08.06.2014 Aufrufe

Heute ist in Reichenbach für 113 Erstklässler sowie für 1.305 Grund ...

Heute ist in Reichenbach für 113 Erstklässler sowie für 1.305 Grund ...

Heute ist in Reichenbach für 113 Erstklässler sowie für 1.305 Grund ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

6<br />

<strong>Reichenbach</strong>er Anzeiger 10/13, 26.08. 2013<br />

Fortsetzung von Seite 4 - Amtliches!<br />

Bekanntmachung der Stadt <strong>Reichenbach</strong> im Vogtland über das Recht auf E<strong>in</strong>sicht <strong>in</strong> das Wählerverzeichnis<br />

und die Erteilung von Wahlsche<strong>in</strong>en <strong>für</strong> die Wahl zum Deutschen Bundestag am 22. September 2013<br />

1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl <strong>für</strong><br />

die Wahlbezirke der Stadt <strong>Reichenbach</strong> im<br />

Vogtland wird <strong>in</strong> der Zeit<br />

vom 2. September bis 6. September 2013<br />

während der allgeme<strong>in</strong>en Öffnungszeiten<br />

Montag von 09:00 – 16:00 Uhr<br />

Dienstag von 09:00 – 18:00 Uhr<br />

Mittwoch von 09:00 – 16:00 Uhr<br />

Donnerstag von 09:00 – 18:00 Uhr<br />

Freitag von 09:00 – 13:00 Uhr<br />

im Bürgerbüro der Stadt <strong>Reichenbach</strong> im<br />

Vogtland, Markt 7 <strong>in</strong> 08468 <strong>Reichenbach</strong> im<br />

Vogtland <strong>für</strong> Wahlberechtigte zur E<strong>in</strong>sichtnahme<br />

bereitgehalten. Der Zugang zum Bürgerbüro <strong>ist</strong><br />

barrierefrei.<br />

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit<br />

oder Vollständigkeit der zu se<strong>in</strong>er Person im<br />

Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragenen Daten<br />

überprüfen. Sofern e<strong>in</strong> Wahlberechtigter die<br />

Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten<br />

von anderen im Wählerverzeichnis<br />

e<strong>in</strong>getragenen Personen überprüfen will, hat<br />

er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen<br />

sich e<strong>in</strong>e Unrichtigkeit oder<br />

Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses<br />

ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung<br />

besteht nicht h<strong>in</strong>sichtlich der Daten von<br />

Wahlberechtigten, <strong>für</strong> die im Meldereg<strong>ist</strong>er e<strong>in</strong><br />

Sperrvermerk gemäß den § 21 Abs. 5 des<br />

Melderechtsrahmengesetzes entsprechenden<br />

Vorschriften der Landesmeldegesetze<br />

e<strong>in</strong>getragen <strong>ist</strong>.<br />

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten<br />

Verfahren geführt. Die E<strong>in</strong>sichtnahme <strong>ist</strong> durch<br />

e<strong>in</strong> Datensichtgerät möglich.<br />

Wählen kann nur, wer <strong>in</strong> das Wählerverzeichnis<br />

e<strong>in</strong>getragen <strong>ist</strong> oder e<strong>in</strong>en Wahlsche<strong>in</strong> hat.<br />

2. Wer das Wählerverzeichnis <strong>für</strong> unrichtig<br />

oder unvollständig hält, kann <strong>in</strong> der Zeit vom<br />

2. September bis zum 6. September 2013,<br />

spätestens am 6. September 2013 bis 13:00<br />

Uhr, im Bürgerbüro der Stadt <strong>Reichenbach</strong><br />

im Vogtland, Markt 7 <strong>in</strong> 08468 <strong>Reichenbach</strong><br />

im Vogtland E<strong>in</strong>spruch e<strong>in</strong>legen.<br />

Der E<strong>in</strong>spruch kann schriftlich oder durch<br />

Erklärung zur Niederschrift e<strong>in</strong>gelegt werden.<br />

3. Wahlberechtigte, die <strong>in</strong> das Wählerverzeichnis<br />

e<strong>in</strong>getragen s<strong>in</strong>d, erhalten bis spätestens zum<br />

1. September 2013 e<strong>in</strong>e Wahlbenachrichtigung.<br />

Wer ke<strong>in</strong>e Wahlbenachrichtigung erhalten hat,<br />

aber glaubt, wahlberechtigt zu se<strong>in</strong>, muss<br />

E<strong>in</strong>spruch gegen das Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>legen,<br />

wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er se<strong>in</strong><br />

Wahlrecht nicht ausüben kann.<br />

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag <strong>in</strong> das<br />

Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragen werden und die<br />

bereits e<strong>in</strong>en Wahlsche<strong>in</strong> und<br />

Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten<br />

ke<strong>in</strong>e Wahlbenachrichtigung.<br />

4. Wer e<strong>in</strong>en Wahlsche<strong>in</strong> hat, kann an der Wahl<br />

im Wahlkreis 166 – Vogtlandkreis durch<br />

Stimmabgabe <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em beliebigen Wahlraum<br />

(Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch<br />

Briefwahl teilnehmen.<br />

5. E<strong>in</strong>en Wahlsche<strong>in</strong> erhält auf Antrag<br />

5.1. e<strong>in</strong> <strong>in</strong> das Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragener<br />

