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Abwägung der Anregungen und Bedenken zum 2. Entwurf des ...

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Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

TÖB:<br />

(1) Landkreis Aschersleben-Staßfurt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

4.3 Zentralörtliche Glie<strong>der</strong>ung<br />

1-6 hier: Z 11 Punkt 7. Ermsleben (Ortsteil <strong>der</strong> Stadt<br />

Falkenstein)<br />

volle Berücksichtigung vorgeschlagene Än<strong>der</strong>ung wird vorgenommen<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

Die vollständige Stadtbezeichnung lautet Stadt<br />

Falkenstein/Harz.<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

1-8 hier: G 7, Z 8:<br />

Die hierunter behandelten Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong><br />

Raumordnung sind auf<br />

Hochwasserschutzeinrichtungen, insbeson<strong>der</strong>e in<br />

Gestalt von Hochwasserrückhaltebecken,<br />

ausgerichtet. G 7 <strong>und</strong> Z 8 Satz 1 bestimmen, dass<br />

vorrangig die Möglichkeiten <strong>des</strong> natürlichen<br />

Wasserrückhalts <strong>und</strong> eines ungehin<strong>der</strong>ten Abflusses<br />

auszuschöpfen sind, ehe aufwendige technische<br />

Hochwasserschutzanlagen zur Gefahrenmin<strong>der</strong>ung<br />

in Betracht kommen. Im Sinne dieses Anliegens wird<br />

folgende Formulierung <strong>des</strong> G 7 vorgeschlagen:<br />

"Für den vorbeugenden Hochwasserschutz sind<br />

vorrangig die Möglichkeiten <strong>des</strong> natürlichen<br />

Wasserrückhalts <strong>und</strong> eines ungehin<strong>der</strong>ten Abflusses<br />

auszuschöpfen, ehe aufwendige technische<br />

Hochwasserschutzanlagen zur Gefahrenmin<strong>der</strong>ung<br />

in Betracht kommen.<br />

Bei nachzuweisendem Bedarf soll <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>liche<br />

Hochwasserschutz, insbeson<strong>der</strong>e für<br />

Siedlungsbereiche im Selketal, ergänzend durch<br />

technische Hochwasserschutzmaßnahmen wie<br />

Hochwasserrückhaltebecken (Vorbehaltsstandorte<br />

Straßberg <strong>und</strong> Meisdorf), Pol<strong>der</strong>, Deiche <strong>und</strong> Dämme<br />

(einschließlich <strong>der</strong>en Rückverlegung) gewährleistet<br />

werden."<br />

Auf das Z 8, das ohnehin nur Gr<strong>und</strong>satzcharakter<br />

besitzt, könnte insoweit verzichtet werden.<br />

keine Berücksichtigung G 7 stellt auf Fließgewässersysteme <strong>der</strong> gesamten<br />

Planungsregion ab, Z 8 dagegen ist speziell auf die konkrete<br />

Hochwassergefährdung im Selketal ausgerichtet (<strong>des</strong>wegen<br />

getrennte Festlegung).<br />

Der Bedarf für min<strong>des</strong>tens ein Hochwasserrückhaltebecken zur<br />

Minimierung <strong>der</strong> Hochwassergefährdung <strong>der</strong> Siedlungsbereiche<br />

im Bereich <strong>des</strong> Selketals ist prinzipiell wasserwirtschaftlich<br />

hinreichend belegt. Die strikte Zielvorgabe ist an die<br />

Fachplanung gerichtet, die entsprechenden Planungen für<br />

den/die geeigenten Standort(e) voranzutreiben. Die Eignung<br />

bezieht sich hierbei nicht nur auf die Wasserwirtschaft son<strong>der</strong>n<br />

auch auf an<strong>der</strong>e betroffene Belange (z.B. Naturschutz,<br />

Erholungsfunktion), damit diese, auch unter Berücksichtigung<br />

machbarer dezentraler Hochwasserschutzmaßnahmen, nur im<br />

möglichst geringen Maße beeinträchtigt werden. Eine<br />

diesbezügliche, wegwägbare Gr<strong>und</strong>satzformulierung würde dem<br />

Handlungsbedarf hinsichtlich eines ausreichenden<br />

Hochwasserschutz in den o.g. Siedlungsbereichen (Schutz von<br />

Leben <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit) nicht gerecht werden.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(1) Landkreis Aschersleben-Staßfurt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

1-10 Vorranggebiet für Landwirtschaft "Teile <strong>der</strong><br />

Magdeburger Börde" hier: Flächen im nordöstlichen<br />

Gemarkungsgebiet <strong>der</strong> Stadt Staßfurt bis an die<br />

Gemarkungsgrenzen Atzendorf <strong>und</strong> För<strong>der</strong>stedt im<br />

Landkreis Schönebeck<br />

Auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> hier die landwirtschaftlichen<br />

Verhältnisse bereits umfänglich beeinflussenden<br />

<strong>der</strong>zeitigen <strong>und</strong> künftigen komplexen<br />

Raumnutzungen (insbeson<strong>der</strong>e Steinsalzgewinnung<br />

im Solfeld Staßfurt, unterirdische Gasspeicherung in<br />

ausgesolten Kavernen, Kiessandgewinnung im Feld<br />

Staßfurt NE, ober- <strong>und</strong> unterirdisch verlegte Ver- <strong>und</strong><br />

Entsorgungsleitungen, Windenergieanlagen,<br />

Industrie- <strong>und</strong> Gewerbegebiete Staßfurt "Am<br />

Silberfeld", "Nord-Ost") erscheint es m.E. in<br />

raumstruktureller Hinsicht für gerechtfertigt, diesem<br />

Teilgebiet <strong>der</strong> Landwirtschaft eine Vorbehaltsfunktion<br />

zuzusprechen <strong>und</strong> es dem dargestellten<br />

Vorbehaltsgebiet "Teile <strong>der</strong> Magdeburger Börde"<br />

anzuglie<strong>der</strong>n.<br />

volle Berücksichtigung Generell ist die Fläche aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Bodenqualitäten<br />

entsprechend unseres Kriterienkataloges als Vorranggebiet für<br />

Landwirtschaft geeignet. Da sich die Fläche jedoch in einem<br />

Kreuzungspunkt von an<strong>der</strong>en Raumnutzungen (insbeson<strong>der</strong>e<br />

Steinsalzgewinnung im Solfeld Staßfurt, unterirdische<br />

Gasspeicherung in ausgesolten Kavernen, Kiessandgewinnung<br />

im Feld Staßfurt NE, ober- <strong>und</strong> unterirdisch verlegte Ver- <strong>und</strong><br />

Entsorgungsleitungen, Windenergieanlagen, Industrie- <strong>und</strong><br />

Gewerbegebiete Staßfurt "Am Silberfeld", "Nord-Ost") befindet<br />

<strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>ene erhebliche raumordnerische<br />

Nutzungskonflikte nicht ausgeschlossen sind, wird dieses<br />

Teilgebiet dem Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft zugeordnet,<br />

auch, um im Konfliktfall einen Ermessensspielraum für<br />

Entscheidungsfindungen zu haben.<br />

volle Berücksichtigung ja<br />

5.<strong>2.</strong>2 Vorbehaltsgebiete für Wassergewinnung<br />

1-7 hier: Begründung, <strong>2.</strong> Absatz, Seite 67<br />

volle Berücksichtigung Die vorgeschlagene Än<strong>der</strong>ung wird übernommen.<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

Es müsste wohl "Die Vorbehaltsgebiete ergänzen die<br />

in Punkt 5.1.<strong>2.</strong> genannten Vorranggebiete für<br />

Wassergewinnung" heißen.<br />

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(1) Landkreis Aschersleben-Staßfurt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>4 Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft<br />

1-15 Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft, hier: Teile <strong>der</strong><br />

Magdeburger Börde; Gebiet um Aschersleben-<br />

Staßfurt<br />

In <strong>der</strong> Bodenie<strong>der</strong>ung zwischen Egeln <strong>und</strong> Staßfurt<br />

sind <strong>zum</strong> vorbeugenden Hochwasserschutz<br />

bedeutende Flächen mit prägen<strong>der</strong><br />

landwirtschaftlicher Nutzung als Vorbehaltsgebiete<br />

für Hochwasserschutz gemäß Ziele 5.<strong>2.</strong>1.<br />

ausgewiesen.<br />

Mit Blick auf die planvolle schrittweise Umsetzung <strong>der</strong><br />

Agrarstrukturellen Entwicklungsplanung (AEP)<br />

"Bodenie<strong>der</strong>ung", die u.a. eine dem<br />

Hochwasserschutz angepasste Gestaltung <strong>der</strong><br />

Landwirtschaft <strong>zum</strong> Gegenstand hat, sollte überlegt<br />

werden, die im Betrachtungsraum ausgewiesenen<br />

VBG für Hochwasserschutz mit einer<br />

Vorbehaltsfunktion für Landwirtschaft, die das bereits<br />

festgelegte VBG für Landwirtschaft "Teile <strong>der</strong><br />

Magdeburger Börde" (o<strong>der</strong> auch VBG Landwirtschaft<br />

"Gebiet um Aschersleben-Staßfurt") ergänzt, zu<br />

unterlegen (vgl. z. Bsp. "Südliches Harzvorland",<br />

nördlich Riethnordhausen).<br />

1-16 Sinngemäß gilt das Vorgesagte (Datensatz 1-15)<br />

auch für landwirtschaftlich genutzte Flächen im<br />

dargestellten VBG für Hochwasserschutz westlich<br />

<strong>und</strong> südlich Gatersleben.<br />

teilweise Berücksichtigung Das VBG Landwirtschaft "Südliches Harzvorland" war bereits im<br />

1. <strong>Entwurf</strong> enthalten <strong>und</strong> ist aufgr<strong>und</strong> an<strong>der</strong>er Voraussetzungen<br />

entstanden, u.a. weil das VBG Landwirtschaft "Östliches <strong>und</strong><br />

Südöstliches Harzvorland" im LEP ebenfalls in diesem Bereich<br />

als lan<strong>des</strong>planerische Vorgabe vorhanden ist, im Bereich <strong>der</strong><br />

Bodenie<strong>der</strong>ung ist das nicht <strong>der</strong> Fall.<br />

Die Bereiche wurden nochmals geprüft <strong>und</strong>, falls außer <strong>der</strong><br />

Überlagerungsproblematik mit dem VBG-HWS keine weiteren<br />

inhaltlichen Konflikte mit an<strong>der</strong>en Erfor<strong>der</strong>nissen <strong>der</strong><br />

Raumordnung auftraten <strong>und</strong> sinnvolle Flächen entstanden, in<br />

das VBG Landwirtschaft aufgenommen (nördlich<br />

Schneidlingen). Dazu müssen z.B. die Flächen eine<br />

Min<strong>des</strong>tgröße von 100 ha erreichen <strong>und</strong> nicht von an<strong>der</strong>en VRG<br />

bzw. VBG ÖVS belegt sein.<br />

teilweise Berücksichtigung ja<br />

keine Berücksichtigung Das VRG Landwirtschaft wurde schon größer gefasst als das<br />

VBG Landwirtschaft im LEP. Desweiteren befinden sich die<br />

Flächen im VRG HWS <strong>des</strong> LEP, das im REPHarz aufgr<strong>und</strong> von<br />

Gemeindeangaben bereits konkretisiert wurde. Das VBG HWS<br />

wird in diesen Bereichen nicht mit dem VBG LW überlagert, weil<br />

hier die Flächengrößen von 100 ha nach den Kriterien zur<br />

Festlegung von VBG Landwirtschaft nicht erreicht werden.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

1-1 hier: Z 1 Nr. 2 Unseburg<br />

Nach dem Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan Sachsen-Anhalt<br />

ist bei <strong>der</strong> Bestimmung von Eignungsgebieten für die<br />

Nutzung <strong>der</strong> Windenergie auch <strong>der</strong> Gesichtspunkt<br />

Repowering zu berücksichtigen (Pkt. 3.5a G).<br />

Mit Blick auf die bereits errichteten<br />

Windenergieanlagen sollte sich daher die graphische<br />

Abgrenzung <strong>des</strong> künftigen EG Unseburg an <strong>der</strong> 110-<br />

kV-Freileitung orientieren.<br />

teilweise Berücksichtigung Gemäß <strong>2.</strong> Planentwurf würden vom zwischenzeiltich errichteten<br />

Windpark Unseburg-Nord mit 7 WKA lediglich 3 WKA innerhalb<br />

<strong>des</strong> EG liegen. Durch eine geringfügige Verschiebung <strong>der</strong><br />

nördlichen Grenze um ca. 50 m würden 3 weitere WKA (jeweils<br />

ca. 150 m von Straße entfernt) in das EG einbezogen werden<br />

können. Angesichts <strong>der</strong> damit verb<strong>und</strong>enen deutlichen<br />

Verbesserung <strong>der</strong> Repowermöglichkeiten <strong>des</strong> Windparks ist<br />

unter Berücksichtigung an<strong>der</strong>er Flächenblockierungen im EG<br />

durch die EG-querende 110-kV-Leitung diese geringfügige EG-<br />

Vergrößerung um ca. 5 ha <strong>und</strong> das damit verb<strong>und</strong>ene<br />

Abweichen vom Abstandskriterium Straße (200 m) gemäß<br />

Kriterienkatalog-Wind hier als Einzelfall vertretbar.<br />

teilweise Berücksichtigung ja<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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(1) Landkreis Aschersleben-Staßfurt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie mit <strong>der</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

1-2 hier: Z 1 I Egeln-Etgersleben<br />

In <strong>der</strong> Stellungnahme vom 30.1<strong>2.</strong>2005 <strong>zum</strong> 1.<br />

<strong>Entwurf</strong> für den REP Harz hat <strong>der</strong> Landkreis<br />

Aschersleben-Staßfurt zur Normenklarheit generell<br />

angeregt, flächenhafte Gebietsdarstellungen an<br />

vorhandene Elemente, z.B. Straßen, Schienenwege,<br />

auszurichten. In Hinblick darauf wird vorgeschlagen,<br />

für die kartographisch südliche Grenze <strong>des</strong><br />

vorbezeichneten VRG Egeln-Etgersleben den, im<br />

amtlichen topographischen Kartenwerk<br />

verzeichneten, landwirtschaftlichen Verbindungsweg<br />

zwischen Egeln <strong>und</strong> Etgersleben, anzunehmen.<br />

Hierzu wird zu Gr<strong>und</strong>e gelegt, dass die "1000 m"-<br />

Abstandsregel gemäß Kriterienkatalog zur<br />

Ausweisung von Eignungsgebieten für die<br />

Windenergienutzung keine Anwendung auf den<br />

bebauten Bereich mit Wohnnutzung im Außenbereich<br />

nördlich <strong>und</strong> südlich <strong>der</strong> B 180 zwischen Egeln <strong>und</strong><br />

Etgersleben findet, da diese vorhandene Bebauung<br />

zu Wohnzwecken kein städtebauliches Gewicht<br />

erkennen lässt <strong>und</strong> für eine weitere Bebauung im<br />

Wege <strong>der</strong> baulichen Verdichtung <strong>der</strong> Wohnhäuser<br />

keine Anhaltspunkte vorliegen.<br />

1-3 hier: Z 1 III "Reinstedt-Ermsleben"<br />

Das besagte Vorranggebiet sollte sich ausschließlich<br />

auf Teilflächen im Gebiet <strong>der</strong> Stadt Falkenstein/Harz,<br />

OT Reinstedt <strong>und</strong> OT Ermsleben, beschränken. Ein<br />

Erfor<strong>der</strong>nis zur bisherigen Festlegung einer<br />

unbedeutenden Splitterfläche in <strong>der</strong> Gemarkung <strong>der</strong><br />

Stadt Aschersleben, OT Aschersleben, wird nicht<br />

ersichtlich.<br />

Eine nördliche Erweiterung <strong>des</strong> VRG Reinstedt-<br />

Ermsleben, ggf. auch als Eignungsgebiet (EG), sollte,<br />

angesichts entsprechen<strong>der</strong> Bauabsichten für weitere<br />

Windenergieanlagen, in Betracht gezogen werden.<br />

volle Berücksichtigung bisher unklare städtebauliche Einschätzung <strong>der</strong> Wohnbebauung volle Berücksichtigung ja<br />

am Nordrand <strong>der</strong> Ortslage Egeln-Nord wird hiermit klargestellt<br />

(siehe auch STN <strong>der</strong> Stadt Egeln, Datensatz 3-1)<br />

teilweise Berücksichtigung Die Einbeziehung <strong>der</strong> Gemarkung Aschersleben auf ca. 1 bis 2<br />

ha in das Windgebiet Ermleben-Reinstedt erfolgte erstmals im<br />

REP2000. Im REPHarz-Aufstellungsverfahren wurden keine<br />

fachlichen o<strong>der</strong> rechtlichen Gründe erkennbar, die eine<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gebietsgrenze in diesem Bereich notwendig<br />

machen würde. Räumlich handelt es sich ohne Betrachtung <strong>der</strong><br />

Gemarkungsgrenze auch nicht um eine Splitterfläche. Der<br />

Verlauf <strong>der</strong> administrativen Grenze mitten über Ackerland spielt<br />

für die Eignung <strong>des</strong> Gebietes für die Windenergienutzung keine<br />

Rolle. Auch die Stadt Aschersleben hat im Anhörungsverfahren<br />

keine <strong>Bedenken</strong> gegen das VRG-Wind im allgemeinen bzw.<br />

<strong>zum</strong> Grenzverlauf im speziellen geäußert.<br />

Eine geringfügige nördliche Erweiterung <strong>des</strong> VRG<br />

(Flächentausch mit an<strong>der</strong>en randlichen VRG-Bereichen, die ein<br />

erhöhtes Konfliktpotential aufweisen), wird in Teilen<br />

vorgenommen (siehe hierzu Abwägung <strong>der</strong> Stadt Falkenstein<br />

Datensatz 36-19).<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

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(1) Landkreis Aschersleben-Staßfurt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe<br />

1-4 hier: Z 3 "Westeregeln":<br />

Über Anschlussbahnanlagen ist <strong>der</strong> Industriestandort<br />

Westeregeln mit <strong>der</strong> regional bedeutsamen<br />

Eisenbahnstrecke Staßfurt - Egeln verknüpft.<br />

Zur nachhaltigen Sicherung dieser begünstigenden<br />

Infrastrukturausstattung wird es für ratsam gehalten,<br />

die Festlegung unter Z 3 zu präzisieren in:<br />

Westeregeln, einschließlich<br />

Eisenbahnbetriebsanlagen.<br />

teilweise Berücksichtigung Hier werden nur die Industrie- <strong>und</strong> Gewerbestandorte gesichert.<br />

Eine Sicherung <strong>der</strong> Schienenstrecken kann in <strong>der</strong> Regel nur<br />

unter Pkt. 6.<strong>2.</strong><strong>2.</strong> <strong>des</strong> REPHarz (Schienenverkehr) erfolgen. Dort<br />

wird in Z 12 a) folgende Ergänzung vorgenommen: "..Cochstedt<br />

<strong>und</strong> Anschlussgleis Westeregeln". In <strong>der</strong> REPKarte wird die<br />

Trasse als Schienenverbindung mit regionaler Bedeutung<br />

ergänzend zur Schienenverbindung Staßfurt-Blumenberg<br />

entsprechend <strong>des</strong> Trassenverlaufes in <strong>der</strong> TK 100.000<br />

aufgenommen.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

6.<strong>2.</strong>4 Rad- <strong>und</strong> fußläufiger Verkehr<br />

1-5 hier: Z 5 "Wipperr<strong>und</strong>weg mit Wipper-Saale-Radweg"<br />

(Verlängerung)<br />

volle Berücksichtigung Aufnahme <strong>des</strong> Weges als nicht abgestimmte Planung erfolgt volle Berücksichtigung ja<br />

textlich <strong>und</strong> kartografisch.<br />

Zur Ergänzung <strong>und</strong> Konkretisierung, insbeson<strong>der</strong>e in<br />

<strong>der</strong> zeichnerischen Darstellung, erhalten Sie<br />

beiliegend die mit dem MLV LSA abgestimmte<br />

Vorplanung <strong>des</strong> Wipperradweges im Landkreis<br />

Aschersleben-Staßfurt zur Verbindung <strong>des</strong> Saale-<br />

Radweges (Landkreis Bernburg) mit dem<br />

Harzr<strong>und</strong>weg (Landkreis Mansfel<strong>der</strong> Land).<br />

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(1) Landkreis Aschersleben-Staßfurt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

9 Zeichnerische Darstellung<br />

1-11 Vorrangstandorte für Ver- <strong>und</strong> Entsorgungsanlagen<br />

hier: "Energie- <strong>und</strong> Verwertungszentrale Anhalt,<br />

Standort Staßfurt"<br />

volle Berücksichtigung volle Berücksichtigung ja<br />

Auf Gr<strong>und</strong> <strong>des</strong> fortgeschrittenen Bauzustan<strong>des</strong> <strong>und</strong><br />

mit Blick auf den möglichen Zeitpunkt <strong>des</strong><br />

Inkrafttretens <strong>des</strong> REP Harz sollte die Darstellung<br />

<strong>des</strong> hierfür vorgesehenen Planzeichens mit <strong>der</strong><br />

graphischen Ausführung "Bestand" (Vollfarbe)<br />

verwendet werden.<br />

Zur besseren <strong>und</strong> vollständigen Erkennbarkeit <strong>des</strong><br />

Planzeichens sollte eine Verschiebung <strong>der</strong><br />

Anordnung nach Norden vorgenommen werden.<br />

1-12 Anschlussstellen im Verlauf <strong>der</strong> B 6n<br />

hier: AS Hoym-Nachterstedt (B6n/L75); Aschersleben-<br />

West (B6n/B180n); Aschersleben-Nord (B6n/B180),<br />

Güsten (B6n/L72)<br />

Die vorbezeichneten AS können m.E. auf Gr<strong>und</strong> ihrer<br />

baulichen Realität als "Bestand" dargestellt werden.<br />

volle Berücksichtigung volle Berücksichtigung ja<br />

1-13 Anschlussstellen im Verlauf weiterer dargestellter<br />

Straßen<br />

hier: B 180n Ortsumgehung Aschersleben<br />

Die OU Aschersleben besitzt eine planfestgestellte<br />

Anschlussstelle mit <strong>der</strong> B 185 zwischen<br />

Aschersleben <strong>und</strong> OT Ermsleben.<br />

Dieser Knoten könnte logischerweise <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t als<br />

Anschlussstelle "abgestimmt" dargestellt werden.<br />

volle Berücksichtigung<br />

(RV Harz 10.04.08)<br />

keine Berücksichtigung<br />

(RV Magdeburg 25.06.08)<br />

Die Darstellung von Anschlussstellen erfolgt nur bei Autobahnen<br />

<strong>und</strong> autobahnähnlichen Straßen. Die B 180n <strong>und</strong> die B 185<br />

stellen lediglich "normale" zweispurige B<strong>und</strong>esstraßen dar.<br />

volle Berücksichtigung<br />

ja<br />

1-14 BAB 14/L 73<br />

Die bestehende Anschlussstelle 9 Staßfurt im Zuge<br />

<strong>der</strong> BAB 14 sollte durch das Planzeichen<br />

Anschlussstelle "Bestand" dargestellt werden (vgl.<br />

Darstellungen AS 10 Bernburg <strong>und</strong> AS 11 Plötzkau).<br />

volle Berücksichtigung volle Berücksichtigung ja<br />

13.5.1.4 Erörterung zu Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

2-1 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

Bekräftigte nochmals den DS 10-2 <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Wolmirsleben <strong>und</strong> schlug vor, die Wie<strong>der</strong>bewaldung<br />

auf eine Fläche südlich <strong>der</strong> L 70 zu verlegen.<br />

teilweise Berücksichtigung siehe zunächst DS 10-2<br />

Das VBG-Wie<strong>der</strong>bewaldung wird teilweise zu Gunsten <strong>des</strong> VRG-<br />

Landwirtschaft zurückgenommen. Das VBG-Wie<strong>der</strong>bewaldung<br />

kann nicht nur auf Flächen südlich <strong>der</strong> L70 zurückgezogen<br />

werden, da diese Fläche sonst zu gering für einen Suchraum<br />

wären. Außerdem wurden nach den Kriterien zur Festlegung<br />

von VRG-Landwirtschaft nur Flächen von einer hervorragenden<br />

Bonität in die VRG- LW übernommen. Der Datensatz 10-2 wird<br />

entsprechend geän<strong>der</strong>t.<br />

teilweise Berücksichtigung ja<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(2) Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.<strong>2.</strong>1 Erörterung zu Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />

2-2 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

For<strong>der</strong>te, die vom Landkreis ASL-SFT erstellten<br />

Hochwasserdokumentationen im REP darzustellen<br />

<strong>und</strong> keine Gebiete darüber hinaus. Zweifelt die<br />

Fachplanungen <strong>des</strong> LHW diesbezüglich an.<br />

keine Berücksichtigung Die Überschwemmungsgebiete <strong>der</strong> Bode gemäß <strong>der</strong> Fachkarte<br />

<strong>des</strong> LK ASL-SFT wurden bereits bei <strong>der</strong> Festsetzung <strong>der</strong> VRG-<br />

Hochwasserschutzes im 1. <strong>und</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REP<br />

berücksichigt .<br />

Die vorläufig nach § 96 Abs. 5 festgesetzten<br />

Überschwemmungsgebiete als "Fachplanung <strong>des</strong> LHW" sind<br />

<strong>der</strong>zeit rechtskräftig. Ein fachliches Infragestellen steht <strong>der</strong><br />

RegPlGHarz nicht zu.<br />

Die für die Ausweisung <strong>der</strong> VBG-Hochwasserschutz zugr<strong>und</strong>e<br />

gelegten Daten <strong>und</strong> die darauf ableitete, diesbezügliche<br />

Methodik <strong>der</strong> RegPlGHarz wurde von keiner Fachbehörde<br />

angezweifelt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

13.5.3.1 Erörterung zu Eignungsgebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

2-3 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

fragte nach, ob die Anpassung <strong>der</strong> Wunschgrenze<br />

<strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft <strong>des</strong> EG Borne erfolgte.<br />

teilweise Berücksichtigung siehe zunächst Datensatz 4-6 <strong>der</strong> Gemeinde Borne;<br />

Die geän<strong>der</strong>te südwestliche EG-Grenze stimmt überwiegend mit<br />

<strong>der</strong> Grenze <strong>der</strong> SO-Wind gemäß FNP überein. Unterschiede<br />

ergeben sich nur durch das strikte Anwenden <strong>des</strong> 1000-m-<br />

Abstan<strong>des</strong> zur geschlossenen Wohnbebauung am Ostrand <strong>der</strong><br />

Ortslage. Die seitens <strong>der</strong> Kommune <strong>der</strong>zeit vorangetriebene<br />

Bauleitplanung zur Optimimierung <strong>der</strong> Repoweringmöglichkeiten<br />

dürfte, bezogen auf die dafür vorgesehenen WKA-Standorte,<br />

nicht von diesen Unterschieden beeinträchtigt sein.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

13.6.1.3 Erörterung zu Vorrangstandorte für Ver- <strong>und</strong> Entsorgung<br />

2-4 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

for<strong>der</strong>te eine Präzisierung <strong>der</strong> Formulierung <strong>der</strong><br />

Begründung <strong>zum</strong> VRST Industrielle Absetzanlage<br />

Unseburg wie folgt: "die Gemeinde ist in die<br />

Einzelplanungen einzubeziehen, ebenso wie die<br />

Festlegungen <strong>des</strong> FNP.<br />

teilweise Berücksichtigung siehe zunächst Datebsatz 8-2 <strong>der</strong> Gemeinde Unseburg.<br />

Die Einbeziehung <strong>der</strong> Gemeinde als TÖB mit ihren<br />

städtebaulichen Planungen in den nachfolgenden<br />

Projektplanungen, wie z.B. einem ROV, ist allgemeine<br />

Verwaltungspraxis <strong>und</strong> ist folglich durch die verfahrensführende<br />

Behörde sicherzustellen. So regelt § 15 Abs. 7 LPlG eindeutig,<br />

dass im ROV alle öffentlichen Stellen, die von <strong>der</strong> Planung<br />

berührt werden, zu beteiligen sind.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 7 von 673


TÖB:<br />

(3) Stadt Egeln c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>1 Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />

3-6 Im Wesentlichen sind die Verläufe <strong>der</strong> VBG<br />

Hochwasser nachvollziehbar. Insbeson<strong>der</strong>e die<br />

Ortslage Egeln- Nord bedarf einer doch näheren<br />

intensiven Betrachtung. Nach vorliegenden Aussagen<br />

<strong>und</strong> Planungsunterlagen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>amtes für<br />

Hochwasserschutz sind für die Ortslagen Egeln als<br />

auch Egeln- Nord umfangreiche<br />

Hochwasserschutzmaßnahmen vorgesehen, die die<br />

Situation insbeson<strong>der</strong>e innerhalb <strong>der</strong> bebauten<br />

Ortslage erheblich positiv beeinflussen.<br />

Zur Klärung <strong>des</strong> Sachverhalts <strong>und</strong> auch für eine<br />

mögliche korrigierte Darstellung ist ein Gespräch<br />

zwischen <strong>der</strong> Regionalen Planungsgemeinschaft <strong>und</strong><br />

dem Lan<strong>des</strong>amt für Hochwasserschutz zwingend<br />

anzuraten.<br />

keine Berücksichtigung Das LHW als die Fachbehörde für den Hochwasserschutz hatte<br />

ebenfalls Gelegenheit, eine Stellungnahme <strong>zum</strong> REPHarz<br />

abzugeben. In <strong>der</strong>en Stellungnahme werden keine <strong>Bedenken</strong><br />

o<strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> zu den Vorbehaltsgebieten für<br />

Hochwasserschutz vorgetragen, so dass auch davon<br />

auszugehen ist, dass die methodische Herangehensweise (im<br />

REP kurz erläutert) zur Ausweisung dieser Gebiete fachlich<br />

nicht angezweifelt wird.<br />

Die für die VBG-Hochwasserschutz zu Gr<strong>und</strong>e gelegten<br />

fachlichen Gr<strong>und</strong>lagen (Morphologie, Auenlehmverbreitung,<br />

Teile <strong>der</strong> VRG-Hochwasserschutz <strong>des</strong> LEP, die im REPHarz<br />

nicht mehr VRG-Hochwasserschutz sind) führten auch zur<br />

Ausweisung <strong>des</strong> VBG-Hochwasserschutz im Bereich <strong>der</strong> OL<br />

Egeln-Nord.<br />

Es ist ja gerade die Aufgabe <strong>der</strong> VBG-Hochwasserschutz <strong>und</strong><br />

im übrigen auch <strong>der</strong> nach Fachrecht künftig (zusätzlich zu den<br />

Überschwemmungsgebieten) auch in den Bauleitplänen<br />

auszuweisenden überschwemmungsgefährdeten Gebieten, u.a.<br />

die Bereiche aufzuzeigen, die bei Versagen von<br />

Hochwasserschutzeinrichtungen gefährdet wären. Folglich<br />

können mögliche Hochwasserschutzmaßnahmen in Egeln-Nord<br />

nicht zu Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> genannten Gebiete führen. Die<br />

Gemeinde hat jedoch die Gelegenheit, auf Gr<strong>und</strong> ihrer besseren<br />

Vor-Ort-Kenntnis <strong>und</strong> genaueren Maßstäblichkeit <strong>der</strong><br />

Bauleitpläne im Zuge <strong>der</strong> Ausweisung <strong>der</strong><br />

überschwemmungsgefährdeten Gebiete die regionalplanerisch<br />

grob ausgewiesenen VBG-Hochwasserschutz zu konkretisieren.<br />

Im übrigen sind mit dieser VBG-Ausweisung keine<br />

unmittelbaren, erheblichen Restriktionen verb<strong>und</strong>en (siehe<br />

Begründung <strong>zum</strong> Pkt. 5.<strong>2.</strong>1 <strong>des</strong> REP).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(3) Stadt Egeln c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>5 Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />

3-5 Hinweis:<br />

Insbeson<strong>der</strong>e handelt es sich hierbei um die<br />

Darstellung <strong>der</strong> Kiessandlagerstätte Egeln- Süd. Hier<br />

ist zwischen <strong>der</strong> Darstellung im genehmigten FNP<br />

<strong>der</strong> Stadt <strong>und</strong> <strong>der</strong> Darstellung im <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REP<br />

eine erhebliche Differenz zu erkennen. Im FNP <strong>der</strong><br />

Stadt Egeln wurden Flächen für Kiesabbau<br />

ausgewiesen, die nicht mit <strong>der</strong> Darstellung <strong>des</strong><br />

Vorbehaltsgebietes für Rohstoffgewinnung Gebiet im<br />

REP übereinstimmen. Im REP ist <strong>der</strong> aktuelle Stand<br />

<strong>der</strong> Abbauberechtigung dargestellt. Nach Auskunft<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>amtes für Bergwesen beträgt die Fläche<br />

<strong>der</strong> Abbaubewilligung ca. 216 ha.<br />

Beide Planungen müssen aufeinan<strong>der</strong> abgestimmt<br />

werden. Es kann nicht sein, dass es unterschiedliche<br />

Darstellungen <strong>der</strong> Bewilligungsfel<strong>der</strong> gibt, noch dazu<br />

da die Vorbehaltsgebiete die konkreten<br />

Flächennutzungs- bzw. Schutzerfor<strong>der</strong>nisse<br />

wi<strong>der</strong>spiegeln sollen. Hier raten wir an, dringend<br />

während eines Beratungstermins zwischen<br />

Regionalplanung, Bergamt <strong>und</strong> <strong>der</strong> Stadt Egeln die<br />

Differenzen zuklären, um dann eine einheitliche<br />

Darstellung <strong>des</strong> Bewilligungsfel<strong>des</strong> für den<br />

Kiesabbau auszuweisen.<br />

keine Berücksichtigung Bei den Vorrang- <strong>und</strong> Vorbehaltsgebieten für<br />

Rohstoffgewinnung handelt es sich im Vergleich zu einer<br />

bergrechtlichen Bewilligung um eine vollkommen eigenständige,<br />

vom Bergrecht losgelöste raumordnerische Festsetzung.<br />

Allerdings wurden bei <strong>der</strong> Ermittlung dieser REP-Gebiete zur<br />

fachlichen Untersetzung u.a. Bergrechtsfel<strong>der</strong> berücksichtigt,<br />

aber nicht in jedem Fall räumlich 1 zu 1 übernommen. So wurde<br />

im vorliegenden Fall <strong>der</strong> nördliche Teil <strong>der</strong> Bewilligung wegen<br />

<strong>des</strong> Fehlens <strong>des</strong> gewinnbaren Rohstoffes (gemäß LAGB-<br />

Fachkarten) herausgeschnitten. Außerdem wurde wegen <strong>der</strong><br />

Überlagerungsproblematik (i.d.R. kein VBG auf einem VRG), die<br />

es beim Flächennutzungsplan nicht gibt (dort auch nur<br />

nachrichtliche Darstellung <strong>der</strong> Bewilligung) <strong>der</strong> östliche<br />

Randbereich <strong>der</strong> Bewilligung im Bereich <strong>des</strong> VRG-<br />

Hochwasserschutz herausgenommen. Im Gegenzug wurde im<br />

mittleren Bereich wegen <strong>der</strong> Rohstoffverbreitung über den Süd-<br />

Rand <strong>der</strong> Bewilligung hinausgegangen, so dass das VBG-<br />

Rohstofgewinnung Egeln-Süd ca. 170 ha groß ist.<br />

Das LAGB als zuständige Fachbehörde für die Bergrechte <strong>und</strong><br />

die Rohstoffsicherung hat keine <strong>Bedenken</strong> zu dieser<br />

Vorgehensweise beim VBG Egeln-Süd geäußert.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(3) Stadt Egeln c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie mit <strong>der</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

3-1 Das Vorranggebiet für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

mit <strong>der</strong> Wirkung von Eignungsgebieten Egeln-<br />

Etgersleben, ausgewiesen im <strong>Entwurf</strong> vom<br />

26.08.2005, wird von <strong>der</strong> Stadt Egeln befürwortet. Ich<br />

bitte, den <strong>Entwurf</strong> vom 30.01.2007 zu überdenken<br />

<strong>und</strong> den Zustand lt. <strong>Entwurf</strong> vom 26.08.05 wie<strong>der</strong><br />

herzustellen.<br />

Die Volkswind GmbH beantragt u.a. eine Anlage (Nr.<br />

28), die 955 m vom nächsten Wohnhaus am<br />

Schwaneberger Weg entfernt ist <strong>und</strong> damit außerhalb<br />

<strong>der</strong> im <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> geplanten Grenzen <strong>des</strong><br />

Windeignungsgebietes liegt. Der Stadtrat hat aus<br />

folgenden Erwägungen <strong>der</strong> Errichtung dieser Anlage<br />

ausdrücklich zugestimmt <strong>und</strong> bittet die regionale<br />

Planungsgemeinschaft die formellen<br />

Voraussetzungen für <strong>der</strong>en Zulassung aus Sicht <strong>der</strong><br />

Regionalplanung herzustellen.<br />

1. Das Wohnhaus Schwaneberger Weg 1 ist ein<br />

Einzelhaus, in <strong>des</strong>sen Umgebung gewerbliche<br />

Nutzungen (u.a. Autohaus <strong>und</strong> Lackiererei)<br />

vorhanden sind. Zusammenhängende<br />

Wohnbebauung befindet sich erst südlich <strong>der</strong> B180<br />

(Straßenrandbebauung an <strong>der</strong> alten B81). Ein<br />

beson<strong>der</strong>s schutzwürdiges WA-Gebiet ist dort nicht<br />

vorhanden.<br />

<strong>2.</strong> Seit mehr als 5 Jahren stehen dort bereits 2<br />

Windkraftanlagen (Nr. 7 <strong>und</strong> 8) in geringerer<br />

Entfernung <strong>zum</strong> Ort. In <strong>der</strong> Betriebszeit gab es keine<br />

Bürgerbeschwerden über eventuelle<br />

Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Wohnqualität. Die Anlage 7<br />

ist sogar eine <strong>der</strong> größten Anlagen in Deutschland<br />

<strong>und</strong> wurde damals als Prototyp errichtet.<br />

3. Die geplante Anlage 28 schließt lediglich eine<br />

Lücke zwischen den Anlagen 7 <strong>und</strong> 13 <strong>und</strong><br />

vergrößert somit die vom Windpark eingenommene<br />

Fläche nicht.<br />

4. Für die planungsrechtliche Bewertung kann man<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> Bebauung am Schwaneberger Weg<br />

auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage <strong>des</strong> Kriteriums 2/SR (Einzelhaus)<br />

von einem Abstandserfor<strong>der</strong>nis von 500 m ausgehen.<br />

Der Schutzabstand aus Vorsorgegesichtspunkten<br />

erscheint in diesem Einzelfall eingehalten.<br />

5. Durch die Antragstellerin wurde im<br />

Genehmigungsantrag nachgewiesen, dass <strong>der</strong><br />

zulässige Schallimmissionswert am Schwaneberger<br />

Weg 1 mit 2 dB unter dem zulässigen<br />

Immissionsrichtwert sicher eingehalten wird.<br />

volle Berücksichtigung bisher unklare städtebauliche Einschätzung <strong>der</strong> Wohnbebauung volle Berücksichtigung ja<br />

am Nordrand <strong>der</strong> Ortslage Egeln-Nord wird hiermit klargestellt<br />

(siehe auch STN <strong>des</strong> LK ASL-SFT, Datensatz 1-2)<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 10 von 673


TÖB:<br />

(3) Stadt Egeln c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

3-7 Die Stadt Egeln stimmt dem vorgelegten <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong><br />

<strong>des</strong> REP unter dem Vorbehalt <strong>der</strong> Einarbeitung <strong>der</strong><br />

vorgenannten <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> zu.<br />

Die Hinweise sollten beachtet werden, da sie<br />

wesentlich <strong>der</strong> Klarstellung <strong>der</strong> Planungsunterlage<br />

dienen.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

12 Umweltbericht<br />

3-8 Dem Umweltbericht <strong>zum</strong> REP stimmt die Stadt Egeln<br />

für ihren Gemarkungsteil zu.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(4) Gemeinde Borne c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

4.2 Ländliche Räume<br />

4-3 zu Pkt. 4; Seite 8 ff <strong>und</strong> S.57 ff <strong>der</strong> Begründung<br />

Es ist an<strong>zum</strong>erken, dass die Darstellungen <strong>der</strong> Karte<br />

3 (Raum- <strong>und</strong> Siedlungsstruktur), gem. <strong>des</strong> Punktes<br />

4.2 (Ländliche Räume) G 1 <strong>und</strong> die dazu gehörende<br />

Begründung absolut nicht nachvollziehbar sind. Die<br />

Ermittlungsindikatoren für die Einteilung <strong>der</strong> Gebiete<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> daraus resultierenden räumlichen Zuordnung<br />

sind nicht nachvollziehbar. Aus diesem Gr<strong>und</strong>e regt<br />

die Gemeinde Borne an, die Karte 3 wie folgt zu<br />

überarbeiten: Die Region um Unseburg/<br />

Wolmirsleben <strong>und</strong> Borne sollte vom<br />

Entwicklungspotential als ländlichen Raum mit relativ<br />

günstigen Entwicklungspotenzialen eingeordnet<br />

werden. Dieses vorgenannte Gebiet ist auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

vorzufindenden Bedingungen, die eine solche<br />

Einordnung rechtfertigen, durchaus dazu in <strong>der</strong> Lage.<br />

Gr<strong>und</strong>lage dieser Aussage sind die sich ab Mitte <strong>des</strong><br />

Jahres neu bildenden Landkreise <strong>und</strong> die damit<br />

verb<strong>und</strong>enen überregionalen Strukturen <strong>und</strong><br />

Verbindungen. Hierbei wird beson<strong>der</strong>s die sich<br />

andeutende wirtschaftliche Entwicklung <strong>und</strong><br />

Verbindung z.B. zwischen den Mittelzentren<br />

Oschersleben / Staßfurt / Schönebeck o<strong>der</strong> zwischen<br />

den beiden Mittelzentren mit Teilfunktion<br />

Oberzentrum Wanzleben / Schönebeck usw. in den<br />

Betrachtungsmittelpunkt gelegt. Für den Bereich<br />

nördlich <strong>und</strong> westlich von Egeln wurde diese<br />

Einordnung vorgenommen, obwohl die<br />

Einordnungskriterien hier nicht zutreffen. Die in <strong>der</strong><br />

Abwägung angeführte Begründung <strong>zum</strong> oben<br />

genannten Sachverhalt kann von uns überhaupt nicht<br />

nachvollzogen werden, da die zur Beurteilung<br />

herangezogene Quelle <strong>des</strong> Dritten Gesetzes zur<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> LEP- LSA vom 15.08.2007 (Anlage 2,<br />

Blatt 2) gr<strong>und</strong>sätzlich nicht den Planungsbereich <strong>der</strong><br />

Regionalen Planungsgemeinschaft Harz berührt. Die<br />

angegebene Begründung ist somit nicht zutreffend.<br />

Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> zukünftigen Struktur <strong>der</strong><br />

neu zu bildenden Landkreise sollte dieser Aspekt<br />

doch im Wesentlichen beachtet werden. Man sollte<br />

nicht im Vorfeld günstige Potenziale zur Entwicklung<br />

<strong>der</strong> ländlichen Gebiete vernachlässigen. Die<br />

Neustrukturierung <strong>der</strong> Landkreise wurde überhaupt<br />

nicht betrachtet geschweige denn berücksichtigt.<br />

Diesem Aspekt sollte man bei <strong>der</strong> Überarbeitung<br />

wesentlich mehr Beachtung schenken, um die<br />

Entwicklung <strong>der</strong> nicht <strong>zum</strong> Harz gehörenden<br />

Gemeinde <strong>und</strong> Städte nicht zu behin<strong>der</strong>n o<strong>der</strong><br />

unmöglich zu machen.<br />

keine Berücksichtigung Der Vorschlag ist gemäß <strong>der</strong> im Pkt. 4 <strong>des</strong> REP verwendeten<br />

Typendefintionen nicht eindeutig formuliert ("...mit relativ<br />

günstigen wirtschaftlichen Entwicklungspotenzialen o<strong>der</strong> ??).<br />

Der Raum Wolmirsleben-Unseburg-Borne wird im REPHarz<br />

bereits als Ländlicher Raum mit rel. günstigen<br />

Produktionsbedingungen für die Landwirtschaft eingestuft. Allein<br />

aufgr<strong>und</strong> eines gemeinsamen Gewerbegebietes mit Unseburg<br />

ist eine Einstufung <strong>des</strong> o.g. Raumes als ländlicher Raum mit rel.<br />

günstigen wirtschaftlichen Entwicklungspotenzialen noch nicht<br />

möglich.<br />

Die Neuordnung <strong>der</strong> Landkreise wurde bereits berücksichtigt; in<br />

<strong>der</strong> Planungsregion Magdeburg zählen zu den ländlichen<br />

Räumen außerhalb <strong>der</strong> Verdichtungs-/Ordnungsräume mit rel.<br />

günstigen wirtschaftlichen Entwicklungspotentialen südlich von<br />

Magdeburg nur das Mittelzentrum Oschersleben <strong>und</strong> das<br />

Gr<strong>und</strong>zentrum Calbe. Die Magdeburger Börde wird auch hier als<br />

ländlicher Raum mit rel. günstigen Produktionsbedingungen für<br />

die Landwirtschaft eingestuft. Dazu gehört auch Wanzleben als<br />

(lediglich) Gr<strong>und</strong>zentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> direkt nördlich angrenzende Raum um Bahrendorf mit<br />

ähnlichen räumlichen Verhältnissen wie Borne-Unseburg-<br />

Wolmirsleben. Im Teil Bernburg <strong>des</strong> REPAnhalt ist die<br />

gewünschte Einstufung auch nur entlang <strong>der</strong> A 14 bzw. B 71<br />

<strong>und</strong> teilweise im Bereich <strong>der</strong> B 6 (Alsleben) <strong>und</strong> B 185 (Güsten)<br />

vorgenommen worden.<br />

Durch die Kreisgebietsreform sind keine neuen überregionalen<br />

Strukturen <strong>und</strong> Verbindungen in Richtung Oschersleben-<br />

Wanzleben geschaffen worden (weiterhin getrennte<br />

Landkreise). Im Gegensatz <strong>zum</strong> Raum Egeln bzw. Staßfurt-<br />

Schönebeck fehlen im strittigen Raum sowohl überregionale<br />

Strukturen (keine lan<strong>des</strong>bedeutsamen Straßenverbindungen,<br />

keine Entwicklungsachsen gemäß LEP o<strong>der</strong> REP) als auch<br />

zentrale Orte. Auch statistische Daten (z.B. Steueraufkommen,<br />

Bevölkerungs- <strong>und</strong> Siedlungsdichte, Pendlerbeziehung)<br />

unterscheiden sich relevant.<br />

Die vom Einwen<strong>der</strong> bemängelte Abwägungsbegründung für die<br />

Stellungnahme <strong>zum</strong> 1. Planentwurf war nicht vollständig (siehe<br />

auch damalige Abwägung <strong>der</strong> <strong>zum</strong> Pkt. 4 inhaltsgleichen<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Gemeinde Unseburg). Dies wird hiermit<br />

nachgeholt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 12 von 673


TÖB:<br />

(4) Gemeinde Borne c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

4.2 Ländliche Räume<br />

4-4 Die auf S.9 benannte Dorferneuerung sollte durch<br />

an<strong>der</strong>e Begriffe ersetzt werden, da das<br />

Dorferneuerungsprogramm mit Ende <strong>des</strong> Jahres<br />

2006 ausgelaufen ist.<br />

keine Berücksichtigung Der dargestellte Sachverhalt ist für das bisherige<br />

Dorferneuerungsprogramm prinzipiell richtig. Es handelt sich<br />

hier aber um eine wortgleiche Übernahme aus dem LEP-LSA,<br />

die jedoch durch eine Aktualisierung ("ILEK") bereits ergänzt<br />

wurde.<br />

Gemäß MLU LSA wird <strong>der</strong> För<strong>der</strong>bereich <strong>der</strong> Dorferneuerung/<br />

Dorfentwicklung auch in <strong>der</strong> neuen EU-För<strong>der</strong>phase 2007-2013<br />

bestehen bleiben.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

4-6 Ein weiterer Hinweis <strong>der</strong> Gemeinde <strong>zum</strong> REP bezieht<br />

sich auf die Ausweisung <strong>der</strong> Grenzen <strong>des</strong><br />

Eignungsgebietes Wind Borne. Insbeson<strong>der</strong>e sind die<br />

Karte Regionaler Entwicklungsplan <strong>und</strong> <strong>der</strong> als<br />

Anlage 3.8 beigefügte Einzelplan zu korrigieren<br />

(siehe beigefügter Anlage 1).<br />

teilweise Berücksichtigung teilweise Anpassung <strong>der</strong> südwestlichen EG-Grenze an<br />

Son<strong>der</strong>gebietsgrenze gemäß 2006 genehmigten FNP unter<br />

Beachtung <strong>des</strong> 1.000-m-Abstan<strong>des</strong> zur Wohnbebauung in <strong>der</strong><br />

Ortslage Borne möglich; dadurch geringfügige EG-<br />

Vergrößerung um ca. 10 ha<br />

teilweise Berücksichtigung ja<br />

10 Sonstiges<br />

4-2 Nach Auswertung <strong>des</strong> entsprechenden<br />

Abwägungsentschei<strong>des</strong> <strong>der</strong> Regionalversammlung<br />

vom 30.01.07 wird die Stellungnahme <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Borne in den nachfolgenden Punkten mit den<br />

entsprechenden Ergänzungen weiterhin<br />

aufrechterhalten.<br />

Folgende <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> Hinweise sollten bei <strong>der</strong><br />

weiteren notwendigen Bearbeitung <strong>des</strong> REP beachtet<br />

<strong>und</strong> eingearbeitet werden. Die nachfolgenden<br />

Bemerkungen stellen gleichzeitig die notwendige <strong>und</strong><br />

erfor<strong>der</strong>liche Auswertung <strong>der</strong> Abwägungsergebnisse<br />

<strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong> dar.<br />

4-5 Unter Einbeziehung <strong>der</strong> o. g. <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong><br />

Hinweise in die weitere Planung stimmt die<br />

Gemeinde Borne dem <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen<br />

Entwicklungsplanes einschließlich <strong>des</strong><br />

dazugehörenden Umweltberichtes zu.<br />

Kenntnisnahme hinsichtlich <strong>der</strong> vorgebrachten <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> siehe Kenntnisnahme nein<br />

Datensätze 4-3 bis 4-6<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

11 keine <strong>Bedenken</strong><br />

4-1 Gr<strong>und</strong>sätzlich stimmt die Gemeinde Borne dem<br />

vorgelegten <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen<br />

Entwicklungsplanes für den Teil ihrer Gemarkung zu.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 13 von 673


TÖB:<br />

(4) Gemeinde Borne c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

4-7 Unter Einbeziehung <strong>der</strong> o. g. <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong><br />

Hinweise in die weitere Planung stimmt die<br />

Gemeinde Borne dem <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen<br />

Entwicklungsplanes einschließlich <strong>des</strong><br />

dazugehörenden Umweltberichtes zu.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 14 von 673


TÖB:<br />

(5) Gemeinde Etgersleben c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>1 Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />

5-1 Die Ausweisung <strong>des</strong> vor genannten VBG ist in <strong>der</strong><br />

vorgelegten Planzeichnung auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Überlagerungen verschiedener Nutzungsarten so gut<br />

wie überhaupt nicht zu erkennen. Aus diesem<br />

Gr<strong>und</strong>e verlangt die Gemeinde eine Klarstellung, um<br />

sich hier eine Gr<strong>und</strong>satzposition erarbeiten zu<br />

können.<br />

Es ist absolut nicht erkennbar, wie weit sich die<br />

Fläche <strong>des</strong> VBG Hochwasser in den Bereich <strong>der</strong><br />

Ortslage erstreckt. Eine Beurteilung bzw die<br />

Erarbeitung einer Stellungnahme, für den, für die<br />

Gemeinde doch sehr aussagerelevanten Teil, ist<br />

nicht möglich.<br />

Es sollte hier eine Darstellungsweise gewählt<br />

werden, die eine Aussage zulässt. Bei <strong>der</strong><br />

Festlegung von weiteren Ausuferungsflächen (hier<br />

VBG Hochwasser) <strong>der</strong> Fließgewässer Bode,<br />

Mühlgraben <strong>und</strong> Ehle sollten gr<strong>und</strong>sätzlich erst<br />

einmal konstruktiv verwertbare Berechnungen <strong>der</strong><br />

Fachämter vorgelegt werden, die dann als Basis für<br />

weitere Aussagen dienen können. Alle in <strong>der</strong><br />

Begründung zitierten Unterlagen stellen zwar eine<br />

Gr<strong>und</strong>lage dar, stellen aber keine klaren<br />

Sachverhalte fest. Diese sind nur rechnerisch, aber<br />

nicht hypothetisch ermittelbar. Seitens <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>betriebes Hochwasserschutz sollten hier<br />

konkrete Aussagen eingeholt werden, um eine<br />

Bewertung vornehmen zu können.<br />

keine Berücksichtigung Die Planzeichen zur kartografischen Darstellung <strong>des</strong> REP<br />

werden nach § 16 Abs. 1 Nr. 6 LPlG von <strong>der</strong> obersten<br />

Lan<strong>des</strong>planungsbehörde festgelegt. Auf unseren Wunsch hin<br />

wurde das Planzeichen für die VBG-Hochwasserschutz<br />

verän<strong>der</strong>t, so dass bereits im <strong>2.</strong> Planentwurf die Lesbarkeit <strong>der</strong><br />

VBG Hochwasserschutz verbessert wurde. Allerdings sind<br />

raumordnerische Festlegungen nicht flächenscharf <strong>und</strong> können<br />

bei einem vorgegeben Maßstab von 1:100.000 auch nicht die<br />

gleiche Darstellungsqualität wie z.B. beim Flächennutzungsplan<br />

mit 1: 10.000 erreichen. Damit verb<strong>und</strong>en ist auch die rechtliche<br />

Wirkung von Gebietsgrenzen im REP, die in <strong>der</strong> Regel nicht im<br />

Metermaßstab auf die konkrete Vor-Ort-Situation anwendbar<br />

ist.<br />

Gerade im Bereich <strong>der</strong> Gemarkung Etgersleben waren im<br />

REPHarz keine Überlagerungen verschiedener REP-<br />

Festlegungen notwendig, so dass dort die Lesbarkeit<br />

vergleichsweise gut ist. Im übrigen ist auf <strong>der</strong> Homepage <strong>der</strong><br />

Planungsgemeinschaft ein Kartenserver enthalten, bei dem<br />

je<strong>der</strong>mann die einzelnen Gebietsfestlegungen <strong>des</strong> REP mit<br />

höherer Genauigkeit einsehen kann.<br />

Das VBG-Hochwasserschutz deckt ungefähr den südlichen Teil<br />

<strong>der</strong> Ortslage Etgersleben ab. Eine genauere Beschreibung kann<br />

im Zuge von Stellungnahmen bei raumbedeutsamen<br />

Maßnahmen <strong>und</strong> Planungen erfolgen.<br />

Zur Verwendung von Fachdaten bei <strong>der</strong> VBG-Ausweisung siehe<br />

Datensatz 3-6 (Stadt Egeln) <strong>und</strong> 7-3 (Gemeinde Tarthun).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 15 von 673


TÖB:<br />

(5) Gemeinde Etgersleben c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>1 Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />

5-2 Für die Gemein<strong>der</strong>äte stellt sich hier eindeutig die<br />

Frage: Welche Auswirkungen hat die Ausweisung<br />

VBG Hochwasser auf die Genehmigung <strong>des</strong><br />

Neubaus von Eigenheimen nach § 34 BauGB? Diese<br />

Frage ist gr<strong>und</strong>sätzlich bei <strong>der</strong> Abwägung zu<br />

beantworten <strong>und</strong> die Antwort <strong>der</strong> Gemeinde<br />

mitzuteilen.<br />

Kenntnisnahme Die rechtliche Wirkung <strong>der</strong> Ausweisung <strong>der</strong> VBG-<br />

Hochwasserschutz ist im REPHarz, Begründung zu Pkt. 5.<strong>2.</strong>1.,<br />

bereits hinreichend erläutert.<br />

VBG sind Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung die von öffentlichen<br />

Stellen bei raumbedeutsamen Planungen <strong>und</strong> Maßnahmen in<br />

<strong>der</strong> Abwägung o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Ermessensausübung mit erhöhtem<br />

Gewicht zu berücksichtigen sind (siehe auch Begründung zu<br />

Pkt. 2 im REPHarz).<br />

Befindet sich eine solche raumbedeutsame Planung/Maßnahme<br />

in einem VBG-Hochwasserschutz soll im Rahmen <strong>des</strong><br />

Genehmigungsverfahrens eine planerische Konfliktbewältigung<br />

<strong>zum</strong> Hochwasserschutz durchgeführt werden, damit im Falle<br />

extremer Hochwasserereignisse bzw. beim Versagen von<br />

technischen Hochwasserschutzeinrichtungen das mögliche<br />

Schadenspotential minimiert werden kann. Zu dieser<br />

planerischen Konfliktbewältigung gehört natürlich zunächst die<br />

Einschätzung <strong>der</strong> realen Hochwassergefahr anhand <strong>der</strong><br />

konkreten örtlichen Verhältnisse.<br />

Strikte Verbote, wie z.B. beim VRG-Hochwasserschutz die<br />

Neubebauung im Außenbereich, sind mit dieser VBG-<br />

Festlegung nicht verb<strong>und</strong>en.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

5.<strong>2.</strong>8 Vorbehaltsgebiete für Wie<strong>der</strong>bewaldung/Erstaufforstung<br />

5-6 STN vom 0<strong>2.</strong>01.06:<br />

Die ausgewiesenen Flächen als Vorbehaltsgebiet für<br />

Wie<strong>der</strong>bewaldung/ Erstaufforstung sollten aufgr<strong>und</strong><br />

ihrer kaum erkennbaren Größe (Nummer 7; an <strong>der</strong><br />

Gemarkungsgrenze Westeregeln <strong>und</strong> Groß<br />

Germersleben sowie an <strong>der</strong> B 180 Richtung Egeln-<br />

Nord) nicht dargestellt werden.<br />

keine Berücksichtigung Im <strong>2.</strong> Planentwurf waren die beschriebenen Flächen nicht mehr keine Berücksichtigung nein<br />

enthalten.<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie mit <strong>der</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

5-3 STN vom 15.05.07:<br />

Die im <strong>Entwurf</strong> ausgewiesene <strong>und</strong> nachhaltig<br />

begründete Abstandsregel (1.000 m zur<br />

Wohnbebauung) wird positiv bewertet <strong>und</strong> in dieser<br />

Form akzeptiert.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 16 von 673


TÖB:<br />

(5) Gemeinde Etgersleben c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>4 Rad- <strong>und</strong> fußläufiger Verkehr<br />

5-7 STN vom 0<strong>2.</strong>01.06:<br />

Der im <strong>Entwurf</strong> dargestellte Radweg in Richtung<br />

Groß Germersleben an <strong>der</strong> L76 ist nicht vorhanden.<br />

Laut Wegekonzept <strong>der</strong> Gemeinde Etgersleben ist die<br />

Weiterführung <strong>des</strong> Bo<strong>der</strong>adweges in diese Richtung<br />

direkt an <strong>der</strong> Bode geplant.<br />

Kenntnisnahme Der Geschäftsstelle liegt dieses Konzept nicht vor, die<br />

Gr<strong>und</strong>lage unserer Darstellung im REPHarz ist die Kreiskarte<br />

Wan<strong>der</strong>n <strong>und</strong> Radwan<strong>der</strong>n im LK ASL-SFT, 1:50.000. Dort<br />

verläuft <strong>der</strong> Weg so, wie im REPHarz dargestellt.<br />

Um solche örtlichen Trassenoptimierungen regionalplanerisch<br />

zu ermöglichen, wird in <strong>der</strong> Begründung zu Z 5 <strong>und</strong> Z 6 <strong>des</strong> Pkt.<br />

6.<strong>2.</strong>4. sinngemäß eingefügt:<br />

"Im Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> regionalplanerischen Trassensicherung<br />

gemäß Z 5 <strong>und</strong> Z 6 steht die räumliche Verbindungsfunktion<br />

gemäß <strong>der</strong> Darstellung dieser Wege in <strong>der</strong> Karte 1 <strong>des</strong><br />

REPHarz. Kleinräumige Optimierungen <strong>der</strong> Trassenführung auf<br />

gemeindlicher Ebene sind möglich, sofern die weiteren<br />

raumordnerischen Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>des</strong> Pkt. 6.<strong>2.</strong>4. nicht in Frage<br />

gestellt werden."<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10 Sonstiges<br />

5-4 STN vom 15.05.07:<br />

In allen an<strong>der</strong>en Punkten behält die Stellungnahme<br />

<strong>der</strong> Gemeinde vom 19.12 2005 weiterhin ihre<br />

Gültigkeit.<br />

5-5 STN vom 15.05.07:<br />

Unter beson<strong>der</strong>em Verweis auf die geäußerten<br />

<strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> in dieser Stellungnahme<br />

lehnt die Gemeinde Etgersleben den vorgelegten <strong>2.</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REP Harz ab. Die negativen<br />

Auswirkungen, insbeson<strong>der</strong>e <strong>des</strong> nicht klar<br />

definierten VBG- Hochwasser, in den Bereich <strong>der</strong><br />

Gemeinde hinein sind zu bedeutend.<br />

Kenntnisnahme siehe hierzu Datensätze 5-6 <strong>und</strong> 5-7<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

12 Umweltbericht<br />

5-8 Dem Umweltbericht <strong>zum</strong> REP stimmt die Gemeinde<br />

Etgersleben für ihren Gemarkungsteil zu.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 17 von 673


TÖB:<br />

(6) Gemeinde Hakeborn c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>3 Vorbehaltsgebiete für den Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems<br />

6-1 Konkret wird die Ausweisung <strong>des</strong> unter Ziffer 12<br />

dargestellten Vorbehaltsgebietes für den Aufbau<br />

eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems <strong>und</strong> <strong>des</strong> unter<br />

Ziffer 6 dargestellten Vorbehaltsgebietes für<br />

Wie<strong>der</strong>bewaldung beanstandet, da diese gegen die<br />

Planungsabsichten <strong>der</strong> Gemeinde verstoßen.<br />

Planungsziel ist die Verringerung <strong>der</strong> geplanten<br />

Waldflächen auf die Flächen, die als A/E-<br />

Maßnahmen <strong>der</strong> B6n planfestgestellt worden -<br />

insgesamt ca. 62 ha statt ursprünglich 156 ha (siehe<br />

Anlage 1). Dies wurde Ihnen bereits mit Schreiben<br />

vom 16.04.2003 mitgeteilt. Ich bitte um Anpassung<br />

<strong>der</strong> Flächen an die Ausgleichsflächen <strong>der</strong> B6n. Dies<br />

wurde Ihnen bereits mit Abgabe <strong>der</strong> Stellungnahme<br />

<strong>zum</strong> Ersten <strong>Entwurf</strong> mitgeteilt (als Anlage 1<br />

beigefügt). Der Abwägungsbeschluss <strong>der</strong> Regionalen<br />

Planungsgemeinschaft hat diesen Fakt lei<strong>der</strong> nicht<br />

berücksichtigt. Hiermit bitte ich um Korrektur.<br />

keine Berücksichtigung Entsprechend LPlG LSA, Teil 2, § 3, Abs. 6 sind in den<br />

Raumordnungsplänen (wozu <strong>der</strong> REPHarz zählt) auch<br />

diejenigen Festlegungen zu raumbedeutsamen Planungen <strong>und</strong><br />

Maßnahmen von öffentlichen Stellen enthalten, die zur<br />

Aufnahme in Raumordnungspläne geeignet sind ... wie die<br />

raumbedeutsamen Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>und</strong> Maßnahmen <strong>des</strong><br />

Naturschutzes <strong>und</strong> <strong>der</strong> Landschaftspflege, ... <strong>der</strong> forstlichen<br />

Rahmenpläne (<strong>2.</strong>).<br />

Das VBG Nr. 12 ist bereits in <strong>der</strong> Biotopverb<strong>und</strong>planung <strong>des</strong> LK<br />

ASL-SFT von 2003 enthalten.<br />

Die Gebietsfestlegung zur Aufforstungsfläche Nr. 6 ist in <strong>der</strong><br />

forstlichen Rahmenplanung für die Planungsregion Harz (erstellt<br />

durch die Lan<strong>des</strong>forstverwaltung <strong>und</strong> mit den Landkreisen wie<br />

den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt) enthalten <strong>und</strong><br />

entsprechend begründet. Durch uns erfolgte die Prüfung <strong>und</strong><br />

teilweise Übernahme in den 1. <strong>Entwurf</strong> <strong>zum</strong> REPHarz. Diese<br />

Fläche wurde im <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> STN <strong>der</strong> Gemeinde<br />

sowie aus Vogelschutzgründen verringert. Die<br />

Vorbehaltsgebiete für Wie<strong>der</strong>bewaldung stellen Suchräume für<br />

mögliche Aufforstungen dar. Da <strong>der</strong> Landkreis Aschersleben-<br />

Staßfurt waldarm ist <strong>und</strong> <strong>der</strong> Regionalplan eine ausgewogene<br />

Planung aller Nutzungsansprüche darstellen soll, wird hier keine<br />

weitere Planän<strong>der</strong>ung vorgenommen. Beide VBG befinden sich<br />

im Bergschadensgebiet.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

9 Zeichnerische Darstellung<br />

6-2 Betrifft Punkt 5.<strong>2.</strong>2 (VBG Wassergewinnung)<br />

Über die Ortslage wurden das Vorbehaltsgebiet für<br />

Wassergewinnung <strong>und</strong> das Vorbehaltsgebiet für<br />

Landwirtschaft gelegt. Dies wird bemängelt.<br />

teilweise Berücksichtigung Das VBG Landwirtschaft wird entfernt.<br />

teilweise Berücksichtigung ja<br />

10 Sonstiges<br />

6-3 Die Zustimmung <strong>der</strong> Gemeinde Hakeborn <strong>zum</strong> <strong>2.</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REP ergeht nur unter dem Vorbehalt <strong>der</strong><br />

Einarbeitung <strong>des</strong> vorgenannten Hinweises. Dies gilt<br />

lediglich <strong>der</strong> Klarstellung <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Planungsabsichten <strong>der</strong> beteiligten Parteien.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

12 Umweltbericht<br />

6-4 Dem vorliegenden Umweltbericht <strong>zum</strong> REP stimmt<br />

die Gemeinde Hakeborn zu.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 18 von 673


TÖB:<br />

(7) Gemeinde Tarthun c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

7-2 Auf keinen Fall soll unsere Gegend als Vorranggebiet<br />

<strong>und</strong>/o<strong>der</strong> als Vorbehaltsgebiet für Rohstoffgewinnung<br />

ausgewiesen werden. Gegen den geplanten<br />

Braunkohleabbau <strong>der</strong> MIBRAG hat sich <strong>der</strong><br />

Gemein<strong>der</strong>at von Tarthun eindeutig positioniert.<br />

Kenntnisnahme Im Bereich <strong>der</strong> Gemeinde Tarthun erfolgt keine Ausweisung<br />

eines Vorrang- <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> Vorbehaltsgebietes für<br />

Rohstoffgewinnung <strong>und</strong> im gesamten REPHarz erfolgt keine<br />

entsprechende VRG-/VBG-Gebietsausweisung für eine<br />

Braunkohlengewinnung.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

5.2 Vorbehaltsgebiete<br />

7-8 STN vom 0<strong>2.</strong>01.06:<br />

Die im Bereich <strong>der</strong> Bodenie<strong>der</strong>ung beson<strong>der</strong>s<br />

ausgeprägte Art <strong>der</strong> Überlappungsdarstellung von<br />

mehreren Vorbehaltsgebieten sollte unbedingt<br />

vermieden werden, da es hierbei zwangsläufig zu<br />

Falschinterpretierungen kommen muss.<br />

keine Berücksichtigung Die Flächen wurden nochmals geprüft, eine weitere<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Vereinfachung ist unter Beachtung/Berücksichtigung an<strong>der</strong>er<br />

Planungen <strong>und</strong> Nutzungen nicht möglich.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 19 von 673


TÖB:<br />

(7) Gemeinde Tarthun c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>1 Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />

7-3 STN vom 15.05.07:<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich behält die Stellungnahme <strong>der</strong><br />

Gemeinde Tarthun, die am 06.1<strong>2.</strong>2005 <strong>zum</strong> 1.<br />

<strong>Entwurf</strong> abgegeben wurde, uneingeschränkt ihre<br />

Wirksamkeit.<br />

Bezüglich einer Konkretisierung wird diese um die<br />

nachfolgenden Punkte ergänzt bzw. erweitert:<br />

Für den westlichen Bereich <strong>der</strong> Gemeinde Tarthun<br />

sowie für den im südlichen Bereich gelegenen Teil<br />

<strong>des</strong> Ortes als auch <strong>des</strong> Gewerbegebietes sind<br />

Konkretisierungen vorzunehmen, die sich auch in<br />

diesem Maßstab (1:100.000) durchaus erkennen<br />

lassen. Zur besseren Übersicht wird ein Ortslageplan<br />

beigefügt.<br />

Bei <strong>der</strong> Festlegung von weiteren Ausuferungsflächen<br />

(hier VBG Hochwasser) <strong>der</strong> Fließgewässer Bode,<br />

Mühlgraben <strong>und</strong> Ehle sollten gr<strong>und</strong>sätzlich erst<br />

einmal konstruktiv verwertbare Berechnungen <strong>der</strong><br />

Fachämter vorgelegt werden, die dann als Basis für<br />

weitere Aussagen dienen können. Alle in <strong>der</strong><br />

Begründung zitierten Unterlagen stellen zwar eine<br />

Gr<strong>und</strong>lage dar, stellen aber keine klaren<br />

Sachverhalte fest. Diese sind nur rechnerisch, aber<br />

nicht hypothetisch ermittelbar. Seitens <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>betriebes Hochwasserschutz sollten hier<br />

konkrete Aussagen eingeholt werden, um eine<br />

korrekte Bewertung vornehmen zu können.<br />

Für den mit 1 gekennzeichneten Bereich (siehe<br />

Anlage) stellen sich die Höhenverhältnisse wie folgt<br />

dar; von <strong>der</strong> nördlich gelegenen Zuwegung zur<br />

Kleingartenanlage steigt das Gelände in Richtung <strong>der</strong><br />

südlich befindlichen K 301 stetig an. Dies sollte<br />

berücksichtigt werden.<br />

Der mit 2 gekennzeichnete Bereich <strong>der</strong> Gemeinde<br />

(neu Tarthun mit Gewerbegebiet) weist ein schon<br />

relativ hohes Geländeniveau auf. An <strong>der</strong> Brücke<br />

zwischen Groß Börnecke <strong>und</strong> Tarthun hat die Ehle<br />

eine Höhe von ca. 65.5 m, während die<br />

Zufahrtsstraße <strong>des</strong> Gewerbegebietes eine mittlere<br />

Höhe von 69.7 m aufweist. Der Schachtgraben in <strong>der</strong><br />

Gemarkung Schneidlingen sowie weitere<br />

Grabensysteme zwischen <strong>der</strong> Ehle <strong>und</strong> Groß<br />

Börnecke dienen in diesem Fall als<br />

überdimensionales Flussbett durch die das Wasser<br />

ungehin<strong>der</strong>t in Richtung Athensleben/ Lö<strong>der</strong>burg<br />

abfließen kann. Ein Ansteigen <strong>des</strong> Wassers in<br />

Richtung Tarthun aus Richtung Ehle kommend ist<br />

kaum zu befürchten. Ich möchte Sie bitten, die<br />

geschil<strong>der</strong>ten Tatbestände möglichst vor Ort zu<br />

teilweise Berücksichtigung Es ist regionalplanerischer Wille (Regionalausschuss,<br />

Regionalversammlung), ergänzend zu den VRG-<br />

Hochwasserschutz <strong>zum</strong> Zwecke <strong>des</strong> vorsorgenden<br />

Hochwasserschutzes diesbezügliche Vorbehaltsgebiete im<br />

REPHarz auszuweisen. Da bisher keine Fachdaten zu den<br />

überschwemmungsgefährdeten Gebieten gemäß § 98a WG<br />

LSA vorliegen, wurde auf die in <strong>der</strong> REP-Begründung<br />

genannten Datengr<strong>und</strong>lagen zurückgegriffen, die aber nicht<br />

hypothetisch, son<strong>der</strong>n ebenfalls fachgerecht ermittelt wurden<br />

(insbeson<strong>der</strong>e Auenlehmverbreitung aus "Synthetische<br />

Konzeptbodenkarte für das Schwarzerdegebiet 1:25.000" <strong>des</strong><br />

LAGB.<br />

Im übrigen konnte im REPHarz durch die ergänzende<br />

Ausweisung <strong>der</strong> VBG-HWS die VRG-HWS <strong>des</strong> LEP mit ihren<br />

deutlich höheren Restriktionen im Vergleich zu den an<strong>der</strong>en<br />

Planungsregionen am stärksten konkretisiert (räumlich<br />

reduziert) werden.<br />

Eine Reduzierung <strong>des</strong> VBG-Hochwasserschutz in <strong>der</strong> 1.<br />

Teilfläche <strong>der</strong> vorgelegten Karte kann nicht vorgenommen<br />

werden. Das VBG, welches nicht ganz bis zur K 301 reicht,<br />

deckt im wesentlichen das im LEP hier dargestellte VRG-<br />

Hochwasserschutz ab. Außerdem sind gemäß TK 10 bis auf<br />

den Südbereich Geländehöhen von lediglich 69 m ü NN<br />

vorhanden.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Teilfläche erfolgt eine geringe Rücknahme <strong>des</strong><br />

VBG im Bereich <strong>der</strong> Geländehöhe über 70 m ü. NN. Das<br />

Überschwemmungsgebiet (<strong>und</strong> damit auch das VRG-<br />

Hochwasserschutz) erreicht ausgehend von <strong>der</strong> Ehle direkt<br />

südlich <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Teilfläche Geländehöhen bis 68 m ü. NN.<br />

Die Gemeinde hat die Gelegenheit, auf Gr<strong>und</strong> ihrer besseren<br />

Vor-Ort-Kenntnis <strong>und</strong> genaueren Maßstäblichkeit <strong>der</strong><br />

Bauleitpläne im Zuge <strong>der</strong> Ausweisung <strong>der</strong><br />

überschwemmungsgefährdeten Gebiete die regionalplanerisch<br />

grob ausgewiesenen VBG-Hochwasserschutz zu konkretisieren.<br />

Im übrigen sind mit dieser VBG-Ausweisungen keine<br />

unmittelbaren, erheblichen Restriktionen verb<strong>und</strong>en (siehe<br />

Begründung <strong>zum</strong> Pkt. 5.<strong>2.</strong>1 <strong>des</strong> REP).<br />

teilweise Berücksichtigung ja<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 20 von 673


TÖB:<br />

(7) Gemeinde Tarthun c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>1 Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />

prüfen <strong>und</strong> die Ergebnisse dann in die Planung zu<br />

übertragen.<br />

7-6 STN vom 0<strong>2.</strong>01.06 (im Zuge <strong>der</strong> STN vom 03.05.07<br />

erneut vorgetragen, siehe Datensatz 7-3)<br />

Es ist festzustellen, dass die ausgewiesenen<br />

Vorbehaltsgebiete Hochwasser ebenfalls nicht<br />

korrekt sind, denn <strong>der</strong> absolute Höchststand <strong>des</strong><br />

Jahrhun<strong>der</strong>thochwassers 1994 betrug gemessene<br />

70,06 m über NN (Gemessen 69,91 m HN + 0,15m =<br />

70,06 m NN).<br />

Bei <strong>der</strong> Darstellung <strong>der</strong> Vorbehaltsflächen sollte<br />

unbedingt die Geländetopographie berücksichtigt<br />

werden damit das Kartenmaterial auch<br />

aussagekräftig wird.<br />

teilweise Berücksichtigung Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> kartografischen Festlegung <strong>der</strong> VBG-HWS sind<br />

nicht einmalige Hochwasserereignisse, wie das 1994-<br />

Hochwasser, <strong>der</strong>en Hochwasserverbreitung eher bei <strong>der</strong><br />

Festlegung <strong>der</strong> VRG-HWS berücksichtigt wurde, son<strong>der</strong>n<br />

gemäß REPHarz-Begründung <strong>zum</strong> Pkt. 5.<strong>2.</strong>1 unter an<strong>der</strong>em die<br />

Auenlehmverbreitung, topografische Karten <strong>und</strong> digitale<br />

Hangneigungsdaten (also Geländetopografie berücksichtigt).<br />

Die fachliche Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> Auenlehmverbreitung als fluviatile<br />

(Fluss-)Ablagerung stellt die entsprechende Konzeptbodenkarte<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>amtes für Geologie <strong>und</strong> Bergwesen Sachsen-Anhalt<br />

im Maßstab 1:25.000 dar.<br />

Überschwemmungsgefährdete Gebiete, die außerhalb <strong>der</strong><br />

Überschwemmungsgebiete liegen, sind nach § 98a WG LSA in<br />

Raumordnungs- <strong>und</strong> Bauleitplänen darzustellen. Im REPHarz<br />

erfolgt dies mit den VBG für Hochwasserschutz. Gemäß <strong>der</strong><br />

Begründung <strong>zum</strong> Pkt. 5.<strong>2.</strong>1 <strong>des</strong> REPHarz sollen wegen <strong>der</strong><br />

Grobmaßstäblichkeit <strong>der</strong> Regionalplanung diese<br />

überschwemmungsgefährdeten Bereiche in <strong>der</strong> Bauleitplanung<br />

konkretisiert werden.<br />

Die Geländetopografie wurde ebenfalls zur Abgrenzung <strong>der</strong><br />

VBG Hochwasserschutz herangezogen (siehe Datensatz 7-3,<br />

teilweise Reduzierung <strong>des</strong> VBG Hochwasserschutz).<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

5.<strong>2.</strong>6 Vorbehaltsgebiete für Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />

7-7 STN vom 0<strong>2.</strong>01.06:<br />

Im Bereich <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Tourismus <strong>und</strong><br />

Erholung geht man zwar auf den Bereich <strong>der</strong><br />

Bodenie<strong>der</strong>ung ein, aber die Darstellung ist dürftig.<br />

Das Auenwaldgebiet Wöhl wird mit keiner Silbe<br />

erwähnt, <strong>der</strong> Radweg entlang <strong>der</strong> Mühlenbode <strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> Bode ist nur mit Betrachtung optischer Hilfsmittel<br />

erkennbar (In <strong>der</strong> gleichen Unterlage gibt es auch<br />

an<strong>der</strong>e Darstellungen die klar erkennbar sind).<br />

keine Berücksichtigung Der Wöhl ist in <strong>der</strong> Karte <strong>zum</strong> REP im Maßstab 1:100.000 als<br />

Vorbehaltsgebiet für Tourismus/Erholung gut erkennbar, textlich<br />

wurde die gesamte Egelner Mulde/Bodenie<strong>der</strong>ung benannt.<br />

Durch die ebenfalls großflächige Abgrenzung <strong>des</strong> VBG für<br />

Hochwasserschutz ist das VBG für Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />

nicht zusammenhängend darstellbar, obwohl es im Text auch<br />

als großräumige Fläche benannt ist.<br />

Der Radweg ist bereits im <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> bestens erkennbar, wurde<br />

bereits geän<strong>der</strong>t.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10 Sonstiges<br />

7-4 Die Gemeinde Tarthun stimmt dem vorgelegten <strong>2.</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REP nur unter dem Vorbehalt <strong>der</strong><br />

Einarbeitung <strong>der</strong> vorgenannten <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Bedenken</strong> zu.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(7) Gemeinde Tarthun c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

11 keine <strong>Bedenken</strong><br />

7-1 Das Gebiet <strong>der</strong> Egelner Mulde soll auch weiterhin als<br />

Vorranggebiet <strong>und</strong> Vorbehaltsgebiet für<br />

Hochwasserschutz, Landwirtschaft <strong>und</strong> für Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft ausgewiesen werden.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

12 Umweltbericht<br />

7-9 Dem Umweltbericht <strong>zum</strong> REP stimmt die Gemeinde<br />

Tarthun für ihren Gemarkungsteil zu.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(8) Gemeinde Unseburg c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

4.2 Ländliche Räume<br />

8-3 Es ist an<strong>zum</strong>erken, dass die Darstellungen <strong>der</strong> Karte<br />

3 (Raum- <strong>und</strong> Siedlungsstruktur), gem. <strong>des</strong> Punktes<br />

4.2 (Ländliche Räume) G 1<strong>und</strong> die dazu gehörende<br />

Begründung nicht nachvollziehbar sind. Die<br />

Ermittlungsindikatoren für die Einteilung <strong>der</strong> Gebiete<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> daraus resultierenden räumlichen Zuordnung<br />

sind nicht nachvollziehbar. Aus diesem Gr<strong>und</strong>e regt<br />

die Gemeinde Unseburg an, die Karte 3 wie folgt zu<br />

überarbeiten: Die Region um Unseburg/<br />

Wolmirsleben <strong>und</strong> Borne sollte vom<br />

Entwicklungspotential als ländlicher Raum mit relativ<br />

günstigen Entwicklungspotenzialen eingeordnet<br />

werden. Dieses vorgenannte Gebiet ist auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

vorzufindenden Bedingungen, die eine solche<br />

Einordnung rechtfertigen, durchaus dazu in <strong>der</strong> Lage.<br />

Gr<strong>und</strong>lage dieser Aussage sind die sich ab Mitte <strong>des</strong><br />

Jahres neu bildenden Landkreise <strong>und</strong> die damit<br />

verb<strong>und</strong>enen überregionalen Strukturen <strong>und</strong><br />

Verbindungen. Hierbei wird beson<strong>der</strong>s die sich<br />

andeutende wirtschaftliche Entwicklung <strong>und</strong><br />

Verbindung z.B. zwischen den Mittelzentren<br />

Oschersleben/ Staßfurt/ Schönebeck o<strong>der</strong> zwischen<br />

den beiden Mittelzentren mit Teilfunktion<br />

Oberzentrum Wanzleben/ Schönebeck usw. in den<br />

Betrachtungsmittelpunkt gelegt. Für den Bereich<br />

nördlich <strong>und</strong> westlich von Egeln wurde diese<br />

Einordnung vorgenommen, obwohl die<br />

Einordnungskriterien hier nicht zutreffen. Die in <strong>der</strong><br />

Abwägung angeführte Begründung <strong>zum</strong> oben<br />

genannten Sachverhalt kann von uns überhaupt nicht<br />

mitgetragen werden, da die zur Beurteilung<br />

herangezogene Quelle <strong>des</strong> Dritten Gesetzes zur<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> LEP- LSA vom 15.08.2007 (Anlage 2,<br />

Blatt 2) gr<strong>und</strong>sätzlich nicht den Planungsbereich <strong>der</strong><br />

Regionalen Planungsgemeinschaft Harz berührt. Die<br />

angegebene Begründung ist somit nicht zutreffend.<br />

Weiterhin sind die in <strong>der</strong> Begründung zur<br />

Nichtaufnahme auch zeitlich <strong>und</strong> politisch überholt.<br />

Sie sollten <strong>der</strong> heutigen Zeit angepasst werden.<br />

Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> zukünftigen Struktur <strong>der</strong><br />

neu zu bildenden Landkreise sollte dieser Aspekt<br />

doch im Wesentlichen beachtet werden. Man sollte<br />

nicht im Vorfeld günstige Potenziale zur Entwicklung<br />

<strong>der</strong> ländlichen Gebiete vernachlässigen. Die<br />

Neustrukturierung <strong>der</strong> Landkreise wurde überhaupt<br />

nicht betrachtet geschweige denn berücksichtigt.<br />

Diesem Aspekt sollte man bei <strong>der</strong> Überarbeitung<br />

wesentlich mehr Beachtung schenken, um die<br />

Entwicklung <strong>der</strong> nicht <strong>zum</strong> Harz gehörenden<br />

keine Berücksichtigung siehe Datensatz 4-3 (Stellungnahme <strong>der</strong> Gemeinde Borne), da keine Berücksichtigung nein<br />

wortgleiche <strong>Bedenken</strong><br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 23 von 673


TÖB:<br />

(8) Gemeinde Unseburg c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

4.2 Ländliche Räume<br />

Gemeinde <strong>und</strong> Städte nicht zu behin<strong>der</strong>n o<strong>der</strong><br />

unmöglich zu machen.<br />

8-6 Die auf S. 9 benannte Dorferneuerung sollte durch<br />

an<strong>der</strong>e Begriffe ersetzt werden, da das<br />

Dorferneuerungsprogramm mit Ende <strong>des</strong> Jahres<br />

2006 ausgelaufen ist.<br />

keine Berücksichtigung siehe Datensatz 4-4 (Stellungnahme <strong>der</strong> Gemeinde Borne), da keine Berücksichtigung nein<br />

wortgleiche Anregung<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(8) Gemeinde Unseburg c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>1 Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />

8-1 Die in <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> Gemeinde Unseburg<br />

vom 28.11.05 abgegebene Stellungnahme behält<br />

weiterhin uneingeschränkt ihre Gültigkeit. Sie wird<br />

wie folgt erweitert:<br />

Die Gründe zur Ablehnung <strong>der</strong> Nichtberücksichtigung<br />

zur Herausnahme einzelner Teile aus dem Bereich<br />

<strong>der</strong> VBG Hochwasser sind nicht nachvollziehbar. Sie<br />

treffen auch die relevanten Tatsachen nicht. Die<br />

realistische Situation war <strong>und</strong> ist eine ganz an<strong>der</strong>e.<br />

Bei <strong>der</strong> hypothetischen Annahme <strong>des</strong> HQ 200 wird<br />

die Situation auch eine An<strong>der</strong>e sein. Die operativen<br />

Werte zur Gr<strong>und</strong>lagenermittlung für das so genannte<br />

HQ 200 sind in keiner Weise rechnerisch begründet<br />

o<strong>der</strong> nachgewiesen. Alles beruht nur auf<br />

Annahmen/Hypothesen. Das kann <strong>und</strong> darf nicht<br />

Gr<strong>und</strong>lage einer Planung sein. Sollten diese Gebiete<br />

nördlich <strong>der</strong> L 70 überflutet werden, so ist das VBG<br />

zu überarbeiten, da auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Höhentopographie<br />

dann auch noch ganz an<strong>der</strong>e Gebiete betroffen sein<br />

werden.<br />

Die Detaillierung <strong>der</strong> Darstellungen auf die Kommune<br />

zu übertragen ist natürlich eine geschickte Lösung. In<br />

bestimmten Situationen (Randgebiete) mag das<br />

passen, aber nicht bei <strong>der</strong> großflächigen Darstellung<br />

<strong>der</strong> Räume; wie hier. Eine planerische<br />

Auseinan<strong>der</strong>setzung mit <strong>der</strong> Materie ist nicht<br />

erkennbar. Eine Korrektur <strong>der</strong> Darstellungen oberhalb<br />

<strong>der</strong> L 70 scheint dringend erfor<strong>der</strong>lich.<br />

teilweise Berücksichtigung Die Kriterien für die Festlegung von VBG Hochwasserschutz<br />

wurden vor <strong>der</strong> Erarbeitung <strong>des</strong> REPHarz im<br />

Regionalausschuss diskutiert <strong>und</strong> beschlossen, die Sitzungen<br />

waren öffentlich. Diese Gr<strong>und</strong>lagen wurden we<strong>der</strong> in <strong>der</strong> 1. noch<br />

in <strong>der</strong> 2 Abwägung von den Fachbehörden kritisiert. Außerdem<br />

wird auch in an<strong>der</strong>en vergleichbaren Regionen (z.B. Großraum<br />

Braunschweig) die Auenlehmkartierung als wesentliches<br />

Element <strong>der</strong> VBG-Ausweisung für Hochwasserschutz<br />

verwendet. Die Auenlehmverbreitung bzw. die Geländedaten,<br />

die verwendet wurden, sind keine Hypothese.<br />

Regionalplanung ist rahmengebend <strong>und</strong> nicht flächenscharf.<br />

Hiermit ist <strong>der</strong> Rahmen für die Fachbehörden <strong>und</strong> für die<br />

Gemeinden zur weiteren fachlichen <strong>und</strong> örtlichen<br />

Konkretisierung gegeben. Die an<strong>der</strong>e Variante wäre das VRG<br />

für Hochwasserschutz aus dem LEP zu übernehmen, dazu ist<br />

<strong>der</strong> regionale Entwicklungsplan nach § 6 Abs. 1 LPlG<br />

verpflichtet (siehe hierzu auch Datensatz 7-3 <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Tarthun).<br />

Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> konkreten Vor-Ort-Situation gemäß<br />

TK 10 <strong>und</strong> <strong>der</strong> maximalen Höhen <strong>des</strong><br />

Überschwemmungsgebietes (= VRG-Hochwasserschutz) wird<br />

im Bereich <strong>der</strong> L 70 bei Unseburg das VBG-Hochwasserschutz<br />

ungefähr auf die Höhenlinie von 70 m ü. NN zurückgenommen.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 25 von 673


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(8) Gemeinde Unseburg c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>1 Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />

8-7 aus STN vom 28.11.05 (im Zuge <strong>der</strong> STN vom<br />

30.04.07 erneut vorgetragen, siehe Datensatz 8-1)<br />

Es ist ebenfalls festzustellen, dass die<br />

ausgewiesenen Vorbehaltsgebiete Hochwasser nicht<br />

korrekt sein können, auch wenn hierbei verständliche<br />

Sicherheitsregularien eingebaut worden sind, denn<br />

<strong>der</strong> absolute Höchststand <strong>des</strong><br />

Jahrhun<strong>der</strong>thochwassers 1994 betrug 68.75 m über<br />

NN (gemessen 68,60 m HN + 0,15 m = 68,75 m NN).<br />

Insbeson<strong>der</strong>e die Ausweisung <strong>der</strong> Vorbehaltsgebiete<br />

Hochwasser oberhalb <strong>der</strong> L 70 erscheint bei den<br />

vorstehend genannten Werten abenteuerlich, da das<br />

davon betroffene Gewerbegebiet bei 73.5 m über NN<br />

liegt.<br />

teilweise Berücksichtigung Innerhalb <strong>des</strong> bisherigen VBG-Hochwasserschutz nördlich <strong>der</strong> L<br />

70 betragen die Geländehöhen beim Gewerbegebiet lt. TK 10<br />

im wesentlichen 69 bis 72 m. Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> kartografischen<br />

Festlegung <strong>der</strong> VBG-HWS sind nicht einmalige<br />

Hochwasserereignisse, wie das 1994-Hochwasser, <strong>der</strong>en<br />

Hochwasserverbreitung eher bei <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> VRG-HWS<br />

berücksichtigt wurden, son<strong>der</strong>n gemäß REPHarz-Begründung<br />

<strong>zum</strong> Pkt. 5.<strong>2.</strong>1 unter an<strong>der</strong>em die Auenlehmverbreitung,<br />

topografische Karten <strong>und</strong> digitale Hangneigungsdaten. Die<br />

fachliche Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> Auenlehmverbreitung als fluviatile<br />

(Fluss-)Ablagerung stellt die entsprechende Konzeptbodenkarte<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>amtes für Geologie <strong>und</strong> Bergwesen Sachsen-Anhalt<br />

im Maßstab 1:25.000 dar.<br />

Überschwemmungsgefährdete Gebiete, die außerhalb <strong>der</strong><br />

Überschwemmungsgebiete liegen, sind nach § 98a WG LSA in<br />

Raumordnungs- <strong>und</strong> Bauleitplänen darzustellen. Im REPHarz<br />

erfolgt dies mit den VBG für Hochwasserschutz. Gemäß <strong>der</strong><br />

Begründung <strong>zum</strong> Pkt. 5.<strong>2.</strong>1 <strong>des</strong> REPHarz sollen wegen <strong>der</strong><br />

Grobmaßstäblichkeit <strong>der</strong> Regionalplanung diese<br />

überschwemmungsgefährdeten Bereiche in <strong>der</strong> Bauleitplanung<br />

konkretisiert werden.<br />

Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> konkreten Vor-Ort-Situation <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

maximalen Höhen <strong>des</strong> Überschwemmungsgebietes (= VRG-<br />

Hochwasserschutz) wird im Bereich <strong>der</strong> L 70 bei Unseburg das<br />

VBG-Hochwasserschutz ungefähr auf die Höhenlinie von 70 m<br />

ü. NN zurückgenommen.<br />

teilweise Berücksichtigung ja<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 26 von 673


TÖB:<br />

(8) Gemeinde Unseburg c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe<br />

8-4 Zum oben genannten Punkt behält die<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Gemeinde vom 28.11.2005 ihre<br />

Gültigkeit. Ein, in <strong>der</strong> Begründung zur Ablehnung<br />

zitierter Sachverhalt, <strong>des</strong> durch den<br />

Regionalausschuss beschlossenen<br />

Kriterienkataloges zur Aufnahme von<br />

Gewerbegebieten ist nicht bekannt. Hier besteht<br />

einfach Klärungsbedarf.<br />

STN vom 28.11.05:<br />

Die Bedeutung <strong>des</strong> Gewerbegebietes in Unseburg ist<br />

nicht objektiv dargestellt. Der Gemein<strong>der</strong>at ist<br />

einhellig <strong>der</strong> Auffassung, das das Gewerbegebiet in<br />

Unseburg mit <strong>der</strong> Produktionspalette eine<br />

überregionale Bedeutung besitzt. Die Firma BFU<br />

beliefert überwiegend die Region in einem Umkreis<br />

von ca. 100 km; die Firma Skandach liefert<br />

Holzprodukte bis zu einem Radius von etwa 150 km.<br />

Die Firma AFG versendet ihre Produktpalette<br />

weltweit. Alles das sind gute Gründe, das<br />

Gewerbegebiet in Unseburg <strong>der</strong> Kategorie<br />

Vorrangstandort insbeson<strong>der</strong>e Industrie- <strong>und</strong><br />

Gewerbestandort mit regionaler Bedeutung. Hiermit<br />

stellen wir den Antrag auf Einstufung <strong>des</strong><br />

Gewerbegebietes entsprechend <strong>der</strong> vorgenannten<br />

Aussage.<br />

keine Berücksichtigung Die überregionale Bedeutung <strong>der</strong> Produktpalette produzieren<strong>der</strong><br />

Firmen <strong>des</strong> Gewerbegebiets Unseburg wird nicht angezweifelt.<br />

Für die Aufnahme in den REPHarz wurden jedoch an<strong>der</strong>e<br />

Kriterien angesetzt.<br />

Da alle Regionalausschüsse wie auch Regionalversammlungen<br />

öffentliche Veranstaltungen sind <strong>und</strong> in <strong>der</strong> Presse öffentlich<br />

bekannt gegeben werden, stand dem Einwen<strong>der</strong> eine<br />

Teilnahme <strong>und</strong> Information frei. Die festgelegten Kriterien zur<br />

Erstellung <strong>des</strong> REPHarz sind interne Festlegungen <strong>der</strong><br />

Ausschüsse, die für die Festlegungen <strong>der</strong> Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze<br />

im REPHarz als Gr<strong>und</strong>lage dienten.<br />

Hinzuweisen ist auf einen Vergleich zu an<strong>der</strong>en<br />

Planungsgemeinschaften, die Industrie- <strong>und</strong><br />

Gewerbeausweisungen erst ab 50 bzw. 100 ha Größe als<br />

regional bedeutsam bewerten. Somit sind die in <strong>der</strong><br />

RegPlGHarz angesetzten 30 ha Schwellenwert schon sehr<br />

gering.<br />

Weiterhin besitzt <strong>der</strong> Standort Unseburg als nichtzentraler Ort zu<br />

zentralen Orten wie Staßfurt <strong>und</strong> Egeln eine gewisse Nähe, so<br />

dass hier eine konkurrenzbedingte Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Industrie- <strong>und</strong> Gewerbeflächen dieser zentralen Orte zu<br />

vermeiden ist.<br />

Benachbarte, im REPHarz ausgewiesene Vorrangstandorte wie<br />

Westeregeln <strong>und</strong> Neu-Staßfurt besitzen durch Alt-<br />

Industrieflächen Revitalisierungsbereiche, die einer Erweiterung<br />

auf <strong>der</strong> "grünen Wiese", wie in Unseburg, zu bevorzugen sind.<br />

Es ist ebenfalls anzunehmen, dass die im B-Plan ausgewiesene<br />

Gewerbe/Industriefläche in Unseburg noch genügend Flächen<br />

für weitere Ansiedlungen ausweist.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 27 von 673


TÖB:<br />

(8) Gemeinde Unseburg c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.1.3 Vorrangstandorte für Ver- <strong>und</strong> Entsorgung<br />

8-2 Die Gemeinde Unseburg lehnt kategorisch eine<br />

an<strong>der</strong>e als die im geltenden FNP <strong>der</strong> Gemeinde<br />

ausgewiesene Größe <strong>der</strong><br />

Absetzbecken/Nachkärbecken Soda ab. Die im FNP<br />

ausgewiesenen maximal / Nachklärbecken sind<br />

zwischen Gemeinde <strong>und</strong> Sodawerke Staßfurt als<br />

alleinig verbindlich<br />

festgelegt worden. Es wird nicht mehr als sieben<br />

Becken geben. Eine Verlagerung weg von <strong>der</strong><br />

Ortslage in östlicher o<strong>der</strong> südlicher Richtung wurde<br />

bisher nicht besprochen.<br />

Die im Verfahren bereits abgegebene Stellungnahme<br />

vom 28.11.05 bleibt weiterhin bestehen.<br />

Als Darstellung <strong>der</strong> für die Absetzbecken gemäß FNP<br />

als verbindlich festgelegten Flächen sollte eine<br />

Abgrenzung (Fläche) gewählt werden. An dieser<br />

Stelle betone ich nochmals eindringlich, dass die<br />

Festlegung <strong>der</strong> Grenzen <strong>der</strong> Flächen <strong>der</strong><br />

Nachklärbecken mit allen Beteiligten bis ins Einzelne<br />

besprochen <strong>und</strong> abgesegnet wurden. Eine an<strong>der</strong>e<br />

Aussage ist uns nicht bekannt <strong>und</strong> somit unzulässig.<br />

keine Berücksichtigung Festlegungen zu Inhalt <strong>und</strong> Form <strong>der</strong> Regionalen<br />

Entwicklungspläne obliegen nach § 16 Abs. 1 Nr. 6 <strong>der</strong> obersten<br />

Lan<strong>des</strong>planungsbehörde. Die Festlegung im REPHarz, die über<br />

die FNP-Festlegungen <strong>der</strong> Gemeinde hinausgeht, dient <strong>der</strong><br />

langfristigen Standortsicherung <strong>und</strong> bedarf <strong>der</strong> näheren<br />

Abstimmung in nachfolgenden Verfahren, z.B. ROV. In einem<br />

solchen Verfahren ist dann auch <strong>der</strong> genaue Standort eines<br />

möglichen neuen Nachklärbeckens zu prüfen bzw. festzulegen.<br />

Letzteres erfolgt nicht im REPHarz (Ausweisung als VRST<br />

"Planung, bedarf näherer Abstimmung").<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10 Sonstiges<br />

8-5 Unter beson<strong>der</strong>em Verweis auf die geäußerten<br />

<strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> in dieser Stellungnahme<br />

lehnt die Gemeinde Unseburg den vorgelegten <strong>2.</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REP Harz ab. Die negativen<br />

Auswirkungen in den Bereich <strong>der</strong> Gemeinde hinein<br />

sind zu bedeutend.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

12 Umweltbericht<br />

8-8 Dem Umweltbericht wird nur unter dem Vorbehalt <strong>der</strong><br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Aussagen <strong>zum</strong> VRST industrielle<br />

Absetzanlage Unseburg (S. 132/33) zugestimmt.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 28 von 673


TÖB:<br />

(9) Gemeinde Westeregeln c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>1 Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />

9-2 Im <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REP ist die ausgewiesene Fläche<br />

<strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes Hochwasserschutz eindeutig<br />

zu erkennen. Im 1. <strong>Entwurf</strong> war dies nicht <strong>der</strong> Fall, so<br />

dass dazu noch keine Aussage seitens <strong>der</strong><br />

Gemeinde getroffen wurde. Die dargestellte Fläche<br />

einer möglichen Überflutung (HQ 200) betrifft fast die<br />

gesamte Ortslage. Dies entspricht nach Auffassung<br />

<strong>der</strong> Gemeinde keinesfalls den Tatsachen. Die<br />

gesamte Ortslage Westeregeln soll als<br />

Vorbehaltsgebiet Hochwasserschutz aus dem<br />

Regionalen Entwicklungsplan herausgenommen<br />

werden.<br />

Hier sind seitens <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen- Anhalt<br />

entsprechende Hochwasserschutzmaßnahmen<br />

einzuleiten <strong>und</strong> auch durchzuführen. Mit <strong>der</strong><br />

Erhöhung bzw. Erweiterung <strong>des</strong> vorhandenen<br />

Deichsystems lassen sich durchaus praktikable <strong>und</strong><br />

effiziente Lösungen erzielen. Im geltenden F-Plan <strong>der</strong><br />

Gemeinde Westeregeln sind die dazu notwendigen<br />

planerischen Vorläufe geschaffen.<br />

keine Berücksichtigung Das Vorbehaltsgebiet für Hochwasserschutz soll das VRG<br />

Hochwasserschutz ergänzen bzw. in den Ortslagen<br />

daraufhinweisen, dass <strong>der</strong> Belang <strong>des</strong> Hochwasserschutzes bei<br />

Baumaßnahmen im Sinne einer planerischen<br />

Konfliktbewältigung zu berücksichtigen ist.<br />

Es ist ja gerade Sinn <strong>und</strong> Zweck <strong>der</strong> Ausweisung <strong>der</strong> VBG-<br />

Hochwasserschutz (bzw. <strong>der</strong> überschwemmungsgefährdeten<br />

Bereiche gemäß § 98a WG LSA), ergänzend zu den VRG-<br />

Hochwasserschutz (bzw. Überschwemmungsgebieten gemäß §<br />

96 WG LSA) die bei Extremhochwasser bzw. bei Versagen<br />

technischer Hochwasserschutzeinrichtungen gefährdeten<br />

Bereiche aufzuzeigen.<br />

Inhaltlich größere Restriktionen für die Bauleitplanung (außer<br />

<strong>der</strong> o.g. planerischen Konfliktbewältigung) sind mit <strong>der</strong><br />

regionalplanerischen VBG-Ausweisung zunächst nicht<br />

verb<strong>und</strong>en. Die Ortslage Westeregeln liegt nunmal zu großen<br />

Teilen (im Norden <strong>und</strong> Osten) in <strong>der</strong> Bodenie<strong>der</strong>ung.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

7.17 Erholung, Freizeit, Tourismus<br />

9-1 In <strong>der</strong> Anhörung <strong>zum</strong> ersten <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REP wurde<br />

seitens <strong>der</strong> Gemeinde Westeregeln darum gebeten<br />

die Ziegelei als touristischen Standort geson<strong>der</strong>t<br />

aufzunehmen. Dies ist nicht erfolgt. Die Moto-Cross-<br />

Strecke in unmittelbarer Nachbarschaft ist als<br />

großflächige Freizeitanlage aufgeführt.<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> historischen Bedeutung <strong>der</strong> Ziegelei<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> Ausweisung als Industriedenkmal gibt die<br />

Gemeinde Westeregeln hiermit den Hinweis, die<br />

Ausweisung als Vorrangstandort für Kultur- <strong>und</strong><br />

Denkmalpflege vorzunehmen.<br />

keine Berücksichtigung Ziegeleien sind unter Pkt. 7.17, G 4 (technische Denkmale) keine Berücksichtigung nein<br />

bereits allgemein genannt.<br />

10 Sonstiges<br />

9-3 Die Zustimmung <strong>der</strong> Gemeinde Westeregeln <strong>zum</strong> <strong>2.</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REP ergeht nur unter dem Vorbehalt <strong>der</strong><br />

zwingenden Einarbeitung <strong>der</strong> vorgenannten<br />

<strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> sowie <strong>des</strong> Hinweises.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

12 Umweltbericht<br />

9-4 Dem vorliegenden Umweltbericht <strong>zum</strong> REP stimmt<br />

die Gemeinde Westeregeln zu.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 29 von 673


TÖB:<br />

(10) Gemeinde Wolmirsleben c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

4.2 Ländliche Räume<br />

10-3 Es ist an<strong>zum</strong>erken, dass die Darstellungen <strong>der</strong> Karte<br />

3 (Raum- <strong>und</strong> Siedlungsstruktur), gem. <strong>des</strong> Punktes<br />

4.2 (Ländliche Räume) G 1<strong>und</strong> die dazu gehörende<br />

Begründung nicht nachvollziehbar sind.<br />

Die Ermittlungsindikatoren für die Einteilung <strong>der</strong><br />

Gebiete <strong>und</strong> <strong>der</strong> daraus resultierenden räumlichen<br />

Zuordnung sind nicht nachvollziehbar. Aus diesem<br />

Gr<strong>und</strong>e regt die Gemeinde Wolmirsleben an, die<br />

Karte 3 wie folgt zu überarbeiten:<br />

Die Region um Unseburg/ Wolmirsleben <strong>und</strong> Borne<br />

sollte vom Entwicklungspotential als ländlichen Raum<br />

mit relativ günstigen Entwicklungspotenzialen<br />

eingeordnet werden. Dieses vorgenannte Gebiet ist<br />

auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> vorzufindenden Bedingungen, die eine<br />

solche Einordnung rechtfertigen, durchaus dazu in<br />

<strong>der</strong> Lage. Gr<strong>und</strong>lage dieser Aussage sind die sich ab<br />

Mitte <strong>des</strong> Jahres neu bildenden Landkreise <strong>und</strong> die<br />

damit verb<strong>und</strong>enen überregionalen Strukturen <strong>und</strong><br />

Verbindungen. Hierbei wird beson<strong>der</strong>s die sich<br />

andeutende wirtschaftliche Entwicklung <strong>und</strong><br />

Verbindung z.B. zwischen den Mittelzentren<br />

Oschersleben/ Staßfurt/ Schönebeck o<strong>der</strong> zwischen<br />

den beiden Mittelzentren mit Teilfunktion<br />

Oberzentrum Wanzleben/Schönebeck usw. in den<br />

Betrachtungsmittelpunkt gelegt.<br />

Für den Bereich nördlich <strong>und</strong> westlich von Egeln<br />

wurde diese Einordnung vorgenommen, obwohl die<br />

Einordnungskriterien hier nicht zutreffen. Die in <strong>der</strong><br />

Abwägung angeführte Begründung <strong>zum</strong> oben<br />

genannten Sachverhalt kann von uns überhaupt nicht<br />

mitgetragen werden, da die zur Beurteilung<br />

herangezogene Quelle <strong>des</strong> Dritten Gesetzes zur<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> LEP- LSA vom 15.08.2007 (Anlage 2,<br />

Blatt 2) gr<strong>und</strong>sätzlich nicht den Planungsbereich <strong>der</strong><br />

Regionalen Planungsgemeinschaft Harz berührt. Die<br />

angegebene Begründung ist somit nicht zutreffend.<br />

Weiterhin sind die in <strong>der</strong> Begründung zur<br />

nichtaufnahme auch zeitlich <strong>und</strong> politisch überholt.<br />

Sie sollten <strong>der</strong> heutigen Zeit angepasst werden.<br />

Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> zukünftigen Struktur <strong>der</strong><br />

neu zu bildenden Landkreise sollte dieser Aspekt<br />

doch im Wesentlichen beachtet werden. Man sollte<br />

nicht im Vorfeld günstige Potenziale zur Entwicklung<br />

<strong>der</strong> ländlichen Gebiete vernachlässigen. Die<br />

Neustrukturierung <strong>der</strong> Landkreise wurde überhaupt<br />

nicht betrachtet geschweige denn berücksichtigt.<br />

Diesem Aspekt sollte man bei <strong>der</strong> Überarbeitung<br />

wesentlich mehr Beachtung schenken, um die<br />

Entwicklung <strong>der</strong> nicht <strong>zum</strong> Harz gehörenden<br />

keine Berücksichtigung siehe Datensatz 4-3 (Stellungnahme <strong>der</strong> Gemeinde Borne), da keine Berücksichtigung nein<br />

wortgleiche <strong>Bedenken</strong><br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 30 von 673


TÖB:<br />

(10) Gemeinde Wolmirsleben c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

4.2 Ländliche Räume<br />

Gemeinde <strong>und</strong> Städte nicht zu behin<strong>der</strong>n o<strong>der</strong><br />

unmöglich zu machen.<br />

10-5 Die auf S.9 benannte Dorferneuerung sollte durch<br />

an<strong>der</strong>e Begriffe ersetzt werden, da das<br />

Dorferneuerungsprogramm mit Ende <strong>des</strong> Jahres<br />

2006 ausgelaufen ist.<br />

keine Berücksichtigung siehe Datensatz 4-4 (Stellungnahme <strong>der</strong> Gemeinde Borne), da keine Berücksichtigung nein<br />

wortgleiche Anregung<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

10-2 Es ist nicht nachvollziehbar, aus welchem Gr<strong>und</strong> das<br />

Vorranggebiet Landwirtschaft zwischen <strong>der</strong> L 70 <strong>und</strong><br />

dem Großtrappenschongebiet nicht mehr als solches<br />

ausgewiesen wird. Im LEP <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-<br />

Anhalt ist diese Ausweisung als durchaus richtig<br />

erkennbar. Die Gemeinde dringt auf die Ausweisung<br />

<strong>des</strong> v.g. Gebietes als Vorranggebiet Landwirtschaft.<br />

Die in diesem Bereich ausgewiesenen Flächen<br />

Vorbehaltsgebiet für Wie<strong>der</strong>bewaldung; Tourismus<br />

<strong>und</strong> Erholung <strong>und</strong> Hochwasserschutz sollten<br />

geän<strong>der</strong>t <strong>und</strong> wie<strong>der</strong> als Vorranggebiet<br />

Landwirtschaft ausgewiesen werden, um eine<br />

Übereinstimmung zwischen Lan<strong>des</strong>planung <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

gemeindlicher Planung (FNP) zu erzielen. Auch die<br />

tatsächliche Nutzung erfolgt als Landwirtschaft, wobei<br />

die Flächen eine hohe Bodenbonität aufweisen.<br />

Wie<strong>der</strong>bewaldung sollte eigentlich nur auf qualitativ<br />

schlechten Flächen erfolgen.<br />

teilweise Berücksichtigung Das im LEP-LSA (1999) großflächig ausgewiesene<br />

Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft (Im LEP werden keine<br />

Vorranggebiete für Landwirtschaft dargestellt!) wurde im<br />

REPHarz konkretisiert (§ 6 Abs.1 LPlG). Im genannten Bereich<br />

befindet sich sowohl ein VRG für Landwirtschaft als auch ein<br />

VBG für Wie<strong>der</strong>bewaldung/ Erstaufforstung sowie ein VBG für<br />

Tourismus/Erholung. Nach § 7 Abs. 3 ROG sollen<br />

Raumordnungspläne auch diejenigen Festlegungen zu<br />

raumbedeutsamen Planungen <strong>und</strong> Maßnahmen von öffentlichen<br />

Stellen <strong>und</strong> Personen <strong>des</strong> Privatrechts enthalten, die zur<br />

Aufnahme geeignet sind <strong>und</strong> zur Koordinierung von<br />

Raumansprüchen erfor<strong>der</strong>lich sind. Dazu zählen u.a. die<br />

raumbedeutsamen Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> forstlichen<br />

Rahmenplanung. Das Vorbehaltsgebiet für Wie<strong>der</strong>bewaldung/<br />

Erstaufforstung ist eine Konkretisierung <strong>des</strong> Suchraumes für<br />

Wie<strong>der</strong>bewaldung aus <strong>der</strong> Forstlichen Rahmenplanung (2003)<br />

<strong>und</strong> ist regionalplanerisch ebenfalls ein Suchraum, in dem bei<br />

Bedarf Teilflächen für eine Aufforstung gesucht werden können.<br />

Es ist eine Rahmenvorgabe, Nutzungsän<strong>der</strong>ungen können nur<br />

mit Zustimmung <strong>des</strong> Flächeneigentümers erfolgen.<br />

Außerdem gehört dieser Bereich zu einem großflächig<br />

ausgewiesenen VBG für Tourismus/Erholung (Egelner Mulde,<br />

hier Wolmirslebener See), das aufgr<strong>und</strong> <strong>des</strong> LSG<br />

Bodenie<strong>der</strong>ung <strong>und</strong> <strong>der</strong> Festlegung im Regionalen<br />

Entwicklungsprogramm Magdeburg aufgenommen wurde. Das<br />

VBG Wie<strong>der</strong>bewaldung/Erstaufforstung wird teilweise zu<br />

Gunsten <strong>des</strong> VRG Landwirtschaft zurückgenommen. Das VBG<br />

TuE wird auf die Flächen um den Wolmirslebener See <strong>und</strong> die<br />

Gemeinde zurückgenommen, um dem LSG <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

vorhandenen touristischen Nutzung gerecht zu werden. Zum<br />

VBG Hochwasserschutz siehe Datensätze 10-1 sowie 8-1<br />

(Gemeinde Unseburg).<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(10) Gemeinde Wolmirsleben c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>1 Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />

10-1 Das ausgewiesene Vorbehaltsgebiet für<br />

Hochwasserschutz kann <strong>und</strong> wird nicht, wie oberhalb<br />

<strong>der</strong> L 70 beson<strong>der</strong>s im Bereich <strong>des</strong> Schachtsees<br />

(westlich <strong>der</strong> Gemeinde) dargestellt akzeptiert, da<br />

diese Fläche ein durchschnittliches Höhenniveau von<br />

mehr als 74.5 m über NN aufweist (siehe Ausweisung<br />

in den topografischen Karten). Der Maximalstand <strong>des</strong><br />

Hochwassers von 1994 betrug seinerzeit 70,06 m<br />

über NN (gemessen 69,91 m HN + 0,15m = 70,06 m<br />

NN). Als Messpunkt wurde die Station 32+950<br />

Straßenbrücke Wolmirsleben- Tarthun ausgewiesen.<br />

Auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> vorgenannten Tatsache könnte es<br />

auch zu erheblichen Konflikten mit an<strong>der</strong>en<br />

dargestellten Nutzungen (Erholung) kommen. Es wird<br />

hierbei allzu deutlich, dass eine Überarbeitung <strong>der</strong><br />

Hochwasserkarten zwingend erfor<strong>der</strong>lich wird.<br />

Die in <strong>der</strong> Abwägungsstellungnahme zur<br />

Gebietsausweisung herangezogene <strong>und</strong> zitierte<br />

Auenlehmkartierung stellt für die Gemeinde<br />

Wolmirsleben eine sehr fragwürdige Unterlage dar.<br />

Zur Hilfe bei <strong>der</strong> Entscheidungsfindung mag diese ja<br />

brauchbar sein, mehr aber auch nicht. Die<br />

Anerkennung dieser Karte ist nach Aussagen von<br />

Vertretern <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>betriebes für<br />

Hochwasserschutz mit Vorsicht zu genießen. Als ein<br />

Beispiel sei hier die Planung <strong>und</strong> Errichtung eines<br />

Hochwasserschutzdeiches erwähnt. Im<br />

Erläuterungsbericht zu den Antragsunterlagen geht<br />

die Planung davon aus, ".... angenommen werden,<br />

dass auch zukünftig kein höherer Wasserspiegel in<br />

<strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>ung als die 1994 beobachteten 70,90 m<br />

HN auftritt." Auf Gr<strong>und</strong> dieser Aussagen sollte die<br />

Ausweisung <strong>des</strong> VBG konkretisiert werden. Hier ist<br />

eine planerische Auseinan<strong>der</strong>setzung mit <strong>der</strong><br />

Gr<strong>und</strong>thematik nicht erkennbar. Das sollte<br />

nachgeholt werden.<br />

teilweise Berücksichtigung Im Bereich zwischen Egeln-Nord <strong>und</strong> dem Wolmirslebener<br />

Schachtssee wird die nördliche Grenze <strong>des</strong> VBG-<br />

Hochwasserschutz auf die Höhenlinie von 73 bis 72 m<br />

zurückgenommen.<br />

Auf Gr<strong>und</strong> <strong>des</strong> Rechtscharakters <strong>des</strong> VBG-Hochwasserschutzes<br />

(siehe Begründung <strong>zum</strong> Pkt. 5.<strong>2.</strong>1.) sind keine erheblichen<br />

Konflikte mit <strong>der</strong> Erholungsnutzung im Bereich <strong>des</strong> Schachtsees<br />

zu erwarten.<br />

Zu den verwendeten Datengr<strong>und</strong>lagen für die VBG-<br />

Hochwasserschutzausweisung siehe Datensatz 8-1 (Gemeinde<br />

Unseburg).<br />

teilweise Berücksichtigung ja<br />

10 Sonstiges<br />

10-4 Die Zustimmung <strong>der</strong> Gemeinde Wolmirsleben <strong>zum</strong> <strong>2.</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REP ergeht nur unter dem Vorbehalt <strong>der</strong><br />

Einarbeitung <strong>der</strong> vorgenannten <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Bedenken</strong>. Der Hinweis sollte intensiv beraten<br />

werden <strong>und</strong> in die Planungsüberlegungen<br />

einbezogen werden.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 32 von 673


TÖB:<br />

(10) Gemeinde Wolmirsleben c/o Verwaltungsgemeinschaft Egelner Mulde<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

10-6 Dem vorliegenden Umweltbericht <strong>zum</strong> REP stimmt<br />

die Gemeinde Wolmirsleben zu.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 33 von 673


TÖB:<br />

(13) Gemeinde Giersleben c/o Verwaltungsgemeinschaft "Stadt Hecklingen"<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

13-2 STN vom 14.1<strong>2.</strong>05 (Stellungnahme <strong>zum</strong> 1.<br />

Planentwurf wird aufrechterhalten, siehe Datensatz<br />

13-1):<br />

Die Gemeinde Giersleben begrüßt die Ausweisung<br />

<strong>des</strong> EG 46 (135) MD 35 <strong>und</strong> <strong>der</strong> geringfügigen<br />

Erweiterung <strong>der</strong> EG - Fläche am östlichen Rand <strong>des</strong><br />

Eignungsgebietes Der Wille <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Giersleben ist es jedoch, das vorhandene<br />

Eignungsgebiet mit den bereits errichteten <strong>und</strong><br />

betriebenen Windenergieanlagen in nördlicher als<br />

auch östlicher Richtung zu erweitern. Begründung:<br />

Die Gemeinde Giersleben hat nach sorgfaltiger<br />

Prüfung <strong>und</strong> Abwägung aller vorhandenen Flächen<br />

im Gemeindegebiet <strong>und</strong> unter Berücksichtigung <strong>des</strong><br />

bereits bestehenden <strong>und</strong> bebauten<br />

Windvorranggebietes festgelegt, dass an an<strong>der</strong>er<br />

Stelle im Gemeindegebiet keine zusätzlichen<br />

Windenergieanlagen errichtet werden sollen.<br />

Statt<strong>des</strong>sen beschließt die Gemeinde eine<br />

Erweiterung <strong>des</strong> bereits bestehenden<br />

Windvorranggebietes in nördliche <strong>und</strong> östliche<br />

Richtung (siehe Anlage Karte). Der Standort befindet<br />

sich in ausreichen<strong>der</strong> Entfernung von bebauten<br />

Gebieten, auch von <strong>der</strong> Gemeinde Ne<strong>und</strong>orf, so dass<br />

störende Auswirkungen auf die bebauten Gebieten,<br />

durch Schlagschatten o<strong>der</strong> Lärmgeräusche auch<br />

nach einer Erweiterung <strong>des</strong> Windvorranggebietes<br />

praktisch ausgeschlossen sind. Die<br />

raumordnerischen <strong>Bedenken</strong>, welche von <strong>der</strong><br />

Regionalplanung angeführt werden, wie z.B. die aus<br />

den bereits vorhandenen WEA errechnete<br />

statistische Dichte von Windenergieanlagen sind aus<br />

Sicht <strong>der</strong> Gemeinde nicht relevant, da diese die<br />

spezifischen Gegebenheiten vor Ort nicht hinreichend<br />

berücksichtigen <strong>und</strong> zudem die Auswirkungen auf die<br />

raumordnerischen Zielvorgaben an an<strong>der</strong>en<br />

Gemein<strong>des</strong>tandorten als wesentlich gravieren<strong>der</strong><br />

einzustufen sind. Alle bisher durchgeführten<br />

Untersuchungen aufgr<strong>und</strong> von naturschutzrechtlichen<br />

Vorgaben lassen im Bereich <strong>der</strong> geplanten<br />

Erweiterungsflächen keine erhebliche Belastung <strong>der</strong><br />

Flora <strong>und</strong> Fauna erkennen <strong>und</strong> haben die Gemeinde<br />

veranlasse eine Erweiterung <strong>des</strong> bereits<br />

bestehenden Windeignungsgebietes an diesen<br />

Stellen zu beantragen. So sollen mit <strong>der</strong> Erweiterung<br />

<strong>des</strong> bereits vorhandenen <strong>und</strong> genutzten Gebietes,<br />

mögliche Neuausweisungen von Eignungsgebieten in<br />

noch unbelasteten Naturräumen definitiv<br />

ausgeschlossenen werden. Durch die bereits<br />

keine Berücksichtigung Die gemeindlich gewünschte, großflächige Erweiterung <strong>des</strong> EG-<br />

Wind Giersleben-Aschersleben um weitere ca. 165 ha ist nicht<br />

mit <strong>der</strong> gesamträumlichen Planungskonzeption zur Ausweisung<br />

<strong>der</strong> VRG-/EG-Wind im REPHarz vereinbar. Es besteht bereits<br />

eine sehr hohen WKA-Vorbelastung im Alt-LK ASL-SFT, hier<br />

sind folglich großflächige VRG-/EG-Wind-Neuausweisungen<br />

bzw. -erweiterungen sehr kritisch zu bewerten. Eine<br />

großflächige Erweiterung unterschreitet deutlich die<br />

Min<strong>des</strong>tabstände zu den nächsten VRG-/EG-Wind. Weiterhin<br />

spricht die Lage im Bauschutzbereich <strong>des</strong> Son<strong>der</strong>landeplatzes<br />

Aschersleben <strong>und</strong> teilweise vom Verkehrsflughafen Cochstedt<br />

sowie ein hohes Konfliktpotenzial einer großflächigen<br />

Erweiterung mit den Belangen <strong>des</strong> Avifaunaschutzes (weiterer<br />

erheblicher Verlust von Nahrungsraum für Greifvögel,<br />

insbeson<strong>der</strong>e Rotmilan, siehe Umweltbericht <strong>zum</strong> REPHarz)<br />

gegen den kommunalen Vorschlag.<br />

Beson<strong>der</strong>e naturräumliche Bedingungen sind für den<br />

betroffenen Bereich <strong>der</strong> Gemarkung Giersleben nicht erkennbar,<br />

die ein relevantes Abweichen von <strong>der</strong> o.g. gesamträumlichen<br />

Planungskonzeption rechtfertigen würde. Die bereits jetzt<br />

vorhandenen hohe WKA-Konzentration im Gebiet um<br />

Aschersleben (ca. 135 WKA im Umkreis <strong>der</strong> Stadt von 10 km)<br />

führt neben den Konflikten mit dem Landschafts- <strong>und</strong> Ortsbild<br />

auch zu einer starken Belastung <strong>der</strong> hiesigen<br />

Greifvogelpopulation, so dass auch die obere<br />

Naturschutzbehörde die naturschutzfachliche Belastungsgrenze<br />

<strong>des</strong> Nördlichen <strong>und</strong> Nordöstlichen Harzvorlan<strong>des</strong> v.a. wegen <strong>der</strong><br />

Bedeutung für den Rotmilan als erreicht einschätzt (z.T. aus<br />

Sicht dieser Behörde auch bereits überschritten, siehe<br />

Datensätze 291-32 <strong>und</strong> 291-34, TÖB Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 34 von 673


TÖB:<br />

(13) Gemeinde Giersleben c/o Verwaltungsgemeinschaft "Stadt Hecklingen"<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

vorhandene Konzentration von Windenergieanlagen<br />

im bestehenden Windeignungsgebiet <strong>und</strong> die<br />

dadurch vorhandene Vorbelastung führt die<br />

beantragte Erweiterung, im Gegensatz zur<br />

Ausweisung neuer Gebiete, zu keinen erheblichen<br />

Zusatzbelastungen o<strong>der</strong> Konfliktpotentialen, in Bezug<br />

auf die Planungsregion. Die Auswirkungen auf die<br />

raumordnerischen Zielvorgaben <strong>und</strong> die von <strong>der</strong><br />

Planung ausgehenden zusätzlichen Belastungen von<br />

Natur <strong>und</strong> Landschaft können nach einer ersten<br />

Gesamtprüfung als gering eingestuft werden.<br />

Bei <strong>der</strong> Auswahl <strong>der</strong> beantragten<br />

Erweiterungsflächen wurden u. a.<br />

denkmalschützerische Kriterien bereits<br />

berücksichtigt. Da <strong>der</strong> Abstand zu<br />

denkmalgeschützten Gebäuden <strong>und</strong> Flächen sich<br />

durch die Erweiterung <strong>des</strong> Windvorranggebietes nur<br />

unwesentlich verringert, ist sichergestellt, dass von<br />

<strong>der</strong> geplanten Erweiterung <strong>des</strong><br />

Windeignungsgebietes keine erheblichen<br />

Auswirkungen auf den Denkmalschutz ausgehen.<br />

Die landwirtschaftlich gewachsenen Strukturen,<br />

fließen in die weiterfuhrenden Planungen <strong>der</strong><br />

Gemeinde ein, wobei das ländliche Wegekonzept<br />

integraler Bestandteil sein wird. Somit ist<br />

sichergestellt, dass die im Planungsgebiet<br />

vorherrschende landwirtschaftliche Nutzung, die im<br />

Regionalplan durch die Ausweisung eines<br />

landwirtschaftlichen Vorranggebietes abgesichert ist,<br />

durch die Erweiterung <strong>des</strong> Windeignungsgebietes<br />

nicht wesentlich beeinträchtigt wird <strong>und</strong> somit mit<br />

Zielen <strong>der</strong> Regionalplanung vereinbar ist.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 35 von 673


TÖB:<br />

(13) Gemeinde Giersleben c/o Verwaltungsgemeinschaft "Stadt Hecklingen"<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

13-3 STN vom 14.1<strong>2.</strong>05:<br />

Der bisherige Zuschnitt <strong>der</strong> im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REP neu<br />

ausgewiesenen Wind-Vorranggebiete mit <strong>der</strong><br />

Wirkung von Eignungsgebieten, wird von Seiten <strong>der</strong><br />

Gemeinde Giersleben abgelehnt, da dieser <strong>der</strong><br />

Gemeinde ein ausreichen<strong>des</strong> Entwicklungspotential<br />

in Bezug auf die Weiterentwicklung <strong>und</strong><br />

Mo<strong>der</strong>nisierung <strong>der</strong> Windenergieanlagen verweigert,<br />

ohne dass zwingende raumordnerische Kriterien dies<br />

vorgeben.<br />

keine Berücksichtigung Durch die Ausweisung eines ca. 368 ha großen EG-Wind im<br />

REPHarz, in dem bereits 25 WKA errichtet <strong>und</strong> weitere 12 WKA<br />

zwischenzeitlich genehmigt wurden, sind ausreichende<br />

Entwicklungspotentiale für eine Mo<strong>der</strong>nisierung <strong>der</strong> WKA<br />

(Repowering) gegeben. Innergebietlich erscheint auch auf<br />

Gr<strong>und</strong> teilweiser sehr großer WKA-Abstände eine Verdichtung<br />

möglich. Außerdem wurde mit <strong>der</strong> bereits im 1. Planentwurf<br />

vorgenommenen Erweiterung von ca. 23 ha im Vgl. <strong>zum</strong> "alten"<br />

REP2000 sogar noch gewisse räumliche<br />

Entwicklungsmöglichkeiten eingeräumt, die bisher nicht genutzt<br />

wurden. Unter <strong>der</strong> Annahme eines 250 m großen Puffers um<br />

jede vorhandene bzw. genehmigte WKA als überplante Fläche<br />

sind <strong>der</strong>zeit fast 20 % <strong>des</strong> EG noch nicht überplant. Eine<br />

deutlich größere Erweiterung wäre aus o.g. Gründen (siehe<br />

Datensatz 13-2) nicht mehr raumverträglich <strong>und</strong> würde <strong>der</strong><br />

regionalplanerischen Zielsetzung einer planvollen Konzentration<br />

von raumbedeutsamen WKA wi<strong>der</strong>sprechen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10 Sonstiges<br />

13-1 STN vom 13.04.07:<br />

Die Gemeinde Giersleben bleibt bei Ihrer STN <strong>zum</strong><br />

REP Beschluss Nr. 106/IV/05 vom 14.1<strong>2.</strong>2005.<br />

Kenntnisnahme <strong>Anregungen</strong>/<strong>Bedenken</strong> <strong>der</strong> STN vom 14.1<strong>2.</strong>05 erneut in die Kenntnisnahme nein<br />

Abwägung aufgenommen (siehe Datensätze 13-2 <strong>und</strong> 13-3).<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 36 von 673


TÖB:<br />

(13) Gemeinde Giersleben c/o Verwaltungsgemeinschaft "Stadt Hecklingen"<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.3.1 Erörterung zu Eignungsgebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

13-4 Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Giersleben hat mit<br />

Beschluss Nr. 106/IV/05 am 14.1<strong>2.</strong>2005 einen Antrag<br />

an die Regionale Planungsgemeinschaft Harz zur<br />

Erweiterung <strong>der</strong> Eignungsfläche EG 46 (135) ND 35<br />

in nördlicher <strong>und</strong> östlicher Richtung beschlossen. Der<br />

Beschluss <strong>und</strong> die Begründung wurden <strong>der</strong><br />

Regionalen Planungsgemeinschaft Harz am<br />

2<strong>2.</strong>1<strong>2.</strong>2005 einschließlich Begründung zugestellt.<br />

Mit Schreiben vom 13.04.2007 hat die Gemeinde<br />

Giersleben anläßlich <strong>der</strong> öffentlichen Auslegung <strong>des</strong><br />

<strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong>es <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für<br />

die Planungsregion Harz ihre Stellungnahme<br />

nochmals bekräftigt.<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Giersleben hat in<br />

seiner Sitzung am 14.1<strong>2.</strong>2005 gleichzeitig mit einem<br />

Aufstellungsbeschluss die Überarbeitung <strong>und</strong><br />

Fortschreibung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes als<br />

Än<strong>der</strong>ung gemäß §§ 2 <strong>und</strong> 2a BauGB für die Flur 10<br />

<strong>und</strong> 11 (nördlich <strong>des</strong> Son<strong>der</strong>gebietes Wind) <strong>und</strong> für<br />

die Flur 8 (östlich <strong>des</strong> Son<strong>der</strong>gebietes Wind) gefasst.<br />

In <strong>der</strong> Zeit vom 24.09.2007 bis 26.10.2007 hat eine<br />

frühzeitige Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit zu den<br />

beabsichtigten Planvorhaben stattgef<strong>und</strong>en. Beide<br />

Erweiterungsbereiche grenzen an das im<br />

rechtskräftigen Flächennutzungsplan bereits<br />

festgesetzte Son<strong>der</strong>gebiet Wind an, liegen jedoch<br />

räumlich voneinan<strong>der</strong> getrennt.<br />

Kenntnisnahme Die genannten Stellungnahmen wurden in den Datensätzen 13-<br />

2 <strong>und</strong> 13-3 ausführlich ausgewertet.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> frühzeitigen Beteiligung zur FNP-Fortschreibung<br />

hat die RegPlGHarz die Ausweisung <strong>der</strong> beiden neuen<br />

Son<strong>der</strong>gebiete als gedachte Erweiterung <strong>des</strong> im REPHarz<br />

ausgewiesenen EG-Wind wegen entgegenstehen<strong>der</strong>, in<br />

Aufstellung befindlicher Ziele <strong>der</strong> Raumordnung abgelehnt. Im<br />

übrigen wurden diese gemeindlichen Erweiterungsabsichten im<br />

Zuge <strong>des</strong> FNP-Verfahrens auch von <strong>der</strong> oberen<br />

Naturschutzbehörde aus Gründen <strong>des</strong> Vogelschutzes abgelehnt.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 37 von 673


TÖB:<br />

(13) Gemeinde Giersleben c/o Verwaltungsgemeinschaft "Stadt Hecklingen"<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.3.1 Erörterung zu Eignungsgebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

13-5 Es ist <strong>der</strong> Wille <strong>des</strong> Gemein<strong>der</strong>ates, die Än<strong>der</strong>ung<br />

<strong>des</strong> Flächennutzungsplanes durch Ausweisung einer<br />

nördlichen <strong>und</strong> östlichen Erweiterung <strong>des</strong><br />

Son<strong>der</strong>gebietes für Windenergie in zwei getrennt<br />

voneinan<strong>der</strong> durchgeführten Än<strong>der</strong>ungsverfahren zu<br />

prüfen <strong>und</strong> abzuwickeln. Die Gemeinde Giersleben<br />

ist <strong>der</strong> Auffassung, dass die Konzentration von<br />

Windenergieanlagen auf Gebieten mit<br />

entsprechen<strong>der</strong> Windhäufigkeit <strong>und</strong> einem geringen<br />

Konfliktpotential anzustreben ist.<br />

Die ausgewiesenen Standorte befinden sich in<br />

ausreichen<strong>der</strong> Entfernung von bebauten Gebieten, so<br />

dass störende Auswirkungen durch Schlagschatten<br />

o<strong>der</strong> Lärmgeräusche auch nach einer Erweiterung<br />

<strong>des</strong> Windvorranggebietes praktisch ausgeschlossen<br />

sind. Die raumordnerischen <strong>Bedenken</strong>, welche von<br />

<strong>der</strong> Regionalplanung angeführt werden, wie z. B. die<br />

aus den bereits vorhandenen WA errechnete<br />

statistische Dichte von Windenergieanlagen sind aus<br />

Sicht <strong>der</strong> Gemeinde nicht relevant, da diese die<br />

spezifischen Gegebenheiten vor Ort nicht hinreichend<br />

berücksichtigen <strong>und</strong> zudem die Auswirkungen auf die<br />

raumordnerischen Zielvorgaben an an<strong>der</strong>e<br />

Gemein<strong>des</strong>tandorte als wesentlich gravieren<strong>der</strong><br />

einzustufen sind.<br />

Alle bisher durchgeführten Untersuchungen auf<br />

Gr<strong>und</strong> von naturschutzrechtlichen Vorgaben lassen<br />

im Bereich <strong>der</strong> geplanten Erweiterungsfläche keine<br />

erhebliche Belastung <strong>der</strong> Flora <strong>und</strong> Fauna erkennen<br />

<strong>und</strong> haben die Gemeinde veranlasst, eine<br />

Erweiterung <strong>des</strong> bereits bestehenden<br />

Windeignungsgebietes an diesen Stellen zu<br />

beantragen. So soll mit <strong>der</strong> Erweiterung <strong>des</strong> bereits<br />

vorhandenen <strong>und</strong> genutzten Gebietes mögliche<br />

Neuausweisung von Eignungsgebieten die noch<br />

unbelasteteten Naturräumen definitiv ausgeschlossen<br />

werden.<br />

Durch die bereits vorhandene Konzentration von<br />

Windenergieanlagen im bestehenden<br />

Windeignungsgebiet <strong>und</strong> die dadurch vorhandene<br />

Vorbelastung führt die beantragte Erweiterung im<br />

Gegensatz zur Ausweisung neuer Gebiete zu keinen<br />

erheblichen Zusatzbelastungen o<strong>der</strong><br />

Konfliktpotentialen in Bezug auf die Planungsregion.<br />

Die Auswirkungen auf die raumordnerischen<br />

Zielvorgaben <strong>und</strong> die von <strong>der</strong> Planung ausgehenden<br />

zusätzlichen Belastungen von Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

können nach einer ersten Gesamtprüfung als niedrig<br />

eingestuft werden.<br />

keine Berücksichtigung Wesentliche neue Aspekte werden im Vergleich zu den, in den<br />

beiden Beteiligungsverfahren eingereichten Stellungnahmen<br />

nicht vorgetragen.<br />

Die großflächige Erweiterung <strong>des</strong> jetzt 370 ha großen EG-Wind<br />

um mehr als weitere 150 ha wird vor allem aus Gründen <strong>des</strong><br />

Freiraumschutzes (keine Überbelastung im Großraum<br />

Aschersleben mit WKA), <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong>, <strong>des</strong><br />

Greifvogelschutzes <strong>und</strong> <strong>zum</strong> Schutz <strong>der</strong> Vorrangstandorte für<br />

Luftverkehr Flughafen Cochstedt <strong>und</strong> Verkehrslandeplatz<br />

Aschersleben (jeweiliger Bauschutzbereich betroffen) abgelehnt.<br />

Siehe ausführliche Begründung in Datensätze 13-2 <strong>und</strong> 13-3.<br />

Die in <strong>der</strong> Stellungnahme erwähnten möglichen<br />

Neuausweisungen von Windeignungsgebieten in bisher<br />

unbelasteten Naturräumen wurden im Großraum Aschersleben,<br />

auch wegen <strong>der</strong> o.g. Gründe, nicht vorgenommen.<br />

Die lan<strong>des</strong>planerische Zielstellung zur planvollen Konzentration<br />

von Windkraftanlagen wird mit dem <strong>der</strong>zeitgen REPHarz bereits<br />

erfüllt. Gemäß dem Energiekonzept <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> von 2007 sieht<br />

die Lan<strong>des</strong>regierung die Zukunft <strong>des</strong> Ausbaus <strong>der</strong> Windenergie<br />

nicht mehr in <strong>der</strong> großzügigen Ausweisung neuer Windgebiete,<br />

son<strong>der</strong>n im Repowering von WKA, die sich in den<br />

raumordnerisch abgesicherten Eignungsgebieten befinden.<br />

Dieses wird durch den REPHarz im Bereich <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Giersleben neben einer noch möglichen kleinräumigen<br />

Erweiterung <strong>des</strong> Windparks im ausreichenden Maße<br />

gewährleistet.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 38 von 673


TÖB:<br />

(13) Gemeinde Giersleben c/o Verwaltungsgemeinschaft "Stadt Hecklingen"<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.3.1 Erörterung zu Eignungsgebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

Bei <strong>der</strong> Auswahl <strong>der</strong> beantragten<br />

Erweiterungsflächen wurden u. a.<br />

denkmalschützerische Kriterien bereits<br />

berücksichtigt. Da <strong>der</strong> Abstand zu<br />

denkmalgeschützten Gebäuden <strong>und</strong> Flächen sich<br />

durch die Erweiterung <strong>des</strong> Windvorranggebietes nur<br />

unwesentlich verringert, ist sichergestellt, dass von<br />

<strong>der</strong> geplanten Erweiterung <strong>des</strong><br />

Windeignungsgebietes keine erheblichen<br />

Auswirkungen auf den Denkmalschutz ausgehen.<br />

Die landwirtschaftlich gewachsenen Strukturen<br />

fließen in die weiterführenden Planungen <strong>der</strong><br />

Gemeinde ein, wobei das ländliche Wegekonzept<br />

integraler Bestandteil sein wird. Somit ist<br />

sichergestellt, dass die im Planungsgebiet<br />

vorherrschende landwirtschaftliche Nutzung, die im<br />

Regionalplan durch die Ausweisung eines<br />

landwirtschaftlichen Vorranggebietes abgesichert ist,<br />

durch die Erweiterung <strong>des</strong> Windeignungsgebietes<br />

nicht wesentlich beeinträchtigt wird <strong>und</strong> somit mit den<br />

Zielen <strong>der</strong> Regionalplanung vereinbar ist.<br />

Der bisherige Zuschnitt, <strong>der</strong> im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong><br />

Regionalen Entwicklungsplanes neu ausgewiesenen<br />

Windvorranggebiete mit <strong>der</strong> Wirkung von<br />

Eignungsbieten wird seitens <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Giersleben abgelehnt. Da dieser <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Giersleben ein ausreichen<strong>des</strong> Entwicklungspotential<br />

in Bezug auf die Weiterentwicklung <strong>und</strong><br />

Mo<strong>der</strong>nisierung <strong>der</strong> Windenergieanlagen verweigert,<br />

ohne, dass zwingende raumordnerische Kritierien<br />

dies vorgeben.<br />

Die Begründung, dass einer Erweiterung <strong>des</strong><br />

Eignungsgebietes auch dahingehend abgelehnt wird,<br />

weil sich die Vorschlagsflächen (VG) nicht komplett<br />

im Bauschutzbereich <strong>des</strong> Son<strong>der</strong>landeplatzes<br />

Aschersleben <strong>und</strong> teilweise im Bauschutzbereich <strong>des</strong><br />

Flughafens Cochstedt befinden, kann von <strong>der</strong><br />

Gemeinde Giersleben nicht nachvollzogen werden,<br />

da sowohl die nördliche als auch östliche Erweiterung<br />

sich von beiden Gebieten wegbewegen.<br />

Bei <strong>der</strong> Erweiterung <strong>des</strong> Son<strong>der</strong>gebietes<br />

Windenergie muss auch berücksichtigt werden, dass<br />

die verkehrsrechtliche Erschließung <strong>der</strong><br />

Erweiterungsflächen ausschließlich von <strong>der</strong> bereits<br />

existenten Erschließung <strong>des</strong> vorhandenen Windparks<br />

über die landwirtschaftlichen Wege <strong>und</strong><br />

Wegeparzellen erfolgt. Lediglich in Teilbereichen ist<br />

eine verkehrsrechtliche <strong>und</strong> elektrotechnische<br />

Erschließung noch notwendig.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(13) Gemeinde Giersleben c/o Verwaltungsgemeinschaft "Stadt Hecklingen"<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.3.1 Erörterung zu Eignungsgebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

Zusammenfassend muss festgestellt werden:<br />

Mit <strong>der</strong> Erweiterung <strong>des</strong> Son<strong>der</strong>gebietes für<br />

Windenergie kommt die Gemeinde Giersleben <strong>der</strong><br />

Zielstellung auf Lan<strong>des</strong>ebene zur Ausweisung von<br />

planvollen Konzentrationszonen für die Windenergie<br />

in geeigneten Gebieten nach. Durch die Gemeinde<br />

Giersleben wurden die entsprechenden<br />

Ratsbeschlüsse gefasst. Festgelegte Vorrangnutzung<br />

wie sie im REP definiert sind, werden durch die<br />

ausgewiesenen Son<strong>der</strong>bauflächen nicht unmöglich<br />

gemacht. Der Geltungsbereich <strong>der</strong> Erweiterung<br />

befindet sich nicht in einer naturschutzfachlich<br />

begründeten Tabuzone.<br />

Der Planungsraum ist durch bereits vorhandene<br />

Windenergieanlagen bzw. Gewerbegebiete,<br />

Kiesabbau, B<strong>und</strong>esstraßen <strong>und</strong> Starkstromleitungen<br />

vorbelastet.<br />

Auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> wirtschaftlich bedingten Nutzung <strong>des</strong><br />

bestmöglichen Windpotentials ist die Nutzung eines<br />

landwirtschaftlich exponierten Standortes<br />

unumgänglich. Durch die Errichtung <strong>der</strong> Anlagen<br />

werden keine wichtigen Kleinstrukturen in ihrer<br />

Leistungsfähigkeit beeinträchtigt. Auf <strong>der</strong> zur<br />

künftigen Nutzung vorgesehenen Fläche wird <strong>der</strong>zeit<br />

intensive Landwirtschaft (Ackerbau) betrieben. Es<br />

werden keine bedeutenden <strong>und</strong> bekannten<br />

Vogelfluglinien gestört.<br />

Mit <strong>der</strong> Ausweisung <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>bauflächen für<br />

Windenergie ist zweifelsohne ein zu erwarten<strong>der</strong><br />

Eingriff in den Naturhaushalt <strong>und</strong> das Landschaftsbild<br />

zu verzeichnen.<br />

Die Gemeinde Giersleben ist jedoch <strong>der</strong> Auffassung,<br />

dass die Belastung <strong>der</strong> Flora <strong>und</strong> Fauna durch eine<br />

Erweiterung <strong>des</strong> bereits bestehenden<br />

Windeignungsgebietes erheblich geringer ist als eine<br />

Neuausweisung von Eignungsgebieten in noch<br />

unbelasteten Naturräumen.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(15) Stadt Staßfurt c/o Verwaltungsgemeinschaft Staßfurt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

15-6 Aufgabe <strong>der</strong> Bindung <strong>des</strong> Vorranggebietes<br />

Rohstoffgewinnung an erteilte bergrechtliche<br />

Genehmigungen <strong>und</strong> Darstellung <strong>der</strong> Gebiete in <strong>der</strong><br />

Hauptkarte<br />

keine Berücksichtigung Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung werden nicht willkürlich<br />

festgelegt, son<strong>der</strong>n aufgr<strong>und</strong> von schützenswerten, min<strong>des</strong>tens<br />

regional bedeutsamen Vorkommen/Lagerstätten mit meist<br />

vorhandenen Genehmigungen bzw. Bergbauberechtigungen.<br />

Dabei wurde jedoch bei <strong>der</strong> flächenmäßigen Abgrenzung nicht<br />

im jeden Fall die bergrechtlichen Grenzen 1 zu 1 übernommen<br />

(Än<strong>der</strong>ungen z.B. durch an<strong>der</strong>e Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong><br />

Raumordnung.) Auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> starken rechtlichen<br />

Bindungswirkung von VRG <strong>und</strong> <strong>der</strong> damit verb<strong>und</strong>enen<br />

notwendigen Nachvollziehbarkeit einer Grenzziehung von VRG<br />

stellen vorhandene Bergbauberechtigungen jedoch eine<br />

wesentliche fachliche Gr<strong>und</strong>lage für den REPHarz dar.<br />

Untertägige VRG Rohstoffgewinnung sind in <strong>der</strong> Anlage 1<br />

nachrichtlich dargestellt. Für Vorgaben von Inhalt <strong>und</strong> Form <strong>der</strong><br />

Regionalen Entwicklungspläne ist die oberste<br />

Lan<strong>des</strong>planungsbehörde zuständig (§ 16 Abs. 1 Nr. 6 LPlG).<br />

Danach sind untertägige VRG bzw. VBG für Rohstoffgewinnung<br />

nicht in <strong>der</strong> Hauptkarte eines Regionalplanes darzustellen. Im<br />

REPHarz erfolgt wenigstens die o.g. nachrichtliche Darstellung.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

5.<strong>2.</strong>3 Vorbehaltsgebiete für den Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems<br />

15-5 Flächenmäßige Reduzierung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes<br />

"Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems" im<br />

Raum OT Rathmannsdorf<br />

keine Berücksichtigung Das Vorbehaltsgebiet für den Aufbau eines ökologischen<br />

Verb<strong>und</strong>systems ist im Bereich Rathmannsdorf bereits<br />

weitgehend an die vorhandenen Strukturen angepasst. Gr<strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> Ausweisung für den Bereich ist: "Erhalt <strong>und</strong> Entwicklung von<br />

naturnahen Fließgewässern <strong>und</strong> <strong>der</strong> dafür charakteristischen<br />

Vegetation sowie <strong>der</strong> strukturreichen, durch lockere<br />

Gehölzanteile geprägten Ackerlandschaft".<br />

Festlegungen im Regionalplan gehen nicht mit<br />

Nutzungsän<strong>der</strong>ungen einher, diese sind ggf. nur unter<br />

Zustimmung <strong>des</strong> Bodeneigentümers möglich. Außerdem werden<br />

durch die Entwicklung eines ÖVS die ackerbaulich genutzten<br />

Flächen strukturiert. Dies kommt nicht nur <strong>der</strong> Verbindung von<br />

Lebensräumen zugute, son<strong>der</strong>n auch <strong>der</strong> Landwirtschaft selbst,<br />

z.B. durch Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Win<strong>der</strong>osion.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />

15-3 Darstellung <strong>des</strong> Sport-, Hotel- <strong>und</strong> Freizeitkomplexes<br />

"Salzlandcenters" als Vorrangstandort für<br />

großflächige Freizeitanlagen<br />

keine Berücksichtigung Derartige Freizeitanlagen sind an Zentrale Orte geb<strong>und</strong>en, keine Berücksichtigung nein<br />

typischerweise an Mittelzentren wie Staßfurt. Somit ist eine<br />

nochmalige Nennung nicht notwendig.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 41 von 673


TÖB:<br />

(15) Stadt Staßfurt c/o Verwaltungsgemeinschaft Staßfurt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.1.8 Vorrangstandorte für Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Sozialwesen<br />

15-4 Darstellung <strong>des</strong> BFW <strong>und</strong> <strong>des</strong> BBRZ Rathmannsdorf<br />

als Vorrangstandort Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Sozialwesen<br />

keine Berücksichtigung Die Standorte für Berufsschulen <strong>und</strong> Berufsför<strong>der</strong>werke sind an<br />

Zentrale Orte geb<strong>und</strong>en <strong>und</strong> bedürfen keiner weiteren<br />

raumordnerischen Sicherung. Für das BBRZ in Rathmannsdorf<br />

liegen keine hinreichenden Unterlagen vor, die eine<br />

regionalplanerische Sicherung dieses Standortes notwendig<br />

macht. Die regionalplanerische Steuerungsmöglichkeit solcher<br />

Festlegungen ist ohnehin eingeschränkt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

9 Zeichnerische Darstellung<br />

15-1 In <strong>der</strong> Karte <strong>der</strong> überregional <strong>und</strong> regional<br />

bedeutsamenVersorgungs- <strong>und</strong> Produktenleitungen<br />

wurde festgestellt, dass dort eine 110-kV-Leitung im<br />

Bereich Staßfurt- Ne<strong>und</strong>orf- Hecklingen eingetragen<br />

ist. Diese Leitung ist mit dem Vermerk "nähere<br />

Abstimmung erfor<strong>der</strong>lich" gekennzeichnet. Da <strong>der</strong><br />

Stadt SFT diese Leitung nicht bekannt ist, wurde die<br />

E.ON Avacon <strong>und</strong> die envia Mitteldeutsche Energie<br />

AG (enviaM) um nähere Informationen zur evtl.<br />

Leitungsführung gebeten. Nach <strong>der</strong>en Aussagen<br />

befindet sich o.g. Leitung nicht im<br />

Versorgungsbereich dieser. Der EON-Avacon<br />

(Bereich Hochspannung) ist diese Leitung nicht<br />

bekannt. Ich bitte daher um Auskunft, bei welchem<br />

Leitungsträger diese geplant ist <strong>und</strong> bitte um nähere<br />

Informationen.<br />

Kenntnisnahme Die geplante Leitung wurde aus dem ROK LSA übernommen.<br />

Wenn seitens <strong>der</strong> Planungsträger kein Bedarf mehr besteht,<br />

wird die Trasse gelöscht. Bisher wurden jedoch im<br />

Anhörungsverfahren von beiden überregionalen Versorgern<br />

keine <strong>Bedenken</strong> gegen diese Darstellung geäußert.<br />

Kenntnisnahme ja<br />

10 Sonstiges<br />

15-2 Ich habe mich mit Schreiben vom 19. Dezember<br />

2005 <strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REP Harz geäußert. Wie<br />

ich feststellen konnte, wurde einigen meiner<br />

<strong>Anregungen</strong> seitens Ihrer Behörde Folge geleistet<br />

<strong>und</strong> die Planung entsprechend angepasst. An<strong>der</strong>e<br />

Punkte hingegen blieben unberücksichtigt, sodass ich<br />

in diesem Rahmen nochmals auf diese Aspekte<br />

verweisen möchte, die nach wie vor Gültigkeit<br />

besitzen.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

11 keine <strong>Bedenken</strong><br />

16-1 Seitens <strong>der</strong> Gemeinde Ne<strong>und</strong>orf (Anhalt) bestehen<br />

keine Einwände zur Planung <strong>des</strong> REPHarz.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(18) Verwaltungsgemeinschaft Aschersleben/Land<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

4.3 Zentralörtliche Glie<strong>der</strong>ung<br />

18-1 Die Verwaltungsgemeinschaft Aschersleben/Land<br />

begrüßt die Einstufung <strong>der</strong> Stadt Aschersleben unter<br />

Pkt 4.3. Zentralörtliche Glie<strong>der</strong>ung als Mittelzentrum<br />

außerordentlich. Die Stadt hat sich seit <strong>der</strong> Wende<br />

auf den Gebieten Wirtschaft, Bildung, Stadtumbau<br />

<strong>und</strong> Kultur beispielhaft entwickelt <strong>und</strong> erfüllt für die<br />

Ortschaften im weiten Umkreis eine ausgesprochene<br />

Zentrumsfunktion. Die wirtschaftliche Stärke, die gute<br />

Verkehrsanbindung, das qualitätsvolle <strong>und</strong> vielfaltige<br />

Bildungsangebot <strong>der</strong> Schulen sowie das<br />

Kulturangebot <strong>der</strong> Stadt mit Zoo, Sport- <strong>und</strong><br />

Freizeitzentrum, "Kunstquartier - Grauer Hof" <strong>und</strong><br />

Bestehornhaus machen Aschersleben zu einem<br />

wichtigen Lebens- <strong>und</strong> Handelszentrum zwischen<br />

Harz <strong>und</strong> Börde.<br />

Aschersleben ist aus wirtschaftlicher, städtebaulicher<br />

<strong>und</strong> bildungspolitischer Sicht ein markanter Standort,<br />

den es im Interesse <strong>der</strong> Region weiterzuentwickeln<br />

gilt.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

18-5 Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> natürlichen Voraussetzungen (Pkt.<br />

5.1.4. Vorranggebiete für Landwirtschaft) -<br />

Schwarzerdeböden - kommt <strong>der</strong> Landwirtschaft im<br />

Gebiet <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />

Aschersleben/Land eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung zu.<br />

Auch wird <strong>der</strong> Prioritätsanspruch für die<br />

landwirtschaftliche Nutzung unterstützt, weil sich die<br />

landwirtschaftliche Produktion zunehmend als<br />

Wirtschaftsfaktor entwickelt <strong>und</strong> hier eine<br />

jahrhun<strong>der</strong>tealte Tradition hat.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 43 von 673


TÖB:<br />

(18) Verwaltungsgemeinschaft Aschersleben/Land<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>3 Straßenverkehr<br />

18-2 Unter Pkt 6.<strong>2.</strong>3. Straßenverkehr wird die beson<strong>der</strong>e<br />

Bedeutung <strong>der</strong> Fortführung <strong>der</strong> BAB A 71 von<br />

Würzburg - Erfurt - Sangerhausen (A 38) über<br />

Hettstedt in Richtung Bernburg (A 114/B 6n) zur<br />

Erschließung <strong>der</strong> Ostharzregion herausgearbeitet.<br />

Diese Maßnahmen, die ebenfalls die<br />

Verwaltungsgemeinschaft Aschersleben/Land<br />

tangiert, findet die volle Unterstützung, denn durch<br />

die B<strong>und</strong>esautobahn werden die wirtschaftlichen<br />

Beziehungen in den süddeutschen Raum erheblich<br />

verbessert.<br />

18-3 Ebenso begrüßt die Verwaltungsgemeinschaft die<br />

Netzerweiterung <strong>der</strong> lan<strong>des</strong>- <strong>und</strong><br />

regionalbedeutsamen durch den Neubau <strong>der</strong><br />

Ortsumfahrung (OU) im Zuge <strong>der</strong> B 180 OU<br />

Aschersleben/Süd-Quenstedt.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

6.<strong>2.</strong>4 Rad- <strong>und</strong> fußläufiger Verkehr<br />

18-4 Begrüßt wird auch <strong>der</strong> unter Pkt. 6.<strong>2.</strong>4.<br />

Rad- <strong>und</strong> fußläufiger Verkehr genannte<br />

Wipperr<strong>und</strong>weg als Verknüpfung mit dem Wipper-<br />

Saale-Radweg zur Belebung von Tourismus <strong>und</strong><br />

Erholung, auch außerhalb <strong>der</strong> touristischen<br />

Schwerpunktregionen.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10 Sonstiges<br />

18-6 Die Belange <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />

Aschersleben/Land werden mit den Darstellungen<br />

<strong>des</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong>es <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes<br />

Harz (REPHarz) ausreichend berücksichtigt.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

4.3 Zentralörtliche Glie<strong>der</strong>ung<br />

19-1 Entsprechend <strong>der</strong> Darstellung unter Pkt. 4.3.<br />

Zentralörtliche Glie<strong>der</strong>ung wird Aschersleben als<br />

Mittelzentrum festgeschrieben. Die Stadt<br />

Aschersleben begrüßt diese Klassifizierung<br />

außerordentlich. Zum Erhalt dieses Status werden<br />

seitens <strong>der</strong> Stadt jegliche Anstrengungen<br />

unternommen, um die Wirkung eines Mittelzentrums<br />

auf das Umland beizubehalten.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 44 von 673


TÖB:<br />

(19) Stadt Aschersleben<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

4.4 Entwicklungsachsen<br />

19-2 Laut <strong>der</strong> Karte 2 "Zeichnerische Darstellung <strong>des</strong><br />

Regionalen Entwicklungsplanes - Karte <strong>der</strong><br />

Entwicklungsachsen" befindet sich Aschersleben<br />

unmittelbar an <strong>der</strong> autobahnähnlichen B 6n. Mit <strong>der</strong><br />

Fertigstellung <strong>der</strong> durchgehenden Verbindung von<br />

Goslar bis Bernburg wird <strong>der</strong> Wirtschaftsstandort<br />

Aschersleben einen weiteren Impuls erhalten. Im<br />

Gewerbegebiet "Güstener Straße" mit direkter<br />

Anbindung an die Abfahrt Aschersleben-Ost<br />

konzentrieren sich die Firmen auf die Produktion von<br />

Vliesstoffen <strong>und</strong> technischen Textilien. Die dort<br />

produzierten High-Tech-Artikel <strong>und</strong> <strong>der</strong>en<br />

Weiterentwicklung sichern den ansässigen<br />

Unternehmen internationale Marktpositionen.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

19-4 Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> natürlichen Voraussetzungen -<br />

Schwarzerdeböden - kommt <strong>der</strong> Landwirtschaft im<br />

Gebiet um Aschersleben eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung<br />

zu. Auch hier unterstütze ich den Prioritätsanspruch<br />

für die landwirtschaftliche Nutzung, weil sich die<br />

landwirtschaftliche Produktion zunehmend als<br />

Wirtschaftsfaktor entwickelt <strong>und</strong> hier eine<br />

jahrhun<strong>der</strong>tealte Tradition hat.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

5.<strong>2.</strong>3 Vorbehaltsgebiete für den Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems<br />

19-5 Hier wird das Untere Einetal bei Aschersleben<br />

genannt. Die kartografische Darstellung beschränkt<br />

sich aber nicht nur auf das Einetal.<br />

Das Vorbehaltsgebiet <strong>des</strong> ökologischen<br />

Verb<strong>und</strong>systems erstreckt sich auch auf die<br />

Stadtseite <strong>des</strong> Burgberges. Hier befinden sich laut<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Stadt Aschersleben<br />

Entwicklungsflächen für Wohnungsbau (Standort 1 =<br />

Hennestraße, Standort 2 = Körtestraße) Für die Stadt<br />

Aschersleben ist <strong>der</strong> Stellenwert <strong>des</strong> Wohnungsbaus<br />

an diesen beiden Standorten auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

zentrumsnahen Lage (5 Minuten Fußweg bis <strong>zum</strong><br />

Markt) von beson<strong>der</strong>er Bedeutung gegenüber dem<br />

Vorbehaltsgebiet. Deshalb wird an den Standorten<br />

wegen <strong>der</strong> Lage zur Innenstadt festgehalten.<br />

Außerdem beschreibt das Verb<strong>und</strong>system "Unteres<br />

Einetal", den Südhang <strong>des</strong> Burgbergs. Hier bitte ich<br />

die entsprechende zeichnerische Darstellung zu<br />

korrigieren. Als Erläuterung erhalten Sie in <strong>der</strong><br />

Anlage einen Auszug aus dem Flächennutzungsplan.<br />

teilweise Berücksichtigung Das VBG wird in den Bereichen <strong>des</strong> FNP mit<br />

Wohnbauentwicklung zurückgenommen. Der Burgberg bleibt<br />

auch als Grünzug <strong>und</strong> Verbindung <strong>der</strong> Stadt mit dem Freiraum<br />

im VBG, evtl. im Landschaftsplan <strong>der</strong> Stadt Aschersleben als<br />

lokalen Grünzug darstellen.<br />

teilweise Berücksichtigung ja<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 45 von 673


TÖB:<br />

(19) Stadt Aschersleben<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe<br />

19-6 Seitens <strong>der</strong> Stadt Aschersleben werden die<br />

Aussagen unter Pkt. 6.1.1. Vorrangstandorte für<br />

Industrie <strong>und</strong> Gewerbe begrüßt. Aschersleben hat<br />

eine lange industrielle Tradition, <strong>des</strong>halb sehe ich die<br />

Festlegung <strong>des</strong> Stadtgebietes als Vorrangstandorte<br />

für lan<strong>des</strong>bedeutsame, großflächige Industrieanlagen<br />

in <strong>der</strong> Planungsregion Harz mit beson<strong>der</strong>em<br />

Wohlwollen.<br />

Kenntnisnahme Übernahme LEP, lan<strong>des</strong>bedeutsamer Standort<br />

Kenntnisnahme nein<br />

6.<strong>2.</strong>2 Schienenverkehr<br />

19-9 Der Standort Aschersleben ist durch die unter Pkt.<br />

6.<strong>2.</strong> Lan<strong>des</strong>- <strong>und</strong> regionalbedeutsamer Verkehr<br />

genannten verkehrlichen Maßnahmen zweifach<br />

betroffen - Ausbau <strong>der</strong> Strecke Halle -Aschersleben -<br />

Halberstadt - Wernigerode - Vienenburg (Ausbau für<br />

Neigetechnik bis Tempo 160 km/h) <strong>und</strong> Ausbau <strong>der</strong><br />

Strecke Aschersleben - Güsten - Köthen - Dessau<br />

(Ausbau für Tempo bis 120 km/h). Deshalb ist es<br />

verwun<strong>der</strong>lich, warum Aschersleben unter <strong>der</strong><br />

Maßnahme Z 11 regional- <strong>und</strong> überregional<br />

bedeutsamen Güterverkehrsstellen <strong>des</strong><br />

Schienennetzes nicht genannt wird. Bei <strong>der</strong> Lage an<br />

einem Verkehrsknoten <strong>der</strong> DB bitte ich hier um<br />

entsprechende Überprüfung <strong>der</strong> Aussage <strong>und</strong> ggf.<br />

um Überarbeitung <strong>der</strong> Darstellung.<br />

keine Berücksichtigung Die Aufnahme als Güterverkehrsstelle in Z 11 setzt voraus, dass<br />

in dem genannten Ort <strong>der</strong>zeit ein Güterbahnhof bzw. eine<br />

Güterverkehrsstelle genutzt, jedoch <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t infrastrukturell<br />

noch vorhanden ist, die ggf. revitalisiert werden könnte. Diese<br />

Voraussetzungen sind nach unserer Kenntnis in Aschersleben<br />

nicht (mehr) gegeben.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

6.<strong>2.</strong>3 Straßenverkehr<br />

19-3 Unter Pkt. 6.<strong>2.</strong>3. Straßenverkehr wird die beson<strong>der</strong>e<br />

Bedeutung <strong>der</strong> Fortführung <strong>der</strong> BAB A 71 von<br />

Würzburg - Erfurt - Sangerhausen (A 38) über<br />

Hettstedt in Richtung Bernburg (A 14/B 6n) zur<br />

Erschließung <strong>der</strong> Ostharzregion herausgearbeitet.<br />

Diese Maßnahmen, die ebenfalls die Stadt<br />

Aschersleben tangieren wird, findet meine volle<br />

Unterstützung, denn durch die B<strong>und</strong>esautobahn<br />

werden die wirtschaftlichen Beziehungen in den<br />

süddeutschen Raum erheblich verbessert.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

6.<strong>2.</strong>5 Luftverkehr<br />

19-10 Der Vorrangstandort Verkehrsflughafen Cochstedt ist<br />

als leistungsfähiger Regionalflughafen für den<br />

Großraum Magdeburg auszubauen. Diese<br />

Feststellung, die ebenfalls die Stadt Aschersleben<br />

tangiert, findet meine volle Zustimmung.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 46 von 673


TÖB:<br />

(19) Stadt Aschersleben<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

9 Zeichnerische Darstellung<br />

19-7 Hinweis: Die in <strong>der</strong> Planzeichnung dargestellt<br />

regional bedeutsame Abwasserbehandlungsanlage in<br />

Aschersleben ist nicht korrekt eingezeichnet. Das<br />

Planzeichen ist ca. 1,0 cm nach Südwesten an den<br />

Flusslauf <strong>der</strong> "Eine" zu verschieben.<br />

volle Berücksichtigung Standort wird verschoben.<br />

volle Berücksichtigung ja<br />

10 Sonstiges<br />

19-8 Die Rolle <strong>der</strong> Stadt Aschersleben in <strong>der</strong> Region ist als<br />

Standort für Bildung, Wissenschaft <strong>und</strong> Forschung zu<br />

festigen <strong>und</strong> weiter auszubauen, um insbeson<strong>der</strong>e<br />

<strong>der</strong> Jugend Entwicklungsmöglichkeiten zu geben <strong>und</strong><br />

die Bindung an die Region zu erhöhen.<br />

Die Schullandschaft in Aschersleben ist durch eine<br />

große Vielfalt gekennzeichnet. Die "Adam Olearius<br />

Schule" wird im Jahr 2008 in den dann sanierten <strong>und</strong><br />

völlig neu gestalteten Industriekomplex <strong>der</strong><br />

ehemaligen OPTIMA ziehen. Dieses heute<br />

"Bestehornpark" genannte Areal ist das Herzstück<br />

<strong>der</strong> Aschersleber Bildungsoffensive. Neben <strong>der</strong><br />

Gesamtschule mit reformpädagogischem Ansatz wird<br />

auch ein privater Berufsbildungsträger, das IWK,<br />

Mieter in diesem monumentalen Gebäude an <strong>der</strong><br />

Ortsdurchfahrt werden.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 47 von 673


TÖB:<br />

(28) Verwaltungsgemeinschaft Seeland<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

28-2 Wir for<strong>der</strong>n die namentliche Erwähnung <strong>der</strong> beiden<br />

Rückhaltebecken in Straßberg <strong>und</strong> Meisdorf unter<br />

Pkt. 5.1.1. VRG für HWS Z 4, da nur diese im<br />

Zusammenhang mit innerörtlichen<br />

Hochwasserschutzmaßnahmen einen wirksamen<br />

Hochwasserschutz für die Selkeanrainer,<br />

insbeson<strong>der</strong>e die Gemeinde Gatersleben bewirken.<br />

Die neue Zielformulierung unter Z 8 ist so nicht<br />

ausreichend. Die beiden HWRB sind als geplante<br />

technische Einrichtungen <strong>des</strong> Hochwasserschutzes<br />

Bestandteil <strong>der</strong> "Hochwasserschutzkonzeption <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt bis 2010" <strong>und</strong> sollten<br />

<strong>des</strong>halb im Z. 8. konkret benannt <strong>und</strong> aufgeführt<br />

werden.<br />

keine Berücksichtigung Eine raumordnerische Zielfestlegung, die geeignet ist, die<br />

Erhaltungsziele von Natur-2000-Gebiete erheblich zu<br />

beeinträchtigen, ist rechtlich nicht korrekt zu stande gekommen<br />

(<strong>und</strong> damit angreifbar), sofern gemäß § 7 Abs. 7 ROG nicht die<br />

diesbezüglichen Vorschriften <strong>des</strong> B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes<br />

für solche Ausnahmefälle angewendet <strong>und</strong> die (positive)<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> EU-Kommission eingeholt wurde. Eine<br />

solche Beeinträchtigung ist bei beiden genannten<br />

Hochwasserrückhaltebecken nach den uns vorliegenden<br />

Projektplanungen (FFH-Verträglichskeitsuntersuchung) möglich.<br />

Auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> fachlichen Schwierigkeit <strong>und</strong> Komplexität sowie<br />

<strong>der</strong> zeitgleich <strong>zum</strong> REPHarz-Aufstellungsverfahren parallel lfd.<br />

wasserrechtlichen Genehmigungsplanungen wird die Einholung<br />

<strong>der</strong> EU-Stellungnahme <strong>der</strong> Fachplanung überlassen (siehe auch<br />

Umweltbericht <strong>des</strong> REPHarz). Hinzu kommt, dass bisher eine<br />

nachvollziehbare, hinreichend abschließende Standort-<br />

Alternativenprüfung durch die Fachplanung aus unser Sicht<br />

noch nicht offiziell vorlegt wurde.<br />

Für die Ortslage Gatersleben ist es zunächst nicht<br />

entscheidend, wo das o<strong>der</strong> die Hochwasserrückhaltebecken<br />

errichtet wird/werden ; entscheidend ist, dass gemäß Z 8 durch<br />

eine dafür geeignete Standortwahl ein hinreichen<strong>der</strong><br />

Hochwasserschutz für alle Siedlungsbereiche im Selketal (<strong>und</strong><br />

damit auch für Gatersleben) zeitnah geschaffen bzw.<br />

gewährleistet wird. Dass können u.U. die Standorte Meisdorf<br />

<strong>und</strong> Straßberg sein. Die diesbezügliche konkrete<br />

Standortentscheidung bleibt jedoch den wasserrechtlichen<br />

Genehmigungsverfahren vorbehalten.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10 Sonstiges<br />

28-1 Die Mitgliedsgemeinden <strong>der</strong> VWG Seeland stimmen<br />

dem <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REPHarz nur bedingt zu.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

13.5.1.1 Erörterung zu Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

28-3 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

legt dar, dass die Gemeinde Gatersleben mit an<strong>der</strong>en<br />

betroffenden Gemeinden seit 1994 um den<br />

Hochwasserschutz <strong>und</strong> somit um den Bau <strong>des</strong><br />

Rückhaltebeckens kämpfen, um die unterhalb von<br />

Meisdorf gelegenen Selkegemeinden <strong>und</strong> <strong>der</strong>en<br />

Bevölkerung zu schützen. Sie bekräftigte, dass nicht<br />

nur an den Naturschutz, son<strong>der</strong>n insbeson<strong>der</strong>e an<br />

den Schutz <strong>der</strong> Menschen gedacht werden sollte.<br />

Kenntnisnahme siehe zunächst Begründung in Datensatz 28-2<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Trotz <strong>der</strong> naturschutzfachlichen Konfliktpotentiale wurde gerade<br />

wegen <strong>der</strong> hohen Wichtung <strong>des</strong> Schutzes <strong>des</strong> Menschen in den<br />

Siedlungsbereichen die Zielformulierung Z 8 speziell für das<br />

Selketal aufgenommen.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(36) Stadt Falkenstein/Harz OT Ermsleben<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

3 Allgemeine Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung für die Planungsregion<br />

36-2 3. Allgemeine Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung für die<br />

Planungsregion<br />

- Leistungsfähiges Gr<strong>und</strong>zentrum schaffen <strong>und</strong><br />

erhalten<br />

- Flächendeckende infrastrukturelle Sicherstellung<br />

- Stabilisieren <strong>der</strong> Wirtschaftskraft<br />

- Sicherung <strong>und</strong> Schaffung neuer zukunftsorientierter<br />

Arbeitsplätze<br />

- Wechselwirkung von Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutz<br />

mit touristischer Nutzung <strong>der</strong> vorhandenen<br />

Ressourcen.<br />

Kenntnisnahme Die genannten Aspekte sind bereits im Pkt. 3 enthalten:<br />

Gr<strong>und</strong>zentren in Pkt. G 2-1 (dezentrale Siedlungsstruktur),<br />

Infrastrukur in G 4-1, G 4-2, G 8-3, G 11-1 <strong>und</strong> G 11-2,<br />

Wirtschaftskraft <strong>und</strong> Arbeitsplätze in G 8-1 bis G 8-6<br />

Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutz mit tour. Nutzung in G 7-1, G 8-8,<br />

G 9-2 <strong>und</strong> G 12-2<br />

Kenntnisnahme nein<br />

4.3 Zentralörtliche Glie<strong>der</strong>ung<br />

36-3 Der Erhalt <strong>und</strong> die Weiterentwicklung <strong>des</strong><br />

Gr<strong>und</strong>zentrums OT Ermsleben <strong>der</strong> Stadt<br />

Falkenstein/Harz ist mit <strong>der</strong> Aufnahme unter Z 11<br />

sichergestellt <strong>und</strong> stellt für die Stadt Falkenstein/Harz<br />

die Gr<strong>und</strong>lage für die weitere städtebauliche<br />

Entwicklung dar.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

36-4 Z 4 1 XII " Selke" ist als Fließgewässer aufgeführt.<br />

Z 4 2 Die Errichtung eines<br />

Hochwasserrückhaltebeckens im Selketal bei<br />

Meisdorf wurde als eine dringende Notwendigkeit zur<br />

Umsetzung <strong>des</strong> Hochwasserschutzes <strong>der</strong> Region,<br />

<strong>der</strong> Stadt Falkenstein/Harz eingestuft. In <strong>der</strong><br />

Abwägung stellten Sie dar, dass im Rahmen <strong>der</strong><br />

weiteren wasserrechtlichen Projektplanung<br />

beabsichtigt wird, die Ziele <strong>der</strong> Raumordnung<br />

umzusetzen. Die Stadt Falkenstein/Harz weist<br />

nochmals auch im Hinblick auf die weiterführende<br />

Projektplanung auf die Notwendigkeit <strong>des</strong><br />

Hochwasserrückhaltebeckens bei Meisdorf <strong>und</strong><br />

Straßberg im Selketal hin.<br />

Kenntnisnahme Die Hochwasserrückhaltebecken Meisdorf <strong>und</strong> Straßberg<br />

werden nicht mehr (wie noch im 1. Planentwurf) in Z 4,<br />

Unterpunkt <strong>2.</strong>, namentlich erwähnt. Die Errichtung von<br />

Hochwasserrückhaltebecken zur Gewährleistung eines<br />

hinreichenden Hochwasserschutzes von Siedlungsbereichen im<br />

(gesamten) Selketal an dafür geeignete Standorte wird im Z 8<br />

als Ziel <strong>der</strong> Raumordnung festgeschrieben.<br />

Siehe auch Datensatz 28-2 (Stellungnahme <strong>der</strong> VwG Seeland)<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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(36) Stadt Falkenstein/Harz OT Ermsleben<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.3 Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

36-6 Z 2 III Selketal - keine ergänzenden Hinweise Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

36-7 Z 2 VIII Der Friedrichshohenberg befindet sich bei<br />

den Ortsteilen Ermsleben <strong>und</strong> Wieserode <strong>der</strong> Stadt<br />

Falkenstein/Harz. Im Rahmen <strong>der</strong> 1. Abwägung wird<br />

darauf verwiesen, dass zur Lagebezeichnung " bei<br />

Meisdorf " <strong>zum</strong> Auffinden ausreichend sei. Die Stadt<br />

Falkenstein/Harz weist nochmals daraufhin, dass <strong>der</strong><br />

Friedrichshohenberg die Belange <strong>der</strong> Ortsteile<br />

Ermsleben <strong>und</strong> Wieserode berührt.<br />

36-8 Z 2 X Clusberg in <strong>der</strong> Gemarkung <strong>des</strong> OT<br />

Pansfelde <strong>der</strong> Stadt Falkenstein/Harz,<br />

keine ergänzenden Hinweise<br />

keine Berücksichtigung Das das VRG NuL in <strong>der</strong> Gemarkung von Wieserode <strong>und</strong><br />

Ermsleben liegt, ist uns bewusst. Zum Auffinden in <strong>der</strong> Karte<br />

(1:100.000) ist es aber erheblich, einfacher bei Meisdorf zu<br />

suchen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

36-9 Z 1 III nordöstliches Harzvorland - Der<br />

Landwirtschaft wird in <strong>der</strong> Stadt Falkenstein/Harz<br />

eine hohe Bedeutung beigemessen. Durch das<br />

Engagement <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Betriebe wird<br />

die Bewirtschaftung <strong>und</strong> Nutzung <strong>der</strong> zur Verfügung<br />

stehenden Flächen sichergestellt <strong>und</strong> die<br />

vorhandenen sowie zukünftige Arbeitsplätze<br />

gesichert. Diese Hinweise wurden bereits in <strong>der</strong><br />

Abwägung <strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong> zur Kenntnis genommen.<br />

Die Stadt Falkenstein/Harz bekräftigt ihre<br />

Stellungnahme in diesem Pkt. wie<strong>der</strong>holt.<br />

Kenntnisnahme Die festgelegten Vorbehaltsgebiete stehen einer<br />

landwirtschaftlichen Nutzung nicht entgegen. VBG sind von<br />

öffentlichen Stellen bei raumbedeutsamen Planungen <strong>und</strong><br />

Maßnahmen in <strong>der</strong> Abwägung o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong><br />

Ermessensausübung zu berücksichtigen (§ 4 Abs. 2 ROG). Als<br />

VRG Landwirtschaft kann das gesamte Gemeindegebiet<br />

aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Vorgaben vom LEP/ Kriterien zur Festlegung von<br />

VRG Landwirtschaft sowie an<strong>der</strong>er Nutzungsansprüche nicht<br />

ausgewiesen werden.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

36-10 Z 4 VI Quarzsandlagerstätte Ermsleben, <strong>der</strong><br />

Abbaubereich ist ausgeschöpft, <strong>der</strong><br />

Hauptbetriebsplan sieht eine Nutzung bis 31.1<strong>2.</strong>2007<br />

vor. Dieser Hinweis wurde bereits in <strong>der</strong> Abwägung<br />

<strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong> beraten.<br />

36-11 Z 4 XXIV Hartsteinlagerstätte Ballenstedt -<br />

Rehköpfe - Eine Rohstoffgewinnung in dem<br />

genannten Bereich liegt nicht im Interesse <strong>der</strong> Stadt<br />

Falkenstein/Harz, da bei einem möglichen<br />

Hartsteinabbau <strong>der</strong> Abtransport durch den Ortsteil<br />

Meisdorf erfolgen könnte. Derzeit ist nicht<br />

sichergestellt, dass <strong>der</strong> Transport nur in Richtung<br />

Westen zur B 185 erfolgen wird. Der geplante<br />

Gesteinsabbau wirkt sich negativ auf die<br />

städtebauliche Entwicklung <strong>des</strong> anerkannten<br />

Erholungsortes OT Meisdorf <strong>der</strong> Stadt<br />

Falkenstein/Harz aus. Darüber hinaus kollidieren hier<br />

unterschiedliche Interessen miteinan<strong>der</strong>. Das<br />

Selketal als Vorranggebiet für Natur- <strong>und</strong><br />

Landschaftsschutz in Verbindung mit <strong>der</strong><br />

touristischen Nutzung steht im Konflikt mit einem<br />

Hartgesteintagebau <strong>und</strong> wird von <strong>der</strong> Stadt<br />

Falkenstein/Harz abgelehnt.<br />

keine Berücksichtigung Das Bewilligungsfeld <strong>und</strong> damit das VRG ist größer als die<br />

beiden vorhandenen Abbauflächen, daher wird das VRG<br />

beibehalten. Nach Rücksprache mit dem LAGB sind noch<br />

abbaubare Rohstoffvorräte in <strong>der</strong> Quarzsandlagerstätte<br />

Ermsleben vorhanden. Ein bergrechtlicher Hauptbetriebsplan ist<br />

ohnehin immer nur befristet (i.d.R. 2 Jahre) <strong>und</strong> kann verlängert<br />

bzw. durch einen neuen Hauptbetriebsplan ersetzt werden.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Mit <strong>der</strong> VRG-Ausweisung soll die hochwertige<br />

Hartsteinlagerstätte Ballenstedt-Rehköpfe regionalplanerisch<br />

langfristig für die Rohstoffversorgung <strong>der</strong> heimischen<br />

Volkswirtschaft gesichert werden. Detailfragen einer möglichen<br />

künftigen Betriebsführung, wie die Frage <strong>der</strong> Zuwegung bzw.<br />

<strong>der</strong> Transportwege zur Hartsteinlagestätte Ballenstedt-Rehköpfe<br />

sind im Genehmigungsverfahren zu klären. Dabei sind auch<br />

an<strong>der</strong>e betroffene raumordnerische <strong>und</strong> städtebauliche<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse zu berücksichtigen. Nach unserer Kenntnis ist ein<br />

Transportweg ausgehend von <strong>der</strong> Lagerstätte in Richtung<br />

Westen bzw. B 185 geplant <strong>und</strong> auch nicht gänzlich ummöglich.<br />

Für einen Abtransport über Meisdorf fehlen ohnehin sinnvolle<br />

Straßenverbindungen.<br />

Städtebauliche Auswirkungen durch dieses Vorranggebiet,<br />

welches sich ca. 3,5 km Luftlinie von <strong>der</strong> Ortslage Meisdorf<br />

entfernt in <strong>der</strong> Gemarkung Ballenstedt befindet, sind nicht<br />

erkennbar.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

5.<strong>2.</strong>1 Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />

36-12 Bereits unter 5.1.1. beschrieben, ist die<br />

Notwendigkeit eines Hochwasserrückhaltebeckens<br />

im OT Meisdorf <strong>zum</strong> Schutz gegen<br />

Extremhochwasser <strong>und</strong> Überschwemmungen<br />

zwingend notwendig, da Überflutungsbereiche nicht<br />

vorhanden sind <strong>und</strong> alternative Lösungen <strong>und</strong><br />

Möglichkeiten nicht bestehen.<br />

Kenntnisnahme siehe auch Datensatz 36-4 <strong>der</strong> Stadt Falkenstein<br />

Kenntnisnahme nein<br />

5.<strong>2.</strong>2 Vorbehaltsgebiete für Wassergewinnung<br />

36-13 Zu Z1 Nr. 2 "Ermsleben" - keine weiteren <strong>Anregungen</strong> Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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(36) Stadt Falkenstein/Harz OT Ermsleben<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>3 Vorbehaltsgebiete für den Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems<br />

36-14 Nr. 1 Harz <strong>und</strong> Harzvorlän<strong>der</strong> - Für den Aufbau eines<br />

ökologischen Verb<strong>und</strong>systems sollen die Belange<br />

<strong>des</strong> Naturschutzes <strong>und</strong> <strong>der</strong> Landschaftspflege sowie<br />

einer naturnahen Waldbewirtschaftung<br />

Berücksichtigung finden. Darüber hinaus sollen auch<br />

die Belange <strong>der</strong> Sicherung <strong>und</strong> Entwicklung <strong>der</strong><br />

landwirtschaftlichen Flächen innerhalb <strong>des</strong><br />

ausgewiesenen Verb<strong>und</strong>systems in <strong>der</strong> Gemarkung<br />

<strong>der</strong> Stadt Falkenstein/Harz ausreichende Würdigung<br />

erhalten. Eine Beeinträchtigung bzw. Verringerung<br />

von landwirtschaftlichen Flächen, welche sich<br />

schädlich auf den Wirtschaftszweig auswirken, lehnt<br />

die Stadt Falkenstein/Harz ab.<br />

Kenntnisnahme Die ordnungsgemäße Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft wird durch die<br />

Festlegung von VBG für den Aufbau eines ökologischen<br />

Verb<strong>und</strong>systems nicht in Frage gestellt. Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> LSG-<br />

Verordnung, <strong>der</strong> Naturparkverordnung <strong>und</strong> <strong>der</strong> Festlegung im<br />

LEP als VBG für den Aufbau eines ökologischen<br />

Verb<strong>und</strong>systems sind diese Flächen auch im REPHarz<br />

entsprechend festgelegt worden.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

5.<strong>2.</strong>4 Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft<br />

36-15 Z 1: 2 Nördliches Harzvorland - Die Sicherung <strong>und</strong><br />

Entwicklung <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Flächen ist eine<br />

wesentliche Voraussetzung zur Sicherung <strong>und</strong> dem<br />

Erhalt <strong>der</strong> Wettbewerbsfähigkeit <strong>der</strong> Landwirtschaft<br />

<strong>und</strong> den damit verb<strong>und</strong>enen vorhanden <strong>und</strong><br />

zukünftigen Arbeitsplätzen <strong>der</strong> Region.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

5.<strong>2.</strong>5 Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />

36-16 Unter Z 2 fehlt <strong>der</strong> Kiessandtagebau Reinstedt <strong>der</strong><br />

RKW Reinstedt Kieswerke GmbH - Zulassung bis<br />

31.05.2008 im Texteil <strong>des</strong> REP, im Kartenteil ist<br />

dieser Bereich mit VII gekennzeichnet.- Wurde in 1.<br />

Abwägung bereits berücksichtigt - Unter<br />

Rohstoffgewinnung Nr. VI "Kiessandlager Reinstedt-<br />

Hoym" erfasst. - keine weiteren Hinweise .<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

5.<strong>2.</strong>6 Vorbehaltsgebiete für Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />

36-17 Gemäß Z 1 ist <strong>der</strong> Harz <strong>und</strong> Harzvorlän<strong>der</strong><br />

Schwerpunktregion zur touristischen Entwicklung im<br />

Land Sachsen-Anhalt.<br />

Der Erhalt, <strong>der</strong> Ausbau <strong>und</strong> die Erweiterung von<br />

vorhandenen Rad- <strong>und</strong> Wan<strong>der</strong>wegen sollte in die<br />

Zielstellung aufgenommen werden.<br />

keine Berücksichtigung Der Erhalt, <strong>der</strong> Ausbau <strong>und</strong> die Erweiterung von Rad- <strong>und</strong><br />

Wan<strong>der</strong>wegen sind unter Pkt. 6.<strong>2.</strong>4., Z 5 <strong>und</strong> Z 6 als Ziele <strong>der</strong><br />

Raumordnung bereits genannt, so dass eine Doppelnennung im<br />

Hinblick auf einen "schlanken" Regionalplan überflüssig ist.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(36) Stadt Falkenstein/Harz OT Ermsleben<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>8 Vorbehaltsgebiete für Wie<strong>der</strong>bewaldung/Erstaufforstung<br />

36-18 Die Stadt Falkenstein/Harz stimmt den neuen<br />

regional bedeutsamen Standorten für<br />

Vorbehaltsgebiete für Wie<strong>der</strong>bewaldung/<br />

Erstaufforstung zu. Die Anpassung <strong>der</strong> Standorte<br />

wird begrüßt. Dem Vorschlag, das Vorbehaltsgebiet<br />

für Wie<strong>der</strong>bewaldung/ Erstaufforstung auf den<br />

"Wartenberg" beim OT Ermsleben zu beschränken,<br />

wird zugestimmt.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie mit <strong>der</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

36-19 Die von <strong>der</strong> Stadt Falkenstein/Harz vorgesehene<br />

Erweiterung <strong>des</strong> Eignungsgebietes EG 7 Reinstedt -<br />

Ermsleben fand im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REP Harz keine<br />

Berücksichtigung. Im östlichen Randbereich gab es<br />

eine geringfügige Ergänzung. Um einer möglichen<br />

Beeinflussung <strong>der</strong> Sichtbeziehung zwischen den<br />

östlichen Regionen z. B. Aschersleben <strong>und</strong> dem Harz<br />

entgegenzuwirken <strong>und</strong> dennoch den konzentrierten<br />

Standort effektiv zu nutzen, schlägt die Stadt<br />

Falkenstein/Harz eine nach Norden ausgerichtete<br />

Abr<strong>und</strong>ung <strong>des</strong> EG III vor. Diese Abr<strong>und</strong>ung stellt<br />

keine großflächige Erweiterung dar son<strong>der</strong>n ist eine<br />

maßvolle Abr<strong>und</strong>ung <strong>des</strong> bestehenden<br />

Eignungsgebietes unter Reduzierung von Teilflächen<br />

im östlichen Bereich. Hierbei sollte die östliche<br />

Verzahnung maßvoll abger<strong>und</strong>et werden. Eine<br />

Verdichtung durch neue WKA innerhalb <strong>des</strong><br />

Eignungsfel<strong>des</strong> ist nur parziell möglich. Durch das<br />

Raumordnungsverfahren "Kiessandtagebau<br />

Reinstedt-Ost" sind Flächen für den Abbau von<br />

Rohstoffen reserviert. Im Süden <strong>des</strong> Vorranggebietes<br />

ist unter dem Aspekt <strong>des</strong> Anpassungsgebotes <strong>der</strong><br />

Dornbergsweg als Grenze planungsrechtlich<br />

eindeutig nachvollziehbar. Der damit verb<strong>und</strong>ene<br />

Flächenüberhang soll einerseits <strong>der</strong> nördlichen<br />

Anpassung dienen, an<strong>der</strong>erseits die bestehende<br />

südlichste WKA in das Gebiet integrieren. Unter<br />

Beachtung <strong>des</strong> Anpassungsgebotes <strong>und</strong> <strong>der</strong> Grenzen<br />

von WKA zur nächstgelegenen Ortschaft werden<br />

zwei <strong>der</strong> bestehenden Anlagen außerhalb <strong>des</strong><br />

Eignungsgebietes liegen. Im Zuge <strong>der</strong> weiteren<br />

Regionalplanung sind damit auftretende<br />

Folgebetrachtungen z. B. Repowering o<strong>der</strong><br />

Nutzungsvereinbarungen usw. zu berücksichtigen.<br />

volle Berücksichtigung Das bereits 1997 abgeschlossene ROV <strong>zum</strong> genannten<br />

Kiessandtagebau stellt kein absolutes Hin<strong>der</strong>nis für die<br />

Errichtung von WKA in diesem Bereich <strong>des</strong> VRG-Wind dar. Seit<br />

ROV-Abschluß wurde keine einzige Abbaugenehmigung<br />

beantragt <strong>und</strong> selbst nach Errichtung von WKA ist ein<br />

Kiessabbau, <strong>der</strong> hier im Trockenschnitt erfolgen sollte, zwischen<br />

den WKA-Standorten durchaus möglich.<br />

Der von <strong>der</strong> Stadt vorgeschlagende Flächentausch kann im<br />

wesentlichen gefolgt werden. Die ca. 4 ha bzw. ca. 15 ha<br />

großen, zackenartigen Teilflächen am bisherigen Ostrand <strong>des</strong><br />

VRG werden zurückgenommen (dort geringere Windhöffigkeit,<br />

teilweise Querung einer regional bedeutenden Wasserleitung<br />

<strong>der</strong> Fernwasserversorgung, bisher dort keine konkreten WKA-<br />

Planungen, Abr<strong>und</strong>ung <strong>der</strong> östlichen Gebietsgrenze). Die bisher<br />

noch außerhalb <strong>des</strong> VRG-Wind stehenden WKA werden durch<br />

eine geringfügige Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Verlaufes <strong>der</strong> südlichen <strong>und</strong><br />

nördlichen VRG-Grenze in das VRG mit einbezogen. Zusätzlich<br />

erfolgt am Westrand <strong>des</strong> VRG eine geringe Reduzierung um ca.<br />

1 ha zur Einhaltung <strong>des</strong> 1.000-m-Abstan<strong>des</strong> zur geschlossenen<br />

Wohnbebauung in <strong>der</strong> OL Reinstedt.<br />

Der mit diesen Grenzän<strong>der</strong>ungen "gewonnene" Flächenanteil<br />

wird zu einer VRG-Erweiterung um ca. 29 ha an <strong>der</strong><br />

nordwestlichen VRG-Grenze in Richtung B 6 genutzt. Diese<br />

Erweiterung wird durch den 200-m-Abstand zur Bahnlinie Frose-<br />

Ballenstedt im Westen <strong>und</strong> durch die bisher nördlichste,<br />

vorhandene WKA im Osten begrenzt. Der von <strong>der</strong> Erweiterung<br />

betroffene Bereich ist bereits stark technisch vorgeprägt <strong>und</strong><br />

weist eine bessere Windhöffigkeit auf.<br />

Eine darüber hinaus gehende Erweiterung ist u.a. mit den<br />

Belangen <strong>des</strong> Greifvogelschutzes nicht vereinbar (siehe<br />

Umweltbericht, keine großflächige VRG-/EG-Erweiterung). Das<br />

VRG-Wind Reinstedt-Ermsleben hat damit eine Flächengröße<br />

von ca. 349 ha (bisher ca. 343 ha)<br />

volle Berücksichtigung ja<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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(36) Stadt Falkenstein/Harz OT Ermsleben<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe<br />

36-21 Z 3 Vorrangstandorte OT Reinstedt - keine weiteren<br />

Hinweise <strong>und</strong> <strong>Anregungen</strong><br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />

36-22 Z 1 Golfplatz sowie das Feriendorf Selketal sind zu<br />

entwickeln<br />

36-23 Zur Sicherung <strong>der</strong> als räumliche Schwerpunkte zur<br />

touristischen Entwicklung eingestuften<br />

Freizeitanlagen entspricht ein möglicher<br />

Hartsteinabbau in Ballenstedt - Rehköpfe - nicht den<br />

Zielen <strong>der</strong> Tourismusentwicklung <strong>des</strong> REPHarz. Die<br />

Stadt Falkenstein/Harz lehnt den Hartgesteintagebau<br />

ab.<br />

Kenntnisnahme Aus diesem Gr<strong>und</strong> wurde <strong>der</strong> Standort Golfplatz sowie<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Feriendorf "Selketal" Meisdorf im REPHarz unter Pkt. 6.1.4., Z 1<br />

genannt.<br />

keine Berücksichtigung Bei Entfernungen (Luftlinie) von mehr als 2,7 km (Golfplatz) bzw.<br />

3,7 km (Feriendorf) <strong>zum</strong> genannten VRG-Rohstoffgewinnung<br />

sind keine direkten Auswirkungen auf diese Standorte<br />

erkennbar. Auch erhebliche indirekte Auswirkungen durch eine<br />

mögliche künftige Rohstoffgewinnung im VRG-<br />

Rohstoffgewinnung Ballenstedt-Rehköpfe auf die<br />

Erholungseignung <strong>des</strong> Unterharzes <strong>und</strong> damit auch auf das<br />

Feriendorf Meisdorf sind nicht zu erwarten (siehe hierzu auch<br />

Datensatz 85-1, Stadt Ballenstedt).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- <strong>und</strong> Denkmalpflege<br />

36-24 Z 2 Burg Falkenstein mit Waldgebieten bis einschl.<br />

Landschaftspark Degenershausen wird durch die<br />

Stadt Falkenstein/Harz befürwortet.<br />

36-25 Z 2 Hier ist <strong>der</strong> Ortsteil Ermsleben mit historischer<br />

Altstadt <strong>und</strong> <strong>der</strong> Konradsburg aufgeführt. - An<strong>der</strong>e<br />

aufgeführte kulturhistorische Objekte haben nicht die<br />

regionale Bedeutung <strong>und</strong> sind daher nicht als<br />

Vorrangstandorte aufgeführt.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

6.<strong>2.</strong>2 Schienenverkehr<br />

36-26 Z 6 Erhalt <strong>und</strong> Ausbau <strong>der</strong> Strecke Quedlinburg -<br />

Gernrode -Aschersleben wurde durch die Stadt<br />

bereits bekräftigt, mit dem zusätzlichen Ziel Z 12<br />

wurde die Strecke Gernrode- Ballenstedt- Frose<br />

entsprechend planungsrechtlich neu zugeordnet -<br />

keine weiteren Hinweise.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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(36) Stadt Falkenstein/Harz OT Ermsleben<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>3 Straßenverkehr<br />

36-27 Die im Z 4 aufgeführte wichtige lan<strong>des</strong>- <strong>und</strong><br />

regionalbedeutsame B<strong>und</strong>esstraßenverbindung<br />

beinhaltet die Funktionstüchtigkeit <strong>der</strong> B 185<br />

Ballenstedt - Aschersleben. Die Ortsdurchfahrt <strong>des</strong><br />

Ortsteiles Ermsleben als Gr<strong>und</strong>zentrum <strong>der</strong> Stadt<br />

Falkenstein/Harz soll im Zuge <strong>des</strong> Ausbaues<br />

vordringlich behandelt werden. Eine Abstufung <strong>der</strong><br />

B<strong>und</strong>esstraße stellt eine nachteilige Entwicklung <strong>der</strong><br />

verkehrstechnischen Erschließung für die Stadt<br />

Falkenstein/Harz dar. Die Stadt Falkenstein/Harz<br />

lehnt daher eine Abstufung ab.<br />

36-28 Zu Z 6 Neu- <strong>und</strong> Ausbau <strong>der</strong> L 230 Ermsleben -<br />

Sangerhausen<br />

Die Maßnahme wird durch die Stadt Falkenstein/Harz<br />

als zwingend <strong>und</strong> vordringlich eingestuft.<br />

36-29 Z 7 Die Errichtung einer Teilortsumgehung L 229 im<br />

OT Ermsleben wird durch die Stadt befürwortet. In<br />

<strong>der</strong> Planzeichnung Karte Nr. 1 ist eine Trasse<br />

nördlich OT Ermsleben als Verbindung zw. <strong>der</strong> L 229<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esstraßen B 185 eingezeichnet. Die<br />

Stadt geht davon aus, dass die zeichnerische<br />

Darstellung <strong>der</strong> Trasse den Zielen Z 7 entspricht.<br />

36-30 Die Notwendigkeit <strong>der</strong> Errichtung von<br />

straßenbegleitenden Radwegen soll in einem<br />

Radwegekonzept <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt<br />

dokumentiert werden. Der umweltfre<strong>und</strong>liche<br />

Fahrradverkehr belebt den Tourismus <strong>und</strong> die<br />

Erholung <strong>und</strong> verknüpft gleichzeitig die touristischen<br />

Schwerpunktregionen. Ein straßenbegleiten<strong>der</strong><br />

Radweg entlang <strong>der</strong> B 185 von Aschersleben nach<br />

OT Ermsleben erfüllt die Eigenschaften einer<br />

raumbedeutsamen Wegeverbindung.<br />

Kenntnisnahme Die Regionale Planungsgemeinschaft nimmt keine Auf- o<strong>der</strong><br />

Abstufungen von B<strong>und</strong>es- zu Lan<strong>des</strong>straßen vor (zuständig<br />

Straßenbauverwaltung). Im REPHarz wird die B 185 weiterhin<br />

als Hauptverkehrsstraße mit Lan<strong>des</strong>bedeutung geführt.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

keine Berücksichtigung Die textliche Erwähnung <strong>der</strong> L 230 in Z 6 entfällt künftig, da keine Berücksichtigung nein<br />

bereits Ausbaumaßnahmen zwischenzeitlich erfolgten (siehe<br />

hierzu Datensatz 274-10, Lan<strong>des</strong>betrieb Bau)<br />

Kenntnisnahme Es handelt sich hier nicht um eine Teilortsumfahrung, son<strong>der</strong>n Kenntnisnahme nein<br />

um eine (Voll)-Ortsumfahrung.<br />

Kenntnisnahme In G 8 <strong>des</strong> Pkt. 6.<strong>2.</strong>3 wird nur allgemein auf die Notwendigkeit<br />

von mehr straßenbegleitenden Radwegen in <strong>der</strong><br />

Planungsregion eingegangen. Eine namentliche Benennung von<br />

Radwegen erfolgt hier nicht (siehe hierzu Pkt. 6.<strong>2.</strong>4 <strong>des</strong><br />

REPHarz).<br />

Kenntnisnahme nein<br />

6.<strong>2.</strong>4 Rad- <strong>und</strong> fußläufiger Verkehr<br />

36-31 Das allgemeine Ziel, die Stabilisierung <strong>und</strong><br />

Weiterentwicklung von rad-<strong>und</strong> fußläufigem Verkehr<br />

wird aus Sicht <strong>der</strong> Stadt Falkenstein/Harz befürwortet.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(36) Stadt Falkenstein/Harz OT Ermsleben<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>6 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)<br />

36-32 Zur Absicherung <strong>der</strong> Mobilität für alle Einwohner <strong>der</strong><br />

Stadt Falkenstein/Harz möchten wir die Bedeutung<br />

<strong>des</strong> Personennahverkehrs auch im Hinblick auf die<br />

Kreisgebietsreform hervorheben. Die Stadt<br />

Falkenstein/Harz mit dem Gr<strong>und</strong>zentrum Ermsleben<br />

als zugehörige Kommune <strong>des</strong> neuen Landkreises<br />

Harz, sollte eine entsprechende Berücksichtigung im<br />

ÖPNV erfahren.<br />

volle Berücksichtigung Für die Erstellung <strong>der</strong> ÖPNV-Pläne sind die Landkreise<br />

zuständig.<br />

Wegen <strong>der</strong> ÖPNV-Bedeutung von Ermsleben für die an<strong>der</strong>en<br />

Ortsteile <strong>der</strong> Stadt Falkeinstein ist dieser Ortsteil als regional<br />

bedeutsame Schnittstelle in G 7 benannt.<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

10 Sonstiges<br />

36-1 Der vorliegende <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> regionalen<br />

Entwicklungsplanes berücksichtigt die Belange <strong>der</strong><br />

Planregion Harz, welcher die Entwicklung <strong>der</strong> Stadt<br />

Falkenstein/Harz wesentlich mit beeinflussen wird. In<br />

diesem Zusammenhang macht die Stadt<br />

Falkenstein/Harz von <strong>der</strong> Möglichkeit, <strong>Anregungen</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> vorbringen zu können, Gebrauch <strong>und</strong><br />

übergibt Ihnen in <strong>der</strong> Anlage die Stellungnahmen<br />

<strong>zum</strong> vorliegenden Planentwurf.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Weiterführung <strong>und</strong> Überarbeitung<br />

<strong>des</strong> <strong>Entwurf</strong>es <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes<br />

für die Planungsregion Harz bittet die Stadt<br />

Falkenstein/Harz, die vorgebrachten <strong>Anregungen</strong>,<br />

<strong>Bedenken</strong> <strong>und</strong> Hinweise in die Planung<br />

einzubeziehen.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

37-5 Amt für Umwelt-<strong>und</strong> Naturschutz, untere<br />

Wasserbehörde:<br />

Aus den Sachgebieten Überschwemmungsgebiete,<br />

Wasserrecht/wassergefährdende Stoffe<br />

ergeben sich <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REP Harz keine<br />

weiteren Hinweise bzw. Ergänzungen. Es wird hier<br />

auf die Stellungnahme vom 2<strong>2.</strong>1<strong>2.</strong>2005 verwiesen.<br />

Der dort aufgeführte Hinweis hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Überlagerungen von VRG für den Hochwasserschutz<br />

<strong>und</strong> VRG für Natur <strong>und</strong> Landschaft im Bereich <strong>der</strong><br />

"Oker" ist weiterhin gültig.<br />

Seitens <strong>des</strong> SG Gewässerbau/-unterhaltung<br />

bestehen keine Einwände gegenüber dem<br />

vorgelegten <strong>Entwurf</strong>. Die wasserrechtlichen Belange<br />

wurden berücksichtigt, einschl. das<br />

Überschwemmungsgebiet "Oker".<br />

Kenntnisnahme Für das VRG-HWS "Oker", welches auch im LEP-LSA ohne<br />

kartografische Darstellung nur textlich ausgewiesen wurde, ist<br />

<strong>der</strong>zeit kein Überschwemmungsgebiet gemäß § 96 WG LSA<br />

bekannt. Hier ist im Einzelfall auf die jeweilige Vor-Ort-Situation<br />

unter Verwendung <strong>der</strong> Begriffsdefinition für ein VRG-HWS<br />

abzustellen (siehe Begründung zu Z 4 in in Pkt. 5.1.1). Im<br />

Konfliktfall zwischen VRG-HWS <strong>und</strong> VRG-NuL hat gemäß Pkt.<br />

5.1.3, Z 6, <strong>der</strong> Hochwasserschutz Vorrang.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(37) Landkreis Halberstadt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

37-9 Gemeinsames Ges<strong>und</strong>heitsamt <strong>der</strong> LK HBS, QLB<br />

<strong>und</strong> WR: Der Regionale Entwicklungsplan Harz stellt<br />

wesentliche Umweltziele dar. Zum Schutz <strong>der</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heit <strong>der</strong> Menschen sollten aus <strong>der</strong> Sicht <strong>des</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heitsamtes folgende Hinweise für den<br />

Landkreis Halberstadt berücksichtigt werden.<br />

Vorrang-Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung:<br />

Tonlagerstätte Osterwieck:<br />

Die Vorbehaltsfläche Tonlagerstätte Osterwieck ist<br />

als hygienisch relevant einzuschätzen. Sie befindet<br />

sich am südwestlichen Stadtrand von Osterwieck. Die<br />

nächste Wohnbebauung ist ca. 250 m entfernt.<br />

Weitere Wohnhäuser sind in einem allgemeinen<br />

Wohngebiet in <strong>der</strong> Nähe geplant. Eine<br />

Wie<strong>der</strong>aufnahme <strong>der</strong> Tongewinnung würde<br />

erhebliche Immissionen an Lärm, Staub <strong>und</strong> an<strong>der</strong>en<br />

für die in <strong>der</strong> Nachbarschaft wohnenden Menschen<br />

hervorrufen. Auch <strong>der</strong> Ziel- <strong>und</strong> Quellverkehr, <strong>der</strong> mit<br />

dem Abbau verb<strong>und</strong>en ist, stellt eine nicht zu<br />

unterschätzende Lärmimmissionsquelle dar. Die<br />

Lebensqualität <strong>der</strong> Bewohner in <strong>der</strong> unmittelbaren<br />

Nachbarschaft wäre erheblich beeinträchtigt.<br />

37-10 N/ Kalksteinlagerstätte Schwanebeck:<br />

Diese Vorbehaltsfläche liegt im Außenbereich etwa<br />

2,5 km von <strong>der</strong> Stadt Schwanebeck entfernt <strong>und</strong><br />

grenzt an das Landschaftsschutzgebiet "Huy" an.<br />

Auch hier würde es bei einer Wie<strong>der</strong>aufnahme <strong>des</strong><br />

Rohstoffabbaus zu erheblichen Immissionen<br />

kommen, insbeson<strong>der</strong>e durch den Transport (Ziel<br />

<strong>und</strong> Quellverkehr). Die ehemalige Betriebsanlage<br />

wurde bereits zurückgebaut <strong>und</strong> es wurden<br />

Renaturierungsmaßnahmen durchgeführt, so dass<br />

hier ein Bereich <strong>der</strong> Naherholung entstanden ist. Eine<br />

Ausgleichsfläche als Ökopool für die<br />

Windkraftanlagen, die nordöstlich <strong>der</strong> Stadt<br />

Schwanebeck errichtet wurden, ist hier ausgewiesen.<br />

Auch <strong>der</strong> "Huy" wird in den Naherholungsbereich<br />

einbezogen. Eine Umweltprüfung ist hier anzustreben.<br />

keine Berücksichtigung Im aktuellen rechtskräftigen Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Stadt<br />

Osterwieck wurde die Vorbehaltsfläche für Rohstoffgewinnung<br />

übernommen. Zwischen dieser Fläche <strong>und</strong> den nächsten<br />

Wohngebieten befindet sich ein Gewerbegebiet, so dass eine<br />

Abschirmung <strong>des</strong> VBG-Rohstoffgewinnnung, aber auch bereits<br />

eine gewerblich genutzte Zuwegung vorhanden ist. Bei<br />

möglichen erheblichen Konflikten zwischen Rohstoffgewinnung,<br />

gewerblicher Nutzung <strong>und</strong> Wohnnutzung hätten solche<br />

benachbarten Ausweisungen im Flächennutzungsplan nicht<br />

erfolgen können.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

teilweise Berücksichtigung Das genannte VBG-Rohstoffgewinnung wurde in die<br />

Umweltprüfung <strong>des</strong> REPHarz einbezogen (siehe Umweltbericht,<br />

Pkt. 3.<strong>2.</strong>2 Unterpkt. N), mit dem Ergebnis, dass die Lagerstätte<br />

für die mittel- bis langfristig ausgerichtete, regionalplanerische<br />

Rohstoffsicherung im Form einer Vorbehaltsgebietsfestlegung<br />

geeignet ist. Folglich können bei künftigen<br />

Abwägungsprozessen in begründeten Fällen, an<strong>der</strong>e,<br />

möglicherweise entgegenstehende Nutzungen/Belange ein<br />

höheres Gewicht erlangen. Das dies jedoch auf <strong>der</strong> gesamten<br />

Fläche <strong>des</strong> VBG eintreten könnte, ist nach jetzigem<br />

Kenntnisstand nicht zu erwarten (<strong>der</strong>zeit größtenteils<br />

Ackerfläche).<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(37) Landkreis Halberstadt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

37-11 Erdgaslagerstätte Deersheim/ Fallstein:<br />

Die Erdgaslagerstätte liegt nordwestlich <strong>der</strong><br />

Gemeinde Deersheim <strong>und</strong> grenzt an den "Fallstein"<br />

an. Bei einer Wie<strong>der</strong>aufnahme <strong>der</strong> Erdgasför<strong>der</strong>ung<br />

ist zu beachten, dass sich ein Teil <strong>der</strong> Lagerflächen in<br />

<strong>der</strong> Trinkwasserschutzzone <strong>der</strong><br />

Wassergewinnungsanlage Hessen befindet. Dabei<br />

handelt es sich um eine Quellfassung mit einem<br />

hohen Schutzbedarf. Aus <strong>der</strong> Sicht <strong>des</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heitsamtes ist <strong>der</strong> Sicherung dieses<br />

Wasserreservoirs Vorrang gegenüber den<br />

wirtschaftlichen Interessen <strong>der</strong> Erdgasför<strong>der</strong>ung<br />

einzuräumen.<br />

Durch eine Wie<strong>der</strong>aufnahme <strong>der</strong> Erdgasgewinnung<br />

sind Immissionen an Lärm, Staub <strong>und</strong> an<strong>der</strong>e zu<br />

erwarten, insbeson<strong>der</strong>e durch die Betriebsanlagen<br />

<strong>und</strong> den Ziel- <strong>und</strong> Quellverkehr. Die notwendigen<br />

Maßnahmen <strong>zum</strong> Immissionsschutz sind zu beachten.<br />

keine Berücksichtigung Die genannte Trikwasserschutzzone nimmt nur einen relativ<br />

kleinen Teil <strong>des</strong> VGB-Rohstoffgewinnung ein. Im Zuge <strong>der</strong><br />

Umweltprüfung <strong>des</strong> REPHarz (siehe Umweltbericht, Pkt. 3.<strong>2.</strong>2,<br />

Unterpkt. O) wurden keine solchen großräumigen erheblichen<br />

Umweltkonflikte ermittelt, die die Ausweisung als<br />

Vorbehaltsgebiet gänzlich in Frage stellen. Kleinräumige<br />

Restriktionen bzw. Maßnahmen <strong>zum</strong> Immissionsschutz sind bei<br />

Bedarf in den nachfolgenden Genehmigungsverfahren zu prüfen<br />

bzw. festzulegen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

5.<strong>2.</strong>8 Vorbehaltsgebiete für Wie<strong>der</strong>bewaldung/Erstaufforstung<br />

37-12 Gebiet <strong>der</strong> Auenie<strong>der</strong>ung <strong>und</strong> Hänge zwischen<br />

Hessen <strong>und</strong> den "Großen Bruch, Marienbach<br />

zwischen Ba<strong>der</strong>sleben <strong>und</strong> "Großen Bruch":<br />

Die Vorhaltsgebiete zur Wie<strong>der</strong>bewaldung/<br />

Erstaufforstung im Gebiet <strong>der</strong> Auenie<strong>der</strong>ung <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Hänge zwischen Hessen <strong>und</strong> dem "Großen Bruch"<br />

sowie am Marienbach zwischen Ba<strong>der</strong>sleben <strong>und</strong><br />

dem "Großen Bruch" sind aus ges<strong>und</strong>heitlicher Sicht<br />

zu befürworten. Dadurch wird eine zusätzliche<br />

Naherholungsmöglichkeit geschaffen, die sich positiv<br />

auf die Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> das Wohlbefinden <strong>der</strong><br />

Bevölkerung auswirkt. Dabei sollte auch <strong>der</strong> Ausbau<br />

von Radwegen mit berücksichtigt werden, um diese<br />

Naherholungsbereiche für die Menschen besser<br />

erreichbar zu gestalten <strong>und</strong> damit auch eine aktive<br />

Freizeitgestaltung zu för<strong>der</strong>n.<br />

Kenntnisnahme Der Ausbau von Radwegen obliegt nicht <strong>der</strong> Regionalplanung,<br />

son<strong>der</strong>n den zuständigen Städten/Gemeinden.<br />

Im REPHarz ist im genannten Bereich zwischen Rhoden <strong>und</strong><br />

Ba<strong>der</strong>sleben <strong>der</strong> regional touristisch bedeutsame Harzvorland-<br />

Radwan<strong>der</strong>weg dargestellt.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(37) Landkreis Halberstadt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

37-2 Amt für Regionalplanung:<br />

Auch die erfolgten Bewertungen <strong>der</strong><br />

Vorschlagsgebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

(speziell die Erweiterung <strong>des</strong> EG (Gröningen-)<br />

Wegeleben <strong>und</strong> Osterwieck- Lüttgenrode-Schauen<br />

werden akzeptiert; es ergeben sich keine weiteren<br />

For<strong>der</strong>ungen nach Aufnahme in den Plan.<br />

Aus Gründen <strong>der</strong> Aktualität sollte im Umweltbericht<br />

unter Punkt 3.<strong>2.</strong>4. Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong><br />

Windenergie, G) EG Wind (Gröningen-) Wegeleben<br />

die Aussage: "Derzeit stehen noch keine WKA im<br />

EG;..."ersetzt werden durch: "5 WEA wurden<br />

zwischenzeitlich errichtet, für weitere 7 WEA besteht<br />

eine BlmSchG-Genehmigung zur Errichtung".<br />

volle Berücksichtigung Aktualisierung im Umweltbericht erfolgt gemäß zwischenzeitlich volle Berücksichtigung nein<br />

erreichtem BImSchG-Tatbestand<br />

5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

37-13 Eignungsgebiet (Gröningen)- Wegeleben (teilweise)<br />

Das Vorranggebiet für Windenergieanlagen im<br />

Bereich Wegeleben befindet sich im Außenbereich.<br />

Auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> großen Entfernung zur nächsten<br />

Wohnbebauung (ca. 1700m) sind ges<strong>und</strong>heitliche<br />

Auswirkungen auf die Menschen nicht zu erwarten.<br />

37-14 Eignungsgebiet Dar<strong>des</strong>heim-Ba<strong>des</strong>leben<br />

Das Eignungsgebiet für Windenergieanlagen befindet<br />

sich teilweise in <strong>der</strong> Trinkwasserschutzzone 3 <strong>der</strong><br />

Wassergewinnungsanlagen Rohrsheim <strong>und</strong><br />

Dar<strong>des</strong>heim "Butterberg". Bei beiden<br />

Wassergewinnungsanlagen handelt es sich um<br />

Quellfassungen, die zur Trinkwasserversorgung <strong>des</strong><br />

jeweiligen Ortes genutzt werden. Zu beachten ist<br />

hier, dass <strong>der</strong> Schutz <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>wassers,<br />

insbeson<strong>der</strong>e im Umgang mit wassergefährdenden<br />

Stoffen geboten ist. Ein Teil <strong>der</strong> Windkraftanlagen<br />

befinden sich nordwestlich <strong>der</strong> Stadt Dar<strong>des</strong>heim <strong>und</strong><br />

damit auch in <strong>der</strong> Hauptwindrichtung zur Ortslage.<br />

Von Windenergieanlagen gehen erhebliche<br />

Geräuschimmissionen aus, die zur Belästigung <strong>der</strong><br />

Bevölkerung führen können. Aus diesem Gr<strong>und</strong><br />

sollen die Abstände zur Wohnbebauung eingehalten<br />

<strong>und</strong> möglichst großzügiger als zwingend<br />

vorgeschrieben ausgelegt werden.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

teilweise Berücksichtigung Auf Gr<strong>und</strong> <strong>des</strong> relativ geringen Umgangs mit<br />

wassergefährdenen Stoffen beim WKA-Betrieb wurde bereits im<br />

Kriterienkatalog-Wind nur die TWSZ I <strong>und</strong> II als Tabubereich<br />

<strong>und</strong> die TWSZ III lediglich als Restriktionszone<br />

(Einzelfallprüfung) festgelegt. Speziell im Windpark Dar<strong>des</strong>heim-<br />

Ba<strong>der</strong>sleben erfolgte bereits eine diesbezügliche Prüfung in den<br />

abgeschlossenen Bau-/BImSchG-Genehmigungsverfahren.<br />

Ausgehend von <strong>der</strong> geschlossenen Wohnbebauung <strong>der</strong> OL<br />

Dar<strong>des</strong>heim wurde bei <strong>der</strong> VRG-Abgrenzung in nordwestliche<br />

Richtung <strong>der</strong> 1.000 m -Abstand gemäß Kriterienkatalog-Wind<br />

eingehalten. Lediglich in nördlicher Richtung wurde wegen <strong>der</strong><br />

örtlichen beson<strong>der</strong>en Umstände (starke Reliefunterschiede<br />

zwischen Windpark <strong>und</strong> OL, mehrere genehmigte WKA im<br />

Abstandsbereich von 800 bis 1.000 m) <strong>zum</strong> Ermöglichen <strong>des</strong><br />

Repowering das Abstandsmaß von 1.000 als Einzel- bzw-.<br />

Ausnahmefall unterschritten.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(37) Landkreis Halberstadt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe<br />

37-20 Unter Z 1 soll die Stadt Halberstadt eingefügt werden.<br />

Das Industriegebiet "Oste" <strong>der</strong> Stadt Halberstadt (215<br />

ha, dav. bisher erschlossen im 1. BA: 80 ha) gehört<br />

zu den ganz großen nach 1990 mit B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong><br />

Lan<strong>des</strong>mitteln neu geschaffenen Industrie-<strong>und</strong><br />

Gewerbegebieten im LSA. Dieses Industriegebiet<br />

sollte auch seitens <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> entsprechend zur<br />

Nie<strong>der</strong>lassung großflächiger Industrien präferiert<br />

werden um auch mit Wernigerode als bereits<br />

definiertem Standort für großflächige Industrien<br />

gleichziehen zu können<br />

keine Berücksichtigung Für die Festlegung von lan<strong>des</strong>bedeutsamen VRST ist die<br />

Oberste Lan<strong>des</strong>planungsbehörde zuständig <strong>und</strong> damit ist dieses<br />

Gegenstand <strong>des</strong> LEP. Die Regionalplanung ist lediglich<br />

verpflichtet nach § 6 Abs. 1 LPlG die lan<strong>des</strong>bedeutsamen Ziele<br />

zu übernehmen <strong>und</strong> zu konkretisieren.<br />

Sollte die Fortschreibung <strong>des</strong> 1. <strong>Entwurf</strong>es <strong>des</strong> LEP-LSA vor <strong>der</strong><br />

Erstellung <strong>der</strong> Endfassung <strong>des</strong> REPHarz einen solchen Standort<br />

in HBS enthalten, ist die Aufnahme im REPHarz noch möglich,<br />

ansonsten nicht.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

6.1.2 Vorrangstandorte für Verkehrsanlagen<br />

37-15 Güterverkehrszentrum Halberstadt<br />

Beim Ausbau <strong>des</strong> Güterverkehrszentrums in<br />

Verbindung mit dem Gewerbe- <strong>und</strong> Industriegebiet<br />

sind die entstehenden Immissionen an Lärm<br />

Gerüchen, Abgasen <strong>und</strong> ähnlichem zu beachten.<br />

Unweit <strong>der</strong> Bahnhofsanlage sind Wohnbebauung <strong>und</strong><br />

auch eine Hotelanlage vorhanden. Auch angrenzend<br />

an das Gewerbegebiet wird eine Kleingartenanlage<br />

genutzt. Der Ges<strong>und</strong>heitsschutz <strong>der</strong> Anwohner <strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> Erholungswert <strong>der</strong> Kleingartenanlage müssen<br />

erhalten werden <strong>und</strong> sollten beim weiteren Ausbau<br />

beachtet werden<br />

Kenntnisnahme Vorgebrachte <strong>Anregungen</strong> sind in <strong>der</strong> städtebaulichen<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Entwicklung <strong>des</strong> Vorrangstandortes durch die kommunale<br />

Bauleitplanung zu berücksichtigen.<br />

6.1.3 Vorrangstandorte für Ver- <strong>und</strong> Entsorgung<br />

37-6 Amt für Umwelt-<strong>und</strong> Naturschutz, untere<br />

Wasserbehörde:<br />

Im Plan wurden die Standorte <strong>der</strong> Kläranlagen<br />

Osterwieck (12800 EW) <strong>und</strong> Dedeleben (10000 EW)<br />

nicht erfasst. Sie sind jedoch für den Raum Fallstein<br />

bzw. Gemeinde Huy von großer Bedeutung.<br />

keine Berücksichtigung In den Kriterien zur Ausweisung von VRST für<br />

Abwasserbehandlung sind mind. 30.000 EWG festgelegt.<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> deutlichen Unterschreitung <strong>des</strong> Schwellenwertes,<br />

<strong>der</strong> peripheren Lage <strong>und</strong> <strong>der</strong> zu erwartenden<br />

Bevölkerungsentwicklung werden diese Standorte nicht<br />

aufgenommen. Diese Anlagen fallen unter G 7 <strong>und</strong> den Pkt.<br />

7.11. G 1 REPHarz <strong>und</strong> werden nicht näher benannt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(37) Landkreis Halberstadt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />

37-16 Golfplatz Osterwieck:<br />

Am Vorrangstandort in Osterwieck ist eine Golfanlage<br />

geplant. Das Areal befindet sich nördlich <strong>der</strong> Stadt.<br />

Aus <strong>der</strong> Sicht <strong>des</strong> Ges<strong>und</strong>heitsamtes sind von <strong>der</strong><br />

Golfanlage ges<strong>und</strong>heitliche Gefahren durch<br />

Immissionen nicht zu erwarten. Die Golfanlage wird<br />

gepflegt <strong>und</strong> hat für die allgemeine Bevölkerung<br />

einen geringen Erholungswert. Von Bedeutung ist<br />

aber <strong>der</strong> Schutz <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>wassers. Durch die<br />

intensive Pflege eines Golfplatzes werden<br />

verschiedene Pflanzenschutz-<strong>und</strong><br />

Schädlingsbekämpfungsmittel ausgebracht. Im<br />

Außenbereich stehende Wohnhäuser, die noch über<br />

Einzelbrunnenanlagen verfügen. Hier ist <strong>der</strong> Schutz<br />

<strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>wassers, insbeson<strong>der</strong>e vor<br />

Verunreinigungen mit Pflanzenschutz- <strong>und</strong><br />

Schädlingsbekämpfungsmitteln <strong>und</strong> an<strong>der</strong>en<br />

wassergefährdenden Stoffen geboten. Der<br />

Ressourcen schonende Umgang mit<br />

wassergefährdenden Stoffen ist zu beachten, d. h.<br />

wenn nicht durch Gutachten belegt werden kann,<br />

dass durch das Betreiben <strong>der</strong> Golfanlage die<br />

Gr<strong>und</strong>wasserqualität unbeeinflusst bleibt, ist eine<br />

diesbezügliche Nutzung nicht möglich.<br />

keine Berücksichtigung Mit <strong>der</strong> Ausweisung im REPHarz wird nur die Standortsicherung<br />

eines Golfplatzes im Bereich Osterwieck betrieben. Der<br />

<strong>der</strong>zeitige Planungsstand gibt noch keine Auskunft über den<br />

Einsatz möglicher Pflanzenschutz- o<strong>der</strong><br />

Schädlingsbekämpfungsmittel. Sollte es ein Vorhaben mit einer<br />

konkreten Planung geben, können diese <strong>Bedenken</strong> in dem<br />

geson<strong>der</strong>ten, nachgeordneten Verfahren angebracht werden.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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(37) Landkreis Halberstadt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>3 Straßenverkehr<br />

37-17 Ausbau <strong>der</strong> B 245 Haldensleben - Halberstadt<br />

Für die Gemeinde Gr.-Quenstedt soll in diesem<br />

Zusammenhang eine Ortsumfahrt ausgebaut werden,<br />

die teilweise außerorts <strong>und</strong> teilweise auch innerörtlich<br />

geführt werden soll. Dadurch wird die Ortslage nicht<br />

vollständig vom Durchgangsverkehr entlastet. Beim<br />

Ausbau ist zu beachten, dass Immissionen durch den<br />

Verkehrslärm nicht zu ges<strong>und</strong>heitlichen Gefahren<br />

<strong>und</strong> Belastungen für die Bevölkerung führen. Die<br />

erfor<strong>der</strong>lichen aktiven <strong>und</strong> passiven lärmmin<strong>der</strong>nden<br />

Maßnahmen sind zu berücksichtigen (z. B.<br />

Schallschutzwand. Schallschutzfenster,<br />

lärmmin<strong>der</strong>nde Straßenbeläge)<br />

37-18 Ortsumgehung Harsleben<br />

Der Bau einer Ortsumgehung Harsleben führt zu<br />

einer teilweisen Entlastung <strong>des</strong> Durchgangsverkehrs<br />

in Richtung Quedlinburg <strong>und</strong> B 6 n. Bisher gibt es<br />

verschiedene Varianten <strong>der</strong> Straßenführung. Zu<br />

beachten ist, dass östlich <strong>der</strong> Gemeinde Harsleben<br />

die Trinkwasserschutzzone 3 <strong>der</strong><br />

Wassergewinnungsanlage „Klus" Halberstadt<br />

angrenzt. Die Trassenführung würde somit durch die<br />

Schutzzone führen. Der Gr<strong>und</strong>wasserschutz ist hier<br />

sicher zu stellen. Da die Straßenführung <strong>der</strong> östlichen<br />

Variante in <strong>der</strong> Hauptwindrichtung zur Ortslage<br />

Harsleben liegt, ist für die Wohnbereiche am Erzberg,<br />

Molkenmühlenweg, Pappelweg mit erheblichen<br />

Immissionen an Verkehrslärm zu rechnen. Hier<br />

müssen <strong>zum</strong> Schutz <strong>der</strong> Ges<strong>und</strong>heit <strong>der</strong> Menschen<br />

die entsprechenden Lärmschutzmaßnahmen<br />

vorgesehen werden, z.B. eine Schallschutzwand.<br />

37-24 Aufgr<strong>und</strong> <strong>des</strong> durch das LvWA am 28,0<strong>2.</strong>07<br />

abgeschlossenen ROV für die OU Halberstadt-<br />

Harsleben im Zuge <strong>der</strong> B 79 ist die kartograph.<br />

Signatur im REPHarz von "bedarf näherer<br />

Abstimmung" in "abgestimmt "zu verän<strong>der</strong>n.<br />

Kenntnisnahme Die entsprechenden lärmmin<strong>der</strong>nden Maßnahmen sind in den Kenntnisnahme nein<br />

nachfolgenden konkreten Projektplanungen auszuführen.<br />

Kenntnisnahme Zwischenzeitlich wurde die Vorzugsvariante <strong>der</strong> OU Halberstadt-<br />

Harsleben in einem Raumordnungsverfahren ermittelt, die mit<br />

dem Trassenverlauf <strong>des</strong> REPHarz identisch ist.<br />

Die entsprechenden örtlichen Schutzmaßnahmen sind in den<br />

nachfolgenden Projektplanungen festzulegen.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

volle Berücksichtigung wird aktualisiert<br />

volle Berücksichtigung ja<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(37) Landkreis Halberstadt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

7.2 Bodenschutz<br />

37-7 Amt für Umwelt-<strong>und</strong> Naturschutz, untere Abfall-<strong>und</strong><br />

Bodenschutzbehörde:<br />

Die abfallrechtlichen bzw. abfallwirtschaftlichen <strong>und</strong><br />

bodenschutzrechtlichen Belange sind bereits im 1.<br />

Planentwurf unter Ziff. 7.14. <strong>und</strong> 7.<strong>2.</strong> berücksichtigt<br />

worden. Die bodenschutzrechtlichen Maßgaben sind<br />

im <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> unter Ziff. 7.<strong>2.</strong> teilweise inhaltlich<br />

präzisiert worden. Mit <strong>der</strong> Ausweitung <strong>der</strong><br />

umweltbezogenen Festlegungen kann auch für das<br />

Kreisgebiet Halberstadt eine insgesamt positive<br />

Umweltbilanz gezogen werden.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

9 Zeichnerische Darstellung<br />

37-3 Hinweis:<br />

In <strong>der</strong> zeichnerischen Darstellung <strong>des</strong> REP Harz<br />

überdeckt die Bezeichnung einiger zentraler Orte<br />

nicht ganz die in <strong>der</strong> unterliegenden Top-Karte<br />

enthaltenen Ortsbezeichnungen, sodass <strong>der</strong><br />

optische Eindruck entsteht, dass die Bezeichnungen<br />

verwischt wurden.<br />

Evtl. die Bezeichnung neu setzen für:<br />

Osterwieck; Quedlinburg, Elbingerode <strong>und</strong><br />

Blankenburg.<br />

volle Berücksichtigung volle Berücksichtigung ja<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(37) Landkreis Halberstadt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

37-1 Amt für Regionalplanung:<br />

Für die in Form <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong> Ziele <strong>der</strong><br />

Raumordnung getroffenen Festlegungen, sowohl<br />

allgemeiner Art als auch für die Raum-<strong>und</strong><br />

Siedlungsstruktur, die Freiraumstruktur, die<br />

Infrastruktur <strong>und</strong> die Einzelfachlichen Gr<strong>und</strong>sätze<br />

schätzt die untere Lan<strong>des</strong>planungsbehörde ein, dass<br />

<strong>der</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REP Harz als raumordnerisches<br />

Steuerungsinstrument sowohl für den Bereich <strong>des</strong><br />

Landkreises Halberstadt als auch für die Region Harz<br />

geeignet ist. Der dem <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REP Harz<br />

beigefügte Umweltbericht unterstreicht <strong>und</strong> begründet<br />

hinreichend <strong>und</strong> für die Ebene <strong>der</strong> Regionalplanung<br />

umfassend die im REP Harz getroffenen<br />

Zielfestlegungen.<br />

Hier gibt es keine divergierenden Auffassungen.<br />

37-4 Amt für Umwelt-<strong>und</strong> Naturschutz, untere<br />

Naturschutzbehörde:<br />

Die Belange <strong>des</strong> Naturschutzes <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Landschaftspflege wurden im Planentwurf für den<br />

Bereich <strong>des</strong> Landkreises Halberstadt umfassend <strong>und</strong><br />

sachgerecht berücksichtigt.<br />

Hinweis:<br />

Im Umweltbericht, Seite 116 unter G) (Gröningen-)<br />

Wegeleben in Zeile 9 bitte aktualisieren:<br />

"5 WEA wurden errichtet".<br />

37-19 Büro <strong>des</strong> Landrates, SB Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung:<br />

Die Funktion <strong>der</strong> Stadt Halberstadt als Zentrum <strong>des</strong><br />

neuen Harzkreises mit r<strong>und</strong> 246.000 Einwohnern auf<br />

einer Fläche von <strong>2.</strong>100 qkm macht es erfor<strong>der</strong>lich,<br />

diese Funktion Halberstadts als Sitz <strong>des</strong> größten<br />

Kreises im LSA entsprechend hervorzuheben.<br />

37-21 Vorrangstandort für Tagungen (neu einfügen) Hier<br />

sollte die Stadt Halberstadt aufgenommen werden.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

volle Berücksichtigung volle Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Inhalt <strong>und</strong> Form <strong>der</strong> Regionalen Entwicklungspläne werden keine Berücksichtigung nein<br />

nach § 16 Abs. 1 Nr. 6 LPlG von <strong>der</strong> obersten<br />

Lan<strong>des</strong>planungsbehörde festgelegt.<br />

teilweise Berücksichtigung Es gibt keine Vorrangstandorte für Tagungen. Inhalt <strong>und</strong> Form<br />

<strong>der</strong> Regionalen Entwicklungspläne werden nach § 16 Abs. 1 Nr.<br />

6 LPlG von <strong>der</strong> obersten Lan<strong>des</strong>planungsbehörde festgelegt.<br />

In <strong>der</strong> Begründung <strong>zum</strong> Pkt. 7.17, G 11 (Städtetourismus) sind<br />

Empfehlungen für den Tagungstourismus enthalten, Halberstadt<br />

ist hier bereits genannt.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(37) Landkreis Halberstadt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

37-22 Der <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REP Harz hat ausgelegen bzw.<br />

liegt in <strong>der</strong> Zeit vom 05.03.2007 bis 17.04.2007 zu<br />

den üblichen Sprechzeiten in <strong>der</strong> Bürgerinformation<br />

<strong>der</strong> Kreisverwaltung Halberstadt zur öffentlichen<br />

Einsichtnahme aus.<br />

Die Bekanntmachung über die Auslegung <strong>und</strong> die<br />

Möglichkeit <strong>der</strong> Einsichtnahme erfolgte durch den<br />

Landkreis Halberstadt sowohl im Amtsblatt <strong>des</strong><br />

Landkreises Halberstadt als auch durch Aushang in<br />

<strong>der</strong> Kreisverwaltung Halberstadt.<br />

Von <strong>der</strong> Abgabe von Hinweisen, Vorschlägen,<br />

Ergänzungen o<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungswünschen wurde<br />

seitens <strong>der</strong> Öffentlichkeit in <strong>der</strong> Kreisverwaltung<br />

Halberstadt bis <strong>zum</strong> 1<strong>2.</strong>04.2007 kein Gebrauch<br />

gemacht. Sollten sich an den verbleibenden Tagen<br />

<strong>der</strong> Auslegung (bis 17.04.07) noch Wortmeldungen<br />

ergeben, werden diese umgehend nachgereicht.<br />

37-23 textl. Ergänzung <strong>zum</strong> Umweltbericht:<br />

Pkt. 3.<strong>2.</strong>4. Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie:<br />

Hier sollte die Aufzählung in <strong>der</strong> Tabelle <strong>der</strong> zu<br />

prüfenden EG/VRG ergänzt werden um den<br />

Buchstaben j) sonstige Vorschlagsflächen, da in <strong>der</strong><br />

nachfolgenden Abarbeitung auf S. 124 die übrigen<br />

Vorschlagsgebiete so überschrieben sind.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

volle Berücksichtigung wird ergänzt<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(37) Landkreis Halberstadt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

11 keine <strong>Bedenken</strong><br />

37-8 Amt für Umwelt-<strong>und</strong> Naturschutz, untere<br />

Immissionsschutzbehörde:<br />

Aus Sicht <strong>der</strong> unteren Immissionsschutzbehörde<br />

ergeben sich keine weiteren Hinweise, Ergänzungen<br />

o<strong>der</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> vorgelegten <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong>.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

4.4 Entwicklungsachsen<br />

Amt für Hochbau <strong>und</strong> Kreisstraßen. Sachbereich<br />

Kreisstraßen:<br />

Aus <strong>der</strong> Sicht <strong>des</strong> SB Kreisstraßen ergeben sich<br />

keine Einwände o<strong>der</strong> Hinweise.<br />

Bauordnunqsamt. untere Denkmalschutzbehörde:<br />

Es ergeben sich keine Hinweise o<strong>der</strong> Ergänzungen.<br />

Bauordnungsamt, Abt. Planungsrecht:<br />

<strong>Anregungen</strong> o<strong>der</strong> <strong>Bedenken</strong> ergeben sich<br />

planungsrechtlich nicht.<br />

Schulverwaltungsamt:<br />

Es ergeben sich keine Anmerkungen zu dem<br />

vorliegenden <strong>2.</strong><strong>Entwurf</strong>.<br />

Amt für Ordnung <strong>und</strong> Straßenverkehr, SB<br />

Verkehrslenkung:<br />

<strong>Anregungen</strong>, Hinweise o<strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungsbedarf<br />

besteht nicht.<br />

Amt für Ordnung <strong>und</strong> Straßenverkehr, SB Brand-<strong>und</strong><br />

Katastrophenschutz: keine weiteren Hinweise o<strong>der</strong><br />

<strong>Anregungen</strong>.<br />

38-3 Zu Punkt 4.4 - Z 4:<br />

Die als regionale Entwicklungsachse Quedlinburg -<br />

Halberstadt - (Wolfenbüttel - Braunschweig) mit <strong>der</strong> B<br />

79 benannte Achse besitzt schon heute eine weit<br />

über die Planungsregion hinausreichende Bedeutung<br />

<strong>und</strong> sollte daher auch als überregionale<br />

Entwicklungsachse im Vergleich mit den<br />

entsprechenden Achsen Magdeburg - Harz <strong>und</strong><br />

Bernburg - Aschersleben -Wernigerode - Goslar<br />

(Nordharzachse) ausgewiesen werden.<br />

keine Berücksichtigung Im REPHarz können nur regionale Entwicklungsachsen<br />

ergänzend zu den im LEP festgeschriebenen Achsen mit<br />

europäischer <strong>und</strong> mit Lan<strong>des</strong>bedeutung ausgewiesenen<br />

werden.<br />

Dem seinerzeit im LEP-Än<strong>der</strong>ungsverfahren vorgetragenen<br />

Vorschlag <strong>der</strong> Planungsgemeinschaft für eine<br />

lan<strong>des</strong>bedeutsame Achse entlang <strong>der</strong> B 79 wurde durch die<br />

oberste Lan<strong>des</strong>planungsbehörde nicht gefolgt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(38) Stadt Halberstadt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe<br />

38-2 Die in unserer Stellungnahme vom 2<strong>2.</strong>1<strong>2.</strong>2005 <strong>zum</strong><br />

1. Planentwurf formulierte For<strong>der</strong>ung <strong>zum</strong> Pkt. 6.1.1.<br />

(Z 1 <strong>und</strong> 2) nach Aufnahme <strong>der</strong> Stadt Halberstadt zu<br />

den Vorrangstandorten für lan<strong>des</strong>bedeutsame,<br />

großflächige Industrieanlagen fand im Ergebnis <strong>der</strong><br />

bisherigen Abwägung mit Verweis auf den<br />

Festlegungsvorbehalt <strong>der</strong>artiger Standorte (unter<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> entsprechenden<br />

Planungshierarchie) im LEP LSA im neuen <strong>Entwurf</strong><br />

<strong>des</strong> REPHarz keine Berücksichtigung. Mit diesem<br />

Ergebnis kann sich die Stadt Halberstadt nicht<br />

einverstanden erklären.<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> <strong>der</strong>zeit laufenden<br />

Fortschreibungsverfahrens <strong>zum</strong> LEP LSA hat die<br />

Stadt Halberstadt im Januar 2007 auch zu den<br />

Vorrangstandorten mit dieser For<strong>der</strong>ung<br />

entsprechend Stellung bezogen <strong>und</strong> rechnet auch mit<br />

einer Berücksichtigung <strong>der</strong> Standortausweisung.<br />

Daher hält die Stadt im Sinne einer<br />

Gleichbehandlung mit an<strong>der</strong>en Städten wie<br />

Aschersleben, Staßfurt, Sangerhausen <strong>und</strong><br />

Wernigerode die For<strong>der</strong>ung nach dieser Zuordnung<br />

auch im Rahmen <strong>der</strong> Regionalplanerstellung<br />

weiterhin aufrecht. Es kann nicht sein, dass<br />

gegebenenfalls nur auf Gr<strong>und</strong> eventuell zeitlich<br />

verschobener Verfahrensabschlüsse (wenn z. B. das<br />

LEP-Fortschreibungsverfahren erst nach dem<br />

Aufstellungsverfahren <strong>zum</strong> REPHarz abgeschlossen<br />

werden sollte) Halberstadt hier benachteiligt wird,<br />

weil dann eventuell erst ein nachgestelltes<br />

Korrekturverfahren abgewartet werden müsste.<br />

keine Berücksichtigung Wie bereits in <strong>der</strong> Abwägung <strong>zum</strong> 1. Planentwurf mitgeteilt, legt<br />

die oberste Lan<strong>des</strong>planungsbehörde lan<strong>des</strong>bedeutsame<br />

Vorrangstandorte im LEP fest.<br />

Die Geschäftsstelle <strong>der</strong> RegPlGHarz hat im Zuge <strong>der</strong> LEP-<br />

Fortschreibung vorgeschlagen, Halberstadt als<br />

lan<strong>des</strong>bedeutsamen Vorrangstandort für großflächige Ind.-<br />

Gewerbeanlagen aufzunehmen. Sollte diese Fortschreibung <strong>des</strong><br />

1. <strong>Entwurf</strong>es <strong>des</strong> LEP-LSA vor <strong>der</strong> Erstellung <strong>der</strong> Endfassung<br />

<strong>des</strong> REPHarz einen solchen Standort in HBS enthalten, ist die<br />

Aufnahme im REPHarz noch möglich, ansonsten nicht.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(38) Stadt Halberstadt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />

38-4 Z 1 Beim benannten Erholungsgebiet "Halberstädter<br />

See" sollte als Informationserweiterung <strong>der</strong><br />

Campingplatz mit aufgeführt werden (=><br />

"Halberstädter See mit Campingplatz"), um den<br />

entsprechenden Umfang <strong>der</strong><br />

Freizeitgestaltungsmöglichkeiten besser deutlich zu<br />

machen.<br />

38-5 Das Erholungsgebiet "Halberstädter Berge" - bisher<br />

in <strong>der</strong> Begründung mit den Anlagen Tiergarten,<br />

Landschaftspark, Reithalle, Reiterhof, Tennisanlage,<br />

Bä<strong>der</strong>, Sportcenter, Stadion umrissen - ist um den<br />

Bereich <strong>der</strong> ehemals militärisch genutzten Flächen zu<br />

erweitern (textliche Ergänzung), da es inzwischen<br />

Vorstellungen bei <strong>der</strong> Stadt gibt, auch diesen Bereich<br />

für großflächige Freizeitanlagen bauleitplanerisch<br />

vorhalten zu können. Der Bereich schließt die Fläche<br />

von "Gebieten zur Sanierung <strong>und</strong> Entwicklung von<br />

Raumfunktionen" ein. Gegebenenfalls ist in diesem<br />

Bereich ein weiteres Sternsymbol aufzunehmen.<br />

volle Berücksichtigung Ergänzungsvorschlag wird aufgenommen, Än<strong>der</strong>ung erfolgt: volle Berücksichtigung nein<br />

"Halberstädter See mit Campingplatz"<br />

keine Berücksichtigung Der Bereich <strong>der</strong> ehemals militärisch genutzten Flächen befindet<br />

sich im REPHarz unter Pkt. 5.4. "Sanierungsgebiete". Eine<br />

mögliche, beabsichtigte Nutzung <strong>der</strong> Stadt als großflächige<br />

Freizeitanlage ist somit nicht problemlos möglich, da<br />

verschiedene Nutzungsansprüche an den Raum bestehen (vor<br />

allem Naturschutz). Derzeit sind uns keinerlei konkrete<br />

Vorstellungen zur Entwicklung weiterer Freizeitanlagen an<br />

diesem Standort bekannt. Im Zuge <strong>der</strong> Umweltprüfung, die dann<br />

nötig wäre, kann nur ein Standort mit konkreten Planungen<br />

geprüft werden, da es sich hier auch um sensible ökologische<br />

Bereiche handelt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

6.1.5 Vorrangstandorte für Forschung <strong>und</strong> Bildung<br />

38-6 Aufnahme <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>bildungszentrums für<br />

Hörgeschädigte, Blinde <strong>und</strong> Taubblinde.<br />

Diese Einrichtung wirkt über die Lan<strong>des</strong>grenzen<br />

hinaus <strong>und</strong> bedarf als eine <strong>der</strong>art bedeutende<br />

Spezialbildungsstätte mit beson<strong>der</strong>em<br />

Ausbildungsschwerpunkt unbedingt <strong>der</strong> Erhaltung<br />

<strong>und</strong> beson<strong>der</strong>en För<strong>der</strong>ung.<br />

keine Berücksichtigung Im Zuge <strong>der</strong> Regionalversammlung am 10.04.08 zur Abwägung<br />

<strong>der</strong> eingegangenen Hinweise <strong>und</strong> Vorschläge <strong>des</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong>es<br />

REPHarz wurde dem Abwägungsvorschlag <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />

nicht gefolgt, (siehe Abstimmung entsprechend Protokoll), da<br />

dieses Lan<strong>des</strong>bildungszentrum als Einrichtung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> bei<br />

gleichbleibenden Schülerzahlen einen überregionalen<br />

Einzugsbereich im nördlichen Sachsen-Anhalt besitzt, <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Standort zu sichern ist.<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- <strong>und</strong> Denkmalpflege<br />

38-7 Aufgr<strong>und</strong> ihrer län<strong>der</strong>übergreifenden beson<strong>der</strong>en<br />

kulturhistorischen <strong>und</strong> kulturellen Bedeutung sind die<br />

Objekte Gleimhaus, Heineanum, Moses Mendelson<br />

Akademie <strong>und</strong> John Cage Projekt dem benannten<br />

Standort Halberstadt (mit historischer Altstadt, Dom<br />

<strong>und</strong> Kirchen, Park Spiegelsberge ...) ergänzend<br />

anzufügen.<br />

keine Berücksichtigung Hier sollen nur stichpunktartige Schwerpunkte benannt werden,<br />

die im groben Rahmen <strong>der</strong> Regionalplanung keineswegs alle<br />

Sehenswürdigkeiten einer Stadt wie Halberstadt nennen kann<br />

<strong>und</strong> will.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(38) Stadt Halberstadt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

38-1 Im Ergebnis <strong>der</strong> Abwägung <strong>der</strong> Stellungnahmen <strong>zum</strong><br />

1. Planentwurf sind für die zur Stadt Halberstadt<br />

zugehörenden Gemarkungsbereiche (Halberstadt,<br />

Klein Quenstedt, Emersleben) <strong>und</strong> unmittelbar<br />

angrenzend <strong>zum</strong> nunmehr vorgelegten <strong>2.</strong><br />

Planentwurf einige Än<strong>der</strong>ungen/ Ergänzungen<br />

erkennbar. Diese stehen insoweit aber den<br />

gegenwärtigen raumplanerischen Zielstellungen <strong>der</strong><br />

Stadt nicht entgegen. Die Vorgaben werden bei<br />

zukünftigen Planungen zu berücksichtigen <strong>und</strong> soweit<br />

erfor<strong>der</strong>lich <strong>der</strong> Abwägung zu unterziehen sein.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

4.3 Zentralörtliche Glie<strong>der</strong>ung<br />

39-1 Zu: Weitere Gr<strong>und</strong>zentren in Planungsregion sind:<br />

Nach Nr. 4 Dar<strong>des</strong>heim ist als neue Nr. 5 Dingelstedt<br />

am Huy als Ortsteil <strong>der</strong> Gemeinde Huy zusätzlich<br />

aufzunehmen. Begründung:<br />

Im Ortsteil Dingelstedt am Huy befindet sich <strong>der</strong> Sitz<br />

<strong>der</strong> Verwaltung <strong>der</strong> Einheitsgemeinde Huy mit seinen<br />

11 Ortsteilen. Im Ort Dingelstedt am Huy besteht ein<br />

Son<strong>der</strong>gebiet für Einzelhandel. Hier befindet sich ein<br />

Einkaufszentrum mit einer Verkaufsfläche von 1.100<br />

qm, dass die Einwohner <strong>des</strong> ländlichen Raumes r<strong>und</strong><br />

um das Territorium <strong>des</strong> Huy mit Waren <strong>des</strong> täglichen<br />

Bedarfs versorgt. Des Weiteren sind in Dingelstedt<br />

am Huy 78 Gewerbetreibende unterschiedlichster Art,<br />

vier Gaststätten <strong>und</strong> drei Landwirte angesiedelt, die<br />

<strong>der</strong> Versorgung <strong>des</strong> Ortsteils Dingelstedt am Huy als<br />

auch den angrenzenden ländlichen Orten dienen.<br />

Neben zwei Allgemeinmedizinern, einer<br />

Zahnarztpraxis, einer Physiotherapie, einem Sozialen<br />

Pflege- <strong>und</strong> Betreuungsservice ist auch ein<br />

Wohnheim für geistig <strong>und</strong> mehrfachbehin<strong>der</strong>te<br />

Menschen mit einer Kapazität von 80 Plätzen sowie<br />

ein Seniorenpflegezentrum mit 30 Plätzen<br />

vorhanden, welche als Dienstleistung ihre Betreuung<br />

auch über die Region <strong>des</strong> Huy's hinaus anbieten.<br />

Letztlich verweise ich noch auf die Ausführungen <strong>der</strong><br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Gemeinde Huy vom 28.1<strong>2.</strong>05<br />

<strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REPHarz hinsichtlich <strong>der</strong><br />

kommunalen Gebietsreform. Festzustellen ist, dass<br />

keinerlei Ausführungen zur Stellungnahme <strong>der</strong><br />

Gemeinde Huy vom 28.1<strong>2.</strong>05 <strong>zum</strong> Pkt. 4.3. in <strong>der</strong><br />

vorliegenden Abwägung <strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong><br />

REPHarz enthalten sind. Schon <strong>des</strong>halb bitte ich um<br />

Prüfung <strong>der</strong> v.g. Begründung <strong>zum</strong> Pkt. 4.3.<br />

keine Berücksichtigung Zum 1. <strong>Entwurf</strong> hat die Gemeinde Huy in ihrer STN bezüglich<br />

einer Gr<strong>und</strong>zentreneinstufung keine <strong>Anregungen</strong>/<strong>Bedenken</strong><br />

abgegeben. Entsprechend Beschluss <strong>der</strong> Regionalversammlung<br />

wird die bisher geltende Gr<strong>und</strong>zentreneinstufung (gemäß<br />

ehemaligem Regionalen Entwicklungsprogramm für den<br />

Regierungsbezirk Magdeburg) im REPHarz beibehalten. Eine<br />

Überprüfung <strong>und</strong> Neufestlegung <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>zentren erfolgt im<br />

geson<strong>der</strong>ten Verfahren unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

Neuaufstellung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>entwicklungsplanes.<br />

Eine jetzige Neueinstufung von Gr<strong>und</strong>zentren macht u.a. auch<br />

keinen Sinn, da die <strong>der</strong>zeit geltenden Vorgaben/Kriterien <strong>des</strong><br />

LEP für ein Gr<strong>und</strong>zentrum (z.B. min<strong>des</strong>tens 3000 bis 5000<br />

Einwohner im Ort bzw. Ortsteil <strong>und</strong> min<strong>des</strong>tens 10.000<br />

Einwohner im Verflechtungsbereich) eventuell im Zuge <strong>der</strong> LEP-<br />

Neuaufstellung geän<strong>der</strong>t/angepasst werden.<br />

Die hier genannte infrastrukturelle Ausstattung von Dingelstedt<br />

wird im künftigen Verfahren zur Neufestlegung <strong>der</strong><br />

Gr<strong>und</strong>zentren berücksichtigt werden.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(39) Gemeinde Huy<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie mit <strong>der</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

39-2 Z 1: V Dar<strong>des</strong>heim - Ba<strong>der</strong>sleben - Rohrsheim<br />

Zur Einstufung <strong>des</strong> bisherigen Eignungsgebietes für<br />

WKA als Vorranggebiet-Wind erklärt die Gemeinde<br />

Huy ihr Einverständnis.<br />

39-3 Jedoch hält die Gemeinde Huy an <strong>der</strong> mit<br />

Stellungnahme vom 28.1<strong>2.</strong>05 gefor<strong>der</strong>ten<br />

Erweiterung <strong>des</strong> Gebietes auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong><br />

Ihnen mit dieser Stellungnahme zugesandten<br />

Kartengr<strong>und</strong>lage, Stand 21.1<strong>2.</strong>05, fest. Die<br />

betreffenden Flächen sind in <strong>der</strong> kartographischen<br />

Darstellung - Karte 1 sowie in <strong>der</strong> Anlage 3.5 <strong>zum</strong><br />

REPHarz zu ergänzen.<br />

Begründung:<br />

In dem grün dargestellten Bereich <strong>der</strong> Karte <strong>der</strong><br />

Gemeinde Huy (Stand 21.1<strong>2.</strong>05) sind bereits für 5<br />

WKA die Baugenehmigungen erteilt worden.<br />

Gleichfalls sind diese Anlagen Bestandteil <strong>des</strong><br />

laufenden Verfahrens nach dem BImSchG.<br />

Gr<strong>und</strong>lage hierfür bildete das REP für den<br />

Regierungsbezirk Magdeburg aus dem Jahr 2000.<br />

Anbei nochmals die vorgenannte Karte <strong>der</strong><br />

Gemeinde Huy mit Eintragung <strong>der</strong> Standorte <strong>der</strong> 5<br />

Baugenehmigten WKA zur Einbeziehung in die<br />

Abwägungsentscheidung <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong><br />

REPHarz.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

keine Berücksichtigung Ca. 31 % (ca. 21 ha) <strong>der</strong> vorgeschlagenen EG-Erweiterung sind<br />

bereits Bestandteil <strong>des</strong> VRG-Wind. Darin befinden sich auch 3<br />

Standorte <strong>der</strong> genannten 5 WKA. Die beiden südlichen WKA-<br />

Standorte liegen außerhalb <strong>des</strong> VRG, da diese mit dem<br />

Kriterienkatalog-Wind (KrNr. 1 <strong>und</strong> 3) nicht vereinbar sind (1<br />

WKA mit ca. 850 m zu dicht an die Wohnbebauung <strong>der</strong> OL<br />

Ba<strong>der</strong>sleben <strong>und</strong> 1 WKA mit ca. 95 m zu dicht an<br />

B<strong>und</strong>esstraße). Die rechtskräftigen Baugenehmigungen werden<br />

durch die Gebietsän<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> VRG-/EG-Wind im Vgl. <strong>zum</strong><br />

REP2000 regionalplanerisch nicht in Frage gestellt.<br />

Auswirkungen würden sich erst beim möglichen Repowering<br />

ergeben.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(39) Gemeinde Huy<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.3 Erörterung zu Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

39-4 Erörterungstermin, mündlich vorgetragen:<br />

Der Vertreter erklärte, dass die Gemeinde Huy mit<br />

dem negativen Abwägungsvorschlag <strong>der</strong><br />

Geschäftsstelle <strong>zum</strong> Vorschlag <strong>der</strong> Ausweisung<br />

weiterer Vorrang-/Eignungsgebiete für die Nutzung<br />

<strong>der</strong> Windenergie in den Ortschaften <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Huy nicht einverstanden sei. Weiterhin informierte<br />

Herr Dr. Schuster darüber, dass auch Einwohner <strong>der</strong><br />

betroffenen Gemeinden eine Erweiterung <strong>des</strong><br />

Windparkes wünschen, er übergab an Dr. Jung eine<br />

Vorschlagsskizze für die Erweiterung <strong>des</strong><br />

Windparkes Dar<strong>des</strong>heim/Ba<strong>der</strong>sleben <strong>und</strong> <strong>zum</strong><br />

Gebiet <strong>der</strong> Wockenstedter Mühle. Die Gemeinde Huy<br />

sei auch <strong>der</strong> Meinung, dass ein EG Wind um die<br />

Wockenstedter Mühle sowie eine Erweiterung <strong>des</strong><br />

Windparks Schwanebeck/Wulferstedt in <strong>der</strong><br />

Gemarkung Schlanstedt möglich sei.<br />

Den Vogelschutz betreffend, informierte Herr Dr.<br />

Schuster darüber, dass Beeinträchtigungen von<br />

Turmfalken o<strong>der</strong> Milanen zwar möglich sind,<br />

Schlagopfer jedoch nicht bekannt sind.<br />

Nachpflanzungen an alten Windschutzhecken sollten<br />

vorgenommen werden, um diesen Vögeln weiteren<br />

Lebensraum zu geben.<br />

keine Berücksichtigung Die Ausweisung weiterer VRG-/EG-Wind innerhalb <strong>der</strong><br />

Gemeinde Huy, z.B. im Bereich <strong>der</strong> Wockenstedter Mühle bzw.<br />

bei Schlanstedt, ist nicht mit dem gesamträumlichen<br />

Planungskonzept zur Ausweisung dieser Gebiete im REPHarz<br />

vereinbar (siehe Datensatz 39-3 bzw. 480-1 <strong>der</strong> Ortschaft<br />

Dingelstedt).<br />

Eine vollständige Übernahme <strong>des</strong> gemeindlichen<br />

Erweiterungsantrags am Ostrand <strong>des</strong> VRG Dar<strong>des</strong>heim-<br />

Ba<strong>der</strong>sleben-Rohrsheim kann nicht vorgenommen werden<br />

(siehe hierzu Datensatz 39-3 sowie 442-45 <strong>der</strong> Windpark<br />

Druiberg GmbH).<br />

Für die Bewertung <strong>der</strong> Vogelschutzproblematik innerhalb <strong>des</strong><br />

Abwägungsprozesses <strong>zum</strong> REPHarz sind v.a. die Ergebnisse<br />

<strong>der</strong> eigenen Umweltprüfung (incl. Gutachten) sowie die<br />

Stellungnahmen <strong>der</strong> Fachbehörden entscheidungsrelevant.<br />

Diesbezügliche neuere, fachlich f<strong>und</strong>ierte Erkenntnisse, die ggf.<br />

eine an<strong>der</strong>e Bewertung ermöglichen würden, sind nicht bekannt.<br />

Im übrigen hatte die Gemeinde Huy in ihrer Stellungnahme vom<br />

28.1<strong>2.</strong>05 <strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REPHarz weitere<br />

Neuausweisungen von VRG-/EG-Wind im Bereich ihrer<br />

Gemeinde unter an<strong>der</strong>erm wegen <strong>der</strong> "Überstrapazierung <strong>des</strong><br />

Landschaftsbil<strong>des</strong>" noch abgelehnt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

4.3 Zentralörtliche Glie<strong>der</strong>ung<br />

40-2 Die Stadt Schwanebeck nimmt zur Kenntnis, dass im<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REPHarz die Stadt Schwanebeck<br />

weiterhin als Gr<strong>und</strong>zentrum ausgewiesen ist. Die<br />

Stadt verfügt über sämtliche infrastrukturelle<br />

Einrichtungen, die für ein Gr<strong>und</strong>zentrum erfor<strong>der</strong>lich<br />

sind.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(40) Verwaltungsgemeinschaft Bode-Holtemme<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.1.2 Vorrangstandorte für Verkehrsanlagen<br />

40-3 Mit Schreiben vom 27.1<strong>2.</strong>2005 hatte die Stadt<br />

Schwanebeck im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />

Neuaufstellung <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes<br />

auch angeregt, den Speditions- <strong>und</strong> Logistikstandort<br />

in Schwanebeck als Güterverkehrszentrum<br />

aufzunehmen. Diesem Hinweis wurde bisher nicht<br />

gefolgt. In <strong>der</strong> Stadt Schwanebeck haben sich in den<br />

vergangen Jahren mehrere Speditionen an <strong>der</strong> B 245<br />

auf einer Fläche von über 10 ha angesiedelt wobei<br />

darüber hinaus ein großer Logistikbetrieb im Jahr<br />

2007 eine nächste größere Erweiterung vornehmen<br />

wird. Nahezu 600 Arbeitsplätze sind an diesem<br />

Standort in den letzten Jahren entstanden. Für<br />

darüber hinausgehende Erweiterungen steht noch<br />

ausreichend Gewerbefläche zur Verfügung. Über die<br />

B 245 <strong>und</strong> B 81/ B79 zur B 6n ist auch die<br />

überregionale Anbindung <strong>des</strong> Logistikstandortes<br />

Schwanebeck sichergestellt. Aus diesem Gr<strong>und</strong><br />

beantragt die Stadt Schwanebeck unter <strong>der</strong><br />

Glie<strong>der</strong>ungsnummer 6.1.1 Z 3 bzw. 6.1.2, Z 2 die<br />

Aufnahme eines Güterverkehrszentrums im REPHarz.<br />

keine Berücksichtigung Für eine Festlegung als regionales Güterverkehrszentrum fehlt<br />

beim Standort Schwanebeck entsprechend <strong>der</strong> Begründung<br />

<strong>zum</strong> Pkt. 6.1.2, Z 2 <strong>des</strong> REPHarz (bzw. <strong>der</strong> Vorgaben <strong>des</strong> LEP-<br />

LSA) die Schnittstelle zwischen verschiedenen<br />

Verkehrssystemen (z.B. Kombination von Straße <strong>und</strong> Schiene<br />

mit dem Ziel, den Transport von <strong>der</strong> Straße auf die Schiene zu<br />

verlagern).<br />

Eine weitere raumordnerische Sicherung <strong>des</strong> sicherlich regional<br />

bedeutsamen Gewerbestandortes ist angesichts <strong>der</strong><br />

zentralörtlichen Einstufung Schwanebecks als Gr<strong>und</strong>zentrum<br />

nicht zwingend notwendig.<br />

Für eine Ausweisung als Vorrangstandort für Industrie <strong>und</strong><br />

Gewerbe wird <strong>der</strong> im Kriterienkatalog für den REPHarz<br />

festgelegte Schwellenwert von ca. 30 ha Gewerbe-<br />

/Industriefläche deutlich unterschritten.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10 Sonstiges<br />

40-1 Die Stadt Wegeleben <strong>und</strong> die Gemeinden Harsleben,<br />

Nienhagen <strong>und</strong> Groß Quenstedt haben keine<br />

<strong>Anregungen</strong> bzw. <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> Planentwurf <strong>des</strong><br />

REPHarz abgegeben.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(46) Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>3 Vorbehaltsgebiete für den Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems<br />

46-2 Aspenstedt:<br />

Mit gleichlauten<strong>der</strong> Begründung wie beim ersten<br />

<strong>Entwurf</strong> (Stellungnahme vom 21.1<strong>2.</strong>2005) wird die<br />

Einbeziehung <strong>der</strong> Gemarkung Aspenstedt in das<br />

ökologische Verb<strong>und</strong>system weiterhin abgelehnt.<br />

46-10 Sargstedt:<br />

Mit gleichlauten<strong>der</strong> Begründung wie beim ersten<br />

<strong>Entwurf</strong> (Stellungnahme vom 21.1<strong>2.</strong>2005) wird die<br />

Einbeziehung <strong>der</strong> Gemarkung Sargstedt in das<br />

ökologische Verb<strong>und</strong>system weiterhin abgelehnt.<br />

Aus STN vom 21.1<strong>2.</strong>05:<br />

"Wie im Landschaftsplan <strong>der</strong><br />

Verwaltungsgemeinschaft Hanzvorland-Huy (erstellt<br />

durch das Büro für Umweltplanung in Wernigerode)<br />

festgestellt wurde, sind weitere Maßnahmen zur<br />

Biotopvernetzung <strong>und</strong> Wie<strong>der</strong>bewaldung im Gebiet<br />

südlich <strong>des</strong> Huy's nicht wünschenswert, da dadurch<br />

die vielfaltige <strong>und</strong> schonende Nutzung durch Acker,<br />

Wald, Plantagen, Streuobstwiesen <strong>und</strong> Brachflächen<br />

ein Gleichgewicht geschaffen wurde. Daher ist es<br />

notwendig, diese Gebiete als Vorranggebiet<br />

Landwirtschaft einzustufen, um dieses Gleichgewicht<br />

nicht nachhaltig zu stören. Im Gegenzug sollten in<br />

den ausgeräumten <strong>und</strong> waldlosen Teilen <strong>der</strong><br />

Gemarkungen Danstedt, Zilly <strong>und</strong> Deersheim<br />

Rückzugsgebiete <strong>und</strong> Wie<strong>der</strong>bewaldung geför<strong>der</strong>t<br />

werden, um eine Vernetzung <strong>der</strong> Biotope Huy <strong>und</strong><br />

Fallstein zu erreichen."<br />

keine Berücksichtigung Das Vorbehaltsgebiet wurde im Vergleich <strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong> um ca.<br />

72% in <strong>der</strong> Gemarkung Aspenstedt reduziert. Eine weitere<br />

Reduzierung unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Fachplanungen<br />

(Biotopverb<strong>und</strong>planung <strong>des</strong> Landkreises, Forstliche<br />

Rahmenplanung) ist für dieses Gebiet nicht möglich.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Das VBG für den Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems<br />

wurde aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> LSG-Verordnung <strong>und</strong> <strong>der</strong> Natura 2000-<br />

Gebiete festgelegt. Die Ausweisung von Vorrangflächen für<br />

Landwirtschaft sind an bestimmte Faktoren <strong>der</strong> ackerbaulichen<br />

Standorteignung geb<strong>und</strong>en, die vor Beginn <strong>der</strong><br />

<strong>Entwurf</strong>serstellung in einem Kriterienkatalog festgelegt <strong>und</strong><br />

beschlossen wurden. Dieses Gebiet erfüllt die festgelegten<br />

Kriterien nicht. Festlegungen im Regionalplan gehen nicht mit<br />

Nutzungsän<strong>der</strong>ung einher, diese sind nur mit Zustimmung <strong>des</strong><br />

Bodeneigentümers möglich. Sowohl in <strong>der</strong> Gemarkung Zilly als<br />

auch in Deersheim sind entwe<strong>der</strong> VBG für den Aufbau eines<br />

ökologischen Verb<strong>und</strong>systems o<strong>der</strong> VBG für Wie<strong>der</strong>bewaldung<br />

im REP Harz als mögliche Vernetzungsgebiete ausgewiesen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 73 von 673


TÖB:<br />

(46) Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

46-5 Danstedt:<br />

Die Stellungnahme vom 21.1<strong>2.</strong>2005 <strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong><br />

<strong>des</strong> REPHarz wird unverän<strong>der</strong>t weiterhin aufrecht<br />

erhalten.<br />

Stellungnahme vom 21.1<strong>2.</strong>2005:<br />

"Bei Prüfung <strong>des</strong> zur Anhörung gestellten <strong>Entwurf</strong>es<br />

<strong>des</strong> REPHarz ist festzustellen, dass <strong>der</strong> z. T. bereits<br />

entsprechend genutzte Windkraftstandort in unserer<br />

Gemeinde - hier stehen im räumlichen<br />

Zusammenhang bereits zwei Windenergieanlagen<br />

(WEA), die Fläche weist unter Anwendung <strong>der</strong><br />

Abstandskriterien gemäß Beschluss <strong>der</strong><br />

Regionalversammlung vom 10. 1<strong>2.</strong> 2004 allerdings<br />

noch wesentliche Erweiterungsmöglichkeiten auf - bei<br />

<strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> Eignungsgebiete bzw. <strong>der</strong><br />

Vorranggebiete, verb<strong>und</strong>en mit <strong>der</strong> Wirkung von<br />

Eignungsgebieten, vollstandig unberücksichtigt<br />

geblieben ist. Hiergegen richtet sich <strong>der</strong> Einwand <strong>der</strong><br />

Gemeinde Danstedt. Der Gemein<strong>der</strong>at hat am<br />

06.03.2003 die Aufstellung eines<br />

Flachennutzungsplanes (FNP) beschlossen. Der<br />

Aufstellungsbeschluss wurde am 03.08.2005 gemäß<br />

§ 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. Im Rahmen <strong>der</strong><br />

Neuaufstellung <strong>des</strong> FNP wird - unter Anwendung <strong>der</strong><br />

Abstandskriterien gemäß Beschluss <strong>der</strong><br />

Regionalversammlung vom 10.1<strong>2.</strong>2004 - Im Bereich<br />

<strong>des</strong> v. g. Windkraftstandortes eine Son<strong>der</strong>baufläche<br />

"Windenergienutzung" (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO)<br />

dargestellt. Mit <strong>der</strong> Zielsetzung, die rahmengebenden<br />

Darstellungen <strong>des</strong> FNP zu konkretisieren hat <strong>der</strong><br />

Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Danstedt am 23.06.2005<br />

darüber hinaus die Aufstellung <strong>des</strong> B-Planes<br />

"Windpark Danstedt" beschlossen. Der<br />

Aufstellungsbeschluss wurde am 03.08.2005 gemäß<br />

§ 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. Der<br />

Geltungsbereich <strong>des</strong> B-Planes liegt im Norden <strong>des</strong><br />

Gemeindegebietes westlich <strong>der</strong> L 84 <strong>und</strong> umfasst mit<br />

insgesamt 5 zeichnerisch festgesetzten<br />

Einzelstandorten eine <strong>der</strong> bereits realisierten WEA.<br />

Darauf hinzuweisen ist ferner, dass mit den beiden<br />

bereits vorhandenen (genehmigten) WEA sowie<br />

einem in direkter Nachbarschaft stehenden Funkmast<br />

bereits eine erhebliche technische Vorprägung <strong>des</strong><br />

Planungsraumes besteht. Seitens <strong>der</strong><br />

Einwohnerschaft <strong>der</strong> Gemeinde gibt es offenbar<br />

keine Akzeptanzprobleme bei <strong>der</strong> begehrten<br />

maßvollen Erweiterung <strong>des</strong> Windparks. Der<br />

Gemein<strong>der</strong>at hat auf seiner Ratssitzung am<br />

2<strong>2.</strong>11.2005 nochmals ausdrücklich manifestiert, dass<br />

keine Berücksichtigung Gemäß Kriterienkatalog-Wind als Gr<strong>und</strong>gerüst <strong>der</strong><br />

gesamträumlichen Planungskonzeption zur Ausweisung <strong>der</strong><br />

Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie im REPHarz<br />

unterschreitet das Vorschlagsgebiet Danstedt deutlich den<br />

Min<strong>des</strong>tabstand zu dem bestehenden Vorrang-/Eignungsgebiet<br />

Dar<strong>des</strong>heim-Ba<strong>der</strong>sleben (Kr. Nr. 10). Das Vorschlagsgebiet<br />

liegt im Zentrum <strong>der</strong> landschaftsästhetisch wertvollen, sog.<br />

Sichtschüssel zwischen Harz <strong>und</strong> Huy, so dass ein hohes<br />

Konfliktpotenzial mit dem Landschafts- <strong>und</strong> Ortsbild (Kr. Nr. 9)<br />

besteht. Gleiches gilt für die Avifauna (Kr. Nr. 11) auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Nähe <strong>zum</strong> europäischen Vogelschutzgebiet "Huy" <strong>und</strong> dem<br />

damit verb<strong>und</strong>enen starken Konflikt mit dem Greifvogelschutz<br />

(insbeson<strong>der</strong>e Rotmilan). Ebenfalls nicht vereinbar ist das<br />

Vorschlagsgebiet mit den regionalplanerischen Festsetzungen<br />

zur Tourismus- <strong>und</strong> Erholungsfunktion <strong>des</strong> weiteren Umfel<strong>des</strong>,<br />

hier <strong>des</strong> Huys <strong>und</strong> <strong>des</strong> Naturparks Harz (Kr. Nr 16). Im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Umweltprüfung wurde das Vorschlagsgebiet nochmals<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> Konflikte mit <strong>der</strong> Avifauna sowie dem<br />

Landschafts- <strong>und</strong> Ortsbild vertiefend gutachterlich geprüft,<br />

verb<strong>und</strong>en mit dem Ergebnis, dass jeweils gutachterlich eine<br />

Ausweisung abgelehnt wird.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> genannten Bauleitplanverfahren hat die<br />

RegPlGHarz frühzeitig auf die Unvereinbarkeit mit den<br />

Festlegungen <strong>des</strong> REPHarz hingewiesen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Siehe weiterhin Abwägung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Danstedt (Datensätze 49-1 bis 49-6)<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 74 von 673


TÖB:<br />

(46) Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

an <strong>der</strong> Ausweisung eines Windeignungsgebietes<br />

festgehalten wird."<br />

Ergänzend wird vorgetragen: ...(siehe<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Gemeinde Danstedt, Datensätze<br />

49-1 bis 49-6)<br />

6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe<br />

46-6 Langenstein:<br />

Unter Bezugnahme auf die Stellungnahme vom<br />

21.1<strong>2.</strong>2005 wird festgestellt, daß:<br />

- unter Punkt 6.1.1 das Gewerbegebiet Hühnenknie<br />

weiterhin fehlt.<br />

keine Berücksichtigung Das Gewerbegebiet "Hühnenknie" besitzt sicherlich<br />

übergemeindliche Bedeutung; regionale Bedeutung für das<br />

Gebiet <strong>der</strong> Planungsregion besteht entsprechend <strong>der</strong><br />

festgelegten Ausweisungskriterien <strong>zum</strong> REPHarz aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

geringen Größe dieses Standortes jedoch nicht.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- <strong>und</strong> Denkmalpflege<br />

46-4 Aspenstedt:<br />

Die Gemeinde Aspenstedt plant aktuell, die<br />

Klopstockquelle wie<strong>der</strong>herzustellen <strong>und</strong> dieses<br />

"Wasserdenkmal" gemeinsam mit dem Gleimhaus<br />

Halberstadt kulturinteressierten Touristen zugänglich<br />

zu machen. Einhergehend damit sollen die diversen<br />

Bachläufe <strong>und</strong> das Wegenetz, insbeson<strong>der</strong>e <strong>zum</strong><br />

Huy, ertüchtigt werden. Es wird um Aufnahme<br />

ersucht.<br />

46-9 Langenstein:<br />

bei Punkt 6.1.6 wird in Erweiterung <strong>des</strong> Unterpunktes<br />

"Schloß <strong>und</strong> Parkanlage Langenstein" um Aufnahme<br />

<strong>des</strong> "Amtshofes Langenstein" ersucht. Dieses vor<br />

Erbauung <strong>des</strong> Schlosses von <strong>der</strong> Familie Branconi<br />

bewohnte repräsentative Gebäude hat nunmehr nach<br />

jahrelangem Leerstand einen neuen Eigentümer <strong>und</strong><br />

soll einer Nutzung, möglichst in Zusammenhang mit<br />

<strong>der</strong> in unmittelbarer Nähe befindlichen Altenburg-<br />

Ruine, zugeführt werden.<br />

keine Berücksichtigung Der Geschäftsstelle sind keine Informationen über dieses<br />

geplante Vorhaben bekannt, eine Aufnahme kann demzufolge<br />

nicht vorgenommen werden. Die regionale o<strong>der</strong> überregionale<br />

Bedeutung ist bei diesem Projekt ebenfalls in Frage zu stellen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Dies ist kein Vorschlag von <strong>der</strong> Fachbehörde. Nicht je<strong>des</strong> histor. keine Berücksichtigung nein<br />

Gebäude kann im REP aufgenommen werden.<br />

Siehe auch DS 46-15 zur Erörterung.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 75 von 673


TÖB:<br />

(46) Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.1.8 Vorrangstandorte für Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Sozialwesen<br />

46-8 Langenstein:<br />

Darüber hinaus wird mitgeteilt, daß sich die<br />

Gemeinde in den letzten Jahren <strong>und</strong> aktuell <strong>zum</strong><br />

Vorrangstandort für Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Sozialwesen<br />

entwickelt hat. Das "Internationale Bildungs- <strong>und</strong><br />

Sozialwerk", welches seit Jahren die<br />

Therapieeinrichtung für autistische Menschen im<br />

Schloß Langenstein betreibt, hat seit 2005 das "Haus<br />

am Goldbach" in Betrieb. Hier werden neben<br />

autistischen Menschen auch solche mit Pra<strong>der</strong>-Willi-<br />

Syndrom behandelt <strong>und</strong> therapiert. Ein weiterer<br />

Ausbau <strong>des</strong> Standortes ist geplant, ein<br />

entsprechen<strong>der</strong> Architektenwettbewerb hat bereits<br />

stattgef<strong>und</strong>en. Es wird um Aufnahme unter Ziffer<br />

6.1.8. ersucht.<br />

keine Berücksichitgung Bei den Vorrangstandorten für Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Sozialwesen<br />

handelt es sich um Kurstandorte, wobei die gesamte<br />

Infrastruktur <strong>des</strong> Ortes auf diese Funktionen ausgerichtet ist. Die<br />

raumordnerische Wirkung einer solchen Zielfestlegung ist<br />

ohnehin eingeschränkt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

6.<strong>2.</strong>3 Straßenverkehr<br />

46-1 Athenstedt:<br />

Die OU B 79 wurde berücksichtigt. Eine<br />

weitergehende Stellungnahme wird nicht abgegeben.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

6.<strong>2.</strong>4 Rad- <strong>und</strong> fußläufiger Verkehr<br />

46-3 Aspenstedt<br />

Mit Besorgnis werden die aktuellen Bestrebungen<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> beobachtet, den Harzvorland-<br />

Radwan<strong>der</strong>weg umzustufen bzw. aufzuheben. Es ist<br />

von daher wichtig, den Weg<br />

namentlich im Konzept zu benennen.<br />

Kenntnisnahme Der Harzvorland-Radwan<strong>der</strong>weg ist in <strong>der</strong> Karte <strong>zum</strong> REPHarz Kenntnisnahme nein<br />

enthalten, ebenso wie im Textteil. Än<strong>der</strong>ungsabsichten vom<br />

Land sind uns nicht bekannt.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 76 von 673


TÖB:<br />

(46) Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

7.17 Erholung, Freizeit, Tourismus<br />

46-7 Langenstein:<br />

Unter Bezugnahme auf die Stellungnahme vom<br />

21.1<strong>2.</strong>2005 wird festgestellt, daß:<br />

- unter Punkt 7.17 das Projekt "Gartenträume"<br />

weiterhin fehlt<br />

46-11 Schachdorf Ströbeck:<br />

zu G 4: Die Gemeinde begehrt die Aufnahme <strong>des</strong><br />

Schachdorfes in das UNESCO-Welterbe,<br />

Kategorie:"Meisterwerke <strong>des</strong> mündlichen <strong>und</strong><br />

immateriellen Erbes <strong>der</strong> Menschheit". Die<br />

Dokumentation befindet sich <strong>der</strong>zeit in <strong>der</strong><br />

Erarbeitung. Je nach Fortgang <strong>des</strong><br />

Aufnahmeverfahrens ersucht die Gemeinde um<br />

Aufnahme in den Regionalen Entwicklungsplan, ggf.<br />

unter Ziffer 7.17.<br />

keine Berücksichtigung Als Schwerpunkte für den Kulturtourismus sind die<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

"Gartenträume" bereits unter Pkt. 7.17., G 4 (1. Anstrich)<br />

benannt.<br />

teilweise Berücksichtigung In Pkt. 6.1.6. Z 2 ist das Schachdorf Ströbeck bereits wegen<br />

seiner jahrhun<strong>der</strong>tealten Schachtradition als Vorrangstandort für<br />

Kultur <strong>und</strong> Denkmalpflege festgelegt. Eine nochmalige<br />

Benennung im Pkt. 7.17. bei geringerer regionalplanerischer<br />

Bindungswirkung ist damit entbehrlich.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(46) Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.3 Erörterung zu Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

46-12 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

Die VwG bekräftigte das Bestreben <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Danstedt, einen kleinen Windpark auszuweisen<br />

sowie das Einvernehmen in <strong>der</strong> VwG, nur in dieser<br />

Gemeinde einen Windpark zu errichten. Die<br />

Abwägung <strong>zum</strong> DS 49-3 sollte nochmals überdacht<br />

werden, bei einer Höhe <strong>der</strong> Anlagen von 130 bis 150<br />

m geht es um maximal 4 Windkraftanlagen, eine<br />

Anlage steht bereits. Das von <strong>der</strong> VwG erstellte<br />

Gutachten, was zu einem an<strong>der</strong>en Ergebnis kommt<br />

als das Gutachten <strong>der</strong> Geschäftsstelle, sollte in <strong>der</strong><br />

Abwägung berücksichtigt werden.<br />

keine Berücksichtigung Dem gemeindlichen Vorschlag zur Ausweisung eines VRG-/EG-<br />

Wind kann aus verschiedenen Gründen nicht gefolgt werden<br />

(siehe hierzu Begründung in den Datensätzen <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Danstedt 49-1 bis 49-6).<br />

Sicherlich ist eine WKA im B-Plan-Bereich bereits vorhanden.<br />

Auf Gr<strong>und</strong> <strong>des</strong> Errichtungszeitpunkts (2000), <strong>der</strong> Gesamthöhe<br />

von 87 m <strong>und</strong> <strong>der</strong> Gesamtleistung von (nur) 0,6 MW ist davon<br />

auszugehen, dass <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t mittelfristig ein Repowering dieser<br />

WKA nicht auszuschließen ist, zudem dass im B-Plan<br />

ausgewiesene Baufenster <strong>und</strong> die entsprechenden Maße <strong>der</strong><br />

baulichen Nutzung identisch mit den an<strong>der</strong>en 4 Baufenstern<br />

sind.<br />

Nach grober Sichtung <strong>der</strong> nach <strong>der</strong> Erörterung von <strong>der</strong><br />

Gemeinde übergebenen B-Plan-Unterlagen (Stand 12/2007)<br />

wurden keine neuen Erkenntnisse bekannt, die eine an<strong>der</strong>e<br />

raumordnerische Bewertung als bisher ermöglichen würden.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e wird aus den Abwägungsunterlagen <strong>des</strong> B-Planes<br />

ersichtlich, dass erneut die untere Naturschutzbehörde die<br />

gemeindliche Windparkplanung u.a. aus folgenden Gründen<br />

ablehnt:<br />

a) kein Nachweis <strong>der</strong> FFH-Verträglichkeit im Bezug auf das<br />

gering entfernte FFH-Gebiet bzw. EU SPA "Huy nördlich<br />

Halberstadt"<br />

b) nur unzureichende <strong>und</strong> nicht sachgerechte Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> Belange <strong>des</strong> Artenschutzes gemäß Vogelschutzrichtlinie<br />

c) Gefahr <strong>der</strong> Landschaftsbildverunstaltung.<br />

Die obere Naturschutzbehörde erhebt sinngemäß gleiche<br />

erhebliche <strong>Bedenken</strong>.<br />

Diese im Zuge <strong>des</strong> B-Plan-Verfahrens abgegebenen<br />

Stellungnahmen bestätigen die diesbezüglichen Ergebnisse <strong>der</strong><br />

Umweltprüfung <strong>des</strong> REPHarz.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 78 von 673


TÖB:<br />

(46) Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.3 Erörterung zu Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

46-13 Erörterung, mündlich vorgetragen <strong>zum</strong> DS 49-1: teilte<br />

mit, dass die Gemeinde am 05.11.2007 einen<br />

Satzungsbeschluss <strong>zum</strong> B-Plan "Windpark Danstedt"<br />

gefasst hat, <strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Abwägung <strong>des</strong> REP<br />

entsprechend dem Gegenstromprinzip zu<br />

berücksichtigen ist. Weiterhin zu bedenken sei, dass<br />

durch das <strong>2.</strong> Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> LEP <strong>der</strong><br />

Weggang <strong>des</strong> ehemaligen Landkreises ASL-SFT aus<br />

<strong>der</strong> Planungsregion Harz das gesamträumliche<br />

Planungskonzept für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie in<br />

Frage stellt <strong>und</strong> dies somit neu überdacht werden<br />

sollte <strong>und</strong> in diesem Zuge <strong>der</strong> WP Danstedt in das<br />

Konzept aufgenommen werden könnte.<br />

keine Berücksichtigung Im Rahmen <strong>des</strong> Gegenstromprinips wurde in <strong>der</strong> Abwägung<br />

<strong>zum</strong> REPHarz die städtebauliche Planung <strong>der</strong> Gemeinde sehr<br />

wohl berücksichtigt, allerdings mit dem Ergebnis, dass eine<br />

regionalplanerische Absicherung <strong>des</strong> Bebauungsplanes auf<br />

Gr<strong>und</strong> mehrerer entgegenstehen<strong>der</strong> Kriterien <strong>des</strong><br />

Kriterienkataloges-Wind nicht möglich ist (siehe Datensätze 49-<br />

1 bis 49-6 <strong>der</strong> Gemeinde Danstedt <strong>und</strong> Datensatz 46-12).<br />

Es stehen raumordnerische <strong>und</strong> an<strong>der</strong>e öffentliche Belange <strong>der</strong><br />

gemeindlichen Windparkplanung entgegen, unabhängig davon,<br />

wie die administrativen Außengrenzen <strong>der</strong> Planungsregion Harz<br />

verlaufen. Die Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Planungsregionen im Zuge <strong>der</strong><br />

seit 01.01.08 geltenden Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>planungsgesetzes<br />

haben keine relevanten Auswirkungen auf das bisher<br />

zugr<strong>und</strong>egelegte, o.g. gesamträumliche Planungskonzept. Lt.<br />

Der Überleitungsvorschrift <strong>des</strong> LPlG sollen bei Regionswechsel<br />

von Teilen einzelner Planungsregionen lfd. REP-<br />

Aufstellungsverfahren durch die übernehmende<br />

Planungsgemeinschaft zu Ende geführt werden (ohne, dass das<br />

Verfahren wie<strong>der</strong> von neuem beginnt). Mögliche Än<strong>der</strong>ungen in<br />

den administrativen (Außen-)Grenzen <strong>der</strong> Planungsregion<br />

haben keine Auswirkungen auf die rechtliche <strong>und</strong> fachliche<br />

Würdigung örtlich betroffener öffentlicher Belange (z.B.<br />

Artenschutz). Außerdem werden dadurch die naturräumlichen<br />

Grenzen (Landschaftseinheiten) als wesentliche<br />

Betrachtungsebene <strong>des</strong> gesamtäumlichen Planungskonzeptes<br />

nicht verän<strong>der</strong>t. Da die gesamte Planungsregion (alt <strong>und</strong> neu)<br />

im Zuge <strong>des</strong> Planungskonzeptes gesamträumlich auf ihre<br />

Eignung für die Windenergienutzung geprüft wurde, können<br />

allein durch eine solche administrative Grenzän<strong>der</strong>ung keine<br />

Flächen für die Windenergienutzung innerhalb <strong>der</strong><br />

Planungsregion entstehen, die dafür vorher nicht <strong>und</strong> jetzt auf<br />

einmal diesbezüglich geeignet sein sollen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

13.6.1.1 Erörterung zu Vorrangstandorte für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe<br />

46-14 Erörterungstermin, mündlich vorgetragen:<br />

for<strong>der</strong>te, trotz <strong>der</strong> Einschränkungen <strong>des</strong> Zentrale-Orte-<br />

Systems gemeindliche Entwicklungen im weiteren<br />

Sinne wie z. B. größere Gewerbegebiete in<br />

Langenstein zu ermöglichen, wo ansonsten die<br />

Regionalplanung nicht behin<strong>der</strong>t wird.<br />

keine Berücksichtigung Es ist unter an<strong>der</strong>em Sinn <strong>und</strong> Zweck <strong>des</strong> Zentrale-Orte-<br />

Systems, eine verstärkte Siedlungsentwicklung (incl.<br />

Gewerbestandorte) mit <strong>der</strong> Zielstellung eines sparsamen<br />

Verbrauches von Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden im Sinne <strong>des</strong><br />

Freiraumschutzes sowie eines effektiven Einsatzes öffentlicher<br />

Gel<strong>der</strong> vorrangig in den zentralen Orten zu konzentrieren. Somit<br />

finden in <strong>der</strong> Regel raumordnerisch größere Gewerbegebiete<br />

außerhalb <strong>der</strong> zentralen Orte nur noch Unterstützung, sofern<br />

eine Vorrangstandortausweisung für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe<br />

besteht. Der Standort Langenstein erfüllt nicht die<br />

diesbezüglichen Voraussetzungen (siehe Datensatz 46-6).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 79 von 673


TÖB:<br />

(46) Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.6.1.6 Erörterung zu Vorrangstandorte für Kultur- <strong>und</strong> Denkmalpflege<br />

46-15 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

for<strong>der</strong>te, in Aspenstedt die Klopstock-Quelle, in<br />

Langenstein zusätzlich den Amtshof als<br />

Vorrangstandort für Kultur- <strong>und</strong> Denkmalpflege<br />

aufzunehmen, auch im Hinblick auf mögliche<br />

För<strong>der</strong>anträge.<br />

keine Berücksichtigung Die fachlichen Vorgaben vom Lan<strong>des</strong>amt für Denkmalpflege<br />

waren bei <strong>der</strong> Einstufung <strong>der</strong> VRSTO für Kultur <strong>und</strong><br />

Denkmalpflege maßgeblich. Die Ebene <strong>der</strong> Regionalplanung im<br />

Maßstab von 1:100.000 kann nicht jede lokal bedeutsame<br />

Einrichtung wegen <strong>der</strong> Vielzahl von Denkmälern in <strong>der</strong><br />

Planungsregion als einen solchen VRSTO ausweisen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 80 von 673


TÖB:<br />

(49) Gemeinde Danstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

49-1 Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Danstedt hat am<br />

06.03.2003 die Aufstellung eines<br />

Flächennutzungsplanes beschlossen. Der<br />

Aufstellungsbeschluss wurde am 03.08.2005 gemäß<br />

§ 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. Im Rahmen <strong>der</strong><br />

Neuaufstellung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes wird -<br />

unter Anwendung <strong>der</strong> Abstandskriterien gemäß<br />

Beschluss <strong>der</strong> Regionalversammlung vom<br />

10.1<strong>2.</strong>2004 - im Bereich <strong>des</strong> v. g. Windkraftstandortes<br />

eine Son<strong>der</strong>baufläche "Windenergienutzung" (§ 1<br />

Abs. 1 Nr. 4 BauNVO) dargestellt. Mit <strong>der</strong><br />

Zielsetzung, die rahmengebenden Darstellungen <strong>des</strong><br />

Flächennutzungsplanes zu konkretisieren, hat <strong>der</strong><br />

Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Danstedt am 23.06.2005<br />

darüber hinaus die Aufstellung <strong>des</strong> Bebauungsplanes<br />

"Windpark Danstedt" beschlossen. Der<br />

Aufstellungsbeschluss wurde am 03.08.2005 gemäß<br />

§ 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. Der<br />

Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Danstedt hat in seiner<br />

Sitzung am 17.10.2006 dem <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong><br />

Bebauungsplanes "Windpark Danstedt" mit<br />

Begründung <strong>und</strong> Umweltbericht in <strong>der</strong> vorgelegten<br />

Fassung zugestimmt <strong>und</strong> die öffentliche Auslegung<br />

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der <strong>Entwurf</strong><br />

<strong>des</strong> Bebauungsplanes "Windpark Danstedt" mit<br />

Begründung, Umweltbericht mit Schallimmissions<strong>und</strong><br />

Schattenwurfprognose sowie die<br />

Abwägungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB<br />

bzw. § 4 Abs. 1 BauGB, die <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong><br />

Gemeinde Danstedt in seiner Sitzung am 17.10.2006<br />

ohne Än<strong>der</strong>ungen als Beschluss übernommen hat,<br />

lagen in <strong>der</strong> Zeit vom Montag, den 05.0<strong>2.</strong>2007 bis<br />

einschließlich Dienstag, den 06.03.2007 in <strong>der</strong><br />

Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy gemäß §<br />

3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Für die Belange <strong>des</strong><br />

Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 <strong>und</strong> § 1a<br />

BauGB wurde im Rahmen <strong>des</strong><br />

Planaufstellungsverfahrens eine Umweltprüfling<br />

durchgeführt, in <strong>der</strong> die voraussichtlichen erheblichen<br />

Umweltauswirkungen ermittelt wurden <strong>und</strong> in einem<br />

Umweltbericht beschrieben <strong>und</strong> bewertet wurden.<br />

Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 2 BauGB hat dazu die<br />

Gemeinde festgelegt, in welchem Umfang <strong>und</strong><br />

Detaillierungsgrad die Ermittlung <strong>der</strong> Belange für die<br />

Abwägung erfor<strong>der</strong>lich ist. Diese Festlegung -- dies<br />

betrifft sowohl die Abgrenzung <strong>des</strong><br />

Untersuchungsraumes wie auch die im Einzelnen<br />

berücksichtigten Schutzgüter (Vegetation,<br />

Biotoptypen, Brut-/Rastvögel, Fle<strong>der</strong>mäuse,<br />

keine Berücksichtigung Im Rahmen <strong>der</strong> gesamträumlichen Planungskonzeption zur<br />

Ausweisung <strong>der</strong> Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie im<br />

REPHarz mit dem Kriterienkatalog-Wind als entsprechen<strong>des</strong><br />

Gr<strong>und</strong>gerüst dieser Konzeption konnte im REPHarz im Bereich<br />

<strong>der</strong> Gemarkung Danstedt kein Vorrang- bzw. Eignungsgebiet für<br />

die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie (VRG-/EG-Wind) ausgewiesen<br />

werden. So unterschreitet das Vorschlagsgebiet Danstedt<br />

deutlich den Min<strong>des</strong>tabstand zu dem bestehenden VRG-Wind<br />

Dar<strong>des</strong>heim-Ba<strong>der</strong>sleben (Kr. Nr. 10). Das Vorschlagsgebiet<br />

liegt im Zentrum <strong>der</strong> landschaftsästhetisch wertvollen, sog.<br />

"Sichtschüssel" zwischen Harz <strong>und</strong> Huy, so dass ein hohes<br />

Konfliktpotenzial mit dem Landschafts- <strong>und</strong> Ortsbild (Kr. Nr. 9)<br />

besteht. Gleiches gilt für die Avifauna (Kr. Nr. 11) auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Nähe <strong>zum</strong> europäischen Vogelschutzgebiet "Huy" <strong>und</strong> dem<br />

damit verb<strong>und</strong>enen starken Konflikt mit dem Greifvogelschutz<br />

(insbeson<strong>der</strong>e Rotmilan). Ebenfalls nicht vereinbar ist das<br />

Vorschlagsgebiet mit den regionalplanerischen Festsetzungen<br />

zur Tourismus- <strong>und</strong> Erholungsfunktion <strong>des</strong> weiteren Umfel<strong>des</strong>,<br />

hier <strong>des</strong> Huys <strong>und</strong> <strong>des</strong> Naturparkes Harz (Kr. Nr 16). Im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Umweltprüfung wurde das Vorschlagsgebiet nochmals<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> Konflikte mit <strong>der</strong> Avifauna sowie dem<br />

Landschafts- <strong>und</strong> Ortsbild vertiefend gutachterlich geprüft,<br />

verb<strong>und</strong>en mit dem Ergebnis, dass jeweils gutachterlich eine<br />

Ausweisung abgelehnt wird.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> genannten Bauleitplanverfahren hat die<br />

RegPlGHarz frühzeitig auf die Unvereinbarkeit mit den in<br />

Aufstellung befindlichen Zielen <strong>der</strong> Raumordnung (REPHarz)<br />

hingewiesen. Aus den uns vorliegenden Abwägungsunterlagen<br />

<strong>zum</strong> B-Plan ist ersichtlich, dass neben <strong>der</strong> RegPlGHarz auch<br />

an<strong>der</strong>e Träger öffentlicher Belange (z.B. untere<br />

Naturschutzbehörde, untere Lan<strong>des</strong>planungsbehörde) das<br />

Vorhaben aus Gründen <strong>der</strong> Raumordnung, <strong>des</strong> Natur- bzw.<br />

Artenschutz <strong>und</strong> <strong>des</strong> Schutzes eines hochwertigen<br />

Landschaftsbil<strong>des</strong> strikt ablehnen. Von einem (quasi)<br />

genehmigten Windpark im Zusammenhang von § 33 Abs. 1<br />

BauGB kann folglich auch nicht die Rede sein, da <strong>der</strong> B-Plan<br />

"Windpark Danstedt" nicht die dafür erfor<strong>der</strong>liche materielle<br />

Planreife besitzt. Materielle Planreife setzt voraus, dass mit<br />

hinreichen<strong>der</strong> Sicherheit erwartet werden kann, dass <strong>der</strong> B-Plan<br />

mit den künftigen Festsetzungen in dieser Form in Kraft treten<br />

wird. Dies ist hier aber nicht zu erwarten.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 81 von 673


TÖB:<br />

(49) Gemeinde Danstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

Kleinsäuger, Landschaftsbild) -- basiert wesentlich<br />

auf den Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB<br />

mit den dort gegebenen Empfehlungen <strong>der</strong> Unteren<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> Oberen Naturschutzbehörde. Um die<br />

Auswirkungen beurteilen zu können, die sich bei<br />

einer Erweiterung <strong>des</strong> vorhandenen Windparks aus<br />

immissionsschutzrechtlicher Sicht ergeben, wurde im<br />

Rahmen entsprechen<strong>der</strong> Gutachten<br />

(INGENIEURBÜRO FÜR WINDENERGIE PLANUNG<br />

BOSSE) außerdem die Belastung <strong>der</strong> umliegenden<br />

Bereiche durch Lärm <strong>und</strong> Schattenwurf untersucht.<br />

Die v. g. Gutachten, welche dem Umweltbericht als<br />

Anlagen beiliegen, führen einheitlich zu <strong>der</strong><br />

Beurteilung, dass aus städtebaulicher Sicht keine<br />

<strong>Bedenken</strong> gegen die Aufstellung <strong>des</strong><br />

Bebauungsplanes "Windpark Danstedt" geltend zu<br />

machen sind.<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> Planaufstellungsverfahrens wurden<br />

die einzustellenden öffentlichen <strong>und</strong> privaten Belange<br />

gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

gegeneinan<strong>der</strong> <strong>und</strong> untereinan<strong>der</strong> gerecht<br />

abgewogen. Die Zulässigkeit von Vorhaben im<br />

räumlichen Geltungsbereich <strong>des</strong> Bebauungsplanes<br />

"Windpark Danstedt" ist aktuell auf rechtlicher<br />

Gr<strong>und</strong>lage <strong>des</strong> § 33 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.<br />

Gemäß § 9 Abs. 2 ROG sind die<br />

Flächennutzungspläne <strong>und</strong> die Ergebnisse <strong>der</strong> von<br />

den Gemeinden beschlossenen sonstigen<br />

städtebaulichen Planungen entsprechend § 1 Abs. 3<br />

ROG in <strong>der</strong> Abwägung nach § 7 Abs. 7 ROG zu<br />

berücksichtigen. Wir stellen fest, dass dieser<br />

gesetzlichen Anfor<strong>der</strong>ung - bezogen auf den in Teilen<br />

bereits vorhandenen (genehmigten) "Windpark<br />

Danstedt" - bisher nicht Rechnung getragen wird<br />

bzw. dass die Nicht-Berücksichtigung <strong>des</strong> Windparks<br />

im Rahmen <strong>des</strong> in Aufstellung befindlichen<br />

Regionalen Entwicklungsplanes mit nach Lage <strong>der</strong><br />

Dinge bzw. nach den Ergebnissen <strong>der</strong> vorliegenden<br />

Fachgutachten (die dem v. g. Bebauungsplan-<br />

<strong>Entwurf</strong> beigefügt waren) - schlicht "unerklärlichen"<br />

Argumenten begründet wird.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 82 von 673


TÖB:<br />

(49) Gemeinde Danstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

49-2 (1) Die Aussage (Begründung <strong>zum</strong><br />

Abwägungsvorschlag; Stand: 30.01.2007, S. 452),<br />

dass <strong>der</strong> geplante/vorhandene Windpark in Danstedt<br />

den Min<strong>des</strong>tabstand gemäß Kriterienkatalog-Wind zu<br />

dem Eignungsgebiet Dar<strong>des</strong>heim-Ba<strong>der</strong>sleben (Kr.<br />

Nr. 10) deutlich unterschreitet, trifft nicht zu; vielmehr<br />

beträgt <strong>der</strong> Abstand > 5 km. Nach hiesiger Kenntnis<br />

bestehen für Abstandsfor<strong>der</strong>ungen, die dieses Maß<br />

überschreiten, so wie im Abwägungsbereich (!) <strong>des</strong><br />

Landschaftsbildgutachtens angeblich erfor<strong>der</strong>lich --<br />

bisher we<strong>der</strong> rechtliche noch fachliche Gr<strong>und</strong>lagen;<br />

dies gilt umso mehr, wenn es sich wie in Danstedt um<br />

einen in Teilen bereits realisierten (genehmigten)<br />

Windpark handelt.<br />

keine Berücksichtigung In <strong>der</strong> Gemarkung Danstedt existiert kein Windpark, son<strong>der</strong>n es<br />

sind lediglich 2 ältere Einzel-WKA mit Gesamthöhen von 67<br />

bzw. 87 m vorhanden.<br />

Der Abstand vom Vorschlagsgebiet Danstedt <strong>zum</strong> VRG-Wind<br />

Dar<strong>des</strong>heim-Ba<strong>der</strong>sleben-Rohrsheim mit dem dort befindlichen<br />

Windpark beträgt ca. 5,0 km. Gemäß Kriterien Nr. 9 <strong>und</strong> 10 <strong>des</strong><br />

Kriterienkataloges wird bei Festlegung <strong>der</strong> raumordnerisch<br />

gewollten Min<strong>des</strong>tabstände zwischen VRG-/EG-Wind als eine<br />

wesentliche Gr<strong>und</strong>lage für die planvolle Konzentration<br />

raumbedeutsamer WKA je nach Landschaftsbildempfindlichkeit<br />

differenziert zwischen 5 km für den sogenannten Gunstbereich<br />

<strong>und</strong> 10 km für den Abwägungsbereich (Richtgröße).<br />

Diesbezügliche fachliche Gr<strong>und</strong>lagen sind das<br />

Landschaftsbildgutachten von 2004 "Empfindlichkeit <strong>des</strong><br />

Landschaftsbil<strong>des</strong> <strong>der</strong> Planungsregion Harz hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Errichtung von Windkraftanlagen", welches für die gesamte<br />

Planungsregion erstellt wurde sowie das räumlich <strong>und</strong> inhaltlich<br />

für einzelne Teilbereiche <strong>der</strong> Planungsregion (auch Danstedt)<br />

konkretisierende Gutachten von 2006 "Überprüfung <strong>der</strong><br />

Landschafts- <strong>und</strong> Ortsbildempfindlichkeit im Umfeld<br />

ausgewählter/beantragter VRG-/EG-Wind im REPHarz mittels<br />

EDV-gestützter Landschaftsbildanalyse". Die Zuordnung <strong>des</strong><br />

Gebietes um Danstedt in den Abwägungs- bis Tabubereich<br />

wurde damit 2-mal fachlich bestätigt (siehe auch Umweltbericht<br />

<strong>zum</strong> REPHarz). Im übrigen wäre angesichts <strong>der</strong> unmittelbaren<br />

Nähe <strong>des</strong> Landschaftsschutzgebietes "Huy" (ca. 1,0 km entfernt)<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> regelmäßig großräumigen visuellen Auswirkungen<br />

heutiger gängiger WKA-Typen eine Zuordnung <strong>des</strong><br />

Vorschlagsgebietes in den landschaftlichen Gunstbereich<br />

bereits ohne nähere fachliche Prüfung sehr fragwürdig. Auch im<br />

Umweltbericht <strong>zum</strong> B-Plan "Windpark Danstedt" wird dem<br />

geprüften Landschaftsraum von (lediglich) <strong>2.</strong>250 m Radius um<br />

die geplanten Anlagenstandorte zu ca. 38 % eine hohe, 20%<br />

eine mittlere Bedeutung für das Landschaftsbild zugesprochen<br />

(nur 30 % geringe Bedeutung, Rest sichtverschattet).<br />

Angesichts <strong>der</strong> unstrittigen visuellen Fernwirkung von WKA mit<br />

Gesamthöhen von mehr als 100 m ist <strong>der</strong> o.g.<br />

Untersuchungsraum in <strong>der</strong> Umweltprüfung <strong>zum</strong> B-Plan-<br />

Verfahren deutlich zu gering angesetzt worden. Sowohl nach<br />

BREUER als auch nach NOHL sind in solchen Fällen<br />

Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> bis 10 km Abstand<br />

möglich.<br />

Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat in seinem Urteil vom<br />

28.11.2006 (Az. 4 A 440/05 MD) für einen an<strong>der</strong>en Standort in<br />

<strong>der</strong> Planungsregion Harz eine solch diffenzierte<br />

Herangehensweise bei <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> Min<strong>des</strong>tabstände<br />

gemäß Kriterium Nr. 10 <strong>des</strong> Kriterienkataloges-Wind nicht<br />

beanstandet.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 83 von 673


TÖB:<br />

(49) Gemeinde Danstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

49-3 (2) Die Aussage (Begründung <strong>zum</strong><br />

Abwägungsvorschlag; Stand: 30.01.2007, S. 452),<br />

dass <strong>der</strong> geplante/vorhandene Windpark in Danstedt<br />

"...im Zentrum <strong>der</strong> landschaftsästhetisch wertvollen,<br />

sog. Sichtschüssel zwischen Harz <strong>und</strong> Huy (liegt), so<br />

dass ein hohes Konfliktpotential mit dem<br />

Landschafts<strong>und</strong> Ortsbild ... besteht", ist -- auch<br />

gerade vor dem Hintergr<strong>und</strong> <strong>der</strong> bestehenden<br />

technischen Vorprägung (2 WEA, 1 Funkmast) nicht<br />

nachvollziehbar. Nach allgemein herrschen<strong>der</strong><br />

Meinung trägt es gerade zur Vermeidung von<br />

Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> bei, wenn<br />

nicht die exponierten Höhenzüge (wie im Falle <strong>des</strong><br />

EG Dar<strong>des</strong>heim-Ba<strong>der</strong>sleben), son<strong>der</strong>n die niedriger<br />

liegenden, durch die umgebenden Strukturen<br />

abgeschirmten Landschaftsräume genutzt werden.<br />

keine Berücksichtigung Die technische Vorbelastung von 2 älteren WKA mit<br />

Gesamthöhen von ca. 67 bzw. 87 m <strong>und</strong> einem Funkmast<br />

(max. 50 m hoch), die zudem mit jeweils ca. 600 bis 650 m<br />

relativ weit voneinan<strong>der</strong> entfernt stehen <strong>und</strong> damit als jeweilige<br />

Einzelanlage wahrgenommen werden, ist mit <strong>der</strong> visuellen<br />

Wirkung eines Windparks mit 5 WKA <strong>und</strong> jeweiligen<br />

Gesamthöhen von ca. 130 m bis 150 m (wie von <strong>der</strong> Gemeinde<br />

geplant) nicht vergleichbar.<br />

Das Vorschlagsgebiet befindet sich mit Geländehöhen von ca.<br />

200 m ü. NN auf einer Hochfläche (Nähe Danstedter Berg)<br />

innerhalb <strong>der</strong> erstmals von NOHL 1996<br />

("Landschaftsästhetische Beurteilung <strong>der</strong> Windkraftnutzung im<br />

nördlichen Harzvorland <strong>des</strong> Landkreises Wernigerode")<br />

beschriebenen "Sichtschüssel" zwischen Harz <strong>und</strong> Huy/Fallstein<br />

. Damit würden die geplanten WKA die Horizontlinie im Bereich<br />

<strong>des</strong> nördlich benachbarten, bewaldeten Huy-Höhenzuges (ca.<br />

250 m bis 315 m) noch deutlich übertreffen.<br />

Lt. EDV-gestützter Landschaftsbildanalyse stellt <strong>der</strong><br />

Untersuchungsraum um das Vorschlagsgebiet Danstedt eine<br />

historisch gewachsene Kulturlandschaft mit gebietsweiser hoher<br />

Vielfalt, Naturnähe, Eigenart <strong>und</strong> Schönheit dar, welches<br />

abgesehen vom Windpark Dar<strong>des</strong>heim-Ba<strong>der</strong>sleben sowie <strong>der</strong><br />

vereinzelten Alt-WKA bei Langeln <strong>und</strong> Danstedt weitgehend frei<br />

von WKA o<strong>der</strong> vergleichbaren technischen Objekten ist. Durch<br />

den geplanten Windpark würde die ohnehin schon vorhandene<br />

Beeinträchtigung <strong>des</strong> Landschafts- <strong>und</strong> Ortsbil<strong>des</strong> durch die Alt-<br />

WKA deutlich gesteigert werden (dann erhebliche<br />

Beeinträchigung bzw. Gefahr <strong>der</strong> Landschaftsbildverunstaltung).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 84 von 673


TÖB:<br />

(49) Gemeinde Danstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

49-4 (3) Die Aussage (Begründung <strong>zum</strong><br />

Abwägungsvorschlag; Stand: 30.01.2007, S. 452),<br />

dass <strong>der</strong> geplante/vorhandene Windpark in Danstedt<br />

auch aus avifaunistischer Sicht -- aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Nähe<br />

<strong>zum</strong> Europäischen Vogelschutzgebiet Huy (> 1 km) -<br />

ein hohes Konfliktpotential aufweist, ist ebenfalls --<br />

auch hier vor dem Hintergr<strong>und</strong> <strong>der</strong> bestehenden<br />

technischen Vorprägung (2 WEA, 1 Funkmast) --<br />

nicht nachvollziehbar <strong>und</strong> wird zudem durch die im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Umweltprüfung <strong>zum</strong> v. g.<br />

Bebauungsplan erstellten Untersuchungen wi<strong>der</strong>legt.<br />

keine Berücksichtigung Die genannte technische Vorbelastung ist angesichts <strong>der</strong><br />

geringen Anzahl <strong>der</strong> Alt-WKA (2) <strong>und</strong> <strong>der</strong> ungleich geringeren<br />

Wirkung eines Funkmastes (keine drehenden Rotoren)<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> Auswirkungen auf die Avifauna nicht<br />

vergleichbar mit einem Windpark von 5 großen WKA . Die im<br />

Umweltbericht <strong>zum</strong> B-Plan dargelegten<br />

Untersuchungsergebnisse <strong>zum</strong> Brut- <strong>und</strong> Rastvogelbestand,<br />

insbeson<strong>der</strong>e <strong>zum</strong> Rotmilan, stehen nicht im Wi<strong>der</strong>spruch zu<br />

den Aussagen <strong>des</strong> im Rahmen <strong>der</strong> regionalplanerischen<br />

Umweltprüfung erstellten Avifaunagutachtens, wurden doch<br />

Brutnachweise bzw. geeignete Horstmöglichkeiten für den<br />

Rotmilan im unmittelbaren Umfeld <strong>des</strong> Vorschlagsgebietes<br />

sowie sonstige häufige Sichtungen, z.T. mit "bemerkenswerten<br />

Konzentration von Rotmilanen" nachgewiesen. Jedoch sind die<br />

daraus gefassten Schlüsse nicht korrekt, da lt.<br />

Avifaunagutachten <strong>der</strong> RegPlGHarz das Umland <strong>des</strong><br />

europäischen Vogelschutzgebiets "Huy nördlich Halberstadt" mit<br />

dem Vorschlagsgebiet Danstedt großräumig von den im Huy<br />

nistenden Greifvögeln (u.a. Rotmilan) als Nahrungsraum genutzt<br />

wird <strong>und</strong> damit eine erhöhte Kollisionsgefahr mit den WKA<br />

(Rotorblätter) besteht. Auf Gr<strong>und</strong> dieser Vogelschlaggefahr<br />

wurde gutachtlich eine Übernahme <strong>des</strong> Vorschlaggebietes in<br />

den REPHarz abgelehnt. Außerdem wird gutachterlich,<br />

unabhängig von <strong>der</strong> Lage zu EU SPA, ein Tabubereich für WKA<br />

von min<strong>des</strong>tens 1.000 um tatsächlich genutzte <strong>und</strong> geeignete<br />

Milanbrutplätze empfohlen. Solche Plätze wurden in <strong>der</strong><br />

Umweltprüfung <strong>zum</strong> B-Plan "Windpark Danstedt"<br />

nachgewiesen.<br />

Lt. unterer Naturschutzbehörde kann diesem B-Plan-<strong>Entwurf</strong><br />

"Windpark Danstedt" nicht zugestimmt werden, da u.a. keine<br />

FFH-Verträglichkeit <strong>zum</strong> benachbarten EU SPA nachgewiesen<br />

wurde <strong>und</strong> <strong>der</strong> nach <strong>der</strong> Vogelschutz-Richtlinie notwendige<br />

beson<strong>der</strong>e Artenschutz <strong>des</strong> Rotmilans nicht sachgerecht<br />

berücksichtigt wurde.<br />

Damit ist im Rahmen <strong>der</strong> Einzelfallprüfung gemäß Kriterium Nr.<br />

11 <strong>des</strong> Kriterienkataloges die hier betroffene Restriktionszone<br />

(Zone von 1 bis 4 km um EU SPA) <strong>der</strong>art umzusetzen, dass hier<br />

kein VRG-EG-/Wind ausgewiesen werden kann.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 85 von 673


TÖB:<br />

(49) Gemeinde Danstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

49-5 (4) Die Aussage (Begründung <strong>zum</strong><br />

Abwägungsvorschlag; Stand: 30.01.2007, S. 452),<br />

dass <strong>der</strong> geplante/vorhandene Windpark in Danstedt<br />

nicht vereinbar ist mit den regionalplanerischen<br />

Festsetzungen zur Tourismus <strong>und</strong> Erholungsfunktion<br />

<strong>des</strong> weiteren Umfel<strong>des</strong>, ist falsch <strong>und</strong> wi<strong>der</strong>spricht<br />

<strong>der</strong> aktuellen Rechtsprechung.<br />

Die Darstellung von "Gebieten mit beson<strong>der</strong>er<br />

Bedeutung für Erholung" ,... stellt kein zulässiges Ziel<br />

<strong>der</strong> Raumordnung <strong>und</strong> Lan<strong>des</strong>planung dar, an das<br />

Bauleitpläne anzupassen sind. (Leitsatz aus OVG<br />

Lüneburg vom 29.08.1995, 1 L 894/94). Zudem<br />

liegen inzwischen diverse Gutachten <strong>und</strong> Studien vor,<br />

die zeigen, dass eine Erholungsnutzung / Tourismus<br />

nicht in Konflikt zur Windenergie steht.<br />

49-6 Die Gemeinde begehrt erneut die Festlegung eines<br />

Gebietes für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie unter<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> gemeindlichen Bauleitpläne.<br />

Der Ausschluß raumbedeutsamer WKA an an<strong>der</strong>en<br />

Stellen im Planungsraum, <strong>der</strong> damit auch in Danstedt<br />

gegeben wäre, ist nicht akzeptabel <strong>und</strong> schränkt die<br />

Planungs- <strong>und</strong> Entwicklungshoheit <strong>der</strong> Gemeinde<br />

über Gebühr <strong>und</strong> somit un<strong>zum</strong>utbar ein.<br />

keine Berücksichtigung Die im REPHarz ausgewiesenen Vorbehaltsgebiete für<br />

Tourismus <strong>und</strong> Erholung stellen keine Ziele <strong>der</strong> Raumordnung<br />

dar (da keine Vorranggebiete). Allerdings ist es rechtlich nicht<br />

bedenklich, im Rahmen regionalplanerischer Plankonzepte zur<br />

Gebietsausweisung für die Windenergienutzung relevante bzw.<br />

bedeutende Erholungsgebiete als Tabubereiche festzulegen<br />

<strong>und</strong> wegen <strong>der</strong> visuellen Fernwirkung <strong>der</strong> WKA diese noch um<br />

entsprechende Pufferbereiche zu ergänzen. Die im REPHarz<br />

festgelegten VBG-Tourismus <strong>und</strong> Erholung dienen in erster<br />

Linie <strong>der</strong> Sicherung <strong>der</strong> Potenziale für eine ruhige,<br />

landschaftsbezogene Erholung. Insbeson<strong>der</strong>e beim nördlich nur<br />

in 1 km Entfernung beginnenden Landschaftsschutzgebiet Huy<br />

(=VBG-Tourismus <strong>und</strong> Erholung), welches solche Potenziale<br />

unstrittig aufweist, ist auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Sichtwirkung eine<br />

erhebliche Beeinträchtigung <strong>der</strong> Erholungsfunktion (z.B. am<br />

Waldrand bzw. an Aussichtspunkten in Richtung Süden) nicht<br />

ausgeschlossen. Im Umweltbericht <strong>zum</strong> B-Plan "Windpark<br />

Danstedt" wird, bezogen auf das Landschaftsbild als ein<br />

wesentliches Potenzial für die o.g. Vorbehaltsfunktion, im<br />

Untersuchungsraum, welches deutlich in das LSG Huy<br />

hineinreicht, von einer großflächigen erheblichen<br />

Beeinträchtigung durch den geplanten Windpark ausgegangen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Das Vorschlagsgebiet Danstedt ist nicht mit <strong>der</strong><br />

gesamträumlichen Planungskonzeption zur Ausweisung <strong>der</strong><br />

Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie im REPHarz<br />

vereinbar. Näheres hierzu siehe Datensätze 49-1 bis 49-5. Neue<br />

Erkenntnisse sind seit <strong>der</strong> Anhörung <strong>zum</strong> 1. Planentwurf, die<br />

ggf. eine an<strong>der</strong>e Bewertung ermöglichen würden, nicht bekannt<br />

geworden. Im Ergebnis <strong>des</strong> Beteiligungsverfahrens <strong>zum</strong> B-Plan<br />

"Windpark Danstedt" ist eher davon auszugehen, dass auch<br />

unabhängig von <strong>der</strong> Regionalplanung an<strong>der</strong>e öffentliche<br />

Belange <strong>der</strong> Windparkplanung im Bereich Danstedt<br />

entgegenstehen (Naturschutz, natürliche Eigenart <strong>der</strong><br />

Landschaft mit ihrem Erholungswert, Gefahr <strong>der</strong><br />

Landschaftsbildverunstaltung).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

5.<strong>2.</strong>7 Vorbehaltsgebiete für Forstwirtschaft<br />

53-1 Regionaler Entwicklungsplan (RP) S. 23 Punkt 5.<strong>2.</strong>7<br />

Vorbehaltsgebiete für Forstwirtschaft<br />

Hier fehlt <strong>der</strong> Höhenzug Fallstein als Waldgebiet. -<br />

Wir bitten um Aufnahme.<br />

keine Berücksichtigung Der Fallstein wurde nicht als VBG Forstwirtschaft festgelegt,<br />

weil hier als Vorgabe vom LEP ein VBG ÖVS festgelegt ist <strong>und</strong><br />

verschiedene naturschutzrechtliche Festlegungen bestehen.<br />

Das gesamte Gebiet <strong>des</strong> Fallstein ist sowohl Vogelschutz- als<br />

auch FFH-Gebiet sowie Landschaftsschutzgebiet. Obwohl die<br />

Waldbereiche <strong>des</strong> Fallstein forstwirtschaftlich genutzt werden,<br />

entspricht hier eine Ausweisung als VBG ÖVS eher den<br />

überwiegenden naturschutzfachlichen Zielvorgaben.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(53) Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck-Fallstein<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

53-2 Wir verweisen hierzu auf die Antragstellung <strong>der</strong><br />

Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck-Fallstein vom<br />

1<strong>2.</strong>06.2003 zur Ausweisung eines<br />

Windeignungsgebietes <strong>und</strong> halten unseren Antrag<br />

aufrecht <strong>und</strong> bitten um Aufnahme unter Punkt 5.3.1<br />

o<strong>der</strong> 5.3.<strong>2.</strong><br />

keine Berücksichtigung Im Rahmen <strong>der</strong> Umweltprüfung <strong>des</strong> REPHarz wurden zur<br />

fachlichen Untersetzung <strong>des</strong> Kriterienkataloges Wind als<br />

Gr<strong>und</strong>gerüst <strong>der</strong> gesamträumlichen Planungskonzeption zur<br />

Ausweisung <strong>der</strong> VRG-/EG-Wind im REPHarz neben dem<br />

großräumigen Landschaftsbildgutachten <strong>der</strong> Fa. BPI Consult<br />

aus dem Jahre 2004 zwei weitere Fachgutachten hinsichtlich<br />

ausgewählter bzw. beantragter VRG-/EG-Wind-Festlegungen in<br />

2006 eingeholt. Im Ergebnis dieser Gutachten<br />

(Avifaunagutachten, EDV-gestützte Landschaftsbildanalyse), die<br />

Eingang in den Umweltbericht <strong>des</strong> REPHarz gef<strong>und</strong>en haben,<br />

wird festgestellt, dass das kommunale Vorschlagsgebiet mit den<br />

Belangen <strong>des</strong> Vogelschutzes (Nähe <strong>des</strong> europäischen<br />

Vogelschutzgebietes Fallstein, Lage im bevorzugten<br />

Nahrungsraum <strong>des</strong> Rotmilans <strong>und</strong> <strong>des</strong> Schwarzstorches) <strong>und</strong><br />

<strong>des</strong> Landschafts- <strong>und</strong> Ortsbil<strong>des</strong> (Gefahr <strong>der</strong> Landschafts- <strong>und</strong><br />

Ortsbildverunstaltung in <strong>der</strong> landschaftlich wertvollen,<br />

sogenannten "Sichtschüssel" zwischen Fallstein <strong>und</strong> Harz) nicht<br />

vereinbar ist. Mit letzterem einher geht auch <strong>der</strong><br />

entgegenstehende Belang <strong>des</strong> Denkmalschutzes, da <strong>der</strong> im<br />

REPHarz ausgewiesene Vorrangstandort für Kultur <strong>und</strong><br />

Denkmalpflege "Fachwerkstadt Osterwieck mit historischen<br />

Stadtkern" nur ca. 2 km entfernt vom Vorschlagsgebiet liegt <strong>und</strong><br />

Osterwieck als eines <strong>der</strong> bedeutendsten Fachwerkstädte <strong>des</strong><br />

Vorharzes mit vielen Kulturdenkmälern einen entsprechenden<br />

Umgebungsschutz benötigt. Diesbezüglich hatte bereits die<br />

Stadt Osterwieck in ihrem aktuellen Flächennutzungsplan von<br />

2006 das zunächst beabsichtigte Son<strong>der</strong>gebiet Wind im Bereich<br />

<strong>der</strong> Vorschlagsfläche wegen erheblicher <strong>Bedenken</strong> <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>amtes für Archäologie <strong>und</strong> Denkmalpflege aus dem FNP<br />

wie<strong>der</strong> herausgenommen.<br />

Gemäß <strong>der</strong> gesetzlichen Lan<strong>des</strong>vorgaben in Form <strong>des</strong> LEP-LSA<br />

(Pkt. 3.5a) ist bei <strong>der</strong> Festlegung von Eignungsgebieten für die<br />

Nutzung <strong>der</strong> Windenergie insbeson<strong>der</strong>e die Wirkung von<br />

Windkraftanlagen u.a. auf das Ortsbild, die Stadtsilhouette,<br />

großräumige Sichtachsen <strong>und</strong> das Landschaftsbild, auf<br />

Kulturgüter sowie den Naturhaushalt <strong>und</strong> naturräumliche<br />

Gegebenheiten in die Abwägung einzubeziehen. Im Ergebnis<br />

dieser Abwägung kann für das Vorschlagsgebiet Lüttgenrode-<br />

Schauen-Osterwieck keine Übernahme in den REPHarz<br />

erfolgen.<br />

Seit <strong>der</strong> Abwägung <strong>der</strong> Stellungnahmen <strong>zum</strong> 1. Planentwurf <strong>des</strong><br />

REPHarz sind keine neuen Erkenntnisse bekannt geworden, die<br />

eine an<strong>der</strong>e Bewertung <strong>des</strong> kommunalen Vorschlagsgebietes<br />

ermöglichen würden.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(53) Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck-Fallstein<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.1.3 Vorrangstandorte für Ver- <strong>und</strong> Entsorgung<br />

53-3 Hier Punkt Z6 Abwasserbehandlung - Es fehlt die<br />

Kläranlage Osterwieck. Wir bitten um Aufnahme.<br />

keine Berücksichtigung In den Kriterien zur Ausweisung von VRST für<br />

Abwasserbehandlung sind mind. 30.000 EWG festgelegt.<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> deutlichen Unterschreitung <strong>des</strong> Schwellenwertes,<br />

<strong>der</strong> peripheren Lage <strong>und</strong> <strong>der</strong> zu erwartenden<br />

Bevölkerungsentwicklung werden diese Standorte nicht<br />

aufgenommen. Diese Anlagen fallen unter G 7 <strong>und</strong> den Pkt.<br />

7.11. G 1 REPHarz <strong>und</strong> werden nicht näher benannt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

6.<strong>2.</strong>3 Straßenverkehr<br />

53-4 Z6 "Aus- o<strong>der</strong> Neubau regional bedeutsamer Kreis<strong>und</strong><br />

