong> spezifischer Standortfaktoren beson<strong>de</strong>re<br />

Funktionen für <strong>de</strong>n Naturhaushalt <strong>und</strong> die Landschaftspflege, die Erholung <strong>und</strong> die<br />

Gestaltung <strong>de</strong>s ländlichen Raumes besitzt o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>nen die Landwirtschaft eine be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong><br />

Rolle zur Pflege <strong>und</strong> Erhaltung <strong>de</strong>r Kulturlandschaft einnimmt, sind diese Funktionen<br />

<strong>bei</strong> allen raumbeanspruchen<strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>en <strong>und</strong> Maßnahmen zu berücksichtigen<br />

bzw. langfristig zu sichern.<br />

39


5.7.2. Vorbehaltsgebiete für Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />

5.7.2.1. G Der Tourismus soll als Wirtschaftszweig in Sachsen-Anhalt gestärkt <strong>und</strong> weiter ausgebaut<br />

wer<strong>de</strong>n. Damit soll insbeson<strong>de</strong>re eine Stärkung <strong>de</strong>r mittelständischen Wirtschaft<br />

erreicht wer<strong>de</strong>n. Wesentliche Be<strong>de</strong>utung wird da<strong>bei</strong> <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>s Prinzips <strong>de</strong>r<br />

Barrierefreiheit zukommen. (LEP LSA 4.18.1.)<br />

Schwerpunkte für <strong>de</strong>n Erholungstourismus sind <strong>de</strong>r Harz, das Harzvorland <strong>und</strong> das<br />

Saale-Unstrut-Triasland. Einer in beson<strong>de</strong>rem Maße naturbetonten <strong>und</strong> naturverträglichen<br />

Erholung dienen die Naturparke. (LEP LSA 4.18.2.)<br />

5.7.2.2. G Als Vorbehaltsgebiete für Tourismus <strong>und</strong> Erholung wer<strong>de</strong>n Gebiete ausgewiesen, die<br />

aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r naturräumlichen <strong>und</strong> landschaftlichen Potenziale, <strong>de</strong>r Entwicklung<br />

<strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Bestan<strong>de</strong>s an touristischen Einrichtungen für <strong>de</strong>n Tourismus <strong>und</strong> die Erholung<br />

beson<strong>de</strong>rs geeignet sind.<br />

Tourismus <strong>und</strong> Erholung sollen in diesen Gebieten verstärkt weiterentwickelt wer<strong>de</strong>n.<br />

Da<strong>bei</strong> ist auf die Umwelt- <strong>und</strong> Sozialverträglichkeit von Vorhaben in diesen Räumen zu<br />

achten. (LEP LSA 3.5.2.)<br />

5.7.2.3. Z In <strong>de</strong>n ausgewiesenen Vorbehaltsgebieten für Tourismus <strong>und</strong> Erholung ist <strong>de</strong>n Belangen<br />

<strong>de</strong>s Tourismus <strong>bei</strong> <strong>de</strong>r Abwägung mit entgegenstehen<strong>de</strong>n Belangen ein beson<strong>de</strong>res<br />

Gewicht <strong>bei</strong>zumessen. (LEP LSA 3.5.2.)<br />

5.7.2.4. Z Im Einzelnen sind im LEP LSA für die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> folgen<strong>de</strong> Gebiete festgelegt:<br />

- Harz (außer Vorranggebiete Natur <strong>und</strong> Landschaft sowie Wassergewinnung) (Nr.1)<br />

- Wein- <strong>und</strong> Burgenregion Saale-Unstrut-Tal (Nr. 3)<br />

- Geiseltal (Nr. 8)<br />

- Süßer See (Nr. 10.)<br />

5.7.2.5. Z Aufbauend auf <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> wichtigen Markensäulen <strong>de</strong>s Tourismus<br />

„Straße <strong>de</strong>r Romanik“; „Gartenträume“, „Himmelswege“ sowie „Blaues Band“ wer<strong>de</strong>n<br />

diese Gebiete wie folgt präzisiert <strong>und</strong> weitere Vorbehaltsgebiete festgelegt:<br />

1. Gebiet <strong>de</strong>s Harzvorlan<strong>de</strong>s (MSH)<br />

2. Gebiet <strong>de</strong>r Mansfel<strong>de</strong>r Seenlandschaft (MSH, SK)<br />

3. Gebiet <strong>de</strong>s Saaletales nördlich <strong>Halle</strong> (SK, HAL)<br />

4. Gebiet <strong>de</strong>s Stadtwal<strong>de</strong>s „Dölauer Hei<strong>de</strong>“ (HAL, SK)<br />

5. Saaletal im Stadtgebiet <strong>Halle</strong> (HAL)<br />

6. Gebiet <strong>de</strong>s Dieskauer Parks <strong>und</strong> <strong>de</strong>s Osendorfer Sees (HAL, SK)<br />

7. Wallendorfer See (SK)<br />

8. Geiseltal (SK)<br />

9. Kayna-Süd (SK)<br />

10. Hasse-Roßbach (SK)<br />

11. Teilbereiche <strong>de</strong>s Naturparks „Saale-Unstrut-Triasland“ (BLK)<br />

12. Gebiet um Bad Bibra <strong>und</strong> Nebra (BLK)<br />

13. Wethautal einschließlich Nautschketal (BLK)<br />

14. Droyßiger- Zeitzer Forst (BLK)<br />

15. Kuhndorftal (BLK)<br />

16. Pirkau Mondsee <strong>bei</strong> Hohenmölsen (BLK)<br />

5.7.3. Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems<br />

5.7.3.1. G Um eine Isolation von Biotopen o<strong>de</strong>r ganzen Ökosystemen zu vermei<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n im<br />

Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems<br />

festgelegt. Sie umfassen großräumige, naturraumtypische, reich mit naturnahen<br />

Elementen ausgestattete Landschaften sowie Verb<strong>und</strong>achsen zum Schutz naturnaher<br />

Landschaftsbestandteile <strong>und</strong> Kulturlandschaften mit ihren charakteristischen Lebensgemeinschaften.<br />

Zum ökologischen Verb<strong>und</strong>system gehören in <strong>de</strong>r Regel auch die Vorranggebiete für<br />

Hochwasserschutz <strong>und</strong> teilweise die Vorranggebiete für Wassergewinnung. (LEP LSA<br />

3.5.3)<br />

40


5.7.3.2. Z In Vorbehaltsgebieten für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems ist <strong>de</strong>n Belangen<br />

von Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege sowie einer naturnahen Waldbewirtschaftung<br />

<strong>bei</strong> <strong>de</strong>r Abwägung mit entgegenstehen<strong>de</strong>n Belangen ein erhöhtes Gewicht<br />

<strong>bei</strong>zumessen. (LEP LSA 3.5.3.)<br />

5.7.3.3. Z Im Einzelnen sind im Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan LSA für die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> folgen<strong>de</strong><br />

Gebiete festgelegt:<br />

- Harz (LEP LSA 3.5.3. Nr. 12)<br />

- Saaletal <strong>bei</strong> Könnern (LEP LSA 3.5.3. Nr. 13)<br />

- Allstedter Forst / Bischoffero<strong>de</strong>r Forst (LEP LSA 3.5.3. Nr. 14)<br />

- Ziegelrodaer Forst (LEP LSA 3.5.3. Nr. 15)<br />

- Ausläufer Hohe Schrecke <strong>und</strong> Finne (LEP LSA 3.5.3. Nr. 16)<br />

- Neue Göhle <strong>und</strong> Alte Göhle (LEP LSA 3.5.3. Nr. 17)<br />

- Wethautal (LEP LSA 3.5.3. Nr. 18)<br />

- Elster-Luppe-Aue (LEP LSA 3.5.3. Nr. 19)<br />

5.7.3.4. Z Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems ergänzen die<br />

Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft <strong>und</strong> wur<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>n im LEP LSA festgelegten<br />

Vorbehaltsgebieten für die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> entwickelt. Folgen<strong>de</strong> Vorbehaltsgebiete<br />

für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems wer<strong>de</strong>n festgelegt:<br />

1. Ausläufer <strong>de</strong>s Harzes (MSH)<br />

2. Gebiete <strong>de</strong>s Süßen <strong>und</strong> Salzigen Sees einschließlich Laweke- <strong>und</strong> Salzatal (MSH,<br />

SK)<br />

3. Amsdorf (MSH, SK)<br />

4. Tongrube <strong>bei</strong> Wansleben (SK)<br />

5. Saaletal <strong>und</strong> Nebentäler (SK, MSH, HAL, BLK)<br />

6. Fuhneaue (SK)<br />

7. Porphyrkuppenlandschaft <strong>bei</strong> Landsberg (SK )<br />

8. Gebiet <strong>de</strong>s Petersberges (SK)<br />

9. Westliche Teilbereiche <strong>de</strong>r Dölauer Hei<strong>de</strong> (HAL)<br />

10. Mötzlicher Teiche (HAL)<br />

11. Gebiet <strong>de</strong>s Hufeisensees (HAL)<br />

12. Osendorfer See (HAL)<br />

13. Auengebiet an Elster <strong>und</strong> Luppe (HAL, SK)<br />

14. Untere Geiselnie<strong>de</strong>rung (SK)<br />

15. Geiseltal (SK)<br />

16. Allstedter Forst <strong>und</strong> Weitzschkerbachtal (SK)<br />

17. Gebiet <strong>de</strong>s Ziegelrodaer Forsts (SK)<br />

18. Rippachtal (BLK)<br />

19. Aga-Elster-Tal einschließlich Kuhndorftal (BLK)<br />

20. Maibachtal, Hochkippe Pirkau, Vollert Nord (BLK)<br />

21. Wethautal einschließlich Nautschketal (BLK)<br />

22. Teilgebiete <strong>de</strong>s Unstrut-Triaslan<strong>de</strong>s (BLK)<br />

5.7.3.5. G In die Entwicklung <strong>de</strong>s regionalen Biotopverb<strong>und</strong>systems sind auch linienförmige Landschaftselemente<br />

<strong>de</strong>r Agrarlandschaft sowie die Auen <strong>und</strong> Einzugsgebiete kleinerer<br />

Fließgewässer einschließlich entsprechen<strong>de</strong>r Gewässerschonstreifen einzubeziehen.<br />

5.7.4. Vorbehaltsgebiete für Wassergewinnung<br />

5.7.4.1. Z Vorbehaltsgebiete für Wassergewinnung wer<strong>de</strong>n festgelegt, um die öffentliche Wasserversorgung<br />

langfristig sichern zu können. In diesen Gebieten ist <strong>bei</strong> Abwägung mit konkurrieren<strong>de</strong>n<br />

Nutzungen <strong>de</strong>m Vorbehalt Wassergewinnung ein beson<strong>de</strong>res Gewicht<br />

<strong>bei</strong>zumessen. (LEP LSA 3.5.4.)<br />

5.7.4.2. Z Als Vorbehaltsgebiete für Wassergewinnung sind im Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan LSA für die<br />

<strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> festgelegt:<br />

- Querfurter Platte (LEP LSA 3.5.4. Nr. 4)<br />

- Hasselbachgebiet / Hassenhausen (LEP LSA 3.5.4. Nr. 6)<br />

5.7.4.3. Z Daraus wer<strong>de</strong>n zur qualitativen <strong>und</strong> quantitativen Sicherung von erk<strong>und</strong>eten Wasservorkommen<br />

<strong>und</strong> damit zur langfristigen Wasserversorgung für Bevölkerung, Industrie <strong>und</strong><br />

Gewerbe folgen<strong>de</strong> Vorbehaltsgebiete für Wassergewinnung in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion präzi-<br />

41


siert, zeichnerisch dargestellt <strong>und</strong> es wer<strong>de</strong>n weitere festgelegt:<br />

1. Gebiet um Querfurt (SK)<br />

2. Gebiet <strong>de</strong>s Hasselbach südlich Freyburg (BLK)<br />

3. Gebiet südlich Kayna (BLK)<br />

5.7.4.4. G Die Festlegung <strong>de</strong>r Vorbehaltsgebiete für Wassergewinnung erfolgt unter <strong>de</strong>m Aspekt<br />

<strong>de</strong>r Sicherung <strong>de</strong>r erk<strong>und</strong>eten Wasserressourcen für die Zukunft. Sie sind in ihrer Funktion<br />

zu erhalten bzw. qualitativ auszubauen. Maßnahmen <strong>und</strong> <strong>Planung</strong>en, die negative<br />

Auswirkungen auf die Wasserqualität sowie das Wasserdargebot nach sich ziehen, sind<br />

zu vermei<strong>de</strong>n bzw. auf ein Minimum zu begrenzen. Insbeson<strong>de</strong>re sollen durch die Einhaltung<br />

<strong>de</strong>r fachlichen Gr<strong>und</strong>sätze für die Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft in <strong>de</strong>r Praxis negative<br />

Folgen vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

5.7.5. Vorbehaltsgebiete für Wie<strong>de</strong>rbewaldung<br />

5.7.5.1. Z Zur Erhöhung <strong>de</strong>s Waldanteiles <strong>und</strong> im Interesse ausgewogener Anteile von Wald, offenem<br />

Gelän<strong>de</strong> <strong>und</strong> Bebauung in einer harmonischen Kulturlandschaft wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion<br />

Vorbehaltsgebiete für Wie<strong>de</strong>rbewaldung festgelegt. Aufforstungen wer<strong>de</strong>n<br />

da<strong>bei</strong> insbeson<strong>de</strong>re auf landwirtschaftlichen Grenzertragsbö<strong>de</strong>n, zur Renaturierung von<br />

Bergbaufolgelandschaften <strong>und</strong> zur Schutzwaldbegründung vorgesehen. Sie sollen naturnah,<br />

standort- <strong>und</strong> funktionsgerecht erfolgen.<br />

Im Einzelnen wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Vorbehaltsgebiete für Wie<strong>de</strong>rbewaldung festgelegt:<br />

im Landkreis Mansfeld-Südharz:<br />

1. Aufforstung am Mahnberg<br />

2. Aufforstung San<strong>de</strong>rslebener Höhe (zwei Teilflächen)<br />

3. Aufforstung im Kupferschieferbergbaugebiet <strong>de</strong>r Mansfel<strong>de</strong>r Mul<strong>de</strong> (sechs Teilflächen)<br />

4. Aufforstung im Gebiet Bornstedter Holz<br />

5. Aufforstung zwischen Rothenschirmbach <strong>und</strong> Er<strong>de</strong>born (zwei Teilflächen)<br />

6. Aufforstung in <strong>de</strong>r Bergbaufolgelandschaft Amsdorf<br />

7. Aufforstung Süßer See<br />

8. Aufforstung Rautenberg<br />

in <strong>de</strong>r Stadt <strong>Halle</strong>:<br />

9. Aufforstung Goldberg<br />

10. Aufforstung Altbergbaugebiet <strong>Halle</strong>-Ost<br />

im Saalekreis:<br />

11. Aufforstung Rothenburg<br />

12. Aufforstung <strong>bei</strong> Löbejün<br />

13. Aufforstung Petersberg<br />

14. Aufforstung westlich Merseburg-Rotthügel<br />

15. Aufforstung Geiseltal<br />

16. Aufforstung Kümmelberg<br />

17. Aufforstung im Kalksteinabbaugebiet Schraplau (drei Teilflächen)<br />

18. Aufforstung Hochhal<strong>de</strong> Leuna<br />

Im Burgenlandkreis:<br />

19. Aufforstung Lossa<br />

20. Aufforstung Zeisdorf<br />

21. Aufforstung Saubach<br />

22. Aufforstung Klosterholz (zwei Teilflächen)<br />

23. Aufforstung Zementwerk Karsdorf<br />

24. Aufforstung Roßbach (zwei Teilflächen)<br />

25. Aufforstung zwischen Großjena <strong>und</strong> Goseck (zwei Teilflächen)<br />

26. Aufforstung südlich Neidschütz<br />

27. Aufforstung südlich Mertendorf<br />

28. Aufforstung südwestlich Pauscha<br />

29. Aufforstung südlich Kayna (vier Teilflächen)<br />

42


30. Aufforstung Rehmsdorf <strong>und</strong> Langendorf<br />

31. Aufforstung entlang <strong>de</strong>r Elster<br />

32. Aufforstung Bergbaufolgelandschaft Profen<br />

33. Aufforstung Kößlitz- Wie<strong>de</strong>bach<br />

34. Aufforstung Weickelsdorf (zwei Teilflächen)<br />

5.7.5.2. G Die Schaffung von Wald in waldfreier, offener Landschaft zum Schutz <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns vor<br />

Erosion o<strong>de</strong>r Austrocknung in Anbindung an vorhan<strong>de</strong>ne Gräben, Wege, Feldgehölze,<br />

Hecken <strong>und</strong> Windschutzstreifen ist im beson<strong>de</strong>ren Maße zu unterstützen. Sukzessionale<br />

Prozesse sowie kleinere naturschutzrechtlich wertvolle Bereiche in <strong>de</strong>n Vorbehaltsgebieten<br />

sind zu belassen.<br />

5.7.6. Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />

5.7.6.1. Z Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung sind Gebiete mit Rohstoffvorkommen, die<br />

rohstoffgeologisch <strong>und</strong> rohstoffwirtschaftlich noch nicht abschließend untersucht sind.<br />

Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung sollen in erster Linie <strong>de</strong>r langfristigen Sicherung<br />

von Rohstoffvorkommen dienen. Nutzungen in diesen Gebieten sollen das Vorhan<strong>de</strong>nsein<br />

einer Rohstofflagerstätte <strong>und</strong> die künftige Möglichkeit einer Gewinnung <strong>de</strong>s<br />

Rohstoffs berücksichtigen.<br />

5.7.6.2. Z Mineralische Rohstoffe sind standortgeb<strong>und</strong>en, nicht vermehrbar <strong>und</strong> erneuerbar. Folgen<strong>de</strong><br />

oberflächennahe Baurohstoffe (Kiese, San<strong>de</strong>, regional be<strong>de</strong>utsame Hartgesteine,<br />

Tone) wer<strong>de</strong>n raumordnerisch für die vorsorgliche Absicherung <strong>de</strong>s regionalen<br />

Bedarfs <strong>de</strong>r Industrie mit qualitativ hochwertigen Rohstoffen als Vorbehaltsgebiete für<br />

Rohstoffgewinnung festgelegt:<br />

flächenhafte Ausweisung:<br />

1. Hartgesteinlagerstätte Niemberg-Brachstedt-Oppin (SK)<br />

2. Kalksteinlagerstätte Karsdorf-Albersroda-Gleina-Steigra (SK, BLK)<br />

3. Kalksteinlagerstätte Gröst- Galgenberg (SK)<br />

4. Kiessandlagerstätte Schwerzau (BLK)<br />

5. Kiessandlagerstätte Wen<strong>de</strong>lstein (BLK)<br />

6. Kiessandlagerstätte Nemsdorf (SK)<br />

7. Kaolinlagerstätte Spergau-Wengelsdorf (SK)<br />

8. Tonlagerstätte Zeitz-Theißen (BLK)<br />

punktförmige Ausweisung:<br />

9. Kalksteinlagerstätte Naumburg / Boblas (BLK)<br />

10. Kalksteinlagerstätte Farnstädt Süd (Teilfläche) (SK)<br />

11. Kiessandlagerstätte Domsen (BLK)<br />

12. Kiessandlagerstätte Memleben-Wiehe (BLK)<br />

13. Kiessandlagerstätte Molau (BLK)<br />

14. Kiessandlagerstätte Plötz (SK)<br />

15. Ton- <strong>und</strong> Kiessandlagerstätte Grana (BLK)<br />

16. Tonlagerstätte Profen-Süd (BLK)<br />

5.7.6.3. G Zu <strong>de</strong>n Vorbehaltsgebieten für Rohstoffgewinnung können auch <strong>de</strong>rzeit nicht genutzte<br />

regional be<strong>de</strong>utsame Rohstofflagerstätten gehören, die aber für eine künftige wirtschaftliche<br />

Nutzung in Frage kommen.<br />

5.8. Gebiete für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

In <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> wer<strong>de</strong>n Vorranggebiete für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

verb<strong>und</strong>en mit <strong>de</strong>r Wirkung von Eignungsgebieten <strong>und</strong> Eignungsgebiete für die Nutzung<br />

<strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie festgelegt.<br />

5.8.1 Gr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong> Ziele für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

5.8.1.1. G Für eine angemessene Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie sollen geeignete Gebiete für die Er-<br />

43


ichtung raumbe<strong>de</strong>utsamer Windkraftanlagen raumordnerisch gesichert wer<strong>de</strong>n. Da<strong>bei</strong><br />

ist eine Konzentration in „kleineren“ Windparks einer Vielzahl von Einzelstandorten<br />

vorzuziehen. Konflikte mit <strong>de</strong>n Belangen <strong>de</strong>s Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutzes sowie mit<br />

an<strong>de</strong>ren Raumnutzungen sollen vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Bei <strong>de</strong>r Abwägung sind das Landschaftsbild<br />

<strong>und</strong> die Erholungsfunktion <strong>de</strong>r Landschaft beson<strong>de</strong>rs zu berücksichtigen.<br />

(LEP LSA 4.10.2.)<br />

5.8.1.2. Z Eignungsgebiete für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie dienen <strong>de</strong>r planvollen Konzentration<br />

von Windkraftanlagen. (LEP LSA 3.5a)<br />

5.8.1.3. Z Windkraftanlagen sind in <strong>de</strong>r Regel raumbe<strong>de</strong>utsame Anlagen. (LEP LSA 3.5a)<br />

5.8.1.4. Z Für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie sind geeignete Gebiete für die Errichtung von Windkraftanlagen<br />

raumordnerisch zu sichern. Dazu sind in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplänen<br />

Eignungsgebiete für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie festzulegen. (LEP LSA 3.5a)<br />

5.8.1.5. Z Bei <strong>de</strong>r Festlegung von Eignungsgebieten für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie ist insbeson<strong>de</strong>re<br />

die Wirkung von Windkraftanlagen auf<br />

1. das Ortsbild, die Stadtsilhouette, großräumige Sichtachsen <strong>und</strong> das Landschaftsbild,<br />

2. Siedlungen <strong>und</strong> weitere kommunale <strong>Planung</strong>sabsichten,<br />

3. Kulturgüter <strong>und</strong> sonstige Sachgüter,<br />

4. räumliche Wirtschafts-, Tourismus- <strong>und</strong> Erholungsfunktionen sowie<br />

5. <strong>de</strong>n Naturhaushalt <strong>und</strong> naturräumliche Gegebenheiten<br />

in die Abwägung einzubeziehen. (LEP LSA 3.5 a)<br />

5.8.1.6 Z Die Abwägung muss alle einzubeziehen<strong>de</strong>n Belange in hinreichen<strong>de</strong>m Umfang enthalten.<br />

(LEP LSA 3.5 a)<br />

5.8.1.7. Z Die Beachtung dieser raumordnerischen Kriterien <strong>de</strong>r Zielfestlegungen ist in <strong>de</strong>r Begründung<br />

nachzuweisen. (LEP LSA 3.5a)<br />

5.8.1.8. Z Bei <strong>de</strong>r Festlegung von Eignungsgebieten für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie sind vorhan<strong>de</strong>ne<br />

Konversionsflächen <strong>und</strong> Industriebrachen vorrangig zu prüfen. (LEP LSA<br />

3.5a)<br />

5.8.1.9. G Im Interesse einer nachhaltigen Nutzung von vorhan<strong>de</strong>nen <strong>und</strong> neu festzulegen<strong>de</strong>n<br />

Eignungsgebieten für die Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie sind auch nachfolgen<strong>de</strong> Gesichtspunkte<br />

zu prüfen:<br />

1. das Ersetzen o<strong>de</strong>r Erneuern bisheriger Windkraftanlagen mit <strong>de</strong>m Ziel einer Leistungskraftsteigerung<br />

(<strong>Rep</strong>owering),<br />

2. alternativer Energiemix,<br />

3. Flächen für Forschungszwecke <strong>und</strong><br />

4. Nachnutzung o<strong>de</strong>r sonstige Nutzungen (LEP LSA 3.5a)<br />

5.8.1.10. Z Im Hinblick auf eine nachhaltige Nachnutzung <strong>de</strong>r Eignungsgebiete können zur Renaturierung<br />

o<strong>de</strong>r Rekultivierung <strong>de</strong>r Flächen Maßnahmen festgelegt wer<strong>de</strong>n. (LEP LSA<br />

3.5a)<br />

5.8.1.11. Z Raumbe<strong>de</strong>utsame Win<strong>de</strong>nergieanlagen sind in Eignungsgebieten <strong>und</strong> Vorranggebieten<br />

mit <strong>de</strong>r Wirkung von Eignungsgebieten zu konzentrieren mit <strong>de</strong>r Folge, dass eine Errichtung<br />

außerhalb dieser Gebiete nicht zulässig ist.<br />

5.8.1.12 G Win<strong>de</strong>nergieanlagen in Eignungsgebieten <strong>und</strong> in Vorranggebieten mit <strong>de</strong>r Wirkung von<br />

Eignungsgebieten sollen so geplant wer<strong>de</strong>n, dass sie sich unter optimaler Ausnutzung<br />

<strong>de</strong>s vorhan<strong>de</strong>nen Windpotentials gut in das Landschaftsbild einfügen <strong>und</strong> Eingriffe<br />

durch Erschließung (Zuwegung) <strong>und</strong> Netzanbindung auf das unbedingt notwendige<br />

Maß beschränkt bleiben.<br />

5.8.2. Vorranggebiete für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie verb<strong>und</strong>en mit <strong>de</strong>r Wirkung<br />

von Eignungsgebieten<br />

5.8.2.1. Z Vorranggebiete für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie sind für diese raumbe<strong>de</strong>utsame Nutzung<br />

vorgesehen <strong>und</strong> schließen an<strong>de</strong>re raumbe<strong>de</strong>utsame Nutzungen in diesen Gebieten<br />

aus, soweit sie mit <strong>de</strong>r Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie nicht vereinbar sind.<br />

Die festgelegten Vorranggebiete für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie haben zugleich die<br />

Wirkung von Eignungsgebieten (§ 3 Abs. 7 Satz 2 LPlG LSA).<br />

5.8.2.2. Z In <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Vorranggebiete für die Nutzung <strong>de</strong>r<br />

Win<strong>de</strong>nergie mit <strong>de</strong>r Wirkung von Eignungsgebieten festgelegt:<br />

44


I. Quenstedt (MSH)<br />

II. Sylda (MSH)<br />

III. Gerbstedt (MSH)<br />

IV. Siersleben (MSH)<br />

V. Domnitz (SK)<br />

VI. Benndorf (MSH)<br />

VII. Volkstedt (MSH)<br />

VIII. Polleben (MSH)<br />

IX. Beesenstedt (MSH, SK)<br />

X. Wimmelburg (MSH)<br />

XI. Osterhausen 4 (MSH)<br />

XII. Helfta (MSH)<br />

XIII. Reußen (SK)<br />

XIV. Farnstädt (SK)<br />

XV. Obhausen (SK)<br />

XVI. Wansleben a. S. (MSH, SK)<br />

XVII. Baumersroda (BLK)<br />

XVIII. Großkorbetha West (BLK)<br />

XIX. Großkorbetha Südost (BLK)<br />

XX. Lützen (BLK)<br />

XXI. Billroda (BLK)<br />

XXII. Herrengosserstedt (BLK)<br />

XXIII. Molau (BLK)<br />

XXIV. Vier Berge/ Teucherner Land (BLK)<br />

XXV. Hohenmölsen (BLK)<br />

XXVI. Elsteraue/ Langendorf (BLK)<br />

XXVII. Meineweh (BLK)<br />

XXVIII. Zeitz (BLK)<br />

5.8.3. Eignungsgebiete für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

5.8.3.1. Z Eignungsgebiete sind Gebiete für bestimmte raumbe<strong>de</strong>utsame <strong>Planung</strong>en <strong>und</strong> Maßnahmen,<br />

die städtebaulich nach § 35 <strong>de</strong>s Baugesetzbuches zu beurteilen sind <strong>und</strong> an<br />

an<strong>de</strong>rer Stelle im <strong>Planung</strong>sraum ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n (LEP LSA 3.5a).<br />

5.8.3.2. G In <strong>de</strong>r bauleitplanerischen Abwägung ist die Eignung beson<strong>de</strong>rs zu berücksichtigen.<br />

(LEP LSA 3.5a)<br />

5.8.3.3. Z In <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong> Eignungsgebiete für die Nutzung <strong>de</strong>r<br />

Win<strong>de</strong>nergie festgelegt:<br />

1. Teutschenthal (SK)<br />

2. Niemberg (SK)<br />

3. Raßnitz (SK)<br />

4. Barnstädt (SK)<br />

5. Markröhlitz (BLK)<br />

6. Bröckau (BLK).<br />

5.9. Verkehr<br />

5.9.1. Allgemeine Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze zur Verkehrsentwicklung<br />

5.9.1.1. G Die Verkehrsinfrastruktur ist im Rahmen <strong>de</strong>r angestrebten Raumstruktur verkehrsartenübergreifend<br />

so zu entwickeln, dass im Sinne eines integrierten Gesamtverkehrskonzeptes<br />

eine unter sozialen, wirtschaftlichen <strong>und</strong> ökologischen Gesichtspunkten optimale<br />

Bewältigung <strong>de</strong>s Verkehrs als Voraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>s <strong>und</strong> die Mobilität <strong>de</strong>r Bevölkerung erreicht <strong>und</strong> gesichert wird. (LEP LSA 3.6.1.1)<br />

5.9.1.2. G Dem ÖPNV soll Vorrang vor <strong>de</strong>m motorisierten Individualverkehr eingeräumt wer<strong>de</strong>n.<br />

Dazu wird eine Erhöhung <strong>de</strong>s ÖPNV-Anteils am Gesamtverkehr angestrebt. Er ist unter<br />

4 bil<strong>de</strong>t mit <strong>de</strong>m Vorranggebiet (mit <strong>de</strong>r Wirkung eines Eignungsgebietes) Hol<strong>de</strong>nstedt/ Mittelhausen in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion Harz ein zusammenhängen<strong>de</strong>s<br />

Gebiet<br />

45


Nutzung aller Möglichkeiten aufeinan<strong>de</strong>r abgestimmter Verkehrsnetze zu einer attraktiven<br />

Alternative zum motorisierten Individualverkehr zu entwickeln. (LEP LSA 3.6.1.3)<br />

5.9.1.3. Z Die Zentralen Orte sind entsprechend ihrer Funktion durch die regionalen <strong>und</strong> überregionalen<br />

Netze zu verbin<strong>de</strong>n. Hierzu sind leistungsfähige koordinierte <strong>und</strong> barrierefreie Verkehrsnetze<br />

zu entwickeln. (LEP LSA 3.6.1.4)<br />

5.9.1.4. G Die Verknüpfungsstellen in <strong>de</strong>n Zentralen Orten sollen räumlich <strong>und</strong> zeitlich gute Übergangsmöglichkeiten<br />

auch vom motorisierten individuellen Kraftfahrzeugverkehr <strong>und</strong> vom<br />

öffentlichen Fernverkehr zum öffentlichen Personennahverkehr gewährleisten (LEP LSA<br />

3.6.1.4)<br />

5.9.1.5. G Der Güterverkehr auf <strong>de</strong>r Straße soll durch Nutzung mo<strong>de</strong>rner Systeme wie City-Logistik<br />

<strong>und</strong> Regio-Logistik minimiert wer<strong>de</strong>n. Da<strong>bei</strong> sollen Möglichkeiten <strong>de</strong>r Einbeziehung <strong>de</strong>r<br />

Potenziale bestehen<strong>de</strong>r Schienenwege für die Güterverteilung genutzt wer<strong>de</strong>n. (LEP<br />

LSA 3.6.1.4)<br />

5.9.1.6. Z Die lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsamen Vorrangstandorte für Industrie- <strong>und</strong> Verkehrsanlagen sind entsprechend<br />

ihrer Zweckbestimmung in die regionalen <strong>und</strong> überregionalen Verkehrsnetze<br />

einzubin<strong>de</strong>n. (LEP LSA 3.6.1.5)<br />

5.9.1.7. Z Das Verkehrssystem im <strong>Planung</strong>sraum insgesamt ist so zu entwickeln, dass <strong>de</strong>r Mittel<strong>de</strong>utsche<br />

Wirtschaftsraum gestärkt, ausgebaut <strong>und</strong> beför<strong>de</strong>rt wird. Die Verkehrsinfrastruktur<br />

soll sich vorwiegend an <strong>de</strong>n Achsen ausrichten.<br />

5.9.1.8. Z Auf Gr<strong>und</strong> seiner zentralen Lage soll <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sraum über leistungsfähige Verkehrsverbindungen<br />

zu <strong>de</strong>n Nachbarregionen <strong>und</strong> <strong>de</strong>m überregionalen Verkehrsnetz verfügen.<br />

Der Anschluss an das europäische Verkehrswegenetz soll ausgebaut wer<strong>de</strong>n.<br />

5.9.1.9. Z Insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>n Zentralen Orten <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion sollen im Hinblick auf räumliche<br />

<strong>und</strong> zeitliche Anbindungen gute Übergangsmöglichkeiten zwischen individuellem<br />

Verkehr <strong>und</strong> öffentlichem Personennahverkehr <strong>und</strong> Fernverkehr geschaffen wer<strong>de</strong>n.<br />

5.9.2. Schienennetz<br />

5.9.2.1. Z Das bestehen<strong>de</strong> Eisenbahnnetz ist sowohl für <strong>de</strong>n Fern- als auch für <strong>de</strong>n Regional- <strong>und</strong><br />

Nahverkehr zu erhalten <strong>und</strong> teilweise auszubauen, um insbeson<strong>de</strong>re die Erreichbarkeit<br />

<strong>de</strong>r Ober- <strong>und</strong> Mittelzentren <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Frem<strong>de</strong>nverkehrsgebiete sowie <strong>de</strong>r Industrie- <strong>und</strong><br />

Gewerbestandorte <strong>und</strong> sonstiger verkehrserzeugen<strong>de</strong>r Anlagen im Personenverkehr zu<br />

verbessern <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Güterverkehr verstärkt auf <strong>de</strong>r Schiene abwickeln zu können. Dazu<br />

muss das Eisenbahnnetz durch Neu- <strong>und</strong> Ausbau sowie Mo<strong>de</strong>rnisierung <strong>und</strong> Elektrifizierung<br />

an die gegenwärtigen <strong>und</strong> zukünftigen Anfor<strong>de</strong>rungen angepasst wer<strong>de</strong>n. Unbescha<strong>de</strong>t<br />

<strong>de</strong>ssen ist für das gesamte Streckennetz die Beseitigung <strong>de</strong>r so genannten Altlasten<br />

(wie unterlassene Instandhaltung) erfor<strong>de</strong>rlich. (LEP LSA 3.6.2.1.)<br />

5.9.2.2. Z Gr<strong>und</strong>sätzlich sind im Bereich <strong>de</strong>s Güterverkehrs nicht nur für die Zentralen Orte, son<strong>de</strong>rn<br />

auch für die Standorte mit hohem Güterverkehrsaufkommen sowie für die lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsamen<br />

Häfen leistungsfähige Schienenanbindungen zu sichern bzw. vorzusehen.<br />

(LEP LSA 3.6.2.2.)<br />

5.9.2.3. Z Die Verlagerung von Güterverkehrsströmen von <strong>de</strong>r Straße auf die Schiene soll auch in<br />

<strong>de</strong>r Fläche durch geeignete Maßnahmen geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Hierzu gehört neben <strong>de</strong>r<br />

Einrichtung von Terminals <strong>de</strong>s kombinierten Ladungsverkehrs (KLV) in <strong>de</strong>n Güterverkehrszentren<br />

auch die Sicherung <strong>und</strong> Weiterentwicklung <strong>de</strong>s Systems von Gütertarifpunkten,<br />

Umschlags- <strong>und</strong> La<strong>de</strong>stellen. (LEP LSA 3.6.2.3.)<br />

5.9.2.4. Z Bei <strong>de</strong>r Gestaltung <strong>de</strong>s Schienenpersonennahverkehrs soll die im System <strong>de</strong>s Integralen<br />

Taktfahrplanes optimale Reisegeschwindigkeit zur <strong>Planung</strong>smaxime erhoben wer<strong>de</strong>n.<br />

Dadurch soll auch eine weitgehen<strong>de</strong> Schonung von Natur <strong>und</strong> Landschaft erreicht wer<strong>de</strong>n.<br />

(LEP LSA 3.6.2.4.)<br />

5.9.2.5. Z Die Anbindung <strong>de</strong>s Flughafens Leipzig-<strong>Halle</strong> an das Oberzentrum <strong>Halle</strong> soll <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen<br />

Rechnung tragen <strong>und</strong> perspektivische Entwicklungen zur Verbesserung <strong>de</strong>r<br />

Standortbedingungen <strong>de</strong>r Region unterstützen. Die regionalen <strong>und</strong> überregionalen Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>de</strong>r Wirtschaft <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Fluggäste sollen berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

5.9.2.6. Z In <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> sollen folgen<strong>de</strong>, für die Lan<strong>de</strong>sentwicklung be<strong>de</strong>utsame<br />

Neu- <strong>und</strong> Ausbaumaßnahmen (einschließlich Elektrifizierung) vorrangig durch- o<strong>de</strong>r weitergeführt<br />

wer<strong>de</strong>n (LEP LSA 3.6.2.5.):<br />

1.Verkehrsprojekte Deutsche Einheit (VDE)<br />

46


- Neu- <strong>und</strong> Ausbau <strong>de</strong>r Strecke Nürnberg-Erfurt-<strong>Halle</strong>/Leipzig- Lutherstadt Wittenberg-<br />

Berlin (VDE-Nr. 8) (c)<br />

2. Sonstige Maßnahmen<br />

- Ausbau <strong>de</strong>r Strecke <strong>Halle</strong>-Aschersleben-Halberstadt-Wernigero<strong>de</strong>-Vienenburg auch<br />

für Neigetechnik (a)<br />

- Ausbau <strong>de</strong>r Strecke <strong>Halle</strong>- Sangerhausen- Nordhausen-Kassel für Neigetechnik (e)<br />

- Ausbau <strong>de</strong>r Stammstrecke <strong>Halle</strong>- Weißenfels- Naumburg-Erfurt (f)<br />

- Ausbau <strong>de</strong>r Strecke Wittenberge-Mag<strong>de</strong>burg-<strong>Halle</strong>-Leipzig (h)<br />

- Ausbau <strong>de</strong>r Strecke (Mag<strong>de</strong>burg-)Schönebeck-Güsten-Blankenheim-<br />

(Sangerhausen) (j)<br />

- Ausbau <strong>de</strong>r Strecke (<strong>Halle</strong>)- Bitterfeld- Dessau- Berlin (l)<br />

- Ausbau <strong>de</strong>r Strecke (<strong>Halle</strong>-)Weißenfels-Zeitz (m)<br />

- Ausbau <strong>de</strong>s Eisenbahnknotens <strong>Halle</strong>/Leipzig (p)<br />

5.9.2.7. Z Für <strong>de</strong>n Schienengüterverkehr sind in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion laut LEP folgen<strong>de</strong> Relationen<br />

vorzuhalten bzw. vorzubereiten (LEP LSA 3.6.2.6.):<br />

- Hil<strong>de</strong>sheim-Vienenburg-Halberstadt-Aschersleben-Berlin/San<strong>de</strong>rsleben-<strong>Halle</strong>-Leipzig<br />

(LEP LSA 3.6.2.6 a)<br />

- Kassel/ Northeim-Nordhausen-Sangerhausen-<strong>Halle</strong>-Leipzig-Falkenberg (LEP LSA<br />

3.6.2.6 b)<br />

- Erfurt-Sangerhausen-San<strong>de</strong>rsleben-Güsten-Berliner Ring (LEP LSA 3.6.2.6 c)<br />

- Erfurt/Jena-Weißenfels-<strong>Halle</strong>/Leipzig (LEP LSA 3.6.2.6 d)<br />

- Erfurt-Sangerhausen-Güsten-Mag<strong>de</strong>burg-Stendal-Hamburg/Rostock Seehafen (LEP<br />

LSA 3.6.2.6 e)<br />

5.9.2.8. Z Auch die nicht beson<strong>de</strong>rs dargestellten Schienenstrecken <strong>und</strong> Güteranschlussgleise sind<br />

im Interesse einer umweltfre<strong>und</strong>lichen Verkehrsabwicklung unter Berücksichtigung technischer<br />

<strong>und</strong> wirtschaftlicher Erfor<strong>de</strong>rnisse zu erhalten <strong>und</strong> nach Möglichkeit weiter zu<br />

betreiben. Nähere Festlegungen dazu sind in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplänen <strong>und</strong> in<br />

<strong>Regionale</strong>n Teilgebietsentwicklungsplänen zu treffen.<br />

G<br />

Eine Entwidmung o<strong>de</strong>r Überbauung nicht betriebener Strecken ist zur Trassensicherung<br />

soweit wie möglich zu vermei<strong>de</strong>n.<br />

G Der Erhalt <strong>und</strong> Ausbau <strong>de</strong>s Netzes <strong>de</strong>s Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) erfor<strong>de</strong>rt<br />

eine langfristige Orientierung. Auch aufgelassene Gleistrassen sind soweit wie möglich<br />

zu sichern. (LEP LSA 3.6.2.8.)<br />

5.9.2.9. Z Bei Neu- <strong>und</strong> Ausbaumaßnahmen insbeson<strong>de</strong>re im Verdichtungsraum <strong>Halle</strong> ist <strong>de</strong>n Entwicklungserfor<strong>de</strong>rnissen<br />

<strong>de</strong>s S-Bahn-Systems <strong>und</strong> <strong>de</strong>s übrigen Schienenpersonennahverkehrs<br />

durch Maßnahmen wie <strong>de</strong>n Bau <strong>de</strong>r S-Bahn-Strecke <strong>Halle</strong>-Leipzig sowie durch<br />

die Erhöhung <strong>de</strong>r Durchlassfähigkeit <strong>und</strong> Optimierung <strong>de</strong>r Takteinbindung ausreichend<br />

Rechnung zu tragen. (LEP LSA 3.6.2.9.)<br />

5.9.2.10. Z Das S-Bahn Netz im Großraum <strong>Halle</strong> - Leipzig <strong>und</strong> insbeson<strong>de</strong>re im Verdichtungsraum<br />

<strong>Halle</strong> ist leistungsfähig <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen entsprechend auszubauen. Die Durchlassfähigkeit<br />

soll erhöht wer<strong>de</strong>n.<br />

5.9.2.11. Z Als Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r Verknüpfung von Nah- <strong>und</strong> Fernverkehr im integralen Taktfahrplan ist<br />

insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Erhalt <strong>de</strong>s Fernverkehrsknotens <strong>Halle</strong> zu gewährleisten. (LEP LSA<br />

3.6.2.10.Z)<br />

5.9.2.12. Z Für die Einbindung <strong>de</strong>r Oberzentren in das Personenfernverkehrsnetz (ICE-, IC- <strong>und</strong> EC-<br />

Verbindungen) ist zur Erreichbarkeit von Lan<strong>de</strong>shauptstädten <strong>und</strong> Wirtschaftsschwerpunkten<br />

unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Neu- <strong>und</strong> Ausbaumaßnahmen die Bedienung folgen<strong>de</strong>r<br />

Streckenrelationen im Taktverkehr laut LEP LSA vordringlich anzustreben:<br />

- Frankfurt/ M. - Erfurt - <strong>Halle</strong> - Lutherstadt Wittenberg – Berlin (LEP LSA 3.6.2.11 Nr.<br />

3)<br />

- München - Nürnberg - Erfurt - <strong>Halle</strong> - Dessau - Potsdam – Berlin (LEP LSA 3.6.2.11<br />

Nr. 4)<br />

- Hamburg - Uelzen - Salzwe<strong>de</strong>l - Stendal - Mag<strong>de</strong>burg - Köthen - <strong>Halle</strong> - Leipzig –<br />

Dres<strong>de</strong>n (LEP LSA 3.6.2.11 Nr. 5)<br />

- Rostock/ Lübeck - Schwerin - Wittenberge - Stendal - Mag<strong>de</strong>burg - Köthen - <strong>Halle</strong> –<br />

Leipzig (LEP LSA 3.6.2.11 Nr. 6)<br />

47


5.9.2.13. Z Das im Streckenverlauf von ICE-/IC-Verbindungen liegen<strong>de</strong> Mittelzentrum mit Teilfunktion<br />

eines Oberzentrums Naumburg ist als Systemhalt zu nutzen, wenn dadurch die regionale<br />

Erschließung wesentlich verbessert o<strong>de</strong>r Knotenfunktionen wahrgenommen wer<strong>de</strong>n<br />

können. (LEP LSA 3.6.2.12. Z)<br />

5.9.2.14. Z Für die regionale <strong>und</strong> überregionale Verknüpfung <strong>de</strong>r Ober- <strong>und</strong> Mittelzentren sowie für<br />

die Erschließung von Frem<strong>de</strong>nverkehrsgebieten ist unter Berücksichtigung von Neu- <strong>und</strong><br />

Ausbaumaßnahmen die Bedienung folgen<strong>de</strong>r Streckenrelationen im Taktverkehr laut<br />

LEP LSA auf Fernverkehrsebene vordringlich anzustreben.<br />

- Bremen - Uelzen - Salzwe<strong>de</strong>l - Stendal - Mag<strong>de</strong>burg - Schönebeck - Köthen - <strong>Halle</strong> -<br />

Merseburg - Weißenfels – Zeitz (LEP LSA 3.6.2.13. Nr. 1)<br />

- Köln - Hannover - Wolfsburg - Hal<strong>de</strong>nsleben - Mag<strong>de</strong>burg - Köthen - <strong>Halle</strong> - Leipzig –<br />

Dres<strong>de</strong>n (LEP LSA 3.6.2.13. Nr. 2)<br />

- Hannover - Braunschweig - Helmstedt - Mag<strong>de</strong>burg - Dessau - Bitterfeld - Leipzig -<br />

Zeitz – Gera (LEP LSA 3.6.2.13. Nr. 3)<br />

- Bremen - Hannover - Hil<strong>de</strong>sheim - Goslar - Wernigero<strong>de</strong> - Halberstadt - Aschersleben<br />

- <strong>Halle</strong> – Leipzig (LEP LSA 3.6.2.13. Nr. 4)<br />

- Kassel - Nordhausen - Sangerhausen - Eisleben - <strong>Halle</strong> - Bitterfeld - Dessau - Potsdam<br />

– Berlin (LEP LSA 3.6.2.13. Nr. 7)<br />

- Frankfurt/ M. - Eisenach - Erfurt - Weimar - Naumburg - Weißenfels - Merseburg -<br />

<strong>Halle</strong> - Köthen - Dessau - Lutherstadt Wittenberg – Berlin (LEP LSA 3.6.2.13. Nr. 8)<br />

- Eisenach - Erfurt - Weimar - Naumburg - Weißenfels - Leipzig - Cottbus - Frankfurt/<br />

O<strong>de</strong>r (LEP LSA 3.6.2.13. Nr. 9)<br />

- Würzburg - Erfurt - Sangerhausen - San<strong>de</strong>rsleben - Güsten - Staßfurt - Schönebeck -<br />

Mag<strong>de</strong>burg (LEP LSA 3.6.2.13. Nr. 10)<br />

5.9.2.15. Z Die Erreichbarkeit <strong>de</strong>s Flughafens Leipzig/ <strong>Halle</strong> auf <strong>de</strong>m Schienenweg ist zu optimieren,<br />

um <strong>de</strong>n Anteil <strong>de</strong>s Individualverkehrs möglichst gering zu halten. Hierzu sind auch in <strong>de</strong>n<br />

Fernverkehrsrelationen <strong>de</strong>r Bahn zwischen Erfurt/ <strong>Halle</strong> <strong>und</strong> Leipzig ausreichen<strong>de</strong> Halte<br />

vorzusehen. (LEP LSA 3.6.6.2.)<br />

5.9.2.16. Z Soweit <strong>de</strong>r Stand <strong>de</strong>r Neu- <strong>und</strong> Ausbaumaßnahmen eine <strong>de</strong>n vorstehen<strong>de</strong>n Zielen entsprechen<strong>de</strong><br />

Bedienung noch nicht zulässt, sind geeignete Zwischenlösungen vorzusehen.<br />

(LEP LSA 3.6.2.14. Z)<br />

5.9.2.17. Z Der nach <strong>de</strong>m Gesetz zur Gestaltung <strong>de</strong>s Öffentlichen Personennahverkehrs im Land<br />

Sachsen-Anhalt fortzuschreiben<strong>de</strong> Plan <strong>de</strong>s Schienenpersonennahverkehrs <strong>und</strong> die<br />

regionalen <strong>und</strong> überregionalen Schienenverkehrsplanungen sind so aufeinan<strong>de</strong>r abzustimmen,<br />

dass ein leistungsfähiges Gesamtsystem für <strong>de</strong>n Schienenpersonenverkehr<br />

gewährleistest ist. (LEP LSA 3.6.2.15 Z)<br />

5.9.2.18. Z Als Schienenverbindungen mit regionaler Be<strong>de</strong>utung ist <strong>de</strong>r Erhalt, Neu- <strong>und</strong> Ausbau <strong>de</strong>r<br />

folgen<strong>de</strong>n Strecken anzustreben:<br />

1. <strong>Halle</strong>/Neustadt Bunawerke- Merseburg– Großkorbetha (HAL, SK, BLK)<br />

2. Merseburg/Bunawerke– Schafstädt (SK)<br />

3. Sömmerda – Großheringen (Pfefferminzbahn) (BLK)<br />

4. Anschlussbahn Hettstedt (MSH)<br />

5.9.3. Straßennetz<br />

5.9.3.1. Z Die funktionsgerechte Leistungsfähigkeit <strong>de</strong>s vorhan<strong>de</strong>nen Straßennetzes ist als infrastrukturelle<br />

Voraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>und</strong> seiner<br />

Teilräume <strong>und</strong> im Interesse <strong>de</strong>r Verkehrssicherheit durch notwendige Instandsetzungen<br />

sowie Ausbau- <strong>und</strong> Neubaumaßnahmen zu sichern bzw. wie<strong>de</strong>rherzustellen <strong>und</strong> entsprechend<br />

<strong>de</strong>n unter 3.6.1. aufgeführten allgemeinen Zielen <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätzen zur Verkehrsentwicklung<br />

weiterzuentwickeln. (LEP LSA 3.6.3.1.)<br />

5.9.3.2. Z Um <strong>de</strong>n europäischen Verkehrsbeziehungen Rechnung zu tragen <strong>und</strong> das Zusammenwachsen<br />

<strong>de</strong>r alten <strong>und</strong> neuen Län<strong>de</strong>r zu för<strong>de</strong>rn sowie zur Verbindung großer Wirtschaftszentren<br />

ist <strong>de</strong>r Aus- <strong>und</strong> Neubau von Autobahnen <strong>und</strong> autobahnähnlichen Fernstraßen<br />

erfor<strong>de</strong>rlich. Die nachfolgend aufgeführten vordringlichen Maßnahmen sollen<br />

gleichzeitig <strong>de</strong>r Bün<strong>de</strong>lung <strong>de</strong>s Straßenverkehrs <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Entlastung <strong>de</strong>s nachgeordneten<br />

Straßennetzes vom Fernverkehr dienen. (LEP LSA 3.6.3.2.)<br />

48


1.Verkehrsprojekte Deutsche Einheit (VDE)<br />

b) Ausbau <strong>de</strong>r BAB A 9 Nürnberg-<strong>Halle</strong>/Leipzig-Berlin (VDE Nr. 12)<br />

c) Neubau <strong>de</strong>r BAB A 38 Göttingen-<strong>Halle</strong>-Leipzig mit BAB A 143 Westumfahrung <strong>Halle</strong><br />

(VDE Nr. 13)<br />

2. Ergänzen<strong>de</strong> <strong>und</strong> weiterführen<strong>de</strong> Maßnahmen<br />

b) Fortführung <strong>de</strong>r BAB A 71 von Würzburg-Erfurt-Sangerhausen (A 38) über Hettstedt<br />

in Richtung Bernburg (A 14/ B 6n) zur Erschließung <strong>de</strong>s Mansfel<strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>s <strong>und</strong><br />

seiner Anbindung an die Lan<strong>de</strong>shauptstadt Mag<strong>de</strong>burg sowie als Teilstück einer<br />

großräumigen Verbindung von Süd<strong>de</strong>utschland zur Ostsee zur Entlastung <strong>de</strong>r A 9<br />

sowie <strong>de</strong>s Raumes <strong>Halle</strong>/ Leipzig.<br />

5.9.3.3. Z Zur Verbindung von Ober- <strong>und</strong> Mittelzentren sowie zur Einbindung von Gr<strong>und</strong>zentren mit<br />

Teilfunktion eines Mittelzentrums, von Vorrangstandorten für Industrie- <strong>und</strong> Verkehrsanlagen<br />

<strong>und</strong> von Schwerpunktstandorten für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe sowie zur Erschließung<br />

von Frem<strong>de</strong>nverkehrsgebieten ist entsprechend <strong>de</strong>n Festlegungen in <strong>de</strong>r zeichnerischen<br />

Darstellung ein leistungsfähiges Netz lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsamer Hauptverkehrsstraßen für <strong>de</strong>n<br />

überregionalen <strong>und</strong> regionalen Verkehr zu sichern <strong>und</strong> auszubauen. (LEP LSA 3.6.3.3.<br />

Z)<br />

5.9.3.4. Z Der Neu- o<strong>de</strong>r Ausbau folgen<strong>de</strong>r wichtiger B<strong>und</strong>esstraßenverbindungen in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion<br />

einschließlich zugehöriger Ortsumgehungen ist zur Wirtschaftsför<strong>de</strong>rung sowie<br />

zur Funktionsfähigkeit, zur Erreichbarkeit <strong>und</strong> zur Entlastung von Zentralen Orten <strong>und</strong><br />

sonstigen Siedlungsbereichen vordringlich erfor<strong>de</strong>rlich. (LEP LSA 3.6.3.4. Z)<br />

- B 6 Aschersleben-<strong>Halle</strong>-Leipzig (Nr. 2)<br />

- B 87 Leipzig- Weißenfels- Naumburg/Bad Kösen- Eckartsberga (-Süd) (Nr.<br />

6)<br />

- B 91/ B 2 <strong>Halle</strong>- Merseburg- Zeitz- Gera (Nr. 7)<br />

- B 100 / B 2 <strong>Halle</strong>- Bitterfeld- Wittenberg (-Nord) (Nr. 8)<br />

- B 180 Egeln- Aschersleben-Hettstedt-Eisleben-Querfurt (mit Anbindung B<br />

250)- Naumburg- Zeitz- Altenburg (Nr. 9)<br />

- B 181 Merseburg-Leipzig (Nr. 10)<br />

- B 242 Ortsumgehungen Mansfeld Klostermansfeld (Nr. 19)<br />

5.9.3.5. Z Im Oberzentrum <strong>Halle</strong> sind <strong>de</strong>r Bau <strong>de</strong>s Stadttangentennetzes <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Neubau eines<br />

weiteren Saaleüberganges fortzuführen.<br />

5.9.3.6. Z Für die flächenhafte räumliche Erschließung <strong>de</strong>r Teilräume <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s sind funktionsgerechte<br />

Netze von Lan<strong>de</strong>s-, Kreis- <strong>und</strong> Gemein<strong>de</strong>straßen bereitzustellen. Sie sollen die<br />

Verknüpfung mit <strong>de</strong>n übergeordneten Netzen herstellen, die Siedlungen mit <strong>de</strong>n Gr<strong>und</strong><strong>und</strong><br />

Mittelzentren <strong>und</strong> untereinan<strong>de</strong>r verbin<strong>de</strong>n <strong>und</strong> ferner <strong>de</strong>r Anbindung von Naherholungsgebieten,<br />

punktuellen Verkehrserzeugern <strong>und</strong> Übergangsstellen zum öffentlichen<br />

Personennahverkehr dienen. (LEP LSA 3.6.3.5)<br />

5.9.3.7. Z Die kartographisch dargestellten regional be<strong>de</strong>utsamen Straßen sind zu erhalten bzw. so<br />

auszubauen, dass Unfallhäufungsstellen <strong>und</strong> –linien sowie Leistungsfähigkeitsengpässe<br />

beseitigt wer<strong>de</strong>n.<br />

5.9.3.8. Z Brücken an regional be<strong>de</strong>utsamen Straßen, die sich in einem baulich mangelhaften Zustand<br />

befin<strong>de</strong>n, sind zu sanieren o<strong>de</strong>r zu erneuern.<br />

5.9.3.9. Z An folgen<strong>de</strong>n zeichnerisch dargestellten regional be<strong>de</strong>utsamen Straßen sind vordringlich<br />

Neu- <strong>und</strong> Ausbaumaßnahmen erfor<strong>de</strong>rlich:<br />

1. L 178/ L 163/<br />

K 2160/ L 177<br />

Anbindung <strong>de</strong>s Oberen Geiseltals<br />

an die A 38, Abschnitt I (Mücheln<br />

– L 177 nördl. Langeneichstädt<br />

)<br />

Ausbau abschließen,<br />

Neubau OU Wünsch<br />

2. L 177 Anbindung <strong>de</strong>s Oberen Geiseltals OU Schafstädt<br />

an die A 38, Abschnitt II (Steigra –<br />

Langeneichstädt – Steu<strong>de</strong>n)<br />

3. L 164/ L 164 n Er<strong>de</strong>born – Teutschenthal – Neubau (teilweise)<br />

AS <strong>Halle</strong>/West (BAB A 143) –<br />

<strong>Halle</strong>/Neustadt<br />

4. L 167 <strong>Halle</strong>/Peißen– Dieskau – Döllnitz OU Dieskau<br />

5. L 169 n OU Gröbers Neubau<br />

49


5.9.3.10.Z<br />

5.9.3.11.Z<br />

6. L 72/ B 180 (alt) Siersleben OU Siersleben<br />

7. K 2157/<br />

K 2156<br />

Bad Lauchstädt – AS Bad Lauchstädt<br />

(BAB A 38) – Westtor Industriestandort<br />

Schkopau, Weiterführung<br />

<strong>de</strong>r K 2156 nach Benkendorf<br />

Ausbau <strong>de</strong>r K 2156<br />

8. L 157/ 158 Zaschwitz – Frie<strong>de</strong>burg – Gerbstedt<br />

– Hettstedt – B 242<br />

OU Frie<strong>de</strong>burg,<br />

OU Greifenhagen<br />

9. L 165 AS <strong>Halle</strong>/ Ost – Queis OU Queis<br />

10. L 170 Lan<strong>de</strong>sgrenze Sachsen – Raßnitz/<br />

OU Lochau<br />

Lochau – <strong>Halle</strong> (B 91)<br />

11. L163/K 2156 OU Delitz a. B. Neubau, unbestimmte<br />

<strong>Planung</strong><br />

12. L 178/K 2173/ OU Braunsbedra<br />

Aus- <strong>und</strong> Neubau<br />

L181/L 180/ L<br />

179// L 178<br />

13. L179 – L 163 OU Mücheln Neubau (parallel zur<br />

L 178) Übernahme<br />

aus TEP Geiseltal<br />

14. L 189 Granschütz – Anschlussstelle A38 Ausbau<br />

15. L163 Stöbnitz - Wünsch Ersatzneubau<br />

Teilstrecke<br />

Für die räumliche Erschließung <strong>und</strong> Verbindung von Siedlungsgebieten <strong>bei</strong><strong>de</strong>rseits <strong>de</strong>r<br />

Saale sind in Ergänzung zu <strong>de</strong>n Brückenbauwerken die vorhan<strong>de</strong>nen Fährverbindungen<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich zu erhalten. (LEP LSA 3.6.3.7. Z)<br />

Vorrangig gilt dies für die nachfolgend aufgeführten Fähren:<br />

a Fährverbindung Brachwitz (L 162)<br />

b Gierfähre Rothenburg (K 2120)<br />

c Gierfähre Wettin (L 156).<br />

Der Anteil <strong>de</strong>r Straßen mit Straßen begleiten<strong>de</strong>n Radwegen soll im Sinne <strong>de</strong>r Verbesserung<br />

<strong>de</strong>r Verkehrssicherheit bedarfsorientiert erhöht wer<strong>de</strong>n.<br />

5.9.4. Radverkehr <strong>und</strong> fußläufiger Verkehr<br />

5.9.4.1. G Zur Vermeidung motorisierten Verkehrs sollen die Voraussetzungen für eine stärkere<br />

Nutzung <strong>de</strong>s Fahrra<strong>de</strong>s sowie für <strong>de</strong>n Fußverkehr verbessert wer<strong>de</strong>n. Dies gilt sowohl<br />

für eigenständige Wegebeziehungen als auch für die Verknüpfung mit <strong>de</strong>m öffentlichen<br />

Verkehr (Umweltverb<strong>und</strong>). (LEP LSA 3.6.4.1.)<br />

5.9.4.2. Z Für die flächenhafte Erschließung <strong>de</strong>r Teilräume <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s sind in Abstimmung zwischen<br />

<strong>de</strong>n Kommunen <strong>und</strong> sonstigen Straßenbaulastträgern, funktionsgerechte, durchgängige<br />

Rad- <strong>und</strong> (<strong>und</strong> Fuß-)wegenetze entsprechend <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen an örtliche,<br />

zwischen- <strong>und</strong> überörtliche sowie freizeitorientierte <strong>und</strong> touristische Wegeverbindungen<br />

vorzusehen. Diese sollen eine sichere <strong>und</strong> durchgängige Führung <strong>de</strong>r Nutzerinnen <strong>und</strong><br />

Nutzer ermöglichen <strong>und</strong> entsprechend <strong>de</strong>n örtlichen Gegebenheiten realisiert wer<strong>de</strong>n.<br />

(LEP LSA 3.6.4.2.)<br />

5.9.4.3. Z Rad- (<strong>und</strong> Fuß-)wegeverbindungen sollen insbeson<strong>de</strong>re auch nichtmotorisierte Verbindungsmöglichkeiten<br />

zwischen Wohnsiedlungen <strong>und</strong> Standorten <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>versorgung<br />

sowie die Anbindung <strong>und</strong> gute Erreichbarkeit von Ar<strong>bei</strong>tsplätzen, Naherholungsgebieten<br />

<strong>und</strong> sonstigen, punktuellen Verkehrserzeugern sowie von Übergangsstellen zum<br />

öffentlichen Personennahverkehr gewährleisten. (LEP LSA 3.6.4.3.)<br />

5.9.4.4. Z Zur Schaffung eines län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong>n Netzes von Radwegen <strong>und</strong> zur Verknüpfung<br />

mit Radwegen in benachbarten <strong>Planung</strong>sregionen sind folgen<strong>de</strong> überregional be<strong>de</strong>utsame<br />

Radwege herzustellen bzw. auszubauen:<br />

1. Saale-Radwan<strong>de</strong>rweg (SK, HAL, BLK)<br />

2. Elster-Radweg (HAL, SK, BLK)<br />

3. Radweg Saale-Harz (MSH, SK, HAL)<br />

4. Unstrut- Radweg (BLK)<br />

50


5. Salzstraße (SK)<br />

6. Harzvorlandweg (MSH)<br />

7. Harzr<strong>und</strong>weg (MSH)<br />

8. Himmelscheibenweg (BLK, SK, MSH, HAL)<br />

5.9.4.5. Z Folgen<strong>de</strong> regional be<strong>de</strong>utsamen Radwege sind herzustellen bzw. auszubauen:<br />

1. Rippach-Radwan<strong>de</strong>rweg ( BLK)<br />

2. <strong>Halle</strong>-Petersberg (HAL, SK)<br />

3. Rad-Acht ( BLK)<br />

4. Merseburg-Querfurt-Eisleben (SK, MSH)<br />

5. Querfurt-Reinsdorf (SK,BLK)<br />

6. Rei<strong>de</strong>radweg (HAL, SK)<br />

7. Nessa-Radwan<strong>de</strong>rweg (BLK)<br />

8. Geiseltalr<strong>und</strong>weg (SK)<br />

9. Finne-Radwan<strong>de</strong>rweg (BLK)<br />

5.9.4.6. G Die überregional <strong>und</strong> regional be<strong>de</strong>utsamen Radwege sollen durch kleinräumige Verbindungen<br />

weiter vernetzt wer<strong>de</strong>n. Die Verbindungen zwischen <strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n <strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>n Siedlungs- <strong>und</strong> Versorgungskernen sollen verbessert wer<strong>de</strong>n.<br />

5.9.4.7. Z Der durch die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> führen<strong>de</strong> Europawan<strong>de</strong>rweg E 11 Amsterdam –<br />

Harz – Masuren (HAL, SK, MSH) <strong>und</strong> die durch die <strong>Planung</strong>sregion führen<strong>de</strong>n Pilgerwege<br />

St. Jacobuspilgerweg (Berlin – Bran<strong>de</strong>nburg – Mag<strong>de</strong>burg – Freyburg/U- Santiago<br />

<strong>de</strong> Compostela in Spanien; MSH, SK), <strong>de</strong>r Ökumenische Pilgerweg (Görlitz – Leipzig<br />

– Erfurt – Vacha; SK, BLK) <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Lutherweg (Wittenberg – Lutherstadt Eisleben –<br />

Wittenberg; SK, HAL, MSH) sind entsprechend ihrer überregionalen Funktionen zu<br />

erhalten <strong>und</strong> auszubauen.<br />

5.9.4.8. G Neben <strong>de</strong>r Verbesserung <strong>de</strong>r Befahrbarkeit <strong>de</strong>r Radwege soll auch eine angemessene<br />

Beschil<strong>de</strong>rung von Routen vorgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

5.9.4.9. Z Unabhängig von <strong>de</strong>r Ausweisung überregional bzw. regional be<strong>de</strong>utsamer Radwege<br />

sind in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion weitere Voraussetzungen für eine stärkere Nutzung <strong>de</strong>s<br />

Fahrra<strong>de</strong>s <strong>und</strong> <strong>de</strong>s Fußverkehrs zu schaffen. Beson<strong>de</strong>res Gewicht ist da<strong>bei</strong> <strong>de</strong>r Erhöhung<br />

<strong>de</strong>r Verkehrssicherheit durch eine räumliche Trennung <strong>de</strong>s Radverkehrs vom<br />

motorisierten Verkehr <strong>bei</strong>zumessen.<br />

Das Netz <strong>de</strong>r straßenbegleiten<strong>de</strong>n Radwege soll entsprechend <strong>de</strong>m Bedarf erweitert<br />

wer<strong>de</strong>n. Die straßenunabhängigen Radwege für Freizeit <strong>und</strong> Naherholung sollen einen<br />

höheren Stellenwert erhalten.<br />

5.9.5. Wasserstraßen <strong>und</strong> Binnenhäfen<br />

5.9.5.1.Z Das vorhan<strong>de</strong>ne Wasserstraßennetz <strong>und</strong> die Binnenhäfen sollen für einen leistungsfähigen<br />

<strong>und</strong> bedarfsgerechten Güterverkehr erhalten <strong>und</strong> soweit erfor<strong>de</strong>rlich, ausgebaut<br />

<strong>und</strong> mo<strong>de</strong>rnisiert wer<strong>de</strong>n, um eine Entlastung <strong>de</strong>r Straßen <strong>und</strong> Schienenwege zu erreichen.<br />

Da<strong>bei</strong> sollen negative Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit <strong>de</strong>s Naturhaushaltes<br />

o<strong>de</strong>r das Landschaftsbild insbeson<strong>de</strong>re im Gebiet <strong>de</strong>r mittleren Elbe, <strong>de</strong>r unteren<br />

Saale <strong>und</strong> <strong>de</strong>r unteren Havel soweit wie möglich vermie<strong>de</strong>n <strong>und</strong> <strong>de</strong>r naturnahe Charakter<br />

<strong>de</strong>r Flussläufe einschließlich ihrer Auenbereiche erhalten wer<strong>de</strong>n. (LEP LSA<br />

3.6.5.1.)<br />

5.9.5.2. Z Der Ausbau <strong>und</strong> die Entwicklungsmöglichkeiten <strong>de</strong>s Hafens <strong>Halle</strong>-Trotha sind beson<strong>de</strong>rs<br />

zu unterstützen. (LEP LSA 3.6.5.4.)<br />

5.9.5.3. Z Im Hafen <strong>Halle</strong>-Trotha sind alle <strong>Planung</strong>en <strong>und</strong> Maßnahmen auf eine nachhaltige Entwicklung<br />

als leistungsfähiger Verkehrs- <strong>und</strong> Gewerbestandort unter <strong>de</strong>n Voraussetzungen<br />

einer interkommunalen Zusammenar<strong>bei</strong>t mit <strong>de</strong>m Umland auszurichten.<br />

5.9.5.4. Z Bis zu einer endgültigen Entscheidung über die Vollendung <strong>de</strong>s vor <strong>de</strong>m zweiten Weltkrieg<br />

begonnenen Ausbaus <strong>de</strong>s Saale- Elster- Kanals soll die Kanaltrasse zwischen <strong>de</strong>r<br />

Saale <strong>bei</strong> Kreypau (Landkreis Saalekreis) <strong>und</strong> Leipzig von dauerhaft entgegenstehen<strong>de</strong>n<br />

Nutzungen freigehalten wer<strong>de</strong>n. (LEP LSA 3.6.5.6.)<br />

5.9.6. Luftverkehr<br />

5.9.6.1. Z Das Land unterstützt <strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>s für Sachsen-Anhalt wichtigen Flughafens Leipzig/<strong>Halle</strong><br />

zu einem internationalen Flughafen. (LEP LSA 3.6.6.1.)<br />

51


5.9.6.2 Z Zur Sicherung <strong>de</strong>r Entwicklungsmöglichkeiten <strong>und</strong> zur Konfliktminimierung ist für <strong>de</strong>n<br />

Flughafen Leipzig/<strong>Halle</strong> im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan für <strong>de</strong>n Regierungsbezirk<br />

<strong>Halle</strong> ein Siedlungsbeschränkungsgebiet festgelegt. (LEP LSA 3.6.6.1.)<br />

5.9.6.3. Z Die Erreichbarkeit <strong>de</strong>s Flughafens Leipzig/ <strong>Halle</strong> auf <strong>de</strong>m Schienenweg ist zu optimieren,<br />

um <strong>de</strong>n Anteil <strong>de</strong>s Individualverkehrs möglichst gering zu halten. Hierzu sind<br />

auch in <strong>de</strong>n Fernverkehrsrelationen <strong>de</strong>r Bahn zwischen Erfurt/ <strong>Halle</strong> <strong>und</strong> Leipzig ausreichen<strong>de</strong><br />

Halte vorgesehen (LEP LSA 3.6.6.2)<br />

5.9.6.4. G Für die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> als Teil <strong>de</strong>s mittel<strong>de</strong>utschen Wirtschaftsraums hat <strong>de</strong>r<br />

Verkehrsflughafen Leipzig/<strong>Halle</strong> eine beson<strong>de</strong>re Be<strong>de</strong>utung. .<br />

5.9.6.5. G Maßnahmen zur Entwicklung <strong>de</strong>s Verkehrsflughafens als einem zentralen Punkt in<br />

einem leistungsfähigen län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong>n Verkehrsnetz im mittel<strong>de</strong>utschen Wirtschaftraum<br />

sollen gr<strong>und</strong>sätzlich unterstützt wer<strong>de</strong>n.<br />

5.9.7. Siedlungsbeschränkungsgebiete im Bereich von Flugplätzen<br />

5.9.7.1. Z Für Verkehrsflughäfen <strong>und</strong> regional be<strong>de</strong>utsame Lan<strong>de</strong>splätze sind Siedlungsbeschränkungsgebiete<br />

festzulegen, soweit die hierfür maßgeben<strong>de</strong>n Lärmwerte sich<br />

auch außerhalb <strong>de</strong>r jeweiligen Flughafen- <strong>und</strong> Lan<strong>de</strong>splatzfläche erheblich auswirken<br />

können. (LEP LSA 3.6.6.4.)<br />

5.9.7.2. Z Bis zur Festlegung <strong>de</strong>r Siedlungsbeschränkungsgebiete in <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplänen<br />

o<strong>de</strong>r <strong>Regionale</strong>n Teilgebietsentwicklungsplänen sind entsprechen<strong>de</strong>, von <strong>de</strong>r<br />

zuständigen Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong> ermittelte Fluglärmbereiche Gr<strong>und</strong>lage für die Beurteilung<br />

<strong>de</strong>r Zulässigkeit neuer Baugebiete. (LEP LSA 3.6.6.7.)<br />

5.9.7.3. Z Für <strong>de</strong>n Verkehrsflughafen Leipzig/<strong>Halle</strong> im Freistaat Sachsen wird in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion<br />

<strong>Halle</strong> ein Siedlungsbeschränkungsgebiet festgelegt. Dieses umfasst <strong>de</strong>n räumlichen<br />

Bereich <strong>de</strong>r Fluglärmkontur A <strong>und</strong> ist in <strong>de</strong>r Raumnutzungskarte dargestellt.<br />

5.9.7.4. Z Innerhalb <strong>de</strong>s Siedlungsbeschränkungsgebietes für <strong>de</strong>n Verkehrsflughafen Leipzig/<strong>Halle</strong><br />

ist im Rahmen <strong>de</strong>r kommunalen Bauleitplanung die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete<br />

sowie die Errichtung schutzwürdiger Einrichtungen unzulässig.<br />

5.9.8. Öffentlicher Personennahverkehr<br />

5.9.8.1. G Zur Gewährleistung einer ausreichen<strong>de</strong>n Mobilität für alle Einwohnerinnen <strong>und</strong> Einwohner<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s soll in allen Teilräumen ein angemessenes Angebot <strong>de</strong>s ÖPNV sichergestellt<br />

wer<strong>de</strong>n. (LEP LSA 3.6.7.1.)<br />

5.9.8.2. G Der ÖPNV bezweckt unter an<strong>de</strong>rem:<br />

1. die Herstellung <strong>und</strong> Sicherung gleichwertiger Lebensbedingungen, insbeson<strong>de</strong>re<br />

<strong>de</strong>r Erfüllung <strong>de</strong>r Mobilitätsbedürfnisse <strong>de</strong>r Allgemeinheit im Land Sachsen-Anhalt,<br />

2. die Verbesserung <strong>de</strong>r Umweltqualität <strong>und</strong> damit <strong>de</strong>r Lebensbedingungen für die<br />

Menschen, insbeson<strong>de</strong>re durch Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Abgas- <strong>und</strong> Lärmimmissionen.<br />

3. die För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Funktionsfähigkeit <strong>de</strong>r Regionen, Städte <strong>und</strong> Gemein<strong>de</strong>n <strong>und</strong><br />

4. die Erhöhung <strong>de</strong>r Verkehrssicherheit. (LEP LSA 3.6.7.2.)<br />

5.9.8.3. Z Soweit das zu erwarten<strong>de</strong> Fahrgastaufkommen es rechtfertigt, sind <strong>de</strong>r öffentliche<br />

Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV: Bus <strong>und</strong> Straßenbahn) <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Schienenpersonennahverkehr<br />

(SPNV) vorrangig zu erhalten, schrittweise barrierefrei zu gestalten <strong>und</strong><br />

zu einer leistungsfähigen Alternative zur Nutzung individueller Kraftfahrzeuge auszubauen.<br />

(LEP LSA 3.6.7.3.)<br />

5.9.8.4. Z An <strong>de</strong>n Schnittstellen zwischen <strong>de</strong>m ÖPNV einerseits <strong>und</strong> <strong>de</strong>m Fuß- <strong>und</strong> Radwegeverkehr<br />

an<strong>de</strong>rerseits sollen die Bedingungen für die Kombination dieser Verkehrsmittel<br />

erheblich verbessert wer<strong>de</strong>n. Ebenso dringlich soll die optimale Verknüpfung <strong>de</strong>r öffentlichen<br />

Verkehrsmittel (Schienenpersonenfern- <strong>und</strong> -nahverkehr, Bus- <strong>und</strong> Straßenbahnverkehr)<br />

untereinan<strong>de</strong>r hergestellt wer<strong>de</strong>n um <strong>de</strong>n größtmöglichen Wirkungsgrad<br />

zu erzielen. (LEP LSA 3.6.7.6. Z)<br />

5.9.8.5. Z Beim Busverkehr sind auch Beschleunigungsprogramme in <strong>de</strong>n Orten (wie durch Bevorrechtigung<br />

an Lichtsignalanlagen, Anlage von Busspuren) <strong>und</strong> die Mo<strong>de</strong>rnisierung<br />

<strong>de</strong>s Fahrzeugparks (wie Nie<strong>de</strong>rflurtechnik) erfor<strong>de</strong>rlich. In kleineren Städten ist <strong>de</strong>r<br />

Aufbau innovativer Stadtbussysteme zu prüfen. (LEP LSA 3.6.7.4.)<br />

5.9.8.6. Z Im <strong>Planung</strong>sraum soll die Bedienung <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>r Attraktivität, <strong>de</strong>r Leistungs-<br />

52


fähigkeit <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Bedarfsorientiertheit entsprechen. Die <strong>de</strong>mographische Entwicklung<br />

soll da<strong>bei</strong> berücksichtigt wer<strong>de</strong>n. Der ÖPNV soll schrittweise barrierefrei gestaltet wer<strong>de</strong>n.<br />

Versorgungsschwerpunkte sollen gut erreicht wer<strong>de</strong>n können.<br />

5.9.8.7. Z Be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Ar<strong>bei</strong>tsplatzstandorte, allgemein bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> <strong>und</strong> berufsbil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Schulen<br />

großen Einzelhan<strong>de</strong>lseinrichtungen, Kultur- <strong>und</strong> Freizeiteinrichtungen, touristische Ziele<br />

<strong>und</strong> an<strong>de</strong>res sollen durch einen leistungsfähigen ÖPNV angeb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> erreichbar<br />

sein. (LEP LSA 3.6.7.5.)<br />

5.9.8.8. Z Im Rahmen <strong>de</strong>r Optimierung <strong>de</strong>s Busverkehrs sollen nicht öffentliche Son<strong>de</strong>rverkehre<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>de</strong>r Allgemeinheit zugänglich gemacht wer<strong>de</strong>n. Parallelverkehre sollen<br />

möglichst vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

5.9.8.9. Z Zur Attraktivitätssteigerung <strong>de</strong>s ÖPNV sind Schienenstrecken, Bahnhöfe <strong>und</strong> Fahrzeugparks<br />

zu mo<strong>de</strong>rnisieren <strong>und</strong> neue, <strong>de</strong>r Erreichbarkeit <strong>de</strong>r Siedlungen besser gerecht<br />

wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Haltepunkte einzurichten. Für die Haltepunkte <strong>und</strong> Verkehrsmittel sind<br />

entsprechen<strong>de</strong> Vorkehrungen zu treffen, die die Sicherheit <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong>n gewährleisten.<br />

Insgesamt ist eine Erhöhung <strong>de</strong>r Reisegeschwindigkeit im ÖPNV anzustreben.<br />

(LEP LSA 3.6.7.7.)<br />

5.9.8.10. Z Bei <strong>de</strong>r Mo<strong>de</strong>rnisierung von Haltepunkten <strong>und</strong> Zugangsstellen sind die Interessen <strong>de</strong>r in<br />

<strong>de</strong>r Mobilität eingeschränkten Personen zu berücksichtigen.<br />

5.9.8.11. G Der Schutz von Mensch, Umwelt <strong>und</strong> Kulturlandschaft erfor<strong>de</strong>rt eine nachhaltige Reduzierung<br />

<strong>de</strong>s Anteils <strong>de</strong>s motorisierten Individualverkehrs. Dieses soll durch eine kombinierte<br />

För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Verkehrsmittel Bahn, Straßenbahn, Bus, Fahrrad <strong>und</strong> Zufußgehen<br />

unterstützt wer<strong>de</strong>n. (LEP LSA 3.6.7.8.)<br />

5.9.8.12. Z Zur Gewährleistung dieses Gr<strong>und</strong>satzes sind Verb<strong>und</strong>systeme, wie z.B. <strong>de</strong>r Mittel<strong>de</strong>utsche<br />

Verkehrsverb<strong>und</strong>, zu erhalten <strong>und</strong> weiterzuentwickeln. Tarifliche Lösungen sollen<br />

bedarfsorientiert angeboten wer<strong>de</strong>n.<br />

5.9.8.13. Z Die regional be<strong>de</strong>utsame Straßenbahnverbindung <strong>Halle</strong>-Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg<br />

<strong>und</strong> die S-Bahn-Verbindungen <strong>Halle</strong> (Hbf.) - <strong>Halle</strong>/Trotha – <strong>Halle</strong>/ Nietleben –<br />

<strong>Halle</strong> (Hbf.) sind zu erhalten.<br />

5.9.8.14. Z Zur besseren Übersichtlichkeit <strong>und</strong> Orientierung für die Nutzer <strong>de</strong>s ÖPNV soll auf eine<br />

möglichst einheitliche Beschil<strong>de</strong>rung im <strong>Planung</strong>sraum hingewirkt wer<strong>de</strong>n.<br />

5.10. Zu sichern<strong>de</strong> Trassen <strong>und</strong> Leitungen <strong>de</strong>r Technischen Infrastruktur<br />

5.10.1. Energieversorgung<br />

5.10.1.1 Z Energieversorgungsleitungen sind in Abhängigkeit <strong>de</strong>s Energiebedarfs <strong>und</strong> Energieanfalls<br />

anfor<strong>de</strong>rungsgerecht zu erhalten, auszubauen bzw. zu ergänzen, so dass<br />

insbeson<strong>de</strong>re die Versorgung <strong>de</strong>r Region mit Energie in ausreichen<strong>de</strong>r Menge, kostengünstig,<br />

sicher <strong>und</strong> umweltschonend gewährleistet ist. Bei Aus- <strong>und</strong> Neubau von<br />

Energietrassen sollen vorrangig bestehen<strong>de</strong> Trassierungswege genutzt wer<strong>de</strong>n.<br />

5.10. 2 Wasserversorgung<br />

5.10.2.1.G Die Wasserversorgung ist so zu entwickeln, dass <strong>de</strong>r gegenwärtige <strong>und</strong> zukünftige<br />

Bedarf an Trinkwasser in <strong>de</strong>r gefor<strong>de</strong>rten Qualität <strong>und</strong> an Betriebswasser in allen<br />

Teilen <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion sichergestellt wird. (LEP LSA 4.11.1.)<br />

5.10.2.2.Z Gebiete <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion, in <strong>de</strong>nen Trinkwasser in ausreichen<strong>de</strong>r Menge o<strong>de</strong>r<br />

Qualität nicht in unmittelbarer Nähe zur Verfügung steht, sind an ein Fernwasserversorgungsnetz<br />

anzuschließen.<br />

5.10.2.3. Z Die in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion vorhan<strong>de</strong>nen bzw. geplanten Fernwasserversorgungsleitungen<br />

sind von entgegenstehen<strong>de</strong>n raumbe<strong>de</strong>utsamen Nutzungen freizuhalten <strong>und</strong><br />

in Abhängigkeit <strong>de</strong>s Wasserbedarfs auszubauen bzw. zu ergänzen.<br />

5.10.3. Nachrichtenverkehr<br />

5.10.3.1. G Die Telekommunikation soll <strong>de</strong>n ständig steigen<strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Wirtschaft<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Bevölkerung Rechnung tragen. Dazu soll in allen Teilen <strong>de</strong>r Region eine<br />

mo<strong>de</strong>rne Infrastruktur aufgebaut wer<strong>de</strong>n. (LEP LSA 4.14.1.)<br />

5.10.3.2. Z Einrichtungen <strong>de</strong>s Nachrichtenverkehrs sind so zu entwickeln, dass sie einerseits <strong>de</strong>n<br />

wachsen<strong>de</strong>n Informations- <strong>und</strong> Kommunikationsbedürfnissen von Wirtschaft, Verwaltung<br />

<strong>und</strong> Bevölkerung Rechnung tragen <strong>und</strong> an<strong>de</strong>rerseits Beeinträchtigungen im<br />

Siedlungsbereich <strong>und</strong> negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild minimiert wer-<br />

53


<strong>de</strong>n.<br />

Bestehen<strong>de</strong> Niveauunterschie<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r Nutzung von Telekommunikationsmöglichkeiten<br />

innerhalb <strong>de</strong>s <strong>Planung</strong>sraumes sollen abgebaut wer<strong>de</strong>n.<br />

5.10.4. Erdöl- <strong>und</strong> Produktenleitungen<br />

5.10.4.1. Z Die in <strong>de</strong>r zeichnerischen Darstellung ausgewiesenen Erdöl- <strong>und</strong> Produktenleitungen<br />

dienen <strong>de</strong>r Versorgung wichtiger Industriestandorte mit chemischen Gr<strong>und</strong>stoffen <strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>m Abtransport <strong>de</strong>r erzeugten Produkte <strong>und</strong> sind daher von entgegenstehen<strong>de</strong>n<br />

raumbe<strong>de</strong>utsamen Nutzungen freizuhalten. Entsprechend <strong>de</strong>m Bedarf sind diese<br />

Leitungen zu erhalten bzw. auszubauen.<br />

5.10.4.2. Z Zur Sicherstellung <strong>de</strong>r Gasversorgung in <strong>de</strong>r Region sind die überregional bzw. regional<br />

be<strong>de</strong>utsamen Gasleitungen entsprechend <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen zu erhalten, auszubauen<br />

o<strong>de</strong>r neu zu errichten.<br />

6. Einzelfachliche Gr<strong>und</strong>sätze<br />

Die im LEP LSA unter Punkt 4 aufgeführten Einzelfachlichen Gr<strong>und</strong>sätze fin<strong>de</strong>n auch für die regionale<br />

Entwicklung in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion Anwendung. Diese Gr<strong>und</strong>sätze sind gegeneinan<strong>de</strong>r <strong>und</strong> untereinan<strong>de</strong>r<br />

entsprechend abzuwägen <strong>und</strong> wer<strong>de</strong>n darüber hinaus durch für die <strong>Planung</strong>sregion weitere<br />

regional be<strong>de</strong>utsame einzelfachliche Gr<strong>und</strong>sätze ergänzt.<br />

6.1. Natur <strong>und</strong> Landschaftsschutz<br />

G<br />

G<br />

G<br />

G<br />

Eine nachhaltige ökonomisch leistungsfähige <strong>und</strong> die natürlichen Lebensgr<strong>und</strong>lagen sichern<strong>de</strong><br />

Entwicklung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s erfor<strong>de</strong>rt die Abwägung mit Belangen <strong>de</strong>s Umwelt- <strong>und</strong> Naturschutzes.<br />

Zur Erhaltung <strong>de</strong>r Funktions- <strong>und</strong> Leistungsfähigkeit <strong>de</strong>s Naturhaushaltes sowie <strong>de</strong>r<br />

Regenerationsfähigkeit <strong>de</strong>r Naturgüter ist die Inanspruchnahme <strong>de</strong>s Freiraumes durch Siedlungen,<br />

Einrichtungen <strong>und</strong> Trassen <strong>de</strong>r Infrastruktur sowie an<strong>de</strong>re Eingriffe in Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft auf das notwendige Maß zu beschränken. Für neue Siedlungsflächen sind Freiflächen<br />

an bereits bebauten Flächen anzuschließen <strong>und</strong> sollen nur dann in Anspruch genommen<br />

wer<strong>de</strong>n, wenn an<strong>de</strong>re Möglichkeiten ausgeschöpft sind. (LEP LSA 4.1.1.)<br />

Die Siedlungsräume sollen durch regionale <strong>und</strong> lokale Grünzüge geglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, die<br />

zugleich <strong>de</strong>r Sicherung <strong>de</strong>r ökologischen Ausgleichsmaßnahmen dienen sollen. Zur Vermeidung<br />

übermäßiger bandförmiger Siedlungsentwicklungen <strong>und</strong> Isolation von Lebensräumen<br />

sind Grünzäsuren festzulegen (LEP LSA 4.1.2.).<br />

Für <strong>de</strong>n Naturhaushalt, die Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt o<strong>de</strong>r das Landschaftsbild wertvolle Gebiete<br />

<strong>und</strong> Landschaftsteile sind im beson<strong>de</strong>ren Maße zu schützen, zu pflegen o<strong>de</strong>r zu entwickeln<br />

<strong>und</strong> im Rahmen eine län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong>n ökologischen Verb<strong>und</strong>systems zu vernetzen.<br />

(LEP LSA 4.1.3.)<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r Gestaltung <strong>und</strong> Entwicklung <strong>de</strong>r Region sind die Belange von Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft entsprechend zu berücksichtigen. Da<strong>bei</strong> sind die Großlandschaften Sachsen-<br />

Anhalts einschließlich ihrer Unterglie<strong>de</strong>rung in individuelle Landschaftseinheiten gemäß<br />

Landschaftsprogramm <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt (1994, aktualisiert 2001) zu Gr<strong>und</strong>e zu<br />

legen.<br />

Die Leitbil<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Landschaften orientieren sich am naturräumlichen Potential <strong>und</strong> <strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>ren<br />

Eigenart <strong>de</strong>r Naturräume, die sich aus <strong>de</strong>n natürlichen Standortverhältnissen <strong>und</strong> <strong>de</strong>r<br />

kulturhistorischen Entwicklung unter Beachtung <strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>nen Nutzungsanfor<strong>de</strong>rungen<br />

Für die <strong>Planung</strong>sregion sind folgen<strong>de</strong> Großlandschaften <strong>und</strong> Landschaftseinheiten festgelegt:<br />

Mittelgebirge: - Unterharz<br />

Landschaften <strong>de</strong>s Mittelgebirgsvorlan<strong>de</strong>s:<br />

- Nordöstliches Harzvorland<br />

- Östliches Harzvorland<br />

- Helme-Unstrut-Buntsandsteinland<br />

- Ilm-Saale-Muschelkalkplatte<br />

- Zeitzer Buntsandsteinplateau<br />

Ackerebene: - <strong>Halle</strong>sches Ackerland<br />

- Querfurter Platte<br />

- Lützener- Hohenmölsener Platte<br />

54


- Keuperbecken südlich Eckartsberga<br />

Flusstäler <strong>und</strong> Nie<strong>de</strong>rungslandschaften:<br />

- Unteres Saaletal<br />

- <strong>Halle</strong>- Naumburger- Saaletal<br />

- Helmenie<strong>de</strong>rung-Unstrut-Nie<strong>de</strong>rung<br />

- Weiße Elster Tal<br />

- Fuhnenie<strong>de</strong>rung<br />

Bergbaufolgelandschaften: - Tagebau Region Amsdorf<br />

- Tagebau Region <strong>Halle</strong>-Ost<br />

- Tagebau Region Merseburg-Ost<br />

- Tagebauregion Geiseltal<br />

- Tagebauregion Zeitz-Weißenfels-Hohenmölsen<br />

- Tagebauregion Meuselwitz<br />

Stadtlandschaft <strong>Halle</strong><br />

G<br />

G<br />

G<br />

G<br />

Raumbe<strong>de</strong>utsame <strong>Planung</strong>en, Maßnahmen <strong>und</strong> Nutzungen sind so einzuordnen, dass dadurch<br />

verursachte negative Auswirkungen auf Bo<strong>de</strong>n, Wasser, Klima, Luft, Pflanzen- <strong>und</strong><br />

Tierwelt sowie auf das Landschaftsbild gering gehalten wer<strong>de</strong>n. Da<strong>bei</strong> sind große noch unzerschnittene<br />

Flächen zu erhalten, vor Beeinträchtigungen zu schützen <strong>und</strong> naturnahe Bereiche<br />

auszusparen.<br />

Siedlungsräume sollen durch regionale <strong>und</strong> lokale Grünzüge geglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, die zugleich<br />

<strong>de</strong>r Sicherung <strong>de</strong>r ökologischen Ausgleichsfunktion dienen.<br />

Regionsprägen<strong>de</strong> Landschaftsräume, die bisher wenig beeinträchtigt o<strong>de</strong>r intensiv land- <strong>und</strong><br />

forstwirtschaftlich genutzt wer<strong>de</strong>n, sind in beson<strong>de</strong>rem Maß zu schützen, zu pflegen <strong>und</strong> zu<br />

entwickeln bzw. im Rahmen eines län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong>n ökologischen Verb<strong>und</strong>systems zu<br />

vernetzen. Es sind Landschaftsrahmenpläne <strong>und</strong> Landschaftspläne zu erstellen.<br />

Geschädigte, an naturnaher Substanz verarmte Gebiete <strong>und</strong> ausgeräumte Landschaften sind<br />

so zu gestalten <strong>und</strong> zu entwickeln, dass ihr Naturhaushalt wie<strong>de</strong>r funktions- <strong>und</strong> regenerationsfähig<br />

wird.<br />

6.2. Bo<strong>de</strong>nschutz<br />

G<br />

G<br />

G<br />

G<br />

Der Bo<strong>de</strong>n ist als Lebensgr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> Lebensraum für Menschen, Tiere <strong>und</strong> Pflanzen als<br />

Teil <strong>de</strong>s Naturhaushaltes <strong>und</strong> als prägen<strong>de</strong>s Element von Natur <strong>und</strong> Landschaft zu schützen,<br />

zu pflegen <strong>und</strong> zu entwickeln (LEP LSA 4.2.1.).<br />

Mit Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Bo<strong>de</strong>n soll sparsam <strong>und</strong> schonend umgegangen wer<strong>de</strong>n, Bo<strong>de</strong>nversiegelungen<br />

sind auf das notwendige Maß zu begrenzen. Der Bestand <strong>und</strong> die Leistungsfähigkeit <strong>de</strong>r Bö<strong>de</strong>n<br />

als Teil <strong>de</strong>s Natur- <strong>und</strong> Wasserhaushaltes sowie als Voraussetzung <strong>de</strong>r Landnutzung sollen<br />

erhalten <strong>und</strong> verbessert wer<strong>de</strong>n durch<br />

- <strong>de</strong>n Erhalt <strong>de</strong>r natürlichen Bo<strong>de</strong>nfruchtbarkeit,<br />

- die Minimierung von Bo<strong>de</strong>nerosion, Bo<strong>de</strong>nverdichtung <strong>und</strong> Bo<strong>de</strong>nentwässerung,<br />

- die Vermeidung bzw. Vermin<strong>de</strong>rung von Schadstoffeinträgen,<br />

- die Vermin<strong>de</strong>rung bzw. Minimierung von Bo<strong>de</strong>nversiegelung durch Bebauung, Aufschüttungen,<br />

Überschüttungen <strong>und</strong> Abgrabungen,<br />

- Sanierungen von Verunreinigungen, schädlichen Bo<strong>de</strong>nverän<strong>de</strong>rungen <strong>und</strong> Altlasten.<br />

Stoffliche Belastungen durch Eintrag von festen, flüssigen <strong>und</strong> gasförmigen Schadstoffen sind<br />

zu verhin<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r zu vermin<strong>de</strong>rn. Schädliche Bo<strong>de</strong>nverän<strong>de</strong>rungen sind zu beseitigen (LEP<br />

LSA 4.2.2.).<br />

Geschädigte Bö<strong>de</strong>n, insbeson<strong>de</strong>re durch Versiegelung, Verunreinigung, Erosion, großräumige<br />

Abgrabungen sowie Altlasten, sollen saniert wer<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>m Ziel, dass sie nutzungsbezogene<br />

o<strong>de</strong>r natürliche Funktionen wahrnehmen können (LEP LSA 4.2.3.).<br />

Auf ungenutzten befestigten o<strong>de</strong>r versiegelten Flächen sollen durch Entsiegelungs- <strong>und</strong> Rekultivierungsmaßnahmen<br />

die natürlichen Bo<strong>de</strong>nfunktionen so weit wie möglich wie<strong>de</strong>r hergestellt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

6.3. Gewässerschutz<br />

G<br />

Für Fließgewässer wird gr<strong>und</strong>sätzlich die Gewässergüteklasse II bzw. die Schaffung o<strong>de</strong>r Si-<br />

55


G<br />

G<br />

G<br />

G<br />

G<br />

G<br />

cherung <strong>de</strong>s guten Zustan<strong>de</strong>s nach <strong>de</strong>r Wasserrahmenrichtlinie angestrebt. Fließgewässer, die<br />

Güteklasse I, I bis II <strong>und</strong> II haben, sind gr<strong>und</strong>sätzlich in ihrer Beschaffenheit zu erhalten. (LEP<br />

LSA 4.3.1.)<br />

Ziel <strong>de</strong>s Gewässerschutzes ist es, die Gewässer als Lebensgr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> Lebensraum für<br />

Menschen, Tiere <strong>und</strong> Pflanzen sowie als wesentlicher Landschaftsbestandteil <strong>und</strong> damit <strong>de</strong>s<br />

Naturhaushaltes nachhaltig zu schützen <strong>und</strong> in Übereinstimmung damit <strong>de</strong>n Wasserbedarf für<br />

die Bevölkerung, Industrie <strong>und</strong> Landwirtschaft nach Menge <strong>und</strong> Beschaffenheit zu sichern.<br />

Deshalb dürfen Gewässer nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n, insbeson<strong>de</strong>re<br />

soll die Belastung mit Schadstoffen vermin<strong>de</strong>rt, ihre Selbstreinigungskraft gesichert <strong>und</strong> erhalten<br />

sowie ihre Überbeanspruchung durch Wasserentnahme vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. (LEP LSA<br />

4.3.1.)<br />

Gewässerschutz muss an <strong>de</strong>n Belastungsquellen ansetzen. Maßnahmen zur Vermeidung von<br />

Gewässerverunreinigungen haben Vorrang vor Sanierungsmaßnahmen. Die Einleitung von<br />

gereinigtem Abwasser in Fließgewässer ist nur erlaubt, dass keine nachhaltige Verschlechterung<br />

<strong>de</strong>r Gewässergüteklasse bzw. <strong>de</strong>s guten Zustan<strong>de</strong>s nach Wasserrahmenrichtlinie eintritt.<br />

(LEP LSA 4.3.2.)<br />

Gr<strong>und</strong>wasser ist unabhängig von <strong>de</strong>r Nutzung flächen<strong>de</strong>ckend vor Belastung zu schützen.<br />

In das Gr<strong>und</strong>wasser dürfen Einleitungen von Stoffen nur erlaubt wer<strong>de</strong>n, wenn eine Verschlechterung<br />

<strong>de</strong>r Beschaffenheit nicht zu besorgen ist. Flächenhafte Belastungen <strong>de</strong>s<br />

Gr<strong>und</strong>wassers sind durch ordnungsgemäße Landbewirtschaftung <strong>und</strong> durch Vermeidung an<strong>de</strong>rer<br />

Emissionen zu verringern. Die vorhan<strong>de</strong>nen gr<strong>und</strong>wassergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Altlasten sind<br />

nach <strong>de</strong>r Erk<strong>und</strong>ung <strong>und</strong> Bewertung zu sichern <strong>und</strong> möglichst zu sanieren. Die gegebenen<br />

natürlichen Bedingungen für die Gr<strong>und</strong>wasserneubildung dürfen nicht verschlechtert wer<strong>de</strong>n.<br />

(LEP LSA 4.3.4.)<br />

Die Unterhaltung <strong>de</strong>r Gewässer umfasst die Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustan<strong>de</strong>s für<br />

<strong>de</strong>n Wasserabfluss. Da<strong>bei</strong> ist die Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Gewässer für das Bild <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Erholungswert<br />

<strong>de</strong>r Landschaft sowie als Bestandteil <strong>de</strong>r natürlichen Umwelt <strong>und</strong> insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Lebensstätten<br />

für Pflanzen <strong>und</strong> Tiere zu berücksichtigen. (LEP LSA 4.3.5.)<br />

Die noch vorhan<strong>de</strong>nen naturnah ausgeprägten oberirdischen Gewässer, einschließlich ihrer<br />

Talauen, sind zu erhalten. Freiräume für eine natürliche Laufentwicklung <strong>de</strong>r Fließgewässer<br />

sind zu belassen o<strong>de</strong>r nach Möglichkeit wie<strong>de</strong>r zu schaffen <strong>und</strong> in das ökologische Verb<strong>und</strong>system<br />

einzubeziehen. (LEP LSA 4.3.6.)<br />

Fließgewässer sind nicht zu verbauen, son<strong>de</strong>rn mit ihren Ufern <strong>und</strong> Auen zu erhalten. Innerhalb<br />

besie<strong>de</strong>lter Gebiete sind sie durch die Stadt- <strong>und</strong> Dorfentwicklung sinnvoll als Gestaltungselemente<br />

mit notwendigen Freiräumen für <strong>de</strong>n Hochwasserabfluss einzubin<strong>de</strong>n. Die Gewässerschonstreifen<br />

sind zu erhalten <strong>und</strong> zu gestalten. (LEP LSA 4.3.7.)<br />

Für <strong>de</strong>n Hochwasserschutz sind alle Möglichkeiten zur För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s natürlichen Wasserrückhaltes<br />

durch Deichrückverlegung zur Wie<strong>de</strong>rgewinnung von Überschwemmungsgebieten<br />

durch Entsiegelung, Versickerung, Renaturierung <strong>und</strong> standortgerechte Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft<br />

zu nutzen. Vorhan<strong>de</strong>ne natürliche Überschwemmungsgebiete sind für <strong>de</strong>n Hochwasserabfluss<br />

<strong>und</strong> als Retentionsgebiete freizuhalten. (LEP LSA 4.3.8.)<br />

6.4. Lärmschutz<br />

G<br />

G<br />

G<br />

G<br />

Die Bevölkerung ist vor schädigen<strong>de</strong>n Einflüssen durch Lärm zu schützen. Einem weiteren<br />

Anwachsen <strong>de</strong>r Lärmbelästigungen ist entgegenzuwirken, bestehen<strong>de</strong> Lärmbelastungen sind<br />

zu vermin<strong>de</strong>rn. (LEP LSA 4.4.1.)<br />

An allen Flugplätzen sind Siedlungsbeschränkungsgebiete festzusetzen. Die Fluglärmbereiche<br />

mit entsprechen<strong>de</strong>n Baubeschränkungen sind als Siedlungsbeschränkungsgebiete in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplänen auszuweisen. (LEP LSA 4.4.1.)<br />

Im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan <strong>Halle</strong> wird unter Punkt 5.9.7. für <strong>de</strong>n Flughafen Leipzig/<strong>Halle</strong><br />

ein Siedlungsbeschränkungsgebiet festgelegt.<br />

Treten schädliche Umweltwirkungen durch Geräusche auf o<strong>de</strong>r sind diese zu erwarten, haben<br />

die Gemein<strong>de</strong>n für Wohngebiete <strong>und</strong> an<strong>de</strong>re schutzwürdige Gebiete Lärmmin<strong>de</strong>rungspläne<br />

aufzustellen <strong>und</strong> mit <strong>de</strong>n betroffenen <strong>Planung</strong>strägern abzustimmen. Die Lärmmin<strong>de</strong>rungspläne<br />

sollen Angaben enthalten über<br />

1. die festgestellten <strong>und</strong> zu erwarten<strong>de</strong>n Lärmbelastungen <strong>und</strong> ihre Quellen<br />

2. die vorzusehen<strong>de</strong>n Maßnahmen, <strong>de</strong>ren <strong>Planung</strong>sträger, Zeithorizont <strong>und</strong> Finanzierung.<br />

Ziel ist die Verringerung <strong>de</strong>r Geräuschbelastung o<strong>de</strong>r die Verhin<strong>de</strong>rung ihres weiteren An-<br />

56


stiegs. (LEP LSA 4.4.2.)<br />

G<br />

Verkehrswege <strong>und</strong> an<strong>de</strong>re lärmerzeugen<strong>de</strong> Anlagen sind soweit wie möglich so zu planen,<br />

dass von ihnen keine unzumutbaren Lärmbelastungen, insbeson<strong>de</strong>re auf Wohnbereiche, Bereiche<br />

mit beson<strong>de</strong>rs sensibler Nutzung (z.B. Kin<strong>de</strong>rtagesstätte, Krankenhäuser) <strong>und</strong> Bereiche<br />

mit beson<strong>de</strong>rer Erholungsfunktion ausgehen. Da<strong>bei</strong> hat aktiver Schallschutz Vorrang vor passivem<br />

Schallschutz. (LEP LSA 4.4.3.)<br />

6.5. Luftreinhaltung<br />

G<br />

G<br />

G<br />

G<br />

G<br />

In <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion sind die Luftverunreinigungen generell auf so ein Maß zu reduzieren,<br />

dass Beeinträchtigungen <strong>und</strong> Schädigungen <strong>de</strong>r Ges<strong>und</strong>heit <strong>de</strong>r Menschen <strong>und</strong> ihrer natürlichen<br />

Umwelt ausgeschlossen bzw. auf ein Min<strong>de</strong>stmaß gesenkt wer<strong>de</strong>n können. Dem Entstehen<br />

von Luftverunreinigungen soll entgegengewirkt wer<strong>de</strong>n <strong>und</strong> vorhan<strong>de</strong>ne Luftverunreinigungen<br />

abgebaut wer<strong>de</strong>n.<br />

Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, landwirtschaftliche Gebäu<strong>de</strong> <strong>und</strong> Freiflächen, Verkehrsflächen<br />

sowie Sport- <strong>und</strong> Erholungsflächen sollen einan<strong>de</strong>r räumlich so zugeordnet wer<strong>de</strong>n,<br />

dass sowohl die Entstehung als auch Auswirkungen <strong>de</strong>r Emissionen möglichst gering<br />

gehalten wer<strong>de</strong>n. (LEP LSA 4.5.2.)<br />

Belästigungen für die Bevölkerung durch Luftverunreinigungen sollen auch durch die räumliche<br />

Ordnung <strong>de</strong>r Siedlungsstruktur vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

Frischluftschneisen sind zu erhalten <strong>und</strong> zu entwickeln. Regional be<strong>de</strong>utsame Frischluftschnei<strong>de</strong>n<br />

sind in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplänen auszuweisen. (LEP LSA 4.5.3.)<br />

In Gebieten Sachsen-Anhalts, in <strong>de</strong>nen aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r hohen Immissionsbelastung Luftreinhaltepläne<br />

erstellt wur<strong>de</strong>n, sind diese <strong>bei</strong> <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>Regionale</strong>r Entwicklungspläne zu berücksichtigen.<br />

(LEP LSA 4.5.2.)<br />

In <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion wird <strong>de</strong>r Luftreinhalteplan <strong>de</strong>r Stadt <strong>Halle</strong> (Saale) im Aufstellungsverfahren<br />

berücksichtigt.<br />

6.6. Klimaschutz<br />

G<br />

G<br />

Nachteilige Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s globalen Klimas muss entgegengewirkt wer<strong>de</strong>n. Die Verunreinigung<br />

<strong>de</strong>r Luft soll vor allem in <strong>de</strong>n Verdichtungsräumen verringert wer<strong>de</strong>n. Damit die Reduktionsziele<br />

<strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esregierung erreicht wer<strong>de</strong>n können, sollen die Emissionen von Treibhausgasen<br />

reduziert wer<strong>de</strong>n. Die raumbe<strong>de</strong>utsamen Maßnahmen sollen sich an dieser Zielstellung<br />

orientieren (LEP LSA 4.6.)<br />

Als Beitrag zu <strong>de</strong>n globalen Anstrengungen zum Schutz <strong>de</strong>s Klimas sind in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion<br />

alle möglichen Maßnahmen zur Min<strong>de</strong>rung von Emissionen klimaschädigen<strong>de</strong>r Stoffe zu ergreifen.<br />

Dies betrifft insbeson<strong>de</strong>re die weitere Entwicklung <strong>de</strong>r regenerativen Energiegewinnung,<br />

die Energieeinsparung <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Einsatz attraktiver öffentlicher Verkehrsmittel. Bei allen<br />

<strong>Planung</strong>en sind <strong>de</strong>r Erhalt <strong>und</strong> die Wie<strong>de</strong>rherstellung von klimatisch wirksamen Funktionen wie<br />

Kaltluft- <strong>und</strong> Frischluftentstehungsgebiete <strong>und</strong> Luftaustauschbahnen beson<strong>de</strong>rs zu berücksichtigen.<br />

6.7. Wirtschaft<br />

G<br />

G<br />

In <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion sollen die Rahmenbedingungen für eine positive Entwicklung <strong>de</strong>r Wirtschaft<br />

in allen Wirtschaftszweigen verbessert wer<strong>de</strong>n. Die Entwicklung ist darauf auszurichten,<br />

bestehen<strong>de</strong> Beschäftigungs- <strong>und</strong> Strukturprobleme zu überwin<strong>de</strong>n. Die Region mit ihrem<br />

Oberzentrum <strong>Halle</strong>, das Teil <strong>de</strong>r Metroploregion Mittel<strong>de</strong>utschland ist, soll ein fester, attraktiver<br />

<strong>und</strong> leistungsfähiger Teil <strong>de</strong>s mittel<strong>de</strong>utschen Wirtschaftsraums sein. Noch bestehen<strong>de</strong> Standortnachteile<br />

gegenüber an<strong>de</strong>ren Wirtschaftsregionen sollen überw<strong>und</strong>en wer<strong>de</strong>n. Der Aufbau<br />

einer selbsttragen<strong>de</strong>n Wirtschaft soll unterstützt wer<strong>de</strong>n. Die Region soll ihre Stärken <strong>und</strong> ihre<br />

Wirtschaftskraft ausbauen <strong>und</strong> bestehen<strong>de</strong> Defizite verringern.<br />

Die Chemieindustrie als eine <strong>de</strong>r Struktur prägen<strong>de</strong>n Branchen soll in ihrer Schlüsselrolle in<br />

<strong>de</strong>r wirtschaftlichen Entwicklung weiter gestärkt wer<strong>de</strong>n. Die vor- <strong>und</strong> nachgelagerten Wirtschaftsbereiche<br />

sollen hieraus Impulse erhalten. Beson<strong>de</strong>rs kleine <strong>und</strong> mittlere Unternehmen<br />

sollen von dieser Entwicklung profitieren.<br />

57


G<br />

G<br />

G<br />

G<br />

G<br />

G<br />

G<br />

G<br />

Die wirtschaftlichen Verflechtungsbeziehungen <strong>und</strong> Wirtschaftskreisläufe in <strong>de</strong>r Region sollen<br />

sich weiterentwickeln <strong>und</strong> Wertschöpfungsketten sollen sich möglichst schließen. Um die wirtschaftliche<br />

Entwicklung in <strong>de</strong>r Region <strong>Halle</strong> <strong>und</strong> <strong>de</strong>m mittel<strong>de</strong>utschen Wirtschaftsraum zu beför<strong>de</strong>rn,<br />

sollen Netzwerke geschaffen wer<strong>de</strong>n, die eine optimale Verknüpfung <strong>und</strong> Nutzung<br />

aller in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion vorhan<strong>de</strong>nen wirtschaftlichen, wissenschaftlichen <strong>und</strong> infrastrukturellen<br />

Potenziale ermöglichen <strong>und</strong> Synergieeffekte freisetzen. Eine enge Kooperation mit <strong>de</strong>n<br />

Nachbarregionen ist anzustreben, um weitere Wettbewerbsvorteile zu erzielen.<br />

Um die Leistungs- <strong>und</strong> Innovationsfähigkeit weiter zu stärken, sollen insbeson<strong>de</strong>re die Potenziale<br />

angewandter Forschung durch eine intensive Vernetzung von Wissenschaft <strong>und</strong> Wirtschaft<br />

effektiv genutzt wer<strong>de</strong>n. Die technologischen Kompetenzen <strong>de</strong>r Region sollen sich wettbewerbsfähig<br />

entwickeln. In enger Verflechtung mit <strong>de</strong>r Universität <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Hochschulen sowie<br />

außeruniversitären Forschungs- <strong>und</strong> Entwicklungspotenzialen sollen sich vielfältige Produkt-<br />

<strong>und</strong> Dienstleistungsfel<strong>de</strong>r herausbil<strong>de</strong>n.<br />

Die Region soll sich zu einem attraktiven Anbieter im Bereich <strong>de</strong>r Medien- <strong>und</strong> Informationswirtschaft<br />

entwickeln <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Übergang zur Informations- <strong>und</strong> Wissenschaftsgesellschaft unterstützen.<br />

Der Einsatz von mo<strong>de</strong>rnen Informations- <strong>und</strong> Kommunikationstechnologien sowohl<br />

in klassischen als auch in zukunftsfähigen Branchen soll geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n <strong>und</strong> zur Verbesserung<br />

<strong>de</strong>r Standortfaktoren <strong>bei</strong>tragen.<br />

Die Ansiedlung innovativer <strong>und</strong> umweltschutzrelevanter Industrie soll verstärkt unterstützt wer<strong>de</strong>n.<br />

Da<strong>bei</strong> sollen Wirtschaftsbereiche im Zusammenhang mit erneuerbarer Energie beson<strong>de</strong>res<br />

Gewicht erhalten. Bei <strong>de</strong>r Ansiedlung von Industrie <strong>und</strong> Gewerbe sollen insbeson<strong>de</strong>re die<br />

ausgewiesenen Flächen <strong>und</strong> Standorte <strong>de</strong>r zentralen Orte <strong>und</strong> die Vorrangstandorte für lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsame,<br />

großflächige Industrieanlagen sowie regionalbe<strong>de</strong>utsame Standorte für Industrie<br />

<strong>und</strong> Gewerbe berücksichtigt wer<strong>de</strong>n. Die Standortgunst <strong>de</strong>r Region soll zu<strong>de</strong>m durch<br />

die Revitalisierung jener Altstandorte verbessert wer<strong>de</strong>n, die mit be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n regionalen<br />

Wachstumspotenzialen ausgestattet sind. Hier<strong>bei</strong> sind auch verstärkt innovative Wirtschaftszweige<br />

einzubeziehen. Neben <strong>de</strong>r Ansiedlung neuer Untenehmen in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion sind<br />

traditionsreiche Produktionszweige wie <strong>de</strong>r Nichteisenmetellurgiebereich, die Lebensmittelproduktion<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Weinanbau in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen.<br />

Um die Nachhaltigkeit <strong>de</strong>r regionalen Wettbewerbsfähigkeit zu för<strong>de</strong>rn, soll die Schaffung <strong>und</strong><br />

Erweiterung mo<strong>de</strong>rner Verkehrsanlagen zeitnah erfolgen. Dies gilt sowohl für <strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>s<br />

Autobahnnetzes in <strong>de</strong>r Region, die Herstellung von ICE-Verbindungen zur B<strong>und</strong>eshauptstadt<br />

