Kalenderwoche 27 - Gemeinde Reichenbach an der Fils
Kalenderwoche 27 - Gemeinde Reichenbach an der Fils
Kalenderwoche 27 - Gemeinde Reichenbach an der Fils
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www.reichenbach-fils.de 5. Juli 2013<br />
Ausgabe <strong>27</strong><br />
2013_Plakat_<strong>Gemeinde</strong>fest_ak_23_06_2013 23.06.13 12:04 Seite 1<br />
<strong>Gemeinde</strong>fest<br />
Sonntag, 7. Juli 2013<br />
Familiengottesdienst 13:30 Uhr<br />
Mensch, bist du begabt!<br />
Ein Tag rund um »Hochdorfer Talente«<br />
Kaffee und Kuchen<br />
Spielstraße – Bastel<strong>an</strong>gebot<br />
Bücherflohmarkt<br />
Aktionen für Kin<strong>der</strong> zum Mitmachen<br />
Instrumentenvorstellung / Posaunenchor<br />
Talente erproben – Bingo – Vesper<br />
Beitrag Kin<strong>der</strong>haus am Talbach<br />
Informationen zur Kirchenwahl<br />
Livemusik mit <strong>der</strong><br />
Väterb<strong>an</strong>d ©<br />
Ev<strong>an</strong>gelische<br />
Kirchengemeinde Hochdorf<br />
2013_Plakat_<strong>Gemeinde</strong>fest_ak_23_06_2013 23.06.13 12:04 Seite 1<br />
<strong>Gemeinde</strong>fest<br />
Sonntag, 7. Juli 2013<br />
Familiengottesdienst 13:30 Uhr<br />
Mensch, bist du begabt!<br />
Ein Tag rund um »Hochdorfer Talente«<br />
Kaffee und Kuchen<br />
Spielstraße – Bastel<strong>an</strong>gebot<br />
Bücherflohmarkt<br />
Aktionen für Kin<strong>der</strong> zum Mitmachen<br />
Instrumentenvorstellung / Posaunenchor<br />
Talente erproben – Bingo – Vesper<br />
Beitrag Kin<strong>der</strong>haus am Talbach<br />
Informationen zur Kirchenwahl<br />
Livemusik mit <strong>der</strong><br />
Väterb<strong>an</strong>d ©<br />
Ev<strong>an</strong>gelische<br />
Kirchengemeinde Hochdorf
2 Aus allen <strong>Gemeinde</strong>n<br />
5. Juli 2013 / Nr. <strong>27</strong><br />
AUF EINEN BLICK<br />
Bürgermeisteramt<br />
<strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong><br />
Telefon 5005-0<br />
Sprechzeiten:<br />
BürgerBüro (Tel. 5005-15)<br />
Mo. 9-19 Uhr, Di. und Do. 7-16 Uhr,<br />
Mi. 7 -13, Fr. 7-12 Uhr, Sa. 9-11 Uhr<br />
Übrige Verwaltung:<br />
Mo. 9-12 Uhr, 14-18 Uhr,<br />
Di. bis Do. 8-12 Uhr, 14-16 Uhr<br />
Fr. 8-12 Uhr<br />
Bücherei: Tel. 984450<br />
Mo., Do. 11-13 Uhr<br />
Di., Fr. 11-13 und 15-19 Uhr<br />
Bürgermeisteramt Hochdorf<br />
Telefon 5006-0<br />
Sprechzeiten:<br />
Mo., Di., Do., Fr. 8-12 Uhr,<br />
Mo. 16-18.30 Uhr<br />
Mi. 8-16 Uhr (durchgehend)<br />
Sprechzeiten - Termine<br />
mit Bürgermeister Kuttler, Frau Haller,<br />
Frau Wimmer, Herrn Eckert und Herrn<br />
Kerner nach telefonischer Vereinbarung.<br />
Bürgermeisteramt Lichtenwald<br />
Telefon 9463-0,Fax 9463-33<br />
Sprechzeiten:<br />
Mo., Di., Mi., Do. 8-12 Uhr,<br />
Mo. 14-16 Uhr, Di., Do. 14-18 Uhr<br />
Termine mit Bürgermeister Rentschler,<br />
Herrn Rieker und Frau Mayer<br />
nach telefonischer Vereinbarung.<br />
NOTDIENSTE<br />
Ärzte<br />
Für die <strong>Gemeinde</strong>n <strong>Reichenbach</strong> und<br />
Lichtenwald<br />
Notfallpraxis Esslingen am Klinikum<br />
Esslingen, Hirschl<strong>an</strong>dstr. 97, 73730<br />
Esslingen,<br />
Tel. 0711 1363400<br />
Dienstzeit werktags von 18 Uhr bis 8<br />
Uhr des folgenden Tages; <strong>an</strong> Wochenend-<br />
und Feiertagen von 8 Uhr bis 8<br />
Uhr des folgenden Tages.<br />
Für die <strong>Gemeinde</strong> Hochdorf<br />
Wochentags ab 19 Uhr bis 8 Uhr und<br />
<strong>an</strong> den Wochenenden und Feiertagen<br />
gilt die zentrale Notfallnummer<br />
Tel. 07021 19292<br />
für alle Notfallpraxen in den zuständigen<br />
Kr<strong>an</strong>kenhäusern.<br />
Kin<strong>der</strong>ärzte<br />
Zentrale Rufnummer: 0180 2586939<br />
Wochentags:<br />
Dienstzeit ab 18 Uhr bis 8 Uhr des<br />
folgenden Tages.<br />
Sofern Sie Ihren betreuenden Kin<strong>der</strong>arzt<br />
nicht erreichen, wenden Sie sich<br />
<strong>an</strong> die<br />
zentrale Notrufnummer 0180 2586939.<br />
Wochenende und am Feiertag:<br />
Von 8 bis 13 Uhr und von 15 bis 19 Uhr<br />
Notfall-Praxis im Kreis Esslingen<br />
Mühlstraße 44, 72622 Nürtingen<br />
Zahnärzte<br />
Tel. 0711 7877755<br />
Nacht- und Sonntagsdienst <strong>der</strong><br />
Apotheken<br />
Der Notdienst beginnt morgens um<br />
8:30 Uhr und endet um 8:30 Uhr des<br />
nächsten Tages.<br />
Samstag, 06.07.2013<br />
Apotheke im Ärztezentrum, Kirchheim/<br />
Teck,<br />
Steingaustr. 13, Tel. 07021 9300150<br />
Sonntag, 07.07.2013<br />
Apotheke, Owen,<br />
Bahnhofstr. 3, Tel. 07021 59230<br />
Montag, 08.07.2013<br />
Brunnen-Apotheke, Unterensingen,<br />
Nürtinger Str. 1, Tel. 07022 65142<br />
Dienstag, 09.07.2013<br />
Mörike-Apotheke, Kirchheim/Ötlingen,<br />
Stuttgarter Str. 189/1, Tel. 07021 3252<br />
Mittwoch, 10.07.2013<br />
Kirch-Apotheke, Hochdorf,<br />
Kauzbühlstraße 1, Tel. 07153 958<strong>27</strong>6<br />
Mittwochnachmittags geöffnet:<br />
Rathaus-Apotheke, <strong>Reichenbach</strong>,<br />
Hauptstraße 11, Tel. 07153 54172<br />
Kirch-Apotheke, Hochdorf,<br />
Kauzbühlstraße 1, Tel. 07153 958<strong>27</strong>6<br />
Donnerstag, 11.07.2013<br />
Apotheke am Markt, Plochingen,<br />
Marktstraße 21, Tel. 07153 831710<br />
Freitag, 12.07.2013<br />
Eichen-Apotheke, Deizisau,<br />
Olgastraße 14, Tel. 07153 22059<br />
Notdienst <strong>der</strong> Innungsbetriebe<br />
Der Notdienst im S<strong>an</strong>itär- und Gasheizungsbereich<br />
hat von 10 bis 18 Uhr<br />
Bereitschaft<br />
Samstag, 06.07.2013 bis<br />
Sonntag, 07.07.2013<br />
Ciolkowski GmbH,<br />
S<strong>an</strong>itär - Heizung - Klempnerei,<br />
Schorndorfer Straße 6,<br />
73666 Baltm<strong>an</strong>nsweiler,<br />
Tel. 07153 41116<br />
Sonn- und Feiertagsdienst in <strong>der</strong><br />
Kr<strong>an</strong>kenpflege am 06./07.07. 2013<br />
<strong>Reichenbach</strong><br />
Hochdorf<br />
Fr. Uhlig<br />
Hr. Daubner<br />
Lichtenwald<br />
Fr. Helbig<br />
Impressum<br />
Herausgeber sind die <strong>Gemeinde</strong>n <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Fils</strong>, Hochdorf, Lichtenwald und <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverb<strong>an</strong>d<br />
<strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong>.<br />
Ver<strong>an</strong>twortlich für den amtlichen Inhalt ist für <strong>Reichenbach</strong><br />
Bürgermeister Bernhard Richter, Hauptstraße 7,<br />
73262 <strong>Reichenbach</strong> o.V.i.A. -<br />
für Hochdorf Bürgermeister Gerhard Kuttler, Kirchheimer<br />
Straße 53, 73269 Hochdorf o.V.i.A.<br />
für Lichtenwald Bürgermeister Ferdin<strong>an</strong>d Rentschler,<br />
Hauptstraße 34, 73669 Lichtenwald o.V.i.A.<br />
und für den <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverb<strong>an</strong>d <strong>Reichenbach</strong><br />
Bürgermeister Bernhard Richter, Hauptstraße 7, 73262<br />
<strong>Reichenbach</strong> o.V.i.A.<br />
Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil <strong>der</strong> Stadt<br />
GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil <strong>der</strong><br />
Stadt, Tel. 07033 525-0, Telefax 07033 2048,<br />
www.nussbaummedien.de<br />
Ver<strong>an</strong>twortlich für den nichtamtlichenTeil und für den<br />
Anzeigenteil: Brigitte Nussbaum, Merklinger Str. 20,<br />
71263 Weil <strong>der</strong> Stadt<br />
Anzeigen<strong>an</strong>nahme: Tel. 07161 93020-30,<br />
<strong>an</strong>zeigen.73066@nussbaummedien.de<br />
Text <strong>Reichenbach</strong>: E-Mail post@<strong>an</strong>zeiger-reichenbach.de<br />
Text Hochdorf: E-Mail:hochdorf@<strong>an</strong>zeiger-reichenbach.de<br />
Text L.wald: E-Mail: lichtenwald@<strong>an</strong>zeiger-reichenbach.de<br />
Fax 07033 2056, Info-Tel. 07033 525-132<br />
Die mit Namen gezeichneten Artikel geben nicht unbedingt<br />
die Meinung des Herausgebers wi<strong>der</strong>. Unaufgefor<strong>der</strong>t<br />
einges<strong>an</strong>dte M<strong>an</strong>uskripte werden nur auf Verl<strong>an</strong>gen<br />
zurückges<strong>an</strong>dt. Erscheinungsweise wöchentlich.<br />
Geschäftsbedingungen Abonnement „<strong>Reichenbach</strong>er Anzeiger“:<br />
Das Bezugsgeld ist bei Rechnungszahler o<strong>der</strong><br />
bei Abbuchung jährlich im Voraus fällig. Abbestellungen<br />
sind nur zum Halbjahresende möglich und müssen<br />
spätestens 2 Wochen vor Halbjahresende ausgesprochen<br />
werden. Bei höherer Gewalt o<strong>der</strong> Streik besteht<br />
kein Liefer<strong>an</strong>spruch. Anspruch auf g<strong>an</strong>ze o<strong>der</strong> teilweise<br />
Rückerstattung besteht nicht, wenn <strong>der</strong> „<strong>Reichenbach</strong>er<br />
Anzeiger“ durch höhere Gewalt nicht erscheinen o<strong>der</strong><br />
nicht zugestellt werden k<strong>an</strong>n. Bei Diebstahl besteht kein<br />
Anspruch auf Nachlieferung.<br />
E-Mail: vertrieb@<strong>an</strong>zeiger-reichenbach.de
5. Juli 2013 / Nr. <strong>27</strong><br />
Aus allen <strong>Gemeinde</strong>n 3<br />
Trauercafé Regenbogen<br />
Stuttgarter Str. 4<br />
73262 <strong>Reichenbach</strong><br />
Telefon 9511-0<br />
Für pflegerische Notfälle erreichen unsere Patienten uns<br />
am Wochenende und bei Nacht unter <strong>der</strong><br />
Telefonnummer 0171 7069939<br />
Geschäftsführerin:<br />
Brigitte Hummel, Telefon 951113<br />
Pflegedienstleitung:<br />
Gerlinde Mössinger, Telefon 951111<br />
Essen auf Rä<strong>der</strong>n: Telefon 951114<br />
Sprechzeiten:<br />
Montag bis Freitag<br />
9:00 - 12:30 Uhr<br />
Montag und Mittwoch<br />
14:00 - 16:00 Uhr<br />
Donnerstag<br />
14:00 - 18:00 Uhr<br />
Besuchen Sie uns doch im Internet<br />
unter www.diakonie-uf.de<br />
Amtliche<br />
Bek<strong>an</strong>ntmachungen<br />
Das Trauercafé „Regenbogen“ lädt alle Trauernden ein.<br />
Die Hospizgruppen <strong>Reichenbach</strong>-Hochdorf-Lichtenwald,<br />
Plochingen und Deizisau laden trauernde Menschen herzlich<br />
ins Trauercafé „Regenbogen“ ein. Wir wollen trauernden<br />
Menschen einen Ort bieten, wo sie sich treffen und mitein<strong>an</strong><strong>der</strong><br />
ins Gespräch kommen können. Voraussetzungen gibt<br />
es keine, denn es gilt: Jede und je<strong>der</strong> ist mit ihren und<br />
seinen Gefühlen im Trauercafé „Regenbogen“ immer und<br />
je<strong>der</strong>zeit willkommen. Sie sind uns auch willkommen, unabhängig<br />
davon, wie weit <strong>der</strong> Trauerfall zurückliegt.<br />
Dieses kostenlose Angebot für Trauernde findet jeweils am<br />
letzten Montag eines Monats im Plochinger Café „Steiner<br />
am Fluss“ auf dem ehemaligen Gartenschaugelände „Bruckenwasen“<br />
statt, und zwar in <strong>der</strong> Zeit von 16 bis 18 Uhr.<br />
Lediglich zu bestimmten Ferienzeiten gibt es Terminvorverlegungen.<br />
Eine Anmeldung ist nicht erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Nächste Termine: 29. Juli, 26. August, 30. September<br />
Kontakttelefon: 07153 - 52658<br />
Gymnasium Plochingen<br />
Außergewöhnliches Konzert<br />
Die Big B<strong>an</strong>d des Gymnasiums Plochingen feiert<br />
ihr 30-jähriges Jubiläum<br />
Kaisersträßle bekommt neuen Straßenbelag<br />
Der L<strong>an</strong>dkreis Esslingen erneuert gemeinsam mit dem Rems-<br />
Murr-Kreis seit Anf<strong>an</strong>g Juli bis zum <strong>27</strong>. Juli den Fahrbahnbelag<br />
auf dem Kaisersträßle, <strong>der</strong> K 1209 / K 1865 zwischen den<br />
Kreuzungen mit <strong>der</strong> L 1150 Winterbach-Engelberg (Kreuzung<br />
Goldboden) und <strong>der</strong> L 1151 (Schlichtener Kreuz).<br />
Die Kreisstraße muss aufgrund <strong>der</strong> ausgemagerten Fahrbahndecke<br />
auf einer Gesamtstrecke von knapp drei Kilometern<br />
erneuert und verstärkt werden. In gleichem Zuge werden<br />
zwei Rutschungsbereiche s<strong>an</strong>iert. Die K 1209 musste<br />
wegen <strong>der</strong> geringen Restbreite gesperrt werden. Omnibusse<br />
zur Schule Engelberg werden durch die Baustelle geleitet.<br />
Der überörtliche Verkehr wird über Plochingen und <strong>Reichenbach</strong><br />
umgeleitet.<br />
Das Straßenbauamt des L<strong>an</strong>dkreises bittet um Verständnis<br />
für die Beeinträchtigung im Straßenverkehr.<br />
Ambul<strong>an</strong>ter Hospizdienst<br />
<strong>Reichenbach</strong> .Hochdorf .Lichtenwald e.V.<br />
Dorffest in <strong>Reichenbach</strong> ...<br />
... am 13. und 14. Juli findet in <strong>Reichenbach</strong> das jährliche<br />
Dorffest statt. Dort wird es auch einen St<strong>an</strong>d des Diakonischen<br />
Netzwerkes <strong>Reichenbach</strong> geben, zu dem die Hospizgruppe<br />
<strong>Reichenbach</strong>.Hochdorf.Lichtenwald gehört. MitarbeiterInnen<br />
<strong>der</strong> Hospizgruppe werden am St<strong>an</strong>d sein und gern<br />