Landstraßen." Hier fehlt die L 88 als Zubringer<br />

zur B6N.<br />

- Durch das sprunghaft angestiegene<br />

Verkehrsaufkommen als Zu- bzw. Abfahrt <strong>der</strong> B6N<br />

hat die L 88 an regionaler Bedeutung enorm<br />

zugenommen. Der Wirtschaftsstandort Osterwieck<br />

muss dem Verkehrsaufkommen entsprechend an die<br />

B6N angeb<strong>und</strong>en werden. Gerade mit <strong>der</strong><br />

Erweiterung <strong>der</strong> EU in die Ortsgebiete erhält dieser<br />

Zubringer regionale Bedeutung. Wir bitten um<br />

Aufnahme <strong>der</strong> L 88 unter Z6.<br />

53-5 Hier Tabelle <strong>der</strong> Begründung für Aus- <strong>und</strong><br />

Neubaubedarf.<br />

Die L 88 als regional bedeutsamer Zubringer zur B6N<br />

durchquert die Ortslage Schauen. Der<br />

mangelhafte Ausbauzustand <strong>und</strong> die Zerschneidung<br />

eines ausgewiesenen Wohngebietes in <strong>der</strong> Ortslage<br />

verb<strong>und</strong>en mit allen Problemen im Zusammenhang<br />

mit dem Straßenverkehr machen eine Ortsumfahrung<br />

unumgänglich. Wir bitten um Aufnahme in<br />

Ortsumfahrungen gemäß Ziel 7.<br />

53-6 Zu Gr<strong>und</strong>satz 8 Straßen begleitende Radwege:<br />

Im Einzugsgebiet <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />

Osterwieck-Fallstein fehlen an allen regional<br />

bedeutsamen Straßen, Ortsverbindungen Straßen<br />

begleitende Radwege entsprechend den<br />

aufgeführten Schwerpunkten im letzten Absatz zu<br />

Gr<strong>und</strong>satz 8.<br />

B 79; B244; L87; L88; L89; L90; L91 sowie an den<br />

Kreisstraßen im Einzugsgebiet (siehe Lageplan).<br />

keine Berücksichtigung Die L 88 zwischen Osterwieck <strong>und</strong> <strong>der</strong> B6n läßt sich bereits dem<br />

allgemeinen Z 5 zuordnen <strong>und</strong> ist explizit in <strong>der</strong> REPKarte als<br />

Straße mit regionaler Bedeutung enthalten.<br />

Die Notwendigkeit einer gr<strong>und</strong>haften Erneuerung bzw. eines<br />

kompletten Ausbaus <strong>der</strong> L 88 ist gemäß <strong>der</strong> Angaben im<br />

Lan<strong>des</strong>verkehrswegeplan unter weiterer Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

vergleichsweisen geringen Verkehrsbelegung von unter <strong>2.</strong>000<br />

KfZ je Tag (Verkehrsmengenkarte 2005) im genannten L88-<br />

Abschnitt nicht erkennbar.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Die in Z 6 <strong>und</strong> Z 7 festgelegten OU haben ihren entsprechenden<br />

Bezug in Fachplänen. Für eine OU Schauen sind<br />

diesbezügliche Planungen nicht bekannt <strong>und</strong> die Notwendigkeit<br />

für eine OU angesichts <strong>der</strong> relativ geringen Verkehrsdichte<br />

(siehe Datensatz 53-4) fraglich. Das schließt natürlich<br />

innerörtliche Baumaßnahmen zur Verbesserung <strong>der</strong><br />

Ortsdurchfahrt im Sinne von Z 5 nicht aus.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Kenntnisnahme Wegen <strong>des</strong> relativ geringen Anteils straßenbegleiten<strong>der</strong><br />

Radwege in <strong>der</strong> Planungsregion Harz wurde G 8 erstellt. Es<br />

handelt sich dabei um einen raumordnerischen Gr<strong>und</strong>satz, <strong>der</strong><br />

bei Neuplanungen zu berücksichtigen ist. Auf eine konkrete<br />

Benennung ausgewählter straßenbegleiten<strong>der</strong> Radwege wurde<br />

jedoch in G 8 verzichtet.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(54) Gemeinde Aue-Fallstein c/o Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck-Fallstein<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

2 Leitbild <strong>der</strong> Planungsregion Harz<br />

54-1 Vorgeschlagen wird seitens <strong>der</strong> Gemeinde Aue-<br />

Fallstein, dass bereits im Leitbild für die<br />

Planungsregion eine klare Position zur zukünftigen<br />

energiepolitischen Strategie für die Region bezogen<br />

wird. Unter 3." Allgemeine Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong><br />

Raumordnung für die Planungsregion" wird beim Pkt.<br />

G 7-2 zwar formuliert, dass den nachteiligen<br />

Verän<strong>der</strong>ungen <strong>des</strong> Klimas entgegengewirkt werden<br />

soll <strong>und</strong> dass die dazu notwendigen Verringerungen<br />

<strong>der</strong> Emissionen von Treibhausgasen in dem Maße<br />

erreicht werden müssen, wie es aus den<br />

internationalen Verpflichtungen <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esrepublik<br />

notwendig ist - großer Mangel <strong>des</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong>s <strong>des</strong><br />

REP Harz ist aber, dass keine Aussagen zu<br />

energiepolitischen Strategie für die Region gemacht<br />

werden, um diese Zielstellungen<br />

umzusetzen. Angesichts <strong>der</strong> aktuellen Entwicklung<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> neuerlich formulierten höheren<br />

Verpflichtungen<br />

<strong>der</strong> B<strong>und</strong>esrepublik im Rahmen <strong>der</strong> EU-<br />

Ratspräsidentschaft zu Reduzierung von<br />

Treibhausgasen müssen in einem solch wirtschaftlich<br />

bedeutsamen Raum wie <strong>der</strong> Planungsregion Harz<br />

schlüssige Zielvorgaben für die raumplanerische<br />

Begleitung dieses Prozesses gemacht werden, d.h.<br />

dass hier bereits im Leitbild für die Region ein klares<br />

Bekenntnis zur Reduzierung von Treibhausgasen<br />

<strong>und</strong> zur Rolle <strong>der</strong> erneuerbaren Energien formuliert<br />

werden sollte.<br />

teilweise Berücksichtigung Im Leitbild Pkt. 4. "Natur- <strong>und</strong> Landschaftsentwicklung" wird<br />

bereits auf die Erneuerbaren Energien eingegangen. Dem<br />

diesbezüglichen <strong>2.</strong> Absatz im Pkt. 4 wird zusätzlich folgen<strong>der</strong><br />

Satz beigefügt:<br />

"Damit leistet die Planungsregion Harz ihren Beitrag zur<br />

Umsetzung <strong>der</strong> energie- <strong>und</strong> klimapolitischen Ziele <strong>der</strong><br />

B<strong>und</strong>esrepublik <strong>und</strong> <strong>der</strong> EU hinsichtlich <strong>der</strong> Reduzierung <strong>der</strong><br />

Treibhausgase für den Umwelt-/Klimaschutz."<br />

Weiterhin wird im Pkt. 2 <strong>des</strong> Leitbil<strong>des</strong> (Wirtschaftsentwicklung)<br />

die im <strong>2.</strong> Absatz vorhandene Aufzählung <strong>der</strong> für die<br />

Planungsregion typischen industriellen Wirtschaftsbranchen um<br />

"Erneuerbare Energien" ergänzt.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 89 von 673


TÖB:<br />

(54) Gemeinde Aue-Fallstein c/o Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck-Fallstein<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

4.3 Zentralörtliche Glie<strong>der</strong>ung<br />

54-2 4. Dar<strong>des</strong>heim (Ortschaft <strong>der</strong> Gemeinde Aue-<br />

Fallstein)<br />

Die Ausweisung Dar<strong>des</strong>heims als Gr<strong>und</strong>zentrum im<br />

<strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> wird begrüßt, diese Vorgabe muss auch<br />

für die Endfassung <strong>des</strong> REP Harz erhalten bleiben.<br />

Dar<strong>des</strong>heim ist Sek<strong>und</strong>arschulstandort, Schüler aus<br />

27 Orten besuchen die Thomas-Mann-<br />

Sek<strong>und</strong>arschule in Dar<strong>des</strong>heim. Um die<br />

gr<strong>und</strong>zentrale Funktion zu stärken wird durch die<br />

Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck - Fallstein ein<br />

Bürgerbüro ab Februar 2006 eingerichtet, indem die<br />

Bürger aus <strong>der</strong> Einheitsgemeinde Aue-Fallstein ihre<br />

Angelegenheiten regeln können, die Verwaltung ist<br />

damit auch über öffentliche Verkehrsmittel besser<br />

erreichbar. In Dar<strong>des</strong>heim kreuzen sich die<br />

B<strong>und</strong>esstraßen 79 <strong>und</strong> 244, viele Buslinien führen<br />

durch den Ort. Das neu erschlossene Gewerbegebiet<br />

"Hinter dem grünen Jäger" bietet gegenwärtig auch<br />

überörtlich ca. 100 Arbeitsplätze für die Region.<br />

Firmen aus dem Gewerbegebiet haben für die<br />

Versorgung <strong>des</strong> Fernreiseverkehrs auf den<br />

B<strong>und</strong>esstraßen wichtige Funktionen.<br />

Kenntnisnahme siehe auch Datensatz 39-1 (Stellungnahme <strong>der</strong> Gemeinde Huy) Kenntnisnahme nein<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

54-3 Pkt. 5.1.1 Nr. V. Großer Graben<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

keine Ergänzungen<br />

5.1.3 Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

54-4 XI. Kleiner <strong>und</strong> Großer Fallstein<br />

XVI. Ostero<strong>der</strong> Holz<br />

- keine Ergänzungen<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

54-5 Nördliches Harzvorland - keine Ergänzungen Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

54-6 XVII. Kiessandlagerstätte Deersheim/Nord - keine<br />

Ergänzungen<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

5.<strong>2.</strong>3 Vorbehaltsgebiete für den Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems<br />

54-7 <strong>2.</strong> Fallstein - Huy - keine Ergänzungen Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 90 von 673


TÖB:<br />

(54) Gemeinde Aue-Fallstein c/o Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck-Fallstein<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>4 Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft<br />

54-8 <strong>2.</strong> Nördliches Harzvorland - keine Ergänzungen Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

5.<strong>2.</strong>5 Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />

54-9 6. Erdgaslagerstätte Deersheim/Fallstein<br />

(untertägig) - keine Ergänzungen<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

5.<strong>2.</strong>6 Vorbehaltsgebiete für Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />

54-10 4. Huy <strong>und</strong> Fallstein - keine Ergänzungen Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

5.<strong>2.</strong>8 Vorbehaltsgebiete für Wie<strong>der</strong>bewaldung/Erstaufforstung<br />

54-11 1. Gebiet <strong>der</strong> Auenie<strong>der</strong>ung zwischen Hessen <strong>und</strong><br />

dem "Großen Bruch":<br />

Die im <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> ausgewiesene Erweiterung <strong>des</strong><br />

Vorbehaltsgebietes für Wie<strong>der</strong>bewaldung/<br />

Erstaufforstung vom Großen Bruch bis <strong>zum</strong> Serbala<br />

(Deersheim) wird begrüßt, sollte so auch in die<br />

Endfassung übernommen werden.<br />

1. Gebiet <strong>der</strong> Auenie<strong>der</strong>ung Waldgebiet "Serbala" -<br />

Deersheim - Hessen - "Großes Bruch" Begründung:<br />

Im Bereich sind bereits viele kleinere <strong>und</strong> auch<br />

größere Vegetationsinseln mit Gehölzgruppen, aus<br />

Bäumen <strong>und</strong> Büschen bestehend, vorhanden.<br />

Entlang <strong>der</strong> Aue sind bei<strong>der</strong>seits Uferbepflanzungen<br />

vorhanden. Der Osthang <strong>des</strong> Aueufers ist teilweise<br />

stark ansteigend <strong>und</strong> damit für eine<br />

landwirtschaftliche Nutzung nur bedingt nutzbar.<br />

Viele Teilflächen sind Ödland <strong>und</strong> könnten<br />

aufgeforstet werden.<br />

Kenntnisnahme Gebiet aus <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> wird in die Endfassung übernommen Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(54) Gemeinde Aue-Fallstein c/o Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck-Fallstein<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie mit <strong>der</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

54-12 Dar<strong>des</strong>heim - Ba<strong>der</strong>sleben (Landkreis Halberstadt,<br />

Gemeinden Aue-Fallstein, Huy):<br />

I.<br />

Die Ausweisung <strong>des</strong> Vorranggebietes für die Nutzung<br />

<strong>der</strong> Win<strong>der</strong>nergie mit <strong>der</strong> Wirkung von<br />

Eignungsgebieten It. Anlage 3.5 <strong>zum</strong> REP Harz, Pkt.<br />

5.3 wird in <strong>der</strong> vorliegenden Fassung durch die<br />

Gemeinde Aue-Fallstein abgelehnt.<br />

Begründung:<br />

Die Reduzierung <strong>des</strong> im REP 2000 ausgewiesenen<br />

Eignungsgebietes Nr. 41 (129) MD 29 auf Gr<strong>und</strong> <strong>des</strong><br />

Kriterienkataloges <strong>der</strong> Regionalen<br />

Planungsgemeinschaft ist nicht nachvollziehbar. Die<br />

ausgewiesene Fläche lt. <strong>der</strong> in Anlage 3.5<br />

beigefügter Karte umfasst ca. 235 ha, im REP 2000<br />

war eine Fläche von ca. 379 ha ausgewiesen. Der <strong>2.</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> gibt zwar etwas mehr Fläche in Richtung<br />

Rohrsheim, reduziert aber gleichzeitig durch die<br />

Schaffung eines von WKA freien Korridors entlang<br />

<strong>der</strong> Kreisstrasse Dar<strong>des</strong>heim - Rohrsheim.<br />

Damit sind Flächen herausgenommen, auf denen<br />

bereits Windenergieanlagen entstanden sind, bzw.<br />

sind rechtskräftige Baugenehmigungen für<br />

Windenergieanlagen auf Flächen vorhanden, die aus<br />

dem Eignungsgebiet herausfallen. Die <strong>zum</strong> Ansatz<br />

gebrachten Abstandskriterien Nr. 1, 2, 3, 7 <strong>und</strong> 9<br />

führen zukünftig zu Reduzierung von WKA, da<br />

offensichtlich auch zukünftig auch ein Repowering<br />

von alten Anlagen nicht möglich sein wird. Tritt <strong>der</strong><br />

Fall ein, dass auf Gr<strong>und</strong> von Verschleiss <strong>der</strong><br />

maschinentechnische Teil auf dem Turm einer<br />

Anlage durch ein neues Aggegrat ersetzt werden<br />

muss, wo auf Gr<strong>und</strong> von neuen technischen<br />

Parametern eine neuerliche Baugenehmigung<br />

erfor<strong>der</strong>lich sein könnte, wird <strong>der</strong> Ersatz <strong>der</strong> Anlagen<br />

nicht möglich sein, einzige Alternative wäre <strong>der</strong><br />

Abriss <strong>der</strong> gesamten Anlage. Diese Vorgehensweise<br />

schafft keine Sicherheit für den Investor, die damit<br />

einsetzende rückwirkende Wegnahme von<br />

genehmigten Anlagen hat den Rückgang regionaler<br />

Wirtschaftskraft als Folge.<br />

keine Berücksichtigung Der jetzige vorhandene bzw. genehmigte Windpark am Druiberg<br />

ist ca. 250 ha groß <strong>und</strong> nimmt damit nur ca. 2/3 <strong>des</strong> seinerzeit<br />

im REP2000 ausgewiesenen Eignungsgebietes ein. Für die<br />

restlichen Flächen <strong>des</strong> EG-alt (ca. 87 ha große Teilfläche<br />

südlich <strong>der</strong> B 79 <strong>und</strong> ca. 45 ha große Teilfläche zwischen<br />

jetzigem Windpark <strong>und</strong> <strong>der</strong> Ortslage Dar<strong>des</strong>heim) gab es nach<br />

unserer Kenntnis nie ein ordnungsgemäßes WKA-<br />

Genehmigungsverfahren. Die Gemeinde wünschte die EG-<br />

Reduzierung <strong>der</strong> alten EG-Teilfläche südlich <strong>der</strong> B 79<br />

(Vermeidung einer Einkreisung durch WKA). Außerdem reichte<br />

das alte EG bis ca. 500 m an die Ortslage heran, so dass <strong>der</strong><br />

alte, bisher nicht überbaute, ortsnahe EG-Teil gemäß<br />

Kriterienkatalog-Wind zurückgenommen wurde, wobei hier<br />

allerdings beim VRG-Wind Dar<strong>des</strong>heim-Ba<strong>der</strong>sleben bereits<br />

ausnahmesweise wegen beson<strong>der</strong>er örtlicher Umstände vom<br />

1.000 m-Abstand (Kriteriennummer 1) abgewichen wurde (bis<br />

800 m an Ortslage). Das heißt letztendlich, dass das alte EG mit<br />

seinen 379 ha seinerzeit im REP2000 deutlich gröber geplant<br />

wurde als im REPHarz <strong>und</strong> Teilflächen aufwies, die für eine<br />

Bebauung mit WKA ohnehin nicht zur Verfügung standen (z.B.<br />

o.g. ortsnaher Bereich, B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> Kreisstraße mit<br />

Pufferbereich innerhalb EG, Wohnbebauung direkt am<br />

südwestlichen EG-Rand). Um solche nicht überbaubaren<br />

Teilflächen wurde das VRG-Wind gemäß REPHarz bereinigt<br />

<strong>und</strong> sogar noch in Richtung Norden um ca. 60 ha überbaubare<br />

Fläche erweitert.<br />

Es kann kein Anspruch darauf geben, dass ein einmal<br />

ausgewiesenes Eignungsgebiet dauerhaft in seiner Abgrenzung<br />

unverän<strong>der</strong>t bleibt. Bei Windgebietsfestsetzungen im Zuge von<br />

REP-Neuaufstellungen bzw. -Fortschreibungen sind die jeweils<br />

aktuellen <strong>und</strong> künftig technisch machbaren Entwicklungen von<br />

Windkraftanlagen <strong>und</strong> die davon ausgehenden Auswirkungen<br />

unter Berücksichtigung an<strong>der</strong>er Nutzungsansprüche an den<br />

Raum anzusetzen. So wurde bei <strong>der</strong> Erstellung <strong>des</strong> REP2000<br />

noch von 1 MW - Anlagen mit Höhen unter 100 m als Regelfall<br />

ausgegangen. Während <strong>des</strong> Geltungszeitraumes <strong>des</strong> REPHarz<br />

sind bzw. werden 2 MW- (<strong>der</strong>zeit) bis ca. 6 MW-Anlagen <strong>der</strong><br />

Regelfall sein, die wie<strong>der</strong>um größere Auswirkungen auf den<br />

Raum haben. Folglich ist die Anpassung von Kriterien zur<br />

Abgrenzung von VRG-/EG-Wind an diese technische<br />

Entwicklung nachvollziehbar <strong>und</strong> legitim. Im übrigen geht selbst<br />

die Windpark Druiberg GmbH (siehe Datensatz Nr. 442-7) von 6<br />

MW-Anlagen mit 125 bis 130 m Rotordurchmesser als künftigen<br />

Standard aus, die einen Min<strong>des</strong>tabstand von ca. 5<br />

Rotordurchmesser erfor<strong>der</strong>n. Folglich kann nicht damit<br />

gerechnet werden, dass bei einem Repowering <strong>der</strong> WKA in ca.<br />

15 bis 20 Jahren alle jetzigen, relativ dicht zueinan<strong>der</strong> stehende<br />

WKA-Standorte im VRG Dar<strong>des</strong>heim-Ba<strong>der</strong>sleben wie<strong>der</strong><br />

bebaut werden. Repowering von Windkraftanlagen ist nach<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(54) Gemeinde Aue-Fallstein c/o Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck-Fallstein<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie mit <strong>der</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

allgemeinen Verständnis <strong>der</strong> Ersatz von vielen kleineren Alt-<br />

WKA durch weniger, aber leistungsfähigeren WKA (siehe z.B.<br />

Hintergr<strong>und</strong>information <strong>des</strong> B<strong>und</strong>esverban<strong>des</strong> Windenergie e.V.<br />

von 08/2005). Folglich sollen diese künftige WKA-Standorte im<br />

optimierten VRG-/EG-Wind positioniert werden. Die <strong>der</strong>zeit<br />

genehmigten WKA, die außerhalb <strong>des</strong> VRG-/EG-Wind, besitzen<br />

Bestandsschutz.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(54) Gemeinde Aue-Fallstein c/o Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck-Fallstein<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie mit <strong>der</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

54-19 III.<br />

Alternativ zur Beantragung im o.g. Pkt. II <strong>der</strong><br />

Stellungnahme beantragt die Gemeinde Aue-Fallstein:<br />

- das It. Anlage 3.5 ausgewiesene Eignungsgebiet so<br />

zu demensionieren, dass die bestehenden Anlagen<br />

<strong>und</strong> Anlagen für die Baugenehmigungen vorliegen,<br />

miteinbezogen werden.<br />

- Der in <strong>der</strong> Gemarkung Rohrsheim ausgewiesene<br />

Erweiterungsstreifen sollte eine Breite von 500 m im<br />

Abstand von <strong>der</strong> südlichen Gemarkungsgrenze<br />

aufweisen <strong>und</strong> bis an den jetzt im Rahmen <strong>der</strong><br />

Flurneuordnung ausgewiesenen nächsten Weg<br />

reichen, damit dort die von den Investoren<br />

vorgesehenen <strong>und</strong> beson<strong>der</strong>s<br />

landschaftsbildschonenden Anlagen <strong>der</strong> 6 MW-<br />

Klasse an <strong>der</strong> vorhandenen Zuwegung errichtet<br />

werden können.<br />

- Das Vorranggebiet sollte im westlichen Bereich -<br />

ähnlich <strong>des</strong> bisher gültigen Regionalplanes<br />

wenigstens bis an die westlich <strong>und</strong> nördliche<br />

Gemarkungsgrenze reichen, damit dort die vom<br />

Investor im laufenden Verfahren vorgesehene<br />

beson<strong>der</strong>s innovative Anlage 37/47 errichtet werden<br />

kann. Mit dieser Anlage wäre die Schaffung<br />

<strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t eines dauerhaften Vollarbeitsplatzes in<br />

Dar<strong>des</strong>heim verb<strong>und</strong>en. Die bisherige Restriktion<br />

"Wohnhaus" beim nächsten Nachbarhaus<br />

("Chausseehaus an <strong>der</strong> B 79") wurde durch eine<br />

baurechtliche Nutzungsän<strong>der</strong>ung in<br />

"Betriebswohnung" geän<strong>der</strong>t <strong>und</strong> ist somit<br />

aufgehobem.<br />

- Im Rahmen <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong><br />

REP Harz wurden im südöstlichen Bereich <strong>des</strong><br />

Dar<strong>des</strong>heimer Vorranggebietes zwei<br />

Anlagenstandorte gestrichen, darunter die lan<strong>des</strong>weit<br />

bisher einmalige <strong>und</strong> mit erheblichen touristischen<br />

Erwartungen verb<strong>und</strong>ene Anlage 29 mit öffentlicher<br />

begehbarer <strong>und</strong> verglaster Aussichtskuppel. Diese<br />

beiden Anlagen - fern jeglicher nachbarlicher<br />

Beeinträchtigung müssen auf jeden Fall wie<strong>der</strong> in den<br />

REP Harz aufgenommen werden.<br />

Begründung:<br />

Das im <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REPHarz It. Anlage 3.5<br />

ausgewiesene Eignungsgebiet umfasst nicht die<br />

Fläche <strong>des</strong> mit 36 Anlagen baugenehmigten<br />

Windpark Dar<strong>des</strong>heims. Die ausgewiesene Fläche<br />

reduziert den Windpark um ca. 15 genehmigte <strong>und</strong><br />

z.T. schon produzierende Windenergieanlagen. Die<br />

zusätzlich in <strong>der</strong> Rohrsheimer Gemarkung<br />

teilweise Berücksichtigung - Zur Einbeziehung <strong>der</strong> vorhandenen bzw. genehmigten WKA<br />

siehe Datensatz 54-20<br />

- Mit <strong>der</strong> bereits erfolgten nördlichen Erweiterung <strong>des</strong> VRG im<br />

Vgl. <strong>zum</strong> REP2000 um ca. 60 ha sind bereits ausreichende<br />

regionalplanerische Voraussetzungen für die Errichtung einer<br />

weiteren nördlichen WKA-Reihe heute gängiger Typen in <strong>der</strong><br />

Gemarkung Rohrsheim geschaffen worden. Das VRG reicht<br />

damit ca. 370 bis 390 m über die jetzige nördliche WKA-Reihe<br />

hinaus. Immerhin besitzen die <strong>der</strong>zeit vorhandenen/<br />

genehmigten WKA bzw. die in <strong>der</strong> Gemarkung Ba<strong>der</strong>sleben in<br />

2007 im Zuge eines Repowering beantragten 5 WKA (i.d.R.<br />

alles 2 MW-Anlagen) nur Abstände untereinan<strong>der</strong> von 200 bis<br />

250 m innerhalb einer WKA-Reihe bzw. 250 bis 350 zwischen<br />

den WKA-Reihen. Eine nochmalige Verschiebung <strong>der</strong><br />

nördlichen VRG-Grenze <strong>und</strong> damit Erweiterung um zusätzliche<br />

ca. 45 bis 50 würde vor allem mit den Belangen <strong>des</strong><br />

Vogelschutzes nach jetzigem Kenntnisstand nicht vereinbar sein<br />

(siehe Umweltbericht, lt. Avifaunagutachten sogar Reduzierung<br />

<strong>des</strong> VRG-/EG-Wind gefor<strong>der</strong>t). Hinzu kommt, dass das weitere<br />

Heranrücken an die Westerburg (Vorrangstandort für Kultur <strong>und</strong><br />

Denkmalpflege) die durch den Windpark dort verursachte<br />

erhebliche Landschafts- <strong>und</strong> Ortsbildbeeinträchtigung weiter<br />

verstärkt werden würde.<br />

Regionalplanerisch wird nicht auf bestimmte WKA-Typen<br />

abgestellt. So wurde durch das OVG LSA im Urteil vom 20. April<br />

2007 (Az. 2 L 110/04) ein Regionalplan gerügt, <strong>des</strong>sen<br />

Windgebiete planerisch nur unter bezug auf WKA mit<br />

Rotordurchmesser von 120 m <strong>und</strong> mehr (Gesamthöhe von 200<br />

m <strong>und</strong> mehr) entstanden sind. Entscheidend für die<br />

wirtschaftliche Nutzung <strong>der</strong> Windenergie ist lt. OVG LSA die<br />

Windhöffigkeit in einer für raumbedeutsamen WKA<br />

repräsentativen Nabenhöhe. Solche mo<strong>der</strong>nen Anlagen mit<br />

Gesamthöhen zwischen 100 <strong>und</strong> 200 m werden auch künftig<br />

weiterhin gebaut <strong>und</strong> wirtschaftlich betrieben werden können.<br />

Ob eine vorgenommene VRG-Erweiterung dann tatsächlich mit<br />

wenigen größeren, z.B. 6 MW- WKA bebaut wird o<strong>der</strong> doch<br />

mehr "kleinere", z.B. 2 MW-Anlagen errichtet werden, kann<br />

regionalplanerisch nicht gesteuert werden.<br />

- Die im BImSchG-Verfahren 2004/2005 beantragte WKA Nr.<br />

37/47 als Bestandteil einer Windfarm mit 46 WKA wurde<br />

seinerzeit im Zuge <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> RegPlG bereits<br />

wegen <strong>der</strong> eindeutigen Lage außerhalb <strong>des</strong> im REP2000<br />

ausgewiesenen EG-Wind abgelehnt (kein Vertrauensschutz).<br />

Diese Anlage als gedachte westlichste WKA <strong>der</strong> o.g. Windfarm<br />

liegt mit mehr als 350 m Abstand auch außerhalb <strong>des</strong> im <strong>2.</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REPHarz ausgewiesenen VRG-/EG-Wind, so dass<br />

unter Anwendung <strong>des</strong> sogenannten baurechtlichen<br />

Planungsvorbehaltes durch die Regionalplanung (Ausschluss<br />

von raumbedeutsamen WKA außerhalb <strong>der</strong> im REP<br />

teilweise Berücksichtigung ja<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(54) Gemeinde Aue-Fallstein c/o Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck-Fallstein<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie mit <strong>der</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

ausgewiesene relativ kleine Fläche kann auf Gr<strong>und</strong><br />

<strong>des</strong> zu geringen Abstan<strong>des</strong> zu den benachbarten<br />

Anlagen in <strong>der</strong> Dar<strong>des</strong>heimer Gemarkung nicht<br />

effektiv genutzt werden. Die Energiepark Nordharz<br />

Verwaltungs- GmbH beabsichtigt, den Windpark<br />

Dar<strong>des</strong>heim zu einem Energiezentrum auszubauen,<br />

dass ausschließlich auf <strong>der</strong> Basis heimischer<br />

erneuerbarer Energien sämtliche<br />

Energiedienstleistungen (Elektrizität, Wärme <strong>und</strong><br />

Treibstoffe) für die Region <strong>der</strong> Gemeinden Aue-<br />

Fallstein <strong>und</strong> Huy bereitstellt. Gr<strong>und</strong>lage sollen die<br />

Energieträger Windkraft, Biomasse, Solarenergie,<br />

Wasserkraft <strong>und</strong> Geothermie sein. Für Dar<strong>des</strong>heim<br />

wird gegenwärtig ein Nahwärmeversorgungskonzept<br />

erstellt, dass auf <strong>der</strong> Basis von heimischer Biomasse<br />

gekoppelt mit Sonnenkollektoren die Haushalte mit<br />

Wärme für Heizzwecke <strong>und</strong> Brauchwasser versorgen<br />

soll. Nach Vorliegen <strong>der</strong> raumplanerischen<br />

Voraussetzungen würde durch die Energiepark<br />

Nordharz Verwaltungs- GmbH mittelfristig ein<br />

Investitionsvolumen von 300 Millionen € eingesetzt<br />

werden, um die genannten Ziele zu realisieren. Das<br />

Konzept schließt ein, dass die bereits vorhandene<br />

Netzverbindung Dar<strong>des</strong>heim - Wasserleben um eine<br />

weitere Netzverbindung in Richtung Schwanebeck<br />

ergänzt <strong>und</strong> damit regionale Energiesicherheit<br />

geschaffen wird. Im Interesse <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit<br />

dieser Investition sind Erweiterungsflächen <strong>zum</strong><br />

Eignungsgebiet zur Windenergienutzung notwendig.<br />

ausgewiesenen VRG-/EG-Wind) bisher keine<br />

regionalplanerische Zustimmung zur genannten WKA erfolgen<br />

konnte. Die Erweiterung <strong>des</strong> VRG-Wind in Richtung Westen<br />

über den jetzigen Bestand vorhandener bzw. genehmigter WKA<br />

hinaus ist aus Gründen <strong>des</strong> Landschaftsschutzes problematisch<br />

(landschaftsbildmäßig ungünstige, E-W-gestrecke Form <strong>des</strong><br />

Windparks würde durch genannten WKA-Standort verstärkt<br />

werden). Trotzdem wird im Ergebnis <strong>der</strong> Erörterung für die REP-<br />

Endfassung eine geringe Erweiterung <strong>des</strong> VRG-Wind um den<br />

Standortbereich <strong>der</strong> WKA 37/47 vorgeschlagen (siehe<br />

Datensatz 442-61, Windpark Druiberg GmbH), so dass dann<br />

eine Genehmigungsfähigkeit dieser Anlage aus<br />

regionalplanerischer Sicht in Aussicht gestellt werden kann.<br />

Angesichts <strong>der</strong> bereits vorhandenen technischen Vorbelastung<br />

kann im Rahmen <strong>des</strong> Ermessensspielraums für diesen strittigen<br />

Bereich <strong>der</strong> Belang <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> zugunsten <strong>der</strong><br />

För<strong>der</strong>ung regenerativer Energien zurücktreten.<br />

- Die beiden WKA-Standorte im südöstlichen Randbereich <strong>des</strong><br />

Windparks Dar<strong>des</strong>heim-Ba<strong>der</strong>sleben lagen wegen <strong>der</strong> geringen<br />

Nähe zur B 244 (ca. 90 bis 100 m entfernt) bereits im 1.<br />

Planentwurf <strong>des</strong> REPHarz außerhalb <strong>des</strong> VRG-/EG-Wind.<br />

Beson<strong>der</strong>e örtliche Umstände, die ein Abweichen vom<br />

Kriterienkatalog-Wind rechtfertigen würden, sind hier nicht<br />

erkennbar. Die rechtskräftigen Bau-/BImSchG-Genehmigungen<br />

besitzen aus regionalplanerischer Sicht Bestandsschutz (siehe<br />

auch Datensatz 54-20).<br />

- Inwieweit ein Investitionsvolumen von 300 Mio. € künftig<br />

eingesetzt werden soll (lt. homepage <strong>der</strong> Energiepark Druiberg<br />

GmbH zwischen 2003 <strong>und</strong> 2006 bereits > 70 Mio. € investiert),<br />

kann hier wegen fehlen<strong>der</strong> konkreter Informationen nicht<br />

beurteilt werden. Eine Erweiterung <strong>des</strong> VRG-Wind Dar<strong>des</strong>heim-<br />

Ba<strong>der</strong>sleben-Rohrsheim kann nur so weit vorgenommen<br />

werden, dass die Grenzen <strong>der</strong> Raumverträglichkeit, auch<br />

hinsichtlich an<strong>der</strong>er Nutzungsansprüche an den Raum, nicht<br />

überschritten bzw. an<strong>der</strong>e öffentliche Belange nicht erheblich<br />

beeinträchtigt werden. Mit den gemeindlich gewünschten<br />

Erweiterungen wäre dieses aber nach jetzigen Kenntnis- <strong>und</strong><br />

Bewertungsstand nicht gegeben.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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(54) Gemeinde Aue-Fallstein c/o Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck-Fallstein<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie mit <strong>der</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

54-20 II. a<br />

Die Gemeinde Aue-Fallstein beantragt, das It. Anlage<br />

3.5 ausgewiesene Eignungsgebiet so zu<br />

dimensionieren, dass die bestehenden Anlagen <strong>und</strong><br />

Anlagen für die Baugenehmigungen vorliegen, mit<br />

einbezogen werden.<br />

keine Berücksichtigung Die Genehmigung <strong>der</strong> bisherigen WKA-Standorte folgte den<br />

seinerzeit geltenden raumordnerischen Festsetzungen<br />

(REP2000). Die bereits bestehenden WKA bzw. baurechtlich<br />

genehmigten WKA genießen Bestandsschutz. Im VRG-Wind<br />

Dar<strong>des</strong>heim-Ba<strong>der</strong>sleben befinden sich alle bisher genehmigten<br />

WKA bis auf 10 WKA-Standorte in Straßennähe gemäß Kr.Nr. 3<br />

<strong>des</strong> Kriterienkataloges-Wind. Diese WKA unterschreiten mit<br />

Abständen zur B<strong>und</strong>es- bzw. Kreistraße von 50 bis 100 m<br />

deutlich den 200-m-Abstand gemäß Kr.Nr. 3, so dass auch<br />

wegen <strong>der</strong> Ausweisung als Vorranggebiet (darf innergebietlich<br />

keine größeren Restriktionen aufweisen) ein Abweichen von<br />

KrNr. 3 nicht möglich ist. Zum Vergleich lautet dass<br />

Abstandsmaß zwischen WKA <strong>und</strong> klassifizierten Straßen gemäß<br />

Abstandserlass NRW 2005 das 1,5 fache von Nabenhöhe +<br />

Rotordurchmesser. Bei den hier <strong>der</strong>zeit stehenden WKA mit 2<br />

MW <strong>und</strong> 150 m Gesamthöhe wäre dies sogar ein Abstand von<br />

ca. 275 m. Es ist davon auszugehen, dass im Zuge eines<br />

künftigen Repowering wegen zwischenzeitlich geän<strong>der</strong>ter<br />

bauordnungsrechtlicher Abstandsflächen bei gleichzeitig<br />

wahrscheinlich noch größeren WKA ohnehin nicht alle<br />

bisherigen WKA-Standorte wie<strong>der</strong> bebaut werden können.<br />

Folglich soll <strong>der</strong> straßennahe Bereich bis 200 m Entfernung<br />

vorsorglich zur Konfliktminimierung (Kippschutz, präventive<br />

Gefahrenabwehr für Straßenverkehr) im Zuge <strong>des</strong> Repowering<br />

"freigeplant" werden. Von den o.g. 10 WKA unterschreiten<br />

außerdem 2 WKA das Abstandsmaß zur geschlossenen<br />

Wohnbebauung gemäß KrNr. 1. Auf die ausnahmeweise<br />

Unterschreitung dieses Siedlungsabstan<strong>des</strong> nördlich <strong>der</strong><br />

Ortslage Dar<strong>des</strong>heim wurde bereits oben (Datensatz 54-12)<br />

hingewiesen, so dass dort mehrere WKA-Standorte in das VRG-<br />

Wind noch mit einbezogen werden konnten.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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(54) Gemeinde Aue-Fallstein c/o Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck-Fallstein<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie mit <strong>der</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

54-21 IIb<br />

Das Gebiet soll unter Beachtung <strong>der</strong><br />

Abstandskriterien um weitere Flächen in den<br />

Gemarkungen <strong>der</strong> Ortschaften Dar<strong>des</strong>heim, Hessen,<br />

Rohrsheim erweitert werden (Siehe beiliegende<br />

Karte). Die Erweiterungsflächen sollen den Status<br />

eines Vorbehaltsgebietes erhalten. Die It. REP 2000<br />

ausgewiesene Fläche südwestlich <strong>der</strong> B 79 <strong>und</strong><br />

Dar<strong>des</strong>heims <strong>und</strong> die in unserer Stellungnahme <strong>zum</strong><br />

1. <strong>Entwurf</strong> enhaltene Fläche in <strong>der</strong> Gemarkung Zilly<br />

südwestlich <strong>der</strong> B 79 sollen entfallen. Als<br />

raumbedeutsames Vorhaben soll <strong>der</strong> Windpark<br />

Dar<strong>des</strong>heim <strong>zum</strong> Regenerativ-Energiepark Nordharz<br />

ausgebaut werden.<br />

keine Berücksichtigung Der vorgeschlagenen Flächenerweiterungen in die<br />

benachbarten Gemarkungen (insgesamt ca. 750 ha zuzüglich<br />

<strong>zum</strong> vorhandenen VRG-Wind) kann im wesentlichen nicht<br />

gefolgt werden. Die beantragten Erweiterungsflächen<br />

unterschreiten in Teilräumen wesentliche Abstandskriterien, wie<br />

zu Siedlungsbereichen, Straßen, bestehenden Windparks,<br />

Gebieten mit empfindlichen Landschaft- <strong>und</strong> Ortsbild, VBG für<br />

Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems, regional<br />

bedeutsame Standorte für Kultur- <strong>und</strong> Denkmalpflege, hier die<br />

Westerburg. Darüber hinaus wurden im Rahmen <strong>der</strong><br />

Umweltprüfung gutachterlich aus Gründen <strong>des</strong><br />

Avifaunaschutzes (Nähe EU SPA Huy <strong>und</strong> Fallstein)<br />

großflächige Erweiterungen abgelehnt, da insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong><br />

Rotmilan vom großräumigen Verlust seiner Nahrungsfläche<br />

bzw. <strong>der</strong> hohen Vogelschlaggefahr erheblich betroffen wäre.<br />

Auch seitens <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>amtes für Umweltschutz wird aus<br />

diesen Gründen bereits in <strong>der</strong> jetzigen Größenordnung das<br />

VRG-Wind sehr kritisch gesehen (siehe Datensatz 262-55).<br />

Weiterhin wurde im Rahmen einer EDV-gestützten<br />

Landschaftsbildanalyse gutachterlich wegen <strong>der</strong> bereit jetzt<br />

vorhandenen erheblichen Landschaftsbildbeeinträchtgung nur<br />

eine mo<strong>der</strong>ate EG-Erweiterung in Richtung Nord bzw. Süd<br />

vorgeschlagen, was <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t in Richtung Nord durch eine<br />

Verschiebung <strong>der</strong> VRG-/EG-Nordgrenze in den Gemarkungen<br />

Dar<strong>des</strong>heim <strong>und</strong> Rohhrsheim um ca. 200 bis 400 m im Vgl. <strong>zum</strong><br />

REP2000 auch erfolgte. Damit ist eine Nutzung <strong>der</strong> nördlichen<br />

Erweiterung (ca. 60 ha) für weitere WKA gegeben. Gegen eine<br />

südliche EG-Erweiterung spricht die Nähe <strong>der</strong> Wohnbebauung<br />

<strong>der</strong> Ortslage Dar<strong>des</strong>heim. Die For<strong>der</strong>ung zur EG-Reduzierung<br />

im Bereich südlich <strong>der</strong> B 79 wurde bereits umgesetzt.<br />

Die Ausweisung von Vorbehaltsgebieten für<br />

Windenergienutzung als regionalplanerische Gebietskategorie<br />

ist, auch im Sinne von Suchräumen, mit den lan<strong>des</strong>planerischen<br />

Vorgaben <strong>des</strong> LEP-LSA nicht vereinbar <strong>und</strong> würde die<br />

Genehmigungsfähigkeit <strong>des</strong> REPHarz gefährden. Im Übrigen<br />

bieten Vorbehaltsgebiete nicht die Gewähr, dass sich die<br />

privilegierte Nutzung <strong>der</strong> Windenergienutzung an dem ihr dort<br />

zugewiesenen Standort gegenüber konkurrierenden Nutzungen<br />

durchsetzt (Urteil BVerwG vom 13.03.03, Az. 4 C 4.02).<br />

Mit den bereits vorhandenen bzw. genehmigten mehr als 40<br />

WKA gehört <strong>der</strong> Windpark Dar<strong>des</strong>heim-Ba<strong>der</strong>sleben bereits<br />

jetzt zu den größten Windparks in <strong>der</strong> Planungsregion. Damit ist<br />

aus unser Sicht unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

Erweiterungsmöglichkeiten am N-Rand <strong>des</strong> VRG <strong>der</strong><br />

Gr<strong>und</strong>stock für einen Energiepark Nordharz mit mehreren<br />

Erzeugungsarten erneuerbarer Energien längst gegeben.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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(54) Gemeinde Aue-Fallstein c/o Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck-Fallstein<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- <strong>und</strong> Denkmalpflege<br />

54-13 Entgegen unseren Vorschlägen <strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong><br />

REP Harz wurde die Schloss -<strong>und</strong> Gartenanlage<br />

Hessen als Vorrangstandort für Denkmal -<strong>und</strong><br />

Kulturpflege nicht aufgenommen. Die Gemeinde Aue-<br />

Fallstein for<strong>der</strong>t mit Nachdruck die folgende<br />

Ergänzung:<br />

- Schloss- <strong>und</strong> Gartenanlage Hessen<br />

Begründung:<br />

Schloss <strong>und</strong> Garten in Hessen haben eine große<br />

kulturhistorische Bedeutung für die Region. Seit 1343<br />

war <strong>der</strong> Flecken Hessen mit seiner Schloss -<strong>und</strong><br />

Gartenanlage Besitz <strong>der</strong> Braunschweiger Herzöge,<br />

<strong>der</strong> Welfendynastie. Die Blütezeit <strong>der</strong> Anlage lag in<br />

den Jahren ab 1540 bis 1660, Schloss Hessen wurde<br />

1560 dem späteren Herzog Julius (reg. 1568- 1589)<br />

<strong>und</strong> seiner Frau, <strong>der</strong> brandenburgischen Prinzessin<br />

Hedwig, <strong>zum</strong> ständigen Aufenthalt zugewiesen. Auf<br />

Schloss Hessen wurde am 15.10. 1564 Heinrich<br />

Julius (reg. 1589- 1613), <strong>der</strong> spätere postulierte<br />

Bischof von Halberstadt, geboren. Unter den<br />

Herzögen Julius <strong>und</strong> Heinrich Julius wurde Schloss<br />

Hessen ab 1560 im manieristischen Stil zu einer<br />

repräsentativen Sommerresidenz um -<strong>und</strong><br />

ausgebaut. Der prachtliebende Herzog Heinrich<br />

Julius bevorzugte Schloss Hessen. Später wurde das<br />

Anwesen Sitz <strong>der</strong> Witwe Heinrich Julius', <strong>der</strong><br />

Dänenprinzessin Elisabeth. In dieser Zeit erhielten<br />

Schloss <strong>und</strong> <strong>der</strong> dazugehörige Lustgarten eine quasi<br />

königliche Ausstattung. Noch bekannter als das<br />

Schloss war <strong>der</strong> Lustgarten, <strong>der</strong> durch den Hofgärtner<br />

<strong>und</strong> Botaniker Johann Royer zu einem im<br />

norddeutschem Raum einmaligen<br />

Renaissancegarten gestaltet wurde. Dazu gehörte<br />

mit über 1700 Arten eine <strong>der</strong> umfangreichsten<br />

Pflanzensammlungen Deutschlands. Royer hat mit<br />

seinen Publikationen über diesen Garten, aber auch<br />

über seine botanischen Exkursionen im Harz, im<br />

Fallstein, im Huy <strong>und</strong> im Großen Bruch Gr<strong>und</strong>lagen<br />

für die Entwicklung <strong>der</strong> Botanik als Wissenschaft in<br />

Deutschland gelegt.<br />

Die Schlossanlage wurde seit <strong>der</strong> Wende mit großem<br />

finanziellen Aufwand saniert <strong>und</strong> wird zunehmend<br />

von Touristen besucht, die sich auch für die<br />

urk<strong>und</strong>lich wohl älteste Gaststätte Sachsen-Anhalts,<br />

die "Weinschenke" interessieren. Es bedarf aber<br />

noch weiterer Anstrengungen für den Erhalt <strong>der</strong><br />

Anlage.<br />

keine Berücksichtigung Uns ist bekannt, dass das Lan<strong>des</strong>amt für Denkmalpflege <strong>und</strong><br />

Archäologie Sachsen-Anhalt die Burg in Hessen als<br />

Baudenkmal einschätzt. Denkmäler werden durch das<br />

Denkmalschutzgesetz LSA ausgewiesen. Im REPHarz werden<br />

nur regionalbedeutsame Standorte für Kultur <strong>und</strong><br />

Denkmalpflege festgelegt. Siehe auch DS 54-23 zur Erörterung.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 98 von 673


TÖB:<br />

(54) Gemeinde Aue-Fallstein c/o Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck-Fallstein<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>3 Straßenverkehr<br />

54-14 Z 4: - vordringlicher Neu -<strong>und</strong> Ausbau wichtiger....<br />

B<strong>und</strong>esstraßenanbindungen.....<br />

<strong>2.</strong> B 79 Wolfenbüttel - Halberstadt - Quedlinburg<br />

(Süd)<br />

Ergänzung: straßenbegleiten<strong>der</strong> Radweg für<br />

Anbindung an bestehenden Radweg auf<br />

nie<strong>der</strong>sächsischer Seite<br />

54-15 Z 6: - vordringlicher Neu -<strong>und</strong> Ausbau<br />

wichtiger.......Lan<strong>des</strong>straßenverbindungen.....<br />

4. L 89 Osterwieck - Hessen - keine Ergänzungen<br />

54-16 Z 7: "Das Netz <strong>der</strong> lan<strong>des</strong> -<strong>und</strong><br />

regionalbedeutsamen Straßen ist durch den Neubau<br />

folgen<strong>der</strong> Ortsumfahrungen zu ergänzen: ...<strong>2.</strong> B 79<br />

OU Hessen (Übergangslösung Ausbau <strong>der</strong><br />

Ortsdurchfahrt)..."<br />

Die Notwendigkeit <strong>der</strong> OU Hessen sollte angesichts<br />

<strong>des</strong> vollzogenen Ausbau's <strong>der</strong> Ortsdurchfahrt geprüft<br />

werden.<br />

keine Berücksichtigung Z 4 stellt größtenteils eine LEP-Übernahme dar <strong>und</strong> bezieht sich<br />

auf den eigentlichen Straßenbau. Straßenbegleitenden<br />

Radwege im Zuge von Straßenneu- bzw. -ausbau fallen unter G<br />

8 <strong>des</strong> Pkt. 6.<strong>2.</strong>3 , wobei auf ortskonkrete Benennungen<br />

verzichtet wird.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

keine Berücksichtigung Es erfolgt eine Übernahme aus dem LEP-LSA.<br />

Es besteht weiterhin die Notwendigkeit, die seinerzeit<br />

planfestgestellte Trasse <strong>der</strong> OU Hessen raumordnerisch mittelbis<br />

langfristig zu sichern.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

6.<strong>2.</strong>6 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)<br />

54-17 Folgende Zielstellung sollte aufgenommen werden:<br />

Anbindung bzw. Abstimmen von Buslinien mit dem<br />

Nachbarland Nie<strong>der</strong>sachsen, um solche Regionen<br />

wie Wolfenbüttel, Goslar usw. für Pendler, darunter<br />

auch Auszubildende, besser erreichbar zu machen.<br />

keine Berücksichtigung Solche konkreten Elemente einer ÖPNV-Planung können nicht<br />

mit Mitteln <strong>der</strong> Raumordnung gesteuert werden (Sache <strong>der</strong><br />

Fachplanung). Außerdem können im REPHarz keine<br />

Festlegungen vorgenommen werden, die auch außerhalb <strong>der</strong><br />

Planungsregion gelten sollen. Im Pkt. G 11 wird aber als<br />

Vorgabe für die Fachplanung allgemein auf die Notwendigkeit<br />

einer Abstimmung <strong>und</strong> Anbindung verschiedener Busnetze, bei<br />

Bedarf auch regionsübergreifend, eingegangen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 99 von 673


TÖB:<br />

(54) Gemeinde Aue-Fallstein c/o Verwaltungsgemeinschaft Osterwieck-Fallstein<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.3.2 Erörterung zu Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie mit <strong>der</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

54-22 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

bekräftigte nochmals die abgegebene Stellungnahme<br />

<strong>der</strong> Gemeinde <strong>und</strong> sprach sich gegen die<br />

Reduzierung <strong>des</strong> Vorranggebietes Dar<strong>des</strong>heim-<br />

Ba<strong>der</strong>sleben aus, was negative Folgen für mögliche<br />

Investoren bedeute, da bereits gebaute Anlagen<br />

zukünftig aus dem EG herausfallen. Er unterstrich<br />

nochmals die von <strong>der</strong> Gemeinde gefor<strong>der</strong>te nördliche<br />

Erweiterungsfläche <strong>des</strong> Vorranggebietes bis zur<br />

nördlichen Grenze <strong>des</strong> im Flurneuordnungsverfahren<br />

festgelegten Feldweges.<br />

keine Berücksichtigung Die Regionalplanung ist verpflichtet, auch Vorranggebiete für<br />

die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie auszuweisen. VRG dürfen keine<br />

anteilmäßig größeren innergebietlichen Restriktionen enthalten,<br />

<strong>des</strong>halb wurden die Restriktionskriterien für die Abstände zu den<br />

Straßen strikter umgesetzt als bei Eignungsgebieten. Durch den<br />

Neuzuschnitt als VRG befinden sich einige WKA-Standorte nicht<br />

mehr innerhalb <strong>des</strong> neu festgelegten VRG, aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Größe<br />

heutiger Anlagen <strong>und</strong> damit verb<strong>und</strong>ener Min<strong>des</strong>tabstände sind<br />

sowieso nicht alle Standorte für ein Repowering geeignet. Damit<br />

werden aber bereits erteilte Baugenehmigungen nicht in Frage<br />

gestellt, nur das Repowering ist hier nicht mehr möglich. Durch<br />

die strikte Umsetzung von Abständen sollen Konflikte z.B. mit<br />

dem Straßenverkehr <strong>und</strong> <strong>der</strong> Wohnbebauung vorsorglich<br />

minimiert werden. Von ca. 87 ha (Fläche südl. <strong>der</strong> B 79, in REP<br />

MD-Ergänzung 2000) sind lediglich 40 ha überplanbar gewesen,<br />

dafür wurden etwa 60 ha an an<strong>der</strong>er Stelle neu ausgewiesen.<br />

An dem genannten Flurneuordungsverfahren war die<br />

RegPlGHarz als TÖB nicht beteilt. Gegen eine weitere nördliche<br />

VRG-Erweiterung sprechen an<strong>der</strong>e öffentliche Belange (v.a.<br />

Vogelschutz, Landschafts-/Ortsbild, Denkmalschutz),<br />

diesbezüglich haben die Ergebnisse <strong>des</strong><br />

Flurneuordnungsverfahrens keinerlei Auswirkungen.<br />

Siehe sonst umfangreiche Begründungen in den Datensätzen<br />

54-12, 54-19 bis 54-21 o<strong>der</strong> Datensätze 442-45 bis 442-61 <strong>der</strong><br />

Windpark Druiberg GmbH<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

13.6.1.6 Erörterung zu Vorrangstandorte für Kultur- <strong>und</strong> Denkmalpflege<br />

54-23 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

Er begrüßte die Aufnahme <strong>der</strong> Wasserburg Zilly als<br />

VRSTO für Kultur- <strong>und</strong> Denkmalpflege, kritisierte<br />

gleichzeitig aber, dass das Schloss Hessen nicht<br />

aufgenommen wurde. Das Schloss wird <strong>der</strong>zeit als<br />

Kin<strong>der</strong>tagesstätte, als Heimatmuseum <strong>und</strong> private<br />

Nutzung genutzt.<br />

keine Berücksichtigung Die <strong>der</strong>zeitigen Nutzungen befürworten keine Aufnahme im REP keine Berücksichtigung nein<br />

als regional bedeutsamen Standort.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 100 von 673


TÖB:<br />

(62) Landkreis Quedlinburg<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

62-1 Der Planentwurf hat den Ämtern Planung,<br />

Umweltschutz, Naturschutz, Wasserwirtschaft <strong>und</strong><br />

dem Dezernat II/01 Mobilitätsmanagement/ Planung<br />

vorgelegen. Das Sozialamt, das Ges<strong>und</strong>heitsamt,<br />

das Jugend- Schulverwaltungs- <strong>und</strong> Kulturamt sowie<br />

die Abt. Straßenverkehr hatten schon <strong>zum</strong> 1.<br />

Planentwurf keine Einwände.<br />

62-2 Die Abteilungen Umweltschutz, Naturschutz <strong>und</strong><br />

Wasserwirtschaft sowie die Stabsstelle<br />

Mobilitätsmanagement/Planung haben <strong>zum</strong><br />

vorliegenden Planentwurf keine Hinweise bzw.<br />

<strong>Bedenken</strong>. Gleiches gilt für die Abt. Planung, <strong>der</strong>en<br />

For<strong>der</strong>ungen auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage <strong>des</strong> 1. Planentwurfes<br />

im wesentlichen nachgekommen wurde. Wo das<br />

nicht <strong>der</strong> Fall war, hat die RegPlG im<br />

Abwägungsprotokoll begründet, warum dies nicht<br />

möglich/notwendig war.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 101 von 673


TÖB:<br />

(63) Stadt Quedlinburg<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

63-1 Zu den Aussagen <strong>des</strong> Regionalen<br />

Entwicklungsplanes (REP) in <strong>der</strong> vorliegenden<br />

Fassung <strong>des</strong> <strong>2.</strong><strong>Entwurf</strong>es ergeht bezüglich <strong>der</strong><br />

Festlegungen zu den Vorranggebieten<br />

Hochwasserschutz <strong>und</strong> Überschwemmungsgebiet<br />

folgende Stellungnahme <strong>der</strong> Stadt Quedlinburg.<br />

Der REP geht in seiner Festlegung deutlich über die<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogrammes hinaus <strong>und</strong><br />

überplant damit sowohl einen Teil <strong>des</strong> bestehenden<br />

Gewerbe- <strong>und</strong> Industriegebietes "Magdeburger<br />

Straße" (GE/GI) als auch die vorgesehene<br />

Erweiterungsfläche. Dies wird seitens <strong>der</strong> Stadt<br />

Quedlinburg abgelehnt, da ihr damit wesentliche<br />

Entwicklungsmöglichkeiten genommen werden.<br />

Mit dem Bau <strong>der</strong> bereits rechtskräftig genehmigten<br />

Verbindungsstraße vom Knoten L66/B6n (südlicher<br />

Ast <strong>der</strong> Abfahrt) zur Klärwerksbrücke in Dammlage<br />

wird <strong>der</strong> gesamte südlich dieser geplanten Straße<br />

gelegene Planbereich <strong>der</strong> Erweiterungsfläche <strong>des</strong><br />

GE/GI "Magdeburger Straße" vor Überflutung<br />

weitgehend geschützt.<br />

Es ergibt sich mit dem vorhandenen Bodeteich an <strong>der</strong><br />

Südseite <strong>der</strong> Bode, beginnend am Bahndamm bis zur<br />

Klärwerksbrücke <strong>und</strong> dann fortgesetzt durch die<br />

östliche Rampe <strong>der</strong> Klärwerksbrücke <strong>und</strong> die<br />

geplante Anschlussstraße zur L66/Knoten B6n, ein<br />

Hochwasserschutzsystem für das Plangebiet, das<br />

dann nur noch durch einen ca. 5 m langen<br />

Lückenschluss unmittelbar, unter <strong>der</strong><br />

Klärwerksbrücke zu komplettieren wäre.<br />

Mit diesem Lückenschluss sind dann alle<br />

Festlegungen <strong>des</strong> REP <strong>zum</strong> Hochwasserschutz <strong>und</strong><br />

<strong>zum</strong> Überschwemmungsgebiet hinfällig, da ein<br />

Einstau von <strong>der</strong> Einmündung <strong>des</strong> Tränkegrabens aus<br />

die Erweiterungsfläche nicht mehr erreichen kann.<br />

Gleichzeitig wäre es dann möglich, den am östlichen<br />

Ufer nördlich <strong>der</strong> Klärwerksbrücke vorhandenen<br />

Bodeteich zu öffnen, um <strong>der</strong> Bode bereits bei<br />

kleineren Hochwasserereignissen ein Ausufern zu<br />

ermöglichen.<br />

Dieses Ausufern ist unschädlich, da die<br />

landwrtschaftliche Nutzung <strong>der</strong> betroffenen<br />

Ackerflächen im Rahmen <strong>der</strong> A- <strong>und</strong> E-Maßnahmen<br />

<strong>der</strong> B6n ohnehin aufgegeben wird.<br />

Ich bitte darum, den oben geschil<strong>der</strong>ten Sachverhalt<br />

in <strong>der</strong> Endfassung <strong>des</strong> REP zu berücksichtigen <strong>und</strong><br />

durch eine entsprechende Verkleinerung <strong>des</strong><br />

Vorranggebietes <strong>der</strong> Stadt Quedlinburg eine dringend<br />

benötigte Entwicklungsmöglichkeit zu sichern.<br />

teilweise Berücksichtigung Wesentliche Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> räumlichen Abgrenzung <strong>der</strong> im<br />

REPHarz ausgewiesenen VRG-Hochwasserschutz stellen die<br />

wasserrechtlich festgesetzten Übeschwemmungsgebiete (ÜGS)<br />

dar. Dies trifft auch auf den strittigen Bereich zu, wo das <strong>der</strong>zeit<br />

nach § 96 Abs. 5 WG LSA vorläufig festgesetzte ÜGS über das<br />

im LEP ausgewiesene VRG-Hochwasserschutz hinausgeht.<br />

Aber selbst das letztgenannte VRG überlagert bereits teilweise<br />

die von <strong>der</strong> Stadt geplante GE-/GI-Erweiterungsfläche.<br />

Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en örtlichen Verhältnisse,<br />

incl. <strong>der</strong> zwischenzeitlich planfestgestellten Straßenanschlusses<br />

an die jetzige L 66 <strong>und</strong> <strong>des</strong> genehmigten B-Planes<br />

"Verkehrsanbindung GE Magdeburger Straße" kann jedoch eine<br />

teilweise Reduzierung <strong>des</strong> VRG-Hochwasserschutzes im<br />

strittigen Bereich vorgenommen werden. Das VRG wird<br />

zwischen vorhandenem Gewerbegebiet <strong>und</strong> geplanter<br />

Verkehrsanbindung südlich <strong>der</strong> B6n an die Grenzen <strong>des</strong><br />

Überschwemmungsgebietes entsprechend <strong>der</strong> Stellungnahme<br />

<strong>der</strong> oberen Wasserbehörde vom 11.0<strong>2.</strong>2004 (seinerzeit<br />

Überschwemmungsgebiet für die Festsetzung gemäß § 96 Abs.<br />

1 WG LSA vorgesehen) <strong>zum</strong> B-Plan-<strong>Entwurf</strong> "Erweiterung<br />

Gewerbegebiet Magdeburger Straße" zurückgezogen.<br />

teilweise Berücksichtigung ja<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 102 von 673


TÖB:<br />

(63) Stadt Quedlinburg<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

13.5.1.1 Erörterung zu Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

63-2 Das B-Plangebiet "Magdeburger Straße" sollte<br />

vollständig aus dem VRG Hochwasserschutz (HWS)<br />

herausgelöst werden, da <strong>der</strong> Bau <strong>der</strong><br />

Erschließungsstraße hier eine an<strong>der</strong>e<br />

Hochwassersituation erwarten lässt als das<br />

Vorranggebiet <strong>der</strong>zeit vorsieht. Die Abwägung sollte<br />

nochmals geprüft werden, sie entspricht nicht dem<br />

aktuellen Stand.<br />

keine Berücksichtigung Mit <strong>der</strong> in Datensatz 63-1 vorgeschlagenen Verän<strong>der</strong>ung <strong>des</strong><br />

VRG-HWS wurde hier bereits im Einzelfall wegen beson<strong>der</strong>er<br />

örtlicher Bedingungen vom Prinzip "<strong>der</strong>zeit rechtskräftig<br />

geltende Überschwemmungsgebiete = Vorranggebiet HWS"<br />

abgewichen. Die damit verb<strong>und</strong>ene Reduzierung <strong>des</strong> VRG-<br />

HWS um ca. 10 ha läßt <strong>der</strong> Stadt, auch unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen Belegungsdichte im jetzigen Gewerbegebiet<br />

weitere Entwicklungsmöglichkeiten zu.<br />

Die Grenzziehung eines VRG muss fachlich nachvollziehbar<br />

sein. Eine an<strong>der</strong>e fachliche Arbeitsgr<strong>und</strong>lage als die im<br />

Datensatz 63-1 genannte Stellungnahme <strong>der</strong> oberen<br />

Wasserbehörde (mit Karte) ist <strong>der</strong>zeit nicht vorhanden.<br />

Konkrete Planungen für den vom Einwen<strong>der</strong> genannten<br />

Lückenschluss <strong>des</strong> Hochwasserschutzdeiches sind nicht<br />

bekannt. Folglich ist weiterhin eine Überflutungsgefahr für Teile<br />

<strong>der</strong> gemeindlich geplanten Erweiterung <strong>des</strong> genannten<br />

Gewerbegebietes gegeben.<br />

Keine Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Datensatzes 63-1<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe<br />

69-1 Da die Gewerbeflächen <strong>der</strong> beiden Orte Gernrode<br />

<strong>und</strong> Rie<strong>der</strong> als ein gemeinsames Gebiet angesehen<br />

werden <strong>und</strong> damit die Min<strong>des</strong>tgröße von 30 ha im<br />

Zusammenhang erreichen, sollte <strong>der</strong><br />

Gewerbestandort Gernrode (ohne Einklammerung) -<br />

Rie<strong>der</strong> unter Z 2 ergänzt werden.<br />

Falls diese Anregung abgelehnt <strong>und</strong> die<br />

Gewerbeflächen von Gernrode <strong>und</strong> Rie<strong>der</strong> nicht unter<br />

Z 2 aufgeführt werden sollten, sollte unter Z 3<br />

<strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t die überflüssige <strong>und</strong> irritierende<br />

Einklammerung <strong>des</strong> Wortes Gernrode entfernt<br />

werden.<br />

keine Berücksichtigung Im REPHarz, Pkt. 6.1.1., Z 2 sind nur die Industrie- <strong>und</strong><br />

Gewerbegebiete <strong>der</strong> zentralen Orte genannt. Hier wäre die<br />

Nennung von Gernrode theoretisch möglich, da Gernrode<br />

entspr. Pkt. 4.3., Z 11 als Gr<strong>und</strong>zentrum eingestuft wurde.<br />

Gernrode selbst erfüllt entsprechend unserer Kriterien jedoch<br />

nicht die Größe für einen regional bedeutsamen Industrie- <strong>und</strong><br />

Gewerbestandort. Demzufolge wurde die "Not"-Lösung im Pkt. Z<br />

3 gef<strong>und</strong>en, die eine regionalplanerische Sicherung <strong>des</strong><br />

gemeinsamen, z.T. nichtzentralen Standortes Rie<strong>der</strong> als<br />

Vorrangstandort sichern soll. Mit <strong>der</strong> Nennung unter Z 3 wurde<br />

Gernrode, wie bereits <strong>der</strong> Begründung <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> zu<br />

entnehmen war, als zentraler Ort bei <strong>der</strong> hier aufgeführten<br />

Nennung nichtzentraler Orte in Klammern gesetzt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

13.6.1.5 Erörterung zu Vorrangstandorte für Forschung <strong>und</strong> Bildung<br />

78-1 Erörterung, mündlich vorgetragen zur 1. Abwägung:<br />

In Bezug <strong>zum</strong> DS 402-7 informierte <strong>der</strong> Einwän<strong>der</strong><br />

darüber, dass das Fachgymnasium in Harzgerode ein<br />

privat geführtes Gymnasium ist <strong>und</strong> im REP als<br />

Standort für Forschung <strong>und</strong> Bildung aufgenommen<br />

werden sollte.<br />

keine Berücksichtigung Die Steuerungswirkungen gegenüber privaten Bildungsträgern<br />

ist in Frage zu stellen, da das REP für private Einrichtungen<br />

keine Bindungswirkung besitzt.<br />

Siehe auch Datensatz 402-13 (Bürgerverein Unterharz).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 103 von 673


TÖB:<br />

(78) Stadt Harzgerode mit Ortsteilen Alexisbad, Mäg<strong>des</strong>prung, u. Silberhütte<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.6.1.6 Erörterung zu Vorrangstandorte für Kultur- <strong>und</strong> Denkmalpflege<br />

78-2 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

for<strong>der</strong>te Silberhütte <strong>und</strong> Mäg<strong>des</strong>prung ebenfalls im<br />

REP wegen <strong>der</strong> kulturhistorischen Bedeutung<br />

aufzunehmen.<br />

keine Berücksichtigung Silberhütte <strong>und</strong> Mäg<strong>des</strong>prung sind Industriedenkmale, die<br />

bereits unter Pkt. 7.17, G 4 unter technische Denkmäler<br />

zusammenfassend genannt wurden. Hier sind keine<br />

Einzelnennungen möglich.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 104 von 673


TÖB:<br />

(85) Stadt Ballenstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft "Ballenstedt - Bode-Selke-Aue"<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

85-3 Das geplante Hochwasserrückhaltebecken oberhalb<br />

<strong>der</strong> Ortslage Meisdorf wird abgelehnt.<br />

Die unter 5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

formulierten Ziele Z4 <strong>und</strong> Z8 <strong>und</strong> dementsprechend<br />

die Entstehung von Stauflächen für das<br />

Hochwasserrückhaltebecken oberhalb <strong>der</strong> Ortslage<br />

Meisdorf im Selketal wird abgelehnt.<br />

Der Konflikt mit dem unter 5.<strong>2.</strong>6 Vorbehaltsgebiete für<br />

Tourismus <strong>und</strong> Erholung formulierten Ziele Z1 <strong>und</strong> Z3<br />

unter 5.1.3 Vorbehaltsgebiete für Natur <strong>und</strong><br />

Landwirtschaft formulierten Ziel Z2 III Selketal ist<br />

unüberbrückbar. Das geplante<br />

Hochwasserrückhaltbecken wird daher durch die VG<br />

abgelehnt. Der vorrangig auf Tourismus<br />

ausgerichtete Entwicklungsschwerpunkt touristisches<br />

Netzwerk Selketal ist im Verb<strong>und</strong> mit dem weiteren<br />

Unterharz als höherwertig anzusehen. Ein weiterer<br />

Mangel zu Punkt 5.1.1 ist auch, dass <strong>der</strong> gesamte<br />

Abschnitt nur die Hochwasserrückhaltebecken<br />

Straßberg <strong>und</strong> Meisdorf behandelt. Für die<br />

Gemeinden am Unterlauf <strong>der</strong> Selke ist <strong>der</strong> zügige<br />

Abfluss <strong>des</strong> Hochwassers von entscheiden<strong>der</strong><br />

Bedeutung auch nach dem Bau von<br />

Hochwasserrückhaltebecken. Dies wird nur<br />

gewährleistet wenn ein entsprechen<strong>der</strong> Ausbau bzw.<br />

die Instandsetzung <strong>des</strong> Flussbettes auf das<br />

eigentliche Niveau <strong>und</strong> Maß erfolgt. Diese<br />

gr<strong>und</strong>legenden Arbeiten sind in den vergangenen 50<br />

Jahren versäumt worden <strong>und</strong> sollten sich <strong>des</strong>halb im<br />

regionalen Entwicklungsplan wie<strong>der</strong> finden.<br />

85-6 Ebenfalls wird in <strong>der</strong> Betrachtung zu Pkt. 5.1.1 Z5<br />

vernachlässigt, dass neben den im Harz befindlichen<br />

Anlagen für den Hochwasserschutz auch<br />

Maßnahmen im Harzvorland <strong>und</strong> in den<br />

Nie<strong>der</strong>ungsgebieten notwendig sind. Durch weitere<br />

Selkezuflüsse sowie die Rückstauproblematik an<br />

dem Zusammenfluss mit <strong>der</strong> Bode sind<br />

Hochwasserschutzmaßnahmen erfor<strong>der</strong>lich.<br />

keine Berücksichtigung Im gesamten Pkt. 5.1.1., incl. Z 4 <strong>und</strong> Z 8, ist eine<br />

standortkonkrete Festlegung eines<br />

Hochwasserrückhaltebeckens, z.B. Meisdorf, nicht enthalten.<br />

Eine inhaltliche Auseinan<strong>der</strong>setzung mit den<br />

Hochwasserrückhaltebecken Meisdorf <strong>und</strong> Straßberg findet auf<br />

Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> bekannten Projektplanungen lediglich im Pkt.<br />

3.<strong>2.</strong>1 <strong>des</strong> Umweltberichtes statt. Da aber gerade die Frage<br />

weiterer Standortalternativen aus unserer Sicht bisher nicht<br />

hinreichend durch die Fachplanung geklärt wurde, wurde auf die<br />

im 1. Planentwurf noch enthaltende standörtliche Benennung<br />

von neu zu errichtenden Hochwasserrückhaltebecken im<br />

Festlegungsteil <strong>des</strong> REP verzichtet.<br />

Die vorgeschlagenden Maßnahmen <strong>zum</strong> Ausbau bzw.<br />

Instandsetzung eines Flussbetts können als Maßnahmen <strong>des</strong><br />

vorsorgenden Hochwasserschutzes in G 6 <strong>und</strong> G 7 eingeordnet<br />

werden.<br />

Im unmittelbaren Selkebereich <strong>des</strong> Unterharzes sind im REP<br />

<strong>und</strong> LEP das VRG für Natur <strong>und</strong> Landschaft "Selketal" <strong>und</strong> das<br />

VBG für Tourismus <strong>und</strong> Erholung "Harz <strong>und</strong> Harzvorlän<strong>der</strong>"<br />

nicht ausgewiesen, son<strong>der</strong>n ein Vorranggebiet für<br />

Hochwasserschutz. Außerdem ist im Pkt. 5.1.3, Z 4, als<br />

Übernahme aus dem LEP-LSA klar geregelt, dass im Konfliktfall<br />

zwischen VRG Hochwasserschutz <strong>und</strong> VRG Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft <strong>der</strong> Hochwasserschutz Vorrang hat. Ein<br />

Vorbehaltsgebiet (z.B. für Tourismus <strong>und</strong> Erholung) hat ohnehin<br />

nicht die strikte Bindungswirkung wie ein Vorranggebiet <strong>und</strong><br />

kann folglich durch nachfolgende Planungsebenen in<br />

begründeten Fällen "weggewogen" werden.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Z 5 bezieht sich eindeutig auf die bereits (nur) im Harz<br />

vorhandenen, kleineren Talsperren, den sogenannten<br />

"Kleinspeicher" bzw. "Harzteiche", damit bereits im<br />

Hochwasserentstehungsgebiet ein möglichst frühzeitiger <strong>und</strong><br />

dezentraler Hochwasserrückhalt gewährleistet werden kann.<br />

Alle an<strong>der</strong>en vorsorgenden Hochwasserschutzmaßnahmen sind<br />

bereits in den Festlegungen <strong>des</strong> Z 1 <strong>und</strong> <strong>der</strong> G 6 bis 7 enthalten,<br />

ohne dass hier eine Trennung zwischen Harz <strong>und</strong> Harzvorland<br />

vorgenommen wird.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 105 von 673


TÖB:<br />

(85) Stadt Ballenstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft "Ballenstedt - Bode-Selke-Aue"<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

85-7 Um den wichtigen Gr<strong>und</strong>satz G3 umzusetzen, ist es<br />

notwendig, Verantwortlichkeiten festzuschreiben. In<br />

diesem Zusammenhang sollte auch die Prüfung <strong>der</strong><br />

Nutzung von Altgewässern im Unterlauf <strong>der</strong> Selke<br />

durchgeführt werden, um Hochwasser von den<br />

bebauten Gebieten in die Retentionsräume zu leiten.<br />

keine Berücksichtigung Behördliche Verantwortlichkeiten bzw. Zuständigkeiten können<br />

im REP nicht festgelegt werden. Der Gr<strong>und</strong>satz ist jedoch bei<br />

entsprechenden Anwendungsfällen nachweisbar in<br />

nachfolgenden Planungs-/Abwägungsentscheidungen <strong>der</strong> Fach<strong>und</strong><br />

Bauleitplanung zu berücksichtigen. Zuständig für die<br />

diesbezügliche Kontrolle ist dann die jeweilige<br />

Genehmigungsbehörde. Das gilt auch im speziellen Fall <strong>der</strong><br />

Selke, wo nur die Fachplanung die Eignung von<br />

Ausgleichsmaßnahmen im Sinne <strong>des</strong> G 3 feststellen kann.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 106 von 673


TÖB:<br />

(85) Stadt Ballenstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft "Ballenstedt - Bode-Selke-Aue"<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

85-1 Der geplante Hartsteinabbau Ballenstedt-Rehköpfe<br />

wird abgelehnt.<br />

Das unter 5.1.5 Vorranggebiete für<br />

Rohstoffgewinnung gestellte Ziel Z4 unter <strong>der</strong><br />

Nummer XXIII als Ballenstedt-Rehköpfe<br />

ausgewiesene Hartsteinlagerstätte für Grauwacke<br />

steht im Konflikt mit dem unter 5.<strong>2.</strong>3<br />

Vorbehaltsgebiete für den Aufbau ökologischer<br />

Verb<strong>und</strong>systeme formulierten Ziel Z3 <strong>und</strong> unter 5.<strong>2.</strong>6<br />

Vorbehaltsgebiete für Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />

formulierten Ziel Z1 <strong>und</strong> Z3. Wir gehen von einer<br />

Unverträglichkeit <strong>der</strong> Zielstellungen aus.<br />

Das Stadtmarketing <strong>der</strong> Stadt Ballenstedt ist<br />

vorrangig auf Tourismus ausgerichtet <strong>und</strong> im<br />

Verb<strong>und</strong> mit dem weiteren Unterharz als höherwertig<br />

anzusehen. Die Lagerstätte für Grauwacke wird<br />

daher als nicht regional bedeutsam angesehen <strong>und</strong><br />

abgelehnt.<br />

keine Berücksichtigung Die regionale Bedeutsamkeit <strong>der</strong> Grauwackenlagerstätte<br />

Ballenstedt-Rehköpfe ergibt sich zunächst aus <strong>der</strong> fachlich<br />

nachgewiesenen <strong>und</strong> hinsichtlich <strong>der</strong> Rohstoffqualität <strong>und</strong> -<br />

menge rohstoffgeologisch hochwertigen Hartgesteinslagerstätte,<br />

die als Nachfolgelagerstätte <strong>des</strong> in den nächsten Jahren<br />

auslaufenden Steinbruchbetriebes Rie<strong>der</strong> gilt. Gemäß LEP, Pkt.<br />

3.3.5, sind in den Regionalen Entwicklungsplänen<br />

Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung für oberflächennahe<br />

Baurohstoffe (insbeson<strong>der</strong>e Kiese <strong>und</strong> Sande <strong>und</strong><br />

regionalbedeutsame Hartsteine) festzulegen. Dies erfolgt<br />

hiermit.<br />

Innerhalb <strong>des</strong> genannten VRG-Rohstoffgewinnung hat die<br />

Rohstoffgewinnung Vorrang vor allen an<strong>der</strong>en Nutzungsformen.<br />

Das umliegende VBG für den Aufbau eines ökologischen<br />

Verb<strong>und</strong>systems "Harz <strong>und</strong> Harzvorlän<strong>der</strong>" <strong>und</strong> das<br />

gleichnamige VBG für Tourismus <strong>und</strong> Erholung Nr. 1 sind<br />

großflächig dargestellt <strong>und</strong> werden von diesem VRG-<br />

Rohstoffgewinnung nicht erheblich beeinträchtigt. Dies ist aus<br />

grober regionalplanerischer Sichtweise im Rahmen <strong>der</strong><br />

Umweltprüfung hinreichend belegt worden (siehe<br />

Umweltbericht). Es ist auch nicht bekannt, dass mit dem o.g.,<br />

nur ca. 4 km entfernten <strong>und</strong> bereits langjährig betriebenen<br />

Steinbruch Rie<strong>der</strong> bei ähnlicher Naturraumausstattung<br />

erhebliche negative Auswirkungen auf die ökologische <strong>und</strong><br />

touristischen Entwicklung <strong>des</strong> Unterharz verb<strong>und</strong>en waren. So<br />

wird durch den Regionalverband Harz eingestuft (Flyer <strong>zum</strong><br />

Geopark Harz, Landmarke 15), dass "trotz <strong>der</strong> inszwischen<br />

bedeutenden Ausmaße <strong>der</strong> Gewinnungsbetrieb im Steinbruch<br />

Rie<strong>der</strong> so realisiert wird, dass er die Erholungseignung <strong>des</strong><br />

Naturparks Harz nicht beeinträchtigt." Dieser<br />

Gewinnungsbetrieb soll lediglich auf die ähnlich große,<br />

benachbarte Lagerstätte Ballenstedt-Rehköpfe verlegt werden<br />

(nicht zusätzlicher Steinbruchsbetrieb).<br />

Das Harzgebirge hat auf Gr<strong>und</strong> seiner naturräumlichen<br />

Ausstattung nicht nur regionalplanerische Funktionen für die<br />

Belange von Natur <strong>und</strong> Landschaft sowie von Tourismus <strong>und</strong><br />

Erholung, son<strong>der</strong>n auch für an<strong>der</strong>e Belange wahrzunehmen<br />

(z.B. auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Standortgeb<strong>und</strong>enheit für die Rohstoff- <strong>und</strong><br />

Wassergewinnung).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(85) Stadt Ballenstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft "Ballenstedt - Bode-Selke-Aue"<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

85-5 Zudem unter 5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung<br />

<strong>der</strong> Windenergie Z1 6 genannten Gebiete<br />

Gröningen/Wegeleben wird die Verringerung <strong>der</strong><br />

Fläche um 35% auf ca. 120 ha befürwortet.<br />

Weitergehenden Reduzierungen wären aus unserer<br />

Sicht angebracht.<br />

Gemäß Z3 sollte auch <strong>der</strong> Standort in <strong>der</strong><br />

Planungsregion Magdeburg verringert werden. Das<br />

hohe Konfliktpotenzial Flora/Fauna, biologische<br />

Vielfalt insbeson<strong>der</strong>e wegen <strong>der</strong> Nähe <strong>zum</strong> EU SPA<br />

"Hakel" sollte noch wesentlich mehr zur Geltung<br />

kommen.<br />

keine Berücksichtigung Im Abwägungsprozess <strong>des</strong> REPHarz ist neben den Ergebnissen<br />

<strong>der</strong> eigenen Umweltprüfung (siehe Umweltbericht) für den<br />

Bereich <strong>des</strong> EG (Gröningen-)Wegeleben auch <strong>der</strong> dort<br />

zwischenzeitlich erreichte Genehmigungstatbestand von 12<br />

WKA-Standorten im EG zu beachten, die erst 2005 bzw. 2007<br />

vom Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt genehmigt wurden. Dies ist<br />

angesicht <strong>der</strong> baurechtlichen Privilegierung <strong>der</strong><br />

Windenergienutzung umso wichtiger, denn ohne eine<br />

rechtsichere räumliche Einschränkung dieser Privilegierung<br />

durch die Regionalplanung ist eine planvolle Konzentration von<br />

WKA-Standorten (die im übrigen auch dem Vogelschutz zu gute<br />

kommt, z.B. durch das Freihalten <strong>des</strong> sonstigen näherem<br />

Hakelumfel<strong>des</strong>) nicht möglich. Mit diesen genehmigten WKA ist<br />

das EG bereits jetzt fast vollständig überplant.<br />

Für das angrenzende Eignungsgebiet Gröningen (-Wegeleben)<br />

im Bereich <strong>der</strong> Planungsregion Magdeburg ist die Regionale<br />

Planungsgemeinschaft Harz nicht zuständig. Der dort geltende<br />

REPMagdeburg wurde 2006 rechtskräftig.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie mit <strong>der</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

85-4 Das Vorranggebiet (Reinstedt/Ermsleben) für<br />

Windenergie soll nur den jetzigen Ausbauzustand<br />

beibehalten. Eine darüber hinausgehende<br />

Vergrößerung durch Anpassung an Bauleitplanung<br />

bzw. Gemarkungsgrenze speziell auch die<br />

Streichung <strong>der</strong> bisher festgelegten WKA-<br />

Höhengrenzen von maximal 140 m auf 180 m wird<br />

abgelehnt.<br />

Die großräumige Sichtachse <strong>und</strong> das Landschaftsbild<br />

werden wesentlich beeinflusst. Das Gebiet liegt in <strong>der</strong><br />

direkten Sichtachse vom Komplex Ballenstedter<br />

Schloss (Kulturdenkmal) stadtabwärts mit dem Blick<br />

in das Harzvorland über die Allee sowie vom<br />

Falkenstein <strong>und</strong> weiteren touristischen Orten <strong>des</strong><br />

Harzvorlan<strong>des</strong>.<br />

teilweise Berücksichtigung Mit dem VRG-/EG-Wind wird im wesentlichen <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitige<br />

Ausbauzustand <strong>des</strong> Windparks Reinstedt-Ermsleben<br />

regionalplanerisch gesichert. Die bisher nicht bebauten Teile<br />

<strong>des</strong> VRG-/EG-Wind, die überwiegend bereits Bestandteil <strong>des</strong><br />

"alten" EG gemäß REP2000 waren, erzeugen gemäß <strong>der</strong><br />

gutachterlichen, EDV-gestützten Landschaftsbildanalyse (siehe<br />

Umweltbericht) keine wesentlich zusätzlichen Belastungen für<br />

die genannte Sichtachse (siehe auch Stellungnahme <strong>des</strong><br />

Harzklub, Zweigverein Harzgerode, Datensatz 476-6). Im<br />

Ergebnis <strong>des</strong> genannten Gutachtens wurde auch auf die<br />

regionalplanerische Höhenbegrenzung verzichtet, da im Zuge<br />

eines Repowering durch höhere, aber weniger Anlagen pro<br />

Windpark <strong>und</strong> den langsameren Rotorbewegungen <strong>der</strong><br />

größeren WKA ein Entlastungseffekt für das Landschaftserleben<br />

eintreten kann. Außerdem konnten gutachterlich keine<br />

rechtssicheren Argumente für eine konkrete regionalplanerische<br />

Höhenbegrenzung nachgewiesen werden (Höhenbegrenzung<br />

eher über städtebauliche Planungen regelbar).<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(85) Stadt Ballenstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft "Ballenstedt - Bode-Selke-Aue"<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>4 Rad- <strong>und</strong> fußläufiger Verkehr<br />

85-2 Die Erweiterung <strong>des</strong> Radwegenetzes um einen<br />

Radweg paralell zur L 75 Ballenstedt-Hoym-<br />

Nachterstedt wird gefor<strong>der</strong>t.<br />

Die unter 6.<strong>2.</strong>4 rad- <strong>und</strong> fußläufigen Verkehr<br />

formulierten Ziele Z 2, Z 3, Z 5 <strong>und</strong> G 7 müssen mit<br />

<strong>der</strong> Schaffung eines Radweges parallel zur L 75<br />

umgesetzt werden. Die direkte Verbindung zwischen<br />

dem Seeland-Radweg in Anerkennung <strong>der</strong><br />

zunehmenden Attraktivität <strong>des</strong> Naherholungsgebietes<br />

Seeland mit dem Gartenträume- <strong>und</strong> Kulturstandort<br />

Ballenstedt stellt ein weiteres Ziel bei <strong>der</strong><br />

Verknüpfung territorialer Radwege dar.<br />

Außerdem stellt <strong>der</strong> Ausbau <strong>der</strong> L 75 zwischen<br />

Ballenstedt <strong>und</strong> Hoym sowie <strong>der</strong>en Umwidmung zur<br />

B 185 mit dem Ziel <strong>der</strong> Anbindung <strong>der</strong> Harzregion um<br />

Harzgerode an die B 6n eine weitere Begründung<br />

dafür dar, dass auch <strong>der</strong> Rad- <strong>und</strong> Autoverkehr<br />

getrennt werden müssen.<br />

keine Berücksichtigung Die Ziele <strong>der</strong> Raumordnung Z 2 <strong>und</strong> Z 3 stellen Übernahmen<br />

aus dem LEP-LSA dar. Trotz Zielfestlegungen handelt es sich<br />

hier um allgemeingültige Aussagen. Der von Ihnen zur<br />

Aufnahme gefor<strong>der</strong>te Radweg zwischen Hoym <strong>und</strong> Ballenstedt<br />

an <strong>der</strong> L 75 ist auch unseres Erachten eine Maßnahme, <strong>der</strong>en<br />

Notwendigkeit wir im Zuge <strong>des</strong> Straßenausbaus als<br />

straßenbegleiten<strong>der</strong> Radweg im Sinne <strong>des</strong> G 8 im <strong>des</strong> Pkt. 6.<strong>2.</strong>3<br />

formuliert haben. Lt. <strong>der</strong>zeit lfd. Planfeststellungsverfahren ist<br />

jedoch kein straßenbegleiten<strong>der</strong> Radweg geplant.<br />

Die touristische Radverbindung vom Harz <strong>zum</strong> Seeland wird<br />

über den R 1 über Ballenstedt-Hoym im REPHarz sichergestellt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

5.<strong>2.</strong>3 Vorbehaltsgebiete für den Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems<br />

92-2 Gemäß <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REPHarz liegt die Gemarkung<br />

Rottleberode in einem "Vorbehaltsgebiet für den<br />

Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems", hier<br />

Nr. 1 - Harz <strong>und</strong> Harzvorlän<strong>der</strong>. Der Ort Rottleberode<br />

ist weiterhin als "Vorrangstandort für Industrie <strong>und</strong><br />

Gewerbe" ausgewiesen.<br />

Da eine gewerbliche Entwicklung von Rottleberode (<br />

auch als Gr<strong>und</strong>zentrum in Teilung <strong>der</strong> gr<strong>und</strong>zentralen<br />

Aufgaben mit <strong>der</strong> Stadt Stolberg in <strong>der</strong><br />

Planungsregion festgelegt) bezüglich <strong>der</strong> natürlichen<br />

Gegebenheiten nur im Süden <strong>des</strong> Ortes möglich ist,<br />

ist <strong>der</strong> Ansiedlung von Industrie- <strong>und</strong><br />

Gewerbeanlagen im Ort die höchste Priorität<br />

einzuräumen. Die Entwicklung als Vorrangstandort<br />

für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe ist nicht zu behin<strong>der</strong>n.<br />

In <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>des</strong> Landkreises<br />

Sangerhausen zur Fortschreibung <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsplanes(LEP) <strong>des</strong> LSA vom<br />

30.10.2006 wird darüber hinaus vorgeschlagen, die<br />

im westlichen Kreisgebiet liegenden Gemeinden<br />

Roßla, Berga <strong>und</strong> Rottleberode gemeinsam als<br />

Schwerpunktstandort für wirtschaftliche Entwicklung<br />

festzusetzen, da sie auf <strong>der</strong> Entwicklungsachse von<br />

europäischer Bedeutung Richtung Rhein/ Ruhrgebiet/<br />

Südwesteuropa liegen. Wir bitten um Beachtung.<br />

teilweise Berücksichtigung siehe Datensatz 119-1 (VwG Roßla-Südharz)<br />

teilweise Berücksichtigung ja<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(92) Landkreis Sangerhausen<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

11 keine <strong>Bedenken</strong><br />

92-1 Im Beteiligungsverfahren mit öffentlicher Auslegung<br />

gab es keine gr<strong>und</strong>legenden Hinweise <strong>und</strong><br />

For<strong>der</strong>ungen.<br />

Durch die beteiligten Fachbereiche <strong>der</strong><br />

Kreisverwaltung wurden keine Ergänzungen o<strong>der</strong><br />

zusätzliche Bemerkungen <strong>zum</strong> vorliegenden <strong>Entwurf</strong><br />

geltend gemacht.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

11 keine <strong>Bedenken</strong><br />

93-1 In Kenntnis <strong>der</strong> Abwägungsbeschlüsse, <strong>des</strong><br />

Umgangs mit den <strong>zum</strong> 1. Planentwurf eingebrachten<br />

<strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>und</strong> dem vorliegenden <strong>2.</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Stadt<br />

Sangerhausen keine <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong><br />

vorbringt.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(94) Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-Kaltenborn"<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.3 Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

94-4 Gemeinde Beyernaumburg:<br />

- Durch die Ausweisung <strong>des</strong> Naturschutzgebietes<br />

Othaler Wald ist <strong>der</strong> Reittourismus dort erheblich<br />

eingeschränkt; hier sollte eine Lockerung vorgesehen<br />

werden.<br />

94-5 Gemeinde Beyernaumburg:<br />

- Der Hagen ist als Naturschutzgebiet ausgewiesen;<br />

hier findet erhebliche forstwirtschaftliche Nutzung<br />

statt <strong>und</strong> <strong>der</strong> Wald wird abgeholzt; es ist zu prüfen, ob<br />

die Ausweisung als Naturschutzgebiet sinnvoll ist <strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> Nutzer ist zu beauflagen, Wie<strong>der</strong>aufforstung zu<br />

betreiben.<br />

94-7 Gemeinde Blankenheim:<br />

- Die ausgewiesenen FFH-Gebiete sind zu<br />

berücksichtigen <strong>und</strong> in die Planung einzufügen.<br />

94-21 Gemeinde Pölsfeld:<br />

Die Ausweisung eines Naturschutzgebietes in <strong>der</strong><br />

Gemarkung Pölsfeld steht <strong>der</strong> touristischen Nutzung<br />

entgegen, da durch das NSG starke<br />

Einschränkungen in <strong>der</strong> Nutzbarkeit <strong>der</strong> Landschaft<br />

für Wan<strong>der</strong>gruppen, Radfahrer <strong>und</strong> Reiter<br />

hingenommen werden müssen - es wird eine<br />

Lockerung o<strong>der</strong> flachenmäßige Än<strong>der</strong>ung gefor<strong>der</strong>t<br />

keine Berücksichtigung Die Ausweisung als Vorranggebiet für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

steht einer touristischen Nutzung nicht entgegen, solange <strong>der</strong> im<br />

REPHarz, Pkt. 5.1.3, Z 2 Nr. XXXI, festgelegte Schutzzweck<br />

nicht beeinträchtigt wird sowie die Verordnungen <strong>der</strong><br />

Naturschutzgebiete nichts an<strong>der</strong>es festlegen. Die Verordnungen<br />

für Naturschutzgebiete werden von <strong>der</strong> Oberen<br />

Naturschutzbehörde festgelegt (Fachrecht), hier gibt es keine<br />

regionalplanerische Steuerungsmöglichkeit.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Der Hagen ist im REPHarz nicht als Naturschutzgebiet, son<strong>der</strong>n<br />

als Teil <strong>des</strong> Vorranggebietes für Natur <strong>und</strong> Landschaft Nr. XXXI<br />

ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um eine<br />

regionalplanerische Zielvorgabe für die entsprechende<br />

Fachbehörde aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> dortigen FFH-Gebietsfestlegung.<br />

Nutzungsauflagen werden nur von <strong>der</strong> zuständigen<br />

Fachbehörde festgesetzt. Die Regionalplanung schafft nur den<br />

Rahmen für Maßnahmen <strong>der</strong> Fachbehörden.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

volle Berücksichtigung Die FFH-Gebiete wurden in die Planung einbezogen. Sie sind<br />

als Vorranggebiet für Natur <strong>und</strong> Landschaft o<strong>der</strong> als<br />

Vorbehaltsgebiet für den Aubau eines ökologischen<br />

Verb<strong>und</strong>systems im REPHarz festgelegt.<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Für Än<strong>der</strong>ungen von Naturschutzgebietsverordnungen ist die<br />

Obere Naturschutzbehörde zuständig, keine regionalplanerische<br />

Steuerungsmöglichkeit.<br />

Im REPHarz wurde auf Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> örtlichen<br />

naturschutzrechtlichen Festlegungen (NSG, FFH-Gebiet) <strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> Vorgabe <strong>des</strong> LEP-LSA im Bereich Pölsfeld ein<br />

Vorranggebiet für Natur <strong>und</strong> Landschaft ausgewiesen (bereits<br />

im LEP ausgewiesen). Nutzungen in diesem VRG sind aus<br />

regionalplanerischer Sicht möglich, solange die gemäß LEP <strong>und</strong><br />

REP zu sichernde Funktion (Pkt. 5.1.3, Z 2, Nr. IV) nicht<br />

beeinträchtigt wird.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(94) Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-Kaltenborn"<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>6 Vorbehaltsgebiete für Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />

94-22 Gemeinde Pölsfeld:<br />

Touristische Belange sollten Vorrang vor an<strong>der</strong>en<br />

Belangen haben, da direkt an Pölsfeld <strong>der</strong><br />

"Karstwan<strong>der</strong>weg" entlangführt <strong>und</strong> durch stärkere<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Wan<strong>der</strong>tourismus im Südharz in<br />

diesem Bereich Erwerbsmöglichkeiten geschaffen<br />

werden können.<br />

Kenntnisnahme Pölsfeld ist fast vollständig vom Vorranggebiet für Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft <strong>des</strong> REPHarz umgeben. Gr<strong>und</strong>lage für diese<br />

Ausweisung bildet das hier festgelegte Naturschutzgebiet <strong>und</strong><br />

das in Planung befindliche Biosphärenreservat<br />

Gipskarstlandschaft Südharz. Gleichzeitig ist aber im REPHarz<br />

auch <strong>der</strong> Karstwan<strong>der</strong>weg Südharz <strong>und</strong> das VBG Tu.E<br />

dargestellt, so dass aus unserer Sicht <strong>der</strong> tourist. Entwicklung<br />

trotz <strong>der</strong> Ausweisungen <strong>des</strong> VRG für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

keine raumordnerischen Belange im Wege stehen. In Pkt. 5.1.3.<br />

Z 1 wird darauf hingewiesen, dass bei den VRG NuL eine natur<strong>und</strong><br />

landschaftsbezogene Erholungsnutzung zu berücksichtigen<br />

ist.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

94-1 Gemeinde Katharinenrieth:<br />

Am Montag, dem 16.04.2007, hat die Gemeinde<br />

Katharinenrieth in ihrer Gemein<strong>der</strong>atssitzung<br />

beschlossen, die Ausweisung von zwei Standorten<br />

für Windenergieanlagen in <strong>der</strong> Gemarkung<br />

Katharinenrieth zu beantragen. Damit soll <strong>der</strong><br />

Möglichkeit zur alternativen Energiegewinnung<br />

Rechnung getragen werden. Eine weitere<br />

Schädigung <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> ist nicht zu<br />

befürchten, da in unmittelbarer Umgebung<br />

Kiessandabbau durchgeführt wurde <strong>und</strong> dadurch eine<br />

Belastung <strong>des</strong> natürlichen Landschaftsbil<strong>des</strong> bereits<br />

gegeben ist.<br />

Es wird hiermit beantragt, zwei Standorte in <strong>der</strong><br />

Gemarkung Katharinenrieth in die Planung<br />

aufzunehmen <strong>und</strong> als Eignungsgebiet bzw.<br />

Vorranggebiet festzusetzen. Detaillierte Unterlagen<br />

mit Lageplan werden Ihnen bis <strong>zum</strong> 31.05.2007 zur<br />

Verfügung gestellt. Namens <strong>der</strong> Gemeinde bitten wir<br />

darum, diesem Antrag Beachtung zu schenken.<br />

Gleichzeitig möchten wir Sie darauf aufmerksam<br />

machen, dass die Gemeinde gegebenenfalls<br />

Wi<strong>der</strong>spruch gegen die Fortführung <strong>des</strong> Regionalen<br />

Entwicklungsplanes einlegen wird, sollte ihr Antrag<br />

unbeachtet bleiben.<br />

keine Berücksichtigung Erst mit Schreiben vom 05.07.07 wurde eine kartografische<br />

Darstellung eines ca. 40 ha großen Vorschlagsgebietes (auf<br />

zweiten Standort wurde nunmehr verzichtet) <strong>der</strong> RegPlGHarz<br />

zugestellt (eigentlich nicht mehr fristgerecht).<br />

Unabhängig von diesem neuen kommunalen Vorschlag konnte<br />

bereits zu einem früheren Zeitpunkt (Planungsphase für 1. <strong>und</strong><br />

<strong>2.</strong> Planentwurf) im Rahmen <strong>der</strong> gesamträumlichen<br />

Planungskonzeption für die im REPHarz auszuweisenden<br />

Vorrang- <strong>und</strong> Eignungsgebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

für den Bereich Katharinenrieth keine geeignete Fläche ermittelt<br />

werden.<br />

Die konkrete Vorschlagsfläche steht im nicht überwindbaren<br />

Wi<strong>der</strong>spruch zu ausgewählten Kriterien <strong>des</strong> Kriterienkataloges-<br />

Wind als wesentliche Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> o.g. Planungskonzeption.<br />

Die Min<strong>des</strong>tabstände zu den nächsten Windparks bzw.<br />

nächsten VRG-/EG-Wind (Kriterien Nr. 10 mit 5 km bzw. 10 km)<br />

werden mehrfach deutlich unterschritten. Beim Kriterium Nr. 12<br />

ist festzustellen, dass das Vorschlagsgebiet vom FFH-Gebiet<br />

"Gewässersystem <strong>der</strong> Helmenie<strong>der</strong>ung" gequert bzw. randlich<br />

begrenzt wird (hohes naturschutzfachliches Konfliktpotenzial).<br />

Hinzu kommt, dass die großräumigen Sichtbeziehungen<br />

zwischen Kyffhäuser <strong>und</strong> <strong>der</strong> Hochfläche bei Allstedt (mit<br />

Schloss Allstedt) über die Nie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Goldenen Aue (hier<br />

Vorschlagsgebiet) hinweg unter Berücksichtigung <strong>der</strong> bereits<br />

vorhandenen Windparks dann erheblich beeinträchtigt werden.<br />

Diesbezüglich ist auch die vom Einwen<strong>der</strong> erwähnte<br />

Vorbelastung durch einen Kiessandabbau, insbeson<strong>der</strong>e<br />

hinsichtlich einer visuellen Fernwirkung, nicht vergleichbar mit<br />

Windkraftanlagen heutiger gängiger Größe.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(94) Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-Kaltenborn"<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie mit <strong>der</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

94-12 Gemeinde Lie<strong>der</strong>sdorf:<br />

Folgende <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> werden<br />

vorgebracht:<br />

- Das vorhandene Windkraftgebiet wurde bereits mit<br />

Windkraftanlagen bebaut. Dabei ist zu beachten,<br />

dass die WKA in ausreichendem Abstand von <strong>der</strong><br />

Wohnbebauung errichtet werden. Außerdem ist bei<br />

<strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> WKA eine Beschränkung <strong>der</strong> Höhe auf<br />

das <strong>der</strong>zeitige Maß festzusetzen. Die Gemeinde<br />

spricht sich außerdem gegen den weiteren Bau von<br />

Windkraftanlagen aus, da das vorhandene Gebiet<br />

bereits ausgelastet ist <strong>und</strong> eine Erweiterung nicht im<br />

Interesse <strong>der</strong> Bevölkerung ist.<br />

Kenntnisnahme Gemeint ist wohl das VRG-Wind Mittelhausen-Holdenstedt,<br />

welches zwar nicht das in <strong>der</strong> Gemarkung Lie<strong>der</strong>sdorf liegt,<br />

aber im Bereich <strong>der</strong> VwG Allstedt-Kaltenborn.<br />

Die Min<strong>des</strong>tabstände zur nächsten Wohnbebauung werden mit ≥<br />

1,0 km gemäß Kriterienkatalog-Wind eingehalten (bis zur OL<br />

Lie<strong>der</strong>sdorf sogar ≥ 2,0 km). Die vom VRG betroffenen<br />

Gemeinden können im Rahmen ihrer kommunalen<br />

Bauleitplanung Höhenbegrenzungen bzw. die Anzahl <strong>der</strong><br />

Baufenster bestimmen (allerdings nicht zu restriktiv, um nicht die<br />

raumordnerische Zweckbestimmung in Frage zu stellen). Die im<br />

REPHarz vorgenommene südliche VRG-/EG-Erweiterung, die<br />

auch nicht in Richtung Lie<strong>der</strong>sdorf "geht", wird <strong>der</strong>zeit durch die<br />

Gemeinde Mittelhausen durch einen B-Plan-Verfahren<br />

städtebaulich untersetzt.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(94) Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-Kaltenborn"<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie mit <strong>der</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

94-15 Gemeinde Mittelhausen:<br />

In Ergänzung <strong>der</strong> bereits genehmigten <strong>und</strong><br />

errichteten Windkraftanlagen in den Gemarkungen<br />

Holdenstedt <strong>und</strong> Bornstedt beabsichtigt die<br />

Gemeinde Mittelhausen Windkraftanlagen nördlich<br />

<strong>der</strong> Autobahn im Bereich <strong>des</strong> Windvorranggebietes<br />

Nr. II Holdenstedt-Mittelhausen errichten zu lassen.<br />

Zur Schaffung von Planungsrecht hat sie/haben wir<br />

bereits am 31.11.2006 einen Bebauungsplan<br />

aufgestellt. Der Plan soll eine planerisch<br />

ausgewogene Konzeption <strong>und</strong> Koordination im<br />

Innenverhältnis <strong>des</strong> vorgesehenen<br />

Windnutzungsgebietes gewährleisten. Der räumliche<br />

Geltungsbereich orientiert sich dabei an den<br />

Vorgaben <strong>des</strong> in <strong>der</strong> Aufstellung befindlichen<br />

Regionalen Entwicklungsplans. Entsprechend dem<br />

<strong>der</strong>zeitigen Stand <strong>der</strong> Technik sollen möglichst<br />

Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von<br />

150m vorgesehen werden. Bei <strong>der</strong> Platzierung dieser<br />

Windenergieanlagen bzw. bei <strong>der</strong> Festsetzung <strong>der</strong><br />

überbaubaren Flächen sind aber die v. g., unmittelbar<br />

nördlich <strong>der</strong> Gemeindegrenze bereits genehmigten<br />

<strong>und</strong> z. T. errichteten Windenergieanlagen zu<br />

berücksichtigen. Ein entsprechen<strong>der</strong> technischer<br />

Min<strong>des</strong>tabstand zur Gewährleistung <strong>der</strong><br />

Standsicherheit ist einzuhalten. Dadurch kommt es<br />

zur Verschiebung <strong>der</strong> Gesamt-Konfiguration <strong>der</strong><br />

zunächst angedachten sechs Windenergieanlagen in<br />

Richtung Süd. Da zwischen den aktuell geplanten<br />

Windenergieanlagen ebenfalls Min<strong>des</strong>tabstände<br />

einzuhalten sind, hat dies zur Folge, dass zwei<br />

Windenergieanlagen-Standorte voraussichtlich nur<br />

unmittelbar außerhalb <strong>des</strong> <strong>der</strong>zeit ausgewiesen, in<br />

Ost-West-Richtung lang gestreckten Vorranggebietes<br />

in <strong>der</strong> Gemeinde Mittelhausen geplant werden<br />

können. Beide geplanten Standorte liegen dabei in<br />

einem ausreichenden Abstand von >1000 m zur<br />

Wohnbebauung bzw. zu den Ortsrän<strong>der</strong>n von<br />

Einsdorf <strong>und</strong> Mittelhausen. Sie unterschreiten folglich<br />

nicht die im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Aufstellung <strong>des</strong><br />

ROP definierten Abstands- /Ausschlusskriterien (die<br />

1000-m-Abstandskreise sind <strong>der</strong> als Anlage 1<br />

beigefügten Karte zu entnehmen). Die Standorte<br />

stehen außerdem in einem ausreichenden Abstand<br />

zur BAB. Hinzu kommt, dass die Grenzen <strong>des</strong><br />

Vorranggebietes entsprechend <strong>der</strong> Terminologie <strong>der</strong><br />

Raumordnungsplanung recht schematisch<br />

gezeichnet worden sind. Vorhandene Zäsuren bzw.<br />

topographische Gegebenheiten sowie<br />

volle Berücksichtigung Das VRG kann geringfügig (um ca. 8 ha) in Richtung Süden<br />

erweitert werden, da die südliche VRG-Grenze vor allem durch<br />

den Siedlungsabstand gemäß Kriterienkatalog-Wind (KrNr. 1)<br />

bestimmt wird. Bei einer Verschiebung <strong>der</strong> südlichen Grenze um<br />

ca. 50 m wird <strong>der</strong> genannte Siedlungsabstand von 1.000 m noch<br />

eingehalten.<br />

volle Berücksichtigung ja<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(94) Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-Kaltenborn"<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie mit <strong>der</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

Wegeführungen <strong>und</strong> Flurstücksgrenzen sind im<br />

vorliegenden Fall weitestgehend nicht berücksichtigt<br />

worden. Aufgr<strong>und</strong> dieser Tatsache <strong>und</strong> zur<br />

Gewährleistung einer regional- <strong>und</strong><br />

kommunalplanerisch gewollten <strong>und</strong> gleichzeitig auch<br />

wirtschaftlich sinnvollen Konzentration von WEA im<br />

konkreten Raum, bitten wir Sie um<br />

regionalplanerische Akzeptanz v. g. Standorte bzw.<br />

um geringfügige Erweiterung <strong>des</strong> Vorranggebietes in<br />

Richtung Süd.<br />

94-17 Gemeinde Nienstedt:<br />

Die Einrichtung eines Vorranggebietes für die<br />

Errichtung von Windkraftanlagen in <strong>der</strong> Gemarkung<br />

Sotterhausen (VRG EG IV), welches unmittelbar an<br />

die Gemarkung Nienstedt-Einzingen anschließt, wird<br />

strikt abgelehnt. Als Alternative dazu wird<br />

vorgeschlagen, das planfestgestellte Gebiet<br />

Holdenstedt/Bornstedt in Richtung Lie<strong>der</strong>dorf <strong>und</strong><br />

Sotterhausen zu erweitern, um den dortigen<br />

Windpark zu vergrößern. Dadurch soll <strong>der</strong> Zerstörung<br />

<strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> Einhalt geboten werden,<br />

welche durch das Aufstellen von Windkraftanlagen an<br />

in <strong>der</strong> Landschaft verstreuten Standorten gegeben ist.<br />

Außerdem ist zu bedenken, daß die Standorte für<br />

WKA die Arbeitsbedingungen für die Landwirtschaft<br />

erschweren. Auch aus diesem Gr<strong>und</strong> wird die<br />

Einrichtung eines weiteren Vorranggebietes in<br />

unmittelbarer Nähe <strong>der</strong> Gemeinde Nienstedt <strong>und</strong> <strong>des</strong><br />

OT Einzingen abgelehnt.<br />

keine Berücksichtigung Die Landschafts- <strong>und</strong> Ortsbildbeeinträchtigung sowie die<br />

Auswirkungen auf die Bewirtschaftung von Ackerflächen wären<br />

beim Umsetzen <strong>des</strong> genannten Alternativorschlages deutlich<br />

größer (es würde ca. 650 bis 700 ha großes VRG-/EG-Wind<br />

zwischen Sotterhausen-West <strong>und</strong> Holdenstedt/Mittelhausen<br />

entstehen) als beim VRG-Wind Sotterhausen mit 36 ha Größe.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Umweltprüfung wurde dieses VRG hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> Landschaftsbildbeeinträchtigung nochmals gutachterlich<br />

geprüft (EDV-gestützte Landschaftsbildanalyse, siehe<br />

Umweltbericht), mit dem Ergebnis, dass eine<br />

Landschaftsbildverunstaltung durch zu errichtende WKA im<br />

VRG nicht zu erwarten ist.<br />

Auch das Ertragspotential <strong>der</strong> betroffenen Ackerböden ist im<br />

Bereich <strong>des</strong> großflächigen Alternativgebietes gemäß <strong>der</strong><br />

Angaben <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>amtes für Umweltschutz tendenziell höher<br />

("mittel bis hoch") als beim relativ kleinen VRG Sotterhausen<br />

("mittel").<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(94) Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-Kaltenborn"<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe<br />

94-13 Gemeinde Mittelhausen:<br />

Folgende <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> werden<br />

vorgebracht:<br />

Der Gemein<strong>der</strong>at spricht sich gegen die Errichtung<br />

<strong>der</strong> geplanten Schweinemastanlage im Ziegelrodaer<br />

Forst aus, da sich die Umweltbelastungen im<br />

östlichen Teil <strong>des</strong> Landkreises Sangerhausen<br />

konzentrieren <strong>und</strong> keine weitere Belastung <strong>der</strong><br />

Umwelt hier zugelassen werden sollte.<br />

94-18 Gemeinde Nienstedt:<br />

In <strong>der</strong> Begründung zu Punkt 5.<strong>2.</strong>6. Vorbehaltsgebiete<br />

für Tourismus (Seite 73, Pkt. 6. Allstedter Forst) wird<br />

dargelegt, dass <strong>der</strong> Allstedter Forst für die<br />

Naherholung eine regionale Bedeutung besitzt <strong>und</strong><br />

Teil <strong>des</strong> Landschaftsschutzgebietes "Unstrut-Trias-<br />

Land" ist. Der dort geplanten industriellen<br />

Schweinemastanlage wird entschieden<br />

wi<strong>der</strong>sprochen, da sich dieses Projekt nicht mit <strong>der</strong><br />

Nutzung <strong>des</strong> Forstes als Naherholungsgebiet in<br />

Einklang bringen lässt. Außerdem ist durch die<br />

Errichtung einer Schweinemastanlage in dieser<br />

Größe eine extrem starke Umweltbelastung zu<br />

befürchten, die alle umliegenden Gemeinden mit<br />

betrifft <strong>und</strong> eine Nutzung <strong>des</strong> Allstedter Forstes für<br />

Naherholung <strong>und</strong> Tourismus unmöglich macht.<br />

keine Berücksichtigung Der im REPHarz ausgewiesene Vorrangstandort für Industrie<br />

<strong>und</strong> Gewerbe am Flugplatz Allstedt bezieht sich nicht auf<br />

spezielle Nutzungen. Durch diese raumordnerische Festlegung<br />

wird lediglich <strong>der</strong> Standort für eine Industrie- o<strong>der</strong><br />

Gewerbenutzung festgelegt. Nachfolgende<br />

bauplanungsrechtliche Verfahren bzw. Entscheidungen nach<br />

BImschG entscheiden dann erst über die<br />

Genehmigungsfähigkeit einer speziellen Nutzung. Entsprechend<br />

§ 4 Raumordnungsgesetz (ROG) sind Ziele <strong>der</strong> Raumordnung<br />

von öffentlichen Stellen bei ihren raumbedeutsamen Planungen<br />

<strong>und</strong> Maßnahmen zu beachten. Dies gilt auch bei<br />

Genehmigungen, Planfeststellungen <strong>und</strong> sonstigen<br />

behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit<br />

raumbedeutsamer Maßnahmen öffentlicher Stellen. Im Zuge <strong>des</strong><br />

durchzuführenden Raumordnungsverfahrens bzw. <strong>des</strong><br />

BImSchG-Genehmigungsverfahrens für die geplante<br />

Schweinemastanlage wird die Raumverträglichkeit <strong>des</strong><br />

Vorhabens mit dem Standort in einem geson<strong>der</strong>ten Verfahren<br />

geprüft.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Der im REPHarz ausgewiesene Vorrangstandort für Industrie<br />

<strong>und</strong> Gewerbe am Flugplatz Allstedt bezieht sich nicht auf<br />

spezielle Nutzungen. Durch diese raumordnerische Festlegung<br />

wird lediglich <strong>der</strong> Standort für eine Industrie- o<strong>der</strong><br />

Gewerbenutzung festgelegt. Nachfolgende<br />

bauplanungsrechtliche Verfahren bzw. Entscheidungen nach<br />

BImschG entscheiden dann erst über die<br />

Genehmigungsfähigkeit einer speziellen Nutzung. Entsprechend<br />

§ 4 Raumordnungsgesetz (ROG) sind Ziele <strong>der</strong> Raumordnung<br />

von öffentlichen Stellen bei ihren raumbedeutsamen Planungen<br />

<strong>und</strong> Maßnahmen zu beachten. Dies gilt auch bei<br />

Genehmigungen, Planfeststellungen <strong>und</strong> sonstigen<br />

behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit<br />

raumbedeutsamer Maßnahmen öffentlicher Stellen. Im Zuge <strong>des</strong><br />

durchzuführenden Raumordnungsverfahrens bzw. <strong>des</strong><br />

BImSchG-Genehmigungsverfahrens für die geplante<br />

Schweinemastanlage wird die Raumverträglichkeit <strong>des</strong><br />

Vorhabens mit dem Standort in einem geson<strong>der</strong>ten Verfahren<br />

geprüft.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 116 von 673


TÖB:<br />

(94) Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-Kaltenborn"<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe<br />

94-25 Gemeinde Wolferstedt:<br />

Die Gemeinde Wolferstedt hat zu dem hier<br />

vorliegenden <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen<br />

Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

folgende <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> vorzubringen:<br />

- Eine industrielle Nutzung, die das Gr<strong>und</strong>wasser<br />

schädigt, ist abzulehnen.<br />

Erläuterung <strong>zum</strong> Beschluss: Die Aussage bezieht<br />

sich auf die geplante Errichtung einer industriellen<br />

Schweinemastanlage in <strong>der</strong> angrenzenden<br />

Gemarkung Allstedt. Die von <strong>der</strong> Gülleausbringung<br />

ausgehende erhebliche Schädigung <strong>des</strong><br />

Gr<strong>und</strong>wassers wird auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Gemarkung<br />

Wolferstedt vorhandenen Tiefbrunnen für die<br />

Trinkwasserversorgung <strong>des</strong> östlichen Landkreises als<br />

äußerst bedenklich eingeschätzt. Aus diesem Gr<strong>und</strong><br />

wird die geplante agrar-industrielle Nutzung <strong>des</strong><br />

Allstedter Wal<strong>des</strong> strikt abgelehnt.<br />

keine Berücksichtigung Der im REPHarz ausgewiesene Vorrangstandort für Industrie<br />

<strong>und</strong> Gewerbe am Flugplatz Allstedt bezieht sich nicht auf<br />

spezielle Nutzungen. Durch diese raumordnerische Festlegung<br />

wird lediglich <strong>der</strong> Standort für eine Industrie- o<strong>der</strong><br />

Gewerbenutzung festgelegt. Nachfolgende<br />

bauplanungsrechtliche Verfahren bzw. Entscheidungen nach<br />

BImschG entscheiden dann erst über die<br />

Genehmigungsfähigkeit einer speziellen Nutzung. Entsprechend<br />

§ 4 Raumordnungsgesetz (ROG) sind Ziele <strong>der</strong> Raumordnung<br />

von öffentlichen Stellen bei ihren raumbedeutsamen Planungen<br />

<strong>und</strong> Maßnahmen zu beachten. Dies gilt auch bei<br />

Genehmigungen, Planfeststellungen <strong>und</strong> sonstigen<br />

behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit<br />

raumbedeutsamer Maßnahmen öffentlicher Stellen. Im Zuge <strong>des</strong><br />

durchzuführenden Raumordnungsverfahrens bzw. <strong>des</strong><br />

BImSchG-Genehmigungsverfahrens für die geplante<br />

Schweinemastanlage wird die Raumverträglichkeit <strong>des</strong><br />

Vorhabens mit dem Standort in einem geson<strong>der</strong>ten Verfahren<br />

geprüft (hier auch die Auswirkung auf das Schutzgut Wasser).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- <strong>und</strong> Denkmalpflege<br />

94-19 Gemeinde Nienstedt:<br />

Unter Punkt 6.1.6. Vorrangstandorte für Kultur- <strong>und</strong><br />

Denkmalpflege wird unter G 3 ausgeführt, dass die<br />

Standorte <strong>des</strong> historischen Montanwesens zu<br />

erhalten sind. Hier soll insbeson<strong>der</strong>e erwähnt<br />

werden, dass die ehemalige Schachtanlage "Bernard-<br />

Koenen-Schacht II" in Nienstedt als kulturhistorisch<br />

wertvolle Stätte erhalten bleiben soll, da hier noch die<br />

Schachthalde <strong>und</strong> <strong>der</strong> För<strong>der</strong>turm <strong>der</strong> Schachtanlage<br />

vollständig erhalten sind <strong>und</strong> auch erhalten werden<br />

sollten. Ein Abrissantrag <strong>der</strong> Bergbaunachfolgefirma<br />

für das För<strong>der</strong>gerüst auf "BKS II" wurde durch die<br />

Kreisverwaltung Sangerhausen abgelehnt. Der Erhalt<br />

ist zu sichern.<br />

keine Berücksichtigung Unter G 3 erfolgt nur eine allgemeine Aufzählung, hier sind<br />

keine Einzelnennungen von Standorten möglich, das würde den<br />

Rahmen <strong>der</strong> Regionalplanung sprengen.<br />

Generell ist die Regionalplanung nicht für Abriss von Gebäuden<br />

o<strong>der</strong> Denkmalen zuständig.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 117 von 673


TÖB:<br />

(94) Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-Kaltenborn"<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>3 Straßenverkehr<br />

94-2 Stadt Allstedt:<br />

Folgende <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> werden<br />

vorgebracht:<br />

Es besteht kein vordringlicher Bedarf für den Neubau<br />

einer Ortsumfahrung Allstedt in <strong>der</strong> hier dargestellten<br />

Form - dieser wird von <strong>der</strong> Stadt Allstedt auch nicht<br />

befürwortet.<br />

Beschluß Nr. 100 - 21/07 aus <strong>der</strong> Stadtratssitzung<br />

vom 26.03.2007<br />

Erläuterung <strong>zum</strong> Beschluss:<br />

Die im REP-Harz dargestellte Ortsumfahrung wird<br />

abgelehnt, da sie nicht den erwünschten Erfolg<br />

erwarten lässt. Sollte im B-Plan-Gebiet "Allstedter<br />

Heide" die Ansiedelung von Gewerbe realisiert<br />

werden können, so wie das nach dem neuesten<br />

Erkenntnisstand zu erwarten ist, würde allenfalls eine<br />

Ortsumfahrung zwischen <strong>der</strong> L 219 <strong>und</strong> L 218<br />

sinnvoll sein, da diese die Ableitung <strong>des</strong> Verkehrs in<br />

Richtung A 38 Anschlussstelle Nienstedt zulassen<br />

würde <strong>und</strong> somit eine Verkehrsberuhigung für die<br />

Stadt Allstedt mit sich bringen würde. Die <strong>der</strong>zeit im<br />

REP-Harz dargestellte Ortsumfahrung ist als<br />

verkehrstechnisch ineffektiv zu betrachten.<br />

94-6 Gemeinde Blankenheim:<br />

folgende <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> werden<br />

vorgebracht:<br />

- Bei <strong>der</strong> Planung für den weiteren Ausbau <strong>der</strong> BAB A<br />

71 ist zu beachten, dass die Trasse durch ein<br />

Trinkwasserschutzgebiet verläuft <strong>und</strong> hier beson<strong>der</strong>e<br />

Schutzmaßnahmen erfor<strong>der</strong>lich sind.<br />

- Die ausgewiesenen FFH-Gebiete sind zu<br />

berücksichtigen <strong>und</strong> in die Planung einzufügen.<br />

94-8 Gemeinde Emseloh:<br />

folgende <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> werden<br />

vorgebracht:<br />

- Sollte eine Nordverlängerung <strong>der</strong> BAB A 71 vom AD<br />

Oberröblingen (Südharz) mit <strong>der</strong> BAB A 38 in<br />

Richtung BAB A 14 geplant <strong>und</strong> realisiert werden, ist<br />

die Gemeinde am Planteststellungsverfahren zu<br />

beteiligen <strong>und</strong> sind die notwendigen Ausgleichs- <strong>und</strong><br />

Ersatzmaßnahmen in <strong>der</strong> Gemarkung <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Emseloh vorzusehen.<br />

keine Berücksichtigung Der im REPHarz dargestellte Trassenkorridor beruht auf<br />

Planungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> (Lan<strong>des</strong>verkehrswegeplan) <strong>und</strong> <strong>des</strong><br />

Landkreises Sangerhausen, wobei die OU Allstedt lediglich als<br />

"Planung, bedarf näherer Abstimmung" kartografisch dargestellt<br />

wurde. Damit sind Verän<strong>der</strong>ungen/Optimierungen im genauen<br />

Trassenverlauf auf den nachgeordneten Planungsebenen noch<br />

möglich. Insbeson<strong>der</strong>e in einem Raumordnungsverfahren sind<br />

auch (Trassen-)Alternativen zu prüfen (siehe auch<br />

Umweltbericht, Pkt. 3.<strong>2.</strong>9. Unterpkt. R).<br />

Eine Einstufung in den vordringlichen Bedarf erfolgt nicht im<br />

REPHarz son<strong>der</strong>n nur im Lan<strong>des</strong>verkehrswegeplan.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

teilweise Berücksichtigung Die genannten Belange wurden in <strong>der</strong> Umweltprüfung<br />

berücksichtigt (siehe Umweltbericht, Pkt. 3.<strong>2.</strong>9 Unterpkt. C <strong>und</strong><br />

Pkt. 3.3. Unterpkt. I).<br />

Entsprechende Schutzmaßnahmen sind in den nachgeordneten<br />

Projektplanungen bzw. Planfeststellungsverfahren festzulegen.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

Kenntnisnahme Als direkt betroffene Gemeinde erfolgt eine Beteiligung bei<br />

einem künftigen Planfeststellungsverfahren (zuständig jedoch<br />

dafür Planfeststellungsbehörde). In einem solchen Verfahren<br />

sind dann auch A-/E-Maßnahmen festzulegen.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 118 von 673


TÖB:<br />

(94) Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-Kaltenborn"<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>3 Straßenverkehr<br />

94-9 Gemeinde Emseloh:<br />

- Außerdem sollte in <strong>der</strong> Planung eine<br />

Autobahnanbindung <strong>der</strong> L 151 (Sangerhausen -<br />

Lutherstadt Eisleben) <strong>und</strong> B 86 (OU Riestedt) an die<br />

A 71 berücksichtigt werden.<br />

keine Berücksichtigung Auf Gr<strong>und</strong> <strong>des</strong> geringen Planungsvorlaufes für die Verlängerung<br />

<strong>der</strong> A 71 ("Planung, bedarf näherer Abstimmung") wurden im<br />

REPHarz noch keine diesbezüglichen<br />

Autobahnanschlussstellen festgelegt. Dies bleibt den<br />

nachfolgenden Projektplanungen vorbehalten. Auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

regionalen Bedeutung <strong>der</strong> genannten Straßen ist jedoch davon<br />

auszugehen, dass eine entsprechende Anbindung an die A 71<br />

erfolgen wird.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

6.<strong>2.</strong>4 Rad- <strong>und</strong> fußläufiger Verkehr<br />

94-3 Gemeinde Beyernaumburg:<br />

folgende <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> werden<br />

vorgebracht:<br />

- In <strong>der</strong> Regionalplanung ist ein Rad- <strong>und</strong><br />

Wan<strong>der</strong>weg von Sangerhausen nach Othal<br />

aufzunehmen, <strong>der</strong> eine bessere Verbindung<br />

zwischen <strong>der</strong> Stadt Sangerhausen <strong>und</strong> dem Ortsteil<br />

Othal herstellt.<br />

keine Berücksichtigung Planung bzw. Bau von Rad- <strong>und</strong> Wan<strong>der</strong>wegen obliegt nicht<br />

dem direkten Zuständigkeitsbereich <strong>der</strong> Regionalplanung.<br />

Im REPHarz werden nur regional bedeutsame touristische Rad<strong>und</strong><br />

Wan<strong>der</strong>wege dargestellt. Der hier gefor<strong>der</strong>te<br />

straßenbegleitende Radweg Sangerhausen-Othal stellt eine<br />

gemeindliche Anbindung dar. In Teilen ist dieser Radweg als<br />

Harzvorlandradwan<strong>der</strong>weg im REPHarz bereits enthalten. Die<br />

Umsetzung als straßenbegleiten<strong>der</strong> Radweg zur Verbindung<br />

von Ortsteilen kann nicht unmittelbar über den REP gesteuert<br />

werden. Hier greift nur Pkt. 6.<strong>2.</strong>3., G 8 <strong>und</strong> Pkt. 6.<strong>2.</strong>4., G 4 <strong>des</strong><br />

REPHarz.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 119 von 673


TÖB:<br />

(94) Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-Kaltenborn"<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

94-11 Gemeinde Katharinenrieth:<br />

Die Ausweisung <strong>der</strong> Standorte Kiesgrube <strong>und</strong><br />

ehemalige Stallanlage zur Errichtung von<br />

Photovoltaikanlagen wird vorgeschlagen.<br />

94-20 Gemeinde Pölsfeld:<br />

keine Berücksichtigung Im REPHarz werden keine Vorrangstandorte o<strong>der</strong><br />

Eignungsgebiete für großflächige Photovoltaikanlagen<br />

ausgewiesen. Zur regionalplanerischen Steuerung solcher<br />

Anlagen ist G 4 im Pkt. 7.9. <strong>des</strong> REPHarz anzuwenden. Die<br />

Standortplanung ist über die kommunale Bauleitplanung<br />

vorzunehmen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Kenntnisnahme wurde bereits vor <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Beteiligung geän<strong>der</strong>t<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Bei <strong>der</strong> weiteren Bearbeitung <strong>der</strong> Planung ist zu<br />

beachten, dass die Gemeinde Pölsfeld<br />

Mitgliedsgemeinde <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft<br />

"Allstedt-Kaltenborn" mit Sitz in Allstedt ist; es wird<br />

erwartet, dass sowohl <strong>der</strong> Plan als auch <strong>der</strong><br />

Postverteilerschlüssel entsprechend korrigiert wird<br />

94-24 Gemeinde Winkel:<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Die Gemeinde Winkel gibt zu dem hier vorliegenden<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die<br />

Planungsregion Harz unabhängig von <strong>der</strong> VG<br />

"Allstedt-Kaltenborn" selbständig eine Stellungnahme<br />

ab.<br />

94-26 Gemeinde Wolferstedt:<br />

Durch die vom Landtag Sachsen-Anhalt<br />

beschlossene Kreisstrukturreform werden ab<br />

01.07.2007 <strong>der</strong> Landkreis "Sangerhausen" <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Landkreis "Mansfel<strong>der</strong> Land" <strong>zum</strong> Landkreis<br />

"Mansfeld - Südharz" zusammengelegt. Beide<br />

Landkreise gehören <strong>der</strong>zeit verschiedenen<br />

Planungsregionen an. Wir erwarten eine<br />

schnellstmögliche Entscheidung, wie mit <strong>der</strong><br />

Regionalplanung weiter verfahren wird <strong>und</strong> welcher<br />

Planungsregion <strong>der</strong> fusionierte Landkreis in Zukunft<br />

angehören wird. Das weitere Vorantreiben <strong>der</strong><br />

Regionalplanung angesichts <strong>der</strong> anstehenden<br />

Än<strong>der</strong>ungen verursacht Kosten, die den Bürgern<br />

nicht vermittelbar sind. Diese Diskussion ist in<br />

verschiedenen Gemein<strong>der</strong>atssitzungen geführt<br />

worden <strong>und</strong> ist zu beachten.<br />

Kenntnisnahme Durch das <strong>2.</strong> Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>planungsgesetzes vom 19.1<strong>2.</strong>2007 bleibt es bei einer<br />

geteilten Zuordnung <strong>des</strong> LK Mansfeld-Südharz zu den<br />

Planungsregionen Halle (Alt-LK Mansfel<strong>der</strong> Land) <strong>und</strong> Harz (Alt-<br />

LK Sangerhausen).<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(94) Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-Kaltenborn"<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

94-27 Gemeinde Mittelhausen:<br />

keine Berücksichtigung keine regionalplanerische Steuerungsmöglichkeit<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

11 keine <strong>Bedenken</strong><br />

Die neu gebaut BAB A 38 wurde im Raum<br />

Mittelhausen ohne Lärmschutz errichtet <strong>und</strong> stellt<br />

dadurch eine erhebliche Belastung für die Anwohner<br />

dar; es ist zu prüfen, ob hier nachträglich Abhilfe<br />

geschaffen werden kann.<br />

94-10 Gemeinde Holdenstedt:<br />

Die Gemeinde Holdenstedt hat zu dem hier<br />

vorliegenden <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen<br />

Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

keine <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> vorzubringen.<br />

94-16 Gemeinde Nie<strong>der</strong>röblingen:<br />

Die Gemeinde Nie<strong>der</strong>röblingen hat zu dem hier<br />

vorgelegten <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REPHarz keine <strong>Anregungen</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> vorzubringen.<br />

94-23 Gemeinde Sotterhausen:<br />

Die Gemeinde Sotterhausen hat zu dem hier<br />

vorliegenden <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen<br />

Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

keine <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> vorzubringen.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(94) Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-Kaltenborn"<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.3 Erörterung zu Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

94-28 Im Auftrag <strong>der</strong> Gemeinde Katharinenrieth möchte ich<br />

Sie davon in Kenntnis setzen, dass die Gemeinde in<br />

ihrer Ratssitzung vom 26.11.2007 mit Beschluss Nr.<br />

56-24/07 beschlossen hat, den Flächennutzungsplan<br />

dahingehend zu än<strong>der</strong>n, dass im Nordwesten <strong>der</strong><br />

Gemarkung ein Son<strong>der</strong>gebiet zur Nutzung von<br />

Windenergie ausgewiesen wird. Die Lage kann dem<br />

beigefügten Plan entnommen werden.<br />

Damit möchte die Gemeinde ihr Interesse an <strong>der</strong><br />

Ausweisung eines Standortes für WKA untermauern<br />

<strong>und</strong> die städteplanerischen Voraussetzungen zur<br />

Ausweisung schaffen. Es ist geplant, bis zu 5<br />

Anlagen <strong>der</strong> 3,0 MW-Klasse zu errichten. Der<br />

Beschluss kann bei Bedarf nachgereicht werden,<br />

sobald er ausgefertigt ist.<br />

Betrachten Sie das bitte bereits als Information <strong>zum</strong><br />

geplanten Erörterungstermin am 18.1<strong>2.</strong>07. Eine<br />

geson<strong>der</strong>te Stellungnahme geht Ihnen zu, sobald die<br />

Abwägungsergebnisse bekannt gemacht sind.<br />

Erörterungstermin: Übergabe eines umfangreichen,<br />

zehnseitigen Antrages <strong>der</strong> Gemeinde mit<br />

Begründung <strong>und</strong> separate Karte mit folgenden<br />

wesentlichen Inhalten:<br />

Antrag zur Aufnahme einer Eignungsgebietsfläche<br />

"im ersten Beteiligungsverfahren" wegen hoher<br />

Eignung <strong>des</strong> vorgeschlagenden Gebietes, da<br />

- hohe Windhöffigkeit <strong>des</strong> Gebietes<br />

- Nähe zu Hochspannungsleitungen<br />

- <strong>der</strong> Größe von 56 ha<br />

- erreichbaren Leistung von bis zu 15 MW<br />

- geringes Konfliktpotential bezüglich <strong>der</strong> Belange<br />

von Natur <strong>und</strong> Landschaft.<br />

Es erfolgt im Antrag ein konkreter Abgleich <strong>der</strong><br />

Vorschlagsfläche mit den im Aufstellungsverfahren<br />

angesetzten Kriterien mit dem Gesamtergebnis, dass<br />

trotz <strong>der</strong> Unterschreitung <strong>der</strong> Min<strong>des</strong>tabstände zu<br />

den nächsten VRG-/EG-Wind dieses Gebiet<br />

konfliktarm ist <strong>und</strong> sich die Aufnahme in den REP<br />

geradezu aufdrängt:<br />

Weiterhin enthält <strong>der</strong> Antrag unter an<strong>der</strong>em<br />

allgemeine Angaben zur Notwendigkeit <strong>der</strong><br />

För<strong>der</strong>ung regenerativer Energien, <strong>der</strong> gemeindlichen<br />

Steuerungsmöglichkeiten <strong>und</strong> <strong>der</strong> Notwendigkeit <strong>der</strong><br />

substanziellen Raumschaffung <strong>der</strong> baurechtlich<br />

privilegierten Windenergienutzung in<br />

Raumordnungsplänen. Angedacht ist ein<br />

gemeindeübergreifen<strong>des</strong> Eignungsgebiet. Es existiert<br />

bereit ein städtebaulicher Vertrag mit dem<br />

keine Berücksichtigung Die Gemeinde verkennt den Stand <strong>des</strong> REP-<br />

Aufstellungsverfahrens. Art <strong>und</strong> Umfang <strong>des</strong> Antrages entspricht<br />

dem Verfahrensstand gemäß § 7 Abs. 1 LPlG (Einholung von<br />

Vorschlägen für den neuen REP, beim REPHarz 2003<br />

durchgeführt). Im Rahmen <strong>der</strong> nun stattgef<strong>und</strong>enen Erörterung<br />

sind jedoch gemäß § 7 Abs. 3 LPlG die in den hier bereits<br />

durchgeführten Beteiligungsverfahren vorgebrachten<br />

Stellungnahmen (lediglich) zu erörtern. Aber auch aus<br />

fachlichen Gründen ist <strong>der</strong> Vorschlag abzulehnen.<br />

Im Datensatz 94-1 werden auf Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> sehr allgemein<br />

gehaltenden, fristgemäß eingereichten Stellungnahme <strong>der</strong><br />

Gemeinde im <strong>2.</strong> Beteiligungsverfahren bereits die Gründe<br />

nachvollziehbar aufgeführt, weshalb im Bereich <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Katharinenrieth keine Ausweisung eines VRG-/EG-Wind<br />

vorgenommen wurde. Auch mit vorliegendem umfangreichen<br />

Antrag verän<strong>der</strong>t sich <strong>der</strong> in Datensatz 94-1 aufgeführte<br />

Abwägungsvorschlag aus folgenden Gründen nicht:<br />

Das Vorschlagsgebiet unterschreitet mehrfach <strong>und</strong> deutlich die<br />

für eine planvolle Konzentration von WKA notwendigen<br />

Min<strong>des</strong>tabständen zwischen VRG-/EG-Wind bzw. Windparks<br />

gemäß Kriterienkatalog-Wind. Örtliche Beson<strong>der</strong>heiten, die ein<br />

Abweichen von diesem Kriterium ermöglichen würden (z.B.<br />

bereits vorhandener Windpark, großräumige Sichtverschattung)<br />

sind hier nicht erkennbar. Selbst vom Antragsteller wird die<br />

Schutzwürdigkeit <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> in diesem Bereich mit<br />

hoch bis sehr hoch eingestuft. Die örtlich vorhandene<br />

Vorbelastung (Bahnlinie, Straße, große Ackerschläge,<br />

Stromleitung, etc.) ist im Gegensatz zu den geplanten WKA in<br />

ihrer visuellen Wirkung räumlich stark beschränkt.<br />

Dagegen würde die Beeinträchtigung <strong>der</strong> großräumigen <strong>und</strong><br />

landschaftlich wertvollen Sichtbeziehungen auf den Kyffhäuser<br />

einerseits <strong>und</strong> dem Schloss Allstedt als Vorrangstandort für<br />

Kultur <strong>und</strong> Denkmalpflege an<strong>der</strong>erseits mit dem geplanten<br />

Windpark deutlich zunehmen.<br />

Auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Lage <strong>des</strong> Vorschlagsgebietes im Grabensystem<br />

<strong>der</strong> Helmenie<strong>der</strong>ung, welches FFH-Gebiet ist, wäre eine FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung für das Vorhaben notwendig. Dieses<br />

wird auch vom Antragsteller nicht negiert ("Erfor<strong>der</strong>nis <strong>der</strong> FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung wird im weiteren Antragsverfahren <strong>zum</strong><br />

FNP geprüft"). Da sich dieses Vorschlagsgebiet eben nicht<br />

gerade für den REP aufdrängt <strong>und</strong> bereits an<strong>der</strong>e Belange<br />

(Landschafts- <strong>und</strong> Ortsbild) dagegen sprechen, ist auch eine<br />

FFH-Verträglichkeitsprüfung, auch unter Berücksichtigung <strong>des</strong><br />

REPHarz-Verfahrensstan<strong>des</strong>, im Rahmen <strong>der</strong> Umweltprüfung<br />

für den REPHarz nicht notwendig. Im Rahmen einer am<br />

Vorsorgegr<strong>und</strong>satz orientierten Planung, wie dem REPHarz,<br />

werden nämlich bereits im Rahmen eines gesamträumlichen<br />

Planungskonzeptes alle FFH-Gebiete mit einer zuzüglichen<br />

Abstandszone von 200 m von vornherein als Tabufläche gemäß<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 122 von 673


TÖB:<br />

(94) Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-Kaltenborn"<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.3 Erörterung zu Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

Projektentwickler.<br />

94-29 Erörterung, mündlich vorgetragen zu DS 94-1:<br />

übergab an Dr. Jung ein Konzept zur Aufnahme<br />

eines Vorranggebietes für die Nutzung <strong>der</strong><br />

Windenergie in <strong>der</strong> Gemarkung Katharinenrieth <strong>und</strong><br />

bat um nochmalige Prüfung <strong>der</strong> 4 ablehnenden<br />

Begründungen sowie um die Aufnahme <strong>des</strong><br />

Vorschlages im REPHarz. Er wies darauf hin, dass<br />

die Planungsregion Harz nur etwa 0,9 % <strong>der</strong> Fläche<br />

mit Vorrang-/ Eignungsgebieten für die Nutzung <strong>der</strong><br />

Windenergie ausgewiesen hat, an<strong>der</strong>e<br />

Planungsgemeinschaften bis 1,1 %. Auch in an<strong>der</strong>en<br />

B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n wie z.B. in Mecklenburg-Vorpommern<br />

sind an<strong>der</strong>e Abstandskriterien möglich, hier sollte<br />

nochmals eine Prüfung erfolgen.<br />

Kriterienkatalog-Wind gewertet. Auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Lage <strong>der</strong><br />

randlichen <strong>und</strong> querenden Einzelgräben <strong>des</strong> FFH-Gebietes<br />

würde bei Abzug dieser Tabu-Fläche mit Abstandzone vom<br />

Vorschlagsgebiet lediglich 2 bis 3 ha übrig bleiben.<br />

Im übrigen sind die im Antrag genannten lan<strong>des</strong>- <strong>und</strong><br />

regionalplanerischen Vorgaben, incl. <strong>des</strong> Kriterienkataloges, die<br />

zur Begründung <strong>des</strong> Antrages herangezogen werden, nicht die<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt bzw. <strong>der</strong> Planungsregion Harz<br />

(wahrscheinlich aus Mecklenburg-Vorpommern).<br />

Eine beson<strong>der</strong>e Windhöffigkeit (wie vom Antragsteller<br />

behauptet, aber nicht belegt), die unter Umständen ein<br />

Abweichen im Einzelfall bei einzelnen Kriterien <strong>des</strong><br />

Kriterienkataloges-Wind <strong>der</strong> RegPlGHarz begründen bzw. eine<br />

Bevorzugung gegenüber an<strong>der</strong>en potentiellen Eignungsgebieten<br />

begründen könnte, ist im Vorschlagsgebiet nicht vorhanden. Im<br />

Vergleich zu den im REPHarz ausgewiesenen VRG-/EG-Wind<br />

ist die mittlere Windgeschwindigkeit im Bereich <strong>des</strong><br />

Vorschlagsgebietes am geringsten (Windpotentialstudie 1996,<br />

DWD-Daten 2004). Das Vorschlagsgebiet gehört, bezogen auf<br />

die gesamte Planungsregion, zu den windschwächeren<br />

Gebieten.<br />

Im Ergebnis <strong>der</strong> gesamträumlichen Planungskonzeption für die<br />

Ausweisung <strong>der</strong> Vorrang-/Eignungsgebiete für die Nutzung <strong>der</strong><br />

Windenergie wird <strong>der</strong> Windenergienutzung in <strong>der</strong><br />

Planungsregion Harz substanziell Raum gegeben (siehe Urteil<br />

VG Magdeburg vom 28.11.06, Az. 4 A 440/05 MD <strong>und</strong> Urteil<br />

OVG LSA vom 16.08.07, Az. 2 L 610/04).<br />

keine Berücksichtigung Die Neuauweisung eines VRG-EG-Wind im Bereich <strong>der</strong><br />

Gemeinde Katharinenrieth ist nicht mit <strong>der</strong> gesamträumlichen<br />

Planungskonzeption zur Ausweisung <strong>der</strong> VRG-/EG-Wind im<br />

REPHarz vereinbar (siehe Datensatz 94-28).<br />

Gemäß <strong>der</strong> Angaben im Raumordnungsbericht 2005/2006 <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt besitzen die an<strong>der</strong>en Planungsregionen<br />

in Sachsen-Anhalt im Vergleich zur Planungsregion Harz (trotz<br />

<strong>des</strong> "Freihaltens" eines großen Teilbereiches, hier dem<br />

Harzgebirge) mit Ausnahme <strong>des</strong> REPHalle einen deutlich<br />

geringeren Flächenanteil an VRG-/EG-Wind (0,59 bis 0,76 %).<br />

Es ist vollkommen unstrittig, dass auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> regionalen<br />

Beson<strong>der</strong>heiten Unterschiede bei bestimmten Abstandskriterien<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Planungsregionen/B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong> bestehen<br />

können.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 123 von 673


TÖB:<br />

(107) Gemeinde Winkel c/o Verwaltungsgemeinschaft "Allstedt-Kaltenborn"<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe<br />

107-1 Punkt 6.1.1. in Verbindung mit 6.<strong>2.</strong>5:<br />

Die Gemeinde Winkel hat ein Interesse daran, daß<br />

<strong>der</strong> Son<strong>der</strong>landeplatz Allstedt weiterhin vollständig<br />

erhalten bleibt. Dieser Standort wird für Flugsport.<br />

Privatverkehr <strong>und</strong> regionale Veranstaltungen genutzt.<br />

Umweltbericht zu REPHarz - Seite 208.<br />

Die Gemeindevertretung <strong>der</strong> Gemeinde Winkel stellt<br />

sich einstimmig gegen die im Vorrangstandort für<br />

Industrie <strong>und</strong> Gewerbe Flugplatz Allstedt<br />

ausgewiesenen an<strong>der</strong>en Pläne wie das BImSchG-<br />

Vorhaben "Schweinezucht- <strong>und</strong> Mastanlage Allstedt".<br />

Die Umweltauswirkungen sind vielfältig <strong>und</strong><br />

nachhaltig sowohl auf die FFH-Gebiete als auch die<br />

Natura 2000 Gebiete.<br />

Da diese Schutzgebiete unmittelbar neben dem<br />

geplanten BImSchG-Vorhaben liegen, ist eine solche<br />

weitere Beplanung in Regionalen Entwicklungsplan<br />

Harz auszuschließen.<br />

Die anwaltliche Stellungnahme <strong>der</strong> Gemeinde Winkel<br />

zur Schweinemastanlage wurde im Zuge <strong>des</strong><br />

Raumordnungsverfahrens dem<br />

Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt zugesandt. Die Gemeinde hat<br />

erhebliche <strong>Bedenken</strong> bezüglich ihrer<br />

Wasserversorgung, da die Gewinnungsgebiete<br />

unmittelbar an das Flugplatzgelände anschließen.<br />

Die Gemeinde Winkel for<strong>der</strong>t, daß sich <strong>der</strong><br />

Regionalentwicklungsplan gegen eine solche<br />

Schweinezucht- <strong>und</strong> Mastanlage ausspricht <strong>und</strong> die<br />

ursprüngliche Planung von Industrieansiedlung mit<br />

weniger Immissionsproblemen wie<strong>der</strong> in den<br />

Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong> rückt.<br />

Kenntnisnahme Der Son<strong>der</strong>landeplatz Allstedt ist nach wie vor Ziel <strong>der</strong><br />

Kenntnisnahme nein<br />

Raumordnung im REPHarz, Pkt. 6.<strong>2.</strong>5., Z 3 <strong>und</strong> somit bei<br />

an<strong>der</strong>en raumbedeutsamen Planungen zu beachten.<br />

Der hier ebenfalls ausgewiesene Vorrangstandort für Industrie<br />

<strong>und</strong> Gewerbe am Flugplatz Allstedt bezieht sich nicht auf<br />

spezielle Nutzungen. Durch diese raumordnerische Festlegung<br />

wird lediglich <strong>der</strong> Standort für eine Industrie- o<strong>der</strong><br />

Gewerbenutzung festgelegt. Nachfolgende<br />

bauplanungsrechtliche Verfahren bzw. Entscheidungen nach<br />

BImschG entscheiden dann erst über die<br />

Genehmigungsfähigkeit einer speziellen Nutzung. Entsprechend<br />

§ 4 Raumordnungsgesetz (ROG) sind Ziele <strong>der</strong> Raumordnung<br />

von öffentlichen Stellen bei ihren raumbedeutsamen Planungen<br />

<strong>und</strong> Maßnahmen zu beachten. Dies gilt auch bei<br />

Genehmigungen, Planfeststellungen <strong>und</strong> sonstigen<br />

behördlichen Entscheidungen über die Zulässigkeit<br />

raumbedeutsamer Maßnahmen öffentlicher Stellen. Im Zuge <strong>des</strong><br />

durchzuführenden Raumordnungsverfahrens bzw. <strong>des</strong><br />

BImSchGGenhmigungsverfahrens<br />

für die geplante Schweinemastanlage wird die<br />

Raumverträglichkeit <strong>des</strong> Vorhabens mit dem Standort in einem<br />

geson<strong>der</strong>ten Verfahren geprüft.<br />

5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

109-1 Klärungsbedarf gibt es lediglich zur zeichnerischen<br />

Darstellung <strong>des</strong> Windeignungsgebietes EG 7<br />

Riethnordhausen/E<strong>der</strong>sleben. Die Schraffur wurde<br />

nicht, wie im 1. <strong>Entwurf</strong>, wie es richtig ist, bis an die<br />

südliche Grenze <strong>des</strong> Geltungsbereiches<br />

eingezeichnet. Wir bitten um Prüfung <strong>und</strong> erwarten<br />

eine entsprechende Korrektur.<br />

volle Berücksichtigung Im Rahmen <strong>der</strong> Umweltprüfung (siehe Umweltbericht) wurde<br />

festgestellt, dass die südliche Grenze <strong>des</strong> EG Riethnordhausen-<br />

E<strong>der</strong>sleben gemäß 1. Planentwurf <strong>des</strong> REPHarz teilweise den<br />

im Kriterienkatalog-Wind festgeschriebenen Min<strong>des</strong>tabstand zur<br />

nächsten geschlossenen Wohnbebauung (1.000 m), hier zu den<br />

Ortslagen Borxleben <strong>und</strong> Kachstedt auf thüringischer Seite,<br />

geringfügig unterschreitet. Folglich wurde die EG-Grenze bis zur<br />

Einhaltung <strong>des</strong> 1.000-m-Abstan<strong>des</strong> im <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REPHarz<br />

zurückgezogen (dadurch geringe EG-Reduzierung um ca. 9 ha).<br />

Wegen beson<strong>der</strong>er örtlicher Bedingungen (siehe Datensatz 109-<br />

2) wird jedoch im Ergebnis <strong>der</strong> Erörterung diese EG-<br />

Reduzierung wie<strong>der</strong> zurückgenommen.<br />

volle Berücksichtigung ja<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 124 von 673


TÖB:<br />

(109) Verwaltungsgemeinschaft "Goldene Aue"<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.3.1 Erörterung zu Eignungsgebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

109-2 <strong>zum</strong> DS 109-1 <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Abwägung:<br />

Im Internet konnten wir uns über den vorgesehenen<br />

Abwägungsvorschlag zu unserer Einwendung<br />

informieren.<br />

Diesem Vorschlag können wir uns jedoch nicht<br />

anschließen <strong>und</strong> bleiben bei unsrer For<strong>der</strong>ung.<br />

Begründung:<br />

In Ihrer Stellungnahme <strong>zum</strong> B- Plan Nr. 2<br />

Son<strong>der</strong>gebiet "Windpark Riethnordhausen" vom<br />

15.0<strong>2.</strong>2006 wird ausgeführt "Die B-Planfläche ist in<br />

Teilbereichen identisch mit dem im REPHarz<br />

ausgewiesenen Eignungsgebiet (südlicher <strong>und</strong><br />

östlicher Bereich)." Der B-Plan wurde am 09.11.2006<br />

genehmigt.<br />

Das notwendige Bimsch- Verfahren wurde mit<br />

Bescheid vom 07.06.2007 abgeschlossen. Die<br />

bereits errichtete WEA 3 würde jetzt außerhalb <strong>des</strong><br />

Windeignungsgebietes stehen.<br />

Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass auf<br />

Thüringer Seite mehrere WEA errichtet worden sind,<br />

ohne dass wir beteiligt wurden. Diese WEA stehen<br />

nach unserem Ermessen wesentlich näher zu den<br />

Ortslagen, als unsere WEA. Abschließend sei darauf<br />

hingewiesen, dass die zeichnerische Darstellung in<br />

<strong>der</strong> Anlage 3.14 nicht mit dem Gesamtlageplan<br />

augenscheinlich übereinstimmt.<br />

volle Berücksichtigung Die genannte Stellungnahme <strong>der</strong> RegPlGHarz <strong>zum</strong> B-Plan<br />

erfolgte seinerzeit auf Gr<strong>und</strong>lage <strong>des</strong>. 1. <strong>Entwurf</strong>es <strong>des</strong><br />

REPHarz, in dem <strong>der</strong> gesamte südliche Zipfel <strong>der</strong> Gemarkung<br />

Riethnordhausen trotz <strong>der</strong> Unterschreitung <strong>des</strong> 1.000 m<br />

Abstan<strong>des</strong> zu den OL Borxleben <strong>und</strong> Kachstedt Bestandteil <strong>des</strong><br />

EG-Wind war. Diese Unterschreitung <strong>des</strong> Min<strong>des</strong>tabstan<strong>des</strong> <strong>des</strong><br />

EG wurde im <strong>2.</strong> Planentwurf beseitigt.<br />

Zwischenzeitlich liegt <strong>der</strong> neue Planentwurf <strong>des</strong> Regionalplanes<br />

Nordthüringen vor. Dort wird ein Min<strong>des</strong>tabstand zwischen<br />

Windgebiet <strong>und</strong> geschlossener Wohnbebauung von 750 m<br />

angesetzt (so auch zwischen dem VRG-/EG-Wind Kachstedt<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> gleichnamigen Ortslage). Da auch das EG-Wind<br />

Riethnordhausen-E<strong>der</strong>sleben nicht in Hauptwindrichtung <strong>der</strong><br />

o.g. thüringischen Ortslagen liegt <strong>und</strong> auch kein Schattenwurf<br />

auf die mehr südlich befindlichen Ortslagen möglich ist, wird<br />

unter Berücksichtigung <strong>des</strong> B-Plan-Verfahrens <strong>und</strong> <strong>der</strong> aktuellen<br />

Regelungen in Nordthüringen die im <strong>2.</strong> Planentwurf<br />

vorgenommene Reduzierung wie<strong>der</strong> zurückgenommen. Damit<br />

wird im Ausnahmefall wegen beson<strong>der</strong>er örtlicher Bedingungen<br />

<strong>der</strong> Min<strong>des</strong>tabstand von 1.000 m zur geschlossenen<br />

Wohnbebauung hier geringfügig (minimal 800 m) unterschritten.<br />

Datensatz 109-1 wird entsprechend geän<strong>der</strong>t.<br />

volle Berücksichtigung ja<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 125 von 673


TÖB:<br />

(119) Verwaltungsgemeinschaft Roßla-Südharz<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>3 Vorbehaltsgebiete für den Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems<br />

119-1 Die Gemeinde Rottleberode hat bereits 2002 den<br />

Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 5 <strong>und</strong> 2005<br />

den Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 6<br />

gefasst. Beide B-Pläne entwickeln sich aus dem seit<br />

dem 01.11.2002 wirksamen Flächennutzungsplan <strong>der</strong><br />

Gemeinde. Für den B-Plan Nr. 5 erfolgen zur Zeit die<br />

Erschließungsarbeiten für die Errichtung eines<br />

Holzsägewerkes. Irn Zuge <strong>der</strong> Verhandlungen mit<br />

den Investoren wurde im Verlaufe <strong>des</strong> Jahres 2006<br />

die Notwendigkeit für die Bereitstellung weiterer<br />

gewerblicher Bauflächen begründet, in <strong>der</strong><br />

Konsequenz hat die Gemeinde Rottleberode am<br />

31.05.2006 die Beschlüsse für die Aufstellung <strong>der</strong> 1.<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Flächennutzungsplans sowie für die<br />

Aufstellung <strong>der</strong> B-Pläne Nr. 7 <strong>und</strong> 8 gefasst. Zum<br />

Zeitpunkt <strong>des</strong> Beteiligungs-/ Anhörungsverfahren<br />

<strong>zum</strong> 1. Planentwurf <strong>des</strong> REPHarz im IV. Quartal 2005<br />

konnten diese gemeindlichen Ziele noch nicht<br />

ausreichend konkretisiert <strong>und</strong> begründet werden. In<br />

<strong>der</strong> Beteiligung <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> Planentwurf verweist die<br />

Gemeinde Rottleberode ausdrücklich auf die<br />

Notwendigkeit <strong>der</strong> Entwicklung <strong>des</strong><br />

Vorrangstandortes für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe -<br />

Rottleberode. Diese Entwicklung ist nicht durch<br />

konkurrierende Nutzungsansprüche zu behin<strong>der</strong>n.<br />

Das betrifft insbeson<strong>der</strong>e das großflächig<br />

ausgewiesene VBG für den Aufbau eines ÖVS "Harz<br />

<strong>und</strong> Harzvorlän<strong>der</strong>" <strong>und</strong> das VBG für Tourismus <strong>und</strong><br />

Erholung "Harz <strong>und</strong> Harzvorlän<strong>der</strong>". In den VBG für<br />

den Aufbau eines ÖVS ist den Belangen von<br />

Naturschutz <strong>und</strong> Landschaftspflege sowie einer<br />

naturnahen Waldbewirtschaftung bei <strong>der</strong> Abwägung<br />

mit entgegenstehenden Belangen ein erhöhtes<br />

Gewicht bei<strong>zum</strong>essen. Die Gemeinde Rottleberode<br />

geht davon aus, dass dem entgegenstehenden<br />

Belang <strong>der</strong> Industrieansiedlung aufgr<strong>und</strong> seiner aus<br />

den Zielen <strong>der</strong> Raumordnung zu begründenden<br />

Vorrangfunktion zunächst ein höheres Gewicht<br />

bei<strong>zum</strong>essen ist. Im großflächig ausgewiesenen VBG<br />

für Tourismus <strong>und</strong> Erholung "Harz <strong>und</strong><br />

Harzvorlän<strong>der</strong>" ist den Belangen <strong>des</strong> Tourismus bei<br />

<strong>der</strong> Abwägung mit entgegenstehenden Belangen ein<br />

beson<strong>der</strong>es Gewicht bei<strong>zum</strong>essen. Tourismus <strong>und</strong><br />

Erholung sollen in diesen Gebieten verstärkt<br />

weiterentwickelt werden. Auch hier geht die<br />

Gemeinde Rottleberode davon aus, dass <strong>der</strong><br />

Erfüllung <strong>der</strong> Ziele <strong>der</strong> Raumordnung <strong>und</strong> damit <strong>der</strong><br />

Entwicklung <strong>des</strong> Vorrangstandortes für Industrie <strong>und</strong><br />

Gewerbe Priorität einzuräumen ist. Festsetzungen<br />

teilweise Berücksichtigung Die B-Plangebiete Nr. 5, 6 wurden bereits im 1. <strong>Entwurf</strong><br />

berücksichtigt, sodass sich nur Randbereiche (Bach mit<br />

Gehölzbewuchs) im VBG für den Aufbau eines ökologischen<br />

Verb<strong>und</strong>systems befinden. Da diese Flächen nicht nur aufgr<strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> LSG-Ausweisung son<strong>der</strong>n auch bedingt durch die<br />

Biotopverb<strong>und</strong>planung <strong>des</strong> Landkreises in die VBG<br />

aufgenommen wurden, besteht auch weiterhin das<br />

Vorbehaltsgebiet, was jedoch in Teilbereichen (B-Plan Nr. 7,8)<br />

zurückgenommen wird. VBG sind Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong><br />

Raumordnung, d.h. sie sind von öffentlichen Stellen bei<br />

raumbedeutsamen Planungen <strong>und</strong> Maßnahmen in <strong>der</strong><br />

Abwägung o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Ermessensausübung zu berücksichtigen<br />

(§ 4 Abs. 2 ROG). Somit sind diese Festlegungen in<br />

begründeten Fällen in <strong>der</strong> Abwägung überwindbar.<br />

teilweise Berücksichtigung ja<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 126 von 673


TÖB:<br />

(119) Verwaltungsgemeinschaft Roßla-Südharz<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>3 Vorbehaltsgebiete für den Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems<br />

11 keine <strong>Bedenken</strong><br />

<strong>des</strong> B-Plans werden entsprechend eingegrünt. Auch<br />

an<strong>der</strong>e Mitgliedsgemeinden baten die Verwaltung<br />

darauf hinzuweisen, dass durch die o.g. VBG keine<br />

nachteiligen Auswirkunen für die Land- <strong>und</strong><br />

Forstwirtschaft <strong>der</strong> Region entstehen dürfen, da die<br />

Sicherung bzw. <strong>der</strong> Erhalt vorhandener Arbeitsplätze<br />

vor allem in diesen Bereichen nicht gefährdet werden<br />

soll.<br />

135-1 Zum REPHarz wurden die <strong>Anregungen</strong> <strong>der</strong><br />

Gemeinde Rottleberode- Schreiben vom 25.10.06-<br />

berücksichtigt. Diesbezüglich bestehen keine<br />

weiteren Einwände bzw. <strong>Anregungen</strong>.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

1 Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

148-3 Die rechtlichen Gr<strong>und</strong>lagen sind gemäß<br />

zwischenzeitlich erfolgten Än<strong>der</strong>ungen zu<br />

aktualisieren (ROG). Auch wenn es kein<br />

"verpflichten<strong>des</strong> Dokument" ist, sollte das<br />

Europäische Raumentwicklungskonzept (EUREK) mit<br />

aufgeführt werden, um zu verdeutlichen, dass dem<br />

europäischen Rahmenkonzept Rechnung getragen<br />

wurde. Gravierende Gründe, die dagegen sprechen,<br />

sind <strong>der</strong> Abwägung nicht zu entnehmen.<br />

teilweise Berücksichtigung Die im Pkt. 1 genannten gesetzlichen Rechtsgr<strong>und</strong>lagen werden<br />

aktualisiert.<br />

Das EUREK stellt dagegen keine verbindliche gesetzliche<br />

Rechtsgr<strong>und</strong>lage für den REPHarz dar. Es ist ein politisches<br />

Dokument, welches rechtlich nicht verbindlich ist <strong>und</strong> von jedem<br />

EU-Land nach eigenem Ermessen berücksichtigt wird.<br />

Außerdem löst die Territoriale Agenda <strong>der</strong> EU (Mai, 2007) das<br />

EUREK ab.<br />

Wenn z.B. das EUREK aufgeführt werden sollte, müssten auch<br />

an<strong>der</strong>e relevante übergeordneten Konzepte <strong>und</strong> Planungen, die<br />

dem REPHarz zu Gr<strong>und</strong>e liegen, (z.B. MKRO-Beschlüsse)<br />

bereits im Pkt. 1 aufgeführt werden.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

2 Leitbild <strong>der</strong> Planungsregion Harz<br />

148-4 S. 3, 3. Absatz, 3. Satz<br />

Einfügen nach "verb<strong>und</strong>en mit einer -barrierefrei<br />

<strong>und</strong> - ökologisch ausgerichteten Mo<strong>der</strong>nisierung <strong>der</strong><br />

touristischen Infrastruktur." Die Begründung aus <strong>der</strong><br />

Stellungnahme <strong>des</strong> Landkreises Wernigerode gilt<br />

weiterhin. Gravierende Gründe, die dagegen<br />

sprechen, sind <strong>der</strong> Abwägung nicht zu entnehmen.<br />

keine Berücksichtigung Die Frage <strong>der</strong> Barrierefreiheit stellt einen speziellen Teilaspekt<br />

einer mo<strong>der</strong>nen touristischen Infrastruktur dar <strong>und</strong> wird damit<br />

durch den im Leitbild bewusst allgemein gehaltenen Begriff<br />

"Mo<strong>der</strong>nisierung..." inhaltlich mit abgedeckt. Die Frage <strong>der</strong><br />

Barrierefreiheit wird im REPHarz mehrmals <strong>und</strong> ausreichend<br />

thematisiert, z.B. im Pkt. 6.1.8 (VRST für Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong><br />

Sozialwesen, hier G 4) <strong>und</strong> im Pkt. 7.17 ( Erholung, Freizeit,<br />

Tourismus, hier G 1).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 127 von 673


TÖB:<br />

(148) Landkreis Wernigerode<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

3 Allgemeine Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung für die Planungsregion<br />

148-5 G 5-1, letzter Satz - einfügen<br />

Begründung anpassen "ökologischen <strong>und</strong><br />

erholungsrelevanten Funktionen..." In <strong>der</strong> Abwägung<br />

wird verkannt, dass die Erholung ein wichtiger Teil<br />

<strong>der</strong> Lebensqualität ist <strong>und</strong> gerade <strong>der</strong> ländliche Raum<br />

wichtige Aufgaben für Verdichtungsräume<br />

(Gesamtraum) übernimmt, die auch von<br />

wirtschaftlicher Relevanz sind. Unabhängig von <strong>der</strong><br />

genauen Lage in <strong>der</strong> Planungsregion sind diese<br />

Funktionen sehr bedeutend, wie auch <strong>der</strong>en<br />

Wertschätzung in den ILEK zeigt.<br />

148-6 G 12-2 - ergänzen:<br />

Die wertvollen Sichtachsen zwischen Harz, Huy <strong>und</strong><br />

Fallstein sollen erhalten <strong>und</strong> nicht verbaut werden.<br />

Der Abwägung könnte gefolgt werden, wenn im<br />

Vorbehaltsgebiet für TuE ein solcher konkreter<br />

Passus enthalten wäre (z.B. 5.<strong>2.</strong>6., Z3). Dieser fehlt<br />

jedoch. Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Großräumigkeit greift hier nicht<br />

das Naturschutzrecht, son<strong>der</strong>n die überörtliche<br />

Regionalplanung. Daher ergibt sich die Notwendigkeit<br />

<strong>der</strong> Aufnahme in den REP.<br />

keine Berücksichtigung Übernahme aus dem LEP. Die ökologischen Funktionen, die im<br />

Satz 3 <strong>des</strong> G 5-1 thematisiert werden, sind zwingende<br />

Voraussetzungen für die Erholung im ländlichen Raum. Der<br />

gesamte ländliche Raum <strong>der</strong> Planungsregion gehört <strong>zum</strong><br />

ökologischem Ausgleichsraum für die Verdichtungsräume. Dies<br />

trifft bei <strong>der</strong> Erholungsfunktion für Teile <strong>der</strong> Planungsregion nicht<br />

zu (bezogen auf o.g. Ausgleichsfunktion, siehe auch<br />

räumliche/thematische Schwerpunktsetzung im ILEK Harz).<br />

Die Bedeutung <strong>der</strong> Erholungsfunktion wird in an<strong>der</strong>en<br />

allgemeinen (G 9-2, 13-1) <strong>und</strong> einzelfachlichen Gr<strong>und</strong>sätzen<br />

(7.17. Erholung, Freizeit, Tourismus) hervorgehoben.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

teilweise Berücksichtigung Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung sind allgemeine Aussagen zur<br />

Entwicklung, Ordnung <strong>und</strong> Sicherung <strong>des</strong> Gesamtraumes (§ 3<br />

Nr. 3 ROG) ohne ortskonkreten Bezug.<br />

In Pkt. 5.<strong>2.</strong>6 wäre die Rechtswirkung einer solchen Ergänzung<br />

nur auf die ausgewiesenen Vorbehaltsgebiete beschränkt, die<br />

genannten Sichtachsen gehen aber über diese hinaus. In Pkt.<br />

7.1. Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutz wird G 14 wie folgt<br />

sinngemäß geän<strong>der</strong>t : "Technische Überprägungen, die sensible<br />

<strong>und</strong> wertvolle Sichtachsen o<strong>der</strong> Landschafts- , Ortsbil<strong>der</strong> stark<br />

beeinträchtigen können, sollen vermieden werden."<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

4.2 Ländliche Räume<br />

148-7 1. Absatz, vorletzter Satz - einfügen: "...Boden,<br />

Wasser, Luft <strong>und</strong> für die Erholung..." Die Abwägung<br />

verkennt, dass es hier gerade um eine Ergänzung<br />

<strong>des</strong> LEP im Rahmen <strong>des</strong> planerischen Ermessens<br />

geht. Ein inhaltlicher Wi<strong>der</strong>spruch wird hier nicht<br />

gesehen, im Gegenteil!<br />

keine Berücksichtigung LEP-Übernahme; Im systematischen Kontext <strong>der</strong> "Regeneration<br />

<strong>der</strong> (ökologischen) Schutzgüter Boden, Wasser <strong>und</strong> Luft" im<br />

Bereich <strong>des</strong> ländlichen Raumes passt die Erholung inhaltlich<br />

nicht hinein (da kein Schutzgut im Sinne UVPG). Was sollte die<br />

"Regeneration ...für die Erholung" sein?<br />

Ein entsprechen<strong>der</strong> Bezug zur (sicherlich auch bedeutenden)<br />

Erholungsfunktion <strong>des</strong> ländlichen Raumes erfolgt bereits in G 1,<br />

<strong>und</strong> zwar hier differenziert <strong>und</strong> präzisiert. Auf die<br />

Erholungsfunktion wird ebenfalls in G 3 <strong>und</strong> G 4 näher<br />

eingegangen, an dieser Stelle unpassend.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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(148) Landkreis Wernigerode<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.3 Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

148-8 Z 1, 1. Satz - ergänzen:<br />

"Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft sind<br />

aufgr<strong>und</strong> ihres eigenen Wertes <strong>und</strong> für die Erhaltung<br />

... "<br />

Begründung: Anpassung an § 1 Satz 1 NatSchG<br />

LSA, dieses fachrechtliche Ziel <strong>des</strong> Naturschutzes ist<br />

zu übernehmen.<br />

Hinweis aus Naturschutzsicht: Die Festlegungen <strong>des</strong><br />

REP Harz sind eminent wichtig für die Umsetzung<br />

von Fachrecht, daher ist es nicht korrekt, wenn<br />

ausgewiesene NSG nicht einmal im REP-Text<br />

aufgeführt sind, eine Eigenbeschränkung auf<br />

Schutzgebiete > 30 ha kann sich nur auf die<br />

kartographische Darstellung beziehen. Textvorschlag<br />

für 5.1.3. Z 2 : " ... sowie alle NSG, FND <strong>und</strong> ND"<br />

keine Berücksichtigung Regionalplanung ist überfachlich <strong>und</strong> nicht flächenscharf, das ist<br />

im gesetzlich vorgeschriebenen Maßstab nicht möglich. Für die<br />

Auflistung von NSG, FND usw. gibt es Fachplanungen<br />

(Landschaftsprogramm, Landschaftsrahmenplan,<br />

Landschaftsplan), das ist nicht die Aufgabe <strong>der</strong><br />

Regionalplanung. Ansonsten müßten wir nach dem<br />

Gleichbehandlungsgebot alle an<strong>der</strong>en gesetzlich geschützten<br />

Gebiete aus den an<strong>der</strong>en Fachplanungen<br />

(Trinkwasserschutzgebiete, Geotope, Naturwaldzellen, usw.)<br />

auch aufzählen, das ist nicht Aufgabe eines Regionalplanes <strong>und</strong><br />

mit <strong>der</strong> Maßgabe "Schlanker Regionalplan" nicht vereinbar. Die<br />

Verordnungen <strong>der</strong> nicht genannten Gebiete werden damit nicht<br />

negiert, das Fachrecht gilt weiterhin, wie in <strong>der</strong> Begründung zu Z<br />

2 (Beachtenspflicht) <strong>und</strong> zu Pkt. 5.1., Z 1, formuliert.<br />

Im übrigen ist die in Z 1 enthaltende Begriffsdefintion für die<br />

VRG Natur <strong>und</strong> Landschaft bereits durch das LEP vorgegeben.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

148-9 Es wird begrüßt, dass das VRG XXVIII verkleinert<br />

wurde. Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> nur bedingten Vereinbarkeit <strong>des</strong><br />

Gebietes im Ergebnis <strong>des</strong> Raumordnungsverfahrens,<br />

insbeson<strong>der</strong>e mit den Belangen von Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft, sollte im REP Harz festgelegt werden,<br />

dass im Falle <strong>des</strong> Abbaubeginns möglichst zeitgleich<br />

mit <strong>der</strong> Rekultivierung begonnen wird.<br />

keine Berücksichtigung Konkrete Fragen <strong>der</strong> Abbau- <strong>und</strong> Rekultivierungsplanung im<br />

Zuge einer möglichen künftigen Rohstoffgewinnung können<br />

nicht bereits regionalplanerisch gelöst werden. Allerdings sollte<br />

die Genehmigungsbehörde gemäß G 5 <strong>des</strong> Pkt. 7.1<strong>2.</strong> im<br />

REPHarz ohnehin auf eine <strong>zum</strong> Abbau zeitlich parallel lfd.<br />

Rekultivierung hinwirken (Gr<strong>und</strong>satz gilt für alle<br />

Rohstoffvorhaben).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>3 Vorbehaltsgebiete für den Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems<br />

148-10 Die kartographische Darstellung <strong>der</strong> Flächen <strong>zum</strong><br />

ÖVS ist im Vorharz z.T. beschränkt, z.T. in an<strong>der</strong>en<br />

Bereichen ausgeweitet worden. Die eingegangenen<br />

Stellungnahmen, v.a. <strong>der</strong> Kommunen <strong>und</strong> aus <strong>der</strong><br />

Landwirtschaft selbst, sollten bei <strong>der</strong> Darstellung<br />

unbedingt berücksichtigt werden. Erhebliche<br />

Nutzungskonflikte mit <strong>der</strong> Landwirtschaft sind zu<br />

vermeiden.<br />

148-11 G 7: Die Aussage wird weiterhin kritisch gesehen. Die<br />

Flächenabgrenzungen <strong>der</strong> ÖVS sind sehr grob. Es<br />

besteht hier die Gefahr von erheblichen<br />

Nutzungskonflikten, z.B. mit <strong>der</strong> Landwirtschaft. Um<br />

dies auszuschließen, sollte <strong>der</strong> 1. Satz im Sinne <strong>der</strong><br />

nachhaltigen Entwicklung ergänzt werden: "soweit<br />

dies mit den Zielen <strong>des</strong> Naturschutzes, <strong>der</strong><br />

Landschaftspflege, <strong>der</strong> Landwirtschaft <strong>und</strong> an<strong>der</strong>en<br />

Nutzungen vereinbar ist."<br />

148-33 Es wird bedauert, dass das frühere Z 5 komplett<br />

gestrichen wurde. Die <strong>Bedenken</strong> <strong>des</strong> Landkreises<br />

Wernigerode bezogen sich nur auf den 4. Anstrich,<br />

<strong>der</strong> gestrichen werden sollte. Die Abwägung 262-38<br />

sollte korrigiert werden. Die Regionalplanung ist nicht<br />

verpflichtet, die Ziele <strong>der</strong> Fachbehörden 1:1 zu<br />

übernehmen. Vielmehr ist hier ein integrieren<strong>der</strong><br />

Ansatz notwendig. Z 5 (ohne 4. Anstrich) ist eine<br />

sinnvolle Festlegung, die wie<strong>der</strong> aufgenommen<br />

werden sollte.<br />

Kenntnisnahme Sowohl die Fachplanungen als auch die Belange <strong>der</strong><br />

Kommunen <strong>und</strong> Landwirtschaft wurden bei <strong>der</strong> Festlegung von<br />

VBG für den Aufbau eines ÖVS berücksichtigt. Im Vergleich<br />

<strong>zum</strong> ersten <strong>Entwurf</strong> wurden Flächen räumlich reduziert.<br />

Vorbehaltsgebiete sind Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung, die von<br />

öffentlichen Stellen bei raumbedeutsamen Planungen <strong>und</strong><br />

Maßnahmen in <strong>der</strong> Abwägung o<strong>der</strong> Ermessensentscheidung zu<br />

berücksichtigen sind (§ 4 Abs. 2 ROG).<br />

Kenntnisnahme nein<br />

keine Berücksichtigung Vorbehaltsgebiete sind Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung, die<br />

Flächenvorgaben sind entsprechend <strong>des</strong> Maßstabes grob, es<br />

obliegt den Fachplanungen, den Rahmen auszufüllen. Bei je<strong>der</strong><br />

Kompensationsmaßnahme werden die Flächen als<br />

Einzelfallentscheidung mit den Betroffenen zusammen gesucht.<br />

Es wird nicht davon ausgegangen, dass die gesamten Flächen<br />

als ÖVS umgesetzt werden. Wenn die<br />

Kompensationsmaßnahmen nicht in diesen Gebieten stattfinden<br />

sollen, wo dann? Z.B. VRG/VBG für Landwirtschaft o<strong>der</strong><br />

Rohstoffgewinnung sind aus regionalplanerischer Sicht nicht<br />

geeignet.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Die Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze zu Tourismus <strong>und</strong> Erholung werden<br />

im Pkt. 5.<strong>2.</strong>6. VBG TuE festgelegt, hier ist Z 5 sinngemäß<br />

enthalten. Doppelte Nennungen sind im Sinne eines "Schlanken<br />

Regionalplanes" entbehrlich.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>6 Vorbehaltsgebiete für Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />

148-12 Z 1: Es wird wie<strong>der</strong>holt dringend angeraten, den<br />

gesamten Bereich zwischen Harz, Huy <strong>und</strong> Fallstein<br />

als Vorbehaltsgebiet für Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />

auszuweisen. Eine Minimalvariante wäre <strong>der</strong> Bereich,<br />

<strong>der</strong> z.Z. interkommunal im Rahmen <strong>des</strong> "Grünen<br />

Ban<strong>des</strong>" zwischen Ilsenburg, Veckenstedt über<br />

Osterwieck Fallstein/Großes Bruch mit<br />

Erholungsinfrastruktur, wie z.B. Radwegerouten,<br />

beplant wird (außerhalb von VRG-Festlegungen <strong>und</strong><br />

sonstiger "Dreifachüberlagerungen" mit VBG). Der<br />

REP Harz muss hier stärker seiner<br />

Entwicklungsaufgabe gerecht werden, eine reine<br />

Bestandsaufnahme durch die Übernahme von<br />

Schutzgebietsgrenzen ist nicht ausreichend!<br />

teilweise Berücksichtigung Im nördlichen Harzvorland stellt <strong>der</strong> Naturpark die überwiegende<br />

Grenze <strong>des</strong> VBG Tourismus <strong>und</strong> Erholung dar (abweichend<br />

davon Teilbereiche in Abbenrode, Stapelburg, Wasserleben <strong>und</strong><br />

Schauen).<br />

Hier soll eine neben dem VBG Landwirtschaft gleichwertige<br />

Entwicklung ermöglicht werden.<br />

Die Festlegungen <strong>des</strong> Naturpark Harz zielen auch auf die<br />

Entwicklung <strong>der</strong> Erholungsnutzung ab. Der Bereich nördlich<br />

davon (bis <strong>zum</strong> Fallstein/Huy) soll hauptsächlich<br />

landwirtschaftlich geprägt sein. Aus diesem Gr<strong>und</strong> sind hier<br />

VRG <strong>und</strong> VBG für Landwirtschaft ausgewiesen. Das Große<br />

Bruch ist als Vorranggebiet für Hochwasserschutz festgelegt.<br />

Ein Vorranggebiet ist eine raumordnerische Letztentscheidung<br />

<strong>und</strong> daher keiner weiteren Abwägung <strong>und</strong> Überlagerung mit<br />

einem VBG Tourismus <strong>und</strong> Erholung zugänglich. Hier wurde nur<br />

im Oberharz wegen <strong>des</strong> wesentlich stärkeren<br />

Tourismusaufkommens im Verhältnis <strong>zum</strong> Vorharz abgewichen.<br />

Die Grenzen <strong>des</strong> Naturparkes sind bis auf Ausnahmen in<br />

diesem Bereich auch die Grenzen <strong>des</strong> VBG Tourismus <strong>und</strong><br />

Erholung entsprechend Kriterienkatalog. Eine Erweiterung in<br />

nördliche Richtung würde auf keinem von <strong>der</strong> RV<br />

beschlossenen Kriterium basieren. Auch die betroffenen<br />

Gebietskörperschaften im Vorharz haben einen solchen<br />

Vorschlag nicht unterbreitet <strong>und</strong> Einverständnis mit den<br />

Ausweisungen signalisiert.<br />

Lediglich die Waldbereiche <strong>des</strong> Schauener Holzes werden um<br />

das VBG Tourismus <strong>und</strong> Erholung ergänzt.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>6 Vorbehaltsgebiete für Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />

148-13 Z 3, 1. Satz<br />

Streichen: "insbeson<strong>der</strong>e im Harz" o<strong>der</strong> ergänzen<br />

"insbeson<strong>der</strong>e im Harz <strong>und</strong> im Nördlichen<br />

Harzvorland"<br />

Es ist anzuerkennen, wie kreativ die Geschäftsstelle<br />

war, um den Begriff "Kulturlandschaft" hier zu<br />

vermeiden. Jedoch entspricht dieser Begriff eher<br />

einem "schlanken Regionalplan" als die sperrige<br />

Formulierung <strong>der</strong> "gewachsenen <strong>und</strong> naturnahen<br />

Landschaftspotenziale".<br />

148-14 Ziel 3 - als 4. Satz einfügen: "Insbeson<strong>der</strong>e<br />

überörtliche Sichtbeziehungen sind zu<br />

berücksichtigen." Begründung: siehe Hinweis zu 3., G<br />

1<strong>2.</strong><strong>2.</strong><br />

keine Berücksichtigung Die Formulierung "insbeson<strong>der</strong>e im Harz" wird nicht verän<strong>der</strong>t,<br />

weil es hier vor allem um den Harz geht, was auch in <strong>der</strong><br />

Begründung mit Zahlen untersetzt ist. Der Harz zeichnet sich<br />

durch eine beson<strong>der</strong>e Naturnähe <strong>und</strong> viele seltene Tier- <strong>und</strong><br />

Pflanzenarten aus. Um diese beson<strong>der</strong>e biologische Vielfalt zu<br />

erhalten, wurden große Teile dem europäischen<br />

Schutzgebietssystem Natura 2000 unterstellt (Fauna- Flora-<br />

Habitat- <strong>und</strong> Vogelschutz-Richtlinie). Im Harzvorland sind diese<br />

"naturnahen Landschaftspotenziale" größtenteils nicht mehr<br />

vorhanden. Die Formulierung wurde bewusst gewählt, da das<br />

VBG TuE insbeson<strong>der</strong>e im Harz große Teile <strong>der</strong> Natura 2000-<br />

Gebiete überlagert. Trotzdem können hier viele Freizeit- <strong>und</strong><br />

Sportaktivitäten beson<strong>der</strong>s gut ausgeübt werden.<br />

Der Begriff "Kulturlandschaft" beschreibt im allgemeinen das<br />

Ergebnis <strong>der</strong> Wechselwirkung zwischen naturräumlichen<br />

Gegebenheiten <strong>und</strong> menschlicher Einflussnahme im Verlauf <strong>der</strong><br />

Geschichte. Es gibt heute in Mitteleuropa kaum eine Landschaft,<br />

die man nicht als Kulturlandschaft bezeichnen kann. Jedoch gibt<br />

es verschiedene Ausprägungen u.a. die historische<br />

Kulturlandschaft. Sie ist ein Ausschnitt aus <strong>der</strong> aktuellen<br />

Kulturlandschaft, <strong>der</strong> sehr stark durch historische Elemente <strong>und</strong><br />

Strukturen geprägt wird. Wobei hier nicht nur die "grüne<br />

Infrastruktur" gemeint ist, son<strong>der</strong>n auch Böden, Gesteine,<br />

Landwehren, Schlösser, Burgen usw.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Die Ergänzung ist nicht notwendig, da das Landschaftsbild keine Berücksichtigung nein<br />

bereits im 3. Satz erwähnt wird.<br />

5.<strong>2.</strong>7 Vorbehaltsgebiete für Forstwirtschaft<br />

148-15 Z 1 <strong>und</strong> Z 3<br />

Z 3 könnte i.S. eines schlanken Regionalplans<br />

gespart werden, wenn Z 1, <strong>2.</strong> Satz, gemäß § 1<br />

Lan<strong>des</strong>waldgesetz LSA ergänzt werden würde: "Der<br />

Nutz-, Schutz- <strong>und</strong> Erholungsfunktion <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong>..."<br />

In <strong>der</strong> Begründung kann dann auf Erholung, FFH,<br />

ÖVS usw. eingegangen werden. Die "Leitlinie Wald"<br />

ist im Text zu erwähnen. Die Abwägung geht am<br />

eigentlichen Anliegen vorbei, da ja Z 3 eingespart<br />

werden soll.<br />

keine Berücksichtigung In Z 1 soll bewußt nur die Nutzfunktion <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> für die<br />

Forstwirtschaft herausgestellt werden, denn die "Wirtschaft" ist<br />

das Gr<strong>und</strong>anliegen dieses VBG. Es geht hier um Forstwirtschaft<br />

<strong>und</strong> nicht um die Wohlfahrtsfunktionen <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong>. Aus diesem<br />

Gr<strong>und</strong> bleibt die Funktionstrennung in Z 1 <strong>und</strong> Z 3 bestehen. Die<br />

vom Einwen<strong>der</strong> genannte Erholungsfunktion <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> wird<br />

größtenteils durch ein überlagern<strong>des</strong> VBG Tourismus <strong>und</strong><br />

Erholung regionalplanerisch gesichert.<br />

Die Leitlinie Wald ist in <strong>der</strong> Begründung zu Z 3 bereits genannt,<br />

auf eine weitere Nennung wird verzichtet.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(148) Landkreis Wernigerode<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>8 Vorbehaltsgebiete für Wie<strong>der</strong>bewaldung/Erstaufforstung<br />

148-16 Z 1. Der Löwenberg (ehemalige Kiesgrube, jetzige<br />

Erdaushubdeponie) bei Derenburg sollte als<br />

Vorbehaltsgebiet für Wie<strong>der</strong>bewaldung/<br />

Erstaufforstung ausgewiesen werden. Die<br />

Aufforstung <strong>des</strong> Löwenbergs ist ein Ziel <strong>der</strong><br />

Gemeinde. Es gibt eine vom ALFF erteilte<br />

Genehmigung zur Erstaufforstung für diesen Bereich.<br />

Zur Abwägung: die alleinige Festlegung als VBG<br />

ÖVS ist nicht zwingend. Die Regionale<br />

Planungsgemeinschaft hat hier einen<br />

Ermessensspielraum. Gemäß 5.<strong>2.</strong>8., G 2, ergeben<br />

sich keine Nutzungskonflikte mit dem ÖVS, so dass<br />

hier entwe<strong>der</strong> eine Überlagerung <strong>der</strong> beiden VBG<br />

möglich wäre o<strong>der</strong> die alleinige Festlegung <strong>der</strong><br />

Wie<strong>der</strong>bewaldung.<br />

148-17 G 2, Satz 1, falsche Abwägung:<br />

Es gibt kein Z 3 unter 5.<strong>2.</strong>8.. Der Gedanke <strong>der</strong><br />

Erholungsvorsorge (nicht Erholungsfunktion)<br />

entspricht § 1 <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>waldgesetzes, <strong>der</strong><br />

integrierten nachhaltigen Entwicklung <strong>und</strong> wird <strong>der</strong><br />

Entwicklungsaufgabe <strong>der</strong> Raumordnung gerecht.<br />

Daher bitte Klammer ergänzen: "(Optimierung <strong>der</strong><br />

Forstwirtschaft, als Bestandteil <strong>des</strong> Biotopverb<strong>und</strong>es<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> Erholungsvorsorge)," <strong>und</strong> Begründung<br />

entsprechend anpassen.<br />

keine Berücksichtigung Entsprechend <strong>der</strong> bereits in <strong>der</strong> Abwägung <strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong><br />

abgegebenen Begründung ist hier keine Berücksichtigung <strong>des</strong><br />

Wunsches <strong>des</strong> LK möglich, da es sich hier um eine Fläche<br />

handelt, die den Größenordnungen <strong>der</strong> festgelegten Kriterien für<br />

Aufforstungsflächen nicht entspricht. Wenn das ALFF hier auf<br />

Teilflächen Aufforstungen plant, so ist das mit den Festlegungen<br />

ÖVS im Regelfall vereinbar. Eine Festlegung VBG<br />

Wie<strong>der</strong>bewaldung würde jedoch zu einer Einschränkung <strong>der</strong><br />

Entwicklungsmöglichkeiten für den ökologischen Verb<strong>und</strong><br />

führen (z.B. Trockenrasen).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Das Z 3, auf das sich bezogen wurde, betrifft den Pkt. 5.<strong>2.</strong>7. <strong>und</strong><br />

ist somit korrekt.<br />

Das angesprochene G 2 Satz 1 wurde in <strong>der</strong> Abwägung <strong>zum</strong> 1.<br />

<strong>Entwurf</strong> bereits teilweise berücksichtigt, indem <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung,<br />

den Textbaustein "Optimierung <strong>der</strong> Forstwirtschaft" einzufügen,<br />

bereits im <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> nachgekommen wurde.<br />

Der nun vorgeschlagenen Formulierung kann nicht gefolgt<br />

werden, da gefor<strong>der</strong>t wird, die Forstwirtschaft als Bestandteil<br />

<strong>des</strong> Biotopverb<strong>und</strong>es anzusehen, was am eigentlichen Anliegen<br />

(<strong>der</strong> Bewirtschaftung <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> unter forstwirtschaftlichen<br />

Gesichtspunkten) vorbei gehen würde.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

148-18 Die Festlegungen <strong>und</strong> kartographischen<br />

Darstellungen <strong>des</strong> REPHarz sind auch in <strong>der</strong><br />

<strong>der</strong>zeitigen Fassung zu begrüßen. Der Anfor<strong>der</strong>ung<br />

<strong>zum</strong> Schutz <strong>der</strong> landschaftsästhetisch äußerst<br />

sensiblen Bereiche zwischen Harz, Huy <strong>und</strong> Fallstein<br />

(Sichtschüssel), <strong>der</strong> daraus resultierenden<br />

Erholungspotenziale <strong>und</strong> <strong>der</strong> kommunalen<br />

Planungsabsichten wurde damit genüge getan.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(148) Landkreis Wernigerode<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe<br />

148-19 Z 3, Rübeland ist in die Aufzählung mit aufzunehmen.<br />

Zur Abwägung: die Festlegung <strong>des</strong> VRG<br />

Rohstoffgewinnung schließt eine Festlegung<br />

Rübelands als regional bedeutsamen<br />

Vorrangstandort nicht aus, son<strong>der</strong>n ergänzt diese. Im<br />

Zuge <strong>des</strong> Haldenrückbaus findet eine industrielle<br />

Weiterverarbeitung statt, die von <strong>der</strong> eigentlichen<br />

Rohstoffgewinnung zu trennen <strong>und</strong> zu sichern ist.<br />

keine Berücksichtigung Auch <strong>der</strong> Haldenrückbau zur industriellen Weiterverarbeitung<br />

<strong>des</strong> Gesteins steht vorrangig mit dem Rohstoffabbau im<br />

Zusammenhang <strong>und</strong> rechtfertigt keine separate Ausweisung als<br />

Vorrangstandort für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe, <strong>der</strong> ohnehin damit<br />

zeitlich begrenzt wäre. Im Hauptbetriebsplan ist auch die<br />

industrielle Weiterverarbeitung <strong>des</strong> Gesteins enthalten.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />

148-20 Z 1: Die Beschreibung <strong>der</strong> Projekte wurde z.T., wie<br />

vom Landkreis Wernigerode angeregt, allgemeiner<br />

gefasst. Bei folgenden Standorten ist dies ebenfalls<br />

noch vorzunehmen (siehe Zuarbeit <strong>des</strong> Landkreises<br />

Wernigerode vom 14.07.2006):<br />

- Freizeit- <strong>und</strong> Erholungsanlagen "Albrechtshaus" bei<br />

Stiege<br />

- Freizeit-, Erholungs- <strong>und</strong> Wintersportvorhaben in<br />

Schierke<br />

- Freizeit- <strong>und</strong> Erholungsanlagen in Stapelburg<br />

keine Berücksichtigung In den vorliegenden Fällen sind konkrete Projekte vorhanden,<br />

auf <strong>der</strong>en Gr<strong>und</strong>lage die Zielfestlegungen im REPHarz beruhen.<br />

Dies wird beibehalten, da ansonsten ein "Freibrief" für alle<br />

Planungen vergeben wird. Weiterhin wurde <strong>der</strong> Umweltbericht<br />

auf dieser Basis erstellt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

G 4 wird ebenfalls nicht geän<strong>der</strong>t, analog Begründung oben.<br />

Im G 4 sollte die Bezeichnung i.d.S. ebenfalls<br />

geän<strong>der</strong>t werden in: Freizeit- <strong>und</strong> Erholungsanlagen<br />

Blankenburg, Cattenstedt, Wienrode.<br />

148-21 Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> realisierten Projekte in Hasselfelde ist<br />

die kartographische Darstellung in "Bestand" zu<br />

än<strong>der</strong>n.<br />

keine Berücksichtigung Da nur ein geringer Teil <strong>der</strong> geplanten Vorhaben bereits<br />

vorhanden sind <strong>und</strong> ein größerer Teil sich noch in Planung<br />

befindet, sollte <strong>der</strong> Status "abgestimmte Planung" beibehalten<br />

werden, auch im Hinblick auf die Verwirklichung <strong>und</strong> mögliche<br />

Bündelung weiterer Vorhaben.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- <strong>und</strong> Denkmalpflege<br />

148-22 G 3: Die älteste Eisenbahnstrecke <strong>des</strong> Harzes, die<br />

"Rübelandbahn" sollte als Sachzeuge <strong>der</strong> Verkehrs-,<br />

Montan- <strong>und</strong> Industriegeschichte <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Lan<strong>des</strong>geschichte <strong>der</strong> letzten 100 Jahre mit<br />

aufgenommen werden. Als Anlage ist die<br />

Begründung <strong>der</strong> Denkmaleigenschaft beigefügt.<br />

keine Berücksichtigung Die Rübelandbahn ist ebenso ein technisches Denkmal wie die<br />

Schmalspurbahn. Im REPHarz wird die Schmalspurbahn unter<br />

Pkt. 6.1.6., G 3 benannt, da ihr in <strong>der</strong> Planungsregion neben <strong>der</strong><br />

kulturhistorischen Bedeutung eine enorme touristische<br />

Bedeutung zukommt, die eine Nennung rechtfertigt. Diese<br />

Bedeutung besitzt die Rübelandbahn, die überwiegend <strong>zum</strong><br />

Gütertransport genutzt wird, nicht. Der Personenverkehr wurde<br />

vor einigen Jahren eingestellt <strong>und</strong> die Bahnstrecke soll in<br />

Privatbesitz <strong>zum</strong> Zweck <strong>des</strong> Güterverkehrs übergehen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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(148) Landkreis Wernigerode<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.1.8 Vorrangstandorte für Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Sozialwesen<br />

148-23 Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> realisierten Teufelsbadklinik in<br />

Blankenburg ist die kartographische Darstellung in<br />

"Bestand" zu än<strong>der</strong>n.<br />

keine Berücksichtigung Für einen Kurstandort reicht eine arbeitende Kurklinik allein<br />

nicht aus. Wie in Bad Su<strong>der</strong>ode muss weitere entsprechende<br />

Infrastruktur vorgehalten werden. Auch die von <strong>der</strong> Stadt<br />

Blankenburg im Kurentwicklungsplan notwendigen Maßnahmen<br />

zur Erreichung <strong>des</strong> Status Heilbad sind in wesentlichen Punkten<br />

noch nicht realisiert worden.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

6.<strong>2.</strong>3 Straßenverkehr<br />

148-24 Z 4<br />

Sinnvoller als die neue Version ist die Bezeichnung<br />

<strong>des</strong> 1. <strong>Entwurf</strong>es <strong>des</strong> REP Harz: B 81 Magdeburg-<br />

Halberstadt-Blankenburg-Hasselfelde.<br />

Die kartographische Darstellung <strong>der</strong> B 81 OU<br />

Blankenburg ist jetzt nach Abschluss <strong>des</strong> ROVerf in<br />

"abgestimmt" zu än<strong>der</strong>n.<br />

148-25 Z 5<br />

Einfügen als vorletzten Satz: "Dem regionalen <strong>und</strong><br />

überregionalen Verkehr dienende Kreisstraßen als<br />

unmittelbare Verbindung zu wirtschaftlichen <strong>und</strong><br />

touristischen Zentren <strong>und</strong> als Voraussetzung zur<br />

Entwicklung <strong>des</strong> ÖPNV kommt dabei eine beson<strong>der</strong>e<br />

Bedeutung zu." Da die B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> Lan<strong>des</strong>straßen<br />

in den an<strong>der</strong>en Punkten beson<strong>der</strong>s hervorgehoben<br />

wurden, ist im Interesse einer leistungsfähigen<br />

Region hier die beson<strong>der</strong>e Gewichtung <strong>der</strong><br />

Kreisstraßen gerechtfertigt.<br />

teilweise Berücksichtigung Die Bezeichnung <strong>der</strong> B 81 ist aus dem LEP zu übernehmen<br />

(siehe Stellungnahme <strong>des</strong> MLV <strong>zum</strong> 1. Planentwurf). Hinzu<br />

kommt, dass ein gr<strong>und</strong>hafter Ausbau <strong>der</strong> B 81 von Blankenburg<br />

bis Hasselfelde, mit Ausnahme <strong>der</strong> in Z 7 bereits festgelegten<br />

OU, vom Land nicht vorgesehen wird.<br />

Die gewünschte kartografische Än<strong>der</strong>ung wird vorgenommen.<br />

teilweise Berücksichtigung ja<br />

keine Berücksichtigung In Z 5 wird im 1. Satz das "Netz von Lan<strong>des</strong>-, Kreis- <strong>und</strong><br />

Gemein<strong>des</strong>traßen" genannt. Eine allgemein gehaltende<br />

Bevorzugung von Kreisstraßen <strong>und</strong> damit ein nicht<br />

nachvollziehbare, da pauschale unterschiedliche Wichtung <strong>der</strong><br />

o.g. Straßen in Z 5 ist nicht gerechtfertigt. Immerhin werden ca.<br />

1/3 <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Planungsregion Harz vorhandenen Landstraßen in<br />

<strong>der</strong> REPKarte nicht geson<strong>der</strong>t dargestellt (dann i.d.R. wegen zu<br />

geringer Verkehrsbelegung bzw. fehlen<strong>der</strong> relevanter<br />

Verbindungsfunktion).<br />

Für Z 5 ist nicht die Straßenklassifizierung entscheidend,<br />

son<strong>der</strong>n die Bedeutung <strong>der</strong> jeweiligen Straße für die in Z 5<br />

genannten, regional bedeutsamen Verbindungs- <strong>und</strong><br />

Erschließungsfunktionen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(148) Landkreis Wernigerode<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>4 Rad- <strong>und</strong> fußläufiger Verkehr<br />

148-26 Z 2 ergänzen letzter Satz: Die Mitnutzung <strong>und</strong><br />

Vernetzung bestehen<strong>der</strong> Wege (Multifunktionalität)<br />

hat Vorrang vor Neubau. Die Abwägung geht am<br />

eigentlichen Anliegen vorbei.<br />

148-27 Z 5:<br />

Hinweis: Die Umverlegung <strong>des</strong> R1 zwischen<br />

Ilsenburg <strong>und</strong> dem Raum um Blankenburg ist<br />

beantragt. Nach <strong>der</strong>en Genehmigung durch das<br />

Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt ist die kartographische<br />

Darstellung im REP zu än<strong>der</strong>n.<br />

keine Berücksichtigung Die Mitnutzung von vorhandenen Wegen ist bereits im G 7<br />

geregelt. Durch die Mitnutzungsempfehlung an<strong>der</strong>er Wege ist<br />

die Gr<strong>und</strong>idee, diese vorrangig zu nutzen anstatt neu zu bauen,<br />

bereits enthalten. Ökonomische Zwänge verhin<strong>der</strong>n nicht<br />

zwingenden Neubau ohnehin.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

volle Berücksichtigung Die betroffene Stadt Wernigerode <strong>und</strong> die VwG Blankenburg<br />

haben uns im Zuge <strong>der</strong> TÖB-Beteiligung <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> bereits<br />

auf geplante Än<strong>der</strong>ungen in ihren Gebieten hingewiesen. Der<br />

Landkreis WR machte im Zuge eines För<strong>der</strong>mittelantrages auf<br />

die noch ausstehenden Teilbereiche aufmerksam. Eine<br />

kartografische Än<strong>der</strong>ung erfolgt.<br />

Um solche örtlichen Trassenoptimierungen regionalplanerisch<br />

zu ermöglichen, wird in <strong>der</strong> Begründung zu Z 5 <strong>und</strong> Z 6 <strong>des</strong> Pkt.<br />

6.<strong>2.</strong>4. sinngemäß eingefügt:<br />

"Im Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> regionalplanerischen Trassensicherung<br />

gemäß Z 5 <strong>und</strong> Z 6 steht die räumliche Verbindungsfunktion<br />

gemäß <strong>der</strong> Darstellung dieser Wege in <strong>der</strong> Karte 1 <strong>des</strong><br />

REPHarz. Kleinräumige Optimierungen <strong>der</strong> Trassenführung auf<br />

gemeindlicher Ebene sind möglich, sofern die weiteren<br />

raumordnerischen Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>des</strong> Pkt. 6.<strong>2.</strong>4. nicht in Frage<br />

gestellt werden."<br />

volle Berücksichtigung ja<br />

6.3.2 Wasserversorgung<br />

148-28 Die wichtigsten Trassen <strong>und</strong> Leitungen, wie z.B. die<br />

Hauptversorgungsleitungen Wasser (z.B.<br />

Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz GmbH)<br />

sollten angesichts ihrer Lan<strong>des</strong>bedeutung genannt<br />

werden. (Die Abwägung berücksichtigt nur die<br />

kartographische Darstellung, nicht die textliche<br />

Benennung.)<br />

keine Berücksichtigung Die Leitungen werden nicht genannt, da sie wie alle an<strong>der</strong>en<br />

Trassen als nachrichtliche Übernahme in Anlage 2 dargestellt<br />

sind. Mit <strong>der</strong> alleinigen Benennung von Versorgungsleitungen ist<br />

keine zusätzliche raumordnerische Steuerungsmöglichkeit<br />

verb<strong>und</strong>en. Generell wurde im bisherigen REPHarz-<br />

Aufstellungsverfahren auf die Benennung von vorhandenen<br />

Trassen <strong>und</strong> Leitungen verzichtet (siehe RA-Beschluss 02-<br />

RA032004).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

7.1 Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutz<br />

148-29 G 4, ergänzen: " ... naturnahen <strong>und</strong><br />

landschaftsästhetisch wertvollen Bereiche ... "<br />

Die Abwägung stellt einseitig auf die Ökologie ab.<br />

Naturnah muss jedoch nicht landschaftsästhetisch<br />

hochwertig sein. Im Sinne <strong>des</strong> § 1 <strong>des</strong> BNatSchG<br />

<strong>und</strong> z.B. <strong>des</strong> EUREK ist hier eine Ergänzung<br />

notwendig.<br />

keine Berücksichtigung LEP-Übernahme, in G 14 wird auf die landschaftsästhetisch keine Berücksichtigung nein<br />

wertvollen Bereiche näher eingegangen. Doppelnennungen sind<br />

im Sinne eines "Schlanken Regionalplans" nicht notwendig.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(148) Landkreis Wernigerode<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

7.7 Landwirtschaft<br />

148-31 G 9<br />

Der Abwägung wird gefolgt. Dann sollte es im Satz 2<br />

jedoch heißen: "Landwirtschaftliche Anlagen, die aus<br />

<strong>der</strong> ... ".<br />

keine Berücksichtigung Die Kernaussage <strong>des</strong> G 9 betrifft landwirtschaftlich genutzte<br />

Flächen. Der Rückbau <strong>und</strong> die zukünftige Nutzung <strong>der</strong><br />

landwirtschaftlichen Anlagen, wie gefor<strong>der</strong>t, ist bereits unter G<br />

10 geregelt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

7.17 Erholung, Freizeit, Tourismus<br />

148-30 G 6: Der "Harzer Grenzweg" ist in <strong>der</strong> Aufzählung zu<br />

ergänzen. Die Begründung dazu wird aufrecht<br />

erhalten. In <strong>der</strong> Abwägung wurde jedoch nicht darauf<br />

eingegangen.<br />

teilweise Berücksichtigung G 6, vorletzter Satz wird wie folgt ergänzt: " ... einschließlich <strong>der</strong> teilweise Berücksichtigung nein<br />

dortigen Rad- <strong>und</strong> Wan<strong>der</strong>wege im Bereich ... ". Somit ist <strong>der</strong><br />

Bereich <strong>des</strong> Grenzweges abgedeckt.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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(148) Landkreis Wernigerode<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

148-1 Der zweite <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REP Harz trägt den<br />

For<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong> Hinweisen <strong>des</strong> Landkreises<br />

Wernigerode stärker Rechnung als <strong>der</strong> erste <strong>Entwurf</strong><br />

<strong>und</strong> erscheint daher deutlich ausgewogener. Einige<br />

wichtige <strong>Anregungen</strong>, Hinweise <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong>,<br />

welche in den vorangegangenen Abstimmungen vom<br />

Landkreis Wernigerode geäußert wurden, sind jedoch<br />

noch nicht in den REP-<strong>Entwurf</strong> eingegangen.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Gravierende <strong>Bedenken</strong> werden nicht erhoben. Es<br />

wird jedoch festgestellt, dass aus unserer Sicht einige<br />

Sachverhalte erneut abgewogen <strong>und</strong> im Plan<br />

geän<strong>der</strong>t werden sollten.<br />

Insgesamt sollte bei einigen Punkten <strong>des</strong> REP Harz<br />

die Entwicklungs- <strong>und</strong> Gestaltungsaufgabe <strong>der</strong><br />

Raumordnung gem. §1 ROG stärker beachtet werden<br />

(z.B. VBG Tourismus <strong>und</strong> Erholung).<br />

148-2 Allgemeiner Hinweis zu den Thematiken<br />

Landschaftsbild, Erholung, Kulturlandschaft:<br />

An dieser Stelle wird nicht noch einmal auf alle<br />

diesbezüglichen Hinweise <strong>des</strong> Landkreises<br />

Wernigerode im Zuge <strong>des</strong> 1. Anhörungsverfahrens<br />

eingegangen. Allgemein sollte Folgen<strong>des</strong> unbedingt<br />

beachtet werden: die Planungsregion Harz verfügt<br />

primär aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> kulturlandschaftlichen<br />

Voraussetzungen über die touristische Destination<br />

Nr. 1 in Sachsen-Anhalt. Lei<strong>der</strong> enthält <strong>der</strong> LEP-LSA,<br />

<strong>des</strong>sen Vorgaben die Regionalplanung übernehmen<br />

muss, aus <strong>der</strong> Sicht unseres beson<strong>der</strong>s vom<br />

Landschaftsbild geprägten Landkreises zu wenig<br />

Vorgaben zur Entwicklung <strong>und</strong> Pflege <strong>des</strong><br />

Landschaftsbil<strong>des</strong>. In unserer Stellungnahme <strong>zum</strong><br />

ersten <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REP Harz wurden daher mehrere<br />

<strong>Anregungen</strong> zur Konkretisierung dieser Thematik im<br />

REP Harz gegeben. Diese Hinweise wurden jedoch<br />

<strong>zum</strong> größten Teil nicht aufgegriffen. Es ist zwar im<br />

REP Harz im Vergleich mit an<strong>der</strong>en REP bereits eine<br />

stärkere Fokussierung auf die Belange von Erholung<br />

<strong>und</strong> Tourismus sowie Landschaftsästhetik gerichtet<br />

worden (z.B. bei <strong>der</strong> Abwägung zu den Gebieten für<br />

die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie), dies ist aus unserer<br />

Sicht jedoch noch nicht ausreichend.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(148) Landkreis Wernigerode<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

148-32 Umweltbericht:<br />

Die rechtlichen Gr<strong>und</strong>lagen <strong>zum</strong> Schutzgut Boden<br />

unter Pkt. 1.5 <strong>des</strong> Umweltberichts sind wie folgt zu<br />

än<strong>der</strong>n:<br />

volle Berücksichtigung volle Berücksichtigung nein<br />

Erhalt von Gebieten mit sehr hoher Ertragsfähigkeit<br />

sowie hoher Puffer- <strong>und</strong> Filterfunktion gegenüber<br />

Schadstoffen - § 1 BBodSchG, G <strong>2.</strong>10. LEP<br />

Bodenerosionen sind zu vermeiden - § 2 Abs. 1 Nr. 3<br />

BNatSchG, § 1 BBodSchG i. V. m § 1 Abs. 3<br />

BodSchAG LSA<br />

sparsamer Umgang mit Boden - § 1 BBodSchG<br />

i.V.m. § 1 Abs. 1 BodSchAG LSA, G <strong>2.</strong>8 LEP<br />

Erhalt <strong>der</strong> Funktionsfähigkeit von Böden im<br />

Naturhaushalt - § 1 BBodSchG i. V. m. § 1 Abs. 1<br />

Bod-SchAG LSA, § 2 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG, G <strong>2.</strong>10.<br />

LEP<br />

Gewinnung von Gesteinen soll von Umfang <strong>und</strong><br />

Anzahl <strong>der</strong> Steinbrüche her auf ein Minimum<br />

begrenzt werden - Landschaftsprogramm LSA<br />

Erhalt von Archivböden - § 1 BBodSchG i.V.m. § 1<br />

Abs. 1 BodSchAG LSA<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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(149) Stadt Wernigerode<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

2 Leitbild <strong>der</strong> Planungsregion Harz<br />

149-1 Leitbild <strong>der</strong> Planungsregion Harz:<br />

Hier sollten als allgemeine Ziele die Verlangsamung<br />

<strong>des</strong> Bevölkerungsrückgangs <strong>und</strong> die Ausbildung <strong>und</strong><br />

das Halten von Fachkräften stärker formuliert werden,<br />

weil bei<strong>des</strong> für die Zukunft von großer Bedeutung ist.<br />

149-2 <strong>2.</strong>2 Wirtschaftsentwicklung:<br />

- Folgende Aussage sollte korrigiert werden: "Die<br />

Planungsregion Harz begreift sich als<br />

Wirtschaftsraum zwischen <strong>der</strong> Metropolregion<br />

Mitteldeutschland.<br />

Diese Metropolregion Mitteldeutschland gibt es nicht,<br />

sie heißt offiziell: "Metropolregion<br />

Halle/Leipzig/Sachsendreieck". Zwar gab es<br />

Überlegungen, diese Metropolregion umzubenennen<br />

<strong>und</strong> zu erweitern, dies ist jedoch nach unserer<br />

Kenntnis bisher nicht erfolgt.<br />

149-3 <strong>2.</strong>2 Wirtschaftsentwicklung:<br />

- im zweiten Absatz ist von <strong>der</strong> industriellen<br />

Branchenvielfalt die Rede. Hier sollten noch die<br />

Automobilzulieferung <strong>und</strong> die<br />

Elektroindustrie/Elektronik ergänzt werden, die in <strong>der</strong><br />

Region stark vertreten sind (Thale, Harzgerode,<br />

Wernigerode).<br />

149-4 Zentraler Leitbildqedanke für die Planunqsregion:<br />

Vorschlag zur Ergänzung im letzten Absatz: "... zu<br />

einer Region mit - mo<strong>der</strong>nen Industriestrukturen, -<br />

starker wirtschaftlicher <strong>und</strong> zukunftsfähiger<br />

Leistungskraft..."<br />

teilweise Berücksichtigung Nach dem 3. Satz im 1. Absatz <strong>des</strong> Pkt. 1. <strong>des</strong> Leitbil<strong>des</strong><br />

(Bevölkerungs- <strong>und</strong> Siedlungsentwicklung) wird folgen<strong>der</strong> Satz<br />

eingefügt: "Damit werden auch günstige Bedingungen für eine<br />

anzustrebende Verlangsamung <strong>des</strong> Bevölkerungsrückgangs<br />

geschaffen."<br />

Der Bezug zu den Fachkräften ist bereits im letzten Satz <strong>des</strong><br />

gleichen Absatzes hinreichend gegeben ("...qualifizierte<br />

Menschen..")<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung In <strong>der</strong> Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) am<br />

28.04.2005 wurde für den Wirtschaftsraum Mitteldeutschland die<br />

Einbeziehung <strong>der</strong> Thüringer Städtereihe <strong>und</strong> <strong>der</strong> Oberzentren<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt in die bisherige Metropolregion<br />

Halle/Leipzig-<br />

Sachsendreieck vorgeschlagen. Es ist davon auszugehen, dass<br />

im Geltungszeitraum <strong>des</strong> REPHarz von <strong>der</strong> MKRO die<br />

Metropolregion Mitteldeutschland formal auch beschlossen wird<br />

(siehe auch Pressemitteilung <strong>des</strong> Ministeriums für Bau <strong>und</strong><br />

Verkehr LSA vom 29.04.05 "Ministerkonferenz beschließt<br />

Ausdehnung <strong>der</strong> Metropolregion auf Mitteldeutschland").<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

teilweise Berücksichtigung Die Branche <strong>der</strong> Elektroindustrie wird zusätzlich mit<br />

aufgenommen.<br />

Größere Elektronikfirmen, die schwerpunktmäßig Elektronikteile<br />

( z.B. für Computer) herstellen, sind nicht bekannt.<br />

Der Begriff <strong>der</strong> Automobilzulieferung ist nicht eindeutig<br />

branchenspezifisch. Einige <strong>der</strong> bereits im Leitbild genannten<br />

Branchen (z.B. Metallurgie, Maschinen- <strong>und</strong> Anlagenbau)<br />

können auch als Automobilzulieferer eingestuft werden. Zur<br />

Vermeidung von Doppelungen wird auf die Benennung <strong>der</strong><br />

Automobilzulieferung verzichtet.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Die gewünschte Ergänzung "mit mo<strong>der</strong>nen Industriestrukturen"<br />

ist nicht notwendig, da dieser Fakt bereits mit "starker<br />

wirtschaftlicher <strong>und</strong> zukunftsfähiger Leistungskraft" abgedeckt<br />

wird. Außerdem ist hier eine solche Konkretisierung in dem sehr<br />

allgemein zu haltenden, möglichst allumfassenden zentralen<br />

Leitbildgedanken nicht angebracht. Es gibt z.B. in <strong>der</strong><br />

Planungsregion auch mo<strong>der</strong>ne landwirtschaftliche Strukturen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 140 von 673


TÖB:<br />

(149) Stadt Wernigerode<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />

149-5 Im Vorentwurf <strong>des</strong> neuen Flächennutzungsplanes für<br />

die Stadt Wernigerode ist ein Golfplatz am<br />

Lustberg/Charlottenlust dargestellt. Die Planung <strong>des</strong><br />

Golfplatzes ist im REP unter 6.1.4 separat<br />

aufzunehmen o<strong>der</strong> unter <strong>der</strong> Bezeichnung "Freizeit<strong>und</strong><br />

Erholungsanlagen Wernigerode" in <strong>der</strong><br />

Begründung zu ergänzen.<br />

keine Berücksichtigung Für Wernigerode erfolgen keine Einzelnennungen von<br />

großflächigen Freizeitanlagen, somit kann die Begründung nicht<br />

ergänzt werden.<br />

Derzeit liegt <strong>der</strong> F-Plan-Vorentwurf <strong>der</strong> Stadt Wernigerode vor.<br />

Hier ist ein Golfplatz im Stadtgebiet ausgewiesen, für den<br />

(<strong>der</strong>zeit) ein Umweltbericht erstellt wird.<br />

Eine Aufnahme <strong>zum</strong> jetzigen Zeitpunkt <strong>des</strong><br />

Aufstellungsverfahrens <strong>zum</strong> REPHarz wäre ggf. nur dann noch<br />

möglich, wenn <strong>der</strong> REP-<strong>Entwurf</strong> nochmals öffentlich bekannt<br />

gemacht wird, da <strong>der</strong> bereits weit gediehene Planungsstand <strong>des</strong><br />

REPHarz keine an<strong>der</strong>e Möglichkeit mehr zulässt. Mit einer<br />

möglichen Aufnahme eines Golfplatzes wäre in jedem Fall auch<br />

<strong>der</strong> Umweltbericht zu än<strong>der</strong>n, <strong>der</strong> dann in eine erneute<br />

Öffentlichkeitsbeteiligung gehen müsste. Aufgr<strong>und</strong> <strong>des</strong><br />

weitvorangeschrittenen Planungsstan<strong>des</strong> sollte auf eine erneute<br />

Planauslegung mit Umweltbericht verzichtet werden.<br />

Die <strong>der</strong>zeitige Formulierung im REPHarz-<strong>Entwurf</strong>, Pkt. 6.1.4., Z<br />

1 "Freizeit- <strong>und</strong> Erholungsanlagen Wernigerode" steht generell<br />

dem Vorhaben "Golfplatz" im Stadtgebiet nicht entgegen,<br />

ebenso die Ausweisungen eines VBG für Landwirtschaft <strong>und</strong><br />

Tourismus/Erholung. Auf die Frage eines möglichen<br />

Raumordnungsverfahrens, die von an<strong>der</strong>en Behörden zu<br />

entscheiden ist, haben wir bereits in unserer Stellungnahme<br />

<strong>zum</strong> F-Plan-<strong>Entwurf</strong> Wernigerode hingewiesen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(149) Stadt Wernigerode<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.1.5 Vorrangstandorte für Forschung <strong>und</strong> Bildung<br />

149-6 Z 2: Wie bereits in <strong>der</strong> Stellungnahme vom<br />

19.1<strong>2.</strong>2005 <strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REP ausgeführt,<br />

for<strong>der</strong>n wir weiterhin die Aufnahme <strong>des</strong><br />

Berufsbildungszentrums <strong>des</strong> Baugewerbes in<br />

Wernigerode unter Z 2 . hier handelt es sich nicht um<br />

eine normale Berufsschule, die üblicherweise in<br />

Mittelzentren angesiedelt sind, son<strong>der</strong>n um einen von<br />

drei Standorten in ganz Deutschland <strong>des</strong><br />

Berufsför<strong>der</strong>ungswerkes Deutsches Baugewerbe<br />

e.V., <strong>des</strong>sen Hauptsitz in Dortm<strong>und</strong> gelegen ist. Eine<br />

Ausbildungsstätte ist somit nicht für je<strong>des</strong><br />

Mittelzentrum typisch <strong>und</strong> rechtfertigt somit die<br />

Aufnahme in den REP. Es ist in seiner Bedeutung<br />

ähnlich wie das Lan<strong>des</strong>musikgymnasium zu<br />

bewerten, das unter Z 2 separat aufgeführt ist.<br />

149-7 Z 3; Wie ebenfalls bereits in <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>zum</strong><br />

1. <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REP aufgeführt, for<strong>der</strong>n wir, unter Z 3<br />

das Innovations- <strong>und</strong> Grün<strong>der</strong>zentrum Wernigerode<br />

(IGZ) zu ergänzen, da dies eine bedeutende<br />

Einrichtung ist, in <strong>der</strong> mehrere wichtige<br />

Forschungseinrichtungen, die z.T. auch Aninstitute<br />

<strong>der</strong> Hochschule Harz sind, ansässig sind:<br />

- Institut für Automatisierung <strong>und</strong> Informatik<br />

GmbH/Zentrum für industrielle Forschung <strong>und</strong><br />

Entwicklung<br />

- Pro Regio Consult (Institut für Wirtschaftsforschung<br />

<strong>und</strong> -beratung). Das Institut führt volks- <strong>und</strong><br />

betriebswirtschaftliche Forschung durch,<br />

schwerpunktmäßig mit regionalwirtschaftlicher<br />

Ausrichtung.<br />

- Außenstelle <strong>des</strong> Fraunhofer Instituts - Institut<br />

Fabrikbetrieb <strong>und</strong> -automatisierung. Das Fraunhofer<br />

Institut ist Partner für Auftraggeber aus Mittelstand,<br />

Industrie, Forschung <strong>und</strong> Politik in den Bereichen<br />

Produktionssysteme, Produkte <strong>und</strong> Dienstleistungen.<br />

keine Berücksichtigung An Mittelzentren sind Berufsschulen, Berufsbildungszentren u.<br />

<strong>der</strong>gl. zu binden. Aus diesem Gr<strong>und</strong> bedarf eine separate<br />

Nennung <strong>des</strong> Standortes in Wernigerode keiner<br />

regionalplanerischen Steuerung.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Mittelzentrum verfügen über ein IGZ <strong>und</strong> sind prä<strong>des</strong>tinierter<br />

Standort aufgr<strong>und</strong> ihrer zentralörtlichen Glie<strong>der</strong>ung. Aus diesem<br />

Gr<strong>und</strong> werden die IGZ generell nicht aufgenommen.<br />

Eine raumordnerische Steuerungsmöglichkeit durch die<br />

Regionalplanung ist in Frage zu stellen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Die An-Institute <strong>der</strong> Hochschule Harz sind indirekt unter Pkt.<br />

6.1.5., Z 2 <strong>der</strong> Hochschule Harz genannt, so dass hier auf eine<br />

Doppelnennung verzichtet werden kann.<br />

6.<strong>2.</strong>2 Schienenverkehr<br />

149-8 Z 12 e: Unserer Kenntnis nach ist es kein Ziel mehr,<br />

die Strecke Heudeber/Danstedt -Wasserleben -<br />

Vienenburg auszubauen. Es sollte noch einmal<br />

geprüft werden, ob die Nennung trotzdem im REP<br />

erfolgen soll<br />

keine Berücksichtigung Die Trasse ist im LEP (3.6.<strong>2.</strong>5. Z 2c) enthalten <strong>und</strong> muss daher<br />

<strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t in Z 12 übernommen werden (§ 6 Abs. 1 LPlG).<br />

Derzeitiges lan<strong>des</strong>planerisches Ziel ist eine Trassensicherung<br />

für eine evtl. Aktivierung <strong>der</strong> Strecke.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(149) Stadt Wernigerode<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>3 Straßenverkehr<br />

149-13 B 244 - uns ist bekannt, dass es seitens <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>betriebes Bau Überlegungen gibt, den<br />

Trassenverlauf <strong>der</strong> B 244 innerhalb <strong>der</strong> OL<br />

Wernigerode von <strong>der</strong> Schmatzfel<strong>der</strong> Straße auf die<br />

<strong>der</strong>zeitige L 86 (Dornbergsweg) zu verlegen. Es<br />

muss geprüft werden, ob diese Planungen im REP<br />

berücksichtigt werden sollten.<br />

keine Berücksichtigung Die mögliche Än<strong>der</strong>ung bei <strong>der</strong> Einstufung <strong>der</strong><br />

Straßenklassifizierung hat zunächst nur innerörtliche<br />

Bedeutung. Wesentlich für den REPHarz ist die <strong>der</strong>zeitig<br />

geltende Strassenklassifizierung, die Bedeutung einer Straße<br />

für die regionale Verbindungs- <strong>und</strong> Erschließungsfunktion <strong>und</strong><br />

die Höhe <strong>der</strong> Verkehrsbelegung.<br />

Mögliche Än<strong>der</strong>ungen bei <strong>der</strong> Straßenklassifizierung sind bei<br />

kommenden REP-Fortschreibungen ggf. zu berücksichtigen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

7.17 Erholung, Freizeit, Tourismus<br />

149-10 G 4: Wir hatten bereits in den zurückliegenden<br />

Stellungnahmen angeregt, dass die aus dem LEP<br />

unspezifisch übernommenen Ausführungen an die<br />

Gegebenheiten <strong>der</strong> Planungsregion angepasst<br />

werden. In <strong>der</strong> Abwägung wurden wir aufgefor<strong>der</strong>t,<br />

Formulierungsvorschläge zu geben: "<br />

kulturhistorische Angebote, die <strong>der</strong> Region ein<br />

markantes Profil geben (Vorschlag zur Ergänzung:<br />

Naturpark Harz, Nationalpark Harz, Talsperren,<br />

Bergbau, Hüttenindustrie, Glasmanufaktur).<br />

teilweise Berücksichtigung G 4 wird im 5. Anstrich ergänzt durch: Naturpark <strong>und</strong><br />

Nationalpark Harz. Die bereits ergänzte Bezeichnung Harz<br />

entfällt somit <strong>und</strong> Bergbau bleibt bestehen. Die neue<br />

Formulierung im 5. Anstrich, G 4 lautet dann: - kulturhistor.<br />

Angebote, die <strong>der</strong> Region ein markantes Profil geben (wie<br />

Naturpark Harz, Nationalpark, Bergbau).<br />

Die von <strong>der</strong> Stadt WR gefor<strong>der</strong>te Ergänzung <strong>der</strong> Bezeichnung<br />

Glasmanufaktur ist nicht profilgebend für die Region. Die<br />

touristische Bedeutung <strong>der</strong> Talsperren wurde bereits unter Pkt.<br />

7.17., G 13 abgehandelt.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

9 Zeichnerische Darstellung<br />

149-12 Wir hatten Sie bereits vorab darüber informiert, dass<br />

im Landkreis Wernigerode mehrere Planungen zur<br />

Verlegung <strong>des</strong> europäischen Fernradweges R1<br />

zwischen Ilsenburg <strong>und</strong> Wienrode laufen. Inzwischen<br />

liegen die Planungen bereits zur Genehmigung beim<br />

Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt vor. Als Anlage fügen wir, wie<br />

von Ihnen gewünscht, Übersichtskarten <strong>zum</strong> neuen<br />

Trassenverlauf <strong>des</strong> R1 im Stadtgebiet Wernigerode<br />

bei. Eine Gesamtübersicht über den geän<strong>der</strong>ten<br />

Trassenverlauf im gesamten Landkreis Wernigerode<br />

müssten Sie beim Landkreis Wernigerode abfor<strong>der</strong>n,<br />

da uns diese Unterlagen nicht vorliegen.<br />

volle Berücksichtigung Im Vorfeld <strong>der</strong> Abwägung erhielten wir die gesamte Planung volle Berücksichtigung ja<br />

vom Landkreis Wernigerode zur Stellungnahme zur<br />

Beantragung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>mittel.<br />

Die Än<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Karte werden eingearbeitet.<br />

12 Umweltbericht<br />

149-11 OU Wernigerode/ S.174 "Schutzgut Mensch": Hier<br />

hatten wir bereits mit Schreiben vom 21.1<strong>2.</strong>2006<br />

daraufhingewiesen, dass aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Tunnelführung<br />

<strong>der</strong> Trasse kein Querungsbauwerk für den R1/E11<br />

erfor<strong>der</strong>lich ist, da <strong>der</strong> Tunnel erst im Bereich <strong>der</strong><br />

Waldkante enden wird, <strong>der</strong> Weg somit wie bisher im<br />

Wald, nur unmittelbar über dem Tunnel verlaufen<br />

wird.<br />

teilweise Berücksichtigung Der Umweltbericht wird nicht geän<strong>der</strong>t, da es <strong>zum</strong> jetzigen<br />

Zeitpunkt noch nicht absehbar ist, wie die Höhenlage <strong>der</strong> Straße<br />

genau an diesem Punkt sein wird <strong>und</strong> in welcher Weise die<br />

Querung stattfindet. Der Umweltbericht geht zunächst vom<br />

ungünstigsten Fall aus.<br />

Wegen <strong>des</strong> geringen Planungsvorlaufes erfolgt jedoch im<br />

betreffenden Teil <strong>des</strong> Umweltberichtes <strong>der</strong> Einschub "eventuell<br />

Querungsbauwerk notwendig".<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 143 von 673


TÖB:<br />

(150) Verwaltungsgemeinschaft Nordharz<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

4.3 Zentralörtliche Glie<strong>der</strong>ung<br />

150-2 Die Gemeinde Veckenstedt als Sitz <strong>der</strong> VG Nordharz<br />

nimmt die zentralörtliche Funktion sowohl im Bereich<br />

<strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung als auch hinsichtlich<br />

sozialer, kultureller <strong>und</strong> wirtschaftlicher Aufgaben<br />

innerhalb <strong>der</strong> Mitgliedsgemeinden <strong>der</strong> VG war. Die<br />

Gemeinde bietet die Gr<strong>und</strong>versorgung (alle<br />

Schulformen, Einkaufszentrum, Verkehrsanbindung,<br />

ca. 50 Gewerbebetriebe - davon 22<br />

Handwerksbetriebe, Arztpraxen, Kin<strong>der</strong>tagesstätte)<br />

über den eigenen örtlichen Bedarf hinaus, an. Bei <strong>der</strong><br />

Neufestlegung <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>zentren im<br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogramm muss dies unbedingt<br />

Berücksichtigung finden.<br />

Kenntnisnahme Die Gemeinde Veckenstedt ist bisher kein Gr<strong>und</strong>zentrum lt.<br />

REPHarz bzw. ehemaligem Regionalem Entwicklungsprogramm<br />

für den Regierungsbezirk Magdeburg. Die Neufestlegung <strong>der</strong><br />

Gr<strong>und</strong>zentren wird durch die Regionalplanung <strong>zum</strong> gegebenen<br />

Zeitpunkt nach den Vorgaben <strong>des</strong> <strong>der</strong>zeit neu aufgestellten LEP-<br />

LSA in einem separaten Verfahren (wahrscheinlich<br />

Teilfortschreibung <strong>des</strong> REPHarz) erfolgen. Die hier genannte<br />

infrastrukturelle Aussstattung von Veckenstedt wird dabei in<br />

diesem künftigen Verfahren berücksichtigt werden.<br />

Siehe auch Datensatz 166-1 (Stellungnahme <strong>der</strong> Stadt<br />

Derenburg)<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10 Sonstiges<br />

150-1 Der REPHarz bietet für die Gemeinden <strong>der</strong><br />

Verwaltungsgemeinschaft sehr vielfältige<br />

Möglichkeiten, die vorhandenen Landschafts-,<br />

Naturraum- <strong>und</strong> Rohstoffpotenziale sowie die<br />

wirtschaftlichen <strong>und</strong> kulturellen Traditionen zu nutzen.<br />

Die Verwaltungsgemeinschaft ist bestrebt, eine<br />

ausgewogene Gesamtentwicklung aller Mitgliedsorte<br />

zu ermöglichen <strong>und</strong> setzt dabei auf die traditionelle<br />

Landwirtschaft <strong>und</strong> zunehmend auf einen<br />

naturverb<strong>und</strong>enen kulturbezogenen Tourismus. Erste<br />

Schritte dazu wurden mit <strong>der</strong> Umsetzung eines<br />

Radwege-Konzepts entlang <strong>des</strong> Grünen Ban<strong>des</strong><br />

gemacht.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

13.5.3.1 Erörterung zu Eignungsgebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

150-3 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

unterstrich nochmals die abgegebenen STN <strong>der</strong><br />

Mitgliedsgemeinden <strong>und</strong> betonte nochmals, dass <strong>der</strong><br />

Nordharz die Nichtausweisung von Gebieten für die<br />

Nutzung <strong>der</strong> Windenergie begrüßt, vor allem im<br />

Hinblick auf die geplanten touristischen<br />

Entwicklungen.<br />

Kenntnisnahme siehe auch DS 151-1 (Gem. Abbenrode), 152-1 (Gem.<br />

Heudeber), 155-4 (Gem. Schmatzfeld), 156-1 (Gem.<br />

Stapelburg), 157-6 (Gem. Veckenstedt), 158-4 (Gem.<br />

Wasserleben) <strong>und</strong> 166-4 (Stadt Derenburg)<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 144 von 673


TÖB:<br />

(151) Gemeinde Abbenrode c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>3 Vorbehaltsgebiete für den Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems<br />

151-2 Die entgegen dem 1. <strong>Entwurf</strong> verstärkt<br />

ausgewiesenen Flächen für den Aufbau eines<br />

ökologischen Verb<strong>und</strong>systems werden akzeptiert.<br />

Allerdings müssen sie, um den Belangen <strong>der</strong><br />

Landwirtschaft, die bereits durch den Bau <strong>der</strong> B 6n<br />

<strong>und</strong> Eisenbahntrasse flächenmäßig sehr<br />

eingeschränkt wurde, gerecht zu werden, auch als<br />

Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft hinterlegt werden.<br />

Das ist im Fall <strong>der</strong> Fläche Z 3 Nr. 30 beson<strong>der</strong>s<br />

notwendig.<br />

keine Berücksichtigung Eine Doppelbelegung ist mit diesen VBG nicht möglich. Die<br />

betreffende Fläche ist als Teil <strong>des</strong> "Grünen Ban<strong>des</strong>" in die VBG<br />

ÖVS aufgenommen worden. In <strong>der</strong> Begründung zu Pkt. 5.<strong>2.</strong>3. G<br />

1 <strong>und</strong> 2 wird darauf verwiesen, dass die ordnungsgemäße Land<strong>und</strong><br />

Forstwirtschaft unter Beachtung <strong>der</strong> geltenden Gesetze <strong>und</strong><br />

Verordnungen weiterhin betrieben werden kann.<br />

Außerdem gehen Festlegungen im Regionalplan nicht mit<br />

Nutzungsän<strong>der</strong>ungen einher, diese sind ggf. nur unter<br />

Zustimmung <strong>des</strong> Bodeneigentümers möglich.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

151-3 Hinsichtlich <strong>der</strong> Abwägung zu Gebieten für die<br />

Nutzung von Windkraft begrüßt die Gemeinde<br />

Abbenrode diese Ergebnisse <strong>und</strong> bekräftigt ihren<br />

Standpunkt noch einmal, dass die landschaftlich <strong>und</strong><br />

naturräumlich hochwertige Region zwischen Harz,<br />

Fallstein <strong>und</strong> Huy von Windkraftanlagen frei gehalten<br />

werden muss.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

6.<strong>2.</strong>5 Luftverkehr<br />

151-4 Aus Sicht <strong>der</strong> Gemeinde Abbenrode sollte das REP<br />

Harz auf Aussagen <strong>zum</strong> Verkehrslandeplatz<br />

Nordharz gänzlich verzichten, da das eingeleitete<br />

Raumordnungsverfahren mit <strong>der</strong> Gemeinde erst- <strong>und</strong><br />

letztmalig 2001 beraten worden ist (6.<strong>2.</strong>5. zu<br />

Gr<strong>und</strong>satz 4).<br />

keine Berücksichtigung G 4 in Pkt. 6.<strong>2.</strong>5 stellt die Option in Aussicht, nach Beendigung<br />

<strong>des</strong> Raumordnungsverfahrens (ROV) unter Berücksichtigung<br />

<strong>des</strong> ROV-Ergebnisses den REPHarz um einen Standort<br />

(Verkehrslandeplatz Nordharz) gegebenfalls zu ergänzen. Der<br />

Regionale Entwicklungsplan berücksichtigt sowohl die Belange<br />

<strong>der</strong> Gemeinden als auch an<strong>der</strong>er Planungsträger, daher bleibt G<br />

4 bestehen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

7.11 Abwasserbeseitigung<br />

151-5 Die Gemeinde geht davon aus, dass die gemeinsame<br />

Kläranlage mit Stapelburg als kostengünstige,<br />

dezentrale Abwasserbehandlungsanlage<br />

entsprechend dem Punkt 7.11. G1 langfristig Bestand<br />

hat.<br />

Kenntnisnahme Die genannte Kläranlage fällt unter den Pkt. 7.11. G 1.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

11 keine <strong>Bedenken</strong><br />

151-1 Die Aussagen <strong>des</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong>s <strong>zum</strong> REP Harz<br />

entsprechen den lokalen Standortfaktoren <strong>und</strong> den<br />

kulturellen <strong>und</strong> wirtschaftlichen<br />

Entwicklungsabsichten <strong>der</strong> Gemeinde Abbenrode.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 145 von 673


TÖB:<br />

(152) Gemeinde Heudeber c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>1 Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />

152-3 Die Gemeinde weist darauf hin, dass auch in<br />

Heudeber regelmäßig (alle 10 bis 15 Jahre)<br />

Hochwasserereignisse auftreten. Aus diesem Gr<strong>und</strong><br />

sollten Vorsorgemaßnahmen - evtl.<br />

Vorbehaltsflächen für Hochwasserschutz auch für die<br />

Darstellung im REP eingefügt werden. Hierzu liegt<br />

bereits ein Hochwasserschutzkonzept <strong>der</strong> Gemeinde<br />

vor.<br />

keine Berücksichtigung Im Regionalen Entwicklungsplan werden regional bedeutsame<br />

Flächen <strong>zum</strong> vorbeugenden Hochwasserschutz festgelegt;<br />

diese sind unter Berücksichtigung <strong>der</strong> fachtechnisch<br />

festgestellten Überschwemmungsgebiete <strong>und</strong> den daraus<br />

entwickelten VRG-Hochwasserschutz aus topografischen Daten<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> Auelehmkartierung entwickelt worden. Aber auch ohne<br />

eine Darstellung in <strong>der</strong> Karte o<strong>der</strong> einer Erwähnung im Text<br />

gehören nach Pkt. 5.1.1., Z 1:":::die Flächen zwischen den<br />

Uferlinien <strong>der</strong> Gewässer <strong>und</strong> Hochwasserdeichen ...sowie die<br />

Ausuferungs- <strong>und</strong> Retentionsflächen <strong>der</strong> Fließgewässer,..." zu<br />

den VRG Hochwasserschutz. Die Aufzählung im Pkt. 5.1.1. Z 2<br />

<strong>und</strong> damit auch im Pkt. 5.<strong>2.</strong>1 (siehe Z 1) ist nicht abschließend,<br />

so dass in begründeten Einzelfällen auch an<strong>der</strong>e, bisher im<br />

REPHarz nicht kartografisch bzw. nicht textlich benannte<br />

Talbereiche den VRG-/VBG-Hochwasserschutz zugerechnet<br />

werden können.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

6.<strong>2.</strong>5 Luftverkehr<br />

152-2 Aussagen <strong>zum</strong> Raumordnungsverfahren<br />

"Verkehrslandeplatz Nordharz" sollten in das REP<br />

nicht aufgenommen werden, da die Planungsabsicht<br />

offenbar verworfen wurde<br />

(Antragskonferenz 2001, dann keine Reaktion mehr).<br />

keine Berücksichtigung G 4 in Pkt. 6.<strong>2.</strong>5 stellt die Option in Aussicht, nach Beendigung<br />

<strong>des</strong> Raumordnungsverfahrens (ROV) unter Berücksichtigung<br />

<strong>des</strong> ROV-Ergebnisses den REPHarz um einen Standort<br />

(Verkehrslandeplatz Nordharz) gegebenfalls zu ergänzen. Der<br />

Regionale Entwicklungsplan berücksichtigt sowohl die Belange<br />

<strong>der</strong> Gemeinden als auch an<strong>der</strong>er Planungsträger, daher bleibt G<br />

4 bestehen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

11 keine <strong>Bedenken</strong><br />

152-1 Für die Gemeinde Heudeber sieht <strong>der</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong><br />

REP vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten vor, die<br />

<strong>der</strong> beabsichtigten Ortsentwicklung entsprechen. So<br />

soll neben <strong>der</strong> traditionellen <strong>und</strong> gut entwickelten<br />

Landwirtschaft auch <strong>der</strong> Weg für touristische<br />

Entwicklungen frei sein. Der Bahnhof als Schnittstelle<br />

<strong>des</strong> ÖPNV ist ein wichtiger Schritt dazu. Eben so<br />

wichtig ist <strong>der</strong> Ausschluss von Eignungsgebieten für<br />

Windkraft in <strong>der</strong> sensiblen Region zwischen Harz,<br />

Huy <strong>und</strong> Fallstein. Die Gemeinde begrüßt die<br />

Aussagen <strong>des</strong> REP dazu.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

153-1 Die Gemeinde Langeln verfügt über außerordentlich<br />

gute Ackerböden, die Voraussetzung für<br />

leistungsfähige landwirtschaftliche Betriebe sind. Das<br />

im nördlichen Teil <strong>der</strong> Gemarkung vorgesehene<br />

Vorranggebiet Landwirtschaft trägt dem Rechung.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 146 von 673


TÖB:<br />

(153) Gemeinde Langeln c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>6 Vorbehaltsgebiete für Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />

153-2 Zudem strebt Langeln auch eine Entwicklung zu<br />

naturnahem sanften Tourismus an. So sollen gerade<br />

den ansässigen Landwirtschaftsbetrieben wegen den<br />

sich än<strong>der</strong>nden Produktionsbedingungen<br />

Einkommensalternativen aufgetan werden. Somit<br />

kommt die Überlagerung von Landwirtschaft,<br />

Tourismus <strong>und</strong> Erholung im Bereich <strong>des</strong> Naturparks<br />

Harz diesen Entwicklungsabsichten entgegen.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

6.<strong>2.</strong>5 Luftverkehr<br />

153-3 Langeln unterstützt die Planungsabsicht für einen<br />

Verkehrslandeplatz im Nordharz nicht.<br />

Kenntnisnahme G 4 in Pkt. 6.<strong>2.</strong>5 stellt die Option in Aussicht, nach Beendigung<br />

<strong>des</strong> Raumordnungsverfahrens (ROV) unter Berücksichtigung<br />

<strong>des</strong> ROV-Ergebnisses den REPHarz um einen Standort<br />

(Verkehrslandeplatz Nordharz) gegebenfalls zu ergänzen. Der<br />

Regionale Entwicklungsplan berücksichtigt sowohl die Belange<br />

<strong>der</strong> Gemeinden als auch an<strong>der</strong>er Planungsträger, daher bleibt G<br />

4 bestehen.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

5.<strong>2.</strong>4 Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft<br />

154-2 Mit <strong>der</strong> Kennzeichnung als Vorbehaltsgebiet für<br />

Landwirtschaft sowie Tourismus <strong>und</strong> Erholung wird<br />

den geän<strong>der</strong>ten Produktionsbedingungen in <strong>der</strong><br />

Landwirtschaft Rechnung getragen. Es werden<br />

Einkommensalternativen z.B. im Tourismus aufgetan.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe<br />

154-3 Während im 1. <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REP das Gewerbegebiet<br />

Reddeber noch als Standort für Vorrangstandort<br />

Industrie VII gekennzeichnet war, ist dieser Standort<br />

jetzt an eine Fläche westlich <strong>der</strong> B 6n verschoben<br />

worden. Da in diesem Bereich bisher keine<br />

gewerblichen Ansiedlungen vorhanden sind, geht die<br />

Gemeinde davon aus, dass es sich um einen<br />

redaktionellen Fehler handelt. Er muss korrigiert<br />

werden.<br />

keine Berücksichtigung Hier handelt es sich um einen Irrtum beim Lesen <strong>des</strong> Planes.<br />

Die fälschlicherweise angenommene Zuordnung <strong>der</strong> blauen Nr.<br />

VII <strong>zum</strong> Vorrangstandort für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe gehört dem<br />

Vorranggebiet für Hochwasserschutz (Pkt. 5.1.1., Z 4, Nr. VII -<br />

Holtemme). Die Vorrangstandorte für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe<br />

besitzen entsprechend Legende keine Nummerierungen <strong>und</strong><br />

Reddeber ist kein Vorrangstandort für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe<br />

entspr. 6.1.1., Z 3.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

6.<strong>2.</strong>5 Luftverkehr<br />

154-4 Die Gemeinde Reddeber weist darauf hin, dass sie<br />

die Planungen zu einem Verkehrslandeplatz in <strong>der</strong><br />

Nordharzregion nicht unterstützt.<br />

Kenntnisnahme G 4 in Pkt. 6.<strong>2.</strong>5 stellt die Option in Aussicht, nach Beendigung<br />

<strong>des</strong> Raumordnungsverfahrens (ROV) unter Berücksichtigung<br />

<strong>des</strong> ROV-Ergebnisses den REPHarz um einen Standort<br />

(Verkehrslandeplatz Nordharz) gegebenfalls zu ergänzen. Der<br />

Regionale Entwicklungsplan berücksichtigt sowohl die Belange<br />

<strong>der</strong> Gemeinden als auch an<strong>der</strong>er Planungsträger, daher bleibt G<br />

4 bestehen.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 147 von 673


TÖB:<br />

(154) Gemeinde Redebber c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

11 keine <strong>Bedenken</strong><br />

154-1 Der <strong>Entwurf</strong> <strong>zum</strong> REP Harz sieht für Reddeber<br />

vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten entsprechend<br />

den Standortvoraussetzungen vor. Reddeber verfügt<br />

über umfangreiche Naturraum-, Landschafts- <strong>und</strong><br />

Wirtschaftspotenziale.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

155-1 Die Gemeinde Schmatzfeld sieht ihre<br />

Entwicklungspotenziale vor allem im Erhalt einer<br />

leistungsfähigen Landwirtschaft.<br />

Dazu soll nach dem Bau <strong>der</strong> B 6n vor allem einem<br />

weiteren Verbrauch von landwirtschaftlicher<br />

Nutzfläche entgegengewirkt werden.<br />

Kenntnisnahme Die Festlegungen <strong>des</strong> REPHarz stehen den<br />

Entwicklungsabsichten <strong>der</strong> Gemeinde (überwiegend<br />

Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft) nicht entgegen.<br />

Regionalplanerische Festlegungen sind rahmensetzend <strong>und</strong><br />

nicht flächenscharf. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 ROG soll <strong>der</strong><br />

Regionalplan unterschiedliche Anfor<strong>der</strong>ungen an den Raum<br />

aufeinan<strong>der</strong> abstimmen bzw. ausgleichend wirken.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

5.<strong>2.</strong>3 Vorbehaltsgebiete für den Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems<br />

155-2 Nur unter <strong>der</strong> Voraussetzung, dass in<br />

Vorbehaltsgebieten für den Aufbau eines<br />

ökologischen Verb<strong>und</strong>systems die ordnungsgemäße<br />

Landwirtschaft weiterhin möglich ist (Erläuterung<br />

5.<strong>2.</strong>3. zu Gr<strong>und</strong>satz 1), kann dieser Aussage <strong>des</strong><br />

REP-<strong>Entwurf</strong>s zugestimmt werden.<br />

Kenntnisnahme Vorbehaltsgebiete sind nach § 3 ROG Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong><br />

Raumordnung, diese sind bei entgegenstehenden Planungen<br />

<strong>und</strong> Maßnahmen zu berücksichtigen, ihnen wird in <strong>der</strong><br />

Abwägung ein beson<strong>der</strong>es Gewicht beigemessen. Festlegungen<br />

im Regionalplan gehen nicht mit Nutzungsän<strong>der</strong>ungen einher,<br />

diese sind ggf. nur mit Zustimmung <strong>des</strong> Bodeneigentümers<br />

möglich.<br />

In <strong>der</strong> Begründung zu G1 ist erläutert, dass die<br />

ordnungsgemäße Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft weiterhin möglich<br />

ist.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

155-4 Die Gemeinde begrüßt die Entscheidung,<br />

Eignungsgebiete für die Nutzung von Windenergie in<br />

<strong>der</strong> Region Harz-Huy-Fallstein nicht vorzusehen.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

6.<strong>2.</strong>5 Luftverkehr<br />

155-3 Einem Verkehrslandeplatz im Nordharz wird die<br />

Gemeinde Schmatzfeld unter an<strong>der</strong>em aus den<br />

genannten Gründen nicht zustimmen.<br />

keine Berücksichtigung G 4 in Pkt. 6.<strong>2.</strong>5 stellt die Option in Aussicht, nach Beendigung<br />

<strong>des</strong> Raumordnungsverfahrens (ROV) unter Berücksichtigung<br />

<strong>des</strong> ROV-Ergebnisses den REPHarz um einen Standort<br />

(Verkehrslandeplatz Nordharz) gegebenfalls zu ergänzen. Der<br />

Regionale Entwicklungsplan berücksichtigt sowohl die Belange<br />

<strong>der</strong> Gemeinden als auch an<strong>der</strong>er Planungsträger, daher bleibt G<br />

4 bestehen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 148 von 673


TÖB:<br />

(156) Gemeinde Stapelburg c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

156-2 Probleme werden hinsichtlich <strong>des</strong> Vorranggebietes<br />

für Hochwasserschutz (II) gesehen. Diese zu klären,<br />

wird kurzfristig angestrebt. Die Regionale<br />

Planungsgemeinschaft wird zu möglichen<br />

Ergebnissen kurzfristig unterrichtet.<br />

Kenntnisnahme Probleme werden hinsichtlich <strong>des</strong> VRG Hochwasserschutz Nr. II<br />

"Ecker" in <strong>der</strong> Stellungnahme nicht erläutert. Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong><br />

regionalplanerischen VRG-Ausweisung im Bereich <strong>der</strong> Ecker ist<br />

das nach § 96 Abs. 5 WG LSA vorläufig festgesetzte<br />

Überschwemmungsgebiet.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

6.<strong>2.</strong>5 Luftverkehr<br />

156-3 Hinsichtlich <strong>des</strong> erwähnten Verkehrslandeplatz<br />

Nordharz (5.<strong>2.</strong>5.Luftverkehr) weist die Gemeinde<br />

Stapelburg nachdrücklich darauf hin, dass ein<br />

solches Vorhaben keine Unterstützung findet <strong>und</strong> den<br />

Zielen <strong>der</strong> Ortsentwicklung entgegensteht.<br />

keine Berücksichtigung G 4 in Pkt. 6.<strong>2.</strong>5 stellt die Option in Aussicht, nach Beendigung<br />

<strong>des</strong> Raumordnungsverfahrens (ROV) unter Berücksichtigung<br />

<strong>des</strong> ROV-Ergebnisses den REPHarz um einen Standort<br />

(Verkehrslandeplatz Nordharz) gegebenfalls zu ergänzen. Der<br />

Regionale Entwicklungsplan berücksichtigt sowohl die Belange<br />

<strong>der</strong> Gemeinden als auch an<strong>der</strong>er Planungsträger, daher bleibt G<br />

4 bestehen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

11 keine <strong>Bedenken</strong><br />

156-1 Die Gemeinde Stapelburg sieht ihre<br />

Entwicklungsabsichten hinsichtlich<br />

naturverb<strong>und</strong>enem, ökologischen Tourismus durch<br />

den <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REP Harz bestätigt. Bereits <strong>der</strong><br />

Verzicht auf ein Eignungsgebiet für Windkraft im<br />

Bereich Schauen/Osterwieck gibt <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Planungssicherheit für Vorhaben wie ein Öko-Camp<br />

bzw. die Wie<strong>der</strong>belebung <strong>des</strong> Kurstandorts Jungborn.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

4.3 Zentralörtliche Glie<strong>der</strong>ung<br />

157-1 Die Gemeinde Veckenstedt nimmt als Sitz <strong>der</strong> VG<br />

Nordharz zentralörtliche Aufgaben <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Verwaltung wahr.<br />

Aufgr<strong>und</strong> ihrer räumlichen Lage innerhalb <strong>des</strong><br />

ländlichen Siedlungsgefüges <strong>und</strong> ihrer Ausstattung<br />

mit Einrichtungen <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>versorgung<br />

(Einkaufszentrum, Handwerks- <strong>und</strong><br />

Gewerbebetriebe, alle Schulformen,<br />

Verkehrsanbindung) nimmt die Gemeinde bereits<br />

zentralörtliche Funktionen wahr <strong>und</strong> sollte im<br />

Regionalen Entwicklungsplan auch als Gr<strong>und</strong>zentrum<br />

aufgenommen werden.<br />

keine Berücksichtigung Entsprechend Beschluss <strong>der</strong> Regionalversammlung wird die<br />

bisher geltende Gr<strong>und</strong>zentreneinstufung (gemäß ehemaligem<br />

Regionalen Entwicklungsprogramm für den Regierungsbezirk<br />

Magdeburg) im REPHarz beibehalten. Eine Überprüfung <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls Neufestlegung <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>zentren erfolgt im<br />

geson<strong>der</strong>ten Verfahren unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

Neuaufstellung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>entwicklungsplanes.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 149 von 673


TÖB:<br />

(157) Gemeinde Veckenstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

157-2 Hinsichtlich <strong>der</strong> Kennzeichnung als Vorranggebiet für<br />

Hochwasserschutz gibt es Abstimmungsbedarf mit<br />

den zuständigen Behörden. Die Ergebnisse dieser<br />

Abstimmung<br />

werden Ihnen umgehend zur Kenntnis gegeben.<br />

Kenntnisnahme Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> regionalplanerischen VRG-Ausweisung im Kenntnisnahme nein<br />

Bereich Veckenstedt ist das nach § 96 Abs. 5 WG LSA vorläufig<br />

festgesetzte Überschwemmungsgebiet <strong>der</strong> Ilse.<br />

5.<strong>2.</strong>3 Vorbehaltsgebiete für den Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems<br />

157-5 Es ist jedoch wichtig, dass die umfangreich<br />

vorgesehenen Vorbehaltsgebiete für den Aufbau<br />

eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems die<br />

landwirtschaftlichen Betriebe nicht beeinträchtigen,<br />

da diese bereits nach dem Bau <strong>der</strong> B 6n durch<br />

Flächenentzug erheblich in Ihrer Wirtschaftlichkeit<br />

bedroht sind.<br />

Kenntnisnahme Vorbehaltsgebiete sind nach § 3 ROG Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong><br />

Raumordnung, diese sind bei entgegenstehenden Planungen<br />

<strong>und</strong> Maßnahmen zu berücksichtigen, ihnen wird in <strong>der</strong><br />

Abwägung ein beson<strong>der</strong>es Gewicht beigemessen. Festlegungen<br />

im Regionalplan gehen nicht mit Nutzungsän<strong>der</strong>ungen einher,<br />

diese sind ggf. nur mit Zustimmung <strong>des</strong> Bodeneigentümers<br />

möglich.<br />

In <strong>der</strong> Begründung zu G1 ist erläutert, dass die<br />

ordnungsgemäße Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft weiterhin möglich<br />

ist.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

5.<strong>2.</strong>4 Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft<br />

157-4 Die Kennzeichnung als Vorbehaltsgebiet für<br />

Landwirtschaft entspricht den Entwicklungszielen <strong>des</strong><br />

Ortes.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

5.<strong>2.</strong>6 Vorbehaltsgebiete für Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />

157-3 Die Kennzeichnung als Vorbehaltsgebiet tür<br />

Tourismus <strong>und</strong> Erholung entspricht den<br />

Entwicklungszielen <strong>des</strong> Ortes.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

157-6 Die Entscheidung gegen weitere Gebiete für die<br />

Nutzung von Windenergie wird von <strong>der</strong> Gemeinde<br />

begrüßt, da somit wertvolle Orts- <strong>und</strong><br />

Landschaftsbil<strong>der</strong> zwischen Harz, Huy <strong>und</strong> Fallstein<br />

erhalten bleiben.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

6.<strong>2.</strong>5 Luftverkehr<br />

157-7 Die Gemeinde Veckenstedt wendet sich entschieden<br />

gegen einen Verkehrslandeplatz im Nordharz. Dieser<br />

sollte im Zuge <strong>der</strong> Planungen <strong>zum</strong> REP Harz<br />

ausgeschlossen werden.<br />

keine Berücksichtigung G 4 in Pkt. 6.<strong>2.</strong>5 stellt die Option in Aussicht, nach Beendigung<br />

<strong>des</strong> Raumordnungsverfahrens (ROV) unter Berücksichtigung<br />

<strong>des</strong> ROV-Ergebnisses den REPHarz um einen Standort<br />

(Verkehrslandeplatz Nordharz) gegebenfalls zu ergänzen. Der<br />

Regionale Entwicklungsplan berücksichtigt sowohl die Belange<br />

<strong>der</strong> Gemeinden als auch an<strong>der</strong>er Planungsträger, daher bleibt G<br />

4 bestehen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 150 von 673


TÖB:<br />

(158) Gemeinde Wasserleben c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>3 Vorbehaltsgebiete für den Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems<br />

158-3 Der Ausweisung von umfangreichen<br />

Vorbehaltsflächen für den Aufbau eines ökologischen<br />

Verb<strong>und</strong>systems kann <strong>des</strong>halb nur zugestimmt<br />

werden, wenn diese den Belangen <strong>der</strong><br />

Landwirtschaftsbetriebe nicht entgegenstehen.<br />

Kenntnisnahme Vorbehaltsgebiete sind nach § 3 ROG Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong><br />

Raumordnung, diese sind bei entgegenstehenden Planungen<br />

<strong>und</strong> Maßnahmen zu berücksichtigen, ihnen wird in <strong>der</strong><br />

Abwägung ein beson<strong>der</strong>es Gewicht beigemessen. Festlegungen<br />

im Regionalplan gehen nicht mit Nutzungsän<strong>der</strong>ungen einher,<br />

diese sind ggf. nur mit Zustimmung <strong>des</strong> Bodeneigentümers<br />

möglich.<br />

In <strong>der</strong> Begründung zu 5.<strong>2.</strong>3. G 1, 2 wird darauf hingewiesen,<br />

dass die ordnungsgemäße Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft weiterhin<br />

möglich ist.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

5.<strong>2.</strong>6 Vorbehaltsgebiete für Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />

158-2 Die Wirtschaftsgr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> leistungsfähigen<br />

Agrarbetriebe <strong>des</strong> Ortes wird nachhaltig gesichert.<br />

Zudem ist die Schaffung von<br />

Einkommensalternativen im sanften, naturnahen<br />

Tourismus möglich.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

158-4 Mit Erleichterung wird zur Kenntnis genommen, dass<br />

auf die Ausweisung von Gebieten für die Nutzung<br />

von Windenergie im Bereich <strong>des</strong> wertvollen Natur<strong>und</strong><br />

Landschaftsraums zwischen Harz, Huy <strong>und</strong><br />

Fallstein verzichtet wurde. Insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> ehemals<br />

beabsichtigte Standort in Schauen hätte eine<br />

touristische Entwicklung r<strong>und</strong> um das Ilsestrandbad<br />

unmöglich gemacht.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

6.<strong>2.</strong>5 Luftverkehr<br />

158-5 Die Gemeinde Wasserleben wird die Errichtung eines<br />

Verkehrslandeplatzes mit Auswirkungen auf ihre<br />

Gemarkung nicht dulden. Im Übrigen ist seit <strong>der</strong><br />

Stellungnahme <strong>zum</strong> Antragsverfahren im Jahr 2001<br />

kein weiterer Verfahrensgang bei <strong>der</strong> Gemeinde<br />

bekannt geworden.<br />

keine Berücksichtigung G 4 in Pkt. 6.<strong>2.</strong>5 stellt die Option in Aussicht, nach Beendigung<br />

<strong>des</strong> Raumordnungsverfahrens (ROV) unter Berücksichtigung<br />

<strong>des</strong> ROV-Ergebnisses den REPHarz um einen Standort<br />

(Verkehrslandeplatz Nordharz) gegebenfalls zu ergänzen. Der<br />

Regionale Entwicklungsplan berücksichtigt sowohl die Belange<br />

<strong>der</strong> Gemeinden als auch an<strong>der</strong>er Planungsträger, daher bleibt G<br />

4 bestehen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

11 keine <strong>Bedenken</strong><br />

158-1 Die Entwicklungsziele <strong>der</strong> Gemeinde Wasserleben<br />

entsprechen den Vorgaben <strong>des</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong>s <strong>zum</strong> REP<br />

Harz.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 151 von 673


TÖB:<br />

(160) Stadt Blankenburg<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

4.3 Zentralörtliche Glie<strong>der</strong>ung<br />

160-1 Gemäß zentralörtlicher Glie<strong>der</strong>ung ist Blankenburg<br />

als Gr<strong>und</strong>zentrum mit Teilfunktion eines<br />

Mittelzentrums eingestuft. Dies entspricht den<br />

Entwicklungsabsichten <strong>der</strong> Stadt.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

6.1.5 Vorrangstandorte für Forschung <strong>und</strong> Bildung<br />

160-6 Abschließend bitte ich um Prüfung, ob Blankenburg<br />

als Vorrangstandort für Forschung <strong>und</strong> Bildung<br />

ergänzend aufgenommen wird. Durch das<br />

Studieninstitut <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen- Anhalt wird in<br />

Blankenburg eine bedeutende Bildungs- <strong>und</strong><br />

Wissenschaftseinrichtung vorgehalten.<br />

keine Berücksichtigung Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> in den letzten Jahren stark zurückgegangenen<br />

Zahl <strong>der</strong> Ausbildungsplätze wurde <strong>der</strong> Standort als nicht<br />

regional bedeutsam z.B. im Gegensatz zur Fachhochschule<br />

Harz angesehen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

6.<strong>2.</strong>2 Schienenverkehr<br />

160-2 Die Bahnstrecke Blankenburg - Thale ist im <strong>2.</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die<br />

Planungsregion Harz nicht mehr enthalten. Hierzu ist<br />

ein Beschluss zur Aufhebung <strong>des</strong> bestehenden<br />

Beschlusses Nr. 277/97 vom 06.08.1997:<br />

"Willensbek<strong>und</strong>ung zur Revitalisierung <strong>der</strong><br />

Eisenbahnachse Quedlinburg-Thale-Blankenburg-<br />

Rübeland- Elbingerode-Königshütte-Brocken" für den<br />

nächsten Stadtrat <strong>der</strong> Stadt Blankenburg (Harz)<br />

vorbereitet. Dieser wird nach Beschlussfassung<br />

umgehend nachgereicht.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

STN v. 24.05.07:<br />

Hiermit teile ich Ihnen mit, dass <strong>der</strong> Stadtrat <strong>der</strong> Stadt<br />

Blankenburg in seiner Sitzung am 03.05.07 nun den<br />

Beschluss zur Teilaufhebung <strong>des</strong> o.g. Beschlusses<br />

gefasst hat. Diesen Beschluss füge ich bei.<br />

6.<strong>2.</strong>4 Rad- <strong>und</strong> fußläufiger Verkehr<br />

160-5 Hinweisen möchte ich auch auf die beantragte<br />

Umverlegung eines Teilstückes <strong>des</strong> R 1, <strong>der</strong> nach<br />

Abschluss <strong>des</strong> Umwidmungsverfahrens<br />

(Genehmigung durch das Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt<br />

Sachsen- Anhalt) im neuen Verlauf zu übernehmen<br />

ist (siehe Stellungnahme <strong>der</strong> Gemeinde Cattenstedt).<br />

volle Berücksichtigung die Kartenän<strong>der</strong>ung wird vorgenommen<br />

volle Berücksichtigung ja<br />

Um solche örtlichen Trassenoptimierungen regionalplanerisch<br />

zu ermöglichen, wird in <strong>der</strong> Begründung zu Z 5 <strong>und</strong> Z 6 <strong>des</strong> Pkt.<br />

6.<strong>2.</strong>4. sinngemäß eingefügt:<br />

"Im Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> regionalplanerischen Trassensicherung<br />

gemäß Z 5 <strong>und</strong> Z 6 steht die räumliche Verbindungsfunktion<br />

gemäß <strong>der</strong> Darstellung dieser Wege in <strong>der</strong> Karte 1 <strong>des</strong><br />

REPHarz. Kleinräumige Optimierungen <strong>der</strong> Trassenführung auf<br />

gemeindlicher Ebene sind möglich, sofern die weiteren<br />

raumordnerischen Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>des</strong> Pkt. 6.<strong>2.</strong>4. nicht in Frage<br />

gestellt werden."<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 152 von 673


TÖB:<br />

(160) Stadt Blankenburg<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

9 Zeichnerische Darstellung<br />

160-3 Zu Prüfen ist die Übernahme <strong>der</strong> Standorte <strong>der</strong><br />

Gartenträume in <strong>der</strong> kartographischen Darstellung<br />

mit dem entsprechenden Symbol <strong>der</strong><br />

Gartenschnecke.<br />

Das Projekt "Gartenträume" besitzt im Land Sachsen-<br />

Anhalt einen wesentlichen Stellenwert <strong>und</strong> ist von<br />

überregionaler Bedeutung.<br />

160-4 Weiterhin wird <strong>der</strong> Hinweis zur Verbesserung <strong>der</strong><br />

kartographischen Darstellung <strong>der</strong><br />

Schienenverbindung Blankenburg- Halberstadt<br />

(eindeutiger darstellen) gegeben. Sowohl die<br />

Bahnlinie als auch <strong>der</strong> Haltepunkt bzw. Bahnhof hat<br />

für Blankenburg durch die Aufnahme als REVITA-<br />

Projekt eine hohe Bedeutung.<br />

keine Berücksichtigung Die Standorte <strong>der</strong> "Gartenträume" sind im Text aufgeführt,<br />

kartografisch erfolgt keine Darstellung.<br />

Inhalt <strong>und</strong> Form <strong>der</strong> Regionalen Entwicklungspläne werden<br />

nach § 16 Abs. 1 Nr. 6 LPlG von <strong>der</strong> obersten<br />

Lan<strong>des</strong>planungsbehörde festgelegt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

volle Berücksichtigung Durch die oberste Lan<strong>des</strong>planungsbehörde wurde eine<br />

volle Berücksichtigung ja<br />

kräftigere Signatur festgelegt.<br />

13.10 Erörterung zu Sonstiges<br />

160-7 Absage Teilnahme Erörterung<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Abwägungsdokumentation wurde zur Kenntnis<br />

genommen<br />

Hinweise <strong>und</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>der</strong> STN vom 1<strong>2.</strong>04.07<br />

<strong>und</strong> 21.05.07 bleiben erhalten<br />

6.<strong>2.</strong>4 Rad- <strong>und</strong> fußläufiger Verkehr<br />

161-2 Hinweisen möchte ich auf die beantragte<br />

Umverlegung eines Teilstückes <strong>des</strong> R 1, <strong>der</strong> nach<br />

Abschluss <strong>des</strong> Umwidmungsverfahrens<br />

(Genehmigung durch das Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt<br />

Sachsen- Anhalt) im neuen Verlauf zu übernehmen<br />

ist (Anlage 1).<br />

volle Berücksichtigung die Kartenän<strong>der</strong>ung wird vorgenommen<br />

volle Berücksichtigung ja<br />

Um solche örtlichen Trassenoptimierungen regionalplanerisch<br />

zu ermöglichen, wird in <strong>der</strong> Begründung zu Z 5 <strong>und</strong> Z 6 <strong>des</strong> Pkt.<br />

6.<strong>2.</strong>4. sinngemäß eingefügt:<br />

"Im Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> regionalplanerischen Trassensicherung<br />

gemäß Z 5 <strong>und</strong> Z 6 steht die räumliche Verbindungsfunktion<br />

gemäß <strong>der</strong> Darstellung dieser Wege in <strong>der</strong> Karte 1 <strong>des</strong><br />

REPHarz. Kleinräumige Optimierungen <strong>der</strong> Trassenführung auf<br />

gemeindlicher Ebene sind möglich, sofern die weiteren<br />

raumordnerischen Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>des</strong> Pkt. 6.<strong>2.</strong>4. nicht in Frage<br />

gestellt werden."<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 153 von 673


TÖB:<br />

(161) Gemeinde Cattenstedt c/o Verwaltungsgemeinschaft Blankenburg<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

161-1 Im <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes<br />

Harz sind für Cattenstedt ausgewiesen:<br />

- Vorbehaltsgebiet für Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />

- Vorbehaltsgebiet für Forstwirtschaft<br />

- Vorbehaltsgebiet für den Aufbau eines ökologischen<br />

Verb<strong>und</strong>systems.<br />

Weiterhin sind <strong>der</strong> Verlauf <strong>der</strong> geplanten B 81 OU<br />

Blankenburg dargestellt sowie <strong>der</strong> überregionale<br />

Radweg R 1, <strong>der</strong> u.a. durch die Gemarkung<br />

Cattenstedt verläuft.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

161-3 Weitere Hinweise wurden nicht gegeben. Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

11 keine <strong>Bedenken</strong><br />

162-1 Im <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes<br />

Harz sind für Heimburg ausgewiesen:<br />

- Vorranggebiet für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

(Ziegenberg bei Heimburg)<br />

- Vorbehaltsgebiet für Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />

- Vorbehaltsgebiet für Forstwirtschaft<br />

- Vorbehaltsgebiet für den Aufbau eines ökologischen<br />

Verb<strong>und</strong>systems<br />

- Vorbehaltsgebiet für Hochwasserschutz.<br />

Weiterhin ist <strong>der</strong> überregionale Radweg R 1, <strong>der</strong> u.a.<br />

durch die Gemarkung Heimburg verläuft, dargestellt.<br />

Die Gemeinde Heimburg hat keine Einwände zu o.g.<br />

Planentwurf.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

13.10 Erörterung zu Sonstiges<br />

162-2 Teilnahme am Erörterungstermin kann nicht erfolgen<br />

Kenntnisnahme siehe Abwägung zu DS 162-1<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Die bereits abgegebene Stellungnahme behält ihre<br />

Gültigkeit.<br />

6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />

163-2 Der Hinweis zur Berücksichtigung <strong>des</strong> geplanten<br />

Tourismusprojektes Blauer See im Rahmen <strong>des</strong><br />

Barrierefreien Tourismus wird von <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Hüttenrode weiterhin aufrechterhalten.<br />

keine Berücksichtigung Die Planungen <strong>der</strong> Gemeinde <strong>zum</strong> barrierefreien Tourismus<br />

sind begrüßenswert, einen Eingang in die Regionalplanung<br />

kann diese gemeindliche Planung jedoch aufgr<strong>und</strong> seiner<br />

vergleichsweise geringen Größe nicht finden.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 154 von 673


TÖB:<br />

(163) Gemeinde Hüttenrode c/o Verwaltungsgemeinschaft Blankenburg<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

11 keine <strong>Bedenken</strong><br />

163-1 Im <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes<br />

Harz sind für Hüttenrode ausgewiesen:<br />

- Vorbehaltsgebiet für Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />

- Vorbehaltsgebiet für Forstwirtschaft<br />

- Vorbehaltsgebiet für den Aufbau eines ökologischen<br />

Verb<strong>und</strong>systems<br />

Desweiteren ist <strong>der</strong> geplante Verlauf <strong>der</strong> B 27<br />

Teilortsumgehung Hüttenrode dargestellt.<br />

Der Hinweis <strong>zum</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Weiterausbau <strong>der</strong> L<br />

94 bis zur B 81 wurde bereits ergänzend<br />

aufgenommen.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

6.<strong>2.</strong>2 Schienenverkehr<br />

164-2 Der Verlauf <strong>der</strong> Bahnlinie Blankenburg- Thale ist im<br />

<strong>2.</strong> Planentwurf nun nicht mehr enthalten. Hinweisen<br />

möchte ich in diesem Zusammenhang auf die<br />

geplante Nachnutzung <strong>der</strong> Trasse als überörtlichen<br />

Radweg. Dies ist im Regionalen Entwicklungsplan<br />

Harz ergänzend aufzunehmen.<br />

keine Berücksichtigung Für die Aufnahme im REPHarz sind lediglich min<strong>des</strong>tens<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

regional bedeutende Rad- <strong>und</strong> Wan<strong>der</strong>wege geeignet.<br />

10 Sonstiges<br />

164-1 Im <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes<br />

Harz sind für Timmenrode ausgewiesen:<br />

- Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung<br />

(Kieslagerstätte Warnstedt- Timmenrode)<br />

- Vorbehaltsgebiet für Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />

- Vorbehaltsgebiet für Forstwirtschaft<br />

- Vorbehaltsgebiet für den Aufbau eines ökologischen<br />

Verb<strong>und</strong>systems<br />

- Vorbehaltsgebiet für Hochwasserschutz.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

6.<strong>2.</strong>3 Straßenverkehr<br />

165-2 Im o.g. Planentwurf sind ebenfalls <strong>der</strong> Verlauf <strong>der</strong><br />

geplanten B 81 Ortsumgehung Blankenburg sowie<br />

<strong>der</strong> überregionale Radweg R 1, <strong>der</strong> u.a. durch die<br />

Gemarkung Wienrode verläuft, dargestellt.<br />

Bezogen auf die B 81 OU Blankenburg wird seitens<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Wienrode weiterhin auf eine<br />

ortsverträgliche Lösung (das heißt, möglichst weit<br />

von <strong>der</strong> Ortsbebauung entfernt) gedrängt, um den<br />

unvermeidlich entstehenden Lärm weitestgehend zu<br />

vermin<strong>der</strong>n.<br />

teilweise Berücksichtigung Zwischenzeitlich wurde die Vorzugsvariante <strong>der</strong> OU im Zuge <strong>der</strong><br />

B 81 durch das ROV ermittelt. Der Trassenverlauf im REP wird<br />

diesbezüglich, jetzt als abgestimmte Planung, angepasst. Damit<br />

ergibt sich auch im REP eine geringfügige Vergrößerung <strong>des</strong><br />

Abstan<strong>des</strong> <strong>des</strong> Trassenverlaufes <strong>der</strong> OU zur Ortslage Wienrode.<br />

teilweise Berücksichtigung ja<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 155 von 673


TÖB:<br />

(165) Gemeinde Wienrode c/o Verwaltungsgemeinschaft Blankenburg<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>4 Rad- <strong>und</strong> fußläufiger Verkehr<br />

165-3 Desweiteren möchte ich auf die beantragte<br />

Umverlegung eines Teilstückes <strong>des</strong> R 1 hinweisen,<br />

<strong>der</strong> nach Abschluss <strong>des</strong> Umwidmungsverfahrens<br />

(Genehmigung durch das Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt<br />

Sachsen- Anhalt) im neuen Verlauf zu übernehmen<br />

ist (Anlage 1).<br />

volle Berücksichigung die Kartenän<strong>der</strong>ung wird vorgenommen<br />

volle Berücksichtigung ja<br />

Um solche örtlichen Trassenoptimierungen regionalplanerisch<br />

zu ermöglichen, wird in <strong>der</strong> Begründung zu Z 5 <strong>und</strong> Z 6 <strong>des</strong> Pkt.<br />

6.<strong>2.</strong>4. sinngemäß eingefügt:<br />

"Im Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> regionalplanerischen Trassensicherung<br />

gemäß Z 5 <strong>und</strong> Z 6 steht die räumliche Verbindungsfunktion<br />

gemäß <strong>der</strong> Darstellung dieser Wege in <strong>der</strong> Karte 1 <strong>des</strong><br />

REPHarz. Kleinräumige Optimierungen <strong>der</strong> Trassenführung auf<br />

gemeindlicher Ebene sind möglich, sofern die weiteren<br />

raumordnerischen Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>des</strong> Pkt. 6.<strong>2.</strong>4. nicht in Frage<br />

gestellt werden."<br />

10 Sonstiges<br />

165-1 Im <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes<br />

Harz sind für Wienrode ausgewiesen:<br />

- Vorranggebiet für Natur <strong>und</strong> Landschaft (Bodetal<br />

<strong>und</strong> Steinköpfe)<br />

- Vorbehaltsgebiet für Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />

- Vorbehaltsgebiet für Forstwirtschaft<br />

- Vorbehaltsgebiet für den. Aufbau eines<br />

ökologischen Verb<strong>und</strong>systems.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 156 von 673


TÖB:<br />

(166) Stadt Derenburg c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

3 Allgemeine Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung für die Planungsregion<br />

166-6 STN vom 19.1<strong>2.</strong>05 (<strong>Bedenken</strong> erneut in STN <strong>zum</strong> <strong>2.</strong><br />

Planentwurf vorgetragen) :<br />

Als Gr<strong>und</strong>problem für die Stadt Derenburg stellt sich<br />

im gesamten REP-<strong>Entwurf</strong> die zentralörtliche<br />

Glie<strong>der</strong>ung <strong>und</strong> die daraus folgende Wichtung <strong>der</strong><br />

einzelnen Orte dar. Diese Probleme ziehen sich<br />

durch den gesamten REP-<strong>Entwurf</strong> in den Punkten:<br />

Punkt 3. G 2-1 (Seite 6); G 4-2 (Seite 6); G 5-1 (Seite<br />

6); G 5-2 (Seite 7); Punkt 4.<strong>2.</strong> G 4-4 (Seite 14); G 4-5<br />

(Seite 14); Z 5 (Seite 14); Punkt 4.3. 13 (Seite 17);<br />

Punkt 5.<strong>2.</strong>8 Begründung zu Ziel 1 (Seite 47); Punkt<br />

6.1. Z 2 (Seite 58) <strong>und</strong> Punkt 6.<strong>2.</strong>1. Z 4 (Seite 72), u.<br />

s. w.<br />

Beispielgebend für vorgenannte Auflistung wird hier<br />

Punkt 3. G 2-1 erläutert:<br />

Aus Sicht <strong>der</strong> Stadt Derenburg ist es nicht richtig, die<br />

Siedlungstätigkeit räumlich zu konzentrieren <strong>und</strong> nur<br />

auf ein System leistungsfähiger Orte auszurichten.<br />

Durch die Lage <strong>der</strong> Stadt Derenburg zwischen den<br />

zentralen Orten Wemigerode, Halberstadt <strong>und</strong><br />

Blankenburg hat Derenburg selbst keine<br />

zentralörtliche Anerkennung als Gr<strong>und</strong>zentrum<br />

erhalten. Sehr wohl ist aber durch diese zentrale<br />

Lage zwischen den drei Städten gerade <strong>der</strong><br />

Wohnstandort Derenburg für Werktätige in diesen<br />

Städten äußerst günstig. Die wichtigen <strong>und</strong><br />

notwendigen infrastrukturellen Voraussetzungen<br />

eines Wohnstandortes sind durch das Vorhandensein<br />

von Verkaufseinrichtungen für Waren <strong>des</strong> täglichen<br />

Bedarfs, Kin<strong>der</strong>einrichtungen (KITA, Gr<strong>und</strong>schule),<br />

Ärzte (Zahn- <strong>und</strong> Allgemeinärzte), Apotheke,<br />

Physiotherapie, Sparkasse, Altenpflegeheim/<br />

Altersgerechtes Wohnen, u.s.w. gegeben. Hierin<br />

sieht die Stadt Derenburg auch ein erhebliches<br />

Zukunftspotential für seine Stadtentwicklung. Durch<br />

die geplante Konzentration <strong>der</strong> Siedlungstätigkeit in<br />

zentralen Orten entsteht aus unserer Sicht eine<br />

"Klassengesellschaft" zwischen Orten mit <strong>und</strong> ohne<br />

zentralörtlicher Funktion. Bei G 2-1 müssten auch<br />

solche Kriterien wie eine günstige zentrale Lage <strong>und</strong><br />

verkehrstechnische Anbindung zwischen zentralen<br />

Orten, wie oben beschrieben, berücksichtigt werden.<br />

keine Berücksichtigung Die genannten Punkte <strong>des</strong> REP beziehen sich auf Vorgaben<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>entwicklungsplans, die gemäß § 6 <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>planungsgesetzes <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt zu<br />

übernehmen sind. Einen Ermessensspielraum hat die Regionale<br />

Planungsgemeinschaft hierbei nicht. Entwicklungen in den<br />

nichtzentralen Orten sind damit nicht ausgeschlossen, diese<br />

sind jedoch auf die Eigenentwicklung auszurichten. Die<br />

entsprechende LEP-Vorgabe <strong>des</strong> G 2-1 wurde inhaltlich<br />

identisch aus dem Raumordnungsgesetz <strong>des</strong> B<strong>und</strong>es, § 2<br />

(Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung) Abs. 2 Nr. 2 übernommen.<br />

Die aufgeführten Fakten zur Lage <strong>der</strong> Stadt Derenburg <strong>und</strong> zur<br />

infrastrukturellen Ausstattung werden in <strong>der</strong> zukünftig<br />

durchzuführenden Überprüfung bzw. Neufestlegung <strong>der</strong><br />

Gr<strong>und</strong>zentren einfließen (siehe hierzu auch aktuellen Datensatz<br />

166-1)<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 157 von 673


TÖB:<br />

(166) Stadt Derenburg c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

4.3 Zentralörtliche Glie<strong>der</strong>ung<br />

166-1 STN vom 03.04.07.<br />

Die Stadt Derenburg nimmt innerhalb ihrer<br />

territorialen Lage Aufgaben eines GZ war. Es ist für<br />

die Stadt nicht zu akzeptieren, dass diese Funktion<br />

nicht in den REPHarz aufgenommen wird.<br />

(Abwägung 1. <strong>Entwurf</strong> DS 166-2 i.V.m. DS 166-1).<br />

166-7 STN vom 19.1<strong>2.</strong>05 (<strong>Bedenken</strong> erneut vorgetragen):<br />

Des Weiteren ein Ansinnen <strong>der</strong> Stadt Derenburg in<br />

Punkt 4.3. G 13:<br />

Hier liegt das Bestreben <strong>der</strong> Stadt Derenburg darin,<br />

perspektivisch ebenfalls als Gr<strong>und</strong>zentrum wie alle<br />

an<strong>der</strong>en Städte im Landkreis Wemigerode<br />

ausgewiesen zu werden. Dem kann, wenn man die<br />

Karte 2 <strong>zum</strong> REP Harz betrachtet, nicht die Nähe zu<br />

den Orten Wernigerode, Halberstadt <strong>und</strong><br />

Blankenburg als zentrale Orte entgegengehalten<br />

werden, da zwischen Blankenburg, Quedlinburg <strong>und</strong><br />

Aschersleben ebenfalls in direkter Nähe fünf<br />

Gr<strong>und</strong>zentren ausgewiesen sind.<br />

keine Berücksichtigung Entsprechend Beschluss <strong>der</strong> Regionalversammlung wird die<br />

bisher geltende Gr<strong>und</strong>zentreneinstufung (gemäß ehemaligem<br />

Regionalen Entwicklungsprogramm für den Regierungsbezirk<br />

Magdeburg) im REPHarz beibehalten. Eine Überprüfung <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls Neufestlegung <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>zentren erfolgt im<br />

geson<strong>der</strong>ten Verfahren unter Berücksichtigung <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit lfd.<br />

Neuaufstellung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>entwicklungsplanes. Eine jetzige<br />

Neueinstufung von Gr<strong>und</strong>zentren macht u.a. auch keinen Sinn,<br />

da die <strong>der</strong>zeit geltenden Vorgaben/Kriterien <strong>des</strong> LEP für ein<br />

Gr<strong>und</strong>zentrum (z.B. min<strong>des</strong>tens 3000 bis 5000 Einwohner im<br />

Ort <strong>und</strong> min<strong>des</strong>tens 10.000 Einwohner im Verflechtungsbereich)<br />

eventuell im Zuge <strong>der</strong> LEP-Neuaufstellung geän<strong>der</strong>t/angepasst<br />

werden.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Die Gr<strong>und</strong>zentren am Harzrand zwischen Quedlinburg <strong>und</strong><br />

Aschersleben übernehmen auch die Versorgung <strong>der</strong><br />

Bevölkerung im Harz. Derenburg übernimmt diese Funktion<br />

nicht.<br />

Zur Aufnahme <strong>der</strong> Stadt Derenburg als Gr<strong>und</strong>zentrum siehe<br />

aktuellen Datensatz 166-1<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

166-12 STN vom 19.1<strong>2.</strong>05:<br />

Der REP betont ausdrücklich mehrfach die<br />

beson<strong>der</strong>e Situation <strong>der</strong> Landwirtschaft <strong>und</strong> <strong>der</strong> guten<br />

Bodenverhältnisse in <strong>der</strong> Vorharzregion.<br />

Der Planbereich für die ökologischen<br />

Verb<strong>und</strong>systeme ist aus Sicht <strong>der</strong> Stadt zu<br />

großräumig <strong>und</strong> zu nah angrenzend an das<br />

Stadtgebiet vorgesehen. Für Landwirtschaft<br />

geeignete Böden sind im vollen Umfang für die<br />

Landwirtschaft zu erhalten.<br />

Die Stadt Derenburg for<strong>der</strong>t die Ausweisung <strong>der</strong><br />

landwirtschaftlichen Flächen in ihrer Gemarkung als<br />

Vorranggebiet für Landwirtschaft. Eine touristische<br />

Nutzung im Bereich <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Flächen<br />

ist nicht vorgesehen.<br />

keine Berücksichtigung Im Sinne <strong>der</strong> Multifunktionalität <strong>der</strong> Landschaft werden<br />

Mehrfachüberlagerungen von Vorbehaltsgebieten<br />

vorgenommen. Dadurch sollen sowohl <strong>der</strong> landwirtschaftlichen<br />

Lagegunst als auch <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> Erholungspotenziale<br />

<strong>des</strong> Vorharzes Rechnung getragen werden (LSG, Naturpark<br />

Harz). Eine Überlagerung eines Vorranggebietes für<br />

Landwirtschaft mit einem Vorbehaltsgebiet für Tourismus <strong>und</strong><br />

Erholung würde zur Nichtgenehmigung <strong>des</strong> Planes durch die<br />

oberste Lan<strong>des</strong>planungsbehörde führen. Regionalplanerische<br />

Vorgaben sind rahmensetzend <strong>und</strong> nicht flächenscharf. Der<br />

Raum um Derenburg als Teil <strong>des</strong> Naturparks Harz soll als<br />

Erholungslandschaft stärker mit dem Harz vernetzt werden. Die<br />

bisherige <strong>und</strong> zukünftige landwirtschaftliche Nutzung wird durch<br />

die Festlegungen <strong>des</strong> REPHarz nicht in Frage gestellt. Die<br />

durchschnittl. Standortgüte (Ackerwertzahl um 73) <strong>der</strong><br />

Gemarkung Derenburg läßt keine Eingruppierung in ein VRG<br />

Landwirtschaft zu, so dass die Fläche ohnehin im VBG<br />

verbleiben würde.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 158 von 673


TÖB:<br />

(166) Stadt Derenburg c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>2 Vorbehaltsgebiete für Wassergewinnung<br />

166-2 Im südöstlichen Teil <strong>der</strong> Gemarkung sind Flächen als<br />

VBG für Wassergewinnung vorgesehen. Die Stadt<br />

for<strong>der</strong>t hier dass diese Flächen auch für die<br />

Landwirtschaft vorbehalten bleiben, da sonst die<br />

Betriebe in ihrer Existenz gefährdet sein könnten.<br />

Kenntnisnahme Unmittelbare rechtliche Auswirkungen auf die Bewirtschaftung<br />

betroffener Acker-/Grünlandflächen sind durch die<br />

regionalplanerische Ausweisung eines VBG-Wassergewinnung<br />

nicht gegeben, da solche raumordnerischen Festlegungen nicht<br />

für Privatpersonen bestimmt sind. Schon gar nicht ist damit eine<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> jetzigen Nutzungsform verb<strong>und</strong>en.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

5.<strong>2.</strong>8 Vorbehaltsgebiete für Wie<strong>der</strong>bewaldung/Erstaufforstung<br />

166-3 STN vom 03.04.07:<br />

Die Aufforstungen <strong>der</strong> Deponie Löwenberg ist<br />

erklärtes Ziel <strong>der</strong> Stadt. Die Fläche sollte auch in die<br />

Planung aufgenommen werden, da sich Biotope lt.<br />

Auskunft <strong>der</strong> unteren Naturschutzbehörde nur auf<br />

einer kleinen Teilfläche befinden.<br />

166-8 STN vom 19.1<strong>2.</strong>05 (erneut vorgetragen):<br />

Zum Punkt 5.<strong>2.</strong>8. <strong>und</strong> zu Ziel 1 <strong>der</strong> Begründung sollte<br />

geprüft werden, ob nicht <strong>der</strong> Bereich Löwenberg,<br />

ehemalige Kiesgrube <strong>und</strong> jetzige Erdaushubdeponie<br />

perspektivisch als Erstaufforstungsgebiet<br />

ausgewiesen werden sollte. Dieses würde dem<br />

letzten Satz <strong>der</strong> Begründung zu Ziel 1 voll<br />

entsprechen, da es sich um eine Bergbau-<br />

/Abbaufolgelandschaft handelt.<br />

keine Berücksichtigung Die Fläche befindet sich im Vorbehaltsgebiet für den Aufbau<br />

eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems. Hier sind bereits<br />

Initialpflanzungen vorhanden, die punktuell ergänzt werden<br />

können. Da es sich bei dem Standort um verschiedene<br />

Biotopstrukturen (auch Trockenrasenflächen) handelt, würde ein<br />

Vorbehaltsgebiet für Wie<strong>der</strong>bewaldung/ Erstaufforstung einigen<br />

Biotopstrukturen <strong>und</strong> Entwicklungsmöglichkeiten entgegen<br />

stehen. Weiterhin entspricht die Flächengröße nicht den<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>des</strong> Kriterienkataloges für eine<br />

Wie<strong>der</strong>bewaldung-/ Aufforstungsfläche.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Die Fläche befindet sich im VBG für den Aufbau eines ÖVS.<br />

Hier sind bereits Initialpflanzungen vorhanden, die punktuell<br />

ergänzt werden können. Da es sich bei dem Standort um<br />

verschiedene Biotopstrukturen (auch Trockenrasenflächen)<br />

handelt, würde ein VBG für Wie<strong>der</strong>bewaldung/ Erstaufforstung<br />

einigen Biotopstrukturen <strong>und</strong> Entwicklungsmöglichkeiten<br />

entgegenstehen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

166-4 Die Stadt begrüßt den Verzicht auf die Ausweisung<br />

von weiteren Eignungsgebieten für Windkraft im<br />

sensiblen Naturraum zwischen Harz, Huy <strong>und</strong><br />

Fallstein. Für eine touristische Entwicklung <strong>des</strong><br />

nördlichen Harzvorlan<strong>des</strong> ist <strong>der</strong> Erhalt <strong>des</strong><br />

landschaftsbildlich hochwertigen Naturraums<br />

unverzichtbar<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 159 von 673


TÖB:<br />

(166) Stadt Derenburg c/o Verwaltungsgemeinschaft Nordharz<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>3 Straßenverkehr<br />

166-9 STN vom 19.1<strong>2.</strong>05 (<strong>Bedenken</strong> <strong>und</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>zum</strong><br />

1. Planentwurf erneut vorgetragen):<br />

Zum Punkt 6.<strong>2.</strong>3. Z 7 Nr. 22 i. V. m. <strong>der</strong> Tabelle für Z<br />

7 Nr. 22:<br />

Folgende Einschätzung <strong>der</strong> Stadt Derenburg:<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> teilweisen schon fertigen bzw. in<br />

Fertigstellung befindlichen B6n ist eine deutliche<br />

Vermin<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Durchgangsverkehrs zu<br />

beobachten <strong>und</strong> auch weiter zu erwarten.<br />

Problematisch stellte sich in Derenburg bisher nur <strong>der</strong><br />

Durchgangsverkehr mit Schwerlastfahrzeugen dar.<br />

Dieses Problem wurde neben <strong>der</strong> Realisierung <strong>der</strong><br />

B6n auch durch eine Tonnagebegrenzung auf 7,5 t<br />

(außer landwirtschaftlicher Verkehr <strong>und</strong> KOM) aus<br />

Richtung Halberstadt größtenteils gelöst bzw. stark<br />

entschärft. Aus Sicht <strong>der</strong> Stadt Derenburg ist es nicht<br />

mehr erfor<strong>der</strong>lich, die hier aufgezeigte<br />

Teilortsumgehung <strong>der</strong> L82 für Derenburg zu<br />

realisieren.<br />

volle Berücksichtigung Die TOU Derenburg war bereits im <strong>2.</strong> Planentwurf <strong>des</strong> REPHarz volle Berücksichtigung nein<br />

nicht mehr enthalten.<br />

7.17 Erholung, Freizeit, Tourismus<br />

166-10 STN vom 19.1<strong>2.</strong>05:<br />

G 11: In <strong>der</strong> Aufzählung fehlt aus unserer Sicht die<br />

Stadt Derenburg mit seinem historischen Stadtkern,<br />

die im Rahmen <strong>des</strong> städtebaulichen<br />

Denkmalschutzes entsprechend denkmalrechtlichen<br />

For<strong>der</strong>ungen zurzeit (komplett) saniert wird. Des<br />

Weiteren ist zu beachten, dass bei archäologischen<br />

Grabungen in neu entstandenen Wohnbaugebieten<br />

F<strong>und</strong>e von erheblicher überregionaler Bedeutung<br />

gesichert wurden, die auf eine sehr frühe Besiedlung<br />

im Gebiet <strong>der</strong> Stadt Derenburg hinweisen.<br />

keine Berücksichtigung Die Stadt Derenburg ist bereits unter Pkt. 6.1.6.<br />

(Vorrangstandorte für Kultur- <strong>und</strong> Denkmalpflege) unter Z 2<br />

genannt. Pkt. 7.17. legt nur weitere einzelfachliche Gr<strong>und</strong>sätze<br />

fest, die für alle genannten Gebiete o<strong>der</strong> Orte gültig sind, hier<br />

sind keine separaten Ortsnennungen möglich, da diese Orte<br />

dem Handbuch <strong>des</strong> Tourismus entnommen wurden (siehe<br />

Begründung zu Z 11).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10 Sonstiges<br />

166-5 STN vom 03.04.07:<br />

Ergänzend zu den vorgenannten Hauptpunkten<br />

behält die in <strong>der</strong> Anlage beigefügte, mit Beschluss Nr.<br />

96-05 vom 19.1<strong>2.</strong>2005 vom Stadtrat <strong>der</strong> Stadt<br />

Derenburg beschlossene STN in allen an<strong>der</strong>en<br />

Punkten inhaltlich ihre Gültigkeit.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 160 von 673


TÖB:<br />

(167) Stadt Elbingerode<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

3 Allgemeine Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung für die Planungsregion<br />

167-5 Aus STN <strong>zum</strong> 1. Planentwurf (<strong>Anregungen</strong>,<br />

<strong>Bedenken</strong> erneut vorgetragen):<br />

G2-1<br />

Der o.g. Gr<strong>und</strong>satz birgt die Gefahr, dass nicht<br />

zentrale Orte in ihrer Entwicklung gehemmt werden<br />

<strong>und</strong> ein weiterer Verlust an Bevölkerung sowie<br />

Lebensqualität einhergeht. Ebenfalls gestaltet sich<br />

<strong>der</strong> Vorrang die Inanspruchnahme brachgefallener<br />

Siedlungsfläche vor Freiflächen aufgr<strong>und</strong> von<br />

Eigentumsverhältnissen, Flächengrößen,<br />

Sanierungsaufwendungen etc. als äußerst<br />

problematisch. Dies als Vorranggr<strong>und</strong>satz zu<br />

formulieren kann daher nicht geteilt werden. Dieses<br />

ist analog zu G10-1 <strong>und</strong> G10-2 zu sehen.<br />

G10-1<br />

Der zweite Satz erlaubt den Rückschluss, dass es in<br />

an<strong>der</strong>en Gebieten nicht geplant ist Arbeitplätze zu<br />

schaffen. Dieses kann nicht als Gr<strong>und</strong>satz <strong>der</strong><br />

Regionalplanung gelten.<br />

Auch dieser Gr<strong>und</strong>satz in seiner Gesamtheit zielt auf<br />

die erhebliche Benachteiligung <strong>der</strong> nicht zentralen<br />

Orte. Es muß bedacht werden, dass auch dort<br />

Infrastrukturen bestehen, <strong>der</strong>en Nicht- Auslastung zu<br />

finanziellen Belastungen führen o<strong>der</strong> an an<strong>der</strong>er<br />

Stelle neu geschaffen werden müssen.<br />

keine Berücksichtigung Die genannten Gr<strong>und</strong>sätze sind gemäß § 6 LPlG aus dem LEP-<br />

LSA übernommen worden bzw. wurden teilweise für die<br />

Planungsregion konkretisiert, einen Ermessensspielraum hat<br />

die Regionale Planungsgemeinschaft hierbei nicht.<br />

Entwicklungen in den nichtzentralen Orten sind damit nicht<br />

ausgeschlossen, diese sind jedoch auf die Eigenentwicklung<br />

auszurichten. Damit soll eine effektive Bündelung von größeren<br />

Vorhaben erreicht werden sowie negative Entwicklungen, wie<br />

z.B. Zersiedlung <strong>der</strong> Landschaft <strong>und</strong> erhöhter Bodenverbrauch<br />

sowie größere Pendler-Verkehrsströme vermieden werden.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Mit G 10-1 als wortgleiche Übernahme aus dem<br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan ist <strong>der</strong> genannte Rückschluss nicht<br />

ableitbar. Es geht um die Berücksichtigung von möglichen<br />

zusätzlichen Wohnbedarf in <strong>der</strong> kommunalen Bauleitplanung im<br />

Umfeld von Gebieten, die Arbeitsplätze schaffen (z.B. Gewerbe<strong>und</strong><br />

Indutriegebiete) . Es handelt sich hier um raumordnerische<br />

Gr<strong>und</strong>sätze, die in den nachfolgenden Planungsebenen <strong>und</strong><br />

Abwägungsprozessen zu berücksichtigen sind. Diese können in<br />

begründeten Fällen auch "weggewogen" werden.<br />

4.3 Zentralörtliche Glie<strong>der</strong>ung<br />

167-1 STN vom 1<strong>2.</strong>04.07 zu 4.3. /Z 11, Nr. 6 Elbingerode<br />

(Ortschaft <strong>der</strong> Stadt Elbingerode):<br />

Es wird gebeten zu prüfen, ob <strong>der</strong> Status<br />

Gr<strong>und</strong>zentrum nach <strong>der</strong> Einheitsgemeinde Stadt<br />

Elbingerode (Harz) nicht automatisch für die gesamte<br />

Einheitsgemeinde zu übertragen ist <strong>und</strong> nicht nur für<br />

ein Teilbereich einer Gemeinde gelten kann. Es wird<br />

hier u.a. auf das Mittelzentrum Wernigerode<br />

verwiesen, bei dem offensichtlich <strong>der</strong> Status für die<br />

gesamte Stadtfläche mit den neu eingeglie<strong>der</strong>ten<br />

Gemeindeteilen gilt.<br />

keine Berücksichtigung Der Status Gr<strong>und</strong>zentrum o<strong>der</strong> Mittelzentrum gilt nur für den keine Berücksichtigung nein<br />

genannten, im Zusammenhang bebauten Ortsteil, siehe dazu<br />

REPHarz, Pkt. 4.3, Z 2 bzw. LEP, Pkt. 3.<strong>2.</strong>, <strong>2.</strong> Ziel .<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 161 von 673


TÖB:<br />

(167) Stadt Elbingerode<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

167-6 Aus STN <strong>zum</strong> 1. Planentwurf (<strong>Anregungen</strong>,<br />

<strong>Bedenken</strong> erneut vorgetragen):<br />

Hier ist eine Klarstellung <strong>der</strong> Bedeutung <strong>des</strong><br />

Vorranggebietes Kalksteinlagerstätte<br />

Elbingerode/Rübeland gegenüber <strong>der</strong> bestehenden<br />

Siedlungsflächen <strong>und</strong> potentiellen städtebaulichen<br />

Arrondierungspotentialen geboten, zu mal diese<br />

Ausweisungen sehr nah an diese Flächen gehen. Der<br />

Kalk Abbau wird im Tagebau betrieben, welches die<br />

Frage nach Abstandsflächen zwischen Betrieb <strong>und</strong><br />

Siedlungsfläche aufwirft. Dies kann dazu führen, dass<br />

entwe<strong>der</strong> <strong>der</strong> Abbau unwirtschaftlich wird o<strong>der</strong><br />

vorhandene Wohnbereiche nicht bestehen können<br />

bzw. sinnvolle Arrondierungen nicht vorgenommen<br />

werden können. Eine Neuglie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Vorranggebiete mit den Akteuren kann hierbei sehr<br />

sinnvoll sein.<br />

keine Berücksichtigung Im REPHarz wurde das bereits im LEP-LSA noch deutlich<br />

größer (> 1.000 ha) ausgewiesene VRG-Rohstoffgewinnung auf<br />

Gr<strong>und</strong>lage gelten<strong>der</strong> bergrechtlicher Abbaurechte konkretisiert<br />

(nunmehr ca. 500 ha). Dieses Vorranggebiet ist als Ziel <strong>der</strong><br />

Raumordnung bei <strong>der</strong> künftigen Siedlungsentwicklung zu<br />

beachten. Das heißt auch, dass eine zu dichte<br />

Siedlungsentwicklung die Vorrangfunktion durch das Einhalten<br />

von notwendigen Sicherheitsabständen erheblich<br />

beeinträchtigen kann. Dazu ist allerdings eine Einzelfallprüfung<br />

notwendig, da die Festlegung detaillierter Abstandsflächen nicht<br />

Thema <strong>der</strong> groben Maßstabsebene <strong>der</strong> Regionalplanung<br />

(1:100.000) sein kann. Dieses ist <strong>der</strong> bergrechtlichen<br />

Betriebsplanung bzw. <strong>der</strong> kommunalen Bauleitplanung mit<br />

seiner feineren Maßstabsebene vorbehalten. Eine<br />

regionalplanerische Neuglie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Vorranggebiete im<br />

Maßstab 1: 100.000 ist angesichts <strong>der</strong> rechtskräftigen<br />

bergrechtlichen <strong>und</strong> <strong>der</strong> tatsächlich erreichten bergbaulichen<br />

Vorortsituation im Rahmen einer REP-Gesamtneuaufstellung<br />

nicht möglich. Da das großräumige Bergbaugebiet um<br />

Elbingerode <strong>und</strong> Rübeland auch als Sanierungsgebiet gemäß<br />

Pkt. 5.4 <strong>des</strong> REPHarz eingestuft ist, wäre, sofern das<br />

Konfliktpotential zwischen Siedlungsentwicklung <strong>und</strong> Bergbau<br />

auf städebaulicher Planungsebene nicht gelöst werden kann,<br />

auch unter Berücksichtigung <strong>der</strong> ökologischen <strong>und</strong> touristischen<br />

Sensibiltät <strong>des</strong> Planungsraumes Elbingerode-Rübeland<br />

gegebenfalls die Möglichkeit <strong>der</strong> Erstellung eines Regionalen<br />

Teilgebietsentwicklungsplanes gemäß REPHarz, Pkt. 4.1. G 2<br />

bzw. gemäß § 8 LPlG (Maßstabsebene 1:25.000) zu prüfen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- <strong>und</strong> Denkmalpflege<br />

167-7 Aus STN <strong>zum</strong> 1. Planentwurf (<strong>Anregungen</strong>,<br />

<strong>Bedenken</strong> erneut vorgetragen):<br />

keine Berücksichtigung Die Angaben sind in <strong>der</strong> Begründung umfassend enthalten. keine Berücksichtigung nein<br />

Z 2 31) Elbingerode<br />

Hier wird vermutet, dass die Vorrangwürdigkeit im<br />

wesentlichen durch das vorhandene Straßennetz <strong>und</strong><br />

Funktionsglie<strong>der</strong>ung besteht. Es sollte klargestellt<br />

werden, dass sich hierauf auch <strong>der</strong> Vorrangstandort<br />

bezieht <strong>und</strong> daher auch die Begründung konkretisiert<br />

wird.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 162 von 673


TÖB:<br />

(167) Stadt Elbingerode<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>4 Rad- <strong>und</strong> fußläufiger Verkehr<br />

167-2 STN vom 1<strong>2.</strong>04.07: Zu 6.<strong>2.</strong>4./Z 5:<br />

Ebenfalls ist im Oberharz ein Netz von<br />

raumbedeutsamen Radwegen mit<br />

lan<strong>des</strong>übergreifenden Verbindungen existent <strong>und</strong> im<br />

Ausbau begriffen. Zur Stärkung <strong>des</strong> Status <strong>des</strong><br />

Radnetzes als auch zur Stärkung <strong>des</strong> Tourismus<br />

erscheint die Aufnahme eines Oberharzer Radweges<br />

in den REPHarz geboten.<br />

167-4 In <strong>der</strong> Anlage befindet sich <strong>der</strong> von Ihnen telefon.<br />

gewünschte Plan zur Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Wan<strong>der</strong>weges im<br />

Bereich Elbingerode, wie in <strong>der</strong> STN <strong>der</strong> Fels-Werke<br />

GmbH erwähnt.<br />

167-8 Aus STN <strong>zum</strong> 1. Planentwurf (<strong>Anregungen</strong>,<br />

<strong>Bedenken</strong> erneut vorgetragen):<br />

Z 5: Hier konnten wir die Wege nicht <strong>der</strong> Karte<br />

zuordnen. Eine entsprechende genaue Ausweisung<br />

o<strong>der</strong> Beschreibung erscheint sinnvoll.<br />

keine Berücksichtigung Im REPHarz wurden bereits regionale <strong>und</strong> überregionale Rad<strong>und</strong><br />

Wan<strong>der</strong>wege aufgenommen. Da <strong>der</strong> Regionalplan keinen<br />

Anspruch erhebt, alle Rad- <strong>und</strong> Wan<strong>der</strong>wege aufzunehmen<br />

(insbeson<strong>der</strong>e im Oberharz,da hier eine Vielzahl dieser Wege<br />

vorhanden sind), sollte dies den Wan<strong>der</strong>- <strong>und</strong> Radfahrkarten<br />

vorbehalten bleiben.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

volle Berücksichtigung Wan<strong>der</strong>wegverlauf wird in <strong>der</strong> Karte geän<strong>der</strong>t.<br />

volle Berücksichtigung ja<br />

Um solche örtlichen Trassenoptimierungen regionalplanerisch<br />

zu ermöglichen, wird in <strong>der</strong> Begründung zu Z 5 <strong>und</strong> Z 6 <strong>des</strong> Pkt.<br />

6.<strong>2.</strong>4. sinngemäß eingefügt:<br />

"Im Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> regionalplanerischen Trassensicherung<br />

gemäß Z 5 <strong>und</strong> Z 6 steht die räumliche Verbindungsfunktion<br />

gemäß <strong>der</strong> Darstellung dieser Wege in <strong>der</strong> Karte 1 <strong>des</strong><br />

REPHarz. Kleinräumige Optimierungen <strong>der</strong> Trassenführung auf<br />

gemeindlicher Ebene sind möglich, sofern die weiteren<br />

raumordnerischen Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>des</strong> Pkt. 6.<strong>2.</strong>4. nicht in Frage<br />

gestellt werden."<br />

keine Berücksichtigung Die Wege sind entsprechend <strong>des</strong> Maßstabes deutlich im Plan<br />

dargestellt. Eine bessere Erkennbarkeit <strong>des</strong> Verlaufes ist<br />

aufgr<strong>und</strong> von teilweisen Überlagerungen mit an<strong>der</strong>en<br />

Festlegungen nicht möglich. Die Gr<strong>und</strong>lagen für die Darstellung<br />

sind offizielle Wan<strong>der</strong>karten, die zur genauen Nachverfolgung<br />

herangezogen werden können.<br />

Wan<strong>der</strong>- bzw. Radwege besitzen keine Nummerierung, diese ist<br />

entsprechend den Vorgaben <strong>des</strong> Ministeriums für den REP nicht<br />

vorgesehen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

6.<strong>2.</strong>6 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)<br />

167-9 Aus STN <strong>zum</strong> 1. Planentwurf (<strong>Anregungen</strong>,<br />

<strong>Bedenken</strong> erneut vorgetragen):<br />

G11g)<br />

Hier sollte auch <strong>der</strong> Fahrzeitaspekt dringend<br />

berücksichtigt <strong>und</strong> hervorgehoben werden.<br />

keine Berücksichtigung Die Anfor<strong>der</strong>ung ist sicherlich berechtigt, die Beachtung <strong>der</strong><br />

Fahrzeiten ist jedoch nicht Thema <strong>des</strong> REP, son<strong>der</strong>n ist in den<br />

diesbezüglichen Fachplanungen (Nahverkehrsplan) zu<br />

berücksichtigen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 163 von 673


TÖB:<br />

(167) Stadt Elbingerode<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

7.17 Erholung, Freizeit, Tourismus<br />

167-10 Aus STN <strong>zum</strong> 1. Planentwurf (<strong>Anregungen</strong>,<br />

<strong>Bedenken</strong> erneut vorgetragen):<br />

G 10: Der Zusammenhang rückläufiger<br />

Bevölkerungsstrukturen mit Maßnahmen zur<br />

För<strong>der</strong>ung Freizeit <strong>und</strong> Erholungsangebote für<br />

Jugendliche entgegen zu wirken kann nicht<br />

nachvollzogen werden.<br />

G 12: Die Ortschaft Rübeland hat ebenfalls den<br />

Status Erholungsort beantragt.<br />

teilweise Berücksichtigung Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Begründung <strong>des</strong> G 10 wird wie folgt<br />

vorgenommen:<br />

"Zur Erhöhung <strong>der</strong> Lebensqualität für Kin<strong>der</strong> <strong>und</strong> Jugendliche<br />

als Reaktion auf den Bevölkerungsrückgang sind Maßnahmen<br />

zur Erhaltung <strong>und</strong> Schaffung lukrativer Freizeit- <strong>und</strong><br />

Erholungsangebote zu för<strong>der</strong>n".<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

Beantragte Erholungsorte sind nicht aufgenommen, nur<br />

anerkannte o<strong>der</strong> vorläufig anerkannte Orte entspr. KurortVO<br />

(entspr. Begründung G 12).<br />

10 Sonstiges<br />

167-3 STN vom 1<strong>2.</strong>04.07:<br />

Im übrigen halten wir an unserer Stellungnahme zu 1.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>zum</strong> REPHarz fest <strong>und</strong> verweisen<br />

insbeson<strong>der</strong>e auf den dort dargelegten Punkt zur<br />

Aufstellung eines Teilplanes für den Bereich<br />

Elbingerode (Harz)-Süd.<br />

Kenntnisnahme hinsichtlich STN <strong>zum</strong> 1. Planentwurf siehe Datensätze 167-5 Kenntnisnahme nein<br />

bis 167-10<br />

11 keine <strong>Bedenken</strong><br />

168-1 Der <strong>2.</strong> Planentwurf <strong>des</strong> REPHarz wurde in je<strong>der</strong><br />

Mitgliedsgemeinde bekannt gemacht durch die<br />

öffentliche Auslegung. Als Ergebnis <strong>der</strong> Auslegung ist<br />

festzustellen, dass in den 10 Mitgliedsgemeinden<br />

keine <strong>Anregungen</strong> bzw. <strong>Bedenken</strong> vorgebracht<br />

wurden.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

9 Zeichnerische Darstellung<br />

180-2 Im Hinblick auf die zeichner. Darstellung im REPHarz<br />

sollte das Symbol <strong>des</strong> Gewerbe- <strong>und</strong><br />

Industriestandortes Ilsenburg in nordöstl. Richtung<br />

(wie in <strong>der</strong> Anlage vorgeschlagen) verschoben<br />

werden, da <strong>der</strong> tatsächliche Standortschwerpunkt in<br />

den Gebieten "Ellerbach" <strong>und</strong> "Industriepark"<br />

außerhalb <strong>des</strong> Stadtgebietes liegt.<br />

volle Berücksichtigung volle Berücksichtigung ja<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 164 von 673


TÖB:<br />

(180) Stadt Ilsenburg c/o Verwaltungsgemeinschaft Ilsenburg<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

180-1 Bezüglich <strong>der</strong> im LEP-LSA festgelegten<br />

lan<strong>des</strong>bedeutsamen, großflächigen<br />

Industriestandorte <strong>und</strong> <strong>der</strong> zentralörtlichen<br />

Glie<strong>der</strong>ung , <strong>der</strong>en Festlegung nicht in Ihrem<br />

Zuständigkeitsbereich erfolgt, haben wir im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Fortschreibung <strong>des</strong> LEP Hinweise <strong>und</strong><br />

<strong>Anregungen</strong> zur Höherstufung <strong>der</strong> Stadt Ilsenburg<br />

gegeben.<br />

180-4 Die Gemeinden Darlingerode <strong>und</strong> Drübeck haben<br />

<strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> keine STN abgegeben.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

12 Umweltbericht<br />

180-3 <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> Umweltbericht<br />

werden unsererseits nicht vorgebracht.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

11 keine <strong>Bedenken</strong><br />

183-1 Der AVZ Nordharz hat als öffentlich-rechtlicher<br />

Entsorgungsträger für die LK HBS, QLB <strong>und</strong> WR im<br />

vorliegenden <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REPHarz die die<br />

Abfallwirtschaft betreffenden Aussagen in den Pkt.<br />

6.1.3. <strong>und</strong> 7.14. geprüft <strong>und</strong> erhebt hierzu<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich keine <strong>Bedenken</strong>.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

13.10 Erörterung zu Sonstiges<br />

183-2 Im Rahmen <strong>des</strong> Anhörungs- <strong>und</strong><br />

Beteiligungsverfahrens <strong>zum</strong> oben genannten Plan hat<br />

<strong>der</strong> Abfallzweckverband Nordharz zu den<br />

abfallwirtschaftlichen Aussagen im Plan keine<br />

<strong>Bedenken</strong> geäußert. Eine Teilnahme am<br />

Erörterungstermin ist daher nicht notwendig.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

13.10 Erörterung zu Sonstiges<br />

184-1 Teilnahme am Erörterungstermin erfolgt nicht Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

11 keine <strong>Bedenken</strong><br />

193-1 Gegenüber <strong>der</strong> vorgelegten <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong>sfassung mit<br />

Umweltbericht bestehen hinsichtlich <strong>der</strong> von uns zu<br />

vertretenden öffentlichen Belange Landwirtschaft,<br />

Agrarstruktur <strong>und</strong> Forsten keine <strong>Bedenken</strong>.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 165 von 673


TÖB:<br />

(193) Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung <strong>und</strong> Forsten Mitte HBS<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.10 Erörterung zu Sonstiges<br />

193-2 Absage Teilnahme Erörterung<br />

Verweis auf Stellungnahme vom 17.01.06<br />

Kenntnisnahme In genannter Stellungnahme keine gr<strong>und</strong>sätzlichen <strong>Bedenken</strong> Kenntnisnahme nein<br />

<strong>zum</strong> REP geäußert.<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

195-1 Gegenüber dem 1. Planentwurf <strong>zum</strong> REPHarz ist das<br />

VRG Goldene Aue im Bereich um Tilleda vergrößert<br />

wurden. Das wird seitens <strong>des</strong> ALFF Süd sehr begrüßt.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

5.<strong>2.</strong>4 Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft<br />

195-2 Gegenüber dem 1. Planentwurf <strong>zum</strong> REPHarz ist das<br />

VBG Südliches Harzvorland im Bereich südlich von<br />

Holdenstedt <strong>und</strong> Lie<strong>der</strong>sdorf leicht vergrößert<br />

wurden. Das wird seitens <strong>des</strong> ALFF Süd sehr begrüßt.<br />

195-3 Aus Sicht <strong>des</strong> ALFF Süd sind die Gebiete, die<br />

ausschließlich als Vorbehaltsgebiete für<br />

Landwirtschaft im REPHarz ausgewiesen sind, als<br />

Vorranggebiete für Landwirtschaft festzuschreiben.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

keine Berücksichtigung Gr<strong>und</strong>lage für die Ausweisung von Vorranggebieten für<br />

Landwirtschaft bildet das LEP-LSA, was festlegt, dass<br />

Vorranggebiete in den REP's kleinflächig auszuweisen sind.<br />

Entsprechend dem von <strong>der</strong> Regionalversammlung<br />

beschlossenem Kriterienkatalog sind diese Gebiete eindeutig<br />

den Kriterien <strong>der</strong> Vorbehaltsgebiete zuzuordnen <strong>und</strong> somit ist<br />

eine "Umwidmung" nicht möglich. Dem LK SGH kommt im<br />

Kriterienkatalog ohnehin eine Son<strong>der</strong>stellung gegenüber dem<br />

Nordharz aufgr<strong>und</strong> ungünstigerer Bodenbedingungen zu.<br />

In Teilbereichen ist das VBG für Landwirtschaft auch mit<br />

an<strong>der</strong>en VBG überlagert, so dass eine Eingruppierung als VRG<br />

nicht möglich ist.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

5.<strong>2.</strong>8 Vorbehaltsgebiete für Wie<strong>der</strong>bewaldung/Erstaufforstung<br />

195-4 Obwohl <strong>der</strong> LK SGH mit einem Flächenanteil von 34<br />

% Wald überdurchschnittlich bewaldet ist, darf es<br />

keine Abstriche an den Flächen für VBG für<br />

Wie<strong>der</strong>bewaldung geben.<br />

Bei <strong>der</strong> praktischen Umsetzung ist darauf zu achten,<br />

dass auch wirklich Wald nach § 2 WaldG LSA<br />

entsteht. Eine Energieholzplantage stellt z.B. keinen<br />

Wald im Sinne <strong>des</strong> o.g. Gesetzes dar.<br />

Kenntnisnahme Es ist nicht beabsichtigt, Flächenkürzungen für dieses VBG<br />

vorzunehmen.<br />

Im Gr<strong>und</strong>satz G 2 ist <strong>der</strong> Zweck <strong>der</strong> VBG<br />

Wie<strong>der</strong>bewaldung/Erstaufforstung näher erläutert. Bei<br />

konkreten Maßnahmen wird das ALFF ohnehin beteiligt, so dass<br />

diese For<strong>der</strong>ung dann einzelfallbezogen erhoben werden kann.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 166 von 673


TÖB:<br />

(195) Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung <strong>und</strong> Forsten Süd<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

195-5 In <strong>der</strong> Vergangenheit wurde durch die Errichtung <strong>der</strong><br />

WEA in VRG Landwirtschaft <strong>und</strong> auf weiteren<br />

Hochleistungsstandorten <strong>der</strong> Landwirtschaft im<br />

gesamten Bereich <strong>des</strong> ALFF Süd ein erheblicher<br />

Anteil von wertvollen Ackerflächen entzogen <strong>und</strong> die<br />

Agrarstruktur deutlich beeinträchtigt.<br />

Eine weitere flächenmäßige Ausdehnung von<br />

Eignungsgebieten für die Nutzung von<br />

Windenergieanlagen im Vergleich zu den jetzt<br />

ausgewiesenen Gebieten wird im Interesse <strong>der</strong><br />

Erhaltung <strong>und</strong> Entwicklung einer wettbewerbsfähigen<br />

<strong>und</strong> nachhaltigen flächendeckenden<br />

Landbewirtschaftung gr<strong>und</strong>sätzlich nicht befürwortet.<br />

teilweise Berücksichtigung Bis auf eine sehr geringfügige Erweiterung <strong>des</strong> VRG-Wind<br />

Mittelhausen-Holdenstedt um ca. 8 ha (siehe Datensatz 94-15,<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft Allstedt-<br />

Kaltenborn) erfolgt im Landkreis Sangerhausen keine weitere<br />

Ausdehnung <strong>der</strong> VRG-/EG-Wind im Vgl. <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> Planentwurf <strong>des</strong><br />

REPHarz.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

6.<strong>2.</strong>2 Schienenverkehr<br />

195-6 Die in den Pkt. G 14 <strong>und</strong> G 15 aufgeführte<br />

Vermeidung von Überbauung/Überplanung von<br />

aufgelassenen bzw. nicht mehr genutzten<br />

Schienenstrecken bzw. <strong>der</strong>en langfristige<br />

Bestandssicherung ist zu überdenken. Diese Trassen<br />

könnten oftmals als Trassen für<br />

Straßen/Wege/Radwege sowie sonstige touristische<br />

Routen auch als Kompensationsflächen dienen <strong>und</strong><br />

so land-/ forstwirtschaftliche Flächen erhalten.<br />

Ansonsten ist festzulegen, dass <strong>der</strong> Betreiber bzw.<br />

Eigentümer <strong>der</strong> Schienenstrecke auch für <strong>der</strong>en<br />

Unterhaltung bzw. Offenhaltung verantwortlich ist <strong>und</strong><br />

geeignete Maßnahmen jährlich durchzuführen hat.<br />

keine Berücksichtigung Die genannten Gr<strong>und</strong>sätze wurden aus dem LEP übernommen.<br />

Nach § 6 Abs. 1 LPlG sind die lan<strong>des</strong>bedeutsamen Ziele <strong>und</strong><br />

Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung zu übernehmen.<br />

Die Fragen einer konkrete Unterhaltung bzw. Bewirtschaftung<br />

von Gr<strong>und</strong>stücken im allgemeinen <strong>und</strong> von stillgelegten<br />

Schienenstrecken im speziellen gehören nicht <strong>zum</strong><br />

Regelungsgehalt eines Regionalplanes.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10 Sonstiges<br />

197-2 Weiterhin ist es erfor<strong>der</strong>lich, vor Durchführungen von<br />

Baumaßnahmen in den oben genannten Bereichen<br />

die Leitungsauskunft bzw. einen Erlaubnisschein für<br />

Erdarbeiten bei <strong>der</strong> Arcor AG & Co KG in Dresden<br />

einzuholen.<br />

Kenntnisnahme Von uns werden keine Erdarbeiten durchgeführt o<strong>der</strong> beauftragt, Kenntnisnahme nein<br />

insofern benötigen wir keine Erlaubnisscheine.<br />

11 keine <strong>Bedenken</strong><br />

197-1 Seitens <strong>der</strong> Arcor AG & Co KG bestehen keine<br />

Einwände <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> Planentwurf <strong>des</strong> REPHarz mit<br />

Umweltbericht.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 167 von 673


TÖB:<br />

(197) Arcor AG & Co. KG<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.10 Erörterung zu Sonstiges<br />

197-3 Da entsprechend unserer Schreiben 0592/2005 vom<br />

19.1<strong>2.</strong>2005 <strong>und</strong> 0175/2007 vom 14.03.2007 die<br />

Stellungnahmen <strong>zum</strong> Regionalen Entwicklungsplanes<br />

Harz erfolgten, verzichten wir auf eine Teilnahme am<br />

Erörterungstermin.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

6.3.3 Gas-, Erdöl- <strong>und</strong> Produktenleitungen<br />

199-1 Wie schon in unserem Schreiben vom 23.11.05 (STN<br />

<strong>zum</strong> 1. Planentwurf) erwähnt, bitten wir um Aufnahme<br />

<strong>der</strong> E.ON Avacon Gashochdruckleitungen lt. dem<br />

beigefügten Übersichtsplan 1:300.000 in Ihren<br />

Regionalen Entwicklungsplan.<br />

teilweise Berücksichtigung Bestehende Versorgungs- <strong>und</strong> Produktenleitungen sind als<br />

nachrichtliche Übernahme in Anlage 2 <strong>zum</strong> REPHarz<br />

dargestellt. Die Darstellungen werden überprüft <strong>und</strong> ggf.<br />

angepasst.<br />

teilweise Berücksichtigung ja<br />

10 Sonstiges<br />

199-2 Wir bitten um Beteiligung an <strong>der</strong> weiteren Planung,<br />

insbeson<strong>der</strong>e dann, wenn Detail-<br />

Bebauungsplanungen im dinglich gesicherten<br />

Schutzstreifen unserer Leitungen anstehen.<br />

teilweise Berücksichtigung Am weiteren Aufstellungsverfahren <strong>des</strong> REPHarz werden Sie teilweise Berücksichtigung nein<br />

beteiligt. Detailplanungen führen wir jedoch nicht durch, hierfür<br />

sind nachfolgende Instanzen zuständig.<br />

3 Allgemeine Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung für die Planungsregion<br />

200-10 "G 9-1 ... Eine flächendeckende Landwirtschaft ist<br />

dabei in allen Regionen zu sichern.<br />

G 9-4 Eine Inanspruchnahme landwirtschaftlich o<strong>der</strong><br />

als Wald genutzter Flächen für an<strong>der</strong>e Nutzungen<br />

soll nur dann in Betracht kommen ... nicht o<strong>der</strong> nur<br />

teilweise auf an<strong>der</strong>e Flächen ausgewichen werden<br />

kann."<br />

Wir werten diese Festlegung als<br />

Ausführungsbestimmung <strong>zum</strong> Schutz von Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />

Boden <strong>der</strong> Landwirtschaft. Es ist jedoch festzustellen,<br />

dass nicht festgelegt wurde, welche an<strong>der</strong>en<br />

Nutzungen für solche Inanspruchnahmen<br />

gerechtfertigt sind. Wir stellen fest, dass für<br />

an<strong>der</strong>weitige Nutzungen oftmals restriktiv auf Gr<strong>und</strong><br />

<strong>und</strong> Boden <strong>der</strong> Betriebe zugegriffen wurde. Wir<br />

schlagen vor, dass die Entsiegelung von Flächen <strong>und</strong><br />

die Beräumung alter Bausubstanz in weitaus<br />

höherem Maße honoriert wird. In <strong>der</strong> vorliegenden<br />

Planung ist eine Bezugnahme anzuraten.<br />

keine Berücksichtigung G 9-1 <strong>und</strong> G 9-4 stellen wortgleiche Übernahmen aus dem LEP-<br />

LSA dar. Der regionale Entwicklungsplan weist an vielen Stellen<br />

bereits darauf hin, dass mit <strong>der</strong> Ressource Boden sparsam<br />

umgegangen werden soll <strong>und</strong> Innenentwicklung vor<br />

Außenentwicklung bzw. Umnutzung vor Neubau geht.<br />

Boden wird insbeson<strong>der</strong>e für Infrastrukturmaßnahmen in<br />

Anspruch genommen, die dem Wohl <strong>der</strong> Allgemeinheit dienen<br />

(Straßen, Bauflächen), somit trifft es naturgemäß den<br />

Flächennutzer mit dem größten Flächenanteil an <strong>der</strong> Region<br />

auch am häufigsten.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 168 von 673


TÖB:<br />

(200) Bauernverband Nordharz e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.2 Vorranggebiete für Wassergewinnung<br />

200-6 Z 1 Vorranggebiete für Wassergewinnung sind ...<br />

In diesem Fachbereich ist abzuwägen inwieweit die<br />

Landwirtschaft unter den Bedingungen <strong>der</strong> guten<br />

fachlichen Praxis ohne wirtschaftliche<br />

Einschränkungen ihrer Tätigkeit nachgehen kann. In<br />

diesem Zweig trifft eine Vielzahl von Regelungen zu,<br />

die in <strong>der</strong> täglichen Praxis durch die Landwirtschaft<br />

beachtet werden <strong>und</strong> insofern dem Schutz <strong>der</strong><br />