<strong>und</strong> an<strong>de</strong>ren Metropolen im Rahmen eines europäischen Hochgeschwindigkeitsnetzes, die<br />

zügige Schaffung weitere Ortsumgehungen <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>r Infrastruktur im Bereich <strong>de</strong>r<br />

Binnenschifffahrt. Darüber hinaus ist <strong>de</strong>r Interkontinental–Flughafen Leipzig-<strong>Halle</strong> ist aufgr<strong>und</strong><br />

seiner Be<strong>de</strong>utung für die infrastrukturelle <strong>und</strong> wirtschaftliche Entwicklung <strong>de</strong>r Region zu stärken.<br />

Alle Maßnahmen <strong>de</strong>r <strong>Regionale</strong>n Strukturpolitik sind in beson<strong>de</strong>rem Maße im regionalen Konsens<br />

zu bestimmen <strong>und</strong> sollen die endogenen Potenziale berücksichtigen (<strong>Regionale</strong> Entwicklungskonzeptionen)<br />

Die staatliche För<strong>de</strong>rpolitik ist daran auszurichten. (LEP LSA 4.7.6.)<br />

Vorausschauend auf die zukünftigen Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Wirtschaft an <strong>de</strong>n Ar<strong>bei</strong>tsmarkt ist ein<br />

angemessenes Angebot an Aus- <strong>und</strong> Weiterbildungsmöglichkeiten zu schaffen, das <strong>de</strong>m Vergleich<br />

mit an<strong>de</strong>ren Regionen standhält.<br />

Auf eine engere Vernetzung <strong>de</strong>r kulturellen <strong>und</strong> touristischen Potenziale soll im Sinne <strong>de</strong>r Weiterentwicklung<br />

<strong>de</strong>r damit verb<strong>und</strong>enen Wirtschaftszweige hingewirkt wer<strong>de</strong>n. Die län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong><br />

Zusammenar<strong>bei</strong>t soll da<strong>bei</strong> einen erhöhten Stellenwert einnehmen <strong>und</strong> damit im<br />

Zusammenhang stehen<strong>de</strong> konkrete Projekte sollen Unterstützung fin<strong>de</strong>n.<br />

6.8. Landwirtschaft<br />

G<br />

G<br />

Die Landwirtschaft soll in allen Lan<strong>de</strong>steilen als raumbe<strong>de</strong>utsamer <strong>und</strong> die Kulturlandschaft<br />

prägen<strong>de</strong>r Wirtschaftszweig erhalten <strong>und</strong> weiterentwickelt wer<strong>de</strong>n. Da<strong>bei</strong> soll eine flächengeb<strong>und</strong>ene,<br />

vielfältig strukturierte Landwirtschaft, die wirtschaftlich effektiv <strong>und</strong> umweltschonend<br />

produziert <strong>und</strong> eine artgerechte Nutztierhaltung betreibt, in beson<strong>de</strong>rem Maße geför<strong>de</strong>rt. (LEP<br />

LSA 4.8.1)<br />

Für die Landwirtschat geeignete Bö<strong>de</strong>n sind in ausreichen<strong>de</strong>m Umfang zu erhalten. Eine Inanspruchnahme<br />

für an<strong>de</strong>re Nutzungen soll unter Beachtung agrarischer <strong>und</strong> ökologischer Belange<br />

nur dann erfolgen, wenn die Verwirklichung solcher Nutzungen zur Verbesserung <strong>de</strong>r<br />

Raumstruktur <strong>bei</strong>trägt <strong>und</strong> für dieses Vorhaben aufgr<strong>und</strong> seiner beson<strong>de</strong>ren Zweckbestimmung<br />

nicht auf an<strong>de</strong>re Flächen ausgewichen wer<strong>de</strong>n kann. (LEP LSA 4.8.3.)<br />

58


G<br />

G<br />

G<br />

G<br />

G<br />

G<br />

G<br />

G<br />

Die Leistungsfähigkeit <strong>de</strong>r Landwirtschaft soll geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n durch:<br />

1. Verbesserung <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Wettbewerbsfähigkeit,<br />

2. Verbesserung <strong>de</strong>r Lebensverhältnisse für die Bevölkerung in ländlichen Räumen,<br />

3. Sicherung von Ausbildungs- <strong>und</strong> Ar<strong>bei</strong>tsplätzen im Agrar- <strong>und</strong> Ernährungsbereich,<br />

4. die Nutzung <strong>de</strong>r agrarwissenschaftlichen Potenziale Sachsen-Anhalts (LEP LSA<br />

4.8.4.)<br />

In Gebieten, in <strong>de</strong>nen die Landwirtschaft beson<strong>de</strong>re Funktionen für <strong>de</strong>n Naturhaushalt, die<br />

Erholung sowie die Gestaltung <strong>und</strong> Erhaltung <strong>de</strong>s ländlichen Raumes hat, sind diese landwirtschaftlichen<br />

Funktionen <strong>bei</strong> allen raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>und</strong> raumbeanspruchen<strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>en<br />

<strong>und</strong> Maßnahmen zu berücksichtigen. (LEP LSA 4.8.5.)<br />

Bei <strong>de</strong>r Weiterentwicklung <strong>de</strong>r Landwirtschaft soll darauf geachtet wer<strong>de</strong>n, dass im Rahmen<br />

einer umweltgerechten Bewirtschaftung<br />

1. die Landwirtschaft die Erzeugung qualitativ hochwertiger pflanzlicher <strong>und</strong> tierischer Erzeugnisse<br />

zu gewährleisten hat,<br />

2. regionale Verar<strong>bei</strong>tungs- <strong>und</strong> Vermarktungskapazitäten gestärkt wer<strong>de</strong>n,<br />

3. eine Verbesserung <strong>de</strong>r Lebensverhältnisse im ländlichen Raum durch die Sicherung<br />

<strong>de</strong>r wirtschaftlichen Gr<strong>und</strong>lage für die Erwerbstätigkeit erreicht wird,<br />

4. eine vielfältig strukturierte Kulturlandschaft erhalten, gepflegt <strong>und</strong> gestaltet wer<strong>de</strong>n<br />

kann. (LEP LSA 4.8.6.)<br />

Die ländliche Bo<strong>de</strong>nordnung <strong>und</strong> Flurbereinigung soll neben agrar-, siedlungs- <strong>und</strong> infrastrukturellen<br />

Erfor<strong>de</strong>rnissen unter an<strong>de</strong>rem auch <strong>de</strong>m Umwelt- <strong>und</strong> Naturschutz <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Landschaftspflege<br />

sowie <strong>de</strong>r angestrebten Landschaftsentwicklung Rechnung tragen. (LEP LSA<br />

4.8.7.)<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r überwiegend hochwertigen Bö<strong>de</strong>n stellt die Landwirtschaft in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion<br />

<strong>Halle</strong> einen wichtigen raumbe<strong>de</strong>utsamen Wirtschaftsfaktor dar. Neben <strong>de</strong>n Aufgabenbereichen<br />

<strong>de</strong>r Nahrungsmittelproduktion sowie <strong>de</strong>r Rohstoff- <strong>und</strong> Energieerzeuger, gewinnt die Landwirtschaft<br />

auch <strong>bei</strong>m Erhalt, <strong>de</strong>r Pflege <strong>und</strong> Entwicklung vielfältig strukturierter Kulturlandschaften<br />

eine immer größere Be<strong>de</strong>utung. Ihren Aufgaben kann die Landwirtschaft nur dann gerecht<br />

wer<strong>de</strong>n, wenn <strong>de</strong>r be<strong>de</strong>utendste Produktionsfaktor Bo<strong>de</strong>n erhalten bleibt. Die landwirtschaftliche<br />

Bo<strong>de</strong>nbewirtschaftung in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> soll im Flächenumfang weitgehend<br />

erhalten bleiben.<br />

Die Veredlung <strong>und</strong> Vermarktung agrarischer Erzeugnisse sollte zunehmend standortnah erfolgen.<br />

Auf dauerhafte Kooperationsbeziehungen mit <strong>de</strong>m regionalen Nahrungsmittelhandwerk,<br />

<strong>de</strong>m Gastgewerbe <strong>und</strong> mittelständigen Einzelhan<strong>de</strong>l ist hinzuwirken.<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>s steten Rückgangs <strong>de</strong>r Tierbestän<strong>de</strong> wur<strong>de</strong>n größere Stallkomplexe <strong>und</strong> Lagerkapazitäten<br />

stillgelegt. Hier sollte ein Rückbau <strong>de</strong>r landwirtschaftlichen Anlagen erfolgen, wenn<br />

eine Nachnutzung nicht möglich o<strong>de</strong>r zweckmäßig ist<br />

Darüber hinaus ist in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> ebenfalls die berufsmäßige Fischerei als ein<br />

Bereich <strong>de</strong>r Landwirtschaft zu berücksichtigen. Wichtige Standorte <strong>de</strong>r Berufsfischerei sind <strong>de</strong>r<br />

Süße See, <strong>de</strong>r Kernersee, <strong>de</strong>r Bin<strong>de</strong>rsee sowie ein kleinerer Standort am Tagebaurestsee <strong>bei</strong><br />

Luckenau.<br />

6.9. Forstwirtschaft<br />

G<br />

G<br />

G<br />

G<br />

Der Wald ist in seinem Bestand wegen seiner wichtigen ökologischen <strong>und</strong> wirtschaftlichen<br />

Funktionen sowie seiner wichtigen Funktionen für das Klima zu erhalten. Seine Nutz-, Schutz<strong>und</strong><br />

Erholungsfunktionen sind durch nachhaltige Forstwirtschaft zu sichern <strong>und</strong> weiter zu entwickeln.<br />

(LEP LSA 4.9.1.)<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>s sehr geringen Waldanteiles in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> sind insbeson<strong>de</strong>re vorhan<strong>de</strong>ne<br />

Waldbestän<strong>de</strong> gr<strong>und</strong>sätzlich von jeglichen Bebauungen freizuhalten<br />

Insbeson<strong>de</strong>re im Nahbereich <strong>de</strong>r Ober- <strong>und</strong> Mittelzentren sind vorhan<strong>de</strong>ne Waldbestän<strong>de</strong> zu<br />

erhalten <strong>und</strong> vor Eingriffen, welche die Schutz- <strong>und</strong> Erholungsfunktionen beeinträchtigen, möglichst<br />

zu bewahren.<br />

Auf die Erhaltung <strong>und</strong> För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r natürlichen Arten- <strong>und</strong> Formenvielfalt <strong>und</strong> eine Vermehrung<br />

stabiler, standortgerechter <strong>und</strong> naturnaher Waldbestän<strong>de</strong> soll hingewirkt wer<strong>de</strong>n. Waldrän<strong>de</strong>r<br />

sollen von Bebauung gr<strong>und</strong>sätzlich freigehalten wer<strong>de</strong>n. (LEP LSA 4.9.2.)<br />

Der Verlust von Waldflächen soll gr<strong>und</strong>sätzlich durch eine entsprechen<strong>de</strong> Wie<strong>de</strong>rbewaldung<br />

an an<strong>de</strong>rer Stelle ausgeglichen wer<strong>de</strong>n. (LEP LSA 4.9.3.)<br />

59


G<br />

G<br />

G<br />

Wald ist durch Verkehrs- <strong>und</strong> Versorgungstrassen so wenig wie möglich zu zerschnei<strong>de</strong>n. Die<br />

Eingriffe sind auf das unbedingt erfor<strong>de</strong>rliche Maß einzuschränken <strong>und</strong> durch Ersatzaufforstungen<br />

auszugleichen. Bei Eingriffen in <strong>de</strong>n Bestand <strong>de</strong>r Waldflächen muss <strong>de</strong>r Bedarf begrün<strong>de</strong>t<br />

nachgewiesen wer<strong>de</strong>n. (LEP LSA 4.9.6.)<br />

Kleinere Waldflächen in offener Landschaft haben in <strong>de</strong>n meist waldarmen landwirtschaftlich<br />

genutzten Gebieten <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion einen hohen ökologischen Wert. Auf vorrangig hochwertigen<br />

Ackerbö<strong>de</strong>n sollten die Anlage von kleineren Waldparzellen <strong>und</strong> Feldgehölzen Vorrang<br />

vor großflächigen Aufforstungen haben.<br />

Die dauerhafte Erhaltung <strong>und</strong> Verbesserung <strong>de</strong>r Funktionsfähigkeit <strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s, die Erhaltung<br />

<strong>und</strong> Vermehrung <strong>de</strong>r Waldflächen sowie eine nachhaltige Waldbewirtschaftung sind von regionaler<br />

Be<strong>de</strong>utung.<br />

6.10. Energie<br />

G<br />

G<br />

G<br />

G<br />

G<br />

G<br />

G<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>senergiepolitik gilt es, die Energiesparpotenziale auszunutzen sowie für<br />

die Energieversorgung alle verantwortbaren Energiequellen zu nutzen. Es sind insbeson<strong>de</strong>re<br />

alle Möglichkeiten für <strong>de</strong>n Einsatz erneuerbarer Energien auszuschöpfen <strong>und</strong> Emissionen <strong>bei</strong><br />

<strong>de</strong>r Energieumwandlung zu senken sowie die Energieeffizienz zu verbessern. Aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r<br />

unverantwortbaren Risiken sollen in Sachsen-Anhalt keine Atomkraftwerke errichtet <strong>und</strong> betrieben<br />

wer<strong>de</strong>n. Für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung wird die einheimische Braunkohle<br />

im Rahmen <strong>de</strong>s Energieträgermix auch weiterhin Berücksichtigung fin<strong>de</strong>n. (LEP LSA 4.10.1.)<br />

Die Energieversorgung soll sicher, kostengünstig sowie umwelt- <strong>und</strong> sozialverträglich auf <strong>de</strong>r<br />

Gr<strong>und</strong>lage eines breiten Angebotes von Energieträgern gestaltet wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Nutzung regenerativer <strong>und</strong> CO²-neutraler Energieträger <strong>und</strong> Energieumwandlungstechnologien<br />

wie Solarthermie, Photovoltaik, Wasserkraft, Win<strong>de</strong>nergie, Biomasse <strong>und</strong> Geothermie<br />

soll geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. (LEP LSA 4.10.5.)<br />

Standorte für die Nutzung erneuerbarer Energien sollen so gewählt wer<strong>de</strong>n, dass regionale<br />

Gegebenheiten <strong>und</strong> Potenziale berücksichtigt wer<strong>de</strong>n <strong>und</strong> Konflikte mit <strong>de</strong>n Belangen <strong>de</strong>s Natur-<br />

<strong>und</strong> Landschaftsschutzes sowie mit an<strong>de</strong>ren Raumnutzungen vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Bei <strong>de</strong>r<br />

Abwägung ist <strong>de</strong>m Landschaftsbild <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Erholungsfunktion <strong>de</strong>r Landschaft ein beson<strong>de</strong>rer<br />

Stellenwert <strong>bei</strong>zumessen. Die Errichtung großflächiger Photovoltaikanlagen im Außenbereich<br />

soll vorwiegend an vorhan<strong>de</strong>ne Konversionsflächen aus wirtschaftlicher <strong>und</strong> militärischer Nutzung,<br />

Deponien <strong>und</strong> an<strong>de</strong>ren, durch Umweltbeeinträchtigungen belastete Freiflächen geb<strong>und</strong>en<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Da mit einem höheren Anteil an erneuerbaren Energien zunehmend auch die Notwendigkeit<br />

vorhan<strong>de</strong>ner Ausgleichsenergie an Be<strong>de</strong>utung gewinnt, sollen insbeson<strong>de</strong>re auch lokale Lösungen<br />

für eine Vergleichmäßigung <strong>de</strong>r Netzlast Unterstützung fin<strong>de</strong>n. Stromspeichermöglichkeiten<br />

sollen geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Ersatz <strong>und</strong> Neubauten von Kraftwerken auf <strong>de</strong>r Basis von fossilen<br />

Energieträgern können ebenfalls zur Bewältigung <strong>de</strong>r Problematik <strong>bei</strong>tragen.<br />

Der Einsatz von Erdgas als Energieträger ist von wachsen<strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung. Um eine flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong>,<br />

bedarfsgerechte <strong>und</strong> sichere Versorgung mit <strong>de</strong>m umweltfre<strong>und</strong>lichen Primärenergieträger<br />

Erdgas zu gewährleisten, ist <strong>de</strong>r Betrieb von Untergr<strong>und</strong>gasspeichern erfor<strong>de</strong>rlich. Hierzu<br />

dienen Untergr<strong>und</strong>speicher in leergeför<strong>de</strong>rten Erdgaslagerstätten, Kavernen im Salzgestein<br />

<strong>und</strong> auflässigen Bergwerken. (LEP LSA 4.10.3.)<br />

Energieeinsparpotenziale sowie alle Möglichkeiten <strong>de</strong>r rationellen Energieumwandlung, insbeson<strong>de</strong>re<br />

die Wärme-Kraft-Kopplung, sind <strong>bei</strong> allen <strong>Planung</strong>en zu berücksichtigen. Die bestehen<strong>de</strong>n<br />

Fernwärmenetze sind zu erhalten <strong>und</strong> auszubauen sowie <strong>bei</strong> Bedarf im Rahmen <strong>de</strong>s<br />

Stadtumbau Ost planmäßig zurückzubauen. Für neue Gewerbe- <strong>und</strong> Siedlungsgebiete sind<br />

energiewirtschaftliche Gemeinschaftslösungen anzustreben (LEP LSA 4.10.4.).<br />

6.11. Wasserversorgung<br />

G<br />

Die Wasserversorgung ist so zu entwickeln, dass <strong>de</strong>r gegenwärtige <strong>und</strong> zukünftige Bedarf an<br />

Trinkwasser in <strong>de</strong>r gefor<strong>de</strong>rten Qualität <strong>und</strong> an Betriebswasser in allen Lan<strong>de</strong>steilen sichergestellt<br />

wird. (LEP LSA 4.11.1.)<br />

60


G<br />

G<br />

G<br />

G<br />

G<br />

G<br />

Dazu sind insbeson<strong>de</strong>re folgen<strong>de</strong> Maßnahmen umzusetzen:<br />

1. Der nachhaltige Schutz <strong>de</strong>r zur Trinkwassergewinnung genutzten Gewässer muss<br />

durch die Festsetzung von Wasserschutzgebieten gesichert wer<strong>de</strong>n.<br />

2. Vorhan<strong>de</strong>ne Wasseraufbereitungsanlagen müssen soweit erfor<strong>de</strong>rlich zur Sicherung<br />

einer <strong>de</strong>r Trinkwasserversorgung entsprechen<strong>de</strong>n Wassergüte nachgerüstet wer<strong>de</strong>n.<br />

3. Die Wasserressourcen sind durch rationelle Wassernutzung zur Gewährleistung eines<br />

intakten Wasser- <strong>und</strong> Naturhaushaltes für nachfolgen<strong>de</strong> Generationen zu schonen.<br />

(LEP LSA 4.11.2.)<br />

Auf eine sparsame Verwendung von Wasser ist hinzuwirken. Industrie <strong>und</strong> Gewerbe sollen<br />

ihren Wasserbedarf durch Kreislaufwasserführung min<strong>de</strong>rn <strong>und</strong> verstärkt Oberflächen <strong>und</strong><br />

Regenwasser nutzen. (LEP LSA 4.11.3.)<br />

Bei <strong>de</strong>r Wassergewinnung aus Oberflächengewässern <strong>und</strong> aus <strong>de</strong>m Gr<strong>und</strong>wasser sind die<br />

Belange <strong>de</strong>s Natur- <strong>und</strong> Gewässerschutzes angemessen zu berücksichtigen.<br />

Bei <strong>de</strong>r Gestaltung <strong>de</strong>r Verteilungssysteme wer<strong>de</strong>n kurze Entfernungen zwischen <strong>de</strong>r Wassergewinnungsanlage<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>m Endverbraucher angestrebt. Bei <strong>de</strong>r Errichtung von Fernwasserversorgungssystemen<br />

sollen Flächenzerschneidungen minimiert wer<strong>de</strong>n.<br />

Vorhan<strong>de</strong>ne, nicht in Nutzung stehen<strong>de</strong> Wassergewinnungsanlagen sollen für eine Notwasserversorgung<br />

erhalten wer<strong>de</strong>n, wenn ein geeignetes Gewässer vorhan<strong>de</strong>n ist.<br />

Wassergewinnungsanlagen <strong>und</strong> Versorgungsnetze, die die Anfor<strong>de</strong>rungen an Menge <strong>und</strong><br />

Qualität <strong>de</strong>s Trink- bzw. Brauchwassers noch nicht erfüllen, sind entsprechend zu mo<strong>de</strong>rnisieren<br />

<strong>und</strong> nachzurüsten.<br />

6.12. Abwasserbeseitigung<br />

G<br />

G<br />

G<br />

Das Abwasser ist so zu beseitigen, dass das Wohl <strong>de</strong>r Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird.<br />

In Abhängigkeit von <strong>de</strong>r Beschaffenheit <strong>und</strong> Menge unterschiedlicher Abwässer ist eine Trennung<br />

<strong>de</strong>r Abwasserströme bereits am Entstehungsort vorzunehmen. Die Entscheidung, ob die<br />

Abwasserreinigung zentral in einem Klärwerk o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>zentral in kleinen Kläranlagen erfolgt, ist<br />

in Abhängigkeit von <strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>nen ökologischen <strong>und</strong> ökonomischen Randbedingungen zu<br />

treffen.<br />

Abwasserbehandlungsanlagen, die die Anfor<strong>de</strong>rungen bezüglich <strong>de</strong>s Reinigungsgra<strong>de</strong>s nicht<br />

erfüllen, sind nachzurüsten o<strong>de</strong>r außer Betrieb zu nehmen <strong>und</strong> durch Kläranlagen zu ersetzen,<br />

die <strong>de</strong>m Stand <strong>de</strong>r Technik entsprechen. In dauerhaft <strong>de</strong>zentral zu entwässern<strong>de</strong>n Bereichen<br />

sollen vorwiegend mechanisch-biologische Verfahren Anwendung fin<strong>de</strong>n.<br />

Nie<strong>de</strong>rschlagswasser ist vorzugsweise am Ort <strong>de</strong>s Anfalls zu versickern, wenn es nicht verunreinigt<br />

ist <strong>und</strong> die entsprechen<strong>de</strong>n hydrogeologischen Voraussetzungen vorliegen. Einer Abflussverschärfung<br />

soll entgegengewirkt wer<strong>de</strong>n.<br />

6.13. Lagerstätten<br />

G<br />

G<br />

G<br />

G<br />

Rohstoffgewinnung muss sich im Rahmen einer räumlich geordneten <strong>und</strong> raumverträglichen<br />

Gesamtentwicklung <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion vollziehen, da<strong>bei</strong> ist die Versorgung <strong>de</strong>s Marktes langfristig<br />

zu sichern. (LEP LSA 4.13.1.)<br />

Der Aufschluss von Lagerstätten soll unter Minimierung <strong>de</strong>r Eingriffe in <strong>de</strong>n Naturhaushalt erfolgen.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich sollen Abbaufel<strong>de</strong>r eines Rohstoffvorkommens größtmöglich ausgebeutet<br />

wer<strong>de</strong>n. Einer weiteren Flächeninanspruchnahme eines Rohstoffabbaus soll <strong>de</strong>r Vorzug vor<br />

einem Neuaufschluss von Lagerstätten <strong>de</strong>s gleichen Rohstoffes gegeben wer<strong>de</strong>n.<br />

Es ist darauf hinzuwirken, dass <strong>de</strong>r Abbau von Rohstoffen möglichst mit zeitlich parallelen<br />

Rekultivierungsar<strong>bei</strong>ten einhergeht, damit ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Abbau-,<br />

Rekultivierungs-/Renaturierungs- <strong>und</strong> sonstigen Betriebsflächen erreicht wird.<br />

Die <strong>de</strong>m Abbau oberflächennaher Rohstoffe nachfolgen<strong>de</strong>n Nutzungen sollen <strong>de</strong>r regionalen<br />

Gesamtentwicklung dienen. Beeinträchtigte Flächen <strong>und</strong> Gebiete sollen durch Rekultivierungsmaßnahmen<br />

so entwickelt wer<strong>de</strong>n, dass sie zur Bereicherung <strong>de</strong>r Struktur <strong>de</strong>s Raumes<br />

<strong>bei</strong>tragen können (zusätzliche Wald- <strong>und</strong> Wasserflächen, Gebiete für <strong>de</strong>n Erholungsbedarf <strong>de</strong>s<br />

Menschen, Schaffung von Biotopen). Da<strong>bei</strong> sind die Entwicklungsbedürfnisse <strong>de</strong>r betroffenen<br />

Gemein<strong>de</strong>n sowie die Vorgaben <strong>de</strong>r Landschafts- <strong>und</strong> Regionalplanung angemessen zu berücksichtigen.<br />

61


G<br />

G<br />

Die im Rahmen <strong>de</strong>s Braunkohleabbaus im Deckgebirge <strong>de</strong>r Braunkohle anfallen<strong>de</strong>n Rohstoffe<br />

<strong>und</strong> Bo<strong>de</strong>nschätze - insbeson<strong>de</strong>re Kiese, San<strong>de</strong>, Tone <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasser sollen wirtschaftlich<br />

verwertet wer<strong>de</strong>n, um entsprechen<strong>de</strong> Vorkommen an an<strong>de</strong>rer Stelle möglichst zu schonen.<br />

(LEP LSA 4.13.4.)<br />

Über die im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan raumordnerisch gesicherten Rohstofflagerstätten<br />

hinaus sind in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> perspektivisch wichtige Geopotenziale tiefliegen<strong>de</strong>r<br />

<strong>und</strong> Energie-Rohstoffe vorhan<strong>de</strong>n, auf die gegenwärtig die Kriterien für die Ausweisung von<br />

Vorrang- o<strong>de</strong>r Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung keine Anwendung fin<strong>de</strong>n können.<br />

Aufgr<strong>und</strong> ihrer Raumbe<strong>de</strong>utsamkeit sollen die in <strong>de</strong>r Anlage Geopotenziale 5 dargestellten,<br />

regional be<strong>de</strong>utsamen Geopotenziale tiefliegen<strong>de</strong>r <strong>und</strong> Energie-Rohstoffe <strong>bei</strong> raumbe<strong>de</strong>utsamen<br />

<strong>Planung</strong>en <strong>und</strong> Maßnahmen insbeson<strong>de</strong>re zur stofflichen Verwertung angemessen berücksichtigt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

6.14. Telekommunikation<br />

G Im gesamten <strong>Planung</strong>sraum soll die Telekommunikation <strong>de</strong>n ständig steigen<strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

gerecht wer<strong>de</strong>n.<br />

G Dem Ziel eines regionsweiten gleichwertigen Ausbaus digitaler Telekommunikationsinfrastruktur<br />

soll im Sinne einer flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong>n Versorgung <strong>und</strong> gleichwertiger Rahmenbedingungen<br />

verstärkt Beachtung geschenkt wer<strong>de</strong>n.<br />

6.15. Abfallwirtschaft<br />

G<br />

G<br />

G<br />

G<br />

In allen Teilen <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion ist nach Art <strong>und</strong> Menge <strong>de</strong>s anfallen<strong>de</strong>n Abfalls eine ausreichen<strong>de</strong><br />

Standortvorsorge für Abfallentsorgungsanlagen zu treffen. Das Verursacherprinzip<br />

für die Vermeidung, Verwertung <strong>und</strong> Beseitigung von Abfällen <strong>und</strong> die Vermeidungs- <strong>und</strong> die<br />

Verwertungspflicht sind umzusetzen.<br />

Der Abfallvermeidung ist vor <strong>de</strong>r Abfallverwertung <strong>de</strong>r Vorrang einzuräumen. Abfallarme<br />

Technologien <strong>und</strong> Verfahren sollen daher verstärkt forciert wer<strong>de</strong>n. Die stoffliche <strong>und</strong> energetische<br />

Verwertung von Abfällen ist unter Beachtung stoffspezifischer Rechtsvorschriften sicherzustellen.<br />

Bei <strong>de</strong>r Thermischen Verwertung ist ein hoher Wirkungsgrad <strong>de</strong>r Anlagen anzustreben <strong>und</strong><br />

schädliche Luftverunreinigungen durch Reinigung <strong>de</strong>r Abluft zu vermei<strong>de</strong>n. Ist we<strong>de</strong>r eine<br />

Vermeidung, noch eine Verwertung von Abfällen möglich, müssen diese umweltverträglich<br />

beseitigt wer<strong>de</strong>n. Deponien, die nicht mehr betrieben wer<strong>de</strong>n, sollen gesichert <strong>und</strong> rekultiviert<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Einer Vermarktung von Abfällen zur Verwertung (Reststoffe <strong>und</strong> Wirtschaftsgüter), Ersatzbrennstoffen<br />

<strong>und</strong> Recyclingprodukten ist beson<strong>de</strong>res Gewicht <strong>bei</strong>zumessen.<br />

Einer regionalen Verlagerung eines Entsorgungsproblems soll entgegengewirkt wer<strong>de</strong>n.<br />

6.16. Bildung <strong>und</strong> Wissenschaft<br />

G<br />

G<br />

G<br />

G<br />

Im gesamten <strong>Planung</strong>sraum ist auf ein ausgewogenes Angebot allgemeiner <strong>und</strong> beruflicher<br />

Bildung zu achten. Die Weiter- <strong>und</strong> Fortbildung soll eine verstärkte Berücksichtigung fin<strong>de</strong>n.<br />

Den Interessen auf Gr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r <strong>de</strong>mografischen Verän<strong>de</strong>rungen soll entsprochen wer<strong>de</strong>n.<br />

Die aka<strong>de</strong>mischen <strong>und</strong> Forschungseinrichtungen sollen erhalten, fortentwickelt <strong>und</strong> unterstützt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Zusammenar<strong>bei</strong>t regionaler <strong>und</strong> überregionaler Einrichtungen soll verstärkt wer<strong>de</strong>n.<br />

Eine Zusammenar<strong>bei</strong>t von Bildungseinrichtungen mit <strong>de</strong>r Wirtschaft soll geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

6.17. Kultur- <strong>und</strong> Denkmalpflege<br />

G<br />

Die Rahmenbedingungen zur Entwicklung von kulturellen Angeboten sind traditionsbewusst<br />

<strong>und</strong> zukunftsoffen zu gestalten. Es gilt da<strong>bei</strong>, das reiche Kulturerbe zu pflegen, vielfältige <strong>und</strong><br />

qualitativ hochwertige Kulturangebote zu för<strong>de</strong>rn <strong>und</strong> auch künstlerische Innovationen als Beiträge<br />

zur Entwicklung <strong>de</strong>r Gesellschaft zu ermöglichen. (LEP LSA 4.17.1.)<br />

5<br />

siehe Karte 4: Regional be<strong>de</strong>utsame untertägige Lagerstätten <strong>und</strong> Energierohstoffe<br />

62


G<br />

G<br />

G<br />

Die För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Kultur konzentriert sich da<strong>bei</strong> einerseits auf lan<strong>de</strong>sweite Schwerpunkte, die<br />

als Beitrag <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s zur europäischen Kultur gelten können; an<strong>de</strong>rerseits ist die Herausbildung<br />

<strong>und</strong> Stärkung kultureller Regionen, das heißt die Ausprägung von regionaler kultureller<br />

I<strong>de</strong>ntität <strong>und</strong> die Entwicklung spezifischer Kunstangebote ebenfalls kontinuierlich zu för<strong>de</strong>rn.<br />

(LEP LSA 4.17.2.)<br />

Die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> ist geprägt von einer Vielzahl kulturhistorisch wertvoller Zeitzeugen<br />

<strong>de</strong>r Geschichte <strong>de</strong>r Region. Diese sind zu erhalten <strong>und</strong> vor negativen Beeinträchtigungen zu<br />

bewahren.<br />

Traditionen <strong>und</strong> Brauchtum sind zu för<strong>de</strong>rn. Die Museen <strong>und</strong> Theaterspielstätten sind in <strong>de</strong>r<br />

Region nach Möglichkeit zu erhalten, um die kulturelle Leistungsfähigkeit <strong>und</strong> naturgegebenen<br />

Beson<strong>de</strong>rheiten zu erhalten. Die archäologisch-historischen Kulturgüter sind nach Möglichkeit<br />

öffentlich zu erschließen.<br />

6.18. Erholung, Freizeit <strong>und</strong> Tourismus<br />

G<br />

G<br />

G<br />

G<br />

G<br />

Der Tourismus soll als Wirtschaftszweig in Sachsen-Anhalt gestärkt <strong>und</strong> weiter ausgebaut<br />

wer<strong>de</strong>n. Damit soll insbeson<strong>de</strong>re eine Stärkung <strong>de</strong>r mittelständigen Wirtschaft erreicht wer<strong>de</strong>n.<br />

Wesentliche Be<strong>de</strong>utung wird da<strong>bei</strong> <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>s Prinzips <strong>de</strong>r Barrierefreiheit zukommen.<br />

(LEP LSA 4.18.1.)<br />

Schwerpunkte für <strong>de</strong>n Erholungstourismus in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> sind das Harzvorland<br />

<strong>und</strong> das Saale-Unstrut-Triasland.<br />

Die Naturparke dienen in beson<strong>de</strong>rem Maße einer naturbetonten <strong>und</strong> naturverträglichen Erholung.<br />

(LEP LSA 4.18.2)<br />

In <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> sind die Naturparke Saale-Unstrut-Triasland <strong>und</strong> Unteres Saaletal<br />

so zu entwickeln, dass sie <strong>de</strong>n Bedürfnissen <strong>de</strong>r Bevölkerung nach naturnaher, landschaftsbezogener<br />

Erholung entsprechen <strong>und</strong> die Attraktivität <strong>de</strong>r Regionen steigert.<br />

Als Kernland <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Geschichte mit Bau<strong>de</strong>nkmälern von herausragen<strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung<br />

soll in Sachsen-Anhalt <strong>de</strong>r Kulturtourismus durch geeignete Maßnahmen gestärkt wer<strong>de</strong>n.<br />

Schwerpunkte für <strong>de</strong>n Kulturtourismus in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> sind:<br />

1. die Straße <strong>de</strong>r Romanik,<br />

2. Stätten <strong>und</strong> Ort <strong>de</strong>r Weltkulturerbeliste <strong>de</strong>r UNESCO (Lutherstätten Eisleben) sowie<br />

das UNESCO-Antragsgebiet (Naumburger Dom <strong>und</strong> die hochmittelalterliche Herrschaftslandschaft<br />

an Saale <strong>und</strong> Unstrut) ,<br />

3. die Stätten <strong>de</strong>r Reformation,<br />

4. Wirkungsstätten be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>r historischer Persönlichkeiten,<br />

5. Internationale Musikfestspiele,<br />

6. Architektonische Ensembles, sakrale <strong>und</strong> profane Bauten von herausragen<strong>de</strong>r kulturhistorischer<br />

Be<strong>de</strong>utung,<br />

7. kulturhistorische Angebote, die <strong>de</strong>r Region ein markantes Profil geben (wie Weinbau<br />

Saale-Unstrut, Bergbau, Wettin),<br />

8. technische Denkmäler (LEP LSA 4.18.4)<br />

In allen Lan<strong>de</strong>steilen soll <strong>de</strong>m zunehmen<strong>de</strong>n Bedürfnis aller Bevölkerungsgruppen nach Erholung,<br />

aktiv Freizeitgestaltung <strong>und</strong> Sport durch <strong>de</strong>n Auf- <strong>und</strong> Ausbau entsprechen<strong>de</strong>r Einrichtungen<br />

entsprochen wer<strong>de</strong>n. Durch die Einrichtung gut erreichbarer, vielseitig nutzbarere <strong>und</strong><br />

umweltverträglicher Sportstätten <strong>und</strong> Freizeitanlagen soll in allen Teilräumen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s ein<br />

breites <strong>und</strong> vielfältiges Sportangebot entwickelt <strong>und</strong> gesichert wer<strong>de</strong>n. (LEP LSA 4.18.9.)<br />

Das touristische Städtenetzwerk „Städtetourismus im südlichen Sachsen-Anhalt“ soll <strong>de</strong>n Vorzeigewert<br />

<strong>de</strong>r Städte <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion erhöhen, ihre Geschichte, wichtige Persönlichkeiten<br />

<strong>und</strong> historische Standorte in Projekten verknüpfen sowie touristisch attraktiv machen.<br />

6.19. Han<strong>de</strong>l/Dienstleistungen<br />

G<br />

G<br />

G<br />

Eine räumlich ausgewogene <strong>und</strong> an <strong>de</strong>n Bedürfnissen <strong>de</strong>r Menschen ausgerichtete Versorgung<br />

soll sichergestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Urbanität <strong>de</strong>r Städte <strong>und</strong> Gemein<strong>de</strong>n soll durch angemessene Han<strong>de</strong>ls- <strong>und</strong> Dienstleistungseinrichtungen<br />

geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

Angebotsformen, die <strong>de</strong>n sich verän<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n <strong>de</strong>mografischen Verhältnissen besser Rechnung<br />

tragen, sollen unterstützt wer<strong>de</strong>n.<br />

63


7.0. Zusammenfassen<strong>de</strong> Umwelterklärung<br />

Der <strong>Regionale</strong> Entwicklungsplan (REP) für die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> gehört zu <strong>de</strong>n Plänen <strong>und</strong> Programmen,<br />

<strong>de</strong>r gemäß Art. 3 <strong>de</strong>r SUP–Richtlinie 2001/42/EG <strong>de</strong>s europäischen Parlaments <strong>und</strong> Rates<br />

vom 21.06.2001 über die Prüfung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen bestimmter Pläne <strong>und</strong> Programme, mit<br />

seinen Festsetzungen <strong>und</strong> <strong>de</strong>ren Realisierung voraussichtlich erheblich Umweltauswirkungen haben<br />

kann. Er setzt als überörtliche, überfachliche <strong>und</strong> zusammenfassen<strong>de</strong> räumliche Gesamtplanung auf<br />

<strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>s Raumordnungsgesetzes (ROG), <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>splanungsgesetzes Sachsen- Anhalt<br />

(LPlG LSA) <strong>und</strong> <strong>de</strong>s Gesetzes zum Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt (LEP LSA)<br />

einen verbindlichen Rahmen für die räumliche Ordnung <strong>und</strong> Entwicklung in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion. Die<br />

Berücksichtigung von Umweltschutzzielen <strong>und</strong> sonstigen Umwelterwägungen ist daher eine <strong>de</strong>r Aufgaben<br />

<strong>de</strong>r auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Regionalplanung. Folglich wur<strong>de</strong> gemäß §3 Abs. 8 <strong>de</strong>s<br />

LPlG- LSA <strong>de</strong>r REP <strong>Halle</strong> einer Umweltprüfung unterzogen.<br />

Der 1. Planentwurf 2004 <strong>de</strong>s REP <strong>Halle</strong>, <strong>de</strong>r im III. Quartal 2004 im Anhörungs- <strong>und</strong> Beteiligungsverfahren<br />

war, enthielt noch keinen Umweltbericht. Bei seiner Erstellung wur<strong>de</strong>n aber alle umweltrelevanten<br />

Informationen 6 , die für die Regionalplanung von Be<strong>de</strong>utung sind, berücksichtigt. Der 2. Planentwurf<br />

2006 enthielt bereits einen Umweltbericht, wo zuvor im Rahmen eines schriftlichen Scopingverfahrens<br />

Umfang <strong>und</strong> Detaillierungsgrad festgelegt wor<strong>de</strong>n waren. Darin waren neben <strong>de</strong>n Umweltfachbehör<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>r kommunalen Gebietskörperschaften <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>und</strong> <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamtes,<br />

auch die Lan<strong>de</strong>sämter für Geologie <strong>und</strong> Umwelt, das Amt für Landwirtschaft <strong>und</strong><br />

Flurneuordnung, die Lan<strong>de</strong>sbetriebe für Forstwirtschaft sowie für Hochwasserschutz <strong>und</strong> Wasserwirtschaft<br />

sowie anerkannte Naturschutzverbän<strong>de</strong> <strong>und</strong> -vereinigungen einbezogen. Für <strong>de</strong>n 2. Entwurf<br />

<strong>de</strong>s REP mit Umweltbericht wur<strong>de</strong> das Anhörungs- <strong>und</strong> Beteiligungsverfahren nach Maßgabe <strong>de</strong>r<br />

gesetzlichen Bestimmungen erneut <strong>und</strong> vollständig durchgeführt.<br />

Im Ergebnis rechtlicher Be<strong>de</strong>nken bezüglich <strong>de</strong>s Belanges Win<strong>de</strong>nergienutzung seitens <strong>de</strong>s Oberverwaltungsgerichtes<br />

Sachsen-Anhalt (Az. 2 L 110/04) zum 2. REP-E wur<strong>de</strong> dieser Belang völlig neu<br />

erar<strong>bei</strong>tet <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Planentwurf in Umsetzung <strong>de</strong>r Weisung <strong>de</strong>s Ministeriums für Lan<strong>de</strong>sentwicklung<br />

<strong>und</strong> Verkehr (MLV) vom 24.06.2007 gründlich überar<strong>bei</strong>tet. Im Zuge dieser Überar<strong>bei</strong>tung wur<strong>de</strong>n<br />

zuvor im Rahmen eines erneuten schriftlichen Scopingverfahrens Umfang <strong>und</strong> Detaillierungsgrad <strong>de</strong>r<br />

Umweltprüfung festgelegt. Erneut wur<strong>de</strong>n die oben genannten Behör<strong>de</strong>n <strong>und</strong> Vereinigungen beteiligt,<br />

die im Sinne eines “Scopings“ Vorschläge zum Umfang <strong>und</strong> zum Detaillierungsgrad <strong>de</strong>s Umweltberichtes<br />

unterbreiteten. Von <strong>de</strong>n insgesamt 29 Beteiligten gaben 19 eine Stellungnahme ab, die im<br />

weiteren Verfahren Berücksichtigung fan<strong>de</strong>n.<br />

Mit <strong>de</strong>m neuen Planentwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans vom 26.05.2009 wur<strong>de</strong>n die Ergebnisse<br />

<strong>de</strong>r Umweltprüfung in einem separaten Umweltbericht als geson<strong>de</strong>rtem Bestandteil <strong>de</strong>r Begründung<br />

<strong>de</strong>s Planentwurfs dokumentiert <strong>und</strong> im Zuge <strong>de</strong>s im III. Quartal 2009 durchgeführten Anhörungs<strong>und</strong><br />

Beteiligungsverfahrens öffentlich bekannt gemacht. Nach Durchführung <strong>de</strong>r Erörterung gemäß §<br />

7 Abs. 3 LPlG LSA wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Umweltbericht für die Endfassung <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans<br />

für die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> um die Ergebnisse dieses Anhörungs- <strong>und</strong> Beteiligungsverfahrens ergänzt.<br />

Zu Beginn <strong>de</strong>r durchgeführten Umweltprüfung wur<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>s „Scopings“ alle regionalplanerischen<br />

Festlegungen <strong>de</strong>s REP (alle Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze <strong>de</strong>r Raumordnung – auch allgemeiner Natur-<br />

sowie einzelfachlichen Gr<strong>und</strong>sätze) dahingehend überschlägig geprüft, ob <strong>und</strong> welche Art von<br />

Umweltauswirkungen sowohl positiver wie auch negativer von Ihnen ausgehen können. Die Aufnahme<br />

einer Festlegung in die strategische Umweltprüfung erfolgt insbeson<strong>de</strong>re dann, wenn in hinreichen<strong>de</strong>m<br />

Maße belegt wird, dass z.B. durch die Festlegung ein raumordnungsrechtlicher Rahmen für ein<br />

künftiges UVP-pflichtige Vorhaben gesetzt wird bzw. die Umsetzung dieser Festlegung voraussichtlich<br />

erhebliche Umweltauswirkungen entfaltet.<br />

Das Ergebnis dieser allgemeinen Untersuchung in Verbindung mit <strong>de</strong>r Auswertung <strong>de</strong>s Scopingverfahrens<br />

ist in <strong>de</strong>r Anlage 1 „Scopingtabelle“ ersichtlich. Von <strong>de</strong>n insgesamt 48 allgemeinen Festlegungen<br />

<strong>de</strong>r Anlage 1 bil<strong>de</strong>n <strong>de</strong>mnach 12 (mit 284 Einzelfestlegungen) einen Rahmen für ein UVP- pflichtiges<br />

Vorhaben. Es zeigt sich, dass insbeson<strong>de</strong>re folgen<strong>de</strong> Festlegungen einer vertiefen<strong>de</strong>n Prüfung<br />

bedürfen:<br />

6<br />

Dazu zählen: gemäß § 7 Abs. 1 LPlG LSA alle von <strong>de</strong>n Umweltfachbehör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Landkreise <strong>und</strong> <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s eingebrachten<br />

Hinweise <strong>und</strong> Anregungen sowie Fachdaten (u.a. Landschaftsprogramme <strong>und</strong> –rahmenplanungen, konkrete Objektplanungen,<br />

GIS- Daten etc.)<br />

64


- Vorranggebiete für Hochwasserschutz (Stauflächen <strong>de</strong>r Rückhaltebecken)<br />

- Vorrang- <strong>und</strong> Vorbehaltsgebiete Rohstoffgewinnung,<br />

- Vorrang- <strong>und</strong> Vorbehaltsgebiete für Wassergewinnung,<br />

- Vorbehaltsgebiete Wie<strong>de</strong>rbewaldung,<br />

- Vorranggebiete für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie verb<strong>und</strong>en mit <strong>de</strong>r Wirkung von Eignungsgebieten<br />

<strong>und</strong> Eignungsgebiete für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie,<br />

- regionalplanerisch zu sichern<strong>de</strong> Trassen <strong>de</strong>r technischen Infrastruktur (wie regional be<strong>de</strong>utsame<br />

Straßen, Ortsumgehungen, Radwege),<br />

- regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe,<br />

- regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Ver- <strong>und</strong> Entsorgung.<br />

Entsprechend Anlage 2 „Übersicht über die Prüfpflicht <strong>de</strong>r einzelnen raumordnerischen Festlegungen<br />

<strong>de</strong>s REP“ wur<strong>de</strong>n 97 Einzelfestlegungen vertiefend geprüft, die einen Rahmen für ein künftiges UVPpflichtige<br />

Vorhaben setzen bzw. <strong>de</strong>ren Umweltverträglichkeit auf an<strong>de</strong>ren <strong>Planung</strong>sebenen aus regionalplanerischer<br />

Sicht noch nicht hinreichend geprüft wur<strong>de</strong>n. Rechtsverbindliche <strong>Planung</strong>en wie u.a.<br />

Festlegungen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplans (LEP LSA), wie die <strong>de</strong>r <strong>Regionale</strong>n Teilgebietsentwicklungsprogramme<br />

(TEP) o<strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>en, für die bereits ein Raumordnungsverfahren durchgeführt<br />

wur<strong>de</strong>, sowie auch Fachplanungen, für die eine UVP durchgeführt wur<strong>de</strong>, sind nicht vertiefend geprüft<br />

wor<strong>de</strong>n. Ebenso wur<strong>de</strong> auf eine vertiefen<strong>de</strong> Prüfung verzichtet, wenn Festlegungen im REP <strong>de</strong>r regionalplanerischen<br />

Bestandssicherung dienen.<br />

Die Ermittlung, Beschreibung <strong>und</strong> Bewertung <strong>de</strong>r jeweiligen Umweltauswirkungen <strong>de</strong>r einzelnen regionalplanerischen<br />

Festlegungen erfolgt in sog. „Steckbriefen“. Diese enthalten neben allgemeine Informationen<br />

(u.a. Lage, Flächengröße <strong>und</strong> allgemeine umweltrelevante Angaben), eine Erfassung <strong>und</strong><br />

Bewertung <strong>de</strong>s möglichen Konfliktpotenzials in Bezug auf die einzelnen Schutzgüter Mensch, Fauna/Flora/biologische<br />

Vielfalt, Landschaft, Bo<strong>de</strong>n, Wasser, Luft/Klima sowie Kultur- <strong>und</strong> Sachgüter. Das<br />

Konfliktpotenzial gegenüber <strong>de</strong>n Schutzgütern wird auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage eines vierstufigen Bewertungsmaßstabes<br />

(hoch, mittel, gering, kein) <strong>und</strong> von Kriterien für die einzelnen Schutzgüter beschrieben<br />

bzw. bewertet (S. 16 ff. - 3.0.) Darauf aufbauend wird ein abschließen<strong>de</strong>s Votum zur Umweltverträglichkeit<br />

<strong>de</strong>r geprüften <strong>Planung</strong> abgegeben, verb<strong>und</strong>en mit Vermeidungs-, Vermin<strong>de</strong>rungs- <strong>und</strong><br />

Kompensationsmaßnahmen. Bei einzelnen Festlegungen war eine zusätzliche Prüfung <strong>de</strong>r FFH-<br />

Verträglichkeit (S. 145 ff - Punkt 5.0) angezeigt.<br />

Darüber hinaus fin<strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n Belang Win<strong>de</strong>nergienutzung weitere umweltbezogene Belange im „Kriterienkatalog<br />

für <strong>de</strong>n Belang Win<strong>de</strong>nergienutzung in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong>“ (Anlage 5) sowie in<br />

<strong>de</strong>r „Dokumentation 7 zur Ermittlung von Gebieten zur Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion<br />

<strong>Halle</strong>“ (insbeson<strong>de</strong>re „Tabelle <strong>de</strong>r Einzelfallprüfung <strong>und</strong> Abwägung <strong>de</strong>r Restflächen aus Stufe 1“,<br />

„Steckbriefe zum Konfliktpotenzial <strong>de</strong>r Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie im Hinblick auf die Schutzgüter: Potenzialflächen“)<br />

Berücksichtigung.<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r Umweltprüfung wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r REP <strong>Halle</strong> zu<strong>de</strong>m in seiner Gesamtheit hinsichtlich seiner<br />

Summenwirkung (S. 136 ff – Punkt 4.0) untersucht. Da<strong>bei</strong> wur<strong>de</strong>n Gebiete mit einer Konzentration<br />

von regionalplanerischen Festlegungen auf zu erwarten<strong>de</strong> wesentliche kumulative Wirkungen betrachtet<br />

<strong>und</strong> mögliche Min<strong>de</strong>rungsmaßnahmen empfohlen.<br />

Zum Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans <strong>Halle</strong> (26.05.2009) einschließlich Umweltbericht ergingen<br />

im Anhörungs- <strong>und</strong> Beteiligungsverfahren mit öffentlicher Auslegung nach § 7 Abs. 3 LPlG<br />

LSA (Auslegung vom 03.08.2009 bis 07.09.2009) insgesamt ca. 790 Hinweise <strong>und</strong> Einwendungen,<br />

davon ca. 145 Einzelhinweise bezogen auf <strong>de</strong>n Umweltbericht. Diese Hinweise <strong>und</strong> Anregungen zum<br />

Umweltbericht umfassten:<br />

- inhaltliche Hinweise zur Methodik <strong>und</strong> Bewertungssystematik <strong>de</strong>s Umweltberichtes<br />

- gebietsbezogenen Einzelhinweise zur konkreten Prüfung<br />

- redaktionelle Richtigstellungen.<br />

Von <strong>de</strong>n zum Umweltbericht vorgebrachten Hinweisen <strong>und</strong> Einwendungen wur<strong>de</strong>n 20% nicht, 21%<br />

voll <strong>und</strong> 29% teilweise berücksichtigt. Die restlichen Sachverhalte (30%) wur<strong>de</strong>n als Hinweise zur<br />

Kenntnis genommen. Bei <strong>de</strong>n Hinweisen die nicht berücksichtigt wur<strong>de</strong>n, han<strong>de</strong>lt es sich größtenteils<br />

um Anregungen zu regionalplanerischen Festlegungen, die <strong>de</strong>r Bestandssicherung dienen bzw. <strong>de</strong>r<br />

Maßstabsebene <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans (1:100.000) geschul<strong>de</strong>t sind. Insgesamt kam es<br />

7 Beschluss <strong>de</strong>r RV vom 27.05.2010 Nr. III/194-2010<br />

65


im Rahmen <strong>de</strong>r Abwägung <strong>de</strong>r Stellungnahmen aus Anhörungs- <strong>und</strong> Beteiligungsverfahren zum REP<br />

<strong>Halle</strong> (2009) mit Umweltbericht zur Streichung von Festlegungen (Belange Win<strong>de</strong>nergienutzung <strong>und</strong><br />

Wie<strong>de</strong>rbewaldung) bzw. wur<strong>de</strong> das Konfliktpotenzial regionalplanerischer Festlegungen zu einzelnen<br />

Schutzgütern durch Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Flächenzuschnitts sowie <strong>de</strong>r Berücksichtigung von Trassenbzw.<br />

Standortalternativen verringert (Belang Rohstoffgewinnung, Infrastrukturtrassen, Standorte Ver<strong>und</strong><br />

Entsorgung, Wie<strong>de</strong>rbewaldung <strong>und</strong> Win<strong>de</strong>nergienutzung).<br />

Zusammenfassend ist festzustellen, dass <strong>de</strong>r <strong>Regionale</strong> Entwicklungsplan für die <strong>Planung</strong>sregion<br />

<strong>Halle</strong> im Ergebnis zu einer nachhaltigen, umweltverträglichen Raumentwicklung in <strong>de</strong>r Region <strong>bei</strong>trägt.<br />

Des Weiteren eröffnet er unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>r Umweltprüfung <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n<br />

<strong>Planung</strong>sebenen (u.a. Flächennutzungsplanung, Fachplanung) ausreichend Möglichkeiten,<br />

umweltverträglich raumordnerische Vorgaben zu konkretisieren <strong>und</strong> umzusetzen. In diesem Zusammenhang<br />

können erhebliche Beeinträchtigungen von Natura 2000 Gebieten vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n. Auch<br />

sind im Vergleich zum Ist- Zustand keine erheblichen Beeinträchtigungen sowohl von Teilräumen <strong>de</strong>r<br />

<strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> als auch von einzelnen Schutzgütern in summarischer Wirkung von einzelnen<br />

regionalplanerischen Festlegungen zu erwarten (vgl. Umweltbericht Punkt 4.0) Die räumlich umfangreiche<br />

Ausweisung von Erhaltungs- <strong>und</strong> Entwicklungsflächen in Form von Vorranggebieten bzw. Vorbehaltsgebieten<br />

zum Freiraumschutz, führt dazu, dass mögliche negative Umweltauswirkungen, die<br />

durch an<strong>de</strong>re regionalplanerische Festlegungen entstehen können, auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r Regionalplanung<br />

im <strong>Planung</strong>sraum ausgeglichen wer<strong>de</strong>n können. Ohne die regionalplanerische Steuerung mittels<br />

<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan ist zu befürchten, dass die künftige Entwicklung mit einem <strong>de</strong>utlich erhöhten<br />

Umweltrisiko <strong>und</strong> größeren Konfliktpotenzialen zwischen <strong>de</strong>n verschiednen Nutzungsansprüchen<br />

an <strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>sraum ablaufen wird.<br />

Die Ergebnisse <strong>de</strong>r Umweltprüfung sind nachweislich in <strong>de</strong>n Festlegungsteil <strong>de</strong>s REP eingear<strong>bei</strong>tet,<br />

auch wur<strong>de</strong>n die Ergebnisse <strong>de</strong>r FFH- Verträglichkeitsprüfung beachtet. Die Hinweise <strong>und</strong> Anregungen<br />

aus <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>n- <strong>und</strong> Öffentlichkeitsbeteiligung zum Umweltbericht wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Abwägungsprozess<br />

<strong>de</strong>s REP bzw. <strong>bei</strong> <strong>de</strong>r Annahme <strong>de</strong>s Regionalplans berücksichtigt.<br />

Bezüglich <strong>de</strong>r vorgesehenen Maßnahmen zur Überwachung <strong>de</strong>r erheblichen Umweltauswirkungen <strong>bei</strong><br />

<strong>de</strong>r Verwirklichung <strong>de</strong>r regionalplanerischen Festlegungen <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans <strong>Halle</strong><br />

wird an dieser Stelle auf <strong>de</strong>n Punkt 6.0 (Geplante Überwachungsmaßnahmen/ Monitoring) <strong>de</strong>s Umweltberichts<br />

verwiesen.<br />

8.0. Zeichnerische Darstellung<br />

Von <strong>de</strong>r Ermächtigung <strong>de</strong>s § 3 Abs. 11 LPlG LSA die Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze <strong>de</strong>r Raumordnung auch in<br />

kartografischer Form festzulegen, wird Gebrauch gemacht. Neben <strong>de</strong>r beschreiben<strong>de</strong>n Darstellung ist<br />

auch eine kartografische Darstellung gemäß § 6 Abs. 4 LPlG LSA in einem Maßstab von 1:100.000<br />

gleichwertiger Bestandteil <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans <strong>Halle</strong> (Karte 1). Aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Darstellbarkeit<br />

sind die raumordnerischen Festlegungen zur Raumstruktur <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion auf einer<br />

geson<strong>de</strong>rten Karte im Maßstab 1:300.000 ausgewiesen. Diese Karte ist gleichwertiger Bestandteil <strong>de</strong>s<br />

<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans <strong>Halle</strong> (Karte 2).<br />

Nachrichtliche Darstellungen, die <strong>de</strong>n Begründungsteil <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans ergänzen,<br />

sind in <strong>de</strong>n Karten 3, 4, 5 <strong>und</strong> Anlagen zum Punkt 5.8.2 bzw. 5.8.3 enthalten. Die Karte 4dient <strong>de</strong>r<br />

orientieren<strong>de</strong>n Darstellung <strong>de</strong>r regional be<strong>de</strong>utsamen, untertägigen Lagerstätten <strong>und</strong> Energierohstoffe<br />

im Maßstab 1:500.000. In <strong>de</strong>r Karte 3 sind die überregional <strong>und</strong> regional be<strong>de</strong>utsamen Versorgungs<strong>und</strong><br />

Produktenleitungen im Maßstab 1:250.000 dargestellt, da aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Lesbarkeit auf <strong>de</strong>ren<br />

Darstellung in <strong>de</strong>r Karte 1 verzichtet wur<strong>de</strong>. In Karte 5 wur<strong>de</strong>n nachrichtlich die im LEP-LSA verbindlich<br />

festgelegten Entwicklungsachsen (vgl. Punkt 5.1.4.) dargestellt. In <strong>de</strong>n Anlagen zum Punkt 5.8.2<br />

bzw. 5.8.3 wer<strong>de</strong>n die im REP <strong>Halle</strong> festgelegten Gebiete für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie als jeweilige<br />

Detailkarten im Maßstab 1:25.000 ohne Rechtsverbindlichkeit dargestellt.<br />

9.0 Schlussvorschriften<br />

Der <strong>Regionale</strong> Entwicklungsplan für die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> wird nach Maßgabe <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />

Vorschriften mit <strong>de</strong>r Bekanntmachung wirksam.<br />

66


Begründung/Erläuterungen<br />

Die kursiv gekennzeichneten Passagen im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan <strong>Halle</strong> sind aus <strong>de</strong>m LEP LSA übernommen<br />

<strong>und</strong> gelten uneingeschränkt fort, da sie bereits raumordnerisch abgewogen wur<strong>de</strong>n. Die Begründung/Erläuterung<br />

erfolgte bereits im LEP LSA <strong>und</strong> wird im REP nicht noch einmal geson<strong>de</strong>rt aufgeführt.<br />

Zu 1.0.Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen/ Geltungsrahmen<br />

Gemäß § 28 <strong>de</strong>s Raumordnungsgesetzes (ROG) vom 22.12.2008, zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Art. 9 G vom<br />

31.07.2009 (BGBl- S- 2585), wer<strong>de</strong>n Verfahren zur Aufstellung von Raumordnungsplänen nach § 8 ROG, die<br />

vor <strong>de</strong>m 30.06.2009 förmlich eingeleitet wur<strong>de</strong>n, nach <strong>de</strong>m bis zum 29.06.2008 gelten<strong>de</strong>n Raumordnungsgesetzen<br />

von B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Län<strong>de</strong>rn abgeschlossen.<br />

Dies gilt auch für <strong>de</strong>n in Neuaufstellung befindlichen <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan für die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong><br />

(REP-E), die das Verfahren mit <strong>de</strong>m Beschluss Nr. I/03-2001 <strong>de</strong>r Regionalversammlung <strong>de</strong>r <strong>Regionale</strong>n <strong>Planung</strong>sgemeinschaft<br />

<strong>Halle</strong> vom 29.03.2001 eingeleitet hat. Mit Beschluss Nr. 06-2004 vom 2. Juni 2004 hat sie<br />

<strong>de</strong>n 1. Entwurf für das Beteiligungsverfahren gebilligt <strong>und</strong> freigegeben. Der Entwurf wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Beteiligten<br />

gemäß § 7 Abs. 3 LPlG LSA zugeleitet, im Internet veröffentlicht <strong>und</strong> gemäß § 7 Abs. 4 LPlG LSA öffentlich<br />

ausgelegt. Im Ergebnis <strong>und</strong> unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Rechtsprechung 8 <strong>de</strong>s OVG <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt<br />

wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Entwurf weiter qualifiziert, einschließlich <strong>de</strong>r Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung im<br />

Sinne <strong>de</strong>r Richtlinie 2001/42 EG vom 27. Juni 2001 über die Durchführung <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen<br />

bestimmter Pläne <strong>und</strong> Programme (SUP-RL). Für <strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>r Überar<strong>bei</strong>tung vorliegen<strong>de</strong>n 2. Entwurf <strong>de</strong>s<br />

REP mit Umweltbericht wur<strong>de</strong> die öffentliche Beteiligung nach Maßgabe <strong>de</strong>r gesetzlichen Bestimmungen erneut<br />

<strong>und</strong> vollständig durchgeführt.<br />

Im Zuge eines Gerichtsverfahrens vor <strong>de</strong>m Oberverwaltungsgericht 9 , in <strong>de</strong>m die <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft<br />

<strong>bei</strong>gela<strong>de</strong>n war, äußerte das Gericht rechtliche Be<strong>de</strong>nken bezüglich <strong>de</strong>s Belanges Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

im 2. REP-E. Die <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft hat unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s Urteils wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Belang<br />

Win<strong>de</strong>nergienutzung neu erar<strong>bei</strong>tet (neuer Kriterienkatalog gemäß Beschluss Nr. III/06-2008, siehe Anlage 5,<br />

neue Konzeption zur Ermittlung von Gebieten zur Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie gemäß Beschluss-Nr. III/07-2008,<br />

siehe Anlage 4). Des Weiteren hat die <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>de</strong>n Planentwurf gründlich überar<strong>bei</strong>tet<br />

10 .<br />

Nach <strong>de</strong>r Rechtsprüfung gemäß §7 (2) LPlG LSA wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r neue Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans<br />

<strong>Halle</strong> von <strong>de</strong>r Regionalversammlung beschlossen (Beschluss-Nr.III/63-2009) <strong>und</strong> für das öffentliche Beteiligungsverfahren<br />

<strong>und</strong> die öffentliche Auslegung freigeben. Das Beteiligungsverfahren nach Maßgabe <strong>de</strong>r gesetzlichen<br />

Bestimmungen wur<strong>de</strong> vollständig durchgeführt. Gemäß § 7 Abs. 3 (3) LPlG LSA wur<strong>de</strong>n die vorgebrachten<br />

Anregungen <strong>und</strong> Be<strong>de</strong>nken mit <strong>de</strong>n Beteiligten erörtert. Im nächsten Verfahrensschritt entschei<strong>de</strong>t gemäß § 7<br />

Abs. 5 LPlG LSA die Regionalversammlung über die vorgebrachten Anregungen <strong>und</strong> Be<strong>de</strong>nken sowie darüber,<br />

ob eine erneute Beteiligung <strong>und</strong> Auslegung wegen erheblicher Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Entwurfs erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />

Zu 2.0. Präambel<br />

Die Präambel führt in <strong>de</strong>n Raum <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> ein. In verallgemeinern<strong>de</strong>r Form wird auf die Aufgabenstellung<br />

<strong>de</strong>r Regionalplanung in <strong>de</strong>r Region eingegangen unter <strong>de</strong>r Prämisse <strong>de</strong>r Gestaltung gleichwertiger<br />

Ar<strong>bei</strong>ts- <strong>und</strong> Lebensbedingungen in allen Teilräumen, mit <strong>de</strong>m Ziel <strong>de</strong>r nachhaltigen Daseinsvorsorge.<br />

Zu 3.0. Leitbild <strong>de</strong>r Region <strong>Halle</strong><br />

Das Leitbild formuliert über einen mittel- bzw. langfristigen Zeitraum strategische Entwicklungsziele für die<br />

Region. Da<strong>bei</strong> wur<strong>de</strong> auf die auf <strong>de</strong>r Ministerkonferenz für Raumordnung am 30.06.2006 verabschie<strong>de</strong>ten „Leitbil<strong>de</strong>r<br />

<strong>und</strong> Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland“, die Richtschnur für das gemeinsame<br />

Han<strong>de</strong>ln <strong>de</strong>r Raumordnung von B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Län<strong>de</strong>rn darstellen, abgestellt. Diese Leitbil<strong>de</strong>r „Wachstum <strong>und</strong> Innovation“,<br />

„Daseinsvorsorge sichern“ <strong>und</strong> „Ressourcen bewahren, Kulturlandschaften sichern“ wur<strong>de</strong>n aufgenommen<br />

<strong>und</strong> durch konkrete Entwicklungsziele auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion untersetzt.<br />

8 Urteil vom 11. November 2004, Az.: 2 K 144/01<br />

9 Urteil vom am 20.04.2007, Az.. Az. 2 L 110/04<br />

10 in Umsetzung <strong>de</strong>r Weisung <strong>de</strong>s Ministeriums für Lan<strong>de</strong>sentwicklung <strong>und</strong> Verkehr (MLV) vom 24.06.2007<br />

67


Zu 4.0. Gr<strong>und</strong>sätze <strong>de</strong>r Raumordnung für die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong><br />

Die Gr<strong>und</strong>sätze <strong>de</strong>r Raumordnung für die <strong>Planung</strong>sregion wur<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>m LEP LSA übernommen. Eine geson<strong>de</strong>rte<br />

Begründung im REP erfolgt daher nicht. Es wird auf <strong>de</strong>n Begründungsteil <strong>de</strong>s LEP verwiesen.<br />

Zu 5.0. Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze <strong>de</strong>r Raumordnung zur nachhaltigen Raumentwicklung in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion<br />

<strong>Halle</strong><br />

Zu 5.1. Raumstruktur<br />

Zu 5.1.1. <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong><br />

Ziel <strong>de</strong>r Regionalplanung im <strong>Planung</strong>sraum ist die Entwicklung einer strategischen <strong>Planung</strong>, die sich nicht auf<br />

restriktive Ordnungsplanung beschränkt. Das Gesetz ermöglicht <strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>strägern die Erar<strong>bei</strong>tung von <strong>Regionale</strong>n<br />

Teilgebietsentwicklungsplänen insbeson<strong>de</strong>re für Teilräume mit konfliktreichen Nutzungen.<br />

Die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> ist eine <strong>de</strong>r 5 <strong>Planung</strong>sregionen laut Lan<strong>de</strong>splanungsgesetz. Die Abgrenzung entstand<br />

nachfolgend auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r sich im Rahmen <strong>de</strong>r Prozesse zur „Regionalisierung <strong>de</strong>r Strukturpolitik“<br />

herausgebil<strong>de</strong>ten Regionen <strong>und</strong> in Anpassung an die Ergebnisse <strong>de</strong>r Kreis- <strong>und</strong> Gebietsreform im Jahr 2007. Die<br />

<strong>Planung</strong>sregionen weisen sozioökonomische <strong>und</strong> räumliche Verflechtungen auf.<br />

Zu 5.1.1.6.<br />

<strong>Regionale</strong> Entwicklungskonzepte, Städtenetze <strong>und</strong> sonstige Formen regionaler Zusammenar<strong>bei</strong>t sollen die Umsetzung<br />

<strong>de</strong>r Ziele <strong>de</strong>r Regionalplanung unterstützen. Für die Städte <strong>Halle</strong>/Saale, Lutherstadt Eisleben, Merseburg,<br />

Naumburg <strong>und</strong> Weißenfels in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> bietet das Städtenetz <strong>de</strong>r IBA Stadtumbau 2010 ein<br />

wichtiges Forum für die Dialog von IBA- Themen <strong>und</strong> Projekten. Da<strong>bei</strong> wur<strong>de</strong>n mit Unterstützung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

Sachsen-Anhalt Stadtentwicklungskonzepte erar<strong>bei</strong>tet.<br />

Darüber hinaus wur<strong>de</strong> von kommunalen Akteuren in einer Kooperationsgemeinschaft län<strong>de</strong>rübergreifend das<br />

<strong>Regionale</strong> Entwicklungskonzept „Aktionsraum Schkeuditzer Kreuz“ erar<strong>bei</strong>tet, dass unter Zugr<strong>und</strong>elegung von<br />

vier Aufgabenschwerpunkten (Verbesserung <strong>de</strong>r Wirtschaftsstruktur, die Stabilisierung <strong>de</strong>r Siedlungs- <strong>und</strong> (sozialen)<br />

Infrastruktur, die Entwicklung „weicher" Standortfaktoren <strong>und</strong> Gestaltung <strong>de</strong>r län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong>n regionalen<br />

<strong>und</strong> kommunalen Kooperation) eine Entwicklungsstrategie für die Region zwischen <strong>de</strong>n Oberzentren <strong>Halle</strong><br />

<strong>und</strong> Leipzig erar<strong>bei</strong>tet hat.<br />

Zu 5.1.2. Ordnungsraum<br />

Der seit <strong>de</strong>r Wen<strong>de</strong> verstärkt ablaufen<strong>de</strong> Suburbanisierungsprozess aus <strong>de</strong>m Verdichtungsraum <strong>Halle</strong> in das<br />

Umland führte zur Herausbildung sehr enger Verflechtungsbeziehungen bezogen auf die Ar<strong>bei</strong>tsmöglichkeiten,<br />

die Versorgung <strong>und</strong> Betreuung <strong>und</strong> damit in engem Zusammenhang stehend, auf die Verkehrsinfrastruktur, so<br />

dass eine stärkere planerische Ordnung <strong>de</strong>r räumlichen Nutzung geboten ist. Ordnungs- <strong>und</strong> Verdichtungsraum<br />

wur<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>m LEP LSA übernommen. Auf die jeweilige Begründung wird verwiesen.<br />

Innerhalb <strong>de</strong>s Ordnungsraumes entwickeln sich in beson<strong>de</strong>rem Maße Industrie- <strong>und</strong> Gewerbegebiete <strong>und</strong> es<br />

ergeben sich auf Gr<strong>und</strong> <strong>de</strong>s Suburbanisierungsprozesses auch Verän<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>r Siedlungsstruktur. Diesen<br />

Entwicklungen ist im Bereich <strong>de</strong>r Infrastruktur <strong>und</strong> insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>n Bereichen ÖPNV <strong>und</strong> SPNV im Sinne<br />

einer Ergänzung <strong>und</strong> positiven Entwicklung insgesamt Rechnung zu tragen. Die Siedlungs- <strong>und</strong> Infrastrukturentwicklung<br />

soll beson<strong>de</strong>rs im Ordnungsraum einen beson<strong>de</strong>ren Stellenwert erhalten. Insbeson<strong>de</strong>re zum Schutz<br />

noch vorhan<strong>de</strong>ner Freiräume soll das Prinzip <strong>de</strong>r <strong>de</strong>zentralen Konzentration auf die vorhan<strong>de</strong>nen Zentralen Orte<br />

Anwendung fin<strong>de</strong>n.<br />

Der Verdichtungsraum soll zukünftig nicht weiter zersie<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n, son<strong>de</strong>rn Konzentrationsbestrebungen im<br />

Sinne <strong>de</strong>s Freiraumschutzes sollen Unterstützung fin<strong>de</strong>n. Dies soll unter <strong>de</strong>n <strong>de</strong>mographischen Verän<strong>de</strong>rungen<br />

auch unter Verwendung von Abrissmaßnahmen erfolgen. Die übergemeindliche Zusammenar<strong>bei</strong>t soll verstärkt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Der für große Teile <strong>de</strong>s Ordnungsraums gegenwärtig zuständige Stadt-Umland-Verband 11 soll unter an<strong>de</strong>rem<br />

einen gemeinsamen Flächennutzungsplan für das Verbandsgebiet aufstellen.<br />

11<br />

Gesetz zur Bildung von Stadt-Umland-Verbän<strong>de</strong>n <strong>Halle</strong> (Saale) <strong>und</strong> Mag<strong>de</strong>burg (Stadt-Umland-Verbandsgesetz) vom 17. Oktober 2007<br />

(GVBl. LSA S. 344) (§ 6 Abs. 3 aber vom Lan<strong>de</strong>sverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt)<br />

68


Der Ordnungsraum ist in Anlage 2 (Karte 2 Raumstruktur) dargestellt.<br />

Zu 5.1.3. Ländlicher Raum<br />

Der ländliche Raum hat auf Gr<strong>und</strong> seiner vielfältigen Potenziale für die Entwicklung <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion als<br />

eigenständiger Wirtschafts- <strong>und</strong> Lebensraum eine große Be<strong>de</strong>utung. Die verschie<strong>de</strong>nen Entwicklungsmöglichkeiten<br />

<strong>und</strong> -erfor<strong>de</strong>rnisse drängen raumstrukturell eine differenzierte Betrachtungsweise auf. Entsprechend <strong>de</strong>r<br />

Kriterien im Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan ist <strong>de</strong>r ländliche Raum in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion weiter unterglie<strong>de</strong>rt wor<strong>de</strong>n:<br />

Zu 5.1.3.1. Ländlicher Raum im Einzugsbereich <strong>de</strong>s Verdichtungsraums <strong>Halle</strong> sowie von Räumen mit<br />

Verdichtungsansätzen<br />

Auf Gr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r sich sehr nahe kommen<strong>de</strong>n Definitionen <strong>de</strong>s Ordnungsraumes in bestimmten Teilen nach LEP<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Charakterisierung <strong>de</strong>s Ländlichen Raumes im Einzugsbereich von Verdichtungsräumen sowie von Räumen<br />

mit Verdichtungsansätzen nach LEP LSA (G1), wird als Ländlicher Raum im Einzugsgebiet <strong>de</strong>s Verdichtungsraumes<br />

<strong>Halle</strong> sowie von Räumen mit Verdichtungsansätzen <strong>de</strong>r Ordnungsraum ohne <strong>de</strong>n Verdichtungsraum<br />

festgelegt.<br />

Im Ordnungsraum soll in einem beson<strong>de</strong>ren Maße die Entwicklung <strong>de</strong>r räumlichen Nutzung nachhaltig planerisch<br />

geordnet <strong>und</strong> beeinflusst wer<strong>de</strong>n.<br />

In <strong>de</strong>n Anregungen <strong>de</strong>r <strong>Regionale</strong>n <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong> zur räumlichen Konkretisierung <strong>de</strong>s Ordnungsraums<br />

durch <strong>de</strong>n LEP LSA ist 2003 ein Vorschlag zur räumlichen Abgrenzung auf Gemein<strong>de</strong>basis unterbreitet<br />

wor<strong>de</strong>n. Für die Auswahl <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>n da<strong>bei</strong> folgen<strong>de</strong> Kriterien zugr<strong>und</strong>e gelegt:<br />

- Bevölkerungswachstum über 20% im Zeitraum 1990- 2001<br />

- Erhöhung <strong>de</strong>r Siedlungs- <strong>und</strong> Verkehrsfläche über 10 % im Zeitraum 1994-2001<br />

- Einwohnerdichte über 100 EW/km² (31.12.2000)<br />

- Siedlungsdichte über 1000 EW/km² (31.12.2000)<br />

- Anteil <strong>de</strong>r Einpendler an <strong>de</strong>n Sozialversicherungspflichtigen am Ar<strong>bei</strong>tsort insgesamt über 50 %<br />

(30.06.2001)<br />

- Anteil <strong>de</strong>r Auspendler an <strong>de</strong>n Sozialversicherungspflichtigen am Wohnort insgesamt über 50 %<br />

(30.06.2001).<br />

Die Zuordnung zum ländlichen Raum im Einzugsbereich <strong>de</strong>s Verdichtungsraums <strong>Halle</strong> erfolgte dann, wenn<br />

min<strong>de</strong>stens drei <strong>de</strong>r o.g. Kriterien erfüllt sind. In Abstimmung mit <strong>de</strong>r obersten Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong> wird die<br />

räumliche Abgrenzung in die Karte 2 „Raumstruktur“ aufgenommen.<br />

In wirtschaftlicher Hinsicht sollen die zentralen Orte in dieser Kategorie <strong>de</strong>s ländlichen Raumes eine beson<strong>de</strong>re<br />

Rolle spielen <strong>und</strong> als Träger <strong>de</strong>r Entwicklung fungieren. Dies ist im direkten Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Tatsache zu<br />

sehen, dass dieser Raum sehr dicht besie<strong>de</strong>lt ist <strong>und</strong> <strong>de</strong>shalb einer beson<strong>de</strong>ren planerischen Steuerung bedarf.<br />

Dem Freiraumschutz soll eine beson<strong>de</strong>re Be<strong>de</strong>utung <strong>bei</strong>gemessen wer<strong>de</strong>n. In <strong>de</strong>r Anlage 2 (Karte 2 Raumstruktur)<br />

wird <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sraum bezogen auf die Unterteilungen <strong>de</strong>s ländlichen Raumes dargestellt.<br />

Zu 5.1.3.2.<br />

Ländlicher Raum außerhalb <strong>de</strong>s Verdichtungsraums mit relativ günstigen wirtschaftlichen<br />

Entwicklungspotenzialen<br />

In die Zuordnung <strong>de</strong>s ländlichen Raums außerhalb <strong>de</strong>s Verdichtungsraums mit relativ günstigen wirtschaftlichen<br />

Entwicklungspotenzialen wur<strong>de</strong>n insbeson<strong>de</strong>re Teilräume um Zentrale Orte mit einem hohen Wachstumspotenzial<br />

für mittelständisches Gewerbe einbezogen. Weiterhin wur<strong>de</strong>n Unternehmensstruktur, infrastrukturelle Anbindung<br />

an überregionale Verkehrstrassen sowie die positive wirtschaftliche Entwicklung in diesen Gebieten<br />

berücksichtigt.<br />

Zur För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Wirtschaft in ländlichen Gebieten insbeson<strong>de</strong>re im Hinblick auf eigenständige Entwicklungen<br />

soll darauf hingewirkt wer<strong>de</strong>n, dass mögliche Kooperationsbeziehungen bzw. -netze unterstützt <strong>und</strong> ausgebaut<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Zu 5.1.3.3.<br />

Ländlicher Raum mit günstigen Produktionsbedingungen für die Landwirtschaft <strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r<br />

Potenzialen im Tourismus<br />

In diesen ländlichen Räumen bestehen zum einen vorzügliche Standorteignungen für die Landwirtschaft sowie<br />

sehr günstige Potenziale für die Entwicklung <strong>de</strong>s Tourismus als tragfähigem Wirtschaftszweig. Die touristischen<br />

Potenziale sollen entwickelt wer<strong>de</strong>n <strong>und</strong> die Raumnutzungen Landwirtschaft <strong>und</strong> Tourismus sollen sich ergänzen.<br />

Unter Berücksichtigung dieser Potenziale wer<strong>de</strong>n die nördlichen Teilräume sowie ein weiterer größerer<br />

Bereich <strong>de</strong>s Saalekreises (Querfurter Platte), <strong>de</strong>r östliche Bereich <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>skreises Mansfeld-Südharz <strong>und</strong> <strong>de</strong>r<br />

südliche Bereich <strong>de</strong>s Burgenlandkreises <strong>de</strong>m ländlichen Raum mit günstigen Produktionsbedingungen für die<br />

Landwirtschaft zugeordnet.<br />

69


Der mittlere Bereich <strong>de</strong>s Landkreises Mansfeld-Südharz (Harzvorland), ein Teilraum im westlichen Bereich <strong>de</strong>s<br />

Saalekreis (Ziegelrodaer Forst) <strong>und</strong> Teilräume im westlichen Bereich <strong>de</strong>s Burgenlandkreis (Naturpark Saale-<br />

Unstrut-Triasland) sind raumstrukturell als Ländlicher Raum mit Potenzialen im Tourismus zu kennzeichnen.<br />

Touristische Potenziale sollen weiter erschlossen wer<strong>de</strong>n. Eine Berücksichtigung von Belangen älterer Menschen<br />

soll einen hohen Stellenwert besitzen. Eine Vermarktung von Schwerpunktthemen <strong>und</strong> Markensäulen soll<br />

unterstützt <strong>und</strong> auf ein einheitliches Auftreten geachtet wer<strong>de</strong>n.<br />

Zu 5.1.4. Entwicklungsachsen<br />

Entwicklungsachsen sind durch eine Bün<strong>de</strong>lung von Verkehrs- <strong>und</strong> technischer Infrastruktur <strong>und</strong> eine unterschiedlich<br />

dichte Folge von Siedlungskonzentrationen gekennzeichnet. Sie sind vor allem für die überregionale,<br />

län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong> <strong>und</strong> transeuropäische Verbindung von Wirtschaftsräumen von Be<strong>de</strong>utung. Da die im <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplan ausgewiesenen Entwicklungsachsen aus <strong>de</strong>m LEP LSA übernommen wur<strong>de</strong>n, wird auf<br />

die Begründung dort verwiesen.<br />

Auf Gr<strong>und</strong> seiner zentralen Lage <strong>de</strong>s Gebiets <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sgemeinschaft bestehen im Plangebiet mehrere überregionale<br />

Entwicklungsachsen. Da <strong>bei</strong> einer evtl. Ausweisung von regionalen Entwicklungsachsen diese mehrfach<br />

mit <strong>de</strong>n überregionalen Achsen zusammenfallen wür<strong>de</strong>n, wur<strong>de</strong> auf die Ausweisung von regionalen Achsen<br />

verzichtet. Es gibt aber im Plangebiet Verbindungsachsen z.B. zwischen Mittelzentren (Naumburg-Zeitz) o<strong>de</strong>r<br />

zwischen Mittelzentren <strong>de</strong>s Plangebietes mit Mittelzentren benachbarter Län<strong>de</strong>r, die nicht durch überregionale<br />

Achsen abge<strong>de</strong>ckt sind <strong>und</strong> die trotz<strong>de</strong>m eine beson<strong>de</strong>re Wichtung einnehmen sollen. Um diesem Entwicklungspotenzial<br />

Rechnung zu tragen, wur<strong>de</strong>n die Ziele nach LEP um das regionale Ziel <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung <strong>und</strong> <strong>de</strong>s Ausbaus<br />

<strong>de</strong>r Vernetzung <strong>de</strong>r zentralen Orte erweitert.<br />

Zu 5.1.4.4.:<br />

Durch <strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>r Transeuropäischen Netze (TEN) im Sektor Verkehr soll die durchgängige Benutzbarkeit<br />

<strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>nen nationalen Verkehrsnetze durch die Verkehrsträger, wie Eisenbahn, Straßenverkehr, Wasserstraßen<br />

<strong>und</strong> Luftverkehr sichergestellt wer<strong>de</strong>n. Orientierungsrahmen für <strong>de</strong>n Auf- <strong>und</strong> Ausbau <strong>de</strong>r Verkehrsinfrastruktur<br />

bis zum Jahr 2010 bil<strong>de</strong>n die TEN- Leitlinien. Im Zuge <strong>de</strong>r Revision <strong>de</strong>r TEN- Richtlinie im Jahr 2004<br />

durch die EU wur<strong>de</strong>n für die Schieneninfrastruktur dreißig prioritäre TEN -V- Ausbau- <strong>und</strong> Neubauvorhaben<br />

ausgewählt, wo<strong>bei</strong> das Oberzentrum <strong>Halle</strong> in diese prioritären Projekte (Achse 1 <strong>und</strong> 20) eingeb<strong>und</strong>en wird.<br />

Zu 5.2. Zentralörtliche Glie<strong>de</strong>rung<br />

Die im Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan festgelegten höherrangigen Zentralen Orte (Oberzentren, Mittelzentren, Mittelzentren<br />

mit Teilfunktionen eines Oberzentrums, Gr<strong>und</strong>zentren mit Teilfunktionen eines Mittelzentrums) wur<strong>de</strong>n<br />

in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan übernommen. Es erfolgt eine Ausweisung in <strong>de</strong>r kartografischen Darstellung<br />

gemäß § 6 Abs. 4 LPlG LSA.<br />

Gemäß LEP LSA Ziffer 3.2.13 ist die Ausweisung <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>zentren in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplänen<br />

vorzunehmen. Bei <strong>de</strong>r Festlegung <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>zentren sollen folgen<strong>de</strong> Min<strong>de</strong>stwerte eingehalten wer<strong>de</strong>n, Ausnahmen<br />

bedürfen einer beson<strong>de</strong>ren Begründung:<br />

- Ab<strong>de</strong>ckung <strong>de</strong>s Gr<strong>und</strong>bedarfes für die Versorgung <strong>de</strong>r Bevölkerung<br />

- Min<strong>de</strong>steinwohnerzahl von 3.000 bis 5.000 Personen im Gr<strong>und</strong>zentrum<br />

- Versorgung mit gr<strong>und</strong>zentralen Einrichtungen in einem Verflechtungsbereich von 10.000 EW<br />

- Angestrebte Erreichbarkeit <strong>de</strong>s GZ aus <strong>de</strong>m Verflechtungsbereich in möglichst 30 Minuten mit ÖPNV.<br />

Des Weiteren zählen zu <strong>de</strong>n typischen Versorgungseinrichtungen <strong>de</strong>s Gr<strong>und</strong>bedarfes:<br />

Sek<strong>und</strong>arschule, Gemein<strong>de</strong>verwaltung, lokale Sporteinrichtungen, Han<strong>de</strong>lseinrichtungen unter 1.200 m² für die<br />

Gr<strong>und</strong>versorgung, ÖPNV-Verbindung zum Mittelzentrum, Ärzte <strong>und</strong> Apotheke.<br />

Bei Festlegung <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>zentren ist zu beachten, dass, wenn bisherige Zentrale Orte (GZ) als Ortsteile in neuen<br />

Städten <strong>und</strong> Gemein<strong>de</strong>n aufgehen, nur <strong>de</strong>r im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan bezeichnete Ortsteil die zentralörtliche<br />

Funktion wahrnimmt.<br />

Die auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r Regionalplanung bisher festgelegten Gr<strong>und</strong>zentren in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> haben<br />

einen wesentlichen Beitrag zu einer nachhaltig ausgewogenen Entwicklung geleistet. Aus diesem Gr<strong>und</strong> sind sie<br />

erneut in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan aufgenommen wor<strong>de</strong>n.<br />

Gegenwärtig unterliegt die Gemein<strong>de</strong>ebene einer Gebietsreform. Es sind Verän<strong>de</strong>rungen zu erwarten, die bzgl.<br />

<strong>de</strong>r Festlegung <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>zentren eine Fortschreibung dieses Teils <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans zu einem<br />

späteren Zeitpunkt bedingen. Zunächst sollte jedoch die vom Gesetz vorgesehene „freiwillige Phase“ zur Bildung<br />

neuer Strukturen abgewartet wer<strong>de</strong>n, weil sich daraus auch Schlussfolgerungen für die Festlegung von<br />

Gr<strong>und</strong>zentren ergeben können.<br />

Es ist dann unter <strong>de</strong>n gegebenen Bedingungen erneut zu prüfen, welche Gr<strong>und</strong>zentren sich langfristig im Rahmen<br />

<strong>de</strong>r Daseinsvorsorge für die Gr<strong>und</strong>versorgung <strong>de</strong>r Bevölkerung eignen.<br />

Der Erreichbarkeit von Gr<strong>und</strong>zentren soll insbeson<strong>de</strong>re im Zusammenhang mit <strong>de</strong>n <strong>de</strong>mographischen Verän<strong>de</strong>rungen<br />

eine beson<strong>de</strong>re Be<strong>de</strong>utung <strong>bei</strong>gemessen wer<strong>de</strong>n.<br />

70


Zu 5.3. Vorranggebiete<br />

Die entsprechen<strong>de</strong> Zielvorgabe <strong>de</strong>s LEP LSA, Punkt 3.3 wur<strong>de</strong> übernommen. Die im LEP LSA ausgewiesenen<br />

Vorranggebiete sind in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan zu übernehmen <strong>und</strong> können <strong>bei</strong> Bedarf konkretisiert<br />

<strong>und</strong> ergänzt wer<strong>de</strong>n. Da<strong>bei</strong> können in einem aus <strong>de</strong>m LEP LSA übernommenen <strong>und</strong> im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan<br />

konkretisierten Vorranggebiet zusätzliche Festlegungen für an<strong>de</strong>re Vorrangnutzungen ergänzt wer<strong>de</strong>n,<br />

ohne dass eine Überlagerung von verschie<strong>de</strong>nen Vorrangfunktionen zustan<strong>de</strong> kommt. Aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>m<br />

ROG stärkeren Bindungswirkung von Zielen <strong>de</strong>r Raumordnung ist im Gegensatz zu <strong>de</strong>n bisherigen <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsprogrammen eine Überlagerung von mehreren Vorrangfunktionen in <strong>de</strong>r Regel nicht mehr möglich.<br />

Schutz- <strong>und</strong> Nutzungsfunktionen im Raum, die aufgr<strong>und</strong> an<strong>de</strong>rer gesetzlicher Vorschriften gewährt wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r<br />

zu gewähren sind, bleiben von <strong>de</strong>r lan<strong>de</strong>s- <strong>und</strong> regionalplanerischen Prioritätenfestlegung unberührt.<br />

Zu 5.3.1. Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

Zu 5.3.1.1. <strong>und</strong> 5.3.1.2.<br />

Entsprechend § 6 <strong>de</strong>s LPlG LSA sind <strong>Regionale</strong> Entwicklungspläne aus <strong>de</strong>m LEP LSA zu entwickeln. Die Ausweisung<br />

von Vorranggebieten für Natur <strong>und</strong> Landschaft dient <strong>de</strong>r Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung natürlicher Lebensgr<strong>und</strong>lagen.<br />

In <strong>de</strong>n Vorranggebieten für Natur <strong>und</strong> Landschaft haben die Belange <strong>de</strong>s Naturschutzes <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Landschaftspflege<br />

sowie die ökologischen Erfor<strong>de</strong>rnisse Vorrang vor an<strong>de</strong>ren raumbe<strong>de</strong>utsamen Nutzungen. Sie haben sowohl<br />

Schutz- als auch Entwicklungsfunktionen. Die Vorranggebiete dienen einerseits <strong>de</strong>m Erhalt wertvoller<br />

Bereiche <strong>de</strong>s Biotop- <strong>und</strong> Artenschutzes. Zugleich erfüllen sie klimatische, bo<strong>de</strong>nökologische <strong>und</strong> Retentionsfunktionen.<br />

An<strong>de</strong>rerseits repräsentieren sie die Vielfalt <strong>de</strong>r Landschaft <strong>und</strong> dienen <strong>de</strong>r Verbesserung <strong>de</strong>r Arten<br />

<strong>und</strong> Biotopausstattung von Gebieten mit hohem Biotopentwicklungspotential, einschließlich <strong>de</strong>r Verbesserung<br />

<strong>de</strong>s Naturhaushaltes <strong>und</strong> <strong>de</strong>r landschaftlichen Erlebniswirkung.<br />

Zu 5.3.1.3 bis 5.3.1.5.<br />

Im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan wer<strong>de</strong>n die Festlegungen <strong>de</strong>s LEP-LSA übernommen <strong>und</strong> wie folgt präzisiert:<br />

- Salziger See“ – Erweiterung westlich <strong>und</strong> östlich angrenzen<strong>de</strong>r zum Teil verlan<strong>de</strong>ter Bereiche, mit Be<strong>de</strong>utung<br />

als Brut- <strong>und</strong> Rastgebiet geschützter Vogelarten sowie im regionalen <strong>und</strong> überregionalen Biotopverb<strong>und</strong>system<br />

- „Schmoner Busch, Spielberger Höhe <strong>und</strong> Elsloch – Erweiterung zum Schutz weiterer wertvoller Biotope <strong>und</strong><br />

Waldgesellschaften in südöstlicher Richtung<br />

- „Teile <strong>de</strong>s Saale-Unstrut-Triaslan<strong>de</strong>s <strong>bei</strong> Bad Bibra <strong>und</strong> Naumburg“ – das aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>s Maßstabes von 1:<br />

300.000 im LEP LSA generalisiert festgelegte großflächige Vorranggebiet wur<strong>de</strong> in seinen Abgrenzungen<br />

räumlich präzisiert <strong>und</strong> zur Schaffung regionaler I<strong>de</strong>ntität in die Vorranggebiete „LIV - Tote Täler <strong>bei</strong> Freyburg“,<br />

„LV - Hirschrodaer Graben“, „LVI - Forst Bad Bibra“, „LVIII - Göttersitz, Schenkholz <strong>und</strong> Erholungswald<br />

Bad Kösen“ sowie „LXI – Saale- Ilm- Platte <strong>und</strong> Himmelreich <strong>bei</strong> Bad Kösen“ geglie<strong>de</strong>rt. Diese<br />

Vorranggebiete bil<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Regel <strong>de</strong>n Kernbereich <strong>de</strong>s Naturparks Saale- Unstrut-Triasland aufgr<strong>und</strong> ihrer<br />

Be<strong>de</strong>utung für <strong>de</strong>n Flora-Fauna-Habitatschutz.<br />

- „Teilbereiche Zeitzer Forst“ - das aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>s Maßstabes von 1: 300.000 im LEP LSA generalisiert festgelegte<br />

Vorranggebiet wur<strong>de</strong> durch die Regionalplanung angepasst <strong>und</strong> angrenzen<strong>de</strong> wertvolle Waldbiotope in<br />

das Vorranggebiet für Natur <strong>und</strong> Landschaft einbezogen.<br />

Darüber hinaus erfolgt in Ergänzung dieser Vorranggebiete die weitere Festlegung auf regionaler Ebene. Im<br />

regionalen Biotopverb<strong>und</strong>system bil<strong>de</strong>n die Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft das Gr<strong>und</strong>gerüst. Die<br />

Vorranggebiete umfassen in <strong>de</strong>r Regel naturschutzrechtlich gesicherte Gebiete von regionaler <strong>und</strong> überregionaler<br />

Be<strong>de</strong>utung. Des Weiteren wer<strong>de</strong>n Waldgebiete, aufgr<strong>und</strong> ihrer relativ großen Artenvielfalt sowie zur Erhaltung<br />

<strong>de</strong>r noch teilweise vorhan<strong>de</strong>nen natürlichen Bo<strong>de</strong>nentwicklung <strong>und</strong> Funktionalität <strong>de</strong>s Waldökosystems als Vorranggebiete<br />

für Natur <strong>und</strong> Landschaft festgelegt<br />

Unberücksicht <strong>bei</strong> <strong>de</strong>r Ausweisung von Vorranggebieten für Natur <strong>und</strong> Landschaft bleiben überregional <strong>und</strong><br />

regional naturschutzrechtlich be<strong>de</strong>utsame Gebiete in <strong>de</strong>n Überschwemmungsgebieten von Saale, Weißer Elster,<br />

Unstrut <strong>und</strong> Wipper, da diese lan<strong>de</strong>splanerisch als Vorranggebiete für Hochwasserschutz gesichert sind.<br />

Zu 5.3.2. Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

Zu 5.3.2.1. <strong>und</strong> 5.3.2.2.<br />

In <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> ist die Landwirtschaft als wichtiger raumbe<strong>de</strong>utsamer Wirtschaftsfaktor insbeson<strong>de</strong>re<br />

für die Nahrungsmittel-, Rohstoff- <strong>und</strong> Energieerzeugung zu erhalten <strong>und</strong> zu entwickeln. Daneben kommt <strong>de</strong>r<br />

Erhaltung, Pflege <strong>und</strong> Entwicklung <strong>de</strong>r vielfältig strukturierten Kulturlandschaft eine immer größere Be<strong>de</strong>utung<br />

zu.<br />

71


Zu 5.3.2.3.<br />

Ihre Aufgaben kann die Landwirtschaft nur dann erfolgreich erfüllen <strong>und</strong> auf <strong>de</strong>m Markt bestehen, wenn <strong>de</strong>r<br />

be<strong>de</strong>utendste Produktionsfaktor „Bo<strong>de</strong>n“ erhalten bleibt. Dies gilt sowohl für Gebiete mit landwirtschaftlich<br />

hohen Ackerwertzahlen, als auch für Bö<strong>de</strong>n, die sich trotz geringerer Ackerwertzahl für bestimmte landwirtschaftliche<br />

Nutzungen beson<strong>de</strong>rs eignen.<br />

Die Vorranggebiete für Landwirtschaft wur<strong>de</strong>n weitestgehend aus <strong>de</strong>n im LEP LSA festgesetzten Vorbehaltsgebieten<br />

für Landwirtschaft entwickelt. Hier<strong>bei</strong> wur<strong>de</strong>n, unter Zugr<strong>und</strong>elegung <strong>de</strong>r durch die Regionalversammlung<br />

beschlossenen Kriterien, Flächen mit Bö<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Standortklassifikation 7/8 sowie <strong>de</strong>r Klasse 6 im Einzelfall<br />

ab einer Min<strong>de</strong>stgröße von 50 ha berücksichtigt (siehe Tabelle 30 <strong>de</strong>s Agrar-Atlas Sachsen-Anhalt). Räumliche<br />

Einschränkungen <strong>bei</strong> <strong>de</strong>r Abgrenzung <strong>de</strong>r Vorranggebiete für Landwirtschaft resultieren durch die Festlegung<br />

an<strong>de</strong>rer Raumnutzungen wie<br />

- Vorranggebiete für Wassergewinnung,<br />

- Vorrang- <strong>und</strong> Eignungsgebiete für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

- Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems,<br />

- regionale <strong>und</strong> überregional be<strong>de</strong>utsame Straßen- <strong>und</strong> Schienennetze sowie<br />

- Flächen um Ortslagen <strong>und</strong> Gebiete mit teilweise bzw. vorherrschend stark geneigten Reliefanteilen.<br />

Bei einem Anteil <strong>de</strong>r landwirtschaftlich genutzten Fläche von etwa 70% wird <strong>de</strong>m natürlichen <strong>und</strong> strukturellen<br />

Standortvorteil in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion durch die Ausweisung von Vorranggebieten Rechnung getragen. Aufgr<strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>s steten Rückgangs <strong>de</strong>r Tierbestän<strong>de</strong> wur<strong>de</strong>n größere Stallkomplexe <strong>und</strong> Lagerkapazitäten, vorrangig im Außenbereich<br />

von Siedlungen, stillgelegt. Hier sollte ein Rückbau <strong>de</strong>r landwirtschaftlichen Anlagen erfolgen, wenn<br />

eine Nachnutzung nicht möglich o<strong>de</strong>r zweckmäßig ist. Bei stillgelegten landwirtschaftlichen Anlagen mit Siedlungsanbindung<br />

sollen diese in Abhängigkeit von <strong>de</strong>r Einwohnerzahl, <strong>de</strong>r Funktion <strong>und</strong> <strong>de</strong>m Baulandbedarf <strong>de</strong>r<br />

betreffen<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong> im Rahmen <strong>de</strong>r Flächennutzungsplanung berücksichtigt <strong>und</strong> als Reservefläche für die<br />

Siedlungsentwicklung geprüft wer<strong>de</strong>n. Nicht nachnutzbare Altanlagen aus früherer landwirtschaftlicher Nutzung<br />

sind schrittweise zurück zubauen.<br />

In <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> wer<strong>de</strong>n zur Sicherung traditioneller Anbaugebiete für regional typische Vermarktungskulturen<br />

sowie zum Erhalt <strong>und</strong> zur Schaffung neuer Ar<strong>bei</strong>tsplätze im ländlichen Raum geeignete Anbauflächen<br />

für Wein sowie geeignete Anbauflächen für Obst <strong>und</strong> Hopfen als Vorranggebiete für Landwirtschaft ausgewiesen.<br />

Mit dieser Festlegung ist <strong>de</strong>r Schutz dieses traditionell gewachsenen Wirtschaftszweiges in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion<br />

mit <strong>de</strong>m gezielten Erhalt <strong>de</strong>r daraus erwachsenen landschaftlich reizvollen Kleinstrukturen verb<strong>und</strong>en.<br />

Daraus resultiert ebenfalls eine nachhaltige Entwicklung <strong>de</strong>r Tourismusbranche.<br />

Die einzelnen Standorte für Weinbau wur<strong>de</strong>n überwiegend aus <strong>de</strong>m Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft „Gebiet<br />

im Bereich <strong>de</strong>s Saale-Unstrut-Tales einschließlich Weinbau“ entwickelt (LEP LSA Pkt.3.5.1.). Das Weinbaugebiet<br />

Saale-Unstrut erstreckt sich län<strong>de</strong>rübergreifend in klimatisch begünstigten Lagen <strong>de</strong>r Südost- <strong>und</strong> Südwesthänge<br />

<strong>de</strong>r Flusstäler von Thüringen bis Sachsen-Anhalt. Insellagen <strong>bei</strong> Höhnstedt in <strong>de</strong>r Nähe <strong>de</strong>s Süßen Sees<br />

gehören ebenso dazu wie das sich neu entwickeln<strong>de</strong> Weinbaugebiet auf <strong>de</strong>r Hal<strong>de</strong> Klobikau. Zahlreiche Burgen,<br />

Schlösser, Klostergemäuer <strong>und</strong> Weinberghäuser an <strong>de</strong>n terrassenförmig angelegten Weinbergen sind Zeuge <strong>de</strong>r<br />

mehr als tausendjährigen Geschichte <strong>de</strong>s Weinbaues in dieser Region. Darüber hinaus bleiben naturschutzrechtlich<br />

fixierte Gebiete in diesen Bereichen von <strong>de</strong>r Festlegung <strong>de</strong>r Vorranggebiete für Landwirtschaft unberührt.<br />

Zu 5.3.3. Vorranggebiete für Forstwirtschaft<br />

Der Wald ist in seinem Bestand wegen seines wirtschaftlichen Nutzens, seiner Leistung für die Umwelt <strong>und</strong> für<br />

die Erholung <strong>de</strong>r Bevölkerung von wesentlicher Be<strong>de</strong>utung für die Volkswirtschaft, die Natur <strong>und</strong> die menschliche<br />

Gesellschaft.<br />

Zu 5.3.3.1. <strong>und</strong> 5.3.3.2.<br />

Durch die Festlegung von Vorranggebieten für Forstwirtschaft wird im beson<strong>de</strong>rs waldarmen <strong>Planung</strong>sraum<br />

<strong>Halle</strong> diesem Wirtschaftszweig als be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>m Nutzer <strong>de</strong>s ländlichen Raumes neben <strong>de</strong>r Landwirtschaft raumordnerisch<br />

Rechnung getragen. Insbeson<strong>de</strong>re in größeren zusammenhängen<strong>de</strong>n Gebieten, aber auch in Streulagen<br />

mit hoher waldwirtschaftlicher Be<strong>de</strong>utung wer<strong>de</strong>n Vorranggebiete festgelegt, soweit diese nicht aufgr<strong>und</strong><br />

rechtsverbindlicher Vorgaben an<strong>de</strong>re Funktionen wahrzunehmen haben. Diese Waldgebiete bil<strong>de</strong>n Kernflächen<br />

für das zu entwickeln<strong>de</strong> ökologische Verb<strong>und</strong>system. Darüber hinaus dient <strong>de</strong>r Wald in Streulagen als Trittsteinbiotop.<br />

In <strong>de</strong>n Vorranggebieten für Forstwirtschaft ist im Rahmen einer naturnahen Waldbewirtschaftung <strong>und</strong> unter<br />

Wahrung aller Waldfunktionen, die Holzproduktion zu sichern. Es soll eine nachhaltige, <strong>de</strong>n Lebensraum schonen<strong>de</strong><br />

Waldbewirtschaftung betrieben wer<strong>de</strong>n.<br />

Stadtnahe Vorranggebiete haben wegen ihrer beson<strong>de</strong>ren Aufgabe für Erholung, Luftreinhaltung, Klimaverbesserung<br />

<strong>und</strong> Trinkwasserschutz sowie <strong>de</strong>r Erhaltung <strong>de</strong>s Orts- <strong>und</strong> Landschaftsbil<strong>de</strong>s eine beson<strong>de</strong>re Be<strong>de</strong>utung.<br />

Sie sind daher möglichst vor Flächeneingriffen zu bewahren.<br />

72


Mit <strong>de</strong>r Ausweisung von Vorranggebieten für Forstwirtschaft wird die Notwendigkeit <strong>de</strong>s Schutzes kleinerer<br />

Waldgebiete, die nicht o<strong>de</strong>r nur eingeschränkt forstwirtschaftlich genutzt wer<strong>de</strong>n sowie für die Schutz- <strong>und</strong> Erholungsfunktion<br />

<strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s von beson<strong>de</strong>rer Be<strong>de</strong>utung sind, nicht in Frage gestellt.<br />

Zu 5.3.4. Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

Zu 5.3.4.1. bis 5.3.4.3.<br />

Die im LEP LSA unter Punkt 3.3.3. festgelegten Vorranggebiete für Hochwasserschutz wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplan übernommen <strong>und</strong> durch weitere z. T. nicht wasserrechtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete<br />

kleinerer Fließgewässer ergänzt.<br />

Mit <strong>de</strong>r Festschreibung von Vorranggebieten für Hochwasserschutz wer<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>n genannten Flüssen<br />

- siedlungsfreie Überschwemmungsgebiete sichergestellt,<br />

- die Errichtung von Neubauten für gewerbliche <strong>und</strong> Wohnzwecke ausgeschlossen(an<strong>de</strong>re Bauwerke wie<br />

z.B. Brücken, Leitungen bedürfen <strong>de</strong>r Genehmigung <strong>de</strong>r Wasserbehör<strong>de</strong>),<br />

- die Voraussetzungen für die Rückgewinnung von Überflutungsräumen <strong>und</strong> die Renaturierung <strong>de</strong>r Fließgewässer<br />

geschaffen,<br />

- die Regulationsfähigkeit <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns für <strong>de</strong>n Wasserhaushalt erhalten <strong>und</strong> verbessert sowie<br />

- nicht standortgerechte Bebauungen <strong>und</strong> Bo<strong>de</strong>nnutzungen, Flächenversiegelungen <strong>und</strong> Bo<strong>de</strong>nverdichtungen<br />

minimiert, um so die Versickerung <strong>de</strong>s Nie<strong>de</strong>rschlags- <strong>und</strong> Oberflächenwassers zu gewährleisten.<br />

Darüber hinaus sollen Maßnahmen, die zur Beeinträchtigung ihrer Funktion führen, wie Flächenversiegelungen,<br />

Erdaufschüttungen o<strong>de</strong>r bergbauliche Tätigkeiten vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

Die für die potenziellen Überflutungsbereiche festgelegten Gr<strong>und</strong>sätze basieren auf <strong>de</strong>n Handlungsempfehlungen<br />

<strong>de</strong>r Ministerkonferenz für Raumordnung zum vorbeugen<strong>de</strong>n Hochwasserschutz vom 14. Juni 2000 - Vorbeugen<strong>de</strong>r<br />

Hochwasserschutz durch Raumordnung Kapitel 7.<br />

Zu 5.3.4.4.<br />

Vorranggebiete für Hochwasserschutz haben neben <strong>de</strong>r ökologischen Be<strong>de</strong>utung ihre wesentliche Funktion im<br />

Rahmen <strong>de</strong>r Abflussverzögerung bzw. als Aufnahmefläche von Hochwässern.<br />

Die Einbeziehung <strong>de</strong>r Stauflächen <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n Rückhaltebecken Volkstedt <strong>und</strong> Alberstedt in die Vorranggebiete<br />

für Hochwasserschutz erfolgt entsprechend Punkt 3.3.3. LEP LSA sowie in Abstimmung mit <strong>de</strong>m Talsperrenbetrieb<br />

Sachsen-Anhalt. Zusätzlich wur<strong>de</strong> das <strong>de</strong>rzeit vom Land geplante Rückhaltebecken Querfurt<br />

aufgenommen. Vorbehaltlich <strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>s zurzeit laufen<strong>de</strong>n projektbezogenen Prüfverfahrens wird <strong>de</strong>r<br />

Einstaubereich innerhalb <strong>de</strong>r Vorrangfunktion Hochwasserschutz regionalplanerisch gesichert.<br />

Darüber hinaus wird die <strong>de</strong>rzeit im Rahmen <strong>de</strong>r Stilllegung <strong>de</strong>r Hochhal<strong>de</strong> Schkopau in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong> befindliche<br />

neue Trasse <strong>de</strong>r Laucha beginnend von <strong>de</strong>r Ortslage Bündorf bis zur Ortslage Merseburg (Eliabethhöhe, Einmündung<br />

Wertsgraben) aufgenommen. Damit wird vorbehaltlich <strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>r projektbezogenen Prüfverfahren<br />

zur Lauchaumverlegung <strong>de</strong>r Bereich <strong>de</strong>r neuen Laucha einschließlich <strong>de</strong>r geplanten Uferbereiche als<br />

Vorranggebiet für Hochwasserschutz raumordnerisch gesichert. Neben einer umweltgerechten Stilllegung <strong>und</strong><br />

Rekultivierung <strong>de</strong>r Hochhal<strong>de</strong> Schkopau sollen damit auch die Ziele <strong>de</strong>r Europäischen Wasserrahmenrichtlinie<br />

erreicht <strong>und</strong> die Qualität <strong>de</strong>s ökologischen Verb<strong>und</strong>systems verbessert wer<strong>de</strong>n.<br />

Weiterhin sind die Vorranggebiete für Hochwasserschutz zugleich in ihrer be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n Funktion für Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft zu erhalten <strong>und</strong> die darin bestehen<strong>de</strong>n naturschutzrechtlich fixierten Gebiete in ihrem Bestand zu<br />

sichern. Das gilt für folgen<strong>de</strong> festgelegte Vorranggebiete für Hochwasserschutz:<br />

Nr. Vorranggebiet EuSPA/ FFH- Gebiet NSG<br />

I Wipper FFH0257 „Wipper unterhalb Wippra“ -<br />

II<br />

Saale<br />

EuSPA0021 LSA „Saale-Elster-Aue südlich<br />

<strong>Halle</strong>“<br />

FFH0114 "Saaledurchbruch <strong>bei</strong> Rothenburg"<br />

FFH0118 „Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich<br />

<strong>Halle</strong>“<br />

FFH0246 „Zaschwitz <strong>bei</strong> Wettin“<br />

FFH0124 „Salzatal <strong>bei</strong> Langenbogen“<br />

FFH0120 „Nordspitze <strong>de</strong>r Peißnitz <strong>und</strong><br />

Forstwer<strong>de</strong>r in <strong>Halle</strong>“<br />

FFH0141 „Saale- Elster-Luppe-Aue zwischen<br />

<strong>Halle</strong> <strong>und</strong> Merseburg“<br />

FFH0183 „Saalehänge <strong>bei</strong> Goseck“<br />

NSG0185 „Forstwer<strong>de</strong>r“<br />

NSG0138 „Nordspitze Peißnitz“<br />

NSG0165 „Rabeninsel <strong>und</strong> Saaleaue <strong>bei</strong><br />

Böllberg“<br />

NSG0183 „Pfingstanger <strong>bei</strong> Wörmlitz“<br />

NSG0364 „Abtei <strong>und</strong> Saaleaue <strong>bei</strong> Planena“<br />

NSG0173 „Saale-Elster-Aue <strong>bei</strong> <strong>Halle</strong>“<br />

NSG0268 „Saaleaue <strong>bei</strong> Goseck“<br />

NSG0198 „Saale- Ilm- Platten <strong>bei</strong> Bad Kösen“<br />

III Weiße Elster FFH0155 „Weiße Elster nordöstlich Zeitz“<br />

73


IV<br />

Unstrut<br />

FFH0194 „Trockenrasen <strong>bei</strong> Wen<strong>de</strong>lstein“<br />

FFH0272 „Unstrutaue <strong>bei</strong> Burgscheidungen“<br />

NSG0272 „Wen<strong>de</strong>lstein“<br />

Zu 5.3.5. Vorranggebiete für Wassergewinnung<br />

Zu 5.3.5.1.bis 5.3.5.3.<br />

Die Ausweisung von Vorranggebieten für Wassergewinnung dient <strong>de</strong>r quantitativen <strong>und</strong> qualitativen Sicherung<br />

vorhan<strong>de</strong>ner Wasservorkommen <strong>und</strong> damit <strong>de</strong>r langfristigen Wasserversorgung <strong>de</strong>r Bevölkerung, <strong>de</strong>r Industrie<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>s Gewerbes.<br />

Die <strong>de</strong>rzeitige Trinkwasserversorgung in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> wird überwiegend aus regionalen Dargeboten<br />

(Eigengewinnung aus Gr<strong>und</strong>-, Quell-, Oberflächenwasser, Uferfiltraten <strong>und</strong> angereichertem Gr<strong>und</strong>wasser) sowie<br />

teilweise durch die Fernwasserversorgung aus <strong>de</strong>r Elbaue <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Talsperren <strong>de</strong>s Ostharzes gesichert.<br />

Die Ausweisung <strong>de</strong>r Vorranggebiete für Wassergewinnung erfolgt unter <strong>de</strong>r Zielstellung <strong>de</strong>s Schutzes <strong>de</strong>r Wasserressourcen<br />

im Sinne <strong>de</strong>r Nachhaltigkeit für spätere Generationen. Da<strong>bei</strong> wur<strong>de</strong>n die hydrodynamischen Einzugsgebiete<br />

bestehen<strong>de</strong>r Wassergewinnungsanlagen mit einer mittleren För<strong>de</strong>rmenge in <strong>de</strong>r Regel größer<br />

200.000 m³/Jahr berücksichtigt.<br />

Zu 5.3.5.4.<br />

Die im LEP LSA unter Punkt 3.3.4. festgelegten Vorranggebiete für Wassergewinnung dienen <strong>de</strong>r Deckung <strong>de</strong>s<br />

absehbaren Trinkwasserbedarfs für nachfolgen<strong>de</strong> Generationen sowie <strong>de</strong>m Ersatz bergbau- <strong>und</strong> qualitätsbedingt<br />

entfallener Ressourcen. Unter Beachtung <strong>de</strong>s Ressourcenschutzes wur<strong>de</strong>n diese Vorranggebiete gegenüber an<strong>de</strong>ren<br />