Ihre Fragen be<strong>an</strong>tworten. Wir freuen uns auf Sie.<br />
Im Einsatz: die Hospizgruppe<br />
<strong>Reichenbach</strong>.Hochdorf.Lichtenwald<br />
Der ambul<strong>an</strong>te Hospizdienst ist da für lebensbedrohlich erkr<strong>an</strong>kte<br />
Menschen und die ihnen Nahestehenden. Frauen<br />
und Männer, die sich ehrenamtlich im Hospizdienst engagieren,<br />
kommen in die Privatwohnung o<strong>der</strong> auch ins Pflegeheim,<br />
wenn dies gewünscht wird. Sie bringen Zeit mit und<br />
Geduld, sie achten auf Wünsche und Bedürfnisse. Rufen Sie<br />
uns <strong>an</strong>, wenn Sie eine Begleitung benötigen o<strong>der</strong> auch nur<br />
Fragen haben. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.<br />
Sie erreichen uns unter: 0175 - 83 96 780<br />
Sollte sich die Mailbox melden, scheuen Sie sich nicht, eine<br />
Nachricht zu hinterlassen, Sie werden innerhalb von Stunden<br />
zurückgerufen.<br />
Weitere Informationen unter www.hospizdienst-rhl.de<br />
Seine „Sorgen“ beg<strong>an</strong>nen schon vor dem Konzert: Die<br />
Schl<strong>an</strong>ge <strong>der</strong> Besucher ging weit von <strong>der</strong> Stadthalle bis in die<br />
Herm<strong>an</strong>nstraße hinein; H<strong>an</strong>s Günther Driess, <strong>der</strong> B<strong>an</strong>dlea<strong>der</strong>,<br />
hatte neben Stehplätzen auch für eine Außenübertragung<br />
gesorgt. Dies zeigte, dass sich drinnen Außergewöhnliches<br />
<strong>an</strong>bahnte: Ein Jahr hatte er Kontakte geknüpft. 40 Ehemalige<br />
reisten mit Instrumenten zum Teil von weither <strong>an</strong>; sie<br />
probten wie<strong>der</strong> <strong>an</strong> legendärer Probenstätte in Tieringen ihre<br />
alten Highlights, und d<strong>an</strong>ach traf sich die „Big Family <strong>der</strong><br />
Big B<strong>an</strong>d“ am Lagerfeuer: Alles war wie in alten Zeiten, m<strong>an</strong><br />
genoss das gemeinsame Musizieren und das herzliche Wie<strong>der</strong>sehen.<br />
M<strong>an</strong>cher und m<strong>an</strong>chehaben inzwischen Karriere<br />
gemacht: M<strong>an</strong>fred Lindner zum Beispiel wirkt inzwischen<br />
als Professor für Klarinette, die Sängerin Anette Heiter amtiert<br />
im „Brotberuf“ als Richterin. Und wenn <strong>der</strong> Vater die<br />
Posaune im Kasten lassen muss, springt für ihn sein Sohn<br />
Felix ein – so geschehen bei den „Lindnersbuben“, wie sie<br />
liebevoll gen<strong>an</strong>nt werden. Die Erfolgsgeschichte <strong>der</strong> B<strong>an</strong>d<br />
beg<strong>an</strong>n mit einer Combo1983. Der Zulauf wurde bald groß,<br />
deshalb mauserte sich das Ensemble zur Big B<strong>an</strong>d. Seit<br />
drei Jahrzehnten ist sie fest verwurzelt im Schulgeschehen:<br />
Zahllose interne Auftritte, aber auch Pausenjazz erfrischt die<br />
müden Gemüter. Natürlich brachte sich die B<strong>an</strong>d auch auf<br />
vielfältige Weise in <strong>der</strong> Stadt Plochingen und im L<strong>an</strong>dkreis<br />
ein, wo sie zu einer festen Inst<strong>an</strong>z geworden ist. Unvergesslich<br />
für alle Beteiligten sind zahlreiche Konzertreisen, die<br />
die B<strong>an</strong>d zusammenschmiedeten, aber auch ihre Teilnahme<br />
<strong>an</strong> Festivals und Erfolge bei Wettbewerben. Beim Jazz in<br />
Plochingen begegneten die jungen Spieler Jazzgrößen von<br />
Weltr<strong>an</strong>g. Möglich gemacht hat dies vor allem die Seele des<br />
G<strong>an</strong>zen, H<strong>an</strong>s Günther Driess, <strong>der</strong> junge Talente entdeckt<br />
und för<strong>der</strong>t, <strong>der</strong> durch seine unnachahmliche Mischung aus<br />
Musizierfreude, Lockerheit, Humor und Freundlichkeit seine<br />
Mitspieler zu mitmusizierenden Freunden macht. So feierten
4 Aus allen <strong>Gemeinde</strong>n<br />
5. Juli 2013 / Nr. <strong>27</strong><br />
die Mitwirkenden nicht nur sich selbst und genossen den<br />
geliebten Sound ihrer B<strong>an</strong>d. Mit zwei originellen Einlagen<br />
d<strong>an</strong>kten sie auch ihrem „H<strong>an</strong>s-Günther“, <strong>der</strong> ihnen neben<br />
<strong>der</strong> Begegnung mit <strong>der</strong> Musik auch mit viel Herzblut, Fröhlichkeit<br />
und Lebensmut vorgelebt hat.<br />
Das Konzert best<strong>an</strong>d aus Swing, Rock Jazz, Blues, Funk<br />
und Latin Jazz, einer Mischung , die auch <strong>an</strong> diesem Abend<br />
zündete. Zu hören waren wechselnde Besetzungen aus drei<br />
Jahrzehnten, von <strong>der</strong> Combo bis zur „Big Big B<strong>an</strong>d“ aus Ehemaligen<br />
und aktueller B<strong>an</strong>d, bei <strong>der</strong>en gig<strong>an</strong>tischem Sound<br />
die Luft und <strong>der</strong> Boden im Saal vibrierten. W<strong>an</strong>n hört m<strong>an</strong><br />
schon 19 Saxophone, 9 Posaunen und 13 Trompeten, die alle<br />
nichts <strong>an</strong>brennen ließen! Dabei empf<strong>an</strong>den die zahlreichen<br />
Ehemaligen, die unter den Zuhörern saßen, sicher heftige<br />
musikalische „Ph<strong>an</strong>tomschmerzen“... Bei Swing und Latin<br />
Jazz fühlten sich die Musikerinnen und Musiker beson<strong>der</strong>s<br />
wohl. Zahlreiche hervorragende Solisten entzückten Kollegen<br />
und Zuhörer, weitere Ges<strong>an</strong>gssolisten, Beccy Krejci, Benny<br />
Wildfeuer und Benhur Ayra, konnten Gl<strong>an</strong>zlichter aufstecken.<br />
Und zwischen all den vielen Wechseln agierte H<strong>an</strong>s Günther<br />
Driess mit einer Heiterkeit und Gelassenheit, die <strong>an</strong>steckend<br />
wirkte. Er genoss es sichtlich, noch einmal aus dem Vollen<br />
schöpfen zu können. Viele Stücke hatten wie vormals denselben<br />
Drive. Immer wie<strong>der</strong> wurden sie zu echten Selbstläufern,<br />
so dass sich Driess nur minimal einmischte. Auch konnte er<br />
es sich leisten, ab und zu in die B<strong>an</strong>d hineinzugehen und<br />
seinen Mitspielern <strong>an</strong>erkennend auf die Schultern zu klopfen.<br />
Immer wie<strong>der</strong> fuhr er die großen Kl<strong>an</strong>ggewitter herunter und<br />
ließ bei zarten Nummern, wie dem charm<strong>an</strong>ten „Petite Fleur“,<br />
aufhorchen. St<strong>an</strong>ding Ovations!<br />
Nach all dieser maximalen Musik fragte m<strong>an</strong> sich: K<strong>an</strong>n m<strong>an</strong><br />
das toppen, wie geht es weiter mit <strong>der</strong> Big B<strong>an</strong>d? Keine<br />
Sorge: Die aktuelle B<strong>an</strong>d bewies, dass H<strong>an</strong>s-Günther Driess<br />
auch eine Talentschmiede aufgemacht hat; ein junger Posaunist,<br />
ein junger Schlagzeuger und ein Trompeter l<strong>an</strong>gten<br />
schon zu wie die Alten! Und dass m<strong>an</strong> auch aktuell auf g<strong>an</strong>z<br />
hohem Niveau musiziert, wird das nächste Konzert beweisen:<br />
Am 11. Oktober: „SWR-Big-B<strong>an</strong>d meets Big B<strong>an</strong>d Gymnasium<br />
Plochingen“ in <strong>der</strong> Stadthalle – Karten ab sofort!<br />
Ulrich Kernen<br />
Konzert im Joh<strong>an</strong>niterstift<br />
Streicherklassen des Gymnasiums begeistern im Joh<strong>an</strong>niterstift<br />
Fast vierzig junge Musik<strong>an</strong>ten erfreuten am verg<strong>an</strong>genen<br />
Montag die Bewohner und eine große Anzahl weiterer Gäste<br />
mit einem Konzert im Foyer des Joh<strong>an</strong>niterstifts. Getragen<br />
von <strong>der</strong> tollen Akustik des weiten Raums spielten zunächst<br />
die Fünftklässler bek<strong>an</strong>nte und auch weniger bek<strong>an</strong>nte Stücke:<br />
Von Alabama bis nach Ungarn ging dabei die musikalische<br />
Reise. Erstaunlich, wie mitreißend schon nach wenigen<br />
Monaten auf den Streichinstrumenten musiziert wurde.<br />
Fast am Ende ihrer zweijährigen Streicherklassenzeit sind<br />
die Sechstklässler. Sie spielen bereits recht <strong>an</strong>spruchsvolle<br />
Stücke: Haydns „Kaiser-Hymne“, besser bek<strong>an</strong>nt als Nationalhymne,<br />
wurde vom Publikum mitgesungen. Musiklehrer<br />
Werner Pfeiffer hatte davor schon augenzwinkernd darauf<br />
hingewiesen, dass dies ruhig im Sitzen geschehen könne.<br />
Bei dem Sh<strong>an</strong>ty „ What shall we do with a drunken sailor“<br />
ging die Melodie virtuos hin und her zwischen den hohen<br />
und den tiefen Streichern. Höhepunkt und Abschluss war<br />
d<strong>an</strong>n Beethovens „Ode <strong>an</strong> die Freude“ mit allen Streichern.<br />
Ein herzliches D<strong>an</strong>keschön für das kurzweilige Konzert <strong>an</strong> alle<br />
Schülerinnen und Schüler <strong>der</strong> Streicherklassen und <strong>an</strong> ihre Musiklehrer<br />
Christel Meckelein, Burkhard Wolf und Werner Pfeiffer.<br />
Abiturientia 2013 am Gymnasium Plochingen<br />
Ende Juni konnten 131 Schüler/-innen <strong>der</strong> Kursstufe 2 erfolgreich<br />
mit dem best<strong>an</strong>denen Abitur das Gymnasium Plochingen<br />
verlassen. Drei Abiturienten (Andela Milutinovic, J<strong>an</strong><br />
Schauer, und Marcel L<strong>an</strong>ger) erhielten die Traumnote 1,0 und<br />
26 Absolventen haben eine 1 vor dem Komma. Mit 2,4<br />
deckt sich <strong>der</strong> Notendurchschnitt dieses Jahrg<strong>an</strong>gs mit dem<br />
l<strong>an</strong>gjährigen L<strong>an</strong>desschnitt.<br />
Den diesjährigen Scheffel-Preis (Deutsch) erhielt Lucas Eiler,<br />
<strong>der</strong> die entsprechende Scheffel-Preis-Rede humorvoll<br />
und nachdenklich zugleich sowie in rhetorisch geschliffenen<br />
Worten hielt. Der Sozialpreis <strong>der</strong> Schule ging <strong>an</strong> Lucas Eiler<br />
und Joshua Schimkowski.<br />
Den Preis <strong>der</strong> Gesellschaft Deutscher Chemiker bekam Peter<br />
Knemeyer, den Fachpreis Biologie Kevin Klaus. Den Ferry-<br />
Porsche-Preis (für herausragende Leistungen in Mathematik<br />
und Physik) erhielt J<strong>an</strong> Schauer, <strong>der</strong> Hauptpreis <strong>der</strong> Deutschen<br />
Physikalischen Gesellschaft ging ebenfalls <strong>an</strong> J<strong>an</strong><br />
Schauer sowie <strong>an</strong> Timo Lebeda. Außerdem wurden wegen<br />
sehr guter Leistungen im Fach Physik Peter Knemeyer, Philipp<br />
Kurz, Lukas Lidwin sowie Sylv<strong>an</strong> Reiner in die Deutsche<br />
Physikalische Gesellschaft aufgenommen und erhielten einen<br />
Buchgutschein. Der diesjährige Schulpreis für Wirtschaft<br />
(Südwestmetall) ging <strong>an</strong> Lukas Lidwin. Den Fachpreis für<br />
Musik erhielten die Schwestern Bernadette und Sophia Walter.<br />
Eine Anerkennung für seine Arbeit in <strong>der</strong> SMV und als<br />
Schülersprecher erhielt D<strong>an</strong>iel Sohn.<br />
Für sehr gute bzw. gute Gesamtleistungen bekamen 8 Abiturienten<br />
einen Preis (Notenschnitt 1,0-1,5) und <strong>27</strong> eine<br />
Belobung (Notenschnitt 1,6-2,0).<br />
Andela Milutinovic und Lucas Eiler wurden für die Studienstiftung<br />
des Deutschen Volkes vorgeschlagen.<br />
Folgende Schülerinnen und Schüler aus <strong>Reichenbach</strong>, Hochdorf<br />
und Lichtenwald sind unter den glücklichen Absolventen:<br />
Sven Angelmaier<br />
Josephin Victoria Berroth<br />
Flora Bitterlich<br />
Tom Fohler<br />
Philipp Julien G<strong>an</strong>tenbein<br />
Kevin Gehrke<br />
Jasmin Sabrina Greiner<br />
Mari<strong>an</strong> Hesse<br />
Y<strong>an</strong>n Martin Kienzlen<br />
Jessica Aileen Maurer<br />
Andela Milutinovic<br />
Julia Katharina Nikitsch<br />
Robin Patzlik<br />
Jacqueline Rapp<br />
Steph<strong>an</strong>ie Reis<br />
Fre<strong>der</strong>ik Saulich<br />
Flori<strong>an</strong> Scheffold<br />
Alex<strong>an</strong><strong>der</strong> Richard Wagner<br />
Adri<strong>an</strong> Antczak<br />
J<strong>an</strong>osch Antczak<br />
Lea Feirer<br />
Adri<strong>an</strong> Bernd Heß<br />
Carina Killer<br />
Teresa Klara Lehm<strong>an</strong>n<br />
Jens Hendrik Müller<br />
H<strong>an</strong>nah Marie Schmid<br />
D<strong>an</strong>iel Unrath<br />
Lara Louise Unterberger<br />
Theresa Winckler<br />
Kevin Marc Baum<strong>an</strong>n<br />
Maximili<strong>an</strong> Jauch<br />
Kevin Klaus<br />
Christina J<strong>an</strong>a Kreuzer<br />
Stef<strong>an</strong>ie Lisa Kreuzer<br />
Madeleine Krug<br />
Katrin Kurz<br />
Philipp Kurz<br />
Niels Jakob Meinke<br />
Ann-Christin Rusko<br />
J<strong>an</strong> Simon Steiger<br />
Isabel Trillinger<br />
Wir gratulieren den frisch<br />
gebackenen Abiturientinnen<br />
und Abiturienten zu ihrem<br />
erfolgreichen Schulabschluss<br />
und wünschen ihnen viel Erfolg<br />
auf ihrem weiteren Bildungs-<br />
und Berufsweg.
