12.06.2014 Aufrufe

Bebauungsplan Dominikhaus - Planungsbericht - Riehen

Bebauungsplan Dominikhaus - Planungsbericht - Riehen

Bebauungsplan Dominikhaus - Planungsbericht - Riehen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Bebauungsplan</strong> Dominikushaus,<br />

Chrischonaweg / Albert Oeri-Strasse<br />

Parzellen <strong>Riehen</strong>, Sektion RE 117, 125, 132,<br />

138, 164 (Teilbereich)<br />

<strong>Planungsbericht</strong><br />

Stand Vorlage an den Einwohnerrat<br />

<strong>Riehen</strong>, März 2012 / Abteilung Bau, Mobilität und Umwelt, IB/Os/Pu


Inhaltsverzeichnis:<br />

<strong>Planungsbericht</strong> .....................................................................................................................1<br />

1. Einleitung .....................................................................................................................4<br />

1.1. Ausgangslage ...............................................................................................................4<br />

1.2. Anliegen des Stiftungsrats: Standort und zukünftiges Nutzungskonzept .....................4<br />

1.3. Öffentliches Interesse durch ausgewiesener Pflegeheimbedarf...................................6<br />

1.4. Pflegeheim auch für demenzkranke Menschen............................................................7<br />

1.5. Standortwahl.................................................................................................................7<br />

1.6. Erarbeitung des Bebauungskonzepts...........................................................................8<br />

1.7. Bebauungskonzept .......................................................................................................8<br />

2. <strong>Bebauungsplan</strong> und <strong>Bebauungsplan</strong>vorschriften ...................................................9<br />

2.1. Einleitung......................................................................................................................9<br />

2.2. Erläuterung des <strong>Bebauungsplan</strong>s...............................................................................10<br />

2.3. Erläuterung der <strong>Bebauungsplan</strong>vorschriften ..............................................................10<br />

3. Auswirkungen auf die Raumordnung......................................................................14<br />

3.1. Haushälterische Nutzung des Bodens........................................................................14<br />

3.2. Schutz des Orts- und Landschaftsbildes ....................................................................14<br />

3.3. Organisation des Verkehrs .........................................................................................15<br />

3.4. Baulinie (nicht Gegenstand des <strong>Bebauungsplan</strong>s).....................................................15<br />

3.5. Koordination................................................................................................................15<br />

3.5.1 Übereinstimmung mit den Zielen des Bundesgesetzes über die Raumplanung .15<br />

3.5.2 Kantonaler Richtplan Basel-Stadt........................................................................16<br />

3.5.3 Leitbild der Gemeinde <strong>Riehen</strong> .............................................................................16<br />

3.5.4 Kommunaler Richtplan Gemeinde <strong>Riehen</strong> ..........................................................16<br />

4. Mehrwertabgabe ........................................................................................................16<br />

5. Auswirkungen auf die Umwelt .................................................................................17<br />

5.1. Lärm............................................................................................................................17<br />

5.2. Naturschutz und ökologischer Ausgleich....................................................................17<br />

5.3. Naturinventar ..............................................................................................................17<br />

5.4. Versickerung, Regenwassernutzung ..........................................................................18<br />

5.5. Energie .......................................................................................................................18<br />

5.5.1 Energieträger .......................................................................................................18<br />

5.5.2 Energieverbrauch ................................................................................................18<br />

5.5.3 Photovoltaik .........................................................................................................18<br />

5.6. Radon .........................................................................................................................18<br />

5.7. Für den <strong>Bebauungsplan</strong> nicht relevante Umweltthemen ............................................18<br />

6. Bericht über das Planungsverfahren nach Bau- und Planungsgesetz ...............19<br />

6.1. Anwohner....................................................................................................................19<br />

6.2. Erarbeitung des <strong>Bebauungsplan</strong>s...............................................................................19<br />

6.3. Vorprüfungsverfahren (§ 108 BPG) ............................................................................19<br />

6.3.1 Behandlung in der Sachkommission Siedlung und Landschaft...........................21<br />

6.4. Öffentliche Planauflage...............................................................................................21<br />

6.4.1 Publikation ...........................................................................................................21<br />

März 2012 IB/Os/Pu Seite 2 von 23


6.4.2 Einsprachen.........................................................................................................22<br />

6.4.3 Stellungnahme des Gemeinderates zu den Einsprachen....................................23<br />

6.5. Planfestsetzung durch den Einwohnerrat ...................................................................23<br />

6.5.1 Behandlung in der Sachkommission Siedlung und Landschaft...........................23<br />

6.5.2 Behandlung im Plenum........................................................................................23<br />

6.5.3 Planfestsetzungsbeschluss .................................................................................23<br />

6.5.4 Publikation ...........................................................................................................23<br />

6.5.5 Referendum gegen den Beschluss......................................................................23<br />

6.5.6 Rekurse gegen den Beschluss ............................................................................23<br />

März 2012 IB/Os/Pu Seite 3 von 23


1. Einleitung<br />

1.1. Ausgangslage<br />

Mit dem <strong>Bebauungsplan</strong> sollen Erweiterungs- und Neubauten des bestehenden Altersund<br />

Pflegeheims Dominikushaus ermöglicht werden. Mit einem Alters- und Pflegeheim<br />

ist eine Nutzung vorgesehen, die im öffentlichen Interesse steht. Da der Anteil an älteren<br />

Menschen in unserer Gesellschaft steigt, besteht auch für Pflegeplätze eine steigende<br />