Wassergewinnung seit langem Rechnung tragen.<br />

200-7 Z 2 Im Einzelnen werden folgende Vorranggebiete für<br />

Wassergewinnung mit überregionaler <strong>und</strong> regionaler<br />

Bedeutung festgelegt:<br />

III Halberstadt/Klus<br />

IV Rhoden-Wülperode<br />

V Quedlinburg/Brühl<br />

VI Harzgerode-Neudorf (Teufelsteich)<br />

VII Straßberg-Auerberg (Kiliansteiche-Frankenteich)<br />

XIII Wasserleben<br />

Die Ausweisung <strong>der</strong> Vorranggebiete für<br />

Wassergewinnung geht zu Lasten <strong>der</strong> Landwirtschaft.<br />

Die Landwirtschaft in diesem Bereich hat den Druck<br />

<strong>der</strong> Folgemaßnahmen zu tragen. Diese stellten sich<br />

in wirtschaftlichen Einschränkungen dar, die durch<br />

räumliche Begrenzung <strong>der</strong> Vorranggebiete zu<br />

minimieren, an<strong>der</strong>enfalls den Landwirten finanziell in<br />

vollem Umfang auszugleichen sind.<br />

Kenntnisnahme Allein aus <strong>der</strong> regionalplanerischen Festsetzung von VRG-<br />

Wassergewinnung können keine Einschränkungen bzw.<br />

Maßgaben für die Bewirtschaftung von betroffenen<br />

landwirtschaftlichen Flächen durch Personen <strong>des</strong> Privatrechts<br />

abgeleitet werden. Dieses kann jedoch bezogen auf die<br />

Verordnungen <strong>der</strong> festgesetzten Wasserschutzgebiete, welche<br />

in <strong>der</strong> räumlichen Ausdehnung Gr<strong>und</strong>lage für o.g. VRG im<br />

REPHarz sind, nicht ausgeschlossen werden. Diese<br />

wasserrechtlichen Verordnungen bestehen ohnehin losgelöst<br />

von <strong>der</strong> vorgelegten Regionalplanung.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

keine Berücksichtigung Der Schutz wertvoller, standortgeb<strong>und</strong>ener Wasservorkommen,<br />

die <strong>der</strong>zeit <strong>und</strong> künftig für eine qualititiv <strong>und</strong> quantitativ<br />

hochwertige Trinkwasserversorgung <strong>der</strong> Bevölkerung genutzt<br />

werden (können), wird regionalplanerisch als ein wesentlicher<br />

Teil <strong>der</strong> Daseinsvorsorge einen hohen Stellenwert<br />

beigemessen. Die Festlegung von Vorranggebieten für<br />

Wassergewinnung erfolgte auf Gr<strong>und</strong>lage von Fachplanungen<br />

(regional bedeutsame Trinkwasserschutzgebiete) bzw. als<br />

Übernahme aus dem LEP. Mit <strong>der</strong> Festlegung von VRG<br />

Wassergewinnung sind jedoch keine wirtschaftlichen<br />

Einschränkungen <strong>der</strong> Landwirtschaft verb<strong>und</strong>en (siehe auch<br />

Datensatz 200-6).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 169 von 673


TÖB:<br />

(200) Bauernverband Nordharz e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

200-8 Vorranggebiete für Landwirtschaft sind aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Bodenfruchtbarkeit, ...<br />

Z 1 Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> natürlichen Voraussetzungen<br />

kommt <strong>der</strong> Landwirtschaft in den Harzvorlän<strong>der</strong>n eine<br />

beson<strong>der</strong>e Bedeutung zu. Um diesen für die Region<br />

wichtigen Wirtschaftszweig zu erhalten <strong>und</strong> zu<br />

för<strong>der</strong>n, wird Teilräumen ein Prioritätsanspruch für<br />

die landwirtschaftliche Nutzung zugewiesen, die vor<br />

entgegenstehenden Nutzungen zu sichern sind.<br />

Folgende Vorranggebiete für Landwirtschaft werden<br />

festgelegt:<br />

- Nördliches Harzvorland<br />

- Nordöstliches Harzvorland<br />

keine Berücksichtigung Die Schlussfolgerung <strong>des</strong> Einwen<strong>der</strong>s aus unserer Abwägung<br />

<strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong> zur weiteren Ausweisung von VRG für<br />

Landwirtschaft kann nicht nachvollzogen werden, da <strong>der</strong>artige<br />

Aussagen in <strong>der</strong> Abwägung nicht gegeben wurden.<br />

Die Ausweisung eines weiteren Vorranggebietes ist im Raum<br />

Wernigerode-Silstedt-Minsleben aufgr<strong>und</strong> lan<strong>des</strong>planerischer<br />

Vorgaben nicht möglich. So ist in diesem Bereich <strong>der</strong> dort<br />

ausgewiesene Naturpark Harz auch in Form <strong>des</strong> VBG-<br />

Tourismus <strong>und</strong> Erholung regionalplanerisch zu sichern. Wegen<br />

<strong>der</strong> Überlagerungsproblematik ist im genannten Bereich folglich<br />

dann (nur) die Ausweisung eines VBG-Landwirtschaft möglich,<br />

womit jedoch immer noch die Landwirtschaft im gebührenen<br />

Maße berücksichtigt wurde.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

In den vorgetragenen Einwendungen zu den ersten<br />

Entwürfen <strong>der</strong> REP Harz wurden von unserer Seite<br />

Vorschläge unterbreitet, die dem Ansinnen <strong>der</strong><br />

Landwirtschaft nach Schutz von Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong> Boden<br />

<strong>und</strong> damit <strong>der</strong> Produktionsgr<strong>und</strong>lage Rechnung<br />

tragen. Aus diesen muss abgeleitet werden, dass<br />

weitere Vorranggebiete für Landwirtschaft konkret<br />

ausgewiesen <strong>und</strong> in künftigen Planungen Stabilität<br />

finden, so z.B. auch im Raum Wernigerode-Silstedt-<br />

Minsleben.<br />

200-9 Mehrfach wurden ausgewiesene Vorranggebiete für<br />

Landwirtschaft überplant wie z.B. im Bereich<br />

Aufforstungsfläche am Bicklingsbach bei Quedlinburg<br />

o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Gemeinde Huy. Ein weiterer Verlust von<br />

landwirtschaftlicher Nutzfläche zu Lasten <strong>der</strong><br />

ansässigen Betriebe wird eintreten. Aus diesen<br />

Erfahrungen heraus plädieren wir für eindeutige<br />

Regelungen, die auch unumstößlich durch an<strong>der</strong>e<br />

Planungsträger einzuhalten sind.<br />

keine Berücksichtigung Im REPHarz wurden keine Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

mit an<strong>der</strong>en Nutzungen überplant, auch nicht in den genannten<br />

Bereichen am Bicklingsbach bei Quedlinburg o<strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />

Gemeinde Huy, insofern ist die Aussage unverständlich.<br />

Planungsgr<strong>und</strong>lage bei <strong>der</strong> Erstellung <strong>des</strong> REPHarz war neben<br />

dem LPlG das LEP-LSA. Hier sind Vorbehaltsgebiete für<br />

Landwirtschaft mit <strong>der</strong> Maßgabe ausgewiesen, daraus im REP<br />

kleinflächig Vorranggebiete zu entwickeln. Da es eine große<br />

Anzahl von Nutzungsansprüchen an den Raum gibt, sind diese<br />

aufeinan<strong>der</strong> abzustimmen <strong>und</strong> auftretende Konflikte<br />

auszugleichen. Die ausgewiesenen VBG Wie<strong>der</strong>bewaldung sind<br />

potentielle Aufforstungsflächen, Suchräume, in denen bei Bedarf<br />

Flächen für Aufforstungen/ Wie<strong>der</strong>bewaldungen zu suchen sind.<br />

Nutzungsän<strong>der</strong>ungen erfolgen nur mit Zustimmung <strong>der</strong><br />

Flächeneigentümer. Das LPlG, § 6 gibt den Inhalt <strong>der</strong> REP's vor.<br />

Darin ist klar geregelt, dass u.a. Flächen für Wie<strong>der</strong>bewaldung<br />

"min<strong>des</strong>tens festzulegen" sind. Dies erfolgte auch für die<br />

genannten Bereiche, wobei i.d.R. die dafür zugr<strong>und</strong>e gelegten<br />

Aufforstungsflächen <strong>der</strong> Forstlichen Rahmenplanung deutlich<br />

verkleinert wurden.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 170 von 673


TÖB:<br />

(200) Bauernverband Nordharz e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

200-11 Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> Ausweisung <strong>der</strong> Vorranggebiete für<br />

Landwirtschaft im REPHarz ist <strong>der</strong> Pkt. 3.3.<strong>2.</strong> <strong>des</strong><br />

LEP-LSA.<br />

Hier wurde festgelegt, dass die Vorranggebiete für<br />

Landwirtschaft auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage <strong>des</strong> Agrarerlasses<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt in den Regionalen<br />

Entwicklungsplänen kleinräumig festzustellen sind.<br />

Wir schließen uns <strong>der</strong> Vorgehensweise zur<br />

durchgeführten kleinräumigen Ausweisung von<br />

Vorranggebieten nicht an. Vielfach haben wir in<br />

unseren Stellungnahmen <strong>der</strong> vergangenen Jahre auf<br />

den hohen Flächenverlust <strong>der</strong> Landwirtschaft<br />

hingewiesen. Damit ist festzuhalten, dass <strong>der</strong><br />

gewählte Ansatz als falsch angesehen werden muss.<br />

Betreffend Ihrer eigenen Aussagen ("Die Entwicklung<br />

<strong>der</strong> letzten Jahre hat gezeigt, dass landwirtschaftliche<br />

Flächen in erheblichem Umfang für<br />

Siedlungszwecke, Verkehrsanlagen, Rohstoffabbau,<br />

sportliche Einrichtungen <strong>und</strong> an<strong>der</strong>en Maßnahmen<br />

<strong>der</strong> Infrastruktur in steigendem Maße in Anspruch<br />

genommen wurden. Der Landverbrauch geht <strong>der</strong>zeit<br />

in erster Linie zu Lasten <strong>der</strong> Landwirtschaft <strong>und</strong><br />

bedroht die Existenzgr<strong>und</strong>lage zahlreicher<br />

Betriebe".) führen sie diese in ihrem Gehalt ins<br />

Nichtige. Beachtet werden muss, dass in den<br />

Landkreisen, verschiedene Standortbedingungen<br />

vorzufinden sind, die den landwirtschaftlichen<br />

Unternehmen vertraut sind. Damit stellen auch diese<br />

Böden einen Wirtschaftsfaktor dar. Eine<br />

schematische Vorgehensweise zur Ausweisung von<br />

Vorranggebieten erfüllt nicht die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />

jeweiligen Region.<br />

keine Berücksichtigung Vorgaben zu Form <strong>und</strong> Inhalt <strong>der</strong> Regionalen Entwicklungspläne<br />

obliegt laut § 16 Abs. 1 Nr. 6 LPlG <strong>der</strong> obersten<br />

Lan<strong>des</strong>planungsbehörde. Der Inhalt <strong>der</strong> Regionalen<br />

Entwicklungspläne ist nach § 6 Abs. 3 Nr. 3. bis 5. LPlG<br />

geregelt, dieser legt fest, dass die räumliche Konkretisierung<br />

<strong>und</strong> Ergänzung <strong>der</strong> im Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan ausgewiesenen<br />

schutz- <strong>und</strong> nutzungsbezogenen Festlegungen zur<br />

Freiraumstruktur in den REP's anzuwenden ist. Die Vorgaben<br />

<strong>des</strong> LEP sind bei <strong>der</strong> Erstellung <strong>des</strong> REP bindend. Die Kriterien<br />

wurden differenziert für den Nord- <strong>und</strong> den Südteil <strong>der</strong><br />

Planungsregion festgelegt, daher sind die Unterschiede in den<br />

Bodenqualitäten bereits berücksichtigt worden.<br />

Dem Bauernverband wird empfohlen, seine Gedanken zur<br />

Festlegung von VRG für Landwirtschaft bei <strong>der</strong> Fortschreibung<br />

<strong>des</strong> LEP anzubringen, da dieser Plan die Inhalte für die<br />

Regionalpläne festlegt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 171 von 673


TÖB:<br />

(200) Bauernverband Nordharz e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

200-12 Wir stellen fest, dass nur wenige durch die<br />

Landwirtschaft übermittelte Vorschläge zur<br />

Flächennutzung <strong>und</strong> Einräumung von<br />

Vorranggebieten in Ihrer Planung berücksichtigt<br />

wurden. So sind Standorte mit guten<br />

landwirtschaftlichen Standortbedingungen überplant<br />

worden. Dies stößt auf Unverständnis gegenüber<br />

Ihrem <strong>Entwurf</strong>, da wir selbst zu besagten Vorgängen<br />

wie<strong>der</strong>holt vorgetragen haben. Mit beson<strong>der</strong>er<br />

Skepsis sehen wir, dass die insbeson<strong>der</strong>e im Harz<br />

ansässigen Tierproduktionsbetriebe geringe<br />

Berücksichtigung in Ihren Dispositionen finden. Wir<br />

haben im Anlaufen <strong>der</strong> Planung eine Karte erstellt,<br />

die die Standorte <strong>der</strong> Tierproduktionsbetriebe im Harz<br />

darstellt. Wir haben insbeson<strong>der</strong>e auf die<br />

umfangreichen Grünlandstandorte verwiesen.<br />

keine Berücksichtigung Vom Einwen<strong>der</strong> wurde im Zuge <strong>der</strong> frühzeitigen<br />

Trägerbeteiligung eine Karte u.a. mit Standorten von<br />

Tierproduktion/Verarbeitung erstellt. Diese bezogen sich<br />

lediglich auf die Nennung <strong>der</strong> Ortschaften, in denen sich<br />

Tierproduktionsanlagen befinden. Lei<strong>der</strong> fehlten jegliche<br />

Angaben über die für die Tierproduktion ggf. wichtigen<br />

Grünlandstandorte, diese wurden von uns ermittelt. Aufgr<strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> Einstufung <strong>der</strong> Grünlandbereiche nach Agraratlas, <strong>der</strong><br />

Flächengrößen unter 100 ha u.a. Nutzungsansprüche an den<br />

Raum konnten keine weiteren Standorte neben bereits<br />

ausgewiesenen Vorranggebieten für Landwirtschaft im Vorharz<br />

gef<strong>und</strong>en werden. Die Grünlandstandorte in <strong>der</strong><br />

Planungsregion sind größtenteils entwe<strong>der</strong> im VBG für den<br />

Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems enthalten, da es<br />

sich dann überwiegend um Bergwiesen handelt o<strong>der</strong> werden in<br />

den Talauen <strong>der</strong> Harzvorlän<strong>der</strong> von VRG-Hochwasserschutz<br />

abgedeckt. Dazu wird in <strong>der</strong> Begründung zu Pkt. 5.<strong>2.</strong>3., Z 3<br />

ebenfalls auf die beson<strong>der</strong>e Berücksichtigung <strong>der</strong> Belange <strong>der</strong><br />

naturnahen Landbewirtschaftung verwiesen. Unter Pkt. 7.11 G<br />

11 wird auf die Problematik Harzer Bergwiesen bereits<br />

geson<strong>der</strong>t eingegangen.<br />

Ebenfalls wird die Nutztierhaltung durch eine gr<strong>und</strong>sätzliche<br />

Festlegung unter Pkt. 7.7., G 1 <strong>des</strong> REP als Übernahme aus<br />

dem LEP genannt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(200) Bauernverband Nordharz e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

200-13 Breiter Raum - so unser Eindruck - wird dem Aufbau<br />

ökologischer Verb<strong>und</strong>systeme, <strong>der</strong><br />

Rohstoffgewinnung, Natur <strong>und</strong> Landschaft sowie dem<br />

Tourismus eingeräumt. Wir sind <strong>der</strong> Auffassung, dass<br />

mit dieser Vorgehensweise die Basis <strong>der</strong><br />

Landwirtschaft erschwert wird. Nicht nur die<br />

Tierproduktion son<strong>der</strong>n auch die Pflanzenproduktion<br />

in diesem Gebiet ist von <strong>der</strong>lei Planung betroffen. Die<br />

Bedeutung <strong>des</strong> Wirtschaftsfaktors Landwirtschaft in<br />

<strong>der</strong> o.g. Planungsregion gilt es neben <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung<br />

nach einem sparsamen <strong>und</strong> schonenden Umgang mit<br />

dem Schutzgut Boden allgemein <strong>und</strong> <strong>der</strong> minimalen<br />

Inanspruchnahme von landwirtschaftlich genutzten<br />

Flächen für an<strong>der</strong>e Nutzungszwecke im Beson<strong>der</strong>en<br />

(vgl. u. a. § 15 Landwirtschaftsgesetz LSA; § 1 a<br />

Baugesetzbuch sowie § 1<br />

B<strong>und</strong>esbodenschutzgesetz), vor allen durch eine<br />

entsprechende raumordnerische Einordnung <strong>der</strong><br />

Standorte für eine landwirtschaftliche Nutzung zu<br />

sichern. Ihre vielschichtigen Aufgaben kann die<br />

Landwirtschaft nur dann in vollem Umfang erfüllen,<br />

wenn <strong>der</strong> Boden als Produktionsgr<strong>und</strong>lage langfristig<br />

erhalten bleibt. Aufgr<strong>und</strong> von zahlreichen<br />

Flächenentzügen (z.B. durch den Bau <strong>der</strong><br />

B<strong>und</strong>esstraße B 6n, Kiesgewinnung, etc.), selbst in<br />

bisher ausgewiesenen Vorranggebieten<br />

Landwirtschaft, sollten auch solche Areale als<br />

Vorranggebiet Landwirtschaft eingeordnet werden,<br />

die zwar teilweise Ackerzahlen < 70 aufweisen, aber<br />

trotzdem eine effiziente Landbewirtschaftung<br />

garantieren, da die Landwirtschaft für diese Region<br />

einen bedeutsamen Wirtschaftsfaktor darstellt z.B.<br />

<strong>der</strong> Bereich <strong>der</strong> "Goldenen Aue").<br />

keine Berücksichtigung Planungsgr<strong>und</strong>lage bei <strong>der</strong> Erstellung <strong>des</strong> REPHarz war neben<br />

dem LPlG das LEP-LSA. Hier sind Vorbehaltsgebiete für<br />

Landwirtschaft mit <strong>der</strong> Maßgabe ausgewiesen, im REP<br />

kleinflächig Vorranggebiete festzulegen. Die Vorgaben <strong>des</strong> LEP<br />

sind bei <strong>der</strong> Erstellung <strong>des</strong> REP bindend (§ 6 Abs. 1 LPlG). Da<br />

es eine große Anzahl von Nutzungsansprüchen an den Raum<br />

gibt, sind diese gegen- <strong>und</strong> miteinan<strong>der</strong> abzuwägen. Sowohl<br />

das VRG Natur <strong>und</strong> Landschaft als auch die VBG ÖVS <strong>und</strong> TuE<br />

dienen dem Freiraumerhalt.<br />

Da die Landwirtschaft insbeson<strong>der</strong>e im Harzvorland mit Abstand<br />

<strong>der</strong> größte Flächennutzer ist, gehen zwangsläufig notwendige<br />

Infrastrukturmaßnahmen, z.B. Bau <strong>der</strong> B 6n o<strong>der</strong><br />

Industrie/Gewerbegebiete häufig zu Lasten <strong>der</strong> Landwirtschaft.<br />

Jedoch ist eine wirtschaftliche Entwicklung einer Region ohne<br />

den Ausbau <strong>der</strong> Inrastruktur nicht möglich. Mit den REP-<br />

Festlegungen soll <strong>der</strong> Freiraum geschützt werden <strong>und</strong> Flächen<br />

für eine wirtschaftliche Entwicklung bereitgestellt werden.<br />

Nach den Vorgaben <strong>des</strong> LEP <strong>und</strong> <strong>der</strong> Kriterien zur Festlegung<br />

von VRG Landwirtschaft kann <strong>der</strong> genannten For<strong>der</strong>ung (VRG<br />

auch bei einer Ackerzahl < 70) nicht entsprochen werden.<br />

Würden wir dieser nachkommen, so stünde unter<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> großflächig vorhandenen guten<br />

Bodenqualität <strong>der</strong> REP den zwingenden Vorgaben <strong>des</strong> LEP zu<br />

stark entgegen, VRG für Landwirtschaft lediglich nur kleinflächig<br />

auszuweisen, was wie<strong>der</strong>um die Genehmigung <strong>des</strong> REP's<br />

gefährden würde. Außerdem wäre dann ein gerechter Ausgleich<br />

zwischen den verschiedenen Nutzungsansprüchen nicht mehr<br />

gegeben.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(200) Bauernverband Nordharz e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

200-14 Aus landwirtschaftlicher Sicht ist in <strong>der</strong> Harzvorlandbzw.<br />

Harzregion den Grünlandstandorten eine<br />

beson<strong>der</strong>e Bedeutung bei<strong>zum</strong>essen, die auch durch<br />

eine entsprechende Ausweisung im REP Harz<br />

dokumentiert werden muss.<br />

Gerade dieses Gebiet weist einen hohen Anteil an<br />

Grünland aus, das unter <strong>der</strong> landwirtschaftlichen<br />

Nutzung seinen ökologisch wertvollen Aspekt erhält.<br />

Wir erwarten, dass in solchen Gemarkungen z.B.<br />

Hasselfelde, Tautenstein, Benneckenstein, Tanne,<br />

Güntersberge, Siptenfelde, Harzgerode, Neudorf,<br />

Dankerode <strong>und</strong> alle weiteren Bergwiesenstandorte in<br />

den Landkreisen Wernigerode <strong>und</strong> Quedlinburg<br />

Vorranggebiete raumordnerisch ausgewiesen<br />

werden, die primär für eine landwirtschaftliche<br />

Nutzung vorzusehen sind. Die Reduzierung von<br />

Flächenanteilen, die als Vorbehaltsgebiete für<br />

Tourismus <strong>und</strong> Erholung bzw. Forstwirtschaft<br />

festgelegt wurden, muss dazu die konsequente<br />

Schlussfolgerung sein. Des weiteren sind solche<br />

Gebiete bei <strong>der</strong> Ausweisung von Vorrang- bzw.<br />

Vorbehaltsgebieten für Landwirtschaft zu<br />

berücksichtigen, die beregnungsfähige Flächen (z.B.<br />

für einen potenziellen Gemüseanbau) sowie Flächen<br />

mit Spezial- <strong>und</strong> Son<strong>der</strong>kulturen (z.B.<br />

Obstanbaugebiet am nördlichen Harzrand) beinhalten.<br />

200-15 Insbeson<strong>der</strong>e die Gebiete "Nördliches Harzvorland"<br />

<strong>und</strong> "Nordöstliches Harzvorland" sind hierbei<br />

konkreter festzulegen, da die regionalen<br />

Beson<strong>der</strong>heiten zwischen den einzelnen<br />

Agrargebieten eine hohe Vorzüglichkeit haben. Die<br />

Landwirtschaft hat hier eine sichere Existenz auf<br />

Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> natürlichen <strong>und</strong> ökonomischen<br />

Standortverhältnisse. Sie muss in diesen Gebieten<br />

ihre räumliche <strong>und</strong> langfristige Bedeutung <strong>und</strong> ihre<br />

Entwicklungsmöglichkeiten gesichert erhalten.<br />

keine Berücksichtigung Vom Einwen<strong>der</strong> wurde im Zuge <strong>der</strong> frühzeitigen<br />

Trägerbeteiligung eine Karte u.a. mit Standorten von<br />

Tierproduktion/Verarbeitung erstellt. Diese bezog sich nur auf<br />

die Nennung <strong>der</strong> Orte, in denen sich Tierproduktionsanlagen<br />

befinden.Lei<strong>der</strong> fehlten jegliche Angaben über die für die<br />

Tierproduktion ggf. wichtigen Grünlandstandorte, diese wurden<br />

von uns ermittelt. Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Einstufung <strong>der</strong> Grünlandbereiche<br />

nach Agraratlas, <strong>der</strong> Flächengrößen unter 100 ha u.a.<br />

Nutzungsansprüche an den Raum konnten keine weiteren<br />

Standorte neben bereits ausgewiesenen Vorranggebieten für<br />

Landwirtschaft im Vorharz gef<strong>und</strong>en werden. Die<br />

Grünlandstandorte im Harz sind im VBG für den Aufbau eines<br />

ökologischen Verb<strong>und</strong>systems enthalten, da es sich<br />

überwiegend um Bergwiesen handelt. Dazu wird in <strong>der</strong><br />

Begründung zu Pkt. 5.<strong>2.</strong>3., Z 3 ebenfalls auf die beson<strong>der</strong>e<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> Belange <strong>der</strong> naturnahen<br />

Landbewirtschaftung verwiesen. Unter Pkt. 7.11 G 11 wird auf<br />

die Problematik Harzer Bergwiesen bereits geson<strong>der</strong>t<br />

eingegangen.<br />

Da die Bergwiesengröße oftmals unter dem Schwellenwert von<br />

100 ha zur Ausweisung von Vorranggebieten für Landwirtschaft<br />

liegt o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Nutzungsansprüche (z.B. Tourismus) ebenfalls<br />

vorherrschen, konnten diese Standorte entwe<strong>der</strong> gar nicht o<strong>der</strong><br />

nur als VBG für Landwirtschaft o<strong>der</strong> ÖVS eingestuft werden.<br />

Die von uns festgelegten VBG für Forstwirtschaft befinden sich<br />

in keinem Fall auf Bergwiesen, son<strong>der</strong>n ausschließlich auf<br />

Waldflächen.<br />

Die vom Einwen<strong>der</strong> benannten Flächen für Heil- <strong>und</strong><br />

Gewürzpflanzenanbau, Saatzucht/Biotechnologie, Obst- <strong>und</strong><br />

Weinbau als Spezial- <strong>und</strong> Son<strong>der</strong>kulturen wurden von uns<br />

geprüft <strong>und</strong> flossen in die Ausweisung von VRG o<strong>der</strong> VBG für<br />

Landwirtschaft entsprechend Kriterien (Min<strong>des</strong>tflächengröße)<br />

ein. Durch an<strong>der</strong>e Nutzungsansprüche an den Raum konnte<br />

jedoch nicht jede Vorschlagsfläche aufgenommen werden.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Die Bezeichnung bzw. räumliche Festlegung erfolgt auf <strong>der</strong><br />

Basis <strong>des</strong> Maßstabes 1:100.000 <strong>des</strong> REPHarz (§ 6 Abs. 4 LPlG)<br />

<strong>und</strong> auf <strong>der</strong> Basis <strong>des</strong> LEP. Regionalplanung ist rahmensetzend<br />

<strong>und</strong> nicht flächenscharf. Durch die kartographische Darstellung<br />

erlangen die textlichen Festlegungen aus regionalplanerischer<br />

Sicht genügend Konkretheit.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 174 von 673


TÖB:<br />

(200) Bauernverband Nordharz e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

200-16 zu Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze 1 bis 3:<br />

In den Landkreisen Halberstadt, Quedlinburg,<br />

Wernigerode, Aschersleben-Staßfurt wurde <strong>der</strong><br />

Landwirtschaft für Straßenbau, Kiesabbau,<br />

Gewerbegebiete, Windparks sowie<br />

Nutzungseinschränkungen im Naturschutz- <strong>und</strong> FFH-<br />

Gebiet ein hoher Anteil an landwirtschaftlicher<br />

Nutzfläche entzogen. Eine Fortsetzung dieser<br />

Entzüge gefährdet unseren Wirtschaftszweig, <strong>zum</strong>al<br />

die Ausweisung dieser Gebiete zu Lasten ehemaliger<br />

Festlegungen <strong>der</strong> Vorranggebiete Landwirtschaft, wie<br />

zugunsten <strong>der</strong> Windenergie, erfolgt ist. Diese<br />

Vorgänge sind für uns Motiv genug, eine weitere<br />

Absicherung <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Nutzfläche<br />

zwingend zu for<strong>der</strong>n. Es ist festzuhalten dass Gr<strong>und</strong><br />

<strong>und</strong> Boden überwiegend im Besitz von Bauern ist,<br />

die in <strong>der</strong> Planung aufgeworfene Abwägung greift<br />

insofern ins Leere. Die Verwertung, die Nutzung <strong>des</strong><br />

Bodens obliegt dem Eigentümer. Durch die<br />

vorliegende Planung kann die Nutzung erschwert<br />

werden<br />

keine Berücksichtigung Da es eine große Anzahl von Nutzungsansprüchen an den<br />

Raum gibt, sind diese gemäß ROG <strong>und</strong> LPlG gegen- <strong>und</strong><br />

untereinan<strong>der</strong> abzuwägen.<br />

Flächen für Infrastrukturmaßnahmen, die dem Wohl <strong>der</strong><br />

Allgemeinheit dienen (Straßen, Bauflächen) befinden sich<br />

überwiegend im landwirtschaftlich genutzten Raum, somit trifft<br />

es bei Inanspruchnahme natürlich den Flächennutzer mit <strong>der</strong><br />

größten Fläche am häufigsten. Eine Fortsetzung <strong>der</strong> bisherigen<br />

Flächenentzüge wird mit den Ausweisungen im REPHarz nicht<br />

vorgegeben. Im Vergleich <strong>zum</strong> Regionalen<br />

Entwicklungsprogramm Magdeburg (1996) wurden im REPHarz<br />

z.B. die Flächen für Windenergie,<br />

Auffostungsgebiete/Forstgebiete o<strong>der</strong> Rohstoffgewinnung<br />

reduziert.<br />

Regionalplanung ist rahmensetzend für weitere Planungen, sie<br />

soll die Voraussetzungen für weitere wirtschaftl. Entwicklungen<br />

schaffen <strong>und</strong> Freiräume sichern. Die Auseinan<strong>der</strong>setzung mit<br />

Flächeneigentümern obliegt den jeweiligen Fachplanungen bzw.<br />

Planungsträgern.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

5.<strong>2.</strong>4 Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft<br />

200-17 Z 1: In den ausgewiesenen Vorbehaltsgebieten für<br />

die Landwirtschaft ist den Belangen <strong>der</strong><br />

Landwirtschaft als wesentlicher Wirtschaftsfaktor,<br />

Nahrungsproduzent <strong>und</strong> Erhalter <strong>der</strong> Kulturlandschaft<br />

bei <strong>der</strong> Abwägung mit entgegenstehenden Belangen<br />

ein erhöhtes Gewicht bei<strong>zum</strong>essen.<br />

Als Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft werden<br />

festgelegt:<br />

<strong>2.</strong> Nördliches Harzvorland<br />

3. Gebiet um Aschersleben-Straßfurt.<br />

keine Berücksichtigung Die Bezeichnung erfolgt auf <strong>der</strong> Basis <strong>des</strong> Maßstabes 1:100.000<br />

<strong>des</strong> REPHarz <strong>und</strong> auf <strong>der</strong> Basis <strong>des</strong> LEP-LSA. Kleinräumige<br />

Gebietsbezeichnungen sind <strong>der</strong> Regionalplanung nicht dienlich.<br />

Regionalplanung ist rahmensetzend <strong>und</strong> nicht flächenscharf.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Begründung:<br />

Der Planungsentwurf muss realer gesetzt werden,<br />

um eine eindeutige Aussage zur räumlichen<br />

Abgrenzung <strong>der</strong> Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft<br />

zu erreichen. Damit lassen sich von vornherein<br />

Auseinan<strong>der</strong>setzungen mit an<strong>der</strong>en Landnutzern<br />

vermeiden. Wir beziehen insbeson<strong>der</strong>e die räumliche<br />

Einordnung <strong>der</strong> in den Planungsunterlagen<br />

beschriebenen, ausreichend vorhandenen<br />

Grünlandstandorte ein.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 175 von 673


TÖB:<br />

(200) Bauernverband Nordharz e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>8 Vorbehaltsgebiete für Wie<strong>der</strong>bewaldung/Erstaufforstung<br />

200-1 Die Planung für die Aufforstungen entlang <strong>der</strong> B 244<br />

<strong>und</strong> Marienbach (Landkreis Halberstadt) sowie<br />

entlang <strong>des</strong> Bicklingsbaches werden weiterhin<br />

aufrechterhalten. Der Verbrauch landwirtschaftlich<br />

hochwertiger Flächen für die Aufforstung ist nicht<br />

vertretbar <strong>und</strong> muss bereits bei gr<strong>und</strong>legenden<br />

Planungen vermieden werden. In beiden Landkreisen<br />

gibt es geringerwertige Standorte, auf denen<br />

entsprechende Maßnahmen durchgeführt werden<br />

können. Daher erhalten wir unsere Anmerkungen<br />

bezüglich <strong>der</strong> beiden Aufforstungsbereiche aufrecht.<br />

200-18 Suchräume für Wie<strong>der</strong>bewaldung/ Erstaufforstung<br />

wurden vorrangig entlang <strong>der</strong> Talauen <strong>der</strong><br />

Fließgewässer, auf min<strong>der</strong>wertigen Ackerböden <strong>und</strong><br />

in Bergbaufolgelandschaften ausgewiesen.<br />

Sangerhausen 34 überdurchschnittlich bewaldet.<br />

Wir können uns <strong>der</strong> hier vorgegebenen Fassung <strong>der</strong><br />

Planung nicht anschließen, wenn sog. min<strong>der</strong>wertige<br />

Ackerbaustandorte aufgeführt werden. Wie Eingangs<br />

erwähnt, sind in <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> letzten Jahre<br />

Entwicklungen für die Landwirtschaft zur Beurteilung<br />

von Ackerbaustandorten eingetreten, die die<br />

Standortbedingungen neu bewerten. Zudem<br />

verweisen wir auf die von uns vorgenannte regionale<br />

Standortbewertung. Wir sehen hier insbeson<strong>der</strong>e die<br />

Perspektiven, die sich beispielsweise aus<br />

nachwachsenden Rohstoffen ergeben können -<br />

diesbezüglich kann keine Fläche für vorgenannte<br />

Maßnahmen von Seiten <strong>der</strong> Landwirtschaft<br />

dispensiert werden. Ebenso ist festzustellen, dass<br />

sich unter den Vorranggebieten auch solche mit<br />

hervorragenden Bodenqualitäten befinden, die<br />

aufgr<strong>und</strong> ihrer Vorzüglichkeit <strong>der</strong> landwirtschaftlichen<br />

Nutzung nicht entzogen werden dürfen, so z.B.<br />

<strong>2.</strong> Marienbach<br />

3. Bicklingsbach<br />

4. Getelaue.<br />

keine Berücksichtigung Hier handelt es sich um Suchräume aus <strong>der</strong> forstlichen<br />

Rahmenplanung, die gem. § 3 Abs. 6 Nr. 2 LPlG im REP zu<br />

berücksichtigen ist. Diese Vorgabe wurde mit <strong>der</strong> Ausweisung<br />

im REPHarz realisiert. Im Zuge <strong>der</strong> Erstellung <strong>des</strong> <strong>2.</strong><br />

Planentwurfes wurden diese Flächen bereits konkretisiert <strong>und</strong><br />

<strong>zum</strong> Teil wesentlich reduziert.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Die Suchräume für Wie<strong>der</strong>bewaldung/ Erstaufforstung basieren<br />

auf <strong>der</strong> forstlichen Rahmenplanung als Fachplanung, die mit<br />

dem ALFF ebenso wie mit den Landkreisen <strong>und</strong> dem<br />

Fachreferat 409 <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>verwaltungsamtes (Agrarwirtschaft,<br />

ländliche Räume) abgestimmt wurden. Somit ist davon<br />

auszugehen, dass zuständige Fachbehörden <strong>der</strong> Landwirtschaft<br />

an <strong>der</strong> forstlichen Rahmenplanung beteiligt waren. Außerdem<br />

handelt es sich lediglich um Suchräume, in denen dann<br />

kleinflächige Teilbereiche für mögliche Aufforstungen gef<strong>und</strong>en<br />

werden können.<br />

Entsprechend § 3 Abs. 6 Nr. 2 LPlG sind "...die<br />

raumbedeutsamen Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>und</strong> Maßnahmen <strong>der</strong><br />

forstlichen Rahmenpläne aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Vorschriften <strong>des</strong><br />

B<strong>und</strong>eswaldgesetzes <strong>und</strong> <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>waldgeseztes..." in die<br />

REP aufzunehmen, somit besteht eine gesetzliche Vorgabe, die<br />

einzuhalten ist.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 176 von 673


TÖB:<br />

(200) Bauernverband Nordharz e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>2 Schienenverkehr<br />

200-2 Unsere Stellungnahmen bezüglich <strong>der</strong> Planungen zu<br />

den Eisenbahntrassen Frose-Ballenstedt-Gernrode<br />

<strong>und</strong> Hasselfelde/Stiege-Pullman City halten wir<br />

aufrecht, da durch den Abwägungsbeschluss unsere<br />

<strong>Bedenken</strong> nicht ausgeräumt wurden.<br />

Aus STN <strong>zum</strong> 1. Planentwurf:<br />

"Z 6 b: Der Erhalt <strong>und</strong> Ausbau <strong>der</strong> Strecke<br />

Quedlinburg - Gernrode - Aschersleben ist aufgr<strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> zuletzt verzeichneten Fahrgastzahlen unsinnig.<br />

Außerdem hat die HSB mit dem Umbau <strong>der</strong><br />

Teilstrecke Quedlinburg - Gernrode Fakten<br />

geschaffen, die den Erhalt <strong>der</strong> Reststrecke erübrigen.<br />

Vielmehr sollte die Trasse <strong>der</strong> Reststrecke in die<br />

Planungen für ein ökologisches Verb<strong>und</strong>system<br />

(Entsiegelung <strong>und</strong><br />

Bepflanzung) einbezogen werden.<br />

Z 9 b: Angesichts <strong>der</strong> wirtschaftlichen Situation <strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> Besucherzahlen <strong>der</strong> Westernstadt "Pullman City"<br />

ist <strong>der</strong> Bau einer Eisenbahnstrecke von Hasselfelde<br />

zur<br />

Westernstadt unsinnig. Außerdem bedeutet dies<br />

einen Eingriff in ein hochsensibles Ökosystem, <strong>der</strong><br />

dann wie<strong>der</strong> zu Lasten <strong>der</strong> Landwirtschaft<br />

kompensiert würde."<br />

keine Berücksichtigung Eine an<strong>der</strong>weitige Überplanung <strong>des</strong> Streckenabschnittes Frose-<br />

Ballenstedt-Gernrode (zwischenzeiltich von Z 6 in Z 12<br />

eingeordnet) ist nicht möglich, da diese noch eine öffentliche<br />

Eisenbahntrasse darstellt. Außerdem sollte aus raumordnerisch<br />

langfristig orientierten Gründen eine Entwidmung nicht mehr<br />

betriebener Flächen soweit wie möglich vermieden werden<br />

(siehe G 14 <strong>und</strong> G 15 in Pkt. 6.<strong>2.</strong>1 als LEP-Übernahme). Dies<br />

gilt insbeson<strong>der</strong>e dann, wenn die Schieneninfrastruktur, wie bei<br />

<strong>der</strong> Strecke Gernrode-Ballenstedt-Frose, noch weitgehend<br />

vorhanden ist.<br />

Die Strecke Hasselfelde-Pullman City stellt eine langfristig<br />

angelegte regionalplanerische Sicherung dieser Planungsoption<br />

dar. Bereits im LEP-LSA werden mögliche<br />

Streckenergänzungen <strong>des</strong> HSB-Netzes thematisiert. Im<br />

REPHarz erfolgt jedoch hier noch keine Festlegung einer<br />

konkreten Trasse <strong>der</strong> genannten Streckenergänzung. Gemäß<br />

Umweltbericht wird aber die räumliche Kopplung dieser<br />

Schienenstrecke an die bereits genehmigte OU Hasselfelde im<br />

Zuge <strong>der</strong> B 81 favorisiert.<br />

Kompensationsmaßnahmen werden in den nachfolgenden<br />

Planungen geregelt, wobei im Falle einer Betroffenheit die<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Landwirtschaft entsprechend den<br />

Einzelfachlichen Gr<strong>und</strong>sätzen <strong>des</strong> REPHarz zu berücksichtigen<br />

sind. Das zwingend dafür landwirtschaftliche Fläche benötigt<br />

wird, ist <strong>zum</strong> jetzigen Zeitpunkt nicht belegbar.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 177 von 673


TÖB:<br />

(200) Bauernverband Nordharz e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>3 Straßenverkehr<br />

200-3 Die geplanten Ortsumgehungen Hoym <strong>und</strong><br />

Ballenstedt im Zuge <strong>der</strong> B 185 werden aus den<br />

bereits dargelegten Gründen von uns weiterhin<br />

abgelehnt.<br />

(Aus STN <strong>zum</strong> 1. Planentwurf:<br />

"Die geplanten Ortsumgehungen Hoym <strong>und</strong><br />

Ballenstedt im Zuge <strong>der</strong> B 185 neu sowie die<br />

Ortsumgehung Nachterstedt sind ökologisch <strong>und</strong><br />

ökonomisch unsinnig aus den bereits dargelegten<br />

Gründen. Sie werden daher abgelehnt. Weiterhin<br />

wird darauf verwiesen, dass für den Fall, dass diese<br />

Straßen gebaut werden, die damit verb<strong>und</strong>enen<br />

Ersatz- <strong>und</strong> Ausgleichsmaßnahmen an<strong>der</strong>en Orts<br />

realisiert werden, um die Region um die Stadt Hoym<br />

nicht über Gebühr mit Flächenverlusten zu belasten.<br />

Darüber hinaus sollten die Landwirte <strong>und</strong><br />

Flächennutzer bereits in <strong>der</strong> Phase <strong>der</strong> Erarbeitung<br />

<strong>der</strong> Planungen in die Diskussion einbezogen werden,<br />

um Bewirtschaftungsnachteile möglichst gering zu<br />

halten. Es sei darauf verwiesen, dass es sich bei<br />

vorgenannten Maßnahmen um Maßnahmen im<br />

Vorranggebiet Landwirtschaft handelt.")<br />

keine Berücksichtigung Die Festlegungen zur OU Hoym <strong>und</strong> Ballenstedt dienen <strong>der</strong><br />

raumordnerischen Trassensicherung <strong>der</strong> bereits im<br />

B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan enthaltenen Maßnahmen. Im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Umweltprüfung <strong>des</strong> REPHarz konnte hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> genannten OU kein solch hohes Konfliktpotential festgestellt<br />

werden, dass die Realisierung <strong>der</strong> OU von vornherein in Frage<br />

gestellt wäre (siehe Umweltbericht). Die mit den geplanten<br />

Ortsumfahrungen verb<strong>und</strong>enen Kompensationsmaßnahmen<br />

werden nicht im REPHarz, son<strong>der</strong>n erst in den nachfolgenden<br />

projektbezogenen Genehmigungsverfahren festzulegen sein.<br />

Folglich ist <strong>der</strong>zeit nicht klar, wo diese Maßnahmen realisiert<br />

werden. Ein hoher Flächenverbrauch durch<br />

Kompensationsmaßnahmen in den, im REPHarz<br />

ausgewiesenen VRG-Landwirtschaft wird regionalplanerisch<br />

ausgeschlossen (siehe Begründung zu Pkt. 5.1.4). Landwirte<br />

<strong>und</strong> Flächennutzer sollten ihre Belange bei <strong>der</strong> konkreten<br />

Trassenfestlegung in den nachfolgenden projektbezogenen<br />

Verfahren (ROV, Planfeststellungsverfahren) einbringen. Im<br />

REPHarz werden die OU Ballenstedt <strong>und</strong> Hoym lediglich als<br />

"Planung, bedarf näherer Abstimmung" festgelegt.<br />

Bezüglich <strong>der</strong> OU Nachterstedt läuft <strong>der</strong>zeit bereits das<br />

Planfeststellungsverfahren.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

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TÖB:<br />

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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

7.1 Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutz<br />

200-19 G 13:<br />

Sofern Bereiche im Freiraum nicht mehr<br />

landwirtschaftlich, durch Bodenabbau o<strong>der</strong> sonstige<br />

Inanspruchnahme genutzt werden, sollen dort<br />

Lebensräume für heimische Pflanzen <strong>und</strong> Tiere<br />

geschaffen werden. Für die Schaffung solcher<br />

Biotope ist vielfach eine extensive Bewirtschaftung<br />

äußerst dienlich.<br />

Wir stellen fest, dass <strong>der</strong> hier prognostizierte<br />

Freiraum für an<strong>der</strong>e Lebensräume von unserer Seite<br />

zurückhaltend bewertet wird. Es ist zu bemerken,<br />

dass die im Zuge <strong>der</strong> Agrarreform obligatorische<br />

Flächenstilllegung überprüft wird, sie soll nicht mehr<br />

vorgeschrieben werden. Es bieten sich für die<br />

Landwirtschaft Aspekte, diese Flächen weiter zu<br />

nutzen, ob im NAWARO o<strong>der</strong> für die<br />

Nahrungsgüterwirtschaft. Wir regen an, ihre Planung<br />

auch dahingehend zu überprüfen. Die Landwirtschaft<br />

selbst benötigt notwendige Freiräume auch<br />

planerisch.<br />

200-29 Zu Gr<strong>und</strong>satz 11:<br />

Insbeson<strong>der</strong>e in den gehölzfreien Freiraumbereichen<br />

<strong>des</strong> Harzes sowie in den Talauen <strong>der</strong> Harzvorlän<strong>der</strong><br />

ist die Dauergrünlandwirtschaft als wichtiges Element<br />

<strong>der</strong> Landschaftspflege zur Erhaltung <strong>und</strong><br />

Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> historisch gewachsenen,<br />

offenen <strong>und</strong> reich strukturierten kleinteiligen<br />

Kulturlandschaft <strong>und</strong> zur Verringerung von<br />

Hochwasserereignissen aufrechtzuerhalten bzw.<br />

weiter zu entwickeln. Unter freiwilliger Beteiligung <strong>der</strong><br />

Landwirte soll auf diesen Flächen eine extensive<br />

Bewirtschaftung nach naturschutzfachlichen Zielen<br />

durchgeführt werden, um noch vorhandene<br />

naturnahe <strong>und</strong> halbnatürliche Biotope zu erhalten.<br />

Bei <strong>der</strong> Umsetzung ist verstärkt die Möglichkeit <strong>des</strong><br />

Vertragsnaturschutzes zur Einbindung <strong>der</strong><br />

Landwirtschaft zu nutzen.<br />

Wir haben vorgenannt angeführt, dass nach unserem<br />

Wissensstand <strong>der</strong> Vertragsnaturschutz im Land<br />

Sachsen-Anhalt keine Perspektive hat. Die hier in die<br />

Planung aufgenommen Aspekte sind insofern nicht<br />

realisierbar <strong>und</strong> bedürfen einer Korrektur. Wir gehen<br />

mit Ihnen konform, dass auf dieser Basis vielen<br />

landwirtschaftlichen Betrieben insbeson<strong>der</strong>e den<br />

schafhaltenden Unternehmen eine Perspektive, ein<br />

betriebliches Auskommen, gesichert würde.<br />

keine Berücksichtigung Auch in den Gebieten mit intensiver landwirtschaftlicher<br />

Nutzung werden Rückzugsräume für Tiere <strong>und</strong> Pflanzen, die in<br />

<strong>der</strong> Offenlandschaft leben, benötigt. G 13 bezieht sich nicht auf<br />

Stilllegungsflächen, son<strong>der</strong>n auf ehemalige/offengelassene<br />

Abbaufel<strong>der</strong>, sanierte Deponien, alte Obstplantagen,<br />

Stallanlagen bzw. Industriebrachen. Die nachwachsenden<br />

Rohstoffe sollen dagegen auf Ackerstandorten angebaut werden.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Kenntnisnahme För<strong>der</strong>programme sind vorhanden, sie müssen genutzt werden.<br />

Die För<strong>der</strong>programme sollen unterstützend wirken. Wenn die<br />

finanziellen Anreize, die durch die För<strong>der</strong>programme gegeben<br />

werden, nicht ausreichen, ist dies politisch bei <strong>der</strong><br />

Lan<strong>des</strong>regierung zu for<strong>der</strong>n.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

7.3 Gewässerschutz<br />

200-20 G 1 "Für Fließgewässer wird gr<strong>und</strong>sätzlich die<br />

Gewässergüteklasse II bzw. die Schaffung o<strong>der</strong><br />

Sicherung <strong>des</strong> guten Zustan<strong>des</strong> nach <strong>der</strong><br />

Wasserrahmenrichtlinie angestrebt. Fließgewässer,<br />

die Güteklasse I, I bis II <strong>und</strong> II haben, sind<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich in ihrer Beschaffenheit zu erhalten. Ziel<br />

<strong>des</strong> Gewässerschutzes ist es, die Gewässer als<br />

Lebensgr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> Lebensraum für Menschen,<br />

Tiere <strong>und</strong> Pflanzen sowie als wesentlichen<br />

Landschaftsbestandteil nachhaltig zu schützen <strong>und</strong> in<br />

Übereinstimmung damit den Wasserbedarf für die<br />

Bevölkerung, Industrie <strong>und</strong> Landwirtschaft nach<br />

Menge <strong>und</strong> Beschaffenheit zu sichern."<br />

Kenntnisnahme Zitat <strong>des</strong> G1 durch Einwen<strong>der</strong> ohne Kommentierung. G 1 stellt Kenntnisnahme nein<br />

ohnehin LEP-Übernnahme dar.<br />

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7.7 Landwirtschaft<br />

200-21 G 1 "Die Landwirtschaft ist in allen landwirtschaftlich<br />

geprägten Teilen <strong>der</strong> Planungsregion als<br />

raumbedeutsamer <strong>und</strong> die Kulturlandschaft<br />

prägen<strong>der</strong> Wirtschaftszweig zu erhalten <strong>und</strong><br />

weiterzuentwickeln. Dabei soll eine<br />

flächengeb<strong>und</strong>ene, vielfältig strukturierte<br />

Landwirtschaft, die wirtschaftlich effektiv <strong>und</strong><br />

umweltschonend produziert sowie eine artgerechte<br />

Nutztierhaltung betreibt, in beson<strong>der</strong>em Maße<br />

geför<strong>der</strong>t werden."<br />

Wir führen an, dass die vorliegende Planung an<br />

vielen Stellen <strong>der</strong> vorgenannten Aussage (G1) nicht<br />

entspricht. In diesen Substanzen legen wir wie<strong>der</strong>um<br />

unsere in den zuvor aufgemerkten Zeitabschnitten<br />

vorgetragenen <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> Vorschläge zur<br />

nochmaligen Prüfung vor. Wir sind <strong>der</strong> Meinung, dass<br />

es einer breiteren Abstimmung zwischen Planung<br />

<strong>und</strong> den in <strong>der</strong> Region befindlichen<br />

landwirtschaftlichen Unternehmen bedarf. Den<br />

landwirtschaftlichen Betrieben würde Rückenhalt <strong>und</strong><br />

Unterstützung gegeben. Damit sind insbeson<strong>der</strong>e mit<br />

an<strong>der</strong>weitiger Planung einhergehende<br />

Flächenverluste <strong>und</strong> wirtschaftliche Einschränkungen<br />

zu bewerten. Wir erlauben uns einzuflechten, dass<br />

durch den Deutschen Städteb<strong>und</strong> <strong>und</strong> den<br />

landwirtschaftlichen Berufsstand eine Initiative zur<br />

Senkung <strong>des</strong> Flächenverbrauchs insgesamt angeregt<br />

wurde. Immerhin ist <strong>der</strong> Flächenverbrauch täglich mit<br />

ca. 100 ha zu verzeichnen, angestrebt wird, diesen<br />

auf 30 ha zu senken. Dazu könnte auch diese<br />

Planung beitragen indem sie gezielt den<br />

Flächenverbrauch für an<strong>der</strong>weitige Nutzungen<br />

einschränkt. Die vorgenannten <strong>Anregungen</strong>,<br />

sogenannte Industriebrachen neu in die<br />

Flächenkalkulation je<strong>des</strong> Unternehmens <strong>und</strong> je<strong>des</strong><br />

Investors einzubringen, ist eine als folgerichtig zu<br />

bezeichnende Maßnahme.<br />

Kenntnisnahme Dieser aus dem LEP LSA stammende Gr<strong>und</strong>satz ist bei<br />

entgegenstehenden Nutzungsansprüchen im Einzelfall<br />

abzuwägen. Infrastrukturmaßnahmen wie z.B. Straßenbau<br />

besitzen eine gesellschaftliche Notwendigkeit, die oft zu Lasten<br />

<strong>der</strong> Landwirtschaft gehen, ohne Zweifel. Da die Landwirtschaft<br />

wie z.B. im ehemaligen LK ASL-SFT mit etwa 75 % <strong>der</strong><br />

gesamten Landkreisfläche den weitaus größten Flächennutzer<br />

stellt, ist es auch verständlich, dass die Landwirtschaft bei<br />

Infrastrukturmaßnahmen <strong>und</strong> Ansiedlungen häufig betroffen ist.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

7.7 Landwirtschaft<br />

200-22 G 4 Die Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Landwirtschaft soll<br />

geför<strong>der</strong>t werden durch:<br />

1. Verbesserung <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Wettbewerbsfähigkeit,<br />

<strong>2.</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Lebensverhältnisse für die<br />

Bevölkerung in den ländlichen Räumen,<br />

3. Sicherung von Ausbildungs- <strong>und</strong> Arbeitsplätzen im<br />

Agrar- <strong>und</strong> Ernährungsbereich,<br />

4. die Nutzung <strong>der</strong> agrarwissenschaftlichen<br />

Potenziale Sachsen-Anhalts,<br />

5. die überwiegende Nutzung <strong>der</strong> regionalen<br />

Wirtschaftskreisläufe.<br />

keine Berücksichtigung Die Grünlandnutzung wird durch die Nennung <strong>der</strong> Pkt. 1 bis 5<br />

<strong>des</strong> G 4 nicht ausgeschlossen, sie ist vielmehr darin enthalten.<br />

Wenn von "Landwirtschaft" gesprochen wird, geht es sowohl um<br />

die Pflanzen- wie auch die Tierproduktion, die die<br />

Grünlandstandorte benötigt. Eine Doppelnennung erscheint<br />

somit nicht notwendig.<br />

Auf die Grünlandstandorte wurde beson<strong>der</strong>s unter Pkt. 7.1., G<br />

11 eingegangen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Einfügen: 6. Maßnahmen <strong>zum</strong> Erhalt <strong>der</strong><br />

Grünlandstandorte<br />

Mit <strong>der</strong> Einfügung dieses Punktes <strong>der</strong> konkret unter<br />

<strong>der</strong> bisher fehlenden Planungsunterstützung <strong>der</strong><br />

Tierproduktion zu werten ist, sollen Planungen fixiert<br />

werden.<br />

200-23 G 5 In Gebieten, in denen die Landwirtschaft<br />

beson<strong>der</strong>e Funktionen für den Naturhaushalt, die<br />

Landschaftspflege, die Erholung sowie die<br />

Gestaltung <strong>und</strong> Erhaltung <strong>des</strong> ländlichen Raumes<br />

hat, sind diese landwirtschaftlichen Funktionen bei<br />

allen raumbedeutsamen <strong>und</strong> raumbeanspruchenden<br />

Planungen <strong>und</strong> Maßnahmen zu berücksichtigen.<br />

Die hier aufgeführten, für die Landwirtschaft<br />

dargestellten, beson<strong>der</strong>en Funktionen, sind für große<br />

Teile <strong>des</strong> ländlichen Raumes im Landkreis<br />

Sangerhausen in den Übergangslagen <strong>zum</strong><br />

Hochharz zu erkennen. Allein die touristische<br />

Nutzung dieses Raumes, wie in vielen Bereichen<br />

dargestellt, trägt nicht dazu bei, diese beson<strong>der</strong>en<br />

Funktionen für den Naturhaushalt <strong>und</strong> die<br />

Landschaftspflege zu festigen. Dies muss in <strong>der</strong><br />

Planung deutlicher vorgetragen werden.<br />

keine Berücksichtigung Die beson<strong>der</strong>en Funktionen <strong>der</strong> Landwirtschaft für die<br />

Landschaftspflege <strong>und</strong> Erholung wird in <strong>der</strong> Planung<br />

verdeutlicht. Der REPHarz weist an vielen Stellen auf die<br />

Bedeutung als "Landschaftspfleger" hin, z.B. im Pkt. 3, G 9-1, G<br />

12-2, Pkt. 7.1., G 7, G 8, G 10, G 12 <strong>und</strong> Pkt. 7.7., G 9.<br />

Ein ausgewogenes Miteinan<strong>der</strong> zwischen landwirtschaftlicher<br />

Nutzung sowie Erholung/Tourismus ist hier gefragt, um eine<br />

optimale Raumnutzung zu gewährleisten. Die Darstellung <strong>des</strong><br />

VBG für Tourismus/Erholung im Südharz verhin<strong>der</strong>t o<strong>der</strong><br />

behin<strong>der</strong>t die landwirtschaftliche Nutzung in keinem Falle. Bei<br />

entgegenstehenden Nutzungsansprüchen an den Raum wird<br />

<strong>der</strong> Einzelfall abgewogen. Die genannten Bereiche <strong>des</strong><br />

Südharzes erfüllen entwe<strong>der</strong> nicht die Kriterien für die<br />

Festlegung von VBG für Landwirtschaft o<strong>der</strong> unterlagen bei <strong>der</strong><br />

Abwägung mit konkurrierenden Raumansprüchen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

7.7 Landwirtschaft<br />

200-24 G 6 Bei <strong>der</strong> Weiterentwicklung <strong>der</strong> Landwirtschaft soll<br />

darauf hingewirkt werden, dass im Rahmen einer<br />

umweltgerechten Bewirtschaftung<br />

1. die Landwirtschaft die Erzeugung qualitativ<br />

hochwertiger pflanzlicher <strong>und</strong> tierischer Erzeugnisse<br />

sowie nachwachsen<strong>der</strong> Rohstoffe zu gewährleisten<br />

hat,<br />

<strong>2.</strong> regionale Verarbeitungs- <strong>und</strong><br />

Vermarktungskapazitäten gestärkt werden,<br />

3. eine Verbesserung <strong>der</strong> Lebensverhältnisse im<br />

ländlichen Raum durch die Sicherung <strong>der</strong><br />

wirtschaftlichen Gr<strong>und</strong>lage für die Erwerbstätigen<br />

erreicht wird,<br />

4. eine vielfältig strukturierte Kulturlandschaft<br />

erhalten, gepflegt <strong>und</strong> gestaltet werden kann.<br />

Kenntnisnahme Übernahme LEP-LSA.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

In analogen Planungen sind gleiche Aussagen<br />

getroffen worden. Entscheidungen können dazu nur<br />

durch die Landwirte selbst getroffen werden. Eine<br />

Planung wie unter obiger Vorgabe wird sich als wenig<br />

hilfreich erweisen, da auch ökonomische<br />

Bewertungen herangezogen werden müssen.<br />

200-25 G 7 Die ländliche Bodenordnung <strong>und</strong> Flurbereinigung<br />

soll neben agrar-, siedlungs- <strong>und</strong> infrastrukturellen<br />

Erfor<strong>der</strong>nissen unter an<strong>der</strong>em auch dem Umwelt<strong>und</strong><br />

Naturschutz <strong>und</strong> <strong>der</strong> Landschaftspflege sowie<br />

<strong>der</strong> angestrebten Landschaftsentwicklung Rechnung<br />

tragen.<br />

Kenntnisnahme Übernahme LEP-LSA.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Hierzu führen wir an, dass <strong>der</strong> Bodeneigentümer zur<br />

Durchführung von Flurbereinigungsverfahren eine<br />

eigene Interessenslage hat. Diese stellt sich nicht nur<br />

in <strong>der</strong> gr<strong>und</strong>sätzlichen Einverständniserklärung durch<br />

ihn selbst dar son<strong>der</strong>n auch in Interessen hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> Verwertung seines Bodens.<br />

Flurbereinigungsverfahren sind für die<br />

Bodeneigentümer im Verlauf oft nicht kostenneutral.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

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7.7 Landwirtschaft<br />

200-26 G 8: Der ökologische Landbau ist, ebenso wie die<br />

herkömmliche Landwirtschaft, zu sichern <strong>und</strong> zu<br />

för<strong>der</strong>n, insbeson<strong>der</strong>e auch im Rahmen <strong>der</strong><br />

Agrarumweltmaßnahmen.<br />

Kenntnisnahme Die im G 8 dargelegte För<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> ökologischen Landbaus ist<br />

nicht auf die finanzielle För<strong>der</strong>ung beschränkt. Je<strong>der</strong><br />

För<strong>der</strong>zeitraum war bisher begrenzt <strong>und</strong> danach wurde neu<br />

verhandelt.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Wir stellen fest, dass die durch sie beschriebenen<br />

Agrarumweltmaßnahmen im Verlauf <strong>der</strong> EU-<br />

Agrarreform bis <strong>zum</strong> Jahr 2013 auslaufen - dies ist<br />

unser Kenntnisstand. Infolge <strong>des</strong>sen ist abzusehen,<br />

dass freiwillige Naturschutzmaßnahmen durch das<br />

Land Sachsen-Anhalt nicht mehr angeboten werden.<br />

200-27 G 9 In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist<br />

ein landschaftsbildtypischer Bestand an naturnahen<br />

Strukturen zu erhalten bzw. wie<strong>der</strong>herzustellen.<br />

Landwirtschaftliche Flächen, die aus <strong>der</strong> Nutzung<br />

zeitweilig o<strong>der</strong> gänzlich ausscheiden, sollten unter<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> Belange <strong>der</strong> Natur- <strong>und</strong><br />

Landschaftspflege entwickelt werden.<br />

- Dito DS 200-26: Stillegung läuft aus.<br />

200-28 G 10: Nicht mehr genutzte bauliche Anlagen <strong>der</strong><br />

Landwirtschaft sind einer Nachnutzung zuzuführen.<br />

Ist dies nicht möglich, sind sie zurückzubauen.<br />

Durch den landwirtschaftlichen Berufsstand wurde in<br />

dieser Obliegenheit eine Anzahl an Maßnahmen<br />

vorgeschlagen, die im Zeitraum von 1995 bis ca.<br />

1998 entwickelt wurden. Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> kalkulierten<br />

Kosten <strong>und</strong> rechtlicher Anlässe für die Umnutzung<br />

o<strong>der</strong> den Abriss von nicht mehr genutzten baulichen<br />

Anlagen <strong>der</strong> Landwirtschaft mussten jegliche<br />

Bemühungen aufgegeben werden. Damit stellt sich<br />

entsprechend Ihrer Planungen erneut die Frage, wer<br />

diese kostenintensiven Maßnahmen finanzieren wird.<br />

Wir regen an, die weitere Planung anzupassen.<br />

Kenntnisnahme Es gibt auch Flächen im Agrarraum, die nicht genutzt werden<br />

<strong>und</strong> keine Stilllegungsflächen sind, z.B. § 37 Biotope<br />

(Trockenrasenflächen, Streuobstwiesen, Lesesteinhaufen,<br />

Hecken, Baumgruppen).<br />

Es sollte im ureigensten Interesse <strong>der</strong> Landwirte liegen, <strong>der</strong>zeit<br />

o<strong>der</strong> generell nicht genutzte Flächen im Sinne <strong>der</strong> Natur- <strong>und</strong><br />

Landschaftspflege zu entwickeln, auch ohne staatliche<br />

För<strong>der</strong>ungen.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

keine Berücksichtigung In den Ausführungen den Einwen<strong>der</strong>s zu an<strong>der</strong>en Gr<strong>und</strong>sätzen<br />

wird verlangt, dass die Entsiegelung <strong>und</strong> <strong>der</strong> Rückbau von<br />

Altanlagen bzw. -standorten stärker im REP berücksichtigt<br />

werden soll. Jetzt soll <strong>der</strong> diesbezügliche Gr<strong>und</strong>satz wie<strong>der</strong><br />

gestrichen werden, weil die Maßnahmen kostenintensiv sind?<br />

Hier geht es nicht nur darum, dass die Landwirte diese Alt-<br />

Anlagen zurückbauen sollen, son<strong>der</strong>n es ist eine allgemeine<br />

For<strong>der</strong>ung, egal, wer <strong>der</strong> mögliche Nachnutzer ist, z.B. ist so<br />

etwas auch über A+E-Maßnahmen möglich.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

7.7 Landwirtschaft<br />

200-30 Zu Gr<strong>und</strong>satz 10 (Begründung):<br />

Insbeson<strong>der</strong>e im Sinne <strong>des</strong> Bodenschutzes sind bei<br />

gewerblichen Planungen Altstandorte vor<br />

Neuausweisungen im Freiraum zu bevorzugen. Zur<br />

Verbesserung <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong>, zur<br />

Revitalisierung <strong>des</strong> Bodens <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

bodenfunktionalen Leistungen sollten ungenutzte<br />

Altstandorte <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Produktion<br />

entwe<strong>der</strong> einer dem Allgemeinwohl dienenden<br />

Nutzung zugeführt o<strong>der</strong> zurückgebaut werden.<br />

Kenntnisnahme Im G 10 geht es um ungenutzte alte landwirtschaftliche<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Betriebsanlagen (Stallanlagen, Lagerplätze, Silos) nicht um<br />

Stillegungsflächen.<br />

Wie an an<strong>der</strong>er Stelle festgehalten, bestehen in <strong>der</strong><br />

Europäischen Union die Bestrebungen, die<br />

Flächenstilllegung auslaufen zu lassen. Damit<br />

werden wir weitere Nutzungen <strong>der</strong> bis dahin<br />

zeitweise nicht <strong>der</strong> Produktion zur Verfügung<br />

stehenden Flächen registrieren. Zum an<strong>der</strong>en sind<br />

die landwirtschaftlichen Unternehmen verpflichtet,<br />

den Boden in einem ordnungsgemäßen Zustand zu<br />

erhalten(Cross Compliance).<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

200-4 Bezüglich <strong>der</strong> übrigen Einwendungen erklären wir,<br />

dass sich diese entwe<strong>der</strong> im Zuge <strong>der</strong> Abwägung<br />

erledigt haben o<strong>der</strong> durch bereits vorhandene<br />

weitergehende Planungen <strong>und</strong> realisierte<br />

Baumaßnahmen überholt sind.<br />

200-5 Anhand <strong>der</strong> vorliegenden Planungsunterlagen<br />

schätzen wir ein, dass das Ergebnis <strong>der</strong> Planung<br />

hinter den zur Zeit für die Landwirtschaft<br />

durchführbaren Entwicklungs- <strong>und</strong><br />

Sicherungsmöglichkeiten zurückbleibt. Beson<strong>der</strong>s in<br />

den letzten Jahren hat sich das Produktionsprofil<br />

verän<strong>der</strong>t. Dieses ist insbeson<strong>der</strong>e auch unter<br />

Bezugnahme auf die EU-Agrarreform, die im Jahr<br />

2005 in Funktion begann, zu bewerten. Dazu stellen<br />

wir fest, dass die Reform keinen Eingang in Ihre<br />

Planung mit dem Ziel, stabilisierend für die<br />

Landwirtschaft in <strong>der</strong> Harzregion zu wirken, gef<strong>und</strong>en<br />

hat bzw. keinen Nie<strong>der</strong>schlag findet. Anhand <strong>der</strong><br />

vorliegenden Abwägungsergebnisse werten wir diese<br />

Planung. Nachfolgend gehen wir auf Schwerpunkte<br />

Ihrer Planung ein.<br />

200-31 Wir haben wie<strong>der</strong>holt den Eindruck, dass die<br />

vorliegende Planung unausgewogen ist. Sie wird dem<br />

Anliegen <strong>der</strong> Landwirtschaft nicht gerecht. Mit <strong>der</strong><br />

Planung wurde dem Entzug eines nicht<br />

unerheblichen Flächenanteils <strong>des</strong> Planungsgebietes<br />

zu Gunsten an<strong>der</strong>er nicht landwirtschaftlicher<br />

Nutzungsansprüche das Wort geredet. Ein weiterer<br />

Entzug landwirtschaftlicher Nutzfläche bzw.<br />

Nutzungseinschränkungen in <strong>der</strong> Region dürfen<br />

nicht mehr geplant werden. Deshalb halten wir an<br />

den im Verlauf <strong>der</strong> Planung abgegebenen<br />

Stellungnahmen <strong>zum</strong> o.g. Entwicklungsplan mit<br />

Nachdruck fest.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Es wird in den Allgemeinen <strong>und</strong> Einzelfachlichen Gr<strong>und</strong>sätzen<br />

sowohl auf die geän<strong>der</strong>ten För<strong>der</strong>möglichkeiten eingegangen<br />

als auch auf die nachwachsenden Rohstoffe als Erweiterung <strong>der</strong><br />

Wirtschaftsgr<strong>und</strong>lage.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Der Regionale Entwicklungsplan soll alle Ansprüche <strong>und</strong><br />

Kenntnisnahme nein<br />

Nutzungen an den Raum in Einklang bringen. Er ist keine<br />

Fachplanung für bestimmte Bereiche.<br />

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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.1.4 Erörterung zu Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

200-33 In den letzten Jahren hat sich die Situation an den<br />

internationalen Agrarmärkten gr<strong>und</strong>legend<br />

gewandelt. Einer stark gestiegenen weltweiten<br />

Nachfrage nach hochwertigen Lebensmitteln <strong>und</strong><br />

einer wachsenden Konkurrenz <strong>der</strong> Erzeugung<br />

regenerativer Energieträger steht ein ständig<br />

zunehmen<strong>der</strong> Rückgang landwirtschaftlicher Fläche<br />

gegenüber. Dieser Rückgang ist durch natürliche<br />

Bedingungen (Zunahme von Wüsten- <strong>und</strong> Steppen),<br />

aber auch durch die außerlandwirtschaftliche<br />

Flächennutzung (Bebauung, Naturschutz, sonstige<br />

landwirtschaftsfremde Nutzungen) bedingt. Allein in<br />

<strong>der</strong> B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland reduziert sich die<br />

landwirtschaftliche Nutzfläche täglich um ca. 130 ha.<br />

Die Folge dieser Entwicklung wird eine weitere<br />

Verknappung <strong>und</strong> damit einhergehende drastische<br />

Verteuerung von Lebensmitteln sein. Gegenwärtig<br />

reichen die Weltgetreidevorräte ca. 2 Monate. Es ist<br />

nicht auszuschließen, dass es aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

weltweiten Nachfrage kurz- bis mittelfristig zu<br />

Versorgungsengpässen bei einzelnen Erzeugnissen<br />

kommen kann. Die Gefahr wächst in dem Maße, wie<br />

<strong>der</strong> Grad <strong>der</strong> nationalen Eigenversorgung immer<br />

weiter zurückgeht.<br />

Daher sollten seitens <strong>der</strong> Regionalplanung die<br />

Voraussetzungen geschaffen werfen, mittel- bis<br />

langfristig auf allen für die landwirtschaftliche<br />

Produktion geeigneten Flächen Landwirtschaft zu<br />

ermöglichen. Dies muss im Einklang mit den an<strong>der</strong>en<br />

Elementen <strong>der</strong> Daseinsvorsorge <strong>und</strong> vorrangig vor<br />

mit <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Nutzung konkurrierenden<br />

Landnutzungsarten erfolgen, die dauerhaften<br />

Bodenentzug bedeuten.<br />

Aus diesen Gründen halten wir daher unsere<br />

For<strong>der</strong>ung nach <strong>der</strong> Ausweisung von VRG für<br />

Landwirtschaft in dem Umfang wie in unserer<br />

Stellungnahme aufrecht <strong>und</strong> lehnen jede<br />

Überplanung hochwertiger landwirtschaftlicher<br />

Nutzflächen zu Gunsten an<strong>der</strong>er Landnutzungen ab.<br />

Ebenso lehnen wir Maßnahmen ab, durch die<br />

Flächen in ihrer landwirtschaftlichen Nutzung<br />

beschränkt werden bzw. wenn diese Nutzung<br />

gänzlich unmöglich gemacht wird.<br />

Kenntnisnahme Durch die Festlegungen im REPHarz wird <strong>der</strong> Landwirtschaft<br />

ebenso wie an<strong>der</strong>en Flächennutzern Raum gegeben. Durch<br />

an<strong>der</strong>e Vorrang- o<strong>der</strong> Vorbehaltsgebietsfestlegungen (z.B. <strong>zum</strong><br />

Hochwasserschutz, zur Wassergewinnung o<strong>der</strong> <strong>zum</strong> ÖVS) wird<br />

auch die zukünftige landwirtschaftliche Nutzung möglich sein.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(200) Bauernverband Nordharz e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.10 Erörterung zu Sonstiges<br />

200-32 Absage Teilnahme Erörterung<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

zu den Abwägungsvorschlägen wird wie folgt<br />

Stellung genommen (siehe hierzu Datensatz 200-33)<br />

3 Allgemeine Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung für die Planungsregion<br />

201-4 "... Eine flächendeckende Landwirtschaft ist dabei in<br />

allen Regionen zu sichern. Eine Inanspruchnahme<br />

landwirtschaftlich o<strong>der</strong> als Wald genutzter Flächen für<br />

an<strong>der</strong>e Nutzungen soll nur dann in Betracht kommen<br />

... nicht o<strong>der</strong> nur teilweise auf an<strong>der</strong>e Flächen<br />

ausgewichen werden kann."<br />

Wir werten diese Festlegung als<br />

Ausführungsbestimmung <strong>zum</strong> Schutz von Gr<strong>und</strong> <strong>und</strong><br />

Boden <strong>der</strong> Landwirtschaft. Es ist jedoch festzustellen,<br />

dass nicht festgelegt wurde, welche an<strong>der</strong>en<br />

Nutzungen für solche Inanspruchnahmen<br />

gerechtfertigt sind. Wir stellen fest, dass für<br />

an<strong>der</strong>weitige Nutzungen oftmals restriktiv auf Gr<strong>und</strong><br />

<strong>und</strong> Boden <strong>der</strong> Betriebe zugegriffen wurde. Wir<br />

schlagen vor, dass die Entsiegelung von Flächen <strong>und</strong><br />

die Beräumung alter Bausubstanz in weitaus<br />

höherem Maße honoriert wird. In <strong>der</strong> vorliegenden<br />

Planung ist eine Bezugnahme anzuraten.<br />

keine Berücksichtigung G 9-4 wurde aus dem LEP übernommen. Dieser Gr<strong>und</strong>satz soll<br />

den allgemeinen Freiraumschutz hervorheben. Im Pkt. 7.<strong>2.</strong><br />

(Bodenschutz, G 4) <strong>und</strong> 7.7 (Landwirtschaft, G 10) wird bereits<br />

ausführlich auf Entsiegelung von Flächen bzw. Beräumung alter<br />

Bausubstanz Bezug genommen. Eine stärkere För<strong>der</strong>ung<br />

solcher Maßnahmen kann nur durch die Lan<strong>des</strong>regierung<br />

erfolgen, nicht durch die Regionale Planungsgemeinschaft.<br />

Siehe auch Datensatz 200-10 (Stellungnahme <strong>des</strong><br />

Bauernverban<strong>des</strong> Nordharz).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(201) Bauernverband Börde e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

201-2 Vorranggebiete für Hochwasserschutz sind im<br />

Altkreis Staßfurt in <strong>der</strong> Bodenie<strong>der</strong>ung ausgewiesen.<br />

Die großflächige Ausweisung geht weiterhin zu<br />

Lasten <strong>der</strong> Landwirtschaft. Dies stellt weiterhin<br />

wirtschaftliche Einschränkungen (Ackerland zu<br />

extensives Grünland) dar, an<strong>der</strong>enfalls müssen die<br />

Landwirte in vollem finanziellen Umfang entschädigt<br />

werden. Des Weiteren erfüllen die Landwirte durch<br />

ihre tägliche Praxis seit langen den Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>des</strong> Hochwasserschutzes.<br />

keine Berücksichtigung Die VRG- Hochwasserschutz sind auf Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> nach<br />

Wassergesetz LSA festgeschriebenen<br />

Überschwemmungsgebiete <strong>und</strong> <strong>der</strong> Vorgaben <strong>des</strong> LEP<br />

festgelegt worden. Die regionalplanerischen Festlegungen <strong>des</strong><br />

Pkt. 5.1.1 gehen nicht mit strikten For<strong>der</strong>ungen hinsichtlich von<br />

Nutzungsän<strong>der</strong>ungen in den Vorranggebieten für<br />

Hochwasserschutz einher. Die in G 6 enthaltende<br />

Gr<strong>und</strong>satzfestlegung zu den räumlichen Funktionen <strong>und</strong><br />

Nutzungen in diesen VRG bezieht sich nicht nur auf die<br />

Landwirtschaft, son<strong>der</strong>n ist allgemeiner Art. Ein vor<strong>der</strong>gründiger<br />

Konflikt mit <strong>der</strong> ackerbaulichen Bewirtschaftung ist auch nicht<br />

erkennbar, da Ackerflächen den Hochwasserabfluss eben nicht<br />

behin<strong>der</strong>n. Die im Begründungsteil enthaltende, beispielhaft<br />

genannten Empfehlung zur Umwandlung von Acker- in<br />

Grünlandfläche bezieht sich nur auf den direkten<br />

Abströmbereich <strong>des</strong> Hochwassers, welcher regelmäßig deutlich<br />

kleiner als das gesamte Überschwemmungsgebiet (<strong>und</strong> damit<br />

auch VRG-Hochwasserschutz) ist.<br />

Aus dem Regionalplan können direkt keine Einschränkungen/<br />

Maßgaben für die private landwirtschaftliche Nutzung abgeleitet<br />

werden.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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(201) Bauernverband Börde e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

201-3 Vorranggebiete für Landwirtschaft sind aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Bodenfruchtbarkeit,........<br />

Z 1 Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> natürlichen Voraussetzungen<br />

kommt <strong>der</strong> Landwirtschaft im Altkreis Staßfurt eine<br />

beson<strong>der</strong>e Bedeutung zu. Um diesen für die Region<br />

wichtigen Wirtschaftszweig zu erhalten <strong>und</strong> zu<br />

för<strong>der</strong>n, wird Teilräumen ein Prioritätsanspruch für<br />

die landwirtschaftliche Nutzung zugewiesen, die vor<br />

entgegenstehenden Nutzungen zu sichern sind. Dies<br />

muss noch deutlicher dargestellt werden.<br />

Mehrfach wurden ausgewiesene Vorranggebiete für<br />

Landwirtschaft überplant wie z.B. im Bereich<br />

Aufforstungsflächen am Hakel bei Hakeborn. Ein<br />

weiterer Verlust von landwirtschaftlicher Nutzfläche<br />

zu Lasten <strong>der</strong> ansässigen Betriebe wird eintreten.<br />

Aus diesen Erfahrungen heraus plädieren wir für<br />

eindeutige Regelungen, die auch unumstößlich durch<br />

an<strong>der</strong>e Planungsträger einzuhalten sind.<br />

Kenntnisnahme Im REPHarz wurden sowohl im 1. als auch im <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> keine<br />

Vorranggebiete für Landwirtschaft mit Aufforstungsflächen<br />

überplant. Aus diesem Gr<strong>und</strong> ist die hier aufgeführte<br />

Behauptung bezogen auf den REPHarz, unverständlich.<br />

Es ist nur vorstellbar, dass ein Vergleich <strong>zum</strong> alten Regionalen<br />

Entwicklungsprogramm Magdeburg, dass seit 01.06.2006 nicht<br />

mehr gültig ist, vorgenommen wurde. Mit dem allerdings auch<br />

kein Vergleich erfolgen kann, da das Regionale<br />

Entwicklungsprogramm aufgr<strong>und</strong> an<strong>der</strong>er<br />

raumordnungsrechtlicher Vorgaben <strong>und</strong> geringeren<br />

Bindungswirkungen <strong>der</strong> damaligen Vorranggebiete im Vergleich<br />

zu den Vorranggebieten <strong>des</strong> REPHarz entstand.<br />

Die Gr<strong>und</strong>lage zur Ausweisung <strong>der</strong> VRG für Landwirtschaft <strong>des</strong><br />

REPMD sind <strong>der</strong> Regionalen Planungsgemeinschaft Harz<br />

jedoch nicht bekannt, so dass für die nun im REPHarz<br />

vorgenommenen Festlegungen <strong>der</strong> VRG Landwirtschaft eigene<br />

Kriterien auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> Vorgaben <strong>des</strong> LEP erstellt<br />

wurden.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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(201) Bauernverband Börde e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

201-5 Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> Ausweisung <strong>der</strong> Vorranggebiete für<br />

Landwirtschaft im REPHarz ist <strong>der</strong> Pkt. 3.3.<strong>2.</strong> <strong>des</strong><br />

LEP-LSA.<br />

Hier wurde festgelegt, dass die Vorranggebiete für<br />

Landwirtschaft auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage <strong>des</strong> Agrarerlasses<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt in den Regionalen<br />

Entwicklungsplänen kleinräumig festzustellen sind.<br />

Wir schließen uns <strong>der</strong> Vorgehensweise zur<br />

durchgeführten kleinräumigen Ausweisung von<br />

Vorranggebieten nicht an. Vielfach haben wir in<br />

unseren Stellungnahmen <strong>der</strong> vergangenen Jahre auf<br />

den hohen Flächenverlust <strong>der</strong> Landwirtschaft<br />

hingewiesen. Damit ist festzuhalten, dass <strong>der</strong><br />

gewählte Ansatz als falsch angesehen werden muss.<br />

Betreffend Ihrer eigenen Aussagen ("Die Entwicklung<br />

<strong>der</strong> letzten Jahre hat gezeigt, dass landwirtschaftliche<br />

Flächen in erheblichem Umfang für<br />

Siedlungszwecke, Verkehrsanlagen, Rohstoffabbau,<br />

sportliche Einrichtungen <strong>und</strong> an<strong>der</strong>e Maßnahmen <strong>der</strong><br />

Infrastruktur in steigendem Maße in Anspruch<br />

genommen wurden. Der Landverbrauch geht <strong>der</strong>zeit<br />

in erster Linie zu Lasten <strong>der</strong> Landwirtschaft <strong>und</strong><br />

bedroht die Existenzgr<strong>und</strong>lage zahlreicher Betriebe.")<br />

führen sie diese in ihrem Gehalt ins Nichtige.<br />

Beachtet werden muss, dass in den Landkreisen,<br />

verschiedene Standortbedingungen vorzufinden sind,<br />

die den landwirtschaftlichen Unternehmen vertraut<br />

sind. Damit stellen auch diese Böden einen<br />

Wirtschaftsfaktor dar. Eine schematische<br />

Vorgehensweise zur Ausweisung von<br />

Vorranggebieten erfüllt nicht die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong><br />

jeweiligen Region.<br />

keine Berücksichtigung Trotz LEP-Vorgaben, kleinflächige Gebietsfestlegungen <strong>der</strong><br />

VRG für Landwirtschaft vorzunehmen, wurden immerhin etwa<br />

11 % <strong>der</strong> Gesamtfläche <strong>der</strong> Planungsregion als VRG <strong>und</strong> etwa<br />

14 % <strong>der</strong> Planungsfläche als VBG für Landwirtschaft<br />

ausgewiesen, was keineswegs als "kleinflächig" im Sinne <strong>der</strong><br />

Regionalplanung bzw. im Sinne <strong>der</strong> o.g. lan<strong>des</strong>planerischen<br />

Vorgabe bezeichnet werden kann.<br />

In <strong>der</strong> Begründung <strong>des</strong> Pkt. 5.1.4 <strong>des</strong> REPHarz ist<br />

nachvollziehbar dargelegt, nach welchen Kriterien die<br />

Vorranggebiete festgelegt wurden. Der REPHarz ist überörtlich<br />

<strong>und</strong> überfachlich <strong>und</strong> muß alle Nutzungsansprüche an den<br />

Raum berücksichtigen, wobei die Landwirtschaft neben an<strong>der</strong>en<br />

Flächennutzern in angemessenem Maß berücksichtigt wurde.<br />

Bezüglich <strong>der</strong> Festlegungen im LEP wird dem Bauernverband<br />

empfohlen, seine Gedanken bei <strong>der</strong> Fortschreibung <strong>des</strong> LEP-<br />

LSA anzubringen, da dieser Plan die Vorgaben für die<br />

Regionalpläne festlegt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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(201) Bauernverband Börde e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

201-6 Wir stellen fest, dass nur wenige durch die<br />

Landwirtschaft übermittelte Vorschläge zur<br />

Flächennutzung <strong>und</strong> Einräumung von<br />

Vorranggebieten in Ihrer Planung berücksichtigt<br />

wurden. So sind Standorte im Raum Staßfurt VG<br />

Hecklingen mit guten landwirtschaftlichen<br />

Standortbedingungen überplant worden. Dies stößt<br />

auf Unverständnis gegenüber Ihrem <strong>Entwurf</strong>, da wir<br />

selbst zu besagten Vorgängen wie<strong>der</strong>holt<br />

vorgetragen haben. Mit beson<strong>der</strong>er Skepsis sehen<br />

wir, dass die insbeson<strong>der</strong>e ansässigen<br />

Tierproduktionsbetriebe geringe Berücksichtigung in<br />

Ihren Dispositionen finden.<br />

Kenntnisnahme Im besagten Raum gibt es eine Vielzahl von<br />

Nutzungsansprüchen, die die Regionalplanung gegen- <strong>und</strong><br />

untereinan<strong>der</strong> abzuwägen hat. Um Hecklingen befindet sich ein<br />

großflächiges Landschaftsschutzgebiet, was eine Ausweisung<br />

als Vorbehaltsgebiet für den Aufbau eines ökologischen<br />

Verb<strong>und</strong>systems entsprechend Kriterienkatalog erfor<strong>der</strong>t.<br />

Ebenso befindet sich hier ein Vorbehaltsgebiet für<br />

Wassergewinnung, was im REPHarz ausgewiesen ist. Da die<br />

Überlagerung eines Vorbehaltsgebietes mit einem<br />

Vorranggebiet i.d.R. nicht möglich <strong>und</strong> somit nicht<br />

genehmigungsfähig ist, wurde dieser Bereich als<br />

Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft festgelegt. Eine<br />

Einschränkung aufgr<strong>und</strong> dieser raumordnerischen Festlegung<br />

<strong>der</strong> bisherigen Bewirtschaftung ist keinesfalls gegeben, so dass<br />

aus unserer Sicht keine Bewirtschaftungsnachteile für die<br />

Landwirte erkennbar sind.<br />

In <strong>der</strong> Begründung <strong>zum</strong> Pkt. 5.1.4 (VRG für Landwirtschaft) ist<br />

erklärt, dass auch für die Tierproduktion wichtige<br />

Grünlandbereiche in die Vorprüfung zur Ausweisung <strong>der</strong> VRG<br />

für Landwirtschaft eingeflossen sind.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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(201) Bauernverband Börde e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

201-7 Breiter Raum - so unser Eindruck - wird dem Aufbau<br />

ökologischer Verb<strong>und</strong>systeme, <strong>der</strong><br />

Rohstoffgewinnung, Natur <strong>und</strong> Landschaft sowie dem<br />

Tourismus eingeräumt. Wir sind <strong>der</strong> Auffassung, dass<br />

mit dieser Vorgehensweise die Basis <strong>der</strong><br />

Landwirtschaft erschwert wird. Nicht nur die<br />

Tierproduktion son<strong>der</strong>n auch die Pflanzenproduktion<br />

in diesem Gebiet ist von <strong>der</strong>lei Planung betroffen. Die<br />

Bedeutung <strong>des</strong> Wirtschaftsfaktors Landwirtschaft in<br />

<strong>der</strong> o.g. Planungsregion gilt es neben <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung<br />

nach einem sparsamen <strong>und</strong> schonenden Umgang mit<br />

dem Schutzgut Boden allgemein <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

minimalen Inanspruchnahme von landwirtschaftlich<br />

genutzten Flächen für an<strong>der</strong>e Nutzungszwecke im<br />

Beson<strong>der</strong>en (vgl. u. a. § 15 Landwirtschaftsgesetz<br />

LSA; § 1 a BauGB sowie § 1<br />

B<strong>und</strong>esbodenschutzgesetz), vor allen durch eine<br />

entsprechende raumordnerische Einordnung <strong>der</strong><br />

Standorte für eine landwirtschaftliche Nutzung zu<br />

sichern. Ihre vielschichtigen Aufgaben kann die<br />

Landwirtschaft nur dann in vollem Umfang erfüllen,<br />

wenn <strong>der</strong> Boden als Produktionsgr<strong>und</strong>lage langfristig<br />

erhalten bleibt. Aufgr<strong>und</strong> von zahlreichen<br />

Flächenentzügen (z.B. durch den Straßenbau,<br />

Gewerbegebiete, Kiesgewinnung, etc.), selbst in<br />

bisher ausgewiesenen Vorranggebieten<br />

Landwirtschaft, sollten auch solche Areale als<br />

Vorranggebiet Landwirtschaft eingeordnet werden,<br />

die zwar teilweise Ackerzahlen < 80 aufweisen, aber<br />

trotzdem eine effiziente Landbewirtschaftung<br />

garantieren, da die Landwirtschaft für diese Region<br />

einen bedeutsamen Wirtschaftsfaktor darstellt (z. B.<br />

<strong>der</strong> Bereich <strong>der</strong> Egelner Mulde).<br />

keine Berücksichtigung In Zuständigkeitsbereich <strong>des</strong> Einwen<strong>der</strong>s gibt es eine Vielzahl<br />

von Nutzungsansprüchen an den Raum, die die<br />

Regionalplanung gegen- <strong>und</strong> untereinan<strong>der</strong> abzuwägen hat.<br />

We<strong>der</strong> die Festlegung <strong>zum</strong> Vorbehaltsgebiet für den Aufbau<br />

eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems noch <strong>des</strong><br />

Vorbehaltsgebietes für Tourismus/Erholung entzieht <strong>der</strong><br />

Landwirtschaft Bewirtschaftungsflächen in Größenordnungen.<br />

An<strong>der</strong>e, dem Wohl <strong>der</strong> Allgemeinheit dienende<br />

Nutzungsansprüche wie z.B. Straßenbau <strong>und</strong><br />

Kiessandgewinnung sind ebenso wie die Landwirtschaft zu<br />

dulden.<br />

Es wird an dieser Stelle auch auf die Flächenbilanz <strong>der</strong><br />

Planungsregion Harz im Umweltbericht, Pkt. 3.4. verwiesen,<br />

wonach <strong>der</strong> Flächenanteil für die Landwirtschaft im REPHarz<br />

etwa 25 % <strong>der</strong> Gesamtfläche <strong>der</strong> Planungsregion einnimmt. Die<br />

Forstwirtschaft z.B. besitzt überhaupt kein Vorranggebiet <strong>und</strong> ihr<br />

kommt mit etwa 11 % <strong>des</strong> Flächenanteils (VBG) eine deutlich<br />

geringere Fläche als <strong>der</strong> Landwirtschaft zu.<br />

Der angesprochene Raum Egelner Mulde besitzt wie von Ihnen<br />

bemerkt, nur teilweise sehr hohe Bodenwerte. Aus diesem<br />

Gr<strong>und</strong> wurden dem VRG für Landwirtschaft nur hochwertige<br />

Bodenstandorte zugeordnet, falls keine an<strong>der</strong>en<br />

Nutzungsansprüche vorhanden waren. Ihre For<strong>der</strong>ung, auch die<br />

<strong>der</strong>zeit landwirtschaftlich genutzten Flächen mit einer geringeren<br />

Bodengüte in diesem Vorranggebiet aufzunehmen, kann wegen<br />

<strong>der</strong> Vorgaben aus dem LEP <strong>und</strong> dem Agraratlas sowie an<strong>der</strong>er<br />

Nutzungsansprüche an diesen Raum nicht entsprochen werden.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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(201) Bauernverband Börde e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

201-8 Aus landwirtschaftlicher Sicht ist in <strong>der</strong><br />

Harzvorlandregion den Grünlandstandorten eine<br />

beson<strong>der</strong>e Bedeutung bei<strong>zum</strong>essen, die auch durch<br />

eine entsprechende Ausweisung im REP Harz<br />

dokumentiert werden muss.<br />

201-9 Insbeson<strong>der</strong>e die Gebiete im Altkreis Staßfurt sind<br />

hierbei konkreter festzulegen, da die regionalen<br />

Beson<strong>der</strong>heiten zwischen den einzelnen<br />

Agrargebieten eine hohe Vorzüglichkeit haben. Die<br />

Landwirtschaft hat hier eine sichere Existenz auf<br />

Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> natürlichen <strong>und</strong> ökonomischen<br />

Standortverhältnisse. Sie muss in diesen Gebieten<br />

ihre räumliche <strong>und</strong> langfristige Bedeutung <strong>und</strong> ihre<br />

Entwicklungsmöglichkeiten gesichert erhalten.<br />

keine Berücksichtigung Im Zuge <strong>der</strong> Auslegung <strong>des</strong> 1. Planentwurfes <strong>des</strong> REPHarz<br />

äußerte sich <strong>der</strong> Einwen<strong>der</strong> bezüglich <strong>der</strong> Tierproduktion mit<br />

folgendem Satz: "Im VRG für Landwirtschaft ist auch eine<br />

zukünftige Entwicklung <strong>der</strong> Unternehmen im ländlichen Raum<br />

auf dem Gebiet <strong>des</strong> Ackerbaus <strong>und</strong> <strong>der</strong> Tierzucht bezüglich<br />

Stallneubauten, Siloanlagen, Unterstellhallen u.s.w. im<br />

Außenbereich zu ermöglichen." Diesem Sachverhalt wurde<br />

bereits im 1. Planentwurf entsprochen (siehe Begründung <strong>zum</strong><br />

Pkt. 5.1.4., letzter Satz). Auf konkrete regional bedeutsame,<br />

flächige Grünlandstandorte wurde durch den Einwen<strong>der</strong> nicht<br />

verwiesen.<br />

Entsprechend den Vorgaben <strong>des</strong> LEP <strong>und</strong> Agraratlasses sind<br />

keine Vorrang- o<strong>der</strong> Vorbehaltsgebiete für Grünlandwirtschaft<br />

auszuweisen. Nach den Vorgaben <strong>des</strong> LEP sind in den VRG<br />

bzw. VBG Landwirtschaft Gebiete <strong>der</strong> Standortklassen 6-7 <strong>des</strong><br />

Agraratlas LSA aufzunehmen, Grünlandstandorte erreichen<br />

diese Werte nicht. Auch bei kleinflächigeren<br />

Grünlandstandorten, die durch uns geprüft wurden, wurde das<br />

Kriterium zur Aufnahme als VRG o<strong>der</strong> VBG Landwirtschaft<br />

durch geringe Flächengrößen (< 100 ha) nicht erfüllt.<br />

Um den Grünlandstandorten trotzdem einen gewissen<br />

Stellenwert zu geben, wurde <strong>der</strong> G 11 im Pkt. 7.1. Natur- <strong>und</strong><br />

Landschaftsschutz erstellt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Die langfristige Sicherung <strong>der</strong> Landwirtschaft ist durch die<br />

Festlegung von VRG <strong>und</strong> VBG Landwirtschaft in diesem Bereich<br />

gegeben. Die Flächenfestlegungen können aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> LEP-<br />

Vorgaben <strong>und</strong> <strong>des</strong> vorgegebenen Maßstabes (1:100.000) nicht<br />

konkreter gefasst werden. Der Regionalplan hat nicht den<br />

Anspruch, konkret wie ein Fachplan zu sein.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

201-10 Zu Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze 1 bis 3:<br />

Im Altkreis Staßfurt (Egelner Mulde; VG Hecklingen)<br />

wurden <strong>der</strong> Landwirtschaft für Straßenbau,<br />

Kiesabbau, Gewerbegebiete, Windparks sowie<br />

Nutzungseinschränkungen im Naturschutz- <strong>und</strong><br />

FFH-Gebiet ein hoher Anteil an landwirtschaftlicher<br />

Nutzfläche entzogen. Eine Fortsetzung dieser<br />

Entzüge gefährdet unseren Wirtschaftszweig, <strong>zum</strong>al<br />

die Ausweisung dieser Gebiete zu Lasten ehemaliger<br />

Festlegungen <strong>der</strong> Vorranggebiete Landwirtschaft, wie<br />

zugunsten <strong>der</strong> Windenergie, erfolgt ist. Diese<br />

Vorgänge sind für uns Motiv genug, eine weitere<br />

Absicherung <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Nutzfläche<br />

zwingend zu for<strong>der</strong>n. Es ist festzuhalten dass Gr<strong>und</strong><br />

<strong>und</strong> Boden überwiegend im Besitz von Bauern ist; die<br />

in <strong>der</strong> Planung aufgeworfene Abwägung greift<br />

insofern ins Leere. Die Verwertung, die Nutzung <strong>des</strong><br />

Bodens obliegt dem Eigentümer. Durch die<br />

vorliegende Planung kann die Nutzung erschwert<br />

werden.<br />

Das Vorranggebiet für die Lagerstätte Kalkstein Groß<br />

Börnecke (noch ca. 80 ha) ist im Vorranggebiet<br />

Landwirtschaft auszuweisen. Gr<strong>und</strong>: <strong>der</strong> begonnene<br />

Abbau auf ca. 50 ha wurde aus Wirtschaftlichkeit<br />

eingestellt, auf Gr<strong>und</strong> von Aktivitäten <strong>der</strong> MIBRAG in<br />

<strong>der</strong> Egelner Südmulde auf ca. 7.500 ha Braunkohle in<br />

einigen Jahren abbauen zu wollen, darf es keine<br />

Vorrangausweisung zu diesem Zweck geben.<br />

keine Berücksichtigung Auf privatrechtliche Vereinbarungen, wie <strong>der</strong> Zugriff auf<br />

Gr<strong>und</strong>stücke, hat die Regionalplanung keinen Einfluss, dieses<br />

ist zwischen Eigentümer <strong>und</strong> Vorhabensträger zu regeln.<br />

Die Vorrangfunktion Rohstoffgewinnung sichert nicht konkrete,<br />

in <strong>der</strong> Regel zeitlich kurzfristig angelegte Abbauplanungen<br />

bzw. -genehmigungen, son<strong>der</strong>n dient <strong>der</strong> mittel- bis langfristigen<br />

Rohstoffsicherung hochwertiger Lagerstätten vor<br />

entgegenstehenden Nutzungsansprüchen.<br />

Sowohl räumlich als auch rohstoffgeologisch haben die<br />

Erk<strong>und</strong>ungs-/Abbaupläne <strong>der</strong> MIBRAG in <strong>der</strong> Egelner Südmulde<br />

nichts mit <strong>der</strong> davon südlich auf einer Hochfläche befindlichen<br />

Kalksteinlagerstätte Groß Börnecke zu tun.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 195 von 673


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(201) Bauernverband Börde e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>1 Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />

201-11 Die Ausweisung zusätzlicher "Vorbehaltsgebiete für<br />

Hochwasserschutz" in <strong>der</strong> VG Egelner Mulde <strong>und</strong> VG<br />

Hecklingen wird von uns in Frage gestellt. Die<br />

<strong>der</strong>zeitige landwirtschaftliche Bewirtschaftung zeigt,<br />

dass infolge <strong>der</strong> Mulchsaatpraxis eine höhere<br />

Wasseraufnahmefähigkeit gewährleistet ist, als eine<br />

geplante extensive Grünlandnutzung.<br />

201-12 An <strong>der</strong> L 70 linksseitig zwischen Gemarkungsgrenze<br />

Unseburg <strong>und</strong> Abzweig in Richtung Borne wird ein<br />

Vorbehaltsgebiet Hochwasserschutz ausgewiesen.<br />

Die Einbeziehung dieser Flächen ist nicht<br />

gerechtfertigt (Höhenlinien) <strong>und</strong> unbedingt aus <strong>der</strong><br />

Ausweisung zu nehmen. Wir for<strong>der</strong>n im Interesse <strong>der</strong><br />

in <strong>der</strong> Planungsregion wirtschaftenden Landwirte,<br />

dass die Flächen <strong>des</strong> "Vorranggebietes<br />

Hochwasserschutz" entsprechend <strong>der</strong> Höhenlinien<br />

überprüft <strong>und</strong> korrigiert werden.<br />

keine Berücksichtigung Ein VBG HWS verlangt keine extensive Grünlandnutzung <strong>und</strong><br />

hat ohnehin keine unmittelbaren Auswirkungen auf die<br />

Landwirtschaft. Gemäß Begründung zu Z 2 im Pkt. 5.<strong>2.</strong>1. soll die<br />

mit <strong>der</strong> VBG-Ausweisung angestrebte planerische<br />

Konfliktbewältigung dort durchgeführt werden, wo größere<br />

Schadenspotentiale möglich sind (v.a. bei möglichen<br />

Baumaßnahmen in überschwemmungsgefährdeten Bereichen).<br />

Mit <strong>der</strong> Festlegung von VBG-HWS wird den gesetzlichen<br />

Regelungen entsprochen, auch überschwemmungsgefährdete<br />

Gebiete (hier als Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz)<br />

ergänzend zu den Überschwemmungsgebieten (hier i.d.R. als<br />

Vorranggebiete für Hochwasserschutz) raumordnerisch<br />

auszuweisen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

teilweise Berücksichtigung Die VBG für Hochwasserschutz sind bei raumbedeutsamen<br />

Planungen <strong>und</strong> Maßnahmen von öffentlichen Stellen in <strong>der</strong><br />

Abwägung bzw. in <strong>der</strong> Ermessensausübung beson<strong>der</strong>s zu<br />

berücksichtigen. Daraus ergeben sich außer bei Neuplanungen<br />

keine Nutzungsän<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> -einschränkungen.<br />

Im Bereich <strong>der</strong> L 70 wird das VBG-Hochwasserschutz reduziert<br />

(siehe Datensatz 8-1 <strong>der</strong> Gemeinde Unseburg).<br />

teilweise Berücksichtigung ja<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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(201) Bauernverband Börde e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>3 Vorbehaltsgebiete für den Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems<br />

201-13 Das Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft wurde<br />

insbeson<strong>der</strong>e um Staßfurt durch das<br />

Vorbehaltsgebiet "Aufbau eines ökologischen<br />

Verb<strong>und</strong>systems" überplant. Für eine weitere<br />

zukünftige landwirtschaftliche Nutzung dieser<br />

betreffenden Flächen sehen wir eine große Gefahr,<br />

weil im 1. <strong>Entwurf</strong> in G 8 (Seite 38) formuliert wird,<br />

dass "Kompensationsmaßnahmen <strong>zum</strong> Ausgleich<br />

von unvermeidbaren Eingriffen in Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft zunächst in den Bereichen für den Aufbau<br />

eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems vorgesehen"<br />

sind. Damit ist ein Flächenentzug aus <strong>der</strong> Produktion<br />

in diesen Gebieten allgemein bereits<br />

vorprogrammiert, auch wenn "die ordnungsgemäße<br />

Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft unter Beachtung <strong>der</strong><br />

geltenden Gesetze <strong>und</strong> Verordnungen weiterhin<br />

möglich ist" (Seite 39).<br />

Wir betonen bezüglich <strong>der</strong> festgelegten<br />

Vorbehaltsgebiete für den Aufbau eines ÖVS im<br />

Altkreis Staßfurt, dass landwirtschaftliche Produktion<br />

auch weiterhin nach guter fachlicher Praxis, ohne<br />

Einschränkungen <strong>und</strong> ohne zusätzlichen<br />

Flächenverlust gr<strong>und</strong>sätzlich möglich sein muss. Mit<br />

dem Bestreben Ersatzmaßnahmen zielgerichtet dort<br />

hinzulenken, würde die vorliegende Vorzüglichkeit<br />

<strong>der</strong> Nutzung <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Flächen<br />

eingeschränkt werden. Der Boden ist <strong>der</strong> wichtigste<br />

Produktionsfaktor für die landwirtschaftliche<br />

Produktion. Deshalb for<strong>der</strong>n wir mit Nachdruck, dass<br />

die Planungsgemeinschaft sich für die<br />

Existenzsicherung <strong>der</strong> Betriebe einsetzt <strong>und</strong> eine<br />

Sicherung <strong>des</strong> Bodens in Vorrang- o<strong>der</strong><br />

Vorbehaltsgebieten für die Zukunft gewährleistet. In<br />

diesem Zusammenhang sind noch vorhandene weiße<br />

Flächen im Altkreis Staßfurt zu konkretisieren. Als<br />

Landwirte unterstützen wir die gesellschaftliche<br />

For<strong>der</strong>ung nach einer vielfältig strukturierten<br />

Landschaft <strong>und</strong> haben dies im Strategiepapier <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>bauernverban<strong>des</strong> Sachsen - Anhalt e. V. zur<br />

"Vernetzung <strong>der</strong> Landschaft durch waldähnliche<br />

Gehölzstreifen <strong>und</strong> Hecken" formuliert.<br />

keine Berücksichtigung We<strong>der</strong> im 1. noch im <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REPHarz wurden<br />

Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft mit VBG für ÖVS<br />

überplant. Es ist nur vorstellbar, dass ein Vergleich <strong>zum</strong> alten<br />

Regionalen Entwicklungsprogramm Magdeburg, dass seit<br />

01.06.2006 nicht mehr gültig ist, vorgenommen wurde. Mit dem<br />

allerdings kein Vergleich erfolgen kann, da das Regionale<br />

Entwicklungsprogramm aufgr<strong>und</strong> an<strong>der</strong>er<br />

raumordnungsrechtlicher Vorgaben entstand.<br />

Ein Vorbehaltsgebiet für den Aufbau eines ökologischen<br />

Verb<strong>und</strong>systems schließt eine ordnungsgemäße<br />

landwirtschaftliche/ forstwirtschaftliche Nutzung nicht aus. Auch<br />

Ackerflächen sind Bestandteile eines ökologischen<br />

Verb<strong>und</strong>systems (ÖVS). Durch die Entwicklung eines ÖVS<br />

werden die ackerbaulich genutzten Flächen strukturiert. Dies<br />

kommt nicht nur <strong>der</strong> Verbindung von Lebensräumen zugute,<br />

son<strong>der</strong>n auch <strong>der</strong> Landwirtschaft selbst, z.B. durch die<br />

Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Win<strong>der</strong>osion. Festlegungen im Regionalplan<br />

gehen nicht mit Nutzungsän<strong>der</strong>ung einher, diese sind ggf. nur<br />

mit Zustimmung <strong>des</strong> Bodeneigentümers möglich. Ein möglicher<br />

Flächenentzug wird sich prognostisch keinesfalls so gestalten,<br />

dass die landwirtschaftliche Produktion gr<strong>und</strong>sätzlich in Frage<br />

gestellt wird. Da <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>bauernverband selbst für die<br />

Vernetzung <strong>der</strong> Landschaft durch waldähnliche Gehölzstreifen<br />

<strong>und</strong> Hecken plädiert, kommt die Regionalplanung mit <strong>der</strong><br />

Ausweisung von VBG für den Aufbau eines ÖVS nur <strong>der</strong><br />

eigenen (Lan<strong>des</strong>bauernverband) For<strong>der</strong>ung nach.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>4 Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft<br />

201-14 In den ausgewiesenen Vorbehaltsgebieten für die<br />

Landwirtschaft ist den Belangen <strong>der</strong> Landwirtschaft<br />

als wesentlicher Wirtschaftsfaktor,<br />

Nahrungsproduzent <strong>und</strong> Erhalter <strong>der</strong> Kulturlandschaft<br />

bei <strong>der</strong> Abwägung mit entgegenstehenden Belangen<br />

ein erhöhtes Gewicht bei<strong>zum</strong>essen.<br />

Der Planungsentwurf muss realer gesetzt werden,<br />

um eine eindeutige Aussage zur räumlichen<br />

Abgrenzung <strong>der</strong> Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft<br />

zu erreichen. Damit lassen sich von vornherein<br />

Auseinan<strong>der</strong>setzungen mit an<strong>der</strong>en Landnutzern<br />

vermeiden. Wir beziehen insbeson<strong>der</strong>e die räumliche<br />

Einordnung <strong>der</strong> in den Planungsunterlagen<br />

beschriebenen, ausreichend vorhandenen<br />

Grünlandstandorte ein.<br />

keine Berücksichtigung Vorbehaltsgebiete ergänzen die Vorranggebiete um noch nicht<br />

endgültig abgewogene Ziele <strong>der</strong> Raumordnung <strong>und</strong> sind <strong>der</strong><br />

Abwägung mit konkurrierenden Nutzungsansprüchen<br />

zugänglich. Ihnen ist jedoch entsprechend Pkt. 5.<strong>2.</strong> REPHarz<br />

bei <strong>der</strong> Abwägung mit konkurrierenden Nutzungsansprüchen ein<br />

beson<strong>der</strong>es Gewicht bei<strong>zum</strong>essen. Hier wird es im Falle eines<br />

Nutzungskonfliktes immer eine Einzelfallentscheidung geben.<br />

Das oben Gesagte trifft auf Acker- wie auch auf<br />

Grünlandstandorte zu.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

5.<strong>2.</strong>5 Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />

201-15 Das geplante Vorbehaltsgebiet, Lagerstätte Kiessand<br />

Egeln - Süd, ist im REP zu streichen. Gr<strong>und</strong>:<br />

- Verlust wertvoller landwirtschaftlicher Nutzflächen,<br />

die zur Existenzgefährdung von<br />

Landwirtschaftsbetrieben führen können;<br />

- im volkswirtschaftlichen Interesse sollten die<br />

vorhandenen Kiessandlagerstätten effektiver genutzt<br />

werden.<br />

keine Berücksichtigung Auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Standortgeb<strong>und</strong>enheit <strong>der</strong> Lagerstätten ist mit <strong>der</strong><br />

raumordnerischen Funktionsausweisung eines VBG-<br />

Rohstoffgewinnung einer langfristig vorsorgenden<br />

Rohstoffsicherung Rechnung getragen worden.<br />

Die Lagerstätte Egeln-Süd steht <strong>der</strong>zeit nicht in <strong>der</strong> Gewinnung.<br />

Das VBG Rohstoffgewinnung Egeln-Süd wurde aus fachlichen<br />

Gründen unter Berücksichtigung einer vorhandenen<br />

bergrechtlichen Bewilligung durch das Lan<strong>des</strong>amt für Geologie<br />

<strong>und</strong> Bergwesen vorgeschlagen. Allerdings wurde im Vergleich<br />

zur Bewilligung (ca. 216 ha) das VBG im REPHarz im Abgleich<br />

mit an<strong>der</strong>en Erfor<strong>der</strong>nissen <strong>der</strong> Raumordnung räumlich bereits<br />

verkleinert (ca. 170 ha).<br />

Eine landwirtschaftliche Nutzung ist <strong>der</strong>zeit weiterhin möglich;<br />

im Rahmen einer möglichen künftigen Genehmigungsplanung<br />

können über<br />

Rekultivierungsmaßnahmen auch Voraussetzungen für die<br />

Wie<strong>der</strong>aufnahme einer landwirtschaftlichen Produktion auf<br />

ausgekiesten Flächen, <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t in Teilen, erreicht werden.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>8 Vorbehaltsgebiete für Wie<strong>der</strong>bewaldung/Erstaufforstung<br />

201-16 Der Bauernverband "Börde" lehnt die großflächig<br />

vorgesehenen Vorbehaltsgebiete für<br />

Wie<strong>der</strong>bewaldung / Erstaufforstung in den<br />

Gemarkungen Egeln, Hakeborn, Wolmirsleben,<br />

Staßfurt <strong>und</strong> Rathmannsdorf im REP Harz weiterhin<br />

strikt ab. Wir empfehlen mit den<br />

Landwirtschaftsbetrieben vor Ort "unlukrative<br />

Flächen" für Wie<strong>der</strong>bewaldung / Erstaufforstung<br />

abzustimmen.<br />

keine Berücksichtigung Es handelt sich um Suchräume für die Wie<strong>der</strong>bewaldung, d.h. in<br />

diesen Bereichen sind dafür geeignete Flächen zu finden. Die<br />

Suchräume stammen aus <strong>der</strong> Forstlichen Rahmenplanung<br />

(informelle Fachplanung), die entsprechend § 3 Abs. 6 Nr. 2<br />

LPlG in den REP's zu berücksichtigen sind. Von uns wurden<br />

diese Suchräume noch einmal geprüft <strong>und</strong> auch flächenmäßig<br />

verringert.<br />

Im Realisierungsfall wird es ohnehin Absprachen zwischen <strong>der</strong><br />

Forstbehörde mit den Bewirtschaftern geben.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

7.1 Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutz<br />

201-17 G 13 Sofern Bereiche im Freiraum nicht mehr<br />

landwirtschaftlich, durch Bodenabbau o<strong>der</strong> sonstige<br />

Inanspruchnahme genutzt werden, sollen dort<br />

Lebensräume für heimische Pflanzen <strong>und</strong> Tiere<br />

geschaffen werden. Für die Schaffung solcher<br />

Biotope ist vielfach eine extensive Bewirtschaftung<br />

äußerst dienlich.<br />

Wir stellen fest, dass <strong>der</strong> hier prognostizierte<br />

Freiraum für an<strong>der</strong>e Lebensräume von unserer Seite<br />

zurückhaltend bewertet wird. Es ist zu bemerken,<br />

dass die im Zuge <strong>der</strong> Agrarreform obligatorische<br />

Flächenstilllegung überprüft wird, sie soll nicht mehr<br />

vorgeschrieben werden. Es bieten sich für die<br />

Landwirtschaft Aspekte, diese Flächen weiter zu<br />

nutzen, ob im NAWARO o<strong>der</strong> für die<br />

Nahrungsgüterwirtschaft. Wir regen an, ihre Planung<br />

auch dahingehend zu überprüfen. Die<br />

Landwirtschaft selbst benötigt notwendige Freiräume<br />

auch planerisch.<br />

201-27 Zu Gr<strong>und</strong>satz 11:<br />

Insbeson<strong>der</strong>e in den gehölzfreien Freiraumbereichen<br />

<strong>des</strong> Harzes sowie in den Talauen <strong>der</strong> Harzvorlän<strong>der</strong><br />

ist die Dauergrünlandwirtschaft als wichtiges Element<br />

<strong>der</strong> Landschaftspflege zur Erhaltung <strong>und</strong><br />

Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> historisch gewachsenen,<br />

offenen <strong>und</strong> reich strukturierten kleinteiligen<br />

Kulturlandschaft <strong>und</strong> zur Verringerung von<br />

Hochwasserereignissen aufrechtzuerhalten bzw.<br />

weiter zu entwickeln. Unter freiwilliger Beteiligung <strong>der</strong><br />

Landwirte soll auf diesen Flächen eine extensive<br />

Bewirtschaftung nach naturschutzfachlichen Zielen<br />

durchgeführt werden, um noch vorhandene<br />

naturnahe <strong>und</strong> halbnatürliche Biotope zu erhalten.<br />

Bei <strong>der</strong> Umsetzung ist verstärkt die Möglichkeit <strong>des</strong><br />

Vertragsnaturschutzes zur Einbindung <strong>der</strong><br />

Landwirtschaft zu nutzen.<br />

Wir haben vorgenannt angeführt, dass nach<br />

unserem Wissensstand <strong>der</strong> Vertragsnaturschutz im<br />

Land Sachsen-Anhalt keine Perspektive hat. Die hier<br />

in die Planung aufgenommen Aspekte sind insofern<br />

nicht realisierbar <strong>und</strong> bedürfen einer Korrektur. Wir<br />

gehen mit Ihnen konform, dass auf dieser Basis<br />

vielen landwirtschaftlichen Betrieben insbeson<strong>der</strong>e<br />

den schafhaltenden Unternehmen eine Perspektive,<br />

ein betriebliches Auskommen, gesichert würde.<br />

keine Berücksichtigung Auch in den Gebieten mit intensiver landwirtschaftlicher<br />

Nutzung werden Rückzugsräume für Tiere <strong>und</strong> Pflanzen, die in<br />

<strong>der</strong> Offenlandschaft leben, benötigt. G 13 bezieht sich nicht auf<br />

Stilllegungsflächen, son<strong>der</strong>n auf ehemalige/offengelassene<br />

Abbaufel<strong>der</strong>, Deponien, die nicht verfüllt wurden bzw. die saniert<br />

wurden.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung För<strong>der</strong>programme sind vorhanden. Die För<strong>der</strong>programme sollen<br />

unterstützend wirken. Wenn die finanziellen Anreize, die durch<br />

die För<strong>der</strong>programme gegeben werden, nicht ausreichen, ist<br />

dies politisch von <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>regierung zu for<strong>der</strong>n.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

7.3 Gewässerschutz<br />

201-18 G 1: "Für Fließgewässer wird gr<strong>und</strong>sätzlich die<br />

Gewässergüteklasse II bzw. die Schaffung o<strong>der</strong><br />

Sicherung <strong>des</strong> guten Zustan<strong>des</strong> nach <strong>der</strong><br />

Wasserrahmenrichtlinie angestrebt. Fließgewässer,<br />

die Güteklasse I, I bis II <strong>und</strong> II haben, sind<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich in ihrer Beschaffenheit zu erhalten. Ziel<br />

<strong>des</strong> Gewässerschutzes ist es, die Gewässer als<br />

Lebensgr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong> Lebensraum für Menschen,<br />

Tiere <strong>und</strong> Pflanzen sowie als wesentlichen<br />

Landschaftsbestandteil nachhaltig zu schützen <strong>und</strong> in<br />

Übereinstimmung damit den Wasserbedarf für die<br />

Bevölkerung, Industrie <strong>und</strong> Landwirtschaft nach<br />

Menge <strong>und</strong> Beschaffenheit zu sichern."<br />

Kenntnisnahme Lediglich Zitat <strong>des</strong> G 1 durch Einwen<strong>der</strong> ohne Kommentierung. Kenntnisnahme nein<br />

G 1 stellt ohnehin LEP-Übernahme dar.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

7.7 Landwirtschaft<br />

201-19 G 1: "Die Landwirtschaft ist in allen landwirtschaftlich<br />

geprägten Teilen <strong>der</strong> Planungsregion als<br />

raumbedeutsamer <strong>und</strong> die Kulturlandschaft<br />

prägen<strong>der</strong> Wirtschaftszweig zu erhalten <strong>und</strong><br />

weiterzuentwickeln. Dabei soll eine<br />

flächengeb<strong>und</strong>ene, vielfältig strukturierte<br />

Landwirtschaft, die wirtschaftlich effektiv <strong>und</strong><br />

umweltschonend produziert sowie eine artgerechte<br />

Nutztierhaltung betreibt, in beson<strong>der</strong>em Maße<br />

geför<strong>der</strong>t werden."<br />

Wir führen an, dass die vorliegende Planung an<br />

vielen Stellen <strong>der</strong> vorgenannten Aussage (G1) nicht<br />

entspricht. In diesen Substanzen legen wir wie<strong>der</strong>um<br />

unsere in den zuvor aufgemerkten Zeitabschnitten<br />

vorgetragenen <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> Vorschläge zur<br />

nochmaligen Prüfung vor. Wir sind <strong>der</strong> Meinung, dass<br />

es einer breiteren Abstimmung zwischen Planung<br />

<strong>und</strong> den in <strong>der</strong> Region befindlichen<br />

landwirtschaftlichen Unternehmen bedarf. Den<br />

landwirtschaftlichen Betrieben würde Rückenhalt <strong>und</strong><br />

Unterstützung gegeben. Damit sind insbeson<strong>der</strong>e mit<br />

an<strong>der</strong>weitiger Planung einhergehende<br />

Flächenverluste <strong>und</strong> wirtschaftliche Einschränkungen<br />

zu bewerten. Wir erlauben uns einzuflechten, dass<br />

durch den Deutschen Städteb<strong>und</strong> <strong>und</strong> den<br />

landwirtschaftlichen Berufsstand eine Initiative zur<br />

Senkung <strong>des</strong> Flächenverbrauchs insgesamt angeregt<br />

wurde. Immerhin ist <strong>der</strong> Flächenverbrauch täglich mit<br />

ca. 100 ha zu verzeichnen, angestrebt wird, diesen<br />

auf 30 ha zu senken. Dazu könnte auch diese<br />

Planung beitragen indem sie gezielt den<br />

Flächenverbrauch für an<strong>der</strong>weitige Nutzungen<br />

einschränkt. Die vorgenannten <strong>Anregungen</strong>,<br />

sogenannte Industriebrachen neu in die<br />

Flächenkalkulation je<strong>des</strong> Unternehmens <strong>und</strong> je<strong>des</strong><br />

Investors einzubringen, ist eine als folgerichtig zu<br />

bezeichnende Maßnahme.<br />

Kenntnisnahme Dieser aus dem LEP-LSA stammende Gr<strong>und</strong>satz ist bei<br />

entgegenstehenden Nutzungsansprüchen im Einzelfall<br />

abzuwägen. Infrastrukturmaßnahmen wie z.B. Straßenbau<br />

besitzen eine gesellschaftliche Notwendigkeit, die oft zu Lasten<br />

<strong>der</strong> Landwirtschaft gehen, ohne Zweifel. Da die Landwirtschaft<br />

wie z.B. im ehemaligen LK ASL-SFT mit etwa 75 % <strong>der</strong><br />

gesamten Landkreisfläche den weitaus größten Flächennutzer<br />

stellt, ist es auch verständlich, dass die Landwirtschaft bei<br />

Infrastrukturmaßnahmen <strong>und</strong> Ansiedlungen häufig betroffen ist.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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(201) Bauernverband Börde e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

7.7 Landwirtschaft<br />

201-20 G 3: Für die Landwirtschaft geeignete Böden sind in<br />

ausreichendem Umfang zu erhalten.....<br />

G 4: Die Leistungsfähigkeit <strong>der</strong> Landwirtschaft soll<br />

geför<strong>der</strong>t werden durch:<br />

1. Verbesserung <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Wettbewerbsfähigkeit,<br />

<strong>2.</strong> Verbesserung <strong>der</strong> Lebensvertiältnisse für die<br />

Bevölkerung in den ländlichen Räumen,<br />

3. Sicherung von Ausbildungs- <strong>und</strong> Arbeitsplätzen im<br />

Agrar- <strong>und</strong> Ernährungsbereich,<br />

4. die Nutzung <strong>der</strong> agrarwissenschaftlichen<br />

Potenziale Sachsen-Anhalts,<br />

5. die überwiegende Nutzung <strong>der</strong> regionalen<br />

Wirtschaftskreisläufe.<br />

keine Berücksichtigung Die Grünlandnutzung wird durch die Nennung <strong>der</strong> Pkt. 1 bis 5<br />

<strong>des</strong> G 4 nicht ausgeschlossen, sie ist vielmehr darin enthalten.<br />

Wenn von "Landwirtschaft" gesprochen wird, geht es sowohl um<br />

die Pflanzen- wie auch die Tierproduktion, die die<br />

Grünlandstandorte benötigt. Eine Doppelnennung erscheint<br />

somit nicht notwendig.<br />

Auf die Grünlandstandorte wurde beson<strong>der</strong>s unter Pkt. 7.1., G<br />

11 eingegangen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Einfügen:<br />

6. Maßnahmen <strong>zum</strong> Erhalt <strong>der</strong> Grünlandstandorte<br />

Mit <strong>der</strong> Einfügung dieses Punktes <strong>der</strong> konkret unter<br />

<strong>der</strong> bisher fehlenden Planungsunterstützung <strong>der</strong><br />

Tierproduktion zu werten ist, sollen Planungen fixiert<br />

werden.<br />

201-21 G 5: In Gebieten, in denen die Landwirtschaft<br />

beson<strong>der</strong>e Funktionen für den Naturhaushalt, die<br />

Landschaftspflege, die Erholung sowie die<br />

Gestaltung <strong>und</strong> Erhaltung <strong>des</strong> ländlichen Raumes<br />

hat, sind diese landwirtschaftlichen Funktionen bei<br />

allen raumbedeutsamen <strong>und</strong> raumbeanspruchenden<br />

Planungen <strong>und</strong> Maßnahmen zu berücksichtigen.<br />

Die hier aufgeführten, für die Landwirtschaft<br />

dargestellten, beson<strong>der</strong>en Funktionen, sind für große<br />

Teile <strong>des</strong> ländlichen Raumes im Landkreis<br />

Sangerhausen in den Übergangslagen <strong>zum</strong><br />

Hochharz zu erkennen. Allein die touristische<br />

Nutzung dieses Raumes, wie in vielen Bereichen<br />

dargestellt, trägt nicht dazu bei, diese beson<strong>der</strong>en<br />

Funktionen für den Naturhaushalt <strong>und</strong> die<br />

Landschaftspflege zu festigen. Dies muss in <strong>der</strong><br />

Planung deutlicher vorgetragen werden.<br />

keine Berücksichtigung Die beson<strong>der</strong>en Funktionen <strong>der</strong> Landwirtschaft für die<br />

Landschaftspflege <strong>und</strong> Erholung wird in <strong>der</strong> Planung<br />

verdeutlicht. Der REPHarz weist an vielen Stellen auf die<br />

Bedeutung als "Landschaftspfleger" hin, z.B. im Pkt. 3, G 9-1, G<br />

12-2, Pkt. 7.1., G 7, G 8, G 10, G 12 <strong>und</strong> Pkt. 7.7., G 9.<br />

Ein ausgewogenes Miteinan<strong>der</strong> zwischen landwirtschaftlicher<br />

Nutzung sowie Erholung/Tourismus ist hier gefragt, um eine<br />

optimale Raumnutzung zu gewährleisten. Die Darstellung <strong>des</strong><br />

VBG für Tourismus/Erholung im Südharz verhin<strong>der</strong>t o<strong>der</strong><br />

behin<strong>der</strong>t die landwirtschaftliche Nutzung in keinem Falle. Bei<br />

entgegenstehenden Nutzungsansprüchen an den Raum wird im<br />

Einzelfall abgewogen. Die genannten Bereiche <strong>des</strong> Südharzes<br />

erfüllen entwe<strong>der</strong> nicht die Kriterien für die Festlegung von VBG<br />

für Landwirtschaft o<strong>der</strong> unterlagen bei <strong>der</strong> Abwägung mit<br />

konkurrierenden Raumansprüchen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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(201) Bauernverband Börde e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

7.7 Landwirtschaft<br />

201-22 G 6: Bei <strong>der</strong> Weiterentwicklung <strong>der</strong> Landwirtschaft<br />

soll darauf hingewirkt werden, dass im Rahmen einer<br />

umweltgerechten Bewirtschaftung<br />

1. die Landwirtschaft die Erzeugung qualitativ<br />

hochwertiger pflanzlicher <strong>und</strong> tierischer Erzeugnisse<br />

sowie nachwachsen<strong>der</strong> Rohstoffe zu gewährleisten<br />

hat,<br />

<strong>2.</strong> regionale Verarbeitungs- <strong>und</strong><br />

Vermarktungskapazitäten gestärkt werden,<br />

3. eine Verbesserung <strong>der</strong> Lebensverhältnisse im<br />

ländlichen Raum durch die Sicherung <strong>der</strong><br />

wirtschaftlichen Gr<strong>und</strong>lage für die Erwerbstätigen<br />

erreicht wird,<br />

4. eine vielfältig strukturierte Kulturlandschaft<br />

erhalten, gepflegt <strong>und</strong> gestaltet werden kann.<br />

Kenntnisnahme Übernahme LEP-LSA.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

In analogen Planungen sind gleiche Aussagen<br />

getroffen worden. Entscheidungen können dazu nur<br />

durch die Landwirte selbst getroffen werden. Eine<br />

Planung wie unter obiger Vorgabe wird sich als wenig<br />

hilfreich erweisen, da auch ökonomische<br />

Bewertungen herangezogen werden müssen.<br />

201-23 G 7: Die ländliche Bodenordnung <strong>und</strong><br />

Flurbereinigung soll neben agrar-, siedlungs- <strong>und</strong><br />

infrastrukturellen Erfor<strong>der</strong>nissen unter an<strong>der</strong>em auch<br />

dem Umwelt- <strong>und</strong> Naturschutz <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Landschaftspflege sowie <strong>der</strong> angestrebten<br />

Landschaftsentwicklung Rechnung tragen.<br />

Kenntnisnahme Übernahme aus dem LEP-LSA.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Hierzu führen wir an, dass <strong>der</strong> Bodeneigentümer zur<br />

Durchführung von Flurbereinigungsverfahren eine<br />

eigene Interessenslage hat. Diese stellt sich nicht nur<br />

in <strong>der</strong> gr<strong>und</strong>sätzlichen Einverständniserklärung durch<br />

ihn selbst dar son<strong>der</strong>n auch in Interessen hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> Verwertung seines Bodens.<br />

Flurbereinigungsverfahren sind für die<br />

Bodeneigentümer im Verlauf oft nicht kostenneutral.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 204 von 673


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(201) Bauernverband Börde e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

7.7 Landwirtschaft<br />

201-24 G 8 Der ökologische Landbau ist, ebenso wie die<br />

herkömmliche Landwirtschaft, zu sichern <strong>und</strong> zu<br />

för<strong>der</strong>n, insbeson<strong>der</strong>e auch im Rahmen <strong>der</strong><br />

Agrarumweltmaßnahmen.<br />

Wir stellen fest, dass die durch sie beschriebenen<br />

Agrarumweltmaßnahmen im Verlauf <strong>der</strong> EU-<br />

Agrarreform bis <strong>zum</strong> Jahr 2013 auslaufen - dies ist<br />

unser Kenntnisstand. Infolge <strong>des</strong>sen ist<br />

abzusehen, dass freiwillige Naturschutzmaßnahmen<br />

durch das Land Sachsen-Anhalt nicht mehr<br />

angeboten werden.<br />

201-25 G 9: In den landwirtschaftlich genutzten Bereichen ist<br />

ein landschaftsbildtypischer Bestand an naturnahen<br />

Strukturen zu erhalten bzw. wie<strong>der</strong>herzustellen.<br />

Landwirtschaftliche Flächen, die aus <strong>der</strong> Nutzung<br />

zeitweilig o<strong>der</strong> gänzlich ausscheiden, sollten unter<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> Belange <strong>der</strong> Natur- <strong>und</strong><br />

Landschaftspflege entwickelt werden.<br />

Dito oben: Stillegung läuft aus.<br />

201-26 G 10: Nicht mehr genutzte bauliche Anlagen <strong>der</strong><br />

Landwirtschaft sind einer Nachnutzung zuzuführen.<br />

Ist dies nicht möglich, sind sie zurückzubauen.<br />

Durch den landwirtschaftlichen Berufsstand wurde in<br />

dieser Obliegenheit eine Anzahl an Maßnahmen<br />

vorgeschlagen, die im Zeitraum von 1995 bis ca.<br />

1998 entwickelt wurden. Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> kalkulierten<br />

Kosten <strong>und</strong> rechtlicher Anlässe für die Umnutzung<br />

o<strong>der</strong> den Abriss von nicht mehr genutzten baulichen<br />

Anlagen <strong>der</strong> Landwirtschaft mussten jegliche<br />

Bemühungen aufgegeben werden. Damit stellt sich<br />

entsprechend Ihrer Planungen erneut die Frage, wer<br />

diese kostenintensiven Maßnahmen finanzieren wird.<br />

Wir regen an, die weitere Planung anzupassen.<br />

Kenntnisnahme Je<strong>der</strong> För<strong>der</strong>zeitraum war bisher begrenzt <strong>und</strong> danach wurde<br />

neu verhandelt. Die Pflege <strong>der</strong> Kulturlandschaft wird<br />

insbeson<strong>der</strong>e durch die neuen Leitbil<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Raumordnung<br />

sowie die gestiegene Nachfrage nach biologisch produzierten<br />

Produkten in Zukunft eher wachsen. (siehe auch Datensatz 200-<br />

26, Bauernverband Nordharz)<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Es gibt auch Flächen im Agrarraum, die nicht genutzt werden<br />

<strong>und</strong> keine Stilllegungsflächen sind, z.B. § 37 Biotope<br />

(Trockenrasenflächen, Streuobstwiesen, Lesesteinhaufen,<br />

Hecken, Baumgruppen).<br />

Es sollte im ureigensten Interesse <strong>der</strong> Landwirte liegen, <strong>der</strong>zeit<br />

o<strong>der</strong> generell nicht genutzte Flächen im Sinne <strong>der</strong> Natur- <strong>und</strong><br />

Landschaftspflege zu entwickeln, auch ohne staatliche<br />

För<strong>der</strong>ungen.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

keine Berücksichtigung In den Ausführungen <strong>des</strong> Einwen<strong>der</strong>s zu an<strong>der</strong>en Gr<strong>und</strong>sätzen<br />

wurde verlangt, dass die Entsiegelung <strong>und</strong> <strong>der</strong> Rückbau von<br />

Altanlagen bzw. -standorten stärker im REP berücksichtigt<br />

werden soll. Jetzt soll <strong>der</strong> dafür diesbezügliche Gr<strong>und</strong>satz<br />

wie<strong>der</strong> gestrichen werden, weil die Maßnahmen kostenintensiv<br />

sind?<br />

Hier geht es nicht darum, dass die Landwirte diese Alt-Anlagen<br />

zurückbauen sollen, son<strong>der</strong>n es ist eine allgemeine For<strong>der</strong>ung,<br />

egal, wer <strong>der</strong> mögliche Nachnutzer ist.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 205 von 673


TÖB:<br />

(201) Bauernverband Börde e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

7.7 Landwirtschaft<br />

201-28 Die Bewirtschaftung zeitweilig o<strong>der</strong> generell aus <strong>der</strong><br />

landwirtschaftlichen Produktion ausscheiden<strong>der</strong><br />

Flächen in Richtung geför<strong>der</strong>ter Natur- <strong>und</strong><br />

Landschaftspflege bietet den Landwirten die<br />

Möglichkeit, ihr Tätigkeitsprofil <strong>und</strong> damit auch die<br />

Einkommensstruktur im ländlichen Raum zu<br />

verbreitern.<br />

Zu Gr<strong>und</strong>satz 10:<br />

Insbeson<strong>der</strong>e im Sinne <strong>des</strong> Bodenschutzes sind bei<br />

gewerblichen Planungen Altstandorte vor<br />

Neuausweisungen im Freiraum zu bevorzugen. Zur<br />

Verbesserung <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong>, zur<br />

Revitalisierung <strong>des</strong> Bodens <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

bodenfunktionalen Leistungen sollten ungenutzte<br />

Altstandorte <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Produktion<br />

entwe<strong>der</strong> einer dem Allgemeinwohl dienenden<br />

Nutzung zugeführt o<strong>der</strong> zurückgebaut werden.<br />

Wie an an<strong>der</strong>er Stelle festgehalten, bestehen in <strong>der</strong><br />

Europäischen Union die Bestrebungen, die<br />

Flächenstilllegung auslaufen zu lassen. Damit<br />

werden wir weitere Nutzungen <strong>der</strong> bis dahin<br />

zeitweise nicht <strong>der</strong> Produktion zur Verfügung<br />

stehenden Flächen registrieren. Zum an<strong>der</strong>en sind<br />

die landwirtschaftlichen Unternehmen verpflichtet,<br />

den Boden in einem ordnungsgemäßen Zustand zu<br />

erhalten(Cross Compliance).<br />

Kenntnisnahme siehe Datensatz 200-30, Bauernverband Nordharz<br />

Kenntnisnahme nein<br />

7.14 Abfallwirtschaft<br />

201-1 Anhand <strong>der</strong> vorliegenden Planungsunterlagen<br />

schätzen wir ein, dass das Ergebnis <strong>der</strong> Planung<br />

hinter den zurzeit für die Landwirtschaft<br />

durchführbaren Entwicklungs- <strong>und</strong><br />

Sicherungsmöglichkeiten zurückbleibt. Beson<strong>der</strong>s in<br />

den letzten Jahren hat sich das Produktionsprofil<br />

verän<strong>der</strong>t. Dieses ist insbeson<strong>der</strong>e auch unter<br />

Bezugnahme auf die EU-Agrarreform, die im Jahr<br />

2005 in Funktion begann, zu bewerten. Dazu stellen<br />

wir fest, dass die Reform keinen Eingang in Ihre<br />

Planung mit dem Ziel, stabilisierend für die<br />

Landwirtschaft in <strong>der</strong> Harzregion zu wirken, gef<strong>und</strong>en<br />

hat bzw. keinen Nie<strong>der</strong>schlag findet. Anhand <strong>der</strong><br />

vorliegenden Abwägungsergebnisse werten wir diese<br />

Planung. Wir gehen auf Schwerpunkte Ihrer Planung<br />

ein:<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 206 von 673


TÖB:<br />

(201) Bauernverband Börde e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

201-29 Aus <strong>der</strong> Sicht <strong>des</strong> Bauernverban<strong>des</strong> "Börde" wird <strong>der</strong><br />

uns vorliegende <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REP Harz dem<br />

Anliegen <strong>und</strong> <strong>der</strong> Entwicklung <strong>des</strong><br />

Wirtschaftszweiges Landwirtschaft nicht gerecht. Die<br />

<strong>der</strong>zeitige Nachfrage landwirtschaftlicher Erzeugnisse<br />

zur Nahrungsmittelproduktion <strong>und</strong> Biomasse <strong>zum</strong><br />

Einsatz erneuerbarer Energien wird nicht<br />

berücksichtigt. Im Gegenteil, mit dieser Planung ist<br />

ein Entzug erheblicher landwirtschaftlicher Nutzfläche<br />

zu Gunsten an<strong>der</strong>er Nutzungsansprüche, wie<br />

Hochwasserschutz, Naturschutz <strong>und</strong><br />

Rohstoffgewinnung (Kies, Braunkohle ....)<br />

vorgesehen.<br />

Deshalb halten wir an dem im bisherigen<br />

Planungsverlauf abgegebenen Stellungnahmen<br />

unsererseits <strong>zum</strong> o. g. <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REP Harz mit<br />

Nachdruck fest. Wir erwarten, dass unsere<br />

aufgezeigten Einwendungen im Interesse <strong>der</strong><br />

Landwirte <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>eigentümer bei <strong>der</strong> weiteren<br />

Planung positiv berücksichtigt werden.<br />

keine Berücksichtigung Die Landwirtschaft hat ebenso wie an<strong>der</strong>e Flächennutzungen<br />

Anspruch an den Freiraum. Im Regionalplan ist ein<br />

ausgewogenes Verhältnis zwischen den<br />

flächeninanspruchnehmenden Nutzungen gegeben, wobei <strong>der</strong><br />

Landwirtschaft genügend Raum gegeben wurde. Die<br />

Landwirtschaft ist jedoch nicht <strong>der</strong> alleinige Nutzer <strong>des</strong><br />

Freiraumes.<br />

Selbstverständlich kann die generelle, ordnungsgemäße<br />

landwirtschaftliche Nutzung sowohl in den Vorranggebieten für<br />

Hochwasserschutz wie auch in den Vorbehaltsgebieten für den<br />

Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems auf bisheriger<br />

Fläche ohne raumordnerische Einschränkungen durchgeführt<br />

werden. Ziele <strong>der</strong> Raumordnung sind von öffentlichen Stellen<br />

bei raumbedeutsamen Planungen <strong>und</strong> Maßnahmen zu<br />

beachten. Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung sind von öffentlichen<br />

Stellen bei raumbedeutsamen Planungen <strong>und</strong> Maßnahmen in<br />

<strong>der</strong> Abwägung o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Ermessensausübung zu<br />

berücksichtigen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

3 Allgemeine Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung für die Planungsregion<br />

202-1 Gr<strong>und</strong>sätzlich besteht unsererseits Einverständnis zu<br />

den formulierten Allgemeinen Gr<strong>und</strong>sätzen <strong>der</strong><br />

Raumordnung für die Planungsregion.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

202-2 Die Ausweisung <strong>der</strong> Goldenen Aue als VRG LW<br />

sollte dahingehend erweitert werden, dass auch die<br />

<strong>der</strong>zeit nach Karte ausgewiesenen VBG LW in das<br />

Vorranggebiet einbezogen werden <strong>und</strong> als solches<br />

ausgewiesen werden.<br />

keine Berücksichtigung Generell erfolgt die Zuordnung zu Vorrang- <strong>und</strong><br />

Vorbehaltsgebieten für Landwirtschaft entsprechend unserem<br />

Kriterienkatalog <strong>und</strong> den Vorgaben <strong>des</strong> LEP-LSA zur<br />

kleinflächigen Ausweisung von Vorranggebieten.<br />

Die Bereiche <strong>des</strong> VBG Landwirtschaft <strong>der</strong> Goldenen Aue<br />

verfügen entwe<strong>der</strong> nicht über die notwendige hohe<br />

Bodenqualität entsprechend unseres Kriterienkataloges o<strong>der</strong><br />

an<strong>der</strong>e berechtigte Nutzungsansprüche wie Hochwasserschutz<br />

o<strong>der</strong> Wassergewinnung überlagern die VBG, so dass eine<br />

"Hochstufung" <strong>zum</strong> VRG-Landwirtschaft dann nicht möglich ist.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 207 von 673


TÖB:<br />

(202) Bauernverband Mansfeld-Südharz e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>4 Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft<br />

202-3 Das südliche Harzvorland wurde verbal als<br />

Vorbehaltsgebiet ausgewiesen. Allerdings erscheint<br />

uns dies anhand <strong>der</strong> kartographischen Darstellung in<br />

Karte 1 nicht ausreichend untersetzt.<br />

Das Gebiet zwischen Sittendorf <strong>und</strong> Helme,<br />

kartographisch als VBG für Wie<strong>der</strong>bewaldung <strong>und</strong><br />

Erstaufforstung <strong>und</strong> VBG für Aufbau eines<br />

ökologischen Verb<strong>und</strong>systems dargestellt, sollte<br />

ebenfalls als VBG für Landwirtschaft ausgewiesen<br />

werden.<br />

Ebenso sollte die Achse zwischen Winkel <strong>und</strong><br />

Mittelhausen als VBG Landwirtschaft ausgewiesen<br />

werden.<br />

Das bei Wallhausen zwischen B 80 <strong>und</strong> A 38<br />

ausgewiesene VBG für Hochwasserschutz sollte<br />

auch als VBG Landwirtschaft ausgewiesen werden.<br />

In gleiche Kategorie sind unseres Erachtens die<br />

Gebiete nördlich von Roßla, um Morungen,<br />

Lengefeld, Gonna <strong>und</strong> Obersdorf einzuordnen.<br />

Gleiches gilt für das Gebiet nördlich<br />

Riethnordhausen.<br />

Darüber hinaus halten wir die zusätzliche<br />

Ausweisung <strong>der</strong> Flächen um Uftrungen -<br />

Rottleberode - Dietersdorf- Schwenda - Breitenbach<br />

als VBG für Landwirtschaft für angezeigt. Wesentlich<br />

werden diese Gebiete durch Grünlandnutzung<br />

geprägt. Die Erhaltung <strong>und</strong> Pflege dieser durch<br />

landwirtschaftliche Nutzung geprägten<br />

Kulturlandschaft ist Planungsziel <strong>und</strong> sollte durch<br />

Ausweisung als Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft<br />

seinen Nie<strong>der</strong>schlag finden.<br />

keine Berücksichtigung Entsprechend Kriterienkatalog wurden die Vorbehaltsgebiete für<br />

Landwirtschaft festgelegt. Hierbei spielte insbeson<strong>der</strong>e die<br />

Bewertung <strong>der</strong> natürlichen Qualität <strong>der</strong> Standorte eine Rolle.<br />

Erfüllten die Standorte nicht die festgelegten Kriterien, so gingen<br />

sie nicht in die Vorbehaltsbebiete ein. Nach § 3 Abs. 6 Nr. 1 <strong>und</strong><br />

2 LPlG sollen Raumordnungspläne auch diejenigen<br />

Festlegungen zu raumbedeutsamen Planungen <strong>und</strong><br />

Maßnahmen enthalten, die zur Aufnahme geeignet <strong>und</strong> zur<br />

Koordinierung von Raumansprüchen erfor<strong>der</strong>lich sind, u.a.<br />

raumbedeutsame Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>des</strong> Naturschutzes <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Landschaftspflege sowie <strong>der</strong> forstliche Rahmenpläne.<br />

Im Südharz wurden bei <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> Kriterien bereits<br />

geringere Bodenqualitäten im Gegensatz <strong>zum</strong> Nordharz<br />

angesetzt. Da dieser Raum durch eine Vielzahl von<br />

Nutzungsansprüchen geprägt ist, hat die Regionalplanung auch<br />

an<strong>der</strong>en Nutzern neben <strong>der</strong> Landwirtschaft Raum zu geben. Im<br />

alt-LK Sangerhausen beträgt <strong>der</strong> Flächenanteil <strong>der</strong><br />

Landwirtschaft im REPHarz etwa 16 %.<br />

Zu Gebiet zwischen Sittendorf <strong>und</strong> Helme: hier handelt es sich<br />

um eine potenzielle Aufforstungsfläche aus <strong>der</strong> Forstlichen<br />

Rahmenplanung, die von <strong>der</strong> Regionalplanung konkretisiert <strong>und</strong><br />

als VBG Wie<strong>der</strong>bewaldung/Erstaufforstung sowie ÖVS<br />

entsprechend <strong>der</strong> Standortspezifik <strong>und</strong> naturschutzfachlichen<br />

Vorgaben festgelegt wurde. Entsp. LPlG, § 6 sind<br />

Wie<strong>der</strong>bewaldungsflächen im REP festzulegen. Hier ist die<br />

landwirtschaftliche Nutzung nach wie vor möglich, da es sich<br />

lediglich um "Suchräume" handelt. Nutzungsän<strong>der</strong>ungen<br />

erfolgen nicht ohne Zustimmung <strong>des</strong> Eigentümers.<br />

Zu Achse zwischen Winkel <strong>und</strong> Mittelhausen: hier wurde ein<br />

VRG für Wassergewinnung <strong>und</strong> ein VBG für ÖVS festgelegt.<br />

Vorranggebiete sind regionalplanerische Letztentscheidungen<br />

<strong>und</strong> sind somit keiner regionalplanerischen Abwägung mehr<br />

zugänglich. Das VRG Wassergewinnung dient <strong>der</strong> Sicherung<br />

<strong>der</strong> öffentlichen Trinkwasserversorgung, durch die VRG-<br />

Festlegung entstehen <strong>der</strong> Landwirtschaft keine<br />

Bewirtschaftungseinschränkungen. Durch die vorhandenen<br />

Gewässer Pietschbach <strong>und</strong> Rhone sowie Kleinstrukturen<br />

wurden Teilflächen in das ÖVS aufgenommen.<br />

VBG Hochwasserschutz bei Wallhausen zw. B 80 <strong>und</strong> A 38:<br />

Hier erreichen die Standortqualitäten nicht die, die im<br />

Kriterienkatalog gefor<strong>der</strong>t wurden.<br />

Gebiet nördl. von Roßla um Morungen, Lengefeld, Gonna <strong>und</strong><br />

Obersdorf: hier ist ein VBG für Wassergewinnung <strong>und</strong> ein VBG<br />

für Tourismus/Erholung ausgewiesen, die Standortkriterien für<br />

eine Einordnung in das VBG für Landwirtschaft wurden nicht<br />

erreicht<br />

Gebiet nördlich Riethnordhausen: Diese Fläche befindet sich im<br />

VBG Hochwasserschutz. Die vorgegebenen Richtgrößen zur<br />

Festlegung von VBG Landwirtschaft laut Kriterienkatalog erfüllt<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 208 von 673


TÖB:<br />

(202) Bauernverband Mansfeld-Südharz e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>4 Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft<br />

diese Fläche nicht. Außerdem sind hier zahlreiche FFH-Gebiete<br />

vorhanden (Gräben).<br />

Gebiet um Uftrungen, Rottleberode, Dietersdorf, Schwenda,<br />

Breitenbach: hier sind großflächige Waldbestände vorhanden,<br />

die in den Tallagen durch Wiesen ergänzt werden. Dieser<br />

Bereich gehört <strong>zum</strong> zukünftigen Biosphärenreservat<br />

Gipskarstlandschaft Südharz <strong>und</strong> wurde <strong>des</strong>halb als VBG ÖVS<br />

festgelegt. Somit besitzen die Grünlandflächen einen<br />

beson<strong>der</strong>en Stellenwert bei <strong>der</strong> Abwägung mit<br />

entgegenstehenden Nutzungen. Einer weiteren Pflege dieser<br />

Kulturlandschaft durch die Landwirtschaft steht die Ausweisung<br />

als VBG ÖVS nicht entgegen, wie in Begründung zu Pkt. 5.<strong>2.</strong>3.<br />

G1 /G2 3. Absatz dargelegt.<br />

7.7 Landwirtschaft<br />

202-4 Hier schlagen wir vor, unter G 4 einen 6. Punkt<br />

einzufügen: 6. Maßnahmen <strong>zum</strong> Erhalt <strong>der</strong><br />

Grünlandstandorte.<br />

keine Berücksichtigung Die Grünlandnutzung wird durch die Nennung <strong>der</strong> Pkt. 1 bis 5<br />

<strong>des</strong> G 4 nicht ausgeschlossen, sie ist vielmehr darin enthalten.<br />

Wenn von "Landwirtschaft" gesprochen wird, geht es sowohl um<br />

die Pflanzen- wie auch die Tierproduktion, die die<br />

Grünlandstandorte benötigt. Eine Doppelnennung erscheint<br />

somit nicht notwendig.<br />

Auf die Grünlandstandorte wurde beson<strong>der</strong>s unter Pkt. 7.1., G<br />

11 eingegangen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

13.10 Erörterung zu Sonstiges<br />

202-5 Absage Teilnahme Erörterung<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

11 keine <strong>Bedenken</strong><br />

da sich keine neuen Aspekte ergaben, gilt die bereits<br />

abgegebene Stellungnahme weiterhin<br />

204-1 Ihre Planung berührt keine von uns<br />

wahrzunehmenden Belange.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 209 von 673


TÖB: (205) B<strong>und</strong> für Natur <strong>und</strong> Umwelt (BNU) Lan<strong>des</strong>verband Sachsen-Anhalt, e. V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

1 Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

205-7 In <strong>der</strong> Einleitung <strong>des</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong>s <strong>des</strong> Regionalen<br />

Entwicklungsplanes wird auf die Verbindlichkeit <strong>der</strong><br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsplanung <strong>und</strong> auf die Pflicht<br />

verwiesen, diese durch die regionalen<br />

Entwicklungspläne (weitestgehend identisch) zu<br />

untersetzen. Wir meinen, dass hier zu prüfen ist, ob<br />

es nicht auch eine zu beachtende beidseitige<br />

Abhängigkeit gibt. Es macht wenig Sinn,<br />

Festlegungen im Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan von 1999<br />

unflexibel in die Regionalplanung 2007 zu<br />

übernehmen. Regionale Entwicklungspläne sollten<br />

ein Instrument <strong>der</strong> mittelfristigen Planung sein, also<br />

vielleicht einen Zeitraum von 20-30 Jahren<br />

berücksichtigen. Lan<strong>des</strong>entwicklungspläne können in<br />

<strong>der</strong> Fortschreibung ja durchaus auch eine Teilsumme<br />

von Festlegungen sein, die bereits in aktuelleren<br />

regionalen Entwicklungsprogrammen enthalten sind.<br />

Gerade <strong>der</strong> heute einzuleitende zukünftige Umgang<br />

mit Nie<strong>der</strong>schlagswasser sollte zu einem solchen<br />

Herangehen zwingen.<br />

keine Berücksichtigung Wesentliche Vorgaben zu Inhalt <strong>und</strong> Form <strong>der</strong> Regionalpläne<br />

(REP) kommen von <strong>der</strong> obersten Lan<strong>des</strong>planungsbehörde bzw.<br />

entstammen dem Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan (LEP). Nach § 6<br />

Abs. 1 LPlG sind die im LEP festgelegten Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze<br />

<strong>der</strong> Raumordnung zu übernehmen <strong>und</strong>, soweit erfor<strong>der</strong>lich, zu<br />

konkretisieren <strong>und</strong> zu ergänzen. Gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 LPlG<br />

sind in den REP's " ...die räumliche Konkretisierung <strong>und</strong><br />

Ergänzung <strong>der</strong> im Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan ausgewiesenen<br />

schutz- <strong>und</strong> nutzungsbezogenen Festlegungen zur<br />

Freiraumstruktur..." festzulegen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

2 Leitbild <strong>der</strong> Planungsregion Harz<br />

205-8 Seite 3 Punkt 4:<br />

Windenergieanlagen sind nicht<br />

landschaftsverträglich. Jede zusätzliche Anlage über<br />

die bestehenden Anlagen hinaus zerstört noch mehr<br />

irreversibel das Landschaftsbild. Die Zerstörung <strong>des</strong><br />

Landschaftsbil<strong>des</strong> kann nicht mit Abstandsmetern<br />

erfasst werden. Hier fehlt ein objektives Kriterium für<br />

die Wirkung auf das Landschaftsbild, um<br />

Ablehnungen weiterer Anlagen aussprechen zu<br />

können,<br />

keine Berücksichtigung Nach § 35 BauGB gehören Windenergieanlagen zu den<br />

privilegierten Anlagen im Außenbereich, <strong>des</strong>halb muss <strong>der</strong><br />

Tatbestand einer Verunstaltung vorliegen, um die Errichtung<br />

von WKA zu verweigern. Es gibt keine "objektiven"<br />

Bewertungen <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong>. Die Schönheit einer<br />

Landschaft ist immer subjektiv <strong>und</strong> hängt vom jeweiligen<br />

Betrachter ab.<br />

Es geht beim Leitbild <strong>des</strong> REP auch nicht bereits um konkrete<br />

Abstandsmeter o.ä., son<strong>der</strong>n um die Unterstützung<br />

regenerativer Energieformen im umweltverträglichen Maß als<br />

regionaler Wille. Eine von vornherein ausgerichtete Ablehnung<br />

<strong>der</strong> Windenergienutzung, die üblicherweise Auswirkungen auf<br />

das Landschaftsbild hat, ist ohnehin mit o.g. Privilegierung nicht<br />

vereinbar.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 210 von 673


TÖB: (205) B<strong>und</strong> für Natur <strong>und</strong> Umwelt (BNU) Lan<strong>des</strong>verband Sachsen-Anhalt, e. V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

3 Allgemeine Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung für die Planungsregion<br />

205-9 Seite 5 G 7-1:<br />

Biotopverb<strong>und</strong> ist hier wohl eher als unverbindlicher<br />

Wunsch zu verstehen. In <strong>der</strong> Praxis <strong>der</strong> Landnutzung<br />

nimmt die Vereinzelung von Biotopen eher zu. Ein<br />

Biotopverb<strong>und</strong> bezüglich Ackerwildkräuter in<br />

Saumgesellschaften besteht im Ergebnis <strong>der</strong><br />

intensiven Landnutzung <strong>und</strong> fehlen<strong>der</strong><br />

Gegenmaßnahmen <strong>der</strong> zuständigen Fachbehörden<br />

praktisch nicht mehr (siehe oben) Die gefor<strong>der</strong>te<br />

"sparsame Inanspruchnahme" von Boden ist<br />

gemessen an <strong>der</strong> Realität ausgesprochenes<br />

Wunschdenken. Wenn als Gr<strong>und</strong>satz gefor<strong>der</strong>t wird,<br />

dass Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> zu<br />

kompensieren sind, dann ergibt sich daraus, dass<br />

keine Windkraftanlagen bewilligt werden können,<br />

denn die Beeinträchtigung <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong><br />

durch diese Anlagen lässt sich nicht kompensieren.<br />

Zu dem Gr<strong>und</strong>satz, dass für den vorbeugenden<br />

Hochwasserschutz u a. durch die Rückgewinnung<br />

von Auen zu sorgen ist, kann hier nur angemerkt<br />

werden, dass mit einer Ausnahme in <strong>der</strong> Elbaue eine<br />

solche Rückgewinnung tatsächlich lei<strong>der</strong> nicht<br />

stattfindet.<br />

205-10 Seite 5 G 8-4:<br />

Was ist eine verbrauchernahe Versorgung <strong>der</strong><br />

Bevölkerung, wie soll sie sichergestellt werden?<br />

Dieser Gr<strong>und</strong>satz bedarf unbedingt einer Erläuterung.<br />

Da tatsächlich eine verbrauchernahe Versorgung <strong>der</strong><br />

Bevölkerung (gewiss mit Nahrungsgütern) in keiner<br />

Form möglich ist, sollte <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>satz als nicht<br />

realisierbar lieber gestrichen werden.<br />

205-11 Seite 6 G 9-2:<br />

Zur Bewirtschaftung <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> gibt es in Sachsen-<br />

Anhalt eine "Leitlinie Wald". Lei<strong>der</strong> ist festzustellen,<br />

dass diese Leitlinie aber seit Jahren nicht mehr<br />

eingehalten wird. Das aktuelle Geschehen im Wald<br />

lässt breite Kreise <strong>der</strong> Bevölkerung befürchten, dass<br />

z Z. Raubbau am Wald betrieben wird <strong>und</strong> keine<br />

ausreichende Vorratswirtschaft.<br />

keine Berücksichtigung G 7-1 stellt bis auf die Wortgruppe "<strong>und</strong> <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong>"<br />

eine Übernahme aus dem LEP dar. Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze <strong>des</strong><br />

LEP sind in die Regionalpläne zu übernehmen.<br />

Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung sind allgemeine Aussagen zur<br />

Entwicklung, Ordnung <strong>und</strong> Sicherung <strong>des</strong> Gesamtraums (§ 3 Nr.<br />

3 ROG). Sie sind nicht spannungsfrei zueinan<strong>der</strong> <strong>und</strong> erfahren<br />

im Einzelfall in <strong>der</strong> Abwägung bzw. <strong>der</strong> Ermessensentscheidung<br />

auf nachgeordneter Planungsebene eine Wichtung.<br />

Kompensation heißt Ausgleichs- <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> Ersatzmaßnahmen<br />

(Begriff aus <strong>der</strong> Bauleitplanung).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Übernahme aus dem LEP. Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung sind<br />

allgemeine Aussagen zur Entwicklung, Ordnung <strong>und</strong> Sicherung<br />

<strong>des</strong> Gesamtraums (§ 3 Nr. 3 ROG).<br />

Eine verbrauchernahe Versorgung in <strong>der</strong> Raumordnung stellt<br />

v.a. auf das Zentrale-Orte-System (dezentrale<br />

Siedlungsstruktur) ab <strong>und</strong> wird z.B. im REP durch die Vorgaben<br />

<strong>zum</strong> Einzelhandel (Pkt. 4.3. Z 14 bis Z 17) inhaltlich untersetzt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 211 von 673


TÖB: (205) B<strong>und</strong> für Natur <strong>und</strong> Umwelt (BNU) Lan<strong>des</strong>verband Sachsen-Anhalt, e. V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

205-12 Seite 13, Punkt 5.1.1.:<br />

Z 4 Vorranggebiete Hochwasserschutz<br />

Das eigentliche unverbaute Selketal im Harz kann<br />

aus formalrechtlichen Erwägungen nicht<br />

Vorranggebiet für Hochwasserschutz sein, weil nach<br />

Z 4 Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft dieser<br />

Vorrang im Fall von Nutzungskonflikt mit dem<br />

Hochwasserschutz erlischt. Siehe Aussagen unten zu<br />

Z 4 Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft.<br />

keine Berücksichtigung In Z 4 <strong>des</strong> Pkt. 5.1.3 ist klar im Zuge einer Übernahme aus dem<br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan (kein Ermessensspielraum für<br />

Regionalplanung) geregelt, dass im Konfliktfall (hier<br />

Ausnahmefall, da keine regelmäßigen Überlagerungen mehrerer<br />

Vorranggebiete) zwischen VRG Hochwasserschutz <strong>und</strong> VRG<br />

Natur <strong>und</strong> Landschaft <strong>der</strong> Hochwasserschutz Vorrang hat. Im<br />

übrigen ist aus <strong>der</strong> Begriffsdefinition für die VRG<br />

Hochwasserschutz auch kein unmittelbarer bzw. regelmäßiger<br />

inhaltlicher Konflikt zwischen beiden Gebietskategorien<br />

ableitbar. Gemäß Z 1 in Pkt. 5.1.1. dienen die VRG<br />

Hochwasserschutz gerade <strong>der</strong> Erhaltung <strong>der</strong> Flussnie<strong>der</strong>ungen<br />

für den Hochwasserrückhalt <strong>und</strong> -abfluss <strong>und</strong> sind auch wegen<br />

ihrer bedeutenden Funktion für Natur <strong>und</strong> Landschaft zu<br />

erhalten.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

205-13 Seite 14 Z 8:<br />

Die Zielstellungen für Hochwasserschutz <strong>und</strong> für<br />

Wassergewinnung sind in Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

eintretenden Klimaverän<strong>der</strong>ungen im Komplex zu<br />

sehen. Es muss erwartet werden, dass bezogen auf<br />

den Zeitabschnitt Jahr die Menge<br />

Nie<strong>der</strong>schlagswasser nicht mehr den Wasserbedarf<br />

decken kann. Ein höherer Wasserverbrauch wird<br />

durch höhere Verdunstungsraten <strong>und</strong> Mehrverbrauch<br />

an Beregnungswasser in <strong>der</strong> Landwirtschaft, aber<br />

auch durch die starke Verdunstung <strong>der</strong> neu<br />

entstehenden großen offenen Wasserflächen<br />

(Bergbaufolgelandschaft Seeland Nachterstedt)<br />

verursacht. Der höhere Wasserverbrauch macht<br />

Maßnahmen zur Sicherung <strong>der</strong><br />

Gr<strong>und</strong>wasserauffüllung erfor<strong>der</strong>lich. Dabei dürfte den<br />

Fluß- <strong>und</strong> Bachauen eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung<br />

zukommen. Die Gr<strong>und</strong>wasserauffüllung setzt voraus,<br />

dass auch in Trockenzeiten die Bäche <strong>und</strong> Flüsse<br />

Wasser führen. Außerdem wird es notwendig, mehr<br />

Flächen für eine Überflutung im Falle von<br />

Hochwasser zur Verfügung zu haben <strong>und</strong> die<br />

Verweildauer von Hochwasser zu erhöhen. Mit<br />

durchgängigen Rückhaltebecken im Selketal können<br />

diese Aufgabenstellungen nicht erfüllt werden. Die<br />

Schaffung <strong>der</strong> fachplanerischen Voraussetzungen für<br />

<strong>der</strong>artige Stauwerke im Selketal <strong>und</strong> die zeitnahe<br />

Realisierung dieser Rückhaltebecken im Selketal ist<br />

als Ziel <strong>der</strong> Entwicklungsplanung zu streichen, Hier<br />

ist ein völlig neuer Planungsansatz erfor<strong>der</strong>lich, <strong>der</strong><br />

auch <strong>der</strong> zukünftig wichtig werdenden<br />

Abwägungsgr<strong>und</strong>lage "Schadenssumme<br />

Hochwasser" <strong>und</strong> "Schadenssumme Wassermangel<br />

(Dürre in <strong>der</strong> Ackerebene)" Rechnung tragen muss.<br />

Das bisherige Planungskonzept basiert immer noch<br />

auf zwei nicht mehr aufrecht zu haltenden Prämissen:<br />

1. Unzulängliche Vorhersagemöglichkeit für<br />

plötzliches Hochwasser im Selkebecken; <strong>2.</strong><br />

Hochwasser soll so schnell wie möglich abfließen.<br />

keine Berücksichtigung Die aufgeworfenen Fragen zu möglichen künftigen klimatischen<br />

Verän<strong>der</strong>ungen bzw. zur Notwendigkeit einer<br />

Gr<strong>und</strong>wasserauffüllung lassen keinen inhaltlichen<br />

Zusamenhang zu Z 8 erkennen. Sofern im Zuge <strong>der</strong> Umsetzung<br />

<strong>des</strong> Z 8 durch die Fachplanung ein o<strong>der</strong> mehrere geeignete<br />

Standorte für ein Hochwasserrückhaltebecken nachgewiesen<br />

werden (<strong>der</strong> Nachweis <strong>der</strong> Eignung beinhaltet auch an<strong>der</strong>e<br />

betroffene öffentliche Belange, wie z.B. Natur <strong>und</strong> Landschaft),<br />

ist als Vorgabe in Z 8 "ohne Dauerstau" enthalten. D.h. ein nur<br />

kurzzeitig (wenige Tage) andauen<strong>der</strong> <strong>und</strong> relativ seltener (> HQ<br />

5, theoretisch alle 5 Jahre) Rückhalt von Hochwasser in einem<br />

solchen Becken, ist nicht in <strong>der</strong> Lage, einen relevanten Einfluss<br />

auf die dauerhafte Wasserführung <strong>der</strong> Selke auszuüben (<strong>und</strong><br />

damit auch keinen Einfluss auf die permanente Infiltration von<br />

Oberflächen-(Fluss)wasser in einen Gr<strong>und</strong>wasserleiter).<br />

Um das Schadenspotential <strong>des</strong> Hochwassers in den<br />

Siedlungsbereichen <strong>des</strong> Selketals ("Schadenssumme<br />

Hochwasser") zu minimieren, dazu soll(e)n gerade das/die<br />

Hochwasserrückhaltebecken dienen. Ein möglicher<br />

Wassermangel in <strong>der</strong> Ackerebene kann durch die Z 8<br />

genannten Maßnahmen nicht reguliert werden.<br />

Die Vorhersagezeit für eine Hochwasser innerhalb bzw. in <strong>der</strong><br />

Nähe eines Hochwasserentstehungsgebietes, wie dem Harz,<br />

werden immer nur relativ kurz sein (z.B. im Gegensatz zu den<br />

sachsen-anhaltinischen Elbabschnitten).<br />

Die in Z 1, G 3, Z 5, G 6, G 7 <strong>und</strong> auch Z 8 <strong>des</strong> Pkt. 5.1.1.<br />

enthaltenden Festlegungen dienen auch dem<br />

Hochwasserrückhalt, damit eben das Hochwasser nicht<br />

möglichst schnell abfließt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

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5.1.3 Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

205-14 Seite 14 5.3.l.Z 2<br />

Zu I: Großer u Kleiner Hakel - Hinweis: Die forstliche<br />

Nutzung ist <strong>der</strong>zeit dem Schutzzweck nicht<br />

angepasst. Unsere Frage: Wird zukünftig diese<br />

Angepasstheit wie<strong>der</strong> hergestellt - wie ? Zu II.<br />

Bodetal-Steinköpfe - Hinweis: Hier sollte die Aussage<br />

stehen, dass dieses Gebiet als Exklave <strong>des</strong><br />

Nationalparks Harz weiterentwickelt wird. Dazu gibt<br />

es entsprechende Pläne <strong>und</strong> die Unterstützung <strong>der</strong><br />

Stadt Thale<br />

205-15 Zu III: Selketal:<br />

Hier steht als Übernahme aus dem<br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan. Schutz <strong>des</strong> natürlichen<br />

Mittelgebirgsfluss-Systems <strong>der</strong> Selke <strong>und</strong> ihrer<br />

Zuflüsse Dieser Zielstellung wird voll zugestimmt. Sie<br />

schließt die Verbauung <strong>des</strong> Selketals mit<br />

Rückhaltebecken - wie dies die Zielstellung laut ZUS.<br />

14 ist - gr<strong>und</strong>sätzlich aus.<br />

205-16 Zu IV: Gipskarstlandschaft Südharz:<br />

Hier muss formuliert werden, dass dieses Gebiet nun<br />

als Biosphärenreservat endgültig gesichert wird. Die<br />

Vorbereitungen währen bereits 10 Jahre !!!<br />

205-17 Zu V: Eckertal:<br />

Redaktioneller Hinweis: Das Eckertal (im Harz)<br />

gehört <strong>zum</strong> Nationalpark Harz -keine Trennung<br />

ausweisen !<br />

205-18 Zu XI; Kleiner <strong>und</strong> Großer Fallstein - Hinweis: Der<br />

reale Holzeinschlag im NSG Großer Fallstein<br />

wi<strong>der</strong>spricht dem erklärten Schutzziel. Unter diesem<br />

Punkt sollte bedingt durch Gleichheit <strong>der</strong> Situation<br />

auch das NSG Ostero<strong>der</strong> Holz ausgewiesen werden<br />

(jetzt Punkt XVI Seite 16.)<br />

205-19 Seite 16<br />

Zu XVI. Ostero<strong>der</strong> Holz: siehe oben. Sollte zu XI<br />

zugeordnet werden.<br />

keine Berücksichtigung siehe Datensatz 439-12 (BNU-Kreisstelle), da wortgleiche keine Berücksichtigung nein<br />

<strong>Anregungen</strong>/<strong>Bedenken</strong><br />

Kenntnisnahme siehe Datensatz 439-13 (BNU-Kreisstelle), da wortgleicher Kenntnisnahme nein<br />

Hinweis<br />

keine Berücksichtigung siehe Datensatz 439-14 (BNU-Kreisstelle), da wortgleiche keine Berücksichtigung nein<br />

<strong>Anregungen</strong>/<strong>Bedenken</strong><br />

keine Berücksichtigung siehe Datensatz 439-15 (BNU-Kreisstelle), da wortgleicher keine Berücksichtigung nein<br />

Hinweis<br />

teilweise Berücksichtigung siehe Datensatz 439-16 (BNU-Kreisstelle), da wortgleiche teilweise Berücksichtigung nein<br />

<strong>Anregungen</strong>/<strong>Bedenken</strong><br />

volle Berücksichtigung volle Berücksichtigung nein<br />

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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

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5.1.3 Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

205-20 Zu XVIII: Alte Burg bei Gernrode.<br />

Unsere Stellungnahme <strong>zum</strong> 1 <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REPHarz<br />

lautete hier:<br />

"Hier sollte <strong>der</strong> an sich wenig bedeutsame Standort<br />

noch einmal kritisch geprüft werden. Die<br />

Kiefernbestockung sollte in geeigneter Form erhalten<br />

werden, da es sich um einen überaus wertvollen<br />

Kiefern-Genotyp handelt."<br />

Im vorläufigen Abwägungsbescheid wird zu unserer<br />

Stellungnahme festgestellt: Keine Berücksichtigung.<br />

Als Begründung wird angegeben: Die Aufnahme <strong>des</strong><br />

NSG als Vorranggebiet für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

beruht auf Zuarbeiten <strong>der</strong> Naturschutzbehörden -<br />

Deswegen keine Berücksichtigung.<br />

Die Stellungnahme <strong>des</strong> BNU <strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong> wird hier<br />

ausdrücklich noch einmal gleichlautend <strong>zum</strong> <strong>2.</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> vorgetragen. Es wird Unverständnis erklärt,<br />

weshalb die inhaltliche Aussage <strong>der</strong> Stellungnahme<br />

<strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong> abgelehnt wurde. Diese Ablehnung<br />

bedeutet: Das Vorkommen eines wertvollen<br />

Kieferngenotyps soll vernichtet werden <strong>und</strong> in einen -<br />

so die Behauptung - standortgerechten- Laubwald<br />

umgewandelt werden. Tatsächlich ist gerade das<br />

Kiefernvorkommen standortgerecht. Es wäre<br />

paradox, wenn selbst die Tagespresse den Leser<br />

erläutert, dass angesichts <strong>der</strong> klimatischen<br />

Entwicklungen die Bedeutung <strong>der</strong> Kiefer als<br />

Forstbaum zunehmen wird, <strong>und</strong> gleichzeitig in dem<br />

für einen längeren Zeitraum gültigen<br />

Rahmenentwicklungsplan <strong>der</strong> Ersatz <strong>des</strong><br />

Vorkommens eines genotypisch hochwertigen<br />

Kiefernvorkommens durch Laubwald Ziel <strong>der</strong><br />

regionalen Entwicklung sein soll. Im konkreten Fall<br />

beinhalet <strong>der</strong> Text <strong>des</strong> <strong>Entwurf</strong>s <strong>des</strong> REPHarz<br />

flächengenaue Aussagen <strong>und</strong> Fachplanungen Dies<br />

ist ein Wi<strong>der</strong>spruch !<br />

Da seitens <strong>der</strong> Regionalen Planungsgemeinschaft<br />

viele Vorschläge <strong>des</strong> BNU mit dem Argument, die<br />

Fachplanungen <strong>und</strong> das Flächendetail betreffend,<br />

abgelehnt wurden, wird hier offensichtlich nicht mit<br />

einheitlicher Planungsmethodik gearbeitet. Wir bitten<br />

um Klärung.<br />

teilweise Berücksichtigung siehe Datensatz 439-18 (BNU-Kreisstelle), da wortgleiche teilweise Berücksichtigung nein<br />

<strong>Anregungen</strong>/<strong>Bedenken</strong><br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

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5.1.3 Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

205-21 Zu XXI Müncheberg<br />

Dazu treffen wir unverän<strong>der</strong>t die gleiche Aussage wie<br />

in <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong>. Diese<br />

Stellungnahme wurde in <strong>der</strong> Abwägung abgelehnt -<br />

auch hier mit dem Hinweis darauf, dass die<br />

Regionalplanung rahmensetzend sei <strong>und</strong> die<br />

Regionalplanung keine Aufgaben <strong>der</strong> Fachplanung<br />

übernehmen darf. Unsere Stellungnahme sagt aber<br />

klar aus "Es müssen für diesen <strong>und</strong> analoge<br />

Standorte Handlungskonzepte ausgewiesen werden".<br />

Aus unserer Sicht ist hier sehr wohl die<br />

"Rahmensetzung" angesprochen - es gibt diese<br />

Handlungskonzepte nicht - aber genau diese wären<br />

ein Instrument <strong>der</strong> regionalen Entwicklung. Was wird<br />

aus den Nie<strong>der</strong>wäl<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Region - nach Wegbruch<br />

<strong>der</strong> traditionellen Bewirtschaftung? Deswegen<br />

ergänzen wir unsere bereits getroffene Aussagen um<br />

die Kernaussage: Es ist ein dem Schutzziel<br />

entsprechen<strong>des</strong> Pflegemanagement erfor<strong>der</strong>lich (zu<br />

entwickeln, zu erproben, anzuwenden),<br />

205-22 Zu XXXII: Albrechtshaus, Oberes Selketal: Hinweis:<br />

Real erfolgen ein dem Schutzziel nicht<br />

entsprechen<strong>der</strong> starker Holzeinschlag <strong>und</strong> eine nur<br />

mangelhafte Freihaltung <strong>der</strong> Flachmoore im Bereich<br />

<strong>des</strong> Wasserschiedenmoores.<br />

keine Berücksichtigung siehe Datensatz 439-19 (BNU-Kreisstelle), da wortgleiche keine Berücksichtigung nein<br />

<strong>Anregungen</strong>/<strong>Bedenken</strong><br />

Kenntnisnahme siehe Datensatz 439-20 (BNU-Kreisstelle), da wortgleiche Kenntnisnahme nein<br />

<strong>Anregungen</strong>/<strong>Bedenken</strong><br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.3 Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

205-23 Z 4 Im Falle <strong>des</strong> Nutzungskonfliktes hat <strong>der</strong><br />

Hochwasserschutz Vorrang vor dem Schutz von<br />

Natur <strong>und</strong> Landschaft.<br />

Wenn dies so gelten soll, kann nicht das unmittelbare<br />

Selketal im Harz als Vorranggebiet für<br />

Hochwasserschutz erklärt werden. Das eigentliche<br />

Selketal im Harz kann bei Gültigkeit von Z 4 nicht<br />

gleichzeitig Vorranggebiet für Natur- <strong>und</strong><br />

Landschaftsschutz <strong>und</strong> Vorranggebiel für<br />

Hochwasserschutz sein. Im Selketal besteht z. Z.<br />

aktuell <strong>der</strong> genannte Nutzungskonflikt, <strong>der</strong> mit<br />

Wirksamwerden von Z 4 rechtlich sofort aufgelöst<br />

wird: Es bleibt nur Vorrang für Hochwasserschutz<br />

übrig. Dann kann das unmittelbare Selketal im Harz<br />

nicht FFH-Schutzgebiet sein. Eine Lösung <strong>der</strong><br />

Problematik könnte darin bestehen, dass nur die<br />

Selkenebentäler (im Harzbereich) Vorranggebiete für<br />

Hochwasserschutz sind. Eine Problemlösung wäre<br />

auch <strong>der</strong> Verzicht auf die Hochwasser-<br />

Rückhaltebecken im eigentlichen Selketal (im Harz),<br />

denn nur diese sind <strong>der</strong> Konfliktpunkt. Zu an<strong>der</strong>en<br />

Maßnahmen <strong>des</strong> Hochwasserschutzes im<br />

eigentlichen Selketal (im Harz) ( z. B. Sicherung von<br />

Überflutungsbereichen, Verbot <strong>der</strong> Verbauung <strong>der</strong><br />

Talsohle usw.) bestehen keine Nutzungskonflikte.<br />

keine Berücksichtigung siehe Datensatz 439-21 (BNU-Kreisstelle), da wortgleiche keine Berücksichtigung nein<br />

<strong>Anregungen</strong>/<strong>Bedenken</strong><br />

5.<strong>2.</strong>1 Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />

205-6 Ein solcher Kernpunkt sollte schon heute sein: Der<br />

Rückhalt von Überschusswasser im Harzbereich zur<br />

Speisung <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>wassers in <strong>der</strong> Ackerebene<br />

(Sicherung eines Min<strong>des</strong>twasserstan<strong>des</strong> von Bode<br />

<strong>und</strong> Selke - vorausschauende Reaktion auf<br />

Klimaän<strong>der</strong>ungen)<br />

keine Berücksichtigung Im Pkt. 3, G 7-1 bzw. 7.3, G 8/G 9 werden bereits grobe<br />

Vorgaben für den Hochwasserschutz <strong>und</strong> den Wasserrückhalt in<br />

<strong>der</strong> Fläche gegeben. Die Ausgestaltung dieser Vorgaben sind<br />

von den Fachbehörden bzw. Fachplanungen, wenigstens in<br />

Zusammenarbeit mit diesen zu tätigen. Insbeson<strong>der</strong>e gibt es<br />

dazu Gewässermanagementpläne.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>3 Vorbehaltsgebiete für den Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems<br />

205-2 Die anstehende Problematik soll hier am Beispiel<br />

unserer Hinweise <strong>zum</strong> Punkt 5 <strong>2.</strong>3.<br />

Vorbehaltsgebiete für den Aufbau eines ökologischen<br />

Verb<strong>und</strong>systems verdeutlicht werden. Wir hatten in<br />

unserer Stellungnahme festgestellt. "... Das Problem<br />

besteht nicht im Fehlen eines ökologischen<br />

Verb<strong>und</strong>es weniger großer Kernzonen, son<strong>der</strong>n in<br />

<strong>der</strong> Vernichtung <strong>der</strong> biologisch tatsächlich<br />

wichtigeren kleinen Verb<strong>und</strong>systeme. In den letzten<br />

Jahren sind systematisch nahezu alle Feldraine<br />

umgepflügt o<strong>der</strong> im besten Fall in einen<br />

Monograsstreifen umgewandelt worden. Nichts hat<br />

diesen Vorgang aufgehalten o<strong>der</strong> wenigstens<br />

gebremst, dabei hätte je<strong>der</strong> Vorgang <strong>des</strong><br />

Feldrainvemichtens mit <strong>der</strong> heute in <strong>der</strong> Praxis<br />

gängigen Genauigkeit von 2 cm dokumentiert werden<br />

können ... "<br />

205-3 Sie konnten unserer For<strong>der</strong>ung nach konkreteren<br />

Handlungsvorgaben nicht entsprechen <strong>und</strong> teilen uns<br />

für den konkreten Fall mit: "Die Ausweisung von<br />

Vorbehaltsgebieten für den Aufbau eines<br />

ökologischen Verb<strong>und</strong>systems berücksichtigt sowohl<br />

die naturschutzfachlichen Planungen als auch die<br />

forstliche Rahmenplanung. Für den Aufbau eines<br />

Biotopverb<strong>und</strong>es auf örtlicher Ebene sind die<br />

Kommunen verantwortlich, es ist nicht Aufgabe <strong>der</strong><br />

Regionalplanung. Regionalplanung ist überörtlich <strong>und</strong><br />

überfachlich <strong>und</strong> nicht flächenscharf, das ist im<br />

Maßstab 1:100 000 nicht möglich."<br />

keine Berücksichtigung Zuständig für die Einhaltung von Verordnungen für<br />

Landschaftsschutzgebiete sind die Landkreise. Für die Wege<br />

sind die Eigentümer zuständig. Keine raumordnerische<br />

Steuerung möglich. Der Regionale Entwicklungsplan ist im<br />

Maßstab 1:100.000 zu erstellen (entsprechend Vorgabe LPlG, §<br />

7 Abs. 4).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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5.<strong>2.</strong>3 Vorbehaltsgebiete für den Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems<br />

205-4 Seite 21 <strong>des</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong>s <strong>des</strong> REPHarz werden unter<br />

Punkt 5.<strong>2.</strong>3 unter Z 3 Position 20 die Seweckenberge<br />

bei Quedlinburg als ein Vorbehaltsgebiet für den<br />

Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems<br />

festgelegt. Gerade in diesem Gebiet gibt es praktisch<br />

keine Feldraine mehr. Sie wurden nahezu restlos<br />

umgepflügt <strong>und</strong> dies in Wie<strong>der</strong>holung. Daran hat<br />

auch <strong>der</strong> Planungsvorgang Ökologisches<br />

Verb<strong>und</strong>system <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt,<br />

Planung von Biotopverb<strong>und</strong>systemen im Landkreis<br />

Quedlinburg Stand Mai 2005 -also die örtliche<br />

Fachplanung- nichts geän<strong>der</strong>t, ja nicht einmal das<br />

Problem dargestellt. Das Planungsziel<br />

"Vorbehaltsgebiet für ein ökologisches<br />

Verb<strong>und</strong>system" im Rahmen <strong>der</strong> Regionalplanung<br />

erweist sich in <strong>der</strong> Realität so eher als unverbindliche<br />

<strong>und</strong> in <strong>der</strong> Umsetzungspraxis unwirksame<br />

Absichtserklärung.<br />

Wenn es ein Ziel <strong>der</strong> Regionalen<br />

Entwicklungsplanung Harz ist, die reiche<br />

Naturausstattung <strong>der</strong> Region zu erhalten <strong>und</strong> zu<br />

mehren, dann muß aus unserer Sicht im Falle <strong>der</strong><br />

Notwendigkeit zu Kernpunkten auch gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

dargelegt werden, wie dieses Ziel erreicht werden<br />

soll. Zum Stichwort Biotopverb<strong>und</strong> gehören auch<br />

Aussagen z. B. zur Bedeutung von Feldrainen, <strong>zum</strong><br />

Umgang mit Feldrainen <strong>und</strong> Festlegungen <strong>zum</strong> Erhalt<br />

von Feldrainen. Aus unserer Sicht stellt dies nicht<br />

eine Fachplanung dar, son<strong>der</strong>n eine Vorgabe dafür,<br />

wie gestellte Ziele auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> entsprechenden<br />

Detail-Fachplanungen auch erreicht werden können.<br />

keine Berücksichtigung Die verlangten Vorgaben gehören in das Landschaftsprogramm keine Berücksichtigung nein<br />

o<strong>der</strong> in die Landschaftsrahmenpläne.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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5.<strong>2.</strong>3 Vorbehaltsgebiete für den Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems<br />

205-5 Solche Kernpunkte <strong>der</strong> regionalen<br />

Entwicklungsplanung sind aber auch:<br />

- Die zukünftige Entwicklung <strong>der</strong> Offenflächen<br />

- Der Umgang mit Verbuschung <strong>und</strong> Verwaldung<br />

- Schutz <strong>und</strong> Bestandsentwicklung sehr seltener Tier<strong>und</strong><br />

Pflanzenarten von b<strong>und</strong>esweiter bzw.<br />

europäischer Bedeutung<br />

- Das Management <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>waldbewirtschaftung<br />

- Die vorausschauend bestimmte Artenstruktur <strong>der</strong><br />

zukünftigen Nutzwäl<strong>der</strong> zur Sicherung <strong>der</strong>en<br />

Produktivität<br />

- Die Zuordnung von Flächen für den Anbau<br />

bestimmter Energiepflanzen, weil dies einer<br />

regionalen Planung bedarf.<br />

Unsere Hinweise <strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REPHarz, die<br />

mit dem Verweis auf "kommunale Fachplanungen" im<br />

<strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> keine Berücksichtigung gef<strong>und</strong>en haben,<br />

machen wir <strong>des</strong>wegen / unverän<strong>der</strong>t weiter geltend<br />

Ohne Vorgaben im REPHarz wird es keine<br />

entsprechenden kommunalen flächengenauen<br />

Fachplanungen geben, die auf die Realisierung <strong>des</strong><br />

REPHarz ausgerichtet sind.<br />

205-24 Wir wie<strong>der</strong>holen hier unsere Stellungnahme <strong>zum</strong> 1.<br />

<strong>Entwurf</strong>. Mit Bezug auf Vorbehaltsgebiete für den<br />

Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems; Es<br />

bedarf aus unserer Sicht nicht nur <strong>der</strong> fachlichen<br />

Detailplanung, son<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Rahmensetzung im<br />

Regionalen Entwicklungsplan als Basis<br />

für die lokale Fachplanung <strong>und</strong> dies min<strong>des</strong>tens für<br />

folgende Elemente von Verb<strong>und</strong>systemen:<br />

- Bedeutung/ Nutzung von Ackerrandsreifen <strong>und</strong><br />

Feldrainen (weiter oben schon genannt);<br />

- Netz von Laichgewässern;<br />

- Durchlässe durch Straßenkörper ;<br />

- Feldgehölze,<br />

- Feldhecken, Windschutzstreifen.<br />

keine Berücksichtigung Die verlangten Vorgaben gehören in das Landschaftsprogramm keine Berücksichtigung nein<br />

o<strong>der</strong> in die Landschaftsrahmenpläne.<br />

keine Berücksichtigung Regionalplanung ist überörtlich <strong>und</strong> überfachlich.<br />

Detailplanungen werden von den zuständigen Fachbehörden in<br />

Auftrag gegeben bzw. erarbeitet. Grobe Vorgaben sind in den<br />

Allgemeinen bzw. Einzelfachlichen Gr<strong>und</strong>sätzen <strong>des</strong> Regionalen<br />

Entwicklungsplanes bereits enthalten.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>8 Vorbehaltsgebiete für Wie<strong>der</strong>bewaldung/Erstaufforstung<br />

205-25 Zu Z 1: Vorbehaltsgebiete für<br />

Wie<strong>der</strong>bewaldung/Erstaufforstung<br />

Unter Punkt 3 wird das Gebiet um den Bicklingsbach<br />

genannt. Der dem <strong>Entwurf</strong> beigefügten Karte kann<br />

entnommen werden, was damit gemeint ist: Ein<br />

breiter Waldstreifen beidseits <strong>des</strong> Bicklingsbaches<br />

zwischen Quedlinburg (hier Ende im Stadtgebiet bzw.<br />

direkt an <strong>der</strong> 2008 zu bauen Südumfahrung<br />

Quedlinburg als Straßenbau-Folgemaßnahme <strong>des</strong><br />

Baus <strong>der</strong> B 6 n) <strong>und</strong> Rie<strong>der</strong> <strong>und</strong> damit dem<br />

Harzwaldmassiv <strong>und</strong> dies auf bestem uraltem<br />

Ackerboden. Eine Erstaufforstung dieses Streifens<br />

würde eine Waldzunge ab Harz bis an die<br />

Ackerebene nördlich <strong>und</strong> östlich von Quedlinburg<br />

schaffen, die ansonsten nirgends besteht. Dies mag<br />

verlockend erscheinen. Ein solches Vorhaben ist<br />

auch als Vorbehaltsgebiet aus unserer Sicht aber<br />

völlig unrealistisch. Laut 5,<strong>2.</strong>4 Z 1 ist das Nördliche<br />

Harzvorland Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft.<br />

Deswegen ist unter 5.<strong>2.</strong>8. Z 1 Punkt 3 Gebiet um den<br />

Bicklingsbach ersatzlos zu streichen. Kritisch wäre<br />

die gleiche Situation für Punkt 4 Getelaue zu prüfen.<br />

Uferrandstreifen in ausreichen<strong>der</strong> Breite bei<strong>der</strong><br />

Bäche könnten - dies wäre realistischer <strong>und</strong><br />

wichtiger - aber als Vorbehaltsgebiete für den Aufbau<br />

eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems ausgewiesen<br />

werden, z. B. inklusive Schaffung von<br />

Laichgewässern.<br />

Die entstehende Bergbaufolgelandschaft nach Abbau<br />

von Sanden <strong>und</strong> Kiesen in den Flussauen sollte<br />

generell als Vorbehaltsgebiet für partielle Wie<strong>der</strong><strong>und</strong><br />

Erstaufforstung ausgewiesen werden. Beispiel:<br />

Bodeaue Quedlinburg/Ditfurt nach Auskiesung.<br />

keine Berücksichtigung Diese Aufforstungsfläche basiert auf einem Vorschlag <strong>der</strong><br />

forstlichen Rahmenplanung. Entsprechend § 3 Abs. 6 Nr. 2<br />

LPlG sind "...die raumbedeutsamen Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>und</strong><br />

Maßnahmen <strong>der</strong> forstlichen Rahmenpläne aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Vorschriften <strong>des</strong> B<strong>und</strong>eswaldgesetzes <strong>und</strong> <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>waldgeseztes..." in die REP aufzunehmen. Die forstliche<br />

Rahmenplanung wurde bereits mit den TÖB's im Rahmen <strong>der</strong><br />

Erstellung durch die Obere Forstbehörde abgestimmt.<br />

Nach LPlG § 6 Abs. 4 sind Regionale Entwicklungspläne im<br />

Maßstab 1:100.000 zu erarbeiten, in diesem Maßstab ist es<br />

nicht möglich einen 5 m breiten Gewässerstreifen darzustellen.<br />

Ebenso läßt sich hier kein Minimalstreifen entlang <strong>der</strong> Gewässer<br />

für den Aufbau eines ÖVS darstellen. Desweiteren ist in Pkt. 7.1,<br />

G 13 bereits die Nachnutzung von ehemaligen<br />

Bodenabbauflächen als Sek<strong>und</strong>ärbiotope empfohlen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

205-26 5.3.1. Eignungsgebiete für die Nutzung <strong>der</strong><br />

Windenergie<br />

Zu Z 1 Das Gebiet Gröningen - Wegeleben ist nicht<br />

geeignet. Dieses Gebiet ist hier nicht zu nennen.<br />

Negativ beeinflusst werden das<br />

Hauptverbreitungsgebiet <strong>des</strong> Roten Milan <strong>und</strong> das<br />

Fluggebiet <strong>der</strong> im Hakel vorkommenden Adlerarten.<br />

keine Berücksichtigung siehe Abwägung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> BNU-Kreisstelle<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

(Datensatz 439-25), da wortgleiche <strong>Anregungen</strong>/<strong>Bedenken</strong><br />

vorgetragen<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB: (205) B<strong>und</strong> für Natur <strong>und</strong> Umwelt (BNU) Lan<strong>des</strong>verband Sachsen-Anhalt, e. V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie mit <strong>der</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

205-27 5.3.<strong>2.</strong> Vorranggebiet für die Nutzung von<br />

Windenergie:<br />

Zu Z 1: Das Gebiet Dar<strong>des</strong>heim - Ba<strong>der</strong>shausen -<br />

Rohrsheim ist ungeeignet für die<br />

Windenergiegewinnung. Dieses Gebiet kann nicht als<br />

Vorranggebiet ausgewiesen werden. Das Gebiet ist<br />

Hauptfluggebiet <strong>des</strong> Roten Milan zwischen Huy <strong>und</strong><br />

Fallstein.<br />

keine Berücksichtigung siehe Abwägung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>des</strong> BNU-Kreisverban<strong>des</strong> keine Berücksichtigung nein<br />

(Datensatz 439-26), da wortgleiche <strong>Anregungen</strong>/<strong>Bedenken</strong><br />

6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />

205-28 Zu Z 1: Ist die Liste noch aktuell? Die Objekte Hotel<strong>und</strong><br />

Tourismusprojekt Albrechtshaus <strong>und</strong> Stapelburg<br />

Eurocamp sind nach unserem Wissensstand nicht<br />

mehr in Planung.<br />

keine Berücksichtigung Sowohl beim Albrechtshaus als auch beim Eurocamp<br />

Stapelburg wird eine touristische Nutzung weiterhin von den<br />

Gemeinden <strong>und</strong> vom Landkreis angestrebt. Entgegenstehende<br />

Meinungen, auch im Zuge <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Auslegung <strong>des</strong> REPHarz, sind<br />

uns nicht bekannt. Die vom Einwän<strong>der</strong> abgegebene Vermutung<br />

kann durch unsere Kenntnisstände nicht bestätigt werden.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

7.17 Erholung, Freizeit, Tourismus<br />

205-29 Zu G13:<br />

Die Freigabe von Talsperren für touristische Zwecke<br />

ist immer problematisch. Sie ist für die Region auch<br />

nicht typisch, vor allem aber nicht erfor<strong>der</strong>lich, weil<br />

eine Konzentration auf solche Objekte wie z. B.<br />

Seeland Nachterstedt eine bessere Alternative<br />

darstellt. Deswegen sollte zu G 13 besser formuliert<br />

werden: Eine Freigabe von Talsperren (je<strong>der</strong> Art) für<br />

die touristische Nutzung über die <strong>der</strong>zeit<br />

bestehenden Freigaben hinaus ist nicht vorzusehen.<br />

keine Berücksichtigung Mit <strong>der</strong> Formulierung in G 13 wird lediglich die Möglichkeit<br />

aufgezeigt, Talsperrenbereiche auch touristisch zu nutzen. Mit<br />

einer "Freigabe" <strong>der</strong> Talsperren für touristische Nutzungen ist<br />

dieser Gr<strong>und</strong>satz wohl kaum gleichzusetzen.<br />

Teilbereiche von Talsperren werden im Harz schon seit vielen<br />

Jahren touristisch genutzt. Sollten zukünftig weitere Nutzungen<br />

gefragt sein, so sind diese ohnehin mit den zuständigen Trägern<br />

öffentlicher Belange abzustimmen. Wie im Pkt. G 13 genannt,<br />

sind die Belange <strong>des</strong> Trinkwasser-, Natur- <strong>und</strong><br />

Hochwasserschutzes <strong>und</strong> wasserwirtschaftlichen Belange<br />

vorrangig zu berücksichtigen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10 Sonstiges<br />

205-1 Zunächst wird <strong>der</strong> Regionalen Planungsgemeinschaft<br />

Harz gedankt für die kritische Auseinan<strong>der</strong>setzung<br />

mit den in <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>des</strong> B<strong>und</strong>es für Natur<br />

<strong>und</strong> Umwelt (BNU) <strong>zum</strong> 1 <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REPHarz<br />

getroffenen Aussagen (Ihr Schreiben vom 1<strong>2.</strong> 3.07).<br />

Wir bedauern, dass eine Vielzahl unserer<br />

Hinweise/Vorschläge keine Berücksichtigung<br />

gef<strong>und</strong>en hat, weil die inhaltlichen Aussagen aus <strong>der</strong><br />

Sicht <strong>der</strong> Planungsgemeinschaft nicht in den Rahmen<br />

eines Regionalen Entwicklungsplanes hineingehören,<br />

son<strong>der</strong>n in Planungen <strong>der</strong> jeweils zuständigen<br />

Fachbehörden. Es wird auf die überörtliche <strong>und</strong><br />

überfachliche <strong>und</strong> nicht flächenscharfe Planung auf<br />

<strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong> Regionalplanung verwiesen.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB: (205) B<strong>und</strong> für Natur <strong>und</strong> Umwelt (BNU) Lan<strong>des</strong>verband Sachsen-Anhalt, e. V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.2 Erörterung zu Leitbild <strong>der</strong> Planungsregion Harz<br />

205-30 Erörterungstermin, mündlich vorgetragen:<br />

Sprach sich vehement dagegen aus, bei <strong>der</strong><br />

Bewertung <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> von<br />

Windkraftanlagen von einem gewissen subjektiven<br />

Faktor zu sprechen. Das Landschaftsbild ist nicht nur<br />

eine subjektive Bewertung, son<strong>der</strong>n es gibt auch<br />

an<strong>der</strong>e Bewertungsmaßstäbe, die berücksichtigt<br />

werden sollten, hier verwies er insbeson<strong>der</strong>e auf das<br />

Gebiet <strong>der</strong> Wartburg. Dort gibt es an<strong>der</strong>e<br />

Rechtsgr<strong>und</strong>lagen. Hier wird die Gefahr gesehen,<br />

aufgr<strong>und</strong> von Ausglie<strong>der</strong>ungsanträgen aus LSG z.B.<br />

Windrä<strong>der</strong> in diesen Bereichen zu ermöglichen, da<br />

dann die Rechtsgr<strong>und</strong>lage für die Nicht-<br />

Genehmigung fehlen würde.<br />

Kenntnisnahme Einwand bezieht sich auf Datensätze 205-8 (BNU-<br />

Lan<strong>des</strong>verband) <strong>und</strong> 439-6 (BNU-Kreisstelle).<br />

Die Bewertung <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> ist sicherlich stärker<br />

subjektiv geprägt als z.B. <strong>der</strong> Eingriff in eine bestimmte<br />

schützenswerte Biotopstruktur. Um jedoch den öffentlichen<br />

Belang <strong>des</strong> Landschafts- <strong>und</strong> Ortsbil<strong>des</strong> im Zuge <strong>des</strong><br />

gesamträumlichen Planungskonzpetes zur Ausweisung <strong>der</strong><br />

VRG-/EG-Wind im REPHarz stärker zu objektivieren, wurde im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Umweltprüfung zunächst ein<br />

Landschaftsbildgutachten für die gesamte Planungsregion <strong>und</strong><br />

nachfolgend für bestimmte problembehaftete Gebietsvorschläge<br />

eine nochmalige gutachterliche EDV-gestützte<br />

Landschaftsbildanalyse erstellt.<br />

Unabhängig davon wurde im Zuge <strong>des</strong> Kriterienkataloges-Wind<br />

als Gr<strong>und</strong>gerüst o.g. Planungskonzeption die LSG von VRG-<br />

/EG-Wind freigehalten.<br />

Eine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> o.g. Datensätze ist nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

13.3 Erörterung zu Allgemeine Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung für die Planungsregion<br />

205-31 Erörterungstermin, mündlich vorgetragen:<br />

DS 439-8, die im REP angestrebte verbrauchernahe<br />

Versorgung sollte sich nicht nur auf die zentralen<br />

Orte beziehen, da dieser Fakt bei <strong>der</strong> breiten<br />

Bevölkerung <strong>des</strong> ländlichen Raumes auf<br />

Unverständnis stößt.<br />

keine Berücksichtigung siehe Datennsatz 439-8<br />

Durch die raumordnerischen Vorgaben im Pkt. 4.3. <strong>des</strong><br />

REPHarz <strong>zum</strong> großflächigen Einzelhandel soll gerade weiterhin<br />

eine verbrauchernahe (Gr<strong>und</strong>-)Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung<br />

auch außerhalb <strong>der</strong> Mittel- <strong>und</strong> Oberzentren sichergestellt<br />

werden. Im Datensatz 439-8 wird vom Zentrale-Orte-System<br />

gesprochen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB: (205) B<strong>und</strong> für Natur <strong>und</strong> Umwelt (BNU) Lan<strong>des</strong>verband Sachsen-Anhalt, e. V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.1.1 Erörterung zu Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

205-32 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

Der BNU bekräftigte die Aussagen im DS 439-10 <strong>und</strong><br />

wies auf ein rechtliches Problem mit <strong>der</strong> genauen<br />

Abgrenzung <strong>der</strong> VRG Hochwasserschutz <strong>und</strong> VRG<br />

Natur <strong>und</strong> Landschaft hin. Pkt. 5.1.3., Z 4 legt<br />

eindeutig fest, dass <strong>der</strong> Hochwasserschutz im<br />

Konfliktfall Vorrang vor dem Naturschutz hat.<br />

Schutzgebiete sind im Konfliktfall keine<br />

Schutzgebiete mehr. Somit obliegt die gesamte<br />

Talebene im Konfliktfall dem VRG für<br />

Hochwasserschutz. Naturschutzfachliche<br />

Festlegungen, z.B. zu FFH-Gebieten, werden somit<br />

ausgehebelt. Die Definition sollte geän<strong>der</strong>t werden,<br />

z.B. von Ufer zu Ufer.<br />

205-33 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

Der Einwand im DS 439-11 soll in <strong>der</strong> Abwägung<br />

berücksichtigt werden, um den aktuellen<br />

Klimaverän<strong>der</strong>ungen gerecht zu werden. Weiterhin<br />

wird darauf hingewiesen, dass bereits im LEP,<br />

Pkt.5.1.3. (VRG für Natur <strong>und</strong> Landschaft) als Ziel <strong>der</strong><br />

Raumordnung ein "unverbautes natürliches<br />

Mittelgebirgs-Flusssystem <strong>der</strong> Selke <strong>und</strong> ihrer<br />

Zuflüsse" festgeschrieben ist, was dringend zu<br />

erhalten ist.<br />

205-34 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

Gab zu bedenken, dass <strong>der</strong> Planungsauftrag für das<br />

Rückhaltebecken im Selketal entsprechend Aussage<br />

im Internet bereits ausgelöst ist <strong>und</strong> er appellierte an<br />

die Regionalplanung, sich hier klar für ein<br />

unverbautes Selketal mit oberster Priorität<br />

einzusetzen.<br />

keine Berücksichtigung Z 4 im Pkt. 5.1.1. mit <strong>der</strong> räumlichen Abgrenzung von VRG-<br />

Hochwasserschutz <strong>und</strong> Z 4 in Pkt. 5.1.3. sind LEP-Übernahmen<br />

(kein Ermessensspielraum für inhaltliche Korrekturen).<br />

Schutzgebiete nach Fachrecht werden durch raumordnerische<br />

Vorranggebietsfestlegungen nicht ausgehebelt (siehe REP-<br />

Begründung zu Pkt. 5.1).<br />

Datensatz 439-10 wird nicht verän<strong>der</strong>t.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung siehe zunächst Datensatz 439-11 bzw. 205-13 (BNU Kreisstelle, keine Berücksichtigung nein<br />

Datensätze werden nicht verän<strong>der</strong>t)<br />

Die vom Einwen<strong>der</strong> in den o.g. DS aufgeworfene Frage einer<br />

Gr<strong>und</strong>wasserauffüllung in Trockenzeiten steht nicht im direkten<br />

Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz. Diesbezüglich<br />

konkrete Vorschläge werden auch nicht genannt (Anregung zu<br />

unverbindlich, könnte eher die Frage von weiteren Talsperren<br />

<strong>zum</strong> zusätzlichen Oberflächenwasserrückhalt aufwerfen, was<br />

aber im Wi<strong>der</strong>spruch zu den weiteren Ausführungen <strong>des</strong><br />

Einwen<strong>der</strong>s steht ).<br />

Potentielle Standorte für Rückhaltebecken befinden sich nicht im<br />

VRG Natur <strong>und</strong> Landschaft mit <strong>der</strong> vom Einwen<strong>der</strong> genannten,<br />

zu sichernden Funktion, son<strong>der</strong>n im VRG Hochwasserschutz.<br />

Kenntnisnahme Es ist bekannt, dass <strong>der</strong>zeit in Vorbereitung <strong>des</strong><br />

wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens diesbezügliche<br />

Unterlagen durch den Vorhabenträger erstellt werden. Dieses<br />

dient auch <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> regionalplanerischen Vorgaben<br />

<strong>des</strong> Z 8 in Pkt. 5.1.1. Dass <strong>der</strong> Hochwasserschutz im Selketal<br />

verbessert muss, ist aus Sicht <strong>der</strong> Regionalplanung unstrittig.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

13.5.1.3 Erörterung zu Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

205-35 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

DS 439-14 wurde nochmals bekräftigt.<br />

Kenntnisnahme Vom Einwen<strong>der</strong> wurden in <strong>der</strong> Erörterung keine relevanten Kenntnisnahme nein<br />

neuen Sachverhalte vorgetragen.<br />

siehe <strong>2.</strong> Abwägung DS 439-14<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 224 von 673


TÖB: (205) B<strong>und</strong> für Natur <strong>und</strong> Umwelt (BNU) Lan<strong>des</strong>verband Sachsen-Anhalt, e. V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.<strong>2.</strong>3 Erörterung zu Vorbehaltsgebiete für den Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems<br />

205-36 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

Der DS 439-1 wird nochmals bekräftigt <strong>und</strong> sollte bei<br />

<strong>der</strong> Abwägung volle Berücksichtigung finden.<br />

205-37 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

Bezug auf DS 439-2 (Seweckenberge): Welche<br />

Biotope sollen mit dieser Ausweisung verb<strong>und</strong>en<br />

werden?<br />

Kenntnisnahme Raumordnung hat laut § 1 ROG (2004) die Aufgabe, den<br />

Gesamtraum <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland <strong>und</strong> seine<br />

Teilräume durch zusammenfassende, übergeordnete<br />

Raumordnungspläne <strong>und</strong> durch Abstimmungen<br />

raumbedeutsamer Planungen <strong>und</strong> Maßnahmen zu entwickeln,<br />

zu ordnen <strong>und</strong> zu sichern. Siehe weiter Begründung zu DS 439-<br />

1 (BNU-Kreisverband).<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Die Seweckenberge gehören zu den Kernflächen <strong>des</strong><br />

Ökologischen Verb<strong>und</strong>systems. Nach "Ökologisches<br />

Verb<strong>und</strong>system <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt, Landkreis<br />

Quedlinburg"(2006) zählen zu den überregional bedeutsamen<br />

Biotopverb<strong>und</strong>einheiten:"… Schwerpunktbereiche <strong>und</strong><br />

Hauptverb<strong>und</strong>achsen von europäischer o<strong>der</strong><br />

lan<strong>des</strong>weiter Bedeutung wie z. B. Flussläufe, Feuchtgebiete,<br />

ausgedehnte naturnahe Waldgebiete, Heide-, Gipskarst- o<strong>der</strong><br />

Porphyrlandschaften. In <strong>der</strong> Regel findet sich hier eine relative<br />

Häufung von FFH- <strong>und</strong> Naturschutzgebieten sowie von § 30-<br />

Biotopen."<br />

"Bei den Seweckenbergen handelt es sich um den größten<br />

zusammenhängenden Biotopkomplex trockenwarmer Standorte<br />

in dem weitgehend ebenen, agrarisch geprägten Gebiet östlich<br />

<strong>der</strong> Bode <strong>und</strong> dem Sandsteingebiet."<br />

Diese Angaben sind alle <strong>der</strong> Verb<strong>und</strong>planung (Ökologisches<br />

Verb<strong>und</strong>system <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt, Landkreis<br />

Quedlinburg; Fachplanung <strong>des</strong> Naturschutz) zu entnehmen.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

13.5.<strong>2.</strong>8 Erörterung zu Vorbehaltsgebiete für Wie<strong>der</strong>bewaldung/Erstaufforstung<br />

205-38 Der DS 439-23 wird nochmals bekräftigt, auch im<br />

Zusammenhang mit dem DS 200-18 (Bauernverband<br />

Nordharz e.V.). Herr Dr. Wandelt sprach<br />

insbeson<strong>der</strong>e die Seweckenberge an, wo an<strong>der</strong>e<br />

Nutzungen angedacht seien.<br />

keine Berücksichtigung Die "Seweckenberge" wurden bereits als Ergebnis <strong>des</strong><br />

Umweltberichts aus den VBG Wie<strong>der</strong>bewaldung/Erstaufforstung<br />

herausgenommen. Siehe auch Datensätze 439-23, 205-25<br />

(BNU Kreisstelle) sowie DS 200-18 (Bauernverband Nordharz)<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

13.6.1.5 Erörterung zu Vorrangstandorte für Forschung <strong>und</strong> Bildung<br />

205-39 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

fragte nach, weshalb die Fachschule für Gartenbau in<br />

QLB nicht als Standort für Forschung <strong>und</strong> Bildung im<br />

REPHarz aufgenommen wurde.<br />

keine Berücksichtigung Die Lehranstalt ist einer Berufsschule gleichzusetzen <strong>und</strong> somit<br />

<strong>der</strong> mittelzentralen Funktion von QLB zuzuordnen, daher bedarf<br />

es keiner geson<strong>der</strong>ten Ausweisung. Eine Gleichsetzung mit <strong>der</strong><br />

Fachhochschule in WR ist nicht möglich.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

13.7.17 Erörterung zu Erholung, Freizeit, Tourismus<br />

205-40 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

bekräftigte noch einmal seinen Standpunkt <strong>des</strong> DS<br />

439-28, da hier Problemfälle entstehen könnten.<br />

keine Berücksichtigung Die Planungsregion Harz verfügt über einen im Vergleich zu<br />

an<strong>der</strong>en Planungsgemeinschaften recht geringen Anteil an<br />

touristisch nutzbaren Wasserflächen, insbeson<strong>der</strong>e im Harz<br />

(siehe auch Datensatz 439-28, BNU-Kreisstelle).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 225 von 673


TÖB: (206) B<strong>und</strong> für Umwelt- <strong>und</strong> Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) Lan<strong>des</strong>verband Sachsen-Anhalt e. V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.1.1 Erörterung zu Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

206-1 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

Machte deutlich, dass es im Selketal insbeson<strong>der</strong>e<br />

um den nachsorgenden <strong>und</strong> nicht nur um den<br />

vorsorgenden HWS geht. Der Hochwasserschutz<br />

sollte im Oberlauf <strong>der</strong> Selke <strong>und</strong> ihrer Zuflüsse<br />

beginnen, auch die Wie<strong>der</strong>bewaldung gehört <strong>zum</strong><br />

Hochwasserschutz. Es sollte insbeson<strong>der</strong>e die kurze<br />

Hochwasserspitze abgefangen werden <strong>und</strong> nicht ein<br />

Hochwasser, was über mehrere Tage geht. Hier<br />

sollten Maßnahmen geprüft werden, zu denen nicht<br />

ein Staudamm zählen sollte.<br />

keine Berücksichtigung Im Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong> sollten vorsorgende HWS-Maßnahmen<br />

(beispielhafte Aufzählung in <strong>der</strong> Begründung zu G 7) stehen,<br />

damit von vornherein die Auswirkungen von<br />

Hochwassereignissen vermin<strong>der</strong>t werden können.<br />

Wie<strong>der</strong>bewaldung gehört auch zu den vorsorgenden HWS-<br />

Maßnahmen. Allerdings ist das Einzugsgebiet <strong>der</strong> Selke im Harz<br />

bereits durch einen hohen Waldanteil geprägt. Die<br />

Rückhaltebecken sind lt. Vorhabensträger so geplant, dass<br />

diese gerade diese HW-Spitzen abfangen sollen. Über mehrere<br />

Tage andauernde HW-Ereignisse, wie z.B. an <strong>der</strong> Elbe, sind für<br />

den Harz <strong>und</strong> das unmittelbar angrenzende Harzvorland auf<br />

Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Nähe <strong>zum</strong> Hochwasserentstehungsgebiet<br />

untypisch.<br />

Die konkrete planerische Umsetzung <strong>der</strong><br />

Hochwasserrückhaltebecken ist nicht Aufgabe <strong>der</strong> Regional-,<br />

son<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Fachplanung.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 226 von 673


TÖB:<br />

(218) DB Services Immobilien GmbH Nie<strong>der</strong>lassung Leipzig<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>2 Schienenverkehr<br />

218-1 Z 1: Bereits in unserer Stellungnahme vom<br />

14.1<strong>2.</strong>2005 <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REP Harz baten wir Sie<br />

die Klammerbemerkung "wie unterlassene<br />

Instandhaltung" zu streichen, dieser Aspekt gilt als<br />

For<strong>der</strong>ung.<br />

Die so genannte Altlastenbeseitigung beinhaltet die<br />

Beseitigung investiver Altlasten durch Angleichung<br />

bzw. Anhebung <strong>des</strong> Standards <strong>der</strong> ehemaligen DR<br />

an den <strong>der</strong> DB AG. Die notwendigen<br />

Instandhaltungsmaßnahmen wurden <strong>und</strong> werden<br />

stets abgesichert.<br />

Die DB Netz AG nimmt ihre Verantwortung<br />

entsprechend <strong>der</strong> 3-I-Strategie (Inspektion -<br />

Instandsetzung - Investitionen) wahr <strong>und</strong><br />

gewährleistet damit Qualität <strong>und</strong> Sicherheit <strong>des</strong><br />

Streckennetzes unter Beachtung <strong>der</strong><br />

Wirtschaftlichkeit. Eine Elektrifizierung <strong>der</strong><br />

vorhandenen Strecken ist nicht geplant.<br />

218-2 Z 2/Z 3/ Z 11/ Z 12:<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich stehen wir <strong>der</strong> Verlagerung von<br />

Güterverkehrsströmen von <strong>der</strong> Straße auf die<br />

Schiene positiv gegenüber.<br />

Der Erhalt von Railion Güterverkehrsstellen <strong>und</strong> die<br />

Bedienung von Gleisanschlüssen, La<strong>des</strong>tellen <strong>und</strong><br />

Umschlagstellen sowie die gesamte<br />

Transportabwicklung hängen jedoch unter<br />

Berücksichtigung <strong>des</strong> Transportpotenzials <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Vorhaltung <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen Ressourcen<br />

maßgeblich von <strong>der</strong> wirtschaftlichen Durchführbarkeit<br />

ab.<br />

Die Überprüfung <strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit unterliegt<br />

dabei einem ständigen Prozess. Bei <strong>der</strong> Erschließung<br />

neuer Transportmärkte stellen wir uns<br />

selbstverständlich dem Wettbewerb <strong>und</strong> bewerben<br />

uns um neue Transportaufträge.<br />

Sollten neben den von Railion bereits zu<br />

bedienenden Güterverkehrsstellen in <strong>der</strong> Region<br />

Harz eine Güterverkehrszentrum entstehen, bei dem<br />

die Voraussetzung für eine leistungsfähige<br />

Schienenanbindung geschaffen werden <strong>und</strong> vor<br />

allem auch die entsprechenden Transportpotenziale<br />

vorhanden sein, werden wir selbstverständlich auch<br />

hier unsere Leistungen anbieten.<br />

keine Berücksichtigung Z 1 ist eine textliche Übernahme aus dem<br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan. Nach § 6 Abs. 1 LPlG sind die<br />

lan<strong>des</strong>bedeutsamen Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung zu<br />

übernehmen. Dabei hat die Planungsgemeinschaft keinen<br />

Ermessensspielraum. Sie kann ggf. lediglich die<br />

lan<strong>des</strong>planerischen Vorgaben konkretisieren bzw. ergänzen.<br />

Die möglichen Ursachen <strong>der</strong> genannten Altlasten werden in Z 1<br />

nicht thematisiert.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 227 von 673


TÖB:<br />

(218) DB Services Immobilien GmbH Nie<strong>der</strong>lassung Leipzig<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>2 Schienenverkehr<br />

218-3 Z 5: Fern- <strong>und</strong> Ballungsnetz:<br />

Bezüglich <strong>des</strong> Ausbaus <strong>der</strong> Strecke Halle -<br />

Sangerhausen - Nordhausen - Kassel ergaben die in<br />

Abstimmung mit den Län<strong>der</strong>n 2006 durchgeführten<br />

Untersuchungen das Ziel, alle Maßnahmen so zu<br />

konzipieren, dass im Abschnitt Halle - Eisleben<br />

Geschwindigkeiten bis 160 km/h <strong>und</strong> im Abschnitt<br />

Eisleben - Leinefelde bis 140 km/h konventionell<br />

(ohne Sprungkosten) perspektivisch erreicht werden<br />

können. Ein Ausbau für Neitech wird nicht gefor<strong>der</strong>t<br />

<strong>und</strong> ist auch vom Fahrzeug-Einsatz her u. W. nicht<br />

angedacht. Damit aus unserer Sicht folgen<strong>der</strong><br />

Vorschlag zur Neuformulierung:<br />

c) Ausbau <strong>der</strong> Strecke Halle - Sangerhausen -<br />

Nordhausen - Kassel (Ausbau konventionell Halle -<br />

Lutherstadt Eisleben bis 160 km/h; Lutherstadt<br />

Eisleben - Leinefelde bis 140 km/h)<br />

218-4 Regionalnetz Elbe - Saale:<br />

Derzeit erfolgt <strong>der</strong> Ausbau <strong>des</strong> Streckenabschnitts<br />

Halberstadt - Ilsenburg - Vienenburg innerhalb <strong>des</strong><br />

Vorhabens "SPNV - Strecke Halle (a) - Vienenburg<br />

(a), 3. Baustufe Halberstadt - Vienenburg (a)". Im<br />

Zuge dieses Vorhabens erfolgt die Inbetriebnahme<br />

<strong>des</strong> ESTW Halberstadt. Vom ESTW-Z Halberstadt<br />

wird auch die ESTW-UZ Güsten bedient.<br />

218-5 Zum Ausbau <strong>der</strong> Strecke Magdeburg - Halberstadt<br />

wurden die Planungen begonnen.<br />

teilweise Berücksichtigung Z 5 c) wird wie folgt sinngemäß geän<strong>der</strong>t:<br />

"Ausbau <strong>der</strong> Strecke Halle - Sangerhausen - Nordhausen -<br />

Kassel (Ausbau für Tempo bis 140 km/h auf <strong>der</strong> Teilstrecke<br />

Lutherstadt Eisleben - Sangerhausen - Leinefelde)"<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

Die Differenzierung zwischen konventionelle Züge <strong>und</strong><br />

Neigetechnik kann entfallen. Die geän<strong>der</strong>ten<br />

Geschwindigkeitsangaben entsprechen auch dem aktuellen<br />

ÖPNV-Plan LSA. Die Teilstrecke Halle - Lutherstadt befindet<br />

sich nicht im räumlichen Geltungsbereich <strong>des</strong> REPHarz.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Für die Erhöhung <strong>der</strong> Geschwindigkeit auf 80 km/h<br />

auf <strong>der</strong> Strecke Halberstadt - Blankenburg laufen<br />

<strong>der</strong>zeit vorbereitende Arbeiten.<br />

218-6 Die Strecke Blankenburg - Michaelstein -<br />

Elbingerode/Anschluss Hornberg (Rübelandbahn)<br />

wurde an die FELS-WERKE GmbH verpachtet, die<br />

Betriebsführung obliegt den FELS-WERKEN.<br />

218-7 Auf die Gestaltung <strong>der</strong> Streckenrelationen (siehe<br />

Punkte Z 7 <strong>und</strong> Z 10) hat das Regionalnetz keinen<br />

Einfluss.<br />

Kenntnisnahme siehe auch Datensatz 387-5 (Felswerke)<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Z 7 <strong>und</strong> Z 10 stellen Übernahmen aus dem LEP-LSA dar. Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(218) DB Services Immobilien GmbH Nie<strong>der</strong>lassung Leipzig<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>2 Schienenverkehr<br />

218-8 Die Güterverkehrsstellen (Punkt Z 11) Elbingerode,<br />

Hüttenrode, Rübeland liegen auf <strong>der</strong> verpachteten<br />

Rübelandbahn. Sofern eine Nutzung <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />

genannten Gvst.’en erfolgt, werden diese auch<br />

weiterhin vorgehalten.<br />

218-9 Z 6<br />

a) Auf <strong>der</strong> Strecke Halberstadt - Blankenburg wurden<br />

bereits im vergangenen Jahr erste Arbeiten zur<br />

Anhebung <strong>der</strong> Streckengeschwindigkeit durchgeführt.<br />

Die Anhebung <strong>der</strong> Streckengeschwindigkeit soll nach<br />

Abschluss weiterer Arbeiten <strong>zum</strong> Fahrplanwechsel<br />

2007/2008 erfolgen.<br />

b) Die Strecke Blankenburg - Rübeland - Elbingerode<br />

wurde an die Felsnetz GmbH verpachtet.<br />

c) Die Strecke Berga/Kelbra - Stolberg wird gemäß<br />

<strong>der</strong> Wirtschaftlichkeit <strong>und</strong> Bestellung betrachtet.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 229 von 673


TÖB:<br />

(218) DB Services Immobilien GmbH Nie<strong>der</strong>lassung Leipzig<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>2 Schienenverkehr<br />

218-10 Z 7 <strong>und</strong> G 8<br />

Zu den Punkten Z7 <strong>und</strong> G8 verweisen wir auf die<br />

Stellungnahme <strong>des</strong> BMVBW <strong>und</strong> <strong>der</strong> DB Netz AG<br />

vom 14.1<strong>2.</strong>2005. Für die Verknüpfung von<br />

Mittelzentren untereinan<strong>der</strong> <strong>und</strong> mit Oberzentren wird<br />

aus Sicht <strong>der</strong> Ministerien (B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Län<strong>der</strong>)<br />

schneller SPNV für ausreichend gehalten.<br />

Für <strong>des</strong>sen Bestellung sind die jeweiligen<br />

B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong> verantwortlich; diese können auch<br />

über die Bestellung bestimmter<br />

Anschlussbeziehungen in den Bahnhöfen mit SPFV -<br />

Halt die Übergänge <strong>zum</strong> SPNV in den gewünschten<br />

Relationen gewährleisten. Dies gilt für alle unter Z7<br />

gewünschten Verknüpfungen.<br />

Aus Sicht <strong>der</strong> DB Fernverkehr AG können die im<br />

Verkehrskonzept enthaltenen Zielstellungen nach<br />

Aufwertung von <strong>und</strong> Ergänzung auf bestimmtem<br />

Strecken nur dann mitgetragen werden, wenn diese<br />

durch gesamtwirtschaftliche Erfor<strong>der</strong>nisse<br />

ausreichend begründet sind, die infra-strukturellen<br />

Bedingungen gegeben sind <strong>und</strong> die dafür<br />

notwendigen finanziellen Mittel <strong>und</strong> Fahrzeuge zur<br />

Verfügung stehen.<br />

Die unter Z 5 <strong>und</strong> Z 7 genannten Relationen sind in<br />

den mittelfristigen Fernverkehrsplanungen nicht für<br />

die Bedienung mit den Produkten "InterRegio"<br />

(Bemerkung von Seite 91 berücksichtigt), IC bzw.<br />

ICE vorgesehen. Die Fernverkehrsbedienung erfolgt<br />

weiterhin ausschließlich über die benachbarten<br />

Oberzentren Halle (S.), Magdeburg, Erfurt <strong>und</strong><br />

Braunschweig (dem Gr<strong>und</strong>satz 8 auf Seite 92 wird<br />

laut Fernverkehrskonzept mittelfristig nicht<br />

entsprochen).<br />

Kenntnisnahme Die in Z 7 festgelegten Streckenrelationen stellen bis auf den<br />

bisherigen Unterpunkt f) (siehe hierzu Datensatz 313-19, Min. f.<br />

Lan<strong>des</strong>entw. u. Verkehr) Übernahmen aus dem LEP-LSA dar.<br />

Mit dem Begriff "Interregio-Niveau" ist auch nicht eine<br />

zwingende Einbindung in das IC-/ICE-Netz aller unter Z 7<br />

genannten Strecken gemeint, auch schneller SPNV, wie RE-<br />

Züge mit Taktverkehr, ist möglich.<br />

Die in G 8 (lediglich Gr<strong>und</strong>satz <strong>der</strong> Raumordnung) angestrebte<br />

Einbeziehung einiger in Z 7 genannten Streckenrelationen in<br />

das Schienenfernverkehrsnetz wird dort unter wesentlicher<br />

Bezugnahme eines Netzvorschlages <strong>der</strong> Akademie für<br />

Raumforschung <strong>und</strong> Lan<strong>des</strong>planung für den überregional<br />

bedeutsamen Personen- <strong>und</strong> Güterverkehr ("Raumforschung<br />

<strong>und</strong> Raumordnung", Heft 5-6/2002) begründet. Für wesentliche<br />

Teile <strong>der</strong> Planungsregion stellen die genannten<br />

Alternativstrecken (z.B. über Magdeburg o<strong>der</strong> Erfurt) zu den<br />

nächsten Oberzentren keine echte Alternative dar. Die<br />

Notwendigkeit einer Verbesserung <strong>der</strong> Erreichbarkeit <strong>der</strong><br />

nächsten Oberzentren wird auch dadurch deutlich, dass z.B. in<br />

den entsprechenden Erreichbarkeitsanalysen <strong>des</strong> BBR (siehe<br />

z.B. Raumordnungsbericht 2005) große Teile <strong>der</strong><br />

Planungsregion Harz eine ähnlich schlechte Erreichbarkeit zu<br />

den Oberzentren aufweisen wie die deutlich dünner besiedelte<br />

Altmark o<strong>der</strong> die nördlichen Teile von Brandenburg. Gleiches gilt<br />

für die Erreichbarkeit von Fernbahnhöfen als wichtiges Indiz für<br />

das regionalwirtschaftliche Entwicklungspotential, die gemäß<br />

Raumordnungsbericht 2005 im gesamten Raum zwischen<br />

Magdeburg, Erfurt, Braunschweig <strong>und</strong> Kassel zu den<br />

schlechtesten in gesamt Deutschland zählt.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 230 von 673


TÖB:<br />

(218) DB Services Immobilien GmbH Nie<strong>der</strong>lassung Leipzig<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>2 Schienenverkehr<br />

218-12 G 14: Zu dem unter diesem Punkt aufgenommene<br />

Gr<strong>und</strong>satz, bezüglich <strong>der</strong> Entwidmung möchten wir<br />

auf folgen<strong>des</strong> hinweisen:<br />

Unter Punkt 6.<strong>2.</strong>2 wird <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>satz aus dem<br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan Sachsen-Anhalt<br />

aufgenommen, dass eine Entwidmung o<strong>der</strong><br />

Überbauung nicht betriebener Strecken zur<br />

Trassensicherung soweit wie möglich zu vermeiden<br />

ist. Wir gehen davon aus, dass mit "nicht betriebenen<br />

Strecken" die Strecken gemeint sind, für die nach §<br />

11 AEG <strong>der</strong> Betrieb dauernd eingestellt wurde. Hier<br />

möchten wir auf § 23 AEG (Freistellung von<br />

Bahnbetriebszwecken) hinweisen, in dem das<br />

Rechtsinstitut Entwidmung von Bahnanlagen<br />

gesetzlich geregelt wurde.<br />

Im § 23 Abs. 2 AEG wird festgelegt, dass die<br />

Planfeststellungsbehörde, vor Feststellung <strong>der</strong><br />

Freistellung von Bahnbetriebszwecken, u.a. die<br />

zuständigen Träger <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>planung <strong>und</strong><br />

Regionalplanung durch öffentliche Bekanntmachung<br />

im B<strong>und</strong>esanzeiger zur Stellungnahme aufzufor<strong>der</strong>n<br />

hat. Dadurch wird sichergestellt, dass auch die<br />

lan<strong>des</strong>planerischen Aspekte zur Entwicklung <strong>des</strong><br />

Schienenverkehrs, insbeson<strong>der</strong>e eine ausreichende<br />

Bedienung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen<br />

Personennahverkehr, berücksichtigt werden.<br />

Voraussetzung für eine positive<br />

Freistellungsentscheidung ist außerdem, dass kein<br />

Verkehrsbedürfnis mehr besteht <strong>und</strong> langfristig eine<br />

Nutzung <strong>der</strong> Infrastruktur im Rahmen <strong>der</strong><br />

Zweckbestimmung nicht mehr zu erwarten ist (§ 23<br />

Abs. 1 AEG). Der im Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan<br />

festgeschriebenen Gr<strong>und</strong>satz Freistellungen von<br />

Bahnbetriebszwecken zu vermeiden, ist durch die<br />

Regelungen <strong>des</strong> § 23 AEG u.E. entbehrlich.<br />

Außerdem stellt die Verpflichtung zur Vorhaltung von<br />

Infrastruktur, für die kein Verkehrsbedürfnis mehr<br />

besteht <strong>und</strong> für die langfristig eine Nutzung als<br />

Eisenbahnbetriebsanlage nicht zu erwarten ist, eine<br />

nicht <strong>zum</strong>utbare wirtschaftliche Belastung <strong>der</strong> DB AG<br />

dar. Eine Freistellung von Bahnbetriebszwecken wird<br />

oftmals auch auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage von Vorhaben<br />

an<strong>der</strong>er Baulastträger (Straße) vorgenommen.<br />

keine Berücksichtigung G 14 ist eine LEP-Übernahme <strong>und</strong> bleibt daher bestehen. Es<br />

handelt sich um einen (ggf. überwindbaren) Gr<strong>und</strong>satz <strong>der</strong><br />

Raumordnung, <strong>der</strong> von öffentlichen Stellen bei<br />

raumbedeutsamen Planungen <strong>und</strong> Maßnahmen in <strong>der</strong><br />

Abwägung o<strong>der</strong> Ermessensausübung zu berücksichtigen ist (§ 4<br />

abs. 2 ROG). Allerdings wird in Z 12 dieser landeplanerische<br />

Gr<strong>und</strong>satz für bestimmte, <strong>der</strong>zeit nicht mehr regelmäßig<br />

genutzte Schienenstrecken konkretisert.<br />

Die raumordnerische Bindungswirkungen von Z 12 <strong>und</strong> G 14<br />

treffen auch für die öffentlichen Stellen zu, die z.B. als<br />

Kommune bzw. als Straßenbaulastträger nicht mehr betriebene<br />

Schienenstrecken bzw. Bahnanlagen an<strong>der</strong>weitig überplanen<br />

(wollen).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 231 von 673


TÖB:<br />

(218) DB Services Immobilien GmbH Nie<strong>der</strong>lassung Leipzig<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>2 Schienenverkehr<br />

218-14 Seitens <strong>der</strong> DB Energie GmbH wurde darauf<br />

hingewiesen, dass im betroffenen Bereich<br />

ausschließlich Sachanlagen <strong>der</strong> DB Energie GmbH in<br />

Gleisnähe (50 Hz Verteilernetze, Schaltanlagen <strong>der</strong><br />

Bahnstromversorgung, Tankanlagen) vorhanden<br />

sind. Es wird davon ausgegangen, dass diese durch<br />

Maßnahmen nicht tangiert werden.<br />

218-15 Bauliche Maßnahmen an den Verkehrsstationen sind<br />

bedarfsgerecht <strong>und</strong> im vertretbaren Kostenaufwand<br />

unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Fahrgaststrukturen <strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> Qualitätsanfor<strong>der</strong>ungen umzusetzen.<br />

Die im Rahmen <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes<br />

für die Planungsregion Harz vorgesehenen<br />

Maßnahmen, die den Bereich <strong>der</strong> DB Station &<br />

Service AG betreffen könnten, sind zu gegebener<br />

Zeit abzustimmen.<br />

218-16 Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass die<br />

Infrastruktur <strong>der</strong> einzelnen Strecken an die<br />

mittelfristig prognostizierten Verkehrsprogramme, die<br />

im SPNV - Plan <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt<br />

verankert sind, ausgerichtet wird. Entsprechende<br />

Anpassungen werden im Rahmen <strong>der</strong> Um- <strong>und</strong><br />

Ausbaumaßnahmen vorgenommen.<br />

Kenntnisnahme Der Regionale Entwicklungsplan stellt den Rahmen für<br />

nachfolgende Fachplanungen dar. Bei Bedarf ist bei konkreten<br />

Bauvorhaben die DB Energie GmbH durch die zuständigen<br />

Behörden zu beteiligen.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

9 Zeichnerische Darstellung<br />

218-11 Wir bitten um Anpassung <strong>der</strong> Strichstärke -<br />

"Schienenverbindung für den Fernverkehr" (im Sinne<br />

<strong>des</strong> Schienenpersonenfernverkehrs <strong>der</strong> DB<br />

Fernverkehr AG), diese sind in <strong>der</strong> abgebildeten<br />

Region nicht korrekt.<br />

teilweise Berücksichtigung Vorgaben zu Inhalt <strong>und</strong> Form <strong>der</strong> Regionalen Entwicklungspläne<br />

obliegen <strong>der</strong> obersten Lan<strong>des</strong>planungsbehörde (§ 16 Abs. 1 Nr.<br />

6 LPlG). Durch die oberste Lan<strong>des</strong>planungsbehörde wurde<br />

bereits eine besser lesbare Signatur festgelegt, die nun<br />

angewendet werden kann.<br />

teilweise Berücksichtigung ja<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 232 von 673


TÖB:<br />

(218) DB Services Immobilien GmbH Nie<strong>der</strong>lassung Leipzig<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

218-13 Seitens <strong>der</strong> DB Regio AG bestehen keine Einwände<br />

bzw. Hinweise <strong>zum</strong> Regionalen Entwicklungsplan für<br />

die Planungsregion Harz.<br />

218-17 Bezüglich <strong>des</strong> übergebenen <strong>2.</strong><strong>Entwurf</strong>es REP Harz<br />

mussten wir lei<strong>der</strong> feststellen, dass we<strong>der</strong> unsere<br />

noch die Stellungnahme <strong>des</strong> BMVBW aus dem Jahr<br />

2005 in diesem <strong>Entwurf</strong> berücksichtigt wurden. Wir<br />

bitten unsere For<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong> Hinweise im <strong>2.</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> aufzunehmen.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Die DB Service Immobilien GmbH hat selbst in 2005 <strong>zum</strong> 1.<br />

Planentwurf keine Stellungnahme abgegeben, gemeint ist<br />

wahrscheinlich die Stellungnahme <strong>der</strong> DB Netz AG vom<br />

14.1<strong>2.</strong>07.<br />

Von den seinerzeit vorgetragenden <strong>Anregungen</strong>, <strong>Bedenken</strong> <strong>und</strong><br />

Hinweisen wurden im Rahmen <strong>der</strong> Abwägung <strong>der</strong><br />

Stellungnahmen <strong>zum</strong> 1. Planentwurf ein Sachverhalt nicht<br />

berücksichtigt <strong>und</strong> 5 Sachverhalte <strong>zum</strong> Teil berücksichtigt bzw.<br />

als Hinweis zur Kenntnis genommen. Die seinerzeit nicht<br />

berücksichtigten <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> wurden erneut<br />

vorgetragen (finden sich in den aktuellen Datensätzen 218-1 bis<br />

218-16 wie<strong>der</strong>).<br />

Kenntnisnahme nein<br />

13.6.<strong>2.</strong>2 Erörterung zu Schienenverkehr<br />

218-19 Zu Satz 148-91 (Landkreis Wernigerode, 1.<br />

Abwägung) wird seitens <strong>der</strong> DB Fernverkehr<br />

nochmals darauf verwiesen, dass <strong>der</strong> IR (InterRegio)<br />

ein Produkt <strong>des</strong> Fernverkehrs war. Die gewählte<br />

Formulierung "auf Interregio-Niveau" ist falsch, wenn<br />

damit die Vermutung entsteht, dass die DB<br />

Fernverkehr die genannten Relationen in <strong>der</strong><br />

Planungsregion Harz im Mittelfristzeitraum bedient.<br />

Die Fernverkehrsbedienung erfolgt weiterhin<br />

ausschließlich über die benachbarten Oberzentren<br />

Halle (Saale), Magdeburg, Erfurt <strong>und</strong> Braunschweig.<br />

Kenntnisnahme Datensatz 148-91 ist in Abwägungsdokumenation <strong>zum</strong> 1.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REPHarz enthalten.<br />

Mit "Interregio-Niveau" ist nicht automatisch DB Fernverkehr<br />

gemeint, siehe Datensatz 218-10.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

13.10 Erörterung zu Sonstiges<br />

218-18 Unsere Stellungnahme vom 04.05.2007 behält<br />

weiterhin ihre volle Gültigkeit.<br />

Kenntnisnahme siehe DS 218-1 bis DS 218-17<br />

Kenntnisnahme nein<br />

13.10 Erörterung zu Sonstiges<br />

219-1 Absage Teilnahme Erörterung Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

6.3.4 Nachrichtenverkehr/Telekommunikation<br />

223-2 (STN vom 10.11.05)<br />

Die Ziele <strong>und</strong> Hinweise <strong>des</strong> Pkt. 6.3.4. werden<br />

begrüßt <strong>und</strong> unterstützt.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 233 von 673


TÖB:<br />

(223) Deutsche Telekom Nie<strong>der</strong>lassung Magdeburg<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

7.13 Telekommunikation<br />

223-3 (STN vom 10.11.05)<br />

Die Gr<strong>und</strong>sätze <strong>des</strong> Pkt. 7.13. werden begrüßt <strong>und</strong><br />

unterstützt.<br />

223-4 (STN vom 10.11.05)<br />

Im Planbereich ist bereits ein mo<strong>der</strong>nes <strong>und</strong><br />

zukunftsorientiertes Telekommunikationskabelnetz<br />

<strong>der</strong> Deutschen Telekom AG vorhanden, auf dieses<br />

muss bei alllen Maßnahmen Rücksicht genommen<br />

werden.<br />

223-5 (STN vom 10.11.05)<br />

Im Planungsgebiet betreibt die Deutsche Telekom<br />

ebenfalls Richtfunktrassen. Als Anlage senden wir<br />

Ihnen einen topographischen Kartenausschnitt mit<br />

einer Übersicht dieser Trassen.<br />

Wir möchten darauf hinweisen, dass alle geplanten<br />

Baumaßnahmen, die den Schutzbereich berühren,<br />

einzeln geprüft werden müssen.<br />

Zur Richtfunktrasse Gröningen- Wegeleben noch <strong>der</strong><br />

spezielle Hinweis, die maximal zulässigen Bauhöhen,<br />

die Sie <strong>der</strong> beigefügten Karte entnehmen können,<br />

dürfen innerhalb <strong>des</strong> Schutzbereiches <strong>der</strong><br />

Richtfunkverbindung nicht überschritten werden, um<br />

das Funkfeld nicht zu beeinträchtigen.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Von einer Übernahme <strong>der</strong> Richtfunkstrecken in Anlage 2 <strong>des</strong> Kenntnisnahme nein<br />

REPHarz wird abgesehen, da sich die Richtfunkstrecken nach<br />

Auskunft <strong>der</strong> Telekom alle 2 Jahre än<strong>der</strong>n.<br />

10 Sonstiges<br />

223-1 (STN vom 2<strong>2.</strong>03.07)<br />

Mit Schreiben vom 10.11.05 haben wir bereits <strong>zum</strong> 1.<br />

Planentwurf <strong>des</strong> REPHarz Stellung genommen, diese<br />

STN gilt unverän<strong>der</strong>t weiter.<br />

223-6 Mitteilung <strong>der</strong> SIREO Real Estate GmbH:<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Lei<strong>der</strong> hat die Prüfung <strong>der</strong> im Eigentum <strong>der</strong> DT AG<br />

befindlichen Standorte etwas länger in Anspruch<br />

genommen. Ein Abschluß für alle Standorte <strong>der</strong> DT<br />

AG, welche im <strong>2.</strong><strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> regionalen<br />

Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

betroffen sind, konnte bis dato noch nicht getätigt<br />

werden.<br />

Trotzdem können wir für die bisherigen Standorte<br />

keine Einwände feststellen. Im Einspruchsfall für die<br />

noch offenen Standorte, würden wir im Bedarfsfall auf<br />

Sie zu kommen.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 234 von 673


TÖB:<br />

(223) Deutsche Telekom Nie<strong>der</strong>lassung Magdeburg<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.10 Erörterung zu Sonstiges<br />

223-7 Lei<strong>der</strong> ist es uns nicht möglich, am Erörterungstermin<br />

zu o.g. Vorhaben teilzunehmen.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

11 keine <strong>Bedenken</strong><br />

Wir haben mit Schreiben vom 10.11.2005 <strong>und</strong> vom<br />

2<strong>2.</strong>03.2007 Stellung genommen, diese<br />

Stellungnahmen gelten unverän<strong>der</strong>t weiter.<br />

Wir bitten diese im Rahmen <strong>des</strong> Erörterungstermins<br />

zu protokollieren.<br />

226-1 Zum Regionalplan Harz erteilen wir als "Träger<br />

öffentlicher Belange" keine Auflagen.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

227-2 Sollten jedoch die Bauhöhen <strong>der</strong> WEA 100 m über<br />

Gr<strong>und</strong> überschreiten, bedarf es gem. § 14 LuftVG <strong>der</strong><br />

luftrechtlichen Zustimmung durch die<br />

Luftfahrtbehörde <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>.<br />

Kenntnisnahme Prüfauftrag für nachgeordnete Planungsebenen (Bauleit- <strong>und</strong> Kenntnisnahme nein<br />

Genehmigungsplanung).<br />

10 Sonstiges<br />

227-3 Von dieser STN bleiben die Aufgaben <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> aus<br />

§ 31 Luftverkehrsgesetz unberührt.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

11 keine <strong>Bedenken</strong><br />

227-1 Durch den REPHarz werden Belange <strong>der</strong> DFS<br />

Deutsche Flugsicherung GmbH in Bezug auf<br />

Schutzbereiche für zivile Flugsicherungsanlegen<br />

nicht berührt. Es werden daher unsererseits we<strong>der</strong><br />

<strong>Anregungen</strong> noch <strong>Bedenken</strong> dazu vorgebracht.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 235 von 673


TÖB:<br />

(229) EEG- Erdgas Erdöl Berlin GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>5 Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />

229-2 Die Stellungnahme <strong>der</strong> EEG <strong>zum</strong> 1. Planentwurf <strong>des</strong><br />

REPHarz behält im vollen Umfang ihre Gültigkeit.<br />

(STN vom 01.11.05)<br />

Das Planungsgebiet befindet sich im Bergwerksfeld<br />

Deersheim, welches <strong>der</strong> EEG-Erdgas Erdöl GmbH<br />

als Bergwerkseigentümerin das Recht zur<br />

Aufsuchung <strong>und</strong> Gewinnung von gasförmigen<br />

Kohlenwasserstoffen gewährt. Eine Überprüfung <strong>des</strong><br />

Sachverhaltes ergab, dass sich im Gebiet <strong>des</strong><br />

Regionalen Entwicklungsplanes Harz verfüllte<br />

Tiefbohrungen <strong>und</strong> ein Leitungsstück <strong>der</strong> EEG<br />

befinden. Das Leitungsstück ist gereinigt, verdämmt<br />

<strong>und</strong> verbleibt im Erdreich. Die betrieblichen Anlagen<br />

haben wir in dem beiliegenden Lageplan farbig<br />

hinterlegt. Anliegend übergeben wir Ihnen eine Liste<br />

mit den Koordinaten <strong>der</strong> verfüllten Tiefbohrungen im<br />

System 40/83. Im Hause <strong>der</strong> EEG ist für <strong>der</strong>artige<br />

Bohrungen festgelegt worden, dass diese im Umkreis<br />

von fünf Metern nicht überbaut werden dürfen. Wir<br />

möchten Sie darauf hinweisen, daß sich in Ihrem<br />

Planungsgebiet Leitungen sowie die ehemalige<br />

Gasübergabestation Deersheim befinden. Bitte<br />

wenden Sie sich zur Einholung einer Stellungnahme<br />

an die Stadtwerke Halberstadt GmbH.<br />

Diese Stellungnahme ersetzt nicht die bergbauliche<br />

Stellungnahme <strong>des</strong> zuständigen Lan<strong>des</strong>amtes für<br />

Geologie <strong>und</strong> Bergwesen Sachsen-Anhalt.<br />

Kenntnisnahme Das Bergwerksfeld wird als VBG für Rohstoffgewinnung<br />

"Erdgaslagerstätte Deersheim/Fallstein" im REPHarz<br />

regionalplanerisch gesichert <strong>und</strong> als untertägige Lagerstätte<br />

nachrichtlich in <strong>der</strong> Anlage 1 <strong>zum</strong> REPHarz dargestellt. Die<br />

Frage einer möglichen Überbauung von Tiefbohrungen regelt<br />

nicht <strong>der</strong> grobmaßstäbliche Regionalplan.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10 Sonstiges<br />

229-1 (STN vom 09.03.07)<br />

Hiermit möchten wir Ihnen mitteilen, dass unsere<br />

STN vom 01.11.05 weiterhin in vollem Umfang ihre<br />

Gültigkeit behält.<br />

Kenntnisnahme siehe Datensatz 229-2<br />

Kenntnisnahme nein<br />

13.10 Erörterung zu Sonstiges<br />

229-3 Absage Teilnahme Erörterung<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

abgegebene Stellungnahmen behalten ihre Gültigkeit<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 236 von 673


TÖB:<br />

(230) Eisenbahn B<strong>und</strong>esamt Außenstelle Halle<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>2 Schienenverkehr<br />

230-1 (Stellungnahme vom 1<strong>2.</strong>03.07)<br />

Bei <strong>der</strong> Durchsicht <strong>des</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong>es <strong>des</strong> REPHarz<br />

habe ich festgestellt, dass die <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Bedenken</strong>, die ich bereits im Zuge <strong>der</strong> Beteiligung zur<br />

1. <strong>Entwurf</strong>sfassung vorgetragen habe, bei <strong>der</strong><br />

Formulierung <strong>der</strong> Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong><br />

Raumordnung <strong>des</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong>es keine<br />

Berücksichtigung fanden. Meine STN vom 27.10.05<br />

gilt daher unverän<strong>der</strong>t fort. Einen Wi<strong>der</strong>spruch gem. §<br />

5 Abs. 1 ROG behalte ich mir vor.<br />

230-2 (STN vom 27.10.05)<br />

Soweit im Abschnitt 6.<strong>2.</strong>2 (»Schienenverkehr«) <strong>der</strong><br />

<strong>Entwurf</strong>sfassung als Ziele <strong>der</strong> Raumordnung<br />

deklarierte Festlegungen <strong>zum</strong> Bedarf, zur<br />

Dringlichkeit, zur Zeitplanung o<strong>der</strong> zur konkreten<br />

Ausgestaltung von Infrastrukturvorhaben <strong>der</strong><br />

Eisenbahnen <strong>des</strong> B<strong>und</strong>es vorgesehen sind, ohne<br />

dass diese eine Entsprechung in den einschlägigen<br />

Planungen <strong>des</strong> B<strong>und</strong>es finden, können sie we<strong>der</strong><br />

gegenüber dem Eisenbahn-B<strong>und</strong>esamt noch<br />

gegenüber den betroffenen<br />

Eisenbahninfrastrukturunternehmen<br />

Bindungswirkungen auslösen. Denn die auf eine<br />

zusammenfassende <strong>und</strong> übergeordnete Planung<br />

beschränkte Aufgabe <strong>der</strong> Raumordnung (§ 1 Abs.1<br />

S.1 ROG) verwehrt es den Trägern <strong>der</strong><br />

Raumordnungsplanung, eine Ersatzfachplanung zu<br />

betreiben. Entsprechend dürfen die<br />

Raumordnungspläne zwar standortrelevante <strong>und</strong><br />

raumbezogene Vorgaben für die Fachplanung<br />

enthalten, aber keine originären Aussagen <strong>zum</strong><br />

Bedarf, zur Dringlichkeit, zur Zeitplanung o<strong>der</strong> zur<br />

konkreten Ausgestaltung von Infrastrukturvorhaben<br />

<strong>des</strong> B<strong>und</strong>es. Entgegenstehende raumordnerische<br />

Festlegungen bedeuten einen Übergriff in die<br />

Finanzhoheit <strong>des</strong> B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> in den Kernbereich <strong>der</strong><br />

Fachplanung.<br />

Kenntnisnahme siehe Datensätze 230-2 bis 230-8 (erneute Abwägung <strong>der</strong><br />

Stellungnahme vom 27.10.05)<br />

Es ist nicht bekannt, das das Eisenbahnb<strong>und</strong>esamt im Zuge <strong>des</strong><br />

Aufstellungsverfahrens <strong>zum</strong> LEP-LSA, <strong>des</strong>sen im REPHarz zu<br />

übernehmenden Festlegungen die wesentlichen Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong><br />

Ausführungen im Pkt. 6.<strong>2.</strong><strong>2.</strong> <strong>des</strong> REPHarz bilden, einen<br />

Wi<strong>der</strong>spruch gemäß § 5 Abs. 1 ROG eingelegt hat.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Die im LEP <strong>und</strong>, daraus gemäß § 6 Abs. 1 LPlG abgeleitet, die<br />

im REPHarz formulierten raumordnerischen Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>zum</strong><br />

Schienenverkehr stellen keine Zusammenfassung<br />

fachplanerischer bzw. unternehmerischer Konzepte dar. Gemäß<br />

§ 2 Abs. 2 Nr. 4 <strong>und</strong> 12 sowie § 7 Abs. 2 Nr. 3a ROG sind im<br />

REPHarz Standorte <strong>und</strong> Trassen <strong>der</strong> Infrastruktur dahingehend<br />

zu sichern, dass eine Gr<strong>und</strong>versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung mit<br />

solchen technischen Infrastrukturleistungen <strong>und</strong> damit eine gute<br />

Erreichbarkeit aller Teilräume durch Personen- <strong>und</strong><br />

Güterverkehr sichergestellt wird. Im Pkt. 6.<strong>2.</strong>2 <strong>des</strong> REPHarz<br />

erfolgt dies für das Schienennetz als ein wesentlicher<br />

Bestandteil <strong>der</strong> öffentlichen technischen Infrastruktur. Soweit es<br />

sich hier um textliche <strong>und</strong> kartografische Vorgaben <strong>des</strong> LEP<br />

handelt, hat die Regionale Planungsgemeinschaft diesbezüglich<br />

keinen wesentlichen inhaltlichen Ermessensspielraum, da<br />

lan<strong>des</strong>planerische Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung in<br />

die Regionalplanung zu übernehmen sind.<br />

Im REPHarz sind keine Vorgaben für eine Zeitplanung von<br />

Infrastruktrurmaßnahmen im Schienennetz enthalten.<br />

Festlegungen <strong>zum</strong> Bedarf <strong>und</strong> <strong>zum</strong> Ausstattungsgrad von<br />

Schienenverbindungen beruhen, soweit sie im REPHarz<br />

vorgenommen wurden, auf den Vorgaben <strong>des</strong> LEP <strong>und</strong> den<br />

Inhalten <strong>des</strong> ÖPNV-Planes LSA von 2005, hier insbeson<strong>der</strong>e<br />

die zur Schieneninfrastruktur (Istzustand, Strecken mit<br />

beson<strong>der</strong>em Ausbaubedarf <strong>und</strong> Zielzustand).<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 237 von 673


TÖB:<br />

(230) Eisenbahn B<strong>und</strong>esamt Außenstelle Halle<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>2 Schienenverkehr<br />

230-3 (STN vom 27.10.05)<br />

Im Einzelnen ist zu den in Abschnitt 6.<strong>2.</strong>2 <strong>der</strong><br />

<strong>Entwurf</strong>sfassung gemäß § 7 Abs.1 S.3 ROG als Ziele<br />

<strong>der</strong> Raumordnung gekennzeichneten Festlegungen<br />

Folgen<strong>des</strong> an<strong>zum</strong>erken:<br />

Zu Z 1 bis 3: Die Aussagen <strong>zum</strong> Erhalt <strong>und</strong> <strong>zum</strong><br />

Ausbau <strong>der</strong> vorhandenen Eisenbahninfrastruktur<br />

sollten als Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung<br />

ausgestaltet werden, da es sich bei diesen verbalen<br />

Festlegungen nur im Sinne <strong>des</strong> § 3 Nr.3 ROG um<br />

allgemeine Aussagen zur Entwicklung, Ordnung <strong>und</strong><br />

Sicherung <strong>des</strong> Raumes handelt. Darüber hinaus<br />

griffe es jedenfalls hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Eisenbahninfrastruktur <strong>des</strong> B<strong>und</strong>es in die<br />

Fachplanungskompetenz <strong>des</strong> Eisenbahn-<br />

B<strong>und</strong>esamtes <strong>und</strong> in die unternehmerische<br />

Entscheidungsfreiheit <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Eisenbahninfrastrukturunternehmer ein, wenn ihnen<br />

mittels raumordnerischer Festlegungen verbindlich<br />

<strong>der</strong> Erhalt <strong>und</strong> <strong>der</strong> Ausbau <strong>des</strong> Schienennetzes<br />

vorgeschrieben werden könnte.<br />

keine Berücksichtung Z 1 bis 3 stellen gemäß § 6 Abs. 1 LPlG in den REPHarz zu<br />

übernehmende lan<strong>des</strong>planerische Ziele <strong>der</strong> Raumordnung <strong>des</strong><br />

LEP-LSA dar. Inwieweit diese lan<strong>des</strong>planerischen Vorgaben<br />

u.a. wegen <strong>der</strong> allgemein gehaltenden Formulierungen<br />

tatsächlich Zielqualität gemäß § 3 Nr. 2 ROG besitzen, muss<br />

hier nicht abschließend geklärt werden. Die<br />

Planungsgemeinschaft geht jedensfalls davon aus, dass diese<br />

lan<strong>des</strong>planerischen Vorgaben, auch unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

Regelungen <strong>des</strong> § 5 ROG, korrekt zustande gekommen sind.<br />

Auch inhaltlich sind in Z 1 bis Z 3 keine Wi<strong>der</strong>sprüche zu den<br />

allgemeinen Vorstellungen <strong>des</strong> B<strong>und</strong>es hinsichtlich einer<br />

leistungsfähigen Schieneninfrastruktur erkennbar, die<br />

gleichzeitig den Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Daseinsvorsorge für eine<br />

ausreichende Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung mit verkehrlicher<br />

Infrastruktur entspricht <strong>und</strong> eine gute Erreichbarkeit aller<br />

Teilräume durch Personen- <strong>und</strong> Güterverkehr gewährleistet.<br />

In konkrete unternehmerische Entscheidungen wird mit Z 1 bis Z<br />

3, gerade wegen <strong>der</strong> allgemein gehaltenden Festlegungen,<br />

nicht eingegriffen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 238 von 673


TÖB:<br />

(230) Eisenbahn B<strong>und</strong>esamt Außenstelle Halle<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>2 Schienenverkehr<br />

230-4 (STN vom 27.10.05)<br />

Z 5, Z 6, Z 10, Z 11 <strong>und</strong> Z 13:<br />

Soweit in diesen Festlegungen konkrete Aussagen<br />

<strong>zum</strong> Erhalt, <strong>zum</strong> Aus- o<strong>der</strong> <strong>zum</strong> Neubau von<br />

Eisenbahninfrastruktureinrichtungen <strong>des</strong> B<strong>und</strong>es<br />

enthalten sind, die nicht durch korrespondierende<br />

B<strong>und</strong>esplanungen abgedeckt sind <strong>und</strong> sich nicht auf<br />

eine raumordnerische Sicherung <strong>der</strong> Standorte <strong>und</strong><br />

Trassen beschränken, handelt es sich um einen<br />

kompetenzwidrigen Übergriff <strong>der</strong> Raumordnung in die<br />

Fachplanung. Auf die vorstehenden Ausführungen<br />

kann insoweit verwiesen werden.<br />

230-5 (STN vom 27.10.05)<br />

Z 5:<br />

Die Aussage zur Dringlichkeit <strong>des</strong> Vorhabens<br />

(»vorrangig«) ist kein zulässiger Gegenstand<br />

raumordnerischer Festlegungen; dies gilt jedenfalls<br />

für die Eisenbahninfrastruktur <strong>des</strong> B<strong>und</strong>es.<br />

keine Berücksichtigung Die Festlegungen in Z 5, Z 6, Z 10 <strong>und</strong> Z 13 stellen<br />

Übernahmen aus dem LEP-LSA dar, die teilweise im REPHarz<br />

inhaltlich konkretisiert (Z 5, Z 6) <strong>und</strong> ergänzt (Z 6) wurden.<br />

Die inhaltliche Konkretisierung erfolgt durch die km/h-Angaben<br />

in Z 5 <strong>und</strong> Z 6, welche vor allem auf den aktuellen ÖPNV-Plan<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt basieren. Bereits im <strong>2.</strong> Planentwurf<br />

<strong>des</strong> REPHarz waren die Festlegungen <strong>des</strong> 1. Planentwurfes bei<br />

Z 5 zur Gleisigkeit <strong>des</strong> Ausbaus nicht mehr enthalten, da die Art<br />

<strong>und</strong> Weise <strong>der</strong> bautechnischen Streckenertüchtigung bzw. <strong>des</strong> -<br />

ausbaus (z.B. Ein- o<strong>der</strong> Zweigleisigkeit) Aufgabe <strong>der</strong><br />

Fachplanung ist.<br />

In Z 11 als inhaltliche Konkretisierung <strong>des</strong> Z 3 steht die<br />

raumordnerische Sicherung <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Planungsregion noch<br />

vorhandenen Güterverkehrsstellen im Mittelpunkt. Würden diese<br />

Standorte künftig auch noch wegfallen, wäre die Umsetzung<br />

<strong>der</strong> in Z 2 <strong>und</strong> Z 3 übernommenen lan<strong>des</strong>planerischen Ziele <strong>der</strong><br />

Raumordnung (Verlagerung von Güterverkehr von Straße auf<br />

Schiene) stark gefährdet.<br />

Z 10 <strong>und</strong> Z 13 wurden inhaltlich im Vgl. zur lan<strong>des</strong>planerischen<br />

Vorgabe nicht ergänzt bzw. konkretisiert.<br />

Ein kompetenzwidriger Eingriff in die Fachplanung ist somit nicht<br />

erkennbar, da gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 3a ROG zu sichernde<br />

Standorte <strong>und</strong> Trassen <strong>der</strong> Verkehrsinfrastruktur <strong>und</strong><br />

Umschlaganlagen für Güter in Raumordnungspläne<br />

aufgenommen werden können <strong>und</strong> darüber hinaus im REPHarz<br />

keine eigenständigen Angaben hinsichtlich parzellenscharfer<br />

Trassenkorridore bzw. Standorte, <strong>der</strong> genauen baulichen<br />

Gestaltung, noch hinsichtlich Zeitplanung <strong>und</strong> Finanzierung<br />

vorgenommen werden.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung "Vorrangig" bezeichnet in <strong>der</strong> Raumordnung keine Dringlichkeit<br />

im Sinne einer Zeitvorgabe, son<strong>der</strong>n legt fest, dass diese<br />

Maßnahmen vor <strong>der</strong> Durchführung an<strong>der</strong>er Planungen erfolgen<br />

sollen. Der Begriff "vorrangig" in Z 5 ist Bestandteil <strong>des</strong> aus dem<br />

LEP-LSA<br />

zu übernehmenden lan<strong>des</strong>planerischen Ziels <strong>der</strong> Raumordnung.<br />

Ohnehin sind im Bereich <strong>der</strong> Planungsregion Harz über Z 5<br />

hinaus keine weiteren regional bzw. lan<strong>des</strong>bedeutsamen<br />

Ausbauplanungen an Schienenverbindungen bekannt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 239 von 673


TÖB:<br />

(230) Eisenbahn B<strong>und</strong>esamt Außenstelle Halle<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>2 Schienenverkehr<br />

230-6 (STN vom 27.10.05)<br />

Z 6:<br />

Insbeson<strong>der</strong>e die Frage, ob die Elektro-Traktion<br />

aufrecht erhalten wird (lit.c), ist kein raumordnerischer<br />

Belang <strong>und</strong> damit <strong>der</strong> Absicherung durch ein Ziel <strong>der</strong><br />

Raumordnung nicht zugänglich.<br />

keine Berücksichtigung Da die Raumordnung die wirtschaftlichen, sozialen <strong>und</strong><br />

ökologischen Ansprüche an den Raum in Einklang bringen soll,<br />

können auch Aussagen <strong>zum</strong> technischen Umweltschutz als<br />

raumordnerisches Erfor<strong>der</strong>nis eingestuft werden.<br />

Im übrigen ist die inhaltliche Ergänzung bei <strong>der</strong> in Z 6c (jetzt Z<br />

6b) festgelegten Trasse Blankenburg-Elbingerode nur eine<br />

textliche Wie<strong>der</strong>gabe <strong>des</strong> bereits im LEP-LSA festgelegten<br />

(kartografisch) Ziels <strong>der</strong> Raumordnung hinsichlich <strong>der</strong> Sicherung<br />

einer bestehenden "sonstigen Schienenverbindung mit<br />

Lan<strong>des</strong>bedeutung" mit "Elektrifizierung" von Blankenburg über<br />

Elbingerode bis Königshütte (siehe LEP-Karte).<br />

Hier wurde als Ausnahmefall unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

beson<strong>der</strong>en Vor-Ort-Verhältnisse (steile Gebirgsstrecke) die<br />

Beibehaltung <strong>der</strong> Elektrotraktion auch textlich betont, da im Vgl.<br />

zu sonstigen elektrifizierten Strecken hier eine solche Nutzung<br />

vor allem aus Gründen <strong>des</strong> lokalen Umweltschutzes<br />

(Immissionsschutz für Anwohner) <strong>und</strong> <strong>des</strong> Denkmalschutzes<br />

(Rübelandbahn incl. Elektrifizierungsanlagen stehen unter<br />

Denkmalschutz) einem Betrieb durch Dieselfahrzeuge eindeutig<br />

vorzuziehen ist.<br />

Dieses Ziel <strong>der</strong> Raumordnung ist auch an an<strong>der</strong>e öffentliche<br />

Stellen gerichtet (z.B. Kommunen, Land), die mit ihren Mitteln<br />

die Aufrechterhaltung (bzw. Wie<strong>der</strong>inbetriebnahme) <strong>der</strong><br />

Elektrotraktion aus o.g. Gründen ermöglichen sollen. So wird die<br />

Wie<strong>der</strong>aufnahme <strong>des</strong> Elektrobetriebes <strong>und</strong> die langfristige<br />

Sicherung <strong>der</strong> Rübelandbahn vom Land LSA finanziell geför<strong>der</strong>t.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 240 von 673


TÖB:<br />

(230) Eisenbahn B<strong>und</strong>esamt Außenstelle Halle<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>2 Schienenverkehr<br />

230-7 (STN vom 27.10.05)<br />

Z 12:<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass eine <strong>der</strong>artige<br />

Zielfestlegung we<strong>der</strong> die Stillegung o<strong>der</strong> den<br />

Rückbau <strong>der</strong> Strecken noch die Freistellung <strong>der</strong><br />

Trassen von Bahnbetriebszwecken mit binden<strong>der</strong><br />

Wirkung für das Eisenbahn-B<strong>und</strong>esamt <strong>und</strong> die<br />

Eisenbahninfrastrukturunternehmen <strong>des</strong> B<strong>und</strong>es<br />

verhin<strong>der</strong>n kann.<br />

230-8 (STN vom 27.10.05)<br />

Der Gr<strong>und</strong>satz G 14 sollte auf den durch Art.1 Nr.11a<br />

<strong>des</strong> Gesetzes vom 27. April 2005 (BGBI I S.1138)<br />

neu eingeführten § 23 AEG Bezug nehmen <strong>und</strong> wie<br />

folgt gefasst werden: »Eine Freistellung von<br />

Bahnbetriebszwecken (§ 23 AEG) o<strong>der</strong> eine<br />

Überbauung nicht betriebener Strecken ist zur<br />

Trassensicherung soweit wie möglich zu vermeiden.«<br />

Kenntnisnahme Bis auf die unter a) <strong>und</strong> d) in Z 12 genannten Schienenstrecken<br />

sind alle an<strong>der</strong>en in Z 12 genannten Strecken bereits im LEP-<br />

LSA als Ziel <strong>der</strong> Raumordnung enthalten, wobei außerdem lt.<br />

LEP auch die dort nicht beson<strong>der</strong>s dargestellten<br />

Schienenstrecken unter Berücksichtigung technischer <strong>und</strong><br />

wirtschaftlicher Erfor<strong>der</strong>nisse erhalten werden sollen (siehe<br />

entsprechen<strong>des</strong> Z 13 als LEP-Übernahme). Dies erfolgt<br />

regionalplanerisch auch mit den nicht im LEP genannten<br />

Strecken.<br />

Mit Z 12 soll lediglich eine Trassensicherung vorgenommen<br />

werden, die aber auch an an<strong>der</strong>e öffentliche Stellen als Ziel <strong>der</strong><br />

Raumorndung gerichtet ist (z.B. bei <strong>der</strong> kommunalen<br />

Bauleitplanung keine Überplanung dieser Trassenbereiche, die<br />

eine Reaktivierung unmöglich machen würde).<br />

Würden von vornherein Belange <strong>der</strong> Raumordnung bei<br />

Entscheidungen nach § 23 Abs. 1 AEG (Freistellung) keine<br />

Rolle spielen, dann wäre die nach § 23 Abs. 2 AEG<br />

vorgeschriebene Beteiligung <strong>der</strong> Träger <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>- <strong>und</strong><br />

Regionalplanung im Vorfeld einer solchen Entscheidung<br />

eigentlich sinnlos. Außerdem würde § 7 Abs. 2 Nr. 3a ROG (zu<br />

sichernde Standorte <strong>und</strong> Trassen <strong>der</strong> Verkehrsinfrastruktur als<br />

Elemene von Raumordnungspläne) ins Leere laufen.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

teilweise Berücksichtigung Die übernommene LEP-Formulierung wird in G 14 wie folgt<br />

ergänzt:<br />

"Eine Entwidmung (Freistellung von Bahnbetriebszwecken) o<strong>der</strong><br />

eine Überbauung nicht betriebener Strecken ist zur<br />

Trassensicherung soweit wie möglich zu vermeiden."<br />

Der Bezug <strong>zum</strong> § 23 AEG wird im Begründungsteil<br />

vorgenommen.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 241 von 673


TÖB:<br />

(230) Eisenbahn B<strong>und</strong>esamt Außenstelle Halle<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>2 Schienenverkehr<br />

230-10 (STN vom 19.03.07)<br />

Auch nach Durchsicht <strong>der</strong> Abwägungsbeschlüsse<br />

<strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REPHarz halte ich an meiner mit<br />

Schreiben vom 27.10.2005 <strong>und</strong> 1<strong>2.</strong>03.2007<br />

geäußerten Rechtsauffassung, dass die als Ziele <strong>der</strong><br />

Raumordnung deklarierten Festlegungen <strong>zum</strong><br />

Bedarf, zur Dringlichkeit, zur Zeitplanung o<strong>der</strong> zur<br />

konkreten Ausgestaltung von Infrastrukturvorhaben<br />

<strong>des</strong> B<strong>und</strong>es ohne eine Entsprechung in den<br />

einschlägigen Planungen <strong>des</strong> B<strong>und</strong>es we<strong>der</strong><br />

gegenüber dem Eisenbahn-B<strong>und</strong>esamt noch<br />

gegenüber den betroffenen<br />

Eisenbahninfrastrukturunternehmen<br />

Bindungswirkungen auslösen, fest.<br />

Denn die Kennzeichnung <strong>der</strong> Festlegungen als Ziel<br />

<strong>der</strong> Raumordnung gemäß § 7 Abs.1 S.3 ROG hat<br />

einen rein deklaratorischen Charakter. Ob ein<br />

wirksames Ziel <strong>der</strong> Raumordnung vorliegt, ist daher<br />

ausschließlich anhand <strong>der</strong> allgemeinen<br />

verfahrensrechtlichen <strong>und</strong> materiell-rechtlichen<br />

Kriterien zu beurteilen. Der Frage, ob <strong>der</strong> Träger <strong>der</strong><br />

Lan<strong>des</strong>planung den ihm zustehenden<br />

Kompetenzrahmen eingehalten hat, kommt dabei<br />

beson<strong>der</strong>e Bedeutung zu. Selbst wenn die<br />

Festlegungen im Regionalen Entwicklungsplan also -<br />

formal zutreffend - aus den entsprechenden<br />

Festlegungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>entwicklungsplanes<br />

entwickelt o<strong>der</strong> gar unverän<strong>der</strong>t aus ihm<br />

übernommen wurden, än<strong>der</strong>t das doch nichts an <strong>der</strong><br />

Tatsache, dass für beide Planwerke uneingeschränkt<br />

die materiell-rechtlichen Anfor<strong>der</strong>ungen an wirksame<br />

Ziele <strong>der</strong> Raumordnung gelten. Soweit diese nicht<br />

erfüllt sind, ist die Festlegung als Ziel <strong>der</strong><br />

Raumordnung nichtig <strong>und</strong> kann allenfalls - auf <strong>der</strong><br />

Gr<strong>und</strong>lage einer geltungserhaltenden Auslegung - als<br />

Gr<strong>und</strong>satz <strong>der</strong> Raumordnung Bindungswirkungen<br />

auslösen.<br />

Kenntnisnahme Im REPHarz erfolgen keine eigenständige Ziel- o<strong>der</strong><br />

Gr<strong>und</strong>satzfestlegungen, die in den alleinigen Kompetenzbereich<br />

<strong>der</strong> Fachplanung, hier bezogen auf den Schienenverkehr,<br />

eingreifen. Fragen <strong>der</strong> Dringlichkeit, <strong>der</strong> Zeitplanung o<strong>der</strong><br />

konkreten (bautechnischen) Ausgestaltung von<br />

Infrastrukturmaßnahmen werden im REPHarz nicht<br />

vorgenommen. Die Festlegungen <strong>des</strong> Ausbaubedarfes beruhen<br />

auf den Vorgaben <strong>des</strong> LEP-LSA, die z.T. durch<br />

Geschwindigkeitsangaben gemäß ÖPNV-Plan <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

konkretisiert wurden. Ob das Eisenbahn-B<strong>und</strong>esamt o<strong>der</strong><br />

betroffene Eisenbahninfrastrukturunternehmen gegen diese<br />

Pläne <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Wi<strong>der</strong>spruch eingelegt haben, ist nicht<br />

bekannt.<br />

Siehe auch vorherige Abwägung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>des</strong><br />

Eisenbahn-B<strong>und</strong>esamtes.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 242 von 673


TÖB:<br />

(230) Eisenbahn B<strong>und</strong>esamt Außenstelle Halle<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>2 Schienenverkehr<br />

230-11 (STN vom 19.03.07)<br />

Beson<strong>der</strong>s deutlich wird die Überschreitung <strong>der</strong><br />

raumordnerischen Kompetenz am Beispiel <strong>der</strong><br />

Festlegung zur Aufrechterhaltung <strong>der</strong> Elektro-<br />

Traktion auf <strong>der</strong> Strecke Blankenburg - Rübeland -<br />

Elbingerode (Abschn.6.<strong>2.</strong><strong>2.</strong>, Z 6), da es sich hierbei<br />

ganz offensichtlich um einen <strong>der</strong> Fachplanung<br />

vorbehaltenen Sachverhalt handelt, <strong>der</strong> von <strong>der</strong><br />

raumordnerischen Befugnis zur Standort- <strong>und</strong><br />

Trassensicherung (§ 7 Abs.2 S.1 Nr.3 lit.a ROG, § 3<br />

Abs.5 S.1 Nr.3 LPIG LSA) nicht erfasst wird. Noch<br />

dazu wird die Festlegung zur Aufrechterhaltung <strong>der</strong><br />

Elektro-Traktion auf Gesichtspunkte <strong>des</strong> Lärm- <strong>und</strong><br />

Denkmalschutzes gestützt, also auf Materien, die<br />

ebenfalls nicht <strong>der</strong> Kompetenz <strong>der</strong> Raumordnung<br />

unterfallen. Letzteres wird auch durch einen Blick auf<br />

die Festlegungen <strong>zum</strong> Lärmschutz (Abschn.7.4)<br />

sowie zur Kultur- <strong>und</strong> Denkmalpflege (Abschn.7.16)<br />

belegt, die zutreffend ausschließlich Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong><br />

Raumordnung enthalten.<br />

230-12 (STN vom 19.03.07)<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Formulierung <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>satzes G 14<br />

bin ich <strong>der</strong> Auffassung, dass <strong>der</strong> Wortlaut <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsplanes einer zutreffenden<br />

Formulierung im Regionalen Entwicklungsplan nicht<br />

entgegensteht. Die Freistellung von<br />

Bahnbetriebszwecken hat die frühere Entwidmung<br />

abgelöst, so dass <strong>der</strong> Rückgriff auf die neue<br />

Terminologie <strong>des</strong> Gesetzgebers ohne einen Verstoß<br />

gegen das Anpassungsgebot möglich erscheint.<br />

keine Berücksichtigung siehe zunächst Datensatz 230-6<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Raumordnung stellt gemäß § 1 ROG eine zusammenfassende,<br />

(fachlich) übergeordnete Planung dar, die u.a. die Aufgabe hat,<br />

unterschiedliche Anfor<strong>der</strong>ungen (Belange) an den Raum<br />

aufeinan<strong>der</strong> abzustimmen <strong>und</strong> die auf <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Planungsebene auftretenden Konflikte auszugleichen. Dazu<br />

können selbstverständlich auch Belange <strong>des</strong> Lärmschutzes <strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> Denkmalpflege gehören. So werden im Pkt. 6.1.6. <strong>des</strong><br />

REPHarz auch Vorrangstandorte für Kultur <strong>und</strong> Denkmalpflege<br />

als Ziel <strong>der</strong> Raumordnung festgelegt.<br />

Die Frage einer Elektro-Traktion auf <strong>der</strong> Strecke Blankenburg-<br />

Elbingerode berühren also nicht nur Belange <strong>der</strong><br />

Verkehrsfachplanung, son<strong>der</strong>n auch an<strong>der</strong>e öffentliche Belange<br />

(Denkmalschutz, Umweltschutz). Diese unterschiedlichen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen bzw. Belange auszugleichen, dass ist auch<br />

Aufgabe <strong>der</strong> Raumordnung, da die dortigen, örtlich beson<strong>der</strong>en<br />

Probleme bereits auf Ebene <strong>der</strong> Regionalplanung erkennbar<br />

sind.<br />

Siehe hierzu auch Datensatz 387-4 (Fels-Werke GmbH)<br />

teilweise Berücksichtigung siehe Datensatz 230-8<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

13.10 Erörterung zu Sonstiges<br />

230-13 Absage Teilnahme Erörterung<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

11 keine <strong>Bedenken</strong><br />

In inhaltlicher Hinsicht halte ich nach Einsichtnahme<br />

<strong>der</strong> Abwägungsvorschläge die <strong>Bedenken</strong> <strong>und</strong><br />

For<strong>der</strong>ungen, die ich mit meinem Schreiben vom<br />

27.10.2005 <strong>und</strong> 19.03.2007 geäußert habe, aufrecht.<br />

232-1 An dieser Stelle möchten wir Ihnen mitteilen, dass<br />

aus Sicht <strong>der</strong> envia Mitteldeutsche Energie AG keine<br />

Hinweise vorliegen.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 243 von 673


TÖB:<br />

(232) envia Mitteldeutsche Energie AG Hauptdirektion Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.10 Erörterung zu Sonstiges<br />

232-2 Zur Aufstellung <strong>des</strong> o. g. Entwicklungsplanes<br />

bestehen seitens <strong>der</strong> envia Mitteldeutsche Energie<br />

AG (enviaM) keine weiteren Hinweise. Unsere<br />

bisherigen Stellungnahmen <strong>zum</strong> 1. <strong>und</strong> <strong>2.</strong><br />

Planentwurf <strong>des</strong> REP Harz behalten weiterhin volle<br />

Gültigkeit.<br />

Eine Teilnahme am Erörterungstermin ist uns lei<strong>der</strong><br />

nicht möglich.<br />

Kenntnisnahme siehe Datensatz 232-1<br />

Kenntnisnahme nein<br />

11 keine <strong>Bedenken</strong><br />

234-1 Seitens <strong>der</strong> Erdgas Mittelsachsen GmbH gibt es <strong>zum</strong><br />

Entwicklungsplan keine Einwände. Wir gehen davon<br />

aus, dass <strong>der</strong> Fortbestand unserer vorhandenen<br />

Versorgungsleitungen gesichert bleibt.<br />

Kenntnisnahme Durch unsere Planungen werden die Versorgungsleitungen Kenntnisnahme nein<br />

nicht beeinträchtigt.<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

246-2 Abstände zu Ferngasleitungen müssen sowohl in<br />

Bezug auf eine mögliche mechanische Gefährdung<br />

<strong>der</strong> Gasleitung als auch in Bezug auf mögliche<br />

elektrische Beeinflussungen eingehalten werden.<br />

Der Abstand zwischen Windkraftanlagen <strong>und</strong><br />

erdverlegten Ferngasleitungen ist aktuell so<br />

festzulegen dass sich <strong>der</strong> Schutzstreifen außerhalb<br />

<strong>des</strong> Aufprallbereiches <strong>der</strong> Gondel befindet. In<br />

Anwendung <strong>des</strong> DVGW-R<strong>und</strong>schreibens G 04/04<br />

"Abstände von Windenergieanlagen zu<br />

Gashochdruckleitungen" vom 28.09.2004<br />

bzw. <strong>des</strong> Gutachtens "Gasleitungen in <strong>der</strong> Nähe von<br />

Windkraftanlagen" <strong>des</strong> Ing.-Büro Dr. Ing. Veenker<br />

vom 16.01.2004 bestimmt sich dieser Abstand nach<br />

einer Formel. Der einzuhaltende Abstand von<br />

Windenergieanlagen zu bestehenden oberirdischen<br />

Gasversorgungsanlagen ergibt aus folgen<strong>der</strong><br />

Summe: Nabenhöhe plus Rotorblattlänge plus 10 m<br />

Sicherheitsbeiwert. Betroffen durch die Anlagen <strong>der</strong><br />

VNG/EVG ist das Eignungsgebiet EG 3 Giersleben-<br />

Aschersleben. Hinweis: Es wurden nur Kreuzungen<br />

<strong>und</strong> Näherungen < 100 m <strong>der</strong> VNG/EVG -Anlagen zu<br />

den Vorrang- <strong>und</strong> Eignungsgebieten betrachtet.<br />

Kenntnisnahme Die Einhaltung <strong>der</strong> Min<strong>des</strong>tabstände zu Ferngasleitungen kann Kenntnisnahme nein<br />

im jeweiligen Genehmigungsverfahren sichergestellt werden,<br />

wie bereits im EG Giersleben-Aschersleben erfolgt.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 244 von 673


TÖB:<br />

(246) GDMcom Gesellschaft für Dokumentation <strong>und</strong> Telekommunikation mbH<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.1.3.1 Energiewirtschaft<br />

246-6 STN vom 16.1<strong>2.</strong>2005:<br />

Damit die öffentliche Sicherheit <strong>und</strong> die<br />

Versorgungsaufgaben nicht beeinträchtigt o<strong>der</strong><br />

gefährdet werden, sind alle Planungen <strong>und</strong><br />

Maßnahmen rechtzeitig mit <strong>der</strong> GDMcom unter<br />

Einbeziehung <strong>der</strong> VGN <strong>und</strong> EVG abzustimmen.<br />

Kenntnisnahme Der regionale Entwicklungsplan ist rahmengebend für<br />

Kenntnisnahme nein<br />

nachfolgende Fachplanungen, in diesen werden Abstimmungen<br />

mit den Leitungsträgern durchgeführt.<br />

6.3.3 Gas-, Erdöl- <strong>und</strong> Produktenleitungen<br />

246-5 STN vom 16.1<strong>2.</strong>2005:<br />

Im REPHarz sind die Standorte <strong>und</strong> Trassen <strong>der</strong><br />

VGN-/EVG-Anlagen als zu sichernde Standorte <strong>und</strong><br />

Trassen für Infrastruktur festzulegen.<br />

teilweise Berücksichtigung Im REPHarz werden regional <strong>und</strong> überregional bedeutsame teilweise Berücksichtigung nein<br />

Trassen <strong>und</strong> Leitungen gesichert. In Pkt. 6.3.3. Z 1, Z 2 ist die<br />

Sicherung dieser Leitungen <strong>und</strong> Trassen festgelegt.<br />

9 Zeichnerische Darstellung<br />

246-3 STN vom 10.04.07:<br />

Des Weiteren ist die Anlage 2 <strong>zum</strong> REP Harz Karte<br />

<strong>der</strong> überregional- <strong>und</strong> regional bedeutsamen<br />

Versorgungs- <strong>und</strong> Produktenleitungen um den<br />

Leitungsabschnitt <strong>der</strong> FGL 60 zwischen<br />

Aschersleben (nördlich <strong>der</strong> B 185) <strong>und</strong> Güsten sowie<br />

um die Solefernleitung zu ergänzen. Die Lage dieser<br />

Anlagen können Sie den bereits übergebenen,<br />

vorgenannten Plänen entnehmen.<br />

Damit die öffentliche Sicherheit <strong>und</strong> die<br />

Versorgungsaufgaben nicht beeinträchtigt o<strong>der</strong><br />

gefährdet werden, sind alle Planungen <strong>und</strong><br />

Maßnahmen rechtzeitig mit <strong>der</strong> GDMcom unter<br />

Einbeziehung <strong>der</strong> VNG <strong>und</strong> EVG abzustimmen.<br />

volle Berücksichtigung Die Solefernleitung wird in Anlage 2 ergänzt.<br />

volle Berücksichtigung ja<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 245 von 673


TÖB:<br />

(246) GDMcom Gesellschaft für Dokumentation <strong>und</strong> Telekommunikation mbH<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

246-1 STN vom 10.04.07:<br />

Bezug nehmend auf Ihre o. g. Anfragen teilen wir<br />

Ihnen mit, dass sich in <strong>der</strong> Planungsregion Harz<br />

zahlreiche -größtenteils unterirdisch verlegte -<br />

Anlagen (FGL), Steuerkabel,<br />

ArmaturengruppenReglerstationen,<br />

Korrosionsschutzanlagen, Solefernleitungen <strong>des</strong><br />

Untergr<strong>und</strong>gasspeichers Bernburg (UGS BBG) <strong>der</strong><br />

VNG befinden.<br />

Den Rahmen Ihrer Anfrage ergänzend, teilen wir<br />

Ihnen weiterhin mit, dass sich in <strong>der</strong> Region<br />

größtenteils unterirdisch verlegte Anlagen <strong>des</strong><br />

überregionalen Gasversorgungsunternehmens<br />

Erdgasversorgungsgesellschaft Thüringen- Sachsen<br />

mbH, Erfurt (nachfolgend EVG genannt) befinden.<br />

Die Aussage erfolgt <strong>des</strong>halb seitens <strong>der</strong> VNG, weil<br />

die VNG im Rahmen eines mit <strong>der</strong> EVG<br />

geschlossenen Dienstleistungsvertrages insoweit zur<br />

Beantwortung von Anfragen verpflichtet ist.<br />

Einen Übersichtsplan <strong>der</strong> Grobtrassen <strong>der</strong><br />

Ferngasleitungen <strong>und</strong> ungefähren Standorte <strong>der</strong><br />

Armaturengruppen, Reglerstationen im Maßstab 1:<br />

150.000 sowie eine Karte <strong>der</strong> Solefernleitung UGS<br />

Bernburg im Maßstab 1:25.000 haben wir Ihnen<br />

bereits mit STN vom 16.1<strong>2.</strong>05 unter <strong>der</strong> o.g.<br />

Registriernummer <strong>zum</strong> 1. Planentwurf <strong>des</strong> REPHarz<br />

übergeben. Unsere Hinweise <strong>und</strong> <strong>Anregungen</strong> aus<br />

<strong>der</strong> vorgenannten Stellungnahme behalten auch<br />

weiterhin ihre volle Gültigkeit <strong>und</strong> sind im <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong><br />

<strong>des</strong> REP Harz zu beachten.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 246 von 673


TÖB:<br />

(246) GDMcom Gesellschaft für Dokumentation <strong>und</strong> Telekommunikation mbH<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

246-4 STN vom 10.04.07:<br />

Wir bestätigen den <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REP Harz mit den<br />

entsprechende Einschränkungen für die<br />

Bauleitplanung in Gebieten mit vorhandenen VNG-/<br />

EVG - Anlagen.<br />

Damit die Belange <strong>der</strong> VNG / EVG auch weiterhin<br />

Berücksichtigung finden, legen wir Ihnen zur<br />

Information eine Broschüre "Allgemeine<br />

Verhaltensregeln <strong>und</strong> Vorschriften <strong>zum</strong> Schutz von<br />

Anlagen <strong>der</strong> VNG" bei. Der Geltungsbereich dieser<br />

Broschüre erstreckt sich auch auf solche Anlagen, für<br />

die die VNG Dienstleistungen erbringt.<br />

Der GDMcom ist <strong>der</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> regionalen<br />

Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz zur<br />

Stellungnahme zu übergeben.<br />

Die VNG / EVG sind überregionale<br />

Ferngasunternehmen. Bezüglich Leitungen <strong>und</strong><br />

Anlagen regionaler <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> örtlicher<br />

Gasversorgungsunternehmen/<br />

Versorgungsuntemehmen bitten wir Sie höflich, sich<br />

unmittelbar mit dem zuständigen Leitungsbetreiber in<br />

Verbindung zu setzen.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

13.10 Erörterung zu Sonstiges<br />

246-7 Absage Erörterungstermin<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

11 keine <strong>Bedenken</strong><br />

Die bereits abgegebenen Stellungnahmen behalten<br />

ihre Gültigkeit.<br />

249-1 Seitens <strong>der</strong> Handwerkskammer Magdeburg werden<br />

keine Belange <strong>des</strong> Handwerks berührt <strong>und</strong> somit<br />

bestehen keine <strong>Bedenken</strong>. Än<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong><br />

Ergänzungen werden nicht vorgeschlagen.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 247 von 673


TÖB:<br />

(251) Harzer Schmalspurbahn GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>6 Vorbehaltsgebiete für Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />

251-2 (Satz Nr. 251-2 <strong>und</strong> 16)<br />

Einwände <strong>der</strong> HSB <strong>zum</strong> ersten <strong>Entwurf</strong> wurden hier<br />

nicht berücksichtigt. Die Begründung hierfür ist nicht<br />

ohne weiteres nachvollziehbar. Der Brocken ist nun<br />

einmal, unabhängig davon, ob er in <strong>der</strong> Planung<br />

namentlich genannt wird, ein wesentlicher<br />

Anziehungspunkt für den Tourismus. Daß allein<br />

dieses namentliche Nennen, letztendlich ein Nennen<br />

von Tatsachen, zu Konflikten mit dem "prioritären<br />

Naturschutz" führen soll, ist nicht verständlich.<br />

keine Berücksichtigung In den unter Pkt. 5.<strong>2.</strong>6 genannten Vorbehaltsgebieten für<br />

Tourismus<br />

<strong>und</strong> Erholung ist den Belangen <strong>des</strong> Tourismus bei <strong>der</strong><br />

Abwägung mit entgegenstehenden Belangen ein beson<strong>der</strong>es<br />

Gewicht bei<strong>zum</strong>essen (§ 7 Abs. 4 Nr. 2 ROG) .<br />

Der Brocken befindet sich im VRG für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

(LEP-Übernahme). VRG entfalten eine stärkere<br />

Bindungswirkung (§ 7 Abs. 4 Nr. 1ROG) als VBG. Ein VRG ist<br />

eine raumordnerische Letzentscheidung. Daher wurde <strong>der</strong><br />

Brocken nicht, wie vorgeschlagen, als VBG für Tourismus <strong>und</strong><br />

Erholung ausgewiesen.<br />

Vorrangiges Ziel <strong>des</strong> Nationalparkes ist <strong>der</strong> Naturschutz <strong>und</strong> die<br />

Umweltbildung, vorrangiges Ziel <strong>des</strong> Naturparkes ist die<br />

Erholungsnutzung. Aus diesem Gr<strong>und</strong> ist davon auszugehen,<br />

dass <strong>der</strong> weitaus größer gefaßte Naturpark das Ziel erreicht,<br />

den Nationalpark bezüglich Touristenströme zu entlasten.<br />

Weiterhin wird die Brockenkuppe im Nationalparkgesetz bereits<br />

als "Erlebnisbereich" ausgewiesen, was <strong>der</strong> tourist. Nutzung voll<br />

entspricht. Außerdem wird in Pkt. 5.1.3.; Z 1 darauf<br />

hingewiesen, dass auch die Belange einer natur- <strong>und</strong><br />

landschaftsbezogenen Erholung berücksichtigt werden.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 248 von 673


TÖB:<br />

(251) Harzer Schmalspurbahn GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>2 Schienenverkehr<br />

251-3 In Ihrem Abwägungsergebnis zu Satz Nr. 251-5<br />

verweisen Sie auf die Übernahme aus dem<br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>. Diese<br />

Herangehensweise ist sicher gr<strong>und</strong>sätzlich richtig.<br />

Festlegungen im Plan <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> beziehen sich<br />

hierzu aber sicher gerade auf den klassischen<br />

Schienenpersonennahverkehr im Sinne von Berufs-,<br />

Schüler- <strong>und</strong> Regionalverkehr. Insoweit sollte die<br />

Anregung <strong>der</strong> HSB eine Präzisierung für touristischen<br />

Schienenpersonennahverkehr, den es außerhalb <strong>des</strong><br />

Harzes im Land praktisch nicht gibt, darstellen. Daher<br />

kann dann nicht nur die Ermittlung <strong>der</strong> optimalen<br />

Reisegeschwindigkeit im Einzelfall erfolgen, son<strong>der</strong>n<br />

auch die Prüfung, ob <strong>der</strong> integrale Taktfahrplan voll<br />

anzuwenden ist.<br />

251-4 Zu Ihrem Abwägungsvorschlag <strong>zum</strong> Ziel Z 9 sollte<br />

aus Sicht <strong>der</strong> HSB, wenn die Anbindung <strong>der</strong><br />

Westernstadt Pullman City als langfristige<br />

Planungsoption aufgenommen wird, auch die<br />

Anbindung <strong>der</strong> Stadt Braunlage an das Netz <strong>der</strong> HSB<br />

ebenfalls in gleicher Qualität aufgenommen werden.<br />

teilweise Berücksichtigung Z 4 stellt eine Übernahme aus dem LEP-LSA dar. Die Frage<br />

<strong>der</strong> optimalen Reisegeschwindigkeit ist bei Bedarf im Zuge einer<br />

Einzelfallprüfung zu klären.<br />

Die Begründung zu Z 4 wird wie folgt sinngemäß ergänzt:<br />

"Z 4 gilt vorrangig für den Berufs-, Schüler <strong>und</strong> Regionalverkehr.<br />

Bestehen spezielle Anfor<strong>der</strong>ungen, wie z.B. beim für die<br />

Planungsregion Harz auch bedeutenden schienengeb<strong>und</strong>enen<br />

Tourimusverkehr, kann in Einzelfällen von <strong>der</strong> Planungsmaxime<br />

pro Integraler Taktverkehr abgewichen werden."<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

teilweise Berücksichtigung Die raumordnerische Festlegung einer möglichen<br />

Ergänzungsstrecke nach "Pullmann City" dient <strong>der</strong> langfristigen<br />

Sicherung dieser Planungsoption <strong>und</strong> wurde folglich, unter<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> kommunalen Bauleitplanung <strong>der</strong> Stadt<br />

Hasselfelde, auch im Umweltbericht <strong>des</strong> REPHarz geprüft.<br />

Die Anbindung <strong>der</strong> Stadt Braunlage an das HSB-Netz ist bisher<br />

nicht als konkrete Planung bekannt. Vermutlich ist die/<strong>der</strong><br />

Reaktivierung/Wie<strong>der</strong>aufbau einer Schmalspurbahn auf Teilen<br />

<strong>der</strong> ehemaligen Strecke <strong>der</strong> Südharzeisenbahn (Walkenried)-<br />

Braunlage-Sorge-(Tanne) gemeint, die bei Sorge an das<br />

bestehende HSB-Netz angeb<strong>und</strong>en werden könnte.<br />

Ein für die Umweltprüfung hinreichen<strong>der</strong> Unterlagenbestand<br />

bzgl. Solcher Planung liegt nicht vor. Außerdem ist eine <strong>der</strong><br />

Planungsoption Stiege/Hasselfelde - Hasselfelde/Pullmann City<br />

adäquate raumordnerische Sicherung für die vorgeschlagende<br />

Ergänzungsstrecke im REPHarz ohnehin nicht möglich, da <strong>der</strong><br />

überwiegende Streckenabschnitt auf nie<strong>der</strong>sächsischer Seite<br />

liegt <strong>und</strong> im aktuellen ROP <strong>des</strong> Großraum Braunschweig keine<br />

diesbezüglichen Festlegungen enthalten sind (lediglich ca. 1 km<br />

im Bereich <strong>der</strong> Planungsregion Harz).<br />

In <strong>der</strong> Begründung zu Z 9 wird allerdings <strong>der</strong> letzte Satz wie<br />

folgt sinngemäß geän<strong>der</strong>t:<br />

"Weitere Streckenergänzungen, wie z.B. eine mögliche<br />

Anbindung <strong>der</strong> Stadt Braunlage an das HSB-Netz bei Sorge<br />

o<strong>der</strong> Elend, sind bei entsprechendem Bedarf zu prüfen." (siehe<br />

hierzu auch Datensatz 251-11)<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 249 von 673


TÖB:<br />

(251) Harzer Schmalspurbahn GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>6 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)<br />

251-5 Bei Abwägungsbegründung <strong>zum</strong> Satz Nr. 251-11<br />

verweisen Sie darauf, daß <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>satz G 11<br />

Mischverbünde aus Verkehrsunternehmen <strong>und</strong><br />

Aufgabenträger nicht ausschließe. Dies sollte dann<br />

aber im Text <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>satzes G 11 unter Buchstabe<br />

f) auch entsprechend <strong>zum</strong> Ausdruck gebracht<br />

werden. Hier verweist <strong>der</strong> Text eindeutig auf die<br />

Regie <strong>der</strong> Aufgabenträger. Es sollte daher formuliert<br />

werden "in <strong>der</strong> Regie <strong>der</strong> Aufgabenträger <strong>und</strong><br />

Verkehrsunternehmen". Damit wird es möglich, die in<br />

den Verkehrsunternehmen vorhandene<br />

Fachkompetenz im Interesse <strong>der</strong> Verkehrsk<strong>und</strong>en<br />

voll zu nutzen.<br />

teilweise Berücksichtigung G 11 f) wird wie folgt sinngemäß geän<strong>der</strong>t:<br />

"f) die bereits bestehenden Verkehrs- <strong>und</strong> Tarifkooperationen<br />

durch die Aufgabenträger <strong>und</strong> Verkehrsträger/-unternehmen<br />

weiterzuentwicklen (bei Bedarf...)"<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

7.17 Erholung, Freizeit, Tourismus<br />

251-6 Die Begründung <strong>zum</strong> Abwägungsvorschlag nach<br />

Satz Nr. 251-20 ist schwer nachvollziehbar. Die<br />

Ableitung <strong>der</strong> Schlussfolgerung, daß die<br />

Beherbergungskapazität im Harz völlig ausreichend<br />

ist, aus <strong>der</strong> Angabe einer durchschnittlichen<br />

Auslastung von 29 % ist sicher wissenschaftlich so<br />

nicht haltbar. Dieser Durchschnittswert kann<br />

durchaus bedeuten, daß es in bestimmten Regionen<br />

<strong>des</strong> Harzes sowie zu bestimmten Zeiten erhebliche<br />

Defizite in <strong>der</strong> Beherbergungskapazität gibt. Das wird<br />

z.B auch an <strong>der</strong> Tatsache deutlich, daß es in<br />

bestimmten Regionen <strong>des</strong> Harzes sehr schwierig ist,<br />

größere Veranstaltungen o<strong>der</strong> Tagungen, die<br />

entsprechende Beherbergungskapazitäten for<strong>der</strong>n,<br />

zu organisieren. Insoweit ist eine Weiterentwicklung<br />

ganz zwingend erfor<strong>der</strong>lich. Daß hierbei eine<br />

Abstimmung mit den für die Regionalplanung<br />

zuständigen Bereichen <strong>der</strong> Nachbarb<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong><br />

stattfinden muß, dürfte selbstverständlich sein.<br />

Kenntnisnahme Bei Pkt. 7.17. G 4 handelt es sich um eine LEP-Übernahme, zu<br />

<strong>der</strong> § 6 Abs. 1 LPlG verpflichtet. Zur Steuerung von<br />

Beherbergungskapazitäten dienen das VBG TuE (Pkt. 5.<strong>2.</strong>6.)<br />

<strong>und</strong> VRST für Großflächige Freizeitanlagen (Pkt. 6.1.4.). Mit<br />

diesen Ferstlegungen sollen <strong>der</strong> Ausbau <strong>und</strong> die Entwicklung<br />

von touristischer Infrastruktur regionalplanerisch gesteuert <strong>und</strong><br />

unterstützt werden. Eine Steuerung <strong>der</strong> Beherbergungskapazität<br />

allein über die Regionalplanung ist nicht möglich, da die<br />

Nachfrage, wie<strong>der</strong>um durch viele Aspekte gesteuert, die<br />

Beherbergungskapazität bestimmt. Die Aussage, dass die<br />

Beherbergungskapazität zu beson<strong>der</strong>en Anlässen o<strong>der</strong><br />

beson<strong>der</strong>en Wetterbedingungen in bestimmten Bereichen <strong>des</strong><br />

Harz (z.B. Walpurgis) nicht ausreichend ist, kann nur bestätigt<br />

werden. Aber davon auf die gesamte Beherbergungssituation<br />

für den Harz zu schlußfolgern, ist fraglich.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 250 von 673


TÖB:<br />

(251) Harzer Schmalspurbahn GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

251-1 Ich hatte für die Harzer Schmalspurbahnen GmbH<br />

(HSB)(TÖB 251) bereits <strong>zum</strong> ersten <strong>Entwurf</strong> einige<br />

<strong>Anregungen</strong> gegeben. Mit Schreiben vom 1<strong>2.</strong>03.2007<br />

hat Herr Dr. Jung hierzu die Abwägungsergebnisse<br />

mitgeteilt. Insoweit nehme ich mit den folgenden<br />

Ausführungen sowohl auf den zweiten <strong>Entwurf</strong>, als<br />

auch die entsprechenden Abwägungsergebnisse<br />

Bezug.<br />

251-7 Abschließend seien noch zwei Bemerkungen zu<br />

Abwägungsergebnissen <strong>der</strong> Äußerungen an<strong>der</strong>er<br />

Träger öffentlicher Belange gegeben:<br />

1.<br />

Die Nationalparkverwaltung Hochharz (Nationalpark<br />

Harz/Sachsen-Anhalt)(TÖB 319) will den<br />

Nationalpark auch als Vorrangstandort für Forschung<br />

<strong>und</strong> Bildung sehen (Satz Nr. 319-1). Bezüglich<br />

Bildung handelt es sich hier sicher ganz klar um<br />

Bildungstourismus. Insoweit bestätigt das die<br />

Auffassung <strong>der</strong> HSB, den Brocken als beson<strong>der</strong>es<br />

touristisches Highlight herauszustellen.<br />

251-8 <strong>2.</strong> Die Einschätzung <strong>des</strong> Bürgervereins Unterharz<br />

(TÖB 402), daß die Harzer Schmalspurbahnen als<br />

Touristenattraktion <strong>und</strong> technisches Denkmal<br />

überregionale bis europaweite Bedeutung besitzt<br />

(Satz Nr. 402-10), kann nur unterstützt werden. Die<br />

Begründung, diese Anregung nicht zu<br />

berücksichtigen, kann nicht überzeugen. Es wird<br />

ganz einfach ignoriert, daß eine wesentliche<br />

K<strong>und</strong>engruppe <strong>der</strong> HSB auch Touristen aus ganz<br />

Deutschland <strong>und</strong> dem europäischen Ausland <strong>und</strong><br />

selbst sogar darüber hinaus sind. Insoweit sollte aus<br />

<strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong> HSB die mangelnde Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> Anregung <strong>des</strong> Bürgervereins nochmal überdacht<br />

werden.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

keine Berücksichtigung "Vorrangstandort" bezeichnet einen hinreichend konkreten<br />

Standort, eine raumordnerische Sicherung dieser<br />

Vorrangfunktion ist für ein Großschutzgebiet nicht möglich. Der<br />

Nationalpark Harz ist als VRG Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

ausgewiesen. Diese Festlegung ist aus dem LEP übernommen,<br />

dazu ist <strong>der</strong> Regionale Entwicklungsplan nach § 6 Abs.1 LPlG<br />

LSA verpflichtet. Da es sich bei einem VRG um ein Ziel <strong>der</strong><br />

Raumordnung handelt, ist eine an<strong>der</strong>e Zielfestlegung (VRST<br />

Foschung <strong>und</strong> Bildung) nicht möglich. Im Pkt. 5.1.3. Z 1 wird<br />

darauf hingewiesen, dass soweit es die<br />

Schutzgebietsverordnungen es gestatten, auch die Belange von<br />

Tourismus <strong>und</strong> Erholung in den VRG NuL zu berücksichtigen<br />

sind.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Eine mögliche europaweite Bedeutung <strong>der</strong> Harzer<br />

Schmalspurbahn, z.B. für Eisenbahnfre<strong>und</strong>e wird nicht in Frage<br />

gestellt. Die in <strong>der</strong> Begründung zu G 8 <strong>des</strong> Pkt. 6.<strong>2.</strong><strong>2.</strong><br />

vorhandene Formulierung "...regionale <strong>und</strong> lan<strong>des</strong>weite ..."<br />

bezieht sich auf die entsprechende rechtliche Planungs-<br />

/Maßstabsebene <strong>und</strong> <strong>der</strong> damit verb<strong>und</strong>enen Nomenklatur <strong>der</strong><br />

Raumordnungspläne in Sachsen-Anhalt (Festlegungen <strong>des</strong><br />

REP sind regional bedeutend, die <strong>des</strong> LEP sind<br />

lan<strong>des</strong>bedeutsam bzw. hier lan<strong>des</strong>weit).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

13.5.<strong>2.</strong>6 Erörterung zu Vorbehaltsgebiete für Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />

251-10 <strong>zum</strong> DS 251-2 <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Abwägung:<br />

Die Begründung, weshalb eine Benennung <strong>des</strong><br />

Brockens hier nicht erfolgen soll, kann nach wie vor<br />

nicht überzeugen. Der Brocken sollte einfach aus rein<br />

tatsächlichen Gründen namentlich genannt <strong>und</strong> nicht<br />

verschwiegen werden.<br />

keine Berücksichtigung Begründung entsprechend DS 251-2 <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Abwägung, da hier keine Berücksichtigung nein<br />

keine neuen Aspekte vorgebracht<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 251 von 673


TÖB:<br />

(251) Harzer Schmalspurbahn GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.6.<strong>2.</strong>2 Erörterung zu Schienenverkehr<br />

251-11 <strong>zum</strong> DS 251-4 <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Abwägung:<br />

Dem Abwägungsvorschlag kann aus <strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong><br />

Harzer Schmalspurbahnen GmbH zugestimmt<br />

werden, unter <strong>der</strong> Maßgabe, daß die Anbindung an<br />

das Netz <strong>der</strong> HSB bei Sorge o<strong>der</strong> Elend geprüft wird<br />

(Eine Berücksichtigung <strong>der</strong> heutigen Verkehrsströme<br />

Richtung Wernigerode <strong>und</strong> Brocken im Gegensatz zu<br />

früheren Verkehrsströmen zur damaligen Kreisstadt<br />

Blankenburg könnte eine Anbindung parallel zur B 27<br />

sinnvoll erscheinen lassen).<br />

volle Berücksichtigung Die Begründung in Datensatz 251-4 wird durch "...o<strong>der</strong> Elend, volle Berücksichtigung nein<br />

...." ergänzt (siehe DS 251-4).<br />

13.10 Erörterung zu Sonstiges<br />

251-9 Absage Teilnahme Erörterung<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich ist aus <strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong> HSB an den<br />

<strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong>, die bereits vorgelegt<br />

wurden, festzuhalten.<br />

5.<strong>2.</strong>6 Vorbehaltsgebiete für Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />

252-1 G 2, 3. Zeile sollte wie folgt ergänzt werden: " ... sind<br />

bedarfsgerecht zu sichern ... "<br />

teilweise Berücksichtigung Satz 2 in G 2 wird sinngemäß geän<strong>der</strong>t:<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

" ... zu sichern <strong>und</strong> bedarfsgerecht zu entwickeln ..."<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 252 von 673


TÖB:<br />

(252) Harzer Verkehrsverband e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

7.17 Erholung, Freizeit, Tourismus<br />

252-2 G 2: Hier fehlt ein Hinweis auf den<br />

län<strong>der</strong>übergreifenden Nationalpark Harz <strong>und</strong> das<br />

Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz.<br />

252-3 G 5: Wan<strong>der</strong>n ist ein herausragen<strong>des</strong> Thema im Harz-<br />

Tourismus (s.a. S. 73, 5. Absatz), dies muss hier<br />

explizit Erwähnung finden. Es besteht bereits ein<br />

hervorragen<strong>des</strong> Wan<strong>der</strong>wegenetz, markiert durch<br />

den Harzklub.<br />

Än<strong>der</strong>ungsvorschlag: "Wan<strong>der</strong>n ist ein wichtiges<br />

Thema für Tourismus <strong>und</strong> Naherholung. Das<br />

bestehende Wan<strong>der</strong>wegenetz soll daher erhalten<br />

<strong>und</strong>, wo sinnvoll <strong>und</strong> notwendig, ausgebaut werden.<br />

Dabei sind insbeson<strong>der</strong>e Streckenführungen abseits<br />

von Strassen für den Allgemeinverkehr zu<br />

berücksichtigen. Überregional wirksame<br />

Weitwan<strong>der</strong>wege (Harzer-Hexen-Stieg, Selketalstieg,<br />

Harzer Grenzweg am Grünen Band,<br />

Karstwan<strong>der</strong>weg, Wege Deutscher Kaiser <strong>und</strong><br />

Könige) sollen erhalten <strong>und</strong> weiter entwickelt werden.<br />

Organisationen <strong>und</strong> Verbände <strong>des</strong> Wan<strong>der</strong>tourismus<br />

sollen in ihren Bemühungen unterstützt werden.<br />

252-4 G 6: Die Hinweise zu den Wan<strong>der</strong>wegen können bei<br />

Berücksichtigung <strong>des</strong> Datensatzes 252-3 entfallen,<br />

<strong>der</strong> Schwerpunkt dieser Aussage betrifft ohnehin den<br />

Radtourismus.<br />

keine Berücksichtigung G 2 ist eine LEP-Übernahme, die präzisiert wurde. Hier geht es<br />

speziell um den Naturpark <strong>und</strong> seine Ausrichtung auf die<br />

Erholung. Der Naturpark schließt sowohl die Nationalpark- als<br />

auch die Biosphärenreservatsflächen ein. Der Nationalpark dient<br />

vorrangig dem Naturschutz bzw. dem Erhalt von gefährdeten<br />

Lebensräumen, das Biosphärenreservat dem Erhalt von<br />

Kulturlandschaften mit reichem Natur- <strong>und</strong> Kulturerbe.<br />

Da unsere Planungsregion nicht län<strong>der</strong>übergreifend ist, wird auf<br />

die gewünschte Ergänzung verzichtet. Im Zuge <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Auslegung wurden auch die "Nachbarlän<strong>der</strong>" beteiligt. Die<br />

Begründung <strong>zum</strong> Pkt. 5.<strong>2.</strong>6. (1. Harz <strong>und</strong> Harzvorlän<strong>der</strong>)<br />

unterstreicht ohnehin schon den "Tourismus in <strong>der</strong><br />

Gesamtregion Harz", <strong>der</strong> län<strong>der</strong>übergreifend ist.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Kenntnisnahme Der Punkt 6.<strong>2.</strong>4. berücksichtigt die Bedeutung <strong>der</strong> Wan<strong>der</strong>wege<br />

ausreichend, auch durch konkrete Nennungen regionaler <strong>und</strong><br />

überregionaler Wege. Der Ausbau von Wan<strong>der</strong>wegen sowie die<br />

Verbandsarbeit ist nicht über die Regionalplanung steuerbar.<br />

G 5 stellt ohnehin eine LEP-Übernahme dar.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

keine Berücksichtigung Gemäß Datensatz 252-3 wird G 5 nicht verän<strong>der</strong>t, so dass auch<br />

G 6 die Aussagen zu den Wan<strong>der</strong>wegen behält. G 6 als<br />

teilweise LEP-Übernahme geht ohnehin über den Radtourismus<br />

hinaus (z.B. auch Blaues Band).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 253 von 673


TÖB:<br />

(253) Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer Halle/Dessau<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

2 Leitbild <strong>der</strong> Planungsregion Harz<br />

253-7 Zu <strong>2.</strong> Leitbild <strong>der</strong> Planungsregion Harz:<br />

Die unter dem Punkt Bevölkerungs- <strong>und</strong><br />

Siedlungsentwicklung angestrebte Vermeidung von<br />

Zersiedlung durch ein intelligentes<br />

Brachflächenmanagement bzw. die Nutzung<br />

innerörtlicher Reserven ist gr<strong>und</strong>sätzlich zu<br />

begrüßen. Allerdings müssen die Belange <strong>der</strong><br />

wirtschaftlichen Entwicklung ausreichend<br />

Berücksichtigung finden. Vorhandene Brachflächen<br />

sind nicht gr<strong>und</strong>sätzlich geeignete Standorte für neue<br />

gewerbliche Ansiedlungen. Entscheidend sind die<br />

Kriterien <strong>der</strong> verkehrstechnischen Erschließung <strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> Lage (außerhalb von Wohnbebauung). Bei<br />

Bedarf sind daher auch zukünftig geeignete<br />

Gewerbestandorte außerhalb <strong>der</strong> benannten Flächen<br />

auszuweisen.<br />

253-44 Im Punkt 2 zur Wirtschaftsentwicklung werden<br />

verschiedenste Wirtschaftszweige als Träger <strong>der</strong><br />

zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung benannt. Die<br />

IHK Halle-Dessau begrüßt diese Vielfalt <strong>und</strong> weist<br />

darauf hin, dass jegliche Festlegungen auf<br />

spezifische Branchen (Clusteransatz) kritisch zu<br />

bewerten sind. Eine verlässliche Prognose <strong>der</strong><br />

zukünftigen Entwicklung einzelner Wirtschaftszweige<br />

ist daher nicht möglich. Aus diesem Gr<strong>und</strong> sollte eine<br />

möglichst breite Branchenstruktur im Planungsraum<br />

angestrebt werden.<br />

253-45 Im vorliegenden <strong>Entwurf</strong> wird einseitig <strong>der</strong> natur- <strong>und</strong><br />

umweltschonende Tourismus privilegiert. Dies lehnt<br />

die IHK Halle-Dessau ab. Auch die angestrebte rein<br />

ökologisch orientierte Mo<strong>der</strong>nisierung <strong>der</strong><br />

touristischen Infrastruktur ist abzulehnen. Die IHK<br />

for<strong>der</strong>t diskriminierungsfreie Aussagen im Leitbild <strong>der</strong><br />

Planungsregion Harz. Auch an<strong>der</strong>e Formen <strong>des</strong><br />

Tourismus, welche sich mit den regionalen<br />

Gegebenheiten vereinbaren, sind gr<strong>und</strong>sätzlich nicht<br />

zu benachteiligen.<br />

Kenntnisnahme Die Ausweisung neuer Gewerbestandorte außerhalb von<br />

Brachflächen bzw. im Randbereich von Gemeinden (nicht<br />

innerörtlich) wird damit nicht ausgeschlossen, wenn diese<br />

genannten Flächen für Neuansiedlungen aus bestimmten,<br />

nachvollziehbaren Gründen nicht geeignet sind.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

keine Berücksichtigung Eine Diskriminierung an<strong>der</strong>er Formen <strong>des</strong> Tourismus ist im<br />

REPHarz nicht erkennbar. Immerhin werden im REPHarz 21<br />

großflächige Freizeitanlagen mit regelmäßig intensiver<br />

Erholungsnutzung ausgewiesen (<strong>zum</strong> Vgl. REPAnhalt 4 <strong>und</strong><br />

REPHalle (<strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong>) 19 adäquate Standorte).<br />

Da jedoch gerade <strong>der</strong> Naturreichtum bzw. die hochwertige<br />

Landschaftsbildausstattung großer Teile <strong>der</strong> Planungsregion die<br />

entscheidende Gr<strong>und</strong>lage für die lan<strong>des</strong>weit herausragende<br />

touristische Stellung <strong>des</strong> Harzes darstellt, wird logischerweise<br />

dem Schutz dieser "ökologischen" Ausgangsbedingungen im<br />

Leitbild ein hoher Stellenwert beigemessen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(253) Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer Halle/Dessau<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

3 Allgemeine Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung für die Planungsregion<br />

253-8 Zu 3. Allgemeine Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung für<br />

die Planungsregion:<br />

Im Gr<strong>und</strong>satz G 7-1 - Natur <strong>und</strong> Landschaft - wird für<br />

den vorbeugenden Hochwasserschutz die Sicherung<br />

o<strong>der</strong> Rückgewinnung von Auen, Rückhalteflächen<br />

<strong>und</strong> überschwemmungsgefährdeten Bereichen<br />

angestrebt. Die IHK Halle-Dessau weist darauf hin,<br />

dass dies nicht zu Beeinträchtigungen wirtschaftlicher<br />

Aktivitäten in diesen Bereichen führen darf.<br />

Bestehende wirtschaftliche Nutzungen sind zu<br />

sichern <strong>und</strong> nicht durch auf regionalplanerisch<br />

bedingten Ausweisungen basierenden späteren<br />

Fachplanungen zu gefährden o<strong>der</strong> zu verhin<strong>der</strong>n.<br />

253-9 Für den Gr<strong>und</strong>satz G 8-2 - Industriell gewerbliche<br />

Altstandorte - gelten obige Aussagen. Die<br />

Ausweisung zukünftiger Gewerbestandorte sollte von<br />

<strong>der</strong> angestrebten Nutzung <strong>und</strong> den dadurch<br />

hervorgerufenen Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Umfel<strong>des</strong><br />

abhängen. Es müssen weiterhin Flächen außerhalb<br />

von Altstandorten für die wirtschaftliche Nutzung zur<br />

Verfügung stehen.<br />

Kennnisnahme Der genannte Passus stellt eine Übernahme aus dem LEP dar.<br />

Hier geht <strong>der</strong> Schutz <strong>des</strong> Allgemeinwohls (Gefahrenabwehr) vor<br />

privaten Interessen. Außerdem werden bei<br />

Deichverlegungsverfahren die Eigentümer beteiligt <strong>und</strong><br />

entschädigt. Im Pkt. 5.<strong>2.</strong>1 (Vorbehaltsgebiete für<br />

Hochwasserschutz) wird dieser allgemeine Gr<strong>und</strong>satz fachlich<br />

untersetzt. In diesen Vorbehaltsgebieten steht aus<br />

regionalplanerischer Sicht nicht das Verbot von Nutzungen,<br />

son<strong>der</strong>n die planerische Konfliktbewältigung zur<br />

Schadensminimierung im Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong>. Gemäß G 3 <strong>des</strong> Pkt.<br />

5.<strong>2.</strong>1 ist auch <strong>der</strong> wirtschaftlich-soziale Aspekt bei möglichen<br />

Vergrößerungen <strong>der</strong> Retentionsräume zu prüfen.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Dieser Gr<strong>und</strong>satz soll den sparsamen Umgang mit<br />

Boden/Freiraum bei <strong>der</strong> Entwicklung von Industrie- <strong>und</strong><br />

Gewerbestandorten unterstützen. Eine Entwicklung auf neu<br />

ausgewiesenen Flächen wird nicht ausgeschlossen. Jedoch soll<br />

vor je<strong>der</strong> neuen Inanspruchnahme von unvermehrbaren<br />

Ressourcen geprüft werden, ob Altstandorte ebenfalls geeignet<br />

sind.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

4.1 Planungsregion Harz<br />

253-10 Zu 4.1. Planungsregion Harz:<br />

Die Begründung zu Ziel 4 ist zu aktualisieren.<br />

Mittlerweile liegt die 4. Regionalisierte<br />

Bevölkerungsprognose <strong>des</strong> Statistischen<br />

Lan<strong>des</strong>amtes Sachsen-Anhalt vor.<br />

teilweise Berücksichtigung Im Satz 1 <strong>der</strong> Begründung zu Z 4 wird <strong>der</strong> Klammerzusatz "(4.<br />

Regionalisierte Bevölkerungsprognose von 01/2007 bestätigt<br />

Trend)" angehängt. Da jedoch diese aktualisierte Prognose<br />

bereits auf die neuen Landkreise abstellt (nicht identisch mit<br />

Zuschnitt <strong>der</strong> Planungsregion) bleiben die genannten Zahlen <strong>der</strong><br />

3. Reg. Bevölkerungsprognose bestehen.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

4.3 Zentralörtliche Glie<strong>der</strong>ung<br />

253-6 Ziel 14 sollte zur Umsetzung <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsplanes zur Bindung von<br />

großflächigen Einzelhandelsbetrieben an Zentrale<br />

Orte <strong>der</strong> oberen <strong>und</strong> mittleren Stufe auf das<br />

Anpassungsgebot <strong>der</strong> Bauleitplanung an die Ziele<br />

<strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>planung <strong>und</strong><br />

Raumordnung entsprechend § 1 Abs. 4 BauGB<br />

verweisen. Somit würden vorhandene, nicht dem<br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan entsprechende Planungen<br />

auf den Prüfstand gestellt <strong>und</strong> aufgehoben werden.<br />

keine Berücksichtigung Z 14 wurde wortgleich aus dem LEP übernommen. Auf das<br />

Anpassungsgebot, welches für alle Ziele <strong>der</strong> Raumordnung gilt,<br />

muss bei Z 14 nicht noch mal verwiesen werden, es besteht<br />

bereits durch das BauGB.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(253) Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer Halle/Dessau<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

4.4 Entwicklungsachsen<br />

253-12 Die IHK Halle-Dessau begrüßt ausdrücklich die<br />

Ausweisung von Entwicklungsachsen im Regionalen<br />

Entwicklungsplan für die Planungsregion Harz. Die<br />

Konkretisierung <strong>der</strong> im LEP vorgegebenen<br />

überregionalen Entwicklungsachsen durch regionale<br />

Entwicklungsachsen wird den tatsächlichen<br />

Gegebenheiten gerecht. Es sind weitere regionale<br />

Entwicklungsachsen auszuweisen, so z.B. B 80, B<br />

86, B 85 / B 80 Berga-Kelbra.<br />

253-13 Die mit <strong>der</strong> raumordnerischen Kategorie<br />

Entwicklungsachsen verb<strong>und</strong>enen wirtschaftlichen<br />

Potenziale sind stärker herauszuheben. In <strong>der</strong><br />

Begründung zu Ziel 4 wird auf die<br />

Entwicklungsfunktion von Entwicklungsachsen<br />

verwiesen. Dies ist in eine Zielformulierung<br />

einzuarbeiten.<br />

keine Berücksichtigung Die B 80 <strong>und</strong> die B 86 sind bereits Bestandteil höherrangiger<br />

Entwicklungsachsen, die im REPHarz aus dem LEP<br />

übernommen wurden.<br />

Eine NW-SE-verlaufende regionale Achse im Bereich Berga-<br />

Kelbra B80/B85 ist angesichts <strong>der</strong> verhältnismäßig geringen<br />

Verkehrsdichte (< <strong>2.</strong>000 KfZ) auf <strong>der</strong> B 85 von Kelbra in<br />

Richtung Thüringen), fehlen<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er Verkehrswege (z.B.<br />

Bahn) sowie nicht vorhandener Achsenanbindungen auf<br />

thüringischer Seite (LEP Thüringen, REP Nordthüringen) nicht<br />

gerechtfertigt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

teilweise Berücksichtigung Die im Pkt. 4.4 von Z 1 aus dem LEP übernommene<br />

Begriffsdefinition für die Entwicklungsachsen wird um folgenden<br />

Satz ergänzt: "Sie sind vor allem für die überregionale, die<br />

län<strong>der</strong>übergreifende <strong>und</strong> die transeuropäische Verbindung von<br />

Wirtschaftsräumen von Bedeutung". Dieser Ergänzungsatz<br />

wurde <strong>der</strong> Begründung <strong>des</strong> LEP zu den Entwicklungsachsen<br />

entnommen.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

5.1 Vorranggebiete<br />

253-5 Überlappungen von Vorranggebieten <strong>und</strong><br />

Vorbehaltsgebieten sollten genutzt werden, um die<br />

Vereinbarkeit von Nutzungen festzulegen, so z. B.<br />

Vorranggebiete für Hochwasserschutz <strong>und</strong><br />

Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung.<br />

253-14 Die IHK Halle-Dessau begrüßt die klare Aussage,<br />

dass Ortslagen <strong>und</strong> baurechtlich gesicherte Flächen<br />

von entgegenstehenden regionalplanerischen<br />

Festlegungen ausgenommen sind.<br />

253-15 Trotz <strong>der</strong> höheren Bindungswirkung <strong>des</strong><br />

Raumordnungsgesetzes von 1998 sind bei fachlicher<br />

Sinnhaftigkeit überlagernde Vorrangnutzungen<br />

auszuweisen (z.B. Vorrang für Wassergewinnung<br />

<strong>und</strong> Vorrang für Natur <strong>und</strong> Landschaft o<strong>der</strong> Vorrang<br />

für Hochwasserschutz <strong>und</strong> Vorbehalt für<br />

Rohstoffgewinnung).<br />

keine Berücksichtigung Vorranggebiete werden i.d. R. nicht von Vorbehaltsgebieten<br />

überlagert. Außerdem hat immer das Vorranggebiet Priorität, da<br />

ein VRG nach § 4 Abs. 1 ROG als Ziel <strong>der</strong> Raumordnung von<br />

öffentlichen Stellen bei raumbedeutsamen Planungen <strong>und</strong><br />

Maßnahmen zu beachten ist. Ein VBG ist nach § 4 Abs. 2 ROG<br />

als Gr<strong>und</strong>satz <strong>der</strong> Raumordnung von öffentlichen Stellen bei<br />

raumbedeutsamen Planungen <strong>und</strong> Maßnahmen in <strong>der</strong><br />

Abwägung o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Ermessensausübung zu berücksichtigen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

keine Berücksichtigung Nach § 3 Nr. 2 ROG sind Ziele <strong>der</strong> Raumordnung (VRG)<br />

verbindliche Vorgaben in Form von räumlich <strong>und</strong> sachlich<br />

bestimmten o<strong>der</strong> bestimmbaren abschließend abgewogenen<br />

textlichen o<strong>der</strong> zeichnerischen Festlegungen, d. h. es handelt<br />

sich um eine raumordnerische Letztentscheidung. Diese<br />

Letztentscheidung einer vorweggenommen Abwägung könnte<br />

durch Überlagerungen mit an<strong>der</strong>en Vorrang-/Vorbehaltsgebieten<br />

durch nachgeordnete Planungsebenen wie<strong>der</strong> in Frage gestellt<br />

werden. Deswegen wird bereits entsprechend <strong>der</strong> Vorgaben <strong>der</strong><br />

obersten Lan<strong>des</strong>planungsbehörde im Regelfall auf solche<br />

Überlagerungen verzichtet.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 256 von 673


TÖB:<br />

(253) Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer Halle/Dessau<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

253-16 Im Gr<strong>und</strong>satz G 3 sollten als zulässige bauliche<br />

Anlagen in den Vorranggebieten für<br />

Hochwasserschutz auch Anlagen zur<br />

Rohstoffgewinnung aufgeführt werden. Die<br />

Möglichkeit <strong>des</strong> Rohstoffabbaus in<br />

Hochwasserschutzgebieten wird in <strong>der</strong> Begründung<br />

zu Ziel 6 von Punkt 5.1.5. (Vorranggebiete für<br />

Rohstoffgewinnung) bereits erläutert. Es erfolgt<br />

daher nur eine Konkretisierung <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>satzes.<br />

keine Berücksichtigung G 3 bezieht sich auf Ausnahmefällen von baulichen Anlagen in<br />

den VRG-Hochwasserschutz. Hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Rohstoffgewinnung im Bereich von Überschwemmungsgebieten<br />

kann in <strong>der</strong> Planungsregion Harz wegen <strong>der</strong> hiesigen<br />

geologischen Bedingungen von Ausnahmefällen nicht die Rede<br />

sein, da die hochwertigen, abbaubaren Kiessandlagerstätten<br />

meist in den Talauen <strong>der</strong> Harzvorlän<strong>der</strong> <strong>und</strong> damit häufig auch<br />

in den Überschwemmungsgebieten liegen. Außerdem kann<br />

nicht von vornherein davon ausgegangen werden, dass jede<br />

Rohstoffgewinnung in den Talauen mit den Belangen <strong>des</strong><br />

Hochwasserschutzes vereinbar ist (Einzelfallprüfung). Die<br />

diesbezüglichen Festlegungen <strong>des</strong> Pkt. 5.1.5. mit <strong>der</strong><br />