Raumnutzungen (Vorranggebiet für Natur <strong>und</strong> Landschaft, Vorranggebiet für Forstwirtschaft) auf regionalplanerischer<br />

Ebene abgewogen, konkretisiert <strong>und</strong> durch weitere Gebiete ergänzt.<br />

So wird mit <strong>de</strong>m Schutz <strong>de</strong>r ökologischen Potenziale (Bo<strong>de</strong>n, Wasser, Luft, Pflanzen <strong>und</strong> Tiere) in Vorranggebieten<br />

für Natur <strong>und</strong> Landschaft <strong>de</strong>n Zielen <strong>de</strong>s Wasserressourcenschutzes umfangreich Rechnung getragen. Die<br />

Festlegung von Vorranggebieten für Forstwirtschaft erfolgt aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r hohen wirtschaftlichen Be<strong>de</strong>utung im<br />

ländlichen Raum <strong>und</strong> unterstützt darüber hinaus ebenfalls <strong>de</strong>n Schutz <strong>de</strong>s Gr<strong>und</strong>wassers. Es ist zu<strong>de</strong>m gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

eine Vereinbarkeit zwischen <strong>de</strong>r Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Wassergewinnung gegeben. Nähere<br />

Regelungen zum Schutz <strong>de</strong>r Ressource Wasser sind im Genehmigungsverfahren zu treffen (z.B. Maßnahmen zur<br />

Verhin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Austretens von Wasser gefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Stoffen).<br />

Damit wer<strong>de</strong>n die im LEP LSA festgelegten Vorranggebiete für Wassergewinnung wie folgt konkretisiert:<br />

- „Ziegelrodaer Plateau“: räumliche Präzisierung zugunsten <strong>de</strong>s Schutzgebietes von europäischer Be<strong>de</strong>utung<br />

„Ziegelrodaer Buntsandsteinplateau“ sowie <strong>de</strong>r Waldflächen <strong>de</strong>s Ziegelrodaer Forstes (außerhalb <strong>de</strong>r Schutzgebietsverordnungen).<br />

- „Finneplateau“: räumliche Präzisierung zugunsten <strong>de</strong>r Schutzgebiete von europäischer Be<strong>de</strong>utung „Lichtenburg<br />

nordwestlich Eckartsberga“, „Hohndorfer Rücken nordöstlich Eckartsberga“, „Gutschbachtal <strong>und</strong><br />

Steinbachtal südwestlich Bad Bibra“ <strong>und</strong> „Forst Bad Bibra“ sowie <strong>de</strong>r Waldflächen <strong>de</strong>r „Finne“ (Ausläufer).<br />

- Weißenfels/Stößen: räumliche Präzisierung zugunsten <strong>de</strong>r Schutzgebiete von europäischer Be<strong>de</strong>utung „Saalehänge<br />

<strong>bei</strong> Goseck“, „Halbberge <strong>bei</strong> Mertendorf“ <strong>und</strong> angrenzen<strong>de</strong> wertvolle Landschaftsteile sowie <strong>de</strong>s<br />

Waldgebietes <strong>de</strong>r „Alten Göhle“.<br />

Die über die Festlegungen <strong>de</strong>s LEP LSA hinausgehen<strong>de</strong>n spezifizierten Ausweisungen erfolgen aufgr<strong>und</strong> hydrodynamischer<br />

Einzugsgebiete bestehen<strong>de</strong>r bzw. zukünftiger Wassergewinnungsanlagen mit einer mittleren För<strong>de</strong>rmenge<br />

in <strong>de</strong>r Regel größer 200.000 m³/Jahr. Das betrifft speziell die Gebiete:<br />

- „Mücheln-Schortau“ unter Beachtung <strong>de</strong>r Festlegungen <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Teilgebietsentwicklungsprogramms<br />

für <strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>sraum Geiseltal.<br />

- „Leuna-Daspig“ aufgr<strong>und</strong> seiner Be<strong>de</strong>utung für die Versorgung <strong>de</strong>s lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsamen Industriestandortes<br />

Leuna mit Brauchwasser sowie<br />

- „Lützen“ in räumlicher Präzisierung <strong>de</strong>r lan<strong>de</strong>splanerischen Festlegung (Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft)<br />

aufgr<strong>und</strong> seiner regionalen Be<strong>de</strong>utung zur Versorgung <strong>de</strong>r Bevölkerung mit Frischwasser im südlichen Raum<br />

<strong>de</strong>s Burgenlandkreises.<br />

Zu 5.3.6. Vorranggebiete zur Rohstoffgewinnung<br />

Zu 5.3.6.1.bis 5.3.6.4.<br />

Die raumordnerischen Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze zur Rohstoffgewinnung <strong>de</strong>s LEP LSA unter Punkt 3.3.5. wur<strong>de</strong>n<br />

übernommen.<br />

Zu 5.3.6.5.<br />

Die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> hat bedingt durch ihre rohstoffgeologischen Gegebenheiten <strong>und</strong> die daraus resultieren<strong>de</strong>n<br />

wirtschaftlichen, kulturhistorischen <strong>und</strong> wirtschaftlichen Entwicklungen eine starke Überprägung durch<br />

74


<strong>de</strong>n Bergbau erfahren. Das gilt sowohl für <strong>de</strong>n Kupferschieferbergbau im Raum <strong>de</strong>r Mansfel<strong>de</strong>r Mul<strong>de</strong> um Eisleben<br />

<strong>und</strong> Hettstedt als auch für <strong>de</strong>n Braunkohlebergbau im Raum um Amsdorf, im Geiseltal, im Raum Profen<br />

sowie östlich Merseburg. Steinsalz- <strong>und</strong> Kalibergbau haben bzw. hatten im Bereich Teutschenthal sowie im<br />

Burgenlandkreis regionale <strong>und</strong> überregionale Be<strong>de</strong>utung. Darüber hinaus haben ehemalige Bergbaustandorte<br />

neben <strong>de</strong>r kulturhistorischen Be<strong>de</strong>utung oft auch einen hohen Stellenwert in Bezug auf Ökologie <strong>und</strong> Denkmalschutz<br />

im Rahmen <strong>de</strong>r Bergbaufolgelandschaft.<br />

In Fortführung dieser genannten Bergbautraditionen wer<strong>de</strong>n unter Beachtung aktueller ökonomischer, ökologischer<br />

<strong>und</strong> sozialer Anfor<strong>de</strong>rungen überregional <strong>und</strong> regional be<strong>de</strong>utsame Lagerstätten, die im Abbau stehen o<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>ren Gewinnung in absehbarer Zeit bevorstehen, als Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung festgelegt. Diese<br />

Lagerstätten stellen erk<strong>und</strong>ete Rohstoffvorräte mit mittel- <strong>und</strong> langfristigen Nutzungszeiträumen (<strong>Planung</strong>szeiträume<br />

weit über 10 Jahre) dar. Sie verfügen über eine entsprechen<strong>de</strong> Lagerstättengröße (über 50 ha) <strong>und</strong> Rohstoffqualitäten<br />

mit Veredlungspotenzial sowie eine ausreichen<strong>de</strong> infrastrukturelle Anbindung. Lagerstätten mit<br />

beson<strong>de</strong>rer regionaler Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Rohstoffs unter 50 ha wur<strong>de</strong>n ebenfalls als Vorranggebiet festgelegt, in <strong>de</strong>r<br />

kartographischen Darstellung <strong>de</strong>s REP <strong>Halle</strong> in 1:100.000 (Anlage 1) mittels Symbol ausgewiesen. Gr<strong>und</strong>lage<br />

<strong>de</strong>r Ausweisung als Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung sind die Bergbauberechtigungen wie Erlaubnis,<br />

Bewilligung, Bergwerkseigentum (passive Rechte) plus Planfeststellungsbeschlüsse, zugelassene Haupt-, Son<strong>de</strong>r-<br />

<strong>und</strong> Abschlussbetriebspläne (aktive Bergrechte) die damit räumlich konkret festgelegt sind <strong>und</strong> eine gesicherte<br />

Rechtsposition darstellen.<br />

Darüber hinaus dient die raumordnerische Festlegung <strong>de</strong>r Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung <strong>de</strong>r nachhaltigen<br />

Sicherung <strong>de</strong>r Versorgung <strong>de</strong>r Industrie <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Bauwirtschaft in <strong>de</strong>r Region mit qualitativ hochwertigen<br />

Rohstoffen. Der Versorgungsraum kann <strong>bei</strong> entsprechen<strong>de</strong>r wirtschaftlicher Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s jeweiligen Rohstoffs<br />

unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Standortgeb<strong>und</strong>enheit <strong>und</strong> ungleichmäßigen Verteilung von Lagerstätten auch über<br />

die Region hinausreichen. Während die Vorranggebiete Nr. I bis III konkretisierte Übernahmen aus <strong>de</strong>m LEP<br />

LSA darstellen, wur<strong>de</strong>n die Vorranggebiete Nr. IV bis XXI auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>s Punktes 3.3.5. <strong>de</strong>s LEP LSA<br />

neu festgelegt. Wesentliche Gr<strong>und</strong>lage dafür waren die Gebietsvorschläge <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Geologie <strong>und</strong><br />

Bergwesen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt sowie <strong>de</strong>r Landkreise, die mit an<strong>de</strong>ren Raumnutzungen <strong>und</strong> regionalplanerischen<br />

Festlegungen abgewogen wur<strong>de</strong>n.<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r Strategischen Umweltprüfung wur<strong>de</strong> <strong>bei</strong> Abbauvorhaben mit bergrechtlichen Zulassungen <strong>und</strong><br />

Abbaugenehmigungen auf eine vertiefen<strong>de</strong> Umweltprüfung verzichtet, da gemäß <strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen<br />

in <strong>de</strong>r Regel diese bereits auf ihre Umweltverträglichkeit geprüft sind (vgl. Umweltbericht Anlage 2)<br />

lfd. Nr. Vorranggebiet/ Lagerstätte Vorliegen<strong>de</strong> bergrechtliche, Zulassungen,<br />

Abbaugenehmigungen, lan<strong>de</strong>splanerische<br />

Beurteilungen (Raumordnungsverfahren)<br />

I. Braunkohlelagerstätte Profen (BLK) Festlegung <strong>de</strong>s LEP LSA 3.3.5 Nr. V, BWE,<br />

genehmigter Rahmenbetriebsplan (RBPl)<br />

II.<br />

III.<br />

Flächenhafte Ausweisung<br />

Braunkohlelagerstätte Amsdorf<br />

(MSH)<br />

Kalksteinlagerstätte Karsdorf (BLK,<br />

SK)<br />

Festlegung <strong>de</strong>s LEP LSA 3.3.5 Nr. VI; BWE;<br />

Bewilligung, genehmigter Rahmenbetriebsplan<br />

(RBPl)<br />

Festlegung <strong>de</strong>s LEP LSA 3.3.5 Nr. IX; BWE;<br />

Bewilligung, genehmigter Rahmenbetriebsplan<br />

(RBPl)<br />

IV. Hartgesteinlagerstätte Löbejün (SK) Bergbauschutzgebiet, genehmigter RBPl bis<br />

2048; Genehmigungsfläche kleiner Bergwerkseigentum<br />

(BWE)<br />

V. Kiessandlagerstätte Karsdorf- Steigra Genehmigter RBPl bis 2020<br />

(SK)<br />

VI.<br />

Kiessandlagerstätte Kayna- Starkenberg<br />

genehmigter RBPl bis 2021 < B (geringfügig)<br />

(BLK)<br />

VII. Kiessandlagerstätte Lösau (BLK) Planfeststellungsbeschluss (PFB) bis 2025<br />

entspr. Bewilligung<br />

VIII. Kiessandlagerstätte Prießnitz (BLK) genehmigter RBPl bis 2010, ROV für Erweiterung<br />

IX. Kiessandlagerstätte Zettweil (BLK) Teil Eichenberg: genehmigter RBPl bis 2010,<br />

Teil Nord wie PFB bis 2010<br />

75


X. Kiessand Zorbau-Nellschütz (BLK)<br />

Planfeststellungsbeschluss (PFB) bis 2022<br />

entspr. Bewilligung<br />

XI. Kalksteinlagerstätte Schraplau BWE; Genehmigung Rahmenbetriebsplan<br />

(RBPl) bis 2026<br />

XII. Kiessandlagerstätte Landsberg Genehmigung <strong>de</strong>s vorzeitigen Beginns bis<br />

XIII. Kiessandlagerstätte Merseburg B 91<br />

Südfeld (BLK)<br />

XIV.<br />

Kiessandlagerstätte Merseburg- Ost<br />

(SK)<br />

2006 (Fläche kleiner als BWE); Bewilligung<br />

Planfeststellungsbeschluss (PFB) bis 2025<br />

(Fläche kleiner Bewilligungsfeld), Restauskiesung<br />

bis 2010<br />

VRG im TEP Merseburg-Ost, genehmigter<br />

HBPl bis 31.12.2010 (Fläche kleiner Bewilligungsfeld)<br />

XV. Kiessandlagerstätte Schla<strong>de</strong>bach (SK) ROV, PFB bis 2035<br />

XVI. Kiessandlagerstätte Tollwitz (SK) ROV, PFB bis 2025<br />

XVII. Tonlagerstätte Roßbach (SK) genehmigter HBPl bis 2012 entspr. Bergwerkseigentum<br />

(BWE)<br />

XVIII.<br />

Tonlagerstätte Morl (Fuchsberg Süd)<br />

(SK)<br />

genehmigter Hauptbetriebsplan (HBPl) bis<br />

2010 entspr. Bergwerkseigentum (BWE)<br />

lfd. Nr. Vorranggebiet/ Lagerstätte Vorliegen<strong>de</strong> bergrechtliche, Zulassungen,<br />

Abbaugenehmigungen, lan<strong>de</strong>splanerische<br />

Beurteilungen (Raumordnungsverfahren)<br />

Punktförmige Ausweisung<br />

XIX.<br />

Hartgesteinlagerstätte Petersberg<br />

(SK)<br />

genehmigter RBPl bis 2018 (Fläche kleiner<br />

BWE)<br />

XX. Hartgesteinlagerstätte Schwerz – genehmigter RBPl bis 2018<br />

Spickendorf- Niemberg (SK)<br />

XXI.<br />

Kalksteinlagerstätte Bad Kösen RBPl bis 2017<br />

(BLK)<br />

XXII.<br />

Kalksteinlagerstätte Farnstädt Kuhberg<br />

PFB bis 2034<br />

(SK)<br />

XXIII.<br />

Kalksteinlagerstätte<br />

PFB bis 2025<br />

Farnstädt Süd (SK)<br />

XXIV.<br />

Kiessandlagerstätte Teuchern-Gröben PFB bis 2023, (Fläche kleiner Bewilligungsfeld)<br />

(BLK)<br />

XXV.<br />

Kiessandlagerstätte Wen<strong>de</strong>lstein PFB bis 2027<br />

(BLK)<br />

XXVI.<br />

Kiessandlagerstätte Ostrau-<br />

Mösthinsdorf (SK)<br />

BWE; Wasserrechtlicher PFB für ca. 42 ha bis<br />

2017<br />

XXVII. Kiessandlagerstätte Wallendorf (SK) genehmigter HBPL bis 2006, RBPl bis 2015<br />

XXVIII. Kaolinlagerstätte Stedten-Etzdorfer<br />

Feld<br />

Bergwerkseigentum; Lage überwiegend im<br />

VRG Braunkohle Amsdorf (gem. LEP LSA<br />

XXIX.<br />

XXX.<br />

XXXI.<br />

Kiessand- <strong>und</strong> Tonlagerstätte Grana<br />

(BLK)<br />

Werk- <strong>und</strong> Dekosteinlagerstätte<br />

Obermöllern-Burkersroda (BLK)<br />

Solfeld Holleben- Bad Lauchstädt-<br />

Teutschenthal (SK)<br />

<strong>und</strong> TEP Amsdorf); gen. HBPl bis 31.12.2010<br />

genehmigter RBPl bis 2022 (Fläche kleiner<br />

Bewilligung, ca. 3 ha)<br />

genehmigter RBPl bis 2014 (Fläche kleiner<br />

BWE, ca. 3 ha)<br />

Die Bergbauberechtigung für das Solfeld besitzt<br />

genauso wie die an<strong>de</strong>ren Bergbauberechtigungen<br />

zum Unterirdischen Speicher Teutschenthal-<br />

Bad Lauchstädt unbegrenzte Gültigkeit.<br />

Die untertägigen Lagerstätten wer<strong>de</strong>n wie im LEP LSA in <strong>de</strong>r rechtsverbindlichen kartographischen Darstellung<br />

<strong>de</strong>s REP <strong>Halle</strong> im Maßstab 1:100.000 (Anlage 1, Karte Regionalplan) nicht dargestellt. Für die räumliche Abgrenzung<br />

<strong>de</strong>s Vorranggebietes Nr. XXXI: (Solfeld Holleben- Bad Lauchstädt-Teutschenthal (SK)) ist die flächenmäßige<br />

Aus<strong>de</strong>hnung <strong>de</strong>r zugr<strong>und</strong>eliegen<strong>de</strong>n Bergbauberechtigung maßgebend. Das Vorranggebiet ist nachrichtlich<br />

in <strong>de</strong>r Anlage 4 (Karte Reg. be<strong>de</strong>utsame untertägige Lagerstätten <strong>und</strong> Energierohstoffe) im Maßstab<br />

1:500.000 dargestellt.<br />

76


Zu 5.3.6.6<br />

Als standortgeb<strong>und</strong>ene, Flächen beanspruchen<strong>de</strong> <strong>und</strong> verän<strong>de</strong>rn<strong>de</strong> Nutzung führt die Gewinnung von Rohstoffen<br />

teilweise zu erheblichen Beeinträchtigungen <strong>de</strong>s Naturhaushalts <strong>und</strong> <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s. Auch sind Auswirkungen<br />

auf die im Nahbereich stattfin<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Erholungsnutzung nicht auszuschließen. Aus diesem Gr<strong>und</strong> sollten<br />

diese Nutzungsauswirkungen von Bergbautreiben<strong>de</strong>n durch Ergreifung geeigneter Maßnahen minimiert wer<strong>de</strong>n.<br />

Zu 5.3.7. Vorranggebiete für militärische Nutzung<br />

Zu 5.3.7.1. bis 5.3.7.3.<br />

Im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan sind Vorranggebiete für militärische Nutzung gemäß LEP LSA Pkt. 3.3.6<br />

ausgewiesen.<br />

Um mögliche stören<strong>de</strong> Auswirkungen militärischer Anlagen zu reduzieren, sollen Übungsplätze im Rahmen<br />

ihrer militärischen Zweckbestimmung so umweltverträglich wie möglich genutzt wer<strong>de</strong>n. Auf <strong>de</strong>m Standortübungsplatz<br />

Zeitzer Forst ist aufgr<strong>und</strong> seiner räumlichen Lage in naturschutzrechtlich fixierten Gebieten eine<br />

negative Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Umwelt (insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>s Naturhaushalts <strong>und</strong> <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s) weitestgehend<br />

zu vermei<strong>de</strong>n bzw. zu minimieren. Ist das nicht möglich, sind Schä<strong>de</strong>n durch geeignete Maßnahmen zu<br />

kompensieren.<br />

Im Hinblick auf die Mobilität von Truppen <strong>und</strong> Militärtechnik muss eine dauerhafte <strong>und</strong> qualitativ hochwertige<br />

Verkehrsanbindung gesichert sein.<br />

Um die Integration <strong>de</strong>r Militärangehörigen in das gesellschaftliche Leben <strong>de</strong>r umliegen<strong>de</strong>n Zentralen Orte zu<br />

ermöglichen sowie gute Anbindungen an alle Zugangsstellen <strong>de</strong>s Schienenverkehrs <strong>und</strong> damit zu allen Lan<strong>de</strong>steilen<br />

herzustellen, sind Truppenunterkünfte an <strong>de</strong>n öffentlichen Personennahverkehr anzubin<strong>de</strong>n.<br />

Zu 5.3.7.4.<br />

Gemäß LEP LSA Pkt. 3.6.6 wer<strong>de</strong>n die Vorranggebiete für militärische Nutzung in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan<br />

übernommen <strong>und</strong> soweit erfor<strong>de</strong>rlich, durch regional be<strong>de</strong>utsame Standorte ergänzt.<br />

Bezüglich <strong>de</strong>r Festlegungen <strong>de</strong>s Standortübungsplatzes <strong>Halle</strong>-Morl erfolgte zwischenzeitlich durch die Wehrbereichsverwaltung-<br />

Ost die Aufgabe <strong>de</strong>s Übungsplatzes einschließlich <strong>de</strong>r militärischen Liegenschaften im Bereich<br />

<strong>Halle</strong>-Nord <strong>und</strong> <strong>Halle</strong>-Lettin. Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> wird in Abstimmung mit <strong>de</strong>r Obersten Lan<strong>de</strong>splanungsbehör<strong>de</strong><br />

dieser Standort in <strong>de</strong>n REP nicht mehr übernommen.<br />

Zu 5.3.7.5<br />

Die räumliche Einordnung militärischer Standorte erfolgt unter militärischen Gesichtspunkten <strong>und</strong> unter Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>r Erfor<strong>de</strong>rnisse <strong>de</strong>r Raumordnung, <strong>de</strong>s Städtebaus, <strong>de</strong>s Naturschutzes <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Landschaftspflege,<br />

<strong>de</strong>r Landwirtschaft sowie weiterer wirtschaftlicher Interessen.<br />

In Ergänzung <strong>de</strong>r lan<strong>de</strong>splanerischen Festlegungen wur<strong>de</strong> entsprechend <strong>de</strong>r Hinweise <strong>de</strong>r Wehrbereichsverwaltung-Ost<br />

<strong>de</strong>r Standortübungsplatz Weißenfels aufgenommen.<br />

Zu 5.3.7.6.<br />

Bei <strong>de</strong>r Nachnutzung militärisch nicht mehr genutzter Übungsplätze wie z.B. in <strong>de</strong>r Franzigmark <strong>bei</strong> <strong>Halle</strong> sollen<br />

die Ziele <strong>de</strong>s Naturschutzes <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Landschaftspflege einen beson<strong>de</strong>ren Stellenwert erhalten.<br />

Zu 5.4. Vorrangstandorte<br />

Die vielfältigen Anfor<strong>de</strong>rungen einer ar<strong>bei</strong>tsteiligen Gesellschaft an die Raumstruktur sind damit verb<strong>und</strong>en,<br />

einzelne Nutzungsansprüche, die beson<strong>de</strong>rer Standortanfor<strong>de</strong>rungen bedürfen, beson<strong>de</strong>rs zu sichern. Die Festlegung<br />

von Vorrangstandorten erfolgt mit <strong>de</strong>r Zielstellung, bestimmten Standorten Nutzungen mit Prioritätsanspruch<br />

zuzuweisen, sie vor entgegenstehen<strong>de</strong>n Nutzungsansprüchen zu schützen <strong>und</strong> damit eine langfristige<br />

standörtliche Sicherung zu erreichen. Die Zielvorgaben <strong>de</strong>s LEP LSA, Punkt 3.4 wur<strong>de</strong>n gemäß § 6 Abs. 1 LPlG<br />

in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan <strong>Halle</strong> übernommen.<br />

Zu 5.4.1. Vorrangstandorte für lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsame großflächige Industrieanlagen<br />

In <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> sind eine Vielzahl struktureller Probleme vorhan<strong>de</strong>n, angesichts <strong>de</strong>rer mit einer<br />

großen Priorität Ar<strong>bei</strong>tsplätze zu sichern <strong>und</strong> zu schaffen sind bzw. weggefallene Ar<strong>bei</strong>tsplätze ersetzt wer<strong>de</strong>n<br />

müssen. Deshalb ist ein ausreichen<strong>de</strong>s Angebot an geeigneten Flächen für Industrie- <strong>und</strong> Gewerbegebiete zu<br />

sichern bzw. für Standorte, an <strong>de</strong>nen bereits eine erfolgreiche Entwicklung statt gef<strong>und</strong>en hat. Erweiterungsmöglichkeiten<br />

sind für einen potenziellen Ausbau raumordnerisch vorzuhalten.<br />

77


Die im LEPLSA Punkt 3.4.1 festgelegten überregional be<strong>de</strong>utsamen Vorrangstandorte in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion<br />

<strong>Halle</strong>, die auch gut infrastrukturell erschlossen sind, wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan übernommen<br />

<strong>und</strong> durch eine Vielzahl von Standorten mit regionaler Be<strong>de</strong>utung unter Punkt 5.5.1. ergänzt.<br />

Zu 5.4.2. Vorrangstandorte für lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsame Verkehrsanlagen<br />

Güterverkehrszentren (GVZ) sind Transportgewerbegebiete mit Infrastruktureinrichtungen für <strong>de</strong>n kombinierten<br />

Verkehr an geeigneten Schnittstellen <strong>de</strong>r Verkehrsträger Schiene <strong>und</strong> Straße sowie möglichst auch Wasserstraße.<br />

Ziel ist die Reduzierung von vermeidbarem Straßengüterverkehrs insbeson<strong>de</strong>re durch Verlagerung auf die<br />

Schiene <strong>und</strong> das Binnenschiff sowie durch City- <strong>und</strong> Regio-Logistik.<br />

Güterverkehrszentren tragen zur Verkehrsverlagerung <strong>und</strong> –vermeidung, zur Verbesserung <strong>de</strong>r Fahrzeugauslastung<br />

<strong>und</strong> zur Reduzierung <strong>de</strong>s Leerfahrtenanteils <strong>bei</strong>. Sie ermöglichen City-Logisitk-Konzepte, die die Innenstadt<br />

vom Schwerverkehr entlasten. Sie tragen durch die Bün<strong>de</strong>lung <strong>de</strong>r Verkehre zur Optimierung <strong>de</strong>r Versorgung<br />

<strong>und</strong> Entsorgung <strong>de</strong>r Region <strong>bei</strong>. Insofern führen sie insgesamt zur Reduzierung negativer Auswirkungen <strong>de</strong>s<br />

Güterverkehrs durch Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Lärm- <strong>und</strong> Abgasemissionen sowie zur Erhöhung <strong>de</strong>r Verkehrssicherheit<br />

<strong>und</strong> för<strong>de</strong>rn so die Akzeptanz <strong>de</strong>s Güterverkehrs (Auszug aus <strong>de</strong>r Begründung <strong>de</strong>s LEP LSA Punkt 3.4.2.2.).<br />

Die entsprechen<strong>de</strong>n Zielvorgaben <strong>de</strong>s LEP LSA Punkt 3.4.2.2 wur<strong>de</strong>n, soweit diese für die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong><br />

zutreffen, übernommen. Der weitere Ausbau <strong>de</strong>s Vorrangstandortes für lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsame Verkehrsanlagen<br />

Hafen <strong>Halle</strong> (-Trotha) ist von großer Be<strong>de</strong>utung für künftige Entwicklungen im Bereich <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion<br />

<strong>Halle</strong>. Der Hafen <strong>Halle</strong> verfügt als trimodale Schnittstelle über Umschlags- <strong>und</strong> Transportmöglichkeiten per<br />

Schiff, Bahn <strong>und</strong> LKW (einschließlich Containerterminal) <strong>und</strong> hat sich mit Unternehmen zur Nutzung nachwachsen<strong>de</strong>r<br />

Rohstoffe, <strong>de</strong>s Rohstoffrecycling <strong>und</strong> von Transport <strong>und</strong> Logistik als Gewerbeschwerpunkt etabliert<br />

(siehe Punkt 5.9.5. Wasserstraßen <strong>und</strong> Binnenhäfen).<br />

Wirtschaftlich ist die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> in <strong>de</strong>n mittel<strong>de</strong>utschen Wirtschaftsraum eingeb<strong>und</strong>en. In diesem<br />

Zusammenhang hat das Güterverkehrszentrum Leipzig (-Wahren), als größtes Terminal für <strong>de</strong>n kombinierten<br />

Verkehr im Osten Deutschlands, für die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> eine ständig wachsen<strong>de</strong> Be<strong>de</strong>utung.<br />

Zu 5.5. Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte<br />

Wesentliches Anliegen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>s- <strong>und</strong> Regionalplanung ist es, bestehen<strong>de</strong> Beschäftigungs- <strong>und</strong> Strukturprobleme<br />

zu überwin<strong>de</strong>n. Vorhan<strong>de</strong>ne wirtschaftliche, kulturelle <strong>und</strong> wissenschaftliche Potenziale für die Entwicklung<br />

<strong>de</strong>r Region sind daher zu erhalten <strong>und</strong> auszubauen.<br />

Mit <strong>de</strong>r Ausweisung von Vorrangstandorten bzw. von regional be<strong>de</strong>utsamen Standorten wird die überörtliche<br />

Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n Nutzungen hervorgehoben <strong>und</strong> die Festlegung getroffen, dass entgegenstehen<strong>de</strong><br />

<strong>Planung</strong>en <strong>und</strong> Maßnahmen an diesen Standorten nicht zulässig sind.<br />

Zu 5.5.1. Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe<br />

Im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan sind regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe in Ergänzung<br />

<strong>de</strong>r Vorrangstandorte für lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsame Industrieanlagen gemäß LEP LSA Pkt. 3.4.3 ausgewiesen. Es ist zu<br />

beachten, dass für die Region be<strong>de</strong>utsame Standorte für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe in <strong>de</strong>n höherrangigen Zentralen<br />

Orten (Oberzentren <strong>und</strong> Mittelzentren) nicht geson<strong>de</strong>rt ausgewiesen sind, da Zentrale Orte gemäß Definition<br />

Leistungsträger <strong>de</strong>r Raumstruktur, Konzentrationspunkte <strong>de</strong>r Siedlungsentwicklung sowie Schwerpunkte für<br />

Wirtschaft <strong>und</strong> Versorgung sind.<br />

Das Ziel 5.5.1.3. legt u.a. fest, dass regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe sowohl in <strong>de</strong>n<br />

Gr<strong>und</strong>zentren als auch außerhalb von Gr<strong>und</strong>zentren liegen können. Eine Ausweisung von regional be<strong>de</strong>utsamen<br />

Standorten für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe erfolgte, wenn die Größenordnung für die gewerbliche <strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r industrielle<br />

Nutzung über <strong>de</strong>n örtlichen Bedarf hinaus reicht <strong>und</strong> die zur Verfügung stehen<strong>de</strong> Fläche im Regelfall 50<br />

ha überschreitet. In <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sebene <strong>de</strong>r <strong>Regionale</strong>n Teilentwicklungsprogramme bzw. -pläne sind rechtsverbindlich<br />

insbeson<strong>de</strong>re weitere regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Gewerbe ausgewiesen.<br />

In <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n Tabelle sind die regional be<strong>de</strong>utsamen Standorte für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion<br />

<strong>Halle</strong> mit Größenangaben <strong>und</strong> infrastruktureller Anbindung in das überregionale Straßennetz aufgeführt.<br />

Die Aufzählung erfolgt entsprechend <strong>de</strong>r Gebietseinstufung in <strong>de</strong>r BauNVO (Industriestandort, Industrie- <strong>und</strong><br />

Gewerbestandort, Gewerbestandort).<br />

1. „Industriegebiet <strong>Halle</strong>/Saalekreis an <strong>de</strong>r A 14“<br />

(HAL, SK)<br />

430 Interkommunales Industrie- <strong>und</strong> Gewerbegebiet,<br />

BAB 14<br />

2. Industriestandort Beuna 74 Altstandort, BAB 38<br />

3. Industriestandort Webau (BLK) 60 Altstandort, Industriekraftwerk Wählitz,<br />

L 190<br />

78


4. Industriestandort Amsdorf (MSH) 50 seit über 80 Jahren Produktion von Montanwachs<br />

aus Braunkohle, weltweiter<br />

Export, überregionale Be<strong>de</strong>utung, B 80,<br />

über Erschließungsstraße Anbindung an<br />

BAB 38<br />

5. Industrie- <strong>und</strong> Gewerbestandort <strong>Halle</strong>-<br />

Trotha/Sennewitz (HAL, SK)<br />

6. Industrie- <strong>und</strong> Gewerbestandort <strong>Halle</strong>-Queis<br />

(HAL,SK)<br />

7. Industrie- <strong>und</strong> Gewerbestandort Landsberg (SK) 174 B 100<br />

8. Industrie- <strong>und</strong> Gewerbestandort Sachsen-Anhalt Süd<br />

(Osterfeld, Unterkaka, Pretzsch) (BLK)<br />

270 Interkommunales Gebiet, auf <strong>de</strong>m Gebiet<br />

<strong>de</strong>r Stadt <strong>Halle</strong> überwiegend Altindustriegebiet,<br />

B 6, Hafen <strong>Halle</strong>/Trotha<br />

180 Interkommunales Gebiet, BAB 14 (Vermarktung<br />

auch über Gewerbe- <strong>und</strong> Industriegebiet<br />

<strong>Halle</strong> Ost (GIG <strong>Halle</strong> Ost))<br />

130 BAB 9, B 180<br />

9. Industrie- <strong>und</strong> Gewerbestandort Zorbau (BLK) 135 BAB 9, B 91<br />

10. Industrie- <strong>und</strong> Gewerbestandort Karsdorf (BLK) 110 Erschließungsstraße zur B 180, Gleisanbindung<br />

11. Industrie- <strong>und</strong> Gewerbestandort Helbra „H<strong>und</strong>ertacker“<br />

(MSH)<br />

90 L 160 zur B 180<br />

12. Industrie- <strong>und</strong> Gewerbestandort „Hei<strong>de</strong>gr<strong>und</strong>-Süd“<br />

(BLK)<br />

13. Industrie- <strong>und</strong> Gewerbestandort Braunsbedra (Großkayna/Frankleben)<br />

(SK)<br />

60 BAB 9, Anschlussstelle Droyßig<br />

50 Altstandort, A 38<br />

14. Gewerbestandort<br />

304 BAB 9, Nähe BAB 14, B 6<br />

Schkopau (Ermlitz)/ Kabelsketal (Gröbers / Großkugel<br />

/ Dieskau) (SK)<br />

15. Gewerbestandort Landsberg (Sietzsch) (SK) 97 BAB 9<br />

16. Gewerbestandort Schkopau (Raßnitz Lochau) (SK) 108 B 6, über OU Gröbers zur BAB 14<br />

17. Gewerbestandort Queis / Dölbau (HAL,SK) 68 Interkommunales Gebiet, BAB 14<br />

18. Gewerbestandort Tagewerben / Reichhardtswerben<br />

(BLK)<br />

65 B 91, BAB 38<br />

19. Gewerbepark Peißen / Braschwitz/<strong>Halle</strong> (HAL, SK). 50 Interkommunales Gebiet, BAB 14, B 100<br />

Zu 5.5.2. Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Verkehrsanlagen<br />

Zu 5.5.2.1./ 5.5.2.2.<br />

Gemäß LEP LSA Pkt. 3.4.3 sind die Vorrangstandorte im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan, soweit erfor<strong>de</strong>rlich,<br />

durch regional be<strong>de</strong>utsame Standorte zu ergänzen. Für die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> hat <strong>de</strong>r in unmittelbarer Nähe<br />

zum Oberzentrum <strong>Halle</strong> im Freistaat Sachsen gelegene Verkehrsflughafen Leipzig/<strong>Halle</strong> eine immanent große<br />

Be<strong>de</strong>utung. Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt die Weiterentwicklung <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Ausbau zu einem leistungs<strong>und</strong><br />

interkontinentalfähigen Verkehrsflughafen (vgl. LEP LSA Ziffer 3.6.6. sowie Luftverkehrskonzept für Mittel<strong>de</strong>utschland<br />

<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r Sachsen-Anhalt, Freistaat Sachsen <strong>und</strong> Freistaat Thüringen 2006)<br />

In Ergänzung <strong>de</strong>s Verkehrsflughafens wer<strong>de</strong>n die im Luftverkehrskonzept <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt als regional<br />

be<strong>de</strong>utsam eingestufte Lan<strong>de</strong>plätze Oppin <strong>und</strong> Laucha in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan aufgenommen.<br />

Sie haben die Aufgabe, <strong>de</strong>n Bedarf <strong>de</strong>r allgemeinen Luftfahrt abzusichern <strong>und</strong> für Teilräume <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion,<br />

die in <strong>de</strong>r Nähe <strong>de</strong>s Flughafens Leipzig/<strong>Halle</strong> liegen, <strong>de</strong>n Geschäfts- <strong>und</strong> Werksverkehr zu sichern. Verkehrslan<strong>de</strong>plätze<br />

sind damit ein Teil <strong>de</strong>r Daseinsvorsorge.<br />

Zu 5.5.2.3.<br />

Darüber hinaus sind folgen<strong>de</strong> weitere Son<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong>plätze in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> von regionaler Be<strong>de</strong>utung:<br />

1. Verkehrslan<strong>de</strong>platz Oppin Nähe zum Oberzentrum <strong>Halle</strong>, Geschäftsreiseverkehr,<br />

Luftsport- <strong>und</strong> Flugschulbetrieb<br />

2. Son<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong>platz Laucha Luftsportbetrieb mit langer Tradition, Potenzial für<br />

überregionales Bildungszentrum<br />

79


3. Son<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong>platz Bad Bibra Luftsportbetrieb<br />

4. Son<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong>platz Zeitz- Sprossen Nähe zum Mittelzentrum Zeitz<br />

5. Son<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong>platz Oberrißdorf Luftsportbetrieb<br />

6. Son<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong>platz Merseburg Luftsportbetrieb, Geschäftsreiseverkehr, Mittelzentrum<br />

Dies betrifft insbeson<strong>de</strong>re die Lan<strong>de</strong>plätze in <strong>de</strong>r Nähe <strong>de</strong>r Mittelzentren mit ihrem wirtschaftlichen Potenzial.<br />

Lan<strong>de</strong>plätze besitzen als Verkehrsanlagen neben ihrer Nutzung für <strong>de</strong>n Luftsport- <strong>und</strong> Flugschulbetrieb eine<br />

potenzielle Be<strong>de</strong>utung für <strong>de</strong>n Geschäftsreiseverkehr. Das Vorhan<strong>de</strong>nsein eines Lan<strong>de</strong>platzes bietet Standortvorteile<br />

für die Unternehmen in <strong>de</strong>r Umgebung. Auch wenn die Lan<strong>de</strong>plätze mit vorwiegen<strong>de</strong>r sportlicher Nutzung<br />

nur im Einzelfall für <strong>de</strong>n Geschäftsreiseverkehr <strong>de</strong>rzeit genutzt wer<strong>de</strong>n, soll diese Option für alle Son<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong>plätze<br />

für die Zukunft gesichert wer<strong>de</strong>n.<br />

Zu 5.5.3. Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Ver- <strong>und</strong> Entsorgung<br />

Um die Ver- <strong>und</strong> Entsorgungssicherheit für die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> zu gewährleisten, wer<strong>de</strong>n im <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplan entsprechen<strong>de</strong> Standorte raumordnerisch gesichert. Auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>s Kriterienkataloges<br />

(Beschluss-Nr. III/04-2008 <strong>de</strong>r Regionalversammlung) wer<strong>de</strong>n regional be<strong>de</strong>utsame Anlagen <strong>de</strong>r Ver- <strong>und</strong> Entsorgung<br />

ausgewiesen, wenn diese über eine überörtliche Be<strong>de</strong>utung verfügen <strong>und</strong> einen bestimmten Schwellwert<br />

überschreiten:<br />

- Wasserversorgungsanlagen (Wasserwerke ab Min<strong>de</strong>stentnahmemenge: 10.000 m 3 /d)<br />

- Abwasserbehandlungsanlagen (ab 30.000 EGW) / Industriekläranlagen <strong>de</strong>r ausgewiesenen<br />

lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsamen Vorrangstandorte für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe<br />

- Hausmüll<strong>de</strong>ponien (gem. Abfallentsorgungsplanung)<br />

- Abfallbehandlungs- <strong>und</strong> -verbrennungsanlagen (gem. Abfallentsorgungsplanung)<br />

- Energieerzeugungsanlagen (> 200 MW) <strong>und</strong> Umspannwerke (Transformation vom überregionalen<br />

Netz (220/380 kV) ins regionale Netz (110 kV).<br />

Die unter Punkt 5.5.3. aufgeführten Anlagen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r nachfolgen<strong>de</strong>n Tabelle wie folgt begrün<strong>de</strong>t:<br />

Deponie<br />

23.<br />

Wasserversorgung<br />

1. bis 7. Wasserwerke Naumburg, Leuna-<br />

Daspig, Mücheln, Schalkendorf (OT<br />

Braunsbedra, OT Schortau), <strong>Halle</strong>-<br />

Beesen, Wischroda, Leißling im Verb<strong>und</strong><br />

mit <strong>de</strong>n Markwerbener Wiesen<br />

Abwasserbehandlungsanlagen<br />

8. bis 22 <strong>Halle</strong>-Nord, Salzmün<strong>de</strong> (OT Pfützthal),<br />

Hettstedt, Seeburg (OT Rollsdorf),<br />

Schkopau (Dow Olefinverb<strong>und</strong><br />

GmbH), Leuna (Infra Leuna GmbH),<br />

Weißenfels, Göbitz (<strong>bei</strong> Zeitz),<br />

Naumburg, Laucha, Freyburg, Karsdorf,<br />

Bad Dürrenberg, Eisleben; Abwasserbehandlungsanlage<br />

Industriepark<br />

Zeitz<br />

Nißma<br />

24.<br />

Profen Nord<br />

Abfallbehandlungsanlagen<br />

25.<br />

Kompostierwerk Weißenfels<br />

26.<br />

Umla<strong>de</strong>- <strong>und</strong> Behandlungsanlage<br />

Stedten<br />

27.<br />

Kreislauf- <strong>und</strong> Ressourcenpark Döllnitz<br />

Abfallverbrennungsanlagen<br />

28.-30. Thermische Restabfallbehandlungs<strong>und</strong><br />

Energieverwertungsanlagen<br />

Versorgung großer Teile <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion mit<br />

Trink- <strong>und</strong> Brauchwasser<br />

Alle Anlagen verfügen über eine Behandlungskapazität<br />

von min<strong>de</strong>stens 30.000 EGW <strong>und</strong> dienen <strong>de</strong>r Behandlung<br />

<strong>de</strong>r Abwässer von Industrie <strong>und</strong> Bevölkerung.<br />

Die Abwasserbehandlungsanlagen Schkopau<br />

(Dow Olefinverb<strong>und</strong> GmbH), Leuna (Infra Leuna<br />

GmbH) <strong>und</strong> Industriepark Zeitz dienen vorwiegend<br />

<strong>de</strong>r Behandlung von industriellen Abwässern.<br />

Ablagerung von mechanisch-biologisch o<strong>de</strong>r thermisch<br />

vorbehan<strong>de</strong>lten Abfällen aus <strong>de</strong>m Entsorgungsraum<br />

Süd auch nach 2005 möglich, erfüllt die Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>de</strong>r Deponieklasse II<br />

(gemäß Abfallablagerungsverordnung)<br />

Funktion als Innertstoff<strong>de</strong>ponie.<br />

Einzugsbereich: Sü<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion<br />

Einzugsgebiet für Hausmüll: Landkreis Mansfeld-<br />

Südharz<br />

Es liegen keine Angaben vor.<br />

Ab 2005 ist die Endablagerung von unbehan<strong>de</strong>lten<br />

Abfällen auf Deponien nicht mehr möglich, daher<br />

80


Leuna, Zorbau- Süd, Drehrohrofen<br />

Schkopau (Anlage <strong>de</strong>r Dow-<br />

Olefinverb<strong>und</strong> GmbH)<br />

Anlagen zur Vorbehandlung bzw. Verwertung erfor<strong>de</strong>rlich<br />

31. Kraftwerk Schkopau (E.ON) Erzeugung von Elektroenergie<br />

32. Spitzenstromerzeugungsanlage Großkayna<br />

Erzeugung von Elektroenergie<br />

33. Gas- <strong>und</strong> Dampfanlage zur Versorgung<br />

Versorgung <strong>de</strong>r Raffinerie 2000<br />

<strong>de</strong>r Raffinerie 2000<br />

34. Gas- <strong>und</strong> Dampfanlage <strong>de</strong>r ILK Versorgung <strong>de</strong>s Industriestandortes Leuna, Werkteil I<br />

GmbH<br />

35. Gas- <strong>und</strong> Dampfanlage <strong>de</strong>r envia-<br />

Therm GmbH<br />

Versorgung <strong>de</strong>s Industriestandortes Leuna, Werkteil<br />

II<br />

36. Industriekraftwerk Wählitz Versorgung <strong>de</strong>s Tagebaus Profen mit Elektroenergie,<br />

eines Chemiewerkes, Fernwärmeversorgung <strong>de</strong>r<br />

Stadt Hohenmölsen<br />

37. Kraftwerke Deuben <strong>und</strong> Mumsdorf<br />

(MIBRAG mbH)<br />

38. Neubau eines Kraftwerkes am Standort<br />

Profen (BLK)<br />

39.-42. Umspannwerke Delitz a. Berge,<br />

Klostermansfeld, Reinsdorf, Zeitz<br />

Zu 5.5.4. Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für großflächige Freizeitanlagen<br />

Versorgung <strong>de</strong>s Unternehmens mit Elektroenergie<br />

<strong>und</strong> Dampf, Versorgung <strong>de</strong>s Zeitzer Industrie- <strong>und</strong><br />

Gewerbeparks <strong>und</strong> einer Brikettfabrik, Einspeisung in<br />

das öffentliche Netz, Ausrüstung mit mo<strong>de</strong>rnster<br />

Luftreinhaltetechnik<br />

Für die MIBRAG- Kraftwerke Deuben <strong>und</strong> Mumsdorf<br />

sind infolge ihres technischen Zustands <strong>und</strong> zu<br />

erwarten<strong>de</strong>r erhöhter Umweltanfor<strong>de</strong>rungen Entscheidungen<br />

für Ersatzlösungen (bzw. die Form <strong>de</strong>r<br />

Nutzung) nach 2015 notwendig (siehe Energiekonzept<br />

für das Land Sachsen-Anhalt, Beschluss <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung<br />

vom 05.08.2003 <strong>und</strong> Befassung <strong>de</strong>s Landtags<br />

am 04.02.2004). Der Neubau <strong>de</strong>s Kraftwerkes<br />

stellt aus gegenwärtiger Sicht eine solche Ersatzlösung<br />

dar.<br />

Aufnahme nach Abstimmung mit Energieversorgern<br />

Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für großflächige Freizeitanlagen in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> stellen Schwerpunkte<br />

zur Entwicklung von Sport-, Freizeit- <strong>und</strong> Wellnessanlagen dar. Sie sind überwiegend an die ausgewiesenen<br />

Vorbehaltsgebiete für Tourismus- <strong>und</strong> Erholung geb<strong>und</strong>en bzw. befin<strong>de</strong>n sich im unmittelbaren Einzugsbereich<br />

Zentraler Orte. Sie dienen sowohl <strong>de</strong>m Erhalt als auch <strong>de</strong>r Erweiterung <strong>de</strong>r frem<strong>de</strong>nverkehrs- <strong>und</strong> erholungswirksamen<br />

Leistungsangebote.<br />

Zu 5.5.4.1.<br />

Mit <strong>de</strong>r Festlegung von Regional be<strong>de</strong>utsamen Standorten für großflächige Freizeitanlagen wird <strong>de</strong>m steigen<strong>de</strong>n<br />

Bedarf an Sport- <strong>und</strong> Freizeitangeboten Rechnung getragen. Bei <strong>Planung</strong>en zur Erweiterung bzw. zum Neubau<br />

von Anlagen sind die festgelegten Entwicklungsziele <strong>de</strong>r jeweiligen Gebiete zu berücksichtigen.<br />

Die Entwicklung neuer Sport- <strong>und</strong> Freizeitangebote in <strong>de</strong>n Bergbaufolgelandschaften dient <strong>de</strong>r Zielstellung,<br />

attraktive <strong>und</strong> vielgestaltige Erholungsgebiete unter beson<strong>de</strong>rer Berücksichtigung <strong>de</strong>r Schaffung <strong>de</strong>r dazugehörigen<br />

infrastrukturellen Anbindungen zu gestalten. Neben <strong>de</strong>r Neuanlage von Sport- <strong>und</strong> Freizeitanlagen bieten die<br />

entstehen<strong>de</strong>n Seen in <strong>de</strong>n Landschaften <strong>de</strong>s Altbergbaus ebenfalls i<strong>de</strong>ale Entwicklungsmöglichkeiten für <strong>de</strong>n<br />

Wassersport. Aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r hohen Anzahl ökologisch schützenswerter Gebiete im Bereich <strong>de</strong>r Seen <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion<br />

ist <strong>de</strong>m „sanften“ Wassersport (Segeln, Ru<strong>de</strong>rn, Surfen) <strong>de</strong>r Vorzug zu geben. Der Bootsverkehr<br />

mit Verbrennungsmotoren sollte in diesen Gewässern <strong>de</strong>m Fahrgastschiffsbetrieb, <strong>de</strong>r Wasserrettung sowie <strong>de</strong>n<br />

Sicherungsfahrzeugen (z.B. <strong>bei</strong> Sportwettkämpfen) vorbehalten bleiben.<br />

<strong>Planung</strong>en zur Errichtung von Anlagen für Spezialsportarten (z.B. Golf; Motocross; Tennis, Segelflug) wer<strong>de</strong>n<br />

zur Erhöhung <strong>de</strong>r Attraktivität <strong>de</strong>r Region sowie zur Steigerung <strong>de</strong>r Angebotsvielfalt beson<strong>de</strong>rs berücksichtigt,<br />

da sie einen überörtlichen Charakter haben <strong>und</strong> an regionale Beson<strong>de</strong>rheiten geb<strong>und</strong>en sind. Als geeignete<br />

Standorte wer<strong>de</strong>n insbeson<strong>de</strong>re solche ausgewählt, die außerhalb von Vorranggebieten für Natur <strong>und</strong> Landschaft,<br />

Landwirtschaft <strong>und</strong> Forstwirtschaft liegen bzw. diese Vorrangfunktionen nicht beeinflussen <strong>und</strong> sich in das bestehen<strong>de</strong><br />

Landschaftsbild einpassen.<br />

81


In folgen<strong>de</strong>r Übersicht wer<strong>de</strong>n die festgelegten regional be<strong>de</strong>utsamen Standorte für großflächige Freizeitanlagen<br />

in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> in ihrem Bestand bzw. entsprechend <strong>de</strong>n vorliegen<strong>de</strong>n konzipierten Entwicklungszielen<br />

erläutert:<br />

Landkreis Mansfeld-Südharz<br />

Seeburg - Süßer See Raumordnerische Sicherung <strong>de</strong>s bereits bestehen<strong>de</strong>n vielfältige Sport- <strong>und</strong> Freizeitangebotes<br />

entlang <strong>de</strong>s Nordufers <strong>de</strong>s Süßen Sees (Campingplatz einschließlich<br />

Ba<strong>de</strong>stelle, Wellness- <strong>und</strong> Saunaangebot, Tauch- <strong>und</strong> Surfschule, Anlegestellen<br />

<strong>und</strong> Bootsliegeplätze) sowie Schloss Seeburg (Hotel mit Angeboten zu Weinverkostungen,<br />

Schlossführungen <strong>und</strong> Schlossfestspielen)<br />

Darüber hinaus bestehen weiterführen<strong>de</strong> <strong>Planung</strong>en entsprechend <strong>de</strong>m Regionalleitplan<br />

zur bedarfsgerechten Entwicklung bestehen<strong>de</strong>r Einrichtungen für <strong>de</strong>n Wassersport,<br />

zur Mo<strong>de</strong>rnisierung <strong>de</strong>s Campingplatzes <strong>und</strong> zur Sanierung <strong>de</strong>r Ba<strong>de</strong>stellen.<br />

Röblingen am See umfangreiche <strong>Planung</strong>en gemäß Regionalleitplan zur Sicherung von Entwicklungsmöglichkeiten<br />

nach einer eventuellen Wie<strong>de</strong>rentstehung <strong>de</strong>s Salzigen Sees<br />

(Erholungszentrum mit Wellness- <strong>und</strong> Therapiezentrum, Anlagen zur wasserbezogenen<br />

Erholung, Strandpromena<strong>de</strong> <strong>und</strong> Spielpark)<br />

Saalekreis<br />

Teutschenthal<br />

Salzmün<strong>de</strong><br />

Petersberg<br />

Mücheln-Stöbnitz<br />

Geiseltalsee<br />

Braunsbedra/<br />

Frankleben<br />

Geiseltalsee<br />

Großkaynaer See<br />

Hasse Rossbach<br />

Burgenlandkreis<br />

Pirkau-Mondsee<br />

Eckartsberga<br />

Raumordnerische Sicherung <strong>de</strong>s bestehen<strong>de</strong>n Standortes <strong>de</strong>r Motocross-Strecke für<br />

nationale <strong>und</strong> internationale Wettkämpfe<br />

Raumordnerische Sicherung <strong>de</strong>s bestehen<strong>de</strong>n Leistungsangebotes für Sport <strong>und</strong><br />

Freizeit, einschließlich Erweiterung (positiv beschie<strong>de</strong>nes Raumordnungsverfahren<br />

zur Anlage eines Golfplatzes)<br />

Raumordnerische Sicherung <strong>de</strong>s Bestan<strong>de</strong>s <strong>und</strong> die weitere Entwicklung mit einer<br />

breiten Angebotspalette (u.a. Sommerro<strong>de</strong>lbahn, Tierpark, Wal<strong>de</strong>rlebnispark, Museum<br />

<strong>und</strong> Bad)<br />

<strong>Planung</strong>en zur Entwicklung eines umfangreichen Freizeitkomplexes mit einer<br />

breiten Angebotspalette im südwestlichen Bereich <strong>de</strong>s Geiseltalsees (mit z.B.<br />

Campingplatz, Ferienhaussiedlung sowie <strong>de</strong>r Anlage eines Wassersportzentrums<br />

mit Hafenbereich <strong>und</strong> Promena<strong>de</strong> im Uferbereich Stöbnitz-Mücheln)<br />

<strong>Planung</strong>en zur Entwicklung eines umfangreichen Freizeitkomplexes mit einer<br />

breiten Angebotspalette im östlichen Bereich <strong>de</strong>s Geiseltalsees (mit z.B. Ferienhaussiedlung,<br />

Campingplatz in Verbindung mit einem Ba<strong>de</strong>strand, <strong>Halle</strong>n-<br />

/Spaßbad, Tennisplätze sowie <strong>de</strong>r Anlage eines Hafenbereiches einschließlich einer<br />

Seeterasse/-brücke im Uferbereich Frankleben-Braunsbedra)<br />

Raumordnerische Sicherung <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Angebote (Surf- <strong>und</strong> Segelstützpunkt<br />

im nördlichen Uferbereich) einschließlich bestehen<strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sabsichten zu <strong>de</strong>ren<br />

Erweiterung sowie zur Schaffung weiterer Freizeitangebote im östlichen Uferbereich<br />

(mit u.a. einer Ferienhaussiedlung, einem Campingplatz, eines Ba<strong>de</strong>stran<strong>de</strong>s)<br />

Raumordnerische Sicherung eines traditionellen Freizeit- <strong>und</strong> Erholungsgebietes<br />

mit Campingplatz, Ba<strong>de</strong>strand sowie gastronomischen Einrichtungen<br />

einschließlich bestehen<strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>en zur Erweiterung <strong>de</strong>r Angebotspalette (z.B.<br />

Erweiterung <strong>de</strong>s Campingplatzes <strong>und</strong> Schaffung einer Ferienhaussiedlung)<br />

Raumordnerische Sicherung eines Standortes mit einer Vielzahl bereits vorhan<strong>de</strong>ner<br />

touristischer Leistungsangebote (Tennisanlage, Ba<strong>de</strong>strand, Tauchschule, Surf<strong>und</strong><br />

Bootsbetrieb, gastronomische Einrichtungen) einschließlich weiterführen<strong>de</strong>r<br />

<strong>Planung</strong>en zur Erweiterung <strong>de</strong>r Angebotspalette (Campingplatz, Ferienhaussiedlung)<br />

Raumordnerische Sicherung <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Freizeit- <strong>und</strong> Sportanlagen (Sommerro<strong>de</strong>lbahn,<br />

Irrgarten, Minigolfanlage, Burg, Zwergenpark mit Burgenlandbahn)<br />

sowie Erweiterung <strong>de</strong>r Angebotspalette im unmittelbaren Umfeld <strong>de</strong>r Stadt<br />

82


Gieckau<br />

Raumordnerische Sicherung eines Standortes zur Schaffung einer 18-Loch-<br />

Golfanlage im Anschluss an einen bereits vorhan<strong>de</strong>nen Reiterhof mit entsprechen<strong>de</strong>r<br />

Gastronomie (Raumordnungsverfahren positiv abgeschlossen mit Maßgaben)<br />

Zu 5.5.4.2. <strong>und</strong> 5.5.4.3.<br />

In <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> wird eine räumlich ausgewogene Verteilung großflächiger Freizeitanlagen angestrebt,<br />

um die Erreichbarkeit dieser Angebote für die Bevölkerung in relativ kurzer Zeit zu gewährleisten. Darüber<br />

hinaus soll die infrastrukturelle Erreichbarkeit verbessert wer<strong>de</strong>n, um <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen - auch <strong>bei</strong> Inanspruchnahme<br />

<strong>de</strong>r Freizeitanlagen in Spitzenzeiten - gerecht zu wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Fahrradtourismus erfreut sich in <strong>de</strong>r Bevölkerung einer steigen<strong>de</strong>n Beliebtheit. Diesem Bedürfnis soll mit<br />

<strong>de</strong>r Entwicklung eines Radwegenetzes mit regionaler <strong>und</strong> überregionaler Be<strong>de</strong>utung Rechnung getragen wer<strong>de</strong>n<br />

(siehe Punkt 5.9.4.).<br />

Die Anbindung von Tourismuspotenzialen in <strong>de</strong>n Teilregionen im Bereich <strong>de</strong>r Freizeitanlagen soll erlebbar<br />

gestaltet wer<strong>de</strong>n. Eine Vernetzung von Freizeitanlagen <strong>und</strong> kulturhistorischen Beson<strong>de</strong>rheiten wird angestrebt.<br />

Zu 5.5.5. Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Militärische Anlagen<br />

Zu 5.5.5.1.<br />

Die Stationierung von Einheiten <strong>und</strong> Verbän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Streitkräfte be<strong>de</strong>utet eine Erhöhung <strong>de</strong>r Bevölkerungszahl<br />

<strong>und</strong> eine wirtschaftliche Belebung. Hierfür sind insbeson<strong>de</strong>re Zentrale Orte als Schwerpunkte <strong>de</strong>s wirtschaftlichen,<br />

sozialen <strong>und</strong> kulturellen Lebens geeignet.<br />

Die Belange <strong>de</strong>r Liegenschaften <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>eswehr mit vorübergehen<strong>de</strong>r <strong>und</strong> dauerhafter Nutzung haben oberste<br />

Priorität. Ihre standörtliche Einordnung ist unter Berücksichtigung raumordnerischer Erfor<strong>de</strong>rnisse sowie <strong>de</strong>r<br />

Belange von Wirtschaft, Städtebau, Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege vorzunehmen.<br />

Zu 5.5.5.2.<br />

In <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> ist <strong>de</strong>r Standort Weißenfels mit <strong>de</strong>r Sachsen-Anhalt-Kaserne sowie <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>eswehr-Dienstleistungszentrum<br />

als regional be<strong>de</strong>utsamer Standort ausgewiesen.<br />

Die Sicherung <strong>de</strong>r ständigen Nutzbarkeit <strong>de</strong>r militärischen Anlagen ist <strong>bei</strong> fortführen<strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>en zu berücksichtigen.<br />

Störungen z.B. durch Bebauungen <strong>und</strong> nicht abgestimmte Nutzungsentwicklungen mit möglichen<br />

Auswirkungen auf militärisch genutzte Liegenschaften sollen ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

Zu 5.5.6. Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Soziale <strong>und</strong> Wissenschaftliche Infrastruktur<br />

Einrichtungen <strong>de</strong>r sozialen Infrastruktur sollen mit hohem Niveau im gesamten <strong>Planung</strong>sraum vorgehalten wer<strong>de</strong>n.<br />

Auf eine angemessene <strong>und</strong> wirtschaftlich vertretbare Wohnortnähe soll geachtet wer<strong>de</strong>n. Insbeson<strong>de</strong>re soll<br />

die <strong>de</strong>mographische Entwicklung Berücksichtigung fin<strong>de</strong>n. Die Entwicklung von Einrichtungen soll zukunftsorientiert<br />

<strong>und</strong> auf eine langfristige Bestandssicherung ausgerichtet sein.<br />

Im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan sind auch Einrichtungen für die soziale Infrastruktur festgelegt, die eine überregionale<br />

Be<strong>de</strong>utung aufweisen. Diese sollen in <strong>de</strong>r Region beför<strong>de</strong>rnd wirken.<br />

Dazu zählt das Universitätsklinikum <strong>Halle</strong>, das die Bereiche Forschung, Lehre <strong>und</strong> Krankenversorgung vereint.<br />

Mit <strong>de</strong>n Neubauten am Standort <strong>Halle</strong>- Kröllwitz wur<strong>de</strong> das mon<strong>de</strong>rnste Krankenhaus <strong>de</strong>r Maximalversorgung in<br />

<strong>de</strong>r Region mit <strong>de</strong>n Schwerpunkten Transplantationszentrum für Nieren, Herzen <strong>und</strong> Stammzellen sowie Tumormedizin<br />

<strong>und</strong> Herz-Kreislaufmedizin errichtet. Das ebenfalls neu entstan<strong>de</strong>ne Lan<strong>de</strong>szentrum für Zell- <strong>und</strong><br />

Gentherapie ist die mo<strong>de</strong>rnste Stammzellentransplantationsklinik in Deutschland.<br />

Die Berufsgenossenschaftlichen Unfallkliniken Bergmannstrost zählen nach <strong>de</strong>n umfassen<strong>de</strong>n Sanierungs- <strong>und</strong><br />

Umbauar<strong>bei</strong>ten zu <strong>de</strong>n Spitzeneinrichtungen mo<strong>de</strong>rner Unfall- <strong>und</strong> Krankenversorgung einschließlich Rehabilitation<br />

in <strong>de</strong>r Region. Es ist eines <strong>de</strong>r mo<strong>de</strong>rnsten Traumazentren Europas.<br />

Ein wesentlicher Bereich <strong>de</strong>r menschlichen Daseinsvorsorge ist ein leistungsfähiges Bildungs- <strong>und</strong> Wissenschaftssystem.<br />

Aufgr<strong>und</strong> dieser Be<strong>de</strong>utung für die Region wur<strong>de</strong>n auch die überregional wirken<strong>de</strong>n Einrichtungen<br />

<strong>de</strong>s Oberzentrums mit aufgeführt. Diese Einrichtungen haben insbeson<strong>de</strong>re die Aufgabe, beför<strong>de</strong>rnd im<br />

<strong>Planung</strong>sraum zu wirken <strong>und</strong> kooperativ mit an<strong>de</strong>ren Einrichtungen <strong>de</strong>r Region zusammenzuar<strong>bei</strong>ten. Insbeson<strong>de</strong>re<br />

die wissenschaftlichen Leistungen <strong>de</strong>r Universität sollen zur Attraktivitätssteigerung <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion<br />

<strong>bei</strong>tragen. Durch die Anwendung von wissenschaftlichen Ergebnissen in <strong>de</strong>r Region <strong>und</strong> darüber hinaus sollen<br />

für unterschiedliche Lebens- <strong>und</strong> Wirtschaftsbereiche Entwicklungsimpulse gegeben wer<strong>de</strong>n.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich sind die höherrangigen Zentralen Orte Standorte eines spezifizierten Bildungsangebotes. Die<br />

Gymnasien gehören zu <strong>de</strong>n typischen Ausstattungsmerkmalen <strong>de</strong>r Mittelzentren. Darüber hinaus sollen traditionelle<br />

Standorte mit berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Im Oberzentrum <strong>Halle</strong> sind in größerer Anzahl Gymnasien eingerichtet, wo<strong>bei</strong> insbeson<strong>de</strong>re das Lan<strong>de</strong>sgymnasium<br />

Latina August-Hermann-Francke, das Sportgymnasium (Lan<strong>de</strong>sgymnasium), das Georg-Cantor-<br />

83


Gymnasium (Gymnasium mit naturwissenschaftlicher Ausrichtung) sowie das Elisabeth-Gymnasium von überregionaler<br />

Be<strong>de</strong>utung sind.<br />

Im Burgenlandkreis sind neben <strong>de</strong>n Standorten in Naumburg, Weißenfels <strong>und</strong> Zeitz die Gymnasien Droyßig,<br />

Hohenmölsen, Großkorbetha, Laucha <strong>und</strong> Schulpforta ausgewiesen, wo<strong>bei</strong> letzteres als Lan<strong>de</strong>sgymnasium bzw.<br />

das Christopherusgymnasium Droyßig durch seine konfessionelle Trägerschaft von überregionaler Be<strong>de</strong>utung<br />

sind. Für die räumliche Versorgung mit einem gymnasialen Bildungsangebot im westlichen Bereich <strong>de</strong>s Landkreises<br />

ist <strong>de</strong>r Standort Laucha, als neu etablierter Schulstandort, be<strong>de</strong>utsam.<br />

Im Landkreis Mansfeld-Südharz wird <strong>de</strong>r Standort Benndorf als Ergänzung <strong>de</strong>s gymnasialen Bildungsangebotes<br />

<strong>de</strong>s Mittelzentrum Lutherstadt Eisleben angesehen. Darüber hinaus ist Hettstedt für die räumliche Versorgung<br />

mit einem gymnasialen Bildungsangebot im nördlichen Bereich <strong>de</strong>s Landkreises festgelegt.<br />

Im Landkreis Saalekreis ist Querfurt neben <strong>de</strong>m Mittelzentrum Merseburg als gymnasialer Standort be<strong>de</strong>utsam.<br />

Weiter wer<strong>de</strong>n zur Sicherung <strong>de</strong>s gymnasialen Bildungsangebotes die Standorte Landsberg <strong>und</strong> Wettin (mit<br />

Kunstzweig) festgelegt.<br />

Die Standorte <strong>de</strong>r Sek<strong>und</strong>arschulen wur<strong>de</strong>n nicht geson<strong>de</strong>rt aufgeführt, da sie zu <strong>de</strong>n Ausstattungsmerkmalen<br />

eines Gr<strong>und</strong>zentrums zählen.<br />

Zu 5.5.7. Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Kultur- <strong>und</strong> Denkmalpflege<br />

Zu 5.5.7.1.<strong>und</strong> 5.5.7.2.<br />

Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Kultur <strong>und</strong> Denkmalpflege wer<strong>de</strong>n zur Sicherung <strong>und</strong> Erhaltung von baulichen<br />

<strong>und</strong> landschaftlichen Kulturgütern festgelegt. In <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> als Teil <strong>de</strong>s Kernlan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen<br />

Geschichte han<strong>de</strong>lt es sich vorrangig um Standorte mit Bau<strong>de</strong>nkmalen von herausragen<strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung<br />

sowie um Städte <strong>und</strong> Gemein<strong>de</strong>n, die aufgr<strong>und</strong> ihrer Kulturgüter <strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r ihrer geschichtlichen Entwicklung<br />

eine Bereicherung <strong>de</strong>r Kulturlandschaft darstellen. Kultur- <strong>und</strong> Denkmalpflege, gut präsentiert mit vielfältigen<br />

Angeboten an Informationen zur Kulturgeschichte, ermöglicht <strong>de</strong>n Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürgern eine hohe I<strong>de</strong>ntifikation<br />

mit ihrer Umgebung, ihrem Stadtteil bzw. ihrem Wohnort <strong>und</strong> trägt zur Entwicklung als touristischen<br />

Anziehungspunkten <strong>bei</strong>.<br />

Zu 5.5.7.3.<br />

Nationale Be<strong>de</strong>utung hat die Straße <strong>de</strong>r Romanik, <strong>de</strong>ren Südroute die gesamte <strong>Planung</strong>sregion durchzieht. An ihr<br />

fin<strong>de</strong>n sich die Zeugnisse <strong>de</strong>r Romanik mit einer Fülle von Sehenswürdigkeiten <strong>und</strong> Bau<strong>de</strong>nkmälern wie Burgen,<br />

mittelalterlichen Klöstern <strong>und</strong> Kirchen.<br />

Hierzu zählen folgen<strong>de</strong> Orte/Objekte:<br />

- Klostermansfeld (MSH) Klosterkirche (1240)<br />

- Seeburg (MSH) Burg <strong>und</strong> Schlosskapelle 8./9. Jh.)<br />

- Eisleben (MSH) Kloster St. Marien zu Helfta (1258)<br />

- Petersberg (SK) Stiftskirche „St. Petrus“ (12 Jh.)<br />

- Landsberg (SK) Doppelkapelle „St. Crucius“ (12. Jh.)<br />

- <strong>Halle</strong> Burg Giebichenstein (961) <strong>und</strong> Dorfkirche Böllberg (12. Jh.)<br />

- Querfurt (SK) Burg (um 899)<br />

- Merseburg (SK) Dom St. Johannes <strong>und</strong> Laurentius (11.Jh), Neumarktkirche St. Thomae<br />

(12.Jh)<br />

- Memleben (BLK) Klosterkirche St. Marien (10. Jh.)<br />

- Freyburg (BLK) Schloss Neuenburg (11.-13. Jh.)<br />

- Goseck Schloss Goseck mit Klosterkirche, Chor, Krypta (9. Jh.)<br />

- Eckartsberga (BLK) Eckartsburg (12. Jh.)<br />

- Bad Kösen (BLK) Ru<strong>de</strong>lsburg (1171), Burg Saaleck (1050), Romanisches Haus (12. Jh.)<br />

- Schulpforta (BLK) Zisterzienserkloster (1128), Kirche (1137)<br />

- Naumburg (BLK) Dom (13. Jh.), Kapelle <strong>de</strong>r Ägidienkurie<br />

- Zeitz (BLK) Moritzburg mit Dom St. Peter u. Paul (11. Jh.), Ottonische Krypta (10. Jh.)<br />

Darüber hinaus wer<strong>de</strong>n als Sachzeugen <strong>de</strong>s Bergbaus im mittel<strong>de</strong>utschen Raum Orte/Objekte <strong>de</strong>r Straße <strong>de</strong>r<br />

Braunkohle (Hauptroute) ausgewiesen. Dazu zählen in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong><br />

- <strong>Halle</strong> Geiseltalmuseum, Bergbaufolgelandschaft <strong>Halle</strong>-Ost<br />

- Dieskau (SK) Umspannwerk<br />

- Schkopau (SK) Kraftwerk<br />

- Wählitz (BLK) Industriekraftwerk<br />

- Hohenmölsen Umsiedlungsstandort Großgrimma (BLK)<br />

- Gebiet <strong>de</strong>r Bergbaufolgelandschaft „Geiseltal“ (SK) mit Hal<strong>de</strong> Klobikau, Heimatmuseum Mücheln, Aussichtspunkte<br />

Großkayna <strong>und</strong> Geiseltalsee, Maschinenhalle Braunsbedra, Hassesee <strong>und</strong> Brikettfabrik Roßbach<br />

84


- Gebiet <strong>de</strong>r Bergbaufolgelandschaft „Profen“ (BLK) mit Naherholungsgebiet „Mondsee“, Grüne Magistrale,<br />

Revierpark Profen, MUT mit Brikettfabrik „Herrmannschacht“ Zeitz, Schwelerei Goitzschen, Tagebau Profen,<br />

Schachtanlage Paul II <strong>bei</strong> Theißen <strong>und</strong> Bergbaumuseum Deuben<br />

Das im Sü<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> entwickelte Tourismusprojekt „Himmelswege“ umfasst die archäologischen<br />

F<strong>und</strong>stätten mit astronomischer Be<strong>de</strong>utung an <strong>de</strong>n Standorten:<br />

- <strong>Halle</strong> – Lan<strong>de</strong>smuseum für Vorgeschichte (HAL)<br />

- Nebra (Wangen ) - Besucherzentrum Arche Nebra (BLK)<br />

- Goseck – Sonnenobservatorium (BLK)<br />

- Langeneichstädt - Grab <strong>de</strong>r Dolmengöttin (SK)<br />

Die Wein- <strong>und</strong> Burgenregion entlang von Saale <strong>und</strong> Unstrut, mit ihren an <strong>de</strong>r „Weinstraße“ liegen<strong>de</strong>n Weinbaugebieten<br />

wird aufgr<strong>und</strong> ihrer regionalen <strong>und</strong> überregionalen Be<strong>de</strong>utung als Standort für Kultur- <strong>und</strong> Denkmalpflege<br />

festgelegt. Geprägt ist dieser Landstrich durch steile Rebhänge mit <strong>de</strong>n typischen Terrassen <strong>und</strong> Weinberghäuschen,<br />

Obstwiesen, weitläufigen Naturwäl<strong>de</strong>rn <strong>und</strong> Buntsandsteinfelsen. Dazu zählen folgen<strong>de</strong> Orte/Lagen:<br />

- Großlage Freyburger Schweigenberg mit <strong>de</strong>n Einzellagen Steigra, Dorndorf <strong>und</strong> Freyburg<br />

- Großlage Naumburger Göttersitz mit <strong>de</strong>n Einzellagen Schulpforta, Bad Kösen <strong>und</strong> Altenburg<br />

- Großlage Großjenaer Blütengr<strong>und</strong> mit <strong>de</strong>n Einzellagen Naumburg, Goseck <strong>und</strong> Burgwerben<br />

- Großlage Höhnstedter Kelterberg mit Einzellagen Höhnstedt <strong>und</strong> Zappendorf<br />

Mit <strong>de</strong>r Festlegung <strong>de</strong>r Orte <strong>und</strong> Objekte <strong>de</strong>r „Gartenträume“ wird <strong>de</strong>m Schutz <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Entwicklung historischer<br />

Garten- <strong>und</strong> Parkanlagen Rechnung getragen. Das sind in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong>:<br />

- Haus Dryan<strong>de</strong>r mit Garten, Freist (MSH)<br />

- Solbad Wittekind (HAL)<br />

- Reichardts Garten mit Saale (HAL)<br />

- Amtsgarten mit Saale (HAL)<br />

- Botanischer Garten mit Saale (HAL)<br />

- Schloss <strong>und</strong> Park Dieskau (SK)<br />

- Historische Kuranlagen <strong>und</strong> Goethe-Theater Bad Lauchstädt (SK)<br />

- Dom, Schloss <strong>und</strong> Schlossgarten Merseburg mit Saale (SK)<br />

- Schloss <strong>und</strong> Schlosspark Burgscheidungen mit Unstrut (BLK)<br />

- Villa <strong>und</strong> Garten Schultze- Naumburg mit Saale, Bad Kösen (BLK)<br />

- Schloss <strong>und</strong> Schlosspark Moritzburg, Zeitz (BLK)<br />

Das Gesamtbild <strong>de</strong>r Stadt <strong>Halle</strong> wird neben <strong>de</strong>n o. g. Orten <strong>und</strong> Objekten <strong>de</strong>r Straße <strong>de</strong>r Romanik, <strong>de</strong>r Straße <strong>de</strong>r<br />

Braunkohle sowie <strong>de</strong>r „Gartenträume“ durch <strong>Halle</strong>s Altstadtkern (mit Moritzburg, Hän<strong>de</strong>lhaus, Moritzkirche,<br />

Leipziger Turm, Resten <strong>de</strong>r Stadtmauer, Markt mit Marktkirche, Dom, Neuer Resi<strong>de</strong>nz <strong>und</strong> einer Vielzahl von<br />

Bürgerhäusern), <strong>de</strong>n Franckeschen Stiftungen sowie <strong>de</strong>m Stadtgottesacker abger<strong>und</strong>et. Die reiche Ausstattung<br />

mit <strong>de</strong>nkmalschützerisch wertvollen Bauten <strong>und</strong> Anlagen im Stadtbereich begrün<strong>de</strong>t die Aufnahme als regional<br />

be<strong>de</strong>utsamer Standort für Kultur- <strong>und</strong> Denkmalpflege.<br />

Im Landkreis Mansfeld-Südharz wer<strong>de</strong>n als weitere regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Kultur <strong>und</strong> Denkmalpflege<br />

die Lutherstadt Eisleben, Mansfeld- Lutherstadt <strong>und</strong> Oberwie<strong>de</strong>rstedt berücksichtigt.<br />

Aufgr<strong>und</strong> einer Vielzahl kulturhistorisch wertvoller Anlagen, wie die auf <strong>de</strong>r UNESCO-Weltkulturerbeliste<br />

stehen<strong>de</strong>n Lutherstätten (Luthers Geburtshaus <strong>und</strong> Luthers Sterbehaus) sowie <strong>de</strong>r im touristischen Netzwerk<br />

„Luthers Land“ als 1. Priorität eingestuften Objekte <strong>de</strong>r Lutherstadt Eisleben (Marktplatz mit Luther<strong>de</strong>nkmal,<br />

Regionalgeschichtliches Museum, St. Annenkirche, St. Andreaskirche mit Pfarrhaus, St. Petri-Kirche) wur<strong>de</strong> die<br />

Lutherstadt Eisleben aufgenommen.<br />

Auch die Stadt Mansfeld ist Bestandteil <strong>de</strong>s touristischen Netzwerks „Luthers Land“. Priorität haben die Objekte<br />

Luthers Elternhaus, Luthers Schule, St. Georgskirche <strong>und</strong> Schloss Mansfeld.<br />

Das auf <strong>de</strong>m Gelän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Klosters Oberwie<strong>de</strong>rstedt errichtete Renaissanceschloss ist Geburtsort <strong>de</strong>s Dichters<br />

Novalis. Es wird heute sowohl als Museum genutzt, dient aber gleichzeitig als Sitz <strong>de</strong>r Forschungsstätte für<br />

Frühromantik mit Novalis- <strong>und</strong> Romantikbibliothek <strong>und</strong> erlangt in dieser Funktion nationale <strong>und</strong> internationale<br />

Be<strong>de</strong>utung.<br />

Das Mansfel<strong>de</strong>r Kupferschieferbergbaugebiet mit seinen Kleinhal<strong>de</strong>nlandschaften, seinen Spitzkegelhal<strong>de</strong>n<br />

(Thälmann-, Brosowski- <strong>und</strong> Fortschrittschacht), seinen Flachhal<strong>de</strong>n, einer Vielzahl von Schachtanlagen sowie<br />

<strong>de</strong>m Maschinen<strong>de</strong>nkmal ist als Zeitzeuge bergbaulicher Geschichte von regionaler Be<strong>de</strong>utung. Ausgewählte<br />

Stationen wer<strong>de</strong>n durch die Mansfel<strong>de</strong>r Bergwerksbahn miteinan<strong>de</strong>r verb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> somit für Interessierte zugänglich.<br />

Im Landkreis Saalekreis wird neben <strong>de</strong>n bereits genannten Orten <strong>und</strong> Objekten <strong>de</strong>r „Straße <strong>de</strong>r Romanik“ sowie<br />

<strong>de</strong>r „Gartenträume“ die Stadt Bad Dürrenberg aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Ausstattung mit kulturhistorischen Anlagen sowie<br />

mit einem 836 m langen Gradierwerk als längste zusammenhängen<strong>de</strong> bauliche Anlage dieser Art in Europa,<br />

ausgewiesen. Neben <strong>de</strong>m Gradierwerk sowie <strong>de</strong>n historischen Kur- <strong>und</strong> Salineanlagen fin<strong>de</strong>n sich hier <strong>de</strong>nkmal-<br />

85


schützerisch be<strong>de</strong>utsame Bauten (Saline mit Borlachturm, Sie<strong>de</strong>häuser <strong>und</strong> Witzlebenturm) als Zeitzeugen <strong>de</strong>r<br />

geschichtlichen Entwicklung <strong>de</strong>r Stadt <strong>und</strong> ihrer Umgebung.<br />

In <strong>de</strong>r Stadt Merseburg bil<strong>de</strong>n das En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s 19. Jh. erbaute Stän<strong>de</strong>haus, <strong>de</strong>r Bereich <strong>de</strong>r Altenburg (Altenburger<br />

Kirche St. Viti, Petrikloster), das Schloss <strong>und</strong> Schlossgarten mit Salon sowie weitere wertvolle Teile <strong>de</strong>r Altstadt<br />

mit <strong>de</strong>n Stätten <strong>de</strong>r Straße <strong>de</strong>r Romanik eine kulturhistorisch wertvolle Einheit.<br />

Darüber hinaus wird die Stadt Wettin aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r exponierten <strong>und</strong> landschaftsprägen<strong>de</strong>n Lage mit seinem historisch<br />

gewachsenen Stadtkern, <strong>de</strong>r Burganlage (ehemals Stammsitz <strong>de</strong>s Wettiner Fürstengeschlechts), <strong>de</strong>m<br />

Bismarckturm sowie <strong>de</strong>r im OT Mücheln liegen<strong>de</strong>n Templerkapelle aufgenommen.<br />

Der Burgenlandkreis ist durchzogen von einer Vielzahl an Orten/Objekten <strong>de</strong>r „Straße <strong>de</strong>r Romanik“, <strong>de</strong>r „Straße<br />

<strong>de</strong>r Braunkohle“ <strong>und</strong> <strong>de</strong>r „Gartenträume“ sowie einer großen Anzahl kultur- <strong>und</strong> <strong>de</strong>nkmalschützerisch wertvoller<br />

Landschaften. Das spiegelt sich vor allem in einer geschichtsträchtigen Kulturlandschaft <strong>und</strong> reicher Ausstattung<br />

an historischer Bausubstanz wie<strong>de</strong>r, wie z.B. Klöstern <strong>und</strong> Burgen aus <strong>de</strong>m Mittelalter, historische Ortskerne<br />

in <strong>de</strong>n Städten <strong>und</strong> Gemein<strong>de</strong>n, wertvolle Dorfkirchen, Fachwerkhäuser <strong>und</strong> -höfe in Stadt <strong>und</strong> Land, alte<br />

Mühlen sowie unterirdische Ganganlagen. Insbeson<strong>de</strong>re die Städte Zeitz, Naumburg <strong>und</strong> Freyburg sind aufgr<strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>r hohen Ausstattung mit kulturhistorisch be<strong>de</strong>utsamen Bauwerken Anziehungspunkt für Geschichtsinteressierte.<br />

Weiterhin ist die Stadt Weißenfels ein regional be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>r Standort für Kultur <strong>und</strong> Denkmalpflege aufgr<strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>r historischen Altstadt mit <strong>de</strong>m Geleithaus, <strong>de</strong>m Heinrich-Schütz-Haus, <strong>de</strong>m Novalishaus, <strong>de</strong>m Kloster, <strong>de</strong>m<br />

Ensemble von Fürsten- <strong>und</strong> Kavaliershäusern <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Stadtkirche St. Marien sowie <strong>de</strong>m Schloss Neu-<br />

Augustusburg mit seiner frühbarocken Schosskirche von herausragen<strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung.<br />

Als Kulturlandschaft von beson<strong>de</strong>rer geschichtlicher Be<strong>de</strong>utung sind die Schlachtfel<strong>de</strong>r am nördlichen Rand von<br />

Lützen (30-jähriger Krieg, Schlacht <strong>bei</strong> Lützen am 16.November 1632) <strong>und</strong> im Umfeld von Großgörschen (Körpergräberfeld<br />

am nördlichen Stadtrand Lützens). Das Areal <strong>de</strong>s Schlachtfel<strong>de</strong>s aus napoleonischer Zeit ist bisher<br />

landschaftlich nahezu unverän<strong>de</strong>rt <strong>und</strong> weist u. a. noch die Fahrgräben für Geschütze <strong>und</strong> Stellungen <strong>de</strong>r Soldaten<br />

auf. Als archäologisches Kultur<strong>de</strong>nkmal ist <strong>de</strong>r „Monarchenhügel“ von beson<strong>de</strong>rer Be<strong>de</strong>utung. Von diesem<br />

stein- bzw. bronzezeitlichen Grabhügel aus wur<strong>de</strong>n während <strong>de</strong>r napoleonischen Schlacht das Kampfgeschehen<br />

sowie die Truppenbewegungen beobachtet. Im näheren Umfeld von Großgörschen befin<strong>de</strong>n sich weitere Bau<strong>de</strong>nkmale<br />

<strong>und</strong> Denkmalbereiche in <strong>de</strong>n Ortsteilen Kaja, Kleingörschen <strong>und</strong> Rahna (Beson<strong>de</strong>rheiten ländlicher<br />

Bebauungsformen).<br />

Des Weiteren wer<strong>de</strong>n die Innenstadt von Lützen mit <strong>de</strong>m Schloss <strong>und</strong> <strong>de</strong>m Schlosspark, <strong>de</strong>r Stadtkirche, <strong>de</strong>m im<br />

Neorenaissancestil errichteten Rathaus sowie <strong>de</strong>r Gustav-Adolf-Gedächtnisstätte (mit Bezug zur Schlacht <strong>bei</strong><br />

Lützen), <strong>de</strong>m Geburtshaus (Pfarrhaus) <strong>und</strong> <strong>de</strong>m Grab Friedrich Nietzsches in Röcken, die Dorfanlage Dehlitz<br />

mit Gutshof, Herrenhaus, Kirche <strong>und</strong> Landschaftspark nebst mittelalterlichen Wallanlagen <strong>de</strong>r Umgebung (Wüstung<br />

Treben) sowie die Umgebung von Goseck mit einer hohen Konzentration Landschaftsbild prägen<strong>de</strong>r oberirdisch<br />

sichtbarer archäologischer Denkmale als regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Kultur <strong>und</strong> Denkmalpflege<br />

festgelegt. Dazu gehört u. a. auch die erst im Jahr 1991 zufällig ent<strong>de</strong>ckte, vor etwa 7.000 Jahren errichtete<br />

jungsteinzeitliche Ringgrabenanlage am nordwestlichen Ortsrand von Goseck.<br />

Darüber hinaus wur<strong>de</strong> die Stadt Zeitz aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r neben <strong>de</strong>n Objekten <strong>de</strong>r Straße <strong>de</strong>r Romanik vorhan<strong>de</strong>n Vielzahl<br />

kulturhistorisch <strong>und</strong> <strong>de</strong>nkmalschützerisch wertvollen Bauten <strong>und</strong> Anlagen, wie die Franziskaner-<br />

Klosterkirche, die St. Stephan-Kirche, das „Unterirdische Zeitz“ sowie <strong>de</strong>s historischen Altstadtkernes aufgenommen.<br />

Ebenso erlangt die Stadt Naumburg als Standort <strong>de</strong>r Straße <strong>de</strong>r Romanik sowie aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Altstadt mit <strong>de</strong>r<br />

inneren Stadtmauer, <strong>de</strong>m einzigen erhaltenen <strong>de</strong>r ehemals 5 Stadttore (Marientor) <strong>und</strong> <strong>de</strong>m reich mit Bürgerhäusern<br />

gesäumten Marktplatz, <strong>de</strong>s Nietzsche-Hauses <strong>und</strong> <strong>de</strong>r „Kemenate“ regionale Be<strong>de</strong>utung.<br />

Die Stadt Freyburg, umgeben von Weinbergen mit historischen Weinbergterassen <strong>und</strong> –häuschen, ist aufgr<strong>und</strong><br />

seiner historischen Altstadt, <strong>de</strong>m Wohnhaus (heute Museum) <strong>de</strong>s „Turnvaters“ Friedrich Ludwig Jahn sowie <strong>de</strong>r<br />

Wassermühle Zed<strong>de</strong>nbach als regional be<strong>de</strong>utsam einzustufen.<br />

Weiterhin erlangt die Stadt Bad Kösen mit ihren Objekten <strong>de</strong>r Straße <strong>de</strong>r Romanik <strong>und</strong> <strong>de</strong>r „Gartenträume“ sowie<br />

<strong>de</strong>m Ensemble <strong>de</strong>r Soleför<strong>de</strong>rungsanlagen mit <strong>de</strong>m Rathaus, <strong>de</strong>m 180 m langen Kunstgestänge als Kraftübertragungsanlage,<br />

<strong>de</strong>m 175 m tiefen Soleschacht "Borlachquelle" <strong>und</strong> <strong>de</strong>m 320 m langen, 18 bis 20 m hohen<br />

Gradierwerk als einzigartiges technisches Denkmal in Europa, regionale Be<strong>de</strong>utung.<br />

Zu 5.5.8. Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Kur- <strong>und</strong> Erholungsnutzung<br />

Die Frem<strong>de</strong>nverkehrswirtschaft, das Heilbä<strong>de</strong>rwesen <strong>und</strong> die entsprechen<strong>de</strong> Gastronomie stellen auch für die<br />

<strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> ein wichtiges wirtschaftliches Stand<strong>bei</strong>n dar. In Abhängigkeit vom Einzelstandort hat <strong>de</strong>r<br />

Frem<strong>de</strong>nverkehr als Teil <strong>de</strong>r regionalen Entwicklung insbeson<strong>de</strong>re für strukturschwächere ländliche Räume eine<br />

erhebliche Be<strong>de</strong>utung, so dass die Ausweisung auf Gr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r vorhan<strong>de</strong>nen Potentiale im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan<br />

erfolgt.<br />

Unter Zugr<strong>und</strong>legung <strong>de</strong>r Heilbä<strong>de</strong>rkonzeption Sachsen-Anhalt wer<strong>de</strong>n als regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für<br />

Kur- <strong>und</strong> Erholungsnutzung zum einen Kurorte festgelegt, in <strong>de</strong>nen eine spezielle Form <strong>de</strong>r Langzeiterholung<br />

stattfin<strong>de</strong>t (hier: Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Ar<strong>bei</strong>tsfähigkeit sowie vorbeugen<strong>de</strong> Wirkung <strong>de</strong>r Er-<br />

86


holung). Zum an<strong>de</strong>ren wer<strong>de</strong>n Erholungsorte festgelegt, die durch eine spezifische Standortbindung an Kultur-,<br />

Natur <strong>und</strong> Landschaftspotenzialen zu charakterisieren sind <strong>und</strong> in <strong>de</strong>nen auf <strong>de</strong>n Frem<strong>de</strong>nverkehr orientierte<br />

Dienstleistungs- <strong>und</strong> Infrastrukturangebote bedarfsgerecht entwickelt wer<strong>de</strong>n sollen. Des Weiteren hat <strong>de</strong>r<br />

Frem<strong>de</strong>nverkehr standortabhängig als Komponente regionaler Entwicklung strukturschwacher ländlicher Räume<br />

eine erhebliche Be<strong>de</strong>utung.<br />

Zu 5.5.8.1.<br />

Der einzelfachliche Gr<strong>und</strong>satz 4.18.5. <strong>de</strong>s LEP LSA wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan aufgenommen<br />

<strong>und</strong> durch regionale Ziele ergänzt.<br />

Zu 5.5.8.2.<br />

Bad Kösen ist als Kur- <strong>und</strong> Weinstadt klimatisch begünstigt in eine reizvolle Landschaft gebettet („Toskana <strong>de</strong>s<br />

Ostens“). Schon in historischer Zeit hat sich bedingt durch die Mineralquellen das Kur- <strong>und</strong> Bä<strong>de</strong>rwesen etabliert<br />

(ab 1859 Königliches Solebad). Gegenwärtig wer<strong>de</strong>n in 2 Reha-Kliniken für Orthopädie, 1 Kin<strong>de</strong>r-Reha-<br />

Klinik für Orthopädie/Pneumologie <strong>und</strong> 1 Reha-Klinik für Psychosomatik REHA/AHB Angebote schwerpunktmäßig<br />

für die Hauptindikationen Orthopädie, Psychosomatik, Kardiologie, Kin<strong>de</strong>rheilk<strong>und</strong>e u.a. angeboten.<br />

Darüber hinaus bietet Bad Kösen einschließlich <strong>de</strong>r Umgebung <strong>de</strong>m Kurgast bzw. Besucher neben kulinarischen<br />

Höhepunkten viele Möglichkeiten zu Kultur <strong>und</strong> Geschichte (u.a. Doppelburganlage Ru<strong>de</strong>lsburg/Burg Saaleck,<br />

Ensemble <strong>de</strong>r salinetechnischen Anlagen, Käthe-Kruse- Museum) sowie für Freizeit <strong>und</strong> Erholung. Gemäß <strong>de</strong>r<br />

Heilbä<strong>de</strong>rkonzeption Sachsen-Anhalt ist Bad Kösen als Heilbad klassifiziert.<br />

Zu 5.5.8.3.<br />

Gemäß <strong>de</strong>r Heilbä<strong>de</strong>rkonzeption Sachsen-Anhalt sind Erholungsorte klimatisch <strong>und</strong> landschaftlich bevorzugte<br />

Gebiete, Orte bzw. Ortsteile, die vorwiegend <strong>de</strong>r Erholung dienen <strong>und</strong> einen artgemäßen Charakter aufweisen.<br />

An die Anerkennung von Kur- <strong>und</strong> Erholungsgebieten sind gemäß Kurortverordnung 12 eine ganze Reihe von<br />

Voraussetzungen geb<strong>und</strong>en (u.a. klimatische <strong>und</strong> landschaftliche Voraussetzungen, geeignete Erholungseinrichtungen,<br />

Radwegenetz, erschlossenes Verkehrswegenetz, Möglichkeiten für Sport <strong>und</strong> Spiel). Für die <strong>Planung</strong>sregion<br />

<strong>Halle</strong> sind die Orte Bad Bibra, Bad Dürrenberg, Freyburg/U, Seeburg <strong>und</strong> Stangero<strong>de</strong> als Erholungsorte<br />

festgelegt, die inzwischen auch als staatlich anerkannte Erholungsorte prädikatisiert wur<strong>de</strong>n. Darüber hinaus<br />

wird aus regionalplanerischer Sicht die Gemein<strong>de</strong> Kloschwitz, be<strong>de</strong>utsam für die Naherholung <strong>de</strong>r Bürger <strong>de</strong>r<br />

Stadt <strong>Halle</strong> <strong>und</strong> im Handbuch <strong>de</strong>s Ges<strong>und</strong>heitstourismus Sachsen-Anhalt 2001 als Erholungsort beantragt, als<br />

regional be<strong>de</strong>utsamer Standort für Kur- <strong>und</strong> Erholungsnutzung festgelegt. Die folgen<strong>de</strong> Übersicht enthält einige<br />

Charakteristika dieser Orte.<br />

Bad Bibra (BLK)<br />

Bad Dürrenberg (SK)<br />

Freyburg/U. (BLK)<br />

Kloschwitz (SK)<br />

Seeburg (MSH)<br />

Lage: landschaftlich reizvolle Lage in <strong>de</strong>r Finneregion mitten im Naturpark „Saale-Unstrut-Triasland“;<br />

als staatlich anerkannter Erholungsort bestätigt, Ziel bis<br />

2010: Kneipp-Kurort, histor. Kurort (Ges<strong>und</strong>brunnen 2. Hälfte <strong>de</strong>s 17. Jh.), Sehenswürdigkeiten<br />

<strong>de</strong>r Straße <strong>de</strong>r Romanik, gut erschlossenes Rad- <strong>und</strong> Wan<strong>de</strong>rwegenetz,<br />

Einrichtungen für Sport <strong>und</strong> Spiel (u.a. Erlebnisbad, Tennisplätze),<br />

Campingplatz für Dauer- <strong>und</strong> Kurztouristik, Reittouristik, Hotel, Unterkünfte<br />

Lage: landschaftlich im reizvollen Saaletal gelegen; seit 28.11.2008 staatlich<br />

anerkannter Erholungsort, da Erfüllung <strong>de</strong>r bioklimatischen <strong>und</strong> lufthygienischen<br />

Kriterien; historischer Kurort mit Kurpark (Kurkonzerte) <strong>und</strong> Sole-Spa-Wellness<br />

Einrichtung, Borlachturm mit –museum <strong>und</strong> Europas größtem Gradierwerk mit<br />

836 m Länge (Freiluftinhalation), gut erschlossenes Rad- <strong>und</strong> Wan<strong>de</strong>rwegenetz<br />

(Saaleradweg), Brunnenfest, Standort <strong>de</strong>s Tourismusprojektes „Blaues Band“<br />

Lage: landschaftlich reizvolle Lage umgeben von Weinbergen an <strong>de</strong>r Unstrut im<br />

Naturpark „Saale-Unstrut-Triasland“; Jahn- <strong>und</strong> Weinstadt Freyburg/U. ist als<br />

staatlich anerkannter Erholungsort bestätigt; Sehenswürdigkeiten <strong>de</strong>r Straße <strong>de</strong>r<br />

Romanik (u.a. Schloss Neuenburg), Museum Turnvater F.L.Jahn, Wein- <strong>und</strong><br />

Winzerangebote, Rotkäppchen-Sektkellerei, Fahrgastschifffahrt, Hotels, Konzerte,<br />

Winzerfest; Standort <strong>de</strong>s Tourismusprojektes „Blaues Band“<br />

Lage: landschaftlich reizvolle Lage umgeben von sanften Hängen an <strong>de</strong>r Saale im<br />

Naturpark „Unteres Saaletal“; Klassifikation als staatlich anerkannter Erholungsort<br />

beantragt; Kneipkuranlage, Campingplatz für Dauer- <strong>und</strong> Kurztouristik, gut<br />

erschlossenes Wan<strong>de</strong>rwegenetz, Lage am Saaleradweg, Kirschblütenfest, Standort<br />

<strong>de</strong>s Tourismusprojektes „Blaues Band“<br />

Lage: landschaftlich reizvolle Lage am Ostufer <strong>de</strong>s „Süßen Sees“, <strong>de</strong>m Blaue<br />

Auge im Mansfel<strong>de</strong>r Land, umgeben von sanften Hängen in <strong>de</strong>r Obst- <strong>und</strong> Weinanbauregion;<br />

seit 18.12.2008 staatlich anerkannter Erholungsort, da Erfüllung <strong>de</strong>r<br />

klimatischen, bioklimatischen <strong>und</strong> lufthygienischen Kriterien; vielfältige, attrak-<br />

12 Verordnung über die Anerkennung von Kur- <strong>und</strong> Erholungsgebieten (GVBl. LSA Nr. 39 / 1993)<br />

87


tive touristische Angebote in <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>, u.a. romanisches Schloss Seeburg<br />

(Standort <strong>de</strong>r Straße <strong>de</strong>r Romanik) neben reizvollen wassertouristischen <strong>und</strong><br />

an<strong>de</strong>ren Erholungsangeboten am Süßen See (u.a. „Saunadom“, Surfschule, Radwegenetz,<br />

Campingplatz; Standort <strong>de</strong>s Tourismusprojektes „Blaues Band“)<br />

Stangero<strong>de</strong> (MSH)<br />

Lage: landschaftlich reizvolle Lage in Einetal im östlichen Unterharz; seit<br />

18.12.2008 staatlich anerkannter Erholungsort, da Erfüllung <strong>de</strong>r klimatischen,<br />

bioklimatischen <strong>und</strong> lufthygienischen Kriterien, attraktive touristische Angebote<br />

in <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>, u.a. umfangreiche Pfer<strong>de</strong>sport- <strong>und</strong> Wellnessangebote, Wildpark,<br />

ausge<strong>de</strong>hntes Reit- <strong>und</strong> Wan<strong>de</strong>rwegenetz; weitere Attraktion <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong><br />

ist älteste Richtstätte Europas (Klage- <strong>und</strong> Rügegericht, seit 15. Jh. bis 1875<br />

genutzt)<br />

Zu 5.6. Bergbau <strong>und</strong> Rohstoffgewinnung<br />

Zu 5.6.1. Gebiete zur Sanierung <strong>und</strong> Entwicklung von Raumfunktionen<br />

Entsprechend <strong>de</strong>n Einzelfachlichen Gr<strong>und</strong>sätzen <strong>de</strong>s LEP LSA sind als Gebiete zur Sanierung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

von Raumfunktionen solche Räume <strong>und</strong> Gebiete aufzunehmen, in <strong>de</strong>nen durch vorhergehen<strong>de</strong> Nutzungen ein<br />

o<strong>de</strong>r mehrere Schutzgüter (Bo<strong>de</strong>n, Wasserhaushalt, Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt <strong>und</strong> Klima) beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n<br />

bzw. wur<strong>de</strong>n. Diese Räume sind wie<strong>de</strong>r einer nachhaltigen Nutzung zuzuführen.<br />

Zu 5.6.1.1. bis 5.6.1.3<br />

In <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> wer<strong>de</strong>n als Gebiete zur Sanierung <strong>und</strong> Entwicklung von Raumfunktionen vorrangig<br />

Landschaftsbereiche <strong>de</strong>s aktiven Bergbaues bzw. <strong>de</strong>s Altbergbaues ausgewiesen.<br />

Auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>s § 8 <strong>de</strong>s LPlG wur<strong>de</strong>n für die Sanierungsgebiete <strong>de</strong>s aktiven Bergbaus unter Beachtung<br />

<strong>de</strong>r Ziele <strong>de</strong>s LEP LSA rechtskräftige <strong>Regionale</strong> Teilgebietsentwicklungsprogramme (TEP) aufgestellt. In <strong>de</strong>r<br />

<strong>Planung</strong>sregion han<strong>de</strong>lt es sich um:<br />

- TEP für <strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>sraum Amsdorf vom 03.12.1996 (MBl. LSA Nr. 5, S. 117)<br />

zuletzt geän<strong>de</strong>rt am 13.07.2005 (MBl. LSA Nr.12 S. 169)<br />

- TEP für <strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>sraum Geiseltal vom 25.04.2000 (MBl. LSA Nr. 21 S. 643)<br />

- TEP für <strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>sraum Merseburg (Ost) vom 24.03.1998 (MBl. LSA Nr. 25 S. 827)<br />

- TEP für <strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>sraum Profen vom 09.01.1996 (MBl. LSA Nr. 31 S. 1293)<br />

Für diese TEP ist in <strong>de</strong>n Überleitungsvorschriften zum LEP LSA (Punkt 6.2.) eine unbefristete Geltungsdauer<br />

festgelegt, so sie <strong>de</strong>n Zielen <strong>de</strong>s LEP LSA nicht wi<strong>de</strong>rsprechen. Aus diesem Gr<strong>und</strong> wer<strong>de</strong>n im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan<br />

die räumlichen Geltungsbereiche <strong>de</strong>r rechtskräftigen <strong>Regionale</strong>n Teilgebietsentwicklungsprogramme<br />

als Gebiete zur Sanierung <strong>und</strong> Entwicklung von Raumfunktionen festgelegt.<br />

In <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Teilgebietsentwicklungsprogrammen sind raumordnerische Ziele festgelegt sowie <strong>de</strong>taillierte<br />

Einzelmaßnahmen dargestellt. Danach sind in diesen Gebieten <strong>de</strong>r Bergbaufolgelandschaften vorrangig zu berücksichtigen:<br />

- die Weiterführung <strong>de</strong>s Rohstoffabbaues in bestehen<strong>de</strong>n sowie neu aufgeschlossenen Tagebauen <strong>bei</strong> ökologischer<br />

Vertretbarkeit <strong>und</strong> Minimierung <strong>de</strong>r Belastung <strong>de</strong>r Menschen,<br />

- die frühzeitige Errichtung von natürlichen Schutzgürteln im Vorfeld <strong>de</strong>r Tagebauaufschlüsse zum Schutz<br />

<strong>de</strong>r angrenzen<strong>de</strong>n Gemein<strong>de</strong>n <strong>und</strong> Ortsteile,<br />

- die Sanierung <strong>und</strong> Gestaltung <strong>de</strong>r Endböschungssysteme <strong>de</strong>r Restlöcher unter Gewährleistung <strong>de</strong>r Standsicherheit,<br />

- die Sanierung <strong>de</strong>r Altlasten einschl. <strong>de</strong>r hierzu erfor<strong>de</strong>rlichen Gefährdungsuntersuchungen sowie die Prognose<br />

<strong>und</strong> Kontrolle <strong>de</strong>s Wasserwie<strong>de</strong>ranstieges <strong>und</strong> <strong>de</strong>r daraus resultieren<strong>de</strong>n Gefahrenabwehrmaßnahmen,<br />

- die Renaturierung <strong>de</strong>r abgebauten Gewinnungsstellen <strong>und</strong> landschaftliche Einbindung ehemaliger Bergbauflächen<br />

durch Rekultivierung für eine land- <strong>und</strong> forstwirtschaftliche Nutzung,<br />

- die landschaftspflegerischen Maßnahmen zur Einbindung von Hal<strong>de</strong>n, Restlöchern sowie von ebenerdig<br />

verkippten Flächen entsprechend <strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung dieser Flächen für die Funktion <strong>de</strong>s Naturhaushaltes,<br />

- die Entwicklung von Erholungsgebieten, in<strong>de</strong>m ausgewählte Restseen o<strong>de</strong>r Teile von ihnen einer landschaftsverträglichen<br />

Erholungsnutzung zugeführt wer<strong>de</strong>n,<br />

- die Herstellung von Biotopverb<strong>und</strong>einheiten sowie die Sicherung weiterer Teilräume <strong>de</strong>r Restseen (als<br />

räumlich getrennte Bereiche) für <strong>de</strong>n Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutz..<br />

Für die darüber hinaus ausgewiesenen Gebiete in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion ist es aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Vielfältigkeit <strong>de</strong>r Ursachen<br />

<strong>de</strong>r Beeinflussungen <strong>de</strong>r Umwelt <strong>und</strong> vorhan<strong>de</strong>ner intensiver Nutzungskonflikte notwendig, raumordnerische<br />

Ziele festzulegen. Eine <strong>de</strong>n regionalplanerischen Festlegungen entsprechen<strong>de</strong> <strong>und</strong> von <strong>de</strong>r jeweiligen Gebietskörperschaft<br />

angestrebte Entwicklung fin<strong>de</strong>t gr<strong>und</strong>sätzlich Unterstützung. Neben <strong>de</strong>n im <strong>Regionale</strong>n Ent-<br />

88


wicklungsplan getroffenen Festlegungen sind weitere, allgemein erfor<strong>de</strong>rliche Maßnahmen zur Sanierung dieser<br />

Altbergbaugebiete anzustreben.<br />

Zu 5.6.2. Unterirdische Gasspeicher<br />

Die Untergr<strong>und</strong>speicher in Salzkavernen sowie <strong>de</strong>r ehemaligen Gaslagerstätte haben eine wichtige Be<strong>de</strong>utung<br />

für die Speicherung von Gas (Ausgleich jahreszeitlich bedingter Bedarfsschwankungen, Ab<strong>de</strong>ckung großer Bedarfsspitzen,<br />

strategische Havariereserve auf <strong>de</strong>m Energiesektor) sowie zur Speicherung von Ethylen <strong>und</strong> Propylen<br />

<strong>und</strong> sind daher vor entgegenstehen<strong>de</strong>n Nutzungen freizuhalten.<br />

Zu 5.7. Vorbehaltsgebiete<br />

Zu 5.7.1. Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft<br />

Zu 5.7.1.1. <strong>und</strong> 5.7.1.2.<br />

Die Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft <strong>de</strong>s LEP LSA wur<strong>de</strong>n übernommen <strong>und</strong> konkretisiert.<br />

Zu 5.7.1.3. <strong>und</strong> 5.7.1.4.<br />

Gebiete mit höchsten Standortklassifikationen (i.d.R. Klassen 7/8 gem. Agrar-Atlas Sachsen-Anhalt) wur<strong>de</strong>n als<br />

Vorranggebiete für Landwirtschaft im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan festgelegt (siehe Punkt 5.7.1.).<br />

Als Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft wur<strong>de</strong>n entsprechend <strong>de</strong>r beschlossenen Kriterien (Beschluss-Nr.<br />

III/04-2008) weitere zusammenhängen<strong>de</strong> Gebiete mit<br />

- Bö<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Standortklassifikation 6 sowie ausgewählte Standorte - Einzelfallprüfung <strong>de</strong>r Klasse 5 (Endwertzahl<br />

13 gleich/größer 65) entsprechend Agraratlas <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt ab S.58,<br />

- natürlichen <strong>und</strong> ökonomischen Standortverhältnissen, die die Existenz <strong>de</strong>r landwirtschaftlichen Betriebe<br />

sichern <strong>und</strong><br />

- einer Min<strong>de</strong>stflächengröße von 50 ha<br />

festgelegt.<br />

Präzisierungen erfolgen bedingt durch:<br />

- Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft sowie Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau <strong>de</strong>s ökologischen Verb<strong>und</strong>systems<br />

zum Erhalt bzw. zur Entwicklung einer strukturreichen <strong>und</strong> artenreichen Landschaft sowie<br />

zum Schutz vor Bo<strong>de</strong>nerosion,<br />

- Vorranggebiete <strong>und</strong> Vorbehaltsgebiete für Wassergewinnung zur Sicherung <strong>de</strong>s <strong>de</strong>rzeitigen <strong>und</strong> zukünftigen<br />

Wasserbedarfes in entsprechen<strong>de</strong>r Qualität,<br />

- Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung zur Sicherung standortgeb<strong>und</strong>ener Lagerstätten mit <strong>de</strong>n Rohstoffen<br />

Kiessand, Ton <strong>und</strong> Hartgestein,<br />

- Vorranggebiete für Forstwirtschaft, da es sich hier um naturnahe, forstwirtschaftlich genutzte Waldgebiete<br />

han<strong>de</strong>lt <strong>und</strong> diese einer landwirtschaftlichen Nutzung entgegenstehen,<br />

- Vorbehaltsgebiete für Wie<strong>de</strong>rbewaldung zur landschaftlichen Aufwertung <strong>de</strong>r Gebiete, die aufgr<strong>und</strong> von<br />

Hanglagen für die landwirtschaftlich Nutzung nur bedingt geeignet bzw. durch bergbauliche Tätigkeit stark<br />

geschädigt sind,<br />

- Trassenführungen von Straßen, Schienen <strong>und</strong> Leitungen, um die An- bzw. Verbindung Zentraler Orte zu<br />

gewährleisten.<br />

Für die Landwirtschaft als Nahrungs- <strong>und</strong> Futtermittelproduzent sollen in <strong>de</strong>n Vorbehaltsgebieten für Landwirtschaft<br />

ihre räumlichen Gr<strong>und</strong>lagen (Bo<strong>de</strong>n) sowie ihre Entwicklungsmöglichkeiten langfristig gesichert wer<strong>de</strong>n.<br />

Darüber hinaus sollen die Lebensverhältnisse <strong>de</strong>r Bevölkerung auf <strong>de</strong>m Land verbessert sowie Ausbildungs- <strong>und</strong><br />

Ar<strong>bei</strong>tsplätze gesichert bzw. geschaffen wer<strong>de</strong>n.<br />

Alle raumbe<strong>de</strong>utsamen <strong>Planung</strong>en <strong>und</strong> Maßnahmen sollten darauf abgestimmt wer<strong>de</strong>n, dass die Eignung <strong>de</strong>r<br />

Gebiete für Landwirtschaft so gering wie möglich beeinträchtigt wird.<br />

Die Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen für an<strong>de</strong>re Nutzungen soll unter Beachtung agrarischer<br />

<strong>und</strong> ökologischer Belange nur dann erfolgen, wenn <strong>de</strong>ren Verwirklichung <strong>de</strong>r Nutzung zur Verbesserung<br />

<strong>de</strong>r Raumstruktur <strong>bei</strong>trägt <strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r für diese Vorhaben aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>ren Zweckbestimmung nicht auf<br />

an<strong>de</strong>re Flächen ausgewichen wer<strong>de</strong>n kann. Es ist darauf zu achten, die Bo<strong>de</strong>nnutzung <strong>und</strong> die Lebens- <strong>und</strong> Entwicklungsfähigkeit<br />

<strong>de</strong>r landwirtschaftlichen Betriebe nicht unnötig einzugrenzen.<br />

Zu 5.7.2. Vorbehaltsgebiete für Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />

Zu 5.7.2.1. bis 5.7.2.4.<br />

Die Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze <strong>de</strong>s LEP LSA zu Vorbehaltsgebiete für Tourismus <strong>und</strong> Erholung wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplan übernommen <strong>und</strong> durch regionale Ziele ergänzt<br />

13 Endwertzahl = Zusammenführung <strong>de</strong>r klassifizierten Bewertung für die natürlichen <strong>und</strong> ökonomische Qualität <strong>de</strong>r Standorte<br />

89


Zu 5.7.2.5.<br />

Die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> verfügt aufgr<strong>und</strong> seiner reichhaltigen landschaftlichen, klimatischen <strong>und</strong> kulturhistorischen<br />

Ausstattung über eine Vielzahl von Potenzialen zur Entwicklung von Tourismus <strong>und</strong> Erholung. Schöne,<br />

unversehrte <strong>und</strong> charakteristische Landschaften sind als Voraussetzung für eine naturnahe Erholung <strong>und</strong> eine<br />

nachhaltige Nutzung zu bewahren, zu pflegen <strong>und</strong> ggf. wie<strong>de</strong>rherzustellen. In <strong>de</strong>n Vorbehaltsgebieten für Tourismus<br />

<strong>und</strong> Erholung ist eine Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Erholungsnutzung ebenso zu vermei<strong>de</strong>n wie eine Überbeanspruchung<br />

<strong>de</strong>r Potenziale von Natur <strong>und</strong> Landschaft. Mit <strong>de</strong>r gleichzeitigen Festlegung von Vorbehaltsgebieten<br />

für Tourismus <strong>und</strong> Erholung <strong>und</strong> Vorbehaltsgebieten für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems soll<br />

die Erholungsnutzung geför<strong>de</strong>rt <strong>und</strong> gleichzeitig zur nachhaltigen Sicherung <strong>de</strong>r landschaftlichen Voraussetzungen<br />

<strong>bei</strong>getragen wer<strong>de</strong>n.<br />

Das sind insbeson<strong>de</strong>re die Teilräume<br />

<strong>de</strong>r Ausläufer <strong>de</strong>s Harzes,<br />

<strong>de</strong>s Saaletals nördlich von <strong>Halle</strong>,<br />

<strong>de</strong>s Gebiets <strong>de</strong>r Mansfel<strong>de</strong>r Seenlandschaft,<br />

<strong>de</strong>s Osendorfer <strong>und</strong> Wallendorfer Sees<br />

<strong>de</strong>r Bergbaufolgelandschaft <strong>de</strong>s Geiseltals,<br />