Nachfrage.<br />

Das Areal des <strong>Bebauungsplan</strong>s besteht aus den 5 Parzellen RE 117, 125, 132, 138,<br />

164 (Teilbereich). Die Parzellen RE 117, 125 und 138 sind im Eigentum der Stiftung<br />

Dominikushaus. Die Parzellen RE 132 und 164 befinden sich im Eigentum der Kommunität<br />

Diakonissenhaus. Die Stiftung Dominikushaus beabsichtigt, an ihrem heutigen<br />

Standort das bestehende Alters- und Pflegeheim Dominikushaus zu einem modernen<br />

Seniorenzentrum auszubauen. Hierfür sind Erweiterungs- und Neubauten geplant. Zusätzlich<br />

werden 2 Wohngebäude für Alterswohnungen mit einem unterirdischen Parkhaus<br />

angeschlossen. Südlich des Moosrains, auf einem Teil der Parzelle RE 164, wird<br />

eine Freihaltezone erlassen.<br />

Das am Hang gelegene Areal liegt im Quartier "Moos" zwischen der Albert Oeri-<br />

Strasse und dem Chrischonaweg. Gemäss Zonenplan ist die Parzelle des alten Dominikushauses<br />

(RE 117) der Zone 2a zugeordnet und übersteigt schon heute mit einer<br />

Ausnützungsziffer (AZ) von 0.86 die vorgesehene AZ der Zone 2a von 0.6. Die Parzellen<br />

RE 125, 132, 138, 164 befinden sich im Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s 86<br />

Ziff. 3, 5 + 6 (es gilt eine Bebauungsziffer von 17% bis 25% - dies ergibt eine realisierbare<br />

AZ von 0.475). Hier sind Erweiterungsbauten und die beiden Alterswohnhäuser<br />

mit einer Tiefgarage geplant. Für das Projekt ist eine Neuparzellierung vorgesehen.<br />

Da die Realisierung des Projekts mit seinen Erweiterungen und Neubauten eine höhere<br />

Nutzung als in der zulässigen Zone 2a und des <strong>Bebauungsplan</strong>s Nr. 86 bedeutet, ist<br />

auf dem gesamten Areal ein <strong>Bebauungsplan</strong> 1 gemäss § 101 des Bau- und Planungsgesetzes<br />

(BPG) notwendig. Dieser ermöglicht eine höhere Ausnutzung und eine qualitativ<br />

gute Bebauung der Parzellen.<br />

Mit dem vorliegenden <strong>Bebauungsplan</strong> wird die zulässige Bebauung und Erschliessung<br />

sehr viel konkreter festgelegt, als dies der Zonenplan kann. Damit kann eine gute Bebauung<br />

gewährleistet werden. Zudem sind im <strong>Bebauungsplan</strong> Vorschriften zu Energie<br />

und Umwelt enthalten, wie beispielsweise die Anschlusspflicht ans Fernwärmenetz der<br />

Gemeinde.<br />

1.2. Anliegen des Stiftungsrats: Standort und zukünftiges Nutzungskonzept<br />

Die Trägerschaft des Dominikushauses (DOH) ist eine private, gemeinnützige Stiftung.<br />

Das Alters- und Pflegeheim arbeitet gemäss den kantonalen Vorgaben nach betriebswirtschaftlichen<br />

Kriterien, ist jedoch nicht gewinnorientiert. Die Institution, die dem Verband<br />

der gemeinnützigen Alters- und Pflegeheime VAP angeschlossen ist, ist seit Jahren<br />

von Kanton und Krankenkassen als Pflegeeinrichtung anerkannt. Die Betriebsbe-<br />

1 Bebauungspläne sollen gemäss § 101 in begrenzten Gebieten bessere Bebauungen gewährleisten als die baurechtliche<br />

Grundordnung oder die Koordination der Nutzungsplanung erleichtern.<br />

März 2012 IB/Os/Pu Seite 4 von 23


willigung ist an Auflagen gebunden, so müssen die Kriterien „Grundangebot und Basisqualität<br />

in Alters- und Pflegeheimen (2006)“ eingehalten werden.<br />

Das APH Dominikushaus ist mittlerweile über 40 Jahre alt. Auch wenn es gut unterhalten<br />

ist, entspricht es nicht mehr den heutigen Anforderungen. Ursprünglich als Altersheim<br />

konzipiert, hat es sich - nachfragebedingt - zu einem Pflegeheim entwickelt. Vieles<br />

am Haus und der Infrastruktur hat das Ende der Nutzungszeit erreicht. Enge Zimmer,<br />

fehlende Duschen, fehlende Aufenthaltsräume auf den Stockwerken und zu kleine<br />

und zu wenige Lifte sind nur einige Beispiele dafür. Die heutigen und zukünftigen Anforderungen<br />

können ohne strukturelle Erneuerungen nicht mehr erfüllt werden.<br />

Heute bietet das APH Dominikushaus 77 Bewohnerinnen und Bewohnern ein Zuhause,<br />

diese Grösse ist an der unteren Grenze der Tragbarkeit. Aus betriebswirtschaftlicher<br />

Sicht muss ein Pflegeheim zwischen minimal 80 und 110 Zimmer umfassen, geplant<br />

sind rund 94 Zimmer. Als sogenanntes Vertragsheim soll das APH Dominikushaus<br />

auch in Zukunft mit allen Zimmern auf der Pflegeheimliste des Kantons Basel-<br />