Ausweisung von einzelnen VRG-Rohstoffgewinnung auch<br />

innerhalb von Überschwemmungsgebieten (dort dann auch kein<br />

VRG-Hochwasserschutz festlegt) <strong>und</strong> den in Z 6 <strong>des</strong> Pkt. 5.1.5.<br />

enthaltenden Regelungen zwischen den Belangen <strong>der</strong><br />

Rohstoffgewinnung <strong>und</strong> <strong>des</strong> Hochwasserschutzes werden als<br />

ausreichend angesehen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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(253) Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer Halle/Dessau<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.3 Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

253-17 Bei <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft werden hier textlich die Gesamtgebiete<br />

festgelegt. Alle aufgeführten Vorranggebiete für Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft sollten dahin überprüft werden, ob<br />

wirklich immer die vollständige Region schützenswert<br />

ist o<strong>der</strong> nur Teilbereiche <strong>der</strong> Region. Die<br />

Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft sollten in<br />

<strong>der</strong> konkreten Ausweisung möglichst nur Teilgebiete<br />

<strong>des</strong> betreffenden Gesamtbereiches umfassen.<br />

253-18 In <strong>der</strong> Begründung zu Ziel 1 wird ausgeführt, dass es<br />

aufgr<strong>und</strong> naturschutzrechtlicher Verordnungen<br />

erfor<strong>der</strong>lich werden kann, eine Nutzung bzw.<br />

Bewirtschaftung den Schutzzwecken anzupassen<br />

o<strong>der</strong> auszuschließen. Dies lehnt die IHK Halle-<br />

Dessau strikt ab. Die Versagung bisheriger<br />

wirtschaftlicher Aktivitäten ist nicht zulässig.<br />

Bestehende Nutzungen sind unter Bestandsschutz zu<br />

stellen. Auch Än<strong>der</strong>ungen, Erneuerungen <strong>und</strong><br />

Erweiterungen müssen zukünftig möglich sein.<br />

253-19 Die IHK Halle-Dessau for<strong>der</strong>t die Klarstellung, dass<br />

bestehende Genehmigungen, Satzungen,<br />

Erlaubnisse <strong>und</strong> Bewilligungen sowie<br />

Genehmigungstatbestände nach Maßgabe<br />

verschiedener Rechtsbereiche in den betroffenen<br />

Gebieten unberührt bleiben.<br />

253-20 Die Vorranggebiete XXIX "Borntal, Feuchtgebiete <strong>und</strong><br />

Heide bei Allstedt" (unter Z 2) sind zu entfernen bzw.<br />

zu verkleinern. Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong>en großräumiger<br />

Ausweisung sind Konflikte mit dem Son<strong>der</strong>landeplatz<br />

Allstedt zu erwarten. Dessen regionale Bedeutung ist<br />

durch die Ausweisung als Vorrangstandort (Punkt<br />

6.<strong>2.</strong>5, Ziel 3) im Planentwurf gewürdigt.<br />

keine Berücksichtigung Nach den vom Regionalausschuss bestimmten Kriterien zur<br />

Festlegung von VRG NuL im REPHarz sind Naturschutzgebiete,<br />

FFH- <strong>und</strong> EU SPA-Gebiete sowie Geschützte<br />

Landschaftsbestandteile, usw. zu prüfen <strong>und</strong> ggf. in die VRG<br />

aufzunehmen. Die diesbezüglichen Gr<strong>und</strong>lagen werden von den<br />

Fachplanungen erstellt.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e bei NSG, die ab einer bestimmten Größe<br />

überwiegend als VRG Natur <strong>und</strong> Landschaft ausgewiesen<br />

wurden, steht es <strong>der</strong> Regionalplanung nicht zu, diese<br />

innergebietlich fachlich nochmals zu diffenzieren. Dagegen<br />

wurden FFH-Gebiete <strong>und</strong> EU SPA im REPHarz eben nicht<br />

regelmäßig als VRG Natur <strong>und</strong> Landschaft (sofern nicht auch<br />

NSG bzw. Nationalpark), son<strong>der</strong>n dann (nur) als<br />

Vorbehaltsgebiet für den Aufbau eines ökologischen<br />

Verb<strong>und</strong>systems regionalplanerisch gesichert.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Die Festlegung von VRG im Regionalen Entwicklungsplan geht<br />

nicht mit Nutzungsän<strong>der</strong>ungen einher. In <strong>der</strong> Begründung zu Z 1<br />

wird lediglich daraufhin gewiesen, dass bei Neuausweisungen<br />

von NSG die vorhandenen Nutzungen an die jeweiligen<br />

Verordnungen anzupassen sind (Naturschutzrecht).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Ist bereits im Begründungsteil <strong>zum</strong> Pkt. 5.1. Z 1, für alle VRG<br />

klargestellt.<br />

Die von <strong>der</strong> Regionalplanung festgesetzten Ziele <strong>und</strong><br />

Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordung sind in erster Linie gemäß § 4<br />

ROG an öffentliche Stellen <strong>und</strong> nicht an Personen <strong>des</strong><br />

Privatrechts gerichtet.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Beim VRG XXIX handelt es sich um eine regionalplanerische<br />

Sicherung bereits bestehen<strong>der</strong> <strong>und</strong> geplanter NSG, LSG <strong>und</strong><br />

FFH-Gebiete. Ein <strong>der</strong>art großer Konflikt zwischen Naturschutz<br />

<strong>und</strong> dem Son<strong>der</strong>landeplatz Allstedt, <strong>der</strong> die genannte<br />

Vorrangstandortnutzung generell in Frage stellen würde, ist auf<br />

regionalplanerischer Ebene nicht zu erkennen (siehe auch<br />

Umweltbericht, Pkt. 3.<strong>2.</strong>5).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(253) Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer Halle/Dessau<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.3 Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

253-21 Der Helmestausee Berga-Kelbra (Nr. V unter Z 2) ist<br />

aus <strong>der</strong> Aufzählung zu streichen <strong>und</strong> statt<strong>des</strong>sen als<br />

Vorbehaltsgebiet für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

einzustufen. Somit kann den Belangen <strong>des</strong><br />

Tourismus besser Rechnung getragen werden.<br />

keine Berücksichtigung LEP-Übernahme, Der Stausee Kelbra hat internationale<br />

Bedeutung als Rastplatz <strong>und</strong> Brutgebiet für Wat- <strong>und</strong><br />

Wasservögel, <strong>des</strong>halb wurde er als VRG NuL festgelegt. Bei <strong>der</strong><br />

Übernahme <strong>des</strong> VRG aus dem LEP wurde dieses jedoch im<br />

Bereich <strong>der</strong> vorhandenen Freizeiteinrichtungen bereits<br />

konkretisiert (hier verkleinert) <strong>und</strong> die zurückgenommene<br />

Teilfläche als VBG Tourismus <strong>und</strong> Erholung ausgewiesen.<br />

Damit ist dieser Belang in angemessener Weise im REPHarz<br />

berücksichtigt worden.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

253-22 Die großräumige Ausweisung von Vorranggebieten<br />

für Landwirtschaft führte in <strong>der</strong> Vergangenheit<br />

durchaus zu Problemen beim Abbau von Rohstoffen<br />

<strong>und</strong> bei <strong>der</strong> Planung von Infrastrukturmaßnahmen.<br />

Daher wurden diese Flächen bei <strong>der</strong> letzten<br />

Überarbeitung <strong>des</strong> LEP deutlich reduziert. Dieser<br />

Herangehensweise sollte auch <strong>der</strong> Regionalplan<br />

folgen. Die im LEP LSA unter Pkt. 3.5.1. benannten<br />

Vorbehaltsgebiete sollten auch im REP als<br />

Vorbehaltsgebiete ausgewiesen werden.<br />

keine Berücksichtigung Im LEP, Pkt. 3.3.<strong>2.</strong>, wird als Ziel festgelegt, dass VRG für<br />

Landwirtschaft durch die Träger <strong>der</strong> Regionalplanung bei <strong>der</strong><br />

Konkretisierung <strong>und</strong> Präzisierung <strong>der</strong> Festlegungen <strong>des</strong> LEP in<br />

den Regionalen Entwicklungsplänen kleinräumig festzustellen<br />

sind. Dieses für die Regionalplanung bindende Ziel <strong>des</strong> LEP<br />

wurde mit den Festlegungen von VRG für Landwirtschaft im<br />

REPHarz erfüllt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(253) Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer Halle/Dessau<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

253-2 Die überregional <strong>und</strong> regional bedeutsamen<br />

Rohstoffvorkommen <strong>der</strong> Planungsregion sind zu<br />

sichern.<br />

volle Berücksichtigung Die regional <strong>und</strong> überregional bedeutenden Rohstoffvorkommen<br />

bzw. -lagerstätten werden, soweit diese <strong>der</strong>zeit bereits im Abbau<br />

stehen bzw. für eine künftige wirtschaftliche Gewinnung in Frage<br />

kommen, im REPHarz als Vorrang- o<strong>der</strong> Vorbehaltsgebiet<br />

Rohstoffgewinnung regionalplanerisch gesichert. Die Kriterien<br />

für regional bzw. überregional bedeutsame Vorkommen wurden<br />

vorher in einem Kriterienkatalog festgelegt. Dieser wurde im<br />

Regionalausschuss diskutiert <strong>und</strong> beschlossen, die<br />

diesbezüglichen Sitzungen waren öffentlich.<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(253) Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer Halle/Dessau<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

253-23 Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Standortgeb<strong>und</strong>enheit von Rohstoffen<br />

sind die entsprechenden Lagerstätten langfristig vor<br />

Überbauung zu schützen. In Abhängigkeit von Größe<br />

<strong>und</strong> Qualität <strong>der</strong> Vorkommen sind sowohl Vorrangals<br />

auch Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />

auszuweisen. Vorhandenes Bergwerkseigentum ist<br />

vor Überplanungen zu schützen.<br />

Seit Anfang <strong>der</strong> 90er Jahre haben Unternehmen<br />

Lagerstätten erworben, erk<strong>und</strong>et, aufgeschlossen<br />

<strong>und</strong> erhebliche Mittel in mo<strong>der</strong>ne Anlagen <strong>und</strong><br />

Technologien mit dem Ziel einer langfristigen<br />

Produktion investiert. Daher erwarten die<br />

Unternehmen einen perspektivisch gesicherten<br />

Zugriff auf ihre Rohstoffbasis. Der Gewährleistung<br />

<strong>der</strong> gegenwärtigen Rohstoffgewinnung, aber auch<br />

<strong>der</strong> vorsorgenden Sicherung von Rohstoffvorkommen<br />

kommt aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Kriterien Standortgeb<strong>und</strong>enheit,<br />

marktnahe Versorgung <strong>und</strong> kurze Transportwege<br />

eine gr<strong>und</strong>legende Bedeutung zu. Insbeson<strong>der</strong>e vor<br />

dem Hintergr<strong>und</strong> <strong>des</strong> noch immer hohen<br />

Infrastrukturbedarfs in Sachsen-Anhalt ist <strong>der</strong><br />

langfristigen Versorgungssicherheit hohe Bedeutung<br />

bei<strong>zum</strong>essen. Die Rohstoffgewinnung liegt daher im<br />

gesamtgesellschaftlichen Interesse. Die<br />

wirtschaftliche Nutzung erteilter<br />

Bergbauberechtigungen <strong>und</strong> von sonstigen<br />

Abbaugenehmigungen nach Naturschutzgesetz <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt, Baurecht o<strong>der</strong><br />

B<strong>und</strong>esimmissionsschutzgesetz (BImSchG) darf nicht<br />

in Frage gestellt werden. Ansonsten wäre nicht<br />

auszuschließen, dass durch Ausweisung an<strong>der</strong>er<br />

Vorrangnutzungen in Gebieten mit rechtsgültigen<br />

Bergbau-/Abbauberechtigungen, die nicht als<br />

Vorranggebiete für die Rohstoffgewinnung<br />

raumordnerisch geschützt sind, bei <strong>der</strong> Beantragung<br />

eines Hauptbetriebsplanes <strong>der</strong> Gewinnungsbetrieb<br />

beschränkt o<strong>der</strong> gar untersagt werden muss. Aus<br />

diesem Gr<strong>und</strong> for<strong>der</strong>t die IHK Halle-Dessau ein<br />

klares Bekenntnis <strong>zum</strong> Bestandsschutz bestehen<strong>der</strong><br />

Genehmigungen. Analog dem <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong><br />

Regionalen Entwicklungsplanes für die<br />

Planungsregion Halle vom Dezember 2006 ist<br />

folgen<strong>der</strong> Satz aufzunehmen: "Abbauvorhaben mit<br />

gültigen Abbaugenehmigungen <strong>und</strong><br />

Betriebsplanzulassungen, die nicht als<br />

Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung ausgewiesen<br />

sind, werden durch die getroffenen Aussagen im REP<br />

nicht in Frage gestellt."<br />

teilweise Berücksichtigung In <strong>der</strong> Regel wurden alle, min<strong>des</strong>tens regional bedeutsamen<br />

Lagerstätten, die bereits im Abbau stehen, im REPHarz als<br />

VRG-Rohstoffgewinnung raumordnerisch gesichert. Die<br />

Lagerstätten <strong>der</strong> Gewinnungsbetriebe, die auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Größe<br />

bzw. Lagestättenqualität nicht als regional bedeutsame<br />

Lagerstätte anzusehen sind, fallen gemäß Z 7 in Pkt. 5.1.5.<br />

innerhalb <strong>der</strong> genehmigten Abbaubereiche unter<br />

Bestandsschutz (aus regionalplanerischer Sicht). Die vom<br />

Einwen<strong>der</strong> vorgeschlagene Formulierung ist bereits sinngemäß<br />

in Z 7 enthalten.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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(253) Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer Halle/Dessau<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

253-25 Im Rahmen <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Umweltprüfung<br />

wurden zahlreiche Rohstoffgewinnungsgebiete<br />

flächenmäßig reduziert. Dies betrifft im Landkreis<br />

Sangerhausen die Vorranggebiete:<br />

- Kiessand Berga <strong>und</strong><br />

- Kiessand Wallhausen.<br />

Die IHK for<strong>der</strong>t, in <strong>der</strong> Abwägung <strong>der</strong> verschiedenen<br />

Nutzungsansprüche <strong>der</strong> Rohstoffgewinnung in diesen<br />

Fällen ein stärkeres Gewicht bei<strong>zum</strong>essen.<br />

Reduzierungen <strong>der</strong> Rohstoffgewinnungsflächen sind<br />

aus Sicht <strong>der</strong> Wirtschaft zu vermeiden.<br />

253-26 Der Rohstoffabbau in Flussauen <strong>und</strong><br />

Hochwasserschutzgebieten ist weniger restriktiv zu<br />

handhaben als bisher. Bei Einhaltung <strong>der</strong> Auflagen<br />

(Naturschutz, Hochwasserschutz) ist auch in solchen<br />

Gebieten Rohstoffgewinnung möglich. Die<br />

vorgesehene Eingrenzung <strong>der</strong> "Son<strong>der</strong>regel"<br />

(Begründung zu Ziel 6, Pkt. 5.1.5) auf Ausnahmefälle<br />

ist daher zu eng gefasst.<br />

253-27 Die Sicherung untertägiger Kavernenspeicher zur<br />

Gewährleistung einer kontinuierlichen<br />

Energieversorgung wird von <strong>der</strong> IHK ausdrücklich<br />

begrüßt.<br />

keine Berücksichtigung Die genannen VRG wurden im Ergebnis <strong>der</strong> Umweltprüfung um<br />

die Bereiche reduziert, bei denen bereits aus grober<br />

regionalplanerischer Sicht ein (höchstwahrscheinlich nicht<br />

überwindbarer) erheblicher Umweltkonflikt (auch FFH-Belange)<br />

erkennbar ist <strong>und</strong> <strong>des</strong>wegen die Genehmigungsfähigkeit für<br />

diese Teilbereiche, auch im Ergebnis <strong>des</strong> REPHarz-<br />

Anhörungsverfahrens, wohl nicht in Aussicht gestellt werden<br />

kann. Im Übrigen wurden diese Gebietsreduzierungen von <strong>der</strong><br />

Rohstoffindustrie nicht bemängelt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Eine restriktive Handhabung für die Rohstoffgewinnung in<br />

Überschwemmungsgebieten ist im REPHarz nicht erkennbar.<br />

Diese wird durch die konkreten Festlegungen im Pkt. 5.1.5<br />

sogar vielfach regionalplanerisch (<strong>und</strong> nicht als Ausnahme)<br />

unterstützt. In <strong>der</strong> Begründung zu Z 6 wird lediglich auf Tageso<strong>der</strong><br />

sonstige ortsfeste Anlagen abgestellt (nicht auf die<br />

eigentliche Gewinnung), die den Hochwasserabfluss ggf.<br />

erheblich beeinträchtigen können. In einen solchen Fall hätte<br />

dann <strong>der</strong> Belang <strong>des</strong> Hochwasserschutzes das höhere Gewicht.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

5.<strong>2.</strong>1 Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />

253-28 Raumordnerische Festlegungen im REP dürfen nicht<br />

zur Beeinträchtigung bestehen<strong>der</strong> wirtschaftlicher<br />

Aktivitäten führen. Diese sind unter Bestandsschutz<br />

zu stellen.<br />

teilweise Berücksichtigung Mit <strong>der</strong> Festlegung von VBG HWS wird den gesetzlichen<br />

Regelungen entsprochen, auch überschwemmungsgefährdete<br />

Bereiche in Raumordnungspläne (hier als Vorbehaltsgebiete für<br />

Hochwasserschutz) auszuweisen. Vorbehaltsgebiete sind<br />

Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung, die nach § 4 Abs. 2 ROG von<br />

öffentlichen Stellen bei raumbedeutsamen Planungen <strong>und</strong><br />

Maßnahmen in <strong>der</strong> Abwägung o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong><br />

Ermessensausübung zu berücksichtigen sind. Es wird damit<br />

nicht in bestehende Nutzungen eingegriffen.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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(253) Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer Halle/Dessau<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>3 Vorbehaltsgebiete für den Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems<br />

253-29 Die IHK Halle-Dessau weist darauf hin, dass die<br />

Ausweisung von Vorbehaltsgebieten für den Aufbau<br />

eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems nicht zu Lasten<br />

wirtschaftlicher Betätigung gehen darf. Bestehende<br />

wirtschaftliche Nutzungen sind unter Bestandsschutz<br />

zu stellen. Einschränkungen für ausgewiesene<br />

Industriegebiete sind für die Wirtschaft nicht<br />

akzeptabel.<br />

Auch zukünftig müssen Än<strong>der</strong>ungen, Erneuerungen<br />

<strong>und</strong> Erweiterungen möglich sein.<br />

Es ist klarzustellen, dass bestehende<br />

Genehmigungen, Satzungen, Erlaubnisse <strong>und</strong><br />

Bewilligungen sowie Genehmigungstatbestände nach<br />

Maßgabe verschiedener Rechtsbereiche in den<br />

betroffenen Gebieten unberührt bleiben.<br />

253-30 Die IHK Halle-Dessau for<strong>der</strong>t, alle aufgeführten<br />

ökologischen Verb<strong>und</strong>systeme daraufhin zu<br />

überprüfen, ob nicht nur Teilräume ökologisch<br />

schützenswert sind. In diesen Fällen sollte sich die<br />

Ausweisung auch nur auf den schützenswerten Teil<br />

beschränken <strong>und</strong> nicht das gesamte Gebiet den<br />

naturschutzrechtlichen Restriktionen unterwerfen.<br />

253-31 Das laut Ziel 3 zu beachtende Biosphärenreservat<br />

"Gipskarstlandschaft Südharz" ist bisher nicht offiziell<br />

ausgewiesen. Daher ist dieses aus dem Text zu<br />

entfernen.<br />

Kenntnisnahme Vorbehaltsgebiete sind Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung, die nach<br />

§ 4 Abs. 2 ROG von öffentlichen Stellen bei raumbedeutsamen<br />

Planungen <strong>und</strong> Maßnahmen in <strong>der</strong> Abwägung o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong><br />

Ermessensausübung zu berücksichtigen sind.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

keine Berücksichtigung Die VBG sind aufgr<strong>und</strong> von Fachplanungen<br />

(Biotopverb<strong>und</strong>planungen <strong>der</strong> LK, LSG-Verordnungen,<br />

Naturparkverordnung) <strong>und</strong> <strong>der</strong> Präzisierung <strong>der</strong> LEP-<br />

Festlegungen entstanden. Dabei sind sowohl die LEP-<br />

Festlegung in Teilen konkretisiert als auch neue regional<br />

bedeutsame Verb<strong>und</strong>flächen aufgenommen wurden. Durch die<br />

Festlegung von VBG für den Aufbau eines ÖVS werden die<br />

Gebiete keinen naturschutzrechtlichen Restriktionen<br />

unterworfen (siehe dazu Begründung Gr<strong>und</strong>satz 1, 2 Abs. 3 Pkt.<br />

5.<strong>2.</strong>3.).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Es handelt sich um einen "Entwicklungsplan", daher werden<br />

nicht nur Bestände gesichert son<strong>der</strong>n auch Planungen. Solange<br />

das Biosphärenreservat nicht ausgewiesen ist, werden die<br />

Flächen dafür vor entgegenstehenden Nutzungen gesichert.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 263 von 673


TÖB:<br />

(253) Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer Halle/Dessau<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>5 Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />

253-32 Die Aufnahme von Vorbehaltsgebieten zur<br />

langfristigen Versorgungssicherung mit Rohstoffen<br />

wird ausdrücklich begrüßt.<br />

253-33 Der in <strong>der</strong> Begründung <strong>zum</strong> Ziel 1 verlangte<br />

Nachweis <strong>der</strong> Rohstoffnachfrage bei Erschließung<br />

von Rohstoffabbaustandorten in Vorbehaltsgebieten<br />

ist zu streichen. Diese For<strong>der</strong>ung ist aufgr<strong>und</strong><br />

unterschiedlicher Eigentumsverhältnisse,<br />

Rohstoffqualitäten sowie möglicher<br />

Verflechtungsbeziehungen mit an<strong>der</strong>en Regionen<br />

nicht akzeptabel.<br />

253-34 Im Fall nicht ausgewiesener Vorbehaltsgebiete für<br />

Rohstoffgewinnung in Folge großflächiger<br />

Überlagerungen mit an<strong>der</strong>en Nutzungen<br />

(Landwirtschaft, Hochwasserschutz sowie Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft) sind die Überlagerungen zu prüfen <strong>und</strong><br />

ggf. zu entfernen. Auch verkleinerte<br />

Rohstoffgewinnungsgebiete sind auszuweisen.<br />

Alternativ können verschiedene Nutzungsansprüche<br />

in Form überlagerter Vorbehaltsgebiete dargestellt<br />

werden.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

keine Berücksichtigung Der Nachweis <strong>der</strong> Notwendigkeit <strong>des</strong> Aufschlusses von<br />

Rohstofflagerstätten ist bereits jetzt ein notwendiger Aspekt bei<br />

<strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Raumverträglichkeit von geplanten Vorhaben.<br />

Da einerseits mit <strong>der</strong> VBG-Ausweisung schwerpunktmäßig <strong>der</strong><br />

langfristigen Sicherung <strong>der</strong> Rohstoffversorgung Rechnung<br />

getragen wird, an<strong>der</strong>erseits mit dem Nachweis <strong>der</strong><br />

Rohstoffnachfrage unternehmerische Belange betroffen sein<br />

können, wurde bereits im <strong>2.</strong> Planentwurf die bis dahin<br />

vorhandene "Ist"-Formulierung dieser Textpassage in eine<br />

"Sollte"-Formulierung umgewandelt. Damit ist dieser Teil <strong>der</strong><br />

REP-Begründung nur als Empfehlung für nachfolgende<br />

Planungsprozesse zu verstehen. Dabei können natürlich ggf.<br />

solche Fragen wie unterschiedliche Rohstoffqualitäten o<strong>der</strong><br />

unterschiedliche Absatzmärkte eine Rolle spielen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Laut Vorgabe <strong>der</strong> obersten Lan<strong>des</strong>planungsbehörde sollen auch<br />

VBG möglichst nicht durch an<strong>der</strong>e VBG überlagert werden.<br />

Zwar wurde im REPHarz auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> z.T. sehr hohen Dichte<br />

unterschiedlichster Nutzungsansprüche <strong>und</strong> -möglichkeiten von<br />

dieser Vorgabe teilweise abgewichen, allerdings nur dann, wenn<br />

die überlagernden VBG-Funktionen (i.d.R. nicht mehr als 2 VBG<br />

überlagernd) zueinan<strong>der</strong> nicht im erheblichen Konflikt stehen.<br />

Dies ist jedoch bei <strong>der</strong> Rohstoffgewinnung meistens nicht <strong>der</strong><br />

Fall.<br />

In <strong>der</strong> Begründung <strong>zum</strong> Pkt. 5.<strong>2.</strong>5. wird auf die<br />

Überlagerungsproblematik von, aus lagerstättengeologischer<br />

Sicht potenziellen VBG-Rohstoffgewinnung auf an<strong>der</strong>e<br />

Vorranggebiete eingegangen. Eine solche Überlagerung ist in<br />

<strong>der</strong> Regel nicht mehr genehmigungsfähig (siehe hierzu auch<br />

Datensatz 313-6, Ministerium für Lan<strong>des</strong>entwicklung <strong>und</strong><br />

Verkehr).<br />

Der Planungsraum soll durch übergeordnete<br />

Raumordnungspläne entwickelt, geordnet <strong>und</strong> gesichert werden,<br />

wobei die unterschiedlichen Anfor<strong>der</strong>ungen an den Raum<br />

aufeinan<strong>der</strong> abgestimmt <strong>und</strong> Konflikte möglichst frühzeitig<br />

ausgeglichen werden sollen (§1 ROG). Eine bloße Darstellung<br />

aller im Raum vorhandenen Nutzungen <strong>und</strong> Planungen stellt<br />

keine Raumordnung dar.<br />

Für eine Ausweisung von VRG-/VBG-Rohstoffgewinnung<br />

kommen von vornherein nur min<strong>des</strong>tens regional bedeutsame<br />

Lagerstätten bzw. Lagerstättenteile in Frage.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(253) Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer Halle/Dessau<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>5 Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />

253-35 Im Rahmen <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Umweltprüfung<br />

wurden zahlreiche Rohstoffgewinnungsgebiete<br />

flächenmäßig reduziert. Dies betrifft im Landkreis<br />

Sangerhausen die Vorbehaltsgebiete Kiessand<br />

Roßla-Holzköhlerei, Kiessand E<strong>der</strong>sleben-West,<br />

Kiessand E<strong>der</strong>sleben, Kiessand Katharinenrieth. Das<br />

Vorbehaltsgebiet Kiessand Martinsrieth-Wallhausen<br />

wurde als Ergebnis <strong>der</strong> Umweltprüfung komplett<br />

entfernt.<br />

Die IHK for<strong>der</strong>t, in <strong>der</strong> Abwägung <strong>der</strong> verschiedenen<br />

Nutzungsansprüche <strong>der</strong> Rohstoffgewinnung ein<br />

stärkeres Gewicht bei<strong>zum</strong>essen.<br />

Flächenreduzierungen bei den Vorbehaltsgebieten<br />

von bis zu 35 Prozent sind aus Sicht <strong>der</strong> Wirtschaft<br />

nicht akzeptabel. Dem vorsorgenden Gedanken zur<br />

Rohstoffsicherung müssen im Planungsraum<br />

ausreichend Flächen zur Verfügung stehen.<br />

keine Berücksichtigung Eine vorsorgende raumordnerische Rohstoffsicherung muss,<br />

sofern sie diesem Anspruch genügen will, einen realistischen<br />

Hintergr<strong>und</strong> haben. Rohstoffflächen, die auf Gr<strong>und</strong> erheblicher<br />

Umweltkonflikte für eine Gewinnung kaum zur Verfügung<br />

stehen, können folglich auch nicht <strong>der</strong> o.g. Zielstellung dienen.<br />

Die vom Einwen<strong>der</strong> genannten (Teil-)Flächen befinden sich<br />

neben an<strong>der</strong>en Restriktionen alle mehr o<strong>der</strong> weniger im<br />

unmittelbaren Einflussbereich <strong>des</strong> FFH-Gebietes<br />

"Gewässersytem <strong>der</strong> Helme" (direkt randliche bzw. querende<br />

Gräben). Es ist nach jetzigem Kenntnisstand unrealistisch<br />

anzunehmen, dass Teile dieses FFH-Gebietes durch eine<br />

Kiessandgewinnung unter Berücksichtigung <strong>der</strong> (extrem) hohen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an eine FFH-Ausnahmeregelung <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

sonstigen Kiessand-/Rohstoffverbreitung im Alt-LK SGH<br />

beseitigt werden können.<br />

Der Rohstoffgewinnung wurde im Ergebnis <strong>der</strong> Umweltprüfung<br />

<strong>der</strong> genannten VBG ein starkes Gewicht beigemessen, da bis<br />

auf das Gebiet Martinsrieth diese VBG im wesentlichen, trotz<br />

<strong>der</strong> oben aufgezeigten Lage <strong>zum</strong> FFH-Gebiet, im REPHarz<br />

verblieben sind.<br />

Im übrigen wurden diese Gebietsreduzierungen von <strong>der</strong><br />

zuständigen Fachbehörde <strong>und</strong> <strong>der</strong> Rohstoffwirtschaft nicht<br />

kritisiert.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

5.<strong>2.</strong>6 Vorbehaltsgebiete für Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />

253-3 Wichtige Tourismusstandorte sind trotz<br />

konkurrieren<strong>der</strong> Raumfunktionen zu sichern.<br />

Der Tourismus bildet gerade in <strong>der</strong> Harzregion einen<br />

bedeutenden Wirtschaftsfaktor.<br />

Kenntnisnahme Im REPHarz wurden keine Tourismusstandorte ausgewiesen,<br />

hier sind Vorbehaltsgebiete für Tourismus <strong>und</strong> Erholung bzw.<br />

VRST für großflächige Freizeitanlagen festgelegt. Dabei handelt<br />

es sich um regional bedeutsame Standorte, die Kriterien zur<br />

Festlegung wurden zuvor durch den Regionalausschuss<br />

beschlossen.<br />

Die Sicherung von regional bedeutenden Standorten ist erfolgt,<br />

z.B. Stadt Ilsenburg (VRST Industrie <strong>und</strong> Gewerbe sowie<br />

großflächige Freizeitanlage <strong>und</strong> VBG für Tourismus). Das VBG<br />

für Tourismus/Erholung ist großflächig im Harz <strong>und</strong> den an<strong>der</strong>en<br />

Tourismusregionen ausgewiesen, so dass dieser Nutzung<br />

genügend Raum gegeben wurde.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />

253-37 Das einzige Objekt <strong>des</strong> touristischen Lan<strong>des</strong>projektes<br />

"Gartenträume" im Landkreis Sangerhausen, das<br />

Europa Rosarium Sangerhausen, ist in die unter Z 1<br />

aufgeführten regional bedeutsamen Standorte für<br />

Großflächige Freizeitanlagen aufzunehmen.<br />

keine Berücksichtigung Das Europarosarium ist keine großflächige Freizeitanlage<br />

entsprechend <strong>der</strong> Entschließung <strong>der</strong> Ministerkonferenz für<br />

Raumordnung vom 14.0<strong>2.</strong>199<strong>2.</strong> Das Rosarium wurde im<br />

REPHarz dem Pkt. 6.1.6, Z 2 (Vorrangstandort für Kultur <strong>und</strong><br />

Denkmalpflege Sangerhausen) zugeordnet.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 265 von 673


TÖB:<br />

(253) Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer Halle/Dessau<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>1 Allgemeine Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze zur Verkehrsentwicklung<br />

253-38 Der Leitsatz zur Reduzierung von Parallelverkehren<br />

(1.E. unter G 2) ist zu konkretisieren. Bei Vorliegen<br />

zeitlicher Alternierung o<strong>der</strong> unterschiedlichen<br />

Funktionen<br />

(Erschließungsfunktion/Verbindungsfunktion)<br />

einzelner Verkehrsträger können Parallelverkehre<br />

durchaus sinnvoll sein.<br />

253-39 Unter Gr<strong>und</strong>satz 2 <strong>2.</strong>B. können Wasserstraßen<br />

entfernt werden. Güterverkehrstaugliche<br />

Wasserstraßen sind in <strong>der</strong> Planungsregion Harz nicht<br />

bekannt.<br />

keine Berücksichtigung Textliche Übernahme aus dem LEP;<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

ohnehin (nur) ein Gr<strong>und</strong>satz <strong>der</strong> Raumordnung, <strong>der</strong> ein<br />

Abweichen vom genannten Leitsatz ermöglicht.<br />

keine Berücksichtigung G 2 stellt eine LEP-Übernahme dar. Zwar sind innerhalb <strong>der</strong><br />

Planungsregion keine beschiffbaren Wasserstraßen vorhanden,<br />

aber <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t sind für den nordöstlichen Regionsbereich bei<br />

Staßfurt auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Nähe zur Saale bei Calbe-Bernburg<br />

Möglichkeiten zur Nutzung einer Wasserstraße für den<br />

Güterverkehr durchaus vorhanden.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

6.<strong>2.</strong>2 Schienenverkehr<br />

253-40 Die IHK weist darauf hin, dass Erhalt <strong>und</strong> Ausbau<br />

bestehen<strong>der</strong> Eisenbahnnetze (Z 1) nicht in <strong>der</strong> Hoheit<br />

<strong>der</strong> Planungsgemeinschaft Harz liegen. Solche<br />

Entscheidungen werden unter wirtschaftlichen<br />

Gesichtspunkten vom Eigentümer <strong>der</strong><br />

Bahninfrastruktur getroffen.<br />

Kenntnisnahme Z1 ist eine LEP-Übernahme (§ 6 Abs. 1 LPlG). Gemäß § 3 Abs.<br />

5 LPlG bzw. § 7 Abs. 2 Nr. 3a ROG können in<br />

Raumordnungspläne Standorte <strong>und</strong> Trassen <strong>der</strong><br />

Verkehrsinfrastruktur gesichert werden.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

6.<strong>2.</strong>4 Rad- <strong>und</strong> fußläufiger Verkehr<br />

253-41 Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze eines Regionalen<br />

Entwicklungsplanes sollten stets diskriminierungsfrei<br />

formuliert sein. Aus diesem Gr<strong>und</strong> schlägt die IHK<br />

folgende Formulierung vor: "In Verkehrs- <strong>und</strong><br />

Bauleitplänen für Ortslagen sind die verschiedenen<br />

Verkehrsformen wie Rad- <strong>und</strong> Fußgängerverkehr,<br />

ÖPNV <strong>und</strong> motorisierter Individualverkehr<br />

gleichberechtigt <strong>und</strong> diskriminierungsfrei zu<br />

berücksichtigen."<br />

keine Berücksichtigung Die Benennung umweltfre<strong>und</strong>licher Alternativen in G 4 stellt<br />

keine Diskriminierung, son<strong>der</strong>n ein umweltbewußtes Denken dar.<br />

In diesem Pkt. geht es um den Rad- <strong>und</strong> fußläufigen Verkehr.<br />

Eine Gleichstellung von ÖPNV <strong>und</strong> motorisierten<br />

Individualverkehr würde den lan<strong>des</strong>planerischen Festlegungen<br />

zuwi<strong>der</strong>laufen, siehe auch G 3 in Pkt. 6.<strong>2.</strong>1, da gemäß LEP dem<br />

ÖPNV Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr<br />

eingeräumt werden soll.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

6.<strong>2.</strong>5 Luftverkehr<br />

253-42 Die geplante Ausweisung von<br />

Siedlungsbeschränkungsgebieten im Umfeld unter<br />

Ziel 3 benannter Flugplätze darf nicht zu<br />

Beeinträchtigungen wirtschaftlicher Betätigungen<br />

führen. Analog <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REP Halle (Pkt.<br />

5.9.7.) sind gewerbliche Aktivitäten im<br />

Siedlungsbeschränkungsgebiet weiterhin<br />

ausdrücklich zu gestatten.<br />

Kenntnisnahme Es wurden bisher keine Siedlungsbeschränkungsgebiete im<br />

REPHarz ausgewiesen. Sollte ggf. dies künftig erfolgen (siehe<br />

auch Begründung zu Z 5), so sind die dieszüglichen<br />

Festlegungen <strong>des</strong> Pkt. 3.6.6.6 <strong>des</strong> LEP-LSA anzuwenden (z.B.<br />

keine neuen Baugebiete für Wohnnutzungen, keine<br />

Krankenhäuser <strong>und</strong> Erholungsheime). Gewerbliche Aktivitäten<br />

wären von Beschränkungen in diesem Sinne nicht betroffen.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 266 von 673


TÖB:<br />

(253) Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer Halle/Dessau<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

7.9 Energie<br />

253-43 Energieeinsparmaßnahmen sowie rationelle<br />

Möglichkeiten zur Energieumwandlung sind zu<br />

begrüßen. Die unter G 6 gefor<strong>der</strong>ten<br />

energiewirtschaftlichen Gemeinschaftslösungen für<br />

neue Gewerbe- <strong>und</strong> Siedlungsgebiete dürfen nicht<br />

mit einem Anschlusszwang an das Fernwärmenetz<br />

verb<strong>und</strong>en sein. Solche Festlegungen bzw. die<br />

darauf aufbauenden Fachplanungen greifen in die<br />

Entscheidungsrechte privater Investoren ein <strong>und</strong> sind<br />

strikt abzulehnen.<br />

Kenntnisnahme Übernahme aus LEP <strong>und</strong> Konkretisierung. Es handelt sich um<br />

einen Gr<strong>und</strong>satz, <strong>der</strong> bei Planungen zu berücksichtigen ist, d.h.<br />

die Möglichkeit einer Gemeinschaftslösung ist zu prüfen <strong>und</strong> bei<br />

Vorliegen von Energie- <strong>und</strong> Kostenersparnissen sollte die<br />

Umsetzung angestrebt werden.<br />

Gegenüber Privatpersonen, die nicht im § 4 ROG genannt<br />

werden, entfaltet <strong>der</strong> REP ohnehin keine Bindungswirkung.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10 Sonstiges<br />

253-1 Das entscheidende Ziel <strong>der</strong> Regionalplanung ist die<br />

Entwicklung <strong>der</strong> jeweiligen Region zu einem<br />

attraktiven <strong>und</strong> leistungsfähigen Wirtschaftsraum<br />

unter Beachtung ökologischer <strong>und</strong> sozialer Belange.<br />

Im Planungsraum <strong>der</strong> Planungsgemeinschaft Harz<br />

existieren vielfältigste raumstrukturelle Nutzungen mit<br />

dem Potenzial, sowohl eine wettbewerbsfähige<br />

Wirtschaftsstruktur mit zukunftssicheren<br />

Arbeitsplätzen als auch eine ökologisch wertvolle<br />

Landschaft mit hohem Erholungswert zu schaffen<br />

bzw. weiter auszubauen. Laut Lan<strong>des</strong>planungsgesetz<br />

sind die regionalen Entwicklungspläne aus dem<br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan (LEP) zu entwickeln. Die<br />

darin festgelegten lan<strong>des</strong>bedeutsamen Ziele <strong>und</strong><br />

Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung sind zu übernehmen,<br />

<strong>und</strong> soweit erfor<strong>der</strong>lich, zu konkretisieren bzw. zu<br />

ergänzen. Auf die unter Punkt 4 im LEP festgelegten<br />

"Einzelfachlichen" Gr<strong>und</strong>sätze braucht lediglich<br />

verwiesen zu werden. Weitere Ergänzungen sind<br />

nicht erfor<strong>der</strong>lich. Reine wörtliche Übernahmen aus<br />

dem LEP sind überflüssig.<br />

253-4 Überplanungen bisher wirtschaftlich genutzter Räume<br />

durch an<strong>der</strong>e Vorrangfunktionen sind zu vermeiden,<br />

so z. B. Hochwasserschutz über Landwirtschaft.<br />

keine Berücksichtigung Vorgaben über Inhalt <strong>und</strong> Form <strong>der</strong> Regionalen<br />

Entwicklungspläne obliegen <strong>der</strong> obersten<br />

Lan<strong>des</strong>planungsbehörde nach § 16 Abs.1 Nr. 6 LPlG. Die<br />

Feststellung <strong>der</strong> Erfor<strong>der</strong>lichkeit zur Ergänzung von<br />

Einzelfachlichen Gr<strong>und</strong>sätzen <strong>des</strong> LEP obliegt den regionalen<br />

Planungsgemeinschaften. Da <strong>der</strong> LEP <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t in den<br />

Einzelfachlichen Gr<strong>und</strong>sätzen von 1999 stammt <strong>und</strong> seit dem<br />

einige gr<strong>und</strong>legende Än<strong>der</strong>ungen z. B. in den Bereichen<br />

Energie, Naturschutz, Erholung <strong>und</strong> Tourismus stattfanden,<br />

wurden dazu entsprechende Präzisierungen vorgenommen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Bis auf streng geschützte Gebiete gibt es aus grober<br />

regionalplanerischer Sicht in <strong>der</strong> Planungsregion kaum größere<br />

Flächen, die nicht in irgendeiner Form wirtschaftlich genutzt<br />

werden. Bei einer Umsetzung <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung würden die<br />

raumordnerischen Planungs- <strong>und</strong> Steuerungsmöglichkeiten<br />

stark eingeschränkt werden. Dies trifft insbeson<strong>der</strong>e auf die<br />

Landwirtschaftsfläche zu, die mit 58 % in <strong>der</strong> Planungsregion<br />

(Landkreise von 32 % bis knapp 80 %) den mit Abstand größen<br />

Anteil an <strong>der</strong> Gesamtbodennutzung ausmacht.<br />

Zur speziellen Problematik von VRG Hochwasser auf<br />

Ackerflächen siehe Datensatz 201-2 (Stellungnahme <strong>des</strong><br />

Bauernverban<strong>des</strong> Börde)<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 267 von 673


TÖB:<br />

(253) Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer Halle/Dessau<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.2 Erörterung zu Leitbild <strong>der</strong> Planungsregion Harz<br />

253-46 Erörterungstermin, mündlich vorgetragen:<br />

Sprach sich dafür aus, dass Flächenansiedlungen<br />

generell überall ermöglicht werden sollten, nicht nur<br />

auf Brachflächen o<strong>der</strong> innerörtliche Reserveflächen,<br />

ein Flächenmanagement wird von Seiten <strong>der</strong> IHK<br />

angestrebt.<br />

Kenntnisnahme siehe Datensatz 253-7<br />

Mit den im Leitbild gemachten Aussagen <strong>und</strong> den weiteren<br />

diesbezüglichen Z-/G-Festlegungen im REPHarz werden<br />

Ansiedlungen auf bisher nicht versiegelten Flächen nicht<br />

unmöglich gemacht.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

13.4.4 Erörterung zu Entwicklungsachsen<br />

253-47 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

IHK spricht sich dafür aus, dass die<br />

Wachstumspotentiale <strong>der</strong> Verbindungsachsen<br />

hervorgehoben werden sollten, da sich hier<br />

insbeson<strong>der</strong>e die wirtschaftliche Entwicklung vollzieht<br />

(analog <strong>zum</strong> DS 253-13).<br />

keine Berücksichtigung Die Wachstumspotentiale in den Entwicklungsachsen ergeben<br />

sich in erster Linie aus <strong>der</strong> Lagegunst <strong>der</strong> dort befindlichen<br />

zentralen Orte in Bezug auf die räumlich gebündelte Trassen<br />

<strong>der</strong> Verkehrs- <strong>und</strong> technischen Infrastruktur, die die<br />

lan<strong>des</strong>bedeutsamen <strong>und</strong> europäischen Wirtschaftsräume<br />

miteinan<strong>der</strong> verbinden (siehe Begründung zu Z 4 im Pkt. 4.4.).<br />

Die im Datensatz 253-13 vorgeschlagene teilweise<br />

Berücksichtigung ist hinreichend.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

13.5.1.1 Erörterung zu Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

253-48 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

schlug vor, die Überlagerung von VRG <strong>und</strong> VBG für<br />

Hochwasserschutz mit an<strong>der</strong>en Nutzungen<br />

beizubehalten, die stringente Haltung <strong>des</strong> MLV sei<br />

<strong>der</strong> IHK unverständlich.<br />

keine Berücksichtigung Eine Überlagerung von VBG-Hochwasserschutz mit an<strong>der</strong>en<br />

VBG wurde, sofern diese Überlagerung keine inhaltlichen<br />

Wi<strong>der</strong>sprüche erzeugt, vorgenommen.<br />

Eine regelmäßige Überlagerung von VRG mit an<strong>der</strong>en VRG-<br />

/VBG ist lt. MLV nicht genehmigungsfähig (siehe z.B. Datensatz<br />

313-6 bei VRG-Wassergewinnung).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

13.5.1.3 Erörterung zu Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

253-49 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

DS 253-17 <strong>und</strong> 253-30 wurden nochmals bekräftigt,<br />

sollten Berücksichtigung bei <strong>der</strong> Abwägung finden.<br />

253-50 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

DS 253-20 wurde nochmals bekräftigt, sollte<br />

Berücksichtigung bei <strong>der</strong> Abwägung finden. Die<br />

gewerbliche Entwicklung am Flugplatz sollte nicht<br />

behin<strong>der</strong>t werden durch Feuchtgebietsausweisungen.<br />

Kenntnisnahme Vom Einwen<strong>der</strong> wurden in <strong>der</strong> Erörterung keine relevanten Kenntnisnahme nein<br />

neuen Sachverhalte vorgetragen.<br />

siehe DS 253-17 <strong>und</strong> 253-30<br />

Kenntnisnahme Nach Prüfung im Umweltbericht stehen genügend Flächen für Kenntnisnahme nein<br />

eine Industrie- <strong>und</strong> Gewerbeansiedlung zur Verfügung (siehe <strong>2.</strong><br />

Abwägung DS 253-20).<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 268 von 673


TÖB:<br />

(253) Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer Halle/Dessau<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.1.5 Erörterung zu Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

253-51 Erörterungstermin, mündlich vorgetragen:<br />

Der Rohstoffabbau braucht auch eine Lobby, denn<br />

hier sind wirtschaftliche Entwicklungen zu sehen, die<br />

damit verb<strong>und</strong>en sind. Die vorhandenen Standorte<br />

sind zu sichern. Der Einwen<strong>der</strong> brachte in diesem<br />

Zusammenhang den DS 313-48 (Ministerium für<br />

Lan<strong>des</strong>entwicklung <strong>und</strong> Verkehr) ins Spiel <strong>und</strong><br />

bezeichnete die Aussage <strong>des</strong> Ministeriums als nicht<br />

zielführend, da sie die wirtschaftliche Entwicklung<br />

beeinträchtigen könnte. Er schlug vor, im REP ein<br />

generelles Ziel aufzunehmen, wonach<br />

Abbauvorhaben im REP generell nicht in Frage zu<br />

stellen sind.<br />

keine Berücksichtigung Die im Datensatz 313-48 aufgezeigte Auffassung <strong>des</strong> MLV ist<br />

raumordnungsrechtlich korrekt. Ein aus regionalplanerischer<br />

Sicht erteilter "Freibrief" für alle Abbauvorhaben ist rechtlich<br />

nicht haltbar <strong>und</strong> stellt im Vergleich zu an<strong>der</strong>en<br />

Nutzungsansprüchen eine von vornherein willkürliche<br />

Bevorzugung dar. Dies wäre ein Verstoß gegen das<br />

Abwägungsgebot als Gr<strong>und</strong>element <strong>der</strong> raumordnerischen<br />

Abstimmung zwischen unterschiedlichen Anfor<strong>der</strong>ungen an den<br />

Raum gemäß § 1 Abs. 1 ROG .<br />

Die "Bestandssicherungsklausel" für genehmigte<br />

Abbauvorhaben gemäß Z 7 im Pkt. 5.1.5 ist ausreichend.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 269 von 673


TÖB:<br />

(254) Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer Magdeburg<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

2 Leitbild <strong>der</strong> Planungsregion Harz<br />

254-5 Zu <strong>2.</strong> Wirtschaftsentwicklung:<br />

Im Leitbild Wirtschaftsentwicklung wird die<br />

Bedeutung <strong>des</strong> Tourismus als einer <strong>der</strong> wesentlichen<br />

außerindustriellen Wirtschaftsfaktoren<br />

hervorgehoben. Nach Auffassung <strong>der</strong> IHK<br />

Magdeburg erscheint die Beschränkung <strong>des</strong><br />

Tourismus auf die Natur- <strong>und</strong> Kulturlandschaft Harz<br />

nach wie vor nicht angebracht. Somit sollte die<br />

Formulierung "Die führende Position in <strong>der</strong><br />

Tourismusbranche im Bereich <strong>der</strong> Natur- <strong>und</strong><br />

Kulturlandschaft Harz ..." (siehe S. 3) durch "Die<br />

führende Position in <strong>der</strong> Tourismusbranche im<br />

Bereich <strong>der</strong> Region Harz ... " ersetzt werden. Unter<br />

dieser, etwas weiter gefassten Formulierung, kann<br />

<strong>der</strong> Tourismus in seiner Gesamtheit abgebildet<br />

werden.<br />

Darüber hinaus regen wir an, den Satz: "Darüber<br />

hinaus ist dem natur- <strong>und</strong> umweltschonenden<br />

Tourismus, <strong>der</strong> die eindrucksvollen naturräumlichen<br />

<strong>und</strong> kulturhistorischen Potenziale <strong>der</strong> Region nutzt,<br />

diese aber nicht beeinträchtigt, Priorität<br />

einzuräumen." zu streichen. Wie schon in unserer<br />

Stellungnahme <strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong> vorgebracht, sollte in<br />

diesem Zusammenhang auf eine Priorisierung <strong>des</strong><br />

natur- <strong>und</strong> umweltschonenden Tourismus verzichtet<br />

werden.<br />

254-6 Im Satz "Weitere Wachstumschancen <strong>des</strong> Tourismus<br />

unter Einbeziehung <strong>des</strong> Kurwesens liegen unter<br />

an<strong>der</strong>em in <strong>der</strong> Erhöhung <strong>der</strong> einzelnen<br />

Angebotsqualitäten ... " (S. 3, Absatz 3) sollte <strong>der</strong><br />

Begriff Kurwesen durch den gängigen Begriff<br />

Ges<strong>und</strong>heitswirtschaft ersetzt werden.<br />

keine Berücksichtigung Die hochwertige Natur- <strong>und</strong> Kulturlandschaft ist die<br />

entscheidende Gr<strong>und</strong>lage für die enorme touristische<br />

Bedeutung <strong>des</strong> Harzes im Vergleich zu den an<strong>der</strong>en Regionen<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>. Alle für den Harzbereich bedeutenden<br />

Tourismusformen (Wan<strong>der</strong>-, Erholungs-, Ges<strong>und</strong>heits-, Städte<strong>und</strong><br />

Kulturtourismus) hängen mehr o<strong>der</strong> weniger von den<br />

Potentialen <strong>der</strong> hiesigen Natur- <strong>und</strong> Kulturlandschaft ab. Würde<br />

bei <strong>der</strong> touristischen Nutzung Natur <strong>und</strong> Umwelt nicht<br />

hinreichend geschont werden, würde man folglich die eigenen,<br />

regionsspezifischen Potentiale <strong>und</strong> damit letztendlich den<br />

Gesamttourismus im Bereich <strong>des</strong> Harzes mittel- bis langfristig<br />

schwächen.<br />

Eine Benachteiligung an<strong>der</strong>er Formen <strong>des</strong> Tourismus wird durch<br />

die genannten Formulierungen nicht hervorgerufen. (siehe auch<br />

Datensatz 253-45, IHK Halle/Dessau)<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Das Kurwesen wird hier genannt, weil mittlerweile viele Hotels<br />

Wellness-Urlaub anbieten. Es sollen aber die Kurorte mit ihren<br />

speziellen Angeboten in das Tourismuskonzept eingeb<strong>und</strong>en<br />

werden.<br />

Auch die ökologisch orientierte Mo<strong>der</strong>nisierung schafft neue<br />

Besuchergruppen sowie für folgende Generationen erlebbare<br />

Natur <strong>und</strong> Kultur (Nachhaltigkeitsprinzip, siehe auch Datensatz<br />

253-45, Stellungnahme <strong>der</strong> IHK Halle/Dessau). Außerdem geht<br />

<strong>der</strong> Begriff Ges<strong>und</strong>heitswirtschaft weit über das Kurwesen<br />

hinaus (z.B. Krankenhauswirtschaft, Krankenkassen,<br />

Pharmawesen).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 270 von 673


TÖB:<br />

(254) Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer Magdeburg<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

2 Leitbild <strong>der</strong> Planungsregion Harz<br />

254-7 In <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong> verwies die IHK<br />

Magdeburg darauf, dass die Bestandsbetreuung von<br />

Unternehmen einen Schwerpunkt darstellt. Daher<br />

sollte im Rahmen <strong>der</strong> Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung <strong>und</strong> -<br />

entwicklung die Bestandsbetreuung von<br />

Unternehmen in das Leitbild integriert werden. Neben<br />

<strong>der</strong> Ansiedlung neuer Unternehmen findet in diesem<br />

Zusammenhang auch die Pflege bestehen<strong>der</strong><br />

Unternehmen Berücksichtigung. Nach Durchsicht <strong>der</strong><br />

Abwägungsunterlagen konnten wir feststellen, dass<br />

dieser Punkt in den Einzelfachlichen Gr<strong>und</strong>satz 7.6<br />

Wirtschaft aufgenommen wurde. Dies wird aus<br />

unserer Sicht begrüßt. Wir halten es jedoch für<br />

notwendig, diesen wichtigen wirtschaftlichen Aspekt<br />

auch in das Leitbild zu integrieren.<br />

254-8 Zu 3. Verkehrsentwicklung:<br />

In Bezug auf diesen Punkt <strong>des</strong> Leitbil<strong>des</strong> ist die IHK<br />

Magdeburg wie auch schon in <strong>der</strong> Stellungnahme<br />

<strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong> <strong>der</strong> Auffassung, dass hier die<br />

Aussage im Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong> stehen sollte, wonach die<br />

Entwicklung <strong>der</strong> Verkehrsinfrastruktur <strong>und</strong> -träger für<br />

eine räumlich ausgewogene <strong>und</strong> langfristig<br />

wettbewerbsfähige Region notwendig ist. Auf den<br />

Verweis einer sozial- <strong>und</strong> umweltverträglichen<br />

Abwicklung <strong>der</strong> Mobilität sollte verzichtet werden.<br />

Bei <strong>der</strong> Gewährleistung <strong>der</strong> Abwicklung <strong>der</strong> Mobilität<br />

dürfen unter Berücksichtigung <strong>des</strong><br />

Nachhaltigkeitsaspektes nicht nur sozial- <strong>und</strong><br />

umweltverträgliche Faktoren in Ansatz gebracht<br />

werden. Im Sinne <strong>der</strong> Nachhaltigkeit sind auch<br />

ökonomische Aspekte von Bedeutung.<br />

254-67 Im Satz "Weitere Wachstumschancen <strong>des</strong> Tourismus<br />

unter Einbeziehung <strong>des</strong> Kurwesens liegen unter<br />

an<strong>der</strong>em in <strong>der</strong> Erhöhung <strong>der</strong> einzelnen<br />

Angebotsqualitäten ... " (S. 3, Absatz 3) sollte die<br />

Formulierung "ökologisch orientiert" entfallen, da sie<br />

eine ökologische Überbewertung darstellt.<br />

keine Berücksichtigung Die konkrete Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung ist nicht direkter Bestandteil<br />

<strong>der</strong> Regionalplanung, die hierfür lediglich den Rahmen setzt. In<br />

dem allgemein zu haltenden Leitbild wird auch nicht konkret<br />

zwischen Neuansiedlungen <strong>und</strong> <strong>der</strong> Bestandssicherung<br />

vorhandener Unternehmen unterschieden, da bei<strong>des</strong> für eine<br />

positive wirtschaftliche Entwicklung im Sinne <strong>des</strong> Leitbil<strong>des</strong> von<br />

Bedeutung ist. Folglich ist die diesbezügliche Festlegung im Pkt.<br />

7.6 ausreichend <strong>und</strong> entfaltet hier auch als Gr<strong>und</strong>satz eine<br />

rechtliche Wirkung. Das Leitbild entfaltet dagegen keine direkte<br />

raumordnerische Rechtswirkung.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Aussagen <strong>des</strong> REP geben diesen Inhalt sinngemäß wie<strong>der</strong>. Im<br />

Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong> steht hier die Absicherung einer leistungsfähigen<br />

Verkehrsinfrastruktur, die dann natürlich auch<br />

wirtschaftlich/ökonomisch sein muss. Im übrigen gilt die<br />

nachhaltige Raumentwicklung als Leitvorstellung <strong>der</strong><br />

Raumordnung (Einklang von sozialen <strong>und</strong> wirtschaftlichen<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen mit ökologischen Funktionen). Die<br />

raumordnerische Steuerung dient also auch <strong>der</strong> Abwicklung<br />

sozial- <strong>und</strong> umweltverträglicher Prozesse, hier <strong>der</strong> Mobilität. Z.B.<br />

sollte eine neu zu planende Ortsumfahrung umwelt- <strong>und</strong><br />

sozialverträglicher sein als eine bisher stark frequentierte,<br />

schlecht ausgebaute Ortsdurchfahrt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

volle Berücksichtigung Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Abstimmung <strong>der</strong> RV <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> Planentwurf erhält volle Berücksichtigung nein<br />

dieser Vorschlag eine volle Berücksichtigung.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 271 von 673


TÖB:<br />

(254) Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer Magdeburg<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

3 Allgemeine Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung für die Planungsregion<br />

254-9 Die b<strong>und</strong>esweit geltenden Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong><br />

Raumordnung gem. § 2 Abs. 2 Raumordnungsgesetz<br />

(ROG) sind im Rahmen <strong>der</strong> Aufstellung <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsplanes um Gr<strong>und</strong>sätze, die für<br />

die Entwicklung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt von<br />

Bedeutung sein sollen, ergänzt worden.<br />

Es ist nicht immer eindeutig erkennbar, in welchem<br />

Maß die gegenüber den b<strong>und</strong>esgesetzlich<br />

abschließend geregelten Gr<strong>und</strong>sätzen <strong>der</strong><br />

Raumordnung vorgenommenen Er-gänzungen für die<br />

Entwicklung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt/<strong>der</strong> Region<br />

Harz von Bedeutung sind. Daher sollten - wie schon<br />

in <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong> angeregt - die<br />

Gr<strong>und</strong>sätze G 1-2, G 3-4, G 10-3, G 12-2 entfallen.<br />

Ebenso sollte die Ergänzung im Gr<strong>und</strong>satz G 7-1<br />

"<strong>und</strong> <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> sind" entfallen, da es zu<br />

einer nicht notwendigen Erweiterung <strong>des</strong><br />

Gr<strong>und</strong>satzes führt.<br />

254-10 Die IHK Magdeburg schlägt hinsichtlich <strong>des</strong> G 13-2<br />

vor, den Inhalt in Bezug auf den Wortlaut<br />

"ökologische Tragfähigkeit" zu än<strong>der</strong>n. Beim Bau von<br />

großflächigen Freizeiteinrichtungen wird ohnehin u.a.<br />

die Umweltverträglichkeit im Genehmigungsverfahren<br />

geprüft. Eine ökologische Überbewertung in diesem<br />

Punkt ist nicht sachgerecht.<br />

Der Wegfall dieser Gr<strong>und</strong>sätze sollte trotz <strong>der</strong><br />

Tatsache, dass die Gr<strong>und</strong>sätze untereinan<strong>der</strong> nicht<br />

spannungsfrei sind <strong>und</strong> als abstrakt formulierte<br />

Handlungsmaximen ihre Gewichtung im Einzelfall<br />

erst aufgr<strong>und</strong> einer Abwägungs- <strong>und</strong><br />

Ermessensentscheidung für eine konkrete<br />

raumbedeutsame Planung o<strong>der</strong> Maßnahme erfahren,<br />

erfolgen.<br />

keine Berücksichtigung Maßgebend für die allgemeinen Gr<strong>und</strong>sätze im REP sind die<br />

diesbezüglichen lan<strong>des</strong>planerischen Vorgaben. Bereits im LEP<br />

sind nicht alle in § 2 Abs. 2 ROG genannten Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong><br />

Raumordnung übernommen worden.<br />

Die genannten, eigenen allgemeinen Gr<strong>und</strong>sätze <strong>des</strong> REPHarz<br />

ergänzen bzw. konkretisieren die entsprechenden Gr<strong>und</strong>sätze<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>entwicklungsplans speziell auf die Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong><br />

Region, da Beson<strong>der</strong>heiten <strong>der</strong> Planungsregion nicht im<br />

gesamten Land Sachsen-Anhalt o<strong>der</strong> auf B<strong>und</strong>esebene geregelt<br />

werden können. Diese Vorgehensweise ist gemäß § 6 LPlG<br />

möglich. Eine Streichung wird daher weiterhin abgelehnt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung G 13-2 stellt eine LEP-Übernahme dar (abschließend geregelter<br />

Gr<strong>und</strong>satz <strong>der</strong> Raumordnung für die Entwicklung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

Sachsen-Anhalt). Daher ist eine Streichung einzelner<br />

Textbausteine bereits ohne fachliche Wertung <strong>des</strong> Vorschlages<br />

nicht möglich.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 272 von 673


TÖB:<br />

(254) Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer Magdeburg<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

4.3 Zentralörtliche Glie<strong>der</strong>ung<br />

254-11 Die Festlegung <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>zentren erfolgt auf <strong>der</strong><br />

Ebene <strong>der</strong> Regionalplanung. Für die Planungsregion<br />

Harz sind die Gr<strong>und</strong>zentren <strong>des</strong> Regionalen<br />

Entwicklungsprogramms für den Regierungsbezirk<br />

Magdeburg übernommen worden.<br />

Wie bereits in <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>zum</strong><br />

Aufstellungsverfahren <strong>und</strong> <strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong><br />

Regionalen Entwicklungsplanes vorgeschlagen, regt<br />

die IHK Magdeburg nach wie vor an, die Stadt<br />

Derenburg als Zentralen Ort <strong>der</strong> Stufe Gr<strong>und</strong>zentrum<br />

auszuweisen.<br />

254-12 Das Gr<strong>und</strong>zentrum Harzgerode nimmt in <strong>der</strong> Region<br />

wichtige Aufgaben wahr, die über gr<strong>und</strong>zentrale<br />

Funktionen hinausgehen (z.B. im Bereich<br />

Tourismus). Daher schlägt die IHK Magdeburg vor,<br />

das Gr<strong>und</strong>zentrum Harzgerode zu einem<br />

Gr<strong>und</strong>zentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums<br />

heraufzustufen.<br />

254-13 Auch im <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen<br />

Entwicklungsplanes ist <strong>der</strong> Begründung <strong>zum</strong><br />

Gr<strong>und</strong>satz G 20 zu entnehmen, dass das<br />

Verkehrsaufkommen in den Orten auf das<br />

notwendige Maß zu beschränken ist. Wir halten es<br />

für zwingend notwendig, dass in diesem<br />

Zusammenhang klargestellt wird, dass <strong>der</strong><br />

Wirtschaftsverkehr im Raum sowie in den Städten<br />

<strong>und</strong> Gemeinden <strong>der</strong> Region gewährleistet wird. Aus<br />

Sicht <strong>der</strong> Wirtschaft muss <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>satz G 20<br />

hinsichtlich dieser Sachlage geän<strong>der</strong>t werden.<br />

Unser Vorschlag bezüglich einer Neuformulierung<br />

lautet (S. 59 Begründung G 20 erster Anstrich): "<br />

...unter an<strong>der</strong>em: - die Entwicklung <strong>des</strong> Verkehrs<br />

einschl. Wirtschaftsverkehr zu gewährleisten ... ". Der<br />

Wortlaut " ... das Verkehrsaufkommen in den Orten<br />

ist auf das notwendige Maß zu beschränken ... "<br />

sollte entfallen.<br />

keine Berücksichtigung Entsprechend Beschluss <strong>der</strong> Regionalversammlung wird die<br />

bisher geltende Gr<strong>und</strong>zentreneinstufung im REPHarz<br />

beibehalten. Eine Überprüfung <strong>und</strong> Neufestlegung <strong>der</strong><br />

Gr<strong>und</strong>zentren erfolgt im geson<strong>der</strong>ten Verfahren unter<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit lfd. Neuaufstellung <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsplanes.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Festlegungen zu zentralen Orten höherer Kategorie sind nach §<br />

4 Abs. 2 Nr. 1 LPlG dem LEP-LSA vorbehalten. Dazu gehören<br />

auch die Gr<strong>und</strong>zentren mit Teilfunktion eines Mittelzentrums<br />

(siehe Z 10 in Pkt. 4.3 als LEP-Übernahme).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Gr<strong>und</strong>lage ist weiterhin die nachhaltige, ökonomisch, sozial <strong>und</strong><br />

ökologisch ausgewogene Raumentwicklung als Leitvorstellung<br />

<strong>der</strong> Raumordnung. In diesem Sinne wird <strong>der</strong> Wirtschaftsverkehr<br />

gewährleistet <strong>und</strong> nicht eingeschränkt (gehört bei<br />

entsprechendem Nachweis wie an<strong>der</strong>e Verkehre <strong>zum</strong><br />

notwendigen Maß). Folglich sollte z.B. <strong>der</strong> Städtebau Gewerbe<strong>und</strong><br />

Industriestandorte <strong>und</strong> <strong>der</strong>en innerörtliche verkehrliche<br />

Anbindung so planen bzw. optimieren, dass einerseits durch<br />

diesen Verkehr die örtliche Lebensqualität nicht erheblich<br />

beeinträchtigt wird <strong>und</strong> an<strong>der</strong>erseits eine wirtschaftlich<br />

vertretbare Anbindung ("notwendige Maß") gegeben ist.<br />

Weiterhin ist es u.E. auch nicht för<strong>der</strong>lich für die Wirtschaft (z.B.<br />

Tourismus), wenn in den Orten das innerörtliche<br />

Verkehrsaufkommen ständig steigt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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(254) Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer Magdeburg<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

4.4 Entwicklungsachsen<br />

254-14 Im <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>zum</strong> Regionalen Entwicklungsplan<br />

erfolgte die Aufnahme von Entwicklungsachsen von<br />

europäischer Bedeutung <strong>und</strong> überregionaler<br />

Lan<strong>des</strong>bedeutung gemäß Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan.<br />

Diese Achsen wurden durch Achsen von regionaler<br />

Bedeutung ergänzt. Von <strong>der</strong> IHK Magdeburg wird<br />

dies positiv aufgefasst.<br />

254-15 Die mit <strong>der</strong> raumordnerischen Kategorie<br />

Entwicklungsachsen verb<strong>und</strong>enen wirtschaftlichen<br />

Potenziale sollten stärker herausgearbeitet werden.<br />

In <strong>der</strong> Begründung zu Z 4 wird auf die<br />

Entwicklungsfunktion von Entwicklungsachsen<br />

verwiesen. Diese sollte in eine neue Zielformulierung<br />

eingearbeitet werden, z.B. Z 5 "Entwicklungsachsen<br />

sind Impulsgeber für die wirtschaftliche Entwicklung<br />

<strong>der</strong> Region durch die Vermittlung von Lagevorteilen<br />

im Rahmen <strong>des</strong> europäischen Standortwettbewerbs.<br />

Auf <strong>der</strong>en Stärkung <strong>und</strong> weitere Entwicklung ist<br />

hinzuwirken".<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

teilweise Berücksichtigung Die im Pkt. 4.4 von Z 1 aus dem LEP übernommene<br />

Begriffsdefinition für die Entwicklungsachsen wird um folgenden<br />

Satz ergänzt: "Sie sind vor allem für die überregionale, die<br />

län<strong>der</strong>übergreifende <strong>und</strong> die transeuropäische Verbindung von<br />

Wirtschaftsräumen von Bedeutung". Dieser Ergänzungsatz<br />

wurde <strong>der</strong> Begründung <strong>des</strong> LEP zu den Entwicklungsachsen<br />

entnommen.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

254-16 Wie bereits im 1. <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen<br />

Entwicklungsplanes ist dem G 3 zu entnehmen, dass<br />

in Ausnahmefällen bauliche Anlagen in den<br />

Vorranggebieten für Hochwasserschutz zulässig sein<br />

können, die zwangsläufig o<strong>der</strong> aus überwiegenden<br />

Gründen <strong>des</strong> Wohles <strong>der</strong> Allgemeinheit nur in diesem<br />

Bereichen errichtet werden können.<br />

Aus Sicht <strong>der</strong> IHK Magdeburg ist es weiterhin<br />

notwendig, dass hier mit Blick auf die<br />

Standortgeb<strong>und</strong>enheit <strong>und</strong> im Sinne <strong>der</strong><br />

Rohstoffvorsorge unbedingt als zulässige bauliche<br />

Anlagen auch Anlagen zur Rohstoffgewinnung<br />

aufgeführt werden sollten.<br />

keine Berücksichtigung G 3 bezieht sich auf Ausnahmefällen von baulichen Anlagen in<br />

den VRG-Hochwasserschutz. Hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Rohstoffgewinnung im Bereich von Überschwemmungsgebieten<br />

kann in <strong>der</strong> Planungsregion Harz wegen <strong>der</strong> hiesigen<br />

geologischen Bedingungen von Ausnahmefällen nicht die Rede<br />

sein, da die hochwertigen, abbaubaren Kiessandlagerstätten<br />

meist in den Talauen <strong>der</strong> Harzvorlän<strong>der</strong> <strong>und</strong> damit häufig auch<br />

in den Überschwemmungsgebieten liegen. Außerdem kann<br />

nicht von vornherein davon ausgegangen werden, dass jede<br />

Rohstoffgewinnung in den Talauen mit den Belangen <strong>des</strong><br />

Hochwasserschutzes vereinbar ist (Einzelfallprüfung). Die<br />

diesbezüglichen Festlegungen <strong>des</strong> Pkt. 5.1.5. mit <strong>der</strong><br />

Ausweisung von einzelnen VRG-Rohstoffgewinnung auch<br />

innerhalb von Überschwemmungsgebieten (dort dann auch kein<br />

VRG-Hochwasserschutz festlegt) <strong>und</strong> den in Z 6 <strong>des</strong> Pkt. 5.1.5.<br />

enthaltenden Regelungen zwischen den Belangen <strong>der</strong><br />

Rohstoffgewinnung <strong>und</strong> <strong>des</strong> Hochwasserschutzes werden als<br />

ausreichend angesehen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.3 Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

254-23 Die IHK Magdeburg vertritt nach wie vor die<br />

Auffassung, dass die in <strong>der</strong> Begründung zur<br />

Zieldefinition Z 1 (Pkt. 5.1.3) aufgeführte<br />

Formulierung "Bestehende Nutzungen können i.d.R.<br />

weiter betrieben werden, soweit sie den Schutzzielen<br />

nicht entgegenstehen" geän<strong>der</strong>t werden muss.<br />

Darüber hinaus wird ausgeführt, dass es aufgr<strong>und</strong><br />

naturschutzrechtlicher Verordnungen in Einzelfällen<br />

erfor<strong>der</strong>lich werden kann, eine Nutzung bzw.<br />

Bewirtschaftung den Schutzzwecken anzupassen<br />

o<strong>der</strong> auszuschließen.<br />

Dies wird aus Sicht <strong>der</strong> IHK Magdeburg nicht<br />

befürwortet. Bei bestehenden Nutzungen muss <strong>der</strong><br />

erweiterte Bestandsschutz (siehe auch § 1 (10)<br />

BauNVO) in Ansatz gebracht werden. Än<strong>der</strong>ungen,<br />

Erneuerungen <strong>und</strong> Erweiterungen müssen im Sinne<br />

einer wirtschaftlichen Entwicklung unbedingt zulässig<br />

sein (siehe auch Stellungnahme <strong>der</strong> IHK Halle-<br />

Dessau vom 1<strong>2.</strong>04.2007). In <strong>der</strong> Konsequenz sind<br />

die Sätze: "Bestehende Nutzungen können i.d.R.<br />

weiter betrieben werden, soweit sie den Schutzzielen<br />

nicht entgegenstehen" <strong>und</strong> "In Einzelfällen kann es<br />

aufgr<strong>und</strong> von naturschutzrechtlichen Verordnungen<br />

erfor<strong>der</strong>lich werden, eine Nutzung bzw.<br />

Bewirtschaftung an den Schutzzweck anzupassen<br />

o<strong>der</strong> auszuschließen" zu streichen.<br />

keine Berücksichtigung Der § 1 (10) BauNVO gilt nicht für den Außenbereich, son<strong>der</strong>n<br />

für Baugebiete in überwiegend bebauten Bereichen.<br />

In den VRG Natur <strong>und</strong> Landschaft sind auch Gebiete enthalten,<br />

die erst als Schutzgebiete nach Naturschutzrecht ausgewiesen<br />

werden sollen. Bei <strong>der</strong> Neuausausweisung solcher Gebiete<br />

werden Verordnungen erlassen, worin <strong>der</strong> Schutzzweck <strong>und</strong> die<br />

Ge- <strong>und</strong> Verbote festgelegt werden. Durch eine solche<br />

Verordnung ist es also möglich, dass Nutzungen angepasst<br />

werden müssen. Diese Schutzgebietsneuausweisungen dauern<br />

meistens mehrere Jahre, da alle Betroffenen vorher angehört<br />

werden.<br />

Die diesbezügliche Begründung sollte auch klarstellen, dass in<br />

den VRG Natur <strong>und</strong> Landschaft eben nicht von vornherein<br />

jegliche an<strong>der</strong>e Nutzungen aus raumordnerischer Sicht<br />

unzulässig sind. Regionalplanerisch entscheidungserheblich ist<br />

diesbezüglich die Einhaltung <strong>der</strong> in Z 2 festgelegten, "zu<br />

sichernden Funktionen". Auf die Problematik möglicher<br />

Konflikte zwischen Nutzungen <strong>und</strong> eigentlichem<br />

Naturschutzrecht wurde in <strong>der</strong> Begründung hingewiesen, da<br />

i.d.R. die im REPHarz ausgewiesenen VRG Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft ohnehin einen hohen naturschutzrechtlichen<br />

Schutzstatus besitzen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

254-25 Zur Sicherung <strong>der</strong> Gewinnung von Rohstoffen in <strong>der</strong><br />

Planungsregion Harz wurden Vorrang- <strong>und</strong><br />

Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />

ausgewiesen. Für Gewinnungsstellen, die nicht als<br />

Vorrang- <strong>und</strong> Vorbehaltsgebiete ausgewiesen<br />

wurden, wurden spezielle Festlegungen getroffen. Im<br />

Z 7 <strong>des</strong> Pkt. 5.1.5 heißt es, dass, "Vorhaben mit<br />

zugelassenen bergrechtlichen Betriebsplänen o<strong>der</strong><br />

sonstigen, nach an<strong>der</strong>en Fachgesetzen er-teilten<br />

Abbaugenehmigungen in an<strong>der</strong>en Vorrang- bzw.<br />

Vorbehaltsgebieten aus regionalplanerischer Sicht<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich nicht Frage gestellt werden." Damit wird<br />

<strong>der</strong> Bestand <strong>und</strong> die Entwicklung von bergrechtlich<br />

o<strong>der</strong> nach an<strong>der</strong>en Zuständigkeiten genehmigten<br />

Gewinnungsstellen <strong>und</strong> <strong>der</strong>en Abbaufel<strong>der</strong>, die nicht<br />

als Vorrang- o<strong>der</strong> Vorbehaltsgebiete dargestellt sind,<br />

festgeschrieben. Diese Festlegung war sowohl im 1.<br />

<strong>und</strong> ist im <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen<br />

Entwicklungsplans enthalten. Von <strong>der</strong> IHK<br />

Magdeburg wird diese Festlegung ausdrücklich<br />

begrüßt.<br />

254-26 Aus <strong>der</strong> Begründung <strong>des</strong> Z 7 ist zu entnehmen, dass<br />

Vorhaben mit zugelassenen bergrechtlichen<br />

Betriebsplänen o<strong>der</strong> sonstigen, nach an<strong>der</strong>en<br />

Fachgesetzen erteilten Abbaugenehmigungen<br />

Bestandsschutz besitzen. Überdies besteht lt.<br />

Begründung für darüber hinausgehende räumliche<br />

Erweiterungen ein Abwägungsgebot. Die IHK<br />

Magdeburg verweist an dieser Stelle erneut auf den<br />

erweiterten Bestandsschutz. Erweiterungen,<br />

Än<strong>der</strong>ungen, Nutzungsän<strong>der</strong>ungen sowie<br />

Erneuerungen bestehen<strong>der</strong> Standorte <strong>und</strong> Anlagen<br />

müssen gewährleistet werden (siehe auch § 1 (10)<br />

BauNVO). Dies sollte in die Zielformulierung <strong>des</strong> Z 7<br />

integriert werden.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

keine Berücksichtigung Der § 1 (10) BauNVO gilt nicht für Bergbau, son<strong>der</strong>n für<br />

Baugebiete in überwiegend bebauten Bereichen (Baurecht). Im<br />

übrigen wird gemäß Datensatz 313-48 (Ministerium für<br />

Lan<strong>des</strong>entwicklung <strong>und</strong> Verkehr) in <strong>der</strong> Begründung zu Z 7 die<br />

Frage <strong>des</strong> Abwägungsgebotes bei Abbauerweiterungen auf<br />

mögliche betroffene Vorbehaltsgebiete eingeschränkt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

254-27 Zudem ist es aus unserer Sicht unbedingt notwendig,<br />

dass gewährleistet wird, dass bei <strong>der</strong> Ausweisung<br />

von Vorrang- <strong>und</strong> Vorbehaltsgebieten für<br />

Rohstoffgewinnung entgegenstehende<br />

Überlagerungen mit an<strong>der</strong>en Raumnutzungen (u.a.<br />

Landwirtschaft, Hochwasserschutz sowie Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft), die den Abbau verhin<strong>der</strong>n würden,<br />

ausgeschlossen sind.<br />

254-29 Der Begründung <strong>zum</strong> Pkt. 5.1.5 Z 4 ist zu<br />

entnehmen, dass die Festlegung <strong>der</strong> Vorrang- <strong>und</strong><br />

Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung durch die<br />

Regionale Planungsgemeinschaft Harz in<br />

Abstimmung mit dem zuständigen Fachamt, dem<br />

Lan<strong>des</strong>amt für Geologie <strong>und</strong> Bergwesen (LAGB)<br />

Sachsen-Anhalt erfolgte. Die in den Stellungnahmen<br />

<strong>des</strong> LAGB vorgeschlagenen Vorrang- <strong>und</strong><br />

Vorbehaltsgebiete werden von <strong>der</strong> IHK Magdeburg<br />

mitgetragen. Vom LAGB wurden insgesamt 48<br />

Gebiete für die gesamte Planungsregion Harz<br />

vorgeschlagen, die als Vorrang- o<strong>der</strong><br />

Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung im<br />

Regionalen Entwicklungsplan festgelegt werden<br />

sollen. Der Stellungnahme <strong>des</strong> LAGB ist zu<br />

entnehmen, dass im Prozess <strong>der</strong> Aufstellung <strong>zum</strong> 1.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes<br />

insgesamt 45 Vorrang- <strong>und</strong> Vorbehaltsgebiete für<br />

Rohstoffgewinnung ausgewiesen wurden. Im<br />

Zusammenhang mit <strong>der</strong> Erarbeitung <strong>des</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong>s<br />

wurden nunmehr 42 Vorrang- <strong>und</strong> Vorbehaltsgebiete<br />

ausgewiesen.<br />

teilweise Berücksichtigung Vorranggebiete sind Ziele <strong>der</strong> Raumordnung, die von<br />

öffentlichen Stellen bei ihren raumbedeutsamen Planungen <strong>und</strong><br />

Maßnahmen zu beachten sind (§ 4 Abs. 1 ROG). Es sind<br />

raumordnerische Letztentscheidungen, die keiner<br />

nachfolgenden Abwägung mehr zugänglich sind.<br />

Vorbehaltsgebiete sind Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung, die von<br />

öffentlichen Stellen bei raumbedeutsamen Planungen <strong>und</strong><br />

Maßnahmen in <strong>der</strong> Abwägung o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong><br />

Ermessensausübung zu berücksichtigen sind (§ 4 Abs. 2 ROG).<br />

Ihnen soll in <strong>der</strong> Abwägung aber ein beson<strong>der</strong>es Gewicht<br />

beigemessen werden, sie sind jedoch in begründeten Fällen<br />

überwindbar. Im REPHarz erfolgte folglich bei den VRG-<br />

Rohstoffgewinnung stets <strong>und</strong> bei den VBG-Rohstoffgewinnung<br />

überwiegend keine Überlagerung mit an<strong>der</strong>en VRG-/VBG-<br />

Festsetzungen.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

Kenntnisnahme In Z 7 <strong>des</strong> Pkt. 5.1.5. erfolgt für genehmigte Abbaufel<strong>der</strong>, die Kenntnisnahme nein<br />

nicht als VRG- o<strong>der</strong> VBG-Rohstoffgewinnung gesichert wurden,<br />

ein regionalplanerischer Bestandsschutz.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 277 von 673


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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

254-33 Die Durchsicht <strong>der</strong> Abwägungsunterlagen <strong>zum</strong> 1.<br />

<strong>Entwurf</strong> ergab, dass den von uns vorgeschlagenen<br />

Gebietsausweisungen nicht gefolgt wurde. Aus<br />

unserer Sicht müssen weiterhin folgende Gebiete<br />

Berücksichtigung finden:<br />

1. Felswerke GmbH<br />

Nach Rücksprache mit dem Unternehmen sind die<br />

Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

Elbingerode/Rübeland sind nicht vollständig<br />

dargestellt, was in <strong>der</strong> Endkonsequenz zur Folge<br />

hätte, dass sich die zukünftigen Abbauaktivitäten auf<br />

die ausgewiesenen Vorrangflächen beschränken<br />

müssen. Darüber hinaus sollten im Sinne <strong>der</strong><br />

Rohstoffsicherung die Bergwerksfel<strong>der</strong> "Kleiner <strong>und</strong><br />

Großer Hornberg", "Rachental" <strong>und</strong> "Rübeland" zu<br />

einem einheitlichen Vorranggebiet zusammengefasst<br />

werden, da eine an<strong>der</strong>weitige Nutzung <strong>der</strong> Flächen<br />

zwischen den Bergwerksfel<strong>der</strong>n kaum möglich ist.<br />

Die IHK Magdeburg ist in diesem Zusammenhang mit<br />

<strong>der</strong> Abwägung nicht einverstanden <strong>und</strong> hält es für<br />

notwendig, die Ausweisung in Abstimmung mit dem<br />

Unternehmen entsprechend anzupassen (siehe auch<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Fels-Werke GmbH vom<br />

3.04.2007 <strong>und</strong> 3.11.2005). Auf die Ausweisung <strong>der</strong><br />

Flächen als Vorbehaltsgebiet für den Aufbau eines<br />

ökologischen Verb<strong>und</strong>system zwischen den<br />

Bergwerksfel<strong>der</strong>n sollte verzichtet werden.<br />

keine Berücksichtigung Die im REPHarz dargestellten Teilflächen <strong>des</strong> Vorranggebietes<br />

Elbingerode/Rübeland als räumliche Konkretisierung <strong>der</strong><br />

lan<strong>des</strong>planerischen Vorgabe beruhen auf den bergrechtlich<br />

abgestimmten Flächen. Eine Zusammenfassung <strong>der</strong> Flächen<br />

<strong>zum</strong> jetzigen Zeitpunkt kann im Rahmen <strong>der</strong><br />

Gesamtneuaufstellung <strong>des</strong> REPHarz nicht erfolgen, da <strong>der</strong>zeit<br />

nicht hinreichend beurteilt werden kann, welche<br />

raumbedeutsamen Auswirkungen dies auf die an<strong>der</strong>en regional<br />

bedeutsamen Raumfunktionen haben kann. Dabei ist auch die<br />

bereits vorhandene, sehr großflächige bergbauliche<br />

Beanspruchung <strong>des</strong> Raumes Elbingerode-Rübeland in einem an<br />

sich ökologisch sensiblen <strong>und</strong> touristisch sehr wertvollen<br />

Teilbereich <strong>der</strong> Planungsregion zu berücksichtigen. Nicht<br />

umsonst ist dieser Bereich auch den Sanierungsgebieten<br />

gemäß Pkt. 5.4 <strong>des</strong> REPHarz zugeordnet. Zum vorgebrachten<br />

Vorschlag sind konkretere Abstimmungen zwischen den<br />

betroffenen Stellen/Beteiligten mit entsprechenden<br />

Planunterlagen notwendig.<br />

Die bisherigen regionalplanerischen Festlegungen zwischen den<br />

genannten Bergwerksfel<strong>der</strong>n schließen eine Einbeziehung<br />

dieser Zwischenräume in die Tagebauführung auch nicht von<br />

vornherein aus (hier keine Ausweisung entgegenstehen<strong>der</strong><br />

Vorranggebiete). Die Bereiche zwischen den VRG<br />

Rohstoffgewinnung befinden sich im VBG-ÖVS <strong>und</strong> im VBG-<br />

TuE , da diese Flächen im LSG Harz bzw. im Naturpark Harz<br />

liegen.<br />

Der Einwendung geht fälschlicherweise davon aus, dass<br />

außerhalb <strong>des</strong> VRG-Rohstoffgewinnung Elbingerode/Rübeland<br />

aus regionalplanerischer Sicht von vornherein keine<br />

Rohstoffgewinnung ermöglicht wird. Eine solche negative<br />

Ausschlusswirkung (vergleichbar wie bei Windgebieten) gibt es<br />

bei den VRG-/VBG-Rohstoffgewinnung nicht. Im REPHarz wird<br />

die Nutzung <strong>der</strong> Räume zwischen den, durch Bergrecht <strong>und</strong><br />

Betriebspläne hinreichend bestimmten Kalksteinabbaufel<strong>der</strong><br />

bzw. VRG-Rohstoffgewinnung nicht abschließend geregelt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(254) Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer Magdeburg<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

254-34 <strong>2.</strong> Cemex Deutschland AG<br />

Die Lagerstätte Kiessand Wülperode verfügt über<br />

einen geologischen Vorrat von 15 Mio. t. Die Fläche<br />

wurde ausführlich geologisch erk<strong>und</strong>et, <strong>und</strong> die<br />

Erk<strong>und</strong>ungsergebnisse zeigen, dass die Lagerstätte<br />

hinsichtlich ihrer qualitativen <strong>und</strong> quantitativen<br />

Rohstoffeigenschaften von überregionaler <strong>und</strong> somit<br />

von volkswirtschaftlicher Bedeutung ist. Die am<br />

unmittelbar benachbarten Werksstandort<br />

gewonnenen <strong>und</strong> aufbereiteten Kiessande werden<br />

hauptsächlich zur Herstellung von Spezialbetonen<br />

verwendet. Die rechtliche Würdigung <strong>der</strong><br />

volkswirtschaftlichen Bedeutung <strong>der</strong> Lagerstätte<br />

erfolgte mit <strong>der</strong> Erteilung <strong>des</strong> Gewinnungsrechts<br />

79/90 (Lagerstätten-Nr. 0705-2-0400-1) am<br />

09.07.1990 durch die Bezirksverwaltungsbehörde<br />

Magdeburg, Abt. Geologie. Der vorliegende <strong>2.</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes stellt die<br />

Lagerstätte nicht dar; <strong>der</strong> Abwägung <strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong><br />

wird in diesem Pkt. nicht gefolgt. Die IHK Magdeburg<br />

ist <strong>der</strong> Auffassung, dass die Gewinnungsstelle<br />

Kiessand Wülperode als Vorranggebiet für<br />

Rohstoffgewinnung ausgewiesen werden muss. Nach<br />

Rücksprache mit dem LAGB wurde die<br />

Gewinnungsstelle Kiessand Wülperode als<br />

Vorbehaltsgebiet für Rohstoffgewinnung in <strong>der</strong><br />

Stellungnahme <strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong> <strong>und</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong><br />

<strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplans vorgeschlagen.<br />

keine Berücksichtigung Für das Vorhaben gibt es bislang keine lan<strong>des</strong>planerische<br />

Bewertung <strong>und</strong> keine Genehmigung <strong>zum</strong> Rohstoffabbau, analog<br />

ist die Aufnahme einer Gewinnungstätigkeit noch nicht<br />

absehbar. Das Vorschlagsgebiet befindet sich im VRG<br />

Wassergewinnung Nr. IV (Rhoden-Wülperode<br />

(Trinkwasserschutzgebiet Börßum-Heiningen).<br />

Eine raumordnerische Verträglichkeit <strong>der</strong> geplanten<br />

Rohstoffgewinnung kann nach <strong>der</strong>zeitiger Kenntnislage nicht<br />

abschließend festgestellt werden. Folglich wird im Rahmen <strong>der</strong><br />

regionalplanerischen Abwägung dem Trinkwasserschutz auf<br />

Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Bedeutung <strong>des</strong> o.g. TWSG für die Versorgung <strong>der</strong><br />

Bevölkerung mit Wasser Vorrang eingeräumt. Gegebenenfalls<br />

ist <strong>der</strong> Nachweis einer raumverträglichen Rohstoffgewinnung<br />

durch ein Raumordnungsverfahren zu erbringen, da lt.<br />

Wasserschutzgebietsverordnung eine Kiessandgewinnung in<br />

<strong>der</strong> betroffenen Schutzzone IIIa nicht von vornherein<br />

ausgeschlossen wird (beschränkt zulässig). Eine planerische<br />

Letztentscheidung zugunsten <strong>der</strong> Rohstoffgewinnung in Form<br />

eines entsprechen<strong>des</strong> Vorranggebietes, an die an<strong>der</strong>e<br />

öffentliche Stellen geb<strong>und</strong>en wären, kann <strong>zum</strong> jetzigen<br />

Zeitpunkt bereits wegen <strong>des</strong> aufgezeigten Konfliktfel<strong>des</strong> mit dem<br />

Schutzgut Wasser nicht vorgenommen werden. Allein <strong>der</strong><br />

Nachweis einer hochwertigen Lagerstätte reicht für eine VRG-<br />

Festlegung nicht aus, diesbezüglich muss auch eine<br />

Genehmigungsfähigkeit eines zukünftigen Rohstoffabbaus,<br />

<strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t in wesentlichen Teilen <strong>des</strong> VRG, zu erwarten sein.<br />

Dies ist <strong>der</strong>zeit nicht hinreichend erkennbar (siehe auch<br />

Datensatz 406-1, Cemex AG).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 279 von 673


TÖB:<br />

(254) Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer Magdeburg<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

254-35 3. Mitteldeutsche Braunkohle AG (MIBRAG)<br />

Im vorliegenden <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen<br />

Entwicklungsplan Harz ist das Gebiet <strong>der</strong> Egelner<br />

Mulde als Geopotenzial ausgewiesen.<br />

Die Fläche <strong>der</strong> Egelner Mulde wurde jedoch<br />

ausführlich geologisch erk<strong>und</strong>et <strong>und</strong> ein nutzbarer<br />

Vorrat von 750 Mio. t. nachgewiesen. Die<br />

Erk<strong>und</strong>ungsergebnisse zeigen, dass die Lagerstätte<br />

hinsichtlich ihrer qualitativen <strong>und</strong> quantitativen<br />

Rohstoffeigenschaften von überregionaler <strong>und</strong> somit<br />

von volkswirtschaftlicher Bedeutung ist. Die<br />

perspektivische Nutzung <strong>der</strong> Braunkohle aus <strong>der</strong><br />

Egelner Mulde wäre ein Beitrag zur stabilen<br />

Energieversorgung Sachsen-Anhalts für die nächsten<br />

Jahrzehnte bzw. über die Prozessstufe Synthesegas<br />

die zukünftige Versorgung <strong>der</strong> chemischen Industrie<br />

mit flüssigen <strong>und</strong> festen Kohlenwasserstoffen als<br />

Substitut für Erdgas <strong>und</strong> -öl.<br />

Die IHK Magdeburg for<strong>der</strong>t <strong>des</strong>halb die Aufnahme<br />

<strong>der</strong> Braunkohlenlagerstätte Egelner Mulde als<br />

Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung im Regionalen<br />

Entwicklungsplan Harz <strong>und</strong> im Zuge <strong>der</strong><br />

Neuaufstellung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan die<br />

Übernahme in den Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan, <strong>zum</strong>al<br />

die Braunkohle als größte einheimische Ressource<br />

im Gegensatz zur Steinkohle o<strong>der</strong> den regenerativen<br />

Energien unsubventioniert zur Verfügung steht.<br />

keine Berücksichtigung Die Erk<strong>und</strong>ung <strong>der</strong> genannten Braunkohlelagerstätte hat eben<br />

noch nicht den Stand, dass diese als hinreichend erk<strong>und</strong>et gilt.<br />

Lt. Aussagen <strong>der</strong> MIBRAG soll folglich auf Gr<strong>und</strong>lage eines<br />

bergrechtlichen Aufsuchungsbetriebsplanes umfangreiche<br />

Erk<strong>und</strong>ungsarbeiten in 2007 beginnen. Erst nach Auswertung<br />

<strong>der</strong> Erk<strong>und</strong>ungsergebnisse kann lt. Vorhabensträger<br />

entschieden werden, ob auch lagerstättengeologischer <strong>und</strong><br />

wirtschaftlicher Sicht überhaupt eine Gewinnung <strong>der</strong> Braunkohle<br />

sinnvoll erscheint. Damit sind die <strong>der</strong>zeit vorliegenden<br />

Informationen zu dieser Lagerstätte, auch angesichts <strong>der</strong><br />

Flächengröße <strong>des</strong> BWE <strong>und</strong> <strong>der</strong> mit einer Gewinnung<br />

verb<strong>und</strong>enen umfangreichen <strong>und</strong> großräumigen erheblichen<br />

Umweltbeeinträchtigungen nicht ausreichend für eine<br />

sachgerechte Abwägung zwischen einer regionalplanerischen<br />

Sicherung <strong>der</strong><br />

Braunkohle-Lagerstätte <strong>und</strong> den an<strong>der</strong>en Erfordnerissen <strong>der</strong><br />

Raumordnung (insbeson<strong>der</strong>e auch im Hinblick <strong>der</strong><br />

Umweltprüfung <strong>des</strong> REPHarz, siehe vergleichsweise an<strong>der</strong>e<br />

VBG-Rohstoffgewinnung im Umweltbericht). Außerdem erfolgt<br />

lt. <strong>der</strong>zeit rechtskräftigem LEP-LSA die Gewinnung von<br />

Rohbraunkohle zur Energieerzeugung in Sachsen-Anhalt<br />

gegenwärtig <strong>und</strong> zukünftig ausschließlich im<br />

Bereich <strong>der</strong> Lagerstätte Profen. Eine mögliche raumordnerische<br />

Sicherung <strong>der</strong> Braunkohlenlagerstätte Egelner Südmulde hat<br />

folglich zunächst im LEP-LSA zu erfolgen, diesbezüglich ist die<br />

beabsichtigte LEP-Fortschreibung abzuwarten. Ob eine solche<br />

raumordnerische Sicherung im LEP jedoch überhaupt<br />

stattfindet, ist angesichts <strong>des</strong> aktuellen "Energiekonzept LSA für<br />

den Zeitraum zwischen 2007 <strong>und</strong> 2020" mit den dortigen<br />

Ausführungen zur strittigen Lagerstätte sehr fraglich.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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(254) Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer Magdeburg<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>3 Vorbehaltsgebiete für den Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems<br />

254-17 Der Begründung ist zu entnehmen, dass die<br />

Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

ausschließlich naturschutzrechtlich definierte Gebiete<br />

umfassen. Als Vorbehaltsgebiete für den Aufbau<br />

eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems wurden<br />

naturschutzrechtlich <strong>und</strong> naturschutzfachlich<br />

definierte Gebiete ausgewiesen. Zu den<br />

Vorbehaltsgebieten zählen<br />

Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, FFH<strong>und</strong><br />

SPA-Gebiete, Gebiete <strong>der</strong> ökologischen<br />

Verb<strong>und</strong>planung, Gebiete für die Forstliche<br />

Rahmenplanung <strong>und</strong> Geschützte<br />

Landschaftsbestände.<br />

Trotz <strong>der</strong> Kenntnisnahme im Zuge <strong>der</strong> Abwägung <strong>der</strong><br />

Stellungnahme <strong>der</strong> IHK Magdeburg <strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong><br />

ist es aus unserer Sicht nochmals <strong>der</strong> Hinweis<br />

notwendig, dass mit Blick auf die wirtschaftliche <strong>und</strong><br />

verkehrsinfrastrukturelle Entwicklung <strong>der</strong> Region<br />

Harz sowie die Entwicklung <strong>der</strong> Städte <strong>und</strong><br />

Gemeinden bei <strong>der</strong> Darstellung <strong>der</strong> in Rede<br />

stehenden Gebiete bestehende Genehmigungen,<br />

Satzungen, Erlaubnisse <strong>und</strong> Bewilligungen sowie<br />

Genehmigungstatbestände nach Maßgabe <strong>der</strong><br />

verschiedenen Rechtsbereiche unberührt bleiben.<br />

Die IHK Magdeburg hat in ihrer Stellungnahme im<br />

Zuge <strong>des</strong> Aufstellungsverfahrens im Jahr 2003<br />

gefor<strong>der</strong>t, keine VRG für Natur <strong>und</strong> Landschaft <strong>und</strong><br />

VBG für den Aufbau eines ÖVS auszuweisen, die<br />

über den LEP hinausgehen.<br />

254-18 Sowohl im 1. als auch <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> überschreitet <strong>der</strong><br />

Anteil <strong>der</strong> Flächen, die als VRG für Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft <strong>und</strong> VBG für den Aufbau eines ÖVS<br />

ausgewiesen wurden, nicht den Anteil <strong>der</strong><br />

entsprechenden Flächen im LEP.<br />

An dieser Stelle weisen wir nochmals darauf hin,<br />

dass hinsichtlich <strong>der</strong> den Vorrang- <strong>und</strong><br />

Vorbehaltsgebieten zu Gr<strong>und</strong>e gelegten<br />

Schutzgebietsverordnungen, mit <strong>der</strong> Auswei-sung im<br />

REP keine "automatische" Verschärfung erfolgt.<br />

keine Berücksichtigung Im Pkt. 5.1 Vorranggebiete wurde darauf bereits verwiesen,<br />

dass baurechtlich gesicherte Bereiche von entgegenstehenden<br />

Vorrangfestlegungen ausgeschlossen sind. VBG sind<br />

Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung <strong>und</strong> bei raumbedeutsamen<br />

Planungen <strong>und</strong> Maßnahmen von öffentlichen Stellen in <strong>der</strong><br />

Abwägung zu berücksichtigen.<br />

Es ist Aufgabe <strong>der</strong> Regionalplanung nach § 6 Abs. 1, 3 LPlG die<br />

Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>entwicklungsplanes zu<br />

übernehmen, zu konkretisieren <strong>und</strong> zu ergänzen. Außerdem ist<br />

die Regionalplanung verpflichtet, alle Nutzungs- <strong>und</strong><br />

Interessenansprüche mit- <strong>und</strong> gegeneinan<strong>der</strong> abzuwägen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Kenntnisnahme Eine "Verschärfung" <strong>der</strong> Verordnungen ist mit einer<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Vorbehaltsgebietsausweisung nicht impliziert, siehe dazu Pkt.<br />

5.<strong>2.</strong>3. Begründung zu G1 <strong>und</strong> 2, 3. Absatz.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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(254) Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer Magdeburg<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>3 Vorbehaltsgebiete für den Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems<br />

254-19 Wir halten es weiterhin für notwendig, dass<br />

gewährleistet wird, dass mit <strong>der</strong> Ausweisung von<br />

VBG für den Aufbau eines ÖVS keine Überlagerung<br />

wirtschaftsrelevanter Flächen erfolgt. Im Interesse <strong>der</strong><br />

wirtschaftlichen Entwicklung <strong>des</strong> Harzes muss von<br />

Überlagerungen abgesehen werden, welche die<br />

wirtschaftsrelevanten Flächen durch<br />

entgegenstehende Nutzungen beeinträchtigen o<strong>der</strong><br />

verhin<strong>der</strong>n würden.<br />

254-20 Die IHK Magdeburg ist <strong>der</strong> Auffassung dass <strong>der</strong> G 1<br />

(Pkt. 5.<strong>2.</strong>3) entfallen sollte, da <strong>der</strong> Mehrwert für die<br />

Region Harz nicht erkennbar ist.<br />

254-21 Im G 2 sollte auf die Ergänzung <strong>der</strong> Wörter<br />

"naturbetonte" <strong>und</strong> "beson<strong>der</strong>s gefährdeter Tier- <strong>und</strong><br />

Pflanzenarten" verzichtet werden, da auch hier eine<br />

nicht notwendige Erweiterung <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>satzes<br />

erfolgt.<br />

254-22 In <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong> verwiesen wir<br />

darauf, dass in <strong>der</strong> Zieldefinition Z 3 (Pkt. 5.<strong>2.</strong>3) die<br />

Formulierung "In die Entwicklung <strong>des</strong> regionalen<br />

Biotopverb<strong>und</strong>es sind .... einzubeziehen ... " um<br />

"Teile <strong>des</strong> Biosphärenreservats Karstlandschaft<br />

Südharz sowie Teile <strong>des</strong> Naturparkes Harz ... "<br />

präzisiert werden sollte.<br />

Der Abwägung zu diesem Punkt ist zu entnehmen,<br />

dass nur die relevanten Flächen <strong>des</strong><br />

Biosphärenreservates Karstlandschaft Südharz <strong>und</strong><br />

<strong>des</strong> Naturparkes Harz in das regionale<br />

Biotopverb<strong>und</strong>system einbezogen werden. Aus<br />

diesem Gr<strong>und</strong> schlagen wir vor, die o.g. Formulierung<br />

so in den Regionalen Entwicklungsplan zu<br />

übernehmen.<br />

Kenntnisnahme Vorbehaltsgebiete schließen an<strong>der</strong>e Nutzungen nicht aus. Diese<br />

sind zulässig, wenn ihnen bei <strong>der</strong> Abwägung im Einzelfall das<br />

größere Gewicht zukommt <strong>und</strong> entsprechend begründet werden<br />

kann.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

keine Berücksichtigung In G 1 werden Zweck <strong>und</strong> Funktion <strong>der</strong> Vorbehaltsgebiete ÖVS keine Berücksichtigung nein<br />

im Sinne einer Konkretisierung <strong>der</strong> LEP-Festlegungen erläutert,<br />

daher ist er beson<strong>der</strong>s wichtig.<br />

keine Berücksichtigung Der G 2 wurde vom LEP übernommen <strong>und</strong> ergänzt, da durch die<br />

Wörter "naturbetonte" <strong>und</strong> "beson<strong>der</strong>s gefährdeter Tier- <strong>und</strong><br />

Pflanzenarten" die VBG spezifisch für gefährdete Arten<br />

festgelegt werden, womit eine Einschränkung vorgenommen<br />

wurde <strong>und</strong> keine Erweiterung.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Dieser Tatbestand ist in <strong>der</strong> kartographischen Darstellung keine Berücksichtigung nein<br />

eindeutig erkennbar. Da <strong>der</strong> Text <strong>und</strong> die Karte eine Einheit<br />

bilden, ist eine weitere Präzisierung nicht nötig.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>4 Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft<br />

254-24 Aus Sicht <strong>der</strong> IHK Magdeburg sollte die Festlegung<br />

von Vorranggebieten für Landwirtschaft geän<strong>der</strong>t<br />

werden.<br />

Wir vertreten die Auffassung, dass u.a. mit Blick auf<br />

die Definition <strong>der</strong> Vorranggebiete keine<br />

Vorranggebiete für Landwirtschaft son<strong>der</strong>n nur<br />

Vorbehaltsgebiete für Landwirt-schaft ausgewiesen<br />

werden sollten. Die im Regionalen Entwicklungsplan<br />

definierten Vorranggebiete für Landwirtschaft sollten<br />

unserer Meinung nach in Vorbehaltsgebiete für<br />

Landwirtschaft überführt werden.<br />

Die Festlegung entsprechen<strong>der</strong> Flächen als<br />

Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft bedingen keine<br />

Herabstufung <strong>der</strong> Bedeutung <strong>der</strong> Landwirtschaft für<br />

die Region. Die Landwirtschaft bildet eine wichtige<br />

Struktureinheit für den Harz. Eine Festlegung als<br />

Vorbehaltsgebiet würde an<strong>der</strong>e Nutzungen in diesen<br />

Gebieten ermöglichen, die dem Vorbehalt nicht<br />

entgegenstehen (siehe auch Stellungnahme <strong>der</strong> IHK<br />

Halle-Dessau vom 1<strong>2.</strong>04.2007).<br />

Wir verweisen auf den Regionalen Entwicklungsplan<br />

Altmark, <strong>der</strong> für die Planungsregion Altmark nur<br />

Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft festlegt.<br />

keine Berücksichtigung Entsprechend <strong>der</strong> Zielfestlegungen im LEP-LSA Pkt. 3.3.<strong>2.</strong> sind<br />

durch den Träger <strong>der</strong> Regionalplanung bei <strong>der</strong> Konkretisierung<br />

<strong>und</strong> Präzisierung <strong>der</strong> Festlegungen <strong>des</strong> LEP in den Regionalen<br />

Entwicklungsplänen kleinräumig Vorranggebiete für<br />

Landwirtschaft festzulegen. Dieser Vorgabe <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>planung<br />

wurde im REPHarz mit <strong>der</strong> Festlegung von VRG LW<br />

nachgekommen.<br />

Im Vgl. zur Planungsregion Altmark z.B. sind im Bereich unserer<br />

Planungsregion großflächig deutlich höhere Bodenqualitäten<br />

vorhanden (Harzvorlän<strong>der</strong>, Teile <strong>der</strong> Magdeburger Börde).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

5.<strong>2.</strong>5 Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />

254-28 Der in <strong>der</strong> Begründung zu Z 1 (Pkt. 5.<strong>2.</strong>5) verlangte<br />

Nachweis <strong>der</strong> Rohstoffnachfrage bei Erschließung<br />

von Rohstoffabbaustandorten in Vorbehaltsgebieten<br />

ist trotz <strong>der</strong> Umformulierung zu streichen. Die<br />

bestehenden Rechte dürfen nicht durch den<br />

Nachweis <strong>der</strong> Rohstoffnachfrage in Frage gestellt<br />

werden.<br />

254-30 Aus Sicht <strong>der</strong> IHK Magdeburg ist es nach wie vor<br />

notwendig, dass darüber hinaus alle in <strong>der</strong><br />

Planungsregion Harz vorhandenen<br />

Gewinnungsstellen <strong>und</strong> Reservelagerstätten<br />

berücksichtigt werden. Sofern diese nicht als<br />

Vorrang- o<strong>der</strong> Vorbehaltsgebiete für<br />

Rohstoffgewinnung ausgewiesen werden (so z.B.<br />

Kiessand Schadeleben), muss <strong>der</strong> Bestand <strong>und</strong> die<br />

Entwicklung <strong>der</strong> entsprechenden Standorte <strong>und</strong><br />

Gewinnungsstellen gemäß <strong>der</strong> Zieldefinition Z 7<br />

gewährleistet werden.<br />

keine Berücksichtigung Bestehende Abbaurechte werden damit nicht in Frage gestellt,<br />

lediglich <strong>der</strong> Aufschlusszeitpunkt <strong>und</strong> <strong>der</strong> volkswirtschaftliche<br />

Nutzen sollen kritisch überprüft werden.<br />

Siehe auch Datensatz 253-33 (IHK Halle-Dessau)<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Kenntnisnahme Z 7 ist dafür erstellt worden.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>6 Vorbehaltsgebiete für Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />

254-36 Neben den festgelegten Vorbehaltsgebieten halten<br />

wir es für notwendig, dass darüber hinaus das<br />

Selketal als Vorbehaltsgebiet für Tourismus <strong>und</strong><br />

Erholung aufgenommen wird.<br />

Mit dem innovativen Selketal wurde ein Projekt<br />

geschaffen, das diesen Teil <strong>des</strong> Harzes mit<br />

vernetzten, aufeinan<strong>der</strong> abgestimmten,<br />

themenorientierten Angeboten etablieren soll. Mit<br />

einem einheitlichen Marketingkonzept wollen<br />

Tourismusanbieter höhere Gästezahlen <strong>und</strong> eine<br />

bessere Auslastung <strong>der</strong> Tourismuseinrichtungen<br />

erreichen. Zu dem wurde das Selketal als Viabono-<br />

Modellregion 2006 <strong>und</strong> damit als erste Region <strong>der</strong><br />

neuen B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong> ausgezeichnet. Mit <strong>der</strong><br />

Ausweisung <strong>des</strong> Selketals als Vorbehaltsgebiet wird<br />

die Bedeutung <strong>des</strong> Teilraumes herausgestellt.<br />

Gemäß <strong>der</strong> Abwägung ist die Bedeutung <strong>des</strong><br />

Selketals mit <strong>der</strong> Lage innerhalb <strong>des</strong><br />

Vorbehaltsgebietes für Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />

"Harz <strong>und</strong> Harzvorlän<strong>der</strong>" herausgestellt.<br />

254-37 Wie schon in unserer Stellungnahme <strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong><br />

angeregt, sollte in diesem Punkt Vorbehaltsgebiete<br />

für Tourismus <strong>und</strong> Erholung ein Gr<strong>und</strong>satz formuliert<br />

werden, worin auf die touristische Nutzung <strong>des</strong><br />

Brockens einschließlich <strong>der</strong> dazugehörigen<br />

Infrastruktur, wie z.B. das Schienennetz <strong>der</strong> Harzer<br />

Schmalspurbahn, unter dem Dach <strong>des</strong><br />

Nationalparkes Harz hingewiesen wird.<br />

Aus <strong>der</strong> Abwägung zu diesem Punkt geht hervor,<br />

dass eine Überlagerung <strong>des</strong> Brockens, <strong>der</strong> sich<br />

innerhalb <strong>des</strong> Vorranggebietes für Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft "Nationalpark Harz" befindet, mit einem<br />

Vorbehaltsgebiet für Tourismus <strong>und</strong> Erholung nicht<br />

möglich ist. Aus Sicht <strong>der</strong> IHK Magdeburg sollte<br />

dennoch ein Gr<strong>und</strong>satz aufgenommen werden, <strong>der</strong><br />

die touristische Bedeutung <strong>des</strong> Brockens hervorhebt.<br />

254-38 Zudem sind wir nach wie vor <strong>der</strong> Auffassung, dass<br />

auf den Wortlaut "Umwelt- <strong>und</strong> Sozialverträglichkeit"<br />

im Zusammenhang mit Vorhaben in diesen Gebieten<br />

im G 2 aus Sicht <strong>der</strong> IHK Magdeburg verzichtet<br />

werden sollte. Die Sachverhalte werden im<br />

Genehmigungsverfahren gemäß <strong>der</strong> Vorschriften <strong>des</strong><br />

BauGB geprüft.<br />

keine Berücksichtigung Die Bedeutung <strong>des</strong> Selketals <strong>und</strong> seines Umfel<strong>des</strong> ist mit <strong>der</strong><br />

Lage innerhalb <strong>des</strong> großflächig ausgewiesenen<br />

Vorbehaltsgebietes für Tourismus <strong>und</strong> Erholung "Harz <strong>und</strong><br />

Harzvorlän<strong>der</strong>" herausgestellt. Der Harz soll als<br />

län<strong>der</strong>übergreifende Tourismusregion entwickelt <strong>und</strong> vernetzt<br />

werden. Eine weitere Unterteilung auf regionalplanerischer<br />

Ebene ist nicht vorgesehen. Übernahme aus dem LEP.<br />

Das eigentliche Tal <strong>der</strong> Selke ist im Harz größtenteils bereits als<br />

VRG für Hochwasserschutz bzw. als VRG für Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft eingruppiert, so dass eine separate Ausweisung als<br />

VBG für Tu.E nicht möglich ist.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Das VRG NuL ist eine Übernahme aus dem LEP, zu <strong>der</strong> § 6<br />

Abs. 1 LPlG verpflichtet. Desweiteren handelt es sich bei VRG<br />

um Ziele <strong>der</strong> Raumordnung (raumordnerische<br />

Letzentscheidung), die in <strong>der</strong> Regel nicht mit VBG überlagert<br />

werden dürfen (Vorgabe MLV).<br />

Außerdem ist im VRG NuL Z 1 festgelegt, dass die Belange <strong>der</strong><br />

natur- <strong>und</strong> landschaftsbezogenen Erholung zu berücksichtigen<br />

sind, soweit es die jeweiligen Schutzverordnungen zulassen.<br />

Die oberste Naturschutzbehörde, die für den Nationalpark<br />

zuständig ist, hat bereits im Nationalparkgesetz eine<br />

Nutzungszonierung <strong>des</strong> Nationalparks vorgenommen. Darin<br />

wird die Brockenkuppe bereits als "Nutzungszone mit<br />

Erholungs- Bildungs- <strong>und</strong> Erschließungsfunktionen"<br />

ausgewiesen. Die Regionalplanung sieht keine Möglichkeit <strong>und</strong><br />

Notwendigkeit zur Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Vorranggebietes für Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft in diesem Bereich.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Übernahme aus dem LEP.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>8 Vorbehaltsgebiete für Wie<strong>der</strong>bewaldung/Erstaufforstung<br />

254-39 An dieser Stelle soll noch einmal darauf verwiesen<br />

werden, dass für Unternehmen, die in unmittelbarer<br />

Nachbarschaft <strong>des</strong> Geltungsbereiches bzw. im<br />

Geltungsbereich <strong>der</strong> o.g. Vorbehaltsgebiete selbst<br />

ansässig sind, gelten muss, dass durch die<br />

Ausweisung <strong>der</strong> genannten Gebiete die<br />

Standortentwicklung <strong>und</strong> -sicherung nicht<br />

beeinträchtigt wird.<br />

Kenntnisnahme Die Ausweisung von Wie<strong>der</strong>bewaldungsflächen stellt lediglich<br />

einen Suchraum für Aufforstungen dar. Ist <strong>der</strong><br />

Flächeneigentümer mit einer Aufforstung nicht einverstanden,<br />

so wird diese nicht stattfinden können. Hier wird es in den<br />

genannten Fällen immer zu Einzelfallentscheidungen kommen.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Än<strong>der</strong>ungen, Erweiterungen <strong>und</strong> Erneuerungen<br />

ansässiger Unternehmen in diesen Gebieten müssen<br />

möglich sein. Der Bestandsschutz muss bei <strong>der</strong><br />

Ausweisung von Vorbehaltsgebieten für<br />

Forstwirtschaft <strong>und</strong> Vorbehaltsgebieten für<br />

Wie<strong>der</strong>bewaldung/ Erstaufforstung gewährleistet<br />

werden (siehe auch § 1(10) BauNVO).<br />

5.4 Gebiete zur Sanierung <strong>und</strong> Entwicklung von Raumfunktionen<br />

254-40 An dieser Stelle verweisen wir erneut auf unsere<br />

Stellungnahme <strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen<br />

Entwicklungsplanes. Wir halten es nach wie vor für<br />

notwendig, dass in <strong>der</strong> Begründung zur Zieldefinition<br />

Z 1, Absatz 2 auf die Formulierung, dass zukünftige<br />

mögliche Nutzungen im Gebiet <strong>der</strong> Thekenberge<br />

"raum- <strong>und</strong> umweltverträglich" zu gestalten sind,<br />

verzichtet werden sollte.<br />

Die IHK Magdeburg ist in diesem Zusammenhang mit<br />

<strong>der</strong> vorgenommenen Abwägung nicht einverstanden.<br />

Wir verweisen daher hinsichtlich <strong>der</strong> Begründung zur<br />

Zieldefinition Z 1, Absatz 2 auf entsprechende<br />

Genehmigungsverfahren, die Aussagen über<br />

Nachnutzungen treffen.<br />

254-41 Darüber hinaus sollte die Aussage in <strong>der</strong> Begründung<br />

zur Zieldefinition Z 1, Absatz 3 relativiert werden.<br />

Gemäß Rücksprache mit <strong>der</strong> Felswerke GmbH soll<br />

<strong>der</strong> Rohstoffabbau über den Zeitraum <strong>der</strong> Gültigkeit<br />

<strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes hinaus erfolgen.<br />

Der vorliegende Genehmigungszeitraum reicht bis<br />

<strong>zum</strong> Jahr 2029, welcher den zeitlichen Rahmen <strong>des</strong><br />

Regionalen Entwicklungsplanes überschreitet.<br />

Diesbezüglich sollte eine Abstimmung mit dem<br />

Unternehmen erfolgen.<br />

keine Berücksichtigung Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Lage im VRG für Wassergewinnung <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

bestehenden fachrechtlichen Schutzansprüche an das Gebiet ist<br />

auf eine raum- <strong>und</strong> umweltverträgliche Nachnutzung bereits im<br />

Rahmen <strong>des</strong> REPHarz abzustellen. Weiterhin wird auf die<br />

Leitvorstellung <strong>der</strong> Raumordnung, die nachhaltige<br />

Raumentwicklung verwiesen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Der REPHarz stellt grobe regionalplanerische Entwicklungsziele<br />

für den hier genannten Raum auf, die über einen langen<br />

Zeithorizont (auch bei einer möglichen Fortschreibung <strong>des</strong><br />

REPHarz in einigen Jahren) gültig sind. Eine Detailplanung wird<br />

es im Zuge <strong>der</strong> Rohstoffgewinnung ohnehin geben. Hier wird die<br />

Erstellung eines Teilgebietsentwicklungsplanes für die<br />

abgebauten Bereiche/Halden nach dem Abbau empfohlen, um<br />

verschiedenen Nachnutzungsansprüchen gerecht zu werden.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 285 von 673


TÖB:<br />

(254) Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer Magdeburg<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe<br />

254-42 Unter <strong>der</strong> Zieldefinition Z 3 sollten die<br />

Verarbeitungsstandorte Kalkwerk Rübeland,<br />

Kalkwerk Kaltes Tal <strong>und</strong> Kalkwerk Hornberg als<br />

regional bedeutsame Vorrangstandorte für Industrie<br />

<strong>und</strong> Gewerbe ausgewiesen werden (siehe auch<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Fels-Werke GmbH vom<br />

3.04.2007).<br />

keine Berücksichtigung Auch die hier genannten Standorte zur industriellen<br />

Weiterverarbeitung <strong>der</strong> Rohstoffe stehen vorrangig mit dem<br />

Rohstoffabbau im Zusammenhang <strong>und</strong> rechtfertigt keine<br />

separate Ausweisung als Vorrangstandort für Industrie <strong>und</strong><br />

Gewerbe. Die Standorte sind durch den Rohstoffabbau<br />

raumordnerisch gesichert.<br />

Durch die örtliche Bauleitplanung wird <strong>der</strong> Wunsch zur<br />

Ausweisung von VRSTO für Industrie/Gewerbe in den<br />

Gemeinden Elbingerode, OT Rübeland <strong>und</strong> Hüttenrode<br />

ebenfalls nicht untersetzt. Elbingerode ist im REPHarz unter Pkt.<br />

7.17 (Begründung) als Erholungsort genannt. Hier kann es<br />

aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Engräumigkeit <strong>der</strong> Ortslagen zu Wi<strong>der</strong>sprüchen<br />

zwischen dem Erholungsstatus <strong>und</strong> den gewünschten Ind.-/<br />

Gewerbeausweisungen kommen.<br />

Siehe auch Datensatz 387-3 (Felswerke)<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />

254-43 Neben <strong>der</strong> Ausweisung <strong>der</strong> unter Z 1 aufgeführten<br />

Standorte sollte als weiterer Vorrangstandort für<br />

Freizeitanlagen Alexisbad in Zusammenhang mit<br />

dem Projekt "Innovatives Selketal" Eingang in den<br />

Regionalen Entwicklungsplan finden (siehe auch Pkt.<br />

5.<strong>2.</strong>6).<br />

254-44 Mit Blick auf die Entwicklung <strong>der</strong> Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong><br />

Tourismusakademie Mitteldeutschland in Harzgerode<br />

(siehe Pkt. 6.1.5) sollte in diesen Punkt als<br />

äquivalenter Standort die "Sport-Bildungs-Erholungs-<br />

Ges<strong>und</strong>heitsanlage Harzgerode (in Planung)" als<br />

großflächige Freizeitanlage aufgenommen werden.<br />

254-45 Die Zieldefinition Z 3 sollte entfallen, da hier eine<br />

nicht notwendige Erweiterung erfolgt. Die<br />

Standortverträglichkeit großflächiger Freizeitanlagen<br />

wird ohnehin im Genehmigungsverfahren geprüft.<br />

keine Berücksichtigung Das Projekt "Innovatives Selketal" ist uns bekannt, es handelt<br />

sich hier um ein Projekt <strong>des</strong> HVV <strong>und</strong> <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft<br />

Selketal, es ist ein Marketingkonzept. Im REPHarz werden unter<br />

Pkt. 6.1.4. jedoch nur großflächige Freizeitanlagen benannt,<br />

wozu Alexisbad wie auch das Selketal als solches nicht gezählt<br />

werden können. Das Selketal gehört insgesamt <strong>zum</strong> VRG für<br />

Natur <strong>und</strong> Landschaft, was die Errichtung von großflächigen<br />

Freizeitanlagen mit intensiver großflächiger Nutzung<br />

ausschließt.<br />

Entsprechend Z 1, Pkt. 5.1.3. REPHarz sind die Belange einer<br />

natur- <strong>und</strong> landschaftsbezogenen Erholung zu berücksichtigen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Auf Nachfrage bei <strong>der</strong> IHK zur Konkretisierung <strong>und</strong> Begründung<br />

dieses Projektes wurden <strong>der</strong> Geschäftsstelle keine<br />

Informationen zur Verfügung gestellt.<br />

Auf dem Erörterungstermin wies <strong>der</strong> Einwen<strong>der</strong> jedoch darauf<br />

hin, dass <strong>der</strong> Bürgerverein Unterharz <strong>der</strong> Geschäftsstelle eine<br />

Studie zu diesem Thema übergibt. Nach Prüfung wurde<br />

festgestellt, dass <strong>der</strong> Standort <strong>zum</strong> <strong>der</strong>zeitigen Zeitpunkt noch<br />

nicht über die Konkretheit verfügt, um ihn im REP aufnehmen zu<br />

können, <strong>zum</strong>al dafür eine Umweltprüfung durchgeführt werden<br />

müßte.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Speziell in <strong>der</strong> heterogen geprägten Landschaft <strong>der</strong> Harzregion<br />

sind bereits im Rahmen <strong>der</strong> raumordnerischen Zulässigkeit von<br />

großflächigen Vorhaben die Landschaftsbildverträglichkeiten<br />

dieser<br />

Vorhaben als Zielbindungen aufzunehmen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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(254) Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer Magdeburg<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.1.5 Vorrangstandorte für Forschung <strong>und</strong> Bildung<br />

254-46 Wir weisen erneut darauf hin - wie bereits in <strong>der</strong><br />

Stellungnahme <strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong> schon vermerkt - dass<br />

unter <strong>der</strong> Zieldefinition Z 2 als regional <strong>und</strong><br />

überregional bedeutsame Bildungseinrichtung das<br />

"Fachgymnasium Harzgerode" <strong>und</strong> die "Ges<strong>und</strong>heits<strong>und</strong><br />

Tourismusakademie Mitteldeutschland in<br />

Harzgerode (in Planung)" aufgenommen werden<br />

sollten. Unter dem Gesichtspunkt <strong>der</strong> zu erwartenden<br />

Synergieeffekte für die Region sollte die<br />

Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Tourismusakademie<br />

Mitteldeutschland in den Plan integriert werden.<br />

keine Berücksichtigung Gymnasien werden generell dem Zentralen Ortesystem<br />

zugeordnet <strong>und</strong> somit im REPHarz nicht noch einmal genannt.<br />

Da Harzgerode Gr<strong>und</strong>zentrum entsprechend REPHarz, Pkt.<br />

4.3., Z 11 ist, kann auf eine weitere Ausweisung verzichtet<br />

werden.<br />

Auf Nachfrage bei <strong>der</strong> IHK zur konkreten Planung <strong>und</strong><br />

Begründung für die "Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Tourismusakademie<br />

Mitteldeutschland" gab es lei<strong>der</strong> keine Auskunft. Da auch sonst<br />

keine weitergehenden Informationen/Unterlagen uns<br />

diesbezüglich vorliegen, kann die Aufnahme eines solchen<br />

Standortes in den REP <strong>zum</strong> jetzigen Zeitpunkt nicht hinreichend<br />

geprüft werden.<br />

Im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> F-Planes <strong>der</strong> Stadt Harzgerode vom Juli 2007<br />

sind ebenfalls keine Hinweise zu diesen Punkten enthalten. Die<br />

<strong>zum</strong> Erörterungstermin vom Bürgerverein Unterharz<br />

übergebenen Unterlagen zur Ges<strong>und</strong>heitsakademie lassen<br />

aufgr<strong>und</strong> <strong>des</strong> Planungsstan<strong>des</strong> <strong>und</strong> <strong>der</strong> Unkonkretheit <strong>des</strong><br />

Vorhabens <strong>der</strong>zeit keine Aufnahme im REP zu.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- <strong>und</strong> Denkmalpflege<br />

254-47 Gleichwohl sollte aus Sicht <strong>der</strong> IHK Magdeburg das<br />

touristische Potenzial auch vor dem Hintergr<strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Bedeutung <strong>des</strong> Tourismus für die Region Harz mit<br />

Blick auf die Begründung zu G 1 stärker<br />

herausgearbeitet werden. Der Ausweisung als<br />

Vorrangstandorte für Kultur- <strong>und</strong> Denkmalpflege darf<br />

u.a. die touristische Nutzung nicht entgegenstehen.<br />

Hinsichtlich <strong>des</strong> Vorrangstandortes für Kultur- <strong>und</strong><br />

Denkmalpflege Harzgerode weisen wir darauf hin,<br />

dass die Aufzählung bezüglich <strong>der</strong> Angabe <strong>der</strong> Kirche<br />

überarbeitet werden sollte. Die St. Marienkirche ist<br />

eine Bergmanns- <strong>und</strong> Marktkirche.<br />

teilweise Berücksichtigung Die Ausweisung <strong>der</strong> Vorrangstandorte für Kultur- <strong>und</strong><br />

Denkmalpflege im REPHarz steht dem Tourismus unseres<br />

Erachtens nicht entgegen. Durch regionale Tourismuskonzepte,<br />

die bei<strong>des</strong> verbinden, wird dies deutlich.<br />

Aufzählung wird überarbeitet, Textkorrektur wie folgt:<br />

"Harzgerode mit histor. Altstadt, Schloss <strong>und</strong> Bergmannskirche".<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

6.1.8 Vorrangstandorte für Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Sozialwesen<br />

254-48 Die Zieldefinition Z 2 sollte um die "Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong><br />

Tourismusakademie Mitteldeutschland in Harzgerode<br />

(in Planung)" ergänzt werden (siehe auch Pkt. 6.1.5).<br />

Aufgr<strong>und</strong> ihrer künftigen Bedeutung vor allem für den<br />

Bereich <strong>des</strong> Ges<strong>und</strong>heitstourismus plädieren wir<br />

dafür, die Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Tourismusakademie<br />

Mitteldeutschland in Harzgerode in den Plan zu<br />

integrieren.<br />

keine Berücksichtigung Bei den in Z 2 genannten Orten handelt es sich ausschließlich<br />

um anerkannte bzw. vorläufig anerkannte Heilbä<strong>der</strong> <strong>und</strong> um<br />

Suchtkliniken mit überregionaler Bedeutung. Für eine Aufnahme<br />

<strong>des</strong> Vorhabens im REPHarz als Vorrangstandort bedarf es einer<br />

gewissen Konkretheit, die hier nicht gegeben ist.<br />

Die <strong>zum</strong> Erörterungstermin vom Bürgerverein Unterharz<br />

übergebenen Unterlagen zur Ges<strong>und</strong>heitsakademie lassen<br />

aufgr<strong>und</strong> <strong>des</strong> Planungsstan<strong>des</strong> <strong>und</strong> <strong>der</strong> Unkonkretheit <strong>des</strong><br />

Vorhabens <strong>der</strong>zeit keine Aufnahme im REP zu.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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(254) Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer Magdeburg<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>2 Schienenverkehr<br />

254-49 Unter <strong>der</strong> Zieldefinition Z 6 b) "Blankenburg -<br />

Rübeland - Elbingerode/Hornberg" wird die<br />

Aufrechterhaltung <strong>der</strong> Elektro-Traktion aufgeführt.<br />

volle Berücksichtigung Der Klammerzusatz wird sinngemäß geän<strong>der</strong>t in:<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

"(incl. Wie<strong>der</strong>herstellung Elektrotraktion)"<br />

Der elektrische Betrieb wurde auf <strong>der</strong> Strecke im Jahr<br />

2005 eingestellt. Es kann also nur darum gehen,<br />

dass <strong>der</strong> elektrische Betrieb auf <strong>der</strong> Strecke<br />

Blankenburg - Elbingerode/ Hornberg wie<strong>der</strong> möglich<br />

wird. Dies ist erklärtes Ziel <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-<br />

Anhalt <strong>und</strong> <strong>der</strong> Fels-Netz GmbH als<br />

Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) <strong>und</strong><br />

Betreiber <strong>der</strong> Strecke. Dazu sind aber erhebliche<br />

Investitionen erfor<strong>der</strong>lich (siehe auch Stellungnahme<br />

<strong>der</strong> Fels-Werke GmbH vom 3.04.2007).<br />

254-50 Die IHK Magdeburg ist nach wie vor <strong>der</strong> Auffassung,<br />

dass die Festlegung <strong>des</strong> G 15 in Abstimmung mit<br />

dem ÖPNV-Plan erfolgen sollte.<br />

Kenntnisnahme LEP-Übernahme.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Die Abstimmung muss auf Lan<strong>des</strong>ebene erfolgen, da sowohl<br />

<strong>der</strong> ÖPNV-Plan als auch <strong>der</strong> LEP vom Land erstellt werden.<br />

6.<strong>2.</strong>3 Straßenverkehr<br />

254-51 Unter <strong>der</strong> Zieldefinition Z 7 sollte die Ortsumgehung<br />

Harzgerode (L 234) ergänzt werden (siehe auch<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Stadt Harzgerode).<br />

keine Berücksichtigung Der jetzige, relativ gute Zustand <strong>der</strong> Ortsdurchfahrten in<br />

Harzgerode (B 242 <strong>und</strong> L 235) <strong>und</strong> die aktuellen DTV-Zahlen<br />

(2005) von ca. 3.900 KfZ/24 h auf <strong>der</strong> L 235 (nicht L 234) bzw.<br />

zwischen ca. <strong>2.</strong>700 <strong>und</strong> 6.600 KfZ/24 h auf <strong>der</strong> B 242<br />

rechtfertigen nicht zwingend eine Ortsumfahrung. Zudem<br />

besteht für diesen Durchgangsverkehr bereits die Möglichkeit<br />

einer indirekten Ortsumfahrung über die B 242 <strong>und</strong> B 185<br />

(Alexisbad-Mäg<strong>des</strong>prung).<br />

Mögliche Verbesserungen in <strong>der</strong> straßenverkehrlichen<br />

Anbindung <strong>der</strong> in Harzgerode vorhandenen Industrie- <strong>und</strong><br />

Gewerbegebiete können über die kommunale Bauleitplanung<br />

erzielt werden (z.T. schon über B-Plan erfolgt). Ob dafür jedoch<br />

eine komplette Ortsumfahrung notwendig ist, ist aus o.g.<br />

Gründen sehr fraglich.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(254) Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer Magdeburg<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>4 Rad- <strong>und</strong> fußläufiger Verkehr<br />

254-52 Aus Sicht <strong>der</strong> IHK Magdeburg sollten die<br />

Wan<strong>der</strong>wege "Selketalstieg" <strong>und</strong> "Wege Deutscher<br />

Kaiser <strong>und</strong> Könige im Mittelalter" in den Katalog <strong>der</strong><br />

regional <strong>und</strong> überregional bedeutsamen<br />

Wan<strong>der</strong>wege unter <strong>der</strong> Zieldefinition Z 6<br />

aufgenommen werden.<br />

Nach Durchsicht <strong>der</strong> Abwägungsunterlagen ist<br />

festzustellen, dass die Wan<strong>der</strong>wege "Selketalstieg"<br />

<strong>und</strong> "Wege Deutscher Kaiser <strong>und</strong> Könige im<br />

Mittelalter" in den Einzelfachlichen Gr<strong>und</strong>satz 7.17<br />

Erholung, Freizeit, Tourismus unter G 6 im Text<br />

erwähnt werden. Aufgr<strong>und</strong> ihrer Bedeutung für die<br />

Region sollten die genannten Wan<strong>der</strong>wege aus<br />

unserer Sicht unbedingt im Pkt. 6.<strong>2.</strong>4 in die<br />

Zielformulierung Z 6 aufgenommen werden. Der<br />

"Selketalradwan<strong>der</strong>weg (in Planung)" sollte in die<br />

Zielformulierung Z 5 integriert werden.<br />

teilweise Berücksichtigung Der auf jeden Fall regional bedeutsame Wan<strong>der</strong>weg "Wege<br />

deutscher Kaiser <strong>und</strong> Könige im Mittelalter" kann aufgr<strong>und</strong><br />

seiner Verzweigungen <strong>und</strong> Dichtheit insbeson<strong>der</strong>e im Oberharz<br />

nicht kartographisch im Regionalplan dargestellt werden. Somit<br />

wäre es als Zielformulierung nicht hinreichend konkret genug,<br />

da die zeichner. Darstellung fehlt. Somit erfolgte die Aufnahme<br />

unter den einzelfachlichen Gr<strong>und</strong>sätzen.<br />

Der Selketalstieg wird unter Pkt. 6.<strong>2.</strong>4., Z 6 <strong>und</strong> in die<br />

kartographische Darstellung aufgenommen.<br />

Der Verlauf eines Selketalradwan<strong>der</strong>weges ist bisher nicht<br />

bekannt, so dass eine Prüfung hinsichtlich einer eventuellen<br />

Darstellung im REPHarz nicht erfolgen kann.<br />

Siehe auch DS 254-66 zur Erörterung.<br />

teilweise Berücksichtigung ja<br />

6.<strong>2.</strong>6 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)<br />

254-53 Die IHK Magdeburg plädiert dafür - wie bereits im 1.<br />

<strong>Entwurf</strong> vorgebracht - dafür, dass die unter Z 7<br />

aufgeführten regional bedeutsamen ÖPNV-<br />

Schnittstellen für die Planungsregion ergänzt werden<br />

sollten:<br />

Schnittstelle zwischen Bahn/Bus, Bus/Bus: 11.<br />

Harzgerode, OT Alexisbad.<br />

volle Berücksichtigung Die Festlegungen zu G 7 basieren im wesentlichen auf den<br />

ÖPNV-Plan <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt <strong>und</strong> den aktuellen<br />

Nahverkehrsplänen aller Landkreise <strong>der</strong> Planungsregion Harz<br />

(Verknüpfungspunkte/ Bahnhöfe 1. <strong>und</strong> <strong>2.</strong> Ordnung o<strong>der</strong><br />

ähnliche Formulierungen). Im Nahverkehrsplan <strong>des</strong> Landkreises<br />

Quedlinburg ist nicht Alexisbad, aber Harzgerode als solcher<br />

Verknüpfungspunkt benannt. Im Ergebnis <strong>der</strong> Erörterung (siehe<br />

Datensatz 476-28, Harzklub Harzgerode) wird Alexisbad in G 7<br />

mit aufgenommen.<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

7 Weitere einzelfachliche Gr<strong>und</strong>sätze<br />

254-54 Die im Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan Sachsen-Anhalt<br />

formulierten Einzelfachlichen Gr<strong>und</strong>sätze sind<br />

teilweise um regionalrelevante Gr<strong>und</strong>sätze ergänzt<br />

worden. Der "Mehrwert" ist in einigen Punkten nicht<br />

erkennbar. Im Bereich <strong>des</strong> Natur- <strong>und</strong><br />

Landschaftsschutzes führen die Gr<strong>und</strong>sätze sogar zu<br />

einer Verschärfung.<br />

Daher sind wir nach wie vor <strong>der</strong> Auffassung, dass<br />

folgende Einzelfachliche Gr<strong>und</strong>sätze im Regionalen<br />

Entwicklungsplan Harz entfallen sollten: 7.1 Natur<strong>und</strong><br />

Landschaftsschutz G 3, G 6, G 8, G 9, G 13, G<br />

15; 7.2 Bodenschutz G 2, G 6; 7.3 Gewässerschutz G<br />

8, G 9, 7.7 Landwirtschaft G 9, G 10; 7.8<br />

Forstwirtschaft G 2, G 8; 7.12 Lagerstätten G 4<br />

(Ergänzung), G 5 (Ergänzung).<br />

keine Berücksichtigung Die Gr<strong>und</strong>sätze konkretisieren die Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong><br />

Raumordnung für die Planungsregion Harz im Sinne einer<br />

nachhaltigen Raumentwicklung. Mit den spezifischen<br />

Festlegungen für die Planungsregion wird keine Verschärfung<br />

verursacht, son<strong>der</strong>n eine Eingrenzung <strong>der</strong> allgemeinen<br />

Festlegungen erreicht. Außerdem werden damit bedeutende<br />

europäische <strong>und</strong> b<strong>und</strong>esdeutsche Standards im Natur- <strong>und</strong><br />

Landschaftsschutz sowie an<strong>der</strong>e Gesetze auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong><br />

Regionalplanung berücksichtigt, zu <strong>der</strong>en Umsetzung <strong>der</strong><br />

REPHarz verpflichtet ist.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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(254) Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer Magdeburg<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

7.9 Energie<br />

254-56 Der Einzelfachliche Gr<strong>und</strong>satz 7.9<br />

Energieversorgung sollte um den Zusatz, dass die<br />

Energiegewinnung aus nachwachsenden Rohstoffen<br />

mit dem Ziel geschlossener Stoff-kreisläufe<br />

anzustreben ist, ergänzt werden.<br />

keine Berücksichtigung Es handelt sich überwiegend um Übernahmen aus dem LEP. In<br />

G 2 wird bereits auf die umweltverträgliche <strong>und</strong> kostengünstige<br />

Energieerzeugung hingewiesen, das ist als Rahmen<br />

ausreichend.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

254-1 In <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> for<strong>der</strong>t die IHK<br />

Magdeburg daher erneut einige Positionen, die in <strong>der</strong><br />

Abwägung nicht berücksichtigt bzw. nicht in die<br />

Abwägung einbezogen wurden.<br />

254-2 Hinsichtlich <strong>des</strong> Gebietszuschnittes <strong>der</strong> 5<br />

Planungsregionen im Zuge <strong>der</strong> Kreisgebietsreform<br />

regelt ein Vorschaltgesetz, dass die bisherigen<br />

Planungsregionen bis <strong>zum</strong> 30. November 2007 in<br />

ihren jetzigem Zuschnitt erhalten bleiben.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> bisherigen Diskussion zu diesem<br />

Thema hat die IHK Magdeburg die Zugehörigkeit <strong>des</strong><br />

Landkreises Mansfeld-Südharz zur Planungsregion<br />

Harz befürwortet.<br />

254-3 Aus Sicht <strong>der</strong> IHK Magdeburg sollte <strong>der</strong> Begriff<br />

Fremdenverkehr durch den Begriff Tourismus im<br />

gesamten Plan ersetzt werden (z.B. S. 4 Zentraler<br />

Leitbildgedanke "Die Planungsregion Harz - eine<br />

innovationsorientierte Wirtschafts- <strong>und</strong><br />

Fremdenverkehrsregion ... "). Der Begriff<br />

Fremdenverkehr erweist sich als nicht mehr<br />

zeitgemäß. Als Synonym für Fremdenverkehr wird<br />

<strong>der</strong> Begriff Tourismus insbeson<strong>der</strong>e im<br />

internationalen Sprachgebrauch weitgehend<br />

verwendet. Tourismus als Oberbegriff ist Reisen<br />

unabhängig von Zielen <strong>und</strong> Zwecken.<br />

Mit <strong>der</strong> vorgenommenen Abwägung sind wir daher<br />

nicht einverstanden. Auch aus Unternehmersicht wird<br />

die Meinung vertreten, dass <strong>der</strong> Begriff<br />

Fremdenverkehr durch den Begriff Tourismus zu<br />

ersetzen ist.<br />

254-4 Sofern <strong>der</strong> Begriff Erholung durch den Begriff<br />

Tourismus erweitert werden kann, sollte dies an<br />

entsprechenden Stellen im Planwerk umgesetzt<br />

werden (z.B. S. 13 Pkt. 5.1.1 Z 1 "...<strong>des</strong> ökologischen<br />

Verb<strong>und</strong>systems sowie für die landschaftsorientierte<br />

Erholung <strong>und</strong> Tourismus zu erhalten ...").<br />

Kenntnisnahme Ist in nachfolgen<strong>der</strong> Abwägung <strong>der</strong> IHK-Stellungnahme<br />

Kenntnisnahme nein<br />

enthalten (Datensätze 254-3 bis 254-56)<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

keine Berücksichtigung Mehrmals war <strong>der</strong> Begriff "Fremdenverkehr" auch im<br />

Zusammenhang mit lan<strong>des</strong>planerischen Vorgaben aus dem<br />

LEP in den REP zu übernehmen. Nach <strong>der</strong> Definition wird<br />

Tourismus auf die Reisart <strong>der</strong> "Urlaubsreise" angewandt, somit<br />

ist <strong>der</strong> Begriff Fremdenverkehr umfassen<strong>der</strong>, da hierunter auch<br />

Geschäftsreisende <strong>und</strong> Pilger fallen.<br />

Die Erholung <strong>des</strong> Menschen ist die Gr<strong>und</strong>lage für den<br />

wirtschaftlich organisierten Tourismus. Erholungspotenziale<br />

können tourisitsch vermarktet werden. Erholungsmöglichkeiten<br />

auch ohne Vermarktung durch Fremdenverkehr haben eine<br />

hohe Bedeutung für die nachhaltige Lebensqualität <strong>und</strong> Identität<br />

<strong>der</strong> Region. Nicht je<strong>des</strong> Erholungsgebiet erfüllt die<br />

Voraussetzungen, um als touristisch nutzbar eingestuft zu<br />

werden, bzw. soll <strong>zum</strong> Tourismusgebiet entwickelt werden. In<br />

diesem Sinne ist die Trennung bewusst, eine Gleichsetzung <strong>der</strong><br />

Begriffe wird abgelehnt.<br />

Es wurden keine neuen Sachverhalte mitgeteilt, daher wird<br />

keine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Abwägung <strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong> durchgeführt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Die Erholung <strong>des</strong> Menschen ist die Gr<strong>und</strong>lage für den<br />

wirtschaftlich organisierten Tourismus. Erholungspotenziale<br />

können tourisitsch vermarktet werden. Erholungsmöglichkeiten<br />

auch ohne Vermarktung durch Fremdenverkehr haben eine<br />

hohe Bedeutung für die nachhaltige Lebensqualität <strong>und</strong> Identität<br />

<strong>der</strong> Region. Nicht je<strong>des</strong> Erholungsgebiet erfüllt die<br />

Voraussetzungen, um als touristisch eingestuft zu werden, bzw.<br />

soll nicht <strong>zum</strong> Tourismusgebiet entwickelt werden. In diesem<br />

Sinne ist die Trennung bewusst, eine Gleichsetzung <strong>der</strong> Begriffe<br />

wird abgelehnt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

254-31 Nach Prüfung <strong>des</strong> Umweltberichtes ist festzustellen,<br />

dass gegenüber dem 1. <strong>Entwurf</strong> einige Gebiete im<br />

Rahmen <strong>der</strong> strategischen Umweltprüfung verkleinert<br />

wurden. Dies bezieht sich im Bezirk <strong>der</strong> IHK<br />

Magdeburg auf 5 Vorranggebiete <strong>und</strong> 2<br />

Vorbehaltsgebiete. Des weiteren wurde ein VRG<br />

(Hartsteinlagerstätte Rie<strong>der</strong>) aus dem Regionalen<br />

Entwicklungsplan herausgenommen.<br />

Die Prüfung <strong>der</strong> Unterlagen <strong>und</strong> Rücksprachen mit<br />

dem LAGB ergaben, dass sich die Reduzierungen<br />

auf Gebiete beziehen, die über<br />

Bergbauberechtigungen verfügen. In bestehende<br />

Abbaurechte (u.a. zugelassene Hauptbetriebspläne,<br />

vorliegende Planfeststellungsbeschlüsse) wurde nicht<br />

eingegriffen. Mit Blick auf die weitere<br />

Rohstoffgewinnung in den Geltungsbereichen <strong>der</strong><br />

Bergbauberechtigungen müssen die geplanten<br />

Reduzierungen mit den jeweiligen Unternehmen<br />

abgestimmt werden. Gr<strong>und</strong>sätzlich sind<br />

Reduzierungen <strong>der</strong> Bergbauberechtigungsflächen<br />

aus Sicht <strong>der</strong> Wirtschaft zu vermeiden. Dem<br />

vorsorgenden Gedanken <strong>der</strong> Rohstoffsicherung muss<br />

durch die Ausweisung entsprechen<strong>der</strong> Flächen<br />

Rechnung getragen werden.<br />

254-32 Gemäß Umweltbericht erfolgte die Streichung <strong>der</strong><br />

Hartsteinlagerstätte Rie<strong>der</strong> als VRG, da die<br />

Abbautätigkeit in absehbarer Zeit auslaufen wird. Die<br />

verbleibende Abbautätigkeit wird regionalplanerisch<br />

über den Pkt. 5.1.5 Z 7 (Bestandsschutz) gesichert.<br />

Perspektivisch soll die Hartsteingewinnung von <strong>der</strong><br />

Lagerstätte Ballenstedt-Rehköpfe erfolgen. Diese ist<br />

als VRG für Rohstoffgewinnung ausgewiesen. Unter<br />

<strong>der</strong> Maßgabe, dass dies mit dem Unternehmen<br />

abgestimmt ist, wird die Herangehensweise aus Sicht<br />

<strong>der</strong> IHK Magdeburg positiv aufgefasst. Hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> Rohstoffabtransporte sollten die touristischen<br />

Rahmenbedingungen <strong>der</strong> benachbarten Ortschaften<br />

berücksichtigt werden.<br />

Kenntnisnahme In bestehende Bergbauberechtigungen bzw. Genehmigungen Kenntnisnahme nein<br />

wird nicht eingegriffen.<br />

Kenntnisnahme Die Berücksichtigung <strong>der</strong> touristischen Belange erfolgte im Kenntnisnahme nein<br />

Umweltbericht.<br />

13.2 Erörterung zu Leitbild <strong>der</strong> Planungsregion Harz<br />

254-57 Erörterungstermin, mündlich vorgetragen:<br />

Datensatz (DS) 254-6 wurde nochmals bekräftigt,<br />

sollte Berücksichtigung bei <strong>der</strong> Abwägung finden.<br />

keine Berücksichtigung siehe Datensatz 254-6<br />

Der dort gefor<strong>der</strong>te Begriff "Ges<strong>und</strong>heitswirtschaft" geht weit<br />

über das Kurwesen im Zusammenhang mit dem Tourismus<br />

hinaus.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 292 von 673


TÖB:<br />

(254) Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer Magdeburg<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.3 Erörterung zu Allgemeine Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung für die Planungsregion<br />

254-58 Erörterungstermin, mündlich vorgetragen:<br />

DS 254-10 wurde nochmals bekräftigt, sollte positive<br />

Berücksichtigung bei <strong>der</strong> Abwägung finden.<br />

keine Berücksichtigung siehe Datensatz 254-10, keine Än<strong>der</strong>ung möglich<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

13.4.3 Erörterung zu Zentralörtliche Glie<strong>der</strong>ung<br />

254-59 Erörterungstermin, mündlich vorgetragen:<br />

zu DS 254-13, for<strong>der</strong>te eine Klärung <strong>des</strong> Begriffs<br />

"notwendiges Maß" aus <strong>der</strong> abgegebenen<br />

Begründung in <strong>der</strong> Abwägung zu diesem DS.<br />

Kenntnisnahme Gewerbe- <strong>und</strong> Industriestandorte <strong>und</strong> <strong>der</strong>en innerörtliche<br />

verkehrliche Anbindung sollen so geplant bzw. optimiert werden,<br />

dass einerseits durch diesen Verkehr die örtliche Lebensqualität<br />

nicht erheblich beeinträchtigt wird <strong>und</strong> an<strong>der</strong>erseits eine<br />

wirtschaftlich<br />

vertretbare Anbindung (="notwendige Maß") gegeben ist. Das<br />

notwendige Maß ist ggf. auf die jeweils örtlich konkrete Situation<br />

abzustellen.<br />

Die entsprechende Textpassage <strong>des</strong> REP erzeugt selbst als Teil<br />

<strong>der</strong> Begründung keine rechtliche Bindungswirkung.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

13.5.1.1 Erörterung zu Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

254-60 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

DS 254-16 wurde nochmals bekräftigt, sollte<br />

Berücksichtigung bei <strong>der</strong> Abwägung finden.<br />

Kenntnisnahme siehe Datensatz 254-16,<br />

Kenntnisnahme nein<br />

keine neuen Aspekte durch Einwen<strong>der</strong> vorgetragen.<br />

13.5.1.3 Erörterung zu Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

254-61 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

DS 254-23 wurde nochmals bekräftigt, sollte<br />

Berücksichtigung bei <strong>der</strong> Abwägung finden.<br />

Kenntnisnahme Vom Einwen<strong>der</strong> wurden in <strong>der</strong> Erörterung keine relevanten Kenntnisnahme nein<br />

neuen Sachverhalte vorgetragen.<br />

siehe <strong>2.</strong> Abwägung DS 254-23<br />

13.5.1.5 Erörterung zu Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

254-62 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

Die Lagerstätte in Wülperode sollte als VRG<br />

ausgewiesen werden (DS 254-34) <strong>und</strong> es wird<br />

weiterhin gefor<strong>der</strong>t, die Bergwerksfel<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Felswerke in Elbingerode als eine Gesamtfläche<br />

darzustellen (DS 254-32), somit wurden beide DS<br />

bekräftigt, sie sollten voll berücksichtigt werden bei<br />

<strong>der</strong> Abwägung.<br />

keine Berücksichtigung siehe Begründung in den Datensätzen 254-34 <strong>und</strong> 254-32, keine Berücksichtigung nein<br />

keine neuen Sachargumente vorgetragen<br />

13.5.<strong>2.</strong>4 Erörterung zu Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft<br />

254-63 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

DS 254-24 wurde aufrechterhalten, es sollten keine<br />

VRG für Landwirtschaft ausgewiesen werden<br />

(statt<strong>des</strong>sen nur VBG-Landwirtschaft)<br />

keine Berücksichtigung Der LEP gibt als Zielfestlegung vor, im REP kleinflächig VRG- keine Berücksichtigung nein<br />

Landwirtschaft auszuweisen (siehe DS 254-24).<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(254) Industrie- <strong>und</strong> Handelskammer Magdeburg<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.<strong>2.</strong>5 Erörterung zu Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />

254-64 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

bekräftigte die Aussagen <strong>des</strong> DS 254-28 <strong>und</strong> ebenso<br />

die analoge For<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> IHK Dessau, die sie an<br />

dieser Stelle vertritt.<br />

Kenntnisnahme siehe Datensatz 254-28 (IHK Magdeburg) <strong>und</strong> Datensatz 253- Kenntnisnahme nein<br />

33 (IHK Halle-Dessau),<br />

keine neuen Sachargumente vorgetragen<br />

13.6.1.4 Erörterung zu Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />

254-65 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

zur Ges<strong>und</strong>heitsakademie Harzgerode liege jetzt ein<br />

Konzept vor, was vom Vertreter <strong>des</strong> TÖB 402<br />

übergeben wurde. Es sollte in die Abwägung mit<br />

einfließen. Z 3 sollte entfallen.<br />

keine Berücksichtigung Nach Durchsicht <strong>der</strong> schriftlich vorgelegten Unterlagen wird<br />

festgestellt, dass die Tourismusakademie Harzgerode für eine<br />

Aufnahme in den REPHarz als regional bedeutsamer<br />

Vorrangstandort für Großflächige Freizeitanlagen <strong>der</strong>zeit noch<br />

zu unkonkret ist, insbeson<strong>der</strong>e auch für eine Prüfung im<br />

Umweltbericht..<br />

Z 3 ist insbeson<strong>der</strong>e bei Großflächigen Freizeitanlagen<br />

innerhalb bzw. in <strong>der</strong> Nähe von Natura 2000-Gebieten<br />

anzuwenden. Er stellt eine Umsetzung neuerer nationaler<br />

Gesetze dar.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

13.6.<strong>2.</strong>4 Erörterung zu Rad- <strong>und</strong> fußläufiger Verkehr<br />

254-66 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

bat noch einmal darum, entsprechend <strong>des</strong> DS 254-52<br />

den Weg dt. Kaiser <strong>und</strong> Könige im REP als Ziel im<br />

Pkt. 6.<strong>2.</strong>4. aufzunehmen.<br />

keine Berücksichtigung Der Weg ist insbeson<strong>der</strong>e im Harz stark geglie<strong>der</strong>t, es gibt keine Berücksichtigung nein<br />

keinen Hauptweg <strong>und</strong> <strong>des</strong>halb ist eine zeichnerische Aufnahme<br />

nicht möglich.<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

259-6 Im Hinblick auf die Ausweisung von Vorrangbeziehungsweise<br />

Eignungsgebieten für die Nutzung<br />

<strong>der</strong> Windenergie bleibt es bedauerlich, dass<br />

entgegen <strong>der</strong> Empfehlung <strong>der</strong> Denkmalpflege am<br />

Vorranggebiet IV Schwanebeck sowie am<br />

Vorranggebiet V Dar<strong>des</strong>heim - Ba<strong>der</strong>sleben -<br />

Rohrsheim auch im zweiten <strong>Entwurf</strong> festgehalten<br />

wird. Es sei zwar nicht geleugnet, dass in beiden<br />

Vorranggebieten bereits zahlreiche Windkraftanlagen<br />

stehen beziehungsweise genehmigt sind, doch<br />

werden dadurch die Beeinträchtigungen <strong>der</strong><br />

Ortsansichten von Schwanebeck, Westerburg,<br />

Ba<strong>der</strong>sleben, Dar<strong>des</strong>heim, Dedeleben sowie<br />

Osterwieck verstetigt.<br />

Wenigstens sind in den Landkreisen Quedlinburg <strong>und</strong><br />

Wernigerode keine Flächen zur Nutzung <strong>der</strong><br />

Windenergie vorgesehen.<br />

Kenntnisnahme Durch die baurechtliche Privilegierung <strong>der</strong> Windenergienutzung<br />

ist eine Ausweisung von VRG-EG-Wind auf Gr<strong>und</strong>lage einer<br />

gesamträumlichen Planungskonzeption auch im nördlichen<br />

Harzvorland notwendig (solange großräumig wirkende<br />

öffentliche Belange dem nicht zwingend <strong>und</strong> hinreichend<br />

rechtssicher entgegenstehen). Nur dadurch ist eine räumliche<br />

Steuerung <strong>der</strong> o.g. Privilegierung durch die Regionalplanung<br />

überhaupt möglich. Auch aus Denkmalschutzgründen ist eine<br />

solche Gebietsausweisung im Bereich bereits vorhandener<br />

Windparks günstiger als eine Neuausweisung an bisher nicht<br />

überplanter Fläche.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 294 von 673


TÖB:<br />

(259) Lan<strong>des</strong>amt für Denkmalpflege <strong>und</strong> Archäologie Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- <strong>und</strong> Denkmalpflege<br />

259-1 Abt. Archäologie:<br />

Es bestehen keine gr<strong>und</strong>sätzlichen Einwände gegen<br />

das geplante Vorhaben.<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> vorliegenden Unterlagen ist es dem<br />

LDA allerdings nicht möglich, flächendeckend für das<br />

gesamte Vorhabensgebiet eine detaillierte<br />

Stellungnahme zu erarbeiten. Wir müssen uns daher<br />

auf allgemeine Hinweise beschränken.<br />

Da archäologische Denkmale nur in Ausnahmefällen<br />

auch obertägig sichtbar sind, ist es schwierig,<br />

entsprechende Vorrangstandorte zu benennen bzw.<br />

auszuweisen. Mit <strong>der</strong> Aufnahme einzelner<br />

archäologischer Denkmale wäre keineswegs eine<br />

Aussage zur Bedeutung dieses Denkmals getroffen.<br />

Statt<strong>des</strong>sen sollte auf die insbeson<strong>der</strong>e im<br />

Harzvorland zahlreichen hochrangigen<br />

archäologischen Kulturdenkmale insbeson<strong>der</strong>e<br />

hingewiesen werden.<br />

259-2 Abt. Archäologie:<br />

Generell führen alle Vorhaben, die Bodeneingriffe<br />

erfor<strong>der</strong>n, zu Überschneidungen mit Belangen <strong>der</strong><br />

Archäologie. Es gelten die Bestimmungen <strong>des</strong><br />

Denkmalschutzgesetzes von Sachsen-Anhalt<br />

(DenkmSchG LSA), wobei insbeson<strong>der</strong>e auf die<br />

§§1,9 (3), 14 (2) <strong>und</strong> 14 (9) hinzuweisen ist. Im<br />

Übrigen wird davon ausgegangen, dass die einzelnen<br />

Vorhaben rechtzeitig dem LDA über die zuständigen<br />

Denkmalschutzbehörden zur Stellungnahme<br />

eingereicht werden.<br />

259-3 Abt. Archäologie:<br />

Ich bitte außerdem um Beachtung <strong>der</strong> Stellungnahme<br />

<strong>der</strong> Abt. 2 (Bau- <strong>und</strong> Kunstdenkmalpflege) <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>amtes für Denkmalpflege <strong>und</strong> Archäologie, die<br />

Ihnen geson<strong>der</strong>t zugeht.<br />

259-4 Bau- <strong>und</strong> Kunstdenkmalpflege:<br />

Die unter 6.1.6 aufgezählten Vorrangstandorte für<br />

Kultur- <strong>und</strong> Denkmalpflege, geben weitestgehend die<br />

Vorschläge <strong>des</strong> Denkmalfachamtes wie<strong>der</strong> <strong>und</strong> sind<br />

<strong>des</strong>halb zu begrüßen.<br />

keine Berücksichtigung Im G 1 <strong>des</strong> Pkt. 6.1.6. wird auf die allgemeine Bedeutung <strong>der</strong> keine Berücksichtigung nein<br />

archäologischen Denkmale bereits hingewiesen.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 295 von 673


TÖB:<br />

(259) Lan<strong>des</strong>amt für Denkmalpflege <strong>und</strong> Archäologie Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- <strong>und</strong> Denkmalpflege<br />

259-5 Bau- <strong>und</strong> Kunstdenkmalpflege:<br />

Als Anregung sei <strong>des</strong>halb nur mitgegeben, ob unter<br />

dem Gr<strong>und</strong>satz G 3 (Seite 30) nicht doch auch die<br />

Rübelandbahn zu erwähnen wäre, so dass <strong>der</strong> letzte<br />

Satz mit "Schmalspurbahnen <strong>und</strong> die Rübelandbahn"<br />

enden könnte.<br />

keine Berücksichtigung Die Rübelandbahn ist ebenso ein technisches Denkmal wie die<br />

Schmalspurbahn. Im REPHarz wird die Schmalspurbahn unter<br />

Pkt. 6.1.6., G 3 benannt, da ihr in <strong>der</strong> Planungsregion neben <strong>der</strong><br />

kulturhistorischen Bedeutung eine enorme touristische<br />

Bedeutung zukommt, die eine Nennung rechtfertigt. Diese<br />

Bedeutung besitzt die Rübelandbahn, die überwiegend <strong>zum</strong><br />

Gütertransport genutzt wird, nicht. Der Personenverkehr wurde<br />

vor einigen Jahren eingestellt <strong>und</strong> die Bahnstrecke soll in<br />

Privatbesitz <strong>zum</strong> Zweck <strong>des</strong> Güterverkehrs übergehen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 296 von 673


TÖB:<br />

(260) Lan<strong>des</strong>amt für Geologie <strong>und</strong> Bergwesen Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

260-1 Aus Sicht <strong>des</strong> Lagerstättenschutzes ist <strong>der</strong><br />

Bestandsschutz von beson<strong>der</strong>er Bedeutung, d.h.<br />

"Vorhaben mit zugelassenen bergrechtlichen<br />

Betriebsplänen o<strong>der</strong> sonstigen, nach an<strong>der</strong>en<br />

Fachgesetzen erteilten Abbaugenehmigungen in<br />

an<strong>der</strong>en Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebieten werden<br />

aus regionalplanerischer Sicht gr<strong>und</strong>sätzlich nicht in<br />

Frage gestellt" (Z 7). Damit ist gewährleistet, dass<br />

alle <strong>der</strong>zeitigen Gewinnungsbetriebe im Rahmen<br />

ihrer Zulassung weiter betrieben werden können. Das<br />

gilt auch für Bodenschatzgewinnung, die nicht im<br />

Regionalen Entwicklungsplan als Fläche o<strong>der</strong> Symbol<br />

fixiert worden ist.<br />

Mit <strong>der</strong> Auswahl von Vorrang- <strong>und</strong><br />

Vorbehaltsgebieten für die Rohstoffgewinnung wird<br />

den Faktoren <strong>der</strong> Standortgeb<strong>und</strong>enheit <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Begrenztheit bzw. Nichterneuerbarkeit Rechnung<br />

getragen.<br />

260-2 Vom LAGB wurden im Rahmen <strong>der</strong> Aufstellung <strong>des</strong><br />

1. <strong>Entwurf</strong>es <strong>zum</strong> REP Harz insgesamt 48<br />

Lagerstättenflächen (davon 30 Vorrang- <strong>und</strong> 18<br />

Vorbehaltsgebiete) zur Rohstoffsicherung von<br />

oberflächennah anstehenden Rohstoffen<br />

vorgeschlagen. Im 1. <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REP wurden<br />

nahezu alle Flächen übernommen bzw. es kam <strong>zum</strong><br />

Austausch von Einzellagerstätten aus<br />

regionalplanerischer Sicht. Die regional <strong>und</strong><br />

überregional bedeutsamen Lagerstätten sind in <strong>der</strong><br />

vorgeschlagenen Flächengröße <strong>und</strong> Kategorie<br />

berücksichtigt worden, so dass sich aus <strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong><br />

Rohstoffsicherung bereits in Planungsphase <strong>des</strong> 1.<br />

<strong>Entwurf</strong>es keine wesentlichen Einwendungen<br />

ergaben.<br />

260-3 Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick zu den<br />

Anzahlen <strong>der</strong> vorgeschlagenen <strong>und</strong> in <strong>der</strong> Planung<br />

enthaltenen Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete:<br />

Vorschlag <strong>des</strong> LAGB: 30 VRG <strong>und</strong> 18 VBG für<br />

Rohstoffgewinnung<br />

Übernahme in den 1. <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REP Harz: 30 VRG<br />

<strong>und</strong> 14 VBG für Rohstoffgewinnung<br />

Stand <strong>des</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong>es <strong>zum</strong> REP Harz: 29 VRG <strong>und</strong><br />

13 VBG für Rohstoffgewinnung.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 297 von 673


TÖB:<br />

(260) Lan<strong>des</strong>amt für Geologie <strong>und</strong> Bergwesen Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

260-4 Die Anzahl <strong>der</strong> im Regionalen Entwicklungsplan<br />

festgeschriebenen Lagerstätten hat sich durch die<br />

Strategische Umweltprüfung nur geringfügig<br />

geän<strong>der</strong>t. So wurde gegenüber dem 1. <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong><br />

REP Harz bei den Vorranggebieten nur <strong>der</strong><br />

Steinbruch Rie<strong>der</strong> weggewogen. Diese Abbaustelle<br />

befindet sich in <strong>der</strong> letzten Abbauphase. Die<br />

Rohstoffgewinnung kann aufgr<strong>und</strong> <strong>des</strong><br />

Bestandsschutzes (fixiert in Ziel 7, siehe oben)<br />

innerhalb <strong>der</strong> Fläche <strong>der</strong> Bergbauberechtigung<br />

fortgesetzt werden.<br />

Damit kommt es kurzfristig nicht zu Einschränkungen<br />

für die Versorgung <strong>der</strong> Region mit Hartgesteinen.<br />

Parallel dazu muss die Nachfolgelagerstätte<br />

Hartgestein Ballenstedt-Rehköpfe zeitnah vorbereitet<br />

werden, um die zeitlich durchgehende Versorgung<br />

<strong>der</strong> Region zu gewährleisten.<br />

260-5 Die Reduzierung <strong>der</strong> Anzahl an Vorbehaltsgebieten<br />

zwischen dem 1. <strong>und</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> ist auf die ersatzlose<br />

Streichung <strong>des</strong> Lagerstättenfel<strong>des</strong> Kiessand<br />

Martinsrieth-Wallhausen zurückzuführen.<br />

Das Vorkommen Martinsrieth-Wallhausen ist durch<br />

Restriktionen (Autobahn, Hochspannungsleitung,<br />

FFH-Gebiet) zerschnitten. Dadurch erscheint eine<br />

sinnvolle Abbaugestaltung innerhalb <strong>der</strong> noch<br />

verbleibenden Restfläche für ein wirtschaftliches<br />

Kieswerk nicht mehr sinnvoll. Die <strong>der</strong>zeitigen<br />

Sicherungsflächen in <strong>der</strong> Helme-Aue sind für die<br />

laufende Versorgung durchaus ausreichend, so dass<br />

auf diese Fläche auch aus Sicht <strong>des</strong> LAGB verzichtet<br />

werden kann.<br />

260-6 Bei den Vorranggebieten haben sich kleinflächige<br />

Reduzierungen zwischen 1. <strong>und</strong> <strong>2.</strong> Planentwurf <strong>des</strong><br />

REP (- 5,8%) durch die Abwägungen in den<br />

durchgeführten Genehmigungsverfahren ergeben,<br />

d.h. sie sind Bestandteil <strong>der</strong> vorliegenden Beschlüsse.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 298 von 673


TÖB:<br />

(260) Lan<strong>des</strong>amt für Geologie <strong>und</strong> Bergwesen Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

260-8 Trotz <strong>der</strong> hohen Anzahl an<br />

Rohstoffsicherungsflächen sind aus Sicht <strong>des</strong> LAGB<br />

einige Nachfor<strong>der</strong>ungen erfor<strong>der</strong>lich:<br />

Das bereits im 1. <strong>Entwurf</strong> weggewogene<br />

Lagerstättenfeld Kiessand Westdorf (östliches Feld)<br />

kann über den Bestandsschutz fortgeführt werden.<br />

Diese ist jedoch fast ausgekiest. Um den regionalen<br />

Standort zur Versorgung <strong>des</strong> Raumes Hettstedt zu<br />

erhalten, ist eine sinnvolle Erweiterung erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Diese wurde westlich <strong>der</strong> Straße (Welbsleben-<br />

Westdorf) bereits geologisch nachgewiesen. Aus <strong>der</strong><br />

Sicht <strong>des</strong> LAGB sollte diese Fläche als Symbol mit in<br />

den Plan aufgenommen werden.<br />

260-11 Aus verfahrenstechnischer Sicht wird gemäß <strong>der</strong><br />

Stellungnahme <strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REP Harz<br />

nochmals empfohlen, die Flächen <strong>der</strong> einzelnen<br />

Bergbauberechtigungen <strong>der</strong> Kalksteinlagerstätte<br />

Elbingerode miteinan<strong>der</strong> zu verbinden. Beim weiteren<br />

perspektivischen Abbau würden sich durch das<br />

Belassen <strong>der</strong> Streifen zwischen den Flächen nicht<br />

nur erhebliche Vorratsverluste für den weiteren<br />

Rohstoffabbau, son<strong>der</strong>n auch Probleme bei <strong>der</strong><br />

zukünftigen Landschaftsgestaltung im Rahmen <strong>der</strong><br />

Renaturierung ergeben. Im Interesse eines<br />

verlustarmen Rohstoffabbaus, wie er auch im<br />

BBergG (§ 1) eingefor<strong>der</strong>t wird, wäre es sinnvoll, den<br />

Vorrang auf diese Streifen zu erweitern, um so eine<br />

kontinuierliche Abbauplanung <strong>und</strong> Abbauführung zu<br />

ermöglichen. In diesem Zusammenhang sollte auch<br />

das Berechtsamsfeld Keratophyr Großer Hornberg in<br />

die Fläche mit eingehen.<br />

Als Vorschlag <strong>des</strong> LAGB für die Neuaufstellung <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsplanes wurden die genannten<br />

Fel<strong>der</strong> bereits zu einer Fläche zusammengefasst.<br />

keine Berücksichtigung Angesichts <strong>der</strong> großflächigen <strong>und</strong> vielfachen Sicherung von<br />

Kiessandlagerstätten als VRG-/VBG-Rohstoffgewinnung in<br />

unmittelbarer Nachbarschaft zwischen Aschersleben,<br />

Reinstedt, Hoym, Nachterstedt <strong>und</strong> Frose einerseits <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

relativ geringen Flächengröße <strong>der</strong> Westdorfer Lagerstätte bei<br />

gleichzeitig schlechteren Rohstoffeigenschaften wird die<br />

regionale Bedeutung <strong>der</strong> Kiessandlagerstätte Westdorf<br />

angezweifelt. Unter Berücksichtigung <strong>des</strong> Z 7 im Pkt. 5.1.5. <strong>des</strong><br />

REPHarz wird <strong>der</strong> Rohstoffabbau in dieser Lagerstätte<br />

regionalplanerisch jedoch nicht in Frage gestellt. Dies gilt auch<br />

für die zwischenzeitlich aufgeschlossene Erweiterung Westdorf-<br />

Südwest.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Das bereits jetzt im LEP ausgewiesene Vorranggebiet für<br />

Rohstoffgewinnung Elbingerode/Rübeland wurde entsprechend<br />

<strong>der</strong> örtlichen Gegebenheiten unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

bergrechtlich abgestimmten Flächenauf <strong>der</strong> Ebene <strong>des</strong><br />

Regionalplans konkretisiert. Eine Zusammenfassung <strong>der</strong><br />

Teilflächen <strong>zum</strong> jetzigen Zeitpunkt kann im Rahmen einer<br />

Gesamtneuaufstellung <strong>des</strong> REPHarz nicht erfolgen, da <strong>der</strong>zeit<br />

nicht hinreichend beurteilt werden kann, welche<br />

raumbedeutsamen Auswirkungen dies auf die an<strong>der</strong>en regional<br />

bedeutsamen Raumfunktionen haben kann. Dabei ist auch die<br />

bereits vorhandene, sehr großflächige bergbauliche<br />

Beanspruchung <strong>des</strong> Raumes Elbingerode-Rübeland in einem an<br />

sich ökologisch sensiblen <strong>und</strong> touristisch sehr wertvollen<br />

Teilbereich <strong>der</strong> Planungsregion zu berücksichtigen. Nicht<br />

umsonst ist dieser Bereich auch den Sanierungsgebieten<br />

gemäß Pkt. 5.4 <strong>des</strong> REPHarz zugeordnet. Zum vorgebrachten<br />

Vorschlag sind konkretere Abstimmungen zwischen den<br />

betroffenen Stellen/Beteiligten mit entsprechenden<br />

Planunterlagen notwendig.<br />

Die bisherigen regionalplanerischen Festlegungen zwischen den<br />

genannten Bergwerksfel<strong>der</strong>n schließen eine Einbeziehung<br />

dieser Zwischenräume in die Tagebauführung auch nicht von<br />

vornherein aus (hier keine Ausweisung entgegenstehen<strong>der</strong><br />

Vorranggebiete, siehe auch Datensatz 387-1 <strong>und</strong> 387-2,<br />

Felswerke).<br />

Eine Zusammenlegung <strong>der</strong> VRG-Rohstoffgewinnung<br />

"Kalksteinlagerstätte Elbingerode/Rübeland" <strong>und</strong> <strong>des</strong> VRG<br />

"Hartsteinlagerstätte Großer Hornberg" ist bereits wegen<br />

unterschiedlicher Bodenschätze, die raumordnerisch gesichert<br />

werden, nicht möglich.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(260) Lan<strong>des</strong>amt für Geologie <strong>und</strong> Bergwesen Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

260-12 Der Standort Kiessand Reinstedt-Ost wurde bereits<br />

aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> großflächig vorhandenen<br />

Sicherungsflächen in <strong>der</strong> Selke-Aue weggewogen.<br />

Für die aktuelle <strong>und</strong> langfristige Versorgung sind die<br />

festgelegten Vorrang- <strong>und</strong> Vorbehaltsgebiete in <strong>der</strong><br />

Selke-Aue ausreichend. Die Rohstoffverbreitung ist<br />

nachgewiesen <strong>und</strong> die Fläche ist für die längerfristige<br />

Sicherung mit qualitativ hochwertigen Rohstoffen<br />

auch weiterhin von Bedeutung. Es wird<br />

vorgeschlagen, diese Fläche als sogenanntes<br />

Potenzial einzustufen, um die Kenntnis <strong>zum</strong><br />

Vorhandensein eines qualitativ hochwertigen<br />

Vorkommens langfristig zu dokumentieren.<br />

260-13 Die tiefliegenden Rohstoffe sind in vollständiger Form<br />

im vorliegenden Plan berücksichtigt worden.<br />

Entgegen den an<strong>der</strong>en REP's sind die Flächen in <strong>der</strong><br />

Anlage 1 <strong>zum</strong> REP auch flächenhaft dargestellt.<br />

260-15 Im Ergebnis <strong>der</strong> Überprüfung <strong>des</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong>es <strong>des</strong><br />

REP für die Planungsregion Harz ist aus <strong>der</strong> Sicht<br />

<strong>des</strong> Dezernats 31 (Lagerstättengeologie <strong>und</strong><br />

Rohstoffe) folgen<strong>des</strong> festzustellen:<br />

Die im Textteil <strong>des</strong> REP-<strong>Entwurf</strong>es dargelegten<br />

Aufnahme- <strong>und</strong> Abwägungskriterien für die<br />

Ausweisung von Vorrang- <strong>und</strong> Vorbehaltsgebieten für<br />

Rohstoffgewinnung sind angemessen <strong>und</strong><br />

nachvollziehbar erläutert. Beson<strong>der</strong>e Bedeutung für<br />

die aktuelle Rohstoffsituation kommt dem Aspekt <strong>des</strong><br />

Bestandsschutzes für Abbaustellen zu, die über eine<br />

rechtsgültige Abbaugenehmigung verfügen. Diese<br />

Kriterien wurden prinzipiell konsequent angewendet<br />

<strong>und</strong> führten schlussendlich zur Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

wichtigsten Lagerstättenflächen als VRG bzw. VBG<br />

im REP - <strong>Entwurf</strong>.<br />

Die Darstellungen <strong>der</strong> Rohstoffsicherungsflächen in<br />

<strong>der</strong> Übersichtskarte sind übersichtlich <strong>und</strong> bedürfen<br />

einer Ergänzung nur im Falle <strong>der</strong> nachgefor<strong>der</strong>ten<br />

Lagerstätten.<br />

Die aus <strong>der</strong> Sicht <strong>des</strong> LAGB erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Nachfor<strong>der</strong>ungen sind in <strong>der</strong> o.g. Stellungnahme<br />

deutlich gemacht <strong>und</strong> nochmals begründet worden.<br />

Auf eine Darstellung von raumbedeutsamen<br />

Gewinnungsstellen, die aufgr<strong>und</strong> <strong>des</strong><br />

Bestandsschutzes durch vorhandene<br />

Abbaugenehmigungen weitergeführt werden dürfen,<br />

wird verzichtet.<br />

keine Berücksichtigung Das Geopotential gemäß G 6 in Pkt. 7.1<strong>2.</strong> <strong>des</strong> REPHarz bezieht<br />

sich im REPHarz auf tiefliegende <strong>und</strong> Energie-Rohstoffe. Auf<br />

Baurohstoffe sollte diese Kategorie nicht erweitert werden, da<br />

einerseits diese vielfach <strong>und</strong> im genügendem Maße als VRG-<br />

/VBG-Rohstoffgewinnung gesichert wurden <strong>und</strong> sicherlich auch<br />

an an<strong>der</strong>en Stellen <strong>der</strong> Planungsregion weitere großflächige<br />

Geopotentiale an Baurohstoffen vorhanden sind.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 300 von 673


TÖB:<br />

(260) Lan<strong>des</strong>amt für Geologie <strong>und</strong> Bergwesen Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

260-20 Teil II - Bergbauliche Belange<br />

1) Steine- <strong>und</strong> Erdenbergbau:<br />

Im Text <strong>und</strong> in Karte 1 sind die wichtigsten<br />

Lagerstätten <strong>der</strong> Steine- <strong>und</strong> Erdenrohstoffe als<br />

Vorrang- o<strong>der</strong> Vorbehaltsgebiete ausgewiesen. Das<br />

unterscheidet diesen Plan deutlich positiv von den<br />

Plänen an<strong>der</strong>er Planungsregionen.<br />

Im weiteren wird unter den Zielen <strong>der</strong> Raumordnung<br />

für Vorranggebiete für Rohstoffsicherung unter Z7<br />

ausgeführt, dass "Vorhaben mit zugelassenen<br />

bergrechtlichen Betriebsplänen o<strong>der</strong> sonstigen, nach<br />

an<strong>der</strong>en Fachgesetzen erteilten<br />

Abbaugenehmigungen in an<strong>der</strong>en Vorrang- o<strong>der</strong><br />

Vorbehaltsgebieten aus regionalplanerischer Sicht<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich nicht in Frage gestellt werden".<br />

Insofern halte ich die getroffenen Festlegungen aus<br />

Sicht <strong>des</strong> Steine- <strong>und</strong> Erdenbergbaues für<br />

ausreichend.<br />

260-21 2) Bohrlochbergbau, Unterqr<strong>und</strong>speicher:<br />

Mit dem Zusatz Z 5 <strong>zum</strong> Punkt 5.1.5. Vorranggebiete<br />

für Rohstoff ist auch die untertägige behälterlose<br />

Speicherung im <strong>der</strong>zeit durch bestehende<br />

Bergbauberechtigungen abgedeckten Umfang<br />

berücksichtigt worden. Mit den Erläuterungen <strong>zum</strong><br />

Ziel 5 "Auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Standortgeb<strong>und</strong>enheit sind<br />

Beeinträchtigungen <strong>und</strong> Gefährdungen <strong>der</strong><br />

vorhandenen <strong>und</strong> geplanten Kavernenspeicher,<br />

einschließlich <strong>der</strong> dazugehörigen Tagesanlagen <strong>und</strong><br />

Rohrleitungen, durch an<strong>der</strong>e Nutzungen<br />

auszuschließen" ist auch die Windkraftnutzung auf<br />

den Speicherfel<strong>der</strong>n sicher auszuschließen.<br />

Da die Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung I <strong>und</strong> II<br />

in <strong>der</strong> Übersichtskarte nicht dargestellt sind, nur in<br />

Anlage 1 <strong>des</strong> REP, kommt dem Verweis "Für die<br />

räumliche Abgrenzung <strong>der</strong> Vorranggebiete I <strong>und</strong> II ist<br />

die flächenmäßige Ausdehnung <strong>der</strong>zugr<strong>und</strong>e<br />

gelegten Bergbauberechtigungen maßgebend."<br />

beson<strong>der</strong>e Bedeutung zu. Ergänzungs- <strong>und</strong>/o<strong>der</strong><br />

Än<strong>der</strong>ungsbedarf besteht <strong>zum</strong> gegenwärtigen<br />

Zeitpunkt nicht.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(260) Lan<strong>des</strong>amt für Geologie <strong>und</strong> Bergwesen Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

260-22 3) Berechtsamswesen<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> im <strong>Entwurf</strong> dargelegten Vorrang- <strong>und</strong><br />

Vorbehaltsgebiet für Rohstoffgewinnung in <strong>der</strong><br />

Planungsregion Harz habe ich keine<br />

Än<strong>der</strong>ungsvorschläge <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong>.<br />

Die Bewilligung Hackpfüffel Nr. ll-B-f-109/94-4533 zur<br />

Gewinnung von Kiesen <strong>und</strong> Kiessanden zur<br />

Herstellung von Betonzuschlagstoffen<br />

(Rechtsinhaber: Kieswerke Etzrodt GmbH & Co. KG,<br />

Am Mühlberg, 06556 Borxleben) wurde nicht<br />

aufgeführt.<br />

Kenntnisnahme Es liegen keine Erkenntnisse <strong>zum</strong> genannten Bewilligungsfeld Kenntnisnahme nein<br />

vor. Dieses wurde auch nicht seitens <strong>der</strong> Fachbehörde für eine<br />

VRG-/VBG-Rohstoffgewinnung vorgeschlagen.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(260) Lan<strong>des</strong>amt für Geologie <strong>und</strong> Bergwesen Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>5 Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />

260-7 Die Reduzierung <strong>der</strong> für die längerfristige<br />

Rohstoffversorgung dienenden Vorbehaltsflächen<br />

zwischen 1. <strong>und</strong> <strong>2.</strong> Planentwurf <strong>des</strong> REP (- 25,8 %)<br />

ist deutlich höher. Diese ergibt sich durch die<br />

vollständige Streichung <strong>des</strong> Gebietes Martinsrieth-<br />

Wallhausen (49 ha). Daneben ist das<br />

Vorbehaltsgebiet Frose-Aschersleben, Teilfeld 2 auf<br />

die im Verfahren festgeschriebenen Abbauflächen<br />

reduziert worden (reduziert um 163 ha). Die<br />

aufgeführten Details zu den Flächenreduzierungen in<br />

den an<strong>der</strong>en Vorbehaltsflächen werden vorerst so<br />

angenommen <strong>und</strong> in einem <strong>zum</strong> Abbau<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Abwägungsprozess innerhalb <strong>des</strong><br />

Genehmigungsverfahrens präzisiert.<br />

260-9 Für die Kiessandlagerstätte Bühne-Ost läuft ein<br />

bergrechtliches Planfeststellungsverfahren, für das in<br />

<strong>der</strong> nächsten Zeit ein Beschluss zu erwarten ist. Aus<br />

diesem Gr<strong>und</strong> wird gefor<strong>der</strong>t, diese Fläche <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t<br />

als Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffgewinnung<br />

aufzunehmen.<br />

260-10 Entsprechend <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>des</strong> LAGB <strong>zum</strong> 1.<br />

<strong>Entwurf</strong> wird um nochmalige Prüfung gebeten, die<br />

Kiessandlagerstätte Wülperode (Krs. Wernigerode)<br />

als Vorbehaltsgebiet für die Rohstoffgewinnung in<br />

den REP aufzunehmen. Hier handelt es sich um ein<br />

erk<strong>und</strong>etes Lagerstättenfeld, das mit einem<br />

geologischen Vorrat von etwa 15 Mio. t ein<br />

beträchtliches Rohstoffpotenzial in diesem Raum<br />

darstellt. Qualitativ eignen sich die Rohkiessande<br />

nach Aufbereitung zur Herstellung von<br />

Betonzuschlagstoffen. Sie sollten für die längerfristige<br />

Versorgung <strong>des</strong> Raumes festgeschrieben werden.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

keine Berücksichitgung Für das Vorhaben Kiessand Bühne-Ost wurde ein ROVerf mit<br />

negativer lan<strong>des</strong>planerischer Beurteilung abgeschlossen. Die<br />

Lagerstätte befindet sich im REPHarz überwiegend in einem<br />

VRG für Hochwasserschutz. Neben den im ROV aufgezeigten<br />

fachlichen Konflikten ist eine Überlagerung eines VBG, hier für<br />

Rohstoffgewinnung, auf ein VRG, hier Hochwasserschutz,<br />

bereits raumordnungsrechtlich nicht möglich.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Das Vorschlagsgebiet befindet sich im VRG Wassergewinnung<br />

Nr. IV (Rhoden-Wülperode Trinkwasserschutzgebiet Börßum-<br />

Heiningen).<br />

Eine raumordnerische Verträglichkeit <strong>der</strong> geplanten<br />

Rohstoffgewinnung kann nach <strong>der</strong>zeitiger Kenntnislage nicht<br />

abschließend festgestellt werden. Folglich wird im Rahmen <strong>der</strong><br />

regionalplanerischen Abwägung dem Trinkwasserschutz auf<br />

Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Bedeutung <strong>des</strong> o.g. TWSG für die Versorgung <strong>der</strong><br />

Bevölkerung mit Wasser Vorrang eingeräumt. Gegebenenfalls<br />

ist <strong>der</strong> Nachweis einer raumverträglichen Rohstoffgewinnung<br />

durch ein Raumordnungenverfahren zu erbringen, da lt.<br />

Wasserschutzgebietsverordnung eine Kiessandgewinnung in<br />

<strong>der</strong> betroffenen Schutzzone IIIa nicht von vornherein<br />

ausgeschlossen wird (beschränkt zulässig). Außerdem können<br />

<strong>der</strong>zeit auch nicht die möglichen Auswirkungen einer<br />

Kiessandgewinnung auf das westlich benachbarte VRG Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft "Okertal" mit dem im REPHarz, Pkt. 5.1.5.,<br />

festgeschriebenen, zu sichernden Funktion eingeschätzt<br />

werden.<br />

Durch die jetzigen REP-Festlegungen wird nicht von vornherein<br />

eine Rohstoffgewinnung im Vorschlagsgebiet unmöglich<br />

gemacht. Jedoch müssen die aufgezeigten Konfliktfel<strong>der</strong> in<br />

einem ROV <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> auf den nachgeordneten Planungsebenen<br />

hinreichend für eine abschließende raumordnerische<br />

Beurteilung untersucht werden.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(260) Lan<strong>des</strong>amt für Geologie <strong>und</strong> Bergwesen Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

7.12 Lagerstätten<br />

260-14 Neben den tiefliegenden Rohstoffen sind auch<br />

sogenannte Geopotenziale fixiert worden, die<br />

mögliche Zukunftsfel<strong>der</strong> für die regionale <strong>und</strong><br />

überregionale Rohstoffversorgung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

werden können. Die geologischen Nachweise zu den<br />

aufgeführten Vorkommen sind vorhanden.<br />

Von beson<strong>der</strong>em Interesse für die zukünftige<br />

wirtschaftliche Entwicklung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> ist die<br />

hochwertige Braunkohlenlagerstätte <strong>der</strong> Egelner<br />

Mulde. Neben <strong>der</strong> energetischen Nutzung ist auch<br />

das Veredelungspotenzial <strong>der</strong> Kohle zu<br />

berücksichtigen. Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Raumbedeutsamkeit<br />

dieses großflächigen Vorkommens wird durch das<br />

LAGB empfohlen, diese Fläche in den<br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan aufzunehmen. Aktuell laufen<br />

Aktivitäten <strong>der</strong> Rohstoffindustrie, durch ergänzende<br />

Erk<strong>und</strong>ungsarbeiten die geologischen Verhältnisse<br />

sowie die Möglichkeiten <strong>der</strong> wirtschaftlichen Nutzung<br />

im Detail zu prüfen.<br />

Kenntnisnahme siehe auch Datensatz 313-33 (Min. f. Lan<strong>des</strong>entw. u. Verkehr) Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 304 von 673


TÖB:<br />

(260) Lan<strong>des</strong>amt für Geologie <strong>und</strong> Bergwesen Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

260-16 Umweltbericht:<br />

Pkt. 3.<strong>2.</strong>2 Vorrang-Vorbehaltsgebiete für<br />

Rohstoffgewinnung (VRG-/VBG-RG)<br />

B. Schutzgutbezogene Konflikteinschätzung<br />

Schutzgut: Wasser<br />

Die Einschätzung <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>wassergeschütztheit<br />

insbeson<strong>der</strong>e im Bereich <strong>der</strong> folgenden<br />

Kiessandlagerstätten in <strong>der</strong> Helmeaue sollte<br />

überprüft werden:<br />

G) VRG Kiessandlagerstätte Berga<br />

H) VRG Kiessandlagerstätte Wallhausen<br />

R) VBG Kiessandlagerstätte Rossla-Holzköhlerei<br />

S) VBG Kiessandlagerstätte Martinsrieth-Wallhausen<br />

U) VBG Kiessandlagerstätte E<strong>der</strong>sleben<br />

V) VBG Kiessandlagerstätte Katharienenrieth<br />

Im Umweltbericht wird eine meist hohe bis sehr hohe<br />

Gr<strong>und</strong>wassergeschütztheit beschrieben, was aber<br />

auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> generell oberfächennahen<br />

Gr<strong>und</strong>wasserstände in <strong>der</strong> Aue nicht gerechtfertigt ist.<br />

Das Gr<strong>und</strong>wasserkataster <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>amtes für<br />

Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

(Gr<strong>und</strong>wassergeschütztheit mit Angaben zu<br />

Gr<strong>und</strong>wassergefährdungen durch Altlasten im<br />

Einzugsgebiet <strong>der</strong> Helme/Unstrut) weist für die<br />

betroffenen Flächen eine sehr geringe bis geringe<br />

Gr<strong>und</strong>wassergeschütztheit aus.<br />

volle Berücksichitgung Nach Erhalt aktueller <strong>und</strong> detaillierterer Daten zur<br />

Gr<strong>und</strong>wassergeschütztheit vom LAU <strong>und</strong> <strong>der</strong> nochmaligen<br />

Kontrolle, werden die Angaben im Umweltbericht entsprechend<br />

geän<strong>der</strong>t.<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(260) Lan<strong>des</strong>amt für Geologie <strong>und</strong> Bergwesen Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

260-17 Umweltbericht- Pkt. 3.<strong>2.</strong>9 Schienen- <strong>und</strong><br />

Straßenverkehr:<br />

B. Schutzgutbezogene Konflikteinschätzung<br />

Schutzgut: Wasser<br />

Auch für die nachfolgend aufgeführten Vorhaben<br />

besteht Überprüfungsbedarf hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Gr<strong>und</strong>wassergeschütztheit. Im Umweltbericht wird<br />

von einer meist hohen bis sehr hohen<br />

Gr<strong>und</strong>wassergeschütztheit ausgegangen, was nicht<br />

mit den Angaben im Gr<strong>und</strong>wasserkataster <strong>des</strong> LAU<br />

übereinstimmt:<br />

C) Fortführung A 71 von Sangerhausen /A 38) in<br />

Richtung Bernburg (A 14/B 6N) - nördlicher<br />

Trassenkorridor<br />

I) Ortsumfahrung Berga/Kelbra im Zuge <strong>der</strong> B 85/B80<br />

<strong>und</strong> Berga im Zuge <strong>der</strong> L 236 - Helmeaue; R)<br />

Ortsumfahrung Allstedt im Zuge <strong>der</strong> L 118/L 219/L<br />

222; T) Ortsumfahrung Wettelrode im Zuge <strong>der</strong> B 231<br />

Gemäß Gr<strong>und</strong>wasserkataster sind die<br />

Trassenbereiche im Wesentlichen durch eine<br />

geringe, mitunter sehr geringe<br />

Gr<strong>und</strong>wassergeschütztheit gekennzeichnet.<br />

D) Ausbau <strong>der</strong> B 245 Haldensleben-Halberstadt<br />

(teilweise)<br />

B. Schutzgutbezogene Konflikteinschätzung<br />

Schutzgut Wasser, S. 149 Spalte "Beschreibung <strong>des</strong><br />

Konfliktpotentials"<br />

Im <strong>2.</strong> Absatz sollte "Empfindlichkeit" durch<br />

"Gr<strong>und</strong>wassergeschütztheit" ersetzt werden. Im<br />

Auebereich ist meist von einer hohen Empfindlichkeit<br />

<strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>wassers, aber geringen<br />

Gr<strong>und</strong>wassergeschütztheit auszugehen (vgl.<br />

Gr<strong>und</strong>wasserkataster <strong>des</strong> LAU).<br />

volle Berücksichtigung Die Gr<strong>und</strong>wasserdaten wurden nochmals geprüft <strong>und</strong> werden<br />

entsprechend geän<strong>der</strong>t (siehe auch DS 260-16). Bei <strong>der</strong> A 71<br />

bezieht sich die Än<strong>der</strong>ung auf den nördlichen Trassenbereich<br />

zwischen Emseloh <strong>und</strong> Blankenheim.<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 306 von 673


TÖB:<br />

(260) Lan<strong>des</strong>amt für Geologie <strong>und</strong> Bergwesen Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

260-18 Umweltbericht:<br />

Unter 3.<strong>2.</strong>3 (E) <strong>des</strong> Umweltberichtes wurde zwar<br />

unser Hinweis <strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong> über zu erwartende<br />

Dauervernässungen in Teilen <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes<br />

Nr. 5 für die Wie<strong>der</strong>bewaldung/Erstaufforstung in den<br />

Seelän<strong>der</strong>eien (speziell <strong>der</strong> SW-Teil bei Frose)<br />

erwähnt, doch ohne weitere Konsequenzen daraus<br />

abzuleiten.<br />

Da <strong>der</strong>artige Vorbehaltsgebiete als Suchgebiete<br />

aufgefasst werden, innerhalb <strong>der</strong>er<br />

zusammenhängende Aufforstungsflächen zu suchen<br />

sind, sollte für die konkrete Flächenauswahl auf die<br />

notwendige Berücksichtigung <strong>der</strong> jeweils aktuellen<br />

Fassung <strong>des</strong> Regionalmodells <strong>zum</strong><br />

Gr<strong>und</strong>wasserwie<strong>der</strong>anstieg (unter Einbeziehung <strong>der</strong><br />

LMBV) verwiesen werden.<br />

260-19 Umweltbericht:<br />

Boden / Geotope<br />

Die Belange zu Boden <strong>und</strong> Geotopen konnten zeitlich<br />

noch nicht abgeprüft werden. Hinweise zu den<br />

genannten Bereichen werden schnellstmöglich<br />

nachgeliefert.<br />

volle Berücksichtigung wird im Bericht ergänzt<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

13.5.1.5 Erörterung zu Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

260-23 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

Zur Vorgeschichte <strong>der</strong> Standortfindung für die<br />

Hartsteinlagerstätte Ballenstedt-Rehköpfe versicherte<br />

Dr. Stedingk vom LAGB, dass 6 bis 7 Standorte mit<br />

Grauwackenverbreitung im Harz auf ihre Eignung hin<br />

geprüft wurden <strong>und</strong> im Ergebnis die Rehköpfe den<br />

besten Rohstoff besitzen. Rie<strong>der</strong> geht dem<br />

Abbauende entgegen, somit muss ein neuer Standort<br />

zur Versorgungssicherheit mit Rohstoffen gef<strong>und</strong>en<br />

werden. Für den Abtransport <strong>der</strong> Massen wird man<br />

sicher eine schonende Lösung finden.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 307 von 673


TÖB:<br />

(262) Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

262-3 Unsere For<strong>der</strong>ung bezüglich <strong>der</strong> überlagernden<br />

Darstellung von Vorranggebieten für<br />

Hochwasserschutz (Bode, Selke, Wipper, Rappbode,<br />

Helme) <strong>und</strong> Vorranggebieten für Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft (insbes. bei Natura 2000-Gebiete)<br />

erhalten wir aufrecht <strong>und</strong> möchten in diesem<br />

Zusammenhang auf die Anwendung dieser<br />

kombinierten Darstellung im REP Halle (z. B. Saale,<br />

Unstrut, Wipper, Weiße Elster) verweisen.<br />

keine Berücksichtigung Vorranggebiete sind nach § 3 Abs. 2 ROG abschließend<br />

abgewogene textliche o<strong>der</strong> zeichnerische Festlegungen in<br />

Raumordnungsplänen. Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> höheren Bindungswirkung<br />

im Zuge <strong>der</strong> ROG-Novellierung in 1998 werden in <strong>der</strong> Regel<br />

keine Überlagerungen von Vorranggebieten mehr<br />

vorgenommen. Ausnahmen bilden die Vorgaben aus dem LEP,<br />

wobei gemäß LEP, Pkt. 3.3.1. Z 4 im Einzelfall dem<br />

Hochwasserschutz im Konflikt mit Natur <strong>und</strong> Landschaft <strong>der</strong><br />

Vorrang eingeräumt werden kann. Im REPHarz wurde lediglich<br />

beim Helmestausee Kelbra eine Ausnahme gemacht, da hier<br />

eine Übernahme aus dem LEP-LSA vorzunehmen war<br />

(Benennung <strong>der</strong> Staufläche <strong>des</strong> Hochwasserrückhaltebeckens<br />

Kelbra bei den VRG-HWS im LEP-LSA als einzige<br />

lan<strong>des</strong>planerische Überlagerung von VRG-HWS <strong>und</strong> VRG-NuL<br />

im Bereich <strong>der</strong> Planungsregion Harz). Die Bedeutung <strong>der</strong> VRG-<br />

HWS für die Belange <strong>des</strong> Naturschutzes wird auch dadurch<br />

dokumentiert, dass gemäß Pkt. 5.1.1, Z 1 Satz 2 als Ziel <strong>der</strong><br />

Raumordnung die VRG-HWS zugleich in ihrer bedeutenden<br />

Funktion für Natur <strong>und</strong> Landschaft <strong>und</strong> als Teil <strong>des</strong> ökologischen<br />

Verb<strong>und</strong>systems zu erhalten sind, so dass auch nicht von<br />

vornherein ein erheblicher Konflikt zwischen dem<br />

Hochwasserschutz <strong>und</strong> den Belangen von Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

erkennbar ist.<br />

Auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> gesetzlichen Vorgaben würde eine regelmäßige<br />

Überlagerung von verschiedenen Vorranggebieten die<br />

Genehmigungsfähigkeit <strong>des</strong> REPHarz in Frage stellen. Die<br />

genannte, im REPHalle (<strong>2.</strong> Planentwurf) vorgenommene<br />

Überlagerung wurde im übrigen von <strong>der</strong> obersten<br />

Lan<strong>des</strong>planungsbehörde (Genehmigungsbehörde für die<br />

Regionalpläne) bemängelt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(262) Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.2 Vorranggebiete für Wassergewinnung<br />

262-4 Tabelle 1 stellt die Überlagerung von Festlegungen<br />

für Wassergewinnung <strong>und</strong> Naturschutzbelangen dar.<br />

I Ostharz/Rappbode Talsperre :<br />

- FFH0090LSA Bergwiesen bei Königshütte<br />

- FFH0161LSA Bodetal <strong>und</strong> Laubwäl<strong>der</strong> <strong>des</strong><br />

Harzran<strong>des</strong> bei Thale<br />

- SPA0019LSA Nordöstlicher Unterharz<br />

- NUP0004LSA Harz/Sachsen-Anhalt<br />

- BVE(ü) WR<strong>2.</strong>1.9 Täler von Kalter Bode, Warmer<br />

Bode <strong>und</strong> Rappbode<br />

- BVE(ü) WR<strong>2.</strong>1.12 Bergwiesenkomplexe<br />

Königshütte-Elbingerode<br />

- BVE(ü) WR<strong>2.</strong>1.13 Laubwaldgebiete südlich <strong>und</strong><br />

nordöstlich Hasselfelde<br />

Kenntnisnahme In <strong>der</strong> Begründung zu Pkt. 5.1.<strong>2.</strong> Z1 ist dargelegt, dass in den<br />

VRG für Wassergewinnung das Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong><br />

Oberflächenwasserpotenzial in den Einzugsgebieten <strong>der</strong><br />

Wassergewinnungsstätten vor Beeinträchtigungen durch an<strong>der</strong>e<br />

Nutzungsarten geschützt werden soll. Daher handelt es sich um<br />

einen Freiraumschutz hochwertiger Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong><br />

Oberflächenwasservorkommen. Durch den Schutz <strong>der</strong><br />

Wasservorkommen vor Beeinträchtigungen durch Dritte können<br />

umittelbar keine direkten Beeinträchtigungen für FFH- <strong>und</strong><br />

an<strong>der</strong>e naturschutzrechtlich geschützten Gebiete abgeleitet<br />

werden.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

II Zillierbachtalsperre:<br />

- LSG0032WR Harz <strong>und</strong> nördliches Harzvorland<br />

- NUP0004LSA Harz/Sachsen-Anhalt<br />

III Halberstadt/Klus<br />

- LSG0032HBS Nördliches Harzvorland<br />

- NUP0004LSA Harz/Sachsen-Anhalt<br />

- BVE(ü) HBS<strong>2.</strong>1.3 Sandsteingebiet südlich<br />

Halberstadt<br />

IV Rhoden-Wülperode<br />

- LSG0027HBS Fallstein<br />

V Quedlinburg/Brühl<br />

- NUP0004LSA Harz/Sachsen-Anhalt<br />

- LSG0032QLB Harz <strong>und</strong> nördliches Harzvorland<br />

VI Harzgerode-Neudorf<br />

- NUP0004LSA Harz/Sachsen-Anhalt<br />

- LSG0032SGH Harz <strong>und</strong> südliches Harzvorland<br />

- BVE(ü) QLB<strong>2.</strong>1.11 Oberes Selketal einschl.<br />

Nebentäler<br />

VII Straßberg-Auerberg<br />

- FFH0096 Selketal <strong>und</strong> Bergwiesen bei Stiege<br />

- NUP0004LSA Harz/Sachsen-Anhalt<br />

- LSG0032SGH Harz <strong>und</strong> südliches Harzvorland<br />

- BVE(ü) SGH <strong>2.</strong>1.9 Oberes Selketal einschl.<br />

Seitentäler<br />

IX Blankenheim<br />

- BVE(ü) SGH <strong>2.</strong>1.7 Buchenmischwäl<strong>der</strong> am<br />

Harzsüdrand<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 309 von 673


TÖB:<br />

(262) Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.2 Vorranggebiete für Wassergewinnung<br />

X Sangerhausen-Wallhauen-Großleinungen-<br />

Lengefeld<br />

- NUP0004LSA Harz/Sachsen-Anhalt<br />

- LSG0032SGH Harz <strong>und</strong> südliches Harzvorland<br />

- BR0003LSA Karstlandschaft Südharz<br />

- BVE(ü) SGH <strong>2.</strong>1.1 Gipskarst-Buntsandstein-<br />

Landschaft<br />

XI Stolberg<br />

- FFH0097 Buchenwäl<strong>der</strong> um Stolberg<br />

- SPA0030 Buchenwäl<strong>der</strong> um Stolberg<br />

- NUP0004LSA Harz/Sachsen-Anhalt<br />

- LSG0032SGH Harz <strong>und</strong> südliches Harzvorland<br />

- BVE(ü) SGH <strong>2.</strong>1.6 Stoiberger Buchenwäl<strong>der</strong> <strong>und</strong><br />

oberes Thyratalsystem<br />

- BR0003LSA Karstlandschaft Südharz<br />

XII Uftrungen<br />

- NUP0004LSA Harz/Sachsen-Anhalt<br />

- LSG0032SGH Harz <strong>und</strong> südliches Harzvorland<br />

- BR0003LSA Karstlandschaft Südharz<br />

XIII Wasserleben<br />

- NUP0004LSA Harz/Sachsen-Anhalt<br />

- BVE(ü) WR<strong>2.</strong>1.14/HBS<strong>2.</strong>1.4 Schauener Holz<br />

BVE(ü) - überregional bedeutsame<br />

Biotopverb<strong>und</strong>einheit<br />

BVE(r) - regional bedeutsame Biotopverb<strong>und</strong>einheit<br />

Es ist auszuschließen, dass Auswirkungen dieser<br />

Festlegung den Schutzzielen <strong>der</strong> Schutzgebiete<br />

(FFH, SPA etc.) entgegenstehen. Die Zielstellungen<br />

<strong>der</strong> Biotopverb<strong>und</strong>planungen (hier: BVE) sollten<br />

berücksichtigt werden.<br />

Die Verkleinerung <strong>des</strong> VRG Wassergewinnung I<br />

Ostharz/Rappbode Talsperre zugunsten <strong>des</strong> VRG<br />

Natur <strong>und</strong> Landschaft XXXV Harzer Bachtäler wird<br />

begrüßt.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(262) Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.3 Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

262-5 Die zusätzliche Aufnahme <strong>der</strong> VRG XXIV Ziegenberg<br />

bei Königerode, XXIII Eichenberg bei Hasselfelde<br />

<strong>und</strong> XXV Harzer Bachtäler wird begrüßt.<br />

262-6 Dennoch sind die Natura 2000-Gebiete <strong>und</strong><br />

Naturschutzgebiete im <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> noch immer<br />

unvollständig als Vorranggebiet für Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft festgelegt worden. Dies ist mit Verweis<br />

auf den Kabinettsbeschluss <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>regierung<br />

vom 21.1<strong>2.</strong>2004, wonach das Ministerium für<br />

Landwirtschaft <strong>und</strong> Umwelt zu gewährleisten hat,<br />

dass <strong>der</strong> Erhalt <strong>der</strong> FFH-Flächen gesichert wird,<br />

nachzuholen. Eine solche Gewährleistung wird nur<br />

erreicht, wenn alle FFH-Gebiete gegenüber sonstigen<br />

Nutzungsansprüchen im Range vorgehen. Des<br />

weiteren verweisen wir auf unsere Stellungnahme<br />

vom 15.1<strong>2.</strong>2005.<br />

262-7 Darüber hinaus halten wir es für notwendig,<br />

insbeson<strong>der</strong>e folgen<strong>des</strong> Gebiet als VRG für Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft aufzunehmen:<br />

- Muschelkalkrücken (Großer Fallstein-Kleiner<br />

Fallstein-Ortsberg-Huy) einschl. <strong>der</strong> Bereiche<br />

zwischen Eilenstedt <strong>und</strong> Schwanebeck<br />

Dies betrifft im Wesentlichen die Bereiche <strong>der</strong><br />

überörtlichen Biotopverb<strong>und</strong>einheit BVE HBS <strong>2.</strong>1.<strong>2.</strong><br />

In diesem Gebiet konzentrieren sich auch großflächig<br />

Bereiche, die durch die selektive Biotopkartierung<br />

erfasst sind (u.a. Steppenrasen, Kalk-Felsfluren,<br />

Halbtrockenrasen, Streuobstwiesen).<br />

262-8 Die Nie<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Bode, Selke, Holtemme <strong>und</strong><br />

<strong>des</strong> Gr. Bruches sind bei <strong>der</strong> Auswahl von<br />

Vorranggebieten für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Rotmilan, Art<br />

nach Anhang I <strong>der</strong> Vogelschutz-Richtlinie,<br />

unzureichend beachtet worden. In diesem<br />

Zusammenhang empfehlen wir Rücksprachen mit<br />

den Unteren Naturschutzbehörden <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Staatlichen Vogelschutzwarte.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

keine Berücksichtigung Die Natura 2000-Gebiete wurden in die interne Abwägung zur<br />

Erstellung <strong>des</strong> REPHarz eingestellt. Es ist raumordnerisch nicht<br />

vorgeschrieben, dass alle Natura 2000 Gebiete als VRG Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft zu sichern sind. Sofern im REPHarz eine solche<br />

Festlegung nicht erfolgte (dann ab bestimmter<br />

raumbedeutsamer Größe als VBG für den Aufbau eines<br />

ökologischen Verb<strong>und</strong>systems) wurde dabei beachtet, dass<br />

keine weiteren Festlegungen erfolgen, die diese Gebiete<br />

erheblich beeinträchtigen können. Von den entsprechenden<br />

Behörden liegen keine STN vor, dass diese Gebiete als NSG<br />

verordnet werden sollen, daher ist eine Sicherung als VRG NuL<br />

nicht zwingend nötig. Natura 2000-Gebiete werden durch das<br />

Naturschutzrecht gesichert.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Als VRG NuL wurden Gebiete ausgewiesen die sowohl als<br />

Natura 2000-Gebiete als auch als NSG festgelegt sind o<strong>der</strong><br />

außer <strong>der</strong> Natura 2000-Gebietsfestlegung keine<br />

naturschutzrechtliche Sicherung erfahren. Der Fallstein <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Huy sind verordnete LSG. Biotopverb<strong>und</strong>einheiten sind in die<br />

VBG für den Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems<br />

eingeflossen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Die vorgenommenen Festlegungen wurden mit den Unteren<br />

Naturschutzbehörden abgesprochen. Die Vogelschutzwarte<br />

wurde mehrmals angeschrieben, ohne weiterführende<br />

Auskünfte zu erhalten. Im diesbezüglichen Anwortschreiben<br />

wurde lediglich auf die Unteren Naturschutzbehörden verwiesen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(262) Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.3 Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

262-9 Im Vergleich <strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong> gibt es eine<br />

Verän<strong>der</strong>ung, <strong>der</strong> nicht zugestimmt werden kann.<br />

Dies betrifft das nachfolgend genannte, entsprechend<br />

1. <strong>Entwurf</strong> dargestellte Gebiet, das aus unserer Sicht<br />

in seiner Ausdehnung nicht verkleinert werden darf:<br />

volle Berücksichtigung redaktioneller Fehler wird behoben<br />

volle Berücksichtigung ja<br />

XXIX Hackpfüffler See:<br />

- FFH0134LSA Gewässersystem <strong>der</strong> Helme<br />

- NSG0271 Hackpfüffler See<br />

Bemerkung: dem steht auch kein an<strong>der</strong>er Belang<br />

entgegen<br />

262-10 Die Ziele Z4 <strong>und</strong> Z5 (entsprechend dem 1. <strong>Entwurf</strong>)<br />

halten wir für unverzichtbar. Ihrer Streichung kann<br />

nicht zugestimmt werden.<br />

Es ist fraglich, ob die Formulierung zu Z4 ("Bei im<br />

Einzelfall entstehenden Nutzungskonflikten zwischen<br />

Vorranggebieten für Natur <strong>und</strong> Landschaft <strong>und</strong><br />

Vorranggebieten für Hochwasserschutz hat <strong>der</strong><br />

Hochwasserschutz Vorrang") mit den Regelungen<br />

<strong>der</strong> FFH-Richtlinie in Einklang steht.<br />

Ausnahmeregelungen nach FFH-RL bei bestehen<strong>der</strong><br />

FFH-Unverträglichkeit <strong>und</strong> fehlenden Alternativen<br />

sind nur unter den engen Vorgaben <strong>des</strong> Art. 6 Abs.4<br />

FFH-RL möglich, so dass ein genereller Vorrang <strong>des</strong><br />

Hochwasserschutzes nicht gegeben ist. Da prinzipiell<br />

alle Fließgewässer einschließlich ihrer<br />

Überschwemmungsbereiche als Vorranggebiet<br />

Hochwasserschutz eingestuft sind o<strong>der</strong> ihnen<br />

<strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t eine hohe Bedeutung für den<br />

Hochwasserschutz beigemessen wird (s. S. 60, zu<br />

Ziel 4), besteht demzufolge kaum Spielraum für die<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> Naturschutzbelange. Sinnvoller<br />

wäre es, nach Vorlage <strong>und</strong> Abstimmung von<br />

großräumigen Hochwasserschutzkonzepten den<br />

realen Maßnahmebedarf kritisch abzuschätzen <strong>und</strong><br />

darauf basierend Vorranggebiete festzulegen (s.<br />

auch Anmerkungen zu 5.1.1 unserer Stellungnahme<br />

vom 15.1<strong>2.</strong>2005).<br />

keine Berücksichtigung Die Streichung von Z 4 entsprechend 1. Planentwurf wurde auf<br />

Gr<strong>und</strong> einer For<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> obersten Lan<strong>des</strong>planungsbehörde<br />

vorgenommen, da die raumordnerischen Schutzziele (zu<br />

sichernde Funktionen) <strong>der</strong> VRG Natur <strong>und</strong> Landschaft ohnehin<br />

für je<strong>des</strong> einzelene Gebiet in Z 2 festgelegt werden.<br />

Diesbezüglich wird in <strong>der</strong> Begründung von Z 2 nochmals auf die<br />

Wirkung <strong>der</strong> zu sichernden Funktionen hingewiesen<br />

(ergänzende Übernahme entsprechen<strong>der</strong> LEP-Begründung).<br />

Z 5 <strong>des</strong> 1. Planentwurfes als Übernahme <strong>der</strong> seinerzeit<br />

durchgeführten LEP-Än<strong>der</strong>ung (<strong>Entwurf</strong>) wurde gestrichen, da<br />

eine Anpassung an die dann geän<strong>der</strong>te LEP-Än<strong>der</strong>ung-<br />

Endfassung vorzunehmen war. Inhaltlich wird dieses ehemalige<br />

Z 5 jetzt vom Z 3 mit abgedeckt.<br />

Z 4 <strong>des</strong> <strong>2.</strong> Planentwurf ist eine Übernahme aus dem LEP. Es<br />

wird in <strong>der</strong> Begründung zu 3.3.1 Z 4 LEP klar gestellt, dass <strong>der</strong><br />

Hochwasserschutz nur <strong>zum</strong> Schutz von Leben <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit<br />

<strong>der</strong> Bevölkerung Vorrang hat, daher ist es keine pauschale<br />

Festlegung son<strong>der</strong>n eine Einzelfallentscheidung bei <strong>der</strong> die<br />

Belange <strong>der</strong> Natura 2000 Gebiete im Sinne <strong>des</strong> NatSchG<br />

berücksichtigt werden. Die Begründung zu Pkt. 3.3.1. Z 4 LEP<br />

gehört ebenfalls zu <strong>der</strong> Übernahme, zur Verdeutlichung wird<br />

diese Begründung in den REPHARZ Begründungsteil<br />

aufgenommen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(262) Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

262-11 Nachfolgende VRG LW stellen die Überlagerung von<br />

Festlegungen für Landwirtschaft <strong>und</strong><br />

Schutzgebietsfestlegungen nach Naturschutzrecht<br />

dar. Es ist auszuschließen, dass Auswirkungen<br />

dieser Festlegung den Schutzzielen entgegenstehen:<br />

II Nördliches Harzvorland (östlich von Quedlinburg)<br />

- NUP0004LSA Harz/Sachsen-Anhalt<br />

II Nördliches Harzvorland (westl. Veltheim)<br />

- LSG0027HBS Fallstein<br />

262-12 Begrüßt wird die Verkleinerung <strong>des</strong> VRG II im<br />

Bereich westlich von Derenburg sowie im VRG V<br />

Goldene Aue.<br />

Kenntnisnahme Das LSG Fallstein legt in seiner Verordnung (§ 7 - Freistellung)<br />

fest, dass die ordnungsgemäße Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft auf<br />

bislang dafür genutzten Flächen gewährleistet ist, somit sind<br />

aus unserer Sicht keine naturschutzrechtlichen Konflikte<br />

zwischen dem LSG <strong>und</strong> <strong>der</strong> regionalplanerischen Festlegung als<br />

VRG für Landwirtschaft erkennbar. Im NatSchG LSA wird<br />

ebenfalls in § 5 auf die Vereinbarkeit <strong>der</strong> Landwirtschaft nach<br />

dem Prinzip <strong>der</strong> "guten fachlichen Praxis" mit dem Naturschutz<br />

hingewiesen.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

262-13 Positiv bewertet wird die Flächenreduzierung <strong>des</strong><br />

VRG Nr. XX "Helsunger Bruch" im Bereich <strong>des</strong> FFH-<br />

Gebietes (FFH0087LSA) "Kalkflachmoor im<br />

Helsunger Bruch". Darüber hinaus muss<br />

ausgeschlossen werden, dass durch die unmittelbar<br />

angrenzende Nutzung (Torfabbau) keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen für das FFH-Gebiet ausgehen.<br />

262-89 Die VRG I <strong>und</strong> II sind we<strong>der</strong> in <strong>der</strong> kartographischen<br />

Darstellung noch im digitalen Datenbestand<br />

enthalten. Dies sollte nachgeholt werden. Für diese<br />

Gebiete ist <strong>des</strong>halb eine Beurteilung aus<br />

Naturschutzsicht nicht möglich.<br />

Kenntnisnahme Für den Torfabbau Helsunger Bruch wurde bereits eine FFH-<br />

Prüfung im Zuge <strong>der</strong> Rahmenbetriebsplanzulassung 2005<br />

durchgeführt, auf die im Umweltbericht eingegangen wird.<br />

Entsprechende Maßgaben hinsichtlich <strong>des</strong> Schutzes <strong>des</strong> FFH-<br />

Gebiets sind in den bergrechtlichen Betriebsplanzulassungen<br />

aufzunehmen.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

keine Berücksichtigung Üblicherweise werden entsprechend <strong>der</strong> Vorgaben <strong>der</strong> obersten<br />

Lan<strong>des</strong>planungsbehörde untertägige Lagerstätten, die als VRGo<strong>der</strong><br />

VBG-Rohstoffgewinnung gesichert werden, nicht<br />

kartografisch dargestellt. Im REPHarz werden die VRG I <strong>und</strong> II<br />

als solche untertägige Lagerstätten in <strong>der</strong> Anlage 1 <strong>zum</strong><br />

REPHarz wenigstens nachrichtlich dargestellt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

5.<strong>2.</strong>2 Vorbehaltsgebiete für Wassergewinnung<br />

262-37 Die Verkleinerung <strong>des</strong> VBG Nr. 8 zugunsten von<br />

überörtlichen Biotopverb<strong>und</strong>strukturen (festgelegt als<br />

VBG für den Aufbau <strong>des</strong> ökologischen<br />

Verb<strong>und</strong>systems) wird begrüßt.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(262) Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>3 Vorbehaltsgebiete für den Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems<br />

262-38 Gr<strong>und</strong>lage für die Festlegung <strong>der</strong> Vorbehaltsgebiete<br />

für den Aufbau <strong>des</strong> Ökologischen Verb<strong>und</strong>systems<br />

sind die überörtlichen Biotopverb<strong>und</strong>planungen, die<br />

mittlerweile flächendeckend vorliegen. Der <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong><br />

enthält wesentliche Biotopverb<strong>und</strong>strukturen. Für<br />

problematisch halten wir die pauschale Aussage <strong>des</strong><br />

Gr<strong>und</strong>satzes 2: "Zum ökologischen Verb<strong>und</strong>system<br />

gehören in <strong>der</strong> Regel auch die Vorranggebiete für<br />

Hochwasserschutz, die Vorbehaltsgebiete für<br />

Forstwirtschaft sowie für<br />

Wie<strong>der</strong>bewaldung/Erstaufforstung <strong>und</strong> teilweise die<br />

Vorranggebiete für Wassergewinnung <strong>und</strong> die<br />

Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz", weil bei<br />

diesen Festlegungen größtenteils die wirtschaftlichen<br />

Interessen im Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong> stehen. Außerdem ist das<br />

eine Verwässerung <strong>der</strong> Definition <strong>des</strong> ökologischen<br />

Verb<strong>und</strong>systems. Aus diesem Gr<strong>und</strong> sollte in den<br />

Fällen, wo dies zutrifft auch die überlagernde<br />

Darstellung <strong>der</strong> VBG für den Aufbau <strong>des</strong><br />

ökologischen Verb<strong>und</strong>systems erfolgen.<br />

keine Berücksichtigung Im Regionalen Entwicklungsplan werden Flächen für den<br />

Aufbau eines Verb<strong>und</strong>systems festgelegt, kein Verb<strong>und</strong>system.<br />

Die naturschutzfachliche <strong>und</strong> die regionalplanerische Definition<br />

sind nicht identisch. Die Biotopverb<strong>und</strong>planungen <strong>der</strong><br />

Landkreise sind eine Gr<strong>und</strong>lage, es flossen jedoch auch an<strong>der</strong>e<br />

Planungen, z.B. die Forstliche Rahmenplanung ein.<br />

In den genannten Vorranggebieten wird in den Zielfestlegungen<br />

bzw. Begründungen deutlich formuliert, dass nicht die<br />

wirtschaftlichen Interessen im Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong> stehen, son<strong>der</strong>n <strong>der</strong><br />

Freiraumschutz (siehe Pkt. 5.1.1. Z1; sowie Pkt. 5.1.<strong>2.</strong> zu Z1<br />

Begründungsteil). Obwohl im VBG Forstwirtschaft natürlich die<br />

Wirtschaft im Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong> steht, lässt sich <strong>der</strong> Beitrag <strong>der</strong><br />

forstlich genutzten Flächen für ein ökologisches Verb<strong>und</strong>system<br />

nicht negieren.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

5.<strong>2.</strong>4 Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft<br />

262-39 Nachfolgend werden die Überlagerungen von<br />

Festlegungen für Landwirtschaft <strong>und</strong><br />

Naturschutzbelangen dargestellt. Es ist<br />

auszuschließen, dass Auswirkungen dieser<br />

Festlegung den Schutzzielen <strong>der</strong> Schutzgebiete<br />

entgegenstehen.<br />

2 Nördliches Harzvorland (südl. Osterwieck <strong>und</strong> südl.<br />

Quedlinburg)<br />

- NUP0004LSA Harz/Sachsen-Anhalt<br />

2 Nördliches Harzvorland (südöstl. Harsleben)<br />

- LSG0032QLB Harz <strong>und</strong> nördliches Harzvorland<br />

4 Südliches Harzvorland (nördl. Riestedt)<br />

- BVE(ü) SGH<strong>2.</strong>1.1 Gipskarst-Buntsandstein-<br />

Landschaft<br />

- NUP0004LSA Harz/Sachsen-Anhalt<br />

- LSG0032SGH Harz <strong>und</strong> südliches Harzvorland<br />

- BR0003LSA Karstlandschaft Südharz<br />

4 Südliches Harzvorland (nördl. E<strong>der</strong>stedt <strong>und</strong> westl.<br />

Allstedt)<br />

- FFH0134LSA Gewässersystem <strong>der</strong> Helmenie<strong>der</strong>ung<br />

keine Berücksichtigung Da das LSG "Harz <strong>und</strong> nördliches Harzvorland" großflächig (fast<br />

50 % <strong>der</strong> Planungsregion Harz sind von LSG überlagert!)<br />

ausgewiesen ist <strong>und</strong> in seiner Verordnung (§ 7 - Freistellung)<br />

die ordnungsgemäße Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft auf bislang<br />

dafür genutzten Flächen gewährleistet, sind aus unserer Sicht<br />

keine naturschutzrechtlichen Konflikte zwischen den LSG <strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> regionalplanerischen Festlegung als VBG für Landwirtschaft<br />

erkennbar.<br />

Die angeführten Naturschutzbelange BVE(ü) als Schutzgebiete<br />

entsprechen nicht den Tatsachen. Diese Planung ist eine<br />

informelle Fachplanung, die u.E. kein Schutzgebietsstatus<br />

besitzt.<br />

Die Überlagerung <strong>des</strong> VBG für Landwirtschaft mit dem<br />

FFH0134LSA (Gewässersystem <strong>der</strong> Helmenie<strong>der</strong>ung) ist in dem<br />

uns vorgegebenen Maßstab 1:100.000 nicht besser darstellbar,<br />

hier sind natürlich nur die landwirtschaftlichen Nutzflächen im<br />

VBG enthalten, die FFH-Flächen nicht.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 314 von 673


TÖB:<br />

(262) Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>5 Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />

262-46 Aus Sicht <strong>des</strong> Vogelschutzes ist <strong>zum</strong> VBG 5<br />

Kalksteinlagerstätte Schwanebeck folgen<strong>des</strong> zu<br />

ergänzen:<br />

Das Vorbehaltsgebiet liegt angrenzend <strong>und</strong> teilweise<br />

in dem Vogelschutzgebiet Huy nördlich Halberstadt.<br />

Aus naturschutzfachlicher Sicht sollte eine <strong>der</strong>artige<br />

Überlagerung (Wi<strong>der</strong>spruch zu europäischen<br />

Schutzzielen) ausgeschlossen werden <strong>und</strong> die<br />

Vorbehaltsflächen <strong>der</strong> Kalksteinlagerstätte im EU<br />

SPA gestrichen werden. Der Nahrungsflächenverlust<br />

durch die Kalksteinlagerstätte für Rotmilan <strong>und</strong><br />

an<strong>der</strong>e Greifvogelarten ist für sich betrachtet relativ<br />

gering. Das Vorhaben muss aber im Zusammenhang<br />

mit möglichen weiteren Lebensraumverlusten für die<br />

Greifvogelarten im Umfeld <strong>des</strong> Huy betrachtet<br />

werden.<br />

262-47 Die Streichung <strong>des</strong> VB Nr. 10 (1.<strong>Entwurf</strong>) ehem.<br />

Kiessandlagerstätte Martinsrieth-Wallhausen wird<br />

begrüßt.<br />

teilweise Berücksichtigung Rohstoffgewinnung <strong>und</strong> Vogelschutz müssen sich nicht von<br />

vornherein gr<strong>und</strong>sätzlich ausschließen, z.B. dürfte hier nicht die<br />

Gefahr <strong>des</strong> Vogelschlages wie bei <strong>der</strong> Windenergienutzung<br />

bestehen.<br />

Da das genannte VBG in geringem Maße im Vogelschutzgebiet<br />

liegt (ca. 8 ha vom insgesamt ca. 70 ha großen VBG) , wurde<br />

bereits im Umweltbericht im Pkt. 3.<strong>2.</strong><strong>2.</strong> Unterpkt. N) auf die<br />

Greifvogelproblematik eingegangen, mit dem Ergebnis, dass<br />

nach jetzigem Kenntnisstand erhebliche Beeinträchtigungen <strong>des</strong><br />

EU SPA nicht zu erwarten sind. Sowohl diese VBG-Ausweisung<br />

als auch die diesbezügliche Bewertung im Umweltbericht ist mit<br />

<strong>der</strong> unteren Naturschutzbehörde abgestimmt.<br />

Hinzu kommt die Standortgeb<strong>und</strong>enheit von mineralischen<br />

Rohstoffen. So sind die Kalksteinlagerstätten im Harzvorland an<br />

die (Kalk-)Höhenzüge geb<strong>und</strong>en, die gleichzeitig mit ihren<br />

Waldinseln als europäische Vogelschutzgebiete eingestuft<br />

wurden. Raumordnerisch ist auch <strong>der</strong> langfristigen<br />

Rohstoffvorsorge für oberflächennahe Baurohstoffe im<br />

gebührenden Maße Rechnung zu tragen.<br />

Da es sich hier jedoch (nur) um ein Vorbehaltsgebiet handelt,<br />

kann in künftigen Abwägungsprozessen die Vorbehaltsfunktion<br />

in Teilen o<strong>der</strong> in begründeten Einzelfällen sogar als ganzes bei<br />

möglicherweise entgegenstehende Nutzungen/Belangen<br />

"weggewogen" werden.<br />

Der Pkt. "Wechselwirkungen" wird im o.g. Pkt. <strong>des</strong><br />

Umweltberichtets um die Summation verschiedener Planungen<br />

um den Huy ergänzt.<br />

Jedoch wird auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> (räumlich gleichen) Überlagerung mit<br />

dem FFH-Gebiet "Huy nördlich Halberstadt" das VBG um diesen<br />

Überlagerungsbereich von ca. 8 ha zurückgenommen.<br />

teilweise Berücksichtigung ja<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 315 von 673


TÖB:<br />

(262) Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>6 Vorbehaltsgebiete für Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />

262-87 Die Festlegung <strong>und</strong> Darstellung von<br />

Vorbehaltsgebieten für Tourismus <strong>und</strong> Erholung in<br />

Natura 2000-Gebieten ist u. E. ausgeschlossen, weil<br />

die Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze dieser<br />

Vorbehaltsfestlegung den Zielstellungen <strong>der</strong> FFH<strong>und</strong><br />

SPA-Gebiete wi<strong>der</strong>sprechen. Hier heißt es: "Als<br />

Vorbehaltsgebiete für Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />

werden Gebiete ausgewiesen, die aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

naturräumlichen <strong>und</strong> landschaftlichen Potenziale, <strong>der</strong><br />

Entwicklung <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> <strong>des</strong> Bestan<strong>des</strong> an touristischen<br />

Einrichtungen für den Tourismus <strong>und</strong> die Erholung<br />

beson<strong>der</strong>s geeignet sind." <strong>und</strong> "G 2 Tourismus <strong>und</strong><br />

Erholung sollen in diesen Gebieten verstärkt<br />

weiterentwickelt werden....". Es wird nicht<br />

ausgeschlossen, dass die Natura 2000-Gebiete zur<br />

naturnahen Erholung dienen können, jedoch ist dem<br />

Tourismus <strong>und</strong> <strong>der</strong> Erholung kein "beson<strong>der</strong>es<br />

Gewicht bei<strong>zum</strong>essen" (vgl. Z 1).<br />

keine Berücksichtigung In Pkt. 5.<strong>2.</strong>6., Z 3 wird auf die beson<strong>der</strong>e Stellung <strong>des</strong> Harzes in<br />

den Vorbehaltsgebieten für Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />

eingegangen. Hier wird nochmal hervorgehoben, dass im Harz<br />

<strong>der</strong> Tourismus auf die gewachsenen naturnahen<br />

Landschaftspotenziale auszurichten ist. Zudem ist in G 2 außer<br />

<strong>der</strong> Weiterentwicklung <strong>der</strong> Gebiete auch dargelegt, dass diese<br />

nur umwelt- <strong>und</strong> sozialverträglich erfolgen soll.<br />

Regionalplanerisch ist hier kein Wi<strong>der</strong>spruch erkennbar. Die<br />

Natura 2000-Gebiete sind Bestandteil <strong>der</strong> VBG für den Aufbau<br />

eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems <strong>und</strong> die Natura 2000-<br />

Gebiete > 50 ha sind ebenfalls Bestandteil <strong>des</strong> VBG TuE, daher<br />

werden auch die ökologischen Belange mit einem beson<strong>der</strong>en<br />

Gewicht in die Abwägung eingestellt. Dadurch wird es bei<br />

konkreten Planungen zu einer Einzelfallentscheidung kommen,<br />

bei <strong>der</strong> die Natura 2000-Gebietsfestlegungen im Sinne <strong>des</strong><br />

Naturschutzrechts berücksichtigt werden.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

5.<strong>2.</strong>7 Vorbehaltsgebiete für Forstwirtschaft<br />

262-49 Aus <strong>der</strong> Gegenüberstellung <strong>der</strong> Zielstellung Z1<br />

(Nutzfunktion <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong>) einerseits <strong>und</strong> dem<br />

Gr<strong>und</strong>satz G2 <strong>und</strong> <strong>der</strong> Zielstellung Z3 an<strong>der</strong>erseits<br />

können sich Wi<strong>der</strong>sprüche ergeben. Aus diesem<br />

Gr<strong>und</strong> sollten die bestehenden <strong>und</strong> zu entwickelnden<br />

Biotopverb<strong>und</strong>strukturen in Überlagerung als<br />

Vorbehaltsgebiete für den Aufbau <strong>des</strong> ökologischen<br />

Verb<strong>und</strong>systems dargestellt werden. Schließlich wird<br />

diese überlagernde Darstellung auch mit den VBG für<br />

Tourismus <strong>und</strong> Erholung praktiziert, obwohl die<br />

Erholungsfunktion ebenfalls in <strong>der</strong> Zielstellung Z3<br />

hervorgehoben wird.<br />

keine Berücksichtigung Die Zielvorgabe Z 1 regelt ganz klar die Nutzungsfunktion <strong>des</strong><br />

Wal<strong>des</strong>. Die Gr<strong>und</strong>sätze <strong>des</strong> G 2 können bei begründeten<br />

Nutzungskonflikten "weggewogen" werden. Im Z 3 handelt es<br />

sich um klare Aussagen zur Schutz- <strong>und</strong> Erholungsfunktion <strong>des</strong><br />

Wal<strong>des</strong>, die ihm zukommt. Sollte es hier zu Interessenkonflikten<br />

kommen, so ist im Einzelfall abzuwägen.<br />

Die bestehenden <strong>und</strong> zu entwickelnden<br />

Biotopverb<strong>und</strong>strukturen sind bereits überwiegend dem VBG<br />

ÖVS zugeordnet. VBG für Forstwirtschaft sind ausschließlich<br />

bestehende Waldgebiete. VBG TuE wurden wie im LEP<br />

flächendeckend über die an<strong>der</strong>en VBG gelegt. VBG<br />

Forstwirtschaft sind im LEP nicht ausgewiesen, hierbei handelt<br />

es sich um eine Ergänzung <strong>der</strong> LEP-Festlegungen. Nach § 1<br />

ROG ist es Aufgabe <strong>der</strong> Raumordnung "...unterschiedliche<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an den Raum aufeinan<strong>der</strong> abzustimmen...<strong>und</strong><br />

Vorsorge für einzelne Raumnutzungen zu treffen..."<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 316 von 673


TÖB:<br />

(262) Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

262-52 Zu Riethnordhausen-E<strong>der</strong>sleben:<br />

Konflikte mit Naturschutzbelangen (FFH0134LSA<br />

Gewässersystem <strong>der</strong> Helme <strong>und</strong> NSG0271<br />

Hackpfüffler See, 200 m entfernt)<br />

Umweltprüfung im Rahmen <strong>des</strong> REP erfolgt.<br />

Dem Ergebnis kann nicht uneingeschränkt<br />

zugestimmt werden. Mittlerweile liegen Erkenntnisse<br />

darüber vor, dass im nahe gelegenen Schilfröhricht 4<br />

bis 6 BP <strong>der</strong> Rohrweihe (u.a. EU-VS-RL Anh. I)<br />

brüten, für die entsprechende Abstandsregelungen<br />

einzuhalten sind. Des Weiteren nutzen Schwärme<br />

von Rauchschwalben <strong>und</strong> Bachstelzen das Röhricht<br />

als Schlafplatz. Außerdem dient <strong>der</strong> <strong>zum</strong> NSG<br />

gehörige Gehölzbestand an<strong>der</strong>en Greifvogelarten<br />

regelmäßig als Brutplatz (z.B. Mäusebussard).<br />

keine Berücksichtigung Ein konkreter Min<strong>des</strong>tabstand bzw. die konkrete Lage <strong>der</strong><br />

Brutplätze <strong>der</strong> Rohrweihe werden nicht genannt. Gemäß <strong>der</strong><br />

Biotoptypenkartierung LSA beginnt das Schilfröhricht in ca. 350<br />

m Entfernung vom westlichen EG-Rand. Entsprechend <strong>der</strong><br />

Handlungsempfehlungen <strong>des</strong> Nie<strong>der</strong>sächsischen<br />

Landkreistages zur Standortplanung von Windenergieanlagen<br />

(2005) sollte ein Min<strong>des</strong>tabstand von WKA zu Brutpläten <strong>der</strong><br />

Rohrweihe 1.000 m betragen. Davon wäre ggf. <strong>der</strong> westliche<br />

Teil <strong>des</strong> EG betroffen. Da es sich hier um ein Eignungsgebiet<br />

handelt, kann die Gemeinde auf Gr<strong>und</strong> ihrer besseren Vor-Ort-<br />

Kenntnis das EG nach innen konkretisieren. Derzeit läuft ein<br />

diesbezügliches B-Plan-Verfahren. Eine mögliche flächenmäßig<br />

etwas geringere Son<strong>der</strong>gebietsausweisung, z.B. Um den o.g.<br />

1.000 m Abstand (max. 30 ha <strong>des</strong> EG betroffen), würde die<br />

Zweckbestimmung <strong>des</strong> EG-Wind nicht in Frage stellen.<br />

Die für das NSG zuständige obere Naturschutzbehörde meldete<br />

keine diesbezügliche <strong>Bedenken</strong> an.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Zwischenzeitlich wurde o.g. B-Planverfahren (Abgrenzung<br />

nahezu deckungsgleich mit EG) <strong>und</strong> ein räumlich identisches<br />

BImSchG-Verfahren für 6 WKA positiv abgeschlossen.<br />

262-53 Aus <strong>der</strong> Sicht <strong>des</strong> Vogelschutzes ist folgen<strong>des</strong> zu<br />

ergänzen:<br />

- EG Wind 4 Amesdorf; Die bereits in <strong>der</strong> Anhörung<br />

<strong>zum</strong> 1. Planentwurf vorgebrachten Einwendungen zu<br />

dem erneut aufgenommenen EG bleiben bestehen.<br />

Aus STN <strong>zum</strong> 1. Planentwurf:<br />

"Das EG befindet sich in einer Entfernung von ca. 5<br />

km zur Grenze <strong>des</strong> EU SPA Auenwald Plötzkau. Der<br />

Auenwald Plötzkau ist eines <strong>der</strong> bedeutendsten<br />

Brutgebiete für Greifvögel in Sachsen-Anhalt,<br />

insbeson<strong>der</strong>e für den Schwarzmilan (Anh. I EUVSRL)<br />

<strong>und</strong> den Rotmilan (Anh. I EU-VSRL), für den<br />

Sachsen-Anhalt eine beson<strong>der</strong>e Verantwortung hat.<br />

Ein weiterer Verlust an Nahrungsflächen sowie<br />

mögliche Verluste durch Vogelschlag würde auch im<br />

weiteren Umfeld dieses EU SPA eine erhebliche<br />

Beeinträchtigung <strong>der</strong> beiden Arten darstellen. Da <strong>der</strong><br />

Fachbehörde jedoch keine aktuellen<br />

Feinkartierungen aus dem Umfeld <strong>des</strong> EG vorliegen,<br />

sind aktuelle lokale Daten über Bestände min<strong>des</strong>tens<br />

<strong>der</strong> 2 genannten Arten, die möglicherweise <strong>der</strong><br />

unteren Naturschutzbehörde <strong>des</strong> Landkreises<br />

vorliegen, entsprechend zu berücksichtigen."<br />

keine Berücksichtigung Auf Gr<strong>und</strong> dieser <strong>Bedenken</strong> wurde im Rahmen <strong>der</strong><br />

Umweltprüfung das EG Amesdorf in die Gutachterliche<br />

Stellungnahme "Überprüfung <strong>der</strong> Empfindlichkeit<br />

ausgewählter/bedrohter Vogelarten im Bereich<br />

ausgewählter/beantragter Gebietsfestlegungen <strong>der</strong> Windenergie<br />

im REPHarz" aufgenommen (ÖKOTOP GbR). Im Ergebnis<br />

dieses Gutachtens wird aus Gründen <strong>des</strong> Greifvogelschutzes<br />

eine EG-Erweiterung (wie von einigen Stellen im Rahmen <strong>der</strong><br />

Anhörung <strong>zum</strong> 1. Planentwurf vorgeschlagen) abgelehnt,<br />

jedoch nicht die bisher vorgenommene EG-Ausweisung im<br />

Bereich bereits vorhandener WKA in Frage gestellt.<br />

Die untere Naturschutzbehörde hat gegen diese relativ kleine<br />

EG-Ausweisung mit dem Hauptziel <strong>des</strong> Ermöglichen eines<br />

Repowering im Bereich <strong>des</strong> bereits vorhandenen Windparks<br />

keine Einwände vorgetragen. Der Aspekt <strong>des</strong> Repowering ist<br />

gemäß <strong>der</strong> Vorgaben <strong>des</strong> LEP-LSA bei <strong>der</strong> regionalplanerischen<br />

EG-Ausweisung zu berücksichtigen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 317 von 673


TÖB:<br />

(262) Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

262-54 EG Wind 6 (Grönigen-)Wegeleben:<br />

Die bereits in <strong>der</strong> Anhörung <strong>zum</strong> 1. Planentwurf<br />

vorgebrachten Einwendungen zu diesem EG bleiben<br />

bestehen. Eine erneute aktuelle FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung aller<br />

weiteren bisherigen Verän<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> Landschaft<br />

seit 2001 bzw. aller weiteren Pläne <strong>und</strong> Projekte ist<br />

notwendig. Neben den Brutvorkommen sind<br />

erhebliche Beeinträchtigungen <strong>der</strong> großen Rotmilan-<br />

Schlafplätze zu befürchten. Auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

herausragenden Verantwortung Deutschlands,<br />

insbeson<strong>der</strong>e Sachsen-Anhalts, für den Erhalt <strong>des</strong><br />

Rotmilans sowie wegen <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Bedeutung<br />

<strong>des</strong> Hakels <strong>und</strong> seines weiteren Umfel<strong>des</strong> für diese<br />

Art, sollte auf die Errichtung weiterer WEA in diesem<br />

Bereich verzichtet werden.<br />

Aus Stellungnahme <strong>zum</strong> 1. Planentwurf:<br />

"Das WEG befindet sich in einer Entfernung von nur<br />

2,5 km zur Grenze <strong>des</strong> EU SPA Hakel. Die<br />

Entfernung zu den Waldbeständen beträgt 3,5 km.<br />

Der Hakel ist eines <strong>der</strong> bedeutendsten Brutgebiete<br />

für Greifvögel in Sachsen-Anhalt, insbeson<strong>der</strong>e für<br />

den Schreiadler (Anh. I EU-VSRL) <strong>und</strong> den Rotmilan<br />

(Anh. I EU-VSRL), für den Sachsen-Anhalt eine<br />

beson<strong>der</strong>e Verantwortung hat. Die Bestände bei<strong>der</strong><br />

Arten sind auf Gr<strong>und</strong> von Verän<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong><br />

Landwirtschaft sowie verschiedener Vorhaben im<br />

Umfeld <strong>des</strong> Hakel in den vergangenen Jahren<br />

drastisch zurückgegangen. Ein zusätzlicher Verlust<br />

an Nahrungsflächen sowie mögliche Verluste durch<br />

Vogelschlag stellt eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

<strong>der</strong> wertgebenden Arten im EU SPA dar. Da<br />

Schreiadler selbst in nahrungsreichen Lebensräumen<br />

Aktionsräume von bis zu 6 km haben können (StVSW<br />

Brandenburg, pers. Mitt.), ist für Windkraftanlagen<br />

dieser Abstand zu den Waldflächen zu for<strong>der</strong>n. Eine<br />

FFH-Verträglichkeitsprüfung ist hier unumgänglich."<br />

keine Berücksichtigung Wegen <strong>der</strong> Bedeutung <strong>des</strong> Nördlichen <strong>und</strong> Nordöstlichen<br />

Harzvorlan<strong>des</strong> für den Greifvogelschutz (v.a. Rotmilan) wurde<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Plan-UP ein avifaunistisches Gutachten<br />

hinsichtlich ausgewählter/beantragter Windenergiegebiete<br />

erstellt (siehe Umweltbericht). Bei <strong>der</strong> Berücksichtigung dieser<br />

Ergebnisse für den Bereich <strong>des</strong> EG (Gröningen-)Wegeleben im<br />

REP-Abwägungsprozess ist jedoch auch <strong>der</strong> dort<br />

zwischenzeitlich erreichte Genehmigungstatbestand von 12<br />

WKA-Standorten im EG zu beachten, die erst 2005 bzw. 2007<br />

vom Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt genehmigt wurden. Dies ist<br />

angesicht <strong>der</strong> baurechtlichen Privilegierung <strong>der</strong><br />

Windenergienutzung umso wichtiger, denn ohne eine<br />

rechtsichere räumliche Einschränkung dieser Privilegierung<br />

durch die Regionalplanung ist eine planvolle Konzentration von<br />

WKA-Standorten (die im übrigen auch dem Vogelschutz zu gute<br />

kommt) nicht möglich. Es ist auch davon auszugehen, die die<br />

betroffenen Belange <strong>des</strong> Vogelschutzes in den konkreten<br />

Projektverfahren weitaus tiefgründiger geprüft wurden (mit o.g.<br />

Ergebnis) als im Rahmen einer groben regionalplanerischen<br />

Umweltprüfung verfahrensmäßig möglich ist. Das gilt natürlich<br />

auch für eine FFH-Verträglichkeitsprüfung. Ohne die<br />

Feststellung einer projektbezogenen FFH-Verträglichkeit hätten<br />

die o.g. aktuellen BImSchG-Genehmigungen nicht erteilt werden<br />

können. Eine allumfassende separate FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung für den gesamten Hakelbereich mit den<br />

dort vorhandenen bzw. geplanten, verschiedenartigen<br />

Nutzungsformen kann bereits wegen <strong>der</strong> geteilten Zuständigkeit<br />

(2 Planungsregionen betroffen) nicht Gegenstand eines<br />

Regionalplanes für einen Teilbereich <strong>des</strong> Hakels sein. Dies ist<br />

aus unserer Sicht wegen <strong>der</strong> überregionalen Wirkung Aufgabe<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>. Auf Gr<strong>und</strong> <strong>des</strong> Konfliktpotentials zwischen <strong>der</strong><br />

Windenergienutzung <strong>und</strong> dem EU SPA "Hakel" wurde jedoch<br />

bereits im <strong>2.</strong> Planentwurf <strong>des</strong> REPHarz auf die ursprünglich<br />

deutlich größere EG-Erweiterung, <strong>der</strong> noch 2004 durch die<br />

obere Naturschutzbehörde eine FFH-Verträglichkeit attestiert<br />

wurde, wie<strong>der</strong> zurückgenommen. Damit ist das jetzige EG<br />

bereits nahezu vollständig mit genehmigten WKA überplant.<br />

Eine relevante Zahl weiterer WKA-Standorte ist damit nicht<br />

mehr möglich. Angesichts einer üblichen Geltungsdauer von ca.<br />

10 Jahren für einen Regionalplan ist davon auszugehen, dass<br />

bis <strong>zum</strong> Ablauf <strong>der</strong> Betriebszeit bzw. bis zu einem Repowering<br />

<strong>der</strong> genehmigten WKA <strong>der</strong> REPHarz erneut fortgeschrieben<br />

wird. Bis dahin soll gemäß Umweltbericht im Rahmen <strong>der</strong><br />

gesetzlich vorgeschriebenen Raumbeobachtung unter<br />

Berücksichtung <strong>der</strong> Wirkung <strong>der</strong> projektbezogenen<br />

Kompensationsmaßnahmen geklärt werden, inwieweit eine<br />

solche EG-Ausweisung bei einer REP- Fortschreibung<br />

berücksichtigt werden kann.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 318 von 673


TÖB:<br />

(262) Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie mit <strong>der</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

262-55 VRG Wind V Dar<strong>der</strong>sheim-Ba<strong>der</strong>sleben:<br />

Die bereits in <strong>der</strong> Anhörung <strong>zum</strong> 1. Planentwurf<br />

vorgebrachten Einwendungen zu diesem VRG<br />

bleiben im Wesentlichen bestehen, trotz <strong>der</strong><br />

erheblichen Vorbelastung von 41 WKA in diesem<br />

Bereich. Das VRG befindet sich im direkten<br />

Flugkorridor zwischen 2 EU SPA. Die Entfernung<br />

<strong>zum</strong> EU SPA Huy nördlich Halberstadt hat sich durch<br />

Erweiterungen auf nur ca. 0,6 km erheblich verringert,<br />

<strong>zum</strong> EU SPA Fallsteingebiet nördlich Osterwieck mit<br />

ca. 3,5 km unwesentlich verringert. Beide EU SPA<br />

sind bedeutende Brutgebiete für Greifvögel in<br />

Sachsen-Anhalt. Ein weiterer Verlust an<br />

Nahrungsflächen, mögliche Verluste durch<br />

Vogelschlag sowie die Barrierewirkung zwischen den<br />

Gebieten würde eine erhebliche Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

wertgebenden Arten <strong>der</strong> EU SPA, insbeson<strong>der</strong>e<br />

bezogen auf den Rotmilan, darstellen. Zu Brutplätzen<br />

für Rot- <strong>und</strong> Schwarzmilan bzw. zu Grenzen von EU<br />

SPA für diese Arten ist nach den Empfehlungen <strong>der</strong><br />

Län<strong>der</strong>arbeitsgemeinschaft <strong>der</strong> Vogelschutzwarten<br />

ein Min<strong>des</strong>tabstand von 1.000 m bei <strong>der</strong> Errichtung<br />

von WKA einzuhalten. Auch an diesem Standort<br />

erscheint eine FFH-Verträglichkeitsprüfung<br />

unverzichtbar.<br />

keine Berücksichtigung Eine relevante EG-Erweiterung in Richtung EU SPA "Huy<br />

nördlich Halberstadt" wurde nicht vorgenommen, so dass <strong>der</strong><br />

Abstand zwischen dem VRG-/EG-Wind bzw. vorhandenen<br />

Windpark <strong>und</strong> dem EU SPA weiterhin ca. 3,0 km beträgt (0,6<br />

km ist lt. Umweltbericht ein Vorschlagsgebiet entfernt, welches<br />

jedoch nicht übernommen wurde). Auch <strong>zum</strong> EU SPA<br />

"Fallsteingebiet nördlich Osterwieck" (zunächst 3,9 km gemäß <strong>2.</strong><br />

Planentwurf, jetzt ca. 3,7 km vom VRG-Wind entfernt) wurde <strong>der</strong><br />

Abstand nicht wesentlich verringert. Der im Umweltbericht<br />

genannte 3,4 km Abstand bezieht sich ebenfalls auf eine nicht<br />

im REPHarz übernommene Vorschlagsfläche für eine EG-<br />

Erweiterung.<br />

Mit Ausnahme <strong>des</strong> nördlichen Randstreifens ist das VRG-Wind<br />

bereits vollständig mit genehmigten WKA überplant. In den<br />

jeweiligen Genehmigungsverfahren (v.a. zwischen 2003 <strong>und</strong><br />

2006) musste keine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt<br />

werden. Da in diesen Verfahren eine erhebliche<br />

Beeinträchtigung <strong>der</strong> o.g. Vogelschutzgebiete nicht festgestellt<br />

wurde, ist die For<strong>der</strong>ung zur Durchführung einer FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung über das avifaunistische Gutachten<br />

(siehe Umweltbericht) hinaus angesichts <strong>des</strong> erreichten<br />

Umsetzungsstan<strong>des</strong> im VRG-Wind unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

o.g. Abstände zu den EU SPA nicht gerechtfertigt. Der noch<br />

nicht überbaute nördliche Randstreifen ist sogar mehr als 4 km<br />

von den Vogelschutzgebieten entfernt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

9 Zeichnerische Darstellung<br />

262-58 Die Darstellung <strong>der</strong> lan<strong>des</strong>- <strong>und</strong> regional<br />

bedeutsamen Vorrangstandorte (z.B. Industrie <strong>und</strong><br />

Gewerbe, Großflächige Freizeitanlagen etc.) ist<br />

angesichts <strong>der</strong> vorherrschenden Flächengröße<br />

unzureichend. Häufig überschreiten diese "Standorte"<br />

eine Flächenausdehnung von 100 ha. Ab einer<br />

Flächengröße von 10 ha sollten sie<br />

dementsprechend auch flächenhaft dargestellt<br />

werden. Außerdem sollte die<br />

Flächengröße/potenzielle Flächengröße im REP-Text<br />

angegeben werden. Mögliche Konflikte sind in <strong>der</strong><br />

punkthaften Darstellung nicht o<strong>der</strong> nur unzureichend<br />

zu beurteilen.<br />

keine Berücksichtigung Gemäß Pkt. 3.4. Z LEP wird die flächenhafte Konkretisierung<br />

von Vorrangstandorten den städtebaulichen Planungen<br />

überlassen. Desweiteren wurden Kriterien für die Festlegung<br />

von regional bedeutsamen Standorten durch den<br />

Regionalausschuss beschlossen <strong>und</strong> <strong>der</strong> Regionalversammlung<br />

zur Kenntnis gegeben. Danach werden Standorte unter 10 ha,<br />

z.T. Bereits unter 30 ha, als nicht mehr regional bedeutsam<br />

angesehen.<br />

Größenteils orientieren sich die im REP dargestellten<br />

Vorranggstandorte an bereits vorhandenen lan<strong>des</strong>- <strong>und</strong> regional<br />

bedeutsamen Bestand solcher Standorte. In den an<strong>der</strong>en Fällen<br />

(nicht abgestimmte Planungen) erfolgte eine standortbezogene<br />

Prüfung im Umweltbericht, die auch eine regionalplanerisch<br />

hinreichende Beschreibung <strong>des</strong> Standortbereiches beinhaltet.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 319 von 673


TÖB:<br />

(262) Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

262-1 Schutzgut Boden - Zur Bodenfunktionsbewertung:<br />

Die Bodenverhältnisse in <strong>der</strong> Planungsregion Harz<br />

wurden unter Zugr<strong>und</strong>elegung <strong>des</strong> vom LAU<br />

veröffentlichten sachsen-anhaltinischen<br />

Bodenfunktionsbewertungsverfahrens ("Bodenschutz<br />

in <strong>der</strong> räumlichen Planung", Berichte <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>amtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, Heft<br />

29/1998) beschrieben.<br />

2005 erfolgte eine Fortschreibung für die<br />

Teilfunktionen Naturnähe (natürliche Vegetation) <strong>und</strong><br />

Ertragsfähigkeit (natürliches Ertragspotenzial). Die<br />

diesbezüglichen Überarbeitungen erfolgten auf <strong>der</strong><br />

Basis <strong>der</strong> Bewertungsgr<strong>und</strong>lage "Modul VKR 6.8.11"<br />

aus <strong>der</strong> Methodenbank <strong>des</strong> Nie<strong>der</strong>sächsischen<br />

Bodeninformationssystems (NIBIS). Ob <strong>und</strong> inwieweit<br />

sich daraus regional bzw. partiell eine Än<strong>der</strong>ung im<br />

Hinblick auf die Bewertung <strong>des</strong><br />

Gesamtkonfliktpotenzials für das Schutzgut Boden<br />

ergibt, kann z. Z. nicht eingeschätzt werden. Es wird<br />

angeregt eine Aktualisierung bzw. Überprüfung <strong>der</strong><br />

Bodenfunktionsbewertung vorzunehmen bzw. für die<br />

nachfolgenden Planungsschritte vorzusehen. Die<br />

aktualisierten Daten können beim LAU-LSA, FB 2,<br />

FG 23 abgefor<strong>der</strong>t werden.<br />

teilweise Berücksichtigung vertiefende Prüfung in nachfolgenden Planungen<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 320 von 673


TÖB:<br />

(262) Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

262-2 Immissionsschutz:<br />

Bei den ausgewiesenen Vorranggebieten <strong>und</strong><br />

Eignungsgebieten für Windenergieanlagen rücken die<br />

Gebietsgrenzen teilweise bis zu Abständen < 1000 m<br />

an benachbarte Wohnbebauungen heran, wodurch a<br />

priori Konfliktsituationen hinsichtlich erheblich<br />

störendem Anlagenlärm, Reflexion <strong>und</strong> Blendwirkung<br />

bei Ausnutzung <strong>der</strong> Gebietsgrenzen nicht<br />

ausgeschlossen werden. Hier können in noch<br />

anhängigen Genehmigungsverfahren Hin<strong>der</strong>nisse<br />

auftreten. Auf Seite 14 <strong>des</strong> Umweltberichtes in<br />

Tabelle 1.5 gehört <strong>der</strong> Schallschutz nicht in die<br />

Aufzählung <strong>der</strong> schädlichen Umwelteinwirkungen.<br />

Auch die ausgewiesenen Vorrang- <strong>und</strong><br />

Vorbehaltsgebiete für die Rohstoffgewinnung weisen<br />

teilweise nur relativ geringe Abstände zu<br />

schutzwürdigen Wohnbebauungen auf. Hier wird<br />

insbeson<strong>der</strong>e beim fortschreitenden Betrieb bzw. <strong>der</strong><br />

Erweiterung von Anlagen <strong>zum</strong> Kiessandabbau auf die<br />

Vermeidung von unzulässigen Geräuschen,<br />

Erschütterungen, Staubbelastungen <strong>und</strong><br />

Luftschadstoffkonzentrationen durch den Einsatz von<br />

Gerätetechnik gemäß 3<strong>2.</strong> BlmSchV bzw. die<br />

Beachtung <strong>der</strong> 2<strong>2.</strong> BlmSchV hingewiesen.<br />

Bei den beabsichtigten Vorhaben <strong>zum</strong> Schienen -<br />

<strong>und</strong> Straßenverkehr sind im Rahmen <strong>der</strong><br />

Realisierung ebenfalls Beeinträchtigungen von<br />

Wohn - <strong>und</strong> Erholungsfunktion durch Geräusche,<br />

Erschütterungen <strong>und</strong> Luftschadstoffe in Einzelfällen<br />

zu erwarten, so dass hier bei <strong>der</strong> Ausführung <strong>der</strong><br />

Planung auf die Beachtung <strong>der</strong> Regelungen <strong>der</strong> 16.<br />

BlmSchV <strong>und</strong> eine Abschätzung <strong>der</strong><br />

verkehrsbedingten Schadstoffimmissionen gemäß<br />

MLuS 02, Ausgabe 05 hingewiesen wird.<br />

teilweise Berücksichtigung Aus "Schallschutz" wird "Schall" unter Schutzgut Mensch mit<br />

dem Umweltziel Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen<br />

(siehe Tabelle im Pkt. 1.5 <strong>des</strong> Umweltberichtes).<br />

Die VRG-/EG-Wind besitzen in <strong>der</strong> Regel einen Abstand von<br />

min<strong>des</strong>tens 1.000 m zur nächsten geschlossenen<br />

Wohnbebauung (siehe auch Kriterienkatalog-Wind in <strong>der</strong> REP-<br />

Begründung).<br />

Die weiteren Hinweise <strong>des</strong> Einwen<strong>der</strong>s sind in den<br />

nachfolgenden Projektplanungen- bzw. -verfahren zu<br />

berücksichtigen.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 321 von 673


TÖB:<br />

(262) Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

262-14 Aus <strong>der</strong> Sicht <strong>des</strong> Naturschutzes ergeben sich<br />

insbeson<strong>der</strong>e zu folgenden Festlegungen Konflikte:<br />

III Kalksteinlagerstätte Elbingerode/Rübeland<br />

- FFH0090LSA Bergwiesen bei Königshütte wird in<br />

einem kleinen Bereich überlagert bzw. grenzt an<br />

- FFH0082LSA Devonkalkgebiet bei Elbingerode <strong>und</strong><br />

Rübeland grenzt an<br />

- Selekt. Biotopkartierung (ca. 10%): u.a. mesophiles<br />

Grünland, montane Wiese<br />

- BVE(ü) WR<strong>2.</strong>1.12 Bergwiesenkomplexe<br />

Königshütte-Elbingerode<br />

- BVE(r) WR<strong>2.</strong><strong>2.</strong>11 Bergwiesen/Magerrasen zw.<br />

Elbingerode, Königshütte <strong>und</strong> Hüttenrode<br />

- NUP0004 Harz/Sachsen-Anhalt<br />

- LSG0032WR Harz <strong>und</strong> nördliches Harzvorland<br />

Kenntnisnahme Das betreffende VRG umfasst bestehende<br />

Rohstoffabbaugebiete mit bereits gültigen<br />

Rahmenbetriebsplänen, daher ist eine Prüfung nicht erfor<strong>der</strong>lich<br />

(siehe Umweltbericht Anlage 2 bzw. Empfehlungen <strong>der</strong> LANA zu<br />

"Anfor<strong>der</strong>ungen an die Prüfung <strong>der</strong> Erheblichkeit von<br />

Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Natura 2000-Gebiete gemäß § 34<br />

BNatSchG im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-<br />

VP)"). Im übrigen ist das raumordnerisch, lediglich grob<br />

ausgewiesene VRG-Rohstoffgewinnung nicht mit <strong>der</strong><br />

Abbaufläche gleichzusetzen (siehe hierzu Umweltbericht, Pkt.<br />

3.<strong>2.</strong><strong>2.</strong>, Vorbemerkungen, 3. Absatz).<br />

Kenntnisnahme nein<br />

keine Betrachtung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />

262-15 V Kalksteinlagerstätte Groß Börnecke<br />

- BVE(r) ASL<strong>2.</strong><strong>2.</strong>5 Heckenlandschaft zw.<br />

Aschersleben <strong>und</strong> Groß Börnecke<br />

keine Betrachtung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />

262-16 VI Quarzsandlagerstätte Ermsleben<br />

- Selekt. Biotopkartierung (ca. 10%): u.a.<br />

Halbtrockenrasen, Silikat-Felsflur, Sandtrockenrasen<br />

Kenntnisnahme Für die Kalksteinlagerstätte Groß Börnecke existiert bereits ein<br />

Haupt- <strong>und</strong> ein Rahmenbetriebsplan. Da diese konkretere<br />

Festlegungen <strong>und</strong> Prüfungen enthalten, wurde auf eine<br />

nochmalige, aber gröbere regionalplanerische Prüfung<br />

verzichtet (siehe Umweltbericht, Pkt. 2 <strong>und</strong> Anlage 2).<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Aktiver Abbau auf Gr<strong>und</strong>lage eines zugelassenen<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Hauptbetriebsplanes (siehe Umweltbericht Anlage 2).<br />

keine Betrachtung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />

262-17 VII Kiessandlagerstätte Reinstedt-Hoym<br />

- FFH0172LSA Bode <strong>und</strong> Selke im Harzvorland<br />

weniger als 100 m entfernt<br />

Umweltprüfung im Rahmen <strong>des</strong> REP erfolgt<br />

Dem Ergebnis kann nicht uneingeschränkt<br />

zugestimmt werden.<br />

nicht berücksichtigt: Gefährdung einer Anhang IV-Art<br />

<strong>der</strong> FFH-RL (Liparis loeselii)<br />

262-18 IX Kiessandlagerstätte Aschersleben Froser Weg<br />

- Selekt. Biotopkartierung (>10%): u.a. Steppenrasen<br />

Kenntnisnahme Nach Verbreitungsatlas <strong>der</strong> Farn- <strong>und</strong> Blütenpflanzen LSA<br />

kommt die Pflanze im gesamten Tiefland vor, mit <strong>der</strong><br />

Einschränkung sehr selten. Nach "Neue Flora von Halberstadt,<br />

1993" ist das Vorkommen jedoch auf das Heslunger Bruch <strong>und</strong><br />

früher zwischen Staßfurt, Gänsefurth <strong>und</strong> Hecklingen begrenzt.<br />

Außerdem handelt es sich bei dem VRG größtenteils um eine<br />

Hochfläche, die fast vollständig intensiv ackerbaulich genutzt<br />

wird.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Ein genehmigter Hauptbetriebsplan liegt vor (siehe<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Umweltbericht, Anlage 2).<br />

keine Betrachtung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 322 von 673


TÖB:<br />

(262) Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

262-19 XI Halberstadt Holtemmeaue<br />

- BVE(r) HBS<strong>2.</strong><strong>2.</strong>1 Aue <strong>der</strong> Holtemme<br />

Kenntnisnahme aktiver/genehmigter Abbau aufgr<strong>und</strong> von Rahmen-<br />

Kenntnisnahme nein<br />

/Hauptbetriebsplänen (siehe Umweltbericht, Anlage 2).<br />

keine Betrachtung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />

262-20 XIII Kiessandlagerstätte Bodeaue-Wegeleben<br />

- FFH0172LSA Bode <strong>und</strong> Selke im Harzvorland<br />

(linear) angrenzend<br />

- Selekt. Biotopkartierung (ca. 10%): u.a.<br />

Eichenmischwäl<strong>der</strong> trockenwarmer Silikatstandorte,<br />

Salzsumpf, Feuchtgrünland, Nie<strong>der</strong>moor,<br />

Feuchtgebüsch, wertvoller Gehölzbestand<br />

- BVE(ü) HBS<strong>2.</strong>1.5 Aue <strong>der</strong> Bode<br />

- LSG0025HBS Bodenie<strong>der</strong>ung<br />

Kenntnisnahme aktiver/genehmigter Abbau aufgr<strong>und</strong> von Rahmen-<br />

Kenntnisnahme nein<br />

/Hauptbetriebsplänen (siehe Umweltbericht, Anlage 2).<br />

keine Betrachtung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />

262-21 XIV Kiessandlagerstätte Ro<strong>der</strong>sdorf<br />

- FFH0172LSA Bode <strong>und</strong> Selke im Harzvorland<br />

(linear) weniger als 100m entfernt<br />

- Selekt. Biotopkartierung (ca. 5%): u.a. wertvoller<br />

Gehölzbestand<br />

- BVE(ü) HBS<strong>2.</strong>1.5 Aue <strong>der</strong> Bode<br />

- LSG0025HBS Bodenie<strong>der</strong>ung angrenzend<br />

Kenntnisnahme aktiver/genehmigter Abbau aufgr<strong>und</strong> von Rahmen-<br />

Kenntnisnahme nein<br />

/Hauptbetriebsplänen (siehe Umweltbericht, Anlage 2).<br />

keine Betrachtung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />

262-22 XVI Kiessandlagerstätte Bühne-Wülperode<br />

- BVE(r) HBS<strong>2.</strong><strong>2.</strong>6 Stimmecke<br />

keine Betrachtung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />

262-23 XVII Kiessandlagerstätte Deersheim/Nord<br />

-Selekt. Biotopkartierung (ca. 3%): u.a.<br />

Halbtrockenrasen<br />

Kenntnisnahme Auf ca. 1/3 <strong>der</strong> Fläche erfolgt ein aktiver/genehmigter Abbau auf<br />

Gr<strong>und</strong>lage eines Hauptbetriebsplan, für restl. 2/3 Nachweis <strong>der</strong><br />

Umweltverträglichkeit im ROV (siehe Anlage 2 Umweltbericht)<br />

erbracht.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme aktiver/genehmigter Abbau aufgr<strong>und</strong> von Rahmen-<br />

Kenntnisnahme nein<br />

/Hauptbetriebsplänen (siehe Umweltbericht, Anlage 2).<br />

keine Betrachtung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 323 von 673


TÖB:<br />

(262) Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

262-24 XVIII Quarzsandlagerstätte Quedlinburg/ Lehhof<br />

- FFH0086LSA Sand-Silberscharten-Standorte bei<br />

Quedlinburg insgesamt überlagert<br />

- Selekt. Biotopkartierung (>7%): u.a.<br />

Sandtrockenrasen, Wald mit Bedeutung für<br />

gefährdete Arten<br />

- BVE(r) QLB<strong>2.</strong><strong>2.</strong>4 Ausläufer <strong>des</strong> Sandsteingebietes<br />

westl. Quedlinburg<br />

Kenntnisnahme aktiver/genehmigter Abbau aufgr<strong>und</strong> von Rahmen-<br />

Kenntnisnahme nein<br />

/Hauptbetriebsplänen (siehe Umweltbericht, Anlage 2).<br />

keine Betrachtung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />

Gefährdung <strong>des</strong> Fortbestan<strong>des</strong> <strong>des</strong> FFH-Gebietes<br />

262-25 XIX Kiessandlagerstätte Bodeaue-Ditfurt<br />

- FFH0172LSA Bode <strong>und</strong> Selke im Harzvorland<br />

weniger als 100m entfernt<br />

- BVE(ü) HBS<strong>2.</strong>1.5 Aue <strong>der</strong> Bode<br />

- LSG0025HBS Bodenie<strong>der</strong>ung angrenzend<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Umweltprüfung im Rahmen <strong>des</strong> REP erfolgt<br />

262-26 XX Torflagerstätte Helsunger Bruch<br />

- FFH0087LSA Kalkflachmoor im Helsunger Bruch<br />

grenzt unmittelbar an<br />

- NSG0063 Hammelwiese 120m entfernt<br />

- Selekt. Biotopkartierung (ca. 3%): u.a.<br />

Feuchtgrünland, Nie<strong>der</strong>moor/Sumpf, Feuchtgebüsch<br />

- NUP0004 Harz/Sachsen-Anhalt<br />

- LSG0032WR Harz <strong>und</strong> nördliches Harzvorland<br />

- BVE(ü) WR<strong>2.</strong>1.5 Helsunger Bruch<br />

Kenntnisnahme siehe Datensatz 262-13<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Umweltprüfung <strong>und</strong> FFH-Verträglichkeitsprüfung im<br />

Rahmen <strong>des</strong> REP erfolgt. Dem Ergebnis kann nicht<br />

uneingeschränkt zugestimmt werden, siehe<br />

Bemerkungen <strong>zum</strong> Umweltbericht, Pkt. 3.<strong>2.</strong>2<br />

262-27 XXI Kiessandlagerstätte Warnstedt-Timmerode<br />

- NUP0004 Harz/Sachsen-Anhalt<br />

- LSG0032WR Harz <strong>und</strong> nördliches Harzvorland<br />

Kenntnisnahme aktiver/genehmigter Abbau (siehe Umweltbericht, Anlage 2) Kenntnisnahme nein<br />

keine Betrachtung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />

262-28 XXII Kiessandlagerstätte Badeborn<br />

- NUP0004 Harz/Sachsen-Anhalt<br />

Kenntnisnahme aktiver/genehmigter Abbau (siehe Umweltbericht, Anlage 2) Kenntnisnahme nein<br />

keine Betrachtung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 324 von 673


TÖB:<br />

(262) Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

262-29 XXIII Hartsteinlagerstätte Ballenstedt-Rehköpfe<br />

- SPA0019LSA Nordöstlicher Unterharz<br />

- Selekt. Biotopkartierung (ca. 30%): mesophiler<br />

Eichen-Mischwald<br />

- BVE(ü) QLB<strong>2.</strong>1.8 Waldgebiet am nördlichen<br />

Harzrand <strong>und</strong> Ballenstedter Bergland<br />

- NUP0004 Harz/Sachsen-Anhalt<br />

- LSG0032WR Harz <strong>und</strong> nördliches Harzvorland<br />

Kenntnisnahme Für das Gebiet gibt es bereits eine detailliertere, aktuelle<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Prüfung <strong>des</strong> betroffenen EU SPA bzw. <strong>des</strong> LSG, auf die sich<br />

<strong>der</strong> Umweltbericht stützt (siehe Pkt. 3.3 Unterpkt. B)<br />

Umweltprüfung <strong>und</strong> FFH-Verträglichkeitsprüfung im<br />

Rahmen <strong>des</strong> REP erfolgt<br />

Dem Ergebnis kann nicht uneingeschränkt<br />

zugestimmt werden, siehe Bemerkungen <strong>zum</strong><br />

Umweltbericht, Pkt. 3.<strong>2.</strong><strong>2.</strong> Das betreffende Gebiet ist<br />

Brutgebiet <strong>der</strong> Anhang I-Arten Grauspecht,<br />

Schwarzspecht <strong>und</strong> Neuntöter, denen durch mögliche<br />

Abbauaktivitäten Lebensraum in erheblichem Umfang<br />

entzogen werden würde. Ferner ist das Gebiet<br />

Nahrungsraum von Schwarzstorch, Wespenbussard<br />

<strong>und</strong> Rotmilan. Insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> Schwarzstorch ist<br />

sehr störungsempfindlich, so dass bei laufendem<br />

Abbaubetrieb mit Vergrämung <strong>der</strong> Art zu rechnen ist.<br />

Des Weiteren kommt im Gebiet die Wildkatze vor.<br />

262-30 XXIV Kiessandlagerstätte Roßla<br />

- BVE(ü) SGH<strong>2.</strong>1.3 Helmenie<strong>der</strong>ung<br />

- FFH0134LSA Gewässersystem <strong>der</strong> Helme (linear)<br />

weniger als 100m entfernt<br />

Kenntnisnahme aktiver/genehmigter Abbau (siehe Umweltbericht, Anlage 2) Kenntnisnahme nein<br />

keine Betrachtung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />

262-31 XXVI Kiessandlagerstätte Wallhausen<br />

- BVE(ü) SGH<strong>2.</strong>1.3 Helmenie<strong>der</strong>ung<br />

- FFH0134LSA Gewässersystem <strong>der</strong> Helme (linear)<br />

weniger als 100 m entfernt<br />

Umweltprüfung <strong>und</strong> FFH-Verträglichkeitsprüfung im<br />

Rahmen <strong>des</strong> REP erfolgt. Dem Ergebnis kann nicht<br />

uneingeschränkt zugestimmt werden.<br />

Eine Übertragung von Untersuchungen (vgl. S. 199)<br />

an an<strong>der</strong>er Stelle ist kritisch zu sehen. So ist auf<br />

Basis <strong>der</strong> im Umweltbericht vorgelegten Unterlagen<br />

nicht hinreichend sicher belegbar, dass trotz eines<br />

geringen Min<strong>des</strong>tabstan<strong>des</strong> zu FFH-Gebieten<br />

negative Auswirkungen auf die Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong><br />

Oberflächenwasserstände <strong>und</strong> damit auf<br />

wasserstandsabhängige Arten <strong>und</strong> Lebensraumtypen<br />

ausgeschlossen werden können.<br />

Kenntnisnahme Die Untersuchungen erfolgten nicht an an<strong>der</strong>er Stelle son<strong>der</strong>n<br />

ebenfalls im VRG. Bei ähnlichen Biotopausstattungen <strong>und</strong><br />

Gr<strong>und</strong>wasserverhältnissen kann es hier zu keiner an<strong>der</strong>en<br />

Aussage kommen; außerdem ist lediglich eine grobe Prüfung<br />

auf regionalplanerischer Ebene durchzuführen.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 325 von 673


TÖB:<br />

(262) Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

262-32 XXVII Hartsteinlagerstätte Unterberg<br />

- FFH0095LSA Bere <strong>und</strong> Mosebach südwestl. Stiege<br />

(linear) grenzt an<br />

- Selekt. Biotopkartierung (ca. 15%): u.a.<br />

bodensaurer <strong>und</strong> mesophiler Buchenwald, Silikat-<br />

Felsflur, felsiger Schatthang- <strong>und</strong> Schluchtwald<br />

- BVE(ü) WR<strong>2.</strong>1.10 Bere, Tiefenbach<br />

- BVE(ü) WR<strong>2.</strong>1.13 Laubwaldgebiete südlich <strong>und</strong><br />

nordöstlich Hasselfelde<br />

- NUP0004 Harz/Sachsen-Anhalt<br />

- SG0032WR Harz <strong>und</strong> nördliches Harzvorland<br />

Kenntnisnahme Derzeit läuft ein Planfeststellungsverfahren für 25% <strong>der</strong> Fläche,<br />

die noch nicht in Abbau ist (siehe Umweltbericht, Anlage 2). Für<br />

den überwiegenden Teil <strong>des</strong> VRG bestehen rechtskräftige<br />

Haupt-/Rahmenbetriebspläne. Daher wird bereits eine<br />

detailliertere Prüfung im Rahmen <strong>des</strong> Planfeststellungsverfahren<br />

erbracht.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

keine Betrachtung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />

262-33 XXVIII Hartgesteinlagerstätte Großer Hornberg<br />

- FFH0090LSA Bergwiesen bei Königshütte grenzt<br />

unmittelbar an<br />

- Selekt. Biotopkartierung (>70%): u.a. mesophiles<br />

Grünland, montane Wiese<br />

- BVE(ü) WR<strong>2.</strong>1.12 Bergwiesenkomplexe<br />

Königshütte-Elbingerode<br />

- NUP0004 Harz/Sachsen-Anhalt<br />

- LSG0032WR Harz <strong>und</strong> nördliches Harzvorland<br />

Kenntnisnahme siehe Datensatz 262-76<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Umweltprüfung im Rahmen <strong>des</strong> REP erfolgt<br />

Dem Ergebnis kann nicht uneingeschränkt<br />

zugestimmt werden, siehe Bemerkungen <strong>zum</strong><br />

Umweltbericht, Pkt. 3.<strong>2.</strong>2<br />

262-34 XXIX Werk- <strong>und</strong> Dekosteinlagerstätte Kleiner<br />

Birkenkopf<br />

- Selekt. Biotopkartierung (ca. 3%): u.a. Nie<strong>der</strong>moor<br />

- NUP0004 Harz/Sachsen-Anhalt<br />

- LSG0032WR Harz <strong>und</strong> nördliches Harzvorland<br />

Kenntnisnahme aktiver/genehmigter Abbau (siehe Umweltbericht, Anlage 2) Kenntnisnahme nein<br />

keine Betrachtung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />

262-35 XXX Werk- <strong>und</strong> Dekosteinlagerstätte Thumkuhlental<br />

- NUP0004 Harz/Sachsen-Anhalt<br />

- LSG0032WR Harz <strong>und</strong> nördliches Harzvorland<br />

Kenntnisnahme aktiver/genehmigter Abbau (siehe Umweltbericht, Anlage 2) Kenntnisnahme nein<br />

keine Betrachtung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 326 von 673


TÖB:<br />

(262) Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

262-36 Gefährdungen <strong>der</strong> Offenstandorte (Trockenrasen,<br />

Bergwiesen) bspw. durch Immissionen, <strong>der</strong><br />

Fließgewässer <strong>und</strong> <strong>der</strong> Moorstandorte bspw. durch<br />

Eingriffe in das Wasserregime, wie beim<br />

FFH0172LSA Bode <strong>und</strong> Selke im Harzvorland, sind<br />

aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> unmittelbaren Nachbarschaft sehr<br />

wahrscheinlich <strong>und</strong> bedürfen auch <strong>der</strong> Überprüfung<br />

durch eine FFH-Verträglichkeitsprüfung. Eventuelle<br />

Beeinträchtigungen dürfen im Falle ihrer Erheblichkeit<br />

nicht dem Schutzziel <strong>der</strong> FFH-Gebiete im Rang<br />

vorgehen.<br />

262-40 Aus <strong>der</strong> Sicht <strong>des</strong> Naturschutzes ergeben sich zu<br />

folgenden Festlegungen Konflikte:<br />

5 Kalksteinlagerstätte Schwanebeck<br />

- FFH0047LSA/SPA0028LSA/ Huy nördlich<br />

Halberstadt<br />

- Selektive Biotopkartierung (>60%): u.a.<br />

Halbtrockenrasen, Trockengebüsch<br />

- BVE(ü) HBS<strong>2.</strong>1.2 Muschelkalkrücken (Großer<br />

Fallstein-Kleiner Fallstein-Ortsberg-Huy)<br />

Kenntnisnahme Die beschriebenen Gefährdungssituationen sind für geplante<br />

Vorhaben grob entsprechend <strong>der</strong> Maßstablichkeit <strong>der</strong><br />

Regionalplanung (1: 100.000) überprüft wurden. Für bereits<br />

bestehende Nutzungen, die im REPHarz gesichert werden,<br />

wurden keine nochmaligen Prüfungen durchgeführt, da sie<br />

genehmigt sind <strong>und</strong> damit auf Fachebene bzw. Projektebene<br />

eine bereits genauere Prüfung erfolgte.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

keine Berücksichtigung Hier besteht eine Diskrepanz zwischen <strong>der</strong> selekt.<br />

Biotopkartierung <strong>und</strong> <strong>der</strong> CIR-Kartierung bzw. <strong>der</strong> Realnutzung.<br />

Es handelt sich zwar um einen Kalkacker aber nicht in dem<br />

genannten Umfang um Kalktrocken- o<strong>der</strong> Halbtrockenrasen.<br />

Ca. 66 % <strong>des</strong> VBG Rohstoffgewinnung bzw. ca. 80 % <strong>des</strong><br />

Prüfgebietes (siehe Umweltbericht) sind Ackerfläche.<br />

Siehe hierzu auch Datensatz 291-35 (Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt)<br />

sowie Datensatz 262-46<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Umweltprüfung im Rahmen <strong>des</strong> REP erfolgt.<br />

Dem Ergebnis kann nicht uneingeschränkt<br />

zugestimmt werden, siehe unten <strong>und</strong> Bemerkungen<br />

<strong>zum</strong> Umweltbericht, Pkt. 3.<strong>2.</strong>2<br />

262-41 7 Tonlagerstätte Quedlinburg<br />

- Selekt. Biotopkartierung (>3%): u.a. Silikat-<br />

Magerrasen <strong>und</strong> Pionierfluren, Sandtrockenrasen,<br />

Steppenrasen<br />

- NUP0004LSA Harz/Sachsen-Anhalt<br />

- LSG0032QLB Harz <strong>und</strong> nördliches Harzvorland<br />

keine Berücksichtigung VBG Rohstoffgewinnung dienen <strong>der</strong> Rohstoffvorsorge, die<br />

eigentlichen Abbaugrenzen werden in den entsprechenden<br />

Verfahren festgelegt. Im Umweltbericht <strong>zum</strong> Regionalen<br />

Entwicklungsplan ist nur zu prüfen, ob eine raumbedeutsame<br />

Nutzung möglich erscheint. Es wurde folglich nur eine grobe<br />

Konfliktanalyse durchzuführt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Umweltprüfung im Rahmen <strong>des</strong> REP erfolgt.<br />

Dem Ergebnis kann nicht uneingeschränkt<br />

zugestimmt werden, siehe Bemerkungen <strong>zum</strong><br />

Umweltbericht, Pkt. 3.<strong>2.</strong>2<br />

262-42 9 Kiessandlagerstätte Roßla-Holzköhlerei<br />

- FFH0134LSA Gewässersystem <strong>der</strong> Helme (linear)<br />

weniger als 50m entfernt<br />

- BVE(ü) SGH<strong>2.</strong>1.3 Helme<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Umweltprüfung <strong>und</strong> FFH-Verträglichkeitsprüfung im<br />

Rahmen <strong>des</strong> REP erfolgt<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 327 von 673


TÖB:<br />

(262) Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

262-43 11 Kiessandstätte E<strong>der</strong>sleben<br />

- FFH0134LSA Gewässersystem <strong>der</strong> Helme (linear)<br />

Umweltprüfung <strong>und</strong> FFH-Verträglichkeitsprüfung im<br />

Rahmen <strong>des</strong> REP erfolgt<br />

Dem Ergebnis kann nicht uneingeschränkt<br />

zugestimmt werden, siehe Bemerkungen <strong>zum</strong><br />

Umweltbericht, Pkt. 3.<strong>2.</strong>2<br />

262-44 12 Kiessandlagerstätte Katharienenrieth<br />

- FFH0134LSA Gewässersystem <strong>der</strong> Helme (linear)<br />

Umweltprüfung <strong>und</strong> FFH-Verträglichkeitsprüfung im<br />

Rahmen <strong>des</strong> REP erfolgt<br />

Dem Ergebnis kann nicht uneingeschränkt<br />

zugestimmt werden, siehe Bemerkungen <strong>zum</strong><br />

Umweltbericht, Pkt. 3.<strong>2.</strong>2<br />

262-45 14 Werk- <strong>und</strong> Dekosteinlagerstätte Thumkuhlental<br />

- NUP0004 Harz/Sachsen-Anhalt<br />

- LSG0032WR Harz <strong>und</strong> nördliches Harzvorland<br />

Kenntnisnahme VBG Rohstoffgewinnung dienen <strong>der</strong> Rohstoffvorsorge, die<br />

eigentlichen Abbaugrenzen werden in den entsprechenden<br />

Verfahren festgelgt. Im Umweltbericht <strong>zum</strong> Regionalen<br />

Entwicklungsplan ist nur zu prüfen, ob eine raumbedeutsame<br />

Nutzung möglich erscheint <strong>und</strong> es ist eine grobe Konfliktanalyse<br />

durchzuführen.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme VBG Rohstoffgewinnung dienen <strong>der</strong> Rohstoffvorsorge, die<br />

eigentlichen Abbaugrenzen werden in den entsprechenden<br />

Verfahren festgelgt. Im Umweltbericht <strong>zum</strong> Regionalen<br />

Entwicklungsplan ist nur zu prüfen, ob eine raumbedeutsame<br />

Nutzung möglich erscheint <strong>und</strong> eine grobe Konfliktanalyse<br />

durchzuführen.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Umweltprüfung im Rahmen <strong>des</strong> REP erfolgt<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 328 von 673


TÖB:<br />

(262) Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

262-48 Aus <strong>der</strong> Sicht <strong>des</strong> Naturschutzes ergeben sich zu<br />

folgenden Festlegungen mögliche Konflikte:<br />

1 Harz <strong>und</strong> Harzvorlän<strong>der</strong><br />

- FFH0078LSA Laubwaldgebiet zwischen<br />

Wernigerode <strong>und</strong> Blankenburg<br />

- FFH0081LSA Stollensystem Büchenberg bei<br />

Elbingerode<br />

- FFH0082LSA Devonkalkgebiet bei Elbin-gerode<br />

<strong>und</strong> Rübeland<br />

- FFH0089LSA Harzer Bachtäler<br />

- FFH0090LSA Bergwiesen bei Königshütte<br />

- FFH0092LSA Münchenberg bei Stecklenberg<br />

- FH0094LSA Radeweg bei Hasselfelde<br />

- FFH0096LSA Selketal <strong>und</strong> Bergwiesen bei Stiege<br />

- FFH0097LSA Buchenwäl<strong>der</strong> um Stolberg<br />

- FFH0101LSA Buntsandstein- <strong>und</strong> Gipskarstlandschaft<br />

bei Questenberg im Süd-harz<br />

- FFH0161LSA Bodetal <strong>und</strong> Laubwäl<strong>der</strong> <strong>des</strong><br />

Harzran<strong>des</strong> bei Thale<br />

- FFH0177LSA Burgesroth <strong>und</strong> Laubwäl<strong>der</strong> bei<br />

Ballenstedt<br />

- FFH0203LSA Heers bei Blankenburg<br />

- SPA0019LSA Nordöstlicher Unterharz<br />

- SPA0029LSA Vogelschutzgebiet zwischen<br />

Wernigerode <strong>und</strong> Blankenburg<br />

- SPA0030LSA Buchenwäl<strong>der</strong> um Stolberg<br />

- NSG0021 Bockberg<br />

- NSG0023 Radeweg<br />

- NSG0024 Tännichen<br />

- NSG0066 Anhaltinischer Saalstein<br />

- NSG0103 Pferdekopf<br />

- NSG0022 Bodetal<br />

- NSG0065 Münchenberg<br />

- NSG0068 Alte Burg<br />

Kenntnisnahme Es handelt sich bei dem VBG für Tourismus <strong>und</strong> Erholung "Harz<br />

<strong>und</strong> Harzvorlän<strong>der</strong>" um eine Sicherung <strong>der</strong> vorhandenen<br />

Nutzung. Durch entsprechende Besucherlenkung sind bisher<br />

keine Probleme aufgetreten <strong>und</strong> können auch zukünftig<br />

vermieden werden. Da <strong>der</strong> Harz eines <strong>der</strong> wichtigsten<br />

Tourismusgebiete <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> darstellt, muss sich diese<br />

Tatsache auch im Regionalen Entwicklungsplan wi<strong>der</strong>spiegeln.<br />

Die Besucher benutzen vorhandene Wege. Weitere Vorschriften<br />

ergeben sich aus den Verordnungen <strong>der</strong> Schutzgebiete. Die<br />

möglichen Konflikte wurden in <strong>der</strong> FFH-Vorprüfung aufgezeigt<br />

<strong>und</strong> bewertet. Da es sich nicht um erhebliche Konflikte handelt,<br />

bleibt das VBG Tourismus <strong>und</strong> Erholung bestehen.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

FFH - Verträglichkeitsprüfung im Rahmen <strong>des</strong> REP<br />

erfolgt<br />

4 Huy <strong>und</strong> Fallstein<br />

- FFH0045LSA/SPA0027LSA Fallstein nördlich<br />

Osterwieck<br />

- FFH0047LSA/SPA0028LSA Huy nördlich<br />

Halberstadt<br />

- BVE(ü) HBS<strong>2.</strong>1.2 Muschelkalkrücken (Großer<br />

Fallstein-Kleiner Fallstein-Ortsstein-Huy)<br />

FFH-Verträglichkeitsprüfung im Rahmen <strong>des</strong> REP<br />

erfolgt<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 329 von 673


TÖB:<br />

(262) Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

5 Kyffhäuserrand <strong>und</strong> Stausee Kelbra<br />

- SPA0004LSA Helmestausee Berga-Kelbra<br />

FFH-Verträglichkeitsprüfung im Rahmen <strong>des</strong> REP<br />

erfolgt<br />

Dem Ergebnis <strong>der</strong> FFH-Verträglichkeitsprüfung kann<br />

nicht zugestimmt werden, siehe Bemerkungen <strong>zum</strong><br />

Umweltbericht, Pkt. 3.3.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 330 von 673


TÖB:<br />

(262) Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

262-50 1 Gebiet <strong>der</strong> Auenie<strong>der</strong>ung <strong>und</strong> Hänge<br />

- Selekt. Biotopkartierung: u.a. Feuchtgrünland,<br />

Streuobstwiesen<br />

- BVE(r) HBS. <strong>2.</strong><strong>2.</strong>5 Aue<br />

- BVE(ü) HBS. <strong>2.</strong>1.2 Muschelkalkrücken (Großer<br />

Fallstein-Kleiner Fallstein-Ortsberg-Huy)<br />

Umweltprüfung im Rahmen <strong>des</strong> REP erfolgt<br />

Dem Ergebnis kann nicht uneingeschränkt<br />

zugestimmt werden, siehe Bemerkungen <strong>zum</strong><br />

Umweltbericht, Pkt. 3.<strong>2.</strong>3<br />

2 Marienbach<br />

- BVE(r) HBS. <strong>2.</strong><strong>2.</strong>4 Marienbach<br />

Umweltprüfung im Rahmen <strong>des</strong> REP erfolgt<br />

keine Berücksichtigung Die Umweltprüfung auf Ebene <strong>der</strong> Regionalplanung soll grob die<br />

Eignung bzw. Konflikte mit den Festlegungen <strong>des</strong> Regionalen<br />

Entwicklungsplanes aufzeigen. Bei den genannten Gebieten ist<br />

eine Wie<strong>der</strong>bewaldung aus regionalplanerischer Sicht (Maßstab<br />

1:100.000) möglich, welche Flächen evtl. nicht geeignet sind,<br />

wird in weiteren Verfahren (nachgeordnete Ebenen) zu klären<br />

sein, es ist nicht Aufgabe <strong>der</strong> Regionalplanung (nicht<br />

flächenscharf).<br />

Wie im Umweltbericht S. 78 zu 3.<strong>2.</strong>3. dargelegt, sind die<br />

Suchräume <strong>der</strong> Forstlichen Rahmenplanung die Gr<strong>und</strong>lage für<br />

die VBG Wie<strong>der</strong>bewaldung/Erstaufforstung. Diese Suchräume<br />

wurden laut Forstlicher Rahmenplanung bereits einer FFH-<br />

Prüfung unterzogen. In unserer Prüfung wird außerdem<br />

daraufhingewiesen, dass gesetzlich geschützte Biotope nicht<br />

aufgeforstet werden sollen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

3 Gebiet um den Bicklingsbach<br />

- Selekt. Biotopkartierung: u.a. Steppenrasen,<br />

Sandtrockenrasen<br />

- BVE(r) QLB. <strong>2.</strong><strong>2.</strong>8 Bicklingsbach <strong>und</strong> Quarmbach<br />

- LSG0099QLB Seweckenberge<br />

Umweltprüfung im Rahmen <strong>des</strong> REP erfolgt<br />

Dem Ergebnis kann nicht uneingeschränkt<br />

zugestimmt werden, siehe Bemerkungen <strong>zum</strong><br />

Umweltbericht, Pkt. 3.<strong>2.</strong>3<br />

4 Getelaue<br />

- Selekt. Biotopkartierung: u.a. Ru<strong>der</strong>alfluren<br />

- BVE(r) QLB <strong>2.</strong><strong>2.</strong>6 Sauerbach <strong>und</strong> Getel<br />

Umweltprüfung im Rahmen <strong>des</strong> REP erfolgt<br />

5 Bergbaufolgelandschaft Nachterstedt, Schadeleben<br />

<strong>und</strong> Neu Königsaue<br />

- Selekt. Biotopkartierung: Halbtrockenrasen <strong>und</strong><br />

Streuobstwiese zwischen Neu Königsaue <strong>und</strong><br />

Schadeleben<br />

Umweltprüfung im Rahmen <strong>des</strong> REP erfolgt<br />

Dem Ergebnis kann nicht uneingeschränkt<br />

zugestimmt werden, siehe Bemerkungen <strong>zum</strong><br />

Umweltbericht, Pkt. 3.<strong>2.</strong>3<br />

6 Senkungsgebiet Hakeborn-Schneidlingen<br />

- Selekt. Biotopkartierung: u.a. Nie<strong>der</strong>moor Sumpf,<br />

Ru<strong>der</strong>alflur, Sandtrockenrasen, Trockenbiotope<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(262) Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

Umweltprüfung im Rahmen <strong>des</strong> REP erfolgt<br />

Dem Ergebnis kann nicht uneingeschränkt<br />

zugestimmt werden, siehe Bemerkungen <strong>zum</strong><br />

Umweltbericht, Pkt. 3.<strong>2.</strong>3<br />

7 Bodenie<strong>der</strong>ung zwischen Staßfurt <strong>und</strong> Etgersleben<br />

...<br />

- Selekt. Biotopkartierung: u.a. mesophiles Gründland<br />

nördlich von Unseburg<br />

- LSG0025ASL Bodenie<strong>der</strong>ung<br />

Umweltprüfung im Rahmen <strong>des</strong> REP erfolgt<br />

Dem Ergebnis kann nicht uneingeschränkt<br />

zugestimmt werden, siehe Bemerkungen <strong>zum</strong><br />

Umweltbericht, Pkt. 3.<strong>2.</strong>3<br />

9 Wartenberg bei Ermsleben<br />

- Selekt. Biotopkartierung: u.a. Streuobstwiese,<br />

Feuchtgebüsch<br />

Umweltprüfung im Rahmen <strong>des</strong> REP erfolgt<br />

Dem Ergebnis kann nicht uneingeschränkt<br />

zugestimmt werden, siehe Bemerkungen <strong>zum</strong><br />

Umweltbericht, Pkt. 3.<strong>2.</strong>3<br />

11 Brücksche Heide<br />

- Selekt. Biotopkartierung: Streuobstwiese,<br />

Trockengebüsch, mesophiles Grünland, Silikat-<br />

Magerrasen <strong>und</strong> Pionierfluren<br />

- BVE(r) SGH<strong>2.</strong><strong>2.</strong>4 Brückener Sandstein-Hügelland<br />

Umweltprüfung im Rahmen <strong>des</strong> REP erfolgt<br />

Dem Ergebnis kann nicht uneingeschränkt<br />

zugestimmt werden, siehe Bemerkungen <strong>zum</strong><br />

Umweltbericht, Pkt. 3.<strong>2.</strong>3<br />

Bereiche, in denen durch die selektive<br />

Biotopkartierung einer Wie<strong>der</strong>bewaldung/<br />

Erstaufforstung entgegenstehende Biotoptypen<br />

erfasst <strong>und</strong> bewertet worden sind, dürfen nicht für<br />

Wie<strong>der</strong>bewaldung festgelegt werden. Darüber hinaus<br />

möchten wir darauf hinweisen, dass die<br />

Wie<strong>der</strong>bewaldung in naturschutzrechtlich<br />

geschützten Gebieten dem jeweiligen Schutzziel<br />

entsprechen muss bzw. nicht wi<strong>der</strong>sprechen darf.<br />

Festlegungen zur Wie<strong>der</strong>bewaldung sollten ebenso<br />

mit den Zielstellungen <strong>der</strong> überörtlichen<br />

Biotopverb<strong>und</strong>planung übereinstimmen.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(262) Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

262-51 Aus <strong>der</strong> Sicht <strong>des</strong> Naturschutzes ergeben sich<br />

insbeson<strong>der</strong>e zu folgenden Festlegungen Konflikte:<br />

VII Sotterhausen<br />

- FFH0110LSA Der Hagen <strong>und</strong> Othaler Wald <strong>und</strong><br />

NSG0367 Othaler Wald 750m entfernt<br />

Umweltprüfung im Rahmen <strong>des</strong> REP erfolgt<br />

Dem Ergebnis kann nicht uneingeschränkt<br />

zugestimmt werden, siehe Bemerkungen <strong>zum</strong><br />

Umweltbericht, Pkt. 3.<strong>2.</strong>4<br />

262-56 Hotel <strong>und</strong> Tourismusprojekt "Albrechtshaus" bei<br />

Stiege<br />

- FFH0096LSA Selketal <strong>und</strong> Bergwiesen bei Stiege<br />

- NSG0026 Albrechtshaus grenzen an<br />

keine Betrachtung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />

262-57 KIEZ Günthersberge<br />

- FFH0096LSA Selketal <strong>und</strong> Bergwiesen bei Stiege<br />

<strong>und</strong><br />

- NSG0178 Oberes Selketal 300 m entfernt<br />

keine Berücksichtigung Im Rahmen <strong>der</strong> Umweltprüfung wurde das VRG Sotterhausen in<br />

die Gutachterliche Stellungnahme "Überprüfung <strong>der</strong><br />

Empfindlichkeit ausgewählter/bedrohter Vogelarten im Bereich<br />

ausgewählter/beantragter Gebietsfestlegungen <strong>der</strong> Windenergie<br />

im REPHarz" aufgenommen (ÖKOTOP GbR). Im Ergebnis<br />

dieses Gutachtens wird aus Gründen <strong>des</strong> Greifvogelschutzes<br />

eine VRG-Verkleinerung vorgeschlagen, jedoch nicht das<br />

gesamte Gebiet in Frage gestellt. Aufgr<strong>und</strong> dieser Konflikte mit<br />

dem Schutzgut Flora/Fauna, biologische Vielfalt wurde das VRG<br />

im nördlichen <strong>und</strong> südöstl. Teil reduziert. Der Vogelschutzwarte<br />

liegen keine Feinkartierungen für dieses Gebiet vor. Im LBP<br />

(2000) bzw. in <strong>der</strong> Fortschreibung <strong>des</strong> LBP (2005) für<br />

beantragte WKA in diesem Gebiet wurden keine erheblichen<br />

Konflikte festgestellt.<br />

Zwischenzeitlich wurde eine BImSchG-Genehmigung für 3 WKA<br />

im nördlichen VRG-Wind Sotterhausen erteilt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Kenntnisnahme Für die Rekonstruktion <strong>des</strong> Gesamtgelän<strong>des</strong> "Albrechtshaus"<br />

existiert ein B-Plan aus dem Jahr 2002 mit einer<br />

Umweltverträglichkeitsstudie, die sowohl das FFH-Gebiet wie<br />

auch das NSG berücksichtigt, insofern kann davon<br />

ausgegangen werden, dass die Detailplanung wesentlich<br />

tiefgründiger ist <strong>und</strong> bereits mit den Naturschutzfachbehörden<br />

abgestimmt wurde.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Das KIEZ ist in Betrieb, es handelt sich um eine bestehende, Kenntnisnahme nein<br />

baurechtlich gesicherte Anlage, die daher keiner weiteren<br />

Prüfung bedarf.<br />

keine Betrachtung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen erfolgt<br />

262-59 Mit dem Umweltbericht hat die Regionale<br />

Planungsgemeinschaft Harz erstmalig eine<br />

umfangreiche, übersichtliche <strong>und</strong> systematisch<br />

aufgebaute Datendokumentation vorgelegt <strong>und</strong> die<br />

Umweltauswirkungen geprüft. Der Umweltbericht<br />

stellt dafür eine sehr gute Gr<strong>und</strong>lage dar, wenngleich<br />

diese Prüfung nicht immer den Belangen <strong>des</strong><br />

Naturschutzes gerecht wird. Der Umweltbericht trägt<br />

insgesamt dazu bei, die Qualität <strong>der</strong> REPHarz <strong>und</strong><br />

die Nachvollziehbarkeit <strong>der</strong> Abwägungsergebnisse zu<br />

erhöhen.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(262) Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

262-60 Der Entscheidung <strong>und</strong> Begründung, welche<br />

Planinhalte vertiefend zu prüfen sind, kann nicht<br />

immer gefolgt werden.<br />

262-61 Etwas nutzerunfre<strong>und</strong>lich ist die verwendete<br />

Nummerierung entsprechend dem 1. <strong>Entwurf</strong>. Zur<br />

eindeutigen Nachvollziehbarkeit sollte die<br />

Nummerierung <strong>der</strong> Gebiete entsprechend dem <strong>2.</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> nachgetragen werden. Unsere Ausführungen<br />

beziehen sich - soweit nicht an<strong>der</strong>s vermerkt - auf die<br />

Nummerierung im <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong>.<br />

262-62 Der Aufbau <strong>der</strong> einzelnen Umweltprüfungen in<br />

Tabellenform ist übersichtlich <strong>und</strong> nutzerfre<strong>und</strong>lich.<br />

Allerdings sollte das Ergebnis unter "E." nicht als<br />

"Empfehlung" son<strong>der</strong>n verbindlicher z. B. als<br />

"Schlussfolgerungen" bezeichnet werden.<br />

262-63 In den Umweltprüfungen <strong>der</strong> einzelnen Festlegungen<br />

werden die "Schutzgüter Flora/Fauna, biologische<br />

Vielfalt" <strong>und</strong> "Landschaft" recht ausführlich behandelt.<br />

Lei<strong>der</strong> werden die entsprechenden Teilbewertungen<br />

zu wenig in <strong>der</strong> Zusammenfassung bzw. den<br />

Empfehlungen berücksichtigt. Dies betrifft<br />

insbeson<strong>der</strong>e aufgeführte Gutachten, z. B. <strong>zum</strong> VRG<br />

Wind VII Sotterhausen.<br />

Kenntnisnahme Nach den Vorgaben <strong>des</strong> § 3a LPlG sowie den Stellungnahmen<br />

<strong>der</strong> zuständigen Behörden im lfd. REPHarz-<br />

Aufstellungsverfahren wurde festgelegt, welche Planungen<br />

vertiefend zu prüfen sind. Die diesbezügliche Vorgehensweise<br />

wird im Umweltbericht in den Pkt. 1.2, <strong>2.</strong> <strong>und</strong> 3.1. sowie in den<br />

Anlagen 1 <strong>und</strong> 2 erläutert.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Die Nummerierung bezieht sich auf den 1. <strong>Entwurf</strong>, weil <strong>des</strong>sen<br />

umweltrelevante Festlegungen schwerpunktmäßig geprüft<br />

wurden. Außerdem sind Alternativflächen/-standorte enthalten,<br />

die we<strong>der</strong> im ersten noch im zweiten <strong>Entwurf</strong> regionalplanerisch<br />

gesichert wurden.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

teilweise Berücksichtigung Die Ergebnisse <strong>des</strong> Umweltberichtes haben keine bindende<br />

Wirkung für das REPHarz-Aufstellungsverfahren (lediglich<br />

Berücksichtigungspflicht), soweit es sich nicht um erhebliche<br />

Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebiete handelt. In <strong>der</strong><br />

Umwelterklärung muss lediglich darauf eingegangen werden,<br />

wie <strong>und</strong> warum sich an<strong>der</strong>s als im Umweltbericht empfohlen,<br />

entschieden wird.<br />

Die "Empfehlung für den <strong>2.</strong> Planentwurf" war an die<br />

Regionalversammlung gerichtet, die die Ergebnisse <strong>der</strong><br />

Umweltprüfung bei ihrem Abwägungsprozess <strong>zum</strong> REPHarz zu<br />

berücksichtigen hatte. Da dies zwischenzeitlich erfolgte, wird die<br />

entsprechende Formulierung geän<strong>der</strong>t (siehe auch Datensatz<br />

313-3 Ministerium für Lan<strong>des</strong>entwicklung <strong>und</strong> Verkehr)<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

Kenntnisnahme Bei den jeweiligen abschließenden Empfehlungen wurden auch<br />

Genehmigungstatsbestände bzw. Verfahrensstände von lfd.<br />

Projektplanungen mit regelmäßig tieferer UVP-Prüfschärfe<br />

berücksichtigt, die in Einzelfällen von den Ergebnissen <strong>der</strong><br />

groben regionalplanerischen Umweltpüfung abwichen. So macht<br />

es keinen Sinn (ggf. auch rechtlich angreifbar), wenn, wie beim<br />

VRG-Wind Sotterhausen, im Zuge <strong>des</strong> zeitlich parallelen<br />

BImSchG-Verfahren amtlich festgestellt wird, dass bei allen<br />

WKA-Standorten keine erheblichen Umweltauswirkungen zu<br />

befürchten sind, <strong>und</strong> dann ein Teil dieser WKA-Standorte bei<br />

<strong>der</strong> VRG-Abgrenzung nicht berücksichtigt wird. Eine solche<br />

Vorgehensweise würde außerdem wegen <strong>der</strong> baurechtlichen<br />

Privilegierung <strong>der</strong> WKA den Druck zur Ausweisung weiterer<br />

Windgebiete erhöhen (Flächenbilanz von positiven <strong>und</strong><br />

negativen Windflächen häufig Gegenstand gerichtlicher<br />

Auseinan<strong>der</strong>setzungen). Auch aus Umweltschutzgründen ist die<br />

Ausweisung von Windgebieten im Bereich bereits vorhandener<br />

WKA günstiger als in bisher unbeplanten Bereichen.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 334 von 673


TÖB:<br />

(262) Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

262-64 Zu Punkt 1.4 - Sämtliche <strong>der</strong>zeitige für den REPHarz<br />

relevanten Umweltprobleme unter beson<strong>der</strong>er<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> Gebiete mit einer speziellen<br />

Umweltrelevanz (Natura 2000 Gebiete) - Bei <strong>der</strong><br />

Aufzählung <strong>der</strong> Gebiete spezieller Umweltrelevanz<br />

sollten die Schutzgebiete nicht mit den Festlegungen<br />

<strong>der</strong> Regionalplanung vermischt werden (1. Satz).<br />

Darüber hinaus gibt es weitere Flächen von spezieller<br />

Umweltrelevanz, die aber keine Schutzgebiete sind.<br />

Der vorletzte Satz im ersten Abschnitt erzeugt den<br />

Eindruck, alle "diese Gebiete" seien VRG für Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft sowie VBG für den Aufbau eines<br />

ökologischen Verb<strong>und</strong>systems.<br />

262-65 Zu Punkt 1.4.2 - Wasser -<br />

Es fehlen Aussagen zur Auswirkung <strong>der</strong> Nutzung <strong>des</strong><br />

Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Oberflächenwassers durch Entnahme.<br />

262-66 Zu Punkt 1.4.4 - Arten <strong>und</strong> Lebensgemeinschaften -<br />

"Artenverän<strong>der</strong>ung/-verschiebung" sind<br />

naturwissenschaftlich nicht verständliche Begriffe.<br />

Gemeint sind wahrscheinlich <strong>der</strong> Verlust von Arten in<br />

Lebensräumen bzw. Gebieten o<strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>des</strong> Artenbestan<strong>des</strong> von Lebensräumen bzw.<br />

Gebieten. Der gesamte zweite Anstrich sollte ersetzt<br />

werden durch folgende Formulierung: "Vernichtung<br />

o<strong>der</strong> Beeinträchtigung von Artenbeständen durch<br />

direkte Lebensraumvernichtung, Schädigung von<br />

Lebensräumen im Zuge von Eingriffen <strong>und</strong> nicht<br />

naturschutzkonformen Nutzungsverfahren,<br />

Beunruhigung von empfindlichen Tierarten durch<br />

Lärm <strong>und</strong> Anwesenheit, Beeinträchtigung von<br />

Populationen durch Isolation infolge von<br />

Zerschneidungseffekten".<br />

262-67 Gr<strong>und</strong>sätzlich stellt sich die Frage, ob FFH-Belange<br />

außerhalb <strong>der</strong> FFH-Gebiete ausreichend<br />

berücksichtigt worden sind. Nach neuesten EU-<br />

Dokumenten vom Januar 2007 wird unter Hinweis auf<br />

Art. 12 <strong>der</strong> FFH-Richtlinie betont, dass es von<br />

Bedeutung ist, den Erhaltungszustand von Arten <strong>und</strong><br />

<strong>der</strong>en Lebensräume auch außerhalb von FFH-<br />

Gebieten zu beachten. Des Weiteren muss, sofern<br />

nicht schon geschehen, in Bereichen, in denen<br />

Anhang IV-Arten gem. FFH-Richtlinie vorkommen,<br />

eine Abwägung mit beson<strong>der</strong>er Berücksichtigung<br />

dieser Arten vorgenommen werden.<br />

teilweise Berücksichtigung Da <strong>der</strong> regionale Entwicklungsplan VRG Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

sowie VBG Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems<br />

festlegt, sind diese Gebiete auch von spezieller Umweltrelevanz,<br />

darüber hinaus werden die naturschutzfachlich/-rechtlich<br />

festgelegten Gebiete genannt. Die relevanten Gebiete auf<br />

Ebene <strong>der</strong> Regionalplanung sind in den VRG NuL, VRG HWS<br />

bzw. VBG ÖVS enthalten.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Für die Planungsregion Harz sind <strong>der</strong>zeit keine relevanten, keine Berücksichtigung nein<br />

regional bedeutsamen Umweltprobleme durch die Nutzung <strong>des</strong><br />

Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> Oberflächenwassers bekannt.<br />

teilweise Berücksichtigung wird geän<strong>der</strong>t in Artenverlust/ -abwan<strong>der</strong>ung; Isolation bzw. teilweise Berücksichtigung nein<br />

Zerschneidungseffekte sind bereits im ersten Anstrich genannt<br />

teilweise Berücksichtigung Es wurden regelmäßig auch Auswirkungen von Planungen<br />

außerhalb von Natura 2000-Gebieten, die Einfluss auf die zu<br />

schützenden Belange haben können, geprüft. Allerdings nur bis<br />

zu einem Abstand von 4 km bei Vogelschutzgebieten bzw. je<br />

nach zu schützen<strong>der</strong> Art bei FFH-Gebieten.<br />

Für die Bereiche ohne räumlichen Bezug auf Natura 2000<br />

Gebiete, bei denen im REPHarz-Anhörungsverfahren eine<br />

mögliche erhebliche Beeinträchtigung von Anhang-IV-Arten<br />

angemahnt wurde, erfolgte auch eine entsprechende Prüfung<br />

(z.B. beim VRG-Wind Sotterhausen).<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 335 von 673


TÖB:<br />

(262) Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

262-68 Zu Punkt 2 - Prüfung aller Festlegungen <strong>des</strong> REP<br />

Harz auf ihre Umwelterheblichkeit -<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich sind in die Umweltprüfung nicht nur<br />

sachlich/räumlich konkretisierte Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze<br />

<strong>der</strong> Raumordnung, die "einen rechtserheblichen<br />

Rahmen für die künftige Genehmigung von UVPpflichtigen<br />

Projekten gemäß ... " haben,<br />

einzubeziehen, son<strong>der</strong>n alle Festlegungen, die<br />

negative bzw. voraussichtlich erhebliche<br />

Umweltauswirkungen haben können. Dies betrifft<br />

insbeson<strong>der</strong>e (zunächst unabhängig von <strong>der</strong><br />

erfor<strong>der</strong>lichen Prüftiefe) Festlegungen zu<br />

Landwirtschaft, Wassergewinnung, Forstwirtschaft,<br />

Tourismus <strong>und</strong> Erholung. Diesbezügliche Konflikte<br />

werden in unseren Stellungnahmen aufgezeigt. Die<br />

möglichen negativen Umweltauswirkungen sollten<br />

umfassend dokumentiert werden. Nachrichtliche<br />

Übernahmen von bereits genehmigten Projekten<br />

sollten als Vorbelastung berücksichtigt werden.<br />

262-69 Zu Punkt 3.<strong>2.</strong>2 - Vorrang-/ Vorbehaltsgebiete für<br />

Rohstoffgewinnung -<br />

Aus <strong>der</strong> Anlage 2 (Scopingtabelle 2) ist bei den VRG<br />

XV, XXI, XXXII nicht ersichtlich, ob eine<br />

Verträglichkeitsprüfung erfolgt ist (Rahmen-,<br />

Hauptbetriebsplan, ROV). Der Begriff<br />

"Bodenabbaugenehmigung" ist dazu nicht<br />

aussagefähig.<br />

262-70 Für einige <strong>der</strong> VRG bestehen trotz <strong>der</strong> aufgeführten<br />

genehmigten Rahmenbetriebspläne <strong>und</strong> daraufhin<br />

nicht erfolgter Plan-Umweltprüfung Konflikte mit<br />

Natura 2000-Gebieten (vgl. Tab. 4: insbes. VRG III<br />

Elbingerode/Rübeland, XIII Bodeaue Wegeleben,<br />

XVIII Quedlinburg Lehhof, XXVII Unterberg). Diese<br />

Wi<strong>der</strong>sprüche sind zu klären bzw. zu erläutern.<br />

keine Berücksichtigung Es wurden alle Festlegungen geprüft, in Pkt. 2 , S. 16 wird dies<br />

dokumentiert. In Anlage 1 sind alle Festlegungen <strong>des</strong> REPHarz<br />

enthalten. Eine vertiefende Umweltprüfung erfolgte gemäß<br />

Richtlinie 2001/42/EG nur bei hinreichend sachlich/räumlich<br />

konkretisierten Zielen <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätzen <strong>der</strong> Raumordnung , die<br />

einen rechtserheblichen Rahmen für die künftige Genehmigung<br />

von UVP-pflichtigen Projekten geben. Gemäß § 3a Abs. 2 LPlG<br />

sind nur die Festlegungen in Raumordnungsplänen zu prüfen,<br />

die voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt<br />

haben.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Kenntnisnahme Bei den genannten Gebieten handelt es sich um bestehende<br />

Genehmigungen, die auch nach den Empfehlungen <strong>der</strong> LANA<br />

keiner Prüfung unterzogen werden müssen.<br />

Der Begriff "Bodenabbaugenehmigung" wird bei<br />

Genehmigungen nach §§ 25-27 NatSchGLSA verwendet <strong>und</strong><br />

stellt somit ein aktives Gewinnungsrecht dar.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Die betreffenden VRG umfassen bestehende<br />

Rohstoffabbaugebiete mit gültigen Rahmenbetriebsplänen,<br />

daher ist eine Prüfung nicht erfor<strong>der</strong>lich (siehe Umweltbericht<br />

Anlage 2 bzw. Empfehlungen <strong>der</strong> LANA zu "Anfor<strong>der</strong>ungen an<br />

die Prüfung <strong>der</strong> Erheblichkeit von Beeinträchtigungen <strong>der</strong><br />

Natura 2000-Gebiete gemäß § 34 BNatSchG im Rahmen einer<br />

FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP)").<br />

Es ist nicht Aufgabe <strong>der</strong> Regionalplanung, mögliche<br />

kleinräumige Konflikte innerhalb <strong>der</strong> VRG abschließend zu<br />

prüfen. Dies ist Gegenstand <strong>der</strong> Projektplanungen.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 336 von 673


TÖB:<br />

(262) Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

262-71 In den Umweltprüfungen <strong>der</strong> einzelnen Festlegungen<br />

werden die "Schutzgüter Flora/Fauna, biologische<br />

Vielfalt" <strong>und</strong> "Landschaft" recht ausführlich behandelt.<br />

In einigen Fällen werden aber die entsprechenden<br />

Teilbewertungen zu wenig in <strong>der</strong> Zusammenfassung<br />

bzw. den "Empfehlungen" berücksichtigt. Dies trifft<br />

z.B. für die "Empfehlung" beim VBG 5 Schwanebeck<br />

"keine Än<strong>der</strong>ung notwendig" zu. Das Ergebnis <strong>der</strong><br />

Umweltprüfung, insbeson<strong>der</strong>e die Gesamtbewertung<br />

als mittleres Konfliktpotenzial, kann angesichts <strong>der</strong><br />

starken Naturschutzargumente nicht nachvollzogen<br />

werden (vgl. auch Tab. 6 dieser Stellungnahme).<br />

Über 60% <strong>der</strong> Fläche sind durch die selektive<br />

Biotopkartierung erfasst. Die VB-Festlegung<br />

überlagert sich zu ca. 15% mit dem Gebiet<br />

SPA/FFH0047LSA. Die Bereiche können nicht als<br />

VBG festgelegt werden. Auch für die Randeinflüsse<br />

ist eine FFH-Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

obligatorisch.<br />

262-72 Die Einschätzung eines "insgesamt mittleren<br />

Konfliktpotenzials" im VRG XX (Helsunger Bruch)<br />

kann aufgr<strong>und</strong> <strong>des</strong> hohen Konfliktpotenzials <strong>des</strong><br />

Schutzgutes "Flora/Fauna, biologische Vielfalt"<br />

ebenfalls nicht nachvollzogen werden. Außerdem<br />

sind Anhang IV-Arten <strong>der</strong> FFH-Richtlinie be-son<strong>der</strong>s<br />

zu berücksichtigen [vgl. (EuGH vom 10.01.06, RS C-<br />

98/03)].<br />

262-73 In <strong>der</strong> Umweltprüfung <strong>des</strong> VBG 7 Tonlagerstätte<br />

Quedlinburg wurde nicht berücksichtigt, dass im<br />

nördlichen Bereich eine Überlagerung mit dem LSG<br />

besteht <strong>und</strong> das gesamte Gebiet im Naturpark liegt.<br />

262-74 Die im Ergebnis <strong>der</strong> Umweltprüfung <strong>und</strong> FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung erfolgte Flächenreduzierung<br />

<strong>der</strong> VBG 11 E<strong>der</strong>sleben <strong>und</strong> 12 Katharienenrieth<br />

erscheint uns unzureichend, weil immer noch<br />

Bereiche <strong>des</strong> FFH-Gebietes direkt betroffen sind.<br />

keine Berücksichtigung siehe zunächst Datensätze 262-40 <strong>und</strong> 262-46<br />

Allein die Erfassung durch eine selektive Biotopkartierung stellt<br />

noch keine ökologische Bewertung <strong>des</strong> Untersuchungsgebietes<br />

dar.<br />

Die vom Einwen<strong>der</strong> genannten starken Naturschutzargumente<br />

beziehen sich nicht auf den überwiegenden Teil <strong>des</strong> VBG-<br />

Rohstoffgewinnung, welcher <strong>der</strong>zeit intensiv ackerbaulich<br />

genutzt wird. So erscheint <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t für einen größeren Teil<br />

<strong>des</strong> VBG eine Kalksteingewinnung, die im übrigen im Nordteil<br />

<strong>des</strong> VBG bereits auf Gr<strong>und</strong>lage eines Hauptbetriebsplanes<br />

erfolgte (keine unveritzte Lagerstätte),nach Prüfung <strong>der</strong><br />

einzelnen Schutzgüter durchaus möglich.<br />

Da es sich hier (nur) um ein Vorbehaltsgebiet handelt (noch<br />

nicht abschließend abgewogen), sind auch die betroffenen FFH-<br />

Belange erst auf den nachfolgenden Planungsebenen<br />

abschließend zu prüfen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung siehe zunächst Datensatz 262-13<br />

Im Umweltbericht wird sich auf eine Projekt-FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung bezogen.<br />

Es ist jedoch nicht Aufgabe <strong>der</strong> Regionalplanung, vorsorglich<br />

eigene Recherchen auf mögliche betroffene Anhang-IV-Arten<br />

vorzunehmen, wenn im Zuge <strong>der</strong> Anhörungsverfahren keine<br />

konkreten Anhaltspunkte für eine erhebliche Beeinträchtigung<br />

solcher Arten bekannt werden.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

teilweise Berücksichtigung Die Aufnahme im Umweltbericht (war teilweise bereits im teilweise Berücksichtigung nein<br />

Umweltbericht enthalten) erfolgt entspr. <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung.<br />

keine Berücksichitgung Die Vorbehaltsgebiete sind nicht mit einer potentiellen<br />

Abbaufläche gleichzusetzen. Es wurde geprüft, ob prinzipiell<br />

eine raumbedeutsame Rohstoffgewinnung in diesen VBG<br />

möglich erscheint (selbst dann, wenn die Gräben <strong>des</strong><br />

betroffenen FFH-Gebietes mit zusätzlichem Schutzabstand aus<br />

<strong>der</strong> eigentlichen Abbauplanung ausgespart werden).<br />

Ohnehin kann bei einem VBG auf den nachfolgenden<br />

Planungsebenen in begründeten Fällen zugunsten an<strong>der</strong>er<br />

öffentlicher Belange (z.B. Naturschutz) die Vorbehaltsfunktion in<br />

Teilen o<strong>der</strong> sogar ganz weggewogen werden.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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(262) Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

262-75 Im VRG XXIII Ballenstedt-Rehköpfe sind ca. 30%<br />

durch die selektive Biotopkartierung erfasst, die<br />

unzureichend in die Umweltprüfung einbezogen<br />

worden sind.<br />

262-76 Die Festlegung <strong>des</strong> VRG XXVIII Großer Hornberg<br />

halten wir trotz Reduzierung für sehr problematisch.<br />

In <strong>der</strong> Zusammenfassung zur Umweltprüfung wird<br />

ausgeführt, dass "eine Umweltverträglichkeit nur<br />

durch Erfüllung mehrerer Maßgaben festgestellt<br />

werden konnte". Zumin<strong>des</strong>t müssen sich diese<br />

Maßgaben im Text <strong>des</strong> REP wie<strong>der</strong>finden, besser<br />

noch wäre <strong>der</strong> Verzicht auf diese regionalplanerische<br />

Festlegung.<br />

Darüber hinaus empfehlen wir, die Ergebnisse <strong>der</strong><br />

Umweltprüfung nochmals mit den Inhalten <strong>der</strong> Tab. 4<br />

<strong>und</strong> 6 dieser Stellungnahme abzugleichen.<br />

262-77 zu Punkt 3.<strong>2.</strong>3 - Vorbehaltsgebiete für<br />

Wie<strong>der</strong>bewaldung/Erstaufforstung -<br />

In den VBG 1, 3, 5, 6, 7, 9 <strong>und</strong> 11 (vgl. Tab. 8 dieser<br />

Stellungnahme) kommen in größerem Ausmaß<br />

beson<strong>der</strong>s wertvolle Bereiche vor, die durch die<br />

selektive Biotopkartierung erfasst wurden. Diese<br />

wurden zwar teilweise im Umweltbericht erwähnt,<br />

jedoch nur ungenügend berücksichtigt. In diesen<br />

Bereichen ist aus naturschutzfachlicher Sicht keine<br />

Wie<strong>der</strong>bewaldung möglich. Die VBG sind<br />

entsprechend zu reduzieren.<br />

262-78 zu Punkt 3.<strong>2.</strong>4 - Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong><br />

Windenergie -<br />

Bei <strong>der</strong> Festlegung <strong>des</strong> VRG VII Sotterhausen sollte,<br />

dem aufgeführten Gutachten folgend, ein Abstand<br />

von 1.000 m <strong>zum</strong> Othaler Wald eingehalten werden<br />

(vgl. auch Begründung im Umweltbericht). Weitere<br />

Hinweise sind im Teil I dieser Stellungnahme zu Pkt.<br />

5.3. enthalten.<br />

262-79 Zu Punkt 3.<strong>2.</strong>5 - Vorrangstandorte für Industrie <strong>und</strong><br />

Gewerbe<br />

In <strong>der</strong> REP-Karte ist <strong>der</strong> VRSt Flugplatz Allstedt als<br />

"abgestimmt" dargestellt. Im Umweltbericht (S. 210)<br />

ist <strong>der</strong> VRSt jedoch als "Planung bedarf näherer<br />

Abstimmung" bewertet. Dies muss in <strong>der</strong> Karte<br />

entsprechend berichtigt werden.<br />

teilweise Berücksichtigung Die Ergebnisse <strong>der</strong> selekt. Biotopkartierung werden ergänzt für teilweise Berücksichtigung nein<br />

den Fall, dass im Vgl. zur CIR-Kartierung neue, regional<br />

bedeutsame Aspekte bekannt werden.<br />

teilweise Berücksichtigung Die ROV-Maßgaben besitzen bereits die Tiefenschärfe einer<br />

Projektplanung, die nicht geeignet sind, in die grobe<br />

Regionalplanungsebene übernommen zu werden. Diese sind in<br />

den nachfolgenden bergrechtlichen Genehmigungsverfahren zu<br />

beachten.<br />

Bei <strong>der</strong> Aktualisierung <strong>des</strong> Umweltberichtes werden die<br />

genannten Tabellen berücksichtigt (soweit für Regionalplanung<br />

von Bedeutung).<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Im REPHarz werden größflächige Suchräume für<br />

Wie<strong>der</strong>bewaldung/Aufforstung festgelegt, die im Maßstab <strong>der</strong><br />

Regionalplanung eine grobe Flächenabgrenzung darstellen. Sie<br />

sind im Bedarfsfall mit Detailplanungen zu untersetzen, die mit<br />

den entsprechenden Naturschutzbehörden abzustimmen sind.<br />

Auf dieser Ebene können dann Teilflächen ausgeschlossen<br />

werden, die für eine Aufforstung nicht in Frage kommen. Somit<br />

bleiben die großflächigen Suchräume im Regionalplan bestehen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung siehe auch Datensatz 262-51<br />