5. Juli 2013 / Nr. <strong>27</strong><br />
Aus allen <strong>Gemeinde</strong>n 5<br />
Vereinsausflug nach Tübingen am 18.09.2013<br />
Auf Wunsch unserer Mitglie<strong>der</strong> bieten wir auch in diesem<br />
Jahr einen gemeinsamen Ausflug <strong>an</strong>, diesmal unter dem<br />
Motto "Tübingen zu L<strong>an</strong>d und Wasser". Wir starten am<br />
Mittwoch, den 18.09.2013 um 09:44 Uhr mit <strong>der</strong> Bundesbahn<br />
in Plochingen. Zurück sind wir d<strong>an</strong>n in Plochingen um<br />
16:55 Uhr. Die Fixkosten belaufen sich auf 40,- €/Person für<br />
die Bahnfahrt, die Führungen, das gemeinsame Essen und<br />
die Trinkgel<strong>der</strong>.<br />
Verbindliche Anmeldung per Mail o<strong>der</strong> Telefon und<br />
Überweisung <strong>der</strong> 40,00 € auf das Konto <strong>der</strong> Kreissparkasse<br />
Esslingen/Nürtingen, Konto Nr. 0100054925, BLZ 61150020<br />
bis zum 01. September 2013.<br />
Kein Urlaub ohne Tablet-PC<br />
Im Urlaub muss m<strong>an</strong> nicht auf sein jetzt so geliebtes Tablet–PC<br />
verzichten. Heutzutage k<strong>an</strong>n m<strong>an</strong> auch auf Reisen<br />
im Internet surfen.<br />
Vor Reise<strong>an</strong>tritt sollten Sie das WLAN und Ihr kabelloses<br />
Internet zu Hause ausschalten. Dies können Sie im Einstellungsmenü<br />
Ihres Routers vornehmen.<br />
Hotspots (siehe Tablet-PC Einstellungen) – bieten Ihnen die<br />
Möglichkeit, mit dem mobilen, internetfähigen Gerät auf dem<br />
Flughafen, Bahnhof o<strong>der</strong> generell in WLAN-Cafés online zu<br />
gehen.<br />
Wenn möglich, nutzen Sie d<strong>an</strong>n verschlüsselte Verbindungen,<br />
die erkennbare Adresse beginnt mit https:// Geben<br />
Sie Acht bei <strong>der</strong> Nutzung von Computern in Internetcafés<br />
o<strong>der</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>en öffentlich zugänglichen Computern. Verzichten<br />
sollten sie hier auf die Nutzung von Online-B<strong>an</strong>king sowie<br />
Online-Einkäufen. Im Notfall können Sie mit Ihrem Smartphone<br />
im Internet surfen, aber bitte Vorsicht mit den Kosten.<br />
Wenn Sie während <strong>der</strong> Reise mit Ihrem Tablet-PC das<br />
Internet nutzen, stellen Sie sicher, dass <strong>der</strong> Virenschutz auf<br />
dem aktuellen St<strong>an</strong>d ist.<br />
Neuer Android-und iPad- App zu Online-Outlets<br />
(Fabrikverkauf/ Werksverkauf)<br />
Der Einkauf im Internet ist beliebt und nimmt immer mehr<br />
zu. Der neueste Trend sind deshalb Online-Outlets. Vertrieben<br />
werden die Produkte über Shopping-Clubs, die nur für<br />
registrierte Mitglie<strong>der</strong> zugänglich sind. Dabei die Übersicht<br />
zu bewahren, ist nicht einfach. Nun gibt es eine App von<br />
kumk.de, die die besten Clubs mit ihrer aktuellen Produktpalette<br />
auf einen Blick <strong>an</strong>bietet. Die Online-Outlets erhalten<br />
ihre Artikel, indem sie zu Großh<strong>an</strong>delspreisen günstig bei<br />
den Herstellern einkaufen und diese Preisersparnis <strong>an</strong> ihre<br />
Mitglie<strong>der</strong> weitergeben.<br />
Auf diese Weise sind Rabatte bis zu 80 % des Listenpreises<br />
möglich – auf neue, mängelfreie A-Ware. Um hier erfolgreich<br />
bestellen zu können, muss <strong>der</strong> Nutzer schnell h<strong>an</strong>deln,<br />
denn unter Umständen dauert <strong>der</strong> Ausverkauf nur wenige<br />
Minuten.<br />
Die Apps bieten den Benutzern die Möglichkeit, zeitnah auf<br />
neue Angebote zu reagieren. Der Download ist gratis und<br />
erfolgt über den Apple- iTunes-Store und Google-Play Store<br />
o<strong>der</strong> direkt bei www. Kumk.de.<br />
SOR-Kurs<strong>an</strong>gebote Herbst 2013<br />
PC und Betriebssystem<br />
PC-und Internet Std. € Tag Datum Uhrzeit<br />
1350A Grundlagen Teil A 4x2 56,-Di. 10.09.- 18.00-<br />
Abendkurs<br />
01.10. 20.00<br />
1350B Grundlagen Teil B 4x2 56,-Di. 08.10.- 18.00-<br />
Abendkurs<br />
29.10. 20.00<br />
1351A Grundlagen Teil A 4x2 56,-Do. 12.09.- 09.30-<br />
1351B<br />
Vormittagskurs<br />
Grundlagen Teil B<br />
Vormittagskurs<br />
10.10.<br />
4x2 56,-Do. 17.10.-<br />
07.11.<br />
11.30<br />
09.30-<br />
11.30<br />
1352 Tablet-PC mit Android<br />
Betriebssystem Grundlagen<br />
1353 Tablet-PC mit Android<br />
Workshop<br />
4x2 56,-Fr. 13.09.-<br />
04.10.<br />
18.00-<br />
20.00<br />
3x2 42,-Fr. 11.10.- 18.00-<br />
25.10. 20.00<br />
1355 Verkaufen im Internet 3x2 42,-Mi. 18.09.- 09.30-<br />
02.10. 11.30<br />
1356 Einkaufen im Internet 3x2 42,-Mi. 16.10.- 09.30-<br />
30.10. 11.30<br />
1358 Videoschnitt für Einsteiger<br />
Pinnacle Studio<br />
04.10. 17.00<br />
4x2 56,-Fr. 13.09.- 15.00-<br />
1359 Fotobuch erstellen 3x242,-Fr. 11.10.- 15.00-<br />
25.10. 17.00<br />
Angaben ohne Gewähr<br />
Zu alt für den Computer? Niemals!<br />
Wir zeigen Ihnen, wie es geht, von Senior/in zu Senior/in.<br />
Informieren Sie sich im SOR Bürger-PC-Büro:<br />
Besuchen Sie uns<br />
dienstags von 10.00 bis 12.00 Uhr<br />
donnerstags von 15.00 bis 18.00 Uhr<br />
und die Multimediagruppe<br />
montags von 15.00 bis 18.00 Uhr<br />
in unserem Domizil in <strong>der</strong> Wilhelmstraße 15 in <strong>Reichenbach</strong>.<br />
Gutschein: Schenken Sie einen Kursgutschein von SOR!<br />
Gutscheine dienstags und donnerstags zu den üblichen Zeiten.<br />
Auch Kurs<strong>an</strong>meldungen sind dort möglich – o<strong>der</strong> melden<br />
Sie Ihre Interessen vorab per Mail unter sor.ev@t-online.<br />
de. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur<br />
Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!<br />
Jehovas Zeugen<br />
SOR-Homepage<br />
„Keiner von uns lebt nur im Hinblick auf sich selbst, und keiner<br />
stirbt nur im Hinblick auf sich selbst; denn wenn wir leben,<br />
leben wir für Jehova, und auch wenn wir sterben, sterben wir<br />
für Jehova. Darum wenn wir leben und auch wenn wir sterben,<br />
gehören wir Jehova. Denn dazu ist Christus gestorben und wie<strong>der</strong><br />
zum Leben gekommen, damit er Herr sei sowohl über die<br />
Lebenden als auch die Toten.“ - Römer 14:7-9<br />
Samstag 6. Juli<br />
19.00 Uhr „Nicht für sich selbst, son<strong>der</strong>n für den Willen<br />
Gottes leben“ Vortrag M. Pirch, SGmünd<br />
19.40 Uhr „Erfülle deine Aufgabe als Ev<strong>an</strong>geliumsverkündiger“,<br />
Bibelstudium mit Beteiligung; WT 15. Mai<br />
Donnerstag 11. Juli<br />
19.00 Uhr „Hirten nach Gottes Herzen“ Jer-Buch S.135-139<br />
19.35 Uhr Kurs für Bibellehrer; Apostelgeschichte 15-17<br />
20.10 Uhr Eifrige Bibellehrer erleben Segen, Interviews - Maleachi<br />
3:10 / Propheten als Vorbild: Joel<br />
Ebersbach, Gottlieb-Haefele-Str. 18<br />
Alle Zusammenkünfte öffentlich.<br />
Biblische Bildung für jeden.<br />
www.jw.org; Sehen, Hören, Ausdrucken, u.a. Bibel online
6 Aus allen <strong>Gemeinde</strong>n<br />
5. Juli 2013 / Nr. <strong>27</strong><br />
Mitteilungen<br />
Atelierstipendiat Wolfg<strong>an</strong>g Neum<strong>an</strong>n stellt im<br />
Kulturpark Dettinger in Plochingen aus<br />
Vom 12. bis 28. Juli wird <strong>der</strong> Künstler Wolfg<strong>an</strong>g Neum<strong>an</strong>n<br />
eine Auswahl seiner während des dreijährigen Atelierstipendiums<br />
des L<strong>an</strong>dkreises zwischen 2010 und 2013 entst<strong>an</strong>denen<br />
Werke <strong>der</strong> Öffentlichkeit vorstellen. Die Vernissage zu<br />
seiner Ausstellung „peak flow“ ist am Freitag, dem 12. Juli,<br />
um 19:30 Uhr in <strong>der</strong> Steingießerei im Kulturpark Dettinger in<br />
Plochingen, Esslinger Straße 56, wo sich auch die Ateliers<br />
befinden. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Nach<br />
<strong>der</strong> Begrüßung durch L<strong>an</strong>drat Heinz Eininger wird Nikolai B.<br />
Forstbauer in die Ausstellung einführen. Zur Vernissage gibt<br />
es die Musikperform<strong>an</strong>ce Art-Attacke, <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>der</strong> Künstler<br />
selber teilnimmt.<br />
Die Bil<strong>der</strong> von Wolfg<strong>an</strong>g Neum<strong>an</strong>n b<strong>an</strong>nen eine Überfülle<br />
von Aktionen und Momenten auf begrenztem Raum. Der<br />
Betrachter sieht sich auf diese Weise in komprimierter Form<br />
mit Geschehnissen in Zeit und Raum konfrontiert.<br />
Wolfg<strong>an</strong>g Neum<strong>an</strong>n gehört gemeinsam mit D<strong>an</strong>iela Wolf,<br />
Min-Seob Ji und M<strong>an</strong>uela Tirler zur siebten Generation <strong>der</strong><br />
Atelierstipendiaten des L<strong>an</strong>dkreises, die im Sommer 2010<br />
ihre Ateliers im Kulturpark Dettinger bezogen. Er ist <strong>der</strong><br />
letzte im Bunde, <strong>der</strong> sich zum Ende <strong>der</strong> Atelierzeit mit einer<br />
Einzelausstellung präsentiert.<br />
Die Ausstellung Wolfg<strong>an</strong>g Neum<strong>an</strong>n „peak flow“ ist zu sehen<br />
vom 12. bis 28. Juli in <strong>der</strong> Steingießerei im Kulturpark Dettinger,<br />
Esslinger Straße 56 in Plochingen, immer samstags<br />
und sonntags von 17 bis 19 Uhr.<br />
Zur Vernissage erscheinen die Kataloge aller vier Stipendiaten<br />
mit freundlicher Unterstützung <strong>der</strong> Kreissparkasse<br />
Esslingen-Nürtingen.<br />
Reichlich "Singen T<strong>an</strong>zen Spielen" beim Kin<strong>der</strong>musiktag<br />
im Freilichtmuseum in Beuren<br />
„Singen T<strong>an</strong>zen Spielen“ ist das Motto des ersten Kin<strong>der</strong>musiktages<br />
im Freilichtmuseum des L<strong>an</strong>dkreises Esslingen<br />
in Beuren am Sonntag, dem 7. Juli. Stufenweise und behutsam<br />
werden Kin<strong>der</strong> im Alter von 8 bis 12 Jahren in Gruppen<br />
<strong>an</strong> „die Musik“ her<strong>an</strong>geführt. Das erlebnisreiche Programm<br />
erstreckt sich über mehrere Stationen im Museumsdorf, Beginn<br />
ist um 13 Uhr, das Ende gegen 17 Uhr. Für die Teilnahme<br />
ist zusätzlich zum Museumseintritt ein „Kin<strong>der</strong>tages-<br />
Pass“ in Höhe von € 1,50 zu lösen. Die Ver<strong>an</strong>staltung wird<br />
in Zusammenarbeit mit dem „Arbeitskreis Volksmusik im<br />
L<strong>an</strong>desmusikrat Baden-Württemberg e.V.“ durchgeführt.<br />
Ausg<strong>an</strong>gspunkt des erlebnisreichen Nachmittags ist das historische<br />
Dorf selber, die dörfliche Welt als ein akustisches<br />
Phänomen. Zur typischen Geräuschkulisse gehörten Tiere,<br />
die sich aus den Ställen meldeten, <strong>der</strong> Schmied, <strong>der</strong> am<br />
Amboss hämmerte. Dazu gehörten das Dengeln <strong>der</strong> Sense,<br />
<strong>der</strong> Storch, die Kirchturmglocken und das Dreschen von<br />
Getreide in <strong>der</strong> Tenne.<br />
Beim Kin<strong>der</strong>musiktag lassen sich Alltagsgegenstände damals<br />
wie heute zweckentfremdet auch musikalisch nutzen:<br />
So werden aus Kochlöffeln, -töpfen und -deckeln Schlagzeuge,<br />
aus Gießk<strong>an</strong>nen Trompeten, aus Fässern Trommeln.<br />
Jedes Ding hat seinen eigenen Sound. Die Kin<strong>der</strong> und Jugendlichen<br />
werden zu Musikinstrumentenbauern: sie basteln<br />
ein einfaches Instrument, ein Membr<strong>an</strong>ophon, auch Kazoo<br />
gen<strong>an</strong>nt, das sie bespielen und mit nach Hause nehmen<br />
dürfen. Sie erfahren auch, dass sie mit ihrer Stimme über<br />
ein g<strong>an</strong>z beson<strong>der</strong>es Instrument verfügen. Unter fachkundiger<br />
Anleitung und zusammen mit Musik<strong>an</strong>ten werden diese<br />
Gaben ausprobiert. Die Teilnehmer üben leichte Lie<strong>der</strong> ein,<br />
die beim großen Finale zum Auskl<strong>an</strong>g des Kin<strong>der</strong>musiktags<br />
im Museum vor Publikum vorgetragen werden. Beim Singen<br />
und Spielen wird es nicht bleiben, denn traditionelle<br />
Volksmusik ist auch T<strong>an</strong>zmusik, die in Bewegung versetzt.<br />
Erfahrene Museumspädagoginnen zeigen, wie es geht.<br />
Das Freilichtmuseum des L<strong>an</strong>dkreises Esslingen in Beuren<br />
ist in <strong>der</strong> Saison 2013 bis 3. November geöffnet. Das Ver<strong>an</strong>staltungsprogramm<br />
2013 k<strong>an</strong>n kostenlos <strong>an</strong>gefor<strong>der</strong>t werden<br />
und steht auf <strong>der</strong> Homepage des Museums.<br />
Freilichtmuseum Beuren, In den Herbstwiesen, 72660 Beuren,<br />
Info-Telefon 07025 91190-90, Fax 07025 91190-10,<br />
E-Mail: info@freilichtmuseum-beuren.de,<br />
www.freilichtmuseum-beuren.de.<br />
Klinik Kirchheim: Infotag Multiple Sklerose<br />
Multiple Sklerose ist die häufigste neurologische Erkr<strong>an</strong>kung,<br />
die bereits junge Menschen treffen und ihr Leben l<strong>an</strong>g begleiten<br />
k<strong>an</strong>n. Die Klinik für Neurologie <strong>an</strong> <strong>der</strong> Klinik Kirchheim<br />
ver<strong>an</strong>staltet am Samstag, den 6. Juli zum neunten Mal<br />
einen Infotag zum Thema „Multiple Sklerose“. Fachvorträge<br />
stehen ab 10 Uhr im Kleinen Saal <strong>der</strong> Stadthalle Kirchheim<br />
im Mittelpunkt. Nach einer Einführung in das Thema wird<br />
Neues bei <strong>der</strong> Multiplen Sklerose beschrieben. Ab 10.30 Uhr<br />
folgt ein Vortrag über „Vitamin D – Wun<strong>der</strong>mittel bei MS?“.<br />
Praktische Pilates-Übungen werden im Anschluss vorgestellt.<br />
Nach <strong>der</strong> Mittagspause von 11.30 Uhr bis 13.00 Uhr werden<br />
bewährte und neue Therapien bei Multipler Sklerose<br />
präsentiert. Mit einer Diskussion geht <strong>der</strong> Infotag Multiple<br />
Sklerose gegen 15.00 Uhr zu Ende. Der Chefarzt <strong>der</strong> Klinik<br />
für Neurologie <strong>an</strong> <strong>der</strong> Klinik Kirchheim, Dr. Uwe Mauz,<br />
bestreitet einen Großteil des Programms bei diesem schon<br />
traditionellen MS-Infotag. Der Zug<strong>an</strong>g zum Kleinen Saal in<br />
<strong>der</strong> Stadthalle, Stuttgarter Straße 2, ist barrierefrei. Nähere<br />
Informationen auch unter www.kk-es.de/Ver<strong>an</strong>staltungen.<br />
(1097 Z)<br />
Schwere Fehlbisse:<br />
Kieferchirurgen informieren über alle<br />
Beh<strong>an</strong>dlungsmöglichkeiten<br />
Zukünftige Patienten mit Fehlbissen, die eine kombinierte<br />
kieferorthopädisch-kieferchirurgische Beh<strong>an</strong>dlung benötigen,<br />
können sich am Donnerstag, den 11. Juli, um 19 Uhr von<br />
den Spezialisten des Paracelsus-Kr<strong>an</strong>kenhauses Ruit über<br />
den Beh<strong>an</strong>dlungsablauf beraten lassen. Der Chefarzt <strong>der</strong> Klinik<br />
für Gesichts-, Kiefer- und Wie<strong>der</strong>herstellungschirurgie, Dr.<br />
Dr. Dr. Winfried Kretschmer und <strong>der</strong> weltweit renommierte<br />
Leitende Arzt <strong>der</strong> Klinik, Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Konrad W<strong>an</strong>gerin,<br />
werden einführend in einem Vortrag mo<strong>der</strong>ne Beh<strong>an</strong>dlungswege<br />
erläutern. Operationen werden d<strong>an</strong>n notwendig,<br />
wenn <strong>der</strong> Kieferorthopäde allein durch Zahnregulierung nicht<br />
zum Beh<strong>an</strong>dlungsziel kommt. Meistens liegt d<strong>an</strong>n ein zusätzliches<br />
Fehlwachstum <strong>der</strong> Kiefer vor, das operativ korrigiert<br />
werden muss. Die enge Zusammenarbeit <strong>der</strong> Kieferchirurgen<br />
mit den vor- und nachbeh<strong>an</strong>delnden Kieferorthopäden wird<br />
erläutert und die wichtigsten Operationsmaßnahmen werden<br />
erklärt. Eine für den Patienten dabei g<strong>an</strong>z wichtige Informa-
5. Juli 2013 / Nr. <strong>27</strong><br />
Aus allen <strong>Gemeinde</strong>n 7<br />
tion ist, dass er auch nach <strong>der</strong> Operation sofort essen und<br />
reden k<strong>an</strong>n. Normalerweise hat er nach spätestens einer<br />
Woche das Kr<strong>an</strong>kenhaus wie<strong>der</strong> verlassen.<br />
Die gesamte Beh<strong>an</strong>dlung, die von Kieferorthopäden und<br />
Kieferchirurgen durchgeführt wird, dauert l<strong>an</strong>ge. Sie wird<br />
gemeinsam bereits am Anf<strong>an</strong>g gepl<strong>an</strong>t und d<strong>an</strong>n durchgeführt.<br />
Wichtigstes Ergebnis <strong>der</strong> Beh<strong>an</strong>dlung ist die Normalisierung<br />
<strong>der</strong> Kaufunktion und die normale Stellung <strong>der</strong> Kiefer<br />