<strong>de</strong>s Wethautals sowie<br />

<strong>de</strong>s Droyßig-Zeitzer-Forstes.<br />

Darüber hinaus sind bestehen<strong>de</strong> frem<strong>de</strong>nverkehrs- <strong>und</strong> erholungswirksame Leistungsangebote aufgr<strong>und</strong> ihrer<br />

wirtschaftlichen Be<strong>de</strong>utung für die Region zu sichern sowie unter Wahrung <strong>de</strong>r kulturellen Eigenschaften <strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>s Landschaftscharakters zu erhalten bzw. zu verbessern. Ausgehend von <strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>nen Standortfaktoren,<br />

die für die Entwicklung bzw. zum Erhalt von Vorbehaltsgebieten für Tourismus <strong>und</strong> Erholung Gr<strong>und</strong>voraussetzung<br />

sind, wer<strong>de</strong>n vorrangig Gebiete zur Entwicklung landschaftsbezogener Erholungsnutzung ausgewiesen.<br />

Das heißt, diese Gebiete bil<strong>de</strong>n einen beson<strong>de</strong>ren Rahmen für umweltverträglichen Tourismus zu Fuß, per Rad<br />

o<strong>de</strong>r Boot mit <strong>de</strong>m Ziel <strong>de</strong>r Erholung <strong>de</strong>s Menschen im Einklang mit Natur <strong>und</strong> Landschaft.<br />

Das im LEP LSA festgelegte Gebiet „Harz“ wur<strong>de</strong> um die Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft sowie die<br />

Vorranggebiete für Forstwirtschaft verkleinert <strong>und</strong> aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>s regionalen Bezuges zum „Gebiet <strong>de</strong>s Harzvorlan<strong>de</strong>s“<br />

umbenannt. Mit dieser Festlegung wird <strong>de</strong>n naturschutzrechtlichen Belangen sowie <strong>de</strong>r wirtschaftlichen<br />

Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Forstwirtschaft in <strong>de</strong>n naturnahen zusammenhängen<strong>de</strong>n Waldbestän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Harzes Rechnung<br />

getragen. Aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Schutzgebietsverordnung ermöglichten landschaftsbezogenen Erholung <strong>und</strong> <strong>de</strong>r<br />

im Lan<strong>de</strong>swaldgesetz verankerten Aufgabe <strong>de</strong>r Erholungsnutzung <strong>de</strong>s Wal<strong>de</strong>s, ist das Ziel <strong>de</strong>r Erholungsnutzung<br />

nicht gefähr<strong>de</strong>t.<br />

In Teilbereichen <strong>de</strong>s im LEP LSA festgelegten Vorbehaltsgebietes für Erholungsnutzung „Süßer See“ wur<strong>de</strong><br />

aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r sehr guten Standortbedingungen <strong>de</strong>r Landwirtschaft <strong>de</strong>r Vorrang eingeräumt. Naturschutzrechtlich<br />

wertvolle Bereiche wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Vorrang für Natur <strong>und</strong> Landschaft eingestuft. Ein größeres Gebiet wur<strong>de</strong> als<br />

Vorbehaltsgebiet für Wie<strong>de</strong>rbewaldung festgelegt, um so die begonnen Aufforstungen zu erweitern <strong>und</strong> damit<br />

<strong>de</strong>r Gefahr <strong>de</strong>r erhöhten Bo<strong>de</strong>nerosion entgegenzuwirken. Mit diesen Festlegungen erfolgt keine Einschränkung<br />

<strong>de</strong>r Erholungsnutzung. Zur Schaffung <strong>de</strong>s regionalen Bezuges <strong>und</strong> nach Einbeziehung von Teilbereichen <strong>de</strong>s<br />

Salzigen Sees wur<strong>de</strong> das Gebiet im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan „Gebiet <strong>de</strong>r Mansfel<strong>de</strong>r Seenlandschaft“ umbenannt.<br />

Das im LEP LSA festgelegte Gebiet „Wein- <strong>und</strong> Burgenregion Saale-Unstrut-Triasland“ wur<strong>de</strong> im <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplan aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Maßstäblichkeit präzisiert. Mit <strong>de</strong>r verkleinerten Ausweisung <strong>de</strong>s Gebietes<br />

„Teilbereiche <strong>de</strong>s Naturparks Saale-Unstrut-Triasland“ wird die Erholungsnutzung im Naturpark „Saale-Unstrut-<br />

Triasland“ (Zone 2 - Landschaftsschutz- <strong>und</strong> Erholungszone) nicht in Frage gestellt. Hier wird aufgr<strong>und</strong> vorhan<strong>de</strong>ner<br />

Gefährdungspotenziale <strong>de</strong>m Hochwasserschutz sowie in naturschutzrechtlich wertvollen Bereichen <strong>de</strong>m<br />

Belang von Natur <strong>und</strong> Landschaft <strong>de</strong>r Vorrang vor <strong>de</strong>r Erholungsnutzung eingeräumt. Darüber hinaus wur<strong>de</strong> zur<br />

Schaffung <strong>de</strong>s regionalen Bezuges das Gebiet zu „Teilbereiche <strong>de</strong>s Naturparks Saale-Unstrut-Triasland“ sowie<br />

„Gebiet um Bad Bibra <strong>und</strong> Nebra“ umbenannt.<br />

Das Gebiet „Geiseltal“ wur<strong>de</strong> um die Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft im Bereich <strong>de</strong>r Innenkippe Mücheln<br />

sowie <strong>de</strong>r Hal<strong>de</strong> Klobikau verkleinert. Mit dieser Festlegung wird <strong>de</strong>n naturschutzrechtlichen Belangen in<br />

<strong>de</strong>r Bergbaufolgelandschaft Rechnung getragen. Weiterhin fin<strong>de</strong>t das im <strong>Regionale</strong>n Teilgebietsentwicklungsprogramm<br />

festgelegte Vorranggebiet für Wassergewinnung Berücksichtigung.<br />

Die darüber hinaus festgelegten Vorbehaltsgebiete für Tourismus <strong>und</strong> Erholung , wie „Gebiet <strong>de</strong>s Saaletales<br />

nördlich <strong>Halle</strong>“, „Wallendorfer See“, „Wethautal einschließlich Nautschketal“, „Droyßig-Zeitzer Forst“, „Pirkau<br />

Mondsee <strong>bei</strong> Hohenmölsen“ <strong>und</strong> „Kuhndorftal“ sind bereits durch eine entsprechen<strong>de</strong> touristische <strong>und</strong> Erholungsnutzung<br />

geprägt <strong>und</strong> sollen in dieser Zielrichtung weiter entwickelt wer<strong>de</strong>n.<br />

90


Gebiet <strong>de</strong>s Harzvorlan<strong>de</strong>s<br />

Gebiet <strong>de</strong>r Mansfel<strong>de</strong>r Seenlandschaft<br />

landschaftliche<br />

vorhan<strong>de</strong>nen Potentiale<br />

reich strukturierte Landschaft mit<br />

naturnahen Wäl<strong>de</strong>rn <strong>und</strong> Flussauen<br />

markant eingetiefte Täler <strong>de</strong>r Wipper,<br />

Eine <strong>und</strong> Leine<br />

einmalige Weinbau- <strong>und</strong> Seenlandschaft<br />

mit naturnahen Uferbereichen<br />

(Salzvegetation, Röhricht,<br />

Ufergehölze, "Vogelparadies Salziger<br />

See") <strong>und</strong> reich strukturierten<br />

Stufenhängen im Rücken <strong>de</strong>s Süßen<br />

Sees<br />

kulturelle<br />

historisch gewachsene Ortsbil<strong>de</strong>r,<br />

zeitgeschichtlich wertvolle<br />

Einzelbauten (Wassermühle<br />

Ritzgero<strong>de</strong>, Burgruine Arnstein,<br />

ortsbildprägen<strong>de</strong> Kirchbauten)<br />

Kulturlandschaft <strong>de</strong>r Weinberge<br />

mit Weinberghäusern <strong>und</strong> -<br />

kellern<br />

Burganlage Seeburg als Zeitzeuge<br />

mittelalterlicher Lan<strong>de</strong>sgeschichte<br />

vorhan<strong>de</strong>ne frem<strong>de</strong>nverkehrs- <strong>und</strong><br />

erholungswirksame Angebote<br />

regionstypische historische Landgasthäuser<br />

<strong>und</strong> Pensionen, Regionalbahn<br />

"Wipperliese" (Klostermansfeld - Wippra),<br />

Jugendherberge Gorenzen; historisches<br />

Feriendorf Vattero<strong>de</strong> einschließlich<br />

Parkeisenbahn, Stangero<strong>de</strong> mit<br />

Reit- <strong>und</strong> Sporthotel sowie Wildpark<br />

Vielzahl von Sport-<strong>und</strong> Freizeiteinrichtungen,<br />

regional typische Gastronomie<strong>und</strong><br />

Beherbergungseinrichtungen, Vermarktung<br />

regionaler Beson<strong>de</strong>rheiten,<br />

insbeson<strong>de</strong>re Obst <strong>und</strong> Wein (einschließlich<br />

Weinverkostungen)<br />

Entwicklungsziel<br />

weitere touristische Entwicklung<br />

unter Einbeziehung <strong>de</strong>r<br />

anschließen<strong>de</strong>n Waldgebiete<br />

<strong>und</strong> unter Berücksichtigung<br />

von Natur- <strong>und</strong> Landschaft<br />

(Erhaltung <strong>und</strong> teilweiser Ausbau<br />

<strong>de</strong>s Rad- <strong>und</strong> Wan<strong>de</strong>rwegnetzes)<br />

sowie kleinflächige<br />

Entwicklung für Wochenend<strong>und</strong><br />

Naherholungstourismus<br />

Weiterentwicklung <strong>de</strong>s Angebotes<br />

für Sport <strong>und</strong> Freizeit im<br />

nördlichen Uferbereich <strong>de</strong>s<br />

Süßen See; Schaffung eines<br />

attraktiven Gebietes zur naturnahen<br />

Erholung im Bereich <strong>de</strong>s<br />

evtl. wie<strong>de</strong>rentstehen<strong>de</strong>n Salzigen<br />

See, einschließlich <strong>de</strong>r<br />

Anlage notwendiger touristischer<br />

Leistungsangebote (u.a.<br />

Rad-Wan<strong>de</strong>rwege)<br />

Gebiet <strong>de</strong>s Saaletales nördlich<br />

<strong>Halle</strong><br />

Saaledurchbruchstal mit eiszeitlichen<br />

Ablagerungen <strong>und</strong> interessanten<br />

Reliefformen; markante auetypische<br />

Vegetationen sowie zahlreichen<br />

Streuobstwiesen <strong>und</strong> Halbtrockenrasen;<br />

Bestandteil <strong>de</strong>r Offenlandschaft<br />

Mittel<strong>de</strong>utschlands<br />

(Teilbereich <strong>de</strong>s Naturparks „Unteres<br />

Saaletal“)<br />

historisch gewachsene Ortsbil<strong>de</strong>r<br />

mit einzelnen zeitgeschichtlich<br />

wertvollen Einzelbauten (Bismarckturm,<br />

Burg, Templerkapelle<br />

Mücheln)<br />

Fahrgastschifffahrt, Saale-<br />

Radwan<strong>de</strong>rweg, regional typische Landgasthäuser<br />

<strong>und</strong> Beherbergungen<br />

naturnahe touristische Entwicklung<br />

unter Berücksichtigung<br />

von Natur- <strong>und</strong> Landschaft<br />

sowie <strong>de</strong>r Belange <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes<br />

91


Gebiet <strong>de</strong>s Stadtwal<strong>de</strong>s „Dölauer<br />

Hei<strong>de</strong>“<br />

Saaletal im Stadtgebiet <strong>Halle</strong><br />

landschaftliche<br />

vorhan<strong>de</strong>nen Potentiale<br />

kompaktes Laubmischwaldgebiet<br />

einschließlich <strong>de</strong>s Hei<strong>de</strong>see mit<br />

seinen angrenzen<strong>de</strong>n Landschaftsbil<strong>de</strong>rn<br />

Saaledurchbruchstal mit teilweise<br />

vorhan<strong>de</strong>ner Auelandschaft <strong>und</strong><br />

Auewaldresten (u.a. Peißnitz,<br />

Forstwer<strong>de</strong>r <strong>und</strong> Rabeninsel)<br />

kulturelle<br />

im unmittelbarem Umfeld befin<strong>de</strong>n<br />

sich die kulturellen Einrichtungen<br />

<strong>de</strong>r Stadt <strong>Halle</strong> (Anbindung<br />

durch ÖPNV gegeben)<br />

neben <strong>de</strong>m historischen Ensemble<br />

<strong>de</strong>r Romanik (Burg Giebichenstein)<br />

weitere zeitgeschichtlich<br />

wertvolle Sachzeugen<br />

(Reichardtsgarten, Klausberge)<br />

im weiteren Umfeld: Moritzburg,<br />

Dom, Neue Resi<strong>de</strong>nz sowie eine<br />

Vielzahl von Garten- <strong>und</strong> Parkanlagen<br />

vorhan<strong>de</strong>ne frem<strong>de</strong>nverkehrs- <strong>und</strong><br />

erholungswirksame Angebote<br />

Aussichtsturm, Archäologische F<strong>und</strong>stellen<br />

(Siedlungsstätte Bischofswiese,<br />

Steingräber), in Randbereichen bestehen<strong>de</strong><br />

Gastronomie- <strong>und</strong> Beherbergungseinrichtungen,<br />

voll erschlossenes<br />

Rad- <strong>und</strong> Wan<strong>de</strong>rwegenetz<br />

Sportanlagen, Fahrgastschifffahrt, Kin<strong>de</strong>reisenbahn,<br />

Bergzoo, Freizeitbad<br />

Mayamare, <strong>Halle</strong>-Beesen, Uferpromena<strong>de</strong><br />

einschließlich Traditionsgaststätten,<br />

Saale-Radwan<strong>de</strong>rweg, Schnittpunkt<br />

touristischer Marketinglinien <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

("Blaues Band" <strong>und</strong> "Gartenträume")<br />

Entwicklungsziel<br />

Erhaltung eines Erholungs- <strong>und</strong><br />

Ausflugsgebiets im Stadtgebiet<br />

("Grüne Lunge") mit speziellen<br />

Angeboten für Sport <strong>und</strong> Freizeit<br />

Erhaltung <strong>und</strong> weitere Entwicklung<br />

eines attraktiven<br />

Erholungsgebietes entlang <strong>de</strong>r<br />

Saale im Bereich <strong>de</strong>r Stadt<br />

<strong>Halle</strong>, unter Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>r Belange <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes<br />

Verwirklichung neuer Projekte<br />

zur Verbesserung <strong>de</strong>s touristischen<br />

Leistungsangebotes im<br />

Bereich <strong>de</strong>s Saaletales<br />

Gebiet <strong>de</strong>s Dieskauer Parks <strong>und</strong> <strong>de</strong>s<br />

Osendorfer Sees<br />

Wallendorfer See<br />

begrünte Bergbaufolgelandschaft,<br />

im östlichen Bereich mit anschließen<strong>de</strong>m<br />

Landschaftspark<br />

Bergbaufolgelandschaft im Gebiet<br />

<strong>de</strong>r Elster-Luppe-Aue, mit auetypischer<br />

Vegetation <strong>und</strong> großen zusammenhängen<strong>de</strong>n<br />

Wasserflächen<br />

historisches Ensemble<br />

(Park <strong>und</strong> Renaissanceschloss)<br />

kulturhistorische Sehenswürdigkeiten<br />

<strong>und</strong> Sachzeugen bergbaulicher<br />

Entwicklung (Straße <strong>de</strong>r<br />

Braunkohle)<br />

traditionelle Kanusportanlage<br />

-<br />

Gestaltung <strong>de</strong>r Dieskauer Parklandschaft<br />

zu einem kulturellen<br />

Anziehungspunkt sowie weitere<br />

Gestaltung <strong>de</strong>r Bergbaufolgelandschaft<br />

zu einem Gebiet<br />

mit breiter Angebotspalette für<br />

Sport <strong>und</strong> Freizeit<br />

Erhöhung <strong>und</strong> Sicherung <strong>de</strong>s<br />

Erholungswertes <strong>de</strong>s Gebiets,<br />

Schaffung von Er-holungs-,<br />

Sport- <strong>und</strong> Freizeiteinrichtungen<br />

unter Berücksichtigung<br />

ausreichen<strong>de</strong>r Übergangszonen<br />

zu <strong>de</strong>n speziellen Be-langen<br />

von Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutz<br />

92


Geiseltal<br />

Kayna-Süd<br />

landschaftliche<br />

vorhan<strong>de</strong>nen Potentiale<br />

Bergbaufolgelandschaft , mit großen<br />

zusammenhängen<strong>de</strong>n Wasserflächen<br />

sowie großen Potentiale<br />

zur Entwicklung von Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft<br />

kulturelle<br />

kulturhistorische Sehenswürdigkeiten<br />

<strong>und</strong> Sachzeugen bergbaulicher<br />

Entwicklung (Straße <strong>de</strong>r<br />

Braunkohle)<br />

vorhan<strong>de</strong>ne frem<strong>de</strong>nverkehrs- <strong>und</strong><br />

erholungswirksame Angebote<br />

Vielzahl von <strong>Planung</strong>en von Sport-<strong>und</strong><br />

Freizeiteinrichtungen im Zuge <strong>de</strong>r Renaturierung<br />

einschließlich <strong>de</strong>r Schaffung<br />

ausreichen<strong>de</strong>r Gastronomie- <strong>und</strong> Beherbergungsangebote,<br />

Vermarktung<br />

regionaler Beson<strong>de</strong>rheiten<br />

Entwicklungsziel<br />

Entwicklung eines attraktiven<br />

Erholungsgebietes von regionaler<br />

<strong>und</strong> überregionaler Be<strong>de</strong>utung.<br />

Da<strong>bei</strong> wird eine <strong>de</strong>utliche<br />

Zonierung <strong>de</strong>s entstehen<strong>de</strong>n<br />

Geiseltalsees vorgenommen,<br />

um gebietsbezogene Entwicklungsziele<br />

für Tourismus <strong>und</strong><br />

Erholung einerseits <strong>und</strong><br />

Schutzziele von Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft an<strong>de</strong>rerseits raumordnerisch<br />

zu sichern.<br />

Hasse-Roßbach<br />

ehemaliges Tagebaugewässer in<br />

stark landwirtschaftlich genutzter<br />

Landschaft<br />

-<br />

Sport- <strong>und</strong> Freizeiteinrichtungen, Campingplatz,<br />

Gastronomie<br />

Erhaltung <strong>und</strong> weitere Entwicklung<br />

eines attraktiven<br />

Erholungsgebietes<br />

Gebiet um Bad Bibra <strong>und</strong> Nebra<br />

reich strukturierte Landschaft mit<br />

hohem Waldanteil (Bestandteil <strong>de</strong>s<br />

Naturpark Saale-Unstrut-<br />

Triasland)<br />

Ba<strong>de</strong>ort mit historischer Vergangenheit<br />

(in <strong>de</strong>r Umgebung historische<br />

Gebäu<strong>de</strong> als Zeitzeugen<br />

<strong>de</strong>r Geschichte)<br />

Vielzahl von Einrichtungen für Sport<br />

<strong>und</strong> Freizeit, Campingplatz, sowie traditionelle<br />

Gastwirtschafts- <strong>und</strong> Beherbergungsangebote<br />

Erhaltung <strong>und</strong> Erweiterung <strong>de</strong>s<br />

Sport- <strong>und</strong> Freizeitangebotes<br />

im Raum <strong>de</strong>r Stadt Bad Bibra<br />

unter Einbeziehung <strong>de</strong>r landschaftlichen<br />

Gegebenheiten<br />

Wethautal einschließlich Nautschketal<br />

Droyßiger - Zeitzer Forst<br />

Kuhndorftal<br />

relativ stadtnahe naturschutzrechtlich<br />

geschützte, reizvolle, reich<br />

strukturierte Landschaft (Offenland,<br />

Grünland, Auelandschaften,<br />

Wald, Bachtäler)<br />

Zeugnisse ländlicher Bauweisen<br />

(alte Wasser- <strong>und</strong> Windmühlen,<br />

Kirchen)<br />

historische Zeitzeugen von wesentlicher<br />

Be<strong>de</strong>utung (Schloss<br />

Droyßig, Haynsburg sowie die<br />

Burgruine Kempe in Breitenbach)<br />

Zeitzeugen <strong>de</strong>r mittel<strong>de</strong>utschen<br />

Geschichte im unmittelbaren<br />

Umfeld (Stadt Zeitz)<br />

regional typische, historische Gastronomie<br />

<strong>und</strong> Beherbergung, zahlreich erschlossene<br />

Rad- <strong>und</strong> Wan<strong>de</strong>rwege<br />

langfristig zu entwickeln<strong>de</strong>s<br />

Naherholungsgebiet (insbeson<strong>de</strong>re<br />

für das Mittelzentrum<br />

Zeitz) mit <strong>de</strong>m Ziel naturnaher<br />

Erholung<br />

93


Naturpark „Saale-Unstrut-<br />

Triasland“<br />

Pirkau Mondsee <strong>bei</strong> Hohenmölsen<br />

landschaftliche<br />

vorhan<strong>de</strong>nen Potentiale<br />

markante Flusslandschaft mit sehr<br />

hohem landschaftsästhetischem<br />

Wert, historische Kulturlandschaft,<br />

Hanglagen geprägt vom Terrassenweinbau<br />

(Naturpark, Zone 2 -<br />

Landschaftsschutz- <strong>und</strong> Erholungszone)<br />

Teil <strong>de</strong>s Ziegelrodaer Forstes<br />

Bergbaufolgelandschaften mit<br />

naturnahen Landschaftselementen<br />

kulturelle<br />

Vielzahl wertvoller Zeitzeugen<br />

<strong>de</strong>r mittel<strong>de</strong>utschen Geschichte<br />

(Straße <strong>de</strong>r Romanik, Weinstraße),<br />

historische Weinberghäuser<br />

<strong>und</strong> Weinbergterassen<br />

F<strong>und</strong>ort <strong>de</strong>r Himmelsscheibe<br />

Bergbaugeschichte im Umfeld<br />

(Bergbaumuseum Deuben, Hermannschacht<br />

Zeitz, Revierpark<br />

Profen)<br />

vorhan<strong>de</strong>ne frem<strong>de</strong>nverkehrs- <strong>und</strong><br />

erholungswirksame Angebote<br />

Fahrgastschifffahrt, gut ausgebautes<br />

Rad- <strong>und</strong> Wan<strong>de</strong>rwegenetz, Sport- <strong>und</strong><br />

Freizeitanlagen, regional typische Gastronomie<br />

<strong>und</strong> Beherbergungen, Weinanbau<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>ssen Vermarktung als regionale<br />

Beson<strong>de</strong>rheit<br />

lokale Rad- <strong>und</strong> Wan<strong>de</strong>rwege mit Anbindung<br />

an Saaleradwan<strong>de</strong>rweg, Freizeitpark<br />

mit Strand, Tennisanlage,<br />

Tauchschule <strong>und</strong> Bootsbetrieb, Campingplatz<br />

Entwicklungsziel<br />

weitere För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r naturnahen<br />

Erholung <strong>und</strong> <strong>de</strong>s Kulturtourismus<br />

unter Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>r Belange <strong>de</strong>s Natur<strong>und</strong><br />

Hochwasserschutzes<br />

Erhaltung <strong>und</strong> weitere gezielte<br />

Entwicklung eines umfangreichen<br />

Sport- <strong>und</strong> Freizeitangebotes<br />

in <strong>de</strong>r Bergbaufolgelandschaft;<br />

umfangreiche <strong>Planung</strong>en<br />

zu Beherbergungen, Gastronomie,<br />

Sport- <strong>und</strong> Freizeitnutzungen<br />

ermöglichen die<br />

weitere Qualifizierung <strong>de</strong>s<br />

Tourismus <strong>und</strong> damit eine<br />

längere Aufenthaltsdauer von<br />

Erholungssuchen<strong>de</strong>n<br />

94


Zu 5.7.3. Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems<br />

Zu 5.7.3.1. bis 5.3.7.3.<br />

Die Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze <strong>de</strong>s LEP LSA zu Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems<br />

wur<strong>de</strong>n übernommen, konkretisiert <strong>und</strong> durch regionale Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze ergänzt.<br />

Entsprechend <strong>de</strong>s Gr<strong>und</strong>satzes 3.5.3 <strong>de</strong>s LEP LSA gehören teilweise Vorranggebiete für Wassergewinnung zum<br />

ökologischen Verb<strong>und</strong>. In <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion sind insbeson<strong>de</strong>re folgen<strong>de</strong> Teilbereiche <strong>de</strong>r Vorranggebiete für<br />

Wassergewinnung einzubeziehen:<br />

- im Gebiet „Leuna- Daspig“ die Bereiche <strong>de</strong>r Muschelkalkschichtstufe Mücheln/ Gröst sowie die Auen von<br />

Stöbnitz <strong>und</strong> Geisel einschließlich Zuflüsse<br />

- im „Gebiet <strong>de</strong>s Ziegelrodaer Plateaus“ die Bereiche <strong>de</strong>r Täler <strong>de</strong>r Querne <strong>und</strong> Weida, <strong>de</strong>s Ziegelrodaer Forstes<br />

(außerhalb <strong>de</strong>r Schutzgebiete) sowie Ausläufer <strong>de</strong>s Unstruttales.<br />

- im „Gebiet <strong>de</strong>s Finneplateau“ die Bereiche <strong>de</strong>s Gutsch-, Steinbach- <strong>und</strong> Biberbachtales, <strong>de</strong>s Saubach- <strong>und</strong><br />

Schnecktales, <strong>de</strong>s Mordgr<strong>und</strong>es sowie Teilbereiche <strong>de</strong>s Finnerückens (außerhalb von Schutzgebieten).<br />

- im Gebiet „Weißenfels/Stößen“ die Ausläufer <strong>de</strong>r „Neuen <strong>und</strong> Alten Göhle“, <strong>und</strong> <strong>de</strong>s Saaletales, <strong>de</strong>r Bereiche<br />

<strong>de</strong>s Tuchmännchens, die Bereiche <strong>de</strong>s Wethau- <strong>und</strong> Leinewehtales, das Nautschketal <strong>und</strong> die Waldgebiete<br />

<strong>bei</strong> Zscheiplitz sowie die Ausläufer <strong>de</strong>s Steinbachtales.<br />

Zu 5.7.3.4. bis 5.7.3.5.<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems wer<strong>de</strong>n ausgewiesen, um bestimmte<br />

Flächen zu sichern, auf <strong>de</strong>nen die flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong> Vernetzung relativ kleinstrukturierter Biotope (Nie<strong>de</strong>rungen,<br />

Gehölze, Flussläufe, Feuchtgebiete, Hei<strong>de</strong>-, Gipskarst- <strong>und</strong> Porphyrlandschaften) entwickelt wer<strong>de</strong>n soll. Vorranggebiete<br />

für Hochwasserschutz (LEP LSA Pkt. 3.5.3.), Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft sowie Vorranggebiete<br />

für Forstwirtschaft wer<strong>de</strong>n da<strong>bei</strong> in das ökologische Verb<strong>und</strong>system einbezogen. Darüber hinaus<br />

wer<strong>de</strong>n Vorbehaltsgebiete für Wie<strong>de</strong>rbewaldung, kleinere naturschutzrechtlich fixierte Gebiete (unter 10ha), §<br />

30 Biotope <strong>und</strong> Natur<strong>de</strong>nkmale in die Verbindungsachsen eingeb<strong>und</strong>en. Die Festlegung von Vorbehaltsgebieten<br />

erfolgt ab einer Größe von 50ha.<br />

Die Ausstattung <strong>und</strong> Vielfalt <strong>de</strong>r Landschaftsräume <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong> sind in <strong>de</strong>r Regel die Voraussetzung<br />

für eine hohe natürliche Erholungseignung bestimmter Bereiche. Insbeson<strong>de</strong>re in Landschaftsteilen<br />

- <strong>de</strong>r Ausläufer <strong>de</strong>s Harzes,<br />

- <strong>de</strong>s Saaletals nördlich von <strong>Halle</strong>,<br />

- <strong>de</strong>s Gebiets <strong>de</strong>r Mansfel<strong>de</strong>r Seenlandschaft,<br />

- <strong>de</strong>r Bereiche <strong>de</strong>s Osendorfer <strong>und</strong> Wallendorfer Sees<br />

- <strong>de</strong>r Bergbaufolgelandschaft <strong>de</strong>s Geiseltals,<br />

- <strong>de</strong>s Wethautals sowie<br />

- <strong>de</strong>s Droyßig-Zeitzer Forstes<br />

ist eine stetig zunehmen<strong>de</strong> Nachfrage nach Erholung in freier Natur aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Naturraumausstattung <strong>und</strong> <strong>de</strong>r<br />

Lage zu verzeichnen. Die daraus resultieren<strong>de</strong> Überlagerung von Vorbehaltsgebieten für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen<br />

Verb<strong>und</strong>systems mit Vorbehaltsgebieten für Tourismus <strong>und</strong> Erholung ermöglicht es einerseits, <strong>de</strong>n<br />

Erholungsansprüchen <strong>de</strong>r Menschen gerecht zu wer<strong>de</strong>n <strong>und</strong> gewährt durch eine gezielte Besucherlenkung an<strong>de</strong>rerseits<br />

<strong>de</strong>n Schutz beson<strong>de</strong>rs wertvoller Bereiche.<br />

Ziel ist u.a., dass zum Teil für weit auseinan<strong>de</strong>r liegen<strong>de</strong> Biotope großflächige, naturbetonte band- <strong>und</strong> linienartige<br />

Verb<strong>und</strong>achsen geschaffen <strong>und</strong> erhalten wer<strong>de</strong>n. Naturnahe bzw. natürliche Biotope <strong>und</strong> die an sie geb<strong>und</strong>enen<br />

heimischen Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten sind im Interesse <strong>de</strong>r Erhaltung <strong>de</strong>r naturräumlichen Eigenarten einschließlich<br />

<strong>de</strong>ren kulturlandschaftlichen Charakters dauerhaft zu sichern.<br />

Eine wesentlich beleben<strong>de</strong> <strong>und</strong> verbin<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Funktion kommt <strong>de</strong>m ökologischen Verb<strong>und</strong> insbeson<strong>de</strong>re in stark<br />

ausgeräumten Agrarlandschaften zu. Vorhan<strong>de</strong>ne Landschaftselemente, wie kleinerer Flussläufe einschließlich<br />

Gewässerschonstreifen, Feldgehölze, Hecken <strong>und</strong> Streuobstwiesen dienen da<strong>bei</strong> <strong>de</strong>r Strukturanreicherung.<br />

Im Verdichtungsraum <strong>und</strong> auf das Oberzentrum hin ausgerichtet fin<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Vorbehaltsgebieten für <strong>de</strong>n Aufbau<br />

eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems die Saale-Elster-Aue, die Rei<strong>de</strong>nie<strong>de</strong>rung sowie die Dölauer Hei<strong>de</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>ren Randbereiche als regionale Grünzüge Berücksichtigung. Sie dienen <strong>de</strong>r Sicherung zusammenhängen<strong>de</strong>r<br />

Freiräume für unterschiedliche landschaftsökologische Funktionen sowie zum Erhalt <strong>de</strong>s Landschaftserlebens im<br />

Verdichtungsraum. Die Erhaltung <strong>und</strong> die För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Klimafunktionen <strong>de</strong>s Freiraumes einschließlich <strong>de</strong>s<br />

Gr<strong>und</strong>wasserschutzes sowie <strong>de</strong>s Arten- <strong>und</strong> Biotopschutzes im stark besie<strong>de</strong>lten Raum <strong>de</strong>s Oberzentrums <strong>Halle</strong><br />

bil<strong>de</strong>n weitere Schwerpunkte.<br />

So dienen die Saale-Elster-Aue <strong>und</strong> die Rei<strong>de</strong>nie<strong>de</strong>rung als Kaltluftenstehungsgebiete- <strong>und</strong> –ventilationsbahnen<br />

sowie die Dölauer Hei<strong>de</strong> einschließlich ihrer Randbereiche als Frischluftentstehungsgebiete.<br />

Mit <strong>de</strong>r Festlegung von regionalen Grünzügen wer<strong>de</strong>n keine Aussagen zu Entwicklungszielen <strong>de</strong>s Freiraumes im<br />

Verdichtungsraum getroffen; sie dienen ausschließlich dazu, Siedlungsgebiete zu glie<strong>de</strong>rn <strong>und</strong> eine Zersie<strong>de</strong>lung<br />

<strong>de</strong>s Freiraumes durch Bebauung zu vermei<strong>de</strong>n. Weiterhin sind regionale Grünzüge mit innerörtlichen Grünbereichen<br />

zu verknüpfen. Diese Grünflächen im Innenstadtgebiet können in Abhängigkeit von Größe <strong>und</strong> Struktur in<br />

95


vielfältiger Weise, allerdings begrenzt auf <strong>de</strong>n unmittelbaren Nahbereich, zu einer lokalen Verbesserung <strong>de</strong>r<br />

stadtklimatischen Situation <strong>bei</strong>tragen.<br />

Zu 5.7.4. Vorbehaltsgebiete für Wassergewinnung<br />

Zu 5.7.4.1. <strong>und</strong> 5.7.4.2.<br />

Die Ziele <strong>de</strong>s LEP LSA zu Vorbehaltsgebieten für Wassergewinnung wur<strong>de</strong>n übernommen, konkretisiert <strong>und</strong><br />

durch regionale Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze ergänzt.<br />

Zu 5.7.4.3. <strong>und</strong> 5.7.4.4.<br />

Das im LEP LSA festgelegte Vorbehaltsgebiet „Querfurter Platte“ wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan<br />

übernommen. Das darüber hinaus festgelegte Vorbehaltsgebiet „Hasselbachgebiet/Hasselhausen“ wur<strong>de</strong> in Teilbereichen<br />

räumlich verkleinert in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan aufgenommen, da aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r sehr guten<br />

standörtlichen Vorraussetzungen <strong>de</strong>r Landwirtschaft <strong>de</strong>r Vorrang eingeräumt wur<strong>de</strong>. Darüber hinaus wer<strong>de</strong>n<br />

naturschutzrechtlich wertvolle Bereiche <strong>de</strong>s „Hohndorfer Rücken“ <strong>und</strong> <strong>de</strong>r „Toten Täler südwestlich Freyburg“<br />

als Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft festgelegt. Hier hat sich durch die Entwicklung <strong>und</strong> Sicherung<br />

dieser abwechslungs- <strong>und</strong> strukturreichen Landschaften in diesen Gebieten eine einzigartige Fauna <strong>und</strong> Flora<br />

entwickelt.<br />

Ergänzt wer<strong>de</strong>n die Vorbehaltsgebiete für Wassergewinnung durch das „Gebiet südlich Kayna“. Dieses dient <strong>de</strong>r<br />

nachhaltigen Sicherung <strong>de</strong>r Wasservorkommen mit einer erk<strong>und</strong>eten mittleren För<strong>de</strong>rmenge über 200.000<br />

m³/Jahr.<br />

Zu 5.7.5. Vorbehaltsgebiete für Wie<strong>de</strong>rbewaldung<br />

Zu 5.7.5.1.<br />

Vorbehaltsgebiete für die Wie<strong>de</strong>rbewaldung wer<strong>de</strong>n zur kontinuierlichen Versorgung mit <strong>de</strong>m nachwachsen<strong>de</strong>n<br />

Rohstoff Holz, zur Erhöhung <strong>de</strong>s Waldanteils <strong>und</strong> zur Aufwertung strukturarmer Landschaften festgelegt.<br />

Grün<strong>de</strong> zur Wie<strong>de</strong>rbewaldung sind unter an<strong>de</strong>rem<br />

- in <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rbewaldung historisch belegbarer alter Waldstandorte<br />

- in <strong>de</strong>r Aufforstung landwirtschaftlicher Grenzertragsbö<strong>de</strong>n, insbeson<strong>de</strong>re im Anschluss an vorhan<strong>de</strong>ne<br />

Waldkomplexe, aber auch zur Schaffung von Vernetzungsstrukturen im ökologischen Verb<strong>und</strong>system<br />

- in <strong>de</strong>r Aufforstung zur Renaturierung <strong>de</strong>r Bergbaufolgelandschaften sowie von ehemals militärisch genutzten<br />

Gebieten bzw. im Zuge <strong>de</strong>r Sanierung von Altlastverdachtsflächen<br />

- in <strong>de</strong>r Schutzwaldbegründung in offener Landschaft <strong>und</strong> zum Schutz <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns, entlang von Verkehrswegen<br />

<strong>und</strong> in direktem Anschluss an Bebauungen als Sicht-, Lärm- <strong>und</strong> Immissionsschutz<br />

- sowie in <strong>de</strong>r Schutzwaldbegründung entlang von Flussläufen zu sehen.<br />

Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> <strong>und</strong> <strong>de</strong>m im Lan<strong>de</strong>swaldgesetz festgeschriebenem Auftrag zur Waldmehrung sind<br />

forstwirtschaftlich sinnvolle, agrarstrukturell zweckmäßige <strong>und</strong> lan<strong>de</strong>spflegerisch unbe<strong>de</strong>nkliche Gebiete in <strong>de</strong>r<br />

<strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> als Vorbehaltsgebiete für Wie<strong>de</strong>rbewaldung festgelegt. Aufforstungen sollen mit einheimischen<br />

<strong>und</strong> standortgerechten Baumarten erfolgen, um die natürliche <strong>und</strong> für die Region charakteristische Artenvielfalt<br />

zu erhalten.<br />

Im Einzelfall wur<strong>de</strong>n lan<strong>de</strong>splanerische Festlegungen zugunsten von Vorbehaltsgebieten für Wie<strong>de</strong>rbewaldung<br />

präzisiert. Das betrifft insbeson<strong>de</strong>re Gebiete, die in <strong>Regionale</strong>n Teilgebietsentwicklungsprogrammen bzw. -<br />

plänen festgelegt sind (Gebiete Nr. 15 <strong>und</strong> 32). Darüber hinaus erfolgen Präzisierungen unter Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>r forstlichen Rahmenplanung:<br />

- in <strong>de</strong>n Vorbehaltsgebieten für Landwirtschaft auf überwiegend brachliegen<strong>de</strong>n, landwirtschaftlich schwer<br />

bewirtschaftbaren Flächen (Gebiete Nr. 2, 3, 4, 8, 11, 16, 26, 28, 29, 31, 30) zur Aufwertung <strong>und</strong> Strukturierung<br />

<strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s in überwiegend monotoner Ackerlandschaft,<br />

- in <strong>de</strong>n Vorbehaltsgebieten für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems zur Waldrandgestaltung <strong>und</strong><br />

zur Schaffung von Trittsteinbiotopen <strong>und</strong> weiteren verbin<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Elementen im biologischen Verb<strong>und</strong>system<br />

(Gebiete Nr. 4, 5, 16, 27, 28) sowie<br />

- in <strong>de</strong>n Vorbehaltsgebieten für Tourismus <strong>und</strong> Erholung insbeson<strong>de</strong>re zur Verhin<strong>de</strong>rung von Bo<strong>de</strong>nerosion in<br />

unmittelbarem Anschluss an naturschutzrechtlich wertvolle Biotope <strong>und</strong> darüber hinaus zur Anhebung <strong>de</strong>r<br />

Attraktivität touristisch genutzter Naturräume (Gebiete Nr. 1 <strong>und</strong> 7).<br />

Zu 5.7.5.2<br />

Die Vorbehaltsgebiete für Wie<strong>de</strong>rbewaldung sind gleichzeitig Bestandteil <strong>de</strong>s ökologischen Verb<strong>und</strong>systems.<br />

Bei <strong>de</strong>r Ausweisung wer<strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>rs aufwertungsfähige Landschaftsbereiche in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion berücksichtigt.<br />

Schutzwaldbegründungen sind auch außerhalb <strong>de</strong>r Vorbehaltsgebiete erfor<strong>de</strong>rlich. (in verschie<strong>de</strong>nen<br />

Fällen <strong>de</strong>r Festlegung von Vorbehaltsgebieten wer<strong>de</strong>n <strong>bei</strong> Betroffenheit eines zusammenhängen<strong>de</strong>n Gebietes<br />

96


Teilflächen zu einem Vorbehaltsgebiet zusammengefasst). Die festgelegten Vorbehaltsgebiete Nr. 7 <strong>und</strong> Nr. 12<br />

stellen Fortsetzungsmaßnahmen dar.<br />

Die Gr<strong>und</strong>lage zur Festlegung von Vorbehaltsgebieten für Wie<strong>de</strong>rbewaldung bil<strong>de</strong>t entsprechend § 3 (6) Punkt<br />

2. LPlG LSA die Forstliche Rahmenplanung, die im Ergebnis einer forstwirtschaftlich sinnvollen, agrarstrukturell<br />

zweckmäßigen <strong>und</strong> landschaftspflegerisch unbe<strong>de</strong>nklichen Abwägung Suchräume für mögliche Wie<strong>de</strong>rbewaldungsmaßnahmen<br />

festgelegt hat. Diese großflächigen Festlegungen wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Abwägung mit an<strong>de</strong>ren<br />

regionalplanerischen Festlegungen sowie fachplanerischen Belangen konkretisiert <strong>und</strong> entsprechend <strong>de</strong>r beschlossenen<br />

Kriterien ab einer Flächengröße von 10 ha festgelegt.<br />

Zu 5.7.6. Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />

Zu 5.7.6.1.<br />

Mineralische Rohstoffe zeichnen sich durch Standortgeb<strong>und</strong>enheit <strong>und</strong> Nichtvermehrbarkeit aus. Gemäß § 2<br />

Abs. 2 Nr. 9 ROG sind für die vorsorgen<strong>de</strong> Sicherung sowie die geordnete Aufsuchung von solchen standortgeb<strong>und</strong>enen<br />

Rohstoffen die räumlichen Voraussetzungen zu schaffen. Im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan für die<br />

<strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> wer<strong>de</strong>n auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>s Rohstoffreichtums ergänzend zu <strong>de</strong>n Vorranggebieten für<br />

Rohstoffgewinnung auch Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung ausgewiesen. In diesen Vorbehaltsgebieten<br />

für Rohstoffgewinnung wer<strong>de</strong>n nachgewiesene Rohstoffvorkommen gesichert, die zwar bezüglich Rohstoffqualität<br />

<strong>und</strong> Abbauwürdigkeit noch nicht ausreichend erk<strong>und</strong>et sind, aber wegen <strong>de</strong>s Rohstoffinhaltes <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Vorkommensgröße<br />

von regionaler Be<strong>de</strong>utung sind <strong>und</strong> für eine künftige Gewinnung in Frage kommen. Darüber<br />

hinaus sind einzelne Lagerstätten <strong>de</strong>n Vorbehaltsgebieten für Rohstoffgewinnung zugeordnet wor<strong>de</strong>n, die zur<br />

Zeit nicht im Abbau stehen wegen <strong>de</strong>r gesunkenen wirtschaftlicher Nachfrage <strong>de</strong>s Rohstoffes (u.a. Ton), die aber<br />

unter verän<strong>de</strong>rten marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen durchaus wie<strong>de</strong>r eine stärkere Be<strong>de</strong>utung erlangen<br />

können.<br />

Zu 5.7.6.2./ 5.7.6.3.<br />

Im LEP-LSA wird im Gr<strong>und</strong>satz 4.13.1. festgelegt, dass sich die Rohstoffgewinnung im Rahmen einer geordneten<br />

räumlichen Entwicklung vollziehen soll <strong>und</strong> die Versorgung <strong>de</strong>s Marktes langfristig zu sichern ist. Dieser<br />

einzelfachliche Gr<strong>und</strong>satz stellt eine Orientierung bezüglich Fläche, Rohstoffinhalt <strong>und</strong> Zeithorizont einer potenziellen<br />

Nutzung <strong>de</strong>r jeweiligen Lagerstätte dar. Verlässliche Prognosen über <strong>de</strong>n konkreten Zeitpunkt <strong>de</strong>s Aufschlusses<br />

von Lagerstätten, die im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan als Vorbehaltsgebiete gesichert wer<strong>de</strong>n, können<br />

nicht abgegeben wer<strong>de</strong>n. Diesbezüglich besteht eine <strong>de</strong>utliche Abhängigkeit <strong>de</strong>s Marktes von <strong>de</strong>r jeweiligen<br />

Rohstoffnachfrage.<br />

Eine wesentliche Gr<strong>und</strong>lage für die Festlegung <strong>de</strong>r Vorbehaltsgebiete bil<strong>de</strong>n die Vorschläge <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für<br />

Geologie <strong>und</strong> Bergwesen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt, die auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r Bergbauberechtigungen wie<br />

Erlaubnisse, Bewilligungen, Bergwerkseigentümer (passive Rechte) erfolgt sind <strong>und</strong> mit an<strong>de</strong>ren Raumnutzungen<br />

<strong>und</strong> regionalplanerischen Festlegungen abgewogen wur<strong>de</strong>n.<br />

lfd. Nr. Lagerstätte <strong>de</strong>rzeit betroffene Bergbau- bzw. Abbaurechte im Lagerstättenbereich<br />

nach BBergG/ Hinweise<br />

flächenhafte Ausweisung<br />

1. Hartgesteinlagerstätte Bergwerkseigentum (Niemberg/ Brachstedt), Bewilligung<br />

Niemberg- Brachstedt- (Wurp/Brachstedt); ROV abgeschlossen<br />

Oppin<br />

2. Kalksteinlagerstätte Kars-<br />

Festlegung <strong>de</strong>s LEP LSA, Bergwerkseigentum, Bewilligung<br />

dorf-Albersroda-Gleina-<br />

Steigra<br />

3. Kalksteinlagerstätte Gröst- Bewilligung<br />

Galgenberg<br />

4. Kiessandlagerstätte<br />

Schwerzau<br />

Begleitrohstoff <strong>de</strong>s im LEP LSA festgelegten VRG Braunkohle<br />

Profen<br />

5. Kiessandlagerstätte Wen<strong>de</strong>lstein<br />

Bewilligung<br />

6. Kiessandlagerstätte Nemsdorf<br />

Bewilligung<br />

SK)<br />

7. Kaolinlagerstätte Spergau- Bergwerkseigentum (BWE), Bewilligung, genehmigter Hauptbe-<br />

Wengelsdorf<br />

8. Tonlagerstätte Zeitz-<br />

Theißen<br />

triebsplan (HBPl) für eine Teilfläche ausgelaufen 14<br />

Bergwerkseigentum<br />

14 Das bisherige VRG Nr. XXVIII hat keine bergrechtl. Genehmigung mehr, <strong>bei</strong><strong>de</strong> Flächen <strong>de</strong>r Gesamtlagerstätte wer<strong>de</strong>n daher als VBH Nr. 7 raumordnerisch gesichert.<br />

97


lfd. Nr. Lagerstätte <strong>de</strong>rzeit betroffene Bergbau- bzw. Abbaurechte im Lagerstättenbereich<br />

nach BBergG/ Hinweise<br />

Punktförmige Ausweisung:<br />

9. Kalksteinlagerstätte Bewilligung<br />

Naumburg-Boblas<br />

10. Kalksteinlagerstätte<br />

Farnstädt Süd<br />

11. Kiessandlagerstätte Domsen<br />

12. Kiessandlagerstätte Memleben-Wiehe<br />

13. Kiessandlagerstätte Molau Bewilligung<br />

14. Kiessandlagerstätte Plötz Bergwerkseigentum<br />

15. Kiessand- <strong>und</strong> Tonlagerstätte<br />

Grana<br />

Bewilligung, (für eine Teilfläche <strong>de</strong>s Bewilligungsfel<strong>de</strong>s gibt es<br />

eine Genehmigung (RBPl 9,5 ha bis 2006 - festgelegt als VRG Nr.<br />

XXIV); für die gepl. Erweiterungsfläche bisher keine Genehmigung,<br />

bleibt Vorbehaltsgebiet zur langfr. Sicherung <strong>de</strong>r Lagerstätte)<br />

Bewilligung<br />

Bewilligung; ROV mit Maßgaben (Hochwasserschutz) 1996<br />

Bewilligung, (für eine Teilfläche <strong>de</strong>s Bewilligungsfel<strong>de</strong>s gibt es<br />

eine Genehmigung (RBPl 3 ha bis 2022 - festgelegt als VRG Nr.<br />

XXIX; für die gepl. Erweiterungsfläche bisher keine Genehmigung,<br />

bleibt Vorbehaltsgebiet zur langfristigen Sicherung <strong>de</strong>r Lagerstätte)<br />

16. Tonlagerstätte Profen-Süd Bewilligung, Begleitrohstoff <strong>de</strong>s im LEP LSA festgelegten VRG<br />

Braunkohle Profen<br />

Mit <strong>de</strong>r Festlegung von Vorbehaltsgebieten für Rohstoffgewinnung im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan wird gemäß<br />

§ 14b Abs. 3 UVPG ein Rahmen für spätere Zulassungsentscheidungen gesetzt. Sie sind daher nach § 14b<br />

Abs. 1 Nr. 1 UVPG einer vertiefen<strong>de</strong>n Umweltprüfung zu unterziehen. Die Methodik <strong>und</strong> die Ergebnisse <strong>de</strong>r<br />

Umweltprüfung zum Belang Rohstoffgewinnung sind im Umweltbericht, welcher Bestandteil <strong>de</strong>r Begründung<br />

ist, ausführlich dargestellt. Bei <strong>de</strong>r räumlichen Abgrenzung <strong>de</strong>r Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung sind<br />

die Empfehlungen <strong>de</strong>s Umweltberichtes zu <strong>de</strong>n vertieft geprüften Vorhaben berücksichtigt wor<strong>de</strong>n.<br />

Darüber hinaus wur<strong>de</strong>n die nachgewiesenen Lagerstätten, die aus lagerstättengeologischer Sicht für eine Einstufung<br />

als Vorbehaltsgebiet geeignet wären, mit an<strong>de</strong>ren regionalplanerischen Belange abgewogen <strong>und</strong> im Einzelfall<br />

um die Flächen reduziert, die im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan mit einer an<strong>de</strong>ren Vorrangfunktion belegt<br />

wur<strong>de</strong>n.<br />

Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung größer als 50 ha sind in <strong>de</strong>r zeichnerischen Darstellung als Fläche<br />

ausgewiesen, Gebiete mit einer Aus<strong>de</strong>hnung von 50 ha <strong>und</strong> kleiner wur<strong>de</strong>n mittels Symbol dargestellt.<br />

Zu 5.8. Gebiete für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

Zu 5.8.1. Gr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong> Ziele für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

Zu 5.8.1.1 bis 5.8.1.10<br />

Die Ziele <strong>de</strong>s LEP LSA (Punkte 3.5a sowie 4.10.2) wur<strong>de</strong>n übernommen.<br />

Zu 5.8.1.11<br />

Anlagen zur Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie beanspruchen <strong>und</strong> beeinflussen in <strong>de</strong>r Regel einen erheblichen Anteil <strong>de</strong>s<br />

Raumes, so dass ihre Errichtung eine raumordnerische Steuerung <strong>und</strong> Abwägung mit an<strong>de</strong>ren Nutzungen erfor<strong>de</strong>rt.<br />

Mit <strong>de</strong>r gemäß LPlG dafür zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n raumordnerischen Kategorie von Eignungsgebieten<br />

sowie Vorranggebieten mit <strong>de</strong>r Wirkung von Eignungsgebieten stehen rechtlich ein<strong>de</strong>utige Instrumente zur<br />

räumlichen Konzentration von Win<strong>de</strong>nergieanlagen zur Verfügung.<br />

Zu 5.8.1.12.<br />

Mit <strong>de</strong>r Festlegung von Eignungsgebieten <strong>und</strong> Vorranggebieten mit <strong>de</strong>r Wirkung von Eignungsgebieten erfolgt<br />

eine räumliche Abgrenzung <strong>de</strong>s Belangs Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie zu an<strong>de</strong>ren raumordnerischen Belangen in<br />

<strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion. Auf die Art <strong>de</strong>r Anlagen, <strong>de</strong>ren Anzahl <strong>und</strong> Anordnung wird hier<strong>bei</strong> kein Einfluss genommen.<br />

Dies ist auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r Bauleitplanung bzw. im nachfolgen<strong>de</strong>n Genehmigungsverfahren zu regeln. Der<br />

hier formulierte Gr<strong>und</strong>satz richtet sich daher an die Gemein<strong>de</strong>n bzw. die Genehmigungsbehör<strong>de</strong>, um auch über<br />

die konkrete Standortplanung eine optimale Einglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergieanlagen in die Umgebung zu erzielen.<br />

98


Zu 5.8.2. bis 5.8.3.<br />

Die Win<strong>de</strong>nergienutzung leistet einen wichtigen Beitrag zur Vermin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Schadstoffausstoßes, <strong>de</strong>r durch<br />

die Nutzung herkömmlicher fossiler Energieträger entsteht. Gemäß LEP LSA, Pkt. 3.5a sind für die Nutzung <strong>de</strong>r<br />

Win<strong>de</strong>nergie geeignete Gebiete für die Errichtung von Win<strong>de</strong>nergieanlagen raumordnerisch zu sichern <strong>und</strong> in<br />

<strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplänen Eignungsgebiete für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie festzulegen.<br />

Die <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong> weist zusätzlich zu <strong>de</strong>n lt. LEP LSA gefor<strong>de</strong>rten Eignungsgebieten<br />

nach § 3 Abs. 7 Nr. 3 LPlG auch Vorranggebiete für Win<strong>de</strong>nergienutzung mit <strong>de</strong>r Wirkung von Eignungsgebieten<br />

gemäß § 3 Abs. 7 Satz 2 LPlG aus, um zu gewährleisten, dass sich die Win<strong>de</strong>nergienutzung als privilegiertes<br />

Vorhaben im Außenbereich nach § 35 BauGB innerhalb <strong>de</strong>r Gebiete gegenüber konkurrieren<strong>de</strong>n Nutzungsansprüchen<br />

durchsetzt. Mit seinem Urteil vom 11.11.2004, Az.: 2 K 144/01, hat das OVG <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-<br />

Anhalt im Ergebnis festgestellt, dass die alleinige Ausweisung von Eignungsgebieten für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r damit verb<strong>und</strong>enen Ausschlusswirkung für an<strong>de</strong>re Stellen im <strong>Planung</strong>sraum nicht ausreicht,<br />

um <strong>de</strong>r nach § 35 BauGB privilegierten Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie in hinreichen<strong>de</strong>r, substantieller Weise Raum<br />

zu schaffen. Mit <strong>de</strong>r Beschränkung auf die Ausweisung von Eignungsgebieten wür<strong>de</strong>n sonst keine durchsetzungsfähigen<br />

Gebiete festgelegt, so dass ein ausgewogenes Verhältnis von für die Win<strong>de</strong>nergienutzung „durchsetzungsfähigen“<br />

<strong>und</strong> ausgeschlossenen Flächen nicht gewährleistet sei.<br />

Die Ausweisung von Eignungs- <strong>und</strong> Vorranggebieten mit <strong>de</strong>r Wirkung von Eignungsgebieten zur Win<strong>de</strong>nergienutzung<br />

im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan basiert auf einem Gesamträumlichen Konzept. Teil dieses gesamträumlichen<br />

Konzepts sind u. a. Gutachten, eigene Prüfungen, Abwägungen <strong>und</strong> Entscheidungen. Es ergibt sich<br />

zu<strong>de</strong>m aus <strong>de</strong>r Betrachtung <strong>de</strong>s Gesamtraums anhand <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r Regionalversammlung beschlossenen <strong>und</strong> zu<br />

Gr<strong>und</strong>e gelegten „Konzeption zur Ermittlung von Gebieten zur Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie“ (Beschlüsse-Nr.<br />

III/07-2008, III/20-2008, III/58-2009 <strong>und</strong> III/95-2010) <strong>und</strong> <strong>de</strong>s „Kriterienkatalog für <strong>de</strong>n Belang Win<strong>de</strong>nergienutzung<br />

<strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong>“ (Beschlüsse-Nr. III/06-2008, III/59-2009, III/96-2010). Die Zielfestlegungen<br />

<strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze <strong>de</strong>s LEP LSA dienen als Gr<strong>und</strong>lage. Die Konzeption <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Kriterienkatalog sind <strong>de</strong>n<br />

Anlagen 4 <strong>und</strong> 5 <strong>de</strong>r Begründung zu entnehmen. Die Abwägungsgrün<strong>de</strong> können in <strong>de</strong>r Verfahrensakte nachgelesen<br />

wer<strong>de</strong>n. Insbeson<strong>de</strong>re ist die Dokumentation zum Belang Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie <strong>de</strong>r Beschluss-Nr.<br />

III/191-2010 vom 27.05.2010 (Hauptakte X) relevant. Die räumliche Lage <strong>de</strong>r einzelnen ausgewiesenen Gebiete<br />

ist <strong>de</strong>n Einzelkarten Wind im Maßstab 1: 50.000 sowie <strong>de</strong>r Zeichnerischen Darstellung im Maßstab 1: 100.000<br />

zu entnehmen.<br />

Zu 5.8.2. Vorranggebiete für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie verb<strong>und</strong>en mit <strong>de</strong>r Wirkung von Eignungsgebieten<br />

Zu 5.8.2.1.<br />

Bei Vorranggebieten für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie mit <strong>de</strong>r Wirkung von Eignungsgebieten i. S. d. § 3 Abs. 7<br />

S. 2 LPlG LSA han<strong>de</strong>lt es sich um Gebiete, die zugleich die Wirkung von Vorrang- <strong>und</strong> Eignungsgebieten haben<br />

sollen. Innerhalb dieser Gebiete ist sichergestellt, dass sich die Win<strong>de</strong>nergienutzung gegenüber an<strong>de</strong>ren raumbe<strong>de</strong>utsamen<br />

Nutzungen durchsetzt. Damit wird <strong>de</strong>r Privilegierung von Win<strong>de</strong>nergieanlagen Rechnung getragen.<br />

Zu beachten ist, dass die Flächen, auf <strong>de</strong>nen sich die Win<strong>de</strong>nergienutzung durchsetzen soll, in einem ausgewogenen<br />

Verhältnis zur Gesamtfläche stehen sollen, damit <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie substanziell Raum gegeben wird. Da<br />

sie die Wirkung von Eignungsgebieten besitzen, entfalten sie in <strong>de</strong>r Regel eine Ausschlusswirkung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergienutzung<br />

außerhalb <strong>de</strong>r Gebiete, so dass das <strong>Planung</strong>sziel <strong>de</strong>r planvollen Konzentration erreicht wird.<br />

Als Vorranggebiete mit <strong>de</strong>r Wirkung von Eignungsgebieten wer<strong>de</strong>n diejenigen Gebiete ausgewiesen, die keine<br />

o<strong>de</strong>r nur in sehr geringem Maße entgegenstehen<strong>de</strong> Belange aufweisen, so dass sie einer raumordnerischen Letztentscheidung<br />

nicht entgegenstehen. Da Vorranggebiete raumordnerische Letztentscheidungen darstellen, können<br />

sie in nachfolgen<strong>de</strong>n Abwägungsentscheidungen von an<strong>de</strong>ren raumbe<strong>de</strong>utsamen entgegenstehen<strong>de</strong>n Nutzungen<br />

<strong>und</strong> <strong>Planung</strong>en (z. B. im Genehmigungsverfahren) nicht überw<strong>und</strong>en wer<strong>de</strong>n.<br />

Zu 5.8.2.2.<br />

Die Festlegung von Vorranggebieten mit <strong>de</strong>r Wirkung von Eignungsgebieten basiert auf einer Abwägung, wo<strong>bei</strong><br />

auf die ausführliche Darstellung <strong>de</strong>r allgemeinen Vorgehensweise in <strong>de</strong>r „Konzeption zur Ermittlung von Gebieten<br />

zur Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong>“ sowie auf <strong>de</strong>n „Kriterienkatalog für <strong>de</strong>n Belang<br />

Win<strong>de</strong>nergienutzung <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong>“ verwiesen wird. Die Konzeption <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Kriterienkatalog<br />

sind als Anlagen 4 <strong>und</strong> 5 <strong>bei</strong>gefügt. Die Abwägungsgrün<strong>de</strong> können <strong>de</strong>r Verfahrensakte entnommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Insbeson<strong>de</strong>re ist die Dokumentation zum Belang Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie <strong>de</strong>r Beschluss-Nr. III/191-2010 vom<br />

27.05.2010 (Hauptakte X) relevant.<br />

In Umsetzung <strong>de</strong>r „Konzeption zur Ermittlung von Gebieten zur Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion<br />

<strong>Halle</strong>“ wur<strong>de</strong>n Potenzialflächen ermittelt, die für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie potenziell geeignet sind. Ein<br />

beson<strong>de</strong>res Abwägungserfor<strong>de</strong>rnis besteht für Potenzialflächen, die sich in einer Entfernung von weniger als<br />

5000 m zueinan<strong>de</strong>r befin<strong>de</strong>n (zur Begründung siehe auch Anl. 4 <strong>und</strong> Anl. 5).<br />

99


Das beson<strong>de</strong>re Abstandskriterium A 14 dient <strong>de</strong>r Konzentration von Win<strong>de</strong>nergieanlagen in räumlich-visuell<br />

voneinan<strong>de</strong>r getrennten Gebieten <strong>und</strong> bringt somit das Interesse einer landschaftlich verträglichen Nutzung <strong>de</strong>r<br />

Win<strong>de</strong>nergie zum Ausdruck. Darin ist ebenfalls ein beson<strong>de</strong>rer Belang zu sehen, <strong>de</strong>m nach planerischer Einschätzung<br />

in <strong>de</strong>r Einzelfallprüfung auf Gr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r verb<strong>und</strong>enen Konfliktlage eine beson<strong>de</strong>re Be<strong>de</strong>utung zukommt.<br />

Es ist daher zu prüfen <strong>und</strong> im Rahmen <strong>de</strong>r Abwägung zu berücksichtigen, ob potenziell geeignete Gebiete<br />

für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie untereinan<strong>de</strong>r einen Abstand von weniger als 5000 m aufweisen. Bei <strong>de</strong>r<br />

Abwägung ist <strong>de</strong>s Weiteren zu berücksichtigen, dass nach Einschätzung <strong>de</strong>r <strong>Regionale</strong>n <strong>Planung</strong>sgemeinschaft<br />

<strong>bei</strong> einem geringeren Abstand als 5000 m <strong>de</strong>r Erholungswert <strong>de</strong>r Landschaft, das Landschaftsbild sowie die<br />

Ges<strong>und</strong>heit <strong>de</strong>r betroffenen Wohnbevölkerung wesentlich beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n <strong>und</strong> erst ab einer Entfernung<br />

von 5000 m zwischen <strong>de</strong>n Windparks davon auszugehen ist, dass sich die Dominanz <strong>de</strong>r Anlagen (Höhe <strong>und</strong><br />

Bewegung <strong>de</strong>r Rotoren) auf ein landschaftlich verträgliches Maß verringert. (Siehe Begründung zum Kriterium<br />

A 14 gemäß <strong>de</strong>m beschlossenen Kriterienkatalog, nachfolgend Anlage 5.) Aus diesen Grün<strong>de</strong>n <strong>und</strong> auf Gr<strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>s Gewichts <strong>de</strong>r dadurch betroffenen Belange soll eine Unterschreitung <strong>de</strong>s Min<strong>de</strong>stabstan<strong>de</strong>s von 5000 m nur<br />

im Ausnahmefall dann in Betracht kommen, wenn beson<strong>de</strong>re Grün<strong>de</strong> für die Ausweisung eines Gebietes für die<br />

Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie unterhalb <strong>de</strong>s Min<strong>de</strong>stabstan<strong>de</strong>s sprechen <strong>und</strong> die betroffenen Belange dahinter zurückstehen<br />

müssen. Soweit entsprechen<strong>de</strong> mögliche beson<strong>de</strong>re Grün<strong>de</strong> für einzelne potenzielle Gebiete zur Nutzung<br />

<strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie vorliegen o<strong>de</strong>r erkennbar sind, wird daher für das betreffen<strong>de</strong> Gebiet konkret geprüft, ob<br />

im Ausnahmefall eine Unterschreitung <strong>de</strong>s Min<strong>de</strong>stabstan<strong>de</strong>s von 5000 m in Betracht kommt. Sind beson<strong>de</strong>re<br />

Grün<strong>de</strong> nicht erkennbar, verbleibt es <strong>bei</strong> <strong>de</strong>r Wahrung <strong>de</strong>s Min<strong>de</strong>stabstan<strong>de</strong>s von 5000 m. Da<strong>bei</strong> kann ein beson<strong>de</strong>rer<br />

Gr<strong>und</strong> für eine Unterschreitung <strong>bei</strong>spielsweise vorliegen, um im Sinne <strong>de</strong>s Gr<strong>und</strong>satzes <strong>de</strong>r Konzentration<br />

nach § 2a Nr. 16 b) LPlG LSA an einem Bestandsstandort die Erneuerung <strong>de</strong>r bisherigen Windkraftanlagen mit<br />

<strong>de</strong>m Ziel einer Leistungssteigerung zu ermöglichen. Da<strong>bei</strong> ist auch in Rechnung zu stellen, dass im Falle eines<br />

<strong>Rep</strong>owering häufig die Zahl <strong>de</strong>r bisherigen Windkraftanlagen verringert wird <strong>und</strong> dadurch eine partielle Entlastung<br />

<strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s eintreten kann.<br />

Für die insoweit <strong>de</strong>nkbaren Konstellationen gilt da<strong>bei</strong> Folgen<strong>de</strong>s:<br />

Die vorgenannte Prüfung betrifft zum Einen potenziell geeignete Gebiete innerhalb <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion, die<br />

zueinan<strong>de</strong>r einen geringeren Abstand als <strong>de</strong>n Min<strong>de</strong>stabstand von 5000 m aufweisen. Bezogen auf diese Gebiete<br />

ist zunächst ein beson<strong>de</strong>rer Abwägungsschritt notwendig. Es muss eine Auswahl zwischen zwei o<strong>de</strong>r mehreren<br />

Gebiete getroffen wer<strong>de</strong>n. Da<strong>bei</strong> wer<strong>de</strong>n alle Gebiete in die Abwägung eingestellt, die nach Prüfung auf <strong>de</strong>r<br />

Stufe 1 <strong>und</strong> innerhalb <strong>de</strong>r Stufe 2 als potenziell geeignet für die Win<strong>de</strong>nergienutzung angesehen wer<strong>de</strong>n. Bei <strong>de</strong>r<br />

Auswahl zwischen <strong>de</strong>n potenziell geeigneten Gebieten, die weniger als 5000 m voneinan<strong>de</strong>r entfernt sind, bezieht<br />

die RPGH das Windpotenzial (Wirtschaftlichkeitserwägung) <strong>und</strong> <strong>de</strong>n etwaigen Bestand von Anlagen in die<br />

Abwägung ebenso mit ein, wie das Konfliktpotenzial in Bezug auf an<strong>de</strong>re öffentliche <strong>und</strong> private Belange o<strong>de</strong>r<br />

potenzielle Auswirkungen auf die Umwelt. Für <strong>de</strong>n Fall, dass für das o<strong>de</strong>r die in <strong>de</strong>r Auswahl ausgeschie<strong>de</strong>nen<br />

Gebiete zusätzlich mögliche beson<strong>de</strong>re Grün<strong>de</strong> zur Ausweisung für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie unterhalb <strong>de</strong>s<br />

Min<strong>de</strong>stabstan<strong>de</strong>s vorliegen o<strong>de</strong>r erkennbar sind, wird für die betreffen<strong>de</strong>n Gebiete außer<strong>de</strong>m eine Unterschreitung<br />

<strong>de</strong>s Abstan<strong>de</strong>s von 5000 m konkret geprüft. Sind solche Grün<strong>de</strong> nicht erkennbar, verbleibt es <strong>bei</strong> <strong>de</strong>r Wahrung<br />

<strong>de</strong>s Min<strong>de</strong>stabstan<strong>de</strong>s von 5000 m. Unabhängig von möglichen konkreten Grün<strong>de</strong>n <strong>und</strong> Konstellationen ist<br />

aber für die regionalplanerische Betrachtung zu beachten, dass <strong>de</strong>r maßgeben<strong>de</strong> Konflikt auf Gr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Dominanzwirkungen<br />

<strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergieanlagen mit einer etwaigen Unterschreitung bestehen bleibt o<strong>de</strong>r neu geschaffen<br />

wür<strong>de</strong> <strong>und</strong> <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Kriterium A 14 zu Gr<strong>und</strong>e liegen<strong>de</strong> planerische Bedarf <strong>de</strong>r Konzentration von Win<strong>de</strong>nergieanlagen<br />

in räumlich-visuell voneinan<strong>de</strong>r getrennten Gebieten weiterhin gegeben ist. Auch dies spricht einerseits<br />

dafür, auch vor <strong>de</strong>m Hintergr<strong>und</strong> möglicher gesteigerter Interessen an <strong>de</strong>r Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie eine Unterschreitung<br />

nur in Ausnahmefällen zuzulassen. In Berücksichtigung dieser Ausgangslage ist es nach planerischer<br />

Einschätzung an<strong>de</strong>rerseits erfor<strong>de</strong>rlich, mögliche Unterschreitungen zu steuern <strong>und</strong> zu begrenzen. Insoweit wird<br />

mit Blick auf das in <strong>de</strong>m Abstandskriterium von 5000 m verkörperte Interesse einer landschaftlich verträglichen<br />

Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie eine mögliche Unterschreitung auf Gr<strong>und</strong> beson<strong>de</strong>rer Ausnahmegrün<strong>de</strong> bis zu einer<br />

generellen Tiefe von ca. 200 m als angemessen eingeschätzt. Bei einer weitergehen<strong>de</strong>n Unterschreitung wür<strong>de</strong><br />

das für die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> planerisch erfor<strong>de</strong>rliche <strong>und</strong> durch die Rechtsprechung anerkannte Abstandskriterium<br />

von 5000 m zwischen Gebieten zur Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie dagegen letztlich seiner planerischen<br />

Funktion entklei<strong>de</strong>t.<br />

Angesprochen sind <strong>de</strong>s Weiteren Flächen, die zu Gebieten für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie <strong>de</strong>r Nachbarregionen<br />

einen Abstand von weniger als 5000 m aufweisen. Bei <strong>de</strong>n genannten Gebieten für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

<strong>de</strong>r Nachbarregionen han<strong>de</strong>lt es sich um verbindliche planerische Festlegungen an<strong>de</strong>rer <strong>Planung</strong>sträger,<br />

die <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>shoheit <strong>de</strong>r <strong>Regionale</strong>n <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong> entzogen sind. Diese Gebiete sind einer<br />

abwägen<strong>de</strong>n Auswahlentscheidung <strong>de</strong>r <strong>Regionale</strong>n <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong> nicht zugänglich. Damit reduziert<br />

sich die Auswahlprüfung in diesen Fällen letztlich auf die Prüfung einer etwaigen Unterschreitung <strong>de</strong>s<br />

Kriteriums A 14. Jedoch än<strong>de</strong>rt diese Konstellation nichts an <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m Kriterium A 14 zu Gr<strong>und</strong>e liegen<strong>de</strong>n faktischen<br />

Konfliktlage <strong>und</strong> <strong>de</strong>m daraus folgen<strong>de</strong>n planerischen Bedarf <strong>de</strong>r Konzentration von Win<strong>de</strong>nergieanlagen<br />

in räumlich-visuell voneinan<strong>de</strong>r getrennten Gebieten. Die insoweit maßgeben<strong>de</strong> Dominanzwirkung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergieanlagen<br />

tritt unabhängig davon ein, ob ein Windparkstandort <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>shoheit <strong>de</strong>r <strong>Regionale</strong>n Pla-<br />

100


nungsgemeinschaft <strong>Halle</strong> unterliegt o<strong>de</strong>r nicht. Zum Einen kann daher eine Unterschreitung <strong>de</strong>s Min<strong>de</strong>stabstan<strong>de</strong>s<br />

von 5000 m von potenziellen Gebieten für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie im Verhältnis zu entsprechen<strong>de</strong>n<br />

planerisch festgelegten Gebieten in Nachbarregion ebenfalls nur unter beson<strong>de</strong>ren Voraussetzungen angenommen<br />

wer<strong>de</strong>n <strong>und</strong> muss im Sinne einer Ausnahme geprüft <strong>und</strong> abgewogen wer<strong>de</strong>n. Daher gilt auch hier, dass eine<br />

Prüfung, ob beson<strong>de</strong>re Grün<strong>de</strong> zur Ausweisung einer Fläche als Gebiet für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie ggf.<br />

eine Unterschreitung <strong>de</strong>s Abstan<strong>de</strong>s von 5000 m rechtfertigen, dann erfolgt, wenn entsprechen<strong>de</strong> Grün<strong>de</strong> vorliegen<br />

o<strong>de</strong>r erkennbar sind. Sind solche Grün<strong>de</strong> nicht erkennbar, verbleibt es <strong>bei</strong> <strong>de</strong>r Wahrung <strong>de</strong>s Min<strong>de</strong>stabstan<strong>de</strong>s<br />

von 5000 m. Zum An<strong>de</strong>ren besteht auch in hier gleichermaßen das planerische Bedürfnis, mögliche Unterschreitungen<br />

zu steuern <strong>und</strong> zu begrenzen. Auf Gr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r vergleichbaren Konfliktlage wird daher auch in Bezug<br />

auf Gebiete für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie <strong>de</strong>r Nachbarregionen eine mögliche Unterschreitung <strong>de</strong>s Abstandskriteriums<br />

vom 5000 m auf Gr<strong>und</strong> beson<strong>de</strong>rer Ausnahmegrün<strong>de</strong> bis zu einer generellen Tiefe von ca. 200<br />

m als angemessen eingeschätzt. Insoweit gelten die vorstehend bereits ausgeführten Erwägungen entsprechend.<br />

Die folgen<strong>de</strong> Tabelle zeigt für je<strong>de</strong>s Vorranggebiet mit <strong>de</strong>r Wirkung eines Eignungsgebietes, welche Potenzialfläche(n)<br />

<strong>de</strong>r Ausweisung zu Gr<strong>und</strong>e liegen <strong>und</strong> gegen welche an<strong>de</strong>ren Potenzialflächen im Umkreis von 5000 m<br />

sich das Gebiet in <strong>de</strong>r Abwägung durchgesetzt hat.<br />

Vorranggebiet für die Nutzung<br />

<strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie mit<br />

<strong>de</strong>r Wirkung eines Eignungsgebietes<br />

Entstan<strong>de</strong>n aus Potenzialfläche(n)<br />

Nr.<br />

I. Quenstedt 208 Quenstedt NNW;<br />

209 Quenstedt NNE<br />

Hat sich in <strong>de</strong>r Abwägung gegen<br />

folgen<strong>de</strong> Potenzialflächen durchgesetzt<br />

47, 73, 139, 140, 207<br />

II. Sylda 47 Sylda SE 73, 138, 139, 140, 207<br />

III. Gerbstedt 210 Gerbstedt N Ostteil 22, 53, 61, 210 Westteil, 211<br />

IV. Siersleben 141 Siersleben NW 50, 51 Nordteil, 53 Nordteil, 53 Südteil,<br />

144 Nordteil<br />

V. Domnitz 57 Dößel E; 98 Domnitz SE 97<br />

VI. Benndorf 62 Benndorf W 50, 51<br />

VII. Volkstedt<br />

51 Eisleben Volkstedt W<br />

VIII. Polleben<br />

IX. Beesenstedt<br />

52 He<strong>de</strong>rsleben N Westteil;<br />

61 Heiligenthal S<br />

52 He<strong>de</strong>rsleben N Ostteil;<br />

54 Beesenstedt NW<br />

22, 53 Nordteil, 53 Südteil, 77, 143,<br />

144<br />

22, 52 Westteil, 58, 61, 143<br />

X. Wimmelburg 7 Wimmelburg W 51, 224<br />

XI. Osterhausen<br />

224 Osterhausen W<br />

XII. Helfta 184 Er<strong>de</strong>born NW 49 Nordteil, 143, 187<br />

XIII. Reußen 2 Landsberg Reußen SE 153, 178, 215, 217, 218<br />

XIV. Farnstädt 49 Farnstädt E Südostteil 36, 49 Nordteil, 187<br />

XV. Obhausen 42 Schafstädt W Westteil; 180<br />

Esperstedt SE<br />

31, 37, 42 Nordostteil, 42 Ostteil, 63,<br />

166 Nordteil<br />

XVI. Wansleben a. S. 179 Wansleben SE 42 Nordostteil, 63<br />

XVII Baumersroda 33 Mücheln SW zentral 33 Ostteil, 168<br />

XVIII. Großkorbetha West 122 Großkorbetha W 48, 100, 119, 123<br />

XIX. Großkorbetha Südost 123 Großkorbetha SE; 151 Röcken 48, 100<br />

Bothfeld W<br />

XX. Lützen 126 Starsie<strong>de</strong>l N 124, 125, 151, 222<br />

XXI. Billroda 132 Billroda Tauhardt SE 135<br />

XXII. Herrengosserstedt 34 Herrengosserstedt SE<br />

XXIII. Molau 39 Prießnitz 20, 21, 40, 43, 86, 225<br />

XXIV. Vier Berge/ Teucherner<br />

Land<br />

45 Gröbitz E; 46 Prittitz NE; 129<br />

Krauschwitz N<br />

18, 26, 29, 109, 111<br />

101


XXV. Hohenmölsen 29 Hohenmölsen W 26<br />

XXVI. Elsteraue/ Langendorf 198 Elsteraue Langendorf NE 223<br />

XXVII. Meineweh 130 Meineweh SSE 64, 65, 195<br />

XXVIII. Zeitz<br />

131 Zeitz SE<br />

Die Abwägungsgrün<strong>de</strong> können <strong>de</strong>r Verfahrensakte entnommen wer<strong>de</strong>n. Insbeson<strong>de</strong>re sind die Materialien Abwägungsgrün<strong>de</strong><br />

A 14, Abwägungstabelle Potenzialflächen sowie Abwägung zu Stellungnahmen aus öff. Beteiligungsverfahren<br />

2009 <strong>de</strong>r Beschluss-Nr. III/191-2010 vom 27.05.2010 (Hauptakte IX <strong>und</strong> X) relevant.<br />

Zu 5.8.3. Eignungsgebiete für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

Zu 5.8.3.2.<br />

Als Eignungsgebiete wer<strong>de</strong>n die aus regionalplanerischer Sicht geeigneten Gebiete ausgewiesen, <strong>bei</strong> <strong>de</strong>nen jedoch<br />

auch an<strong>de</strong>re Nutzungen, Belange <strong>und</strong> <strong>Planung</strong>en zu berücksichtigen sind, die als gewichtig eingeschätzt<br />

wer<strong>de</strong>n. Die Gebiete stehen gr<strong>und</strong>sätzlich zur Verfügung. Im Einzelfall ist es nicht ausgeschlossen, dass an<strong>de</strong>re<br />

raumbe<strong>de</strong>utsame Nutzungen entgegenstehen.<br />

Die Ausweisung von Eignungsgebieten basiert auf einer Abwägung, wo<strong>bei</strong> auf die ausführliche Darstellung in<br />

<strong>de</strong>r „Konzeption zur Ermittlung von Gebieten zur Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong>“ sowie<br />

auf <strong>de</strong>n „Kriterienkatalog für <strong>de</strong>n Belang Win<strong>de</strong>nergienutzung <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong>“ verwiesen wird.<br />

Die Abwägungsgrün<strong>de</strong> können <strong>de</strong>r Verfahrensakte entnommen wer<strong>de</strong>n. Insbeson<strong>de</strong>re ist die Dokumentation<br />

zum Belang Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie <strong>de</strong>r Beschluss-Nr. III/191-2010 vom 27.05.2010 (Hauptakte X) relevant.<br />

Zu 5.8.3.3.<br />

Die folgen<strong>de</strong> Tabelle zeigt für die Eignungsgebiete, welche Potenzialflächen <strong>de</strong>r Ausweisung zu Gr<strong>und</strong>e liegen<br />

<strong>und</strong> gegen welche an<strong>de</strong>ren Potenzialflächen im Umkreis von 5000 m sich das jeweilige Gebiet in <strong>de</strong>r Abwägung<br />

durchgesetzt hat.<br />

Eignungsgebiet für die<br />

Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

Entstan<strong>de</strong>n aus Potenzialfläche(n) Nr.<br />

Hat sich in <strong>de</strong>r Abwägung gegen<br />

folgen<strong>de</strong> Potenzialflächen durchgesetzt<br />

1. Teutschenthal 9 Bad Lauchstädt N, 63 Teutschenthal SE 42 Nordostteil, 42 Ostteil, 170<br />

2. Niemberg<br />

214 Niemberg NE 14, 178<br />

3. Raßnitz 191 Schkopau Raßnitz N Südostteil 153, 156, 191 Nordwestteil, 218<br />

4. Barnstädt 37 Nemsdorf-Göhrendorf SE; 166<br />

Barnstädt W Südteil<br />

31, 33 Nordwestteil, 42 Ostteil, 166<br />

Nordteil<br />

5. Markröhlitz 196 Goseck Markröhlitz zentral 196 Nordteil, 196 Ostteil, 196 Südostteil<br />

6. Bröckau 200 Bröckau E<br />

Die Abwägungsgrün<strong>de</strong> können <strong>de</strong>r Verfahrensakte entnommen wer<strong>de</strong>n. Insbeson<strong>de</strong>re sind die Materialien Abwägungsgrün<strong>de</strong><br />

A 14, Abwägungstabelle Potenzialflächen sowie Abwägung zu Stellungnahmen aus öff. Beteiligungsverfahren<br />

2009 <strong>de</strong>r Beschluss-Nr. III/191-2010 vom 27.05.2010 (Hauptakte IX <strong>und</strong> X) relevant.<br />

Abschließen<strong>de</strong> Betrachtung: Wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>m Belang Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie in substanzieller Weise Raum verschafft?<br />

Win<strong>de</strong>nergieanlagen sind gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegierte Nutzungen im Außenbereich. Daraus<br />

resultiert, auch unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r gängigen Rechsprechung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esverwaltungsgerichtes (Urteil<br />

vom 24.01.2008, Az. 4 CN 2.07), dass <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sträger <strong>de</strong>r Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie in substanzieller Weise<br />

Raum geben muss. Ob die <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft dieser Vorgabe nachkommt, wird im Folgen<strong>de</strong>n<br />

anhand einer Gesamtbetrachtung unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r konkreten örtlichen Gegebenheiten geprüft. Ein<br />

wichtiger Punkt dieser Prüfung ist die Fragestellung, ob diejenigen ausgewiesenen Gebiete für die Nutzung <strong>de</strong>r<br />

102


Win<strong>de</strong>nergie, auf <strong>de</strong>nen mit hinreichen<strong>de</strong>r Sicherheit Win<strong>de</strong>nergieanlagen errichtet wer<strong>de</strong>n können 15 , nach ihrer<br />

Zahl <strong>und</strong> Größe einen beachtlichen Teil <strong>de</strong>r potenziell für die Win<strong>de</strong>nergienutzung in Betracht kommen<strong>de</strong>n<br />

Fläche ausmachen <strong>und</strong> die nach ihrer Anzahl <strong>und</strong> Energiemenge auch mit Blick auf <strong>de</strong>n B<strong>und</strong>esdurchschnitt<br />

geeignet sind, einen gewichtigen <strong>und</strong> <strong>de</strong>n allgemein anerkannten energiepolitischen Zielsetzungen nicht offensichtlich<br />

wi<strong>de</strong>rsprechen<strong>de</strong>n Beitrag zur Erhöhung <strong>de</strong>s Anteils regenerativer Energien an <strong>de</strong>r Gesamtenergieerzeugung<br />

zu leisten 16 .<br />

Die Prüfung, ob <strong>de</strong>r Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie in substanzieller Weise Raum gegeben wird erfolgt, in vier<br />

Schritten:<br />

a) Flächenbilanz für <strong>de</strong>n Belang Nutzung <strong>de</strong>r Wind<br />

b) Vergleich auf B<strong>und</strong>esebene<br />

c) Energieziele Sachsen-Anhalt<br />

d) Sonstige Indizien<br />

a) Flächenbilanz für <strong>de</strong>n Belang Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

Die folgen<strong>de</strong> Tabelle zeigt die Flächenbilanz für <strong>de</strong>n Belang Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie (Erläuterung <strong>de</strong>r Tabelle<br />

s. u.).<br />

Art <strong>de</strong>r Fläche Fläche in ha Anteil in % an Gesamtregion<br />

Anzahl<br />

<strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> 371.200 100 -<br />

Ausschlussflächen 330.958 89,2 -<br />

Restflächen 17 40.242 10,8 232<br />

Potenzialflächen 18 15.705 4,2 87<br />

Gebiete für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

4374 1,2 34<br />

Vorranggebiete mit <strong>de</strong>r Wirkung 3658 1,0 28<br />

eines Eignungsgebietes<br />

Eignungsgebiete: Anteil mit bestehen<strong>de</strong>n<br />

WEA sowie Genehmigungen<br />

(Stand: 29.04.2010)<br />

70 0,02 4<br />

Die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> weist eine Fläche von 3712 qkm auf. Etwa 90 % <strong>de</strong>r Fläche <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion unterliegen<br />

entwe<strong>de</strong>r flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong>n Ausschlusskriterien, weisen eine zu geringe Windhöffigkeit auf o<strong>de</strong>r sind<br />

aufgr<strong>und</strong> ihrer Größe nicht für eine planvolle Konzentration geeignet (Ergebnis <strong>de</strong>r Prüfung auf Stufe 1 <strong>de</strong>r<br />

Windkonzeption). Für die verbleiben<strong>de</strong>n 10 % <strong>de</strong>r Gesamtfläche wur<strong>de</strong> eine Einzelfallprüfung mit umfassen<strong>de</strong>r<br />

Abwägung vorgenommen (sog. Restflächen). Im Ergebnis wur<strong>de</strong>n 4,2 % <strong>de</strong>r Gesamtfläche als potenziell geeignet<br />

für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie erachtet. Der Anteil an Flächen auf <strong>de</strong>nen mit hinreichen<strong>de</strong>r Sicherheit<br />

Win<strong>de</strong>nergieanlagen errichtet wer<strong>de</strong>n können (Vorranggebiete mit <strong>de</strong>r Wirkung von Eignungsgebieten sowie<br />

Eignungsgebiete, die einen Bestand an WEA o<strong>de</strong>r Genehmigungen aufweisen) beträgt <strong>de</strong>rzeit etwa 1% (Stand<br />

29.04.2010).<br />

Von <strong>de</strong>n 34 Gebieten für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie weisen 11 Gebiete bislang noch keine bestehen<strong>de</strong>n<br />

Win<strong>de</strong>nergieanlagen auf. Weitere 12 Gebiete weisen nur auf Teilen Bestand auf. 11 Gebiete sind bereits mit<br />

Win<strong>de</strong>nergieanlagen „vollgelaufen“, so dass hier eine Leistungssteigerung nur durch ein <strong>Rep</strong>owering o<strong>de</strong>r eine<br />

Nachverdichtung möglich ist.<br />

b) Vergleich auf B<strong>und</strong>esebene<br />

Sachsen-Anhalt nimmt im Vergleich zu Deutschland eine herausragen<strong>de</strong> Stellung <strong>bei</strong> <strong>de</strong>r Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

ein. Dies lässt sich durch mehrere Parameter belegen. So ist Sachsen-Anhalt mit einem Anteil am Nettostromverbrauch<br />

von 44 % führend in Deutschland 19 . Beim Vergleich <strong>de</strong>r installierten Leistung befin<strong>de</strong>t sich<br />

Sachsen-Anhalt an dritter Position nach Nie<strong>de</strong>rsachsen <strong>und</strong> Bran<strong>de</strong>nburg.<br />

15 Vorranggebiete für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie m. d. W. EG sowie diejenigen Flächenanteile <strong>de</strong>r Eignungsgebiete, die bereits bestehen<strong>de</strong><br />

o<strong>de</strong>r genehmigte WEA aufweisen<br />

16 Vgl. hierzu auch Oberverwaltungsgericht <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.05.2009, Az. 2 L 255/06<br />

17 Flächen, die im Ergebnis <strong>de</strong>r Bear<strong>bei</strong>tung <strong>de</strong>r Stufe 1 entstehen<br />

18 Flächen, die potenziell geeignet sind für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie, für die aber ein beson<strong>de</strong>res Abwägungserfor<strong>de</strong>rnis besteht, falls <strong>de</strong>r<br />

Abstand zwischen zwei Potenzialflächen kleiner als 5000 m ist<br />

19 Quelle: DEWI: „Win<strong>de</strong>nergie in Deutschland – Aufstellungszahlen für das erste Halbjahr 2009“, online unter www.<strong>de</strong>wi.<strong>de</strong>; Stand<br />

30.06.2009<br />

103


Beim Blick auf die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> wird <strong>de</strong>utlich, dass durch die vorliegen<strong>de</strong> <strong>Planung</strong> ein weit überdurchschnittlicher<br />

Ausbau <strong>de</strong>r Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie im Vergleich zu Deutschland <strong>und</strong> Sachsen-Anhalt<br />

erreicht wird. Die folgen<strong>de</strong> Tabelle belegt dies (Erläuterung <strong>de</strong>r Tabelle s. u.).<br />

Betrachtungsraum<br />

Anzahl<br />

WEA<br />

Installierte Leistung<br />

in MW<br />

Fläche in<br />

qkm<br />

Dichte <strong>de</strong>r installierten<br />

Leistung in<br />

kW/qkm<br />

Deutschland 20.674 20 24.694 357.104 69 1<br />

Sachsen- 2.143 3.153 20.445 154 2,2<br />

Anhalt<br />

Projektion 21<br />

<strong>Planung</strong>sregion<br />

<strong>Halle</strong><br />

372 -WEA <strong>de</strong>r 2 MW-<br />

Klasse: 744<br />

-WEA <strong>de</strong>r 3 MW-<br />

Klasse: 1116<br />

3712 -WEA <strong>de</strong>r 2 MW-<br />

Klasse: 200<br />

-WEA <strong>de</strong>r 3 MW-<br />

Klasse: 301<br />

Faktor im Verhältnis<br />

zu Deutschland<br />

WEA <strong>de</strong>r 2 MW-<br />

Klasse: 2,9<br />

WEA <strong>de</strong>r 3 MW-<br />

Klasse: 4,4<br />

Für die <strong>Planung</strong>sregion wird eine Projektion anhand <strong>de</strong>r Flächen <strong>de</strong>r ausgewiesenen Vorranggebiete (m. d. Wirkung<br />

EG) sowie <strong>de</strong>r Flächenanteile <strong>de</strong>r Eignungsgebiete, die einen Bestand (inkl. Genehmigungen) an WEA<br />

aufweisen, vorgenommen. Da<strong>bei</strong> wird ein durchschnittlicher Flächenbedarf von 10 ha pro WEA angenommen.<br />

Es wird für die installierte Leistung eine konservative Variante mit <strong>de</strong>rzeit marktüblichen WEA (2 MW-Klasse)<br />

gerechnet sowie eine optimistische Variante mit einem Trend für die nächsten 10 Jahre (3 MW-Klasse 22 )<br />

In Deutschland ist ein Bestand an 20.674 WEA mit einer installierten Leistung von 24.694 MW vorhan<strong>de</strong>n. Bei<br />

einer Fläche von 357.104 qkm entspricht dies einer Dichte <strong>de</strong>r installierten Leistung von 69 kW/qkm. Im Vergleich<br />

dazu kommt das Land Sachsen-Anhalt auf einen wesentlich höheren Wert mit 154 kW/qkm. In <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion<br />

<strong>Halle</strong> wird durch die vorliegen<strong>de</strong> <strong>Planung</strong> dieser Wert abermals übertroffen. Bei Zugr<strong>und</strong>elegung<br />

<strong>de</strong>r konservativen Variante ist eine fast dreimal so hohe Dichte an installierter Leistung im Vergleich zu<br />

Deutschland zu verzeichnen. Bei einer optimistischen Rechnung ist die Dichte sogar mehr als viermal so hoch.<br />

c) Energieziele Sachsen-Anhalt<br />

Bei <strong>de</strong>r Überprüfung, ob <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie substanziell Raum gegeben wur<strong>de</strong>, bieten die Energieziele <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

Sachsen-Anhalt wesentliche Anhaltspunkte.<br />

Im „Energiekonzept <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung von Sachsen-Anhalt für <strong>de</strong>n Zeitraum zwischen 2007 <strong>und</strong> 2020“ wird<br />

für das Jahr 2015 mit einer Stromproduktion von 5.400 GWh/a gerechnet. Zugr<strong>und</strong>e gelegt wird da<strong>bei</strong> eine<br />

durchschnittliche Anlage mit einer Leistung von 3 MW <strong>und</strong> einem Wirkungsgrad von 16%. Im „Klimaschutzkonzept<br />

2008“ 23 wird auf S. 21 ausgeführt, dass bis zum Jahr 2020 eine Steigerung <strong>de</strong>r Stromproduktion auf<br />

6200 GWh/a prognostiziert wird. Dies entspricht einer installierten Leistung 24 von 4400 MW. Aus diesen Vorgaben<br />

wird überschlägig die Zielstellung für die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> abgeleitet. Da<strong>bei</strong> wird berücksichtigt, dass<br />

die Fläche <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion etwa 18 % <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sfläche beträgt <strong>und</strong> <strong>de</strong>mentsprechend als Zielstellung 18 %<br />

<strong>de</strong>r o. g. Werte angenommen wird. Es wird sowohl eine pessimistische Variante mit <strong>de</strong>rzeit marktüblichen WEA<br />

<strong>de</strong>r 2 MW-Klasse sowie eine optimistische Variante mit WEA <strong>de</strong>r 3 MW-Klasse gerechnet. An dieser Stelle<br />

wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Annahmen <strong>de</strong>s Energiekonzeptes LSA 2007 auf WEA <strong>de</strong>r 3<br />

MW-Klasse beruhen! Die folgen<strong>de</strong> Tabelle zeigt die Zielstellungen für die Jahre 2015 <strong>und</strong> 2020 (Erläuterung <strong>de</strong>r<br />

Tabelle s. u.).<br />

Betrachtungsraum Zielstellung 2015 Zielstellung 2020<br />

Land Sachsen-Anhalt Installierte Leistung: 3,8 GW<br />

Stromproduktion: 5400 GWh/a<br />

(Quelle: Energiekonzept LSA, S. 50)<br />

Installierte Leistung: 4,4 GW<br />

Stromproduktion: 6200 GWh/a<br />

(Quelle: Klimaschutzkonzept 2008,<br />

18 % <strong>de</strong>s Wertes LSA<br />

(Zielstellung für <strong>Planung</strong>sregion)<br />

Installierte Leistung: 0,684 GW<br />

Stromproduktion: 972 GWh/a<br />

S. 21)<br />

Installierte Leistung: 0,796 GW<br />

Stromproduktion: 1.116 GWh/a<br />

20 Quellenangabe für die Werte Anzahl WEA sowie installierte Leistung für Deutschland <strong>und</strong> Sachsen-Anhalt: DEWI: Stand 30.06.2009;<br />

online unter www.<strong>de</strong>wi.<strong>de</strong><br />

21 ausgewiesene VRG sowie EG mit Bestand: 3658 ha VRG sowie 70 ha EG mit Bestand; regionalplanerisch gesichert: 3728 ha, Platzbedarf<br />

einer WEA: 10 ha; Errichtung von 372 WEA möglich<br />

22 Im Klimaschutzprogramm Sachsen-Anhalt wird davon ausgegangen, dass zukünftig im Durchschnitt Anlagen <strong>de</strong>r 3 MW-Klasse errichtet<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

23 Ministerium für Landwirtschaft <strong>und</strong> Umwelt <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt: Bericht über die Ergebnisse <strong>de</strong>s Klimaschutzkonzeptes 2008<br />

„Potentiale für eine nachhaltige Klimaschutzpolitik“<br />

24 <strong>bei</strong> einem Wirkungsgrad von 16 %, vgl. hierzu Energiekonzept <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung von Sachsen-Anhalt für <strong>de</strong>n Zeitraum zwischen 2007<br />

<strong>und</strong> 2020, S. 50<br />

104


Projektion<br />

<strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong>:<br />

VRG sowie EG mit Bestand/<br />

Genehmigungen<br />

Projektion<br />

<strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong>:<br />

Gebiete für die Nutzung<br />

<strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

WEA <strong>de</strong>r 2 MW-Klasse:<br />

- installierte Leistung: 0,744 GW 25<br />

- Stromproduktion: 1043 GWh/a<br />

WEA <strong>de</strong>r 3 MW-Klasse:<br />

- installierte Leistung: 1,116 GW<br />

- Stromproduktion: 1564 GWh/a<br />

WEA <strong>de</strong>r 2 MW-Klasse:<br />

- installierte Leistung: 0,874 GW 26<br />

- Stromproduktion: 1225 GWh/a<br />

WEA <strong>de</strong>r 3 MW-Klasse:<br />

- installierte Leistung: 1,311 GW<br />

- Stromproduktion: 1837 GWh/a<br />

Beim Vergleich <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n <strong>Planung</strong> mit <strong>de</strong>r Zielstellung für die Jahre 2015 <strong>und</strong> 2020 wird <strong>de</strong>utlich, dass<br />

die Vorgaben <strong>de</strong>s Energiekonzeptes Sachsen-Anhalt <strong>und</strong> <strong>de</strong>s Klimaschutzkonzeptes 2008 mit WEA <strong>de</strong>r 3 MW-<br />

Klasse sehr <strong>de</strong>utlich übertroffen wer<strong>de</strong>n. Für die Berechnung wer<strong>de</strong>n die Vorranggebiete (m. d. W. EG) sowie<br />

die Flächenanteile <strong>de</strong>r mit Bestand / Genehmigungen besetzten Eignungsgebiete herangezogen. Selbst unter <strong>de</strong>r<br />

unrealistischen Annahme, dass kein technischer Fortschritt mehr stattfin<strong>de</strong>t <strong>und</strong> auch künftig nur <strong>de</strong>rzeit marktübliche<br />

WEA <strong>de</strong>r 2 MW-Klasse betrieben wer<strong>de</strong>n (pessimistische Variante), wird die Zielstellung für das Jahr<br />

2015 <strong>de</strong>utlich erfüllt.<br />

Es ist damit zu rechnen, dass <strong>de</strong>r Flächenanteil von Eignungsgebieten, die einen Bestand an WEA aufweisen<br />

bzw. für die Genehmigungen vorliegen, stetig wachsen wird, da es sich <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n Eignungsgebieten ausschließlich<br />

um Neuausweisungen bzw. Erweiterungen han<strong>de</strong>lt, für die nunmehr mit <strong>de</strong>r Aufstellung von Bauleitplänen <strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>r Beantragung von Genehmigungen zu rechnen ist. Von daher sind für eine Abschätzung <strong>de</strong>r Zielstellung bis<br />

2020 auch alle Eignungsgebiete heranzuziehen. Unter dieser Prämisse wird die Zielstellung für das Jahr 2020 um<br />

mehr als 50 % übertroffen (optimistische Variante).<br />

d) weitere Indizien: Landnutzungsstruktur in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>und</strong> Wahl <strong>de</strong>s Verfahrens zur Ermittlung <strong>de</strong>r<br />

Gebiete für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

Die <strong>Planung</strong>sregion lässt sich als Teil <strong>de</strong>s Verdichtungsraumes <strong>Halle</strong>/Leipzig mit vielfältigen Nutzungsansprüchen<br />

charakterisieren. So ist in weiten Teilen eine hohe Siedlungsdichte zu verzeichnen. Außer<strong>de</strong>m ist <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sraum<br />

durch eine größere Anzahl an Industrie- <strong>und</strong> Gewerbeflächen geprägt. Daraus resultiert eine hohe<br />

Dichte an technischer Infrastruktur. Aufgr<strong>und</strong> einer reichhaltigen naturräumlichen Ausstattung in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion<br />

ergeben sich vielfältige Nutzungskonflikte zu <strong>de</strong>n Belangen Tourismus <strong>und</strong> Naturschutz. Es ist die Aufgabe<br />

<strong>de</strong>r Regionalplanung allen relevanten Belangen gerecht zu wer<strong>de</strong>n, so dass eine erhebliche Flächeneinschränkung<br />

für <strong>de</strong>n Belang Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie besteht.<br />

Auf <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Seite belegt die von <strong>de</strong>r <strong>Regionale</strong>n <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong> in Auftrag gegebene Windpotenzialanalyse<br />

vom 09.01.2008 ein gutes Windpotenzial für Teile <strong>de</strong>r Region. Hieraus ergibt sich eine höhere<br />

Verantwortung seitens <strong>de</strong>r <strong>Regionale</strong>n <strong>Planung</strong>sgemeinschaft, ausreichend Flächen zur Verfügung zu stellen im<br />

Vergleich zu einer Region mit einem geringeren Windpotenzial. Dem wird mit einem Wert von 1,0 % Vorranggebieten<br />

(mit <strong>de</strong>r Wirkung von Eignungsgebieten) sowie Eignungsgebieten, die bereits einen Bestand an WEA<br />

o<strong>de</strong>r Genehmigungen aufweisen, an <strong>de</strong>r Gesamtfläche nachgekommen.<br />

Ein weiteres Indiz dafür, dass <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie substanziell Raum gegeben wird, ist die Wahl eines objektiven<br />

Verfahrens. Es erfolgte eine schlüssige gesamträumliche Prüfung anhand von objektiven Kriterien.<br />

Zusammenfassen<strong>de</strong> Gesamtbetrachtung zur Fragestellung, ob <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie in substanzieller Weise Raum<br />

verschafft wur<strong>de</strong>:<br />

Die <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong> kommt ihrer Verantwortung in Bezug auf die För<strong>de</strong>rung <strong>und</strong> Nutzung<br />

von Win<strong>de</strong>nergie in hohem Maße nach. Dies ergibt sich daraus, dass von 232 Restflächen insgesamt 34<br />

Gebiete für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie ausgewiesen wur<strong>de</strong>n. Davon sind 28 Gebiete als Vorranggebiete mit<br />

<strong>de</strong>r Wirkung eines Eignungsgebietes (m. d. W. EG) ausgewiesen. Der Flächenanteil dieser Gebiete an <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion<br />

entspricht etwa 1%. Dieser Anteil ist als erheblich einzustufen, da im B<strong>und</strong>esvergleich durch die<br />

vorliegen<strong>de</strong> <strong>Planung</strong> ein weit überdurchschnittlicher Anteil an Vorranggebieten (m. d. W. EG) sowie Eignungsgebieten,<br />

die bereits einen Bestand an WEA/Genehmigungen ausweisen, bereitgestellt wird. Zu<strong>de</strong>m wer<strong>de</strong>n die<br />

energiepolitischen Ziele <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt für das Jahr 2015 <strong>de</strong>utlich erfüllt. Es ist absehbar, dass auch<br />

25 Der Berechnung liegt eine potenzielle Anzahl von 372 WEA <strong>bei</strong> einer Flächengröße <strong>de</strong>r Vorrangbiete (m. d. W. EG) sowie <strong>de</strong>r Flächenanteile<br />

<strong>de</strong>r Eignungsgebiete mit bestehen<strong>de</strong>n WEA <strong>und</strong> Genehmigungen von 3728 ha zugr<strong>und</strong>e.<br />

26 Der Berechnung liegt eine potenzielle Anzahl von 437 WEA <strong>bei</strong> einer Flächengröße aller Gebiete für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie von<br />

4374 ha zugr<strong>und</strong>e.<br />

105


die Ziele für das Jahr 2020 erfüllt wer<strong>de</strong>n. Weitere Indizien ergeben sich daraus, dass unter Berücksichtigung<br />

einer vielfältigen Nutzungsstruktur innerhalb <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion sowie einem in Teilen guten Windpotenzial<br />

mithilfe eines objektiven Verfahrens ein angemessener Ausgleich zwischen konkurrieren<strong>de</strong>n Nutzungen geschaffen<br />

wur<strong>de</strong>.<br />

Aus diesen Punkten folgt, dass durch die vorliegen<strong>de</strong> <strong>Planung</strong> <strong>de</strong>m Belang Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie substanziell<br />

Raum gegeben wird.<br />

Zu 5.9. Verkehr<br />

Zu 5.9.1. Allgemeine Gr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong> Ziele <strong>de</strong>r Verkehrsentwicklung<br />

Zu 5.9.1.1 bis 5.9.1.6.<br />

Die allgemeinen Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze zur Verkehrsentwicklung <strong>de</strong>s LEP LSA gem. Ziffern 3.6.1.1.bis 3.6.1.5<br />

wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan <strong>Halle</strong> übernommen <strong>und</strong> durch Festlegungen auf regionaler Ebene<br />

ergänzt.<br />

Zu 5.9.1.7 <strong>und</strong> 5.9.1.8.<br />

Bei <strong>de</strong>r Entwicklung <strong>de</strong>s Verkehrssystems insgesamt im <strong>Planung</strong>sraum sollen alle Verkehrsträger im Komplex<br />

gesehen wer<strong>de</strong>n, wo<strong>bei</strong> speziell <strong>de</strong>r leistungsfähigen <strong>und</strong> umweltschonen<strong>de</strong>n Gestaltung Rechnung getragen<br />

wer<strong>de</strong>n soll. Die zentrale Lage <strong>de</strong>s <strong>Planung</strong>sraumes erfor<strong>de</strong>rt insbeson<strong>de</strong>re eine mo<strong>de</strong>rne Verkehrsinfrastruktur,<br />

die sich unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r zentralörtlichen Struktur an <strong>de</strong>n Achsen ausrichten soll. Auf die Verkehrssicherheit<br />

ist auf Gr<strong>und</strong> <strong>de</strong>s ständig steigen<strong>de</strong>n Verkehrsaufkommens beson<strong>de</strong>rs zu achten.<br />

Die gute überregionale Anbindung <strong>de</strong>s <strong>Planung</strong>sraumes ist von beson<strong>de</strong>rer Wichtigkeit, da <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sraum<br />

Teil <strong>de</strong>r Mittel<strong>de</strong>utschen Metropolregion ist. Um die Wettbewerbsfähigkeit <strong>de</strong>r Mittel<strong>de</strong>utschen Metropolregion<br />

zu verbessern, ist die überregionale Erreichbarkeit <strong>de</strong>r Region im Schienen, Straßen- <strong>und</strong> Luftverkehr zu verbessern.<br />

Zu 5.9.2. Schienennetz<br />

Zu 5.9.2.1. bis 5.9.2.4.<br />

Die Zielfestlegungen <strong>de</strong>s LEP LSA gem. Ziffern 3.6.2.1.bis 3.6.2.4 wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan<br />

<strong>Halle</strong> übernommen <strong>und</strong> durch Festlegungen auf regionaler Ebene ergänzt. In <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> ist nur<br />

<strong>de</strong>r Hafen <strong>Halle</strong>-Trotha als lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsam eingestuft.<br />

Zu 5.9.2.5.<br />

Der Verkehrsflughafen Leipzig-<strong>Halle</strong> hat herausragen<strong>de</strong> Be<strong>de</strong>utung für die Oberzentren <strong>Halle</strong> <strong>und</strong> Leipzig im<br />

Mittel<strong>de</strong>utschen Wirtschaftsraum. Er soll mit allen Verkehrsmitteln bestmöglich überregional <strong>und</strong> regional vernetzt<br />

sein. Die Schienenverbindungen sollen leistungsfähig <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen entsprechend ausgebaut<br />

wer<strong>de</strong>n. Die Entwicklungen <strong>de</strong>s Flughafens im Frachtverkehr sind beson<strong>de</strong>rs zu berücksichtigen.<br />

Zu 5.9.2.6. bis 5.9.2.9.<br />

Die Zielfestlegungen <strong>de</strong>s LEP LSA gem. Ziffern 3.6.2.5.bis 3.6.2.9 wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan<br />

<strong>Halle</strong> übernommen <strong>und</strong> durch Festlegungen auf regionaler Ebene ergänzt. Die zeichnerische Darstellung <strong>de</strong>r im<br />

LEP LSA unter Pkt. 3.6.3.2 Nr. 1c ausgewiesenen Bahnstrecke Nürnberg – Erfurt – <strong>Halle</strong>/Leipzig – Lutherstadt<br />

Wittenberg – Berlin (VDE-Nr. 8) wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r kartographischen Darstellung <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans<br />

präzisiert.<br />

Für die neu zu bauen<strong>de</strong> Trasse <strong>de</strong>r Schienenverbindung liegen Planfeststellungsbeschlüsse vor, die entsprechend<br />

in <strong>de</strong>r Regionalplanung zu berücksichtigen sind. Die Trasse im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan weicht daher in<br />

Teilbereichen von <strong>de</strong>r im LEP LSA ausgewiesenen ab.<br />

Zu 5.9.2.10.<br />

In <strong>de</strong>r Stadt-Umland-Region im Verdichtungsraum <strong>Halle</strong> sowie län<strong>de</strong>rübergreifend zum Verdichtungsraum<br />

Leipzig spielt das S-Bahnnetz eine beson<strong>de</strong>re Rolle. Die engen Verflechtungsbeziehungen im Mittel<strong>de</strong>utschen<br />

Wirtschaftsraum erfor<strong>de</strong>rn ein leistungsfähiges S-Bahnnetz. Da<strong>bei</strong> sollen neue Gewerbestandorte <strong>und</strong> Siedlungsbereiche<br />

Berücksichtigung fin<strong>de</strong>n. Das S-Bahnnetz soll gemeinsam mit an<strong>de</strong>ren öffentlichen Nahverkehrsmitteln<br />

das Gr<strong>und</strong>gerüst für die Bewältigung <strong>de</strong>r Pendlerströme sein. Alle Möglichkeiten zur Erhöhung <strong>de</strong>r Durchlassfähigkeit<br />

sollen geprüft <strong>und</strong> wenn möglich genutzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Zu 5.9.2.11. bis 5.9.2.15.<br />

Die Zielfestlegungen <strong>de</strong>s LEP LSA gem. Ziffern 3.6.2.10.bis 3.6.2.13 sowie 3.6.6.2. wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplan <strong>Halle</strong> übernommen <strong>und</strong> durch Festlegungen auf regionaler Ebene ergänzt.<br />

106


Zu 5.9.2.16. bis 5.9.2.17.<br />

Die Zielfestlegungen <strong>de</strong>s LEP LSA gem. Ziffern 3.6.2.14.bis 3.6.2.15 wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan<br />

<strong>Halle</strong> übernommen <strong>und</strong> durch Festlegungen auf regionaler Ebene ergänzt.<br />

Zu 5.9.2.18.<br />

Die folgen<strong>de</strong>n, in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion betriebenen Bahnstrecken, bil<strong>de</strong>n eine Verbindung zwischen Zentralen<br />

Orten einerseits <strong>und</strong> Zentralen Orten <strong>und</strong> großflächigen Industrieanlagen an<strong>de</strong>rerseits. Sie wer<strong>de</strong>n daher als regional<br />

be<strong>de</strong>utsame Schienenverbindungen in <strong>de</strong>n Regionalplan aufgenommen.<br />

1. <strong>Halle</strong>/Neustadt – Bunawerke – Merseburg<br />

– Großkorbetha<br />

Verbindung zwischen Oberzentrum <strong>Halle</strong> <strong>und</strong> Mittelzentrum<br />

mit Teilfunktion eines Oberzentrums, Verlauf entlang<br />

<strong>de</strong>r Industriestandorte Leuna, Spergau<br />

2. Merseburg/Bunawerke – Schafstädt Anbindung von Bad Lauchstädt als Gr<strong>und</strong>zentrum an <strong>de</strong>n<br />

Industriestandort Schkopau (Bunawerke)<br />

3. Sömmerda – Großheringen (Pfefferminzbahn)<br />

län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong> Schienenverbindung Sachsen-Anhalt<br />

/ Thüringen<br />

4. Anschlussbahn Hettstedt Anbindung <strong>de</strong>s Altindustriestandortes Hettstedt / Großörner<br />

Zu 5.9.3. Straßennetz<br />

Für die Darstellung <strong>de</strong>r Autobahnen, autobahnähnlichen Fernstraßen <strong>und</strong> lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsamen Hauptverkehrsstraßen<br />

im LEP LSA erfolgte entsprechend <strong>de</strong>s Maßstabes <strong>de</strong>r zeichnerischen Darstellung im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan<br />

eine räumliche Präzisierung, wo<strong>bei</strong> <strong>de</strong>r jeweilige aktuelle <strong>Planung</strong>sstand <strong>de</strong>r Trassen zugr<strong>und</strong>e gelegt<br />

wur<strong>de</strong>.<br />

Zu 5.9.3.1. <strong>und</strong> 5.9.3.2.<br />

Die Zielfestlegungen <strong>de</strong>s LEP LSA gem. Ziffern 3.6.3.1. bis 3.6.3.2. wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan<br />

<strong>Halle</strong> übernommen <strong>und</strong> durch Festlegungen auf regionaler Ebene ergänzt.<br />

Zu Punkt 2b) In die zeichnerische Darstellung <strong>de</strong>r BAB 71 wur<strong>de</strong> die schematische Trassenführung aus <strong>de</strong>r Karte<br />

<strong>de</strong>s LEP LSA (Ausbau/Neubau Trassenführung bedarf näherer Abstimmung) entnommen. Es liegen noch<br />

keine konkreten Trassenplanungen in Zuge eines Raumordnungs- o<strong>de</strong>r Linienbestimmungsverfahrens vor.<br />

Zu 5.9.3.3 <strong>und</strong> 5.9.3.4.<br />

Die Zielfestlegungen <strong>de</strong>s LEP LSA gem. Ziffern 3.6.3.3. bis 3.6.3.4. wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan<br />

<strong>Halle</strong> übernommen.<br />

Zu 5.9.3.5.<br />

Durch <strong>de</strong>n Bau <strong>de</strong>s Stadttangentennetzes <strong>und</strong> eines weiteren Saaleübergangs im Sü<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Stadtgebietes wür<strong>de</strong><br />

sich eine spürbare Entlastung <strong>de</strong>s Verkehrsnetzes <strong>de</strong>r Stadt <strong>Halle</strong>, insbeson<strong>de</strong>re vom Durchgangsverkehr, ergeben.<br />

Zu 5.9.3.6.<br />

Die Zielfestlegung <strong>de</strong>s LEP LSA gem. Ziffern 3.6.3.5 wird in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan <strong>Halle</strong> übernommen.<br />