Stadt vertreten sein und zudem von kantonalen Bausubventionen profitieren können.<br />

Eine Studie von 2003 zeigt, dass für die Sicherung eines tragfähigen Betriebs Erweiterungsbauten<br />

zwingend notwendig sind. Die Trägerschaft hält am bisherigen Standort<br />

fest. Die Lage an der Albert Oeri-Strasse ist einmalig und steht für gehobenes Wohnen.<br />

Dort ist das APH Dominikushaus seit über 40 Jahren fest verwurzelt, die Dominikanerinnen<br />

sind mit dem Standort spirituell verbunden (auf dem Grundstück stand<br />

schon vor dem Dominikushaus die Herz Jesu-Kapelle). Zudem ist die Stiftung auch<br />

Landeigentümerin. Die Lage der Bebauung im Siedlungsgebiet, die Erschliessung des<br />

Areals und die kurze Distanz zu Dorf und Naherholungsgebiet sind beste Voraussetzungen<br />

für einen hochwertigen Pflegeheimbetrieb und eine gute Wohnqualität der<br />

Wohnbauten. Der Ersatzbau vereinfacht zudem die organisatorischen Prozesse massgeblich.<br />

Die Stiftung realisiert mit dem geplanten Bauvorhaben ein Gesamtkonzept, das ein<br />

selbstbestimmtes Leben auch im hohen Alter und bei zunehmender Hilfs- und Pflegebedürftigkeit<br />

ermöglicht. An guter Lage, welche von Bewohnenden wie Angehörigen<br />

geschätzt wird, soll ein umfassendes Angebot für den dritten Lebensabschnitt entstehen.<br />

In Anbindung ans Alters- und Pflegeheim soll eigenständiges Wohnen im Alter in<br />

Form von Seniorenwohnungen mit Dienstleistungsangebot nach Wahl möglich sein.<br />

Die geplanten 24 Seniorenwohnungen sollen auch im Bauverlauf eine ideale Rochademöglichkeit<br />

für die Heimbewohnerinnen und -bewohner ohne Reduktion des Bettenangebots<br />

bieten.<br />

Das Wohnangebot im Alters- und Pflegeheim soll für pflegebedürftige Bewohnende 94<br />

Einzelzimmer mit eigenem Bad und Balkon bieten. Mit kleinen, überschaubaren Wohngruppeneinheiten<br />

sollen Sicherheit und Geborgenheit vermittelt und die Autonomie der<br />

Bewohnerinnen und Bewohner gefördert werden. Die Integration spezieller Demenzwohngruppen<br />

mit grosszügigem Aussenbereich soll das Pflegeangebot zusätzlich erweitern.<br />

Zudem hat die Spiritualität weiterhin einen hohen Stellenwert; die Kapelle soll erhalten<br />

und öffentlich zugänglich gemacht werden.<br />

März 2012 IB/Os/Pu Seite 5 von 23


1.3. Öffentliches Interesse durch ausgewiesener Pflegeheimbedarf<br />

Der vom APH Dominikushaus vorgesehene Ausbau um 17 Pflegeheimplätze deckt einen<br />

Teil der Versorgungslücke, welche in <strong>Riehen</strong> und Bettingen aufgrund der demografischen<br />

Entwicklung in einigen Jahren eintreten wird. Als Planungsgrundlage für die<br />

Anzahl Pflegeheimplätze dient im Kanton Basel-Stadt folgende Berechnung: Es wird<br />

davon ausgegangen, dass 22% der über 80-jährigen Einwohnerinnen und Einwohner<br />

einen Pflegeheimplatz benötigen werden. Per Ende 2011 lebten 1907 über 80-jährige<br />

Einwohnerinnen und Einwohner in den Gemeinden <strong>Riehen</strong> und Bettingen. Das entspricht<br />

rechnerisch einem Pflegeplatzbedarf von 419 Betten. Zurzeit verfügen die Gemeinden<br />

<strong>Riehen</strong> und Bettingen über 335 Pflegeheimplätze in sechs Pflegeheimen: Alters-<br />

und Pflegeheim Wendelin, Alters- und Pflegeheim Dominikushaus, Altersheimund<br />

Pflegeheim Humanitas, Feierabend- und Pflegeheim St. Chrischona, Pflegeheim<br />

der Adullam-Stiftung, Pflegewohngruppen <strong>Riehen</strong> Dorf des Sternenhofs. Damit ist der<br />

Bedarf nicht gedeckt, zumal in den kommenden fünf Jahren mit einer 5-prozentigen<br />

Zunahme der betagten Bevölkerung gerechnet wird. Aufgrund der Zunahme der Lebenserwartung<br />

wird davon ausgegangen, dass die Bevölkerungsgruppe der 80+ Jährigen<br />

weiterhin wachsen wird. Durch Neu- und Ausbauprojekte verschiedener Trägerschaften<br />

von stationären Pflegeinrichtungen bis zum Jahr 2015 können zusätzlich 47<br />

Pflegeheimbetten in der Gemeinde <strong>Riehen</strong> geschaffen werden.<br />