Die im Umweltbericht erwähnten, seinerzeit geplanten WKA-<br />

Standorte, die in einem Abstand < 1.000 m <strong>zum</strong> Othaler Wald<br />

stehen, wurden zwischenzeitlich genehmigt. Folglich ist eine<br />

diesbezügliche VRG-Reduzierung, die über die bereits im <strong>2.</strong><br />

Planentwurf erfolgte Reduzierung hinausgeht, nicht notwendig.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

volle Berücksichtigung Än<strong>der</strong>ung auf S. 210 wird vorgenommen<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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(262) Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

262-80 Zu Punkt 3.<strong>2.</strong>5 - Vorrangstandorte für Industrie <strong>und</strong><br />

Gewerbe:<br />

Des Weiteren muss, wenn an <strong>der</strong> Ausweisung als<br />

VRSt festgehalten werden soll, die eindeutige<br />

Aussage im REP-Text erfolgen, dass alle Nutzungen<br />

im Einklang mit den Zielstellungen <strong>des</strong> FFH-Gebietes<br />

stehen müssen <strong>und</strong> dem Verschlechterungsverbot<br />

nicht zuwi<strong>der</strong>laufen dürfen. Konflikte wären aus<br />

Naturschutzsicht insbeson<strong>der</strong>e bei emittierenden<br />

Gewerbenutzungen (z. B. Schweinemastbetrieb) zu<br />

erwarten. Der im <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> neu aufgenommene<br />

Nebensatz im Begründungsteil ist hierfür nicht<br />

ausreichend.<br />

Die Abwägung <strong>der</strong> Plan-UVP ist aus Naturschutzsicht<br />

nicht sachgerecht. Nicht ausreichend berücksichtigt<br />

wurden u. a. Anhang IV-Arten nach FFH-Richtlinie<br />

(Fle<strong>der</strong>mäuse).<br />

262-81 zu Punkt 3.<strong>2.</strong>8 - Vorrangstandorte für Großflächige<br />

Freizeitanlagen -<br />

Bei <strong>der</strong> Prüfung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen <strong>der</strong><br />

Golfplätze werden zu wenig die Aspekte <strong>des</strong><br />

Vogelschutzes berücksichtigt (Verlustes von<br />

Nahrungshabitaten, Bewegungsstörungen beson<strong>der</strong>s<br />

in <strong>der</strong> Brutzeit z.B. beim Rotmilan <strong>des</strong>sen<br />

Weltdichtezentrum das nördliche Harzvorland ist).<br />

Dies trifft insbeson<strong>der</strong>e für die VRSt Golfplatz<br />

Osterwieck <strong>und</strong> Hasselfelde zu.<br />

262-82 Zu Punkt 3.<strong>2.</strong>9 - Schienen- <strong>und</strong> Straßenverkehr -<br />

Bei <strong>der</strong> Ortsumfahrung Schneidlingen im Zuge <strong>der</strong> B<br />

180 (J) werden wertvolle Biotopstrukturen im Bereich<br />

Erbstal <strong>und</strong> Friedrichsberg (selektive<br />

Biototopkartierung: Streuobstwiesen, wertvoller<br />

Gehölzbestand) in <strong>der</strong> Umweltprüfung nicht<br />

berücksichtigt.<br />

262-83 zu Punkt 3.<strong>2.</strong>9 - Schienen- <strong>und</strong> Straßenverkehr:<br />

Bei <strong>der</strong> Umweltprüfung zur Ortsumfahrung<br />

Aschersleben/Süd-Quenstedt im Zuge <strong>der</strong> B180 wird<br />

erwähnt, dass die Trasse an die überörtliche<br />

Biotopverb<strong>und</strong>einheit Einetal grenzt. Tatsächlich wird<br />

die Biotopverb<strong>und</strong>einheit zerschnitten. Dies ist bei<br />

<strong>der</strong> Umweltprüfung zu berücksichtigen.<br />

keine Berücksichtigung Hier handelt es sich um die Festlegung zu einem<br />

Vorrangstandort für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe, nicht um die<br />

Festlegung eines Standortes für eine Schweinemastanlage.<br />

Eine solche Projektplanung ist ggf. in einem geson<strong>der</strong>ten ROV<br />

bzw. im BImSchG-Verfahren zu prüfen.<br />

Das Raumordnungsverfahren zur Errichtung <strong>und</strong> Betrieb <strong>der</strong><br />

Schweinezuchtanlage Allstedt wurde mit Schreiben vom<br />

07.06.07 vom Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt, Ref. 309 eingestellt.<br />

In <strong>der</strong> Plan-UP wird <strong>der</strong> gesamte, mögliche Standortbereich für<br />

eine Industrie/Gewerbeansiedlung grob untersucht. Im Pkt. A<br />

(weitere Umweltmerkmale) wurden die Fle<strong>der</strong>mäuse mit<br />

aufgezählt. Im Pkt. B (Flora, Fauna, biolog. Vielfalt) wurden sie<br />

ebenso betrachtet.<br />

Das vom Einwen<strong>der</strong> benannte FFH-Verschlechterungsverbot ist<br />

durch nachfolgende Planungen sicherzustellen. Die <strong>der</strong>zeitige,<br />

umfassen<strong>der</strong>e Formulierung "Belange Umwelt- <strong>und</strong><br />

Naturschutz" ist auf regionalplanerischer Ebene ausreichend.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Im REPHarz kann <strong>zum</strong> jetzigen Zeitpunkt bei einer groben<br />

Voruntersuchung keine konkretere Aussage getroffen werden.<br />

Im Gr<strong>und</strong>e wurden jedoch die Auswirkungen auf die Avifauna im<br />

Umweltbericht untersucht.<br />

Der Standort <strong>des</strong> Golfplatzes Hasselfelde durchlief bereits<br />

nachfolgende, vertiefende Planungsebenen mit<br />

Umweltprüfungen (ROV, B-Plan). Für Osterwieck ist <strong>der</strong><br />

Umweltbericht im REPHarz nur eine grobe Voruntersuchung, da<br />

<strong>der</strong> Standort in nachfolgenden Verfahren genauer geprüft wird.<br />

Allerdings wurde <strong>der</strong> Vorrangstandort bereits im 2006<br />

genehmigten Flächennutzungsplan inhaltlich/räumlich<br />

konkretisiert. Im Falle größerer Probleme mit dem benachbarten<br />

EU SPA hätte eine solche Genehmigung nicht erfolgen dürfen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

volle Berücksichtigung Wird ggf. ergänzt, falls betroffene Fläche regional bedeutsam für<br />

betrachteten Trassenkorridor. Ohnehin stellt dieser<br />

Trassenkorridor nur eine "Planung, bedarf näherer Abstimmung"<br />

dar, so dass die genannten Biotopstrukturen auf den<br />

nachfolgenden Planungsebenen (z.B. ROV) tiefer zu prüfen sind.<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Zerschneidungseffekte wurden unter Pkt. B. Schutzgut<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Flora/Fauna erwähnt, wozu das Einetal zählt.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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(262) Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

262-84 Die im Stadium eines <strong>Entwurf</strong>s befindliche<br />

Verlängerung <strong>der</strong> Autobahn A 71 überplant den<br />

wertvollsten Teil <strong>des</strong> NSG0179 "Kirschberg <strong>und</strong><br />

Hangkante" mit seinen Trockenrasen <strong>und</strong> großen<br />

Bestandteilen an Adonis vernalis <strong>und</strong> Gentianella<br />

ciliata sowie die dort in großem Umfang angelegten<br />

Ausgleichs- <strong>und</strong> Ersatzmaßnahmen für die Autobahn<br />

A 38 zur För<strong>der</strong>ung dieser Trockenrasen.<br />

Trassenalternativen, die das verhin<strong>der</strong>n, müssen<br />

geprüft werden. Die Bemerkung im Umweltbericht,<br />

wonach hier eine Planän<strong>der</strong>ung nicht erfor<strong>der</strong>lich sei,<br />

ist daher zu korrigieren.<br />

262-85 Zu Punkt 3.3 - Prüfung <strong>der</strong> FFH-Verträglichkeit <strong>der</strong><br />

Festlegungen <strong>des</strong> REP Harz, die mit erheblichen<br />

Auswirkungen verb<strong>und</strong>en sein können:<br />

Im Punkt 3.3 sollte eine Übersicht über alle<br />

Festlegungen, in denen eine Betroffenheit<br />

(Überlagerung bzw. Randbeeinflussung) mit FFH-<br />

Gebieten vorliegt, ergänzt werden. Unter a-j sind<br />

nicht alle Festlegungen enthalten, die geprüft werden<br />

müssten, z.B. VBG Rohstoff Nr. 5<br />

Kalksteinlagerstätte Schwanebeck (vgl. auch mit den<br />

Tabellen 1-10 dieser Stellungnahme).<br />

keine Berücksichtigung Im Regionalen Entwicklungsplan wird eine "nicht abgestimmte<br />

Planung" geprüft, ein grober Korridor, <strong>der</strong> sich im Verlauf <strong>der</strong><br />

nachfolgenden Planungsebenen (ROV,<br />

Linienbestimmungsverfahren) verän<strong>der</strong>n kann bzw. konkretisiert<br />

wird. Mögliche Vermin<strong>der</strong>ungs- <strong>und</strong> Vermeidungsmaßnahmen<br />

zur Konfliktminimierung bzgl. <strong>des</strong> genannten NSG (z.B.<br />

Brückenbauwerk, Trassenumfahrung) sind in den o.g. Verfahren<br />

festzulegen.<br />

Im übrigen stimmt die Trassendarstellung <strong>des</strong> REPHarz mit dem<br />

seit 1999 im LEP-LSA festgelegten Trassenkorridor (Ziel <strong>der</strong><br />

Raumordnung) überein.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Generell wurde im Pkt. 3.<strong>2.</strong> bei den jeweiligen konkreten<br />

Gebiets-/Standortprüfungen die räumliche Beziehungen <strong>der</strong><br />

jeweiligen Festlegung zu Natura 2000 Gebiete benannt.<br />

Im Pkt. 3.3. wurden die Festlegungen nicht nochmal vertiefend<br />

auf FFH-Belange geprüft, bei denen bereits im Zuge <strong>des</strong> Pkt.<br />

3.<strong>2.</strong> trotz räumlicher Beziehung eine erhebliche<br />

Beeinträchtigung von Natura 2000 Gebieten ausgeschlossen<br />

werden konnte o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Rechtscharakter <strong>der</strong> Gebietsfestlegung<br />

kein Ziel <strong>der</strong> Raumordnung darstellt (Vorbehaltsgebiet).<br />

Lediglich bei den VBG, die sich überwiegend in Natura 2000<br />

Gebieten befinden o<strong>der</strong> mehrere solcher Gebiete überlagern,<br />

erfolgte eine Prüfung im Pkt. 3.3.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

262-86 Die Aussage "Auf eine FFH-Verträglichkeitsprüfung<br />

gemäß § 7 Abs. 7 ROG für die Stauflächen <strong>der</strong><br />

Hochwasserrückhaltebecken (HWRB) Straßberg <strong>und</strong><br />

Meisdorf kann im Rahmen <strong>des</strong> vorliegenden<br />

Umweltberichtes verzichtet werden, da bereits in<br />

Vorbereitung <strong>der</strong> wasserrechtlichen<br />

Planfeststellungsverfahren im Auftrag <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>betriebes für Wasserwirtschaft <strong>und</strong><br />

Hochwasserschutz Sachsen-Anhalt zwischenzeitlich<br />

tiefgründige Projekt-FFH-<br />

Verträglichkeitsuntersuchungen für beide Standorte<br />

vorgenommen wurden" kann nicht zugestimmt<br />

werden. Die hier benannte FFH-VU ist nicht<br />

abgeschlossen <strong>und</strong> liegt nur in <strong>Entwurf</strong>sfassungen<br />

vor. Von einer abgeschlossenen Prüfung kann <strong>der</strong>zeit<br />

keine Rede sein. Den Naturschutzbehörden sind die<br />

Inhalte <strong>der</strong> Prüfung nicht bekannt - bislang<br />

(01.03.2007) fand lediglich ein Vorgespräch zwischen<br />

Vorhabensträger, LHW, Oberer Naturschutzbehörde<br />

<strong>und</strong> LAU statt. Seitens <strong>der</strong> Naturschutzbehörden <strong>und</strong><br />

<strong>des</strong> LAU wurde gefor<strong>der</strong>t, dass das gesamte<br />

Hochwasserschutzkonzept einer FFH-Verträglichkeit<br />

zu unterziehen ist <strong>und</strong> basierend darauf die Nicht-<br />

Existenz von Vorhabensalternativen zu den gepl.<br />

Becken in Straßberg <strong>und</strong> Meisdorf zu begründen ist.<br />

Dies wie<strong>der</strong>um ist die Voraussetzung für die<br />

Inanspruchnahme <strong>der</strong> FFH-Ausnahmeregelung. Es<br />

ist nicht nachvollziehbar, wieso im REP Harz bereits<br />

von einer abgeschlossenen FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung ausgegangen wird.<br />

keine Berücksichtigung Von einer abgeschlossenen, projektbezogenen FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung ist im Umweltbericht nicht die Rede. Die<br />

diesbezüglichen, uns vorliegenden projektbezogenen FFH-<br />

Unterlagen bzw. -Gutachten kamen <strong>zum</strong> Ergebnis, dass eine<br />

erhebliche Beeinträchtigung <strong>der</strong> FFH-Gebiete zu erwarten ist.<br />

Diese Ergebnisse sind für uns nachvollziehbar. Unter an<strong>der</strong>em<br />

<strong>des</strong>wegen wurde das Ziel "Hochwasserrückhaltebecken<br />

Straßberg, Meisdorf" im <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REPHarz gestrichen.<br />

Daher ist auch eine FFH-Prüfung im REPHarz nicht nötig.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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(262) Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

262-88 Darüber hinaus hatten wir bereits mehrfach in<br />

unseren Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass<br />

die Natura 2000-Gebiete gr<strong>und</strong>sätzlich als<br />

Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft festzulegen<br />

sind. Die erfolgte FFH-Verträglichkeitsprüfung für die<br />

Vorbehaltsgebiete für Tourismus <strong>und</strong> Erholung ist<br />

sehr allgemein gehalten <strong>und</strong> erbringt letztendlich<br />

nicht den Beleg für die Umweltverträglichkeit dieser<br />

Festlegungen. Die im Umweltbericht beschriebene<br />

Planwirkung deckt sich nicht mit den o. g. Zielen <strong>und</strong><br />

Gr<strong>und</strong>sätzen im Textteil <strong>des</strong> REP Harz.<br />

262-90 Zum Konfliktpotenzial Boden:<br />

Die schutzgutbezogene Konflikteinschätzung für den<br />

Boden wird im Umweltbericht <strong>zum</strong> REP Harz<br />

dargelegt. Es konnte den Planungsunterlagen nicht<br />

entnommen werden, welche Bewertungsmethodik zur<br />

Konflikteinschätzung Anwendung fand. Insofern ist es<br />

dem Betrachter kaum möglich, die jeweiligen Schritte<br />

<strong>und</strong> Ergebnisse <strong>des</strong> Abwägungsprozesses klar<br />

nachzuvollziehen.<br />

Bei <strong>der</strong> Überarbeitung <strong>des</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong>es sollte eine<br />

dahingehende Berücksichtigung bzw. Än<strong>der</strong>ung<br />

vorgenommen werden.<br />

keine Berücksichtigung Im Sinne einer langfristigen Offenhaltung <strong>der</strong><br />

Gestaltungsmöglichkeiten <strong>der</strong> Raumnutzung (Pkt. 3, G 1-2)<br />

werden VRG nur begrenzt ausgewiesen. VRG NuL geben den<br />

räumlichen Handlungsrahmen für den Einsatz<br />

naturschutzfachlicher Instrumente vor. Den zuständigen<br />

Naturschutzbehörden ist damit als "Ziel <strong>der</strong> Raumordnung" ein<br />

Rahmen gesetzt, <strong>des</strong>sen Beachtung die zukünftige Ausweisung<br />

von Schutzgebieten regionalplanerisch vorbereitet. Es gibt keine<br />

gesetzliche raumordnerische Vorgabe, die zwingend die<br />

Ausweisung von Natura 2000 Gebiete als VRG Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft vorschreibt.<br />

Die FFH-Prüfung erfolgt auf Ebene <strong>der</strong> Regionalplanung<br />

entsprechend grob. Für detailliertere Prüfungen sind im Sinne<br />

<strong>der</strong> Abschichtung die Bauleitplanung bzw. Projektträger für<br />

konkrete Vorhaben zuständig (§ 3a Abs. 2 LPlG).<br />

Eine unterschiedliche Interpretation <strong>der</strong> Planwirkung gemäß<br />

Umweltbericht <strong>und</strong> den Ziel- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>satzfestlegungen im<br />

REP ist nicht erkennbar.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

teilweise Berücksichtigung Es wird im Umweltbericht Pkt. 1.5. die Bewertungsmethode<br />

erläutert. Sinngemäß wird eingefügt: "Die schutzgutbezogene<br />

Bewertung <strong>der</strong> möglichen Umweltauswirkugen <strong>des</strong> REPHarz<br />

erfolgt verbal-argumentativ überwiegend auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage<br />

einer qualitativ zusammenfassenden Betrachtung von<br />

Einzelbewertungen. Diese werden mittels eines standardisierten<br />

Prüfverfahrens durchgeführt, das eine nachvollziehbare<br />

Dokumentation <strong>des</strong> Prüfvorganges <strong>und</strong> <strong>der</strong> subsumierten<br />

Beurteilung <strong>der</strong> Umweltauswirkungen erlaubt."<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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(262) Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

262-91 Nach den z. Z. vorliegenden Abwägungsergebnissen<br />

ist das Schutzgut Boden durch die vorliegenden<br />

Planungen als potenziell stark gefährdet anzusehen.<br />

Große Teile <strong>der</strong> Planungsregion zählen mit ihren<br />

wertvollen Löss-Schwarzerden zu den fruchtbarsten<br />

Agrarstandorten Deutschlands <strong>und</strong> sind von den<br />

Planungen betroffen.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e bei den Nutzungsansprüchen<br />

Rohstoffabbau (Pkt. 3.<strong>2.</strong>2 im Umweltbericht) <strong>und</strong><br />

Verkehrswegeplanung (Pkt.3.<strong>2.</strong>9 - Schienen- <strong>und</strong><br />

Straßenverkehr -) wird ein mittleres, <strong>zum</strong>eist aber<br />

hohes (z. T. sehr hohes) Konfliktpotenzial<br />

angegeben. Durch die künftige Rohstoffgewinnung<br />

wären sogar bei 5 VRG/VBG (Standorte D, E, J, W, X<br />

) <strong>und</strong> bei <strong>der</strong> Verkehrswegeplanung bei 8 Standorten<br />

(B, G, H, I, M, N, Q, S) Archivböden <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> seltene<br />

Bodenformen bzw. wissenschaftliche<br />

Bodeneinrichtungen von den Planungen/Eingriffen<br />

betroffen. Die geplanten Eingriffe gehen in <strong>der</strong> Regel<br />

bei o. g. Nutzungsansprüchen mit dem teilweisen bis<br />

vollständigen Verlust aller Bodenfunktionen einher.<br />

Trotzdem werden für die jeweiligen Planungen<br />

verhältnismäßig wenige Alternativmaßnahmen zu<br />

den geplanten Eingriffen empfohlen (insgesamt nur<br />

für 1 Gebiet Nutzungsverzicht!). Für die<br />

Verkehrswegeplanung wird Abstimmungsbedarf in<br />

den nachfolgenden Planungsebenen formuliert.<br />

Zumeist werden die Eingriffe aber als "ausgleichbar"<br />

angesehen. Diese Einschätzungen/Abwägungen sind<br />

aus Bodenschutzsicht selten nachvollziehbar, da <strong>der</strong><br />

Verlust von Boden aus Sicht <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>amtes für<br />

Umweltschutz nicht ausgleichbar ist.<br />

keine Berücksichtigung Das Schutzgut Boden ist nicht allein entscheidungserheblich.<br />

Der vollständige Verlust <strong>der</strong> Bodenfunktionen wird für das<br />

Schutzgut Boden in den einzelnen Tabellen auch als hohes<br />

Konfliktpotential eingestuft. Aber in <strong>der</strong> Gesamtschau mit den<br />

an<strong>der</strong>en Schutzgütern kann das Konfliktpotential so verringert<br />

werden, dass <strong>der</strong> Umwelteingriff ausgleichbar erscheint.<br />

Die Standortgeb<strong>und</strong>enheit <strong>der</strong> Bodenschätze ist in <strong>der</strong> Regel<br />

höher einzuschätzen als die <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Planungsregion Harz<br />

großflächig vorkommenden, lössbestimmten<br />

Schwarzerdeböden. Die Trassenfestlegungen <strong>zum</strong><br />

Straßenverkehr sind häufig als nicht abgestimmte Planung<br />

eingestuft, so dass die Trassenkonkretisierung in den<br />

nachfolgenden Planungen höherwertige örtliche<br />

Bodenschutzbelange berücksichtigen kann.<br />

Angesichts <strong>der</strong> o.g. großflächigen Bodenverbreitung würde eine<br />

zu starke Wichtung <strong>des</strong> Schutzgutes Boden, für die<br />

Planungsregion notwendige, regional bedeutsame<br />

Infrastrukturmaßnahmen von vornherein verhin<strong>der</strong>n.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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(262) Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

262-92 Insgesamt sind allein für den Rohstoffabbau 4000 ha<br />

Flächeninanspruchnahme für 24 VRG/VBG<br />

veranschlagt (s. Übersicht S. 217). Dieser Wert liegt<br />

um ein Vielfaches höher als die im LEP-LSA geplante<br />

Fläche von 1400 ha.<br />

Die Flächenanteile <strong>der</strong> Verkehrswegeplanung für 21<br />

Trassenkorridore werden in <strong>der</strong> Flächenbilanzierung<br />

(s. Übersicht S. 217) außer Acht gelassen, sollten<br />

aber mit den jeweils veranschlagten Schätzwerten (je<br />

Einzelvorhaben) bei <strong>der</strong><br />

Gegenüberstellung/Auswertung <strong>der</strong> kumulativen<br />

Umweltauswirkungen anteilmäßig einbezogen<br />

werden.<br />

teilweise Berücksichtigung Die im LEP festgelegten VRG Rohstoffgewinnung sind "nur"<br />

lan<strong>des</strong>bedeutsame Vorranggebiete, hingegen soll <strong>der</strong> REP auch<br />

regional bedeutsame VRG/VBG festlegen (§ 6 Abs. 1, 3 Nr. 3<br />

LPlG), daher werden die Flächen zwangsläufig mehr. Im<br />

Vergleich zu den "alten" Regionalen Entwiclungsprogrammen<br />

hat sich sogar die Gesamtfläche <strong>der</strong> VRG-/VBG-<br />

Rohstoffgewinnung deutlich verringert.<br />

Ein Vergleich <strong>der</strong> Flächenanteile <strong>der</strong> Verkehrswegeplanung<br />

gemäß S 217 im Umweltbericht macht aus verschiedenen<br />

Gründen keinen Sinn:<br />

- beim Schienenverkehr generell keine Neutrassierung<br />

- beim Straßenverkehr zwischen LEP , REPHarz <strong>und</strong><br />

REPHa/REPMd kein Vergleich möglich, da jeweils<br />

unterschiedliche Kriterien zur Einstufung benutzt wurden (z.B.<br />

beim LEP nur lan<strong>des</strong>bedeutsame Straßen)<br />

- Teile <strong>der</strong> im LEP <strong>und</strong> REPHa/REPMd festgelegten<br />

Straßenneutrassierungen zwischenzeitlich in Bestand überführt.<br />

In Pkt. 3.4 wird jedoch textlich eine ergänzende Schätzangabe<br />

zur möglichen Flächeninanspruchnahme von geplanten <strong>und</strong> hier<br />

regionalplanerisch gesicherten Straßenbaumaßnahmen<br />

vorgenommen.<br />

Die Berücksichtigung <strong>der</strong> negativen Auswirkungen von<br />

ausgewählten REP-Festlegungen auf das Schutzgut Boden<br />

wurden jedoch in <strong>der</strong> kumulativen Betrachtung bereits<br />

berücksichtigt.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(262) Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

262-93 In Anbetracht <strong>des</strong> hohen Konfliktpotenzials, <strong>der</strong><br />

flächenmäßig hohen Betroffenheit <strong>und</strong> zu<br />

erwartenden negativen Auswirkungen auf das<br />

Schutzgut Boden im Verhältnis zu den wenigen<br />

Vermeidungs- bzw. Minimierungsmaßnahmen<br />

scheinen im Abwägungsprozess die Belange <strong>des</strong><br />

Bodenschutzes nicht im ausreichenden Maße<br />

Beachtung gef<strong>und</strong>en zu haben.<br />

Die im Umweltbericht (S. 217 Pkt. 3.4.,1. Absatz)<br />

abschließend dargelegte Auffassung, dass." .. eine<br />

insgesamt positive Umweltbilanz erwartet werden<br />

kann." <strong>und</strong> dass .."Die möglichen negativen<br />

Auswirkungen , die durch die projektbezogene<br />

Umsetzung regionalplanerischer Vorgaben entstehen<br />

können, bei weitem durch die positiven<br />

umweltbezogenen Festlegungen <strong>des</strong> REP Harz<br />

übertroffen werden..." kann unter Beachtung <strong>der</strong><br />

vorausgehenden Anmerkungen aus<br />

bodenschutzfachlicher Sicht nicht mitgetragen<br />

werden.<br />

Vor dem Hintergr<strong>und</strong>, dass Boden als unvermehrbare<br />

<strong>und</strong> endliche Naturressource im beson<strong>der</strong>en Masse<br />

den umfassenden Schutz durch die Gesellschaft<br />

benötigt, da er sonst unwie<strong>der</strong>bringlich verloren geht,<br />

wäre in <strong>der</strong> aktuellen Planungsphase nochmals zu<br />

hinterfragen, ob das Vorhalten <strong>der</strong> ausgewiesenen<br />

Vorranggebiete (insbeson<strong>der</strong>e für Rohstoffabbau <strong>und</strong><br />

Verkehrswegeplanung) in dem ausgewiesenen Maße<br />

unbedingt notwendig ist, im Umfang weiter reduziert<br />

werden kann, o<strong>der</strong> <strong>der</strong> gänzliche Verzicht bei<br />

einzelnen Vorhaben auch aus wirtschaftlichen<br />

Erwägungen vertretbar ist.<br />

262-94 Unabhängig davon gilt es in beson<strong>der</strong>em Maße, die<br />

Nutzungskonflikte soweit wie möglich zu minimieren<br />

<strong>und</strong> den nicht vermeidbaren Flächenverbrauch auf<br />

geeignete Standorte zu lenken. Beeinträchtigungen<br />

<strong>und</strong> Zerstörungen von Archivböden <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er<br />

beson<strong>der</strong>er Bodenformen <strong>und</strong> wissenschaftlichen<br />

Bodeneinrichtungen sollten unter Bezug auf §1<br />

BodSchAG LSA 3. Satz vermieden werden.<br />

keine Berücksichtigung Das Schutzgut Boden wird bei allen raumbedeutsamen<br />

Planungen betroffen sein. Jedoch werden im REPHarz<br />

zahlreiche Festlegungen <strong>zum</strong> vorsorgenden Bodenschutz<br />

getroffen (siehe dazu Pkt. 3 sowie 7.2, die auch bei <strong>der</strong><br />

Umsetzung <strong>der</strong> Planungen zu berücksichtigen sind). Außerdem<br />

wurden aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Bewertungen im Umweltbericht bei<br />

verschiedenen Planungen aus Bodenschutzgründen<br />

Flächenreduzierungen vorgenommen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Kenntnisnahme Empfehlungen <strong>zum</strong> Bodenschutz sind im REP bei allgemeinen Kenntnisnahme nein<br />

<strong>und</strong> einzelfachlichen Gr<strong>und</strong>sätzen sinngemäß enthalten.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(262) Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.1.1 Erörterung zu Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

262-99 <strong>zum</strong> DS 262-3 <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Abwägung:<br />

Die überlagernde Darstellung von VRG HWS <strong>und</strong> VR<br />

NuL wird nach wie vor - insbeson<strong>der</strong>e bei NATURA<br />

2000-Gebieten (vgl. auch Bemerkung zu 262-6 <strong>und</strong><br />

10) - für unbedingt notwendig gehalten. Dies ist auch<br />

einer <strong>der</strong> wenigen Son<strong>der</strong>fälle von möglichen <strong>und</strong><br />

notwendigen überlagernden Darstellungen<br />

von Vorranggebieten, <strong>der</strong> <strong>der</strong> angeführten For<strong>der</strong>ung<br />

einer höheren Bindungswirkung von<br />

Raumordnungsplänen nicht abträglich ist. Durch LEP<br />

Pkt. 3.3.1 Z4 bzw. REPHarz Pkt. 5.1.3 Z4 wird<br />

ausdrücklich sogar impliziert, dass<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich die überlagernde Darstellung möglich<br />

ist. Es wird sogar die Rangfolge vorgegeben, was im<br />

Sinne <strong>der</strong> angeführten höheren Bindungswirkung<br />

sein dürfte (vgl. aber auch Bemerkung zu 262-10).<br />

Pkt. 5.1.1 Z1 Satz 2 wird <strong>der</strong> Bedeutung <strong>der</strong><br />

NATURA 2000-Gebiete <strong>und</strong> unserer For<strong>der</strong>ung, sie<br />

als VRG NuL darzustellen, nicht gerecht.<br />

Entgegen <strong>der</strong> Begründung in <strong>der</strong><br />

Abwägungsdokumentation wird im Übrigen die dort<br />

angenommene gr<strong>und</strong>sätzliche Konfliktträchtigkeit<br />

zwischen beiden VRG hier nicht gesehen.<br />

keine Berücksichtigung Eine gr<strong>und</strong>sätzliche Überlagerungsmöglichkeit zwischen VRG-<br />

Hochwasserschutz <strong>und</strong> VRG-Natur <strong>und</strong> Landschaft ist nicht aus<br />

dem LEP ableitbar, da in Pkt. 3.3.1 diesbezüglich von<br />

Einzelfällen gesprochen wird. Laut <strong>der</strong> diesbezüglichen LEP-<br />

Begründung wurde gr<strong>und</strong>sätzlich (also Abweichung in nur<br />

wenigen Ausnahmefällen) keine Überlagerung von<br />

Vorranggebieten vorgenommen. Auch im LEP erfolgt eine<br />

solche Überlagerung nur auf einem geringen Anteil <strong>der</strong> in den<br />

Flussauen befindlichen Natura 2000 Gebieten, die im LEP sonst<br />

auch nur als VRG-Hochwasserschutz raumordnerisch gesichert<br />

wurden.<br />

Der For<strong>der</strong>ung, alle Natura 2000 Gebiete als VRG für Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft im REP auszuweisen, wird nicht gefolgt (siehe<br />

hierzu Datensatz 262-100 <strong>und</strong> 262-101).<br />

Eine gr<strong>und</strong>sätzliche Konfliktträchtigkeit zwischen VRG-<br />

Hochwasserschutz <strong>und</strong> VRG-Natur <strong>und</strong> Landschaft wird in <strong>der</strong><br />

Begründung <strong>des</strong> Datensatz 262-3 gerade nicht angenommen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(262) Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.1.3 Erörterung zu Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

262-100 <strong>zum</strong> DS 262-6 <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Abwägung:<br />

NATURA 2000-Gebiete sind raumordnerisch nicht<br />

ab- bzw. wegwägbar. Sie sind VRG NuL. Die<br />

Darstellung als VBG für den Aufbau <strong>des</strong><br />

ökologischen Verb<strong>und</strong>systems ist nicht ausreichend.<br />

Im Übrigen erhöht die Festlegung aller NATURA<br />

2000-Gebiete als VRG NuL die Planungssicherheit<br />

aller Beteiligten. Der Aussage in <strong>der</strong> Begründung,<br />

dass keine weiteren Festlegungen erfolgen, die diese<br />

Gebiete erheblich beeinträchtigen können, kann nicht<br />

gefolgt werden. Großflächig ist eine Überlagerung mit<br />

VBG TuE vorgesehen. Die Festlegungen in Pkt. 5.<strong>2.</strong>6<br />

insbeson<strong>der</strong>e Satz 1 <strong>und</strong> Z 1 können den<br />

Erhaltungszielen zuwi<strong>der</strong>laufen (vgl. auch<br />

Bemerkung zu 262-87). Des Weiteren überlagert sich<br />

z.B. die Festlegung VBG Rohstoff 5 Schwanebeck<br />

mit dem FFH-Gebiet 0047LSA/SPA00LSA 28.<br />

Es wird insbeson<strong>der</strong>e auf die FFH-Richtlinie Artikel 6<br />

Absatz 2 <strong>und</strong> 4, das NatSchG LSA Abschnitt 6 <strong>und</strong><br />

die VO über die Errichtung <strong>des</strong> ökologischen Netzes<br />

NATURA 2000 vom 23. März 2007 (in: GVBI. LSA<br />

Nr. 6/2007 S. 82-128) verwiesen.<br />

keine Berücksichtigung Die Natura 2000 Gebiete wurden im REPHarz-<br />

Aufstellungsverfahren nicht weggewogen, son<strong>der</strong>n überwiegend<br />

als VRG-NuL o<strong>der</strong> als VBG-ÖVS, so sie min<strong>des</strong>tens regional<br />

von Bedeutung sind, festgelegt. Zur Erläuterung: Flächen unter<br />

30 ha, z.B. Kirchtürme wurden nicht als VRG o<strong>der</strong> VBG<br />

festgelegt.<br />

Ein, wie vom Einwen<strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>ter, Automatismus, dass<br />

Natura 2000 Gebiete gleich VRG-NuL sind, besteht<br />

raumordnungs- <strong>und</strong> auch naturschutzrechlich nicht. Dagegen<br />

gibt es die For<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> § 36 NatSchG LSA, dass Naturparke<br />

nach den Erfor<strong>der</strong>nissen <strong>der</strong> Raumordnung für die Erholung<br />

vorgesehen sind. Ein Großteil <strong>der</strong> Natura 2000 Gebiete <strong>der</strong><br />

Planungsregion Harz liegt im Naturpark Harz.<br />

Im übrigen entspricht die Vorbehaltsfunktion Tourismus <strong>und</strong><br />

Erholung (ruhige landschaftsbezogene Erholung) eher <strong>der</strong> in §<br />

11 Nr. 14 NatSchG LSA genannten Begriffsdefintion für<br />

Erholung. Die regionalplanerische Sicherung einer intensiven<br />

Erholungsnutzung erfolgt über die Vorrangstandorte für<br />

großflächige Freizeitanlagen. Zu den im Pkt. 5.<strong>2.</strong>6. REPHarz<br />

genannten touristischen Einrichtungen gehören in erster Linie<br />

vorhandene Wan<strong>der</strong>wege.<br />

Vom Einwen<strong>der</strong> wird Raumordnungs- <strong>und</strong> Naturschutzrecht<br />

vermischt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Zum VBG-Rohstoffgewinnung Schwanebeck siehe Datensatz<br />

262-107.<br />

262-101 <strong>zum</strong> DS 262-7 <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Abwägung:<br />

Die betreffenden Gebiete sind als EU SPA zu<br />

beachten <strong>und</strong> <strong>des</strong>halb als VRG NuL zu übernehmen.<br />

Die Festlegung als VBG für den Aufbau <strong>des</strong><br />

ökologischen Verb<strong>und</strong>systems ist nicht ausreichend<br />

(vgl, auch 262-6).<br />

262-102 <strong>zum</strong> DS 262-8 <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Abwägung:<br />

Die For<strong>der</strong>ung bleibt aufrecht erhalten. Der Verweis<br />

auf die Unteren Naturschutzbehörden erfolgte, da <strong>der</strong><br />

Vogelschutzwarte keine genauen aktuellen<br />

Brutvorkommen für den Rotmilan aus diesem Raum<br />

vorliegen, uns jedoch bekannt ist, dass dieser Raum<br />

verstärkt vom Rotmilan besiedelt ist.<br />

keine Berücksichtigung Diese Gebiete (Huy, Fallstein) stellen auch festgesetzte<br />

Landschaftsschutzgebiete dar. Nach § 32 Abs. 1 Nr. 3 NatSchG<br />

LSA dienen die LSG auch <strong>der</strong> Erholung. Uns ist nicht bekannt,<br />

dass <strong>der</strong> Fallstein o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Huy großflächig als NSG<br />

ausgewiesen werden sollen. Deswegen ist die großflächige<br />

Ausweisung eines VBG-ÖVS, z.T. in Kombination mit einem<br />

VBG-TuE, ausreichend. Die innerhalb <strong>der</strong> LSG bzw. <strong>der</strong> EU<br />

SPA befindlichen NSG wurden als VRG-NuL im REP<br />

ausgewiesen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung siehe Begründung DS 262-8, <strong>2.</strong> Abwägung<br />

Die Unteren Naturschutzbehörden <strong>der</strong> Landkreise waren an <strong>der</strong><br />

VRG NuL-Festlegung während <strong>des</strong> Aufstellungsverfahrens<br />

beteiligt. Auch in <strong>der</strong> 1. <strong>und</strong> <strong>2.</strong> Abwägung wurden von den<br />

Landkreisen diesbezüglich keine <strong>Bedenken</strong> geäußert.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(262) Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.1.3 Erörterung zu Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

262-103 <strong>zum</strong> DS 262-10 <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Abwägung:<br />

Die Kritik wird beibehalten. Die Formulierung "Bei im<br />

Einzelfall entstehenden Nutzungskonflikten zwischen<br />

Vorranggebieten für Natur <strong>und</strong> Landschaft <strong>und</strong><br />

Vorranggebieten für Hochwasserschutz hat <strong>der</strong><br />

Hochwasserschutz Vorrang" steht in Konflikt mit <strong>der</strong><br />

in nationales Recht umgesetzten FFH-Richtlinie,<br />

sofern FFH-Gebiete betroffen sind. U.E. sind alle<br />

FFH-Gebiete als Vorranggebiete für NuL anzusehen<br />

(vgl. 262-6). In FFH-Gebieten kann <strong>der</strong> Vorrang von<br />

NuL (in Form <strong>der</strong> jeweiligen Schutz- <strong>und</strong><br />

Erhaltungsziele) ausschließlich nach den engen<br />

Vorgaben <strong>des</strong> Art. 6 Abs. 4 <strong>der</strong> FFH-RL, über die in<br />

einem geson<strong>der</strong>ten Planungsverfahren zu<br />

entscheiden ist, hinter an<strong>der</strong>en Ansprüchen<br />

zurückstehen. Die Formulierung eines generellen<br />

Vorrangs für Hochwasserschutz ignoriert diesen<br />

Umstand <strong>und</strong> trägt somit nicht zur Planungssicherheit<br />

bei.<br />

keine Berücksichtigung Die vom Einwen<strong>der</strong> kritisierte Zielformulierung <strong>des</strong> LEP, die in<br />

den REP nach den Vorgaben <strong>des</strong> LPlG ohne eigenen<br />

Ermessensspielraum zu übernehmen ist, findet gemäß<br />

diesbezüglicher LEP-Begründung nur dort Anwendung, wo eine<br />

Überlagerung von VRG-HWS <strong>und</strong> VRG-NuL vorgenommen<br />

wurde (also im REPHarz nur im Bereich <strong>des</strong> Stausee Kelbra).<br />

Außerdem findet diese Regelung nicht regelmäßig, son<strong>der</strong>n nur<br />

in solchen Fällen Anwendung, wo <strong>der</strong> Schutz <strong>des</strong> Lebens <strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> Ges<strong>und</strong>heit erheblich gefährdet wäre (siehe Begründung im<br />

Datensatz 262-10), was auch in Art. 6 Abs. 4 <strong>der</strong> FFH-RL sowie<br />

in § 45 Abs. 4 NatSchG LSA als Ausnahmegr<strong>und</strong> für die<br />

Zulässigkeit von Projekten gilt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

13.5.1.5 Erörterung zu Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

262-104 <strong>zum</strong> DS 262-13 <strong>und</strong> 262-72 <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Abwägung:<br />

Zur Vermeidung von erheblichen Beeinträchtigungen<br />

für den Lebensraumtyp 7230 (Kalkreiche<br />

Nie<strong>der</strong>moore) sowie <strong>der</strong> Wuchsorte einer extrem<br />

seltenen Anhang II <strong>und</strong> IV - Art sowie vom<br />

Aussterben bedrohten Rote-Liste-Art (Liparis loeselii)<br />

im FFH0087LSA ist ein Min<strong>des</strong>tabstand von 150m<br />

<strong>zum</strong> FFH-Gebiet einzuhalten. Dies ist umso<br />

dringlicher, da bereits im FFH-Gebiet aktuell<br />

Rohstoffabbau mit entsprechenden<br />

Beeinträchtigungen betrieben wird. Die Fläche <strong>des</strong><br />

VRG Rohstoffgewinnung ist dementsprechend zu<br />

verkleinern. Im Übrigen ist das gesamte FFH-Gebiet<br />

als VRG NuL festzulegen.<br />

keine Berücksichtigung Die Abgrenzung eines VRG-Rohstoffgewinnung ist angesichts<br />

<strong>der</strong> groben rechtsverbindlichen Maßstäblichkeit <strong>des</strong> REP von 1:<br />

100.000 nicht gleichzusetzen mit <strong>der</strong> eigentlichen Abbaufläche.<br />

Kleinräumige Restriktionsbereiche innerhalb <strong>des</strong> VRG, die auf<br />

Gr<strong>und</strong> eines örtlichen Konfliktpotentials nicht für den Abbau zur<br />

Verfügung stehen, die jedoch erst in <strong>der</strong> Abbauplanung<br />

festzulegen sind, werden nicht ausgeschlossen (siehe hierzu<br />

Umweltbericht, Pkt. 3.<strong>2.</strong>2, Vorbemerkungen).<br />

Die Fläche <strong>des</strong> FFH-Gebiets gehört mit <strong>zum</strong> VBG-ÖVS "Harz<br />

<strong>und</strong> Harzvorlän<strong>der</strong>" <strong>des</strong> REP. Das innerhalb <strong>des</strong> FFH-Gebietes<br />

befindliche NSG "Hammelwiese" unterschreitet deutlich den<br />

Min<strong>des</strong>twert von 30 ha, <strong>der</strong> im Rahmen <strong>des</strong> Plankonzeptes für<br />

den REPHarz für regional bedeutsame NSG festgelegt wurde,<br />

die als VRG-NuL zu sichern sind.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 348 von 673


TÖB:<br />

(262) Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.<strong>2.</strong>3 Erörterung zu Vorbehaltsgebiete für den Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems<br />

262-106 <strong>zum</strong> DS 262-38 <strong>und</strong> 262-49 <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Abwägung:<br />

Die im Vergleich <strong>zum</strong> LEP (3.5.3 G1) erfolgte<br />

Erweiterung <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>satzes 2 (um VBG<br />

Forstwirtschaft sowie für<br />

Wie<strong>der</strong>bewaldung/Erstaufforstung ...) halten wir für<br />

problematisch <strong>und</strong> nicht zielführend. So ergibt sich<br />

zur Erreichung <strong>der</strong> Ziele für den Aufbau <strong>des</strong><br />

ökologischen Verb<strong>und</strong>systems ein Sammelsurium<br />

von Festlegungen <strong>und</strong> die eigentliche, ursprüngliche<br />

Zielstellung ist nicht mehr nachzuvollziehen. Die<br />

Gr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong> Ziele dieser unterschiedlichen VBG<br />

unterscheiden sich deutlich voreinan<strong>der</strong> <strong>und</strong><br />

schließen sich teilweise aus. Aus diesem Gr<strong>und</strong><br />

sollten die unterschiedlichen VBG entsprechend ihrer<br />

klaren Zielstellungen <strong>und</strong> in ihren Grenzen, wo<br />

notwendig auch in Überlagerung, dargestellt werden.<br />

keine Berücksichtigung Die inhaltliche Erweiterung <strong>des</strong> G 2 im Vgl. zur entsprechenden<br />

LEP-Vorgabe wurde vorgenommen, um die ohnehin schon<br />

vorhandene Mehrfachüberlagerung von VBG in <strong>der</strong> REP-Karte<br />

nicht noch weiter zu verstärken (sonst Plan nicht<br />

genehmigungsfähig, siehe auch Datensatz 313-5 <strong>des</strong><br />

Ministeriums für Lan<strong>des</strong>entwicklung <strong>und</strong> Verkehr).<br />

Die in G 2 genannten weiteren VRG/VBG, die auch eine<br />

Funktion für den ökologischen Verb<strong>und</strong> haben sollen, stehen<br />

aus regionalplanerischer Sicht eben nicht im regelmäßigen<br />

Konkfikt zur genannten Verb<strong>und</strong>funktion, da diese in erster Linie<br />

auch dem Gr<strong>und</strong>wasser- <strong>und</strong> Freiraumschutz dienen.<br />

Siehe weiter Begründung zu Datensatz 262-38 <strong>und</strong> 262-49<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

13.5.<strong>2.</strong>5 Erörterung zu Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />

262-107 <strong>zum</strong> DS 262-46 <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Abwägung:<br />

Die For<strong>der</strong>ung bleibt aufrecht erhalten. Die<br />

Begründung für die Nichtberücksichtigung in<br />

Beziehung zu einer Vorbehaltsfläche kann trotzdem<br />

nachvollzogen werden. An<strong>der</strong>erseits könnten<br />

unschwer die genannten 8 ha (von 70 ha) aus <strong>der</strong><br />

Vorbehaltsfläche ausgeglie<strong>der</strong>t werden.<br />

teilweise Berücksichtigung Auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> randlichen Lage <strong>des</strong> FFH-Gebiets "Huy nördlich<br />

Halberstadt" wird das VBG-Rohstoffgewinnung<br />

"Kalksteinlagerstätte Schwanebeck" im Bereich <strong>der</strong> bisherigen<br />

Überlagerung mit dem FFH-Gebiet um ca. 8 ha<br />

zurückgenommen <strong>und</strong> diese Teilfläche dem angrenzenden VBG-<br />

ÖVS angefügt.<br />

Die Datensatz-Nr. 262-46 wird entsprechend ergänzt.<br />

teilweise Berücksichtigung ja<br />

13.5.<strong>2.</strong>6 Erörterung zu Vorbehaltsgebiete für Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />

262-114 <strong>zum</strong> DS 262-87 <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Abwägung:<br />

keine Berücksichtigung Begründung entsprechend DS 262-87 <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Abwägung<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Eine Überlagerung von NATURA 2000-Gebieten<br />

(siehe auch 262-6) mit VBG TuE ist auszuschließen.<br />

Die Gr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong> Zielstellungen in Pkt. 5.<strong>2.</strong>6<br />

insbeson<strong>der</strong>e Satz 1 <strong>und</strong> Z 1 können den<br />

Erhaltungszielen zuwi<strong>der</strong>laufen (vgl. auch<br />

Bemerkung zu 262-87).<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 349 von 673


TÖB:<br />

(262) Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.3.1 Erörterung zu Eignungsgebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

262-109 <strong>zum</strong> DS 262-53 <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Abwägung:<br />

Die For<strong>der</strong>ung bleibt aufrecht erhalten. In den letzten<br />

Jahren ist ein verstärktes Aussiedeln von Rotmilan<br />

<strong>und</strong> Schwarzmilan aus dem EU SPA zu verzeichnen.<br />

Eine fachlich f<strong>und</strong>ierte Entscheidung (auch zu<br />

Repowering) kann nur auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage von<br />

aktuellen punktgenauen Verbreitungsmustern bei<strong>der</strong><br />

Arten in dem betroffenen Gebiet erfolgen.<br />

262-110 <strong>zum</strong> DS 262-54 <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Abwägung:<br />

Die Lage für die Greifvögel hat sich im Hakel weiter<br />

verschlechtert, so brüteten 2007 nur noch 7<br />

Brutpaare <strong>des</strong> Rotmilans <strong>und</strong> 1 Brutpaar <strong>des</strong><br />

Schreiadlers im Hakel. Auch hier wird ein Aussiedeln<br />

<strong>des</strong> Rotmilans in die freie Landschaft beobachtet,<br />

wodurch sich die Gefährdung noch erhöht (bei<br />

Annäherung <strong>zum</strong> WEG). Einige Aspekte <strong>der</strong><br />

Begründung erscheinen nicht seriös: "Die planvolle<br />

Konzentration von WKA kann dem Vogelschutz zu<br />

gute kommen...". Gr<strong>und</strong>sätzlich ist gegen diese<br />

Aussage nichts einzuwenden, wird sie jedoch dazu<br />

benutzt, um WEG an aus ornithologischer Sicht nicht<br />

geeigneten Standorten auszuweisen, kann das<br />

fachlich nicht nachvollzogen werden.<br />

keine Berücksichtigung Örtliche, punktgenaue Untersuchungen können erst in<br />

konkreten Genehmigungsverfahren vorgenommen werden<br />

(keine Aufgabe <strong>der</strong> Regionalplanung). Gemäß grober<br />

regionalplanerischer Prüfung (siehe Begündung in Datensatz<br />

262-53) wurden jedoch Anhaltspunkte eines erhöhten<br />

Konfliktpotentials im EG Amesdorf hinsichtlich <strong>des</strong><br />

Greifvogelschutzes, welches <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t das Repowering von<br />

vornherein in Frage stellen würde, nicht bekannt (EG-Wind ca.<br />

5,5 km vom EU SPA "Auenwald Plötzkau" entfernt).<br />

Es ist <strong>zum</strong> Vergleich darauf hinzuweisen ,dass eine Vielzahl<br />

zeitlich aktuellerer WKA-Genehmigungen in den deutlich<br />

größeren VRG-/EG-Wind A<strong>der</strong>stedt <strong>und</strong> Alsleben bei nur 2 bzw.<br />

3 km Entfernung <strong>zum</strong> EU SPA in den letzten Jahren erteilt<br />

wurden.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Die planvolle (raumordnerische Konzentration von WKA) dient<br />

gerade dazu, auch die mit <strong>der</strong> Windkraftnutzung verb<strong>und</strong>enen<br />

Umweltprobleme (z.B. Landschaftsbild, Vogelschutz) räumlich<br />

zu beschränken. Gäbe es nicht dieses Konzentrationsgebot,<br />

dann würde die Gefahr einer viel stärkeren "Verspargelung" <strong>der</strong><br />

offenen Landschaft bzw. <strong>des</strong> Freiraumes mit WKA, auch mit den<br />

entsprechenden stärkeren negativen Konsequenzen auf den<br />

Vogelschutz (Vogelzug, Rastvögel, etc.), z.B. auch im Umfeld<br />

<strong>des</strong> Hakels, bestehen.<br />

Wenn das hier strittige EG-Wind (Gröningen-)Wegeleben<br />

tatsächlich ornithologisch <strong>der</strong>art ungeeignet ist (eine<br />

problematische Lage wird nicht bestritten, <strong>des</strong>wegen auch "nur"<br />

Eignungsgebiet), hätte das LVwA in den letzten Jahren nicht<br />

mehrfach WKA-Genehmigungen für dieses Gebiet erteilen<br />

dürfen. Im Übrigen flossen in die Feststellungen <strong>der</strong> oberen<br />

Naturschutzbehörde zu FFH-Verträglichkeitsuntersuchungen für<br />

den Windpark Speckberg aus den Jahren 2001/2004 ("Windpark<br />

führt unter bestimmten Voraussetzungen nicht zu erheblichen<br />

Beeinträchtigungen von Natura 2000 Gebieten") auch<br />

Stellungnahmen <strong>des</strong> LAU mit ein.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

13.6.<strong>2.</strong>5 Erörterung zu Luftverkehr<br />

262-98 Hinsichtlich <strong>der</strong> Ausweisung von<br />

Siedlungsbeschränkungsgebieten in Verbindung mit<br />

Fluglärm sind primär die Regelungen <strong>des</strong><br />

Fluglärmgesetzes vom 01.06.2007 <strong>und</strong> damit in<br />

Verbindung stehende Schallschutzverordnungen zu<br />

berücksichtigen.<br />

In Verbindung mit § 50 BlmSchG ist bei <strong>der</strong><br />

Zuordnung von Gebieten gr<strong>und</strong>sätzlich darauf zu<br />

achten, dass die bestmögliche Luftqualität erhalten<br />

wird.<br />

Kenntnisnahme Im REPHarz werden <strong>der</strong>zeit keine<br />

Siedlungsbeschränkungsgebiete ausgewiesen. Auf die<br />

Novellierung <strong>des</strong> Fluglärmgesetzes wird im Zusammenhang mit<br />

<strong>der</strong> textlichen Festlegung zu ggf. künftig festzulegenden<br />

Siedlungsbeschränkungsgebieten in <strong>der</strong> Begründung zu Z 5 <strong>des</strong><br />

Pkt. 6.<strong>2.</strong>5 hingewiesen.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 350 von 673


TÖB:<br />

(262) Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.9 Erörterung zu Zeichnerische Darstellung<br />

262-111 <strong>zum</strong> DS 262-58 <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Abwägung:<br />

Unsere For<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> flächenhaften Darstellung bzw.<br />

Beschreibung von "Standorten" über 10 ha halten wir<br />

für gerechtfertigt. Immerhin ergibt sich für eine Fläche<br />

100ha (=1 km2) in <strong>der</strong> Regionalplanungskarte<br />

1:100.000 eine Fläche von 1cm<strong>2.</strong> Die Beurteilung von<br />

Flächenüberlagerungen, Angrenzungen bzw.<br />

Min<strong>des</strong>tabständen (z.B. zu NATURA 2000-Gebieten)<br />

<strong>und</strong> damit <strong>der</strong> möglichen Beeinträchtigungen ist<br />

dadurch vielfach nicht möglich.<br />

keine Berücksichtigung siehe DS 262-58<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Für genaue Flächenabgrenzungen sind Flächennutzungspläne<br />

<strong>und</strong> B-Pläne heranzuziehen.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 351 von 673


TÖB:<br />

(262) Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.12 Erörterung zu Umweltbericht<br />

262-95 Auf die Ausführungen unserer Stellungnahme vom<br />

07.05.2007 <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REP Harz wurde unter<br />

Punkt 12 "Umweltbericht" eingegangen. Sie werden,<br />

wo möglich, teilweise berücksichtigt bzw. zur<br />

Kenntnis genommen. An den Aussagen unserer o. g.<br />

Stellungnahme wird aus Sicht <strong>des</strong> Bodenschutzes<br />

festgehalten.<br />

Kenntnisnahme siehe Datensatz 262-1<br />

Im Umweltbericht wird darauf verwiesen, dass in nachfolgenden<br />

Planungen eine Überprüfung <strong>der</strong> Bodenfunktionsbewertung<br />

vorzusehen ist, eine Aktualisierung <strong>des</strong> Umweltberichtes erfolgt<br />

bei <strong>der</strong> Fortschreibung bzw. im Rahmen <strong>des</strong> Monitoring.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Mit Datum vom 01.10.2007 wurden dem<br />

Planungsträger aktuell vorliegende Daten <strong>der</strong><br />

Konfliktpotenzial- <strong>und</strong> <strong>der</strong> Archivbodenkarte sowie<br />

zur Nettoversiegelung für die Planungsregion Harz<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

262-96 Aus Sicht <strong>des</strong> Schutzgutes Wasser sind keine<br />

Ergänzungen erfor<strong>der</strong>lich, da unsere Belange<br />

ausreichend berücksichtigt sind.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Dem Planungsträger wurden am 08.11.2007 per E-<br />

mail die aktuell vorliegenden Daten zu den<br />

bestehenden Wasserschutzgebieten in <strong>der</strong><br />

Planungsregion übergeben.<br />

262-97 Bezüglich <strong>des</strong> Immissionsschutzes wird den<br />

Vorschlägen <strong>der</strong> Regionalen Planungsstelle unter<br />

Einschluss folgen<strong>der</strong> Hinweise zugestimmt:<br />

Die mehrfach dargestellte Absicht;<br />

Windenergieanlagen im Abstand < 1000 m<br />

zu Wohnbebauungen <strong>und</strong> sogar teilweise außerhalb<br />

<strong>des</strong> Windeignungsgebietes zuzulassen, wird<br />

insbeson<strong>der</strong>e auch aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> bestehenden<br />

Unsicherheiten bei <strong>der</strong> Schallimmissionsprognose für<br />

diesen Anlagentyp gr<strong>und</strong>sätzlich nicht befürwortet.<br />

Kenntnisnahme siehe Datensatz 262-2, auf den sich die Bemerkung<br />

anscheinend bezieht.<br />

Die vom Einwen<strong>der</strong> genannten <strong>Bedenken</strong> hinsichtlich <strong>der</strong> Lage<br />

<strong>der</strong> WKA zu Wohngebieten bzw. zu den VRG-/EG-Wind sind<br />

nicht nachvollziehbar, weil es solche planerischen Absichten<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich im REPHarz nicht gibt. Schon gar nicht wird auf<br />

einen speziellen Anlagentyp abgestellt.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 352 von 673


TÖB:<br />

(262) Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.12 Erörterung zu Umweltbericht<br />

262-105 <strong>zum</strong> DS 262-24 <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Abwägung:<br />

Nicht im gesamten VRG kann <strong>der</strong> Abbau bereits<br />

genehmigt sein, da ein Abbau <strong>des</strong> FFH-Teilgebietes<br />

ein schwerwiegen<strong>der</strong> Verstoß gegen die Vorhaben<br />

<strong>der</strong> FFH-Richtlinie darstellen würde. Ein Abbau<br />

dieses FFH-Teilgebietes ist aufgr<strong>und</strong> <strong>des</strong><br />

Vorkommens einer prioritären Pflanzenart aus<br />

unserer naturschutzfachlichen Sicht auch zukünftig<br />

nicht genehmigungsfähig. Daher ist es aus unserer<br />

Sicht erfor<strong>der</strong>lich, die kleine Kuppe aus dem VRG<br />

auszusparen.<br />

262-108 <strong>zum</strong> DS 262-50 <strong>und</strong> 262-77 <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Abwägung:<br />

Der Hinweis lediglich im Umweltbericht, dass<br />

gesetzlich geschützte Biotope nicht aufgeforstet<br />

werden "sollen", ist nicht ausreichend <strong>und</strong> sollte in<br />

den rechtlich verbindlichen Textteil <strong>des</strong><br />

Regionalplanes übernommen werden. Diese Biotope<br />

sind insbeson<strong>der</strong>e Trockenrasen, Steppenrasen,<br />

Feuchtgrünland, Streuobstwiesen, Nie<strong>der</strong>moor <strong>und</strong><br />

Sümpfe. Lt. NatSchG LSA besteht ein<br />

Verän<strong>der</strong>ungsverbot. In diesem Zusammenhang ist<br />

"sollen nicht" durch "dürfen nicht" zu ersetzen. Im<br />

Übrigen sind diese Biotope wichtige Lebensräume für<br />

eine Vielzahl z.T. stark gefährdeter Tier- <strong>und</strong><br />

Pflanzenarten.<br />

262-112 <strong>zum</strong> DS 262-66 <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Abwägung:<br />

keine Berücksichtigung Die Abgrenzung eines VRG-Rohstoffgewinnung ist angesichts<br />

<strong>der</strong> groben rechtsverbindlichen Maßstäblichkeit <strong>des</strong> REP von<br />

1:100.000 nicht gleichzusetzen mit <strong>der</strong> eigentlichen<br />

Abbaufläche. Kleinräumige Restriktionsbereiche innerhalb <strong>des</strong><br />

VRG, die auf Gr<strong>und</strong> eines örtlichen Konfliktpotentials nicht für<br />

den Abbau zur Verfügung stehen, die jedoch erst in <strong>der</strong><br />

Abbauplanung festzulegen sind, werden nicht ausgeschlossen<br />

(siehe hierzu Umweltbericht, Pkt. 3.<strong>2.</strong>2, Vorbemerkungen). So<br />

ist das VRG-Rohstoffgewinnung Quedlinburg/Lehof ca. 60 ha<br />

groß. Der Quarzsandtagebau als solches nimmt lt.<br />

Rahmenbetriebsplan von 2003 eine Fläche von insgesamt ca.<br />

65 ha ein, von <strong>der</strong> in 2004 eine Abbaufläche von 43 ha<br />

planfestgestellt wurde (Rest weitere Betriebsflächen <strong>und</strong><br />

Rekultivierungsflächen). Damit ist die Vorrangfunktion im<br />

ausreichenden Maße durch die Genehmigungsbehörde<br />

beachtet worden.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

teilweise Berücksichtigung Es handelt sich hier um Vorbehaltsgebiete, also Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong><br />

Raumordnung, die in begründeten Fällen bei <strong>der</strong> Abwägung<br />

o<strong>der</strong> Ermessensentscheidung weggewogen werden können.<br />

Außerdem steht in Pkt. 5.<strong>2.</strong> Begründung zu Z 1, dass Schutz<strong>und</strong><br />

Nutzungsfkt., aufgr<strong>und</strong> an<strong>der</strong>er gesetzlicher Vorschriften,<br />

von einer regionalplanerischen Vorbehaltsfestlegung unberührt<br />

bleiben. Die regionalplanerischen Festlegungen setzen generell<br />

keine an<strong>der</strong>en gesetzlichen Regelungen außer Kraft. Der<br />

Umweltbericht gehört nach § 3 a Abs. 1 LPlG als geson<strong>der</strong>ter<br />

Bestandteil zur Begründung <strong>des</strong> Raumordnungsplans <strong>zum</strong><br />

Regionalen Entwicklungsplan.<br />

Im Umweltbericht wird in diesem Zusammenhang "sollen nicht"<br />

durch "sind nicht" ersetzt.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Die Formulierungsän<strong>der</strong>ung "Artenverän<strong>der</strong>ung/-<br />

verschiebung" in "Artenverlust/-abwan<strong>der</strong>ung" unter<br />

Beibehaltung <strong>der</strong> weiteren Formulierungen wird<br />

mitgetragen.<br />

262-113 <strong>zum</strong> DS 262-86 <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Abwägung:<br />

Kenntnisnahme siehe Begründung zu Datensatz 262-86<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Da sich die Erwi<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Regionalen<br />

Planungsgemeinschaft auf FFH-<br />

Verträglichkeitsuntersuchungen mit einem<br />

Arbeitsstand, <strong>der</strong> dem LAU nicht bekannt ist, bezieht,<br />

kann dies seitens <strong>des</strong> LAU nicht weitergehend<br />

fachlich gewertet werden.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 353 von 673


TÖB:<br />

(264) Lan<strong>des</strong>amt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

11 keine <strong>Bedenken</strong><br />

264-1 Fachbereich 2: Hygiene:<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

11 keine <strong>Bedenken</strong><br />

Ich habe keine <strong>Bedenken</strong> o<strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong><br />

hinzuzufügen.<br />

265-1 Zur Planung selbst bestehen keine <strong>Bedenken</strong> o<strong>der</strong><br />

<strong>Anregungen</strong>.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

11 keine <strong>Bedenken</strong><br />

267-1 Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 01.03.07<br />

möchten wir Ihnen mitteilen, dass von Seiten <strong>der</strong><br />

Lan<strong>des</strong>anstalt für Altlastenfreistellung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

Sachsen-Anhalt keine <strong>Bedenken</strong> gegen den <strong>2.</strong><br />

Planentwurf <strong>des</strong> REPHarz bestehen.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

13.10 Erörterung zu Sonstiges<br />

267-2 Mit Schreiben vom 19.03.07 teilten wir Ihnen mit,<br />

dass von Seiten <strong>der</strong> LAF keine <strong>Bedenken</strong> gegen den<br />

<strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REPHarz bestehen.<br />

Insofern ist die Teilnahme am Erörterungstermin nicht<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 354 von 673


TÖB:<br />

(271) Lan<strong>des</strong>betrieb Bau Nie<strong>der</strong>lassung West<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.6.<strong>2.</strong>3 Erörterung zu Straßenverkehr<br />

271-2 <strong>zum</strong> DS 274-12 <strong>und</strong> 274-22 <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Abwägung (LBB,<br />

Hauptnie<strong>der</strong>lassung):<br />

betr.: B 81 OU Halberstadt ("autobahnähnlich"):<br />

Kenntnisnahme siehe Datensätze 274-12 <strong>und</strong> 274-22<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Die Vorgabe für den REP Harz, Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze<br />

aus dem zurzeit gültigen LEP zu übernehmen, wird<br />

zur Kenntnis genommen. Unabhängig davon weist<br />

<strong>der</strong> LBB darauf hin, dass aufgr<strong>und</strong> <strong>des</strong> hohen Anteils<br />

von Quell- <strong>und</strong> Zielverkehren <strong>der</strong> Stadt Halberstadt<br />

auch im Perspektivzeitraum kein Bedarf für einen<br />

zweibahnigen Querschnitt dieser OU zu erwarten ist.<br />

271-3 zu den DS 274-4 / 274-18 <strong>und</strong> 274-23 <strong>der</strong> <strong>2.</strong><br />

Abwägung (LBB, Hauptnie<strong>der</strong>lassung):<br />

betr.: B 81 zwischen Halberstadt <strong>und</strong> Magdeburg als<br />

"autobahnähnliche Straße"<br />

Kenntnisnahme Die vom Lan<strong>des</strong>betrieb Bau getätigten Aussagen stehen nicht Kenntnisnahme nein<br />

im erheblichen Wi<strong>der</strong>spruch zu den Begründungen <strong>der</strong><br />

Datensätze 274-4, 274-18 <strong>und</strong> 274-23.<br />

Die B 81 ist zwischen <strong>der</strong> B 6n <strong>und</strong> Magdeburg in die<br />

Verbindungsfunktionsstufe I eingeordnet worden.<br />

Entsprechend <strong>der</strong> Verkehrsbelegung sind hier sowohl<br />

zweibahnige als auch einbahnige Querschnitte<br />

einsetzbar.<br />

Neben den im <strong>der</strong>zeitig gültigen BVWP<br />

(Vordringlicher Bedarf <strong>und</strong> Weiterer Bedarf)<br />

enthaltenen Maßnahmen im Zuge <strong>der</strong> B 81 besteht<br />

nach Einschätzung <strong>des</strong> LBB Nie<strong>der</strong>lassung West<br />

perspektivisch auch ein weiterer Ausbaubedarf.<br />

Dabei ist die Verkehrsbelegung <strong>des</strong> jeweiligen<br />

Teilabschnittes im Prognosezeitraum zugr<strong>und</strong>e zu<br />

legen.<br />

Bei <strong>der</strong> Querschnittswahl könnte dabei auch <strong>der</strong><br />

einbahnige Querschnitt RQ 15,5 ("2+1-Querschnitt")<br />

in Betracht gezogen werden.<br />

Die Vorteile dieses Querschnittes liegen<br />

insbeson<strong>der</strong>e in einer besseren Verkehrsqualität <strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> höheren Verkehrssicherheit. Die positiven<br />

Erfahrungen mit diesem Querschnitt gelten nach<br />

bisherigen Erkenntnissen ausschließlich für als<br />

Kraftfahrstraßen betriebene Strecken. Das bedeutet,<br />

dass gleichzeitig separate Wege für langsame<br />

Fahrzeuge <strong>und</strong> Radfahrer auszuweisen bzw. neu<br />

anzulegen sind.<br />

Die Festlegung im REP Harz dient <strong>der</strong> vorsorgenden<br />

raumordnerischen Sicherung einer<br />

Trassenerweiterung.<br />

Die konkrete Festlegung <strong>des</strong> Ausbaustandards bleibt<br />

den nachfolgenden Planverfahren vorbehalten.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 355 von 673


TÖB:<br />

(271) Lan<strong>des</strong>betrieb Bau Nie<strong>der</strong>lassung West<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.6.<strong>2.</strong>3 Erörterung zu Straßenverkehr<br />

271-4 <strong>zum</strong> DS 274-12 <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Abwägung (LBB,<br />

Hauptnie<strong>der</strong>lassung):<br />

betr.: Z 7 Nr. 2 B 79 OU Hessen<br />

Kenntnisnahme siehe Datensatz 274-12<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Das ehemalige Regierungspräsidium Magdeburg<br />

hatte auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage einer von <strong>der</strong><br />

Straßenbauverwaltung vorgelegten vollständigen<br />

Planung das Planfeststellungsverfahren für die<br />

Ortsumgehung durchgeführt. Die Gültigkeit <strong>des</strong><br />

Planfeststellungsbeschlusses wurde am 24.09.2001<br />

verlängert.<br />

Die Straßenbauverwaltung hat danach die<br />

<strong>Entwurf</strong>sunterlagen für den gefor<strong>der</strong>ten Ausbau <strong>der</strong><br />

Ortsdurchfahrt erarbeitet.<br />

Die hierfür beim RP Magdeburg beantragte Einleitung<br />

eines Planfeststellungsverfahrens wurde zunächst<br />

vom RP zurückgewiesen, da eine gleichzeitige<br />

Baurechtschaffung für zwei "konkurrierende"<br />

Baumaßnahmen nicht möglich war. Der<br />

Planfeststellungsbeschluss für die B 79 OU Hessen<br />

wurde <strong>des</strong>halb aufgehoben.<br />

Die Maßnahme B 79 OU Hessen ist nicht mehr<br />

Bestandteil <strong>des</strong> BVWP.<br />

Bei <strong>der</strong> Fortschreibung <strong>des</strong> LEP sollte eine<br />

entsprechende Korrektur erfolgen.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 356 von 673


TÖB:<br />

(271) Lan<strong>des</strong>betrieb Bau Nie<strong>der</strong>lassung West<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.10 Erörterung zu Sonstiges<br />

271-1 Mit Schreiben vom 21.11.2007 haben Sie den<br />

Lan<strong>des</strong>betrieb Bau, Nie<strong>der</strong>lassung West zur<br />

Erörterung <strong>der</strong> eingebrachten <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Bedenken</strong> am 18.<strong>und</strong> 19.1<strong>2.</strong>2007 eingeladen. Eine<br />

Teilnahme <strong>des</strong> LBB, Nie<strong>der</strong>lassung West an dieser<br />

Erörterung ist aus terminlichen Gründen nicht<br />

möglich.<br />

Kenntnisnahme siehe Datensätze 271-2 bis 271-5<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Zum <strong>2.</strong><strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REP Harz liegt Ihnen eine<br />

koordinierte Stellungnahme <strong>der</strong> Hauptnie<strong>der</strong>lassung<br />

<strong>des</strong> LBB vom 26.04.2007 vor.<br />

Die durch die Nie<strong>der</strong>lassung West zu vertretenden<br />

Belange umfassen entsprechend <strong>der</strong> territorialen<br />

Zuständigkeit den Landkreis Harz <strong>und</strong> den Altkreis<br />

Aschersleben/Staßfurt. Hiervon ausgenommen sind<br />

zurzeit die BVWP-Maßnahmen B 180 OU<br />

Schneidlingen <strong>und</strong> B 185 OU Ballenstedt. Für diese<br />

Maßnahmen wurde die Erarbeitung <strong>der</strong> Vorplanung<br />

<strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>lassung Süd zugeordnet. Die Planung <strong>der</strong><br />

B 180 OU Aschersleben-Quenstedt erfolgt ebenfalls<br />

durch die Nie<strong>der</strong>lassung Süd.<br />

Die nachfolgende Stellungnahme bezieht sich<br />

ausdrücklich nur auf die Zuständigkeit <strong>der</strong><br />

Nie<strong>der</strong>lassung West.<br />

13.12 Erörterung zu Umweltbericht<br />

271-5 <strong>zum</strong> DS 274-27 <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Abwägung (LBB,<br />

Hauptnie<strong>der</strong>lassung):<br />

betr.: B 27 TOU Hüttenrode<br />

Kenntnisnahme angekündigte Unterlagen (UVS, FFH-Verträglichkeitsprüfung<br />

<strong>und</strong> FFH-Ausnahmeprüfung) erhalten;<br />

im Umweltbericht wird auf aktualisierten Stand <strong>der</strong><br />

Projektplanung hingewiesen<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Als zusätzlich Information erhalten Sie im Januar<br />

2008 eine Kopie <strong>der</strong> UVS (in digitaler Form). Das<br />

MLV hat mit Erlass vom 28.09.2007 die Wahllinie-<br />

Variante <strong>2.</strong>2, die sich in Übereinstimmung mit <strong>der</strong><br />

lan<strong>des</strong>planerischen Stellungnahme vom 26.06.2007<br />

befindet, bestätigt. Auf dieser Gr<strong>und</strong>lage wird <strong>der</strong><br />

LBB, NL West im Jahre 2008 mit <strong>der</strong><br />

<strong>Entwurf</strong>splanung für dieses Vorhaben beginnen.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 357 von 673


TÖB:<br />

(274) Lan<strong>des</strong>betrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong>der</strong>lassung<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>3 Straßenverkehr<br />

274-2 zu Z 2 a) einschließlich Erläuterung:<br />

In <strong>der</strong> Erläuterung auf Seite 92 <strong>des</strong> REP Harz wurden<br />

die Hinweise <strong>der</strong> SBV vom 11.01.2006 berücksichtigt,<br />

aber trotzdem an <strong>der</strong> Zielstellung <strong>der</strong> im LEP-LSA<br />

enthaltenen A 71 von Sangerhausen bis Bernburg<br />

festgehalten. Aus heutiger Sicht ist nochmals<br />

festzustellen, dass die A 71 nördlich <strong>der</strong> A 38 in<br />

Richtung A 14 bei Bernburg nicht im aktuellen<br />

Bedarfsplan enthalten ist <strong>und</strong> auch nicht davon<br />

auszugehen ist, dass dieses Vorhaben nach 2015 bei<br />

einer eventuellen Fortschreibung <strong>des</strong><br />

B<strong>und</strong>esverkehrswegeplanes (BVWP) aufgenommen<br />

wird.<br />

274-3 zu Z 4- Nr.2:<br />

Der Klammerbegriff "(-Süd)" ist zu streichen.<br />

Begründung:<br />

Nach <strong>der</strong> Verkehrsfreigabe <strong>der</strong> B 6n nördlich von<br />

Quedlinburg wird die B 79 südlich <strong>der</strong> B 6n,<br />

Anschlussstelle "Quedlinburg - Zentrum" zur<br />

Kreisstraße abgestuft.<br />

keine Berücksichtigung Die Übernahme von lan<strong>des</strong>planerischen Zielen <strong>der</strong><br />

Raumordnung in die Regionalplanung ist gemäß § 6 Abs. 1<br />

LPlG zwingend vorgeschrieben. Es sind lediglich diesbezügliche<br />

Konkretisierungen bzw. Ergänzungen möglich, aber kein<br />

Fallenlassen eines ganzes Zieles.<br />

Dass die A71-Verlängerung <strong>der</strong>zeit nicht im BVWP enthalten ist,<br />

ist natürlich bekannt. Maßgegend ist aber hier das LEP-LSA.<br />

Außerdem sollte man zunächst die verkehrliche Entwicklung<br />

nach vollständigem Wirksamwerden <strong>der</strong> bereits<br />

planfestgestellten A 71 abwarten <strong>und</strong> prüfen, ob <strong>der</strong> zu<br />

erwartende, zusätzliche überregionale N-S-Verkehr von den<br />

nördlich <strong>der</strong> A 38 vorhandenen B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> Lan<strong>des</strong>straßen mit<br />

den dort geplanten Ortsumfahrungen (v.a. B 86 / B 180) auch<br />

dementsprechend aufgenommen werden kann.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

volle Berücksichtigung Der Klammerzusatz (-Süd) beruht sicherlich auch auf den<br />

ursprünglichen Verlauf <strong>der</strong> B 6n im LEP von 1999 südlich um<br />

Quedlinburg <strong>und</strong> <strong>der</strong> erst dort geplanten Anbindung <strong>der</strong> B 79 an<br />

die B6n.<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 358 von 673


TÖB:<br />

(274) Lan<strong>des</strong>betrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong>der</strong>lassung<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>3 Straßenverkehr<br />

274-4 zu Z 4- Nr.3:<br />

Hierzu gilt weiterhin die Stellungnahme <strong>der</strong> SBV vom<br />

11.01.2006.<br />

aus STN vom 11.01.06:<br />

Zur B 81 Magdeburg - Halberstadt - Blankenburg -<br />

Hasselfelde ist die in Klammern ergänzte Aussage<br />

"autobahnähnlich zwischen Magdeburg <strong>und</strong> <strong>der</strong> B 6n"<br />

zu än<strong>der</strong>n in "zweibahnig in Teilabschnitten zwischen<br />

Magdeburg <strong>und</strong> <strong>der</strong> B 6n".<br />

Begründung:<br />

Die Verkehrsbelegung rechtfertigt einen<br />

zweibahnigen Querschnitt nicht auf <strong>der</strong> gesamten<br />

Strecke.<br />

274-5 zu Z 4- Nr.4:<br />

In <strong>der</strong> Erläuterung <strong>und</strong> Begründung <strong>des</strong> REP Harz ist<br />

die Nennung <strong>der</strong> B 86 OU Annarode - Siebigerode -<br />

Mansfeld, die im BVWP im Vordringlichen Bedarf als<br />

neues Vorhaben enthalten ist <strong>und</strong> sich im<br />

Übergangsbereich <strong>zum</strong> REP Halle befindet,<br />

empfehlenswert.<br />

keine Berücksichtigung Die B 81 ist die Hauptverbindung zwischen <strong>der</strong><br />

Lan<strong>des</strong>hauptstadt <strong>und</strong> 3 Mittelzentren (HBS, QLB, WR) sowie<br />

dem größten erschlossenen Tourismus-/Erholungsgebiet <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>. Auf Gr<strong>und</strong> dieser bedeutenden Verbindungsfunktion<br />

(Straßenkatgorie II) ist unter Berücksichtigung <strong>der</strong> DTV-Zahlen<br />

auch für den Bereich zwischen Egeln <strong>und</strong> Halberstadt,<br />

<strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t aber für diesen Trassenbereich innerhalb <strong>der</strong><br />

Planungsregion Harz (in 2001 ca. 1<strong>2.</strong>300 bis 14.000 KfZ/24h)<br />

einer durchgängiger vierspuriger Ausbau <strong>der</strong> B 81 entsprechend<br />

RAS-Q96 (RQ 20) gerechtfertigt. Diese DTV-Zahlen liegen auf<br />

dem Niveau <strong>des</strong> ebenfalls vierspurig/zweibahnig geplanten<br />

Abschnittes zwischen Halberstadt <strong>und</strong> <strong>der</strong> B 6n bzw. nur gering<br />

unter den Zahlen für den Abschnitt nördlich von Egeln. Ein<br />

leistungsfähiger, möglichst durchgängiger Straßenzug dient<br />

nicht nur <strong>der</strong> schnelleren Anbindung <strong>des</strong> Harzes mit dem Raum<br />

Magdeburg, son<strong>der</strong>n ist auch unter Berücksichtigung <strong>der</strong> zu<br />

erwartenden, weiter steigenden Verkehrszahlen auf <strong>der</strong> B 81 zur<br />

Erhöhung <strong>der</strong> Verkehrssicherheit dringend erfor<strong>der</strong>lich (z.B.<br />

Unfallschwerpunkt am Ende <strong>des</strong> bisherigen 4-spurigen Ausbaus<br />

bei Egeln). Da <strong>der</strong>zeit keine Fachplanung einen solchen Ausbau<br />

zwischen Halberstadt <strong>und</strong> Egeln beinhaltet, dient diese REP-<br />

Festlegung <strong>der</strong> vorsorgenden raumordnerischen Sicherung<br />

einer Trassenerweiterung. Es sollte zunächst auch das volle<br />

Wirksamwerden <strong>der</strong> B 6n abgewartet werden, um damit<br />

verb<strong>und</strong>ene, mögliche Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Verkehrsbelegung<br />

auf <strong>der</strong> B 81 langfristig besser einschätzen zu können.<br />

Für den Abschnitt <strong>der</strong> B 81 im Bereich Kroppenstedt-Gröningen<br />

(Planungsregion Magdeburg) gilt diese regionalplanerische<br />

Festlegung <strong>des</strong> REPHarz nicht (fehlende Zuständigkeit).<br />

Siehe auch Datensatz 274-18<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

volle Berücksichtigung Satz 1 <strong>des</strong> 3. Absatzes im Begründungsteil zu Z 4 wird<br />

sinngemäß wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />

"Durch den geplanten Ausbau <strong>der</strong> B 86 zwischen Sangerhausen<br />

<strong>und</strong> Hettstedt (v.a. Ortsumfahrungen Riestedt <strong>und</strong> Annarode-<br />

Siebigerode-Mansfeld) wird zusammen mit den<br />

Ausbaumaßnahmen <strong>der</strong> B180 (v.a. Ortsumfahrungen Hettstedt,<br />

Aschersleben-Quenstedt <strong>und</strong> Schneidlingen) eine<br />

leistungsfähige ..."<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 359 von 673


TÖB:<br />

(274) Lan<strong>des</strong>betrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong>der</strong>lassung<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>3 Straßenverkehr<br />

274-6 zu Z 4-Nr.6:<br />

Hierzu gilt weiterhin die Stellungnahme <strong>der</strong> SBV vom<br />

11.01.2006.<br />

aus STN vom 11.01.06:<br />

Ein Ausbau <strong>der</strong> B 185 von Ballenstedt über<br />

Aschersleben, Bernburg, Köthen in Richtung Dessau<br />

stellt keine Planung <strong>der</strong> Straßenbauverwaltung dar.<br />

Vielmehr soll diesen Verkehren einerseits durch den<br />

Neubau <strong>der</strong> B 6n Rechnung getragen werden. Im<br />

Vordringlichen Bedarf <strong>des</strong> BVWP ist <strong>der</strong> Neubau bis<br />

zur A 9 bei Thurland enthalten. An<strong>der</strong>erseits ist durch<br />

die geplante B 185 OU Ballenstedt, über einen<br />

Teilabschnitt <strong>der</strong> L 75 <strong>und</strong> weiterführend über die OU<br />

Hoym eine direktere Anbindung <strong>des</strong> Harzes an die B<br />

6n vorgesehen. Dementsprechend wird die B 185<br />

künftig einen geän<strong>der</strong>ten Verlauf aufweisen, die<br />

bisherige L 75 wird zur B<strong>und</strong>esstraße aufgestuft, die<br />

alte B 185 von Ballenstedt über Ermsleben nach<br />

Aschersleben abgestuft.<br />

Bei <strong>der</strong> gegenwärtig laufenden Vorplanung zur OU<br />

Ballenstedt wird daher nur noch <strong>der</strong> Bereich von <strong>der</strong><br />

L 75 bis zur B 185 westlich Ballenstedt berücksichtigt,<br />

für den Teilabschnitt von <strong>der</strong> L 75 bis zur B 185<br />

östlich Ballenstedt ist dagegen kein Neubau<br />

vorgesehen. Die L 75 (später B 185) zwischen<br />

Ballenstedt <strong>und</strong> Hoym wird als Folgemaßnahme <strong>der</strong><br />

B 6n um- <strong>und</strong> ausgebaut. Die OU Ermsleben im Zuge<br />

<strong>der</strong> B 185 ist zwar nicht mehr Gegenstand <strong>des</strong><br />

BVWP, sie ist jedoch im Lan<strong>des</strong>verkehrswegeplan<br />

(LVWP) als L 229 OU Ermsleben in die<br />

Dringlichkeitskategorie I (Vordringlicher Bedarf)<br />

eingeordnet. Wir bitten die textlichen Formulierungen<br />

<strong>und</strong> die Darstellung in <strong>der</strong> Karte 1 anzupassen.<br />

274-7 zu Z 4 - letzter Absatz.<br />

Bezüglich <strong>der</strong> Aussagen zur A 71 im letzten Absatz<br />

wird auf die Hinweise zu Z 2 a) verwiesen.<br />

keine Berücksichtigung Nr. 6 in Z 4 stellt eine textliche <strong>und</strong> kartografische Übernahme<br />

aus dem LEP-LSA dar. Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze <strong>des</strong> LEP sind<br />

gemäß § 6 Abs. 1 LPlG zu übernehmen. Folglich ist ein<br />

Streichen <strong>der</strong> Nr. 6 raumordnungsrechtlich nicht möglich. Ggf.<br />

ist eine Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> REPHarz nach Abschluss <strong>des</strong> <strong>der</strong>zeit lfd.<br />

LEP-Fortschreibungsverfahren vorzunehmen.<br />

Die seitens <strong>der</strong> Straßenbauverwaltung geplante Umstufung <strong>der</strong><br />

L 75 zwischen Ballenstedt <strong>und</strong> Hoym wurde bei <strong>der</strong> in Z 7 unter<br />

Nr. 13 genannten OU Hoym bereits berücksichtigt. Eine<br />

diesbezügliche Anpassung <strong>des</strong> in Z 6 genannten Ausbaus <strong>der</strong><br />

vorhandenen L 75 (künftig B 185) kann im REPHarz erst nach<br />

erfolgter Umwidmung erfolgen.<br />

Der Trassenverlauf <strong>der</strong> OU Ballenstedt lehnt sich dem BVWP<br />

2003 (Projektbeschreibung) an. Dort ist die OU im östlichen<br />

Bereich bis zur bisherigen B 185 in Richtung Ermsleben<br />

dargestellt. Die dort ebenfalls angegebene Länge beträgt 4,4<br />

km. Die Länge <strong>der</strong> OU Ballenstedt gemäß <strong>der</strong> Darstellung <strong>des</strong><br />

Einwen<strong>der</strong>s beträgt nur ca. 3,5 km.<br />

Die in Z 7 unter Nr. 21 festgelegte OU Ermsleben berücksichtigt<br />

bereits die geplante Umstufung (OU im Zuge <strong>der</strong> L 229).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Kenntnisnahme Der letzte Absatz von Z 4 dient <strong>der</strong> raumordnerischen Sicherung<br />

dieser <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t zeitweisen alternativen Streckenführung für<br />

den überregionalen Nord-Süd-Verkehr, da davon auszugehen<br />

ist, dass die Verlängerung <strong>der</strong> A 71 wegen <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen<br />

Nichtberücksichtigung im BVWP kurz- bis mittelfristig nicht<br />

realisiert wird.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 360 von 673


TÖB:<br />

(274) Lan<strong>des</strong>betrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong>der</strong>lassung<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>3 Straßenverkehr<br />

274-8 Zu Z 6:<br />

Hierzu gilt weiterhin die Stellungnahme <strong>der</strong> SBV vom<br />

11.01.2006.<br />

Keine einzige <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Stellungnahme benannten<br />

regional bedeutsamen Straßenverbindungen im<br />

Lan<strong>des</strong>straßennetz wurden in den vorliegenden REP-<br />

<strong>Entwurf</strong> aufgenommen:<br />

- L 87 B 79 bis Osterwieck<br />

- L 88 zwischen Osterwieck <strong>und</strong> B 6n (AS<br />

Stapelburg)<br />

- L 92 von <strong>der</strong> L 239 (südlich Quedlinburg) bis<br />

Blankenburg<br />

- L 220 Lan<strong>des</strong>grenze Thüringen - Kelbra -<br />

E<strong>der</strong>sleben<br />

- L 235/L 243/ L 242/L 66 Harzgerode - Gernrode -<br />

B 6n (AS Quedlinburg Ost) - B 81 (Kroppenstedt)<br />

- L 242 / 241 Ballenstedt - Gernrode.<br />

Durch die SBV wird auf die im 1. <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REP<br />

Harz genannte Aufnahme <strong>der</strong> L 73 zwischen <strong>der</strong><br />

Anschlussstelle A 14 über Staßfurt, Schadeleben,<br />

Wegeleben bis zur B 79 (südlich Halberstadt)<br />

verzichtet, da die Bedeutung <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>straße mit<br />

<strong>der</strong> kompletten Verkehrsfreigabe <strong>der</strong> B 6n im<br />

Abschnitt zwischen Quedlinburg <strong>und</strong> <strong>der</strong> A 14<br />

wesentlich zurückgeht.<br />

274-9 - zu Z 6-Nr. 3:<br />

"Nachterstedt" ist zu streichen (siehe Hinweis zu Z 7-<br />

Nr. 18)<br />

keine Berücksichtigung Die vom Einwen<strong>der</strong> genannten regional bedeutsamen<br />

Straßenverbindungen sind alle kartografisch als "Straße mit<br />

regionaler Bedeutung" im <strong>der</strong> REPHarz-Karte festgelegt <strong>und</strong><br />

damit Bestandteil <strong>des</strong> REPHarz (bereits seit 1. Planentwurf).<br />

Nur für den Fall, dass bei diesen regional bedeutsamen Straßen<br />

ein größerer Aus- <strong>und</strong> Neubaubedarf besteht, erfolgt eine<br />

textliche Benennung solcher Straßen unter Z 6 (siehe auch<br />

Begründungsteil). Ein solch umfassen<strong>der</strong> Ausbaubedarf ist bei<br />

den genannten Landstraßen unter Berücksichtigung <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>verkehrswegeplanes nicht ersichtlich.<br />

Lediglich bei <strong>der</strong> L 87 wurde bisher <strong>der</strong> Streckenabschnitt<br />

zwischen Zilly <strong>und</strong> <strong>der</strong> B 79 nicht kartografisch dargestellt. Dies<br />

wird nachgeholt.<br />

Eine Herausnahme <strong>der</strong> L 73 als regional bedeutsame Straße<br />

zwischen <strong>der</strong> A 14 bei Staßfurt <strong>und</strong> <strong>der</strong> B 79 bei Harsleben aus<br />

<strong>der</strong> REPHarz-Karte wird abgelehnt, da trotz B 6n diese<br />

Landstraße weiterhin eine wichtige Verbindungs- <strong>und</strong><br />

Erschließungsfunktion für zentrale Orte (Staßfurt, Wegeleben )<br />

sowie für die Seelandregion als regional- bis<br />

lan<strong>des</strong>bedeutsames Erholungsgebiet besitzt.<br />

keine Berücksichtigung ja<br />

volle Berücksichtigung Der Wortlaut heißt dann unter Nr. 3 in Z 6:<br />

"3. L 75 Ballenstedt/B185 - Hoym - B 6n"<br />

Ein Ausbau <strong>der</strong> bisherigen L 75 von <strong>der</strong> B6n bis Nachterstedt ist<br />

nicht geplant (statt <strong>des</strong>sen OU Nachterstedt in Z 7 Nr. 18).<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 361 von 673


TÖB:<br />

(274) Lan<strong>des</strong>betrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong>der</strong>lassung<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>3 Straßenverkehr<br />

274-10 zu Z 6-Nr. 7 (ehemals Nr. 6):<br />

Hierzu gilt weiterhin die Stellungnahme <strong>der</strong> SBV vom<br />

11.01.2006.<br />

Aus STN vom 11.01.06:<br />

Auf den im REP-<strong>Entwurf</strong> ausgewiesenen<br />

Ausbaubedarf <strong>der</strong> L 230 Ermsleben bis<br />

Sangerhausen, <strong>der</strong> in <strong>der</strong> koordinierten<br />

Stellungnahme <strong>des</strong> ehemaligen LAS als bedeutsame<br />

Verbindung von Sangerhausen über Wippra bis zur B<br />

242 eingestuft wurde, kann verzichtet werden.<br />

Begründung:<br />

Nach den bereits durchgeführten Instandsetzungs<strong>und</strong><br />

Ausbaumaßnahmen liegt <strong>der</strong> Schwerpunkt nur<br />

noch in <strong>der</strong> Erhaltung <strong>des</strong> bestehenden Zustan<strong>des</strong>.<br />

Signifikante Ausbaumaßnahmen, insbeson<strong>der</strong>e<br />

Querschnittsverbreiterungen o<strong>der</strong><br />

Krümmenverbesserungen sind wegen <strong>der</strong><br />

vorhandenen Zwangspunkte sowohl innerorts als<br />

auch im Bereich <strong>der</strong> freien Strecken außerorts<br />

überwiegend nicht möglich.<br />

274-11 zu Z 6-Nr. 12:<br />

Der Landkreis Sangerhausen hat <strong>der</strong> NL Süd die<br />

technische Verwaltung <strong>der</strong> Kreisstraßen nach § 52<br />

StrG LSA übertragen. Der NL Süd sind zur K 2354<br />

keine Ausbauabsichten <strong>des</strong> Landkreises bekannt.<br />

Für die K 2354 zwischen Rottleberode <strong>und</strong> Stolberg<br />

ist in <strong>der</strong> Planzeichnung eine abgestimmte<br />

Ausbauplanung ausgewiesen. Im Begründungsteil<br />

<strong>des</strong> REP wird unter Punkt 6.<strong>2.</strong>1 zu <strong>der</strong> gewählten<br />

Signatur ausgeführt, das diese für Trassen zutrifft, für<br />

die bereits eine lan<strong>des</strong>planerische Abwägung auf<br />

Basis entsprechen<strong>der</strong> Unterlagen, z.B. aus einem<br />

Raumordnungsverfahren, erfolgt wäre.<br />

volle Berücksichtigung Zwischenzeitlich erfolgten z.T. in den bisher lt.<br />

Lan<strong>des</strong>verkehrswegeplan gr<strong>und</strong>haft auszubauenden<br />

Streckenabschnitten <strong>der</strong> L230 bereits entsprechende Arbeiten<br />

(z.B. südlich Meisdorf).<br />

Die Herausnahme <strong>der</strong> L 230 aus dem Z 6 schließt gemäß Z 5<br />

nicht die Notwendigkeit einzelner örtlicher Ausbaumaßnahmen<br />

<strong>der</strong> L230 aus, zudem <strong>der</strong> gesamte Streckenabschnitt weiterhin<br />

kartografisch als Straße mit regionaler Bedeutung im REPHarz<br />

verbleibt.<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

volle Berücksichtigung Nach nochmaliger Rücksprache mit dem Landkreis Mansfeld-<br />

Südharz sind bei <strong>der</strong> K 2354 zwischen Rottleberode <strong>und</strong><br />

Stolberg jetzt nur noch Deckenerneuerungsarbeiten notwendig,<br />

aber kein gr<strong>und</strong>hafter Ausbau mehr. Gleichzeitig wurde<br />

mitgeteilt, dass die bisher unter Nr. 11 aufgeführte<br />

Ortsdurchfahrt Pölsfeld im Zuge <strong>der</strong> K 2307 als regional<br />

bedeutsame Ausbaumaßnahme zwischenzeitlich umgesetzt<br />

wurde.<br />

Folglich können die bisherige Nr. 11 <strong>und</strong> 12 in Z 6 gestrichen<br />

werden.<br />

In <strong>der</strong> Karte erfolgt die Darstellung <strong>der</strong> K 2354 jetzt als Straße<br />

mit regionaler Bedeutung (Bestand).<br />

Die K 2307 war bereits in den bisherigen Planentwürfen nicht<br />

kartografisch dargestellt.<br />

volle Berücksichtigung ja<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 362 von 673


TÖB:<br />

(274) Lan<strong>des</strong>betrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong>der</strong>lassung<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>3 Straßenverkehr<br />

274-12 zu Z 7-Nr. 2, Nr. 5, Nr. 8 <strong>und</strong> Nr. 23 (ehemals Nr. 27):<br />

Hierzu gilt weiterhin die Stellungnahme <strong>der</strong> SBV vom<br />

11.01.2006.<br />

Aus STN vom 11.01.2006:<br />

zu Z 7-Nr. 2:<br />

Die B 79 OU Hessen ist zu streichen, da diese nicht<br />

mehr Bestandteil <strong>des</strong> BVWP ist.<br />

zu Z 7-Nr. 5:<br />

Die Klammerbezeichnung "autobahnähnlich" ist zu<br />

streichen. Die Verkehrsbebelastung rechtfertigt nur<br />

einen einbahnigen Querschnitt.<br />

zu Z 7 - Nr. 8:<br />

Die B 85/ B80 OU Kelbra/Berga ist zu streichen, da<br />

diese im BVWP nicht enthalten ist.<br />

zu Z 7 - Nr. 27:<br />

Die L 236 OU Berga ist kein Bestandteil <strong>des</strong> LVWP<br />

<strong>und</strong> bei <strong>des</strong>sen Erstellung auch nicht durch den<br />

Landkreis o<strong>der</strong> die Gemeinde vorgeschlagen worden.<br />

Für dieses Vorhaben besteht auch aus Sicht <strong>der</strong> SBV<br />

kein Bedarf, da einerseits eine Entlastung <strong>der</strong> OD<br />

Berga mit dem Bau <strong>der</strong> A 38 von <strong>der</strong> AS Roßla bis<br />

zur AS Heringen (Verkehrsfreigabe im Dezember<br />

2005) gegeben ist <strong>und</strong> an<strong>der</strong>erseits mit<br />

dem Wegfall <strong>der</strong> B 85 OU Kelbra/Berga keine<br />

durchgängige Umgehung <strong>der</strong> OL Berga erzielt<br />

werden kann. Die Maßnahme kann entfallen.<br />

274-13 zu Z 7-Nr. 6:<br />

Die Klammerbezeichnung "Almsfeld" ist zu streichen,<br />

da sich "Almsfeld" außerhalb <strong>des</strong> Trassenkorridors<br />

für diese BVWP-Maßnahme befindet.<br />

keine Berücksichtigung Bei Nr 2 (OU Hessen), Nr. 5 (autobahnähnliche OU Halberstadt)<br />

<strong>und</strong> teilweise bei Nr. 8 (OU Berga im Zuge <strong>der</strong> B 85) erfolgt eine<br />

zwingende Übernahme aus dem <strong>der</strong>zeit geltenden LEP-LSA. Es<br />

wird weiterhin die Notwendigkeit gesehen, die dort festgelegten<br />

Trassen (OU Hessen seinerzeit sogar planfestgestellt)<br />

raumordnerisch im REPHarz zu sichern; <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t solange bis<br />

hinreichend sicher die langfristige Entwicklung <strong>der</strong><br />

Verkehrsmenge auf diesen Trassen unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

dann voll wirksamen benachbarten Autobahnen <strong>und</strong><br />

B<strong>und</strong>esstraßen (v.a. B 6n <strong>und</strong> OU Halberstadt-Harsleben<br />

einerseits <strong>und</strong> A 38 <strong>und</strong> A 71 an<strong>der</strong>erseits) eingeschätzt werden<br />

kann.<br />

Ggf. ist künftig nach erfolgter LEP-Fortschreibung eine<br />

diesbezügliche Än<strong>der</strong>ung im REPHarz vorzunehmen.<br />

Trotz <strong>der</strong> Ausbaus <strong>der</strong> Ortsdurchfahrt Kelba ist weiterhin durch<br />

die innerstädtische Verkehrssituation eine Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Stadt Kelbra hinsichtlich ihrer Standortentwicklung für den<br />

überregionalen Fremdenverkehr gegeben.<br />

Selbst in den Straßenkarten <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>betriebes Bau,<br />

Nie<strong>der</strong>lassung West bzw. Süd, 1:100.000 (Stand 12/2005), sind<br />

die OU Hessen <strong>und</strong> Berga/Kelbra als Planung enthalten.<br />

Die OU Berga im Zuge <strong>der</strong> L 236 wurde durch den Landkreis für<br />

den Lan<strong>des</strong>verkehrswegeplan vorgeschlagen (siehe<br />

Abwägungsprotokoll <strong>zum</strong> LVWP, Lfd. Nr. 3-20). Diese OU bietet<br />

im funktionalen Zusammenhang mit <strong>der</strong> OU Kelbra/Berga im<br />

Zuge <strong>der</strong> B 85 die Möglichkeit, die OD Berga mit Bahnübergang<br />

vom Schwerlastverkehr aus Richtung Rottleberode<br />

(Vorrangstandort für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe) zu entlasten <strong>und</strong><br />

den Zugang zur Europastadt Stolberg sowie den<br />

Erholungsgebieten <strong>des</strong> Mittel- <strong>und</strong> Oberharz über die Anbindung<br />

an die B 242 zu verbessern.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

volle Berücksichtigung Der Siedlungssplitter Almsfeld liegt ca 3 km südlich <strong>der</strong><br />

Anbindung <strong>der</strong> zwischenzeitlich im ROV ermittelten<br />

Vorzugsvarinante <strong>der</strong> OU Blankenburg an die von Süden<br />

kommende B 81. Der Bereich Almsfeld wird eher von Z 6 Nr. 5<br />

(Ausbau <strong>der</strong> L 94 zwischen Hüttenrode <strong>und</strong> <strong>der</strong> B 81) mit<br />

erfasst, da Almsfeld im Kreuzungsbereich B 81/ L 94 liegt.<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 363 von 673


TÖB:<br />

(274) Lan<strong>des</strong>betrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong>der</strong>lassung<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>3 Straßenverkehr<br />

274-14 zu Z 7-Nr.13:<br />

Die SBV hat im Jahre 2005 mit <strong>der</strong> Vorplanung für<br />

diese Maßnahme begonnen. Die<br />

Verkehrsuntersuchung (VU) ist abgeschlossen. Dabei<br />

wurde eine erhebliche Reduzierung <strong>des</strong> Verkehrs in<br />

<strong>der</strong> OD Hoym durch den Bau <strong>der</strong> OU nachgewiesen.<br />

Nach Vorstellung <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> VU beim<br />

Stadtrat hat sich dieser mit Beschluss vom<br />

10.05.2006 trotzdem gegen eine OU ausgesprochen.<br />

Insofern fehlt für die Realisierung <strong>des</strong> Vorhabens die<br />

Zustimmung <strong>der</strong> unmittelbar betroffenen<br />

Gebietskörperschaft. Eine Linienplanung sowie eine<br />

UVS liegen nicht vor. Die weiteren Planungen für<br />

diese Maßnahme wurden vorläufig eingestellt.<br />

274-15 zu Z 7-Nr.18 (ehemals Nr. 21):<br />

Die L 75/ K1368 OU Nachterstedt ist nicht Bestandteil<br />

<strong>des</strong> LVWP <strong>und</strong> daher kein Vorhaben <strong>der</strong> SBV.<br />

Der Neubau <strong>der</strong> B 6n hat Umstufungen im<br />

klassifizierten Straßennetz zur Folge. Auf die<br />

geplante Aufstufung <strong>der</strong> L 75 zwischen Ballenstedt<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> B 6n (AS Hoym) wurde durch die SBV<br />

bereits hingewiesen.<br />

Die L 75 zwischen Nachterstedt <strong>und</strong> B 6n (AS Hoym)<br />

wird in diesem Zusammenhang abgestuft. Einer<br />

Pressemitteilung (ALN vom 28.10.2006) ist zu<br />

entnehmen, dass <strong>der</strong> Kreistag <strong>der</strong> Abstufung dieses<br />

Abschnittes <strong>der</strong> L 75 zur Kreisstraße bereits<br />

zugestimmt hat.<br />

In <strong>der</strong> Vorhabensbezeichnung ist "L 75" zu streichen.<br />

274-16 zu Z 7-Nr.23 (ehemals Nr. 27):<br />

Hierzu gilt weiterhin die Stellungnahme <strong>der</strong> SBV vom<br />

11.01.2006.<br />

aus STN vom 11.01.2006:<br />

zu Z 7 - Nr. 27:<br />

Die L 236 OU Berga ist kein Bestandteil <strong>des</strong> LVWP<br />

<strong>und</strong> bei <strong>des</strong>sen Erstellung auch nicht durch den<br />

Landkreis o<strong>der</strong> die Gemeinde vorgeschlagen worden.<br />

Für dieses Vorhaben besteht auch aus Sicht <strong>der</strong> SBV<br />

kein Bedarf, da einerseits eine Entlastung <strong>der</strong> OD<br />

Berga mit dem Bau <strong>der</strong> A 38 von <strong>der</strong> AS Roßla bis<br />

zur AS Heringen (Verkehrsfreigabe im Dezember<br />

2005) gegeben ist <strong>und</strong> an<strong>der</strong>erseits mit dem Wegfall<br />

<strong>der</strong> B 85 OU Kelbra/Berga keine durchgängige<br />

Umgehung <strong>der</strong> OL Berga erzielt werden kann. Die<br />

Maßnahme kann entfallen.<br />

Kenntnisnahme Die Festlegung einer OU Hoym dient <strong>der</strong> raumordnerischen<br />

Trassensicherung <strong>der</strong> im BVWP enthaltenden Maßnahme. Im<br />

Zuge <strong>des</strong> <strong>zum</strong> gegebenen Zeitpunkts durchzuführenden<br />

Raumordnungsverfahrens ist auch die Nullvariante unter<br />

Berücksichtigung dann aktuellerer Verkehrszahlen <strong>und</strong> -<br />

prognosen bei entsprechen<strong>der</strong> Verkehrswirksamkeit <strong>der</strong> B 6n<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> ausgebauten Strecke Ballenstedt-Hoym (künftig B 185)<br />

zu prüfen (siehe auch Umweltbericht, Pkt. 3.<strong>2.</strong>9, Unterpkt. M).<br />

Die Nichtaufnahme <strong>der</strong> OU Hoym im REPHarz würde die<br />

Planungsoption einer künftigen OU von vornherein gefährden,<br />

da durch den REP ggf. entgegenstehende<br />

Planungen/Maßnahmen im Trassenbereich vorsorglich<br />

verhin<strong>der</strong>t werden können.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

volle Berücksichtigung Derzeit läuft das Planfeststellungsverfahren für die OU<br />

Nachterstedt beim Landkreis Aschersleben-Staßfurt bzw.<br />

Salzland. Die L 75 wird gestrichen <strong>und</strong> statt <strong>des</strong>sen lautet die<br />

Bezeichnung "K 1368 / K 1361 OU Nachterstedt".<br />

Das o.g. Planfeststellungsverfahren lautet "OU Nachterstedt K<br />

1361"<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Die OU Berga wurde durch den Landkreis für den LVWP<br />

vorgeschlagen (siehe Abwägungsprotokoll <strong>zum</strong> LVWP, Lfd. Nr.<br />

3-20). Die OU Berga im Zuge <strong>der</strong> L236 bietet im funktionalen<br />

Zusammenhang mit <strong>der</strong> regionalplanerisch ebenfalls zu<br />

sichernden OU Kelbra/Berga im Zuge <strong>der</strong> B 85 (siehe Datensatz<br />

274-12) die Möglichkeit, die OD Berga vom Schwerlastverkehr<br />

aus Richtung Rottleberode (Vorrangstandort für Industrie <strong>und</strong><br />

Gewerbe) zu entlasten <strong>und</strong> den Zugang zur Europastadt<br />

Stolberg sowie den Erholungsgebieten <strong>des</strong> Mittel- <strong>und</strong> Oberharz<br />

über die Anbindung an die B 242 zu verbessern.<br />

Zwischen 2000/2001 <strong>und</strong> 2005 hat sich gemäß <strong>der</strong><br />

Verkehrsmengenkarte <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt die<br />

Verkehrsbelegung zwischen Rottleberode <strong>und</strong> Berga deutlich<br />

erhöht. Dies betrifft auch den Schwerlastverkehr, <strong>der</strong> wegen <strong>der</strong><br />

fehlenden A38-Anschlußstelle an <strong>der</strong> L 236 durch die OL Berga<br />

fahren muss.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 364 von 673


TÖB:<br />

(274) Lan<strong>des</strong>betrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong>der</strong>lassung<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>3 Straßenverkehr<br />

274-17 Mit den im REP Harz enthaltenen Vorhaben an<br />

B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> Lan<strong>des</strong>straßen, die nicht im BVWP<br />

bzw. im LVWP enthalten sind, werden<br />

Erwartungshaltungen bei den Kommunen erzeugt,<br />

denen nicht entsprochen werden kann<br />

Kenntnisnahme Größtenteils beruhen solche Fälle auf entsprechende Vorgaben<br />

<strong>des</strong> LEP-LSA, so dass auch für die Kommunen keine neuen<br />

Erwartungshaltungen erzeugt werden. Auch ist nicht im jeden<br />

Fall eine positive Haltung einer betroffene Kommune vorhanden<br />

(siehe z.B. OU Hoym o<strong>der</strong> OU Hessen).<br />

Raumordnung stellt eine langfristig orientierte, vorsorgende<br />

Planung dar, die durchaus den Zeitrahmen von Fachplänen<br />

überschreiten kann. Dort wo <strong>der</strong>zeit keine Entsprechung in den<br />

aktuellen Verkehrsplänen vorhanden ist, besteht als<br />

regionalplanerische Zielsetzung zunächst die Sicherung eines<br />

möglichen Trassenkorridores vor entgegenstehenden<br />

Nutzungen/Planungen im Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong>. Es ist auch davon<br />

auszugehen, dass nicht alle <strong>der</strong>zeit im BVWP <strong>und</strong> LVWP<br />

festgelegten Maßnahmen umgesetzt werden, denn<br />

üblicherweise werden bei solchen groben Planungen auch<br />

Än<strong>der</strong>ungen beim Bedarf eintreten, so dass bei<br />

Fortschreibungen Maßnahmen entfallen <strong>und</strong> dafür neue<br />

Maßnahmen aufgenommen werden können.<br />

Die im REPHarz festgelegten Ziele zu Straßenbaumaßnahmen<br />

sind nicht aus <strong>der</strong> "Luft gegriffen", son<strong>der</strong>n haben i.d.R. eine<br />

lan<strong>des</strong>planerische <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> fachplanerische Gr<strong>und</strong>lage. Bei<br />

letzteren muss es nicht je<strong>des</strong>mals <strong>der</strong> BVWP o<strong>der</strong> LVWP sein.<br />

Bei den aus Sicht <strong>des</strong> Einwen<strong>der</strong>s strittigen Festlegungen <strong>des</strong><br />

REPHarz bestehen häufig verkehrliche Abhängigkeiten <strong>zum</strong><br />

geplanten <strong>und</strong> z.T. schon realisierten überregional wirkenden<br />

Autobahn- bzw. B<strong>und</strong>esstraßenbau (im Nordharz B 6n, im<br />

Südharz A 38 <strong>und</strong> A 71). Man sollte zunächt erst die volle<br />

Wirksamkeit dieser Straßen abwarten, um dann auf Gr<strong>und</strong>lage<br />

sicherer Annahmen für die künftige Verkehrsentwicklung<br />

Entscheidungen auf dem nachgeordneten Straßennetz fällen zu<br />

können.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(274) Lan<strong>des</strong>betrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong>der</strong>lassung<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>3 Straßenverkehr<br />

274-18 Zur Begründung zu Ziel 4-NR. 3 auf Seite 93, die den<br />

"autobahnähnlichen Ausbau <strong>der</strong> B 81 zwischen<br />

Magdeburg <strong>und</strong> dem Harz ... " betrifft ist an<strong>zum</strong>erken,<br />

dass die Kriterien (zweibahniger Querschnitt,<br />

planfreie Knotenpunkte, Betrieb als reine<br />

Kraftfahrstraße) für eine autobahnähnliche<br />

Straßenverbindung im Planungsraum <strong>des</strong> REP Harz<br />

nur bei <strong>der</strong> B 6n erfüllt sind.<br />

Die Verkehrsbelastungen auf <strong>der</strong> B 81 zwischen <strong>der</strong><br />

B 6n <strong>und</strong> Magdeburg erfor<strong>der</strong>n keinen durchgehend<br />

zweibahnigen Querschnitt. Die B 81 ist zwar in die<br />

Verbindungsfunktionsstufe I eingeordnet, aber auch<br />

hier ist nach den "Richtlinien für die Anlage von<br />

Straßen" ein einbahniger Querschnitt mit<br />

plangleichen Knotenpunkten einsetzbar.<br />

Kenntnisnahme Raumordnerisch erfolgt sowohl im LEP als auch im REP keine<br />

genaue Beschreibung <strong>des</strong> Begriffs "autobahnähnlich". Die Frage<br />

<strong>des</strong> notwendigen Regelquerschnittes nach <strong>der</strong> RAS-Q96 ist<br />

Aufgabe <strong>der</strong> Fachplanung. Nach unserem Verständnis stellt<br />

eine autobahnähnliche Fernstraße eine leistungsfähigere Straße<br />

im Vgl. zu einer einbahnigen B<strong>und</strong>esstraße dar. So ist lt. o.g.<br />

Richtlinie ein RQ 20 als kleinster zweibahniger Querschnitt bei<br />

den Straßenkategorien A III, A II, B II, B I <strong>und</strong> DTV-Zahlen von<br />

1<strong>2.</strong>000 - 30.000 Kfz/24h anwendbar. Dieser Wertebereich wird<br />

im wesentlichen auf <strong>der</strong> B 81 zwischen Magdeburg <strong>und</strong> Harz,<br />

<strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t aber im Zuständigkeitsbereich <strong>der</strong> Planungsregion<br />

Harz unter Berücksichtigung <strong>der</strong> künftigen Verkehrsentwicklung<br />

(siehe Verkehrsmengenkarten <strong>und</strong> Prognose im lfd.<br />

Planfeststellungsverfahren <strong>zum</strong> B81-Ausbau zwischen Egeln-<br />

Nord <strong>und</strong> B246a) erreicht. In einzelnen Streckenabschnitten<br />

wäre u.U. auch ein RQ15 denkbar, wenn er geeignet wäre, die<br />

regionalplanerischen Zielsetzung einer leistungsfähigeren<br />

Straßenverbindung zwischen <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>hauptstadt <strong>und</strong> dem<br />

Harz mit den dortigen Mittelzentren <strong>und</strong> seiner Bedeutung als<br />

überregional bedeuten<strong>des</strong> Erholungs- <strong>und</strong> Tourismusziel zu<br />

erfüllen.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(274) Lan<strong>des</strong>betrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong>der</strong>lassung<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

9 Zeichnerische Darstellung<br />

274-19 Zu den Darstellungen in Karte 1:<br />

Zu den in Karte 1 zeichnerisch dargestellten<br />

einzelnen Vorhaben ergeben sich nachfolgende<br />

notwendige Än<strong>der</strong>ungen:<br />

volle Berücksichtigung volle Berücksichtigung ja<br />

- B 27 TOU Hüttenrode<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Darstellung in "Planung abgestimmt"<br />

(siehe hierzu auch Ausführungen <strong>der</strong> SBV <strong>zum</strong><br />

Umweltbericht).<br />

274-20 - B 79 OU Halberstadt - Harsleben<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Darstellung in "Planung abgestimmt"<br />

(ROV abgeschlossen).<br />

274-21 - B 81 OU Blankenburg<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Darstellung in "Planung abgestimmt"<br />

(ROV abgeschlossen).<br />

274-22 B 81 OU Halberstadt:<br />

Die Maßnahme ist im BVWP in den Weiteren Bedarf<br />

eingestellt. Die Darstellung in <strong>der</strong> Karte 1 als<br />

"autobahnähnliche Straße" entspricht nur <strong>der</strong><br />

übernommenen Darstellung aus dem LEP-LSA <strong>und</strong><br />

nicht den verkehrlichen Erfor<strong>der</strong>nissen.<br />

volle Berücksichtigung volle Berücksichtigung ja<br />

volle Berücksichtigung volle Berücksichtigung ja<br />

Kenntnisnahme Nach § 6 Abs. 1 LPlG sind die Regionalen Entwicklungspläne<br />

aus dem Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan zu entwickeln. "Die darin<br />

festgelegten lan<strong>des</strong>bedeutsamen Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong><br />

Raumordnung sind zu übernehmen... ".<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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(274) Lan<strong>des</strong>betrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong>der</strong>lassung<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

9 Zeichnerische Darstellung<br />

274-23 B 81 Halberstadt- Gröningen:<br />

B 81 Egeln- Grenze REP Magdeburg<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Darstellung als "autobahnähnliche<br />

Straße" mit "Planung bedarf näherer Abstimmung" in<br />

"Hauptverkehrsstraße mit Lan<strong>des</strong>bedeutung" <strong>und</strong><br />

"Bestand". Im LEP-LSA ist die B 81 im Abschnitt<br />

zwischen Halbestadt <strong>und</strong> Egeln als<br />

"Hauptverkehrsstraße mit Lan<strong>des</strong>bedeutung"<br />

dargestellt.<br />

274-24 B 180 OU Aschersleben/Süd - Quenstedt<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Darstellung in "Planung abgestimmt"<br />

(ROV abgeschlossen).<br />

274-25 B 185 OU Ballenstedt:<br />

Die Planung <strong>der</strong> OU Ballenstedt im Zuge <strong>der</strong> B 185<br />

beginnt an <strong>der</strong> vorhandenen B 185 westlich von<br />

Ballenstedt <strong>und</strong> endet an <strong>der</strong> L 75, die wie bereits<br />

ausführlich erläutert wurde, zur B 185 aufgestuft wird.<br />

274-44 Zu Karte 2b <strong>des</strong> Umweltberichtes:<br />

Hinweis: Durch stärkere farbliche Abstufung von<br />

Straßen- <strong>und</strong> Bahntrassen könnte die<br />

Übersichtlichkeit erhöht werden.<br />

274-45 Zu Karte 3 <strong>des</strong> Umweltberichtes<br />

- B81 / B 242 OU Hasselfelde:<br />

Vorhaben wurde in dieser Karte dargestellt. Eine<br />

Umweltprüfung ist jedoch entbehrlich, da<br />

rechtskräftiger B - Plan vorliegt (vgl. Anlage 2 <strong>zum</strong><br />

Umweltbericht).<br />

keine Berücksichtigung Die B 81 ist die Hauptverbindung zwischen <strong>der</strong><br />

Lan<strong>des</strong>hauptstadt <strong>und</strong> 3 Mittelzentren (HBS, QLB, WR) sowie<br />

dem größten erschlossenen Tourismus-/Erholungsgebiet <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>. Auf Gr<strong>und</strong> dieser bedeutenden Verbindungsfunktion<br />

(Straßenkatgorie II) ist unter Berücksichtigung <strong>der</strong> DTV-Zahlen<br />

auch für den Bereich zwischen Egeln <strong>und</strong> Halberstadt,<br />

<strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t aber für diesen Trassenbereich innerhalb <strong>der</strong><br />

Planungsregion Harz (in 2005 ca. 1<strong>2.</strong>100 bis 13.700 KfZ/24h)<br />

ein durchgängiger vierspuriger Ausbau <strong>der</strong> B 81 entsprechend<br />

RAS-Q96 (RQ 20) gerechtfertigt. Die DTV-Zahlen liegen auf<br />

dem Niveau <strong>des</strong> ebenfalls vierspurig geplanten Abschnittes<br />

zwischen Halberstadt <strong>und</strong> <strong>der</strong> B 6n bzw. nur gering unter den<br />

Zahlen für den Abschnitt nördlich von Egeln. Ein<br />

leistungsfähiger durchgängiger Straßenzug dient nicht nur <strong>der</strong><br />

schnelleren Anbindung <strong>des</strong> Harzes an den Raum Magdeburg,<br />

son<strong>der</strong>n ist auch unter Berücksichtigung <strong>der</strong> zu erwartenden,<br />

weiter steigenden Verkehrszahlen auf <strong>der</strong> B 81 zur Erhöhung<br />

<strong>der</strong> Verkehrssicherheit dringend erfor<strong>der</strong>lich (z.B.<br />

Unfallschwerpunkt am Ende <strong>des</strong> bisherigen 4-spurigen Ausbaus<br />

bei Egeln). Da <strong>der</strong>zeit keine Fachplanung einen solchen Ausbau<br />

zwischen Halberstadt <strong>und</strong> Egeln beinhaltet, dient diese REP-<br />

Festlegung <strong>der</strong> vorsorgenden raumordnerischen Sicherung<br />

einer Trassenerweiterung.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

volle Berücksichtigung volle Berücksichtigung ja<br />

Kenntnisnahme Der im REPHarz dargestellte Trassenverlauf <strong>der</strong> OU Ballenstedt<br />

lehnt sich dem B<strong>und</strong>esverkehrswegeplan 2003 an. Dort ist die<br />

OU im östlichen Bereich bis zur bisherigen B 185 in Richtung<br />

Ermsleben dargestellt.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

volle Berücksichtigung volle Berücksichtigung ja<br />

Kenntnisnahme Die dargestellte Trasse ist die Verlängerung <strong>der</strong> HSB-Strecke<br />

gemäß Umweltbericht 3.<strong>2.</strong>9, Unterpkt. B).<br />

Die OU Hasselfelde wurde auch wegen <strong>des</strong> B-Planes nicht<br />

vertiefend geprüft.<br />

Kenntnisnahme ja<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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(274) Lan<strong>des</strong>betrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong>der</strong>lassung<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

9 Zeichnerische Darstellung<br />

274-46 Zu Karte 3 <strong>des</strong> Umweltberichtes<br />

- B 245<br />

Die Darstellung <strong>der</strong> geprüften Trasse im Bereich von<br />

Groß Quenstedt entspricht hier nicht <strong>der</strong><br />

Vorzugsvariante II, wie sie auch in Karte 1 <strong>zum</strong> REP<br />

Harz dargestellt ist.<br />

volle Berücksichtigung Darstellung im Umweltbericht wird geän<strong>der</strong>t<br />

volle Berücksichtigung ja<br />

10 Sonstiges<br />

274-1 Bei <strong>der</strong> Prüfung <strong>des</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong>s wurde festgestellt,<br />

- dass sich <strong>der</strong> Planungsstand einiger Vorhaben<br />

gegenüber <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong><br />

Straßenbauverwaltung (SBV) <strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong> vom<br />

11.01.2006 geän<strong>der</strong>t hat <strong>und</strong><br />

- dass zahlreiche Hinweise aus <strong>der</strong> 1. Stellungnahme<br />

keine Berücksichsichtigung gef<strong>und</strong>en haben.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

274-26 Zu Abschnitt 3.<strong>2.</strong>9 Schienen- <strong>und</strong> Straßenverkehr<br />

- zu Vorbemerkungen (Tabelle):<br />

c) siehe Hinweis zu Z 2a)<br />

i) siehe Hinweise Z 7-Nr. 8 <strong>und</strong> Nr. 23<br />

p) OU Nachterstedt: "L 75" streichen<br />

s) än<strong>der</strong>n in Ortsumfahrung Ermsleben<br />

keine Berücksichtigung zu c) (betrifft A71-Verlängerung) siehe Datensatz 274-2 (keine keine Berücksichtigung nein<br />

Berücksichtigung)<br />

zu i) (betrifft OU Berga/Kelbra <strong>und</strong> OU Berga) siehe Datensätze<br />

274-12 <strong>und</strong> 274-16 (keine Berücksichigung)<br />

zu p) <strong>und</strong> s): In <strong>der</strong> Tabelle werden keine Än<strong>der</strong>ungen<br />

vorgenommen, da <strong>der</strong> Ausgangspunkt <strong>des</strong> Umweltberichtes <strong>der</strong><br />

1. Planentwurf <strong>des</strong> REPHarz ist (<strong>und</strong> damit die dort<br />

enthaltenden Bezeichnungen); selbst dann, wenn die<br />

gewünschten textlichen Än<strong>der</strong>ungen im weiteren Verlauf <strong>des</strong><br />

REPHarz-Aufstellungsverfahrens vorgenommen werden.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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(274) Lan<strong>des</strong>betrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong>der</strong>lassung<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

274-27 zu F) B 27 TOU Hüttenrode:<br />

Die Straßenbauverwaltung hat im Ergebnis <strong>der</strong><br />

informellen Vorbesprechung am 06.10.2005 beim<br />

Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt (LVwA) die Einleitung eines<br />

Raumordnungsverfahrens (ROV) für dieses<br />

Vorhaben beantragt <strong>und</strong> die Unterlage zur<br />

Antragskonferenz (Stand Mai 2006) aufgestellt.<br />

Die Antragskonferenz fand am 15.06.2006 statt. Im<br />

Ergebnis hat das LVwA mit dem Protokoll vom<br />

30.06.2006 nachfolgende Festlegung getroffen:<br />

"Von einem Raumordnungsverfahren wird<br />

entsprechend § 15 Absatz 2 ROG <strong>und</strong> § 15 Absatz<br />

2 LPIG abgesehen. Die lan<strong>des</strong>planerische<br />

Abstimmung dieser raumbedeutsamen Planung<br />

erfolgt durch die Erarbeitung einer<br />

lan<strong>des</strong>planerischen Stellungnahme (§ 13 Absatz 2<br />

LPIG)."<br />

volle Berücksichtigung Der Umweltbericht wird diesbezüglich aktualisiert.<br />

Die TOU Hüttenrode wird nun als abgestimmte Planung gemäß<br />

Trassenverlauf <strong>der</strong> genannten Vorzugsvariante 2 in <strong>der</strong><br />

REPKarte dargestellt. Diesbezügliche Gr<strong>und</strong>lage ist die<br />

zwischenzeitlich ergangene lan<strong>des</strong>planerische Stellungnahme<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>verwaltungsamtes vom 26.06.07.<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

Die Ausführungen im Umweltbericht <strong>des</strong> <strong>2.</strong> REP-<br />

<strong>Entwurf</strong>s entsprechen im wesentlichen dem<br />

Kenntnisstand zur Zeit <strong>der</strong> Antragskonferenz.<br />

Anschließend wurde durch NL West die Bearbeitung<br />

<strong>der</strong> Vorplanungsunterlagen mit <strong>der</strong> Untersuchung <strong>der</strong><br />

drei vorgestellten Varianten fortgesetzt. Als Fazit<br />

wird in <strong>der</strong> vorliegenden Unterlage zur FFH -<br />

Ausnahmeprüfung herausgestellt, dass bei<br />

Umsetzung <strong>der</strong> dort ausgeführten Maßnahme die<br />

Kohärenz <strong>des</strong> Netzes Natura 2000 gewährleistet ist.<br />

Alle bisher im Rahmen <strong>der</strong> Vorplanung erarbeiteten<br />

Unterlagen (Linienplanung, UVS, FFH -<br />

Verträglichkeitsprüfungen <strong>und</strong> FFH -<br />

Ausnahmeprüfung) führen zu dem Ergebnis, dass die<br />

Variante 2 als Vorzugsvariante darstellt.<br />

Die SBV schlägt vor, dass im weiteren Verlauf <strong>der</strong><br />

Vorplanung ein direkter Informationsaustausch mit<br />

Ihnen erfolgt.<br />

Es sollte das Ziel sein, den Korridor für die nach<br />

<strong>der</strong>zeitigem Kenntnisstand eindeutig zu<br />

bevorzugende Variante 2 als "Planung abgestimmt"<br />

in die Endfassung <strong>des</strong> REP Harz aufzunehmen.<br />

274-28 zu G) B 79 OU Halberstadt - Harsleben:<br />

Das LVwA hat das ROV mit integrierter UVP für<br />

diese Maßnahme mit <strong>der</strong> lan<strong>des</strong>planerischen<br />

Beurteilung vom 31.01.2007 abgeschlossen. Die<br />

Umweltprüfung im Rahmen <strong>des</strong> REP Harz ist damit<br />

entbehrlich.<br />

teilweise Berücksichtigung Da die Umweltprüfung zur OU Halberstadt-Harsleben im<br />

wesentlichen mit Erstellung <strong>des</strong> Umweltberichtets<br />

abgeschlossen war, bleibt <strong>der</strong> entsprechende Abschnitt im<br />

Umweltbericht enthalten bzw. wird lediglich um den<br />

dargestellten Sachverhalt aktualiesert.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(274) Lan<strong>des</strong>betrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong>der</strong>lassung<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

274-29 zu H) B 81 OU Blankenburg:<br />

Das LVwA hat das ROV mit integrierter UVP für diese<br />

Maßnahme mit <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>planerischen<br />

Beurteilung vom 26.0<strong>2.</strong>2007 abgeschlossen. Die<br />

Umweltprüfung im Rahmen <strong>des</strong> REP Harz ist damit<br />

entbehrlich.<br />

274-30 zu I) B 85 /B 80 OU Berga/Kelbra <strong>und</strong> L 236 OU<br />

Berga:<br />

Siehe Hinweis zu Z 7-Nr. 8 <strong>und</strong> Nr. 23.<br />

Die SBV hat in ihrer Stellungnahme vom 11.01.2006<br />

darauf verwiesen, dass die B85/ B80 OU Berga kein<br />

Bestandteil <strong>des</strong> BVWP <strong>und</strong> die L236 OU Berga kein<br />

Bestandteil <strong>des</strong> LVWP ist.<br />

274-31 zu J) B 180 OU Schneidlingen:<br />

Die Vorplanung wurde mit <strong>der</strong> Untersuchung von 4<br />

Varianten abgeschlossen. Als Vorzugsvariante hat<br />

sich die östliche Umfahrung herauskristallisiert. Die<br />

raumordnerische Abstimmung <strong>und</strong> damit die<br />

entgültige Festlegung <strong>der</strong> Vorzugslösung steht noch<br />

aus.<br />

274-32 zu K) B 180 OU Aschersleben / Quenstedt:<br />

In <strong>der</strong> Beschreibung <strong>des</strong> Vorhabens wurde im 5.<br />

Satz, Zeile 9 die Lage aller Varianten mit "östlich"<br />

<strong>der</strong> Stadt Aschersleben dargestellt. Dies ist zu<br />

korrigieren, denn alle Varianten verlaufen westlich<br />

<strong>der</strong> Stadt Aschersleben.<br />

274-33 zu K) B 180 OU Aschersleben / Quenstedt:<br />

In Karte 1 <strong>des</strong> REP Harz ist das Vorhaben noch als<br />

"Planung bedarf näherer Abstimmung" enthalten. Da<br />

das ROV abgeschlossen ist, ist dies in "abgestimmte<br />

Planung" zu än<strong>der</strong>n. Die Umweltprüfung im Rahmen<br />

<strong>des</strong> REP Harz ist damit entbehrlich.<br />

Kenntnisnahme Der Verfahrensstand <strong>des</strong> 1. <strong>Entwurf</strong>es <strong>des</strong> REPHarz wurde im<br />

Umweltbericht geprüft. Der Umweltbericht wird fortgeschrieben<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> Abschluss <strong>des</strong> Verfahrens wird ergänzt. Der<br />

Umweltbericht ist <strong>der</strong> Nachweis, dass die Festlegungen <strong>des</strong><br />

REPHarz geprüft wurden.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

keine Berücksichtigung Zur Aufnahme <strong>der</strong> genannten OU im REPHarz siehe Datensatz<br />

274-12 <strong>und</strong> 274-16<br />

Auf die eigentliche Umweltprüfung wid vom Einwen<strong>der</strong> nicht<br />

eingegangen, so dass diesbezügliche relevante Än<strong>der</strong>ungen am<br />

Umweltbericht nicht vorgenommen werden.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Kenntnisnahme In 11/2006 fand die Antragskonferenz für das ROV "Neubau <strong>der</strong><br />

OU Schneidlingen im Zuge <strong>der</strong> B 180" für zwei Varianten als<br />

Trassenkorridore (West- <strong>und</strong> Ostvariante) statt. Die eigentlichen<br />

ROV-Unterlagen liegen noch nicht vor.<br />

In <strong>der</strong> Umweltprüfung <strong>zum</strong> REPHarz wurde schwerpunktmäßig<br />

unter Berücksichtigung <strong>des</strong> im BVWP dargestellten<br />

Trassenverlaufes die westliche Umfahrung geprüft, wobei auch<br />

ein grober Abgleich mit <strong>der</strong> Ostvariante vorgenommen wurde.<br />

Gemäß Umweltprüfung sind beide Varianten möglich.<br />

Da die OU Schneidlingen weiterhin als nicht abgestimmte<br />

Planung im REPHarz dargestellt ist (solange ROV nicht<br />

abgeschlossen), wird an <strong>der</strong> bisherigen Darstellung festgehalten.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

volle Berücksichtigung Korrektur erfolgt<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

Kenntnisnahme Der Verfahrensstand <strong>des</strong> 1. <strong>Entwurf</strong>es <strong>des</strong> REPHarz wurde im<br />

Umweltbericht geprüft. Der Umweltbericht wird fortgeschrieben<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> Abschluss <strong>des</strong> Verfahrens wird ergänzt. Der<br />

Umweltbericht ist <strong>der</strong> Nachweis, dass die Festlegungen <strong>des</strong><br />

REPHarz geprüft wurden.<br />

Kenntnisnahme ja<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(274) Lan<strong>des</strong>betrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong>der</strong>lassung<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

274-34 zu L) B 185 OU Ballenstedt:<br />

In <strong>der</strong> Erläuterung zur "Anhörung <strong>zum</strong> 1. Planentwurf<br />

<strong>des</strong> REP Harz" ist im <strong>2.</strong> Anstrich ein Fehler in <strong>der</strong><br />

Bezeichnung <strong>der</strong> Straße mit B 75 enthalten, hier ist<br />

die L 75 einzufügen. Im Übrigen entspricht <strong>der</strong><br />

Hinweis <strong>der</strong> Stadt Ballenstedt <strong>zum</strong> Ende <strong>der</strong> OU an<br />

<strong>der</strong> L 75 auch <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> SBV (siehe<br />

Hinweis zu Karte 1).<br />

274-35 zu M) B 185 OU Hoym:<br />

Siehe Hinweis zu Z 7-Nr.13.<br />

274-36 zu P) OU Nachterstedt:<br />

Siehe Hinweis zu Z 7-Nr. 18.<br />

Die OU Nachterstedt ist eine Kreisstraße.<br />

274-37 zu S) L 229 OU Ermsleben:<br />

Bezeichnung als OU (wie im LVWP), nicht TOU.<br />

274-38 Zu Anlage 2 <strong>zum</strong> Umweltbericht (Seiten 10 -12):<br />

L 71: Verlegung <strong>der</strong> L 71 als Folge <strong>des</strong><br />

Bergschadens wurde bereits realisiert.<br />

274-39 Zu Anlage 2 <strong>zum</strong> Umweltbericht (Seiten 10 -12):<br />

L 75 Ballenstedt - Hoym - B 6n:<br />

"B 180" <strong>und</strong> "Nachterstedt" sind zu streichen.<br />

274-40 Zu Anlage 2 <strong>zum</strong> Umweltbericht (Seiten 10 -12):<br />

L 240 Zubringer Thale (L 92 bis B 6n):<br />

"K 2357" streichen<br />

274-41 Zu Anlage 2 <strong>zum</strong> Umweltbericht (Seiten 10 -12):<br />

B 79 OU Hessen <strong>und</strong><br />

B 85/B 80 OU Berga /Kelbra:<br />

Bemerkung "Kein Bestandteil <strong>des</strong> BVWP" einfügen..<br />

274-42 Zu Anlage 2 <strong>zum</strong> Umweltbericht (Seiten 10 -12):<br />

B 79 OU HBS - Harsleben <strong>und</strong><br />

B 81 OU Blankenburg:<br />

Planungsstand aktualisieren, ROV abgeschlossen.<br />

274-43 Zu Anlage 2 <strong>zum</strong> Umweltbericht (Seiten 10 -12):<br />

B 185 OU Hoym:<br />

Bemerkungen aktualisieren<br />

Anstelle "<strong>der</strong>zeit Erarbeitung einer straßenbaulichen<br />

Vorplanung mit UVS", einfügen:"Planungen wurden<br />

vorläufig eingestellt".<br />

teilweise Berücksichtigung textliche Än<strong>der</strong>ung im <strong>2.</strong> Antrich wird vorgenommen;<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

hinsichtlich <strong>des</strong> OU-Ende an <strong>der</strong> L 75 siehe Datensatz 274-6<br />

(keine Berücksichtigung)<br />

Kenntnisnahme siehe Datensatz 274-14<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme siehe Datensatz 274-15 (volle Berücksichtigung);<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Im Umweltbericht erfolgt im Sinne einer Fortschreibung ein<br />

entsprechen<strong>der</strong> Hinweis.<br />

volle Berücksichtigung Hinweis/Än<strong>der</strong>ung erfolgt im Umweltbericht<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

Kenntnisnahme Anlage 2 wird aktualisiert<br />

Kenntnisnahme nein<br />

volle Berücksichtigung volle Berücksichtigung nein<br />

volle Berücksichtigung Im Festlegungsteil <strong>des</strong> REPHarz gewünschte Korrektur bereits volle Berücksichtigung nein<br />

enthalten.<br />

volle Berücksichtigung wird eingefügt<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Anlage 2 stellt Scopingtabelle mit Stand 08/2006 dar;<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

entsprechen<strong>der</strong> Hinweis erfolgt aber im eigentlichen Prüfteil <strong>des</strong><br />

Umweltberichtes.<br />

keine Berücksichtigung Anlage 2 stellt Scopingtabelle mit Stand 08/2006 dar;<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

entsprechen<strong>der</strong> Hinweis erfolgt aber im eigentlichen Prüfteil <strong>des</strong><br />

Umweltberichtes.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 373 von 673


TÖB:<br />

(274) Lan<strong>des</strong>betrieb Bau Sachsen-Anhalt Hauptnie<strong>der</strong>lassung<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.10 Erörterung zu Sonstiges<br />

274-47 Die Abwägungsergebnisse kommen unserer<br />

Stellungnahme, bis auf bestimmte Vorhaben die Sie<br />

aufgr<strong>und</strong> <strong>des</strong> LEP LSA aufnehmen mussten, obwohl<br />

diese nicht mehr im BVWP enthalten sind (wie A 71,<br />

B 85/ B80 OU Berga/ Kelbra, B 79 OU Hessen) <strong>und</strong><br />

den "autobahnähnlichen Ausbau <strong>der</strong> B 81 zwischen<br />

Magdeburg <strong>und</strong> dem Harz..." <strong>und</strong> bis auf die L 236<br />

OU Berga, die aus <strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong> SBV entbehrlich ist,<br />

eigentlich entgegen. Die NL West wird Ihnen heute<br />

noch eine Stellungnahme für Ihren<br />

Zuständigkeitsbereich zusenden.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

3 Allgemeine Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung für die Planungsregion<br />

276-1 Folgen<strong>der</strong> allgemeiner Gr<strong>und</strong>satz sollte neu<br />

aufgenommen werden: G 16<br />

Die für Hochwasserschutzmaßnahmen in<br />

gefährdeten Ortschaften notwendigen Flächen sind<br />

im Interesse <strong>der</strong> Allgemeinheit sicher zu stellen. Die<br />

für den möglichst schadlosen Hochwasserabfluss in<br />

den Ortslagen erfor<strong>der</strong>lichen Abflussquerschnitte sind<br />

zu erhalten bzw. wie<strong>der</strong> herzustellen.<br />

Begründung:<br />

Die Sicherheit <strong>der</strong> Bürger erfor<strong>der</strong>t die<br />

Gewährleistung einer kontinuierlichen<br />

Gewässerunterhaltung <strong>und</strong> Durchführung von<br />

Hochwasserschutzmaßnahmen in den Ortschaften.<br />

Dazu müssen entstehende Abflusshin<strong>der</strong>nisse ohne<br />

Genehmigung entfernt werden können <strong>und</strong> keine<br />

Auflagen gegen die Gewässerunterhaltung möglich<br />

sein (z.B. Tourismus).<br />

keine Berücksichtigung Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung sind allgemeine Aussagen zur<br />

Entwicklung, Ordnung <strong>und</strong> Sicherung <strong>des</strong> Gesamtraumes (§ 3<br />

Nr. 3 ROG). In den allgemeinen Gr<strong>und</strong>sätzen <strong>des</strong> Pkt. 3<br />

Raumordnung wird <strong>der</strong> Hochwasserschutz bereits in G 7-1<br />

thematisiert. Die vorgeschlagene Ergänzung ist für den Pkt. 3<br />

bereits fachlich zu konkret gefasst <strong>und</strong> kann auch nur durch<br />

Fachgesetze hinreichend sicher umgesetzt werden. Die<br />

Regionalplanung ist diesbezüglich nur rahmensetzend. Solche<br />

rahmensetzenden Festlegungen sind neben dem o.g. G 7-1<br />

weiterhin in den Pkt. 5.1.1. (Vorranggebiete für<br />

Hochwasserschutz), Pkt. 5.<strong>2.</strong>1. (Vorbehaltsgebiete für<br />

Hochwasserschutz) <strong>und</strong> in den einzelfachlichen Gr<strong>und</strong>sätzen<br />

<strong>des</strong> Pkt. 7.3 (Gewässerschutz, hier insbeson<strong>der</strong>e G 6 bis G 10)<br />

bereits enthalten.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 374 von 673


TÖB:<br />

(276) Lan<strong>des</strong>betrieb für Hochwasserschutz <strong>und</strong> Wasserwirtschaft<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

276-2 Unter Z 1 sollte folgen<strong>der</strong> Satz angefügt werden:<br />

Alle erfor<strong>der</strong>lichen Maßnahmen zur Erhaltung eines<br />

ordnungsgemäßen Abflusses <strong>des</strong> Wassers sind<br />

dabei als vorrangige Maßnahmen einzustufen.<br />

Begründung: Die Sicherheit <strong>der</strong> Bürger erfor<strong>der</strong>t die<br />

Gewährleistung einer kontinuierlichen<br />

Gewässerunterhaltung, insbeson<strong>der</strong>e in den<br />

Ortschaften.<br />

276-3 Unter Z 4 Punkt 1 sollten an folgenden weiteren<br />

Gewässern 1. Ordnung Vorranggebiete für<br />

Hochwasserschutz festgelegt werden:<br />

Kalte Bode<br />

Leine<br />

Warme Bode<br />

Zillierbach<br />

Begründung:<br />

Auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage <strong>des</strong> Gesetzes zur Verbesserung<br />

<strong>des</strong> vorbeugenden Hochwasserschutzes vom 3. Mai<br />

2005 ist es erfor<strong>der</strong>lich, für die genannten Gewässer<br />

Hochwasserschutzpläne aufzustellen. In Abstimmung<br />

mit <strong>der</strong> Obersten Wasserbehörde werden <strong>des</strong>halb bei<br />

<strong>der</strong> Fortschreibung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>entwicklungsplanes<br />

(LEP) an diesen Gewässern Vorranggebiete für<br />

Hochwasserschutz festgelegt. Dies sollte<br />

dementsprechend auch im REPHarz berücksichtigt<br />

werden.<br />

keine Berücksichtigung Z 1 stellt als LEP-Übernahme die allgemeine Begriffsdefinition<br />

<strong>der</strong> VRG-Hochwasserschutz dar, die nicht hinsichtlich<br />

konkrekter Festlegungen zur Gewässerunterhaltung überfrachtet<br />

werden sollte.<br />

Eine separate, stark pauschalisierte Vorrangsetzung <strong>der</strong><br />

aufgezeigten Maßnahmen gegenüber an<strong>der</strong>en betroffenen<br />

Belangen ist als Ziel <strong>der</strong> Raumordnung im Sinne einer<br />

planerischen Letztentscheidung ohne Kenntnis sich<br />

möglicherweise daraus ergebener, ortskonkreter Konfliktfel<strong>der</strong><br />

nicht möglich. Sinngemäß ist jedoch eine entsprechende<br />

Festlegung als Gr<strong>und</strong>satz <strong>der</strong> Raumordnung bereits in G 6 <strong>des</strong><br />

Pkt. 5.1.1 enthalten.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

teilweise Berücksichtigung Die nach § 96 Abs. 5 WG LSA bisher ausgewiesenen<br />

Überschwemmungsgebiete <strong>der</strong> Kalten <strong>und</strong> Warmen Bode<br />

(zugehörig zur "Bode") <strong>und</strong> <strong>des</strong> Zilierbaches (als Zufluss zur<br />

Holtemme) ist bereits im REPHarz kartografisch als VRG-<br />

Hochwasserschutz ausgewiesen.<br />

Auf eine mehrfache Benennung <strong>der</strong> Bode wird verzichtet.<br />

Da <strong>der</strong> Zilierbach Gewässer 1. Ordnung ist, wird dieser<br />

namentlich/textlich als Nr. XVI unter Z 4 zusätzlich<br />

aufgenommen.<br />

Generell ist es aus Sicht <strong>des</strong> Hochwasserschutzes nicht<br />

entscheidend, ob für ein konkretes Fließgewässer, welches<br />

geeignet ist, relevante Hochwassergefahren auszulösen, im<br />

REPHarz kartografisch <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> textlich ein VRG-<br />

Hochwasserschutz festgeschrieben ist, da die in Z 4 genannte<br />

Aufzählung nicht abschließend ist ("...insbeson<strong>der</strong>e aber <strong>der</strong><br />

nachstehenden Fließgewässer: ..."). Auch nicht benannte<br />

Fließgewässer können bei Bedarf im Einzelfall als VRG-<br />

Hochwasserschutz eingestuft werden (siehe Begründung zu Z<br />

4). Dies trifft auch für das Tal <strong>der</strong> Leine zu, für die es bisher kein<br />

fachlich ausgewiesenes Überschwemmungsgebiet <strong>und</strong> keine<br />

LEP-Festlegung gibt. Sollte im Zuge <strong>der</strong> LEP-Neuaufstellung ein<br />

VRG-Hochwasserschutz im Bereich <strong>der</strong> Leine ausgewiesen<br />

werden, wäre ggf. dann <strong>der</strong> REPHarz diesbezüglich zu<br />

ergänzen. Hinzu kommt, das bisher für uns nicht klar ist, welche<br />

Leine gemeint ist. Die Leine, die von Wettelrode in Richtung<br />

Helme fließt o<strong>der</strong> die Leine, die nördlich Schielo ihr Quellgebiet<br />

hat <strong>und</strong> in Stangerode in die Eine mündet ?<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 375 von 673


TÖB:<br />

(276) Lan<strong>des</strong>betrieb für Hochwasserschutz <strong>und</strong> Wasserwirtschaft<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

276-4 Unter Z 4 Punkt 2 sollte folgende Ergänzung<br />

aufgenommen werden: "sowie die Stauflächen <strong>der</strong><br />

geplanten Hochwasserrückhaltebecken Meisdorf<br />

Straßberg Wippra"<br />

Begründung:<br />

Die Errichtung Grüner Hochwasserrückhaltebecken<br />

(HRB) in den Hochwasserentstehungsgebieten hat<br />

große Bedeutung für den Wasserrückhalt <strong>zum</strong> Schutz<br />

<strong>der</strong> Bevölkerung <strong>und</strong> ist insofern wesentlicher<br />

Bestandteil <strong>der</strong> Hochwasserschutzkonzeption <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt mit dem Schwerpunkt <strong>der</strong><br />

Harzregion. Gründliche naturwissenschaftliche <strong>und</strong><br />

wasserwirtschaftliche Planungen haben die Standorte<br />

für Grüne HRB in Wippra (Wipper), Straßberg <strong>und</strong><br />

Meisdorf (beide Selke) <strong>zum</strong> Ergebnis. Alle Grünen<br />

HRB werden so errichtet, dass die ökologische<br />

Durchgängigkeit bis <strong>zum</strong> Erreichen <strong>des</strong><br />

Regeleinstaus gegeben bleibt. Die<br />

Dammgestaltungen passen sich in die Landschaften<br />

ein, um den Tourismus als Wirtschaftsfaktor in <strong>der</strong><br />

Region nicht nachteilig zu beeinflussen. Die bau-,<br />

anlagen- <strong>und</strong> betriebsbedingt zu erwartenden<br />

teilweise erheblichen Eingriffe in Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft werden ausgeglichen. Die HRB werden in<br />

<strong>der</strong> Auslegung <strong>der</strong> Hochwasserdynamik kleiner<br />

Hochwässer angepasst; ihre Bemessung ist so<br />

optimiert, dass sie eine Vielzahl an<strong>der</strong>er<br />

Maßnahmen, wie die Hochwasserwarnung,<br />

Einbeziehung vorhandener Rückhaltemöglichkeiten<br />

(Vorsperre Wippra <strong>und</strong> Harzteiche) sowie<br />

Verbesserung <strong>des</strong> Hochwasserabflussvermögens bei<br />

gleichzeitigen lokalen Schutzmaßnahmen in den<br />

Ortslagen (Restrisiko) berücksichtigen. Allgemein gilt,<br />

dass die Schadenssummen <strong>der</strong><br />

Hochwasserereignisse 1994 an Wipper <strong>und</strong> Selke die<br />

Baukosten für die HRB im Harz um ein Vielfaches<br />

übersteigen.<br />

keine Berücksichtigung Der geplante Standort <strong>des</strong> Hochwasserrückhaltebecken<br />

(HWRB) Wippra befindet sich nicht im Bereich <strong>der</strong><br />

Planungsregion Harz in den Grenzen vom 31.1<strong>2.</strong>2007 (bis dahin<br />

Planungsregion Halle) <strong>und</strong> ist damit nicht Gegenstand <strong>des</strong><br />

<strong>der</strong>zeitigen Plangebietes <strong>des</strong> REPHarz.<br />

Die aufgeführten Argumente für die Errichtung von HWRB im<br />

Bereich <strong>des</strong> Selketals führten auch zur Zielfestlegung Z 8 im<br />

Pkt. 5.1.1. Was jedoch die standortkonkrete Benennung <strong>der</strong><br />

HWRB Meisdorf <strong>und</strong> Straßberg betrifft, sind die bisher uns<br />

vorgelegten Projektplanungen, insbeson<strong>der</strong>e hinsichtlich <strong>der</strong><br />

FFH-Verträglichkeitsprüfungen (Einholung <strong>der</strong> Stellungnahme<br />

<strong>der</strong> EU-Kommission fehlt noch) <strong>und</strong> <strong>der</strong> noch nicht hinreichend<br />

abgeschlossenen <strong>und</strong> nachvollziebaren<br />

Standortalternativprüfung, noch nicht so weit vorangeschritten,<br />

dass eine rechtssichere Zielfestlegung konkreter HWRB-<br />

Standorte vorgenommen werden kann.<br />

Siehe auch Datensätze 28-2 (Verwaltungsgemeinschaft<br />

Seeland), 85-3 (Stadt Ballenstedt) <strong>und</strong> 320-2/3 (NABU) sowie<br />

Umweltbericht, Pkt. 3.<strong>2.</strong>1.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

7.3 Gewässerschutz<br />

276-6 Die Formulierung "guter Zustand" als allgemeines<br />

Entwicklungsziel <strong>zum</strong> einzelfachlichen Gr<strong>und</strong>satz<br />

Gewässerschutz sollte ggf. an § 2b Wassergesetz<br />

LSA angepasst werden. Gemäß § 2(2) WG LSA gilt<br />

zudem bereits aktuell für alle Gewässer gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

das Verschlechterungsverbot.<br />

teilweise Berücksichtigung Die Formulierung "guter Zustand" ist aus <strong>der</strong><br />

Wasserrahmenrichtlinie, die auch für das WG LSA bindend ist.<br />

In <strong>der</strong> Begründung zu G 1 wird auf das Wassergesetz LSA<br />

zusätzlich verwiesen.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 376 von 673


TÖB:<br />

(276) Lan<strong>des</strong>betrieb für Hochwasserschutz <strong>und</strong> Wasserwirtschaft<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

9 Zeichnerische Darstellung<br />

276-5 Die Darstellung <strong>der</strong> Vorranggebiete für<br />

Hochwasserschutz sollte mit den aktuellen Daten <strong>des</strong><br />

Raumordnungskatasters erfolgen. Ohne GIS-<br />

Werkzeuge kann die Karte nicht überprüft werden.<br />

Nach augenscheinlicher Prüfung gibt es geringfügige<br />

Abweichungen im Bereich <strong>der</strong> Bode <strong>und</strong> Selke.<br />

teilweise Berücksichtigung Die Vorranggebiete für Hochwasserschutz ergeben sich aus den<br />

LEP-Festlegungen, die nach LPlG § 6 Abs. 3 Nr. 3 g) räumlich<br />

zu ergänzen <strong>und</strong> zu konkretisieren sind, den festgelegten<br />

Überschwemmungsgebieten <strong>und</strong> Zuarbeiten aus den<br />

Fachämtern <strong>der</strong> Landkreise. Die Regionalplanung ist nicht<br />

gehalten Fachplanungen vollständig zu übernehmen. Allerdings<br />

sind überwiegend die im REPHarz ausgewiesenen VRG-<br />

Hochwasserschutz mit den Überschwemmungsgebieten lt. ROK<br />

räumlich identisch.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

10 Sonstiges<br />

283-1 Der Lan<strong>des</strong>heimatb<strong>und</strong> Sachsen-Anhalt e.V. gibt<br />

<strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> keine eigene Stellungnahme ab,<br />

son<strong>der</strong>n schließt sich <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>des</strong> B<strong>und</strong>es<br />

für Natur <strong>und</strong> Umwelt (BNU) e.V. an.<br />

Kenntnisnahme siehe TÖB 205 (BNU), Datensätze 205-1 bis -29<br />

Kenntnisnahme nein<br />

6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- <strong>und</strong> Denkmalpflege<br />

285-1 Hier müssen ganz klar die Orte, die zu den<br />

touristischen Markensäulen "Straße <strong>der</strong> Romanik"<br />

<strong>und</strong> "Gartenträume" gehören, als solche auch<br />

gekennzeichnet werden.<br />

keine Berücksichtigung Für die Festlegung von Inhalt <strong>und</strong> Form (Symbole) <strong>der</strong><br />

Raumordnungspläne ist nach § 16 Abs. 1 Nr. 6 die oberste<br />

Lan<strong>des</strong>planungsbehörde zuständig. Es handelt sich hier um<br />

einen Raumordnungsplan, für die Kennzeichnung <strong>der</strong> "Straße<br />

<strong>der</strong> Romanik" o<strong>der</strong> "Gartenträume" ist im REPHarz keine<br />

weitere Detaillierung notwendig, dafür gibt es an<strong>der</strong>e Karten.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

6.<strong>2.</strong>4 Rad- <strong>und</strong> fußläufiger Verkehr<br />

285-2 zu Z 5: "Radweg Saale-Harz" ergänzen teilweise Berücksichtigung Der Radweg Saale-Harz ist im <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REPHarz bereits<br />

vorhanden, aber schlecht erkennbar. Nach Prüfung <strong>des</strong><br />

Sachverhalts ist festzustellen, dass sich <strong>der</strong> Weg westlich von<br />

Gorenzen (ehemals LK Mansfel<strong>der</strong> Land) zwar auf ca. 800 m<br />

Länge auf <strong>der</strong> Grenze <strong>des</strong> REPHarz/REPHalle befindet, <strong>der</strong><br />

Radweg jedoch "unter" <strong>der</strong> Grenzlinie <strong>der</strong> Planungsregion beim<br />

Kartendruck verschwand. Da dieser Weg im REPHalle<br />

dargestellt ist, wird auf eine weitere Nennung im REPHarz<br />

verzichtet, er wird nur kartographisch "über" die Grenze gelegt,<br />

so dass er erkennbar ist.<br />

teilweise Berücksichtigung ja<br />

285-3 ZuZ6:<br />

Es heißt: "Harzer-Hexen-Stieg"<br />

Es fehlen: "Selketalstieg", "St. Jakobuspilgerweg"<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong>"Harzer Grenzweg am Grünen Band"<br />

teilweise Berücksichtigung Korrektur Hexenstieg wird vorgenommen.<br />

Der Selketalstieg wird unter Pkt. 6.<strong>2.</strong>4., Z 6 benannt <strong>und</strong><br />

kartographisch dargestellt. Die an<strong>der</strong>en Wege sind unter Punkt<br />

7.17, G 6 im REPHarz zu finden.<br />

teilweise Berücksichtigung ja<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 377 von 673


TÖB:<br />

(285) Investitions- <strong>und</strong> Marketinggesellschaft Sachsen-Anhalt mbH<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

7.17 Erholung, Freizeit, Tourismus<br />

285-4 G 2: Die touristische Bedeutung vom Nationalpark<br />

Harz sowie vom Biosphärenreservat Karstlandschaft<br />

Südharz i.G. muss hier mit Erwähnung finden.<br />

285-5 G 6: Das "Blaue Band" existiert bereits als eine <strong>der</strong><br />

drei touristischen Markensäulen im Land Sachsen-<br />

Anhalt. Unter dem Begriff "Blaues Band" werden alle<br />

Aktivitäten am, im, auf <strong>und</strong> unter Wasser subsumiert.<br />

285-6 Unter dem Punkt 7.17 sollte zudem auf die<br />

Lan<strong>des</strong>gartenschau in Aschersleben 2010 sowie die<br />

IBA hingewiesen werden.<br />

keine Berücksichtigung Im Naturpark Harz, <strong>der</strong> in G 2 Satz 1 explizit benannt wird, sind keine Berücksichtigung nein<br />

<strong>der</strong> Nationalpark <strong>und</strong> das Biosphärenreservat bereits enthalten,<br />

es gelten jedoch die jeweiligen Schutzgebietsverordnungen.<br />

volle Berücksichtigung G 6 ist eine Übernahme aus dem LEP-LSA. Es erfolgt hier<br />

jedoch eine Aktualisierung <strong>des</strong> 3. Satzes G 6, wie folgt:<br />

"Darüber hinaus soll das in Sachsen-Anhalt bereits vorhandene<br />

überregionale Netz (Blaues Band) für den Wassertourismus in<br />

<strong>der</strong> Planungsregion Harz erhalten <strong>und</strong> bedarfsweise<br />

weiterentwickelt werden."<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Hier ist die Notwendigkeit einer regionalplanerischen Steuerung keine Berücksichtigung nein<br />

nicht erkennbar.<br />

9 Zeichnerische Darstellung<br />

285-7 Es fehlen die Standorte <strong>der</strong> touristischen<br />

Markensäulen bzw. die passende Auszeichnung für<br />

"Straße <strong>der</strong> Romanik", "Gartenträume - Historische<br />

Parks in Sachsen-Anhalt" <strong>und</strong> "Blaues Band -<br />

Wassertourismus in Sachsen-Anhalt".<br />

Die Logos <strong>und</strong> Piktogramme sind über die IMG / TMG<br />

zu beziehen.<br />

keine Berücksichtigung Die Standorte <strong>der</strong> "Gartenträume" <strong>und</strong> "Straße <strong>der</strong> Romanik"<br />

sind im Text aufgeführt, kartografisch erfolgt keine Darstellung.<br />

Inhalt <strong>und</strong> Form <strong>der</strong> Regionalen Entwicklungspläne werden<br />

nach § 16 Abs. 1 Nr. 6 LPlG von <strong>der</strong> obersten<br />

Lan<strong>des</strong>planungsbehörde festgelegt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10 Sonstiges<br />

290-1 Durch das Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt Sachsen-Anhalt,<br />

zu dem wir als Biosphärenreservat Karstlandschaft<br />

Südharz gehören, wurden wir aufgefor<strong>der</strong>t, eine<br />

Zuarbeit zu erarbeiten. Das ist bereits erfolgt. Wir<br />

werden also als Einrichtung keine eigenständige<br />

Stellungnahme <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REP Harz<br />

abgeben.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 378 von 673


TÖB:<br />

(291) Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.3 Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

291-29 Ref. 407:<br />

Aus <strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong> Oberen Naturschutzbehörde sind<br />

die durch das Land Sachsen-Anhalt gemeldeten<br />

Vorschlagsgebiete von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung im europäischen Netz "Natura 2000"<br />

(FFH-Gebiete) <strong>und</strong> die beson<strong>der</strong>en Schutzgebiet<br />

nach Vogelschutz-Richtlinie (EU SPA) in <strong>der</strong><br />

vorliegenden Planung als Vorranggebiete für Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft aufzunehmen (Erlass <strong>des</strong> MRLU vom<br />

20.10.2001). Somit sind auch die Europäischen<br />

Vogelschutzgebiete "Buchenwäl<strong>der</strong> um Stolberg",<br />

"Huy nördlich Halberstadt", "Fallsteingebiet nördlich<br />

Osterwieck", "Laubwaldgebiet zwischen Wernigerode<br />

<strong>und</strong> Blankenburg" sowie "Nordöstlicher Unterharz"<br />

ebenso wie die bereits als Vorranggebiete<br />

dargestellten EU SPA "Hakel" <strong>und</strong> "Helmestausee<br />

Berga-Kelbra", als Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft in das REP aufzunehmen.<br />

291-30 Ref. 407:<br />

Der aktuelle Stand <strong>und</strong> die genaue<br />

Flächenabgrenzung <strong>der</strong> Naturschutzgebiete, FFH-<br />

Gebiete <strong>und</strong> <strong>der</strong> Vogelschutzgebiete <strong>und</strong> an<strong>der</strong>er<br />

Schutzgebietskategorien (digitalisierte Daten aus<br />

dem Raumordnungskataster) können beim<br />

Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt Referat 309 (Raumordnung<br />

<strong>und</strong> Lan<strong>des</strong>entwicklung -Tel. 0345 514 1516) in Halle<br />

angefor<strong>der</strong>t werden.<br />

keine Berücksichtigung VRG Natur <strong>und</strong> Landschaft dienen dem Bestandsschutz für<br />

vorhandene NSG o<strong>der</strong> sind Aufträge an die Fachbehörden, in<br />

diesen Gebieten Schutzgebiete festzulegen. In diesen Gebieten<br />

sind alle an<strong>der</strong>en Nutzungen unzulässig, die mit den<br />

vorrangigen zu sichernden Funktionen nicht vereinbar sind. Die<br />

vom Einwen<strong>der</strong> genannten Gebiete sind als VBG für den Aufbau<br />

eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems festgelegt, da auch an<strong>der</strong>e<br />

Nutzungen in diesen Gebieten stattfinden <strong>und</strong> berücksichtigt<br />

werden, z. B. Tourismus <strong>und</strong> Erholung. Aus raumordnerischer<br />

Sicht ist v.a. abzusichern, dass durch die REP-Festlegungen<br />

keine erheblichen Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Natura 2000 Gebiete<br />

initiert werden. Solche Beeinträchtigungen sind durch die<br />

(bereits vorhandene), ruhige landschaftsbezogene<br />

Erholungsform als weitere Vorbehaltsfunktion in diesen<br />

Bereichen nicht zu erwarten. Eine stets zwingende Ausweisung<br />

von Natura 2000 Gebieten als VRG Natur <strong>und</strong> Landschaft ist<br />

dagegen gesetzlich nicht vorgeschrieben.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Kenntnisnahme bereits Daten vom LAU erhalten<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 379 von 673


TÖB:<br />

(291) Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

291-19 Ref. 409:<br />

Die im <strong>Entwurf</strong> <strong>zum</strong> REP Harz vorgenommenen<br />

Trennungen zwischen Vorbehalts- <strong>und</strong><br />

Vorranggebieten für Landwirtschaft insbeson<strong>der</strong>e im<br />

nördlichen Harzvorland (zwischen 2 <strong>und</strong> II ) sowie <strong>der</strong><br />

Goldenen Aue / südliches Harzvorland (zwischen 4<br />

<strong>und</strong> V) werden aus <strong>der</strong> Sicht <strong>des</strong> R 409 nicht für<br />

gerechtfertigt gehalten<br />

291-20 Ref. 409:<br />

Das Vorranggebiet um Zilly sollte bis Osterwieck,<br />

einschließlich <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes um Danstedt,<br />

erweitert werden. Für die Goldene Aue sollte das<br />

Vorranggebiet Tilleda-Hackpfüffel mit dem<br />

Vorbehaltsgebiet südlich von Hohlstedt vereinigt<br />

werden. Gerade in diesen Gebieten hat die<br />

Landwirtschaft aufgr<strong>und</strong> ihrer natürlichen<br />

Voraussetzungen, d.h. <strong>der</strong> hohen Bodenfruchtbarkeit,<br />

ihrer Tradition sowie Erfahrungen auf dem Gebiet <strong>der</strong><br />

Tierzucht <strong>und</strong> <strong>des</strong> Pflanzenbaus eine große<br />

Bedeutung. Leistungsstarke Betriebe konnten sich<br />

hier entwickeln <strong>und</strong> etablieren. Der Landwirtschaft als<br />

wichtiger Wirtschaftszweig, Nahrungsproduzent,<br />

Erhalter <strong>der</strong> Kultur- <strong>und</strong> Erholungslandschaft sollte<br />

hier vor konkurierenden Nutzungs- <strong>und</strong><br />

Flächenansprüchen <strong>der</strong> Vorrang gegeben werden,um<br />

<strong>der</strong>en Existenz <strong>und</strong> Weiterentwicklung zu sichern.<br />

keine Berücksichtigung Das Lan<strong>des</strong>planungsgesetz, § 6 (1) regelt ganz klar, dass die<br />

REP's aus dem LEP zu entwickeln sind. Die darin festgelegten<br />

lan<strong>des</strong>bedeutsamen Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung<br />

sind zu übernehmen <strong>und</strong>, soweit erfor<strong>der</strong>lich, zu konkretisieren<br />

<strong>und</strong> zu ergänzen. Das LEP legt im Pkt. 3.3.<strong>2.</strong>, Z wie folgt fest:<br />

Vorranggebiete für Landwirtschaft sind durch die Träger <strong>der</strong><br />

Regionalplanung bei <strong>der</strong> Konkretisierung <strong>und</strong> Präzisierung <strong>der</strong><br />

Festlegungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>entwicklungsplanes in den Regionalen<br />

Entwicklungsplänen kleinräumig festzulegen. Dies bildet sowohl<br />

die Basis für "kleinräumige" Festlegungen von VRG für<br />

Landwirtschaft <strong>und</strong> ebenso für die Übernahme <strong>der</strong> VBG für<br />

Landwirtschaft aus dem LEP selbst. Somit bilden LPlG wie auch<br />

LEP generell die Gr<strong>und</strong>lage für diese Trennung.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Kriterienfestlegungen <strong>zum</strong> REPHarz <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Vorgaben aus dem LEP-LSA, Vorranggebiete kleinräumig<br />

festzulegen, bestanden für die Ausweisungen im REPHarz<br />

Bindungswirkungen. Die Festlegung <strong>der</strong> Kriterien zur<br />

Einstufung von VRG <strong>und</strong> VBG für Landwirtschaft erfolgte<br />

aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Standorteignung. Aus diesem Gr<strong>und</strong> gibt es<br />

Unterschiede zwischen dem VRG um Zilly <strong>und</strong> den<br />

angrenzenden VBG-Flächen westlich Richtung Osterwieck <strong>und</strong><br />

östlich Richtung Danstedt. Analoge Standortkriterien wurden<br />

auch im Raum Sangerhausen angewendet.<br />

In <strong>der</strong> Planungsregion gibt es viele verschiedene<br />

Raumansprüche, diese wurden gegen- <strong>und</strong> untereinan<strong>der</strong><br />

abgewogen, um die wirtschaftlichen <strong>und</strong> sozialen<br />

Raumansprüche mit den ökologischen Funktionen in Einklang<br />

zu bringen. Im REPHarz wurde durch Festlegung verschiedener<br />

prioritärer Nutzungen versucht jedem Nutzungsanspruch Raum<br />

zu gewähren, so dass von einem ausgewogenen Regionalplan<br />

gesprochen werden kann.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(291) Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

291-21 Ref. 409:<br />

Fischereiliche Balange:<br />

In Abschnitt 5.1.4. Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

<strong>und</strong> 5.<strong>2.</strong>4. Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft<br />

werden Regionen <strong>und</strong> Landschaftsteile benannt, die<br />

für die landwirtschaftliche Nutzung beson<strong>der</strong>s<br />

geeignet sind <strong>und</strong> in denen <strong>der</strong> Landwirtschaft bei<br />

Abwägung mit entgegenstehenden Belangen Vorrang<br />

bzw. ein höheres Gewicht bei<strong>zum</strong>essen ist. Obwohl<br />

die Fischerei (gemeint ist hier die Berufsfischerei,<br />

Teichwirtschaft sowie Fischhaltung <strong>und</strong> Fischzucht in<br />

künstlichen Anlagen) allgemein zur Landwirtschaft zu<br />

zählen ist, wird sie doch in den regionalen<br />

Entwicklungsplanungen häufig vergessen. Aus<br />

diesem Gr<strong>und</strong> möchte ich hier ausdrücklich auf die<br />

Bedeutung <strong>des</strong> Harzes <strong>und</strong> Harzvorlan<strong>des</strong> für diesen<br />

in Sachsen-Anhalt vergleichsweise unbedeutenden<br />

Landwirtschaftszweig (insgesamt nur 22<br />

Haupterwerbsbetriebe im Land) hinweisen. Hier sind<br />

aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> natürlichen Gegebenheiten die<br />

bedeutendsten Forellenaufzucht <strong>und</strong> Mastananlagen<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> angesiedelt (Altenbrak, Rübeland-<br />

Susenburg, Wickerode, Uftrungen, Sangerhausen)<br />

<strong>und</strong> traditionell auch einige, z.T. Jahrhun<strong>der</strong>te alte<br />

Teichwirtschaften (Blankenburg-Michaelstein,<br />

Veckenstedt). Da im Gegensatz zu an<strong>der</strong>en<br />

Landwirtschaftszweigen die Binnenfischerei ohne<br />

direkte Beihilfen existieren muss <strong>und</strong> Fische viel<br />

billiger aus Drittlän<strong>der</strong>n importiert werden können als<br />

in Deutschland aufgezogen, sind in den Jahren nach<br />

<strong>der</strong> Wende einige Betriebe <strong>und</strong> Standorte<br />

aufgegeben worden (z.B. Teichwirtschaft<br />

Wernigerode, Stausee Kelbra, Ostharztalsperrensystem).<br />

Umso wichtiger ist die Sicherung <strong>der</strong><br />

bestehenden Standorte im Rahmen regionaler<br />

Entwicklungsziele <strong>und</strong> -programme. Darüber hinaus<br />

besteht neuerdings infolge <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung regionaler<br />

Entwicklungskreisläufe auch wie<strong>der</strong> Interesse an <strong>der</strong><br />

Aufnahme ehemals aufgegebener Nutzungen.<br />

teilweise Berücksichtigung Einzelne Landwirtschaftszweige werden nicht geson<strong>der</strong>t im<br />

Regionalplan hervorgehoben. Die fischereiliche Nutzung von<br />

Gewässern wird auch durch die Festlegungen im REPHarz nicht<br />

in Frage gestellt. Zum Beispiel sind die Teiche in Veckenstedt<br />

<strong>und</strong> Michaelstein vom VBG ÖVS <strong>und</strong> Tourismus/Erholung<br />

überdeckt. Hier wäre eine kleinflächige Ausweisung als VRG<br />

o<strong>der</strong> VBG Landwirtschaft aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Kriterien (Flächengröße<br />

ab 100 ha) im Maßstab <strong>des</strong> Regionalplanes 1:100.000 nicht<br />

möglich. Dennoch wird unter dem Pkt. 7.7. <strong>des</strong> REPHarz zur<br />

beson<strong>der</strong>en Standortsicherung dieses Landwirtschaftszweiges<br />

(analog <strong>der</strong> Grünlandwirtschaft) sinngemäß folgende Ergänzung<br />

unter Pkt. G 11 eingefügt. "Die Gr<strong>und</strong>lagen <strong>der</strong> Fischerei<br />

(Teichwirtschaft, Fischhaltung <strong>und</strong> Fischzucht, auch in<br />

künstlichen Anlagen) sollen aufgr<strong>und</strong> ihrer<br />

Standortgeb<strong>und</strong>enheit, unter Berücksichtigung <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en<br />

Erfordnerisse <strong>der</strong> Raumordnung, gesichert <strong>und</strong> erhalten<br />

werden."<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(291) Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

291-36 Ref. 407:<br />

VRG Torflagerstätte Helsunger Bruch<br />

Aus <strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong> Oberen Naturschutzbehörde wird<br />

die Ausdehnung <strong>des</strong> VRG auf Flächen <strong>des</strong> FFH-<br />

Gebietes "Kalkflachmoor im Helsunger Bruch"<br />

(südlicher Teil <strong>der</strong> VRG) abgelehnt, da nicht<br />

auszuschließen ist, dass es durch den Abbau zu<br />

Störungen <strong>des</strong> Wasserhaushaltes<br />

(Gr<strong>und</strong>wasserabsenkung) kommen kann, die sich<br />

negativ auf die Schutzziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes<br />

auswirken können.<br />

291-37 Ref. 407:<br />

VRG Hartgesteinslagerstätte Großer Hornberg<br />

Aus <strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong> Oberen Naturschutzbehörde wird<br />

einer Erweiterung <strong>des</strong> VRG Hartgesteinslagerstätte<br />

Großer Hornberg auf Flächen, die sich westlich <strong>der</strong> B<br />

27 befinden <strong>und</strong> nicht im Bereich <strong>des</strong> Altbergbaus<br />

liegen, aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Nähe <strong>zum</strong> NSG "Bockberg" <strong>und</strong><br />

<strong>zum</strong> FFH-Gebiet "Bergwiesen bei Königshütte"<br />

abgelehnt. Das Vorranggebiet birgt ein mittleres bis<br />

hohes Konfliktpotential gegenüber den<br />

Umweltbelangen.<br />

volle Berücksichtigung Im Zuge <strong>der</strong> Umweltprüfung (siehe Umweltbericht, Pkt. 3.<strong>2.</strong>2,<br />

Unterpkt. E) wurde bereits im <strong>2.</strong> Planentwurf das VRG<br />

Rohstoffgewinnung soweit zurückgenommen, dass keine<br />

Überlagerung mehr mit dem genannten FFH-Gebiet besteht. In<br />

<strong>der</strong> REP-Hauptkarte erfolgt die Darstellung dieses VRG als<br />

Punktsymbol (Dreieck).<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Eine Erweiterung <strong>des</strong> VRG-Rohstoffgewinnunung wurde nicht<br />

vorgenommen. Im Zuge <strong>der</strong> Umweltprüfung (siehe<br />

Umweltbericht, Pkt. 3.<strong>2.</strong>2, Unterpkt. I) wurde bereits im <strong>2.</strong><br />

Planentwurf <strong>des</strong> REP das VRG Rohstoffgewinnung an seiner<br />

westliche Grenze deutlich zurückgenommen, so dass das<br />

genannte FFH-Gebiet ca. > 350 m <strong>und</strong> das NSG ca. > 700 m<br />

von <strong>der</strong> westliche Grenze <strong>des</strong> VRG entfernt liegen. Das VRG<br />

schließt unmittelbar südlich <strong>des</strong> Altbergbaubereiches an.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

5.<strong>2.</strong>3 Vorbehaltsgebiete für den Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems<br />

291-5 Ref. 408:<br />

Bei <strong>der</strong> textlichen Erwähnung <strong>der</strong> VBG <strong>zum</strong> Aufbau<br />

<strong>des</strong> ÖVS (PKT5.<strong>2.</strong>3.) wäre es sinnvoll, beim Punkt G<br />

6 folgende Ergänzung vorzunehmen:<br />

Bei <strong>der</strong> Vernetzung beson<strong>der</strong>s in waldarmen<br />

Gebieten ist vorwiegend eine Wie<strong>der</strong>bewaldung mit<br />

standorttypischen Baum- <strong>und</strong> Straucharten <strong>der</strong> pnV<br />

anzustreben.<br />

teilweise Berücksichtigung Die Maßnahmen <strong>zum</strong> Aufbau eines ÖVS werden von den<br />

zuständigen Naturschutzbehörden begleitet, somit ist eine<br />

Anpflanzung von nicht standorttypischen bzw. <strong>der</strong> pnV nicht<br />

angehörenden Arten unwahrscheinlich. Der Zusatz wird in die<br />

Begründung zu G 6 aufgenommen.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(291) Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>5 Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />

291-35 Ref. 407:<br />

VBG Kalksteinlagerstätte Schwanebeck<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Überlagerung <strong>des</strong> geplanten VBG<br />

Kalksteinlagerstätte Schwanebeck mit dem<br />

angrenzenden FFH-Gebiet "Huy nördlich<br />

Halberstadt" <strong>und</strong> dem EU SPA "Huy nördlich<br />

Halberstadt" wird die Übernahme <strong>des</strong> v. g. VGB in<br />

den REP Harz aus naturschutzfachlicher Sicht<br />

abgelehnt.<br />

teilweise Berücksichtigung Da das genannte VBG im geringen Maße im Vogelschutzgebiet<br />

bzw. deckungsgleich im FFH-Gebiet liegt (ca. 8 ha vom<br />

insgesamt ca. 70 ha großen VBG), wurde bereits im<br />

Umweltbericht im Pkt. 3.<strong>2.</strong><strong>2.</strong> Unterpkt. N) auf die Greifvogelbzw.<br />

FFH-Problematik eingegangen, mit dem Ergebnis, dass<br />

nach jetzigem Kenntnisstand erhebliche Beeinträchtigungen <strong>des</strong><br />

EU SPA bzw. <strong>des</strong> FFH-Gebiets nicht zu erwarten sind. Sowohl<br />

diese VBG-Ausweisung als auch die diesbezügliche Bewertung<br />

im Umweltbericht ist mit <strong>der</strong> unteren Naturschutzbehörde<br />

abgestimmt.<br />

Hinzu kommt die Standortgeb<strong>und</strong>enheit von mineralischen<br />

Rohstoffen. So sind die Kalksteinlagerstätten im Harzvorland an<br />

die (Kalk-) Höhenzüge geb<strong>und</strong>en, die gleichzeitig mit ihren<br />

Waldinseln als europäische Vogelschutzgebiete bzw. FFH-<br />

Gebiete eingestuft wurden. Raumordnerisch ist auch <strong>der</strong><br />

langfristigen Rohstoffvorsorge für oberflächennahe Baurohstoffe<br />

im gebührenden Maße Rechnung zu tragen.<br />

Ca. 80 % <strong>des</strong> VBG stellen intensiv genutzte Ackerfläche dar.<br />

Die Fläche <strong>des</strong> VBG ist auch nicht als 100-%-Abbaufläche<br />

einzustufen, d.h. kleinräumige Restriktionen für den Abbau sind<br />

überlicherweise möglich. Da es sich hier ohnhin (nur) um ein<br />

Vorbehaltsgebiet handelt, kann in künftigen<br />

Abwägungsprozessen die Vorbehaltsfunktion in Teilen (z.B. bei<br />

Bedarf <strong>der</strong> Überlagerungsbereich mit dem FFH-Gebiet) o<strong>der</strong> in<br />

begründeten Einzelfällen sogar als ganzes bei möglicherweise<br />

entgegenstehende Nutzungen/Belangen "weggewogen" werden.<br />

Vorsorglich wird jedoch im Ergebnis <strong>der</strong> Erörterung <strong>der</strong><br />

randliche Überlagerungsbereich <strong>des</strong> VBG mit dem FFH-Gebiet<br />

von ca. 8 ha zurückgenommen.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 383 von 673


TÖB:<br />

(291) Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>5 Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />

291-38 Ref. 407:<br />

VBG Kiessandlagerstätte Katharinenrieth<br />

Die <strong>Bedenken</strong> meiner Stellungnahme vom<br />

30.11.2005 werden aufrechterhalten. Auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Lage <strong>des</strong> Abbaufel<strong>des</strong> inmitten <strong>des</strong> FFH-Gebietes<br />

"Gewässersystem <strong>der</strong> Helmenie<strong>der</strong>ung" ist eine<br />

Verträglichkeit mit den Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungszielen<br />

nicht herzustellen. Die Aussagen diesbezüglich im<br />

Umweltbericht sind nicht ausreichend <strong>und</strong> können in<br />

ihrer Schlussfolgerung von Seiten <strong>der</strong> oberen<br />

Naturschutzbehörde nicht mitgetragen werden. So<br />

erscheint die Einhaltung eines Schutzabstan<strong>des</strong> von<br />

50 - 100 m zu den Gräben als Bestandteil <strong>des</strong> FFH -<br />

Gebietes nicht realistisch, da bei den verbleibenden<br />

kleinen Abbaufel<strong>der</strong> (nur ca. 4 -8 ha) eine effektive<br />

Abbauführung fraglich ist. Infolge <strong>der</strong> starken<br />

Inanspruchnahme von FFH - Lebensräumen <strong>und</strong><br />

Lebensräumen von Arten nach Anh. II <strong>der</strong> FFH-<br />

Richtlinie sowie <strong>der</strong> negativen Beeinflussung<br />

<strong>der</strong>artiger Lebensräume ober- <strong>und</strong> unterhalb <strong>der</strong><br />

betroffenen Fließgewässer ist die Feststellung einer<br />

erheblichen Beeinträchtigung <strong>der</strong> Schutz-<strong>und</strong><br />

Erhaltungszielen bei Durchführung einer<br />

Verträglichkeitsprüfung gem. § 45 NatSchG LSA sehr<br />

wahrscheinlich. Insbeson<strong>der</strong>e bei Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> Erheblichkeitsschwelle nach Lambrecht et al.<br />

(Ermittlung von erheblichen Beeinträchtigungen im<br />

Rahmen <strong>der</strong> FFH - Verträglichkeitsuntersuchung,<br />

Planungsgruppe Ökologie <strong>und</strong> Umwelt, Endbericht,<br />

April 2004). Somit wäre das Vorhaben unzulässig<br />

<strong>und</strong> eine Alternativenprüfung, einschließlich Prüfung<br />

<strong>der</strong> Nullvariante, erfor<strong>der</strong>lich. Da genügend<br />

Abbaualternativen außerhalb von FFH - Gebieten in<br />

<strong>der</strong> weiteren Umgebung vorhanden sind <strong>und</strong> die<br />

Rohstoffversorgung auch ohne diese<br />

Kiessandtagebauerweiterung gewährleistet sein wird,<br />

erscheint eine Genehmigungsfähigkeit dieses<br />

Vorhaben inmitten eines FFH Gebietes, welches mit<br />

erheblichen Beeinträchtigungen <strong>und</strong> Zerstörungen<br />

von FFH - Lebensräumen verb<strong>und</strong>en ist, nicht<br />

gegeben. Daher ist diese Vorbehaltsgebiet aus dem<br />

Regionalen Entwicklungsplan Harz zu streichen.<br />

keine Berücksichtigung Gemäß Pkt. 3.<strong>2.</strong>2 Unterpkt. V <strong>und</strong> Pkt. 3.3 Unterpkt. E <strong>des</strong><br />

Umweltberichtes erscheint nach jetzigem Kenntnisstand trotz<br />

<strong>der</strong> Lage <strong>zum</strong> Grabensystem <strong>der</strong> Helme <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t in größeren<br />

Teilen <strong>des</strong> (zwischenzeitlich reduzierten) VBG<br />

"Kiessandlagerstätte Katharinenrieth" eine Kiessandgewinnung<br />

genehmigungsfähig <strong>und</strong> trotz <strong>der</strong> bereits eingeplanten<br />

Sicherheitsabstände auch wirtschaftlich möglich. Dies begründet<br />

sich auch mit <strong>der</strong> (vergleichsweise geringerwertigen)<br />

Ausstattung <strong>der</strong> dort betroffenen Gräben bezogen auf die<br />

maßgeblichen Lebensraumtypen <strong>und</strong> -arten gemäß FFH-<br />

Managementplan.<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> gefor<strong>der</strong>ten Nullvariante im Zuge <strong>der</strong><br />

Alternativenprüfung stellt sich die Frage, was für den<br />

langfristigen Erhaltungszustand <strong>des</strong> FFH-Gebietes günstiger ist,<br />

die <strong>der</strong>zeit intensiv <strong>und</strong> großflächig betriebene Landwirtschaft in<br />

unmittelbarer Nachbarschaft zu den Gräben <strong>des</strong> FFH-Gebietes<br />

o<strong>der</strong> eine, gerade bei Nassauskiesungen, sich schnell<br />

einstellende <strong>und</strong> ökologisch meist sehr wertvolle<br />

Abbaunachfolgelandschaft. So ist <strong>der</strong> südlich direkt<br />

angrenzende Kiessandtagebau (<strong>der</strong>zeit Abschlußbetriebsplan)<br />

bei <strong>der</strong> räumlichen Abgrenzung <strong>des</strong> FFH-Gebiets<br />

"Gewässersystem <strong>der</strong> Helme" gleich in das FFH-Gebiet mit<br />

einbezogen worden. Dies erfolgte nicht mit den o.g.<br />

Ackerflächen.<br />

Hochwertige Kiessandlagerstätten (v.a. für Betonindustrie) sind<br />

im Alt-LK Sangerhausen nur in <strong>der</strong> Helmenie<strong>der</strong>ung vorhanden.<br />

Die Terrassensande auf den Hochflächen (z.B. E<strong>der</strong>sleben-<br />

West) haben geologisch bedingt nicht diese Rohstoffqualität.<br />

Damit sind diesbezüglich keine äquivalenten räumlichen<br />

Alternativen für eine Kiessandgewinnung außerhalb <strong>der</strong><br />

Helmenie<strong>der</strong>ung vorhanden.<br />

Da es sich hier ohnhin (nur) um ein Vorbehaltsgebiet handelt,<br />

kann in künftigen Abwägungsprozessen die Vorbehaltsfunktion<br />

in Teilen (z.B. bei Bedarf <strong>der</strong> Überlagerungsbereich mit dem<br />

FFH-Gebiet) o<strong>der</strong> in begründeten Einzelfällen sogar als ganzes<br />

bei möglicherweise entgegenstehende Nutzungen/Belangen<br />

"weggewogen" werden.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 384 von 673


TÖB:<br />

(291) Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>5 Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />

291-39 Ref. 407:<br />

VBG Kiessandlagerstätte E<strong>der</strong>sleben<br />

Die <strong>Bedenken</strong> meiner Stellungnahme vom<br />

30.11.2005 zu diesem<br />

Kiessandtagebauneuaufschluss werden<br />

aufrechterhalten. Für die Flächen mit bzw. randlich zu<br />

den Gräben <strong>des</strong> FFH - Gebietes "Gewässersystem<br />

<strong>der</strong> Helmenie<strong>der</strong>ung" sind die oben gemachten<br />

Aussagen <strong>zum</strong> VBG Kiessandlagerstätte<br />

Katharinenrieth zutreffend. Lediglich ca. 60 - 80 ha im<br />

Nordwesten <strong>des</strong> <strong>der</strong>zeitigen Vorbehaltsgebietes<br />

könnten nach eingehen<strong>der</strong> Verträglichkeitsprüfung<br />

als Neuaufschlussfläche in Frage kommen, da die<br />

querenden Gräben nicht dem o.g. FFH-Gebiet<br />

angehören. Aber auch hier sind die Auswirkungen<br />

<strong>des</strong> Vorhabens auf das angrenzende FFH - Gebiet,<br />

so bspw. die Probleme <strong>des</strong> Biotopverb<strong>und</strong>es (ibs. für<br />

die beson<strong>der</strong>s zu schützenden Anh. II - Arten) sowie<br />

die Auswirkungen auf die FFH - Gewässer (Zufluß,<br />

Durchflußmengen u.a.), tiefgehend gem. § 45<br />

NatSchG LSA zu prüfen. Im Ergebnis einer<br />

<strong>der</strong>artigen Prüfung könnten auch diese Flächen<br />

Ausschlussflächen darstellen. Eine erhebliche<br />

Reduzierung dieser Vorbehaltsfläche wird daher aus<br />

Naturschutzsicht als erfor<strong>der</strong>lich angesehen.<br />

291-40 Ref. 407:<br />

VBG Tonlagerstätte Berga<br />

Das Vorbehaltsgebiet ist um Flächen im östlichen Teil<br />

(ehemalige Tongrube) zu reduzieren, da sich hier<br />

Bereiche mit beson<strong>der</strong>s geschützten Biotopen gem. §<br />

37 NatSchG LSA (Hecken, Feldgehölz)<br />

herausgebildet haben, welche hier in direkter<br />

Nachbarschaft <strong>zum</strong> EU - Vogelschutzgebiet<br />

"Helmestausee Berga-Kelbra" eine hohe Bedeutung<br />

als Trittsteinbiotop besitzen. Zudem lässt sich <strong>der</strong>en<br />

in Jahrzehnten herausgebildeter Biotopwert we<strong>der</strong><br />

kurz- noch mittelfristig ausgleichen o<strong>der</strong> ersetzen.<br />

teilweise Berücksichtigung Der Bereich <strong>der</strong> künftigen Autobahn A 71, welches das VBG<br />

"Kiessandlagerstätte E<strong>der</strong>sleben" quert, wird auf einer Breite<br />

von ca. 120 m <strong>und</strong> zusätzlich <strong>der</strong> direkt angrenzende Bereich für<br />

A-/E-Maßnahmen mit einen dort befindlichen Grabenabschnitt<br />

<strong>des</strong> FFH-Gebiets aus dem VBG zusätzlich herausgeschnitten.<br />

Gleiches trifft auch für den Sicherheitsabstand zu einem nördlich<br />

gelegenden, randlichen Grabenabschnitt zu. Damit liegen bis<br />

auf einem mittig liegenden Grabenabschnitt (Grabenende) alle<br />

an<strong>der</strong>en Grabenabschnitte <strong>des</strong> genannten FFH-Gebiets<br />

außerhalb <strong>des</strong> VBG (incl. Sicherheitsstreifen von mind. 50 m).<br />

Das damit erneut reduzierte VBG ist nun ca. 145 ha groß.<br />

Es ist klar, dass nicht das gesamte VBG als mögliche<br />

Abbaufläche gleichgestellt werden kann. Kleinräumige<br />

Restriktionen, wie z.B. durch die querende<br />

Hochspannungsleitung o<strong>der</strong> ggf. noch zusätzliche<br />

Sicherheitsabstände <strong>zum</strong> Grabensystem sind im Zuge <strong>der</strong><br />

Genehmigungsplanung denkbar. Für eine regional bedeutsame<br />

Kiessandgewinnung sind jedoch auch dann im ausreichende<br />

Maße potentielle Abbauflächen vorhanden.<br />

Zur rechtlichen Wirkung <strong>der</strong> VBG <strong>und</strong> dem möglichen<br />

Überwinden <strong>der</strong> Vorbehaltsfunktion durch an<strong>der</strong>e Belange siehe<br />

auch Datensatz 291-38<br />

teilweise Berücksichtigung ja<br />

keine Berücksichtigung Der Bereich <strong>der</strong> ehemaligen Tongrube liegt überwiegend<br />

außerhalb <strong>des</strong> VBG. Lediglich ca. 1 ha (westlicher Bereich <strong>der</strong><br />

jetzt bewaldeten Tongrube) überschneidet sich mit dem VBG<br />

(siehe Umweltbericht). Das Herauslösen dieser sehr<br />

geringfügigen Überlagerung aus einer möglichen künftigen<br />

Abbauplanung bleibt den nachfolgenden Planungsebenen<br />

überlassen.<br />

Auf <strong>der</strong> groben Ebene <strong>der</strong> Regionalplanung ist dieser<br />

Flächenanteil unerheblich <strong>und</strong> stellt die Vorbehaltsfunktion für<br />

die Tonlagerstätte Berga nicht in Frage.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

5.<strong>2.</strong>7 Vorbehaltsgebiete für Forstwirtschaft<br />

291-3 Ref. 408:<br />

Der Ausweisung als Vorbehaltsgebiete für<br />

Forstwirtschaft wird zugestimmt (Pkt.5.<strong>2.</strong>7.).<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 385 von 673


TÖB:<br />

(291) Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>8 Vorbehaltsgebiete für Wie<strong>der</strong>bewaldung/Erstaufforstung<br />

291-4 Ref. 408:<br />

Der Wegfall von einzelnen Gebieten von<br />

Vorbehaltsgebiete für Wie<strong>der</strong>bewaldung wird kritisch<br />

gesehen (Pkt.5.<strong>2.</strong>8.)<br />

Dies betrifft die Gebiete:<br />

3. Gebiet um die Seweckenberge<br />

9. Wippertal<br />

11. Harzrand bei Neuplatendorf <strong>und</strong> Wieserode<br />

Kenntnisnahme Die Gebiete sind entwe<strong>der</strong> aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Umweltprüfung o<strong>der</strong><br />

aufgr<strong>und</strong> ihrer Kleinflächigkeit im Zuge <strong>des</strong> Randabgleiches mit<br />

<strong>der</strong> Regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt entfallen. Bei den<br />

Seweckenbergen <strong>und</strong> dem Harzrand bei Neuplatendorf <strong>und</strong><br />

Wieserode kann aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> vorhandenen Biotope sowie <strong>der</strong><br />

Verordnung <strong>der</strong> LSG keine Wie<strong>der</strong>bewaldung befürwortet<br />

werden, siehe auch Bewertung im Umweltbericht.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Der Wegfall wird aber teilweise kompensiert durch<br />

die Aufnahme in Vorbehaltsgebiete <strong>zum</strong> Aufbau <strong>des</strong><br />

ÖVS.<br />

291-41 Ref. 407:<br />

Bergbaufolgelandschaft Nachterstedt, Schadeleben<br />

<strong>und</strong> Königsaue u. Senkunqsgebiet Hakeborn-<br />

Schneidlingen<br />

Die Wie<strong>der</strong>bewaldung bzw. Erstaufforstung ist in<br />

diesen Gebieten so zu gestalten, dass es zu keiner<br />

wesentlichen Verringerung <strong>der</strong> Nahrungshabitate für<br />

Greifvögel (z. B. Rotmilan) kommt (z. B. Belassen<br />

von ausreichend großen Blößen, Ru<strong>der</strong>alflächen<br />

bzw. landwirtschaftlich genutzten Flächen). Im<br />

Einzelfall sind für großflächige<br />

Aufforstungsmaßnahmen FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfungen notwendig. Kritisch aus<br />

naturschutzfachlicher Sicht werden in diesem<br />

Zusammenhang die Vorbehaltsgebiete für<br />

Wie<strong>der</strong>bewaldung nordwestlich, südwestlich <strong>und</strong><br />

östlich <strong>des</strong> Tagebaurestloches Königsaue bewertet.<br />

Kenntnisnahme Die Aufforstungsflächen im Bereich Bergbaufolgelandschaft<br />

Nachterstedt, Schadeleben, Königsaue basieren sowohl auf<br />

Vorschlagsflächen <strong>der</strong> forstlichen Rahmenplanung wie auch auf<br />

Ausweisungen im Teilgebietsentwicklungsprogramm "Seeland"<br />

von 1994 (abgestimmt mit den TÖB's, rechtsverbindlich seit<br />

14.06.1994).<br />

Im hier ausgewiesenen, großflächigen "Suchraum" können<br />

Teilbereiche für Aufforstung/ Wie<strong>der</strong>bewaldung festgelegt<br />

werden, die in Absprache mit den Fachbehörden für<br />

Naturschutz erfolgen. Insofern besteht ausreichend<br />

"Mitspracherecht" <strong>der</strong> Fachbehörden für projektbezogene<br />

Äußerungen nachfolgen<strong>der</strong> Planungsphasen.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 386 von 673


TÖB:<br />

(291) Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

291-31 Ref. 407:<br />

In meiner Stellungnahme vom 30.11.2005 for<strong>der</strong>te<br />

ich entsprechend § 35 BNatSchG eine<br />

Verträglichkeitsprüfung für die Neuausweisung von<br />

Windeignungsgebieten bzw. Vorranggebieten sowie<br />

die Flächenerweiterung von bestehenden<br />

Eignungsgebieten im Bezug auf angrenzende FFH-<br />

Gebiete bzw. EU SPA <strong>und</strong> insbeson<strong>der</strong>e im Bezug<br />

auf die Belange <strong>des</strong> Vogelschutzes. In dem mir nun<br />

vorliegenden <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REP sind Sie dieser<br />

For<strong>der</strong>ung nachgekommen.<br />

291-33 Ref. 407:<br />

VRG II - Westeregeln<br />

Eine Erweiterung <strong>des</strong> bestehenden Windparkes bei<br />

Westeregeln (EG - Nord mit <strong>der</strong>zeit 4 WKA) um 30 ha<br />

(EG Süd) wird weiterhin abgelehnt. Die Begründung<br />

zur Ablehnung dieses VRG aus meiner<br />

Stellungnahme vom 30.11.05 halte ich aufrecht. Das<br />

neu auszuweisende VRG könnte aber auf die Fläche<br />

<strong>der</strong> bestehenden WKA nördlich <strong>des</strong> Weges<br />

verschoben werden, da diese Fläche <strong>der</strong>zeit we<strong>der</strong><br />

als Eignungs- noch als Vorranggebiet für die<br />

Windenergienutzung ausgewiesen ist. Somit könnte<br />

<strong>der</strong> Bestand an WKA an diesem Standort langfristig<br />

gesichert werden, eine Erweiterung um neue<br />

Standorte, welche den Zielstellungen <strong>des</strong><br />

Naturschutzes in <strong>der</strong> Umgebung <strong>des</strong> EU -<br />

Vogelschutzgebietes zuwi<strong>der</strong> laufen würden, ist aber<br />

abzulehnen.<br />

Auszug aus Stellungnahme vom 30.11.05: "...Das<br />

Eignungsgebiete Nr. 3 Westeregeln liegt mit einem<br />

Abstand von 3 000 m <strong>zum</strong> EU SPA "Hakel" innerhalb<br />

<strong>der</strong> Restriktionszone gem. <strong>des</strong> Kriterienkataloges<br />

(vgl. Tab. S. 52, Nr. 11/ FGF - 1000 m<br />

Ausschlussbereich + 3 000m Restriktionsbereich).<br />

Infolge <strong>der</strong> international hohen Bedeutung <strong>des</strong> EU<br />

SPA "Hakel" für den Greifvogelschutz (ibs. Rot- <strong>und</strong><br />

Schwarzmilan sowie Schreiadler) müssen<br />

Nahrungshabitate dieser Greifvögel (Nahrungsflüge<br />

bis zu 20 km) auch weiträumig außerhalb <strong>der</strong><br />

Vogelschutzgebiete von Windkraftanlagen frei<br />

gehalten werden. ..."<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

keine Berücksichtigung Eine Verschiebung <strong>des</strong> VRG in Richtung Norden <strong>zum</strong> bereits<br />

vorhandenen Windpark mit 4 WKA ist wegen dortiger deutlicher<br />

Unterschreitung <strong>des</strong> Siedlungsabstan<strong>des</strong> (bis 200 m zur<br />

nächsten Wohnbebauung) nicht möglich. Deswegen wurde das<br />

"altes" EG <strong>des</strong> REP2000 in Richtung Süden verschoben. Lt.<br />

Avifaunagutachten ist das VRG Westeregeln hinsichtlich <strong>des</strong><br />

Vogelschutzes zwar nicht ganz unproblematisch, aber nach<br />

jetzigem Kenntnisstand durchaus regionalplanerisch<br />

ausweisbar. Hierbei spielte auch eine Rolle, dass beim EU SPA<br />

Hakel im Gegensatz zu den EU SPA Huy <strong>und</strong> Fallstein bereits<br />

Teile <strong>der</strong> offenen Agrarlandschaft als Nahrungshabitatraum<br />

bereits in die Schutzgebietsausweisung einbezogen worden<br />

sind <strong>und</strong> somit <strong>der</strong> Abstand <strong>des</strong> VRG Westeregeln <strong>zum</strong><br />

Waldrand <strong>des</strong> Hakels bereits ca. 5,7 km beträgt.<br />

Auch an<strong>der</strong>e Umweltbehörden (UNB, LAU) meldeten keine<br />

erheblichen <strong>Bedenken</strong> diesbezüglich an.<br />

Mittel- bis langfristig ist damit zu rechnen, dass die bisher<br />

vorhandenen WKA am Südrand <strong>der</strong> Ortslage Westeregeln<br />

zurückgebaut werden (da kein VRG-/EG-Wind).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 387 von 673


TÖB:<br />

(291) Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

291-34 Ref. 407:<br />

VRG Reinstedt-Ermsleben:<br />

Streichung <strong>der</strong> bisher nicht überplanten 90 ha aus<br />

dem VRG, da die Belastbarkeitsgrenze <strong>des</strong><br />

nördlichen Harzvorlan<strong>des</strong> mit WKA erreicht bzw.<br />

bereits überschritten ist. Jede weitere Errichtung von<br />

WKA in diesem Landschaftsraum trägt zu einer<br />

weiteren Erhöhung <strong>der</strong> Gefährdung <strong>der</strong> Populationen<br />

<strong>des</strong> Rot- <strong>und</strong> Schwarzmilans bei. Hier sind ibs. die<br />

Brutvögel <strong>der</strong> Selkeaue aber auch <strong>des</strong> nördlich<br />

gelegenen EU - Vogelschutzgebietes "Hakel"<br />

betroffen, so dass diesbezüglich auch auf die<br />

Ablehnungsbegründung <strong>zum</strong> EG 8 (Gröningen-<br />

Wegeleben) zu verweisen ist. Da hier auch<br />

Teilbereiche <strong>des</strong> Weltdichtezentrums <strong>des</strong> Rotmilans<br />

betroffen sind, für <strong>des</strong>sen Schutz die B<strong>und</strong>esrepublik<br />

Deutschland die Hauptverantwortung trägt, besteht<br />

auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> erreichten WKA - Dichte die Gefahr,<br />

dass Deutschland mittel- <strong>und</strong> langfristig seine<br />

internationalen Verpflichtungen <strong>zum</strong> Schutz <strong>des</strong><br />

Rotmilans, resultierend aus <strong>der</strong> EU -<br />

Vogelschutzrichtlinie, nicht erfüllen kann.<br />

keine Berücksichtigung Wegen <strong>der</strong> Bedeutung <strong>des</strong> Harzvorlan<strong>des</strong> für die<br />

Greifvogelpopulation <strong>und</strong> <strong>der</strong> sich daraus ergebenen<br />

Konfliktpotentiale mit <strong>der</strong> Windenergienutzung wurde im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Umweltprüfung ein avifaunistisches Gutachten<br />

erstellt (ÖKOTOP GbR: "Überprüfung <strong>der</strong> Empfindlichkeit<br />

ausgewählter/bedrohter Vogelarten im Bereich<br />

ausgewählter/beantragter Gebietsfestlegungen <strong>der</strong> Windenergie<br />

im<br />

REPHarz"). Dessen Ergebnisse wurden im Umweltbericht <strong>des</strong><br />

REPHarz <strong>und</strong> somit in die Erstellung <strong>des</strong> REPHarz<br />

berücksichtigt. So wird wegen dieser avifaunistischen<br />

Konfliktpotentiale auf großflächige Neuausweisungen bzw.<br />

Erweiterungen von VRG-/EG-Wind im nördlichen <strong>und</strong><br />

nordöstlichen Harzvorland verzichtet.<br />

Der o.g. Gutachter hat einer Übernahme <strong>des</strong> VRG-/EG-Wind in<br />

<strong>der</strong> bisherigen Größenordnung (einschließlich <strong>der</strong> genannten 90<br />

ha) zugestimmt. Hinzu kommt, dass diese mit WKA bisher nicht<br />

überbaute Fläche im Norden, Osten <strong>und</strong> Süden bereits vom<br />

vorhandenen Windpark "umzingelt" wird <strong>und</strong> in Richtung<br />

Westen an die Ortslage Reinstedt mit einem Gewerbegebiet<br />

angrenzt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 388 von 673


TÖB:<br />

(291) Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

291-51 Ref. 407:<br />

EG 8 (Gröningen-) Wegeleben<br />

Die Tragfähigkeit <strong>des</strong> nördlichen <strong>und</strong> nordöstlichen<br />

Harzvorlan<strong>des</strong> mit Windkraftanlagen ist aus<br />

naturschutzfachlicher Sicht erreicht bzw. bereits<br />

überschritten. Das Weltdichtezentrum <strong>des</strong> Rotmilans<br />

ist das nördliche Harzvorland. Sachsen-Anhalt hat als<br />

Hauptverbreitungsgebiet dieser Greifvogelart eine<br />

weltweite Verantwortung zur Erhaltung dieser Art,<br />

welche nach aktuellen wissenschaftlichen<br />

Erkenntnissen einer hohen Gefährdung durch WKA<br />

ausgesetzt wird. Vor allem das nördliche <strong>und</strong><br />

nordöstliche Harzvorland, mit dem EU SPA "Hakel"<br />

als Zentrum, stellt einen <strong>der</strong> ganzjährigen<br />

Hauptverbreitungsschwerpunkte dieser Greifvogelart<br />

in Deutschland dar. Nicht nur zur Brutzeit son<strong>der</strong>n<br />

auch im Winter (v.a. Überwinterer aus Nordeuropa)<br />

können überregional bedeutsame, aber in den letzten<br />

Jahren rückläufige Bestände <strong>des</strong> Rotmilans<br />

beobachtet werden. Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Nähe <strong>zum</strong> EU SPA<br />

"Hakel" sowie <strong>der</strong> direkten Lage im bevorzugten<br />

Nahrungsgebiet bzw. im Flugkorridor zu den<br />

Nahrungsräumen in <strong>der</strong> Bodenie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> im<br />

Hakelwald nistenden Greifvögel (z. B. Rot-<strong>und</strong><br />

Schwarzmilan, Schreiadler) lehnt die obere<br />

Naturschutzbehörde die Übernahme <strong>des</strong> EG 8<br />

(Groningen-) Wegeleben in den REP "Harz" ab.<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>des</strong> Erkenntniszuwachses handelt es sich<br />

bei dem Gebiet aus naturschutzfachlicher Sicht um<br />

einen Grenzstandort, <strong>der</strong> lan<strong>des</strong>planerisch nicht als<br />

Vorranggebiet für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie mit<br />

Wirkung von Eignungsgebieten festgeschrieben<br />

werden sollte. Zwar befinden sich in dem geplanten<br />

Gebiet schon genehmigte Standorte von<br />

Windkraftanlagen, es sollte aber die Möglichkeit<br />

bestehen, nach Ablauf <strong>der</strong> Betriebszeit bzw. bei<br />

Anträgen auf Repowering diese Anlagen aufgr<strong>und</strong><br />

<strong>des</strong> möglichen Erkenntniszuwachses zur Gefährdung<br />

insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> im Gebiet vorkommenden<br />

Greifvogelarten bereits aus raumordnerischen<br />

Gründen ablehnen zu können.<br />

keine Berücksichtigung Wegen <strong>der</strong> Bedeutung <strong>des</strong> Nördlichen <strong>und</strong> Nordöstlichen<br />

Harzvorlan<strong>des</strong> für den Greifvogelschutz (v.a. Rotmilan) wurde<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Plan-UP ein avifaunistisches Gutachten<br />

hinsichtlich ausgewählter/beantragter Windenergiegebiete<br />

erstellt (siehe Umweltbericht). Bei <strong>der</strong> Berücksichtigung dieser<br />

Ergebnisse für den Bereich <strong>des</strong> EG (Gröningen-)Wegeleben<br />

(kein Vorranggebiet) im REP-Abwägungsprozess ist jedoch<br />

auch <strong>der</strong> dort zwischenzeitlich erreichte<br />

Genehmigungstatbestand von 12 WKA-Standorten im EG zu<br />

beachten, die erst 2005 bzw. 2007 vom Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt<br />

genehmigt wurden. Dies ist angesicht <strong>der</strong> baurechtlichen<br />

Privilegierung <strong>der</strong> Windenergienutzung umso wichtiger, denn<br />

ohne eine rechtsichere räumliche Einschränkung dieser<br />

Privilegierung durch die Regionalplanung ist eine planvolle<br />

Konzentration von WKA-Standorten (die im übrigen auch dem<br />

Vogelschutz zu gute kommt) nicht möglich. Es ist auch davon<br />

auszugehen, die die betroffenen Belange <strong>des</strong> Vogelschutzes in<br />

den konkreten Projektverfahren weitaus tiefgründiger geprüft<br />

wurden (mit o.g. Ergebnis) als im Rahmen einer groben<br />

regionalplanerischen Umweltprüfung verfahrensmäßig möglich<br />

ist.<br />

Auf Gr<strong>und</strong> <strong>des</strong> Konfliktpotentials zwischen <strong>der</strong><br />

Windenergienutzung <strong>und</strong> dem EU SPA "Hakel" wurde jedoch<br />

bereits im <strong>2.</strong> Planentwurf <strong>des</strong> REPHarz auf die ursprünglich<br />

deutlich größere EG-Erweiterung, <strong>der</strong> noch 2004 durch die<br />

obere Naturschutzbehörde eine FFH-Verträglichkeit attestiert<br />

wurde, wie<strong>der</strong> zurückgenommen. Damit ist das jetzige EG<br />

bereits nahezu vollständig mit genehmigten WKA überplant .<br />

Angesichts einer üblichen Geltungsdauer von ca. 10 Jahren für<br />

einen Regionalplan ist davon auszugehen, dass bis <strong>zum</strong> Ablauf<br />

<strong>der</strong> Betriebszeit bzw. bis zu einem Repowering <strong>der</strong> WKA <strong>der</strong><br />

REPHarz erneut fortgeschrieben wird. Bis dahin soll gemäß<br />

Umweltbericht im Rahmen <strong>der</strong> gesetzlich vorgeschriebenen<br />

Raumbeobachtung bzw. <strong>der</strong> Überwachung <strong>der</strong> erheblichen<br />

Umweltauswirkungen bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>des</strong> Regionalplanes (§<br />

19 LPlG) unter Berücksichtung <strong>der</strong> Wirkung <strong>der</strong><br />

projektbezogenen Kompensationsmaßnahmen geklärt werden,<br />

inwieweit eine solche EG-Ausweisung bei einer REP-<br />

Fortschreibung berücksichtigt werden kann.<br />

Eine Vorranggebietsausweisung für die Windenergienutzung im<br />

Bereich Wegeleben wurde im REPHarz ohnehin nicht<br />

vorgenommen (nur Eignungsgebietsstatus).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 389 von 673


TÖB:<br />

(291) Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie mit <strong>der</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

291-15 Ref. 606a:<br />

Zu dem Punkt 5.3.2, Vorranggebiete für die Nutzung<br />

von Windenergie mit <strong>der</strong> Wirkung von<br />

Eignungsgebieten, möchte ich anführen, dass es<br />

sicherlich gut ist, solche Gebiete festzulegen.<br />

Alternative Energien müssen gef<strong>und</strong>en werden.<br />

Dennoch möchte ich aus sozialen Aspekten heraus<br />

darauf hinweisen, dass die Strompreise im<br />

Wesentlichen seitens ihrer Gewinnung konstant<br />

geblieben sind, aber dass die für den Stromk<strong>und</strong>en<br />

sichtbaren Steigerungsraten auf <strong>der</strong> Nutzung von<br />

Windenergie <strong>und</strong> den steigenden Steuern basiert.<br />

Somit sinken mit je<strong>der</strong> Errichtung von<br />

Windkraftanlagen die Nettoeinkommen <strong>der</strong> Bürger.<br />

Kenntnisnahme Gemäß Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan <strong>und</strong> § 6 Abs. 3 Nr.3 j<br />

Lan<strong>des</strong>planungsgesetz sind die Regionalen<br />

Planungsgemeinschaften verpflichtet, in den Regionalen<br />

Entwicklungsplänen Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

festzulegen.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

5.4 Gebiete zur Sanierung <strong>und</strong> Entwicklung von Raumfunktionen<br />

291-44 Ref. 407:<br />

Thekenberge-Klusberge (südlich Halberstadt)<br />

Für die Flächen <strong>des</strong> ehemaligen militärischen<br />

Truppenübungsplatz sollte vorrangig eine<br />

ökologische Nutzung im REP festgeschrieben<br />

werden, da das Gebiet nach Auflassung <strong>der</strong><br />

militärischen Nutzung einen hohen ökologischen<br />

Wert besitzt (Ru<strong>der</strong>alflächen <strong>und</strong> Waldflächen sind<br />

Lebensraum für eine Vielzahl beson<strong>der</strong>s <strong>und</strong> streng<br />

geschützter Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten).<br />

keine Berücksichtigung Teilbereiche <strong>des</strong> Sanierungsgebietes werden landwirtschaftlich<br />

genutzt, Teilbereiche sind erdfallgefährdet, Teilbereiche<br />

bewaldet <strong>und</strong> Teilbereiche Sukzessionsflächen <strong>des</strong> ehemalig<br />

militärisch genutzten Gesamtraumes. Der Wunsch, hier nur eine<br />

ökologische Nutzung im Regionalplan festzulegen, ist <strong>zum</strong><br />

gegenwärtigen Zeitpunkt nicht realisierbar, da von <strong>der</strong><br />

Kommune <strong>und</strong> vom Landkreis eine Sanierung <strong>der</strong> Flächen<br />

gefor<strong>der</strong>t wird, um diese Flächen als stadtnahes<br />

Erholungsgebiet zu nutzen. Die gesamte Fläche wird von einem<br />

VRG für Wassergewinnung überlagert, was in jedem Fall zu<br />

beachten ist.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />

291-42 Ref. 407:<br />

VRST Golfplatz Osterwieck<br />

Durch den geplanten Golfplatz kann es zu<br />

erheblichen Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Zielarten <strong>des</strong><br />

FFH <strong>und</strong> EU SPA "Fallstein nördlich Osterwick"<br />

kommen, da die Flächen als Nahrungshabitat für<br />

Greifvögel (z. B. Rotmilan, Wespenbussard) ausfallen<br />

können. In <strong>der</strong> Regel werden auf Golfplätzen<br />

Kleinsäuger (Nagetiere) bekämpft. Dies würde<br />

bedeuten, dass sich das Nahrungsangebot für die<br />

Zielarten <strong>des</strong> FFH <strong>und</strong> EU SPA verschlechtern<br />

würde. Auf Gr<strong>und</strong> dieser Tatsache wird eine<br />

Aufnahme dieses Gebietes in den REP Harz<br />

abgelehnt.<br />

keine Berücksichtigung Die Ausweisung im REPHarz ist mit dem Umweltbericht<br />

untersetzt, <strong>der</strong> das Problem mit <strong>der</strong> möglichen Eingrenzung<br />

eines Nahrungshabitates für Greifvögel bereits enthält. Ob <strong>und</strong><br />

inwiefern eine erhebliche Beeinträchtigung tatsächlich gegeben<br />

sein könnte, wird im Zuge weiterer, nachfolgen<strong>der</strong> Planungen<br />

(evtl. durch ein Raumordnungsverfahren, Gutachten u.s.w.) zu<br />

klären sein.<br />

Im 2006 genehmigten F-Plan von Osterwieck ist bereits ein<br />

Standort für einen Golfplatz enthalten, <strong>der</strong> mit den TÖB's<br />

abgestimmt wurde.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 390 von 673


TÖB:<br />

(291) Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- <strong>und</strong> Denkmalpflege<br />

291-25 Ref. 311:<br />

Z 2: Die Aufzählung bezieht sich offenbar vorrangig<br />

auf Standorte als bedeutende Denkmale o<strong>der</strong><br />

Denkmalensembles. Darüber hinaus sind<br />

bedeutende Kultureinrichtungen wie Museen,<br />

Forschungsstätten, Akademien o<strong>der</strong> Gedenkstätten<br />

zu benennen, die sich <strong>zum</strong> Teil in den genannten<br />

Denkmalen befinden.<br />

Aus <strong>der</strong> Sicht <strong>des</strong> Referates 311 ist die Aufzählung<br />

durch weitere bedeutende Stätten <strong>der</strong> Kultur zu<br />

ergänzen.<br />

Ergänzungen <strong>der</strong> bereits benannten Standorte<br />

(Än<strong>der</strong>ungen in Klammern)<br />

keine Berücksichtigung Die Aufzählungen im REPHarz unter Z 2 basieren auf<br />

Empfehlungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>amtes für Denkmalpflege <strong>und</strong><br />

Archäologie als zuständige Fachbehörde. Hierbei wurden<br />

regional <strong>und</strong> überregional bedeutsame Standorte benannt. Es<br />

steht außer Zweifel, dass es eine weitere Vielzahl von Kultur<strong>und</strong><br />

Denkmaleinrichtungen in unserer Planungsregion gibt,<br />

wozu auch die vorgeschlagenen Museen <strong>und</strong> weitere Standorte<br />

gehören. Die Nennung aller vorgeschlagenen Standorte würde<br />

jedoch den Rahmen <strong>der</strong> Regionalplanung sprengen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

- Halberstadt mit historischer Altstadt, Dom <strong>und</strong><br />

Kirchen, (Literaturmuseum Gleimhaus, Berend<br />

Lehmann Museum für jüdische Geschichte <strong>und</strong><br />

Kultur)<br />

- Fachwerkstadt Stolberg mit Schloss, Stadtkirche,<br />

historischem Rathaus, (Museen "Alte Münze" <strong>und</strong><br />

"Altes Bürgerhaus") sowie "Josephskreuz"<br />

- Königspfalz Tilleda (als archäologisches Denkmal<br />

<strong>und</strong> Freilichtmuseum)<br />

- Fachwerkstadt Wernigerode mit historischer<br />

Altstadt, Rathaus, Kirchen, Schloss <strong>und</strong><br />

(Schlossmuseum,) Lustgarten<br />

- Ilsenburg mit Schloss- <strong>und</strong> Klosterkomplex, Fürst-<br />

Stolberg-Hütte (sowie Hütten- <strong>und</strong> Technikmuseum)<br />

Für Wernigerode sollte die Reihenfolge geän<strong>der</strong>t<br />

werden.<br />

Weitere Ergänzungen, die extra benannt werden<br />

sollten:<br />

- Harzer Bergtheater Thale<br />

- Harzgerode mit Burgruine Anhalt<br />

- Lyonel-Feininger-Galerie Quedlinburg<br />

- Spengler-Museum Sangerhausen mit<br />

Altmammutskelett<br />

- Künstlerhaus Rö<strong>der</strong>hof als Arbeitsstätte für Künstler<br />

<strong>des</strong> In- <strong>und</strong> Auslan<strong>des</strong><br />

- Stiftung Kloster Michaelstein: Institut für<br />

Aufführungspraxis, Lan<strong>des</strong>musikakademie<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 391 von 673


TÖB:<br />

(291) Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- <strong>und</strong> Denkmalpflege<br />

291-26 Ref. 311:<br />

Die Museumslandschaft <strong>des</strong> Bergbaus sollte<br />

geson<strong>der</strong>t benannt werden. Vorschlag, Ergänzung:<br />

Folgende Bergbaumuseen <strong>des</strong> Unterharzes sind<br />

bedeutende Standorte <strong>der</strong> Pflege <strong>des</strong> technischen<br />

<strong>und</strong> industriellen Erbes <strong>und</strong> ebenso als touristische<br />

Anziehungspunkte zu werten:<br />

- Bergbaumuseum "Röhrigschacht" in Wettelrode <strong>und</strong><br />

sich anschließen<strong>der</strong> Bergbaulehrpfad<br />

- Bergwerksmuseum Grube Glasebach in Straßberg<br />

- Besucherbergwerk "Drei Kronen <strong>und</strong> Ehrt" in<br />

Elbingerode<br />

- Schaubergwerk "Büchenberg" in Elbingerode<br />

keine Berücksichtigung Die Aufzählungen im REPHarz unter Z 2 basieren auf<br />

Empfehlungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>amtes für Denkmalpflege <strong>und</strong><br />

Archäologie als zuständige Fachbehörde. Hierbei wurden<br />

regional <strong>und</strong> überregional bedeutsame Standorte benannt. Es<br />

steht außer Zweifel, dass es eine weitere Vielzahl von Kultur<strong>und</strong><br />

Denkmaleinrichtungen in unserer Planungsregion gibt,<br />

wozu auch die vorgeschlagenen Museen <strong>und</strong> weiteren<br />

Standorte gehören. Die Nennung aller vorgeschlagenen<br />

Standorte würde jedoch den Rahmen <strong>der</strong> Regionalplanung<br />

sprengen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

6.1.7 Vorrangstandorte für militärische Anlagen<br />

291-12 Ref. 202:<br />

Än<strong>der</strong>ung zu Nr. 6.1.7. Z1: Zwischenzeitlich erfolgte<br />

eine Aufwertung <strong>des</strong> Standortes dahingehend, dass<br />

das Sanitätsdepot zu einem Sanitätshauptdepot<br />

umfunktioniert wurde.<br />

volle Berücksichtigung wird geän<strong>der</strong>t<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

6.1.8 Vorrangstandorte für Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Sozialwesen<br />

291-23 Ref. 301:<br />

Hier werden unter "Z 2" Orte mit Son<strong>der</strong>funktionen für<br />

die ges<strong>und</strong>heitliche Vor- <strong>und</strong> Nachsorge aufgeführt.<br />

Der Ort Thale ist zwar nach <strong>der</strong> Verordnung über die<br />

Anerkennung von Kur- <strong>und</strong> Erholungsorten in<br />

Sachsen-Anhalt (KurortVO) als Erholungsort<br />

anerkannt, verfügt jedoch über keine<br />

ges<strong>und</strong>heitsrelevanten Einrichtungen. In Kelbra<br />

existiert zwar eine Suchtklinik, ist aber nach <strong>der</strong><br />

KurortVO kein anerkannter Erholungs- bzw. Kurort.<br />

Ihre namentliche Erwähnung ist m. E. daher nicht<br />

zwingend. Hingegen sind die Orte Ilsenburg,<br />

Hasselfelde, Schierke, Stiege, Stolberg, Trautenstein<br />

<strong>und</strong> Treseburg nach <strong>der</strong> KurortVO staatliche<br />

anerkannte Luftkurorte <strong>und</strong> sollten eher namentlich<br />

erwähnt werden. Hier haben Gutachten <strong>des</strong><br />

Deutschen Wetterdienstes eine hervorragende, für<br />

die Gesun<strong>der</strong>haltung <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>ung von<br />

Atemwegserkrankungen erfor<strong>der</strong>liche, Luftqualität<br />

bescheinigt.<br />

keine Berücksichtigung Die Luftkurorte sind in Pkt. 7.17 G 12 genannt. In diesen Orten<br />

gibt es keine Kliniken o<strong>der</strong> Kureinrichtungen, die für die<br />

ges<strong>und</strong>heitliche Vor- o<strong>der</strong> Nachsorge genutzt werden können.<br />

Sie dienen lediglich <strong>der</strong> Erholung, daher werden sie auch nicht<br />

als VRST geführt. Kelbra ist wegen <strong>der</strong> vorhandenen Suchtklinik<br />

wie Elbingerode aufgeführt. Die Stadt Thale will sich zu einem<br />

Kurort entwickeln <strong>und</strong> wurde <strong>des</strong>halb als VRST (Planung bedarf<br />

näherer Abstimmung) aufgenommen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 392 von 673


TÖB:<br />

(291) Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>1 Allgemeine Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze zur Verkehrsentwicklung<br />

291-48 Ref. 307:<br />

Die im <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REPHarz enthaltenen<br />

Ausführungen <strong>zum</strong> Verkehr berücksichtigen die<br />

Vorgaben, Konzeptionen <strong>und</strong> Planungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>,<br />

insbeson<strong>der</strong>e die <strong>des</strong> LEP.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

6.<strong>2.</strong>3 Straßenverkehr<br />

291-45 Ref. 407:<br />

Bezüglich <strong>der</strong> Strassenverkehrsplanungen halte ich<br />

aus meiner Stellungnahme vom 30.11.2005 die<br />

For<strong>der</strong>ung nach Streichung <strong>der</strong> Nordverlängerung<br />

<strong>der</strong> BAB 71 aufrecht. Die diesbezüglich im<br />

Umweltbericht gemachten Aussagen können in ihrer<br />

Schlussfolgerung von Seiten <strong>der</strong> oberen<br />

Naturschutzbehörde nicht mitgetragen werden. Die<br />

Fortführung <strong>der</strong> BAB 71 auf dem Gebiet <strong>der</strong><br />

Planungsregion Halle wurde im aktuellen <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong><br />

Regionalen Entwicklungsplanes Halle infolge <strong>der</strong><br />

Herausnahme dieser Trasse aus dem<br />

B<strong>und</strong>esverkehrswegeplanes sowie <strong>des</strong>sen<br />

Konfliktträchtigkeit gestrichen. Diese Streichung ist<br />

nunmehr auch im Regionalen Entwicklungsplan Harz<br />

nachzuholen.<br />

keine Berücksichtigung Die Verlängerung <strong>der</strong> BAB A 71 stellt ein gelten<strong>des</strong><br />

lan<strong>des</strong>planerisches Ziel <strong>der</strong> Raumordnung dar, welches gemäß<br />

§ 4 Abs. 1 ROG von öffentlichen Stellen zu beachten <strong>und</strong> somit<br />

auch gemäß § 6 Abs. 1 LPlG aus dem LEP-LSA in den<br />

REPHarz zu übernehmen ist. Im Zuge <strong>der</strong> Umweltprüfung <strong>des</strong><br />

REPHarz wurden aus grober regionalplanerischer Sichtweise<br />

die Auswirkungen einer A71-Verlängerung innerhalb <strong>der</strong><br />

Planungsregion Harz auch auf die Naturschutzbelange geprüft<br />

(siehe Umweltbericht). Obwohl ein z.T. erhöhtes<br />

Konfliktpotenzial gegenüber ausgewählten Schutzgütern<br />

festgestellt wurde, ist dieses nach jetzigem Kenntnisstand nicht<br />

so hoch, dass für den Bereich <strong>des</strong> Alt-LK Sangerhausen die<br />

weiteren Projektplanungen von vornherein aussichtslos wären<br />

(Trassenkorridor ohnehin als noch abstimmt dargestellt). Die<br />

Umweltbelange im Alt-LK Mansfel<strong>der</strong> Land wurden unsererseits<br />

wegen fehlen<strong>der</strong> Zuständigkeit nicht geprüft.<br />

Im aktuellen REPHalle-<strong>Entwurf</strong> wurde lediglich die A71-<br />

Verlängerung nicht kartografisch dargestellt (textlich benannt).<br />

Aber genau diese Vorgehensweise wurde durch die oberste<br />

Lan<strong>des</strong>planungsbehörde als Genehmigungsbehörde für die<br />

REP beim REPHalle unter Berücksichtigung <strong>der</strong> LEP-Vorgaben<br />

bemängelt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

6.<strong>2.</strong>4 Rad- <strong>und</strong> fußläufiger Verkehr<br />

291-24 Ref. 301:<br />

Unter "Z 5" werden bedeutsame regionale <strong>und</strong><br />

überregionale Radwege aufgelistet. Einer<br />

einheitlichen Schreibweise Rechnung tragend <strong>und</strong><br />

Irritationen vorbeugend sollte, insbeson<strong>der</strong>e bei dem<br />

ÜRW Harzr<strong>und</strong>-Radwan<strong>der</strong>weg die Schreibweise<br />

"Harzr<strong>und</strong>weg" <strong>und</strong> bei dem ÜRW Harzvorland-<br />

Radwan<strong>der</strong>weg die Schreibweise "Harzvorlandweg"<br />

gewählt werden.<br />

volle Berücksichtigung Die Än<strong>der</strong>ungsvorschläge werden übernommen.<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 393 von 673


TÖB:<br />

(291) Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>5 Luftverkehr<br />

291-43 Ref. 407:<br />

Aus naturschutzfachlicher Sicht wird einer<br />

Erweiterung- o<strong>der</strong> Ausdehnung <strong>der</strong> Vorrangstandorte<br />

nicht zugestimmt, da es durch den Luftverkehr zu<br />

erheblichen Störungen <strong>der</strong> Avifauna, insbeson<strong>der</strong>e in<br />

angrenzenden Vogelschutzgebieten (EU SPA). Dies<br />

trifft insbeson<strong>der</strong>e für den Son<strong>der</strong>landeplatz<br />

Hasselfelde zu.<br />

291-47 Ref. 307:<br />

Zur Textziffer 6.<strong>2.</strong>5. Luftverkehr, Ziel 3 ist<br />

an<strong>zum</strong>erken, dass die Genehmigung für den<br />

Son<strong>der</strong>landeplatz Hasselfelde erloschen ist.<br />

keine Berücksichtigung Im Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Festlegungen <strong>des</strong> Pkt. 6.<strong>2.</strong>5. steht die<br />

Sicherung/<strong>der</strong> Erhalt <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Planungsregion regional<br />

bedeutsamen Flughafen-/Landeplatzstandorte. Mit dem in Z 2<br />

genannten Ausbau <strong>des</strong> Flughafens Cochstedt zu einem<br />

Regionalflughafen ist nicht zwingend ein flächenmäßiger<br />

Ausbau <strong>des</strong> Standortes gemeint, da die jetzt vorhandene<br />

Landebahn längst die diesbezüglichen Voraussetzungen besitzt<br />

(eher Ausbau <strong>der</strong> infrastrukturellen Ausstattung <strong>des</strong> Flughafens<br />

gemeint, siehe auch Begründung zu Z 2).<br />

Der Son<strong>der</strong>landeplatz Hasselfelde ist sowohl im 2006 vom<br />

Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt genehmigten Flächennutzungsplan <strong>der</strong><br />

Stadt Hasselfelde als auch im aktuellen Luftverkehrskonzept<br />

Sachsen-Anhalt enthalten. Dieser Standort befindet sich nicht<br />

innerhalb eines EU SPA.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Kenntnisnahme Dieser Landeplatz ist sowohl im 2006 genehmigten<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Stadt Hasselfelde als auch im<br />

aktuellen Luftverkehrskonzept Sachsen-Anhalt enthalten.<br />

6.<strong>2.</strong>6 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)<br />

291-46 Ref. 307:<br />

Zum ÖPNV ist an<strong>zum</strong>erken, dass die allgemeinen<br />

<strong>und</strong> gesetzlich verankerten Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong><br />

Zielstellungen <strong>des</strong> ÖPNV wie<strong>der</strong>gegeben werden.<br />

Positiv ist festzustellen, dass im Entwicklungsplan<br />

bereits Absichtserklärungen zur zukünftigen<br />

Abstimmung <strong>der</strong> Nahverkehrspläne im Hinblick auf<br />

die Kreisgebietsreform enthalten sind. Diese<br />

Abstimmungen sind nicht zuletzt aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Handlungsempfehlung <strong>des</strong> MLV zur zukünftigen<br />

Vergabe von Linienverkehrsgenehmigungen sinnvoll<br />

<strong>und</strong> notwendig, <strong>zum</strong>al eine Harmonisierung <strong>der</strong><br />

Genehmigungslaufzeiten bezogen auf die neuen<br />

Kreisgrenzen unerlässlich sein wird.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 394 von 673


TÖB:<br />

(291) Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

7.5 Luftreinhaltung <strong>und</strong> Klimaschutz<br />

291-8 Ref. 402:<br />

Folgende Hinweise sind dabei zur Min<strong>der</strong>ung bzw.<br />

Vermeidung von Immissionskonflikten insbeson<strong>der</strong>e<br />

zu berücksichtigen:<br />

Kenntnisnahme im Umweltbericht unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

Kenntnisnahme nein<br />

Grobmaßstäblichkeit <strong>der</strong> Regionalplanung berücksichtigt<br />

Aus <strong>der</strong> Sicht <strong>des</strong> Immissionsschutzes steht bei <strong>der</strong><br />

Planung <strong>der</strong> Schutz <strong>des</strong> Menschen vor<br />

ges<strong>und</strong>heitsgefährdenden <strong>und</strong> sonstigen<br />

Immissionen (z. B. Lärm, Staub, Luftschadstoffe) im<br />

Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong>. Im Regionalen Entwicklungsplan<br />

werden dazu die entsprechenden Auswirkungen<br />

überprüft. Dabei ist insbeson<strong>der</strong>e zu beachten, dass<br />

gemäß §§ 1, 50 <strong>des</strong> Gesetzes <strong>zum</strong> Schutz vor<br />

schädlichen Umwelteinwirkungen durch<br />

Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen<br />

<strong>und</strong> ähnliche Vorgänge (B<strong>und</strong>es-<br />

Immissionsschutzgesetz - BImSchG) i. d. F. <strong>der</strong><br />

Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I<br />

S. 3830) Flächen so zu planen sind, dass keine<br />

schädlichen Umwelteinwirkungen auf<br />

schutzbedürftige Nutzungen auftreten. Somit sind<br />

Immissionen, die nach Art, Ausmaß o<strong>der</strong> Dauer<br />

geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile o<strong>der</strong><br />

erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit o<strong>der</strong><br />

die Nachbarschaft herbeizuführen, zu vermeiden.<br />

291-10 Ref. 402:<br />

Der Rohstoffabbau sollte nicht in unmittelbarer Nähe<br />

von Wohnbebauung erfolgen, da bei <strong>der</strong><br />

Rohstoffgewinnung Geräusch- <strong>und</strong> Staubemissionen<br />

entstehen können, die sich auf das Schutzgut<br />

Mensch auswirken.<br />

291-11 Ref. 402:<br />

Die Planungsrichtpegel benachbarter Baugebiete<br />

sollen sich um maximal 5 dB(A) unterscheiden. Durch<br />

eine sinnvolle Staffelung <strong>der</strong> anzusiedelnden<br />

Gewerbebetriebe können Immissionskonflikte an den<br />

Grenzen zu schutzbedürftigen Nutzungen vermieden<br />

werden.<br />

Kenntnisnahme Konflikte im Umweltbericht unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

Kenntnisnahme nein<br />

Grobmaßstäblichkeit <strong>der</strong> Regionalplanung abgearbeitet.<br />

Kenntnisnahme Keine regionalplanerische Steuerungsmöglichkeit, Aufgabe <strong>der</strong> Kenntnisnahme nein<br />

Fach- <strong>und</strong> Bauleitplanung<br />

Zum Schutz <strong>der</strong> Standorte mit Schutzanspruch muss<br />

eine sorgfältige Abwägung <strong>der</strong> Verkehrsführung <strong>und</strong> -<br />

organisation erfolgen, um die Belastung mit Abgas,<br />

Lärm <strong>und</strong> Erschütterungen durch den Kfz-Verkehr für<br />

die angrenzenden Wohnnutzungen zu vermin<strong>der</strong>n.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 395 von 673


TÖB:<br />

(291) Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

7.9 Energie<br />

291-9 Ref. 402:<br />

Zur Energieerzeugung sollten regenerative <strong>und</strong><br />

CO2-neutrale Energieträger eingesetzt werden.<br />

Dabei steht die Nutzung von Windenergie im<br />

Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong>. Bei <strong>der</strong> Planung von Windkraftanlagen<br />

sind zur Vermeidung von Immissionskonflikten die<br />

auf schutzbedürftige Nutzungen einwirkenden<br />

Schallimmissionen, Schattenwurf <strong>und</strong> Reflexionen zu<br />

prüfen.<br />

291-22 Ref. 409:<br />

Im Abschnitt 7.9. Energie sind unter Punkt G 3 die<br />

Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Nutzung regenerativer Energien <strong>und</strong><br />

die allgemeine For<strong>der</strong>ung nach För<strong>der</strong>ung solcher<br />

Energienutzungen in <strong>der</strong> Planungsregion Harz<br />

festgeschrieben. Die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Wasserkraftnutzung ist hieraus zu streichen.<br />

Begründung:<br />

In <strong>der</strong> Planungsregion Harz gibt es keine Gewässer,<br />

die für ökonomisch sinnvolle <strong>und</strong> zugleich ökologisch<br />

verträgliche Wasserkraftnutzungen in Frage kommen.<br />

Die im Nordostharz <strong>und</strong> Unterharz gelegenen<br />

Gewässer weisen dafür eine viel zu geringe<br />

Wasserführung auf <strong>und</strong> bei den im Harzvorland bzw.<br />

in den Nie<strong>der</strong>ungen verlaufenden Flüssen fehlt es<br />

neben einer ausreichenden Wasserführung auch<br />

noch an dem notwendigen Gefälle. Hier wären<br />

enorme, nicht ausgleichbare Eingriffe in den<br />

Naturhaushalt notwendig (ökolog.<br />

Barrieren/Staubauwerke, lange Ausleitungsstrecken<br />

mit ungenügen<strong>der</strong> Restwassermenge, große<br />

Stauhaltungen), um überhaupt irgendwie halbwegs<br />

am Rande <strong>der</strong> Rentabilät Strom erzeugen zu können.<br />

Kenntnisnahme Die genannten, möglichen Beeinträchtigungen wurden<br />

vorsorglich im Kriterium Nr 1 <strong>des</strong> Kriterienkataloges-Wind<br />

berücksichtigt (Abstand vom 1.000 m zur nächsten<br />

geschlossenen Wohnbebauung).<br />

Konkret jedoch erfolgt diese Prüfung erst auf den<br />

nachgeordneten Planungsebenen (Bauleitplanung,<br />

Genehmigungsverfahren). Der REP plant Windgebiete, aber<br />

keine konkreten WKA-Standorte.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

keine Berücksichtigung Es handelt sich hier um einen Gr<strong>und</strong>satz <strong>der</strong> Raumordnung, <strong>der</strong><br />

aus dem LEP übernommen wurde. Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong><br />

Raumordnung sind von öffentlichen Stellen bei<br />

raumbedeutsamen Planungen <strong>und</strong> Maßnahmen in <strong>der</strong><br />

Abwägung o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Ermessensausübung zu berücksichtigen<br />

(§4 Abs. 2 ROG). Zur Wasserkraftnutzung zählt auch das<br />

Pumpspeicherwerk Wendefurth. G 3 stellt kein "Freibrief" für<br />

jegliche Wasserkraftnutzung dar, bei konkreten<br />

Standortplanungen sind die entsprechenden Vorgaben <strong>des</strong> G 4<br />

auch <strong>zum</strong> Schutz <strong>der</strong> Belange von Natur <strong>und</strong> Landschaft zu<br />

berücksichtigen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

7.10 Wasserversorgung<br />

291-13 Ref. 202:<br />

Än<strong>der</strong>ung zu Nr. 7.10. G1 Nach dem Wort<br />

Betriebswasser ist "sowie Löschwasser" einzufügen.<br />

keine Berücksichtigung Der Gr<strong>und</strong>satz ist aus dem LEP übernommen. Das<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Betriebswasser schließt auch Löschwasser ein.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 396 von 673


TÖB:<br />

(291) Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

9 Zeichnerische Darstellung<br />

291-28 Ref. 407:<br />

Die unter Punkt 5.1.3. (Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft) aufgeführten Naturschutzgebiete (NSG)<br />

sind nicht vollständig in <strong>der</strong> Karte dargestellt.<br />

Naturschutzgebiete unter 30 Hektar sollten<br />

entsprechend <strong>der</strong> Zeichengebung für kleine Gebiete<br />

<strong>der</strong> Rohstoffgewinnung mit einem grünen Dreieck in<br />

<strong>der</strong> Karte gekennzeichnet <strong>und</strong> im Textteil erwähnt<br />

werden (z.B. NSG "Pferdekopf", NSG "Alter Stolberg<br />

(Sachsen-Anhalt) <strong>und</strong> Grasburger Wiesen"). Der<br />

östliche Teil <strong>des</strong> NSG "Helme bei Martinsrieth" sowie<br />

<strong>der</strong> südliche Teil <strong>des</strong> NSG "Hackpfüffler See" sind in<br />

<strong>der</strong> Karte zu ergänzen.<br />

Die NSG "Pferdekopf" bei Stolberg, "Schierstedter<br />

Busch", "Große Nachthut", "Pfaffenbusch" <strong>und</strong><br />

"Salzstelle bei Hecklingen" fehlen sowohl in <strong>der</strong> Karte<br />

als auch im Textteil unter Pkt. 5.1.3. Das<br />

Vorranggebiet IV "Gipskarstlandschaft Südharz" ist<br />

unvollständig in <strong>der</strong> Karte dargestellt worden. Die<br />

Buchenwaldflächen nördlich Breitungen<br />

(Erweiterungen <strong>des</strong> FFH-Gebietes gegenüber <strong>der</strong><br />

NSG-Fläche) sind als Vorranggebiet zu ergänzen.<br />

teilweise Berücksichtigung Vorgaben zu Inhalt <strong>und</strong> Form <strong>der</strong> regionalen Entwicklungspläne<br />

obliegt nach § 16 Abs 1 Nr. 6 LPlG <strong>der</strong> obersten<br />

Lan<strong>des</strong>planungsbehörde. Die Naturschutzgebiete werden im<br />

Landschaftsprogramm dargestellt. Die Regionalplanung ist nicht<br />

gehalten Fachplanungen vollständig zu übernehmen. Die<br />

genannten NSG sind nicht in <strong>der</strong> Karte <strong>und</strong> im Text enthalten,<br />

weil sie aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Kriterien zur Festlegung von<br />

Vorranggebieten nicht regional bedeutsam sind. Der östliche<br />

Teil <strong>des</strong> NSG Martinsrieth liegt im VRG Hochwasserschutz <strong>und</strong><br />

kann daher nicht als VRG NuL dargestellt werden. Beim<br />

südlichen Teil <strong>des</strong> NSG Hackpfüffler See ist ein Fehler<br />

aufgetreten, die Fläche gehört <strong>zum</strong> VRG NuL Nr. XXX, wie an<br />

<strong>der</strong> Ziffer auf <strong>der</strong> Karte zu erkennen ist. Der Fehler wird<br />

bereinigt. Die Buchenwäl<strong>der</strong> nördlich Breitungen sind im VBG<br />

Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems enthalten.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 397 von 673


TÖB:<br />

(291) Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

291-2 Ref. 408:<br />

Durch ein Nichtausweisen eines Vorranggebietes für<br />

Forstwirtschaft wird lei<strong>der</strong> nicht <strong>der</strong> wichtigen Rolle<br />

<strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> <strong>und</strong> <strong>der</strong> Forstwirtschaft im Harz<br />

Rechnung getragen. Eine Ausweisung auch nur<br />

kleinerer Gebiete würde den Stellenwert <strong>der</strong><br />

Forstwirtschaft in <strong>der</strong> Regionalplanung erhöhen.<br />

291-14 Ref. 202:<br />

Än<strong>der</strong>ung zu Nr. 7. Als 7.19. soll unter <strong>der</strong> Überschrift<br />

"Abwehren<strong>der</strong> Brandschutz" eingefügt werden:<br />

Entsprechend §2 <strong>des</strong> Brandschutz- <strong>und</strong><br />

Hilfeleistungsgesetzes <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt<br />

(Brandschutzgesetz- BrSchG) vom 06.07.1994<br />

(GVBl. LSA S.786) in <strong>der</strong> Neufassung <strong>der</strong><br />

Bekanntmachung vom 07.06.2001 (GVBl. LSA<br />

S.190) ist zu Sichern, dass die Freiwilligen<br />

Feuerwehren <strong>der</strong> Gemeinden in <strong>der</strong> Planungsregion<br />

Halle bezüglich <strong>der</strong> personellen Stärke, <strong>des</strong><br />

Ausbildungsstan<strong>des</strong>, <strong>der</strong> technischen Ausstattung<br />

sowie <strong>der</strong> Eintreffzeit in Abhängigkeit von <strong>der</strong><br />

Raumentwicklung ständig den abwehrenden<br />

Brandschutz <strong>und</strong> die Hilfeleistung gewährleisten.<br />

291-18 Ref. 409:<br />

Die For<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong> Hinweise <strong>des</strong> Ref. 409 in <strong>der</strong><br />

STN von 2005 fanden im vorliegenden <strong>Entwurf</strong> zur<br />

Aufstellung <strong>des</strong> REPharz keine Berücksichtigung.<br />

291-27 Ref. 407:<br />

Im überplanten Gebiet befindet sich <strong>der</strong> Nationalpark<br />

"Harz". Im Rahmen <strong>der</strong> Beteiligung <strong>der</strong> Träger<br />

öffentlicher Belange sollte für den Bereich <strong>des</strong><br />

Nationalparks "Harz" die Stellungnahme <strong>der</strong><br />

Nationalparkverwaltung eingeholt werden.<br />

291-49 Ref. 201:<br />

Das Ref. Gefahrenabwehr, Auslän<strong>der</strong>- <strong>und</strong><br />

Hoheitsangelegenheiten signalisiert Fehlmeldung<br />

bezüglich <strong>des</strong> REPHarz.<br />

Kenntnisnahme Eine Ausweisung von Vorranggebieten für Forstwirtschaft würde<br />

den Stellenwert <strong>der</strong> Forstwirtschaft in <strong>der</strong> Regionalplanung nicht<br />

verän<strong>der</strong>n. Da auch Nutzwald mehreren Nutzungen unterliegt,<br />

hier Erholung, Tourismus, Wassergewinnung, ... , wurde die<br />

Definition <strong>des</strong> MBV für die VRG für Forstwirtschaft sinngemäß<br />

aber mit rechtlicher Abschwächung in Form von VBG<br />

angewendet. Außerdem ist eine Mehrfachbelegung von<br />

Vorrang- <strong>und</strong> Vorbehaltsgebieten nicht möglich, so dass eine<br />

Überlagerung von Vorranggebieten für Forstwirtschaft we<strong>der</strong> mit<br />

VBG für Tourismus <strong>und</strong> Erholung noch VBG für<br />

Wassergewinnung möglich wäre.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

keine Berücksichtigung Für Vorgaben zu Inhalt <strong>und</strong> Form <strong>des</strong> REP ist nach § 16 Abs. 1 keine Berücksichtigung nein<br />

Nr. 6 LPlG die oberste Lan<strong>des</strong>planungsbehörde zuständig.<br />

Außerdem befinden wir uns in <strong>der</strong> Planungsregion Harz.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme ist erfolgt<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 398 von 673


TÖB:<br />

(291) Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

11 keine <strong>Bedenken</strong><br />

291-1 Ref. 408:<br />

Dem <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REP Harz wird von Seiten <strong>des</strong><br />

Referates 408 zugestimmt.<br />

291-6 Ref. 401:<br />

Aus abfall- <strong>und</strong> bodenschutzrechtlicher Sicht<br />

bestehen keine Einwände gegen den <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong><br />

REPHarz. Weitere Hinweise/Ergänzungen sind nicht<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

291-7 Ref. 402:<br />

Gegen die Festlegungen im REPHarz bestehen<br />

hinsichtlich <strong>des</strong> Immissionsschutzes keine <strong>Bedenken</strong>.<br />

291-16 Ref. 606a:<br />

Dem REP wird unter Beachtung meiner Ges<strong>und</strong>heits<strong>und</strong><br />

Sozialverträglichkeitsstellungnahme zugestimmt.<br />

291-17 Ref. 404:<br />

Zu dem vorgelegten Planungsentwurf ergehen<br />

seitens <strong>der</strong> Oberen Wasserbehörde - Referat 404<br />

Wasser - keine weiteren Hinweise o<strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong>.<br />

291-50 Ref. 405:<br />

Die Fachbereiche Industrieabwasser <strong>und</strong><br />

Kommunalabwasser stimmen dem <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong><br />

REPHarz zu. Weitere Ergänzungen <strong>und</strong> Hinweise<br />

sind nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

13.4.3 Erörterung zu Zentralörtliche Glie<strong>der</strong>ung<br />

291-70 Erörterung, mündlich vorgetragen: Ref. 309<br />

Regte an, im Sinne <strong>der</strong> Normenklarheit im Pkt. 18, Z<br />

11(Teilung von Gr<strong>und</strong>zentralen Aufgaben), die<br />

Teilung <strong>der</strong> Aufgaben klar den einzelnen Orten<br />

zuzuordnen <strong>und</strong> zu benennen, z.B. überwiegende<br />

Wohnfunktion für Stolberg <strong>und</strong> überwiegend<br />

gewerblicher Schwerpunkt für Rottleberode.<br />

keine Berücksichtigung Die RegPlGHarz hatte in einem Gr<strong>und</strong>satzbeschluss festgelegt,<br />

die Festlegungen zu den Gr<strong>und</strong>zentren aus den "alten" REP<br />

ohne erneute Prüfung bzw. Än<strong>der</strong>ung zu übernehmen. Diese<br />

Vorgehensweise wird von <strong>der</strong> Rechtsaufsicht mitgetragen. Der<br />

"alte" REPHalle sah keine Zuordnung bestimmter gr<strong>und</strong>zentraler<br />

Aufgaben auf die genannten Orte vor. Ggf. ist dieses im<br />

Ergebnis <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen LEP-Fortschreibung bei <strong>der</strong> künftigen<br />

Neufestlegung <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>zentren vorzunehmen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 399 von 673


TÖB:<br />

(291) Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.1.1 Erörterung zu Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

291-71 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

Bekräftigte noch einmal, dass die Abwägung <strong>zum</strong> 1.<br />

Planentwurf DS 291-3 <strong>und</strong> 291-9 überdacht werden<br />

sollten, da hier nach Ansicht <strong>des</strong> LVWA methodisch<br />

falsch vorgegangen wurde <strong>und</strong> <strong>der</strong> Plan somit<br />

angreifbar ist. Die VRG für Hochwasserschutz<br />

wurden einfach im Bereich <strong>der</strong> VRG für<br />

Rohstoffgewinnung "ausgeschnitten", was keine<br />

Konfliktlösung darstellen kann. Die Methodik wird<br />

angezweifelt, hier erfolgt keine Konfliktlösung. Nur im<br />

Umweltbericht erfolgt z.T. eine Konfliktlösung.<br />

keine Berücksichtigung Da im REPHarz keine Überlagerung von VRG-RG <strong>und</strong> VRG-<br />

HWS erfolgt, ist in jedem Fall <strong>der</strong> ensprechende Vorrang<br />

eindeutig geregelt. Gemäß LEP Pkt. 3.3. können in einem aus<br />

dem LEP übernommenen <strong>und</strong> im REP konkretiserten VRG<br />

zusätzliche Festlegungen für an<strong>der</strong>e Vorrangnutzungen<br />

vorgenommen werden. Bei den in Überschwemmungsgebieten<br />

ausgewiesenen VRG-Rohstoffgewinnung ist jedoch den<br />

Belangen <strong>des</strong> Hochwasserschutzes Rechnung zu tragen (siehe<br />

Pkt. 5.1.5, Z 6). Vorbehaltsgebiete für<br />

Rohstoffgewinnung im Bereich von Überschwemmungsgebieten<br />

wurden nicht ausgewiesen.<br />

Die in <strong>der</strong> Planungsregion vorhandenen hochwertigen<br />

Kieslagerstätten befinden sich gerade in den Flußauen, die<br />

häufig gleichzeitig Überschwemmungsgebiet gemäß § 96 WG<br />

LSA sind. In diesen Bereichen wurde das VRG-<br />

Hochwasserschutz <strong>des</strong> LEP für ein VRG- Rohstoffgewinnung<br />

dann ausgeschnitten, wenn bereits Fachplanungen zur<br />

Problematik Hochwasserschutz-Rohstoffgewinnung bzw.<br />

Genehmigungen für eine diesbezügliche Kiessandgewinnung<br />

vorlagen. So verhält es sich auch beim VRG Bodeaue-Ditfurt<br />

(Datensatz 291-9), <strong>der</strong>en südliche Erweiterung im<br />

Überschwemmungsgebiet zwischenzeitlich planfestgestellt<br />

wurde.<br />

Von einem einfachen Herausschneiden ohne hinreichende<br />

Prüfung kann folglich nicht die Rede sein. Die oberste<br />

Lan<strong>des</strong>planungsbehörde hat diese Vorgehensweise nicht<br />

bemängelt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 400 von 673


TÖB:<br />

(291) Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.1.3 Erörterung zu Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

291-57 Im Sinne <strong>des</strong> Vorsorgeprinzips sind alle<br />

Vorschlagsgebiete von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung im europäischen Netz "Natura 2000"<br />

(FFH-Gebiete) <strong>und</strong> die beson<strong>der</strong>en Schutzgebiete<br />

nach Vogelschutz-Richtlinie in <strong>der</strong> vorliegenden<br />

Planung als Vorrangebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

auszuweisen. Die FFH-Richtlinie sieht in Art. 4 Abs. 4<br />

vor, dass die Gebiete (gemeldete FFH- u.<br />

Vogelschutzgebiet) durch die Län<strong>der</strong> so schnell wie<br />

möglich als nationale Schutzgebiete auszuweisen<br />

sind. Aus meiner Sicht besteht <strong>des</strong>halb die<br />

Notwendigkeit diese Gebiete in <strong>der</strong> Regionalplanung<br />

als Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

darzustellen. Die Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele dieser<br />

Gebiete können nur so in <strong>der</strong> Planung genügend<br />

berücksichtigt werden. Ansonsten verweise ich auf<br />

meine Stellungnahme vom 11.05.2007.<br />

291-72 Erörterung, mündlich vorgetragen für Ref. 407:<br />

Bekräftigt nochmals den DS 291-29 <strong>und</strong> bittet um<br />

Berücksichtigung bei <strong>der</strong> Abwägung, da viele DS<br />

negativ abgewogen wurden.<br />

keine Berücksichtigung Im Sinne <strong>des</strong> Vorsorgeprinzips sind die Natura 2000 Gebiete<br />

überwiegend als Vorbehaltsgebiete für den Aufbau eines<br />

ökologischen Verb<strong>und</strong>systems festgelegt (siehe DS 262-6 LAU).<br />

Nach <strong>der</strong> Verordnung über die Errichtung <strong>des</strong> ökologischen<br />

Netzes Natura 2000 (GVBl. LSA Nr. 6/2007) sind die Natura<br />

2000-Gebiete bereits in Lan<strong>des</strong>recht überführt worden. Die<br />

Schutz- <strong>und</strong> Erhaltungsziele werden auch ohne eine VRG NuL-<br />

Festlegung in je<strong>der</strong> Planung berücksichtigt, da das<br />

Naturschutzgesetz dies verlangt. Durch die Festlegung als VRG<br />

kommt dem Natura 2000-Gebiet keine höhere (naturschutz-<br />

)rechtliche Wirkung zu. An<strong>der</strong>erseits wird im Falle einer<br />

Nichtdarstellung eines Natura-2000-Gebietes als VRG-NuL die<br />

starke naturschutzrechtliche Wirkung gemäß FFH- <strong>und</strong><br />

Vogelschutzrichtlinie nicht geschwächt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung siehe Begründung in Datensatz 291-29<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 401 von 673


TÖB:<br />

(291) Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.1.4 Erörterung zu Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

291-52 <strong>zum</strong> DS 291-19 <strong>und</strong> 291-20 <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Abwägung:<br />

Die vorgebrachten <strong>Bedenken</strong> <strong>und</strong> daraus<br />

resultierenden For<strong>der</strong>ungen bleiben bestehen. Im<br />

LEP unter Pkt. 3.3.2, Vorranggebiete für die<br />

Landwirtschaft wurde als Gr<strong>und</strong>satz (G) festgelegt :<br />

"Vorranggebiete für die Landwirtschaft sind<br />

insbeson<strong>der</strong>e aus unter 3.5.1 aufgeführten<br />

Vorbehaltsgebieten für Landwirtschaft <strong>und</strong> dem<br />

Agraratlas Sachsen -Anhalt zu entwickeln." Aus<br />

hiesiger Sicht wi<strong>der</strong>sprechen die For<strong>der</strong>ungen aus<br />

Satz-Nr. 291-19 u. 20 nicht den Zielen (Z) aus Punkt<br />

3.3.2 hinsichtlich <strong>der</strong> kleinräumigen Feststellung von<br />

Vorranggebieten für die Landwirtschaft. Bei beiden<br />

Gebieten handelt es sich sowohl auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage<br />

<strong>der</strong> Aussagen <strong>des</strong> Agraratlases als auch <strong>der</strong><br />

Darstellungen im LEP um vergleichsweise homogene<br />

Räume, die auf Gr<strong>und</strong> ihrer beson<strong>der</strong>en<br />

standortlichen Bedingungen eine außerordentlich<br />

große Bedeutung für die Landwirtschaft inne haben.<br />

291-53 <strong>zum</strong> DS 291-21 <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Abwägung:<br />

Fischereiliche Belange<br />

Unter <strong>der</strong> Voraussetzung, dass unter Pkt. G 11 <strong>der</strong><br />

Satz "Die Gr<strong>und</strong>lagen <strong>der</strong> Fischerei (Teichwirtschaft,<br />

Fischhaltung <strong>und</strong> Fischzucht, auch in künstlichen<br />

Anlagen) sollen aufgr<strong>und</strong> ihrer Standortgeb<strong>und</strong>enheit<br />

unter Berücksichtigung <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong><br />

Raumordnung, gesichert <strong>und</strong> erhalten werden."<br />

unverän<strong>der</strong>t eingefügt wird, betrachten wir die<br />

Hinweise als ausreichend berücksichtigt.<br />

291-73 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

Bekräftigte nochmals den DS 291-19 <strong>und</strong> bat um<br />

positive Berücksichtigung bei <strong>der</strong> Abwägung.<br />

keine Berücksichtigung Wie bereits in <strong>der</strong> Begründung zur <strong>2.</strong> Abwägung <strong>der</strong> DS 291-19<br />

<strong>und</strong> 20 dargelegt, wird die außerordentliche Bedeutung <strong>der</strong><br />

Landwirtschaft in diesen Bereichen nicht angezweifelt. Da<br />

entwe<strong>der</strong> die Kriterien zur Festlegung von VRG Landwirtschaft<br />

im REPHarz o<strong>der</strong> aber auch an<strong>der</strong>e Nutzungsansprüche an den<br />

Raum keine durchgängige Festlegung als VRG für<br />

Landwirtschaft gestatten, konnte hier keine noch großflächigere<br />

Ausweisung erfolgen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Kenntnisnahme Einfügung wird <strong>der</strong> Regionalversammlung zur Beschlussfassung Kenntnisnahme nein<br />

vorgelegt<br />

keine Berücksichtigung siehe DS 291-19<br />

Die Trennung im Nördlichen <strong>und</strong> Südlichen Harzvorland<br />

zwischen VRG <strong>und</strong> VBG Landwirtschaft ergibt sich <strong>des</strong>weiteren<br />

aus dem Kriterienkatalog zur Festlegung von VRG <strong>und</strong> VBG im<br />

REPHarz. Zum einen waren die Bodenwertzahlen auf<br />

Gemeindeebene sowie das natürliche Ertragspotential <strong>und</strong> <strong>zum</strong><br />

an<strong>der</strong>en mögliche konkurrierende Nutzungen ausschlaggebend<br />

für die Einordnung als VRG- o<strong>der</strong> VBG-Landwirtschaft.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 402 von 673


TÖB:<br />

(291) Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.1.5 Erörterung zu Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

291-58 VRG Torflagerstatte Helsunger Bruch:<br />

Keine Anmerkungen - volle Berücksichtigung<br />

291-59 VRG Hartgesteinslagerstätte Großer Hornberg:<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Einschätzung, dass im Gebiet sehr<br />

komplizierte Karst/Gr<strong>und</strong>wasserverhältnisse<br />

vorherrschen (Umweltbericht Pkt. 3.<strong>2.</strong>2 Unterpunkt I)<br />

ist <strong>der</strong>zeit nicht abzuschätzen, wie sich eine<br />

Erweiterung <strong>des</strong> Tagebaus westlich <strong>der</strong> B 27 auf die<br />

Gr<strong>und</strong>wasserverhältnisse auswirkt (NSG "Bockberg"<br />

<strong>und</strong> FFH-Gebiet "Bergwiesen bei Königshütte").<br />

Aus <strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong> Oberen Naturschutzbehörde ist<br />

<strong>des</strong>halb eine planerische Erweiterung <strong>des</strong><br />

Vorranggebietes auf Flächen westlich <strong>der</strong> B 27<br />

abzulehnen. Ansonsten verweise ich auf meine<br />

Stellungnahme vom 11.05.2007 (siehe Datensatz<br />

291-37).<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

keine Berücksichtigung Eine erhebliche Beeinflussung <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>wasserdynamik durch<br />

einen Steinbruchbetrieb am Großen Hornberg ist nicht zu<br />

erwarten, da ein Anschnitt <strong>des</strong> (hier tiefliegenden)<br />

Gr<strong>und</strong>wasserspiegels <strong>und</strong> damit eine Wasserhaltung (GW-<br />

Absenkung) offensichtlich nicht notwendig wird (siehe<br />

Umweltbericht,, Pkt. 3.2<strong>2.</strong>, Unterpunkt I, Schutzgut Wasser).<br />

Sollte in einer späteren Betriebsphase dies doch notwendig<br />

werden, sind mögliche Auswirkungen im diesbezüglichen<br />

Genehmigungsverfahren auf die vom Einwen<strong>der</strong> genannten<br />

Gebiete zu prüfen. Es ist jedoch bereits jetzt festzustellen, dass<br />

die in diesen Gebieten vorkommenden, wertvollen Biotoptypen<br />

gerade an hochliegende, trockene Standorte geb<strong>und</strong>en sind<br />

(z.B. Berg-Mähwiesen, Kalktrockenrasen).<br />

Siehe ansonsten Datensatz 291-37<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 403 von 673


TÖB:<br />

(291) Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.<strong>2.</strong>5 Erörterung zu Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />

291-60 VBG Kalksteinlagerstätte Schwanebeck<br />

Entsprechend § 44 NatSchG LSA sind Vorhaben,<br />

Maßnahmen, Verän<strong>der</strong>ungen o<strong>der</strong> Störungen<br />

innerhalb <strong>und</strong> auch außerhalb <strong>der</strong> Gebiete (FFH- u.<br />

Vogelschutzgebiete), die zu erheblichen<br />

Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Gebietes in seinen für die<br />

Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen führen<br />

können, unzulässig. Durch den geplanten<br />

Kalksteinabbau würde es zu einem erheblichen<br />

Flächenverlust kommen, <strong>der</strong> aus <strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong><br />

Oberen Naturschutzbehörde zur Verschlechterung<br />

<strong>des</strong> <strong>der</strong>zeitigen Zustan<strong>des</strong> <strong>der</strong> Gebiete<br />

(insbeson<strong>der</strong>e Zielarten) führt. Ansonsten verweise<br />

ich auf meine Stellungnahme vom 11.05.2007.<br />

291-61 VBG Kiessandlagerstätte Katharinenrieth<br />

Ich verweise auf meine umfangreiche Stellungnahme<br />

vom 11.05.2007 <strong>zum</strong> VGB Kiessandlagerstätte<br />

Katharinenrieth (<strong>Bedenken</strong> werden aufrechterhalten).<br />

291-62 VBG Kiessandlagerstätte E<strong>der</strong>sleben<br />

Die <strong>Bedenken</strong> wurden teilweise berücksichtigt.<br />

Aus <strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong> Oberen Naturschutzbehörde ist<br />

aber eine weitere Reduzierung <strong>der</strong> Vorhabensfläche<br />

erfor<strong>der</strong>lich, um die FFH-Verträglichkeit herzustellen<br />

(siehe auch meine Stellungnahme vom 30.11.2005<br />

<strong>und</strong> 11.05.2007)<br />

291-63 VBG Tonlagerstätte Berga<br />

Ich verweise auf meine umfangreiche Stellungnahme<br />

vom 11.05.2007 <strong>zum</strong> VGB Tonlagerstätte Berga<br />

(<strong>Bedenken</strong> werden aufrechterhalten).<br />

teilweise Berücksichtigung Das VBG wird um die Überlagerungsfläche mit dem FFH-Gebiet<br />

"Huy nördlich Halberstadt" vorsorglich reduziert (VBG damit um<br />

ca. 8 ha kleiner).<br />

Siehe hierzu auch Datensätze 262-46 <strong>und</strong> 262-107 (Lan<strong>des</strong>amt<br />

für Umweltschutz).<br />

Der Datensatz 291-35 wird entsprechend ergänzt bzw.<br />

aktualisiert.<br />

teilweise Berücksichtigung ja<br />

Kenntnisnahme siehe Datensatz 291-38, hier genannte Stellungnahme<br />

Kenntnisnahme nein<br />

bearbeitet<br />

keine Berücksichtigung Eine weitere Reduzierung <strong>des</strong> VBG E<strong>der</strong>sleben ist unter<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> Möglichkeit <strong>der</strong> Erteilung von Auflagen<br />

<strong>und</strong> kleinräumigen Restriktionen im Genehmigungsverfahren,<br />

die jedoch die Vorbehaltsfunktion nicht in gänze in Frage stellen,<br />

nicht notwendig.<br />

Siehe weiter Begründung in Datensatz 291-39<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Die in <strong>der</strong> genannten Stellungnahme kritisierte Überlagerung<br />

<strong>des</strong> VBG mit einem §37-Biotop ist aus regionalplanerischer<br />

Sicht vernachlässigbar klein (Regelung im<br />

Genehmigungsverfahren, siehe Datensatz 291-40)<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 404 von 673


TÖB:<br />

(291) Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.<strong>2.</strong>7 Erörterung zu Vorbehaltsgebiete für Forstwirtschaft<br />

291-74 Erörterung, mündlich vorgetragen (Ref. 408):<br />

Bekräftigte nochmals seine <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong><br />

abgegebene Stellungnahme <strong>und</strong> stellte mit Bedauern<br />

fest, dass die regionalplanerisch gesicherten Flächen<br />

für die Forstwirtschaft vom alten REPMD <strong>zum</strong> jetzt<br />

vorliegenden <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> drastisch weniger geworden<br />

sind. Er gab zu bedenken, dass <strong>der</strong> Harz schließlich<br />

auch ein Inbegriff für Waldflächen sei, die erhöht<br />

werden sollten, da auch <strong>der</strong> wirtschaftliche Aspekt für<br />

die in Sachsen-Anhalt ansässige Industrie<br />

berücksichtigt werden sollte. Weiterhin gab er zu<br />

bedenken, dass die Industrie ein Holzdefizit mit<br />

Lieferungen aus den Tropen ausgleicht.<br />

Kenntnisnahme Im alten REPMD waren vielfache Überlagerungen von<br />

Vorranggebieten möglich, was nach <strong>der</strong> ROG-Novellierung nicht<br />

mehr möglich ist. Somit mussten Entflechtungen vorgenommen<br />

werden, insbeson<strong>der</strong>e im Harz. Im REPHarz-<strong>Entwurf</strong> sind alle<br />

größeren Flächen, sofern sie nicht NATURA 2000-Gebiete sind,<br />

als VBG für Forstwirtschaft eingestuft worden.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

13.5.<strong>2.</strong>8 Erörterung zu Vorbehaltsgebiete für Wie<strong>der</strong>bewaldung/Erstaufforstung<br />

291-64 Bergbaufolgelandschaft Nachterstedt Schadeleben<br />

<strong>und</strong> Königsaue u. Senkungsgebiet Hakeborn-<br />

Schneidlingen:<br />

Ich verweise auf meine umfangreiche Stellungnahme<br />

vom 11.05.2007 zur Bergbaufolgelandschaft<br />

Nachterstedt, Schadeleben <strong>und</strong> Königsaue u.<br />

Senkungsgebiet Hakeborn-Schneidlingen.<br />

Kenntnisnahme keine neuen Sachaspekte vorgetragen,<br />

Kenntnisnahme nein<br />

siehe Datensatz 291-41<br />

13.5.3 Erörterung zu Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

291-55 Ergänzend wird folgende For<strong>der</strong>ung erhoben:<br />

Unter Punkt 5.3. zu Gr<strong>und</strong>satz 3 wurde festgelegt::<br />

"Um die o.g. Konflikte zeitlich zu begrenzen, sollte ein<br />

Rückbau von nicht mehr benötigten Anlagen nach<br />

<strong>der</strong>en Nutzungsende sichergestellt werden." Das<br />

Wort "sollte" ist durch das Wort "ist" zu ersetzen,<br />

(....ist ein Rückbau von nicht mehr benötigten<br />

Anlagen nach <strong>der</strong>en Nutzungsende sicherzustellen.")<br />

keine Berücksichtigung Zitat stammt aus <strong>der</strong> Begründung <strong>des</strong> G 3 <strong>und</strong> hat nur<br />

erläuternden Charakter. Die eigentliche Gr<strong>und</strong>satzformulierung<br />

<strong>des</strong> G 3 als "Soll-Formulierung" ist für einen Gr<strong>und</strong>satz<br />

ausreichend. Eine "Ist-Formulierung" erzielt keine höhere<br />

Bindungswirkung.<br />

Der Rückbau von solchen WKA kann nur privat- bzw.<br />

baurechtlich abschließend geregelt werden.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 405 von 673


TÖB:<br />

(291) Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.3.1 Erörterung zu Eignungsgebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

291-65 Neben <strong>der</strong> Stellungnahme vom 11.05.2007 verweise<br />

ich auch auf meine Stellungnahme vom 30.11.2005<br />

<strong>zum</strong> ersten <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REP, worin bereits einige<br />

gr<strong>und</strong>legende <strong>Bedenken</strong> begründet wurden.<br />

Bezüglich <strong>der</strong> <strong>Bedenken</strong> zur Ausweisung von<br />

Vorrang- <strong>und</strong> Eignungsgebieten für die<br />

Windenergienutzung verweise ich auch auf die<br />

Urteile <strong>des</strong> VG Stuttgart (03.05.2005, 13 K 5609/03,<br />

Natur <strong>und</strong> Recht (2005) 10, S. 673-676), OVG<br />

Koblenz (16.03.2006, 1 A 10884/05) <strong>und</strong> OVG<br />

Weimar (17.05.2007, 1Ko 1054/03, Natur <strong>und</strong> Recht<br />

(2007) 29, S. 757-761).<br />

Kenntnisnahme Die rechtlichen Aspekte <strong>der</strong> genannten Urteile <strong>des</strong> VG Stuttgart<br />

<strong>und</strong> <strong>des</strong> OVG Koblenz sind in das, im Rahmen <strong>der</strong><br />

Umweltprüfung erstellte avifaunistische Gutachten eingeflossen.<br />

Das Urteil <strong>des</strong> OVG Weimar ist ebenfalls bekannt. Die dort<br />

getätigten Aussagen stehen nicht im fachlichen Wi<strong>der</strong>spruch<br />

<strong>zum</strong> o.g. Gutachten.<br />

Die vom Einwen<strong>der</strong> genannten Stellungnahmen sind bezüglich<br />

<strong>der</strong> Eignungsgebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie in den<br />

Datensätzen 291-31, -33, -34 <strong>und</strong> 291-51 bearbeitet worden.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

13.5.4 Erörterung zu Gebiete zur Sanierung <strong>und</strong> Entwicklung von Raumfunktionen<br />

291-66 <strong>zum</strong> DS 291-44 <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Abwägung:<br />

Thekenberge-Klusberge (südlich Halberstadt)<br />

Wie bereits in meiner Stellungnahme vom 11.05.2007<br />

dargelegt, sollte für Teile <strong>des</strong> ehemaligen<br />

militärischen Truppenübungsplatzes vorrangig eine<br />

ökologische Nutzung im REP festgeschrieben<br />

werden, da das Gebiet nach Auflassung <strong>der</strong><br />

militärischen Nutzung einen hohen ökologischen<br />

Wert besitzt (Ru<strong>der</strong>alflächen <strong>und</strong> Waldflächen sind<br />

Lebensraum für eine Vielzahl beson<strong>der</strong>s <strong>und</strong> streng<br />

geschützter Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten). Dies trifft<br />

insbeson<strong>der</strong>e für die Flächen <strong>des</strong> geplanten<br />

Naturschutzgebietes "Eulenburg <strong>und</strong> Utschenpfühle"<br />

zu (Abgrenzung siehe Anlage 1). Zumin<strong>des</strong>t für diese<br />

Flächen sollte im REP eine vorrangige ökologische<br />

Nutzung festgeschrieben werden.<br />

keine Berücksichtigung Der ehemalige Truppenübungsplatz Thekenberge-Klusberge ist<br />

als Gebiet zur Sanierung <strong>und</strong> Entwicklung von Raumfunktionen<br />

festgelegt, da die Flächen noch nicht beräumt worden sind <strong>und</strong><br />

im ROK weiterhin als Altlastenverdachtsflächen geführt werden.<br />

Eine mögliche Ausweisung eines Naturschutzgebietes für einen<br />

Teil <strong>des</strong> Gebietes wird mit dieser regionalplanerischen<br />

Festlegung in diesem Bereich nicht ausgeschlossen, siehe dazu<br />

Pkt. 5.4 Z 1. Auch das in diesem Bereich festgelegte VRG-<br />

Wassergewinnung Halberstadt-Klus (Gr<strong>und</strong>lage dafür<br />

rechtskräftiges Trinkwasserschutzgebiet) steht einer<br />

ökologischen Nutzung nicht von vornherein entgegen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 406 von 673


TÖB:<br />

(291) Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.6.1.4 Erörterung zu Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />

291-67 <strong>zum</strong> DS 291-42 <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Abwägung:<br />

VRST Golfplatz Osterwieck:<br />

Ich verweise auf meine Stellungnahme vom<br />

11.05.2007 zu den VRST Golfplatz Osterwieck.<br />

Entgegen <strong>der</strong> im Umweltbericht vertretenen Meinung<br />

tragen Golfplätze nicht zur Erhöhung <strong>der</strong> Artenvielfalt<br />

bei, da es sich bei den Flächen um intensiv genutzte<br />

Flächen mit hohem Störpotential handelt.<br />

Zur Aufrechterhaltung <strong>des</strong> Spielbetriebes müssen in<br />

<strong>der</strong> Regel Kleinsäuger (Nagetiere) durch den Einsatz<br />

von Rodentiziden bekämpft werden. Dies bedeutet,<br />

dass sich das Nahrungsangebot für die Zielarten <strong>des</strong><br />

angrenzenden FFH <strong>und</strong> EU SPA verschlechtern<br />

würde. Auf Gr<strong>und</strong> dieser Tatsache wird eine<br />

Aufnahme dieses Gebietes als Vorrangstandort für<br />

einen Golfplatz auch weiterhin abgelehnt<br />

291-75 Erörterung, mündlich vorgetragen zur 1. Abwägung:<br />

Bekräftigte ihre Stellungnahme (DS 291-6 <strong>der</strong> 1.<br />

Abwägungsdokumentation), hier sollte gerade die<br />

Steuerungsmöglichkeit <strong>der</strong> Regionalplanung<br />

ansetzen. 5 Golfplätze seien für die Region zu viel.<br />

Der Abwägungsvorschlag konnte nicht akzeptiert<br />

werden.<br />

keine Berücksichtigung Durch das Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt wurde in 2006 <strong>der</strong> FNP keine Berücksichtigung nein<br />

Osterwieck bereits mit einem Son<strong>der</strong>gebiet Golfplatz genehmigt.<br />

Siehe weiterhin Begründung in Datensatz S 291-4<strong>2.</strong><br />

keine Berücksichtigung Im REP sind 4 Standorte für Golfplätze ausgewiesen, von denen<br />

einer bereits vorhanden ist (Meisdorf) <strong>und</strong> einer positiv in einem<br />

ROV geprüft wurde (Hasselfelde). Für die an<strong>der</strong>en beiden<br />

(Ilsenburg, Osterwieck) existieren relativ aktuelle rechtskräftige<br />

Bauleitpläne (Son<strong>der</strong>gebiete für Golfplatz).<br />

Es gibt zu den Einzelplanungen Tragfähigkeitsgutachten, die<br />

diesen Golfplätzen eine Wirtschaftlichkeit bescheinigen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

13.6.<strong>2.</strong>3 Erörterung zu Straßenverkehr<br />

291-68 <strong>zum</strong> DS 291-45 <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Abwägung:<br />

Ich verweise auf meine Stellungnahme vom<br />

30.11.2005 <strong>und</strong> 11.05.2007 zur Streichung <strong>der</strong><br />

Nordverlängerung <strong>der</strong> BAB 71 aus <strong>der</strong><br />

Straßenverkehrsplanung im REP-Harz.<br />

keine Berücksichtigung siehe Datensatz 291-45,<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine neuen Sachverhalte vorgetragen<br />

13.6.<strong>2.</strong>5 Erörterung zu Luftverkehr<br />

291-69 <strong>zum</strong> DS 291-43 <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Abwägung:<br />

Kenntnissnahme siehe Datensatz 291-43, keine neuen Sachverhalte vorgetragen Kenntnisnahme nein<br />

Ich verweise auf meine Stellungnahme 11.05.2007 zu<br />

Vorrangstandorten für den Luftverkehr.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 407 von 673


TÖB:<br />

(291) Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.7.9 Erörterung zu Energie<br />

291-54 <strong>zum</strong> DS 291-22 <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Abwägung:<br />

Fischereiliche Belange<br />

Unsere For<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong> Hinweise fanden im<br />

vorliegenden <strong>Entwurf</strong> zur Aufstellung <strong>des</strong> REP keine<br />

Berücksichtigung. Die erhobenen Einwände gegen<br />

eine För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Wasserkraft bezogen sich nicht<br />

auf bereits bestehende Anlagenstandorte. Für diese<br />

wurde ausdrücklich eine För<strong>der</strong>ung befürwortet u.a.<br />

damit diese zukünftig die sich aus dem<br />

Fischartenschutz <strong>und</strong> <strong>der</strong> Gewässerrahmenrichtlinie<br />

ergebenden Anfor<strong>der</strong>ungen erfüllen können. Die<br />

Einwände bezogen sich ausschließlich auf die<br />

Erschließung neuer Standorte, da hierfür in <strong>der</strong><br />

Planungsregion kein Potential besteht, welches ohne<br />

schwerwiegende Beeinträchtigung an<strong>der</strong>er<br />

Schutzgüter bzw. ohne Verletzung <strong>der</strong> in unserer<br />

Stellungnahme angeführten gesetzlichen Regelungen<br />

erschlossen werden könnte. Insofern wird auch die in<br />

<strong>der</strong> Begründung <strong>des</strong> Abwägungsvorschlages<br />

angeführte Ermessensausübung beanstandet.<br />

keine Berücksichtigung siehe zunächst Datensatz 291-2<strong>2.</strong> Es handelt sich um einen<br />

Gr<strong>und</strong>satz <strong>der</strong> Raumordnung, <strong>der</strong> zu berücksichtigen ist. Dieser<br />

Gr<strong>und</strong>satz ist als lan<strong>des</strong>planerische Vorgabe aus dem LEP zu<br />

übernehmen. Es wird hier auch nicht zwischen Bestand <strong>und</strong><br />

Planung unterschieden. Außerdem bezieht sich dieser<br />

Gr<strong>und</strong>satz auf regionalplanerisch bedeutende Anlagen, wozu im<br />

Harz nur das Pumpspeicherwerk Wendefurth zählt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Die angeführten For<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong> Hinweise müssen<br />

<strong>des</strong>halb unverän<strong>der</strong>t aufrecht gehalten werden.<br />

291-76 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

Der DS 291-22 (<strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong>) wurde<br />

aufrechterhalten (För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Wasserkraftnutzung).<br />

Kenntnisnahme siehe Datensätze 291-22 <strong>und</strong> 291-54<br />

Kenntnisnahme nein<br />

13.10 Erörterung zu Sonstiges<br />

291-56 gehört zur STN <strong>des</strong> LVWA vom 18.1<strong>2.</strong>07<br />

(nachgereicht am 10.01.08):<br />

Kenntnisnahme siehe DS 291- 28 bis DS 291-51 Ref. 407<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Zu dem Abwägungsvorschlag <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong><br />

REP Harz nehme ich aus <strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong> Oberen<br />

Naturschutzbehörde wie folgt Stellung:<br />

Die nicht in <strong>der</strong> Abwägung berücksichtigten Punkte<br />

meiner Stellungnahme vom 11.05.2007 halte ich<br />

vollinhaltlich aufrecht. Eine Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

<strong>Bedenken</strong> meiner Stellungnahme im Regionalen<br />

Entwicklungsplan für die Planungsregion "Harz" halte<br />

ich für erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Neben <strong>der</strong> Stellungnahme vom 11.05.2007 verweise<br />

ich auf meine Stellungnahme vom 30.11.2005 <strong>zum</strong><br />

ersten <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REP, worin bereits einige<br />

gr<strong>und</strong>legende <strong>Bedenken</strong> begründet wurden.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 408 von 673


TÖB:<br />

(295) Landkreis Bernburg<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

295-2 Positiv bewertet wird die Herausnahme <strong>des</strong><br />

Teilgebietes bei Staßfurt/Leopoldshall <strong>des</strong><br />

Vorranggebietes für Landwirtschaft III Nordöstliches<br />

Harzvorland. Empfohlen wurde darüber hinaus die<br />

Ausweisung einer Vorrangfläche für die<br />

Landwirtschaft als Fortführung <strong>des</strong> im REP Anhalt-<br />

Bitterfeld-Wittenberg festgelegten Vorranggebietes<br />

für die Landwirtschaft I Gebiet um Staßfurt-Köthen-<br />

Aschersleben im Bereich südlich von Hohenerxleben.<br />

Hier sind aber im Gegensatz dazu weitere Flächen<br />

als Vorbehaltsgebiet für Hochwasserschutz (Pkt.<br />

5.<strong>2.</strong>1) ausgewiesen worden, die meines Erachtens<br />

nach auf Gr<strong>und</strong> <strong>des</strong> Ausbaus <strong>der</strong> Liethe nicht mehr<br />

notwendig sind. Die Ausweisung <strong>der</strong> Flächen für das<br />

Vorbehaltsgebiet für den Aufbau eines ökologischen<br />

Verb<strong>und</strong>systems (Pkt. 5.<strong>2.</strong>3 Nr. 7) sind darauf hin zu<br />

prüfen, ob hier die bestehenden geschützten Biotope<br />

nur erhalten o<strong>der</strong> erweitert werden sollen. Vor dem<br />

Hintergr<strong>und</strong> eines <strong>der</strong> besten Böden Sachsen-<br />

Anhalts sollte die landwirtschaftliche Nutzung in<br />

diesem Bereich ein vorrangiges Ziel sein.<br />

teilweise Berücksichtigung Im Teilgebiet um Staßfurt -Leopoldshall handelt es sich um ein<br />

Senkungsgebiet <strong>und</strong> ein Gebiet mit vielen<br />

Versorgungsleitungen. Auch aus diesem Gr<strong>und</strong> wurde diese<br />

Fläche aus dem Vorranggebiet für Landwirtschaft genommen.<br />

Der Bereich Hohenerxleben kann dem VRG Landwirtschaft nicht<br />

zugeordnet werden, da hier nur kleinflächige Ausweisungen (<<br />

100 ha) aufgr<strong>und</strong> an<strong>der</strong>er Raumnutzungen möglich wären. Hier<br />

ist sowohl ein VBG für Hochwasserschutz <strong>und</strong> ein VBG für den<br />

ökologischen Verb<strong>und</strong> (aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Biotopverb<strong>und</strong>planung <strong>des</strong><br />

Landkreises) vorhanden. Somit ist hier ein VBG für<br />

Landwirtschaft festgelegt, was die <strong>der</strong>zeitige landwirtschaftliche<br />

Nutzung keineswegs einschränkt. Das VRG HWS wurde<br />

aufgr<strong>und</strong> <strong>des</strong> Ausbaus <strong>der</strong> Liethe in ein VBG HWS geän<strong>der</strong>t. Da<br />

diese Bereiche weiterhin im Überschwemmungsgebiet laut LHW<br />

liegen <strong>und</strong> das VBG HWS auf das Gefährdungspotential bei<br />

einem möglichen Deichbruch hinweist, wird das VBG HWS nicht<br />

entfernt. Es wird jedoch nochmals geprüft, ob das VBG HWS mit<br />

einem (dann vergrößerten) VBG Landwirtschaft überlagert<br />

werden kann.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

5.<strong>2.</strong>3 Vorbehaltsgebiete für den Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems<br />

295-4 Fraglich ist meines Erachtens die<br />

Raumbedeutsamkeit einzelner ausgewiesener<br />

kleinteiliger Vorrang- <strong>und</strong> Vorbehaltsgebiete. Vor<br />

allem die Festlegung einzelner Vorbehaltsgebiete für<br />

den Aufbau <strong>des</strong> ökologischen Verb<strong>und</strong>systems wird<br />

sich zukünftig in <strong>der</strong> Anwendung <strong>des</strong> REP Harz<br />

negativ auswirken. Bei <strong>der</strong> Beurteilung von<br />

Einzelvorhaben können sich z.B. im Bereich <strong>des</strong><br />

ausgewiesenen Vorbehaltsgebietes für den Aufbau<br />

eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems (Pkt 5.<strong>2.</strong>3) Nr. 8<br />

Heckenlandschaft zwischen Aschersleben <strong>und</strong> Groß<br />

Börnecke Schwierigkeiten mit <strong>der</strong> ungenauen<br />

kartografischen Darstellung <strong>der</strong> Heckenstrukturen<br />

ergeben.<br />

keine Berücksichtigung Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> nördlich von Aschersleben nur wenigen, bereits<br />

vorhandenen Biotopstrukturen ist <strong>der</strong> im REP dargestellte<br />

Komplex von linienhaften Elemente <strong>des</strong> dortigen VBG-ÖVS<br />

duchaus regional bedeutsam. Dieses VBG lehnt sich an die<br />

Biotopverb<strong>und</strong>fachplanung <strong>des</strong> LK ASL-SFT an (auch dort<br />

regional bedeutsam eingestuft).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 409 von 673


TÖB:<br />

(295) Landkreis Bernburg<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>4 Rad- <strong>und</strong> fußläufiger Verkehr<br />

295-3 Der im Punkt 6.<strong>2.</strong>4, Z 5 genannte Wipperr<strong>und</strong>weg<br />

steht wie hier festgelegt in Verbindung mit dem im<br />

Zuge <strong>der</strong> Erarbeitung <strong>des</strong> Ländlichen<br />

Wegekonzeptes <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt<br />

konzipierten Wipper-Saale-Radweges. Lei<strong>der</strong> ist in<br />

<strong>der</strong> Karte im Bereich Giersleben-Amesdorf kein Weg<br />

als Wipper-Saale-Radweg dargestellt. Eine<br />

Verbindung in Richtung Güsten ist nicht ersichtlich.<br />

volle Berücksichtigung Der Teilbereich zwischen Groß Schierstedt <strong>und</strong> Güsten wurde volle Berücksichtigung ja<br />

ergänzt.<br />

9 Zeichnerische Darstellung<br />

295-5 Darüber hinaus wird die schwierige Lesbarkeit <strong>der</strong><br />

kartografischen Darstellung angemerkt, die durch die<br />

Überlagerung von teilweise drei Vorbehaltsgebieten<br />

zusätzlich erschwert wird, z.B. Vorbehalt für<br />

Hochwasser (Pkt. 5.<strong>2.</strong>2), Vorbehalt für den Aufbau<br />

eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems (Pkt. 5.<strong>2.</strong>3. Nr.<br />

3) <strong>und</strong> Vorbehalt für Tourismus <strong>und</strong> Erholung (Pkt.<br />

5.<strong>2.</strong>6) bei Wolmirsleben <strong>und</strong> Lö<strong>der</strong>burg. Eine<br />

Abgrenzung <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes für<br />

Hochwasserschutz ist hier nicht mehr möglich.<br />

keine Berücksichtigung Eine Dreifachüberlagerung von VBG wurde nur in sehr wenigen<br />

Ausnahmefällen <strong>und</strong> auch nur kleinräumig vorgenommen.<br />

(siehe <strong>zum</strong> Vgl. LEP, hier im Harz großflächige<br />

Dreifachüberlagerung von VBG). Im genannten Bereich <strong>der</strong><br />

Egelner Mulde werden sowohl die Erholungs- <strong>und</strong> die<br />

ökologische Funktion <strong>des</strong> dortigen LSG als auch die<br />

überschwemmungsgefährdeten Bereich als VBG-<br />

Hochwasserschutz regionalplanerisch gesichert. Die Möglichkeit<br />

von Mehrfachüberlagerungen bei VBG im allgemeinen (sofern<br />

keine inhatlichen Konflikte auftreten) als auch die zusätzliche<br />

Ausweisung von VBG-Hochwasserschutz als neue VBG-<br />

Kategorie im speziellen ist Wille <strong>der</strong> Regionalen<br />

Planungsgemeinschaft.<br />

Die Art <strong>und</strong> Weise <strong>der</strong> kartografischen Darstellung wird von <strong>der</strong><br />

obersten Lan<strong>des</strong>planungsbehörde vorgegeben. Ggf. sind bei<br />

<strong>der</strong> räumlichen Abgrenzung auch die textlichen Begriffsdefinition<br />

<strong>der</strong> betroffenen VBG heranzuziehen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 410 von 673


TÖB:<br />

(295) Landkreis Bernburg<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

295-1 Wie bereits in <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>des</strong> Landkreises<br />

Bernburg vom 19.1<strong>2.</strong>2005 <strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REP<br />

Harz wird nochmals auf die zukünftigen<br />

administrativen Än<strong>der</strong>ungen im Rahmen <strong>des</strong><br />

Gesetzes zur Kreisgebietsneuregelung(1)<br />

hingewiesen, wonach <strong>der</strong> Landkreis Bernburg<br />

gemeinsam mit den Landkreisen Schönebeck <strong>und</strong><br />

Aschersleben-Stassfurt (ohne die Stadt<br />

Falkenstein/Harz) den neuen Salzlandkreis bildet.<br />

Das Gesetz wird <strong>zum</strong> 1. Juli 2007 Gültigkeit erlangen.<br />

Die Festlegungen <strong>der</strong> Regionalen Entwicklungspläne<br />

<strong>der</strong> betroffenen Regionen sollten bei <strong>der</strong> Planung <strong>und</strong><br />

Ausweisung von Vorrang- <strong>und</strong> Vorbehaltsgebieten<br />

gerade in den grenznahen Räumen Beachtung<br />

finden. Lei<strong>der</strong> sind die in <strong>der</strong> Stellungnahme<br />

aufgezeigten möglichen Anpassungen an den<br />

benachbarten Regionalen Entwicklungsplan für die<br />

Region Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg nicht in jedem<br />

Fall übernommen worden, <strong>des</strong>halb möchte ich auf<br />

einige Punkte nochmals eingehen:<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 411 von 673


TÖB:<br />

(296) Landkreis Bördekreis<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

296-4 Es wird auf die Stellungnahme <strong>des</strong> Bördekreises vom<br />

15.1<strong>2.</strong>2005 verwiesen. Gegenüber <strong>der</strong> Ausweisung<br />

<strong>des</strong> Eignungsgebietes Wind (Gröningen-) Wegeleben<br />

(unter Pkt. 3.<strong>2.</strong>4 G) bestehen nach wie vor<br />

gr<strong>und</strong>sätzliche <strong>Bedenken</strong>.<br />

In <strong>der</strong> Abwägung <strong>zum</strong> Eignungsgebiet wird<br />

dargestellt, dass <strong>der</strong> beauftragte Gutachter aufgr<strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> artenschutzrechtlichen Belange bezüglich <strong>des</strong> EU<br />

SPA Hakel im Ergebnis <strong>der</strong> Untersuchungen zur FFH-<br />

Verträglichkeit eine Streichung <strong>des</strong> Eignungsgebietes<br />

empfiehlt. Gemäß § 3 Abs.4 Lan<strong>des</strong>planungsgesetz<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt (LP1G) vom 28. April<br />

1998 (GVB1. LSA S.255) in <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit gültigen<br />

Fassung sind in <strong>der</strong> Abwägung bei <strong>der</strong> Aufstellung<br />

<strong>der</strong> Regionalen Entwicklungspläne die<br />

Erhaltungsziele <strong>der</strong> Europäischen<br />

Vogelschutzgebiete zu berücksichtigen. Soweit diese<br />

erheblich beeinträchtigt werden können, sind die<br />

Vorschriften <strong>des</strong> BNatSchG über die Zulässigkeit<br />

o<strong>der</strong> Durchführung von <strong>der</strong>artigen Eingriffen sowie<br />

die Einholung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> Kommission<br />

anzuwenden.<br />

Der § 34 Abs.3 B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetz<br />

(BNatSchG) vom 25.03.2002 (BGB1.1 S.l 193) in <strong>der</strong><br />

<strong>der</strong>zeit gültigen Fassung definiert die<br />

Ausnahmegründe für die Zulassung eines Planes,<br />

wenn dieser zu einer erheblichen Beeinträchtigung<br />

<strong>der</strong> Erhaltungsziele <strong>des</strong> EU SPA führen kann. In <strong>der</strong><br />

vorgelegten Abwägung ist nicht erkennbar, inwieweit<br />

diese Abwägung erfolgte.<br />

Es ist nicht erkennbar, ob in <strong>der</strong> Prüfung die<br />

Verträglichkeit <strong>des</strong> Plans mit an<strong>der</strong>en Projekten <strong>und</strong><br />

Plänen im Umfeld <strong>des</strong> EU SPA „Hakel", die ebenfalls<br />

geeignet sind, das EU SPA in seinen<br />

Erhaltungszielen zu beeinträchtigen, untersucht<br />

wurde.<br />

Im Ergebnis sollte die Abwägung <strong>zum</strong><br />

Eignungsgebiet überarbeitet werden. Es ist zu prüfen,<br />

ob eine Stellungnahme <strong>der</strong> Kommission einzuholen ist<br />

Aus STN vom 15.1<strong>2.</strong>05 <strong>zum</strong> 1. Planentwurf: "Das<br />

EG Gröningen - Wegeleben setzt sich im Landkreis<br />

Bördekreis innerhalb <strong>der</strong> Planungsregion Magdeburg<br />

fort. Das Eignungsgebiet kann in den Regionalen<br />

Entwicklungsplan nur aufgenommen werden, wenn<br />

die Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen <strong>des</strong><br />

benachbarten Europäischen Vogelschutzgebietes<br />

"Hakel" nachgewiesen wird."<br />

keine Berücksichtigung Im Zuge <strong>der</strong> FNP-Genehmigung <strong>der</strong> Stadt Wegeleben (2002)<br />

erfolgte auf Gr<strong>und</strong>lage <strong>des</strong> seinerzeit geltenden REP sowohl für<br />

das Son<strong>der</strong>gebiet Wind, welches nunmehr deckungsgleich mit<br />

dem im REPHarz ausgewiesenen EG ist, als auch für eine<br />

weitere deutlich größere EG-Erweiterung eine FFH-<br />

Verträglichkeitsuntersuchung hinsichtlich <strong>der</strong> möglichen<br />

Beeinträchtigung <strong>des</strong> EU SPA "Hakel", die seitens <strong>der</strong> oberen<br />

Naturschutzbehörde mit Maßgaben positiv abgeschlossen<br />

wurde. In 2004 wurde die FFH-Verträglichkeit <strong>der</strong> SO-<br />

Gebietsflächen im Bereich Wegeleben <strong>und</strong> Gröningen nochmals<br />

bestätigt ("Schwelle <strong>der</strong> Erheblichkeit bei <strong>der</strong> Errichtung <strong>der</strong><br />

beiden Windfarmen am Speckberg in Gröningen <strong>und</strong><br />

Wegeleben wird nicht überschritten").<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Umweltprüfung <strong>zum</strong> REPHarz wurden die<br />

betroffenen Belange <strong>des</strong> Greifvogelschutzes nochmals<br />

gutachterlich geprüft. Bei <strong>der</strong> Berücksichtigung dieser<br />

Ergebnisse für den Bereich <strong>des</strong> EG (Gröningen-)Wegeleben im<br />

REP-Abwägungsprozess ist jedoch auch <strong>der</strong> dort<br />

zwischenzeitlich erreichte Genehmigungstatbestand von 12<br />

WKA-Standorten im EG zu beachten, die erst 2005 bzw. 2007<br />

vom Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt genehmigt wurden. Dies ist<br />

angesicht <strong>der</strong> baurechtlichen Privilegierung <strong>der</strong><br />

Windenergienutzung umso wichtiger, denn ohne eine<br />

rechtsichere räumliche Einschränkung dieser Privilegierung<br />

durch die Regionalplanung ist eine planvolle Konzentration von<br />

WKA-Standorten (die im übrigen auch dem Vogelschutz zu gute<br />

kommt) nicht möglich. Gemäß <strong>der</strong> uns vorliegenden Unterlagen<br />

ist davon auszugehen, dass die die betroffenen Belange <strong>des</strong><br />

Vogelschutzes in den konkreten Projektverfahren weitaus<br />

tiefgründiger geprüft wurden (mit o.g. Ergebnis) als im Rahmen<br />

einer groben regionalplanerischen Umweltprüfung<br />

verfahrensmäßig möglich ist. Das gilt natürlich auch für die FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung. Ohne die erfolgte Feststellung einer<br />

projektbezogenen FFH-Verträglichkeit (auch unter<br />

Berücksichtigung benachbarter Vorhaben, siehe BImSchG-<br />

Bescheide) hätten die o.g. aktuellen BImSchG-Genehmigungen<br />

nicht erteilt werden können. Folglich kann im Rahmen <strong>der</strong><br />

vorliegenden Regionalplanung auf eine vertiefende FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung verzichtet werden. Auf Gr<strong>und</strong> <strong>des</strong><br />

Konfliktpotentials zwischen <strong>der</strong> Windenergienutzung <strong>und</strong> dem<br />

EU SPA "Hakel" wurde jedoch bereits im <strong>2.</strong> Planentwurf <strong>des</strong><br />

REPHarz auf die ursprünglich deutlich größere EG-Erweiterung,<br />

<strong>der</strong> noch 2001/2004 durch die obere Naturschutzbehörde eine<br />

FFH-Verträglichkeit für 20 WEA-Standorte auf fast 400 ha<br />

Fläche allein im Bereich Wegeleben attestiert wurde, wie<strong>der</strong><br />

zurückgenommen. Damit ist das jetzige, demgegenüber stark<br />

reduzierte EG bereits nahezu vollständig mit genehmigten WKA<br />

überplant . Eine relevante Zahl weiterer WKA-Standorte im EG<br />

ist damit nicht mehr möglich.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 412 von 673


TÖB:<br />

(296) Landkreis Bördekreis<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

Im übrigen ist das im Bördekreis direkt angrenzende EG<br />

Gröningen-(Wegeleben), in dem ebenfalls erst 2006 12 WKA<br />

genehmigt wurden, lt. REPMagdeburg mit ca. 265 ha mehr als<br />

doppelt so groß wie das EG (Gröningen)-Wegeleben mit ca. 120<br />

ha.<br />

6.<strong>2.</strong>4 Rad- <strong>und</strong> fußläufiger Verkehr<br />

296-2 Im Punkt Z 5 wird <strong>der</strong> Bo<strong>der</strong>adwan<strong>der</strong>weg textlich<br />

benannt, aber in <strong>der</strong> kartographischen Darstellung als<br />

bedeutsamer Radwan<strong>der</strong>weg nicht dargestellt. Es<br />

wird erneut vorgeschlagen, diesen Radweg auch<br />

kartographisch darzustellen. Im Abwägungsdokument<br />

ist unter Nr. 296 - 4 eine volle Berücksichtigung<br />

avisiert.<br />

296-3 Im REP - MD ist <strong>der</strong> St. Jakobus Pilgerweg als<br />

bedeuten<strong>der</strong> Wan<strong>der</strong>weg aufgeführt <strong>und</strong> in <strong>der</strong><br />

kartographischen Darstellung ebenfalls so dargestellt.<br />

Da <strong>der</strong> Pilgerweg nicht in <strong>der</strong> Planungsregion endet,<br />

sollte dieser auch in <strong>der</strong> Planungsregion Harz mit<br />

aufgenommen werden.<br />

volle Berücksichtigung Der Weg ist sowohl im 1. als auch im <strong>2.</strong> Planentwurf textlich <strong>und</strong><br />

kartographisch enthalten. Der Weg endet bei Etgersleben auf<br />

<strong>der</strong> L 76 <strong>und</strong> geht dann Richtung Groß Germersleben weiter<br />

(Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg, in <strong>der</strong>en REP).<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Der Weg ist unter Pkt. 7.17, G 6 im REPHarz textlich enthalten.<br />

Nach Prüfung <strong>der</strong> Unterlagen ist erkennbar, dass <strong>der</strong> Pilgerweg<br />

im REPHarz (nach aktuellen Angaben <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>verwaltungsamtes) an<strong>der</strong>e Anschlußpunkte im REPHarz<br />

aufweisen würde als im REPMagdeburg <strong>und</strong> es vermutlich<br />

mehrere Varianten zu diesem Verlauf gibt. Aus diesem Gr<strong>und</strong><br />

wurde auf eine kartographische Aufnahme im REPHarz<br />

verzichtet.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10 Sonstiges<br />

296-1 Der <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REP Harz mit Umweltbericht<br />

wurden von den Fachämtern <strong>des</strong> Landkreises<br />

Bördekreis unter Fe<strong>der</strong>führung <strong>des</strong> Tiefbauamtes,<br />

Sachgebiet Kreisplanung, als untere<br />

Lan<strong>des</strong>planungsbehörde, geprüft.<br />

Der Bördekreis hat bereits am 15.1<strong>2.</strong>2005 <strong>zum</strong> 1.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REP Harz Stellung genommen. Ein<br />

Großteil <strong>der</strong> Hinweise <strong>und</strong> <strong>Anregungen</strong> wurden von<br />

Ihnen berücksichtigt <strong>und</strong> in den <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong><br />

eingearbeitet.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10 Sonstiges<br />

297-1 Gegen den REPHarz bestehen aus Sicht <strong>des</strong> LK<br />

Goslar nach teilweiser Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

vorgebrachten <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> keine<br />

weiteren <strong>Bedenken</strong>.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 413 von 673


TÖB:<br />

(298) Landkreis Helmstedt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>3 Vorbehaltsgebiete für den Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems<br />

298-2 Ergänzend zu meinen früheren Planungsbeiträgen<br />

teile ich mit, dass inzwischen unter<br />

www.helmstedt.de über den Suchbegriff<br />

"Landschaftsrahmenplan" Textteil <strong>und</strong> Karten <strong>des</strong><br />

Landschaftsrahmenplanes für den Landkreis<br />

Helmstedt aufgerufen werden können. Die darin<br />

enthaltenen Informationen können für die<br />

Planungsüberlegungen im Bereich <strong>des</strong> Großen<br />

Bruches hilfreich sein.<br />

298-3 Seither sind an <strong>der</strong> zeichnerischen Darstellung im<br />

Bereich <strong>der</strong> gemeinsamen Grenze <strong>der</strong> Regionalen<br />

Planungsgemeinschaft <strong>und</strong> <strong>des</strong> Landkreises zwar<br />

redaktionelle, aber keine inhaltlichen Verän<strong>der</strong>ungen<br />

vorgenommen worden, so dass sich auch die<br />

fachliche Bewertung nicht än<strong>der</strong>t.<br />

STN 07.1<strong>2.</strong>05:<br />

Im Bereich <strong>der</strong> Grenze <strong>der</strong> Planungsregion Harz <strong>und</strong><br />

<strong>des</strong> Landkreises Helmstedt liegt <strong>der</strong> Naturraum <strong>des</strong><br />

Großen Bruches. Der hier gelegene Teil <strong>des</strong> Großen<br />

Bruches erfüllt lt. Landschaftsrahmenplan für den<br />

Landkreis Helmstedt die Voraussetzungen für eine<br />

Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet (Erhalt <strong>der</strong><br />

durch Gehölze <strong>und</strong> Gräben gekammerten<br />

Landschaft, Verbesserung ökologischer Werte <strong>und</strong><br />

Funktionen in <strong>der</strong> intensiv ackerbaulich genutzten<br />

Feldflur u.a. durch Anhebung <strong>des</strong><br />

Gr<strong>und</strong>wasserstan<strong>des</strong> <strong>und</strong> die Umwandlung von<br />

Acker in Grünland auf Nie<strong>der</strong>moorboden). Die<br />

Einleitung eines förmlichen Verfahrens zur Unter-<br />

Schutz-Stellung ist einstweilen allerdings nicht<br />

beabsichtigt. Weiterhin ist ein Teil <strong>des</strong><br />

Grabensystems <strong>zum</strong> Schutz <strong>und</strong> zur Entwicklung von<br />

zwei Fischarten durch das Land Nie<strong>der</strong>sachsen als<br />

FFH-Gebiet gemeldet worden. Das Große Bruch<br />

erfüllt nach hiesiger Auffassung für gewässer- <strong>und</strong><br />

nie<strong>der</strong>ungsbezogene Arten eine wichtige<br />

Biotopverb<strong>und</strong>funktion in Ost-West-Richtung, die es<br />

zu schützen <strong>und</strong> zu erhalten gilt. Ich gehe davon aus,<br />

dass sich die Situation im sachsen-anhaltischen Teil<br />

<strong>des</strong> Großen Bruches ähnlich darstellt, da es sich um<br />

einen einheitlichen Naturraum handelt. Unter diesen<br />

Umständen ist zu wünschen, dass die Belange <strong>des</strong><br />

Naturschutzes <strong>und</strong> <strong>der</strong> Landschaftspflege ihrem<br />

Gewicht entsprechend Berücksichtigung finden.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

teilweise Berücksichtigung Die Belange <strong>des</strong> Naturschutzes <strong>und</strong> <strong>der</strong> Landschaftspflege im<br />

Bereich <strong>des</strong> Großen Bruches werden im REPHarz dadurch<br />

berücksichtigt, dass das dort großflächig ausgewiesene<br />

Vorranggebiet für Hochwasserschutz gemäß Z 1 in Pkt. 5.1.1<br />

auch Teil <strong>des</strong> ökologischen Verb<strong>und</strong>systems ist <strong>und</strong> dass<br />

angrenzend im Talrandbereich das Vorbehaltsgebiet für den<br />

Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems Nr. 6 "Großes<br />

Bruch" ausgewiesen wurde.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 414 von 673


TÖB:<br />

(298) Landkreis Helmstedt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

11 keine <strong>Bedenken</strong><br />

298-1 Zu <strong>der</strong> vorausgegangenen 1. <strong>Entwurf</strong>sfassung <strong>des</strong><br />

Regionalen Entwicklungsplanes hatte ich bereits<br />

unter dem 05.1<strong>2.</strong>2005 eine Stellungnahme<br />

abgegeben <strong>und</strong> darin insbeson<strong>der</strong>e die<br />

naturschutzfachliche Bedeutung <strong>des</strong> Großen Bruches<br />

hervorgehoben. Die damals mitgeteilten<br />

Planungsbeiträge sind zur Kenntnis genommen <strong>und</strong> -<br />

soweit erfor<strong>der</strong>lich - ab-gewogen <strong>und</strong> teilweise<br />

berücksichtigt worden.<br />

Im Übrigen ist dem <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen<br />

Entwicklungsplanes ein umfassen<strong>der</strong> Umweltbericht<br />

beigegeben worden; dazu ergeben sich meinerseits<br />

keine Be-merkungen.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe<br />

299-2 Gestatten Sie mir <strong>zum</strong> VRSTO für Industrie <strong>und</strong><br />

Gewerbe Allstedt eine Anmerkung. Seit Ende 2006<br />

läuft zu genanntem Standort das ROV <strong>zum</strong> Vorhaben<br />

"Errichtung u. Betrieb einer Schweinezuchtanlage".<br />

Wir möchten heute nochmals betonen, dass das<br />

geplante Vorhaben aufgr<strong>und</strong> seiner Nähe zu<br />

touristischen Zielen r<strong>und</strong> um den Kyffhäuser sowie<br />

<strong>zum</strong> potentiellen Fremdenverkehrsgebiet "Hohe<br />

Schrecke" <strong>und</strong> zur Vernetzung mit den touristischen<br />

Zielen entlang <strong>der</strong> Unstrut erhebliche negative<br />

Auswirkungen haben wird.<br />

Kenntnisnahme Die Ausweisung eines Standortes für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe im<br />

Bereich <strong>des</strong> Allstedter Flugplatzes im REPHarz ist von vorn<br />

herein nicht mit bestimmten Nutzungsabsichten gleichzustellen.<br />

<strong>Bedenken</strong> gegen diese nachfolgende Planung können natürlich<br />

im Zuge <strong>des</strong> ROV von Ihnen geäußert werden <strong>und</strong> sind im Zuge<br />

<strong>des</strong> ROV dann auch abzuwägen. Im REPHarz wird lediglich<br />

eine allgemeine Standortsicherung eines Industrie- <strong>und</strong><br />

Gewerbestandortes betrieben. Weitere Verfahren entscheiden<br />

über Genehmigungsfähigkeit von speziellen Vorhaben an<br />

diesem Standort.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10 Sonstiges<br />

299-1 Die mit unserem Schreiben vom 19.1<strong>2.</strong>05<br />

dargestellten Hinweise <strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REPHarz<br />

wurden eingearbeitet.<br />

299-3 Welche Auswirkungen hat die Gebietsreform in<br />

Sachsen-Anhalt auf die Regionalen<br />

Entwicklungspläne, so u.a. <strong>der</strong> Zusammenschluss<br />

<strong>des</strong> LK SGH (REPHarz) mit dem LK ML?<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Durch das <strong>2.</strong> Gesetz zur Än<strong>der</strong>ung zur Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>planungsgesetzes vom 19.1<strong>2.</strong>2007 bleibt es bei einer<br />

geteilten Zuordnung <strong>des</strong> LK Mansfeld-Südharz zu den<br />

Planungsregionen Halle (Alt-LK Mansfel<strong>der</strong> Land) <strong>und</strong> Harz (Alt-<br />

LK Sangerhausen).<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10 Sonstiges<br />

300-1 Die <strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong> vorgebrachten <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Bedenken</strong> wurden abgewägt <strong>und</strong> im <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong><br />

entsprechend berücksichtigt. Seitens <strong>des</strong> LK ML<br />

werden keine weiteren Hinweise <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong><br />

REPHarz gegeben.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 415 von 673


TÖB:<br />

(301) Landkreis Merseburg-Querfurt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.2 Vorranggebiete für Wassergewinnung<br />

301-2 Der Landkreis Merseburg-Querfurt wird demnächst<br />

ein Verfahren zur Anpassung <strong>des</strong><br />

Wasserschutzgebietes Ziegelrodaer Forst beginnen.<br />

Nach dem vorliegenden hydrogeologischen<br />

Gutachten, das von den Fachbehörden (Lan<strong>des</strong>amt<br />

für Geologie <strong>und</strong> Bergwesen sowie Lan<strong>des</strong>betrieb für<br />

Hochwasserschutz <strong>und</strong> Wasserwirtschaft)<br />

begutachtet <strong>und</strong> bestätigt wurde, wird sich die<br />

Abgrenzung <strong>des</strong> Wasserschutzgebietes Ziegelrodaer<br />

Forst än<strong>der</strong>n <strong>und</strong> insbeson<strong>der</strong>e in Richtung<br />

Nordwesten nach Allstedt vergrößern (vgl. Karte im<br />

Anhang). Laut dem <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REP wird dieser<br />

Bereich durch das Vorranggebiet für<br />

Wassergewinnung VIII Allstedt-Wolferstedt-Winkel<br />

unter 5.1.2 nicht erfasst. Ebenso wenig beinhaltet das<br />

Vorbehaltsgebiet für Wassergewinnung Nr. 6.<br />

Rohnegebiet bei Allstedt den Bereich.<br />

Das zukünftige Wasserschutzgebiet Ziegelrodaer<br />

Forst sollte als Vorranggebiet für Wassergewinnung<br />

aufgenommen werden. Dies entspräche auch den<br />

formulierten Zielen bzw. <strong>der</strong> Begründung zu 5.1.<strong>2.</strong> im<br />

<strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REP für die Planungsregion Harz.<br />

Anmerkung: Die Lage <strong>des</strong> zukünftigen<br />

Wasserschutzgebietes Ziegelrodaer Forst liegt beim<br />

Lan<strong>des</strong>amt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt <strong>und</strong> bei<br />

<strong>der</strong> Unteren Wasserbehörde <strong>des</strong> Landkreises<br />

Merseburg-Querfurt digital vor.<br />

keine Berücksichtigung Nach den Kriterien zur Festlegung von VRG Wassergewinnung<br />

werden festgesetzte, lan<strong>des</strong>- <strong>und</strong> regionalbedeutsame<br />

Trinkwasserschutzgebiete im REPHarz als VRG<br />

Wassergewinnung aufgenommen.<br />

Auf Gr<strong>und</strong> <strong>des</strong> geringen Verfahrensvorlaufes bei <strong>der</strong> vom<br />

Einwen<strong>der</strong> genannten WSG-Anpassung kann ohne Kenntnis<br />

diesbezüglicher Unterlagen keine entsprechende<br />

Berücksichtigung <strong>des</strong> Vorschlages erfolgen, zudem im<br />

angrenzenden REPHalle (<strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong>) das VRG-<br />

Wassergewinnung Ziegelrodaer Forst nicht bis an die<br />

Planungsregionsgrenze reicht.<br />

Die jetzigen, möglicherweise betroffenen Festlegungen <strong>des</strong><br />

REPHarz (z.B. VRG Natur <strong>und</strong> Landschaft, VBG-<br />

Forstwirtschaft, Vorrangstandort für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe<br />

bzw. regional bedeutsamer Flugplatz Allstedt) sind als<br />

Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Raumordnung im geplanten Verfahren zur<br />

Festsetzung <strong>des</strong> Trinkwasserschutzgebietes zu beachten bzw.<br />

zu berücksichtigen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 416 von 673


TÖB:<br />

(301) Landkreis Merseburg-Querfurt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>3 Vorbehaltsgebiete für den Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems<br />

301-3 Im <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> wird mehrfach auf die Funktion <strong>der</strong><br />

Waldflächen für ein großräumiges ökologisches<br />

Verb<strong>und</strong>system eingegangen (G 1 <strong>und</strong> 2 in Pkt. 5.<strong>2.</strong>3,<br />

Z 3 in Pkt. 5.<strong>2.</strong>7). Im Sinne einer ausgewogenen<br />

Raumplanung erfolgt im REPHarz die Ausweisung<br />

von Waldflächen generell als Vorbehaltsgebiet für<br />

Forstwirtschaft, Vorbehaltsgebiete für den Aufbau<br />

eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems werden nur im<br />

Bereich <strong>der</strong> FFH- <strong>und</strong> Vogelschutzgebiete<br />

ausgewiesen.<br />

Mit Bezug auf die Stellungnahme <strong>der</strong> UNB vom<br />

28.1<strong>2.</strong>2005 wird nochmals auf die hohe ökologische<br />

Bedeutung <strong>der</strong> großflächigen Waldbestände im<br />

Grenzbereich zwischen <strong>der</strong> Planungsregion Halle<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> Planungsregion Harz hingewiesen, die im<br />

REP Halle entsprechend als Vorbehaltsgebiete für<br />

den Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems<br />

ausgewiesen sind.<br />

Insofern ist hier in jedem Fall sicher zu stellen, dass<br />

auch innerhalb <strong>der</strong> Vorbehaltsgebiete für<br />

Forstwirtschaft die Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong><br />

Vorbehaltsgebiete <strong>zum</strong> Aufbau eines ökologischen<br />

Verb<strong>und</strong>systems zur Anwendung kommen.<br />

Kenntnisnahme In Pkt. 5.<strong>2.</strong>7. Vorbehaltsgebiete für Forstwirtschaft Z 3 ist<br />

dargelegt, dass die VBG Forstwirtschaft auch die Aufgabe eines<br />

ökologischen Verb<strong>und</strong>systems wahrnehmen. Aufgr<strong>und</strong> dieser<br />

Aufgabe <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> ist von einer Ausweisung als VBG Aufbau<br />

eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems abgesehen worden.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

6.<strong>2.</strong>4 Rad- <strong>und</strong> fußläufiger Verkehr<br />

301-1 Bereits in <strong>der</strong> Stellungnahme vom 28.1<strong>2.</strong>2005 wurde<br />

auf die erfor<strong>der</strong>liche Weiterfuhrung <strong>des</strong> von Sachsen<br />

kommenden, in Ost-Westrichtung führenden <strong>und</strong><br />

nördlich von Landgrafroda die Region Harz<br />

erreichenden überregionalen Radweges Salzstraße<br />

hingewiesen. Dieser Radweg ist im<br />

Lan<strong>des</strong>wegekonzept <strong>und</strong> im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen<br />

Entwicklungsplanes <strong>der</strong> Region Halle enthalten (s.<br />

Anlage <strong>der</strong> Stellungnahme von 2005).<br />

Zu diesen regionsübergreifenden Problemen sowie<br />

zu nachstehenden <strong>Anregungen</strong> <strong>des</strong> Umweltamtes<br />

sollten Abstimmungen zwischen beiden<br />

Planungsgemeinschaften geführt werden.<br />

volle Berücksichtigung Übernahme erfolgt in Text <strong>und</strong> Karte<br />

volle Berücksichtigung ja<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 417 von 673


TÖB:<br />

(302) Landkreis Nordhausen<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

11 keine <strong>Bedenken</strong><br />

302-1 Der REPHarz tangiert den Landkreis Nordhausen<br />

nördlich <strong>und</strong> nord - östlich. Die Planungen <strong>der</strong><br />

"Planungsregion Harz" gehen sowohl mit den<br />

Intentionen <strong>der</strong> zur Ausweisung geführten<br />

Landschaftsschutz- <strong>und</strong> Naturschutzflächen sowie<br />

mit denen <strong>der</strong> FFH- <strong>und</strong> Vogelschutzgebiete konform<br />

(Anlage).<br />

Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> wird aus<br />

naturschutzfachlicher Sicht festgestellt, dass den<br />

Belangen <strong>des</strong> Naturschutzes <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Landschaftspflege aus Sicht <strong>der</strong> unteren<br />

Naturschutzbehörde <strong>des</strong> Landkreises Nordhausen<br />

Rechnung getragen wurde.<br />

Von den Fachbereichen wurden keine weiteren<br />

Hinweise geäußert.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10 Sonstiges<br />

304-3 Untere Wasserbehörde:<br />

Durch den REP Harz werden wasserwirtschaftliche<br />

Belange <strong>des</strong> Landkreises Schönebeck nicht berührt.<br />

Diese Einschätzung könnte sich bei einer<br />

Fortschreibung <strong>des</strong> REP hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Erschließung untertägiger Lagerstätten <strong>und</strong><br />

Energierohstoffe än<strong>der</strong>n.<br />

304-4 Sachgebiet Kreisplanung<br />

Durch die bevorstehende Kreisgebietsreform bilden<br />

die bisherigen Landkreise Bernburg, Aschersleben-<br />

Staßfurt <strong>und</strong> Schönebeck den neuen Salzlandkreis.<br />

Der <strong>Entwurf</strong> zur Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>planungsgesetzes <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-<br />

Anhalt sieht die Zuordnung <strong>des</strong> Salzlandkreises zur<br />

Planungsregion Magdeburg vor. Die Lan<strong>des</strong>regierung<br />

hat in einer Pressemitteilung erklärt, dass bis <strong>zum</strong><br />

30.11.07 die bisherige Zusammensetzung <strong>der</strong><br />

Regionalen Planungsgemeinschaften erhalten bleibt.<br />

Es wird aus diesem Gr<strong>und</strong> ab 01.07.2007 um eine<br />

Beteiligung <strong>des</strong> Amtes für Regionalplanung <strong>und</strong><br />

Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> zukünftigen Landkreises<br />

Salzland bei allen Vorhaben in <strong>der</strong> Gemarkung <strong>des</strong><br />

bisherigen Landkreises Aschersleben- Staßfurt<br />

gebeten.<br />

Formell wird darauf hingewiesen, dass das<br />

Raumordnungsgesetz durch Artikel 10 <strong>des</strong> Gesetzes<br />

vom 09.1<strong>2.</strong>2006 (BGBI. I S. 2833) zuletzt geän<strong>der</strong>t<br />

wurde.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

volle Berücksichtigung volle Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 418 von 673


TÖB:<br />

(304) Landkreis Schönebeck<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

11 keine <strong>Bedenken</strong><br />

304-1 Erhebliche Einwände <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong><br />

vorliegenden <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REPHarz werden nicht<br />

geäußert.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

12 Umweltbericht<br />

304-2 Umweltbericht:<br />

Zum <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REP Harz wurde ein Umweltbericht<br />

erarbeitet. Gegenstand <strong>der</strong> Umweltprüfung war die<br />

Prüfung <strong>der</strong> voraussichtlichen erheblichen<br />

Umweltauswirkungen durch die Festsetzung von<br />

Vorranggebieten im Planungsraum.<br />

Landkreisübergreifend sind hier das Eignungsgebiet<br />

Borne <strong>und</strong> das Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung<br />

bei Staßfurt zu benennen.<br />

Im Umweltbericht wurden Aussagen <strong>zum</strong><br />

Eignungsgebiet -Windenergie Borne- nicht getroffen,<br />

da das Gebiet bereits einer Umweltprüfung<br />

unterzogen wurde.<br />

Für das Vorranggebiet Rohstoffgewinnung Solfeld<br />

Staßfurt wurde das Konfliktpotenzial als gering bis<br />

mittel eingeschätzt, da die Solegewinnung untertägig<br />

erfolgt.<br />

Durch das Monitoring auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong><br />

Regionalplanung ist regelmäßig ein Überblick über<br />

die Umweltauswirkungen gegeben <strong>und</strong> es kann<br />

entsprechend schnell auf Fehlentwicklungen reagiert<br />

werden.<br />

Hierbei sollte aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> landkreisübergreifenden<br />

Lage die zuständige Regionale<br />

Planungsgemeinschaft Magdeburg einbezogen<br />

werden.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

11 keine <strong>Bedenken</strong><br />

305-1 Zum <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REPHarz habe ich keine<br />

<strong>Anregungen</strong> vorzubringen. Meine mit Datum vom<br />

14.11.05 vorgebrachten <strong>Anregungen</strong> <strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong><br />

sind angemessen berücksichtigt.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 419 von 673


TÖB:<br />

(309) LMBV Lausitzer <strong>und</strong> Mitteldeutsche Bergbau-Vewaltungsgesellschaft mbH Liegenschaftsabteilung Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

309-1 - keine abwägungsrelevanten Hinweise/<strong>Bedenken</strong><br />

<strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> abgegeben -<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Eine Vielzahl von Hinweisen auf <strong>der</strong>zeitige<br />

Eigentumsverhältnisse, bergrechtliche<br />

Verantwortungsbereiche, Flutungsziele Concordia-<br />

See, Gr<strong>und</strong>wasserstände im Zuge <strong>der</strong> Flutung,<br />

Braunkohlentiefbaubauanlagen,<br />

Altlastverdachtsflächen <strong>und</strong> Flutungsanlagen wurde<br />

gegeben, <strong>zum</strong> Teil auch aus <strong>der</strong> STN vom 11.11.05<br />

<strong>zum</strong> 1. Planentwurf <strong>und</strong> behalten auch für den <strong>2.</strong><br />

Planentwurf ihre Gültigkeit.<br />

Weitere Zusätze/Hinweise <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> Planentwurf <strong>des</strong><br />

REPHarz bestehen nicht.<br />

13.10 Erörterung zu Sonstiges<br />

309-2 Alle Berührungspunkte, die sich aus <strong>der</strong><br />

Bergbausanierung ergeben, wurden Ihnen in den<br />

Stellungnahmen vom 11.11.2005 <strong>und</strong> vom<br />

20.03.2007 detailliert zu den Schwerpunktthemen, wie<br />

- Gr<strong>und</strong>stückseigentum <strong>und</strong> großflächiger<br />

Vermarktung<br />

- Stand <strong>der</strong> Sanierung <strong>der</strong> Tagebaurestlöcher<br />

- Bergbaulich bedingter Gr<strong>und</strong>wasserwie<strong>der</strong>anstieg<br />

<strong>und</strong> prognostische Gr<strong>und</strong>wasserentwicklung It.<br />

Hydrogeologischem Modell<br />

- Braunkohlentiefbauanlagen in Rechtsnachfolge <strong>der</strong><br />

LMBV mbH<br />

dargestellt. Dem uns vorliegenden<br />

Abwägungsvorschlag wird nicht wi<strong>der</strong>sprochen.<br />

309-3 Entsprechend <strong>der</strong> Hinweise <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>amtes für<br />

Geologie <strong>und</strong> Bergwesen Sachsen-Anhalt <strong>zum</strong><br />

Umweltbericht sind wir selbstverständlich bereit, im<br />

Bedarfsfall bei <strong>der</strong> konkreten Auswahl für eine<br />

zusammenhängende Aufforstungsfläche behilflich zu<br />

sein.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Konkrete Aufforstungsflächen werden erst von <strong>der</strong><br />

Kenntnisnahme nein<br />

entsprechenden Fachplanung, hier ALFF, festgelegt.<br />

309-4 Teilnahme am Erörterungstermin abgesagt Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 420 von 673


TÖB:<br />

(311) MIBRAG Mitteldeutsche Braunkohlengesellschaft mbH<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

7.12 Lagerstätten<br />

311-1 Nach Prüfung in unserem Hause möchten wir uns<br />

<strong>zum</strong> vorliegenden Planentwurf, in Ergänzung zu<br />

unserer Stellungnahme vom 15. Dezember 2005, wie<br />

folgt äußern:<br />

Wie bereits im 1. <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REP Harz wurde die<br />

Braunkohlenlagerstätte Egelner Südmulde dem<br />

Punkt 7.1<strong>2.</strong> Lagerstätten, hier insbeson<strong>der</strong>e<br />

Gr<strong>und</strong>satz G 6, zugeordnet. Damit wird anerkannt,<br />

dass diese Lagerstätte ein regional bedeutsames<br />

Geopotenzial darstellt <strong>und</strong> bei raumbedeutsamen<br />

Planungen <strong>und</strong> Maßnahmen angemessen<br />

berücksichtigt werden soll. Im gleichen Absatz wird<br />

darauf hingewiesen, dass aus raumordnerischer<br />

Sicht eine höherstufige Einordnung nicht<br />

vorgenommen werden kann. Die in unserem<br />

Schreiben vom 15. Dezember 2005 genannten<br />

wichtigen Fakten sind im Abwägungsprozess nicht<br />

berücksichtigt worden. Laut <strong>der</strong> Mitteilung über die<br />

Abwägungsergebnisse wird unter an<strong>der</strong>em als<br />

Begründung seitens <strong>der</strong> Regionalversammlung <strong>der</strong><br />