zuein<strong>an</strong><strong>der</strong>. Zusätzlich können Dauerschäden <strong>an</strong> Zähnen<br />
und Kiefergelenk vermieden werden. Oft verlieren sich auch<br />
Sprachstörungen und die Nasenatmung k<strong>an</strong>n sich bessern.<br />
Schlafstörungen werden geringer und Schnarchen k<strong>an</strong>n verschwinden.<br />
Nach dem einführenden Vortrag können die Zuhörer und<br />
ihre Angehörigen in <strong>der</strong> Pause das Essen probieren, das ihnen<br />
nach <strong>der</strong> Operation auf den Stationen verabreicht wird.<br />
Der abschließende zweite Teil <strong>der</strong> Ver<strong>an</strong>staltung besteht aus<br />
einer Diskussionsrunde. Dafür steht nicht nur das gesamte<br />
Team <strong>der</strong> Klinik zur Verfügung, son<strong>der</strong>n auch ehemalige<br />
Patienten. Schwestern, Assistentinnen, Zahntechniker und<br />
Ärzte unterschiedlicher Fachgebiete wollen möglichst umf<strong>an</strong>greich<br />
informieren. Alle gestellten Fragen werden von den<br />
erfahrenen Mitarbeitern be<strong>an</strong>twortet. Eingeladen sind nicht<br />
nur Interessierte und zukünftige Patienten, son<strong>der</strong>n auch<br />
<strong>der</strong>en Angehörige, Partner o<strong>der</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>e Vertrauenspersonen.<br />
Der Infoabend findet in den neuen Konferenzräumen des<br />
Paracelsus-Kr<strong>an</strong>kenhauses Ruit, Hedelfinger Str.166 in Ostfil<strong>der</strong>n<br />
statt. Der Eintritt ist kostenlos.<br />
(2493 Z)<br />
Für pflegende Angehörige:<br />
Richtig bewegen lernen<br />
Die Pflege von Angehörigen k<strong>an</strong>n im wahrsten Sinne des<br />
Wortes belastend sein. Die Unterstützung des Pflegefalls<br />
beim Baden, sich Anziehen, beim G<strong>an</strong>g zur Toilette o<strong>der</strong><br />
beim Umlagern erfor<strong>der</strong>t Kraft, Erfahrung und Beweglichkeit.<br />
Der „Grundkurs Kinaesthetics“, den die Pflegekasse <strong>der</strong><br />
Barmer GEK Esslingen in Zusammenarbeit mit einer Trainerin<br />
und den Kreiskliniken Esslingen <strong>an</strong>bietet, lehrt pflegenden<br />
Angehörigen die Ausein<strong>an</strong><strong>der</strong>setzung mit <strong>der</strong> eigenen Bewegung<br />
im Alltag. Dabei lernen die Kursteilnehmer, eigene<br />
Bewegungskompetenz zu entwickeln und diese zu nutzen,<br />
um die Angehörigen im Alltag zu unterstützen. Letztlich<br />
soll damit die Lebensqualität für den zu Pflegenden und<br />
die Angehörigen gleichermaßen gesteigert werden. Gelehrt<br />
werden in dem Kurs <strong>der</strong> Umg<strong>an</strong>g mit Gewicht, das Verstehen<br />
von Bewegungsmustern, <strong>der</strong> Umg<strong>an</strong>g mit Hilfsmitteln<br />
aber auch <strong>der</strong> Lernprozess in <strong>der</strong> Familie, den pflegende<br />
Angehörige bewältigen müssen. Geleitet wird die Schulung<br />
von <strong>der</strong> Kinaesthetic-Trainerin Angelika Hinz. Der Kurs beginnt<br />
am Freitag, den 12. Juli, um 17.00 Uhr und dauert<br />
bis 20.00 Uhr. Darauf aufbauend folgen vier weitere Termine<br />
<strong>an</strong> Samstagen und Freitagabenden. Der Grundkurs wird am<br />
Paracelsus-Kr<strong>an</strong>kenhaus Ruit, Hedelfinger Straße 116, 73760<br />
Ostfil<strong>der</strong>n, abgehalten. Anmeldung für die Teilnahme bei<br />
Angelika Hinz, Claude-Dornier-Straße 18, 73760 Ostfil<strong>der</strong>n,<br />
Telefon 0711/412 613,<br />
E-Mail: <strong>an</strong>gelika.hinz@kinaesthetics-net.de.<br />
(1420 Z)<br />
Jahr wie<strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>n im Alter zwischen acht und 13 Jahren<br />
in den Ferien Sommerlager in Obersteinbach <strong>an</strong>. Auf die<br />
Kin<strong>der</strong> warten dabei zwei Wochen l<strong>an</strong>g Spaß, Abenteuer<br />
und sp<strong>an</strong>nende Erlebnisse in freier Natur. Für die Zeit vom<br />
10. bis 24. August sind noch Plätze frei, doch es ist ratsam,<br />
sich bald <strong>an</strong>zumelden.<br />
Mit Freunden durch den Wald toben, Baumhäuser bauen,<br />
auf <strong>der</strong> Wiese spielen, nachts durch das Gelände streifen,<br />
im Zelt übernachten, unter freiem Himmel schlafen, und<br />
dies alles ohne Zeitdruck und H<strong>an</strong>dy-Stress – viele Kin<strong>der</strong><br />
haben kaum eine Ch<strong>an</strong>ce, Abenteuer in <strong>der</strong> freien Natur zu<br />
erleben. Beim Sommerlager des KJR in Obersteinbach ist<br />
das möglich.<br />
„Obersteinbach ist jedes Mal für die Kin<strong>der</strong> etwas g<strong>an</strong>z<br />
Außergewöhnliches“, sagt S<strong>an</strong>dra Schmid vom Referat Freiwilligendienste<br />
und Sommerlager des KJR, die die Gesamtleitung<br />
des Sommerlagers hat. Seit Jahrzehnten steht <strong>der</strong><br />
Name Obersteinbach für unbeschwerten Sommerspaß und<br />
sp<strong>an</strong>nende Erlebnisse in freier Natur. In einem Zeltdorf beim<br />
Freizeitheim Obersteinbach nahe Schwäbisch Hall erleben<br />
Kin<strong>der</strong> im Alter zwischen acht und 13 Jahren zwei Wochen<br />
l<strong>an</strong>g zusammen mit Gleichaltrigen Spiele und Abenteuer in<br />
Wald und Wiesen, lernen, die Gemeinschaft zu gestalten,<br />
und knüpfen Freundschaften, die oft viele Jahre bestehen.<br />
Dabei sind die Kin<strong>der</strong> selbstverständlich nicht sich selbst<br />
überlassen. Ein Team von erfahrenen und fachkundigen Betreuern<br />
begleitet die Kin<strong>der</strong> und gestaltet den Ferienspaß.<br />
„Viele <strong>der</strong> ehrenamtlichen Betreuer waren bereits als Kin<strong>der</strong><br />
in Obersteinbach und bringen ihre Erfahrungen mit, etliche<br />
von ihnen sind auch beruflich im pädagogischen Bereich<br />
tätig“, beschreibt S<strong>an</strong>dra Schmid.<br />
„Da m<strong>an</strong>che <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> zum ersten Mal ohne Eltern in den<br />
Ferien sind o<strong>der</strong> überhaupt zum ersten Mal Urlaub machen,<br />
sind die Betreuer Vertrauenspersonen und für alles da, was<br />
die Kin<strong>der</strong> bewegt“, erzählt Schmid. Der zweite Abschnitt<br />
des Sommerlagers zwischen dem 10. und dem 24. August<br />
steht unter dem Motto „Eine Reise um die Welt“. Dabei<br />
werden die Kin<strong>der</strong> bei Erlebnis<strong>an</strong>geboten in verschiedene<br />
Län<strong>der</strong> reisen und auch das dortige Essen verkosten. Dazu<br />
sind eine Reise in die Zukunft und eine in das Mittelalter<br />
gepl<strong>an</strong>t, und auch die <strong>an</strong><strong>der</strong>en Abenteuer kommen nicht zu<br />
kurz: Die Vielfalt von Unternehmungen <strong>an</strong> <strong>der</strong> frischen Luft,<br />
Nachtw<strong>an</strong><strong>der</strong>ungen und Übernachtungen unter freiem Himmel<br />
bieten einzigartige Erfahrungen.<br />
Die Kin<strong>der</strong> schlafen zusammen mit Gleichaltrigen in komfortablen<br />
Zelten mit festem Boden, die Betreuer übernachten<br />
mit im Zelt. Ein separates Aufenthaltszelt steht zur Verfügung.<br />
Für sportliche Aktivitäten gibt es eine Tischtennisplatte<br />
und einen Tischkicker, einen Fußballplatz und ein<br />
Volleyballfeld sowie einen Basketballkorb. Das Freizeitheim<br />
bietet hohe St<strong>an</strong>dards bei den s<strong>an</strong>itären Anlagen sowie eine<br />
mo<strong>der</strong>ne professionell ausgestattete Küche. Die Mahlzeiten<br />
werden <strong>an</strong> einem überdachten Essensplatz eingenommen.<br />
„Die Kin<strong>der</strong> erhalten ein reichhaltiges, sehr ausgewogenes<br />
und gesundes Essen.“, sagt Schmid.<br />
Spaß und sp<strong>an</strong>nende Erlebnisse<br />
in freier Natur<br />
Sommerlager des Kreisjugendrings Esslingen bietet außergewöhnliche<br />
Ferienabenteuer<br />
Der Kreisjugendring Esslingen (KJR) bietet auch in diesem<br />
Da die Plätze in Obersteinbach erfahrungsgemäß begehrt<br />
sind rät Schmid, sich möglichst bald <strong>an</strong>zumelden. Damit
8 Aus allen <strong>Gemeinde</strong>n<br />
5. Juli 2013 / Nr. <strong>27</strong><br />
auch Kin<strong>der</strong> aus Familien mit kleinem Geldbeutel in den<br />
Genuss des Abenteuers kommen, sponsort <strong>der</strong> Lions-Club<br />
Nürtingen-Kirchheim 20 Plätze, überdies gibt es viele Zuschüsse.<br />
„Wir wollen Obersteinbach für alle möglich machen<br />
und setzen dafür viel in Bewegung“, sagt S<strong>an</strong>dra Schmid.<br />
Das Sommerlager Obersteinbach für Kin<strong>der</strong> im Alter von 8<br />
bis 13 Jahren findet in zwei Abschnitten vom <strong>27</strong>.07. bis<br />
10.08. und vom 10. bis 24.08. 2013 statt.<br />
Der Teilnehmerbeitrag beträgt 245 Euro inklusive sämtlicher<br />
Kosten für Fahrt, Übernachtung, Mahlzeiten und Versicherungen.<br />
Informationen und Anmeldung beim<br />
KJR Esslingen<br />
S<strong>an</strong>dra Schmid, Bahnhofstraße 19, 73240 Wendlingen<br />
Telefon 07024/4660-11,<br />
E-Mail s<strong>an</strong>dra.schmid@kjr-esslingen.de<br />
Dort gibt es auch Informationen über Ermäßigungen und<br />
Zuschüsse.<br />
INTERESSANTES & WISSENSWERTES<br />
Sommerferienprogramm<br />
Das gemeinsame Sommerferienprogarmm für die <strong>Gemeinde</strong>n<br />
Hochdorf und <strong>Reichenbach</strong><br />
Im Internet unter http://ferien.jh-skunk.de<br />
Fehlerteufel<br />
In dem Flyer, <strong>der</strong> seit letzter Woche ausliegt und ausgeteilt<br />
wird fehlen lei<strong>der</strong> bei dem Programmpunkt <strong>der</strong> Ev<strong>an</strong>gelischen<br />
Kirchengemeinde am 12. August „Noah und <strong>der</strong> Regenbogen“<br />
ein paar wichtige Angaben bzw. sind Angaben<br />
fehlerhaft. Das Angebot richtet sich <strong>an</strong> Kin<strong>der</strong> von 4 bis 11<br />
Jahren und kostet 5 Euro. In <strong>der</strong> vollständigen Veröffentlichung<br />
in <strong>der</strong> Mitte des im letzten <strong>Gemeinde</strong><strong>an</strong>zeigers, im<br />
Internet und in den Aushängen sind die Angaben enthalten.<br />
„Watersportscamp Heiligenhafen“<br />
Für eine Freizeit, bei <strong>der</strong> sich alles um den Surfsport dreht,<br />
sind noch Restplätze frei! Vom 16.08. bis <strong>27</strong>.08.2013 können<br />
16- bis 19-Jährige Surfen lernen und/o<strong>der</strong> ihre Fähigkeiten<br />
weiter ausbauen.<br />
Heiligenhafen bietet hierfür die besten Voraussetzungen: Die<br />
Basis des Camps liegt am Binnenhafen, <strong>der</strong> ohne Schiffsverkehr<br />
und Badebetrieb ideal für Surf-Anfänger ist. Den<br />
passenden Kurs dazu gibt es bei <strong>der</strong> Segel- & Surfschule<br />
Malicke. Dabei werden <strong>der</strong> richtige Umg<strong>an</strong>g mit dem Material<br />
und die grundlegenden Techniken des Surfens beigebracht.<br />
Die Unterkunft liegt auf einer Halbinsel vor Heiligenhafen,<br />
direkt am 4 km l<strong>an</strong>gen Ostseestr<strong>an</strong>d, <strong>an</strong> dem<br />
Fortgeschrittene voll auf ihre Kosten kommen. Neben <strong>der</strong><br />
Ausrüstung sind Tipps von Profis inklusive.<br />
Eine internationale Jugendbegegnung für 16- bis 25-Jährige<br />
findet vom 14.08. bis 23.08.2013 in Altensteig statt. Im<br />
„Workcamp Altensteig“ werden die Teilnehmer/innen gemeinsam<br />
mit fr<strong>an</strong>zösischen und georgischen jungen Erwachsenen<br />
unter professioneller Anleitung im Schwarzwald arbeiten.<br />
Neben <strong>der</strong> gemeinsamen Arbeit gibt es viel Programm mit<br />
Ausflügen, interkulturellem Lernen und Kennenlernen. Jede<br />
Menge Spaß und sp<strong>an</strong>nende Begegnungen sind dabei gar<strong>an</strong>tiert<br />
– und da die Campsprache Englisch ist, werden die<br />
Sprachkenntnisse gleich noch mit verbessert.<br />
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung<br />
gibt es unter www.jugendwerk24.de o<strong>der</strong> telefonisch unter<br />
(0711) 52 28 41. Dort sind auch weitere Restplätze für<br />
Freizeiten in den Sommerferien für Kin<strong>der</strong> und Jugendliche<br />
zu finden.<br />
Die Feuerwehr informiert<br />
Heimwerken - Zählen Sie auch Sicherheit dazu!<br />
Übertriebener Ehrgeiz schadet. G<strong>an</strong>z beson<strong>der</strong>s d<strong>an</strong>n, wenn<br />
er schlimme Gefahren nach sich ziehen k<strong>an</strong>n. Beson<strong>der</strong>s<br />
das beliebte Heimwerken ist risiko- und gefahrenträchtig.<br />
Der ver<strong>an</strong>twortungsbewusste Heimwerker weiß:<br />
• Bohren und nageln in senkrechter o<strong>der</strong> waagrechter Linie<br />
zu Steckdosen o<strong>der</strong> elektrischen Schaltern ist lebens- und<br />
br<strong>an</strong>dgefährlich. Ein „Leitungssuchgerät“ hilft.<br />
• Feuergefährliche Stoffe (Benzin, Verdünnung, Reinigungsmittel<br />
u. ä.) niemals in <strong>der</strong> Nähe von offenem Feuer verwenden<br />
o<strong>der</strong> in <strong>der</strong> Nähe von Wärmequellen aufbewahren.<br />
• Wenn brennbare Dämpfe entstehen, gut lüften; Zündquellen<br />
ausschalten.<br />
• Löten und Schweißen ist nichts für Anfänger und beim<br />
Trennen und Schleifen fliegen glühende Teile oft mehrere<br />
Meter weit. Darum Sicherheitsabstände zu brennbaren<br />
Stoffen einhalten, Löschmittel bereitstellen und wie<strong>der</strong>holte<br />
Kontrollen auch nach Abschluss <strong>der</strong> Arbeiten.<br />
• Sicherheitsabstände zu brennbaren Stoffen einhalten,<br />
Löschmittel bereitstellen und wie<strong>der</strong>holte Kontrolle auch<br />
nach Abschlussarbeiten.<br />
• Nur Baustoffe verwenden, die nicht brennbar o<strong>der</strong> schwer<br />
entflammbar sind; Prüfnummern und Kennzeichnungen beachten.<br />
• Beim Dachgeschossausbau den zweiten Rettungsweg<br />
nicht vergessen.<br />
• Gebrauchte Putzlappen entzünden sich oft von selbst -<br />
deshalb nur in feuerfesten, verschlossenen Behältern aufbewahren.<br />
• Rauchabzugsrohre mit genügend Abst<strong>an</strong>d von brennbaren<br />
Materialien montieren.<br />
Und wenn es doch einmal zu einem Br<strong>an</strong>d kommen sollte:<br />
Notruf 112!<br />
L<strong>an</strong>desfeuerwehrverb<strong>an</strong>d Baden-WürttembergInformatives<br />
Informatives<br />
An die Grillz<strong>an</strong>ge, fertig, los!<br />
Den Sommer mit guten Freunden im Garten genießen<br />
Endlich ist sie wie<strong>der</strong> da, die Zeit <strong>der</strong> fröhlichen Feste und<br />
Grillabende unter freiem Himmel. Platz dafür ist überall, ob<br />
im eigenen Garten o<strong>der</strong> auf dem Balkon. Gerne lädt m<strong>an</strong><br />
jetzt gute Freunde und die Familie ein, um beispielsweise<br />
bei einem kühlen Bier gemeinsam zu schlemmen, zu lachen<br />
und Neuigkeiten auszutauschen. Gut zu wissen: Grillen darf<br />
m<strong>an</strong> im Grunde überall - sol<strong>an</strong>ge m<strong>an</strong> die Nachbarn nicht<br />
durch dichten Rauch o<strong>der</strong> laute Musik belästigt und sofern<br />
<strong>der</strong> Mietvertrag das Grillen nicht ausdrücklich untersagt. Gegenseitige<br />
Rücksichtnahme gehört auf jeden Fall dazu. Und<br />
wer mag, k<strong>an</strong>n die Nachbarn ja gleich dazu einladen, um<br />
eventuellem Ärger aus dem Weg zu gehen.<br />
Die Party rechtzeitig vorbereiten<br />
Zu einer gelungenen Grillfeier gehört die richtige Vorbereitung:<br />
Einladungen wollen verschickt und alle Einkäufe<br />
rechtzeitig erledigt werden. Was auf den Grill kommt, entscheidet<br />
dabei alleine <strong>der</strong> eigene Geschmack: ob knusprige<br />
Würstchen, Koteletts o<strong>der</strong> auch einmal ein g<strong>an</strong>zer Fisch.<br />
Nicht vergessen sollte m<strong>an</strong> beim Grillvergnügen die Vegetarier<br />
unter den Gästen. Gemüse lässt sich gut und lecker<br />
auf dem Grill zubereiten.<br />
Grill-Unsitten<br />
Knusprige Würstchen, saftige Steaks o<strong>der</strong> Schweinebauch<br />
mit einer krossen Schwarte, diese Grillklassiker gehören zu<br />
einer gelungenen Party dazu - ebenso wie ein gekühltes<br />
Bier. Was allerdings gar nicht passt, ist die weit verbreitete<br />
Unsitte, den Gerstensaft direkt über das Grillgut auf den<br />
Rost zu gießen. Geschmacklich bewirkt die kurze Einwirkzeit<br />
so gut wie gar nichts - im schlechtesten Fall k<strong>an</strong>n die<br />
Flüssigkeit aber Ascheteile aufwirbeln. Besser ist es, einen<br />
Schuss Bier zuvor in die Marinade zu geben.