Ausbauprojekte<br />

Pflegeheimplätze Erhöhung Planungshorizont<br />

bestehend<br />

Kapazität<br />

APH Wendelin 68 16 2013<br />

APH Humanitas 90 10 2014<br />

Pflegeheim Adullam Stiftung,<br />

60 20 2015<br />

Standort <strong>Riehen</strong><br />

APH Dominikushaus 77 17 2015<br />

Tabelle 1:<br />

Vorhaben in <strong>Riehen</strong>. Quelle: Regierungsrat Basel-Stadt (7.9.11): Ratschlag betreffend Bausubventionen<br />

an den Neubau Alterszentrum Burgfelderhof; ergänzt mit dem Alters- und<br />

Pflegeheim Wendelin<br />

Die betagten Menschen in <strong>Riehen</strong> haben ein ausgeprägtes Bedürfnis, im angestammten<br />

Umfeld zu bleiben. Um eine realistische Wahlfreiheit des Heimplatzes zu ermöglichen,<br />

ist ein leichter Überhang von ca. 20 Plätzen (5%) Pflegeheimbetten erforderlich.<br />

Es ist ausserdem erwünscht, dass pflegebedürftige Angehörige mit Wohnsitz in anderen<br />

Kantonen zukünftig die Möglichkeit haben, in der Nähe ihrer Kinder oder anderen<br />

Verwandten in <strong>Riehen</strong> einen Pflegeplatz zu erhalten. Bei der jetzigen, sehr knapp bemessenen<br />

Anzahl von Pflegeplätzen werden diesbezügliche Anfragen sehr restriktiv<br />

gehandhabt. Auch die neue Spitalfinanzierung, welche am 1. Januar 2012 in Kraft getreten<br />

ist, erhöht den Druck auf die Pflegeheimkapazitäten. Die kürzere Aufenthaltsdauer<br />

in den Spitälern führt dazu, dass die Menschen schneller und in einem fragileren<br />

körperlichen Zustand in ein Pflegeheim übertreten müssen. Damit auch dann flexibel<br />

reagiert werden kann und ein Platz in einem <strong>Riehen</strong>er Pflegeheim möglich ist, sind die<br />

zusätzlich geplanten Pflegeheimbetten zwingend.<br />

März 2012 IB/Os/Pu Seite 6 von 23


1.4. Pflegeheim auch für demenzkranke Menschen<br />

Das APH Dominikushaus sieht 14 der neuen Pflegeplätze für Betreuung von Demenzkranken<br />

Menschen vor mit der Option, eine weitere Abteilung für die spezifischen Bedürfnisse<br />

Demenzkranker einzurichten. Damit berücksichtigt das APH Dominikushaus<br />

als einzige Pflegeheimträgerschaft in <strong>Riehen</strong> den Notstand in diesem Bereich. Laut<br />

Alzheimervereinigung ist in den nächsten Jahren ein überproportionaler Zuwachs an<br />

demenzkranken Menschen zu erwarten, dies im Zusammenhang mit der steigenden<br />

Lebenserwartung. 40 Prozent der Demenzkranken benötigen einen Pflegeplatz. Die<br />

stationäre Pflege von demenzkranken Menschen erfordert in vielen Fällen einen besonderen,<br />

geschützten Rahmen und eine auf die Bedürfnisse der Kranken abgestimmte<br />

Wohnform. Das APH Dominikushaus greift als einzige Trägerschaft mit Ausbauplänen<br />

eine Notwendigkeit auf, welche sich bereits seit Jahren deutlich zeigt, aber in <strong>Riehen</strong><br />

noch wenig ernst genommen wird. In der Gemeinde <strong>Riehen</strong> werden nur in den<br />

Pflegewohngruppen des Sternenhofs 28 demenzgerechte Pflegeplätze angeboten. Die<br />

Wartezeit auf einen Platz in den Wohngruppen <strong>Riehen</strong> Dorf beträgt zurzeit 8 bis 18<br />

Monate. Besonders für betagte Ehepaare ist dies ein unerträglicher Zustand: Entweder<br />

geht die lange Wartezeit zuhause bis an die Grenzen der Belastbarkeit oder der Besuchsweg<br />

ins Felix-Platter-Spital in der Stadt. Für Pflegebedürftige, die einen geschützten<br />

Rahmen benötigen, gibt es in <strong>Riehen</strong> eindeutig zu wenig Alternativen.<br />

Ein weiterer Trend, den die Trägerschaft Dominikushaus aufgreift und mit dem Pflegeheimbetrieb<br />

verbindet, ist der Wunsch von noch nicht pflegebedürftigen Senioren nach<br />

„Servicewohnungen“. Darunter sind hindernisfreie 2- bis 3-Zimmerwohnungen für betagte<br />

Menschen in unmittelbarer Nähe zu einem Pflegeheim zu verstehen. Pflegedienstleistungen,<br />

Mahlzeiten, Reinigung, Abwartsleistungen und soziale Kontaktmöglichkeiten<br />

werden bei Bedarf angeboten. Nur wenn der ganze Service aus einer Hand<br />

erbracht wird, bedeutet dies für die Bewohnerinnen und Bewohner eine echte Entlastung.<br />

Es vereinfacht den Bewohnerinnen und Bewohnern die Organisation der benötigten<br />

Unterstützung und erhöht das lebensnotwendige Gefühl von Sicherheit. In den heute<br />

bestehenden Alterssiedlungen in der Gemeinde sind die Bewohnerinnen und Bewohner<br />

mit verschiedenen Dienstleistungserbringern konfrontiert, was für betagte<br />

Menschen eine Schwierigkeit und damit eine Nutzungshürde darstellt.<br />

1.5. Standortwahl<br />

Das APH Dominikushaus geniesst hohe Akzeptanz bei den Einwohnerinnen und Einwohnern<br />

der Gemeinde. Der Standort wird von den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen<br />

als zum „Dorf gehörend“ empfunden. Alte Menschen schätzen es, am Leben<br />

teilzuhaben und dazuzugehören. Die Lage mit Ausblick und vor allem auch die Ruhe<br />

im Quartier werden sehr geschätzt. Trotzdem liegt das Gelände nicht in unmittelbarer<br />