Regionalen Planungsgemeinschaft Harz auf die<br />

Fortschreibung <strong>des</strong> LEP-LSA verwiesen.<br />

Um zu unterstreichen, wie wichtig uns die<br />

Standortsicherung <strong>und</strong> damit die Ausweisung als<br />

Vorbehaltsgebiet ist, möchten wir Ihnen an dieser<br />

Stelle den betreffenden Auszug unserer<br />

Stellungnahme, die wir im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />

Bekanntgabe <strong>der</strong> allgemeinen Planungsabsicht <strong>der</strong><br />

Lan<strong>des</strong>regierung zur Fortschreibung <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsplans <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-<br />

Anhalt im September 2006 an das Ministerium für<br />

Lan<strong>des</strong>entwicklung <strong>und</strong> Verkehr abgegeben haben,<br />

einfügen.<br />

Auszug unseres Schreibens vom 01. November 2006<br />

an das Ministerium für Lan<strong>des</strong>entwicklung <strong>und</strong><br />

Verkehr <strong>zum</strong><br />

Vorbehaltsgebiet Braunkohlenlagerstätte "Egelner<br />

Südmulde".<br />

"Für das Feld "Egelner Südmulde" liegt mit einer<br />

Verleihungsurk<strong>und</strong>e auf Bergwerkseigentum bei <strong>der</strong><br />

BVVG ein definiertes Polygon für eine ortsgenaue<br />

Darstellung vor. Die MIBRAG mbH will im <strong>2.</strong> Halbjahr<br />

2007 mit den Erk<strong>und</strong>ungsarbeiten in diesem Feld<br />

beginnen.<br />

Aus <strong>der</strong> Sicht <strong>der</strong> Datendefizite <strong>und</strong> dem sich an eine<br />

Erk<strong>und</strong>ung anschließenden Genehmigungsgang<br />

erscheint aus heutiger Sicht ein Abbau erst nach<br />

2025 möglich. Im Falle einer lagemäßigen<br />

Vorbehaltsausweisung im LEP sollte <strong>der</strong> von <strong>der</strong><br />

keine Berücksichtigung Es erfolgt lt. rechtskräftigem LEP-LSA die Gewinnung von<br />

Rohbraunkohle zur Energieerzeugung in Sachsen-Anhalt<br />

gegenwärtig <strong>und</strong> zukünftig ausschließlich im Bereich <strong>der</strong><br />

Lagerstätte Profen. Die LEP-Festlegungen sind nach § 6 Abs. 1<br />

LPlG zu beachten <strong>und</strong> zu übernehmen. Eine mögliche<br />

raumordnerische Sicherung <strong>der</strong> Braunkohlenlagerstätte Egelner<br />

Südmulde hat folglich zunächst im LEP-LSA zu erfolgen,<br />

diesbezüglich ist die beabsichtigte LEP-Fortschreibung<br />

abzuwarten.<br />

Die <strong>der</strong>zeit vorliegenden Informationen zu dieser Lagerstätte<br />

sind angesichts <strong>der</strong> Flächengröße <strong>des</strong> BWE <strong>und</strong> <strong>der</strong> mit einer<br />

Gewinnung verb<strong>und</strong>enen umfangreichen <strong>und</strong> großräumigen<br />

Beeinträchtigungen noch nicht ausreichend für eine<br />

sachgerechte Abwägung zwischen einer raumordnerischen<br />

Sicherung <strong>der</strong> BK-Lagerstätte <strong>und</strong> den an<strong>der</strong>en Erfordnerissen<br />

<strong>der</strong> Raumordnung (insbeson<strong>der</strong>e auch im Hinblick <strong>der</strong><br />

Umweltprüfung <strong>des</strong> REPHarz, siehe vergleichsweise an<strong>der</strong>e<br />

VBG-Rohstoffgewinnung im Umweltbericht).<br />

Auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Größenordnung <strong>der</strong> Lagerstätte <strong>und</strong> <strong>der</strong> bei einer<br />

Gewinnung <strong>und</strong> Verwertung <strong>der</strong> Braunkohle, weit über die<br />

Planungsregion hinausgehenden möglichen ökologischen,<br />

ökonomischen <strong>und</strong> sozialen Auswirkungen handelt es sich hier<br />

nicht (nur) um eine regionalbedeutsame, son<strong>der</strong>n eindeutig um<br />

eine lan<strong>des</strong>bedeutsame Lagerstätte. Folglich ist hier <strong>der</strong><br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan die entscheidene raumordnerische<br />

Planungsgr<strong>und</strong>lage.<br />

Siehe auch Datensatz 254-35 (IHK Magdeburg).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 421 von 673


TÖB:<br />

(311) MIBRAG Mitteldeutsche Braunkohlengesellschaft mbH<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

7.12 Lagerstätten<br />

11 keine <strong>Bedenken</strong><br />

MIBRAG mbH in <strong>der</strong> Öffentlichkeit geäußerte<br />

Verzicht auf das Teilfeld Lö<strong>der</strong>burg <strong>und</strong> den Bereich<br />

<strong>der</strong> Nordmulde, verb<strong>und</strong>en mit dem generellen<br />

Verzicht auf eine Bodeverlegung, berücksichtigt<br />

werden.<br />

Wir bitten um Prüfung <strong>und</strong> Einarbeitung unserer<br />

Ergänzungswünsche."<br />

312-1 Unsererseits wird <strong>zum</strong> REPHarz kein Einwand<br />

erhoben, da sich in diesem Bereich keine Anlagen<br />

o<strong>der</strong> Anlagenteile unseres Unternehmens befinden<br />

bzw. diese von Ihrem Vorhaben nicht beeinflusst<br />

werden.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

13.10 Erörterung zu Sonstiges<br />

312-2 Absage Erörterungstermin,<br />

Protokollzustellung ist nicht erfor<strong>der</strong>lich<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

1 Rechtliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

313-8 In Abs. 2 ist in <strong>der</strong> ersten Zeile nach den<br />

Worten.....Träger <strong>der</strong> Regionalplanung..."<br />

entsprechend LPIG § 17 Abs. 1 einzufügen ".. für die<br />

Planungsregionen..."<br />

volle Berücksichtigung volle Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 422 von 673


TÖB:<br />

(313) Ministerium für Lan<strong>des</strong>entwicklung <strong>und</strong> Verkehr<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

4.3 Zentralörtliche Glie<strong>der</strong>ung<br />

313-4 G 12: Mit Veröffentlichung im Ministerialblatt vom<br />

18.9.2006 gab die oberste Lan<strong>des</strong>planungsbehörde<br />

ihre Absicht bekannt, den Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan<br />

neu aufzustellen. Ein wesentlicher Punkt bei <strong>der</strong><br />

Neuaufstellung <strong>des</strong> Plans wird aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

rückläufigen Bevölkerungsentwicklung die<br />

Überprüfung <strong>des</strong> Zentrale-Orte-Systems in Sachsen-<br />

Anhalt sein. In diesem Zusammenhang werden auch<br />

die Kriterien zur Festlegung <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>zentren in den<br />

Regionalen Entwicklungsplänen überprüft werden.<br />

Bis dahin ist eine stringente Anwendung <strong>des</strong><br />

<strong>der</strong>zeitigen Zentrale-Orte-Systems in den Regionen<br />

erfor<strong>der</strong>lich. Eine Festlegung zur Wahrnehmung von<br />

zentralörtlichen Funktionen in weiteren Orten ist nicht<br />

genehmigungsfähig.<br />

volle Berücksichtigung G 12 wird gestrichen.<br />

Die Verwaltungssitze von Verwaltungsgemeinschaften <strong>und</strong><br />

Einheitsgemeinden, die zur Zeit nicht als Gr<strong>und</strong>zentrum<br />

eingestuft sind, werden durch die Streichung nicht in Frage<br />

gestellt. Durch die künftige Gemeindegebietsreform kann es<br />

jedoch zu diesbezüglichen Än<strong>der</strong>ungen kommen.<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 423 von 673


TÖB:<br />

(313) Ministerium für Lan<strong>des</strong>entwicklung <strong>und</strong> Verkehr<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

4.3 Zentralörtliche Glie<strong>der</strong>ung<br />

313-9 Z 15, Z 16, Z 18, Z 19, Z 21:<br />

Die Ziele Z 15, Z 16, Z 18, Z 19 <strong>und</strong> Z 21 wurden<br />

wortgleich <strong>und</strong> kursiv aus dem LEP 3.<strong>2.</strong>8. <strong>und</strong> 3.<strong>2.</strong>9.<br />

übernommen. Im LEP sind diese jedoch als<br />

Gr<strong>und</strong>sätze festgelegt. Soll hierzu eine Zielfestlegung<br />

erfolgen, wäre dieses eine Präzisierung <strong>und</strong> kann<br />

daher nicht kursiv erscheinen. Da diese<br />

Festlegungen jedoch ohne weitere räumliche <strong>und</strong><br />

sachliche Bestimmung übernommen wurden, ist eine<br />

Präzisierung einer LEP-Festlegung vom Gr<strong>und</strong>e nicht<br />

gegeben. Die rechtliche Qualität dieser Ziele <strong>der</strong><br />

Raumordnung muss <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t angezweifelt werden<br />

<strong>und</strong> ist zu überdenken.<br />

teilweise Berücksichtigung Die Zielfestlegungen werden bis auf Z 15 beibehalten <strong>und</strong> nicht<br />

mehr kursiv dargestellt .<br />

Zu Z 15: Die zugr<strong>und</strong>e gelegte LEP-Formulierung ist eine Soll-<br />

Formulierung, <strong>der</strong>en rechtliche Zielqualität <strong>des</strong>wegen fraglich ist.<br />

Zu Z 16: Die zugr<strong>und</strong>e gelegte LEP-Formulierung besitzt bereits<br />

ein hohes Maß an Verbindlichkeit. Die Begründung zu Z 16 wird<br />

ergänzt um die Bedeutung <strong>der</strong> städtebaulich integrierten<br />

Einzelhandelsstandorte insbeson<strong>der</strong>e unter dem Aspekt <strong>der</strong><br />

demografischen Entwicklung, die es durch Z 16 (<strong>und</strong> nicht als<br />

Gr<strong>und</strong>satz) hinreichend zu schützen gilt. Um ein Abweichen in<br />

atypischen Ausnahmefällen zu ermöglichen, wird im Sinne einer<br />

Regel-Ausnahme-Struktur in Z 16 das Wort "gr<strong>und</strong>sätzlich"<br />

eingefügt.<br />

Zu Z 18 <strong>und</strong> Z 19: Die Begründung für die Höherstufung wird<br />

sinngemäß wie folgt ergänzt:<br />

"Diesen Versorgungsauftrag können die zentralen Orte bei<br />

schwieriger werdenden Rahmenbedingungen (Bevölkerungs<strong>und</strong><br />

Finanzentwicklung) nur dann erfüllen, wenn diese selbst bei<br />

entsprechendem Bedarf die dafür notwendige Infrastruktur<br />

tatsächlich vorhalten (Z 17) <strong>und</strong> durch an<strong>der</strong>e Orte in ihrem<br />

Verflechtungsbereich nicht durch zusätzliche Konkurrenz<br />

geschwächt werden (Z 18). Die stringentere Übernahme <strong>der</strong><br />

aktuellen LEP-Gr<strong>und</strong>sätze entspricht auch <strong>der</strong> Zielstellung <strong>der</strong><br />

<strong>der</strong>zeit lfd. LEP-Neuaufstellung, welches gemäß <strong>der</strong><br />

Bekanntmachung im Ministerialblatt vom 18.09.2006 auch die<br />

Überprüfung <strong>des</strong> Zentrale-Orte-Systems in Sachsen-Anhalt<br />

unter den Rahmenbedingungen einer rückläufigen<br />

Bevölkerungsentwicklung <strong>zum</strong> Inhalt hat."<br />

siehe auch STN <strong>des</strong> MLV zu G 12 ("stringente Anwendung <strong>des</strong><br />

<strong>der</strong>zeitigen ZOS gefor<strong>der</strong>t", ist allein mit Gr<strong>und</strong>sätzen nicht<br />

umsetzbar). Um ein Abweichen in atypischen Ausnahmefällen<br />

zu ermöglichen, wird im Sinne einer Regel-Ausnahme-Strukur in<br />

Z 19 die Worte "in <strong>der</strong> Regel" eingefügt.<br />

Z 21: Hier geht es lediglich um die Prüfpflicht, ob auch<br />

versiegelte Flächen genutzt werden können. Ein<br />

diesbezüglicher (lediglicher) Gr<strong>und</strong>satz ist auch angesichts<br />

freiwerden<strong>der</strong> Flächen, z.B. durch den Stadtumbau, im Sinne<br />

<strong>des</strong> Bodenschutzes nicht ausreichend (kann bereits<br />

weggewogen werden ohne tatsächliche Prüfung). Die Prüfpflicht<br />

sichert eine angemessene Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

diesbezüglichen allgemeinen Gr<strong>und</strong>sätze (G 2-1, G 8-2, G 9-3,<br />

G 9-4, G 10-2) bei <strong>der</strong> städtebaulichen Planung. Die<br />

Begründung zu Z 21 wird entsprechend ergänzt.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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(313) Ministerium für Lan<strong>des</strong>entwicklung <strong>und</strong> Verkehr<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

4.3 Zentralörtliche Glie<strong>der</strong>ung<br />

313-35 Begründungen:<br />

Zu Zielen Z 15, Z 16, Z 18, Z 19, Z 21<br />

Die Formulierung, dass Gr<strong>und</strong>sätze <strong>des</strong> LEP<br />

übernommen <strong>und</strong> auf <strong>der</strong> Ebene <strong>der</strong><br />

Regionalplanung <strong>zum</strong> Ziel <strong>der</strong> Raumordnung<br />

"aufgewertet" werden, ist nicht angemessen. Sollen<br />

diese Gr<strong>und</strong>sätze aus dem LEP präzisiert <strong>und</strong> auf<br />

regionalplanerischer Ebene als Ziele festgelegt<br />

werden, sind in <strong>der</strong> Begründung die daraus<br />

resultierenden Bindungswirkungen, die diese<br />

Zielfestlegungen hervorrufen sowie die Gründe für<br />

die getroffenen Festlegungen im REP darzulegen.<br />

Die Begründung vermittelt <strong>der</strong>zeit den Eindruck, dass<br />

materiell keine bestimmten regionalplanerischen<br />

Präzisierungen vorgenommen wurden, so dass<br />

letztendlich die Festlegungen nicht die rechtliche<br />

Qualität von Zielen <strong>der</strong> Raumordnung haben.<br />

volle Berücksichtigung Z 15 wird wie im LEP als Gr<strong>und</strong>satz "zurückgestuft". Die<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

Begründungen für die an<strong>der</strong>en Zielfestlegungen werden ergänzt<br />

(siehe auch Datensatz 313-9).<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

313-10 G 3: Der Gr<strong>und</strong>satz G 3 ist entbehrlich.<br />

Unter Z 2 wurde die Zielfestlegung aus dem LEP<br />

übernommen; diese bindet öffentliche Stellen<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> ( Nicht-) Erteilung entsprechen<strong>der</strong><br />

Genehmigungen. In <strong>der</strong> Begründung hierzu (LEP)<br />

wird ausgeführt, dass an<strong>der</strong>e (als ausgeschlossene<br />

gewerbliche <strong>und</strong> zu Wohnzwecken zu errichtende)<br />

Neubauten <strong>der</strong> Genehmigung <strong>der</strong> Wasserbehörde<br />

bedürfen. Insofern bedarf es hier keiner<br />

"Aufweichung" <strong>der</strong> Zielfestlegung aus dem LEP. Der<br />

Gr<strong>und</strong>satz ist zu streichen.<br />

keine Berücksichtigung Der Gr<strong>und</strong>satz G 3 führt im Vgl. zur LEP-Begründung zu keiner<br />

"Aufweichung" <strong>der</strong> in Z 2 enthaltenden, aus dem LEP<br />

übernommenden Zielfestlegung, da G 3 sogar über<br />

Bauvorhaben für gewerbliche <strong>und</strong> Wohnzwecken hinausgeht. G<br />

3 greift bei allen Bauvorhaben, die geeignet sind, das<br />

Hochwassergeschehen zu beeinflussen. In G 3 wurde zusätzlich<br />

<strong>der</strong> Aspekt <strong>der</strong> Ausgleichsmaßnahmen bei unumgänglichen<br />

baubedingten Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Retentionsvermögens<br />

(z.B. durch Deichbau) aufgenommen. Dieses wurde bereits<br />

mehrfach angewendet <strong>und</strong> hat sich als wichtiges Hilfsmittel zur<br />

Überprüfung machbarer diesbezüglicher Kompensationen<br />

erwiesen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.2 Vorranggebiete für Wassergewinnung<br />

313-6 Überlagerung von Vorranggebieten für<br />

Wassergewinnung mit Vorbehaltsgebieten für<br />

Tourismus <strong>und</strong> Erholung- Begründung<br />

Gemäß § 7 Abs. 4 ROG sind Vorranggebiete<br />

Gebiete, die für bestimmte, raumbedeutsame<br />

Funktionen o<strong>der</strong> Nutzungen vorgesehen sind <strong>und</strong><br />

an<strong>der</strong>e raumbedeutsame Nutzungen in diesem<br />

Gebiet ausschließen, soweit diese mit den<br />

vorrangigen Funktionen, Nutzungen o<strong>der</strong> Zielen <strong>der</strong><br />

Raumordnung nicht vereinbar sind. Das heißt, dass<br />

Vorrangfunktionen aufgr<strong>und</strong> ihrer erheblichen<br />

Bindungswirkung nicht o<strong>der</strong> nur im Ausnahmefall<br />

überlagert werden dürfen. Im vorliegenden<br />

Planentwurf wurden die Vorranggebiete für<br />

Wassergewinnung Nr. I, II <strong>und</strong> X großflächig mit dem<br />

Vorbehaltsgebiet für Tourismus <strong>und</strong> Erholung Nr. 1<br />

überlagert. Wenn daran festgehalten werden soll, ist<br />

dies nachvollziehbar zu begründen. Der <strong>Entwurf</strong><br />

enthält <strong>der</strong>zeit keine Begründung hierzu. Hier kann<br />

auch nicht die Begründung zu 5.<strong>2.</strong>6. ersatzweise<br />

herangezogen werden. Es muss deutlich klar gestellt<br />

werden, dass die betroffenen Vorrangfestlegungen<br />

mit <strong>der</strong> Überlagerung durch ein Vorbehaltsgebiet<br />

vereinbar sind.<br />

volle Berücksichtigung Die Begründung zu Ziel 2 im Pkt. 5.1.2 wird sinngemäß wie folgt<br />

ergänzt:<br />

"Gemäß <strong>der</strong> Regelungen <strong>des</strong> ROG <strong>und</strong> <strong>des</strong> LPlG können<br />

Vorrangfunktionen -bzw. Vorranggebiete aufgr<strong>und</strong> ihrer<br />

erheblichen Bindungswirkung nicht o<strong>der</strong> nur im Ausnahmefall<br />

überlagert werden. Die Vorranggebiete Nr. I, II <strong>und</strong> X werden als<br />

ein solcher Ausnahmefall vom Vorbehaltsgebiet für Tourismus<br />

<strong>und</strong> Erholung "Harz <strong>und</strong> Harzvorlän<strong>der</strong>" überlagert (siehe auch<br />

Pkt. 5.<strong>2.</strong>6.). Die genannten Vorranggebiete für<br />

Wassergewinnung nehmen große Teile <strong>der</strong> bedeutendsten<br />

Tourismusregion <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt, dem Harz, ein<br />

<strong>und</strong> besitzen selbst eine hinsichtlich <strong>der</strong> Erholungseignung<br />

hochwertige naturräumliche Ausstattung. Da es sich bei <strong>der</strong><br />

überlagernden Vorbehaltsfunktion in erster Linie um die<br />

regionalplanerische Sicherung einer ruhigen,<br />

landschaftsbezogenen Erholung handelt, die bereits auch schon<br />

stattfindet (v.a. Wan<strong>der</strong>n <strong>und</strong> Radwan<strong>der</strong>n auf dem<br />

vorhandenen Wegenetz), sind im Regelfall keine inhaltlichen<br />

Konflikte mit <strong>der</strong> Wassergewinnung als übergeordnete<br />

Vorrangfunktion zu erwarten. Die zu schützenden Oberflächen<strong>und</strong><br />

Gr<strong>und</strong>wasservorkommen werden durch die genannte<br />

Erholungsform nicht beeinträchtigt. Folglich ist in den<br />

betroffenen Gebieten die nachgeordnete Vorbehaltsfunktion mit<br />

<strong>der</strong> ausgewiesenen Vorrangfunktion Wassergewinnung<br />

vereinbar."<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

313-48 Eine räumliche Erweiterung bestandsgeschützter<br />

bergbaulicher Vorhaben innerhalb von<br />

Vorranggebieten, die nicht <strong>der</strong> Rohstoffsicherung<br />

dienen, ist wegen entgegenstehen<strong>der</strong> Ziele <strong>der</strong><br />

Raumordnung zunächst gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

ausgeschlossen.<br />

Ein Abwägungsgebot besteht nicht; eine Erweiterung<br />

wäre nur möglich, wenn die Rohstoffgewinnung mit<br />

<strong>der</strong> festgelegten Vorrangnutzung vereinbar wäre.<br />

Insofern hat diejenige öffentliche Stelle, die bei ihrer<br />

Entscheidung Ziele <strong>der</strong> Raumordnung zu beachten<br />

hat, dies entsprechend zu prüfen <strong>und</strong> ggf.<br />

nachzuweisen( Begründung 5.1.5. Z 7).<br />

volle Berücksichtigung Satz 2 <strong>der</strong> Begründung wird wie folgt sinngemäß geän<strong>der</strong>t bzw.<br />

ergänzt: "Für darüber hinausgehende räumliche Erweiterungen<br />

besteht jedoch Abwägungsgebot, sofern keine Ziele <strong>der</strong><br />

Raumordnung betroffen sind. Im Falle betroffener Ziele ist eine<br />

Erweiterung aus raumordnerischer Sicht nur möglich, wenn die<br />

Rohstoffgewinnung mit dem betroffenen Ziel <strong>der</strong> Raumordnung<br />

vereinbar ist."<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>1 Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />

313-11 Es wurden Vorbehaltsgebiete für den<br />

Hochwasserschutz in <strong>der</strong> Karte <strong>zum</strong> REP festgelegt,<br />

jedoch we<strong>der</strong> mit einer Nummer versehen noch im<br />

Text benannt. Dies ist nachzuholen.<br />

teilweise Berücksichtigung Im Gegensatz zu an<strong>der</strong>en Vorbehaltsgebieten, die häufig nicht<br />

im räumlichen Zusammmenhang mit den thematisch<br />

entsprechenden Vorranggebieten stehen (z.B VRG-/VBG-<br />

Rohstoffgewinnung), ist dies bei den VRG- <strong>und</strong> VBG-<br />

Hochwasserschutz auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> räumlichen Bindung an die<br />

Flusstäler bzw- auen i.d.R. stets gegeben. Damit ist <strong>der</strong><br />

Verweis in Z 1 <strong>des</strong> Pkt. 5.<strong>2.</strong>1 (VBG-HWS) auf die im Pkt. 5.1.1.<br />

genannten Fließgewässersysteme (VRG-HWS) zur<br />

nachvollziehbaren Zuordnung <strong>der</strong> einzelnen VBG-<br />

Hochwasserschutz ausreichend.<br />

Lediglich bei den VRG-HWS, die nicht kartografisch dargestellt<br />

sind, fehlt bisher eine hinreichend sichere Zuordnung <strong>der</strong><br />

(jeweils angrenzenden) VBG-HWS in <strong>der</strong> Karte. Folglich werden<br />

lediglich die VBG-HWS nummeriert (entsprechen<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Nummerierung <strong>der</strong> VRG-HWS), <strong>der</strong>en angrenzende VRG-HWS<br />

nicht kartografisch dargestellt sind. Die Begründung zu Pkt.<br />

5.<strong>2.</strong>1. wird entsprechend ergänzt.<br />

Im übrigen wurden im LEP-LSA bereits die VRG-<br />

Hochwasserschutz nicht nummeriert.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>5 Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />

313-2 In <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REP Harz<br />

wurde eine für alle Planungsregionen in Sachsen-<br />

Anhalt abgestimmte Definition für Vorbehaltsgebiete<br />

für Rohstoffgewinnung vorgegeben. Die Regionale<br />

Planungsgemeinschaft Harz hat diese Definition nicht<br />

übernommen; die im vorliegenden REP-<strong>Entwurf</strong><br />

enthaltene Definition für Vorbehaltsgebiete für<br />

Rohstoffgewinnung wurde nicht mit <strong>der</strong> obersten<br />

Lan<strong>des</strong>planungsbehörde abgestimmt. Diese<br />

Verfahrensweise verstößt gegen die von <strong>der</strong> obersten<br />

Lan<strong>des</strong>planungsbehörde im Rahmen ihrer<br />

Rechtsaufsicht getroffenen Festlegungen <strong>und</strong> kann<br />

dazu führen, dass <strong>der</strong> REP nicht genehmigt wird.<br />

Planerischer Ansatz für die Festlegung von Vorrangbzw.<br />

Vorbehaltsgebieten für Rohstoffgewinnung ist<br />

die Sicherung von Rohstoffvorkommen<br />

(Lagerstättenschutz) im Sinne <strong>der</strong> Daseinsvorsorge,<br />

da diese standortgeb<strong>und</strong>en, nicht erneuerbar <strong>und</strong><br />

nicht vermehrbar sind. Kriterien für die Sicherung<br />

einer Lagerstätte sind <strong>der</strong>en Qualität, <strong>der</strong>en<br />

volkswirtschaftliche Bedeutung sowie <strong>der</strong>en<br />

geologischer <strong>und</strong> wirtschaftlicher Erk<strong>und</strong>ungsgrad;<br />

die Wichtung nach diesen Kriterien ist Gr<strong>und</strong>lage für<br />

die Festlegung einer Lagerstätte als Vorrang- o<strong>der</strong><br />

als Vorbehaltsgebiet.<br />

Entsprechend <strong>der</strong> Definition von Vorranggebieten für<br />

Rohstoffgewinnung im LEP können auch erk<strong>und</strong>ete<br />

Lagerstätten, <strong>der</strong>en Abbau <strong>der</strong>zeit nicht beabsichtigt<br />

o<strong>der</strong> abzusehen ist, als solche raumordnerisch<br />

gesichert werden, so dass damit auch <strong>der</strong><br />

Lagerstättenschutz zur langfristigen Sicherung <strong>der</strong><br />

Versorgung mit Rohstoffen erfasst ist.<br />

Dieser Aspekt <strong>und</strong> insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />

Begründung gefor<strong>der</strong>te Schutz vor Überbauungen<br />

kann mit <strong>der</strong> Festlegung von Vorbehaltsgebieten - als<br />

<strong>der</strong> in ihrer Bindungswirkung schwächeren<br />

Kategorie - nicht gesichert werden.<br />

Die zeitliche Inanspruchnahme von<br />

Rohstoffvorkommen ist mit raumordnerischen Mitteln<br />

ohnehin nicht steuerbar.<br />

Wi<strong>der</strong>sprüchlich erscheint bei den Festlegungen zur<br />

Rohstoffsicherung, dass Lagerstätten, für die bereits<br />

Abbaugenehmigungen vorliegen, wie bespielsweise<br />

die Kiessandlagerstätte Frose/Aschersleben (Teilfeld<br />

1), <strong>der</strong>en Abbau bereits planfestgestellt ist, als<br />

Vorbehaltsgebiete festgelegt werden.<br />

teilweise Berücksichtigung Gemäß bisheriger Begriffsdefinition in Z 1 <strong>des</strong> Pkt. 5.<strong>2.</strong>5<br />

ergänzen die VBG-Rohstoffgewinnung die in Pkt. 5.1.5<br />

ausgewiesenen VRG in ihrer (Teil-)Funktion <strong>der</strong> vorsorgenden<br />

langfristigen Sicherung von standortgeb<strong>und</strong>enen Rohstoffen.<br />

Die vom Einwen<strong>der</strong> vorgetragenden Kriterien wurden bei <strong>der</strong><br />

Entscheidung <strong>der</strong> Einstufung einer <strong>der</strong>zeit nicht wirtschaftlich<br />

genutzen Lagerstätte als VRG o<strong>der</strong> VBG angewendet. So<br />

wurden die volkswirtschaftlich bedeutenden<br />

Hartgesteinlagerstätten Ballenstedt-Rehköpfe <strong>und</strong> Großer<br />

Hornberg als VRG-Rohstoffgewinnung regionalplanerisch<br />

gesichert. Das die als VBG-Rohstoffgewinnung eingestuften<br />

Lagerstätten <strong>der</strong>zeit nicht wirtschaftlich genutzt werden, liegt<br />

auch daran, dass die dortigen Lagerstätten im Vgl. zu den<br />

bereits aufgeschlossenen, i.d.R. als VRG gesicherten<br />

Lagerstätten, eben nicht solche herausragenden<br />

Rohstoffqualitäten aufweisen.<br />

Der planfestgestellte Abbau <strong>der</strong> Kiessandlagerstätte<br />

Frose/Aschersleben ist so groß, dass unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> im Bereich Aschersleben-Hoym vorhandenen hohen<br />

Konzentration von regionalplanerisch gesicherter<br />

Kiessandlagerstätten <strong>und</strong> <strong>der</strong> damit verb<strong>und</strong>enen Konflikte mit<br />

an<strong>der</strong>en Erfor<strong>der</strong>nissen <strong>der</strong> Raumordnung (u.a. Bodenschutz,<br />

Entzug landwirtschaftlicher Nutzfläche, Erholungsziele im<br />

Seeland) das Teilfeld 1 zunächst als VBG eingestuft wurde. Lt.<br />

Planfeststellungsbeschluss ist <strong>der</strong> dortige Abbau erst im<br />

Nachgang <strong>der</strong> Rohstoffgewinnung im Teilfeld 2 (als VRG<br />

gesichert) geplant, so dass voraussichtlich mit dem Abbau erst<br />

weit nach 2020 begonnen wird. Der Abbauzeitraum soll dann<br />

fast 50 Jahre betragen, wobei die Gültigkeitsdauer <strong>des</strong><br />

Planfeststellungsbeschlusses für beide Teilfel<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Kiessandlagerstätte Frose/Aschersleben lediglich bis 2033<br />

befristet ist.<br />

Die in Z 1 bisher enthaltende Begriffsdefintion für die VBG-<br />

Rohstoffgewinnung wird unter Berücksichtigung <strong>der</strong> bisherigen<br />

eigenen <strong>und</strong> <strong>der</strong> vom MLV vorgegebenen Formulierung wie folgt<br />

sinngemäß geän<strong>der</strong>t <strong>und</strong> in Z 1 <strong>und</strong> G 2 geteilt:<br />

"Z 1: VBG-RG sind Gebiete mit Rohstoffvorkommen, die<br />

rohstoffgeologisch <strong>und</strong> rohstoffwirtschaftlich noch nicht<br />

abschließend untersucht sind. VBG-RG sollen in erster Linie <strong>der</strong><br />

langfristigen Sicherung von Rohstoffvorkommen dienen.<br />

Nutzungen in diesen Gebieten sollen das Vorhandensein eines<br />

potentiell nutzbaren Bodenschatzes <strong>und</strong> die künftige Möglichkeit<br />

einer Gewinnung <strong>des</strong> Rohstoffs mit erhöhtem Gewicht<br />

berücksichtigen.<br />

G 2: Zu den VBG-RG können auch <strong>der</strong>zeit nicht genutzte<br />

regional bedeutsame Rohstofflagerstätten gehören, die aber für<br />

eine künftige wirtschaftliche Nutzung in Frage kommen."<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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(313) Ministerium für Lan<strong>des</strong>entwicklung <strong>und</strong> Verkehr<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>6 Vorbehaltsgebiete für Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />

313-12 Z 3: Die Festlegung soll sicherstellen, dass <strong>zum</strong><br />

Einen <strong>der</strong> "Tourismus im Einklang mit <strong>der</strong> Natur"<br />

steht <strong>und</strong> die Tourismuskonzepte in den<br />

Vorbehaltsgebieten an den gewachsenen,<br />

naturnahen Landschaftspotentialen auszurichten sind<br />

<strong>und</strong> <strong>zum</strong> An<strong>der</strong>en, dass das in diesen<br />

Vorbehaltsgebieten ansiedelnde Gewerbe dieser<br />

Tourismusausrichtung angepasst wird <strong>und</strong> nicht<br />

entgegensteht.<br />

Diese Festlegung lässt es materiell an <strong>der</strong> räumlichen<br />

<strong>und</strong> sachlichen Bestimmtheit für ein Ziel <strong>der</strong><br />

Raumordnung fehlen <strong>und</strong> muss daher als Gr<strong>und</strong>satz<br />

festgelegt werden.<br />

313-36 Begründungen:<br />

Zu Z 1 <strong>und</strong> G 4, Pkt. 1. Harz <strong>und</strong> Harzvorlän<strong>der</strong>, Abs.<br />

2<br />

Hier wird erläutert, dass das Vorranggebiet für<br />

Wassergewinnung überlagert wird mit dem<br />

Vorbehaltsgebiet Tourismus <strong>und</strong> Erholung Nr. 1 <strong>und</strong><br />

dass diese Überlagerung eine regionalplanerische<br />

Wichtung <strong>der</strong> im Vorranggebiet nachgeordneten<br />

möglichen Raumnutzungen darstellt.<br />

Neben <strong>der</strong> Tatsache, dass Überlagerungen<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich nicht zulässig sind, ist die Formulierung<br />

so nicht ausreichend. Es sind die<br />

Bindungswirkungen, die die überlagerten<br />

Festlegungen hervorrufen, darzulegen.<br />

313-37 Zu G 4 Pkt. <strong>2.</strong> Seeland, Zeile 5<br />

Die Formulierung "Die Wasserfläche <strong>des</strong> ... wurde<br />

gemäß <strong>des</strong> Handbuchs ..."ist zu überprüfen. Die<br />

Einstufung <strong>des</strong> Concordia-Sees als Standgewässer<br />

1. Priorität wurde nicht wegen <strong>des</strong> Handbuchs <strong>des</strong><br />

Blauen Ban<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt vorgenommen,<br />

son<strong>der</strong>n wegen <strong>der</strong> Nutzungsmöglichkeiten <strong>der</strong><br />

künftigen Wasserfläche, die letztlich die<br />

überregionale Bedeutung begründen.<br />

volle Berücksichtigung wird geän<strong>der</strong>t in G 3<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

teilweise Berücksichtigung Das Ziel <strong>der</strong> Raumordnung (VRG Wassergewinnung) steht <strong>der</strong><br />

generellen Überlagerung mit dem VBG für Tourismus/Erholung<br />

keineswegs entgegen. Sollte es jedoch in diesen<br />

Überlagerungsbereichen zu Nutzungskonflikten kommen, hat in<br />

solchen Fällen das Ziel <strong>der</strong> Raumordnung Priorität vor dem<br />

Gr<strong>und</strong>satz <strong>der</strong> Raumordnung. Diese Überlagerung stellt somit<br />

eine regionalplanerische Wichtung <strong>der</strong> in diesen<br />

Vorranggebieten für Wassergewinnung nachgeordneten<br />

möglichen Raumnutzungen dar. Es ist davon auszugehen, dass<br />

das VBG für Tourismus/Erholung mit dem VRG für<br />

Wassergewinnung vereinbar ist (siehe hierzu Datensatz 313-6).<br />

Die Begründung zur diesbezüglichen Überlagerung wird im Pkt.<br />

5.<strong>2.</strong>6. wie folgt ergänzt:<br />

"Es kann davon ausgegangen werden, dass im Regelfall die<br />

Vorbehaltsfunktion Erholung <strong>und</strong> Tourismus mit <strong>der</strong><br />

Vorrangfunktion Wassergewinnung in den betroffenen Gebieten<br />

<strong>des</strong> Harzes vereinbar ist (siehe auch Begründung zu Z 2 in Pkt.<br />

5.1.<strong>2.</strong>)."<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

volle Berücksichtigung Eine Umformulierung wird wie folgt vorgenommen: "Die<br />

zukünftige Wasserfläche <strong>des</strong> Concordia-Sees (ca. 650 ha) mit<br />

ganzjährigem Erlebnisangebot wurde im Handbuch <strong>des</strong> Blauen<br />

Ban<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt als Standgewässer mit 1. Priorität<br />

eingestuft."<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 429 von 673


TÖB:<br />

(313) Ministerium für Lan<strong>des</strong>entwicklung <strong>und</strong> Verkehr<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.1 Lan<strong>des</strong>- <strong>und</strong> regional bedeutsame Vorrangstandorte<br />

313-13 Z 1: Die Festlegung ist eine Präzisierung <strong>des</strong> im LEP<br />

unter Pkt. 3.4 ausgewiesenen Ziels <strong>der</strong><br />

Raumordnung. Die Formulierung: "Die dafür<br />

benötigten Flächen sind näher zu konkretisieren <strong>und</strong><br />

städtebaulich zu sichern <strong>und</strong> zu entwickeln." ist an<br />

die Regionalplanung gerichtet. Mit <strong>der</strong> Aufnahme <strong>der</strong><br />

Festlegung zu Z 1 im REP Harz wurde dieser<br />

Ermächtigung nachgekommen, von daher ist <strong>der</strong><br />

Satz zu streichen.<br />

keine Berücksichtigung Es ist nicht erkennbar, dass <strong>der</strong> strittige Satz in Z 1 nur an die<br />

Regionalplanung gerichtet ist. Insbeson<strong>der</strong>e durch das Wort<br />

"städtebaulich" ist eher davon auszugehen, dass die<br />

Konkretisierung <strong>und</strong> Entwicklung <strong>der</strong> raumordnerisch<br />

ausgewiesenen Vorrangstandorte durch die kommunale<br />

Bauleitplanung zu erfolgen hat.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

6.1.2 Vorrangstandorte für Verkehrsanlagen<br />

313-14 Z 1: In Halberstadt besteht bereits eine<br />

Güterverkehrsstelle. Deshalb ist die Formulierung wie<br />

folgt zu än<strong>der</strong>n: "Die Güterverkehrsstelle in<br />

Halberstadt wird zu einem regionalen<br />

Güterverkehrszentrum entwickelt bzw. ausgebaut".<br />

teilweise Berücksichtigung Die textliche Vorgabe <strong>des</strong> LEP-LSA wird beibehalten, da seit<br />

Inkraftreten <strong>des</strong> LEP 1999 diese lan<strong>des</strong>planerische Vorgabe<br />

bisher nicht umgesetzt wurde. Zumin<strong>des</strong>t bei <strong>der</strong> Deutschen<br />

Bahn AG spielt offensichtlich <strong>der</strong> Güterbahnhof Halberstadt<br />

<strong>der</strong>zeit als zentraler regionaler Umschlagplatz für Güterverkehr,<br />

den sogenannten "Railports" keine Rolle (siehe auch<br />

www.railon.com, nächste Railports in Braunschweig <strong>und</strong> Halle).<br />

Die Begründung zu Z 1 wird wie folgt sinngemäß ergänzt:<br />

"In <strong>der</strong> Stadt Halberstadt, welche in Z 1 als Standort für ein<br />

Güterverkehrszentrum benannt wird, ist bereits eine<br />

Güterverkehrsstelle am Kreuzungspunkt von zwei<br />

lan<strong>des</strong>bedeutsamen Schienenverbindungen (Halle-Halberstadt-<br />

Hannover <strong>und</strong> Magdeburg-Harz) vorhanden".<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />

313-15 G 2: Der raumordnerische Begriff:<br />

"Raumbedeutsamkeit" ist nach § 3 Nr. 4 ROG<br />

definiert. Der im Text vorkommende Begriff<br />

"überregionale Raumbedeutsamkeit" ist <strong>des</strong>halb zu<br />

ersetzen: Vorschlag: ersetzen durch "überregionale<br />

Bedeutsamkeit".<br />

313-16 Z 3: Mit <strong>der</strong> Festlegung soll sichergestellt werden,<br />

dass beabsichtigte, neue großflächige<br />

Freizeitanlagen raumverträglich sind.<br />

Da <strong>der</strong>artige Maßnahmen wegen <strong>der</strong><br />

Raumbedeutsamkeit i.d.R. einer lan<strong>des</strong>planerischen<br />

Abstimmung bedürfen, bei <strong>der</strong> die<br />

Raumverträglichkeit festgestellt wird, ist diese<br />

Zielfestlegung entbehrlich <strong>und</strong> zu streichen.<br />

volle Berücksichtigung wird entsprechend Vorschlag geän<strong>der</strong>t in: "überregionale<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

Bedeutsamkeit"<br />

keine Berücksichtigung Die Feststellung <strong>der</strong> Raumbedeutsamkeit obliegt <strong>der</strong> oberen<br />

Lan<strong>des</strong>planungsbehörde, ebenso die lan<strong>des</strong>planerische<br />

Abstimmung. Letztere kann aber im Einzelfall an die untere<br />

Lan<strong>des</strong>planungsbehörde abgegeben werden. Nicht in jedem<br />

Fall sind die behördlichen Vorstellungen über "raum- <strong>und</strong><br />

umweltverträgliche" Vorhaben auf allen Planungsebenen<br />

identisch, so dass genau diese Zielfestlegung für Neuplanungen<br />

beson<strong>der</strong>s im sensiblen Harzbereich wichtig erscheint <strong>und</strong> <strong>zum</strong><br />

Schutz von Natur <strong>und</strong> Landschaft bestehen bleiben muss.<br />

Eine ähnliche Formulierung enthält <strong>der</strong> LEP-LSA bei den VBG-<br />

Tourismus <strong>und</strong> Erholung ("Dabei ist auf die Umwelt- <strong>und</strong><br />

Sozialverträglichkeit von Vorhaben in diesen Räumen zu<br />

achten.", im REPHarz in Pkt. 5.<strong>2.</strong>6., G 2, übernommen).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(313) Ministerium für Lan<strong>des</strong>entwicklung <strong>und</strong> Verkehr<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>2 Schienenverkehr<br />

313-17 Z 5: Die unter dem Ziel 5 aufgeführten<br />

Schienenverbindungen sind aus dem LEP-LSA<br />

übernommen worden, die zu erreichenden<br />

Ausbaugeschwindigkeiten sind nach dem <strong>Entwurf</strong><br />

<strong>des</strong> Plans <strong>des</strong> öffentlichen Personennahverkehrs <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt (ÖPNV-Plan) Ziele <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt. Die Schienenverbindungen<br />

sind jedoch Neu- <strong>und</strong> Ausbaumaßnahmen <strong>des</strong><br />

Nahverkehrs <strong>und</strong> nicht <strong>des</strong> Fernverkehrs.<br />

313-18 Z 6: Die unter Ziel 6 Punkt b) <strong>und</strong> c) aufgeführte<br />

Schienenverbindungen sind neu aufgenommen <strong>und</strong><br />

damit nicht Gegenstand <strong>des</strong> LEP LSA. Im ÖPNV-<br />

Plan wurde für den Streckenabschnitt Blankenburg -<br />

Elbingerode (Ziel 6b) verankert, den SPNV-<br />

Regelverkehr einzustellen. Sofern jedoch für einen<br />

Betrieb Initiativen gestartet werden, die das für einen<br />

"wirtschaftlichen Bahnbetrieb" notwendige<br />

Aufkommen erwarten lassen, wäre das Land bei<br />

Verfügbarkeit entsprechen<strong>der</strong> Haushaltsmittel bereit,<br />

ein Angebot zu unterstützen. Für die Strecke Berga-<br />

Kelbra -Stollberg (Ziel 6c) besteht It. ÖPNV-Plan<br />

Untersuchungsbedarf.<br />

313-19 Z 7, G 8: Die im Ziel 7 <strong>und</strong> G 8 aufgenommene<br />

Bedienung (außer Ziel 7f) <strong>der</strong> Streckenrelationen auf<br />

Interregio-Ebene sind alle im LEP LSA enthalten. Es<br />

ist darauf hinzuweisen, dass das Land nur begrenzte<br />

Einflussmöglichkeiten auf die Gestaltung <strong>des</strong><br />

Schienenpersonenfemverkehrs (SPFV),<br />

insbeson<strong>der</strong>e auf die Linienführung, gegenüber <strong>der</strong><br />

dafür verantwortlichen DB Fernverkehr AG hat.<br />

Das Ziel 7f) wurde neu aufgenommen, ist jedoch<br />

nicht im ÖPNV-Plan verankert <strong>und</strong> auch kein regional<br />

festzulegen<strong>des</strong> Ziel. Es ist zu streichen.<br />

keine Berücksichtigung Im Sinne <strong>der</strong> Unterscheidung zwischen<br />

Schienenpersonennahverkehr <strong>und</strong> -fernverkehr ist <strong>der</strong> Einwand<br />

sicherlich berechtigt, aber die in Z 5 aufgezeigten Neu- <strong>und</strong><br />

Ausbaumaßnahmen stellen zunächst nur auf die<br />

Schieneninfrastruktur ab (hier keine explizite Unterscheidung<br />

zwischen Personen- <strong>und</strong> Güterverkehr). So werden diese<br />

Schienenstrecken auch für den Schienengüterfernverkehr<br />

gemäß Z 10 (LEP-Übernahme) genutzt. Außerdem werden alle<br />

in Z 5 genannten Strecken in <strong>der</strong> LEP-Karte (<strong>und</strong> damit auch im<br />

REP) kartografisch als Schienenverbindung für den Fernverkehr<br />

ausgewiesen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Kenntnisnahme Die genannten Strecken werden zwar im LEP nicht geson<strong>der</strong>t<br />

textlich als Ausbaumaßnahme benannt, sind aber kartografisch<br />

als "Sonstige Schienenverbindung mit Lan<strong>des</strong>bedeutung"<br />

lan<strong>des</strong>planerisch gesichert. Im Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong> <strong>des</strong> Z 6 steht v.a.<br />

<strong>der</strong> Erhalt dieser Strecken wegen ihrer Bedeutung für die<br />

Abwicklung <strong>des</strong> schienengeb<strong>und</strong>enen Güterverkehrs.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

teilweise Berücksichtigung Im ÖPNV-Plan <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt ist zwar die unter<br />

Ziel 7 f) genannte Relation zwar nicht namentlich benannt, aber<br />

im Pkt. 6.1.6 <strong>des</strong> ÖPNV-Planes (Tourismus- <strong>und</strong><br />

Freizeitverkehr) wird auf S. 62 als Maßnahme u.a.<br />

"Direktverkehre zur umsteigefreien Anbindung <strong>der</strong><br />

(touristischen) Zielregionen an die Ballungsräume auf stark<br />

nachgefragten Relationen an ausgewählten Tagen" benannt.<br />

Gemäß <strong>der</strong> Begründung dient diese ergänzende<br />

regionalplanerische Festlegung <strong>der</strong> Umsetzung dieser im ÖPNV-<br />

Plan festgelegten Maßnahme für den Harz als bedeutende<br />

Tourismusregion.<br />

Jedoch wird zur eindeutigen Trennung zwischen LEP-Vorgabe<br />

<strong>und</strong> eigener Festlegung unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

regionalplanerischen Einflussmöglichkeiten das bisherige Z 7 f)<br />

gestrichen <strong>und</strong> dem G 8 folgen<strong>der</strong> Satz sinngemäß beigefügt:<br />

"Die in Z 7 unter c) genannte Streckenrelation zwischen dem<br />

Harz <strong>und</strong> dem Großraum Berlin sollte durch die Streckenrelation<br />

Berlin - Magdeburg - Wernigerode bzw. Berlin - Aschersleben -<br />

Wernigerode ergänzt werden."<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(313) Ministerium für Lan<strong>des</strong>entwicklung <strong>und</strong> Verkehr<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>2 Schienenverkehr<br />

313-20 Z 9: Die im Ziel 9 aufgenommene Streckenergänzung<br />

Stiege/Hasselfelde - Hasselfelde/Westernstadt<br />

"Pulmann City" <strong>der</strong> Harzer Schmalspurbahnen GmbH<br />

(HSB) ist we<strong>der</strong> Bestandteil <strong>des</strong> LEP LSA noch <strong>des</strong><br />

ÖPNV-Plans. Die zwischenzeitlich realisierte<br />

Streckenerweiterung von Gernrode nach Quedlinburg<br />

war als Neubaumaßnahme im ÖPNV-Pan<br />

aufgenommen.<br />

313-21 Z 10: Bei Z 10c) ist das Ergebnis <strong>des</strong> durchgeführten<br />

Än<strong>der</strong>ungsverfahrens zu beachten<br />

313-22 Z 11: Die Übersicht zu den Güterverkehrsstellen kann<br />

in Bezug auf Gernrode, Sangerhausen <strong>und</strong> Ströbeck<br />

nicht bestätigt werden, da nach hier vorliegenden<br />

Informationen diese Güterverkehrsstellen im Rahmen<br />

<strong>des</strong> Schienengüterverkehrskonzeptes<br />

"Marktorientiertes Angebot Cargo (MORA C)" <strong>der</strong> DB<br />

AG im Jahr 2002 geschlossen wurden, weil ein<br />

marktwirtschaftlicher Betrieb nicht mehr zu<br />

gewährleisten war.<br />

313-23 Z 12: Ziel 12 ist ebenfalls nicht Gegenstand <strong>des</strong> LEP<br />

LSA <strong>und</strong> <strong>des</strong> ÖPNV-Plans. Für dieses Ziel sind daher<br />

im Lan<strong>des</strong>haushalt keinerlei Mittel eingestellt, welche<br />

für eine Reaktivierung jedoch notwendig wären.<br />

Kenntnisnahme Die raumordnerische Festlegung einer möglichen<br />

Ergänzungsstrecke <strong>der</strong> Harzer Schmalspurbahn nach "Pullmann<br />

City" dient <strong>der</strong> langfristigen Sicherung dieser Planungsoption. Es<br />

erfolgt hiermit eine Konkretisierung <strong>der</strong> allgemein gehaltenden<br />

LEP-Vorgabe <strong>zum</strong> HSB-Netz, die auch "ggf.<br />

Streckenergänzungen <strong>und</strong> Netzverdichtungen..." enthält.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

volle Berücksichtigung Der diesbezügliche Streckenabschnitt zwischen Güsten <strong>und</strong> volle Berücksichtigung nein<br />

Calbe wurde bereits im <strong>2.</strong> Planentwurf <strong>des</strong> REPHarz nicht mehr<br />

kartografisch im Bereich <strong>der</strong> Planungsregion Harz dargestellt.<br />

Kenntnisnahme Gemäß <strong>der</strong> Angaben <strong>der</strong> DB Netz (Stellungnahme, Internet) ist<br />

in Ströbeck ein betriebene Güterbahnhof/-verkehrsstelle<br />

vorhanden. In Sangerhausen besteht lt. Broschüre <strong>des</strong> MBV von<br />

2002 "Schnittstellen für den Güterverkehr" ebenfalls eine<br />

Güterverkehrsstelle. Selbst wenn diese nicht mehr betrieben<br />

werden sollte, sollen, auch wie im Fall Gernrode, <strong>der</strong> Standort<br />

mit den vorhandenen Anlagen raumordnerisch für eine mögliche<br />

künftige Wie<strong>der</strong>inbetriebnahme gesichert werden.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Z 12 konkretisiert die allgemein gehaltenden LEP-Vorgaben zu<br />

nicht beson<strong>der</strong>s dargestellten, nicht mehr betriebenen o<strong>der</strong><br />

aufgelassenen Schienenstrecken (in Z 13, G 14, <strong>und</strong> G 15<br />

übernommen). Die in Z 12 unter b), c), e <strong>und</strong> f) genannten<br />

Strecken sind sogar kartografisch im LEP <strong>und</strong> bis aus die unter<br />

f) genannte Strecke auch textlich als Ausbaumaßnahmen<br />

enthalten.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

6.<strong>2.</strong>3 Straßenverkehr<br />

313-24 Z 4: Der letzte Absatz stellt eine Aussage <strong>zum</strong><br />

überregionalen Straßennetz dar. Hierfür ist die<br />

Regionale Planungsgemeinschaft nicht zuständig.<br />

Dieser Absatz ist zu streichen. Er könnte ggf. in die<br />

Begründung aufgenommen werden.<br />

keine Berücksichtigung In Z 2 wurde das LEP-Ziel einer verkehrswirksamen Umfahrung<br />

<strong>des</strong> Harzes durch die A 38, <strong>der</strong> A-71-Verlängerung bis zur A 14<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> B6n hinsichtlich einer abgestrebten Entlastung <strong>des</strong><br />

Harzes vom Durchgangsverkehr übernommen. Da <strong>der</strong>zeit die<br />

Verlängerung <strong>der</strong> A 71 nicht im BVWP enthalten <strong>und</strong> folglich <strong>der</strong><br />

Bau einer A71-Verlängerung in weite Ferne gerückt ist, kann<br />

das o.g. Ziel gemäß Z 2 zunächst nicht umgesetzt werden.<br />

Folglich ist die verkehrswirksame Umfahrung <strong>des</strong> östlichen<br />

Harzes mit den in Z 4, letzter Absatz, genannten B<strong>und</strong>esstraßen<br />

für absehbare Zeit zu verwirklichen. Diese allgemein gehaltende<br />

regionalplanerische Zielsetzung als Konkretisierung (zeitlich,<br />

räumlich) <strong>der</strong> o.g. LEP-Vorgabe wird z.T. durch die in Z 7<br />

genannten Maßnahmen bereits untersetzt (OU Riestedt, OU<br />

Aschersleben-Quenstedt <strong>und</strong> OU Schneidlingen).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(313) Ministerium für Lan<strong>des</strong>entwicklung <strong>und</strong> Verkehr<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>4 Rad- <strong>und</strong> fußläufiger Verkehr<br />

313-25 Z 5: 1.-3. Anstrich, 7. Anstrich<br />

Die Schreibweise <strong>der</strong> Radwege ist an die im Land<br />

festgelegte Schreibweise anzupassen:<br />

- Europaradweg R 1 (Calais - Harz - Berlin -<br />

St. Petersburg)<br />

- Harzr<strong>und</strong>weg<br />

- Harzvorlandweg<br />

- Aller-Harz-Radweg<br />

313-26 Unter Z 6 ist neu aufzunehmen:<br />

- Pilgerweg St. Jakobus (Schlagenthin -<br />

Halberstadt - Quedlinburg - Mücheln)<br />

Begründung: Der Pilgerweg St. Jakobus wurde vom<br />

MW geför<strong>der</strong>t. Die Markierung erfolgte bereits<br />

2005/2006. Als überregionaler Wan<strong>der</strong>weg gehört<br />

dieser neben dem R 1 zu den bestbesuchten<br />

Wan<strong>der</strong>wegen Sachsen-Anhalts (2006: ca. 4.500<br />

Wan<strong>der</strong>er).<br />

volle Berücksichtigung Die Än<strong>der</strong>ungsvorschläge werden übernommen.<br />

volle Berücksichtigung ja<br />

keine Berücksichtigung Der Pilgerweg ist unter Pkt. 7.17, G 6 textlich benannt. Da <strong>der</strong><br />

Weg verschiedene Variantenverläufe (nach Auskunft <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>verwaltungsamtes <strong>und</strong> <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>marketinggesellschaft)<br />

in unserer Planungsregion aufweist, <strong>und</strong> bei einer<br />

kartografischen Darstellung gleichzeitig ein Konflikt zur<br />

Darstellung <strong>des</strong> REPMagdeburg erzeugen würde (da Anschluss<br />

<strong>zum</strong> REPHarz mit den aufgezeigten Varianten nicht identisch<br />

ist), muss wegen <strong>der</strong> Normenklarheit auf eine Aufnahme als Ziel<br />

<strong>der</strong> Raumordnung im REPHarz verzichtet werden.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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(313) Ministerium für Lan<strong>des</strong>entwicklung <strong>und</strong> Verkehr<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>6 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)<br />

313-27 Z 4: Die korrekte Übernahme aus dem LEP-LSA ist<br />

zu prüfen, da auch in <strong>der</strong> Begründung nicht auf eine<br />

Konkretisierung hingewiesen wird.<br />

313-28 G 7: Die dargestellten ÖPNV-Schnittstellen sind nicht<br />

identisch mit dem Schnittstellenprogramm aus dem<br />

ÖPNV-Lan<strong>des</strong>netz <strong>und</strong> sind daraufhin zu überprüfen.<br />

313-29 G 11: In G 11 f) sollte die Formulierung <strong>der</strong> Aufgaben<br />

sowohl <strong>der</strong> Verkehrsträger als auch <strong>der</strong><br />

Aufgabenträger offener gestaltet werden.<br />

313-30 G 10: Ein innerstädtisches Straßenbahnnetz hat<br />

keine regionale Bedeutung <strong>und</strong> ist daher zu streichen.<br />

teilweise Berücksichtigung Der letzte Absatz <strong>der</strong> Begründung zu Z 4 wird wie folgt<br />

sinngemäß ergänzt bzw. geän<strong>der</strong>t:<br />

"Im Satz 2 <strong>des</strong> Z 4 wurde die textliche Vorgabe <strong>des</strong> LEP-LSA<br />

um den Begriff "kleineren" gekürzt, da die Unterscheidung von<br />

"kleineren" zu größeren Städten nicht hinreichend bestimmt ist<br />

<strong>und</strong> größere Städte im Sinne einer Großstadt in <strong>der</strong><br />

Planungsregion Harz nicht vorhanden sind. Weiterhin wurde Z 4<br />

dahingehend...."<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

teilweise Berücksichtigung Bis auf Gernrode sind alle im ÖPNV-Plan <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

genannten Schnittstellen mit einer Verknüpfungsfunktion im<br />

ÖPNV-Lan<strong>des</strong>netz <strong>und</strong> sonstige Schnittstellen (S. 56 im ÖPNV-<br />

Plan) bereits in G 7 enthalten.<br />

Gernrode wird zusätzlich in G 7 aufgenommen (siehe auch<br />

Datensatz 386-3).<br />

Die weiteren ÖPNV-Stellen <strong>des</strong> G 7 wurden in den<br />

Nahverkehrsplänen <strong>der</strong> Landkreise als weitere bedeutende<br />

Schnittstellen benannt.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

volle Berücksichtigung G 11 f) wird wie folgt sinngemäß geän<strong>der</strong>t:<br />

"f) die bereits bestehenden Verkehrs- <strong>und</strong> Tarifkooperationen<br />

durch die Aufgabenträger <strong>und</strong> Verkehrsträger/-unternehmen<br />

weiterzuentwicklen (bei Bedarf...)"<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Das Straßenbahnnetz <strong>der</strong> Stadt Halberstadt als einzige dieser<br />

Art in <strong>der</strong> Planungsregion ist für den innerstädtischen ÖPNV<br />

von großer Bedeutung. Dieses verbessert die Erreichbarkeit <strong>der</strong><br />

zentralörtlichen Einrichtungen in Halberstadt <strong>und</strong> trägt damit<br />

auch zur Stärkung <strong>der</strong> zentralörtlichen Funktion <strong>der</strong> Stadt als<br />

Mittelzentrum mit Teilfunktion eines Oberzentrums bei. Daher<br />

ergibt sich die regionale Bedeutung.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

6.3.1 Energieversorgung<br />

313-31 G 3: Dieser Gr<strong>und</strong>satz geht zu weit, da diese<br />

For<strong>der</strong>ung auch aus technischen Gründen nicht<br />

immer möglich ist. Hier ist eher eine Formulierung mit<br />

dem Inhalt zu wählen, dass diese sensiblen Bereiche<br />

von Freileitungen möglichst freizuhalten sind. In die<br />

Begründung kann dann ein entsprechen<strong>der</strong><br />

Vorschlag aufgenommen werden.<br />

teilweise Berücksichtigung wird sinngemäß umformuliert: "Beim Neu- <strong>und</strong> Ausbau <strong>des</strong><br />

Stromnetzes ist in sensiblen Landschaft- <strong>und</strong><br />

Siedlungsbereichen zu prüfen, ob Stromleitungen als<br />

Unterflursysteme verlegt werden können."<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(313) Ministerium für Lan<strong>des</strong>entwicklung <strong>und</strong> Verkehr<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

7.1 Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutz<br />

313-32 G 15: Der Gr<strong>und</strong>satz G 15 ist in dieser Form fraglich.<br />

Die Erstellung von Landschaftsrahmenplänen <strong>und</strong><br />

Landschaftsplänen sind Aufgaben nach §§ 16 <strong>und</strong> 17<br />

NatSchG LSA, insofern kann die Regionalplanung<br />

hier keine "Anweisung" formulieren.<br />

teilweise Berücksichtigung Es handelt sich nicht um eine Anweisung, son<strong>der</strong>n um die<br />

Unterstützung <strong>des</strong> Naturschutzrechts. Für die Landkreise stellt<br />

G 15 eine Eigenbindung dar. Für die Kommunen ist es eine<br />

Empfehlung vor <strong>der</strong> FNP-Erstellung/-Än<strong>der</strong>ung zu prüfen, ob ein<br />

Landschaftsplan erarbeitet werden soll. Der Gr<strong>und</strong>satz wird<br />

umformuliert. "Zur Berücksichtigung von differenzierten<br />

naturräumlichen Gegebenheiten, <strong>der</strong> vorhandenen<br />

Nutzungsstruktur sowie <strong>des</strong> Entwicklungsbedarfs <strong>und</strong> -<br />

potenzials von Natur <strong>und</strong> Landschaft in <strong>der</strong> Regional- <strong>und</strong><br />

Bauleitplanung sollen Landschaftsrahmenpläne <strong>und</strong><br />

Landschaftspläne erstellt werden."<br />

Die formulierten Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung<br />

bedürfen einer landschaftsspezifischen Konkretisierung im<br />

Rahmen einer vorausschauenden Landschaftsplanung, die aus<br />

ihnen Ziele <strong>und</strong> Maßnahmen zur Sicherung <strong>und</strong> Entwicklung <strong>der</strong><br />

Landschaft <strong>und</strong> ihrer Lebensräume entwickeln soll.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

7.12 Lagerstätten<br />

313-33 G 6: Die unter G 6 gefor<strong>der</strong>te Berücksichtigung von<br />

Geopotenzialen bei raumbedeutsamen Planungen<br />

<strong>und</strong> Maßnahmen ist in dieser Form <strong>der</strong> Festlegung<br />

wegen <strong>der</strong> fehlenden Bindungswirkung nicht<br />

durchsetzbar; es erfolgt keinerlei raumordnerische<br />

Sicherung <strong>der</strong> Vorkommen. Sollte dieses beabsichtigt<br />

sein, bedarf es einer hinreichend konkreten<br />

Festlegung als Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiet für<br />

Rohstoffgewinnung.<br />

Darüber hinaus stimmen Inhalt <strong>und</strong> Begründung<br />

(nachrichtliche Darstellung <strong>der</strong> Geopotenziale) nicht<br />

überein.<br />

teilsweise Berücksichtigung Satz 2 in G 6 wird sinngemäß wie folgt geän<strong>der</strong>t: "Die räumliche<br />

Verfügbarkeit <strong>der</strong> regional bedeutsamen Geopotenziale<br />

tiefliegen<strong>der</strong> <strong>und</strong> Energie-Rohstoffe soll möglichst langfristig<br />

offen gehalten werden."<br />

Die Begründung zu G 6 wird ab Satz 2 wie folgt sinngemäß<br />

verän<strong>der</strong>t bzw. umgestellt:<br />

"Solche Geopotenziale beruhen in <strong>der</strong> Regel auf<br />

Bergbauberechtigungen nach dem B<strong>und</strong>esberggesetz <strong>und</strong><br />

weisen raumbedeutsame Flächengrößen auf. Im Hinblick auf die<br />

Unwägbarkeiten einer langfristigen Rohstoff- <strong>und</strong><br />

Energieversorgung unserer Gesellschaft erscheint trotz<br />

möglicher Konflikte mit an<strong>der</strong>en Raum- <strong>und</strong><br />

Nutzungsansprüchen ein verantwortungsvoller Umgang mit<br />

diesen Rohstoffvorkommen, auch im Rahmen an<strong>der</strong>er<br />

raumbedeutsamer Planungen <strong>und</strong> Maßnahmen, geboten. Damit<br />

soll die räumliche Verfügbarkeit <strong>des</strong> Vorkommens bzw. die<br />

Zugänglichkeit <strong>zum</strong> betreffenden Bodenschatz möglichst<br />

langfristig offen gehalten werden.<br />

Geopotenziale stellen in <strong>der</strong> Regel fachlich begründete<br />

Vorschläge <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>amtes für Geologie <strong>und</strong> Bergwesen <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt dar. In <strong>der</strong> Anlage 1 sind für den<br />

Bereich <strong>der</strong> Planungsregion Harz beispielhaft regional<br />

bedeutsame Geopotentiale dargestellt."<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

7.17 Erholung, Freizeit, Tourismus<br />

313-34 G 6: In Bezug auf die For<strong>der</strong>ung zu 6.<strong>2.</strong>4. den<br />

Pilgerweg St. Jakobus unter Z 6 neu aufzunehmen,<br />

ist <strong>der</strong> Weg hier zu streichen.<br />

keine Berücksichtigung keine Än<strong>der</strong>ung in 6.<strong>2.</strong>4. erfolgt, siehe auch Datensatz 313-26 keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 435 von 673


TÖB:<br />

(313) Ministerium für Lan<strong>des</strong>entwicklung <strong>und</strong> Verkehr<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

9 Zeichnerische Darstellung<br />

313-5 Die zeichnerische Darstellung <strong>zum</strong> REP wi<strong>der</strong>spricht<br />

dem Gr<strong>und</strong>satz G 1-<strong>2.</strong> Der Planungsraum ist<br />

flächendeckend beplant. Hinzu kommt, dass bei<br />

Vorbehaltsfestlegungen (fast) ausschließlich<br />

(min<strong>des</strong>tens?) zwei Vorbehalte überlagert sind. Da<br />

nach Prüfung <strong>der</strong> Überlagerungen im 1. <strong>Entwurf</strong><br />

durch die Regionale Planungsgemeinschaft an den<br />

im <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> noch vorhandenen Überlagerungen<br />

festgehalten werden soll, ist dieser Gr<strong>und</strong>satz so<br />

nicht haltbar <strong>und</strong> zu streichen.<br />

313-43 Die digitalen Daten (Shapes) müssen zur<br />

Gewährleistung <strong>der</strong> Übersichtlichkeit in <strong>der</strong><br />

Verzeichnisstruktur It. gültiger Themenliste (z.Zt.<br />

Stand: 1<strong>2.</strong>05.05) abgelegt werden. Das trifft<br />

insbeson<strong>der</strong>e für Datenabgaben an an<strong>der</strong>e Nutzer zu.<br />

Demnach gehören die Themen:<br />

land-raum in das Verzeichnis raum (Raumstruktur),<br />

gas-ltg in das Verzeichnis energie<br />

313-44 Zur Vermeidung von Missverständnissen sollen<br />

Datenabgaben an an<strong>der</strong>e Nutzer keine digitalen<br />

Daten zu Themen enthalten, die nicht Bestandteil <strong>der</strong><br />

Themenliste sind.<br />

313-45 Gegenüber <strong>der</strong> Themenliste vom 1<strong>2.</strong>05.05 wurden<br />

Wi<strong>der</strong>sprüche festgestellt. Nicht Bestandteil <strong>der</strong><br />

Themenliste ist:<br />

Bergbau <strong>und</strong> Rohstoffgewinnung: TIEFLIEGENDES<br />

keine Berücksichtigung Die Mehrfachnutzung im Planungsraum sind vorhanden <strong>und</strong><br />

werden durch die Festlegungen legitimiert. Gerade durch die<br />

"Doppelbelegung" werden verschiedene<br />

Entwicklungsmöglichkeiten gezielt geför<strong>der</strong>t.<br />

Damit <strong>der</strong> planerische Gestaltungsspielraum in <strong>der</strong> Region nicht<br />

bereits auf regionalplanerischer Ebene zu stark einschränkt<br />

wird, wurden die Vorrangggebietsausweisungen trotz<br />

entsprechen<strong>der</strong> vielfacher Wünsche/Anträge nur auf das<br />

notwendige Min<strong>des</strong>tmaß beschränkt. Durch die sicherlich<br />

umfangreicheren VBG-Gebietsausweisungen mit teilweiser<br />

Doppelbelegung werden jedoch keine regionalplanerischen<br />

Letztentscheidungen getroffen. Die Planungsregion ist im vgl.<br />

zu an<strong>der</strong>en Planungsregionen in LSA durch eine beson<strong>der</strong>s<br />

hohe Anzahl von Nutzungsmöglichkeiten <strong>und</strong> Ansprüchen<br />

gekennzeichnet. Dies wurde bereits in den alten REP, aber<br />

auch im <strong>der</strong>zeit geltenden LEP ersichtlich, <strong>der</strong> im Harzbereich<br />

mit Abstand die flächenmäßig größte Doppelbelegung <strong>und</strong> die<br />

einzige Dreifachbelegung von Vorbehaltsgebieten aufweist.<br />

Durch die Mehrfachüberlagerungen <strong>der</strong> Vorbehaltsgebiete sind<br />

die Gestaltungsmöglichkeiten <strong>der</strong> Raumnutzung vielfältiger<br />

(Multifunktionalität, innere Differenzierung) als im "entwe<strong>der</strong>o<strong>der</strong>-Prinzip"<br />

nur einer Ausweisung.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

volle Berücksichtigung volle Berücksichtigung nein<br />

volle Berücksichtigung volle Berücksichtigung nein<br />

Kenntnisnahme Darin sind die untertägigen Rohstoffgewinnungsgebiete bzw.<br />

Geopotenziale aufgeführt. Diese sind in <strong>der</strong> Anlage 1 <strong>zum</strong><br />

REPHarz karthografisch dargestellt. Diese Anlage 1 dient<br />

ausschließlich Informationszwecken, da die untertägigen VRG-<br />

/VBG-Rohstoffgewinnung sonst nur textliche Erwähnung finden.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(313) Ministerium für Lan<strong>des</strong>entwicklung <strong>und</strong> Verkehr<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

313-7 Es wird davon ausgegangen, dass die Glie<strong>der</strong>ung<br />

<strong>des</strong> REP, wie im Abwägungsprotokoll angekündigt, in<br />

<strong>der</strong> Endfassung an die Glie<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> LEP<br />

angepasst wird.<br />

313-47 Sollte die Genehmigung <strong>des</strong> Regionalen<br />

Entwicklungsplans erst nach dem 1.7.2007 erfolgen,<br />

gehe ich davon aus, dass die Präambel sowie die<br />

Anlagen 3.1-3.14 entsprechend angepasst werden.<br />

teilweise Berücksichtigung Die Hauptglie<strong>der</strong>ungspunkte <strong>des</strong> REPHarz werden in seiner teilweise Berücksichtigung nein<br />

Endfassung an die <strong>des</strong> LEP angepasst.<br />

teilweise Berücksichtigung Die Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Landkreise im Zuge <strong>der</strong> Kreisgebietsreform teilweise Berücksichtigung nein<br />

wird im REP berücksichtigt (Hinweis in Präambel, Zusatz in<br />

Anlagen 3.1 bis 3.14)<br />

11 keine <strong>Bedenken</strong><br />

313-46 Ministerium <strong>des</strong> Innern:<br />

Kommunalverfassungsrechtliche sowie Belange <strong>der</strong><br />

kommunalen Gebietsreform werden durch den <strong>2.</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die<br />

Planungsregion Harz nicht berührt. Der o.g. <strong>Entwurf</strong><br />

wird zur Kenntnis genommen.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 437 von 673


TÖB:<br />

(313) Ministerium für Lan<strong>des</strong>entwicklung <strong>und</strong> Verkehr<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

313-3 Im Umweltbericht werden die voraussichtlichen<br />

erheblichen Auswirkungen, die die Verwirklichung<br />

<strong>des</strong> Raumordnungsplans auf die Umwelt hat,<br />

ermittelt, beschrieben <strong>und</strong> bewertet. Er ist als<br />

geson<strong>der</strong>ter Teil Bestandteil <strong>der</strong> Begründung <strong>des</strong><br />

jeweiligen Raumordnungsplans, d.h. <strong>der</strong><br />

Planungsträger begründet hier nochmals seine<br />

getroffenen Festlegungen unter den Aspekten <strong>der</strong><br />

Umweltauswirkungen. Insofern erschließt sich <strong>der</strong><br />

Charakter <strong>der</strong> unter "E. Empfehlung für <strong>2.</strong><br />

Planentwurf <strong>des</strong> REP Harz" enthaltenen Aussagen<br />

nicht. Es entsteht <strong>der</strong> Eindruck, als seien aus einer<br />

externen, von <strong>der</strong> Planaufstellung losgelösten Sicht,<br />

Bewertungen <strong>der</strong> Festlegungen <strong>des</strong> Plans<br />

vorgenommen <strong>und</strong> entsprechende Empfehlungen<br />

gegeben worden. Unter Bezugnahme auf das unter<br />

Punkt 8. "Zusammenfassende Umwelterklärung"<br />

Gesagte, ist entsprechend eine an<strong>der</strong>e Formulierung<br />

zu wählen. In Kenntnis <strong>der</strong> tatsächlich durchgeführten<br />

Schritte <strong>der</strong> Umweltprüfung für einzelne<br />

Festlegungen <strong>des</strong> REP Harz wird statt "Empfehlung<br />

für den <strong>2.</strong> Planentwurf" folgen<strong>der</strong><br />

Formulierungsvorschlag unterbreitet: "Im Ergebnis<br />

wurde gegenüber dem 1. <strong>Entwurf</strong> folgende Än<strong>der</strong>ung<br />

vorgenommen."<br />

313-38 Der Umweltbericht ist sehr gut strukturiert <strong>und</strong> in<br />

seinen inhaltlichen Aussagen, die sich an die<br />

Vorgaben <strong>der</strong> Anlage I <strong>der</strong> RL 2001/42/EG anlehnen,<br />

gut nachvollziehbar.<br />

313-39 Trotz dieser positiven gr<strong>und</strong>sätzlichen Feststellung<br />

werden folgende Hinweise gegeben:<br />

- An mehreren Stellen <strong>des</strong> Umweltberichts wird auf<br />

die grobe regionalplanerische Sicht hingewiesen.<br />

Da die Aufgabe <strong>der</strong> Regionalplanung <strong>und</strong> die<br />

entsprechende Maßstäblichkeit festgeschrieben sind,<br />

kann diese wie<strong>der</strong>holt aufgeführte (defacto als<br />

Entschuldigung gebrauchte) Formulierung entfallen.<br />

313-40 1.<strong>2.</strong> Inhalt <strong>und</strong> wichtigste Ziele <strong>des</strong> REP Harz sowie<br />

seine Beziehungen zu an<strong>der</strong>en Plänen <strong>und</strong><br />

Programmen S. 3, Abs. 1, Zeile 3<br />

Bei <strong>der</strong> Darlegung <strong>der</strong> Aufgaben <strong>der</strong> Raumordnung,<br />

die <strong>der</strong> REP Harz im System <strong>der</strong> Raumplanung<br />

wahrzunehmen hat, wird Bezug auf § 1 Abs. 1 ROG<br />

genommen. Eine Bezugnahme auf § 1 LPIG LSA<br />

wäre treffen<strong>der</strong>.<br />

volle Berücksichtigung volle Berücksichtigung nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

keine Berücksichtigung Im Zuge <strong>des</strong> Beteiligungsverfahrens wird <strong>der</strong> Umweltbericht<br />

auch von an<strong>der</strong>en Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange,<br />

die das LPlG LSA nicht gelesen haben, zur Kenntnis<br />

genommen. Für diese Behörden <strong>und</strong> Verbände wird auf die<br />

Maßstäblichkeit hingewiesen, um For<strong>der</strong>ungen nach detaillierten<br />

Untersuchungen frühzeitig entgegen zu treten. Wenn sich in den<br />

nächsten Jahren standardisierte Verfahren entwickelt haben,<br />

sind diese Hinweise eventuell nicht mehr nötig.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

volle Berücksichtigung volle Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 438 von 673


TÖB:<br />

(313) Ministerium für Lan<strong>des</strong>entwicklung <strong>und</strong> Verkehr<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

313-41 1.5. Internationale, gemeinschaftliche o<strong>der</strong><br />

b<strong>und</strong>esdeutsche Ziele <strong>des</strong> Umweltschutzes S. 14,<br />

Abs. 2, Zeile 1:<br />

Anstelle Lan<strong>des</strong>entwicklungsprogramm muss es<br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan heißen.<br />

313-42 3.1. Umweltmerkmale <strong>der</strong> Gebiete, die<br />

voraussichtlich erheblich beeinflusst werden S. 18,<br />

Abs. 3, Zeile 1<br />

In den Ausführungen wird auf den noch nicht<br />

projektbezogenen Umsetzungsstand <strong>der</strong> jeweiligen<br />

regionalplanerischen Festsetzung hingewiesen. Hier<br />

sollte die Planungsebene <strong>der</strong> Regionalplanung<br />

beachtet werden.<br />

volle Berücksichtigung wird geän<strong>der</strong>t<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

Kenntnisnahme Es wird lediglich ausgeführt, dass die zu prüfenden<br />

Festlegungen noch nicht nach Umsetzungszustand untersucht<br />

wurden. Auch auf regionalplanerischer Ebene ist es wohl ein<br />

Unterschied, ob es sich um eine Planung o<strong>der</strong> einen Bestand<br />

handelt.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 439 von 673


TÖB:<br />

(314) Ministerium für Landwirtschaft <strong>und</strong> Umwelt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

314-1 G 3 muss lauten: "Lediglich in Ausnahmefällen<br />

können bauliche Anlagen, die nicht <strong>zum</strong> Aufenthalt<br />

von Menschen bestimmt sind, in den<br />

Vorranggebieten zulässig sein, wenn diese<br />

standortgeb<strong>und</strong>en o<strong>der</strong> aus überwiegenden Gründen<br />

<strong>des</strong> Wohles <strong>der</strong> Allgemeinheit nur in diesen<br />

Bereichen errichtet<br />

werden können ( z. B.....). Dabei entstehende<br />

Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Retentionsvermögens <strong>und</strong><br />

<strong>des</strong> Hochwasserabflusses müssen durch geeignete<br />

Ausgleichsmaßnahmen...."<br />

314-2 Aus <strong>der</strong> Formulierung zu Z 5 ist nicht erkennbar,<br />

welche raumordnerische Zielstellung verfolgt werden<br />

soll. Wenn es hier um die Nutzung <strong>der</strong> Harzteiche als<br />

ergänzende Maßnahmen für den<br />

Hochwasserrückhalt geht, so sollten diese als<br />

Vorranggebiet entsprechend benannt werden.<br />

teilweise Berücksichtung Satz 1 von G 3 wird wie folgt geringfügig ergänzt bzw.<br />

umformuliert (im Sinne einer Klarstellung):<br />

"Lediglich in Ausnahmefällen können bauliche Anlagen, die<br />

nicht <strong>zum</strong> Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, in den<br />

Vorranggebieten zulässig sein, die standortbedingt zwangsläufig<br />

o<strong>der</strong> aus überwiegenden Gründen <strong>des</strong> Allgemeinwohls nur in<br />

diesen Bereichen errichtet werden können (z. B.....)".<br />

Eine Verschärfung <strong>der</strong> textlichen Verbindlichkeit im <strong>2.</strong> Satz von<br />

"sollen" auf "müssen" ist nicht notwendig, da es sich hier um<br />

einen Gr<strong>und</strong>satz <strong>der</strong> Raumordnung handelt. Es ist davon<br />

auszugehen, dass nicht im jeden Fall bei entsprechend zu<br />

erbringendem Nachweis eine ökologisch sinnvolle <strong>und</strong><br />

wirtschaftlich vertretbare, vollständige Kompensation möglich ist.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

teilweise Berücksichtigung Die raumordnerische Zielstellung von Z 5 ist, auch unter<br />

Berücksichtigung <strong>des</strong> diesbezüglichen Begründungstextes<br />

eindeutig. Die Talsperren <strong>und</strong> Kleinspeicher ("Harzteiche") <strong>des</strong><br />

Harzes, die sich im Bereich von Vorranggebieten für<br />

Hochwasserschutz befinden (Beachte, dass die in Z 4<br />

aufgeführte Auflistung <strong>der</strong> Fließgewässer/Vorranggebiete nicht<br />

abschließend ist) sind, soweit wie möglich <strong>und</strong> sinnvoll, in<br />

Hochwasserschutzmaßnahmen einzubeziehen. Eine<br />

diesbezügliche nochmalige Benennung in Z 4 ist <strong>des</strong>wegen<br />

nicht notwendig.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

Da jedoch nicht alle "Harzteiche" wegen ihrer Größe<br />

(Stauvolumen, Kronenhöhe) zu den Talsperren <strong>und</strong><br />

Wasserspeicher gemäß § 88 zu zählen sind, wird Z 5 wie folgt<br />

ergänzt bzw. verän<strong>der</strong>t: ..."im Sinne <strong>der</strong> §§ 88 <strong>und</strong> 92<br />

Wassergesetz Sachsen-Anhalt...". § 92 WG LSA regelt den<br />

wasserrechtlichen Umgang mit an<strong>der</strong>en (kleineren) Stauanlagen<br />

<strong>und</strong> Wasserspeicher, die nicht unter § 88 fallen.<br />

314-3 G 6 muss lauten:<br />

"Die räumlichen Funktionen <strong>und</strong> Nutzungen in den<br />

Vorranggebieten sind so zu gestalten, dass die<br />

Funktionen dieser Gebiete für den<br />

Hochwasserabfluss <strong>und</strong> -rückhalt gewährleistet sind<br />

<strong>und</strong> Schäden bei Überschwemmungen minimiert<br />

werden."<br />

volle Berücksichtigung Die bisherige Formulierung "...<strong>und</strong> bei Überschwemmungen volle Berücksichtigung nein<br />

keine Schäden entstehen." wird gemäß Vorschlag geän<strong>der</strong>t, da<br />

durch Überschwemmungen i.d.R. immer Schäden entstehen.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 440 von 673


TÖB:<br />

(314) Ministerium für Landwirtschaft <strong>und</strong> Umwelt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

314-6 Begründung zu Ziffer 5.1.1. Vorrangqebiete für<br />

Hochwasserschutz:<br />

zu Ziel 4, <strong>2.</strong> Absatz:<br />

"Bei kartografisch nicht dargestellten<br />

Vorranggebieten erfolgt die raumordnerische<br />

Bewertung hochwasserbeeinflussen<strong>der</strong> Planungen<br />

<strong>und</strong> Maßnahmen hinsichtlich ihrer Lage <strong>zum</strong><br />

Vorranggebiet anhand einer Einzelfallprüfung unter<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> "festgesetzten sowie <strong>der</strong> in<br />

Arbeitskarten <strong>der</strong> Wasserbehörden dargestellten<br />

Überschwemmungsgebiete sowie <strong>der</strong>" textlichen<br />

Gebietsdefinition für ein Vorranggebiet für<br />

Hochwasserschutz." Die Än<strong>der</strong>ung dient <strong>der</strong><br />

Klarstellung.<br />

keine Berücksichtung Die nach § 96 WG LSA vorläufig o<strong>der</strong> entgültig festgesetzten<br />

Überschwemmungsgebiete sind i.d.R. bereits kartografisch als<br />

VRG-Hochwasserschutz dargestellt, d.h. für die nicht<br />

kartografisch ausgewiesenen VRG gibt es auch bisher keine<br />

wasserrechtlichen Überschwemmungsgebiete.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 441 von 673


TÖB:<br />

(314) Ministerium für Landwirtschaft <strong>und</strong> Umwelt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

314-7 Begründung:<br />

Ziffer 5.1.4. Vorranggebiete für Landwirtschaft:<br />

Die Aussage in <strong>der</strong> Begründung (vorletzter Absatz,<br />

letzter Satz), dass Kompensationsmaßnahmen mit<br />

hohem Flächenverbrauch in den Vorranggebieten<br />

auszuschließen sind, ist nicht zulässig, da sie im<br />

Wi<strong>der</strong>spruch zu gesetzlichen Festlegungen steht. Der<br />

Satz ist zu streichen.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e durch die Festlegung von Vorhaben<br />

<strong>zum</strong> Ausbau <strong>der</strong> Infrastruktur, die die<br />

vorgeschlagenen Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

queren, ergibt sich bei <strong>der</strong> Umsetzung ein relativ<br />

hoher Kompensationsbedarf (auf Gr<strong>und</strong> eindeutiger<br />

gesetzlicher Vorgaben zur Vollkompensation <strong>der</strong><br />

Eingriffsfolgen), <strong>der</strong> nicht über regionalplanerische<br />

Festlegungen gr<strong>und</strong>sätzlich eingeschränkt werden<br />

kann. Die Erfor<strong>der</strong>lichkeit von Maßnahmen ergibt sich<br />

aus <strong>der</strong> Art <strong>und</strong> dem (auch flächenmäßigen) Umfang<br />

<strong>des</strong> jeweiligen Eingriffsvorhabens.<br />

Dieser Hinweis wurde bereits mit Schreiben an Ihr<br />

Haus vom 06.1<strong>2.</strong>2005 eingebracht. Im Rahmen <strong>der</strong><br />

Abwägung meint die Regionale<br />

Planungsgemeinschaft, diesen Hinweis für den <strong>2.</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes nicht<br />

berücksichtigen zu müssen, <strong>und</strong> begründet das<br />

damit, dass das Naturschutzgesetz<br />

Kompensationsmaßnahmen angeblich nicht mehr an<br />

den Eingriffsort bündelt. Diese Auffassung ist falsch.<br />

Die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen, d. h.<br />

von Maßnahmen mit engem räumlich-funktionalen<br />

Bezug <strong>zum</strong> Eingriff, hat gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1<br />

NatSchG LSA Vorrang vor Ersatzmaßnahmen mit<br />

weniger engem räumlich-funktionalen Bezug. Dieses<br />

gesetzliche Optimierungsgebot kann durch<br />

Festlegungen im Regionalen Entwicklungsplan nicht<br />

auch nur ansatzweise eingeschränkt werden.<br />

Zutreffend ist nur, dass für Ausgleichsmaßnahmen im<br />

Zusammenhang mit <strong>der</strong> Bauleitplanung ein enger<br />

räumlich-funktionaler Zusammenhang nicht<br />

vorgeschrieben werden kann.<br />

keine Berücksichtigung Die Ausweisung von VRG Landwirtschaft basiert auf<br />

gesetzlicher Gr<strong>und</strong>lage <strong>des</strong> LPlG bzw. <strong>des</strong> LEP <strong>und</strong> ist für die<br />

Regionalplanung bindend. In diesen gesetzlichen Vorgaben<br />

werden keine Äußerungen zu Kompensationsmaßnahmen von<br />

Eingriffen gemacht, so dass die im Pkt. 5.1.4. getroffenen<br />

Festlegungen bindend sind. Großflächige<br />

Kompensationsmaßnahmen von Eingriffen, die <strong>der</strong><br />

landwirtschaftlichen Nutzung entgegenstehen, sind somit nicht<br />

mit <strong>der</strong> unter Pkt. 5.1.4. genannten prioritären<br />

landwirtschaftlichen Nutzung vereinbar <strong>und</strong> demzufolge in<br />

diesen Bereichen auszuschließen.<br />

Gemäß § 20, Abs. 2 Satz 1 NatSchG LSA, heißt es: "(2) Der<br />

Verursacher ist verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen<br />

durch Maßnahmen <strong>des</strong> Naturschutzes <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Landschaftspflege vorrangig auszugleichen<br />

(Ausgleichsmaßnahmen) o<strong>der</strong> in sonstiger Weise zu<br />

kompensieren (Ersatzmaßnahmen). ... Bei <strong>der</strong> Festsetzung von<br />

Art <strong>und</strong> Umfang <strong>der</strong> Maßnahmen sind das<br />

Landschaftsprogramm nach § 14 sowie die Landschaftspläne<br />

nach § 16 zu berücksichtigen."<br />

Hier wird die Ausgleichsmaßnahme vor <strong>der</strong> Ersatzmaßnahme<br />

favorisiert, was von uns keineswegs negiert wird.<br />

Aus unserer Sicht ist mit den Aussagen in <strong>der</strong> Begründung kein<br />

Wi<strong>der</strong>spruch zu gesetzlichen Festlegungen erkennbar.<br />

Entscheidend ist ohnehin die aus <strong>der</strong> VRG-Funktion sich<br />

ergebende, für öffentliche Stellen bindende rechtliche<br />

Schlußfolgerung, dass an<strong>der</strong>e Nutzungen in den VRG nur dann<br />

möglich sind, wenn diese mit <strong>der</strong> Vorrangfunktion vereinbar ist<br />

(bzw. diese nicht erheblich beeinträchtigt wird, was bei einer<br />

großflächigen Inanspruchnahme eines VRG Landwirtschaft nicht<br />

mehr gegeben wäre).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 442 von 673


TÖB:<br />

(314) Ministerium für Landwirtschaft <strong>und</strong> Umwelt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>1 Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />

314-8 Begründung:<br />

zu Ziel 1, 1. Absatz, zweiter Anstrich:<br />

-. die sonstigen Auenbereiche <strong>der</strong> genannten<br />

Fließgewässer, die erst beim Überschreiten <strong>des</strong><br />

Bemessungshochwassers, "das" zur Festlegung "<strong>der</strong><br />

Überschwemmungsgebiete bzw." <strong>der</strong> Vorranggebiete<br />

für Hochwasserschutz führt, in <strong>der</strong>.................<br />

volle Berücksichtigung volle Berücksichtigung nein<br />

Die Än<strong>der</strong>ung dient <strong>der</strong> Klarstellung.<br />

314-9 Begründung:<br />

zu Gr<strong>und</strong>satz 3, <strong>2.</strong> Satz:<br />

"Angesichts <strong>der</strong> bestehenden <strong>und</strong> bei Eintreten <strong>der</strong><br />

prognostizierten globalen Klimaverän<strong>der</strong>ungen noch<br />

zu erwartenden künftigen Hochwassergefahren ist<br />

durch die Fachbehörden zu prüfen, inwieweit an den<br />

hochwassergefährdeten Fließgewässern eine<br />

Erweiterung bzw. Rückgewinnung von<br />

Retentionsräumen möglich ist. Die Realisierung<br />

solcher Flächenvergrößerungen kann einen<br />

wesentlichen <strong>und</strong> wirksamen Beitrag <strong>zum</strong><br />

vorbeugenden Hochwasserschutz, d. h. zur<br />

Abschwächung von Hochwasserwellen <strong>und</strong> zur<br />

Vermeidung von Hochwasserschäden leisten."<br />

volle Berücksichtigung Satz 2 wird entsprechend geän<strong>der</strong>t.<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

Die Än<strong>der</strong>ung dient <strong>der</strong> Klarstellung<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 443 von 673


TÖB:<br />

(314) Ministerium für Landwirtschaft <strong>und</strong> Umwelt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

7.3 Gewässerschutz<br />

314-4 G 5 ist den gesetzlichen Anfor<strong>der</strong>ungen anzupassen<br />

<strong>und</strong> wie folgt zu fassen: "Die Unterhaltung eines<br />

Gewässers umfasst auch seine Pflege <strong>und</strong><br />

Entwicklung. Sie muss sich an den<br />

Bewirtschaftungszielen <strong>der</strong> §§ 25 a bis 25 d <strong>des</strong><br />

Wasserhaushaltsgesetzes ausrichten <strong>und</strong> darf diese<br />

nicht gefährden. Sie muss den im<br />

Maßnahmenprogramm nach § 183 Wassergesetz für<br />

das Land Sachsen-Anhalt an die<br />

Gewässerunterhaltung gestellten Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

entsprechen."<br />

314-5 G 9 ist stringenter zu fassen:<br />

"In den Hochwasserentstehungsgebieten, die durch<br />

rasche Entwicklung starker oberirdischer Abflüsse bei<br />

Starknie<strong>der</strong>schlägen gekennzeichnet sind, ist das<br />

natürliche Wasserversickerungs- <strong>und</strong><br />

Wasserrückhaltevermögen zu erhalten <strong>und</strong> zu<br />

verbessern. Vorrangig müssen alle Maßnahmen<br />

vermieden werden, durch die Hochwasserabflüsse<br />

erhöht <strong>und</strong> beschleunigt..."<br />

keine Berücksichtigung Übernahme LEP<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Satz 1 <strong>des</strong> G 9 stellt wörtliche Übernahme <strong>des</strong> LEP-LSA dar.<br />

Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung sind allgemeine Aussagen zur<br />

Entwicklung, Ordnung <strong>und</strong> Sicherung <strong>des</strong> Raumes als Vorgaben<br />

für nachfolgende Abwägungs- o<strong>der</strong> Ermessensentscheidungen.<br />

Sie sind in den Abwägungsprozessen bzw. bei <strong>der</strong><br />

Ermessensausübung zu berücksichtigen. Eine stringentere<br />

Formulierung in Pkt. 7 führt zu keiner höheren rechtlichen<br />

Bindungswirkung, es bleibt ein (Einzelfachlicher) Gr<strong>und</strong>satz.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

7.7 Landwirtschaft<br />

314-10 Begründung:<br />

zu Gr<strong>und</strong>satz 8, 3. Satz muss lauten:<br />

"Da die Nachfrage an ökologisch erzeugten<br />

Lebensmitteln in den vergangenen Jahren gestiegen<br />

ist, ist die gr<strong>und</strong>sätzliche Sicherung ... zu<br />

unterstützen." Die Zielstellung, innerhalb von 10<br />

Jahren einen flächenmäßigen Anstieg <strong>des</strong><br />

ökologischen Landbaus auf 20 % zu erreichen, wird<br />

in dieser Konsequenz nicht mehr verfolgt.<br />

volle Berücksichtigung Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> 3. Begründungssatzes G 8 wie folgt: Da die<br />

Nachfrage <strong>und</strong> das Angebot an ökologisch erzeugten<br />

Lebensmitteln in den letzten Jahren stieg, ist die gr<strong>und</strong>sätzliche<br />

Sicherung <strong>und</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> ökologischen Landbaus, auch im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Agrarumweltmaßnahmen, zu unterstützen.<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 444 von 673


TÖB:<br />

(314) Ministerium für Landwirtschaft <strong>und</strong> Umwelt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

314-11 Ziffer 1.4.<strong>2.</strong> Wasser<br />

Die Feststellung, dass "das Ziel <strong>der</strong> Richtlinie, für alle<br />

Gewässer im Jahr 2015 einen guten Zustand zu<br />

erreichen, nicht erfüllt werden kann", ist <strong>zum</strong> jetzigen<br />

Zeitpunkt nicht korrekt, da eine solche Aussage erst<br />

auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> im Jahr 2007 aufzustellenden<br />

Maßnahmenprogramme sowie <strong>der</strong> bis Ende 2009<br />

aufzustellenden Bewirtschaftungspläne getroffen<br />

werden kann.<br />

Absatz 2 Satz 7 muss daher lauten:<br />

"Der Zustand <strong>der</strong> Fließgewässer, <strong>der</strong> aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

EU-Wasserrahmenrichtlinie flächendeckend erfasst<br />

wurde, zeigt in den vorwiegend landwirtschaftlich<br />

geprägten Abschnitten <strong>der</strong> Planungsregion, dass die<br />

Gewässerstrukturgüte stark verän<strong>der</strong>t ist <strong>und</strong> die<br />

Gewässer noch nicht dem Ziel <strong>der</strong> Richtlinie, bis <strong>zum</strong><br />

Jahr 2015 einen guten Zustand zu erreichen,<br />

entsprechen.<br />

314-12 Umweltbericht:<br />

Ziffer 3.<strong>2.</strong>1. Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

Seite 19, <strong>2.</strong> Absatz, letzter Satz: Der Sachstand ist zu<br />

aktualisieren.<br />

volle Berücksichtigung wird sinngemäß geän<strong>der</strong>t<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

volle Berücksichtigung volle Berücksichtigung nein<br />

2 Leitbild <strong>der</strong> Planungsregion Harz<br />

315-2 Touristische Belange u.a. im Pkt. 2 (Leitbild; zentraler<br />

Leitbildgedanke) behandelt:<br />

"Die Planungsregion Harz-eine innovationsorientierte<br />

Wirtschafts- <strong>und</strong> Fremdenverkehrsregion in attraktiver<br />

Natur- <strong>und</strong> Kulturlandschaft ..."<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 445 von 673


TÖB:<br />

(315) Ministerium für Wirtschaft <strong>und</strong> Arbeit <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>6 Vorbehaltsgebiete für Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />

315-1 Aus <strong>der</strong> Sicht <strong>des</strong> Tourismus sind die Anmerkungen<br />

<strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong> nicht hinreichend berücksichtigt<br />

worden. Insofern bleiben die Kritikpunkte bestehen,<br />

die im Folgenden nochmals aufgeführt sind.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzliche Einordnung/Bedeutung <strong>der</strong><br />

Harzregion für den Lan<strong>des</strong>tourismus:<br />

Der Harz ist von seiner Ausstrahlung <strong>und</strong><br />

überregionalen Bekanntheit das wichtigste<br />

Reisezielgebiet in Sachsen-Anhalt. Die zentrale<br />

touristische Marketingorganisation für den Harz ist<br />

<strong>der</strong> Harzer Verkehrsverband. In Ergänzung zu den<br />

vom HW für die "Erlebnisregion Harz" definierten<br />

Themensäulen, verfügt die Harzregion über<br />

ausreichend Potenzial, um durch weitere<br />

Alleinstellungsmerkmale Wettbewerbsvorteile <strong>und</strong><br />

einen zusätzlichen Besuchernutzen zu definieren. Zu<br />

diesem Gesamtpaket gehören aus Lan<strong>des</strong>sicht eine<br />

noch engere Verknüpfung <strong>und</strong> Vernetzung zu den<br />

touristischen Markensäulen <strong>und</strong> lan<strong>des</strong>weiten<br />

Schwerpunkten sowie zu den themenübergreifenden<br />

Handlungsfel<strong>der</strong>n im Lan<strong>des</strong>tourismus.<br />

Für den Harz zählen hierzu insbeson<strong>der</strong>e:<br />

die touristischen Markensäulen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

- Straße <strong>der</strong> Romanik: 18 Standorte im Harz <strong>und</strong><br />

Harzvorland, einschließlich <strong>der</strong> Ottonenstätten<br />

Tilleda, Gernrode, Quedlinburg <strong>und</strong> Halberstadt<br />

- Gartenträume: 9 Standorte, Schwerpunkt im<br />

Tourismusmarketing 2006 - LMG, enge<br />

Zusammenarbeit mit <strong>der</strong> LAGA Wemigerode<br />

- Blaues Band: 2 Standorte, Concordiasee, Stausee<br />

Kelbra<br />

- die Vielzahl (30) anerkannter Kur- <strong>und</strong><br />

Erholungsorte mit Angeboten zu Wellness <strong>und</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heit<br />

- die überregional geführten Rad- <strong>und</strong> Wan<strong>der</strong>wege<br />

sowie Mountainbikestrecken <strong>und</strong> Skiloipen für den<br />

Aktivtouristen bis ins hohe Alter,<br />

- die UNESCO-Welterbestätte Quedlinburg<br />

- Thema Naturparke, Nationalpark Harz Aktueller<br />

Bezug im Jahr 2006:<br />

Der Deutsche Tourismusverband (DTV) <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Verband Deutscher Naturparke (VDN) werden im<br />

"Jahr <strong>der</strong> Naturparke 2006" in gemeinsamen<br />

Aktionen die weitere Entwicklung von attraktiven <strong>und</strong><br />

nachhaltigen touristischen Angeboten in Naturparken<br />

unterstützen. Hier bietet sich eine hervorragende<br />

Präsentationsmöglichkeit für den vereinten<br />

Nationalpark Harz.<br />

Unter diesem Schwerpunkt steht auch die weitere<br />

keine Berücksichtigung Der Harz wird als beson<strong>der</strong>e Tourismusregion in unserer<br />

Planungsregion herausgestellt, obwohl er, wie auch die an<strong>der</strong>en<br />

Tourismusgebiete, als Vorbehaltsgebiet eingestuft wurde. Hier<br />

geht insbeson<strong>der</strong>e die Begründung <strong>zum</strong> Pkt. 5.<strong>2.</strong>6, Z 1 darauf<br />

ein. Dort ist die Son<strong>der</strong>stellung <strong>des</strong> Harzes klar erkennbar.<br />

Ebenfalls wird im Z 3 speziell auf den Harz eingegangen, was<br />

seiner beson<strong>der</strong>en Bedeutung entspricht.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Auf die "Markensäulen", Erholungsorte, Rad- <strong>und</strong> Wan<strong>der</strong>wege,<br />

Erwähnung Naturpark u.s.w. wurde im REPHarz u.a. im Pkt.<br />

5.<strong>2.</strong>6., 6.1.6 <strong>und</strong> 6.1.8 sowie 7.17. ausreichend eingegangen, so<br />

dass weitere Nennungen nicht im Sinne eines "schlanken"<br />

Regionalplanes sind.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(315) Ministerium für Wirtschaft <strong>und</strong> Arbeit <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>6 Vorbehaltsgebiete für Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />

Entwicklung <strong>des</strong> län<strong>der</strong>übergreifenden Geoparks<br />

"Geopark Harz. Braunschweiger Land. Ostfalen" <strong>und</strong><br />

in dem Zusammenhang auch die Produktentwicklung<br />

eines in Nord-Süd - Richtung verlaufenden<br />

thematischen Geo-Wan<strong>der</strong>wegs unter Einbindung<br />

<strong>der</strong> Thüringer Initiative "Karstwan<strong>der</strong>weg".<br />

- Die über 1000jährige Bergbautradition <strong>und</strong> die<br />

Vielzahl zugänglicher Schaubergwerke <strong>und</strong><br />

Bergbaumuseen kann in Verbindung mit dem<br />

Geopark den thematischen Ansatz Geotourismus /<br />

Archäologietourismus - Himmelsscheibe - bilden.<br />

- Themenübergreifende Handlungsfel<strong>der</strong><br />

Barrierefreiheit<br />

Die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit <strong>der</strong><br />

verschiedenen Reiseziele in Deutschland wird zu<br />

einem großen Anteil davon bestimmt sein, inwieweit<br />

es ihnen gelingt, das touristische Angebot in den<br />

kommenden Jahren auch an die Bedürfnisse<br />

behin<strong>der</strong>ter bzw. mobilitätseingeschränkter Gäste<br />

anzupassen.<br />

Die Tourismuspolitik <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> widmet <strong>der</strong><br />

Zielgruppe "Menschen mit Behin<strong>der</strong>ungen"<br />

beson<strong>der</strong>e Aufmerksamkeit. Der Schwerpunkt <strong>der</strong><br />

künftigen Arbeit liegt in <strong>der</strong> Erstellung buchbarer<br />

Angebote. Die Barrierefreiheit umfasst ebenfalls die<br />

Umsetzung in den elektronischen Medien.<br />

Qualitätsoffensive (Zielstellungen)<br />

- Erhöhung <strong>der</strong> Nachfrage durch spürbare <strong>und</strong><br />

nachhaltige Verbesserung <strong>der</strong> Servicequalität bei<br />

touristischen Angeboten <strong>und</strong> Dienstleistungen.<br />

- Etablieren eines Branchen übergreifenden Service<strong>und</strong><br />

Angebotsqualitätsmanagements.<br />

- Kommunikation von klaren Qualitätsbotschaften <strong>der</strong><br />

sachsen-anhaltischen Tourismus-<strong>und</strong><br />

Dienstleistungswirtschaft nach innen <strong>und</strong> außen<br />

- För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Tourismus- <strong>und</strong><br />

Dienstleistungswirtschaft, Erhalt <strong>und</strong> Schaffung von<br />

Arbeitsplätzen<br />

315-3 Bei <strong>der</strong> Ausweisung <strong>der</strong> Vorbehaltsgebiete sind<br />

insbeson<strong>der</strong>e die Gebiete / Standorte mit Bezug zu<br />

den Touristischen Markensäulen <strong>und</strong> lan<strong>des</strong>weiten<br />

touristischen Schwerpunkten zu berücksichtigen. Die<br />

ausgewiesenen Vorbehaltsgebiete sind auf<br />

Übereinstimmung zu prüfen / zu ergänzen. Ein<br />

entsprechen<strong>der</strong> Hinweis ist in die Vorbemerkung<br />

aufzunehmen.<br />

keine Berücksichtigung Die Ausweisung <strong>der</strong> Vorbehaltsgebiete für Tourismus <strong>und</strong><br />

Erholung basiert auf <strong>der</strong> Naturparkverordnung (für den Harz)<br />

o<strong>der</strong> lan<strong>des</strong>planerischen Festlegungen (LEP) sowie auf<br />

beson<strong>der</strong>e Gebietseignungen. Touristische Markensäulen<br />

flossen ebenfalls ein <strong>und</strong> bilden gleichzeitig die Gr<strong>und</strong>lage<br />

an<strong>der</strong>er Festlegungen, z.B. im Pkt. 6.1.6. <strong>und</strong> somit sind sie<br />

berücksichtigt worden.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 447 von 673


TÖB:<br />

(315) Ministerium für Wirtschaft <strong>und</strong> Arbeit <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe<br />

315-19 Aus industriepolitischer Sicht ergeben sich einige<br />

inhaltliche Hinweise. Gr<strong>und</strong>sätzlich bestehen<br />

gegenüber den festgelegten Standorten <strong>und</strong><br />

Aussagen aber keine <strong>Bedenken</strong>.<br />

315-20 Der Vorrangstandort Gewerbepark<br />

Cochstedt/Schneidlingen mit Verkehrsflughafen wird<br />

seitens <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>regierung als lan<strong>des</strong>bedeutsam<br />

eingestuft. Cochstedt ist <strong>der</strong> einzige Standort <strong>der</strong> im<br />

Unterschied zu an<strong>der</strong>en Landeplätzen in Sachsen-<br />

Anhalt den Status eines Verkehrsflugplatzes erhalten<br />

hat. Durch diesen Status <strong>und</strong> die für den Ausbau <strong>des</strong><br />

Flugplatzes eingeflossenen Investitionsmittel <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> besteht ein hervorgehobenes<br />

Lan<strong>des</strong>interesse, dieses Potenzial<br />

zweckentsprechend zu erschließen <strong>und</strong> zu verwerten.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Die Ausweisung im REPHarz steht Ihren Entwicklungsabsichten Kenntnisnahme nein<br />

generell nicht im Wege.<br />

6.1.2 Vorrangstandorte für Verkehrsanlagen<br />

315-21 Z <strong>2.</strong>:<br />

Die Lan<strong>des</strong>regierung Sachsen-Anhalt ist gegenwärtig<br />

sehr aktiv, auf dem Gebiet <strong>der</strong> Wirtschaftslogistik<br />

weitere Reserven im Wertschöpfungsprozess zu<br />

erschließen. Die Aktivitäten <strong>der</strong> Planungsregion Harz<br />

Synergieeffekte aus dem Verb<strong>und</strong> mit dem GVZ<br />

Magdeburg zu erzielen, wird vom Land begrüßt <strong>und</strong><br />

im Rahmen <strong>der</strong> Möglichkeiten unterstützt.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />

315-4 analog zu Hinweis/Ergänzung <strong>zum</strong> Pkt. 5.<strong>2.</strong>6.<br />

(Datensatz 315-3: Bei <strong>der</strong> Ausweisung <strong>der</strong><br />

Vorbehaltsgebiete sind insbeson<strong>der</strong>e die Gebiete /<br />

Standorte mit Bezug zu den Touristischen<br />

Markensäulen <strong>und</strong> lan<strong>des</strong>weiten touristischen<br />

Schwerpunkten zu berücksichtigen. Die<br />

ausgewiesenen Vorbehaltsgebiete sind auf<br />

Übereinstimmung zu prüfen / zu ergänzen. Ein<br />

entsprechen<strong>der</strong> Hinweis ist in die Vorbemerkung<br />

aufzunehmen.)<br />

keine Berücksichtigung Die touristischen Markensäulen wurden unter an<strong>der</strong>en Punkten keine Berücksichtigung nein<br />

im REPHarz berücksichtigt, z.B. im Pkt. 6.1.6.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.1.5 Vorrangstandorte für Forschung <strong>und</strong> Bildung<br />

315-25 Aus Seite 29, Pkt. 6.1.5., "Sonstige regional<br />

bedeutsame Forschungs- <strong>und</strong><br />

Technologieeinrichtungen ...."<br />

Hier wird die Einfügung bzw. Prüfung folgen<strong>der</strong><br />

Ergänzungen vorgeschlagen:<br />

- Halberstadt mit dem medizintechnisch<br />

ausgerichteten "Grün<strong>der</strong>- <strong>und</strong> Gewerbezentrum<br />

Halberstadt"<br />

- Rottleberode als potenzieller F&E -Standort für<br />

Holz- <strong>und</strong> Werkstoffforschung.<br />

keine Berücksichtigung Grün<strong>der</strong>zentren werden generell nicht im REPHarz benannt, da keine Berücksichtigung nein<br />

diese Vorhaltung zur normalen Funktion eines Mittelzentrums<br />

gehört.<br />

Rottleberode ist im REPHarz bereits als regional bedeutsamer<br />

Industrie- <strong>und</strong> Gewerbestandort unter Pkt. 6.1.1., Z 2 benannt.<br />

Eine Konzentration von holzverarbeitenden Werken in<br />

Rottleberode ist uns bekannt, zur Aufnahme als F&E-Standort<br />

liegen keine Daten, Begründungen <strong>und</strong> <strong>der</strong>gl. vor.<br />

6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- <strong>und</strong> Denkmalpflege<br />

315-11 zu Z 2:<br />

Die ausgewiesenen Vorrangstandorte sind als<br />

Standorte <strong>der</strong> Romanik (SdR) bzw. Gartenträume<br />

(GT) zu kennzeichnen.<br />

315-12 zu G 3 - Stätten <strong>des</strong> historischen Montanwesens<br />

=> Es ist <strong>der</strong> Bezug / Hinweis zu Industrietourismus<br />

aufzunehmen (s. Übersicht Touristische Netzwerke<br />

Anlage 16)<br />

keine Berücksichtigung Die Standorte <strong>der</strong> "Straße <strong>der</strong> Romanik" sind im REPHarz<br />

ebenso eingeflossen wie die Standorte <strong>der</strong> "Gartenträume", was<br />

in <strong>der</strong><br />

Begründung S. 68 (zu Z 2) dargelegt ist. Auf eine separate<br />

Kennzeichnung dieser Standorte im Regionalplan wird<br />

verzichtet, da<br />

bereits vielfache Darstellungen im Handbuch Tourismus<br />

Sachsen-Anhalt, touristische Kartenwerke u.s.w. vorhanden<br />

sind. Außerdem sind noch weitere Standorte ausgewiesen, die<br />

diesen beiden Kriterien nicht zuzuordnen sind. Weiterhin gibt es<br />

für diese Darstellungen (zeichnerisch) auch keine<br />

Symbolvorgaben von <strong>der</strong> obersten Lan<strong>des</strong>planungsbehörde.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Der Hinweis <strong>zum</strong> Industrietourismus erfolgte bereits in <strong>der</strong> keine Berücksichtigung nein<br />

Begründung <strong>zum</strong> Pkt. 6.1.6, G 3.<br />

6.1.8 Vorrangstandorte für Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Sozialwesen<br />

315-13 zu G 3 - Kur- <strong>und</strong> Bä<strong>der</strong>wesen<br />

=> Querverweis auf Pkt. 7.17. G 12- Kur- <strong>und</strong><br />

Erholungsorte<br />

keine Berücksichtigung Inhaltlicher Mehrwert ist nicht erkennbar.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

6.<strong>2.</strong>3 Straßenverkehr<br />

315-22 Aus <strong>der</strong> Entwicklung <strong>des</strong> Standortes Gewerbepark<br />

Cochstedt/Schneidlingen mit Verkehrsflughafen leitet<br />

sich analog das beson<strong>der</strong>e Lan<strong>des</strong>interesse für den<br />

Bau <strong>der</strong> Ortsumfahrung Schneidlingen auf <strong>der</strong> B 180<br />

ab.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(315) Ministerium für Wirtschaft <strong>und</strong> Arbeit <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>4 Rad- <strong>und</strong> fußläufiger Verkehr<br />

315-14 zu Z 5 - Fahrradverkehr => s. Hinweis/Ergänzung zu<br />

Pkt. 7.17. G 6;<br />

Es ist eine Prioritätensetzung zwischen<br />

überregionalen (touristischen) <strong>und</strong> regionalen<br />

Radwegen für Erhalt <strong>und</strong> Ausbau in <strong>der</strong> Übersicht<br />

darzustellen.<br />

315-15 zu Z 6 - Wan<strong>der</strong>wege<br />

=> Es fehlen <strong>der</strong> Selketalstieg <strong>und</strong> <strong>der</strong> St. Jakobus<br />

Pilgerweg<br />

315-16 zu G 7 - Ländliches Wegekonzept, letzter Satz<br />

=> Für die Ausschil<strong>der</strong>ung ist Priorität auf die<br />

Radwege überregionaler Bedeutung zu legen (s.<br />

Hinweis/Ergänzung zu Pkt. 7.17. G 7)<br />

keine Berücksichtigung Eine Prioritätensetzung von lan<strong>des</strong>bedeutsamen Rad- <strong>und</strong><br />

Wan<strong>der</strong>wegen obliegt <strong>der</strong> obersten Lan<strong>des</strong>planungsbehörde.<br />

Hier stellt sich die Frage nach dem regionalplanerischen<br />

Steuerungsvermögen bei einer Prioritätensetzung.<br />

Im Übrigen wird in den zeichnerischen Vorgaben <strong>des</strong> MBV für<br />

die Erstellung <strong>der</strong> REP's nur von "bedeutsamen" Rad-, Wan<strong>der</strong><strong>und</strong><br />

Reitwegen ausgegangen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

teilweise Berücksichtigung Der Selketalstieg wird unter Pkt. 6.<strong>2.</strong>4., Z 6 <strong>und</strong> in <strong>der</strong> Karte <strong>zum</strong> teilweise Berücksichtigung ja<br />

REPHarz sowie im Text aufgenommen.<br />

Der Pilgerweg ist unter Pkt. 7.17, G 6 textlich benannt. Da <strong>der</strong><br />

Weg verschiedene Variantenverläufe (nach Auskunft <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>verwaltungsamtes <strong>und</strong> <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>marketinggesellschaft)<br />

in unserer Planungsregion aufweist, <strong>und</strong> bei einer<br />

kartografischen Darstellung gleichzeitig ein Konflikt zur<br />

Darstellung <strong>des</strong> REPMagdeburg erzeugen würde (da Anschluss<br />

<strong>zum</strong> REPHarz mit den aufgezeigten Varianten nicht identisch<br />

ist), muss wegen <strong>der</strong> Normenklarheit auf eine Aufnahme als Ziel<br />

<strong>der</strong> Raumordnung im REPHarz verzichtet werden.<br />

volle Berücksichtigung Ergänzung: G 7, letzter Satz: "... die Radwege von überregional- volle Berücksichtigung nein<br />

<strong>und</strong> regionaler Bedeutung... "<br />

6.<strong>2.</strong>5 Luftverkehr<br />

315-23 Ziel 1 <strong>und</strong> 2<br />

Das Land Sachsen-Anhalt ist mit erheblichen<br />

Gesellschafteranteilen am Flughafen Leipzig/Halle<br />

beteiligt. Mit Blick auf die Ansiedlung von DHL auf<br />

dem Flughafen arbeitet das Land konzentriert daran,<br />

von dieser Entwicklung, nicht zuletzt auch wegen <strong>der</strong><br />

räumlichen Nähe, zu partizipieren.<br />

315-24 Die Entwicklung <strong>des</strong> Flughafens Cochstedt zu einem<br />

leistungsfähigen Regionalflughafen ist für das Land<br />

Sachsen-Anhalt unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

Gestaltung <strong>der</strong> arbeitsteiligen Prozesse mit dem<br />

Flughafen Leipzig/Halle von hoher Bedeutung.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(315) Ministerium für Wirtschaft <strong>und</strong> Arbeit <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

7.17 Erholung, Freizeit, Tourismus<br />

315-5 Unter diesem Punkt ist ein Hinweis/Gr<strong>und</strong>satz zu den<br />

Tourismusstudien Sachsen-Anhalt sowie <strong>der</strong><br />

Übersicht Touristischer Netzwerke als Gr<strong>und</strong>lage für<br />

zukünftig im Planungsraum vorgesehene touristische<br />

Entwicklungsvorhaben aufzunehmen.<br />

315-6 Naturparke => Ergänzung touristisches<br />

Entwicklungspotenzial Nationalpark Harz<br />

315-7 Baudenkmäler / Kulturtourismus<br />

=> Touristische Markensäule Gartenträume<br />

aufnehmen<br />

315-8 zu G 6 - Radwegenetz / Blaues Band<br />

=> Durch die Planungsregion ist eine<br />

Prioritätensetzung auf die überregionalen<br />

(touristischen) Radwege vorzunehmen.<br />

Vordringlicher Handlungsbedarf besteht für den<br />

Europaradweg R1, den Harzvorlandradweg, den<br />

Harzr<strong>und</strong>weg <strong>und</strong> <strong>zum</strong> Aller-Harz Radweg. Für die<br />

genannten überregionalen Radwege sind<br />

arbeitsfähige Koordinierungsstellen einzurichten.<br />

315-9 => Das Blaue Band wurde als Touristische<br />

Markensäule <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> im Jahr 2004 am Markt<br />

eingeführt, es existiert.<br />

315-10 zu G 7 - Beschil<strong>der</strong>ung<br />

=> Für die touristische Ausschil<strong>der</strong>ung ist das<br />

Touristische Leitsystem in Sachsen-Anhalt<br />

(Tourismusstudien in Sachsen-Anhalt, Nr. 7; <strong>2.</strong><br />

überarbeitete Ausgabe erscheint im Dez. 2005)<br />

zugr<strong>und</strong>e zu legen. Für die Beschil<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

überregionalen Radwege wird auf die gegenwärtige<br />

Bearbeitung durch die TGL verwiesen.<br />

teilweise Berücksichtigung In <strong>der</strong> STN <strong>zum</strong> 1. Planentwurf wurde dieser Sachverhalt bereits<br />

vorgebracht, er wurde <strong>zum</strong> Teil berücksichtigt. Somit ergeben<br />

sich für den <strong>2.</strong> Planentwurf keine abwägungsrelevanten<br />

Sachverhalte mehr. Die touristischen Netzwerke werden in G 1<br />

Satz 3 benannt. Auf die Tourismusstudien wird mehrfach in <strong>der</strong><br />

Begründung <strong>zum</strong> REPHarz eingegangen.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Der Naturpark hat die Erholungsnutzung <strong>zum</strong> Ziel, <strong>der</strong><br />

Nationalpark hingegen hat das Ziel Naturschutz <strong>und</strong><br />

Umweltbildung, somit kann unter diesem Punkt 7.17 keine<br />

Ergänzung berücksichtigt werden, da verschiedene<br />

raumordnerische Ziele verfolgt werden.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Die tourist. Markensäule Gartenträume fließt bereits im Pkt.<br />

6.1.6. Vorrangstandorte für Kultur- <strong>und</strong> Denkmalpflege im Z 2<br />

wie auch in <strong>der</strong> Begründung zu Z 2 ein. Außerdem werden die<br />

"Gartenträume" unter Pkt. 7.17., G 4 (1. Anstrich) benannt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Im Gegensatz <strong>zum</strong> 1. Planentwurf wurde <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Planentwurf<br />

bereits um die hier vorgeschlagene Ergänzung erweitert<br />

(überregional bedeutsame Rad- <strong>und</strong> Wan<strong>der</strong>wege), so dass<br />

dieser Punkt bereits positiv abgewogen war.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Zur Schaffung von Koordinierungsstellen für überregionale<br />

Radwege in <strong>der</strong> Regionalplanung ist vom zuständigen<br />

Ministerium nichts bekannt.<br />

volle Berücksichtigung G 6 ist Übernahme aus dem LEP-LSA. Es erfolgt hier jedoch<br />

eine Aktualisierung <strong>des</strong> 3. Satzes G 6, wie folgt: "Darüber<br />

hinaus soll das in Sachsen-Anhalt bereits vorhandene<br />

überregionale Netz (Blaues Band) für den Wassertourismus in<br />

<strong>der</strong> Planungsregion Harz erhalten <strong>und</strong> bedarfsweise<br />

weiterentwickelt werden."<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

Kenntnisnahme Für die Beschil<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Radwege ist die Regionalplanung Kenntnisnahme nein<br />

nicht zuständig. An den Info-Veranstaltungen dazu nahmen wir<br />

teil, wir sind also über den Stand informiert.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 451 von 673


TÖB:<br />

(315) Ministerium für Wirtschaft <strong>und</strong> Arbeit <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

9 Zeichnerische Darstellung<br />

315-17 => Als Karte 3 ist ein Kartenauszug "Übersicht<br />

Touristische Netzwerke in Sachsen-Anhalt" für den<br />

Planungsraum aufzunehmen.<br />

keine Berücksichtigung Die Darstellung <strong>der</strong> "Touristischen Netzwerke Sachsen-Anhalt"<br />

gehört nicht zu den Aufgaben <strong>der</strong> Regionalplanung<br />

entsprechend den inhaltlichen Vorgaben <strong>des</strong> LEP-LSA bzw. <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>planungsgesetzes. Dennoch wurden sie im Pkt. 7.17, G<br />

1 bereits im <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> ergänzt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10 Sonstiges<br />

315-18 In Abstimmung <strong>und</strong> Zusammenarbeit <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

Nie<strong>der</strong>sachsen, Sachsen-Anhalt <strong>und</strong> Thüringen<br />

erarbeitet die ift Freizeit <strong>und</strong> Tourismusberatung<br />

GmbH gegenwärtig o. g. Konzept (Potenzialanalyse,<br />

Abschätzung qualitativer <strong>und</strong> quantitativer<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an die touristische Infrastruktur im<br />

Jahr 2015). Die Endfassung für Nie<strong>der</strong>sachsen liegt<br />

bereits vor. Der Bericht für Sachsen-Anhalt ist in<br />

Arbeit, eine <strong>Entwurf</strong>sfassung wird in Kürze vorliegen.<br />

In die abschließende Fassung <strong>des</strong> REP Harz sollten<br />

die Ergebnisse dieses Masterplans unbedingt<br />

Eingang finden.<br />

315-26 Die Stellungnahme <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>amtes für Geologie<br />

<strong>und</strong> Bergwesen geht direkt an die Regionale<br />

Planungsgemeinschaft, da das LAGB als TOB direkt<br />

beteiligt wurde.<br />

Kenntnisnahme Das touristische Zukunftskonzept Harz 2015 liegt uns vor. Darin<br />

getroffene Kernaussagen, die den Bereich unserer<br />

Planungsregion betreffen, werden unter Pkt. 5.<strong>2.</strong>6.<br />

berücksichtigt. Die Begründung <strong>zum</strong> Z 3 wird teilweise, wie<br />

unten aufgeführt, ergänzt , für die restlichen Zielvorstellungen<br />

kann nur auf das tourist. Konzept selbst verwiesen werden, da<br />

es hier um sehr spezielle strategische Empfehlungen geht, die<br />

den Rahmen <strong>der</strong> Regionalplanung sprengen würden.<br />

Begründung Z 3 ergänzen um: "Entsprechend <strong>des</strong> touristischen<br />

Zukunftskonzeptes Harz 2015 ist das Beherbergungsangebot<br />

insbeson<strong>der</strong>e im Ostharz weiter marktgerecht auszubauen, trotz<br />

verschärfen<strong>der</strong> Wettbewerbe. Angebote mit überregionalen<br />

Einzugsgebieten, insbeson<strong>der</strong>e für Mountainbiker <strong>und</strong> Wan<strong>der</strong>er<br />

sollten geschaffen werden. Bei weiteren Planungen /Studien ist<br />

auch das Zukunftskonzept Tourismus Harz 2015 (2006)<br />

zugr<strong>und</strong>e zu legen."<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(315) Ministerium für Wirtschaft <strong>und</strong> Arbeit <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.6.<strong>2.</strong>4 Erörterung zu Rad- <strong>und</strong> fußläufiger Verkehr<br />

315-29 Zu <strong>der</strong> teilweisen bzw. vollen Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

vom Ministerium für Wirtschaft <strong>und</strong> Arbeit gegebenen<br />

Än<strong>der</strong>ungshinweisen im Punkt 6.<strong>2.</strong>4. Rad- <strong>und</strong><br />

fußläufiger Verkehr ist ein dringen<strong>der</strong><br />

Än<strong>der</strong>ungsbedarf gegeben.<br />

315-30 Der Wegeverlauf <strong>des</strong> St. Jacobus-Pilgerweges wurde<br />

mit <strong>der</strong> Eröffnung <strong>und</strong> <strong>der</strong> Vorstellung <strong>des</strong><br />

dazugehörigen Faltblattes am 17. Juli 2005 klar<br />

definiert <strong>und</strong> sollte, gerade im Hinblick auf die<br />

angrenzenden Planungsregionen, konkret<br />

aufgenommen werden.<br />

315-31 Weiterhin bitten wir um die volle Berücksichtigung<br />

<strong>des</strong> Punktes <strong>der</strong> Ausschil<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> überregionalen<br />

Radwege. Hierbei sind prioritär die Radwege von<br />

überregionaler Bedeutung zu nennen, so dass <strong>der</strong><br />

letzte Satz <strong>des</strong> G7 wie folgt formuliert werden sollte:<br />

"...die Radwege von überregionaler Bedeutung..."<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

keine Berücksichtigung Der Pilgerweg ist unter Pkt. 7.17, G 6 textlich benannt. Aufgr<strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> unzureichenden kartographischen Genauigkeit <strong>des</strong><br />

Faltblattes (lediglich relativ schematische Darstellung <strong>des</strong><br />

Pilgerweges) <strong>und</strong> <strong>der</strong> hohen Bindungswirkung einer Darstellung<br />

im REPHarz als Ziel <strong>der</strong> Raumordnung, ist eine hinreichend<br />

genaue Trassendarstellung im REP <strong>der</strong>zeit nicht möglich.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

volle Berücksichtigung Die Ausschil<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> überregionalen Radwege liegt nicht im<br />

Zuständigkeitsbereich <strong>der</strong> Regionalplanung. Im REP kann nur<br />

ein Gr<strong>und</strong>satz dafür eingebracht werden.<br />

In <strong>der</strong> Begründung zur <strong>2.</strong> Abwägung <strong>des</strong> DS 315-16 wurde<br />

bereits dargelegt, dass <strong>der</strong> letzte Satz <strong>des</strong> G 7 um diesen<br />

Vorschlag ergänzt wird.<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

13.10 Erörterung zu Sonstiges<br />

315-27 Im Rahmen <strong>des</strong> Anhörungs- <strong>und</strong><br />

Beteiligungsverfahrens zur Aufstellung <strong>des</strong><br />

Regionalen Entwicklungsplanes für die<br />

Planungsregion Harz (REP-Harz) wurden durch das<br />

Wirtschaftsministerium sowohl <strong>zum</strong> 1. als auch <strong>zum</strong><br />

<strong>2.</strong> Planentwurf Än<strong>der</strong>ungshinweise gegeben, die<br />

jedoch <strong>zum</strong> Großteil keine Berücksichtigung fanden.<br />

315-28 Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> touristischen Bedeutung <strong>der</strong><br />

Planungsregion Harz ist die Einarbeitung <strong>der</strong><br />

Hinweise <strong>und</strong> Än<strong>der</strong>ungen <strong>des</strong> Ministeriums für<br />

Wirtschaft <strong>und</strong> Arbeit jedoch erfor<strong>der</strong>lich. Der Hinweis<br />

in <strong>der</strong> Begründung zu Punkt 5.6.<strong>2.</strong>, dass die weiteren<br />

Nennungen <strong>der</strong> Markensäulen, Erholungsorte, Rad<strong>und</strong><br />

Wan<strong>der</strong>wegen, Naturparke u.s.w. "... nicht im<br />

Sinne eines "schlanken" Regionalplanes sind." ist<br />

nicht nachvollziehbar. In diesen Fällen böte es sich<br />

<strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t an, mit Querverweisen auf die jeweiligen<br />

Punkte zu arbeiten.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

keine Berücksichtigung Für die Beurteilung von raumbedeutsamen Planungen <strong>und</strong><br />

Maßnahmen sind alle Festlegungen <strong>des</strong> REPHarz<br />

heranzuziehen, daher sind Querverweise nicht nötig. Im Sinne<br />

einer Gleichbehandlung müßten ansonsten bei allen an<strong>der</strong>en<br />

Festlegungen auch Querverweise angebracht werden (siehe DS<br />

315-1).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 453 von 673


TÖB:<br />

(316) MITGAS GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

316-4 STN vom 20.04.07:<br />

Aus Ihren geän<strong>der</strong>ten Unterlagen wurde ersichtlich,<br />

dass nun auch Gebiete für Windenergieanlagen<br />

ausgewiesen werden. Ergänzend zu den von uns<br />

bereits genannten Schutzstreifenbreiten weisen wir<br />

darauf hin, dass bei <strong>der</strong> Realisierung <strong>der</strong> detaillierten<br />

Planungsmaßnahmen nicht nur Schutzstreifenbreiten<br />

son<strong>der</strong>n auch techn. Min<strong>des</strong>tabstände zu unseren<br />

Anlagen (z.B. bei WEA ca. 22 m) zu berücksichtigen<br />

sind. Daher ist es zwingend erfor<strong>der</strong>lich, uns bei<br />

konkreten Planungs- /Baumaßnahmen weiterhin<br />

einzubeziehen.<br />

Kenntnisnahme Von <strong>der</strong> Regionalplanung werden keine konkreten<br />

Baumaßnahmen durchgeführt o<strong>der</strong> genehmigt. Die gefor<strong>der</strong>te<br />

Einbeziehung erfolgt auf nachgeordneter Planungsebene<br />

(Bauleit- bzw. Genehmigungsplanung).<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 454 von 673


TÖB:<br />

(316) MITGAS GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

316-1 STN vom 20.04.07:<br />

Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 23.0<strong>2.</strong>2007<br />

<strong>zum</strong> <strong>2.</strong> Planentwurf mit Umweltbericht teilen wir Ihnen<br />

mit, dass sämtliche in <strong>der</strong> Stellungnahme vom<br />

30.1<strong>2.</strong>2005 gegebenen Hinweise <strong>und</strong> For<strong>der</strong>ungen<br />

für weitere 2 Jahre ihre Gültigkeit behalten.<br />

316-2 STN vom 20.04.07:<br />

Da unser Anlagenbestand ständigen Än<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>und</strong> Erweiterungen unterliegt, verlieren die mit<br />

Schreiben vom 30.1<strong>2.</strong>2005 überreichten<br />

Planunterlagen jedoch ihre Gültigkeit <strong>und</strong> dürfen ab<br />

sofort keine Verwendung mehr finden. Sie sind durch<br />

die aktuellen, mit diesem Schreiben übergebenen<br />

Übersichtspläne Blatt 1 -15 zu ersetzen. Weiterhin<br />

übergeben wir Ihnen das Merkblatt für "Gasanlagen"<br />

<strong>und</strong> das Merkblatt für "Telekommunikationsleitungen<br />

(TKL)" mit Hinweisen für die Planung <strong>und</strong> Bautätigkeit<br />

im Näherungsbereich zu unseren Anlagen zur<br />

Beachtung.<br />

316-5 STN vom 20.04.07:<br />

Außerdem möchten wir darauf aufmerksam machen,<br />

dass ab sofort Anfragen zu Leitungsauskünften<br />

(Stellungnahmen <strong>und</strong> Schachtscheine) auch online<br />

an uns gerichtet werden können. Hierfür nutzen Sie<br />

bitte auf unserer Homepage http://www.mitgas.de/<br />

den Link zur "Mitgas Leitungsauskunft".<br />

316-6 STN vom 30.1<strong>2.</strong>05:<br />

Nach <strong>der</strong> Durchsicht <strong>der</strong> von Ihnen eingereichten<br />

Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass sich Anlagen<br />

unseres Unternehmens im angegebenen Bereich<br />

befinden.<br />

Hierzu erhalten Sie die aktuellen Übersichtspläne M 1<br />

: 25 000 Blatt 1-15. In diesen sind alle<br />

Gashochdruckleitungen (4 bar <strong>und</strong> größer 4 bar),<br />

Gasmitteldruckleitungen (Transportleitungen),<br />

Gasdruckregelanlagen, Anlagen <strong>des</strong> kathodischen<br />

Korrosionsschutzes sowie<br />

Telekommunikationsleitungen (TKL) verzeichnet.<br />

Weiterhin übergeben wir Ihnen das Merkblatt für<br />

"Gasanlagen" <strong>und</strong> das Merkblatt für<br />

"Telekommunikationsleitungen (TKL)" mit Hinweisen<br />

für die Planung <strong>und</strong> Bautätigkeit im<br />

Näherungsbereich zu unseren Anlagen zur<br />

Beachtung.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Für konkrete Maßnahmen sind die entsprechenden<br />

Fachplanungen bzw. die Bauleitplanung zuständig. Der<br />

regionale Entwicklungsplan setzt für zukünftige<br />

raumbedeutsame Planungen <strong>und</strong> Maßnahmen den<br />

regionalplanerischen Rahmen.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 455 von 673


TÖB:<br />

(316) MITGAS GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

316-7 STN vom 30.1<strong>2.</strong>05:<br />

Wir bitten Sie unseren Leitungsbestand in Ihren<br />

Planungen zu berücksichtigen <strong>und</strong> uns auch<br />

weiterhin bei detaillierten Einzelplanungen<br />

einzubeziehen. Bei Bedarf übergeben wir Ihnen dann<br />

kurzfristig die benötigten Bestandspläne für alle<br />

Druckstufen einschließlich <strong>der</strong> speziell<br />

einzuhaltenden Hinweise <strong>und</strong> For<strong>der</strong>ungen (z.B. bei<br />

Straßen- <strong>und</strong> Wegebau, Baumpflanzungen,<br />

Dammschüttungen u.a.).<br />

Der Schutzstreifen bzw. Sicherheitsabstand beträgt<br />

für unsere Leitungsanlagen in Abhängigkeit von <strong>der</strong><br />

Druckstufe <strong>und</strong> Dimensionierung ohne beson<strong>der</strong>e<br />

Maßnahmen zwischen 1 -15 m. Die entsprechenden<br />

Schutz- <strong>und</strong> Sicherheitsabstände wollen Sie daher<br />

bitte bei <strong>der</strong> Planung berücksichtigen.<br />

Unsere Anlagen sind mittels Konzessionsvertrag o<strong>der</strong><br />

beschränkt persönlicher Dienstbarkeiten gesichert.<br />

Diese Dienstbarkeiten sind entwe<strong>der</strong> bereits in<br />

Abteilung II <strong>des</strong> jeweiligen Gr<strong>und</strong>buches eingetragen<br />

o<strong>der</strong> durch Regelungen <strong>des</strong><br />

Gr<strong>und</strong>buchbereinigungsgesetzes gesichert, selbst<br />

wenn noch keine Eintragung ins Gr<strong>und</strong>buch erfolgte.<br />

316-8 STN vom 30.1<strong>2.</strong>05:<br />

Die von Ihnen durchgeführte Planung darf nicht dazu<br />

führen, dass unsere Leitungsrechte in irgendeiner<br />

Form beeinträchtigt werden.<br />

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass unsere<br />

Leitungen <strong>und</strong> Anlagen Bestandsschutz genießen<br />

<strong>und</strong> notwendige Verän<strong>der</strong>ungen durch den<br />

Verursacher bzw. entsprechend den vertraglichen<br />

Regelungen zu finanzieren sind.<br />

316-9 STN vom 30.1<strong>2.</strong>05:<br />

Wir weisen darauf hin, dass sich Gasleitungen <strong>der</strong><br />

Stadtwerke Quedlinburg, Aschersleben,<br />

Sangerhausen, Wemigerode <strong>und</strong> Halberstadt sowie<br />

<strong>der</strong> Verb<strong>und</strong>netz Gas AG <strong>und</strong> <strong>der</strong> EMS Erdgas<br />

Mittelsachsen GmbH gegebenenfalls dort befinden.<br />

Die Aufzählung <strong>der</strong> weiteren<br />

Gasversorgungsunternehmen erhebt allerdings<br />

keinen Anspruch auf Vollständigkeit.<br />

Kenntnisnahme Für konkrete Maßnahmen sind die entsprechenden<br />

Fachplanungen bzw. die Bauleitplanung zuständig. Der<br />

regionale Entwicklungsplan setzt für zukünftige<br />

raumbedeutsame Planungen <strong>und</strong> Maßnahmen den<br />

regionalplanerischen Rahmen.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 456 von 673


TÖB:<br />

(316) MITGAS GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

316-3 STN vom 20.04.07:<br />

Bezüglich <strong>der</strong> Umweltprüfung möchten wir Ihnen<br />

mitteilen, dass gr<strong>und</strong>sätzlich von Anlagen <strong>der</strong><br />

MITGAS Mitteldeutsche Gasversorgung GmbH bei<br />

störungsfreiem Betrieb keine Gefährdungen für<br />

Mensch <strong>und</strong> Umwelt ausgehen. MITGAS führt als<br />

nach DVGW G1000 zertifiziertes Unternehmen alle<br />

gemäß den gesetzlichen Vorgaben <strong>und</strong> den<br />

Bestimmungen <strong>des</strong> Regelwerkes erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Maßnahmen durch, um einen bestimmungsgemäßen<br />

Betrieb zu gewährleisten. Gegebenenfalls im<br />

Rahmen entsprechen<strong>der</strong> Kontrollen unseres<br />

Anlagenbestan<strong>des</strong> festgestellte mögliche<br />

Umweltauswirkungen umliegen<strong>der</strong> Anlagen o<strong>der</strong><br />

Gr<strong>und</strong>stücke werden wir Ihnen, insofern in Ihrem<br />

Zuständigkeitsbereich vorgef<strong>und</strong>en, umgehend<br />

mitteilen.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

13.10 Erörterung zu Sonstiges<br />

316-10 Absage Teilnahme Erörterung<br />

Wir bitten um vollständige Beachtung unserer<br />

Stellungnahme vom 20.04.2007, welche in allen<br />

Punkten für weitere zwei Jahre Ihre Gültigkeit behält.<br />

Weiterhin bitten wir um Übersendung <strong>des</strong> Protokolls<br />

zur Erörterung.<br />

Ergänzend zu unserer Stellungnahme vom<br />

20.04.2007 übergeben wir Ihnen mit dem heutigen<br />

Schreiben unser aktuelles "Merkheft <strong>zum</strong> Schutz von<br />

Anlagen <strong>der</strong> MITGAS GmbH", <strong>des</strong>sen Hinweise <strong>und</strong><br />

For<strong>der</strong>ungen im weiteren Verfahren ebenfalls zu<br />

berücksichtigen sind.<br />

Sollten jedoch die bereits erteilten Auflagen mit<br />

denen <strong>des</strong> o. g. Merkheftes im Wi<strong>der</strong>spruch stehen<br />

o<strong>der</strong> aus objektiven Gründen die aufgeführten<br />

Abstände <strong>und</strong> For<strong>der</strong>ungen ganz o<strong>der</strong> teilweise nicht<br />

eingehalten werden können, ist zwingend mit uns<br />

Rücksprache über die dann erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Maßnahmen zu führen.<br />

Diese Stellungnahme besitzt ebenfalls eine Gültigkeit<br />

von zwei Jahren ab dem Ausstellungsdatum.<br />

Die Erk<strong>und</strong>igungspflicht <strong>der</strong> bauausführenden Firma<br />

bleibt von diesem Schreiben unberührt<br />

Kenntnisnahme Die Ausführungen <strong>der</strong> MITGAS, incl. dem genannten Merkheft, Kenntnisnahme nein<br />

sind erst auf nachfolgenden Planungsebenen im Rahmen von<br />

Baumaßnahmen relevant.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 457 von 673


TÖB:<br />

(317) Mitteldeutsche Wasser- <strong>und</strong> Abwasser GmbH MIDEWA<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

7.10 Wasserversorgung<br />

317-1 G 3 ist in <strong>der</strong> uns vorliegenden Fassung in den<br />

Punkten G 1, G 2, G 4 <strong>und</strong> G 6 enthalten. Eine<br />

sparsame Verwendung von Wasser hat mit <strong>der</strong><br />

Versorgung mit Trinkwasser wenig zu tun.<br />

317-2 G 5 ist unserer Meinung nach dahingehend zu<br />

verän<strong>der</strong>n, dass <strong>der</strong> erste Teil <strong>des</strong> Satzes gestrichen<br />

wird <strong>und</strong> im zweiten Teil die in jedem Landkreis<br />

vorliegenden Maßnahmepläne für Störfälle in <strong>der</strong><br />

Wasserversorgung sich wie<strong>der</strong>finden.<br />

317-3 Im Lageplan ist das Versorgungsgebiet <strong>der</strong> MIDEWA<br />

mbH, Nie<strong>der</strong>lassung Anhalt-Harzvorland ersichtlich.<br />

Dieses Gebiet ist regional voll erschlossen <strong>und</strong> die<br />

Versorgung <strong>der</strong> Bevölkerung <strong>und</strong> Industrie mit<br />

Trinkwasser erfolgt ohne Beeinträchtigungen.<br />

keine Berücksichtigung G3 ist eine LEP-Übernahme, zu <strong>der</strong> § 6 Abs. 1 LPlG verpflichtet. keine Berücksichtigung nein<br />

teilweise Berücksichtigung G 5 bleibt bestehen, denn insbeson<strong>der</strong>e für den Störfall im<br />

Fernwasserbezug sind örtliche Dargebote zu nutzen. Die<br />

Begründung zu G 5 wird dahingehend sinngemäß ergänzt, dass<br />

bei Störfällen die Maßnahmenpläne <strong>der</strong> Landkreise<br />

anzuwenden sind.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

3 Allgemeine Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung für die Planungsregion<br />

318-3 STN vom 05.04.07:<br />

Aus Sicht <strong>der</strong> NASA GmbH begrüßen wir die unter 3.<br />

benannten Gr<strong>und</strong>sätze 2-1, 2-2, 4-1,10-2 <strong>und</strong> 11-1.<br />

Ergänzend dazu weisen wir darauf hin, dass zur<br />

Verringerung von Verkehrsbelastungen <strong>und</strong><br />

Vermeidung zusätzlicher Verkehre die<br />

Siedlungsentwicklung von einer kleinräumigen<br />

Mischung unterschiedlicher Raumnutzungen geprägt<br />

sein sollte. Dabei sind Siedlungserweiterungen<br />

vordringlich an den Zugangsstellen <strong>des</strong><br />

schienengeb<strong>und</strong>enen ÖPNV zu konzentrieren, bzw.<br />

Rückbauten möglichst fern von solchen<br />

Zugangsstellen vorzunehmen.<br />

Kenntnisnahme Im G 20 <strong>des</strong> Pkt. 4.3 (Zentralörtliche Glie<strong>der</strong>ung) wird auf die Kenntnisnahme nein<br />

Beachtung <strong>der</strong> Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>des</strong> ÖPNV bei <strong>der</strong> städtebaulichen<br />

Entwicklung bereits hinreichend hingewiesen.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 458 von 673


TÖB:<br />

(318) Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>2 Schienenverkehr<br />

318-2 STN vom 20.1<strong>2.</strong>05 (<strong>Bedenken</strong> erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 318-1):<br />

Der Schienenpersonenverkehr wird in Deutschland<br />

eigenwirtschaftlich erbracht. Die Festlegung von<br />

Linienverläufen unter Abschnitt 6.<strong>2.</strong><strong>2.</strong>, Z 7 ist daher<br />

nicht zweckmäßig.<br />

318-4 STN vom 05.04.07:<br />

Da die Strecken bzw. Streckenabschnitte Gernrode-<br />

Frose, Heudeber-Danstedt-Osterwieck <strong>und</strong> Egeln-<br />

Staßfurt stillgelegt sind, sollten sie aus <strong>der</strong><br />

kartografischen Darstellung entfernt werden. Mit <strong>der</strong><br />

Darstellung im Abschnitt 6.<strong>2.</strong><strong>2.</strong>, Z 12 wird den<br />

politischen Wünschen <strong>der</strong> Region ohnehin Rechnung<br />

getragen.<br />

318-5 STN vom 05.04.07:<br />

Im Abschnitt 6.<strong>2.</strong><strong>2.</strong>, Z 5 ist beim Buchstaben c) <strong>der</strong><br />

Klammerbegriff zu än<strong>der</strong>n in: "über 120 km/h". Der<br />

Geschwindigkeitsstandard für diese Strecke befindet<br />

sich aktuell in <strong>der</strong> Abstimmung; ein Ausbau für<br />

Neigetechnik wird <strong>der</strong>zeit nicht verfolgt.<br />

318-6 STN vom 05.04.07:<br />

Die Formulierung im Abschnitt 6.<strong>2.</strong><strong>2.</strong>, Z 7 <strong>und</strong> Z 8<br />

wird weiterhin für nicht zweckmäßig gehalten.<br />

keine Berücksichtigung Z 7 stellt Übernahme aus dem LEP dar. Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze keine Berücksichtigung nein<br />

<strong>des</strong> LEP sind gemäß § 6 Abs. 1 LPlG in die Regionalpläne zu<br />

übernehmen <strong>und</strong> können ggf. konkretisiert bzw. ergänzt werden.<br />

keine Berücksichtigung Die Linienverläufe wurden z.T. aus dem LEP-LSA übernommen.<br />

Die Regionalplanung will damit die zu sichernden Trassen vor<br />

Überbauung sichern, <strong>des</strong>halb werden die stillgelegten Strecken,<br />

auch zur Normenklarheit, kartografisch dargestellt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

teilweise Berücksichtigung Z 5 c) wird wie folgt sinngemäß geän<strong>der</strong>t:<br />

"Ausbau <strong>der</strong> Strecke Halle - Sangerhausen - Nordhausen -<br />

Kassel (Ausbau für Tempo bis 140 km/h auf <strong>der</strong> Teilstrecke<br />

Lutherstadt Eisleben - Sangerhausen - Leinefelde)"<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

siehe auch Datensatz 218-3 (DB Service Imm.)<br />

keine Berücksichtigung Z 7 ist eine LEP-Übernahme (§ 6 Abs. 1, 3 LPlG). Die bisherige<br />

eigenständige Ergänzung bei Z 7 f) wird dort gestrichen <strong>und</strong><br />

sinngemäß G 8 beigefügt (siehe hierzu auch Datensatz 313-19,<br />

Minist. für Lan<strong>des</strong>entw. u. Verkehr).<br />

G 8 ist (lediglich) ein raumordnerischer Gr<strong>und</strong>satz, <strong>der</strong> von<br />

öffentlichen Stellen in <strong>der</strong> Abwägung o<strong>der</strong><br />

Ermessensentscheidung zu berücksichtigen ist. Er soll dazu<br />

dienen, die bisherige ungenügende schienengeb<strong>und</strong>ene<br />

Anbindung <strong>der</strong> Planungsregion Harz an das Fernverkehrsnetz<br />

bzw. an die großen Ballungsräume zu verbessern (siehs dazu<br />

auch Datensatz 218-10, DB Service Imm.)<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 459 von 673


TÖB:<br />

(318) Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>6 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)<br />

318-7 Im Bereich <strong>des</strong> ÖPNV gibt es in Sachsen-Anhalt mit<br />

dem Gesetz über den ÖPNV LSG aus 2005 eine<br />

neue rechtliche Gr<strong>und</strong>lage. Auf dieser Basis wurde<br />

zudem <strong>der</strong> ÖPNV-Plan <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> aufgestellt, <strong>der</strong><br />

vom Kabinett am 20.1<strong>2.</strong>05 beschlossen wurde.<br />

Der REPHarz bezieht sich darauf, sollte aber ggf. an<br />

diese neue Gr<strong>und</strong>lage noch deutlicher angepasst<br />

werden. Dies betrifft insbeson<strong>der</strong>e das im ÖPNV-<br />

Plan dargestellte ÖPNV-Lan<strong>des</strong>netz.<br />

teilweise Berücksichtigung Der ÖPNV-Plan <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> wurde mehrfach angemessen im<br />

REPHarz berücksichigt (z.B. beim Pkt. Schienenverkehr). Das<br />

betrifft auch das im ÖPNV-Plan auf S. 39 dargestellte ÖPNV-<br />

Lan<strong>des</strong>netz, insbeson<strong>der</strong>e die dort dargestellten<br />

Verbindungsfunktionen zwischen den zentralen Orten (spielte<br />

auch bei <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> Straßen mit regionaler Bedeutung<br />

eine entscheidene Rolle.)<br />

Allerdings sind die textlichen Vorgaben <strong>des</strong> LEP-LSA auf Gr<strong>und</strong><br />

ihres Rechtscharakters <strong>und</strong> <strong>der</strong> Regelungen <strong>des</strong> § 6 Abs. 1<br />

LPLG, selbst wenn diese nicht mehr so aktuell sind wie die <strong>des</strong><br />

ÖPNV-Planes von 2005, stärker in den REPHarz einzubinden.<br />

Ggf. ist nach erfolgter LEP-Fortschreibung <strong>der</strong> REPHarz<br />

diesbezüglich anzupassen.<br />

Bis auf Gernrode sind alle im ÖPNV-Plan <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

genannten Schnittstellen mit einer Verknüpfungsfunktion im<br />

ÖPNV-Lan<strong>des</strong>netz <strong>und</strong> sonstige Schnittstellen (S. 56 im ÖPNV-<br />

Plan) bereits in G 7 <strong>des</strong> Pkt. 6.<strong>2.</strong>6. enthalten.<br />

Gernrode wird zusätzlich in G 7 aufgenommen (siehe auch<br />

Datensatz 386-4, Q-Bus-Nahverkehrsgesellschaft). Die weiteren<br />

ÖPNV-Stellen <strong>des</strong> G 7 wurden in den Nahverkehrsplänen <strong>der</strong><br />

Landkreise als weitere bedeutende Schnittstellen benannt.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

10 Sonstiges<br />

318-1 STN vom 05.04.07:<br />

Die NASA GmbH hat zuletzt mit Schreiben vom<br />

20.1<strong>2.</strong>05 <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REPHarz Stellung<br />

genommen. Soweit die damaligen Anmerkungen<br />

nicht berücksichtigt wurden, halten wir diese aufrecht.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

13.10 Erörterung zu Sonstiges<br />

318-8 Absage Erörterungstermin<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Abwägung zur Kenntnis genommen<br />

abgegebene Stellungnehme behält Gültigkeit<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 460 von 673


TÖB:<br />

(320) Naturschutzb<strong>und</strong> Deutschland (NABU) Lan<strong>des</strong>verband Sachsen-Anhalt e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

320-1 In unserer Stellungnahme <strong>zum</strong> ersten <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong><br />

Regionalen Entwicklungsplans begründeten wir<br />

ausführlich unsere Ablehnung zur Aufnahme <strong>der</strong><br />

Standorte für die HWRB Straßberg <strong>und</strong> Meisdorf.<br />

Von daher begrüßen wir die nun vorliegende<br />

Fassung, in <strong>der</strong> auf die standortkonkrete Festlegung<br />

<strong>der</strong> beiden HWRB verzichtet wurde (Streichung Z 4<br />

Punkt 2). Wie im Umweltbericht dargelegt, können<br />

die Stauflächen <strong>der</strong> HWRB Straßberg <strong>und</strong> Meisdorf,<br />

die in ihrem funktionalen Zusammenhang gemeinsam<br />

zu betrachten sind, nach jetzigem Kenntnisstand<br />

nicht abschließend standortkonkret aufgenommen<br />

<strong>und</strong> benannt werden. Eine tiefgründige<br />

Alternativenprüfung <strong>und</strong> mögliche erhebliche<br />

Beeinträchtigungen von FFH-Belangen stehen einer<br />

raumordnerischen standortkonkreten Festlegung<br />

entgegen.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 461 von 673


TÖB:<br />

(320) Naturschutzb<strong>und</strong> Deutschland (NABU) Lan<strong>des</strong>verband Sachsen-Anhalt e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

320-2 Wir verweisen nochmals darauf, dass speziell zur<br />

Alternativenprüfung die EU-Kommission klarstellt,<br />

dass <strong>der</strong> Maßstab ein gänzlich an<strong>der</strong>er ist als <strong>der</strong> im<br />

nationalen Planfeststellungsrecht. Während das<br />

nationale Planfeststellungsrecht verlangt, dass sich<br />

eine Alternative als vorzugswürdig geradezu<br />

aufdrängen muss, damit von einer entsprechenden<br />

rechtlichen Relevanz ausgegangen werden kann,<br />

bewertet sich die Bedeutung einer Alternative nach<br />

<strong>der</strong> FFH-RL sehr viel stärker nach Gesichtspunkten<br />

<strong>des</strong> Natur- <strong>und</strong> Umweltschutzes <strong>und</strong> verlangt gerade<br />

keine Vorzugswürdigkeit bzw. kein "Sich-Aufdrängen"<br />

im Sinne einer Betrachtung <strong>der</strong> Gesamtlösung. Der<br />

Prüfungsschritt für die Frage, ob eine<br />

Alternativlösung vorliegt, ist daher ein gänzlich<br />

an<strong>der</strong>er: Es ist gr<strong>und</strong>sätzlich zu überprüfen, ob <strong>der</strong><br />

Zweck <strong>der</strong> vorgesehenen Maßnahme, wenn auch mit<br />

Einschränkungen, durch eine an<strong>der</strong>e Lösung<br />

verwirklicht werden kann. Ist dies <strong>der</strong> Fall, ist diese<br />

Lösung hinsichtlich <strong>der</strong> Umweltauswirkungen mit <strong>der</strong><br />

zuerst ins Auge gefassten Lösung zu vergleichen.<br />

Sind die Umweltauswirkungen im Bezug auf die<br />

Erhaltungsziele <strong>der</strong> FFH-RL geringer, muss die<br />

geringer beeinträchtigende Alternativlösung zwingend<br />

gewählt werden. Nach dem nationalen<br />

Planfeststellungsrecht scheidet eine Alternative<br />

bereits dann aus, wenn sie nicht in allen<br />

entscheidenden Belangen besser ist (<strong>und</strong> sich damit<br />

als vorzugswürdig aufdrängt) als das<br />

Ausgangsprojekt. Dagegen müssen nach den<br />

Maßstäben <strong>der</strong> FFH-RL eine schlechtere<br />

Zielverwirklichung o<strong>der</strong> höhere Kosten zugunsten <strong>des</strong><br />

Umweltschutzes zwingend in Kauf genommen<br />

werden. Das Urteil <strong>des</strong> B<strong>und</strong>esverwaltungsgerichts<br />

zur Planung <strong>der</strong> A 143 Westumfahrung Halle<br />

verdeutlicht diesen Unterschied <strong>und</strong> stellt klar:<br />

Planungen, die erhebliche Beeinträchtigungen in<br />

NATURA 2000-Gebieten verursachen können, sind<br />

nachweislich auszuschließen <strong>und</strong> entsprechende<br />

Alternativlösungen aufzuzeigen.<br />

Kenntnisnahme Die vom Einwen<strong>der</strong> eingebrachten rechtlichen Hinweise <strong>und</strong><br />

<strong>Bedenken</strong> zu Alternativprüfungen unter beson<strong>der</strong>er<br />

Berücksichtung <strong>der</strong> sich auf <strong>der</strong> FFH-Richtlinie ergebenen<br />

erhöhten Anfor<strong>der</strong>ungen sind im Rahmen <strong>des</strong> wasserrechtlichen<br />

Genehmigungsverfahrens zu berücksichtigen, da dort <strong>und</strong> nicht<br />

im REPHarz (da hier keine Standortfestlegung vorgenommen<br />

wird, siehe dazu auch Umweltbericht) eine hinreichend fachlich<br />

<strong>und</strong> rechtlich abschließende Alternativenprüfung vorzunehmen<br />

ist.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(320) Naturschutzb<strong>und</strong> Deutschland (NABU) Lan<strong>des</strong>verband Sachsen-Anhalt e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

320-3 Der NABU for<strong>der</strong>t daher folgende Formulierungen zu<br />

ergänzen o<strong>der</strong> zu än<strong>der</strong>n:<br />

"G 7 Voraussetzungen für die Planung <strong>und</strong> den Bau<br />

künftiger Hochwasserrückhaltebecken ist die<br />

Ausschöpfung aller Möglichkeiten <strong>und</strong><br />

Alternativvarianten <strong>des</strong> vorsorgenden Hochwasserschutzes.<br />

Dabei ist <strong>der</strong> raumordnerisch<br />

funktionale Zusammenhang bei einem<br />

angemessenen Hochwasserdurchfluß zu<br />

berücksichtigen."<br />

keine Berücksichtigung Es ist kein inhaltlicher Mehrwert zur bisherigen Formulierung<br />

<strong>des</strong> G 7 erkennbar. "Alternativvarianten" steckt bereits in<br />

"Ausschöpfung aller Möglichkeiten". Der vorgeschlagene<br />

Ergänzungssatz "Dabei ist .." ist für eine rechtlich relevante<br />

REP-Festlegung nicht hinreichend normen-klar (Was ist damit<br />

gemeint?). Die in G 7 genannten vorsorgenden<br />

Hochwasserschutzmaßnahmen sind nicht nur an den<br />

unmittelbaren Gewässerbereich mit einem angemessenen (?)<br />

Hochwasserdurchfluss geb<strong>und</strong>en, son<strong>der</strong>n damit sind auch<br />

an<strong>der</strong>e, dezentrale Maßnahmen (z.B. in <strong>der</strong> Fläche) gemeint<br />

(siehe REP-Begründung zu G 7).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

"Z 8 Zur Verringerung <strong>der</strong> Hochwassergefährdung<br />

von Siedlungsbereichen im Selketal sind<br />

Maßnahmen <strong>des</strong> Hochwasserrückhaltes unter<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong><br />

Raumordnung fachplanerisch festzusetzen <strong>und</strong> nach<br />

Feststellung <strong>der</strong> Eignung <strong>zum</strong> Schutz <strong>der</strong><br />

Bevölkerung zeitnah zu realisieren."<br />

Da in <strong>der</strong> Zielvorgabe <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>entwicklungsplanes<br />

(3.3.3 Vorranggebiete für den Hochwasserschutz) die<br />

Stauflächen <strong>der</strong> HWRB Meisdorf <strong>und</strong> Straßberg nicht<br />

benannt werden, besteht aus unserer Sicht auch kein<br />

Gr<strong>und</strong>, beide Planungen in den Regionalen<br />

Entwicklungsplan Harz als Ziel festzuschreiben.<br />

Beide Planungen werden gegenwärtig erst planerisch<br />

vorbereitet. Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> noch fehlenden FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung <strong>und</strong> <strong>der</strong> o.g.<br />

Alternativenprüfung ist <strong>der</strong> Ausgang <strong>der</strong> Verfahren<br />

ergebnisoffen.<br />

Zwischenzeitlich liegen dem<br />

Prozessbevollmächtigten <strong>des</strong> Naturschutzb<strong>und</strong><br />

Sachsen-Anhalt auch die Entscheidungsgründe <strong>der</strong><br />

Entscheidung <strong>des</strong> B<strong>und</strong>esverwaltungsgerichtes<br />

(BVerwG) zur A 143, auf die oben bereits verwiesen<br />

wurde, vor. Die Entscheidung wird demnächst sowohl<br />

in Fachzeitschriften als auch auf <strong>der</strong> Internetseite <strong>des</strong><br />

BVerwG veröffentlicht. In <strong>der</strong> Entscheidung stellt das<br />

BVerwG zahlreiche Maßstäbe für FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfungen,<br />

Abweichungsentscheidungen, Variantenprüfungen<br />

<strong>und</strong> sonstige Anfor<strong>der</strong>ungen aus <strong>der</strong> FFH- <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

VS-RL auf. Insbeson<strong>der</strong>e hinsichtlich <strong>der</strong> Variantenprüfung<br />

bleibt das BVerwG dabei, dass gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

zu prüfen ist, ob es eine Alternative gibt, die entwe<strong>der</strong><br />

an an<strong>der</strong>en Standorten o<strong>der</strong> mit an<strong>der</strong>en<br />

Ausführungsvarianten verwirklicht wird. Dabei weist<br />

Nach den uns vorliegenden Projektplanungen zu den<br />

Hochwasserrückhaltebecken (HWRB) im Selketal ist aus<br />

wasserwirtschaftlicher Sicht ausführlich belegt worden (siehe<br />

auch Umweltbericht <strong>des</strong> REPHarz, Pkt. 3.<strong>2.</strong>1), dass nach<br />

gegenwärtigem Kenntnisstand für ein ausreichen<strong>des</strong>, kurz- bis<br />

mittelfristig zu schaffen<strong>des</strong> Hochwasserschutzniveau in den<br />

schützenswerten Siedlungsbereichen <strong>des</strong> Selketals nicht ohne<br />

HWRB erreicht werden kann. Alle an<strong>der</strong>e ökologisch bzw.<br />

ökonomisch sinnvollen Maßnahmen <strong>des</strong> vorsorgenden<br />

Hochwasserschutzes (z.B. Mitnutzung <strong>der</strong> Harzteiche,<br />

Gewässersohlenausbau, HWS-Mauern, etc.) können allein für<br />

ein schadarmes Abflussvermögen im Selketal nicht sorgen.<br />

Diese können jedoch als ergänzende Maßnahmen ggf. die<br />

Anzahl bzw. Größe von HWRB <strong>und</strong> damit den davon<br />

ausgehenden Eingriff in Natur <strong>und</strong> Landschaft reduzieren<br />

helfen. Deswegen wird im Z 8 explizit auf die Schaffung <strong>der</strong><br />

fachplanerischen Vorraussetzungen für HWRB, die auch die<br />

FFH-Belange zu beachten haben, eingegangen.<br />

Ber Begriff "Selketal" im Z 8 bezieht sich nicht nur auf das Tal im<br />

Harzgebirge, son<strong>der</strong>n auch auf das Tal bzw. die Aue im<br />

Harzvorland bis zur Mündung in die Bode.<br />

Die gebietskonkreten Festlegungen <strong>des</strong> LEP-LSA <strong>zum</strong><br />

Hochwasserschutz im allgemeinen <strong>und</strong> zu den Stauflächen im<br />

speziellen können gemäß Lan<strong>des</strong>planungsgesetz durch die<br />

Regionalplanung konkretisiert <strong>und</strong> ergänzt werden, wovon im<br />

REPHarz auch Gebrauch gemacht wurde. Es wurde jedoch<br />

entgegen <strong>der</strong> Auffassung <strong>der</strong> Einwen<strong>der</strong>s (<strong>und</strong> entgegen <strong>der</strong> im<br />

Datensatz 320-1 vom Einwen<strong>der</strong> bereits selbst eingeschätzten<br />

Sachlage zu den HWRB im REPHarz) im aktuellen REPHarz-<br />

<strong>Entwurf</strong> eben nicht die HWRB Meisdorf <strong>und</strong> Straßberg (o<strong>der</strong><br />

an<strong>der</strong>e eventuell in Frage kommenden Standorte im Harz o<strong>der</strong><br />

Harzvorland) als Ziel <strong>der</strong> Raumordnung festgeschrieben. Z 8 ist<br />

(lediglich) als klare Zielaussage an die Fachplanung als<br />

Zieladressat gerichtet, auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> bestehenden, bisher<br />

ungenügenden Hochwasserschutzsituation im Selketal, eine<br />

(abschließend beurteilbare) Fachplanung für ein o<strong>der</strong> mehrere<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

das BVerwG darauf hin, dass die Variantenprüfung<br />

nicht ein komplett an<strong>der</strong>es Projekt erfor<strong>der</strong>t.<br />

Allerdings steht die Frage einer<br />

Alternativenzielverwirklichung an an<strong>der</strong>er Stelle auf<br />

dem gerichtlichen Prüfstand. Das BVerwG verlangt<br />

nämlich für eine Abweichungsprüfung nach Art. 6<br />

Abs. 4 FFH-RL (bzw. <strong>der</strong> entsprechenden b<strong>und</strong>es<strong>und</strong><br />

lan<strong>des</strong>rechtlichen Umsetzungen) zunächst, dass<br />

die mit dem Projekt vorhandene Beeinträchtigung von<br />

Erhaltungszielen von FFH- o<strong>der</strong> Vogelschutzgebieten<br />

mit den besten wissenschaftlichen Methoden <strong>und</strong><br />

Daten ermittelt, dargestellt <strong>und</strong> auch quantifiziert<br />

werden. Außerdem müssen sämtliche Wirkwege<br />

berücksichtigt werden. Auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage einer<br />

<strong>der</strong>artigen vollständigen Erfassung <strong>des</strong> von dem<br />

Projekt beeinträchtigten Inventars an Lebensräumen<br />

sowie Tier- <strong>und</strong> Pflanzenarten ist es erst möglich,<br />

eine Gegenüberstellung zwischen <strong>der</strong><br />

beeinträchtigenden Wirkung <strong>des</strong> Projekts auf <strong>der</strong><br />

einen Seite <strong>und</strong> den für das Projekt sprechenden<br />

öffentlichen Interessen auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite zu<br />

treffen.<br />

Um nun bei einer <strong>der</strong>artigen Gegenüberstellung eine<br />

konkrete Abwägung vornehmen zu können, ist es auf<br />

<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite erfor<strong>der</strong>lich, auch die für das<br />

Projekt sprechenden öffentlichen Interessen genau<br />

zu erfassen, zu dokumentieren <strong>und</strong> wie<strong>der</strong>um zu<br />

quantifizieren. Nur dann sei eine komplette<br />

Gegenüberstellung <strong>der</strong> gegen das Projekt<br />

sprechenden naturschutzfachlichen Belange <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

für das Projekt sprechenden öffentlichen Interessen<br />

möglich.<br />

Im Zuge dieser zuletzt genannten Erfassung <strong>und</strong><br />

Quantifizierung <strong>der</strong> für das Projekt sprechenden<br />

öffentlichen Interessen ist es auch erfor<strong>der</strong>lich,<br />

darzustellen, warum das öffentliche Interesse nur auf<br />

die Art <strong>und</strong> Weise erreicht werden können soll, wie<br />

dies in dem Projekt vorgesehen ist. An<strong>der</strong>s formuliert:<br />

Wenn dem Projekt, hier also den<br />

Hochwasserrückhaltebecken, nicht genaue <strong>und</strong><br />

wissenschaftlich belastbare Erkenntnisse zu Gr<strong>und</strong>e<br />

liegen <strong>und</strong> wenn nicht dargestellt ist, dass sich das<br />

mit dem Projekt verfolgte Ziel, das ebenfalls genau<br />

formuliert werden muss, mit an<strong>der</strong>en Mitteln<br />

erreichen lässt, geht die Abweichungsentscheidung<br />

zu Lasten <strong>des</strong> Projektes <strong>und</strong> zu Gunsten <strong>des</strong><br />

Naturschutzes aus.<br />

Wir weisen im übrigen an dieser Stelle noch einmal<br />

darauf hin, dass das BVerwG die Anfor<strong>der</strong>ungen aus<br />

HWRB vorzulegen. Wird dann im diesbezüglichen<br />

Genehmigungsverfahren die Eignung <strong>des</strong>/<strong>der</strong><br />

vorgeschlagenden Standort(e) festgestellt, ist die Realisierung<br />

zeitnah umzusetzen. Die Eignungsfeststellung beinhaltet<br />

natürlich nicht nur die wasserwirtschaftliche Eignung, son<strong>der</strong>n<br />

auch die Frage, ob die Planung hinsichtlich an<strong>der</strong>er betroffener<br />

Belange (z.B. Natura 2000) genehmigungsfähig ist. Hinzu<br />

kommt als weiterer raumordnerischer Vorbehalt in Form <strong>des</strong> G<br />

7, dass Planung <strong>und</strong> Bau von HWRB regionalplanerisch erst<br />

dann unterstützt wird, wenn alle an<strong>der</strong>en (sinnvollen)<br />

Möglichkeiten <strong>des</strong> vorsorgenden Hochwasserschutzes (im<br />

Sinne "an<strong>der</strong>er Mittel" zur projekbezogenen Zielerreichung)<br />

ausgeschöpft werden. Dieses ist bei <strong>der</strong> o.g. "Eignungsprüfung"<br />

gemäß Z 8 hinreichend zu belegen.<br />

Die Aussagen <strong>des</strong> BVwG-Urteils sind zu einem konkreten<br />

Projekt getroffen wurden. Beim REPHarz handelt es sich um<br />

reine Planungen (raumordnerische Absichtserklärungen), die<br />

auf <strong>der</strong> regionalplanerischen Ebene nicht tiefgreifend geprüft<br />

werden können <strong>und</strong> nach Rechtsvorschrift auch nicht sollen.<br />

Gemäß § 3 a Abs. 2 LPlG soll im Einzelnen <strong>der</strong> Umweltbericht<br />

<strong>zum</strong> LEP/REP Angaben enthalten, soweit sie unter<br />

Berücksichtigung <strong>des</strong> gegenwärtigen Wissensstan<strong>des</strong> auf <strong>der</strong><br />

jeweiligen Planungseben erkennbar <strong>und</strong> von Bedeutung sind.<br />

Für genauere Untersuchungen sind die nächsten Instanzen<br />

verantwortlich (sogenannte " Abschichtung").<br />

Wie bereits im Datensatz 320-2 erwähnt, sind die<br />

umfangreichen, rechtlichen Hinweise <strong>des</strong> Einwen<strong>der</strong>s zu den<br />

Alternativprüfungen, insbeson<strong>der</strong>e unter dem Eindruck <strong>der</strong><br />

genannten höchstrichterlichen Rechtssprechung, in <strong>der</strong><br />

nachgeordneten Planungsebene, hier im Rahmen <strong>des</strong><br />

beabsichtigten wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens, in<br />

angemessener Weise zu berücksichtigen.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

dem europäischen Naturschutzrecht an Projekte, mit<br />

denen es zu einer Beeinträchtigung von FFH- o<strong>der</strong><br />

Vogelschutzgebieten kommen kann, erheblich<br />

verschärft hat. So fallen unter die Erhaltungsziele<br />

eines FFH-Gebietes nicht nur die benannten<br />

Lebensräume <strong>und</strong> die Anhang-II-Tierarten, son<strong>der</strong>n<br />

auch sämtliche charakteristische Tierarten in dem<br />

benannten Lebensräumen (auch wenn sie im<br />

Standarddatenbogen o<strong>der</strong> in den Erhaltungszielen<br />

nicht genannt sind) sowie sämtliche charakteristische<br />

Vogelarten, die sich typischerweise <strong>und</strong> konkret vor<br />

Ort in den Lebensräumen befinden.<br />

Hinzu kommt, dass auch eine komplette Erfassung<br />

<strong>und</strong> Bewertung <strong>der</strong>jenigen Arten stattzufinden hat,<br />

die nicht über den Gebietsschutz <strong>der</strong> FFH- o<strong>der</strong> VS-<br />

RL erfasst sind, son<strong>der</strong>n über den<br />

gebietsunabhängigen Artenschutz aus den Art. 12 ff.<br />

<strong>der</strong> FFH-RL <strong>und</strong> 5 bzw. 9 VS-RL. Auch die hiernach<br />

gefor<strong>der</strong>te Erfassung verlangt, dass sämtliche Daten<br />

zunächst ermittelt <strong>und</strong> dann sämtliche möglichen<br />

Beeinträchtigungen bewertet <strong>und</strong> quantifiziert<br />

werden.<br />

Angesichts <strong>der</strong> Schwere <strong>des</strong> zu erwartenden Eingriffs<br />

in europäisches Naturschutzrecht durch die<br />

geplanten Hochwasserrückhaltebecken auf die durch<br />

europäisches Naturschutzrecht geschützten Belange<br />

ist außerdem klar, dass das öffentliche Interesse, das<br />

für die Projekte sprechen muss, ein beson<strong>der</strong>es<br />

Gewicht haben muss. Bei <strong>der</strong> Beurteilung dieses<br />

Gewichtes ist zwingend <strong>der</strong> Frage nachzugehen, ob<br />

das öffentliche Interesse am Hochwasserschutz nicht<br />

durch an<strong>der</strong>e, weniger beeinträchtigende<br />

Maßnahmen erreicht werden kann.<br />

Das BVerwG siedelt diesen Aspekt förmlich nicht bei<br />

<strong>der</strong> Alternativenprüfung an, son<strong>der</strong>n bei <strong>der</strong> Prüfung<br />

<strong>des</strong> öffentlichen Interesses, das für eine<br />

beeinträchtigen<strong>des</strong> Projekt sprechen kann. Es hat im<br />

Zuge <strong>der</strong> Entscheidung zur A 143 beispielsweise<br />

verlangt, dass die behaupteten entlastenden Effekte<br />

<strong>der</strong> geplanten Westumfahrung auf den<br />

innerstädtischen Verkehr hinsichtlich<br />

Schadstoffimmissionen, Verkehrsrückgang etc.<br />

genau ermittelt <strong>und</strong> quantifiziert werden <strong>und</strong> in<br />

diesem Zuge auch untersucht wird, ob dieser Effekt<br />

nicht durch an<strong>der</strong>e Maßnahmen erreicht werden<br />

kann.<br />

Daran zeigt sich, dass bei <strong>der</strong> nunmehr erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Darstellung <strong>der</strong> für ein Projekt sprechenden<br />

öffentlichen Interessen auch <strong>des</strong>sen<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 465 von 673


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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

Alternativlosigkeit im Sinne einer Standort- o<strong>der</strong><br />

Ausführungsalternative darzustellen ist.<br />

Vor dem Hintergr<strong>und</strong> <strong>der</strong> verschärften Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an die FFH-Verträglichkeitsprüfung aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Entscheidung <strong>des</strong> BVerwG zur A 143 dürfte es<br />

unzulässig sein, im REP Harz überhaupt<br />

Vorranggebiete für den Hochwasserschutz in <strong>der</strong><br />

Gestalt festzulegen, wie dies in<br />

Z 8 erfolgt ist. Denn damit ist eine positive Aussage<br />

für ein Hochwasserrückhaltebecken verb<strong>und</strong>en, die<br />

auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage <strong>des</strong> <strong>der</strong>zeitigen Überprüfungs- <strong>und</strong><br />

Kenntnisstan<strong>des</strong> auch auf raumordnerischer Ebene<br />

nicht getroffen werden kann. Da <strong>der</strong>zeit auch nach<br />

Aussage <strong>des</strong> <strong>Entwurf</strong>s <strong>des</strong> REP Harz die Frage <strong>der</strong><br />

Verwirklichung <strong>des</strong> Hochwasserrückhaltebeckens<br />

völlig offen ist, ist eine positive Festlegung im REP<br />

Harz nicht möglich.<br />

Vor diesem Hintergr<strong>und</strong> sind die Än<strong>der</strong>ungen <strong>und</strong><br />

Ergänzungen im G 7 <strong>und</strong> Z 8 erfor<strong>der</strong>lich.<br />

320-30 Zu Ziel 8, Begründungsteil:<br />

...Auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> dadurch bedingten starken<br />

Hochwassergefährdung vor allem im Flussabschnitt...<br />

Der NABU for<strong>der</strong>t hier die Streichung <strong>des</strong> Wortes<br />

"starken", da für eine starke Gefährdung die<br />

Begründung fehlt.<br />

teilweise Berücksichtigung "starken" wird durch "erheblichen" ersetzt. Eine erhebliche<br />

Hochwassergefährdung im Selketal ist angesichts <strong>der</strong><br />

Hochwasserereignisse <strong>der</strong> letzten Jahre im allgemeinen <strong>und</strong><br />

<strong>des</strong> Hochwassers 1994 im speziellen wohl unstrittig.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 466 von 673


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(320) Naturschutzb<strong>und</strong> Deutschland (NABU) Lan<strong>des</strong>verband Sachsen-Anhalt e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.3 Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

320-4 Z 4 Bei im Einzelfall entstehenden<br />

Nutzungskonflikten zwischen Vorranggebieten für<br />

Natur <strong>und</strong> Landschaft <strong>und</strong> Vorranggebieten für<br />

Hochwasserschutz hat <strong>der</strong> Hochwasserschutz<br />

Vorrang.*<br />

* Der NABU hat die rechtlich bedenkliche<br />

Zielformulierung in seiner Stellungnahme zur<br />

Fortschreibung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>entwicklungsplans (LEP)<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt vom 24.10.06 dem<br />

zuständigen Ministerium für Lan<strong>des</strong>entwicklung <strong>und</strong><br />

Verkehr Sachsen-Anhalt zugeleitet. Auch wenn diese<br />

Zielvorgabe <strong>des</strong> LEP LSA übernommen wurde <strong>und</strong><br />

damit keiner Abwägung zugänglich ist, weisen wir<br />

darauf hin, dass die strikte Vorrangregelung für den<br />

Hochwasserschutz gegen die Vorgaben <strong>der</strong> EU-<br />

Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG <strong>und</strong> <strong>der</strong> FFH-<br />

Richtlinie 92/43/EWG sowie gegen §§ 33 ff<br />

BNatSchG <strong>und</strong> § 3 Abs. 4 LPlG LSA verstößt. Die in I<br />

bis XXXVIII festgelegten Gebiete sind größtenteils als<br />

NATURA-2000-Gebiete beson<strong>der</strong>s geschützt.<br />

Konkret verstößt die Regelung eines ausnahmslosen<br />

Vorranges <strong>des</strong> Hochwasserschutzes gegen die in<br />

den EU-Richtlinien <strong>und</strong> §§ 33 ff BNatSchG<br />

abschließend geregelten Ausnahme- <strong>und</strong><br />

Befreiungsmöglichkeiten. Ein genereller Vorrang <strong>des</strong><br />

Hochwasserschutzes ohne Kenntnis <strong>und</strong> Abwägung<br />

<strong>der</strong> sich im konkreten Fall gegenüberstehenden<br />

Belange ist schon <strong>des</strong>halb rechtswidrig, weil nicht<br />

jedwe<strong>der</strong> Belang <strong>des</strong> Hochwasserschutzes <strong>zum</strong><br />

Vorliegen <strong>der</strong> Ausnahme- <strong>und</strong><br />

Befreiungsvoraussetzungen in §§ 33ff BNatSchG<br />

bzw. Art. 6 Abs. 4 FFH-Richtlinie führt. Wir bitten<br />

daher um Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Zielformulierung <strong>und</strong> um<br />

Aufnahme folgen<strong>der</strong> Formulierung:<br />

"Bei im Einzelfall entstehenden Nutzungskonflikten<br />

zwischen Vorranggebieten für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

<strong>und</strong> Vorranggebieten für Hochwasserschutz werden<br />

beide Belange gegeneinan<strong>der</strong> abgewogen. In <strong>der</strong><br />

Abwägung sind auch die Erhaltungsziele o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Schutzzweck <strong>der</strong> Gebiete von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung <strong>und</strong> <strong>der</strong> Europäischen<br />

Vogelschutzgebiete im Sinne <strong>des</strong><br />

B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes zu berücksichtigen;<br />

soweit diese erheblich beeinträchtigt werden können,<br />

sind die Vorschriften <strong>des</strong> B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes<br />

über die Zulässigkeit o<strong>der</strong> Durchführung von<br />

<strong>der</strong>artigen Eingriffen sowie die Einholung <strong>der</strong><br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Kommission anzuwenden<br />

(Prüfung nach Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie).<br />

keine Berücksichtigung LEP-Übernahme, Es wird in <strong>der</strong> Begründung zu 3.3.1 Z 4 LEP<br />

klar gestellt, dass <strong>der</strong> Hochwasserschutz nur <strong>zum</strong> Schutz von<br />

Leben <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit <strong>der</strong> Bevölkerung Vorrang hat, daher ist<br />

es keine pauschale Festlegung son<strong>der</strong>n eine<br />

Einzelfallentscheidung bei <strong>der</strong> die Belange <strong>der</strong> Natura 2000<br />

Gebiete im Sinne <strong>des</strong> NatSchG berücksichtigt werden. Die<br />

Begründung zu Pkt. 3.3.1. Z 4 LEP gehört ebenfalls zu <strong>der</strong><br />

Übernahme, zur Verdeutlichung wird diese Begründung in den<br />

REPHarz Begründungsteil aufgenommen.<br />

Mit Z 4 wird auch nicht jeglicher Hochwasserschutzmaßnahme<br />

Vorrang eingeräumt, son<strong>der</strong>n es wird auf die Vorranggebiete für<br />

Hochwasserschutz abgestellt. Ausgehend von <strong>der</strong> in Pkt. 5.1.1.,<br />

Z 1 <strong>und</strong> Z 2, definierten Vorrangfunktion in diesen Gebieten ist<br />

auch kein vor<strong>der</strong>gründiger Konflikt mit dem genannten EU-<br />

Recht erkennbar, da VRG Hochwasserschutz gerade <strong>der</strong><br />

Erhaltung <strong>der</strong> Flußnie<strong>der</strong>ungen für den Hochwasserrückhalt<br />

<strong>und</strong> -abfluss im Sinne <strong>des</strong> Freiraumschutzes dienen sollen <strong>und</strong><br />

darin keine Neubebauung erfolgen soll.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 467 von 673


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(320) Naturschutzb<strong>und</strong> Deutschland (NABU) Lan<strong>des</strong>verband Sachsen-Anhalt e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.3 Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

320-5 Z 4 Als Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

werden festgelegt:<br />

XX Torflagerstätte Helsunger Bruch<br />

Der NABU for<strong>der</strong>t die Streichung <strong>des</strong><br />

Vorranggebietes. Das Vorranggebiet soll nach<br />

Empfehlung <strong>des</strong> Umweltberichts verkleinert werden.<br />

Trotzdem würde eine überwiegende Überlagerung<br />

mit dem FFH-Gebiet "Kalkflachmoor im Helsunger<br />

Bruch" bestehen bleiben. Diese als "sehr<br />

problematisch" angesehene Konstellation kann nur<br />

durch die Streichung <strong>des</strong> Vorranggebietes behoben<br />

werden.<br />

320-6 XXVIII Hartsteinlagerstätte Großer Hornberg<br />

Der NABU for<strong>der</strong>t die Streichung <strong>des</strong><br />

Vorranggebietes. Für dieses Vorranggebiet wird ein<br />

mittleres bis hohes Konfliktpotential gegenüber den<br />

Umweltbelangen bescheinigt, so dass eine<br />

Reduzierung <strong>des</strong> Gebietes auf 20 ha vorgeschlagen<br />

wird. Der NABU ist <strong>der</strong> Ansicht, dass nur eine<br />

Streichung <strong>des</strong> Vorranggebietes in Frage kommen<br />

kann, da bereits 1999 im Raumordnungsverfahren<br />

erhebliche negative Auswirkungen nicht<br />

ausgeschlossen werden konnten, die nur durch die<br />

Erfüllung mehrerer Maßgaben erfüllt werden konnte.<br />

Desweiteren wäre eine weitere Rohstoffgewinnung<br />

(Westteil) hinsichtlich <strong>der</strong> Umweltbelange noch<br />

"konfliktträchtiger".<br />

keine Berücksichtigung Das VRG Rohstoffgewinnung überlagert das FFH-Gebiet seit<br />

dem <strong>2.</strong> Planentwurf <strong>des</strong> REPHarz nicht mehr. Der bereits<br />

bergrechtlich genehmigte Torfabbau erfolgt im nördlichen Teil<br />

<strong>des</strong> Helsunger Bruches (gleichzeitig VRG-Rohstoffgewinnung);<br />

das FFH-Gebiet befindet sich südlich <strong>des</strong> VRG.<br />

Der Rahmenbetriebsplan für die Torflagerstätte wurde 2005 vom<br />

Lan<strong>des</strong>amt für Geologie <strong>und</strong> Bergwesen genehmigt. Daher<br />

würde <strong>der</strong> Abbau auch ohne VRG-Festlegung weiter<br />

durchgeführt werden können.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Die genannten, im ROV festgelegten Maßgaben zur<br />

Minimierung <strong>der</strong> Umweltkonflikte sind bei nachfolgenden<br />

Genehmigungsverfahren zu beachten. Folglich kann nach<br />

jetzigem Kenntnisstand bei Erfüllung dieser Maßgaben von<br />

einer Genehmigungsfähigkeit einer Hartsteingewinnung in<br />

diesem (relativ kleinen) VRG ausgegangen werden.<br />

Gemäß <strong>der</strong> lan<strong>des</strong>planerischen Vorgaben hat die<br />

Regionalplanung für eine langfristig angelegte<br />

Rohstoffsicherung auch Vorrangebiete für oberflächennahe<br />

Baurohstoffe (insbeson<strong>der</strong>e Kiese <strong>und</strong> Sande <strong>und</strong> reg.<br />

bedeutsame Hartsteinlagerstätten, LEP, Pkt. 3.3.5)<br />

auszuweisen. Dies erfolgt hiermit. Ein Aufschluss einer<br />

Hartstein-Keratophyr-Lagerstätte an an<strong>der</strong>er (bisher nicht<br />

bergbaulich bereits vorgeprägter) Stelle, wie es seinerzeit als<br />

Standortalternative <strong>zum</strong> Gr. Hornberg angedacht war, würde zu<br />

noch größeren Umweltkonflikten führen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>7 Vorbehaltsgebiete für Forstwirtschaft<br />

320-7 Z 1 Vorbehaltsgebiete für Forstwirtschaft sind<br />

Waldgebiete, in denen die Bewirtschaftung <strong>des</strong><br />

Wal<strong>des</strong> von Bedeutung ist. Unter Beachtung <strong>der</strong><br />

bestehenden Schutzgebietsverordnungen ist die<br />

Nutzfunktion <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> bei <strong>der</strong> Abwägung mit<br />

entgegenstehenden Belangen ein erhöhtes Gewicht<br />

bei<strong>zum</strong>essen....<br />

Schutzgebietsverordnungen sind zwar fachlich<br />

festgeschriebenes Recht, doch ist es nach unserer<br />

Erfahrung wichtig, dass dieser Zusatz im Ziel<br />

raumordnerisch festgesetzt wird. Oft bedingt durch<br />

ökonomische Zwänge wurden <strong>und</strong> werden in Natur<strong>und</strong><br />

Landschaftsschutzgebieten mit hohen Waldanteil<br />

häufig Verstöße gegen bestehen<strong>des</strong><br />

Naturschutzrecht durch die forstliche Nutzung<br />

festgestellt (z.B. "Waldgebiete <strong>des</strong> Harzes"). Eine zu<br />

ergänzende Zielformulierung würde zur<br />

Konfliktmin<strong>der</strong>ung beitragen.<br />

keine Berücksichtigung In den VBG Forstwirtschaft sind keine Naturschutzgebiete bzw.<br />

Natura 2000 Gebiete vorhanden. Lediglich einige FND werden<br />

vom VBG berührt. Außerdem sind VBG Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong><br />

Raumordnung, die in <strong>der</strong> Abwägung o<strong>der</strong><br />

Ermessensentscheidung von öffentlichen Stellen bei<br />

raumbedeutsamen Planungen <strong>und</strong> Maßnahmen beson<strong>der</strong>s<br />

berücksichtigt werden müssen, d.h. sie sind einer Abwägung<br />

zugänglich. Bestehende Verordnungen werden nicht berührt.<br />

Ein Mehrwert ist nicht erkennbar. Verstöße gegen bestehende<br />

Verordnungen sind mit einer entsprechenden Festlegung im<br />

REP auch nicht verhin<strong>der</strong>bar, da die Kontrollaufgabe den<br />

Fachbehörden obliegt <strong>und</strong> die Regionalplanung nicht<br />

weisungsbefugt ist.<br />

Bei <strong>der</strong> Abwägung konkurrieren<strong>der</strong> Nutzungsansprüche ist <strong>der</strong><br />

festgelegten Vorbehaltsfunktion ein beson<strong>der</strong>es Gewicht<br />

bei<strong>zum</strong>essen. Werden im Rahmen von Bauleitplanungen <strong>und</strong><br />

Fachplanungen Abwägungen zwischen Nutzungskonflikten<br />

durchgeführt, muss <strong>der</strong> Planungsträger verdeutlichen, dass er<br />

dem festgelegten Vorbehalt einen beson<strong>der</strong>en Stellenwert<br />

beigemessen hat.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

5.<strong>2.</strong>8 Vorbehaltsgebiete für Wie<strong>der</strong>bewaldung/Erstaufforstung<br />

320-8 Z 1 ...Folgende Vorbehaltsgebiete für<br />

Wie<strong>der</strong>bewaldung/ Erstaufforstung werden<br />

ausgewiesen:<br />

5. Bergbaufolgelandschaft Nachterstedt,<br />

Schadeleben <strong>und</strong> Neu Königsaue<br />

Der NABU for<strong>der</strong>t hier die Verkleinerung <strong>des</strong><br />

vorgesehenen Vorbehaltsgebietes von etwa 780 ha,<br />

da bisherige Nahrungshabitate - speziell für<br />

Greifvögel - verloren gehen würden.<br />

keine Berücksichtigung Entsprechend LPlG LSA, Teil 2, § 3, Abs. 6 sind in den<br />

Raumordnungsplänen (wozu <strong>der</strong> REPHarz zählt) auch<br />

diejenigen<br />

Festlegungen zu raumbedeutsamen Planungen <strong>und</strong><br />

Maßnahmen von öffentlichen Stellen enthalten, die zur<br />

Aufnahme in Raumordnungspläne geeignet sind ... wie die<br />

raumbedeutsamen Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>und</strong> Maßnahmen <strong>der</strong><br />

forstlichen Rahmenpläne (<strong>2.</strong>). Die Gebietsfestlegung zur<br />

Aufforstungsfläche Nr. 6 ist in <strong>der</strong> forstlichen Rahmenplanung<br />

für die Planungsregion Harz (erstellt durch die Obere<br />

Forstbehörde <strong>und</strong> mit den Landkreisen wie den Trägern<br />

öffentlicher Belange abgestimmt, 2003) enthalten <strong>und</strong><br />

entsprechend begründet. Durch uns erfolgte die Prüfung <strong>und</strong><br />

teilweise Übernahme in den <strong>Entwurf</strong> <strong>zum</strong> REPHarz.<br />

Die Vorbehaltsgebiete für Wie<strong>der</strong>bewaldung stellen nur<br />

Suchräume für mögliche Aufforstungen dar. Da <strong>der</strong> Altkreis<br />

Aschersleben-Staßfurt waldarm ist <strong>und</strong> <strong>der</strong> Regionalplan eine<br />

ausgewogene Planung aller Nutzungsansprüche darstellen soll,<br />

wird hier keine Planän<strong>der</strong>ung vorgenommen.<br />

Weiterhin wurden die Wie<strong>der</strong>bewaldungs/<br />

Erstauffostungsflächen <strong>des</strong> REPHarz in diesem Bereich dem<br />

rechtskräftigen Regionalen Teilgebietsentwicklungsprogramm<br />

für den Planungsraum Nachterstedt "Seeland" angepasst.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

320-33 In <strong>der</strong> Planungsregion befindet sich im nördlichen<br />

<strong>und</strong> nordöstlichen Harzvorland das weltweit<br />

bedeutende Dichtezentrum <strong>des</strong> Rotmilans. Da die Art<br />

das Gebiet ganzjährig(!) nutzt <strong>und</strong> die Individuen<br />

untereinan<strong>der</strong> im Austausch stehen, steigt mit<br />

wachsen<strong>der</strong> Zahl an Windkraftanlagen (WKA) die<br />

Gefahr <strong>der</strong> Kollision. Der NABU <strong>und</strong><br />

Greifvogelforscher sind sich einig, dass die Verluste<br />

in <strong>der</strong> Region sich negativ auf die Bestände<br />

auswirken (zur Thematik: siehe dazu rechtliche <strong>und</strong><br />

fachliche Ausführungen auf den Seiten 18 bis 28 <strong>der</strong><br />

NABU-Stellungnahme vom 29.1<strong>2.</strong>2005 <strong>zum</strong> ersten<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REPs). Der NABU Sachsen-Anhalt hat<br />

daher die Europäische Kommission über die<br />

Genehmigungspraxis <strong>und</strong> die fehlende<br />

Verantwortung gegenüber <strong>der</strong> Art unterrichtet.<br />

In unserer o.g. Stellungnahme for<strong>der</strong>ten wir u.a. eine<br />

vertiefende Prüfung im Zuge <strong>der</strong> Planung von<br />

Windeignungsgebieten <strong>und</strong> <strong>der</strong> Ausweisung <strong>der</strong><br />

Vorranggebieten mit <strong>der</strong> Wirkung von<br />

Eignungsgebieten auf die Belange <strong>des</strong><br />

Vogelschutzes. In <strong>der</strong> nun vorliegenden<br />

Umweltprüfung <strong>zum</strong> REP kam man dieser For<strong>der</strong>ung<br />

nach.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

320-9 Die Prüfung für das Eignungsgebiet (EG) 6<br />

(Gröningen-) Wegeleben ergab eine Reduzierung<br />

<strong>des</strong> EGs um 35% auf die Größe <strong>des</strong> rechtskräftigen<br />

Son<strong>der</strong>gebietes "Wind" <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes<br />

<strong>der</strong> Stadt Wegeleben. Erweiterungsmöglichkeiten<br />

sind regionalplanerisch nicht mehr möglich.<br />

Der NABU lehnt aus Naturschutzgründen weiterhin<br />

das Eignungsgebiet ab.<br />

keine Berücksichtigung Wegen <strong>der</strong> Bedeutung <strong>des</strong> Nördlichen <strong>und</strong> Nordöstlichen<br />

Harzvorlan<strong>des</strong> für den Greifvogelschutz wurde im Rahmen <strong>der</strong><br />

Plan-UP ein avifaunistisches Gutachten hinsichtlich<br />

ausgewählter/beantragter Windenergiegebiete erstellt (siehe<br />

Umweltbericht). Bei <strong>der</strong> Berücksichtigung dieser Ergebnisse für<br />

den Bereich <strong>des</strong> EG (Gröningen-)Wegeleben im REP-<br />

Abwägungsprozess ist jedoch auch <strong>der</strong> dort zwischenzeitlich<br />

erreichte Genehmigungstatbestand von 12 WKA-Standorten im<br />

EG zu beachten, die erst 2005 bzw. 2007 vom<br />

Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt genehmigt wurden. Dies ist angesicht<br />

<strong>der</strong> baurechtlichen Privilegierung <strong>der</strong> Windenergienutzung umso<br />

wichtiger, denn ohne eine rechtsichere räumliche<br />

Einschränkung dieser Privilegierung durch die Regionalplanung<br />

ist eine planvolle Konzentration von WKA-Standorten (die im<br />

übrigen auch dem Vogelschutz zu gute kommt, z.B. durch das<br />

Freihalten <strong>des</strong> sonstigen näheren Hakelumfel<strong>des</strong>) nicht<br />

möglich.<br />

Auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> im <strong>2.</strong> Planentwurf vorgenommenen EG-<br />

Reduzierung beschränkt sich das EG im wesentlichen nur noch<br />

auf den genehmigten Windparkbestand. Eine Verschlechterung<br />

<strong>der</strong> Greifvogelsituation im näheren Hakelumfeld durch eine<br />

weitere relevante WKA-Anzahl über die genehmigten WKA<br />

hinaus kann in den nächsten Jahren folglich durch die<br />

vorgenommene regionalplanerische Konzentration unter<br />

Berücksichtigung <strong>des</strong> o.g. Ausbauzustan<strong>des</strong> <strong>des</strong> EG<br />

ausgeschlossen werden.<br />

Angesichts einer üblichen Geltungsdauer von ca. 10 Jahren für<br />

einen Regionalplan ist davon auszugehen, dass bis <strong>zum</strong> Ablauf<br />

<strong>der</strong> Betriebszeit bzw. bis zu einem Repowering <strong>der</strong> genehmigten<br />

WKA <strong>der</strong> REPHarz erneut fortgeschrieben wird. Bis dahin soll<br />

gemäß Umweltbericht im Rahmen <strong>der</strong> gesetzlich<br />

vorgeschriebenen Raumbeobachtung bzw. <strong>der</strong> Überwachung<br />

<strong>der</strong> erheblichen Umweltauswirkungen bei <strong>der</strong> Umsetzung <strong>des</strong><br />

Regionalplanes (§ 19 LPlG) geklärt werden, inwieweit eine<br />

solche EG-Ausweisung bei einer künftigen REP- Fortschreibung<br />

aus Naturschutzgründen berücksichtigt werden kann o<strong>der</strong> nicht.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe<br />

320-10 Z 1 ...Darüber hinaus werden aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> günstigen<br />

Infrastrukturanbindung folgende<br />

Schwerpunktsstandorte für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe<br />

festgelegt:<br />

- Gewerbepark Cochstedt/ Schneidligen mit<br />

Verkehrsflughafen<br />

Der NABU for<strong>der</strong>t, die Zielvorgabe aus dem LEP-LSA<br />

nicht zu übernehmen.<br />

In unserer Stellungnahme zur Fortschreibung <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsplanes vom 24.10.2006 betonten<br />

wir, dass trotz finanzieller Unterstützung durch EU,<br />

B<strong>und</strong>, Land <strong>und</strong> Landkreis Aschersleben-Staßfurt das<br />

Ziel, den Airport Cochstedt zu einem<br />

Regionalflughafen für den Großraum Magdeburg zu<br />

entwickeln <strong>und</strong> den Standort in seiner<br />

Leistungsfähigkeit voll auszulasten, nicht erreicht<br />

worden ist.<br />

Der NABU kritisierte seit längerer Zeit, dass <strong>der</strong><br />

Flugplatz nicht mit den Zielen <strong>der</strong> Raumordnung<br />

übereinstimmt. Der gültige LEP weist den Standort<br />

als Vorranggebiet für Gewerbe- <strong>und</strong> Industrieanlagen<br />

mit Flugplatz aus.<br />

Lei<strong>der</strong> sieht die Praxis an<strong>der</strong>s aus: Der<br />

Flughafenausbau wird als Ziel verfolgt, <strong>und</strong> nicht <strong>der</strong><br />

Gewerbepark mit Flughafenanbindung. Diesbezüglich<br />

wurde raumordnerische Klärung angemahnt <strong>und</strong><br />

zugesagt im Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt<br />

(Gesprächstermin vom 28.11.2005 mit dem<br />

Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt, Referat 407 <strong>und</strong> 307;<br />

Gesprächsinhalt: Ergreifung geeigneter<br />

Schutzmaßnahmen für das Vogelschutzgebiet<br />

"Hakel").<br />

keine Berücksichtigung Entsprechend LPlG, § 6 sind die REP's aus dem LEP zu<br />

entwickeln. Die im LEP festgelegten lan<strong>des</strong>bedeutsamen Ziele<br />

<strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung sind zu übernehmen, was im<br />

besagten Falle erfolgte.<br />

Ein Wi<strong>der</strong>spruch zur <strong>der</strong>zeitig vom Land verfolgten Entwicklung<br />

<strong>des</strong> Flughafens Cochstedt in Richtung Regionalflughafen für<br />

den Großraum Magdeburg zu den Festsetzungen <strong>des</strong> LEP ist<br />

nicht erkennbar. Neben <strong>der</strong> Entwicklung als lan<strong>des</strong>bedeutsamer<br />

Vorrangstandort für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe wird textlich im Pkt.<br />

3.6.6.1 festgelegt, dass <strong>zum</strong> Flughafen Leipzig/Halle<br />

ergänzen<strong>der</strong> Flugverkehr über Cochstedt abgewickelt werden<br />

soll (im REPHarz beim Pkt. 6.<strong>2.</strong>5. Z 1). Genau diese Funktion<br />

kann ein Regionalflughafen erfüllen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 472 von 673


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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe<br />

320-11 Z 3 Als weitere regional bedeutsame<br />

Vorrangstandorte für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe<br />

außerhalb <strong>der</strong> zentralen Orte werden festgelegt:<br />

- Flugplatz Allstedt<br />

In unserer Stellungnahme <strong>zum</strong> REP Harz vom<br />

29.1<strong>2.</strong>2005 for<strong>der</strong>ten wir die Einschränkung <strong>der</strong><br />

Zielkonzeptionen für Industrie- <strong>und</strong><br />

Gewerbenutzungen. Mit dem Zusatz "..., die jedoch<br />

nicht im Gegensatz zu den Belangen <strong>des</strong> Natur- <strong>und</strong><br />

Umweltschutzes in unmittelbar angrenzenden<br />

Schutzgebieten stehen dürfen." im Begründungsteil<br />

wird damit <strong>der</strong> von uns abgelehnte Bau einer<br />

Schweinemastanlage ausgeschlossen, die<br />

nachweislich Abfälle produziert, die wie<strong>der</strong>um<br />

schädigende Wirkungen auf die Schutzgüter Gr<strong>und</strong>-/<br />

Oberflächenwasser, Boden, die Ökosysteme Wald<br />

<strong>und</strong> die unter EU-geschützten FFH-Gebiete haben<br />

(umfangreiche Begründungen dazu, siehe NABU-<br />

Stellungnahme Seite 31 bis 33).<br />

Ohne inhaltlicher Konkretisierung <strong>der</strong> Art <strong>und</strong> Weise<br />

<strong>der</strong> gewerblichen Nutzung, wird im Umweltbericht<br />

eine Vielzahl von möglichen Beeinträchtigungen auf<br />

NATURA 2000 aufge-listet, die unsere <strong>Bedenken</strong><br />

unterstützen, z.B. Emissionen, Verän<strong>der</strong>ungen <strong>des</strong><br />

Mikroklimas, <strong>des</strong> Bodens <strong>und</strong> <strong>des</strong> Wassers.<br />

Unter Berücksichtigung möglicher raumbedeutsamer<br />

Auswirkungen (<strong>der</strong> Flugplatz Allstedt befindet sich<br />

unserer Ansicht nach im Vorranggebiet Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft) bleibt nach jetzigem Sachstand<br />

zusammenfassend festzustellen, dass die<br />

angestrebte Schweinemastanlage den Zielen <strong>der</strong><br />

Raumordnung entgegensteht.<br />

320-31 Zu Ziele 2 <strong>und</strong> 3:<br />

- Der Industrie- <strong>und</strong> Gewerbepark Reinstedt besitzt<br />

eine...Weiterhin ist die Lage <strong>des</strong> Gewerbegebietes<br />

zur "Seeland"-Region als möglicher<br />

Versorgungsstandort für die Ferienregion zu<br />

entwickeln.<br />

Eine Weiterentwicklung <strong>des</strong> Gewerbegebietes lehnt<br />

<strong>der</strong> NABU aus Gründen <strong>des</strong> Hochwasserschutzes<br />

(Überschwemmungsgebiet) ab.<br />

keine Berücksichtigung Die Flächen für den Flugplatz Allstedt grenzen <strong>zum</strong> Teil<br />

unmittelbar an Naturschutzflächen. Ob <strong>und</strong> in welchem Maß<br />

industriell- gewerbliche Nutzungen diese Flächen<br />

beeinträchtigen können, ist in nachfolgenden Planverfahren für<br />

jeweilige Nutzungen zu klären. Aktueller Stand: Einstellung <strong>des</strong><br />

Raumordnungsverfahrens zur Schweinezuchtanlage Allstedt<br />

(Mitteilung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>verwaltungsamtes, Ref. 309 vom<br />

07.06.07).<br />

Eine Einschätzung, ob ein Vorhaben den Zielen <strong>der</strong><br />

Raumordnung entgegensteht, obliegt nicht dem NABU.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Der genannte Industrie- bzw. Gewerbestandort ist bereits<br />

vorhanden <strong>und</strong> bauplanungsrechtlich gesichert. Ein größerer<br />

Teil befindet sich außerhalb <strong>des</strong> Überschwemmungsgebietes.<br />

Mögliche, geplante Erweiterungen werden über das Baurecht<br />

genehmigt, in das im Zuge <strong>des</strong> Beteiligungsverfahrens Belange<br />

<strong>des</strong> Hochwasserschutzes einfließen können.<br />

Mit <strong>der</strong> Ausweisung im REPHarz wird keine konkrete<br />

Flächenzuweisung vorgenommen, diese ist in nachfolgenden<br />

bauplanungsrechtlichen Verfahren zu klären.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 473 von 673


TÖB:<br />

(320) Naturschutzb<strong>und</strong> Deutschland (NABU) Lan<strong>des</strong>verband Sachsen-Anhalt e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />

320-12 Z 1 ... Folgende regional bedeutsame Standorte für<br />

großflächige Freizeitanlagen werden festgelegt:<br />

- Freizeit- <strong>und</strong> Erholungsanlagen Hasselfelde<br />

- Hotel- <strong>und</strong> Tourismusprojekt Albrechtshaus bei<br />

Stiege<br />

- Schierke 2000<br />

Der NABU for<strong>der</strong>t die Streichung <strong>der</strong> Anlagen.<br />

Nach <strong>der</strong> Umweltprüfung besteht für die Anlagen<br />

Hasselfelde <strong>und</strong> Schierke ein mittleres bis hohes<br />

Konfliktpotential für das Schutzgut Flora/ Fauna,<br />

biologische Vielfalt. Der Golfplatz Hasselfelde würde<br />

Beeinträchtigungen bzgl. <strong>des</strong> lokalen Klimas, <strong>des</strong><br />

Wassers <strong>und</strong> <strong>des</strong> Bodens nach sich ziehen. Aus<br />

unserer Sicht könnten die notwendigen Schutz- <strong>und</strong><br />

Kompensationsmaßnahmen das mittlere bis hohe<br />

Konfliktpotential nicht mil<strong>der</strong>n.<br />

Der Skihang <strong>und</strong> die Seilbahn am Großen Winterberg<br />

erzeugen erhebliche Konflikte, insbeson<strong>der</strong>e für die<br />

Schutzgüter Boden, Wasser <strong>und</strong> Flora/ Fauna (siehe<br />

Umweltbericht). Für beide Anlagen sind erst die<br />

Ergebnisse <strong>der</strong> entsprechenden FFH-VP abzuwarten,<br />

bevor sie raumordnerisch festgelegt werden.<br />

Das Umbauprojekt "Albrechtshaus" findet seit Jahren<br />

keinen Investor. Da die beauflagten<br />

Kompensationsmaßnahmen seinerzeit nicht<br />

umgesetzt wurden, aber noch umzusetzen sind, sind<br />

die Investitionskosten gestiegen.<br />

320-13 Z 3 Neu zu bauende großflächige Freizeitanlagen<br />

sowie Erweiterungen bestehen<strong>der</strong> Anlagen sind<br />

raum- <strong>und</strong> umweltverträglich zu planen <strong>und</strong> so zu<br />

gestalten, dass sie sich harmonisch in das<br />

Landschaftsbild einfügen.<br />

Dieser Zusatz ist erfor<strong>der</strong>lich, um mögliche Konflikte<br />

mit an<strong>der</strong>en Belangen noch vor <strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lichen<br />

bauplanungsrechtlichen Genehmigung<br />

abzuschwächen (z.B. Motorsportanlage "Harzring",<br />

Stadt Falkenstein, OT Reinstedt befindet sich im<br />

Überschwemmungsgebiet <strong>der</strong> Selke <strong>und</strong> würde bei<br />

einer Erweiterung mit dem Belang Hochwasserschutz<br />

kollidieren).<br />

keine Berücksichtigung Für Hasselfelde gibt es ein abgeschlossenes ROV, für das<br />

Albrechtshaus existiert ein rechtsverbindlicher B-Plan, daher<br />

müssen diese Standorte im REPHarz nicht mehr vertiefend<br />

geprüft werden.<br />

Für Schierke 2000 wurde bereits eine FFH-Vorprüfung im<br />

Umweltbericht <strong>zum</strong> <strong>der</strong>zeitigen Planungsstand durchgeführt. Im<br />

Ergebnis <strong>der</strong> Prüfung wurde festgestellt, dass das Vorhaben<br />

Konflikte <strong>der</strong> untersuchten Schutzgüter erzeugen kann. Der<br />

erste Teil <strong>der</strong> Planung Schierke 2000 (Loipenhaus) ist jedoch<br />

bereits planungsrechtlich genehmigt. Die weiteren, möglichen<br />

Freizeitplanungen, die <strong>zum</strong> Vorhaben Schierke 2000 gehören,<br />

sind FFH-verträglich zu gestalten, um eine<br />

Genehmigungsfähigkeit zu erlangen. Im REPHarz erfolgt die<br />

Festlegung folglich als noch nicht abgestimmte Planung ohne<br />

räumliche Konkretisierung.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Kenntnisnahme Eine Erweiterung <strong>der</strong> bereits vorhandenen Motorsportanlage<br />

"Harzring" würde in jedem Fall eine TÖB-Beteiligung notwendig<br />

machen, wo alle raum- <strong>und</strong> umweltverträglichen Belange<br />

einzustellen sind. Folglich wäre auch die Problematik <strong>des</strong><br />

Hochwasserschutzes durch die Genehmigungsbehörde zu<br />

berücksichtigen.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 474 von 673


TÖB:<br />

(320) Naturschutzb<strong>und</strong> Deutschland (NABU) Lan<strong>des</strong>verband Sachsen-Anhalt e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />

320-32 Zu Ziel 1:<br />

- Motorsportanlage "Harzring", Stadt Falkenstein, OT<br />

Reinstedt: Hier befindet sich...Eine Erweiterung <strong>der</strong><br />

Anlage ist aus Sicht <strong>des</strong> Hochwasserschutzes nicht<br />

möglich.<br />

Eine Weiterentwicklung <strong>der</strong> Motorsportanlage lehnt<br />

<strong>der</strong> NABU aus Gründen <strong>des</strong> Hochwasserschutzes<br />

(Überschwemmungsgebiet) ab.<br />

keine Berücksichtigung Die genannte großflächige Freizeitanlage ist bereits vorhanden<br />

<strong>und</strong> bauplanungsrechtlich gesichert (<strong>des</strong>wegen im REP auch als<br />

Bestand festgelegt). Mögliche, geplante Erweiterungen werden<br />

über das Baurecht genehmigt, in das im Zuge <strong>des</strong><br />

Beteiligungsverfahrens Belange <strong>des</strong> Hochwasserschutzes<br />

einfließen können.<br />

Mit <strong>der</strong> Ausweisung im REPHarz wird keine konkrete<br />

Flächenzuweisung vorgenommen, diese ist in nachgeordneten<br />

Verfahren zu klären.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

6.1.5 Vorrangstandorte für Forschung <strong>und</strong> Bildung<br />

320-14 Z 3 Sonstige regional bedeutsame Forschungs- <strong>und</strong><br />

Technologieeinrichtungen sind zukunftsorientiert <strong>und</strong><br />

in wirtschaftlicher Hinsicht unter Berücksichtigung<br />

raumbedeut-samer Belange auszubauen <strong>und</strong><br />

weiterzuentwickeln. Dazu zählen folgende weitere<br />

Vorrangstandorte:<br />

keine Berücksichtigung Falls die hier genannten Standorte in raumbedeutsamem<br />

Umfang ausgebaut werden, kommt es ohnehin zu<br />

bauplanungsrechtlichen Verfahren <strong>und</strong> somit zur<br />

Berücksichtigung raumbedeutsamer Belange <strong>und</strong> TÖB-<br />

Beteiligung. Darin können die <strong>Bedenken</strong> bzgl.<br />

Hochwasserschutz angebracht werden.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

- Biotechnologiezentrum Gatersleben einschließlich<br />

Lehr- <strong>und</strong> Forschungseinrichtungen<br />

Der o.g. Vorrangstandort befindet sich im<br />

Überschwemmungsgebiet <strong>der</strong> Selke. Mögliche<br />

Ausbaupläne sind bauplanungsrechtlich zu<br />

genehmigen. Der NABU for<strong>der</strong>t hier die Aufnahme<br />

<strong>des</strong> Zusatzes in die Formulierung Z 3, da dadurch die<br />

Bedeutung entgegenstehen<strong>der</strong> raumbedeutsamer<br />

Belange (z.B. Hochwasserschutz) hervorgehoben<br />

wird.<br />

6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- <strong>und</strong> Denkmalpflege<br />

320-15 Z 2 Als Vorrangstandorte für Kultur <strong>und</strong><br />

Denkmalpflege werden festgelegt:<br />

- Burgruinen <strong>und</strong> bergwerksgeschichtlich bedeutende<br />

Ortschaften um Alexisbad<br />

<strong>und</strong> Mäg<strong>des</strong>prung<br />

Der NABU for<strong>der</strong>t die Aufnahme dieses Punktes<br />

entwe<strong>der</strong> in Z 2 o<strong>der</strong> unter G 3.<br />

keine Berücksichtigung Das Selketal ist ein großflächiges Gebiet, was nicht unter <strong>der</strong><br />

Kategorie "Standorte" eingeordnet werden kann. Aus diesem<br />

Gr<strong>und</strong><br />

floss das Gebiet <strong>des</strong> Selketals in das Vorbehaltsgebiet für<br />

Tourismus<br />

<strong>und</strong> Erholung ein. Die kulturhistorischen Aspekte dieses Tales<br />

gehen teilweise in Pkt. 6.1.6, G 3 ein. Eine Einzelnennung von<br />

touristischen Anziehungspunkten wie hier gefor<strong>der</strong>t, ist nicht<br />

Aufgabe <strong>der</strong><br />

Regionalplanung. Über die historische Bedeutung <strong>der</strong> Burgruine<br />

Anhalt<br />

gibt es keinen Zweifel, <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitige Zustand stellt jedoch eine<br />

regionale Bedeutung in Frage.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 475 von 673


TÖB:<br />

(320) Naturschutzb<strong>und</strong> Deutschland (NABU) Lan<strong>des</strong>verband Sachsen-Anhalt e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>2 Schienenverkehr<br />

320-16 Z 9 Das Netz <strong>der</strong> Harzer Schmalspurbahn....Dies gilt<br />

insbeson<strong>der</strong>e für folgende Streckenabschnitte als<br />

Streckenergänzungen:<br />

b) Stiege/ Hasselfelde - Hasselfelde/Westernstadt<br />

"Pullmann City"<br />

Der NABU lehnt diese Streckenergänzung aus<br />

naturschutzfachlicher Sicht ab.<br />

keine Berücksichtigung Der im Umweltbericht geprüfte Trassenkorridor lehnt sich<br />

räumlich an die rechtskräftige Bauleitplanung für die<br />

Ortsumfahrung Hasselfelde an. Im Zuge <strong>der</strong> Umweltprüfung<br />

wurde zwar z.T. ein erhöhtes Konfliktpotential hinsichtlich<br />

ausgewählter Schutzgüter festgestellt, jedoch nicht in <strong>der</strong><br />

Größenordnung, dass eine projektbezogene Untersetzung <strong>der</strong><br />

regionalplanerischen Vorgabe unmöglich erscheint. Hinzu<br />

kommt, dass im Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong> dieser REP-Festlegung die<br />

Freihaltung <strong>des</strong> Trassenkorridores vor entgehenstehenden<br />

Nutzungen/Planungen steht, die eine Umsetzung <strong>der</strong> langfristig<br />

angedachten Ergänzung <strong>des</strong> HSB-Netzes unmöglich macht. Auf<br />

die Notwendigkeit einer Nullvariantenprüfung im Zuge künftiger<br />

Projektplanungen wurde bereits im Umweltbericht hingewiesen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

6.<strong>2.</strong>4 Rad- <strong>und</strong> fußläufiger Verkehr<br />

320-17 Z 6 Folgende überregional bedeutende Wan<strong>der</strong>wege<br />

sind für den Tourismus <strong>und</strong> die Erholung zu erhalten<br />

<strong>und</strong> auszubauen:<br />

volle Berücksichtigung Der Selketalstieg wird unter Pkt. 6.<strong>2.</strong>4., Z 6 <strong>und</strong> in <strong>der</strong> Karte volle Berücksichtigung ja<br />

aufgenommen.<br />

6.<strong>2.</strong>5 Luftverkehr<br />

- Selkestieg<br />

Der NABU bittet um Aufnahme dieses bedeutenden<br />

Wan<strong>der</strong>weges.<br />

320-18 Z 2: Der Vorrangstandort Verkehrsflughafen<br />

Cochstedt ist als leistungsfähiger Regionalflughafen<br />

für den Großraum Magdeburg auszubauen...<br />

Der NABU lehnt den Vorrangstandort ab (siehe<br />

Begründung unter 6.1.1. weiter vorn, hier Datensatz<br />

320-10).<br />

320-19 Z 3 Folgende regional bedeutsame Landeplätze<br />

werden als Vorrangstandorte raumordnerisch<br />

gesichert:<br />

keine Berücksichtigung Der luftfahrtrechtlich genehmigte Standort ist im<br />

Luftverkehrskonzept für Mitteldeutschland (Stand 01/2006) als<br />

Flughafenstandort für den Großraum Magdeburg enthalten. Satz<br />

1 in Z 2 stellt eine regionalplanerische Konkretisierung <strong>des</strong> LEP-<br />

LSA, Pkt. 3.6.6.1.Z dar.<br />

Siehe auch Datensatz 320-10<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Dieser Landeplatz ist sowohl im 2006 genehmigten<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Flächennutzungsplan <strong>der</strong> Stadt Hasselfelde als auch im<br />

aktuellen Luftverkehrskonzept Sachsen-Anhalt enthalten.<br />

- Son<strong>der</strong>landeplatz Hasselfelde<br />

Der ehemalige Agrarflugplatz bei Hasselfelde besitzt<br />

keine Bedeutung mehr für den Luftverkehr <strong>und</strong> ist<br />

daher als Vorrangstandort zu streichen.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 476 von 673


TÖB:<br />

(320) Naturschutzb<strong>und</strong> Deutschland (NABU) Lan<strong>des</strong>verband Sachsen-Anhalt e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.3.4 Nachrichtenverkehr/Telekommunikation<br />

320-20 G 2 " ...Die technische Infrastruktur <strong>der</strong><br />

Kommunikationsanlagen soll mit an<strong>der</strong>en räumlichen<br />

Nutzungen abgestimmt werden. Dies bedarf..."<br />

Neuerrichtungen in Schutzgebieten nach<br />

Naturschutzrecht sind ausgeschlossen.<br />

keine Berücksichtigung In jedem baurechtlichen Verfahren muss das Benehmen mit <strong>der</strong> keine Berücksichtigung nein<br />

zuständigen Naturschutzbehörde eingeholt werden.<br />

Der NABU for<strong>der</strong>t diesen Zusatz, um bereits im<br />

Vorfeld etwaiger baurechtlicher Genehmigungen die<br />

Errichtung von Sendemasten auszuschließen.<br />

7.1 Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutz<br />

320-21 G 15: Es sind Landschaftsrahmenpläne <strong>und</strong><br />

Landschaftspläne im Rahmen <strong>der</strong> Gültigkeit dieses<br />

Regionalen Entwicklungsplanes zu erstellen.<br />

Um diesen Gr<strong>und</strong>satz nicht als Absichtserklärung zu<br />

verstehen, ist eine zeitliche Befristung für die<br />

Erstellung <strong>der</strong> Pläne hilfreich.<br />

keine Berücksichtigung Die Notwendigkeit zur Erstellung eines LRP, LP ergibt sich aus<br />

den §§ 16, 17 NatSchG LSA. Die Regionalplanung kann keine<br />

Anweisung zur Umsetzung geben. Sie kann lediglich<br />

unterstützend wirken. G 15 stellt eine Selbstbindung <strong>der</strong><br />

Landkreise <strong>und</strong> eine Empfehlung an die Kommunen dar.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

7.3 Gewässerschutz<br />

320-22 G 6 ...Freiräume für eine natürliche Laufentwicklung<br />

<strong>der</strong> Fließgewässer, insbeson<strong>der</strong>e die<br />

Gewässerschonstreifen sind zu belassen o<strong>der</strong> nach<br />

Möglichkeit wie<strong>der</strong> zu schaffen <strong>und</strong> in das<br />

ökologische Verb<strong>und</strong>system einzubeziehen.<br />

keine Berücksichtigung Übernahme LEP<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Die Gewässerschonsteifen erfüllen hauptsächlich<br />

diese Funktion <strong>und</strong> sollten daher auch explizit<br />

benannt werden.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 477 von 673


TÖB:<br />

(320) Naturschutzb<strong>und</strong> Deutschland (NABU) Lan<strong>des</strong>verband Sachsen-Anhalt e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

7.5 Luftreinhaltung <strong>und</strong> Klimaschutz<br />

320-23 G 7 "Klimaökologisch wirksame Ausgleichsräume<br />

sind für Frischluftbildung <strong>und</strong> -zufuhr,<br />

Kaltluftentstehung <strong>und</strong> den Kaltluftabfluss vor<br />

Nutzungsän<strong>der</strong>ungen zu schützen, die diese Räume<br />

in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigen können... "<br />

Anmerkung: Mit <strong>der</strong> Planung <strong>des</strong> Dammes bei<br />

Meisdorf würde eine Kaltluftbarriere geschaffen<br />

werden, die diesem Gr<strong>und</strong>satz entgegensteht.<br />

320-24 G 8 ergänzen:<br />

Als Beitrag zu den globalen Anstrengungen <strong>zum</strong><br />

Schutz <strong>des</strong> Klimas sind in <strong>der</strong> Planungsregion alle<br />

möglichen Maßnahmen zur Min<strong>der</strong>ung von<br />

Emissionen klimaschädigen<strong>der</strong> Stoffe zu ergreifen.<br />

Dies betrifft insbeson<strong>der</strong>e die weitere Entwicklung <strong>der</strong><br />

regenerativen Energiegewinnung, die<br />

Energieeinsparung <strong>und</strong> <strong>der</strong> Einsatz attraktiver<br />

öffentlicher Verkehrsmittel. Bei allen<br />

raumbedeutsamen Planungen sind die<br />

klimabedingten Verän<strong>der</strong>ungen zu berücksichtigen.<br />

Kenntnisnahme Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung sind allgemeine Aussagen zur<br />

Entwicklung, Ordnung <strong>und</strong> Sicherung <strong>des</strong> Raumes ... als<br />

Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- o<strong>der</strong><br />

Ermessensentscheidungen (§ 3 Nr. 3 ROG).<br />

G 7 ist folglich auch im einem möglichen<br />

Genehmigungsverfahren für ein Hochwasserrückhaltebecken zu<br />

berücksichtigen.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

keine Berücksichtigung Inhalt ist sinngemäß in G 3, G 4 <strong>und</strong> G 6 enthalten. Die<br />

För<strong>der</strong>ung <strong>und</strong> Entwicklung <strong>der</strong> regenerativen Energien wird in<br />

Pkt. 7.9. Energie in mehreren Gr<strong>und</strong>sätzen (G 1, G 3)<br />

behandelt, eine Doppelnennung ist nicht notwendig.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

7.7 Landwirtschaft<br />

Dieser Gr<strong>und</strong>satz ist regionalplanerisch erfor<strong>der</strong>lich,<br />

da klimatische Verän<strong>der</strong>ungen in den letzten Jahren<br />

auch für die Planungsregion Harz registriert wurden<br />

(z.B. Deutscher Wetter-dienst, Talsperrenbetrieb<br />

Sachsen-Anhalt). Insbeson<strong>der</strong>e im Harz nimmt die<br />

Zahl <strong>der</strong> "Tropentage", d.h. <strong>der</strong> Tage mit einem<br />

Maximum <strong>der</strong> Lufttemperatur von über 30 °C, zu.<br />

Mittelfristig ist damit zu rechnen, dass sich durch die<br />

zunehmenden extremen Wetterlagen die natürlichen<br />

<strong>und</strong> damit auch die wirtschaftlichen Bedingungen<br />

verän<strong>der</strong>n werden (Naturschutz, menschliche<br />

Ges<strong>und</strong>heit, Tourismus, Verkehr, Land-, Forst- <strong>und</strong><br />

Wasserwirtschaft, Hochwasserschutz).<br />

320-25 G 9: In den landwirtschaftlichen genutzten Bereichen<br />

ist ein landschaftsbildtypischer Bestand an<br />

naturnahen Strukturen, (wie Hecken <strong>und</strong><br />

Ackerrandstreifen - ergänzen !) zu erhalten bzw.<br />

wie<strong>der</strong>herzustellen.<br />

teilweise Berücksichtigung Eine beispielhafte Aufzählung solcher Strukturen<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

(Ackerrandstreifen, Feldgehölze, Hecken) wird in die<br />

Begründung zu G 9 aufgenommen.<br />

Naturnahe Strukturen in den landwirtschaftlichen<br />

Bereichen sind überwiegend Heckengehölze <strong>und</strong><br />

Ackerrandstreifen, die daher hier auch explizit<br />

benannt werden sollten.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 478 von 673


TÖB:<br />

(320) Naturschutzb<strong>und</strong> Deutschland (NABU) Lan<strong>des</strong>verband Sachsen-Anhalt e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

7.13 Telekommunikation<br />

320-26 G 3 Richtfunkverbindungen <strong>und</strong> -sendemasten sind<br />

so zu planen, dass die Bevölkerung vor schädlichen<br />

Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische<br />

Fel<strong>der</strong> geschützt wird <strong>und</strong> dass Beeinträchtigungen<br />

für Siedlungsbereiche ", für Schutzgebiete nach<br />

Naturschutzrecht" <strong>und</strong> das Landschaftsbild<br />

vermieden werden...<br />

keine Berücksichtigung Übernahme aus LEP. Das die Anlagen umweltverträglich keine Berücksichtigung nein<br />

errichtet werden sollen, legt Z1 in Pkt. 6.3.4.<br />

Nachrichtenverkehr/Telekommunikation fest.<br />

Der NABU for<strong>der</strong>t diesen Zusatz, um bereits im<br />

Vorfeld etwaiger baurechtlicher Genehmigungen die<br />

Errichtung von Sendemasten auszuschließen.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 479 von 673


TÖB:<br />

(320) Naturschutzb<strong>und</strong> Deutschland (NABU) Lan<strong>des</strong>verband Sachsen-Anhalt e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

7.17 Erholung, Freizeit, Tourismus<br />

320-27 G 4 ...Schwerpunkte für den Kulturtourismus in <strong>der</strong><br />

Planungsregion Harz sind:<br />

- Ruinen <strong>und</strong> Burgen<br />

Der NABU for<strong>der</strong>t die Aufnahme diese Punktes, da<br />

insbeson<strong>der</strong>e das "Selketal" viele gegenständliche<br />

Zeugnisse menschlichen Lebens aus vergangener<br />

Zeit, die erhaltenswert <strong>und</strong> von regionaler Bedeutung<br />

sind, besitzt. Nicht nur das Landschaftsbild <strong>und</strong> das<br />

Schutzgebiet, son<strong>der</strong>n auch ein nicht zu<br />

unterschätzen<strong>der</strong> kulturhistorischer Aspekt machen<br />

das Selketal so zu einem touristischen<br />

Anziehungspunkt. Zu nennen sind hier unter<br />

an<strong>der</strong>em die Burgruine Anhalt, die Wiege Sachsen-<br />

Anhalts mit <strong>der</strong> nahegelegenen Dorfstelle Anhalt, die<br />

Hammerwerke, die zahlreichen Stolleneingänge<br />

(Zeugen einer bewegenden Bergbaugeschichte) <strong>und</strong><br />

vieles mehr.<br />

320-28 G 10 Auf den Neubau, die Bestandserhaltung <strong>und</strong><br />

Mo<strong>der</strong>nisierung von Campingplätzen,<br />

Jugendherbergen sowie Einrichtungen <strong>der</strong> Erholung<br />

<strong>und</strong> Freizeitgestaltung für Kin<strong>der</strong> <strong>und</strong> Jugendliche ist,<br />

(unter Berücksichtigung raumbedeutsamer Belange -<br />

aufnehmen!) hinzuwirken.<br />

keine Berücksichtigung Die Ruinen <strong>und</strong> Burgen fallen z.T. unter Anstrich 1 <strong>und</strong> 4 bzw.<br />

unter Pkt. 6.1.6. Vorrangstandorte für Kultur- <strong>und</strong> Denkmalpflege<br />

<strong>und</strong> müssen hier also nicht noch einmal geson<strong>der</strong>t Erwähnung<br />

finden.<br />

Bei dem jetzigen Zustand <strong>der</strong> Burgruine Anhalt stellt sich die<br />

Frage <strong>der</strong> überregionalen Bedeutung.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Raumordnerische <strong>und</strong> an<strong>der</strong>e öffentliche Belange fließen in<br />

jedem Fall bei einem raumbedeutsamen Vorhaben in<br />

bauplanungsrechtlichen Verfahren ein <strong>und</strong> werden automatisch<br />

geprüft. Eine Aufnahme <strong>des</strong> von Ihnen vorgeschlagenen<br />

Zusatzes ist hier also nicht zwingend notwendig.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Mögliche Neu- <strong>und</strong> Ausbaupläne sind<br />

bauplanungsrechtlich zu genehmigen. Der NABU<br />

for<strong>der</strong>t hier die Aufnahme <strong>des</strong> Zusatzes, da dadurch<br />

die Bedeutung entgegenstehen<strong>der</strong> raumbedeutsamer<br />

Belange (z.B. Schutzgebiete) hervorgehoben wird.<br />

320-29 G 13 Geeignete Bereiche (bestehen<strong>der</strong> - einfügen !)<br />

Talsperren, einschließlich ihrer Randbereiche, sind<br />

unter Beachtung <strong>des</strong> Trinkwasser-, Natur- <strong>und</strong><br />

Hochwasserschutzes <strong>und</strong> <strong>der</strong> sonstigen<br />

wasserwirtschaftlichen Belange in das touristische<br />

Angebot einzubeziehen.<br />

keine Berücksichtigung Mit <strong>der</strong> Formulierung in G 13 wird lediglich die Möglichkeit<br />

aufgezeigt, Talsperrenbereiche auch touristisch zu nutzen. Wie<br />

im Pkt. G 13 bereits genannt, sind die Belange <strong>des</strong> Trinkwasser-<br />

, Natur- <strong>und</strong> Hochwasserschutzes <strong>und</strong> wasserwirtschaftlichen<br />

Belange vorrangig zu berücksichtigen. In jedem Fall sind auch<br />

die Belange <strong>des</strong> Naturschutzes entsprechend G 13 zu beachten.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Der NABU for<strong>der</strong>t hier den Zusatz, da durch neu<br />

errichtete Talsperrenbauwerke ohnehin<br />

schwerwiegende Beeinträchtigungen, insbeson<strong>der</strong>e<br />

für den Naturschutz zu erwarten sind. Eine<br />

zusätzliche touristische Nutzung im Eingriffsgebiet<br />

würde die Beeinträchtigungen verstärken <strong>und</strong> ist<br />

daher raumordnerisch zu unterbinden.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 480 von 673


TÖB:<br />

(321) Nie<strong>der</strong>sächsisches Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft <strong>und</strong> Verbraucherschutz<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

321-1 Aus nie<strong>der</strong>sächsischer Sicht sind <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> we<strong>der</strong><br />

<strong>Anregungen</strong> noch Hinweise vorzubringen. Ich bitte,<br />

mich auch weiterhin am Verfahren zu beteiligen.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

6.<strong>2.</strong>3 Straßenverkehr<br />

326-3 Ein verstärkter Ausbau von Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />

in <strong>der</strong> Stadt Stolberg erfor<strong>der</strong>t perspektivisch<br />

verkehrstechnische Lösungen, die geeignet sind, den<br />

zunehmenden Straßenverkehr aufnehmen zu<br />

können. Die durch die Stadt führende Kreisstraße<br />

2354 wird vor allem in <strong>der</strong> Sommersaison dem<br />

Verkehrsaufkommen nicht gerecht. Bedingt durch die<br />

vorhandene Bebauung bestehen im Verlaufe <strong>der</strong><br />

Ortsdurchfahrt Engstellen, die von mehrspurigen<br />

Fahrzeugen (insbeson<strong>der</strong>e Kraftomnibusse) nur ohne<br />

Gegenverkehr durchfahren werden können. Der<br />

Neubau einer Ortsumfahrung wäre <strong>des</strong>halb<br />

empfehlenswert.<br />

keine Berücksichtigung Eine weiträumige Umfahrungsmöglichkeit <strong>der</strong> Stadt Stolberg<br />

besteht bereits über die L 236 von Rottleberode über Schwenda<br />

bis zur K 2833 nördlich Stolberg. Inwieweit eine Ortsumfahrung<br />

für den Zielverkehr nach Stolberg verkehrstechnisch notwendig<br />

ist, kann <strong>der</strong>zeit nicht hinreichend abgeschätzt werden.<br />

Diesbezüglich sind keine Fachplanungen bekannt. Auch auf<br />

Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> komplizierten topografischen, städtebaulichen <strong>und</strong> im<br />

direkten Umfeld <strong>der</strong> Stadt sehr sensiblen ökologischen<br />

Verhältnisse (u.a. Natura 2000-Gebiete) erscheint die<br />

Machbarkeit einer OU ohnehin sehr fraglich.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

6.<strong>2.</strong>4 Rad- <strong>und</strong> fußläufiger Verkehr<br />

326-2 Durch die Zunahme <strong>des</strong> Verkehrsaufkommens auf<br />

<strong>der</strong> Landstraße 236, auch u.a. durch den Ausbau <strong>des</strong><br />

Gewerbestandortes Rottleberode, ist eine weitere<br />

Verbesserung <strong>der</strong> Verkehrssicherheit für Radfahrer<br />

<strong>und</strong> Fußgänger erfor<strong>der</strong>lich. Es wird daher<br />

empfohlen, eine rad- <strong>und</strong> fußläufige Verbindung von<br />

Berga nach Rottleberode bis Stolberg vorzusehen.<br />

keine Berücksichtigung Die Notwendigkeit einer Rad- <strong>und</strong> fußläufigen Verbindung<br />

zwischen Berga <strong>und</strong> Rottleberode bzw. Stolberg wird nicht<br />

bestritten. Im REPHarz werden jedoch nur touristisch regional<br />

o<strong>der</strong> überregional bedeutsame Rad- <strong>und</strong> Wan<strong>der</strong>wege<br />

ausgewiesen. Der von Ihnen eingebrachte Vorschlag kann somit<br />

nicht im REPHarz berücksichtigt werden (möglicherweise in<br />

Fachplanungen Straßenbau), hier ist eher auf Pkt. 6.<strong>2.</strong>4., G 4<br />

bzw. Pkt. 6.<strong>2.</strong>3. G 8 <strong>des</strong> REPHarz abzustellen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

11 keine <strong>Bedenken</strong><br />

326-1 Dem im <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> aufgestellten Regionalen<br />

Entwicklungsplan für die Planungsregion Harz wird<br />

aus polizeilicher Sicht zugestimmt.<br />

Zu denen im Abschnitt Verkehr aufgestellten Zielen<br />

<strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätzen, einschließlich <strong>der</strong>en ergänzenden<br />

Darstellungen besteht nach polizeilicher Beurteilung<br />

Übereinstimmung.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

13.6.<strong>2.</strong>4 Erörterung zu Rad- <strong>und</strong> fußläufiger Verkehr<br />

326-4 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

Bekräftigte Anregung gemäß Datensatz 326-2<br />

Kenntnisnahme siehe Datensatz 226-2<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 481 von 673


TÖB:<br />

(327) Regionale Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

11 keine <strong>Bedenken</strong><br />

327-1 Der <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REPHarz entspricht den<br />

Erfor<strong>der</strong>nissen <strong>der</strong> Raumordnung, die im REPAnhalt<br />

(in Kraft seit 24.1<strong>2.</strong>2006) festgelegt wurden. Daher<br />

bestehen keine Einwände o<strong>der</strong> Hinweise <strong>zum</strong> <strong>2.</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REPHarz.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

5.<strong>2.</strong>8 Vorbehaltsgebiete für Wie<strong>der</strong>bewaldung/Erstaufforstung<br />

328-2 Hier wird seitens <strong>der</strong> Regionalen<br />

Planungsgemeinschaft Halle erneut die Ausweisung<br />

eines Vorbehaltsgebietes für Wie<strong>der</strong>bewaldung in<br />

Fortführung <strong>des</strong> in <strong>der</strong> Planungsregion Halle<br />

festgelegten Gebietes im Bereich San<strong>der</strong>sleben<br />

angeregt.<br />

Das in <strong>der</strong> Planungsregion Halle festgelegte Gebiet<br />

Nr. 3 "Zwei Teilflächen im Bereich <strong>der</strong><br />

San<strong>der</strong>slebener Höhe" verfolgt das Ziel, kleinere<br />

Waldflächen in den Hang- <strong>und</strong> Auebereichen auf<br />

weniger ertragsreichen landwirtschaftlich genutzten<br />

Flächen <strong>zum</strong> Schutz <strong>des</strong> Bodens, zu erweitern.<br />

Entsprechend <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Umweltprüfung<br />

wurden die negativen Umweltauswirkungen dieses<br />

Vorbehaltsgebietes mit gering bis mittel eingestuft.<br />

Bei Berücksichtigung vorhandener<br />

Landschaftsstrukturen <strong>und</strong> wertvoller Biotope im<br />

Bereich <strong>der</strong> Planungsregion Harz sollte die<br />

Fortsetzung geprüft werden.<br />

Da sich die Teilfläche bei San<strong>der</strong>sleben entlang <strong>der</strong><br />

Wipper <strong>und</strong> <strong>der</strong> Bahnlinie erstreckt, die sich bis in die<br />

Planungsregion Harz ebenfalls fortsetzen, ist eine<br />

abgestimmte Planung entlang dieser Linie sinnvoll.<br />

keine Berücksichtigung Entlang <strong>der</strong> Wipper wurde in <strong>der</strong> Planungsregion Harz ein VBG<br />

für den Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems festgelegt,<br />

weil mehrere FFH-Gebiete <strong>und</strong> NSG/FND in diesem Bereich<br />

bestehen, <strong>des</strong>weiteren Trockenrasenflächen <strong>und</strong><br />

Streuobstwiesen (§ 37 Biotope). Bei einer Beschattung dieser<br />

Flächen durch großflächige Aufforstungen würde sich das<br />

Mikroklima än<strong>der</strong>n <strong>und</strong> die Trockenrasenstandorte wären<br />

verloren. Einer Aufforstung kleinerer Flächen steht das VBG für<br />

den Aufbau eines ÖVS Nr.11 nicht entgegen. Die regionale<br />

Bedeutsamkeit wird jedoch angezweifelt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

328-3 Der Abstand <strong>des</strong> Vorranggebietes für die Nutzung<br />

<strong>der</strong> Windenergie mit <strong>der</strong> Wirkung von<br />

Eignungsgebieten Nr. I Quenstedt (RPG Halle) <strong>zum</strong><br />

Eignungsgebiet für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie Nr.<br />

5 Drohndorf (RPG Harz) beträgt 4870 m. Laut<br />

Kriterium A 16 <strong>der</strong> RPG Halle (Beschluss <strong>der</strong><br />

Regionalversammlung II-04-2005 vom 13.07.2005)<br />

<strong>und</strong> Kriterium 10 <strong>der</strong> RPG Harz ist zwischen<br />

Gebieten für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie ein<br />

Min<strong>des</strong>tabstand von 5000 m einzuhalten. Um eine<br />

Anpassung <strong>des</strong> v.g. Gebietes wird gebeten.<br />

keine Berücksichtigung Die geringfügige Unterschreitung von 130 m im Bezug auf das<br />

genannte VRG-Wind im REPHalle ist angesichts <strong>des</strong> erreichten<br />

Umsetzungsstan<strong>des</strong> (EG Nr. 5 nahezu vollständig mit WEA<br />

bebaut) <strong>und</strong> <strong>der</strong> Grobmaßstäblichkeit <strong>der</strong> Abstandswerte<br />

zwischen VRG-/EG-Wind als Restriktionswert/Richtwert<br />

regionalplanerisch unerheblich.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 482 von 673


TÖB:<br />

(328) Regionale Planungsgemeinschaft Halle<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie mit <strong>der</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

328-9 Analog zu Pkt. 5.3.1 Z3 sollte hier die Aussage<br />

eingefügt werden, dass das VRG Nr. VI Holdenstedt-<br />

Mittelhausen <strong>der</strong> RPG Harz mit dem benachbarten<br />

VRG Nr. III Osterhausen <strong>der</strong> Planungsregion Halle<br />

als ein Gebiet für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie zu<br />

betrachten ist.<br />

volle Berücksichtigung Beide VRG grenzen direkt aneinan<strong>der</strong> <strong>und</strong> werden lediglich volle Berücksichtigung nein<br />

adminstrativ durch die Grenze <strong>der</strong> Planungsregionen Halle <strong>und</strong><br />

Harz getrennt..<br />

6.<strong>2.</strong>3 Straßenverkehr<br />

328-5 Die B 180 Aschersleben-Querfurt ist im <strong>2.</strong> REP-E<br />

Halle als lan<strong>des</strong>bedeutsam ausgewiesen, im <strong>2.</strong> REP-<br />

E Harz als regional bedeutsam. Es wird angeregt,<br />

auch in <strong>der</strong> Planungsregion Harz die B 180 als<br />

lan<strong>des</strong>bedeutsam einzustufen.<br />

volle Berücksichtigung Kartografischer Fehler wird bereinigt.<br />

volle Berücksichtigung ja<br />

6.<strong>2.</strong>4 Rad- <strong>und</strong> fußläufiger Verkehr<br />

328-6 Außerdem sollten <strong>der</strong> Europawan<strong>der</strong>weg E 11<br />

südlich von Wippra <strong>und</strong> die Alte Salzstraße nördlich<br />

von Landgrafroda als bedeutsame Rad-, Wan<strong>der</strong>-,<br />

Reitwege aufgenommen werden, da eine<br />

Ausweisung auch in <strong>der</strong> Planungsregion Halle erfolgt.<br />

volle Berücksichtigung Aufnahme erfolgt in Text <strong>und</strong> Karte<br />

volle Berücksichtigung ja<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 483 von 673


TÖB:<br />

(328) Regionale Planungsgemeinschaft Halle<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

9 Zeichnerische Darstellung<br />

328-4 Die im Bereich in <strong>der</strong> Planungsregion Harz<br />

kartographisch dargestellten Schienen-, Straßen-<strong>und</strong><br />

Radwegetrassen werden teilweise bis in die<br />

Planungsregion Halle hinein ausgewiesen <strong>und</strong><br />

entsprechen <strong>zum</strong> Teil nicht den gegenwärtig<br />

vorgesehenen Festlegungen im REP Halle.<br />

Es wird daher darum gebeten, die zeichnerische<br />

Darstellung auf das Gebiet <strong>der</strong> Planungsregion Harz<br />

zu beschränken. Insbeson<strong>der</strong>e betrifft das folgende<br />

Trassen:<br />

Schienenverbindung für den Fernverkehr Erfurt -<br />

Sangerhausen - Magdeburg<br />

- BAB 71<br />

- B 180, OU Aschersleben Süd - Quenstedt<br />

- L 72 einschließlich OU San<strong>der</strong>sleben<br />

- L229<br />

- L230 Harzr<strong>und</strong>weg<br />

- Radfernweg Saale-Harz.<br />

328-7 Die in <strong>der</strong> Planungsregion Harz ausgewiesenen<br />

überregional- <strong>und</strong> regional bedeutsamen<br />

Versorgungs- <strong>und</strong> Produktenleitungen werden<br />

teilweise bis in die Planungsregion Halle hinein<br />

ausgewiesen <strong>und</strong> entsprechen teilweise nicht den<br />

gegenwärtig vorgesehenen Festlegungen im REP<br />

Halle.<br />

Es wird daher wie<strong>der</strong>um gebeten, die zeichnerische<br />

Darstellung auf das Gebiet <strong>der</strong> Planungsregion Harz<br />

zu beschränken.<br />

keine Berücksichtigung Durch die Weiterführung über die Planungsregion Harz hinaus<br />

wird <strong>der</strong> Verbindungscharakter <strong>der</strong> Trassen verdeutlicht.<br />

Die Festlegung zur genannten Schienenstrecke lautet wie im<br />

REPHalle Schienenverbindung für den Fernverkehr (Bestand).<br />

Geringfügig sind Unterschiede im Verlauf vorhanden, diese<br />

werden behoben. Die Darstellung <strong>der</strong> BAB A 71 außerhalb<br />

unserer Planungsregion stellt eine nachrichtliche Übernahme<br />

aus dem LEP dar. Die B180, OU ASL-Süd-Quenstedt ist laut<br />

laufenden ROV dargestellt wurden. Mit Abschluss dieses<br />

Verfahrens (06/2007) wird die abgestimmte Trassenführung im<br />

REPHarz dargestellt.<br />

Die L72 ist als regional bedeutsame Verkehrsverbindung<br />

festgelegt, wie im REP Halle. Die OU San<strong>der</strong>sleben ist seit<br />

21.1<strong>2.</strong>2006 fertig gestellt <strong>und</strong> damit Bestand.<br />

Die L229 ist ebenfalls wie im REPHalle als regional bedeutsame<br />

Verkehrsstraße dargestellt.<br />

Der Radwegverlauf für den Harzr<strong>und</strong>weg <strong>und</strong> den Radfernweg<br />

Saale-Harz ist laut LVermGeo festgelegt.<br />

keine Berücksichtigung ja<br />

teilweise Berücksichtigung Die Trassen <strong>und</strong> Leitungen sind nachrichtliche Übernahmen aus<br />

dem ATKIS, ROK, daher entfalten sie keine rechtliche<br />

Bindungswirkung. Sie dienen lediglich <strong>der</strong> Information. Die<br />

Trassen <strong>und</strong> Leitungen im Anschluss an die RPG Halle werden<br />

nochmals überprüft <strong>und</strong> gegebenenfalls berichtigt.<br />

teilweise Berücksichtigung ja<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 484 von 673


TÖB:<br />

(328) Regionale Planungsgemeinschaft Halle<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

328-1 Im <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REPHalle werden im Bereich <strong>des</strong><br />

Harzes Vorranggebiete für Forstwirtschaft<br />

ausgewiesen. Damit wird <strong>der</strong> Notwendigkeit<br />

Rechnung getragen, den Wald soweit dieser nicht<br />

aufgr<strong>und</strong> rechtsverbindlicher Vorgaben an<strong>der</strong>e<br />

Funktionen wahrzunehmen hat, mit seiner Nutz-,<br />

Schutz- <strong>und</strong> Erholungsfunktion vor<br />

entgegenstehenden Nutzungsansprüchen zu<br />

bewahren. Außerdem wird damit auch die<br />

überwiegend wirtschaftliche Bedeutung <strong>der</strong><br />

Forstwirtschaft in den naturnahen<br />

zusammenhängenden Waldbeständen <strong>des</strong> Harzes<br />

berücksichtigt. Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> im Lan<strong>des</strong>waldgesetz<br />

verankerten Aufgaben <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong>, werden die<br />

For<strong>der</strong>ungen nach Berücksichtigung <strong>der</strong> Belange <strong>der</strong><br />

Erholungsnutzung sowie <strong>des</strong> Aufbaues eines<br />

ökologischen Verb<strong>und</strong>systems in diesem Bereich<br />

nicht vernachlässigt. Seitens <strong>der</strong> Regionalen<br />

Planungsgemeinschaft Halle wird angeregt,<br />

Vorranggebiete für Forstwirtschaft im Anschluss an<br />

die Gebiete in <strong>der</strong> Planungsregion Halle<br />

planungsraumübergreifend auszuweisen.<br />

328-10 Mit Beschluss-Nr. II/03-2007 hat die<br />

Regionalversammlung <strong>der</strong> RegPlGHalle die STN <strong>zum</strong><br />

<strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REPHarz mit Umweltbericht<br />

beschlossen.<br />

keine Berücksichtigung Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> großen Bedeutung <strong>des</strong> Tourismus im Harz sowie<br />

einer generellen forstwirtschaftlichen Nutzung <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong><br />

wurde durch den Regionalausschuss beschlossen, keine<br />

Vorranggebiete für Forstwirtschaft festzulegen. Hier würde es zu<br />

Überlagerungskonflikten kommen, wenn großflächige<br />

Vorranggebiete für Forstwirtschaft ausgewiesen werden würden,<br />

da an<strong>der</strong>e Vorbehaltsfunktionen, wie z.B. das Vorbehaltsgebiet<br />

für Tourismus <strong>und</strong> Erholung in diesen Bereichen auch<br />

vorhanden sind..<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 485 von 673


TÖB:<br />

(328) Regionale Planungsgemeinschaft Halle<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

328-8 Zur Umweltprüfung ist an<strong>zum</strong>erken, dass die<br />

ausgewiesenen Vorbehaltsgebiete für<br />

Wie<strong>der</strong>bewaldung mit einer durchschnittlichen<br />

Flächengröße von 520 ha teilweise schon als<br />

konfliktreich einzustufen sind. Insbeson<strong>der</strong>e im<br />

Hinblick auf die Bewertung <strong>des</strong> Schutzgutes Boden<br />

differiert <strong>der</strong> Umweltbericht mit <strong>der</strong> Sichtweise <strong>der</strong><br />

Planungsregion Halle.<br />

Das Schutzgut Boden zeigt zwar hinsichtlich <strong>des</strong><br />

Vorbehalts Wie<strong>der</strong>bewaldung generell eine nur<br />

geringe potenzielle Konfliktträchtigkeit, da positive<br />

Wirkfaktoren wie <strong>der</strong> Erosionsschutz o<strong>der</strong> die<br />

nachhaltige Sicherung wertvoller Bodeneigenschaft<br />

überwiegen. Jedoch sind auf den herausragend<br />

fruchtbaren <strong>und</strong> ertragsreichen Böden mit hohen bis<br />

sehr hohen Bodenwertzahlen die Empfindlichkeiten<br />

gegenüber langfristiger Nutzungsumwandlung <strong>und</strong><br />

Reduzierung wertvoller landwirtschaftlicher<br />

Ertragsflächen durch die Vorbehaltsgebiete gegeben.<br />

Seitens <strong>der</strong> Regionalen Planungsgemeinschaft Halle<br />

wird eine Prüfung dahingehend angeregt.<br />

keine Berücksichtigung Hierbei handelt es sich nach Auffassung <strong>des</strong> Einwen<strong>der</strong>s<br />

offensichtlich um einen monetären Eingriff im Sinne einer<br />

Nutzwertmin<strong>der</strong>ung <strong>und</strong> nicht um ein Schutzgut, dass<br />

beeinträchtigt wird. Die VBG Wie<strong>der</strong>bewaldung/Erstaufforsrtung<br />

sind als Suchräume für die Aufforstungsmaßnahmen festgelegt,<br />

es wird nicht davon ausgegangen, dass die gesamten Flächen<br />

aufgeforstet werden. Außerdem wurden diese Suchräume<br />

bereits durch die Fachplanung genauer überprüft.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

13.5.3.1 Erörterung zu Eignungsgebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

328-11 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

DS 328-3 hier wurde nochmals auf die strikte<br />

Einhaltung <strong>der</strong> Abstandskriterien verwiesen, die<br />

Abwägung könne nicht akzeptiert werden.<br />

keine Berücksichtigung siehe Datensatz S 328-3;<br />

Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> Abwägungsentscheidung ist <strong>der</strong> Kriterienkatalog-<br />

Wind <strong>der</strong> RegPlGHarz, in dem die Min<strong>des</strong>tabstände zwischen<br />

Windparks als sogenannter Restriktionswert eingestuft sind.<br />

Dies lässt im Einzelfall Abweichungen vom Restriktionswert,<br />

insbeson<strong>der</strong>e bei bereits vorhandenen Windparks, zu. Wenn die<br />

RPG Halle auf die strikte Umsetzung <strong>des</strong> 5 km Abstan<strong>des</strong> auf<br />

Gr<strong>und</strong>lage ihrer Kriterien besteht, kann sie dies durch eine<br />

Reduzierung <strong>des</strong> VRG-EG-Wind Quenstedt im Alt-Kreis<br />

Mansfel<strong>der</strong> Land selbst sicherstellen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

13.9 Erörterung zu Zeichnerische Darstellung<br />

328-12 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

Die Darstellungen im REPHarz sollten die<br />

Regionsgrenzen nicht überschreiten, was<br />

insbeson<strong>der</strong>e für die A 71 gilt.<br />

keine Berücksichtigung Die Darstellung <strong>der</strong> A 71 als nicht abgestimmte Planung<br />

außerhalb <strong>der</strong> Planungsregion stellt eine nachrichtliche<br />

Übernahme aus dem LEP <strong>und</strong> nicht aus dem REPHalle o<strong>der</strong><br />

REPAnhalt dar. Diese ergänzende Darstellung sollt die<br />

überregionale Verbindungsfunktion <strong>der</strong> A 71 verdeutlichen.<br />

Datensatz 328-4 wird entsprechend ergänzt/geän<strong>der</strong>t.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 486 von 673


TÖB:<br />

(329) Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>4 Rad- <strong>und</strong> fußläufiger Verkehr<br />

329-2 Der Bo<strong>der</strong>adwan<strong>der</strong>weg ist im REP MD (Pkt. 5.9.4.5<br />

Nr. 5) als regional bedeutsamer Radwan<strong>der</strong>weg<br />

"bedarf näherer Abstimmung" dargestellt. In <strong>der</strong><br />

Abwägung zu diesem Punkt besteht ein Wi<strong>der</strong>spruch<br />

zwischen dem Abwägungsergebnis <strong>des</strong> Datensatzes<br />

296-4 (Landkreis Bördekreis) <strong>und</strong> <strong>des</strong> Datensatzes<br />

329-1 (Regionale Planungsgemeinschaft Magdeburg).<br />

329-3 Der Fernwan<strong>der</strong>weg Jakobsweg ist im REP MD als<br />

bedeutsamer Rad-, Wan<strong>der</strong>- <strong>und</strong> Reitweg<br />

übernommen worden (Pkt. 5.9.4.5 Nr. 8). Es wird<br />

vorgeschlagen, dies ebenfalls für das Gebiet <strong>der</strong><br />

Planungsregion Harz fortzuführen.<br />

volle Berücksichtigung Die Abwägungsergebnisse <strong>zum</strong> 1. Planentwurf (Datensatz 296-<br />

4, Bördekreis) waren tatsächlich wi<strong>der</strong>sprüchlich <strong>und</strong> müssen<br />

heißen: keine Berücksichtigung, da <strong>der</strong> Weg auf dem Gebiet <strong>der</strong><br />

RegPlGHarz bereits vorhanden ist.<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Der Pilgerweg ist bereits unter Pkt. 7.17, G 6 textlich benannt.<br />

Da <strong>der</strong> Weg verschiedene Variantenverläufe (nach Auskunft <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>verwaltungsamtes <strong>und</strong> <strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>marketinggesellschaft)<br />

in unserer Planungsregion aufweist, <strong>und</strong> bei einer<br />

kartografischen Darstellung gleichzeitig ein Konflikt zur<br />

Darstellung <strong>des</strong> REPMagdeburg erzeugen würde (da Anschluss<br />

<strong>zum</strong> REPHarz mit den aufgezeigten Varianten nicht identisch<br />

ist), muss wegen <strong>der</strong> Normenklarheit auf eine Aufnahme als Ziel<br />

<strong>der</strong> Raumordnung im REPHarz verzichtet werden.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10 Sonstiges<br />

329-1 Die von <strong>der</strong> RegPlGMagdeburg dargelegten<br />

Hinweise <strong>und</strong> <strong>Anregungen</strong>, die Ihnen in <strong>der</strong> STN vom<br />

29.112005 zuging, wurden berücksichtigt.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe<br />

330-2 Zum geplanten Industrie- <strong>und</strong> Gewerbestandort mit<br />

regionaler Bedeutung "Flugplatz Allstedt" verweisen<br />

wir auf die ablehnende STN vom 10.01.07 <strong>zum</strong> ROV<br />

"Errichtung <strong>und</strong> Betrieb <strong>der</strong> Schweinezuchtanlage<br />

Allstedt" an das LVWA Sachsen-Anhalt.<br />

keine Berücksichtigung Die Ausweisung eines Standortes für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe im<br />

Bereich <strong>des</strong> Allstedter Flugplatzes im REPHarz ist von vorn<br />

herein nicht mit bestimmten Nutzungsabsichten gleichzustellen.<br />

Aus diesem Gr<strong>und</strong> bleibt <strong>der</strong> Standort im REPHarz bestehen.<br />

Die ablehnende STN <strong>des</strong> Einwän<strong>der</strong>s im Zuge <strong>des</strong> ROV zur<br />

Schweinemastanlage betrifft ein an<strong>der</strong>es, nachgeordnetes<br />

Verfahren <strong>und</strong> ist somit nicht auf die<br />

Vorrangstandortausweisung im REPHarz übertragbar.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 487 von 673


TÖB:<br />

(330) Regionale Planungsgemeinschaft Nordthüringen Planungsstelle<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>3 Straßenverkehr<br />

330-1 Der Beschluss Nr. 06/01/2005 vom 08.11.2005 wird<br />

aber zu folgenden Punkten aufrechterhalten:<br />

Zum geplanten Bau <strong>der</strong> Ortsumgehung Kelbra im<br />

Verlauf <strong>der</strong> B 85 wird auf dem Gebiet von Thüringen<br />

auf eine Abstufung <strong>der</strong> B 85 orientiert <strong>und</strong> <strong>der</strong> Bau<br />

einer Ortsumfahrung für Bad Frankenhausen auf die<br />

Ost-West-Relation Son<strong>der</strong>shausen - Bad<br />

Frankenhausen - Artern ausgerichtet. Dieses dient<br />

<strong>der</strong> Entlastung <strong>der</strong> B 85 über den Kyffhäuser vom<br />

Durchgangsverkehr <strong>und</strong> orientiert auf eine rein<br />

touristische Erschließung <strong>des</strong> Naturparks Kyffhäuser<br />

mit seinen Sehenswürdigkeiten.<br />

Kenntnisnahme Die Ausführungen zu den Straßenplanungen in Nordthüringen<br />

werden zur Kenntnis genommen.<br />

Die OU Kelbra soll, unabhängig von <strong>der</strong> möglichen künftigen<br />

Straßenklassifizierung, <strong>der</strong> Entlastung <strong>des</strong> Stadtkerns Kelbras<br />

vom Durchgangsverkehr dienen.<br />

Hinsichtlich einer gesicherten Einschätzung <strong>der</strong> langfristigen<br />

Verkehrsentwicklung sollte zunächst die volle verkehrliche<br />

Wirksamkeit <strong>der</strong> A 38 <strong>und</strong> A 71 auf das nachgeordnete<br />

regionale Straßennetz abgewartet werden. Folglich ist es<br />

zunächst die Aufgabe <strong>der</strong> Regionalplanung, den möglichen<br />

Trassenkorridor <strong>der</strong> OU vor entgegenstehenden<br />

Planungen/Nutzungen zu schützen.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10 Sonstiges<br />

331-1 Hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass <strong>der</strong> Vorstand<br />

<strong>des</strong> Regionalverban<strong>des</strong> Harz e.V. in seiner<br />

Vorstandssitzung am 06.03.07 beschlossen hat,<br />

keine Stellungnahme <strong>zum</strong> REPHarz abzugeben.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

11 keine <strong>Bedenken</strong><br />

337-1 Es bestehen keine Einwände, Än<strong>der</strong>ungswünsche<br />

o<strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> seitens <strong>der</strong> Abteilungen Strom,<br />

Gas, Trinkwasser, Fernwärme <strong>und</strong><br />

Straßenbeleuchtung.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

11 keine <strong>Bedenken</strong><br />

339-1 Den <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REPHarz haben wir zur Kenntnis<br />

genommen <strong>und</strong> teilen Ihnen mit, dass hierzu seitens<br />

<strong>der</strong> halberstadtwerke <strong>und</strong> <strong>der</strong> Abwassergesellschaft<br />

Halberstadt GmbH keine <strong>Bedenken</strong> <strong>und</strong> Einwände<br />

bestehen.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

6.1.3 Vorrangstandorte für Ver- <strong>und</strong> Entsorgung<br />

340-1 (STN vom 05.03.07 <strong>und</strong> 1<strong>2.</strong>10.05)<br />

Energiewirtschaft (Z 1):<br />

Im Textteil sollte ein Hinweis dahingehend<br />

aufgenommen werden, dass die Errichtung von<br />

kleineren Anlagen <strong>der</strong> Energieversorgung wie BHKW<br />

o.ä. in Betracht gezogen werden sollte. Aus unserer<br />

Sicht wäre dies ein Beitrag zur Stärkung <strong>der</strong><br />

kommunalen Wirtschaft.<br />

keine Berücksichtigung In Pkt. 7.9. Energie G 3 wurde bereits auf die<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

dezentrale/regenerative Energienutzung eingegangen.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 488 von 673


TÖB:<br />

(340) Stadtwerke Quedlinburg<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.3.1 Energieversorgung<br />

340-2 (STN vom 05.03.07 <strong>und</strong> 1<strong>2.</strong>10.05)<br />

Im Textteil sollte ein Hinweis aufgenommen werden,<br />

dass bei <strong>der</strong> Planung von Industrie- <strong>und</strong><br />

Gewerbegebieten Leitungstrassen <strong>und</strong> Standorte für<br />

Transformatorenstationen/ Gasdruckregelanlagen<br />

vorzusehen sind.<br />

keine Berücksichtigung Kein Regelungsbedarf durch die Regionalplanung, ist <strong>der</strong> keine Berücksichtigung nein<br />

Bauleitplanung vorbehalten.<br />

13.10 Erörterung zu Sonstiges<br />

340-3 Absage Teilnahme Erörterung<br />

Die Stellungnahme ist weiterhin gültig<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

11 keine <strong>Bedenken</strong><br />

341-1 Mit Schreiben vom 01.03.07 übergaben Sie uns den<br />

<strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REPHarz. Seitens <strong>der</strong> SWS bestehen<br />

keine <strong>Bedenken</strong> gegen die im Plan getroffenen<br />

Aussagen.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

13.10 Erörterung zu Sonstiges<br />

342-1 Absage Teilnahme Erörterung.<br />

Abgegebene Stellungnahme behält ihre Gültigkeit.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

3 Allgemeine Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung für die Planungsregion<br />

344-1 Als neuer Punkt (G 16) auf Seite 7 ist <strong>der</strong> Harz als<br />

Hochwasserentstehungsgebiet zu definieren - siehe<br />

dazu G 9 aus Seite 42 bzw. Begründung Pkt. 7.3 auf<br />

Seite 101.<br />

keine Berücksichtigung Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung sind allgemeine Aussagen zur<br />

Entwicklung, Ordnung <strong>und</strong> Sicherung <strong>des</strong> Gesamtraums (§ 3 Nr.<br />

3 ROG). Die vorgeschlagene Ergänzung ist für den Pkt. 3<br />

(Allgemeine Gr<strong>und</strong>sätze) bereits fachlich zu konkret gefasst.<br />

Deswegen ist <strong>der</strong> Aspekt <strong>des</strong> Hochwasserentstehungsgebietes<br />

bei den einzelfachlichen Gr<strong>und</strong>sätzen (Pkt. 7.3, G 9) thematisiert<br />

worden. Eine unterschiedliche rechtliche Wichtung ist damit<br />

nicht gegeben ("Gr<strong>und</strong>satz ist Gr<strong>und</strong>satz"). Gemäß genanntem<br />

G 9 ist für die genaue Abgrenzung eines<br />

Hochwasserentstehungsgebietes die Fachplanung (LHW, LAU)<br />

zuständig, die Regionalplanung kann diese Aufgabe allein nicht<br />

übernehmen. Ggf. sollte nach Abschluss <strong>des</strong> <strong>der</strong>zeit lfd.<br />

Aufstellungsverfahrens <strong>zum</strong> REPHarz eine diesbezügliche<br />

Zusammenarbeit zwischen Fach- <strong>und</strong> Regionalplanung zur<br />

hinreichend genauen räumlichen Festlegung eines<br />

Hochwasserentstehungsgebietes im Harzbereich vereinbart<br />

werden.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 489 von 673


TÖB:<br />

(344) Talsperrenbetrieb <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

344-2 Mit <strong>der</strong> Formulierung <strong>des</strong> letzten Satzes in G 3 zu<br />

Pkt. 5.1. auf Seite 13 wird <strong>der</strong> Zielstellung <strong>der</strong><br />

Schaffung <strong>des</strong> kohärenten Netzes Natura 2000 (FFH-<br />

Richtlinie) nicht Rechnung getragen<br />

344-3 In Z 4 zu Pkt. 5.1.1. auf Seite 13 sind die Harzteiche<br />

<strong>und</strong> das Bodewerk zu ergänzen.<br />

344-5 Begründung: Z 8, Seite 61:<br />

Über die Hochwasserschutzkonzeption <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

Sachsen-Anhalt ist die raumplanerische Bearbeitung<br />

<strong>der</strong> HRB Straßberg <strong>und</strong> Meisdorf abgeschlossen. Die<br />

Durchführung <strong>der</strong> Prüfung von Alternativen im Sinne<br />

FFH-Richtlinie erfolgt lediglich bei <strong>der</strong> Feststellung<br />

von erheblichen Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Schutz- <strong>und</strong><br />

Erhaltungsziele <strong>des</strong> FFH-Gebietes durch das<br />

Vorhaben.<br />

keine Berücksichtigung Ein unmittelbarer Konflikt aus den entsprechend G 3<br />

angestrebten Ausgleichsmaßnahmen bei unvermeidbaren<br />

Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Retentionsvermögens in den VRG-<br />

Hochwasserschutz ist nicht erkennbar. Längst nicht alle VRG-<br />

Hochwasserschutz befinden sich im Netz <strong>der</strong> Natura-2000-<br />

Gebiete. Außerdem wäre bei möglichen Planungen solcher<br />

Ausgleichsmaßnahmen auch die Betroffenheit an<strong>der</strong>er<br />

öffentlicher Belange (z.B. Natur <strong>und</strong> Landschaft) zu prüfen. Da<br />

es sich bei G 3 nicht um ein Ziel <strong>der</strong> Raumordnung handelt,<br />

kann im Zuge <strong>der</strong> diesbezüglichen Abwägung im Falle einer<br />

möglichen erheblichen Beeinträchtigung von FFH-Gebieten<br />

dieser raumordnerische Gr<strong>und</strong>satz weggewogen werden.<br />

Es kann ohnehin nicht pauschalisiert werden, dass<br />

Ausgleichsmaßnahmen gemäß G 3 selbst bei einer<br />

Betroffenheit eines FFH-Gebietes auch zu diesbezüglichen<br />

erheblichen Beeinträchtigungen führen würde.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Nicht notwendig, da die Funktion <strong>des</strong> an <strong>der</strong> Bode vorhandenen<br />

Talsperrensystems (Bodewerk) <strong>und</strong> <strong>der</strong> sogenannten<br />

"Harzteiche" für den Hochwasserschutz als Anlagen im Sinne<br />

§§ 88 <strong>und</strong> 92 WG LSA (siehe hierzu auch Datensatz 314-2,<br />

Ministerium für Landwirtschaft <strong>und</strong> Umwelt) bereits hinreichend<br />

als Ziel <strong>der</strong> Raumordnung in Z 5 festgeschrieben ist.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Die Hochwasserschutzkonzeption <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt<br />

stellt keine verbindliche Planung nach dem<br />

Raumordnungsgesetz dar <strong>und</strong> enthält auch keine<br />

raumordnerische Alternativenprüfung gemäß § 15 Abs. 1<br />

Lan<strong>des</strong>planungsgesetz. Letzteres ist, da kein<br />

Raumordnungsverfahren durchgeführt wurde, gemäß § 15 Abs.<br />

2 Nr. 3 LPlG im wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

abschließend, auch unter Berücksichtigung einer<br />

Alternativenprüfung nach <strong>der</strong> FFH-Richtlinie, sicherzustellen. Im<br />

Zuge dieser Prüfung ist die diesbezügliche Eignung von dem<br />

o<strong>der</strong> den Standort(en) für ein Hochwasserrückhaltebecken im<br />

Sinne <strong>des</strong> Z 8 nachzuweisen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 490 von 673


TÖB:<br />

(344) Talsperrenbetrieb <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

344-6 Die gemäß <strong>der</strong> Scopingunterlagen bekannten<br />

Ausdehnungen <strong>der</strong> Einstauflächen für das HQ(100)<br />

im HRB Meisdorf <strong>und</strong> Straßberg sind in <strong>der</strong> Karte 1<br />

nicht enthalten. Ebenfalls fehlen die Einstauflächen<br />

<strong>der</strong> Harzteiche.<br />

keine Berücksichtigung Die Eignung <strong>der</strong> in den Scopingunterlagen ausgewiesenen<br />

Einstauflächen ist noch nicht hinreichend belegt. Dieses kann<br />

erst im Ergebnis <strong>des</strong> diesbezüglichen wasserrechtlichen<br />

Genehmigungsverfahrens festgestellt werden (<strong>und</strong> nicht bereits<br />

vorweggenommen in den Scopingunterlagen). Die Eignung im<br />

Sinne <strong>des</strong> Z 8 bezieht sich nicht nur auf die<br />

wasserwirtschaftliche Eignung, son<strong>der</strong>n auch hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Betroffenheit an<strong>der</strong>er öffentlicher Belange.<br />

Im übrigen werden die Einstauflächen <strong>der</strong> genannten HWRB im<br />

wesentlichen bereits vom Vorranggebiet für Hochwasserschutz<br />

"Selke" mit abgedeckt. Auf eine separate kartografische<br />

Darstellung <strong>der</strong> Harzteiche wird verzichtet (siehe auch<br />

Datensatz 344-3).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

5.1.2 Vorranggebiete für Wassergewinnung<br />

344-4 In Z 2 unter Pkt. 5.1.<strong>2.</strong> auf Seite 14 sollte anstelle<br />

Rappbodetalsperre Bodewerk genannt werden (da<br />

Verb<strong>und</strong>wirkung <strong>der</strong> Talsperre).<br />

Falsche Schreibweise Zillierbachtalsperre korrigieren.<br />

Eine Überprüfung <strong>der</strong> Karten zu den Vorranggebieten<br />

ergab eine Differenz <strong>der</strong><br />

Wasserschutzgebietsgrenzen, <strong>der</strong> TSB-LSA bittet um<br />

einen Abstimmungstermin.<br />

teilweise Berücksichtigung Der genannte Schreibfehler wird korrigiert.<br />

Eine Umbenennung <strong>des</strong> VRG-Wassergewinnung ist nicht<br />

möglich <strong>und</strong> auch nicht notwendig. Die Bezeichnung "Ostharz /<br />

Rappbode Talsperre" stellt eine LEP-Übernahme dar. Die<br />

fachlich zugr<strong>und</strong>e gelegte Wasserschutzgebietsausweisung<br />

lautet lt. Raumordnungskataster "Rappbode-System", so dass<br />

die vorgenommene textliche Ergänzung <strong>der</strong> o.g. LEP-<br />

Bezeichnung "Rappbodetalsperrensystem" ausreichend <strong>und</strong><br />

auch allgemein verständlicher ist als "Bodewerk".<br />

Die Abgrenzung <strong>des</strong> genannten VRG im Vergleich zu dem<br />

größeren Wasserschutzgebiet basiert auf die LEP-Ausweisung,<br />

die im REPHarz teilweise den örtlichen Gegebenheiten<br />

angepasst wurde. Im Bereich <strong>des</strong> Nationalparks Harz <strong>und</strong> von<br />

weiteren größeren Natura 2000 Gebieten, die vom o.g.<br />

Wasserschutzgebiet überlagert werden, erfolgte statt einer<br />

Ausweisung eines VRG-/VGB-Wassergewinnung die<br />

Festlegung von Vorranggebieten für Natur <strong>und</strong> Landschaft o<strong>der</strong><br />

von Vorbehaltsgebieten für den Ausbau eines ökologischen<br />

Verb<strong>und</strong>systems. Die weiteren WSG-Bereiche, die nicht als<br />

VRG-Wassergewinnung ausgewiesen wurden, sind als<br />

Vorbehaltsgebiet für Wassergewinnung regionalplanerisch<br />

gesichert.<br />

Nach telefonischer Rücksprache mit dem TSB wurde auf den<br />

zunächst gewünschten Abstimmungstemin verzichtet.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 491 von 673


TÖB:<br />

(344) Talsperrenbetrieb <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

344-7 Wie wird <strong>der</strong> Punkt Nutzung von regenerativen<br />

Energien - speziell Wasserkraft-bewertet bzw.<br />

beurteilt?<br />

344-8 Wie ist <strong>der</strong> Wortlauf "Fernwasser" <strong>und</strong><br />

"Fernwasserbezug" zu verstehen? Handelt es sich<br />

hierbei um das Wasser <strong>der</strong> FWV Elbaue Ostharz?<br />

Vergleiche Pkt. 7.10.<br />

Kenntnisnahme Hierzu sind in Pkt. 7.9 Energie hinreichend Aussagen getätigt Kenntnisnahme nein<br />

wurden.<br />

Kenntnisnahme Die einzelfachlichen Gr<strong>und</strong>sätze im Pkt. 7 <strong>des</strong> REPHarz haben<br />

im Gegensatz zu den Festlegungen <strong>des</strong> Pkt. 5 <strong>und</strong> 6 regelmäßig<br />

zunächst keinen Orts-, Gebiets- <strong>und</strong> Trassenbezug. Ein<br />

räumlicher Bezug <strong>der</strong> einzelfachlichen Gr<strong>und</strong>sätze kann<br />

dadurch erst in Abwägungsprozessen auf nachfolgenden<br />

Planungsebenen erfolgen, falls raumbedeutsame<br />

Planungen/Maßnahmen öffentlicher Stellen thematisch von<br />

diesen Gr<strong>und</strong>sätzen erfasst werden. Das wäre z.B. auch bei<br />

einer Trinkwasserzielplanung <strong>der</strong> Fall. Die<br />

Fernwasserversorgung <strong>der</strong> FWV Elbaue würde damit auch unter<br />

dem Begriff "Fernwasserbezug" <strong>des</strong> G 5 in Pkt. 7.10 fallen.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

13.10 Erörterung zu Sonstiges<br />

348-1 Absage Teilnahme Erörterung.<br />

Einladung wurde an HVV weitergegeben.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

11 keine <strong>Bedenken</strong><br />

350-1 Mit Schreiben vom 16.1<strong>2.</strong>2005 haben wir Ihnen im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Trägerbeteiligung unsere<br />

Stellungnahme einschließlich einer aktuellen<br />

Übersicht <strong>der</strong> technischen Anlagen <strong>der</strong> TWM GmbH<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> Wasserschutzgebiete übergeben.<br />

Ergänzungen bzw. Korrekturen sind unsererseits<br />

nicht notwendig.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

13.10 Erörterung zu Sonstiges<br />

350-2 Mit Schreiben vom 16.1<strong>2.</strong>2005 <strong>und</strong> 10.04.2007<br />

haben wir Ihnen im Rahmen <strong>des</strong> Anhörungs- <strong>und</strong><br />

Beteiligungsverfahrens die Stellungnahme<br />

einschließlich einer Übersicht <strong>der</strong> technischen<br />

Anlagen <strong>der</strong> TWM GmbH <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Wasserschutzgebiete übergeben.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Ergänzungen bzw. Korrekturen sind unsererseits<br />

nicht notwendig. Die Übersichtskarte <strong>der</strong> TWM ist auf<br />

dem aktuellen Stand.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 492 von 673


TÖB:<br />

(353) Unterhaltungsverband "Selke/Obere Bode"<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

11 keine <strong>Bedenken</strong><br />

353-1 Von Seiten <strong>des</strong> Unterhaltungsverban<strong>des</strong><br />

"Selke/Obere Bode" als Träger öffentlicher Belange<br />

gibt es keine Einwände gegen den o.g.<br />

Entwicklungsplan.<br />

Die Belange <strong>der</strong> Gewässerunterhaltung bleiben von<br />

den Planungen unberührt.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

7.3 Gewässerschutz<br />

356-2 (STN vom 29.11.05)<br />

Unserer Meinung nach sollte die Problematik <strong>der</strong><br />

Gewässerschonstreifen, im REPHarz, Pkt. 7.3, G 7<br />

(S. 42) erwähnt, stärker Beachtung finden. In <strong>der</strong><br />

Regel sind diese Gewässerschonstreifen in von <strong>der</strong><br />

Landwirtschaft geprägten Gebieten nicht vorhanden.<br />

Diese Gewässerschonstreifen sind wichtige<br />

Rückzugs- <strong>und</strong> Randzonen für Flora <strong>und</strong> Fauna.<br />

Letztendlich ist durch vorhandene einseitig nicht mit<br />

Gehölzen bepflanzte Gewässerschonstreifen eine<br />

von <strong>der</strong> Ackerbewirtschaftung unabhängige<br />

Gewässerunterhaltung möglich.<br />

keine Berücksichtigung Eine regionalplanerische Sicherung ist durch den Pkt. G 7<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich gegeben, wie die allgemeinen Aussagen <strong>des</strong><br />

REPHarz im konkreten Fall umgesetzt werden, ist Fachrecht.<br />

Die entsprechenden Festlegungen obliegen den Landkreisen in<br />

ihren Verordnungen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

11 keine <strong>Bedenken</strong><br />

356-1 (STN vom 14.03.07)<br />

Aus Sicht <strong>des</strong> Unterhaltungsverban<strong>des</strong> "Untere<br />

Bode" bestehen vom Gr<strong>und</strong>satz her keine Einwände<br />

<strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REPHarz.<br />

Wir weisen hiermit darauf hin, dass <strong>der</strong> nachfolgend<br />

aufgeführte Sachverhalt aus unserer STN <strong>zum</strong> 1.<br />

<strong>Entwurf</strong> weiterhin gültig ist.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

11 keine <strong>Bedenken</strong><br />

357-1 Seitens <strong>des</strong> Unterhaltungsverban<strong>des</strong> "Wipper-Weida"<br />

bestehen keine weiteren Hinweise zu oben genannter<br />

Planung.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 493 von 673


TÖB:<br />

(360) Vattenfall Europe Transmission GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.3.1 Energieversorgung<br />

360-2 Die <strong>der</strong>zeitige Formulierung in Absatz Z1 zielt<br />

ausschließlich auf die Versorgung <strong>der</strong> Region mit<br />

Energie ab. Energieversorgungsleitungen > 220 kV<br />

dienen jedoch auch überregionalen<br />

Versorgungsaufgaben. Des Weiteren können<br />

Energieerzeugungsanlagen in Regionen Strom<br />

erzeugen, <strong>der</strong> über den regionalen Bedarf<br />

hinausgeht. Auch solch überschüssiger Strom einer<br />

Region ist gemäß EnWG diskriminierungsfrei durch<br />

den Netzbetreiber zu übertragen. Neben dem EnWG<br />

sind auch das EEG <strong>und</strong> EU-Richtlinien durch VE<br />

Transmission als Übertragungsnetzbetreiber zu<br />

beachten.<br />

VE Transmission hat als Übertragungsnetzbetreiber<br />

neben regionalen Aufgaben insbeson<strong>der</strong>e<br />

überregionale Aufgaben zu erfüllen. Daraus kann<br />

sich Leitungsneubau ableiten, <strong>der</strong> sich nicht bzw.<br />

nicht ausschließlich aus <strong>der</strong> Energieversorgung einer<br />

Region ableiten lässt. Wir schlagen folgende<br />

Än<strong>der</strong>ungen vor:<br />

"Energieversorgungsleitungen sind in Abhängigkeit<br />

<strong>des</strong> Energiebedarfs <strong>und</strong> Energieanfalls<br />

anfor<strong>der</strong>ungsgerecht zu erhalten, auszubauen bzw.<br />

zu ergänzen, so dass u.a. die Versorgung <strong>der</strong> Region<br />

mit Energie gewährleistet ist."<br />

360-4 Zu Absatz Z 2 zur Erhöhung <strong>der</strong><br />

Versorgungssicherheit laufen z. Zt. Untersuchungen<br />

mit unserem Netzk<strong>und</strong>en HSN Magdeburg zur<br />

Errichtung eines 380/110-kV-Umspannwerkes im<br />

Großraum Halberstadt. Es liegen noch keine<br />

konkreten Ergebnisse <strong>zum</strong> Standort vor.<br />

360-5 Der Absatz G 3 erklärt, dass Stromleitungen in<br />

sensiblen Landschafts- <strong>und</strong> Siedlungsbereichen als<br />

Erdkabel verlegt werden sollen.<br />

Der Einsatz von Kabeln im Höchstspannungsnetz (><br />

220 kV) ist gemäß § 21 Abs. 2 EnWG wegen <strong>der</strong> in<br />

aller Regel deutlich höheren Kosten mit dem<br />

Gr<strong>und</strong>satz einer effizienten Betriebsführung <strong>und</strong><br />

Leistungserbringung nicht vereinbar.<br />

Deshalb schlagen wir folgende Textän<strong>der</strong>ung vor:<br />

"Stromleitungen (


TÖB:<br />

(360) Vattenfall Europe Transmission GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

360-1 Nach Prüfung <strong>des</strong> eingereichten <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong>es in<br />

unseren Fachabteilungen können wir Ihnen mitteilen,<br />

dass unser Bestand an Hochspannungsfreileitungen<br />

<strong>und</strong> Richtfunk entsprechend unserer STN vom<br />

21.11.2005 im Abwägungsergebnis (Pos. 360-1 <strong>und</strong><br />

360-2) enthalten ist. Die Hochspannungsfreileitungen<br />

sind in Anlage 2 dargestellt.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

13.6.3.1 Erörterung zu Energieversorgung<br />

360-7 Wir möchten nochmals auf die textliche Formulierung<br />

im Absatz Z1 hinweisen <strong>und</strong> bitten um die<br />

vollständige Berücksichtigung unseres<br />

Textvorschlages:<br />

"Energieversorgungsleitungen sind in Abhängigkeit<br />

<strong>des</strong> Energiebedarfs <strong>und</strong> Energieanfalls<br />

anfor<strong>der</strong>ungsgerecht zu erhalten..."<br />

teilweise Berücksichtigung siehe DS 360-2, die gewählte Formulierung schließt den Erhalt<br />

von elektrischen Leitungen in Abhängigkeit <strong>des</strong> Energiebedarfs<br />

ausserhalb <strong>der</strong> Region nicht von vornherein aus. Im regionalen<br />

Interesse steht aber zunächst die ausreichende Versorgung <strong>der</strong><br />

Region mit Energie im Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong>. Die Frage einer Ableitung<br />

möglicher überschüssiger Energie aus <strong>der</strong> Region heraus ist<br />

stärker auf überregionaler Ebene (z.B. im LEP) zu thematisieren.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

13.10 Erörterung zu Sonstiges<br />

360-6 Wir weisen darauf hin, dass unsere Stellungnahme<br />

vom 03.04.2007 weiterhin gilt. Unsere Än<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>und</strong> Vorschläge sind teilweise (Pos. 360-2) bzw.<br />

vollständig (Pos. 360-5) in das Abwägungsergebnis<br />

vom 05.1<strong>2.</strong>2007 aufgenommen worden.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

11 keine <strong>Bedenken</strong><br />

Da unsere Belange fast vollständig berücksichtigt<br />

wurden, erachten wir eine Teilnahme am<br />

Erörterungstermin am 18.1<strong>2.</strong>2007 als nicht<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

371-1 Die Prüfung hat ergeben, dass unsere Belange nicht<br />

berührt werden <strong>und</strong> daher die Vodafone D2 GmbH<br />

keine Einwände <strong>zum</strong> vorliegenden Plan hat.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 495 von 673


TÖB:<br />

(371) Vodafone D2 GmbH Nie<strong>der</strong>lassung Nord-Ost<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.10 Erörterung zu Sonstiges<br />

371-2 Wir haben Ihre Einladung erhalten <strong>und</strong> die<br />

Dokumentation dazu geprüft. Die Prüfung hat<br />

ergeben, dass unsere Belange nicht berührt werden.<br />

Daher hat die Vodafone D2 GmbH keine Einwände<br />

<strong>zum</strong> geplanten Vorhaben.<br />

Zur Erörterung wird folgende STN abgegeben:<br />

Unsere STN vom 30.09.05 <strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong> sowie vom<br />

26.03.07 <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REPHarz erhalten wir<br />

trotz <strong>der</strong> bisherigen Abwägungsergebnisse aufrecht.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

5.<strong>2.</strong>2 Vorbehaltsgebiete für Wassergewinnung<br />

374-1 Im Z 1 wird Groß Börnecke als VBG für<br />

Wassergewinnung festgelegt. Der ehemalige<br />

Wasserwerksstandort Groß Börnecke wurde<br />

vollständig zurückgebaut <strong>und</strong> die Brunnen versiegelt.<br />

Das Gr<strong>und</strong>stück, auf dem sich das Wasserwerk<br />

befand, wurde zwischenzeitlich verkauft. Somit sind<br />

die fachtechnischen Voraussetzungen zur<br />

Gewährleistung einer Not- bzw.<br />

Ersatzwasserversorgung nicht vorhanden.<br />

Kenntnisnahme Im Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> VBG-Festlegung steht <strong>der</strong> langfristige<br />

Schutz hochwertiger, für die Trinkwasserversorgung<br />

geeigneter, regional bedeutsamer, aber <strong>der</strong>zeit nicht genutzter<br />

Wasserverkommen. Diese Voraussetzungen sind für das Gebiet<br />

Groß Börnecke erfüllt.<br />

Die in G 2 thematisierte Not- <strong>und</strong> Ersatzwasserversorgung stellt<br />

(lediglich) ein Gr<strong>und</strong>satz <strong>der</strong> Raumordnung in dem Sinne dar,<br />

dass dort, wo möglich, die entsprechenden fachtechnischen<br />

Vorraussetzungen vorgehalten werden sollten (kein Zwang,<br />

Möglichkeiten sollten aber geprüft werden).<br />

Kenntnisnahme nein<br />

6.1.3 Vorrangstandorte für Ver- <strong>und</strong> Entsorgung<br />

374-2 Abwasserbehandlung - Z 6:<br />

Der Standort Staßfurt ist für eine<br />

Abwasserreinigungsanlage benannt. Ebenfalls ist die<br />

Gemarkung Staßfurt in Karte 1 mit einem<br />

Kläranlagenstandort ausgewiesen. Hierzu sei<br />

angemerkt, dass sich die Verbandskläranlage <strong>des</strong><br />

WAZV "Bode-Wipper" in <strong>der</strong> Gemarkung För<strong>der</strong>stedt<br />

<strong>und</strong> somit im LK Schönebeck befindet.<br />

volle Berücksichtigung Nach Überprüfung <strong>der</strong> Lage <strong>des</strong> Standortes, entfällt <strong>der</strong><br />

volle Berücksichtigung ja<br />

Vorrangstandort.<br />

11 keine <strong>Bedenken</strong><br />

375-1 Meine Belange wurden vom REPHarz nicht betroffen.<br />

Daher gebe ich keine Stellungnahme ab.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 496 von 673


TÖB:<br />

(380) Wehrbereichsverwaltung Ost<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

380-2 Alle Windeignungsgebiete (Pkt. 5.3.1) sowie die<br />

Vorranggebiete (Pkt. 5.3.2) sind frei von militärischen<br />

Schutz-/ Interessenbereichen.<br />

380-7 STN <strong>der</strong> Militärischen Luftfahrtbehörde:<br />

Für die im <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen<br />

Entwicklungsplanes <strong>der</strong> Planungsregion Harz<br />

ausgewiesenen Vorrang- <strong>und</strong> Eignungsgebiete zur<br />

Errichtung von Windkraftanlagen bestehen aus<br />

militärischer flugbetrieblicher Sicht keine<br />

Einwände/<strong>Bedenken</strong>, wenn die Bauhöhe von<br />

- 335 m über NN in den Eignungs- Vorranggebieten<br />

EG 1 - (Biere-) Borne, EG 2 - Unseburg, EG 6 -<br />

(Gröningen-) Wegeleben, VRG I - Egeln-Etgersleben,<br />

VRG II - Westeregeln, VRG IV - Schwanebeck sowie<br />

- 701 m über NN für das Vorranggebiet VRG V -<br />

Dar<strong>des</strong>heim-Ba<strong>der</strong>sleben-Rohrsheim<br />

nicht überschritten wird, da die geplanten Standorte<br />

unterhalb eines Streckenabschnittes <strong>des</strong><br />

militärischen Nachttiefflugsystems liegen. Für die<br />

sonstigen Eignungs- <strong>und</strong> Vorranggebiete EG 3, EG 4,<br />

EG 5, EG 7, VRG III, VRG VI <strong>und</strong> VRG VII bestehen<br />

aus militärischer flugbetrieblicher Sicht keine<br />

Einwände/<strong>Bedenken</strong>.<br />

Eine Kennzeichnung als Luftfahrthin<strong>der</strong>nis zur<br />

Erhöhung <strong>der</strong> Flugsicherheit für den militärischen<br />

Flugbetrieb ist bei Höhen bis 100 m über Gr<strong>und</strong> nicht<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Bei Bauhöhen über 100 m/Gr<strong>und</strong> wird eine<br />

Tag/Nacht-Kennzeichnung als Luftfahrthin<strong>der</strong>nis<br />

auch für den militärischen Flugbetrieb notwendig. Ich<br />

weise daraufhin, dass nach § 14 LuftVG,<br />

insbeson<strong>der</strong>e bei Bauwerkshöhen über 100 m/Gr<strong>und</strong>,<br />

die Erteilung einer Baugenehmigung <strong>der</strong> vorherigen<br />

Zustimmung <strong>der</strong> allein zuständigen (zivilen)<br />

Lan<strong>des</strong>luftfahrtbehörde bedarf.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Die Prüfung <strong>der</strong> konkreten Bauhöhen ist Bestandteil <strong>der</strong><br />

Genehmigungsverfahren. Die jeweils angegebene maximale<br />

Bauhöhe ermöglicht unter Berücksichtigung <strong>der</strong> konkreten<br />

Geländehöhen in den betroffenen VRG-/EG-Wind die Errichtung<br />

heute gängiger WKA.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

6.1.7 Vorrangstandorte für militärische Anlagen<br />

380-1 Das in Blankenburg/Harz befindliche Sanitätsdepot<br />

Blankenburg wurde im Pkt. 6.1.7. ausreichend<br />

berücksichtigt.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 497 von 673


TÖB:<br />

(380) Wehrbereichsverwaltung Ost<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>3 Straßenverkehr<br />

380-5 Durch das Planungsgebiet verlaufen u.a. die<br />

B<strong>und</strong>esstraßen B 6, B 80 <strong>und</strong> B 243. Diese Straßen<br />

sind Bestandteil <strong>des</strong> Militärstraßengr<strong>und</strong>netzes<br />

(MSGN). An diese Straßen werden beson<strong>der</strong>e<br />

militärische For<strong>der</strong>ungen gestellt. Zur Einbringung<br />

dieser For<strong>der</strong>ungen bei Straßenneubauten bzw. -<br />

Sanierungen sind die entsprechenden<br />

Straßenplanungen zur Einzelbewertung vorzulegen.<br />

Gleiches gilt für die Planungen von<br />

B<strong>und</strong>esautobahnen in diesem Bereich.<br />

Kenntnisnahme Die genannten Belange sind in den fachrechtlichen<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Genehmigungsplanungen einzubringen.<br />

Die B 243 verläuft nicht durch die Planungsregion Harz.<br />

6.<strong>2.</strong>5 Luftverkehr<br />

380-6 Im Bereich <strong>der</strong> im Pkt. 6.<strong>2.</strong>5 ausgewiesenen<br />

Son<strong>der</strong>landeplätze befinden sich keine<br />

flugsicherungstechnischen Anlagen <strong>der</strong> B<strong>und</strong>eswehr.<br />

Für diese Bereiche gibt es keine militärischen<br />

For<strong>der</strong>ungen bzw. Einschränkungen.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10 Sonstiges<br />

380-3 Ich bitte jedoch, die als Anlage beigefügte<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Militärischen Luftfahrtbehörde zu<br />

beachten <strong>und</strong> die darin getroffenen Aussagen <strong>und</strong><br />

Hinweise zu berücksichtigen.<br />

380-4 Bei Erteilung <strong>der</strong> beantragten Genehmigung bitte ich<br />

Sie, die Antragstellerin zugleich zu beauftragen, die<br />

Bauausführung <strong>der</strong> Wehrbereichsverwaltung Ost<br />

unter o.g. Aktenzeichen anzuzeigen.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

keine Berücksichtigung Die regionale Planungsgemeinschaft erteilt keine<br />

Genehmigungen. Dieses Anliegen ist an die zuständigen<br />

Genehmigungsbehörden zu richten (z.B.<br />

Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

13.5.3 Erörterung zu Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

380-9 <strong>zum</strong> DS 380-7 <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Abwägung:<br />

Anknüpfend an meine Stellungnahme vom<br />

05.04.2007 (Bezug 1) erkläre ich, dass das<br />

Eignungsgebiet 6 (Gröningen-Wegeleben) nicht für<br />

Windenergienutzung geeignet ist, da die<br />

Geländehöhe in diesem Gebiet bereits zwischen 150<br />

<strong>und</strong> 194 m über NN liegt <strong>und</strong> ich <strong>des</strong>halb eine<br />

Gefährdung <strong>der</strong> Nachttiefflugstrecke (ab 335 m über<br />

NN) durch die Errichtung heute gängiger<br />

Windkraftanlagen befürchte. Deshalb darf auch<br />

keinesfalls eine Vorrang- o<strong>der</strong> Vorbehaltwirkung (§ 7<br />

Abs. 4 ROG) für Windenergienutzung in diesem<br />

Gebiet festgesetzt werden.<br />

keine Berücksichtigung Im den bisherigen Beteiligungsverfahren <strong>zum</strong> REPHarz wurde<br />

eine solch strikte For<strong>der</strong>ung vom Einwen<strong>der</strong> nicht aufgemacht<br />

(siehe auch Datensatz 380-7). Die angegebene maximale<br />

Bauhöhe erlaubt durchaus den Bau heute gängiger WKA mit<br />

Gesamthöhen je nach Geländehöhe von 140 bis 185 m. Dies ist<br />

durch die BImSchG-Genehmigungen in den Jahren 2005 bis<br />

2007 für insgesamt 12 WKA in diesem EG-Wind bestätigt<br />

worden.<br />

Eine Vorranggebietsfestlegung erfolgt nicht (lediglich<br />

Eignungsgebiet). Vorbehaltsgebiete für die Nutzung <strong>der</strong><br />

Windenergie werden im REPHarz generell nicht ausgewiesen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 498 von 673


TÖB:<br />

(380) Wehrbereichsverwaltung Ost<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.10 Erörterung zu Sonstiges<br />

380-8 Absage Teilnahme Erörterungstermin<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Bitte um Zusendung <strong>des</strong> Protokolls <strong>der</strong> Erörterung<br />

13.10 Erörterung zu Sonstiges<br />

382-1 Seitens <strong>des</strong> Zweckverbands Großraum<br />

Braunschweig wurden keine <strong>Anregungen</strong> o<strong>der</strong><br />

<strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REPHarz vorgebracht.<br />

Daher wird kein Vertreter <strong>des</strong> Zweckverban<strong>des</strong> am<br />

Erörterungstermin teilnehmen.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

5.1.2 Vorranggebiete für Wassergewinnung<br />

383-1 Im Pkt. Z 2 sind folgende Vorranggebiete zur<br />

Wassergewinnung mit zu berücksichtigen:<br />

- Wasserfassung Wed<strong>der</strong>sleben <strong>und</strong><br />

- Wasserfassung Quedlinburg, OT Münchenhof.<br />

keine Berücksichtigung Nach den eigenen Kriterien zur Festlegung von (<strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t<br />

regional bedeutsamen) VRG Wassergewinnung im REPHarz<br />

sind diese Gebiete zu klein. Die Grenze liegt lt. <strong>der</strong> o.g. Kriterien<br />

bei einer Min<strong>des</strong>tgröße <strong>des</strong> zugr<strong>und</strong>e gelegten<br />

Wasserschutzgebiete von ca. 100 ha <strong>und</strong> einer mittl.<br />

För<strong>der</strong>kapazität von > 0,2 Mio. m³/a. (genannten<br />

Wasserfassungen unterschreiten diese Werte deutlich).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

6.1.3 Vorrangstandorte für Ver- <strong>und</strong> Entsorgung<br />

383-2 Z 6 ist um folgende Standorte zu ergänzen:<br />

- Hoym<br />

- Ballenstedt<br />

- Straßberg<br />

- Thale<br />

- Harzgerode<br />

- Schielo <strong>und</strong><br />

- Warnstedt.<br />

383-4 Begründung <strong>zum</strong> G 7 <strong>und</strong> Z 8 sollte wie folgt ergänzt<br />

werden:<br />

- Basis <strong>der</strong> Prüfung bilden die Vorgaben <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

Sachsen-Anhalt zur Aufstellung <strong>der</strong><br />

Abwasserbeseitigungskonzepte.<br />

keine Berücksichtigung Nach den Kriterien zur Festlegung von VRST Ver- <strong>und</strong><br />

Entsorgung sind für Abwasserbehandlungsanlagen mind.<br />

30.000 EWG anzusetzen. Diese Anlagen fallen unter G 7 <strong>und</strong><br />

den Pkt. 7.11. G 1 REPHarz <strong>und</strong> werden nicht näher benannt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

volle Berücksichtigung wird in <strong>der</strong> Begründung ergänzt<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

7.11 Abwasserbeseitigung<br />

383-3 G 1 sollte wie folgt ergänzt werden:<br />

Die Basis zur Lösung <strong>der</strong> Abwasserbeseitigung <strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> Einordnung zentrale/ dezentrale Lösung zur<br />

Abwasserbeseitigung bilden die<br />

Abwasserbeseitigungskonzepte <strong>der</strong> jeweiligen<br />

Entsorgungspflichtigen.<br />

teilweise Berücksichtigung G 1 stellt eine LEP-Übernahme dar. In <strong>der</strong> Begründung wird teilweise Berücksichtigung nein<br />

sinngemäß ergänzt, dass die Abwasserbeseitigungskonzepte<br />

<strong>der</strong> Entsorgungspflichtigen die Gr<strong>und</strong>lage bilden.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 499 von 673


TÖB:<br />

(384) Deutsche Post Bauen GmbH Nie<strong>der</strong>lassung Berlin<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

384-1 Belange <strong>der</strong> Deutschen Post AG sind nicht betroffen,<br />

es folgen daher keine Hinweise o<strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong>.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

385-1 Die Norddeutsche Naturstein GmbH betreibt im<br />

Planungsraum <strong>und</strong> weit darüber hinaus den Abbau<br />

<strong>und</strong> die Aufbereitung von oberflächennahen<br />

Rohstoffen. Neben den zur Zeit betriebenen<br />

Abbaustätten gibt es zur Rohstoffsicherung weitere<br />

erk<strong>und</strong>ete Ersatzlagerstätten unterschiedlicher<br />

Berechtsamskeiten. Die folgende Lagerstätte ist im<br />

vorliegenden <strong>Entwurf</strong> nicht enthalten <strong>und</strong> durch<br />

an<strong>der</strong>e Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete überplant :<br />

Quarzsandtagebau Warnstedt-Eckberg (betriebenes<br />

Kieswerk mit zugelassenem Hauptbetriebsplan,<br />

Bewilligungsfeld 5,5 ha, Gesamtfläche 8,7 ha)<br />

Wie bereits in unserer STN <strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong>, for<strong>der</strong>n<br />

wir erneut die Ausweisung <strong>der</strong> genannten Lagerstätte<br />

im <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REPHarz als Vorranggebiet. Diese<br />

For<strong>der</strong>ung steht im Einklang mit Ziffer 7 <strong>des</strong><br />

<strong>Entwurf</strong>es (Bestandsschutzregelung). Die<br />

entsprechenden Übersichtslagepläne mit den<br />

Koordinaten <strong>der</strong> Lagerstätten entnehmen Sie bitte<br />

unserer Stellungnahme <strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong>.<br />

keine Berücksichtigung Der betriebene Quarzsandtagebau Warnstedt-Eckberg besitzt<br />

wegen <strong>der</strong> Gesamtflächengröße (davon bereits große Teile<br />

abgebaut) <strong>und</strong> <strong>der</strong> Lagerstättenqualität keine regionale<br />

Bedeutung (auch kein fachlicher Vorschlag <strong>des</strong> LAGB). Um<br />

dennoch aus regionalplanerischer Sicht einen Bestandsschutz<br />

<strong>der</strong> bergrechtlich genehmigten Gewinnung sicherzustellen,<br />

wurde ja für solche Fälle Z 7 in Pkt. 5.1.5 aufgenommen.<br />

Folglich ist eine Vorranggebietsausweisung im REPHarz nicht<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

5.<strong>2.</strong>5 Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />

385-2 Die folgende Lagerstätte ist im vorliegenden <strong>Entwurf</strong><br />

nicht enthalten <strong>und</strong> durch an<strong>der</strong>e Vorrang- bzw.<br />

Vorbehaltsgebiete überplant :<br />

Granitlagerstätte Birkenkopf/Trichter<br />

(Bergwerkseigentum, unbefristet, Fläche 8,5 ha mit<br />

seit 1968 geschlossenem Werk- <strong>und</strong><br />

Dekorsteinbruch)<br />

Wie bereits in unserer STN <strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong>, for<strong>der</strong>n<br />

wir erneut die Ausweisung <strong>der</strong> genannten Lagerstätte<br />

im <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REPHarz als Vorbehaltsgebiet.<br />

Diese For<strong>der</strong>ung steht im Einklang mit Ziffer 7 <strong>des</strong><br />

<strong>Entwurf</strong>es (Bestandsschutzregelung).<br />

keine Berücksichtigung Im Bereich <strong>der</strong> genannten Granitlagerstätte besteht ein hohes<br />

naturschutzfachlich/-rechtliches (Lage im Nationalpark Harz)<br />

<strong>und</strong> regionalplanerisches Konfliktpotential (Lage im<br />

Vorranggebiet für Natur <strong>und</strong> Landschaft). Die<br />

regionalplanerische Rohstoffsicherung für Werk- <strong>und</strong><br />

Dekosteine ist durch 3 Vorrang-/Vorbehaltsgebiete im Umkreis<br />

von 2,5 km (alle außerhalb <strong>des</strong> Nationalparkes) hinreichend<br />

gewährleistet. Davon befindet sich das nächste (Vorrang-<br />

)Gebiet lediglich ca. 400 m entfernt von <strong>der</strong> Lagerstätte<br />

Birkenkopf/Trichter.<br />

Z 7 <strong>des</strong> Pkt. 5.1.5 bezieht sich auf Vorhaben mit aktiven<br />

Gewinnungsrechten.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 500 von 673


TÖB:<br />

(386) Q-Bus Nahverkehrsgesellschaft mbH<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>6 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)<br />

386-1 Zuerst eine allgemeine Anmerkung. Viele <strong>der</strong> von<br />

verschiedenen Beteiligten, darunter auch von <strong>der</strong> Q-<br />

Bus GmbH, gemachten <strong>Anregungen</strong>/ <strong>Bedenken</strong><br />

wurden mit <strong>der</strong> Begründung nicht berücksichtigt, dass<br />

im <strong>der</strong>zeit gültigen Nahverkehrsplan <strong>des</strong> jeweiligen<br />

Landkreises an<strong>der</strong>es definiert sei. Derzeit befinden<br />

sich die Nahverkehrspläne <strong>der</strong> Landkreise<br />

Quedlinburg, Halberstadt <strong>und</strong> Wernigerode in <strong>der</strong><br />

Fortschreibung zu einem gemeinsamen<br />

Nahverkehrsplan für den neuen Landkreis Harz.<br />

Diese Fortschreibung wurde durch viele nicht mehr<br />

zuftreffende Sachverhalte erfor<strong>der</strong>lich. Bei <strong>der</strong><br />

Anpassung <strong>des</strong> neuen Nahverkehrsplanes werden<br />

viele Gegebenheiten erfaßt, die bei <strong>der</strong> Abwägung<br />

unter Bezug auf den alten NVP nicht berücksichtigt<br />

wurden. Vielleicht wäre eine erneute Abwägung unter<br />

diesem Gesichtspunkt sinnvoll.<br />

386-2 Nun zu den konkreten <strong>Anregungen</strong>.<br />

Z 4 (1. Satz): Beim Busverkehr..... <strong>und</strong> <strong>der</strong> Einsatz<br />

mo<strong>der</strong>ner, möglichst barrierefreier Fahrzeuge<br />

erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Begründung: es gibt außer <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>flurtechnik noch<br />

an<strong>der</strong>e Systeme, z. B. Hublifte, die eine<br />

Barrierefreiheit herstellen.<br />

386-3 Z 4 (<strong>2.</strong> Satz): Alternative ÖPNV-Bedienungsformen<br />

... können eingesetzt werden.<br />

Begründung: Auch in Schwachlastzeiten o<strong>der</strong> dünner<br />

besiedelten Bereichen kann aus Gründen<br />

vorhandenen Fahrgastaufkommens o<strong>der</strong><br />

planungstechnischen Gründen <strong>der</strong> Einsatz von<br />

Fahrzeugen im Regelfahrplan erfor<strong>der</strong>lich sein. Die<br />

Formulierung "sind einzusetzen" definiert einen<br />

Handlungszwang, <strong>der</strong> so nicht gewünscht sein kann.<br />

386-4 G 7: Die Aufnahme von Gernrode als Schnittstelle<br />

Bus/Bahn (HSB) <strong>und</strong> Bus/Bus wurde nicht<br />

berücksichtigt unter Verweis auf das Fehlen im<br />

aktuellen NVP <strong>des</strong> Landkreises QLB als<br />

Verknüpfungspunkt 1. o<strong>der</strong> <strong>2.</strong> Ordnung. Im neuen<br />

NVP wird dies korrigiert, auch weil die<br />

Streckenverlängerung <strong>der</strong> HSB zwischen Gernrode<br />

<strong>und</strong> Quedlinburg realisiert wurde <strong>und</strong> Gernrode sich<br />

als wichtiger Umstiegspunkt herauskristallisiert.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

keine Berücksichtigung Satz 1 <strong>des</strong> Z 4 stellt Übernahme aus LEP-LSA dar. Durch die<br />

vorgeschlagene Ergänzung ist kein inhaltlicher Mehrgewinn <strong>zum</strong><br />

bereits vorhandenen "...Mo<strong>der</strong>nisierung <strong>des</strong> Fahrzeugparks (wie<br />

Nie<strong>der</strong>flurtechnik) erfor<strong>der</strong>lich...". Der Klammerzusatz als bsp.<br />

Mo<strong>der</strong>nisierung ist nicht abschließend. Die Frage <strong>der</strong><br />

anzustrebenen Barrierefreiheit beim ÖPNV ist im REPHarz<br />

bereits mehrfach Bestandteil von Gr<strong>und</strong>satzfestlegungen (G 3 in<br />

Pkt. 6.<strong>2.</strong>6 sowie G 13 (Nr. 2 <strong>und</strong> 7) in Pkt. 4.3).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Die in Satz 2 <strong>des</strong> Z 4 benannten alternativen Bedienungsformen<br />

stellen hier lediglich Mittel <strong>zum</strong> Zweck (hier Aufrechterhaltung<br />

eines flächendeckenden ÖPNV) dar, die dann<br />

"nachfrageorientiert" Anwendung finden sollen, wenn ein<br />

Regelfahrplan nicht mehr aufrecht erhalten werden kann.<br />

Damit ergibt sich kein Zwang für alternative Bedienungsformen,<br />

wenn ein Regelbetrieb aus Gründen <strong>des</strong> Fahrgastaufkommens<br />

<strong>und</strong>/o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>en nachvollziehbaren fachlichen Aspekten<br />

sichergestellt werden kann.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

volle Berücksichtigung Bereits im ÖPNV-Plan LSA von 2005 wird Gernrode als<br />

Schnittstelle mit sonstiger relevanter Verknüpfungsfunktion <strong>zum</strong><br />

kommunalen ÖSPV sowie als Schnittstelle mit touristischer<br />

Bedeutung benannt.<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 501 von 673


TÖB:<br />

(386) Q-Bus Nahverkehrsgesellschaft mbH<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>6 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)<br />

386-5 Z 8: Die unter diesem Punkt formulierten<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen zur Attraktivitätssteigerung <strong>des</strong> ÖPNV<br />

sind wichtig, sollen aber nicht zwangsweise nur zu<br />

einer Erhöhung <strong>der</strong> Reisegeschwindigkeit führen,<br />

son<strong>der</strong>n zu einer Verkürzung <strong>der</strong> Reisezeit.<br />

Begründung: Es nützt dem Reisenden nichts, wenn<br />

ein Verkehrsmittel eine hohe Geschwindigkeit<br />

erreicht, die Zugangsstellen, Umstiegsmöglichkeiten,<br />

Haltestellen im Wohngebiet nicht vorhanden sind, um<br />

auch die kürzeren Fahrzeiten in eine geringere<br />

Gesamtreisezeit einfließen zu lassen (Definition: Zeit<br />

zwischen Verlassen <strong>des</strong> Wohnhauses bis <strong>zum</strong><br />

Erreichen <strong>des</strong> Zielortes).<br />

386-6 G 11 c) die Hauptlinien <strong>des</strong> Busverkehrs im Takt so<br />

wie die übrigen Linien abgestimmt auf die Vertaktung<br />

<strong>der</strong> Haupt- / Gr<strong>und</strong>netze zu betreiben.<br />

Begründung: Der Verweis auf ausschließlich<br />

bedarfsorientierte Verkehrskonzepte schränkt die<br />

unternehmerische Gestaltungsfreiheit in nicht<br />

akzeptabler Weise ein. Ob die Verkehre auf den<br />

Ergänzungsnetzlinien bedarfs-, nachfrage - o<strong>der</strong><br />

angebotsorientiert organisiert werden, sollte in den<br />

jeweiligen NVP <strong>der</strong> Landkreise definiert werden.<br />

volle Berücksichtigung Z 8 stellt bisher komplette LEP-Übernahme dar.<br />

Der letzte Satz in Z 8 wird sinngemäß wie folgt ergänzt:<br />

"..im ÖPNV mit dem Ziel <strong>der</strong> Verkürzung <strong>der</strong> Gesamtreisezeit<br />

anzustreben."<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Es handelt sich hier (lediglich) um ein Gr<strong>und</strong>satz <strong>der</strong><br />

Raumordnung, <strong>der</strong> auf den nachfolgenden Planungsebenen zu<br />

berücksichtigen ist. Folglich kann die Fachplanung (hier<br />

Nahverkehrsplanung) von diesem Gr<strong>und</strong>satz in begründeten<br />

Fällen abweichen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

13.10 Erörterung zu Sonstiges<br />

386-7 Die von uns <strong>zum</strong> Punkt 6.<strong>2.</strong>6 "öffentlicher<br />

Personennahverkehr" eingereichte Stellungnahme ist<br />

in <strong>der</strong> Abwägung unter den Punkten 386-1 bis 386-6<br />

erfaßt. Obwohl ein Teil <strong>der</strong> von uns eingereichten<br />

Anmerkungen berücksichtigt wurde, ist manches, wie<br />

unter Pkt. 386-1 ausgeführt, unter dem Vorbehalt <strong>des</strong><br />

gegenwärtig laufenden Fortschreibungsverfahrens<br />

<strong>des</strong> noch gültigen Nahverkehrsplanes <strong>des</strong><br />

Landkreises Quedlinburg zu sehen.<br />

Kenntnisnahme Der neue Nahverkehrsplan <strong>des</strong> Landkreises Harz hat noch nicht Kenntnisnahme nein<br />

den Verfahrensstand, dass er umfänglich im REPHarz<br />

berücksichtigt werden könnte.<br />

Eine Ablehnung von Einwendungen unsererseits<br />

unter Verweis auf den aktuellen NVP bei Kenntnis<br />

<strong>des</strong> Fortschreibungsverfahrens halten wir für<br />

unglücklich. Hier sollte das Ergebnis <strong>des</strong> neuen NVP<br />

Harz mit einfließen.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 502 von 673


TÖB:<br />

(387) Fels-Werke GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

387-1 Wir begrüßen es sehr, dass die Kalksteinlagerstätte<br />

Elbingerode/Rübeland wie<strong>der</strong>um sowie die<br />

Hartsteinlagerstätte Großer Hornberg<br />

(Bewilligungsfeld) neu als Vorranggebiete für<br />

Rohstoffgewinnung ausgewiesen wurden.<br />

An<strong>der</strong>erseits bedauern wir es, dass Sie unserem<br />

Vorschlag aus <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong><br />

<strong>des</strong> REPHarz zur Abr<strong>und</strong>ung eines Vorranggebietes<br />

Rohstoffgewinnung südlich <strong>der</strong> B 27<br />

(Zusammenlegung <strong>der</strong> Bergwerksfel<strong>der</strong> "Rübeland",<br />

"Rachental" sowie "Kleiner <strong>und</strong> Großer Hornberg" zu<br />

einem einheitlichen Gebiet) nicht gefolgt sind. Der<br />

Nachteil <strong>der</strong> Reduzierung <strong>des</strong> Vorranggebietes auf<br />

die Bergwerksfel<strong>der</strong> zeigt sich bereits in <strong>der</strong><br />

beigefügten Kartendarstellung <strong>zum</strong> Regionalen<br />

Entwicklungsplan, da dort das BWE Rübeland nicht<br />

mit <strong>der</strong> Signatur "III" für das Vorranggebiet<br />

"Kalksteinlagerstätte Elbingerode/Rübeland"<br />

versehen wurde. Die Lösung <strong>der</strong> von uns in <strong>der</strong><br />

Stellungnahme <strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong> angesprochenen<br />

Probleme auf <strong>der</strong> Ebene eines Regionalen<br />

Teilgebietsentwicklungsplanes, wie in Ihrer<br />

Abwägung zur SN <strong>der</strong> Stadt Elbingerode dargelegt,<br />

erachten wir für wenig zielführend. Derartige<br />

Nutzungskonflikte sind nach unserer Ansicht auf<br />

lokaler Ebene schwieriger zu lösen.<br />

Kenntnisnahme Das Gebiet gehört komplett <strong>zum</strong> VRG Nr. III, das VRG besteht<br />

aus 4 Teilflächen, wie im Festlegungsteil beschrieben. Dabei ist<br />

völlig unerheblich, ob alle Teilflächen nummeriert sind.<br />

Ein Regionaler Teilgebietsentwicklungsplan (TEP) wird nicht von<br />

lokalen Stellen, son<strong>der</strong>n ebenfalls von <strong>der</strong> Regionalplanung<br />

erstellt. Ein solcher TEP (Maßstabsebene 1:25.000) könnte ggf.<br />

die Möglichkeit bieten, unter verstärkter Beteilung v.a. <strong>der</strong><br />

örtlichen <strong>und</strong> kreislichen Verwaltungsebene die schwierigen<br />

lokalen Verhältnisse im Raum Elbingerode-Rübeland, die von<br />

verschiedenen, z.t. konkurrierenden Nutzungsansprüchen wie<br />

v.a. Bergbau, Naturschutz, Wasserwirtschaft, Tourismus <strong>und</strong><br />

Städtebau geprägt ist, genauer <strong>und</strong> ortskonkreter mit- <strong>und</strong><br />

gegeneinan<strong>der</strong> abzuwägen als es auf <strong>der</strong> grobmaßstäblichen<br />

Ebene eines Regionalplanes möglich ist. In einem solchen<br />

Verfahren können dann auch verstärkt die konkrete<br />

Abbauplanungen <strong>des</strong> Bergbaubetreibers einfließen.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 503 von 673


TÖB:<br />

(387) Fels-Werke GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

387-2 In <strong>der</strong> Abwägung unserer Stellungnahme (387-1) wird<br />

dargestellt, dass in den Räumen zwischen den<br />

einzelnen BWE-Teilfeldem keine an<strong>der</strong>en<br />

Vorranggebiete ausgewiesen wurden, so dass eine<br />

Einbeziehung <strong>der</strong> Zwischenflächen später nicht<br />

ausgeschlossen ist. Nunmehr kann aber durch die<br />

vorgesehene Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes<br />

für den .Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems"<br />

zwischen den Bergwerksfel<strong>der</strong>n ein Zustand<br />

geschaffen werden, <strong>der</strong> eine Einbeziehung <strong>der</strong><br />

Zwischenräume gegebenenfalls völlig unmöglich<br />

macht, sich aber <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t erschwerend auswirken<br />

wird. Nachteilige Auswirkungen auf Gr<strong>und</strong> dieser<br />

Ausweisung sind sogar für einen Abbau im<br />

Vorranggebiet nicht auszuschließen. Dies steht aber<br />

im Wi<strong>der</strong>spruch zu den Zielsetzungen <strong>des</strong> REPHarz<br />

(siehe Ziff. 5.1.5; Z 3). Wir sind daher weiterhin <strong>der</strong><br />

Meinung, dass die Zusammenfassung <strong>der</strong><br />

Bergwerksfel<strong>der</strong> Rübeland, Rachental sowie Kleiner<br />

<strong>und</strong> Großer Homberg zu einem einheitlichen<br />

Vorranggebiet nicht nur sinnvoll, son<strong>der</strong>n notwendig<br />

ist. Damit würde den Gr<strong>und</strong>sätzen <strong>des</strong> BBergG, aber<br />

auch den Zielstellungen <strong>der</strong> Raumordnung<br />

wesentlich besser entsprochen werden. Zur weiteren<br />

Begründung verweisen wir auf unsere Stellungnahme<br />

<strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong>. Die Ausweisung eines<br />

Vorbehaltsgebietes für den "Aufbau eines<br />

ökologischen Verb<strong>und</strong>systems" zwischen den<br />

Bergwerksfeldem lehnen wir ab.<br />

387-6 In <strong>der</strong> Tabelle S. 65 werden die Bergwerksfel<strong>der</strong> im<br />

VRG für Rohstoffgewinnung Elbingerode/Rübeland<br />

aufgeführt. Richtig muss es dort heißen: ..., Rachental<br />

keine Berücksichtigung Einem VBG wird bei <strong>der</strong> Abwägung mit konkurrierenden<br />

raumbedeutsamen Nutzungen beson<strong>der</strong>es Gewicht<br />

beigemessen (§7 Abs. 4 Nr. 2 ROG), d.h. es ist im Gegensatz<br />

zu einem Vorranggebiet in <strong>der</strong> nachfolgenden Abwägung<br />

überwindbar. Die im REPHarz dargestellten Teilflächen <strong>des</strong><br />

Vorranggebietes für Rohstoffgewinnung als räumliche<br />

Konkretisierung <strong>der</strong> lan<strong>des</strong>planerischen Vorgabe beruhen auf<br />

den bergrechtlich abgestimmten Flächen. Eine<br />

Zusammenfassung <strong>der</strong> Flächen <strong>zum</strong> jetzigen Zeitpunkt kann<br />

unter Berücksichtigung einer nachhaltigen Raumentwicklung im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Gesamtneuaufstellung <strong>des</strong> REPHarz nicht<br />

erfolgen, da <strong>der</strong>zeit nicht hinreichend beurteilt werden kann,<br />

welche raumbedeutsamen Auswirkungen dies auf die an<strong>der</strong>en<br />

regional bedeutsamen Raumfunktionen haben kann. Dabei ist<br />

die bereits vorhandene, sehr großflächige bergbauliche<br />

Beanspruchung <strong>des</strong> Raumes Elbingerode-Rübeland in einem an<br />

sich ökologisch sensiblen <strong>und</strong> touristisch sehr wertvollen<br />

Teilbereich <strong>der</strong> Planungsregion zu berücksichtigen. Nicht<br />

umsonst ist dieser Bereich auch den Sanierungsgebieten<br />

gemäß Pkt. 5.4 <strong>des</strong> REPHarz zugeordnet. Zum vorgebrachten<br />

Vorschlag sind konkretere Abstimmungen zwischen den<br />

betroffenen Stellen/Beteiligten mit entsprechenden<br />

Planunterlagen notwendig.<br />

Die bisherigen regionalplanerischen Festlegungen zwischen den<br />

genannten Bergwerksfel<strong>der</strong>n schließen eine Einbeziehung<br />

dieser Zwischenräume in die Tagebauführung auch nicht von<br />

vornherein aus, da es sich dort (lediglich) um Vorbehaltsgebiete<br />

handelt.<br />

Die Ausweisung <strong>des</strong> VBG-ÖVS in den Zwischenräumen <strong>der</strong><br />

Teilfel<strong>der</strong> <strong>des</strong> VRG-Rohstoffgewinnung beruht v.a. auf die<br />

dortige Zugehörigkeit <strong>zum</strong> Landschaftsschutzgebiet "Harz <strong>und</strong><br />

Nördliches Harzvorland". Eine großräumige Abtrennung <strong>der</strong><br />

Naturräume im Bereich <strong>der</strong> OL Elbingerode vom den südlich<br />

<strong>des</strong> VRG-Rohstoffgewinnung vorhandenen Naturräume wird<br />

dabei sehr kritisch bewertet.<br />

keine Berücksichtigung ja<br />

volle Berücksichtigung volle Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 504 von 673


TÖB:<br />

(387) Fels-Werke GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe<br />

387-3 Wie in ähnlicher Form vom LK Wernigerode<br />

vorgeschlagen, erachten wir es ebenfalls für sinnvoll,<br />

dass die Verarbeitungsstandorte Kalkwerk Rübeland,<br />

Kalkwerk Kaltes Tal <strong>und</strong> Kalkwerk Homberg als<br />

regional bedeutsame Vorrangstandorte für Industrie<br />

<strong>und</strong> Gewerbe ausgewiesen werden (Ziff. 6.1.1; Z 3).<br />

Unter Beachtung <strong>des</strong> allgemein bekannten<br />

Konfliktpotentials, dem alle Standorte unterliegen, ist<br />

eine <strong>der</strong>artige Ausweisung für die Sicherung <strong>der</strong><br />

Standorte notwendig. Der Argumentation <strong>der</strong><br />

Regionalen Planungsgemeinschaft Harz in <strong>der</strong><br />

Abwägung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>des</strong> LK Wernigerode<br />

(148-47), dass das wegen <strong>der</strong> Lage im Vorranggebiet<br />

für Rohstoffgewinnung nicht notwendig ist, kann nicht<br />

gefolgt werden. Alle drei Verarbeitungsstandorte<br />

liegen außerhalb <strong>der</strong> VRG für Rohstoffgewinnung.<br />

keine Berücksichtigung Nach Kriterienkatalog zur Festlegung von regionalbedeutsamen<br />

VRST für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe müssen die Standorte eine<br />

Flächengröße > 30 ha aufweisen.<br />

Die bereits vorhandenen Aufbereitungsstandorte sind durch die<br />

Abbauplanung (Hauptbetriebsplan) gesichert, teilweise auch<br />

durch die Festlegungen im F-Plan. Im REPHarz erfolgt keine<br />

flächenkonkrete Festlegung von VRST (Konkretisierung ist<br />

Aufgabe <strong>der</strong> kommunalen Bauleitplanung). Elbingerode ist<br />

Gr<strong>und</strong>zentrum, mögliche Immissionsschutzprobleme durch<br />

konkrete Standortnutzung kann ohnehin regionalplanerisch,<br />

<strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t auf Planungsebene 1.100.000, nicht gelöst werden.<br />

Siehe auch Datensatz 254-12 (IHK Magdeburg)<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 505 von 673


TÖB:<br />

(387) Fels-Werke GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>2 Schienenverkehr<br />

387-4 Die Fels-Netz GmbH, eine 100 %-Tochter <strong>der</strong> Fels-<br />

Werke GmbH, hat als öffentliches<br />

Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) seit dem<br />

01.05.2006 wesentliche Teile <strong>der</strong> Rübelandbahn von<br />

<strong>der</strong> DB Netz AG gepachtet (Blankenburg km 2,280 -<br />

Homberg km 21,200). Ein zukünftiger Erwerb ist<br />

vorgesehen. Die Strecke wird auch zukünftig als<br />

öffentliche Eisenbahninfrastruktur betrieben. Unter<br />

dieser neuen Konstellation möchten wir zu Ziff. 6.<strong>2.</strong>2<br />

folgen<strong>des</strong> feststellen:<br />

1. Unter Z 6 b) "Blankenburg - Rübeland -<br />

Elbingerode/Homberg" wird die Aufrechterhaltung<br />

<strong>der</strong> Elektro-Traktion aufgeführt. Der elektrische<br />

Betrieb wurde auf <strong>der</strong> Strecke im Jahr 2005<br />

eingestellt. Es kann also nur darum gehen, dass <strong>der</strong><br />

elektrische Betrieb auf <strong>der</strong> Strecke Blankenburg -<br />

Elbingerode/Homberg wie<strong>der</strong> möglich wird. Dies ist<br />

erklärtes Ziel <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Fels-Netz GmbH als EIU <strong>und</strong> Betreiber <strong>der</strong> Strecke.<br />