Zu 5.9.3.7.<br />

Von <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Karte ausgewiesenen regional be<strong>de</strong>utsamen Straßen befin<strong>de</strong>t sich ein großer Teil in einem<br />

schlechten baulichen Zustand. Ein schrittweiser Ausbau <strong>de</strong>r Trassen in Abhängigkeit von <strong>de</strong>r Dringlichkeit ist<br />

daher für die Herstellung eines funktionsgerechten Straßennetzes unumgänglich.<br />

Zu 5.9.3.8.<br />

Weisen Brücken bauliche Mängel auf o<strong>de</strong>r verfügen sie nicht über die erfor<strong>de</strong>rliche Tragfähigkeit bzw. Breite,<br />

kann dies zu erheblichen Einschränkungen <strong>de</strong>s Verkehrsflusses führen. Entsprechend <strong>de</strong>r Dringlichkeit sind<br />

Baumaßnahmen durchzuführen.<br />

Zu 5.9.3.9.<br />

107


In Verbindung mit <strong>de</strong>m Bau <strong>de</strong>r Autobahnen BAB 38 <strong>und</strong> BAB 143 ergeben sich Verschiebungen <strong>de</strong>r Verkehrsströme,<br />

die ihrerseits ggf. wie<strong>de</strong>r nach entsprechen<strong>de</strong>r Anpassung <strong>de</strong>s Straßennetzes Neu- o<strong>de</strong>r Ausbaumaßnahmen<br />

nach sich ziehen. Des Weiteren sind Neu- <strong>und</strong> Ausbaumaßnahmen auch zur Erschließung von Gebieten <strong>und</strong><br />

für die weitere Entwicklung von Unternehmen wichtig, die in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion ansässig sind.<br />

Einige Teilräume <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion sind bisher noch nicht zufrie<strong>de</strong>nstellend an das übergeordnete Straßennetz<br />

angeb<strong>und</strong>en, was sich strukturhemmend auf die betreffen<strong>de</strong>n Gebiete auswirkt. Aus diesem Gr<strong>und</strong> ergibt sich für<br />

nachstehen<strong>de</strong> regional be<strong>de</strong>utsame Straßen ein erhöhter Handlungsbedarf.<br />

Als Bedarfspläne weisen <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverkehrswegeplan für Sachsen-Anhalt<br />

Straßenbaumaßnahmen nach unterschiedlicher Priorität aus. Diese sind als Fachplanungen <strong>bei</strong> <strong>de</strong>r Abwägung<br />

zum <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan zu berücksichtigen. Für einen Teil <strong>de</strong>r im BVWP <strong>und</strong> LVWP aufgeführten<br />

Maßnahmen existieren gegenwärtig noch keine konkreten <strong>Planung</strong>en, wie z. B. Raumordnungs- o<strong>de</strong>r Planfeststellungsverfahren.<br />

Somit liegen auch keine Untersuchungen zur Umweltverträglichkeit <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>en vor.<br />

Maßnahmen, die überregional o<strong>de</strong>r regional be<strong>de</strong>utsame Straßentrassen betreffen <strong>und</strong> für die keine konkreten<br />

<strong>Planung</strong>en vorliegen, wur<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r Umweltprüfung auf ihre Verträglichkeit mit <strong>de</strong>n Schutzgütern<br />

untersucht. Um einen hinreichend Abwägungsspielraum für das Genehmigungsverfahren zu gewährleisten, wur<strong>de</strong>n<br />

insbeson<strong>de</strong>re für Ortsumgehungen aus <strong>de</strong>m BVWP o<strong>de</strong>r LVWP in <strong>de</strong>r zeichnerischen Darstellung keine<br />

konkreten Trassen ausgewiesen, die betreffen<strong>de</strong>n Ortsdurchfahrten i.d.R. als „bedarf näherer Abstimmung“<br />

gekennzeichnet.<br />

1. L 178/ L 163/<br />

K 2160/ L 177<br />

Anbindung <strong>de</strong>s Oberen<br />

Geiseltals an die<br />

BAB 38, Abschnitt I<br />

(Mücheln – L 177<br />

nördl. Langeneichstädt<br />

)<br />

2. L 177 Steigra – Langeneichstädt<br />

– Steu<strong>de</strong>n<br />

Ausbau<br />

abschließen<br />

OU<br />

Schafstädt<br />

i. V. m. L 177<br />

Autobahnzubringer zur BAB 38 aus <strong>de</strong>m<br />

oberen Geiseltal<br />

Neubaustrecke südwestlich Wünsch (OU,<br />

Umweltbericht)<br />

LVWP: indisponibel, Autobahnzubringer zur<br />

BAB 38, Erschließung Teilraum<br />

3. L 164/ L 164 n Er<strong>de</strong>born – Teutschenthal<br />

– AS <strong>Halle</strong>/West<br />

(BAB 143)<br />

–<strong>Halle</strong>/Neustadt<br />

4. L 167 <strong>Halle</strong>/Peißen –<br />

Dieskau – Döllnitz<br />

Neubau<br />

(teilweise)<br />

OU<br />

Dieskau<br />

5. L 169 n OU Gröbers Neubau<br />

6. L 72/ B 180<br />

(alt)<br />

7. K 2157/<br />

K 2156<br />

Siersleben<br />

Bad Lauchstädt –AS<br />

Bad Lauchstädt<br />

(BAB 38) –Westtor<br />

Industriestandort<br />

Schkopau, Weiterführung<br />

<strong>de</strong>r K 2156<br />

nach Benkendorf<br />

8. L 157/ 158 Zaschwitz – Frie<strong>de</strong>burg<br />

– Gerbstedt –<br />

Hettstedt – B 242<br />

OU<br />

Siersleben<br />

Ausbau<br />

<strong>de</strong>r<br />

K 2156<br />

OU<br />

Frie<strong>de</strong>burg,<br />

OU<br />

Greifenhagen<br />

LVWP: indisponibel von L 173 bis <strong>Halle</strong>/<br />

Neustadt, Erschließung Teilraum zur BAB<br />

143 <strong>und</strong> zur B 80<br />

LVWP: Stufe II, Ergebnisse Umweltprüfung<br />

(siehe Umweltbericht), Entlastung <strong>de</strong>s Innenstadtverkehrs<br />

<strong>Halle</strong><br />

LVWP: indisponibel, Autobahnzubringer von<br />

<strong>de</strong>r B 6 zur BAB 14<br />

LVWP: Stufe 1, Ergebnisse Umweltprüfung<br />

(siehe Umweltbericht), Beseitigung von Engpässen<br />

in <strong>de</strong>r Ortsdurchfahrt<br />

Anbindung von Bad Lauchstädt an BAB 38,<br />

Entlastung an<strong>de</strong>rer Anschlussstellen vom<br />

Schwerlastverkehr<br />

LVWP: Stufe II, Ergebnisse Umweltprüfung<br />

(siehe Umweltbericht), Beseitigung von Engpässen<br />

in <strong>de</strong>r Ortsdurchfahrt<br />

108


9. L 165 AS <strong>Halle</strong>/ Ost –<br />

Queis<br />

10. L 170 Lan<strong>de</strong>sgrenze Sachsen<br />

– Raßnitz/ Lochau<br />

– <strong>Halle</strong> (B 91)<br />

OU<br />

Queis<br />

OU<br />

Lochau<br />

11. L 163/K2156 OU Dehlitz a.B. Neubau,<br />

unbestimmte<br />

<strong>Planung</strong><br />

12. L178/K2171/L1<br />

81/L180/L179/<br />

L178<br />

OU Braunsbedra<br />

Aus<strong>und</strong><br />

Neubau<br />

13. L179 – L163 OU Mücheln Neubau<br />

14. L 189 Granschütz-<br />

Anschlussstelle<br />

BAB 38<br />

15. L163 Stöbnitz - Wünsch Neubau<br />

LVWP: Stufe II, Ergebnisse Umweltprüfung<br />

(siehe Umweltbericht), Beseitigung von Engpässen<br />

in <strong>de</strong>r Ortsdurchfahrt<br />

LVWP: Stufe II, Ergebnisse Umweltprüfung<br />

(siehe Umweltbericht), Beseitigung von Engpässen<br />

in <strong>de</strong>r Ortsdurchfahrt<br />

LVWP: Stufe II, Ergebnisse Umweltprüfung<br />

(siehe Umweltbericht),<br />

Beseitigung von Engpässen in <strong>de</strong>r Ortsdurchfahrt<br />

LVWP: Stufe I, Ergebnisse Umweltprüfung<br />

(siehe Umweltbericht),<br />

Beseitigung von Engpässen in <strong>de</strong>r Ortsdurchfahrt<br />

Übernahme aus TEP Geiseltal, Ergebnisse<br />

Umweltprüfung (siehe Umweltbericht), Beseitigung<br />

von Engpässen in <strong>de</strong>r Ortsdurchfahrt<br />

Ausbau<br />

Ersatzneubau; Teilstück ist Bestandteil <strong>de</strong>r<br />

Planfeststellung Neubaustrecke Erfurt –<br />

Leipzig/<strong>Halle</strong> <strong>de</strong>r Bahn („ICE“), großräumige<br />

Erschließung Geiseltal<br />

Zu 5.9.3.10.<br />

Die Zielfestlegungen <strong>de</strong>s LEP LSA gem. Ziffer 3.6.3.7. wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan <strong>Halle</strong> übernommen.<br />

Bis zur Schaffung leistungsfähiger Brücken über die Saale kommt <strong>de</strong>n Fährverbindungen für die Abwicklung<br />

<strong>de</strong>s regionalen Verkehrs beson<strong>de</strong>re Be<strong>de</strong>utung zu. Die Fähre Brachwitz wird <strong>de</strong>rzeit vor allem zur<br />

westlichen Umfahrung <strong>de</strong>s Stadtzentrums <strong>Halle</strong> genutzt. Ferner ist ihr Erhalt für die Durchgängigkeit <strong>de</strong>s Saale-<br />

Radwan<strong>de</strong>rweges von großer Be<strong>de</strong>utung.<br />

Zu 5.9.3.11.<br />

Die Nutzung von Straßen begleiten<strong>de</strong>n Radwegen führt zur Verbesserung <strong>de</strong>r Verkehrssicherheit <strong>und</strong> för<strong>de</strong>rt die<br />

Nutzung <strong>de</strong>s Fahrra<strong>de</strong>s als Verkehrsmittel. Der Bau von Radwegen soll bedarfsorientiert erfolgen. Insbeson<strong>de</strong>re<br />

soll da<strong>bei</strong> <strong>de</strong>r Schülerradverkehr berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Zu 5.9.4. Radwege <strong>und</strong> fußläufiger Verkehr<br />

Zu 5.9.4.1. bis 5.9.4.3.<br />

Die Zielfestlegungen <strong>de</strong>s LEP LSA gem. Ziffern 3.6.3.3. bis 3.6.3.4. wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan<br />

<strong>Halle</strong> übernommen, präzisiert <strong>und</strong> durch regionale Festlegungen ergänzt.<br />

Zu 5.9.4.4.<br />

Mit <strong>de</strong>r Ausweisung von überregionalen Rad(-wan<strong>de</strong>r)wegen wird <strong>de</strong>r insgesamt steigen<strong>de</strong>n Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s<br />

Radtourismus Rechnung getragen. Die Radwege verbin<strong>de</strong>n einzigartige Naturräume, Kulturlandschaften <strong>und</strong><br />

historische Stätten, wodurch eine För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r aktiven <strong>und</strong> naturnahen Erholung mit positiven Auswirkungen<br />

auf touristisch orientierte Wirtschaftszweige, wie z. B. Gastronomie <strong>und</strong> Hotelwesen erfolgt.<br />

1 Saale- Radwan<strong>de</strong>rweg Teil <strong>de</strong>s <strong>de</strong>utschlandweiten D-Routen-Netzes, Verlauf durch <strong>de</strong>n<br />

Freistaat Bayern, Freistaat Thüringen nach Sachsen-Anhalt, zahlreiche<br />

Sehenswürdigkeiten, vielfältige Naturräume<br />

109


2 Elster- Radweg Verlauf von <strong>de</strong>r Quelle <strong>de</strong>r Elster in Tschechien durch Sachsen <strong>und</strong><br />

Thüringen<br />

3 Radweg Saale-Harz Verbindung <strong>de</strong>s Saale-Radwan<strong>de</strong>rweges mit <strong>de</strong>m Harzr<strong>und</strong>weg<br />

4 Unstrut- Radweg Verlauf durch Europas nördlichstes Qualitätsweinbaugebiet<br />

5 Salzstraße Verlauf aus <strong>de</strong>m Freistaat Sachsen durch die <strong>Planung</strong>sregion, Möglichkeit<br />

<strong>de</strong>r Fortsetzung nach Thüringen<br />

6 Harzvorlandweg Erschließung <strong>de</strong>s Harzvorlan<strong>de</strong>s<br />

7 Harzr<strong>und</strong>weg Erschließung <strong>de</strong>s Erholungsgebietes Harz mit Übergangsmöglichkeiten<br />

zur Harzer Schmalspurbahn<br />

8 Himmelscheibenweg verbin<strong>de</strong>t <strong>de</strong>n F<strong>und</strong>ort <strong>de</strong>r Himmelsscheibe mit <strong>de</strong>m zukünftigen<br />

Ausstellungsort im Lan<strong>de</strong>smuseum für Vorgeschichte <strong>Halle</strong><br />

Zu 5.9.4.5.<br />

Die Ausweisung von regional be<strong>de</strong>utsamen Radwegen erfolgt mit <strong>de</strong>m Ziel, die <strong>Planung</strong>sregion flächenhaft zu<br />

erschließen <strong>und</strong> die einzelnen Teilräume an das überregionale Netz von Radwan<strong>de</strong>rwegen anzubin<strong>de</strong>n.<br />

1 Rippach- Radwan<strong>de</strong>rweg Erschließung <strong>de</strong>s Gebietes innerhalb <strong>de</strong>r „Rad-Acht“ im Osten <strong>de</strong>r<br />

<strong>Planung</strong>sregion<br />

2 <strong>Halle</strong>– Petersberg Verbindung <strong>de</strong>s Stadtgebietes <strong>Halle</strong> mit <strong>de</strong>m Naherholungsgebiet<br />

Petersberg<br />

3 Rad-Acht System von regionalen Verbindungsradwegen zwischen <strong>de</strong>n überregionalen<br />

Radwan<strong>de</strong>rwegen Saale-Unstrut-Elster zur Erschließung<br />

landschaftlich reizvoller Gebiete mit regionalgeschichtlichen Beson<strong>de</strong>rheiten<br />

4 Merseburg – Querfurt –<br />

Eisleben<br />

Verbindung <strong>de</strong>s Saale-Radwan<strong>de</strong>rweges <strong>bei</strong> Merseburg mit <strong>de</strong>m<br />

Raum Geiseltal in Richtung Querfurt <strong>und</strong> Lutherstadt Eisleben<br />

5 Querfurt – Reinsdorf Verbindung <strong>de</strong>s Unstrut-Radweges mit <strong>de</strong>r Salzstraße <strong>und</strong> <strong>de</strong>m<br />

Himmelsscheibenradweg<br />

6 Rei<strong>de</strong>radweg Erschließung <strong>de</strong>s Nordostens <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion<br />

7 Nessa- Radwan<strong>de</strong>rweg Touristische Erschließung<br />

8 Geiseltalr<strong>und</strong>weg Touristische Erschließung<br />

9 Finne-Radwan<strong>de</strong>rweg Verbindung <strong>de</strong>s Saale-Radwan<strong>de</strong>rweges mit <strong>de</strong>m Unstrut-<br />

Radwan<strong>de</strong>rweg, Ergänzung <strong>de</strong>s Netzschlusses zwischen <strong>de</strong>m Finneradweg<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>m Finnebahnradweg in Thüringen<br />

Zu 5.9.4.6.<br />

Durch die weitere Vernetzung von überregional <strong>und</strong> regional be<strong>de</strong>utsamen Radwegen durch kleinräumige Verbindungen<br />

wer<strong>de</strong>n vielfältige Möglichkeiten für <strong>de</strong>n Radwan<strong>de</strong>rer geschaffen, landschaftlich <strong>und</strong> kulturell interessante<br />

Teilräume <strong>de</strong>r Region abseits von überregional <strong>und</strong> regional be<strong>de</strong>utsamen Radwegen kennen zu lernen.<br />

Des Weiteren erhöht die Vernetzung auch <strong>de</strong>n Anreiz für kürzere Radtouren innerhalb <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion.<br />

Die Schaffung bzw. Ausweisung von Radwegen soll auch <strong>de</strong>n Alltagsbedürfnissen <strong>de</strong>r Bevölkerung stärker<br />

Rechnung tragen.<br />

Zu 5.9.4.7.<br />

Der Europawan<strong>de</strong>rweg E 11 ist in das Netz europäischer Wan<strong>de</strong>rwege eingeb<strong>und</strong>en. Er verläuft durch beson<strong>de</strong>rs<br />

reizvolle Landschaftsformen <strong>und</strong> stellt außer<strong>de</strong>m durch seinen grenzübergreifen<strong>de</strong>n Verlauf eine kulturelle Verbindung<br />

zum Königreich Nie<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong> <strong>und</strong> zum Nachbarland Polen her. Die wachsen<strong>de</strong> Be<strong>de</strong>utung <strong>und</strong> Inanspruchnahme<br />

<strong>de</strong>r Pilgerwege berechtigt zur Aufnahme <strong>de</strong>r überregionalen Pilgerwege.<br />

Zu 5.9.4.8.<br />

Die Befahrbarkeit <strong>de</strong>r Radwege wird von verschie<strong>de</strong>nen Faktoren bestimmt. Hier<strong>bei</strong> spielt <strong>bei</strong>spielsweise die<br />

Beschaffenheit <strong>de</strong>s Weges, die zu überwin<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Steigung o<strong>de</strong>r die räumliche Trennung vom motorisierten Verkehr<br />

eine wichtige Rolle.<br />

Die Verbesserung <strong>de</strong>r Befahrbarkeit von Radwegen <strong>und</strong> <strong>de</strong>ren Beschil<strong>de</strong>rung dient in erster Linie dazu, Gefährdungen<br />

für Radfahrer <strong>und</strong> an<strong>de</strong>rer Verkehrsteilnehmer zu vermei<strong>de</strong>n. Des Weiteren ist eine Beschil<strong>de</strong>rung erfor<strong>de</strong>rlich,<br />

um Radfahrern die Orientierung zu erleichtern. Insbeson<strong>de</strong>re an Wegkreuzungen o<strong>de</strong>r <strong>bei</strong> Richtungsän<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>de</strong>r Route sollten hier ausreichend Hinweise angebracht wer<strong>de</strong>n.<br />

110


Zu 5.9.4.9.<br />

Insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>n Städten <strong>und</strong> Ballungsräumen sind die Belange <strong>de</strong>s Radverkehrs zukünftig noch stärker zu<br />

berücksichtigen. Die Verbesserung <strong>de</strong>r Sicherheit für Radfahrer im Straßenverkehr ist eine wichtige Voraussetzung<br />

dafür, dass sich <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>s Radverkehrs am Stadtverkehr weiter erhöht.<br />

Die För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Radverkehrs dient damit einerseits <strong>de</strong>r Entlastung <strong>de</strong>r Innenstädte vom motorisierten Verkehr<br />

<strong>und</strong> trägt an<strong>de</strong>rerseits <strong>de</strong>m Bedürfnis <strong>de</strong>r Bewohner nach aktiver Betätigung Rechnung.<br />

Mit <strong>de</strong>m Ausbau bzw. <strong>de</strong>r Rekonstruktion von B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> Lan<strong>de</strong>sstraßen sollen in Abstimmung mit <strong>de</strong>r Straßenbauverwaltung<br />

Straßen begleiten<strong>de</strong> Radwege angelegt wer<strong>de</strong>n, um die Erreichbarkeit von Zentralen Orten,<br />

von Schulen <strong>und</strong> Ar<strong>bei</strong>tsplatzschwerpunkten im alltäglichen Nahverkehr auch für <strong>de</strong>n Radverkehr zu ermöglichen.<br />

Zu 5.9.5. Wasserstraßen <strong>und</strong> Binnenhäfen<br />

Zu 5.9.5.1./ 5.9.5.2.<br />

Die Festlegungen <strong>de</strong>s LEP LSA zur Entwicklung <strong>de</strong>s Wasserstraßennetzes <strong>und</strong> <strong>de</strong>s Binnenhafen <strong>Halle</strong>-Trotha<br />

wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan aufgenommen.<br />

Zu 5.9.5.3.<br />

Der Binnenhafen <strong>Halle</strong>-Trotha weist aufgr<strong>und</strong> seiner Lage im Oberzentrum <strong>Halle</strong> <strong>und</strong> <strong>de</strong>r günstigen Anbindung<br />

an das Straßennetz als logistisches Zentrum Entwicklungspotenziale auf, die vor allem für Unternehmen mit<br />

beson<strong>de</strong>rem <strong>und</strong> hohem Transportaufkommen (Beför<strong>de</strong>rung von Massen-, Schwer- <strong>und</strong> Großraumgütern sowie<br />

von gefährlichen Gütern) Vorteile bieten können. Im LEP LSA Pkt. 3.4.2.1 erfolgt eine Ausweisung <strong>de</strong>s Hafens<br />

<strong>Halle</strong>-Trotha als Vorrangstandort für lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsame Verkehrsanlagen.<br />

Auf <strong>de</strong>m Teilstück <strong>de</strong>r Saale zwischen <strong>Halle</strong> <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Mündung in die Elbe ist gegenwärtig ein Verkehr mit Motorgüterschiffen<br />

möglich. Europaschiffe können diesen Abschnitt <strong>de</strong>r Saale jedoch nicht ganzjährig nutzen aufgr<strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>s wasserstandsabhängigen Abschnitts zwischen <strong>de</strong>r Schleuse Calbe <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Mündung in die Elbe.<br />

Zu 5.9.6. Luftverkehr<br />

Zu 5.9.6.1. bis 5.9.6.3.<br />

Die Festlegungen <strong>de</strong>s LEP LSA zur Unterstützung <strong>de</strong>s Ausbaus <strong>de</strong>s Flughafens Leipzig/<strong>Halle</strong> wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n<br />

<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan aufgenommen.<br />

Zu 5.9.6.4 bis 5.9.6.5<br />

Der <strong>Planung</strong>sraum ist Teil <strong>de</strong>s Mittel<strong>de</strong>utschen Wirtschaftsraumes. Die <strong>Planung</strong>sregion unterstützt die Ziele <strong>de</strong>s<br />

„Luftverkehrskonzeptes für Mittel<strong>de</strong>utschland“ (vereinbart 2006 von: Freistaat Sachsen, Land Sachsen-Anhalt<br />

<strong>und</strong> Freistaat Thüringen), da eine positive Entwicklung <strong>de</strong>s Flughafens Leipzig/<strong>Halle</strong> auch positive Wirkungen<br />

für das gesamte <strong>Planung</strong>sgebiet nach sich zieht <strong>und</strong> insgesamt die Standortgunst erhöht.<br />

Der Flughafen Leipzig/<strong>Halle</strong> stellt einen wichtigen Verkehrsknotenpunkt im mittel<strong>de</strong>utschen Wirtschaftsraum<br />

dar <strong>und</strong> bietet auch für die Ansiedlung von Unternehmen in <strong>de</strong>r Region <strong>Halle</strong> günstige infrastrukturelle Voraussetzungen.<br />

Die weitere Entwicklung wird seitens <strong>de</strong>r <strong>Regionale</strong>n <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong> voll unterstützt.<br />

Das Flughafengelän<strong>de</strong> befin<strong>de</strong>t sich im Freistaat Sachsen <strong>und</strong> erscheint daher nicht in <strong>de</strong>r zeichnerischen Darstellung<br />

zum <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan.<br />

Zu 5.9.7. Siedlungsbeschränkungsgebiete im Bereich von Flugplätzen<br />

Die Ausweisung eines Siedlungsbeschränkungsgebietes (SBG) soll mit <strong>de</strong>m Ziel <strong>de</strong>s Schutzes <strong>de</strong>r Bevölkerung<br />

vor Fluglärm erfolgen, im Interesse eines sachgerechten Ausgleichs zwischen <strong>de</strong>n Belangen <strong>de</strong>r gemeindlichen<br />

Siedlungsentwicklung, <strong>de</strong>m Schutzbedürfnis <strong>de</strong>r Flughafenanrainer <strong>und</strong> <strong>de</strong>n luftverkehrlichen Erfor<strong>de</strong>rnissen.<br />

Zu 5.9.7.1./ 5.9.7.2.<br />

Die Zielfestlegungen <strong>de</strong>s LEP LSA gem. Ziffern 3.6.6.4.bis 3.6.6.7 wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan<br />

<strong>Halle</strong> übernommen, entsprechend <strong>de</strong>n aktuellen rechtlichen Gr<strong>und</strong>lagen angepasst <strong>und</strong> durch Festlegungen auf<br />

regionale Ebene ergänzt.<br />

Gemäß LEP LSA sind in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplänen <strong>und</strong> <strong>Regionale</strong>n Teilgebietsentwicklungsplänen<br />

für Verkehrsflughäfen <strong>und</strong> regional be<strong>de</strong>utsame Lan<strong>de</strong>splätze Siedlungsbeschränkungsgebiete (SBG) festzulegen,<br />

soweit die hierfür maßgeben<strong>de</strong>n Lärmwerte sich auch außerhalb <strong>de</strong>r jeweiligen Flughafen- <strong>und</strong> Lan<strong>de</strong>splatzfläche<br />

erheblich auswirken können. Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r Ausweisung ist das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm<br />

vom 30.10.2007 (BGBl. I S. 2550), <strong>de</strong>r Planfeststellungsbeschluss (PFB) für <strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>s Verkehrsflughafens<br />

Leipzig/<strong>Halle</strong> Start-/Lan<strong>de</strong>bahn Süd mit Vorfeld vom 04.11.2004 <strong>und</strong> darüber hinaus die Entschließung <strong>de</strong>r<br />

Ministerkonferenz für Raumordnung „Schutz <strong>de</strong>r Bevölkerung vor Fluglärm" vom 16.09.1998 (GMBl. S. 882).<br />

111


Zu 5.9.7.3./5.9.7.4.<br />

Die Festlegung <strong>de</strong>s SBG in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> erfolgt in <strong>de</strong>r Umsetzung lan<strong>de</strong>splanerischer Ziele ausschließlich<br />

für <strong>de</strong>n Verkehrsflughafen Leipzig/<strong>Halle</strong>. Dieses Gebiet setzt sich län<strong>de</strong>rübergreifend auf sächsischer<br />

Seite im Regionalplan Westsachsen 27 nahtlos als Siedlungsbeschränkungsbereich fort.<br />

Es ist beabsichtigt, die Bauleitplanung in <strong>de</strong>r Umgebung <strong>de</strong>s Flughafens langfristig so zu lenken, dass zukünftig<br />

keine neuen Konflikte entstehen. So soll mit <strong>de</strong>m Siedlungsbeschränkungsgebietes (SBG) das Gebiet erfasst<br />

wer<strong>de</strong>n, in <strong>de</strong>m <strong>bei</strong> einer künftigen wesentlichen baulichen Entwicklung <strong>de</strong>s Verkehrsflughafens Leipzig/<strong>Halle</strong><br />

die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz (Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 31.10.2007 (BGBl. I S.<br />

2550)) zu beachten sind.<br />

Der gegenwärtige technische Stand <strong>de</strong>r Flugzeuge sowie die vorgegebene Entwicklung <strong>de</strong>s Luftverkehrs (Gr<strong>und</strong>lage:<br />

Planfeststellungsbeschluss (PFB) für <strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>s Verkehrsflughafens Leipzig/<strong>Halle</strong> Start-/Lan<strong>de</strong>bahn<br />

Süd mit Vorfeld vom 04.11.2004) erfor<strong>de</strong>rn eine Aktualisierung <strong>de</strong>s Siedlungsbeschränkungsgebietes (SBG) am<br />

Flughafen Leipzig/<strong>Halle</strong>. 1997 wur<strong>de</strong> das SBG auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>s PFB für <strong>de</strong>n Bau <strong>de</strong>r nördlichen Start- <strong>und</strong><br />

Lan<strong>de</strong>bahn unter Zugr<strong>und</strong>elegung von ca. 190.000 Flugbewegungen pro Jahr ermittelt. Diese Prognosewerte<br />

wer<strong>de</strong>n nach Einschätzung <strong>de</strong>r Flughafenbetreiber aus heutiger Sicht nicht erreicht <strong>und</strong> liegen wesentlich über<br />

<strong>de</strong>n tatsächlichen Werten.<br />

In <strong>de</strong>n Unterlagen zum Planfeststellungsbeschluss (PFB) für <strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>s Verkehrsflughafens Leipzig/<strong>Halle</strong><br />

Start-/Lan<strong>de</strong>bahn Süd mit Vorfeld vom 04.11.2004 wer<strong>de</strong>n bis 2015 ca. 125.000 Flugbewegungen prognostiziert.<br />

Danach wird <strong>de</strong>r Schwerpunkt <strong>de</strong>r Flüge für <strong>de</strong>n Luftfrachtverkehr wochentags in <strong>de</strong>r Nacht in <strong>de</strong>n Zeiten<br />

von 22:00 bis 0:30 Uhr für Landungen <strong>und</strong> etwa 3:30 bis 6:00 Uhr für Starts liegen. Durchschnittlich wer<strong>de</strong>n 75<br />

Flugzeuge pro Nacht prognostiziert, das sind 150 Flugbewegungen. Insgesamt ist <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r Nachtflugbewegungen<br />

mit 44% an <strong>de</strong>n Gesamtflugbewegungen sehr hoch <strong>und</strong> bestimmt damit künftig die Fluglärmbelastung in<br />

<strong>de</strong>r Umgebung <strong>de</strong>s Verkehrsflughafens Leipzig/<strong>Halle</strong>. Daher muss dies <strong>bei</strong> <strong>de</strong>r Aktualisierung <strong>de</strong>s Siedlungsbeschränkungsgebietes<br />

entsprechend <strong>de</strong>m Stand <strong>de</strong>r Lärmwirkungsforschung mit berücksichtigt wer<strong>de</strong>n.<br />

Zwischen <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn Sachsen <strong>und</strong> Sachsen-Anhalt wur<strong>de</strong> nunmehr das Siedlungsbeschränkungsgebiet (SBG)<br />

auf <strong>de</strong>r Datengr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>s PFB 04.11.2004 berechnet <strong>und</strong> abgestimmt. Hier<strong>bei</strong> wur<strong>de</strong> ein Prognosehorizont<br />

von 10 Jahren gemäß <strong>de</strong>m Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm in <strong>de</strong>r Fassung vom 31.10.2007 angewandt.<br />

Fluglärmkontur A:<br />

Für die Siedlungsbeschränkung am Verkehrsflughafen Leipzig/<strong>Halle</strong> sind vier Fluglärmkonturen relevant: Leq<br />

Tag= 60 dB(A) <strong>und</strong> Leq Tag = 55 dB(A) für die Belastung durch Fluglärm tags <strong>und</strong> Leq = 50 dB(A) <strong>und</strong> LAmax=<br />

6 mal 68 dB(A) für die Belastung durch Fluglärm nachts.<br />

Im Ergebnis umfasst die Fluglärmkontur A <strong>de</strong>r Maximalpegelhäufigkeit LAmax= 6 mal 68 dB(A) sowohl die<br />

Kontur <strong>de</strong>s energieäquivalenten Dauerschallpegels LAeq von 50 dB(A) nachts als auch die <strong>bei</strong><strong>de</strong>n Konturen <strong>de</strong>r<br />

energieäquivalenten Dauerschallpegel von LAeq von 55 <strong>und</strong> 60 dB(A) tags.<br />

Daher wird im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan <strong>Halle</strong> die Fluglärmkontur A mit <strong>de</strong>r Maximalpegelhäufigkeit LAmax=<br />

6 mal 68 dB(A) län<strong>de</strong>rübergreifend 28 als Siedlungsbeschränkungsgebiet <strong>de</strong>s Verkehrsflughafens Leipzig/<strong>Halle</strong><br />

unter Zugr<strong>und</strong>legung <strong>de</strong>r Berechnungen <strong>de</strong>s Freistaates Sachsen (Flugbewegungszahlen <strong>und</strong> Flugrouten<br />

gem. Planfeststellungsbeschluss vom 04.11.2004) ausgewiesen.<br />

Im Siedlungsbeschränkungsgebiet für <strong>de</strong>n Verkehrsflughafen Leipzig/<strong>Halle</strong> sollen innerhalb <strong>de</strong>r Fluglärmkontur<br />

im Rahmen <strong>de</strong>r Bauleitplanung im Flächennutzungsplan nur gewerbliche Nutzungen <strong>und</strong> im Bebauungsplan<br />

Industrie- <strong>und</strong> Gewerbegebiete ausgewiesen wer<strong>de</strong>n.<br />

Fluglärmkontur B:<br />

Die im Regionalplan Westsachsen ausgewiesene Fluglärmkontur B, die als Grenzlinie <strong>de</strong>s Nachtschutzgebietes<br />

<strong>de</strong>m Planfeststellungsbeschluss für <strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>s Verkehrsflughafens Leipzig/<strong>Halle</strong> Start-/Lan<strong>de</strong>bahn Süd mit<br />

Vorfeld vom 04.11.2004 in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>s Än<strong>de</strong>rungsbeschlusses entnommen wur<strong>de</strong>, wird im REP <strong>Halle</strong> nachrichtlich<br />

in <strong>de</strong>r Abbildung 1 dargestellt.<br />

Abb.1: Grenzlinie <strong>de</strong>s Nachtschutzgebietes aus <strong>de</strong>m Planfeststellungsbeschluss vom 04.11.2004<br />

27 Regionalplan Westsachsen, beschlossen durch Satzung <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n <strong>Planung</strong>sverban<strong>de</strong>s vom 23.05.2008, genehmigt durch das Sächsische<br />

Staatsministerium <strong>de</strong>s Innern, in Kraft getreten mit <strong>de</strong>r Bekanntmachung nach § 7 Abs. 4 SächsLPlG am 25.07.2008<br />

28 Im Entwurf zur Gesamtfortschreibung <strong>de</strong>s Regionalplans Westsachsen mit Stand 15.10.2007 ist diese Kontur als Fluglärmkontur A in <strong>Text</strong> <strong>und</strong> Karte ausgewiesen.<br />

112


I<br />

Innerhalb <strong>de</strong>r Grenzlinie <strong>de</strong>s Nachtschutzgebietes sind gemischte Bauflächen im Flächennutzungsplan <strong>und</strong><br />

Mischgebiete, Dorfgebiete <strong>und</strong> Kerngebiete im Bebauungsplan zulässig. Innerhalb dieser Gebiete ist auch die<br />

Errichtung vor Lärm schutzbedürftiger Einrichtungen vom Prinzip her möglich. Aber es sollen im Bereich <strong>de</strong>r<br />

Grenzlinie <strong>de</strong>s Nachtschutzgebietes vor Lärm schutzbedürftige Einrichtungen <strong>und</strong> Wohngebäu<strong>de</strong> mit einem<br />

baulichen Schallschutz errichtet wer<strong>de</strong>n. Die baulichen Schallschutzmaßnahmen sollen <strong>de</strong>n Schallschutzanfor<strong>de</strong>rungen<br />

<strong>de</strong>s § 7 „Schallschutz“ <strong>de</strong>s Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm vom 31.10.2007 (BGBl. I S. 2550)<br />

genügen. Entsprechend § 5 dieses Gesetzes sind unter schutzbedürftige Einrichtungen Krankenhäuser, Altenheime,<br />

Erholungsheime <strong>und</strong> ähnliche in gleichem Maße schutzbedürftige Einrichtungen zu verstehen.<br />

Der Flughafen Leipzig/<strong>Halle</strong> stellt einen wichtigen Verkehrsknotenpunkt im mittel<strong>de</strong>utschen Wirtschaftsraum<br />

dar <strong>und</strong> bietet auch für die Ansiedlung von Unternehmen in <strong>de</strong>r Region <strong>Halle</strong> günstige infrastrukturelle Voraussetzungen.<br />

Das Flughafengelän<strong>de</strong> befin<strong>de</strong>t sich im Freistaat Sachsen <strong>und</strong> erscheint daher nicht in <strong>de</strong>r zeichnerischen<br />

Darstellung zum <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan <strong>Halle</strong>.<br />

Zu 5.9.8. Öffentlicher Personennahverkehr<br />

Der ÖPNV soll ausgebaut, attraktiv gestaltet <strong>und</strong> zu einem integrierten Gesamtangebot weiterentwickelt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Erreichbarkeit zentralörtlicher Einrichtungen soll in einem zumutbaren Zeitaufwand sichergestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

Insbeson<strong>de</strong>re im ländlichen Raum soll eine notwendige <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Min<strong>de</strong>ststandards entsprechen<strong>de</strong> Bedienung<br />

gewährleistet wer<strong>de</strong>n. Die durch die Landkreise zu erstellen<strong>de</strong>n Nahverkehrspläne sollen die Anfor<strong>de</strong>rungen an<br />

<strong>de</strong>n ÖPNV in ausreichen<strong>de</strong>m Maße begrün<strong>de</strong>n.<br />

Unter Beachtung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>mographischen Entwicklung soll die Fahrzeugtechnik <strong>de</strong>n wirtschaftlich notwendigen<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>n durchsetzbaren Mo<strong>de</strong>rnisierungserwartungen entsprechen<strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen Rechnung tragen. In dünn<br />

besie<strong>de</strong>lten Flächen können auch kleinere Busse sinnvoll sein.<br />

Um das Angebot im Busverkehr einerseits kostengünstig <strong>und</strong> an<strong>de</strong>rerseits so breit wie möglich zu gestalten, soll<br />

je<strong>de</strong> mögliche Form eines integrierten Verkehrs genutzt wer<strong>de</strong>n. In diesem Sinn soll geprüft wer<strong>de</strong>n, ob nicht<br />

öffentliche Verkehre <strong>de</strong>r Allgemeinheit zugänglich gemacht wer<strong>de</strong>n können. Da <strong>de</strong>r Schülerverkehr alle Gemein<strong>de</strong>n<br />

bedient, ist gr<strong>und</strong>sätzlich <strong>de</strong>r Schülerverkehr in <strong>de</strong>n Linienverkehr zu integrieren. Stadtbussysteme<br />

sollen auch im Hinblick auf eine Belebung <strong>de</strong>r Innenstädte verbessert wer<strong>de</strong>n.<br />

Infolge <strong>de</strong>s <strong>de</strong>mographischen Wan<strong>de</strong>ls - viele Menschen erreichen ein höheres Alter - wer<strong>de</strong>n zukünftig mehr<br />

Menschen in <strong>de</strong>r Mobilität eingeschränkt sein. Deshalb soll <strong>bei</strong> Aus- <strong>und</strong> Neubaumaßnahmen auf die Interessen<br />

113


<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Mobilität eingeschränkten Personen beson<strong>de</strong>re Rücksicht genommen wer<strong>de</strong>n. Der angestrebten Barrierefreiheit<br />

ist große Aufmerksamkeit zu widmen.<br />

Verb<strong>und</strong>systeme sollen weiterentwickelt wer<strong>de</strong>n. Bei Schnittstellen zwischen Verb<strong>und</strong>systemen sollen Übergangstarife<br />

die Durchlässigkeit gewährleisten bzw. erhöhen.<br />

Das Tarifgebiet <strong>de</strong>s MDV umfasst in Sachsen-Anhalt, Sachsen <strong>und</strong> Thüringen die Landkreise Saalekreis, Burgenlandkreis,<br />

Leipziger Land, Delitzsch, Döbeln, Mul<strong>de</strong>ntalkreis, Torgau- Oschatz, Altenburger Land <strong>und</strong> die<br />

Städte <strong>Halle</strong> (Saale) <strong>und</strong> Leipzig. Der Verkehrsverb<strong>und</strong> hat damit eine wichtige Funktion für <strong>de</strong>n Öffentlichen<br />

Personennahverkehr in weiten Teilen <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion sowie für die Vernetzung mit angrenzen<strong>de</strong>n Regionen.<br />

Er leistet einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Reduzierung <strong>de</strong>s Anteils <strong>de</strong>s motorisierten Individualverkehrs.<br />

Als Verbindung mehrerer Zentraler Orte besitzt die Straßenbahnlinie <strong>Halle</strong> – Merseburg – Leuna – Bad Dürrenberg<br />

regionale Be<strong>de</strong>utung. Die S-Bahn <strong>Halle</strong>/Trotha – <strong>Halle</strong>/Nietleben dient <strong>de</strong>r Erschließung <strong>de</strong>s Stadtgebietes<br />

<strong>Halle</strong> <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Anbindung an das überregionale <strong>und</strong> regionale Schienennetz. Bei<strong>de</strong> Verbindungen stellen eine<br />

wichtige Alternative zum motorisierten Individualverkehr dar <strong>und</strong> sind aus diesem Gr<strong>und</strong>e zu erhalten.<br />

Der ÖPNV wird im <strong>Planung</strong>sgebiet durch unterschiedliche Aufgabenträger wahrgenommen <strong>und</strong> umgesetzt.<br />

Auch ist die Organisationsform nicht einheitlich. Es sollte sich gr<strong>und</strong>sätzlich an überregional bewährten Maßstäben<br />

orientiert wer<strong>de</strong>n.<br />

Zu 5.10. Zu sichern<strong>de</strong> Trassen <strong>und</strong> Leitungen <strong>de</strong>r Technischen Infrastruktur (Karte 3)<br />

Zu 5.10.1. Energieversorgung<br />

Im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan sind Hochspannungsleitungen <strong>de</strong>r Energieversorger ab 110 kV zeichnerisch<br />

dargestellt. Neue Leitungen sollen entsprechend <strong>de</strong>n technischen Möglichkeiten parallel zu vorhan<strong>de</strong>nen Trassenkorridoren<br />

geführt wer<strong>de</strong>n, um eine weitere Zerschneidung zusammenhängen<strong>de</strong>r Landschaftsteile zu vermei<strong>de</strong>n.<br />

Zu 5.10.1.2. Wasserversorgung<br />

Zu 5.10.1.2.2<br />

In <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> ist in einigen Teilräumen das Gr<strong>und</strong>wasser stark nitrathaltig. Es ist daher nicht für<br />

die Trinkwasserversorgung geeignet. Diese Gebiete wer<strong>de</strong>n über Fernwasserleitungen aus <strong>de</strong>m Rappbo<strong>de</strong>- Talsperrensystem<br />

im Ostharz <strong>und</strong> aus <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>wasserför<strong>de</strong>rung in <strong>de</strong>r Elbaue mit Trink- <strong>und</strong> Brauchwasser versorgt.<br />

Zu 5.10.1.2.3.<br />

Im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan wer<strong>de</strong>n Trassen <strong>de</strong>r Fernwasserversorgung ausgewiesen (Karte 3), da die Versorgung<br />

<strong>de</strong>r Bevölkerung mit Trinkwasser in ausreichen<strong>de</strong>r Menge <strong>und</strong> Qualität eine hohe Priorität besitzt.<br />

Zu 5.10.1.3. Nachrichtenverkehr<br />

Zu 5.10.1.3.2.<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r großen Anzahl <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion betriebenen Richtfunkverbindungen <strong>und</strong> <strong>de</strong>r starken<br />

Verän<strong>de</strong>rlichkeit <strong>de</strong>r Betreiber <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Streckenverläufe wur<strong>de</strong> im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan auf eine zeichnerische<br />

Ausweisung entsprechen<strong>de</strong>r Trassen verzichtet.<br />

114


Zu 5.10.1.4. Erdöl- <strong>und</strong> Produktenleitungen<br />

Zu 5.10.1.4.1.- 5.10.1.4.2<br />

Die Trassenverläufe <strong>de</strong>r Erdöl- <strong>und</strong> Produktenleitungen sowie <strong>de</strong>r überregional <strong>und</strong> regional be<strong>de</strong>utsamen Gasleitungen<br />

(16 bar) wur<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n jeweiligen Betreibern übergeben <strong>und</strong> in die zeichnerische Darstellung übernommen.<br />

Die Entscheidung, ob ein Aus- o<strong>de</strong>r Neubau von Leitungstrassen erfolgen soll, obliegt <strong>de</strong>m Betreiber.<br />

Zu 6.0. Einzelfachliche Gr<strong>und</strong>sätze<br />

Zu 6.1. Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutz<br />

Der Schutz <strong>und</strong> die Erhaltung <strong>de</strong>r Lebensgr<strong>und</strong>lagen für Menschen, Tiere <strong>und</strong> Pflanzen umfasst insbeson<strong>de</strong>re<br />

<strong>de</strong>n schonen<strong>de</strong>n Umgang mit <strong>de</strong>n Schutzgütern Bo<strong>de</strong>n, Wasser, Klima <strong>und</strong> Luft, <strong>de</strong>r Pflanzen- <strong>und</strong> Tierwelt <strong>und</strong><br />

ihrer Lebensräume, die in ihrer Gesamtheit <strong>de</strong>n Naturhaushalt darstellen. Natur <strong>und</strong> Landschaftsschutz be<strong>de</strong>uten<br />

in <strong>de</strong>r Regionalplanung die komplexe Beachtung <strong>de</strong>r Schutzgüter sowie <strong>de</strong>r landschaftlichen <strong>und</strong> kulturlandschaftlichen<br />

Werte unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r ökonomischen, ökologischen <strong>und</strong> sozialen Gesamtentwicklung<br />

<strong>de</strong>r Region.<br />

Die Aufgabe <strong>de</strong>r Regionalplanung ist es, <strong>de</strong>r gegenwärtigen <strong>und</strong> <strong>de</strong>n nachfolgen<strong>de</strong>n Generationen eine lebens<strong>und</strong><br />

erlebenswerte Umwelt zu erhalten <strong>und</strong> nachhaltig zu sichern.<br />

Zu 6.2. Bo<strong>de</strong>nschutz<br />

Bö<strong>de</strong>n sind als Bestandteil <strong>de</strong>s Ökosystems im Ergebnis lang andauern<strong>de</strong>r, noch heute anhalten<strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nbildungsprozesse<br />

entstan<strong>de</strong>n. Sie sind in ihrem Umfang nicht vermehrbar, aber durch Umwelteinflüsse leicht zerstörbar<br />

<strong>und</strong> nur mit hohem Aufwand regenerierbar. Bö<strong>de</strong>n sind einerseits Lebensgr<strong>und</strong>lage für Menschen, Tiere<br />

<strong>und</strong> Pflanzen sowie ein wichtiges Produktionsmittel in <strong>de</strong>r Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft, als auch Teil verschie<strong>de</strong>ner<br />

Stoffkreisläufe (Wasser-Nährstoffhaushalt; Filterfunktion).<br />

In <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion ist <strong>de</strong>shalb <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>n in seiner ökologischen Funktion zu schützen. Insbeson<strong>de</strong>re ist eine<br />

Inanspruchnahme bzw. eine Belastung <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns, bedingt durch Siedlungsentwicklung (Gewerbe <strong>und</strong> Wohnungsbau)<br />

<strong>und</strong> Infrastrukturmaßnahmen auf ein erfor<strong>de</strong>rliches Maß einzuschränken. Um negativen Auswirkungen<br />

auf Bö<strong>de</strong>n entgegenzuwirken, sind die Wie<strong>de</strong>rherstellung ero-sionsmin<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>r Strukturen vorrangig in Feldfluren,<br />

die Umwidmung beson<strong>de</strong>rs erosionsgefähr<strong>de</strong>ter Bereiche von Acker in Grünland bzw. Wald <strong>und</strong> die<br />

Minimierung von Schadstoffeinträgen notwendig.<br />

Zu 6.3. Gewässerschutz<br />

Wasser ist neben seiner wichtigen lebenserhalten<strong>de</strong>n Funktion für Menschen, Tiere <strong>und</strong> Pflanzen als Oberflächenwasser<br />

auch ein wesentlicher Bestandteil <strong>de</strong>s Naturhaushaltes <strong>und</strong> prägt weite Teile <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s<br />

<strong>de</strong>r Region. Aus diesem Gr<strong>und</strong> ist es notwendig, mit Wasser beson<strong>de</strong>rs sorgsam <strong>und</strong> sparsam umzugehen. Beeinträchtigungen,<br />

die sich negativ auf Qualität <strong>und</strong> Quantität <strong>de</strong>s Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Oberflächenwassers auswirken, sind<br />

langfristig <strong>und</strong> nachhaltig auszuschließen. Ziel ist auch die Verbesserung <strong>de</strong>r Gewässergüte.<br />

Die Fließ- <strong>und</strong> Standgewässer mit ihren Ufer- <strong>und</strong> Talbereichen bieten Lebensraum für eine Vielzahl von Tieren<br />

<strong>und</strong> Pflanzen. Sie sind als komplexes Ökosystem zu sehen <strong>und</strong> zu erhalten. Insbeson<strong>de</strong>re in ökologisch verarmten<br />

Teillandschaften sind diese Bereiche als biologisch aktive Landschaftsbestandteile mit beson<strong>de</strong>rer wasserwirtschaftlicher<br />

Be<strong>de</strong>utung wie<strong>de</strong>rherzustellen.<br />

Zu 6.4 Lärmschutz<br />

Die relativ dichte Besiedlung <strong>de</strong>s <strong>Planung</strong>sraumes zieht aus verschie<strong>de</strong>nen Grün<strong>de</strong>n Lärmbelästigungen nach<br />

sich. Diese sollen vermin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n <strong>und</strong> neuen Lärmbelästigungen soll entgegengewirkt wer<strong>de</strong>n. Verkehrsanlagen<br />

soll da<strong>bei</strong> beson<strong>de</strong>re Aufmerksamkeit gewidmet wer<strong>de</strong>n. Die Wohnqualität soll im gesamten <strong>Planung</strong>sraum<br />

durch geeignete Maßnahmen <strong>de</strong>r Lärmmin<strong>de</strong>rung erhöht wer<strong>de</strong>n.<br />

Zu 6.5. Luftreinhaltung<br />

Luftverunreinigungen haben einen schädigen<strong>de</strong>n Einfluss auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Bo<strong>de</strong>n, Wasser sowie<br />

Kultur- <strong>und</strong> sonstige Sachgüter. Bestehen<strong>de</strong>n <strong>und</strong> neu entstehen<strong>de</strong>n Luftverunreinigungen soll entgegengewirkt<br />

wer<strong>de</strong>n. Bei <strong>de</strong>r Ausweisung raumordnerischer Festlegungen, Genehmigungen <strong>und</strong> Stellungnahmen in <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nsten<br />

Bereichen soll darauf geachtet wer<strong>de</strong>n, dass Belästigungen für die Bevölkerung <strong>und</strong> Verunreinigungen<br />

so weit wie möglich vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

115


Zu 6.6. Klimaschutz<br />

Eine wesentliche Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Klimas besteht in seiner Wirkung auf das menschliche Wohlbefin<strong>de</strong>n. Durch<br />

große Siedlungsgebiete beeinflusste Klimaverhältnisse können zu Belastungen, wie z. B. Schwüle, verringerte<br />

Sonneneinstrahlung <strong>und</strong> verän<strong>de</strong>rte Durchlüftung sowie Nasskälte, führen.<br />

Aus regionalplanerischer Sicht ist <strong>de</strong>shalb in Verdichtungsräumen bzw. in Räumen mit Verdichtungsansätzen<br />

auf siedlungsklimatisch wichtige Freiräume in ausreichen<strong>de</strong>r Größe <strong>und</strong> wirkungsvoller Lage hinzuwirken.<br />

Weitgehend offene Gebiete <strong>und</strong> Wäl<strong>de</strong>r dienen in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion als Kaltluftentstehungs- <strong>und</strong> -<br />

regenerationsgebiete <strong>und</strong> stellen klimaökologische Ausgleichsräume dar. Diese sind zu schützen.<br />

Die vor allem durch menschliche Tätigkeit hervorgerufenen Luftverunreinigungen können das Gleichgewicht<br />

<strong>de</strong>r Atmosphäre sowie <strong>de</strong>ren Selbstreinigungsprozess stören <strong>und</strong> damit auch nachhaltig die Schutzgüter negativ<br />

beeinflussen. Insbeson<strong>de</strong>re an verkehrsreichen Knotenpunkten bzw. in Bereichen mit stark erhöhtem Verkehrsaufkommen<br />

kann es zu einem Anstieg verschie<strong>de</strong>ner Schadstoffkonzentrationen kommen. Auf eine Reduzierung<br />

von Schadstoffkonzentrationen ist hinzuwirken.<br />

Ziel ist es, im Sinne <strong>de</strong>s Klimaschutzes die gültigen Luftqualitätsziele im Hinblick auf die Vermeidung, Verhütung<br />

o<strong>de</strong>r Verringerung schädlicher Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch dauerhaft zu erreichen.<br />

Zu 6.7. Wirtschaft<br />

Der tiefgreifen<strong>de</strong> Strukturwan<strong>de</strong>l in <strong>de</strong>n 90er Jahren zog erhebliche Verän<strong>de</strong>rungen in <strong>de</strong>r Wirtschaft <strong>und</strong> in<br />

allen Lebensbereichen <strong>de</strong>r Menschen nach sich.<br />

Die Wirtschaft soll sich wettbewerbsfähig weiterentwickeln. Da<strong>bei</strong> soll sich die Region <strong>Halle</strong> mit ihrem Oberzentrum<br />

<strong>Halle</strong>, das Bestandteil <strong>de</strong>r europäischen Metropolregion „Mittel<strong>de</strong>utschland“ ist, sich zu einem dynamischen<br />

<strong>und</strong> attraktiven Teil <strong>de</strong>s mittel<strong>de</strong>utschen Wirtschaftsraums entwickeln.<br />

Im Bereich <strong>de</strong>r chemischen Industrie wur<strong>de</strong>n traditionsreiche Standorte nach <strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rvereinigung <strong>de</strong>r <strong>bei</strong><strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>utschen Staaten einer erfolgreichen Nachnutzung zugeführt. Diese sollen als Kernbereiche weiter gestärkt<br />

wer<strong>de</strong>n <strong>und</strong> för<strong>de</strong>rnd in <strong>de</strong>r Region wirken.<br />

Die <strong>Planung</strong>sregion ist in wirtschaftlicher Hinsicht heterogen strukturiert.<br />

In <strong>de</strong>n Gebieten mit weniger Potenzial zur Entwicklung leistungsfähiger Wirtschaftszweige sind infrastrukturelle<br />

Maßnahmen beson<strong>de</strong>rs wichtig. Auch gezielte För<strong>de</strong>rungen sollen dazu <strong>bei</strong>tragen, langfristige Beschäftigungsmöglichkeiten<br />

zu schaffen. Die Wirtschaftsentwicklung soll im gesamten <strong>Planung</strong>sraum <strong>und</strong> insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>n<br />

zentralen Orten vorangetrieben wer<strong>de</strong>n. Der Aufbau von Netzwerken in <strong>de</strong>r Wirtschaft soll helfen, Wirtschaftskreisläufe<br />

<strong>und</strong> Wertschöpfungsketten innerhalb <strong>de</strong>r Region, wenn möglich, zu schließen. Um die Attraktivität<br />

<strong>und</strong> Zukunftsfähigkeit <strong>de</strong>r Wirtschaftsregion zu erhöhen, sollen mo<strong>de</strong>rne Informations- <strong>und</strong> Kommunikationstechnologien<br />

einen höheren Stellenwert erhalten. Die Medien- <strong>und</strong> Informationswirtschaft soll sich verstärkt<br />

weiterentwickeln. Zur Sicherung <strong>de</strong>r Zukunftsfähigkeit <strong>de</strong>r Wirtschaft soll auch <strong>de</strong>r Verbindung <strong>de</strong>r Wissenschaft<br />

mit <strong>de</strong>n Unternehmen eine verstärkte Aufmerksamkeit zukommen.<br />

Die <strong>Planung</strong>sregion grenzt an Nachbarregionen, wo auf kulturellem o<strong>de</strong>r touristischem Gebiet es insbeson<strong>de</strong>re<br />

erfor<strong>de</strong>rlich ist, inhaltlich mit <strong>de</strong>n Nachbarregionen in <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nsten Formen zusammenzuar<strong>bei</strong>ten <strong>und</strong><br />

gemeinsame Ziele zu verfolgen. Dies betrifft z.B. das Saaletal o<strong>de</strong>r das Harzvorland. Projekte, die diese Zusammenar<strong>bei</strong>t<br />

för<strong>de</strong>rn <strong>und</strong> entwickeln (z.B. „Mittleres Saaletal“, „Welterbe an Saale <strong>und</strong> Unstrut“) sollen Unterstützung<br />

fin<strong>de</strong>n.<br />

Zu 6.8. Landwirtschaft<br />

Der Schutz <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns als Naturgut <strong>und</strong> wichtige Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r landwirtschaftlichen Produktion sowie die<br />

Erhaltung <strong>und</strong> Verbesserung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfruchtbarkeit sollen umfassend sichergestellt wer<strong>de</strong>n. Die gesamte landwirtschaftliche<br />

Nutzfläche ist für die landwirtschaftlichen Betriebe von existentieller Be<strong>de</strong>utung <strong>und</strong> dient darüber<br />

hinaus <strong>de</strong>m Erhalt von Ar<strong>bei</strong>ts- <strong>und</strong> Ausbildungsplätze im ländlichen Raum. Die Ausweisung von Vorrang<strong>und</strong><br />

Vorbehaltsgebieten für Landwirtschaft leistet dazu einen raumordnerischen Beitrag.<br />

Neben <strong>de</strong>m Bo<strong>de</strong>nschutz kommt <strong>de</strong>r ordnungsgemäß ar<strong>bei</strong>ten<strong>de</strong>n Landwirtschaft auch für die Erhaltung <strong>und</strong><br />

Gestaltung <strong>de</strong>r Kulturlandschaft eine hohe Be<strong>de</strong>utung zu. Beson<strong>de</strong>rs in ausgeräumten Agrargebieten ist durch<br />

Schaffung von Strukturvielfalt <strong>und</strong> Glie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Landschaften <strong>de</strong>n agrarstrukturellen <strong>und</strong> ökologischen Belangen<br />

Rechnung zu tragen.<br />

Die berufsmäßige Fluss- <strong>und</strong> Seenfischerei (Berufsfischerei) sowie die Teichwirtschaft in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion<br />

<strong>Halle</strong> ist einer <strong>de</strong>r ältesten Berufe überhaupt <strong>und</strong> somit eine kulturhistorisch erhaltenswerte Nutzungsform <strong>de</strong>r<br />

ländlichen Ressourcen. Als Standorte sind die Mansfel<strong>de</strong>r Seen (Süßer See, Kernersee, Bin<strong>de</strong>rsee) sowie <strong>de</strong>r<br />

Tagebaurestsee <strong>bei</strong> Luckenau westlich Theißen festgelegt. Die Möglichkeit <strong>de</strong>r Bewirtschaftung an weiteren<br />

Restseen in <strong>de</strong>n Bergbaufolgelandschaften <strong>de</strong>r Region durch die Berufsfischerei ist perspektivisch unter Beachtung<br />

naturschutzrechtlicher Belange zu prüfen.<br />

116


Zu 6.9. Forstwirtschaft<br />

Der Wald mit seinen komplexen Aufgaben als Holzlieferant, Erholungsraum für Menschen sowie Raum für eine<br />

Vielfalt von Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten, ist vor schädlichen Einwirkungen zu schützen, in seinem Bestand zu erhalten<br />

<strong>und</strong> in <strong>de</strong>n waldarmen Räumen <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion zu erweitern. Zur Sicherung ges<strong>und</strong>er <strong>und</strong> stabiler Waldbestän<strong>de</strong><br />

sind dazu Baumarten <strong>de</strong>r potenziellen natürlichen Vegetation, die <strong>de</strong>n klimatischen <strong>und</strong> standörtlichen<br />

Bedingungen am besten angepasst sind, vorzusehen.<br />

Der Erhalt bzw. die Schaffung stabiler, vielschichtiger Waldrän<strong>de</strong>r ist beson<strong>de</strong>re Aufmerksamkeit zu schenken.<br />

Sie dienen <strong>de</strong>m Schutz <strong>de</strong>s Waldinnenklimas, als landschaftliche Gestaltungselemente in <strong>de</strong>r Übergangszone von<br />

Offenland <strong>und</strong> Wald sowie als Lebensraum für eine Vielzahl von speziellen Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten.<br />

Darüber hinaus dient die Forstwirtschaft als kontinuierlicher Ar<strong>bei</strong>tgeber im strukturschwachen, ländlichen<br />

Raum <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion. Der verar<strong>bei</strong>ten<strong>de</strong>n Industrie <strong>und</strong> forstlichen Dienstleistungsunternehmen kommt eine<br />

nicht unerhebliche Be<strong>de</strong>utung zu. Weiterhin kann mit <strong>de</strong>r Stärkung <strong>de</strong>r regionalen Forstwirtschaft das überregionale<br />

Transportaufkommen <strong>de</strong>r Holzindustrie gesenkt wer<strong>de</strong>n.<br />

Zu 6.10. Energie<br />

Im Sinne einer ausreichen<strong>de</strong>n <strong>und</strong> sicheren Energieversorgung soll gr<strong>und</strong>sätzlich strategischen Überlegungen <strong>de</strong>r<br />

Vorrang eingeräumt wer<strong>de</strong>n. Ein Mix an Energieträgern wird angestrebt.<br />

Trotz spürbaren Aufschwungs <strong>de</strong>r erneuerbaren Energien ist die Energieversorgung weltweit noch weitgehend<br />

abhängig von Energieträgern, <strong>de</strong>ren Vorräte begrenzt sind (Öl, Kohle, Erdgas) o<strong>de</strong>r nicht ausschließbare Risiken<br />

mit sich bringen (Kernkraft). Die Belastungen für die Umwelt <strong>und</strong> das Klima sind anerkanntermaßen hoch.<br />

In <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion soll darauf hingewirkt wer<strong>de</strong>n, dass negative Folgen für die Umwelt <strong>und</strong> das Klima im<br />

Rahmen <strong>de</strong>r Energieversorgung möglichst gering gehalten wer<strong>de</strong>n. Dazu gehören auch ein effizienter <strong>und</strong> sparsamer<br />

Umgang mit Energie <strong>und</strong> eine gewisse Favorisierung erneuerbarer Energie.<br />

Der allgemeine wirtschaftliche Strukturwan<strong>de</strong>l <strong>de</strong>r letzten Jahre erfor<strong>de</strong>rt auch in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> eine<br />

Anpassung <strong>de</strong>r Wohn- <strong>und</strong> Ar<strong>bei</strong>tsverhältnisse für die Bevölkerung. Insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>n Städten ist aufgr<strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>s Bevölkerungsrückganges eine Umstrukturierung erfor<strong>de</strong>rlich. Der Umbau von Stadtteilen bzw. <strong>de</strong>r Neubau<br />

von Siedlungs- o<strong>de</strong>r Gewerbegebieten bieten sehr gute Voraussetzungen für die Schaffung energiewirtschaftlicher<br />

Gemeinschaftslösungen einzelner Teilräume mit Synergieeffekten für alle Beteiligten.<br />

Da die <strong>Planung</strong>sregion relativ dicht besie<strong>de</strong>lt ist, soll <strong>bei</strong> Standorten erneuerbarer Energien <strong>de</strong>n Belangen <strong>de</strong>r<br />

Erholungsfunktion <strong>und</strong> <strong>de</strong>m Landschaftsbild <strong>de</strong>s Raumes beson<strong>de</strong>re Be<strong>de</strong>utung <strong>bei</strong>gemessen wer<strong>de</strong>n.<br />

Zu 6.11. Wasserversorgung<br />

Da Trinkwasser lebensnotwendig ist, bedürfen alle Trinkwasserressourcen eines beson<strong>de</strong>ren Schutzes vor schädlichen<br />

Stoffeinträgen. Es ist <strong>bei</strong> Mo<strong>de</strong>rnisierungen insbeson<strong>de</strong>re in dünner besie<strong>de</strong>lten Bereichen darauf zu achten,<br />

dass mit evtl. sinken<strong>de</strong>m Verbrauch trotz<strong>de</strong>m die Qualität <strong>de</strong>s Trinkwassers gewährleistet wird.<br />

Der größte Anteil <strong>de</strong>r Wassergewinnung erfolgt aus <strong>de</strong>m Gr<strong>und</strong>wasser. In weiten Teilen <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion ist<br />

das Gr<strong>und</strong>wasser bereits durch Stoffeintrag schädlich beeinflusst. Insbeson<strong>de</strong>re die Düngung im Rahmen intensiver<br />

landwirtschaftlicher Nutzung <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Eintrag von Schadstoffen aus Altlastenflächen haben in einigen Bereichen<br />

dazu geführt, dass eine Wassergewinnung zur Trinkwassernutzung nicht mehr möglich ist.<br />

Gr<strong>und</strong>wasser verfügt aufgr<strong>und</strong> seiner langsamen Fließzeit nur über ein geringes Selbstreinigungsvermögen. Eine<br />

Kontamination <strong>de</strong>s Gr<strong>und</strong>wasserleiters ist oft nicht reversibel. Der Schutz <strong>de</strong>s Gr<strong>und</strong>wassers hat daher <strong>bei</strong> allen<br />

Maßnahmen hohe Priorität.<br />

Zu 6.12. Abwasserbeseitigung<br />

Unbehan<strong>de</strong>ltes Abwasser enthält Inhaltsstoffe, die <strong>bei</strong> direkter Einleitung in ein Gewässer schwere ökologische<br />

Schä<strong>de</strong>n verursachen können. Des Weiteren können Krankheitserreger die menschliche Ges<strong>und</strong>heit gefähr<strong>de</strong>n.<br />

Aus diesem Gr<strong>und</strong> ist vor <strong>de</strong>r Einleitung in ein Gewässer in <strong>de</strong>r Regel eine mechanisch-biologische o<strong>de</strong>r chemische<br />

Behandlung <strong>de</strong>s Abwassers erfor<strong>de</strong>rlich. Die Schadstofffracht von Abwässern soll so gering wie möglich<br />

gehalten wer<strong>de</strong>n.<br />

Große Klärwerke können im Vergleich zu kleineren eine höhere Reinigungsleistung haben. Dafür sind längere<br />

Transportwege zur Kläranlage in Kauf zu nehmen. Bei kleinen Anlagen wirkt sich <strong>de</strong>r kürzere Anschluss finanziell<br />

positiv aus.<br />

Die Trennung von Abwasserströmen nach Art <strong>und</strong> Grad <strong>de</strong>r Verschmutzung am Entstehungsort ist aus verfahrenstechnischen<br />

Grün<strong>de</strong>n vorteilhaft, da das Reinigungsverfahren optimal auf die Abwasserzusammensetzung<br />

abgestimmt wer<strong>de</strong>n kann.<br />

Zu 6.13. Lagerstätten<br />

117


Die einzelfachlichen Gr<strong>und</strong>sätze <strong>de</strong>s LEP LSA unter Ziffer 4.13. wur<strong>de</strong>n sinngemäß übernommen <strong>und</strong> entsprechend<br />

<strong>de</strong>n regionalspezifischen Zielstellungen <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> ergänzt.<br />

Zu <strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Punkten 5.3.6. <strong>und</strong> 5.7.6. bestimmten Vorrang- <strong>und</strong> Vorbehaltsgebieten für Rohstoffgewinnung<br />

wer<strong>de</strong>n hier einzelfachliche Gr<strong>und</strong>sätze für die Erk<strong>und</strong>ung, Erschließung, Gewinnung <strong>und</strong> die <strong>de</strong>m Abbau folgen<strong>de</strong>n<br />

Nutzungen formuliert. Dies ist geboten, weil <strong>de</strong>r Abbau von Rohstoffen in je<strong>de</strong>m Fall eine raumbe<strong>de</strong>utsame<br />

Maßnahme mit weitreichen<strong>de</strong>n Folgen für Natur <strong>und</strong> Landschaft darstellt.<br />

Rohstoffe stehen, bedingt durch ihre lange Entstehungszeit, nur in endlichem Maße <strong>und</strong> standortgeb<strong>und</strong>en für<br />

eine Gewinnung zur Verfügung. Daher ist ein sorgfältiger Umgang mit diesen Ressourcen erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Der Aufschluss von Lagerstätten im Tagebau ist in <strong>de</strong>r Regel mit einem Flächenentzug verb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> geht mit<br />

Nutzungsumwandlungen bzw. <strong>de</strong>m Verlust bisheriger Nutzung einher. Bei <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong> eines Abbauvorhabens<br />

sollte daher berücksichtigt wer<strong>de</strong>n, dass <strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>m Rohstoffabbau verb<strong>und</strong>ene Eingriff in Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

bereits während <strong>de</strong>r Abbauphase unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r betrieblichen Erfor<strong>de</strong>rnisse durch das Kleinhalten<br />

<strong>de</strong>r aktiven Abbaufläche mittels zeitlich parallel zu realisieren<strong>de</strong>r Rekultivierungs-<br />

/Renaturierungsmaßnahmen minimiert wer<strong>de</strong>n sollte. Der Erweiterung einer Abbaufläche ist vor einem Neuaufschluss<br />

<strong>de</strong>s gleichen Rohstoffes <strong>de</strong>r Vorzug zu geben.<br />

Für die künftige Nutzung <strong>de</strong>r Braunkohle wird die stoffliche Verwertung neben <strong>de</strong>r Energiegewinnung einen<br />

höheren Stellenwert erlangen. In diesem Zusammenhange wird auf das in Zusammenar<strong>bei</strong>t von Sachsen <strong>und</strong><br />

Sachsen-Anhalt vom BMBF geför<strong>de</strong>rte Forschungsvorhaben „Innovative Braunkohlenintegration in Mittel<strong>de</strong>utschland<br />

- ibi“ hingewiesen.<br />

Bei <strong>de</strong>r Gewinnung <strong>de</strong>r Braunkohle sind die anfallen<strong>de</strong>n Begleitrohstoffe wie Kiese, San<strong>de</strong> <strong>und</strong> Tone einer wirtschaftlichen<br />

Nutzung zuzuführen, um Vorkommen an an<strong>de</strong>ren Standorten zu schonen <strong>und</strong> damit langfristig zu<br />

sichern.<br />

Geopotenziale tiefliegen<strong>de</strong>r <strong>und</strong> Energie-Rohstoffe sind Lagerstätten, die überregional bzw. regional be<strong>de</strong>utsam<br />

sind, die gegenwärtig nicht in Abbau stehen <strong>und</strong> <strong>de</strong>ren Nutzung in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist, aber<br />

<strong>de</strong>ren Rohstoffmenge <strong>und</strong> –qualität durch geologische Untersuchungen <strong>und</strong> Analogieschlüsse hinreichend sicher<br />

nachgewiesen sind. Die in <strong>de</strong>r Karte 4 <strong>de</strong>s REP <strong>Halle</strong> dargestellten Geopotenziale stellen in <strong>de</strong>r Regel fachlich<br />

begrün<strong>de</strong>te Vorschläge <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Geologie <strong>und</strong> Bergwesen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt dar. Diese<br />

Lagerstätten sind größtenteils mit Bergbauberechtigungen nach <strong>de</strong>m B<strong>und</strong>esberggesetz versehen <strong>und</strong> unter an<strong>de</strong>rem<br />

durch ihre Flächengrößen raumbe<strong>de</strong>utsam. Die Darstellung <strong>und</strong> damit <strong>de</strong>r Hinweis sowie eine angemessene<br />

Berücksichtigung auf das Vorhan<strong>de</strong>nsein dieser Geopotenziale ist im Hinblick auf die Unwägbarkeiten <strong>de</strong>r langfristigen<br />

Rohstoff- <strong>und</strong> Energieversorgung unserer Gesellschaft sinnvoll <strong>und</strong> notwendig. Eine raumordnerische<br />

Sicherung erfolgt mit <strong>de</strong>r Ausweisung als Geopotenzial nicht.<br />

Folgen<strong>de</strong> Lagerstätten <strong>de</strong>r Geopotenziale tiefliegen<strong>de</strong>r <strong>und</strong> Energie-Rohstoffe sind in <strong>de</strong>r Karte 4 dargestellt:<br />

Rohstoff- <strong>und</strong> Geopotenziale:<br />

Erläuterung:<br />

Braunkohlefeld Lützen<br />

Bewilligung beantragt, Bewilligungsverfahren läuft, Anschlussfeld<br />

<strong>de</strong>s laufen<strong>de</strong>n Braunkohleabbaus im Weiße-Elsterbecken (lückenlosen<br />

Anschluss zum Braunkohlentagebau Profen); belegt durch geologische<br />

Untersuchung; planerische Sicherung <strong>de</strong>r nachgewiesenen <strong>und</strong><br />

weitgehend präzisierten Braunkohlenressourcen im Feld Lützen auf<br />

Ebene <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>splanung (VRG Rohstoffgewinnung im 2. Entwurf<br />

<strong>de</strong>s in Aufstellung befindlichen LEP-LSA sowie ebenfalls im Entwurf<br />

<strong>de</strong>r Verordnung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplans vom 20.07.2010)<br />

Kalisalz Roßleben Bergwerkseigentum; Stilllegung <strong>und</strong> Verwahrung 1992; ca.<br />

200 Mio. t. hochwertiges Hartsalz mit 16-17 % K 2 O gewinnbarer<br />

Vorräte; gegenwärtig Bestrebungen für einen Wie<strong>de</strong>raufschluss <strong>de</strong>r<br />

Kalisalzlagerstätte Roßleben einschließlich <strong>de</strong>r angrenzen<strong>de</strong>n Fel<strong>de</strong>r<br />

Steigra (Querfurter Mul<strong>de</strong>) <strong>und</strong> Bad Bibra<br />

Kupfererze <strong>und</strong> begleiten<strong>de</strong> Polymetalle<br />

im Sangerhäuser Revier<br />

Zu 6.14. Telekommunikation<br />

Bergwerkseigentum; Stilllegung <strong>und</strong> Verwahrung 1996, Lagerstättengebiet<br />

um Mansfeld-Sangerhausen ist das be<strong>de</strong>utendste Kupfer- <strong>und</strong><br />

Silbervorkommen Deutschlands; Lage zwischen Harzrand, <strong>de</strong>r <strong>Halle</strong>-<br />

Hettstedter-Gebirgsbrücke <strong>und</strong> <strong>de</strong>m Hornburger Sattel; gut erk<strong>und</strong>ete<br />

Lagerstätte; För<strong>de</strong>rung bis 1990, die etwa 3,752 Mio. t Kupfer, 0,753<br />

Mio. t Blei, 0,654 Mio. t Zink <strong>und</strong> 20300 t Silber; sicherer Restroherzvorrat<br />

von ca. 35,4 Mio. t betrug<br />

118


Es ist darauf hinzuwirken, dass die Telekommunikationsinfrastruktur in <strong>de</strong>r gesamten <strong>Planung</strong>sregion <strong>de</strong>n sich<br />

ständig steigen<strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen gerecht wird <strong>und</strong> für die Wirtschaft <strong>und</strong> die Bevölkerung im Wettbewerb mit<br />

an<strong>de</strong>ren Regionen keine Nachteile bringt. Die noch bestehen<strong>de</strong>n Unterschie<strong>de</strong> innerhalb <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion<br />

sollen zügig abgebaut wer<strong>de</strong>n. Insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Mittelstand soll durch sichere <strong>und</strong> kostengünstige Übertragungswege<br />

auf digitaler Basis unterstützt wer<strong>de</strong>n.<br />

Zu 6.15. Abfallwirtschaft<br />

Die fachgerechte Entsorgung von Abfällen ist nicht nur aus ökologischer Sicht von großer Be<strong>de</strong>utung, son<strong>de</strong>rn<br />

stellt mittlerweile auch einen be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n ökonomischen Faktor für Unternehmen <strong>und</strong> Haushalte dar. <strong>Regionale</strong><br />

Lösungen sind ein Beitrag zur Begrenzung von Transportkosten <strong>und</strong> damit von Gebühren.<br />

Unter diesen Aspekten betrachtet, ist die Abfallvermeidung bzw. eine fachgerechte Abfallverwertung in allgemeinem<br />

Interesse.<br />

Der steigen<strong>de</strong>n Nachfrage nach gesetzeskonformen Möglichkeiten <strong>de</strong>r Abfallverwertung <strong>und</strong> -beseitigung ist<br />

Rechnung zu tragen. Es soll eine Gewährleistung <strong>de</strong>r Restabfallentsorgung durch verschie<strong>de</strong>ne Anlagen sicher<br />

gestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Sicherung <strong>und</strong> Rekultivierung von Deponien kommt eine beson<strong>de</strong>re Be<strong>de</strong>utung zu. Gefährdungen für die<br />

Bevölkerung <strong>und</strong> die Umwelt sollen vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

Zu 6.16. Bildung <strong>und</strong> Wissenschaft<br />

Die bildungs- <strong>und</strong> wissenschaftspolitischen Aufgaben erfüllen auch strukturpolitische Funktionen. Neben einer<br />

im <strong>Planung</strong>sraum ausgewogenen schulischen <strong>und</strong> beruflichen Bildung <strong>und</strong> Stärkung spezialisierter Einrichtungen<br />

soll <strong>de</strong>m Zusammenwirken von bildungs- <strong>und</strong> wissenschaftlichen Einrichtungen beson<strong>de</strong>re Aufmerksamkeit<br />

gewidmet <strong>und</strong> so auch <strong>de</strong>r Abwan<strong>de</strong>rung junger Menschen entgegengewirkt wer<strong>de</strong>n. In Bildungs- <strong>und</strong> Wissenschaftszentren<br />

sollen interessante Angebote geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n, die die Innovationsfähigkeit <strong>de</strong>r mittelständischen<br />

Wirtschaft unterstützen.<br />

Zu 6.17. Kultur- <strong>und</strong> Denkmalpflege<br />

Der <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> kommt mit seiner hohen Ausstattung an historischen Anlagen eine hohe geschichtsträchtige<br />

Be<strong>de</strong>utung im Land Sachsen-Anhalt zu. Zur Bewahrung dieser Kulturgüter ist es notwendig, Pflege<strong>und</strong><br />

Restaurierungsmaßnahmen zu sichern <strong>und</strong> <strong>de</strong>n teilweise schlechten Zustand vorhan<strong>de</strong>ner baulicher Substanzen<br />

zu verbessern.<br />

Durch die Regionalplanung sollen darüber hinaus Rahmenbedingungen geschaffen wer<strong>de</strong>n, die die vielfältigen<br />

bestehen<strong>de</strong>n bzw. angestrebten Aktivitäten im Bereich <strong>de</strong>s Kulturtourismus steuern.<br />

Zu 6.18. Erholung, Freizeit <strong>und</strong> Tourismus<br />

Die zunehmen<strong>de</strong>n Belastungen im Ar<strong>bei</strong>tsleben <strong>und</strong> wachsen<strong>de</strong>s Ges<strong>und</strong>heitsbewusstsein bewirken ein zunehmen<strong>de</strong>s<br />

Bedürfnis nach Erholung <strong>und</strong> aktiver Freizeitgestaltung. Wichtige Entwicklungsaspekte sind u.a. die<br />

steigen<strong>de</strong> Wertschätzung <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion verfügbaren reichhaltigen landschaftlichen, klimatischen <strong>und</strong><br />

kulturhistorischen Ausstattungen. Schöne, unversehrte <strong>und</strong> charakteristische Landschaften, herausragen<strong>de</strong> Sehenswürdigkeiten<br />

<strong>und</strong> attraktive Freizeitangebote sind als Voraussetzung für eine naturnahe Erholung <strong>und</strong> eine<br />

nachhaltige Nutzung zu bewahren, zu pflegen <strong>und</strong> ggf. wie<strong>de</strong>rherzustellen.<br />

Dem wachsen<strong>de</strong>n Erholungsbedürfnis <strong>de</strong>r Bevölkerung im Verdichtungsraum wird insbeson<strong>de</strong>re durch <strong>de</strong>n Erhalt<br />

bzw. die Entwicklung von Naherholungsgebieten in stadtnahen Waldgebieten, an Gewässern <strong>und</strong> in strukturierte<br />

Landschaftsteile im Umland Rechnung getragen.<br />

Darüber hinaus bedarf die weitere Entwicklung <strong>de</strong>s touristischen Städtenetzwerks <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion beson<strong>de</strong>rer<br />

Aufmerksamkeit. Be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Stationen sind durch Sanierung historischer Altstädte, <strong>de</strong>n Ausbau von Kongress<strong>und</strong><br />

Tagungstourismus sowie Erhalt bzw. Ausbau touristischer Infrastruktur weiterzuentwickeln <strong>und</strong> zu stärken.<br />

Zu 6.19. Han<strong>de</strong>l/Dienstleistungen<br />

Han<strong>de</strong>ls- <strong>und</strong> Dienstleistungseinrichtungen sollen einerseits <strong>de</strong>n Bedürfnissen <strong>de</strong>r Menschen <strong>und</strong> an<strong>de</strong>rerseits<br />

<strong>de</strong>n differenzierten funktionalen Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r zentralörtlichen Glie<strong>de</strong>rung entsprechen. Eine verbrauchernahe<br />

Versorgung mit <strong>de</strong>m täglichen Gr<strong>und</strong>bedarf ist da<strong>bei</strong> zu sichern. Die sich verän<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n <strong>de</strong>mografischen<br />

Verhältnisse sollen verstärkt Beachtung fin<strong>de</strong>n. Neue Angebotsformen, wie Hol- <strong>und</strong> Bringedienste sowie örtliche<br />

Anlaufstellen sollen vor allem in dünner besie<strong>de</strong>lten Gebieten unterstützt wer<strong>de</strong>n.<br />

119


Zu 7.0. Zusammenfassen<strong>de</strong> Umwelterklärung<br />

In <strong>de</strong>r zusammenfassen<strong>de</strong>n Umwelterklärung ist gemäß § 3 Abs. 13 LPlG LSA zu erklären, wie Umwelterwägungen<br />

in <strong>de</strong>n vorliegen<strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan einbezogen wur<strong>de</strong>n <strong>und</strong> wie <strong>de</strong>r Umweltbericht, <strong>de</strong>r<br />

gemäß § 3a Abs. 1 LPlG LSA 29 als geson<strong>de</strong>rter Bestandteil <strong>de</strong>r Begründung <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes<br />

erstellt wor<strong>de</strong>n ist, sowie <strong>de</strong>ssen Ergebnisse seines Anhörungsverfahrens <strong>und</strong> die geprüften Alternativen in <strong>de</strong>r<br />

Abwägung berücksichtigt wur<strong>de</strong>n.<br />

Außer<strong>de</strong>m sind die vorgesehenen Maßnahmen zur Überwachung <strong>de</strong>r möglichen erheblichen Umweltauswirkungen<br />

<strong>bei</strong> <strong>de</strong>r Verwirklichung <strong>de</strong>s Regionalplans zu benennen. Insgesamt betrachtet stellt diese zusammenfassen<strong>de</strong><br />

Umwelterklärung eine allgemein verständliche Zusammenfassung <strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>r im Rahmen <strong>de</strong>s Aufstellungsverfahrens<br />

zum <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan <strong>Halle</strong> durchgeführten Umweltprüfung dar. An dieser Stelle<br />

wird daher explizit auf <strong>de</strong>n Umweltbericht verwiesen.<br />

Zu 8.0 Zeichnerische Darstellung<br />

Die Zeichnerische Darstellung <strong>de</strong>r Inhalte <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes ist <strong>de</strong>n <strong>bei</strong>gefügten Karten zu<br />

entnehmen.<br />

29 Lan<strong>de</strong>splanungsgesetz <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt (LPlG LSA) vom 28. April 1998 (GVBl. LSA S. 255, in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>s Gesetzes vom 20. Dezember 2005 (GVBl. LSA S. 804),<br />

zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Zweites Gesetz zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>splanungsgesetzes <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt vom 19.12.2007 (GVBl. LSA S. 466)<br />

120


Anlagen<br />

Anlage 1:<br />

Anlage 2:<br />

Anlage 3:<br />

Anlage 4:<br />

Anlage 5:<br />

Anlage 6:<br />

Übersicht <strong>de</strong>r Karten <strong>und</strong> Anlagen zum <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan<br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

Quellenverzeichnis<br />

Konzeption zur Ermittlung von Gebieten zur Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

Kriterienkatalog für <strong>de</strong>n Belang Win<strong>de</strong>nergienutzung <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sgemeinschaft<br />

<strong>Halle</strong><br />

Kriterien zur Festlegung von Zielen <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätzen <strong>de</strong>r Raumordnung (Erfor<strong>de</strong>rnisse<br />

<strong>de</strong>r Raumordnung) im Rahmen <strong>de</strong>r Erar<strong>bei</strong>tung <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes<br />

121


Anlage 1: Übersicht <strong>de</strong>r Karten <strong>und</strong> Anlagen<br />

Karten <strong>und</strong> Anlagen zum <strong>Text</strong>teil<br />

Karte 1:<br />

Karte 2:<br />

Karte 3:<br />

Karte 4:<br />

Karte 5:<br />

Einzelkarten Wind:<br />

Anlage 1:<br />

Anlage 2:<br />

Anlage 3:<br />

Anlage 4:<br />

Anlage 5:<br />

Anlage 6:<br />

Zeichnerische Darstellung zum <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan für<br />

die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong><br />

Karte Raumstruktur<br />

Karte Trassen/Leitungen<br />

Karte Lagerstätten <strong>und</strong> Energierohstoffe<br />

Karte nachrichtliche Darstellung Entwicklungsachsen<br />

Vorranggebiete mit <strong>de</strong>r Wirkung von Eignungsgebieten bzw. Eignungsgebiete<br />

für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

Übersicht <strong>de</strong>r Karten <strong>und</strong> Anlagen zum <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan<br />

Abkürzungsverzeichnis<br />

Quellenverzeichnis<br />

Konzeption zur Ermittlung von Gebieten zur Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong><br />

Kriterienkatalog für <strong>de</strong>n Belang Win<strong>de</strong>nergienutzung in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion<br />

<strong>Halle</strong><br />

Kriterien zur Festlegung von Zielen <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätzen <strong>de</strong>r Raumordnung<br />

(Erfor<strong>de</strong>rnisse <strong>de</strong>r Raumordnung) im Rahmen <strong>de</strong>r Erar<strong>bei</strong>tung<br />

<strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes<br />

Anlagen zum Umweltbericht<br />

Anlage 1<br />

Anlage 2<br />

Anlage 3<br />

Anlage 4<br />

Scopingtabelle<br />

Übersicht zur Prüfpflicht <strong>de</strong>r einzelnen raumordnerischen Festlegungen<br />

<strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes<br />

Zusammenstellung von schutzgutbezogenen Wechselwirkungen<br />

zwischen <strong>de</strong>n Schutzgütern<br />

Verzeichnis <strong>de</strong>r Tabellen <strong>und</strong> Abbildungen<br />

122


Anlage 2: Abkürzungsverzeichnis<br />

Abs.<br />

Absatz<br />

AEP<br />

Agrarstrukturelle Entwicklungsplanung<br />

AS<br />

Anschlussstelle<br />

B + Nummer B<strong>und</strong>esstraße<br />

BAB<br />

B<strong>und</strong>esautobahn<br />

BGBl<br />

B<strong>und</strong>esgesetzblatt<br />

BLK<br />

Landkreis Burgenlandkreis<br />

BSL GmbH Buna Dow Leuna Olefinverb<strong>und</strong> GmbH<br />

BO<br />

Bo<strong>de</strong>n<br />

B-Plan Bebauungsplan<br />

BR<br />

Biosphärenreservat<br />

BVWP B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan<br />

CO 2<br />

Kohlendioxid<br />

DB<br />

Deutsche Bahn<br />

EC<br />

Eurocity<br />

EEG<br />

Erneuerbare Energie Gesetz<br />

EGW<br />

Einwohnergleichwerte<br />

Envia M envia Mittel<strong>de</strong>utsche Energie AG<br />

EU SPA/ IBA Europäische Vogelschutzgebiete<br />

EW<br />

Einwohner<br />

EWG<br />

Europäische Wirtschaftsgemeinschaft<br />

F<br />

Flächen<strong>de</strong>nkmal<br />

FFH- Gebiete Flora -Fauna- Habitate<br />

FNP<br />

Flächennutzungsplan<br />

FRP<br />

Forstliche Rahmenplanung<br />

G<br />

Gr<strong>und</strong>satz <strong>de</strong>r Raumordnung<br />

GBl.<br />

Gesetzblatt<br />

Gem.<br />

Gemein<strong>de</strong><br />

GIS<br />

Geografisches Informationssystem<br />

GZ<br />

Gr<strong>und</strong>zentrum<br />

GZTMZ Gr<strong>und</strong>zentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums<br />

GVBl. Gesetz- <strong>und</strong> Verordnungsblatt<br />

GVZ<br />

Güterverkehrszentrum<br />

HAL<br />

Stadt <strong>Halle</strong><br />

iV<br />

im Verfahren (Naturschutzgebiete etc.)<br />

IC<br />

Intercity<br />

ICE<br />

Intercity Express<br />

IGZ<br />

Innovations- <strong>und</strong> Grün<strong>de</strong>rzentrum<br />

IR<br />

Interregio<br />

K/L<br />

Klima/Luft<br />

KG<br />

Kumulationsgebiet<br />

K + Nummer Kreisstraße<br />

Krit.<br />

Kriterium<br />

K S<br />

Kultur- <strong>und</strong> Sachgüter<br />

L + Nummer Lan<strong>de</strong>sstraße<br />

LB<br />

Landschaft / Landschaftsbild<br />

LK<br />

Landkreise<br />

LPlG<br />

Lan<strong>de</strong>splanungsgesetz<br />

LSA<br />

Land Sachsen-Anhalt<br />

LSG<br />

Landschaftsschutzgebiet<br />

LVWA Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamt<br />

LVWP Lan<strong>de</strong>sverkehrswegeplan<br />

MBl. LSA Ministerialblatt <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt<br />

123


MDV<br />

MIBRAG<br />

MLV<br />

MBV<br />

MZ<br />

MZTOZ<br />

MSH<br />

NP<br />

NSG<br />

NSG (B)<br />

NSG (eS)<br />

NSG (iV)<br />

OL<br />

ÖPNV<br />

OT<br />

OU<br />

ÖSPV<br />

OZ<br />

PFB<br />

Pkt.<br />

PKW<br />

RBPl<br />

RdErl.<br />

RE<br />

REK<br />

REP<br />

ROV<br />

RPV<br />

SBB<br />

SBG<br />

SK<br />

SN<br />

SPNV<br />

SUP-RL<br />

TEP<br />

TWSG<br />

TWSZ<br />

UGS<br />

VB<br />

VBG<br />

VDE<br />

VEBA<br />

VGem.<br />

VR<br />

VRG<br />

WA<br />

WEA<br />

WKA<br />

WW<br />

Z<br />

ZWVA<br />

Mittel<strong>de</strong>utscher Verkehrsverb<strong>und</strong><br />

Mittel<strong>de</strong>utsche Braunkohlengesellschaft mbH<br />

Ministerium für Landwirtschaft <strong>und</strong> Umwelt <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt<br />

Ministerium für Bau <strong>und</strong> Verkehr <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt<br />

Mittelzentrum<br />

Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums<br />

Landkreis Mansfeld-Südharz<br />

Naturpark<br />

Naturschutzgebiet<br />

Naturschutzgebiet (Bestand)<br />

Naturschutzgebiet (einstweilig sichergestellt)<br />

Naturschutzgebiet (im Verfahren)<br />

Ortslage<br />

Öffentlicher Personennahverkehr<br />

Ortsteil<br />

Ortsumgehung<br />

Öffentlicher Schienenpersonennahverkehr<br />

Oberzentrum<br />

Planfeststellungsbeschluss<br />

Punkt<br />

Personenkraftwagen<br />

Rahmenbetriebsplan<br />

R<strong>und</strong>erlass<br />

<strong>Regionale</strong>xpress<br />

<strong>Regionale</strong>s Entwicklungskonzept<br />

<strong>Regionale</strong>r Entwicklungsplan<br />

Raumordnungsverfahren<br />

<strong>Regionale</strong>r <strong>Planung</strong>sverband<br />

Siedlungsbeschränkungsbereich<br />

Siedlungsbeschränkungsgebiet<br />

Landkreis Saalekreis<br />

Stellungnahme<br />

Schienenpersonennahverkehr<br />

Richtlinie zur Einführung <strong>de</strong>r Strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

Teilgebietsentwicklungsprogramm<br />

Trinkwasserschutzgebiet<br />

Trinkwasserschutzzone<br />

Untergr<strong>und</strong>speicher<br />

Vorbehalt<br />

Vorbehaltsgebiet<br />

Verkehrsprojekte Deutsche Einheit<br />

VEBA Kraftwerke AG Schkopau<br />

Verwaltungsgemeinschaft<br />

Vorrang<br />

Vorranggebiet<br />

Wasser<br />

Win<strong>de</strong>nergieanlage<br />

Windkraftanlage<br />

Wasserwerk<br />

Ziel <strong>de</strong>r Raumordnung<br />

Zentrale Wasserfassungsanlage<br />

124


Anlage 3: Quellenverzeichnis<br />

Agraratlas <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

Sachsen-Anhalt<br />

Herausgegeben vom Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft <strong>und</strong><br />

Umwelt, 1. Auflage Mai 1997<br />

BauGB<br />

BBergG<br />

Baugesetzbuch in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r Bekanntmachung vom 23. September<br />

2004 (BGBl. I S.2414), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Gesetz vom 31. Juli 2009<br />

(BGBl. I S.2585, 2253)<br />

B<strong>und</strong>esberggesetz vom 13.August.1980 (BGBl. I S. 1310), zuletzt geän<strong>de</strong>rt<br />

durch das Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I, S. 2585)<br />

BImSchG B<strong>und</strong>es-Immissionsschutzgesetz 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830),<br />

zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Gesetz vom 11. August 2009 (BGBl. I S. 2723,<br />

2727)<br />

BNatSchG<br />

BWaldG<br />

FluglärmG<br />

GKG-LSA<br />

LEP-LSA<br />

B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz vom 25. März 2002 (BGBl. I S. 1193), zuletzt<br />

geän<strong>de</strong>rt am 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986)<br />

B<strong>und</strong>eswaldgesetz vom 02. Mai 1975 (BGBl. I 1975 S. 1037), zuletzt<br />

geän<strong>de</strong>rt durch Gesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585, 2618)<br />

Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r Bekanntmachung<br />

vom 31. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2550)<br />

Gesetz über kommunale Gemeinschaftsar<strong>bei</strong>t (GKG-LSA) in <strong>de</strong>r Fassung<br />

<strong>de</strong>r Bekanntmachung vom 26. Februar 1998 (GVBl. LSA 1998, S. 81),<br />

zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Gesetz vom 15. Dezember 2009 (GVBl.LSA S.<br />

648, 677)<br />

Gesetz über <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt<br />

vom 23. August 1999 (GVBl. LSA S. 244), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Verordnung<br />

vom 5. Juli 2007 (GVBl. LSA S 214)<br />

LPlG LSA Lan<strong>de</strong>splanungsgesetz <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt vom 28. April 1998<br />

(GVBl. I S. 255), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch zweites Gesetz zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>splanungsgesetzes <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen Anhalt vom 19. Dezember<br />

2007 (GVBl. LSA S. 466)<br />

LuftVG<br />

NatSchG LSA<br />

Luftverkehrsgesetz in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r Bekanntmachung vom 10. Mai<br />

2007 (BGBl. I S.698), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Artikel 1 <strong>de</strong>s Gesetzes vom<br />

24. August 2009 (BGBl. I S.2942)<br />

Naturschutzgesetz <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt vom 23.Juli 2004 (GVBl.<br />

LSA 2004, S. 454), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Artikel 11 Gesetz vom 05.<br />

November 2009 (GVBl. LSA S. 514, 520)<br />

ROG Raumordnungsgesetz vom 18. August 1997 (BGBl. I S. 2081, 2102),<br />

zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Gesetz vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S.2585, 2617<br />

f.)<br />

WG LSA<br />

WaldG LSA<br />

Fachgutachten Win<strong>de</strong>nergie<br />

Fachgutachten Tourismus<br />

<strong>und</strong> Erholung<br />

Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r Bekanntmachung<br />

vom 12. April 2006 (GVBl. LSA S. 248), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch<br />

Artikel <strong>de</strong>s Gesetz vom 17.02.2010 (GVBl. LSA S. 69)<br />

Waldgesetz für das Land Sachsen-Anhalt vom 13. April 1994 (GVBl.<br />

LSA S. 520), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Gesetz vom 05. November 2009<br />

(GVBl. LSA S. 514, 523)<br />

„Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong>“ vom 23. Mai<br />

2003, erstellt durch das <strong>Planung</strong>sbüro BPI Consult GmbH, Berlin<br />

„Beurteilung <strong>de</strong>r Eignung beantragter Gebiete zur Ausweisung als Vorranggebiete<br />

für Tourismus <strong>und</strong> Erholung in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong>“<br />

vom 17. März 2003, erstellt durch das <strong>Planung</strong>sbüro GFE Consult GmbH<br />

125


Windpotenzialstudie<br />

Fachgutachten Avi-<br />

Fauna/ Fle<strong>de</strong>rmäuse<br />

Fachgutachten Landschaftsbild<br />

„Windpotenzialstudie für die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> (Saale), Sachsen-<br />

Anhalt“ vom 09.01.2008, erstellt durch das <strong>Planung</strong>sbüro Döpel Landschaftsplanung<br />

„Gutachten zu ausgewählten Avifauna- <strong>und</strong> Fle<strong>de</strong>rmausvorkommen in<br />

<strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> – Konfliktpotenzial in Bezug auf Win<strong>de</strong>nergie“<br />

vom 10.11.2008; ergänzt durch Aktualisierung <strong>de</strong>r Teilgebiete nördlich<br />

Raßnitz <strong>und</strong> Querfurter Platte Dezember 2009, erstellt durch das <strong>Planung</strong>sbüro<br />

Dr. Weise<br />

"Gutachten zu ausgewählten Teilräumen in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong>:<br />

Konfliktpotential <strong>de</strong>r Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie in Bezug auf das Landschaftsbild"<br />

28.10.2008, ergänzt durch Untersuchungen in ausgewählten<br />

Teilräumen am 27.04.2010, erstellt durch das <strong>Planung</strong>sbüro BIANCON<br />

126


Anlage 4 :<br />

<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong><br />

Anlage zum Beschluss Nr. III/07-2008<br />

Ergänzt durch Beschluss Nr. III/20-2008<br />

Ergänzt durch Beschluss Nr. III/58-2009<br />

Ergänzt durch Beschluss Nr. III/96-2010<br />

Konzeption zur Ermittlung von Gebieten zur Nutzung <strong>de</strong>r<br />

Win<strong>de</strong>nergie in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong><br />

Handlungsgr<strong>und</strong>lage für <strong>de</strong>n Belang Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie im<br />

Aufstellungsverfahren zum <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan für die<br />

<strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong><br />

<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong><br />

Beschlossen am 12.03.2008<br />

Ergänzt am 28.11.2008, 26.05.2009 <strong>und</strong> 27.05.2010<br />

127


Konzeption zur Ermittlung von Gebieten zur Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion<br />

<strong>Halle</strong><br />

Inhalt<br />

Seite<br />

1. Einleitung………………………………………………………………………… ………129<br />

2. Abbildung zur methodischen Vorgehensweise („Fließschema“)………………. ………130<br />

3. Vorgehensweise zur Ermittlung von Gebieten zur Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie in<br />

<strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong>………………………………………………………… ………131<br />

3.1 Anwendung von Ausschlusskriterien sowie von Windpotenzialdaten <strong>und</strong> eines<br />

Kriteriums zur Min<strong>de</strong>stgröße (Stufe 1)………………………………………….. ………131<br />

3.2 Einzelfallprüfung (Stufe 2)……………………………………………………… ………133<br />

3.3 Ausweisung als VRG mit <strong>de</strong>r Wirkung eines EG o<strong>de</strong>r als EG (Stufe 3)……….. ………135<br />

Anhänge<br />

Anhang 1:<br />

Anhang 2:<br />

Anhang 3:<br />

Erläuterungen zum Verfahrensstand……………………………………………. ………136<br />

Erläuterungen zur Ausgangssituation <strong>und</strong> zu allgemeinen Überlegungen zur<br />

Ermittlung von Gebieten zur Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion<br />

<strong>Halle</strong> …………………………………………………………………………… ………137<br />

Rechtliche Vorgaben…………………………………………………………… ………139<br />

128


1. Einleitung<br />

Träger <strong>de</strong>r Regionalplanung in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> sind die kreisfreie Stadt <strong>Halle</strong> <strong>und</strong> die Landkreise Burgenlandkreis,<br />

Saalekreis <strong>und</strong> Mansfeld-Südharz für das Gebiet <strong>de</strong>s Landkreises, das <strong>de</strong>m Landkreis Mansfel<strong>de</strong>r<br />

Land in <strong>de</strong>n Grenzen vom 30.06.2007 entspricht 30 . Sie erledigen diese Aufgabe in einer <strong>Regionale</strong>n <strong>Planung</strong>sgemeinschaft<br />

als Zweckverband nach Maßgabe <strong>de</strong>s Gesetzes über Kommunale Zusammenar<strong>bei</strong>t (GKG). Die<br />

<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong> (RPGH) ist verantwortlich für die Aufstellung von <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplänen<br />

in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion. Nach § 3 Abs. 5 S. 1 LPlG LSA sollen die <strong>Regionale</strong>n Entwicklungspläne<br />

Festlegungen zur Raumstruktur, insbeson<strong>de</strong>re zu <strong>de</strong>r anzustreben<strong>de</strong>n Siedlungsstruktur, <strong>de</strong>r anzustreben<strong>de</strong>n<br />

Freiraumstruktur <strong>und</strong> <strong>de</strong>n zu sichern<strong>de</strong>n Standorten <strong>und</strong> Trassen für Infrastruktur enthalten.<br />

Die Regionalplanung hat insbeson<strong>de</strong>re die Aufgabe, auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r gesetzlichen Vorschriften <strong>und</strong> unter<br />

Beachtung <strong>de</strong>r gr<strong>und</strong>sätzlichen Privilegierung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergienutzung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB Eignungsgebiete<br />

für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie <strong>und</strong> Vorranggebiete für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie mit <strong>de</strong>r<br />

Wirkung von Eignungsgebieten auszuweisen.<br />

Damit ist verb<strong>und</strong>en, dass sich die <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong> zur methodischen Herangehensweise<br />

<strong>bei</strong> <strong>de</strong>r Betrachtung <strong>de</strong>s gesamten <strong>Planung</strong>sraums festlegen muss <strong>und</strong> speziell dazu, welche Kriterien für <strong>de</strong>n<br />

<strong>Planung</strong>sraum als Ausschlusskriterien <strong>und</strong> welche für die Einzelfallprüfung Anwendung fin<strong>de</strong>n sollen.<br />

Die <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong> verfolgt mit Hilfe eines durch die Regionalversammlung beschlossenen Kriterienkataloges<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>r vorliegen<strong>de</strong>n Konzeption zur Ermittlung von Gebieten zur Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie u.a.<br />

folgen<strong>de</strong> Ziele:<br />

<br />

<br />

<br />

Geeignete windhöffige Gebiete für die Ansiedlung von raumbe<strong>de</strong>utsamen WEA im Raum geordnet<br />

auszuweisen,<br />

<strong>de</strong>r gesetzlichen Pflicht, <strong>de</strong>r Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie substanziellen Raum 31 zu schaffen, Rechnung zu<br />

tragen,<br />

Gr<strong>und</strong>lagen zu schaffen, dass <strong>de</strong>r alte Bestand von WEA in regionalplanerisch hierfür nicht geeigneten<br />

Gebieten nicht perpetuiert wird.<br />

In <strong>de</strong>r Herangehensweise zur Umsetzung dieser Zielvorstellungen wird <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sraum in seiner Gesamtheit<br />

betrachtet. Für <strong>de</strong>n gesamten <strong>Planung</strong>sraum wur<strong>de</strong> eine Windpotenzialanalyse (Windhöffigkeit) erar<strong>bei</strong>tet.<br />

Nachfolgend wird in Punkt 2 die Methodik zur Ermittlung von Gebieten für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie zunächst<br />

in einer Abbildung als „Fließschema“ dargestellt <strong>und</strong> anschließend in Punkt 3 näher erläutert.<br />

Die einzelnen Schritte <strong>de</strong>s „Fließschemas“ ergeben sich einmal durch die Anwendung <strong>de</strong>s zu verwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Kriterienkataloges Wind (siehe die nachfolgen<strong>de</strong> Anlage 5) <strong>und</strong> zum an<strong>de</strong>ren durch die Anwendung einer Windpotenzialanalyse<br />

sowie die nachfolgend erläuterten weiteren Prüfschritte, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Einzelfallprüfung <strong>und</strong><br />

Abwägung. Im Ergebnis dieser Ar<strong>bei</strong>tsschritte <strong>und</strong> Abwägungen wer<strong>de</strong>n Gebiete für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

ermittelt, die im Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes aufgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

30 gem. § 17 Abs. 1 i. V. m. § 17 Abs. 2 Nr. 4 Lan<strong>de</strong>splanungsgesetz <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt (LPlG LSA) vom 28. April 1998 (GVBl. LSA S.<br />

255, zuletzt geän<strong>de</strong>rt am 13.12.2007)<br />

31 Siehe OVG LSA, Urteil vom 11. November 2004, Az. 2 K 144/01, S. 15; OVG LSA, Urteil vom 22. Juni 2006, Az. 2 L 23/04, Rz. 47 (zit. nach<br />

Juris) unter Bezug auf BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002, Az. 4 C 15.01 sowie OVG LSA, Urteil vom 5. Juli 2006, Az. 2 R 154/06, Rz. 21<br />

(zit. nach Juris) unter Bezug auf BVerwG, Urteil vom 13. März 2003, Az. 4 C 3.02, S. 47 bzw. NVwZ 2003, 1261<br />

129


2. Abbildung zur methodischen Vorgehensweise („Fließschema“)<br />

Stufe 1: Betrachtung <strong>de</strong>s gesamten <strong>Planung</strong>sraumes<br />

(für Gesamtraum liegt Windpotenzialanalyse vor)<br />

1a Anwendung <strong>de</strong>r flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong>n Ausschlusskriterien<br />

Tabu-Bereiche, Kriterien A 1 bis A 13<br />

1b Anwendung <strong>de</strong>r flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong>n Ausschlusskriterien<br />

Pufferung <strong>de</strong>r Tabu-Bereiche, Kriterien A 1 bis A 5, A 8 bis A 11<br />

1c Anwendung Windhöffigkeitskriterium<br />

Anwendung eines Kriteriums zur Sicherstellung <strong>de</strong>r wirtschaftlichen Nutzbarkeit<br />

1d Anwendung Kriterium zur Min<strong>de</strong>stgröße<br />

Ermittlung von Flächen mit ausreichen<strong>de</strong>r Größe (> 5 ha)<br />

Stufe 2: Einzelfallprüfung <strong>und</strong> Abwägung<br />

<strong>de</strong>r verbleiben<strong>de</strong>n Flächen > 5 ha, unter:<br />

Anwendung Kriterien <strong>de</strong>r Einzelfallprüfung A 15 bis A 20<br />

Berücksichtigung sonstige öffentliche <strong>und</strong> private Belange<br />

Berücksichtigung Ergebnisse <strong>de</strong>r strategischen Umweltprüfung<br />

Anwendung Abstandskriterium für die Einzelfallprüfung A 14 als beson<strong>de</strong>res Prüf- <strong>und</strong> Abwägungserfor<strong>de</strong>rnis<br />

Gebiete für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

Stufe 3: Festlegung als VRG (m. Wirkung EG) o<strong>de</strong>r EG im Entwurf <strong>de</strong>s REP<br />

Abbildung 1: Methodische Vorgehensweise („Fließschema“) zur Ermittlung von Gebieten zur Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie in<br />

<strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> im Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes.<br />

130


3. Vorgehensweise zur Ermittlung von Gebieten zur Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion<br />

<strong>Halle</strong><br />

Das Fließschema (Abb. 1) dokumentiert die methodische Vorgehensweise, die im Ergebnis zur Festlegung von<br />

Vorranggebieten mit <strong>de</strong>r Wirkung von Eignungsgebieten bzw. Eignungsgebieten für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

im Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes führt. Da<strong>bei</strong> wer<strong>de</strong>n sowohl Elemente <strong>de</strong>r Positivplanung,<br />

also Vorhaben för<strong>de</strong>rn<strong>de</strong> Elemente, als auch Elemente <strong>de</strong>r Ausschlussmetho<strong>de</strong> herangezogen 32 . So wer<strong>de</strong>n<br />

z. B. als Vorhaben för<strong>de</strong>rnd das Windpotenzial, eine etwaige zusätzliche beson<strong>de</strong>re Eignung <strong>und</strong> ein etwaiger<br />

Bestand an Win<strong>de</strong>nergieanlagen einbezogen. Ein Element <strong>de</strong>r Ausschlussmetho<strong>de</strong> ist <strong>bei</strong>spielsweise die Verwendung<br />

eines Ausschlusskriterienkataloges (Beschluss <strong>de</strong>r Regionalversammlung).<br />

Weiter wird ein Flächenkriterium angewandt, dass <strong>de</strong>r gesetzlichen Zielstellung <strong>de</strong>r Konzentration von Win<strong>de</strong>nergieanlagen<br />

möglichst in kleinen Windparks Rechnung trägt.<br />

Für <strong>de</strong>n Gesamtraum liegt eine Windpotenzialanalyse vor.<br />

Die Abbildung 1 ver<strong>de</strong>utlicht die einzelnen Prüfstufen 1 bis 3 in chronologischer Reihenfolge.<br />

Auf <strong>de</strong>r ersten Stufe wird <strong>de</strong>r gesamte <strong>Planung</strong>sraum betrachtet. Da<strong>bei</strong> wer<strong>de</strong>n Flächen ausgeschlossen, die auf<br />

Gr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r zu berücksichtigen<strong>de</strong>n Konfliktlage von vornherein nicht für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie in Frage<br />

kommen. Des Weiteren wer<strong>de</strong>n diejenigen Flächen ermittelt, die ein Windhöffigkeitskriterium zur Gewährleistung<br />

<strong>de</strong>r wirtschaftlichen Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie erfüllen <strong>und</strong> einer flächenmäßigen Min<strong>de</strong>stgröße entsprechen.<br />

Danach erfolgt auf Stufe 2 eine Einzelfallbetrachtung <strong>und</strong> umfassen<strong>de</strong> Abwägung für alle verbliebenen Flächen<br />

(Restflächen). Die Abwägung umfasst die dazu in <strong>de</strong>r Abbildung 1 genannten Bestandteile.<br />

Auf <strong>de</strong>r dritten Stufe wird eine Festlegung als Vorranggebiet für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie verb<strong>und</strong>en mit<br />

<strong>de</strong>r Wirkung von Eignungsgebieten o<strong>de</strong>r als Eignungsgebiet für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie im Entwurf <strong>de</strong>s<br />

<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes getroffen.<br />

Im Folgen<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n die einzelnen Prüfstufen ausführlich erläutert.<br />

3.1 Anwendung von Ausschlusskriterien sowie von Windpotenzialdaten <strong>und</strong> eines Kriteriums zur Min<strong>de</strong>stgröße<br />

(Stufe 1)<br />

Der gesamte <strong>Planung</strong>sraum wur<strong>de</strong> bezüglich <strong>de</strong>r Windhöffigkeit untersucht. Eine Windpotenzialanalyse liegt<br />

flächen<strong>de</strong>ckend vor. Im Rahmen <strong>de</strong>r Planaufstellung ist es in Bezug auf die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

jedoch zulässig, Flächen in einem frühen Stadium aus <strong>de</strong>r weiteren Abwägung auszuschei<strong>de</strong>n, <strong>bei</strong> <strong>de</strong>nen auf<br />

Gr<strong>und</strong> <strong>de</strong>s beson<strong>de</strong>rs hohen Konfliktpotenzials von vornherein feststeht, dass sie für eine Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

nicht in Betracht kommen 33 . Da<strong>bei</strong> wird in zwei Schritten vorgegangen (entsprechend Abb.1 Unterstufe<br />

1a <strong>und</strong> 1b): Zunächst wer<strong>de</strong>n Bereiche <strong>de</strong>s Gesamtraumes ausgeschlossen, die <strong>de</strong>n Kriterien <strong>de</strong>r Unterstufe 1a<br />

entsprechen, wo also vorrangige <strong>und</strong> geschützte an<strong>de</strong>re Nutzungsansprüche bestehen, die von vornherein nicht<br />

mit <strong>de</strong>r Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie vereinbar sind (Tabu-Bereiche).<br />

Einige dieser <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergienutzung entgegenstehen<strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>ren Nutzungen benötigen auf Gr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r spezifischen<br />

Konfliktlage jedoch einen weitergehen<strong>de</strong>n Flächenschutz (s. Kriterienkatalog), so dass im zweiten<br />

Schritt um diese ein Schutzpuffer (Umgebungsschutz) gelegt wird (Unterstufe 1b). Ohne eine solche zusätzliche<br />

Abstandsfläche wür<strong>de</strong>n Win<strong>de</strong>nergieanlagen aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Störwirkung in <strong>de</strong>r Regel zu erheblichen Konflikten<br />

mit <strong>de</strong>r Raumnutzung <strong>de</strong>r Tabufläche führen (Pufferung <strong>de</strong>r Tabu-Bereiche).<br />

32 Zur Rechtsprechung bezüglich <strong>de</strong>r Vorgehensweise, zunächst Gebiete mit genereller Ausschlussfunktion bezüglich <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergienutzung zu<br />

i<strong>de</strong>ntifizieren <strong>und</strong> die verbleiben<strong>de</strong>n Flächen an Hand regionalplanerischer Belange sowie fachlicher Kriterien <strong>und</strong> Abstandswerte zu konkretisieren,<br />

siehe: OVG LSA, Urteil vom 22. Juni 2006, Az. 2 L 23/04, Rz. 48 sowie OVG LSA, Urteil vom 5. Juli 2006, Az. 2 R 154/06, Rz. 13 (jeweils zit.<br />

nach Juris) unter Bezug darauf: VG Mag<strong>de</strong>burg, Urteil vom 27. Februar 2007, Az. 4 A 166/05 MD, S. 8; siehe auch VG Dessau, Urteil vom 9.<br />

August 2006, Az. 1 A 300/04 DE, S. 9 sowie SächsOVG, Urteil vom 7. April 2005, Az.: 1 D 2/03, S. 20 ff<br />