5. Juli 2013 / Nr. <strong>27</strong><br />
<strong>Reichenbach</strong> 9<br />
Amtliche Bek<strong>an</strong>ntmachungen, Sprechzeiten:<br />
Kirchen,<br />
Vereins-<br />
und<br />
BürgerBüro (Tel. 50 05-15)<br />
allgemeine Nachrichten<br />
Mo. 9-19 Uhr Fr. 7-12 Uhr<br />
Bürgermeisteramt<br />
<strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong><br />
Telefon 50 05-0<br />
www.reichenbach-fils.de<br />
post@reichenbach-fils.de<br />
Di.-Do. 7-16 Uhr Sa. 9-11 Uhr<br />
vorübergehend Mittwochs nur bis<br />
13 Uhr geöffnet<br />
Übrige Verwaltung<br />
Mo. 9-12 Uhr, 14-18 Uhr,<br />
Di.-Do. 8-12 Uhr, 14-16 Uhr,<br />
Fr. 8-12Uhr<br />
Grünschnitt-Sammelplatz Rinnenwiesen<br />
am Feldweg nach Ebersbach:<br />
2. Aprilwoche bis zum Beginn <strong>der</strong> Sommerferien<br />
Mittwoch 14.00 - 16.00 Uhr<br />
Samstag 10.00 - 12.00 Uhr<br />
Wertstoffcontainer im <strong>Gemeinde</strong>bauhof<br />
Mittwoch von 15.00 - 17.30 Uhr<br />
Samstag von 9.00 - 12.00 Uhr<br />
Schrott- und Sperrmüll: siehe Müll-ABC 2012/13<br />
Hausmüll 2-wöchentlich: Donnerstag, 18.07.2013<br />
Hausmüll 4-wöchentlich: Donnerstag, 01.08.2013<br />
Bio-Tonne wöchentlich: Donnerstag, 11.07.2013<br />
Gelber Sack 2-wöchentlich: Montag, 15.07.2013<br />
Altpapiersammlung<br />
Samstag, den 20.07.2013 <strong>Fils</strong>taler<br />
Straßenreinigung<br />
Mittwoch, den 10.07.2013<br />
Partnerschaft <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong> –<br />
Sainte-Savine<br />
Fahrt nach Sainte-Savine vom 4. bis 6. Oktober 2013<br />
Anlässlich des 25-jährigen Bestehens <strong>der</strong> Partnerschaft zwischen<br />
<strong>Reichenbach</strong> und Sainte-Savine ist für kommenden<br />
Herbst eine Fahrt nach Fr<strong>an</strong>kreich gepl<strong>an</strong>t.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung lädt alle <strong>Reichenbach</strong>er Bürgerinnen<br />
und Bürger, die gerne <strong>an</strong> <strong>der</strong> Fahrt vom 4. bis 6. Oktober<br />
teilnehmen wollen, herzlich ein.<br />
Neben allen, die bereits Freunde und Gastfamilien in Sainte-<br />
Savine haben, sind auch fr<strong>an</strong>kreichinteressierte Mitfahrer eingeladen,<br />
die bisher noch keinen Kontakt nach Sainte-Savine<br />
hatten. Die Verwaltung wird sich d<strong>an</strong>n mit den Ver<strong>an</strong>twortlichen<br />
jenseits des Rheins darum bemühen, passende Partner<br />
bzw. Gastfamilien zu finden.<br />
Die Delegation wird mit einem Bus voraussichtlich am Freitagvormittag<br />
losfahren und gegen 22.00 Uhr am Sonntagabend<br />
wie<strong>der</strong> zurück in <strong>Reichenbach</strong> sein. Für die Fahrt mit<br />
dem Bus wird ein Unkostenbeitrag erhoben.<br />
Das Sainte-Saviner Partnerschaftskomitee bereitet <strong>der</strong>zeit<br />
das Programm für den Besuch vor und freut sich über eine<br />
möglichst große Delegation aus <strong>Reichenbach</strong>.<br />
Für Fragen und Anmeldungen steht Sabine Weidenbacher-<br />
Richter, Telefon 07153/5005-35 o<strong>der</strong> E-Mail: weidenbacherrichter@reichenbach-fils.de<br />
gerne zur Verfügung.<br />
Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Reichenbach</strong><br />
<strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong> für das Wirtschaftsjahr 2012<br />
I. Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong><br />
hat am 25.06.2013 den Beschluss über den Jahresabschluss<br />
für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung <strong>Reichenbach</strong><br />
<strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong> für das Wirtschaftsjahr 2012 (01.01.-31.12.)<br />
gefasst.<br />
1. Der Jahresabschluss 2012 des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung<br />
<strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong> wird wie folgt<br />
festgestellt:<br />
1. Bil<strong>an</strong>zsumme 12.963.731,65 €<br />
1.1. davon entfallen auf <strong>der</strong> Aktivseite auf<br />
- das Anlagevermögen 12.637.013,09 €<br />
- das Umlaufvermögen 326.718,56 €<br />
1.2. davon entfallen auf <strong>der</strong> Passivseite auf<br />
- empf<strong>an</strong>gene Ertragszuschüsse 3.625.947,91 €<br />
- die Verbindlichkeiten 9.342.630,31 €<br />
- den Bil<strong>an</strong>zverlust - 4.846,57 €<br />
1.3. Jahresgewinn 13.080,69 €<br />
1.3.1. Summe <strong>der</strong> Erträge 1.426.673,90 €<br />
1.3.2. Summe <strong>der</strong> Aufwendungen 1.413.593,21 €<br />
2. Der Jahresgewinn von 13.080,69 € wird mit den Verlustvorträgen<br />
<strong>der</strong> Vorjahre verrechnet. Der Gesamtbetrag <strong>der</strong><br />
Verluste von 4.846,57 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.<br />
3. Die Betriebsleitung wird für das Jahr 2012 entlastet.<br />
4. Der Lagebericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen.<br />
II. Der Jahresbericht 2012 sowie <strong>der</strong> dazugehörige Lagebericht<br />
wird hiermit gem. § 16 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz<br />
öffentlich bek<strong>an</strong>nt gemacht.<br />
III. Der Jahresbericht 2012 mit Lagebericht liegt<br />
von Montag, 08.07.2013 bis Freitag, 12.07.2013 und<br />
von Montag, 15.07.2013 bis Dienstag, 16.07.2013<br />
im Rathaus, Zimmer 4, öffentlich aus und zwar<br />
am Montag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
von Dienstag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und<br />
von Dienstag bis Donnerstag von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />
<strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong>, 04.07.2013<br />
gez.<br />
Richter<br />
Bürgermeister
10 <strong>Reichenbach</strong><br />
5. Juli 2013 / Nr. <strong>27</strong><br />
Als erster Rathauschef im Umkreis lässt Bernhard Richter<br />
damit rund 120.000 Bienen für sich und seine Bürger arbeiten.<br />
„Mit seiner extensiven Begrünung ist das Rathausdach<br />
ein idealer St<strong>an</strong>dort für die Bienen“ hofft Sebasti<strong>an</strong><br />
Faiß auf eine gute Ernte. Er rechnet mit einem Ertrag von<br />
20 bis 40 Kilo pro Bienenvolk. Klee direkt auf dem Dach,<br />
die Rathauslinde sowie Fichten und Beerensträucher in <strong>der</strong><br />
näheren Umgebung geben den Bienen ausreichend Nahrung<br />
in <strong>Reichenbach</strong>s Ortsmitte.<br />
„Honig als Geschenk – auch als Willkommensgruß für unsere<br />
Neubürger kommt unheimlich gut <strong>an</strong>,“ hat Richter bereits<br />
sehr gute Erfahrungen mit dem Naturprodukt gemacht „und<br />
wir tun gleichzeitig noch etwas für die Umwelt“ freut sich<br />
Richter über den hauseigenen Honig, den die fleißigen Bienen<br />
auf dem Rathausdach produzieren.<br />
FORTSCHREIBUNG<br />
DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES<br />
Rathausbienen sorgen für <strong>Gemeinde</strong>honig<br />
Bereits seit einiger Zeit verschenkt die <strong>Gemeinde</strong> bei repräsentativen<br />
Anlässen Honig – nachdem <strong>Reichenbach</strong> l<strong>an</strong>ge<br />
Jahre Sitz <strong>der</strong> Süddeutschen Imker-Genossenschaft war.<br />
Jetzt k<strong>an</strong>n Bürgermeister Bernhard Richter bald eigenen<br />
<strong>Gemeinde</strong>honig verteilen. Denn seit Anf<strong>an</strong>g Juni haben 4<br />
Bienenvölker auf dem begrünten Rathausdach eine neue<br />
Heimat gefunden. In Zusammenarbeit mit dem Aichwal<strong>der</strong><br />
Imker Sebasti<strong>an</strong> Faiß gibt es Bio-<strong>Gemeinde</strong>-Honig.<br />
Informationsabend am 10. Juli 2013 um 18 Uhr im Paul-<br />
Schnei<strong>der</strong>-Haus<br />
Die Verb<strong>an</strong>dsversammlung des <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverb<strong>an</strong>des<br />
<strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong> hat am 13. Mai 2013<br />
beschlossen, den Flächennutzungspl<strong>an</strong> für die <strong>Gemeinde</strong>n<br />
<strong>Reichenbach</strong>, Baltm<strong>an</strong>nsweiler, Hochdorf und Lichtenwald<br />
fortzuschreiben.<br />
Der jetzt vorliegende Vorentwurf zeigt auf <strong>der</strong> Grundlage<br />
<strong>der</strong> zu erwartenden Bevölkerungsentwicklung den prognostizierten<br />
Flächenbedarf für Wohnbau- und Gewerbeflächen<br />
bis 2030.<br />
Am 10. Juli um 18 Uhr haben alle interessierten Bürger<br />
die Gelegenheit sich über die vorliegende Pl<strong>an</strong>ung aus<br />
erster H<strong>an</strong>d zu informieren. Das Büro ARP aus Stuttgart<br />
wird den Vorentwurf und die weiteren Verfahrensschritte<br />
detailliert erläutern. Außerdem bietet sich <strong>an</strong> diesem Abend<br />
die Gelegenheit für Fragen und regen Meinungsaustausch.<br />
Bürgermeister Richter freut sich auf Ihre Teilnahme und<br />
eine interess<strong>an</strong>te Diskussion.<br />
Fortschreibung des Flächennutzungspl<strong>an</strong>es:<br />
Diskussion auf <strong>der</strong> Kommunikationsplattform<br />
Parteezy möglich<br />
In <strong>der</strong> verg<strong>an</strong>genen Woche haben wir bereits auf die Möglichkeit<br />
verwiesen, über den Entwurf des Flächennutzungspl<strong>an</strong>es<br />
auf unserer Plattform Parteezy zu diskutieren.<br />
Lei<strong>der</strong> wurde im Text auf einen falschen Termin für die Bürgerinformation<br />
zu diesem Thema verwiesen. Dieser findet am<br />
Mittwoch, 10. Juli um 18:00 Uhr im Paul-Schnei<strong>der</strong>-Haus statt.<br />
Für alle, die Parteezy noch nicht kennen:<br />
Über die Kommunikationsplattform Parteezy können die <strong>Reichenbach</strong>er<br />
Bürgerinnen und Bürger in einen digitalen Dialog<br />
eintreten.<br />
Mit Parteezy bietet die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Reichenbach</strong> den Bürgerinnen<br />
und Bürgern die Möglichkeit, mittels eines einfach zu<br />
h<strong>an</strong>dhabenden IT-Tools auch über das Internet den direkten<br />
Weg ins <strong>Reichenbach</strong>er Rathaus zu wählen.<br />
Verwaltung und Bürgerschaft bzw. die Bürger unterein<strong>an</strong><strong>der</strong> können<br />
dabei partnerschaftlich Meinungen austauschen. Mit diesem<br />
neuen Angebot möchte die <strong>Gemeinde</strong> die Kommunikation zwischen<br />
Bürgern, Politik und Verwaltung noch weiter intensivieren.<br />
Als einer <strong>der</strong> Pilot<strong>an</strong>wen<strong>der</strong> bietet <strong>Reichenbach</strong> seinen Bürgern<br />
diese digitale Möglichkeit des Meinungsaustausches.
5. Juli 2013 / Nr. <strong>27</strong><br />
<strong>Reichenbach</strong> 11<br />
Sie finden auf Parteezy neben dem Entwurf des Flächennutzungspl<strong>an</strong>es<br />
auch Erläuterungen zu den Eintragungen <strong>der</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong> in <strong>der</strong> vorbereitenden Bauleitpl<strong>an</strong>ung.<br />
Wer sich <strong>an</strong> <strong>der</strong> Diskussion beteiligen möchte, findet das<br />
Parteezy-Logo auf <strong>der</strong> Startseite von www.reichenbach-fils.<br />
de o<strong>der</strong> kommt direkt über den Link www.parteezy.de/reichenbach-fils<br />
zu Parteezy.<br />
Ein Klick und Sie sind dabei – sprechen Sie mit, beteiligen<br />
Sie sich und bringen Sie Ihre Ideen ein.<br />
Bei Fragen hilft Ihnen Ihre <strong>Gemeinde</strong>verwaltung per E-Mail<br />
unter post@reichenbach-fils.de o<strong>der</strong> telefonisch (07153/5005-<br />
35) weiter – natürlich auch, wenn Sie uns Ihre Ideen nicht<br />
über das Internet mitteilen möchten.<br />
Wir freuen uns auf Ihre Beteiligung!<br />
Verkehrsrechtliche Anordnung zur Straßensperrung<br />
<strong>an</strong>lässlich des Dorffestes<br />
vom 12. bis 14. Juli 2013<br />
Vom 12. – 14. Juli 2013 findet im Bereich des Brunnenplatzes<br />
das Dorffest statt.<br />
Zur Durchführung des Dorffestes werden ab 12. Juli 12.00<br />
Uhr bis 14. Juli 24.00 Uhr folgende Straßen gesperrt:<br />
Schulstraße ab <strong>der</strong> Paulinenstraße<br />
Brunnenstraße<br />
Kirchstraße von <strong>der</strong> Schorndorfer Straße bis zur Gerberstraße.<br />
Bereits am 11. Juli wird die Kirchstraße ab <strong>der</strong> Schorndorfer<br />
Straße bis zur Bachbrücke gesperrt. Dies ist notwendig um<br />
den Zeltschirm aufzubauen. Diese Sperrung wird auch am<br />
Montag, den 15. Juli zumindest tagsüber noch bestehen.<br />
Wir bitten alle betroffenen Anwohner zu beachten, dass<br />
während des Bestehens <strong>der</strong> Sperrung das An- o<strong>der</strong> Abfahren<br />
<strong>der</strong> Gebäude nicht möglich ist. Auch <strong>der</strong> Lieferverkehr<br />
ist zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Sperrung ausgeschlossen.<br />
Bitte beachten Sie auch die Haltverbote ab 11. Juli, 12.00 Uhr.<br />
Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahme.<br />
Öffentliche Bek<strong>an</strong>ntmachung<br />
Bebauungspl<strong>an</strong> und örtliche Bauvorschriften<br />
„S<strong>an</strong>ierung Abschnitt I – 2. Än<strong>der</strong>ung“<br />
Än<strong>der</strong>ung des Bebauungspl<strong>an</strong>es und <strong>der</strong> örtliche Bauvorschriften<br />
„S<strong>an</strong>ierung Abschnitt I“im beschleunigten Verfahren<br />
nach § 13a BauGB.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong><br />
hat am 25.06.2013 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den<br />
Bebauungspl<strong>an</strong> „S<strong>an</strong>ierung Abschnitt I“ im beschleunigten<br />
Verfahren nach § 13a BauGB zu än<strong>der</strong>n. Im beschleunigten<br />
Verfahren wird von <strong>der</strong> Durchführung einer Umweltprüfung<br />
nach § 2 Abs.4 BauGB abgesehen.<br />
Der Entwurf des Bebauungspl<strong>an</strong>es und <strong>der</strong> örtlichen Bauvorschriften<br />
„S<strong>an</strong>ierung Abschnitt I – 2. Än<strong>der</strong>ung“ wurde<br />
gebilligt. Es wurde beschlossen, die Beteiligung <strong>der</strong> Öffentlichkeit<br />
in Form einer öffentlichen Auslegung durchzuführen.<br />
Das Pl<strong>an</strong>gebiet liegt im bebauten Ortskern von <strong>Reichenbach</strong><br />
<strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong> und wird wie folgt begrenzt:<br />
- im Norden durch den südlichen Fahrbahnr<strong>an</strong>d <strong>der</strong> Marienstraße,<br />
- im Osten und Süden durch die bestehende Bebauung,<br />
Hauptstraße 8, 12 und 14,<br />
- im Westen durch den östlichen R<strong>an</strong>d <strong>der</strong> Entwässerungsrinne<br />
des Rathausplatzes.<br />
Die Fläche des Pl<strong>an</strong>gebietes beträgt ca. 350 qm.<br />
Für den Pl<strong>an</strong>bereich ist <strong>der</strong> Lagepl<strong>an</strong> vom 17.06.2013 maßgebend.<br />
Er ergibt sich aus dem folgenden unmaßstäblichen<br />
Kartenausschnitt:<br />
Ziele und Zwecke <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung:<br />
Entsprechend <strong>der</strong> Vorgabe zur Innenentwicklung und im Sinne<br />
<strong>der</strong> Nachverdichtung soll <strong>der</strong> bestehende Bebauungspl<strong>an</strong><br />
„S<strong>an</strong>ierung Abschnitt I“ geän<strong>der</strong>t werden. Durch die Verlegung<br />
<strong>der</strong> Baugrenzen soll eine Erweiterung <strong>der</strong> baulichen Nutzung<br />
im Erdgeschoss für den Pl<strong>an</strong>bereich <strong>an</strong>gestrebt werden.<br />
Öffentliche Auslegung:<br />
Die Öffentlichkeit k<strong>an</strong>n sich über die allgemeinen Ziele und<br />
Zwecke, sowie die wesentlichen Auswirkungen <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung<br />
im Rahmen einer öffentlichen Auslegung unterrichten und<br />
sich zum Pl<strong>an</strong>entwurf äußern.<br />
Der Entwurf des Bebauungspl<strong>an</strong>es und <strong>der</strong> örtlichen Bauvorschriften<br />
in <strong>der</strong> Fassung vom 17.06.2013 wird mit Begründung<br />
in <strong>der</strong> Zeit<br />
vom 15.07.2013 bis einschließlich 19.8.2013<br />
(Auslegungsfrist)<br />
im Rathaus <strong>Reichenbach</strong> (Ortsbauamt, Zimmer 26) Hauptstraße<br />
7 in 73262 <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong>,<br />
Montag 9:00 bis 12:00 und 14:00 bis 18:00 Uhr,<br />
Dienstag bis Donnerstag 8:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 Uhr,<br />
Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr öffentlich ausgelegt.<br />
Während <strong>der</strong> Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich<br />
o<strong>der</strong> mündlich zur Nie<strong>der</strong>schrift abgegeben werden. Es<br />
wird darauf hingewiesen, dass nicht während <strong>der</strong> Auslegungsfrist<br />
abgegebene Stellungnahmen bei <strong>der</strong> Beschlussfassung<br />
über den Bebauungspl<strong>an</strong> unberücksichtigt bleiben können.