Dazu sind aber erhebliche Investitionen erfor<strong>der</strong>lich.<br />

387-5 <strong>2.</strong> Unter Z 11 a); b); f) <strong>und</strong> j) ist <strong>der</strong> Erhalt <strong>der</strong><br />

Güterverkehrsstellen Blankenburg Elbingerode,<br />

Hüttenrode <strong>und</strong> Rübeland aufgeführt. Von <strong>der</strong> DB AG<br />

(Railion) wurden bereits vor <strong>der</strong> Übernahme <strong>der</strong><br />

Strecke durch die Fels-Netz GmbH (gegenwärtig nur<br />

Pächter) bis auf Blankenburg (Harz; Nr. 24566) <strong>und</strong><br />

Blankenburg (Harz) Nord (Nr. 609131) alle<br />

Güterverkehrsstellen aufgegeben. Die Fels-Netz<br />

GmbH wird als EIU keine Güterverkehrsstellen auf<br />

<strong>der</strong> Strecke <strong>der</strong> Rübelandbahn betreiben. Damit ist<br />

für alle Transporte zur Rübelandbahn <strong>und</strong> von <strong>der</strong><br />

Rübelandbahn abgehend die Güterverkehrsstelle<br />

Blankenburg (Harz) Nord (Nr. 609131) maßgebend.<br />

volle Berücksichtigung redaktionelle Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Z 6 b in "...(incl. Wie<strong>der</strong>herstellung volle Berücksichtigung nein<br />

<strong>der</strong> E-Traktion)"<br />

teilweise Berücksichtigung In Z 11 werden die Standorte Elbingerode <strong>und</strong> Rübeland<br />

gestrichen. Die Güterverkehrsstelle Hüttenrode bleibt in Z 11<br />

bestehen, da nach Rücksprache mit den Felswerken diese<br />

künftig als Hol<strong>zum</strong>schlagsplatz vorgesehen ist.<br />

Die Güterverla<strong>des</strong>tationen im Bereich <strong>der</strong> Kalkwerke <strong>des</strong><br />

Einwen<strong>der</strong>s selbst sind dem öffentlichen Verkehr nicht<br />

zugänglich.<br />

Auf eine innerörtliche Präzisierung <strong>der</strong> Güterverkehrsstelle in<br />

Blankenburg sowie in Blankenburg/Nord wird auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Grobmaßstäblichkeit <strong>der</strong> Regionalplanung verzichtet.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 506 von 673


TÖB:<br />

(387) Fels-Werke GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>4 Rad- <strong>und</strong> fußläufiger Verkehr<br />

387-7 Auf <strong>der</strong> beigefügten Karte ist südlich <strong>der</strong> Stadt<br />

Elbingerode ein Nord-Süd verlaufen<strong>der</strong> Wan<strong>der</strong>weg<br />

dargestellt (grün). Dieser Weg durchschneidet das<br />

BWE "Kleiner <strong>und</strong> Großer Hornberg". Das entspricht<br />

nicht mehr den Tatsachen. Der Weg wurde neu<br />

trassiert <strong>und</strong> verläuft erst zwischen den beiden BWE-<br />

Fel<strong>der</strong>n <strong>und</strong> dann, bevor er auf die alte Trasse stößt,<br />

südlich <strong>des</strong> BWE "Kleiner <strong>und</strong> Großer Hornberg".<br />

volle Berücksichtigung kartograph. Än<strong>der</strong>ungen entsprechend <strong>der</strong> gelieferten<br />

volle Berücksichtigung ja<br />

Unterlagen werden vorgenommen<br />

Um solche örtlichen Trassenoptimierungen regionalplanerisch<br />

zu ermöglichen, wird in <strong>der</strong> Begründung zu Z 5 <strong>und</strong> Z 6 <strong>des</strong> Pkt.<br />

6.<strong>2.</strong>4. sinngemäß eingefügt:<br />

"Im Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> regionalplanerischen Trassensicherung<br />

gemäß Z 5 <strong>und</strong> Z 6 steht die räumliche Verbindungsfunktion<br />

gemäß <strong>der</strong> Darstellung dieser Wege in <strong>der</strong> Karte 1 <strong>des</strong><br />

REPHarz. Kleinräumige Optimierungen <strong>der</strong> Trassenführung auf<br />

gemeindlicher Ebene sind möglich, sofern die weiteren<br />

raumordnerischen Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>des</strong> Pkt. 6.<strong>2.</strong>4. nicht in Frage<br />

gestellt werden."<br />

11 keine <strong>Bedenken</strong><br />

388-1 Als Träger öffentlicher Belange ist <strong>der</strong> B<strong>und</strong>, soweit<br />

die B<strong>und</strong>esanstalt für Immobilienaufgaben zuständig<br />

ist, durch das oben genannte Planverfahren nicht<br />

berührt.<br />

Derzeit wird noch geprüft, ob die Planungen ggf.<br />

Auswirkungen auf die von mir verwalteten<br />

Liegenschaften <strong>des</strong> allgemeinen Gr<strong>und</strong>vermögens<br />

bzw. <strong>des</strong> Finanzvermögens haben.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 507 von 673


TÖB:<br />

(390) Privatperson B.S.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe<br />

390-1 Mit meiner Stellungnahme möchte ich auf<br />

unzulängliche Beschreibungen aufmerksam machen,<br />

damit umweltgefährdende Nutzungen/ Entwicklungen<br />

klarer abgewiesen werden können.<br />

1. Beschreibung <strong>des</strong> Umfel<strong>des</strong><br />

Aus den Abwägungsunterlagen <strong>der</strong> Stellungnahmen<br />

<strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong> habe ich erkannt, dass das Umfeld<br />

<strong>des</strong> Flugplatzes Allstedt nur unzureichend<br />

beschrieben wurde. So habe ich Ihrer Begründung<br />

zur Stellungnahme <strong>der</strong> Regionalen<br />

Planungsgemeinschaft Nordthüringen (Datensatz<br />

330-4) entnommen, dass das Flugplatzgelände sich<br />

nicht inmitten <strong>des</strong> im REPHarz ausgewiesenen<br />

Vorranggebietes für Natur <strong>und</strong> Landschaft befindet,<br />

son<strong>der</strong>n östlich, südlich <strong>und</strong> westlich direkt<br />

angrenzend. Dazu drei Bemerkungen:<br />

(1) Im Jahr 2003 wurden Ergänzungsgebiete <strong>zum</strong><br />

FFH-Gebiet 135 bei <strong>der</strong> Europäischen Union zur<br />

Bestätigung eingereicht. Diese Gebiete stehen in<br />

unmittelbarer Verbindung zur 135. Folglich wird die<br />

halbe Nordseite <strong>des</strong> Gelän<strong>des</strong> auch von vorrangigen<br />

Gebieten für Natur <strong>und</strong> Landschaft eingenommen.<br />

Unter Kap. 5.1.3 Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft führen Sie unter XXIX das Schutzgebiet<br />

"Borntal, Feuchtgebiete <strong>und</strong> Heide bei Allstedt" mit<br />

seinen Bestandteilen auf.<br />

(2) Bekräftigt wird diese Aussage auch nach<br />

Einsicht <strong>der</strong> Unterlagen <strong>zum</strong> REPHalle-<strong>Entwurf</strong>. Dort<br />

ist das gesamte östliche/südöstliche Gebiet als<br />

Vorranggebiet für Natur <strong>und</strong> Landschaft eingestuft<br />

worden.<br />

keine Berücksichtigung Die gemeldeten FFH-Gebiete sind bekannt, wurden im<br />

Aufstellungsverfahren beachtet. Die nachgemeldeten<br />

Teilflächen auf dem Flugplatzgelände sind jedoch aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

festgelegten Kriterien zur Ausweisung von Vorranggebieten für<br />

Natur <strong>und</strong> Landschaft nicht in dieser Kategorie eingeordnet<br />

worden, son<strong>der</strong>n gehören im REPHarz <strong>zum</strong> VBG für den Aufbau<br />

eines ÖVS.<br />

Die Kriterien <strong>des</strong> REPHalle zur Festlegung von VRG <strong>und</strong> VBG<br />

sind mit denen <strong>des</strong> REPHarz nicht identisch <strong>und</strong> können in<br />

diesem Fall nicht verglichen werden.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 508 von 673


TÖB:<br />

(390) Privatperson B.S.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.1.1 Vorrangstandorte für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe<br />

390-2 (3) Seitens <strong>der</strong> Kreisverwaltung Merseburg-Querfurt<br />

wird ein Verfahren zur Neufassung <strong>des</strong><br />

Trinkwasserschutzgebietes Ziegelroda eingeleitet.<br />

Daraus ist ersichtlich, dass die Schutzzone 3b die<br />

östliche Hälfte <strong>der</strong> Start- <strong>und</strong> Landebahn erreicht, z.T.<br />

sogar nach Norden hin überschreitet.<br />

Bei <strong>der</strong> Überprüfung <strong>und</strong> ggf. Aktualisierung <strong>der</strong><br />

nördlich bzw. nordwestlich gelegenen<br />

Wasserschutzgebiete Allstedt-Wolferstedt <strong>und</strong> Winkel<br />

ist ebenfalls damit zu rechnen, dass die äußeren<br />

Schutzzonen das Flugplatzgelände erreichen. Sie<br />

heben selbst in Ihren Unterlagen mehrfach die<br />

Bedeutung <strong>des</strong> Schutzgutes Gr<strong>und</strong>wasser hervor, so<br />

dass auch dieses Gebiet den Status eines<br />

Vorranggebietes einnimmt. Im Rahmen <strong>der</strong><br />

regionalen Betrachtung (REP) liegt folglich <strong>der</strong><br />

Flugplatz Allstedt zweifelsfrei inmitten <strong>des</strong><br />

Vorranggebietes Natur <strong>und</strong> Landschaft, gestützt von<br />

Vorbehaltsgebieten <strong>zum</strong> Aufbau eines Ökologischen<br />

Verb<strong>und</strong>systems <strong>und</strong> Vorranggebieten <strong>der</strong><br />

Wasserversorgung. Da diese Aussage auch beim<br />

gegenwärtig laufenden ROV/UVP Schweinezucht<strong>und</strong><br />

Mastanlage hinsichtlich <strong>der</strong> Umweltverträglichkeit<br />

eine entscheidende Rolle spielt, ist diese Aussage<br />

äußerst wichtig. Ich bitte <strong>des</strong>halb um Präzisierung.<br />

keine Berücksichtigung Im ROV zur Schweinemastanlage sind die möglichen<br />

Beeinträchtigungen <strong>der</strong> Schutzgüter tiefer zu prüfen, im<br />

Umweltbericht <strong>zum</strong> REPHarz kann aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> allgemein<br />

gehaltenen Aussage zur Standortausweisung für Industrie/<br />

Gewerbe nur eine Grobprüfung <strong>des</strong> Standortes für mögliche<br />

Industrie- <strong>und</strong> Gewerbenutzungen stattfinden.<br />

Siehe auch Datensatz 390-9<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 509 von 673


TÖB:<br />

(390) Privatperson B.S.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

390-3 Kap. 1.3.2 "Wasser"<br />

Bei <strong>der</strong> Beschreibung <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>wasserlandschaften<br />

ist mir aufgefallen, dass Sie im Südlichen<br />

Harzvorland die Gr<strong>und</strong>wasserleiter <strong>des</strong> Mittleren<br />

Buntsandsteins nicht aufgeführt haben. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

die Bereiche Allstedt, Winkel (aber auch Ziegelroda<br />

<strong>und</strong> Schönewerda angrenzend) gewinnen ihr Wasser<br />

aus diesen Schichten. Sie sind für die<br />

Trinkwasserversorgung mit guter Qualität für die<br />

Region sehr wichtig. Ich empfehle eine<br />

entsprechende Präzisierung bzw. Ergänzung.<br />

390-4 Kap. 1.3.4 "Arten <strong>und</strong> Biotope"<br />

Auch in diesem Kapitel vermisse ich adäquate<br />

Beschreibungen <strong>des</strong> Südlichen Harzvorlan<strong>des</strong>. Der<br />

Ziegelrodaer Forst mit seiner vielfältigen Fauna <strong>und</strong><br />

Flora wird nicht erwähnt. Ich empfehle eine<br />

entsprechende Präzisierung bzw. Ergänzung.<br />

390-5 Kap. 1.4.1 "Boden"<br />

Sie beschreiben in diesem Kapitel die zunehmende<br />

Versauerung <strong>und</strong> Schadstoffmobilisierung durch SO2-<br />

Belastungen <strong>der</strong> Luft. In diesem Zusammenhang<br />

möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass<br />

auch N-Belastungen erheblich zur Bodenversauerung<br />

<strong>und</strong> Nitratbelastung im Sicker-/Gr<strong>und</strong>wasser<br />

beitragen. Angesichts <strong>der</strong> Klimasituation scheint mir<br />

<strong>der</strong> Hinweis angebracht. So haben Messungen <strong>des</strong><br />

UFZ Leipzig-Halle 1999/2000 z.B. in Siptenfelde eine<br />

N-Deposition von 57,6 kg N/ha*a nachgewiesen.<br />

Damit werden jegliche tolerierbaren Größen für<br />

nichtagrarische Flächen überschritten <strong>und</strong> bewirken<br />

neben <strong>der</strong> Bodenversauerung auch ein hohes<br />

Gefährdungspotential für Ökosysteme, für Gr<strong>und</strong><strong>und</strong><br />

Oberflächengewässer. Ich empfehle in die<br />

Situationsbeschreibung die starken Stickstoffeinträge<br />

mit dem Hinweis aufzunehmen, dass sie wesentlich<br />

zur Bodenversauerung, zur Gefährdung <strong>der</strong><br />

Ökosysteme <strong>und</strong> zur Nitratanreicherung im Sicker<strong>und</strong><br />

Gr<strong>und</strong>wasser beitragen.<br />

teilweise Berücksichtigung Für die Erstellung <strong>des</strong> Umweltberichtes sind nach § 3a LPlG<br />

keine eigenen Erhebungen durchzuführen, son<strong>der</strong>n die<br />

vorhanden Daten auszuwerten. Dies ist für den Bereich<br />

Sangerhausen sehr schwierig. Nach Sichtung <strong>des</strong><br />

überarbeiteten Landschaftsrahmenplanes wird das Kapitel ggf.<br />

ergänzt.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

teilweise Berücksichtigung Mehr als eine Erwähnung kann bei allen Landschaftsteilen nicht<br />

erfolgen, da <strong>der</strong> Harz <strong>und</strong> seine Vorlän<strong>der</strong> eines <strong>der</strong><br />

artenreichsten Gebiete <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt darstellen.<br />

Für die Erstellung <strong>des</strong> Umweltberichtes sind nach § 3a LPlG<br />

keine eigenen Erhebungen durchzuführen, son<strong>der</strong>n die<br />

vorhanden Daten auszuwerten. Dies ist für den Bereich<br />

Sangerhausen sehr schwierig. Nach Sichtung <strong>des</strong><br />

überarbeiteten Landschaftsrahmenplanes wird das Kapitel ggf.<br />

ergänzt.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

volle Berücksichtigung Das Problem <strong>der</strong> hohen Nitratkonzentrationen in Boden, Wasser volle Berücksichtigung nein<br />

<strong>und</strong> Luft wird ergänzt.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 510 von 673


TÖB:<br />

(390) Privatperson B.S.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

390-6 Kap. 1.4.2 "Wasser"<br />

Das Nichterreichen <strong>der</strong> Ziele <strong>der</strong> EU-<br />

Wasserrahmenrichtlinie in weiten Teilen unseres<br />

Lan<strong>des</strong> sollte Veranlassung sein, stärker auf<br />

umweltschonende Nutzungen zu orientieren. Die<br />

oben bereits angesprochene hohe N-Belastung ist zu<br />

großen Teilen auch <strong>der</strong> industriellen<br />

Massentierhaltung zuzuschreiben.<br />

Eine Schweinemastanlage, wie in Allstedt geplant, in<br />

einem sensiblen Umfeld (VRG bzw. VBG für Wasser,<br />

Natur, Forst, Ökolog. Verb<strong>und</strong>systeme, Tourismus<br />

<strong>und</strong> Naherholung) ist <strong>des</strong>halb unverantwortlich. Die<br />

Maßstäbe <strong>zum</strong> Natur- <strong>und</strong> Umweltschutz sollten<br />

<strong>des</strong>halb auch im REPHarz beson<strong>der</strong>s herausgestellt<br />

werden, um landschaftsun-typische Nutzungen, wie<br />

im Kap. 1.4.5 "Landschaft" erwähnt, strikt<br />

auszuschließen.<br />

Vor dem Hintergr<strong>und</strong> <strong>des</strong> z.Z. laufenden ROV/UVP<br />

"Schweinezucht- <strong>und</strong> Mastanlage Allstedt" wird sich<br />

zeigen, ob die Maßstäbe <strong>des</strong> Regionalen<br />

Entwicklungsplanes ausreichen, eine nicht nur<br />

landschaftsuntypische, son<strong>der</strong>n zugleich, gemessen<br />

an den Entwicklungs-/Nutzungszielen <strong>der</strong> Region,<br />

eine das Umfeld gefährdende Nutzung zu verhin<strong>der</strong>n.<br />

Angesichts <strong>der</strong> Istzustandsanalyse <strong>und</strong> dringend<br />

erfor<strong>der</strong>licher Maßnahmen zur Begrenzung <strong>des</strong><br />

Klimawandels empfehle ich, den Ausschluss jeglicher<br />

Nutzungen, die zur Gefährdung sensibler<br />

Schutzgebiete, die unter Natur-, Umwelt- <strong>und</strong><br />

Wasserrecht stehen, beitragen.<br />

390-7 Kap. 3.<strong>2.</strong>5. "Vorrangstandorte für Industrie <strong>und</strong><br />

Gewerbe"<br />

S. 127, Zeile "Umweltrelevante REPHarz-<br />

Festlegungen", 4. Anstrich<br />

An dieser Stelle lassen Sie das VRG Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft "Borntal, Feuchtgebiete <strong>und</strong> Heide bei<br />

Allstedt" nur im Süden an den VRST Flugplatz<br />

Allstedt angrenzen.<br />

Offensichtlich ein Fehler, wie oben nachgewiesen.<br />

Diese Aussage ist zu korrigieren, weil im laufenden<br />

ROV/UVP dies starke Beachtung finden wird.<br />

Kenntnisnahme Das Kapitel 1.4. ist eine grobe Situationsbeschreibung<br />

relevanter Umweltprobleme auf Ebene <strong>des</strong> REPHarz. Hier<br />

werden keine Nutzungen ausgeschlossen. Im Übrigen erfolgt im<br />

REPHarz keine regionalplanerische Sicherung speziell für die<br />

genannte Schweinemastanlage.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

volle Berücksichtigung Der Anstrich wird ergänzt. Unmittelbar angrenzend ist das VRG<br />

NuL im westlichen <strong>und</strong> südlichen Bereich.<br />

Die Ausführungen unter Pkt. "weitere Umweltmerkmale"<br />

bezeichnen das FFH-Gebiet als "Teilflächen innerhalb <strong>und</strong><br />

unmittelbar angrenzend", wobei ds FFH-Gebiet nicht identisch<br />

mit dem VRG NuL ist.<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 511 von 673


TÖB:<br />

(390) Privatperson B.S.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

390-8 Kap. 3.<strong>2.</strong>5." Vorrangstandort für Industrie <strong>und</strong><br />

Gewerbe"<br />

S. 128, Zeile: Anhörung <strong>zum</strong> 1. Planentwurf, <strong>2.</strong><br />

Anstrich<br />

Mit Verwun<strong>der</strong>ung habe ich zur Kenntnis genommen,<br />

dass das Ministerium für Bau <strong>und</strong> Verkehr die<br />

Aufnahme <strong>der</strong> Schweinemastanlage gefor<strong>der</strong>t hat. Es<br />

ist zu hoffen, dass das Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt im<br />

Raumordnungsverfahren eine unabhängige<br />

Entscheidung treffen wird.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 512 von 673


TÖB:<br />

(390) Privatperson B.S.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

390-9 Kap. 3.<strong>2.</strong>5." Vorrangstandort für Industrie <strong>und</strong><br />

Gewerbe"<br />

S. 129, Zeile "Wasser"<br />

Hier bewerten Sie das Konfliktpotenzial mit "mittel".<br />

Dies begründen Sie u.a. mit<br />

Wasserrechtliche Schutzgebiete sind nicht<br />

vorhanden, Teile im REPHarz sind mit VBG<br />

Wassergewinnung ausgewiesen; die<br />

Gr<strong>und</strong>wassergeschütztheit ist aufgr<strong>und</strong> <strong>des</strong> relativ<br />

hohen Flurabstan<strong>des</strong> mittel.<br />

Dazu folgende Bemerkungen:<br />

Wie Sie wissen, befindet sich <strong>der</strong> VRST Flugplatz<br />

Allstedt an <strong>der</strong> Grenze <strong>zum</strong> Landkreis Merseburg-<br />

Querfurt <strong>und</strong> <strong>zum</strong> Kyffhäuserkreis, also benachbarter<br />

REP. Eine schutzgutbezogene Einschätzung<br />

lediglich unter Beachtung <strong>der</strong> Nutzungen <strong>des</strong><br />

REPHarz würde das Konfliktpotenzial nur<br />

unvollständig beschreiben. Wenn Sie diesen Raum<br />

also in seiner räumlichen Komplexität betrachten,<br />

dann werden Sie feststellen, dass neben den<br />

Trinkwasserschutzgebieten <strong>des</strong> Landkreises<br />

Sangerhausen auch die Schutzgebiete Ziegelroda<br />

(MQ), Möchpfiffel <strong>und</strong> Schönewerda (KYF) bei <strong>der</strong><br />

Einschätzung <strong>des</strong> Konfliktpotenzials zu beachten<br />

sind. Im Hinblick auf die oben genannte Präzisierung<br />

<strong>der</strong> Einzugsgebiete ist von<br />

Trinkwasserschutzgebieten auszugehen, die bis <strong>zum</strong><br />

Flugplatz reichen werden.<br />

Aus hydrogeologischen Karten <strong>der</strong> Region geht<br />

hervor, dass die Gr<strong>und</strong>wasserscheide auf dem<br />

Flugplatzgelände liegt, folglich Schäden, die in<br />

diesem Gebiet auftreten in die genannten<br />

Schutzgebiete abströmen werden. Nachweislich<br />

wurden in <strong>der</strong> Vergangenheit in den<br />

Fassungsanlagen Winkel<br />

Mineralölkohlenwasserstoffe festgestellt, die auf den<br />

Umgang mit Wasserschadstoffen auf dem ehem.<br />

Militärgelände zurückzuführen sind. Übrigens, ein<br />

Zeichen dafür, dass die tektonischen Störungen den<br />

Grad <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>wassergeschütztheit merklich<br />

ungünstiger erscheinen lassen. Die von Ihnen<br />

vorgenommene Einschätzung <strong>des</strong> Konfliktpotenzials<br />

ist angesichts <strong>der</strong> Tatsache, dass min<strong>des</strong>tens 15.000<br />

Einwohner mit Trinkwasser aus diesen<br />

Schutzgebieten versorgt werden, zu korrigieren. Sie<br />

ist bei Berücksichtigung <strong>der</strong> geschil<strong>der</strong>ten Sachlage<br />

"hoch" einzuschätzen.<br />

Im Falle von Schutzzonenerweiterungen in Richtung<br />

Einzuggebietsgrenze (Flugplatz) - wie im Fall TWSG<br />

keine Berücksichtigung Der Vorrangstandort befindet sich in keinem TWSG. Von den<br />

zuständigen Fachbehörden (Obere/Untere Wasserbehörde)<br />

wurden diesbezüglich keine <strong>Bedenken</strong> geäußert, dass aufgr<strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> umliegenden TWSG das Konfliktpotenzial als "hoch"<br />

einzuschätzen sei. Bei einem ordnungsgemäßen Umgang mit<br />

wassergefährdenden Stoffen auf dem Flugplatz bzw.<br />

Gewerbegebiet ist nicht von einer Trinkwassergefährdung<br />

auszugehen. Außerdem obliegt es <strong>der</strong> nachfolgenden<br />

Bauleitplanung hier entsprechende Festsetzungen <strong>zum</strong> Schutz<br />

<strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>wassers im B-Plan aufzunehmen bzw. entsprechende<br />

Nutzungen auszuschließen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 513 von 673


TÖB:<br />

(390) Privatperson B.S.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

12 Umweltbericht<br />

Ziegelroda - würde sich das Konfliktpotenzial weiter<br />

verschärfen.<br />

Ich bitte Sie daher dringlichst, die Einstufung <strong>des</strong><br />

Konfliktpotenzials auf <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>lage aller<br />

Trinkwasserschutzgebiete im näheren Umfeld <strong>des</strong><br />

Flugplatzgelände <strong>und</strong> <strong>der</strong>en Einzugsgebietsgrenzen<br />

zu korrigieren <strong>und</strong> eine Bewertung mit "hoch"<br />

vorzunehmen.<br />

390-10 Ich hatte bereits hingewiesen, dass aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Randlage <strong>des</strong> o.g. Standortes die Nutzungen/<br />

Entwicklungen benachbarter REP zu beachten sind.<br />

390-11 Ich erlaube mir, eine Übersichtskarte beizufügen, die<br />

den Unterlagen <strong>des</strong> gegenwärtig laufenden<br />

ROV/UVP entnommen wurde, meiner Stellungnahme<br />

beizufügen. Darin sind die unter Wasser- <strong>und</strong><br />

Naturschutz stehenden Gebiete im unmittelbaren<br />

Umfeld eingezeichnet. Die Beson<strong>der</strong>heit <strong>und</strong> die<br />

Schutzwürdigkeit <strong>des</strong> Standortes lässt sich so auf<br />

einen Blick erkennen.<br />

390-12 Jegliche Nutzungen, die Konfliktpotenzial besitzen,<br />

sollten daher wegen ihres hohen Risikos für<br />

Umweltschäden ausgeschlossen werden.<br />

volle Berücksichtigung Die Ausweisungen benachbarter Planungsgemeinschaften<br />

wurden beachtet (Vorranggebiete) bzw. berücksichtigt<br />

(Vorbehaltsgebiete). Es wurden von den zuständigen Stellen<br />

auch keine <strong>Bedenken</strong> geäußert.<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

keine Berücksichtigung Es können nicht generell alle Nutzungen, die ein<br />

Konfliktpotenzial aufweisen, ausgeschlossen werden. Erst wenn<br />

ein hohes o<strong>der</strong> sehr hohes Konfliktpotenzial mind. bei einem<br />

Schutzgut, i.d.R. bei 2 Schutzgütern auftritt, kommt es zu einer<br />

Negativbeurteilung.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 514 von 673


TÖB:<br />

(390) Privatperson B.S.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.12 Erörterung zu Umweltbericht<br />

390-13 <strong>zum</strong> DS 390-9 <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Abwägung:<br />

Unter TÖB 390, Satz-Nr.: 390-9, hatte ich mich mit<br />

Ihrer Einschätzung <strong>des</strong> Konfliktpotenzials aus <strong>der</strong><br />

Sicht <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>wasserschutzes nicht einverstanden<br />

erklärt. Ihrer Einschätzung mit <strong>der</strong> Bewertung "mittel"<br />

<strong>und</strong> den dazu angeführten Begründungen im<br />

Umweltbericht, Kap. 3.<strong>2.</strong>5, S. 129 kann ich nach wie<br />

vor nicht folgen.<br />

Ihrer Begründung:<br />

"Der Vorrangstandort befindet sich in keinem TWSG.<br />

Von den zuständigen Fachbehörden (Obere/Untere<br />

Wasserbehörde) wurden diesbezüglich keine<br />

<strong>Bedenken</strong> geäußert, dass aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> umliegenden<br />

TWSG das Konfliktpotenzial als " hoch "<br />

einzuschätzen sei" möchte ich hiermit wi<strong>der</strong>sprechen.<br />

Meine aufgeführten Gründe, dass um den VRST<br />

Flugplatz Allstedt mehrere<br />

Gr<strong>und</strong>wasserschutzgebiete mit aktiven<br />

Fassungsanlagen existieren (Allstedt-Wolferstedt,<br />

Winkel, Ziegelroda, Schönewerda, Heygendorf),<br />

<strong>der</strong>en Einzugsgebiete bis <strong>zum</strong> Flugplatz reichen,<br />

werden durch nachstehende <strong>Anregungen</strong>/<strong>Bedenken</strong><br />

gestützt:<br />

(1) Von <strong>der</strong> ehem. Kreisverwaltung Merseburg-<br />

Querfurt wurde unter TOP 301, Satz-Nr.: 301-2<br />

angezeigt, dass demnächst ein Verfahren zur<br />

Anpassung <strong>des</strong> Wasserschutzgebietes Ziegelrodaer<br />

Forst beginnt. Nach dem vorliegenden<br />

hydrogeologischen Gutachten, das von den<br />

Fachbehörden (Lan<strong>des</strong>amt für Geologie <strong>und</strong><br />

Bergwesen sowie Lan<strong>des</strong>betrieb für<br />

Hochwasserschutz <strong>und</strong> Wasserwirtschaft)<br />

begutachtet <strong>und</strong> bestätigt wurde, wird sich die<br />

Abgrenzung <strong>des</strong> Wasserschutzgebietes Ziegelrodaer<br />

Forst än<strong>der</strong>n <strong>und</strong> insbeson<strong>der</strong>e in Richtung<br />

Nordwesten nach Allstedt vergrößern. Vom Landkreis<br />

wurde eine Karte beigefügt, aus <strong>der</strong> ersichtlich ist,<br />

dass die neue Schutzzone bis <strong>zum</strong> Flugplatz reicht.<br />

Weiter heißt es, "das zukünftige Wasserschutzgebiet<br />

Ziegelrodaer Forst sollte als Vorranggebiet für<br />

Wassergewinnung aufgenommen werden. Dies<br />

entspräche auch den formulierten Zielen bzw. <strong>der</strong><br />

Begründung zu 5.1.<strong>2.</strong> im <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REP für die<br />

Planungsregion Harz."<br />

(2) Die Gemeinde Wolferstedt gibt in ihrer<br />

Stellungnahme (TÖB94, Satz-Nr.: 94-25) zu<br />

bedenken, dass "eine industrielle Nutzung, die das<br />

keine Berücksichitgung Derzeit läuft ein Verfahren zur Anpassung <strong>der</strong><br />

Trinkwasserschutzgebietsgrenzen <strong>und</strong> die RegPlGHarz wurde<br />

im Zuge <strong>der</strong> Trägerbeteiligung zur Stellungnahme aufgefor<strong>der</strong>t.<br />

Laut Ausagen <strong>der</strong> UWB <strong>des</strong> Landkreises Mansfeld-Südharz ist<br />

die Schutzgutbeurteilung in Bezug auf eine mögliche<br />

gewerbliche Nutzung <strong>des</strong> Flugplatzes Allstedt korrekt. Nach den<br />

Bewertungskriterien werden als mittleres Konfliktpotential<br />

eingestuft: Pufferzonen bis 500 m um gewässer- o<strong>der</strong><br />

gr<strong>und</strong>wasserbestimmte Bereiche (Fließgewässerauen <strong>und</strong><br />

Überschwemmungsgebiete), Vernässungsbereiche,<br />

gr<strong>und</strong>wasserbestimmte Biotopstrukturen, Waldgebiete mit<br />

Gr<strong>und</strong>wasseranschluss, Quellbereich etc.; Gewässer <strong>und</strong><br />

Feuchtgebiete mit regionaler Biotopverb<strong>und</strong>funktion; Bereich mit<br />

mittlerem Retentionspotential o<strong>der</strong> mittlerer<br />

Gr<strong>und</strong>wasserneubildungsrate (Boden-Wasser-<br />

Infiltrationskapazität); Trinkwasserschutzzonen III. Da <strong>der</strong><br />

Bereich <strong>zum</strong> Bewertungszeitpunkt noch nicht zur<br />

Trinkwasserschutzzone III gehörte, kein gr<strong>und</strong>wasserbestimmter<br />

Bereich ist, jedoch Vernässungsbereiche vorhanden sind, ist die<br />

Einstufung in ein mittleres Konfliktpotential vorgenommen<br />

worden. Für die Einstufung in ein hohes Konfliktpotential müsste<br />

u.a. ein geringer Gr<strong>und</strong>wasserflurabstand (0-2m), Quellbereiche,<br />

Trinkwasserschutzzonen I bzw. II, VRG Wassergewinnung <strong>und</strong><br />

eine hohe Verschmutzungsempfindlichkeit <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>wassers<br />

vorliegen. Als VRG Wassergewinnung werden nur<br />

Trinkwasserschutzzonen I <strong>und</strong> II mit min<strong>des</strong>tens regionaler<br />

Bedeutung festgelegt, dazu zählt <strong>der</strong> Bereich auch bei<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Trinkwasserschutzgebietsgrenzen nicht.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 515 von 673


TÖB:<br />

(390) Privatperson B.S.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.12 Erörterung zu Umweltbericht<br />

Gr<strong>und</strong>wasser schädigt, abzulehnen ist." Diese<br />

Aussage ist zwar auf das Projekt "Schweineanlage<br />

auf dem Flugplatz Allstedt" bezogen, macht aber<br />

deutlich, dass von <strong>der</strong> Gemeinde Wolferstedt<br />

Gefahren gesehen werden, also ein<br />

bemerkenswertes Konfliktpotenzial gesehen wird.<br />

(3) Die Gemeinde Winkel bringt in ihrer<br />

Stellungnahme (TOB 107, Satz-Nr.: 107-1) <strong>zum</strong><br />

Ausdruck, dass sie "erhebliche <strong>Bedenken</strong> bezüglich<br />

ihrer Wasserversorgung hat, da die<br />

Gewinnungsgebiete unmittelbar an das<br />

Flugplatzgelände anschließen."<br />

Wer die Entwicklung <strong>der</strong> Wasserqualität in den<br />

letzten Jahrzehnten im Bereich <strong>der</strong> Fassungsanlagen<br />

Winkel kennt, kann die Befürchtungen <strong>und</strong> Sorgen<br />

<strong>der</strong> Bürger von Winkel gut nachvollziehen. Dies mit<br />

<strong>der</strong> Bewertung <strong>des</strong> Konfliktpotenzials "mittel" abzutun,<br />

wird <strong>der</strong> Situation nicht gerecht.<br />

(4) Dass von <strong>der</strong> Kreisverwaltung Sangerhausen kein<br />

Einspruch erfolgte, ist unverständlich. Ich gehe davon<br />

aus, dass die Untere Wasserbehörde die<br />

Gr<strong>und</strong>wasseruntersuchungen <strong>der</strong> Fassungsanlagen<br />

Winkel kennt. Bekanntlich wurden hier<br />

Mineralölkohlenwasserstoffe festgestellt, <strong>der</strong>en<br />

Herkunft mit Kontaminationen auf dem Gelände <strong>des</strong><br />

Flugplatzes in Verbindung gebracht wurde. Der<br />

Unteren Wasserbehörde ist sicher auch bekannt,<br />

dass die Einzugsgebietsgrenzen von den<br />

Schutzgebieten Allstedt-Wolferstedt <strong>und</strong> Winkel bis<br />

<strong>zum</strong> Flugplatz reichen. Meines Erachtens müsste die<br />

Behörde diesbezüglich nochmals zur Stellungnahme<br />

aufgefor<strong>der</strong>t werden.<br />

(5) Die Wasserschutzgebiete von Heygendorf <strong>und</strong><br />

Schönewerda, die auf dem Gebiet <strong>des</strong><br />

Kyffhäuserkreises westlich <strong>und</strong> südwestlich an das<br />

Flugplatzgelände angrenzen, sind ein weiterer Beleg<br />

dafür, dass das Gebiet <strong>des</strong> Ziegelrodaer Forstes für<br />

die Trinkwasserversorgung mehrer Landkreise<br />

wichtig ist.<br />

(6) Unter Berücksichtigung <strong>des</strong> Vorsorgegr<strong>und</strong>satzes<br />

ist <strong>der</strong> Hinweis in Ihrer Begründung, "Bei einem<br />

ordnungsgemäßen Umgang mit wassergefährdenden<br />

Stoffen auf dem Flugplatz bzw. Gewerbegebiet ist<br />

nicht von einer Trinkwassergefährdung auszugehen",<br />

nicht nachvollziehen.<br />

Aus den aufgeführten Gründen leitet sich meines<br />

Erachtens ein "hohes Konfliktpotenzial" für das<br />

Schutzgut Gr<strong>und</strong>wasser ab. Ich bitte Sie <strong>des</strong>halb, von<br />

den zuständigen Wasserbehörden die vorgebrachten<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 516 von 673


TÖB:<br />

(390) Privatperson B.S.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.12 Erörterung zu Umweltbericht<br />

<strong>Bedenken</strong> beurteilen zu lassen. Geht es doch darum,<br />

bei <strong>der</strong> künftigen Nutzung <strong>des</strong> Flugplatzgelän<strong>des</strong>,<br />

dem Gr<strong>und</strong>wasserschutz <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Trinkwasserversorgung gebührende Beachtung zu<br />

schenken.<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

395-1 Angesichts <strong>der</strong> Tatsache, dass aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Klimaverän<strong>der</strong>ungen Erneuerbare Energien in den<br />

Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong> rücken sollen, sind wir mit dem <strong>2.</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REPHarz nicht einverstanden.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich ist zu bemängeln, dass im <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong><br />

keine neuen Windeignungsgebiete ausgewiesen<br />

wurden. Wir können uns nicht vorstellen, daß unter<br />

diesen Voraussetzungen <strong>der</strong> Vormarsch <strong>der</strong><br />

Erneuerbaren Energien durchgesetzt werden kann.<br />

Die weltweiten Vorräte an Öl, Gas <strong>und</strong> Uran sind in<br />

einigen Jahrzehnten erschöpft <strong>und</strong> auch die<br />

Kohlevorräte sind begrenzt. Da gleichzeitig <strong>der</strong><br />

Energiehunger <strong>der</strong> Weltbevölkerung stetig steigt, wird<br />

es in naher Zukunft zu einer drastischen<br />

Verknappung <strong>der</strong> Energieressourcen kommen. Die<br />

Folgen spüren wir schon heute: steigende Preise,<br />

Wirtschaftskrisen, blutige Verteilungskämpfe.<br />

Darüber hinaus zeichnet sich ab, daß das Ökosystem<br />

Erde die Belastungen, die von <strong>der</strong> Verbrennung<br />

fossiler Energieträger ausgehen, nicht mehr lange<br />

verkraften wird. Hinzu kommt die ungesicherte<br />

Entsorgung <strong>des</strong> Atommülls, eine Verän<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> die unserer Nachkommen auf nicht<br />

absehbare Zeit. Die Erneuerbaren Energien dagegen<br />

sind unerschöpflich <strong>und</strong> bereits jetzt verfügbar.<br />

Erneuerbare Energien sind die Schlüsseltechnologie<br />

im Kampf gegen den Klimawandel. Windenergie ist<br />

dabei eines <strong>der</strong> wirkungsvollsten <strong>und</strong> günstigsten<br />

Mittel. Im Jahr 2006 wurden 5,1 Prozent <strong>des</strong><br />

Stromverbrauchs durch Windenergie gedeckt<br />

(alle EE 12,0 %). Regierungsziel ist es, 2020 durch<br />

Erneuerbare Energien 20% Strom abzudecken. Ohne<br />

die Windenergie ist das nicht möglich. Wir geben<br />

daher unseren Einwand ab, daß nicht genügend<br />

Windeignungsgebiete ausgewiesen wurden.<br />

keine Berücksichtigung Es kann nicht erwartet werden, dass mit jedem neuen<br />

Regionalplanentwurf neue Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong><br />

Windenergie ausgewiesen werden, sofern diese Ausweisungen<br />

auf ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept<br />

beruhen (wie in diesem Fall). Immerhin wurden im Vergleich zu<br />

den bis 2005 rechtskräftigen Regionalen<br />

Entwicklungsprogrammen im Bereich <strong>der</strong> Planungsregion Harz<br />

insgesamt ca. 450 bis 500 ha in Form von VRG-/EG-Wind-<br />

Neuausweisungen bzw. -Erweiterungen regionalplanerisch für<br />

die Windenergienutzung neu gesichert. Obwohl im REPHarz ein<br />

großer Teil <strong>der</strong> Planungsregion Harz (v.a. Harzgebirge) wegen<br />

entgegenstehen<strong>der</strong> öffentlicher Belange von <strong>der</strong><br />

Windenergienutzung freigehalten wird, ist die Windgebietsdichte<br />

bzw. WKA-Dichte in den an<strong>der</strong>en Bereichen (v.a.<br />

Harzvorlän<strong>der</strong>) so groß, dass <strong>der</strong> Durchschnittswert <strong>der</strong> WKA-<br />

Dichte im Vergleich zu den deutschen Binnen-(B<strong>und</strong>es-)län<strong>der</strong><br />

mehr als doppelt so hoch ist.<br />

Neben <strong>der</strong> Errichtung weiterer neuer WKA in den im REPHarz<br />

ausgewiesenen VRG-/EG-Wind besteht ein nicht<br />

unbedeuten<strong>des</strong> regionales Potenzial zur Erhöhung <strong>des</strong> Anteils<br />

<strong>der</strong> Windenergie bei <strong>der</strong> Stromerzeugung durch das<br />

Repowering <strong>der</strong> vorhandenen Windparks, welches zwar bisher<br />

kaum eine Rolle spielte, aber mittelfristig stark an Bedeutung<br />

gewinnen wird.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 517 von 673


TÖB:<br />

(399) Mitteldeutsche Baustoffe GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

399-2 Im Weiteren teilten Sie uns mit, dass nach Ablauf <strong>der</strong><br />

Anhörungsfrist eine öffentliche Erörterung stattfinden<br />

wird. Dazu möchten Sie uns bitte einladen.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

11 keine <strong>Bedenken</strong><br />

399-1 Wir haben den <strong>Entwurf</strong> durchgesehen <strong>und</strong><br />

festgestellt, dass die Belange <strong>der</strong> von uns<br />

vertretenen Unternehmen Berücksichtigung fanden.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 518 von 673


TÖB:<br />

(400) WindStrom Nord GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

400-1 Wir beziehen uns auf unsere Stellungnahme vom<br />

1<strong>2.</strong>1<strong>2.</strong>2005 <strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen<br />

Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz, die<br />

wir unverän<strong>der</strong>t weiterhin aufrecht erhalten.<br />

STN vom 1<strong>2.</strong>1<strong>2.</strong>2005:<br />

"Der F-Plan <strong>und</strong> ein B-Plan (zur Ausweisung eines<br />

Windparkes Danstedt) für die Gemeinde Danstedt<br />

sind <strong>der</strong>zeit in Aufstellung (öffentliche<br />

Bekanntmachungen am 03.08.05). Es wird angeregt,<br />

ein Gebiet für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie unter<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> gemeindlichen Bauleitpläne im<br />

Norden <strong>der</strong> Gemeinde Danstedt festzulegen."<br />

Ergänzend tragen wir wie folgt vor: ...<br />

siehe nachfolgende Datensätze 400-2 bis 400-7 bzw.<br />

Abwägung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Danstedt, Datensätze 49-1 bis 49-6<br />

keine Berücksichtigung Gemäß Kriterienkatalog-Wind als Gr<strong>und</strong>gerüst <strong>der</strong><br />

gesamträumlichen Planungskonzeption zur Ausweisung <strong>der</strong><br />

Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie im REPHarz<br />

unterschreitet das Vorschlagsgebiet Danstedt deutlich den<br />

Min<strong>des</strong>tabstand zu dem bestehenden Eignungsgebiet<br />

Dar<strong>des</strong>heim-Ba<strong>der</strong>sleben (Kr. Nr. 10). Das Vorschlagsgebiet<br />

liegt im Zentrum <strong>der</strong> landschaftsästhetisch wertvollen, sog.<br />

"Sichtschüssel" zwischen Harz <strong>und</strong> Huy, so dass ein hohes<br />

Konfliktpotenzial mit dem Landschafts- <strong>und</strong> Ortsbild (Kr. Nr. 9)<br />

besteht. Gleiches gilt für die Avifauna (Kr.Nr. 11) auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Nähe <strong>zum</strong> europäischen Vogelschutzgebiet "Huy" <strong>und</strong> dem<br />

damit verb<strong>und</strong>enen starken Konflikt mit dem Greifvogelschutz<br />

(insbeson<strong>der</strong>e Rotmilan). Ebenfalls nicht vereinbar ist das<br />

Vorschlagsgebiet mit den regionalplanerischen Festsetzungen<br />

zur Tourismus- <strong>und</strong> Erholungsfunktion <strong>des</strong> weiteren Umfel<strong>des</strong>,<br />

hier <strong>der</strong> Huy <strong>und</strong> dem Naturpark Harz (Kr. Nr. 16). Im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Umweltprüfung wurde das Vorschlagsgebiet nochmals<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> Konflikte mit <strong>der</strong> Avifauna sowie dem<br />

Landschafts- <strong>und</strong> Ortsbild vertiefend gutachterlich geprüft,<br />

verb<strong>und</strong>en mit dem Ergebnis, dass jeweils gutachterlich eine<br />

Ausweisung abgelehnt wird.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> genannten Bauleitplanverfahren hat die<br />

RegPlGHarz frühzeitig auf die Unvereinbarkeit mit den<br />

Festlegungen <strong>des</strong> REPHarz hingewiesen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Siehe weiterhin Datensätze 400-2 bis 400-7<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 519 von 673


TÖB:<br />

(400) WindStrom Nord GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

400-2 Der Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Danstedt hat am<br />

06.03.2003 die Aufstellung eines<br />

Flächennutzungsplanes beschlossen. Der<br />

Aufstellungsbeschluss wurde am 03.08.2005 gemäß<br />

§ 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. Im Rahmen <strong>der</strong><br />

Neuaufstellung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes wird -<br />

unter Anwendung <strong>der</strong> Abstandskriterien gemäß<br />

Beschluss <strong>der</strong> Regionalversammlung vom<br />

10.1<strong>2.</strong>2004 - im Bereich <strong>des</strong> v. g. Windkraftstandortes<br />

eine Son<strong>der</strong>baufläche "Windenergienutzung" (§ 1<br />

Abs. 1 Nr. 4 BauNVO) dargestellt. Mit <strong>der</strong><br />

Zielsetzung, die rahmengebenden Darstellungen <strong>des</strong><br />

Flächennutzungsplanes zu konkretisieren, hat <strong>der</strong><br />

Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Danstedt am 23.06.2005<br />

darüber hinaus die Aufstellung <strong>des</strong> Bebauungsplanes<br />

"Windpark Danstedt" beschlossen. Der<br />

Aufstellungsbeschluss wurde am 03.08.2005 gemäß<br />

§ 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. Der<br />

Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong> Gemeinde Danstedt hat in seiner<br />

Sitzung am 17.10.2006 dem <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong><br />

Bebauungsplanes "Windpark Danstedt" mit<br />

Begründung <strong>und</strong> Umweltbericht in <strong>der</strong> vorgelegten<br />

Fassung zugestimmt <strong>und</strong> die öffentliche Auslegung<br />

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der <strong>Entwurf</strong><br />

<strong>des</strong> Bebauungsplanes "Windpark Danstedt" mit<br />

Begründung, Umweltbericht mit Schallimmissions<strong>und</strong><br />

Schattenwurfprognose sowie die<br />

Abwägungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB<br />

bzw. § 4 Abs. 1 BauGB, die <strong>der</strong> Gemein<strong>der</strong>at <strong>der</strong><br />

Gemeinde Danstedt in seiner Sitzung am 17.10.2006<br />

ohne Än<strong>der</strong>ungen als Beschluss übernommen hat,<br />

lagen in <strong>der</strong> Zeit vom Montag, den 05.0<strong>2.</strong>2007 bis<br />

einschließlich Dienstag, den 06.03.2007 in <strong>der</strong><br />

Verwaltungsgemeinschaft Harzvorland-Huy gemäß §<br />

3 Abs. 2 BauGB öffentlich aus. Für die Belange <strong>des</strong><br />

Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 <strong>und</strong> § 1a<br />

BauGB wurde im Rahmen <strong>des</strong><br />

Planaufstellungsverfahrens eine Umweltprüfling<br />

durchgeführt, in <strong>der</strong> die voraussichtlichen erheblichen<br />

Umweltauswirkungen ermittelt wurden <strong>und</strong> in einem<br />

Umweltbericht beschrieben <strong>und</strong> bewertet wurden.<br />

Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 2 BauGB hat dazu die<br />

Gemeinde festgelegt, in welchem Umfang <strong>und</strong><br />

Detaillierungsgrad die Ermittlung <strong>der</strong> Belange für die<br />

Abwägung erfor<strong>der</strong>lich ist. Diese Festlegung -- dies<br />

betrifft sowohl die Abgrenzung <strong>des</strong><br />

Untersuchungsraumes wie auch die im Einzelnen<br />

berücksichtigten Schutzgüter (Vegetation,<br />

Biotoptypen, Brut-/Rastvögel, Fle<strong>der</strong>mäuse,<br />

keine Berücksichtigung siehe Abwägung <strong>der</strong> Gemeinde Danstedt, Datensatz 49-1, da keine Berücksichtigung nein<br />

wortgleiche <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong><br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 520 von 673


TÖB:<br />

(400) WindStrom Nord GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

Kleinsäuger, Landschaftsbild) -- basiert wesentlich<br />

auf den Stellungnahmen gemäß § 4 Abs. 1 BauGB<br />

mit den dort gegebenen Empfehlungen <strong>der</strong> Unteren<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> Oberen Naturschutzbehörde. Um die<br />

Auswirkungen beurteilen zu können, die sich bei<br />

einer Erweiterung <strong>des</strong> vorhandenen Windparks aus<br />

immissionsschutzrechtlicher Sicht ergeben, wurde im<br />

Rahmen entsprechen<strong>der</strong> Gutachten<br />

(INGENIEURBÜRO FÜR WINDENERGIE PLANUNG<br />

BOSSE) außerdem die Belastung <strong>der</strong> umliegenden<br />

Bereiche durch Lärm <strong>und</strong> Schattenwurf untersucht.<br />

Die v. g. Gutachten, welche dem Umweltbericht als<br />

Anlagen beiliegen, fuhren einheitlich zu <strong>der</strong><br />

Beurteilung, dass aus städtebaulicher Sicht keine<br />

<strong>Bedenken</strong> gegen die Aufstellung <strong>des</strong><br />

Bebauungsplanes "Windpark Danstedt" geltend zu<br />

machen sind.<br />

Im Rahmen <strong>des</strong> Planaufstellungsverfahrens wurden<br />

die einzustellenden öffentlichen <strong>und</strong> privaten Belange<br />

gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

gegeneinan<strong>der</strong> <strong>und</strong> untereinan<strong>der</strong> gerecht<br />

abgewogen. Die Zulässigkeit von Vorhaben im<br />

räumlichen Geltungsbereich <strong>des</strong> Bebauungsplanes<br />

"Windpark Danstedt" ist aktuell auf rechtlicher<br />

Gr<strong>und</strong>lage <strong>des</strong> § 33 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.<br />

Gemäß § 9 Abs. 2 ROG sind die<br />

Flächennutzungspläne <strong>und</strong> die Ergebnisse <strong>der</strong> von<br />

den Gemeinden beschlossenen sonstigen<br />

städtebaulichen Planungen entsprechend § 1 Abs. 3<br />

ROG in <strong>der</strong> Abwägung nach § 7 Abs. 7 ROG zu<br />

berücksichtigen. Wir stellen fest, dass dieser<br />

gesetzlichen Anfor<strong>der</strong>ung - bezogen auf den in Teilen<br />

bereits vorhandenen (genehmigten) "Windpark<br />

Danstedt" - bisher nicht Rechnung getragen wird<br />

bzw. dass die Nicht-Berücksichtigung <strong>des</strong> Windparks<br />

im Rahmen <strong>des</strong> in Aufstellung befindlichen<br />

Regionalen Entwicklungsplanes mit nach Lage <strong>der</strong><br />

Dinge bzw. nach den Ergebnissen <strong>der</strong> vorliegenden<br />

Fachgutachten (die dem v. g. Bebauungsplan-<br />

<strong>Entwurf</strong> beigefügt waren) - schlicht "unerklärlichen"<br />

Argumenten begründet wird.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 521 von 673


TÖB:<br />

(400) WindStrom Nord GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

400-3 Die Aussage (Begründung <strong>zum</strong><br />

Abwägungsvorschlag; Stand: 30.01.2007, S. 452),<br />

dass <strong>der</strong> geplante/vorhandene Windpark in Danstedt<br />

den Min<strong>des</strong>tabstand gemäß Kriterienkatalog-Wind zu<br />

dem Eignungsgebiet Dar<strong>des</strong>heim-Ba<strong>der</strong>sleben (Kr.<br />

Nr. 10) deutlich unterschreitet, trifft nicht zu; vielmehr<br />

beträgt <strong>der</strong> Abstand > 5 km. Nach hiesiger Kenntnis<br />

bestehen für Abstandsfor<strong>der</strong>ungen, die dieses Maß<br />

überschreiten, - so wie im Abwägungsbereich (!) <strong>des</strong><br />

Landschaftsbildgutachtens angeblich erfor<strong>der</strong>lichbisher<br />

we<strong>der</strong> rechtliche noch fachliche Gr<strong>und</strong>lagen;<br />

dies gilt umso mehr, wenn es sich wie in Danstedt um<br />

einen in Teilen bereits realisierten (genehmigten)<br />

Windpark handelt.<br />

400-4 Die Aussage (Begründung <strong>zum</strong><br />

AbwägungsVorschlag; Stand: 30.01.2007, S. 452),<br />

dass <strong>der</strong> geplante/ vorhandene Windpark in<br />

Danstedt "...im Zentrum <strong>der</strong> landschaftsästhetisch<br />

wertvollen, sog. Sichtschüssel zwischen Harz <strong>und</strong><br />

Huy lieg), so dass ein hohes Konfliktpotential mit<br />

dem Landschafts- <strong>und</strong> Ortsbild ... besteht", ist - auch<br />

gerade vor dem Hintergr<strong>und</strong> <strong>der</strong> bestehenden<br />

technischen Vorprägung (2 WEA, 1Funkmast) - eher<br />

"abson<strong>der</strong>lich". Mit "Sichtschüssel" ist vermutlich <strong>der</strong><br />

"Talraum" (Pendant zu "Höhenzug") zwischen Harz<br />

<strong>und</strong> Huy gemeint. Nach allgemein herrschen<strong>der</strong><br />

Meinung trägt es gerade zur Vermeidung von<br />

Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> bei, wenn<br />

nicht die exponierten Höhenzüge (wie im Falle <strong>des</strong><br />

EG Dar<strong>des</strong>heim-Ba<strong>der</strong>sleben), son<strong>der</strong>n die niedriger<br />

liegenden, durch die umgebenden Strukturen<br />

abgeschirmten Landschaftsräume genutzt werden.<br />

keine Berücksichtigung Die Abstandskriterien wurden von <strong>der</strong> Regionalversammlung<br />

beschlossen <strong>und</strong> öffentlich bekannt gemacht, es folgten dazu<br />

keine Einwände o<strong>der</strong> <strong>Bedenken</strong>. Das Vorschlagsgebiet<br />

Danstedt wurde im Rahmen <strong>der</strong> Gesamtbetrachtung <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Einzelprüfung zur Ausweisung von Gebieten zur Nutzung <strong>der</strong><br />

Windenergie geprüft. Die Aussagen werden durch zwei weitere<br />

Gutachten erhärtet.<br />

Ein Windpark besteht erst ab 3 Windenergieanlagen, in <strong>der</strong><br />

Gemarkung Danstedt stehen zwei Einzelanlagen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Siehe weiterhin Abwägung <strong>der</strong> Gemeinde Danstedt, Datensatz<br />

49-2, da wortgleiche <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong><br />

keine Berücksichtigung Der Danstedter Berg im Bereich <strong>des</strong> Vorschlagsgebietes ist keine Berücksichtigung nein<br />

keineswegs abgeschirmt, son<strong>der</strong>n von Süden als auch Norden<br />

gut einsehbar.<br />

Siehe weiterhin Abwägung <strong>der</strong> Gemeinde Danstedt, Datensatz<br />

49-3, da wortgleiche <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong><br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 522 von 673


TÖB:<br />

(400) WindStrom Nord GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

400-5 Die Aussage (Begründung <strong>zum</strong><br />

Abwägungsvorschlag, Stand: 30.01.2007, S. 452),<br />

dass <strong>der</strong> geplante/vorhandene Windpark in Danstedt<br />

auch aus avifaunistischer Sicht - aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Nähe<br />

<strong>zum</strong> Europäischen Vogelschutzgebiet Huy (> 1 km) -<br />

ein hohes Konfliktpotential aufweist, ist ebenfalls -<br />

auch hier vor dem Hintergr<strong>und</strong> <strong>der</strong> bestehenden<br />

technischen Vorprägung (2 WEA, 1 Funkmast) - nicht<br />

nachvollziehbar <strong>und</strong> wird zudem durch die im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Umweltprüfung <strong>zum</strong> v. g.<br />

Bebauungsplan erstellten Untersuchungen wi<strong>der</strong>legt.<br />

Die aktuelle Rechtsprechung geht im Hinblick auf den<br />

Schutzanspruch von (ausgewiesenen !) EU-<br />

Vogelschutzgebieten im Übrigen (nur) von folgenden<br />

Abständen aus:<br />

BVerwG, Urteil vom 19.05.1998 = 400-500 m<br />

OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29.11.2005 = 0<br />

m<br />

OVG Koblenz, Urteil vom 13.11.2003 - (1 A<br />

10672/03.OVG) =200 m<br />

OVG Magdeburg, Urteil vom 17.11.2006 - (2 L<br />

278/03) = 4-fache Nabenhöhe (entspricht max. 400 m)<br />

400-6 Die Aussage (Begründung <strong>zum</strong><br />

Abwägungsvorschlag; Stand: 30.01.2007, S. 452),<br />

dass <strong>der</strong> geplante/vorhandene Windpark in Danstedt<br />

nicht vereinbar ist mit den regionalplanerischen<br />

Festsetzungen zur Tourismus- <strong>und</strong> Erholungsfunktion<br />

<strong>des</strong> weiteren Umfel<strong>des</strong>, ist falsch <strong>und</strong> wi<strong>der</strong>spricht<br />

<strong>der</strong> aktuellen Rechtsprechung. Die Darstellung von<br />

"Gebieten mit beson<strong>der</strong>er Bedeutung" für Erholung<br />

(Anm.: diese Gebiete stehen synonym für sog.<br />

Vorbehaltsgebiete für Tourismus <strong>und</strong> Erholung, die<br />

im REP für die Planungsregion Harz festgelegt<br />

werden), ... stellt kein zulässiges Ziel <strong>der</strong><br />

Raumordnung <strong>und</strong> Lan<strong>des</strong>planung dar, an das<br />

Bauleitpläne anzupassen sind. (Leitsatz aus OVG<br />

Lüneburg vom 29.08.1995, 1 L 894/94). Zudem<br />

liegen inzwischen diverse Gutachten <strong>und</strong> Studien vor,<br />

die zeigen, dass eine Erholungsnutzung / Tourismus<br />

nicht in Konflikt zur Windenergie steht.<br />

keine Berücksichtigung Die Festlegung von Schutzabständen zu europäischen<br />

Vogelschutzgebieten kann nicht pauschalisierend gleich für<br />

gesamt Deutschland, son<strong>der</strong> nur einzelfallbezogen,<br />

insbeson<strong>der</strong>e in Abhängigkeit von den jeweils zu schützenden<br />

Vogelarten, vorgenommen werden. Die Schutzabstände gemäß<br />

Kriterium Nr. 11 <strong>des</strong> Kriterienkataloges-Wind dienen dem<br />

Schutz <strong>der</strong> Avifauna vor indirekten erheblichen Auswirkungen<br />

durch negative Beeinflussung von außen (Umgebungsschutz),<br />

<strong>der</strong> Vorbeugung vor Vogelschlaggefahr sowie dem Schutz <strong>des</strong><br />

Lebens- <strong>und</strong> Nahrungsraums <strong>der</strong> maßgeblichen Vogelarten. Die<br />

Größenordnung <strong>der</strong> Stördistanzen hängt von <strong>der</strong> zu schützen<strong>der</strong><br />

Vogelart ab. In allen EU-Vogelschutzgebieten <strong>der</strong><br />

Planungsregion Harz sind auch Großvogelarten, insbeson<strong>der</strong>e<br />

Greifvogelarten, als Arten nach Anhang I <strong>der</strong> Vogelschutz-<br />

Richtlinie zu schützen. Diese besitzen bei <strong>der</strong> Nahrungssuche<br />

vom Brutplatz aus in die offene Landschaft einen meist sehr<br />

großen Aktionsradius (z.B. Rotmilan bis ca. 10 km).<br />

Im Beschluss <strong>des</strong> OVG-LSA vom 17.11.2006 (kein Urteil,<br />

RegPlGHarz war beigeladen) bezieht sich <strong>der</strong> im Beschluss<br />

genannte Abstand von <strong>der</strong> 4-fachen Nabenhöhe nicht auf ein<br />

EU SPA, son<strong>der</strong>n auf ein Naturschutzgebiet.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

siehe weiterhin Abwägung <strong>der</strong> Gemeinde Danstedt, Datensatz<br />

49-4, da bis auf Urteilsbenennungen wortgleiche <strong>Anregungen</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong><br />

keine Berücksichtigung siehe Abwägung <strong>der</strong> Gemeinde Danstedt, Datensatz 49-5, da keine Berücksichtigung nein<br />

wortgleiche <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong><br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 523 von 673


TÖB:<br />

(400) WindStrom Nord GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

400-7 Wir regen vor diesem Hintergr<strong>und</strong> erneut die<br />

Festlegung eines Gebietes für die Nutzung <strong>der</strong><br />

Windenergie im Norden <strong>der</strong> Gemeinde Danstedt -<br />

unter Berücksichtigung <strong>der</strong> gemeindlichen<br />

Bauleitpläne - an.<br />

keine Berücksichtigung Das Vorschlagsgebiet Danstedt ist nicht mit <strong>der</strong><br />

gesamträumlichen Planungskonzeption zur Ausweisung <strong>der</strong><br />

Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie im REPHarz<br />

vereinbar. Näheres hierzu siehe Datensätze 400-1 bis 400-6.<br />

Neue Erkenntnisse sind seit <strong>der</strong> Anhörung <strong>zum</strong> 1. Planentwurf,<br />

die ggf. eine an<strong>der</strong>e Bewertung ermöglichen würden, nicht<br />

bekannt geworden. Im Ergebnis <strong>des</strong> Beteiligungsverfahrens<br />

<strong>zum</strong> B-Plan "Windpark Danstedt" ist eher davon auszugehen,<br />

dass auch unabhängig von <strong>der</strong> Regionalplanung an<strong>der</strong>e<br />

öffentliche Belange <strong>der</strong> Windparkplanung im Bereich Danstedt<br />

entgegenstehen (Naturschutz, natürliche Eigenart <strong>der</strong><br />

Landschaft mit ihrem Erholungswert, Gefahr <strong>der</strong><br />

Landschaftsbildverunstaltung).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

13.5.3 Erörterung zu Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

400-8 Erörterung, mündlich vorgetragen zu DS 400: Stellte<br />

die Abstandskriterien von 10 km zwischen Windparks<br />

im Bereich Danstedt in Frage <strong>und</strong> for<strong>der</strong>te die<br />

Ausweisung weiterer Flächen für die Nutzung <strong>der</strong><br />

Windenergie. Erstelltes Gutachten spricht nicht<br />

gegen eine Erweiterung dieses Gebietes um<br />

Danstedt, insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick auf Konflikte mit<br />

dem Rotmilan.<br />

keine Berücksichtigung siehe Datensatz 400-3 <strong>und</strong> 49-2 (Gemeinde Danstedt), hier<br />

Abstandskriterien zwischen Windparks begründet.<br />

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in seinem<br />

Urteil vom 09.06.2005 (Az. 3 S 1545/04) für einen ähnlich<br />

landschaftlich sensiblen Bereich (Übergang Schwarzwald <strong>und</strong><br />

Kraichgauer Hügelland <strong>zum</strong> Rheintal) festgestellt, dass bis zu<br />

einer Entfernung von 10 km, sofern eine WKA nicht<br />

sichtverschattet ist, bei raumbedeutsamen WKA mit erheblichen<br />

Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>chaftsbil<strong>des</strong> zu rechnen ist. Die<br />

Wahl dieses Kriteriums als Ausschlusskriterium (10 km<br />

Ausschlusszone <strong>zum</strong> Schutz regionalprägen<strong>der</strong> <strong>und</strong><br />

identitätsstiften<strong>der</strong> Landschaftsformen mit hoher visueller<br />

Verletztbarkeit <strong>und</strong> mit hoher Fernwirkung) liege im planerischen<br />

Ermessen <strong>des</strong> Antragsgegners (Regionalplanung) <strong>und</strong> wäre<br />

nicht zu beanstanden.<br />

Folglich ist auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> gutachterlich belegten<br />

Landschaftsbildempfindlichkeit für den Bereich Danstedt -<br />

Dar<strong>des</strong>heim, auch auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> fehlenden Sichtverschattung,<br />

die Verwendung <strong>des</strong> 10-km-Abstandswertes angemessen.<br />

Die obere <strong>und</strong> untere Naturschutzbehörde lehnen insbeson<strong>der</strong>e<br />

aus Gründen <strong>des</strong> Greifvogelschutzes die Windparkplanung im<br />

Bereich Danstedt ab (siehe Datensatz 46-12, VwG Harzvorland-<br />

Huy).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

13.2 Erörterung zu Leitbild <strong>der</strong> Planungsregion Harz<br />

402-2 Erörterungstermin, mündlich vorgetragen:<br />

schlug ebenfalls vor, den veralteten Begriff Kurwesen<br />

durch den Begriff "Ges<strong>und</strong>heitswirtschaft" zu ersetzen<br />

keine Berücksichtigung Der Begriff "Ges<strong>und</strong>heitswirtschaft" geht weit über das<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Kurwesen im Zusammenhang mit dem Tourismus hinaus (siehe<br />

auch Datensatz 254-6, IHK Magdeburg).<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 524 von 673


TÖB:<br />

(402) Bürgerverein Unterharz<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.4.3 Erörterung zu Zentralörtliche Glie<strong>der</strong>ung<br />

402-3 Erörterungstermin, mündlich vorgetragen:<br />

Der Einwen<strong>der</strong> bezog sich auf den DS 254-12 <strong>der</strong><br />

IHK MD, <strong>der</strong> berücksichtigt werden sollte. Aufgr<strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> Aktualität <strong>des</strong> REPHarz sollte Harzgerode als<br />

Gr<strong>und</strong>zentrum mit Teilfunktion eines Mittelzentrums<br />

festgelegt werden, insbeson<strong>der</strong>e auch als<br />

Aktualisierung <strong>des</strong> LEP von 1999.<br />

keine Berücksichtigung Die Festlegung von Gr<strong>und</strong>zentren mit Teilfunktion Mittelzentrum keine Berücksichtigung nein<br />

obliegt allein dem LEP.<br />

13.4.4 Erörterung zu Entwicklungsachsen<br />

402-4 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

for<strong>der</strong>te, dass die Talstrukturen (z.B. Selketal <strong>und</strong><br />

Bodetal) stärker berücksichtigt werden sollten in<br />

Bezug auf die Entwicklungsachsen (auch<br />

kartographisch).<br />

keine Berücksichtigung Das Selke- <strong>und</strong> Bodetal zählen nach <strong>der</strong> Definition <strong>des</strong> LEP<br />

nicht zu den überregionalen Entwicklungsachsen. Solche<br />

Achsen sind in erster Linie durch die Bündelung überregional<br />

bedeuten<strong>der</strong> Verkehrstrassen <strong>und</strong> durch eine dichte Folge von<br />

Siedlungskonzentrationen gekennzeichnet. Dieses trifft auf die<br />

genannten Täler nicht zu.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

13.5.1.1 Erörterung zu Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

402-5 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

zu DS 402-2 (1. Abwägungsdokumentation)-<br />

bekräftigte nochmals, dass die Aufnahme <strong>des</strong><br />

Uhlenbachtales für ein grünes Rückhaltebecken volle<br />

Berücksichtigung bei <strong>der</strong> Abwägung finden sollte.<br />

keine Berücksichtigung Auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Umweltprüfung <strong>des</strong> REPHarz<br />

(siehe Umweltbericht) wird im REPHarz auf eine<br />

standortbezogene Benennung von Stauflächen potentieller<br />

Hochwasserrückhaltebecken im Bereich <strong>der</strong> Selke generell<br />

verzichtet. Das Uhlenbachtal gehört <strong>zum</strong> VRG Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

13.5.1.2 Erörterung zu Vorranggebiete für Wassergewinnung<br />

402-6 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

Der Einwand gemäß Datensatz 402-3 (1. Abwägung)<br />

wurde nochmals bekräftigt, sollte Berücksichtigung<br />

finden (Streichung Fürstenteich im Klammerzusatz<br />

<strong>des</strong> VRG-Wassergewinnung Harzgerode-Neudorf).<br />

volle Berücksichtigung wurde bereits in <strong>der</strong> Abwägung <strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong> voll<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

berücksichtigt, (siehe 1. Abwägung DS 402-3)<br />

13.5.1.5 Erörterung zu Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

402-7 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

schlug vor, ein separates VBG für Tourismus <strong>und</strong><br />

Erholung "Selketal" neben dem VBG "Harz"<br />

auszuweisen, um diesem bedeutenden Gebiet im<br />

Hinblick auf den Rohstoffabbau Rechnung zu tragen.<br />

Die B 185 sollte, im Hinblick auf die<br />

Rohstofftransporte, größere Bedeutung erhalten.<br />

keine Berücksichtigung Ein separates VRG-/VBG-TuE für das Selketal wird nicht<br />

ausgewiesen (siehe Datensatz 402-8). Eine an<strong>der</strong>e rechtliche<br />

Bindungswirkung würde durch eine räumliche Unterteilung<br />

dieses VBG ohnehin nicht entstehen.<br />

Die Frage <strong>des</strong> Rohstoffabtransportes ist nicht vor<strong>der</strong>gründig<br />

Gegenstand <strong>des</strong> REPHarz (ist im Genehmigungsverfahren zu<br />

klären). Nach jetzigem Kenntnisstand sind relevante<br />

Verän<strong>der</strong>ungen in <strong>der</strong> großräumigen Verteilung <strong>der</strong><br />

Rohstofftransporte auf den Straßen im Zuge <strong>des</strong> Wechsel <strong>des</strong><br />

Steinbruchbetriebs von Rie<strong>der</strong> zu den Rehköpfen ohnehin nicht<br />

zu erwarten. Lt. Vorhabensträger ist keine Abfrachtung vom<br />

Gewinnungsstandort (also vom VRG) vorgesehen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 525 von 673


TÖB:<br />

(402) Bürgerverein Unterharz<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.<strong>2.</strong>6 Erörterung zu Vorbehaltsgebiete für Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />

402-8 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

sah einen erheblichen Konflikt <strong>des</strong> Rohstoffabbaus<br />

Ballenstedt/Rehköpfe mit dem VBG Tourismus <strong>und</strong><br />

Erholung. Um eine korrektere Abwägung mit dem<br />

VRG für Rohstoffgewinnung vornehmen zu können,<br />

wird gefor<strong>der</strong>t, dass für das untere Selketal die<br />

separate Ausweisung eines VRG für Tourismus <strong>und</strong><br />

Erholung erfolgen muss.<br />

keine Berücksichtigung Das Selketal <strong>und</strong> sein unmittelbares Umfeld ist großflächig als<br />

VRG Natur <strong>und</strong> Landschaft o<strong>der</strong> VRG-Hochwasserschutz<br />

festgelegt. Eine Überlagerung mit einem an<strong>der</strong>en VRG ist<br />

raumordnungsrechtlich nicht möglich.<br />

Im REPHarz sind nach den, vom Regionalausschuss<br />

beschlossenen, Kriterien prinzipiell keine Vorranggebiete für<br />

Tourismus <strong>und</strong> Erholung vorgesehen. Ein solches VRG wäre<br />

auch ohne tiefere Untersuchungen von den angrenzenden<br />

Harzbereichen nicht rechtlich <strong>und</strong> fachlich sicher abgrenzbar.<br />

Außerdem befindet sich das europäische Vogelschutzgebiet<br />

"Nordöstlicher Unterharz" in diesem Bereich.<br />

Hinzu kommt, dass ein Präzedenzfall für eine weitere<br />

Unterglie<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> bisher großräumig zusammenhängenden<br />

<strong>und</strong> aus dem LEP zu übernehmenden VBG-TuE "Harz <strong>und</strong><br />

Harzvorlän<strong>der</strong>" entstehen würde, <strong>der</strong> Begehrlichkeiten bei<br />

An<strong>der</strong>en wecken würde.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

13.6.1.4 Erörterung zu Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />

402-1 Einwen<strong>der</strong> übergab <strong>zum</strong> Erörterungstermin die<br />

Projektunterlagen zur "Ges<strong>und</strong>heits-Akademie<br />

Kin<strong>der</strong>klinik Harzgerode" <strong>und</strong> bat nochmals um<br />

Aufnahme dieses Standortes als großflächige<br />

Freizeitanlage.<br />

402-9 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

übergab Konzepte zur Ges<strong>und</strong>heitsakademie<br />

Harzgerode, was ebenfalls als VRSTO für Forschung<br />

<strong>und</strong> Bildung o<strong>der</strong> für Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Sozialwesen<br />

o<strong>der</strong> als großflächige Freizeitanlage im REP<br />

berücksichtigt werden sollte. Hierbei geht es<br />

vorrangig um eine Forschungsstätte.<br />

402-10 Erörterung, mündlich vorgetragen zur 1. Abwägung:<br />

stellte <strong>zum</strong> DS 402-6 klar, dass das Projekt<br />

"innovatives Selketal" Alexisbad kein reines HVV-<br />

Projekt war, son<strong>der</strong>n ein Projekt <strong>der</strong><br />

Arbeitsgemeinschaft Selketal (aller<br />

Anrainergemeinden).<br />

keine Berücksichtigung Nach Durchsicht <strong>der</strong> schriftlich vorgelegten Unterlagen wird<br />

festgestellt, dass die Tourismusakademie Harzgerode für eine<br />

Aufnahme in den REPHarz als Vorrangstandort für Großflächige<br />

Freizeitanlagen nicht als großflächig im Sinne min<strong>des</strong>tens<br />

regional bedeutsam einzustufen ist, außerdem ist das Projekt für<br />

eine Prüfung im Umweltbericht zu unkonkret. Auch das Konzept<br />

erlaubt <strong>der</strong>zeit keine genaue Abgrenzung, was entwickelt<br />

werden soll, daher ist <strong>der</strong> Bearbeitungsstand für eine<br />

Übernahme in den REPHarz zu unkonkret. Generell ist eine<br />

entsprechende Entwicklung <strong>des</strong> Kin<strong>der</strong>klinik-Gelän<strong>des</strong> im hier<br />

ausgewiesenen VBG-Tourismus <strong>und</strong> Erholung <strong>des</strong> REPHarz<br />

möglich.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Das Konzept erlaubt <strong>der</strong>zeit keine genaue Abgrenzung, was<br />

entwickelt werden soll, daher ist <strong>der</strong> Bearbeitungsstand für eine<br />

Übernahme in den REPHarz zu unkonkret. Eine Prüfung im<br />

Umweltbericht ist aus diesem Gr<strong>und</strong>e auch nicht möglich.<br />

Generell ist eine entsprechende Entwicklung <strong>des</strong> Gelän<strong>des</strong> im<br />

hier ausgewiesenen VBG-Tourismus <strong>und</strong> Erholung möglich.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Kenntnisnahme Die Begründung <strong>zum</strong> Abwägungsvorschlag wird entsprechend Kenntnisnahme nein<br />

geän<strong>der</strong>t. Damit wird jedoch keine Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Abwägung<br />

impliziert.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 526 von 673


TÖB:<br />

(402) Bürgerverein Unterharz<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.6.1.5 Erörterung zu Vorrangstandorte für Forschung <strong>und</strong> Bildung<br />

402-13 Erörterung, mündlich vorgetragen zur 1. Abwägung<br />

DS 402-7:<br />

gab zu bedenken, dass die Ausweisung <strong>des</strong><br />

Fachgymnasiums in Harzgerode im REP jedoch für<br />

weitere Entscheidungen (Industrieansiedlungen,<br />

tourist. Ansiedlungen, Ansiedlung von Akademien,<br />

Rückkopplung auf den LEP u.s.w.) durch indirekte<br />

Wirkungen von großer Bedeutung sei.<br />

keine Berücksichtigung Eine regionalplanerische Steuerung von<br />

Schulstandorten ist schon bei staatlichen Einrichtungen nur<br />

begrenzt möglich <strong>und</strong> bei privaten Schulen defacto nicht mehr<br />

gegeben. Generell gilt, dass Schulstandorte an das System <strong>der</strong><br />

Zentralen Orte geb<strong>und</strong>en sind.<br />

Die Bedeutung von Harzgerode für den Unterharz wird im REP<br />

bereits mehrfach <strong>und</strong> damit auch ausreichend dokumentiert<br />

(z.B. Gr<strong>und</strong>zentrum, VRSTO für Industrie <strong>und</strong> Gewerbe, VRSTO<br />

für Kultur <strong>und</strong> Denkmalpflege, VRSTO für Forschung <strong>und</strong><br />

Bildung).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

13.6.1.6 Erörterung zu Vorrangstandorte für Kultur- <strong>und</strong> Denkmalpflege<br />

402-14 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

for<strong>der</strong>te, den OT Mäg<strong>des</strong>prung bei <strong>der</strong> Benennung<br />

von Harzgerode mit aufzunehmen, da <strong>der</strong> Ortsteil ein<br />

Industriedenkmal sei.<br />

keine Berücksichtigung Seitens <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>amtes für Archäologie <strong>und</strong> Denkmalpflege<br />

wurde Mäg<strong>des</strong>prung aus fachlicher Hinsicht nicht als (regional<br />

bedeutsamer) VRSTO für Kultur <strong>und</strong> Denkmalpflege<br />

vorgeschlagen. Industriedenkmäler sind im Pkt. 7.17. G 4 als<br />

tourismuswirksame Denkmäler aufgeführt. Allerdings wird dort<br />

keine abschließende Aufzählung vorgenommen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

13.6.1.8 Erörterung zu Vorrangstandorte für Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Sozialwesen<br />

402-11 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

Der Einwen<strong>der</strong> for<strong>der</strong>te, Alexisbad aufgr<strong>und</strong> hoher<br />

Besucherzahlen als VRSTO für Ges<strong>und</strong>heitswesen<br />

aufzunehmen, da es das älteste Bad in Sachsen-<br />

Anhalt ist. Hier zeichnet sich eine klare Entwicklung<br />

in Richtung Ges<strong>und</strong>heitswirtschaft ab.<br />

keine Berücksichtigung Zu den VTSTO für Ges<strong>und</strong>theits- <strong>und</strong> Sozialwesen werden nach<br />

den Kriterien zur Festlegung von Standorten nur anerkannte<br />

o<strong>der</strong> vorläufig anerkannte Kurstandorte o<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>e den<br />

gesamten Ort prägende Klinikstandorte gezählt. Diese<br />

Bedingungen werden bei Alexisbad nicht erfüllt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

13.6.<strong>2.</strong>6 Erörterung zu Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)<br />

402-12 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

schlug vor, Alexisbad als Schnittstelle <strong>des</strong> ÖPNV<br />

aufzunehmen.<br />

volle Berücksichtigung Nach nochmaliger Rücksprache mit dem Landkreis Harz wird<br />

auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> gestiegenden Bedeutung von Alexisbad als<br />

ÖPNV-Schnittstelle, v.a. wegen <strong>der</strong> Verknüpfung HSB <strong>und</strong><br />

Busverkehr, Alexisbad als regional bedeutsame ÖPNV-<br />

Schnittstelle im REPHarz festgelegt.<br />

volle Berücksichtigung ja<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 527 von 673


TÖB:<br />

(406) CEMEX Deutschland AG, Abt. LGU<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

406-1 Mit Schreiben vom 26.05.2003 wurde die Aufnahme<br />

<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Anlage dargestellten landwirtschaftlich<br />

genutzten Fläche als Vorranggebiet für die<br />

Rohstoffgewinnung beantragt. Unsere Stellungnahme<br />

<strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REPHarz erfolgte fristgerecht. Im<br />

vorliegenden <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> wurde diese Fläche jedoch<br />

nicht als Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung<br />

berücksichtigt. Sie wird jetzt sogar als Vorranggebiet<br />

für Hochwasserschutz <strong>und</strong> Wassergewinnung<br />

dargestellt. Hierzu ist Ihnen unter Zugr<strong>und</strong>elegung<br />

<strong>der</strong> Aktenlage bekannt, dass die ausgewiesene<br />

TWSZ den geplanten Rohstoffabbau nicht<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich ausschließt. Die in <strong>der</strong><br />

Abwägungsdokumentation gegebene Begründung<br />

kann sowohl aus rechtlicher als auch aus fachlicher<br />

Hinsicht nicht nachvollzogen werden. Sie entspricht<br />

nicht den gesetzlichen Bestimmungen, die sich aus<br />

dem LEP LSA ergeben <strong>und</strong> wi<strong>der</strong>spricht auch den im<br />

Begründungsteil (siehe Pkt. 5.1.5, zu Ziel 6, Seite 66)<br />

<strong>des</strong> vorliegenden <strong>Entwurf</strong>es dargestellten<br />

Sachverhalten. Gleichfalls ist an<strong>zum</strong>erken, dass eine<br />

Ausweisung von Vorranggebieten für<br />

Rohstoffsicherung, wie in <strong>der</strong> Begründung dargestellt,<br />

nichts mit <strong>der</strong> Aufnahme einer Gewinnungstätigkeit in<br />

absehbarer Zeit zu tun hat, da mit <strong>der</strong> Aufstellung<br />

eines REP raumordnerische Zielfestlegungen<br />

getroffen werden. Eine nicht vorhandene<br />

lan<strong>des</strong>planerische Beurteilung sowie keine<br />

Abbaugenehmigung können auf <strong>der</strong> Stufe <strong>der</strong><br />

Regionalplanung keine Ausschlusskriterien für die<br />

Ausweisung eines Vorranggebietes sein. Unsere<br />

Absicht einer Aufnahme <strong>der</strong> Gewinnungstätigkeit ist<br />

durch die Durchführung einer Antragskonferenz am<br />

30. November 2000 sowie weiteren intensiven<br />

Gesprächen mit dem Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt<br />

dokumentiert. Dies ist <strong>der</strong> Regionalen<br />

Planungsgemeinschaft bekannt.<br />

Für die Aufstellung <strong>des</strong> Regionalen<br />

Entwicklungsplanes <strong>der</strong> Planungsregion Harz sind<br />

das Lan<strong>des</strong>planungsgesetz LSA sowie <strong>der</strong><br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan LSA rechtsverbindlich.<br />

Demnach sind Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze <strong>des</strong> LEP LSA<br />

einzuhalten. Der LEP LSA legt unter Pkt. 3.3.5. fest,<br />

dass Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung Gebiete<br />

mit erk<strong>und</strong>eten Rohstofflagerstätten, die bereits<br />

wirtschaftlich genutzt werden, die für eine<br />

wirtschaftliche Nutzung vorgesehen sind o<strong>der</strong> in<br />

denen das Rohstoffvorkommen wegen seiner<br />

wirtschaftlichen Bedeutung geschützt werden soll,<br />

keine Berücksichtigung Aus <strong>der</strong> Begriffsdefinition eines VRG-Rohstoffgewinnung ist<br />

nicht ableitbar, dass jede erk<strong>und</strong>ete Lagerstätte automatisch als<br />

ein solches Vorranggebiet einzustufen ist. Es ist gerade die<br />

Aufgabe <strong>der</strong> Regionalplanung, zwischen den unterschiedlichen<br />

Nutzungsansprüchen eine sachgerechte Abwägung<br />

durchzuführen <strong>und</strong> ggf. einer Nutzungsform bei entsprechendem<br />

Gewicht im Regionalplan den Vorrang einzuräumen.<br />

Das Vorschlagsgebiet <strong>des</strong> Einwen<strong>der</strong>s befindet sich im REP<br />

nicht in einem kartografisch ausgewiesenem VRG-<br />

Hochwasserschutz, son<strong>der</strong>n vollflächig innerhalb eines VRG-<br />

Wassergewinnung. Gemäß Pkt. 3.3.4. LEP in Verb. mit Pkt. 3.3<br />

LEP hat die Regionalplanung auch die Aufgabe, Gebiete mit<br />

herausragen<strong>der</strong> Bedeutung für die Sicherung <strong>der</strong><br />

Trinkwasserversorgung als Vorranggebiete für<br />

Wassergewinnung auszuweisen. Und um ein solches regional<br />

bedeutsames Gebiet handelt es sich zweifelsfrei beim 1997 im<br />

LK HBS festgesetzten Trinkwasserschutzgebiet Börßum-<br />

Heinigen, welches im REPHarz als VRG-Wassergewinnung<br />

Rhoden-Wülperode raumordnerisch gesichert wird <strong>und</strong> sich im<br />

Bereich <strong>der</strong> Vorschlagsfläche <strong>des</strong> Einwen<strong>der</strong>s befindet.<br />

Dagegen kann eine bisher lediglich im Rahmen einer ROV-<br />

Antragskonferenz geäußerte Planungsabsicht einer Errichtung<br />

eines Kieswerkes in <strong>der</strong> Gemarkung Wülperode, selbst bei einer<br />

hinreichend erk<strong>und</strong>eten Lagerstätte, unter Berücksichtigung <strong>des</strong><br />

mit dem Abbau verb<strong>und</strong>enen möglichen Konfliktpotentials<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> Schutzgüter Wasser (<strong>und</strong> Natur <strong>und</strong> Landschaft)<br />

keinen größeren Stellenwert als das VRG-Wassergewinnung<br />

beigemessen werden.<br />

Für das strittige Abbauvorhaben gibt es bislang keine<br />

lan<strong>des</strong>planerische Bewertung, <strong>und</strong> auch keine<br />

Bergbauberechtigung o<strong>der</strong> Genehmigung <strong>zum</strong> Rohstoffabbau<br />

nach Fachrecht. In <strong>der</strong> o.g. Antragkonferenz aus dem Jahr 2000<br />

wurden durch Fachbehörden erhebliche <strong>Bedenken</strong> unter<br />

an<strong>der</strong>em wegen <strong>der</strong> Lage <strong>des</strong> Vorhabens im<br />

Trinkwasserschutzgebiet <strong>und</strong> <strong>der</strong> unmittelbaren Nähe <strong>zum</strong> NSG<br />

bzw. FFH-Gebiet Okertal geäußert <strong>und</strong> folglich umfangreiche<br />

fachspezifische Daten (Gutachten) <strong>und</strong> auch eine FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung eingefor<strong>der</strong>t. Ob solche Unterlagen<br />

zwischenzeitlich erstellt wurden, ist uns nicht bekannt (auch<br />

keine diesbezüglichen Hinweise von an<strong>der</strong>en Behörden).<br />

Folglich kann durch uns die raumordnerische Verträglichkeit <strong>der</strong><br />

geplanten Rohstoffgewinnung nach <strong>der</strong>zeitiger Kenntnislage<br />

nicht hinreichend eingeschätzt werden. Die Ausweisung eines<br />

VRG-Rohstoffgewinnung setzt voraus, dass sich die<br />

Vorrangfunktion gegenüber an<strong>der</strong>en Nutzungen durchsetzen<br />

kann bzw. dass eine Abbaugenehmigung, <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t für<br />

wesentliche Teile <strong>des</strong> VRG in Aussicht gestellt werden kann.<br />

Davon kann <strong>der</strong>zeit nicht die Rede sein. Angesichts <strong>des</strong><br />

Konfliktpotentials reicht diesbezüglich eine grobe Prüfung durch<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 528 von 673


TÖB:<br />

(406) CEMEX Deutschland AG, Abt. LGU<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

sind, was vorliegend zutrifft. In diesen stellt <strong>der</strong><br />

Abbau von Rohstoffen das überwiegende Interesse<br />

<strong>der</strong> Öffentlichkeit dar. Diese Bereiche sind von<br />

Nutzungen freizuhalten, die den Abbau wesentlich<br />

erschweren o<strong>der</strong> verhin<strong>der</strong>n würden. Eine darüber<br />

hinaus gehende Abwägung bzw. Auslegung dieser<br />

gesetzlichen Bestimmungen steht <strong>der</strong> Regionalen<br />

Planungsgemeinschaft auch gemäß anerkannter<br />

Rechtssprechung nicht zu.<br />

Die beantragte Erweiterungsfläche ist zur Fortführung<br />

<strong>der</strong> bergbaulichen Tätigkeit unseres Unternehmens in<br />

<strong>der</strong> Region <strong>und</strong> <strong>der</strong> damit verb<strong>und</strong>enen Sicherung<br />

<strong>der</strong> hier geschaffenen Arbeitsplätze im Bereich<br />

unseres Kieswerkes in Isingerode, unserer<br />

Transportbetonanlagen in den Landkreisen<br />

Halberstadt, Wemigerode, Wolfenbüttel <strong>und</strong> Goslar<br />

sowie unserer Logistikstandorte in Wemigerode <strong>und</strong><br />

Goslar notwendig. Wie bereits in unserer<br />

Stellungnahme <strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong> umfassend<br />

dargestellt, erfüllt die vorgesehene Fläche alle<br />

Kriterien zur Ausweisung als Vorranggebiet für<br />

Rohstoffgewinnung. Dies wird auch daraus<br />

ersichtlich, dass das Lan<strong>des</strong>amt für Geologie <strong>und</strong><br />

Bergwesen Sachsen-Anhalt eine Aufnahme als<br />

Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung for<strong>der</strong>t, da<br />

entsprechend <strong>des</strong> LEP LSA die Rohstofflagerstätte<br />

gemäß anerkannter Methoden ausreichend erk<strong>und</strong>et<br />

ist <strong>und</strong> diese auf Gr<strong>und</strong> ihrer hervorragenden Qualität<br />

überregional bedeutsam ist.<br />

Der vorliegende <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen<br />

Entwicklungsplanes stellt die Lagerstätte nicht dar, so<br />

dass wesentliche Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>des</strong> Rohstoffabbaus<br />

keine Berücksichtigung finden. Wir for<strong>der</strong>n die<br />

Ausweisung <strong>der</strong> Fläche als Vorranggebiet für<br />

Rohstoffgewinnung im Zuge <strong>des</strong><br />

Planaufstellungsverfahrens, da keine rechtlichen<br />

Hin<strong>der</strong>nisse, auch bei einer Darstellung sich<br />

überlagern<strong>der</strong> Nutzungsansprüche, einer<br />

Ausweisung entgegenstehen.<br />

die Regionalplanung, z.B. im Zuge <strong>der</strong> Umweltprüfung <strong>des</strong><br />

REPHarz nicht aus, hier ist eine deutlich tiefere Umweltprüfung<br />

durch den Vorhabensträger, wie in <strong>der</strong> o.g. Antragskonferenz<br />

gefor<strong>der</strong>t, notwendig.<br />

Den Erfor<strong>der</strong>nissen einer langfristigen regionalplanerischen<br />

Rohstoffvorsorge ist im allgemeinen in <strong>der</strong> Planungsregion<br />

angesichts <strong>der</strong> im REPHarz hohen Anzahl von VRG-/VBG-<br />

Rohstoffgewinnung <strong>und</strong> im speziellen im Teilraum westlich<br />

Osterwieck mit dem VRG- Rohstoffgewinnung<br />

"Kiessandlagerstätte Bühne-Wülperode" bereits Rechnung<br />

getragen worden. Für eine weitere VRG-Festsetzung in diesem<br />

Teilraum als Ziel <strong>der</strong> Raumordnung <strong>und</strong> damit als planerische<br />

Letztentscheidung fehlt <strong>der</strong>zeit angesichts <strong>des</strong> oben<br />

aufgezeigten Konfliktpotentials die fachliche <strong>und</strong> rechtliche<br />

Gr<strong>und</strong>lagenbasis.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 529 von 673


TÖB:<br />

(406) CEMEX Deutschland AG, Abt. LGU<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.1.5 Erörterung zu Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

406-2 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

Einwen<strong>der</strong> äußerte sich <strong>zum</strong> DS 406-1 <strong>und</strong><br />

bekräftigte, dass seine STN bestehen bleibe <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Abwägungsvorschlag sowie die Begründung nicht<br />

akzeptiert werden können.<br />

keine Berücksichtigung Um die im Datensatz 406-1 aufgezeigten hohen<br />

Konfliktpotentiale korrekt bewerten zu können, bedarf es<br />

ortskonkreter Fachgutachten (wie im ROV-Scopingtermin<br />

gefor<strong>der</strong>t), die jedoch nach unserer Kenntnis bisher nicht<br />

vorliegen. Dies kann nicht bereits im Rahmen <strong>der</strong><br />

grobmaßstäblichen Umweltprüfung abschließend bewältigt<br />

werden.<br />

Abwägungsvorschlag gemäß DS 406-1 bleibt bestehen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

411-1 Den o. g. <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> haben wir eingesehen. Hiernach<br />

ist die Kiessandlagerstätte Berga unter Nummer XXV<br />

als Vorranggebiet für die Rohstoffgewinnung<br />

festgelegt. Entsprechend dem Umweltbericht <strong>zum</strong><br />

Regionalen Entwicklungsplan für die Planungsregion<br />

Harz (S. 40 - 42) wird empfohlen, das Vorranggebiet<br />

im südöstlichen Bereich zu reduzieren <strong>und</strong> den<br />

westlichen Rand <strong>des</strong> Vorranggebietes an die<br />

Grenzen <strong>des</strong> Rahmenbetriebsplanes anzupassen.<br />

Die Reduzierung <strong>des</strong> Vorranggebietes von <strong>der</strong>zeit ca.<br />

60 ha soll insgesamt ca. 10 ha betragen. Wir weisen<br />

in diesem Zusammenhang auf die vorliegende<br />

lan<strong>des</strong>planerische Beurteilung vom 15.1<strong>2.</strong>1995 im<br />

Abschluss <strong>des</strong> Raumordnungsverfahrens <strong>und</strong> den<br />

Planfeststellungsbeschluss vom 4.1<strong>2.</strong>1998 hin.<br />

Insoweit sich zu diesen lan<strong>des</strong>planerischen<br />

Festlegungen <strong>und</strong> dem räumlich vom<br />

planfestgestellten Rahmenbetriebsplan beinhalteten<br />

Bereich keine Reduzierungen/Einschränkungen<br />

ergeben, bestehen aus unserer Sicht keine Einwände<br />

gegen die im Umweltbericht empfohlene Reduzierung<br />

<strong>der</strong> Größe <strong>des</strong> Vorranggebietes.<br />

Kenntnisnahme Die Fläche <strong>des</strong> Rahmenbetriebsplanes liegt gemäß<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Raumordnungskataster innerhalb <strong>des</strong> VRG-Rohstoffgewinnung.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 530 von 673


TÖB:<br />

(412) PrimaCom Region Leipzig GmbH & Co.KG<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.3.4 Nachrichtenverkehr/Telekommunikation<br />

412-2 Die PrimaCom als mitteständisches Unternehmen<br />

investierte allein in diesem Jahr, in Ihrem<br />

Planungsgebiet, mehrere Millionen Euro in den<br />

Ausbau neuer Stadt- <strong>und</strong> Überlandnetze. Durch diese<br />

Investitionen haben wir für unsere K<strong>und</strong>en ein<br />

hochwertiges Kommunikationsnetz geschaffen, in<br />

dem unsere Nutzer Kabelfernsehen, Internet <strong>und</strong><br />

demnächst auch Kabeltelefonie aus einer Hand<br />

beziehen können. Aus diesem Gr<strong>und</strong> sind auch wir<br />

an einer wirtschaftlichen Stärkung <strong>der</strong> Region<br />

interessiert. Selbstverständlich bestehen wir bei<br />

Baumaßnahmen auf den Schutz unserer<br />

unterirdischen Leitungssysteme <strong>und</strong> werden Ihnen<br />

bei Bedarf die Bestandsdokumentation zusenden.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10 Sonstiges<br />

412-1 STN vom 04.04.07:<br />

Wir teilen Ihnen mit, dass sich an unserer<br />

Stellungnahme vom 23.1<strong>2.</strong>05 nichts geän<strong>der</strong>t hat.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 531 von 673


TÖB: (415) Privatperson Dr. B.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

415-2 Z 4 Als Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

werden festgelegt:<br />

XXIII Hartstein-Gewinnungsstelle an den<br />

Rehköpfen bei Ballenstedt<br />

streichen<br />

Begründung:<br />

Die Übersichtskarte <strong>zum</strong> REP-<strong>Entwurf</strong> zeigt deutlich,<br />

dass <strong>der</strong> Grauwackenabbau an den Rehköpfen in<br />

vollem Wi<strong>der</strong>spruch steht <strong>zum</strong><br />

1) Vorbehaltsgebiet <strong>zum</strong> Aufbau eines öklologischen<br />

Verb<strong>und</strong>systems;<br />

2) Vorbehaltsgebiet Tourismus <strong>und</strong> Erholung.<br />

Durch den Abbau würde das zusammenhängende<br />

Waldgebiet zwischen Harzrand / Ballenstedt <strong>und</strong> dem<br />

NSG Selketal für Tourismus <strong>und</strong> Erholung entwertet<br />

werden. Es genügt nicht, wenn einige Waldwege<br />

vorhanden sind. Son<strong>der</strong>n hierfür ist ein Raum <strong>der</strong><br />

Ruhe <strong>und</strong> <strong>der</strong> ungestörten Natur erfor<strong>der</strong>lich. Auch<br />

die Ästhetik <strong>und</strong> das Bewußtsein, sich in einem<br />

solchen geschützten Raum zu befinden, ist wichtig.<br />

Die Zerschneidung, Verkleinerung <strong>und</strong> Verringerung<br />

solcher, in früheren Zeiten im Harz zahlreichen,<br />

Räume gebietet dringend, die letzten größeren<br />

zusammenhängenden Waldgebiete in beson<strong>der</strong>em<br />

Maße zu schützen. Das Gebiet XXIII (nicht mehr als<br />

Nr. XXIV geführt, wie im 1. <strong>Entwurf</strong>) liegt in einem<br />

solchen letzten größeren ungestörten Wald zwischen<br />

dem Harzrand <strong>und</strong> dem Selketal. Es würde bei<br />

Umsetzung <strong>der</strong> Planung diesen Charakter verlieren -<br />

sowohl durch die Produktionsstätte als auch durch<br />

die quer durch das Waldgebiet <strong>und</strong> dieses<br />

zerschneidenden Transportwege. Das bedeutete ein<br />

weitere Verarmung <strong>der</strong> Gesamtregion <strong>und</strong> stände im<br />

Wi<strong>der</strong>spruch zu <strong>der</strong> in <strong>der</strong> Entwicklung befindlichen<br />

Ges<strong>und</strong>heitsregion Unterharz/Selketal.<br />

In diesem Zusammenhang muss auch auf die<br />

Begründung eingegangen werden, mit <strong>der</strong> die<br />

<strong>Anregungen</strong>/<strong>Bedenken</strong> <strong>des</strong> NABU LV S-A <strong>zum</strong><br />

1.REP-<strong>Entwurf</strong> (Datensatz 320-8) keine<br />

Berücksichtigung fanden. Im <strong>2.</strong> Absatz dieser<br />

Begründung wird darauf abgestellt, dass <strong>der</strong><br />

Hartsteinabbau "Ballenstedt-Rehköpfe" "weniger als<br />

0,1% <strong>des</strong> Harzanteils am VBG für Tourismus <strong>und</strong><br />

Erholung "Harz <strong>und</strong> Harzvorlän<strong>der</strong>" ausmacht" <strong>und</strong><br />

<strong>des</strong>wegen (!) das VBG "nicht wesentlich<br />

beeinträchtigt".<br />

Diese Argumentation in <strong>der</strong> getroffenen Abwägung<br />

geht an <strong>der</strong> Sache vorbei <strong>und</strong> wird den wahren<br />

Verhältnissen in keiner Weise gerecht, dass es hier<br />

keine Berücksichtigung Gemäß LEP, Pkt. 3.3.5, sind in den Regionalen<br />

Entwicklungsplänen Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung für<br />

oberflächennahe Baurohstoffe (insbeson<strong>der</strong>e Kiese <strong>und</strong> Sande<br />

<strong>und</strong> regionalbedeutsame Hartsteine) festzulegen. Letzteres<br />

erfolgt im REPHarz mit den VRG-Rohstoffgewinnung <strong>der</strong><br />

Hartsteinlagerstätten Unterberg, Großer Hornberg <strong>und</strong><br />

Ballenstedt-Rehköpfe. Durch diese Vorrangfestlegung hat<br />

innerhalb <strong>der</strong> genannten VRG die Rohstoffgewinnung Vorrang<br />

vor allen an<strong>der</strong>en Nutzungsformen. Das umliegende VBG für<br />

den Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems "Harz <strong>und</strong><br />

Harzvorlän<strong>der</strong>" <strong>und</strong> das gleichnamige VBG für Tourismus <strong>und</strong><br />

Erholung Nr. 1 sind großflächig dargestellt <strong>und</strong> werden von<br />

diesem VRG-Rohstoffgewinnung nicht erheblich beeinträchtigt.<br />

Dies ist aus grober regionalplanerischer Sichtweise im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Umweltprüfung hinreichend belegt worden (siehe<br />

Umweltbericht). Es ist auch nicht bekannt, dass mit dem o.g.,<br />

nur ca. 4 km entfernten <strong>und</strong> bereits langjährig betriebenen<br />

Steinbruch Rie<strong>der</strong> bei ähnlicher Naturraumausstattung<br />

erhebliche negative Auswirkungen auf die ökologische <strong>und</strong><br />

touristischen Entwicklung <strong>des</strong> Unterharz verb<strong>und</strong>en waren. So<br />

wird durch den Regionalverband Harz eingestuft (Flyer <strong>zum</strong><br />

Geopark Harz, Landmarke 15), dass "trotz <strong>der</strong> inszwischen<br />

bedeutenden Ausmaße <strong>der</strong> Gewinnungsbetrieb im Steinbruch<br />

Rie<strong>der</strong> so realisiert wird, dass er die Erholungseignung <strong>des</strong><br />

Naturparks Harz nicht beeinträchtigt." Dieser<br />

Gewinnungsbetrieb soll lediglich auf die ähnlich große,<br />

benachbarte Lagerstätte Ballenstedt-Rehköpfe verlegt werden<br />

(nicht zusätzlicher Steinbruchsbetrieb). Gänzlich an<strong>der</strong>e<br />

Verhältnisse liegen beim Standort Rie<strong>der</strong>, wie vom Einwen<strong>der</strong><br />

behauptet, im Vgl. zu Ballenstedt-Rehköpfe eben nicht vor. Das<br />

genannte Tal nimmt nur den Randbereich <strong>des</strong> Steinbruch<br />

Rie<strong>der</strong> ein <strong>und</strong> <strong>der</strong> durch Wald führende Transportweg bis zur<br />

Landstraße Ballenstedt-Gernrode ist auch min<strong>des</strong>tens 1 km<br />

lang. Ob eine mögliche Zuführung bis zur B 185 ca. 5 km sein<br />

muss, ist bei einer Luftlinie von ca. <strong>2.</strong>5 km zwischen<br />

B<strong>und</strong>estraße <strong>und</strong> VRG fraglich. Es ist ohnehin nicht die Aufgabe<br />

<strong>der</strong> Regionalplanung, Detailfragen einer künftigen<br />

Betriebsführung wie dem Abtransport zu klären (bleibt <strong>der</strong><br />

Genehmigungsplanung vorbehalten); im Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong> steht hier<br />

die gemäß LEP-/REP-Begriffsdefinition für VRG-<br />

Rohstoffgewinnung die langfristige Sicherung <strong>des</strong><br />

nachgewiesenen Rohstoffvorkommens in seiner festgelegten<br />

räumlichen Ausdehnung (<strong>und</strong> natürlich erst recht nicht eine<br />

Vorrangstellung aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Eigentümersituation).<br />

Das vom Einwen<strong>der</strong> genannte, große zusammenhängende<br />

Waldgebiet im Unterharz reicht nicht nur vom Selketal bis<br />

Ballenstedt, son<strong>der</strong>n ist mit ca. 19.000 ha deutlich größer<br />

(Ortslagen Meisdorf, Schielo, Harzgerode, Friedrichsbrunn,<br />

Altenbrak, Thale, Gernrode <strong>und</strong> Ballenstedt als angrenzende<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 532 von 673


TÖB: (415) Privatperson Dr. B.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

nicht um einen 0,1-%-igen Flächenanteil im Harz<br />

allgemein geht son<strong>der</strong>n um die Entwertung dieses<br />

wertvollen großen zusammenhängenden<br />

Waldgebietes im Unterharz zwischen Harzrand /<br />

Ballenstedt <strong>und</strong> dem Selketal. Im gleichen Absatz<br />

wird ein unzutreffen<strong>der</strong> Vergleich gezogen zwischen<br />

dem Standort Eulenbachtal (Rie<strong>der</strong>) <strong>und</strong> dem<br />

Standort Rehköpfe: Der Standort Eulenbachtal liegt<br />

zwar ebenfalls im gleichen VBG-Tourismus <strong>und</strong><br />

Erholung; jedoch ist hier die räumliche Situation eine<br />

völlig an<strong>der</strong>e. Dieser Steinbruch liegt in <strong>der</strong> Nähe <strong>des</strong><br />

Harzran<strong>des</strong> abgeschirmt <strong>und</strong> eingebettet in ein<br />

kleines Tal, in <strong>des</strong>sen naher Umgebung keine<br />

Wan<strong>der</strong>wege verlaufen. Der Transportweg bis zur<br />

Straße Ballenstedt/Rie<strong>der</strong> ist kurz. Diese<br />

Lan<strong>des</strong>straße führt dicht an dem Waldgebiet entlang,<br />

so dass ein vom Verkehrsgeschehen ungestörtes,<br />

<strong>der</strong> Erholung <strong>und</strong> dem Tourismus dienen<strong>des</strong>,<br />

Waldgebiet wie bei den Rehköpfen hier nicht<br />

vorliegt. Im <strong>2.</strong> Absatz <strong>der</strong> Begründung wird auf den<br />

verheerenden Umstand nicht eingegangen, dass <strong>der</strong><br />

Abtransport von den Rehköpfen her einen 5 km<br />

langen Transportweg quer durch das große bisher<br />

zusammenhängende Waldgebiet (VBG-Tourismus<br />

<strong>und</strong> Erholung) erfor<strong>der</strong>t. Dies bedeutet aber die<br />

Zerschneidung <strong>des</strong> Gebietes <strong>und</strong> damit tatsächlich<br />

seinen Wegfall. Zu befürchten ist die<br />

Beeinträchtigung <strong>des</strong> Tourismus <strong>und</strong> <strong>des</strong><br />

Erholungswertes durch die Steingewinnung selbst<br />

<strong>und</strong> durch den Abstransport, egel, ob dieser durch<br />

LKW, För<strong>der</strong>bän<strong>der</strong> o<strong>der</strong> Seilbahnbetrieb<br />

(Schneisen) erfolgen würde. Erholungsuchende<br />

würden dieses Gebiet zukünftig meiden. Die<br />

wirtschaftlichen Ziele <strong>des</strong> Hartsteinabbaus stehen<br />

dem vom Verein "Ges<strong>und</strong>heitswirtschaft Harz"<br />

bearbeiteten Masterplan für die Ges<strong>und</strong>heitsregion<br />

Harz <strong>und</strong> <strong>der</strong>, <strong>der</strong> Salutogenese verpflichteten<br />

mitteldeutschen Ges<strong>und</strong>heitsakademie entgegen.<br />

Auch die weiteren wirtschaftlichen Aspekte müssen<br />

hier gewertet werden. In die Tourismus- <strong>und</strong><br />

Erholungsför<strong>der</strong>ung sind in den vergangenen Jahren<br />

Millionen.Euro-Beträge geflossen <strong>und</strong> haben zu einer<br />

beträchtlichen Entwicklung dieses arbeitsintensiven<br />

Wirtschaftszweiges geführt. Es handelt sich um die<br />

wichtigste Wachstumsbranche im Unterharz, die in<br />

<strong>der</strong> Lage ist, weiterhin Arbeitsplätze zu schaffen <strong>und</strong><br />

zu erhalten - im Gegensatz zu den geringen<br />

Kapazitäten im Hartsteinabbau <strong>und</strong> darüber hinaus<br />

<strong>der</strong> drohenden Vernichtung <strong>des</strong> Wirtschafts- <strong>und</strong><br />

Ortlagen) <strong>und</strong> entspricht ungefähr dem europäischen<br />

Vogelschutzgebiet "Nordöstlicher Unterharz". Eine relevante<br />

Entwertung dieses großen Waldgebietes incl. erheblicher<br />

Zerschneidung ist angesichts <strong>der</strong> VRG-Größe von ca. 60 ha<br />

nicht zu erkennen. Hinzu kommt, dass <strong>der</strong> Steinbruch Rie<strong>der</strong>,<br />

<strong>der</strong> bisher gemäß altem Regionalem Entwicklungsprogramm<br />

auch als VRG-Rohstoffgewinnung in diesem Waldgebiet<br />

gelegen ist, in dieser regionalplanerischen Funktion "lediglich"<br />

vom Gebiet Ballenstedt-Rehköpfe abgelöst wird. Durch die<br />

Stillegung <strong>und</strong> Renaturierung <strong>des</strong> Steinbruches Rie<strong>der</strong> wird <strong>der</strong><br />

mögliche Eingriff in Natur <strong>und</strong> Landschaft im Bereich <strong>des</strong> neuen<br />

VRG kompensiert.<br />

Durch die für die Belange Natur <strong>und</strong> Landschaft zuständigen<br />

Fachbehörden wurden im Rahmen <strong>der</strong> Anhörung <strong>zum</strong> <strong>2.</strong><br />

Planentwurf <strong>des</strong> REPHarz keine gr<strong>und</strong>sätzlichen erheblichen<br />

<strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> VRG Ballenstedt-Rehköpfe geäußert. So ist<br />

auch keine erhebliche Beeinträchtigung <strong>des</strong> Wasserhaushaltes<br />

durch einen Neuaufschluss im VRG zu befürchten (siehe<br />

Umweltbericht, Pkt. 3.<strong>2.</strong>2). Auch gemäß vorliegendem<br />

Gutachten (siehe Umweltbericht, Pkt. 3.3, B) wird das betroffene<br />

Vogel- <strong>und</strong> Landschaftsschutzgebiet durch einen<br />

Bodenaufschluss im genannten VRG we<strong>der</strong> substanziell noch<br />

lokal erheblich beeinträchtigt.<br />

Das Vorhandensein benachbarter Wan<strong>der</strong>wege kann<br />

angesichts <strong>des</strong> sehr umfangreichen Wan<strong>der</strong>wegenetzes im<br />

Harz nicht als entscheidener Ablehnungsgr<strong>und</strong> gelten. Es ist<br />

auch nicht bekannt, dass Erholungssuchende das weitere<br />

Umfeld <strong>der</strong> im Harz vorhandenen <strong>und</strong> betriebenen Steinbrüche<br />

(<strong>der</strong>zeit Unterberg, Rie<strong>der</strong> <strong>und</strong> Kalksteinbrüche Elbingerode-<br />

Rübeland), die alle auch von Wan<strong>der</strong>wege umgeben sind, im<br />

erheblichen Maße meiden. Solches ist auch nicht bei <strong>der</strong><br />

Lagerstätte Ballenstedt-Rehköpfe zu erwarten, in <strong>der</strong>em<br />

direktem Umfeld <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t keine regional bedeutsamen<br />

Wan<strong>der</strong>wege vorhanden sind.<br />

Im Steinbruch Rie<strong>der</strong> sind <strong>der</strong>zeit ca. 30 Personen beschäftigt.<br />

Würde auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> dort auslaufenden Gewinnung keine<br />

Ersatzlagerstätte, wie das benachbarte Ballenstedt-Rehköpfe,<br />

aufgeschlossen werden können, würden diese bisher<br />

dauerhaften Arbeitsplätze mittelfristig wegfallen.<br />

Bereits beim ersten Blick auf die REP-Hauptkarte wird<br />

ersichtlich, dass im Harz durch die fast flächendeckende bzw.<br />

großflächige Darstellung von VBG-TuE <strong>und</strong> von VBG-ÖVS<br />

(zuzüglich zu den VRG Natur <strong>und</strong> Landschaft) den Belange von<br />

Erholung <strong>und</strong> Tourismus sowie von Natur <strong>und</strong> Landschaft einen<br />

sehr hohen Stellenwert bei <strong>der</strong> Abwägung zwischen den, auch<br />

konkurierenden, Nutzungsansprüchen beigemessen wurde.<br />

Das Harzgebirge hat aber auf Gr<strong>und</strong> seiner naturräumlichen<br />

Ausstattung nicht nur regionalplanerische Funktionen für diese,<br />

son<strong>der</strong>n auch für an<strong>der</strong>e Belange wahrzunehmen (z.B. auf<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 533 von 673


TÖB: (415) Privatperson Dr. B.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

Arbeitsplatzpotenzials <strong>der</strong> Tourismus- <strong>und</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heitswirtschaft.<br />

Zu befürchten ist die Beeinträchtigung <strong>des</strong><br />

Wasserhaushalts <strong>der</strong> umliegenden Waldflächen <strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> Quellgebiete infolge <strong>der</strong> Absenkung <strong>des</strong><br />

Gr<strong>und</strong>wasserspiegels - beson<strong>der</strong>e Brisanz erlangt<br />

dieser Aspekt durch die bedrohliche, bereits in Gang<br />

gesetzte Klimaverän<strong>der</strong>ung.<br />

Die vom NABU im 1. REP-<strong>Entwurf</strong> vorgebrachten<br />

<strong>Bedenken</strong> sowie die eigenen werden hier im übrigen<br />

erneut vorgebracht, da die Argumente durch die<br />

Begründung <strong>der</strong> Nichtberücksichtigung nicht<br />

entkräftigt werden konnten<br />

Die Beibehaltung <strong>des</strong> Vorranggebietes<br />

Hartsteingewinnung würde den auf S. 68 / 69 REP-<br />

Entw.II ausdrücklich formulierten Gr<strong>und</strong>sätzen u.<br />

Zielen <strong>der</strong> Regionalen Planung gänzlich<br />

wi<strong>der</strong>sprechen - siehe S. 68: 5.<strong>2.</strong>3. Vorbehaltsgebiete<br />

für den Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems.<br />

Hier nur eine Passage aus den Gr<strong>und</strong>sätzen 1 <strong>und</strong> 2:<br />

"Die Vorbehaltsgebiete ... zu einer ausgewogenen<br />

Raumstruktur <strong>und</strong> zur Verbesserung <strong>des</strong><br />

Naturhaushaltes bei."<br />

Aber statt eines "zusammenhängenden Netzes"<br />

würde ein bestehen<strong>der</strong> - nicht erst aufzubauen<strong>der</strong> -<br />

Zusammenhang durch den Grauwackenabbau<br />

zerstört. Die zu vermeidende Isolierung von Biotopen<br />

würde gerade herbeigeführt. Ein vorhandener großer<br />

unzerschnittener Raum würde zerschnitten.<br />

In Ziele 3 <strong>und</strong> 4 werden wörtlich S. 68 - "die<br />

Ausübung bestimmter naturschutzverträglicher<br />

Erholungsaktivitäten nicht ausgeschlossen, "wenn die<br />

Belange <strong>des</strong> Vorbehaltsgebietes für den Aufbau<br />

eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems im beson<strong>der</strong>en<br />

Maße berücksichtigt werden." Genau diese<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> Belange <strong>des</strong><br />

Vorbehaltsgebietes findet bei <strong>der</strong> Vorrang-<br />

Einräumung <strong>der</strong> Natursteingewinnung an den<br />

Rehköpfen nicht statt.<br />

Das Gebiet <strong>der</strong> Laubwäl<strong>der</strong> im Ballenstedter Raum<br />

<strong>und</strong> das NSG Burgesrod, das in <strong>der</strong> Tabelle S.69<br />

ausdrücklich aufgeführt ist (Nr. 1: Harz <strong>und</strong><br />

Harzvorlän<strong>der</strong>) , wäre durch den Steinbruchsbetrieb<br />

zentral betroffen.<br />

Bei <strong>der</strong> Begründung <strong>des</strong> Gebietes an den Rehköpfen<br />

als Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung (auf S. 64):<br />

5.1.5. Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung -<br />

wurde <strong>der</strong> "Beachtung aktueller ökonomischer,<br />

ökologischer <strong>und</strong> sozialer Anfor<strong>der</strong>ungen" nach<br />

Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Standortgeb<strong>und</strong>enheit für die Rohstoff- <strong>und</strong><br />

Wassergewinnung). Ein Hartgesteinsabbau, <strong>der</strong> für die<br />

einheimische Wirtschaft (v.a. Bauwirtschaft), insbeson<strong>der</strong>e für<br />

einen qualitiativ hochwertigen Straßenbau, von beson<strong>der</strong>er<br />

Bedeutung ist, kann nunmal, geologisch bedingt, nicht im<br />

Harzvorland realisiert werden. Die vom Einwen<strong>der</strong><br />

vorgetragende These <strong>der</strong> Inkaufnahme (deutlich) größerer<br />

Transportkosten aus angeblich ökologisch, landschaftlich, …,<br />

weniger wertvollen Rohstoffquellen ist hinsichtlich einer<br />

nachhaltigen, umweltverträglichen Raumentwicklung nicht<br />

nachvollziehbar. Auch die an<strong>der</strong>en, noch im Harz vorhandenen<br />

Hartgesteinslagerstätten (Unterberg südlich Hasselfelde,<br />

Westharz südlich Bad Harzburg) besitzen ein ähnliches<br />

wertvolles <strong>und</strong> sensibles ökologisches Umfeld. Aber selbst die<br />

weiter weg liegenden Hartgesteinsabbaugebiete, wie dem<br />

Flechtinger Höhenzug im Ohrekreis bzw. dem Petersberg bei<br />

Halle, befinden sich in ökologisch relativ wertvollen Bereichen.<br />

Hinzu kämen die zusätzliche Umweltbelastungen durch die<br />

langen Transportwege <strong>und</strong> nicht zuletzt würde die regionale<br />

Wertschöpfung geschwächt werden. Mit <strong>der</strong><br />

regionalplanerischen Sicherung von lediglich ca. 0,5 % <strong>der</strong><br />

natürlichen Hartgesteinsverbreitung im Harz (lt. LAGB-<br />

Fachkarte) als VRG-Rohstoffgewinnung (Unterberg, Gr.<br />

Hornberg, Ballenstedt-Rehköpfe) im REPHarz ist im Rahmen<br />

<strong>der</strong> Abwägung sicherlich keine Bevorzugung <strong>der</strong><br />

Baustoffindustrie belegbar.<br />

Im Übrigen sind im Naturpark Weserberg, welcher vom<br />

Einwen<strong>der</strong> als Vergleich benannt wird, bei einer<br />

Gesamtflächengröße von ca. 1.116 km² lt. Der genannten<br />

homepage ca. 30 "riesige" Abbaugebiete vorhanden. Ein<br />

direkter Vergleich <strong>zum</strong> REPHarz ist nicht möglich, da im<br />

Naturpark Harz (LSA, ohne Harzanteile im Mansfel<strong>der</strong> Land) mit<br />

seinen ca. 1.660 km² im REPHarz nur 11 VRG-/VBG-<br />

Rohstoffgewinnung (Hartstein, Kiessand, Ton, Torf)<br />

ausgewiesen sind. Im Weserbergland ist ein deutlich höhere<br />

räumliche Konzentration von Abbaugebieten als im Harz zu<br />

verzeichnen (siehe auch Karte auf genannter homepage).<br />

Mit <strong>der</strong> Vorranggebietsfestsetzung wird eine zweifelsfrei<br />

nachgewiesene Hartsteinlagerstätte vor entgegenstehenden<br />

Nutzungsansprüchen regionalplanerisch gesichert. Um eine<br />

möglichst umweltverträgliche Umsetzung dieser<br />

raumordnerischen Zielvorgabe durch die nachfolgenden<br />

Planungsebenen abzusichern, wird im Pkt. 5.1.5 eine neue<br />

Gr<strong>und</strong>satzformulierung für alle im REPHarz gesicherten<br />

Hartsteinlagerstätten zusätzlich aufgenommen (siehe hierzu<br />

Datensatz 415-3).<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

unserer Auffassung nicht genügend Rechnung<br />

getragen, wie bereits oben erörtert.<br />

In den entsprechenden Zielen <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze 1 bis<br />

3 wird dargelegt, dass die Vorkommen "Nr. V bis<br />

XXXI auf Gr<strong>und</strong>lage <strong>des</strong> LEP-LSA Pkt. 3.3.5 (5. Abs.)<br />

neu festgelegt" wurden.<br />

Weiter heißt es: "Wesentliche Gr<strong>und</strong>lage dafür waren<br />

die Gebietsvorschläge <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>amtes für Geologie<br />

<strong>und</strong> Bergwesen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt, die mit<br />

an<strong>der</strong>en Raumnutzungen <strong>und</strong> regionalplanerischen<br />

Festlegungen abgewogen wurden." Diese Abwägung<br />

scheint uns nicht sachgerecht <strong>und</strong> muss nochmals<br />

erfolgen. Wir vermuten, dass die "Vorrangstellung"<br />

aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Eigentümersituation getroffen worden<br />

ist. Alle raumbezogenen Fakten sprechen dagegen.<br />

Aus ganzheitlicher Sicht scheint uns diese Abwägung<br />

nicht erfolgt zu sein. Darauf deuten u.a. die<br />

Ausführungen im Rohstoffbericht 2002 <strong>des</strong> LAGB<br />

Sachsen-Anhalt, S.27/28 hin. Dass die Steine- <strong>und</strong><br />

Erden-Industrie auf Vereinfachung <strong>der</strong> Ausweisungs<strong>und</strong><br />

Genehmigungsverfahren drängt, ist aus ihrer<br />

wirtschaftlichen Sicht zu verstehen. Eine<br />

bedarfswirtschaftliche Notwendigkeit für<br />

Hartgesteinsabbau im Unterharz <strong>und</strong> Opferung eines<br />

wichtigen Harzer Landschaftsteiles ist aber nicht<br />

gegeben. Eine solche Notwendigkeit wird auch durch<br />

den Hinweis auf den LEP, Pkt. 3.3.5 nicht hergestellt,<br />

eine dem Ganzen dienende Güterabwägung ist<br />

demnach nicht erfolgt. Höhere Transportkosten für<br />

den Import aus an<strong>der</strong>en, ökologisch, kulturell,<br />

landschaftlich <strong>und</strong> touristisch weniger bedeutsamen<br />

Rohstoffquellen, die in ausreichen<strong>der</strong> Zahl zur<br />

Verfügung stehen, stellen die volkswirtschaftlich<br />

preiswertere Alternative gegenüber <strong>der</strong> Entwertung<br />

einer bereits mit hochwertigen an<strong>der</strong>en Funktionen<br />

belegten sensiblen naturnahen Waldlandschaft dar.<br />

Die Steinbruchswirtschaft verweist auf die Auflagen<br />

zur Wie<strong>der</strong>aufforstung zerstörter Waldflächen. Diese<br />

ist nötig. Sie ersetzt aber nicht die langfristige<br />

(Generationen betreffende) strukturelle<br />

Landschaftsschädigung.<br />

Ein Blick in an<strong>der</strong>e B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>, z.B.<br />

www.weserberge.de, zeigt den Konflikt zwischen den<br />

Industrieinteressen <strong>und</strong> dem dringend notwendigen<br />

Landschaftsschutz <strong>und</strong> Lebensraumerhalt sehr<br />

deutlich. Hier ein Auszug aus <strong>der</strong> Internetseite<br />

(Button "Spur <strong>der</strong> Steine"): ...(ca. 1 A4 -Seite aus<br />

www.weserberge.de zitiert)<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

415-1 Den Stellungnahmen <strong>des</strong> NABU vom 20. April <strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> Bürgerinitiative Naturnaher Hochwasserschutz<br />

Selke vom 15. April <strong>zum</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen<br />

Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

schließen wir uns vollinhaltlich an.<br />

Kenntnisnahme siehe Abwägung zu Datensätze 320-1 bis 320-33 (NABU). Kenntnisnahme nein<br />

13.3 Erörterung zu Allgemeine Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung für die Planungsregion<br />

415-4 Erörterungstermin, mündlich vorgetragen:<br />

Einwen<strong>der</strong> sah generelle Wi<strong>der</strong>sprüche <strong>der</strong> allg.<br />

Gr<strong>und</strong>sätze <strong>des</strong> REP, G 8-2 (Altstandorte) mit den G<br />

8-8 (Tourismus <strong>und</strong> Erholung) <strong>und</strong> G 9-2 (Wald).<br />

keine Berücksichtigung Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung sind zueinan<strong>der</strong> nicht<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

spannungsfrei. Ihre jeweilige Wichtung erfahren sie im Einzelfall<br />

in nachfolgenden projektbezogenen Abwägungsprozessen.<br />

13.5.1.1 Erörterung zu Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

415-5 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

Gab zu bedenken, dass <strong>der</strong> Hochwasseraktionsplan<br />

<strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>regierung 2 Hochwasser-<br />

Rückhaltebecken im Bereich <strong>der</strong> Selke vorsieht <strong>und</strong><br />

es somit Wille <strong>des</strong> Ministeriums von 2002 ist. Der<br />

REPHarz sollte die Konsequenzen dieses Vorhabens<br />

auf Natur <strong>und</strong> Landschaft somit besser herausstellen.<br />

415-6 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

DS 457-3 wurde nochmals bekräftigt, sollte<br />

Berücksichtigung finden.<br />

415-7 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

Schlug vor, im REP mit 2 verschiedenen Begriffen zu<br />

arbeiten: Selketal <strong>und</strong> Selkeaue <strong>und</strong> diese auch klar<br />

zu definieren.<br />

keine Berücksichtigung Die möglichen Auswirkungen von Rückhaltebecken im Selketal<br />

auf Natur <strong>und</strong> Landschaft wurde im Umweltbericht geprüft. Im<br />

Ergebnis dieser Prüfung wurde u.a. wegen erhöhtem<br />

naturschutzfachlichen Konfliktpotential auf eine<br />

standortbezogene Benennung solcher Beckenstandorte<br />

verzichtet.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Kenntnisnahme siehe Datensatz 457-3 (Bürgerinitiative Naturnaher<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Hochwasserschutz Selke),<br />

hier keine inhaltlich neuen Aspekte vorgetragen<br />

teilweise Berücksichtigung In Z 8 wird zur Vermeidung mehrerer Begrifflichkeiten für das<br />

Selketal hinter dem Begriff "..im Selketal" <strong>der</strong> Klammerzusatz<br />

"(Harz/Harzvorland)" eingeschoben. Gemäß<br />

Landschaftsglie<strong>der</strong>ung LSA werden auch die Talauen in den<br />

Nie<strong>der</strong>ungslandschaften als Flusstäler (z.B. Elbtal) bezeichnet.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.1.5 Erörterung zu Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

415-3 Zu Datensatz 415-2 (Vorranggebiete für<br />

Rohstoffgewinnung):<br />

Die Empfehlung, den Hartgesteinsabbau an den<br />

Rehköpfen aus dem REP zu streichen, muss ich<br />

aufrechterhalten. Die Begründungen <strong>der</strong><br />

Reg.Plan.Gem. zu <strong>der</strong> Nichtberücksichtigung meiner<br />

Anregung treffen im wesentlichen sachlich nicht zu.<br />

Regionale Entwicklung muss, wenn sie erfolgreich<br />

sein soll, die in <strong>der</strong> Region lebenden Menschen in<br />

ihrer Gesamtheit erreichen <strong>und</strong> einbeziehen. Das<br />

kann nur gelingen, wenn in den Orten <strong>des</strong><br />

Unterharzes <strong>und</strong> Harzran<strong>des</strong> die kleingewerbliche<br />

arbeitsintensive Wirtschaft erhalten, gefor<strong>der</strong>t <strong>und</strong><br />

vermehrt wird. Hier ist es vor allem <strong>der</strong> Tourismus,<br />

<strong>der</strong> wirtschaftliche Zukunfts-Chancen hat. Eine sich<br />

gegenseitig ergänzende Region<br />

Unterharz/nordöstlicher Harzrand - Seeland<br />

(Concordia-Gebiet) könnte ein größeres<br />

wirtschaftliches Wachstum entfalten <strong>und</strong> den sozialen<br />

Problemen <strong>des</strong> ländlichen Raumes besser begegnen<br />

als eine großindustrielle, hochtechnische, nur die<br />

Landschaft ausbeutende Streinbruchsindustrie<br />

zwischen Ballenstedt, Meisdorf <strong>und</strong> dem Selketal.<br />

Darauf sollte - muss - die Regionale<br />

Planungsgemeinschaft hinarbeiten.<br />

Es wurde vor nicht langer Zeit aufwändig in<br />

Arbeitsgruppen ein ILEK-Konzept vorbereitet, das<br />

den Menschen im ländlichen Raum angesichts<br />

Abwan<strong>der</strong>ung <strong>und</strong> Überalterung lebbare Zukunfts-<br />

Chancen eröffnen soll, <strong>und</strong> im gleichen Atemzug<br />

werden durch einseitig ausgerichtete<br />

Entwicklungsvorgaben vorhandene positive Ansätze<br />

<strong>und</strong> Entwicklungen blockiert. Denn im Gegensatz zu<br />

den gebotenen Entwicklungszielen zerstört <strong>der</strong><br />

Aufbau eines Tieftagebaus nicht nur ein wichtiges<br />

Naherholungs- <strong>und</strong> naturnahes Waldgebiet son<strong>der</strong>n<br />

auch die auf diese kostbare natürliche Ressource<br />

angewiesenen touristischen Strukturen <strong>und</strong><br />

Entwicklungsmöglichkeiten kurz-, mittel- <strong>und</strong><br />

langfristig. Kurzfristig wirkt das Vorhaben bereits jetzt<br />

wirtschafts-psychologisch ungünstig, weil die<br />

Aussicht auf die Eröffnung dieses Tieftagebaus<br />

schon jetzt negative Impulse auf Investoren im<br />

touristischen Bereich ausübt. Der hiesige Raum, <strong>der</strong><br />

schon jetzt unter Abwan<strong>der</strong>ung, weil fehlenden<br />

Zukunfts-Chancen junger Leute leidet, würde weiter<br />

verkümmern statt aufzuleben; es würde <strong>der</strong><br />

Ballenstedter Unterharzraum <strong>zum</strong> bloßen Holz- <strong>und</strong><br />

Steine/Erden-Rohstofflieferanten herabsinken. Den<br />

keine Berücksichtigung Das ein Steinbruchbetrieb Konflikte mit Umweltschutzgüter<br />

erzeugen kann o<strong>der</strong> die touristische Entwicklung eines Gebietes<br />

nicht gerade för<strong>der</strong>t, ist <strong>der</strong> RegPlG durchaus bewusst.<br />

Allerdings ist die pauschale Annahme einer großräumlichen<br />

Unvereinbarkeit von Rohstoffabbau <strong>und</strong> Tourismus im Harz<br />

nicht gerechtfertigt (siehe bisherigen Steinbruch Rie<strong>der</strong>, aber<br />

auch Steinbruch Unterberg bei Hasselfelde, Gabbrosteinbruch<br />

südlich Bad Harzburg, also in Gebieten die touristisch<br />

min<strong>des</strong>tens genauso stark, wenn nicht noch deutlich stärker als<br />

im Unterharz frequentiert werden). Hinzuweisen ist<br />

insbeson<strong>der</strong>e nochmals auf die Standortgeb<strong>und</strong>enheit <strong>der</strong><br />

Rohstoffe, hier <strong>der</strong> Grauwacke, die nunmal an den gleichen<br />

(geologischen) Raum geb<strong>und</strong>en ist, <strong>der</strong> als Harzgebirge auch<br />

sehr gute Voraussetzungen für die landschaftsgeb<strong>und</strong>ene,<br />

ruhige Erholung bietet. Regionalplanung muss eine (zwischen<br />

durchaus konfliktbehafteten Nutzungsansprüchen)<br />

ausgleichende Vorsorge für alle regional bedeutsamen<br />

Raumnutzungen schaffen. Dazu gehört neben dem Tourismus<br />

auch die Rohstoffwirtschaft.<br />

Relevante Än<strong>der</strong>ungen im Schwerlastverkehr in den<br />

Anliegergemeinden sind eben nicht zu erwarten, da <strong>der</strong> neue<br />

Steinbruch Ballenstedt-Rehköpfe den bisherigen Steinbruch<br />

Rie<strong>der</strong> ablösen soll. Dadurch sind für die betroffenen<br />

Gemeinden keine relevanten Än<strong>der</strong>ungen in den<br />

Transportströmen zu erwarten. Auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> künftigen<br />

Ortsumfahrung Ballenstedt sind sogar diesbezügliche<br />

Verbesserungen möglich. Die weiteren allgemeinen<br />

Einwendungen <strong>des</strong> Einwen<strong>der</strong>s sind relativ pauschale<br />

Annahmen ohne hinreichende Belege.<br />

Deutliche Unterschiede im Niveau <strong>der</strong> touristischen Nutzung <strong>des</strong><br />

Umfel<strong>des</strong> <strong>des</strong> Steinbruches Rie<strong>der</strong> <strong>und</strong> dem <strong>des</strong> neuen VRG<br />

sind nicht zu erkennen (z.B. Wan<strong>der</strong>wegenetz- <strong>und</strong> -dichte,<br />

Lage zu regional bedeutsamen Wan<strong>der</strong>wegen).<br />

Das Waldgebiet Harzrand - B 185 - Selketal gehört sicherlich zu<br />

den größeren, noch unzerschnitten Waldgebieten <strong>des</strong> Harzes,<br />

es ist aber nicht das einzige <strong>der</strong>artige Gebiet im Harz<br />

(vergleichbare Waldgebiete z.B. noch im Bereich <strong>des</strong><br />

Nationalparks Harz, bei Hasselfelde o<strong>der</strong> bei Wippra). Die vom<br />

Einwen<strong>der</strong> in beigefügter Karte aufgezeigten Störzonen um den<br />

künftigen Steinbruch bzw. um den möglichen Abtransport von<br />

500 m bzw. 250 m sind unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Erfahrungen<br />

in Rie<strong>der</strong> für ein Waldgebiet zu groß gefasst. So ist auch auf<br />

<strong>der</strong> Karte <strong>des</strong> Einwen<strong>der</strong>s die <strong>zum</strong> Vergleich dargestellten<br />

Störzone <strong>des</strong> Steinbruchs Rie<strong>der</strong> deutlich kleiner gefasst als<br />

beim neuen VRG.<br />

Auch die Lage <strong>der</strong> hochwertigen Lagerstätte auf <strong>der</strong> Hochfläche<br />

ist geologisch standortbedingt, denn ein Tal in <strong>der</strong><br />

Grauwackenverbreitung führt als geologische Störung zur<br />

deutlichen Vermin<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Festigkeit <strong>des</strong> Gesteins (wie in<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 537 von 673


TÖB: (415) Privatperson Dr. B.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.1.5 Erörterung zu Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

wenigen in <strong>der</strong> Steine/Erden-Industrie Beschäftigten<br />

steht ein Mehrfaches an möglichen Arbeitsplätzen<br />

<strong>und</strong> intakten Familienstrukturen gegenüber, wenn in<br />

dieser Region nicht die Gr<strong>und</strong>stoffgewinnung<br />

son<strong>der</strong>n das touristische Kleingewerbe mit allen sich<br />

darum herum bildenden arbeitsintensiven<br />

Geschäftszweigen geför<strong>der</strong>t würde. Wenn Regionale<br />

Planung ernst macht mit einer sozialverträglichen<br />

Zielrichtung, dann darf es hier in <strong>der</strong> Region keinen<br />

Grauwackenabbau geben.<br />

Nicht nur die Gewinnung selbst son<strong>der</strong>n auch <strong>der</strong><br />

Abtransport <strong>des</strong> Materials aus dem Quellgebiet<br />

würde durch den Schwerlastverkehr die Menschen in<br />

den betroffenen Orten tagaus tagein in un<strong>zum</strong>utbarer<br />

Weise belasten.<br />

Gesamtvolkswirtschaftlich <strong>und</strong> ganzheitlich gesehen<br />

ist <strong>der</strong> materielle <strong>und</strong> ideelle Schaden <strong>der</strong> bisher<br />

verfolgten Schwerpunktsetzung <strong>und</strong> Planung bei<br />

weitem größer als <strong>der</strong> materielle Nutzen. Bei solcher<br />

Betrachtung ist <strong>der</strong> Massengütertransport (z.B. per<br />

Schiff) aus Regionen,die keine Urlaubsgebiete sind<br />

<strong>und</strong> keine entsprechend sensible Infrastruktur<br />

besitzen, die ökologisch <strong>und</strong> wirtschaftlich bessere<br />

Lösung.<br />

Einzelheiten:<br />

1) Das zusammenhängende Waldgebiet im Dreieck B<br />

185 - Harzrand - Selketal (siehe Karte) hat eine<br />

ungefähre Größe von <strong>2.</strong>000 ha <strong>und</strong> repräsentiert<br />

damit einen <strong>der</strong> wenigen noch intakten Wäl<strong>der</strong> im<br />

Harz ohne Straßen <strong>und</strong> Siedlungen.<br />

2) Die geplante Steinbruchanlage nimmt zusammen<br />

mit den sie umgebenden Störzonen eine Fläche von<br />

ca. 260-280 ha (13 - 14 % <strong>des</strong> gesamten<br />

Waldgebietes) ein (siehe Karte 2).<br />

3) Nicht allein die quantitative Größe <strong>der</strong> Flächenlast<br />

son<strong>der</strong>n vor allem die strukturzerstörende Lage im<br />

Zentrum <strong>des</strong> Waldgebietes <strong>und</strong> auf <strong>der</strong> Hochfläche<br />

(ca. 370 m) machen die Anlage so problematisch.<br />

Praktisch würde <strong>der</strong> Gesamtraum in kleine Teilräume<br />

mit Verlust seiner, nur in <strong>der</strong> Gänze wirksamen,<br />

intakten Funktionen zerfallen.<br />

4) Die strukturelle Zerstörung <strong>des</strong><br />

zusammenhängenden Waldgebietes wäre durch<br />

seine zentrale Lage gr<strong>und</strong>sätzlich unvermeidlich.<br />

Auch abgewandelte Transport-Techniken (z.B.<br />

Fördeband-Trasse durch den Wald o<strong>der</strong> Seilbahn)<br />

än<strong>der</strong>n daran nichts.<br />

5) Dass das Gebiet Rehköpfe mit dem Gebiet<br />

Eulenbachtal strukturgeographisch / lagemäßig<br />

Teilen im Steinbruch Rie<strong>der</strong>). Gerade beim einem Tiefsteinbruch<br />

werden mit zunehmener Tiefe die Ausbreitung <strong>der</strong> Lärm- <strong>und</strong><br />

Geräuschimmissionen deutlich vermin<strong>der</strong>t.<br />

Eine strukturelle "Zerstörung" <strong>des</strong> ca. <strong>2.</strong>000 ha großen<br />

zusammenhängenden Waldgebietes durch ein ca. 60 ha großen<br />

Steinbruch ist nicht erkennbar <strong>und</strong> auch nicht belegt (siehe im<br />

Umweltbericht, Pkt. 3.3, Unterpkt. B, zitiertes Gutachten).<br />

Die Umweltbehörden haben keine gr<strong>und</strong>sätzlichen <strong>Bedenken</strong><br />

gegen das VRG Ballenstedt-Rehköpfe im REPHarz-<br />

Aufstellungsverfahren geäußert.<br />

Auf die privatwirtschaftliche Nutzung <strong>der</strong> Wan<strong>der</strong>wege hat die<br />

Regionalplanung keinen unmittelbaren Einfluss.<br />

Eine Streichung <strong>des</strong> VRG Ballenstedt-Rehköpfe wird nicht<br />

vorgenommen. Der Datensatz 415-2 mit seiner umfangreichen<br />

Begründung wird nicht verän<strong>der</strong>t. Es wird lediglich auf<br />

nachfolgende Textpassage im Datensatz 415-3 ergänzend<br />

hingewiesen.<br />

Um eine möglichst umweltverträgliche Umsetzung <strong>der</strong><br />

regionalplanerischen Zielvorgabe durch die nachfolgenden<br />

Planungsebenen abzusichern, wird im Pkt. 5.1.5 als G 7<br />

folgende Gr<strong>und</strong>satzformulierung für alle im REPHarz<br />

gesicherten Hartsteinlagerstätten zusätzlich aufgenommen:<br />

"Bei <strong>der</strong> Betriebsführung bergbaulicher Tätigkeiten sind im<br />

Bereich <strong>der</strong> unter Z 4 genannten Vorranggebiete Nr. XXIII,<br />

XXVII <strong>und</strong> XXVIII (Hartsteinlagerstätten im Harz) die Belange<br />

von Natur <strong>und</strong> Landschaft sowie von Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />

im beson<strong>der</strong>en Maße zu berücksichtigen". Dies dient <strong>der</strong><br />

textlichen Klarstellung <strong>der</strong> ohnehin im Umfeld <strong>der</strong> genannten<br />

Vorranggebiete kartografisch ausgewiesenen VBG für den ÖVS<br />

bzw. für Tourismus <strong>und</strong> Erholung <strong>und</strong> <strong>der</strong>en beson<strong>der</strong>e<br />

Berücksichtigungspflicht auf den nachfolgenden<br />

Planungsebenen. Aus dem bisherigen Z 7 im Pkt. 5.1.5 wird Z 8.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 538 von 673


TÖB: (415) Privatperson Dr. B.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.1.5 Erörterung zu Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

überhaupt nicht vergleichbar ist, daraufhabe ich<br />

bereits hingewiesen. In dem abgelegenen tief<br />

eingeschnittenen Kerbtal <strong>des</strong> Eulenbaches übt <strong>der</strong><br />

Steinbruch <strong>und</strong> auch <strong>der</strong> Transportweg keine<br />

wesentliche Störung aus, er berührt dort auch keine<br />

touristischen struktursensiblen Gebiete (Wan<strong>der</strong>wege<br />

usw.) Die Situation ist im Gebiet Leimuferstraße-<br />

Rehköpfe völlig an<strong>der</strong>s.<br />

6) Es ist ein Irrtum, wenn von Seiten <strong>der</strong><br />

Reg.Plan.Gem. angenommen wird, <strong>der</strong> Ballenstedter<br />

Raum hätte mit seinem reichen Wegenetz noch<br />

genügend naturnahe Erholungs- <strong>und</strong> Wan<strong>der</strong>räume.<br />

Das Gegenteil ist <strong>der</strong> Fall:<br />

Die neuen Waldeigentümer, die das gesamte<br />

Waldgebiet ohne Auflagen von Seiten <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><br />

erwerben konnten, wollen den Tourismus auf wenige<br />

durchgehende Wan<strong>der</strong>wege beschränken - im<br />

wesentlichen auf den Meiseberger Weg <strong>und</strong> die<br />

Leimuferstraße - <strong>und</strong> gerade diese beiden Wege<br />

wären von dem Tagebau in bedeutendem Umfang<br />

betroffen! Auch aus dem gesamten stadtnahen<br />

Bereich soll <strong>der</strong> Wan<strong>der</strong>- <strong>und</strong> Erholungstourismus<br />

fern gehalten werden. Die wenigen verbleibenden<br />

guten Möglichkeiten würden also auch noch durch<br />

den Grauwackenabbau <strong>und</strong> sein Störfeld<br />

verschwinden.<br />

Ich appelliere an die Regionale<br />

Planungsgemeinschaft, einer Raumentwicklung die<br />

Wege zu ebnen, die, wie ich es eingangs skizziert<br />

habe, hier einen nachhaltigen würdigen Lebensraum<br />

für die hier ansässigen Menschen erhält <strong>und</strong><br />

ermöglicht.<br />

13.5.<strong>2.</strong>7 Erörterung zu Vorbehaltsgebiete für Forstwirtschaft<br />

415-8 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

kritisierte, dass <strong>der</strong> Klimawandel als ganzheitliche<br />

Betrachtung zu wenig Eingang im REP fand, auch im<br />

Hinblick auf eine ganzheitliche Betrachtung,<br />

insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick auf den Rückgang <strong>des</strong> VBG<br />

Forstwirtschaft.<br />

keine Berücksichtigung Das Thema Klimawandel ist an mehreren Stellen <strong>des</strong> REP<br />

enthalten. Ebenfalls dient die Ausweisung <strong>des</strong> VBG für<br />

Forstwirtschaft dem Klimaschutz <strong>und</strong> dem ÖVS. Die größeren<br />

Waldflächen, die im REPHarz nicht als VBG Forstwirtschaft<br />

festgelegt sind, gehören entwe<strong>der</strong> <strong>zum</strong> VBG Aufbau eines<br />

ökologischen Verb<strong>und</strong>systems, Vorranggebiet für Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft o<strong>der</strong> <strong>zum</strong> VRG-/VBG Wassergewinnung.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 539 von 673


TÖB:<br />

(416) Sodawerk Stassfurt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.6.1.3 Erörterung zu Vorrangstandorte für Ver- <strong>und</strong> Entsorgung<br />

416-1 Hinreichende Erweiterungsmöglichkeiten für die<br />

Industrielle Absetzanlage Unseburg sind für das<br />

Sodawerk Staßfurt von existenzieller Bedeutung.<br />

Planungen haben wir in <strong>der</strong> Vergangenheit mit <strong>der</strong><br />

Gemeinde Unseburg abgestimmt <strong>und</strong> werden dies<br />

selbstverständlich auch in <strong>der</strong> Zukunft weiter so<br />

handhaben. Speziell was die Lage <strong>der</strong> Absetzbecken<br />

im Territorium <strong>der</strong> Planungsgemeinschaft Harz<br />

anbelangt, haben wir unsere ursprünglichen<br />

Vorstellungen für das Ausmass <strong>der</strong><br />

Anlagenerweiterung um die Becken 7 <strong>und</strong> 8 in<br />

Würdigung <strong>der</strong> Interessen <strong>der</strong> Gemeinde Unseburg<br />

min<strong>des</strong>tens zweimal korrigiert, d.h. verringert. Bisher<br />

ist nur das Becken 7 im Flächennutzungsplan <strong>der</strong><br />

Gemeinde enthalten. Für uns ist aber wichtig, dass<br />

die Formulierungen im REP <strong>und</strong> in den<br />

Begründungen für den Vorschlag für einen<br />

Abwägungsbeschluss die Erweiterung <strong>der</strong> Anlage um<br />

die Becken 7 <strong>und</strong> 8 vom Gr<strong>und</strong>satz her in <strong>der</strong> Art<br />

ermöglichen, dass das vorhandene Potential <strong>des</strong><br />

Standortes sinnvoll <strong>und</strong> auch unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> Interessen <strong>der</strong> Gemeinde ausgeschöpft werden<br />

kann. Die vorzeitige Aufgabe <strong>des</strong> Potentials eines<br />

vorhandenen Standortes zu Gunsten eines neuen<br />

Standortes ist we<strong>der</strong> wirtschaftlich noch ökologisch<br />

sinnvoll. Wie bereits ausgeführt, bedarf die genaue<br />

Festlegung <strong>der</strong> Lage <strong>des</strong> Beckens 8 noch einer<br />

Detailplanung, für die wir mit <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Einvernehmen herstellen möchten.<br />

Kenntnisnahme Die genannten Erweiterungsmöglichkeiten werden<br />

regionalplanerisch durch eine diesbezügliche<br />

Vorrangstandortausweisung für Ver- <strong>und</strong> Entsorgung ermöglicht.<br />

Siehe weiter dazu <strong>2.</strong> Abwägung, DS 8-2 <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Unseburg.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 540 von 673


TÖB:<br />

(420) Gesellschaft zur Verwahrung <strong>und</strong> Verwertung v. stillgelegtem Bergwerkseigentum mbH (GVV)<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

420-1 Wie bereits <strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong> vorgetragen, ist die GVV<br />

Inhaberin <strong>der</strong> Bergbauberechtigungen<br />

"Bergwerkseigentum Sangerhäuser Revier",<br />

"Bergwerkseigentum Rottleberode" <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

"Bergbauberechtigung Elbingerode<br />

Kupfererz Flussspat Pyrit mit Begleitmineralien", die<br />

we<strong>der</strong> unter den Vorranggebieten gemäß Ziffer 5.1.5<br />

noch unter den Vorbehaltsgebieten gemäß Ziffer<br />

5.<strong>2.</strong>5 genannt sind. Hierzu ist nochmals zu for<strong>der</strong>n,<br />

dass diese Rechte <strong>der</strong> GVV auch im Rahmen <strong>der</strong><br />

Regionalplanung zu berücksichtigen sind <strong>und</strong> dass<br />

eine Ausweisung dieser Lagerstätten <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t als<br />

Vorbehaltsgebiete erfolgen muss. Angesichts <strong>der</strong><br />

aktuellen Rohstoffsituation ist für diese Lagerstätten<br />

nicht auszuschließen, dass dort wie<strong>der</strong> Abbau<br />

stattfinden wird. Insbeson<strong>der</strong>e die weitgehend<br />

unverritzte Kupfererzlagerstätte im Sangerhäuser<br />

Revier gewinnt angesichts <strong>des</strong> steigenden<br />

Weltmarktpreises wie<strong>der</strong> an Bedeutung (siehe die<br />

geplante Erschließung von Kupfererzlagerstätten in<br />

<strong>der</strong> Lausitz).<br />

Soweit in <strong>der</strong> Abwägung unserer Stellungnahme <strong>zum</strong><br />

1. <strong>Entwurf</strong> auf den Rohstoffbericht 2002 <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>amtes für Geologie <strong>und</strong> Bergwesen verwiesen<br />

wird, <strong>der</strong> eine wirtschaftliche Gewinnbarkeit von<br />

Vorräten in den genannten Fel<strong>der</strong>n ausschließt, muss<br />

dem entgegen gehalten werden, dass sich die<br />

allgemeine Situation in Bezug auf die<br />

Wirtschaftlichkeit <strong>der</strong> Gewinnung von Rohstoffen in<br />

den Jahren von 2002 bis 2007 erheblich verän<strong>der</strong>t<br />

hat. Dieser Bericht kann heute keine abschließende<br />

Aussagekraft mehr genießen, <strong>zum</strong>al gerade die<br />

Wie<strong>der</strong>aufnahme von zunächst stillgelegten<br />

Bergwerksbetrieben in an<strong>der</strong>en B<strong>und</strong>eslän<strong>der</strong>n<br />

aktuell in breiter Öffentlichkeit diskutiert wird. Um die<br />

mit einer Wie<strong>der</strong>aufnahme <strong>des</strong> nach <strong>der</strong><br />

Wie<strong>der</strong>vereinigung mangels Wirtschaftlichkeit<br />

zunächst stillgelegten Bergbaus verb<strong>und</strong>enen<br />

ökonomischen Möglichkeiten in strukturschwachen<br />

Gegenden nicht zu gefährden, muss eine<br />

Ausweisung <strong>der</strong> genannten Bergbauberechtigungen<br />

<strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t als Vorbehaltsgebiete erfolgen. In jedem<br />

Fall sollte aber <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t explizit klargestellt werden,<br />

dass - in Anlehnung an die Ausführungen <strong>zum</strong><br />

regionalen Entwicklungsplan für die Planungsregion<br />

Halle (vgl. die Erläuterungen zu Punkt 5.3.6.7.) - das<br />

Vorliegen einer Bergbauberechtigung,<br />

Abbaugenehmigung o<strong>der</strong> Betriebsplanzulassung ein<br />

Recht für den Inhaber begründet, welches<br />

teilweise Berücksichtigung Vorbehaltsgebiete sollen Vorranggebiete um noch nicht<br />

endgültig abgewogene Zielsetzungen ergänzen. Die genannten<br />

Gebiete mit Bergbauberechtigungen <strong>der</strong> GVV sind im<br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan nicht als Vorranggebiete für<br />

Rohstoffgewinnung festgelegt. Schwerpunkt <strong>der</strong><br />

regionalplanerischen Ausweisung von VRG-Rohstoffgewinnung<br />

ist lt. Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan die raumordnerische Sicherung<br />

von oberflächennahen Baurohstoffen. Im Übrigen hat die<br />

Fachbehörde (LAGB) in ihrer aktuellen Stellungnahme den<br />

genannten Gebieten erneut keine entsprechende Bedeutung<br />

beigemessen bzw. keine fachlich belegte, konkrete räumliche<br />

Flächenbegrenzung möglicherweise noch innerhalb <strong>der</strong><br />

Bergbauberechtigungen vorhanden<strong>der</strong> Restvorräte übermittelt.<br />

So ist unter Berücksichtigung <strong>des</strong> Rohstoffberichtes 2002 <strong>des</strong><br />

LAGB beim BWE "Sangerhäuser Revier" davon auszugehen,<br />

dass die möglichen Restvorräte sicherlich nicht bei weitem das<br />

gesamte, sehr große BWE im Bereich <strong>der</strong> Planungsregion Harz<br />

(ca. 9.000 ha) einnehmen. So ist bereits lagerstättengeologisch<br />

eine Darstellung dieses BWE als VBG-Rohstoffgewinnung nicht<br />

gerechtfertigt .<br />

Im Bereich <strong>des</strong> BWE Elbingerode ist großflächig das<br />

(übertägige) VRG-Rohstoffgewinnung "Kalksteinlagerstätte<br />

Elbigerode/Rübeland" ausgewiesen.<br />

Eine "Bestandssicherungsklausel" für aktive Abbaurechte in<br />

an<strong>der</strong>en Vorrang-/Vorbehaltsgebieten ist bereits im REPHarz,<br />

Pkt. 5.1.5., Z 7, enthalten.<br />

Nach nochmaliger Abstimmung mit dem LAGB erfolgt die<br />

Darstellung <strong>des</strong> BWE Sangerhäuser Revier als Geopotenzial<br />

gemäß REPHarz, Pkt. 7.12, G 6 in Anlage 1 <strong>des</strong> REPHarz.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 541 von 673


TÖB:<br />

(420) Gesellschaft zur Verwahrung <strong>und</strong> Verwertung v. stillgelegtem Bergwerkseigentum mbH (GVV)<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

unabhängig von den Festlegungen <strong>des</strong> Regionalen<br />

Entwicklungsplans weiterhin Bestand hat.<br />

5.<strong>2.</strong>4 Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft<br />

420-2 Soweit unter Punkt 3 <strong>der</strong> Vorbehaltsgebiete für<br />

Landwirtschaft das Gebiet um Aschersleben-Staßfurt<br />

ausgewiesen wird, ist aus Sicht <strong>der</strong> GW an<strong>zum</strong>erken,<br />

dass im Bereich Unseburg bergbaubedingte<br />

Einschränkungen (Absperrung <strong>des</strong> Gebietes um den<br />

Tagesbruch) keine vorbehaltlose Ausübung <strong>der</strong><br />

Landwirtschaft ermöglichen.<br />

keine Berücksichtigung Begrenzungen <strong>der</strong> landwirtschaftlichen Nutzung aufgr<strong>und</strong><br />

bergbaulicher Einschränkungen (Tagesbrüche) im<br />

Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft <strong>des</strong> REPHarz sind relativ<br />

kleinflächig. Hier sind Son<strong>der</strong>regelungen von Fachbehörden<br />

möglich, die die Ausweisung <strong>des</strong> gesamten Vorbehaltsgebietes<br />

jedoch nicht in Frage stellen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- <strong>und</strong> Denkmalpflege<br />

420-3 Zu den Vorrangstandorten für Kultur- <strong>und</strong><br />

Denkmalpflege gehören gemäß Z 2 die<br />

bergbaulichen Anlagen im Bereich Sangerhausen<br />

sowie gemäß G 3 allgemein die Stätten <strong>des</strong><br />

historischen Montanwesens.<br />

Kenntnisnahme Im REPHarz sind die Stätten <strong>des</strong> Montanwesens unter Pkt.<br />

6.1.6., G 3 zusammenfassend genannt, so dass hier auch<br />

Wettelrode einzuordnen ist. Geän<strong>der</strong>te Eigentums- <strong>und</strong><br />

Finanzierungsverhältnisse sind jedoch nicht Gegenstand <strong>der</strong><br />

Regionalplanung.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Die GVV ist zurzeit noch Eigentümerin diverser<br />

Denkmalobjekte bzw. ermöglicht durch ihre<br />

bergbaulichen Verwahrarbeiten die Aufrechterhaltung<br />

von Museen wie beispielsweise das Schaubergwerk<br />

Wettelrode. In diesem Zusammenhang ist darauf<br />

aufmerksam zu machen, dass die Erhaltung von<br />

Denkmalobjekten nicht zu den vom B<strong>und</strong> bzw. vom<br />

Land Sachsen-Anhalt finanzierten Aufgaben <strong>des</strong><br />

B<strong>und</strong>esunternehmens GVV gehört. Die GVV wird aus<br />

diesem Gr<strong>und</strong> zukünftig nicht mehr als Eigentümerin<br />

für den Erhalt von Denkmalobjekten o<strong>der</strong> Museen zur<br />

Verfügung stehen. Es muss daher ein<br />

einvernehmlicher Übergang dieser<br />

Verantwortlichkeiten auf an<strong>der</strong>e, zweckmäßigerweise<br />

öffentliche Institutionen abgestimmt werden, um eine<br />

dauerhafte Sicherung <strong>und</strong> Erhaltung <strong>der</strong> betroffenen<br />

Objekte <strong>und</strong> Standorte zu erreichen.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 542 von 673


TÖB:<br />

(420) Gesellschaft zur Verwahrung <strong>und</strong> Verwertung v. stillgelegtem Bergwerkseigentum mbH (GVV)<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.1.5 Erörterung zu Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

420-4 <strong>zum</strong> DS 420-1 <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Abwägung:<br />

Die auf Seite 498 <strong>der</strong> Abwägungsdokumentation<br />

enthaltene Stellungnahme zu unserer Einwendung<br />

bezüglich <strong>der</strong> Berücksichtigung <strong>des</strong><br />

Bergwerkseigentums <strong>der</strong> GW, insbeson<strong>der</strong>e <strong>des</strong><br />

BWE "Sangerhäuser Revier" können wir nicht<br />

nachvollziehen. Wir halten daher unsere <strong>Bedenken</strong> in<br />

vollem Umfang aufrecht. Angesichts <strong>der</strong><br />

zunehmenden Bedeutung <strong>der</strong> heimischen<br />

Lagerstätten ist die in Ihrer Stellungnahme erwähnte<br />

kurzfristige Abstimmung mit dem LAGB dringend<br />

geboten.<br />

teilweise Berücksichtigung Nach nochmaliger Abstimmung mit dem LAGB wird das BWE<br />

"Kupferschiefer Sangerhäuser Revier" als Geopotential gemäß<br />

REPHarz, Pkt. 7.1<strong>2.</strong> G 6, in Anlage 1 <strong>des</strong> REPHarz<br />

kartografisch übernommen.<br />

Datensatz 420-1 wird entsprechend aktualisiert.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

4.4 Entwicklungsachsen<br />

421-1 Karte 2: <strong>Bedenken</strong>: Die Achse mit regionaler<br />

Bedeutung Halberstadt-Nordhausen <strong>des</strong> Regionalen<br />

Entwicklungsplans Harz bindet nicht an eine<br />

lan<strong>des</strong>bedeutsame Entwicklungsachse gem. LEP<br />

Thüringen 2004 an. Im Zuge <strong>der</strong> Fortschreibung <strong>des</strong><br />

RROP Nordthüringen ist für den künftigen<br />

Regionalplan Nordthüringen keine<br />

regionalbedeutsame Entwicklungsachse von<br />

Nordhausen in Richtung Hasselfelde vorgesehen.<br />

Die Achsendarstellung auf dem Gebiet <strong>des</strong><br />

Freistaates Thüringen ist zu streichen.<br />

keine Berücksichtigung Im aktuellen <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> RROP Nordthüringen wurden generell<br />

keine regionalen Entwicklungsachsen ausgewiesen. Die im<br />

REPHarz dargestellte Achse zwischen dem Nordharz <strong>und</strong><br />

Nordhausen als nächster zentraler Ort mit oberzentraler (Teil-<br />

)Funktion entlang <strong>der</strong> B 4 <strong>und</strong> B 81 sowie <strong>der</strong> Harzquerbahn<br />

besitzt aber für die wirtschaftliche Entwicklung (insbeson<strong>der</strong>e<br />

Tourismus) <strong>des</strong> gesamten Harzes (v.a. zwischen Nord- <strong>und</strong><br />

Südharz) eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung. Im Bereich Thüringen<br />

entfaltet diese Achsendarstellung keine rechtliche Wirkung.<br />

Im noch aktuellen RROP Nordthüringen von 1999 ist im<br />

strittigen Bereich zwischen Nordhausen <strong>und</strong> <strong>der</strong> Regionsgrenze<br />

eine Verbindungsachse mit kleinräumiger Bedeutung festgelegt,<br />

die dann in Richtung Süden (Son<strong>der</strong>shausen) regionale<br />

Bedeutung erlangt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />

421-2 Z 1 Hinweis: Überregional bedeutsame großflächige<br />

Freizeiteinrichtungen, aber auch sonstige für die<br />

Region relevante touristische Entwicklungen sind auf<br />

Gr<strong>und</strong> ihrer Raumbedeutsamkeit insbeson<strong>der</strong>e bei<br />

den län<strong>der</strong>übergreifenden Vorbehaltsgebieten Harz<br />

<strong>und</strong> Kyffhäuser mit Thüringen abzustimmen.<br />

Kenntnisnahme Eine Abstimmung erfolgt zur gegebenen Zeit im Zuge von Kenntnisnahme nein<br />

Genehmigungsverfahren für einzelne Vorhaben durch die<br />

Genehmigungsbehörden.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 543 von 673


TÖB:<br />

(421) Thüringer Ministerium für Bau <strong>und</strong> Verkehr<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>3 Straßenverkehr<br />

421-3 Z4: Anregung: Aus dem Ergebnis <strong>der</strong> Abwägung <strong>zum</strong><br />

1. <strong>Entwurf</strong> ist ersichtlich, dass die Anregung zu Z 4<br />

(Ausbau <strong>der</strong> B 81 von Hasselfelde bis zur<br />

Lan<strong>des</strong>grenze), keine Berücksichtigung gef<strong>und</strong>en hat<br />

(Begründung: geringes Verkehrsaufkommen von<br />


TÖB:<br />

(421) Thüringer Ministerium für Bau <strong>und</strong> Verkehr<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>3 Straßenverkehr<br />

421-7 L 1040 Badra -Lan<strong>des</strong>grenze (Kelbra L234):<br />

im REPHarz Straße mit regionaler Bedeutung; im<br />

LEPThüringen <strong>und</strong> RROPNordtüringen keine<br />

raumordnerische Einstufung<br />

421-8 B 85 Bad Frankenhausen - Lan<strong>des</strong>grenze (Kelbra):<br />

im REPHarz Hauptverkehrsstraße mit<br />

Lan<strong>des</strong>bedeutung; im LEPThüringen <strong>und</strong><br />

RROPNordthüringen keine raumordnerische<br />

Einstufung<br />

421-9 L 1221 Borxleben - Lan<strong>des</strong>grenze (Riethnordhausen<br />

L221):<br />

im REPHarz Straße mit regionaler Bedeutung; im<br />

LEPThüringen <strong>und</strong> RROPNordthüringen keine<br />

raumordnerische Einstufung<br />

421-10 B 86 Artern - Lan<strong>des</strong>grenze (E<strong>der</strong>sleben):<br />

im REPHarz Straße mit regionaler Bedeutung; im<br />

LEPThüringen <strong>und</strong> RROPNordthüringen keine<br />

raumordnerische Einstufung<br />

421-11 L 1218 Mönchpfiffel-Nikolausrieth - Lan<strong>des</strong>grenze<br />

(Allstedt):<br />

im REPHarz Straße mit regionaler Bedeutung; im<br />

LEPThüringen <strong>und</strong> RROPNordthüringen keine<br />

raumordnerische Einstufung<br />

421-12 Als Anlage beigefügt habe ich zudem die lt.<br />

Netzkonzeption 2030 vorgesehenen<br />

grenzüberschreitenden Straßenverbindungen<br />

(Tabelle grenzüberschreiten<strong>der</strong> Straßenverbindungen<br />

mit <strong>der</strong> jeweiligen Einstufung in <strong>der</strong> Netzkonzeption<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Thüringen).<br />

Kenntnisnahme siehe auch Datensatz 421-4<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme siehe auch Datensatz 421-4<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme siehe auch Datensatz 421-4<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme siehe auch Datensatz 421-4<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme siehe auch Datensatz 421-4<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 545 von 673


TÖB:<br />

(422) B<strong>und</strong>esministerium für Verkehr, Bau <strong>und</strong> Stadtentwicklung<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

422-3 Alle Windeignungsgebiete (Pkt. 5.3.1) sowie die<br />

Vorranggebiete (Pkt. 5.3.1) sind frei von militärischen<br />

Schutz-/Interessenbereichen. Für die ausgewiesenen<br />

Vorrang- <strong>und</strong> Eignungsgebiete zur Errichtung von<br />

Windkraftanlagen bestehen aus militärischer<br />

flugbetrieblicher Sicht keine Einwände/ <strong>Bedenken</strong>,<br />

wenn die Bauhöhe von<br />

- 335 m über NN in den Eignungs-/ Vorranggebieten<br />

EG 1 - (Biere-) Borne, EG 2 - Unseburg, EG 6<br />

(Grönigen-) Wegeleben,<br />

VRG I - Egeln-Etgersleben, VRG II - Westeregeln,<br />

VRG IV - Schwanebeck sowie<br />

- 701 m über NN für das Vorranggebiet VRG V -<br />

Dar<strong>des</strong>heim-Ba<strong>der</strong>sleben-Rohrsheim<br />

nicht überschritten wird, da die geplanten Standorte<br />

unterhalb eines Streckenabschnittes <strong>des</strong><br />

militärischen Nachttiefflugsystems liegen. Für die<br />

sonstigen Eignungs- <strong>und</strong> Vorranggebiete EG 3, EG 4,<br />

EG 5, EG 7, VRG III, VRG VI <strong>und</strong> VRG VII bestehen<br />

aus militärischer flugbetrieblicher Sicht keine<br />

Einwände/<strong>Bedenken</strong>.<br />

422-4 Eine Kennzeichnung als Luftfahrthin<strong>der</strong>nis zur<br />

Erhöhung <strong>der</strong> Flugsicherheit für den militärischen<br />

Flugbetrieb ist bei Höhe bis 100 m über Gr<strong>und</strong> nicht<br />

erfor<strong>der</strong>lich. Bei Bauhöhen über 100 m über Gr<strong>und</strong><br />

wird eine Tag-/Nacht-Kennzeichnung als<br />

Luftfahrthin<strong>der</strong>nis auch für den militärischen<br />

Flugbetrieb notwendig. Nach § 14 LuftVG,<br />

insbeson<strong>der</strong>e bei Bauwerkshöhen über 100 m über<br />

Gr<strong>und</strong>, bedarf die Erteilung einer Baugenehmigung<br />

<strong>der</strong> vorherigen Zustimmung <strong>der</strong> allein zuständigen<br />

(zivilen) Lan<strong>des</strong>luftfahrtbehörde. Das heißt u.a., dass<br />

Baubeginnanzeigen <strong>und</strong> Fertigstellungsmeldungen<br />

nur an die Lan<strong>des</strong>luftfahrtbehörde zu senden sind<br />

<strong>und</strong> nicht zusätzlich an die Militärische<br />

Luftfahrtbehörde.<br />

Kenntnisnahme Die genaue Prüfung <strong>der</strong> Bauhöhen erfolgt erst auf den<br />

nachgeordneten Planungsebenen (Bauleit- <strong>und</strong><br />

Genehmigungsplanung). Die hier vorgegebenen max.<br />

Bauhöhen erlauben jedoch in den genannten VRG-/EG-Wind<br />

die Errichtung heute gängiger WKA-Typen.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Handlungsbedarf für nachgeordnete Planungsebenen (Bauleit- Kenntnisnahme nein<br />

<strong>und</strong> Genehmigungsplanung).<br />

6.1.7 Vorrangstandorte für militärische Anlagen<br />

422-2 Wehrbereichsverwaltung Ost:<br />

Das in Blankenburg/Harz befindliche Sanitätsdepot<br />

Blankenburg wurde im Pkt. 6.1.7. ausreichend<br />

berücksichtigt.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 546 von 673


TÖB:<br />

(422) B<strong>und</strong>esministerium für Verkehr, Bau <strong>und</strong> Stadtentwicklung<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>2 Schienenverkehr<br />

422-7 Ref. E 15 (Eisenbahntechnik), Betriebssicherheit,<br />

Umweltschutz):<br />

Die Zielfestlegungen für den Schienenverkehr in<br />

Kapitel 6.<strong>2.</strong>2 begründen teilweise, insbeson<strong>der</strong>e<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> Aussagen zu Details <strong>des</strong><br />

Schienenverkehrsangebots in den Zielen Z 7, Z 10<br />

<strong>und</strong> Z11, Zweifel hinsichtlich ihrer Eigenschaft als<br />

letztendlich abgewogene Entscheidung im Sinne <strong>des</strong><br />

Raumordnungsgesetzes.<br />

422-8 Gr<strong>und</strong>sätzlich erfüllt <strong>der</strong> B<strong>und</strong> seine<br />

Gewährleistungsverpflichtung nach Art. 87 e Abs. 4<br />

GG, indem er den<br />

Eisenbahninfrastrukturunternehmen <strong>des</strong> B<strong>und</strong>es<br />

Investitionshilfen nach Maßgabe <strong>des</strong><br />

B<strong>und</strong>essschienenwegeausbaugesetzes zur<br />

Verfügung stellt. Damit ermöglicht er den<br />

Eisenbahnverkehrsunternehmen, nachfragegerechte<br />

Angebote auf diesem Schienennetz anzubieten. Die<br />

Bestellung bestimmter Verkehrsleistungen im<br />

Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) o<strong>der</strong> im<br />

Schienengüterverkehr, die von den<br />

Eisenbahnverkehrsunternehmen nicht wirtschaftlich<br />

erbracht werden können, ist nicht vorgesehen.<br />

Kenntnisnahme Z 7 <strong>und</strong> Z 10 stellen gemäß § 6 Abs. 1 LPlG zu übernehmende Kenntnisnahme nein<br />

Ziele <strong>der</strong> Raumordnung <strong>des</strong> LEP-LSA dar.<br />

Zu Z 11 siehe Datensatz 422-12 <strong>und</strong> 422-13<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 547 von 673


TÖB:<br />

(422) B<strong>und</strong>esministerium für Verkehr, Bau <strong>und</strong> Stadtentwicklung<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>2 Schienenverkehr<br />

422-9 Ein wesentliches Merkmal <strong>der</strong> Bahnreform ist die<br />

strikte Trennung von unternehmerischen <strong>und</strong><br />

politischen Aufgaben im Eisenbahnbereich. Die<br />

Eisenbahnverkehrsunternehmen treffen ihre auf das<br />

Schienenverkehrsangebot orientierten<br />

Entscheidungen in eigener unternehmerischer<br />

Verantwortung nach betriebswirtschaftlichen<br />

Gesichtspunkten. Aufgabe <strong>des</strong> Staates ist die<br />

Gestaltung <strong>der</strong> investitions- <strong>und</strong> ordnungspolitischen<br />

Rahmenbedingungen für ein leistungsfähiges<br />

Schienennetz <strong>und</strong> einen fairen Wettbewerb auf <strong>der</strong><br />

Schiene <strong>und</strong> zwischen den Verkehrsträgern.<br />

Diese Aufgaben sowie die Aufgaben <strong>zum</strong> Bau <strong>und</strong><br />

Erhalt <strong>der</strong> Eisenbahninfrastruktur <strong>des</strong> B<strong>und</strong>es sind<br />

ausschließlich <strong>der</strong> Eisenbahnverkehrsverwaltung <strong>und</strong><br />

den Eisenbahnen <strong>des</strong> B<strong>und</strong>es zugeordnet <strong>und</strong><br />

b<strong>und</strong>esgesetzlich geregelt. Sie sind somit einer<br />

Regelung durch Lan<strong>des</strong>behörden nicht zugänglich.<br />

We<strong>der</strong> für den B<strong>und</strong> noch für die Eisenbahnen <strong>des</strong><br />

B<strong>und</strong>es kann eine Abweichung vom Bedarfsplan <strong>der</strong><br />

B<strong>und</strong>esschienenwege, eine Angebotspolitik o<strong>der</strong> eine<br />

bestimmte Betriebsführung festgelegt werden.<br />

Hierauf wurde bereits anlässlich <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsplans Sachsen-Anhalt im Jahre<br />

2004 hingewiesen, auf den sich <strong>der</strong> vorliegende<br />

<strong>Entwurf</strong> bezieht, u.a. bei den Zielen Z 7 <strong>und</strong> Z 10.<br />

Bei einigen <strong>der</strong> angegebenen Relationen hat sich<br />

bereits in <strong>der</strong> Vergangenheit gezeigt, dass ein<br />

Potenzial für einen wirtschaftlichen SPFV nicht<br />

vorhanden ist. Auch die Ministerkonferenz für<br />

Raumordnung betrachtet im SPFV die Verbindungen<br />

<strong>der</strong> Ballungsräume <strong>und</strong> Oberzentren untereinan<strong>der</strong>.<br />

Soweit durch die angegebenen Relationen<br />

Oberzentren verb<strong>und</strong>en werden, sind auch<br />

Verbindungen unter Einschluss an<strong>der</strong>er Oberzentren<br />

realisierbar bzw. bereits realisiert (z.B.<br />

Bremen/Hannover - Halle/Leipzig über Magdeburg<br />

o<strong>der</strong> Kassel - Halle über Erfurt). Die Erschließung für<br />

den regionalen Fremdenverkehr erfor<strong>der</strong>t keine<br />

SPFV-Anbindung im Taktverkehr.<br />

422-11 Im Übrigen sind die Ziele Z 1-4 von ihrer<br />

Formulierung her eher als Gr<strong>und</strong>sätze einzustufen,<br />

die durch die nachfolgenden Ziele 5 ff. erst<br />

konkretisiert werden.<br />

Kenntnisnahme Z 7 <strong>und</strong> Z 10 sind Übernahmen aus LEP-LSA. Die bisherige<br />

Ergänzung in Z 7 f) wird gestrichen <strong>und</strong> inhaltlich dem G 8<br />

beigefügt (siehe hierzu Datensatz 313-19, Minist. f. Bau u.<br />

Verkehr).<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Z 1 bis Z 4 stellen fast vollständig Übernahmen aus dem LEP-<br />

LSA dar. Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze <strong>des</strong> LEP sind gemäß § 6 Abs. 1<br />

LPlG in die Regionalpläne zu übernehmen <strong>und</strong> können ggf.<br />

konkretisiert bzw. ergänzt werden. Eine textliche Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

lan<strong>des</strong>planerischen Vorgaben bzw. <strong>der</strong>en raumordnerische<br />

Abstufung von einem Ziel in einen Gr<strong>und</strong>satz bleibt <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeit<br />

lfd. LEP-Fortschreibung vorbehalten.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 548 von 673


TÖB:<br />

(422) B<strong>und</strong>esministerium für Verkehr, Bau <strong>und</strong> Stadtentwicklung<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>2 Schienenverkehr<br />

422-12 Zu den Zielen Z11 <strong>und</strong> 12 gehe ich davon aus, dass<br />

die Planungen keine Bindungswirkung o<strong>der</strong><br />

Kostenfolge für den B<strong>und</strong> o<strong>der</strong> die DB AG entfalten<br />

im Hinblick auf eine Entscheidung im Verfahren nach<br />

§ 11 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG),<br />

- eine Entscheidung nach § 18 AEG zu einem Antrag<br />

auf Rückbau entbehrlicher Bahnanlagen,<br />

- eine Entscheidung über die Freistellung von<br />

Bahnbetriebszwecken nach § 23 AEG.<br />

Im Verfahren nach § 11 AEG entscheidet das EBA,<br />

wenn Eisenbahnen <strong>des</strong> B<strong>und</strong>es betroffen sind, im<br />

Benehmen mit <strong>der</strong> zuständigen Lan<strong>des</strong>behörde. Bei<br />

einer Versagung <strong>der</strong> Genehmigung sind dem<br />

Eisenbahninfrastrukturunternehmen die hieraus<br />

entstehenden Kosten zu ersetzen. Die<br />

Zahlungsverpflichtung trifft das Land, wenn die von<br />

<strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>behörde im Rahmen <strong>des</strong> Benehmens<br />

vorgetragenen Gründe maßgebend waren. Mit dem<br />

hier eingebrachten Vorbehalt soll vermieden werden,<br />

dass für die Eisenbahnverkehrsverwaltung <strong>des</strong><br />

B<strong>und</strong>es aus § 4 ROG eine Bindungswirkung geltend<br />

gemacht werden könnte, die die Regelungen in § 11<br />

Abs. 3 Satz 2, <strong>2.</strong> Halbsatz umgeht.<br />

422-13 Im Falle <strong>des</strong> Rückbaus entbehrlicher Bahnanlagen<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> Freistellung bestimmter Gr<strong>und</strong>stücke von<br />

Bahnbetriebszwecken sind raumordnerische Belange<br />

in die Abwägung einzubeziehen. Eine<br />

Bindungswirkung nach § 4 ROG hätte zur Folge,<br />

dass die raumordnerisehen Belange allen übrigen<br />

Aspekten übergeordnet wären <strong>und</strong> den zuständigen<br />

Behörden jede Abwägungsmöglichkeit genommen<br />

würde. Dies ist jedoch erkennbar nicht die Absicht<br />

<strong>der</strong> Gesetzgebung. Dem zufolge wären die Ziele Z 11<br />

<strong>und</strong> Z 12 zu streichen, da sie inhaltlich weitgehend<br />

bereits in den Gr<strong>und</strong>sätzen G 14 <strong>und</strong> G 15 behandelt<br />

werden,<br />

Kenntnisnahme Unter raumordnerischen Aspekten hält es die RegPlGHarz für<br />

erfor<strong>der</strong>lich, noch vorhandene Güterverkehrsstellen (Z 11) bzw.<br />

regional bedeutsamen Strecken, auf denen <strong>der</strong> regelmäßige<br />

Verkehr zwischenzeitlich eingestellt wurde (Z 12), für eine<br />

mögliche Wie<strong>der</strong>aufnahme <strong>des</strong> Verkehrs mittel- bis langfristig zu<br />

sichern.<br />

Die in Z 11 erfolgte raumordnerische Sicherung noch<br />

vorhandener Güterverkehrsstellen <strong>der</strong> Planungsregion Harz<br />

untersetzt bzw. konkretisiert die in Z 1 bis Z 3 übernommenen,<br />

in <strong>der</strong> Formulierung allgemein gehaltenden lan<strong>des</strong>planerischen<br />

Zielstellungen zur stärkeren Nutzung <strong>der</strong> Schienenwege für den<br />

Güterverkehr. Ohne solche Güterverkehrsstellen, die hier jedoch<br />

nicht parzellenscharf festgelegt werden, ist diese Zielstellung<br />

nicht erfüllbar.<br />

Eine raumordnerische Bindung für öffentliche Stellen als auch<br />

für Personen <strong>des</strong> Privatrechts nach § 4 Abs. 3 ROG ist bereits<br />

bei den in Z 12 unter Pkt. b), c), e) <strong>und</strong> teilweise unter f)<br />

genannten Strecken vorhanden, da diese Strecken im geltenden<br />

LEP-LSA als Schienenverbindung mit Lan<strong>des</strong>bedeutung<br />

eingestuft werden.<br />

Im Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Festlegungen von Z 12 steht nicht die<br />

regionalplanerische Sicherung eines lfd. Betriebes <strong>der</strong> Strecken<br />

(da in <strong>der</strong> Regel bereits nach § 11 AEG eingestellt).<br />

Kenntnisnahme nein<br />

keine Berücksichtigung Wie in <strong>der</strong> Vergangenheit mehrmals geschehen, muss nicht<br />

jede Freistellung von Gr<strong>und</strong>stücken nach § 23 AEG eine<br />

raumordnerische Sicherung einer Güterverkehrsstelle gemäß Z<br />

11 bzw. einer nicht mehr regelmäßig betriebenen<br />

Schienenstrecke gemäß Z 12 gefährden. Im übrigen gelten Z 11<br />

<strong>und</strong> Z 12 auch für an<strong>der</strong>e öffentliche Stellen, wie z.B.<br />

Kommunen, die bei ihren Planungen die regionalplanerische<br />

Trassen-/Standortsicherung zu beachten haben.<br />

Z 11 <strong>und</strong> Z 12 konkretisieren die in Z 13 bis G 15<br />

übernommenden lan<strong>des</strong>planerischen Vorgaben zu sonstigen<br />

Schienenstrecken, Güteranschlussgleise, nicht mehr<br />

betriebenen <strong>und</strong> aufgelassenen Strecken. Eine solche<br />

Konkretisierung durch die im Vgl. zur Lan<strong>des</strong>planung<br />

detaillierter planende Regionalplanung ist gemäß § 6 Abs. 1<br />

LPlG möglich.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 549 von 673


TÖB:<br />

(422) B<strong>und</strong>esministerium für Verkehr, Bau <strong>und</strong> Stadtentwicklung<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>3 Straßenverkehr<br />

422-5 Durch das Planungsgebiet verlaufen u.a. die<br />

B<strong>und</strong>esstraßen B 6, B 80 <strong>und</strong> B 243. Diese Straßen<br />

sind Bestandteil <strong>des</strong> Militärstraßengr<strong>und</strong>netzes<br />

(MSGN). An diese Straßen werden beson<strong>der</strong>e<br />

militärische For<strong>der</strong>ungen gestellt. Zur Einbringung<br />

dieser For<strong>der</strong>ungen bei Straßenneubauten bzw. -<br />

Sanierungen sind die entsprechenden<br />

Straßenplanungen zur Einzelbewertung vorzulegen.<br />

Gleiches gilt für die Planungen von<br />

B<strong>und</strong>esautobahnen in diesem Bereich.<br />

422-15 Vorsorglich weise ich aber darauf hin, dass nur für<br />

die Maßnahmen <strong>des</strong> vordringlichen Bedarfs (VB) das<br />

Planungsrecht besteht.<br />

422-16 Ref. S 24 (Gebietsaufgaben für Sachsen, Sachsen-<br />

Anhalt <strong>und</strong> Thüringen):<br />

Unter Punkt 6.<strong>2.</strong>3 ist neben dem VDE-Projekt A 38<br />

"Südharzautobahn" die Fortführung <strong>der</strong> A 71 von<br />

Würzburg - Erfurt- Sangerhausen (A 38) über<br />

Hettstedt in Richtung Bernburg (A 14/ B 6) als<br />

ergänzende <strong>und</strong> weiterführende Maßnahme<br />

aufgeführt. Diese Maßnahme ist im aktuellen<br />

Bedarfsplan für die B<strong>und</strong>esfernstraßen 2004 nicht<br />

mehr enthalten. Als Alternative sind zur weiträumigen<br />

Erschließung <strong>des</strong> Mansfel<strong>der</strong> Lan<strong>des</strong> die<br />

B<strong>und</strong>esstraßen 86 <strong>und</strong> 180 zwischen Sangerhausen<br />

(A 38) <strong>und</strong> Aschersleben ( B6n) vorgesehen.<br />

Innerhalb dieses Streckenzuges sind mehrere<br />

Maßnahmen im Vordringlichen Bedarf eingestuft.<br />

422-20 Im Textteil kann es aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> unterschiedlichen<br />

Planungshorizonte <strong>und</strong> Planungszuständigkeiten <strong>des</strong><br />

REP <strong>und</strong> <strong>der</strong> Bedarfspläne im Straßenbau zu<br />

unterschiedlichen Aussagen kommen.<br />

Kenntnisnahme Die genannten Belange sind in den fachrechtlichen<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Genehmigungsplanungen einzubringen.<br />

Die B 243 verläuft nicht durch die Planungsregion Harz.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Die Verlängerung <strong>der</strong> A 71 von <strong>der</strong> A 38 bei Sangerhausen bis<br />

zur A 14 bei Bernburg stellt eine Übernahme aus dem LEP-LSA<br />

dar. Die lan<strong>des</strong>planerischen Ziel- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>satzfestlegungen<br />

sind gemäß § 6 Abs. 1 LPlG in die Regionalpläne zu<br />

übernehmen.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

6.<strong>2.</strong>5 Luftverkehr<br />

422-6 Im Bereich <strong>der</strong> im Pkt. 6.<strong>2.</strong>5 ausgewiesenen<br />

Son<strong>der</strong>landeplätze befinden sich keine<br />

flugsicherungstechnischen Anlagen <strong>der</strong> B<strong>und</strong>eswehr.<br />

Für diese Bereiche gibt es keine militärischen<br />

For<strong>der</strong>ungen bzw. Einschränkungen.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 550 von 673


TÖB:<br />

(422) B<strong>und</strong>esministerium für Verkehr, Bau <strong>und</strong> Stadtentwicklung<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

9 Zeichnerische Darstellung<br />

422-17 Im Zuge <strong>der</strong> B 81 ist eine Nordwestumfahrung<br />

Halberstadt als autobahnähnliche Straße <strong>und</strong> als<br />

"abgestimmte Planung" dargestellt. Diese Maßnahme<br />

ist im Bedarfsplan als Weiterer Bedarf eingestuft <strong>und</strong><br />

nur als zweistreifige B<strong>und</strong>esstraße vorgesehen.<br />

422-18 Für eine Ortsumgehung von Halberstadt-Harsleben<br />

(östliche Umfahrung Harsleben) im Zuge <strong>der</strong> B 79<br />

wurde am 31.01.2007 das Raumordnungsverfahren<br />

mit <strong>der</strong> lan<strong>des</strong>planerischen Beurteilung<br />

abgeschlossen. In <strong>der</strong> Karte ist diese Maßnahme als<br />

"Planung bedarf näherer Abstimmung" dargestellt.<br />

422-19 Im Zuge <strong>der</strong> B 180 ist die nordwestliche<br />

Ortsumgehung von Aschersleben zwischen <strong>der</strong> B 6n<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> B 185 in Bau <strong>und</strong> stellt einen Teilabschnitt<br />

<strong>der</strong> oben genannten A 71-Alternative dar. In <strong>der</strong> Karte<br />

ist diese Maßnahme als "Planung bedarf näherer<br />

Abstimmung" dargestellt.<br />

Es wird um Aktualisierung dieser Punkte im Kartenteil<br />

gebeten.<br />

keine Berücksichtigung Im LEP wird die OU Halberstadt als vierspurige<br />

autobahnähnliche Straße dargestellt. Die Festlegungen <strong>des</strong> LEP<br />

sind durch die Regionalplanung zu übernehmen <strong>und</strong> räumlich zu<br />

ergänzen bzw. zu konkretisieren (§ 6 Abs. 1 LPlG).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

volle Berücksichtigung Die Darstellung wird in "abgestimmte Trassenführung" geän<strong>der</strong>t. volle Berücksichtigung ja<br />

volle Berücksichtigung volle Berücksichtigung ja<br />

10 Sonstiges<br />

422-1 B<strong>und</strong>esministerium <strong>der</strong> Verteidigung:<br />

Als Anlage übersende ich den Bericht <strong>der</strong><br />

Wehrbereichsverwaltung Ost <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong><br />

REPHarz gem. Bezug 1. Wir schließen uns dem<br />

Bericht vollständig an.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

11 keine <strong>Bedenken</strong><br />

422-14 Ref. S 10 (Straßennetzplanung,<br />

Fachinformationssysteme):<br />

Gegen den mit Bezugsschreiben vorgelegten<br />

REPHarz habe ich - vorbehaltlich <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong><br />

mit dem BMVBS abgesprochenen<br />

widmungsrechtlichen Maßnahmen - keine <strong>Bedenken</strong>.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 551 von 673


TÖB:<br />

(423) Ministerium für Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Soziales<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />

423-4 Unter Punkt 6.1.4 werden Vorrangstandorte für<br />

Großflächige Freizeitanlagen ausgewiesen. Bei den<br />

unter Pkt. 6.1.4 aufgeführten Standorten für<br />

Großflächige Freizeitanlagen sollte insbeson<strong>der</strong>e<br />

geprüft werden, inwieweit es bei <strong>der</strong> geplanten<br />

Nutzung zu Interessenskollisionen kommt, hier<br />

insbeson<strong>der</strong>e beim Stausee Kelbra. Die Sicherung<br />

eines international bedeutsamen Lebensraumes für<br />

Wasservögel (Durchzugs- <strong>und</strong> Überwinterungsgebiet,<br />

siehe Punkt 5.1.3 V) birgt Konfliktpotenzial bezüglich<br />

Einhaltung <strong>der</strong> Badegewässerqualität<br />

(Algenmassenentwicklung, Blaualgen).<br />

keine Berücksichitgung Mit <strong>der</strong> Festlegung von Vorrangstandorten wird eine<br />

raumordnerische Sicherung vorgenommen. Die Festlegung<br />

"Freizeitanlagen am Stausee Kelbra" heißt nicht Ba<strong>des</strong>ee mit<br />

Wasserqualität o<strong>der</strong> <strong>der</strong>gl., son<strong>der</strong>n stellt nur eine grobe<br />

raumordnerische Standortsicherung dar. Das aufgezeigte<br />

mögliche Problem mit <strong>der</strong> Badewasserqualität ist durch die<br />

Fachplanung zu bearbeiten.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

6.1.8 Vorrangstandorte für Ges<strong>und</strong>heits- <strong>und</strong> Sozialwesen<br />

423-1 Für die zentralörtliche Bedeutung einer Kommune ist<br />

die Infrastruktur an stationärer <strong>und</strong> ambulanter<br />

Krankenversorgung von min<strong>des</strong>tens so<br />

herausragen<strong>der</strong> Bedeutung wie die kulturellen<br />

Angebote. Daher sollte bei einer Fortschreibung <strong>der</strong><br />

Planung überlegt werden, ob nicht auch<br />

Krankenhäuser aufgenommen werden, die als so<br />

genannte "weiche Standortfaktoren" für die<br />

Attraktivität einer Region sowohl für Feriengäste als<br />

auch für Industrieansiedlungen <strong>und</strong> damit<br />

verb<strong>und</strong>ene Akquisition von hoch qualifizierten<br />

Fachkräften von großer Bedeutung sind.<br />

keine Berücksichtigung Die Standorte für Krankenhäuser <strong>der</strong> regionalen Versorgung keine Berücksichtigung nein<br />

bedürfen keiner weiteren raumordnerischen Sicherung, da sie<br />

an Zentrale Orte geb<strong>und</strong>en sind.<br />

7.3 Gewässerschutz<br />

423-2 Hier werden auch Abschnitte von<br />

Oberflächengewässern aufgeführt, die unter die<br />

Regelung <strong>der</strong> Badegewässer-Richtlinie (RL<br />

2006/7/EG vom 15. Februar 2006) fallen. Diese<br />

Richtlinie, die bis spätestens 24.03.2008 in eine<br />

Lan<strong>des</strong>badegewässerverordnung umzusetzen ist,<br />

bestimmt u.a. auch Anfor<strong>der</strong>ungen an die Qualität<br />

<strong>und</strong> die Bewirtschaftung <strong>der</strong> Badegewässer. Die RL<br />

verpflichtet die Mitgliedstaaten, dass <strong>zum</strong> Ende <strong>der</strong><br />

Ba<strong>des</strong>aison 2015 alle Badegewässer <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t<br />

"ausreichend" sind (entsprechende mikrobiologische<br />

Qualitätskriterien gibt die RL vor). Es wird daher für<br />

erfor<strong>der</strong>lich gehalten, dieses Qualitäts-Ziel unter<br />

Punkt 7.3 (Gewässerschutz), insbeson<strong>der</strong>e auf Gr<strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> engen Beziehung zur Wasserrahmenrichtlinie,<br />

aufzunehmen. Überwachungsdaten <strong>der</strong><br />

Badegewässer werden jährlich <strong>der</strong> EU gemeldet.<br />

keine Berücksichtigung G 1 ist eine LEP-Übernahme, die aufgr<strong>und</strong> neuer rechtl.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Vorgaben konkretisiert wurde. Die Badewasserrichtlinie bringt<br />

keinen Mehrwert zu <strong>der</strong> getroffenen Aussage <strong>des</strong> G 1.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 552 von 673


TÖB:<br />

(423) Ministerium für Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Soziales<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

7.10 Wasserversorgung<br />

423-3 Die Ausführungen zur Wasserversorgung unter Punkt<br />

7.10, insbeson<strong>der</strong>e mit Bezug zur<br />

Trinkwasserqualität, werden unterstützt.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

11 keine <strong>Bedenken</strong><br />

424-1 Zum <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REPHarz gibt es aus Sicht <strong>des</strong><br />

Ministeriums <strong>der</strong> Finanzen keine ergänzenden<br />

Hinweise <strong>und</strong> <strong>Anregungen</strong>.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

2 Leitbild <strong>der</strong> Planungsregion Harz<br />

439-6 Seite 3 Punkt 4:<br />

Windenergieanlagen sind nicht<br />

landschaftsverträglich. Jede zusätzliche Anlage über<br />

die bestehenden Anlagen hinaus zerstört noch mehr<br />

irreversibel das Landschaftsbild. Die Zerstörung <strong>des</strong><br />

Landschaftsbil<strong>des</strong> kann nicht mit Abstandsmetern<br />

erfasst werden. Hier fehlt ein objektives Kriterium für<br />

die Wirkung auf das Landschaftsbild, um<br />

Ablehnungen weiterer Anlagen aussprechen zu<br />

können.<br />

keine Berücksichtigung Landschaftserleben ist immer subjektiv, daher kann kein<br />

"objektives" Kriterium festgelegt werden. Mit <strong>der</strong> Festlegung von<br />

Kriterien für die Ausweisung von Gebieten für die Nutzung <strong>der</strong><br />

Windenergie wurden für die gesamte Region einheitliche<br />

Entscheidungsgr<strong>und</strong>lagen geschaffen.<br />

Siehe auch Datensatz 205-8 (Stellungnahme <strong>des</strong> BNU-<br />

Lan<strong>des</strong>verban<strong>des</strong>).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 553 von 673


TÖB:<br />

(439) BNU-Kreisstelle<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

3 Allgemeine Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung für die Planungsregion<br />

439-7 Seite 5 G7-1<br />

Biotopverb<strong>und</strong> ist hier wohl eher als unverbindlicher<br />

Wunsch zu verstehen. In <strong>der</strong> Praxis <strong>der</strong> Landnutzung<br />

nimmt die Vereinzelung von Biotopen eher zu. Ein<br />

Biotopverb<strong>und</strong> bezüglich Ackerwildkräuter in<br />

Saumgesellschaften besteht im Ergebnis <strong>der</strong><br />

intensiven Landnutzung <strong>und</strong> fehlen<strong>der</strong><br />

Gegenmaßnahmen <strong>der</strong> zuständigen Fachbehörden<br />

praktisch nicht mehr (siehe oben). Die gefor<strong>der</strong>te<br />

"sparsame Inanspruchnahme" von Boden ist<br />

gemessen an <strong>der</strong> Realität ausgesprochenes<br />

Wunschdenken. Wenn als Gr<strong>und</strong>satz gefor<strong>der</strong>t wird,<br />

dass Beeinträchtigungen <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> zu<br />

kompensieren sind, dann ergibt sich daraus, dass<br />

keine Windkraftanlagen bewilligt werden können,<br />

denn die Beeinträchtigung <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong><br />

durch diese Anlagen lässt sich nicht kompensieren.<br />

Zu dem Gr<strong>und</strong>satz, dass für den vorbeugenden<br />

Hochwasserschutz u. a. durch die Rückgewinnung<br />

von Auen zu sorgen ist, kann hier nur angemerkt<br />

werden, dass mit einer Ausnahme in <strong>der</strong> Elbaue eine<br />

solche Rückgewinnung tatsächlich lei<strong>der</strong> nicht<br />

stattfindet.<br />

439-8 Seite 5 G 8-4:<br />

Was ist eine verbrauchernahe Versorgung <strong>der</strong><br />

Bevölkerung, wie soll sie sichergestellt werden?<br />

Dieser Gr<strong>und</strong>satz bedarf unbedingt einer Erläuterung.<br />

Da tatsächlich eine verbrauchernahe Versorgung <strong>der</strong><br />

Bevölkerung (gewiss mit Nahrungsgütern) in keiner<br />

Form möglich ist, sollte <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>satz als nicht<br />

realisierbar lieber gestrichen werden.<br />

439-9 Seite 6 G 9-2:<br />

Zur Bewirtschaftung <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> gibt es in Sachsen-<br />

Anhalt eine "Leitlinie Wald". Lei<strong>der</strong> ist festzustellen,<br />

dass diese Leitlinie aber seit Jahren nicht mehr<br />

eingehalten wird. Das aktuelle Geschehen im Wald<br />

lässt breite Kreise <strong>der</strong> Bevölkerung befürchten, dass<br />

z. Z. Raubbau am Wald betrieben wird <strong>und</strong> keine<br />

ausreichende Vorratswirtschaft.<br />

keine Berücksichtigung G 7-1 stellt bis auf die Wortgruppe "<strong>und</strong> <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong>"<br />

eine Übernahme aus dem LEP dar. Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze <strong>des</strong><br />

LEP sind in die Regionalpläne zu übernehmen.<br />

Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung sind allgemeine Aussagen zur<br />

Entwicklung, Ordnung <strong>und</strong> Sicherung <strong>des</strong> Gesamtraums (§ 3 Nr.<br />

3 ROG). Sie sind nicht spannungsfrei zueinan<strong>der</strong> <strong>und</strong> erfahren<br />

im Einzelfall in <strong>der</strong> Abwägung bzw. <strong>der</strong> Ermessensentscheidung<br />

auf nachgeordneter Planungsebene eine Wichtung.<br />

Kompensation heißt Ausgleichs- <strong>und</strong>/o<strong>der</strong> Ersatzmaßnahmen.<br />

(Begriff aus <strong>der</strong> Bauleitplanung)<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Übernahme aus dem LEP. Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung sind<br />

allgemeine Aussagen zur Entwicklung, Ordnung <strong>und</strong> Sicherung<br />

<strong>des</strong> Gesamtraums (§ 3 Nr. 3 ROG).<br />

Eine verbrauchernahe Versorgung in <strong>der</strong> Raumordnung stellt<br />

v.a. auf das Zentrale-Orte-System (dezentrale<br />

Siedlungsstruktur) ab <strong>und</strong> wird z.B. im REP durch die Vorgaben<br />

<strong>zum</strong> Einzelhandel (Pkt. 4.3. Z 14 bis Z 17) inhaltlich untersetzt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 554 von 673


TÖB:<br />

(439) BNU-Kreisstelle<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

439-10 Z 4:<br />

Das eigentliche unverbaute Selketal im Harz kann<br />

aus formalrechtlichen Erwägungen nicht<br />

Vorranggebiet für Hochwasserschutz sein, weil nach<br />

Z 4 Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft dieser<br />

Vorrang im Fall von Nutzungskonflikt mit dem<br />

Hochwasserschutz erlischt. Siehe Aussagen unten zu<br />

Z 4 Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft.<br />

439-11 Seite 14 Z 8:<br />

Die Zielstellungen für Hochwasserschutz <strong>und</strong> für<br />

Wassergewinnung sind in Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

eintretenden Klimaverän<strong>der</strong>ungen im Komplex zu<br />

sehen. Es muss erwartet werden, dass bezogen auf<br />

den Zeitabschnitt Jahr die Menge<br />

Nie<strong>der</strong>schlagswasser nicht mehr den Wasserbedarf<br />

decken kann. Ein höherer Wasserverbrauch wird<br />

durch höhere Verdunstungsraten <strong>und</strong> Mehrverbrauch<br />

an Beregnungswasser in <strong>der</strong> Landwirtschaft, aber<br />

auch durch die starke Verdunstung <strong>der</strong> neu<br />

entstehenden großen offenen Wasserflächen<br />

(Bergbaufolgelandschaft Seeland Nachterstädt)<br />

verursacht. Der höhere Wasserverbrauch macht<br />

Maßnahmen zur Sicherung <strong>der</strong><br />

Gr<strong>und</strong>wasserauffüllung erfor<strong>der</strong>lich. Dabei dürfte den<br />

Fluß- <strong>und</strong> Bachauen eine beson<strong>der</strong>e Bedeutung<br />

zukommen. Die Gr<strong>und</strong>wasserauffüllung setzt voraus,<br />

dass auch in Trockenzeiten die Bäche <strong>und</strong> Flüsse<br />

Wasser führen. Außerdem wird es notwendig, mehr<br />

Flächen für eine Überflutung im Falle von<br />

Hochwasser zur Verfügung zu haben <strong>und</strong> die<br />

Verweildauer von Hochwasser zu erhöhen. Mit<br />

durchgängigen Rückhaltebecken im Selketal können<br />

diese Aufgabenstellungen nicht erfüllt werden. Die<br />

Schaffung <strong>der</strong> fachplanerischen Voraussetzungen für<br />

<strong>der</strong>artige Stauwerke im Selketal <strong>und</strong> die zeitnahe<br />

Realisierung dieser Rückhaltebecken im Selketal ist<br />

als Ziel <strong>der</strong> Entwicklungsplanung zu streichen. Hier<br />

ist ein völlig neuer Planungsansatz erfor<strong>der</strong>lich, <strong>der</strong><br />

auch <strong>der</strong> zukünftig wichtig werdenden<br />

Abwägungsgr<strong>und</strong>lage. "Schadenssumme<br />

Hochwasser" <strong>und</strong> "Schadenssumme Wassermangel<br />

(Dürre in <strong>der</strong> Ackerebene)"' Rechnung tragen muss.<br />

Das bisherige Planungskonzept basiert immer noch<br />

auf zwei nicht mehr aufrecht zu haltenden Prämissen:<br />

1.Unzulängliche Vorhersagemöglichkeit für<br />

plötzliches Hochwasser im Selkebecken; <strong>2.</strong><br />

Hochwasser soll so schnell wie möglich abfließen.<br />

keine Berücksichtigung Z 4 im Pkt. 5.1.3. ist eine LEP-Übernahme <strong>und</strong> legt fest, dass im<br />

Einzelfall (<strong>zum</strong> Schutz von Leben <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit <strong>der</strong><br />

Bevölkerung) bei Konflikten zwischen VRG Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft <strong>und</strong> VRG Hochwasserschutz, <strong>der</strong><br />

Hochwasserschutz Vorrang hat.<br />

Siehe auch Datensatz 205-12 (Stellungnahme <strong>des</strong> BNU,<br />

Lan<strong>des</strong>verband)<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung siehe Datensatz 205-13 (Stellungnahme <strong>des</strong> BNU,<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Lan<strong>des</strong>verband), da wortgleiche <strong>Bedenken</strong><br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 555 von 673


TÖB:<br />

(439) BNU-Kreisstelle<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.3 Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

439-12 Seite 14, 5.1.3. Z 2:<br />

Zu I: Großer u. Kleiner Hakel - Hinweis: Die forstliche<br />

Nutzung ist <strong>der</strong>zeit dem Schutzzweck nicht<br />

angepasst. Unsere Frage: Wird zukünftig diese<br />

Angepasstheit wie<strong>der</strong> hergestellt - wie ? Zu II:<br />

Bodetal-Steinköpfe - Hinweis: Hier sollte die Aussage<br />

stehen, dass dieses Gebiet als Exklave <strong>des</strong><br />

Nationalparks Harz weiterentwickelt wird. Dazu gibt<br />

es entsprechende Pläne <strong>und</strong> die Unterstützung <strong>der</strong><br />

Stadt Thale.<br />

439-13 Seite 15<br />

Zu III: Selketal:<br />

Hier steht als Übernahme aus dem<br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan: Schutz <strong>des</strong> natürlichen<br />

Mittelgebirgsfluss-Systems <strong>der</strong> Selke <strong>und</strong> ihrer<br />

Zuflüsse. Dieser Zielstellung wird voll zugestimmt.<br />

Sie schließt die Verbauung <strong>des</strong> Selketals mit<br />

Rückhaltebecken - wie dies die Zielstellung laut Z 8<br />

S. 14 ist - gr<strong>und</strong>sätzlich aus.<br />

439-14 Zu IV: Gipskarstlandschaft Südharz<br />

Hier muss formuliert werden, dass dieses Gebiet nun<br />

als Biosphärenreservat endgültig gesichert wird. Die<br />

Vorbereitungen währen bereits 10 Jahre !!!<br />

439-15 Zu V: Eckertal:<br />

Redaktioneller Hinweis: Das Eckertal (im Harz)<br />

gehört <strong>zum</strong> Nationalpark Harz -keine Trennung<br />

ausweisen !<br />

439-16 Zu XI: Kleiner <strong>und</strong> Großer Fallstein - Hinweis: Der<br />

reale Holzeinschlag im NSG Großer Fallstein<br />

wi<strong>der</strong>spricht dem erklärten Schutzziel. Unter diesem<br />

Punkt sollte bedingt durch Gleichheit <strong>der</strong> Situation<br />

auch das NSG Ostero<strong>der</strong> Holz ausgewiesen werden<br />

(jetzt Punkt XVI Seite 16.)<br />

439-17 Seite 16<br />

Zu XVI: Ostero<strong>der</strong> Holz: siehe oben ! Sollte zu XI<br />

zugeordnet werden.<br />

keine Berücksichtigung Keine regionalplanerische Steuerungsmöglichkeit, Aufgabe <strong>der</strong><br />

Fachbehörde.<br />

Keine entsprechenden Hinweise bzw. STN vom Nationalpark<br />

Harz, an<strong>der</strong>en zuständigen Behörden o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Stadt Thale.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Kenntnisnahme Die regionalplanerische Funktionszuweisung bezieht sich nur Kenntnisnahme nein<br />

auf die dargestellte VRG-Fläche.<br />

keine Berücksichtigung Die Flächen werden vorsorglich für den Natur- <strong>und</strong><br />

Landschaftsschutz gesichert. Der Rahmen für die künftige<br />

Ausweisung als Schutzgebiet ist damit regionalplanerisch<br />

gesetzt. Der Umsetzungszeitpunkt wird von <strong>der</strong> zuständigen<br />

Naturschutzbehörde bestimmt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Hier liegt keine Trennung vor, es ist als ein<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

zusammenhängen<strong>des</strong> VRG dargestellt. Die Bezeichnung wurde<br />

aus dem LEP übernommen.<br />

teilweise Berücksichtigung Hinsichtlich <strong>der</strong> forstwirtschaftlichen Nutzung besteht keine<br />

unmittelbare regionalplanerische Steuerungsmöglichkeit<br />

(Aufgabe <strong>der</strong> zuständigen Fachbehörde).<br />

Die Gebiete werden textlich als ein VRG zusammengeführt<br />

(Zuordnung Osterro<strong>der</strong> Holz <strong>zum</strong> VRG Kleiner <strong>und</strong> Großer<br />

Fallstein).<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

volle Berücksichtigung volle Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 556 von 673


TÖB:<br />

(439) BNU-Kreisstelle<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.3 Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

439-18 Zu XVIII: Alte Burg bei Gernrode.<br />

Unsere Stellungnahme <strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REPHarz<br />

lautete hier:<br />

"Hier sollte <strong>der</strong> an sich wenig bedeutsame Standort<br />

noch einmal kritisch geprüft werden. Die<br />

Kiefernbestockung sollte in geeigneter Form erhalten<br />

werden, da es sich um einen überaus wertvollen<br />

Kiefern-Genotyp handelt."<br />

Im vorläufigen Abwägungsbescheid wird zu unserer<br />

Stellungnahme festgestellt: Keine Berücksichtigung.<br />

Als Begründung wird angegeben: Die Aufnahme <strong>des</strong><br />

NSG als Vorranggebiet für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

beruht auf Zuarbeiten <strong>der</strong> Naturschutzbehörden. -<br />

Deswegen keine Berücksichtigung.<br />

Die Stellungnahme <strong>des</strong> BNU um 1. <strong>Entwurf</strong> wird hier<br />

ausdrücklich noch einmal gleichlautend <strong>zum</strong> <strong>2.</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> vorgetragen. Es wird Unverständnis erklärt,<br />

weshalb die inhaltliche Aussage <strong>der</strong> Stellungnahme<br />

<strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong> abgelehnt wurde.<br />

Diese Ablehnung bedeutet: Das Vorkommen eines<br />

wertvollen Kieferngenotyps soll vernichtet werden<br />

<strong>und</strong> in einen - so die Behauptung -<br />

standortgerechten- Laubwald umgewandelt werden.<br />

Tatsächlich ist gerade das Kiefernvorkommen<br />

standortgerecht. Es wäre paradox, wenn selbst die<br />

Tagespresse den Leser erläutert, dass angesichts<br />

<strong>der</strong> klimatischen Entwicklungen die Bedeutung <strong>der</strong><br />

Kiefer als Forstbaum zunehmen wird, <strong>und</strong> gleichzeitig<br />

in dem für einen längeren Zeitraum gültigen<br />

Rahmenentwicklungsplan <strong>der</strong> Ersatz <strong>des</strong><br />

Vorkommens eines genotypisch hochwertigen<br />

Kiefernvorkommens durch Laubwald Ziel <strong>der</strong><br />

regionalen Entwicklung sein soll. Im konkreten Fall<br />

beinhaltet <strong>der</strong> Text <strong>des</strong> <strong>Entwurf</strong>s <strong>des</strong> REPHarz<br />

flächengenaue Aussagen <strong>und</strong> Fachplanungen. Dies<br />

ist ein Wi<strong>der</strong>spruch !<br />

Da seitens <strong>der</strong> Regionalen Planungsgemeinschaft<br />

viele Vorschläge <strong>des</strong> BNU mit dem Argument, die<br />

Fachplanungen <strong>und</strong> das Flächendetail betreffend,<br />

abgelehnt wurden, wird hier offensichtlich nicht mit<br />

einheitlicher Planungsmethodik gearbeitet. Wir bitten<br />

um Klärung.<br />

teilweise Berücksichtigung Den zu sichernden Funktionen liegen die Verordnungen <strong>der</strong><br />

Schutzgebiete, soweit vorhanden, zu Gr<strong>und</strong>e. Für das NSG<br />

"Alte Burg bei Gernrode" besteht das Schutzziel<br />

u.a."...Entwicklung von Forsten zu naturnahen<br />

Waldgesellschaften...". Daher sinngemäße<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> zu sichernden Funktion von "...Laubwäl<strong>der</strong>..." in<br />

"Mischwäl<strong>der</strong>".<br />

Hierbei handelt es sich um Ziele <strong>der</strong> Raumordnung, die nach § 3<br />

Nr. 2 ROG verbindliche Vorgaben in Form von räumlich <strong>und</strong><br />

sachlich bestimmten o<strong>der</strong> bestimmbaren, abschließend<br />

abgewogenen textlichen o<strong>der</strong> zeichnerischen Festlegungen sind.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 557 von 673


TÖB:<br />

(439) BNU-Kreisstelle<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.3 Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

439-19 Zu XXI :Müncheberg<br />

Dazu treffen wir unverän<strong>der</strong>t die gleiche Aussage wie<br />

in <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong>. Diese<br />

Stellungnahme wurde in <strong>der</strong> Abwägung abgelehnt -<br />

auch hier mit dem Hinweis darauf, dass die<br />

Regionalplanung rahmensetzend sei <strong>und</strong> die<br />

Regionalplanung keine Aufgaben <strong>der</strong> Fachplanung<br />

übernehmen darf. Unsere Stellungnahme sagt aber<br />

klar aus: "Es müssen für diesen <strong>und</strong> analoge<br />

Standorte Handlungskonzepte ausgewiesen werden".<br />

Aus unserer Sicht ist hier sehr wohl die<br />

"Rahmensetzung" angesprochen - es gibt diese<br />

Handlungskonzepte nicht - aber genau diese wären<br />

ein Instrument <strong>der</strong> regionalen Entwicklung. Was wird<br />

aus den Nie<strong>der</strong>wäl<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Region - nach Wegbruch<br />

<strong>der</strong> traditionellen Bewirtschaftung ? Deswegen<br />

ergänzen wir unsere bereits getroffene Aussagen<br />

um die Kernaussage: Es ist ein dem Schutzziel<br />

entsprechen<strong>des</strong> Pflegemanagement erfor<strong>der</strong>lich ( zu<br />

entwickeln, zu erproben, anzuwenden).<br />

439-20 Seite 17 Zu XXXII:<br />

Albrechtshaus, Oberes Selketal: Hinweis: Real<br />

erfolgen ein dem Schutzziel nicht entsprechen<strong>der</strong><br />

starker Holzeinschlag <strong>und</strong> eine nur mangelhafte<br />

Freihaltung <strong>der</strong> Flachmoore im Bereich <strong>des</strong><br />

Wasserschiedenmoores.<br />

keine Berücksichtigung Die Erstellung von Pflege- <strong>und</strong> Entwicklungsplänen für NSG ist keine Berücksichtigung nein<br />

ureigenste Naturschutzplanung <strong>und</strong> keine Aufgabe <strong>der</strong><br />

Regionalplanung.<br />

Kenntnisnahme Keine regionalplanerische Steuerungsmöglichkeit, Aufgabe <strong>der</strong><br />

zuständigen Fachbehörde.<br />

Die von <strong>der</strong> Regionalplanung festgesetzten Ziele <strong>und</strong><br />

Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordung sind in erster Linie gemäß § 4<br />

ROG an öffentliche Stellen gerichtet. Sie entfalten keine<br />

rechtliche Bindungswirkung hinsichtlich <strong>der</strong> Bewirtschaftung von<br />

land- <strong>und</strong> forstwirtschaftlichen Flächen durch Personen <strong>des</strong><br />

Privatrechts, dies kann nur die zuständige Fachbehörde nach<br />

dem jeweiligen Fachrecht regeln.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 558 von 673


TÖB:<br />

(439) BNU-Kreisstelle<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.3 Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

439-21 Seite 18, Z 4:<br />

Im Falle <strong>des</strong> Nutzungskonfliktes hat <strong>der</strong><br />

Hochwasserschutz Vorrang vor dem Schutz von<br />

Natur <strong>und</strong> Landschaft.<br />

Wenn dies so gelten soll, kann nicht das unmittelbare<br />

Selketal im Harz als Vorranggebiet für<br />

Hochwasserschutz erklärt werden. Das eigentliche<br />

Selketal im Harz kann bei Gültigkeit von Z 4 nicht<br />

gleichzeitig Vorranggebiet für Natur- <strong>und</strong><br />

Landschaftsschutz <strong>und</strong> Vorranggebiet für<br />

Hochwasserschutz sein. Im Selketal besteht z. Z.<br />

aktuell <strong>der</strong> genannte Nutzungskonflikt, <strong>der</strong> mit<br />

Wirksamwerden von Z 4 rechtlich sofort aufgelöst<br />

wird: Es bleibt nur Vorrang für Hochwasserschutz<br />

übrig. Dann kann das unmittelbare Selketal im Harz<br />

nicht FFH-Schutzgebiet sein.<br />

Eine Lösung <strong>der</strong> Problematik könnte darin bestehen,<br />

dass nur die Selkenebentäler (im Harzbereich)<br />

Vorranggebiete für Hochwasserschutz sind.<br />

Eine Problemlösung wäre auch <strong>der</strong> Verzicht auf die<br />

Hochwasser-Rückhaltebecken im eigentlichen<br />

Selketal (im Harz), denn nur diese sind <strong>der</strong><br />

Konfliktpunkt. Zu an<strong>der</strong>en Maßnahmen <strong>des</strong><br />

Hochwasserschutzes im eigentlichen Selketal (im<br />

Harz) ( z. B. Sicherung von Überflutungsbereichen,<br />

Verbot <strong>der</strong> Verbauung <strong>der</strong> Talsohle usw.) bestehen<br />

keine Nutzungskonflikte.<br />

keine Berücksichtigung Übernahme aus LEP. Es wird in <strong>der</strong> Begründung zu 3.3.1 Z 4<br />

LEP klar gestellt, dass <strong>der</strong> Hochwasserschutz nur <strong>zum</strong> Schutz<br />

von Leben <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit <strong>der</strong> Bevölkerung Vorrang hat, daher<br />

ist es keine pauschale Festlegung, son<strong>der</strong>n eine<br />

Einzelfallentscheidung, bei <strong>der</strong> die Belange <strong>der</strong> Natura 2000-<br />

Gebiete im Sinne <strong>des</strong> NatSchG berücksichtigt werden. Die<br />

Begründung zu Pkt. 3.3.1. Z 4 LEP gehört ebenfalls zu <strong>der</strong><br />

Übernahme, zur Verdeutlichung wird diese Begründung in den<br />

REPHarz-Begründungsteil aufgenommen. Die übernommene<br />

LEP-Festlegung regelt lediglich das Verhältnis zwischen VRG-<br />

Natur <strong>und</strong> Landschaft sowie VRG-Hochwasserschutz, wenn<br />

ausnahmsweise eine Überlagerung vorgenommen wurde. Im<br />

Bereich <strong>des</strong> Selketals, welches das gleichnamige VRG Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft quert, erfolgt keine solche Überlagerung. Im<br />

unmittelbaren Selkebereich ist das VRG-Hochwasserschutz <strong>und</strong><br />

angrenzend erst das VRG Natur <strong>und</strong> Landschaft ausgewiesen.<br />

Diese Darstellung beruht auf <strong>der</strong> Übernahme <strong>der</strong> gleichartigen<br />

LEP-Festlegungen im Selketal (lediglich im REP örtlich<br />

konkretisiert).<br />

Im übrigen heißt es sowohl im LEP als auch im REP (jeweils im<br />

Begründungsteil <strong>zum</strong> Pkt. "Vorranggebiete"), dass Schutz- <strong>und</strong><br />

Nutzungsfunktionen im Raum, die aufgr<strong>und</strong> an<strong>der</strong>er gesetzlicher<br />

Vorschriften gewährt werden o<strong>der</strong> zu gewähren sind, von <strong>der</strong><br />

lan<strong>des</strong>- bzw. regionalplanerischen Prioritätenfestlegung<br />

unberührt bleiben.<br />

Im REPHarz wird auf eine standortkonkrete regionalplanerische<br />

Festsetzung eines Hochwasserrückhaltebeckens im Selketal<br />

verzichtet (siehe hierzu auch Abwägung <strong>zum</strong> Pkt. 5.1.1, z.B.<br />

Datensatz 85-3 <strong>der</strong> Stadt Ballenstedt).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 559 von 673


TÖB:<br />

(439) BNU-Kreisstelle<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>3 Vorbehaltsgebiete für den Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems<br />

439-1 Die anstehende Problematik soll hier am Beispiel<br />

unserer Hinweise <strong>zum</strong> Punkt 5.<strong>2.</strong>3.<br />

Vorbehaltsgebiete für den Aufbau eines ökologischen<br />

Verb<strong>und</strong>systems verdeutlicht werden. Wir hatten in<br />

unserer Stellungnahme festgestellt: "...Das Problem<br />

besteht nicht im Fehlen eines ökologischen<br />

Verb<strong>und</strong>es weniger großer Kernzonen, son<strong>der</strong>n in<br />

<strong>der</strong> Vernichtung <strong>der</strong> biologisch tatsächlich<br />

wichtigeren kleinen Verb<strong>und</strong>systeme. In den letzten<br />

Jahren sind systematisch nahezu alle Feldraine<br />

umgepflügt o<strong>der</strong> im besten Fall in einen<br />

Monograsstreifen umgewandelt worden. Nichts hat<br />

diesen Vorgang aufgehalten o<strong>der</strong> wenigstens<br />

gebremst. Dabei hätte je<strong>der</strong> Vorgang ( <strong>des</strong><br />

Feldrainvernichtens) mit <strong>der</strong> heute in <strong>der</strong> Praxis<br />

gängigen Genauigkeit von 2 cm dokumentiert werden<br />

können...."<br />

Sie konnten unserer For<strong>der</strong>ung nach konkreteren<br />

Handlungsvorgaben nicht entsprechen <strong>und</strong> teilen uns<br />

für den konkreten Fall mit: "Die Ausweisung von<br />

Vorbehaltsgebieten für den Aufbau eines<br />

ökologischen Verb<strong>und</strong>systems berücksichtigt sowohl<br />

die naturschutzfachlichen Planungen als auch die<br />

forstliche Rahmenplanung. Für den Aufbau eines<br />

Biotopverb<strong>und</strong>es auf örtlicher Ebene sind die<br />

Kommunen verantwortlich, es ist nicht Aufgabe <strong>der</strong><br />

Regionalplanung. Regionalplanung ist überörtlich <strong>und</strong><br />

überfachlich <strong>und</strong> nicht flächenscharf, das ist im<br />

Maßstab 1 : 100 000 nicht möglich."<br />

439-2 Seite 21 <strong>des</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong>s <strong>des</strong> REPHarz werden unter<br />

Punkt 5.<strong>2.</strong>3. unter Z 3 Position 20 die<br />

Seweckenberge bei Quedlinburg als ein<br />

Vorbehaltsgebiet für den Aufbau eines ökologischen<br />

Verb<strong>und</strong>systems festgelegt. Gerade in diesem Gebiet<br />

gibt es praktisch keine Feldraine mehr. Sie wurden<br />

nahezu restlos umgepflügt <strong>und</strong> dies in<br />

Wie<strong>der</strong>holung. Daran hat auch <strong>der</strong> Planungsvorgang<br />

Ökologisches Verb<strong>und</strong>system <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-<br />

Anhalt. Planung von Biotopverb<strong>und</strong>systemen im<br />

Landkreis Quedlinburg Stand Mai 2005 -also die<br />

örtliche Fachplanung- nichts geän<strong>der</strong>t, ja nicht einmal<br />

das Problem dargestellt. Das Planungsziel "VBG für<br />

ein ÖVS" im Rahmen <strong>der</strong> Regionalplanung erweist<br />

sich in <strong>der</strong> Realität so eher als unverbindliche <strong>und</strong> in<br />

<strong>der</strong> Umsetzungspraxis unwirksame Absichtserklärung.<br />

Kenntnisnahme Es ist rechtlich nicht möglich, regionalplanerisch in <strong>der</strong> vom<br />

Einwen<strong>der</strong> dargestellten räumlichen Genauigkeit zu planen; <strong>der</strong><br />

Regionale Entwicklungsplan ist im Maßstab 1:100.000 zu<br />

erstellen (§ 7 Abs. 4 LPlG) <strong>und</strong> kann nur auf min<strong>des</strong>tens<br />

regional bedeutsame Biotopverb<strong>und</strong>planungen eingehen.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Zuständig für die Einhaltung von Verordnungen für<br />

Landschaftsschutzgebiete sind die Landkreise. Für die Wege<br />

sind die Eigentümer zuständig. Keine raumordnerische<br />

Steuerung möglich.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 560 von 673


TÖB:<br />

(439) BNU-Kreisstelle<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>3 Vorbehaltsgebiete für den Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems<br />

439-3 Wenn es ein Ziel <strong>der</strong> Regionalen<br />

Entwicklungsplanung Harz ist, die reiche<br />

Naturausstattung <strong>der</strong> Region zu erhalten <strong>und</strong> zu<br />

mehren, dann muß aus unserer Sicht im Falle <strong>der</strong><br />

Notwendigkeit zu Kernpunkten auch gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

dargelegt werden, wie dieses Ziel erreicht werden<br />

soll. Zum Stichwort Biotopverb<strong>und</strong> gehören auch<br />

Aussagen z. B. zur Bedeutung von Feldrainen, <strong>zum</strong><br />

Umgang mit Feldrainen <strong>und</strong> Festlegungen <strong>zum</strong> Erhalt<br />

von Feldrainen. Aus unserer Sicht stellt dies nicht<br />

eine Fachplanung dar. son<strong>der</strong>n eine Vorgabe dafür,<br />

wie gestellte Ziele auf <strong>der</strong> Basis <strong>der</strong> entsprechenden<br />

Detail-Fachplanungen auch erreicht werden können.<br />

Solche Kernpunkte <strong>der</strong> regionalen<br />

Entwicklungsplanung sind aber auch:<br />

- Die zukünftige Entwicklung <strong>der</strong> Offenflächen<br />

- Der Umgang mit Verbuschung <strong>und</strong> Verwaldung<br />

- Schutz <strong>und</strong> Bestandsentwicklung sehr seltener Tier<strong>und</strong><br />

Pflanzenarten von b<strong>und</strong>esweiter bzw.<br />

europäischer Bedeutung<br />

- Das Management <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>waldbewirtschaftung<br />

- Die vorausschauend bestimmte Artenstruktur <strong>der</strong><br />

zukünftigen Nutzwäl<strong>der</strong> zur Sicherung <strong>der</strong>en<br />

Produktivität<br />

- Die Zuordnung von Flächen für den Anbau<br />

bestimmter Energiepflanzen, weil dies einer<br />

regionalen Planung bedarf.<br />

439-22 Wir wie<strong>der</strong>holen hier unsere Stellungnahme <strong>zum</strong> 1.<br />

<strong>Entwurf</strong>. Mit Bezug auf Vorbehaltsgebiete für den<br />

Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems: Es<br />

bedarf aus unserer Sicht nicht nur <strong>der</strong> fachlichen<br />

Detailplanung, son<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Rahmensetzung im<br />

Regionalen Entwicklungsplan als Basis für die lokale<br />

Fachplanung <strong>und</strong> dies min<strong>des</strong>tens für folgende<br />

Elemente von Verb<strong>und</strong>systemen:<br />

- Bedeutung/ Nutzung von Ackerrandsreifen <strong>und</strong><br />

Feldrainen (weiter oben schon genannt);<br />

- Netz von Laichgewässern;<br />

- Durchlässe durch Straßenkörper ;<br />

- Feldgehölze;<br />

- Feldhecken, Winschutzstreifen.<br />

keine Berücksichtigung Hierfür sind das Landschaftsprogramm LSA, die<br />

Landschaftsrahmenpläne <strong>der</strong> Landkreise <strong>und</strong> die<br />

Landschaftspläne <strong>der</strong> Kommunen zu erarbeiten, die dann im<br />

Regionalen Entwicklungsplan zu berücksichtigen sind.<br />

Umgedreht beinhaltet <strong>der</strong> REPHarz aber auch neben den Ziel<strong>und</strong><br />

Gr<strong>und</strong>satzfestlegungen bei den VRG Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

<strong>und</strong> den VBG-ÖVS (die auch nur in diesen Gebieten gelten)<br />

auch weitere allgemeine Gr<strong>und</strong>sätze (Pkt. 3, z.B. G 3-4 <strong>und</strong> 7-1)<br />

sowie einzelfachliche Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung zu Natur<br />

<strong>und</strong> Landschaft (Pkt. 7.1), die zu großen Teilen sinngemäß die<br />

vom Einwen<strong>der</strong> aufgeführten Aspekte als Vorgaben für die<br />

öffentlichen Stellen, bezogen auf die gesamte Planungsregion,<br />

enthalten.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Die verlangten Vorgaben gehören in das Landschaftsprogramm keine Berücksichtigung nein<br />

o<strong>der</strong> in die Landschaftsrahmenpläne.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 561 von 673


TÖB:<br />

(439) BNU-Kreisstelle<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.<strong>2.</strong>8 Vorbehaltsgebiete für Wie<strong>der</strong>bewaldung/Erstaufforstung<br />

439-23 Unter Punkt 3 wird das Gebiet um den Bicklingsbach<br />

genannt. Der dem <strong>Entwurf</strong> beigefügten Karte kann<br />

entnommen werden , was damit gemeint ist: Ein<br />

breiter Waldstreifen beidseits <strong>des</strong> Bicklingsbaches<br />

zwischen Quedlinburg (hier Ende im Stadtgebiet bzw.<br />

direkt an <strong>der</strong> 2008 zu bauen Südumfahrung<br />

Quedlinburg als Straßenbau-Folgemaßnahme <strong>des</strong><br />

Baus <strong>der</strong> B 6 n) <strong>und</strong> Rie<strong>der</strong> <strong>und</strong> damit dem<br />

Harzwaldmassiv <strong>und</strong> dies auf bestem uraltem<br />

Ackerboden. Eine Erstaufforstung dieses Streifens<br />

würde eine Waldzunge ab Harz bis an die<br />

Ackerebene nördlich <strong>und</strong> östlich von Quedlinburg<br />

schaffen, die ansonsten nirgends besteht. Dies mag<br />

verlockend erscheinen. Ein solches Vorhaben ist<br />

auch als Vorbehaltsgebiet aus unserer Sicht aber<br />

völlig unrealistisch. Laut 5.<strong>2.</strong>4. Z 1 ist das Nördliche<br />

Harzvorland Vorbehaltsgebiet für die Landwirtschaft.<br />

Deswegen ist unter 5.<strong>2.</strong>8. Z 1 Punkt 3 Gebiet um den<br />

Bicklingsbach ersatzlos zu streichen. Kritisch wäre<br />

die gleiche Situation für Punkt 4 Getelaue zu prüfen.<br />

Uferrandstreifen in ausreichen<strong>der</strong> Breite bei<strong>der</strong><br />

Bäche könnten - dies wäre realistischer <strong>und</strong><br />

wichtiger - aber als Vorbehaltsgebiete für den Aufbau<br />

eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems ausgewiesen<br />

werden, z. B. inklusive Schaffung von Laichgewässer.<br />

439-24 Die entstehende Bergbaufolgelandschaft nach Abbau<br />

von Sanden <strong>und</strong> Kiesen in den Flussauen sollte<br />

generell als Vorbehaltsgebiet für partielle Wie<strong>der</strong><strong>und</strong><br />

Erstaufforstung ausgewiesen werden. Beispiel:<br />

Bodeaue Quedlinburg/Ditfurt nach Auskiesung.<br />

keine Berücksichtigung siehe Datensatz 205-25 (BNU Lan<strong>des</strong>verband)<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Rahmensetzend ist hier Pkt. 7.1 G 13, weitere Festlegungen<br />

obliegt den Fachbehörden. Zuständige Fachbehörden<br />

entscheiden im Zuge <strong>der</strong> Genehmigung von<br />

Hauptbetriebsplänen/Sanierungsplänen bei Abbauvorhaben<br />

über entsprechende Nachnutzungen, die keineswegs immer<br />

eine Wie<strong>der</strong>bewaldung beinhalten müssen, weil die<br />

Standortbedingungen recht verschieden sind.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 562 von 673


TÖB:<br />

(439) BNU-Kreisstelle<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

439-25 Zu Z 1 :<br />

Das Gebiet Gröningen - Wegeleben ist nicht<br />

geeignet. Dieses Gebiet ist hier nicht zu nennen.<br />

Negativ beeinflusst werden das<br />

Hauptverbreitungsgebiet <strong>des</strong> Roten Milan <strong>und</strong> das<br />

Fluggebiet <strong>der</strong> im Hakel vorkommenden Adlerarten.<br />

keine Berücksichtigung Im Zuge <strong>der</strong> Genehmigung <strong>des</strong> Flächennutzungsplanes <strong>der</strong><br />

Stadt Wegeleben (2002) erfolgte auf Gr<strong>und</strong>lage <strong>des</strong> seinerzeit<br />

geltenden REP sowohl für das Son<strong>der</strong>gebiet Wind, welches<br />

nunmehr deckungsgleich mit dem im REPHarz ausgewiesenen<br />

EG ist, als auch für eine weitere deutlich größere EG-<br />

Erweiterung eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung hinsichtlich<br />

<strong>der</strong> möglichen Beeinträchtigung <strong>des</strong> EU SPA "Hakel", die<br />

seitens <strong>der</strong> oberen<br />

Naturschutzbehörde mit Maßgaben positiv abgeschlossen<br />

wurde. In 2004 wurde die FFH-Verträglichkeit <strong>der</strong><br />

Son<strong>der</strong>gebietsflächen im Bereich Wegeleben <strong>und</strong> Gröningen<br />

nochmals bestätigt ("Schwelle <strong>der</strong> Erheblichkeit bei <strong>der</strong><br />

Errichtung <strong>der</strong> beiden Windfarmen am Speckberg in Gröningen<br />

<strong>und</strong> Wegeleben wird nicht überschritten"). Im Rahmen <strong>der</strong><br />

Umweltprüfung <strong>zum</strong> REPHarz wurden die betroffenen Belange<br />

<strong>des</strong> Greifvogelschutzes nochmals gutachterlich geprüft. Bei <strong>der</strong><br />

Berücksichtigung dieser Ergebnisse für den Bereich <strong>des</strong> EG<br />

(Gröningen-)Wegeleben im REP-Abwägungsprozess ist jedoch<br />

auch <strong>der</strong> dort zwischenzeitlich erreichte<br />

Genehmigungstatbestand von 12 WKA-Standorten im EG zu<br />

beachten, die erst 2005 bzw. 2007 vom Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt<br />

genehmigt wurden. Dies ist angesicht <strong>der</strong> baurechtlichen<br />

Privilegierung <strong>der</strong> Windenergienutzung umso wichtiger, denn<br />

ohne eine rechtssichere räumliche Einschränkung dieser<br />

Privilegierung durch die Regionalplanung ist eine planvolle<br />

Konzentration von WKA-Standorten (die im übrigen auch dem<br />

Vogelschutz zu gute kommt) nicht möglich. Gemäß <strong>der</strong> uns<br />

vorliegenden Unterlagen ist davon auszugehen, dass die<br />

betroffenen Belange <strong>des</strong> Vogelschutzes in den konkreten<br />

Projektverfahren weitaus tiefgründiger geprüft wurden (mit o.g.<br />

Ergebnis) als im Rahmen einer groben regionalplanerischen<br />

Umweltprüfung verfahrensmäßig möglich ist.<br />

Auf Gr<strong>und</strong> <strong>des</strong> Konfliktpotentials zwischen <strong>der</strong><br />

Windenergienutzung <strong>und</strong> dem EU SPA "Hakel" wurde jedoch<br />

bereits im <strong>2.</strong> Planentwurf <strong>des</strong> REPHarz auf die ursprünglich<br />

deutlich größere EG-Erweiterung, <strong>der</strong> noch 2001/2004 durch die<br />

obere Naturschutzbehörde eine FFH-Verträglichkeit für 20 WEA-<br />

Standorte auf fast 400 ha Fläche allein im Bereich Wegeleben<br />

attestiert wurde, wie<strong>der</strong> zurückgenommen. Damit ist das jetzige,<br />

demgegenüber stark reduzierte EG bereits nahezu vollständig<br />

mit genehmigten WKA überplant . Eine relevante Zahl weiterer<br />

WKA-Standorte im EG ist damit nicht mehr möglich.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(439) BNU-Kreisstelle<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie mit <strong>der</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

439-26 Zu Z 1: Das Gebiet Dar<strong>des</strong>heim - Ba<strong>der</strong>shausen -<br />

Rohrsheim ist ungeeignet für die<br />

Windenergiegewinnung. Dieses Gebiet kann nicht als<br />

Vorranggebiet ausgewiesen werden. Das Gebiet ist<br />

Hauptfluggebiet <strong>des</strong> Roten Milan zwischen Huy <strong>und</strong><br />

Fallstein.<br />

keine Berücksichtigung Im Bereich <strong>des</strong> jetzigen VRG Dar<strong>des</strong>heim-Ba<strong>der</strong>sleben-<br />

Rohrsheim war bereits in <strong>der</strong> Ergänzung <strong>des</strong> Regionalen<br />

Entwicklungsprogrammes Magdeburg von 2000 ein (noch<br />

größeres) Eignungsgebiet für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

ausgewiesen. Auf dieser Gr<strong>und</strong>lage wurden zwischenzeitlich<br />

Bau- <strong>und</strong> BImSchG-Genehmigungen für ca. 40 WKA in diesem<br />

Bereich erteilt. Die Greifvogelproblematik ist bekannt <strong>und</strong> wurde<br />

<strong>des</strong>wegen in die Umweltprüfung <strong>des</strong> REPHarz gutachterlich<br />

vertiefend geprüft, mit dem Ergebnis, dass dieses Windgebiet<br />

prinzipiell im REPHarz ausgewiesen werden kann. Auf die<br />

großflächigen Erweiterungswünschen eines Windparkbetreibers<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> Anliegergemeinden wurde jedoch, auch aus<br />

Vorsorgegründen hinsichtlich <strong>des</strong> Greifvogelschutzes, verzichtet.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />

439-27 Zu Z 1: Ist die Liste noch aktuell? Die Objekte Hotel<strong>und</strong><br />

Tourismusprojekt Albrechtshaus <strong>und</strong> Stapelburg<br />

Eurocamp sind nach unserem Wissensstand nicht<br />

mehr in Planung.<br />

keine Berücksichtigung Sowohl beim Albrechtshaus als auch beim Eurocamp<br />

Stapelburg wird eine touristische Nutzung weiterhin von den<br />

Gemeinden <strong>und</strong> vom Landkreis angestrebt. Entgegenstehende<br />

Meinungen, auch im Zuge <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Auslegung <strong>des</strong> REPHarz, sind<br />

uns nicht bekannt. Die vom Einwän<strong>der</strong> abgegebene Vermutung<br />

kann durch unsere Kenntnisstände nicht bestätigt werden.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

7.17 Erholung, Freizeit, Tourismus<br />

439-28 Zu G 13:<br />

Die Freigabe von Talsperren für touristische Zwecke<br />

ist immer problematisch. Sie ist für die Region auch<br />

nicht typisch, vor allem aber nicht erfor<strong>der</strong>lich, weil<br />

eine Konzentration auf solche Objekte wie z. B.<br />

Seeland Nachterstedt eine bessere Alternative<br />

darstellt. Deswegen sollte zu G 13 besser formuliert<br />

werden: Eine Freigabe von Talsperren (je<strong>der</strong> Art) für<br />

die touristische Nutzung über die <strong>der</strong>zeit<br />

bestehenden Freigaben hinaus ist nicht vorzusehen.<br />

keine Berücksichtigung Mit <strong>der</strong> Formulierung in G 13 wird lediglich die Möglichkeit<br />

aufgezeigt, Talsperrenbereiche auch touristisch zu nutzen. Mit<br />

einer "Freigabe" <strong>der</strong> Talsperren für touristische Nutzungen ist<br />

dieser Gr<strong>und</strong>satz wohl kaum gleichzusetzen.<br />

Teilbereiche von Talsperren werden im Harz schon seit vielen<br />

Jahren touristisch genutzt. Sollten zukünftig weitere Nutzungen<br />

gefragt sein, so sind diese ohnehin mit den zuständigen Trägern<br />

öffentlicher Belange abzustimmen. Wie im Pkt. G 13 genannt,<br />

sind die Belange <strong>des</strong> Trinkwasser-, Natur- <strong>und</strong><br />

Hochwasserschutzes <strong>und</strong> wasserwirtschaftlichen Belange<br />

vorrangig zu berücksichtigen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(439) BNU-Kreisstelle<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

439-4 Unsere Hinweise <strong>zum</strong> 1. <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REPHarz, die<br />

mit dem Verweis auf "kommunale Fachplanungen" im<br />

<strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> keine Berücksichtigung gef<strong>und</strong>en haben,<br />

machen wir <strong>des</strong>wegen unverän<strong>der</strong>t weiter geltend.<br />

Ohne Vorgaben im REPHarz wird es keine<br />

entsprechenden kommunalen flächengenauen<br />

Fachplanungen geben, die auf die Realisierung <strong>des</strong><br />

REPHarz ausgerichtet sind.<br />

Ein solcher Kernpunkt sollte schon heute sein: Der<br />

Rückhalt von Überschusswasser im Harzbereich zur<br />

Speisung <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>wassers in <strong>der</strong> Ackerebene<br />

(Sicherung eines Min<strong>des</strong>twasserstan<strong>des</strong> von Bode<br />

<strong>und</strong> Selke - vorausschauende Reaktion auf<br />

Klimaän<strong>der</strong>ungen).<br />

439-5 In <strong>der</strong> Einleitung <strong>des</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong>s <strong>des</strong> Regionalen<br />

Entwicklungsplanes wird auf die Verbindlichkeit <strong>der</strong><br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsplanung <strong>und</strong> auf die Pflicht<br />

verwiesen, diese durch die regionalen<br />

Entwicklungspläne (weitestgehend identisch) zu<br />

untersetzen. Wir meinen, dass hier zu prüfen ist, ob<br />

es nicht auch eine zu beachtende beidseitige<br />

Abhängigkeit gibt. Es macht wenig Sinn,<br />

Festlegungen im Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan von 1999<br />

unflexibel in die Regionalplanung 2007 zu<br />

übernehmen. Regionale Entwicklungspläne sollten<br />

ein Instrument <strong>der</strong> mittelfristigen Planung sein, also<br />

vielleicht einen Zeitraum von 20-30 Jahren<br />

berücksichtigen. Lan<strong>des</strong>entwicklungspläne können in<br />

<strong>der</strong> Fortschreibung ja durchaus auch eine Teilsumme<br />

von Festlegungen sein, die bereits in aktuelleren<br />

regionalen Entwicklungsprogrammen enthalten sind.<br />

Gerade <strong>der</strong> heute einzuleitende zukünftige Umgang<br />

mit Nie<strong>der</strong>schlagswasser sollte zu einem solchen<br />

Herangehen zwingen.<br />

Kenntnisnahme In den einzelfachlichen Gr<strong>und</strong>sätzen sind dazu Aussagen Kenntnisnahme nein<br />

getroffen.<br />

keine Berücksichtigung Nach § 6 Abs. 1 LPlG sind die Regionalen Entwicklungspläne<br />

aus dem Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan zu entwickeln. Die darin<br />

festgelegten Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung sind zu<br />

übernehmen <strong>und</strong>, soweit erfor<strong>der</strong>lich, zu konkretisieren <strong>und</strong> zu<br />

ergänzen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(442) Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

2 Leitbild <strong>der</strong> Planungsregion Harz<br />

442-29 Aus STN <strong>zum</strong> 1. Planentwurf (hier erneut<br />

vorgetragen, siehe Datensatz 442-1):<br />

Insgesamt scheint <strong>der</strong> REP-<strong>Entwurf</strong> nicht reich an<br />

neuen regional strukturschaffenden Konzepten.<br />

Insofern beantragen wir, den zentralen<br />

Leitbildgedanken auf S. 5 wie folgt zu ergänzen: "Die<br />

Planungsregion Harz - eine innovative Wirtschafts<strong>und</strong><br />

Fremdenverkehrsregion in attraktiver Natur- <strong>und</strong><br />

Kulturlandschaft auf dem Wege zu einer Pilotregion<br />

für ein langfristig produktives Verhältnis von Mensch,<br />

Natur <strong>und</strong> Technik - mit hohen Anteilen<br />

luftreinhalten<strong>der</strong> heimischer erneuerbaren Energien".<br />

keine Berücksichtigung Das Leitbild für die Planungsregion ist bewusst allgemein<br />

gehalten, um eine größtmögliche Entwicklungsvielfalt in <strong>der</strong><br />

Planungsregion zuzulassen. Die Nutzung erneuerbarer<br />

Energien spiegelt sich bereits in <strong>der</strong> Formulierung <strong>des</strong><br />

Leitgedankens "langfristig produktives Verhältnis von Mensch,<br />

Natur <strong>und</strong> Technik" wie<strong>der</strong>.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

3 Allgemeine Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung für die Planungsregion<br />

442-30 Aus STN <strong>zum</strong> 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

Im weiteren REP - Textverlauf sollten die<br />

erneuerbaren Energien unter G 7-2 <strong>und</strong> G 8-1 auf S.<br />

7 <strong>und</strong> G 8-7, G 9-1, G 9-2 auf S. 8 bzw. entsprechend<br />

auch in <strong>der</strong> Begründung auf S. 10 entsprechend<br />

deutlich hervorgehoben werden.<br />

keine Berücksichtigung Die genannten Gr<strong>und</strong>sätze stellen überwiegend Übernahmen<br />

aus dem LEP-LSA dar. Die mehrfache Benennung von<br />

einzelnen Wirtschaftszweigen, wie <strong>der</strong> erneuerbaren<br />

Energiegewinnung, ist mit dem allgemeinen Charakter <strong>der</strong> im<br />

Pkt. 3 <strong>des</strong> REPHarz festgelegten allgemeinen Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong><br />

Raumordnung nicht vereinbar. Die Notwendigkeit <strong>der</strong><br />

regenerativen Energiegewinnung wird im G 7-2 (Klimaschutz)<br />

bereits deutlich.<br />

Bis auf G 8-7 stellen alle an<strong>der</strong>en, vom Einwen<strong>der</strong> genannten<br />

Gr<strong>und</strong>sätze komplette LEP-Übernahmen dar ("sind zu<br />

übernehmen"). In G 8-7 wird auf Sicherung/Schaffung<br />

zukunftsorientierter Arbeitsplätze abgestellt, ohne auf eine<br />

spezielle Wirtschaftsbranche abzustellen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

4.2 Ländliche Räume<br />

442-31 Aus STN <strong>zum</strong> 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

In den Zielen <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>sätzen unter 4.2 auf S.12<br />

<strong>und</strong> auf S. 16 unter Z 11 (1. Planentwurf) sollte man<br />

möglicherweise den vorstehend skizzierten<br />

erweiterten erneuerbare Energien-<br />

Energieschwerpunkt <strong>des</strong> Gr<strong>und</strong>zentrums Dar<strong>des</strong>heim<br />

hinzufügen.<br />

keine Berücksichtigung Unterteilung <strong>und</strong> Definition <strong>der</strong> Typen <strong>der</strong> ländlichen Räume<br />

erfolgte durch das LEP-LSA. Diese Vorgaben sind nach § 6<br />

Abs. 1 LPlG zu übernehmen.<br />

Unter Pkt 4.3 (zentralörtliche Glie<strong>der</strong>ung) erfolgte in G 11<br />

lediglich eine namentliche Aufzählung <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>zentren in <strong>der</strong><br />

Planungsregion.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 566 von 673


TÖB:<br />

(442) Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.4 Vorranggebiete für Landwirtschaft<br />

442-32 Aus STN <strong>zum</strong> 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

Unter 5.1.4 muss klargestellt werden, dass die<br />

erneuerbaren Energien Energie- <strong>und</strong> NaWaRo-<br />

Produktion gerade nicht einen Wi<strong>der</strong>spruch, son<strong>der</strong>n<br />

einen <strong>der</strong> wesentlichen zukünftigen Aspekte <strong>der</strong><br />

Landwirtschaft darstellt.<br />

keine Berücksichtigung Übernahme aus dem LEP-LSA;<br />

Dem Vorrang Landwirtschaft steht die Produktion<br />

nachwachsen<strong>der</strong> Rohstoffe nicht entgegen. Im Gegenteil, die<br />

Produktion nachwachsen<strong>der</strong> Rohstoffe ist ein Arbeitsfeld <strong>der</strong><br />

Landwirtschaft. Ein großflächiger Flächenentzug durch an<strong>der</strong>e<br />

Nutzungen, die die landwirtschaftliche Produktion unmöglich<br />

machen, sind jedoch ausgeschlossen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

442-33 Aus STN <strong>zum</strong> 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

In 5.1.5 könnten erneuerbare Energien als typische<br />

Nachnutzungen konventioneller Rohstoffgewinnung<br />

aufgezeigt werden.<br />

keine Berücksichtigung Die Festlegungen zu den VRG für Rohstoffgewinnung dienen<br />

<strong>der</strong> raumordnerischen Sicherung standortgeb<strong>und</strong>ener<br />

mineralischer Bodenschätze. Die erneuerbaren Energien<br />

werden v.a. im Pkt. 5.3 <strong>und</strong> 7.9 <strong>des</strong> REPHarz behandelt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 567 von 673


TÖB:<br />

(442) Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

442-2 STN vom 04.05.07:<br />

Als nicht unbedeuten<strong>der</strong> Investor im LK Halberstadt,<br />

die wir in den letzten drei Jahren bereits Aufträge von<br />

über 80 Mio. € regional im Umkreis von 60 km - mit<br />

entsprechend zusätzlichen Arbeitsplatzeffekten -<br />

vergeben haben, halten wir es für nicht sachgerecht,<br />

dass uns durch eine Reduzierung <strong>des</strong> bisher<br />

rechtsgültigen Eignungsgebietes Dar<strong>des</strong>heim-<br />

Ba<strong>der</strong>sleben-Rohrsheim von ca. 380 ha auf nur noch<br />

250 ha zentrale Gr<strong>und</strong>lagen für erhebliche<br />

Investitionen gestrichen werden. Wir sehen damit<br />

auch unseren lang angelegten Bemühungen zur<br />

Schaffung einer eigenständigen regionalen<br />

Energieversorgung basierend auf heimischen<br />

regenerativen Energieträgern mit Schaffung<br />

entsprechen<strong>der</strong> zusätzlicher Wirtschaftskraft den<br />

Boden entzogen. Die Region hätte in <strong>der</strong><br />

Energietechnik, -sicherheit <strong>und</strong> bei den<br />

Energiepreisen einmalige Chancen mit vielen<br />

ökonomischen Zusatzeffekten, diese lassen sich aber<br />

kaum mit angelegten Bremsen entwickeln.<br />

keine Berücksichtigung Die Ergänzungen zu den Regionalen Entwicklungsprogrammen<br />

(2000) sind im Zuge <strong>des</strong> Urteils <strong>des</strong> OVG LSA vom 11.11.2004<br />

für nichtig erklärt wurden. Folglich ist das "alte" Eignungsgebiet<br />

(EG) Dar<strong>des</strong>heim-Ba<strong>der</strong>sleben gemäß REP2000 seit 2005 nicht<br />

mehr rechtsgültig. Der jetzt vorhandene bzw. genehmigte<br />

Windpark am Druiberg ist ca. 250 ha groß <strong>und</strong> nimmt damit nur<br />

ca. 2/3 <strong>des</strong> seinerzeit im REP2000 ausgewiesenen EG ein. Für<br />

die restlichen Flächen <strong>des</strong> EG-alt (ca. 87 ha große Teilfläche<br />

südlich <strong>der</strong> B 79 <strong>und</strong> ca. 45 ha große Teilfläche zwischen<br />

jetzigem Windpark <strong>und</strong> <strong>der</strong> Ortslage Dar<strong>des</strong>heim) wurden nach<br />

unserer Kenntnis im Geltungszeitraum <strong>des</strong> REP2000 bzw. bis<br />

heute keine Bau-/BImSchG-Genehmigungen für weitere WKA-<br />

Standorte durchgeführt. Die Gemeinde wünschte die EG-<br />

Reduzierung <strong>der</strong> alten EG-Teilfläche südlich <strong>der</strong> B 79<br />

(Vermeidung einer Einkreisung durch WKA). Außerdem reichte<br />

das alte EG bis ca. 500 m an die Ortslage heran, so dass <strong>der</strong><br />

alte, bisher nicht überbaute, ortsnahe EG-Teil gemäß<br />

Kriterienkatalog-Wind zurückgenommen wurde. Dabei wurde<br />

allerdings beim VRG-Wind Dar<strong>des</strong>heim-Ba<strong>der</strong>sleben<br />

ausnahmesweise wegen beson<strong>der</strong>er örtlicher Umstände vom<br />

1.000 m-Abstand (Kriteriennummer 1) abgewichen (bis 800 m<br />

an Ortslage). Das heißt letztendlich, dass das alte EG mit seinen<br />

379 ha seinerzeit im REP2000 deutlich gröber geplant wurde als<br />

im REPHarz <strong>und</strong> Teilflächen aufwies, die für eine Bebauung mit<br />

WKA ohnehin nicht zur Verfügung standen (z.B. o.g. ortsnaher<br />

Bereich, B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> Kreisstraße mit Pufferbereich innerhalb<br />

EG, Wohnbebauung direkt am südwestlichen EG-Rand). Um<br />

solche nicht überbaubaren Teilflächen wurde das VRG-Wind<br />

gemäß REPHarz bereinigt <strong>und</strong> sogar noch in Richtung Norden<br />

um ca. 60 ha überbaubare Fläche erweitert. Damit wird<br />

regionalplanerisch eine Erweiterung <strong>des</strong> gegenwärtigen<br />

Windparks um einige WKA-Standorte ermöglicht, <strong>der</strong> jetzt schon<br />

zu den größten <strong>der</strong> Planungsregion Harz bzw. lt. Fachzeitschrift<br />

"neue Energie" (02/2007) zu den größten in ganz Sachsen-<br />

Anhalt gehört.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 568 von 673


TÖB:<br />

(442) Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

442-3 STN vom 04.05.07:<br />

Wenn die RPG die damit verb<strong>und</strong>enen Chancen<br />

för<strong>der</strong>n statt eindämmen <strong>und</strong> Voraussetzungen<br />

schaffen will für stärkere Wirtschaftskraft im<br />

Planungsraum, macht es allerdings keinen Sinn,<br />

über die bestehenden gesetzlichen Vorgaben (z.B.<br />

Naturschutz, TA Lärm o<strong>der</strong> Stand- <strong>und</strong><br />

Verkehrssicherheit) hinaus schärfere<br />

Abstandskriterien einzuführen, <strong>zum</strong>al diese in dem<br />

laufenden immissionsrechtlichen<br />

Genehmigungsverfahren <strong>zum</strong> Windpark Druiberg<br />

we<strong>der</strong> von Bürgern, von <strong>der</strong> RPG selbst o<strong>der</strong> auch<br />

von den Fachbehörden nicht eingefor<strong>der</strong>t wurden. So<br />

halten wir es für wenig sachorientiert, wenn<br />

Lan<strong>des</strong>behörden nach Fachgutachten mit Einzel- <strong>und</strong><br />

Typenprüfungen die WKA - Standsicherheit<br />

attestieren <strong>und</strong> die Lan<strong>des</strong>- <strong>und</strong><br />

B<strong>und</strong>esstraßenbehörden infolge<strong>des</strong>sen 100 m<br />

Straßenabstand akzeptieren, <strong>und</strong> die RPG dennoch<br />

aus Gründen <strong>des</strong> "Kippschutzes" <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

"präventiven Gefahrenabwehr im Straßenverkehr"<br />

200 m Abstand for<strong>der</strong>t, wodurch im Windpark<br />

Dar<strong>des</strong>heim 9 laufenden <strong>und</strong> zusätzlich 3<br />

genehmigten WKA - Standorten die dauerhafte<br />

Zulässigkeit entzogen wird - mit allen negativen<br />

Folgen für das Unternehmen, die Gemeinden <strong>und</strong><br />

Vereine, die regionale Wirtschafts- <strong>und</strong> Steuerkraft<br />

wie auch für den Klimaschutz. Auch "vorbeugen<strong>der</strong><br />

Immissionsschutz hinsichtlich potentieller<br />

Siedlungserweiterungsflächen" wirkt an den Haaren<br />

herbeigezogen, wenn die Kommune nichts plant <strong>und</strong><br />

dem Windpark hier ausdrücklich Vorrang einräumt.<br />

Allen örtlich Beteiligten erscheint diese<br />

Vorgehensweise als unverständliche Bürokratie, die<br />

zu juristischer Überprüfung <strong>und</strong> Regressansprüchen<br />

herausfor<strong>der</strong>t.<br />

keine Berücksichtigung Entsprechend <strong>der</strong> lan<strong>des</strong>planerischen Vorschriften ist es<br />

Aufgabe <strong>der</strong> Regionalplanung in Sachsen-Anhalt, die<br />

raumbedeutsame Windenergienutzung planvoll in VRG-/EG-<br />

Wind zu konzentrieren. Gemäß lfd. Rechtsprechung kann dies<br />

nur auf Gr<strong>und</strong>lage eines schlüssigen gesamträumlichen<br />

Planungskonzeptes erfolgen, welches durchaus auf global <strong>und</strong><br />

pauschalierend festgelegten Kriterien ausgerichtet ist, z.B. um<br />

etwa immissionschutzrechtlich auf <strong>der</strong> sicheren Seite zu sein<br />

(am Vorsorgegr<strong>und</strong>satz orientierte Planung). Würde diese<br />

Vorgehensweise nicht im REPHarz-Aufstellungsverfahren<br />

umgesetzt werden, wäre die Rechtmäßigkeit <strong>der</strong> o.g.<br />

regionalplanerischen Konzentration <strong>der</strong> Windenergienutzung<br />

nicht gegeben. Im übrigen hat das Verwaltungsgericht<br />

Magdeburg im Urteil vom 26.11.2006 (Az. 4 A 440/05MD)<br />

festgestellt, das die Festlegungen <strong>des</strong> REPHarz zur<br />

Windenergienutzung unter Beachtung <strong>der</strong> Privilegierung gemäß<br />

§ 35 BauGB keine "Verhin<strong>der</strong>ungsplanung" darstellt.<br />

Seitens <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>amtes für Straßenbau Sachsen-Anhalt<br />

wurde für den REPHarz als Min<strong>des</strong>tabstand zwischen VRG-/EG-<br />

Wind <strong>und</strong> B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> Landstraßen zur Gewährleistung <strong>der</strong><br />

Sicherheit <strong>und</strong> Leichtigkeit <strong>des</strong> Verkehrs ein Min<strong>des</strong>tabstand<br />

von Anlagenhöhe + 50 m empfohlen. Unter Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> heute <strong>und</strong> künftig gängigen WKA -Höhen von<br />

durchschnittlich von 150 bis 200 m wurde diese Empfehlung im<br />

wesentlichen übernommen. Die Windpark Druiberg GmbH hat in<br />

ihrer Stellungnahme <strong>zum</strong> Kriterienkatalog-Wind (in 1. <strong>und</strong> <strong>2.</strong><br />

Anhörungsphase <strong>zum</strong> REPHarz vorgetragen) das hier zu<br />

Gr<strong>und</strong>e gelegte Kriterium Nr. 3 (Abstände zu Straßen) nicht<br />

bemängelt. Weiteres zu den WKA in Straßennähe siehe<br />

Abwägung <strong>der</strong> STN <strong>der</strong> Gemeinde Aue-Fallstein <strong>zum</strong> Pkt. 5.3.<strong>2.</strong><br />

<strong>des</strong> REPHarz (VRG-Wind, Datensatz 54-20).<br />

Im übrigen geht selbst die Windpark Druiberg GmbH (siehe<br />

Datensatz Nr. 442-7 <strong>zum</strong> Pkt. 5.3.<strong>2.</strong> <strong>des</strong> REPHarz) von 6 MW-<br />

Anlagen mit 125 bis 130 m Rotordurchmesser als künftigen<br />

Standard aus, die einen Min<strong>des</strong>tabstand von ca. 5<br />

Rotordurchmesser erfor<strong>der</strong>n. Folglich kann nicht damit<br />

gerechnet werden, dass bei einem Repowering <strong>der</strong> WKA in ca.<br />

15 bis 20 Jahren alle jetzigen, relativ dicht zueinan<strong>der</strong> stehende<br />

WKA-Standorte im VRG Dar<strong>des</strong>heim-Ba<strong>der</strong>sleben wie<strong>der</strong><br />

bebaut werden. Repowering von Windkraftanlagen ist nach<br />

allgemeinem Verständnis <strong>der</strong> Ersatz von vielen kleineren Alt-<br />

WKA durch weniger, aber leistungsfähigere WKA (siehe z.B.<br />

Hintergr<strong>und</strong>information <strong>des</strong> B<strong>und</strong>esverban<strong>des</strong> Windenergie e.V.<br />

von 08/2005). Folglich sollen diese künftigen WKA-Standorte im<br />

optimierten VRG-/EG-Wind positioniert werden. Die <strong>der</strong>zeit<br />

genehmigten WKA, die sich außerhalb <strong>des</strong> VRG-/EG-Wind<br />

befinden, besitzen Bestandsschutz.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 569 von 673


TÖB:<br />

(442) Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

442-4 STN vom 04.05.07:<br />

In diesem Zusammenhang machen wir ebenfalls<br />

unseren am 20.04.2005 an die RPG per email<br />

abgesandten Än<strong>der</strong>ungsvorschlag für den<br />

Kriterienkatalog <strong>zum</strong> Gegenstand dieser Eingabe<br />

(Anlage 2). Selbst wenn diese aus formellen Gründen<br />

nicht beachtet werden sollte, unterstreichen wir, dass<br />

es in allen umliegenden Gemeinden inzwischen nicht<br />

nur eine hohe Akzeptanz für den Energiepark<br />

Druiberg in seiner bisherigen Ausdehnung von r<strong>und</strong><br />

380 ha gibt, <strong>und</strong> dass die direkt umliegenden<br />

Ortschaften innerhalb <strong>der</strong> Gemeinden Aue-Fallstein<br />

<strong>und</strong> Huy sogar deutlich Erweiterungen über die<br />

bisherigen 380 ha hinaus beantragt haben <strong>und</strong> diese<br />

Erweiterungen aus unserer Sicht mit den<br />

Spielräumen <strong>des</strong> bestehenden Kriterienkataloges<br />

weitgehend übereinstimmen (siehe Auswertung von<br />

Dipl.-Ing. Steffen vom 7.7.2006, Anlage 3).<br />

Es stellt sich die sehr ernsthafte Frage, ob es<br />

angesichts <strong>der</strong> starken Belange<br />

- <strong>der</strong> zusätzlichen nationalen <strong>und</strong> internationalen<br />

Klimaschutzverpflichtungen,<br />

- <strong>der</strong> kommunalen Planungshoheit <strong>und</strong> <strong>der</strong> vom<br />

B<strong>und</strong>esgesetzgeber in § 35 BauGB für jede<br />

Gemeinde vorgesehenen baurechtlichen<br />

Privilegierung <strong>der</strong> Windenergie sowie<br />

- <strong>der</strong> für alle Teilräume berechtigten<br />

(unterschiedlichen) wirtschaftspolitischen<br />

Entwicklungschancen gerechtfertigt <strong>und</strong> noch<br />

ausgewogen sein kann, wenn z.B. touristische<br />

Belange eines Teilraums an<strong>der</strong>e vom Tourismus<br />

bisher weniger profitierende Regionen so weit<br />

überprägen, dass dort an<strong>der</strong>e<br />

Wirtschaftskraftoptionen unterdrückt werden, ohne<br />

dass dies den "Einschränkungsregionen"<br />

wirtschaftspolitisch ausgeglichen wird.<br />

keine Berücksichtigung Wie bereits in <strong>der</strong> Abwägung <strong>zum</strong> 1. Planentwurf vermerkt, kam<br />

eine Stellungnahme <strong>der</strong> Windpark Druiberg GmbH vom<br />

20.04.05 <strong>zum</strong> Kriterienkatalog-Wind in <strong>der</strong> Geschäftsstelle nicht<br />

an. In <strong>der</strong> im Rahmen <strong>der</strong> öffentlichen Bekanntmachung<br />

(Amtsblätter <strong>der</strong> Landkreise <strong>der</strong> Planungsregion) eingeräumten<br />

Einwendungsfrist von 3 Monaten wurden generell keine<br />

<strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> vorgetragen.<br />

Der bisher genehmigte Windpark Dar<strong>des</strong>heim-Ba<strong>der</strong>sleben-<br />

Rohrsheim ist nicht 380 ha, son<strong>der</strong>n ca. 250 ha groß. Es<br />

bestehen hinsichtlich <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> großflächigen<br />

Erweiterungswünsche durch Herrn Steffen <strong>und</strong> <strong>der</strong> Bewertung<br />

durch die RegPlGHarz, insbeson<strong>der</strong>e im Zuge <strong>der</strong><br />

Umweltprüfung, bei einigen Kriterien deutlich an<strong>der</strong>e<br />

Auffassungen. Z.B. werden seitens Herrn Steffen ohne<br />

entsprechende Belege die Kriterien Landschafts- <strong>und</strong> Ortsbild<br />

sowie Vogelschutzgebiet als nicht relevant eingestuft, obwohl<br />

gerade diese Kriterien nachweisbar (siehe Umweltbericht bzw.<br />

Abwägung <strong>der</strong> STN <strong>der</strong> Gemeinde Aue-Fallstein, Datensatz 54-<br />

21) bei <strong>der</strong> gewünschten Erweiterung <strong>des</strong> VRG-/EG-Wind ein<br />

erhöhtes Konfliktpotenzial aufweisen.<br />

Wie im Datensatz 442-3 ausgeführt, wird die baurechtliche<br />

Privilegierung <strong>der</strong> Windenergienutzung durch die Vorgaben <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>gesetzgebers in Sachsen-Anhalt<br />

(Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan), durch die Regionalplanung gemäß<br />

dem in § 35 Abs. 3 Nr. 3 BauGB eingeräumten<br />

Planungsvorbehalt räumlich gesteuert.<br />

Eine nicht ausgewogene, regionalplanerische Rahmensetzung<br />

für die unterschiedlichen Teilräume <strong>der</strong> Planungsregion durch<br />

den REPHarz ist nicht ersichtlich. Es ist zwar richtig, dass ca.<br />

1/3 <strong>der</strong> Planungsregion (Harzgebirge <strong>und</strong> Harzrand) u.a. wegen<br />

seiner immensen touristischen Bedeutung von Windgebieten<br />

"freigehalten" wurde. Als regionaler Ausgleich wurden dafür in<br />

den weiteren Harzvorlän<strong>der</strong>n verstärkt VRG-/EG-Wind<br />

ausgewiesen (v.a. im Nordöstlichen Harzvorland) , so dass<br />

nach Auffassung <strong>des</strong> Verwaltungsgerichtes Magdeburg (siehe<br />

Datensatz 442-3) insgesamt in <strong>der</strong> Planungsregion Harz <strong>der</strong><br />

Windkraftnutzung in substanzieller Weise Raum geschaffen<br />

wurde. Obwohl im eigentlichen Harzgebiet keine VRG-/EG-Wind<br />

ausgewiesen werden <strong>und</strong> dort auch nur sehr wenige alte<br />

Einzelanlagen stehen, besitzt die Planungsregion mit Stand<br />

Ende 2006 eine gleich hohe installierte WKA-Leistung je 1.000<br />

km² wie die deutschen Küstenlän<strong>der</strong> bzw. fast doppelt soviel<br />

(Faktor 1,8) wie die weiteren deutschen Binnenlän<strong>der</strong> (Vergleich<br />

eigene Angaben zur Planungsregion <strong>und</strong> DEWI-Angaben für<br />

Gesamtdeutschland). Dazu tragen auch die 3 VRG-/EG-Wind im<br />

Alt-Landkreis Halberstadt bei.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 570 von 673


TÖB:<br />

(442) Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

442-11 STN vom 04.05.07:<br />

Auch zur Verbesserung <strong>der</strong> Chancen für den Aufbau<br />

einer später unabhängigen regionalen<br />

Energieversorgung mit hohen zusätzlichen<br />

Wirtschaftskraftpotentialen für den Harzkreis<br />

beantragen wir nochmals die Ausweisung einer<br />

neuen großen Windparkfläche in <strong>der</strong> Gemeinde Huy<br />

<strong>und</strong> zwar entwe<strong>der</strong> im Bereich <strong>der</strong> Wockenstedter<br />

Mühle o<strong>der</strong> zugunsten eines einheitlichen<br />

Windparkbil<strong>des</strong> östlich Schlanstedt im westlichen<br />

Anschluss an den vorhandenen Windpark<br />

Schwanebeck. Im Zuge einer solch großen Investition<br />

könnte die Komplettierung <strong>der</strong> seit Jahrzehnten<br />

überfälligen Harznetzverstärkung privatwirtschaftlich<br />

vollzogen werden (als Erd- <strong>und</strong> nicht als Freileitung),<br />

<strong>und</strong> zwar zwischen dem Ende <strong>der</strong> vom Energiepark<br />

Druiberg von Wasserleben nach Dar<strong>des</strong>heim<br />

gebauten 30 kV - Erdleitung <strong>und</strong> <strong>der</strong> 380 kV -<br />

Schiene nordwestlich Schwanebeck. Unser Hinweis<br />

auf den seit Jahrzehnten bestehenden<br />

Versorgungsengpass im Harznetz <strong>und</strong> die<br />

unterbrechungsanfällige ausschließliche Stichleitung<br />

für den Harzkreis über Hüttenrode wurde zwar in<br />

6.3.1 "voll berücksichtigt", aber ohne Konsequenzen<br />

daraus zu ziehen. Um die neuen<br />

Klimaschutzerfor<strong>der</strong>nisse glaubhaft in <strong>der</strong> Harzregion<br />

umzusetzen, sollte mit diesem Vorschlag <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t<br />

ein zusätzlicher Windpark in den REP aufgenommen<br />

werden. Dadurch würden nicht nur viele Probleme für<br />

die Gemeinde Huy gelöst, son<strong>der</strong>n auch viel<br />

versprechende Chancen für den gesamten Harzkreis<br />

eröffnet.<br />

keine Berücksichtigung Die aktuell vorgelegten Gebietsvorschläge für ein zusätzliches<br />

VRG-/EG-Wind werden nicht räumlich <strong>und</strong> inhaltlich konkret<br />

untersetzt. Gleiches gilt für den angesprochenen Lückenschluss<br />

<strong>der</strong> Harznetzverstärkung auf <strong>der</strong> 110-kV-Ebene. Es ist davon<br />

auszugehen, dass die Gebietsvorschläge sich mit<br />

entsprechenden, auch kartografisch eingereichten Vorschlägen<br />

in <strong>der</strong> Anhörung <strong>zum</strong> 1. Planentwurf (Vorschlagsgebiete bei<br />

Schlanstedt <strong>und</strong> bei <strong>der</strong> Wockenstedter Mühle) decken.<br />

Beide Vorschlagsgebiete mit Flächengrößen von ca. 540 ha<br />

(Schlanstedt) bzw. ca. 930 ha (Wockenstedter Mühle) sind nicht<br />

mit <strong>der</strong> gesamträumlichen Planungskonzeption zur Ausweisung<br />

<strong>der</strong> Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie vereinbar (Ziel<br />

planvolle Konzentration <strong>der</strong> Windenergieanlagen). Gemäß<br />

Kriterienkatalog-Wind werden die erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Min<strong>des</strong>tabstände <strong>zum</strong> nächsten Windpark bzw. <strong>zum</strong> nächsten<br />

VRG-/EG-Wind (hier sogar unter 5 km) deutlich unterschritten.<br />

Weiterhin ergeben sich großräumige erhebliche<br />

Konfliktpotenziale mit weiteren Kriterien (u.a. Landschaftsbild,<br />

Avifauna, Beeinträchtigung <strong>der</strong> Entwicklungsziele direkt<br />

benachbarter Landschaftsschutzgebiete). Eine Übernahme <strong>des</strong><br />

Vorschlagsgebietes Schlanstedt würde zusammen mit den<br />

benachbarten Windparks Wulferstedt <strong>und</strong> Schwanebeck einen<br />

zusammenhängenden Windpark mit ca. 1.000 ha <strong>und</strong> deutlich<br />

mehr als 50 WKA ergeben, welcher dann die<br />

Raumverträglichkeitsgrenze angesichts <strong>der</strong> landschaftlichen <strong>und</strong><br />

ökologischen Sensibilität <strong>des</strong> Bereiches zwischen Huy <strong>und</strong><br />

Großem Bruch deutlich überschreiten würde. Gleiches gilt für<br />

das an<strong>der</strong>e, ebenfalls mit fast 1000 ha sehr große<br />

Vorschlagssgebiet in ähnlicher naturräumlicher Situation.<br />

Weiterhin liegt das Vorschlagsgebiet Schlanstedt in großen<br />

Teilen in einem, wegen <strong>der</strong> hohen Bodengüte ausgewiesenen<br />

VRG Landwirtschaft bzw. das Vorschlagsgebiet Wockenstedter<br />

Mühle ebenfalls in großen Teilen im Schutzgebiet <strong>des</strong><br />

Landeplatzes Dingelstedt (Vorrangstandort für Luftverkehr im<br />

REPHarz) .<br />

Die Aussagen <strong>zum</strong> Lückenschluss <strong>der</strong> Harznetzverstärkung sind<br />

sehr allgemein <strong>und</strong> unverbindlich gehalten. Seitens <strong>der</strong> Eon<br />

Avacon wird auf Gr<strong>und</strong>lage einer in 2007 vorgelegten<br />

Machbarkeitsstudie ein Lückenschluss <strong>des</strong> Harznetzes durch<br />

eine neue 110-kV-Leitung zwischen Blankenburg <strong>und</strong><br />

Wernigerode angestrebt. Eine Scopingtermin für ein für ein<br />

diesbezügliches Raumordnungsverfahren hat bereits im Januar<br />

2008 beim Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt stattgef<strong>und</strong>en.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 571 von 673


TÖB:<br />

(442) Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

442-12 STN vom 04.05.07:<br />

Wenn die Entscheidungsträger die Chancen ergreifen<br />

wollten, müssten sie nicht "Gefangene" <strong>des</strong><br />

verabschiedeten Kriterienkataloges sein, <strong>der</strong> bei den<br />

gef<strong>und</strong>enen Kriterien anstelle von ausschließlich<br />

Fixwerten durchaus Ermessensspielräume <strong>und</strong><br />

Restriktionsbereiche einräumt <strong>und</strong> <strong>der</strong> bei <strong>der</strong><br />

Verabschiedung nur zukunftsgerichtet für neue<br />

Windparks gemeint schien. Wenn es im Rahmen <strong>der</strong><br />

öffentlichen Beteiligung deutlich gemacht worden<br />

wäre, dass es dabei auch um Reduzierungen hinter<br />

den erreichten raumordnungsrechtlichen Rechtsstand<br />

gar mit <strong>der</strong> Wirkung auf betriebene Standorte gehen<br />

sollte, hätte es außer unserer Eingabe sicherlich<br />

auch weitere Äußerungen seitens <strong>der</strong> betroffenen<br />

Gemeinden gegeben, die im jetzigen Verfahren<br />

immerhin Erweiterungswünsche vorgebracht haben.<br />

Leicht nachvollziehbar ist, dass diese Kommunen mit<br />

dem Kriterienkatalog nicht einverstanden sind, soweit<br />

er nun auch rückwirkend in seit langem in allen<br />

Belangen abgewogene <strong>und</strong> unstrittige<br />

Gebietsgrenzen eingreift <strong>und</strong> schon sprudelne<br />

Einnahmequellen verschüttet mit <strong>der</strong> möglichen<br />

Wirkung <strong>des</strong> Ausfalls durchaus etwa <strong>der</strong> Hälfte <strong>der</strong><br />

kalkulierten Gewerbesteuer, <strong>zum</strong>al dem<br />

Kriterienkatalog im Bewusstsein <strong>der</strong> Gemeinden nicht<br />

die öffentliche Rechtskraft zukommt vergleichbar<br />

Regional- o<strong>der</strong> Bebauungsplänen.<br />

keine Berücksichtigung Die <strong>zum</strong> Kriterienkatalog-Wind hier geäußerten Vermutungen<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> möglichen Sichtweise durch die Kommunen sind<br />

völlig spekulativ <strong>und</strong> nicht belegbar. Es kann kein Anspruch<br />

darauf geben, dass ein einmal ausgewiesenes Eignungsgebiet<br />

dauerhaft in seiner Abgrenzung unverän<strong>der</strong>t bleibt. Bei<br />

Windgebietsfestsetzungen im Zuge von REP-Neuaufstellungen<br />

bzw. -Fortschreibungen sind die jeweils aktuellen <strong>und</strong> künftig<br />

technisch machbaren Entwicklungen von Windkraftanlagen <strong>und</strong><br />

die davon ausgehenden Auswirkungen unter Berücksichtigung<br />

an<strong>der</strong>er Nutzungsansprüche an den Raum anzusetzen. So<br />

wurde bei <strong>der</strong> Erstellung <strong>des</strong> REP2000 noch von 1-MW -<br />

Anlagen mit Höhen unter 100 m als Regelfall ausgegangen.<br />

Während <strong>des</strong> Geltungszeitraumes <strong>des</strong> REPHarz sind bzw.<br />

werden 2 MW- (<strong>der</strong>zeit) bis ca. 6 MW-Anlagen <strong>der</strong> Regelfall<br />

sein, die wie<strong>der</strong>um größere Auswirkungen auf den Raum haben.<br />

Folglich ist die Anpassung von Kriterien zur Abgrenzung von<br />

VRG-/EG-Wind an diese technische Entwicklung<br />

nachvollziehbar <strong>und</strong> legitim. Bereits im Zuge <strong>des</strong><br />

Ergänzungsbeschlusses vom 17.11.2003 <strong>zum</strong><br />

Aufstellungsbeschluss <strong>des</strong> REPHarz (allgemeine Festlegungen<br />

zur Windenergie) wurde u.a. öffentlich bekannt gemacht, dass<br />

im Rahmen <strong>der</strong> Neuaufstellung <strong>des</strong> REPHarz auch die<br />

seinerzeit rechtskräftigen EG-Wind hinsichtlich ihrer jetzigen <strong>und</strong><br />

künftigen Raumverträglichkeit überprüft werden. <strong>Bedenken</strong> zu<br />

diesem Beschluss wurden jedoch im Rahmen <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Bekanntmachung nicht geäußert. Gleiches gilt im übrigen für<br />

den Kriterienkatolog-Wind, <strong>der</strong> am 10.1<strong>2.</strong>04 beschlossen <strong>und</strong><br />

anschließend öffentlich bekannt gemacht wurde. Dass bei <strong>der</strong><br />

Anwendung <strong>des</strong> Kriterienkatologes-Wind die seinerzeit<br />

bestehenden EG-Wind ausgespart werden sollen, wurde nie<br />

gesagt <strong>und</strong> würde auch rechtlich angreifbar sein.<br />

Die Ermessensspielräume bei <strong>der</strong> Anwendung <strong>des</strong><br />

Kriterienkataloges wurden beim EG Dar<strong>des</strong>heim-Ba<strong>der</strong>sleben<br />

durchaus genutzt. Bei einer sehr restriktiven Anwendung <strong>des</strong><br />

Kriterienkataloges hätte das jetzige VRG-Wind noch deutlich<br />

kleiner ausfallen können. Im übrigen haben die Regionalen<br />

Planungsgemeinschaften Altmark, Magdeburg <strong>und</strong> Anhalt auf<br />

Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> jeweils eigenen Abstandsregeln die Windgebiete<br />

im Vgl. zu den REP2000 um ca. 35 bis 55 %, <strong>und</strong> damit viel<br />

kräftiger als im REPHarz, reduziert.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 572 von 673


TÖB:<br />

(442) Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

442-13 Aus STN <strong>zum</strong> 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

- Dem Eignungsgebiet Dar<strong>des</strong>heim/ Ba<strong>der</strong>sleben<br />

sollte ebenfalls gleichzeitiger Status als<br />

Vorranggebiet eingeräumt werden (S.56/57).<br />

Entgegenstehende Gründe sind wie gesagt in dem<br />

kurz vor Abschluss befindlichen<br />

immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahren nicht<br />

vorgetragen worden.<br />

- Erklärt werden müsste, warum unter Z 3 auf Seite<br />

50 Dar<strong>des</strong>heim nicht mit in das "gemeinsame,<br />

zusammenhängende Eignungsgebiet" einbezogen<br />

werden soll.<br />

Hinsichtlich unseres Dar<strong>des</strong>heim/ Ba<strong>der</strong>slebener<br />

Eignungsgebietes möchten wir abschließend darauf<br />

hinweisen, dass sämtliche negativen<br />

Stellungnahmen, die zu <strong>der</strong> massiven<br />

Eignungsgebietsverkleinerung geführt haben, wie<br />

schon gesagt nicht mehr aktuell sind, wie das kurz<br />

vor Abschluss befindliche immissionsrechtliche<br />

Verfahren gezeigt hat, dass lediglich zwei private<br />

Eingaben erbrachte, in denen es aber auch nicht um<br />

For<strong>der</strong>ungen nach Reduzierung <strong>des</strong><br />

Gesamtumfanges <strong>des</strong> Eignungsgebietes geht.<br />

Und nicht übersehen werden sollte, dass die<br />

Landschafts- <strong>und</strong> Raumwirkung bereits 1999/2000 für<br />

das gesamte Gebiet von 379 ha, <strong>und</strong> eben nicht nur<br />

für die jetzt vorgeschlagenen 235 ha abschließend<br />

positiv beurteilt war. Die strikt angewandten Kriterien<br />

zur Begrenzung <strong>des</strong> EG Dar<strong>des</strong>heim/ Ba<strong>der</strong>sleben<br />

werden angezweifelt."<br />

teilweise Berücksichtigung - Bereits im <strong>2.</strong> Planentwurf <strong>des</strong> REPHarz wurde das bisherige<br />

EG-Wind Dar<strong>des</strong>heim-Ba<strong>der</strong>sleben als VRG-Wind Dar<strong>des</strong>heim-<br />

Ba<strong>der</strong>sleben-Rohrsheim eingestuft. Dazu war jedoch eine<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Flächenzuschnittes im Bereich <strong>der</strong> bisher das EG<br />

querenden K 1335 notwendig. Der diesbezügliche<br />

Restriktionsraum war aus dem bisherigen EG herauszunehmen,<br />

da ein VRG-Wind keine größeren innergebietlichen<br />

Restriktionen aufweisen darf.<br />

- Eine Benennung <strong>des</strong> Windgebietes bei Dar<strong>des</strong>heim in Z 3<br />

unter Pkt. 5.3.1 ist nicht möglich, da Z 3 in Ergänzung von Z 1<br />

lediglich auf planungsregionsübergreifende Eignungsgebiete<br />

abstellt.<br />

- Die Ausweisung von VRG-/EG-Wind im REP Harz liegt ein<br />

gesamträumliches Planungskonzept zu Gr<strong>und</strong>e, <strong>des</strong>sen<br />

Gr<strong>und</strong>gerüst <strong>der</strong> durch die Regionalversamlung 02/2004<br />

beschlossene Kriterienkatalog-Wind bildet. Auf dieser<br />

Gr<strong>und</strong>lage erfolgte die Gesamtbewertung <strong>der</strong> Planungsregion<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> Neuvorschläge zur Aufnahme von WKA-Flächen<br />

ebenfalls die Bewertung <strong>der</strong> "alten" EG aus den REP 2000.<br />

Speziell die Abstandsunterschreitungen zu den Kriterien<br />

Siedlungsbereiche, Einzelsiedlungen, Straßenverkehr, Wald <strong>und</strong><br />

Gebiete mit empfindlichen Landschaftsbild führten zu einer<br />

Verkleinerung <strong>des</strong> EG. Außerdem wurde die kommunal<br />

gewünschte EG-Reduzierung südlich <strong>der</strong> B 79 um ca. 87 ha zur<br />

Vermeidung einer Einkreisung Dar<strong>des</strong>heims umgesetzt. Eine zu<br />

strikte Umsetzung <strong>der</strong> Kriterien kann auch nicht vorgeworfen<br />

werden, da z.B. beim VRG-/EG Dar<strong>des</strong>heim-Ba<strong>der</strong>sleben auf<br />

Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en Geländemorphologie <strong>der</strong><br />

Siedlungsabstand von 1.000 m ausnahmsweise (Kr.Nr. 1, hier<br />

begründeter Einzelfall) nicht umgesetzt wurde (hier 800 m<br />

angesetzt). Ein direkter Vergleich zwischen dem "alten" EG <strong>des</strong><br />

REPMd mit ca. 379 ha <strong>und</strong> <strong>der</strong> Windparkfläche <strong>des</strong> BImSchG-<br />

Verfahrens ist ohnehin nicht möglich, da <strong>der</strong> zu genehmigende<br />

Windpark selbst nur eine Flächengröße von ca. 250 ha besitzt<br />

(zur Gebietsreduzierung im Vgl. <strong>zum</strong> "alten" EG siehe<br />

Datensätze 442-2, 442-3, 442-1<strong>2.</strong>) Die Abgrenzung <strong>des</strong> VRG-<br />

Wind berücksichtigt auch im Rahmen <strong>der</strong> Umweltprüfung<br />

eingeholte gutachterliche Einschätzungen <strong>zum</strong> VRG/EG<br />

Dar<strong>des</strong>heim-Ba<strong>der</strong>sleben (incl. Vorschlagsfläche für<br />

Erweiterung) hinsichtlich <strong>der</strong> Auswirkungen von WKA auf<br />

ausgewählte Vogelarten, insbeson<strong>der</strong>e <strong>des</strong> Rotmilans, <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Auswirkungen auf das Landschaftsbild (siehe Umweltbericht).<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 573 von 673


TÖB:<br />

(442) Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

442-14 Aus STN <strong>zum</strong> 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

Wir beantragen hiermit bei<strong>des</strong>: ein zusätzliches<br />

Windvorbehaltsgebiet in <strong>der</strong> Gemeinde Huy (grün<br />

umrandeter Gebietsvorschlag mit 1.500 m Abstand<br />

zu den benachbarten Wohnsiedlungen <strong>und</strong> 500 m<br />

Abstand zur Wockenstedter Mühle) <strong>und</strong> den<br />

Harzverstärkungs-Ringschluss (als Absicherung <strong>der</strong><br />

<strong>der</strong>zeit vorhandenen 110kV-Leitung über Hüttenrode<br />

für die LK Halberstadt <strong>und</strong> Wernigerode<br />

regionalplanerisch mit abzuwägen.<br />

442-15 Aus STN <strong>zum</strong> 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> Maßgeblichkeit <strong>des</strong><br />

Kriterienkataloges auf S. 52/53 weisen wir daraufhin,<br />

dass für uns bisher nicht ersichtlich ist, warum auf<br />

unsere diesbezügliche Stellungsnahme vom<br />

20.4.2005 an die Regionale Planungsgemeinschaft<br />

nicht reagiert wurde. Wir fügen Sie hier als Anlage<br />

bei <strong>und</strong> machen sie damit noch einmal <strong>zum</strong><br />

Gegenstand dieser heutigen Stellungnahme<br />

unsererseits mit <strong>der</strong> Bitte, ähnlich wie laut REP-<br />

<strong>Entwurf</strong> an an<strong>der</strong>er Stelle "in begründeten<br />

Einzelfällen von den Werten <strong>des</strong> Kriterienkataloges<br />

abgewichen" wurde (S. 54 <strong>und</strong> II/S. 7), dieses auch<br />

zugunsten <strong>der</strong> jetzt zusammenfassend von <strong>der</strong><br />

Gemeinde Aue-Fallstein vorgetragenen<br />

Erweiterungsvorstellungen gelten zu lassen.<br />

keine Berücksichtigung Da hinsichtlich <strong>des</strong> genannten Harzverstärkungsringschlusses<br />

bislang keine konkreten Planungsabsichten vorgelegt wurden,<br />

kann eine Aufnahme in den REP Harz nicht hinreichend geprüft<br />

werden (ggf. nach Vorlage entsprechen<strong>der</strong> Unterlagen<br />

Trasseneinordnung durch ein ROVerf möglich). Weiteres hierzu<br />

<strong>und</strong> zur beantragten Windgebietsausweisung im Bereich <strong>der</strong><br />

Wockenstedter Mühle siehe Datensatz 442-11).<br />

Eine Ausweisung eines Vorbehaltsgebietes für die Nutzung <strong>der</strong><br />

Windenergie ist mit den Vorschriften <strong>des</strong> ROG <strong>und</strong> <strong>des</strong> LEP-<br />

LSA nicht möglich (siehe auch Abwägung <strong>der</strong> STN <strong>der</strong><br />

Gemeinde Aue-Fallstein, Datensatz 54-21).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Der genannte Kriterienkatalog wurde zunächst mit allen<br />

beteiligten Landkreisen abgestimmt. Mit Beschlussfassung<br />

durch die Regionalversamlung 02/2004 wurde dieser für die<br />

Regionale Planungsgemeinschaft Harz als Gr<strong>und</strong>gerüst für die<br />

gesamträumliche Planungskonzeption für die Ausweisung von<br />

Windgebieten im REPHarz bindend. Der Kriterienkatalog wurde<br />

in den Amtsblätter <strong>der</strong> betroffenen Landkreise veröffentlicht,<br />

dabei wurde das Vortragen von <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> für<br />

einen Zeitraum von 3 Monaten nach Bekanntmachung<br />

ermöglicht. Eine betreffende Stellungnahme <strong>der</strong> Windpark<br />

Driuberg GmbH ist in <strong>der</strong> Geschäftsstelle <strong>der</strong> RegPlGHarz nicht<br />

eingegangen (nach Rücksprache mit Herr Bartelt offensichtlich<br />

nur als E-Mail verschickt, die jedoch nicht ankam).<br />

In begründeten Einzelfällen wurde bereits in <strong>der</strong> EG-<br />

Ausweisung <strong>des</strong> 1. Planentwurfes vom Kriterienkatalog<br />

abgewichen (z.B. auch beim VRG-Wind Dar<strong>des</strong>heim-<br />

Ba<strong>der</strong>sleben, hier Regelabstand von 1.000 m zur nächsten<br />

geschlossenen Wohnbebauung gemäß KrNr. 1 unterschritten).<br />

Die Vorschläge <strong>der</strong> Gemeinde Aue-Fallstein für eine<br />

großflächige VRG-/EG-Erweiterung sind an Hand <strong>des</strong><br />

Kriterienkataloges-Wind raumordnerisch als nicht verträglich<br />

anzusehen, daher kann eine großflächige Ausweisung eines<br />

VRG-/EG-Wind von insgesamt ca. 1.000 ha nicht erfolgen (siehe<br />

Abwägung <strong>der</strong> Stellungnahmen <strong>der</strong> Gemeinde Aue-Fallstein<br />

(Datensatz 54-21).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 574 von 673


TÖB:<br />

(442) Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

442-16 Aus STN <strong>zum</strong> 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

Än<strong>der</strong>ungsvorschlag für den Kriterienkatalog:<br />

Kriterium 1 - Streichung bei den Erläuterungen<br />

(bisher vorhandene <strong>und</strong> geplante Wohngebiete,<br />

dörfliche Siedlungen, Campingplätze,<br />

fremdenverkehrsbetonte Siedlungsgebiete, (Misch-,<br />

Kern- <strong>und</strong> Gewerbegebiete, öffentliche Grünflächen -<br />

zu streichen)<br />

Än<strong>der</strong>ung:<br />

Vorhandene <strong>und</strong> geplante Wohngebiete, Kurgebiete,<br />

Campingplätze, fremdenverkehrsbetonte<br />

Siedlungsgebiete werden auch in <strong>der</strong> TA Lärm mit ab<br />

35 dB(A) Grenzwert belegt. Alle an<strong>der</strong>en gehören<br />

<strong>zum</strong> Kriterium 2, Ausnahme sind die öffentlichen<br />

Grünflächen die gestrichen werden sollten.<br />

streichen: 10-faches <strong>der</strong> WKA-Gesamthöhe<br />

Begründung:<br />

Der maximale Abstand <strong>der</strong> WKA sollte sich aus den<br />

Gutachten <strong>der</strong> Schall- <strong>und</strong><br />

Schattenwurfberechnungen nach <strong>der</strong> TA Lärm<br />

ergeben. Schutz <strong>des</strong> allgemeinen Wohlbefindens <strong>der</strong><br />

Bevölkerung wird über die TA - Lärm <strong>und</strong> die<br />

weiteren technischen Richtlinien einbezogen <strong>und</strong><br />

berücksichtigt.<br />

442-17 Aus STN <strong>zum</strong> 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

Än<strong>der</strong>ungsvorschlag für den Kriterienkatalog:<br />

Kriterium 6 (bisher Gewässer: Tabu 200 m (A) + 300<br />

(R))<br />

Erläuterung:<br />

Fließgewässer <strong>und</strong> stehende Gewässer 1.<br />

Ordnung nach WG LSA ( inkl. Talsperren ) (sonstige<br />

Gewässer mit < 0,5 ha - streichen)<br />

Begründung:<br />

Abstände zu sonstigen Gewässer mit < 0,5 ha sollten<br />

im Rahmen einer Einzelfallprüfung festgelegt werden.<br />

Sie benötigen z.T. nur einen freien<br />

Bewirtschaftungsstreifen von min<strong>des</strong>tens 10 m.<br />

keine Berücksichtigung Im Rahmen <strong>der</strong> öffentlichen Bekanntmachung <strong>des</strong><br />

Kriterienkataloges-Wind Anfang 2005 wurden keine<br />

diesbezüglichen <strong>Bedenken</strong> geäußert. Da dieser Kriterienkatalog<br />

das Gr<strong>und</strong>gerüst <strong>der</strong> gesamträumlichen Planungskonzeption zur<br />

Ausweisung <strong>der</strong> VRG-/EG-Wind im REPHarz darstellt, sind<br />

erhebliche Än<strong>der</strong>ungen an den Kriterien <strong>zum</strong> jetzigen Zeitpunkt<br />

nicht mehr möglich (vorausgesetzt, dass keine<br />

schwerwiegenden Fehler im Kriterienkatalog-Wind vorhanden<br />

sind, was im Ergebnis <strong>der</strong> beiden Anhörungsverfahren <strong>zum</strong><br />

REPHarz nicht erkennbar ist). Bei relevanten Än<strong>der</strong>ungen<br />

würde das o.g. Planungskonzept <strong>und</strong> damit generell die jetzigen<br />

Windgebietsausweisungen im REPHarz in Frage gestellt<br />

werden.<br />

Abstandszonen können auf grober regionalplanerischer Ebene<br />

pauschal zu je<strong>der</strong> schützenswerten Wohnbebauung angesetzt<br />

werden; dies gilt auch für vorbeugenden Immissionsschutz<br />

hinsichtlich potentieller Siedlungserweiterungsflächen. Der<br />

1.000 m Sieldungsabstand gemäß Kriterium Nr. 1 wurde bei <strong>der</strong><br />

konkreten Festlegung <strong>der</strong> VRG-/EG nochmals im Einzelfall<br />

geprüft <strong>und</strong> bei beson<strong>der</strong>en örtlichen Umständen auch nicht<br />

pauschal umgesetzt (z.B. bei Dar<strong>des</strong>heim). Die WKA-<br />

Gesamthöhe spielte ohnehin bei <strong>der</strong> regionalplanerischen<br />

Gebietsabgrenzung keine entscheidene Rolle, da konkrete WEA-<br />

Standorte <strong>und</strong> -Höhen erst in den nachfolgenden<br />

Planungsebenen festgelegt werden <strong>und</strong> zur Normenklarheit<br />

kartografisch die VRG-/EG-Wind eindeutig abzugrenzen sind.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Abstände zu Gewässern kleiner als 0,5 ha werden im<br />

Kriterienkatalog raumordnerisch gar nicht betrachtet, es heißt<br />

"sonstige Gewässer > 0,5 ha". Erst im Rahmen <strong>der</strong> konkreten<br />

fachlichen Genehmigungsplanung sollen die kleineren<br />

Gewässer (< 0,5 ha) berücksichtigt werden.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(442) Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

442-18 Aus STN <strong>zum</strong> 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

Än<strong>der</strong>ungsvorschlag für den Kriterienkatalog:<br />

Kriterium 7: Tabu ( 200 m (A) - streichen)<br />

Erläuterung:<br />

Waldflächen > 2 ha <strong>und</strong> ihre Waldrän<strong>der</strong><br />

Begründung:<br />

Abstand zu Waldgebieten sollte ebenfalls aufgr<strong>und</strong><br />

einer Einzelprüfung bestimmt werden. Die Län<strong>der</strong><br />

NRW <strong>und</strong> Rheinland -Pfalz lassen die Nutzung von<br />

Windenergie in Waldgebieten zu <strong>und</strong> for<strong>der</strong>n lediglich<br />

einen Bewirtschaftungsstreifen von 5 m.<br />

442-19 Aus STN <strong>zum</strong> 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

Än<strong>der</strong>ungsvorschlag für den Kriterienkatalog:<br />

Kriterium 9:<br />

Gebiete mit empfindlichem Landschafts- <strong>und</strong> Ortsbild<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> in Deutschland geltenden<br />

baurechtlichen kommunalen Planungshoheit sollten<br />

vor endgültigem Flächenausschluss die betroffenen<br />

Gemeinden angeschrieben <strong>und</strong> um Stellungnahme<br />

gebeten werden.<br />

keine Berücksichtigung Maßgeblich sind die Regelungen im Land Sachsen-Anhalt bzw.<br />

in <strong>der</strong> Planungsregion Harz unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

regionalen Verhältnisse. Die Abstandszone <strong>zum</strong> Wald wurde<br />

definiert <strong>zum</strong> Schutz <strong>der</strong> Biotopfunktion <strong>des</strong> Wal<strong>des</strong> <strong>und</strong> <strong>des</strong><br />

Waldran<strong>des</strong>, <strong>der</strong> hohen Artenvielfalt <strong>und</strong> -dichte, die sich auf<br />

den Übergangsflächen zwischen Wald-<strong>und</strong> Offenlandbereichen<br />

eingestellt haben. Die im ansonsten waldarmen Harzvorland<br />

vorhandenen kleineren Waldflächen sind beson<strong>der</strong>s in ihrer<br />

Biotop- <strong>und</strong> Erholungsfunktion vor Beeinträchtigungen zu<br />

schützen. Die großflächigen Wäl<strong>der</strong> <strong>des</strong> Harzes <strong>und</strong> <strong>des</strong><br />

Harzvorlan<strong>des</strong> (Hakel, Huy, Fallstein) stehen bereits wegen<br />

an<strong>der</strong>er öffentlicher Belange (z.B. NSG , LSG,<br />

Vogelschutzgebiete, Erholung) für eine raumbedeutsame<br />

Windenergienutzung nicht zur Verfügung.<br />

Im zwischenzeitlich aktualisierten Abstandserlass NRW wurde<br />

<strong>der</strong> Min<strong>des</strong>tabstand <strong>zum</strong> Wald auf die Gesamthöhe von WKA<br />

erhöht.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Das gesamtschlüssige Konzept für die Planungsregion verlangt<br />

nach allgemeingültigen Abstandsfestsetzungen. Daher ist es<br />

nicht möglich, in einem Regionalplan Festsetzungen allein auf<br />

Einzelbewertungen von Kommunen aufzubauen, insbeson<strong>der</strong>e<br />

was das Landschaftsbild betrifft, da WEA heutiger<br />

Größenordnungen in <strong>der</strong> Regel landschaftlich weit über die<br />

Grenzen einer Gemarkung wirken. Deswegen wurde auch ein<br />

gesamträumliches Gutachten zur Landschaftsbildbewertung<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> Windenergienutzung in Auftrag gegeben,<br />

welches für bestimmte Teilräume durch eine EDV-gestützte<br />

Landschaftsbildanalyse untersetzt wurde (siehe Umweltbericht<br />

<strong>zum</strong> REPHarz). Im Übrigen sind die Kommunen im Rahmen<br />

<strong>der</strong> öffentlichen Anhörung <strong>des</strong> REP Harz beteiligt worden.<br />

Außerdem hätten die Kommunen im Rahmen <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Bekanntmachung <strong>des</strong> Kriterienkataloges-Wind ihre <strong>Bedenken</strong><br />

anmelden können, wovon jedoch kein Gebrauch gemacht wurde.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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(442) Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

442-20 Aus STN <strong>zum</strong> 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

Än<strong>der</strong>ungsvorschlag für den Kriterienkatalog:<br />

Kriterium 10:<br />

Abstände zwischen Eignungsgebieten/ Windfarmen<br />

Erläuterung:<br />

Abstände zwischen Eignungsgebieten bzw.<br />

Windfarmen mit jeweils > 3 WEA streichen:<br />

Tabu 5000 m im Gunstbereich <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong><br />

( R ) <strong>und</strong> 10.000 m im Abwägungsbereich <strong>des</strong><br />

Landschaftsbildgutachtens ( R )<br />

Än<strong>der</strong>ung:<br />

3000 m im Gunstbereich <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> im<br />

Zusammenhang einer Einzelfallprüfung<br />

Begründung:<br />

Die Abstände 5000 m bzw. 10000 m sind dann<br />

gerechtfertigt, wenn diese Werte nicht ausschließlich,<br />

son<strong>der</strong>n als Regelabstand in Verbindung mit einer<br />

Einzelfallprüfung zu verstehen sind.<br />

442-21 Aus STN <strong>zum</strong> 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

Än<strong>der</strong>ungsvorschlag für den Kriterienkatalog:<br />

Kriterium 11 (bisher EU Vogelschutzgebiete<br />

(EU SPA), sonstige für den Vogelartenschutz<br />

wertvolle Bereiche 1000 m (A) +3000 m (R) EU-<br />

Vogelschutzgebiete, 200 m (A) + 800 m (R) sonstige<br />

für den Vogelartenschutz wertvolle Bereiche)<br />

An<strong>der</strong>ung: Streichen <strong>des</strong> 3.000 m<br />

Restriktionsbereiches bei EU SPA<br />

Begründung:<br />

Eine erhöhte Schutzfor<strong>der</strong>ung sollte immer in<br />

Verbindung mit einer standortbezogenen<br />

Einzelfallprüfung abgewogen werden.<br />

keine Berücksichtigung Die Ausweisung von Gunst- <strong>und</strong> Abwägungsbereichen erfolgte<br />

gemäß Landschaftsbildgutachten "Empfindlichkeit <strong>des</strong><br />

Landschaftsbil<strong>des</strong> <strong>der</strong> Planungsregion Harz hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Errichtung von WEA" aus 2004. Die vorgenommene<br />

Differenzierung <strong>der</strong> Abstände zwischen den EG/Windparks ist<br />

durch die differenzierte Bewertung <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong><br />

gerechtfertigt. So ist <strong>der</strong> gutachterlich ausgewiesene<br />

Abwägungsbereich bereits durch eine erhöhte<br />

Landschaftsbildempfindlichkeit gekennzeichnet. Mo<strong>der</strong>ne WKA<br />

sind bei normalen Sichtverhältnissen ohne sichtverschattende<br />

Elemente bis min<strong>des</strong>tens 10 km Entfernung deutlich erkennbar.<br />

Eine weitere Erkennbarkeit ist bei normalen Sichtverhältnissen<br />

noch über 10 km hinaus gegeben. Die festgesetzten Werte<br />

gemäß KrNr. 10 dienen dem Schutz <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> historisch gewachsenen Kulturlandschaften vor<br />

großräumiger technogener Überprägung bzw. <strong>der</strong> Vermeidung<br />

von künstlichen Verriegelungen <strong>des</strong> Landschaftsraumes. Das<br />

Kriterien Nr. 10 stellt ohnehin nur ein Restriktionswert im Sinne<br />

eines Richtwertes dar, <strong>der</strong> im Einzelfall überprüft wurde. So<br />

wurde z.B. kein "altes EG" <strong>des</strong> REP2000 nur allein wegen <strong>der</strong><br />

Unterschreitung <strong>der</strong> Abstandsmaße gemäß KrNr. 10<br />

"zurückgeplant".<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Die Abstands-/Restriktionszonen <strong>der</strong> Kriterien-Nr. 11 sind<br />

definiert <strong>zum</strong> beson<strong>der</strong>en Schutz <strong>der</strong> Avifauna vor indirekten<br />

erheblichen Auswirkungen durch negative Beeinflussung von<br />

außen im Sinne <strong>des</strong> Umgebungsschutzes; es dient <strong>der</strong><br />

Vorbeugung von Vogelschlaggefahr <strong>und</strong> Verlust von Lebens<strong>und</strong><br />

Nahrungsraum. Die Größenordnung <strong>der</strong> Stördistanzen<br />

hängt von den zu schützenden Vogelarten ab. In allen EU-<br />

Vogelschutzgebieten <strong>der</strong> Planungsregion sind Großvogelarten,<br />

speziell Greifvögel <strong>und</strong> hier v.a. <strong>der</strong> Rotmilan, als Arten <strong>der</strong><br />

Vogelschutzrichtlinie zu schützen. So reicht <strong>der</strong> Aktionsradius<br />

beim Rotmilan bei <strong>der</strong> Nahrungssuche vom Brutplatz aus in die<br />

offene Landschaft bis zu 10 km. Die im Kriterienkatalog<br />

festgelegten Restriktionswerte (R) erfor<strong>der</strong>n ohnehin eine<br />

Einzelfallprüfung, die bei <strong>der</strong> Kriterien-Nr. 11 z.B. im Zuge einer<br />

gutachterlichen avifaunistischen Prüfung für bestimmte<br />

Teilräume <strong>der</strong> Planungsregion erfolgte. Dies erfolgte auch für<br />

das VRG-Wind Dar<strong>des</strong>heim-Ba<strong>der</strong>lsleben <strong>und</strong> den<br />

Erweiterungsvorschlägen (siehe Umweltbericht <strong>zum</strong> REPHarz),<br />

wobei die gutachterlichen Empfehlung zur Reduzierung <strong>des</strong><br />

VRG auf ca. 158 ha im Bereich <strong>der</strong> erst nach 2002 genehmigten<br />

WKA-Standorte nicht umgesetzt wurde.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 577 von 673


TÖB:<br />

(442) Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

442-22 Aus STN <strong>zum</strong> 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

Än<strong>der</strong>ungsvorschlag für den Kriterienkatalog:<br />

Kriterium 14: LSG (1.000 m ( R ) streichen)<br />

Einzelfallprüfung<br />

Begründung:<br />

NSG- <strong>und</strong> FFH-Gebiete werden mit einer<br />

Abstandszone von 200 m festgelegt, daher schlagen<br />

wir vor die Abstandszonen in einer Einzelfallprüfung<br />

anzusetzen.<br />

442-23 Aus STN <strong>zum</strong> 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

Än<strong>der</strong>ungsvorschlag für den Kriterienkatalog:<br />

Kriterium 15: Naturdenkmäler, Geschützte<br />

Landschaftsbestandteile, gesetzlich geschützte<br />

Biotope: (200 m (A) ND/GGB - streichen); (200 m ( R<br />

) GLB - streichen); (über 200 m Einzelfellprüfung -<br />

streichen)<br />

Begründung: Die Abstandswerte sollte hier allenfalls<br />

als Richtwerte gelten, die jeweils im Rahmen einer<br />

Einzelprüfung zu begründen <strong>und</strong> ggf. auch<br />

standortbezogen auszuprägen sind.<br />

442-24 Aus STN <strong>zum</strong> 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

Än<strong>der</strong>ungsvorschlag für den Kriterienkatalog:<br />

Kriterium 18: streichen: 300 m bei Hart- <strong>und</strong><br />

Kalksteinlagerstätten ( R ); Än<strong>der</strong>ung: 50 m Abstand<br />

Begründung:<br />

Nach dem Gr<strong>und</strong>satz <strong>der</strong> Eingriffsminimierung<br />

empfiehlt sich ein möglichst knapper Abstand, <strong>der</strong><br />

Standsicherheit <strong>und</strong> Bewirtschaftung gewährleistet.<br />

442-25 Aus STN <strong>zum</strong> 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

Än<strong>der</strong>ungsvorschlag für den Kriterienkatalog:<br />

Kriterium 20 (VBG für<br />

Wie<strong>der</strong>bewaldung/Erstaufforstung)<br />

streichen: 200 m ( R )<br />

Än<strong>der</strong>ung: keine Begrenzungen (siehe Kriterium 7 -<br />

Wald )<br />

keine Berücksichtigung Die festgelegte Restriktionszone von 1000 m ist beim Kriterium keine Berücksichtigung nein<br />

Nr. 14 an eine Einzelfallprüfung gekoppelt, fest<strong>zum</strong>achen am<br />

jeweiligen Schutzzweck <strong>des</strong> zu betrachtenden LSG.<br />

keine Berücksichtigung Durch Rechtsverordnung geschützte Einzelobjekte <strong>und</strong><br />

Landschaftsteile sind vor indirekten erheblichen Auswirkungen<br />

durch negative Beeinträchtigungen von außen zu schützen.<br />

Festgelegte Abstandszonen sichern den Umgebungsschutz.<br />

Eine Einzelfallprüfung ist darüber hinaus standortbezogen<br />

möglich. So wurde meist die Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

kleinräumigen ND <strong>und</strong> GGB den nachfolgenden<br />

Planungsebenen (Bauleit- bzw. Genehmigungsplanung)<br />

überlassen. Lediglich räumliche Konzentrationen mehrerer<br />

solcher schützenswerter Objekte wurden bereits bei <strong>der</strong><br />

regionalplanerischen Gebietsfestlegung berücksichtigt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Der Gesteinsabbau in Hart-<strong>und</strong> Kalksteinlagerstätten erfolgt in<br />

<strong>der</strong> Regel durch Sprengarbeiten mit möglichen Auswirkungen<br />

wie Steinwurf <strong>und</strong> Bodenerschütterungen, die die<br />

Standsicherheit von WKA beeinträchtigen können. Durch zu<br />

dicht an VRG/VBG für Rohstoffgewinnung stehende WKA<br />

könnte ein solcher Rohstoffabbau durch einzuhaltende<br />

Sicherheitsabstände räumlich erheblich eingeschränkt werden.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Die Restriktionszone wurde definiert <strong>zum</strong> Schutz <strong>der</strong><br />

Biotopfunktion <strong>der</strong> künftigen Wie<strong>der</strong>bewaldungsflächen. VBG für<br />

Wie<strong>der</strong>bewaldung erfüllen in <strong>der</strong> Regel auch die Funktion <strong>der</strong><br />

VBG für ÖVS, d.h. es handelt sich um Gebiete, die zu einem<br />

größeren, biotisch wertvollem Gebiet vernetzt werden sollen im<br />

Sinne von Wan<strong>der</strong>ungskorridoren <strong>und</strong> Trittsteinbiotopen für<br />

gefährdete Arten <strong>und</strong> Verb<strong>und</strong>achsen <strong>und</strong> <strong>zum</strong> Schutz<br />

naturnaher Landschaftsteile <strong>und</strong> Kulturlandschaften mit ihren<br />

charakteristischen Lebensgemeinschaften.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 578 von 673


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(442) Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

442-26 Aus STN <strong>zum</strong> 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

Än<strong>der</strong>ungsvorschlag für den Kriterienkatalog:<br />

Kriterium 21 (Reg. Bedeutsame Standorte für Kultur<br />

<strong>und</strong> Denkmalpflege) - streichen: Tabu 1.000 m ( A )<br />

<strong>und</strong> > 1.000 m Einzelfallprüfung ( R)<br />

Än<strong>der</strong>ung: Einzelfallprüfung<br />

Begründung: siehe Kriterium 14<br />

(Landschaftsschutzgebiet) <strong>und</strong> 15 (Naturdenkmäler ...<br />

)<br />

442-27 Aus STN <strong>zum</strong> 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

Än<strong>der</strong>ungsvorschlag für den Kriterienkatalog:<br />

Kriterium 22 (Windpotenzial, Für die<br />

Windenergienutzung verfügbare Flächen mit einer<br />

jährlichen mittleren Windgeschwindigkeit von >= 4,8<br />

m/s in 30 m bzw. 50 m über Gr<strong>und</strong>)<br />

Än<strong>der</strong>ung: Keine Begrenzung<br />

Begründung:<br />

1.§ 10 Abs. 4 EEG löst diese Frage bereits<br />

hinreichend.<br />

<strong>2.</strong>Baurechtlich begründete Min<strong>des</strong>t-<br />

Wirtschaftlichkeitsanfor<strong>der</strong>ungen sind systemfremd.<br />

3.Es werden kaum noch Anlagen mit einer<br />

Nabenhöhe von 50 m gebaut. Die Windzunahme in<br />

höheren Nabenhöhen<br />

ist stark zunehmend.<br />

keine Berücksichtigung Die Abstandszone dient dem räumlich unmittelbaren<br />

Umgebungsschutz zur Vermeidung einer erheblichen visuellen<br />

Beeinträchtigung eines Vorrangstandortes für Kultur-<strong>und</strong><br />

Denkmalpflege durch eine technogene Überprägung <strong>des</strong><br />

Umfel<strong>des</strong>. Auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Höhe heutiger Anlagen kann bei<br />

Abständen unter 1000 m i.d.R. eine visuelle Beeinträchtigung<br />

<strong>der</strong> VRSTO durch räumlich in EG gebündelte WKA<br />

angenommen werden. Darüber hinaus kann im Rahmen einer<br />

Einzelfallprüfung, die vor allem die visuelle Verletzbarkeit eines<br />

VRSTO für Kultur -<strong>und</strong> Denkmalpflege unter Berücksichtigung<br />

<strong>des</strong> umgebenden Landschaftscharakters <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Geländemorphologie zu prüfen hat, ein größerer<br />

Min<strong>des</strong>tabstand als 1000 m festgelegt werden.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Fachliche Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong> Kriterien-Nr. 22 sind die Ergebnisse<br />

<strong>der</strong> Windpotentialstudie LSA aus 1997, komplettiert durch<br />

aktuelle Winddaten <strong>des</strong> Deutschen Wetterdienstes von 2004.<br />

Dort werden die Windgeschwindigkeiten in 30 bzw. 50 m über<br />

Gr<strong>und</strong> angegeben. Der Gesetzgeber selbst stellt im Zuge <strong>des</strong><br />

EEG für einen Referenzstandort einer WKA auf eine<br />

Windgeschwindigkeit von 5,5 m/s in 30 m Höhe ab. Im übrigen<br />

hat dieses Kriterium keinen ausschließenden, son<strong>der</strong>n eher<br />

orientierenden Charakter zur Bewertung <strong>der</strong> Windhöffigkeit am<br />

jeweiligen, in Frage kommenden Bereich für ein VRG-/EG-Wind.<br />

Lt. Urteil <strong>des</strong> OVG LSA vom 20.04.07 (Az. 2 L 110/04) kommt<br />

<strong>der</strong> Ermittlung <strong>der</strong> Windhöffigkeit eine zentrale Bedeutung bei<br />

<strong>der</strong> regionalplanerischen Abwägung zu.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 579 von 673


TÖB:<br />

(442) Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

442-28 Aus STN <strong>zum</strong> 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

Än<strong>der</strong>ungsvorschlag für den Kriterienkatalog:<br />

Kriterium 23 (Netzanbindung, bisher 5.000 m<br />

Umgebung von Hochspannungsleitungen als<br />

Gunstraum 10.000 m Umgebung von<br />

Umspannwerken als Gunstraum. Bei Bedarf > 5.000<br />

m / 10.000 m Einzelfallprüfung)<br />

Än<strong>der</strong>ung: Keine Begrenzungen<br />

Begründung:<br />

1.In netzstrukturschwachen, aber windgünstigen<br />

Regionen (z.B. Nordharz), können die<br />

vorgeschlagenen Abstände<br />

unerwünschte Ausschlusswirkungen entfalten<br />

<strong>2.</strong>Wenn hier auf Abstandswerte nicht verzichtet<br />

werden soll, dürften diese nur empfehlenden<br />

Charakter haben <strong>und</strong> müssten sich auf die Größe <strong>der</strong><br />

erschließbaren Windeignungsgebiete beziehen, da<br />

mit zunehmen<strong>der</strong> Gebietsgröße auch größere<br />

Entfernungen zu den Netzen finanzierbar <strong>und</strong> damit<br />

realisierbar sind.<br />

teilweise Berücksichtigung Kriterium entfaltet keine Ausschlusswirkung, son<strong>der</strong>n hat nur<br />

orientierenden Charakter zur Bewertung möglicher<br />

Einspeisungsmöglichkeinten von Windparks in potentiellen VRG-<br />

/EG-Wind (damit nur empfehlenden Charakter, wie unter Nr. 2<br />

<strong>der</strong> Stellungnahme vorgeschlagen).<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 580 von 673


TÖB:<br />

(442) Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie mit <strong>der</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

442-5 STN vom 04.05.07:<br />

Aus Gründen <strong>der</strong> vorhandenen wirtschaftlichen<br />

Strukturschwäche <strong>und</strong> <strong>der</strong> gerade durch jüngste EU-<br />

Beschlüsse gestiegenen Klimaschutzverpflichtungen<br />

soll <strong>der</strong> Windpark auf dem Druiberg um die von <strong>der</strong><br />

Gemeinde Aue-Fallstein in Dar<strong>des</strong>heim <strong>und</strong> Hessen<br />

sowie von <strong>der</strong> Gemeinde Huy in Ba<strong>der</strong>sleben<br />

beschlossenen Flächen erweitert werden (vgl. Anlage<br />

5).<br />

keine Berücksichtigung siehe Abwägung <strong>der</strong> Stellungnahmen <strong>der</strong> Gemeinde Aue- keine Berücksichtigung nein<br />

Fallstein (Datensatz 54-21) <strong>und</strong> <strong>der</strong> Gemeinde Huy (Datensatz<br />

39-3)<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 581 von 673


TÖB:<br />

(442) Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie mit <strong>der</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

442-6 STN vom 04.05.07:<br />

Wegen <strong>der</strong> starken Wirtschafts- <strong>und</strong><br />

Arbeitsplatzpotentiale <strong>der</strong> Windenergie darf <strong>der</strong><br />

Windpark Druiberg nicht wie vorgesehen von 380 ha<br />

auf 250 ha reduziert werden. Die dadurch bedrohte<br />

dauerhafte Existenz von 14 <strong>der</strong> jetzt betriebenen 29<br />

Standorte würde nahezu die Hälfte <strong>der</strong> jetzigen<br />

Wirtschafts-, Steuer- <strong>und</strong> weiteren Investitionskraft<br />

<strong>des</strong> Energiepark Druiberg beschneiden. Die<br />

genehmigten <strong>und</strong> <strong>zum</strong> größten Teil schon in Betrieb<br />

befindlichen WKA 1, 2, 9, 14, 15, 22, 27, 29, 35/48,<br />

36/49, 38/46 <strong>und</strong> 40/53 (Dar<strong>des</strong>heim) sowie 24/43<br />

<strong>und</strong> 34/44 (Ba<strong>der</strong>sleben) müssen dauerhaft auch<br />

raumordnungsrechtlich abgesichert bleiben (vgl.<br />

Anlage 2), sonst ist die zukunftsgerichtete<br />

Investitionskraft <strong>des</strong> Energieparks zerstört. Die<br />

Entscheidungsträger sollten sich bewusst sein, dass<br />

nur <strong>der</strong> Gewinn aus <strong>der</strong> Windenergie <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s<br />

windstarken Nordharzregion das lan<strong>des</strong>weit<br />

einzigartige Dar<strong>des</strong>heimer Zukunftskonzept als EE -<br />

Clusters mit den möglichen Folgeinvestitionen<br />

ermöglicht.<br />

keine Berücksichtigung Hinsichtlich <strong>der</strong> Reduzierung <strong>der</strong> VRG-/EG-Wind im Vgl. <strong>zum</strong><br />

REP2000 siehe Abwägung <strong>der</strong> eigenen Stellungnahme<br />

(Datensatz 442-2) bzw. Abwägung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong><br />

Gemeinde Aue-Fallstein (Datensatz 54-12)<br />

Hinsichtlich <strong>der</strong> WKA-Standorte außerhalb <strong>des</strong> VRG-Wind siehe<br />

Abwägung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> Gemeinde Aue-Fallstein<br />

(Datensatz 54-20)<br />

Zusätzlich: Es befinden sich nicht 14, son<strong>der</strong>n 10 WKA-<br />

Standorte außerhalb <strong>des</strong> VRG-Wind. Die Standorte <strong>der</strong> WKA<br />

Nr. 2, 27, 38/46 <strong>und</strong> 40/53 befinden sich lt. uns vorliegenden<br />

Lageplan im Geltungsbereich <strong>des</strong> VRG-Wind. Der Betrieb <strong>der</strong><br />

genehmigten WKA, die außerhalb <strong>des</strong> VRG-Wind liegen, <strong>und</strong><br />

die damit verb<strong>und</strong>ene diesbezügliche Wirtschafts- <strong>und</strong><br />

Steuerkraft, wird durch die REP-Festlegungen nicht in Frage<br />

gestellt (Bestandsschutz <strong>der</strong> jeweiligen Bau-/BImschG-<br />

Genehmigungen aus regionalplanerischer Sicht). Diese davon<br />

betroffenen Anlagen wurden erst 2003 <strong>und</strong> später errichtet bzw.<br />

3 WKA sind noch gar nicht im Betrieb. So kann bei einer<br />

durchschnittlichen Betriebsdauer von ca. 20 Jahren<br />

angenommen werden, dass diese z.T. deutlich länger als <strong>der</strong><br />

wahrscheinliche Geltungszeitraum <strong>des</strong> REPHarz betrieben<br />

werden können. Erst im Zuge <strong>des</strong> Repowering <strong>des</strong> Windparks<br />

o<strong>der</strong> Teilen davon kommt folglich die Lage außerhalb <strong>des</strong> VRG-<br />

Wind <strong>zum</strong> Tragen. Entsprechend <strong>der</strong> Ausführungen <strong>des</strong><br />

Einwen<strong>der</strong>s (siehe Datensatz 442-7) geht dieser ohnehin davon<br />

aus, dass künftig WKA <strong>der</strong> 6 MW - Klasse mit 125 bis 130 m<br />

Rotordurchmesser Standard sein werden <strong>und</strong> dabei ein<br />

Min<strong>des</strong>tabstand von min<strong>des</strong>tens 500 bzw. 5 Rotordurchmesser<br />

zwischen WKA-Standorten eingehalten werden müßte. Da<br />

<strong>der</strong>zeit jedoch die genehmigten WKA z.T. weniger als 250 m<br />

voneinan<strong>der</strong> entfernt stehen, ist davon auszugehen, dass<br />

bereits aus Gründen <strong>der</strong> gegenseitigen Beeinflussung ohnehin<br />

nicht alle <strong>der</strong>zeitigen WKA-Standorte für ein Repowering in 10<br />

bis 20 Jahren geeignet sind.<br />

Auch an<strong>der</strong>e Formen <strong>der</strong> Erzeugung erneuerbarer Energien<br />

können Gewinn abwerfen. Ansonsten würde <strong>der</strong><br />

Umsetzungscharakter <strong>des</strong> EEG (finanzielle Anreize in Form<br />

einer Einspeisungsvergütung) bei den verschiedenen<br />

erneuerbaren Energien außer bei <strong>der</strong> Windkraft ins Leere<br />

laufen. Und es ist nicht ersichtlich, dass davon nur die<br />

Windenergieerzeuung im nördlichen Harzvorland wirtschaftlich<br />

durchführbar ist.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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(442) Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie mit <strong>der</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

442-7 STN vom 04.05.07:<br />

Der in <strong>der</strong> Gemarkung Rohrsheim ausgewiesene<br />

Erweiterungsstreifen sollte eine Breite von 500 m im<br />

Abstand von <strong>der</strong> südlichen Gemarkungsgrenze<br />

Dar<strong>des</strong>heim aufweisen <strong>und</strong> damit bis an den jetzt im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Flurneuordnung ausgewiesenen<br />

nächsten landwirtschaftlichen Weg parallel zur<br />

Gemarkungsgrenze reichen, damit dort die von den<br />

Investoren vorgesehenen <strong>und</strong> beson<strong>der</strong>s das<br />