Wahlberechtigter,<br />

5.2. e<strong>in</strong> nicht <strong>in</strong> das Wählerverzeichnis<br />

e<strong>in</strong>getragener Wahlberechtigter,<br />

a) wenn er nachwe<strong>ist</strong>, dass er ohne se<strong>in</strong><br />

Verschulden die Antragsfr<strong>ist</strong> auf Aufnahme<br />

<strong>in</strong> das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1<br />

der Bundeswahlordnung bis zum 1.<br />

September 2013 oder die E<strong>in</strong>spruchsfr<strong>ist</strong><br />

gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs.<br />

1 der Bundeswahlordnung bis zum 6.<br />

September 2013 versäumt hat,<br />

b) wenn se<strong>in</strong> Recht auf Teilnahme an der Wahl<br />

erst nach Ablauf der Antragsfr<strong>ist</strong> nach § 18<br />

Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der<br />

E<strong>in</strong>spruchsfr<strong>ist</strong> nach § 22 Abs. 1 der<br />

Bundeswahlordnung entstanden <strong>ist</strong>,<br />

c) wenn se<strong>in</strong> Wahlrecht im<br />

E<strong>in</strong>spruchsverfahren festgestellt worden und<br />

die Feststellung erst nach Abschluss des<br />

Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der<br />

Geme<strong>in</strong>debehörde gelangt <strong>ist</strong>.<br />

Wahlsche<strong>in</strong>e können von <strong>in</strong> das<br />

Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragenen Wahlberechtigten<br />

bis zum 20. September 2013, 18:00<br />

Uhr, im Bürgerbüro der Stadt <strong>Reichenbach</strong> im<br />

Vogtland, Markt 7 <strong>in</strong> 08468 <strong>Reichenbach</strong> im<br />

Vogtland mündlich, schriftlich oder elektronisch<br />

beantragt werden.<br />

In elektronischer Form <strong>ist</strong> dies unter<br />

buergerbuero@reichenbach-vogtland.de mit<br />

Angabe des Familiennamens, der Vornamen,<br />

des Geburtsdatums und der Wohnanschrift<br />

möglich.<br />

Der Onl<strong>in</strong>e-Wahlsche<strong>in</strong>antrag <strong>ist</strong> über die<br />

Internetseite www.reichenbach-vogtland.de<br />

unter dem L<strong>in</strong>k Wahlen verfügbar und kann bis<br />

zum 19. September 2013, 09:00 Uhr, genutzt<br />

werden.<br />

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die<br />

e<strong>in</strong> Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur<br />

unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich<br />

macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag,<br />

15:00 Uhr, gestellt werden.<br />

Versichert e<strong>in</strong> Wahlberechtigter glaubhaft, dass<br />

ihm der beantragte Wahlsche<strong>in</strong> nicht<br />

zugegangen <strong>ist</strong>, kann ihm bis zum Tag vor der<br />

Wahl, 12:00 Uhr, e<strong>in</strong> neuer Wahlsche<strong>in</strong> erteilt<br />

werden.<br />

Nicht <strong>in</strong> das Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragene<br />

Wahlberechtigte können aus den unter 5.2.<br />

Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den<br />

Antrag auf Erteilung e<strong>in</strong>es Wahlsche<strong>in</strong>es<br />

noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.<br />

Wer den Antrag <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en anderen stellt,<br />

muss durch Vorlage e<strong>in</strong>er schriftlichen<br />

Vollmacht nachweisen, dass er dazu<br />

berechtigt <strong>ist</strong>. E<strong>in</strong> beh<strong>in</strong>derter<br />

Wahlberechtigter kann sich bei der<br />

Antragstellung der Hilfe e<strong>in</strong>er anderen<br />

Person bedienen.<br />

6. Mit dem Wahlsche<strong>in</strong> erhält der Wahlberechtigte<br />

- e<strong>in</strong>en amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,<br />

- e<strong>in</strong>en amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,<br />

- e<strong>in</strong>en amtlichen, mit der Anschrift, an die der<br />

Wahlbrief zurückzusenden <strong>ist</strong>, versehenen roten<br />

Wahlbriefumschlag und<br />

- e<strong>in</strong> Merkblatt <strong>für</strong> die Briefwahl.<br />

Die Abholung von Wahlsche<strong>in</strong> und<br />

Briefwahlunterlagen <strong>für</strong> e<strong>in</strong>en anderen <strong>ist</strong> nur<br />

möglich, wenn die Berechtigung zur<br />

Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage<br />

e<strong>in</strong>er schriftlichen Vollmacht nachgewiesen<br />

wird und die bevollmächtigte Person nicht<br />

mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies<br />

hat sie bei der Geme<strong>in</strong>debehörde vor<br />

Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu<br />

versichern. Auf Verlangen hat sich die<br />

bevollmächtigte Person auszuweisen.<br />

Bei der Briefwahl muss der Wähler den<br />

Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem<br />

Wahlsche<strong>in</strong> so rechtzeitig an die angegebene<br />

Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort<br />

spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr<br />

e<strong>in</strong>geht.<br />

Der Wahlbrief wird <strong>in</strong>nerhalb der<br />

Bundesrepublik Deutschland ohne besondere<br />

Versendungsform ausschließlich von der<br />

Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.<br />

Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief<br />

angegebenen Stelle abgegeben werden.<br />

<strong>Reichenbach</strong>, den 09. August 2013<br />

Dieter Kießl<strong>in</strong>g<br />

Oberbürgerme<strong>ist</strong>er

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!