12 <strong>Reichenbach</strong><br />
5. Juli 2013 / Nr. <strong>27</strong><br />
Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle<br />
nach §47 VwGO unzulässig ist, so weit mit ihm Einwendungen<br />
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller<br />
im Rahmen <strong>der</strong> Auslegung nicht o<strong>der</strong> verspätet geltend gemacht<br />
wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />
<strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong>, 01.07.2013<br />
gez. Richter<br />
Bürgermeister<br />
Bebauungspl<strong>an</strong><br />
"Kirchstraße Nord - 1. Än<strong>der</strong>ung"<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong> hat<br />
in seiner öffentlichen Sitzung am 25.06.2013 die Aufstellung<br />
des Bebauungspl<strong>an</strong>s „Kirchstraße Nord – 1. Än<strong>der</strong>ung“ gemäß<br />
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, dem<br />
Entwurf des Bebauungspl<strong>an</strong>s zugestimmt und die öffentliche<br />
Auslegung des Bebauungspl<strong>an</strong>entwurfs nach § 3 Abs. 2<br />
BauGB beschlossen.<br />
Das Bebauungspl<strong>an</strong>verfahren wird als „Bebauungspl<strong>an</strong> <strong>der</strong><br />
Innenentwicklung“ nach § 13 a BauGB im beschleunigten<br />
Verfahren ohne Durchführung einer förmlichen Umweltprüfung<br />
nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.<br />
Maßgebend ist <strong>der</strong> dargestellte Entwurf des Bebauungspl<strong>an</strong>s<br />
„Kirchstraße Nord – 1. Än<strong>der</strong>ung“ vom Büro ARP, Stuttgart,<br />
vom 13.03.2013.<br />
Kurzfassung <strong>der</strong> allgemeinen Ziele und Zwecke<br />
Im Bereich <strong>der</strong> alten, historischen <strong>Reichenbach</strong>er Ortslage – im<br />
Gebiet um die Ev<strong>an</strong>gelische Pfarrkirche St. Mauritius – ergibt<br />
sich die Notwendigkeit, einen Bebauungspl<strong>an</strong> aufzustellen.<br />
In das Pl<strong>an</strong>gebiet einbezogen werden die Grundstücke mit<br />
<strong>der</strong> Flst.-Nr. 21, 21/1 und 26/1, es beinhaltet die Ev<strong>an</strong>gelische<br />
Pfarrkirche St. Mauritius, das Pfarrhaus, den Pfarrgarten und<br />
vorgelagert Richtung Kirchstraße den Theodor-Dipper-Platz.<br />
Das Pl<strong>an</strong>gebiet hat einen Umf<strong>an</strong>g von ca. 3.133 m² und<br />
wird begrenzt:<br />
- im Norden, Osten und Süden von besten<strong>der</strong> Bebauung und<br />
- im Westen vom Friedhof und <strong>der</strong> Kirchstraße.<br />
Es ist im geltenden Flächennutzungspl<strong>an</strong> des <strong>Gemeinde</strong>verwaltungsverb<strong>an</strong>ds<br />
<strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong> als bestehende<br />
Gemeinbedarfsfläche (Kirche) dargestellt.<br />
Die Pfarrkirche St. Mauritius und das Pfarrhaus sind gemäß<br />
§ 2 Denkmalschutzgesetz Kulturdenkmale, <strong>der</strong> Turm <strong>der</strong><br />
Pfarrkirche ist darüber hinaus als Kulturdenkmal von beson<strong>der</strong>er<br />
Bedeutung in das L<strong>an</strong>desverzeichnis <strong>der</strong> Baudenkmale<br />
eingetragen. Der Bereich <strong>der</strong> näheren Umgebung wird durch<br />
die Kirch-, Gerber- und Friedhofstraße geprägt.<br />
Pfarrkirche, Pfarrhaus und Pfarrgarten bilden ein in <strong>Reichenbach</strong><br />
einzigartiges historisches Ensemble, welches aus<br />
Sicht <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> in seiner Gesamtheit zu erhalten und<br />
dauerhaft zu schützen ist.<br />
Mit <strong>der</strong> Aufstellung dieses Bebauungspl<strong>an</strong>s wird das Ziel<br />
verfolgt, die Freihaltung <strong>der</strong> H<strong>an</strong>gzone südlich <strong>der</strong> Ev<strong>an</strong>gelischen<br />
Pfarrkirche St. Mauritius und die Freistellung des für<br />
das Ortsbild von <strong>Reichenbach</strong> prägenden Gesamtensembles,<br />
bestehend aus <strong>der</strong> Pfarrkirche und dem benachbarten<br />
Pfarrhaus, dauerhaft zu sichern. Die Freifläche um diese Gebäude<br />
einschließlich dem Pfarrgarten und dem vorgelagerten<br />
Theodor-Dipper-Platz bilden diesbezüglich einen wichtigen<br />
Baustein im Ortsbild <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>.<br />
Die Aufstellung dieses Bebauungspl<strong>an</strong>s ist zur Sicherung<br />
<strong>der</strong> oben dargelegten städtebaulichen Zielvorstellungen erfor<strong>der</strong>lich.<br />
Öffentliche Auslegung<br />
Der Entwurf des Bebauungspl<strong>an</strong>s „Kirchstraße Nord – 1.<br />
Än<strong>der</strong>ung“ mit Textteil und Begründung vom 13.03.2013<br />
wird in <strong>der</strong> Zeit<br />
vom 15.07.2013 bis einschließlich 19.08.2013<br />
im Rathaus (Ortsbauamt, Zimmer 26) Hauptstraße 7, 73262<br />
<strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong>, während <strong>der</strong> üblichen Dienststunden<br />
Montag:<br />
9 – 12 Uhr, 14 – 18 Uhr<br />
Dienstag – Donnerstag: 8 – 12 Uhr, 14 – 16 Uhr<br />
Freitag:<br />
8 – 12 Uhr<br />
öffentlich ausgelegt.<br />
Während <strong>der</strong> Auslegungsfrist k<strong>an</strong>n sich die Öffentlichkeit<br />
über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen<br />
Auswirkungen <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung unterrichten und es können<br />
Stellungnahmen beim Ortsbauamt <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Reichenbach</strong><br />
<strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong> abgegeben werden.<br />
Über sie entscheidet <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat in öffentlicher Sitzung.<br />
Es wird darauf hingewiesen,<br />
· dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei<br />
<strong>der</strong> Beschlussfassung über den Bebauungspl<strong>an</strong> unberücksichtigt<br />
bleiben können und<br />
· dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung<br />
unzulässig ist, so weit mit ihm Einwendungen<br />
geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen<br />
<strong>der</strong> Auslegung nicht o<strong>der</strong> verspätet geltend gemacht<br />
wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.<br />
<strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong>, 01.07.2013<br />
gez. Richter<br />
Bürgermeister<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong><br />
L<strong>an</strong>dkreis Esslingen<br />
Satzung über die Verän<strong>der</strong>ungssperre für das<br />
Gebiet „Kirchstraße Nord – 1. Än<strong>der</strong>ung“<br />
Auf Grund von §§ 14 Abs. 1 und 16 des Baugesetzbuchs<br />
(BauGB) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bek<strong>an</strong>ntmachung vom 23. September<br />
2004 (BGBI.I S.2414), zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel<br />
4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBI.I S.2585), in Verbindung<br />
mit § 4 <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg<br />
in <strong>der</strong> Fassung vom 24.07.2000 (GBI. S. 582, ber. S. 698)<br />
zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Gesetz vom 09.11.2010 (GBI. S.<br />
793) m.W.v. 01.01.2011 hat <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong> in seiner Sitzung am 25.06.2013<br />
folgende Verän<strong>der</strong>ungssperre als Satzung beschlossen:<br />
§ 1<br />
Anordnung <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungssperre<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong><br />
hat in seiner Sitzung am 25.06.2013 beschlossen, für den in<br />
§ 2 bezeichneten Bereich den Bebauungspl<strong>an</strong> „Kirchstraße<br />
Nord – 1. Än<strong>der</strong>ung“ aufzustellen. Zur Sicherung <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung<br />
wird im Geltungsbereich dieses Bebauungspl<strong>an</strong>s eine<br />
Verän<strong>der</strong>ungssperre <strong>an</strong>geordnet.
5. Juli 2013 / Nr. <strong>27</strong><br />
<strong>Reichenbach</strong> 13<br />
§ 2<br />
Räumlicher Geltungsbereich<br />
Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Flurstück 26/1<br />
(Theodor-Dipper-Platz) sowie die Flurstücke 21 und 21/1 mit<br />
Kirche und Pfarrhaus.<br />
Der räumliche Geltungsbereich <strong>der</strong> Satzung ergibt sich aus<br />
dem Lagepl<strong>an</strong> des Büro ARP, Stuttgart, vom 13.03.2013.<br />
Der in <strong>der</strong> Anlage beigefügte Lagepl<strong>an</strong> ist Best<strong>an</strong>dteil dieser<br />
Satzung. Der räumliche Geltungsbereich ist im Lagepl<strong>an</strong><br />
schwarz gestrichelt umr<strong>an</strong>det.<br />
§ 3<br />
Inhalt und Rechtswirkung <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungssperre<br />
(1) Im räumlichen Geltungsbereich <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungssperre<br />
dürfen<br />
1. Vorhaben im Sinne des § 29 Baugesetzbuch nicht<br />
durchgeführt bzw. bauliche Anlagen<br />
nicht beseitigt werden; Vorhaben im Sinne des § 29<br />
BauGB sind:<br />
a) Vorhaben, die die Errichtung, Än<strong>der</strong>ung o<strong>der</strong><br />
Nutzungsän<strong>der</strong>ung von baulichen Anlagen zum<br />
Inhalt haben<br />
b) Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umf<strong>an</strong>gs<br />
sowie Ausschachtungen,<br />
Ablagerungen einschließlich Lagerstätten.<br />
2. erhebliche o<strong>der</strong> wesentlich wertsteigernde Verän<strong>der</strong>ungen<br />
von Grundstücken und<br />
baulichen Anlagen, <strong>der</strong>en Verän<strong>der</strong>ung nicht genehmigungs-,<br />
zustimmungs- o<strong>der</strong> <strong>an</strong>zeigepflichtig sind,<br />
nicht vorgenommen werden.<br />
(2) Wenn überwiegend öffentliche Bel<strong>an</strong>ge nicht entgegenstehen,<br />
k<strong>an</strong>n von <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungssperre eine Ausnahme<br />
zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft<br />
die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit <strong>der</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong>.<br />
(3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungssperre<br />
baurechtlich genehmigtworden sind, Vorhaben, von<br />
denen die <strong>Gemeinde</strong> nach Maßgabe des Bauordnungsrechts<br />
Kenntnis erl<strong>an</strong>gt hat und mit <strong>der</strong>en Ausführung vor<br />
dem Inkrafttreten <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungssperre hätte begonnen<br />
werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführungeiner<br />
bisher ausgeübten Nutzung werden von <strong>der</strong><br />
Verän<strong>der</strong>ungssperre nicht berührt.<br />
§ 4<br />
Inkrafttreten<br />
Die Satzung tritt rückwirkend zum 29.07.2011 – dem Tag<br />
ihrer erstmaligen Bek<strong>an</strong>ntmachung im Zusammenh<strong>an</strong>g mit<br />
<strong>der</strong> Aufstellung des Bebauungspl<strong>an</strong>s „Kirchstraße Nord“ – in<br />
Kraft (§ 16 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 10 Absatz<br />
3 Satz 2 bis 5 BauGB). Sie tritt außer Kraft, sobald und<br />
so weit <strong>der</strong> für den Geltungsbereich dieser Satzung aufzustellende<br />
Bebauungspl<strong>an</strong> rechtsverbindlich geworden ist,<br />
spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Jahren. Auf diese<br />
Frist ist <strong>der</strong> seit <strong>der</strong> Zustellung <strong>der</strong> ersten Zurückstellung<br />
eines Baugesuches nach § 15 Absatz 1 BauGB abgelaufene<br />
Zeitraum <strong>an</strong>zurechnen.<br />
Hinweis:<br />
Die Satzung über die Verän<strong>der</strong>ungssperre k<strong>an</strong>n während <strong>der</strong><br />
üblichen Dienststunden bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Reichenbach</strong><br />
<strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong>, Hauptstraße 7, 73262 <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Fils</strong>, Zimmer 24, eingesehen werden. Je<strong>der</strong>m<strong>an</strong>n k<strong>an</strong>n die Verän<strong>der</strong>ungssperre<br />
einsehen und über den Inhalt Auskunft verl<strong>an</strong>gen.<br />
Auf die Vorschriften des § 18 Absatz 2 Satz 2 und 3 BauGB<br />
über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungs<strong>an</strong>sprüche<br />
für eingetretene Vermögensnachteile durch die Verän<strong>der</strong>ungssperre<br />
gemäß § 18 BauGB und die Vorschriften des § 18 Absatz<br />
3 BauGB über das Erlöschen <strong>der</strong> Entschädigungs<strong>an</strong>sprüche<br />
bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird hingewiesen.<br />
Nach § 4 Absatz 4 <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden Württemberg<br />
gilt die Satzung – sofern sie unter <strong>der</strong> Verletzung<br />
von Verfahrens- und Formvorschriften <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />
o<strong>der</strong> auf Grund <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung erg<strong>an</strong>genen Bestimmungen<br />
zust<strong>an</strong>de gekommen ist – ein Jahr nach dieser<br />
Bek<strong>an</strong>ntmachung als von Anf<strong>an</strong>g <strong>an</strong> gültig zust<strong>an</strong>de gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn<br />
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit <strong>der</strong> Sitzung, <strong>der</strong><br />
Genehmigung o<strong>der</strong> die Bek<strong>an</strong>ntmachung <strong>der</strong> Satzung verletzt<br />
worden sind,<br />
2. <strong>der</strong> Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />
wegen Gesetzwidrigkeit wi<strong>der</strong>sprochen hat o<strong>der</strong><br />
wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bek<strong>an</strong>ntmachung<br />
die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss be<strong>an</strong>st<strong>an</strong>det hat<br />
o<strong>der</strong> die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften<br />
gegenüber <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> unter Bezeichnung des Sachverhalts,<br />
<strong>der</strong> die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend<br />
gemacht worden ist.<br />
<strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong>, 26.06.2013<br />
gez. Richter<br />
Bürgermeister<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong><br />
L<strong>an</strong>dkreis Esslingen<br />
Satzung über die Verlängerung <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungssperre<br />
zur Sicherung <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung für<br />
das Gebiet “Kirchstraße Nord – 1. Än<strong>der</strong>ung“<br />
Auf Grund <strong>der</strong> §§ 14, 16,17 Absatz 1 Satz 3 des Baugesetzbuchs<br />
(BauGB) in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Bek<strong>an</strong>ntmachung<br />
<strong>der</strong> Neufassung vom 23.September 2004 (BGBl. I S. 2414),<br />
zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Art. 1 des Gesetzes vom 22. Juli<br />
2011 (BGBl. I S. 1509),<br />
in Verbindung mit § 4 <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg<br />
in <strong>der</strong> Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 582,<br />
ber. S. 698) zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Gesetz vom 09.11.2010<br />
(GBl.S.793) m.W.v. 01.01.2011 hat <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong> am 25.06.2013 folgende<br />
Satzung beschlossen.<br />
§ 1<br />
Gegenst<strong>an</strong>d <strong>der</strong> Satzung<br />
Die Geltungsdauer <strong>der</strong> bestehenden Satzung über den Erlass<br />
einer Verän<strong>der</strong>ungssperre zur Sicherung <strong>der</strong> Pl<strong>an</strong>ung<br />
für den Bebauungspl<strong>an</strong>bereich „Kirchstraße Nord – 1. Än<strong>der</strong>ung“<br />
vom 29.07.2011 wird um ein Jahr verlängert.