33 siehe OVG LSA, Urteil vom 11. November 2004, Az. 2 K 144/01, S. 18<br />

131


Die Unterstufe 1c sichert für alle diejenigen Gebiete <strong>de</strong>s Gesamtraumes, die nicht von <strong>de</strong>n vorgenannten Ausschlusskriterien<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>n Schutzabstän<strong>de</strong>n erfasst sind, dass ein Windhöffigkeitskriterium erfüllt wird. Dies dient<br />

auf dieser frühen Stufe dazu, dass im weiteren <strong>Planung</strong>sverlauf keine Flächen betrachtet wer<strong>de</strong>n, die aufgr<strong>und</strong><br />

eines zu geringen Windpotenzials für die Win<strong>de</strong>nergienutzung ungeeignet sind. Im Weiteren wer<strong>de</strong>n Flächen<br />

ermittelt, die eine ausreichen<strong>de</strong> Größe aufweisen, um Win<strong>de</strong>nergieanlagen planvoll zu konzentrieren (Unterstufe<br />

1d). Im Ergebnis <strong>de</strong>r Prüfung auf dieser Unterstufe wer<strong>de</strong>n nur geeignete Flächen größer als 5 ha in die nachfolgen<strong>de</strong><br />

Einzelfallprüfung eingestellt.<br />

3.1.1 Definition von Ausschlusskriterien in Form von Tabubereichen sowie von Schutzpuffern zu <strong>de</strong>n<br />

Tabubereichen (Unterstufen 1a <strong>und</strong> 1b)<br />

Die Anwendung von Tabubereichen <strong>und</strong> Puffern dient <strong>de</strong>m Schutz <strong>de</strong>r betreffen<strong>de</strong>n beson<strong>de</strong>ren Nutzungen <strong>und</strong><br />

damit einer Konfliktvermeidung bzw. –min<strong>de</strong>rung in Bezug auf die berührten Belange <strong>und</strong> trägt <strong>de</strong>m Gedanken<br />

<strong>de</strong>r Vorsorge Rechnung. Die <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft macht damit Gebrauch von <strong>de</strong>r ihr gesetzlich<br />

eingeräumten Möglichkeit zur Steuerung <strong>de</strong>r Zulassung von Win<strong>de</strong>nergieanlagen 34 . Tabelle 1 <strong>de</strong>s durch die<br />

Regionalversammlung beschlossenen Kriterienkataloges (siehe die nachfolgen<strong>de</strong> Anlage 5) enthält die in <strong>de</strong>r<br />

<strong>Planung</strong>sregion anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Tabu- <strong>und</strong> Abstandskriterien A 1 bis A13.<br />

3.1.2 Anwendung von Daten zum Windpotenzial (Unterstufe 1c)<br />

Um zu erreichen, dass die Gebiete für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie eine ausreichen<strong>de</strong> Windhöffigkeit aufweisen,<br />

wer<strong>de</strong>n Daten zum Windpotenzial in die <strong>Planung</strong> einbezogen. Damit wird <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan<br />

Sachsen-Anhalt entsprochen, <strong>de</strong>r als Basis zur Ermittlung von Gebieten für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie die<br />

Einbeziehung von Windpotenzialdaten for<strong>de</strong>rt 35 . Da<strong>bei</strong> muss eine Fläche nicht unbedingt die bestmögliche Ausnutzung<br />

gewährleisten. Es reicht aus, wenn an <strong>de</strong>n ausgewiesenen Standorten eine angemessene Nutzung möglich<br />

ist 36 . Mit <strong>de</strong>r Einbeziehung von Windpotenzialdaten auf dieser frühen Stufe 1 stellt die <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft<br />

sicher, dass nur Gebiete ausgewiesen wer<strong>de</strong>n, die ein ausreichen<strong>de</strong>s Windpotenzial aufweisen. Es<br />

wer<strong>de</strong>n also weiterhin nur solche Gebiete betrachtet, die einen Schwellenwert für die Wirtschaftlichkeit von<br />

WEA überschreiten.<br />

Die flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong> Ermittlung <strong>de</strong>r Windpotenzialdaten erfolgte durch ein externes Gutachterbüro 37 . Da<strong>bei</strong><br />

wur<strong>de</strong> eine feine Auflösung (Rastergröße) genutzt, um die beson<strong>de</strong>re Gelän<strong>de</strong>- <strong>und</strong> Reliefstruktur <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion<br />

<strong>Halle</strong> in hinreichen<strong>de</strong>m Maße einzubeziehen. Die Ermittlung <strong>de</strong>s Windpotenzials fand auf einer Maßstabsebene<br />

statt, die die gesamte <strong>Planung</strong>sregion einbezog, von daher ersetzt <strong>bei</strong> einem konkreten Vorhaben die<br />

Windpotenzialanalyse in keinem Fall eine genaue anlagen- <strong>und</strong> standortbezogene Überprüfung! Bei <strong>de</strong>r Festlegung<br />

eines Grenzwertes, ab <strong>de</strong>m eine angemessene Nutzung möglich ist, wird die Empfehlung <strong>de</strong>s Gutachters<br />

berücksichtigt. Alle verbleiben<strong>de</strong>n Flächen, die einen höheren Wert als <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Grenzwert aufweisen,<br />

wer<strong>de</strong>n als windhöffig eingestuft <strong>und</strong> in die weitere Betrachtung einbezogen. Damit ist gewährleistet, dass<br />

diese Flächen ein ausreichen<strong>de</strong>s Windpotenzial aufweisen.<br />

3.1.3 Ermittlung von Flächen ausreichen<strong>de</strong>r Größe (Unterstufe 1d)<br />

Das Ziel <strong>de</strong>r <strong>Regionale</strong>n <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong> ist die planvolle Konzentration von Win<strong>de</strong>nergieanlagen in<br />

Windparks. Damit wird die For<strong>de</strong>rung nach Ziffer. 4.10.2, S. 1 i.V.m. S. 2 LEP-LSA umgesetzt, wonach <strong>bei</strong> <strong>de</strong>r<br />

raumordnerischen Sicherung geeigneter Gebiete für die Errichtung raumbe<strong>de</strong>utsamer Win<strong>de</strong>nergieanlagen eine<br />

Konzentration in kleineren Windparks einer Vielzahl von Einzelstandorten vorzuziehen ist. Die RPGH geht<br />

34 Siehe OVG Münster Urteil vom 30.11.2001, Az. 7 A 4857/00 <strong>und</strong> BVerwG Urteil vom 17.12.2002, Az. 4 C 15.01<br />

35 Vgl. Begründung zu Pkt. 4.10 <strong>de</strong>s Gesetzes über <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt (LEP-LSA) vom 23.08.1999 (GVBl LSA S. 244),<br />

zuletzt geän<strong>de</strong>rt am 05.07.2007<br />

36 Das OVG <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt spricht in diesem Zusammenhang von einer Verhin<strong>de</strong>rungsplanung, falls Flächen ausgewiesen wer<strong>de</strong>n,<br />

die für eine ökonomische Nutzung aufgr<strong>und</strong> fehlen<strong>de</strong>n Win<strong>de</strong>s nicht in Frage kommen. Vgl. Urteil vom 20.04.2007, Az. 2 L 110/04, S. 16f sowie S.<br />

21<br />

37 Döpel Landschaftsplanung: Windpotenzialstudie für die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> vom 09.01.2008<br />

132


davon aus, dass ein Windpark min<strong>de</strong>stens 3 Anlagen aufweist 38 . Da<strong>bei</strong> müssen die Anlagen in <strong>de</strong>r Weise einan<strong>de</strong>r<br />

räumlich zugeordnet sein, dass sich ihre Einwirkungsbereiche überschnei<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r wenigstens berühren.<br />

Als Min<strong>de</strong>stabstand zwischen zwei Win<strong>de</strong>nergieanlagen ist <strong>de</strong>r fünffache Rotordurchmesser in Hauptwindrichtung<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>r dreifache Rotordurchmesser in Nebenwindrichtung für eine praktische Nutzung allgemein anerkannt<br />

39 . Mit diesen Min<strong>de</strong>stabstän<strong>de</strong>n wird gewährleistet, dass Win<strong>de</strong>nergieanlagen, die sich im Lee von an<strong>de</strong>ren<br />

Anlagen befin<strong>de</strong>n, noch ausreichend Wind zur Verfügung steht <strong>und</strong> Beschädigungen <strong>de</strong>r Anlagen durch<br />

Turbulenzen nicht zu befürchten sind.<br />

Momentan marktüblich sind Anlagen mit einem Rotordurchmesser von 60 – 90 m. Wie aus Abb. 2 ersichtlich,<br />

waren Anlagen mit <strong>de</strong>m genannten Rotordurchmesser im 1. Hj. 2005 mit einem Marktanteil von 95 % marktbeherrschend,<br />

so dass zur Berechnung <strong>de</strong>s Min<strong>de</strong>stabstan<strong>de</strong>s ein Durchmesser von 80 m angenommen wird 40 .<br />

Daraus ergibt sich ein Min<strong>de</strong>stabstand von 400 m in Hauptwindrichtung <strong>und</strong> von 240 m in Nebenwindrichtung.<br />

Die Anordnung <strong>de</strong>r Anlagen wird i<strong>de</strong>alisiert als gleichschenkliges Dreieck angenommen. Daraus ergibt sich ein<br />

Flächeninhalt von ca. 5 ha. Diese Flächengröße wird i<strong>de</strong>altypisch als Min<strong>de</strong>stbedarf für einen Windpark mit 3<br />

marktüblichen Anlagen angenommen. In die weitere Prüfung wer<strong>de</strong>n somit alle verbleiben<strong>de</strong>n Flächen einbezogen,<br />

die größer als 5 ha sind.<br />

Abb. 2: Anteile unterschiedlicher Anlagegrößenklassen an <strong>de</strong>r jährlich neu installierten Leistung. Stand: 1 Hj.<br />

2005. 41<br />

3.2 Einzelfallprüfung <strong>und</strong> Abwägung (Stufe 2)<br />

Die nach Prüfung auf <strong>de</strong>r Stufe 1 verbleiben<strong>de</strong>n Flächen mit ausreichen<strong>de</strong>r Windhöffigkeit <strong>und</strong> Flächengröße<br />

wer<strong>de</strong>n einer Einzelfallprüfung mit einer umfassen<strong>de</strong>n Abwägung unterzogen. Da<strong>bei</strong> wer<strong>de</strong>n in die Abwägung<br />

das jeweils maßgeben<strong>de</strong> <strong>und</strong> privilegierte Interesse an <strong>de</strong>r Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie, die spezifischen planerischen<br />

Kriterien mit beson<strong>de</strong>rem Prüfungserfor<strong>de</strong>rnis für die Einzelfallprüfung, potenzielle Auswirkungen auf die<br />

Umwelt, alle sonstigen privaten <strong>und</strong> öffentlichen Belange <strong>und</strong> <strong>de</strong>r durch das spezifische Abstandskriterium <strong>und</strong><br />

Prüfungserfor<strong>de</strong>rnis A 14 zum Ausdruck gebrachte Belang einer landschaftlich verträglichen Nutzung <strong>de</strong>r Wind-<br />

38 zur Min<strong>de</strong>stanzahl von 3 Anlagen: Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung Anl. 1 Nr. 1.6 (in <strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>r Bekanntmachung vom 25. Juni 2005,<br />

BGBl. I S. 1757, 2797, zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Artikel 2 <strong>de</strong>s Gesetzes vom 23. Oktober 2007, BGBl. I S. 2470 sowie BVerwG, Urteil vom 30. Juni 2004, Az. 4 C<br />

9.03, S. 12 <strong>und</strong> 13<br />

<strong>und</strong> zum Begriff Windpark/Windfarm als Synonym: Meyers Lexikon, online unter: http://lexikon.meyers.<strong>de</strong>/meyers/Windpark<br />

39 vgl. OVG Lüneburg - Urteil vom 03.05.2006 - Az1 KN 58/05<br />

40 Dieser Wert <strong>de</strong>ckt sich mit <strong>de</strong>n in Abbildung 1 <strong>de</strong>s Kriterienkatalogs ermittelten Werten für die Jahre 2005 bis 2007 (vgl. Beschluss-Nr.: II/17-2007 <strong>de</strong>r<br />

Regionalversammlung vom 28.11.2007, S. 6)<br />

41 ENDER, C. (2005): Win<strong>de</strong>nergienutzung in Deutschland. In: DEWI Magazin Nr. 27, August 2005.<br />

133


energie eingestellt sowie ihrer Be<strong>de</strong>utung <strong>und</strong> ihrem Gewicht entsprechend abgewogen <strong>und</strong> berücksichtigt. Im<br />

Folgen<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n die abwägungsrelevanten Belange näher beschrieben.<br />

Kriterien <strong>de</strong>r Einzelfallprüfung A 15 bis A 20<br />

Die Tabelle 2 <strong>de</strong>s Kriterienkatalogs (siehe die nachfolgen<strong>de</strong> Anlage 5) <strong>bei</strong>nhaltet die planerischen Kriterien, A<br />

15 bis A 20 mit einem beson<strong>de</strong>ren Prüfungs- <strong>und</strong> Abwägungserfor<strong>de</strong>rnis für die Einzelfallprüfung. Die entsprechend<br />

umfassten Belange können im Ergebnis <strong>de</strong>r Abwägung im Einzelfall zum Ausschluss von Flächen führen.<br />

Sonstige zu berücksichtigen<strong>de</strong> öffentliche <strong>und</strong> private Belange<br />

In die Abwägung wer<strong>de</strong>n alle weiteren öffentlichen <strong>und</strong> privaten Belange eingestellt, sofern sie für die regionalplanerischer<br />

Entscheidung relevant sind. Dazu zählen <strong>bei</strong>spielsweise (die Reihenfolge <strong>de</strong>r Nennung trifft keine<br />

Aussage über die Gewichtung):<br />

o Gemeindliche <strong>Planung</strong>en als Ausdruck <strong>de</strong>s Gegenstromprinzips<br />

o Berührte private Interesse<br />

o Landschaftsschutzgebiete (sofern nicht bereits als Ausschluss <strong>de</strong>finiert)<br />

o Gebiete mit beson<strong>de</strong>rs hohem Windpotenzial<br />

o Gebiete mit touristischer Nutzung / Erholungsnutzung<br />

o Regional be<strong>de</strong>utsame Freizeitanlagen<br />

o Wohnbebauung im Außenbereich<br />

o Industrie <strong>und</strong> Gewerbe im Außenbereich<br />

o Entwicklungsbereiche von Flächennutzungsplänen<br />

o be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> Vorkommen relevanter Avifauna <strong>und</strong> Fle<strong>de</strong>rmäuse außerhalb von Natura 2000- <strong>und</strong><br />

Naturschutzgebieten<br />

Bestehen<strong>de</strong> Win<strong>de</strong>nergieanlagen in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong><br />

Die <strong>Planung</strong>sregion weist in weiten Bereichen bereits einen starken Bestand an Win<strong>de</strong>nergieanlagen auf. Die<br />

<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft trägt diesem Umstand Rechnung, in<strong>de</strong>m auf <strong>de</strong>r Stufe 2 bestehen<strong>de</strong> Anlagen<br />

berücksichtigt <strong>und</strong> in die Abwägung einbezogen wer<strong>de</strong>n. Da<strong>bei</strong> fin<strong>de</strong>t eine Abschichtung statt: Windparks ab 3<br />

Anlagen erfahren eine geringfügig höhere Gewichtung als Einzel- bzw. Doppelanlagen, weil sie bereits eine<br />

Konzentration darstellen. Da<strong>bei</strong> wer<strong>de</strong>n auch genehmigte, aber noch nicht errichtete Anlagen einbezogen. Vorhan<strong>de</strong>ne<br />

Anlagen sind ein Indiz dafür, dass die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie tatsächlich (z.B. in Bezug auf die<br />

Schutzgüter <strong>und</strong> die Windhöffigkeit) möglich ist.<br />

Die <strong>Planung</strong>sregion weist in weiten Bereichen bereits einen starken Bestand an Win<strong>de</strong>nergieanlagen auf. Die<br />

<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft trägt diesem Umstand Rechnung, in<strong>de</strong>m auf <strong>de</strong>r Stufe 2 bestehen<strong>de</strong> Anlagen<br />

berücksichtigt <strong>und</strong> in die Abwägung einbezogen wer<strong>de</strong>n. Vorhan<strong>de</strong>ne Anlagen sind ein Indiz dafür, dass die<br />

Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie tatsächlich (z.B. in Bezug auf die Windhöffigkeit <strong>und</strong> betroffene Schutzgüter) möglich<br />

ist. Der maßgeben<strong>de</strong>n Bewertung liegt da<strong>bei</strong> die folgen<strong>de</strong> Abstufung zu Gr<strong>und</strong>e: Es wird unterschie<strong>de</strong>n zwischen<br />

Windparks ab 3 Anlagen <strong>und</strong> Einzel- bzw. Doppelanlagen. Dies ist erfor<strong>de</strong>rlich, da Windparks ab 3 Anlagen auf<br />

Gr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r damit bereits verb<strong>und</strong>enen <strong>und</strong> durch <strong>de</strong>n LEP-LSA gefor<strong>de</strong>rten Konzentration (siehe vorstehend<br />

Ziffer 3.1.3 sowie Ziffer. 4.10.2, S. 2 LEP-LSA) ein im Vergleich erhöhtes Gewicht <strong>bei</strong> <strong>de</strong>r Frage zukommt, ob<br />

das betreffen<strong>de</strong> Gebiet für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie ausgewiesen wer<strong>de</strong>n soll. Dies ist in <strong>de</strong>r Abwägung<br />

ebenso zu berücksichtigen, wie die jeweilige potenzielle Konfliktlage. Da<strong>bei</strong> wer<strong>de</strong>n auch genehmigte, aber<br />

noch nicht errichtete Anlagen einbezogen.<br />

134


Alle in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> errichteten <strong>und</strong> genehmigten Windkraftanlagen genießen Bestandsschutz. Im<br />

Hinblick auf ein mögliches <strong>Rep</strong>owering ist eine raumordnerische Sicherung von bestehen<strong>de</strong>n Anlagen durch<br />

Ausweisung von Gebieten für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie wünschenswert. Zum Teil fand eine regionalplanerische<br />

Steuerung <strong>bei</strong> <strong>de</strong>n bisher genehmigten Win<strong>de</strong>nergieanlagen nicht statt. Mit <strong>de</strong>r Festlegung von Gebieten<br />

für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie soll diese Steuerung für das künftige <strong>Rep</strong>owering 42 erfolgen. Da<strong>bei</strong> soll ein<br />

<strong>Rep</strong>owering außerhalb dieser Gebiete planerisch ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

Umweltprüfung<br />

Auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>s § 3 Abs. 8 LPlG LSA wird eine strategische Umweltprüfung (SUP) im Sinne <strong>de</strong>r Richtlinie<br />

2001/42 EG vom 27. Juni 2001 über die Durchführung <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen bestimmter<br />

Pläne <strong>und</strong> Programme (SUP-RL) vorgenommen. Da<strong>bei</strong> fin<strong>de</strong>t eine Prüfung folgen<strong>de</strong>r Schutzgüter einschließlich<br />

<strong>de</strong>r Wechselwirkungen zwischen ihnen statt (die Reihenfolge <strong>de</strong>r Nennung trifft keine Aussage über die Gewichtung):<br />

Bo<strong>de</strong>n<br />

Wasser<br />

Klima/Luft<br />

Biodiversität/Flora/Fauna<br />

Landschaftsbild<br />

Mensch/Ges<strong>und</strong>heit<br />

Kultur- <strong>und</strong> Sachgüter<br />

Die Ergebnisse <strong>de</strong>r SUP wer<strong>de</strong>n entsprechend <strong>bei</strong> <strong>de</strong>r Abwägung <strong>und</strong> Entscheidung herangezogen (insbeson<strong>de</strong>re<br />

<strong>bei</strong> <strong>de</strong>r Anwendung <strong>de</strong>s Kriteriums A 14 – vgl. folgen<strong>de</strong>n Absatz).<br />

Soweit in <strong>de</strong>n Kriterien <strong>de</strong>r Tabelle 1 <strong>und</strong> Tabelle 2 <strong>de</strong>s Kriterienkataloges (siehe die nachfolgen<strong>de</strong> Anlage 5)<br />

<strong>und</strong> in <strong>de</strong>n sonstigen zu berücksichtigen<strong>de</strong>n Belangen bereits umweltrelevante Aspekte enthalten sind, wer<strong>de</strong>n<br />

diese ebenfalls in <strong>de</strong>r SUP berücksichtigt.<br />

Abstandskriterium für die Einzelfallprüfung A 14 als beson<strong>de</strong>res Prüf- <strong>und</strong> Abwägungserfor<strong>de</strong>rnis<br />

In <strong>de</strong>r Tabelle 2 <strong>de</strong>s Kriterienkatalogs (siehe die nachfolgen<strong>de</strong> Anlage 5) ist als planerisches Kriterium mit einem<br />

beson<strong>de</strong>ren Prüfungserfor<strong>de</strong>rnis für die Einzelfallprüfung auch das Abstandskriterium A 14 aufgenommen. Auch<br />

dieses Kriterium begrün<strong>de</strong>t ein beson<strong>de</strong>res Prüfungs- <strong>und</strong> Abwägungserfor<strong>de</strong>rnis im Rahmen <strong>de</strong>r Einzelfallprüfung.<br />

Dies betrifft zum Einen die innerhalb <strong>de</strong>r Stufe 2 als potenziell geeignet angesehenen Gebiete, die untereinan<strong>de</strong>r<br />

einen Abstand von weniger als 5000 m aufweisen. Bezogen darauf sind im Rahmen <strong>de</strong>r Einzelfallprüfung<br />

beson<strong>de</strong>re Abwägungsschritte notwendig, um die erfor<strong>de</strong>rlichen Auswahl- <strong>und</strong> <strong>Planung</strong>sentscheidungen zu<br />

treffen. Da<strong>bei</strong> bezieht die RPGH das Windpotenzial (Wirtschaftlichkeitserwägung) <strong>und</strong> <strong>de</strong>n etwaigen Bestand<br />

von Anlagen (vgl. S. 10) in die Abwägung ebenso mit ein, wie das Konfliktpotenzial in Bezug auf an<strong>de</strong>re öffentliche<br />

<strong>und</strong> private Belange o<strong>de</strong>r die Auswirkungen auf die vorgenannten Umweltgüter.<br />

Des Weiteren erfolgt die vorgenannte Prüfung auch für Flächen innerhalb <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion, die zu Gebieten<br />

für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie <strong>de</strong>r Nachbarregionen einen Abstand von weniger als 5000 m aufweisen.<br />

3.3 Ausweisung als VRG mit <strong>de</strong>r Wirkung eines EG o<strong>de</strong>r als EG (Stufe 3)<br />

Die nunmehr ermittelten Flächen wer<strong>de</strong>n als Gebiete für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie ausgewiesen, wo<strong>bei</strong> eine<br />

Festlegung als Vorranggebiete für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie verb<strong>und</strong>en mit <strong>de</strong>r Wirkung von Eignungsgebieten<br />

o<strong>de</strong>r als Eignungsgebiete für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie erfolgt.<br />

42 Vgl. hierzu auch § 2a Nr. 16 b LPlG LSA<br />

135


Bei Vorranggebieten für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie mit <strong>de</strong>r Wirkung von Eignungsgebieten i. S. d. § 3<br />

Abs. 7 S. 2 LPlG LSA han<strong>de</strong>lt es sich um Gebiete, die zugleich die Wirkung von Vorrang- <strong>und</strong> Eignungsgebieten<br />

haben sollen. Innerhalb dieser Gebiete ist sichergestellt, dass sich die Win<strong>de</strong>nergienutzung gegenüber an<strong>de</strong>ren<br />

raumbe<strong>de</strong>utsamen Nutzungen durchsetzt. Damit wird <strong>de</strong>r Privilegierung von Win<strong>de</strong>nergieanlagen Rechnung<br />

getragen 43 . Zu beachten ist, dass die Flächen, auf <strong>de</strong>nen sich die Win<strong>de</strong>nergienutzung durchsetzen soll, in einem<br />

ausgewogenen Verhältnis zur Gesamtfläche stehen, damit <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie substanziell Raum gegeben wird 44 .<br />

Da sie die Wirkung von Eignungsgebieten besitzen, entfalten sie in <strong>de</strong>r Regel eine Ausschlusswirkung <strong>de</strong>r<br />

Win<strong>de</strong>nergienutzung außerhalb <strong>de</strong>r Gebiete, so dass das <strong>Planung</strong>sziel <strong>de</strong>r planvollen Konzentration erreicht<br />

wird.<br />

Als Vorranggebiete mit <strong>de</strong>r Wirkung von Eignungsgebieten wer<strong>de</strong>n diejenigen Gebiete ausgewiesen, die<br />

keine o<strong>de</strong>r nur in sehr geringem Maße entgegenstehen<strong>de</strong> Belange aufweisen, so dass sie einer raumordnerischen<br />

Letztentscheidung nicht entgegenstehen. Da Vorranggebiete raumordnerische Letztentscheidungen darstellen,<br />

können sie in nachfolgen<strong>de</strong>n Abwägungsentscheidungen von an<strong>de</strong>ren raumbe<strong>de</strong>utsamen entgegenstehen<strong>de</strong>n<br />

Nutzungen <strong>Planung</strong>en (z. B. im Genehmigungsverfahren) nicht überw<strong>und</strong>en wer<strong>de</strong>n.<br />

Als Eignungsgebiete wer<strong>de</strong>n die aus regionalplanerischer Sicht geeigneten Gebiete ausgewiesen, <strong>bei</strong> <strong>de</strong>nen<br />

jedoch auch an<strong>de</strong>re Nutzungen, Belange <strong>und</strong> <strong>Planung</strong>en zu berücksichtigen sind, die als gewichtig eingeschätzt<br />

wer<strong>de</strong>n. Die Gebiete stehen gr<strong>und</strong>sätzlich zur Verfügung. Im Einzelfall ist es nicht ausgeschlossen, dass an<strong>de</strong>re<br />

raumbe<strong>de</strong>utsame Nutzungenentgegenstehen.<br />

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Anhänge zur Konzeption zur Ermittlung von Gebieten zur Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie in <strong>de</strong>r<br />

<strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong><br />

Anhang 1: Erläuterungen zum Verfahrensstand<br />

Die Regionalversammlung <strong>de</strong>r <strong>Regionale</strong>n <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong> hat am 29.03.2001 die Neuaufstellung<br />

<strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes (REP) für die <strong>Planung</strong>sregion beschlossen (vgl. Beschluss Nr. 03-2001) Zu<br />

diesem Zeitpunkt hatte noch das <strong>Regionale</strong> Entwicklungsprogramm für <strong>de</strong>n Regierungsbezirk <strong>Halle</strong> vom 30.<br />

Januar 1996 mit seiner Ergänzung zur Win<strong>de</strong>nergienutzung aus <strong>de</strong>m Jahre 2000 Gültigkeit 45 . Ein erster Entwurf<br />

<strong>de</strong>s neu zu erstellen<strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans (1. REP-E) wur<strong>de</strong> im Juni 2004 veröffentlicht <strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>m Beteiligungsverfahren gemäß § 7 LPlG LSA unterzogen. Jedoch wur<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>m Normenkontrollurteil vom<br />

11. November 2004 46 durch das OVG <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt die Ergänzung <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsprogramms<br />

zum Belang Win<strong>de</strong>nergienutzung für nichtig erklärt 47 .<br />

Damit ergab sich für die <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong> die Notwendigkeit, <strong>de</strong>n 1. REP-E hinsichtlich<br />

<strong>de</strong>r vorgesehenen Festlegungen zur Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie erneut zu prüfen <strong>und</strong> darauf aufbauend, die Gesamtkonzeption<br />

zur Win<strong>de</strong>nergienutzung sowie die vorgesehenen planerischen Festlegungen für Gebiete zur<br />

Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie zu überar<strong>bei</strong>ten. Als Gr<strong>und</strong>lage wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Kriterienkatalog zur Win<strong>de</strong>nergienutzung<br />

in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> angepasst 48 <strong>und</strong> durch die Regionalversammlung <strong>de</strong>r Beschluss gefasst, aus<br />

<strong>de</strong>n im 1. REP-E ausgewiesenen Eignungsgebieten für die Win<strong>de</strong>nergienutzung Vorranggebiete für Win<strong>de</strong>nergienutzung<br />

mit <strong>de</strong>r Wirkung von Eignungsgebieten gemäß § 3 Abs. 7 S. 2 LPlG LSA zu entwickeln 49 . Im An-<br />

43 zur Privilegierung vgl. auch Anlage 2<br />

44 Siehe OVG LSA, Urteil vom 11. November 2004, Az. 2 K 144/01, Seite 15<br />

45 MBl. LSA Nr.22/1996, S.557, zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Beschluss <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung vom 21. März 2000 (MBl. LSA Nr.11/2000, S. 331)<br />

46 Az.: 2 K 144/01<br />

47 In seinem Urteil hat das Oberverwaltungsgericht insbeson<strong>de</strong>re festgestellt, dass die alleinige Ausweisung von Eignungsgebieten für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r damit verb<strong>und</strong>enen fehlen<strong>de</strong>n Durchsetzbarkeit in <strong>de</strong>n ausgewiesenen Gebieten nicht ausreicht, um <strong>de</strong>r nach § 35 BauGB privilegierten<br />

Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie in hinreichen<strong>de</strong>r, substanzieller Weise Raum zu schaffen (siehe OVG LSA, Urteil vom 11. November 2004, Az.: 2 K 144/01, Seite 15<br />

<strong>und</strong> 16).<br />

Des Weiteren hat das Oberverwaltungsgericht festgestellt, dass die Ergänzung <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsprogramms ein Abwägungs<strong>de</strong>fizit aufweist, weil<br />

bereits in einem frühen Stadium für die Win<strong>de</strong>nergie nutzbare Flächen ohne die erfor<strong>de</strong>rliche Abwägung mit an<strong>de</strong>ren Belangen ausgeschie<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>n (siehe<br />

OVG LSA, Urteil vom 11. November 2004, Az.: 2 K 144/01, Seite 18 ff).<br />

48 Beschluss Nr.: II/04-2005, online abrufbar unter: www.regionale-planung.<strong>de</strong><br />

49 Beschluss Nr.: II/03-2005, online abrufbar unter: www.regionale-planung.<strong>de</strong><br />

136


schluss erfolgte die Durchführung einer strategischen Umweltprüfung im Sinne <strong>de</strong>r Richtlinie 2001/42 EG<br />

vom 27. Juni 2001 über die Durchführung <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen bestimmter Pläne <strong>und</strong> Programme<br />

(SUP-RL) in <strong>de</strong>ren Ergebnis <strong>de</strong>r Kriterienkatalog in einzelnen Kriterien (A 4, A 5 <strong>und</strong> A 18) noch einmal<br />

fachlich präzisiert <strong>und</strong> ergänzt wur<strong>de</strong> 50 .<br />

Für <strong>de</strong>n 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans (2. REP-E) mit Umweltbericht wur<strong>de</strong> das Beteiligungsverfahren<br />

nach Maßgabe <strong>de</strong>r gesetzlichen Bestimmungen im Zeitraum Februar bis April 2007 erneut durchgeführt.<br />

Mit seinem Urteil vom 20. April 2007 hat das OVG <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt nach Prüfung <strong>de</strong>s Belangs<br />

Win<strong>de</strong>nergienutzung im 2. REP-E Be<strong>de</strong>nken gegenüber <strong>de</strong>r Verfahrensweise <strong>de</strong>r Ermittlung von Gebieten zur<br />

Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> geäußert 51 . Da<strong>bei</strong> hob es zum einen die Be<strong>de</strong>utung einer<br />

Windpotenzialanalyse hervor (vgl. S.18ff.), zum an<strong>de</strong>ren kritisierte es <strong>de</strong>n Ausschluss von potenziell geeigneten<br />

Flächen mit einer Größe < 30 ha. Darüber hinaus wur<strong>de</strong> eine Beschränkung <strong>de</strong>r Prüfung auf die Gebiete für<br />

die Win<strong>de</strong>nergienutzung gemäß 1. REP-E <strong>und</strong> auf Antragsflächen aus <strong>de</strong>r öffentlichen Beteiligung bemängelt.<br />

Aus <strong>de</strong>n genannten Grün<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong> die Erar<strong>bei</strong>tung einer völlig neuen Konzeption für die Ermittlung<br />

von Gebieten zur Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie notwendig.<br />

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Anhang 2: Erläuterungen zur Ausgangssituation <strong>und</strong> zu allgemeinen Überlegungen zur Ermittlung von<br />

Gebieten zur Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong><br />

Für die Ermittlung von Gebieten zur Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> ist eine erneute<br />

flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong> Analyse <strong>und</strong> Prüfung <strong>de</strong>r potenziell für die Win<strong>de</strong>nergie nutzbaren Flächen für <strong>de</strong>n gesamten<br />

<strong>Planung</strong>sraum durchzuführen. Dies dient dazu, <strong>de</strong>r privilegierten Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie – unter Berücksichtigung<br />

entgegenstehen<strong>de</strong>r räumlicher Nutzungsansprüche <strong>und</strong> Belange – in substanzieller Weise Raum zu schaffen.<br />

Da<strong>bei</strong> wird <strong>de</strong>r gesamte <strong>Planung</strong>sraum betrachtet (vgl. Punkt 2: 1. Kasten <strong>de</strong>s Fließschemas).<br />

Es wird nicht an die Ergänzung <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsprogramms für <strong>de</strong>n Regierungsbezirk <strong>Halle</strong> vom<br />

21. März 2000 (REP 2000) <strong>und</strong> die Entwürfe <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes von 2004 <strong>und</strong> 2006 angeknüpft.<br />

Vielmehr han<strong>de</strong>lt es sich um eine eigenständige <strong>Planung</strong>, ohne dass die vorgenannten <strong>Planung</strong>en mit<br />

einbezogen wer<strong>de</strong>n.<br />

Ausgangssituation:<br />

Seit Anfang <strong>de</strong>r 1990er Jahre wur<strong>de</strong>n im Plangebiet bereits zahlreiche Anlagen durch die zuständigen Behör<strong>de</strong>n<br />

genehmigt. Da<strong>bei</strong> hat sich eine große Zahl an raumbe<strong>de</strong>utsamen Windparks entwickelt. Darüber hinaus ist inzwischen<br />

auch eine Vielzahl raumbe<strong>de</strong>utsamer Einzelanlagen im Plangebiet entstan<strong>de</strong>n. Gr<strong>und</strong>sätzlich wird von<br />

Seiten <strong>de</strong>r RPGH eingeschätzt, dass im Plangebiet Bereiche mit bereits bestehen<strong>de</strong>r hoher Konzentration von<br />

raumbe<strong>de</strong>utsamen Win<strong>de</strong>nergieanlagen in Form von Windparkgebieten o<strong>de</strong>r Einzelanlagen bestehen.<br />

Gr<strong>und</strong>anliegen:<br />

Die Konzeption zur Ermittlung von Gebieten zur Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> berücksichtigt<br />

die für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie maßgeben<strong>de</strong>n Beson<strong>de</strong>rheiten <strong>de</strong>s Plangebietes <strong>und</strong> gewährleistet<br />

ein planerisch ausgewogenes Verhältnis <strong>de</strong>r Flächen, auf <strong>de</strong>nen sich die Win<strong>de</strong>nergienutzung durchsetzt bzw.<br />

durchsetzen kann <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Flächen, in <strong>de</strong>nen eine solche Nutzung ausgeschlossen ist 52 .<br />

Die <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong> orientiert sich <strong>de</strong>s Weiteren auch an <strong>de</strong>m Ziel, <strong>de</strong>n Anteil <strong>de</strong>r Stromerzeugung<br />

durch Win<strong>de</strong>nergie im Hinblick auf die Belange <strong>de</strong>r Luftreinhaltung, <strong>de</strong>s Klimaschutzes <strong>und</strong> <strong>de</strong>r<br />

50 Beschluss Nr.: II/20-2006, online abrufbar unter: www.regionale-planung.<strong>de</strong><br />

51 Az.: 2 L 110/04<br />

52 Damit wird <strong>de</strong>r Aufgabe <strong>de</strong>s § 6 Abs. 1 i. V. m. Abs. 3 LPlG LSA entsprochen, Standorte für Win<strong>de</strong>nergieanlagen in die Ordnung <strong>und</strong> Sicherung <strong>de</strong>r nachhaltigen<br />

Raumentwicklung einzubeziehen.<br />

137


Ressourcenschonung nachhaltig zu erhöhen. Mit <strong>de</strong>m REP sollen die dafür erfor<strong>de</strong>rlichen regionalplanerischen<br />

Gr<strong>und</strong>lagen geschaffen wer<strong>de</strong>n, in<strong>de</strong>m geeignete windhöffige Standorte für die Errichtung raumbe<strong>de</strong>utsamer<br />

Win<strong>de</strong>nergieanlagen raumordnerisch gesichert wer<strong>de</strong>n.<br />

Planvolle Konzentration von Win<strong>de</strong>nergieanlagen:<br />

Die auszuweisen<strong>de</strong>n Gebiete für Win<strong>de</strong>nergienutzung sollen in <strong>de</strong>r Form in die Freiraumstruktur <strong>de</strong>s Plangebietes<br />

eingeb<strong>und</strong>en wer<strong>de</strong>n, dass Konflikte, insbeson<strong>de</strong>re mit <strong>de</strong>n Belangen <strong>de</strong>s Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutzes<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Erholungsfunktion <strong>de</strong>r Landschaft, nach Möglichkeit vermie<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r wenigstens im erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Maße vermin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n 53 . Das Gleiche gilt in Bezug auf die sonst bestehen<strong>de</strong>n wirtschaftlichen <strong>und</strong> sozialen<br />

räumlichen Nutzungsansprüche. Insgesamt soll eine raumverträgliche Einglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Gebiete zur Nutzung<br />

<strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie in die Umgebung erreicht wer<strong>de</strong>n.<br />

Zur Umsetzung <strong>de</strong>r maßgeben<strong>de</strong>n Gr<strong>und</strong>sätze soll eine planvolle Konzentration von Win<strong>de</strong>nergieanlagen in <strong>de</strong>r<br />

<strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> in Vorranggebieten mit <strong>de</strong>r Wirkung von Eignungsgebieten <strong>und</strong> Eignungsgebieten erfolgen.<br />

Das be<strong>de</strong>utet, dass die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie in bestimmten Bereichen im Plangebiet ausgeschlossen<br />

ist. Dies betrifft aber nur solche Bereiche <strong>de</strong>s Plangebietes, wo überwiegen<strong>de</strong> Grün<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

entgegenstehen, insbeson<strong>de</strong>re Standorte, die nach einer offenen Abwägung <strong>de</strong>r jeweils betroffenen Belange<br />

aus regionalplanerischen Grün<strong>de</strong>n nicht für eine Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie geeignet sind.<br />

Privilegierung von Win<strong>de</strong>nergieanlagen:<br />

Dem Ausschluss von bestimmten Flächen <strong>und</strong> <strong>de</strong>r planvollen Konzentration steht die Privilegierung von Win<strong>de</strong>nergieanlagen<br />

nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB nicht entgegen. Durch die Rechtsprechung ist zwischenzeitlich<br />

geklärt, dass <strong>de</strong>r Gesetzgeber es gestattet, das durch § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB rechtlich geschützte Nutzungsinteresse<br />

in <strong>de</strong>r Konkurrenz mit an<strong>de</strong>ren Abwägungsbelangen zurückzustellen, wenn dies nach einer offenen Abwägung<br />

<strong>de</strong>r betroffenen maßgeben<strong>de</strong>n Belange durch regionalplanerische Grün<strong>de</strong> gerechtfertigt ist. Da<strong>bei</strong> versteht<br />

es sich von selbst, <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergienutzung „an geeigneten Standorten eine Chance zu geben“, die ihrer<br />

Privilegierung gerecht wird 54 .<br />

Der privilegierten Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie im Plangebiet wird in substanzieller Weise Raum gegeben, so dass<br />

sich diese gegenüber an<strong>de</strong>ren Nutzungen in <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Weise durchsetzen kann. Dies wird erreicht durch<br />

die Festlegung von Vorranggebieten für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie mit <strong>de</strong>r Wirkung von Eignungsgebieten 55<br />

neben reinen Eignungsgebieten 56 (vgl. Beschluss Nr.: II/16-2007 <strong>de</strong>r Regionalversammlung vom 28.11.2007).<br />

Durch diese <strong>Planung</strong> von Konzentrationsflächen für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie wer<strong>de</strong>n Win<strong>de</strong>nergieanlagen<br />

an an<strong>de</strong>rer Stelle im <strong>Planung</strong>sraum in <strong>de</strong>r Regel ausgeschlossen.<br />

--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<br />

Anhang 3 Rechtliche Vorgaben<br />

Rechtliche Vorgaben für das Aufstellungsverfahren <strong>und</strong> die in <strong>de</strong>n Plan aufzunehmen<strong>de</strong>n planerischen Festlegungen<br />

sind auch für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie das Lan<strong>de</strong>splanungsgesetz Sachsen-Anhalt 57 auf <strong>de</strong>r<br />

Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>s Raumordnungsgesetzes 58 .<br />

Gemäß § 6 Abs. 1 ff. LPlG LSA sind die <strong>Regionale</strong>n Entwicklungspläne zu<strong>de</strong>m aus <strong>de</strong>m Gesetz über <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt (LEP- LSA) 59 zu entwickeln. Die darin festgelegten lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsamen<br />

Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze <strong>de</strong>r Raumordnung sind zu übernehmen <strong>und</strong>, soweit erfor<strong>de</strong>rlich, zu konkretisieren<br />

<strong>und</strong> zu ergänzen. Diese Vorgabe wird durch § 6 Abs. 3 Nr. 3 LPlG LSA ergänzt. Danach sind in <strong>de</strong>n Raum-<br />

53 entsprechend <strong>de</strong>n Gr<strong>und</strong>sätzen <strong>de</strong>r Raumordnung nach § 2 Abs. 2 Nr. 3 sowie Nr. 8 ROG sowie <strong>de</strong>m einzelfachlichen Gr<strong>und</strong>satz nach 4.10.2 S. 3 LEP-LSA<br />

54 Siehe insoweit OVG LSA, Urteil vom 11. November 2004, Az. 2 K 144/01, S. 17 unter Bezug auf BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002, S. 22<br />

55 im Sinne <strong>de</strong>s § 3 Abs. 7 S. 2 LPlG LSA<br />

56 Insoweit ist anerkannt, dass es sich <strong>bei</strong> Vorranggebieten für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie mit <strong>de</strong>r Wirkung von Eignungsgebieten i. S. d. § 3 Abs. 7 S. 2 LPlG<br />

LSA um solche han<strong>de</strong>lt, die zugleich die Wirkung von Vorrang- <strong>und</strong> Eignungsgebieten haben sollen. Innerhalb dieser zugleich als Eignungsgebiete wirken<strong>de</strong>n<br />

Vorranggebiete ist sichergestellt, dass sich die Win<strong>de</strong>nergienutzung gegenüber an<strong>de</strong>ren Nutzungen durchsetzt. Siehe OVG LSA, Urteil vom 22. Juni 2006, Az. 2<br />

L 23/04, Rz. 49 sowie OVG LSA, Urteil vom 5. Juli 2006, Az. 2 R 154/06, Rz. 13 (jeweils zit. nach Juris)<br />

57 Lan<strong>de</strong>splanungsgesetz <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt (LPlG LSA) vom 28. April 1998 (GVBl. LSA S. 255, zuletzt geän<strong>de</strong>rt am 19.12.2007)<br />

58 Gesetz vom 18. August 1997 (BGBl. I, S. 2081) zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Artikel 10 <strong>de</strong>s Gesetzes vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2833)<br />

59 Gesetz über <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt (LEP-LSA) vom 23. August 1999 (GVBl. LSA, S. 244), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Anlage 1<br />

durch Verordnung vom 5. Juli 2007 (GVBl. LSA S. 214)<br />

138


ordnungsplänen die räumliche Konkretisierung <strong>und</strong> Ergänzung <strong>de</strong>r im Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan ausgewiesenen<br />

schutz- <strong>und</strong> nutzungsbezogenen Festlegungen zur Freiraumstruktur festzulegen. Dies gilt ausweislich <strong>de</strong>s § 6<br />

Abs. 3 Nr. 3, Buchstabe j) LPlG LSA auch für Win<strong>de</strong>nergieanlagen.<br />

Maßgeben<strong>de</strong> Gr<strong>und</strong>sätze für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie fin<strong>de</strong>n sich u.a. in Ziffern 4.10.1. ff. <strong>de</strong>s LEP-LSA.<br />

Danach sind insbeson<strong>de</strong>re alle Möglichkeiten für <strong>de</strong>n Einsatz erneuerbarer Energien auszuschöpfen <strong>und</strong> Emissionen<br />

<strong>bei</strong> <strong>de</strong>r Energieumwandlung zu senken sowie die Energieeffizienz zu verbessern. Gemäß Ziffer 4.10.2<br />

besteht <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>satz <strong>de</strong>r Sicherung einer angemessenen Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie.<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Danach sollen geeignete Gebiete für die Errichtung raumbe<strong>de</strong>utsamer Win<strong>de</strong>nergieanlagen raumordnerisch<br />

gesichert wer<strong>de</strong>n.<br />

Da<strong>bei</strong> ist eine Konzentration in kleineren „Windparks“ einer Vielzahl von Einzelstandorten vorzuziehen.<br />

Konflikte mit <strong>de</strong>n Belangen <strong>de</strong>s Natur <strong>und</strong> Landschaftsschutzes sowie mit an<strong>de</strong>ren Raumnutzungen sollen<br />

vermie<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei <strong>de</strong>r Abwägung sind das Landschaftsbild <strong>und</strong> die Erholungsfunktion <strong>de</strong>r Landschaft beson<strong>de</strong>rs zu<br />

berücksichtigen.<br />

Gem. Ziffer 4.10.5 soll die Nutzung regenerativer <strong>und</strong> CO 2 -neutraler Energieträger <strong>und</strong> Energieumwandlungstechnologien,<br />

u.a. auch <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

Mit diesen Vorgaben hat <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sgesetzgeber einerseits <strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>ren Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie Rechnung<br />

getragen, an<strong>de</strong>rerseits hat er aber <strong>de</strong>utlich gemacht, dass insoweit eine angemessene Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

unter Berücksichtigung entgegenstehen<strong>de</strong>r Belange, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Belange <strong>de</strong>s Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutzes<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Erholungsfunktion in <strong>de</strong>r Landschaft zu sichern ist (vgl. Ziffer 4.10.2). Somit sind neben<br />

<strong>de</strong>r angestrebten För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie insbeson<strong>de</strong>re auch die Gr<strong>und</strong>sätze <strong>de</strong>r Raumordnung<br />

zu berücksichtigen, wonach wirtschaftliche <strong>und</strong> soziale Nutzungen <strong>de</strong>s Freiraumes unter Beachtung seiner ökologischen<br />

Funktionen zu gewährleisten sind (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 S. 3 ROG) bzw. Natur <strong>und</strong> Landschaft dauerhaft<br />

zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln <strong>und</strong>, soweit erfor<strong>de</strong>rlich, möglich <strong>und</strong> angemessen, wie<strong>de</strong>rherzustellen<br />

sind.<br />

In Bezug auf Win<strong>de</strong>nergieanlagen ist jedoch zusätzlich die Beson<strong>de</strong>rheit zu berücksichtigen, dass <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>esgesetzgeber<br />

diesen durch § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB einerseits eine beson<strong>de</strong>re planungsrechtliche Privilegierung für<br />

die Errichtung <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Betrieb <strong>de</strong>r Anlagen im Außenbereich einräumt.<br />

An<strong>de</strong>rerseits erstreckt sich <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>svorbehalt nach § 35 Abs. 3 BauGB auch auf Win<strong>de</strong>nergieanlagen. Daher<br />

ist neben <strong>de</strong>n genannten Vorgaben <strong>de</strong>s LPlG LSA sowie <strong>de</strong>s LEP-LSA für die Festlegungen <strong>de</strong>s aufzustellen<strong>de</strong>n<br />

REP auch die gr<strong>und</strong>sätzliche Privilegierung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergieanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB zu beachten.<br />

Die Regionalplanung setzt auf Gr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Wirkungen von Zielen <strong>de</strong>r Raumordnung nach § 35 Abs. 3 BauGB<br />

einen (verbindlichen) Rahmen für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie <strong>und</strong> die Errichtung von Win<strong>de</strong>nergieanlagen.<br />

Auch wenn insoweit eine gr<strong>und</strong>sätzliche Bindung <strong>de</strong>r Regionalplanung an die Privilegierung besteht, gestattet es<br />

<strong>de</strong>r Gesetzgeber jedoch, das durch § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB rechtlich geschützte Nutzungsinteresse in <strong>de</strong>r Konkurrenz<br />

mit an<strong>de</strong>ren Abwägungsbelangen ggf. zurückzustellen sind. Eine solche Entscheidung ist in<strong>de</strong>ssen<br />

rechtfertigungsbedürftig. Die <strong>Planung</strong> muss durch Abwägungsoffenheit gekennzeichnet sein. Die öffentlichen<br />

Belange, die für eine negative Wirkung <strong>de</strong>r planerischen Darstellung ins Feld geführt wer<strong>de</strong>n, sind mit <strong>de</strong>m<br />

Anliegen, <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergienutzung „an geeigneten Standorten eine Chance zu geben“, die ihrer Privilegierung<br />

gerecht wird, abzuwägen. So muss sich die Ausschlusswirkung <strong>bei</strong> <strong>de</strong>r Festlegung von Eignungsgebieten durch<br />

regionalplanerische Grün<strong>de</strong> rechtfertigen lassen 60 .<br />

60 Siehe OVG LSA, Urteil vom 11. November 2004, Az. 2 K 144/01, S. 17<br />

139


Denn wenn die Regionalplanung die Errichtung von Win<strong>de</strong>nergieanlagen in bestimmten Gebieten ausschließt,<br />

muss dies auf einem in die Abwägung eingestellten Belang beruhen, <strong>de</strong>r über das reine Anliegen <strong>de</strong>r Erhaltung<br />

<strong>de</strong>s gegenwärtigen Erscheinungsbil<strong>de</strong>s hinausgeht 61 .<br />

Setzt die Regionalplanung auf diese Weise <strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>svorbehalt <strong>de</strong>s § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB ein, darf dies<br />

aber nicht <strong>de</strong>n vollständigen Ausschluss <strong>de</strong>r Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie zur Folge haben. Es muss vielmehr für<br />

das <strong>Planung</strong>sgebiet <strong>de</strong>r privilegierten Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie in substanzieller Weise Raum geschaffen wer<strong>de</strong>n.<br />

Das Zurücktreten <strong>de</strong>r Privilegierung in Teilen <strong>de</strong>s Plangebietes lässt sich nach <strong>de</strong>r Wertung <strong>de</strong>s B<strong>und</strong>esgesetzgebers<br />

nur rechtfertigen, wenn <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sträger sicherstellt, dass sich die privilegierten Vorhaben an an<strong>de</strong>rer<br />

Stelle gegenüber konkurrieren<strong>de</strong>n Nutzungen durchsetzen. Ein reine „Negativplanung“ ist unzulässig.<br />

Die Regionalplanung muss daher ein planerisch ausgewogenes Verhältnis <strong>de</strong>r Flächen festlegen, in <strong>de</strong>nen sich<br />

eine Win<strong>de</strong>nergienutzung durchsetzt <strong>und</strong> Flächen in <strong>de</strong>nen eine solche ausgeschlossen ist (Flächenbilanz). Die<br />

Steuerung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergienutzung im Außenbereich durch die Ausweisung von Standortbereichen als Ziele <strong>de</strong>r<br />

Raumordnung erfor<strong>de</strong>rt eine sachgerechte Abwägung nicht nur <strong>de</strong>r positiven Standortfestlegung, son<strong>de</strong>rn auch<br />

<strong>de</strong>r Ausschlusswirkung für die übrigen Flächen. Dies setzt eine schlüssige gesamträumliche <strong>Planung</strong>skonzeption<br />

voraus 62 .<br />

Allerdings ist die Regionalplanung nicht verpflichtet, <strong>bei</strong> <strong>de</strong>r Darstellung von Vorrang- <strong>und</strong> Eignungsgebieten -<br />

ganz gleich für welche Nutzung - als Ziele <strong>de</strong>r Raumordnung zusätzliche Flächen auszuweisen. Vielmehr ist ihr<br />

mit <strong>de</strong>r Möglichkeit <strong>de</strong>r Ausweisung von Vorrang- <strong>und</strong> Eignungsgebieten ein Mittel an die Hand gegeben, die<br />

Raumnutzung im <strong>Planung</strong>sgebiet – unter Beachtung <strong>de</strong>r vorgenannten Vorgaben – nach ihrem planerischen<br />

Ermessen zu gestalten. Die Aufgabe <strong>de</strong>r Regionalplanung besteht nicht in <strong>de</strong>r reinen För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergienutzung,<br />

son<strong>de</strong>rn darin, diese unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB zu<br />

ordnen <strong>und</strong> ihr an geeigneten Stellen im <strong>Planung</strong>sraum zur Durchsetzung zu verhelfen.<br />

Es ist da<strong>bei</strong> insbeson<strong>de</strong>re nicht abwägungsfehlerhaft, wenn ein Regionalplan nicht auf allen für eine wirtschaftliche<br />

Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie geeigneten Flächen die Errichtung von Win<strong>de</strong>nergieanlagen zulässt. So liegt eine<br />

unzulässige Verhin<strong>de</strong>rungsplanung nicht bereits dann vor, wenn die Festlegung von Konzentrationsflächen als<br />

Ziele <strong>de</strong>r Raumordnung zu einer Kontingentierung <strong>de</strong>r Anlagenstandorte führt. Diese Wirkung ist <strong>de</strong>m <strong>Planung</strong>svorbehalt<br />

<strong>de</strong>s § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB immanent. Erfor<strong>de</strong>rlich ist (nur), dass im Plangebiet in substanzieller<br />

Weise Raum für die Win<strong>de</strong>nergienutzung geschaffen wird 63 .<br />

Ein Anspruch auf eine fortlaufen<strong>de</strong> Neuausweisung von Vorrang- bzw. Eignungsflächen ergibt sich aus <strong>de</strong>m<br />

Gebot, für privilegierte Nutzungen in substanzieller Weise Raum zu schaffen, gera<strong>de</strong> nicht 64 .<br />

61 OVG LSA, Urteil vom 11. November 2004, Az. 2 K 144/01, S. 15 sowie OVG LSA, Urteil vom 22. Juni 2006, Az. 2 L 23/04, Rz. 47 (zit. nach Juris)<br />

62 Siehe OVG LSA, Urteil vom 11. November 2004, Az. 2 K 144/01, S. 15 sowie OVG LSA, Urteil vom 22. Juni 2006, Az. 2 L 23/04, Rz. 47 unter Bezug auf<br />

BVerwG, Urteil vom 13. März 2003 (zit. nach Juris)<br />

63 Siehe OVG LSA, Urteil vom 11. November 2004, Az. 2 K 144/01, S. 15; OVG LSA, Urteil vom 22. Juni 2006, Az. 2 L 23/04, Rz. 47 (zit. nach Juris) unter<br />

Bezug auf BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002, Az. 4 C 15.01 sowie OVG LSA, Urteil vom 5. Juli 2006, Az. 2 R 154/06, Rz. 21 (zit. nach Juris) unter<br />

Bezug auf BVerwG, Urteil vom 13. März 2003, Az. 4 C 3.02, S. 47 bzw. NVwZ 2003, 1261<br />

64 VG Mag<strong>de</strong>burg, Urteil vom 27. Februar 2007, Az. 4 A 166/05 MD, S. 9 unter Bezug auf BVerwG, Urteil vom 13. März 2003, Az. 4 C 4/02<br />

140


Anlage 5:<br />

Anlage zum Beschluss- Nr. III/06-2008: Kriterienkatalog für <strong>de</strong>n Belang Win<strong>de</strong>nergienutzung in<br />

<strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong><br />

<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong>: 12.03.2008<br />

Ergänzt durch Beschluss Nr. III/59-2009 vom 26.05.2009<br />

Ergänzt durch Beschluss Nr. III/95-2010 vom 27.05.2010<br />

Glie<strong>de</strong>rung:<br />

1. Einleitung………………………………………………………………………………..141<br />

2. Kriterienkatalog…………………………………………………………………………143<br />

3. Begründungen zu <strong>de</strong>n einzelnen Kriterien……………………………………………...144<br />

4. Anhänge…………………………………………………………………………………154<br />

1. Einleitung<br />

Träger <strong>de</strong>r Regionalplanung in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> sind die Landkreise Burgenlandkreis, Saalekreis,<br />

Mansfeld-Südharz mit <strong>de</strong>m Teilbereich <strong>de</strong>s Altkreises Mansfel<strong>de</strong>r Land 65 . <strong>und</strong> die kreisfreie Stadt <strong>Halle</strong>. Sie<br />

erledigen diese Aufgabe in einer <strong>Regionale</strong>n <strong>Planung</strong>sgemeinschaft als Zweckverband nach Maßgabe <strong>de</strong>s Gesetzes<br />

über Kommunale Zusammenar<strong>bei</strong>t (GKG). Die <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft ist verantwortlich für<br />

die Aufstellung von <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplänen in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion. Nach § 3 Abs. 5 S. 1 LPlG LSA<br />

sollen die <strong>Regionale</strong>n Entwicklungspläne Festlegungen zur Raumstruktur, insbeson<strong>de</strong>re zu <strong>de</strong>r anzustreben<strong>de</strong>n<br />

Siedlungsstruktur, <strong>de</strong>r anzustreben<strong>de</strong>n Freiraumstruktur <strong>und</strong> <strong>de</strong>n zu sichern<strong>de</strong>n Standorten <strong>und</strong> Trassen für Infrastruktur<br />

enthalten.<br />

Die Regionalplanung hat insbeson<strong>de</strong>re die Aufgabe, auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r gesetzlichen Vorschriften <strong>und</strong> unter<br />

Beachtung <strong>de</strong>r gr<strong>und</strong>sätzlichen Privilegierung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergienutzung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB Eignungsgebiete<br />

für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie <strong>und</strong> Vorranggebiete für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie mit <strong>de</strong>r<br />

Wirkung von Eignungsgebieten auszuweisen.<br />

Damit ist verb<strong>und</strong>en, dass die <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft Festlegungen zur methodischen Herangehensweise<br />

<strong>bei</strong> <strong>de</strong>r Betrachtung <strong>de</strong>s gesamten Raumes treffen muss <strong>und</strong> speziell dazu, welche Kriterien für <strong>de</strong>n <strong>Planung</strong>sraum<br />

Anwendung fin<strong>de</strong>n sollen, um <strong>de</strong>n gesetzlichen For<strong>de</strong>rungen im Allgemeinen <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Privilegierung<br />

<strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergieanlagen im Beson<strong>de</strong>ren Rechnung zu tragen.<br />

Mit <strong>de</strong>m Kriterienkatalog sollen – als Gr<strong>und</strong>lage für eine Anwendung auf <strong>de</strong>n gesamten <strong>Planung</strong>sraum – insbeson<strong>de</strong>re<br />

die Gebiete ermittelt <strong>und</strong> festgelegt wer<strong>de</strong>n, wo von vornherein feststeht, dass sie für die Nutzung <strong>de</strong>r<br />

Win<strong>de</strong>nergie nicht geeignet sind. Da<strong>bei</strong> dient die Ermittlung von Ausschlussbereichen <strong>und</strong> anschließen<strong>de</strong>r Pufferbereiche<br />

auf <strong>de</strong>r Basis eines Kriterienkatalogs <strong>de</strong>m Schutz von wichtigen Belangen wie Mensch, Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft, beson<strong>de</strong>rer Kultur <strong>und</strong> Sachgüter o<strong>de</strong>r be<strong>de</strong>utsamer an<strong>de</strong>re Raumnutzungen <strong>und</strong> damit <strong>de</strong>r Vermeidung<br />

<strong>und</strong> Vermin<strong>de</strong>rung beson<strong>de</strong>rs hoher Konfliktpotenziale <strong>und</strong> trägt <strong>de</strong>m Gedanken <strong>de</strong>r Vorsorge Rechnung.<br />

Zu<strong>de</strong>m wird durch die Anwendung eines Kriterienkatalogs die Objektivität <strong>de</strong>s Verfahrens erhöht, da es sich<br />

um eine einheitliche <strong>und</strong> begrün<strong>de</strong>te Vorgehensweise han<strong>de</strong>lt.<br />

Die <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong> verfolgt mit Hilfe <strong>de</strong>s Beschlusses eines Kriterienkataloges u.a.<br />

folgen<strong>de</strong> Ziele:<br />

<br />

<br />

geeignete Gebiete für die Ansiedlung von Windkraftanlagen im Raum geordnet auszuweisen,<br />

<strong>de</strong>r aktuellen Rechtsprechung, Windkraftanlagen substanziellen Raum 66 zu schaffen, Rechnung zu tragen,<br />

Gr<strong>und</strong>lagen zu schaffen, dass <strong>de</strong>r alte Bestand von Windkraftanlagen in Bezug auf die zukünftige Entwicklung<br />

in regionalplanerisch nicht geeigneten Gebieten nicht perpetuiert wird.<br />

In <strong>de</strong>r Herangehensweise zur Umsetzung dieser Zielvorstellungen wird <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sraum in seiner Gesamtheit<br />

betrachtet. Für <strong>de</strong>n gesamten <strong>Planung</strong>sraum wur<strong>de</strong> eine Windpotenzialanalyse zu Ermittlung <strong>de</strong>r Windhöffigkeit<br />

erstellt.<br />

65 gem. § 17 Abs. 1 i. V. m. § 17 Abs. 2 Nr. 4 Lan<strong>de</strong>splanungsgesetz <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt (LPlG LSA) vom 28. April 1998 (GVBl. LSA S. 255, in <strong>de</strong>r<br />

Fassung <strong>de</strong>s Gesetzes vom 20. Dezember 2005 (GVBl. LSA S. 804), geän<strong>de</strong>rt durch Vorschaltgesetz zur Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>splanungsgesetzes <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

Sachsen-Anhalt im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Kreisgebietsneuregelung vom 20. Juni 2007 (GVBl. LSA S. 182)<br />

66 Siehe OVG LSA, Urteil vom 11. November 2004, Az. 2 K 144/01, S. 15; OVG LSA, Urteil vom 22. Juni 2006, Az. 2 L 23/04, Rz. 47 (zit. nach Juris) unter<br />

Bezug auf BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002, Az. 4 C 15.01 sowie OVG LSA, Urteil vom 5. Juli 2006, Az. 2 R 154/06, Rz. 21 (zit. nach Juris) unter<br />

Bezug auf BVerwG, Urteil vom 13. März 2003, Az. 4 C 3.02, S. 47 bzw. NVwZ 2003, 1261<br />

141


Darüber hinaus sollen in <strong>de</strong>m Kriterienkatalog auch Kriterien als Gr<strong>und</strong>lage für Abwägungen beson<strong>de</strong>rer Interessenslagen<br />

<strong>und</strong> Belange aufgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

In Tabelle 1 sind die Kriterien für die Bildung von Ausschlussbereichen <strong>de</strong>s Gesamtraumes in Kurzform aufgeführt.<br />

Die entsprechen<strong>de</strong>n Begründungen erfolgen auf <strong>de</strong>n angegebenen Seiten.<br />

Innerhalb <strong>de</strong>r jeweiligen Kriterien A 1 bis A 13, die Bereiche betreffen, die ein beson<strong>de</strong>rs hohes Konfliktpotenzial<br />

aufweisen, wird eine Differenzierung in <strong>de</strong>r Richtung vorgenommen, dass als erstes Bereiche <strong>de</strong>finiert wer<strong>de</strong>n,<br />

<strong>de</strong>ren Nutzungsansprüche von vornherein nicht mit <strong>de</strong>r Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie vereinbar sind (Tabuflächen).<br />

Als zweites wer<strong>de</strong>n die betreffen<strong>de</strong>n Nutzungen, soweit sie einen weitergehen<strong>de</strong>n Schutz benötigen, mit<br />

einem Schutzpufferbereich versehen (Umgebungsschutz durch Min<strong>de</strong>stabstand).<br />

In Tabelle 2 sind Kriterien aufgeführt, die für Gebiete mit einem beson<strong>de</strong>ren Prüfungserfor<strong>de</strong>rnis im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Abwägung im Einzelfall <strong>bei</strong> <strong>de</strong>r Betrachtung <strong>und</strong> Prüfung von Restflächen herangezogen wer<strong>de</strong>n.<br />

Die festgelegten Kriterien fließen insbeson<strong>de</strong>re in die „Konzeption zur Ermittlung von Gebieten zur Nutzung <strong>de</strong>r<br />

Win<strong>de</strong>nergie in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong>“ <strong>de</strong>r <strong>Regionale</strong>n <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong> ein, in <strong>de</strong>r das methodische<br />

Herangehen zur Ermittlung geeigneter Flächen für die Win<strong>de</strong>nergienutzung konkret beschrieben wird. Sie<br />

sind ein wesentlicher Baustein zur planvollen Konzentration von Win<strong>de</strong>nergieanlagen in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion<br />

<strong>Halle</strong>.<br />

Bemerkungen zum Bestand von Windkraftanlagen<br />

Alle in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> errichteten <strong>und</strong> genehmigten Windkraftanlagen genießen Bestandsschutz. Im<br />

Hinblick auf ein mögliches <strong>Rep</strong>owering ist eine raumordnerische Sicherung von bestehen<strong>de</strong>n Anlagen durch<br />

Ausweisung von Gebieten für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie wünschenswert. Anlagen, die <strong>de</strong>n Kriterien gemäß<br />

Tabelle 1 unterliegen, können da<strong>bei</strong> nicht berücksichtigt wer<strong>de</strong>n. Die <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft hat die<br />

Aufgabe <strong>de</strong>r gesamträumlichen Steuerung <strong>de</strong>r Windkraftnutzung. Sie kann dazu insbeson<strong>de</strong>re auch Vorranggebiete<br />

mit <strong>de</strong>r Wirkung von Eignungsgebieten <strong>und</strong> Eignungsgebiete im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan ausweisen.<br />

Diese Steuerung ist zukunftsgerichtet <strong>und</strong> an einem einheitlichen Maßstab zu orientieren. Deswegen wer<strong>de</strong>n die<br />

Kriterien A 1 bis 13 auch auf <strong>de</strong>n Bestand angewandt. Einerseits wird das Eigentum durch die Gewährung <strong>de</strong>s<br />

Bestandsschutzes nicht berührt <strong>und</strong> an<strong>de</strong>rerseits soll <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sraum in Zukunft für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

ausgewogen geordnet wer<strong>de</strong>n. So soll mit <strong>de</strong>r Festlegung planerischer Ausschlussbereiche (Tabu <strong>und</strong><br />

Puffer) in <strong>de</strong>n Bereichen mit einem beson<strong>de</strong>rs hohen Konfliktpotenzial auch eine Erweiterung o<strong>de</strong>r Erneuerung<br />

von bestehen<strong>de</strong>n Windkraftanlagen verhin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

Bei <strong>de</strong>r Festlegung von Gebieten zur Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie ist die <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft als<br />

Plangeber berechtigt, unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s Vorsorgegedankens zur nachhaltigen Sicherung von Funktionen<br />

für die Zukunft pauschalisieren<strong>de</strong> Kriterien zu Gr<strong>und</strong>e zu legen. Somit ist es gerechtfertigt, Gebiete bzw.<br />

Teilgebiete für die Win<strong>de</strong>nergienutzung nicht auszuweisen, die zwar über einen Bestand von Windkraftanlagen<br />

verfügen, aber einem Kriterium gemäß Tabelle 1 unterliegen.<br />

142


2. Kriterienkatalog<br />

Tabelle 1:<br />

Die in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Tabu- <strong>und</strong> Abstandskriterien lauten wie folgt:<br />

Nr. Belang Tabufläche + Min<strong>de</strong>stabstand Begründung<br />

siehe Seite<br />

A 1 Siedlungsbereiche mit überwiegen<strong>de</strong>r Tabu + 1000 m 144<br />

Wohnnutzung (auch Dorf- <strong>und</strong> Mischgebiete)<br />

A 2 Gewerbe- <strong>und</strong> Industriegebiete Tabu + 500 m 146<br />

A 3 Kurorte Tabu + 1200 m 146<br />

A 4 überregional <strong>und</strong> regional be<strong>de</strong>utsame Tabu + 150 m <strong>bei</strong>dseitig 146<br />

Verkehrstrassen (Straße, Schiene)<br />

A 5 Verkehrs- <strong>und</strong> Son<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong>plätze Tabu + Abstand lt. luftverkehrsrechtlicher<br />

147<br />

Genehmigung<br />

A 6 Standortübungsplätze Tabu 147<br />

A 7 Rohstofflagerstätten überregionaler <strong>und</strong> Tabu 147<br />

regionaler Be<strong>de</strong>utung im Tagebau<br />

A 8 Natura 2000 (FFH, SPA) Tabu + Abstand entsprechend <strong>de</strong>n<br />

147<br />

fachlichen Erkenntnissen zum Schutz<br />

<strong>und</strong> zur Erhaltung <strong>de</strong>r individuellen<br />

Ziele <strong>de</strong>s jeweiligen Gebietes<br />

A 9 Naturschutzgebiete Tabu + Abstand entsprechend <strong>de</strong>n<br />

148<br />

fachlichen Erkenntnissen zum Schutz<br />

<strong>und</strong> zur Erhaltung <strong>de</strong>r individuellen<br />

Ziele <strong>de</strong>s jeweiligen Gebietes<br />

A 10 Wald (Bestand) Tabu + 200 m 149<br />

A 11 Stehen<strong>de</strong> Gewässer Tabu + 200 m 150<br />

A 12 Überschwemmungsgebiete Tabu 150<br />

A 13 Landschaftsschutzgebiete Tabu, wenn in <strong>de</strong>r jeweiligen Rechtsverordnung<br />

ein entsprechen<strong>de</strong>s Verbot<br />

festgelegt ist<br />

150<br />

143


Tabelle 2:<br />

Die in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n weiteren Kriterien mit beson<strong>de</strong>rem Prüfungserfor<strong>de</strong>rnis für die Einzelfallprüfung<br />

lauten wie folgt:<br />

Nr. Belang Fläche Begründung<br />

A 14<br />

Abstän<strong>de</strong> von Eignungs-<br />

/Vorranggebieten für<br />

Win<strong>de</strong>nergienutzung<br />

untereinan<strong>de</strong>r<br />

5000 m 151<br />

A15 Ökologischer Verb<strong>und</strong> Tabu im Einzelfall 151<br />

A16 Wald (<strong>Planung</strong>) Tabu im Einzelfall + 200 m<br />

Min<strong>de</strong>stabstand<br />

A17 Entstehen<strong>de</strong> Gewässer Tabu im Einzelfall + 200 m Min<strong>de</strong>stabstand 152<br />

A18<br />

A19<br />

Gebiete mit herausragen<strong>de</strong>r<br />

Bo<strong>de</strong>nqualität (Bo<strong>de</strong>nwertzahl ><br />

80)<br />

Gebiete <strong>de</strong>s Denkmalschutzes (Bau<strong>und</strong><br />

Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmale)<br />

siehe Seite<br />

151<br />

Tabu im Einzelfall 152<br />

Tabu im Einzelfall + Umgebungsschutz je<br />

nach Art <strong>de</strong>s Denkmals<br />

A20 Einkreisung von Siedlungsgebieten Tabu im Einzelfall: Fläche, die die<br />

Siedlung einkreist<br />

152<br />

153<br />

3. Begründungen zu <strong>de</strong>n einzelnen Kriterien<br />

Im Folgen<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n die in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Tabu- <strong>und</strong> Abstandskriterien sowie die weiteren<br />

Kriterien begrün<strong>de</strong>t.<br />

Begründung zu <strong>de</strong>n Tabu- <strong>und</strong> Abstandskriterien gemäß Tabelle 1<br />

A 1 Siedlungsbereiche mit überwiegen<strong>de</strong>r Wohnnutzung<br />

(auch Dorf- <strong>und</strong> Mischgebiete)<br />

Tabu + 1000 m Min<strong>de</strong>stabstand<br />

Als Siedlungsbereich wer<strong>de</strong>n im Zusammenhang bebaute Flächen mit einer Aus<strong>de</strong>hnung von min<strong>de</strong>stens etwa<br />

10 ha o<strong>de</strong>r 10 Anwesen <strong>de</strong>finiert 67 .<br />

Mit <strong>de</strong>r Festlegung eines Tabubereiches für Siedlungsbereiche sind diejenigen Bereiche ausgeschlossen, in <strong>de</strong>nen<br />

eine erhöhte Wahrscheinlichkeit <strong>de</strong>r Beeinträchtigungen durch Lärm- <strong>und</strong> Lichtimmissionen, Schattenwurf<br />

sowie durch optische Wirkungen besteht.<br />

Es wird davon ausgegangen, dass geringere Abstän<strong>de</strong> als 1000 m selbst <strong>bei</strong> günstigen Voraussetzungen (Topographie,<br />

Hauptwindrichtung u.ä.) zu einer Beeinträchtigung <strong>de</strong>r Bewohner führen können.<br />

Mit <strong>de</strong>r Festlegung eines Min<strong>de</strong>stabstands wird u.a. <strong>de</strong>r Tatsache Rechnung getragen, dass auch geringe akustische<br />

o<strong>de</strong>r optische Beeinträchtigungen <strong>de</strong>r Bewohner zu spürbaren Belästigungen führen können.<br />

Das Kriterium A1 dient dazu, vorsorglich Beeinträchtigungen <strong>und</strong> Belästigungen von Menschen abzuwen<strong>de</strong>n.<br />

Dies wird mit <strong>de</strong>m Vorsorgeprinzip <strong>de</strong>s § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG begrün<strong>de</strong>t. Ein Instrument <strong>de</strong>r Vorsorge ist<br />

67 Gemäß <strong>de</strong>m Begriff „Ortslage“ <strong>de</strong>s amtlichen topographisch-kartographischen Informationssystem <strong>de</strong>r Vermessungsverwaltungen <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r. Online unter:<br />

www.atkis.<strong>de</strong><br />

144


die <strong>Planung</strong>, in<strong>de</strong>m potenziell schädliche Umwelteinwirkungen verhin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Als wirksamstes planerisches<br />

Mittel zur Bewältigung <strong>de</strong>s Konfliktes zwischen stören<strong>de</strong>n <strong>und</strong> schutzbedürftigen Nutzungen steht die räumliche<br />

Trennung <strong>de</strong>r unverträglichen Nutzungen durch die Herstellung ausreichen<strong>de</strong>r Abstän<strong>de</strong> zur Verfügung (vgl. §<br />

50 BImSchG) 68 .<br />

Um planerisch „auf <strong>de</strong>r sicheren Seite“ zu sein, wird hier ein Abstand von 1000 m festgelegt. Damit soll von<br />

vornherein ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n, dass eine problematische Situation im Hinblick auf <strong>de</strong>n Immissionsschutz<br />

entsteht 69 .<br />

Diese Höhe <strong>de</strong>s Abstan<strong>de</strong>s ist planerisch gerechtfertigt, weil die durchschnittliche Gesamthöhe <strong>und</strong> Nabenhöhe<br />

in Sachsen-Anhalt stetig zunehmen. Abb. 1 belegt diese Tatsache: Lag die durchschnittliche Gesamthöhe 1998<br />

<strong>bei</strong> ca. 100 m, so erreichte sie in <strong>de</strong>n ersten drei Quartalen <strong>de</strong>s Jahres 2007 schon über 150 m. Damit nimmt auch<br />

die Belästigung für die Bevölkerung zu. Ein Min<strong>de</strong>stabstand von 750 m wird von <strong>de</strong>r <strong>Regionale</strong>n <strong>Planung</strong>sgemeinschaft<br />

als zu gering bewertet.<br />

Im Hinblick auf die gelten<strong>de</strong> Rechtsprechung ist festzuhalten, dass als Min<strong>de</strong>stabstand ein 10-faches <strong>de</strong>r Nabenhöhe<br />

als gängige Praxis anerkannt ist 70 . In <strong>de</strong>n Jahren 2006 <strong>und</strong> 2007 (1.-3. Quartal) wiesen nur 12 % <strong>de</strong>r genehmigten/beantragten<br />

Anlagen in Sachen-Anhalt eine Nabenhöhe von weniger als 98 m auf 71 . Abb. 1 belegt<br />

ebenfalls diese Entwicklung. Marktübliche Anlagen wiesen in <strong>de</strong>n Jahren 2006 <strong>und</strong> 2007 durchschnittliche Nabenhöhen<br />

von mehr als 100 m auf, so dass als 10-faches <strong>de</strong>r Nabenhöhe marktüblicher Anlagen 1000 m als<br />

Min<strong>de</strong>stabstand angenommen wer<strong>de</strong>n können. Ten<strong>de</strong>nziell wer<strong>de</strong>n gegenwärtig durchschnittliche Nabenhöhen<br />

von 114 m (1.-3. Quartal 2007) erreicht. Die <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft nutzt hier die Möglichkeit <strong>de</strong>r<br />

Pauschalisierung <strong>und</strong> geht davon aus, dass Anlagen mit einer Nabenhöhe von weniger als 100 m nur noch selten<br />

beantragt wer<strong>de</strong>n.<br />

Nach Ansicht <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sgemeinschaft ist <strong>de</strong>shalb ein Min<strong>de</strong>stabstand von 1000 m gerechtfertigt, um planerisch<br />

„auf <strong>de</strong>r sicheren Seite“ zu sein.<br />

Entwicklung von Win<strong>de</strong>nergieanlagen in Sachsen-Anhalt<br />

Datengr<strong>und</strong>lage: ROK, Stand 09/2007; 1255 Anlagen (Antrag)<br />

180,00<br />

160,00<br />

140,00<br />

120,00<br />

Höhe in m<br />

100,00<br />

80,00<br />

Höhe in m<br />

Nabenhöhe in m<br />

Rotordurchmesser in m<br />

60,00<br />

40,00<br />

20,00<br />

0,00<br />

1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007<br />

Höhe in m 101,48 117,42 112,38 116,87 122,98 125,73 135,27 137,04 148,58 154,55<br />

Nabenhöhe in m 70,61 86,55 79,97 84,54 87,16 89,64 96,44 97,13 105,95 113,65<br />

Rotordurchmesser in m 63,11 63,92 68,49 64,32 71,55 73,32 77,53 78,68 84,67 81,38<br />

Jahr<br />

Abb. 1: Entwicklung von Win<strong>de</strong>nergieanlagen in Sachsen-Anhalt von Januar 1998 bis September 2007. Datengr<strong>und</strong>lage:<br />

Raumordnungskataster <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt inklusive im Verfahren befindlicher<br />

Anlagen. Berechnung: <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong>.<br />

68 Vgl. auch: Beckmann, E.; Ketteler, G. (2005): Gutachterliche Stellungnahme - Aktuelle Rechtsfragen im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong> <strong>und</strong> Genehmigung<br />

von Win<strong>de</strong>nergieanlagen. Online unter: http://www.landtag.nrw.<strong>de</strong>/portal/www/GB_I/I.5/PBGD/Ausar<strong>bei</strong>tungen_14._Wahlperio<strong>de</strong>/20052006/Windkraft.pdf<br />

69 Die Lan<strong>de</strong>sregierung von Mecklenburg-Vorpommern geht ebenfalls davon aus, dass man <strong>bei</strong> Anlagen mit einer Gesamthöhe von über 100 m planerisch „auf<br />

<strong>de</strong>r sicheren Seite“ ist, wenn ein Min<strong>de</strong>stabstand von 1000 m zu Wohn-, Dorf <strong>und</strong> Mischgebieten eingehalten wird. Vgl. dazu: „Hinweise für die <strong>Planung</strong> <strong>und</strong><br />

Genehmigung von Win<strong>de</strong>nergieanlagen in Mecklenburg-Vorpommern. Gemeinsame Bekanntmachung <strong>de</strong>s Ministeriums für Ar<strong>bei</strong>t, Bau <strong>und</strong> Lan<strong>de</strong>sentwicklung<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>s Umweltministeriums vom 20. Oktober 2004“. Online unter: http://www.vm.mv-regierung.<strong>de</strong>/arbm/pages/PR_PuGvW.htm<br />

70 Vgl. <strong>bei</strong>spielsweise OVG Sachsen, Urteil vom 07.04.2005, Az.: 1 D 2/03, Seite 46 f<br />

71 Datengr<strong>und</strong>lage: ROK – Raumordnungskataster Sachsen-Anhalt. Stand 9/2007, n = 204<br />

145


A 2<br />

Gewerbe- <strong>und</strong> Industriegebiete<br />

Tabu + 500 m Min<strong>de</strong>stabstand 72<br />

Gewerbe- <strong>und</strong> Industriegebiete sind durch Nutzungen <strong>und</strong> Nutzungsansprüche geprägt, die einer gleichzeitigen<br />

Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie im Wege <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeit marktüblichen Win<strong>de</strong>nergieanlagen entgegenstehen. Die in Gewerbe-<br />

<strong>und</strong> Industriegebieten möglichen Arten <strong>de</strong>r baulichen Nutzung, die mögliche Vielzahl aktiv genutzter<br />

baulicher Anlagen <strong>und</strong> das damit verb<strong>und</strong>ene Aufkommen von in <strong>de</strong>n Gebieten tätigen Menschen bzw. die Gebiete<br />

nutzen<strong>de</strong>n Publikums- <strong>und</strong> K<strong>und</strong>enverkehrs sind mit <strong>de</strong>n Beeinträchtigungen <strong>und</strong> Gefahrenlagen, die üblicher<br />

Weise mit <strong>de</strong>m Betrieb von Windkraftanlagen einhergehen, offenk<strong>und</strong>ig nicht zu vereinen. Dies wird auch<br />

dadurch bestätigt, das viele Gewerbe- <strong>und</strong> Industriegebiete mit Bebauungsplänen aus rechtlichen Grün<strong>de</strong>n nicht<br />

nutzbar sind, da sie Höhenbeschränkungen o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re Festlegungen, die einer Nutzung durch Win<strong>de</strong>nergie<br />

entgegenstehen, enthalten.<br />

Außer<strong>de</strong>m sind die Standortansprüche von Gewerbe- <strong>und</strong> Industriebetrieben weitaus höher als die von Windparks.<br />

Dies drückt sich u. a. dadurch aus, dass die Erschließung von Gewerbe- <strong>und</strong> Industriegebieten kostenintensiv<br />

ist, da Gewerbe- <strong>und</strong> Industriebetriebe eine gut ausgebaute Infrastruktur verlangen. Im Gegensatz dazu<br />

sind die Ansprüche von Windparks an die Infrastruktur weitaus geringer <strong>und</strong> eine Erschließung somit kostengünstiger.<br />

Ein weiterer Unterschied ergibt sich daraus, dass Win<strong>de</strong>nergieanlagen nach <strong>de</strong>m Baugesetzbuch privilegiert<br />

sind <strong>und</strong> <strong>de</strong>shalb auch im Außenbereich ohne vorhan<strong>de</strong>ne Bauleitplanung genehmigungsfähig sind. Hingegen<br />

ist für Gewerbe- <strong>und</strong> Industriebetriebe im Außenbereich ein Bauleitplan aufzustellen. Auch hieraus ergibt<br />

sich, dass Bauleitpläne für Gewerbe <strong>und</strong> Industrie in erster Linie zur Aufnahme entsprechen<strong>de</strong>r Betriebe <strong>und</strong><br />

nicht für Win<strong>de</strong>nergieanlagen dienen.<br />

Ein Verbrauch von Flächen, die auch hohen Ansprüchen gerecht wer<strong>de</strong>n, durch Windparks wird aus raumordnerischer<br />

Sicht nicht befürwortet.<br />

Darüber hinaus sind auch die in Gewerbe- <strong>und</strong> Industriegebieten ar<strong>bei</strong>ten<strong>de</strong>n Menschen bzw. <strong>de</strong>r Publikums<strong>und</strong><br />

K<strong>und</strong>enverkehr vor <strong>de</strong>n negativen Beeinträchtigungen, die durch das Betreiben von Win<strong>de</strong>nergieanlagen<br />

entstehen, wie zum Beispiel Lärm- <strong>und</strong> Lichtimmissionen bzw. Schattenwurf, zu schützen. Das gilt auch vor<br />

<strong>de</strong>m Hintergr<strong>und</strong>, dass die Beeinträchtigungen - im Unterschied zur Wohnbebauung - in <strong>de</strong>r Regel nur tagsüber<br />

relevant sind.<br />

Ein Min<strong>de</strong>stabstand zur Tabufläche ist mit 500 m <strong>de</strong>utlich geringer gewählt als zu Kurorten (Abstand von 1200<br />

m) o<strong>de</strong>r zu Siedlungsbereichen mit überwiegen<strong>de</strong>r Wohnnutzung (Abstand von 1000 m), da Gewerbe- <strong>und</strong> Industriegebiete<br />

eine geringere Empfindlichkeit aufweisen.<br />

Ein Min<strong>de</strong>stabstand zu Gewerbe- <strong>und</strong> Industriegebieten ist neben <strong>de</strong>m Schutz <strong>de</strong>r Nutzungen in <strong>de</strong>n Gebieten<br />

sowie <strong>de</strong>r dort ar<strong>bei</strong>ten<strong>de</strong>n bzw. diese frequentieren<strong>de</strong>n Menschen auch <strong>de</strong>shalb gerechtfertigt, weil an<strong>de</strong>renfalls<br />

die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten <strong>de</strong>r Städte <strong>und</strong> Gemein<strong>de</strong>n in nicht unerheblichem Maße eingeschränkt<br />

wür<strong>de</strong>n.<br />

A 3 Kurorte<br />

Tabu + 1200 m Min<strong>de</strong>stabstand 73<br />

Kurorte bieten aufgr<strong>und</strong> ihrer beson<strong>de</strong>ren natürlichen Voraussetzungen (landschaftlich reizvolle Lage, Heilwasserquellen<br />

o.ä.) vielfältige Möglichkeiten für medizinische Therapien. Im Vor<strong>de</strong>rgr<strong>und</strong> steht da<strong>bei</strong> die Stärkung<br />

bzw. Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r menschlichen Ges<strong>und</strong>heit.<br />

Aus diesem Gr<strong>und</strong> sind diese Gebiete beson<strong>de</strong>rs vor <strong>de</strong>n negativen Beeinträchtigungen, die durch das Betreiben<br />

von Win<strong>de</strong>nergieanlagen entstehen wie Lärm- <strong>und</strong> Lichtimmissionen bzw. Schattenwurf zu schützen. Um <strong>de</strong>n<br />

Schutz zu gewährleisten wird ein Min<strong>de</strong>stabstand von 1200 m festgelegt. Ein höherer Abstand, als <strong>de</strong>r Abstand<br />

von 1000 m, <strong>de</strong>r auf Siedlungsbereiche mit überwiegen<strong>de</strong>r Wohnnutzung angewandt wird, ist durch die höhere<br />

Schutzwürdigkeit <strong>und</strong> <strong>de</strong>r erhöhten Erholungsfunktion <strong>de</strong>r Umgebung begrün<strong>de</strong>t.<br />

A 4<br />

Überregional <strong>und</strong> regional be<strong>de</strong>utsame Verkehrstrassen (Straße, Schiene)<br />

Tabu + 150 m <strong>bei</strong>dseitig<br />

Mit einem Min<strong>de</strong>stabstand von 150 m <strong>bei</strong>dseitig <strong>de</strong>r Verkehrstrasse wird regionalplanerisch <strong>de</strong>m Flächenbedarf<br />

für <strong>de</strong>n Ausbau regional bzw. überregional be<strong>de</strong>utsamen Verkehrstrassen zu einem leistungsfähigen, funktionieren<strong>de</strong>n<br />

Verkehrsnetz Rechnung getragen. Da<strong>bei</strong> ist zu berücksichtigen, dass nach öffentlichem Baurecht Abstandsflächen<br />

einzuhalten sind. Diese bemessen sich nach § 6 Abs. 7 <strong>de</strong>r Bauordnung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-<br />

72 Zur Höhe <strong>de</strong>s Min<strong>de</strong>stabstan<strong>de</strong>s vgl. auch OVG Sachsen, Urteil vom 07.04.2005<br />

73 Zur Höhe <strong>de</strong>s Min<strong>de</strong>stabstan<strong>de</strong>s vgl. auch OVG Sachsen, Urteil vom 07.04.2005<br />

146


Anhalt 74 <strong>und</strong> betragen die Gesamthöhe <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergieanlage. Legt man eine marktübliche Anlage zugr<strong>und</strong>e<br />

(vgl. Abb. 1), erhält man einen Abstandswert von 150 m.<br />

A 5<br />

Verkehrs- <strong>und</strong> Son<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong>plätze<br />

Tabu + Abstand lt. luftverkehrsrechtlicher Genehmigung<br />

Verkehrs- <strong>und</strong> Son<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong>plätze sind aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Unfallrisikos von <strong>de</strong>r Windnutzung ausgeschlossen. Der<br />

Abstand von Win<strong>de</strong>nergieanlagen zum Lan<strong>de</strong>platz ergibt sich aus <strong>de</strong>r luftverkehrsrechtlichen Genehmigung 75 .<br />

A 6 Standortübungsplätze<br />

Tabu<br />

Standortübungsplätze sind aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Unfallrisikos (z.B. <strong>bei</strong> militärischen Übungen, <strong>bei</strong>m Berühren von<br />

Blindgängern) von <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergienutzung ausgeschlossen. Zu<strong>de</strong>m sind einige Flächen naturschutzrechtlich<br />

fixiert, so dass in diesen Fällen außer<strong>de</strong>m die Kriterien A 8 <strong>und</strong> A 9 anzuwen<strong>de</strong>n sind.<br />

Standortübungsplätze, die im Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan Sachsen-Anhalt als Vorranggebiete für militärische Nutzung<br />

ausgewiesen sind, stellen raumordnerische Letztentscheidungen dar. Es obliegt <strong>de</strong>r Regionalplanung diese<br />

Festlegungen zu konkretisieren. Da<strong>bei</strong> sind allerdings an<strong>de</strong>re raumbe<strong>de</strong>utsame Nutzungen, die mit <strong>de</strong>n festgelegten<br />

Zielen nicht vereinbar sind, ausgeschlossen, wie u.a. Win<strong>de</strong>nergieanlagen.<br />

A 7<br />

Oberflächennahe Rohstofflagerstätten überregionaler <strong>und</strong> regionaler Be<strong>de</strong>utung<br />

Tabu<br />

Rohstoffabbau im Tagebau ist in <strong>de</strong>r Regel mit <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergienutzung technologisch unvereinbar. Überregional<br />

bzw. regional be<strong>de</strong>utsame Lagerstätten mit bestehen<strong>de</strong>n Abbaurechten, die übertage abgebaut wer<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n<br />

daher als Ausschlussbereich festgelegt.<br />

Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung gemäß Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan Sachsen-Anhalt stellen raumordnerische<br />

Letztentscheidungen dar. Es obliegt <strong>de</strong>r Regionalplanung diese Festlegungen zu konkretisieren. Da<strong>bei</strong> sind allerdings<br />

an<strong>de</strong>re raumbe<strong>de</strong>utsame Nutzungen, die mit <strong>de</strong>m festgelegten Zielen nicht vereinbar sind, ausgeschlossen.<br />

Dies trifft gr<strong>und</strong>sätzlich auf Win<strong>de</strong>nergieanlagen zu, so dass ein Ausschluss gerechtfertigt ist.<br />

Darüber hinaus wer<strong>de</strong>n auch erk<strong>und</strong>ete Rohstoffvorkommen überregionaler <strong>und</strong> regionaler Be<strong>de</strong>utung als Ausschluss<br />

<strong>de</strong>finiert, die langfristig <strong>und</strong> unter Beachtung wirtschaftlicher, ökologischer <strong>und</strong> gesellschaftlicher Erfor<strong>de</strong>rnisse<br />

für eine Gewinnung im Tagebau geeignet sind.<br />

Win<strong>de</strong>nergieanlagen wer<strong>de</strong>n i.d.R. über einen Zeitraum von min<strong>de</strong>stens 20 Jahren betrieben <strong>und</strong> ggf. anschließend<br />

durch leistungsfähigere Anlagentypen ersetzt. Das Gebiet ist daher min<strong>de</strong>stens 20 Jahre nicht o<strong>de</strong>r nur<br />

eingeschränkt für <strong>de</strong>n Rohstoffabbau nutzbar. Aus regionalplanerischer Sicht ist das nicht vertretbar, da ein Rohstoffbedarf<br />

<strong>und</strong> damit Aufschluss <strong>de</strong>r Lagerstätte durchaus zu einem früheren Zeitpunkt möglich ist.<br />

A 8 Natura 2000 (FFH 76 , SPA 77 )<br />

Tabu + Abstand entsprechend <strong>de</strong>n fachlichen Erkenntnissen zum Schutz <strong>und</strong> zur Erhaltung <strong>de</strong>r<br />

individuellen Ziele <strong>de</strong>s jeweiligen Gebietes<br />

Berücksichtigt wer<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>r Europäischen Kommission am 07. Dezember 2004 verabschie<strong>de</strong>te Gebiete von<br />

gemeinschaftlicher Be<strong>de</strong>utung in <strong>de</strong>r atlantischen <strong>und</strong> <strong>de</strong>r kontinentalen biogeographischen Region 78 sowie vom<br />

Land Sachsen-Anhalt nachgemel<strong>de</strong>te Gebiete mit gemeinschaftlicher Be<strong>de</strong>utung 79 .<br />

Die Kommission hat mit ihrer Entscheidung vom 13. November 2007 eine aktualisierte Liste von Gebieten gemeinschaftlicher<br />

Be<strong>de</strong>utung in <strong>de</strong>r kontinentalen <strong>und</strong> atlantischen biogeografischen Region beschlossen 80 . Ab<br />

<strong>de</strong>m Zeitpunkt <strong>de</strong>r amtlichen Veröffentlichung wird diese Liste berücksichtigt.<br />

Zur weiteren Begründung siehe Kriterium A 9.<br />

74 GVBl. LSA 2005, S. 769 in <strong>de</strong>r zurzeit gültigen Fassung<br />

75 Zur Zulässigkeit dieser Vorgehensweise aus rechtlicher Sicht siehe <strong>bei</strong>spielsweise VG Dessau, Urteil vom 09.08.2006, in <strong>de</strong>m die Festlegung eines Bauschutzbereiches<br />

als Tabuzone nicht beanstan<strong>de</strong>t wird.<br />

76 Gebiete von gemeinschaftlicher Be<strong>de</strong>utung nach RL 92/43/EWG, auch wenn sie noch nicht zu Schutzgebieten im Sinne <strong>de</strong>s Naturschutzrechts erklärt wor<strong>de</strong>n<br />

sind<br />

77 Europäische Vogelschutzgebiete nach RL 79/409/EWG<br />

78 veröffentlicht in <strong>de</strong>n ABL L387/1 vom 29.12.2004 <strong>und</strong> ABL L382/1 vom 28.12.2004<br />

79 gemäß Kabinettsbeschluss vom 21.12.2004<br />

80 Vgl. Pressemitteilung <strong>de</strong>r Kommission vom 13.11.2007<br />

147


A 9 Naturschutzgebiete 81<br />

Tabu + Abstand entsprechend <strong>de</strong>n fachlichen Erkenntnissen zum Schutz <strong>und</strong> zur Erhaltung <strong>de</strong>r<br />

individuellen Ziele <strong>de</strong>s jeweiligen Gebietes<br />

Berücksichtigung fin<strong>de</strong>n verordnete <strong>und</strong> einstweilig sichergestellte Naturschutzgebiete.<br />

Durch Win<strong>de</strong>nergienutzung gefähr<strong>de</strong>te Vogel- <strong>und</strong> Fle<strong>de</strong>rmausarten<br />

in <strong>de</strong>n EU-SPA-, FFH- <strong>und</strong> Naturschutzgebieten <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion<br />

<strong>Halle</strong><br />

Min<strong>de</strong>stabstand zwischen EG/<br />

VRG 82 Win<strong>de</strong>nergienutzung<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Grenze <strong>de</strong>s Schutzgebietes<br />

in m<br />

Vogelarten nach Art. 1 <strong>und</strong> Art. 4 <strong>de</strong>r EU-Vogelschutzrichtlinie sowie nach § 10 Abs. 2 Nr. 10 <strong>und</strong> 11<br />

BNatSchG<br />

Zur näheren Erläuterung <strong>de</strong>r jeweiligen Vogelart s. Anlage 1<br />

störungssensible Großvogelarten:<br />

• Seeadler<br />

• Schwarzstorch<br />

• Uhu<br />

• Fischadler<br />

• Rohrweihe, Kornweihe, Wiesenweihe<br />

• Baumfalke, Wan<strong>de</strong>rfalke<br />

• Rotmilan, Schwarzmilan<br />

• Rohrdommel, Zwergdommel<br />

• Kranich<br />

• Weißstorch<br />

3000<br />

1000<br />

Reiherkolonie 1000<br />

Wachtelkönig 1000<br />

Rast- <strong>und</strong> Überwinterungsgebiete störungssensibler Zugvögel<br />

• Gans (Graugans, Blässgans, Saatgans)<br />

• Kranich<br />

• Schwan<br />

• Kiebitz, Goldregenpfeifer, Großer Brachvogel, Rotschenkel, Kampfläufer<br />

Ab 5000 Exemplare: 3000<br />

Ab 500 Exemplare: 3000<br />

Ab 500 Exemplare: 3000<br />

1000<br />

Gefähr<strong>de</strong>te Fle<strong>de</strong>rmausarten nach Anhang II <strong>und</strong> IV <strong>de</strong>r FFH-Richtlinie<br />

Fle<strong>de</strong>rmausquartier<br />

Großer Abendsegler<br />

Kleinabendsegler<br />

Breitflügelfle<strong>de</strong>rmaus<br />

Zweifarbfle<strong>de</strong>rmaus<br />

Zwergfle<strong>de</strong>rmaus<br />

Rauhhautfle<strong>de</strong>rmaus<br />

Mückenfle<strong>de</strong>rmaus<br />

1000<br />

Für alle sonstigen Naturschutz- <strong>und</strong> Natura-2000-Gebiete, die keine durch Win<strong>de</strong>nergienutzung beson<strong>de</strong>rs gefähr<strong>de</strong>ten<br />

Vogelarten aufweisen, wird ein Min<strong>de</strong>stabstand von 200 m festgelegt, um <strong>de</strong>n Störeffekt auf die<br />

Schutzgebiete allgemein zu minimieren <strong>und</strong> insbeson<strong>de</strong>re die Übergangsbereiche zur Umgebung mit ihren vielfältigen<br />

Funktionen für die Fauna vor einer Zerstörung o<strong>de</strong>r erheblichen Beeinträchtigung zu schützen.<br />

81 verordnet, einstweilig sichergestellt bzw. im Verfahren nach § 17 NatSchG LSA<br />

82 Verb<strong>und</strong>en mit <strong>de</strong>r Wirkung eines EG<br />

148


Erläuterung zu <strong>de</strong>n Kriterien A 8 <strong>und</strong> A 9:<br />

Natura 2000 stellt ein län<strong>de</strong>rübergreifen<strong>de</strong>s Schutzgebietssystem innerhalb <strong>de</strong>r Europäischen Union dar. Es dient<br />

<strong>de</strong>r Bewahrung bzw. Wie<strong>de</strong>rherstellung eines günstigen Erhaltungszustands <strong>de</strong>r natürlichen Lebensräume <strong>und</strong><br />

wildleben<strong>de</strong>n Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse. Die Errichtung von Windparks innerhalb<br />

dieser Gebiete ist mit <strong>de</strong>m Schutzzweck unvereinbar.<br />

Naturschutzgebiete nach § 31 NatSchG LSA sind rechtsverbindlich (verordnet o<strong>de</strong>r einstweilig sichergestellt)<br />

festgesetzte Gebiete, die zur Erhaltung, Entwicklung o<strong>de</strong>r Wie<strong>de</strong>rherstellung von Biotopen o<strong>de</strong>r Lebensgemeinschaften<br />

bestimmter Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten, aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen o<strong>de</strong>r lan<strong>de</strong>sk<strong>und</strong>lichen<br />

Grün<strong>de</strong>n bzw. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart <strong>und</strong> Schönheit einem beson<strong>de</strong>ren Schutz unterliegen. Eine<br />

Zerstörung, Beschädigung o<strong>de</strong>r Verän<strong>de</strong>rung ist unzulässig.<br />

Win<strong>de</strong>nergieanlagen verursachen insbeson<strong>de</strong>re durch die Bewegung <strong>de</strong>r Rotorblätter als technische Bauwerke<br />

Störungen (Schall, Schatten) <strong>und</strong> Gefährdungen. Störungssensible Vogelarten (Beeinträchtigung durch Entwertung<br />

<strong>de</strong>s Lebensraumes, Meidungsverhalten gegenüber WEA etc.) sowie Vogelarten <strong>und</strong> Fle<strong>de</strong>rmäuse, die als<br />

Schlagopfer durch die Rotoren gefähr<strong>de</strong>t sind, sollen in <strong>de</strong>n Naturschutzgebieten einen beson<strong>de</strong>ren Schutz genießen.<br />

Um Schädigungen <strong>de</strong>r vorgenannten Arten gr<strong>und</strong>sätzlich auszuschließen, ist die RPGH <strong>de</strong>r Auffassung,<br />

dass in <strong>de</strong>n Schutzgebieten eine Unvereinbarkeit mit <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergienutzung vorliegt.<br />

Die aufgeführten Min<strong>de</strong>stabstän<strong>de</strong> richten sich nach <strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>s Gebietes für die Avifauna sowie für<br />

Fle<strong>de</strong>rmäuse <strong>und</strong> ihrer Gefährdung durch Win<strong>de</strong>nergieanlagen. Sie wur<strong>de</strong>n anhand aktueller Veröffentlichungen,<br />

Richtlinien an<strong>de</strong>rer B<strong>und</strong>eslän<strong>de</strong>r 83 sowie in Abstimmung mit <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>samt für Umweltschutz <strong>und</strong> <strong>de</strong>n unteren<br />

Naturschutzbehör<strong>de</strong>n unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Gegebenheiten in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> festgelegt. Bei<br />

<strong>de</strong>r regionalplanerischen Betrachtung <strong>de</strong>s Belangs Win<strong>de</strong>nergienutzung in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> wird ausdrücklich<br />

nicht auf konkrete Horst- <strong>und</strong> Brutplätze Bezug genommen. Der Schutz gilt <strong>de</strong>m Gesamtgebiet als<br />

potentiell günstigem Lebensraum für die jeweiligen Vogel- bzw. Fle<strong>de</strong>rmausarten. Brutplätze können innerhalb<br />

<strong>de</strong>s Schutzgebietes aus unterschiedlichen Grün<strong>de</strong>n mittel- bis langfristig wechseln. Sie wer<strong>de</strong>n aufgegeben bzw.<br />

entstehen neu. Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s Zeithorizonts <strong>und</strong> <strong>de</strong>s Detailliertheitsgra<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Regionalplanung<br />

stellt die Verwendung von Abstandsflächen zu Schutzgebieten das hierfür am besten geeignete <strong>Planung</strong>sinstrument<br />

dar.<br />

A 10 Wald (Bestand)<br />

Tabu + 200 m Min<strong>de</strong>stabstand 84<br />

Wald erfüllt wichtige ökologische <strong>und</strong> wirtschaftliche Funktionen (Klima, Luftreinhaltung, Wasserhaushalt,<br />

Landschaftsbild, Lebensraum, Lärmschutz, Sichtschutz, Bo<strong>de</strong>nfruchtbarkeit, Holzproduktion, u.a.).<br />

Im Vergleich zu an<strong>de</strong>ren B<strong>und</strong>eslän<strong>de</strong>rn verfügt Sachsen-Anhalt über wenig Wald, wo<strong>bei</strong> innerhalb <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> <strong>de</strong>n geringsten Waldanteil aufweist.<br />

Im vorhan<strong>de</strong>nen Waldbestand in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion wird die Win<strong>de</strong>nergienutzung ausgeschlossen, weil die<br />

Errichtung <strong>de</strong>r Anlagen mit <strong>de</strong>r Versiegelung <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns, <strong>de</strong>r Zerschneidung <strong>de</strong>r Waldareale <strong>und</strong> einer nicht zu<br />

vermei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Störung <strong>de</strong>r Fauna (insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Avifauna <strong>und</strong> Fle<strong>de</strong>rmäuse) einhergeht. Des Weiteren ist ein<br />

erheblicher Anteil <strong>de</strong>r Fläche <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> durch übertägige Bergbauaktivitäten <strong>de</strong>vastiert. Deshalb<br />

übernehmen die vorhan<strong>de</strong>nen Wäl<strong>de</strong>r eine herausragen<strong>de</strong> ökologische Funktion <strong>und</strong> sind auch als Lebensraum<br />

für Tiere beson<strong>de</strong>rs zu schützen. Die gilt auch für kleine <strong>und</strong> kleinste Wäl<strong>de</strong>r.<br />

Neben <strong>de</strong>m Schutz <strong>de</strong>r Waldfläche wird ein Min<strong>de</strong>stabstand von 200 m als Schutzpuffer festgelegt, weil <strong>de</strong>r<br />

Übergangsbereich Wald-Offenland aufgr<strong>und</strong> seiner Strukturierung <strong>und</strong> Artenvielfalt eine wichtige ökologische<br />

Funktion im Landschaftsraum besitzt <strong>und</strong> u.a. für die Erholungsnutzung von hohem landschaftsästhetischem<br />

Wert ist. Des Weiteren soll insbeson<strong>de</strong>re die hohe Artenmannigfaltigkeit dieses Übergangsbereiches, die dieser<br />

vor allem für die Avifauna <strong>und</strong> Fle<strong>de</strong>rmäuse (Fle<strong>de</strong>rmäuse nutzen Waldrän<strong>de</strong>r als Leitstrukturen <strong>bei</strong>m Flug 85 )<br />

<strong>bei</strong>nhaltet, einschließlich <strong>de</strong>r vielfältigen Lebensmöglichkeiten für an<strong>de</strong>re Tierarten geschützt wer<strong>de</strong>n. Im Übrigen<br />

entspricht <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>stabstand von 200 m <strong>de</strong>m minimalen Aktionsradius von gefähr<strong>de</strong>ten Fle<strong>de</strong>rmausarten<br />

<strong>und</strong> störungssensiblen Vogelarten. Mit <strong>de</strong>r Festsetzung <strong>de</strong>s Min<strong>de</strong>stabstan<strong>de</strong>s wird die <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft<br />

auch <strong>de</strong>n sonstigen vorgenannten Zielstellungen gr<strong>und</strong>sätzlich gerecht.<br />

83 LÄNDERARBEITSGEMEINSCHAFT DER VOGELSCHUTZWARTEN (2006): „Vogelschutzfachliche Empfehlungen zu Abstandsregelungen für Win<strong>de</strong>nergieanlagen“<br />

sowie NIEDERSÄCHSISCHER LANDKREISTAG (2007): „Naturschutz <strong>und</strong> Win<strong>de</strong>nergie“ sowie MINISTERIUM FÜR LÄNDLICHE ENTWICKLUNG, UMWELT UND<br />

VERBRAUCHERSCHUTZ BRANDENBURG (2003): „Tierökologische Abstandskriterien für die Errichtung von Win<strong>de</strong>nergieanlagen in Bran<strong>de</strong>nburg“<br />

84 Zur Höhe <strong>de</strong>s Min<strong>de</strong>stabstan<strong>de</strong>s vgl. auch OVG Sachsen, Urteil vom 07.04.2005<br />

85 Vgl. Dürr, T. (2007): Möglichkeiten zur Reduzierung von Fle<strong>de</strong>rmausverlusten an Win<strong>de</strong>nergieanlagen in Bran<strong>de</strong>nburg. In: Nyctalus – Themenheft „Fle<strong>de</strong>rmäuse<br />

<strong>und</strong> Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie“ Heft 2-3, 2007.<br />

149


A 11 Stehen<strong>de</strong> Gewässer<br />

Tabu + 200 m Min<strong>de</strong>stabstand<br />

Die Errichtung von Win<strong>de</strong>nergieanlagen in Binnenseen wird aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Gewässerschutzes <strong>und</strong> <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s<br />

abgelehnt. Oberflächengewässer sind Ökosysteme, die sich durch Vielgestaltigkeit <strong>und</strong> Artenreichtum<br />

auszeichnen. Sie erfüllen wichtige ökologische Funktionen wie z.B. Lebensraum, Klimaausgleich <strong>und</strong> Wasserrückhaltung.<br />

Zu<strong>de</strong>m sind Gewässer aus landschaftsästhetischer Sicht zu schützen <strong>und</strong> in ihrer Erholungsfunktion zu erhalten.<br />

Ein erheblicher Anteil <strong>de</strong>r Fläche <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> ist durch übertägige Bergbauaktivitäten <strong>de</strong>vastiert.<br />

Die Gewässer außerhalb von Tagebaufolgelandschaften <strong>und</strong> insbeson<strong>de</strong>re die im Zuge <strong>de</strong>r Rekultivierung bereits<br />

entstan<strong>de</strong>nen Gewässer übernehmen auf <strong>de</strong>n Gesamtraum bezogen eine wichtige ökologische Funktion. Dies<br />

trifft auch speziell <strong>bei</strong> <strong>de</strong>r Sanierung <strong>de</strong>r Tagebaufolgelandschaften zu. Die Gewässer tragen zur Beruhigung <strong>de</strong>s<br />

Landschaftsbil<strong>de</strong>s <strong>bei</strong> <strong>und</strong> bieten eine freie Sicht als Gegensatz zu in <strong>de</strong>m <strong>Planung</strong>sraum schon stark beeinträchtigten<br />

Sichtbeziehungen. Die Gewässer sind landschaftsbestimmend <strong>und</strong> verbessern auch die Möglichkeiten <strong>de</strong>r<br />

naturnahen Erholung im <strong>Planung</strong>sraum. Eine mögliche Störung dieser Zwecke <strong>und</strong> Ziele durch eine Bebauung<br />

mit WEA soll ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

In <strong>de</strong>n Uferbereichen entwickeln sich aufgr<strong>und</strong> seiner Strukturierung vielfältige Lebensmöglichkeiten für zahlreiche<br />

Pflanzen <strong>und</strong> Tierarten. Der Uferbereich stellt <strong>de</strong>n Übergang von aquatischen zu terrestrischen Ökosystemen<br />

dar <strong>und</strong> erfüllt für das Gewässer selbst wichtige Funktionen (Filterung, Reinigung durch Uferbewuchs).<br />

Der Uferbereich ist eine naturnahe Bereicherung <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s. Er hat aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r hohen Landschaftsästhetik<br />

einen hohen Stellenwert für Erholungssuchen<strong>de</strong>. Wegenetze sind häufig an Seeufern (o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Nähe)<br />

ausgerichtet. Aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r vorstehen<strong>de</strong>n Be<strong>de</strong>utung ist <strong>de</strong>r Uferbereich daher von Win<strong>de</strong>nergieanlagen freizuhalten.<br />

Der Min<strong>de</strong>stabstand von 200 m entspricht <strong>de</strong>m minimalen Aktionsradius von gefähr<strong>de</strong>ten Fle<strong>de</strong>rmausarten (Fle<strong>de</strong>rmäuse<br />

nutzen Uferlinien als Leitstrukturen <strong>bei</strong>m Flug 22 ) <strong>und</strong> störungssensiblen Vogelarten. Mit <strong>de</strong>r Festsetzung<br />

<strong>de</strong>s Min<strong>de</strong>stabstan<strong>de</strong>s wird die <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft auch <strong>de</strong>n sonstigen vorgenannten Zielstellungen<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich gerecht.<br />

A 12 Überschwemmungsgebiete<br />

Tabu<br />

Überschwemmungsgebiete sind gemäß § 97 WG LSA zum Schutz von Leben <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit <strong>de</strong>r Bevölkerung<br />

für <strong>de</strong>n schadlosen Abfluss <strong>de</strong>s Hochwassers freizuhalten. Sie sind in ihrer Funktion als natürliche Rückhalteflächen<br />

zu erhalten. Aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>s Einflusses von Win<strong>de</strong>nergieanlagen als bauliches Hin<strong>de</strong>rnis auf <strong>de</strong>n Hochwasserabfluss<br />

wird eine Errichtung von Win<strong>de</strong>nergieanlagen in Überschwemmungsgebieten ausgeschlossen. Da<strong>bei</strong><br />

wer<strong>de</strong>n die nach § 96 Abs. 1 <strong>und</strong> Abs. 5 <strong>de</strong>finierten Gebiete herangezogen.<br />

A 13 Landschaftsschutzgebiete<br />

Tabu, wenn in <strong>de</strong>r jeweiligen Rechtsverordnung ein Verbot baulicher Anlagen festgelegt ist 86<br />

Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete nach § 32 NatSchG LSA, die u.a. dazu<br />

dienen, die Leistungs- <strong>und</strong> Funktionsfähigkeit <strong>de</strong>s Naturhaushalts zu erhalten, zu entwickeln o<strong>de</strong>r wie<strong>de</strong>rherzustellen<br />

bzw. Natur <strong>und</strong> Landschaft aufgr<strong>und</strong> ihrer Vielfalt, Eigenart, Schönheit, kulturhistorischen Be<strong>de</strong>utung<br />

o<strong>de</strong>r Erholungseignung beson<strong>de</strong>rs zu schützen.<br />

In diesen Gebieten sind Handlungen verboten, die <strong>de</strong>n Charakter <strong>de</strong>s Gebiets verän<strong>de</strong>rn o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>m beson<strong>de</strong>ren<br />

Schutzzweck zuwi<strong>de</strong>rlaufen.<br />

Landschaftsschutzgebiete, die mit einem Verbot <strong>de</strong>r Errichtung baulicher Anlagen belegt sind, wer<strong>de</strong>n als Ausschlussflächen<br />

betrachtet. Landschaftsschutzgebiete, die keinem entsprechen<strong>de</strong>n Verbot unterliegen, wer<strong>de</strong>n in<br />

<strong>de</strong>r Einzelfallprüfung betrachtet (Berücksichtigung sonstige Belange).<br />

Begründung zu <strong>de</strong>n Kriterien <strong>de</strong>r Einzelfallprüfung gemäß Tabelle 2<br />

