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Rechtswissenschaftliche Fakultät Sommersemester 2014 Prof. Dr ...

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<strong>Rechtswissenschaftliche</strong> <strong>Fakultät</strong> <strong>Sommersemester</strong> <strong>2014</strong><br />

<strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>Dr</strong>. h.c. Eberhard Eichenhofer<br />

Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene<br />

Hausarbeit<br />

Die beiden sehr geschäftstüchtigen Jenaer Jura-Studenten Hans (H) und Gustav (G), machten<br />

seit Jahren neben dem Studium Geschäfte bei Internetauktionen und erzielten daraus zusammen<br />

ein einträgliches Zusatzeinkommen von monatlich 5.000 €. Beide beschlossen, auf ein<br />

entsprechendes Inserat in der Zeitung zu reagieren und gemeinsam ein darin angebotenes, an<br />

einem nahe Saalburg gelegenen Badesee mit einem Holzhaus bebautes Feriengrundstück für<br />

100.000 € zwecks gemeinsamer Nutzung zu kaufen. Sie wollen gemeinsam das Haus in den<br />

Oster- und Sommerferien als Ferienwohnung vermieten und in den übrigen Zeiten selbst nutzen,<br />

um am See zu surfen. Dafür benötigten sie Fremd-Kapital von 80.000 €.<br />

Zu diesem Zweck nahmen sie bei Bank K in deren Geschäftsräumen ein Darlehen über den<br />

genannten Betrag zu einem jährlichen Zinssatz von 3,10 % auf und verpflichteten sich zur<br />

Rückzahlung von monatlich 1.000 €. Um vor der Auszahlung eine von K geforderte Sicherheit<br />

zu stellen, schlugen H und G vor, dass Börsenmakler B wegen der bestehenden persönlichen<br />

Verbundenheit aus einer gemeinsamen Freundschaft im Tennis-Club gegenüber K eine<br />

Bürgschaft übernehme. Zuvor hatten H und G dem – im Hinblick auf das finanzielle Risiko –<br />

zunächst unsicheren B unrichtige Nachweise über ihre monatlichen Einkünfte vorgelegt. Aufgrund<br />

dessen ging B davon aus, aus der Bürgschaft tatsächlich nicht in Anspruch genommen<br />

zu werden.<br />

Nach Bs erklärtem Einverständnis zur Übernahme der Bürgschaft suchte ihn darauf ein Mitarbeiter<br />

(M) der Bank K, der die tatsächlichen Vermögensverhältnisse und die Zukunftsfähigkeit<br />

des Geschäfts von H und G kannte, in seiner Wohnung auf und bat ihn, den von K vorbereiteten<br />

und umfassend ausgefüllten Bürgschaftsvertrag für die von H und G gemeinsam begründete<br />

Darlehensverbindlichkeit über 80.000 € zu unterschreiben. B antwortete, dass „es<br />

sich hierbei ja um eine sichere Sache handele“ und unterzeichnete den Bürgschaftsvertrag.<br />

Der Bürgschaftsvertrag enthält folgende Widerrufsbelehrung:<br />

„Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 21 Tagen ohne Angabe von Gründen in<br />

Schriftform widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur<br />

Wahrung der Widerrufsfrist ist der Eingang des Widerrufs bei der Bank K erforderlich. Der<br />

Widerruf ist zu richten an: [Adresse]“


Im Anschluss daran stellte K für H und G das Geld auf ihrem gemeinsamen Konto bereit.<br />

Zusammen mit ihren Ersparnissen vermochten sie den Kaufpreis aus dem zuvor notariell beurkundeten<br />

Grundstückskaufvertrag in Höhe von 100.000 € zu begleichen. Als nach Eintragung<br />

von H und G als Eigentümer des Grundstücks die Kaufpreisforderung fällig wurde,<br />

überwiesen H und G 100.000 € von ihrem Konto auf das des Verkäufers.<br />

Acht Monate später stellte sich aber heraus, dass das gekaufte Ferienhaus in einem Landschaftsschutzgebiet<br />

steht und deshalb binnen Jahresfrist abgerissen werden muss. Das erworbene<br />

Grundstück erweist sich für H und G somit als wertlos. Von H und G ist inzwischen<br />

auch kein Geld mehr zu holen, weil die Internetgeschäfte schlechter denn je liefen und sie<br />

daraus kaum ihren Lebensunterhalt bestreiten können.<br />

K kündigte daher den Darlehensvertrag und stellte die noch ausstehende Forderung von<br />

75.000 € fällig. Nachdem H und G erklärt haben, zur Zahlung außer Stande zu sein, nimmt K<br />

den B aus der Bürgschaft in Anspruch.<br />

Eine Woche nach Zahlungsaufforderung sendet B eine e-Mail an K. In ihr erklärt er, dass er<br />

sich von der Bürgschaft lösen möchte. Unter diese Erklärung setzte B seinen Namen.<br />

K weist diese Erklärung zurück und erhebt gegen B Klage auf Zahlung von 75.000 €.<br />

Frage: Besteht für K ein Anspruch auf Zahlung gegen B?<br />

Hinweise zur Bearbeitung und Abgabe:<br />

Die Arbeit ist bis 8.4.<strong>2014</strong> in der Übung (Dienstag, 12 – 14 Uhr, HS 5, Carl-Zeiss-Straße 3)<br />

abzugeben. Alternativ kann bis zum 7. April <strong>2014</strong> (das Datum des Poststempels ist maßgebend)<br />

die Hausarbeit auch an die folgende Adresse übersandt werden: <strong>Prof</strong>. <strong>Dr</strong>. <strong>Dr</strong>. h.c. Eberhard<br />

Eichenhofer, <strong>Rechtswissenschaftliche</strong> <strong>Fakultät</strong>, Friedrich-Schiller-Universität Jena,<br />

07737 Jena.<br />

Voraussetzung für die Teilnahme an der Übung ist das Zwischenprüfungszeugnis sowie eine<br />

bestandene Probehausarbeit aus dem Zivilrecht. Bitte fügen Sie Ihrer Hausarbeit die entsprechenden<br />

Kopien bei.<br />

Die Bearbeitung darf 25 Seiten (Schrift: Times New Roman, 12 pt, Zeilenabstand 1,5 Zeilen)<br />

nicht überschreiten. 1/3 der Seite ist als Korrekturrand freizuhalten. Der Hausarbeit ist eine<br />

Gliederung voranzustellen und ein Literaturverzeichnis beizufügen. Beachten Sie bitte die<br />

Leitlinien der <strong>Fakultät</strong> zu den Formalien einer Hausarbeit.<br />

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