14 <strong>Reichenbach</strong><br />
5. Juli 2013 / Nr. <strong>27</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong><br />
Kreis Esslingen<br />
Satzung<br />
zur 1. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer<br />
(Vergnügungssteuersatzung)<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong><br />
vom 25.06.2013<br />
Aufgrund <strong>der</strong> §§ 4 und 11 <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg<br />
sowie <strong>der</strong> §§ 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs.<br />
4 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg<br />
(KAG) hat <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong><br />
<strong>der</strong> <strong>Fils</strong> am 25.06.2013 die Satzung zur 1. Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer vom<br />
05.07.2011, wie folgt beschlossen:<br />
§ 1<br />
§ 5 Beginn und Ende <strong>der</strong> Steuerpflicht,<br />
Entstehung <strong>der</strong> Steuerschuld<br />
§ 5 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:<br />
(2) Die Steuerschuld für einen Kalen<strong>der</strong>monat entsteht mit<br />
Ablauf des Kalen<strong>der</strong>monats. Endet die Steuerpflicht im Laufe<br />
eines Kalen<strong>der</strong>monats, so entsteht die Steuerschuld für<br />
diesen Kalen<strong>der</strong>monat mit dem Ende <strong>der</strong> Steuerpflicht.<br />
§ 2<br />
§ 6 Bemessungsgrundlage<br />
§ 6 Abs. 1 a) und Abs. 2 wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />
(1) a) „Nettokasse“ wird ersetzt durch „Bruttokasse“<br />
(2) „Nettokasse“ wird ersetzt durch „Bruttokasse“<br />
§ 2<br />
Inkratfttreten<br />
Die Satzung tritt am Tag ihrer Bek<strong>an</strong>ntmachung in Kraft<br />
(§ 16 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 10 Absatz 3 Satz<br />
2 bis 5 BauGB). Sie tritt außer Kraft, sobald und soweit <strong>der</strong><br />
für den Geltungsbereich dieser Satzung aufzustellende Bebauungspl<strong>an</strong><br />
rechtsverbindlich geworden ist, spätestens jedoch<br />
nach Ablauf eines Jahres. Auf diese Frist ist <strong>der</strong> seit <strong>der</strong> Zustellung<br />
<strong>der</strong> ersten Zurückstellung eines Baugesuches nach §<br />
15 Absatz 1 BauGB abgelaufene Zeitraum <strong>an</strong>zurechnen.<br />
Hinweise:<br />
Die Satzung über die Verlängerung <strong>der</strong> Geltungsdauer <strong>der</strong><br />
Verän<strong>der</strong>ungssperre mit Satzungstext und Abgrenzungspl<strong>an</strong><br />
k<strong>an</strong>n während <strong>der</strong> üblichen Dienststunden bei <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
<strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong>, Hauptstraße 7, 73262<br />
<strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong>, Zimmer 24, eingesehen werden.<br />
Je<strong>der</strong>m<strong>an</strong>n k<strong>an</strong>n die Verlängerung <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungssperre<br />
einsehen und über den Inhalt Auskunft verl<strong>an</strong>gen.<br />
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 Baugesetzbuch<br />
über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungs<strong>an</strong>sprüche<br />
für eingetretene Vermögensnachteile durch<br />
die Verän<strong>der</strong>ungssperre gemäß § 18 BauGB und die Vorschriften<br />
des § 18 Abs. 3 Baugesetzbuch über das Erlöschen<br />
<strong>der</strong> Entschädigungs<strong>an</strong>sprüche bei nicht fristgemäßer<br />
Geltendmachung wird hingewiesen.<br />
Nach § 4 Absatz 4 <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden Württemberg<br />
gilt die Satzung – sofern sie unter <strong>der</strong> Verletzung<br />
von Verfahrens- und Formvorschriften <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />
o<strong>der</strong> auf Grund <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung erg<strong>an</strong>genen Bestimmungen<br />
zust<strong>an</strong>de gekommen ist – ein Jahr nach dieser<br />
Bek<strong>an</strong>ntmachung als von Anf<strong>an</strong>g <strong>an</strong> gültig zust<strong>an</strong>de gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn<br />
1. Die Vorschriften über die Öffentlichkeit <strong>der</strong> Sitzung, <strong>der</strong><br />
Genehmigung o<strong>der</strong> die Bek<strong>an</strong>ntmachung <strong>der</strong> Satzung verletzt<br />
worden sind,<br />
2. Der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 <strong>Gemeinde</strong>ordnung<br />
wegen Gesetzwidrigkeit wi<strong>der</strong>sprochen hat o<strong>der</strong><br />
wenn innerhalb eines Jahres seit dieser Bek<strong>an</strong>ntmachung<br />
die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss be<strong>an</strong>st<strong>an</strong>det hat<br />
o<strong>der</strong> die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften<br />
gegenüber <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> unter Bezeichnung des Sachverhalts,<br />
<strong>der</strong> die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend<br />
gemacht worden ist.<br />
<strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong>, 26.06 2013<br />
gez. Richter<br />
Bürgermeister<br />
§ 3<br />
§ 7 Steuersatz<br />
§ 7 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:<br />
(1) Der Steuersatz beträgt für jeden <strong>an</strong>gef<strong>an</strong>genen Kalen<strong>der</strong>monat<br />
<strong>der</strong> Steuerpflicht<br />
Steuersatz Mindestbetrag Höchstbetrag<br />
a) zu § 6 Abs. 1a):<br />
für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen<br />
20 % d. Bruttokasse 100 € 1.000 €<br />
in Gaststätten und <strong>an</strong> sonstigen Aufstellorten<br />
20 % d. Bruttokasse 50 € 500 €<br />
b) zu § 6 Abs. 1a):<br />
für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen<br />
20 % d. Bruttokasse 80 € 400 €<br />
in Gaststätten und <strong>an</strong> sonstigen Aufstellorten<br />
20 % d. Bruttokasse 60 € 250 €<br />
c) zu § 6 Abs. 1b):<br />
für Spielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen<br />
150 € - -<br />
in Gaststätten und <strong>an</strong> sonstigen Aufstellorten<br />
100 € - -<br />
d) zu § 6 Abs. 1c):<br />
für Personalcomputer in Spielhallen und <strong>an</strong> sonstigen Aufstellorten<br />
30 € - -<br />
e) zu § 6 Abs. 1d):<br />
für jeden <strong>an</strong>gef<strong>an</strong>genen Kalen<strong>der</strong>monat <strong>der</strong> Steuerpflicht für<br />
das Bereithalten einer Spieleinrichtung (§ 2 Abs. 2)<br />
je zugelassenem Spielerplatz bei gleichzeitiger Spielmöglichkeit<br />
200 € - -<br />
§ 7 Abs. 2 wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />
(2) „Nettokasse“ wird ersetzt durch „Bruttokasse“
5. Juli 2013 / Nr. <strong>27</strong><br />
<strong>Reichenbach</strong> 15<br />
§ 4<br />
§ 8 Verfahren und Besteuerung<br />
§ 8 Abs. 1 und Abs. 2 wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />
(1) „Nettokasse“ wird ersetzt durch „Bruttokasse“<br />
(2) „Nettokasse“ wird ersetzt durch „Bruttokasse“<br />
§ 5<br />
§ 9 Steuererklärung bei Besteuerung nach <strong>der</strong> Bruttokasse<br />
§ 9 wird wie folgt geän<strong>der</strong>t:<br />
„Nettokasse“ wird ersetzt durch „Bruttokasse“<br />
§ 6<br />
Diese Satzung tritt am 01.08.2013 in Kraft.<br />
Ausgefertigt:<br />
<strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong>, den 26.06.2013<br />
Richter<br />
Bürgermeister<br />
Hinweis nach § 4 Abs. 4 <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung:<br />
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften<br />
<strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-Württemberg o<strong>der</strong> eine<br />
Verletzung von aufgrund <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung erlassenen<br />
Verfahrensvorschriften beim Zust<strong>an</strong>dekommen dieser Satzung<br />
ist nach § 4 Abs. 4 <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>ordnung für Baden-<br />
Württemberg in <strong>der</strong> Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 582)<br />
unbeachtlich; wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres<br />
seit <strong>der</strong> Bek<strong>an</strong>ntmachung dieser Satzung gegenüber <strong>der</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong> geltend gemacht worden<br />
ist. Der Sachverhalt, <strong>der</strong> die Verletzung begründen soll, ist<br />
zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über<br />
die Öffentlichkeit <strong>der</strong> Sitzung, die Genehmigung o<strong>der</strong> Bek<strong>an</strong>ntmachung<br />
<strong>der</strong> Satzung verletzt worden sind.<br />
Grabmale auf St<strong>an</strong>dfestigkeit überprüfen<br />
Die Grabnutzungsberechtigten sind verpflichtet, die St<strong>an</strong>dfestigkeit<br />
<strong>der</strong> Grabmale zu überprüfen. Durch Witterungseinflüsse,<br />
Bodensenkungen o<strong>der</strong> durch gelockerte Ver<strong>an</strong>kerungen kommt<br />
es lei<strong>der</strong> immer wie<strong>der</strong> vor, dass Grabsteine ihre St<strong>an</strong>dfestigkeit<br />
verlieren und dadurch für die Besucher <strong>der</strong> Friedhöfe eine<br />
Unfallgefahr darstellen.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung bittet sämtliche Grabnutzungsberechtigten,<br />
die Grabmale auf ihre St<strong>an</strong>dfestigkeit und eventuelle<br />
Mängel zu überprüfen.<br />
Durch kräftiges Anfassen o<strong>der</strong> Drücken k<strong>an</strong>n festgestellt werden,<br />
ob <strong>der</strong> Grabstein noch fest steht und sich nicht aus seiner<br />
Ver<strong>an</strong>kerung gelockert hat. Festgestellte Mängel<br />
müssen unverzüglich von einem Fachm<strong>an</strong>n beseitigt werden,<br />
und falls dies nicht sofort geschehen k<strong>an</strong>n, sind entsprechende<br />
Sicherheitsvorkehrungen zu treffen (z. B. Umlegen des Grabmals).<br />
Bei Gefahr im Verzug ist die <strong>Gemeinde</strong> berechtigt, auf<br />
Kosten <strong>der</strong> Ver<strong>an</strong>twortlichen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen.<br />
Die Grabnutzungsberechtigten sind für alle Schäden und Unfälle<br />
haftbar, die durch nicht verkehrssichere Grabmale verursacht<br />
werden.<br />
Zur Vermeidung von Unglücksfällen bittet die Verwaltung um<br />
Mithilfe und um Verständnis.<br />
Bauplätze Baugebiet „Am <strong>Reichenbach</strong>“<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong> verkauft zwei Bauplätze<br />
im Baugebiet „Am <strong>Reichenbach</strong>“.<br />
Die Bauplätze sind ca. 471m² und 434m² groß. Die Erschließung<br />
erfolgt über den Römerweg. Die beiden Grundstücke<br />
liegen direkt am <strong>Reichenbach</strong> und zeichnen sich durch eine<br />
sehr ruhige und dennoch zentrale Lage aus. Mit wenigen<br />
Schritten ist m<strong>an</strong> in <strong>der</strong> Ortsmitte von <strong>Reichenbach</strong> mit den<br />
vielfältigsten Angeboten. Für die vorgesehene Einzelhausbebauung<br />
sind attraktive Grundstücke entst<strong>an</strong>den, welche<br />
unter wirtschaftlichen und städtebaulichen Gesichtspunkten<br />
bedarfsgerecht dimensioniert und zugeschnitten sind und<br />
sich nahtlos in die umgebende Bebauung einfügen. Eine<br />
kurzfristige Bebauung ist möglich.<br />
In <strong>der</strong> letzten Sitzung hat <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat die Richtlinien<br />
für die Abgabe <strong>der</strong> gemeindeeigenen Bauplätze und die<br />
Grundstückspreise beschlossen.<br />
Bauplatz A: ca. 434m² Bauplatzpreis ca. 199.640 €<br />
Bauplatz B: ca. 471m² Bauplatzpreis ca. 207.240 €<br />
Der Bauplatzpreis gilt für ein voll erschlossenes Grundstück<br />
einschl. eventueller Ausgleichsbeträge.<br />
Die Richtlinien können Ihnen bei Interesse zuges<strong>an</strong>dt werden.<br />
Bitte senden Sie Ihre Anfrage direkt <strong>an</strong><br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong> - Kämmerei<br />
Hauptstr. 7<br />
73262 <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong><br />
o<strong>der</strong><br />
post@reichenbach-fils.de<br />
Sie erhalten d<strong>an</strong>n<br />
umgehend die<br />
Richtlinien <strong>der</strong><br />
Bauplatzvergabe<br />
und das Formblatt<br />
zur Bauplatzbewerbung<br />
zuges<strong>an</strong>dt.<br />
Bei Interesse ist<br />
Ihre schriftliche<br />
Bewerbung bis<br />
spätestens Sonntag,<br />
08. September<br />
2013<br />
beim Bürgermeisteramt<br />
<strong>Reichenbach</strong><br />
<strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong>, Herrn Steiger, Hauptstr. 7, 73262 <strong>Reichenbach</strong><br />
<strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong>, in einem verschlossenen Umschlag mit<br />
<strong>der</strong> Bezeichnung „Bewerbung Grundstück Am <strong>Reichenbach</strong>“<br />
einzureichen.<br />
Nähere Auskünfte erteilt Ihnen Herr Steiger,<br />
Tel. 07153/5005-17 o<strong>der</strong> steiger@reichenbach-fils.de
16 <strong>Reichenbach</strong><br />
5. Juli 2013 / Nr. <strong>27</strong><br />
Bauplatzbewerbung<br />
Wenn Sie sich für einen Bauplatz bewerben, bitte diesen<br />
Antrag vollständig ausfüllen und unbedingt Fin<strong>an</strong>zierungsund<br />
Arbeitgebernachweis beifügen<br />
1. Verbindlicher Bauplatz<strong>an</strong>trag<br />
(Bewerbung nur für einen Bauplatz je Familie möglich)<br />
❍ Ich bewerbe mich um den Bauplatz A mit ca. 434 m²<br />
für 460 €/m²<br />
❍ Ich bewerbe mich um den Bauplatz B mit ca. 471 m²<br />
für 440 €/m²<br />
2. Persönliche Angaben Antragsteller / Ehegatte<br />
Name, Vorname: _______________________________________<br />
Geburtsdatum: _________________________________________<br />
Straße und Hausnr.: ____________________________________<br />
PLZ und Ort: __________________________________________<br />
Hauptwohnsitz in <strong>Reichenbach</strong> <strong>Fils</strong> von-bis: ______________<br />
Telefon privat und tagsüber: ____________________________<br />
Personenst<strong>an</strong>d: ❍ verheiratet ❍ ledig ❍ gesch.<br />
Jahr <strong>der</strong> Eheschließung: ________________________________<br />
Anzahl <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong> _________________<br />
Name und Geburtsdatum:<br />
________________________________________________________<br />
________________________________________________________<br />
________________________________________________________<br />
________________________________________________________<br />
3. Arbeitsdauer in <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong> (mindestens<br />
50% einer Vollzeitstelle) o<strong>der</strong> gleichgestellt (Gewerbebetrieb<br />
o<strong>der</strong> freie Tätigkeit) Nachweise bitte beifügen<br />
Antragsteller:<br />
Arbeitgeber u.a., Adresse: _______________________________<br />
________________________________________________________<br />
von-bis ________________________________________________<br />
Ehegatte:<br />
Arbeitgeber u.a., Adresse: _______________________________<br />
________________________________________________________<br />
von-bis ________________________________________________<br />
Ich / Wir versichere/n, dass die vorstehenden Angaben richtig<br />
und vollständig und uns die Richtlinien für die Abgabe<br />
von gemeindeeigenen Grundstücken im Gebiet Römerweg<br />
vom 25.06.2013 bek<strong>an</strong>nt sind und diese <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nt werden.<br />
Ich/ Wir verpflichten uns, das auf dem von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> erworbenen<br />
Baugrundstück zu erstellende Wohnhaus innerhalb<br />
von 2 Jahren nach Erwerb des Baugrundstücks zu erstellen.<br />
Blatt 2<br />
Fin<strong>an</strong>zierungspl<strong>an</strong> (bitte unbedingt beifügen!)<br />
1. Kosten<br />
1.1 Grundstückskosten ____________________________ EUR<br />
1.2 Baukosten ____________________________________ EUR<br />
1.3 Außen- und Nebenkosten ______________________ EUR<br />
1.4 Sonstiges _____________________________________ EUR<br />
1.5 Gesamt ________________________________________ EUR<br />
2. Eigenmittel<br />
2.1 Eigenleistungen ________________________________ EUR<br />
2.2 B<strong>an</strong>kguthaben _________________________________ EUR<br />
2.3 Bausparguthaben _______________________________ EUR<br />
2.4 Sonstiges _____________________________________ EUR<br />
2.5 Gesamt ________________________________________ EUR<br />
3. Fremdmittel<br />
Institut<br />
3.1<br />
3.2<br />
3.3<br />
3.4<br />
3.5<br />
Betrag in<br />
EUR<br />
3.6 Summe Kapitaldienste(e)<br />
3.7 Gesamt<br />
Zins<br />
in %<br />
Tilgung<br />
in %<br />
Kapitaldienst(e)<br />
monatlich<br />
jährlich<br />
4. Gesamtfin<strong>an</strong>zierung _____________________________ EUR<br />
(Summe 2.5 + 3.7)<br />
Ich/Wir versichere/n, dass die vorstehenden Angaben richtig<br />
und vollständig sind. Die erfor<strong>der</strong>lichen Nachweise und Belege<br />
sind vollständig beiwgefügt (soweit vorh<strong>an</strong>den).<br />
________________________________________________________<br />
Datum Unterschrift(en)<br />
________________________________________________________<br />
Datum Unterschrift(en)<br />