Nähe der Alterseinrichtungen im Ortskern. Mit der Neuerstellung des Geriatriespitals<br />

und dem dazugehörenden Pflegeheim der Stiftung Adullam verstärkt sich die Konzentration<br />

von Alterseinrichtungen im Dorfkern. Der Standort des APH Dominikushaus ist<br />

insofern günstig, als dass die Konzentration von Altersangeboten im Ortskern nicht<br />

weiter verstärkt wird. Die dezentralere Anordnung von Alters- und Pflegeheimen fördert<br />

die soziale Durchmischung <strong>Riehen</strong>s, was im Interesse der Gemeinde ist.<br />

Für Besucherinnen und Besucher, welche in der Regel ebenfalls nicht mehr ganz jung<br />

sind, spielt die Anbindung an den öffentlichen Verkehr eine wichtige Rolle. Bisher stellen<br />

sich dabei zwei Nachteile. Einer davon würde mit dem neuen Projekt behoben: Um<br />

den jetzigen Eingang des Pflegeheims zu Fuss zu erreichen, verlassen ÖV-<br />

März 2012 IB/Os/Pu Seite 7 von 23


Benutzerinnen und Benutzer den Bus an der Haltestelle „Dominikushaus“. Der Weg<br />

führt den Hang aufwärts, was für alte Menschen mit Gehhilfen beschwerlich ist. Durch<br />

die Verlegung des Pflegeheim-Haupteingangs an den Chrischonaweg kann künftig die<br />

Haltestelle „Moosrain“ genutzt werden. Zu Fuss wird das Pflegeheim ebenerdig erreicht.<br />

Leider fahren am Sonntag keine Busse der entsprechenden Linien. Dies wird<br />

nicht nur von Pflegeheimbesucherinnen und -besuchern schmerzlich vermisst. Im Interesse<br />

aller Einwohnerinnen und Einwohner des Quartiers wäre hier eine Lösung mit<br />

den BVB anzustreben.<br />

1.6. Erarbeitung des Bebauungskonzepts<br />

Der nun vorliegende <strong>Bebauungsplan</strong> basiert auf einem Bebauungskonzept, welches ab<br />

2008 in zwei Phasen erarbeitet und während seiner Bearbeitung von der Ortsbildkommission<br />

anhand von Plan- und Modellgrundlagen begutachtet und begleitet wurde. In<br />

einer ersten Sichtung wurde die Machbarkeitsstudie der Ortsbildkommission<br />

(09.03.2010 und 18.05.2010), dem Gemeinderat (22.06.2010) sowie der Anwohnerschaft<br />

(22.06./23.06.2010) vorgestellt. Die darauf eingegangenen Rückmeldungen<br />

wurden für die Weiterentwicklung miteinbezogen.<br />

In zweiter Sichtung wurden die Überarbeitung der Machbarkeitsstudie und deren Weiterentwicklung<br />

zum Vorprojekt präsentiert; zuerst in der Ortsbildkommission<br />

(17.08.2010) und nachfolgend im Gemeinderat (17.08.2010).<br />

Der Sachkommission für Siedlung und Landschaft wurde das Projekt am 23. August<br />

und am 11. Oktober 2010 vorgestellt, den Anwohnenden am 14. September 2010.<br />

Abschliessend erteilte der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 19. Oktober 2010 der<br />

Abteilung Hochbau und Planung offiziell den Auftrag, die Erarbeitung des <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />

an die Hand zu nehmen.<br />

1.7. Bebauungskonzept<br />

Die Bauvolumen des Bereichs Ersatzneubau APH orientieren sich zum einen am Baubestand,<br />

zum anderen an der Optimierung der inneren Organisation. Zentrales Element<br />

ist die Realisierung eines neuen standardisierten Einbettzimmers mit 16 m 2 Nettowohnfläche<br />

sowie eines pflegetauglichen individuellen Sanitärbereichs. Ein privater<br />

Aussenraum (Balkon) und ein aufgewerteter Eingangsbereich mit Mikroküche runden<br />

das zeitgemässe Wohnangebot ab.<br />

Zu dessen Umsetzung, der Integration der erforderlichen Aufenthalts- und Aktivierungszonen<br />

sowie der benötigten Pflegeinfrastruktur wird das statische Gerüst der bestehenden<br />

Bauten 1-3 bis auf Niveau 0 rückgebaut und ersetzt. Dies ermöglicht nebenbei<br />

die integrative Beantwortung der Auflagen zu Erdbebensicherheit, Brandschutz<br />

und Fluchtweggestaltung sowie einer nachhaltigen Energieversorgung mit entsprechendem<br />

Wärmeschutz.<br />

Der Erweiterungsbereich des Bauvorhabens sieht einen neuen Kopfbau am Chrischonaweg<br />

vor. Dieser deckt die Raumbedürfnisse für Empfang und Anlieferung, Grossküche<br />

und Lager sowie die Verwaltung ab. Eine ebenfalls neue Querachse verbindet den<br />