Die Tabelle 2 <strong>de</strong>s Kriterienkatalogs <strong>bei</strong>nhaltet planerische Kriterien mit einem beson<strong>de</strong>ren Prüfungserfor<strong>de</strong>rnis<br />

für die Einzelfallprüfung. Diese Kriterien umfassen konkrete Belange, <strong>de</strong>nen nach planerischer Einschätzung in<br />

<strong>de</strong>r Abwägung auf Gr<strong>und</strong> ihrer Art <strong>und</strong> <strong>de</strong>r damit verb<strong>und</strong>enen Konfliktlage eine beson<strong>de</strong>re Be<strong>de</strong>utung zukommt.<br />

Diese Belange begrün<strong>de</strong>n somit jeweils ein beson<strong>de</strong>res Prüfungs- <strong>und</strong> Abwägungserfor<strong>de</strong>rnis, ob sie auf<br />

86 Vgl. auch OVG Sachsen, Urteil vom 07.04.2005<br />

150


Gr<strong>und</strong> einer überwiegen<strong>de</strong>n Be<strong>de</strong>utung im Einzelfall <strong>de</strong>r Ausweisung eines bestimmten Gebietes für die Nutzung<br />

<strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie entgegenstehen. Hinsichtlich <strong>de</strong>s Abstandskriteriums A 14 sind im Rahmen <strong>de</strong>r Abwägung<br />

da<strong>bei</strong> die durch die Rechtsprechung entwickelten beson<strong>de</strong>ren Anwendungsanfor<strong>de</strong>rungen 87 zu beachten.<br />

A 14 Abstän<strong>de</strong> von Eignungs-/Vorranggebieten für Windnutzung untereinan<strong>de</strong>r<br />

5000 m Min<strong>de</strong>stabstand 88<br />

Das Kriterium dient <strong>de</strong>r Konzentration von Win<strong>de</strong>nergieanlagen in räumlich-visuell voneinan<strong>de</strong>r getrennten<br />

Gebieten.<br />

Bei einer Entfernung von 5000 m zwischen <strong>de</strong>n Windparks ist davon auszugehen, dass sich die Dominanz <strong>de</strong>r<br />

Anlagen (Höhe <strong>und</strong> Bewegung <strong>de</strong>r Rotoren) auf ein landschaftlich verträgliches Maß verringert. Die <strong>Regionale</strong><br />

<strong>Planung</strong>sgemeinschaft schätzt ein, dass <strong>bei</strong> einem geringeren Abstand als 5000 m <strong>de</strong>r Erholungswert <strong>de</strong>r Landschaft,<br />

die Ges<strong>und</strong>heit <strong>de</strong>r betroffenen Wohnbevölkerung <strong>und</strong> das Landschaftsbild wesentlich beeinträchtigt<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

A 15 Ökologischer Verb<strong>und</strong><br />

Der ökologische Verb<strong>und</strong> stellt eine überregionale Vernetzung größerer <strong>und</strong> kleinerer naturschutzrechtlich fixierter<br />

Gebiete <strong>und</strong> Waldflächen unterschiedlicher Größe mit weiteren, reich an naturnahen Elementen ausgestatteten<br />

Landschaftsbestandteilen dar. Da<strong>bei</strong> wer<strong>de</strong>n die Schutzgebiete gemäß § 3 Abs. 3 Naturschutzgesetz <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt 89 integriert.<br />

Er dient <strong>de</strong>r nachhaltigen Sicherung von heimischen Pflanzen- <strong>und</strong> Tierarten, <strong>de</strong>ren Populationen einschließlich<br />

ihrer Lebensräume <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften sowie <strong>de</strong>r Bewahrung, Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>und</strong> Entwicklung ökologischer<br />

Wechselbeziehungen.<br />

Die Verbindungsachsen wer<strong>de</strong>n da<strong>bei</strong> u.a. gebil<strong>de</strong>t aus relativ klein strukturierten Biotopen wie Nie<strong>de</strong>rungen,<br />

Gehölze, Flussläufe, Feuchtgebiete, Streuobstwiesen, Hei<strong>de</strong>- <strong>und</strong> Porphyrlandschaften u.ä.<br />

Diese Einzelbestandteile erfüllen je<strong>de</strong> für sich wichtige ökologische Funktionen im jeweiligen Landschaftsraum.<br />

Entschei<strong>de</strong>nd für einen nachhaltigen Schutz <strong>de</strong>r Biotope <strong>und</strong> ihrer Lebensgemeinschaften ist jedoch <strong>de</strong>r Erhalt<br />

überlebensfähiger Populationen, <strong>de</strong>r durch genetischen Austausch mit an<strong>de</strong>ren Lebensräumen ermöglicht wird.<br />

Dies setzt eine räumliche Vernetzung wertvoller Landschaftsbestandteile <strong>und</strong> ihren Schutz vor Beeinträchtigungen<br />

voraus.<br />

Der mit <strong>de</strong>r Errichtung von Windparks einhergehen<strong>de</strong> „Barriere-Effekt“ wirkt negativ (z.B. Meidungsverhalten<br />

störungssensibler Tierarten, Gefährdung von Tierarten) auf die Ausbreitung bestimmter Tierarten. Die Errichtung<br />

von Win<strong>de</strong>nergieanlagen steht daher im Wi<strong>de</strong>rspruch zu <strong>de</strong>m verfolgten Ziel <strong>de</strong>r nachhaltigen Entwicklung<br />

ökologischer Wechselbeziehungen zwischen verschie<strong>de</strong>nen Lebensräumen.<br />

A 16 Waldgebiete (<strong>Planung</strong>)<br />

falls Ausschluss im Einzelfall: 200 m Min<strong>de</strong>stabstand<br />

Wald erfüllt wichtige ökologische <strong>und</strong> wirtschaftliche Funktionen (Klima, Luftreinhaltung, Wasserhaushalt,<br />

Landschaftsbild, Lebensraum, Lärmschutz, Sichtschutz, Bo<strong>de</strong>nfruchtbarkeit, Holzproduktion, u.a.).<br />

Im Vergleich zu an<strong>de</strong>ren B<strong>und</strong>eslän<strong>de</strong>rn verfügt Sachsen-Anhalt über wenig Wald, wo<strong>bei</strong> innerhalb <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> <strong>de</strong>n geringsten Waldanteil aufweist.<br />

Zur erfor<strong>de</strong>rlichen Erhöhung <strong>de</strong>s Waldanteils in <strong>de</strong>r Region sind forstwirtschaftlich, agrarstrukturell <strong>und</strong> landschaftspflegerisch<br />

günstige Flächen für eine Wie<strong>de</strong>rbewaldung vor langfristig irreversibler Flächennutzung zu<br />

schützen.<br />

Win<strong>de</strong>nergieanlagen wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Regel über einen Zeitraum von min<strong>de</strong>stens 20 Jahren betrieben <strong>und</strong> anschließend<br />

durch leistungsfähigere Anlagentypen ersetzt, so dass die Fläche für weit mehr als 20 Jahre als Aufforstungsfläche<br />

verloren geht.<br />

Aus diesem Gr<strong>und</strong>e wer<strong>de</strong>n die aus forstlicher Sicht für eine Wie<strong>de</strong>rbewaldung vorgesehenen Gebiete in eine<br />

Einzelfallbetrachtung einbezogen <strong>und</strong> ggf. als Ausschlussbereiche für Win<strong>de</strong>nergienutzung <strong>de</strong>finiert.<br />

Der Übergangsbereich Wald-Offenland besitzt aufgr<strong>und</strong> seiner Strukturierung <strong>und</strong> Artenvielfalt eine wichtige<br />

ökologische Funktion im Landschaftsraum. Er ist <strong>de</strong>s Weiteren von hohem landschaftsästhetischem Wert, u.a.<br />

für eine Erholungsnutzung. Es soll insbeson<strong>de</strong>re die hohe Artenmannigfaltigkeit, die vor allem die Avifauna <strong>und</strong><br />

87 Vgl. hierzu nur OVG Sachsen-Anhalt – Urteil vom 14.05.2009 – Az. 2 L 255/06<br />

88 Zur Höhe <strong>de</strong>s Min<strong>de</strong>stabstan<strong>de</strong>s vgl. auch OVG Sachsen, Urteil vom 07.04.2005<br />

89 Naturschutzgesetz <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) vom 23. Juli 2004 (GVBl. LSA S. 454), in <strong>de</strong>r z.Z. gültigen Fassung<br />

151


Fle<strong>de</strong>rmäuse (Fle<strong>de</strong>rmäuse nutzen Waldrän<strong>de</strong>r als Leitstrukturen <strong>bei</strong>m Flug 90 ) <strong>bei</strong>nhaltet, die vielfältigen Lebensmöglichkeiten<br />

für die Tierarten <strong>und</strong> die Prägung <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s geschützt wer<strong>de</strong>n.<br />

Zwischen Gebieten zur Errichtung von Win<strong>de</strong>nergieanlagen <strong>und</strong> potenziellen Waldflächen ist analog zu Kriterium<br />

A 10 daher ein Min<strong>de</strong>stabstand von 200 m einzuhalten, falls ein in <strong>Planung</strong> befindliches Waldgebiet als<br />

Ausschlussgebiet ermittelt wur<strong>de</strong>.<br />

A 17 Entstehen<strong>de</strong> Gewässer<br />

falls Ausschluss im Einzelfall: 200 m Min<strong>de</strong>stabstand<br />

Gegenwärtig o<strong>de</strong>r zukünftig entstehen<strong>de</strong>n Gewässern in <strong>de</strong>n Bergbaufolgelandschaften <strong>de</strong>r Region wird eine<br />

große Be<strong>de</strong>utung für Natur- <strong>und</strong> Landschaft sowie Erholung <strong>bei</strong>gemessen. Dies trifft insbeson<strong>de</strong>re auf entstehen<strong>de</strong><br />

Seen im Verdichtungsraum <strong>Halle</strong>/Leipzig zu, weil aufgr<strong>und</strong> einer hohen Bevölkerungsdichte ein erhöhter<br />

Bedarf an Erholungsflächen besteht.<br />

Ein erheblicher Anteil <strong>de</strong>r Fläche <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> ist durch übertägige Bergbauaktivitäten <strong>de</strong>vastiert.<br />

Die entstehen<strong>de</strong>n Gewässer übernehmen <strong>bei</strong> <strong>de</strong>r Sanierung <strong>de</strong>r Tagebaufolgelandschaften eine wichtige ökologische<br />

Funktion. Die entstehen<strong>de</strong>n Gewässer sollen zur Beruhigung <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s <strong>bei</strong>tragen <strong>und</strong> eine freie<br />

Sicht als Gegensatz zu in <strong>de</strong>m <strong>Planung</strong>sraum schon stark beeinträchtigten Sichtbeziehungen bieten. Die entstehen<strong>de</strong>n<br />

Gewässer wer<strong>de</strong>n immer landschaftsbestimmen<strong>de</strong>r <strong>und</strong> sollen auch die Möglichkeiten <strong>de</strong>r naturnahen<br />

Erholung im <strong>Planung</strong>sraum verbessern. Im Einzelfall wird geprüft, ob eine mögliche Störung dieser Zwecke <strong>und</strong><br />

Ziele durch eine Bebauung mit WEA gegeben sein wird.<br />

In <strong>de</strong>n Uferbereichen wer<strong>de</strong>n sich aufgr<strong>und</strong> seiner Strukturierung vielfältige Lebensmöglichkeiten für zahlreiche<br />

Pflanzen <strong>und</strong> Tierarten entwickeln. Der Uferbereich wird eine naturnahe Bereicherung <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s<br />

darstellen. Er wird aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r hohen Landschaftsästhetik einen hohen Stellenwert für Erholungssuchen<strong>de</strong><br />

aufweisen. Wegenetze wer<strong>de</strong>n häufig an Seeufern (o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Nähe) ausgerichtet. Aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r vorstehen<strong>de</strong>n<br />

Be<strong>de</strong>utung ist <strong>de</strong>r Uferbereich, falls die Einzelfallprüfung <strong>de</strong>n Ausschluss eines entstehen<strong>de</strong>n Gewässers ergeben<br />

hat, von Win<strong>de</strong>nergieanlagen freizuhalten.<br />

Das Gewässerufer wird für das Gewässer selbst wichtige Funktionen (Filterung, Reinigung durch Uferbewuchs)<br />

erfüllen.<br />

Zwischen Gebieten zur Errichtung von Win<strong>de</strong>nergieanlagen <strong>und</strong> entstehen<strong>de</strong>n Gewässern ist analog zu Kriterium<br />

A 11 daher ein Min<strong>de</strong>stabstand von 200 m einzuhalten, falls ein entstehen<strong>de</strong>s Gewässer als Ausschlussgebiet<br />

ermittelt wur<strong>de</strong>. Mit <strong>de</strong>r Festsetzung <strong>de</strong>s Min<strong>de</strong>stabstan<strong>de</strong>s wird die <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft auch <strong>de</strong>n<br />

sonstigen vorgenannten Zielstellungen gr<strong>und</strong>sätzlich gerecht.<br />

A 18 Gebiete mit herausragen<strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nqualität (Bo<strong>de</strong>nwertzahl > 80)<br />

Der Bo<strong>de</strong>n erfüllt zahlreiche natürliche Filter-, Puffer- <strong>und</strong> Stoffumwandlungsfunktionen, dient als Lebensgr<strong>und</strong>lage<br />

für Pflanzen <strong>und</strong> Tiere <strong>und</strong> wird land- o<strong>de</strong>r forstwirtschaftlich genutzt. Durch Bebauung gehen die natürlichen<br />

Bo<strong>de</strong>nfunktionen unwie<strong>de</strong>rbringlich verloren. Beson<strong>de</strong>rs seltene <strong>und</strong> wertvolle Bö<strong>de</strong>n unterliegen daher<br />

einem beson<strong>de</strong>ren Schutz vor Versiegelung o<strong>de</strong>r Zerstörung.<br />

In <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> sind großräumig Bö<strong>de</strong>n mit herausragen<strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nqualität (Schwarzer<strong>de</strong>n) vorhan<strong>de</strong>n,<br />

die sich überdies beson<strong>de</strong>rs gut für eine landwirtschaftliche Nutzung eignen. Aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Nicht-<br />

Vermehrbarkeit dieser Bö<strong>de</strong>n wi<strong>de</strong>rspricht die Errichtung von Konzentrationszonen für Win<strong>de</strong>nergieanlagen <strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>r damit verb<strong>und</strong>ene Flächenentzug durch Zuwegung <strong>und</strong> F<strong>und</strong>amente <strong>de</strong>m Gedanken einer nachhaltigen Bo<strong>de</strong>nnutzung<br />

in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion.<br />

Eine beson<strong>de</strong>re Berücksichtigung fin<strong>de</strong>n von daher Bö<strong>de</strong>n mit Bo<strong>de</strong>nwertzahlen > 80.<br />

A 19 Gebiete <strong>de</strong>s Denkmalschutzes (Bau- <strong>und</strong> Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmale)<br />

1. Bau<strong>de</strong>nkmale (inkl. Denkmalbereiche <strong>und</strong> Klein<strong>de</strong>nkmale)<br />

2. Oberirdisch sichtbare archäologische Denkmale (z. B. Hügelgräber)<br />

Tabu für Standort/F<strong>und</strong>ort + Umgebungsschutz je nach Art <strong>de</strong>s Denkmals<br />

Die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> ist gekennzeichnet durch das Vorhan<strong>de</strong>nsein zahlreicher Bau- <strong>und</strong> Bo<strong>de</strong>n<strong>de</strong>nkmale im<br />

Sinne <strong>de</strong>s Denkmalschutzgesetzes Sachsen-Anhalt 91 .<br />

90 Vgl. Dürr, T. (2007): Möglichkeiten zur Reduzierung von Fle<strong>de</strong>rmausverlusten an Win<strong>de</strong>nergieanlagen in Bran<strong>de</strong>nburg. In: Nyctalus – Themenheft „Fle<strong>de</strong>rmäuse<br />

<strong>und</strong> Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie“ Heft 2-3, 2007.<br />

91 Denkmalschutzgesetz <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt vom 21. Oktober 1991, in <strong>de</strong>r zurzeit gültigen Fassung, GVBl. LSA 1991, S. 368<br />

152


Bau<strong>de</strong>nkmale sind eng gekoppelt an Aspekte <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s <strong>und</strong> symbolisieren in <strong>de</strong>r Regel historische<br />

Zeiträume o<strong>de</strong>r Ereignisse.<br />

Aufgr<strong>und</strong> dieser Be<strong>de</strong>utung wer<strong>de</strong>n Bau<strong>de</strong>nkmale als Ausschlussbereich <strong>de</strong>finiert.<br />

Je nach Art <strong>de</strong>s Bau<strong>de</strong>nkmals weist es eine mehr o<strong>de</strong>r weniger starke visuelle Verletzlichkeit bezüglich <strong>de</strong>r Nähe<br />

zu Win<strong>de</strong>nergieanlagen auf. Die Untersuchung eventueller Beeinträchtigungen von Sichtbeziehungen erfolgt im<br />

Kontext <strong>de</strong>r Bewertung <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s im Umfeld <strong>de</strong>s Denkmals.<br />

Oberirdisch sichtbare archäologische Denkmale erfor<strong>de</strong>rn aufgr<strong>und</strong> ihrer Beson<strong>de</strong>rheiten einen Schutz vor Überbauung<br />

<strong>und</strong>, je nach Art <strong>de</strong>s Denkmals, einen Schutz vor visueller Beeinträchtigung. Die visuelle Verletzlichkeit<br />

wird – analog <strong>de</strong>n Bau<strong>de</strong>nkmalen – im Rahmen <strong>de</strong>r Betrachtung <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s ermittelt.<br />

A 20 Einkreisung von Siedlungsbereichen<br />

Die <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft ist <strong>de</strong>r Auffassung, dass auf eine Ausweisung solcher Gebiete zu verzichten<br />

ist, die zu einer Einkreisung von Siedlungsbereichen führen <strong>und</strong> damit auf die Bewohner bedrohlich wirken<br />

<strong>und</strong> sie belästigen. In diesem Fall ist von einer gravieren<strong>de</strong>n Beeinträchtigung <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Ort typischen Umgebung<br />

auszugehen.<br />

Es wird angenommen, dass eine Einkreisung dann vorliegt, wenn ein Windpark in einem Winkel von 120° um<br />

<strong>de</strong>n Siedlungsbereich eine <strong>de</strong>utlich sichtbare, geschlossene, <strong>de</strong>n Siedlungsbereich umgreifen<strong>de</strong> Kulisse ergeben<br />

wür<strong>de</strong>.<br />

153


4. Anlagen zum Kriterienkatalog für <strong>de</strong>n Belang Win<strong>de</strong>nergienutzung in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong><br />

Anlage 1: Erläuterung zu <strong>de</strong>n Vogelarten nach Art. 1 <strong>und</strong> Art. 4 <strong>de</strong>r EU-Vogelschutzrichtlinie sowie nach §<br />

10 Abs. 2 Nr. 10 <strong>und</strong> 11 BNatSchG <strong>und</strong> gefähr<strong>de</strong>te Fle<strong>de</strong>rmausarten nach Anhang II <strong>und</strong> IV <strong>de</strong>r FFH-<br />

Richtlinie<br />

Seeadler:<br />

Der Bestand <strong>de</strong>s Seeadlers ist in Europa seit Mitte <strong>de</strong>s 19 Jh. stark rückläufig. Im Jahr 2000 waren in Deutschland<br />

ca. 360 Brutpaare vorhan<strong>de</strong>n. Der Seeadler lebt in Wassernähe <strong>und</strong> ernährt sich von Fischen, Wasservögeln,<br />

Säugetieren <strong>und</strong> Aas. Sein Jagdrevier umfasst ca. 20-50 Quadratkilometer. In Mitteleuropa nistet er auf hohen<br />

Bäumen. Seeadler weisen eine hohe Sensibilität gegenüber anthropogen bedingten Störquellen auf. Win<strong>de</strong>nergieanlagen<br />

im Bereich <strong>de</strong>r Nahrungsgebiete können zur Aufgabe <strong>de</strong>s Brut- bzw. Rastplatzes führen o<strong>de</strong>r bergen<br />

– im Falle <strong>de</strong>r Gewöhnung – ein erhöhtes Kollisionsrisiko. Die Seltenheit <strong>de</strong>s Seeadlers, die Größe seines Jagdreviers<br />

<strong>und</strong> seine hohe Störanfälligkeit rechtfertigt <strong>de</strong>n vorgeschlagenen Abstand zum jeweiligen Schutzgebiet.<br />

Schwarzstorch:<br />

Schwarzstörche leben in waldreichen Nie<strong>de</strong>rungen ebenso wie in Bergen. Die Nahrung besteht vorwiegend aus<br />

Fischen, Lurchen, Kleinsäugern, Kriechtieren <strong>und</strong> Insekten. Gebrütet wird in alten Bäumen o<strong>de</strong>r auf Felsen.<br />

Schwarzstörche sind in <strong>de</strong>r Nähe <strong>de</strong>s Horststandortes außeror<strong>de</strong>ntlich störempfindlich. Über die Nutzung bzw.<br />

Aufgabe von Nahrungsflächen nach Errichtung von WEA gibt es noch keine gesicherten Erkenntnisse. Aufgr<strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>ssen ist ausreichend Vorsorge zu treffen. In <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> sind mehrere Brutvorkommen bekannt.<br />

Mit <strong>de</strong>m festgelegten Abstand wer<strong>de</strong>n die Störungen durch Win<strong>de</strong>nergieanlagen minimiert.<br />

Uhu:<br />

Der Uhu ist die größte einheimische Eulenart. Sein Bestand hat sich in Deutschland in <strong>de</strong>n letzten Jahrzehnten<br />

durch Wie<strong>de</strong>reinbürgerungsmaßnahmen erholt. Für die Jagd <strong>und</strong> zum Brüten wer<strong>de</strong>n vielfältig geglie<strong>de</strong>rte Landschaften<br />

mit offenen <strong>und</strong> bewal<strong>de</strong>ten Flächen benötigt, die auch im Winter genügend Nahrung bieten. Beutetiere,<br />

wie z. B. Vögel <strong>und</strong> Kleinsäuger wer<strong>de</strong>n akustisch lokalisiert. Brutplätze befin<strong>de</strong>n sich bevorzugt in Steinbrüchen<br />

<strong>und</strong> felsigem Gelän<strong>de</strong>, aber auch an an<strong>de</strong>ren Plätzen. Der Lebensraum eines Uhu-Paares erstreckt sich über<br />

500-3000 ha um <strong>de</strong>n Brutplatz. Bei <strong>de</strong>r Jagd ist <strong>de</strong>r Uhu in hohem Maße auf sein Gehör angewiesen. Die Errichtung<br />

von Win<strong>de</strong>nergieanlagen <strong>und</strong> die damit verb<strong>und</strong>ene Geräuschemission können daher zur Entwertung von<br />

Nahrungsflächen führen. Der größere Aufwand für die Jagd <strong>und</strong> die relativ schlechte Konditionierung <strong>de</strong>r Weibchen<br />

stellt ein Risiko für die <strong>Rep</strong>roduktion <strong>de</strong>r Art dar. Des Weiteren bergen Win<strong>de</strong>nergieanlagen ein Kollisionsrisiko<br />

für die Vögel. Der Uhu ist in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion vereinzelt als Brutvogel registriert. Er ist auf stark strukturierte<br />

Landschaften angewiesen, welche nur in bestimmten Bereichen vorhan<strong>de</strong>n sind. Die Brutplätze <strong>und</strong><br />

umliegen<strong>de</strong>n Nahrungsflächen sind daher von Störungen durch Win<strong>de</strong>nergienutzung freizuhalten.<br />

Fischadler:<br />

Fischadler gelten allgemein als gefähr<strong>de</strong>t, auch wenn die Bestän<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r letzten Zeit wie<strong>de</strong>r zugenommen haben<br />

(in Deutschland vor allem in Bran<strong>de</strong>nburg <strong>und</strong> Mecklenburg-Vorpommern). Der Fischadler ist ein Zugvogel. Er<br />

bevorzugt Gebiete mit sauberen klaren Seen o<strong>de</strong>r Küstenbuchten mit hohen Bäumen zum Nestbau. Das Nest<br />

kann vom Jagdrevier weit entfernt liegen. Der Fischadler ernährt sich fast ausschließlich von Fischen. In Notzeiten<br />

wird auch auf Kleinsäuger, Vögel <strong>und</strong> <strong>Rep</strong>tilien ausgewichen. Die Art weist während <strong>de</strong>r Brutzeit eine hohe<br />

Sensibilität gegenüber anthropogen bedingten Störquellen auf. Beim Aufsuchen <strong>de</strong>r Nahrungsgewässer unterliegt<br />

die Art beson<strong>de</strong>ren Gefahren durch Kollision. Bei Brutpaaren kann die Störwirkung von WKA zur Aufgabe<br />

<strong>de</strong>s Nistplatzes führen. In <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> ist <strong>de</strong>r Fischadler als Rastvogel registriert. Der Abstand zu<br />

EG/VRG Win<strong>de</strong>nergienutzung dient insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Minimierung <strong>de</strong>r Störung <strong>und</strong> <strong>de</strong>s Kollisionsrisikos während<br />

<strong>de</strong>s Aufenthalts in <strong>de</strong>r Region.<br />

Rohr-, Korn- <strong>und</strong> Wiesenweihe:<br />

Die Schwerpunkte <strong>de</strong>s Vorkommens liegen für die Rohrweihe in <strong>de</strong>n Nie<strong>de</strong>rungsgebieten von Russland <strong>und</strong><br />

Nord- bzw. Mitteleuropa. Der Bestand hat sich nach rapi<strong>de</strong>r Abnahme wie<strong>de</strong>r etwas erholt. Die Rohrweihe brütet<br />

meist im dichten Röhricht, manchmal auf Getrei<strong>de</strong>fel<strong>de</strong>rn, seltener auf Wiesen. Das Brut- <strong>und</strong> Nahrungsrevier<br />

erstreckt sich auf 800-2000 ha. Als Zugvogel begibt sie sich einzeln auf <strong>de</strong>n Flug in Richtung Sü<strong>de</strong>n. Die<br />

Nahrung setzt sich vorrangig aus Singvögeln, kleineren Wasservögeln <strong>und</strong> Feldmäusen zusammen <strong>und</strong> wird<br />

überwiegend im Suchflug erbeutet. Gegenwärtig ist die Rohrweihe durch fortschreiten<strong>de</strong> Beunruhigung <strong>de</strong>r<br />

Brutbiotope <strong>und</strong> durch Trockenlegung von Feuchtgebieten gefähr<strong>de</strong>t. Ursprünglich in ganz Europa verbreitet,<br />

bestehen in Mitteleuropa mittlerweile erhebliche Verbreitungslücken <strong>de</strong>r Kornweihe. In Deutschland zählt sie zu<br />

<strong>de</strong>n seltensten Brutvogelarten. Lediglich als Wintergast ist sie häufiger vertreten. Kornweihen halten sich bevorzugt<br />

in offenen Landschaften, wie Hei<strong>de</strong>, Moore <strong>und</strong> Sümpfe, auf. Sie brüten in dichten Vegetationsstrukturen<br />

<strong>und</strong> erlei<strong>de</strong>n als Bo<strong>de</strong>nbrüter hohe Brutverluste. Die Jagd erfolgt im Suchflug, Beutetiere sind hauptsächlich<br />

kleine Säuger <strong>und</strong> Kleinvögel. In Westeuropa sind Kornweihen Standvögel, aus Nord- <strong>und</strong> Osteuropa ziehen sie<br />

154


im Winter Richtung Mittel- <strong>und</strong> Sü<strong>de</strong>uropa. Aufgr<strong>und</strong> ihrer Seltenheit kommt <strong>de</strong>m Schutz <strong>de</strong>r Art eine beson<strong>de</strong>re<br />

Be<strong>de</strong>utung zu. Die Wiesenweihe ist gekennzeichnet durch einen starken Bestandsrückgang seit <strong>de</strong>n 50er Jahren<br />

durch Zerstörung ihrer Lebensräume (v.a. Feuchtgebiete). Zwischenzeitlich erfolgte eine Verschiebung <strong>de</strong>s<br />

Habitats auf landwirtschaftliche Flächen. Bevorzugte Brutplätze sind daher Wintergerste- <strong>und</strong> Weizenfel<strong>de</strong>r.<br />

Dort ist die Gefährdung während <strong>de</strong>r Erntezeit beson<strong>de</strong>rs hoch. Wiesenweihen ernähren sich hauptsächlich von<br />

kleinen Säugetieren, Kleinvögeln, die im Suchflug gejagt wer<strong>de</strong>n. Mit <strong>de</strong>r Einhaltung eines Min<strong>de</strong>stabstan<strong>de</strong>s zu<br />

Schutzgebieten <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion, in <strong>de</strong>nen Weihen brüten, rasten o<strong>de</strong>r überwintern, wer<strong>de</strong>n Störungen durch<br />

Win<strong>de</strong>nergieanlagen (Schall, Schatten) vermie<strong>de</strong>n <strong>und</strong> das Vogelschlagrisiko minimiert.<br />

Wan<strong>de</strong>r-, Baumfalke:<br />

In unseren Breiten ist <strong>de</strong>r Wan<strong>de</strong>rfalke ein reiner Vogeljäger, <strong>de</strong>r insbeson<strong>de</strong>re die Agrarlandschaft als Nahrungsraum<br />

nutzt. Als Brutplatz benötigt er Nistmöglichkeiten mit freiem Anflug, z. B. Felsnischen, Gebäu<strong>de</strong><br />

o<strong>de</strong>r Nistkästen in Großstädten, teils wird auch auf <strong>de</strong>m Bo<strong>de</strong>n gebrütet. Wan<strong>de</strong>rfalken nutzen ausschließlich<br />

<strong>de</strong>n offenen Luftraum zur Jagd <strong>und</strong> sind da<strong>bei</strong> auf große störungsfreie Horizonte angewiesen. Wer<strong>de</strong>n Win<strong>de</strong>nergieanlagen<br />

zu dicht am Brutplatz errichtet, ist eine Aufgabe <strong>de</strong>s Brutplatzes nicht auszuschließen. Der Bestand<br />

<strong>de</strong>s Baumfalken ist in Deutschland rückläufig. Er jagt im Flug Kleinvögel <strong>und</strong> Insekten. Das Nahrungsgebiet<br />

umfasst einen Radius von bis zu 4000 m um <strong>de</strong>n Horst. Als Brutplätze dienen vor allem Feldgehölze,<br />

Baumgruppen, Waldrän<strong>de</strong>r, z. T. auch Hochspannungsmasten. Wichtig für <strong>de</strong>n Bruterfolg sind die Ungestörtheit<br />

am Horst <strong>und</strong> das Angrenzen von weiträumigen, offenen <strong>und</strong> abwechslungsreichen Landschaften als Jagdrevier.<br />

Die europäische Population <strong>de</strong>s Baumfalken überwintert im südlichen Afrika. Um die <strong>Rep</strong>roduktion <strong>de</strong>s Wan<strong>de</strong>r-<br />

<strong>und</strong> Baumfalken zu sichern, sind insbeson<strong>de</strong>re an das Schutzgebiet angrenzen<strong>de</strong> Räume von Hin<strong>de</strong>rnissen<br />

freizuhalten. Win<strong>de</strong>nergieanlagen bergen ein hohes Kollisionsrisiko für jagen<strong>de</strong> Vögel, so dass ein Min<strong>de</strong>stabstand<br />

zur Schutzgebietsgrenze erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />

Weißstorch:<br />

Der Weißstorch war ursprünglich weit verbreitet in ganz Europa. In Mitteleuropa sind mittlerweile starke Bestandsabnahmen<br />

zu verzeichnen. Als Langstreckenzieher legt er in größeren Trupps weite Entfernungen zurück<br />

(zwei Zugrouten, z. T. bis Südafrika). Der Weißstorch lebt in feuchten Nie<strong>de</strong>rungen mit Wiesen <strong>und</strong> Teichen<br />

<strong>und</strong> ernährt sich von Fröschen, Mäusen, Insekten, Hamstern, Fischen, <strong>Rep</strong>tilien <strong>und</strong> Aas. Gebrütet wird in ländlichen<br />

Siedlungen auf Nisthilfen o<strong>de</strong>r auf einzeln stehen<strong>de</strong>n Bäumen bzw. in Auwäl<strong>de</strong>rn. Die Nahrungssuche<br />

erfolgt tagsüber im Gehen. Das Nahrungsgebiet kann bis zu 5000 m vom Horst entfernt liegen. Weißstörche<br />

reagieren empfindlich auf die Errichtung von Win<strong>de</strong>nergieanlagen in <strong>de</strong>r Nähe ihres Brutplatzes. Das kann ggf.<br />

zur Aufgabe von langjährig besetzten Brutplätzen führen. Zum Schutz <strong>de</strong>r angrenzen<strong>de</strong>n Nahrungsflächen wird<br />

ein Min<strong>de</strong>stabstand zwischen Schutzgebiet <strong>und</strong> EG/VRG für Win<strong>de</strong>nergienutzung <strong>de</strong>finiert. Der Entwertung von<br />

geeigneten Nahrungsgebieten kann so entgegengewirkt wer<strong>de</strong>n.<br />

Rohr- <strong>und</strong> Zwergdommel:<br />

Die Verbreitung <strong>de</strong>r Rohrdommel in Europa ist lückenhaft. Durch Verlust ihres Lebensraumes, insbeson<strong>de</strong>re<br />

durch die Zerstörung von Schilfbestän<strong>de</strong>n <strong>und</strong> Entwässerung, ist die Rohrdommel stark gefähr<strong>de</strong>t. An vielen<br />

Gewässern haben sich Freizeitaktivitäten katastrophal auf <strong>de</strong>n Bestand ausgewirkt, da die Rohrdommel extrem<br />

störempfindlich ist. Während einige Tiere im Winter nach West- <strong>und</strong> Sü<strong>de</strong>uropa bzw. nach Afrika ziehen, überwintern<br />

an<strong>de</strong>re in ihren angestammten Revieren. Die Rohrdommel benötigt ausge<strong>de</strong>hnte Schilfbestän<strong>de</strong> zur<br />

Deckung <strong>und</strong> als Brutplatz. Sie ist hauptsächlich nachtaktiv. Gejagt wird vom Ansitz aus o<strong>de</strong>r im Pirschgang.<br />

Die Zwergdommel zählt in Deutschland zu <strong>de</strong>n seltensten Brutvögeln, in Mitteleuropa ist <strong>de</strong>r Bestand stark rückläufig.<br />

Ihr Vorkommen ist an das Vorhan<strong>de</strong>nsein von Gewässern mit Schilf <strong>und</strong> Gebüsch geknüpft, z.B. in versumpften<br />

Nie<strong>de</strong>rungen, Altwässern o. ä. Zwergdommeln sind tag- <strong>und</strong> nachtaktiv <strong>und</strong> sehr scheu. Sie ernähren<br />

sich von Fischen, Insekten, Schnecken, Muscheln u.ä. Gejagt wird vom Röhricht aus o<strong>de</strong>r vom Rand offener<br />

Wasserflächen. Der Brutplatz befin<strong>de</strong>t sich im Schilf o<strong>de</strong>r in Wei<strong>de</strong>n, die über <strong>de</strong>r Wasseroberfläche wachsen.<br />

Bei Störungen wird das Nest schnell aufgegeben. Als Zugvögel verlassen sie Mitteleuropa für September-April.<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Störempfindlichkeit <strong>de</strong>r Rohr- <strong>und</strong> Zwergdommel ist ein Min<strong>de</strong>stabstand zur Win<strong>de</strong>nergienutzung<br />

erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Rot- <strong>und</strong> Schwarzmilan 92<br />

Der Rotmilan gehört weltweit zu <strong>de</strong>n seltensten Greifvögeln. In einigen Regionen Deutschlands ist er vergleichsweise<br />

häufig anzutreffen, insbeson<strong>de</strong>re in Mittel<strong>de</strong>utschland. Daraus resultiert auch eine beson<strong>de</strong>re Verantwortung<br />

für <strong>de</strong>n Fortbestand <strong>de</strong>r Art. Rotmilane brüten bevorzugt auf Bäumen im Randbereich von Wäl<strong>de</strong>rn.<br />

In großen, zusammenhängen<strong>de</strong>n Waldgebieten sind sie dagegen selten anzutreffen, da sie offene Landschaften<br />

zum Jagen benötigen. Als Beutetiere kommen Frösche, <strong>Rep</strong>tilien, Vögel, Amphibien, Kleinsäuger <strong>und</strong> auch Aas<br />

in Betracht. Gejagt wird in Suchflügen, wo<strong>bei</strong> sie in geringer Höhe Wiesen <strong>und</strong> Fel<strong>de</strong>r absuchen (oft 5-12 km<br />

vom Horst entfernt). Mitte August zieht <strong>de</strong>r Rotmilan aus <strong>de</strong>n Brutgebieten in Mitteleuropa Richtung Sü<strong>de</strong>n.<br />

92 Zur aktuellen Rechtsprechung in Bezug auf Rotmilanvorkommen siehe auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25.08.2007, Az. 2 L 610/04, S. 6ff<br />

155


Einzelne Vögel überwintern hier, wenn genügend Nahrung vorhan<strong>de</strong>n ist. Der Bestand <strong>de</strong>s Schwarzmilans in<br />

Deutschland wird auf 4000 Exemplare geschätzt. Er bevorzugt offene Landschaften mit Bäumen in <strong>de</strong>r Nähe<br />

von Gewässern. Die Nahrung setzt sich aus toten Fischen, Jungvögeln, Kleinsäugern u. ä. zusammen. Das Nest<br />

wird in hohen Bäumen gebaut. Die Wintermonate verbringen Schwarzmilane in Afrika. Für Milane besteht ein<br />

erhöhtes Kollisionsrisiko mit Win<strong>de</strong>nergieanlagen während ihrer Jagdflüge in Ackerlandschaften. Mit <strong>de</strong>m Abstand<br />

wird <strong>de</strong>n Vögeln angemessen störungsfreier Raum um ihr Brutgebiet gewährt (u.a. zur Nahrungssuche), in<br />

<strong>de</strong>m sie nicht einem erhöhten Vogelschlagrisiko durch Win<strong>de</strong>nergieanlagen ausgesetzt sind.<br />

Graureiher:<br />

Der Graureiher lebt an bewachsenen Tümpeln <strong>und</strong> z. T. auch schon in städtischen Gebieten. Er ernährt sich<br />

hauptsächlich von Fisch, seltener auch von kleinen Säugetieren <strong>und</strong> größeren Insekten. Die Nahrung wird im<br />

Stehen o<strong>de</strong>r Gehen aufgenommen. Er brütet in Kolonien meist auf hohen Bäumen. In eisfreien Regionen ist er<br />

ein Standvogel (auch in Deutschland), sonst zieht er nach Sü<strong>de</strong>n. Brutkolonien von Graureihern wer<strong>de</strong>n durch<br />

einen Min<strong>de</strong>stabstand vor Störung durch Win<strong>de</strong>nergieanlagen geschützt.<br />

Wachtelkönig:<br />

Die Verbreitung <strong>de</strong>s Wachtelkönigs reicht von Westeuropa bis Westchina <strong>und</strong> das Baikalgebiet. In West-, Nordost-<br />

<strong>und</strong> Mitteleuropa sind die Bestän<strong>de</strong> sehr lückig. Als Lebensraum kommen vor allem Gebiete mit Frühjahrs<br />

<strong>und</strong> Winterhochwässern <strong>und</strong> <strong>de</strong>ckungsreicher Vegetation für die Brut in Frage. Die Nahrung setzt sich überwiegend<br />

aus Insekten, Fröschen, Würmern o. ä. zusammen, ein kleiner Teil ist pflanzlichen Ursprungs. Wachtelkönige<br />

sind Langstreckenzieher <strong>und</strong> ziehen meist nachts. Sie überwintern u.a. in Afrika. Die Bestän<strong>de</strong> haben sich<br />

in Mitteleuropa in <strong>de</strong>n letzten Jahren erholt nach rapi<strong>de</strong>m Rückgang in Folge von Lebensraumzerstörung <strong>und</strong><br />

beträchtlichen Verlusten während <strong>de</strong>s Vogelzugs (Freileitung etc.). Die Art ist nach wie vor stark gefähr<strong>de</strong>t. In<br />

<strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion liegen Brutnachweise vor. Es wird daher Vorsorge gegen eine weitere Beeinträchtigung <strong>de</strong>r<br />

Art durch Störung o<strong>de</strong>r Vogelschlag getroffen <strong>und</strong> ein Min<strong>de</strong>stabstand zur Win<strong>de</strong>nergienutzung festgelegt.<br />

Kiebitz:<br />

Kiebitze sind in Mitteleuropa weit verbreitet. Früher überwiegend Brutvogel <strong>de</strong>s Feuchtlan<strong>de</strong>s, erfolgte teilweise<br />

eine Umstellung auf Ackerlandschaften. Der Kiebitz brütet am Bo<strong>de</strong>n. Das Brutgebiet muss flach <strong>und</strong> offen sein.<br />

Außerhalb <strong>de</strong>r Brutzeit halten sich die Vögel auf kurz gemähten Wiesen <strong>und</strong> Wei<strong>de</strong>n, gepflügten Äckern <strong>und</strong> in<br />

flachen Uferbereichen auf. Als Nahrung wer<strong>de</strong>n Insekten, Larven <strong>und</strong> Regenwürmer nach Absuchen <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns<br />

aufgenommen. Der Kiebitz ist in Deutschland überwiegend ein Zugvogel, die Überwinterung erfolgt an <strong>de</strong>n<br />

Küsten West- <strong>und</strong> Sü<strong>de</strong>uropas. Vereinzelt sind Brutnachweise vorhan<strong>de</strong>n. Die Zerstörung seiner Lebensräume<br />

führte in <strong>de</strong>r Vergangenheit zu starken Bestandsrückgängen. In <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> ist <strong>de</strong>r Kiebitz weit<br />

verbreitet <strong>und</strong> in großen Trupps als Rastvogel anzutreffen. Von diesen Rastplätzen befin<strong>de</strong>t sich nur ein Teil in<br />

Natura-2000-Gebieten. Die genaue Lokalisierung <strong>de</strong>r Rastplätze ist schwierig, da sie jährlichen Schwankungen<br />

unterworfen ist. Rastgebiete <strong>de</strong>s Kiebitzes wer<strong>de</strong>n - soweit hinreichen<strong>de</strong> Untersuchungsergebnisse zur räumlichen<br />

Aus<strong>de</strong>hnung vorliegen - in die Einzelfallabwägung einbezogen (siehe Schwerpunkträume außerhalb von<br />

Schutzgebieten). Für Schutzgebiete mit Kiebitzvorkommen (Rast- <strong>und</strong> Brutvögel) wird zur Minimierung <strong>de</strong>r<br />

Beeinträchtigung ein Schutzabstand festgelegt.<br />

Goldregenpfeifer:<br />

Der Goldregenpfeifer lebt in weiten Moorlandschaften, offenen Bergwiesen <strong>und</strong> in Hei<strong>de</strong>n, er ernährt sich<br />

hauptsächlich von Insekten, Würmern <strong>und</strong> Schnecken. Der Verbreitungsschwerpunkt befin<strong>de</strong>t sich in Nor<strong>de</strong>uropa,<br />

im Winter auch in West- <strong>und</strong> Sü<strong>de</strong>uropa. In Deutschland ist er hauptsächlich als Durchzügler anzutreffen.<br />

Kleinere Brutvogelbestän<strong>de</strong> sind noch in Nie<strong>de</strong>rsachsen vorhan<strong>de</strong>n. Der Goldregenpfeifer ist während <strong>de</strong>r Brutzeit<br />

<strong>und</strong> Rast sehr störempfindlich. Die Errichtung von Win<strong>de</strong>nergieanlagen führt daher aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>s Meidungsverhaltens<br />

<strong>de</strong>r Vögel zum Verlust von Rastplätzen.<br />

Großer Brachvogel<br />

Der Große Brachvogel ist <strong>de</strong>r größte Schnepfenvogel Europas. Während er im nördlichen Europa weit verbreitet<br />

vorkommt, ist er in Mitteleuropa selten gewor<strong>de</strong>n <strong>und</strong> vorwiegend als Zugvogel anzutreffen. Brachvögel ernähren<br />

sich überwiegend von Insekten, Würmern, Spinnen u.ä. Seine bevorzugten Lebensräume sind Überschwemmungsgebiete<br />

<strong>und</strong> Wiesen in Wassernähe. Der Vogel mei<strong>de</strong>t Flächen, auf <strong>de</strong>nen Win<strong>de</strong>nergieanlagen betrieben<br />

wer<strong>de</strong>n <strong>und</strong> hält entsprechend Abstand. Daraus ergeben sich u.a. Rastplatzverluste.<br />

Rotschenkel:<br />

Rotschenkel sind vor allem in Mittel-, Nord- <strong>und</strong> Osteuropa anzutreffen. Die Bestän<strong>de</strong> sind insgesamt abnehmend,<br />

in Europa gilt er als gefähr<strong>de</strong>te Art. Rotschenkel brüten am Bo<strong>de</strong>n in feuchten Wiesen, Mooren, Sümpfen<br />

<strong>und</strong> in Küstenregionen, oft in <strong>de</strong>r Nähe <strong>de</strong>s Kiebitzes. Brutvögel aus Deutschland sind Zugvögel. Ihr Winterquartier<br />

erstreckt sich von <strong>de</strong>r Atlantikküste bis ans Mittelmeer, z.T. bis ins tropische Westafrika. Als Nahrung<br />

156


kommen vorwiegend Würmer <strong>und</strong> Mollusken in Betracht. Während <strong>de</strong>r Rast <strong>und</strong> Brutzeit erfolgt ein <strong>de</strong>utliches<br />

räumliches Meidungsverhalten gegenüber Win<strong>de</strong>nergieanlagen.<br />

Kampfläufer:<br />

Kampfläufer leben in <strong>de</strong>r gemäßigten Zone, im Na<strong>de</strong>lwald- <strong>und</strong> im T<strong>und</strong>rengürtel Eurasiens <strong>und</strong> bewohnen<br />

grasige Nie<strong>de</strong>rungssümpfe <strong>und</strong> sumpfige Flußauen in waldarmer Umgebung. Neben Würmern, Schnecken <strong>und</strong><br />

Insekten ernähren sie sich von Beeren <strong>und</strong> Sämereien. Die Bestän<strong>de</strong> in Mittel- <strong>und</strong> Westeuropa sind durch die<br />

Folgen intensivierter Landwirtschaft vielerorts vernichtet, in Nord<strong>de</strong>utschland hält sich <strong>de</strong>r Restbestand in ähnlichen<br />

Biotopen wie <strong>de</strong>r Kiebitz. Kampfläufer sind Zugvögel, die vor allem im August durch das Binnenland<br />

ziehen. Sie überwintern meist in Zentral- <strong>und</strong> Südafrika. Der Vogel mei<strong>de</strong>t Flächen, auf <strong>de</strong>nen Win<strong>de</strong>nergieanlagen<br />

betrieben wer<strong>de</strong>n <strong>und</strong> hält entsprechend Abstand, was zu einem Verlust von Rastflächen führt.<br />

Gänse:<br />

Graugänse sind in Mitteleuropa häufige Brutvögel mit steigen<strong>de</strong>r Ten<strong>de</strong>nz. Sie brüten an Binnengewässern mit<br />

Nest<strong>de</strong>ckung (z.B. Schilf) <strong>und</strong> ernähren sich von Land- <strong>und</strong> Wasserpflanzen bzw. suchen Nahrung auf abgeernteten<br />

Ackerflächen in <strong>de</strong>r Umgebung. Graugänse sind tag- <strong>und</strong> nachtaktiv <strong>und</strong> außerhalb <strong>de</strong>r Brutzeit in großen<br />

Schwärmen unterwegs. Sie sind überwiegend als Rastvögel anzutreffen. Blässgänse brüten in arktischen Gebieten<br />

Europas, Asien, Nordamerika <strong>und</strong> Grönland. Als Zugvögel überwintern sie größtenteils am Nie<strong>de</strong>rrhein. Die<br />

Saatgans brütet im nördlichen Skandinavien <strong>und</strong> in <strong>de</strong>r arktischen T<strong>und</strong>ra Russlands. Dort leben sie in aufgelockertem<br />

Na<strong>de</strong>lwald in <strong>de</strong>r Nähe von Seen <strong>und</strong> großen Flussnie<strong>de</strong>rungen <strong>und</strong> ziehen zum Überwintern nach Mitteleuropa.<br />

Sie benötigen dort ausge<strong>de</strong>hnte Wiesen- <strong>und</strong> Ackerflächen sowie sichere Rast- <strong>und</strong> Schlafplätze (bevorzugt<br />

offenes Wasser). Die Nahrungsaufnahme erfolgt auf Kleefel<strong>de</strong>rn, Wintersaaten <strong>und</strong> Wei<strong>de</strong>n. Der Abstand<br />

zwischen Wei<strong>de</strong>flächen <strong>und</strong> Schlafplatz kann bis zu 15 km betragen. Die Saatgans gilt aufgr<strong>und</strong> ihrer<br />

Populationsgröße noch nicht als gefähr<strong>de</strong>te Art. Gänse weisen ein hohes Meidungsverhalten gegenüber Win<strong>de</strong>nergieanlagen<br />

auf. Dadurch kann es zum Verlust von Nahrungsflächen kommen. Die Rast- <strong>und</strong> Schlafplätze<br />

sowie die Flugkorridore unterliegen daher einem beson<strong>de</strong>ren Schutz vor Störungen <strong>und</strong> Hin<strong>de</strong>rnissen. Die meisten<br />

Gänse suchen im Umkreis von ca. 5000 m um <strong>de</strong>n Schlafplatz nach Nahrung, in einigen Fällen sind die Distanzen<br />

<strong>de</strong>utlich höher. Der abendliche Einflug zum Schlafplatz kann sich bis weit in die Dunkelheit vollziehen,<br />

weshalb Hin<strong>de</strong>rnisse im Luftraum ein hohes Konfliktrisiko bergen. In <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> besitzen vor<br />

allem die EU-SPA-Gebiete „Saale-Elster-Aue südlich <strong>Halle</strong>“ <strong>und</strong> „Salziger See <strong>und</strong> Salzatal“ eine herausragen<strong>de</strong><br />

Funktion für <strong>de</strong>n Vogelzug <strong>und</strong> als Rastgebiete, u.a. für Gänse. Aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Dynamik von Vogelzugrouten,<br />

Rastplätzen <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Flugkorridoren zwischen Nahrungs- <strong>und</strong> Schlafplätzen ist eine genaue <strong>und</strong> langfristig sichere<br />

Lokalisierung von Zugrouten auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r Regionalplanung nicht möglich. Es wird davon ausgegangen,<br />

dass Rastvögel einen ungestörten Anflug zu ihrem Rast- bzw. Schlafplatz benötigen. Dieser soll von möglichst<br />

vielen Richtungen möglich sein. Mit <strong>de</strong>r Aufnahme eines großen Freihalteradius um anerkannte Rastzentren<br />

wird das Ausweichen auf Alternativflugrouten zur Erreichung <strong>de</strong>s Zielgebietes ermöglicht.<br />

Kranich:<br />

Als Brutvogel ist <strong>de</strong>r Kranich vorwiegend in Nord- <strong>und</strong> Osteuropa bis nach Asien verbreitet. Im Frühjahr <strong>und</strong><br />

Herbst ziehen 40.000-50.000 Kraniche durch Mitteleuropa <strong>und</strong> sammeln sich in großen Trupps bevorzugt auf<br />

weiten, offenen Flächen. Sie suchen i.A. Nie<strong>de</strong>rungsgebiete auf (Sümpfe, Moore, Feuchtwiesen) <strong>und</strong> fin<strong>de</strong>n<br />

pflanzliche <strong>und</strong> tierische Nahrung (Getrei<strong>de</strong>, Feldfrüchte, große Insekten u. a.) auf Fel<strong>de</strong>rn <strong>und</strong> Wiesen. Kraniche<br />

sind überwiegend tag-, während <strong>de</strong>s Zugs auch nachtaktiv. Sie sind sehr störempfindlich <strong>und</strong> reagieren auf<br />

geringe Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Umgebung. In letzter Zeit wird aufgr<strong>und</strong> von Schutzmaßnahmen wie<strong>de</strong>r eine leichte<br />

Bestandserholung verzeichnet Größere Rastplätze sind in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion ausnahmslos in <strong>de</strong>n EU-SPA-<br />

Gebieten „Saale-Elster-Aue südlich <strong>Halle</strong>“ <strong>und</strong> „Salziger See <strong>und</strong> Salzatal“ vorhan<strong>de</strong>n. Diese wer<strong>de</strong>n aufgr<strong>und</strong><br />

ihrer herausragen<strong>de</strong>n Be<strong>de</strong>utung für <strong>de</strong>n Vogelschutz mit einem angemessenen Min<strong>de</strong>stabstand zu EG/VRG für<br />

Windnutzung versehen. Dieser Abstand ermöglicht auch <strong>de</strong>n Kranichen ein ungestörtes Zugverhalten <strong>und</strong> ggf.<br />

ein Ausweichen auf Alternativrouten.<br />

Fle<strong>de</strong>rmäuse:<br />

Nach gegenwärtigem wissenschaftlichem Erkenntnisstand besteht für zahlreiche Fle<strong>de</strong>rmausarten ein hohes<br />

Kollisionsrisiko durch Win<strong>de</strong>nergieanlagen. Es wird davon ausgegangen, dass die Tiere die beweglichen Rotoren<br />

<strong>de</strong>r Anlagen nicht o<strong>de</strong>r nur schlecht orten können <strong>und</strong> daher mit <strong>de</strong>n Rotorblättern kollidieren, was Totf<strong>und</strong>e<br />

unter <strong>de</strong>n Anlagen belegen. Beson<strong>de</strong>rs gefähr<strong>de</strong>t sind wan<strong>de</strong>rn<strong>de</strong> Fle<strong>de</strong>rmausarten auf ihrem Durchzug, aber<br />

auch an<strong>de</strong>re Fle<strong>de</strong>rmausarten <strong>bei</strong> <strong>de</strong>r Nahrungssuche um ihre Quartiere. Die <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft<br />

<strong>Halle</strong> berücksichtigt <strong>bei</strong> <strong>de</strong>r Festlegung von Min<strong>de</strong>stabstän<strong>de</strong>n Fle<strong>de</strong>rmausarten, für die eine größere Anzahl an<br />

Totf<strong>und</strong>en belegt ist (min<strong>de</strong>stens 10 Exemplare) 93 . Auf diese Weise wird gewährleistet, dass Arten, die tatsächlich<br />

von Win<strong>de</strong>nergieanlagen beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n, einen Schutzabstand erhalten. In <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong><br />

93 Vgl. DÜRR, T. (2007): Die b<strong>und</strong>esweite Kartei zur Dokumentation von Fle<strong>de</strong>rmausverlusten an Win<strong>de</strong>nergieanlagen – ein Rückblick auf 5 Jahre Datenerfassung.<br />

In: Nyctalus. Themenheft „Fle<strong>de</strong>rmäuse <strong>und</strong> Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie.“ Band 12 Heft 2-3, 2007.<br />

157


sind Fle<strong>de</strong>rmausvorkommen in <strong>de</strong>n EuSPA-, FFH- <strong>und</strong> Naturschutzgebieten dokumentiert. Zum Teil erfolgte die<br />

Ausweisung <strong>de</strong>r Gebiete speziell zum Schutz von Fle<strong>de</strong>rmäusen. Bezüglich <strong>de</strong>s Vorkommens einzelner Arten,<br />

ihren Aktionsradien <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Gefährdung durch Win<strong>de</strong>nergieanlagen ist in nächster Zeit mit weiteren Nachweisen<br />

<strong>und</strong> Erkenntniszuwächsen zu rechnen. Seitens <strong>de</strong>r Regionalplanung wird daher durch die Festlegung von<br />

Abstän<strong>de</strong>n zu Schutzgebieten mit Fle<strong>de</strong>rmausvorkommen Vorsorge zum Schutz <strong>de</strong>s potentiellem Lebens- <strong>und</strong><br />

Nahrungsraums für Fle<strong>de</strong>rmäuse <strong>und</strong> <strong>de</strong>r dort bereits nachgewiesenen Arten getroffen.<br />

Anlage 2: Erläuterungen<br />

Die Regionalversammlung <strong>de</strong>r <strong>Regionale</strong>n <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong> hat am 29.03.2001 die Neuaufstellung<br />

<strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes für die <strong>Planung</strong>sregion beschlossen (vgl. Beschluss Nr. I/03-2001) Zu diesem<br />

Zeitpunkt hatte noch das <strong>Regionale</strong> Entwicklungsprogramm für <strong>de</strong>n Regierungsbezirk <strong>Halle</strong> vom 30. Januar<br />

1996 mit seiner Ergänzung zur Win<strong>de</strong>nergienutzung aus <strong>de</strong>m Jahre 2000 Gültigkeit 94 . Ein erster Entwurf <strong>de</strong>s neu<br />

zu erstellen<strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans (REP-E) wur<strong>de</strong> im Juni 2004 veröffentlicht <strong>und</strong> <strong>de</strong>m Beteiligungsverfahren<br />

gemäß § 7 LPlG LSA unterzogen. Jedoch wur<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>m Normenkontrollurteil vom 11. November<br />

2004 95 durch das OVG <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt die Ergänzung <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsprogramms<br />

zum Belang Win<strong>de</strong>nergienutzung für nichtig erklärt 96 .<br />

Damit ergab sich für die <strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong> die Notwendigkeit, <strong>de</strong>n REP-E vom Juni 2004<br />

hinsichtlich <strong>de</strong>r vorgesehenen Festlegungen zur Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie erneut zu prüfen <strong>und</strong> darauf aufbauend,<br />

die Gesamtkonzeption zur Win<strong>de</strong>nergienutzung sowie die vorgesehenen planerischen Festlegungen für<br />

Gebiete zur Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie zu überar<strong>bei</strong>ten. Als Gr<strong>und</strong>lage wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Kriterienkatalog zur Win<strong>de</strong>nergienutzung<br />

in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> angepasst 97 <strong>und</strong> durch die Regionalversammlung <strong>de</strong>r Beschluss<br />

gefasst, aus <strong>de</strong>n im REP-E ausgewiesenen Eignungsgebieten für die Win<strong>de</strong>nergienutzung Vorranggebiete für<br />

Win<strong>de</strong>nergienutzung mit <strong>de</strong>r Wirkung von Eignungsgebieten gemäß § 3 Abs. 7 S. 2 LPlG LSA zu entwickeln 98 .<br />

Im Anschluss erfolgte die Durchführung einer strategischen Umweltprüfung im Sinne <strong>de</strong>r Richtlinie 2001/42 EG<br />

vom 27. Juni 2001 über die Durchführung <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>r Umweltauswirkungen bestimmter Pläne <strong>und</strong> Programme<br />

(SUP-RL) in <strong>de</strong>ren Ergebnis <strong>de</strong>r Kriterienkatalog in einzelnen Kriterien (A 4, A 5 <strong>und</strong> A 18) noch einmal<br />

fachlich präzisiert <strong>und</strong> ergänzt wur<strong>de</strong> 99 .<br />

Für <strong>de</strong>n dann vorliegen<strong>de</strong>n 2. Entwurf <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans (REP-E) mit Umweltbericht wur<strong>de</strong><br />

das Beteiligungsverfahren nach Maßgabe <strong>de</strong>r gesetzlichen Bestimmungen im Zeitraum Februar bis April 2007<br />

erneut durchgeführt.<br />

Mit seinem Urteil vom 20. April 2007 hat das OVG <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt nach Prüfung <strong>de</strong>s Belangs<br />

Win<strong>de</strong>nergienutzung im 2. REP-E Be<strong>de</strong>nken gegenüber <strong>de</strong>r Verfahrensweise <strong>de</strong>r Ermittlung von Gebieten zur<br />

Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> geäußert 100 . Da<strong>bei</strong> hob es zum einen die Be<strong>de</strong>utung einer<br />

Windpotenzialanalyse hervor (vgl. S.18ff.), zum an<strong>de</strong>ren kritisierte es <strong>de</strong>n Ausschluss von potenziell geeigneten<br />

Flächen mit einer Größe < 30 ha (30-ha-Raster). Darüber hinaus wur<strong>de</strong> eine Beschränkung <strong>de</strong>r Prüfung auf die<br />

Gebiete für die Win<strong>de</strong>nergienutzung gemäß Entwurf REP 2004 <strong>und</strong> auf Antragflächen aus <strong>de</strong>r öffentlichen Beteiligung<br />

bemängelt.<br />

Aus <strong>de</strong>n genannten Grün<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong> die Erar<strong>bei</strong>tung einer völlig neuen Konzeption für die Ermittlung von<br />

Gebieten zur Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie notwendig. In diesem Zusammenhang wird <strong>de</strong>r Kriterienkatalog<br />

zur Win<strong>de</strong>nergienutzung neu festgelegt.<br />

Mit <strong>de</strong>m Ziel, die Errichtung von WKA insbeson<strong>de</strong>re in kleineren Windparks zu konzentrieren (planvolle Konzentration)<br />

ist es verb<strong>und</strong>en, dass Standorte für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie nicht flächen<strong>de</strong>ckend im gesamten<br />

Plangebiet ausgewiesen wer<strong>de</strong>n können, son<strong>de</strong>rn dass die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie an bestimmten Standorten<br />

im Plangebiet vielmehr ausgeschlossen ist. Dies betrifft aber nur solche Bereiche <strong>de</strong>s Plangebietes, wo überwiegen<strong>de</strong><br />

Grün<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie entgegenstehen, insbeson<strong>de</strong>re Standorte, die nach einer offenen<br />

Abwägung <strong>de</strong>r jeweils betroffenen Belange aus regionalplanerischen Grün<strong>de</strong>n nicht für eine Nutzung <strong>de</strong>r Wind-<br />

94 MBl. LSA Nr.22/1996, S.557, zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Beschluss <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung vom 21. März 2000 (MBl. LSA Nr.11/2000, S. 331)<br />

95 Az.: 2 K 144/01<br />

96 In seinem Urteil hat das Oberverwaltungsgericht insbeson<strong>de</strong>re festgestellt, dass die alleinige Ausweisung von Eignungsgebieten für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r damit verb<strong>und</strong>enen fehlen<strong>de</strong>n Durchsetzbarkeit in <strong>de</strong>n ausgewiesenen Gebieten nicht ausreicht, um <strong>de</strong>r nach § 35 BauGB privilegierten<br />

Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie in hinreichen<strong>de</strong>r, substanzieller Weise Raum zu schaffen (siehe OVG LSA, Urteil vom 11. November 2004, Az.: 2 K 144/01, Seite 15<br />

<strong>und</strong> 16).<br />

Des Weiteren hat das Oberverwaltungsgericht festgestellt, dass die Ergänzung <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Raumordnungsprogramms ein Abwägungs<strong>de</strong>fizit aufweist, weil<br />

bereits in einem frühen Stadium für die Win<strong>de</strong>nergie nutzbare Flächen ohne die erfor<strong>de</strong>rliche Abwägung mit an<strong>de</strong>ren Belangen ausgeschie<strong>de</strong>n wur<strong>de</strong>n (siehe<br />

OVG LSA, Urteil vom 11. November 2004, Az.: 2 K 144/01, Seite 18 ff).<br />

97 Beschluss Nr.: II/04-2005, online abrufbar unter: www.regionale-planung.<strong>de</strong><br />

98 Beschluss Nr.: II/03-2005, online abrufbar unter: www.regionale-planung.<strong>de</strong><br />

99 Beschluss Nr.: II/20-2006, online abrufbar unter: www.regionale-planung.<strong>de</strong><br />

100 Az. 2 L 110/04<br />

158


energie geeignet sind. An solchen Standorten sollen keine bzw. keine neuen Win<strong>de</strong>nergieanlagen errichtet wer<strong>de</strong>n.<br />

Dem steht die beson<strong>de</strong>re Privilegierung von Win<strong>de</strong>nergieanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB nicht entgegen.<br />

Durch die Rechtsprechung ist zwischenzeitlich geklärt, dass <strong>de</strong>r Gesetzgeber es gestattet, das durch § 35 Abs. 1<br />

Nr. 5 BauGB rechtlich geschützte Nutzungsinteresse in <strong>de</strong>r Konkurrenz mit an<strong>de</strong>ren Abwägungsbelangen zurückzustellen,<br />

wenn dies nach einer offenen Abwägung <strong>de</strong>r betroffenen maßgeben<strong>de</strong>n Belange durch regionalplanerische<br />

Grün<strong>de</strong> gerechtfertigt ist. Dass da<strong>bei</strong> <strong>de</strong>m Gewicht <strong>de</strong>s Anliegens, <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergienutzung „an<br />

geeigneten Standorten eine Chance zu geben“, die ihrer Privilegierung gerecht wird, angemessen Rechnung zu<br />

tragen ist, versteht sich von selbst (siehe insoweit OVG LSA, Urteil vom 11. November 2004, Az. 2 K 144/01,<br />

S. 17 unter Bezug auf BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2002).<br />

Auch das Sächsische OVG hat das gr<strong>und</strong>sätzliche Vorgehen, zunächst Gebiete mit genereller Ausschlussfunktion<br />

bezüglich <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergienutzung zu i<strong>de</strong>ntifizieren <strong>und</strong> die verbleiben<strong>de</strong>n Flächen an Hand regionalplanerischer<br />

Belange sowie fachlicher Kriterien <strong>und</strong> Abstandswerte zu konkretisieren, gebilligt (siehe SächsOVG, Urteil<br />

vom 7. April 2005, Az.: 1 D 2/03, S. 20 ff).<br />

Bei <strong>de</strong>r im Rahmen <strong>de</strong>r Planaufstellung gebotenen Abwägung ist es auch in Bezug auf die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich zulässig, abzuschichten <strong>und</strong> solche Flächen in einem frühen Stadium aus <strong>de</strong>r weiteren<br />

Abwägung auszuschei<strong>de</strong>n, <strong>bei</strong> <strong>de</strong>nen von vornherein feststeht, dass sie für eine Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie nicht<br />

in Betracht kommen (wie etwa geschlossene Siedlungs- o<strong>de</strong>r Waldbereiche), wenn dies durch entsprechend<br />

gewichtige öffentliche Belange gerechtfertigt ist (siehe OVG LSA, Urteil vom 11. November 2004, Az. 2 K<br />

144/01, S. 18).<br />

So ist es letztlich rechtlich nicht zu beanstan<strong>de</strong>n, wenn um beson<strong>de</strong>re Nutzungsarten Tabuflächen bzw. Pufferzonen<br />

festgelegt wer<strong>de</strong>n (so VG Mag<strong>de</strong>burg, Urteil vom 27. Februar 2007, Az. 4 A 166/05 MD, S. 10).<br />

Eine Einbeziehung von gerechtfertigten Tabuflächen in die eigentliche Abwägung ist danach entbehrlich, wenn<br />

<strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sträger zu Recht davon ausgehen darf, dass diese Flächen für eine Windkraftnutzung von vornherein<br />

nicht in Betracht kommen. Gleiches gilt für Pufferzonen, soweit ein hinreichen<strong>de</strong>r Schutz <strong>de</strong>r Tabuflächen nur<br />

dann gewährleistet ist, wenn diese nicht nur selbst von Win<strong>de</strong>nergieanlagen frei bleiben, son<strong>de</strong>rn auch durch<br />

eine hinreichen<strong>de</strong> Abstandsfläche geschützt wer<strong>de</strong>n (siehe OVG <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. Juni<br />

2006, Az. 2 L 23/04, Rz. 48, zitiert nach Juris sowie OVG LSA, Urteil vom 5. Juli 2006, Az. 2 R 154/06, Rz. 13,<br />

zitiert nach Juris).<br />

159


Anlage 6<br />

<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong><br />

Der Vorsitzen<strong>de</strong><br />

06114 <strong>Halle</strong> (Saale)<br />

Willy-Lohmann-Straße 7<br />

Tel.: (0345) 514-1155<br />

Fax.: (0345) 514-1156<br />

e-mail: annetta.kirsch@lvwa.sachsen-anhalt.<strong>de</strong><br />

Beschluss- Nr. III/04-2008<br />

zum TOP 9 <strong>de</strong>r Sitzung <strong>de</strong>r Regionalversammlung am 12.03.08<br />

Betreff:<br />

Kriterien zur Festlegung von Zielen <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätzen <strong>de</strong>r Raumordnung (Erfor<strong>de</strong>rnisse<br />

<strong>de</strong>r Raumordnung) im Rahmen <strong>de</strong>r Erar<strong>bei</strong>tung <strong>de</strong>s Entwurfs <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplanes <strong>Halle</strong><br />

Rechtsgr<strong>und</strong>lagen:<br />

Raumordnungsgesetz – (ROG) vom 18. August 1997 (BGBl. I S. 2081, 2102), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Gesetz<br />

vom 9. Dezember 2006, (BGBl. I S. 2833)<br />

Lan<strong>de</strong>splanungsgesetz <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt (LPlG LSA) vom 28. April 1998 (GVBl. LSA S. 255, in<br />

<strong>de</strong>r Fassung <strong>de</strong>s Gesetzes vom 20. Dezember 2005 (GVBl. LSA S. 804), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Zweites Gesetz<br />

zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>splanungsgesetzes <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen Anhalt vom 19.12.2007 (GVBl.<br />

LSA Nr. 34/2007<br />

Gesetz über <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt (LEP-LSA) vom 23. August<br />

1999 (GVBl. LSA S. 244), zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Verordnung vom 5. Juli 2007 (GVBl. LSA S. 214)<br />

Beschluss- Nr. III/04-2008:<br />

Die Regionalversammlung beschließt die Kriterien zur Festlegung von Zielen <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätzen<br />

<strong>de</strong>r Raumordnung (Erfor<strong>de</strong>rnisse <strong>de</strong>r Raumordnung) im Rahmen <strong>de</strong>r Erar<strong>bei</strong>tung <strong>de</strong>s Entwurfs<br />

<strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplanes <strong>Halle</strong> gemäß <strong>de</strong>r Anlage.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Ja-Stimmen: 31 Nein-Stimmen: 1 Enthaltungen: 1<br />

Naumburg, <strong>de</strong>n 12.03.2008<br />

gez. Harri Reiche<br />

Vorsitzen<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>r <strong>Regionale</strong>n <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong><br />

160


Kriterien zur Festlegung von Zielen <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätzen <strong>de</strong>r Raumordnung (Erfor<strong>de</strong>rnisse <strong>de</strong>r Raumordnung)<br />

zur nachhaltigen Raumentwicklung im Rahmen <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans<br />

für die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong><br />

Redaktionelle Hinweise:<br />

A<br />

Allgemeine Erläuterung bzw. Festlegung aus <strong>de</strong>n LEP-LSA<br />

B<br />

<br />

C<br />

<br />

LEP-LSA<br />

Übernahme <strong>de</strong>r im Gesetz zum Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt (LEP- LSA) festgelegten<br />

Gebiete <strong>und</strong> Standorte, die für <strong>de</strong>n Geltungsbereich <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> relevant sind;<br />

Bemerkung: In <strong>de</strong>n REP sind nach <strong>de</strong>n Vorschriften die genauen Wortformulierungen aus <strong>de</strong>m<br />

LEP zu übernehmen, da <strong>de</strong>r REP aus <strong>de</strong>m LEP entwickelt wird. Ergeben sich durch die Entwicklung<br />

zum tatsächlichen Sachverhalt Verän<strong>de</strong>rungen, wer<strong>de</strong>n diese in die Begründung zum REP<br />

aufgenommen.<br />

Kriterien:<br />

Zusammenstellung <strong>de</strong>r heranzuziehen<strong>de</strong>n Entscheidungskriterien für die jeweiligen raumordnerischen<br />

Erfor<strong>de</strong>rnisse im Rahmen <strong>de</strong>r Aufstellung <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans<br />

5.1. Raumstruktur<br />

5.1.1.<strong>Planung</strong>sregion<br />

A Auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r sich im Rahmen <strong>de</strong>r Regionalisierung <strong>de</strong>r Strukturpolitik in Sachsen-Anhalt herausgebil<strong>de</strong>ten<br />

Regionen wur<strong>de</strong> das Land im Lan<strong>de</strong>splanungsgesetz in fünf <strong>Planung</strong>sregionen unterteilt.<br />

B Im LEP-LSA sind unter Pkt. 3.1.1. raumordnerische Erfor<strong>de</strong>rnisse zu <strong>Planung</strong>sregionen festgelegt.<br />

C<br />

<br />

Kriterien:<br />

Beachtung <strong>und</strong> Übernahme <strong>de</strong>r im LEP-LSA festgelegten Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze zu <strong>Planung</strong>sregionen<br />

5.1.2.Ordnungsraum<br />

A Im LEP- LSA ist unter Punkt 3.1.2. festgelegt:<br />

Ordnungsraum ist <strong>de</strong>r Raum, <strong>de</strong>r sich zusammensetzt aus <strong>de</strong>m Verdichtungsraum <strong>und</strong> <strong>de</strong>m <strong>de</strong>n Verdichtungsraum<br />

umgeben<strong>de</strong>n Raum. Der Ordnungsraum ist gekennzeichnet durch vielfältige Verflechtungsbeziehungen<br />

zwischen <strong>de</strong>m Verdichtungsraum <strong>und</strong> <strong>de</strong>m <strong>de</strong>n Verdichtungsraum umgeben<strong>de</strong>n Raum.<br />

Der Verdichtungsraum ist durch eine hohe Bevölkerungsdichte, ein vielfältiges Ar<strong>bei</strong>tsplatzangebot, eine<br />

Vielzahl von Wissenschafts- <strong>und</strong> Forschungseinrichtungen, Einrichtungen <strong>de</strong>r Versorgung <strong>und</strong> Betreuung<br />

<strong>und</strong> durch eine sich gegenseitig beeinträchtigen<strong>de</strong> Ausweitung <strong>de</strong>r Siedlungs-, Gewerbe- <strong>und</strong> Verkehrsflächen<br />

gekennzeichnet.<br />

Verdichtungsraum in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> ist die Stadt-Umland-Region <strong>de</strong>r Stadt <strong>Halle</strong>. Der Ordnungsraum<br />

<strong>Halle</strong> aggregiert mit <strong>de</strong>m unmittelbar angrenzen<strong>de</strong>n Verdichtungsraum Leipzig zu einer Metropolregion<br />

mit europäischer Be<strong>de</strong>utung.<br />

Der <strong>de</strong>n Verdichtungsraum umgeben<strong>de</strong> Raum weist einen zu seinen Gunsten verlaufen<strong>de</strong>n Suburbanisierungsprozess<br />

<strong>und</strong> daraus entstan<strong>de</strong>ne enge Verflechtungen zum Verdichtungsraum auf. Die dadurch entstan<strong>de</strong>ne<br />

verän<strong>de</strong>rte Bevölkerungsverteilung führt zu Problemen <strong>bei</strong> <strong>de</strong>r Verkehrsinfrastruktur insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>m<br />

Straßenverkehr <strong>und</strong> <strong>de</strong>m ÖPNV. Die Standortvorteile, über die dieser Raum verfügt, sollen gestärkt wer<strong>de</strong>n.<br />

B Im LEP-LSA sind unter Pkt. 3.1.2 raumordnerische Erfor<strong>de</strong>rnisse zum Ordnungsraum festgelegt.<br />

161


C Kriterien:<br />

<br />

<br />

Beachtung, Übernahme, Prüfung <strong>und</strong> Ergänzung <strong>de</strong>r im LEP-LSA festgelegten Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze zum<br />

Ordnungsraum<br />

Festlegungen zur räumlichen Entwicklung <strong>de</strong>s Ordnungsraums gemäß LEP-LSA<br />

5.1.3. Ländlicher Raum<br />

A Im LEP- LSA ist unter Punkt 3.1.3. festgelegt:<br />

Der ländliche Raum weist keine erheblichen Verdichtungserscheinungen <strong>und</strong> eine geringe Bevölkerungsdichte<br />

auf. Die land- <strong>und</strong> forstwirtschaftliche Flächennutzung überwiegt gegenüber allen an<strong>de</strong>ren Flächennutzungen<br />

B Im LEP-LSA sind unter Pkt. 3.1.3 raumordnerische Erfor<strong>de</strong>rnisse zum Ländlichen Raum festgelegt.<br />

C<br />

<br />

<br />

Kriterien:<br />

Beachtung, Übernahme, Prüfung <strong>und</strong> Ergänzung <strong>de</strong>r im LEP-LSA festgelegten Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze zum<br />

Ländlichen Raum<br />

Festlegungen zur räumlichen Entwicklung <strong>de</strong>s Ländlichen Raumes gemäß LEP-LSA<br />

5.1.4. Entwicklungsachsen<br />

A Im LEP- LSA ist unter Punkt 3.1.4. festgelegt:<br />

Entwicklungsachsen sind durch eine Bün<strong>de</strong>lung von Verkehrs- <strong>und</strong> technischer Infrastruktur <strong>und</strong> eine unterschiedlich<br />

dichte Folge von Siedlungskonzentrationen gekennzeichnet.<br />

B Im LEP-LSA sind unter Pkt. 3.1.4 raumordnerische Erfor<strong>de</strong>rnisse zu Entwicklungsachsen festgelegt.<br />

C<br />

<br />

Kriterien:<br />

Beachtung <strong>und</strong> Übernahme <strong>de</strong>r im LEP-LSA festgelegten Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze zu Entwicklungsachsen<br />

5.2. Zentralörtliche Glie<strong>de</strong>rung<br />

A Z Zur Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen in allen Lan<strong>de</strong>steilen ist das System Zentraler Orte weiterzuentwickeln.<br />

Die Zentralen Orte sollen als Versorgungskerne über <strong>de</strong>n eigenen Bedarf hinaus soziale, wissenschaftliche,<br />

kulturelle <strong>und</strong> wirtschaftliche Aufgaben für die Bevölkerung ihres Verflechtungsbereiches übernehmen.<br />

(LEP LSA 3.2.1.)<br />

B Im LEP-LSA sind unter Pkt. 3.2. raumordnerische Erfor<strong>de</strong>rnisse allgemein <strong>und</strong> konkret zur Zentralörtlichen<br />

Glie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s festgelegt. Konkret sind festgelegt:<br />

3.2.10. Z Oberzentrum ist die Stadt <strong>Halle</strong>.<br />

3.2.11. Z Mittelzentren sind die Städte:<br />

5. Eisleben<br />

9. Merseburg<br />

10. Naumburg<br />

18. Weißenfels<br />

21. Zeitz<br />

Folgen<strong>de</strong> Mittelzentren übernehmen Teilfunktion eines Oberzentrums:<br />

1. in Zuordnung zu <strong>de</strong>n Oberzentren:<br />

Merseburg zu <strong>Halle</strong><br />

2. aufgr<strong>und</strong> ihrer Lage im räumlichen Siedlungsgefüge bzw. <strong>de</strong>r ausgeübten oberzentralen Funktionen:<br />

c) Naumburg<br />

162


3.2.12. Z Folgen<strong>de</strong> Gr<strong>und</strong>zentren übernehmen aufgr<strong>und</strong> ihrer räumlichen Lage im Siedlungsgefüge<br />

Teilfunktionen eines Mittelzentrums:<br />

6. Hettstedt<br />

…9. Querfurt<br />

Z Folgen<strong>de</strong> Gr<strong>und</strong>zentren wer<strong>de</strong>n aufgr<strong>und</strong> ihrer ehemaligen Kreisstadtfunktion<br />

zur Sicherung <strong>de</strong>r dadurch vorhan<strong>de</strong>nen Versorgungsinfrastruktur weiterhin<br />

als Gr<strong>und</strong>zentren mit Teilfunktion eines Mittelzentrums festgelegt:<br />

1.Hohenmölsen<br />

3. Nebra<br />

3.2.13. Z Gr<strong>und</strong>zentren sind in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplänen, Gr<strong>und</strong>zentren<br />

mit Teilfunktion eines Mittelzentrums im Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan auszuweisen.<br />

C<br />

<br />

<br />

Kriterien:<br />

Bei <strong>de</strong>r Festlegung <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>zentren sollen entsprechend <strong>de</strong>n Maßgaben <strong>de</strong>s LEP-LSA folgen<strong>de</strong> Min<strong>de</strong>stwerte<br />

eingehalten wer<strong>de</strong>n, (Ausnahmen bedürfen einer beson<strong>de</strong>ren Begründung):<br />

- Ab<strong>de</strong>ckung <strong>de</strong>s Gr<strong>und</strong>bedarfes für die Versorgung <strong>de</strong>r Bevölkerung<br />

- Min<strong>de</strong>steinwohnerzahl von 3.000 bis 5.000 Personen im Gr<strong>und</strong>zentrum<br />

- Versorgung mit gr<strong>und</strong>zentralen Einrichtungen in einem Verflechtungsbereich von 10.000 EW<br />

- Angestrebte Erreichbarkeit <strong>de</strong>s GZ aus <strong>de</strong>m Verflechtungsbereich in möglichst 30 Minuten mit ÖPNV.<br />

Des Weiteren zählen zu <strong>de</strong>n typischen Versorgungseinrichtungen <strong>de</strong>s Gr<strong>und</strong>bedarfes:<br />

Sek<strong>und</strong>arschule, Gemein<strong>de</strong>verwaltung, lokale Sporteinrichtungen, Han<strong>de</strong>lseinrichtungen unter 1.200 m² für<br />

die Gr<strong>und</strong>versorgung, ÖPNV- Verbindung zum Mittelzentrum, Ärzte <strong>und</strong> Apotheke.<br />

Gehen bisherige Zentrale Orte (GZ) als Ortsteile in neuen Städten <strong>und</strong> Gemein<strong>de</strong>n auf, nimmt nur <strong>de</strong>r im<br />

<strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan bezeichnete Ortsteil die zentralörtliche Funktion wahr.<br />

5.3 Vorranggebiete<br />

Im LEP LSA ist unter Punkt 3.3. festgelegt:<br />

Z Vorranggebiete sind von öffentlichen <strong>Planung</strong>strägern <strong>bei</strong> ihren <strong>Planung</strong>en <strong>und</strong> Maßnahmen, durch die Gr<strong>und</strong><br />

<strong>und</strong> Bo<strong>de</strong>n in Anspruch genommen o<strong>de</strong>r die räumliche Entwicklung beeinflusst wird, zu beachten.<br />

An<strong>de</strong>re raumbe<strong>de</strong>utsame Nutzungen in diesen Gebieten sind ausgeschlossen, soweit diese mit <strong>de</strong>n vorrangigen<br />

Funktionen, Nutzungen o<strong>de</strong>r Zielen <strong>de</strong>r Raumordnung nicht vereinbar sind. Ortslagen <strong>und</strong> baurechtlich gesicherte<br />

Flächen sind von entgegenstehen<strong>de</strong>n Vorrangfestlegungen ausgenommen.<br />

5.3.1. Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

A Im LEP- LSA ist unter Punkt 3.3.1. festgelegt:<br />

Z Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft sind für die Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung <strong>de</strong>r natürlichen Lebensgr<strong>und</strong>lagen<br />

vorgesehen. Zu ihnen gehören sowohl be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> naturschutzrechtlich o<strong>de</strong>r forstrechtlich geschützte<br />

Gebiete als auch weitere Flächen von herausragen<strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung für ein lan<strong>de</strong>sweites ökologisches<br />

Verb<strong>und</strong>system o<strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n langfristigen Schutz von für Natur <strong>und</strong> Landschaft beson<strong>de</strong>rs wertvollen Flächen.<br />

Soweit die jeweiligen Schutzgebietsverordnungen es zulassen, sind auch die Belange einer natur- <strong>und</strong><br />

landschaftsbezogenen Erholung sowie die Belange einer naturnahen Waldwirtschaft zu berücksichtigen.<br />

B Im LEP-LSA sind unter Pkt. 3.3.1 folgen<strong>de</strong> Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft festgelegt:<br />

<br />

<br />

<br />

XVI Porphyrlandschaft <strong>bei</strong> Gimritz/Brachwitz<br />

Schutz <strong>de</strong>r b<strong>und</strong>esweit einmaligen Porphyrkuppenlandschaft mit einem vielfältigen Vegetationsmosaik<br />

XVII Salziger See<br />

Schutz be<strong>de</strong>utsamer Brut- <strong>und</strong> Rastgebiete für Wasser- <strong>und</strong> Kleinvögel; Erhaltung seltener <strong>und</strong> gefähr<strong>de</strong>ter<br />

Lebensräume wie z.B. Trockenrasen, Salzwiesen, Feuchtbiotope <strong>und</strong> auch extensiv genutzter<br />

Ackerflächen<br />

XVIII Schmoner Busch, Spielberger Höhe <strong>und</strong> Elsloch<br />

Erhaltung, Sicherung <strong>und</strong> Entwicklung geomorphologisch interessante Gelän<strong>de</strong>formen mit zum Teil<br />

sehr seltenen, schützenswerten Biotoptypen, Pflanzen- <strong>und</strong> Tierarten sowie <strong>de</strong>ren Lebensgemeinschaften<br />

163


XIX Teile <strong>de</strong>s Saale- Unstrut- Triaslan<strong>de</strong>s <strong>bei</strong> Bad Bibra/Naumburg<br />

Erhaltung wertvoller Trocken- <strong>und</strong> Halbtrockenrasen <strong>und</strong> naturnaher Waldgesellschaften<br />

XX Teilbereiche Zeitzer Forst<br />

Erhaltung <strong>de</strong>r unterschiedlichen Waldgesellschaften <strong>und</strong> <strong>de</strong>r wertvollen Offenlandbereiche mit <strong>de</strong>r<br />

dazugehörigen vielfältigen Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt<br />

C<br />

<br />

<br />

<br />

Kriterien:<br />

Übernahme, Prüfung <strong>und</strong> Konkretisierung <strong>de</strong>r im LEP festgelegten Vorranggebiete<br />

Prüfung <strong>und</strong> ggf. Ergänzung um weitere naturschutzrechtlich fixierte Gebiete mit einer Min<strong>de</strong>stflächengröße<br />

von 10 ha<br />

- Naturschutzgebiete (verordnet, im Verfahren)<br />

- FFH-Gebiete (verordnet) sowie<br />

- EU- SPA- Gebiete<br />

Prüfung <strong>und</strong> ggf. Ergänzung verordneter, beson<strong>de</strong>rs geschützter Waldgebiete nach §§16-19 LWaldG LSA<br />

mit einer Min<strong>de</strong>stgröße von 10 ha<br />

5.3.2. Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

A Im LEP- LSA ist unter Punkt 3.3.2. festgelegt:<br />

Vorranggebiete für Landwirtschaft sind aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nfruchtbarkeit, <strong>de</strong>r Standortcharakteristik o<strong>de</strong>r<br />

Traditionen <strong>und</strong> Erfahrungen auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>r Tierzucht <strong>und</strong> <strong>de</strong>s Ackerbaus sowie wegen <strong>de</strong>r Standortgunst<br />

für Son<strong>de</strong>rkulturen beson<strong>de</strong>rs für eine landwirtschaftliche Nutzung geeignet, so dass in ihnen die<br />

Landwirtschaft als Wirtschaftsfaktor, Nahrungsproduzent <strong>und</strong> Erhalter <strong>de</strong>r Kulturlandschaft die prioritäre<br />

Raumfunktion <strong>und</strong> -nutzung darstellt.<br />

B Im LEP-LSA sind keine Vorranggebiete für Landwirtschaft in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> festgelegt.<br />

C<br />

Kriterien:<br />

Übernahme, Prüfung <strong>und</strong> Konkretisierung <strong>de</strong>r im LEP-LSA festgelegten Vorbehaltsgebiete, <strong>de</strong>r Standortsklassifikation<br />

Klassen 7 / 8 , ausgewählte Standorte – Einzelfallprüfung - <strong>de</strong>r Klasse 6 (lt. Agraratlas <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt ab S.58) ab einer Flächengröße von 50 ha (entsprechend Zielfestlegung LEP-LSA)<br />

Kleinräumige Feststellung <strong>de</strong>r Vorranggebiete für Landwirtschaft entsprechend Zielfestlegung LEP-LSA<br />

För<strong>de</strong>rung natürlich hochwertiger <strong>und</strong> ökonomisch günstiger Standorte (begünstigen nachhaltige wettbewerbsfähige<br />

Landwirtschaft<br />

Reduzierung um Gebiete mit teilweise bzw. vorherrschend stark geneigten Anteilen (lt. Agraratlas S 23/ 24<br />

<strong>und</strong> Karte 13)<br />

Festlegung regional be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>r Flächen für Weinanbau <strong>und</strong> Son<strong>de</strong>rkulturen als Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

Die Darstellung regional be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>r Flächen für Weinanbau <strong>und</strong> Son<strong>de</strong>rkulturen (Hopfen- <strong>und</strong> Obstanbau)<br />

erfolgt in <strong>de</strong>r Raumordnungskarte durch ein Symbol entsprechend <strong>de</strong>m Planzeichenkatalog.<br />

5.3.3. Vorranggebiete für Forstwirtschaft<br />

A Durch die Festlegung von Vorranggebieten für Forstwirtschaft wird <strong>de</strong>r Notwendigkeit Rechnung getragen,<br />

<strong>de</strong>n Wald mit seinen Funktionen, insbeson<strong>de</strong>re in größeren zusammenhängen<strong>de</strong>n Gebieten, vor entgegenstehen<strong>de</strong>n<br />

Nutzungsansprüchen zu bewahren.<br />

B Im LEP-LSA sind keine Vorranggebiete für Forstwirtschaft in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> festgelegt.<br />

C<br />

<br />

<br />

Kriterien:<br />

Prüfung <strong>und</strong> Übernahme größerer zusammenhängen<strong>de</strong>r Waldkomplexe <strong>und</strong> Streulagen als Gr<strong>und</strong>lage eines<br />

für die Region be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n Wirtschaftszweiges, als Ar<strong>bei</strong>tsplatzgarant im ländlichen Raum sowie zum Erhalt<br />

<strong>de</strong>r Nutz-, Schutz- <strong>und</strong> Erholungsfunktion<br />

Aufnahme von Waldgebieten mit regionaler <strong>und</strong> überregionaler Be<strong>de</strong>utung zur Vernetzung <strong>und</strong> Einbindung<br />

in das lan<strong>de</strong>sweit zu entwickeln<strong>de</strong> „Ökologische Verb<strong>und</strong>system“<br />

164


Berücksichtigung von zusammenhängen<strong>de</strong>n Waldgebieten mit einer Min<strong>de</strong>stgröße von 50 ha (unter Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>r Forstlichen Rahmenplanung Pkt. 4.1.7.)<br />

5.3.4. Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

A Im LEP- LSA ist unter Punkt 3.3.3. festgelegt:<br />

Z Vorranggebiete für <strong>de</strong>n Hochwasserschutz sind zur Erhaltung <strong>de</strong>r Flussnie<strong>de</strong>rungen für <strong>de</strong>n Hochwasserrückhalt<br />

<strong>und</strong> <strong>de</strong>n Hochwasserabfluss sowie zur Vermeidung von nachteiligen Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Flächennutzung,<br />

welche die Hochwasserentstehung begünstigen <strong>und</strong> beschleunigen, vorgesehen. Diese Gebiete sind<br />

zugleich in ihrer be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong>n Funktion für Natur <strong>und</strong> Landschaft <strong>und</strong> als Teil <strong>de</strong>s ökologischen Verb<strong>und</strong>systems<br />

zu erhalten.<br />

Die festgelegten Vorranggebiete für Hochwasserschutz sind zum Schutz von Leben <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit <strong>de</strong>r Bevölkerung<br />

von Neubebauung freizuhalten.<br />

B Im LEP-LSA sind unter Pkt. 3.3.3 folgen<strong>de</strong> Vorranggebiete für <strong>de</strong>n Hochwasserschutz in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion<br />

<strong>Halle</strong> festgelegt:<br />

- die Flächen zwischen <strong>de</strong>n Uferlinien <strong>de</strong>r Gewässer <strong>und</strong> Hochwasser<strong>de</strong>ichen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Hochufern sowie<br />

die Ausuferungs- <strong>und</strong> Retentionsflächen <strong>de</strong>r Fließgewässer Aga, Böse Sieben, Eine, Fuhne, Geisel, Laucha,<br />

Querne, Rei<strong>de</strong>, Rippach, Rohne, Saale, Salza, Unstrut, Weida, Weiße Elster, Wethau, Wipper<br />

- die Flutungspol<strong>de</strong>r <strong>bei</strong> Schönwerda an <strong>de</strong>r Unstrut<br />

- die Stauflächen <strong>de</strong>r Hochwasserrückhaltebecken Gleinaer Gr<strong>und</strong>, Stöbnitz.<br />

C Kriterien:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Übernahme, Prüfung <strong>und</strong> Konkretisierung <strong>de</strong>r im LEP festgelegten Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

Ausweisung natürlicher Überschwemmungsgebiete, die <strong>bei</strong> HQ 100 101 überschwemmt wer<strong>de</strong>n als Vorranggebiete<br />

für Hochwasserschutz<br />

Ausweisung von Gebieten zur Hochwasserrückhaltung <strong>und</strong> –ableitung sowie von Stauflächen vorhan<strong>de</strong>ner<br />

bzw. in <strong>Planung</strong> befindlicher Hochwasserrückhaltebecken<br />

nachrichtliche Übernahme verordneter Gewässer (entsprechend § 96 Abs. 1 WG LSA)<br />

5.3.5. Vorranggebiete für Wassergewinnung<br />

A Im LEP- LSA ist unter Punkt 3.3.4. festgelegt:<br />

Z Vorranggebiete für Wassergewinnung sind Gebiete mit herausragen<strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung für die Sicherung <strong>de</strong>r<br />

öffentlichen Trinkwasserversorgung. <strong>Planung</strong>en <strong>und</strong> Maßnahmen, die mit diesem Ziel nicht vereinbar sind,<br />

sind unzulässig.<br />

B Im LEP-LSA sind unter Pkt. 3.3.4 folgen<strong>de</strong> Vorranggebiete für Wassergewinnung in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion<br />

<strong>Halle</strong> festgelegt:<br />

- Ziegelrodaer Plateau (Nr. V)<br />

- Finneplateau (Nr. VI)<br />

- Weißenfels/Stößen (Nr. VII)<br />

C<br />

<br />

<br />

Kriterien:<br />

Übernahme, Prüfung <strong>und</strong> Konkretisierung <strong>de</strong>r im LEP festgelegten Vorranggebiete für Wassergewinnung<br />

Prüfung <strong>und</strong> ggf. Ergänzung um weitere hydrodynamische Einzugsgebiete bestehen<strong>de</strong>r Wassergewinnungsanlagen<br />

mit einer mittleren För<strong>de</strong>rmenge in <strong>de</strong>r Regel größer als 200.000 m³/a die zur Deckung <strong>de</strong>s z. Zt.<br />

vorhan<strong>de</strong>nen bzw. absehbaren Trinkwasserbedarfesbenötigt wer<strong>de</strong>n<br />

101 Bemessungshochwasser mit einer Wie<strong>de</strong>rkehrwahrscheinlichkeit von 100 Jahren<br />

165


5.3.6. Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

A<br />

Im LEP- LSA ist unter Punkt 3.3.5. festgelegt:<br />

G Wegen <strong>de</strong>r Standortgeb<strong>und</strong>enheit von Rohstoffen wird mit <strong>de</strong>r Festlegung von Vorranggebieten für Rohstoffgewinnung<br />

<strong>de</strong>n Erfor<strong>de</strong>rnissen <strong>de</strong>r vorsorgen<strong>de</strong>n Sicherung von erk<strong>und</strong>eten Rohstoffvorkommen sowie<br />

einer Gewinnung von Rohstoffen im Rahmen einer räumlich geordneten Gesamtentwicklung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

unter Beachtung wirtschaftlicher, ökologischer <strong>und</strong> sozialer Erfor<strong>de</strong>rnisse Rechnung getragen wer<strong>de</strong>n.<br />

G Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung sind Gebiete mit erk<strong>und</strong>eten Rohstofflagerstätten, die bereits<br />

wirtschaftlich genutzt wer<strong>de</strong>n, die für eine wirtschaftliche Nutzung vorgesehen sind o<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>nen das Rohstoffvorkommen<br />

wegen seiner wirtschaftlichen Be<strong>de</strong>utung geschützt wer<strong>de</strong>n soll.<br />

Z In diesen Vorranggebieten stellt <strong>de</strong>r Abbau von Rohstoffen das überwiegen<strong>de</strong> öffentliche Interesse dar.<br />

Diese Bereiche sind von Nutzungen freizuhalten, die <strong>de</strong>n Abbau wesentlich erschweren o<strong>de</strong>r verhin<strong>de</strong>rn<br />

wür<strong>de</strong>n<br />

Z Die Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung für oberflächennahe Baurohstoffe (insbeson<strong>de</strong>re Kiese <strong>und</strong><br />

San<strong>de</strong> <strong>und</strong> regional be<strong>de</strong>utsame Hartgesteine) sind im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan festzulegen.<br />

B<br />

Im LEP-LSA sind unter Pkt. 3.3.5 folgen<strong>de</strong> Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion<br />

<strong>Halle</strong> festgelegt<br />

Braunkohlelagerstätte Profen (Nr. V)<br />

Braunkohlelagerstätte Amsdorf (Nr. VI)<br />

Kalksteinlagerstätte Karsdorf (Nr. IX)<br />

C Kriterien:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Übernahme, Prüfung <strong>und</strong> räumliche Konkretisierung <strong>de</strong>r im LEP-LSA festgelegten Vorranggebiete für<br />

Rohstoffgewinnung<br />

Umsetzung <strong>de</strong>s Ziels <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>splanung „Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung für oberflächennahe Baurohstoffe<br />

(insbeson<strong>de</strong>re Kiese <strong>und</strong> San<strong>de</strong> <strong>und</strong> regional be<strong>de</strong>utsame Hartgesteine) sind in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplänen festzulegen“ (Punkt 3.3.5. LEP-LSA)<br />

In Vorrangebieten für Rohstoffgewinnung ist sichergestellt, dass sich die Rohstoffgewinnung gegenüber<br />

an<strong>de</strong>ren raumbe<strong>de</strong>utsamen Nutzungen durchsetzt. Es han<strong>de</strong>lt sich da<strong>bei</strong> um raumordnerische Letztentscheidungen.<br />

In nachfolgen<strong>de</strong>n Abwägungsentscheidungen zwischen raumbe<strong>de</strong>utsamen Belangen (z.B. im Genehmigungsverfahren)<br />

kann die Vorrangfunktion nicht überw<strong>und</strong>en wer<strong>de</strong>n.<br />

Als Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung wer<strong>de</strong>n diejenigen Gebiete ausgewiesen, die die nachfolgen<strong>de</strong>n<br />

Kriterien erfüllen <strong>und</strong> entgegenstehen<strong>de</strong> Belange nicht als gewichtiger angesehen wer<strong>de</strong>n.<br />

Ausweisung von erk<strong>und</strong>eten Rohstofflagerstätten oberflächennaher Baurohstoffe von regionaler o<strong>de</strong>r überregionaler<br />

Be<strong>de</strong>utung als Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung in <strong>de</strong>nen das Rohstoffvorkommen wegen<br />

seiner wirtschaftlichen Be<strong>de</strong>utung (Lagerstättengröße <strong>und</strong> Rohstoffqualität) geschützt wer<strong>de</strong>n soll<br />

- wenn diese eine bevorzugte infrastrukturelle Anbindung o<strong>de</strong>r Wirtschaftsfunktion aufweisen<br />

- unter Berücksichtigung bergrechtlicher Genehmigungstatbestän<strong>de</strong> (Genehmigung ist erfolgt bzw. wird<br />

zeitnah erfolgen)<br />

Des Weiteren erfolgt eine Ausweisung von erk<strong>und</strong>eten kleinflächigeren Rohstofflagerstätten mit beson<strong>de</strong>rer<br />

wirtschaftlicher Be<strong>de</strong>utung (bes. Rohstoffqualität) für die Region als Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

In <strong>de</strong>n Vorranggebieten für Rohstoffgewinnung ist zu beachten, dass <strong>de</strong>r Abbau von Rohstoffen das überwiegen<strong>de</strong><br />

öffentliche Interesse darstellt <strong>und</strong> diese Bereiche von Nutzungen freizuhalten sind, die <strong>de</strong>n Abbau<br />

wesentlich erschweren o<strong>de</strong>r verhin<strong>de</strong>rn wür<strong>de</strong>n.<br />

Die Ergebnisse <strong>de</strong>r Umweltprüfung wer<strong>de</strong>n berücksichtigt. Eine Ausweisung erfolgt, falls nach <strong>de</strong>rzeitigem<br />

Kenntnisstand eine Genehmigungsfähigkeit anzunehmen ist.<br />

Die Zeichnerische Darstellung im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan erfolgt flächenhaft von Vorranggebiete für<br />

Rohstoffgewinnung, die größer als 50 ha sind, Flächen darunter wer<strong>de</strong>n durch ein Symbol entsprechend <strong>de</strong>m<br />

Planzeichenkatalog ausgewiesen.<br />

5.3.7. Vorranggebiete für militärische Nutzung<br />

166


A Im LEP- LSA ist unter Punkt 3.3.6. festgelegt:<br />

Für die Funktionsfähigkeit <strong>de</strong>r B<strong>und</strong>eswehr ist es notwendig, im Land Sachsen –Anhalt vorhan<strong>de</strong>ne Übungsplätze<br />

<strong>und</strong> militärische Anlagen zu nutzen.<br />

G Im Rahmen ihrer militärischen Zweckbestimmung sind Übungsplätze so umweltverträglich wie möglich<br />

zu nutzen. Beeinträchtigungen <strong>de</strong>r Umwelt, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>s Naturhaushalts <strong>und</strong> <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s, sind<br />

zu vermei<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r zumin<strong>de</strong>st zu minimieren bzw. dort, wo das nicht möglich ist, durch geeignete Maßnahmen<br />

zu kompensieren.<br />

Die Übungsplätze sollen unbescha<strong>de</strong>t ihrer jeweiligen Zweckbestimmung, insbeson<strong>de</strong>re unter Beachtung eines<br />

schonen<strong>de</strong>n Umgangs mit <strong>de</strong>n natürlichen Ressourcen, <strong>de</strong>r jeweiligen Fachziele <strong>de</strong>s Immissionsschutzes,<br />

<strong>de</strong>s Naturschutzes <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Landschaftspflege betrieben wer<strong>de</strong>n.<br />

B Im LEP-LSA sind unter Pkt. 3.3.6 folgen<strong>de</strong> Vorranggebiete militärische Nutzung in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion<br />

<strong>Halle</strong> festgelegt:<br />

Standortübungsplatz Zeitzer Forst (Nr. IV)<br />

Standortübungsplatz <strong>Halle</strong>- Morl (Nr. V)<br />

C<br />

Kriterien:<br />

<br />

<br />

Übernahme <strong>de</strong>r im LEP-LSA festgelegten Vorranggebiete für militärische Nutzung<br />

ggf. Anpassung <strong>de</strong>r o.g. Vorranggebiete für militärische Nutzung an aktuelle Entwicklungen <strong>und</strong> Nutzungsän<strong>de</strong>rungen<br />

5.4.Vorrangstandorte<br />

Mit <strong>de</strong>r Festlegung von Vorrangstandorten wer<strong>de</strong>n bestimmten Standorten Nutzungen mit Prioritätsanspruch<br />

zugewiesen. Diesen Funktionsbestimmungen liegt das Ziel zugr<strong>und</strong>e, aus <strong>de</strong>r Vielzahl räumlich relevanter Nutzungen<br />

eine Nutzung, die für die Region o<strong>de</strong>r darüber hinaus von gr<strong>und</strong>sätzlicher, entwicklungspolitischer Be<strong>de</strong>utung<br />

<strong>und</strong> für <strong>de</strong>n jeweiligen Raum charakteristisch ist o<strong>de</strong>r künftig entwickelt wer<strong>de</strong>n soll, beson<strong>de</strong>rs festzulegen<br />

<strong>und</strong> damit langfristig standörtlich zu sichern.<br />

Im LEP- LSA ist unter Punkt 3.4. festgelegt<br />

Z Für die Ansiedlung von Industrieanlagen <strong>und</strong> für Verkehrsanlagen die lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsam sind, wer<strong>de</strong>n Vorrangstandorte<br />

festgelegt.<br />

5.4.1. Vorrangstandorte für lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsame, großflächige Industrieanlagen<br />

A Im LEP- LSA ist unter Punkt 3.4. festgelegt:<br />

Z Für die Ansiedlung von Industrieanlagen… die lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsam sind, wer<strong>de</strong>n Vorrangstandorte festgelegt.<br />

Die dafür benötigten Flächen sind näher zu konkretisieren <strong>und</strong> städtebaulich zu sichern <strong>und</strong> zu entwickeln.<br />

B Im LEP- LSA sind für die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> folgen<strong>de</strong> Vorrangstandorte für lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsame, großflächige<br />

Industrieanlagen außerhalb <strong>de</strong>s Oberzentrums <strong>Halle</strong> festgelegt:<br />

- Braunsbedra/ Krumpa (Nr. 4)<br />

- Eisleben (Nr. 5)<br />

- Hettstedt (Nr. 6)<br />

- Leuna (Leuna, Merseburg, Spergau) (Nr. 7)<br />

- Schkopau (Knapendorf, Schkopau, Korbetha) (Nr. 10)<br />

- Zeitz/Tröglitz (Nr. 14)<br />

C<br />

Kriterien:<br />

<br />

<br />

Übernahme, Prüfung <strong>und</strong> ggf. Präzisierung <strong>de</strong>r im LEP-LSA festgelegten Vorrangstandorte für lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsame,<br />

großflächige Industrieanlagen<br />

Die Zeichnerische Darstellung im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan erfolgt durch ein Symbol entsprechend<br />

<strong>de</strong>m Planzeichenkatalog.<br />

5.4.2. Vorrangstandorte für lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsame Verkehrsanlagen<br />

A Im LEP- LSA ist unter Punkt 3.4. festgelegt:<br />

167


Z Für die Ansiedlung von …Verkehrsanlagen die lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsam sind, wer<strong>de</strong>n Vorrangstandorte festgelegt.<br />

Die dafür benötigten Flächen sind näher zu konkretisieren <strong>und</strong> städtebaulich zu sichern <strong>und</strong> zu entwickeln.<br />

Mit <strong>de</strong>n regionalen Güterverkehrszentren soll mittel- <strong>und</strong> langfristig ein alle Teilräume <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s erschließen<strong>de</strong>s<br />

Angebot an Standorten für die konzentrierte Ansiedlung von Transportgewerbebetrieben <strong>und</strong> Logistikeinrichtungen<br />

sowie für KLV-Anlagen geschaffen wer<strong>de</strong>n, die mit <strong>de</strong>m GVZ Mag<strong>de</strong>burg verb<strong>und</strong>en sind.<br />

Die Verknüpfungsmöglichkeiten mit <strong>de</strong>n am Standort vorhan<strong>de</strong>nen Häfen sind zu nutzen.<br />

B Im LEP LSA sind unter 3.4.2.1. für die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> folgen<strong>de</strong> Vorrangstandorte für lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsame<br />

Verkehrsanlagen festgelegt:<br />

- Errichtung von regionalen Güterverkehrszentren (Güterverkehrssubzentren) im Bereich <strong>Halle</strong> (Nr. 2.)<br />

- Ausbau <strong>de</strong>s Hafens <strong>Halle</strong>- Trotha (Nr.4.)<br />

C Kriterien:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Übernahme, Prüfung <strong>und</strong> ggf. Präzisierung <strong>de</strong>r im LEP-LSA festgelegten Vorrangstandorte für lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsame<br />

Verkehrsanlagen<br />

Für die regionalen Güterverkehrszentren sollen vorrangig zur Standortsicherung <strong>und</strong> –optimierung<br />

räumliche <strong>und</strong> flächenmäßige Standortkonkretisierungen in <strong>de</strong>r Regionalplanung erfolgen <strong>und</strong> Standortentwicklungskonzepte<br />

aufgestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

mittel- <strong>und</strong> langfristige Sicherung eines Angebotes an Standorten für die konzentrierte Ansiedlung von<br />

Transportgewerbebetrieben <strong>und</strong> Logistikeinrichtungen sowie für KLV-Anlagen zur Erschließung aller<br />

Teilräume<br />

Die Darstellung in <strong>de</strong>r Raumordnungskarte <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans erfolgt durch ein Symbol<br />

entsprechend <strong>de</strong>m Planzeichenkatalog.<br />

5.5.Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte<br />

Mit <strong>de</strong>r Festlegung von regional be<strong>de</strong>utsamen Standorten wer<strong>de</strong>n bestimmten Standorten Nutzungen mit Prioritätsanspruch<br />

zugewiesen. Diesen Funktionsbestimmungen liegt das Ziel zugr<strong>und</strong>e, aus <strong>de</strong>r Vielzahl räumlich<br />

relevanter Nutzungen eine Nutzung, die für die Region o<strong>de</strong>r darüber hinaus von gr<strong>und</strong>sätzlicher, entwicklungspolitischer<br />

Be<strong>de</strong>utung <strong>und</strong> für <strong>de</strong>n jeweiligen Raum charakteristisch ist o<strong>de</strong>r künftig entwickelt wer<strong>de</strong>n soll,<br />

beson<strong>de</strong>rs festzulegen <strong>und</strong> damit langfristig standörtlich zu sichern.<br />

5.5.1. Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe<br />

A Im LEP-LSA ist unter Punkt 3.4. festgelegt:<br />

Z Alle Zentralen Orte sind Schwerpunkte für die Entwicklung von Industrie <strong>und</strong> Gewerbe sowie für die<br />

infrastrukturelle Anbindung an an<strong>de</strong>re Räume.<br />

Im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan <strong>Halle</strong> wer<strong>de</strong>n Industrie- <strong>und</strong> Gewerbeansiedlungen außerhalb <strong>de</strong>s Oberzentrums<br />

<strong>Halle</strong> sowie <strong>de</strong>r Mittelzentren mit bzw. ohne Teilfunktion, die in ihrer Größenordnung über <strong>de</strong>n<br />

örtlichen Bedarf hinausgehen, als regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe ausgewiesen.<br />

B<br />

C<br />

<br />

<br />

Im LEP-LSA sind keine regional be<strong>de</strong>utsamen Standorte für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe ausgewiesen. Diese<br />

sind, soweit erfor<strong>de</strong>rlich, min<strong>de</strong>stens gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 4 b) im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan festzulegen.<br />

Kriterien:<br />

Ausweisung von Industrie- <strong>und</strong> Gewerbeansiedlungen außerhalb <strong>de</strong>s Oberzentrums sowie <strong>de</strong>r Mittelzentren<br />

mit bzw. ohne Teilfunktion als regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe ab einer Größenordnung<br />

von über 50 ha<br />

Die Darstellung in <strong>de</strong>r Raumordnungskarte <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans erfolgt durch ein Symbol<br />

entsprechend <strong>de</strong>m Planzeichenkatalog.<br />

5.5.2. Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Verkehrsanlagen<br />

A Verkehrsanlagen, die aufgr<strong>und</strong> ihrer Be<strong>de</strong>utung <strong>und</strong> Größenordnung über <strong>de</strong>n örtlichen Bedarf hinaus gehen,<br />

wer<strong>de</strong>n als regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Verkehrsanlagen festgelegt.<br />

Im LEP-LSA ist unter Punkt 3.4.3. festgelegt:<br />

168


Z Soweit erfor<strong>de</strong>rlich sind die Vorrangstandorte im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan durch regional be<strong>de</strong>utsame<br />

Standorte zu ergänzen.<br />

B<br />

C<br />

<br />

<br />

Im LEP-LSA sind keine konkreten regional be<strong>de</strong>utsamen Standorte für Verkehrsanlagen festgelegt. Diese<br />

sind, soweit erfor<strong>de</strong>rlich, min<strong>de</strong>stens gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 4 c) im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan festzulegen.<br />

Kriterien:<br />

Überprüfung <strong>und</strong> Ausweisung <strong>de</strong>r Flug- <strong>und</strong> Son<strong>de</strong>rlan<strong>de</strong>plätze in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> als regional<br />

be<strong>de</strong>utsame Standorte für Verkehrsanlagen, um <strong>de</strong>n Bestand zu sichern <strong>und</strong> vorsorglich Entwicklungsmöglichkeiten<br />

langfristig offen zu halten.<br />

Die Darstellung in <strong>de</strong>r Raumordnungskarte <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans erfolgt durch ein Symbol<br />

entsprechend <strong>de</strong>m Planzeichenkatalog.<br />

5.5.3. Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Ver- <strong>und</strong> Entsorgung<br />

A Für Anlagen <strong>de</strong>r Ver- <strong>und</strong> Entsorgung ist im <strong>Planung</strong>sraum eine ausreichen<strong>de</strong> Standortvorsorge zu treffen.<br />

Ver- <strong>und</strong> Entsorgung anlagen, die aufgr<strong>und</strong> ihrer Größenordnung bzw. Einzigartigkeit einen Einzugsbereich<br />

in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion ab<strong>de</strong>cken, <strong>de</strong>r über <strong>de</strong>n örtlichen Bedarf hinaus geht, wer<strong>de</strong>n als regional be<strong>de</strong>utsame<br />

Standorte für Ver- <strong>und</strong> Entsorgung festgelegt.<br />

B<br />

C<br />

<br />

<br />

<br />

Im LEP-LSA sind keine konkreten regional be<strong>de</strong>utsamen Standorte für Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsanlagen festgelegt.<br />

Diese sind, soweit erfor<strong>de</strong>rlich, min<strong>de</strong>stens gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 4 d) im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan<br />

festzulegen.<br />

Kriterien:<br />

Ausweisung be<strong>de</strong>utsamer Standorte für Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsanlagen <strong>bei</strong> Größenordnungen, die weit über<br />

<strong>de</strong>n örtlichen Bedarf hinausgehen<br />

Prüfung <strong>und</strong> Ausweisung von:<br />

- Wasserversorgungsanlagen (Wasserwerke ab Min<strong>de</strong>stentnahmemenge: 10.000 m 3 /d)<br />

- Abwasserbehandlungsanlagen (ab 30.000 EGW) / Industriekläranlagen <strong>de</strong>r ausgewiesenen<br />

lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsamen Vorrangstandorte für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe<br />

- Hausmüll<strong>de</strong>ponien (gem. Abfallentsorgungsplanung)<br />

- Abfallbehandlungs- <strong>und</strong> –verbrennungsanlagen (gem. Abfallentsorgungsplanung)<br />