✁-------------------------------------------------------------------------------<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong><br />
L<strong>an</strong>dkreis Esslingen<br />
Richtlinien für die Abgabe von gemeindeeigenen<br />
Bauplätzen im Gebiet Römerweg<br />
Mit Beschluss vom 25.06.2013 hat <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong> folgende Richtlinien aufgestellt:<br />
1. Übersteigt die Zahl <strong>der</strong> Bewerber die Zahl <strong>der</strong> vorh<strong>an</strong>denen<br />
Bauplätze, ist für die Bewerberauswahl folgendes<br />
Punktesystem <strong>an</strong>zuwenden:<br />
Wohndauer in <strong>Reichenbach</strong>: über 1 Jahr 1 Punkt<br />
über 2 Jahre 2 Punkte<br />
über 3 Jahre 3 Punkte<br />
über 4 Jahre 4 Punkte<br />
über 5 Jahre 5 Punkte
5. Juli 2013 / Nr. <strong>27</strong><br />
<strong>Reichenbach</strong> 17<br />
Arbeitsdauer in <strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong><br />
(mindestens 50 % einer Vollzeitstelle)<br />
(gleichgestellt Gewerbebetrieb o<strong>der</strong> freie Tätigkeit)<br />
über 1 Jahr 1 Punkt<br />
über 2 Jahre 2 Punkte<br />
über 3 Jahre 3 Punkte<br />
über 4 Jahre 4 Punkte<br />
Kin<strong>der</strong>zahl (Kin<strong>der</strong> im eigenen Haushalt unter 18 Jahren):<br />
1 Kind 2 Punkte<br />
2 Kin<strong>der</strong> 4 Punkte<br />
3 und mehr Kin<strong>der</strong> 6 Punkte<br />
Bewerber mit <strong>der</strong> höchsten Punktzahl erhalten Vorr<strong>an</strong>g bei<br />
<strong>der</strong> Vergabe <strong>der</strong> gemeindeeigenen Bauplätze. Bei gleicher<br />
Punktzahl entscheidet das Los.<br />
2. Ein Bauplatz soll nur abgegeben werden <strong>an</strong> Bewerber,<br />
die das zu erstellende Gebäude nach Fertigstellung mindestens<br />
10 Jahre selbst bewohnen.<br />
Ein Rechts<strong>an</strong>spruch auf Abgabe eines Bauplatzes besteht<br />
nicht.<br />
3. Die Fin<strong>an</strong>zierung des Bauvorhabens muss vor <strong>der</strong> endgültigen<br />
Zusage rechtlich und tatsächlich gesichert sein. Ein<br />
entsprechen<strong>der</strong> Nachweis ist vor dem Abschluss eines<br />
Kaufvertrages vorzulegen.<br />
4. Der Kaufpreis beträgt für das südliche kleinere Grundstück<br />
460 €/m² und für das nördlich größere Grundstück<br />
440 €/m².<br />
5. Im Kaufpreis nach Ziffer 4 sind die Vermessungs- und<br />
Vermarkungskosten, sowie die Anliegerbeiträge (Erschließungsbeitrag,<br />
Wasserversorgungsbeitrag, Abwasserbeitrag<br />
und Ausgleichsbeiträge nach §§ 135a-135c BauGB) bereits<br />
enthalten. Der Erwerber hat jedoch die Kosten für<br />
Haus<strong>an</strong>schlussleitungen für K<strong>an</strong>al und Wasser, soweit sie<br />
nicht satzungsgemäß im entsprechenden Anliegerbeitrag<br />
enthalten sind, zusätzlich zu übernehmen. Anpassungen<br />
<strong>an</strong> den bestehenden öffentlichen Straßenraum für Grundstückszufahrten<br />
hat <strong>der</strong> Erwerber ebenso wie die Mehrkosten<br />
bzw. die Anschlusskosten für die Versorgung des<br />
Grundstücks durch <strong>an</strong><strong>der</strong>e Versorgungsträger (z.B. ENBW<br />
Regional AG, Telekom u.a.) in vollem Umf<strong>an</strong>g zu übernehmen.<br />
6. Der Kaufpreis und die sonstigen Ersätze sind beim Abschluss<br />
des Kaufvertrags innerhalb von 30 Tagen zur<br />
Zahlung fällig. Für den Fall des Verzugs werden Verzugszinsen<br />
in Höhe von 8 v. H. jährlich erhoben.<br />
7. Bauplätze werden nur abgegeben unter <strong>der</strong> Bedingung,<br />
dass spätestens innerhalb von 2 Jahren, gerechnet vom<br />
Abschluss des Kaufvertrages <strong>an</strong>, das Grundstück mit einem<br />
Wohngebäude überbaut wird (Fertigstellung). Die baurechtlichen<br />
Vorschriften und sonstigen von <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong><br />
gestellten baulichen Bedingungen sind dabei zu beachten.<br />
Bauwerke, die nicht <strong>der</strong> Zweckbestimmung des Kaufvertrages<br />
entsprechen, sind nicht zugelassen, insbeson<strong>der</strong>e<br />
keine Verkaufs- o<strong>der</strong> <strong>an</strong><strong>der</strong>e Erwerbsgeschäfte.<br />
8. Die <strong>Gemeinde</strong> behält sich das Recht zum Wie<strong>der</strong>kauf<br />
des Kaufgrundstücks i. S. v. §§ 497 ff BGB vor, wenn<br />
a) <strong>der</strong> Käufer o<strong>der</strong> einer <strong>der</strong> Käufer die Zahlungen<br />
einstellt und Zw<strong>an</strong>gsvollstreckungsmaßnahmen in das<br />
Grundstück eingeleitet werden o<strong>der</strong> über das Vermögen<br />
des Käufers das Insolvenzverfahren eröffnet wird.<br />
b) die Baubefristung und die Baubedingungen nicht<br />
eingehalten werden (Ziffer 7);<br />
c) das Kaufgrundstück binnen 10 Jahren nach Fertigstellung<br />
des Hauses weiterverkauft o<strong>der</strong> auf sonstige<br />
Weise die Verpflichtung zur Übereignung <strong>an</strong> einen<br />
Dritten begründet wird.<br />
Der etwa noch rückständige Kaufpreis ist in diesen Fällen<br />
vom Zeitpunkt des Eintrittsvorstehen<strong>der</strong> Bedingungen zu einem<br />
Zinssatz zu verzinsen, <strong>der</strong> 7 % im Jahr über dem<br />
jeweiligen Basiszinssatz <strong>der</strong> Europäischen Zentralb<strong>an</strong>k liegt.<br />
Für die Rückübertragung des Eigentums gelten im Übrigen<br />
die §§ 497 ff BGB.<br />
Zur Sicherung des Anspruchs <strong>der</strong> <strong>Gemeinde</strong> <strong>Reichenbach</strong><br />
<strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong> auf Rückübertragung ist im Kaufvertrag ein Wie<strong>der</strong>kaufsrecht<br />
zu vereinbaren. Dieses Wie<strong>der</strong>kaufsrecht ist<br />
durch eine Vormerkung nach §§ 883 ff BGB im Grundbuch<br />
zu sichern.<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> k<strong>an</strong>n außer dem Rückübertragungs<strong>an</strong>spruch<br />
in dem Kaufvertrag auch für den Fall einer Verletzung <strong>der</strong><br />
in diesen Richtlinien gen<strong>an</strong>nten Bedingungen eine Nachvergütung<br />
ausbedingen. Diese Nachvergütung beträgt 20 %<br />
des Kaufpreises. Zur Sicherung dieser Nachvergütung k<strong>an</strong>n<br />
gleichzeitig mit dem Eigentumsübertrag eine Sicherheitshypothek<br />
in das Grundbuch eingetragen werden.<br />
9. Für die Vormerkung gemäß Ziffer 8 bewilligt die <strong>Gemeinde</strong><br />
den zur Fin<strong>an</strong>zierung des Bauvorhabens erfor<strong>der</strong>lichen<br />
R<strong>an</strong>grücktritt. Zur Bewilligung des R<strong>an</strong>grücktritts<br />
ist <strong>der</strong> Bürgermeister ermächtigt.<br />
10. Die <strong>Gemeinde</strong> behält sich das Recht zum Rücktritt vom<br />
Kaufvertrag im Sinne von § 3<strong>27</strong> BGB vor, wenn <strong>der</strong> Kaufpreis<br />
o<strong>der</strong> die sonstigen Kostenersätze nicht rechtzeitig<br />
o<strong>der</strong> nicht vollständig entrichtet werden (Ziffer 4-6).<br />
11. Sämtliche aus Anlass <strong>der</strong> Abgabe des Bauplatzes entstehenden<br />
Kosten und Nebenkosten hat <strong>der</strong> Erwerber<br />
zu tragen. Dazu rechnen auch eventuell erfor<strong>der</strong>liche<br />
weitere Vermessungs- und Vermarkungskosten, die nicht<br />
mit dem Kaufpreis (Ziffer 4) abgegolten sind.<br />
12. Der Bauplatzerwerber hat für sich und seine Rechtsnachfolger<br />
die entsprechenden Baulasten und Grunddienstbarkeiten<br />
für Grenzbauten, gemeinsame Zugänge<br />
und private und öffentliche Versorgungs- und Entsorgungsleitungen<br />
zu übernehmen, soweit dies nach dem<br />
Bebauungspl<strong>an</strong> und für die Erschließung erfor<strong>der</strong>lich ist.<br />
Soweit es zur Durchführung des bebauungspl<strong>an</strong>mäßigen<br />
Bauvorhabens erfor<strong>der</strong>lich ist, haben die Bauplatzerwerber<br />
die Benutzung ihrer Grundstücke durch die<br />
Nachbarn im zumutbaren Rahmen zu dulden. Etwaige<br />
Böschungen sind entsprechend dem Bebauungspl<strong>an</strong><br />
auf den Baugrundstücken <strong>an</strong>zulegen. Dasselbe gilt für<br />
Zäune und Mauern. Zäune auf Grundstücksgrenzen <strong>an</strong><br />
öffentlichen Straßen sind vom Grundstückseigentümer<br />
zu tragen.<br />
<strong>Reichenbach</strong> <strong>an</strong> <strong>der</strong> <strong>Fils</strong>, 26.06.2013<br />
gez.Richter<br />
Bürgermeister<br />
FUNDSACHEN<br />
Im BürgerBüro wurden in <strong>der</strong> verg<strong>an</strong>genen Woche folgende<br />
Fundgegenstände abgegeben:<br />
1 Brille<br />
1 Hundeleine<br />
Die Fundgegenstände können beim BürgerBüro Zimmer 15<br />
abgeholt werden. Tel. 5005-15,<br />
E-Mail: buergerbuero@reichenbach-fils.de<br />
Rückblick zur Hauptübung und Hocketse <strong>der</strong> Freiwilligen<br />
Feuerwehr <strong>Reichenbach</strong><br />
Auch wenn aktuell kein beständiges Hochsommerwetter vorh<strong>an</strong>den<br />
ist, konnten wir uns am letzten Freitag nicht beklagen.<br />
Bis auf einen kurzen Schauer zu Beginn und eine „feuchte“<br />
Übungsvorführung <strong>der</strong> Jugendfeuerwehr blieb es den g<strong>an</strong>zen<br />
Abend „trocken“ und auch im Freien waren alle Tische belegt.
18 <strong>Reichenbach</strong><br />
5. Juli 2013 / Nr. <strong>27</strong><br />
Die Jugendfeuerwehr zeigte zu Beginn eine klassische<br />
Br<strong>an</strong>dbekämpfung. Auch wenn <strong>der</strong> Stapel mit Holzpaletten<br />
ordentliche br<strong>an</strong>nte, unsere Nachwuchskräfte gingen beherzt<br />
vor<strong>an</strong> und bekämpften das Feuer erfolgreich.<br />
Die Hauptübung <strong>der</strong> aktiven Wehr hielten wir vor zahlreichen<br />
Zuschauern auf dem Freigelände <strong>der</strong> Firma Seyfert<br />
neben <strong>der</strong> Sainte-Savine-Brücke in <strong>der</strong> Ulmer Straße ab.<br />
Angenommen wurde ein Verkehrsunfall mit einem LKW und<br />
zwei PKW.<br />
Aus allen Fahrzeugen mussten Insassen gerettet werden.<br />
Der LKW-Fahrer musste aus seinem Führerhaus über eine<br />
mobile Rettungsplattform gerettet werden. Die weitere Versorgung<br />
übernahm <strong>der</strong> Rettungsdienst vom DRK Ortsverein<br />
Baltm<strong>an</strong>nsweiler. Bei den beiden PKW kamen mit Schere<br />
und Spreizer schwere Rettungsgeräte zum Einsatz, um sich<br />
Zug<strong>an</strong>g zu den verletzten „Puppen“ zu verschaffen.<br />
Die Übungsbeobachter, darunter Bürgermeister Bernhard<br />
Richter und Kreisbr<strong>an</strong>dmeister Bernhard Dittrich, attestierten<br />
allen eine gelungene Leistung.<br />
Nach <strong>der</strong> Übung waren die Tische und Bänke in den Fahrzeughallen<br />
und im Hof den g<strong>an</strong>zen Abend l<strong>an</strong>g bis in die<br />
späten Stunden sehr gut besucht. In bewährter Weise wurden<br />
die Gäste bei uns verpflegt.<br />
Die vielen kleinen Besucher wurden natürlich auch nicht<br />
enttäuscht. Die Rundfahrten mit den Feuerwehrfahrzeugen<br />
waren wie<strong>der</strong> sehr begehrt.<br />
<strong>Reichenbach</strong>er Oldtimer erhält Goldplakette<br />
Anlässlich des 11. L<strong>an</strong>desfeuerwehrtages in Stuttgart wurden<br />
am 30.06.2013 ausgewählte Feuerwehroldtimer nach<br />
CTIF-Richtlinien zertifiziert. Darunter war auch das <strong>Reichenbach</strong>er<br />
TLF 15/53.<br />
CTIF ist die Internationale Vereinigung des Feuerwehr- und<br />
Rettungswesens. Hier beschäftigt sich eine Kommission mit<br />
Feuerwehr- und CTIF-Geschichte, Museen und Dokumentation.<br />
Da in <strong>der</strong> Verg<strong>an</strong>genheit vermehrt auf Feuerwehr-Oldtimertreffen<br />
alte Feuerwehrfahrzeuge ausgestellt wurden, die von<br />
Brauereien zu sogen<strong>an</strong>nten „Durst-Löschfahrzeugen“ umgebaut<br />
wurden, beschloss die Kommission Richtlinien aufzustellen,<br />
um den Kameraden, die sich <strong>der</strong> Erhaltung alter<br />
Feuerwehrfahrzeugen widmen, ein Hilfsmittel zu sein.<br />
Für eine Klassifizierung nach diesen Richtlinien gibt es einen<br />
Punktekatalog mit insgesamt 12 Kategorien und den dazugehörigen<br />
Unterkategorien. Je nach Zust<strong>an</strong>d gibt es diverse<br />
Punktabzüge.<br />
Eine Fachjury mit Mitglie<strong>der</strong>n aus mehreren europäischen<br />
Län<strong>der</strong>n begutachtet das Fahrzeug <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d einer Checkliste<br />
um eine einheitliche Bewertung zu gar<strong>an</strong>tieren.<br />
Je nach Erreichen einer Punktzahl werden die Fahrzeuge in<br />
die Klassen 1 bis 3 eingeteilt.<br />
Da das <strong>Reichenbach</strong>er TLF 15/53 nahezu dem Auslieferungszust<strong>an</strong>d<br />
entspricht und auch sonst in einer sehr guten<br />
Verfassung ist, wurde es in die Klasse 1 eingestuft und<br />
die damit verbundene Goldplakette zuerk<strong>an</strong>nt. Diese Klasse<br />
k<strong>an</strong>n nur erreicht werden, wenn über 90 % <strong>der</strong> möglichen<br />
Punkte erreicht werden.<br />
Verfasser Text: Deininger<br />
Kurt Roos (Mitte) mit 2 Fachleuten <strong>der</strong> Kommission<br />
Fotograf: Roos<br />
Und auch die Mitmach-Wasserspiele <strong>der</strong> Jugendfeuerwehr<br />
waren dicht belagert.<br />
Hinter <strong>der</strong> Aperol-Spritz-Hugo-Bar und <strong>der</strong> Cocktailbar war<br />
voller Einsatz gefor<strong>der</strong>t, unser DJ sorgte für ordentliche<br />
Stimmung und vergnügte Stunden bis weit in die Nacht.<br />
Wir bed<strong>an</strong>ken uns bei den Gästen herzlich zum Besuch des<br />
Feuerwehrfestes.<br />
Bis zum nächsten Mal – demnächst beim Dorffest. „Ihre“<br />
Freiwillige Feuerwehr <strong>Reichenbach</strong>.<br />
Bil<strong>der</strong> Simone de Lenardis<br />
Text und Bild Volker Braun<br />
Sprachhilfe <strong>Reichenbach</strong><br />
Verabschiedungen<br />
Lei<strong>der</strong> müssen wir uns zum nächsten Kin<strong>der</strong>garten-/Schuljahr<br />
von drei Kolleginnen nach 9-, 7- und 4-jähriger Tätigkeit<br />
verabschieden.<br />
Wir wünschen ihnen auf diesem Weg nochmal alles Gute<br />
für die Zukunft und bed<strong>an</strong>ken uns für die geleistete Arbeit<br />
in <strong>der</strong> Sprachför<strong>der</strong>ung.
5. Juli 2013 / Nr. <strong>27</strong><br />
<strong>Reichenbach</strong> 19<br />
SPRACHHILFE REICHENBACH<br />
Pia Hottenroth, Antje Fischer, Martina G<strong>an</strong>tenbein, Anita Bitterlich,<br />
Herr Häußerm<strong>an</strong>n<br />
Plattform <strong>Reichenbach</strong>er Senioren<br />
Kontaktzeiten im Rathaus:<br />
Mittwoch, 10.00 - 12.00 Uhr, Zimmer 3<br />
Tel.: 07153 5005-34<br />
Kontaktperson: Martin Allmendinger, Diakon<br />
E-Mail-Adresse: PRSenioren@reichenbach-fils.de<br />
Außerhalb <strong>der</strong> Kontaktzeit wird Ihr Anruf <strong>an</strong><br />
Martin Allmendinger weitergeleitet.<br />
Anfragen für Fahrdienste (zum Arzt, Einkauf, Kr<strong>an</strong>kenhaus,<br />
Friedhof, ...) bitte direkt <strong>an</strong> Luis Schlichtling,<br />
Tel.: 07153-341860<br />
Laufende Aktivitäten<br />
Kaffee- und Spielenachmittag jeden 4. Mittwoch im Monat<br />
ab 14.30 Uhr.<br />
Fitness-Treff jeden Mittwoch um 9 Uhr am Siegenbergplatz<br />
5 unter <strong>der</strong> Leitung von Anni Wöllhaf<br />
(Fit mit den „fünf“ Esslingern)<br />
Gemeinsamer Mittagstisch <strong>an</strong> jedem zweiten Mittwoch im<br />
Monat um 12:15 Uhr.<br />
Bitte melden Sie sich bei SENIORita <strong>an</strong>, wenn Sie dar<strong>an</strong><br />
teilnehmen möchten.<br />
Beratungsservice zum Thema Pflegeversicherung!<br />
SENIORita bietet diesen Service auf <strong>der</strong> Basis individueller<br />
Einzelberatungen mit <strong>der</strong> Pflegesachverständigen<br />
Gabi Lenz <strong>an</strong>.<br />
Achtung, keine Sprechstunden in den <strong>Kalen<strong>der</strong>woche</strong>n 26<br />
bis 28<br />
Da ich mich von 26.06. bis 11.07.2013 in Urlaub befinde,<br />
fallen in dieser Zeit die Sprechstunden aus. Wir sind aber<br />
weiterhin telefonisch zu erreichen.<br />
Der Kaffee- und Spielenachmittag am 26.06. und <strong>der</strong> Mittagstisch<br />
am 10.07. finden wie gewohnt statt.<br />
Joachim Schra<strong>der</strong><br />
Fahrdienst zum Dorffest!<br />
SENIORita bietet Ihnen <strong>an</strong> folgenden Terminen einen Fahrdienst<br />
vom Siegenberg zum Dorffest <strong>an</strong>:<br />
Freitag, den 12.07.2013 um 16:30 Uhr zur Eröffnung.<br />
Rückfahrt gegen 20:30 Uhr.<br />
Sonntag, den 14.07.2013 um 9:30 Uhr zum Gottesdienst.<br />
Rückfahrt gegen 13:00 Uhr.<br />
Wenn möglich, melden Sie sich bitte dazu am Donnerstag,<br />
den 11.07. zwischen 14:00 und 15:00 Uhr bei SENIORita<br />
telefonisch <strong>an</strong>.<br />
Albrecht-Teichm<strong>an</strong>n-<br />
Stift<br />
10. Juli (12:15 Uhr):<br />
Mittagstisch <strong>der</strong> Seniorita BGR in <strong>der</strong> Seniorita Siegenberg<br />
Die PRS informiert über …<br />
11. <strong>Reichenbach</strong>er Dorffest vom 12.- 14. Juli 2013<br />
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Dorffest. Das Diakonische Netzwerk hat <strong>an</strong> allen 3 Festtagen<br />
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Kontaktpersonen: Martin Allmendinger, Diakon<br />
Achim Schra<strong>der</strong> ("die rechte H<strong>an</strong>d")<br />
E-Mail: info@seniorita-bgr.de<br />
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