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Einzelhandels Einzelhandelskonzept für die Stadt für die Stadt ...

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11 Schlusswort<br />

Die <strong>Stadt</strong> Remscheid verfügt hinsichtlich ihrer aktuellen <strong>Einzelhandels</strong>struktur unter Berücksichtigung<br />

aktueller Planungen über eine solide Ausgangsbasis für eine Stärkung der<br />

vorhandenen Standorte, insbesondere der zentralen Versorgungsbereiche mit klar definierten<br />

Versorgungsaufgaben. Während der Erarbeitung des <strong>Einzelhandels</strong>konzepts für <strong>die</strong><br />

<strong>Stadt</strong> Remscheid wurden – begleitet und konstruktiv unterstützt durch <strong>die</strong> Verwaltung und<br />

durch einen Arbeitskreis – künftige Entwicklungsleitlinien erörtert, <strong>die</strong> es erlauben, stringente<br />

Instrumente zur bauleitplanerischen und genehmigungsrechtlichen Steuerung der<br />

Standorte und der künftigen Vorhaben abzuleiten.<br />

In <strong>die</strong>sem <strong>Einzelhandels</strong>konzept werden <strong>die</strong> notwendigen Instrumente weiterentwickelt,<br />

Empfehlungen zu Umsetzungsprioritäten ausgesprochen und ggf. erkennbare Handlungsalternativen<br />

angesprochen. Durch den Beschluss des <strong>Einzelhandels</strong>konzepts durch das<br />

zuständige kommunalpolitische Gremium werden <strong>die</strong> Empfehlungen für <strong>die</strong> Verwaltung zu<br />

einer insbesondere zu berücksichtigenden sonstigen städtebaulichen Planung, <strong>die</strong> also mit<br />

hohem Gewicht in <strong>die</strong> Abwägung einzustellen ist (gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 und<br />

§ 9 Abs. 2a Satz 2 BauGB); zugleich entfalten <strong>die</strong> enthaltenen Instrumente hierdurch ihre<br />

größtmögliche Wirkung für <strong>die</strong> Rechtssicherheit der Bauleitplanung und der Genehmigungspraxis.<br />

Ebenso trägt der Beschluss dazu bei, dass <strong>die</strong> Effizienz der Verwaltungsarbeit<br />

in Sachen Standortbeurteilungen gewährleistet werden kann.<br />

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