Neubau mit den umgebauten Volumen. Alle Baukörper des Pflegeheimbereichs sind<br />

zur organisatorischen Optimierung und Entflechtung der Verkehrsflüsse auf den Ni-<br />

März 2012 IB/Os/Pu Seite 8 von 23


veaus 1-3 durchgängig verbunden.<br />

Die Qualität des Aussenraums wird durch die Niveauanpassung und Vergrösserung<br />

des bestehenden Innenhofs sowie der Zuordnung halböffentlicher Nutzungen wie dem<br />

grosszügig dimensionierten Café und der architektonisch wertvollen Kapelle gesteigert.<br />

Zusätzlich schaffen zwei grosse Dachgärten Bewegungsraum für die Bewohnerinnen<br />

und Bewohner der Spezialabteilungen für Demenzbetroffene.<br />

Für die Bewohnenden resultiert der Umbau in ein Wohnumfeld, das ein optimales<br />

Gleichgewicht zwischen Privatheit und Gemeinschaftlichkeit, moderner Pflegeinfrastruktur<br />

und behaglichem Zuhause an einer der attraktivsten Wohnlagen <strong>Riehen</strong>s bieten<br />

kann.<br />

Zum unter Punkt 1.2 angesprochenen Konzept trägt die beabsichtigte Realisierung<br />

zweier Mehrfamilienhäuser mit je 12 Seniorenwohnungen bei. Diese mit Haus 4 und 5<br />

bezeichneten Bauten sind als östliche Erweiterung ans Pflegeheim entlang der Albert<br />

Oeri-Strasse geplant; das dafür benötigte Land kann im Baurecht übernommen werden.<br />

Die beiden flächigen, in der Höhe rückgestaffelten Baukörper orientieren sich südseitig<br />

am Verlauf der Stufenrainkante und zeichnen die vertikale Entwicklung des Geländes<br />

nach. Beide Bauten sind hauptgeschossig über eine witterungsgeschützte Promenade<br />

auf Niveau 2 direkt an die halböffentlichen Bereiche (Café) des Pflegeheims angeschlossen.<br />

Attika- und Sockelgeschosse sowie AEH sind je über einen Lift erreichbar.<br />

Die ost- und westseitig ausgerichteten 2-3-Zimmerwohnungen verfügen über marktübliche<br />

Wohnflächen, mittels eines Halbzimmers individualisierbare Grundrisslösungen<br />

und grosszügig bemessene Aussenräume. Mit eigenem AEH-Platz und hinzu buchbaren<br />

Dienstleistungen aus dem Angebot des APHs richtet sich das im mittleren bis gehobenen<br />

Segment angesiedelte Mietangebot an ein Zielpublikum, das den dritten Lebensabschnitt<br />

an attraktiver Lage ohne die ortsübliche Unterhaltsbelastung einer flächenintensiven<br />

Immobilie geniessen möchte.<br />

Der Bauablauf sieht als Erstes die Realisierung des Infrastrukturkopfbaus Haus 3 vor.<br />

Parallel dazu beginnen die Arbeiten an Haus 4 + 5, gefolgt vom Ersatzneubau des<br />

Hauses 3. Während des Umbaus des APHs dienen Haus 4 + 5 als Rochadebauten zur<br />

Unterbringung der Bewohnerinnen und Bewohner der Häuser 1 und 2, welche als Letzte<br />

ersetzt werden. Dazu werden die Bauten 4 + 5 ab Ausbauphase provisorisch mit<br />

den nötigen Pflegeinfrastrukturen ausgerüstet und nach Umbauabschluss für die endgültige<br />

Wohnnutzung fertig gestellt.<br />

2. <strong>Bebauungsplan</strong> und <strong>Bebauungsplan</strong>vorschriften<br />

2.1. Einleitung<br />

Mit dem <strong>Bebauungsplan</strong> gemäss § 101 des Bau- und Planungsgesetzes wird ermöglicht,<br />

dass Alters- und Pflegeplätze sowie Alterswohnungen entstehen. Zudem wird eine<br />

gute Bebauungsqualität sichergestellt. Im Weiteren legt der <strong>Bebauungsplan</strong> eine<br />

Freihaltezone für den Perimeter C fest. Diese gilt als Ausgleich für die dichte Bebauung<br />

auf Perimeter A und B. Mit der Freihaltezone sollen auch der Garten des schützenswerten<br />

Gebäudes „Moosrain“ sowie der östliche Teil des Stufenrains bewahrt werden.<br />

März 2012 IB/Os/Pu Seite 9 von 23


Mit dem <strong>Bebauungsplan</strong> und den Bebauungsvorschriften legt der Einwohnerrat die Bebauung<br />

konkreter als im Zonenplan fest, jedoch nicht so genau, wie das Projekt bereits<br />

gemäss Projektdokumentation und Modell ausgearbeitet wurde. Für das später folgende<br />

Baubewilligungsverfahren bzw. die detaillierte Bauprojektierung ist ein angemessener<br />

Planungsspielraum zu gewähren, damit der <strong>Bebauungsplan</strong> nicht wegen Detailkorrekturen<br />

nochmals dem Einwohnerrat vorgelegt werden muss. Der <strong>Bebauungsplan</strong> und<br />

die Bebauungsvorschriften legen stufengerecht soviel fest, wie aus planerischer Sicht<br />

nötig ist. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens wird dann das definitive Projekt<br />

noch im Detail beurteilt (z.B. gute Gesamtwirkung der Architektur, der Materialien).<br />