- Energieerzeugungsanlagen (> 200 MW) <strong>und</strong> Umspannwerke (Transformation vom<br />

überregionalen Netz (220/380 kV) ins regionale Netz (110 kV)<br />

als regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Ver- <strong>und</strong> Entsorgung unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r<br />

Fachplanungen mit <strong>de</strong>m Ziel, Ver- <strong>und</strong> Entsorgungssicherheit für die <strong>Planung</strong>sregion<br />

zu gewährleisten.<br />

Die Darstellung in <strong>de</strong>r Raumordnungskarte <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans erfolgt durch ein Symbol<br />

entsprechend <strong>de</strong>m Planzeichenkatalog.<br />

5.5.4. Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />

A Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für großflächige Freizeitanlagen sind Standorte, die sich im unmittelbaren<br />

Einzugsbereich <strong>de</strong>r Vorbehaltsgebiete für Tourismus <strong>und</strong> Erholung befin<strong>de</strong>n bzw. aufgr<strong>und</strong> ihrer Lage <strong>de</strong>m<br />

ständig steigen<strong>de</strong>n Bedarf an attraktiven Sport- <strong>und</strong> Freizeitangeboten in stadtnahen Erholungsgebieten<br />

Rechnung tragen.<br />

B Im LEP-LSA sind keine regional be<strong>de</strong>utsamen Standorte für großflächige Freizeitanlagen festgelegt. Diese<br />

sind, soweit erfor<strong>de</strong>rlich, min<strong>de</strong>stens gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 4 e) im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan festzulegen.<br />

169


C<br />

Kriterien:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Überprüfung <strong>und</strong> Ausweisung <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Teilgebietsentwicklungsprogrammen festgelegten<br />

großflächigen Freizeit- <strong>und</strong> weiteren Anlagen (bestätigte <strong>Planung</strong>) als regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für<br />

Großflächige Freizeitanlagen<br />

Überprüfung <strong>und</strong> Ausweisung bestehen<strong>de</strong>r regional be<strong>de</strong>utsamer großflächiger Standorte wie Erholungszentren,<br />

Moto-Cross-Strecken, Golfplätze o. ä als regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich sollen nur solche Standorte, die an großräumige <strong>und</strong> überregionale Verkehrswege <strong>und</strong> an <strong>de</strong>n<br />

ÖPNV angeb<strong>und</strong>en sind <strong>und</strong> <strong>de</strong>ren ökologische Tragfähigkeit dies gestattet, ausgewiesen wer<strong>de</strong>n<br />

Die Darstellung in <strong>de</strong>r Raumordnungskarte <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans erfolgt durch ein Symbol<br />

entsprechend <strong>de</strong>m Planzeichenkatalog.<br />

5.5.5. Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für militärische Anlagen<br />

A Um die Funktionsfähigkeit für die B<strong>und</strong>eswehr zu gewährleisten, ist es auch in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong><br />

notwendig, vorhan<strong>de</strong>ne Übungsplätze <strong>und</strong> militärische Anlagen auszuweisen.<br />

B Im LEP-LSA sind keine Vorrangstandorte für militärische Anlagen in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> festgelegt.<br />

Diese sind, soweit erfor<strong>de</strong>rlich, min<strong>de</strong>stens gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 4 f) im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan festzulegen.<br />

C<br />

<br />

<br />

Kriterien:<br />

Prüfung <strong>und</strong> Ausweisung vorhan<strong>de</strong>ner Übungsplätze <strong>und</strong> militärischer Anlagen als regional be<strong>de</strong>utsame<br />

Standorte für militärische Anlagen in Abstimmung mit <strong>de</strong>r Wehrbereichsverwaltung<br />

Die Darstellung in <strong>de</strong>r Raumordnungskarte <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans erfolgt durch ein Symbol<br />

entsprechend <strong>de</strong>m Planzeichenkatalog<br />

5.5.6. Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Soziale <strong>und</strong> Wissenschaftliche Infrastruktur<br />

A Entsprechend <strong>de</strong>n Einzelfachlichen Gr<strong>und</strong>sätzen <strong>de</strong>s LEP-LSA sollen Rahmenbedingungen für ein vielfältiges<br />

<strong>und</strong> hochwertige Angebot sowie eine langfristige Entwicklung von Bildung <strong>und</strong> Wissenschaft geschaffen<br />

wer<strong>de</strong>n, verb<strong>und</strong>en mit <strong>de</strong>m Ziel, nachhaltig das Innovationspotenzial für die gesellschaftliche<br />

Entwicklung zu sichern. Im Rahmen <strong>de</strong>r Möglichkeiten <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Kommunen sollen im Lan<strong>de</strong>s<br />

verwurzelte bewahrenswerte Traditionen in Bildung <strong>und</strong> Wissenschaft erhalten, gepflegt <strong>und</strong> zukunftsorientiert<br />

weiterentwickelt wer<strong>de</strong>n.<br />

B<br />

C<br />

<br />

<br />

<br />

Im LEP-LSA sind keine regional be<strong>de</strong>utsamen Standorte für Soziale <strong>und</strong> Wissenschaftliche Infra<br />

struktur festgelegt.<br />

Kriterien:<br />

Als regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Soziale <strong>und</strong> Wissenschaftliche Infrastruktur wer<strong>de</strong>n soziale Einrichtungen<br />

ausgewiesen, die für die <strong>Planung</strong>sregion eine beson<strong>de</strong>re Be<strong>de</strong>utung inne haben <strong>und</strong> über einen min<strong>de</strong>stens<br />

regionalen Wirkungskreis verfügen.<br />

Als regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Soziale <strong>und</strong> Wissenschaftliche Infrastruktur wer<strong>de</strong>n die in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion<br />

ansässigen überregional be<strong>de</strong>utsamen Standorte von Hoch- <strong>und</strong> Fachschulen sowie Universitäten<br />

sowie die Gymnasien als be<strong>de</strong>utsamen Schulstandorte nach Maßgabe <strong>de</strong>r Schulentwicklungsplanung<br />

festgelegt.<br />

Die Darstellung in <strong>de</strong>r Raumordnungskarte <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans erfolgt durch ein Symbol<br />

entsprechend <strong>de</strong>m Planzeichenkatalog.<br />

5.5.7. Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Kultur <strong>und</strong> Denkmalpflege<br />

A<br />

Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Kultur <strong>und</strong> Denkmalpflege wer<strong>de</strong>n zur Sicherung <strong>und</strong> Erhaltung von<br />

baulichen <strong>und</strong> landschaftlichen Kulturgütern festgelegt. In <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion als Teil <strong>de</strong>s Kernlan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>utschen Geschichte han<strong>de</strong>lt es sich vorrangig um Standorte mit Bau<strong>de</strong>nkmalen von herausragen<strong>de</strong>r Be-<br />

170


<strong>de</strong>utung sowie um Städte <strong>und</strong> Gemein<strong>de</strong>n, die aufgr<strong>und</strong> ihrer Kulturgüter <strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r ihrer geschichtlichen<br />

Entwicklung eine Bereicherung <strong>de</strong>r Kulturlandschaft darstellen.<br />

B<br />

Im LEP-LSA sind keine Regional be<strong>de</strong>utsamen Standorte für Kultur <strong>und</strong> Denkmalpflege in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion<br />

<strong>Halle</strong> festgelegt.<br />

C Kriterien:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Als regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Kultur- <strong>und</strong> Denkmalpflege wer<strong>de</strong>n Orte <strong>und</strong> Objekte festgelegt, die<br />

regionale <strong>und</strong> überregionale Beson<strong>de</strong>rheiten dokumentieren, wie<br />

- die Straße <strong>de</strong>r Romanik<br />

- die Straße <strong>de</strong>r Braunkohle (Hauptroute)<br />

- die Weinstraße Saale-Unstrut<br />

- die Gartenträume<br />

- <strong>de</strong>r Himmelsscheibenweg.<br />

historisch be<strong>de</strong>utsame Kultur- <strong>und</strong> Industrie<strong>de</strong>nkmale mit landschafts- <strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r ortsprägen<strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung<br />

(Erhaltung <strong>de</strong>r ästhetischen <strong>und</strong> bestehen<strong>de</strong>r Sichtbeziehungen)<br />

landschafts- <strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r Ortbild prägen<strong>de</strong> Schlösser <strong>und</strong> Burgen<br />

Die Darstellung in <strong>de</strong>r Raumordnungskarte <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans erfolgt durch ein Symbol<br />

entsprechend <strong>de</strong>m Planzeichenkatalog.<br />

5.5.8. Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte für Kur- <strong>und</strong> Erholungsnutzung<br />

A Entsprechend <strong>de</strong>n Einzelfachlichen Gr<strong>und</strong>sätzen <strong>de</strong>s LEP-LSA soll <strong>de</strong>r Entwicklung <strong>de</strong>s Kurwesens <strong>und</strong><br />

<strong>de</strong>s Ges<strong>und</strong>heitstourismus in <strong>de</strong>n Kur- <strong>und</strong> Erholungsorten durch <strong>de</strong>n Auf- <strong>und</strong> Ausbau eines medizinisch<br />

leistungsfähigen <strong>und</strong> hinsichtlich <strong>de</strong>s Bau- <strong>und</strong> Ausstattungsstandards wettbewerbsfähigen Angebotes unter<br />

Zugr<strong>und</strong>legung <strong>de</strong>r Heilbä<strong>de</strong>rkonzeption Sachsen-Anhalt Rechnung getragen wer<strong>de</strong>n.<br />

B<br />

Im LEP-LSA sind keine regional be<strong>de</strong>utsamen Standorte für Kur- <strong>und</strong> Erholungsnutzung festgelegt.<br />

C Kriterien:<br />

<br />

<br />

<br />

Unter Zugr<strong>und</strong>legung <strong>de</strong>r Heilbä<strong>de</strong>rkonzeption Sachsen-Anhalt wer<strong>de</strong>n als Regional be<strong>de</strong>utsame Standorte<br />

für Kur- <strong>und</strong> Erholungsnutzung zum einen Kurorte festgelegt, in <strong>de</strong>nen eine spezielle Form <strong>de</strong>r Langzeiterholung<br />

statt fin<strong>de</strong>t (hier: Wie<strong>de</strong>rherstellung <strong>de</strong>r Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Ar<strong>bei</strong>tsfähigkeit sowie vorbeugen<strong>de</strong> Wirkung<br />

<strong>de</strong>r Erholung).<br />

Zum an<strong>de</strong>ren wer<strong>de</strong>n Erholungsorte festgelegt, die durch eine spezifische Standortbindung an Kultur-, Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaftspotenziale zu charakterisieren sind <strong>und</strong> in <strong>de</strong>nen auf <strong>de</strong>n Frem<strong>de</strong>nverkehr orientierte<br />

Dienstleistungs- <strong>und</strong> Infrastrukturangebote bedarfsgerecht entwickelt wer<strong>de</strong>n sollen. Des Weiteren hat <strong>de</strong>r<br />

Frem<strong>de</strong>nverkehr standortabhängig als Komponente regionaler Entwicklung strukturschwacher ländlicher<br />

Räume eine erhebliche Be<strong>de</strong>utung.<br />

Die Darstellung in <strong>de</strong>r Raumordnungskarte <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans erfolgt durch ein Symbol<br />

entsprechend <strong>de</strong>m Planzeichenkatalog.<br />

5.6.Bergbau <strong>und</strong> Rohstoffgewinnung<br />

5.6.1. Gebiete zur Sanierung <strong>und</strong> Entwicklung von Raumfunktionen<br />

A Entsprechend <strong>de</strong>n Einzelfachlichen Gr<strong>und</strong>sätzen <strong>de</strong>s LEP LSA sind Gebiete zur Sanierung <strong>und</strong> Entwicklung<br />

von Raumfunktionen solche Räume <strong>und</strong> Gebiete, in <strong>de</strong>nen durch vorhergehen<strong>de</strong> Nutzungen ein o<strong>de</strong>r mehrere<br />

Schutzgüter (Bo<strong>de</strong>n, Wasserhaushalt, Tier- <strong>und</strong> Pflanzenwelt sowie Klima) beeinträchtigt wer<strong>de</strong>n bzw. wur<strong>de</strong>n.<br />

Diese Räume sind wie<strong>de</strong>r einer nachhaltigen Nutzung zuzuführen.<br />

B Im LEP-LSA sind keine Gebiete zur Sanierung <strong>und</strong> Entwicklung von Raumfunktionen in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion<br />

<strong>Halle</strong> festgelegt.<br />

171


C Kriterien:<br />

<br />

Es wer<strong>de</strong>n als Gebiete zur Sanierung <strong>und</strong> Entwicklung von Raumfunktionen regional be<strong>de</strong>utsame Bereiche<br />

<strong>de</strong>r Landschaft ausgewiesen, in <strong>de</strong>nen eines o<strong>de</strong>r mehrere Schutzgüter wie Klima, Wasser, Bo<strong>de</strong>n, Arten,<br />

Biotope <strong>und</strong> Landschaftsbild beeinträchtigt wur<strong>de</strong>n bzw. wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r eine Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen<br />

wer<strong>de</strong>n kann, wie<br />

- Gebiete <strong>de</strong>s aktiven Bergbaus<br />

- Gebiete <strong>de</strong>s Altbergbaues<br />

- Gebiete mit Altlastensanierung (Altablagerungen, Altstandorte von Industrie/Gewerbe,<br />

Militär).<br />

5.6.2. Regional be<strong>de</strong>utsame Gebiete zur unterirdischen behälterlosen Speicherung<br />

A Entsprechend <strong>de</strong>n Einzelfachlichen Gr<strong>und</strong>sätzen <strong>de</strong>s LEP-LSA ist <strong>de</strong>r Einsatz von Erdgas als Energieträger<br />

von wachsen<strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung. Der Betrieb von Untergr<strong>und</strong>gasspeichern ist erfor<strong>de</strong>rlich, um eine flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong>,<br />

bedarfsgerechte <strong>und</strong> sichere Versorgung mit <strong>de</strong>m umweltfre<strong>und</strong>lichen Primärenergieträger Erdgas zu<br />

gewährleisten.<br />

B Im LEP-LSA sind keine regional be<strong>de</strong>utsamen Gebiete zur unterirdischen behälterlosen Speicherung in <strong>de</strong>r<br />

<strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> festgelegt.<br />

In <strong>de</strong>n Einzelfachlichen Gr<strong>und</strong>sätzen ist unter <strong>de</strong>m Punkt 4.10.3. festgelegt, dass regional be<strong>de</strong>utsame Gebiete<br />

zur unterirdischen behälterlosen Speicherung in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplänen festzulegen sind.<br />

C Kriterien:<br />

<br />

Zur Festlegung als regional be<strong>de</strong>utsame Gebiete zur unterirdischen behälterlosen Speicherung wer<strong>de</strong>n Untergr<strong>und</strong>speicher<br />

in leer geför<strong>de</strong>rten Erdgaslagerstätten, Kavernen im Salzgestein <strong>und</strong> auflässige Bergwerke<br />

geprüft.<br />

5.7.Vorbehaltsgebiete<br />

Im LEP- LSA ist unter Punkt 3.5. festgelegt:<br />

Vorbehaltsgebiete ergänzen die Vorranggebiete um noch nicht endgültig abgewogene Zielsetzungen.<br />

Z Bei <strong>de</strong>r Abwägung konkurrieren<strong>de</strong>r Nutzungsansprüche ist <strong>de</strong>r festgelegten Vorbehaltsfunktion ein beson<strong>de</strong>res<br />

Gewicht <strong>bei</strong>zumessen. Wer<strong>de</strong>n im Rahmen von Bauleitplanungen <strong>und</strong> Fachplanungen Abwägungen zwischen<br />

Nutzungskonflikten durchgeführt, muss <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sträger ver<strong>de</strong>utlichen, dass er <strong>de</strong>m festgelegten Vorbehalt<br />

einen beson<strong>de</strong>ren Stellenwert <strong>bei</strong>gemessen hat. Damit wird über das Ergebnis <strong>de</strong>r Abwägung aber keine<br />

präjudizieren<strong>de</strong> Aussage getroffen.<br />

5.7.1. Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft<br />

A In <strong>de</strong>n ausgewiesenen Vorbehaltsgebieten für die Landwirtschaft ist <strong>de</strong>n Belangen <strong>de</strong>r Landwirtschaft als<br />

wesentlicher Wirtschaftsfaktor, Nahrungsproduzent <strong>und</strong> Erhalter <strong>de</strong>r Kulturlandschaft <strong>bei</strong> <strong>de</strong>r Abwägung mit<br />

entgegenstehen<strong>de</strong>n Belangen ein erhöhtes Gewicht <strong>bei</strong>zumessen.<br />

B Im LEP-LSA sind unter Punkt 3.5.1 als Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong><br />

festgelegt:<br />

- Gebiet zwischen <strong>Halle</strong> <strong>und</strong> Bitterfeld (Nr. 3)<br />

- östliches <strong>und</strong> südliches Harzvorland (Nr. 7)<br />

- Teile <strong>de</strong>r Querfurter Platte (Nr. 9)<br />

- Gebiet um Weißenfels (Nr. 10)<br />

- Gebiet um Zeitz (Nr. 11)<br />

- Gebiete im Bereich <strong>de</strong>s Saale- Unstrut- Tales einschließlich Weinbau (Nr. 12)<br />

172


C Kriterien:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Übernahme, Prüfung <strong>und</strong> räumliche Konkretisierung <strong>de</strong>r im LEP ausgewiesenen Vorbe-haltsgebiete für<br />

Landwirtschaft mit <strong>de</strong>r Standortklassifikation 6, ausgewählte Standorte – Einzelfallprüfung <strong>de</strong>r Klasse 5<br />

(Endwertzahl 102 gleich/größer 65) entsprechend Agraratlas <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s Sachsen-Anhalt ab S.58 mit einer<br />

Min<strong>de</strong>stflächengröße von 50 ha<br />

Festlegung von Flächen (bzw. Gebieten) mit natürlichen <strong>und</strong> ökonomischen Standortsverhältnissen, welche<br />

die Existenz landwirtschaftlicher Betriebe sichern<br />

För<strong>de</strong>rung natürlicher hochwertiger <strong>und</strong> ökonomisch günstigerer Standorte (begünstigen nachhaltige wettbewerbsfähige<br />

Landwirtschaft)<br />

Festlegung von Son<strong>de</strong>rkulturen (u.a. beregnungsbedürftige Gemüseanbaugebiete) als Vorbehaltsgebiete für<br />

Landwirtschaft, wo<strong>bei</strong> die Darstellung in <strong>de</strong>r Raumordnungskarte <strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans durch<br />

ein Symbol entsprechend <strong>de</strong>m Planzeichenkatalog erfolgt.<br />

5.7.2. Vorbehaltsgebiete für Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />

A Als Vorbehaltsgebiete für Tourismus <strong>und</strong> Erholung wer<strong>de</strong>n Gebiete ausgewiesen, die aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r naturräumlichen<br />

<strong>und</strong> landschaftlichen Potenziale, <strong>de</strong>r Entwicklung <strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Bestan<strong>de</strong>s an touristischen Einrichtungen<br />

für <strong>de</strong>n Tourismus <strong>und</strong> die Erholung beson<strong>de</strong>rs geeignet sind.<br />

Tourismus <strong>und</strong> Erholung sollen in diesen Gebieten verstärkt weiterentwickelt wer<strong>de</strong>n. Da<strong>bei</strong> ist auf die Umwelt-<br />

<strong>und</strong> Sozialverträglichkeit von Vorhaben in diesen Räumen zu achten. (LEP-LSA 3.5.2.)<br />

B Im LEP-LSA sind unter Pkt. 3.5.2 folgen<strong>de</strong> Vorbehaltsgebiete für Tourismus <strong>und</strong> Erholung in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion<br />

<strong>Halle</strong> festgelegt:<br />

- Harz (außer VRG Natur u. Landschaft sowie Wassergewinnung) (Nr. 1)<br />

- Wein- <strong>und</strong> Burgenregion Saale- Unstrut- Tal (Nr. 3)<br />

- Geiseltal (Nr. 8)<br />

- Süßer See (Nr. 9)<br />

C Kriterien:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Übernahme, Prüfung <strong>und</strong> Konkretisierung <strong>de</strong>r im LEP festgelegten Vorbehaltsgebiete für Tourismus <strong>und</strong><br />

Erholung<br />

Berücksichtigung von Gebieten mit landschaftlicher, klimatischer <strong>und</strong> kulturhistorischer Eignung sowie<br />

vorhan<strong>de</strong>nem frem<strong>de</strong>nverkehrs- <strong>und</strong> erholungswirksamen Leistungsangeboten (wie z.B. Rad- <strong>und</strong> Wan<strong>de</strong>rwegenetz;<br />

Campingplatz bzw. Feriensiedlung; Freizeitanlagen wie Bä<strong>de</strong>r, Ro<strong>de</strong>lbahnen <strong>und</strong> Golfplätze etc.)<br />

<strong>und</strong> ausreichen<strong>de</strong>r Verkehrsanbindung<br />

Berücksichtigung von Bereichen in Bergbaufolgelandschaften, die entsprechend vorliegen<strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>en<br />

bzw. bereits eingeleiteter Projekte <strong>und</strong> Maßnahmen zu Tourismusschwerpunkten entwickelt wer<strong>de</strong>n sollen<br />

Erhaltung bzw. Entwicklung stadtnaher Freiräume als Naherholungsgebiete (steigen<strong>de</strong> Erholungsbedürfnisse<br />

<strong>de</strong>r Bevölkerung in Gebieten mit hoher Bevölkerungsdichte berücksichtigend)<br />

<strong>Text</strong>liche Zielausweisung <strong>de</strong>r Naturparks als Vorbehaltsgebiete für Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />

Festlegung von Vorbehaltsgebieten für Tourismus <strong>und</strong> Erholung von Gebieten ab einer Flächengröße von<br />

50 ha<br />

5.7.3. Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems<br />

A Der § 6 Abs. 3 Satz 3a LPlG LSA sieht die räumliche Konkretisierung <strong>und</strong> Ergänzung <strong>de</strong>r im Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan<br />

ausgewiesenen schutz- <strong>und</strong> nutzungsbezogenen Festlegungen zur Freiraumstruktur, insbeson<strong>de</strong>re<br />

zu Natur <strong>und</strong> Landschaft, unter maßgeblicher Berücksichtigung <strong>de</strong>s Ökologischen Verb<strong>und</strong>systems vor.<br />

Im LEP-LSA ist unter Punkt 3.5.3 festgelegt:<br />

G Um eine Isolation von Biotopen o<strong>de</strong>r ganzen Ökosystemen zu vermei<strong>de</strong>n, wer<strong>de</strong>n im Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan<br />

Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems festgelegt. Sie umfassen<br />

großräumige, naturraumtypische, reich mit naturnahen Elementen ausgestattete Landschaften sowie Ver-<br />

102 Endwertzahl = Zusammenführung <strong>de</strong>r klassifizierten Bewertung für die natürlichen <strong>und</strong> ökonomische Qualität <strong>de</strong>r Standorte<br />

173


<strong>und</strong>achsen zum Schutz naturnaher Landschaftsbestandteile <strong>und</strong> Kulturlandschaften mit ihren charakteristischen<br />

Lebensgemeinschaften.<br />

Zum ökologischen Verb<strong>und</strong>system gehören in <strong>de</strong>r Regel auch die Vorranggebiete für Hochwasserschutz <strong>und</strong><br />

teilweise die Vorranggebiete für Wassergewinnung.<br />

G In <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplänen sind diese Gebiete weiter differenziert darzustellen. Sie sollen<br />

großflächige, naturbetonte, untereinan<strong>de</strong>r verb<strong>und</strong>ene Lebensräume um Schutz <strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>rs gefähr<strong>de</strong>ten<br />

Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten <strong>und</strong> Ökosystemen umfassen Die differenzierte Darstellung in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplänen<br />

kann auch eine kleinräumige Festlegung von Vorranggebieten für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

be<strong>de</strong>uten.<br />

Z In Vorbehaltsgebieten für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems ist <strong>de</strong>n Belangen von Naturschutz<br />

<strong>und</strong> Landschaftspflege sowie einer naturnahen Waldbewirtschaftung <strong>bei</strong> <strong>de</strong>r Abwägung mit entgegenstehen<strong>de</strong>n<br />

Belangen ein erhöhtes Gewicht <strong>bei</strong>zumessen.<br />

B Im LEP-LSA sind unter Punkt 3.5.3 folgen<strong>de</strong> Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems<br />

in <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> festgelegt:<br />

- Harz (Nr. 12)<br />

- Saaletal <strong>bei</strong> Könnern (Nr. 13)<br />

- Allstedter Forst / Bischoffero<strong>de</strong>r Forst (Nr. 14)<br />

- Ziegelrodaer Forst (Nr. 15)<br />

- Ausläufer Hohe Schrecke <strong>und</strong> Finne (Nr. 16)<br />

- Neue Göhle <strong>und</strong> Alte Göhle (Nr. 17)<br />

- Wethautal (Nr. 18)<br />

- Elster-Luppe-Aue (Nr. 19)<br />

C Kriterien:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Übernahme, Prüfung <strong>und</strong> Konkretisierung <strong>de</strong>r im LEP-LSA festgelegten Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau<br />

eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems zur regionalen Vernetzung von Biotopstrukturen<br />

Prüfung <strong>und</strong> ggf. Ergänzung um weitere großflächige, naturbetonte Verbindungen von Lebensräumen zum<br />

Schutz <strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>rs gefähr<strong>de</strong>ten Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten <strong>und</strong> Ökosysteme unter Einbeziehung von<br />

- Landschaftsschutzgebieten (§ 32 NatSchG LSA)<br />

- kleinflächige <strong>und</strong> linienartig strukturierte NSG <strong>und</strong> FFH<br />

- geschützte Landschaftsbestandteile (§ 35 NatSchG LSA)<br />

- geschützte Biotope (§ 37 NatSchG LSA)<br />

- Natur<strong>de</strong>nkmale (§34 NatSchG LSA)<br />

Sicherung wertvoller Funktionen <strong>de</strong>s Naturhaushaltes durch Einbeziehung überregionaler Verb<strong>und</strong>achsen<br />

(Biotopverb<strong>und</strong>planungen <strong>de</strong>r Landkreise)<br />

Prüfung <strong>und</strong> Festlegung von auf <strong>de</strong>n Verdichtungsraum <strong>de</strong>s Oberzentrums <strong>Halle</strong> ausgerichteten <strong>Regionale</strong>n<br />

Grünzügen (zur Glie<strong>de</strong>rung von Siedlungsgebieten, zur Sicherung von Freizeitangeboten, zum Bo<strong>de</strong>nschutz<br />

sowie Arten- <strong>und</strong> Biotopschutz)<br />

Festlegung <strong>de</strong>r Vorbehaltsgebiete für <strong>de</strong>n Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems ab einer Flächengröße<br />

von 50 ha<br />

5.7.4. Vorbehaltsgebiete für Wassergewinnung<br />

A Z Vorbehaltsgebiete für Wassergewinnung wer<strong>de</strong>n festgelegt, um die öffentliche Wasserversorgung langfristig<br />

zu sichern. In diesen Gebieten ist <strong>bei</strong> Abwägung mit konkurrieren<strong>de</strong>n Nutzungen <strong>de</strong>m Vorbehalt Wassergewinnung<br />

ein beson<strong>de</strong>res Gewicht <strong>bei</strong>zumessen.<br />

B Im LEP-LSA sind unter Pkt. 3.5.4 folgen<strong>de</strong> Vorbehaltsgebiete für Wassergewinnung in <strong>de</strong>r<br />

<strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> festgelegt:<br />

- Querfurter Platte (Nr. 4)<br />

- Hasselbachgebiet / Hassenhausen (Nr. 6)<br />

174


C Kriterien:<br />

<br />

<br />

<br />

Übernahme, Prüfung <strong>und</strong> Konkretisierung <strong>de</strong>r im LEP-LSA festgelegten Vorbehaltsgebiete für Wassergewinnung<br />

Prüfung <strong>und</strong> Ausweisung von Teilbereichen <strong>de</strong>r Einzugsgebiete oberirdischer Gewässer, aus <strong>de</strong>nen bereits<br />

Wasser für die öffentliche Wasserversorgung entnommen wird<br />

Prüfung <strong>und</strong> Ausweisung von Gebieten zum nachhaltigen Schutz erk<strong>und</strong>eter Wasservorkommen mit einer<br />

mittleren För<strong>de</strong>rmenge in <strong>de</strong>r Regel größer als 200.000 m³/a<br />

5.7.5. Vorbehaltsgebiete für Wie<strong>de</strong>rbewaldung<br />

A Der § 6 Abs. 3 Satz 3h LPlG LSA sieht die räumliche Konkretisierung <strong>und</strong> Ergänzung <strong>de</strong>r im<br />

Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan ausgewiesenen schutz- <strong>und</strong> nutzungsbezogenen Festlegungen zur Freiraumstruktur,<br />

insbeson<strong>de</strong>re zur Wie<strong>de</strong>rbewaldung vor.<br />

Die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> zählt zu <strong>de</strong>n Räumen, die relativ gering bewal<strong>de</strong>t sind (Waldanteil ca. 11% <strong>de</strong>r<br />

Fläche <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion, vergleichsweise im Land insgesamt ca. 23 %). Im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan<br />

für die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> wer<strong>de</strong>n daher zur Erhöhung <strong>de</strong>s Waldanteiles <strong>und</strong> im Interesse ausgewogener<br />

Anteile von Wald, offenem Gelän<strong>de</strong> <strong>und</strong> Bebauung in einer harmonischen Kulturlandschaft Vorbehaltsgebiete<br />

für die Wie<strong>de</strong>rbewaldung festgelegt.<br />

B Im LEP-LSA sind keine Vorbehaltsgebiete für Wie<strong>de</strong>rbewaldung festgelegt.<br />

C Kriterien:<br />

<br />

<br />

<br />

Festlegung von Vorbehaltsgebieten in Erweiterung bestehen<strong>de</strong>r Waldgebiete, zur Verbindung kleinerer<br />

Waldkomplexe sowie in ausgeräumter Landschaft unter Beachtung ökologischer <strong>und</strong> forstwirtschaftlicher<br />

Gesichtspunkte <strong>und</strong> ab einer Flächengröße von 10 ha<br />

Prüfung <strong>und</strong> Konkretisierung <strong>de</strong>r Ergebnisse <strong>de</strong>r Forstlichen Rahmenplanung - Gesetzlicher Auftrag zur<br />

Waldmehrung (§ 1 LWaldG LSA, Leitlinie Wald RdErl. MRLU 1.09.1197-706-0501 F 2285)<br />

Schaffung von Wald als Sicht-, Lärm- <strong>und</strong> Klimaschutz, zur Aufwertung <strong>de</strong>s Landschaftsbil<strong>de</strong>s in ausgeräumter<br />

Landschaft sowie zur Verbesserung <strong>de</strong>r Erholungsfunktion <strong>de</strong>r Landschaft in Siedlungsgebieten<br />

5.7.6. Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />

A Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung sind Gebiete mit Rohstoffvorkommen, die rohstoffgeologisch <strong>und</strong><br />

rohstoffwirtschaftlich noch nicht abschließend untersucht sind. Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />

sollen in erster Linie <strong>de</strong>r langfristigen Sicherung von Rohstoffvorkommen dienen. Nutzungen in diesen Gebieten<br />

sollen das Vorhan<strong>de</strong>nsein einer Rohstofflagerstätte <strong>und</strong> die künftige Möglichkeit einer Gewinnung <strong>de</strong>s<br />

Rohstoffs berücksichtigen.<br />

Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung ergänzen die Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung um noch<br />

nicht endgültig abgewogene Zielsetzungen;<br />

In nachfolgen<strong>de</strong>n Abwägungsentscheidungen zwischen raumbe<strong>de</strong>utsamen Belangen (z.B. im Genehmigungsverfahren)<br />

ist <strong>bei</strong> <strong>de</strong>r Abwägung mit konkurrieren<strong>de</strong>n raumbe<strong>de</strong>utsamen Nutzungen <strong>de</strong>r Rohstoffgewinnung<br />

ein erhöhtes Gewicht <strong>bei</strong>zumessen.<br />

B Im LEP-LSA sind keine Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung festgelegt.<br />

C<br />

Kriterien:<br />

<br />

<br />

<br />

Im REP <strong>Halle</strong> erfolgt die Festlegung von Rohstoffvorkommen oberflächennaher Baurohstoffe (insbeson<strong>de</strong>re<br />

Kiese <strong>und</strong> San<strong>de</strong> <strong>und</strong> regional be<strong>de</strong>utsame Hartgesteine) <strong>und</strong> sonstigen Rohstoffen von regionaler<br />

o<strong>de</strong>r überregionaler Be<strong>de</strong>utung als Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung zum Zweck <strong>de</strong>r vorsorgen<strong>de</strong>n<br />

langfristigen Sicherung, da Rohstoffe standortgeb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> nicht vermehrbar sind<br />

die Rohstoffvorkommen sollen vor Nutzungen, die die Rohstoffgewinnung für künftige Generationen<br />

unmöglich machen (z.B. durch Über- o<strong>de</strong>r Verbauung) geschützt wer<strong>de</strong>n<br />

berücksichtigt wer<strong>de</strong>n Vorkommen, die gegenwärtig nicht im Abbau stehen <strong>und</strong> <strong>de</strong>ren Gewinnung in<br />

absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist (vorsorgliche Sicherung für die zukünftige Nutzung)<br />

175


Festlegung von regional <strong>und</strong> überregional be<strong>de</strong>utsamen Rohstoffvorkommen (auch Berücksichtigung<br />

von kleinflächigen Vorkommen) mit beson<strong>de</strong>rer wirtschaftlicher Be<strong>de</strong>utung (z.B Lagerstättengröße <strong>und</strong><br />

Qualität) als Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung in Ergänzung <strong>de</strong>r Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

Berücksichtigung fin<strong>de</strong>n Vorkommen <strong>und</strong> Rohstofflagerstätten, die in Verbindung mit <strong>de</strong>m Hauptabbaufeld<br />

stehen <strong>und</strong> eine herausragen<strong>de</strong> wirtschaftliche Be<strong>de</strong>utung (z.B Lagerstättengröße <strong>und</strong> Qualität)<br />

aufweisen<br />

Die Ergebnisse <strong>de</strong>r Umweltprüfung wer<strong>de</strong>n berücksichtigt. Eine Ausweisung erfolgt, falls zumin<strong>de</strong>st in<br />

großen Teilen nach <strong>de</strong>rzeitigem Kenntnisstand eine Genehmigungsfähigkeit anzunehmen ist.<br />

Die Zeichnerische Darstellung im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan erfolgt flächenhaft für Vorbehaltsgebiete<br />

für Rohstoffgewinnung, die größer als 50 ha sind, Flächen darunter wer<strong>de</strong>n durch ein Symbol entsprechend<br />

<strong>de</strong>m Planzeichenkatalog ausgewiesen.<br />

5.8. Gebiete zur Nutzung von Win<strong>de</strong>nergie<br />

A<br />

B<br />

Für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nenergie sind geeignete Gebiete für die Errichtung von Windkraftanlagen raumordnerisch<br />

zu sichern.<br />

Im LEP-LSA sind keine konkreten Win<strong>de</strong>ignungsgebiete festgelegt. Unter <strong>de</strong>n Punkt 3.5.a sind im LEP-<br />

LSA raumordnerische Erfor<strong>de</strong>rnisse bezüglich <strong>de</strong>r Eignungsgebiete für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie festgelegt.<br />

C Kriterien:<br />

<br />

Festlegung von Vorranggebieten für die Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie mit <strong>de</strong>r Wirkung von Eignungsgebieten<br />

sowie Eignungsgebieten nach flächen<strong>de</strong>cken<strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>r gesamten <strong>Planung</strong>sregion in Umsetzung <strong>de</strong>s zu<br />

beschließen<strong>de</strong>n Windkonzeptes unter Zugr<strong>und</strong>elegung <strong>de</strong>s beschlossenen Kriterienkataloges (Beschluss-Nr.<br />

III/06-2008 sowie Beschluss Nr. III58-2009).<br />

5.9. Verkehr<br />

5.9.1. Allgemeine Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze zur Verkehrsentwicklung<br />

A Gemäß LEP LSA Punkt 3.6.1.1.ist Verkehrsinfrastruktur im Rahmen <strong>de</strong>r angestrebten Raumstruktur verkehrsartenübergreifend<br />

so zu entwickeln, dass im Sinne eines integrierten Gesamtverkehrskonzeptes eine<br />

unter sozialen, wirtschaftlichen <strong>und</strong> ökologischen Gesichtspunkten optimale Bewältigung <strong>de</strong>s Verkehrs als<br />

Voraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>und</strong> die Mobilität <strong>de</strong>r Bevölkerung erreicht<br />

<strong>und</strong> gesichert wird.<br />

B Im LEP-LSA sind unter Pkt. 3.6.1. Allgemeine Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze zur Verkehrsentwicklung festgelegt.<br />

C<br />

<br />

Kriterien:<br />

Übernahme <strong>de</strong>r im LEP-LSA festgelegten Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze zur Verkehrsentwicklung<br />

5.9.2. Schienennetz<br />

A Das Schienennetz ist im Rahmen <strong>de</strong>r angestrebten Raumstruktur so zu entwickeln, dass im Sinne eines<br />

integrierten Gesamtverkehrskonzeptes eine unter sozialen, wirtschaftlichen <strong>und</strong> ökologischen Aspekten optimale<br />

Bewältigung <strong>de</strong>s Verkehrs als Voraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung <strong>de</strong>r Region <strong>und</strong> die<br />

Mobilität <strong>de</strong>r Bevölkerung erreicht <strong>und</strong> gesichert wird.<br />

B<br />

Im LEP-LSA sind unter Pkt. 3.6.2.5 folgen<strong>de</strong> für die Lan<strong>de</strong>sentwicklung be<strong>de</strong>utsame Neu- <strong>und</strong> Ausbaumaßnahmen<br />

<strong>de</strong>s Schienennetzes aufgeführt:<br />

1. Verkehrsprojekte Deutsche Einheit (VDE)<br />

Neu- <strong>und</strong> Ausbau <strong>de</strong>r Strecke Nürnberg- Erfurt- <strong>Halle</strong>/Leipzig- Lutherstadt Wittenberg-Berlin<br />

(VDE Nr. 8)<br />

176


2. Sonstige Maßnahmen<br />

Ausbau <strong>de</strong>r Strecke <strong>Halle</strong>-Aschersleben-Halberstadt-Wernigero<strong>de</strong>-Vienenburg auch für Neigetechnik<br />

Ausbau <strong>de</strong>r Strecke <strong>Halle</strong>- Sangerhausen- Nordhausen- Kassel für Neigetechnik<br />

Ausbau <strong>de</strong>r Stammstrecke <strong>Halle</strong>- Weißenfels- Naumburg- Erfurt<br />

Ausbau <strong>de</strong>r Strecke Wittenberge- Mag<strong>de</strong>burg- <strong>Halle</strong>- Leipzig<br />

Ausbau <strong>de</strong>r Strecke (<strong>Halle</strong>-)Bitterfeld- Dessau- Berlin<br />

Ausbau <strong>de</strong>r Strecke (<strong>Halle</strong>-)Weißenfels- Zeitz<br />

Ausbau <strong>de</strong>s Eisenbahnknotens <strong>Halle</strong>/Leipzig<br />

Unter Pkt. 3.6.2.6 im LEP-LSA sind für <strong>de</strong>n Schienengüterverkehr in Sachsen-Anhalt folgen<strong>de</strong> Relationen<br />

vorzuhalten bzw. vorzubereiten:<br />

Hil<strong>de</strong>sheim-Vienenburg-Halberstadt-Aschersleben-Berlin/San<strong>de</strong>rsleben-<strong>Halle</strong>-Leipzig<br />

Kassel/Northeim- Nordhausen- Sangerhausen- <strong>Halle</strong>- Leipzig- Falkenberg<br />

Erfurt- Sangerhausen- San<strong>de</strong>rsleben- Güsten- Berliner Ring<br />

Erfurt/Jena-Weißenfels-<strong>Halle</strong>/Leipzig<br />

Erfurt- Sangerhausen- Güsten- Mag<strong>de</strong>burg- Stendal- Hamburg/Rostock Seehafen<br />

Für die folgen<strong>de</strong>n, unter Pkt. 3.6.2.11 <strong>de</strong>s LEP-LSA aufgeführten Verbindungen ist eine Bedienung <strong>de</strong>r<br />

Strecken (ICE-, IC- <strong>und</strong> EC) im Taktverkehr anzustreben:<br />

Frankfurt/M.- Erfurt- <strong>Halle</strong>- Lutherstadt Wittenberg-Berlin<br />

München-Nürnberg-Erfurt-<strong>Halle</strong>-Dessau-Potsdam-Berlin<br />

Hamburg-Uelzen-Salzwe<strong>de</strong>l-Stendal-Mag<strong>de</strong>burg-Köthen-<strong>Halle</strong>-Leipzig-Dres<strong>de</strong>n<br />

Rostock/Lübeck-Schwerin-Wittenberge-Stendal-Mag<strong>de</strong>burg-Köthen-<strong>Halle</strong>-Leipzig<br />

Das folgen<strong>de</strong>, unter Pkt. 3.6.2.13 festgelegte, im Streckenverlauf einer ICE-/IC-Verbindung liegen<strong>de</strong> Mittelzentrum<br />

mit Teilfunktion eines Oberzentrums, ist als Systemhalt zu nutzen, wenn dadurch die regionale Erschließung<br />

wesentlich verbessert o<strong>de</strong>r Knotenfunktionen wahrgenommen wer<strong>de</strong>n können:<br />

Stadt Naumburg<br />

Für die folgen<strong>de</strong>n, unter Pkt. 3.6.2.13 <strong>de</strong>s LEP-LSA aufgeführten Verbindungen ist eine Bedienung <strong>de</strong>r<br />

Strecken im Taktverkehr auf Fernverkehrsebene anzustreben:<br />

Bremen-Uelzen-Salzwe<strong>de</strong>l-Stendal-Mag<strong>de</strong>burg-Schönebeck-Köthen-<strong>Halle</strong>-Merseburg-<br />

Weißenfels-Zeitz<br />

Köln-Hannover-Wolfsburg-Hal<strong>de</strong>nsleben-Mag<strong>de</strong>burg-Köthen-<strong>Halle</strong>-Leipzig-Dres<strong>de</strong>n<br />

Hannover-Braunschweig-Helmstedt-Mag<strong>de</strong>burg-Dessau-Bitterfeld-Leipzig-Zeitz-Gera<br />

Bremen-Hannover-Hil<strong>de</strong>sheim-Goslar-Wernigero<strong>de</strong>-Halberstadt-Aschersleben-<strong>Halle</strong>-Leipzig<br />

Kassel-Nordhausen-Sangerhausen-Eisleben-<strong>Halle</strong>-Bitterfeld-Dessau-Potsdam-Berlin<br />

Frankfurt M.-Eisenach-Erfurt-Weimar-Naumburg-Weißenfels-Merseburg-<strong>Halle</strong>-Köthen-Dessau-<br />

Lutherstadt Wittenberg-Berlin<br />

Eisenach-Erfurt-Weimar-Naumburg-Weißenfels-Leipzig-Cottbus-Frankfurt/O<strong>de</strong>r<br />

Würzburg-Erfurt-Sangerhausen-San<strong>de</strong>rsleben-Güsten-Staßfurt-Schönebeck-Mag<strong>de</strong>burg<br />

Übernahme <strong>de</strong>r sonstigen zeichnerisch als Schienenverbindung mit Lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utung im LEP LSA dargestellten<br />

Trassen:<br />

Klostermansfeld- Wippra<br />

<strong>Halle</strong>-Delitzsch-Eilenburg<br />

Merseburg-Querfurt<br />

Artern- Naumburg- Teuchern<br />

Zeitz- Meuselwitz- Altenburg<br />

C Kriterien:<br />

<br />

<br />

Erhalt <strong>de</strong>s bestehen<strong>de</strong>n regional be<strong>de</strong>utsamen Schienennetzes<br />

Neu- <strong>und</strong> Ausbaumaßnahmen zur Einbindung von Oberzentren in das Fernverkehrnetz (ICE 103 , IC- <strong>und</strong> EC-<br />

Verbindungen) entsprechend Festlegungen im LEP<br />

103 Berücksichtigung <strong>de</strong>r vom LEP-LSA abweichen<strong>de</strong>n raumordnerisch festgelegten ICE-Strecke<br />

177


Systemhalte von ICE-/IC-Verbindungen an Mittelzentren mit TF eines Oberzentrums, wenn dadurch regionale<br />

Erschließung verbessert wird<br />

überregionale <strong>und</strong> regionale Verknüpfung <strong>de</strong>r Ober- <strong>und</strong> Mittelzentren, Erschließung von Frem<strong>de</strong>nverkehrsgebieten<br />

entsprechend Festlegungen im LEP<br />

Überprüfung <strong>de</strong>r im LEP 1999 aufgeführten Neu- <strong>und</strong> Ausbaumaßnahmen hinsichtlich <strong>de</strong>s Realisierungsstan<strong>de</strong>s<br />

leistungsfähige Schienenanbindung im Güterverkehr für die im LEP-LSA festgelegten Zentralen Orte <strong>und</strong><br />

Standorte mit hohem Güterverkehrsaufkommen<br />

Berücksichtigung von regional be<strong>de</strong>utsamen Güterverkehrszentren, Umschlag- <strong>und</strong> La<strong>de</strong>stellen an Schnittstellen<br />

von Verkehrswegen, die sich für <strong>de</strong>n Güterverkehr eignen<br />

bessere Ausnutzung <strong>de</strong>r Bahn im Personenverkehr durch Verknüpfung mit öffentlichem Straßenpersonennahverkehr,<br />

Rad- <strong>und</strong> fußläufigem Verkehr (Schnittstellenprogramm), Erläuterungen im <strong>Text</strong>teil<br />

5.9.2. Straßennetz<br />

A Das Straßennetz ist im Rahmen <strong>de</strong>r angestrebten Raumstruktur so zu entwickeln, dass im Sinne eines integrierten<br />

Gesamtverkehrskonzeptes eine unter sozialen, wirtschaftlichen <strong>und</strong> ökologischen Aspekten optimale<br />

Bewältigung <strong>de</strong>s Verkehrs als Voraussetzung für die wirtschaftliche Entwicklung <strong>de</strong>r Region <strong>und</strong> die Mobilität<br />

<strong>de</strong>r Bevölkerung erreicht <strong>und</strong> gesichert wird.<br />

B<br />

Gemäß LEP-LSA, Pkt. 3.6.3.2, ist <strong>de</strong>r Neu- bzw. Ausbau folgen<strong>de</strong>r Autobahnen <strong>und</strong> autobahnähnlichen<br />

Fernstraßen erfor<strong>de</strong>rlich:<br />

1. Verkehrsprojekte Deutsche Einheit (VDE)<br />

Ausbau <strong>de</strong>r BAB A 9 Nürnberg-<strong>Halle</strong>/Leipzig-Berlin (VDE Nr. 12)<br />

Neubau <strong>de</strong>r BAB A 38 Göttingen-<strong>Halle</strong>-Leipzig mit BAB A 143 Westumfahrung <strong>Halle</strong> (VDE Nr.<br />

13)<br />

Neubau <strong>de</strong>r BAB A 14 Mag<strong>de</strong>burg-<strong>Halle</strong> (VDE Nr. 14)<br />

2. Ergänzen<strong>de</strong> <strong>und</strong> weiterführen<strong>de</strong> Maßnahmen<br />

Fortführung <strong>de</strong>r BAB A 71 von Würzburg-Erfurt-Sangerhausen (A 38) über Hettstedt in Richtung<br />

Bernburg (A 14/B 6n) zur Erschließung <strong>de</strong>s Mansfel<strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>s <strong>und</strong> zu seiner Anbindung an die<br />

Lan<strong>de</strong>shauptstadt Mag<strong>de</strong>burg sowie als Teilstück eine großräumigen Verbindung von Süd<strong>de</strong>utschland<br />

zur Ostsee zur Entlastung <strong>de</strong>r A 9 sowie <strong>de</strong>s Raumes <strong>Halle</strong>/Leipzig<br />

Unter Pkt. 3.6.3.4 <strong>de</strong>s LEP-LSA ist <strong>de</strong>r Neu- bzw. Ausbau folgen<strong>de</strong>r wichtiger B<strong>und</strong>esstraßenverbindungen<br />

(einschließlich Ortsumgehungen) festgelegt:<br />

B 6 Aschersleben-<strong>Halle</strong>-Leipzig<br />

B 87 Leipzig- Weißenfels- Naumburg/Bad Kösen- Eckartsberga (-Süd)<br />

B 91/B 2 <strong>Halle</strong>- Merseburg- Zeitz- Gera<br />

B 100/B 2 <strong>Halle</strong>- Bitterfeld- Wittenberg (-Nord)<br />

B 180 Egeln- Aschersleben-Hettstedt-Eisleben-Querfurt (mit Anbindung B 250)-Naumburg-<br />

Zeitz-Altenburg<br />

B 181 Merseburg-Leipzig<br />

Köthen- Bitterfeld (-Ost)<br />

B 242 Ortsumgehungen Mansfeld- Klostermansfeld<br />

Unter Pkt. 3.6.3.7 <strong>de</strong>s LEP-LSA sind die zu erhalten<strong>de</strong>n Fährverbindungen festgelegt:<br />

Saale<br />

Gierfähre Rothenburg – L 155<br />

Gierfähre Wettin – L 156<br />

C Kriterien:<br />

<br />

<br />

<br />

<strong>Planung</strong> <strong>de</strong>r Maßnahmen zur Entwicklung <strong>de</strong>s Straßennetzes unter Vermeidung unnötiger Zerschneidungen<br />

wertvoller Landschaftsteile <strong>und</strong> unter möglichst geringem Flächenverbrauch<br />

ausschließlich Aufnahme von klassifizierten Straßen<br />

Aus- <strong>und</strong> Neubau von Autobahnen <strong>und</strong> autobahnähnlichen Fernstraßen zur Herstellung von leistungsfähigen<br />

europäischen <strong>und</strong> nationalen Verbindungen sowie zur Entlastung <strong>de</strong>s nachgeordneten Verkehrsnetzes vom<br />

Fernverkehr (<strong>de</strong>rzeitige Autobahnplanungen führen zu erheblicher Neustrukturierung <strong>de</strong>s nachgeordneten<br />

Verkehrsnetzes) entsprechend Festlegungen im LEP-LSA<br />

178


Aufnahme von geplanten regional <strong>und</strong> überregional be<strong>de</strong>utsamen Straßen in die zeichnerische Darstellung,<br />

wenn Linienbestimmung abgeschlossen ist bzw. Planfeststellungsbeschluss vorliegt<br />

Aufnahme von ausgewählten, aus regionalplanerischer Sicht dringend erfor<strong>de</strong>rlichen Straßen in die textliche<br />

Darstellung, für die bisher keine Linienbestimmung erfolgt ist<br />

Ausbau <strong>und</strong> Sicherung lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsamer Hauptverkehrsstraßen für <strong>de</strong>n regionalen <strong>und</strong> überregionalen<br />

Verkehr zur Verbindung von Ober- <strong>und</strong> Mittelzentren sowie zur Einbindung von Gr<strong>und</strong>zentren mit TF eines<br />

Mittelzentrums, von Vorrangstandorten für Industrie <strong>und</strong> Verkehrsanlagen, Schwerpunktstandorten für Industrie<br />

<strong>und</strong> Gewerbe <strong>und</strong> zur Erschließung von Frem<strong>de</strong>nverkehrsgebieten entsprechend Festlegungen<br />

im LEP<br />

Ausbau von Straßen regionaler Be<strong>de</strong>utung <strong>und</strong> Bau von Ortsumgehungen, falls dringend erfor<strong>de</strong>rlich<br />

Überprüfung <strong>de</strong>r im LEP-LSA aufgeführten Neu- <strong>und</strong> Ausbaumaßnahmen hinsichtlich <strong>de</strong>s Realisierungsstan<strong>de</strong>s<br />

(entsprechen<strong>de</strong> Anpassung <strong>de</strong>r kartographischen Darstellung)<br />

Anbindung von Gr<strong>und</strong>zentren an Zentrale Orte <strong>de</strong>r höheren Stufen<br />

Anbindung von zentralen Orten an übergeordnete Verkehrsnetze<br />

Anbindung von Frem<strong>de</strong>nverkehrsgebieten an übergeordnete Verkehrsnetze<br />

Erhaltung vorhan<strong>de</strong>ner Fährverbindungen<br />

5.9.3. Radwege <strong>und</strong> fußläufiger Verkehr<br />

A Zur Vermeidung <strong>de</strong>s motorisierten Verkehrs sollen die Voraussetzungen für eine stärkere Nutzung <strong>de</strong>s<br />

Fahrra<strong>de</strong>s sowie für <strong>de</strong>n Fußverkehr verbessert wer<strong>de</strong>n. Dies gilt sowohl für eigenständige Wegebeziehungen<br />

als auch für die Verknüpfung mit <strong>de</strong>m öffentlichen Verkehr (Umweltverb<strong>und</strong>).<br />

B Im LEP-LSA sind allgemeine Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze zu Radwegen <strong>und</strong> fußläufigem Verkehr unter <strong>de</strong>m<br />

Punkt 3.6.4. festgelegt.<br />

C<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Kriterien:<br />

Ausweisung eines funktionsgerechten, durchgängigen Rad- (<strong>und</strong> Fuß-) wegenetzes entsprechend <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

an überörtliche sowie be<strong>de</strong>uten<strong>de</strong> freizeitorientierte <strong>und</strong> touristische Wegeverbindungen zur<br />

flächenhaften Erschließung <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion<br />

Ausweisung europäischer, überregionaler Radwan<strong>de</strong>rwege <strong>und</strong> regional be<strong>de</strong>utsamer Radwege im <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplan<br />

regionale Radwege sollten auf Vernetzung abzielen, Aufnahme von Straßen begleiten<strong>de</strong>n Radwegen, wenn<br />

sie <strong>de</strong>m Netzschluss dienen<br />

Ausweisung Europäischer <strong>und</strong> überregionaler Wan<strong>de</strong>rwege im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan<br />

5.9.4. Wasserstraßen <strong>und</strong> Binnenhäfen<br />

A Das vorhan<strong>de</strong>ne Wasserstraßennetz <strong>und</strong> die Binnenhäfen sollen für einen leistungsfähigen <strong>und</strong> bedarfsgerechten<br />

Güterverkehr erhalten <strong>und</strong> soweit erfor<strong>de</strong>rlich ausgebaut <strong>und</strong> mo<strong>de</strong>rnisiert wer<strong>de</strong>n, um eine Entlastung<br />

<strong>de</strong>r Straßen- <strong>und</strong> Schienenwege zu erreichen.<br />

B<br />

C<br />

<br />

<br />

<br />

Gemäß LEP-LSA, Pkt. 3.6.5.6, ist die Kanaltrasse zwischen <strong>de</strong>r Saale <strong>bei</strong> Kreypau (LK Saalekreis) <strong>und</strong><br />

Leipzig bis zu einer endgültigen Entscheidung über die Vollendung <strong>de</strong>s vor <strong>de</strong>m zweiten Weltkrieges begonnenen<br />

Ausbaus <strong>de</strong>s Saale- Elster-Kanals von dauerhaft entgegenstehen<strong>de</strong>n Nutzungen freizuhalten.<br />

Kriterien:<br />

Festlegung vom Gr<strong>und</strong>sätzen <strong>und</strong> Zielen, die <strong>de</strong>r Erhaltung, Ausbau bzw. Mo<strong>de</strong>rnisierung <strong>de</strong>s vorhan<strong>de</strong>nen<br />

Wasserstraßennetzes zur Entlastung <strong>de</strong>r Straßen <strong>und</strong> Schienenwege unter Vermeidung negativer Beeinträchtigungen<br />

für Naturhaushalt <strong>und</strong> Landschaftsbild dienen<br />

Festlegung von regional be<strong>de</strong>utsamen Binnenhäfenstandorten <strong>und</strong> Umschlagplätzen im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan,<br />

wenn sie nicht im Wi<strong>de</strong>rspruch zum Interesse <strong>de</strong>r lan<strong>de</strong>sbe<strong>de</strong>utsamen öffentlichen Häfen<br />

stehen <strong>und</strong> langfristig stärkere Nutzung <strong>de</strong>r Wasserstraße zu erwarten ist<br />

Freihaltung von Trassen, für die eine raumordnerische Prüfung noch nicht abgeschlossen ist (Übernahme<br />

Pkt. 3.6.5.6 aus LEP)<br />

179


5.9.7. Luftverkehr<br />

A Für die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> <strong>und</strong> das Land Sachsen- Anhalt hat die Entwicklung <strong>de</strong>s Flughafens Leipzig/<strong>Halle</strong><br />

eine beson<strong>de</strong>re Be<strong>de</strong>utung.<br />

B<br />

C<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Im LEP-LSA sind unter Pkt. 3.6.6 folgen<strong>de</strong> Ziele für <strong>de</strong>n Luftverkehr in <strong>de</strong>r<br />

<strong>Planung</strong>sregion festgelegt:<br />

Unterstützung <strong>de</strong>s Flughafenausbau Leipzig/<strong>Halle</strong> zu einem internationalen Flughafen<br />

Sicherung <strong>de</strong>r Entwicklungsmöglichkeiten <strong>und</strong> Konfliktmin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Flughafens Leipzig/<strong>Halle</strong> durch<br />

Festlegung eines Siedlungsbeschränkungsgebietes für <strong>de</strong>n Regierungsbezirk <strong>Halle</strong><br />

Optimierung <strong>de</strong>r Erreichbarkeit <strong>de</strong>s Flughafens Leipzig/<strong>Halle</strong> auf <strong>de</strong>m Schienenweg, um <strong>de</strong>n Anteil <strong>de</strong>s<br />

Individualverkehrs möglichst gering zu halten<br />

Kriterien:<br />

Übernahme <strong>de</strong>r im LEP-LSA unter Punkt 3.6.6. festgelegten Ziele zum Luftverkehr <strong>und</strong> ggf. Ergänzung<br />

Sicherung bestehen<strong>de</strong>r regional be<strong>de</strong>utsamer Verkehrslan<strong>de</strong>plätze<br />

Konzentration von Flugsportanlagen auf ausgewählte Standorte mit möglichst geringer Beeinträchtigung <strong>de</strong>r<br />

Bevölkerung in <strong>de</strong>n Siedlungen<br />

Festlegung eines Siedlungsbeschränkungsgebietes im Bereich <strong>de</strong>s Flughafens Leipzig/<strong>Halle</strong> unter <strong>de</strong>m<br />

Punkt 5.9.7.1.<br />

<br />

5.9.7.1. Siedlungsbeschränkungsgebiete im Bereich von Flugplätzen<br />

A Für Verkehrsflughäfen <strong>und</strong> regional be<strong>de</strong>utsame Lan<strong>de</strong>plätze sind Siedlungsbeschränkungsgebiete festzulegen,<br />

soweit die hierfür maßgeben<strong>de</strong>n Lärmwerte sich auch außerhalb <strong>de</strong>r jeweiligen Flughafen- <strong>und</strong> Lan<strong>de</strong>platzfläche<br />

erheblich auswirken können. (LEP-LSA 3.6.6.)<br />

B<br />

C<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Bezüglich <strong>de</strong>r Ausweisung von Siedlungsbeschränkungsgebieten im Bereich von Flugplätzen sind im LEP-<br />

LSA raumordnerische Zielfestlegungen unter <strong>de</strong>m Punkt 5.9.7. Luftverkehr erfolgt.<br />

Kriterien:<br />

Die Zielfestlegungen <strong>de</strong>s LEP-LSA unter Punkt 5.9.7. Luftverkehr wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan<br />

übernommen <strong>und</strong> entsprechend <strong>de</strong>n aktuellen gesetzlichen Regelungen ergänzt.<br />

Zur Sicherung <strong>de</strong>r Entwicklungsmöglichkeiten <strong>und</strong> zur Konfliktminimierung für <strong>de</strong>n Flughafen Leipzig/<strong>Halle</strong><br />

Im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan wird ein Siedlungsbeschränkungsgebiet (SBB) festgelegt auf<br />

<strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage, soweit sich die hierfür maßgeben<strong>de</strong>n Lärmwerte auch außerhalb <strong>de</strong>r jeweiligen Flughafen<strong>und</strong><br />

Lan<strong>de</strong>platzfläche erheblich auswirken können.<br />

Unter Zugr<strong>und</strong>elegung <strong>de</strong>s Gesetzes zur Verbesserung <strong>de</strong>s Schutzes vor Fluglärm in <strong>de</strong>r Umgebung von<br />

Flugplätzen vom 01.06.2007 haben sich die Län<strong>de</strong>r Sachsen <strong>und</strong> Sachsen-Anhalt geeinigt, dass für die<br />

Ausweisung eines Siedlungsbeschränkungsgebietes am Verkehrsflughafen Leipzig/<strong>Halle</strong> vier Lärmkonturen<br />

zu betrachten sind: Leq= 60 dB(A) <strong>und</strong> Leq= 65 dB(A) entsprechend <strong>de</strong>n Zielen <strong>de</strong>s LEP LSA (3.6.6. ff.)<br />

für die Belastung durch Fluglärm tags sowie Leq= 50 dB(A) <strong>und</strong> LAmax= 6* 68 dB(A) für die Belastung<br />

durch Fluglärm nachts. Im Ergebnis umfasst die Fluglärmkontur <strong>de</strong>r Maximalpegelhäufigkeit Lamax= 6* 68<br />

dB(A) die an<strong>de</strong>ren drei energieäquivalenten Dauerschallpegel, so dass es ausreichend ist, wenn im <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplan für die <strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong> (REP <strong>Halle</strong>) zukünftig nur noch die Kontur mit <strong>de</strong>r Maximalpegelhäufigkeit<br />

Lamax= 6* 68 dB(A) als Siedlungsbeschränkungsgebiet in <strong>de</strong>r Zeichnerischen Darstellung<br />

<strong>de</strong>s REP <strong>Halle</strong> ausgewiesen wird.<br />

Im SBB für <strong>de</strong>n Verkehrsflughafen Leipzig/<strong>Halle</strong> sollen innerhalb <strong>de</strong>r Fluglärmkontur im Rahmen <strong>de</strong>r Bauleitplanung<br />

nur gewerbliche Nutzungen im Flächennutzungsplan <strong>und</strong> Industrie- <strong>und</strong> Gewerbegebiete im Bebauungsplan<br />

ausgewiesen wer<strong>de</strong>n.<br />

5.9.8 Öffentlicher Personennahverkehr<br />

A Als Gr<strong>und</strong>satz ist im LEP-LSA festgelegt, dass zur Gewährleistung einer ausreichen<strong>de</strong>n Mobilität für alle<br />

Einwohner <strong>de</strong>r Region in allen Teilräumen ein angemessenes Angebot im ÖPNV sichergestellt wer<strong>de</strong>n soll.<br />

180


B<br />

C<br />

<br />

Im LEP-LSA sind allgemeine Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze unter <strong>de</strong>m Punkt 3.6.7. festgelegt. Auf die Aufführung<br />

konkreter Maßnahmen für die För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Öffentlichen Personennahverkehrs wur<strong>de</strong> verzichtet.<br />

Kriterien:<br />

Die allgemeinen Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze <strong>de</strong>s LEP-LSA zum Öffentlichen Personennahverkehr wer<strong>de</strong>n übernommen<br />

<strong>und</strong> ggf. im <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan ergänzt.<br />

5.10 Regional be<strong>de</strong>utsame Trassen <strong>und</strong> Leitungen<br />

<br />

A<br />

B<br />

C<br />

<br />

<br />

<br />

Energieversorgung<br />

Mit Hilfe eines <strong>de</strong>m Bedarf angepassten Vorsorgungsnetzes sind im Rahmen <strong>de</strong>r Energiepolitik <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

auch für die Region alle verantwortbaren Energiequellen zu nutzen.<br />

Im LEP-LSA sind keine konkreten Festlegungen für Energieverteilungsnetze erfolgt.<br />

Kriterien:<br />

Nachrichtliche Übernahme von Hochspannungsleitungen <strong>de</strong>r Energieversorger ab 110 kV<br />

Darstellung in einer separaten „Karte <strong>de</strong>r überregional <strong>und</strong> regional be<strong>de</strong>utsamen Versorgungs- <strong>und</strong> Produktenleitungen“<br />

Leitungen, für die bisher noch keine raumordnerische Prüfung eingeleitet bzw. abgeschlossen wur<strong>de</strong>, wer<strong>de</strong>n<br />

in o. g. Karte als Ausbau/ Neubau (nähere Abstimmung erfor<strong>de</strong>rlich) dargestellt<br />

<br />

A<br />

B<br />

C<br />

<br />

<br />

Wasserversorgung<br />

Die Wasserversorgung ist so zu entwickeln, dass <strong>de</strong>r gegenwärtige <strong>und</strong> zukünftige Bedarf an Trinkwasser<br />

in <strong>de</strong>r gefor<strong>de</strong>rten Qualität <strong>und</strong> an Betriebswasser in allen Teilen <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion sichergestellt wird.<br />

Im LEP-LSA sind keine konkreten Festlegungen für Wasserversorgungsnetze erfolgt.<br />

Kriterien:<br />

Nachrichtliche Übernahme von Leitungsnetzen <strong>de</strong>r Fernwasserversorgungssysteme (FWV) in <strong>de</strong>n <strong>Regionale</strong>n<br />

Entwicklungsplan zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung in Qualität <strong>und</strong> Menge an<br />

Trinkwasser in <strong>de</strong>n Teilräumen <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion<br />

Darstellung in einer separaten „Karte <strong>de</strong>r überregional <strong>und</strong> regional be<strong>de</strong>utsamen Versorgungs- <strong>und</strong> Produktenleitungen“<br />

<br />

A<br />

B<br />

C<br />

<br />

<br />

Nachrichtenverkehr<br />

Die Telekommunikation soll <strong>de</strong>n ständig steigen<strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Wirtschaft <strong>und</strong> <strong>de</strong>r Bevölkerung<br />

Rechnung tragen. Dazu soll in allen Teilen <strong>de</strong>r <strong>Planung</strong>sregion eine mo<strong>de</strong>rne Telekommunikationsinfrastruktur<br />

aufgebaut wer<strong>de</strong>n.<br />

Im LEP-LSA sind keine konkreten Festlegungen für <strong>de</strong>n Nachrichtenverkehr erfolgt.<br />

Kriterien:<br />

Es erfolgt eine Berücksichtigung <strong>de</strong>r Belange <strong>de</strong>s Nachrichtenverkehrs in Rahmen <strong>de</strong>r Festlegung einzelfachlicher<br />

Gr<strong>und</strong>sätze.<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>de</strong>r Anzahl telekommunikativer Betreibernetze erfolgt keine kartographische Darstellung.<br />

<br />

<br />

<br />

Erdöl- <strong>und</strong> Produktleitungen<br />

A Sicherung von Industriestandorten in <strong>de</strong>r Region durch die Errichtung, <strong>de</strong>n Erhalt <strong>und</strong> <strong>de</strong>n Ausbau<br />

<strong>de</strong>r dafür erfor<strong>de</strong>rlichen Leitungstrassen.<br />

181


C<br />

B Im LEP-LSA sind keine konkreten Festlegungen für Erdöl- <strong>und</strong> Produktenleitungen erfolgt.<br />

Kriterien:<br />

<br />

<br />

<br />

nachrichtliche Übernahme von überregional <strong>und</strong> regional be<strong>de</strong>utsamen Erdöl- <strong>und</strong> Produktleitungen <strong>de</strong>r<br />

chemische Industrie<br />

nachrichtliche Übernahme von überregional <strong>und</strong> regional be<strong>de</strong>utsamen Gasleitungen (ab 16 kbar)<br />

Darstellung in einer separaten „Karte <strong>de</strong>r überregional <strong>und</strong> regional be<strong>de</strong>utsamen Versorgungs- <strong>und</strong> Produktenleitungen“<br />

182


<strong>Regionale</strong>r Entwicklungsplan <strong>Halle</strong> (REP-<strong>Halle</strong>)<br />

Karte 2 - Raumstruktur<br />

Mansfeld<br />

!<br />

!<br />

"<br />

Helbra<br />

Hettstedt<br />

!<br />

!<br />

Gerbstedt<br />

Lutherstadt<br />

Eisleben<br />

Röblingen am See<br />

!<br />

!<br />

!<br />

Wettin<br />

Teutschenthal<br />

<strong>Halle</strong><br />

;<br />

Landsberg<br />

Gröbers<br />

!<br />

!<br />

!<br />

"<br />

"<br />

Querfurt<br />

Nebra<br />

Bad Bibra<br />

Eckartsberga<br />

! !<br />

Bad Kösen<br />

!<br />

Mücheln<br />

!<br />

Freyburg<br />

"<br />

!<br />

Bad Lauchstädt<br />

!<br />

Braunsbedra<br />

Naumburg<br />

"<br />

!<br />

Merseburg<br />

Günthersdorf/<br />

Leuna ! Kötzschau<br />

!<br />

!<br />

Bad<br />

Dürrenberg<br />

Weißenfels<br />

!<br />

Teuchern<br />

"<br />

!<br />

Lützen<br />

Hohenmölsen<br />

; Oberzentrum<br />

"<br />

Mittelzentrum mit Teilfunktion<br />

eines Oberzentrums<br />

! Mittelzentrum<br />

Gr<strong>und</strong>zentrum mit Teilfunktion<br />

" eines Mittelzentrums<br />

! Gr<strong>und</strong>zentrum<br />

!<br />

Osterfeld<br />

!<br />

Droyßig<br />

!<br />

Zeitz<br />

Kayna<br />

!<br />

Verdichtungsraum<br />

Ländlicher Raum<br />

<strong>de</strong>n Verdichtungsraum<br />

umgeben<strong>de</strong>r Raum<br />

Ordnungsraum<br />

außerhalb <strong>de</strong>s Verdichtungsraumes mit relativ<br />

günstigen wirtschaftlichen Entwicklungspotentialen<br />

mit günstigen Produktionsbedingungen für Landwirtschaft<br />

<strong>und</strong>/o<strong>de</strong>r Potentialen im Tourismus<br />

<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong><br />

Maßstab:<br />

1:300.000<br />

Die Darstellung <strong>de</strong>r Kreisgrenzen basiert auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage von<br />

Digitalisierungen <strong>de</strong>r <strong>Regionale</strong>n <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong>.<br />

Diese Karte ist gesetzlich geschützt. Vervielfältigungen nur mit Erlaubnis <strong>de</strong>s Herausgebers.<br />

Als Vervielfältigungen gelten z.B. Nachdrucke, Fotokopien, Mikroverfilmung,<br />

Digitalisieren, Scannen sowie Speicherung auf Datenträgern.


%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

% %<br />

h<br />

%<br />

%%<br />

P<br />

%<br />

%<br />

%<br />

P<br />

%<br />

% %<br />

%<br />

P<br />

%<br />

%<br />

P<br />

P<br />

%<br />

h<br />

h<br />

%<br />

%<br />

%<br />

h<br />

%<br />

%<br />

h<br />

h<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

% %<br />

%<br />

%<br />

PPP P<br />

%<br />

%<br />

h<br />

%<br />

%%<br />

h<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

% %<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

% % %<br />

%<br />

d<br />

d<br />

d<br />

h h hhhh h<br />

%<br />

%<br />

%%<br />

h<br />

%<br />

%<br />

h<br />

h<br />

%<br />

h<br />

h<br />

h<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

h<br />

d d<br />

hh h<br />

%<br />

% %<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%%%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

% %<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

h<br />

h<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

% %<br />

% %<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

f<br />

%<br />

%<br />

h<br />

Z<br />

% %<br />

% %%%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

h<br />

d<br />

%<br />

d<br />

Z<br />

%<br />

% %<br />

%<br />

%<br />

h<br />

%<br />

%<br />

h<br />

%<br />

Z Z<br />

d<br />

d<br />

d<br />

d<br />

d<br />

f f<br />

h<br />

% %<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

% % %<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

h h<br />

h h<br />

%<br />

h<br />

%<br />

%<br />

%%%<br />

%<br />

% %<br />

%<br />

%%%<br />

Z<br />

h<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

h<br />

h<br />

h<br />

h<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%%%<br />

%%<br />

%<br />

%<br />

%%%<br />

h h<br />

h<br />

% %<br />

%<br />

% %%%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%%<br />

%%<br />

%%%<br />

%<br />

Z<br />

h<br />

h<br />

h<br />

h<br />

d<br />

h<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

h<br />

d<br />

h<br />

d<br />

f<br />

h h<br />

%<br />

%%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%%<br />

Z<br />

h<br />

h<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%%%%%<br />

h<br />

%<br />

h<br />

hhh h h h<br />

%<br />

hh<br />

h<br />

Z<br />

%<br />

h<br />

h<br />

d<br />

%<br />

%<br />

h<br />

%%%% %%%%<br />

%<br />

%<br />

% %<br />

d<br />

h<br />

%<br />

%<br />

h<br />

h<br />

f<br />

h<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%%% %<br />

%<br />

%<br />

%<br />

h<br />

%<br />

h<br />

%<br />

%<br />

% % %<br />

%<br />

%<br />

%%%% %<br />

%<br />

%%<br />

%<br />

h<br />

h<br />

h<br />

d d<br />

d<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%%<br />

%<br />

h<br />

h<br />

f<br />

f<br />

h<br />

h<br />

h<br />

Z Z<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

% %<br />

%<br />

%<br />

%%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

% % %<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

% %%%%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

h<br />

h<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

% %<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

d<br />

h<br />

%<br />

h<br />

f<br />

dd<br />

f<br />

d<br />

f<br />

f<br />

h<br />

h<br />

hhh<br />

h<br />

h h<br />

h<br />

%<br />

%<br />

h<br />

h<br />

%<br />

h h<br />

h<br />

h<br />

%<br />

%<br />

% %%<br />

h<br />

%<br />

%<br />

Z<br />

%<br />

h<br />

%<br />

% %<br />

%<br />

% %<br />

% %<br />

% %<br />

%<br />

%<br />

% %<br />

%<br />

%<br />

%<br />

h<br />

%<br />

%<br />

%%<br />

%<br />

h<br />

h<br />

h<br />

h<br />

% %<br />

%%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

Z<br />

h<br />

h<br />

h<br />

%<br />

h<br />

h<br />

%<br />

%<br />

%%%<br />

f<br />

d<br />

f<br />

hhh h<br />

h hhhhhhhhhh<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%%<br />

%<br />

%<br />

% % %<br />

%<br />

f<br />

d<br />

f f ff ff<br />

h<br />

h<br />

h<br />

hh h h<br />

C<br />

C<br />

h<br />

%<br />

% %<br />

%<br />

%<br />

%<br />

C<br />

%<br />

%<br />

%%<br />

hh<br />

h<br />

C<br />

%%%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

% %<br />

%<br />

%<br />

h<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

Z<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

h<br />

h<br />

h<br />

%%<br />

%<br />

%<br />

h<br />

% %<br />

hh<br />

hh<br />

%<br />

h<br />

%<br />

% %<br />

%<br />

Z<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

Z<br />

%<br />

Z<br />

%<br />

%<br />

h<br />

h<br />

h<br />

h<br />

%<br />

%<br />

f<br />

h<br />

hh<br />

h<br />

%<br />

%<br />

%<br />

h<br />

f<br />

f<br />

d<br />

f<br />

f<br />

hhh h<br />

h<br />

h<br />

h<br />

h<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

% %<br />

%<br />

%%<br />

%<br />

%<br />

%%<br />

%%%%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

P<br />

P P PP<br />

%%%%<br />

%<br />

%<br />

P P<br />

%<br />

P<br />

%<br />

%<br />

%<br />

P P<br />

%<br />

%<br />

%%<br />

%<br />

%<br />

P<br />

%<br />

%<br />

%%%%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%%<br />

PP<br />

PP<br />

P<br />

P<br />

PP<br />

%%<br />

P<br />

%<br />

PP<br />

P<br />

P<br />

<strong>Regionale</strong>r Entwicklungsplan <strong>Halle</strong> (REP-<strong>Halle</strong>)<br />

Karte 3 - Zu sichern<strong>de</strong> Trassen <strong>und</strong> Leitungen <strong>de</strong>r<br />

Technischen Infrastruktur<br />

%<br />

P<br />

P<br />

P<br />

P<br />

P P<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

% %<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%%<br />

%%<br />

PPPPPPPPP<br />

PPP<br />

%<br />

%%%<br />

PPP<br />

PPPP<br />

PPPP P<br />

PP<br />

%<br />

% % %<br />

%<br />

P PPP P P PPPP PP PP<br />

P PPP<br />

PPPP<br />

P P P<br />

PP<br />

P<br />

P<br />

P<br />

P<br />

%<br />

PP PP<br />

PP P<br />

PP<br />

P P<br />

PP<br />

P<br />

P<br />

PP<br />

PP<br />

P<br />

PPP P<br />

P<br />

P<br />

P<br />

%<br />

%%<br />

%<br />

P<br />

P PP<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

P PPPPPPP<br />

PPP<br />

PP<br />

P P P<br />

P PPPPP PP<br />

P P<br />

P<br />

PP<br />

PPPPPP<br />

%<br />

PP<br />

%%%<br />

%<br />

P P<br />

P<br />

P<br />

P<br />

P<br />

P<br />

P<br />

%<br />

PPPP<br />

PPPP<br />

PPP<br />

P<br />

%%<br />

PPPP<br />

PP<br />

%<br />

P PP PP P P PP<br />

P PP PPP<br />

P<br />

PP<br />

P P<br />

P P<br />

P<br />

P<br />

P<br />

P<br />

P P<br />

P<br />

P<br />

P<br />

P<br />

P<br />

P<br />

%<br />

PPP<br />

PPPP P P PPP<br />

PPPPP<br />

%<br />

%<br />

P PP P<br />

%%<br />

%<br />

P<br />

PP<br />

PP<br />

%<br />

PP<br />

P<br />

PPP<br />

PPP<br />

P<br />

P<br />

P<br />

P<br />

P<br />

%<br />

P<br />

P<br />

P<br />

%<br />

%%<br />

%<br />

%%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

P<br />

P<br />

%<br />

%<br />

P<br />

P<br />

%<br />

%%<br />

%<br />

%%<br />

%%<br />

%<br />

%% % %<br />

%<br />

%<br />

P P PPPPP<br />

P<br />

P PP<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

h<br />

h<br />

h<br />

%<br />

Z<br />

% %%<br />

%%<br />

%<br />

% %<br />

%%%%<br />

%%%%%<br />

%<br />

%<br />

%% %<br />

%<br />

%%<br />

%<br />

%%% %%<br />

%<br />

P<br />

P<br />

%<br />

%<br />

% %<br />

P<br />

%<br />

%% %<br />

%<br />

% %<br />

%<br />

% %<br />

%<br />

% %<br />

%<br />

h<br />

h<br />

%<br />

P<br />

%<br />

%%<br />

Z<br />

%<br />

%<br />

%<br />

% % %<br />

h<br />

%<br />

% %<br />

%<br />

f<br />

h<br />

%<br />

%<br />

%<br />

% % %%<br />

P<br />

%%<br />

%<br />

%<br />

% %<br />

P<br />

%<br />

Z<br />

h h<br />

d<br />

% % %<br />

%<br />

%% %<br />

%<br />

%<br />

%<br />

h<br />

h<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

% %<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

% %<br />

f<br />

h<br />

f f<br />

h<br />

h<br />

h<br />

%<br />

P<br />

P P P P<br />

P<br />

%<br />

%<br />

Z Z<br />

P<br />

%<br />

% %<br />

% % %<br />

%<br />

%<br />

% %<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%%<br />

%%%%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%%%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

% %<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

f f<br />

%<br />

%<br />

d<br />

%<br />

% %<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%%<br />

% %<br />

%<br />

%<br />

P<br />

%<br />

P<br />

%%%<br />

%%<br />

P<br />

P<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%%<br />

%<br />

%<br />

Z<br />

%<br />

%<br />

P PP<br />

P<br />

P<br />

P P<br />

P P<br />

P<br />

P<br />

P<br />

d<br />

%<br />

%<br />

%<br />

% %%<br />

h<br />

%<br />

h<br />

h<br />

%<br />

%<br />

d<br />

f<br />

h C<br />

Bestand<br />

C<br />

% %<br />

% %<br />

P P<br />

P P<br />

<strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong><br />

d f<br />

h C<br />

<strong>Planung</strong>,<br />

abgestimmt<br />

d<br />

C<br />

% %<br />

% %<br />

P P<br />

P P<br />

d<br />

<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong><br />

Maßstab:<br />

h<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

c eC<br />

C<br />

%<br />

%<br />

i i i i<br />

Z<br />

Z<br />

Q<br />

Q<br />

% %<br />

<strong>Planung</strong>,<br />

bedarf näherer<br />

Abstimmung<br />

C<br />

1:300.000<br />

Darstellung auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r Topographischen Karten 1:250.000.<br />

Geobasisdaten © GeoBasis-DE/LVermGeo LSA, 2010/A18-30691-2010-14<br />

Diese Karte ist gesetzlich geschützt. Vervielfältigungen nur mit Erlaubnis <strong>de</strong>s Herausgebers. Als Vervielfältigungen gelten z.B. Nachdrucke, Fotokopien, Mikroverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie Speicherung auf Datenträgern.<br />

Z<br />

Z<br />

Q<br />

Q<br />

% %<br />

%<br />

% %<br />

%<br />

d<br />

%<br />

%%<br />

%<br />

%<br />

h<br />

%<br />

%<br />

%<br />

d<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%% %%<br />

d<br />

h<br />

h<br />

h<br />

% %%%%% % %<br />

%<br />

%<br />

%%<br />

%<br />

% %<br />

%%<br />

%<br />

%%<br />

%%<br />

h<br />

d<br />

h<br />

h<br />

h<br />

h h<br />

380-kV-Leitung<br />

220-kV-Leitung<br />

110-kV-Leitung<br />

110-kV-Kabel<br />

Wasserleitung mit überregionaler Be<strong>de</strong>utung<br />

Gasversorgungsleitung mit überregionaler Be<strong>de</strong>utung<br />

Gasversorgungsleitung mit regionaler Be<strong>de</strong>utung<br />

Erdöl- <strong>und</strong> Produktenleitung mit überregionaler Be<strong>de</strong>utung<br />

Erdöl- <strong>und</strong> Produktenleitung mit regionaler Be<strong>de</strong>utung<br />

h<br />

h<br />

%<br />

%<br />

h<br />

d<br />

d d<br />

h h<br />

%<br />

h<br />

%<br />

%<br />

%%<br />

% %<br />

%% %%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

h<br />

d<br />

d<br />

%<br />

%<br />

hh<br />

CC<br />

%<br />

%%<br />

%<br />

P<br />

P P<br />

%<br />

%<br />

%%<br />

%<br />

%<br />

%<br />

h<br />

%<br />

%<br />

%%<br />

%<br />

% %<br />

%<br />

P<br />

h<br />

h<br />

% %<br />

h<br />

d<br />

%<br />

%<br />

h<br />

h<br />

%


<strong>Regionale</strong>r Entwicklungsplan <strong>Halle</strong> (REP-<strong>Halle</strong>)<br />

Karte 4 - Regional be<strong>de</strong>utsame, untertägige Lagerstätten <strong>und</strong> Energierohstoffe<br />

d<br />

ll<br />

1<br />

XXXl<br />

a<br />

l<br />

1<br />

a<br />

<strong>Planung</strong>sregion <strong>Halle</strong><br />

Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

gemäß Kapitel 5.3.6.<br />

l Profen<br />

ll Amsdorf<br />

XXXl Solfeld Holleben, Teutschenthal, Bad Lauchstädt<br />

Unterirdische Gasspeicher<br />

gemäß Kapitel 5.6.2.<br />

1) Holleben, Teutschenthal, Bad Lauchstädt<br />

2) Burggraf/Bernsdorf<br />

Geopotenziale tiefliegen<strong>de</strong>r <strong>und</strong><br />

Energie-Rohstoffe gemäß Kapitel 6.13.<br />

2<br />

a) Kalisalzlagerstätte Roßleben<br />

b) Braunkohlenlagerstätte Domsen/Großgrimma<br />

c) Braunkohlenlagerstätte Lützen<br />

d) Kupfererz <strong>und</strong> begleiten<strong>de</strong> Polymetalle im Sangerhäuser Revier<br />

<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong><br />

Maßstab 1:500.000<br />

Darstellung auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r Topographischen<br />

Karten 1:250.000. Geobasisdaten © GeoBasis-DE<br />

/LVermGeo LSA, 2010/A18-30691-2010-14<br />

Diese Karte ist gesetzlich geschützt. Vervielfältigungen nur mit Erlaubnis <strong>de</strong>s<br />

Herausgebers. Als Vervielfältigungengelten z.B. Nachdrucke, Fotokopien,<br />

Mikroverfilmung, Digitalisieren, Scannen sowie Speicherung auf Datenträgern.<br />

c<br />

b<br />

l


<strong>Regionale</strong>r Entwicklungsplan <strong>Halle</strong> (REP-<strong>Halle</strong>)<br />

Karte 5 - Entwicklungsachsen (5.1.4.)<br />

nachrichtliche Übernahme Entwicklungsachsen aus <strong>de</strong>m Gesetz über <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan (LEP-LSA)<br />

vom 23.09.1999 zuletzt geän<strong>de</strong>rt durch Verordnung vom 15.07.2007 (GVBl. LSA S. 214).


<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong>: Anlage zum <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan <strong>Halle</strong>, Ziffer 5.8.2<br />

VRG l<br />

Quenstedt<br />

(Landkreis<br />

Mansfeld-Südharz)<br />

Vorranggebiete für die<br />

Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

mit <strong>de</strong>r Wirkung von<br />

Eignungsgebieten<br />

Die rechtsverbindliche Abgrenzung<br />

<strong>de</strong>r Windgebiete ergibt sich<br />

allein aus <strong>de</strong>r zeichnerischen Darstellung<br />

<strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans<br />

<strong>Halle</strong>.<br />

Maßstab:<br />

1:50.000<br />

Datum: 27.05.2010<br />

Darstellung auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r Topographischen<br />

Karten 1:50.000.<br />

Geobasisdaten © GeoBasis-DE/LVermGeo LSA,<br />

2010/A18-30691-2010-14


<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong>: Anlage zum <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan <strong>Halle</strong>, Ziffer 5.8.2<br />

VRG ll<br />

Sylda<br />

(Landkreis<br />

Mansfeld-Südharz)<br />

Vorranggebiete für die<br />

Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

mit <strong>de</strong>r Wirkung von<br />

Eignungsgebieten<br />

Die rechtsverbindliche Abgrenzung<br />

<strong>de</strong>r Windgebiete ergibt sich<br />

allein aus <strong>de</strong>r zeichnerischen Darstellung<br />

<strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans<br />

<strong>Halle</strong>.<br />

Maßstab:<br />

1:50.000<br />

Datum: 27.05.2010<br />

Darstellung auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r Topographischen<br />

Karten 1:50.000.<br />

Geobasisdaten © GeoBasis-DE/LVermGeo LSA,<br />

2010/A18-30691-2010-14


<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong>: Anlage zum <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan <strong>Halle</strong>, Ziffer 5.8.2<br />

VRG lll<br />

Gerbstedt<br />

(Landkreis<br />

Mansfeld-Südharz)<br />

Vorranggebiete für die<br />

Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

mit <strong>de</strong>r Wirkung von<br />

Eignungsgebieten<br />

Die rechtsverbindliche Abgrenzung<br />

<strong>de</strong>r Windgebiete ergibt sich<br />

allein aus <strong>de</strong>r zeichnerischen Darstellung<br />

<strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans<br />

<strong>Halle</strong>.<br />

Maßstab:<br />

1:50.000<br />

Datum: 27.05.2010<br />

Darstellung auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r Topographischen<br />

Karten 1:50.000.<br />

Geobasisdaten © GeoBasis-DE/LVermGeo LSA,<br />

2010/A18-30691-2010-14


<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong>: Anlage zum <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan <strong>Halle</strong>, Ziffer 5.8.2<br />

VRG lV<br />

Siersleben<br />

(Landkreis<br />

Mansfeld-Südharz)<br />

Vorranggebiete für die<br />

Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

mit <strong>de</strong>r Wirkung von<br />

Eignungsgebieten<br />

Die rechtsverbindliche Abgrenzung<br />

<strong>de</strong>r Windgebiete ergibt sich<br />

allein aus <strong>de</strong>r zeichnerischen Darstellung<br />

<strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans<br />

<strong>Halle</strong>.<br />

Maßstab:<br />

1:50.000<br />

Datum: 27.05.2010<br />

Darstellung auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r Topographischen<br />

Karten 1:50.000.<br />

Geobasisdaten © GeoBasis-DE/LVermGeo LSA,<br />

2010/A18-30691-2010-14


<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong>: Anlage zum <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan <strong>Halle</strong>, Ziffer 5.8.2<br />

VRG V<br />

Domnitz<br />

(Landkreis<br />

Saalekreis)<br />

Vorranggebiete für die<br />

Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

mit <strong>de</strong>r Wirkung von<br />

Eignungsgebieten<br />

Die rechtsverbindliche Abgrenzung<br />

<strong>de</strong>r Windgebiete ergibt sich<br />

allein aus <strong>de</strong>r zeichnerischen Darstellung<br />

<strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans<br />

<strong>Halle</strong>.<br />

Maßstab:<br />

1:50.000<br />

Datum: 27.05.2010<br />

Darstellung auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r Topographischen<br />

Karten 1:50.000.<br />

Geobasisdaten © GeoBasis-DE/LVermGeo LSA,<br />

2010/A18-30691-2010-14


<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong>: Anlage zum <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan <strong>Halle</strong>, Ziffer 5.8.2<br />

VRG Vl<br />

Benndorf<br />

(Landkreis<br />

Mansfeld-Südharz)<br />

Vorranggebiete für die<br />

Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

mit <strong>de</strong>r Wirkung von<br />

Eignungsgebieten<br />

Die rechtsverbindliche Abgrenzung<br />

<strong>de</strong>r Windgebiete ergibt sich<br />

allein aus <strong>de</strong>r zeichnerischen Darstellung<br />

<strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans<br />

<strong>Halle</strong>.<br />

Maßstab:<br />

1:50.000<br />

Datum: 27.05.2010<br />

Darstellung auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r Topographischen<br />

Karten 1:50.000.<br />

Geobasisdaten © GeoBasis-DE/LVermGeo LSA,<br />

2010/A18-30691-2010-14


<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong>: Anlage zum <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan <strong>Halle</strong>, Ziffer 5.8.2<br />

VRG Vll<br />

Volkstedt<br />

(Landkreis<br />

Mansfeld-Südharz)<br />

Vorranggebiete für die<br />

Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

mit <strong>de</strong>r Wirkung von<br />

Eignungsgebieten<br />

Die rechtsverbindliche Abgrenzung<br />

<strong>de</strong>r Windgebiete ergibt sich<br />

allein aus <strong>de</strong>r zeichnerischen Darstellung<br />

<strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans<br />

<strong>Halle</strong>.<br />

Maßstab:<br />

1:50.000<br />

Datum: 27.05.2010<br />

Darstellung auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r Topographischen<br />

Karten 1:50.000.<br />

Geobasisdaten © GeoBasis-DE/LVermGeo LSA,<br />

2010/A18-30691-2010-14


<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong>: Anlage zum <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan <strong>Halle</strong>, Ziffer 5.8.2<br />

VRG Vlll<br />

Polleben<br />

(Landkreis<br />

Mansfeld-Südharz)<br />

Vorranggebiete für die<br />

Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

mit <strong>de</strong>r Wirkung von<br />

Eignungsgebieten<br />

Die rechtsverbindliche Abgrenzung<br />

<strong>de</strong>r Windgebiete ergibt sich<br />

allein aus <strong>de</strong>r zeichnerischen Darstellung<br />

<strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans<br />

<strong>Halle</strong>.<br />

Maßstab:<br />

1:50.000<br />

Datum: 27.05.2010<br />

Darstellung auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r Topographischen<br />

Karten 1:50.000.<br />

Geobasisdaten © GeoBasis-DE/LVermGeo LSA,<br />

2010/A18-30691-2010-14


<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong>: Anlage zum <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan <strong>Halle</strong>, Ziffer 5.8.2<br />

VRG lX<br />

Beesenstedt<br />

(Landkreise<br />

Mansfeld-Südharz,<br />

Saalekreis)<br />

Vorranggebiete für die<br />

Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

mit <strong>de</strong>r Wirkung von<br />

Eignungsgebieten<br />

Die rechtsverbindliche Abgrenzung<br />

<strong>de</strong>r Windgebiete ergibt sich<br />

allein aus <strong>de</strong>r zeichnerischen Darstellung<br />

<strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans<br />

<strong>Halle</strong>.<br />

Maßstab:<br />

1:50.000<br />

Datum: 27.05.2010<br />

Darstellung auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r Topographischen<br />

Karten 1:50.000.<br />

Geobasisdaten © GeoBasis-DE/LVermGeo LSA,<br />

2010/A18-30691-2010-14


<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong>: Anlage zum <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan <strong>Halle</strong>, Ziffer 5.8.2<br />

VRG X<br />

Wimmelburg<br />

(Landkreis<br />

Mansfeld-Südharz)<br />

Vorranggebiete für die<br />

Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

mit <strong>de</strong>r Wirkung von<br />

Eignungsgebieten<br />

Die rechtsverbindliche Abgrenzung<br />

<strong>de</strong>r Windgebiete ergibt sich<br />

allein aus <strong>de</strong>r zeichnerischen Darstellung<br />

<strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans<br />

<strong>Halle</strong>.<br />

Maßstab:<br />

1:50.000<br />

Datum: 27.05.2010<br />

Darstellung auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r Topographischen<br />

Karten 1:50.000.<br />

Geobasisdaten © GeoBasis-DE/LVermGeo LSA,<br />

2010/A18-30691-2010-14


<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong>: Anlage zum <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan <strong>Halle</strong>, Ziffer 5.8.2<br />

VRG Xl<br />

Osterhausen<br />

(Landkreis<br />

Mansfeld-Südharz)<br />

Vorranggebiete für die<br />

Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

mit <strong>de</strong>r Wirkung von<br />

Eignungsgebieten<br />

Die rechtsverbindliche Abgrenzung<br />

<strong>de</strong>r Windgebiete ergibt sich<br />

allein aus <strong>de</strong>r zeichnerischen Darstellung<br />

<strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans<br />

<strong>Halle</strong>.<br />

Maßstab:<br />

1:50.000<br />

Datum: 27.05.2010<br />

Darstellung auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r Topographischen<br />

Karten 1:50.000.<br />

Geobasisdaten © GeoBasis-DE/LVermGeo LSA,<br />

2010/A18-30691-2010-14


<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong>: Anlage zum <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan <strong>Halle</strong>, Ziffer 5.8.2<br />

VRG Xll<br />

Helfta<br />

(Landkreis<br />

Mansfeld-Südharz)<br />

Vorranggebiete für die<br />

Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

mit <strong>de</strong>r Wirkung von<br />

Eignungsgebieten<br />

Die rechtsverbindliche Abgrenzung<br />

<strong>de</strong>r Windgebiete ergibt sich<br />

allein aus <strong>de</strong>r zeichnerischen Darstellung<br />

<strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans<br />

<strong>Halle</strong>.<br />

Maßstab:<br />

1:50.000<br />

Datum: 27.05.2010<br />

Darstellung auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r Topographischen<br />

Karten 1:50.000.<br />

Geobasisdaten © GeoBasis-DE/LVermGeo LSA,<br />

2010/A18-30691-2010-14


<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong>: Anlage zum <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan <strong>Halle</strong>, Ziffer 5.8.2<br />

VRG Xlll<br />

Reußen<br />

(Landkreis<br />

Saalekreis)<br />

Vorranggebiete für die<br />

Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

mit <strong>de</strong>r Wirkung von<br />

Eignungsgebieten<br />

Die rechtsverbindliche Abgrenzung<br />

<strong>de</strong>r Windgebiete ergibt sich<br />

allein aus <strong>de</strong>r zeichnerischen Darstellung<br />

<strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans<br />

<strong>Halle</strong>.<br />

Maßstab:<br />

1:50.000<br />

Datum: 27.05.2010<br />

Darstellung auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r Topographischen<br />

Karten 1:50.000.<br />

Geobasisdaten © GeoBasis-DE/LVermGeo LSA,<br />

2010/A18-30691-2010-14


<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong>: Anlage zum <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan <strong>Halle</strong>, Ziffer 5.8.2<br />

VRG XlV<br />

Farnstädt<br />

(Landkreis<br />

Saalekreis)<br />

Vorranggebiete für die<br />

Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

mit <strong>de</strong>r Wirkung von<br />

Eignungsgebieten<br />

Die rechtsverbindliche Abgrenzung<br />

<strong>de</strong>r Windgebiete ergibt sich<br />

allein aus <strong>de</strong>r zeichnerischen Darstellung<br />

<strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans<br />

<strong>Halle</strong>.<br />

Maßstab:<br />

1:50.000<br />

Datum: 27.05.2010<br />

Darstellung auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r Topographischen<br />

Karten 1:50.000.<br />

Geobasisdaten © GeoBasis-DE/LVermGeo LSA,<br />

2010/A18-30691-2010-14


<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong>: Anlage zum <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan <strong>Halle</strong>, Ziffer 5.8.2<br />

VRG XV<br />

Obhausen<br />

(Landkreis<br />

Saalekreis)<br />

Vorranggebiete für die<br />

Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

mit <strong>de</strong>r Wirkung von<br />

Eignungsgebieten<br />

Die rechtsverbindliche Abgrenzung<br />

<strong>de</strong>r Windgebiete ergibt sich<br />

allein aus <strong>de</strong>r zeichnerischen Darstellung<br />

<strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans<br />

<strong>Halle</strong>.<br />

Maßstab:<br />

1:50.000<br />

Datum: 27.05.2010<br />

Darstellung auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r Topographischen<br />

Karten 1:50.000.<br />

Geobasisdaten © GeoBasis-DE/LVermGeo LSA,<br />

2010/A18-30691-2010-14


<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong>: Anlage zum <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan <strong>Halle</strong>, Ziffer 5.8.2<br />

VRG XVl<br />

Wansleben a. S.<br />

(Landkreise<br />

Mansfeld-Südharz,<br />

Saalekreis)<br />

Vorranggebiete für die<br />

Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

mit <strong>de</strong>r Wirkung von<br />

Eignungsgebieten<br />

Die rechtsverbindliche Abgrenzung<br />

<strong>de</strong>r Windgebiete ergibt sich<br />

allein aus <strong>de</strong>r zeichnerischen Darstellung<br />

<strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans<br />

<strong>Halle</strong>.<br />

Maßstab:<br />

1:50.000<br />

Datum: 27.05.2010<br />

Darstellung auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r Topographischen<br />

Karten 1:50.000.<br />

Geobasisdaten © GeoBasis-DE/LVermGeo LSA,<br />

2010/A18-30691-2010-14


<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong>: Anlage zum <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan <strong>Halle</strong>, Ziffer 5.8.2<br />

VRG XVll<br />

Baumersroda<br />

(Landkreise<br />

Saalekreis,<br />

Burgenlandkreis)<br />

Vorranggebiete für die<br />

Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

mit <strong>de</strong>r Wirkung von<br />

Eignungsgebieten<br />

Die rechtsverbindliche Abgrenzung<br />

<strong>de</strong>r Windgebiete ergibt sich<br />

allein aus <strong>de</strong>r zeichnerischen Darstellung<br />

<strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans<br />

<strong>Halle</strong>.<br />

Maßstab:<br />

1:50.000<br />

Datum: 27.05.2010<br />

Darstellung auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r Topographischen<br />

Karten 1:50.000.<br />

Geobasisdaten © GeoBasis-DE/LVermGeo LSA,<br />

2010/A18-30691-2010-14


<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong>: Anlage zum <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan <strong>Halle</strong>, Ziffer 5.8.2<br />

VRG XVlll<br />

Großkorbetha West<br />

(Landkreis<br />

Burgenlandkreis)<br />

Vorranggebiete für die<br />

Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

mit <strong>de</strong>r Wirkung von<br />

Eignungsgebieten<br />

Die rechtsverbindliche Abgrenzung<br />

<strong>de</strong>r Windgebiete ergibt sich<br />

allein aus <strong>de</strong>r zeichnerischen Darstellung<br />

<strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans<br />

<strong>Halle</strong>.<br />

Maßstab:<br />

1:50.000<br />

Datum: 27.05.2010<br />

Darstellung auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r Topographischen<br />

Karten 1:50.000.<br />

Geobasisdaten © GeoBasis-DE/LVermGeo LSA,<br />

2010/A18-30691-2010-14


<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong>: Anlage zum <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan <strong>Halle</strong>, Ziffer 5.8.2<br />

VRG XlX<br />

Großkorbetha Südost<br />

(Landkreis<br />

Burgenlandkreis)<br />

Vorranggebiete für die<br />

Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

mit <strong>de</strong>r Wirkung von<br />

Eignungsgebieten<br />

Die rechtsverbindliche Abgrenzung<br />

<strong>de</strong>r Windgebiete ergibt sich<br />

allein aus <strong>de</strong>r zeichnerischen Darstellung<br />

<strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans<br />

<strong>Halle</strong>.<br />

Maßstab:<br />

1:50.000<br />

Datum: 27.05.2010<br />

Darstellung auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r Topographischen<br />

Karten 1:50.000.<br />

Geobasisdaten © GeoBasis-DE/LVermGeo LSA,<br />

2010/A18-30691-2010-14


<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong>: Anlage zum <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan <strong>Halle</strong>, Ziffer 5.8.2<br />

VRG XX<br />

Lützen<br />

(Landkreis<br />

Burgenlandkreis)<br />

Vorranggebiete für die<br />

Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

mit <strong>de</strong>r Wirkung von<br />

Eignungsgebieten<br />

Die rechtsverbindliche Abgrenzung<br />

<strong>de</strong>r Windgebiete ergibt sich<br />

allein aus <strong>de</strong>r zeichnerischen Darstellung<br />

<strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans<br />

<strong>Halle</strong>.<br />

Maßstab:<br />

1:50.000<br />

Datum: 27.05.2010<br />

Darstellung auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r Topographischen<br />

Karten 1:50.000.<br />

Geobasisdaten © GeoBasis-DE/LVermGeo LSA,<br />

2010/A18-30691-2010-14


<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong>: Anlage zum <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan <strong>Halle</strong>, Ziffer 5.8.2<br />

VRG XXl<br />

Billroda<br />

(Landkreis<br />

Burgenlandkreis)<br />

Vorranggebiete für die<br />

Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

mit <strong>de</strong>r Wirkung von<br />

Eignungsgebieten<br />

Die rechtsverbindliche Abgrenzung<br />

<strong>de</strong>r Windgebiete ergibt sich<br />

allein aus <strong>de</strong>r zeichnerischen Darstellung<br />

<strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans<br />

<strong>Halle</strong>.<br />

Maßstab:<br />

1:50.000<br />

Datum: 27.05.2010<br />

Darstellung auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r Topographischen<br />

Karten 1:50.000.<br />

Geobasisdaten © GeoBasis-DE/LVermGeo LSA,<br />

2010/A18-30691-2010-14


<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong>: Anlage zum <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan <strong>Halle</strong>, Ziffer 5.8.2<br />

VRG XXll<br />

Herrengosserstedt<br />

(Landkreis<br />

Burgenlandkreis)<br />

Vorranggebiete für die<br />

Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

mit <strong>de</strong>r Wirkung von<br />

Eignungsgebieten<br />

Die rechtsverbindliche Abgrenzung<br />

<strong>de</strong>r Windgebiete ergibt sich<br />

allein aus <strong>de</strong>r zeichnerischen Darstellung<br />

<strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans<br />

<strong>Halle</strong>.<br />

Maßstab:<br />

1:50.000<br />

Datum: 27.05.2010<br />

Darstellung auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r Topographischen<br />

Karten 1:50.000.<br />

Geobasisdaten © GeoBasis-DE/LVermGeo LSA,<br />

2010/A18-30691-2010-14


<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong>: Anlage zum <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan <strong>Halle</strong>, Ziffer 5.8.2<br />

VRG XXlll<br />

Molau<br />

(Landkreis<br />

Burgenlandkreis)<br />

Vorranggebiete für die<br />

Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

mit <strong>de</strong>r Wirkung von<br />

Eignungsgebieten<br />

Die rechtsverbindliche Abgrenzung<br />

<strong>de</strong>r Windgebiete ergibt sich<br />

allein aus <strong>de</strong>r zeichnerischen Darstellung<br />

<strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans<br />

<strong>Halle</strong>.<br />

Maßstab:<br />

1:50.000<br />

Datum: 27.05.2010<br />

Darstellung auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r Topographischen<br />

Karten 1:50.000.<br />

Geobasisdaten © GeoBasis-DE/LVermGeo LSA,<br />

2010/A18-30691-2010-14


<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong>: Anlage zum <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan <strong>Halle</strong>, Ziffer 5.8.2<br />

VRG XXlV<br />

Vier Berge-<br />

Teucherner Land<br />

(Landkreis<br />

Burgenlandkreis)<br />

Vorranggebiete für die<br />

Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

mit <strong>de</strong>r Wirkung von<br />

Eignungsgebieten<br />

Die rechtsverbindliche Abgrenzung<br />

<strong>de</strong>r Windgebiete ergibt sich<br />

allein aus <strong>de</strong>r zeichnerischen Darstellung<br />

<strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans<br />

<strong>Halle</strong>.<br />

Maßstab:<br />

1:50.000<br />

Datum: 27.05.2010<br />

Darstellung auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r Topographischen<br />

Karten 1:50.000.<br />

Geobasisdaten © GeoBasis-DE/LVermGeo LSA,<br />

2010/A18-30691-2010-14


<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong>: Anlage zum <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan <strong>Halle</strong>, Ziffer 5.8.2<br />

VRG XXV<br />

Hohenmölsen<br />

(Landkreis<br />

Burgenlandkreis)<br />

Vorranggebiete für die<br />

Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

mit <strong>de</strong>r Wirkung von<br />

Eignungsgebieten<br />

Die rechtsverbindliche Abgrenzung<br />

<strong>de</strong>r Windgebiete ergibt sich<br />

allein aus <strong>de</strong>r zeichnerischen Darstellung<br />

<strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans<br />

<strong>Halle</strong>.<br />

Maßstab:<br />

1:50.000<br />

Datum: 27.05.2010<br />

Darstellung auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r Topographischen<br />

Karten 1:50.000.<br />

Geobasisdaten © GeoBasis-DE/LVermGeo LSA,<br />

2010/A18-30691-2010-14


<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong>: Anlage zum <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan <strong>Halle</strong>, Ziffer 5.8.2<br />

VRG XXVl<br />

Elsteraue-<br />

Langendorf<br />

(Landkreis<br />

Burgenlandkreis)<br />

Vorranggebiete für die<br />

Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

mit <strong>de</strong>r Wirkung von<br />

Eignungsgebieten<br />

Die rechtsverbindliche Abgrenzung<br />

<strong>de</strong>r Windgebiete ergibt sich<br />

allein aus <strong>de</strong>r zeichnerischen Darstellung<br />

<strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans<br />

<strong>Halle</strong>.<br />

Maßstab:<br />

1:50.000<br />

Datum: 27.05.2010<br />

Darstellung auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r Topographischen<br />

Karten 1:50.000.<br />

Geobasisdaten © GeoBasis-DE/LVermGeo LSA,<br />

2010/A18-30691-2010-14


<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong>: Anlage zum <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan <strong>Halle</strong>, Ziffer 5.8.2<br />

VRG XXVll<br />

Meineweh<br />

(Landkreis<br />

Burgenlandkreis)<br />

Vorranggebiete für die<br />

Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

mit <strong>de</strong>r Wirkung von<br />

Eignungsgebieten<br />

Die rechtsverbindliche Abgrenzung<br />

<strong>de</strong>r Windgebiete ergibt sich<br />

allein aus <strong>de</strong>r zeichnerischen Darstellung<br />

<strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans<br />

<strong>Halle</strong>.<br />

Maßstab:<br />

1:50.000<br />

Datum: 27.05.2010<br />

Darstellung auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r Topographischen<br />

Karten 1:50.000.<br />

Geobasisdaten © GeoBasis-DE/LVermGeo LSA,<br />

2010/A18-30691-2010-14


<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong>: Anlage zum <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan <strong>Halle</strong>, Ziffer 5.8.2<br />

VRG XXVlll<br />

Zeitz<br />

(Landkreis<br />

Burgenlandkreis)<br />

Vorranggebiete für die<br />

Nutzung <strong>de</strong>r Win<strong>de</strong>nergie<br />

mit <strong>de</strong>r Wirkung von<br />

Eignungsgebieten<br />

Die rechtsverbindliche Abgrenzung<br />

<strong>de</strong>r Windgebiete ergibt sich<br />

allein aus <strong>de</strong>r zeichnerischen Darstellung<br />

<strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans<br />

<strong>Halle</strong>.<br />

Maßstab:<br />

1:50.000<br />

Datum: 27.05.2010<br />

Darstellung auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r Topographischen<br />

Karten 1:50.000.<br />

Geobasisdaten © GeoBasis-DE/LVermGeo LSA,<br />

2010/A18-30691-2010-14


<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong>: Anlage zum <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan <strong>Halle</strong>, Ziffer 5.8.3<br />

EG 1<br />

Teutschenthal<br />

(Landkreis<br />

Saalekreis)<br />

Eignungsgebiete<br />

für Win<strong>de</strong>nergie<br />

Die rechtsverbindliche Abgrenzung<br />

<strong>de</strong>r Windgebiete ergibt sich<br />

allein aus <strong>de</strong>r zeichnerischen Darstellung<br />

<strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans<br />

<strong>Halle</strong>.<br />

Maßstab:<br />

1:50.000<br />

Datum: 27.05.2010<br />

Darstellung auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r Topographischen<br />

Karten 1:50.000.<br />

Geobasisdaten © GeoBasis-DE/LVermGeo LSA,<br />

2010/A18-30691-2010-14


<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong>: Anlage zum <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan <strong>Halle</strong>, Ziffer 5.8.3<br />

EG 2<br />

Niemberg<br />

(Landkreis<br />

Saalekreis)<br />

Eignungsgebiete<br />

für Win<strong>de</strong>nergie<br />

Die rechtsverbindliche Abgrenzung<br />

<strong>de</strong>r Windgebiete ergibt sich<br />

allein aus <strong>de</strong>r zeichnerischen Darstellung<br />

<strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans<br />

<strong>Halle</strong>.<br />

Maßstab:<br />

1:50.000<br />

Datum: 27.05.2010<br />

Darstellung auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r Topographischen<br />

Karten 1:50.000.<br />

Geobasisdaten © GeoBasis-DE/LVermGeo LSA,<br />

2010/A18-30691-2010-14


<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong>: Anlage zum <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan <strong>Halle</strong>, Ziffer 5.8.3<br />

EG 3<br />

Raßnitz<br />

(Landkreis<br />

Saalekreis)<br />

Eignungsgebiete<br />

für Win<strong>de</strong>nergie<br />

Die rechtsverbindliche Abgrenzung<br />

<strong>de</strong>r Windgebiete ergibt sich<br />

allein aus <strong>de</strong>r zeichnerischen Darstellung<br />

<strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans<br />

<strong>Halle</strong>.<br />

Maßstab:<br />

1:50.000<br />

Datum: 27.05.2010<br />

Darstellung auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r Topographischen<br />

Karten 1:50.000.<br />

Geobasisdaten © GeoBasis-DE/LVermGeo LSA,<br />

2010/A18-30691-2010-14


<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong>: Anlage zum <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan <strong>Halle</strong>, Ziffer 5.8.3<br />

EG 4<br />

Barnstädt<br />

(Landkreis<br />

Saalekreis)<br />

Eignungsgebiete<br />

für Win<strong>de</strong>nergie<br />

Die rechtsverbindliche Abgrenzung<br />

<strong>de</strong>r Windgebiete ergibt sich<br />

allein aus <strong>de</strong>r zeichnerischen Darstellung<br />

<strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans<br />

<strong>Halle</strong>.<br />

Maßstab:<br />

1:50.000<br />

Datum: 27.05.2010<br />

Darstellung auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r Topographischen<br />

Karten 1:50.000.<br />

Geobasisdaten © GeoBasis-DE/LVermGeo LSA,<br />

2010/A18-30691-2010-14


<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong>: Anlage zum <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan <strong>Halle</strong>, Ziffer 5.8.3<br />

EG 5<br />

Markröhlitz<br />

(Landkreis<br />

Burgenlandkreis)<br />

Eignungsgebiete<br />

für Win<strong>de</strong>nergie<br />

Die rechtsverbindliche Abgrenzung<br />

<strong>de</strong>r Windgebiete ergibt sich<br />

allein aus <strong>de</strong>r zeichnerischen Darstellung<br />

<strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans<br />

<strong>Halle</strong>.<br />

Maßstab:<br />

1:50.000<br />

Datum: 27.05.2010<br />

Darstellung auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r Topographischen<br />

Karten 1:50.000.<br />

Geobasisdaten © GeoBasis-DE/LVermGeo LSA,<br />

2010/A18-30691-2010-14


<strong>Regionale</strong> <strong>Planung</strong>sgemeinschaft <strong>Halle</strong>: Anlage zum <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplan <strong>Halle</strong>, Ziffer 5.8.3<br />

EG 6<br />

Bröckau<br />

(Landkreis<br />

Burgenlandkreis)<br />

Eignungsgebiete<br />

für Win<strong>de</strong>nergie<br />

Die rechtsverbindliche Abgrenzung<br />

<strong>de</strong>r Windgebiete ergibt sich<br />

allein aus <strong>de</strong>r zeichnerischen Darstellung<br />

<strong>de</strong>s <strong>Regionale</strong>n Entwicklungsplans<br />

<strong>Halle</strong>.<br />

Maßstab:<br />

1:50.000<br />

Datum: 27.05.2010<br />

Darstellung auf <strong>de</strong>r Gr<strong>und</strong>lage <strong>de</strong>r Topographischen<br />

Karten 1:50.000.<br />

Geobasisdaten © GeoBasis-DE/LVermGeo LSA,<br />

2010/A18-30691-2010-14

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!