Landschaftsbild schonenden Anlagen <strong>der</strong> 6 MW-<br />

Klasse an <strong>der</strong> vorhandenen Zuwegung errichtet<br />

werden können. Ein Anlagenbau in den dazwischen<br />

liegenden neu vergrößerten Ackerflächen würde von<br />

den Bewirtschaftern ohnehin nicht befürwortet. WKA<br />

<strong>der</strong> 6 MW - Klasse (herstellerunabhängig mit etwa<br />

125 - 130 m Rotordurchmesser Rd) dürften <strong>zum</strong><br />

Realisierungszeitpunkt Standard sein. In <strong>der</strong> Regel<br />

wird ein Min<strong>des</strong>tabstand zu benachbarten WKA von 5<br />

Rd empfohlen, in <strong>der</strong> Hautwindrichtung sogar 8 Rd.<br />

Wegen <strong>der</strong> in Hauptwindrichtung vorgelagerten<br />

bestehenden WKA darf bei den geplanten Maschinen<br />

mit >125 m Rd aus unserer Sicht auch aus<br />

langfristigen Stand- <strong>und</strong> Betriebssicherheitsgründen<br />

<strong>der</strong> Min<strong>des</strong>tabstand von 500 m zu den benachbarten<br />

Dar<strong>des</strong>heimer WKA nicht unterschritten werden. In<br />

diesem Zusammenhang muss auch dem<br />

Abwägungsergebnis, wonach "die kommunal<br />

gewünschte EG-Reduzierung südlich <strong>der</strong> B 79 um ca.<br />

87 ha ... umgesetzt" wurde, wi<strong>der</strong>sprochen werden.<br />

Es war kommunal keine Reduzierung, son<strong>der</strong>n immer<br />

eine gleichzeitige Umlegung dieser 87 ha nach<br />

Norden in die Rohrsheimer Gemarkung gefor<strong>der</strong>t<br />

worden. Dazu gibt es auch einen entsprechenden F-<br />

<strong>und</strong> B-Plan-Aufstellungsbeschluss. Im <strong>2.</strong> Planentwurf<br />

beträgt <strong>der</strong> "Rohrsheimer Streifen" aber nicht 87 ha,<br />

son<strong>der</strong>n nur ca. 60 ha. Auch diese Situation spricht<br />

für die Aufweitung <strong>des</strong> Streifens auf 500 m im<br />

Abstand von <strong>der</strong> Gemarkungsgrenze.<br />

keine Berücksichtigung Mit <strong>der</strong> bereits erfolgten nördlichen Erweiterung <strong>des</strong> VRG im<br />

Vgl. <strong>zum</strong> REP2000 um ca. 60 ha sind bereits ausreichende<br />

regionalplanerische Voraussetzungen für die Errichtung einer<br />

weiteren nördlichen WKA-Reihe heute gängiger Typen in <strong>der</strong><br />

Gemarkung Rohrsheim geschaffen worden. Das VRG reicht<br />

damit ca. 370 bis 390 m über die jetzige nördliche WKA-Reihe<br />

hinaus. Immerhin besitzen die <strong>der</strong>zeit vorhandenen bzw.<br />

genehmigten WKA bzw. die in <strong>der</strong> Gemarkung Ba<strong>der</strong>sleben in<br />

2007 im Zuge eines Repowering beantragten 5 WKA (i.d.R.<br />

alles 2 MW-Anlagen) nur Abstände untereinan<strong>der</strong> von 200 bis<br />

250 m innerhalb einer WKA-Reihe bzw. 250 bis 350 zwischen<br />

den WKA-Reihen. Eine nochmalige Verschiebung <strong>der</strong><br />

nördlichen VRG-Grenze <strong>und</strong> damit Erweiterung um zusätzliche<br />

ca. 45 bis 50 würde vor allem mit den Belangen <strong>des</strong><br />

Vogelschutzes nach jetzigem Kenntnisstand nicht vereinbar sein<br />

(siehe Umweltbericht, lt. Avifaunagutachten sogar Reduzierung<br />

<strong>des</strong> VRG-/EG-Wind gefor<strong>der</strong>t). Hinzu kommt, dass das weitere<br />

Heranrücken an die Westerburg (Vorrangstandort für Kultur <strong>und</strong><br />

Denkmalpflege) die durch den Windpark dort verursachte<br />

erhebliche Landschafts- <strong>und</strong> Ortsbildbeeinträchtigung weiter<br />

verstärkt werden würde.<br />

Regionalplanerisch wird nicht auf bestimmte WKA-Typen<br />

abgestellt. So wurde durch das OVG LSA im Urteil vom 20. April<br />

2007 (Az. 2 L 110/04) ein Regionalplan gerügt, <strong>des</strong>sen<br />

Windgebiete planerisch nur unter bezug auf künftige WKA mit<br />

Rotordurchmesser von 120 m <strong>und</strong> mehr (Gesamthöhe von 200<br />

m <strong>und</strong> mehr) entstanden sind. Entscheidend für die<br />

wirtschaftliche Nutzung <strong>der</strong> Windenergie ist lt. OVG LSA die<br />

Windhöffigkeit in einer für raumbedeutsamen WKA<br />

repräsentativen Nabenhöhe. Solche mo<strong>der</strong>nen Anlagen mit<br />

Gesamthöhen zwischen 100 <strong>und</strong> 200 m werden auch künftig<br />

weiterhin gebaut <strong>und</strong> wirtschaftlich betrieben werden können.<br />

Ob eine vorgenommene VRG-Erweiterung dann tatsächlich mit<br />

wenigen größeren, z.B. 6 MW-WKA bebaut wird o<strong>der</strong> doch mehr<br />

"kleinere", z.B. 2 MW-Anlagen errichtet werden, kann<br />

regionalplanerisch nicht gesteuert werden.<br />

Privatrechtliche Fragen <strong>der</strong> Zugriffsmöglichkeit auf die<br />

betroffenen Gr<strong>und</strong>stücke für die Windenergienutzung gehören<br />

nicht in den Zuständigkeitsbereich <strong>der</strong> Regionalplanung.<br />

Eine direkter Flächenvergleich zwischen <strong>der</strong> genannten EG-<br />

Reduzierung von ca. 87 ha <strong>und</strong> <strong>der</strong> VRG-/EG-Erweiterung um<br />

ca. 60 ha in <strong>der</strong> Gemarkung Rohrsheim ist nicht möglich. Für<br />

die ehemalige EG-Teilfläche südlich <strong>der</strong> B 79 wurde nach<br />

unserer Kenntnis nie ein ordnungsgemäßes Bau-/BImSchG-<br />

Verfahren für WKA-Standorte durchgeführt. Außerdem wären<br />

wegen größerer Restriktionen (z.T. deutliche Unterschreitung<br />

<strong>des</strong> Siedlungsabstan<strong>des</strong> von 1.000 m zur geschlossenen<br />

Wohnbebauung, direkt begrenzende B<strong>und</strong>esstraße mit<br />

Pufferbereich, Einzelwohnbebauung am südwestlichen<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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(442) Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie mit <strong>der</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

ehemaligen EG-Rand) ohnehin nur ca. 30 bis 40 ha dieser<br />

Teilfläche mit WKA-Standorten überplanbar gewesen (ohne<br />

Prüfung an<strong>der</strong>er öffentlicher Belange). Folglich ist die vollständig<br />

überplanbare VRG-/EG-Erweiterung tatsächlich sogar größer<br />

als die vorgenommene EG-Reduzierung südlich <strong>der</strong> B 79.<br />

442-8 STN vom 04.05.07:<br />

Das Vorranggebiet sollte im westlichen Grenzbereich<br />

nach Hessen - ähnlich <strong>des</strong> bisher gültigen<br />

Regionalplans - wenigstens bis an die westliche <strong>und</strong><br />

nördliche Dar<strong>des</strong>heimer Gemarkungsgrenze reichen,<br />

damit die vom Investor im laufenden Verfahren<br />

vorgesehene beson<strong>der</strong>s innovative Anlage 37/47 dort<br />

errichtet werden kann. Mit dieser Anlage wäre die<br />

Schaffung <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t eines dauerhaften Voll-<br />

Arbeitsplatzes in Dar<strong>des</strong>heim verb<strong>und</strong>en. Die<br />

bisherige Restriktion "Wohnhaus" beim nächsten<br />

Nachbarhaus wurde durch eine baurechtliche<br />

Nutzungsän<strong>der</strong>ung inzwischen in "Betriebswohnung"<br />

geän<strong>der</strong>t <strong>und</strong> somit aufgehoben. Aus Rücksicht auf<br />

die Randlage <strong>des</strong> bisherigen Eignungsgebietes war<br />

hier ohnehin bereits eine WKA gestrichen worden.<br />

442-9 STN vom 04.05.07:<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ungen <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REP<br />

Harz wurden im südöstlichen Bereich <strong>des</strong><br />

Dar<strong>des</strong>heimer Vorranggebietes neuerdings zwei<br />

Anlagenstandorte gestrichen (27 <strong>und</strong> 29), darunter<br />

die lan<strong>des</strong>weit bisher einmalige <strong>und</strong> mit erheblichen<br />

touristischen Erwartungen verb<strong>und</strong>ene Anlage 29 mit<br />

öffentlich begehbarer <strong>und</strong> verglaster Aussichtskuppel.<br />

Diese beiden Anlagen - fern jeglicher nachbarlicher<br />

Beeinträchtigung müssen in jedem Fall wie<strong>der</strong> in den<br />

REP Harz aufgenommen werden<br />

442-10 STN vom 04.05.07:<br />

Der Antrag <strong>der</strong> Gemeinde Huy zur geringfügigen<br />

nördlichen Erweiterung <strong>des</strong> Windpark Druiberg in<br />

Ba<strong>der</strong>sleben vom 21.1<strong>2.</strong>2005 (gelber Bereich in<br />

Anlage 6) sollte im REP Harz übernommen werden,<br />

da er u.a. die beiden bereits genehmigten <strong>und</strong><br />

laufenden WKA 24/43 <strong>und</strong> 34/44 absichert <strong>und</strong> auch<br />

den Aussagen <strong>des</strong> Landschaftsbildgutachtens<br />

entgegenkommt.<br />

volle Berücksichtigung Im Ergebnis <strong>der</strong> Erörterung für die REP-Endfassung kann eine<br />

geringe Erweiterung <strong>des</strong> VRG-Wind um den Standortbereich <strong>der</strong><br />

WKA 37/47 erfolgen (siehe Datensatz 442-61), so dass<br />

nunmehr eine Genehmigungsfähigkeit dieser Anlage aus<br />

regionalplanerischer Sicht in Aussicht gestellt werden könnte.<br />

Angesichts <strong>der</strong> bereits vorhandenen technischen Vorbelastung<br />

kann im Rahmen <strong>des</strong> Ermessensspielraums für diesen strittigen<br />

Bereich <strong>der</strong> Belang <strong>des</strong> betroffenen Landschaftsbil<strong>des</strong><br />

zugunsten <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung regenerativer Energien zurücktreten<br />

(siehe auch Datensatz 54-19; Gemeinde Aue-Fallstein)..<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Die beiden WKA-Standorte im südöstlichen Randbereich <strong>des</strong><br />

Windparks Dar<strong>des</strong>heim-Ba<strong>der</strong>sleben lagen wegen <strong>der</strong> geringen<br />

Nähe zur B 244 (ca. 90 bis 100 m entfernt) bereits im 1.<br />

Planentwurf <strong>des</strong> REPHarz außerhalb <strong>des</strong> VRG-/EG-Wind.<br />

Beson<strong>der</strong>e örtliche Umstände, die ein Abweichen vom<br />

Kriterienkatalog-Wind rechtfertigen würden, sind hier nicht<br />

erkennbar. Die rechtskräftigen Bau-/BImSchG-Genehmigungen<br />

besitzen aus regionalplanerischer Sicht Bestandsschutz (siehe<br />

auch Abwägung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> Gemeinde Aue-<br />

Fallstein, Datensatz 54-20).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Ca. 31 % (ca. 21 ha) <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Gemeinde Huy<br />

vorgeschlagenen EG-Erweiterung sind bereits Bestandteil <strong>des</strong><br />

VRG-Wind. Die beiden genannten WKA-Standorte liegen<br />

außerhalb <strong>des</strong> VRG, da diese mit dem Kriterienkatalog-Wind<br />

(KrNr. 1 <strong>und</strong> 3) nicht vereinbar sind (1 WKA mit ca. 850 m zu<br />

dicht an die Wohnbebauung <strong>der</strong> OL Ba<strong>der</strong>sleben <strong>und</strong> 1 WKA<br />

mit ca. 95 m zu dicht an B<strong>und</strong>esstraße). Die rechtskräftigen<br />

Baugenehmigungen werden durch die Gebietsän<strong>der</strong>ung <strong>des</strong><br />

VRG-/EG-Wind im Vgl. <strong>zum</strong> REP2000 regionalplanerisch nicht<br />

in Frage gestellt. Auswirkungen würden sich erst beim<br />

möglichen Repowering ergeben.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.1.3 Vorrangstandorte für Ver- <strong>und</strong> Entsorgung<br />

442-34 Aus STN <strong>zum</strong> 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

Im Z 1 sollten die beson<strong>der</strong>en Chancen <strong>der</strong><br />

erneuerbaren Energien mit hervorgehoben werden,<br />

auch in <strong>der</strong> dazugehörenden Begründung auf S. 6<strong>2.</strong><br />

Unter 6.1.4 sollte das zukünftige erneuerbare<br />

Energien- Infozentrum auf <strong>der</strong> ehemaligen<br />

Dar<strong>des</strong>heimer Druiberg - Radarstation mit erwähnt<br />

werden.<br />

keine Berücksichtigung Das erneuerbare Energien geför<strong>der</strong>t werden sollen, ist bereits<br />

im Pkt. 7.9 Energie G 3 enthalten. Eine Doppelnennung ist nicht<br />

nötig.<br />

Bei Pkt. 6.1.4 handelt es sich um VRSTO für großflächige<br />

Freizeiteinrichtungen, die nach dem Kriterienkatalog eine<br />

entsprechende Größe aufweisen müssen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

6.3.1 Energieversorgung<br />

442-35 Aus STN <strong>zum</strong> 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

volle Berücksichtigung Begründung wurde bereits im <strong>2.</strong> Planentwurf geän<strong>der</strong>t.<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

Unter 6.3.1 wird die seit Jahren offenk<strong>und</strong>ige,<br />

unsichere <strong>und</strong> empfindliche elektrische<br />

Versorgungssituation <strong>der</strong> ausschließlich 110 kV<br />

Stichversorgung <strong>der</strong> Landkreise Wernigerode <strong>und</strong><br />

Halberstadt ausschließlich über Hüttenrode <strong>und</strong> die<br />

seit Jahrzehnten unterlassene Errichtung <strong>der</strong><br />

Harzverstärkung nicht ausreichend als<br />

versorgungstechnischer <strong>und</strong> strukturpolitischer<br />

Schwachpunkt analysiert. Entsprechend sollte die<br />

Behauptung "Die Region verfügt über ein gut<br />

ausgebautes System <strong>der</strong> Elektrizitätsversorgung" in<br />

<strong>der</strong> Begründung unter 6.3.1 auf S. 91 entsprechend<br />

korrigiert werden.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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(442) Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.3.3 Gas-, Erdöl- <strong>und</strong> Produktenleitungen<br />

442-36 Aus STN <strong>zum</strong> 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

Über die wie<strong>der</strong>holte wettbewerbswidrige<br />

Bevorzugung <strong>des</strong> Energieträgers Gas im gesamten<br />

vorliegenden <strong>Entwurf</strong> ist bereits anfangs hingewiesen<br />

<strong>und</strong> Korrektur nahegelegt worden. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

Gelegenheit ist dazu unter 6.3.3, wo auf S. 91 noch<br />

von <strong>der</strong> gr<strong>und</strong>legenden Bedeutung <strong>des</strong> Erdgases<br />

gesprochen wird. Regional- <strong>und</strong> klimapolitisch<br />

gr<strong>und</strong>legen<strong>der</strong> <strong>und</strong> zielführen<strong>der</strong> wären sicherlich<br />

heimisches Biogas o<strong>der</strong> Holzgas, aus dem sich im<br />

waldarmen Dänemark dennoch verschiedene<br />

Gemeinden vollständig mit Wärme <strong>und</strong> Strom<br />

versorgen, <strong>zum</strong>eist übrigens auf Basis deutscher<br />

Gasmotoren. Wünschenswert wäre, wenn unter<br />

6.3.1 <strong>und</strong> 6.3.3 ebenso o<strong>der</strong> besser noch klarere<br />

Zielaussagen zugunsten heimischer erneuerbarer<br />

Energien eingefügt würden.<br />

keine Berücksichtigung Pkt. 6.3.3 bezieht sich auf regional bedeutsame Gas-,Erdöl-<strong>und</strong><br />

Produktenleitungen.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Einzelfachlichen Gr<strong>und</strong>sätze, Pkt. 7.9 Energie<br />

sind insbeson<strong>der</strong>e die Themen erneuerbare Energien,<br />

Energieträgermix, Wärmekraftkopplungen in den REPHarz<br />

eingeflossen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

7.1 Natur- <strong>und</strong> Landschaftsschutz<br />

442-37 Aus STN <strong>zum</strong> 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

Unter den weiteren einzelfachlichen Gr<strong>und</strong>sätzen<br />

sollte darauf geachtet werden, dass kein struktureller<br />

Gegensatz zwischen EE sowie dem Natur- <strong>und</strong><br />

Landschaftsschutz entsteht. Letztere leiden lokal <strong>und</strong><br />

global vor allem unter <strong>der</strong> Nutzung <strong>und</strong> <strong>der</strong> falschen<br />

zentralen Art <strong>der</strong> Nutzung <strong>der</strong> nicht erneuerbaren<br />

Energieträger. Ohne die Betonung eines neuen<br />

generellen Gr<strong>und</strong>satzes unter 7.1, wonach die<br />

vermehrte dezentrale Nutzung erneuerbarer<br />

Energieträger zugunsten <strong>des</strong> Auslaufens <strong>der</strong><br />

Altenergien gr<strong>und</strong>sätzlich Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

dient, wird man den weltweiten Automatismus zu<br />

Lasten <strong>der</strong> Natur <strong>und</strong> <strong>der</strong> Regionen nicht in einen<br />

umgekehrten Mechanismus zugunsten von Natur <strong>und</strong><br />

Regionen umwandeln können.<br />

keine Berücksichtigung Es handelt sich hierbei um einzelfachliche Gr<strong>und</strong>sätze, diese<br />

sind laut § 3 ROG allgemeine Aussagen zur Entwicklung,<br />

Ordnung <strong>und</strong> Sicherung <strong>des</strong> Raumes. Diese Gr<strong>und</strong>sätze sind<br />

untereinan<strong>der</strong> nicht spannungsfrei <strong>und</strong> erfahren ihre Gewichtung<br />

im Einzelfall für eine konkrete raumbedeutsame Planung o<strong>der</strong><br />

Maßnahme. Sie sind in <strong>der</strong> Abwägung o<strong>der</strong><br />

Ermessensausübung von öffentlichen Stellen zu berücksichtigen<br />

(§ 4 Abs. 2 ROG).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

7.5 Luftreinhaltung <strong>und</strong> Klimaschutz<br />

442-38 Aus STN <strong>zum</strong> 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

Auch unter 7.5. sollte eine stärkere<br />

regionalplanerische Hinführung zu den EE erfolgen,<br />

z.B. zugunsten einer vorrangigen Südausrichtung bei<br />

Neubauten in G 2 auf S. 99, <strong>der</strong> Klarheit halber<br />

Privilegierung für lärm- <strong>und</strong> abgasfreie bzw.<br />

regenerativ betriebener Fahrzeuge in G 4 (mit einer<br />

Privilegierung von Gasfahrzeugen schneidet man<br />

sich doch unter regionalpolitischen Gesichtspunkten<br />

ins eigene Fleisch), in G 5 daher ebenfalls vor allem<br />

Gr<strong>und</strong>satzbildung pro Tankstellennetzausweitung<br />

zugunsten regionalpolitisch wünschennswerter<br />

heimischer EE, in G 6 am Schluss anfügen "an dieser<br />

Zielstellung orientieren durch weitestgehende<br />

Nutzung heimischer erneuerbarer Energien" mit<br />

entspr. Korrekturen in den anschließenden<br />

Begründungen zu Gr<strong>und</strong>sätzen 1 - 6.<br />

keine Berücksichtigung Übernahme aus dem LEP-LSA<br />

In G 2 geht es um Schutz <strong>der</strong> Bevölkerung vor schädlichen<br />

Emissionen. Festlegungen wie Häuser errichtet werden obliegen<br />

<strong>der</strong> Bauleitplanung/Bauordnung. Die Aussage zu lärm- <strong>und</strong><br />

abgasarmen Fahrzeugen schließt "regenerativ" betriebene<br />

Fahrzeuge ein.<br />

Aussage zu G 6 die gr<strong>und</strong>sätzliche For<strong>der</strong>ung Emissionen von<br />

Treibhausgasen zu verringern. Dies schließt automatisch<br />

die Nutzung alle alternativen Energieformen ein.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

7.6 Wirtschaft<br />

442-39 Aus STN <strong>zum</strong> 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

Regionalpolitisch dringend notwendig wäre ebenfalls<br />

eine stärkere Herausarbeitung <strong>der</strong> erneuerbaren<br />

Energien als Chance.<br />

keine Berücksichtigung Die einzelfachlichen Gr<strong>und</strong>sätze <strong>des</strong> Pkt. 7.6. wurden als<br />

Vorgabe aus dem LEP übernommen. Einzelne<br />

Wirtschaftsbranchen werden hier nicht aufgezählt. Allerdings<br />

können die erneuerbaren Energien den in G 1, Unterpunkt 5,<br />

benannten Umwelt(schutz)industrien zugeordnet werden. Die<br />

EEG ansonsten auch unter Pkt. 7.9.-Energie- genannt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

7.7 Landwirtschaft<br />

442-40 Aus STN <strong>zum</strong> 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

keine Berücksichtigung Das Thema nachwachsende Rohstoffe ist im G 6 explizit<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

enthalten.<br />

7.8 Forstwirtschaft<br />

Regionalpolitisch dringend notwendig wäre ebenfalls<br />

eine stärkere Herausarbeitung <strong>der</strong> erneuerbaren<br />

Energien - Chance.<br />

442-41 Aus STN <strong>zum</strong> 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

keine Berücksichtigung Das Thema nachwachsende Rohstoffe ist im G 6 explizit<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

enthalten.<br />

Regionalpolitisch dringend notwendig wäre ebenfalls<br />

eine stärkere Herausarbeitung <strong>der</strong> erneuerbaren<br />

Energien - Chance.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 587 von 673


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(442) Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

7.9 Energie<br />

442-42 Aus STN <strong>zum</strong> 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

Vor allem herausgearbeitet werden sollten die<br />

regionalpolitischen Chancen <strong>der</strong> erneuerbaren<br />

Energien: Ideologische Bekenntnisse ("alle<br />

verantwortbaren Energiequellen nutzen",<br />

"Braunkohle wird auch weiterhin Berücksichtigung<br />

finden"), von denen die PR nicht nur nichts hat,<br />

son<strong>der</strong>n die nur neue Wirtschafts- <strong>und</strong><br />

Beschäftigungschancen von unserer PR fernhalten,<br />

sind zu streichen <strong>und</strong> durch greifende Gr<strong>und</strong>sätze für<br />

den weitestgehenden Einsatz heimischer<br />

erneuerbarer Energien anstelle konventioneller<br />

Energien in G1 auf S. 103 zu ersetzen.<br />

442-43 Aus STN <strong>zum</strong> 1. Planentwurf (erneut vorgetragen,<br />

siehe Datensatz 442-1):<br />

Wenn in G 4 (es geht an dieser um Energie <strong>und</strong><br />

nicht um Landschaft!) dem Landschaftsbild <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Erholungsfunktion auch außerhalb<br />

naturschutzrechtlicher Gebiete ein vorrangiger<br />

Bewertungsmaßstab explizit zu Lasten <strong>der</strong><br />

erneuerbaren Energien Wind <strong>und</strong> Sonne eingeräumt<br />

wird, wird das "Nachhaltigkeits-Dreieck" aus<br />

gleichrangig ökonomischen, ökologischen <strong>und</strong><br />

sozialen Zielen zerstört <strong>und</strong> das ausschließlich bei<br />

Eingriffen durch erneuerbare Energien <strong>und</strong> nicht z.B.<br />

im vorliegenden <strong>Entwurf</strong> bei Eingriffen aus den<br />

Bereichen Industrie <strong>und</strong> Gewerbe, Verkehr, Ver- <strong>und</strong><br />

Entsorgung, Telekommunikation, großflächige<br />

Freizeitanlagen, Militär o<strong>der</strong> sonstigen<br />

energietechnischen Einrichtungen. Dies zeigt<br />

überdeutlich die bisherige energietechnische<br />

Einseitigkeit <strong>des</strong> <strong>Entwurf</strong>es <strong>und</strong> sollte schon aus<br />

Rechtssicherheitsgründen korrigiert werden, ebenso<br />

wie die erneute Gas-Bevorzugung in G 5 o<strong>der</strong> die<br />

kurzsichtige <strong>und</strong> dem Gedanken <strong>der</strong> effizienten<br />

Energienutzung wi<strong>der</strong>sprechende Formulierung zu<br />

Lasten <strong>der</strong> Fernwärme in G 6. Die vorstehenden<br />

Gedanken müssen in den folgenden Begründungen<br />

auf S. 104/105 ebenfalls korrigiert werden, um die<br />

Interessen <strong>der</strong> PR zu för<strong>der</strong>n statt ihr zu schaden.<br />

keine Berücksichtigung G 1 unter Pkt. 7.9 ist eine Übernahme aus dem LEP LSA. Der<br />

REPHarz regelt die verschiedenen Nutzungsanfor<strong>der</strong>ungen an<br />

den Raum, dazu gehört auch die Energieerzeugung aus fossilen<br />

Brennstoffen. Im übrigen wird im Satz 2 <strong>des</strong> G 1 den<br />

erneuerbaren Energien innerhalb aller verantwortbaren<br />

Energiequellen (Satz 1 <strong>des</strong> G 1) bereits ein sehr hoher<br />

Stellenwert beigemessen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung G 4 baut inhaltlich auf G 1 bis G 3, in denen von vornherein den<br />

erneuerbaren Energien im Verb<strong>und</strong> aller sinnvollen<br />

Energieformen ein sehr hoher Stellenwert beigemessen wird.<br />

G 4 wurde speziell aufgenommen, um die Konfliktproblematik<br />

Photovoltaik zu betrachten, da großflächige Photovoltaikanlagen<br />

<strong>der</strong>zeit raumordnerisch nur indirekt steuerbar sind. Die<br />

For<strong>der</strong>ungen nach Beachtung von Belangen <strong>des</strong> Natur- <strong>und</strong><br />

Landschaftsschutzes zu den Themen Wirtschaft, Freizeit,<br />

Verkehr sind z.T. in den Einzelfachlichen Gr<strong>und</strong>sätzen enthalten<br />

bzw. in den Ziel- o<strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>satzfestlegungen zu den jeweiligen<br />

VRG/VBG-Festlegungen.<br />

G 5 stellt eine Übernahme aus dem LEP LSA dar. Im Kontext<br />

mit den an<strong>der</strong>en Gr<strong>und</strong>sätzen <strong>des</strong> Pkt. 7.9. erfolgt auch keine<br />

Bevorzugung von Erdgas. Hier erfolgt lediglich die<br />

regionalplanerische Sicherung von Speichermöglichkeiten in<br />

Untergr<strong>und</strong>speichern.<br />

G 6 stellt ebenfalls eine Übernahme aus dem LEP LSA dar,<br />

welcher lediglich durch den Rückbaubedarf in den großen<br />

Städten, die im Rahmen <strong>des</strong> Stadtumbau Ost großflächigen<br />

Wohnungsrückbau betreiben, ergänzt wurde.<br />

Generell sind die Gr<strong>und</strong>sätze im Pkt. 7.9 in <strong>der</strong> Abwägung zu<br />

berücksichtigen <strong>und</strong> stellen somit kein ausschließen<strong>des</strong><br />

Kriterium dar.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

442-1 STN vom 04.05.07:<br />

Hiermit machen wir unsere frühere Stellungnahme<br />

vom 29.1<strong>2.</strong>2005 <strong>zum</strong> REP Harz-<strong>Entwurf</strong> (Stand<br />

20.07.2005, siehe Anlage 1) nochmals <strong>zum</strong><br />

Gegenstand dieser Eingabe, da wir mit dem<br />

Abwägungsergebnis zu den von uns vorgebrachten<br />

Argumenten <strong>und</strong> Angeboten noch nicht<br />

einverstanden sind.<br />

Kenntnisnahme siehe Abwägung in den Datensätzen 442-13 bis 442 -43<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.3 Erörterung zu Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

442-44 (37-32): Wir bitten nochmals um Berücksichtigung<br />

<strong>der</strong> Vorschläge <strong>des</strong> LK Halberstadt, <strong>der</strong> Gemeinde<br />

Huy sowie <strong>der</strong> Gemeinde Aue-Fallstein, auch<br />

Vorbehaltsflächen für Windkraftnutzung im REP Harz<br />

auszuweisen.<br />

keine Berücksichtigung Der Landkreis Halberstadt hat sich in seiner Stellungnahme <strong>zum</strong><br />

<strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> mit den Festlegungen einverstanden erklärt (siehe<br />

dazu DS 37-2) <strong>und</strong> hatte auch nie die Ausweisung von<br />

Vorbehaltsgebieten für Windenergie vorgeschlagen.<br />

Nach § 7 Abs. 4 Nr. 3 ROG sind Eignungsgebiete Gebiete, die<br />

für bestimmte, raumbedeutsame Maßnahmen geeignet sind, die<br />

städtebaulich nach § 35 BauGB zu beurteilen sind <strong>und</strong> an<br />

an<strong>der</strong>er Stelle im Planungsraum ausgeschlossen werden. Damit<br />

erzeugen Windeignungsgebiete eine (negative)<br />

Ausschlusswirkung für raumbedeutsame WKA außerhalb <strong>der</strong><br />

EG. Lediglich die Kombination von EG <strong>und</strong> VRG läßt dass ROG<br />

zu, wovon auch im REPHarz Gebrauch gemacht worden ist. Die<br />

Kombination von EG <strong>und</strong> VBG sieht <strong>der</strong> Gesetzgeber nicht vor,<br />

so dass entsprechend <strong>der</strong> Vorgaben <strong>des</strong> LEP die negative<br />

Ausschlusswirkung sich auch auf alle Vorbehaltsgebiete<br />

erstreckt. Folglich ist die Ausweisung von Vorbehaltsgebieten<br />

für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie bereits rechtlich nicht möglich.<br />

Siehe auch Datensatz 54-21 (Gemeinde Aue-Fallstein)<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.3 Erörterung zu Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

442-60 <strong>zum</strong> DS 442-4 <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Abwägung:<br />

(442-4) Die RPG hat sich nicht mit unserem Hinweis<br />

auseinan<strong>der</strong>gesetzt, dass die in diesem Jahr unter<br />

Führung von B<strong>und</strong>eskanzlerin Angela Merkel<br />

beschlossenen zusätzlichen nationalen <strong>und</strong><br />

internatonalen Klimaschutzverpflichtungen<br />

zusätzliche regionalplanerische<br />

Flächenausweisungen erfor<strong>der</strong>n, anstelle <strong>der</strong> im PPG-<br />

Schntt vorgesehenen Reduzierungen um r<strong>und</strong> 17 %,<br />

die nun durch den Wegfall <strong>des</strong> Landlreises<br />

Aschersleben zu noch größeren Verwerfungen<br />

führen. Im REP 2000 waren etwa 1,1% <strong>der</strong> RPG-<br />

Fläche als EG/VRG vorgesehen, die im Rahmen <strong>der</strong><br />

<strong>2.</strong> Än<strong>der</strong>ung einschließlich Aschersleben auf 0,9 %,<br />

aber ohne Aschersleben nunmehr auf ca. 0,5 %<br />

reduziert werden. An<strong>der</strong>e Planungsgemeinschaften<br />

reduzieren ihre Windvorrangflächen im Rahmen <strong>der</strong><br />

laufenden Än<strong>der</strong>ungen gar um das doppelte<br />

gegenüber dem REP Harz o<strong>der</strong> z.T. sogar um über<br />

50 % gegenüber 17 % beim REP Harz. Damit gerät<br />

die Realisierung <strong>der</strong> lan<strong>des</strong>weiten, aber auch <strong>der</strong><br />

b<strong>und</strong>esdeutschen Klimaschutzziele in Gefahr. Die<br />

Belange z.B. <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> überwuchern<br />

an<strong>der</strong>e zentrale Belange wie regionale<br />

Wirtschaftsbelange <strong>und</strong> Klimaschutz. Die wenigen<br />

verbleibenden <strong>und</strong> gegenüber dem REP 2000<br />

reduzierten Flächen im Altkreis Halberstadt, in<br />

Dar<strong>des</strong>heim trotz großer Akzeptanz <strong>und</strong> allgemeinen<br />

Erweiterungsanträgen sogar um 35 % reduziert,<br />

dürften nicht mehr ausreichend planerische Kraft<br />

entfalten, die ehemaligen Kreise Wernigerode <strong>und</strong><br />

Quedlinburg trotz baurechtlicher WKA-Privililegierung<br />

völlig frei von weiterer Windkraftentwicklung zu<br />

halten. Die bisher positive Bewertung <strong>des</strong> VG<br />

Magdeburg bezog sich auf den bisherigen<br />

Flächenzuschnitt im Harz, nicht aber auf die neue<br />

Situation ohne Aschersleben. Der Vergleich <strong>des</strong><br />

Harzes mit <strong>der</strong> Nähe unserer Installationszahlen zur<br />

Küstenregion passt aktuell nicht mehr. Die RPG sollte<br />

daher die Erweiterungsanträge aus den Gemeinden<br />

Aue-Fallstein <strong>und</strong> Huy noch einmal sorgsam prüfen.<br />

Das beiliegend nochmals konkret vorgeschlagene<br />

Eignungsgebiet um die Wockenstedter Mühle passt<br />

durchaus in den Kriterienkatalog <strong>und</strong> würde regionale<br />

Energiesicherheit (Ringschluss) <strong>und</strong> Wirtschaftskraft<br />

nachhaltig positiv für unseren Raum beeinflussen,<br />

siehe Anlage 5 <strong>und</strong> Anlage 6. Die Fläche benötigt bei<br />

weitem keine 1.000 ha, wie von <strong>der</strong> RG erwähnt,<br />

keine Berücksichtigung Im Datensatz 442-4 geht es vorrangig um allgemeine<br />

Hinweise/<strong>Bedenken</strong> <strong>des</strong> Einwen<strong>der</strong>s <strong>zum</strong> Kriterienkatalog-Wind<br />

<strong>der</strong> RegPlGHarz als Gr<strong>und</strong>gerüst <strong>der</strong> gesamträumlichen<br />

Planungskonzeption zur Ausweisung <strong>der</strong> VRG-/EG-Wind im<br />

REPHarz.<br />

Das sowohl die summarischen Absolutzahlen aller Windgebiete<br />

als auch nur das VRG-/EG-Wind Dar<strong>des</strong>heim-Ba<strong>der</strong>sleben<br />

zwischen REP2000 <strong>und</strong> REPHarz nicht direkt vergleichbar sind,<br />

ist bereits mehrfach <strong>und</strong> umfangreich erörtert worden (siehe z.B.<br />

Datensätze 442-2, 442-13 <strong>und</strong> 459-1, Ortschaftsrat Hessen).<br />

Die genannten Klimaschutzverpflichtungen sind in das aktuelle<br />

Energiekonzept <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt von 2007 mit<br />

eingeflossen. Die Lan<strong>des</strong>regierung sieht die Zukunft <strong>des</strong><br />

Ausbaus <strong>der</strong> Windenergie nicht in <strong>der</strong> verstärkt zusätzlichen<br />

Ausweisung von Windgebieten, son<strong>der</strong>n vor allem im<br />

Repowering von Anlagen, die sich in den bereits<br />

raumordnerisch abgesicherten Eignungsgebieten befinden.<br />

Unter Berücksichtigung <strong>des</strong> Ausbaus auch an<strong>der</strong>er<br />

regenerativer Energiegewinnungsarten (neben Windenergie v.a.<br />

Biomasse <strong>und</strong> Photovoltaik) wird lt. Lan<strong>des</strong>regierung das Ziel,<br />

20 % <strong>des</strong> Primärenergieverbrauchs durch erneuerbare Energien<br />

zu substituieren, auch in Sachsen-Anhalt mit dieser Vorgabe zur<br />

Windenergie zu erreichen sein. Der REPHarz setzt diese<br />

konzeptionellen Vorgaben <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> bereits um.<br />

Ein Übergewichtung <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er<br />

Belange (z.B. Artenschutz, Tourismus) im Plankonzept für die<br />

VRG-/EG-Wind im REPHarz ist im allgemeinen <strong>und</strong> auch im<br />

speziellen beim VRG Dar<strong>des</strong>heim-Ba<strong>der</strong>sleben-Rohrsheim nicht<br />

erkennbar. Der Ermessensspielraum wurde hier für eine<br />

angemessene Gebietsgröße, trotz z.T. noch größerer<br />

Reduzierungsfor<strong>der</strong>ungen bzw. -empfehlungen (z.B. im<br />

Ergebnis <strong>des</strong> avifaunistischen Gutachtens vorgetragen) bei<br />

gleichzeitiger Einbeziehung bisher nicht überplanter Bereiche<br />

(ca. 60 ha) durchaus ausgenutzt.<br />

Das die großflächigen Erweiterungsanträge <strong>des</strong> Einwen<strong>der</strong>s <strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> Anliegerkommune sowie das zusätzlich beantragte Gebiet<br />

bei <strong>der</strong> Wockenstedter Mühle (lt. Übergebener Karte ca. 930 ha<br />

groß) nicht mit dem o.g. gesamträumlichen Planungskonzept<br />

vereinbar sind, wurde bereits mehrfach erörtert (siehe z.B.<br />

Datensätze 442-11 <strong>und</strong> 54-21, Gemeinde Aue-Fallstein). Neue<br />

fachliche Aspekte, die ggf. eine Neubewertung dieser<br />

Vorschläge ermöglichen würden, sind nicht bekannt.<br />

Es liegen keine belastbaren Unterlagen <strong>des</strong> Einwen<strong>der</strong>s für<br />

einen Ringschluss auf <strong>der</strong> 110-kV-Ebene vor, die die<br />

tatsächliche Machbarkeit hinreichend für einen solchen<br />

Abwägungsprozess belegen. Eine alleinige Absichtserklärung<br />

reicht dafür nicht aus. Die vom Einwen<strong>der</strong> genannte "Hälfte <strong>der</strong><br />

Strecke" stellt zunächst in erster Linie eine 30-kV-Leitung zur<br />

Einbindung <strong>des</strong> Windparks Dar<strong>des</strong>heim-Ba<strong>der</strong>sleben in das<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.3 Erörterung zu Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

son<strong>der</strong>n allenfalls ein Drittel dieser Größe. Die RPG -<br />

Kritik an <strong>der</strong> von uns vorgeschlagenen Möglichkeit<br />

<strong>des</strong> Ringschlusses ("allgemein <strong>und</strong> unverbindlich")<br />

muss zurückgewiesen werden. Während Eon-Avacon<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong>en Vorgänger seit über 30 Jahren über die<br />

Notwendigkeit einer Harzverstärkungstrasse reden,<br />

haben wir die Hälfte dieser Strecke in weniger als<br />

einem Jahr aus privaten Mitteln gebaut, würden mit<br />

<strong>der</strong> zweiten Hälfte Richtung Schwanebeck<br />

entsprechend <strong>der</strong> beiliegenden Skizze (Anlage 6) im<br />

Rahmen eines neuen Windparks in Huy ähnlich zügig<br />

verfahren <strong>und</strong> hätten damit sogar die regionale 110<br />

kV - Schiene mit <strong>der</strong> überregionalen 380 kV - Ebene<br />

optimal verb<strong>und</strong>en. Die Erhöhung <strong>des</strong> Anteils <strong>der</strong><br />

Erneuerbaren Energien im b<strong>und</strong>esweiten Strommarkt<br />

von 14 % Ende 2007 auf die von <strong>der</strong><br />

B<strong>und</strong>esregierung angekündigten 25-30 % im Jahre<br />

2020 (siehe aktueller EEG-<strong>Entwurf</strong>) erfor<strong>der</strong>t<br />

<strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t eine Verdoppelung <strong>der</strong> <strong>der</strong>zeitigen<br />

Windkraft-Kapazitäten. Dabei ist zu bedenken, dass<br />

bei einem Haushaltsstrompreis von etwa 22<br />

Cent/kWh Solarstrom noch über 40 Cent kostet,<br />

Elektrizität aus Biogas <strong>und</strong> Biomasse um 20 Cent -<br />

mit steigen<strong>der</strong> Tendenz aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> steigenden<br />

Substratkosten, Wasserkraft kaum noch schnelle<br />

Zubaupotentiale hat <strong>und</strong> Windkraft zwischen 5 <strong>und</strong> 8<br />

Cent / kWh kostet, also zunehmend als Billigmacher<br />

im Stromsektor <strong>und</strong> kommunaler Kassenfüller dienen<br />

kann. Die herrschenden Verhältnisse dürften daher<br />

über kurz o<strong>der</strong> lang einen stärkeren Druck zur<br />

Ausweisung zusätzlicher Windgebiete erbringen.<br />

Umspannwerk Wasserleben dar (<strong>und</strong> nicht primär die Hälfte<br />

eines 110-kV-Ringschlusses im Nordharznetz).<br />

Die Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Planungsregionen im Zuge <strong>der</strong> seit<br />

01.01.08 geltenden Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>planungsgesetzes<br />

haben keine relevanten Auswirkungen auf das bisher<br />

zugr<strong>und</strong>egelegte, o.g. gesamträumliche Planungskonzept. Lt.<br />

Der Überleitungsvorschrift <strong>des</strong> LPlG sollen bei Regionswechsel<br />

von Teilen einzelner Planungsregionen lfd. REP-<br />

Aufstellungsverfahren durch die übernehmende<br />

Planungsgemeinschaft zu Ende geführt werden (ohne, dass das<br />

Verfahren wie<strong>der</strong> von neuem beginnt). Mögliche Än<strong>der</strong>ungen in<br />

den administrativen (Außen-)Grenzen <strong>der</strong> Planungsregion<br />

haben keine Auswirkungen auf die rechtliche <strong>und</strong> fachliche<br />

Würdigung örtlich betroffener öffentlicher Belange (z.B.<br />

Artenschutz). Außerdem werden dadurch die naturräumlichen<br />

Grenzen (Landschaftseinheiten) als wesentliche<br />

Betrachtungsebene <strong>des</strong> gesamtäumlichen Planungskonzeptes<br />

nicht verän<strong>der</strong>t. Da die gesamte Planungsregion (alt <strong>und</strong> neu)<br />

im Zuge <strong>des</strong> Planungskonzeptes gesamträumlich auf ihre<br />

Eignung für die Windenergienutzung geprüft wurde, können<br />

allein durch eine solche administrative Grenzän<strong>der</strong>ung keine<br />

Flächen für die Windenergienutzung innerhalb <strong>der</strong><br />

Planungsregion entstehen, die dafür vorher nicht <strong>und</strong> jetzt auf<br />

einmal diesbezüglich geeignet sein sollen.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.3.2 Erörterung zu Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie mit <strong>der</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

442-45 <strong>zum</strong> DS 39-3 <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Abwägung (Gemeinde Huy):<br />

(39-3): Die von <strong>der</strong> Gemeinde Huy unter dem<br />

21.1<strong>2.</strong>2005 vorgeschlagenen Erweiterungsbereiche<br />

für das VRG Dar<strong>des</strong>heim/Rohrsheim/Ba<strong>der</strong>sleben<br />

(VRG DRB), die nicht im Restriktionsbereich <strong>des</strong><br />

Wohnabstan<strong>des</strong> von 1.000 m sowie nicht im<br />

Abstandsbereich <strong>der</strong> Westerburg von 1.500 m liegen -<br />

<strong>und</strong> dabei müsste es sich um ca. 2/3 <strong>der</strong><br />

Erweiterungsfor<strong>der</strong>ung handeln - in das VRG<br />

Dar<strong>des</strong>heim-Ba<strong>der</strong>sleben-Rohrsheim aufzunehmen;<br />

siehe zusätzlich auszuweisende Fläche doppelt blau<br />

schraffiert im beiliegenden Plan - Anlage 1<br />

keine Berücksichtigung kein neuer Sachverhalt vorgetragen, siehe folglich Begründung<br />

in Datensatz 39-3 <strong>der</strong> Gemeinde Huy;<br />

Im Falle einer vollständigen Übernahme <strong>des</strong> gemeindlichen<br />

Vorschlagsgebietes würde durch eine zungenartige VRG-<br />

Vergrößerung in Richtung Norden die Form <strong>des</strong> VRG aus<br />

Landschaftsbildgründen sich deutlich verschlechtern (dann<br />

überhaupt keine kompakte Form mehr). Der Abstand <strong>des</strong> VRG<br />

zur bereits jetzt durch den Windpark visuell beeinträchtigte<br />

Westerburg als Vorrangstandort für Kultur <strong>und</strong> Denkmalpflege<br />

würde sich von bisher minimal ca. 2,6 km auf 1,7 km deutlich<br />

verringern.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.3.2 Erörterung zu Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie mit <strong>der</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

442-46 <strong>zum</strong> DS 54-12 <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Abwägung (Gemeinde Aue-<br />

Fallstein):<br />

(54-12): Im 87 ha großen Teilgebiet <strong>des</strong> EG 29/141<br />

(südlich <strong>der</strong> B 79) wurden im August 2004 sieben<br />

Bauvoranfragen für 14 Enercon E 70/2 MW<br />

eingereicht, <strong>der</strong>en Eingang das Bauordnungsamt <strong>des</strong><br />

Landkreises Halberstadt unter dem 3. August 2004<br />

bestätigte (Az: 618-04-02, 619-04-02, 620-04-02, 621-<br />

04-02, 622-04-02, 623-04-02 <strong>und</strong> 629-04-02), siehe<br />

Anlage Jb. Diese Projekte waren zu diesem Zeitpunkt<br />

genehmigungsfähig, ruhten dann aber in Abstimmung<br />

mit uns aufgr<strong>und</strong> <strong>des</strong> laufenden<br />

immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahrens <strong>und</strong><br />

wurden nach Erteilung <strong>des</strong> Beschei<strong>des</strong> vom<br />

26.10.2006 (Az. 40<strong>2.</strong>6.<strong>2.</strong>-44317/897.6) zur weiteren<br />

Bearbeitung an das LVA weitergeleitet. Wir haben<br />

uns auch <strong>des</strong>wegen mit dem Landkreis auf das<br />

vorübergehende Ruhen <strong>der</strong> Anträge verständigt, weil<br />

die damals noch selbständige Stadt Dar<strong>des</strong>heim<br />

eben nicht "eine EG-Reduzierung <strong>der</strong> EG-Teilfläche<br />

südlich <strong>der</strong> B 79 wünschte" (Zitat REP u.a. 54-12),<br />

son<strong>der</strong>n es seit dem Jahr 2000 einen<br />

Doppelbeschluss mit <strong>der</strong> ebenfalls noch<br />

selbständigen Nachbargemeinde Rohrsheim gab,<br />

diese Flächengröße nach Rohrsheim zu verlagern<br />

<strong>und</strong> dort erheblich zu erweitern, wie im Jahr 2001<br />

durch entsprechende Planaufstellungsbeschlüsse in<br />

Dar<strong>des</strong>heim <strong>und</strong> Rohrsheim untermauert <strong>und</strong> von <strong>der</strong><br />

Gemeinde Aue-Fallstein im Rahmen dieses<br />

Verfahrens mehrfach vorgetragen. Im Vertrauen auf<br />

diese Planung haben wir auf die Realisierung <strong>der</strong> 28<br />

MW auf <strong>der</strong> 87 ha großen Fläche verzichtet, um<br />

<strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t diese Leistung <strong>und</strong> weitere MW auf<br />

Rohrsheimer Flur verwirklichen zu können. Es trifft<br />

als nicht zu, dass "die Gemeinde eine EG-<br />

Reduzierung wünschte", wie mehrfach in den<br />

Erörterungsunterlagen behauptet, son<strong>der</strong>n es ging<br />

<strong>und</strong> geht um eine Verlagerung <strong>und</strong> Erweiterung.<br />

keine Berücksichtigung Auf Anfrage hin hat das Bauordnungsamt <strong>des</strong> Landkreises Harz<br />

uns aktuell bestätigt, dass am 28.07.04 insgesamt 7 Bauanträge<br />

für insgesamt 14 WKA als Bauvoranfragen für den ehemaligen<br />

EG-Teil südlich <strong>der</strong> B 79 aufgenommen worden sind.<br />

Gleichzeitig wurden Nachfor<strong>der</strong>ungen hinsichtlich noch<br />

fehlen<strong>der</strong> Bauvorlagen erhoben, die aber nie bei <strong>der</strong><br />

Bauordnungsbehörde eingegangen sind. Die Bauvoranträge<br />

wurden in Abstimmung mit dem Antragsteller dann<br />

zurückgestellt <strong>und</strong> zuständigkeitshalber in 2006 an das<br />

Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt abgegeben, wo allerdings auch keine<br />

weitere Bearbeitung erfolgte. Von einer Genehmigungsfähigkeit<br />

<strong>der</strong> 14 WKA kann also bereits verfahrensmäßig überhaupt keine<br />

Rede sein, da selbst für eine (nur) Bauvoranfrage Unterlagen<br />

fehlten <strong>und</strong> zu keiner Zeit ein Beteiligungsverfahren im<br />

Genehmigungsverfahren nach BauGB o<strong>der</strong> BImSchG mit den<br />

zuständigen TÖB vorgenommen wurde.<br />

Auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Lage <strong>der</strong> seinerzeit eingereichten WKA-Standorte<br />

befanden sich 2 WKA bereits außerhalb <strong>des</strong> alten EG. Weitere 6<br />

WKA-Standorte wären nicht mit den Abständen zu den Straßen<br />

bzw. zur nächsten Wohnbebauung (Ortslage <strong>und</strong> Einzelhaus)<br />

gemäß Kriterienkatalog Wind vereinbar gewesen. Hinzu kommt,<br />

dass die Landschafts- <strong>und</strong> Ortsbildbeeinträchtigung durch den<br />

Windpark Dar<strong>des</strong>heim-Ba<strong>der</strong>sleben noch weiter zunehmen<br />

würde (Einkreisung Dar<strong>des</strong>heim, landschaftlicher Tabu-Bereich<br />

südlich <strong>der</strong> B 79 gemäß Landschaftsbildgutachten). Auch ein<br />

wirtschaftliches Betreiben einer solchen umfangreichen<br />

südwestlichen Windparkerweiterung wäre fraglich, da die WKA-<br />

Standorte mit regelmäßigen Abständen von 200 bis 250 m sehr<br />

dicht geplant waren <strong>und</strong> das bei geringerer Windhöffigkeit im<br />

Vergleich <strong>zum</strong> bereits vorhandenen Windpark. Neben <strong>der</strong><br />

starken Windabschattung innerhalb <strong>der</strong> angedachten<br />

Windparkerweiterung hätte diese Planung unter<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> Hauptwindrichtung auch zu<br />

wirtschaftlichen Verlusten im bestehenden Windpark geführt<br />

(siehe hierzu Anmerkungen <strong>des</strong> Einwen<strong>der</strong>s in Datensatz 442-<br />

52).<br />

Ein Vertrauensschutz auf eine sehr großzügige<br />

Windparkerweiterrung in Richtung Norden um mehrere 100 ha<br />

kann allein auf Gr<strong>und</strong>lage von Beschlüssen <strong>der</strong> betroffenen<br />

Gemeinden (im Sinne einer kommunalen Willensbek<strong>und</strong>ung)<br />

ohne hinreichende Betrachtung an<strong>der</strong>er betroffener Belange<br />

(z.B. Regionalplanung, Naturschutz,etc; ein<br />

Beteiligungsverfahren für einen diesbezüglichen B-Plan bzw.<br />

FNP wurde nicht durchgeführt) nicht entstehen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 594 von 673


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Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.3.2 Erörterung zu Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie mit <strong>der</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

Mit Schreiben vom 28.04.2003 wurde durch die Stadt<br />

Dar<strong>des</strong>heim <strong>und</strong> die Gemeinde Rohrsheim im Zuge <strong>der</strong><br />

Einholung <strong>der</strong> Vorschläge <strong>zum</strong> REPHarz unter an<strong>der</strong>em<br />

gefor<strong>der</strong>t, das (alte) EG südlich <strong>der</strong> B 79 nicht mehr<br />

auszuweisen. Dieses fand Eingang in die Abwägung <strong>zum</strong><br />

REPHarz als gemeindlich "gewünschte EG-Reduzierung südlich<br />

<strong>der</strong> B 79", was sinngemäß das gleiche ist. Das die genannten<br />

Gemeinden eine Reduzierung <strong>des</strong> EG als ganzes wünschten,<br />

davon war nie die Rede, wurden doch die im Gegenzug<br />

gemeindlich gefor<strong>der</strong>te großflächige EG-Erweiterung in<br />

Richtung Norden im Aufstellungsverfahren umfänglich geprüft.<br />

442-47 <strong>zum</strong> DS 54-12 <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Abwägung (Gemeinde Aue-<br />

Fallstein):<br />

(54-12): Die hier <strong>und</strong> an vielen weiteren Stellen im<br />

REP-<strong>Entwurf</strong> aufgestellte Behauptung, von den<br />

mehrere Jahre rechtsgültig ausgewiesenen 379 ha<br />

<strong>des</strong> im REP 2000 abgesicherten EG 29/141 seien<br />

130 ha nicht bebaubar gewesen, ist so nicht korrekt.<br />

Allenfalls knapp 30 ha wären als Rand- bzw.<br />

Restriktionsflächen entfallen, so dass aufgr<strong>und</strong><br />

Vertrauensschutz auch im neuen Regionalplan<br />

min<strong>des</strong>tens 350 ha auszuweisen wären.<br />

Kenntnisnahme Es wurde nie behauptet, das konkret 130 ha <strong>des</strong> alten EG nicht<br />

mit WKA bebaubar wären, son<strong>der</strong>n es wurde festgestellt, dass<br />

die alten EG seinerzeit z.T. deutlich gröber geplant wurden als<br />

jetzt im REPHarz, so dass nunmehr <strong>der</strong> Anteil von<br />

innergebietlichen Restriktionen in den VRG-/EG-Wind deutlich<br />

abgenommen hat (so auch im VRG-Wind Dars<strong>des</strong>heim-<br />

Ba<strong>der</strong>sleben-Rohrsheim, siehe hierzu Datensatz 54-12).<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 595 von 673


TÖB:<br />

(442) Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.3.2 Erörterung zu Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie mit <strong>der</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

442-48 <strong>zum</strong> DS 54-12 <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Abwägung (Gemeinde Aue-<br />

Fallstein):<br />

(54-12): Bei Baubeginn im Windpark Druiberg im<br />

Jahre 2003 war <strong>der</strong> REP2000 noch rechtsgültig. Auf<br />

Basis dieser rechtsgültigen Ausweisung haben wir<br />

zur baulichen Umsetzung <strong>des</strong> EG 29/141 im Jahre<br />

2003 Wegebau, parkinterne Kabelstrecken, eine 12<br />

km lange 30 kV-Erdleitung von Dar<strong>des</strong>heim nach<br />

Wasserleben sowie in Wasserleben das 30/110 kV-<br />

Umspannwerk errichtet mit einer sofort verfügbaren<br />

Einspeiseleistung von 80 MW, die durch relativ<br />

einfache Maßnahmen auf 100 MW vergrößert werden<br />

kann. Diese gesamten Investitionen, für die wir<br />

Vertrauensschutz beanspruchen, umfassten ein<br />

Budget von etwa 7 Mio. Euro. Wenn durch über den<br />

gesetzlichen Standard <strong>und</strong> über die im jüngst<br />

durchgeführten bzw. z.T. noch laufenden<br />

Genehmigungungsverfahren soeben getätigten TÖP-<br />

For<strong>der</strong>ungen hinausgehende Kriterien <strong>der</strong> RPG Harz<br />

unsere genehmigten MW planungsrechtlich reduziert<br />

werden, wäre es aufgr<strong>und</strong> Vertrauensschutz Sache<br />

<strong>der</strong> RPG, entlang <strong>der</strong> Gemeindevorschläge<br />

entsprechende Zusatzflächen auszuweisen, damit die<br />

Flächenbilanz <strong>und</strong> die Wirtschaftskraft erhalten<br />

werden kann.<br />

442-49 <strong>zum</strong> DS 54-12 <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Abwägung (Gemeinde Aue-<br />

Fallstein):<br />

(54-12): Es mag zutreffen, dass Vertrauensschutz<br />

keinen Anspruch darauf gibt, dass einmal<br />

ausgewiesene Ausweisungsgebiete dauerhaft in ihrer<br />

Abgrenzung unverän<strong>der</strong>t bleiben, <strong>der</strong><br />

wirtschaftlich notwendige Vertrauensschutz erfor<strong>der</strong>t<br />

allerdings eine dauerhafte Gültigkeit <strong>der</strong> gesamten<br />

Gebietsgröße/Flächenbilanz bzw. <strong>der</strong> darin zu<br />

realisierenden MW-Leistung, weil dies Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong><br />

getätigten Vorinvestitionen ist.<br />

keine Berücksichtigung Es ergibt sich aus einer regionalplanerischen<br />

Eignungsgebietsausweisung kein automatischer rechtlicher<br />

Anspruch auf WKA-Genehmigungen in jedem Teilbereich eines<br />

solchen EG. Regionalplanerisch wird auch nicht eine zu<br />

installierende Gesamtleistung eines Windparks in den VRG-/EGvorgegeben<br />

bzw. es ergibt sich auch aus den REP-<br />

Festsetzungen kein diesbezüglicher Rechtsanspruch. Das im<br />

Ergebnis <strong>des</strong> REP2000 für das EG Dar<strong>des</strong>heim-Ba<strong>der</strong>sleben<br />

ein neues Umspannwerk zu errichten war, ergibt sich bereits<br />

aus <strong>der</strong> Festsetzung <strong>des</strong> REP2000, bei <strong>der</strong> dieses Gebiet zu<br />

den "Eignungsgebieten für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie im<br />

Bereich eines neu zu errichtenden Umspannwerkes" zugeordnet<br />

wurde. Im übrigen ging man seinerzeit im Ergebnis <strong>der</strong><br />

Windpotentialanalyse 1996 planerisch von ca. 39 WKA a 1 MW<br />

für dieses EG mit einer Flächengröße von ca. 350 ha aus<br />

(Unterlagen <strong>der</strong> öffentlichen Anhörung zur Ergänzung <strong>der</strong> REP<br />

aus dem Jahre 1997). Damit kann sich <strong>der</strong> Einwen<strong>der</strong> nicht auf<br />

einen regionalplanerischen Vertrauenssschutz für 80 MW<br />

berufen.<br />

Die projektbezogene Umsetzung eines VRG-/EG-Wind<br />

unterliegt üblicherweise einem gewissen unternehmerischen<br />

Risiko, insbeson<strong>der</strong>e was die WKA-Anzahl, -Größe <strong>und</strong><br />

Windparkkonfiguration betrifft. Regionalplanerisch muss<br />

lediglich sichergestellt werden, das ein solches Gebiet<br />

wirtschaftlich auch nutzbar ist, was für dieses Gebiet unstrittig ist.<br />

Im übrigen wurden nach unseren Unterlagen in den letzten<br />

Jahren ca. 35 WKA mit einer Gesamtleistung von ca. 74 MW<br />

baurechtlich genehmigt (gemäß Einwen<strong>der</strong> sogar 82 MW, siehe<br />

Datensatz 442-51), die jedoch bisher nicht komplett genutzt<br />

werden. Weitere Verfahren für min<strong>des</strong>tens 7 WKA sind noch<br />

anhängig.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung siehe zunächst Begründung zu Datensatz 442-48<br />

Es kann sich kein rechtlicher Vertrauensschutz auf eine Planung<br />

(hier REP2000) ergeben, die bereits 2004/2005 wegen mehrerer<br />

Verfahrensfehler oberverwaltungsgerichtlich für nichtig erklärt<br />

wird. Der vorliegende Regionalplan darf folglich nicht als bloße<br />

Fortschreibung <strong>der</strong> bereits in <strong>der</strong> Vorgängerplanung<br />

ausgewiesenen Eignungsgebiete daherkommen, son<strong>der</strong>n muss<br />

die VRG-/EG-Wind auf Gr<strong>und</strong>lage eines eigenen schlüssigen<br />

Planungskonzeptes ausweisen (siehe Urteil OVG LSA vom<br />

01.11.2007, Az. 2 L 220/5). Unabhängig davon kann sich auch<br />

kein ideeller Vertrauensschutz für Teile <strong>des</strong> alten EG ergeben,<br />

die aus verschiedenen Gründen nie konkret bzw. nicht<br />

hinreichend überplant wurden (siehe hierzu Datensätze 54-12<br />

<strong>und</strong> 442-45).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 596 von 673


TÖB:<br />

(442) Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.3.2 Erörterung zu Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie mit <strong>der</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

442-50 <strong>zum</strong> DS 54-12 <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Abwägung (Gemeinde Aue-<br />

Fallstein):<br />

(54-12): Es wäre noch zu prüfen, ob z.B. 5 <strong>der</strong> neuen<br />

6 MW-Anlagen (30 MW) im Vergleich zu 10 2 MW-<br />

Anlagen (20 MW) bei etwa gleicher Nabenhöhe<br />

tatsächlich "größere Auswirkungen auf den Raum<br />

haben", wie hier in REP 54-12 behauptet, jedenfalls<br />

bei weitem nicht in dreifachem Maße, wie die<br />

Erhöhung <strong>der</strong> installierten Leistung pro WKA<br />

zunächst vermuten lässt. Wie<strong>der</strong>holt haben uns<br />

Naturschutz-Fachleute bestätigt, dass die 6 MW-<br />

Anlagen mit einer Nabenhöhe von 125 m auch aus<br />

einem nahen Abstand von 1-2 km nur bei genauem<br />

fachk<strong>und</strong>igen Hinsehen unterscheidbar sind von den<br />

2 MW-Anlagen mit 114 m Nabenhöhe. Aus unserer<br />

Sicht ist die kleinere Zahl <strong>der</strong> 6 MW Anlagen deutlich<br />

raumverträglicher. Wir favorisieren <strong>des</strong>wegen diese<br />

Variante <strong>und</strong> werden uns auch aus Gründen <strong>der</strong><br />

Glaubwürdigkeit für die kurzfristig beschleunigte<br />

Fortsetzung <strong>des</strong> entsprechenden kommunalen<br />

Planungsverfahrens einsetzen. Eine deutliche<br />

Erhöhung <strong>der</strong> Abstandskriterien für die neuen 6 MW-<br />

Anlagen wäre daher unverständlich.<br />

442-51 <strong>zum</strong> DS 54-12 <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Abwägung (Gemeinde Aue-<br />

Fallstein):<br />

(54-12): Unglücklicherweise sind die neuen<br />

Gebietsabmessungen so ungünstig, dass ein in ca.<br />

15 Jahren vielleicht einmal durchzuführen<strong>des</strong><br />

Repowering nicht zu dem allgemein anerkannten<br />

Repowering-Ziel erhöhter Leistungsausbeute im<br />

gesamten Windpark Druiberg kommt. Aus dem in<br />

Anlage 2 beigefügten Plan geht hervor, dass <strong>der</strong><br />

neue Gebietszuschnitt bei Annahme eines<br />

windtechnischen Abstan<strong>des</strong> von 5<br />

Rotordurchmessern nur etwa zehn 6 MW-Anlagen<br />

zulässt, gegenüber <strong>der</strong> heute genehmigten Leistung<br />

von 82 MW, also nur etwa 60 MW. Auch dieses<br />

Ergebnis spricht dafür, dass jetzt auszuweisende<br />

Gebiet auf min<strong>des</strong>tens 350 ha zu vergrößern.<br />

keine Berücksichtigung Die Aussage hinsichtlich <strong>der</strong> "größeren Auswirkungen..." bezieht<br />

sich auf den Vergleich zwischen den jetzigen typischen sowie<br />

künftig verstärkt zu erwartenden 2 bis 6 MW-Anlagen <strong>und</strong> den<br />

für das "alte" Regionale Entwicklungsprogramm planerisch zu<br />

Gr<strong>und</strong>e gelegten 1 MW Standard-Typ.<br />

Die getätigte Aussage <strong>zum</strong> optischen Vergleich zwischen 2 <strong>und</strong><br />

6 MW-Anlagen ist auch Ergebnis <strong>der</strong> eigenen Umweltprüfung<br />

(Gutachten zur EDV-gestützten Landschaftsbildanalyse). Der<br />

REPHarz macht jedoch keine Planung für einen spezifischen<br />

WKA-Typ bzw. WKA-Höhe. Sie läuft sogar Gefahr, rechtlich<br />

angreifbar zu werden, wenn die Planung die "großen" WKA als<br />

wesentliche, planerische Bezugsgröße für die Abgrenzung von<br />

VRG-/EG-Wind nutzt (siehe hierzu zitierte Rechtssprechung in<br />

<strong>der</strong> Begründung zu Datensatz 54-19).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Eine Rechtsanspruch auf regionalplanerische Sicherung von 82<br />

MW o<strong>der</strong> einen an<strong>der</strong>en Min<strong>des</strong>twert im VRG-/EG-Wind<br />

Dar<strong>des</strong>heim-Ba<strong>der</strong>sleben-Rohrsheim ist nicht vorhanden (siehe<br />

Datensatz 442-48).<br />

Der vom Einwen<strong>der</strong> angesetzte (große) Min<strong>des</strong>tabstand<br />

zwischen WKA zur Begründung <strong>der</strong> Vergrößerung <strong>des</strong> VRG-<br />

Wind wurde bei <strong>der</strong> Planung/Errichtung <strong>des</strong> jetzigen Windparks<br />

regelmäßig deutlich unterschritten. Wäre dieser angesetzt<br />

worden, gäbe es jetzt auch nicht die o.g., relativ hohe installierte<br />

Leistung.<br />

Wieviele WKA eines bestimmten Typs in ca. 15 Jahren im VRG-<br />

Wind errichtet werden können, ist <strong>der</strong>zeit ohne konkrete<br />

Planungen spekulativ. Es ist <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t festzustellen, dass<br />

gemäß <strong>der</strong> groben Übersichtstkarte <strong>des</strong> Einwen<strong>der</strong>s durch die<br />

im REPHarz geschaffene Erweiterung <strong>des</strong> Windparks in<br />

Richtung Norden erst die Errichtung zweier WKA-Reihen mit je<br />

6 MW mit dem genannten Abstand ermöglicht wird. Damit<br />

schafft diese REP-Ausweisung ausreichende Möglichkeiten für<br />

das Repowering.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 597 von 673


TÖB:<br />

(442) Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.3.2 Erörterung zu Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie mit <strong>der</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

442-52 <strong>zum</strong> DS 54-19 <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Abwägung (Gemeinde Aue-<br />

Fallstein):<br />

(54-19): Der Abwägungsvorschlag hat weitgehend<br />

Recht mit <strong>der</strong> Feststellung, dass im jetzigen<br />

Windpark Druiberg "nur Abstände untereinan<strong>der</strong> von<br />

200 - 250 m innerhalb einer WKA-Reihe bzw. 250 -<br />

350 m zwischen den WKA-Reihen bestehen". Dazu<br />

ist zu sagen, dass innerhalb <strong>der</strong> guten fachlichen<br />

Praxis <strong>der</strong> WKA-Planung in Hauptwindrichtung mit 8-<br />

fachem Rotordurchmesser (bei <strong>der</strong> Dar<strong>des</strong>heimer E-<br />

70 entsprechend 560 m) <strong>und</strong> in Nebenwindrichtung<br />

mit 5-fachem Rotordurchmesser (E-70 entsprechend<br />

350 m) geplant wird.<br />

Aufgr<strong>und</strong> <strong>des</strong> vermuteten guten Windstandortes hat<br />

<strong>der</strong> Windpark Druiberg hier nach<br />

Herstellerempfehlung erstmals die Abstände auf bis<br />

<strong>zum</strong> 3-fachen Rotordurchmesser (bei <strong>der</strong> E-70<br />

entsprechend 210 m) reduziert. Dies führte bei den<br />

zwei bestehenden Anlagenreihen zu einem<br />

Parkwirkungsgrad von in <strong>der</strong> Praxis nur knapp über<br />

80%. Daher ist bisher darauf verzichtet worden, die<br />

bereits baugenehmigten Anlagen <strong>der</strong> mittleren Reihe<br />

zu errichten, weil befürchtet wurde, dass die<br />

ertragsstärkere hintere (weil höher gelegene, aber in<br />

<strong>der</strong> Hauptwindrichtung Südwest hinter <strong>der</strong><br />

südlicheren ersten) Reihe noch weiter Ertrag<br />

verlieren <strong>und</strong> <strong>der</strong> Parkwirkungsgrad damit noch<br />

weiter absinken würde.<br />

Außerdem ist seit <strong>der</strong> Installation <strong>der</strong> letzten Anlagen<br />

im Jahr 2005 die Windvergütung nach EEG<br />

inzwischen dreimal um 2 % gesunken bzw. wäre bei<br />

frühest möglicher Installation neuer Anlagen im<br />

"Rohrsheimer Streifen" im Jahr 2009 bereits viermal<br />

um 2 % gesunken, die Zinsen inzwischen aber um 2<br />

Punkte geklettert <strong>und</strong> die Anlagenpreise aufgr<strong>und</strong><br />

extremer Stahl- <strong>und</strong> Kupferpreissteigerungen<br />

ebenfalls deutlich gestiegen.<br />

Kenntnisnahme Die Regionale Planungsgemeinschaft kann bei <strong>der</strong> Abgrenzung<br />

<strong>des</strong> VRG-Wind nicht vor<strong>der</strong>gründig mögliche fehlerhafte<br />

Einschätzungen bei <strong>der</strong> projektbezogenen<br />

Windparkkonfiguration durch eine zu großzügige VRG-<br />

Erweiterung als wesentliche Gr<strong>und</strong>lage Ihrer Entscheidung<br />

machen, wenn bereits an<strong>der</strong>e öffentliche Belange nach jetzigem<br />

Kenntnisstand gegen eine solche großzügige VRG-Erweiterung<br />

sprechen (siehe hierzu z. B. Datensatz 442-7)<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Der "Rohrsheimer Erweiterungs - Streifen" liegt aus<br />

Hauptwindrichtung nunmehr sogar in <strong>der</strong> vierten<br />

Reihe, so dass hier ein katastrophales<br />

wirtschaftliches Ergebnis befürchtet werden muss,<br />

wenn in Hauptwindrichtung statt <strong>der</strong> guten fachlichen<br />

Praxis von 8 Rotordurchmessern nicht wenigstens 5<br />

Rotordurchmesser Abstand (bei <strong>der</strong> E-126<br />

entsprechend r<strong>und</strong> 600 m) erreicht werden.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 598 von 673


TÖB:<br />

(442) Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.3.2 Erörterung zu Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie mit <strong>der</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

442-53 <strong>zum</strong> DS 54-19 <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Abwägung (Gemeinde Aue-<br />

Fallstein):<br />

(54-19): Soweit <strong>der</strong> Verbreiterung <strong>des</strong> "Rohrsheimer<br />

Streifens" von 380 auf 500 m bis an den<br />

Kreuzbergweg avifaunistische Gründe entgegen<br />

gehalten werden, so möchten wir die Regionale<br />

Planungsgemeinschaft hierzu darüber informieren,<br />

dass wir unser laufen<strong>des</strong> avifaunistisches Gutachten<br />

an das Büro Ökotop um eine Beurteilung dieser<br />

Fragestellung erweitert haben <strong>und</strong> dazu spätestens<br />

berichten werden, sobald die entsprechende<br />

Erkenntnisse <strong>und</strong> Beurteilungen im Sommer/Herbst<br />

2008 aufgearbeitet vorliegen; möglicherweise kann<br />

Herr Mammen in den nächsten Wochen auch bereits<br />

eine Vorabeinschätzung abgeben.<br />

442-54 <strong>zum</strong> DS 54-19 <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Abwägung (Gemeinde Aue-<br />

Fallstein):<br />

Die Begrenzung <strong>des</strong> "Rohrsheimer Streifens" auf 380<br />

m schafft unüberwindbare Konflikte mit<br />

Belangen <strong>der</strong> Landwirtschaft <strong>und</strong> <strong>der</strong> Agrarstruktur,<br />

da in diesem Bereich soeben die langjährige<br />

Flurbereinigung durch das ALF Mitte / Halberstadt zu<br />

neuen großflächig zu bearbeitenden Flurstücken<br />

geführt hat. Der Sinn dieser Neuregelung würde<br />

diametral durchkreuzt, wenn anstelle Zuordnung <strong>zum</strong><br />

vorhandenen Kreuzbergweg nun inmitten <strong>der</strong> neuen<br />

Schläge eine Reihe suboptimaler 2 MW-WKA mit<br />

jeweils einem Weg quer zur Pflugrichtung in die<br />

Ackerböden gezogen würde. Dies dürfte auch auf<br />

heftigsten Wi<strong>der</strong>stand <strong>der</strong> Bewirtschafter stoßen.<br />

Kenntnisnahme Der genannte Gutachter hat auch das avifaunistische Gutachten<br />

für die RegPlGHarz im Rahmen <strong>der</strong> Umweltprüfung <strong>des</strong><br />

REPHarz in 2007 erstellt, mit <strong>der</strong> Empfehlung, das VRG-/EG-<br />

Wind Dar<strong>des</strong>heim-Ba<strong>der</strong>sleben gemäß 1. Planentwurf nicht zu<br />

erweitern, son<strong>der</strong>n auf ca. 158 ha zu verkleinern. Eine aktuellere<br />

Einschätzung <strong>des</strong> Gutachters liegt nicht vor.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

keine Berücksichtigung Im genannten Flurbereinigungsverfahren war die RegPlGHarz<br />

als TÖB nicht verfahrensbeteiligt. Allerdings ist das ALFF im<br />

REPHarz-Aufstellungsverfahren von Anfang an beteiligt, so<br />

dass davon auszugehen ist, das die REP-Festsetzungen <strong>zum</strong><br />

VRG-/EG-Dar<strong>des</strong>heim-Ba<strong>der</strong>sleben-Rohrsheim dieser Behörde<br />

bekannt sind.<br />

Auf den Zuschnitt <strong>der</strong> Flurstücke hat die RegPlGHarz keinen<br />

Einfluss. Ein grobmaßstäblicher (1: 100.000) Regionalplan, wie<br />

<strong>der</strong> REPHarz, stellt keine katasterscharfe Planung dar.<br />

Eine örtliche Optimierung <strong>des</strong> VRG-EG-Wind an einen<br />

vorhandenen Feldweg wäre u.U. möglich, wenn unter<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> örtlichen schutzgutbezogenen<br />

Konfliktpotentiale die damit verb<strong>und</strong>ene Gebietsvergrößerung<br />

marginal wäre. Dies wäre hier jedoch nicht <strong>der</strong> Fall, da eine<br />

solche Verschiebung <strong>der</strong> jetzigen Nordgrenze gleich eine VRG-<br />

Erweiterung von ca. 45 bis 50 h bedeuten würde.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 599 von 673


TÖB:<br />

(442) Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.3.2 Erörterung zu Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie mit <strong>der</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

442-55 <strong>zum</strong> DS 54-19 <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Abwägung (Gemeinde Aue-<br />

Fallstein):<br />

(54-19): Soweit <strong>der</strong> Verbreiterung <strong>des</strong> "Rohrsheimer<br />

Streifens" Interessenlagen <strong>der</strong> Westerburg entgegen<br />

gehalten werden, möchten wir Ihnen dazu unsere<br />

Beurteilung zur Kenntnis geben, dass eine<br />

Verbreiterung hieran nicht scheitern muss, weil wir<br />

mit den Eigentümern <strong>der</strong> Westerburg im Gespräch<br />

<strong>und</strong> optimistisch sind, einen entsprechenden<br />

wirtschaftlichen Ausgleich in bei<strong>der</strong>lei<br />

Interessenlage zu erreichen. Wir sind gern bereit, die<br />

Regionale Planungsgemeinschaft hierzu im Detail zu<br />

informieren. Auch bei geringfügiger Verbreiterung <strong>des</strong><br />

"Rohrsheimer Streifens" auf 500 m werden die<br />

Schutzinteressen <strong>der</strong> Westerburg in vollem Umfang<br />

berücksichtigt, denn <strong>der</strong> laut<br />

Kriterienkatalog vorgesehene Abstand von 1.500 m<br />

wird auch dann mehr als eingehalten. Eine noch<br />

größere Ausweitung <strong>des</strong> Schutzabstan<strong>des</strong> würde<br />

Einzelinteressen übermäßig einfließen lassen.<br />

442-56 <strong>zum</strong> DS 54-19 <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Abwägung (Gemeinde Aue-<br />

Fallstein):<br />

keine Berücksichtigung Durch den Betreiber <strong>der</strong> Hotelanlage "Wasserschloß<br />

Westerburg" wurde im Erörterungstermin gerade eine solche<br />

Einigung nicht in Aussicht gestellt (siehe Datensatz 487-1, Herr<br />

Lerche).<br />

Im Kriterienkatalog-Wind <strong>der</strong> RegPlGHarz existiert ein solcher<br />

Min<strong>des</strong>tabstand von 1.500 nicht. Im Kriterium Nr. 21 wurde zu<br />

Vorrangstandorten für Kultur- <strong>und</strong> Denkmalpflege, wie <strong>der</strong><br />

Westerburg, im Regelfall ein Min<strong>des</strong>tabstand von 1.000 m<br />

festgelegt. Ein darüber hinausgehen<strong>der</strong> Abstand als zusätzliche<br />

Restriktionszone kann im Einzelfall festgelegt werden. Unter<br />

Berücksichtigung <strong>der</strong> Stellungnahmen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>amtes für<br />

Archäologie <strong>und</strong> Denkmalpflege (siehe z.B. Datensatz 259-6)<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> Ergebnisse <strong>der</strong> Umweltprüfung (siehe Umweltbericht)<br />

wurde wegen <strong>der</strong> Gefahr einer Landschafts- <strong>und</strong><br />

Ortsbildverunstaltung auf ein deutliches Heranrücken <strong>des</strong> VRG-<br />

Wind an die Westerburg verzichtet. Damit spielen nicht nur<br />

Einzelinteressen von Privatpersonen, son<strong>der</strong>n auch öffentliche<br />

Belange bei dieser Abwägung<br />

eine relevante Rolle.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Kenntnisnahme siehe Datensatz 442-61<br />

Kenntnisnahme nein<br />

(54-19): Zur Frage <strong>der</strong> Genehmigungsfähigkeit <strong>der</strong><br />

Anlage 37/47 haben wir im Erörterungstermin einige<br />

neue Gesichtspunkte vorgetragen <strong>und</strong> dazu eine<br />

ausführliche Stellungnahme überreicht, die wir<br />

ebenfalls dieser Stellungnahme mit <strong>der</strong> nochmaligen<br />

Bitte um Berücksichtigung beifügen, siehe Anlage 3.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 600 von 673


TÖB:<br />

(442) Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.3.2 Erörterung zu Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie mit <strong>der</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

442-57 <strong>zum</strong> DS 54-19 <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Abwägung (Gemeinde Aue-<br />

Fallstein):<br />

(54-19): Unsere letzte Eingabe zu den "beiden WKA-<br />

Standorten im südöstlichen Randbereich <strong>des</strong><br />

Windparks Dar<strong>des</strong>heim-Ba<strong>der</strong>sleben", die<br />

versehentlich von <strong>der</strong> RPG als die "Anlagen 43 <strong>und</strong><br />

44 mit geringer Nähe zur B 244 mit 80 - 100 m<br />

Entfernung" verstanden wurden, bezog sich<br />

allerdings auf die WKA 29 <strong>und</strong> 27, wobei die Anlage<br />

27 etwa 400 m von <strong>der</strong> B 244 entfernt liegt, so dass<br />

Straßennähe hier nicht ausschlaggebend für die<br />

Nicht-Berücksichtigung gewesen sein kann: Sollten<br />

dazu avifaunistische Gründe beigetragen haben, so<br />

informieren wir hiermit, dass die nochmalige<br />

avifaunistische Beurteilung <strong>der</strong> WKA - Standorte 27<br />

<strong>und</strong> 29 ebenfalls Gegenstand ist unseres laufenden<br />

Prüfungsauftrages an das Büro Ökotop.<br />

Kenntnisnahme Die WKA Nr. 27 befindet sich nach unseren Unterlagen am<br />

Rand <strong>des</strong> VRG-EG-Wind <strong>und</strong> damit innerhalb dieses Gebietes.<br />

Die WKA 29 liegt ca. 100 m von <strong>der</strong> B 244 entfernt <strong>und</strong> damit<br />

außerhalb <strong>des</strong> VRG.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 601 von 673


TÖB:<br />

(442) Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.3.2 Erörterung zu Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie mit <strong>der</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

442-58 <strong>zum</strong> DS 54-20 <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Abwägung (Gemeinde Aue-<br />

Fallstein):<br />

(54-20): Wie<strong>der</strong>holt behauptet die RPG in den<br />

Erörterungsunterlagen, lediglich "10 WKA-Standorte<br />

in Straßennähe" könnten planerisch nicht abgesichert<br />

werden. Wie aus dem beigelegten Plan (Anlage 4)<br />

hervorgeht <strong>und</strong> in unserer Stellungnahme zur <strong>2.</strong><br />

Planän<strong>der</strong>ung anlagenscharf dargestellt, befinden<br />

sich die Anlagen 43, 44, 29, 22, 15, 9, 2, 1, 49, 48, 14<br />

sowie 53 im Abstand von ca. 100 m von B<strong>und</strong>esbzw.<br />

Kreisstraßen <strong>und</strong> wurden wohl ausschließlich<br />

<strong>des</strong>wegen von dem REP planerisch nicht<br />

abgesichert, obwohl dieselbe Behörde, die <strong>der</strong> REP<br />

angeblich einen Abstand von 200 m empfohlen hat,<br />

im noch laufenden immissionsrechtlichen<br />

Genehmigungsverfahren <strong>zum</strong> Windpark Druiberg<br />

ausdrücklich den bei den genannten <strong>und</strong> inzwischen<br />

genehmigten 12 WKA zugr<strong>und</strong>e gelegten Abstand<br />

von 100 m als genehmigungsrechtlich unbedenklich<br />

zugestimmt hat. Aus unserer Sicht begründet dies die<br />

Möglichkeit <strong>der</strong> ausnahmsweisen Abweichung von<br />

Standard-Abstand <strong>des</strong> Kriteriums Nr. 3, <strong>zum</strong>al <strong>der</strong><br />

wie<strong>der</strong>holt aufgeführte "Kippschutz" keine in die<br />

Zuständigkeit <strong>der</strong> Straßenbauverwaltung fallende<br />

Angelegenheit <strong>und</strong> im übrigen auch kein seriöser <strong>und</strong><br />

daher verfahrensrechtlich berücksichtigungsfähiger<br />

Punkt ist, denn die Frage <strong>der</strong> Stand- <strong>und</strong><br />

Betriebssicherheit ist ausschließlich <strong>und</strong><br />

abschließend bauordnungsrechtlich im Rahmen <strong>der</strong><br />

Baustatik bzw. <strong>des</strong> Typenprüfungsverfahrens zu<br />

prüfen. Zusätzlich zu den vorgenannten 12 planerisch<br />

nicht abgesicherten WKA scheinen auch die beiden<br />

WKA 27 <strong>und</strong> 46 ohne nachvollziehbaren Gr<strong>und</strong><br />

außerhalb <strong>des</strong> zukünftigen VRG zu liegen, obwohl<br />

vor kurzem bau- <strong>und</strong> immissionsrechtlich ohne<br />

irgendwelche behördlichen o<strong>der</strong> privaten Einsprüche<br />

genehmigt.<br />

keine Berücksichtigung Es wurde vom Einwen<strong>der</strong> im gesamten REP-<br />

Aufstellungsverfahren keine solche Übersichtskarte mit einem<br />

geeigneten Maßstab (z.B. 1:5.000 o<strong>der</strong> 1: 10.000) vorgelegt, <strong>der</strong><br />

eine relativ genaue Zuordnung <strong>der</strong> einzelnen WKA-Standorte<br />

<strong>zum</strong> VRG-Wind erlaubt. Die im Datensatz 54-20 bzw. 442-6 von<br />

uns getätigten Aussagen beruhen auf dem digitalen<br />

Raumordnungskataster <strong>und</strong> den im BImSchG-Antrag 2004<br />

beigefügten Lageplan 1:5.000.<br />

Die vom Einwen<strong>der</strong> genannten WKA Nr. 2 <strong>und</strong> 53 befinden sich<br />

ca. 220 bzw. 200 m von den genannten Straßen entfernt <strong>und</strong><br />

damit innerhalb <strong>des</strong> VRG-Wind.<br />

Die seinerzeit getroffene Zustimmung zu diesen Anlagen<br />

(BImSchG-Antrag von 2004) beruhte auf den Festlegungen <strong>des</strong><br />

alten REP2000, <strong>der</strong> aber zwischenzeitlich für nichtig erklärt<br />

wurde. Außerdem war <strong>der</strong> REPHarz <strong>zum</strong> damaligen Zeitpunkt<br />

im Verfahren noch nicht weit vorangeschritten.<br />

Die WKA-Nr. 27 <strong>und</strong> 46 befinden sich nach unseren Unterlagen<br />

ebenfalls im VRG-Wind (siehe Datensatz 442-6).<br />

Zur Problematik: Abstand Straße <strong>zum</strong> VRG-/EG-Wind siehe<br />

Datensatz 442-3 <strong>und</strong> 54-20 (Gemeinde Aue-Fallstein).<br />

Die jetzt außerhalb <strong>des</strong> VRG-Wind stehenden WKA besitzen<br />

baurechtlichen Bestandsschutz. Wie bereits mehrfach<br />

ausgeführt, würde erst im Zuge <strong>des</strong> Repowering in ca. 15 bis 20<br />

Jahren dieser Aspekt eine rechtlich relevante Rolle spielen. Die<br />

Notwendigkeit eines Abweichens im Ausnahmefall vom<br />

Kriterium Nr. 3 ist im Rahmen einer am Vorsorgegr<strong>und</strong>satz<br />

orientierten Regionalplanung hier nicht erkennbar, wenn<br />

ohnehin beim Repowering nicht alle jetzigen WKA-Standorte<br />

wie<strong>der</strong> bebaut werden sollen (siehe Datensatz 442-51, deutliche<br />

Reduzierung <strong>der</strong> WKA-Standortanzahl beim Repowering).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 602 von 673


TÖB:<br />

(442) Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.3.2 Erörterung zu Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie mit <strong>der</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

442-59 <strong>zum</strong> DS 54-21 <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Abwägung (Gemeinde Aue-<br />

Fallstein):<br />

(54-21): Sofern die RPG <strong>der</strong> Meinung ist, es sei mit<br />

den "Erweiterungsmöglichkeiten am Nordrand <strong>des</strong><br />

VRG <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>stock für einen Energiepark Nordharz<br />

mit mehreren Erzeugungsarten erneuerbarer<br />

Energien längst gegeben", so steht dies nicht nur im<br />

Wi<strong>der</strong>spruch zur REP-Aussage auf Seite 529,<br />

wonach "angesichts <strong>der</strong> möglichen (sehr hohen)<br />

Investitionssummen für eine eigene 110 kV-Leitung<br />

mit einem Umspannwerk auf die 380 kV-Ebene ein<br />

relativ großer Windpark mit min<strong>des</strong>tens 80 - 100 MW<br />

zu installieren<strong>der</strong> Leistung notwendig wäre". Die<br />

fachlich unbegründete Aussage ausreichen<strong>der</strong> Größe<br />

in Dar<strong>des</strong>heim führt sich schon dadurch ad<br />

absurdum, dass von <strong>der</strong> geplanten Auslegung <strong>des</strong><br />

Windparks auf 80 - 100 MW möglicherweise<br />

irgendwann nur <strong>der</strong> heutige Ausbauzustand von 62<br />

MW minus die planerisch nicht abgesicherten 14<br />

Anlagen (28 MW), also nur mit 34 MW nur r<strong>und</strong> 1/3<br />

<strong>der</strong> früheren Ausgangsplanung verbleiben wird.<br />

Damit einhergehen würde eine nicht nachvollziehbare<br />

Schwächung <strong>der</strong> regionalen Wirtschaftskraft, die<br />

insbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> möglichen Dar<strong>des</strong>heimer<br />

Entwicklung schaden würde zu einem Regenerativen<br />

Energiezentrum mit Schaffung höherer regionaler<br />

Energiesicherheit auch durch private Investition in<br />

den bereits begonnenen Ringschluß <strong>des</strong> Harznetzes<br />

zwischen Wasserleben, Dar<strong>des</strong>heim <strong>und</strong><br />

Schwanebeck.<br />

teilweise Berücksichtigung Die Aussagen <strong>des</strong> Einwen<strong>der</strong>s zu den Repoweringpotentialen<br />

im VRG-/EG-Wind Dar<strong>des</strong>heim-Ba<strong>der</strong>sleben-Rohrsheim sind<br />

angesichts <strong>des</strong> möglichen Zeitraumes <strong>des</strong> Repowering (in 15<br />

bis 20 Jahren) <strong>und</strong> dem Fehlen diesbezüglicher konkreter<br />

Planungen sehr spekulativ <strong>und</strong> z.T. auch wi<strong>der</strong>sprüchlich zu den<br />

eigenen Aussagen <strong>des</strong> Einwen<strong>der</strong>s (siehe z.B. Datensatz 442-<br />

51). Ein Vertrauensschutz bzw. Anrecht auf regionalplanerische<br />

Sicherung einer bestimmten Gesamtleistung im VRG-/EG-Wind<br />

besteht nicht (siehe Datensätze 442-48 <strong>und</strong> 442-51). Im übrigen<br />

würde <strong>der</strong> Einwen<strong>der</strong> laut Datensatz 442-61 bei <strong>der</strong> strittigen<br />

WKA 37/47 am Westrand (außerhalb) <strong>des</strong> VRG-/EG-Wind die<br />

planerische Nicht-Absicherung durch den REPHarz durchaus<br />

akzeptieren, sofern die RegPlGHarz <strong>der</strong> BImschG-<br />

Genehmigung dieser Anlage zustimmen würde.<br />

Die Aussage im Datensatz 442-11 (S. 529 gemäß Einwen<strong>der</strong>)<br />

hinsichtlich möglicher Investionen für ein Umspannwerk für die<br />

380-kV-Ebene bezog sich nicht auf das jetzt ausgewiesene<br />

VRG, son<strong>der</strong>n auf die vom Einwen<strong>der</strong> zusätzlich<br />

vorgeschlagene große Windparkfläche in <strong>der</strong> Gemeinde Huy<br />

(Wockenstedter Mühle o<strong>der</strong> bei Schlanstedt). Das dort ein<br />

großer Windpark für eine solche Einspeisung bzw. zur<br />

Refinanzierung einer privatwirtschaftlich geplanten 110-kV-<br />

Leitung benötigt wird, ist bereits aus dem Vorschlag <strong>des</strong><br />

Einwen<strong>der</strong>s klar ersichtlich. Jedoch wird dieser Absatz in<br />

Datensatz 442-11 wegen fehlen<strong>der</strong> konkreter Daten wie<strong>der</strong><br />

gestrichen. Dieser Aspekt ist aber nicht entscheidend für den<br />

Abwägungsvorschlag im Datensatz 442-11, <strong>der</strong> sonst inhaltlich<br />

nicht verän<strong>der</strong>t wird.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 603 von 673


TÖB:<br />

(442) Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.3.2 Erörterung zu Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie mit <strong>der</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

442-61 <strong>zum</strong> DS 442-8 <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Abwägung:<br />

1. Die Anlage 37/47 hat im laufenden<br />

immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

allseitige Zustimmung von den Bürgern <strong>und</strong> den<br />

Gemeinden erfahren einschließlich aller Träger<br />

öffentlicher Belange, mit Ausnahme <strong>der</strong><br />

Regionalplanung, vorwiegend aufgr<strong>und</strong> <strong>des</strong><br />

Argumentes, das neue Eignungsgebiet dehne sich<br />

dann zu weit nach Westen aus. Allerdings ist zu<br />

bedenken, dass das bisher gültige Eignungsgebiet,<br />

das ähnlich wie alle an<strong>der</strong>en Eignungsgebiete in<br />

Sachsen-Anhalt in Folge <strong>der</strong> Entscheidung <strong>des</strong> OVG<br />

Halle rechtsunwirksam wurde, in diesem Bereich mit<br />

früherer Zustimmung <strong>der</strong> Regionalplanung sogar<br />

noch weiter nach Westen reichte, nahezu bis zur<br />

Grenze Dar<strong>des</strong>heim/Hessen am dortigen Kalbkebach.<br />

<strong>2.</strong> Auch von UNB/ONB wurden im noch laufenden<br />

immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

gegen den Standort 37/47 keinerlei <strong>Bedenken</strong><br />

vorgebracht.<br />

3. Da das immissionsrechtliche<br />

Genehmigungsverfahren kurz vor dem Abschluss<br />

steht, könnte die Anlage bei geän<strong>der</strong>ter<br />

regionalplanerischer Stellungnahme kurzfristig<br />

genehmigt werden. Eine zukünftige planerische Nicht-<br />

Absicherung würde akzeptiert.<br />

4. Da <strong>der</strong> westlich <strong>der</strong> Rohrsheimer Kreisstrasse <strong>und</strong><br />

nördlich <strong>der</strong> Gemarkungsgrenze Dar<strong>des</strong>heim/<br />

Rohrsheim auf Rohrsheimer Gebiet liegende Teil <strong>des</strong><br />

im Rahmen <strong>der</strong> <strong>2.</strong> Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong><br />

Regionalplanentwurfs neu ausgewiesenen<br />

"Rohrsheimer Streifens" mitten auf ein horstfähiges<br />

Waldbiotop fällt, was bei <strong>der</strong> bisherigen Planung<br />

übersehen wurde <strong>und</strong> im Rahmen <strong>der</strong><br />

avifaunistischen Prüfung möglicherweise eine<br />

Abstandsfor<strong>der</strong>ung zur Folge haben wird, könnte<br />

man diesen Teil <strong>des</strong> geplanten Vorranggebietes<br />

nördlich <strong>der</strong> Dar<strong>des</strong>heimer Grenze sicherheitshalber<br />

wie<strong>der</strong> zurücknehmen <strong>und</strong> diese Flächen z.B. im<br />

Umfeld <strong>der</strong> WKA 37/47 ausweisen.<br />

5. Seinerzeit gab es ausschließlich <strong>Bedenken</strong> gegen<br />

die seit 2002 geplante Anlage 37/47 wegen etwas zu<br />

geringen Abstan<strong>des</strong> <strong>zum</strong> (einzigen)<br />

Nachbarwohnhaus (Chausseehaus Nawroth). Wir<br />

haben daraufhin die beiden westlichsten<br />

Anlagenstandorte 52 <strong>und</strong> 47 zu dem neuen Standort<br />

37/47 verschmolzen <strong>und</strong> in rechtlicher Einigung mit<br />

<strong>der</strong> Familie Nawroth den Abstand ausreichend für<br />

teilweise Berücksichtung Nach <strong>der</strong> Eörterung erfolgte nochmals eine Abstimmung mit<br />

dem Lan<strong>des</strong>verwaltungsamt <strong>und</strong> <strong>der</strong> unteren<br />

Naturschutzbehörde hinsichtlich <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> WKA 37/47<br />

innerhalb <strong>des</strong> seit 2004 ldf. BImSchG-Genehmigungsverfahrens<br />

(zunächst für 38 WEA, dann nur noch für 4 WKA, da<br />

zwischenzeitlich ursprüngliche Bau- in BImSchG-<br />

Genehmigungen umgewandelt wurden). In diesem Verfahren<br />

wurden speziell zur WKA 37/47 mit Ausnahme <strong>der</strong><br />

planungsrechtlichen Lage außerhalb eines Windgebietes<br />

(zunächst sowohl EG-Wind gemäß REP2000 als auch später<br />

VRG-EG-Wind gemäß REPHarz) keine gr<strong>und</strong>sätzlichen<br />

Versagungsgründe durch die beteiligten Stellen vorgetragen<br />

(auch nicht von <strong>der</strong> UNB).<br />

Beim vom Einwen<strong>der</strong> genannten "Waldbiotop" handelt es sich lt.<br />

Biotoptypenkartierung um ein ca. 0,4 ha großes Feldgehölz,<br />

welches vollständig von Acker umgeben ist. Durch die UNB<br />

wurden keine diesbezüglichen <strong>Bedenken</strong> geäußert, die eine<br />

Genehmigungsfähigkeit von WKA in diesem Teil <strong>des</strong> VRG-Wind<br />

in Frage stellen könnte. Auch die sonstigen<br />

Verfahrensbeteiligten haben im Beteiligungsverfahren <strong>zum</strong><br />

REPHarz-<strong>Entwurf</strong> keine diesbezüglichen <strong>Bedenken</strong> geäußert.<br />

Eine Zurücknahme dieses Bereiches ist nach jetzigem<br />

Kenntnisstand also nicht notwendig (für diesen Bereich laufen lt.<br />

Aussage eines an<strong>der</strong>en Windparkplaners auf Gr<strong>und</strong>lage <strong>der</strong><br />

VRG-Abgrenzung im <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REPHarz WKA-Planungen).<br />

Die in Nr. 1 <strong>und</strong> 6 getätigten Aussagen <strong>des</strong> Einwen<strong>der</strong>s sind<br />

bezüglich <strong>des</strong> REP2000 <strong>und</strong> <strong>der</strong> Abstandskriterien <strong>der</strong><br />

RegPlGHarz nicht korrekt. Das alte <strong>und</strong> rechtlich nicht mehr<br />

relevante EG-Wind reichte in seiner westlichsten Ausdehnung<br />

ungefähr bis zur Höhe <strong>der</strong> WKA 37/47, wobei dieser Standort<br />

nördlich <strong>und</strong> damit außerhalb <strong>des</strong> alten EG liegt (siehe hierzu<br />

Datensatz 442-8). Die Standortplanung dieser WKA konnte gar<br />

nicht den Kriterienkatalog-Wind <strong>der</strong> RegPlGHarz<br />

berücksichtigen, weil dieser erst in 12/2004 beschlossen <strong>und</strong><br />

<strong>der</strong> BImSchG-Antrag mit dieser Anlage bereits in 10/2004 zur<br />

Genehmigung eingereicht wurde.<br />

Die planungsrechtliche Än<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Einzelhauses an <strong>der</strong> B 79<br />

wurde bereits im <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REPHarz berücksichtigt (siehe<br />

Datensatz 442-8). Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> oben genannten<br />

Aussagen <strong>des</strong> LVwA <strong>und</strong> <strong>der</strong> UNB könnten somit aus dem<br />

Kriterienkatalog-Wind dem strittigen WKA-Standort 37/47, <strong>der</strong><br />

bisher ca. 360 m westlich <strong>der</strong> westlichen VRG-Grenze liegt, nur<br />

noch die Kriterien Nr. 9 (Landschaftsbild) <strong>und</strong> 11 (Vogelschutz)<br />

entgegen gehalten werden. Der Standort befindet sich ca. 3,8<br />

km vom EU SPA Fallstein entfernt <strong>und</strong> damit im geringem Maße<br />

in <strong>der</strong> Restriktionszone gemäß Kriterium Nr. 11. Diesbezügliche<br />

standortkonkrete erhebliche <strong>Bedenken</strong> wurden jedoch im<br />

BImSchG-Verfahren nicht geäußert. Gemäß <strong>der</strong><br />

Landschaftsbildgutachten ist die bereits jetzt vorhandene Ost-<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 604 von 673


TÖB:<br />

(442) Windpark Druiberg GmbH & CO KG<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.3.2 Erörterung zu Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie mit <strong>der</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

eine Betriebswohnung gestaltet <strong>und</strong> im gleichen Zuge<br />

eine Nutzungsän<strong>der</strong>ung von Wohnhaus auf<br />

Betriebswohnung baulasttechnisch festgeschrieben.<br />

Gleichzeitig hat <strong>der</strong> 45jährige, schwer vermittelbare<br />

<strong>und</strong> Arbeit suchende Sohn <strong>des</strong> Hauses, Frank<br />

Nawroth, eine Daueranstellung im Windpark erhalten.<br />

6. Der Standort <strong>der</strong> WKA 37/47 wurde geplant in<br />

Abstimmung mit sämtlichen Abstandskriterien <strong>der</strong><br />

Regionalen Planungsgemeinschaft. Kein<br />

Abstandskriterium spricht definitiv gegen diese<br />

Anlage!<br />

West-Streckung <strong>des</strong> Windparks wegen <strong>der</strong> großräumigen<br />

technischen Kulissenwirkung sehr kritisch zu bewerten, so dass<br />

eine wesentliche Verlängerung nach Osten o<strong>der</strong> Westen nicht<br />

erfolgen sollte (Dr. Le<strong>der</strong>er). Eine räumlich eng begrenzte<br />

Erweiterung <strong>der</strong> VRG-Wind um ca. 9 ha bis <strong>zum</strong> Standort <strong>der</strong><br />

WKA37/47 liegt aber unter Berücksichtigung <strong>der</strong> bereits<br />

vorhandenen Vorbelastung im planerischen Ermessen. Es<br />

würde keine wesentliche Erweiterung <strong>des</strong> bereits ca. 3,7 km<br />

breiten Windparks bedeuten. Weitere relevante<br />

Erweiterungsmöglichkeiten in Richtung Westen sind wegen <strong>der</strong><br />

örtlichen Nutzungsstrukturen (B 79, Tal <strong>des</strong> Kalbkebach) nicht<br />

mehr vorhanden. Die vorgeschlagene Erweiterung würde sich<br />

auf die Dar<strong>des</strong>heimer Gemarkung beschränken. Damit hätte das<br />

VRG-Wind dann eine Flächengröße von ca. 252 ha.<br />

Auf einen Vertrauensschutz für die Standortplanung 37/47 <strong>und</strong><br />

damit abgeleitet, ein Anspruch auf zwingende Erweiterung <strong>des</strong><br />

VRG-Wind bis zu diesem Standort kann sich <strong>der</strong> Einwen<strong>der</strong><br />

jedoch nicht berufen.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 605 von 673


TÖB:<br />

(443) Privatperson An.B.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

443-1 Angesichts <strong>der</strong> verschärften europapolitischen<br />

Klimaschutz-Verpflichtungen ist es für mich<br />

unverständlich, warum <strong>der</strong> vorgelegte <strong>Entwurf</strong> <strong>zum</strong><br />

REP Harz die bisherigen Windkraftgebiete in dieser<br />

Region um r<strong>und</strong> 17 % <strong>und</strong> den lan<strong>des</strong>weit<br />

beispielhaften Energiepark Druiberg sogar um 35 %<br />

reduziert - trotz seines hohen Innovationspotentials<br />

<strong>und</strong> seiner außergewöhnlich guten öffentlichen<br />

Akzeptanz. Auch wenn man über die<br />

landschaftsästhetische Wirkung von Windparks<br />

sicher geteilter Meinung sein kann, bedeutet die<br />

Reduzierung <strong>der</strong> Eignungsfläche im Raum<br />

Dar<strong>des</strong>heim von ca. 380 auf ca. 250 ha, dass mehr<br />

als 1/3 <strong>der</strong> bisher möglichen schadstofffreien<br />

Stromproduktion zukünftig verhin<strong>der</strong>t wird. Dadurch<br />

wird <strong>der</strong> Klimaschutzvorteil, aber auch die<br />

Wirtschaftskraft <strong>des</strong> zukünftigen regenerativen<br />

Zentrums in Dar<strong>des</strong>heim empfindlich beschnitten - zu<br />

Lasten <strong>der</strong> umliegenden Gemeinden <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

zukünftigen Generation im neuen Großkreis.<br />

teilweise Berücksichtigung siehe Abwägung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>des</strong> Ortschaftsrates<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

Hessen (Datensatz 459-1), da wortgleiche <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Bedenken</strong><br />

11 keine <strong>Bedenken</strong><br />

Sogar das laufende Genehmigungsverfahren wird<br />

behin<strong>der</strong>t, indem <strong>der</strong> beantragten westlichsten<br />

Anlage 37/47 die Zustimmung verweigert wird,<br />

obwohl sie sich im Gesamtzusammenhang <strong>des</strong><br />

Windparks harmonisch einfügt <strong>und</strong> niemanden stört.<br />

Aus wirtschafts- <strong>und</strong> klimapolitischen Gründen bitte<br />

ich Sie darum, im Bereich <strong>des</strong> Druibergs r<strong>und</strong> 380 ha<br />

zukünftige Windvorrangfläche zu belassen <strong>und</strong> hier<br />

<strong>der</strong> beantragten Anlage 37/47 die Zustimmung zu<br />

erteilen.<br />

444-1 Es bestehen seitens <strong>der</strong> B<strong>und</strong>esnetzagentur keine<br />

<strong>Anregungen</strong> bzw. <strong>Bedenken</strong>.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 606 von 673


TÖB:<br />

(445) Privatperson, D.F.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

445-1 Angesichts <strong>der</strong> verschärften europapolitischen<br />

Klimaschutz-Verpflichtungen ist es für mich<br />

unverständlich, warum <strong>der</strong> vorgelegte <strong>Entwurf</strong> <strong>zum</strong><br />

REP Harz die bisherigen Windkraftgebiete in dieser<br />

Region um r<strong>und</strong> 17 % <strong>und</strong> den lan<strong>des</strong>weit<br />

beispielhaften Energiepark Druiberg sogar um 35 %<br />

reduziert - trotz seines hohen Innovationspotentials<br />

<strong>und</strong> seiner außergewöhnlich guten öffentlichen<br />

Akzeptanz. Auch wenn man über die<br />

landschaftsästhetische Wirkung von Windparks<br />

sicher geteilter Meinung sein kann, bedeutet die<br />

Reduzierung <strong>der</strong> Eignungsfläche im Raum<br />

Dar<strong>des</strong>heim von ca. 380 auf ca. 250 ha, dass mehr<br />

als 1/3 <strong>der</strong> bisher möglichen schadstofffreien<br />

Stromproduktion zukünftig verhin<strong>der</strong>t wird. Dadurch<br />

wird <strong>der</strong> Klimaschutzvorteil, aber auch die<br />

Wirtschaftskraft <strong>des</strong> zukünftigen regenerativen<br />

Zentrums in Dar<strong>des</strong>heim empfindlich beschnitten - zu<br />

Lasten <strong>der</strong> umliegenden Gemeinden <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

zukünftigen Generation im neuen Großkreis.<br />

teilweise Berücksichtigung siehe Abwägung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>des</strong> Ortschaftsrates<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

Hessen (Datensatz 459-1), da wortgleiche <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Bedenken</strong><br />

Sogar das laufende Genehmigungsverfahren wird<br />

behin<strong>der</strong>t, indem <strong>der</strong> beantragten westlichsten<br />

Anlage 37/47 die Zustimmung verweigert wird,<br />

obwohl sie sich im Gesamtzusammenhang <strong>des</strong><br />

Windparks harmonisch einfügt <strong>und</strong> niemanden stört.<br />

Aus wirtschafts- <strong>und</strong> klimapolitischen Gründen bitte<br />

ich Sie darum, im Bereich <strong>des</strong> Druibergs r<strong>und</strong> 380 ha<br />

zukünftige Windvorrangfläche zu belassen <strong>und</strong> hier<br />

<strong>der</strong> beantragten Anlage 37/47 die Zustimmung zu<br />

erteilen.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 607 von 673


TÖB:<br />

(446) Privatperson C.S.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

446-1 Angesichts <strong>der</strong> verschärften europapolitischen<br />

Klimaschutz-Verpflichtungen ist es für mich<br />

unverständlich, warum <strong>der</strong> vorgelegte <strong>Entwurf</strong> <strong>zum</strong><br />

REP Harz die bisherigen Windkraftgebiete in dieser<br />

Region um r<strong>und</strong> 17 % reduziert. Der in <strong>der</strong><br />

vergangenen Woche veröffentlichte <strong>2.</strong> Teil <strong>des</strong> UN<br />

Klimaberichtes muss auch in unserer Region<br />

verstärkt beachtet werden. Nach <strong>der</strong> Kenntnisnahme<br />

dieses Berichtes halte ich eine Reduzierung nicht<br />

mehr für zeitgemäß, ja eigentlich für<br />

verantwortungslos. Völlig unverständlich ist für mich<br />

die Reduzierung <strong>der</strong> möglichen Flächen in<br />

Dar<strong>des</strong>heim beim Windpark Druiberg sogar um 35 %.<br />

Und das (o<strong>der</strong> gerade?) trotz seines hohen<br />

Innovationspotentials <strong>und</strong> seiner außergewöhnlich<br />

guten öffentlichen Akzeptanz vor Ort. Auch wenn<br />

man über die landschaftsästhetische Wirkung von<br />

Windparks sicher geteilter Meinung sein kann,<br />

bedeutet die Reduzierung <strong>der</strong> Eignungsfläche im<br />

Raum Dar<strong>des</strong>heim von ca. 380 auf ca. 250 ha, dass<br />

mehr als 1/3 <strong>der</strong> bisher möglichen schadstofffreien<br />

Stromproduktion zukünftig verhin<strong>der</strong>t wird. Dadurch<br />

wird <strong>der</strong> Klimaschutzvorteil, aber auch die<br />

Wirtschaftskraft <strong>des</strong> zukünftigen regenerativen<br />

Zentrums in Dar<strong>des</strong>heim empfindlich beschnitten - zu<br />

Lasten <strong>der</strong> umliegenden Gemeinden <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

zukünftigen Generation im neuen Landkreis Harz.<br />

teilweise Berücksichtigung siehe Abwägung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>des</strong> Ortschaftsrates<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

Hessen (Datensatz 459-1), da wortgleiche <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Bedenken</strong><br />

Sogar das laufende Genehmigungsverfahren wird<br />

behin<strong>der</strong>t, indem <strong>der</strong> beantragten westlichsten<br />

Anlage 37/47 die Zustimmung verweigert wird,<br />

obwohl sie sich im Gesamtzusammenhang <strong>des</strong><br />

Windparks harmonisch einfügt <strong>und</strong> niemanden stört.<br />

Aus wirtschafts- <strong>und</strong> klimapolitischen Gründen bitte<br />

ich Sie darum, im Bereich <strong>des</strong> Druibergs r<strong>und</strong> 380 ha<br />

zukünftige Windvorrangfläche zu belassen <strong>und</strong> hier<br />

<strong>der</strong> beantragten Anlage 37/47 die Zustimmung zu<br />

erteilen.<br />

5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

447-7 Das Eignungsgebiet für Windenergie EG 4<br />

(Amesdorf) befindet sich westlich von unserer<br />

Pipelinetrasse. Bei <strong>der</strong> Errichtung von<br />

Windkraftanlagen ist gr<strong>und</strong>sätzlich ein<br />

Sicherheitsabstand von Spitzenhöhe Rotor plus halbe<br />

Schutzstreifenbreite <strong>zum</strong> Pipelinesystem einzuhalten.<br />

Kenntnisnahme Das EG Amesdorf liegt mit ca. 700 m Entfernung zur<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Pipelinetrasse deutlich außerhalb <strong>des</strong> aufgezeigten<br />

Sicherheitsabstan<strong>des</strong>.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 608 von 673


TÖB:<br />

(447) DOW Olefinverb<strong>und</strong> GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.3.3 Gas-, Erdöl- <strong>und</strong> Produktenleitungen<br />

447-1 Im östlichem Teil <strong>des</strong> dargestellten Planungsraumes<br />

sind die Rohstoffpipeline Rostock - Böhlen (RRB)<br />

einschl. Steuerkabel <strong>und</strong> die Pipeline Stade -<br />

Teutschenthal (PST) unseres Unternehmens verlegt<br />

(siehe beiliegende Übersichtskarte).<br />

447-2 Die Pipelines, die in einem gemeinsamen<br />

Trassenkorridor verlegt sind, queren das Territorium<br />

<strong>des</strong> Landkreises Aschersleben - Staßfurt in etwa im<br />

Bereich zwischen Schackenthal <strong>und</strong> Bründel sowie<br />

bei Hohenerxleben. An <strong>der</strong> L73 zwischen Staßfurt<br />

<strong>und</strong> Hohenerxleben befindet sich eine<br />

Armaturenstation.<br />

447-3 Der Trassenkorridor unserer Pipelines ist in <strong>der</strong><br />

Anlage 2 <strong>zum</strong> REP Harz (Karte <strong>der</strong> überregional- <strong>und</strong><br />

regional bedeutsamen Versorgungs- <strong>und</strong><br />

Produktenleitungen) unter Berücksichtigung <strong>des</strong><br />

Maßstabes <strong>der</strong> Karte hinreichend genau dargestellt.<br />

447-4 Für die Bereitstellung von digitalen Leitungsdaten zur<br />

Darstellung <strong>der</strong> Pipelines in weiterführenden<br />

Planungsunterlagen bitten wir Sie, sich im direkten<br />

Kontakt mit <strong>der</strong> Firma DMCone (Ansprechpartner<br />

Herr Eckert Tel. 03461-49-2175) über das<br />

Datenformat <strong>und</strong> den Transfer zu verständigen.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Weiterführende Planungen werden von <strong>der</strong> Regionalplanung Kenntnisnahme nein<br />

nicht durchgeführt. Zur Übersicht sind die zur Verfügung<br />

gestellten Karten ausreichend.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 609 von 673


TÖB:<br />

(447) DOW Olefinverb<strong>und</strong> GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.3.3 Gas-, Erdöl- <strong>und</strong> Produktenleitungen<br />

447-6 Über unseren Pipelines ist ein Schutzstreifen in<br />

Breite von 6,0 m (3,0 m beidseitig <strong>der</strong> Rohrachse)<br />

definiert. Für den Schutzstreifen <strong>der</strong> Leitungen ist zu<br />

beachten, dass generell keine betriebsfremden<br />

Gebäude bzw. bauliche Anlagen errichtet <strong>und</strong><br />

tiefwurzelnde Bepflanzungen vorgenommen werden<br />

dürfen sowie keinerlei Ablagerungen von Materialien<br />

<strong>und</strong> Gegenständen erfolgen darf. Gemäß<br />

gesetzlichen For<strong>der</strong>ungen muss <strong>der</strong> Schutzstreifen<br />

eine einwandfreie Wartung <strong>der</strong> Leitungen zu jedem<br />

Zeitpunkt ermöglichen. Sonstige Einwirkungen, die<br />

den Bestand o<strong>der</strong> Betrieb dieser Leitungen<br />

beeinträchtigen o<strong>der</strong> gefährden, dürfen nicht<br />

vorgenommen werden. Hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Fluginspektion ist ein Einwachsen <strong>der</strong> Baumkronen in<br />

den Schutzstreifen dauerhaft auszuschließen.<br />

Arbeiten im Schutzstreifen bedürfen <strong>der</strong><br />

ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung bzw.<br />

Zustimmung unseres Unternehmens nach vorheriger<br />

Anzeige <strong>des</strong> genauen Leistungsumfanges im<br />

Schutzstreifenbereich.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10 Sonstiges<br />

447-5 Dem vorliegenden <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REPHarz stimmen<br />

wir gr<strong>und</strong>sätzlich zu.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 610 von 673


TÖB:<br />

(448) Privatperson C.F.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

448-1 Angesichts <strong>der</strong> verschärften europapolitischen<br />

Klimaschutz-Verpflichtungen ist es für mich<br />

unverständlich, warum <strong>der</strong> vorgelegte <strong>Entwurf</strong> <strong>zum</strong><br />

REP Harz die bisherigen Windkraftgebiete in dieser<br />

Region um r<strong>und</strong> 17 % <strong>und</strong> den lan<strong>des</strong>weit<br />

beispielhaften Energiepark Druiberg sogar um 35 %<br />

reduziert - trotz seines hohen Innovationspotentials<br />

<strong>und</strong> seiner außergewöhnlich guten öffentlichen<br />

Akzeptanz. Auch wenn man über die<br />

landschaftsästhetische Wirkung von Windparks<br />

sicher geteilter Meinung sein kann, bedeutet die<br />

Reduzierung <strong>der</strong> Eignungsfläche im Raum<br />

Dar<strong>des</strong>heim von ca. 380 auf ca. 250 ha, dass mehr<br />

als 1/3 <strong>der</strong> bisher möglichen schadstofffreien<br />

Stromproduktion zukünftig verhin<strong>der</strong>t wird. Dadurch<br />

wird <strong>der</strong> Klimaschutzvorteil, aber auch die<br />

Wirtschaftskraft <strong>des</strong> zukünftigen regenerativen<br />

Zentrums in Dar<strong>des</strong>heim empfindlich beschnitten - zu<br />

Lasten <strong>der</strong> umliegenden Gemeinden <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

zukünftigen Generation im neuen Großkreis.<br />

teilweise Berücksichtigung siehe Abwägung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>des</strong> Ortschaftsrates<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

Hessen (Datensatz 459-1), da wortgleiche <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Bedenken</strong><br />

Sogar das laufende Genehmigungsverfahren wird<br />

behin<strong>der</strong>t, indem <strong>der</strong> beantragten westlichsten<br />

Anlage 37/47 die Zustimmung verweigert wird,<br />

obwohl sie sich im Gesamtzusammenhang <strong>des</strong><br />

Windparks harmonisch einfügt <strong>und</strong> niemanden stört.<br />

Aus wirtschafts- <strong>und</strong> klimapolitischen Gründen bitte<br />

ich Sie darum, im Bereich <strong>des</strong> Druibergs r<strong>und</strong> 380 ha<br />

zukünftige Windvorrangfläche zu belassen <strong>und</strong> hier<br />

<strong>der</strong> beantragten Anlage 37/47 die Zustimmung zu<br />

erteilen.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 611 von 673


TÖB:<br />

(449) Privatperson Ca.S.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

449-1 Angesichts <strong>der</strong> verschärften europapolitischen<br />

Klimaschutz-Verpflichtungen ist es für mich<br />

unverständlich, warum <strong>der</strong> vorgelegte <strong>Entwurf</strong> <strong>zum</strong><br />

REP Harz die bisherigen Windkraftgebiete in dieser<br />

Region um r<strong>und</strong> 17 % <strong>und</strong> den lan<strong>des</strong>weit<br />

beispielhaften Energiepark Druiberg sogar um 35 %<br />

reduziert - trotz seines hohen Innovationspotentials<br />

<strong>und</strong> seiner außergewöhnlich guten öffentlichen<br />

Akzeptanz. Auch wenn man über die<br />

landschaftsästhetische Wirkung von Windparks<br />

sicher geteilter Meinung sein kann, bedeutet die<br />

Reduzierung <strong>der</strong> Eignungsfläche im Raum<br />

Dar<strong>des</strong>heim von ca. 380 auf ca. 250 ha, dass mehr<br />

als 1/3 <strong>der</strong> bisher möglichen schadstofffreien<br />

Stromproduktion zukünftig verhin<strong>der</strong>t wird. Dadurch<br />

wird <strong>der</strong> Klimaschutzvorteil, aber auch die<br />

Wirtschaftskraft <strong>des</strong> zukünftigen regenerativen<br />

Zentrums in Dar<strong>des</strong>heim empfindlich beschnitten - zu<br />

Lasten <strong>der</strong> umliegenden Gemeinden <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

zukünftigen Generation im neuen Großkreis.<br />

teilweise Berücksichtigung siehe Abwägung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>des</strong> Ortschaftsrates<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

Hessen (Datensatz 459-1), da wortgleiche <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Bedenken</strong><br />

Sogar das laufende Genehmigungsverfahren wird<br />

behin<strong>der</strong>t, indem <strong>der</strong> beantragten westlichsten<br />

Anlage 37/47 die Zustimmung verweigert wird,<br />

obwohl sie sich im Gesamtzusammenhang <strong>des</strong><br />

Windparks harmonisch einfügt <strong>und</strong> niemanden stört.<br />

Aus wirtschafts- <strong>und</strong> klimapolitischen Gründen bitte<br />

ich Sie darum, im Bereich <strong>des</strong> Druibergs r<strong>und</strong> 380 ha<br />

zukünftige Windvorrangfläche zu belassen <strong>und</strong> hier<br />

<strong>der</strong> beantragten Anlage 37/47 die Zustimmung zu<br />

erteilen.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 612 von 673


TÖB:<br />

(450) Privatperson C.L.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

450-1 Ich möchte mein absolutes Unverständnis angesichts<br />

<strong>der</strong> aktuellen <strong>und</strong> globalen Herausfor<strong>der</strong>ungen <strong>des</strong><br />

Klimaschutzes über den vorgelegte <strong>Entwurf</strong> <strong>zum</strong> REP<br />

Harz äußern. Darin werden die bisherigen<br />

Windkraftgebiete in dieser Region um r<strong>und</strong> 17 % <strong>und</strong><br />

den lan<strong>des</strong>weit beispielhaften Energiepark Druiberg<br />

sogar um 35 % reduziert. Damit werden nicht nur<br />

lokale <strong>und</strong> regionale Arbeitsplätze vernichtet bzw.<br />

gefährdet (vor Ort, Hersteller in Magdeburg, an<strong>der</strong>e<br />

Zulieferer). Son<strong>der</strong>n es ist auch eine Gefährdung <strong>des</strong><br />

hohen Innovationspotentials. Angesichts <strong>der</strong><br />

außergewöhnlich guten öffentlichen Akzeptanz<br />

gerade <strong>des</strong> Energieparks Druiberg sind Ihre<br />

Planungen mehr als verwun<strong>der</strong>lich.<br />

Die Reduzierung <strong>der</strong> Eignungsfläche im Raum<br />

Dar<strong>des</strong>heim von ca. 380 auf ca. 250 ha verhin<strong>der</strong>t<br />

zukünftig mehr als 1/3 <strong>der</strong> bisher möglichen<br />

schadstofffreien Stromproduktion. Dadurch wird <strong>der</strong><br />

Klimaschutzvorteil, aber auch die Wirtschaftskraft<br />

<strong>des</strong> zukünftigen regenerativen Zentrums in<br />

Dar<strong>des</strong>heim empfindlich beschnitten - zu Lasten <strong>der</strong><br />

umliegenden Gemeinden <strong>und</strong> <strong>der</strong> zukünftigen<br />

Generation im neuen Großkreis.<br />

Aus wirtschafts- <strong>und</strong> klimapolitischen Gründen bitte<br />

ich Sie darum, im Bereich <strong>des</strong> Druibergs r<strong>und</strong> 380 ha<br />

zukünftige Windvorrangfläche zu belassen <strong>und</strong> hier<br />

<strong>der</strong> beantragten Anlage 37/47 unverzüglich die<br />

Zustimmung zu erteilen. Aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> zukünftigen<br />

technischen Weiterentwicklungen könnten bei einem<br />

Belassen <strong>der</strong> jetzigen Größe ohne weitere<br />

Landschaftseingriffe trotzdem enorme Steigerungen<br />

<strong>der</strong> Produktion <strong>und</strong> damit CO2-Einsparungen möglich<br />

sein. Gerade <strong>der</strong> Harz wird Verlierer möglicher<br />

globaler Klimaverän<strong>der</strong>ungens sein<br />

(Schneeunsischerheit in den Hochlagen, noch<br />

weniger Regen im Schatten <strong>des</strong> Brocken). Auf diese<br />

globalen Herausfor<strong>der</strong>unge benötigen wir auch<br />

kommunale Antworten. Bitte verhin<strong>der</strong>n Sie die<br />

begonnenen Verän<strong>der</strong>ungen im Energiesektor nicht,<br />

son<strong>der</strong>n ermöglichen Sie einen weiteren Ausbau.<br />

teilweise Berücksichtigung siehe Abwägung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>des</strong> Ortschaftsrates<br />

Hessen (Datensatz 459-1), da inhaltlich gleiche <strong>Anregungen</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong>;<br />

zusätzlich:<br />

Eine Vernichtung von Arbeitsplätzen durch die jetzige VRG-<br />

Wind-Ausweisung im REPHarz ist, auch im übertragenden<br />

Sinne, z.B. für die Windenergiebranche, nicht erkennbar. Der<br />

Großteil <strong>der</strong> im Vgl. <strong>zum</strong> "alten" Eignungsgebiet reduzierten<br />

Fläche wurde bisher ohnehin nicht mit WKA-Standorten<br />

überplant, Gleichzeitig wurde eine nördliche Erweiterung für<br />

einige neue WKA durch das VRG-Wind vorgenommen. Ein<br />

darüber hinaus gehende großflächige Erweiterung ist wegen <strong>der</strong><br />

erheblichen Beeinträchtigung an<strong>der</strong>er öffentlicher Belange (z.B.<br />

Vogelschutz, Landschafts- <strong>und</strong> Ortsbild, Tourismus,<br />

Landwirtschaft, Denkmalschutz) dann nicht mehr<br />

raumverträglich.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 613 von 673


TÖB:<br />

(451) Gesellschaft zur För<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Nationalparks Harz e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

451-1 Auch <strong>und</strong> gerade <strong>der</strong> Harz ist vom globalen<br />

Klimawandel betroffen. Diese Tatsache findet sich<br />

jedoch in Ihrem o.a. <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> keinen Nie<strong>der</strong>schlag.<br />

Der Klimawandel ist auch in <strong>der</strong> Planungsregion Harz<br />

längst messbar. Mehrere Institutionen erheben hier<br />

Klimadaten, z.B. <strong>der</strong> Deutsche Wetterdienst (DWD)<br />

o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt<br />

(www.talsperren-lsa.de) - daher verfügen wir über<br />

eine gute Datengr<strong>und</strong>lage. Viele Messstationen<br />

stehen an den Talsperrendämmen.<br />

Standardmessgerät ist <strong>der</strong> Hellmann-Regenmesser.<br />

Bereits vor Jahren wurde im Rahmen <strong>der</strong><br />

Borkenkäferdiskussionen im Harz angemerkt, dass in<br />

unserem Mittelgebirge die Zahl <strong>der</strong> Tropentage, d.h.<br />

<strong>der</strong> Tage mit einem Maximum <strong>der</strong> Lufttemperatur von<br />

über 30 °C, zunimmt. 2003 war es dann auf dem<br />

Brocken so warm wie noch nie. Die Wetterstation<br />

Brocken meldete am 1<strong>2.</strong>8.2003 eine<br />

Maximaltemperatur von 28.2 °C - damit wurde die<br />

aus dem Jahr 1992 stammende Rekordtemperatur<br />

eingestellt. Bemerkenswert ist außerdem, dass dort<br />

an drei Tagen hintereinan<strong>der</strong> die 25 °C-Marke<br />

überschritten wurde. Das hatte es auf dem Brocken<br />

noch nie zuvor gegeben. Der DWD nannte es das<br />

"Superjahr 2003"; die Jahresmitteltemperatur 2003<br />

aller deutschen Stationen war um 1,2* C wärmer als<br />

üblich <strong>und</strong> im Durchschnitt aller Stationen fielen 25%<br />

Nie<strong>der</strong>schlag weniger als im langjährigen Mittel.<br />

2005 lagen auf dem Brocken die durchschnittlich<br />

gemessenen Temperaturen um 0.7 °C über dem<br />

statistisch zu erwartenden Wert. Die gleiche Tendenz<br />

besteht im Westharz: die Harzwasserwerke stellten<br />

aufgr<strong>und</strong> ihrer langjährigen Messreihen fest, dass <strong>der</strong><br />

Sommer 2005 (Mai - Oktober) deutlich wärmer als im<br />

langjährigen Mittel ausfiel - die Temperaturdifferenz<br />

betrug ca. 1 °C. Die Erwärmung führte in diesem<br />

Zeitraum im Oberharz zu einer deutlich höheren<br />

Verdunstung <strong>und</strong> damit trotz <strong>des</strong> nur wenig<br />

unterdurchschnittlichen Nie<strong>der</strong>schlages zu Abflüssen<br />

von nur 50 - 70 % <strong>des</strong> Mittelwertes <strong>der</strong> Vorjahre.<br />

Am 20.7.2006 überschritt die Temperatur auf dem<br />

Brocken erneut die Marke von 28 °C. Insgesamt war<br />

<strong>der</strong> Juli 2006 <strong>der</strong> heißeste seit Menschengedenken<br />

registrierte Juli im Harz. Ebenfalls ungewöhnlich<br />

warm war <strong>der</strong> Winter 2006/2007.<br />

Sollte auch nur das mil<strong>des</strong>te Szenarium <strong>der</strong><br />

Klimaforscher eintreten, sind die Jahre 2003 <strong>und</strong><br />

2006 erst <strong>der</strong> Auftakt einer Entwicklung, in <strong>der</strong> sog.<br />

"Superjahre" häufig aufeinan<strong>der</strong> folgen werden.<br />

Kenntnisnahme In den Allgemeinen Gr<strong>und</strong>sätzen sowie in den einzelfachlichen<br />

Gr<strong>und</strong>sätzen wird auf Maßnahmen zur Verringerung von<br />

Treibhausgasen, <strong>zum</strong> Klimaschutz eingegangen. In den Pkt.<br />

5.1.1, 6.1.4 wird speziell auf den Hochwasserschutz <strong>und</strong> den<br />

weiteren Ausbau großflächiger Freizeitanlagen eingegangen.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 614 von 673


TÖB:<br />

(451) Gesellschaft zur För<strong>der</strong>ung <strong>des</strong> Nationalparks Harz e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

Für den Harz hat <strong>der</strong> Tourismus eine beson<strong>der</strong>e<br />

wirtschaftliche Bedeutung. In dieser Branche ist <strong>der</strong><br />

Wintersporttourismus beson<strong>der</strong>s vom Klimawandel<br />

betroffen - es muss mit einer zurückgehenden<br />

Schneesicherheit gerechnet werden, für die<br />

langfristig kaum geeignete Anpassungsmaßnahmen<br />

bestehen.<br />

Aus dem Klimawandel ergeben sich auch für die<br />

Plangungsregion Harz vielfältige Risiken für den<br />

Naturschutz, die menschliche Ges<strong>und</strong>heit, die Land-,<br />

Forst- <strong>und</strong> Wasserwirtschaft sowie für Tourismus <strong>und</strong><br />

Verkehr. Probleme werden u.a. von<br />

Hochwasserereignissen <strong>und</strong> Trockenperioden<br />

ausgehen.<br />

Dem Harz wird langsam aber sicher <strong>der</strong> Schnee<br />

ausgehen. Diese Tatsache wird gravierende<br />

Auswirkungen haben <strong>und</strong> muss sich auf jeden Fall in<br />

<strong>der</strong> Regionalplanung wie<strong>der</strong>finden, sonst wäre sie<br />

bereits bei Verabschiedung in diesem Punkt nicht<br />

mehr aktuell.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 615 von 673


TÖB: (452) Privatperson D. u. M. H.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

452-1 Angesichts <strong>der</strong> verschärften europapolitischen<br />

Klimaschutz-Verpflichtungen ist es für mich<br />

unverständlich, warum <strong>der</strong> vorgelegte <strong>Entwurf</strong> <strong>zum</strong><br />

REP Harz die bisherigen Windkraftgebiete in dieser<br />

Region um r<strong>und</strong> 17 % reduziert. Der in <strong>der</strong><br />

vergangenen Woche veröffentlichte <strong>2.</strong> Teil <strong>des</strong> UN<br />

Klimaberichtes muss auch in unserer Region<br />

verstärkt beachtet werden. Nach <strong>der</strong> Kenntnisnahme<br />

dieses Berichtes halte ich eine Reduzierung nicht<br />

mehr für zeitgemäß, ja eigentlich für<br />

verantwortungslos. Völlig unverständlich ist für mich<br />

die Reduzierung <strong>der</strong> möglichen Flächen in<br />

Dar<strong>des</strong>heim beim Windpark Druiberg sogar um 35 %.<br />

Und das (o<strong>der</strong> gerade?) trotz seines hohen<br />

Innovationspotentials <strong>und</strong> seiner außergewöhnlich<br />

guten öffentlichen Akzeptanz vor Ort. Auch wenn<br />

man über die landschaftsästhetische Wirkung von<br />

Windparks sicher geteilter Meinung sein kann,<br />

bedeutet die Reduzierung <strong>der</strong> Eignungsfläche im<br />

Raum Dar<strong>des</strong>heim von ca. 380 auf ca. 250 ha, dass<br />

mehr als 1/3 <strong>der</strong> bisher möglichen schadstofffreien<br />

Stromproduktion zukünftig verhin<strong>der</strong>t wird. Dadurch<br />

wird <strong>der</strong> Klimaschutzvorteil, aber auch die<br />

Wirtschaftskraft <strong>des</strong> zukünftigen regenerativen<br />

Zentrums in Dar<strong>des</strong>heim empfindlich beschnitten - zu<br />

Lasten <strong>der</strong> umliegenden Gemeinden <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

zukünftigen Generation im neuen Landkreis Harz.<br />

teilweise Berücksichtigung siehe Abwägung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>des</strong> Ortschaftsrates<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

Hessen (Datensatz 459-1), da wortgleiche <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Bedenken</strong><br />

Sogar das laufende Genehmigungsverfahren wird<br />

behin<strong>der</strong>t, indem <strong>der</strong> beantragten westlichsten<br />

Anlage 37/47 die Zustimmung verweigert wird,<br />

obwohl sie sich im Gesamtzusammenhang <strong>des</strong><br />

Windparks harmonisch einfügt <strong>und</strong> niemanden stört.<br />

Aus wirtschafts- <strong>und</strong> klimapolitischen Gründen bitte<br />

ich Sie darum, im Bereich <strong>des</strong> Druibergs r<strong>und</strong> 380 ha<br />

zukünftige Windvorrangfläche zu belassen <strong>und</strong> hier<br />

<strong>der</strong> beantragten Anlage 37/47 die Zustimmung zu<br />

erteilen.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 616 von 673


TÖB: (453) Privatperson H. T.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

453-1 Angesichts <strong>der</strong> verschärften europapolitischen<br />

Klimaschutz-Verpflichtungen ist es für mich<br />

unverständlich, warum <strong>der</strong> vorgelegte <strong>Entwurf</strong> <strong>zum</strong><br />

REP Harz die bisherigen Windkraftgebiete in dieser<br />

Region um r<strong>und</strong> 17 % reduziert. Der in <strong>der</strong><br />

vergangenen Woche veröffentlichte <strong>2.</strong> Teil <strong>des</strong> UN<br />

Klimaberichtes muss auch in unserer Region<br />

verstärkt beachtet werden. Nach <strong>der</strong> Kenntnisnahme<br />

dieses Berichtes halte ich eine Reduzierung nicht<br />

mehr für zeitgemäß, ja eigentlich für<br />

verantwortungslos. Völlig unverständlich ist für mich<br />

die Reduzierung <strong>der</strong> möglichen Flächen in<br />

Dar<strong>des</strong>heim beim Windpark Druiberg sogar um 35 %.<br />

Und das (o<strong>der</strong> gerade?) trotz seines hohen<br />

Innovationspotentials <strong>und</strong> seiner außergewöhnlich<br />

guten öffentlichen Akzeptanz vor Ort. Auch wenn<br />

man über die landschaftsästhetische Wirkung von<br />

Windparks sicher geteilter Meinung sein kann,<br />

bedeutet die Reduzierung <strong>der</strong> Eignungsfläche im<br />

Raum Dar<strong>des</strong>heim von ca. 380 auf ca. 250 ha, dass<br />

mehr als 1/3 <strong>der</strong> bisher möglichen schadstofffreien<br />

Stromproduktion zukünftig verhin<strong>der</strong>t wird. Dadurch<br />

wird <strong>der</strong> Klimaschutzvorteil, aber auch die<br />

Wirtschaftskraft <strong>des</strong> zukünftigen regenerativen<br />

Zentrums in Dar<strong>des</strong>heim empfindlich beschnitten - zu<br />

Lasten <strong>der</strong> umliegenden Gemeinden <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

zukünftigen Generation im neuen Landkreis Harz.<br />

teilweise Berücksichtigung siehe Abwägung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>des</strong> Ortschaftsrates<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

Hessen (Datensatz 459-1), da wortgleiche <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Bedenken</strong><br />

Sogar das laufende Genehmigungsverfahren wird<br />

behin<strong>der</strong>t, indem <strong>der</strong> beantragten westlichsten<br />

Anlage 37/47 die Zustimmung verweigert wird,<br />

obwohl sie sich im Gesamtzusammenhang <strong>des</strong><br />

Windparks harmonisch einfügt <strong>und</strong> niemanden stört.<br />

Aus wirtschafts- <strong>und</strong> klimapolitischen Gründen bitte<br />

ich Sie darum, im Bereich <strong>des</strong> Druibergs r<strong>und</strong> 380 ha<br />

zukünftige Windvorrangfläche zu belassen <strong>und</strong> hier<br />

<strong>der</strong> beantragten Anlage 37/47 die Zustimmung zu<br />

erteilen.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 617 von 673


TÖB: (453) Privatperson H. T.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

453-2 Zusatzgedanken:<br />

Wegen <strong>der</strong> großen Gefahr bin auch ich gegen<br />

Beibehaltung <strong>des</strong> Atomstroms. Was ist mit<br />

Geothermie? Solarstrom? Zu teuer? Wasserstrom?<br />

Wenn die Windrä<strong>der</strong> die Ästhetik <strong>der</strong> Landschaft<br />

beeinträchtigen <strong>und</strong> die Vögel gefährden sollten,<br />

könnte man auf vorgenannte an<strong>der</strong>e Alternativ-<br />

Energiearten zurückgreifen. Wind gibt es ja auch<br />

nicht immer, um die Windrä<strong>der</strong> rotieren zu lassen.<br />

Sonne auch nicht. Also Mischenergie ins Netz<br />

einspeisen. Die weißen Windrä<strong>der</strong> sehen doch ganz<br />

hübsch aus in <strong>der</strong> Landschaft.<br />

keine Berücksichtigung Gebiets-/ortskonkrete regionalplanerische Festlegungen zur<br />

raumordnerischen Sicherung an<strong>der</strong>er erneuerbarer<br />

Energiegewinnungsformen sind <strong>der</strong>zeit nicht notwendig <strong>und</strong><br />

werden auch lan<strong>des</strong>planerisch (im Gegensatz zur Windenergie)<br />

nicht gefor<strong>der</strong>t. Diesbezügliche allgemeine Festlegungen sind<br />

im REPHarz u.a. als einzelfachliche Gr<strong>und</strong>sätze im Pkt. 7.9.<br />

(Energie) enthalten.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

13.10 Erörterung zu Sonstiges<br />

453-3 Absage Erörterungstermin Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

5.<strong>2.</strong>5 Vorbehaltsgebiete für Rohstoffgewinnung<br />

454-1 Die Egelner Südmulde sollte keine Vorbehaltsflächen<br />

für Kiesabbau darstellen. Es wird eine<br />

jahrtausendalte Kulturlandschaft auf 170 ha zerstört.<br />

Sollten die guten Böden nicht erhalten werden <strong>und</strong><br />

dafür an<strong>der</strong>e nicht so fruchtbare Bereiche für den<br />

Kiesabbau genutzt werden? Die Bodengüte ist<br />

verloren <strong>und</strong> nicht wie<strong>der</strong> herstellbar.<br />

keine Berücksichtigung Das gesamte nördliche Harzvorland <strong>und</strong> die Teile <strong>der</strong><br />

Magdeburger Börde, die <strong>der</strong> Planungsregion Harz angehören,<br />

sind i.d.R. durch hochwertige Böden gekennzeichnet (Teil <strong>des</strong><br />

Schwarzerde-/Lößgürtels). Die Verbreitung abbauwürdiger,<br />

mineralischer Rohstoffe ist im Vgl. <strong>zum</strong> Boden aber noch stärker<br />

standortgeb<strong>und</strong>en.<br />

Es ist auch Aufgabe <strong>der</strong> Regionalplanung, eine vorsorgende,<br />

langfristig angelegte Rohstoffsicherung vorzunehmen (§ 2 Abs.<br />

2 Nr. 9 Raumordnungsgesetz). Dies erfolgt für den Bereich<br />

Staßfurt - Egeln, bezogen auf den Rohstoff Kiessand, mit dem<br />

Vorranggebiet Marbe/Atzendorf <strong>und</strong> dem Vorbehaltsgebiet<br />

Egeln-Süd.<br />

Siehe auch Datensatz 201-15 (Bauernverband Börde).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

6.3.4 Nachrichtenverkehr/Telekommunikation<br />

455-1 In Ihrem Planungsbereich befinden sich Kabel bzw.<br />

Anlagen <strong>der</strong> ARCOR AG & Co.KG:<br />

Lichtwellenleiterkabel F 5501, gekennzeichnet im<br />

beiliegenden Lageplan.<br />

Laut <strong>der</strong> bislang vorliegenden Beschreibung <strong>des</strong><br />

Vorhabens werden zur Zeit keine Maßnahmen zur<br />

Sicherung von vorhandenen Arcor-Anlagen bzw.<br />

Baufeldfreimachungen erfor<strong>der</strong>lich sein.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 618 von 673


TÖB:<br />

(456) Salzgitter Flachstahl GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />

456-1 Die Abteilung Umweltschutz <strong>der</strong> Salzgitter Flachstahl<br />

GmbH nimmt in Angelegenheiten <strong>des</strong><br />

Umweltschutzes die Interessen <strong>der</strong> Ilsenburger<br />

Grobblech GmbH -kurz ILG- wahr. Daher möchten<br />

wir von dieser Stelle nach Vorlage <strong>des</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong>s<br />

<strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die<br />

Planregion Harz zur Glie<strong>der</strong>ungsnummer 6.1.4.<br />

Spiegelstrich Freizeit- <strong>und</strong> Erholungsgebiet "Ilseaue"<br />

Ilsenburg folgende <strong>Bedenken</strong> äußern <strong>und</strong> begründen:<br />

Das ausgewiesene Plangebiet soll im Wesentlichen<br />

<strong>der</strong> Freizeit <strong>und</strong> Erholung dienen. Der Abstand zu<br />

den Werksanlagen <strong>der</strong> ILG beträgt nur ca. 300 m. Für<br />

das Land Sachsen-Anhalt gilt für die Aufstellung von<br />

Bebauungsplänen als Orientierungshilfe <strong>der</strong> sog.<br />

Abstandserlass (veröffentlicht im Ministerialblatt<br />

Sachsen-Anhalt Nr. 67 vom 03.11.1993) <strong>der</strong> unseres<br />

Erachtens auch hier zur Anwendung kommen kann.<br />

Danach soll <strong>der</strong> Schutzabstand zu Anlagen <strong>zum</strong><br />

Walzen von Metallen ca. 500 m betragen. Die<br />

Werksanlagen <strong>der</strong> ILG sind im rechtskräftigen<br />

Bebauungsplan Nr. 19 "Industriepark" berücksichtigt<br />

<strong>und</strong> basierend auf einem aktuellen Lärmkataster mit<br />

entsprechenden, flächenbezogenen<br />

Schallleistungspegeln belegt um angrenzende<br />

Standorte <strong>und</strong> Planbereiche so weit wie möglich zu<br />

schützen. Trotzdem können die mit dem Betrieb <strong>des</strong><br />

Grobblechwalzwerkes auftretenden<br />

Lärmimmissionen, auch zur Nachtzeit, sich subjektiv<br />

nachteilig auf das Son<strong>der</strong>gebiet "Ilseaue" auswirken.<br />

Wir regen <strong>des</strong>halb an, den Vorrangstandort Freizeit<strong>und</strong><br />

Erholungsgebiet "Ilseaue" zu überdenken,<br />

<strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t aber den Schutzabstand von 500 m zu<br />

würdigen.<br />

An dieser Stelle möchten wir auch noch einmal<br />

erwähnen, dass die Salzgitter AG bereits mit<br />

Schreiben vom 25.05.1998 an die<br />

Verwaltungsgemeinschaft Ilsenburg auf die<br />

beson<strong>der</strong>e Problematik zur Aufstellung <strong>des</strong><br />

Bebauungsplanes Nr. 12 "Ilseaue" hingewiesen hat.<br />

keine Berücksichtigung Die Geschäftsstelle bedankt sich für den Hinweis auf<br />

notwendige immissionsschutzrechtliche Beeinträchtigungen zur<br />

Standortausweisung einer regional bedeutsamen Freizeitanlage<br />

im Ilsetal.<br />

Im REPHarz werden nur grobmaßstäbige Ausweisungen<br />

festgelegt. Konkrete Standorte, immissionsschutzrechtliche<br />

Abstände <strong>und</strong> weitere Festlegungen treffen die nachgeordneten<br />

Planungsebenen, die Regionalplanung ist nur rahmensetzend.<br />

Ihr Hinweis im Zuge <strong>der</strong> B-Planung an die<br />

Verwaltungsgemeinschaft trifft genau die beschriebene<br />

nachgeordnete Planungsebene. Wie darin jedoch mit Ihren<br />

Einwänden verfahren wird, obliegt nicht dem Abwägungsgebot<br />

<strong>der</strong> Regionalplanung. Eine mögliche Anpassung <strong>der</strong><br />

kommunalen Bauleitplanung würde nicht den Vorrangstandort<br />

gänzlich in Frage stellen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 619 von 673


TÖB:<br />

(457) Bürgerinitiative Naturnaher Hochwasserschutz Selke<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

457-1 Z 5 ("Die im Harz befindlichen wasserbaulichen<br />

Anlagen im Sinne <strong>des</strong> § 88 Wassergesetz Sachsen-<br />

Anhalt sind entsprechend ihrer<br />

Nutzungsmöglichkeiten in die Maßnahmen für den<br />

Hochwasserschutz soweit wie möglich<br />

einzubeziehen") ergänzen um:<br />

"Alle Möglichkeiten <strong>des</strong> vorsorgenden<br />

Hochwasserschutzes sind auszuschöpfen. In den<br />

Gemeinden sind Wasserwehren zu organisieren <strong>und</strong><br />

mit mobilen Hochwasserschutzsystemen auszurüsten<br />

<strong>und</strong> an diesen zu schulen."<br />

457-2 G 7 ("Voraussetzung für die Planung <strong>und</strong> den Bau<br />

künftiger Hochwasserrückhaltebecken ist die<br />

Ausschöpfung aller Möglichkeiten <strong>des</strong> vorsorgenden<br />

Hochwasserschutzes") streichen!<br />

keine Berücksichtigung Satz 1 <strong>des</strong> Ergänzungsvorschlages ist bereits sinngemäß im G<br />

6 <strong>des</strong> Pkt. 5.1.1. enthalten.<br />

Inwieweit mobile Hochwasserschutzmaßnahmen geeignet sind,<br />

unter den konkreten Bedingungen <strong>des</strong> Selketals einen effektiven<br />

<strong>und</strong> hinreichend sicheren Hochwasserschutz zu gewährleisten,<br />

kann regionalplanerisch nicht eingeschätzt werden. Dies ist im<br />

Sinne <strong>des</strong> G 7 als ein möglicher Teil von vorsorgenden<br />

Hochwasserschutzmaßnahmen durch die Fachplanung zu<br />

prüfen.<br />

Eine strikte Vorgabe zur diesbezüglichen Ausrüstung <strong>der</strong><br />

Gemeinde als Gefahrenabwehrmaßnahme <strong>und</strong> <strong>der</strong> genannten<br />

Schulungspflicht kann regionalplanerisch ohnehin nicht<br />

vorgenommen werden (fehlende Zuständigkeit).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Erst mit dem Verweis alle (sinnvollen) Möglichkeiten <strong>des</strong><br />

vorsorgenden Hochwasserschutzes auszuschöpfen, ist es<br />

möglich, den Bau von Hochwasserrückhaltebecken evt.<br />

einzuschränken.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 620 von 673


TÖB:<br />

(457) Bürgerinitiative Naturnaher Hochwasserschutz Selke<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

457-3 Z 8 ( "Zur Verringerung <strong>der</strong> Hochwassergefährdung<br />

von Siedlungsbereichen im Selketal sind neben<br />

ergänzenden Maßnahmen <strong>des</strong> dezentralen<br />

Hochwasserrückhaltes unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Raumordnung fachplanerische<br />

Voraussetzungen für ein o<strong>der</strong> mehrere ökologisch<br />

durchgängige Rückhaltebecken (ohne Dauerstau) an<br />

dafür geeigneten Standorten zu schaffen. Nach<br />

Feststellung <strong>der</strong> Eignung ist <strong>zum</strong> Schutz <strong>der</strong><br />

Bevölkerung die Errichtung zeitnah zu realisieren")<br />

än<strong>der</strong>n wie folgt:<br />

Än<strong>der</strong>ungsvorschlag:<br />

"Erst wenn die verbleibende Hochwassergefahr eine<br />

Höhe erreicht, die bei Nutzungskonflikten mit dem<br />

Vorrang von Natur <strong>und</strong> Landschaft sowie Erholung,<br />

Freizeit, Tourismus den Vorrang <strong>des</strong><br />

Hochwasserschutzes rechtfertigt, sind im<br />

Uhlenbachtal <strong>und</strong> bei Straßberg<br />

Hochwasserrückhaltebecken zu planen".<br />

keine Berücksichtigung Die ausgezeigten möglichen Konflikte hinsichtlich an<strong>der</strong>er<br />

öffentlicher Belange bzw. hinsichtlich betroffener Schutzgüter<br />

sind bei <strong>der</strong> Eignungsprüfung konkreter Standorte im Sinne Z 8<br />

im jeweiligen Genehmigungsverfahren zu prüfen. Dies betrifft<br />

auch die Vereinbarkeit <strong>der</strong> Planungen für<br />

Hochwasserrückhaltebecken im Selketal mit den EU-<br />

Vorschriften zu Natura-2000-Gebiete. Auf eine konkrete<br />

Standortbenennung für Hochwasserrückhaltbecken (egal, ob<br />

Meisdorf, Straßberg o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e alternative Standorte) als<br />

verbindliches Ziel <strong>der</strong> Raumordnung wird folglich verzichtet<br />

(siehe auch Umweltbericht <strong>zum</strong> REPHarz, Pkt. 3.<strong>2.</strong>1<strong>und</strong> 3.3 (A)).<br />

Die im REPHarz enthaltenden allgemeinen <strong>und</strong> einzelfachlichen<br />

Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung (also auch G 7 im Pkt. 7.5) sind<br />

untereinan<strong>der</strong> nicht spannungsfrei; ihre unterschiedliche<br />

Wichtung erfolgt erst im Einzelfall im Rahmen nachfolgen<strong>der</strong><br />

Abwägungs- <strong>und</strong> Ermessensentscheidungen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Begründung:<br />

Die Bürgerinitiative hat mehrfach dem Ministerium für<br />

Landwirtschaft <strong>und</strong> Umwelt sowie dem Lan<strong>des</strong>betrieb<br />

für Hochwasser <strong>und</strong> Wasserwirtschaft Vorschläge<br />

unterbreitet <strong>und</strong> <strong>Anregungen</strong> gegeben, die<br />

Alternativen zu den geplanten<br />

Hochwasserrückhaltebecken aufzeigen. Diese<br />

Becken <strong>und</strong> <strong>der</strong>en Dämme sollen in den wertvollsten<br />

Naturschutzgebieten (außerdem FFH- <strong>und</strong><br />

europäisches Vogelschutzgebiet) errichtet werden.<br />

Schon <strong>der</strong>en Existenz führt zu einer schweren<br />

Beeinträchtigung <strong>des</strong> Ökosystems, damit<br />

wi<strong>der</strong>sprechen sie G 7 in 7.5 - Luftreinhaltung <strong>und</strong><br />

Klimaschutz: ein Damm verhin<strong>der</strong>t den Kaltluftabfluß.<br />

Eine ökologische Durchgängigkeit ist nur für einige<br />

Tierarten erreichbar <strong>und</strong> daher kein rechfertigen<strong>des</strong><br />

Argument. Durch die Abriegelung <strong>der</strong> bisher offenen<br />

unverbauten Flußaue sowie die Entfernung <strong>der</strong><br />

Bäume auf <strong>der</strong> für den Anstau vorgesehenen Flächen<br />

verliert das Selketal für die Touristen <strong>und</strong> Wan<strong>der</strong>er<br />

wesentlich an Attraktivität. Nach einem Anstau, <strong>der</strong><br />

nach Aussage <strong>des</strong> LHW statistisch gesehen etwa alle<br />

5 Jahre eintreten wird, werden Schlamm <strong>und</strong> Unrat<br />

am Fuß <strong>des</strong> Dammes zurückbleiben, die die<br />

Vegetation zerstören <strong>und</strong> für Besucher äußerst<br />

abstoßend wirken werden.<br />

Daher wendet sich die Bürgerinitiative insbeson<strong>der</strong>e<br />

gegen den Bau eines Rückhaltebeckens bei Meisdorf<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 621 von 673


TÖB:<br />

(457) Bürgerinitiative Naturnaher Hochwasserschutz Selke<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

weil Alternativen vorhanden sind, ein<br />

Naturschutzgebiet zerstört wird <strong>und</strong> damit dem<br />

Wirtschaftsfaktor Tourismus schwerer Schaden<br />

zugefügt wird. Es wi<strong>der</strong>spricht dem Leitbild, wie es im<br />

Abschnitt 4. Natur- <strong>und</strong> Landschaftsentwicklung<br />

konzipiert ist.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 622 von 673


TÖB:<br />

(457) Bürgerinitiative Naturnaher Hochwasserschutz Selke<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.3 Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

457-4 Z 4: Bei im Einzelfall entstehenden<br />

Nutzungskonflikten zwischen Vorranggebieten für<br />

Natur <strong>und</strong> Landschaft <strong>und</strong> Vorranggebieten für<br />

Hochwasserschutz hat <strong>der</strong> Hochwasserschutz<br />

Vorrang.<br />

än<strong>der</strong>n:<br />

Bei im Einzelfall entstehenden Nutzungskonflikten<br />

zwischen Vorranggebieten für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

<strong>und</strong> Vorranggebieten für Hochwasserschutz werden<br />

beide Belange gegeneinan<strong>der</strong> abgewogen. In <strong>der</strong><br />

Abwägung sind auch die Erhaltungsziele o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Schutzzweck <strong>der</strong> Gebiete von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung <strong>und</strong> <strong>der</strong> Europäischen<br />

Vogelschutzgebiete im Sinne <strong>des</strong><br />

B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes zu berücksichtigen;<br />

soweit diese erheblich beeinträchtigt werden können,<br />

sind die Vorschriften <strong>des</strong> B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes<br />

über die Zulässigkeit o<strong>der</strong> Durchführung von<br />

<strong>der</strong>artigen Eingriffen sowie die Einholung <strong>der</strong><br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Europäischen Kommission<br />

anzuwenden (Prüfung nach Fauna-Flora-Habitat-<br />

Richtlinie).<br />

Begründung:<br />

Die strikte Vorrangregelung für den<br />

Hochwasserschutz verstößt gegen die Vorgaben <strong>der</strong><br />

EU-Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG <strong>und</strong> <strong>der</strong> FFH-<br />

Richtlinie 92/43/EWG sowie gegen die §§ 33 ff<br />

BNatSchG <strong>und</strong> § 3 Abs. 4 LPIG LSA.<br />

Konkret verstößt die Regelung eines ausnahmslosen<br />

Vorranges <strong>des</strong> Hochwasserschutzes gegen die in<br />

den EU-Richtlinien <strong>und</strong> §§ 33 ff BNatSchG<br />

abschließend geregelten Ausnahme- <strong>und</strong><br />

Befreiungsmöglichkeiten. Ein genereller Vorrang <strong>des</strong><br />

Hochwasserschutzes ohne Kenntnis <strong>und</strong> Abwägung<br />

<strong>der</strong> sich im konkreten Fall gegenüber stehenden<br />

Belange ist schon <strong>des</strong>halb rechtswidrig, weil nicht<br />

jedwe<strong>der</strong> Belang <strong>des</strong> Hochwasserschutzes <strong>zum</strong><br />

Vorliegen <strong>der</strong> Ausnahme- <strong>und</strong><br />

Befreiungsvoraussetzungen in §§ 33ff BNatSchG<br />

bzw. Art. 6 Abs. 4 FFH-Richtlinie führt. Zu bemerken<br />

ist weiterhin, daß bei dem Hochwasser 1994 (HQ<br />

200) keine Personen zu Schaden gekommen sind,<br />

son<strong>der</strong>n nur Sachwerte verloren gingen. Daher sollte<br />

bei einem geplanten HQ 100 das Risiko für<br />

Menschenleben kein unbedingtes Kriterium sein.<br />

keine Berücksichtigung Übernahme aus dem LEP. Es wird in <strong>der</strong> Begründung zu 3.3.1 Z<br />

4 LEP klar gestellt, dass <strong>der</strong> Hochwasserschutz nur <strong>zum</strong> Schutz<br />

von Leben <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit <strong>der</strong> Bevölkerung Vorrang hat, daher<br />

ist es keine pauschale Festlegung, son<strong>der</strong>n eine<br />

Einzelfallentscheidung, bei <strong>der</strong> die Belange <strong>der</strong> Natura 2000-<br />

Gebiete im Sinne <strong>des</strong> NatSchG berücksichtigt werden. Die<br />

Begründung zu Pkt. 3.3.1. Z 4 LEP gehört ebenfalls zu <strong>der</strong><br />

Übernahme, zur Verdeutlichung wird diese Begründung in den<br />

REPHarz Begründungsteil aufgenommen.<br />

Mit Z 4 wird auch nicht jeglicher Hochwasserschutzmaßnahme<br />

Vorrang eingeräumt, son<strong>der</strong>n es wird auf die Vorranggebiete für<br />

Hochwasserschutz abgestellt. Ausgehend von <strong>der</strong> in Pkt. 5.1.1.,<br />

Z 1 <strong>und</strong> Z 2, definierten Vorrangfunktion in diesen Gebieten ist<br />

auch kein vor<strong>der</strong>gründiger Konflikt mit dem genannten EU-<br />

Recht erkennbar, da VRG Hochwasserschutz gerade <strong>der</strong><br />

Erhaltung <strong>der</strong> Flußnie<strong>der</strong>ungen für den Hochwasserrückhalt<br />

<strong>und</strong> -abfluss im Sinne <strong>des</strong> Freiraumschutzes dienen sollen <strong>und</strong><br />

darin keine Neubebauung erfolgen soll.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 623 von 673


TÖB:<br />

(457) Bürgerinitiative Naturnaher Hochwasserschutz Selke<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

457-5 Zu Z 6 "Die Rohstoffgewinnung in den<br />

Vorranggebieten, die ganz o<strong>der</strong> teilweise im Bereich<br />

natürlicher Überschwemmungsgebiete liegen, hat so<br />

zu erfolgen, dass den Belangen <strong>des</strong><br />

Hochwasserschutzes Rechnung zu tragen ist. Das<br />

Ziel 2 <strong>des</strong> Pkt. 5.1.1 (Vorranggebiete für<br />

Hochwasserschutz) ist sinngemäß anzuwenden." <strong>und</strong><br />

zu Z 7 "Vorhaben mit zugelassenen bergrechtlichen<br />

Betriebsplänen o<strong>der</strong> sonstigen, nach an<strong>der</strong>en<br />

Fachgesetzen erteilte Abbaugenehmigungen in<br />

an<strong>der</strong>en Vorrang bzw. Vorbehaltsgebieten werden<br />

aus regionalplanerischer Sicht gr<strong>und</strong>sätzlich nicht in<br />

Frage gestellt."<br />

Bemerkung:<br />

Es steht zu befürchten, daß das Baumaterial für den<br />

Bau <strong>der</strong> Dämme aus den Seitentälern entnommen<br />

wird. Dadurch würde <strong>der</strong> Natur weiterer nicht wie<strong>der</strong><br />

gut zu machen<strong>der</strong> Schaden entstehen.<br />

keine Berücksichtigung Im Selketal <strong>und</strong> seinen Seitentälern innerhalb <strong>des</strong> Harzgebirges<br />

sind keine VRG Rohstoffgewinnung ausgewiesen. Zwischen Z<br />

6 <strong>und</strong> Z 7 im Pkt. 5.1.5. <strong>und</strong> den vom Einwen<strong>der</strong> genannten<br />

Dämmen besteht regionalplanerisch überhaupt kein räumlicher<br />

<strong>und</strong> inhaltlicher Zusammenhang.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />

457-6 Z 1 Abs. 2: Folgende regional bedeutsame Standorte<br />

für großflächige Freizeitanlagen werden festgelegt:<br />

-Motorsportanlage "Harzring", Stadt Falkenstein, OT<br />

Reinstedt<br />

Bemerkung:<br />

Die Motorsportanlage befindet sich im<br />

Überschwemmungsgebiet. Mit dem o.g. Status wird<br />

von dieser eine beson<strong>der</strong>s hohe Sicherheit vor<br />

Hochwasser gefor<strong>der</strong>t werden, die nicht realisierbar<br />

ist.<br />

keine Berücksichtigung Die genannte großflächige Freizeitanlage ist bereits vorhanden<br />

<strong>und</strong> bauplanungsrechtlich gesichert. Mögliche, geplante<br />

Erweiterungen werden über das Baurecht genehmigt, in das im<br />

Zuge <strong>des</strong> Beteiligungsverfahrens Belange <strong>des</strong><br />

Hochwasserschutzes einfließen können.<br />

Mit <strong>der</strong> Ausweisung im REPHarz wird keine konkrete<br />

Flächenzuweisung vorgenommen, diese ist in nachfolgenden<br />

bauplanungsrechtlichen Verfahren zu klären.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

7.17 Erholung, Freizeit, Tourismus<br />

457-7 G 13: Geeignete Bereiche von Talsperren ... in das<br />

touristische Angebot einzubeziehen.<br />

Bemerkung:<br />

Vom LHW wurde angedeutet, das HRB Meisdorf<br />

könne ein touristisches Angebot werden. Dem ist<br />

vehement zu wi<strong>der</strong>sprechen.<br />

Kenntnisnahme G 13 bezieht sich generell auf alle Talsperren im Planungsraum,<br />

Gedankenspiele <strong>zum</strong> HRB Meisdorf sind <strong>der</strong> Geschäftsstelle in<br />

dieser Beziehung nicht bekannt <strong>und</strong> wären ohnehin nicht von<br />

Bedeutung, da hier von Talsperren die Rede ist.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 624 von 673


TÖB:<br />

(457) Bürgerinitiative Naturnaher Hochwasserschutz Selke<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.1.3 Erörterung zu Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

457-8 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

äußerte <strong>Bedenken</strong>, ob entsprechend Planung ein<br />

ökologisch durchgängiges Becken gebaut werden<br />

kann,<br />

war jedoch <strong>der</strong> Meinung, dass es im Selketal kein<br />

ökologisch durchgängiges Becken ohne<br />

Beeinträchtigung <strong>des</strong> Naturhaushaltes geben kann.<br />

Kenntnisnahme Selbst ein ökologisch durchgängiges Becken wird den<br />

Naturhaushalt beeinträchtigen, das ist unvermeidbar. Jedoch<br />

können die Wirkungen durch entsprechende Vermin<strong>der</strong>ungs<strong>und</strong><br />

Kompensationsmaßnahmen verringert werden. Im<br />

REPHarz werden keine Standorte für Hochwasserschutzbecken<br />

festgelegt. Es wird im Umweltbericht lediglich auf die<br />

Untersuchungen <strong>der</strong> Fachplanung verwiesen.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 625 von 673


TÖB:<br />

(458) Unternehmerverband Mineralische Baustoffe<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

458-1 Kiessandlagerstätte Wülperode:<br />

Unsere Mitgliedsfirma CEMEX Deutschlang AG hat in<br />

ihrer Stellungnahme die Ausweisung <strong>der</strong> Fläche als<br />

Vorranggebiet für Rohstoffgewinnung gefor<strong>der</strong>t. Das<br />

erfolgte bereits in <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>zum</strong> ersten<br />

<strong>Entwurf</strong>. Im vorliegenden <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> wurde die Fläche<br />

Rhoden-Wülperode jedoch als Vorranggebiet für<br />

Wassergewinnung ausgewiesen.<br />

Dazu ist an<strong>zum</strong>erken, dass durch die<br />

Rechtsvorgängerin <strong>der</strong> CEMEX Deutschland AG<br />

diese Fläche voll erk<strong>und</strong>et wurde. Dabei hat sich<br />

ergeben, dass es sich um ein Gebiet mit<br />

hervorragenden Kiessanden handelt, das eine große<br />

wirtschaftliche Bedeutung hat. Auf <strong>der</strong><br />

nie<strong>der</strong>sächsischen Seite wird bereits Rohstoff<br />

abgebaut. Damit liegen unseres Erachtens die im<br />

LEP LSA genannten Kriterien für die zwingende<br />

Ausweisung dieses Gebietes als Vorranggebiet für<br />

Rohstoffgewinnung vor. Nach <strong>der</strong> Definition <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsplanes, <strong>der</strong> für die<br />

Regionalplanung verbindlich ist, sind Vorranggebiete<br />

für Rohstoffgewinnung Gebiete mit erk<strong>und</strong>eten<br />

Rohstofflagerstätten, die bereits wirtschaftlich genutzt<br />

werden, die für eine wirtschaftliche Nutzung<br />

vorgesehen sind o<strong>der</strong> in denen das<br />

Rohstoffvorkommen wegen seiner wirtschaftlichen<br />

Bedeutung geschützt werden soll. Es aus Sicht <strong>der</strong><br />

Rohstoffindustrie nicht akzeptabel, wenn solche<br />

Lagerstätten, für die die Kriterien eines<br />

Vorranggebietes für Rohstoffgewinnung vorliegen,<br />

nicht durch die Regionalplanung geschützt werden.<br />

Die Lan<strong>des</strong>- <strong>und</strong> Regionalplanung ist in Ermangelung<br />

eines speziellen Fachgesetztes für die<br />

Rohstoffsicherung die einzige rechtliche Möglichkeit<br />

<strong>zum</strong> Schutz <strong>der</strong> Rohstoffe. Hier obliegt <strong>der</strong><br />

Regionalen Planungsgemeinschaft eine hohe<br />

politische Verantwortung für die Daseinsvorsorge <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt.<br />

Wir schließen uns daher sowohl in <strong>der</strong> Begründung<br />

als auch im Ergebnis <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> CEMEX<br />

Deutschlang AG zur Ausweisung dieses Gebietes als<br />

Vorrangegebiet für die Rohstoffgewinnung an.<br />

keine Berücksichtigung Für das Vorhaben gibt es bislang keine lan<strong>des</strong>planerische<br />

Bewertung <strong>und</strong> keine Genehmigung <strong>zum</strong> Rohstoffabbau, analog<br />

ist die Aufnahme einer Gewinnungstätigkeit noch nicht<br />

absehbar. Das Vorschlagsgebiet befindet sich im VRG<br />

Wassergewinnung Nr. IV (Rhoden-Wülperode<br />

(Trinkwasserschutzgebiet Börßum-Heiningen).<br />

Eine raumordnerische Verträglichkeit <strong>der</strong> geplanten<br />

Rohstoffgewinnung kann nach <strong>der</strong>zeitiger Kenntnislage nicht<br />

abschließend festgestellt werden. Folglich wird im Rahmen <strong>der</strong><br />

regionalplanerischen Abwägung dem Trinkwasserschutz auf<br />

Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Bedeutung <strong>des</strong> o.g. TWSG für die Versorgung <strong>der</strong><br />

Bevölkerung mit Wasser Vorrang eingeräumt. Gegebenenfalls<br />

ist <strong>der</strong> Nachweis einer raumverträglichen Rohstoffgewinnung<br />

durch ein Raumordnungsverfahren zu erbringen, da lt.<br />

Wasserschutzgebietsverordnung eine Kiessandgewinnung in<br />

<strong>der</strong> betroffenen Schutzzone IIIa nicht von vornherein<br />

ausgeschlossen wird (beschränkt zulässig). Eine planerische<br />

Letztentscheidung zugunsten <strong>der</strong> Rohstoffgewinnung in Form<br />

eines entsprechen<strong>des</strong> Vorranggebietes, an die an<strong>der</strong>e<br />

öffentliche Stellen geb<strong>und</strong>en wären, kann <strong>zum</strong> jetzigen<br />

Zeitpunkt bereits wegen <strong>des</strong> aufgezeigten Konfliktfel<strong>des</strong> mit dem<br />

Schutzgut Wasser nicht vorgenommen werden. Allein <strong>der</strong><br />

Nachweis einer hochwertigen Lagerstätte reicht für eine VRG-<br />

Festlegung nicht aus, diesbezüglich muss auch eine<br />

Genehmigungsfähgkeit eines zukünftigen Rohstoffabbaus,<br />

<strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t in wesentlichen Teilen <strong>des</strong> VRG, zu erwarten sein.<br />

Dies ist <strong>der</strong>zeit nicht hinreichend erkennbar (siehe auch<br />

Datensatz 406-1, Cemex AG).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 626 von 673


TÖB:<br />

(458) Unternehmerverband Mineralische Baustoffe<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

458-2 Hartgesteinslagerstätte Knaupsholz:<br />

Hier gilt sinngemäß das gleiche wie unter 1.<br />

dargestellt. Es handelt sich hierbei um ein<br />

Bergwerkseigentum <strong>und</strong> im Tagebau selbst wird zur<br />

Zeit bereits gewonnenes Material abtransportiert.<br />

Unsere Mitgliedsfirma Harz-Granit Wemigerode<br />

GmbH beabsichtigt die Wie<strong>der</strong>aufnahme <strong>der</strong><br />

Gewinnung. Dazu hat es am 10.04.2007 im LAGB<br />

Halle eine Besprechung gegeben mit dem Ergebnis,<br />

dass unsere Mitgliedsfirma unverzüglich die<br />

Zulassung eines neuen Hauptbetriebsplanes<br />

beantragen wird. Es liegen auch hier die Kriterien für<br />

die Ausweisung dieses Gebietes als Vorranggebiet<br />

für Rohstoffgewinnung vor. Auch hier schließen wir<br />

uns <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung zur Ausweisung als Vorranggebiet<br />

für Rohstoffgewinnung an.<br />

keine Berücksichtigung Sofern von einem aktiven Gewinnungsrecht ausgegangen<br />

werden kann, fällt die Hartsteinlagerstätte Knaupsholz unter <strong>der</strong><br />

sogenannten regionalplanerischen "Bestandsschutzregel" in Z 7<br />

<strong>des</strong> Pkt. 5.1.5.. Damit wird die diesbezügliche Abbaustätte trotz<br />

ihrer Lage innerhalb <strong>des</strong> Vorranggebietes für Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft "Nationalpark Harz" (gemäß LEP <strong>und</strong> REP)<br />

regionalplanerisch nicht in Frage gestellt. Gerade für solche, in<br />

<strong>der</strong> Regel relativ kleinen Abbaustätten wurde Z 7 geschaffen<br />

(siehe auch Begründung zu Z 7, hier Werksteintagebau<br />

Knaupsholz sogar explizit genannt).<br />

Siehe auch Datensatz 462-1 (Harz Granit Naturstein GmbH)<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 627 von 673


TÖB:<br />

(459) Ortschaftsrat Hessen<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

459-1 Angesichts <strong>der</strong> verschärften europapolitischen<br />

Klimaschutz-Verpflichtungen ist es für mich<br />

unverständlich, warum <strong>der</strong> vorgelegte <strong>Entwurf</strong> <strong>zum</strong><br />

REP Harz die bisherigen Windkraftgebiete in dieser<br />

Region um r<strong>und</strong> 17 % <strong>und</strong> den lan<strong>des</strong>weit<br />

beispielhaften Energiepark Druiberg sogar um 35 %<br />

reduziert, trotz seines hohen Innovationspotentials<br />

<strong>und</strong> seiner außergewöhnlich guten öffentlichen<br />

Akzeptanz. Auch wenn man über die<br />

landschaftsästhetische Wirkung von Windparks<br />

sicher geteilter Meinung sein kann, bedeutet die<br />

Reduzierung <strong>der</strong> Eignungsfläche im Raum<br />

Dar<strong>des</strong>heim von ca. 380 auf ca. 250 ha, dass mehr<br />

als 1/3 <strong>der</strong> bisher möglichen schadstofffreien<br />

Stromproduktion zukünftig verhin<strong>der</strong>t wird. Dadurch<br />

wird <strong>der</strong> Klimaschutzvorteil, aber auch die<br />

Wirtschaftskraft <strong>des</strong> zukünftigen regenerativen<br />

Zentrums in Dar<strong>des</strong>heim empfindlich beschnitten - zu<br />

Lasten <strong>der</strong> umliegenden Gemeinden <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

zukünftigen Generation im neuen Großkreis.<br />

Sogar das laufende Genehmigungsverfahren wird<br />

behin<strong>der</strong>t, indem <strong>der</strong> beantragten westlichsten<br />

Anlage 37/47 die Zustimmung verweigert wird,<br />

obwohl sie sich im Gesamtzusammenhang <strong>des</strong><br />

Windparks harmonisch einfügt <strong>und</strong> niemanden stört.<br />

Aus wirtschafts- <strong>und</strong> klimapolitischen Gründen bitte<br />

ich Sie darum, im Bereich <strong>des</strong> Druibergs r<strong>und</strong> 380 ha<br />

zukünftige Windvorrangfläche zu belassen <strong>und</strong> hier<br />

<strong>der</strong> beantragten Anlage 37/47 die Zustimmung zu<br />

erteilen.<br />

teilweise Berücksichtigung Ein direkter Vergleich zwischen den "alten" Eignungsgebieten<br />

(EG) gemäß REP2000 <strong>und</strong> den jetzt im REPHarz<br />

ausgewiesenen Vorrang- <strong>und</strong> Eignungsgebieten (VRG-/EG-<br />

Wind) ist unkommentiert nicht möglich. Wie bereits in <strong>der</strong><br />

REPHarz-Begründung <strong>zum</strong> Pkt. 5.3.1 aufgeführt, wurden neben<br />

<strong>der</strong> Ausweisung neuer Windgebietsbereiche (Neuausweisungen<br />

bzw. Flächenerweiterungen) die "alten" EG vor allem um die<br />

Teilflächen reduziert, die ein erhöhtes Konfliktpotenzial mit<br />

an<strong>der</strong>en, entgegenstehenden öffentlichen Belangen aufwiesen<br />

(z.B. zu geringe Siedlungsabstände, Sicherheitsabstände <strong>der</strong><br />

technischen Infrastruktur, Vogelschutzgebiete). In diesen<br />

Teilbereichen wurden folglich bisher keine o<strong>der</strong> nur sehr wenige<br />

WKA errichtet. Wird pauschalisierend ein 250 m Puffer<br />

(Radius) um eine WKA als überplanter Bereich angenommen,<br />

so war Ende 2006 von den alten EG-Flächen <strong>des</strong> REP2000<br />

immerhin noch insgesamt 31 % nicht bebaut <strong>und</strong> nicht<br />

überplant (bei 200 m Puffer sogar ca. 41 %). Beispielhaft trifft<br />

das auch auf das "alte" EG Dar<strong>des</strong>heim-Ba<strong>der</strong>sleben zu (bei<br />

250 m Puffer ca. 22 % <strong>und</strong> bei 200 m Puffer 28 % nicht<br />

überplant). Der jetzige vorhandene bzw. genehmigte Windpark<br />

am Druiberg ist ca. 250 ha groß <strong>und</strong> nimmt damit nur ca. 2/3 <strong>des</strong><br />

"alten" EG ein. Die restlichen Flächen <strong>des</strong> EG-alt (ca. 87 ha<br />

große Teilfläche südlich <strong>der</strong> B 79 <strong>und</strong> ca. 45 ha große Teilfläche<br />

zwischen jetzigem Windpark <strong>und</strong> <strong>der</strong> Ortslage Dar<strong>des</strong>heim)<br />

wurden nach unserer Kenntnis nie hinreichend mit WKA-<br />

Standorten im Rahmen eines durchgeführten Bau-/BImSchG-<br />

Verfahren überplant (siehe hierzu auch Datensatz 442-46,<br />

Windpark Druiberg GmbH). Die Gemeinde wünschte den<br />

nachvollziehbaren Wunsch <strong>der</strong> EG-Reduzierung <strong>der</strong> alten EG-<br />

Teilfläche südlich <strong>der</strong> B 79 (Vermeidung einer Einkreisung durch<br />

WKA). Außerdem reichte das alte EG bis ca. 500 m an die<br />

Ortslage heran, so dass <strong>der</strong> alte, bisher nicht überbaute,<br />

ortsnahe EG-Teil gemäß Kriterienkatalog-Wind<br />

zurückgenommen wurde, wobei hier allerdings beim VRG-Wind<br />

Dar<strong>des</strong>heim-Ba<strong>der</strong>sleben bereits ausnahmesweise wegen<br />

beson<strong>der</strong>er örtlicher Umstände vom 1.000 m-Abstand<br />

abgewichen wurde (bis 800 m). Das heißt letztendlich, dass das<br />

alte EG mit seinen 379 ha seinerzeit im REP2000 deutlich<br />

gröber geplant wurde als im REPHarz <strong>und</strong> Teilflächen aufwies,<br />

die für eine Bebauung mit WKA überhaupt nicht zur Verfügung<br />

standen (z.B. o.g. ortsnaher Bereich, B<strong>und</strong>es- <strong>und</strong> Kreisstraße<br />

mit Pufferbereich innerhalb EG, Wohnbebauung direkt am<br />

südwestlichen EG-Rand). Um solche nicht überbaubaren<br />

Teilflächen wurde das VRG-Wind gemäß REPHarz bereinigt<br />

<strong>und</strong> sogar noch in Richtung Norden um ca. 60 ha überbaubare<br />

Fläche erweitert.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

Die im BImSchG-Verfahren 2004/2005 beantragte WKA Nr.<br />

37/47 als Bestandteil einer Windfarm mit 46 WKA wurde<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 628 von 673


TÖB:<br />

(459) Ortschaftsrat Hessen<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

seinerzeit im Zuge <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> RegPlG bereits<br />

wegen <strong>der</strong> eindeutigen Lage außerhalb <strong>des</strong> im REP2000<br />

ausgewiesenen EG-Wind abgelehnt (damit auch kein<br />

Vertrauensschutz). Diese Anlage als gedachte westlichste WKA<br />

<strong>der</strong> o.g. Windfarm liegt mit mehr als 350 m Abstand auch<br />

außerhalb <strong>des</strong> im <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REPHarz ausgewiesenen VRG-<br />

/EG-Wind, so dass unter Anwendung <strong>des</strong> sogenannten<br />

baurechtlichen Planungsvorbehaltes durch die Regionalplanung<br />

(Ausschluss von raumbedeutsamen WKA außerhalb <strong>der</strong> im<br />

REP ausgewiesenen VRG-/EG-Wind) bisher keine<br />

regionalplanerische Zustimmung zur genannten WKA erfolgen<br />

konnte. Im Ergebnis <strong>der</strong> Erörterung wird jedoch für die REP-<br />

Endfassung eine geringe Erweiterung <strong>des</strong> VRG-Wind um den<br />

Standortbereich <strong>der</strong> WKA 37/47 vorgeschlagen (siehe<br />

Datensatz 442-61, Windpark Druiberg GmbH), so dass dann<br />

eine Genehmigungsfähigkeit dieser Anlage aus<br />

regionalplanerischer Sicht in Aussicht gestellt werden kann.<br />

Siehe weiterhin auch Abwägung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong><br />

Gemeinde Aue-Fallstein <strong>zum</strong> Pkt. 5.3.2 <strong>des</strong> REPHarz<br />

(Vorranggebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie, Datensätze<br />

54-12, 54-19 bis 54-21).<br />

10 Sonstiges<br />

460-2 Bei Umsetzung <strong>der</strong> einzelnen Maßnahmen in<br />

unserem Versorgungsgebiet bitten wir um separate<br />

Mitteilung.<br />

keine Berücksichtigung Da mit dem REPHarz nur <strong>der</strong> grobe Rahmen für weitere<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Planungen gesteckt wird, setzen wir keine Maßnahmen um.<br />

Dafür sind nachfolgende Planungsebenen zuständig.<br />

11 keine <strong>Bedenken</strong><br />

460-1 Unsererseits bestehen keine <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong><br />

Planentwurf mit Umweltbericht.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 629 von 673


TÖB:<br />

(461) Sozial-Aktien-Gesellschaft Bielefeld<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- <strong>und</strong> Denkmalpflege<br />

461-1 Aus Veröffentlichungen in den Medien war ersichtlich,<br />

dass <strong>der</strong> Regionale Entwicklungsplan mit seinem <strong>2.</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>der</strong>zeit in Überarbeitung ist. Bei Überprüfung<br />

dieses Plans stellten wir fest, dass im Raum <strong>der</strong><br />

Egelner Mulde insbeson<strong>der</strong>e die Objekte <strong>der</strong> Moto-<br />

Cross-Strecke Westeregeln, <strong>der</strong> Wasserburg Egeln<br />

<strong>und</strong> <strong>des</strong> Wolmirslebener Schachsees hervorgehoben<br />

sind.<br />

In Ergänzung dieser Einrichtungen möchten wir Ihnen<br />

heute die Einrichtung <strong>des</strong> Bau- <strong>und</strong><br />

Industriedenkmals Westeregeln vorstellen. Damit<br />

verbinden wir die Anregung, dieses Objekt ebenfalls<br />

in den Regionalen Entwicklungsplan Harz<br />

aufzunehmen, da diese museale Einrichtung ein<br />

überregional bekannter Standort für Tourismus <strong>und</strong><br />

Bildung ist.<br />

Der Standort auf dem Kalkberg ist mit seiner Lage<br />

bereits eingeb<strong>und</strong>en in das beschriebene Gebiet <strong>der</strong><br />

Egelner Mulde/Bodenie<strong>der</strong>ung (Seite 28, Punkt 5.<strong>2.</strong>6<br />

Vorbehaltsgebiete für Tourismus <strong>und</strong> Erholung, Z 1,<br />

3). Die Anfrage zur Aufnahme in den Plan wird nun<br />

gestartet, da die Moto-Cross-Strecke Westeregeln als<br />

großflächige Freizeitanlage genauer beschrieben<br />

wird. Diese Anlage schließt in westlicher Lage direkt<br />

an das Ziegeleimuseum an.<br />

Das Ziegeleigelände selbst stellt eine Mischung dar<br />

aus einem technischen Bau - <strong>und</strong> Industriedenkmal<br />

mit einem <strong>der</strong> größten Ringöfen Europas <strong>und</strong> einem<br />

sich anschließenden Geotop (weiträumig die einzige<br />

Möglichkeit, Einsicht in den Staßfurt-Egeln-<br />

Oscherslebener Salzsattel zu erhalten; dazu<br />

Eiskeilnetze als Zeugnisse <strong>der</strong> letzten Eiszeit <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

damit verb<strong>und</strong>enen Klimaentwicklung). Ebenso hat<br />

sich nach <strong>der</strong> politischen Wende <strong>der</strong> neunziger Jahre<br />

im Bereich <strong>des</strong> Kalkbergs ein großflächiges Trocken<strong>und</strong><br />

Feuchtbiotop entwickelt. Im Rahmen eines<br />

Schulprojekts wurde dies bereits untersucht, wobei<br />

hier feststellbar war, dass sich im Bereich <strong>der</strong><br />

Gipsbrüche auch geschützte Pflanzen entwickelten.<br />

Darüber hinaus ist das Ziegeleigelände ein<br />

Anziehungspunkt für jährlich 1.000 - <strong>2.</strong>000<br />

Besucherinnen <strong>und</strong> Besucher aus allen Regionen<br />

Deutschlands, aber auch aus Brasilien, Amerika,<br />

Frankreich, Holland, Österreich, China... Des<br />

Weiteren ist das Gelände auch ein Anziehungspunkt<br />

für Studiengruppen verschiedener<br />

Bildungseinrichtungen wie beispielsweise <strong>der</strong><br />

Bauhaus- Universität Weimar o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Fachhochschule Bielefeld sowie für<br />

keine Berücksichtigung Ziegeleien sind unter Pkt. 7.17, G 4 (technische Denkmäler) keine Berücksichtigung nein<br />

genannt.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 630 von 673


TÖB:<br />

(461) Sozial-Aktien-Gesellschaft Bielefeld<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- <strong>und</strong> Denkmalpflege<br />

Geologiestudenten aus Berlin.<br />

Die Entwicklung <strong>der</strong> musealen <strong>und</strong> touristischen<br />

Nutzung wird seit 1998 durch den Eigentümer, die<br />

gemeinnützige Sozial-Aktien-Gesellschaft Bielefeld,<br />

<strong>und</strong> einen lokal verankerten För<strong>der</strong>verein begleitet.<br />

Das Bau- <strong>und</strong> Industriedenkmal Westeregeln kann<br />

wie die Moto-Cross-Strecke Westeregeln als<br />

großflächige Freizeitanlage eingeordnet werden, da<br />

diese ganzjährig genutzte Anlage sehr gut zur<br />

Erholung genutzt werden kann. An einer intensiven<br />

Nutzung für die Freizeitgestaltung wird kontinuierlich<br />

gearbeitet, da aber ganzjährig bereits Führungen<br />

angeboten <strong>und</strong> für die Bevölkerung z.B. ein<br />

Ziegeleifest <strong>und</strong> Veranstaltungen zu b<strong>und</strong>esweiten<br />

Aktionstagen wie dem Tag <strong>des</strong> offenen Denkmals<br />

angeboten werden, ist hier auch bereits ein Weg<br />

eingeschlagen worden, <strong>der</strong> eine Einordnung in diese<br />

Rubik rechtfertigen würde.<br />

An<strong>der</strong>erseits könnte das Gelände auch ein<br />

Vorrangstandort für die Kultur- <strong>und</strong> Denkmalpflege<br />

sein. Es ist bereits als Bau- <strong>und</strong> Industriedenkmal<br />

eingestuft. Die Gesamtheit <strong>der</strong> Anlage ist einzigartig.<br />

Innerhalb <strong>der</strong> Planungsregion stellt es einen<br />

einzigartig erhaltenen Ringofen dar. Neben diesem<br />

Ofen sind auch Zeugnisse eines eventuellen<br />

Kammerofens (welcher <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t regional einzigartig<br />

ist) erhalten, <strong>der</strong> nun Schritt für Schritt aufgearbeitet<br />

wird. Eine solche Kombination dieser beiden Typen<br />

ist ebenfalls sehr selten.<br />

Des Weiteren sind hier als weiterer Verb<strong>und</strong>punkt die<br />

Zeugnisse <strong>der</strong> früheren Gipsproduktion in <strong>der</strong> Region<br />

zu sehen. Mit <strong>der</strong> Restaurierung eines alten<br />

Gipsofens wurde bereits begonnen. Durch eine<br />

Sondierungsgrabung sind auch noch Teile von<br />

Gipsöfen entdeckt worden, die noch beschickt sind<br />

<strong>und</strong> somit für die Erforschung ehemaliger<br />

Produktionsverfahren hilfreich sein können. Hinzu<br />

kommt, dass das Gebiet <strong>des</strong> Kalkbergs auch in<br />

archäologischen Kreisen bereits über 100 Jahre<br />

bekannt ist. Dies wird u.a. durch die<br />

Veröffentlichungen <strong>des</strong> Herrn Nehring zu diesem<br />

damaligen Zeitpunkt über frühere Flora <strong>und</strong> Fauna<br />

dokumentiert, <strong>der</strong> auch im Bereich <strong>des</strong><br />

Westeregeiner Kalkbergs seine Forschungsarbeiten<br />

betrieb. Diese Erkenntnisse werden auch durch<br />

F<strong>und</strong>e belegt, die eine 40.000-jährige Besiedlung<br />

dieses Raumes belegen - siehe Veröffentlichungen in<br />

<strong>der</strong> Presse <strong>zum</strong> F<strong>und</strong> eines Faustkeils aus <strong>der</strong><br />

Altsteinzeit. Die Gesamtanlage wird unter an<strong>der</strong>em<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 631 von 673


TÖB:<br />

(461) Sozial-Aktien-Gesellschaft Bielefeld<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- <strong>und</strong> Denkmalpflege<br />

durch soziale Maßnahmen gepflegt <strong>und</strong> durch<br />

verschiedene Projekte mit Schulen, Fachhochschulen<br />

<strong>und</strong> Universitäten begleitet. Wir bitten Sie also,<br />

unsere Anregung zu prüfen, ob eine Einordnung in<br />

die Auflistung <strong>der</strong> Vorrangstandorte für Kultur- <strong>und</strong><br />

Denkmalpflege (Seite 35, Punkt 6.1.6, Z 2) möglich<br />

ist.<br />

Neben <strong>der</strong> normalen Einordnung in den allgemeinen<br />

Tourismus stellt die Anlage auch einen beson<strong>der</strong>en<br />

Bestandteil <strong>des</strong> Industrietourismus in Deutschland<br />

dar.<br />

Wir bitten Sie also abschließend, die Aufnahme<br />

unseres Gelän<strong>des</strong> in den regionalen<br />

Entwicklungsplan zu überprüfen <strong>und</strong> uns über Ihre<br />

Entscheidung zu informieren.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 632 von 673


TÖB:<br />

(462) Harz Granit Natursteinwerke GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

462-1 Bezugnehmend auf die Besprechung am 3.4.2007 in<br />

Ihrem Hause möchten wir hier nochmals <strong>zum</strong><br />

Ausdruck bringen, dass wir uns mit <strong>der</strong> Behandlung<br />

unseres Steinbruches Knaupsholz Gemeinde<br />

Elbingerode im REP Harz nicht einverstanden<br />

erklären können. Wir bitten Sie eine Lösung zu finden<br />

welche eine weitreichende Sicherung <strong>des</strong> Abbaues<br />

im Rahmen <strong>der</strong> bisherigen Tätigkeit formuliert. Es<br />

kann nicht sein, dass die Sicherung <strong>der</strong> Gewinnung<br />

auf den Zeitraum von Betriebsplänen befristet wird.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Gleichbehandlung aller<br />

Gewinnungsunternehmen, ist auch hier ein Vorrang<br />

für Gesteinsabbau in den Zielen <strong>der</strong> Raumordnung<br />

eindeutig festzuschreiben.<br />

Gründe:<br />

Die Harz Granit ist im Besitz eines Bergwerksrechtes<br />

(Altes Recht), eingetragen im Berggr<strong>und</strong>buch<br />

Halberstadt (siehe Anlage). Der Steinbruch wird<br />

bereits seit Jahrzehnten als Steinbruch betrieben <strong>und</strong><br />

dies unabhängig von politischen Systemen <strong>und</strong><br />

Wandel <strong>der</strong> Zeiten. Für die Zeiten nach <strong>der</strong> Wende<br />

liegen lückenlose Betriebsplanzulassungen vor<br />

(Zulassung Hauptbetriebsplan vom 3.1<strong>2.</strong>1991 für den<br />

Granittagebau "Knaupsholz", Reg.-Nr. 5016, Bergamt<br />

Staßfurt, befristet bis 31.7.2001; Verlängerung <strong>der</strong><br />

Gültigkeitsdauer <strong>des</strong> Hauptbetriebsplanes für den<br />

Granittagebau "Knaupsholz", Bergamt Staßfurt,<br />

Verlängert bis 31.1.2003). Seit 2003 wurden wohl<br />

keine Gewinnungsarbeiten durchgeführt, jedoch fand<br />

eine Aufbereitung <strong>des</strong> gewonnenen Materials statt. In<br />

den nächsten Tagen wird erneut ein<br />

Hauptbetriebsplan für Gewinnung <strong>und</strong> Verarbeitung<br />

von Granit beim Lan<strong>des</strong>amt für Geologie <strong>und</strong><br />

Bergwesen Sachsen-Anhalt eingereicht. Der Granit<br />

aus dem Steinbruch Knaupsholz ist in Deutschland<br />

einmalig <strong>und</strong> stellt ein wichtiges Gestein in <strong>der</strong><br />

Verfügbarkeit nationaler Natursteine dar.<br />

keine Berücksichtigung Sofern von einem aktiven Gewinnungsrecht ausgegangen<br />

werden kann, fällt die Hartsteinlagerstätte Knaupsholz unter <strong>der</strong><br />

sogenannten regionalplanerischen "Bestandsschutzregel" in Z 7<br />

<strong>des</strong> Pkt. 5.1.5.. Damit wird die diesbezügliche Abbaustätte trotz<br />

ihrer Lage innerhalb <strong>des</strong> Vorranggebietes für Natur <strong>und</strong><br />

Landschaft "Nationalpark Harz" (gemäß LEP <strong>und</strong> REP)<br />

regionalplanerisch nicht in Frage gestellt. Gerade für solche, in<br />

<strong>der</strong> Regel relativ kleinen Abbaustätten wurde Z 7 geschaffen<br />

(siehe auch Begründung zu Z 7, hier Werksteintagebau<br />

Knaupsholz sogar explizit genannt).<br />

Die Sicherung einer Gewinnung in <strong>der</strong> Abbaustätte ist zunächst<br />

vor<strong>der</strong>gründige Aufgabe <strong>des</strong> Bergbaubetreibenen (z.B. durch<br />

Haupt-/Rahmenbetriebspläne) . Die Regionalplanung kann nur<br />

den diesbezüglichen raumordnerischen Rahmen setzen. Da<br />

keine Erweiterungsabsichten für diese, relativ kleine<br />

Abbaustätte bekannt sind <strong>und</strong> die Lagerstätte sich in einem<br />

ansonsten ökologisch hochsensiblen Bereich (Nationalpark)<br />

befindet, wird die Zuordnung zu Z 7 als ausreichend erachtet.<br />

Auch bei <strong>der</strong> Festlegung <strong>der</strong> VRG-Rohstoffgewinnung bei<br />

min<strong>des</strong>tens regional bedeutsamen Lagerstätten wurde die<br />

jeweilige Genehmigungs-/Zulassungssituation berücksichtigt.<br />

Regional bedeutsame Lagerstätten, die <strong>der</strong>zeit nicht im Abbau<br />

stehen bzw. bei denen kein Abbau in absehbarer Zeit zu<br />

erwarten ist, wurden, sofern diese keine herausragende<br />

wirtschaftliche Bedeutung für die Planungsregion besitzen, als<br />

Vorbehaltsgebiet für Rohstoffgewinnung festgesetzt. Dies setzt<br />

jedoch auch voraus, dass im Ergebnis <strong>der</strong> Umweltprüfung <strong>des</strong><br />

REPHarz bei den VBG, <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t für große Teile, nach<br />

jetzigem Kenntnisstand, eine Genehmigungsfähigkeit einer<br />

zukünftigen Rohstoffgewinnung anzunehmen ist.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 633 von 673


TÖB:<br />

(463) Systemisches Kolleg<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3.1 Eignungsgebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

463-1 Wi<strong>der</strong>spruch:<br />

Wir als Bürger von Dalldorf unterstützen die<br />

vorgeschlagene Verkleinerung <strong>des</strong><br />

Windeignungsgebietes Gröningen-Wegeleben<br />

aufgr<strong>und</strong> <strong>des</strong> dort vorhandenen Konfliktpotentials <strong>und</strong><br />

bitten dringend dem Folge zu leisten. Wie Ihnen<br />

bekannt ist, handelt es sich bei diesem Gebiet um ein<br />

Brut- <strong>und</strong> Habitatgebiet <strong>des</strong> unter Schutz stehenden<br />

Rotmilan.<br />

Nach Anfrage geht Ihnen die Unterschriftenliste<br />

hierfür zu. Des Weiteren kündige ich an, daß, falls<br />

dem Wi<strong>der</strong>spruch nicht stattgegeben wird, die<br />

deutschlandweite Presse eingeschaltet wird. Eine<br />

Beschwerde beim europäischen Vogelschutzb<strong>und</strong><br />

wird eingereicht.<br />

Kenntnisnahme Eine erneute Vergrößerung <strong>des</strong> im <strong>2.</strong> Planentwurf <strong>des</strong> REPHarz Kenntnisnahme nein<br />

reduzierten EG-Wind (Gröningen-)Wegeleben wird nicht<br />

vorgenommen.<br />

Ein seitens <strong>des</strong> Stellungnehmers erfolgter Wi<strong>der</strong>spruch ist aus<br />

dem Wortlaut <strong>der</strong> Stellungnahme nicht erkennbar.<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

464-3 Auf Seite 23 Ihres Entwicklungsplanes las ich, dass<br />

Einzelstandorte von Windkraftanlagen an an<strong>der</strong>er<br />

Stelle als den von Ihnen ausgewiesenen<br />

ausgeschlossen sein sollen. Das finde ich sehr<br />

bedauerlich. Die Gemeinde Schielo hatte vor Jahren<br />

die freie Feldmark nördlich um die Ortschaft herum<br />

als Fläche für einen Windpark vorgesehen gehabt.<br />

Dieses wäre <strong>zum</strong> einen für die Landwirte bei <strong>der</strong><br />

äußerst schmalen Gewinnspanne in <strong>der</strong><br />

konventionellen Landwirtschaft eine zusätzliche<br />

Verdienstmöglichkeit (wobei ich selbst für die sanfte<br />

extensivere biologisch-ökologische Bewirtschaftung<br />

bin, die ganz im Sinne von Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />

in einem ökologischen Verb<strong>und</strong>systems Boden, Luft<br />

<strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>wasser vor Immissionen von Agrargiften -<br />

Herbiziden, Fungiziden, Pestiziden - verschonen<br />

würde).<br />

Zum an<strong>der</strong>en würden Windkraftanlagegen den für<br />

das Gebiet um Schielo herum festgelegten<br />

regionalplanerischen Zielen nicht entgegenstehen:<br />

Tourismus <strong>und</strong> Erholung sowie ökologisches<br />

Verb<strong>und</strong>system.<br />

keine Berücksichtigung Die Festlegung <strong>des</strong> Ausschlusses von (neuen) WKA-Standorten<br />

außerhalb <strong>der</strong> Vorrang- <strong>und</strong> Eignungsgebiete für die Nutzung<br />

<strong>der</strong> Windenergie beruht auf die lan<strong>des</strong>planerische Vorgabe <strong>des</strong><br />

Lan<strong>des</strong>entwicklungsplanes, nachdem eine planvolle<br />

Konzentration von WKA durch die regionalplanerische<br />

Ausweisung von entsprechenden Eignungsgebieten gesichert<br />

werden soll.<br />

Die seinerzeit von <strong>der</strong> Gemeinde für die Windenergienutzung<br />

vorgesehene Fläche nördlich <strong>der</strong> Ortlage konnte aus mehreren<br />

Gründen nicht in den REPHarz übernommen werden, da z.B.<br />

<strong>der</strong> regionalplanerisch festgelegte Min<strong>des</strong>tabstand von 1.000 m<br />

zur nächsten geschlossenen Wohnbebauung nicht eingehalten<br />

werden kann. Deweiteren bestehten erhöhte Konfliktpotentiale<br />

mit dem im Harz großflächig vorhandenen hochwertigen<br />

Landschaftsbild (damit verb<strong>und</strong>en auch Beeinträchtigung <strong>der</strong><br />

Erholungsfunktion nicht ausgeschlossen) <strong>und</strong> mit dem<br />

Vogelschutz wegen <strong>der</strong> Nähe zu einem europäischen<br />

Vogelschutzgebiet.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 634 von 673


TÖB:<br />

(464) Privatperson L.W.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

10 Sonstiges<br />

464-1 Mein Interesse ergibt sich aus dem Besitz einer 0,56<br />

ha-großen Landfläche unmittelbar am Südrand <strong>der</strong><br />

Ortschaft Schielo (Flurgebiet "Vor dem Eichberg"),<br />

die ich in den 90er Jahren zu Eigentum erworben<br />

hatte <strong>zum</strong> Zweck <strong>des</strong> Baues eines Einfamilienhauses.<br />

Insofern begrüße ich Ihre Planung <strong>des</strong> Gebietes für<br />

den Aufbau eines ökologischen Verb<strong>und</strong>systems in<br />

Verbindung mit Tourismus <strong>und</strong> Erholung. Dabei gehe<br />

ich davon aus, dass <strong>der</strong> Gemeinde in Folge Ihres<br />

Regionalen Entwicklungsplanes die<br />

Bebauungsplanung nach den §§ 30,34 <strong>und</strong> 35<br />

BauGB insbeson<strong>der</strong>e für Vorhaben, die den Zielen<br />

Ihrer Gebietsplanung gr<strong>und</strong>sätzlich nicht<br />

entgegenstehen (Wohn-, Ferien-, Wochenendhäuser,<br />

Campingplatze etc.) in dem betreffenden Gebiet nicht<br />

verwehrt wird.<br />

464-2 Wie mir bekannt, ist für das Gebiet um die<br />

geschlossene Ortschaft Schielo herum am 17.3.1994<br />

bereits die Schutzverordnung "Harz <strong>und</strong> nördliches<br />

Harzvorland" in Kraft getreten, in <strong>der</strong> gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

keine Planungsfreiheit nach den Bestimmungen <strong>des</strong><br />

BauGB gegeben ist. Um <strong>der</strong> Gemeinde überhaupt<br />

noch entsprechende Planungen zu ermöglichen, sind<br />

jedoch bestimmte Bereiche <strong>der</strong> Ortschaft aus dem<br />

Geltungsbereich <strong>des</strong> Landschaftsschutzgebietes<br />

herausgenommen worden, wozu auch meine Flächen<br />

zählen. Dies geht jedenfalls aus einer mir erteilten<br />

schriftlichen Auskunft <strong>des</strong> Regierungspräsidiums<br />

Magdeburg vom 15.10.1996 hervor (Az.: 25.22 Herr<br />

von Lieben). Sollte sich hieran in Folge Ihrer Planung<br />

wi<strong>der</strong> Erwarten etwas än<strong>der</strong>n, bitte ich um<br />

entsprechende Auskunft.<br />

Kenntnisnahme Die regionalplanerischen Festlegungen sind Rahmensetzungen<br />

u.a. für die Bauleitplanung. Konkrete Bauabsichten eines<br />

Einfamilienhauses lassen sich hier nicht steuern.<br />

Vorbehaltsgebiete sind Gr<strong>und</strong>sätze <strong>der</strong> Raumordnung, die nach<br />

§ 4 Abs. 2 ROG von öffentlichen Stellen bei raumbedeutsamen<br />

Planungen <strong>und</strong> Maßnahmen in <strong>der</strong> Abwägung o<strong>der</strong><br />

Ermessensausübung zu berücksichtigen sind.<br />

Kenntnisnahme nein<br />

Kenntnisnahme Für Festlegungen <strong>des</strong> Naturschutzes ist die Naturschutzbehörde Kenntnisnahme nein<br />

als Fachbehörde zuständig, nicht die Regionalplanung.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 635 von 673


TÖB:<br />

(465) Kürbis-Rülan<strong>der</strong>-GbR<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie mit <strong>der</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

465-1 Im <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> REPHarz sind unter 5.3. Gebiete für<br />

die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie dargestellt.<br />

Entsprechend <strong>der</strong> Aufgabenstellung aus 5.3. Z1 <strong>und</strong><br />

5.3. G2 <strong>des</strong> <strong>Entwurf</strong>es stellen wir den Antrag, eine<br />

Anpassung <strong>der</strong> äußeren Grenzen <strong>des</strong><br />

Eignungsgebietes Nr. 7, Reinstedt / Ermsleben<br />

vorzunehmen (Anlage Lageplan).<br />

Begründung:<br />

1. Eine optimale Beplanung <strong>und</strong> Bebauung <strong>der</strong> unter<br />

I <strong>und</strong> II gezeichneten Fläche ist auf Gr<strong>und</strong><br />

angrenzen<strong>der</strong> Lage zur Gemarkung <strong>der</strong> Stadt<br />

Aschersleben nicht möglich, ohne dass<br />

Baulastflächen von dieser sowie von <strong>der</strong> querenden<br />

Fernwasserleitung in Anspruch genommen werden<br />

müssen.<br />

<strong>2.</strong> Die unter I <strong>und</strong> II gezeichneten Flächen liegen im<br />

Schatten zur Hauptwindrichtung <strong>des</strong> schon<br />

bestehenden Parks, so dass wirtschaftlich daraus<br />

erhebliche Probleme entstehen würden.<br />

3. Die unter I, II <strong>und</strong> III dargestellten Flächen stören<br />

zusätzlich die Sicht von Aschersleben <strong>zum</strong> Harz.<br />

Die Fläche III ist als Abstandsfläche zur Gemeinde<br />

Reinstedt angebracht.<br />

teilweise Berücksichtigung Eine geringfügige Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Abgrenzung <strong>des</strong> VRG-Wind<br />

Reinstedt-Ermsleben wird vorgenommen, ohne dass <strong>der</strong><br />

Än<strong>der</strong>ungswunsch vollständig umgesetzt wird. So kann z.B. aus<br />

Gründen <strong>des</strong> Vogelschutzes (siehe Umweltbericht) keine<br />

großflächige Gebietserweiterung vorgenommen werden.<br />

Es erfolgt u.a. ein geringer Flächentausch zwischen reduzierten<br />

Teilflächen am bisherigen Ostrand <strong>des</strong> VRG-Wind (bisherige<br />

"Zacken") <strong>und</strong> einer nordwestlichen VRG-Erweiterung in<br />

Richtung B<strong>und</strong>esstraße B 6, so dass das VRG-Wind nun eine<br />

Flächengröße von ca. 349 ha aufweisen wird. Zur genauen<br />

Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Gebietsabgrenzung siehe Abwägung <strong>der</strong><br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Stadt Falkenstein, Datensatz 36-19.<br />

teilweise Berücksichtigung ja<br />

Die im Austausch zu I, II, III dargestellte neue Fläche<br />

ist durch Verträge mit Eigentümern aus <strong>der</strong> Region<br />

zu 100 % gesichert. Einer <strong>der</strong> Eigentümer ist auch<br />

<strong>der</strong> Bewirtschafter, welcher um die bereits<br />

bestehenden Anlagen herum wirtschaften muss <strong>und</strong><br />

selbst auch ein Interesse an einer Aufwertung seiner<br />

Flächen durch die Windenergie hat. Diese Flächen<br />

liegen optimal zur Hauptwindrichtung <strong>und</strong> benötigen<br />

keine Baulasten außerhalb <strong>der</strong> Gemarkung Reinstedt.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 636 von 673


TÖB:<br />

(466) THAM Projektmanagement<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

466-1 Der zweite Planentwurf ihres Regionalen<br />

Entwicklungsplanes weist eine <strong>der</strong>artige<br />

Negativplanung für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie aus.<br />

In <strong>der</strong> großen Politik werden von einer Steigerung im<br />

Bereich Erneuerbarer Energien (Biogasanlagen <strong>und</strong><br />

Windkraftanlagen) gesprochen <strong>und</strong> gefor<strong>der</strong>t <strong>und</strong> bei<br />

ihnen werden Windeignungsgebiete verkleinert <strong>und</strong><br />

fast keine neuen Windeignungsgebiete ausgewiesen.<br />

Hinzu kommt noch, dass sie ökologische<br />

Verb<strong>und</strong>systeme ausgewiesen haben. Die Landwirte<br />

werden es ihnen Danken, dass in Zukunft auf ihren<br />

gepachteten Ackerflächen, sie kein Saaten mehr<br />

ausbringen, son<strong>der</strong>n Bäume pflanzen.<br />

Selbst die Firma THAM-Projektmanagement hat die<br />

Ausweisung eines Windeignungsgebietes in <strong>der</strong><br />

Gemarkung von Hohenerxleben/Rathmannsdorf<br />

beantragt, was ihrerseits abgelehnt wurde. Mit den,<br />

Ihnen bekannten Begründungen. Nach wie vor<br />

bestehe ich auf einer Ausweisung eines<br />

Windeignungsgebietes für die Nutzung <strong>der</strong><br />

Windenergie in <strong>der</strong> Gemarkung von<br />

Hohenerxleben/Rathmannsdorf.<br />

keine Berücksichtigung Angebliche Negativplanung wird durch Einwen<strong>der</strong> nicht<br />

begründet <strong>und</strong> ist auch nicht belegbar (siehe hierzu auch<br />

Abwägung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> MBBF Windparkplanung<br />

GmbH, Datensatz 395-1).<br />

Im von Vorschlagsgebiet betroffenen Alt-LK ASL-SFT liegt die<br />

WKA-Standortdichte um ein Vielfaches höher als im<br />

b<strong>und</strong>esdeutschen Durchschnitt. 8 <strong>der</strong> 14 im REPHarz<br />

ausgewiesenen VRG-EG-Wind befinden sich im Alt-LK ASL-<br />

SFT.<br />

Das Vorschlagsgebiet Hohenerxleben ist in größeren Teilen mit<br />

kleinräumig wirkenden Min<strong>des</strong>tabständen gemäß<br />

Kriterienkatalog nicht vereinbar (Wald, Konzentration von §- 37-<br />

Biotopen, regional bedeutsamer Biotopverb<strong>und</strong>, untertägiges<br />

VRG-Rohstoffgewinnung, querende Rohstoff-Pipelines). Das<br />

komplette Vorschlagsgebiet ist gemäß Kriterienkatalog-Wind<br />

(hier 10 km) nicht mit Min<strong>des</strong>tabständen <strong>zum</strong> nächsten<br />

Windpark vereinbar (VRG-Wind För<strong>der</strong>stedt nur ca. ≥ 3,0 km<br />

entfernt).<br />

Lt. Avifaunagutachten erhöht jede weitere Ausweisung von<br />

großflächigen Windgebieten im Alt-LK ASL-SFT das Störungs<strong>und</strong><br />

Gefährdungspotenzial für die Avifauna (insbeson<strong>der</strong>e<br />

Rotmilan);<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 637 von 673


TÖB:<br />

(467) Privatperson R.F.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

467-1 Antrag auf Ausweisung geeigneter zusätzlicher<br />

Standorte für die Aufstellung von WEA in den<br />

Gemarkungen von OT <strong>der</strong> Gemeinde Huy<br />

Begründung:<br />

1. Die Gemeinde Huy sollte ihren Beitrag erhöhen,<br />

auf dem Territorium ihrer Ortsteile erneuerbare<br />

Energie zu erzeugen, um den durch CO2 - Ausstoß<br />

beschleunigten Klimawandel sowie den Import von<br />

Energieträgern in Grenzen halten zu können.<br />

<strong>2.</strong> Der zusätzliche Bau von Windkraftanlagen an<br />

geeigneten Standorten wäre für uns das Standbein<br />

für die Ansiedlung an<strong>der</strong>er Erzeugeranlagen für<br />

erneuerbare Energien (Solarenergie, Energie aus<br />

Biomasse).<br />

3. Die Aufstellung von neuen mo<strong>der</strong>nen<br />

Windkraftanlagen in ausreichen<strong>der</strong> Zahl würde<br />

Investitionen für eine dringend nötige<br />

Energiefernleitung ermöglichen, die eine<br />

störungsfreie energetische Versorgung unserer<br />

Region absichert.<br />

4. Der Bau zusätzlicher Windkraftanlagen soll das<br />

Steueraufkommen für den Gemeindehaushalt<br />

steigern <strong>und</strong> Sponsoringmöglichkeiten für das<br />

Vereinsleben ausweiten.<br />

keine Berücksichtigung siehe Abwägung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> Ortschaft Dingelstedt keine Berücksichtigung nein<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Huy (Datensatz 480-1), da wortgleiche<br />

<strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong><br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 638 von 673


TÖB:<br />

(468) Privatperson Dr. G.S.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

468-1 Antrag auf Ausweisung geeigneter zusätzlicher<br />

Standorte für die Aufstellung von WEA in den<br />

Gemarkungen von OT <strong>der</strong> Gemeinde Huy<br />

Begründung:<br />

1. Die Gemeinde Huy sollte ihren Beitrag erhöhen,<br />

auf dem Territorium ihrer Ortsteile erneuerbare<br />

Energie zu erzeugen, um den durch CO2 - Ausstoß<br />

beschleunigten Klimawandel sowie den Import von<br />

Energieträgern in Grenzen halten zu können.<br />

<strong>2.</strong> Der zusätzliche Bau von Windkraftanlagen an<br />

geeigneten Standorten wäre für uns das Standbein<br />

für die Ansiedlung an<strong>der</strong>er Erzeugeranlagen für<br />

erneuerbare Energien (Solarenergie, Energie aus<br />

Biomasse).<br />

3. Die Aufstellung von neuen mo<strong>der</strong>nen<br />

Windkraftanlagen in ausreichen<strong>der</strong> Zahl würde<br />

Investitionen für eine dringend nötige<br />

Energiefernleitung ermöglichen, die eine<br />

störungsfreie energetische Versorgung unserer<br />

Region absichert.<br />

4. Der Bau zusätzlicher Windkraftanlagen soll das<br />

Steueraufkommen für den Gemeindehaushalt<br />

steigern <strong>und</strong> Sponsoringmöglichkeiten für das<br />

Vereinsleben ausweiten.<br />

keine Berücksichtigung siehe Abwägung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> Ortschaft Dingelstedt keine Berücksichtigung nein<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Huy (Datensatz 480-1), da wortgleiche<br />

<strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong><br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 639 von 673


TÖB:<br />

(469) Volkswind GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie mit <strong>der</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

469-1 Die Volkswind GmbH <strong>und</strong> <strong>der</strong>en<br />

Tochtergesellschaften beplanen seit 1996 das<br />

Einungsgebiet Egeln/Etgersleben. Alle <strong>der</strong>zeit<br />

bestehenden Anlagenstandorte sind das Ergebnis<br />

unserer Arbeit. Historisch verlief die Grenze <strong>des</strong><br />

Eignungsgebietes diagonal über die Ackerfläche.<br />

Bereits vor Inkrafttreten <strong>des</strong> alten Regionalplanes<br />

wurden die Anlagenstandorte 7 (E-112) <strong>und</strong> 8 (E-66)<br />

genehmigt. Damals richtete sich <strong>der</strong> Abstand zur<br />

Wohnbebauung nach den<br />

immissionsschutzrechtlichen Erfor<strong>der</strong>nissen <strong>und</strong> war<br />

weit geringer als heute als Planungsziel formulierte<br />

Vorsorgeabstand.<br />

Als wir 2003 die <strong>2.</strong> Baustufe planten <strong>und</strong> beantragt<br />

hatten, konnten Standorte die sich innerhalb <strong>der</strong><br />

bestehenden Anlagen befanden allein wegen <strong>der</strong><br />

Regionalplanung nicht realisiert werden (Anlagen 26<br />

<strong>und</strong> 27). Der von Ihnen entwickelte 1. <strong>Entwurf</strong> war<br />

aus unserer Sicht eine sehr gute Arrondierung <strong>und</strong><br />

Klarstellung <strong>der</strong> Grenzen <strong>des</strong> Gebietes. Die Grenzen<br />

im Osten <strong>und</strong> Süden waren durch den gültigen<br />

Vorhaben- <strong>und</strong> Erschließungsplan <strong>und</strong> den<br />

Etgerslebener Weg nachvollziehbar definiert.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 640 von 673


TÖB:<br />

(469) Volkswind GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie mit <strong>der</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

469-2 Auf dieser Basis planten wir weitere 5 Standorte<br />

(Anlagen 26-30). So waren wir sehr überrascht, dass<br />

<strong>der</strong> neue <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> wie<strong>der</strong>um eine Verkleinerung<br />

durch die Aufnahme 1000 m Abstan<strong>des</strong> <strong>zum</strong><br />

Wohnhaus Schwaneberger Weg 1 erfuhr. Aus<br />

unserer Sicht kann die Grenze wie<strong>der</strong> aus folgenden<br />

an den Etgerslebener Weg gelegt werden:<br />

1. Bereits vorhandene Anlagen (7 <strong>und</strong> 8) stehen<br />

schon heute dichter an <strong>der</strong> Wohnbebauung.<br />

<strong>2.</strong> Das Wohnhaus Schwaneberger Weg 1 ist ein<br />

Einzelhaus in <strong>des</strong>sen Umgebung gewerbliche<br />

Nutzungen (u.a. Autohaus <strong>und</strong> Lackierei) vorhanden<br />

sind. Zusammenhängende Wohnbebauung befindet<br />

sich erst südlich <strong>der</strong> B180 (Straßenrandbebauung an<br />

<strong>der</strong> alten B81). Ein WA-Gebiet ist nicht vorhanden.<br />

3. Sollte die von uns immissionschutzrechtlich<br />

beantragte Anlage 28 gebaut sein, ist die im<br />

Windpark vorhandene Lücke geschlossen <strong>und</strong><br />

weitere Anlagen können wegen <strong>des</strong><br />

Min<strong>des</strong>tabstan<strong>des</strong> untereinan<strong>der</strong> aus Gründen <strong>der</strong><br />

Standsicherheit (3facher Rotordurchmesser; ca. 270<br />

m) nicht errichtet werden.<br />

4. Die Stadt Egeln gab unseren Planungen ein<br />

positives Votum, bevor wir den Aufwand in den<br />

BlmSch-Antrag investierten.<br />

5. Die tatsächliche Gebietsgrenze ist in dem<br />

Kreisbogen in <strong>der</strong> Örtlichkeit schwer nachvollziehbar.<br />

6. Die geplante Anlage 28 befindet sich nur 45 m<br />

südlich <strong>der</strong> Grenze aus dem <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong>.<br />

Selbstverständlich ist <strong>der</strong> vorliegende Plan noch nicht<br />

verbindlich nur da <strong>der</strong> erste <strong>Entwurf</strong> hier noch einen<br />

Standort ermöglicht hatte, haben wir <strong>und</strong> darauf<br />

vertraut <strong>und</strong> hoffen gemeinsam mit Ihnen <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Stadt Egeln eine Lösung zu finden.<br />

volle Berücksichtigung Bisher unklare städtebauliche Einschätzung <strong>der</strong> Wohnbebauung<br />

am Nordrand <strong>der</strong> Ortslage Egeln-Nord wurde durch STN <strong>der</strong><br />

Stadt Egeln (Datensatz 3-1) <strong>und</strong> <strong>des</strong> LK ASL-SFT (Datensatz 1-<br />

2) klargestellt. Dadurch ist Wie<strong>der</strong>herstellung <strong>der</strong> VRG-<br />

Abgrenzung gemäß 1. Planentwurf im wesentlichen möglich.<br />

volle Berücksichtigung ja<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 641 von 673


TÖB:<br />

(470) Privatperson G.B.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

470-1 Angesichts <strong>der</strong> verschärften europapolitischen<br />

Klimaschutz-Verpflichtungen ist es für mich<br />

unverständlich, warum <strong>der</strong> vorgelegte <strong>Entwurf</strong> <strong>zum</strong><br />

REP Harz die bisherigen Windkraftgebiete in dieser<br />

Region um r<strong>und</strong> 17 % reduziert. Der in <strong>der</strong><br />

vergangenen Woche veröffentlichte <strong>2.</strong> Teil <strong>des</strong> UN<br />

Klimaberichtes muss auch in unserer Region<br />

verstärkt beachtet werden. Nach <strong>der</strong> Kenntnisnahme<br />

dieses Berichtes halte ich eine Reduzierung nicht<br />

mehr für zeitgemäß, ja eigentlich für<br />

verantwortungslos. Völlig unverständlich ist für mich<br />

die Reduzierung <strong>der</strong> möglichen Flächen in<br />

Dar<strong>des</strong>heim beim Windpark Druiberg sogar um 35 %.<br />

Und das (o<strong>der</strong> gerade?) trotz seines hohen<br />

Innovationspotentials <strong>und</strong> seiner außergewöhnlich<br />

guten öffentlichen Akzeptanz vor Ort. Auch wenn<br />

man über die landschaftsästhetische Wirkung von<br />

Windparks sicher geteilter Meinung sein kann,<br />

bedeutet die Reduzierung <strong>der</strong> Eignungsfläche im<br />

Raum Dar<strong>des</strong>heim von ca. 380 auf ca. 250 ha, dass<br />

mehr als 1/3 <strong>der</strong> bisher möglichen schadstofffreien<br />

Stromproduktion zukünftig verhin<strong>der</strong>t wird. Dadurch<br />

wird <strong>der</strong> Klimaschutzvorteil, aber auch die<br />

Wirtschaftskraft <strong>des</strong> zukünftigen regenerativen<br />

Zentrums in Dar<strong>des</strong>heim empfindlich beschnitten - zu<br />

Lasten <strong>der</strong> umliegenden Gemeinden <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

zukünftigen Generation im neuen Landkreis Harz.<br />

teilweise Berücksichtigung siehe Abwägung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>des</strong> Ortschaftsrates<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

Hessen (Datensatz 459-1), da wortgleiche <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Bedenken</strong><br />

Sogar das laufende Genehmigungsverfahren wird<br />

behin<strong>der</strong>t, indem <strong>der</strong> beantragten westlichsten<br />

Anlage 37/47 die Zustimmung verweigert wird,<br />

obwohl sie sich im Gesamtzusammenhang <strong>des</strong><br />

Windparks harmonisch einfügt <strong>und</strong> niemanden stört.<br />

Aus wirtschafts- <strong>und</strong> klimapolitischen Gründen bitte<br />

ich Sie darum, im Bereich <strong>des</strong> Druibergs r<strong>und</strong> 380 ha<br />

zukünftige Windvorrangfläche zu belassen <strong>und</strong> hier<br />

<strong>der</strong> beantragten Anlage 37/47 die Zustimmung zu<br />

erteilen.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 642 von 673


TÖB:<br />

(471) Privatperson W.Q.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

471-1 Antrag auf Ausweisung geeigneter zusätzlicher<br />

Standorte für die Aufstellung von WEA in den<br />

Gemarkungen von OT <strong>der</strong> Gemeinde Huy<br />

Begründung:<br />

1. Die Gemeinde Huy sollte ihren Beitrag erhöhen,<br />

auf dem Territorium ihrer Ortsteile erneuerbare<br />

Energie zu erzeugen, um den durch CO2 - Ausstoß<br />

beschleunigten Klimawandel sowie den Import von<br />

Energieträgern in Grenzen halten zu können.<br />

<strong>2.</strong> Der zusätzliche Bau von Windkraftanlagen an<br />

geeigneten Standorten wäre für uns das Standbein<br />

für die Ansiedlung an<strong>der</strong>er Erzeugeranlagen für<br />

erneuerbare Energien (Solarenergie, Energie aus<br />

Biomasse).<br />

3. Die Aufstellung von neuen mo<strong>der</strong>nen<br />

Windkraftanlagen in ausreichen<strong>der</strong> Zahl würde<br />

Investitionen für eine dringend nötige<br />

Energiefernleitung ermöglichen, die eine<br />

störungsfreie energetische Versorgung unserer<br />

Region absichert.<br />

4. Der Bau zusätzlicher Windkraftanlagen soll das<br />

Steueraufkommen für den Gemeindehaushalt<br />

steigern <strong>und</strong> Sponsoringmöglichkeiten für das<br />

Vereinsleben ausweiten.<br />

keine Berücksichtigung siehe Abwägung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> Ortschaft Dingelstedt keine Berücksichtigung nein<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Huy (Datensatz 480-1), da wortgleiche<br />

<strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong><br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 643 von 673


TÖB:<br />

(472) EnerSys GmbH<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie mit <strong>der</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

472-1 Gemäß den raumordnerischen Vorgaben<br />

beabsichtigt die ARGE EnerSys <strong>und</strong> EnerPlan 6<br />

WKA im Bereich <strong>des</strong> VRG Nr. II Holdenstedt -<br />

Mittelhausen zu errichten (Gesamthöhe von je 150<br />

m). Bei <strong>der</strong> Platzierung <strong>der</strong> WKA sind die unmittelbar<br />

nördlich <strong>der</strong> Gemeindegrenze bereits errichteten <strong>und</strong><br />

genehmigten WKA dahingehend berücksichtigt<br />

worden, dass ein entsprechen<strong>der</strong> technischer<br />

Min<strong>des</strong>tabstand zur Gewährleistung <strong>der</strong><br />

Standsicherheit eingehalten wird. Da zwischen den<br />

aktuell geplanten WKA ebenfalls Min<strong>des</strong>tabstände<br />

einzuhalten sind, hat dies zur Folge, dass zwei WKA-<br />

Standorte nur unmittelbar (Rd. 70m) außerhalb <strong>des</strong><br />

ausgewiesen Vorranggebietes geplant werden<br />

können. Beide Standorte liegen aber in einem<br />

ausreichenden Abstand von >1000 m zur<br />

Wohnbebauung bzw. zu den Ortsrän<strong>der</strong>n von<br />

Einsdorf <strong>und</strong> Mittelhausen. Sie unterschreiten folglich<br />

nicht die im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Aufstellung <strong>des</strong><br />

ROP definierten Abstands- /Ausschlusskriterien. Zur<br />

Berechnung von Schall <strong>und</strong> Schatten für den<br />

Windpark kann gesagt werden, dass diesbezüglich<br />

alle Anfor<strong>der</strong>ungen dafür erfüllt sind. Die Standorte<br />

stehen außerdem in einem ausreichenden Abstand<br />

zur BAB. Hinzu kommt, dass die Grenzen <strong>des</strong> VRG<br />

entsprechend <strong>der</strong> Terminologie <strong>der</strong><br />

Raumordnungsplanung recht schematisch<br />

gezeichnet worden sind. Vorhandene Zäsuren bzw.<br />

topographische Gegebenheiten sowie<br />

Wegeführungen <strong>und</strong> Flurstücksgrenzen sind im<br />

vorliegenden Fall weitestgehend nicht berücksichtigt<br />

worden. Insbeson<strong>der</strong>e aufgr<strong>und</strong> dieser Tatsache <strong>und</strong><br />

zur Gewährleistung einer wirtschaftlichen<br />

Konzentration von WKA im konkreten Raum, bitten<br />

wir Sie um regionalplanerische Akzeptanz v. g.<br />

Standorte, bzw. um Erweiterung <strong>des</strong> Vorranggebietes<br />

in Richtung Süd. Zugleich weisen wir Sie darauf hin,<br />

dass die Gemeinde diese Planung (solange 1000 m<br />

zur Ortslagen nicht unterschritten werden) mitträgt.<br />

Zur Gewährleistung einer transparenten <strong>und</strong> somit<br />

bürgernahen Planung hat sie den<br />

Aufstellungsbeschluss <strong>des</strong> Bebauungsplanes<br />

Windpark Mittelhausen bereits Ende November<br />

gefasst.<br />

volle Berücksichtigung Das VRG kann geringfügig (um ca. 8 ha) in Richtung Süden<br />

erweitert werden, da die südliche VRG-Grenze vor allem durch<br />

den Siedlungsabstand gemäß Kriterienkatalog-Wind (KrNr. 1)<br />

bestimmt wird. Bei einer Verschiebung <strong>der</strong> südlichen Grenze um<br />

ca. 50 m wird <strong>der</strong> genannte Siedlungsabstand von 1.000 m noch<br />

eingehalten. Damit können die beiden südlich geplanten WKA-<br />

Standorte, die <strong>der</strong>zeit ca. 20 bzw. 60 m von <strong>der</strong> VRG-Grenze<br />

entfernt liegen, in das VRG einbezogen werden. Die Gemeinde<br />

Mittelhausen hat gleiches vorgeschlagen (siehe Abwägung <strong>der</strong><br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Verwaltungsgemeinschaft Alltstedt-<br />

Kaltenborn, Datensatz 94-15).<br />

volle Berücksichtigung ja<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(473) Privatperson N.J.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

473-1 Z 5 ("Die im Harz befindlichen wasserbaulichen<br />

Anlagen im Sinne <strong>des</strong> § 88 Wassergesetz Sachsen-<br />

Anhalt sind entsprechend ihrer<br />

Nutzungsmöglichkeiten in die Maßnahmen für den<br />

Hochwasserschutz soweit wie möglich<br />

einzubeziehen") ergänzen um:<br />

"Alle Möglichkeiten <strong>des</strong> vorsorgenden<br />

Hochwasserschutzes sind auszuschöpfen. In den<br />

Gemeinden sind Wasserwehren zu organisieren <strong>und</strong><br />

mit mobilen Hochwasserschutzsystemen auszurüsten<br />

<strong>und</strong> an diesen zu schulen."<br />

473-2 G 7 ("Voraussetzung für die Planung <strong>und</strong> den Bau<br />

künftiger Hochwasserrückhaltebecken ist die<br />

Ausschöpfung aller Möglichkeiten <strong>des</strong> vorsorgenden<br />

Hochwasserschutzes") streichen!<br />

keine Berücksichtigung Satz 1 <strong>des</strong> Ergänzungsvorschlages ist bereits sinngemäß im G<br />

6 <strong>des</strong> Pkt. 5.1.1. enthalten.<br />

Inwieweit mobile Hochwasserschutzmaßnahmen geeignet sind,<br />

unter den konkreten Bedingungen <strong>des</strong> Selketals einen effektiven<br />

<strong>und</strong> hinreichend sicheren Hochwasserschutz zu gewährleisten,<br />

kann regionalplanerisch nicht eingeschätzt werden. Dies ist im<br />

Sinne <strong>des</strong> G 7 als ein möglicher Teil von vorsorgenden<br />

Hochwasserschutzmaßnahmen durch die Fachplanung zu<br />

prüfen.<br />

Eine strikte Vorgabe zur diesbezüglichen Ausrüstung <strong>der</strong><br />

Gemeinde als Gefahrenabwehrmaßnahme <strong>und</strong> <strong>der</strong> genannten<br />

Schulungspflicht kann ohnehin regionalplanerisch nicht<br />

vorgenommen werden (fehlende Zuständigkeit).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Erst mit dem Verweis alle (sinnvollen) Möglichkeiten <strong>des</strong><br />

vorsorgenden Hochwasserschutzes auszuschöpfen, ist es<br />

möglich, den Bau von Hochwasserrückhaltebecken evt.<br />

einzuschränken.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 645 von 673


TÖB:<br />

(473) Privatperson N.J.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

473-3 Z 8 ("Zur Verringerung <strong>der</strong> Hochwassergefährdung<br />

von Siedlungsbereichen im Selketal sind neben<br />

ergänzenden Maßnahmen <strong>des</strong> dezentralen<br />

Hochwasserrückhaltes unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Raumordnung fachplanerische<br />

Voraussetzungen für ein o<strong>der</strong> mehrere ökologisch<br />

durchgängige Rückhaltebecken (ohne Dauerstau) an<br />

dafür geeigneten Standorten zu schaffen. Nach<br />

Feststellung <strong>der</strong> Eignung ist <strong>zum</strong> Schutz <strong>der</strong><br />

Bevölkerung die Errichtung zeitnah zu realisieren")<br />

än<strong>der</strong>n in:.<br />

Än<strong>der</strong>ungsvorschlag:<br />

"Sollte die Hochwassergefahr dennoch eine<br />

Dimension erreichen, die bei Nutzungskonflikten mit<br />

Natur <strong>und</strong> Landschaft sowie Erholung, Freizeit,<br />

Tourismus den Vorrang <strong>des</strong> Hochwasserschutzes<br />

rechtfertigt, sind im Uhlenbachtal <strong>und</strong> bei Straßberg<br />

Hochwasserrückhaltebecken zu planen."<br />

Begründung:<br />

Die Errichtung <strong>und</strong> die Existenz eines<br />

Hochwasserrückhaltebeckens in einem hochrangigen<br />

Naturschutzgebiet, das auch noch Vogel- <strong>und</strong> FFH-<br />

Schutzgebiet ist, bedarf einer sehr strengen<br />

Abwägung <strong>der</strong> gefährdeten Schutzziele <strong>und</strong> <strong>des</strong><br />

eventuellen Nutzens. Alternative Möglichkeiten <strong>des</strong><br />

Hochwasserschutzes müssen zunächst ausgeschöpft<br />

werden. Bei<strong>des</strong> wurde in <strong>der</strong> bisherigen Planung<br />

offenbar nicht ausreichend getan. Durch ein HRB im<br />

Selketal bei Meisdorf käme es zu einer schweren<br />

Beeinträchtigung <strong>des</strong> Ökosystems Selketal, so z.B.<br />

zu einer Störung <strong>des</strong> Kaltluftabflusses, die bisher<br />

natürliche Flussaue wird zerstört, Bäume im<br />

Aufstaugebiet werden entfernt, ein Aufstau von<br />

Hochwasser, mit dem ca. alle 5 Jahre zu rechnen ist,<br />

führt zu Schlammablagerungen <strong>und</strong> zerstört die<br />

natürliche Vegetation. Damit würde auch dem<br />

Tourismus im Selketal schwerer Schaden zugefügt.<br />

Zudem steht ein solcher Bau auch im Wi<strong>der</strong>spruch zu<br />

den im Pkt. 4 formulierten Zielen zu Natur- <strong>und</strong><br />

Landschaftsentwicklung. Vor einem HQ200-<br />

Hochwasser wie 1994 würde das HRB Meisdorf<br />

ohnehin nur geringen Schutz bieten, da nur ca. 30 %<br />

<strong>des</strong> damaligen Hochwassers aus den Flächen hinter<br />

dem Damm stammten, ein Großteil aber vom<br />

nordöstlichen Harzrand <strong>und</strong> aus <strong>der</strong> Fläche <strong>der</strong><br />

Selkeaue. Hiervor kann nur ein möglichst<br />

weitgehen<strong>der</strong> dezentraler Hochwasserschutz, ggf.<br />

ergänzt durch ein HRB bei Straßberg <strong>und</strong> im<br />

Uhlenbachtal schützen.<br />

keine Berücksichtigung Die ausgezeigten möglichen Konflikte hinsichtlich an<strong>der</strong>er<br />

öffentlicher Belange bzw. hinsichtlich betroffener Schutzgüter<br />

sind bei <strong>der</strong> Eignungsprüfung konkreter Standorte im Sinne Z 8<br />

im jeweiligen Genehmigungsverfahren zu prüfen. Dies betrifft<br />

auch die Vereinbarkeit <strong>der</strong> Planungen für<br />

Hochwasserrückhaltebecken (HWRB) im Selketal mit den EU-<br />

Vorschriften zu Natura-2000-Gebiete. Auf eine konkrete<br />

Standortbenennung für HWRB (egal ob Meisdorf, Straßberg<br />

o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e alternative Standorte) als verbindliches Ziel <strong>der</strong><br />

Raumordnung wird folglich verzichtet (siehe auch Umweltbericht<br />

<strong>zum</strong> REPHarz, Pkt. 3.<strong>2.</strong>1<strong>und</strong> 3.3 (A)).<br />

Die Zielaussage <strong>des</strong> Z 8 ist eben nicht direkt auf den Bau von<br />

HWRB an regionalplanerisch vorgegeben Standorten<br />

ausgerichtet, son<strong>der</strong>n ist an die Fachplanung gerichtet, die die<br />

diesbezüglichen fachplanerischen Voraussetzungen an dafür<br />

geeignete Standorte schaffen soll. Erst wenn die o.g. Eignung<br />

im Genehmigungsverfahren festgestellt wird, soll die Errichtung<br />

zeitnah erfolgen. Z 8 greift also <strong>der</strong> Feststellung <strong>der</strong> Eignung<br />

nicht vor.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 646 von 673


TÖB:<br />

(473) Privatperson N.J.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

5.1.3 Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

473-4 Z 4 ("Bei im Einzelfall entstehenden<br />

Nutzungskonflikten zwischen Vorranggebieten für<br />

Natur <strong>und</strong> Landschaft <strong>und</strong> Vorranggebieten für<br />

Hochwasserschutz hat <strong>der</strong> Hochwasserschutz<br />

Vorrang") streichen <strong>und</strong> ersetzen durch:<br />

"Im Fall von Nutzungskonflikten zwischen<br />

Vorranggebieten für Natur <strong>und</strong> Landschaft <strong>und</strong><br />

Vorranggebieten für Hochwasserschutz werden beide<br />

Belange gegeneinan<strong>der</strong> abgewogen. In <strong>der</strong><br />

Abwägung sind auch die Erhaltungsziele o<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

Schutzzweck <strong>der</strong> Gebiete von gemeinschaftlicher<br />

Bedeutung <strong>und</strong> <strong>der</strong> Europäischen<br />

Vogelschutzgebiete im Sinne <strong>des</strong><br />

B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes zu berücksichtigen.<br />

Soweit diese erheblich beeinträchtigt werden können,<br />

sind die Vorschriften <strong>des</strong> B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes<br />

über die Zulässigkeit o<strong>der</strong> Durchführung von<br />

<strong>der</strong>artigen Eingriffen anzuwenden sowie die<br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Europäischen Kommission<br />

einzuholen (Prüfung nach Fauna-Flora-Habitat-<br />

Richtlinie)."<br />

Begründung:<br />

Die strikte Vorrangregelung für den<br />

Hochwasserschutz verstößt gegen die Vorgaben <strong>der</strong><br />

EU-Vogelschutzrichtlinie 79/409/EWG <strong>und</strong> <strong>der</strong> FFH-<br />

Richtlinie 92/43/EWG sowie gegen die §§ 33 ff<br />

BNatSchG <strong>und</strong> § 3 Abs. 4 LPIG LSA.<br />

Konkret verstößt die Regelung eines ausnahmslosen<br />

Vorranges <strong>des</strong> Hochwasserschutzes gegen die in<br />

den EU-Richtlinien <strong>und</strong> §§ 33 ff BNatSchG<br />

abschließend geregelten Ausnahme-<strong>und</strong><br />

Befreiungsmöglichkeiten.<br />

Ein genereller Vorrang <strong>des</strong> Hochwasserschutzes<br />

ohne Kenntnis <strong>und</strong> Abwägung <strong>der</strong> sich im konkreten<br />

Fall gegenüber stehenden Belange ist schon <strong>des</strong>halb<br />

rechtswidrig, weil nicht jedwe<strong>der</strong> Belang <strong>des</strong><br />

Hochwasserschutzes <strong>zum</strong> Vorliegen <strong>der</strong> Ausnahme<strong>und</strong><br />

Befreiungsvoraussetzungen in §§ 33ff BNatSchG<br />

bzw. Art. 6 Abs. 4 FFH-Richtlinie führt<br />

keine Berücksichtigung Z 4 ist LEP-Übernahme. Es wird in <strong>der</strong> Begründung zu 3.3.1 Z 4<br />

LEP klar gestellt, dass <strong>der</strong> Hochwasserschutz nur <strong>zum</strong> Schutz<br />

von Leben <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit <strong>der</strong> Bevölkerung Vorrang hat, daher<br />

ist es keine pauschale Festlegung, son<strong>der</strong>n unterliegt einer<br />

Einzelfallentscheidung, bei <strong>der</strong> die Belange <strong>der</strong> Natura 2000-<br />

Gebiete im Sinne <strong>des</strong> NatSchG zu berücksichtigten sind. Zur<br />

Klarstellung wird die diesbezügliche Passage <strong>der</strong> LEP-<br />

Begründung in den Begründungsteil <strong>des</strong> REPHarz<br />

aufgenommen.<br />

Mit Z 4 wird auch nicht jeglicher Hochwasserschutzmaßnahme<br />

Vorrang eingeräumt, son<strong>der</strong>n es wird auf die Vorranggebiete für<br />

Hochwasserschutz abgestellt. Ausgehend von <strong>der</strong> in Pkt. 5.1.1.,<br />

Z 1 <strong>und</strong> Z 2, definierten Vorrangfunktion in diesen Gebieten ist<br />

auch kein vor<strong>der</strong>gründiger Konflikt mit dem genannten EU-<br />

Recht erkennbar, da VRG Hochwasserschutz gerade <strong>der</strong><br />

Erhaltung <strong>der</strong> Flußnie<strong>der</strong>ungen für den Hochwasserrückhalt<br />

<strong>und</strong> -abfluss im Sinne <strong>des</strong> Freiraumschutzes dienen sollen <strong>und</strong><br />

darin keine Neubebauung erfolgen soll.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 647 von 673


TÖB:<br />

(473) Privatperson N.J.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

7.17 Erholung, Freizeit, Tourismus<br />

473-5 G 13: Geeignete Bereiche von Talsperren .... in das<br />

touristische Angebot einzubeziehen.<br />

Bemerkung:<br />

Sollte hierbei das geplante Hochwasser-<br />

Rückhaltebecken bei Meisdorf gemeint sein, so muss<br />

dem entgegnet werden, dass <strong>der</strong> Eingriff in die<br />

natürliche Landschaft <strong>des</strong> Selketals hier <strong>der</strong><br />

touristischen Attraktivität extrem schadet <strong>und</strong> ein<br />

eventueller "Schauwert" dies keineswegs ausgleicht.<br />

keine Berücksichtigung Hier ist die Rede von "Talsperrenbereichen" <strong>und</strong> nicht von<br />

Hochwasserrückhaltebecken. Es sind also die Talsperren<br />

gemeint, die <strong>der</strong>zeit bereits z.T. in die touristische Nutzung<br />

einbezogen werden.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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TÖB:<br />

(474) Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

2 Leitbild <strong>der</strong> Planungsregion Harz<br />

474-1 Im Unterpunkt 1." Bevölkerungs- <strong>und</strong><br />

Siedlungsentwicklung" sollte <strong>der</strong> Satz 2 neu gefasst<br />

werden:<br />

Der rückläufigen demografischen Entwicklung ist<br />

vorrangig bei <strong>der</strong> Begrenzung <strong>des</strong><br />

Flächenverbrauchs <strong>und</strong> <strong>der</strong> Planung von Anlagen<br />

<strong>und</strong> Einrichtungen <strong>der</strong> Daseinsvorsorge Rechnung zu<br />

tragen.<br />

Begründung:<br />

Die bisherige Formulierung, <strong>der</strong> rückläufigen<br />

demografischen Entwicklung in ausreichendem Maße<br />

Rechnung zu tragen, bildet angesichts <strong>der</strong> bereits<br />

jetzt klar absehbaren Entwicklung ein nicht<br />

ausreichen<strong>des</strong> Leitbild für die Regionalplanung ab.<br />

Eine Benennung <strong>des</strong> äußerst komplexen Problems<br />

auf <strong>der</strong> nachfolgenden Ebene <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>sätze <strong>und</strong><br />

dort als letzten Gr<strong>und</strong>satz G 15 ist unangemessen.<br />

Die bisherige Formulierung unter Hinzuziehung <strong>des</strong><br />

Gr<strong>und</strong>satzes G 15 (letzter Gr<strong>und</strong>satz) suggeriert,<br />

dass <strong>der</strong> demografische Wandel als örtlicher<br />

Einzelfall auftreten wird, auf den dann dort zu<br />

reagieren ist. Alle für den mittelfristigen Zeitraum für<br />

die Region vorliegenden Daten lassen aber<br />

erkennen, dass demografische Stabilität o<strong>der</strong><br />

Bevölkerungszunahme nur für einige wenige Orte <strong>der</strong><br />

Planungsregion zu erwarten sind. Der<br />

Bevölkerungsverlust wird hingegen die regionale<br />

Normalität sein.<br />

Eine seriöse Regionalplanung sollte diese<br />

Ausgangsdaten nicht verdrängen. Eine solche<br />

Klarstellung würde auch solche Gr<strong>und</strong>sätze wie G<br />

1.1; G <strong>2.</strong>2; G 3.1 bis 3.4 usw. in eine klar definierte<br />

Leitlinie einbetten.<br />

Es ist in diesem Zusammenhang nicht zu übersehen,<br />

dass eine ehrliche Berücksichtigung <strong>des</strong><br />

demografischen Wandels Auswirkungen auf das<br />

gesamte Planwerk haben muss. Davor sollte sich die<br />

Planungsgemeinschaft allerdings nicht scheuen, da<br />

gerade daraus für das System <strong>der</strong> Regionalplanung<br />

eine wichtige neue Gestaltungsaufgabe erwächst.<br />

keine Berücksichtigung Bereits in den allgemeinen Gr<strong>und</strong>sätzen (G 15) wird darauf<br />

verwiesen, dass <strong>der</strong> demographische Wandel bei <strong>der</strong><br />

Entwicklung <strong>der</strong> Siedlungs- <strong>und</strong> Infrastruktur zu berücksichtigen<br />

ist. Es handelt sich folglich nicht um einen örtlichen Einzelfall,<br />

son<strong>der</strong>n um die gesamte Planungsregion. Die Reihenfolge <strong>der</strong><br />

Gr<strong>und</strong>sätze ist keine Rangliste. Außerdem wird dieser Aspekt im<br />

Pkt. 4 (Planungsregion Harz) sogar als Ziel <strong>der</strong> Raumordnung<br />

benannt (Z 4). Hinzu kommt, dass im REP mehrmals die<br />

demographische Entwicklung in weiteren, fachspezifischen Ziel<strong>und</strong><br />

Gr<strong>und</strong>satzfestlegungen einfließt (z.B. zentralörtliche<br />

Glie<strong>der</strong>ung <strong>und</strong> ÖPNV, siehe dazu entsprechende REP-<br />

Begründungen).<br />

Ziele <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>ätze <strong>der</strong> Raumordnung entfalten eine<br />

Rechtswirkung, das Leitbild dagegen nicht.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 649 von 673


TÖB:<br />

(474) Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

2 Leitbild <strong>der</strong> Planungsregion Harz<br />

474-2 Der "Zentrale Leitbildgedanke für die Planungsregion<br />

Harz" (Seite 4 oben) als bündelnde<br />

Zusammenfassung sollte im 1. Satz neu gefasst<br />

werden: "Ausgehend von <strong>der</strong> für die Region Harz<br />

prognostizierten demografischen Entwicklung <strong>und</strong><br />

den u. a. daraus abgeleiteten vorgenannten<br />

Entwicklungszielen ergibt sich für die künftige<br />

Entwicklung <strong>der</strong> Planungsregion Harz nachfolgen<strong>der</strong><br />

zentraler Leitbildgedanke:"<br />

Begründung:<br />

Die Ergänzung verdeutlicht, dass die<br />

Regionalplanung aktuelle Entwicklungen einbezieht.<br />

Damit wird <strong>der</strong> eigentliche Leitbildgedanke in seiner<br />

Aussage verstärkt <strong>und</strong> <strong>der</strong> gesamte Plan erhält eine<br />

zeitgemäße "Bodenhaftung".<br />

keine Berücksichtigung Durch gewünschten Einschub kein inhaltlicher Mehrwert<br />

erkennbar. Die demographische Entwicklung als ein Teilaspekt<br />

<strong>des</strong> Leitbil<strong>des</strong> ist bereits deutlich <strong>und</strong> an vor<strong>der</strong>er Stelle <strong>des</strong><br />

Leitbil<strong>des</strong> thematisiert.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 650 von 673


TÖB:<br />

(474) Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>4 Rad- <strong>und</strong> fußläufiger Verkehr<br />

474-3 Generell sollten im Bereich Radverkehr die<br />

Begrifflichkeiten D-Route <strong>und</strong> Euro-Veloroute zur<br />

weitergehenden Einordnung <strong>des</strong> R 1 eingeführt<br />

werden.<br />

474-4 Das Ziel Z 2 sollte im ersten Satz am Ende ergänzt<br />

werden:<br />

" ... Wegeverbindungen baulastträgerunabhängig<br />

vorzusehen."<br />

Begründung:<br />

Für die Nutzer sinnvolle Wegebeziehungen entstehen<br />

in <strong>der</strong> Regel unter Nutzung von Wegen mit<br />

unterschiedlicher Baulastträgerschaft. Es sollte<br />

gerade das Ziel <strong>der</strong> Regionalplanung sein, die<br />

nachteiligen Wirkungen von administrativen Grenzen<br />

für die Nutzer konzeptionell aufzulösen.<br />

474-5 Außerdem sollte das Ziel Z 2 durch folgenden Satz<br />

ergänzt werden:<br />

Das regionale <strong>und</strong> überregionale Rad- <strong>und</strong><br />

Fußwegenetz ist baulastträgerunabhängig<br />

durchgängig zu beschil<strong>der</strong>n.<br />

keine Berücksichtigung Eindeutige Bezeichnungen wie "überregional" o<strong>der</strong><br />

keine Berücksichtigung nein<br />

"international" sind allgemein verständlich <strong>und</strong> für die<br />

Regionalplanung üblich.<br />

keine Berücksichtigung Es handelt sich bei Z 2 um eine Übernahme aus dem LEP, die<br />

Regionalplanung legt grobe Ziele für nachfolgende, detailliertere<br />

Planungen fest, die dementsprechend untersetzt werden<br />

können. Die Möglichkeit <strong>der</strong> Festlegung von<br />

baulastträgerunabhängigen Planungen durch die<br />

Regionalplanung ist bereits wegen fehlen<strong>der</strong> Zuständigkeit in<br />

Frage zu stellen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Die Frage <strong>der</strong> Beschil<strong>der</strong>ung ist bereits unter G 7, letzter Satz,<br />

erwähnt. Die Beschil<strong>der</strong>ung als Ziel <strong>der</strong> Raumordnung<br />

festzulegen, liegt nicht im Steuerungsbereich <strong>der</strong><br />

Regionalplanung.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Begründung:<br />

Ein regionales Rad- <strong>und</strong> Fußwegenetz bedarf aus <strong>der</strong><br />

Sicht <strong>der</strong> Nutzer eine durchgängige Beschil<strong>der</strong>ung.<br />

Eine solche Zielsetzung entspräche auch dem Ansatz<br />

<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>radverkehrsplans, <strong>der</strong> auf einer Tagung in<br />

Magdeburg am 18.1<strong>2.</strong>2006 in Magdeburg durch das<br />

Ministerium für Lan<strong>des</strong>entwicklung <strong>und</strong> Verkehr in<br />

einer ersten Konzeption vorgestellt wurde.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 651 von 673


TÖB:<br />

(474) Bündnis 90 / Die Grünen<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>4 Rad- <strong>und</strong> fußläufiger Verkehr<br />

474-6 Im Gr<strong>und</strong>satz G 4 sollte als neuer Satz 2 eingefügt<br />

werden:<br />

Regionale <strong>und</strong> überregionale Radwege die die<br />

Ortslagen berühren, sind in <strong>der</strong> Verkehrs- <strong>und</strong><br />

Bauleitplanung <strong>der</strong> Gemeinden vorrangig <strong>und</strong><br />

lückenlos durch die Ortslagen zu führen.<br />

Begründung:<br />

Da die Wegeführung beson<strong>der</strong>s <strong>der</strong> überregionalen<br />

Radroute R 1 die Ortslagen bisher nur tangiert,<br />

erscheint es sinnvoll den Gr<strong>und</strong>satz einer<br />

Wegeführung durch die Orte regionalplanerisch zu<br />

unterstreichen. Dies entspricht auch <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>en<br />

wirtschaftliche Bedeutung für die Tourismusbranche.<br />

keine Berücksichtigung G 4 bezieht sich auf den innerörtlichen Radverkehr bzw. auf den<br />

zwischen Ortsteilen <strong>und</strong> nicht auf touristisch genutzte<br />

Radwan<strong>der</strong>wege. Die Festlegungen für Fernradwan<strong>der</strong>wege<br />

sind im Z 5 zu finden. Als Rahmen für die Bauleitplanung ist Z 5<br />

ausreichend. Z 2 beinhaltet bereits die Durchgängigkeit <strong>der</strong><br />

Wege. Die lückenlose Führung durch Ortslagen könnte evtl. in<br />

<strong>der</strong> LEP-Fortschreibung z.B. im 3.6.4.<strong>2.</strong>Z festgesetzt werden.<br />

Die im REP aufgeführten regional <strong>und</strong> überregional<br />

bedeutsamen Radwege besitzen eine Verbindungsfunktion, die<br />

durch die Regionalplanung geschützt werden soll. Der Verlauf in<br />

Teilbereichen von Ortslagen o<strong>der</strong> <strong>der</strong>gl. betrifft Optimierungen,<br />

die nachgeordneten Planungen vorbehalten sind.<br />

Um solche örtlichen Trassenoptimierungen regionalplanerisch<br />

zu ermöglichen, wird in <strong>der</strong> Begründung zu Z 5 <strong>und</strong> Z 6 <strong>des</strong> Pkt.<br />

6.<strong>2.</strong>4. sinngemäß eingefügt:<br />

"Im Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> regionalplanerischen Trassensicherung<br />

gemäß Z 5 <strong>und</strong> Z 6 steht die räumliche Verbindungsfunktion<br />

gemäß <strong>der</strong> Darstellung dieser Wege in <strong>der</strong> Karte 1 <strong>des</strong><br />

REPHarz. Kleinräumige Optimierungen <strong>der</strong> Trassenführung auf<br />

gemeindlicher Ebene sind möglich, sofern die weiteren<br />

raumordnerischen Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>des</strong> Pkt. 6.<strong>2.</strong>4. nicht in Frage<br />

gestellt werden."<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 652 von 673


TÖB:<br />

(475) Privatperson C.W.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

475-1 Z 5 ("Die im Harz befindlichen wasserbaulichen<br />

Anlagen im Sinne <strong>des</strong> § 88 Wassergesetz Sachsen-<br />

Anhalt sind entsprechend ihrer<br />

Nutzungsmöglichkeiten in die Maßnahmen für den<br />

Hochwasserschutz soweit wie möglich<br />

einzubeziehen") ergänzen um:<br />

"Ohne daß <strong>der</strong> Bau künftiger<br />

Hochwasserrückhaltebecken vorausgesetzt wird, sind<br />

alle Möglichkeiten <strong>des</strong> vorsorgenden<br />

Hochwasserschutzes auszuschöpfen <strong>und</strong> zeitnah zu<br />

realisieren."<br />

keine Berücksichtigung Regionalplanung ist rahmensetzend; für die Ausgestaltung <strong>des</strong><br />

Rahmens sind die Fachbehörden zu ständig. Es muss eine<br />

objektive Überprüfung <strong>der</strong> möglichen<br />

Hochwasserschutzmaßnahmen durchgeführt werden, dazu zählt<br />

auch die Variante Rückhaltebecken.<br />

Ein Bau <strong>der</strong> Hochwasserrückhaltebecken wird im REPHarz nicht<br />

pauschal vorausgesetzt. Bevor ein solcher Bau in Frage kommt,<br />

muß gemäß Z 8 zunächst die Eignung <strong>der</strong>/<strong>des</strong> dafür geplanten<br />

konkreten Standorte(s) nachgewiesen werden (Eignung in<br />

wasserwirtschaftlicher Hinsicht aber auch hinsichtlich <strong>der</strong><br />

Betroffenenheit an<strong>der</strong>er öffentlicher Belange). Außerdem sind<br />

gemäß G 7 zuvor alle an<strong>der</strong>en (sinnvollen) Möglichkeiten <strong>des</strong><br />

vorsorgenden Hochwasserschutzes auszuschöpfen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

475-2 G 7: ersatzlos streichen keine Berücksichtigung Mit G 7 wird im Regionalen Entwicklungsplan eindeutig klar<br />

gestellt, dass ein Bau eines Rückhaltebeckens aus<br />

regionalplanerischen Gesichtspunkten nur erfolgen kann, wenn<br />

es keine an<strong>der</strong>en sinnvollen Möglichkeiten <strong>des</strong> vorsorgenden<br />

Hochwasserschutz gibt (auch Wi<strong>der</strong>spruch zu Anregung in<br />

Datensatz 475-1).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 653 von 673


TÖB:<br />

(475) Privatperson C.W.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

475-3 Z 8 ("Zur Verringerung <strong>der</strong> Hochwassergefährdung<br />

von Siedlungsbereichen im Selketal sind neben<br />

ergänzenden Maßnahmen <strong>des</strong> dezentralen<br />

Hochwasserrückhaltes unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />

Erfor<strong>der</strong>nisse <strong>der</strong> Raumordnung fachplanerische<br />

Voraussetzungen für ein o<strong>der</strong> mehrere ökologisch<br />

durchgängige Rückhaltebecken (ohne Dauerstau) an<br />

dafür geeigneten Standorten zu schaffen. Nach<br />

Feststellung <strong>der</strong> Eignung ist <strong>zum</strong> Schutz <strong>der</strong><br />

Bevölkerung die Errichtung zeitnah zu realisieren")<br />

än<strong>der</strong>n in:<br />

"Erst wenn die verbleibende Hochwassergefahr eine<br />

Höhe erreicht, die bei Nutzungskonflikten mit dem<br />

Vorrang von Natur <strong>und</strong> Landschaft sowie Erholung,<br />

Freizeit, Tourismus den Vorrang <strong>des</strong><br />

Hochwasserschutzes rechtfertigt, sind im<br />

Uhlenbachtal <strong>und</strong> bei Straßberg<br />

Hochwasserrückhaltebecken zu planen."<br />

Begründung:<br />

Diese Becken <strong>und</strong> <strong>der</strong>en Dämme sollen in den<br />

wertvollsten Naturschutzgebieten (FFH- <strong>und</strong><br />

europäisches Vogelschutzgebiet) errichtet werden.<br />

Schon <strong>der</strong>en Existenz führt zu einer schweren<br />

Beeinträchtigung <strong>des</strong> Ökosystems. Durch die<br />

Abriegelung <strong>der</strong> bisher offenen unverbauten Flußaue<br />

sowie die Entfernung <strong>der</strong> Bäume auf <strong>der</strong> für den<br />

Anstau vorgesehenen Flächen verliert das Selketal<br />

wesentlich an Attraktivität. Nach einem Anstau, <strong>der</strong><br />

etwa alle 5 Jahre eintreten kann, werden Schlamm<br />

<strong>und</strong> Unrat am Fuß <strong>des</strong> Dammes zurückbleiben, die<br />

die Vegetation zerstören <strong>und</strong> für Besucher äußerst<br />

abstoßend wirken werden. Ich spreche mich<br />

insbeson<strong>der</strong>e gegen den Bau eines<br />

Rückhaltebeckens bei Meisdorf aus, da Alternativen<br />

vorhanden sind, ein Naturschutzgebiet zerstört wird<br />

<strong>und</strong> so dem Wirtschaftsfaktor Tourismus erheblicher<br />

Schaden zugefügt wird.<br />

keine Berücksichtigung Die ausgezeigten möglichen Konflikte hinsichtlich an<strong>der</strong>er<br />

öffentlicher Belange bzw. hinsichtlich betroffener Schutzgüter<br />

sind bei <strong>der</strong> Eignungsprüfung konkreter Standorte im Sinne Z 8<br />

im jeweiligen Genehmigungsverfahren zu prüfen. Dies betrifft<br />

auch die Vereinbarkeit <strong>der</strong> Planungen für<br />

Hochwasserrückhaltebecken (HWRB) im Selketal mit den EU-<br />

Vorschriften zu Natura-2000-Gebiete. Auf eine konkrete<br />

Standortbenennung für HWRB (egal ob Meisdorf, Straßberg<br />

o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e alternative Standorte) als verbindliches Ziel <strong>der</strong><br />

Raumordnung wird folglich verzichtet (siehe auch Umweltbericht<br />

<strong>zum</strong> REPHarz, Pkt. 3.<strong>2.</strong>1<strong>und</strong> 3.3 (A)).<br />

Die Zielaussage <strong>des</strong> Z 8 ist eben nicht direkt auf den Bau von<br />

HWRB an regionalplanerisch vorgegeben Standorten<br />

ausgerichtet, son<strong>der</strong>n ist an die Fachplanung gerichtet, die die<br />

diesbezüglichen fachplanerischen Voraussetzungen an dafür<br />

geeignete Standorte schaffen soll. Erst wenn die o.g. Eignung<br />

im Genehmigungsverfahren festgestellt wird, soll die Errichtung<br />

zeitnah erfolgen. Z 8 greift also <strong>der</strong> Feststellung <strong>der</strong> Eignung<br />

nicht vor.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 654 von 673


TÖB:<br />

(475) Privatperson C.W.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.3 Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

475-4 Z 4: Bei im Einzelfall entstehenden<br />

Nutzungskonflikten zwischen Vorranggebieten für<br />

Natur <strong>und</strong> Landschaft <strong>und</strong><br />

Vorranggebieten für Hochwasserschutz hat <strong>der</strong><br />

Hochwasserschutz Vorrang.<br />

än<strong>der</strong>n:<br />

Bei im Einzelfall entstehenden Nutzungskonflikten<br />

zwischen Vorranggebieten für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

<strong>und</strong> Vorranggebieten für Hochwasserschutz werden<br />

beide Belange gegeneinan<strong>der</strong> abgewogen. Es sind<br />

die Erhaltungsziele o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Schutzzweck <strong>der</strong><br />

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

Europäischen Vogelschutzgebiete im<br />

Sinne <strong>des</strong> B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes zu<br />

berücksichtigen; soweit diese beeinträchtigt werden<br />

können, sind die Vorschriften <strong>des</strong><br />

B<strong>und</strong>esnaturschutzgesetzes über die Zulässigkeit<br />

o<strong>der</strong> Durchführung von <strong>der</strong>artigen Eingriffen sowie<br />

die Einholung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> Europäischen<br />

Kommission anzuwenden (Prüfung nach FFH-<br />

Richtlinie).<br />

Begründung:<br />

Die strikte Vorrangregelung für den<br />

Hochwasserschutz verstößt gegen die Vorgaben <strong>der</strong><br />

EU-Vogelschutzrichtlinie. Das kann nicht im Interesse<br />

<strong>der</strong> Lan<strong>des</strong>regierung sowie <strong>der</strong> Öffentlichkeit sein.<br />

keine Berücksichtigung Übernahme aus dem LEP. Es wird in <strong>der</strong> Begründung zu 3.3.1 Z<br />

4 LEP klar gestellt, dass <strong>der</strong> Hochwasserschutz nur <strong>zum</strong> Schutz<br />

von Leben <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit <strong>der</strong> Bevölkerung Vorrang hat, daher<br />

ist es keine pauschale Festlegung, son<strong>der</strong>n eine<br />

Einzelfallentscheidung, bei <strong>der</strong> die Belange <strong>der</strong> Natura 2000-<br />

Gebiete im Sinne <strong>des</strong> NatSchG berücksichtigt werden. Die<br />

Begründung zu Pkt. 3.3.1. Z 4 LEP gehört ebenfalls zu <strong>der</strong><br />

Übernahme, zur Verdeutlichung wird diese Begründung in den<br />

REPHarz Begründungsteil aufgenommen.<br />

Mit Z 4 wird auch nicht jeglicher Hochwasserschutzmaßnahme<br />

Vorrang eingeräumt, son<strong>der</strong>n es wird auf die Vorranggebiete für<br />

Hochwasserschutz abgestellt. Ausgehend von <strong>der</strong> in Pkt. 5.1.1.,<br />

Z 1 <strong>und</strong> Z 2, definierten Vorrangfunktion in diesen Gebieten ist<br />

auch kein vor<strong>der</strong>gründiger Konflikt mit dem genannten EU-<br />

Recht erkennbar, da VRG Hochwasserschutz gerade <strong>der</strong><br />

Erhaltung <strong>der</strong> Flußnie<strong>der</strong>ungen für den Hochwasserrückhalt<br />

<strong>und</strong> -abfluss im Sinne <strong>des</strong> Freiraumschutzes dienen sollen <strong>und</strong><br />

darin keine Neubebauung erfolgen soll.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 655 von 673


TÖB:<br />

(475) Privatperson C.W.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

475-5 Zu Z 6 "Die Rohstoffgewinnung in den<br />

Vorranggebieten, die ganz o<strong>der</strong> teilweise im Bereich<br />

natürlicher Überschwemmungsgebiete liegen, hat so<br />

zu erfolgen, dass den Belangen <strong>des</strong><br />

Hochwasserschutzes Rechnung zu tragen ist. Das<br />

Ziel 2 <strong>des</strong> Pkt. 5.1.1 (Vorrangebiete für<br />

Hochwasserschutz) ist sinngemäß anzuwenden." <strong>und</strong><br />

zu Z 7 "Vorhaben mit zugelassenen bergrechtlichen<br />

Betriebsplänen o<strong>der</strong> sonstigen, nach an<strong>der</strong>en<br />

Fachgesetzen erteilte Abbaugenehmigungen in<br />

an<strong>der</strong>en Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebieten werden<br />

aus regionalplanerischer Sicht gr<strong>und</strong>sätzlich nicht in<br />

Frage gestellt."<br />

keine Berücksichtigung Die vom Einwen<strong>der</strong> vorgebrachte Vermutung ist völlig<br />

unbegründet <strong>und</strong> lässt sich anhand <strong>der</strong> genannten<br />

Zielfestlegungen im REPHarz nicht nachvollziehen. Nicht alle<br />

Ziel- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>satzfestlegungen <strong>des</strong> REPHarz drehen sich um<br />

das Selketal <strong>und</strong> einen evtl. Bau eines<br />

Hochwasserrückhaltebecken.<br />

(siehe auch Datensatz 457-5, Bürgerinitiative Naturnaher<br />

Hochwasserschutz Selke)<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

Bemerkung:<br />

Das Baumaterial für den Bau <strong>der</strong> Dämme soll<br />

demzufolge vermutlich aus den Seitentälern<br />

entnommen werden können, welches zusätzlich <strong>zum</strong><br />

vorgesehenen Dammbau extreme Schäden <strong>des</strong><br />

Landschaftsbilds nach sich ziehen würde.<br />

4.3 Zentralörtliche Glie<strong>der</strong>ung<br />

476-1 Z 10 Gr<strong>und</strong>zentrum übernimmt...Teilfunktion eines<br />

Mittelzentrums: (S. 10)<br />

(Ergänzung) - Harzgerode!<br />

keine Berücksichtigung Nach § 6 Abs. 3 Nr. 1 LPlG sind die zentralen Orte <strong>der</strong> unteren<br />

Stufe (Gr<strong>und</strong>zentren) durch die Regionalen Entwicklungspläne<br />

festzulegen. Die Festlegung <strong>der</strong> zentralen Orte <strong>der</strong> oberen <strong>und</strong><br />

mittleren Stufe, incl. <strong>der</strong> Gr<strong>und</strong>zentren mit Teilfunktion eines<br />

Mittelzentrums, obliegt dem Lan<strong>des</strong>entwicklungsplan.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

5.1.1 Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

476-15 zu Ziel 8 (S 61):<br />

Ergänzung: "<strong>und</strong> Rückhaltebecken im Uhlenbachtal<br />

planerisch zu prüfen <strong>und</strong> <strong>zum</strong> Schutz <strong>der</strong> Ortslagen<br />

Silberhütte <strong>und</strong> Alexisbad vorrangig umzusetzen."<br />

keine Berücksichtigung Gemäß Umweltbericht, Pkt. 3.<strong>2.</strong>1 wird im Z 8 bewusst auf eine<br />

Festlegung/Benennung konkreter Standorte für<br />

Hochwasserrückhaltebecken im Bereich <strong>des</strong> Selketals<br />

verzichtet. Auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> fachlichen Schwierigkeit <strong>und</strong><br />

Komplexität kann nur die Fachplanung den/die geeigneten<br />

Standort(e) ermitteln, wass bisher verfahrensmäßig noch nicht<br />

abschließend, auch unter Berücksichtigung einer hinreichenden<br />

Standort-Alternativenprüfung, erfolgt ist.<br />

Mit Z 8 soll unter Berücksichtung <strong>der</strong> Festlegungen in Z 5 <strong>und</strong> G<br />

7 sichergestellt werden, dass einer ausreichen<strong>der</strong><br />

Hochwasserschutz <strong>der</strong> Siedlungsbereiche im gesamten<br />

Selkeverlauf <strong>und</strong> nicht nur im Bereich ausgewählter<br />

Flussabschnitte erreicht wird.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 656 von 673


TÖB:<br />

(476) Harzklub Harzgerode e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.1.3 Vorranggebiete für Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

476-2 Z4<br />

(Ergänzung) - Hochwasserschutz ist in <strong>der</strong><br />

Reihenfolge<br />

-von <strong>der</strong> Quelle bis zur Mündung- planerisch zu<br />

bearbeiten <strong>und</strong> umzusetzen<br />

keine Berücksichtigung In den VRG für NuL werden keine Festlegungen bezüglich <strong>des</strong><br />

VRG Hochwasserschutz getroffen. Es wird in Z 4 lediglich<br />

darauf hingewiesen, dass Vorranggebiete für<br />

Hochwasserschutz bei Nutzungskonflikten mit Vorranggebieten<br />

Natur <strong>und</strong> Landschaft in Einzelfällen Vorrang haben.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

5.1.5 Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

476-3 Z4 (S 19) XXIII Ballenstedt Rehköpfe<br />

Zu starker Eingriff in die geschlossene Waldstruktur<br />

<strong>des</strong> Selketalbereiches, <strong>des</strong>halb in <strong>der</strong> Planung zu<br />

streichen.<br />

Störung <strong>des</strong> ökologischen Gleichgewichts durch<br />

Emissionen zu erwarten!<br />

Die gravierenden Emissionen durch Leerfahrten <strong>und</strong><br />

Materialtransporte über die B 185, durch Ballenstedt<br />

in östliche <strong>und</strong> durch Alexisbad in westliche Richtung,<br />

wi<strong>der</strong>spricht eklatant den Ziele <strong>der</strong> touristischen<br />

Entwicklung <strong>der</strong> Region. Daher ist dieser Steinbruch<br />

aus <strong>der</strong> Planung herauszunehmen!<br />

keine Berücksichtigung Dieses VRG Rohstoffgewinnung wurde bereits aus grober<br />

regionalplanerischer Sicht hinsichtlich <strong>der</strong> Umweltauswirkungen<br />

geprüft (siehe Umweltbericht). Im Ergebnis <strong>des</strong>sen wurde, auch<br />

unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Erfor<strong>der</strong>nisse einer langfristig<br />

angelegten Rohstoffvorsorge, unter Beachtung <strong>der</strong><br />

geologischen Standortgeb<strong>und</strong>enheit von Rohstoffen (viel stärker<br />

ausgeprägt als z.B. beim Wald) das VRG Ballenstedt-Rehköpfe<br />

als Nachfolgelagerstätte für den Steinbruch Rie<strong>der</strong> im REPHarz<br />

ausgewiesen (siehe auch Datensatz 415-2, Privatperson Dr. B.).<br />

Im Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> regionalplanerischen VRG-Ausweisung<br />

steht die Sicherung einer hochwertigen Lagerstätte vor<br />

entgegenstehenden Nutzungsansprüchen. Fragen <strong>der</strong><br />

konkreten Betriebsführung, z.B. die <strong>des</strong> Abtransportes, sind im<br />

Genehmigungsverfahren zu klären.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

5.<strong>2.</strong>1 Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />

476-4 (Ergänzung) ...<strong>und</strong> Rückhaltebecken im Uhlenbachtal<br />

planerisch zu prüfen <strong>und</strong> <strong>zum</strong> Schutz <strong>der</strong> Ortslagen<br />

Silberhütte <strong>und</strong> Alexisbad vorrangig umzusetzen.<br />

keine Berücksichtigung Bereits im Pkt. 5.1.1. G 7 <strong>und</strong> Z 8 wird auf die Problematik <strong>der</strong><br />

Hochwasserrückhaltebecken, speziell auch für den Bereich <strong>des</strong><br />

Selketals, ausreichend eingegangen. Auf eine konkrete<br />

Benennung möglicher Standorte wird dabei jedoch verzichtet<br />

(siehe Datensatz 476-15 ).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

476-5 G 3...Endgültig außer Betrieb genommene Anlagen<br />

sollen rückgebaut werden.<br />

Ergänzen: ... müssen rückgebaut werden<br />

keine Berücksichtigung Es handelt sich hier um einen Gr<strong>und</strong>satz <strong>der</strong> Raumordnung,<br />

dieser ist nach § 4 Abs. 2 ROG von öffentlichen Stellen bei<br />

raumbedeutsamen Planungen <strong>und</strong> Maßnahmen in <strong>der</strong><br />

Abwägung o<strong>der</strong> bei <strong>der</strong> Ermessensausübung nach Maßgabe<br />

<strong>der</strong> dafür geltenden Vorschriften zu berücksichtigen. Die<br />

Regionalplanung kann den Rückbau nicht zwingend<br />

vorschreiben (Eingriff in Privatrecht;) es greifen hier eher die<br />

Regelungen <strong>des</strong> Baugesetzbuches (§ 35 Abs. 5, Satz 2) mit <strong>der</strong><br />

sogenannten Rückbauverpflichtung.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 657 von 673


TÖB:<br />

(476) Harzklub Harzgerode e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3.2 Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie mit <strong>der</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

476-6 Z 1III Reinstedt/ Ermsleben<br />

Zu starker negativer Sichtbezug auf die Allee, das<br />

Schloss in Ballenstedt <strong>und</strong> damit insgesamt auf den<br />

Unterharz. Zusätzlich wird diese negative Situation<br />

noch begünstigt von <strong>der</strong> B6n aus Richtung<br />

Aschersleben kommend. Deshalb ist dieser Standort<br />

zu streichen!<br />

keine Berücksichtigung Auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> höheren Landschafts- <strong>und</strong> Ortsbildempfindlichkeit<br />

in diesem relativ harznahen Raum <strong>des</strong> VRG-Wind Reinstedt-<br />

Ermsleben wurde im Rahmen <strong>der</strong> Plan-UP dieses Gebiet in das<br />

Gutachten "Überprüfung <strong>der</strong> Landschafts- <strong>und</strong><br />

Ortsbildempfindlichkeit im Umfeld ausgewählter/beantragter<br />

Vorrang- <strong>und</strong> Eignungsgebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

mittels EDV-gestützter Landschaftsbildanalyse" einbezogen<br />

(näheres hierzu siehe Umweltbericht). Der Gutachter hat u.a.<br />

auf Gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> vorhandenen Vorbelastung die Übernahme <strong>des</strong><br />

VRG-/EG-Wind <strong>und</strong> sogar einer gewissen Erweiterung<br />

zugestimmt. Die Sichtbeziehung Schloß Ballenstedt - Windpark<br />

Reinstedt wird im Gutachten auch beschrieben <strong>und</strong> bewertet.<br />

Durch den Verzicht einer südlichen Gebietserweiterung (wie z.T.<br />

beantragt) wird diese Sichtachse nicht stärker beeinträchtigt.<br />

Der mit Abstand überwiegende Teil <strong>des</strong> Unterharzes ist gemäß<br />

Sichtbarkeitsanalyse vom Windpark Reinstedt-Ermsleben visuell<br />

nicht betroffen (sichtverschattet).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

6.1.4 Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />

476-7 Z1:<br />

(Ergänzung): - Wellness <strong>und</strong> Tourimusakademie<br />

Harzgerode<br />

-Waldinformationzentrum Silberhütte<br />

keine Berücksichtigung Die regionale Bedeutsamkeit dieser beiden Vorschläge ist in<br />

Frage zu stellen. Zur Wellness- <strong>und</strong> Tourismusakademie<br />

Harzgerode gibt es we<strong>der</strong> konkrete Planungen noch<br />

Begründungen zur Aufnahme in den REPHarz. (siehe Datensatz<br />

254-44, IHK Magdeburg)<br />

Auf dem Erörterungstermin wurde <strong>der</strong> Geschäftsstelle eine<br />

Studie zu diesem Thema übergibt. Nach Prüfung wurde<br />

festgestellt, dass <strong>der</strong> Standort <strong>zum</strong> <strong>der</strong>zeitigen Zeitpunkt noch<br />

nicht über die Konkretheit verfügt, um ihn im REP aufnehmen zu<br />

können, <strong>zum</strong>al dafür eine Umweltprüfung durchgeführt werden<br />

müßte.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

6.1.5 Vorrangstandorte für Forschung <strong>und</strong> Bildung<br />

476-17 Begründung zu Ziel 3 (S 86)<br />

Ergänzung: -3. Anstrich: Etablierung eines<br />

Fachgymnasiums in Harzgerode am Schloßbergareal.<br />

keine Berücksichtigung Generell werden Schulen (<strong>und</strong> somit auch Gymnasien) den<br />

Zentralen Orten zugeordnet <strong>und</strong> somit im REPHarz nicht noch<br />

einmal separat genannt (bis auf Lan<strong>des</strong>gymnasien .<br />

Hier handelt es sich außerdem noch um ein privates<br />

Gymnasium, wofür die Regionlplanung keine<br />

Steuerungsmöglichkeit besitzt.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 658 von 673


TÖB:<br />

(476) Harzklub Harzgerode e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.1.6 Vorrangstandorte für Kultur- <strong>und</strong> Denkmalpflege<br />

476-8 Z 2 - (Ergänzung):<br />

- Harzgerode mit historischer Altstadt St-<br />

Marienkirche als Bergmannskirche ... einschließlich<br />

<strong>der</strong> umgebenden Stadtmauer<br />

- OT Silberhütte: Silbergewinnung, -verhüttung.<strong>und</strong><br />

Sprengmittelherstellung<br />

- OT Alexisbad: Erster Badeort Anhalts,<br />

Gründungsort <strong>des</strong> VDI!<br />

- OT Mäg<strong>des</strong>prung: als Flächendenkmal <strong>der</strong><br />

Eisenverhüttung, Eisenkunstguss- <strong>und</strong><br />

Industriegeschichte, einschließlich <strong>der</strong> ehemaligen 4<br />

Hammerwerke<br />

476-9 (Ergänzung), ...Harzgerode...Rathaus, Münze,<br />

Gießerei,<br />

- Alexisbad: Wüstung Kloster Hagenrode 975. 993<br />

Markt-, Münz <strong>und</strong> Zollgerechtsame durch Otto III<br />

verliehen,<br />

1810 durch Herzog Alexius Friedrich Christian von<br />

Anhalt- Bernburg als erster<br />

Badeort Anhalt gegründet.<br />

1865 hier Gründung <strong>des</strong> Vereins Deutscher<br />

Ingenieure<br />

- Mäg<strong>des</strong>prung: Ehemalige Eisenhütte 1645.<br />

Ehemals bedeutsamer Standort <strong>der</strong> Eisenverhüttung,<br />

Eisenkunstguss <strong>und</strong> Industriegeschichte.<br />

Bedeutsame Baukunst: In horizontaler Schiefer-<br />

Architektur ausgeführte Gebäude. In vertikaler<br />

Schieferarchitektur ein großes Rondel mit rd. 20 m<br />

Durchmesse i.M. 4 m hoch <strong>und</strong> die komplette<br />

Ufereinfassung <strong>der</strong> Selke teilweise bis zu 5 m hoch.<br />

keine Berücksichtigung Die Stadtmauer von Harzgerode mag ein geschichtlich wichtiges<br />

Relikt sein, wird aber im REPHarz nicht aufgenommen, hiermit<br />

wird <strong>der</strong> Rahmen <strong>der</strong> Regionalplanung gesprengt. Die separate<br />

Nennung <strong>der</strong> Ortsteile mit den vorgeschlagenen Denkmalen war<br />

kein Vorschlag <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>amtes, insofern erfolgt auch keine<br />

Aufnahme in den REPHarz.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Im Harz ist eine Vielzahl von Standorten <strong>der</strong> Kultur- <strong>und</strong><br />

Denkmalpflege vorhanden. Diese vielen Einzelstandorte können<br />

nicht alle im REPHarz aufgenommen werden. Hier wurde von<br />

<strong>der</strong> Fachbehörde eine Wichtung zur Standortauswahl<br />

vorgenommen, die dann im REP Eingang fand.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

6.<strong>2.</strong>3 Straßenverkehr<br />

476-10 Z 7 (S.35)<br />

(Ergänzung) B 242/L 243 OU Harzgerode<br />

keine Berücksichtigung Der jetzige, relativ gute Zustand <strong>der</strong> Ortsdurchfahrten in<br />

Harzgerode (B 242 <strong>und</strong> L 235) <strong>und</strong> die aktuellen DTV-Zahlen<br />

(2005) von ca. 3.900 KfZ/24 h auf <strong>der</strong> L 235 (nicht L 234) bzw.<br />

zwischen ca. <strong>2.</strong>700 <strong>und</strong> 6.600 KfZ/24 h auf <strong>der</strong> B 242<br />

rechtfertigen nicht zwingend eine Ortsumfahrung. Zudem<br />

besteht für diesen Durchgangsverkehr bereits die Möglichkeit<br />

einer indirekten Ortsumfahrung über die B 242 <strong>und</strong> B 185<br />

(Alexisbad-Mäg<strong>des</strong>prung).<br />

Mögliche Verbesserungen in <strong>der</strong> straßenverkehrlichen<br />

Anbindung <strong>der</strong> in Harzgerode vorhandenen Industrie- <strong>und</strong><br />

Gewerbegebiete können über die kommunale Bauleitplanung<br />

erzielt werden (z.T. schon über B-Plan erfolgt). Ob dafür jedoch<br />

eine komplette Ortsumfahrung notwendig ist, ist aus o.g.<br />

Gründen sehr fraglich.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 659 von 673


TÖB:<br />

(476) Harzklub Harzgerode e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

6.<strong>2.</strong>4 Rad- <strong>und</strong> fußläufiger Verkehr<br />

476-11 Z 6 ...regional <strong>und</strong> überregional bedeutsame<br />

Wan<strong>der</strong>wege...<br />

Ergänzung: -Wege Deutscher Kaiser <strong>und</strong> Könige im<br />

Mittelalter (Goslar- Tilleda)<br />

-Selketalstieg (Stiege- Quedlinburg)<br />

teilweise Berücksichtigung Der Weg dt. Kaiser <strong>und</strong> Könige ist insbeson<strong>der</strong>e im Harz recht<br />

verzweigt, so dass eine Darstellung im REPHarz nicht möglich<br />

ist, da keine Wan<strong>der</strong>karte entstehen soll.<br />

Der Selketalstieg wird unter Pkt. 6.<strong>2.</strong>4., Z 6 sowie in <strong>der</strong> Karte<br />

aufgenommen.<br />

teilweise Berücksichtigung ja<br />

6.<strong>2.</strong>5 Luftverkehr<br />

476-12 G3<br />

Ergänzung: Es ist für die An- <strong>und</strong> Abflugschneisen<br />

<strong>des</strong> Flugplatzes Cochstedt <strong>der</strong> Harz als<br />

Überflugsgebiet auszusparen!<br />

keine Berücksichtigung Für die Festlegung von Flugkorridoren ist die Luftfahrtbehörde<br />

zuständig (keine regionalplanerische Steuerungsmöglichkeit).<br />

Die Anflugkorridore im Zuge <strong>des</strong> luftfahrtrechtlichen<br />

Bauschutzbereiches <strong>des</strong> Flughafens Cochstedt befinden sich lt.<br />

Raumordnungskataster fast vollständig im Harzvorland, auf alle<br />

Fälle aber nicht im Harz(-gebirge).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

6.<strong>2.</strong>6 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)<br />

476-13 G7 ...ÖPNV Schnittstellen... (Ergänzung) 11a.<br />

Harzgerode,OT Alexisbad<br />

auch Kombination mit 6.<strong>2.</strong>4. Selketalstieg mit<br />

unmittelbarer ÖPNV- Nutzungsmöglichkeit<br />

Selketalbahn <strong>und</strong> Q-Bus<br />

volle Berücksichtigung Die Festlegungen zu G 7 basieren im wesentlichen auf den<br />

ÖPNV-Plan <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Sachsen-Anhalt <strong>und</strong> den aktuellen<br />

Nahverkehrsplänen aller Landkreise <strong>der</strong> Planungsregion Harz<br />

(Verknüpfungspunkte/ Bahnhöfe 1. <strong>und</strong> <strong>2.</strong> Ordnung o<strong>der</strong><br />

ähnliche Formulierungen). Im Nahverkehrsplan <strong>des</strong> Landkreises<br />

Quedlinburg ist nicht Alexisbad, aber Harzgerode als solcher<br />

Verknüpfungspunkt benannt. Im Ergebnis <strong>der</strong> Erörterung (siehe<br />

Datensatz 476-28) wird Alexisbad in G 7 mit aufgenommen.<br />

volle Berücksichtigung nein<br />

7.3 Gewässerschutz<br />

476-14 G 8<br />

Ergänzung: Intensive För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Regenwassernutzung. Damit Vergrößerung <strong>des</strong><br />

Retentionsvermögens direkt in den Orslagen!<br />

keine Berücksichtigung G 8 stellt größtenteils eine LEP-Übernahme dar. Die<br />

Regenwassernutzung richtet sich vornehmlich an private<br />

Personen, die nicht <strong>der</strong> Bindungswirkung <strong>des</strong> Regionalplanes<br />

unterliegen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

13.4.3 Erörterung zu Zentralörtliche Glie<strong>der</strong>ung<br />

476-18 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

Bekräftung <strong>der</strong> For<strong>der</strong>ung zur Festlegung<br />

Harzgerode als Gr<strong>und</strong>zentrum mit Teilfunktion eines<br />

Mittelzentrums, insbeson<strong>der</strong>e durch die räumliche<br />

Lage auf dem Unterharzplateau.<br />

keine Berücksichtigung siehe Datensatz 402-3 (Bürgerverein Unterharz)<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 660 von 673


TÖB:<br />

(476) Harzklub Harzgerode e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.1.1 Erörterung zu Vorranggebiete für Hochwasserschutz<br />

476-19 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

For<strong>der</strong>ung, das Z 4 <strong>des</strong> Pkt. 5.1.3. in den Pkt. 5.1.1.<br />

zu verschieben ist (entsprechend DS476-2).<br />

476-20 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

Er stellte klar, dass <strong>der</strong> Harzklub <strong>und</strong> die<br />

Bürgerinitiative ebenfalls den Schutz <strong>der</strong> Menschen<br />

als wichtig ansehen. Weiterhin gab er zu bedenken,<br />

dass <strong>der</strong> Hochwasserschutz bereits im Oberlauf<br />

beginnen sollte, um einen automatischen Schutz <strong>der</strong><br />

unteren Gemeinden zu erreichen.<br />

keine Berücksichtigung Nicht nur <strong>der</strong> Inhalt, son<strong>der</strong>n auch die thematische Zuordnung keine Berücksichtigung nein<br />

<strong>des</strong> Z 4 (hier zu den VRG Natur <strong>und</strong> Landschaft) ergibt sich<br />

zwangsläufig aus dem LEP (LEP-Übernahme).<br />

Kenntnisnahme Die in Z 2, Z 4 <strong>und</strong> 5, G 6 <strong>und</strong> 7 <strong>und</strong> speziell für das Selktal in Z Kenntnisnahme nein<br />

8 festgelegten Hochwasserschutzmaßnahmen schließen keine<br />

Teilabschnitte <strong>der</strong> Selke o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>er Flüsse aus.<br />

13.5.1.5 Erörterung zu Vorranggebiete für Rohstoffgewinnung<br />

476-21 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

Äußerte sich <strong>zum</strong> DS 476-3: Zweifelte die<br />

Begründung zur Abwägung an sowie die zu geringe<br />

Bewertung <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> <strong>und</strong> <strong>des</strong> Tourismus<br />

in diesem Bereich <strong>des</strong> Umweltberichtes. Die<br />

Abwägung sollte dem touristischen <strong>und</strong> dem Aspekt<br />

<strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> stärker Rechnung tragen.<br />

476-22 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

stellte fest, dass <strong>der</strong> Rohstofftransport von Rie<strong>der</strong><br />

nicht vergleichbar ist mit dem Abtransport von<br />

Ballenstedt, da insbeson<strong>der</strong>e eine Belastung <strong>des</strong><br />

Unterharzes <strong>und</strong> <strong>der</strong> B 185 zu erwarten ist <strong>und</strong> somit<br />

auch eine Belastung für den Tourismus.<br />

keine Berücksichtigung siehe Begründung in Datensatz 476-3 sowie Datensätze 415-2<br />

<strong>und</strong> 415-3 (Privatperson Dr. B.), diesbezüglich keine neuen<br />

Sachargumente vorgetragen.<br />

Einwand <strong>zum</strong> Umweltbericht siehe Datensatz 476-29<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Der REP regelt nicht konkrete Fragen <strong>der</strong> Betriebsführung<br />

(siehe Datensatz 476-3 <strong>und</strong> Datensatz 402-7 <strong>des</strong> Bürgervereins<br />

Unterharz).<br />

Im Vor<strong>der</strong>gr<strong>und</strong> <strong>der</strong> REP-Festlegungen steht die<br />

regionalplanerische Sicherung einer nachgewiesenermaßen<br />

hochwertigen Hartsteinlagerstätte vor entgegenstehenden<br />

Nutzungsansprüchen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 661 von 673


TÖB:<br />

(476) Harzklub Harzgerode e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.<strong>2.</strong>1 Erörterung zu Vorbehaltsgebiete für Hochwasserschutz<br />

476-23 for<strong>der</strong>te eine Prüfung, ob das<br />

Hochwasserschutzbecken z.B. im Uhlenbachtal<br />

errichtet werden könnte o<strong>der</strong> hier eine<br />

Hochwasserrückhaltefläche für einen Kurzstau<br />

eingerichtet werden könnte (DS 476-4).<br />

476-24 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

Weiterhin bat Herr Schöne darum, den Seeland-<br />

Concordiasee als VBG HWS aufzunehmen.<br />

keine Berücksichtigung Das Uhlenbachtal ist als Teil eines VRG Natur <strong>und</strong> Landschaft<br />

bereits an<strong>der</strong>weitig festgelegt. VRG sind raumordnerische<br />

Letztentscheidungen, die keine Abwägung mehr zugänglich<br />

sind, <strong>des</strong>halb ist keine Vorbehaltsgebietsausweisung für diesen<br />

Bereich möglich (siehe auch DS 476-4). Ohnehin erfolgt im<br />

REPHarz keine standortkonkrete Benennung potentieller<br />

Hochwasserrückhaltbecken.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichitgung Seeland bzw. <strong>der</strong> Concordiasee ist als VBG Tourismus <strong>und</strong><br />

Erholung im REPHarz festgelegt. Im <strong>der</strong>zeit noch immer<br />

geltenden Regionalen Teilgebietsentwickungsprogramm<br />

"Seeland-Nachterstedt" ist dieser Bereich sogar VRG Tourismus<br />

<strong>und</strong> Erholung. Daher ist eine zusätzliche Festlegung als VBG<br />

HWS nicht möglich. Als Seefläche entspricht ohnehin dieser<br />

Bereich nicht den Kriterien zur Ausweisung <strong>der</strong> VBG-<br />

Hochwasserschutz im REPHarz.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

13.5.3.2 Erörterung zu Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie mit <strong>der</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

476-25 Erörterungstermin, mündlich vorgetragen:<br />

Der Einwen<strong>der</strong> for<strong>der</strong>te, die Sichtachse <strong>zum</strong> Schloss<br />

Ballenstedt <strong>und</strong> den Unterharz aus Richtung<br />

Reinstedt/Ermsleben zu erhalten, da die Besucher<br />

bereits im Zufahrtsbereich nach Ermsleben von <strong>der</strong> B<br />

6n aus mit WEA konfrontiert werden, plädierte für<br />

eine stärkere Berücksichtigung/Würdigung <strong>der</strong><br />

Kulturlandschaft bzw. Tourismuslandschaft sowie <strong>der</strong><br />

Kulturstätten.<br />

keine Berücksichtigung Eine deutliche südliche Erweiterung <strong>des</strong> VRG-/EG-Wind<br />

Reinstedt-Ermsleben, wie von einigen Einwen<strong>der</strong>n im REPHarz-<br />

Aufstellungsverfahren gefor<strong>der</strong>t, wurde u.a. wegen <strong>der</strong><br />

Sichtachse vom Schloss Ballenstedt in Richtung Unterharz<br />

vermieden (siehe Datensatz 476-6).<br />

Keine an<strong>der</strong>e Planungsgemeinschaft in Sachsen-Anhalt hat die<br />

Belange Landschafts- <strong>und</strong> Ortsbild sowie Erholung <strong>und</strong><br />

Tourismus so umfangreich im REP-Aufstellungsverfahren prüfen<br />

lassen (u.a. 2 Gutachten) wie die RegPlGHarz (ähnliche<br />

Gutachten sind bei den an<strong>der</strong>en Planungsgemeinschaften nicht<br />

bekannt). Dadurch konnten auch bisher rechtssicher große Teile<br />

<strong>der</strong> Planungsregion (Harzgebirge <strong>und</strong> unmittelbares<br />

Harzvorland) frei von VRG-/EG-Wind gehalten werden. Mit <strong>der</strong><br />

baurechtlichen Privilegierung als b<strong>und</strong>esrechtliche Vorgabe ist<br />

ein darüberhinausgehen<strong>des</strong> pauschales Freihalten im weiteren<br />

Harzvorland allein wegen <strong>der</strong> genannten Belange rechtlich nicht<br />

mehr vereinbar. Es ist auch zur Kenntnis zu nehmen, dass<br />

mehrere Gemeinden im Harzvorland, die unter Umständen nicht<br />

im relevanten Maße vom Tourismus profitieren, die Ausweisung<br />

von VRG-/EG-Wind gefor<strong>der</strong>t haben, dem jedoch nur dann<br />

gefolgt werden konnte, wenn diese Vorschläge mit <strong>der</strong><br />

gesamträumlichen Planungskonzeption zur Ausweisung dieser<br />

Gebiete im REPHarz entsprachen. In diesem Sinne ist auch ein<br />

regionalplanerischer Ausgleich zwischen den unterschiedlichen<br />

kommunalen Entwicklungsmöglichkeiten bzw. -absichten <strong>der</strong><br />

Gemeinden im Harz <strong>und</strong> <strong>der</strong> im weiteren Harzvorland<br />

vorzunehmen.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 662 von 673


TÖB:<br />

(476) Harzklub Harzgerode e.V.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.6.1.4 Erörterung zu Vorrangstandorte für Großflächige Freizeitanlagen<br />

476-26 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

stellte fest, dass es für die Tourismusakademie<br />

Harzgerode noch keine konkreten Planungen gibt<br />

<strong>und</strong> sich dieser Standort ausschließlich auf die<br />

ehemalige Klinik bezieht. Die Fläche soll <strong>zum</strong>in<strong>des</strong>t,<br />

auch entsprechend F-Plan, für Sport, Ges<strong>und</strong>heit,<br />

Tourismus <strong>und</strong> <strong>der</strong>gl. freigehalten werden.<br />

Gespräche mit potentiellen Investoren gibt es bereits.<br />

sicherte eine schriftliche Untersetzung für diesen Pkt.<br />

zu.<br />

476-27 Erörterung, mündlich vorgetargen:<br />

fragte nach, weshalb das Waldinformationszentrum in<br />

Silberhütte nicht aufgenommen wurde (analog <strong>zum</strong><br />

Datensatz 78-3 <strong>der</strong> 1. Abwägungsdokumentation ).<br />

keine Berücksichtigung Nach Durchsicht <strong>der</strong> schriftlich vorgelegten Unterlagen<br />

(Protokoll Stadtratsitzung, Beschluss zur Überarbeitung FNP-<br />

<strong>Entwurf</strong> Stadt Harzgerode) wird festgestellt, dass die<br />

Tourismusakademie Harzgerode für eine Aufnahme in den<br />

REPHarz als Vorrangstandort für Großflächige Freizeitanlagen<br />

nicht als großflächig im Sinne min<strong>des</strong>tens regional bedeutsam<br />

einzustufen ist, außerdem ist das Projekt für eine Prüfung im<br />

Umweltbericht zu unkonkret. Auch das Konzept erlaubt <strong>der</strong>zeit<br />

keine genaue Abgrenzung, was entwickelt werden soll, daher ist<br />

<strong>der</strong> Bearbeitungsstand für eine Übernahme in den REPHarz zu<br />

unkonkret. Generell ist eine entsprechende Entwicklung <strong>des</strong><br />

Gelän<strong>des</strong> im hier ausgewiesenen VBG-Tourismus <strong>und</strong> Erholung<br />

möglich.<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

keine Berücksichtigung Hauptgründe für die Nichtaufnahme als regional bedeutsamer<br />

Standort sind die geringe Größe <strong>und</strong> zu geringe Besucherzahlen.<br />

Entsprechend <strong>der</strong> Entschließung <strong>der</strong> Ministerkonferenz für<br />

Raumordnung vom 14.0<strong>2.</strong>1992 können die beantragten<br />

Standorte nicht zu großflächigen Freizeitanlagen gezählt<br />

werden, da sie keine überörtlich raumbedeutsamen<br />

Auswirkungen erzeugen wie z.B. Golfplätze, Centerparks,<br />

Dauercampingplätze..<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

13.6.<strong>2.</strong>6 Erörterung zu Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)<br />

476-28 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

stellte noch einmal heraus, dass <strong>der</strong> OT Alexisbad<br />

anstelle von Harzgerode eine wichtige Schnittstelle<br />

für den ÖPNV darstellt <strong>und</strong> demzufolge im REP<br />

aufzunehmen ist (entsprechend DS 476-13).<br />

teilweise Berücksichtigung Alexisbad wird aufgenommen (siehe Datensatz 402-12,<br />

Bürgerverein Unterharz). Harzgerode wird nicht gestrichen, da<br />

im aktuellen <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Nahverkehrsplans für den Landkreis<br />

Harz Harzgerode weiterhin als Verknüpfungspunkt <strong>2.</strong> Ordnung<br />

aufgeführt wird.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

13.12 Erörterung zu Umweltbericht<br />

476-29 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

Äußerte sich <strong>zum</strong> DS 476-3: Zweifelte die zu geringe<br />

Bewertung <strong>des</strong> Landschaftsbil<strong>des</strong> <strong>und</strong> <strong>des</strong> Tourismus<br />

in diesem Bereich <strong>des</strong> Umweltberichtes an.<br />

teilweise Berücksichtigung Analog dem Bewertungsschema im gesamträumlichen<br />

Landschaftsbildgutachten von 2004 zur Windenergie wird<br />

gemäß <strong>der</strong> dort vorgenommenen Einstufung für den weiteren<br />

Vorhabensbereich hinsichtlich Einsehbarkeit,<br />

landschaftsästhetische Bedeutung <strong>und</strong> Empfindlichkeit das<br />

Konfliktpotential beim Schutzgut Landschaft im Umweltbericht<br />

<strong>zum</strong> VRG-Rohstoffgewinnung Ballenstedt-Rehköpfe von bisher<br />

"gering bis mittel" auf "mittel" erhöht. Dies hat aber keine<br />

entscheidene Bedeutung für die umweltbezogene<br />

Gesamtbewertung <strong>des</strong> VRG, da wegen <strong>der</strong> Lage <strong>des</strong> VRG auf<br />

ein Höhenplateau <strong>und</strong> <strong>der</strong> umgebenen geschlossenen<br />

Waldstruktur die Einsehbarkeit eines Steinbruches nur auf den<br />

unmittelbaren Randbereich beschränkt bleibt.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 663 von 673


TÖB:<br />

(477) Privatperson U.W.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

477-1 Angesichts <strong>der</strong> verschärften europapolitischen<br />

Klimaschutz-Verpflichtungen ist es für mich<br />

unverständlich, warum <strong>der</strong> vorgelegte <strong>Entwurf</strong> <strong>zum</strong><br />

REP Harz die bisherigen Windkraftgebiete in dieser<br />

Region um r<strong>und</strong> 17 % <strong>und</strong> den lan<strong>des</strong>weit<br />

beispielhaften Energiepark Druiberg sogar um 35 %<br />

reduziert - trotz seines hohen Innovationspotentials<br />

<strong>und</strong> seiner außergewöhnlich guten öffentlichen<br />

Akzeptanz. Auch wenn man über die<br />

landschaftsästhetische Wirkung von Windparks<br />

sicher geteilter Meinung sein kann, bedeutet die<br />

Reduzierung <strong>der</strong> Eignungsfläche im Raum<br />

Dar<strong>des</strong>heim von ca. 380 auf ca. 250 ha, dass mehr<br />

als 1/3 <strong>der</strong> bisher möglichen schadstofffreien<br />

Stromproduktion zukünftig verhin<strong>der</strong>t wird. Dadurch<br />

wird <strong>der</strong> Klimaschutzvorteil, aber auch die<br />

Wirtschaftskraft <strong>des</strong> zukünftigen regenerativen<br />

Zentrums in Dar<strong>des</strong>heim empfindlich beschnitten - zu<br />

Lasten <strong>der</strong> umliegenden Gemeinden <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

zukünftigen Generation im neuen Großkreis.<br />

teilweise Berücksichtigung siehe Abwägung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>des</strong> Ortschaftsrates<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

Hessen (Datensatz 459-1), da wortgleiche <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Bedenken</strong><br />

Sogar das laufende Genehmigungsverfahren wird<br />

behin<strong>der</strong>t, indem <strong>der</strong> beantragten westlichsten<br />

Anlage 37/47 die Zustimmung verweigert wird,<br />

obwohl sie sich im Gesamtzusammenhang <strong>des</strong><br />

Windparks harmonisch einfügt <strong>und</strong> niemanden stört.<br />

Aus wirtschafts- <strong>und</strong> klimapolitischen Gründen bitte<br />

ich Sie darum, im Bereich <strong>des</strong> Druibergs r<strong>und</strong> 380 ha<br />

zukünftige Windvorrangfläche zu belassen <strong>und</strong> hier<br />

<strong>der</strong> beantragten Anlage 37/47 die Zustimmung zu<br />

erteilen.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 664 von 673


TÖB:<br />

(478) Privatperson B.Sch.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

478-1 Angesichts <strong>der</strong> verschärften europapolitischen<br />

Klimaschutz-Verpflichtungen ist es für mich<br />

unverständlich, warum <strong>der</strong> vorgelegte <strong>Entwurf</strong> <strong>zum</strong><br />

REP Harz die bisherigen Windkraftgebiete in dieser<br />

Region um r<strong>und</strong> 17 % <strong>und</strong> den lan<strong>des</strong>weit<br />

beispielhaften Energiepark Druiberg sogar um 35 %<br />

reduziert - trotz seines hohen Innovationspotentials<br />

<strong>und</strong> seiner außergewöhnlich guten öffentlichen<br />

Akzeptanz. Auch wenn man über die<br />

landschaftsästhetische Wirkung von Windparks<br />

sicher geteilter Meinung sein kann, bedeutet die<br />

Reduzierung <strong>der</strong> Eignungsfläche im Raum<br />

Dar<strong>des</strong>heim von ca. 380 auf ca. 250 ha, dass mehr<br />

als 1/3 <strong>der</strong> bisher möglichen schadstofffreien<br />

Stromproduktion zukünftig verhin<strong>der</strong>t wird. Dadurch<br />

wird <strong>der</strong> Klimaschutzvorteil, aber auch die<br />

Wirtschaftskraft <strong>des</strong> zukünftigen regenerativen<br />

Zentrums in Dar<strong>des</strong>heim empfindlich beschnitten - zu<br />

Lasten <strong>der</strong> umliegenden Gemeinden <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

zukünftigen Generation im neuen Großkreis.<br />

teilweise Berücksichtigung siehe Abwägung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>des</strong> Ortschaftsrates<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

Hessen (Datensatz 459-1), da wortgleiche <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Bedenken</strong><br />

Sogar das laufende Genehmigungsverfahren wird<br />

behin<strong>der</strong>t, indem <strong>der</strong> beantragten westlichsten<br />

Anlage 37/47 die Zustimmung verweigert wird,<br />

obwohl sie sich im Gesamtzusammenhang <strong>des</strong><br />

Windparks harmonisch einfügt <strong>und</strong> niemanden stört.<br />

Aus wirtschafts- <strong>und</strong> klimapolitischen Gründen bitte<br />

ich Sie darum, im Bereich <strong>des</strong> Druibergs r<strong>und</strong> 380 ha<br />

zukünftige Windvorrangfläche zu belassen <strong>und</strong> hier<br />

<strong>der</strong> beantragten Anlage 37/47 die Zustimmung zu<br />

erteilen.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 665 von 673


TÖB:<br />

(479) Privatperson M.B.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

479-1 Angesichts <strong>der</strong> verschärften europapolitischen<br />

Klimaschutz-Verpflichtungen ist es für mich<br />

unverständlich, warum <strong>der</strong> vorgelegte <strong>Entwurf</strong> <strong>zum</strong><br />

REP Harz die bisherigen Windkraftgebiete in dieser<br />

Region um r<strong>und</strong> 17 % <strong>und</strong> den lan<strong>des</strong>weit<br />

beispielhaften Energiepark Druiberg sogar um 35 %<br />

reduziert - trotz seines hohen Innovationspotentials<br />

<strong>und</strong> seiner außergewöhnlich guten öffentlichen<br />

Akzeptanz. Auch wenn man über die<br />

landschaftsästhetische Wirkung von Windparks<br />

sicher geteilter Meinung sein kann, bedeutet die<br />

Reduzierung <strong>der</strong> Eignungsfläche im Raum<br />

Dar<strong>des</strong>heim von ca. 380 auf ca. 250 ha, dass mehr<br />

als 1/3 <strong>der</strong> bisher möglichen schadstofffreien<br />

Stromproduktion zukünftig verhin<strong>der</strong>t wird. Dadurch<br />

wird <strong>der</strong> Klimaschutzvorteil, aber auch die<br />

Wirtschaftskraft <strong>des</strong> zukünftigen regenerativen<br />

Zentrums in Dar<strong>des</strong>heim empfindlich beschnitten - zu<br />

Lasten <strong>der</strong> umliegenden Gemeinden <strong>und</strong> <strong>der</strong><br />

zukünftigen Generation im neuen Großkreis.<br />

teilweise Berücksichtigung siehe Abwägung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>des</strong> Ortschaftsrates<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

Hessen (Datensatz 459-1), da wortgleiche <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Bedenken</strong><br />

Sogar das laufende Genehmigungsverfahren wird<br />

behin<strong>der</strong>t, indem <strong>der</strong> beantragten westlichsten<br />

Anlage 37/47 die Zustimmung verweigert wird,<br />

obwohl sie sich im Gesamtzusammenhang <strong>des</strong><br />

Windparks harmonisch einfügt <strong>und</strong> niemanden stört.<br />

Aus wirtschafts- <strong>und</strong> klimapolitischen Gründen bitte<br />

ich Sie darum, im Bereich <strong>des</strong> Druibergs r<strong>und</strong> 380 ha<br />

zukünftige Windvorrangfläche zu belassen <strong>und</strong> hier<br />

<strong>der</strong> beantragten Anlage 37/47 die Zustimmung zu<br />

erteilen.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 666 von 673


TÖB:<br />

(480) Gem. Huy, OT Dingelstedt am Huy<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

480-1 Antrag <strong>der</strong> Ortschaft Dingelstedt auf Ausweisung<br />

geeigneter zusätzlicher Standorte für die Aufstellung<br />

von WEA in den Gemarkungen von OT <strong>der</strong><br />

Gemeinde Huy<br />

Begründung:<br />

1. Die Gemeinde Huy sollte ihren Beitrag erhöhen,<br />

auf dem Territorium ihrer Ortsteile erneuerbare<br />

Energie zu erzeugen, um den durch CO2 - Ausstoß<br />

beschleunigten Klimawandel sowie den Import von<br />

Energieträgern in Grenzen halten zu können.<br />

<strong>2.</strong> Der zusätzliche Bau von Windkraftanlagen an<br />

geeigneten Standorten wäre für uns das Standbein<br />

für die Ansiedlung an<strong>der</strong>er Erzeugeranlagen für<br />

erneuerbare Energien (Solarenergie, Energie aus<br />

Biomasse).<br />

3. Die Aufstellung von neuen mo<strong>der</strong>nen<br />

Windkraftanlagen in ausreichen<strong>der</strong> Zahl würde<br />

Investitionen für eine dringend nötige<br />

Energiefernleitung ermöglichen, die eine<br />

störungsfreie energetische Versorgung unserer<br />

Region absichert.<br />

4. Der Bau zusätzlicher Windkraftanlagen soll das<br />

Steueraufkommen für den Gemeindehaushalt<br />

steigern <strong>und</strong> Sponsoringmöglichkeiten für das<br />

Vereinsleben ausweiten.<br />

keine Berücksichtigung Die Gemeinde Huy hat bereits Anteil am VRG-Wind<br />

Dar<strong>des</strong>heim-Ba<strong>der</strong>sleben-Rohrsheim. Der sonstige Raum <strong>der</strong><br />

Gemeinde zwischen diesem VRG <strong>und</strong> dem östlich<br />

gemeindeangrenzenden VRG-Wind Schwanebeck steht für eine<br />

weitere raumverträgliche Windenergienutzung nicht zur<br />

Verfügung, da ansonsten an<strong>der</strong>e öffentliche Belange, wie z.B.<br />

Landwirtschaft, Tourismus, Denkmalschutz, Vogelschutz,<br />

Landschafts- <strong>und</strong> Ortsbild, erheblich beeinträchtigt werden<br />

könnten. Im übrigen hat die Gemeinde Huy selbst eine solche<br />

For<strong>der</strong>ung mit Ausnahme <strong>der</strong> Erweiterung <strong>des</strong> VRG<br />

Dar<strong>des</strong>heim-Ba<strong>der</strong>sleben-Rohrsheim nicht gestellt <strong>und</strong> sogar im<br />

1. Anhörungsverfahren <strong>zum</strong> REPHarz neue<br />

Gebietsausweisungen im Gemeindebereich abgelehnt.<br />

Durch den Einwen<strong>der</strong> erfolgt kein konkreter Gebietsvorschlag.<br />

Durch an<strong>der</strong>e Einwen<strong>der</strong> wurden im Bereich <strong>der</strong> Gemeinde Huy<br />

die Vorschlagsgebiete Wockenstedter Mühle <strong>und</strong> Schlanstedt<br />

vorgetragen, auch in Verbindung mit einem möglichen<br />

Lückenschluss in <strong>der</strong> Harznetzverstärkung auf <strong>der</strong> 110-kV-<br />

Ebene. Siehe dazu die diesbezügliche Abwägung <strong>der</strong><br />

Stellungnahme <strong>der</strong> Windpark Druiberg GmbH, Datensatz 442-<br />

11).<br />

keine Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 667 von 673


TÖB:<br />

(481) Gem. Huy, OT Eilsdorf<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

481-1 Antrag <strong>der</strong> Ortschaft Eilsdorf auf Ausweisung<br />

geeigneter zusätzlicher Standorte für die Aufstellung<br />

von WEA in den Gemarkungen von OT <strong>der</strong><br />

Gemeinde Huy<br />

Begründung:<br />

1. Die Gemeinde Huy sollte ihren Beitrag erhöhen,<br />

auf dem Territorium ihrer Ortsteile erneuerbare<br />

Energie zu erzeugen, um den durch CO2 - Ausstoß<br />

beschleunigten Klimawandel sowie den Import von<br />

Energieträgern in Grenzen halten zu können.<br />

<strong>2.</strong> Der zusätzliche Bau von Windkraftanlagen an<br />

geeigneten Standorten wäre für uns das Standbein<br />

für die Ansiedlung an<strong>der</strong>er Erzeugeranlagen für<br />

erneuerbare Energien (Solarenergie, Energie aus<br />

Biomasse).<br />

3. Die Aufstellung von neuen mo<strong>der</strong>nen<br />

Windkraftanlagen in ausreichen<strong>der</strong> Zahl würde<br />

Investitionen für eine dringend nötige<br />

Energiefernleitung ermöglichen, die eine<br />

störungsfreie energetische Versorgung unserer<br />

Region absichert.<br />

4. Der Bau zusätzlicher Windkraftanlagen soll das<br />

Steueraufkommen für den Gemeindehaushalt<br />

steigern <strong>und</strong> Sponsoringmöglichkeiten für das<br />

Vereinsleben ausweiten.<br />

keine Berücksichtigung siehe Abwägung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> Ortschaft Dingelstedt keine Berücksichtigung nein<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Huy (Datensatz 480-1), da wortgleiche<br />

<strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong><br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 668 von 673


TÖB:<br />

(482) Gem. Huy, OT Eilenstedt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

482-1 Antrag <strong>der</strong> Ortschaft Eilenstedt auf Ausweisung<br />

geeigneter zusätzlicher Standorte für die Aufstellung<br />

von WEA in den Gemarkungen von OT <strong>der</strong><br />

Gemeinde Huy<br />

Begründung:<br />

1. Die Gemeinde Huy sollte ihren Beitrag erhöhen,<br />

auf dem Territorium ihrer Ortsteile erneuerbare<br />

Energie zu erzeugen, um den durch CO2 - Ausstoß<br />

beschleunigten Klimawandel sowie den Import von<br />

Energieträgern in Grenzen halten zu können.<br />

<strong>2.</strong> Der zusätzliche Bau von Windkraftanlagen an<br />

geeigneten Standorten wäre für uns das Standbein<br />

für die Ansiedlung an<strong>der</strong>er Erzeugeranlagen für<br />

erneuerbare Energien (Solarenergie, Energie aus<br />

Biomasse).<br />

3. Die Aufstellung von neuen mo<strong>der</strong>nen<br />

Windkraftanlagen in ausreichen<strong>der</strong> Zahl würde<br />

Investitionen für eine dringend nötige<br />

Energiefernleitung ermöglichen, die eine<br />

störungsfreie energetische Versorgung unserer<br />

Region absichert.<br />

4. Der Bau zusätzlicher Windkraftanlagen soll das<br />

Steueraufkommen für den Gemeindehaushalt<br />

steigern <strong>und</strong> Sponsoringmöglichkeiten für das<br />

Vereinsleben ausweiten.<br />

keine Berücksichtigung siehe Abwägung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> Ortschaft Dingelstedt keine Berücksichtigung nein<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Huy (Datensatz 480-1), da wortgleiche<br />

<strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong><br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 669 von 673


TÖB:<br />

(483) Gem. Huy, OT Vogelsdorf<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

483-1 Antrag <strong>der</strong> Ortschaft Vogelsdorf auf Ausweisung<br />

geeigneter zusätzlicher Standorte für die Aufstellung<br />

von WEA in den Gemarkungen von OT <strong>der</strong><br />

Gemeinde Huy<br />

Begründung:<br />

1. Die Gemeinde Huy sollte ihren Beitrag erhöhen,<br />

auf dem Territorium ihrer Ortsteile erneuerbare<br />

Energie zu erzeugen, um den durch CO2 - Ausstoß<br />

beschleunigten Klimawandel sowie den Import von<br />

Energieträgern in Grenzen halten zu können.<br />

<strong>2.</strong> Der zusätzliche Bau von Windkraftanlagen an<br />

geeigneten Standorten wäre für uns das Standbein<br />

für die Ansiedlung an<strong>der</strong>er Erzeugeranlagen für<br />

erneuerbare Energien (Solarenergie, Energie aus<br />

Biomasse).<br />

3. Die Aufstellung von neuen mo<strong>der</strong>nen<br />

Windkraftanlagen in ausreichen<strong>der</strong> Zahl würde<br />

Investitionen für eine dringend nötige<br />

Energiefernleitung ermöglichen, die eine<br />

störungsfreie energetische Versorgung unserer<br />

Region absichert.<br />

4. Der Bau zusätzlicher Windkraftanlagen soll das<br />

Steueraufkommen für den Gemeindehaushalt<br />

steigern <strong>und</strong> Sponsoringmöglichkeiten für das<br />

Vereinsleben ausweiten.<br />

keine Berücksichtigung siehe Abwägung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> Ortschaft Dingelstedt keine Berücksichtigung nein<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Huy (Datensatz 480-1), da wortgleiche<br />

<strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong><br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 670 von 673


TÖB:<br />

(484) Gem. Huy, OT Pabstorf<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

484-1 Antrag <strong>der</strong> Ortschaft Pabstorf auf Ausweisung<br />

geeigneter zusätzlicher Standorte für die Aufstellung<br />

von WEA in den Gemarkungen von OT <strong>der</strong><br />

Gemeinde Huy<br />

Begründung:<br />

1. Die Gemeinde Huy sollte ihren Beitrag erhöhen,<br />

auf dem Territorium ihrer Ortsteile erneuerbare<br />

Energie zu erzeugen, um den durch CO2 - Ausstoß<br />

beschleunigten Klimawandel sowie den Import von<br />

Energieträgern in Grenzen halten zu können.<br />

<strong>2.</strong> Der zusätzliche Bau von Windkraftanlagen an<br />

geeigneten Standorten wäre für uns das Standbein<br />

für die Ansiedlung an<strong>der</strong>er Erzeugeranlagen für<br />

erneuerbare Energien (Solarenergie, Energie aus<br />

Biomasse).<br />

3. Die Aufstellung von neuen mo<strong>der</strong>nen<br />

Windkraftanlagen in ausreichen<strong>der</strong> Zahl würde<br />

Investitionen für eine dringend nötige<br />

Energiefernleitung ermöglichen, die eine<br />

störungsfreie energetische Versorgung unserer<br />

Region absichert.<br />

4. Der Bau zusätzlicher Windkraftanlagen soll das<br />

Steueraufkommen für den Gemeindehaushalt<br />

steigern <strong>und</strong> Sponsoringmöglichkeiten für das<br />

Vereinsleben ausweiten.<br />

keine Berücksichtigung siehe Abwägung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> Ortschaft Dingelstedt keine Berücksichtigung nein<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Huy (Datensatz 480-1), da wortgleiche<br />

<strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong><br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 671 von 673


TÖB:<br />

(485) Gem. Huy, OT Schlanstedt<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

5.3 Gebiete für die Nutzung <strong>der</strong> Windenergie<br />

485-1 Antrag <strong>der</strong> Ortschaft Schlanstedt auf Ausweisung<br />

geeigneter zusätzlicher Standorte für die Aufstellung<br />

von WEA in den Gemarkungen von OT <strong>der</strong><br />

Gemeinde Huy<br />

Begründung:<br />

1. Die Gemeinde Huy sollte ihren Beitrag erhöhen,<br />

auf dem Territorium ihrer Ortsteile erneuerbare<br />

Energie zu erzeugen, um den durch CO2 - Ausstoß<br />

beschleunigten Klimawandel sowie den Import von<br />

Energieträgern in Grenzen halten zu können.<br />

<strong>2.</strong> Der zusätzliche Bau von Windkraftanlagen an<br />

geeigneten Standorten wäre für uns das Standbein<br />

für die Ansiedlung an<strong>der</strong>er Erzeugeranlagen für<br />

erneuerbare Energien (Solarenergie, Energie aus<br />

Biomasse).<br />

3. Die Aufstellung von neuen mo<strong>der</strong>nen<br />

Windkraftanlagen in ausreichen<strong>der</strong> Zahl würde<br />

Investitionen für eine dringend nötige<br />

Energiefernleitung ermöglichen, die eine<br />

störungsfreie energetische Versorgung unserer<br />

Region absichert.<br />

4. Der Bau zusätzlicher Windkraftanlagen soll das<br />

Steueraufkommen für den Gemeindehaushalt<br />

steigern <strong>und</strong> Sponsoringmöglichkeiten für das<br />

Vereinsleben ausweiten.<br />

keine Berücksichtigung siehe Abwägung <strong>der</strong> Stellungnahme <strong>der</strong> Ortschaft Dingelstedt keine Berücksichtigung nein<br />

<strong>der</strong> Gemeinde Huy (Datensatz 480-1), da wortgleiche<br />

<strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong><br />

13.10 Erörterung zu Sonstiges<br />

486-1 Für die Einladung <strong>zum</strong> Erörterungstermin wird<br />

gedankt.<br />

Kenntnisnahme Kenntnisnahme nein<br />

Gemäß § 7 Abs. 3 Lan<strong>des</strong>planungsgesetz ist <strong>der</strong><br />

<strong>Entwurf</strong> danach den Beteiligten nach Abs. 1 <strong>und</strong> den<br />

in § 3a Abs. 3 genannten Behörden zuzuleiten. Der<br />

Städte- <strong>und</strong> Gemeindeb<strong>und</strong> Sachsen-Anhalt erfüllt<br />

aber nicht den Status einer Behörde <strong>und</strong> damit auch<br />

nicht den Beteiligtenstatus zur Aufstellung <strong>des</strong><br />

Regionalen Entwicklungsplanes für die Region Harz.<br />

Daher ist eine Teilnahme unseres Verban<strong>des</strong> am<br />

Anhörungs- <strong>und</strong> Beteiligungsverfahren nicht möglich.<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

Seite 672 von 673


TÖB:<br />

(487) Privatperson H.L.<br />

Satz-Nr. Anregung / <strong>Bedenken</strong> Begründung<br />

Abwägungsvorschlag Abwägungsergebnis Kartenän<strong>der</strong>ung<br />

13.5.3.2 Erörterung zu Vorranggebiete für die Nutzung von Windenergie mit <strong>der</strong> Wirkung von Eignungsgebieten<br />

487-1 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

Die Aussage betrifft das EG<br />

Dar<strong>des</strong>heim/Ba<strong>der</strong>sleben: sprach sich ablehnend<br />

gegenüber jegliche Erweiterungen <strong>des</strong> Windgebietes<br />

"Dar<strong>des</strong>heim-Ba<strong>der</strong>sleben" aus, da es negative<br />

Wirkungen auf die Tourismusentwicklung <strong>der</strong><br />

Westerburg haben kann.<br />

Kenntnisnahme Das VRG-Wind Dar<strong>des</strong>heim besitzt eine minimale Entfernung Kenntnisnahme nein<br />

zur Westerburg von ca. 2,7 km. Die <strong>der</strong>zeit nächste WKA (E<br />

112) ist ca. 2,9 km entfernt.<br />

13.12 Erörterung zu Umweltbericht<br />

487-2 Erörterung, mündlich vorgetragen:<br />

Es wird mitgeteilt, dass die Westerburg jährlich<br />

50.000 Besucher empfängt <strong>und</strong> das Denkmal<br />

Westerburg bei <strong>der</strong> Beurteilung <strong>der</strong> Windgebiete im<br />

Umweltbericht nicht genügend gewürdigt wurde. Die<br />

Eingruppierung <strong>des</strong> Schutzgutes Kultur- <strong>und</strong><br />

Sachgüter (Westerburg) bei <strong>der</strong> Bewertung <strong>des</strong> EG<br />

Wind Dar<strong>des</strong>heim-Ba<strong>der</strong>sleben mit gering bis mittel<br />

hielt er für zu gering bewertet. Ebenso die geringe<br />

Bewertung <strong>des</strong> Tourismus generell.<br />

teilweise Berücksichtigung Die Belange <strong>der</strong> Westerburg als Vorrangstandort für Kultur <strong>und</strong><br />

Denkmalpflege sind in <strong>der</strong> Umweltprüfung <strong>und</strong> damit auch in die<br />

Gesamtabwägung eingeflossen. Neben den<br />

Artenschutzbelangen wurde gerade auch wegen <strong>der</strong><br />

Westerburg auf eine großzügigere VRG-Erweiterung in Richtung<br />

Norden, wie von einigen Stellen <strong>und</strong> Einwen<strong>der</strong>n gefor<strong>der</strong>t,<br />

verzichtet.<br />

Im Umweltbericht erfolgte die Konflikteinschätzung <strong>der</strong><br />

Westerburg als Hotelanlage <strong>zum</strong> VRG-/EGWind Dar<strong>des</strong>heim-<br />

Ba<strong>der</strong>sleben-Rohsheim beim Schutzgut Mensch (teilräumlich<br />

hohes Konfliktpotential).<br />

Zur Klarstellung wird beim Schutzgut Sach- <strong>und</strong> Kulturgüter<br />

folgende Ergänzung vorgenommen: "Konfliktpotential geringmittel,<br />

teilräumlich mittel-hoch; ...jedoch Wasserschloß<br />

Westerburg in 1,3 km Entfernung <strong>zum</strong> VG 1 bzw. ca. 2,9 km<br />

Entfernung <strong>zum</strong> jetzigen Windpark bereits jetzt durch<br />

Windparkkulisse visuell beeinträchtigt, im Falle <strong>des</strong> Umsetzens<br />

<strong>des</strong> VG 1 o<strong>der</strong> großer Teile davon erhebliche visuelle<br />

Beeinträchtigung <strong>des</strong> regional bedeutsamen Denkmals<br />

Westerburg wahrscheinlich (Gefahr <strong>der</strong> Ortsbildverunstaltung)."<br />

Eine touristische Bedeutung im nördlichen Umfeld <strong>des</strong> VRG-<br />

Wind Dar<strong>des</strong>heim-Ba<strong>der</strong>sleben-Rohrsheim beschränkt sich<br />

punktuell v.a. auf die Westerburg selbst. Eine stärkere<br />

flächenbezogene touristische Bedeutung ergibt sich u.a. erst in<br />

Richtung LSG Huy.<br />

Im übringen wurden die visuellen Auswirkungen <strong>der</strong><br />

Windenergienutzung auf die Westerburg im Gutachten von 2006<br />

zur EDV-gestützten Landschaftsbildanalyse<br />

ausgewählter/beantragter VRG-/EG-Wind ausführlich<br />

beschrieben <strong>und</strong> bewertet.<br />

teilweise Berücksichtigung nein<br />

10.04.08 Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Abwägung <strong>der</strong> <strong>Anregungen</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedenken</strong> <strong>zum</strong> <strong>2.</strong> <strong>Entwurf</strong> <strong>des</strong> Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz<br />

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