2.2. Erläuterung des <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />

Die Vorlage besteht aus den Bebauungsplänen und den <strong>Bebauungsplan</strong>vorschriften.<br />

Im <strong>Bebauungsplan</strong> sind die Baufelder und die maximalen Gebäudeprofile für die Gebäude<br />

sowohl im Grundriss wie auch im Schnitt präzis festgelegt. Die Baufelder lassen<br />

für die Stellung der Bauten gemäss Projekt einen vergleichweise geringen Planungsspielraum<br />

zu, weil das Bebauungskonzept mit der Ortsbildkommission aufgrund der<br />

besonderen Hangsituation anhand von Plänen und des Modells 1:500 bereits sehr detailliert<br />

festgelegt wurde.<br />

Der <strong>Bebauungsplan</strong> gliedert sich in drei Perimeter (A, B und C) und vier Baufelder (1,<br />

2, 3 und 4).<br />

- Perimeter A bezieht sich auf die Parzellen RE 117, 125, 132 und deckt mit den<br />

Baufeldern 1, 2 und 3 den Bereich des Alters- und Pflegeheims ab.<br />

- Perimeter B bezieht sich auf Anteile der Parzellen RE 132 und 164, die nach Erwerb<br />

zu einer neuen Parzelle mutiert werden, und deckt mit dem Baufeld 4 den<br />

Bereich Seniorenwohnungen ab.<br />

- Perimeter C bezieht sich auf den unteren Teil der Parzelle RE 164 und beinhaltet<br />

eine Freihaltezone.<br />

Die dem <strong>Bebauungsplan</strong> zugrunde liegende Vorprojektstudie wird dazu als orientierender<br />

Planinhalt dargestellt. Dabei ist ersichtlich, dass die Baufelder in jeder Dimension<br />

eine Maximalabweichung von 0.5 Metern zulassen. Bei gewissen Bereichen, wo die<br />

Gebäudelage besonders kontrovers diskutiert und ausgehandelt wurde, fallen Baufeldgrenze<br />

und Aussenkante gemäss Vorprojektstudie zusammen.<br />

Zusätzlich werden dem <strong>Planungsbericht</strong> zur Illustration Modellfotos (Planungsstand<br />

August 2010) beigefügt.<br />

Die Lage der Erschliessung und Parkierung sowie der Entsorgung wird im <strong>Bebauungsplan</strong><br />

konzeptionell dargestellt, im Baubewilligungsverfahren kann deren Lage aber<br />

noch angepasst werden, ohne dass der Einwohnerrat zustimmen muss oder eine Ausnahmebewilligung<br />

nötig wird.<br />

2.3. Erläuterung der <strong>Bebauungsplan</strong>vorschriften<br />

Die Vorschriften zum <strong>Bebauungsplan</strong> (kursive Schrift) werden im Folgenden erläutert<br />

(normale Schrift).<br />

Für das im Plan Nr. 117.01.001 gekennzeichnete Gebiet Perimeter A-C werden fol-<br />

März 2012 IB/Os/Pu Seite 10 von 23


gende Bauvorschriften erlassen:<br />

Nutzung und Bebauung<br />

a) In Perimeter A sind der Bau und der Betrieb eines Alters- und Pflegeheims zulässig.<br />

Im Perimeter B ist der Bau von Wohnungen zulässig, die organisatorisch und<br />

räumlich dem Alters- und Pflegeheim zugeordnet sind. In Perimeter C sind keine<br />

Bauten zulässig.<br />

Erläuterung:<br />

Da es sich bei Alters- und Pflegeheimplätzen um eine Nutzung handelt, die im öffentlichen<br />

Interesse steht, wird im <strong>Bebauungsplan</strong> ein für Hanglagen vergleichsweise<br />

hohes Nutzungsmass zugelassen. Die geplante Ausnützungsziffer ermöglicht<br />

den Pflegebetrieb nach betriebswirtschaftlichen Kriterien. Die Wohnungen sind infrastrukturell<br />

an das Alters- und Pflegeheim angebunden und ergänzen damit das<br />

Angebot auf dem Seniorencampus.<br />

Die Freihaltezone im Perimeter C dient als Ausgleich für die dichte Bebauung auf<br />

Perimeter A+B. Zudem dient sie dem Landschaftsschutz und erhält den Garten des<br />

schützenswerten Gebäudes „Moosrain“. Der Grossteil der Freihaltezone liegt auf<br />

der Baurechtsparzelle RE 2527. Von der Freihaltezone kann das zulässige Nutzungsmass,<br />

welches nicht vom Gebäude Moosrain beansprucht wird, im Rahmen<br />

des <strong>Bebauungsplan</strong>s soweit möglich auf andere Parzellenbereiche oder angrenzende<br />

Parzellen transferiert werden.<br />

b) Im Perimeter A ist eine Bruttogeschossfläche von 5'650 m2 zulässig. Im Perimeter<br />

B ist eine Bruttogeschossfläche von 1’950 m2 zulässig. Wärmedämmstärken, die<br />

über das vom Energiegesetz vorgeschriebene Mass hinausgehen, werden nicht<br />

der Bruttogeschossfläche (BGF) angerechnet.<br />

Erläuterung:<br />

Die Bruttogeschossfläche (BGF) wird nach § 8 Absätze 1-3 Bau- und Planungsgesetz<br />

gerechnet. Natürlich belichtete und beheizte Untergeschossflächen werden<br />

hälftig angerechnet, sofern sie 50% der oberirdisch überbaubaren Grundstücksfläche<br />

überschreiten. Unbeheizte und unbelichtete Untergeschossflächen werden nicht<br />

zur Bruttogeschossfläche gerechnet. Die Definition unterirdischer Geschossflächen<br />

richtet sich nach § 8 Absatz 6 BPG. Wenn mit einer zusätzlichen Wärmedämmung<br />

über das vom Energiegesetz geforderte Mass hinausgegangen wird, um beispielsweise<br />

den Minergie-P Standard (für die Seniorenwohnungen) zu erreichen, soll dies<br />

nicht auf Kosten der Nutzfläche gehen.<br />

c) Im Baufeld 1 und 2 sind 3 Vollgeschosse zulässig. Im Baufeld 3 sind am Chrischonaweg<br />

3 Vollgeschosse, an der Albert Oeri-Strasse 2 Vollgeschosse zulässig. Im<br />

Baufeld 4 sind 1 Vollgeschoss und 1 talseitig zurückgesetztes Dachgeschoss zulässig.<br />

d) In sämtlichen Baufeldern sind Sockelgeschosse zulässig, welche talseitig bzw. zum<br />

Innenhof in Baufeld 3 als Vollgeschoss in Erscheinung treten dürfen. In allen Baufeldern<br />

werden die Flächen im Sockelgeschoss nicht an die Bruttogeschossfläche<br />

angerechnet.<br />

März 2012 IB/Os/Pu Seite 11 von 23


Erläuterung:<br />

Als Sockelgeschoss gilt das jeweils unterste Geschoss, welches belichtete und/oder<br />

beheizte Untergeschossflächen enthält und aufgrund der Hanglage teilweise im Erdreich<br />

versenkt ist. Diese Flächen werden im Sinne von § 8 Absatz 4 lit. b) BPG gemäss<br />

Bauinspektorat nicht an die BGF angerechnet.<br />

e) Die Hauptbauten sind in den gemäss <strong>Bebauungsplan</strong> festgesetzten maximalen<br />

Baufeldern 1, 2, 3 und 4 zu errichten und dürfen diese nicht überschreiten.<br />

f) Die Hauptbauten müssen nicht parallel zu den Baulinien errichtet werden.<br />

Erläuterung:<br />

Gemäss § 31 des Bau- und Planungsgesetzes müssen Bauten parallel zur Baulinie<br />

errichtet werden. Da alle Gebäude der Perimeter A + B aufeinander orthogonal ausgerichtet<br />

sind, ergibt sich für das Eingangsgebäude in Baufeld 3 am Chrischonaweg<br />

eine geringfügige Abweichung von der Baulinie, ebenso bei der Albert Oeri-Strasse.<br />

g) Die Balkone müssen innerhalb der Baufelder vorgesehen werden. Vordächer dürfen<br />

das Baufeld 3 um max. 2 m in der Tiefe überragen.<br />

Erläuterung:<br />

Das 2 m tiefe Vordach am Eingangsgebäude darf die Baulinie überragen.<br />

h) Die maximalen Gebäude- und Dachhöhen richten sich nach den im <strong>Bebauungsplan</strong><br />

pro Baufeld definierten Baufeldhöhen in M.ü.M. Die maximalen Baufeldhöhen dürfen<br />

durch Solaranlagen, Liftüberfahrten, andere notwendige technische Installationen<br />

überschritten werden. Im Baufeld 1 und im südlichen Teil des Baufelds 3 ist je<br />

ein Dachgarten zulässig. Im Bereich der Dachgärten dürfen die maximalen Baufeldhöhen<br />

auch durch fix installiertes Mobiliar der Dachgärten und durch Geländer<br />

überschritten werden.<br />

Erläuterung:<br />

Der Dachgarten ist als Aussenraum für die Bewohnenden des Heims vorgesehen.<br />

i) Eingeschossige Nebenbauten bis maximal 3.0 m Höhe ab neuem Terrain wie Velounterstände,<br />

Gartenschöpfe, Unterstände für Abfallcontainer, Einfahrten zur unterirdischen<br />

Autoeinstellhalle sind zugelassen und werden nicht der Bruttogeschossfläche<br />

angerechnet. Die Nebenbauten dürfen ausserhalb der Baufelder erstellt<br />

werden. Sie müssen sich in die Gesamtkonzeption gut einfügen.<br />

j) Dachgeschosse dürfen fassadenbündig ausgebildet werden. Alle Hauptbauten sind<br />

mit Flachdächern auszubilden.<br />

Erläuterung:<br />

Die Dachflächen der Baufelder 2 und 3 (im Bereich Kopfbau) können zur Platzierung<br />

von Solaranlagen genutzt werden.<br />

k) Bei der Material- und Farbgebung ist die Gesamtkonzeption zu berücksichtigen.<br />

Erläuterung:<br />

Für eine gute Gesamtwirkung der Bebauung ist eine Gesamtkonzeption der Materialwahl<br />

und Farbgebung von hoher Bedeutung. Es ist daher die Ortsbildkommission<br />

März 2012 IB/Os/Pu Seite 12 von 23


vor der Baueingabe einzubeziehen.<br />

Aussenraum<br />

l) Mit dem Baubegehren ist ein Umgebungsgestaltungs- und Bepflanzungsplan, der<br />

auch Aussagen über die Terraingestaltung beinhaltet, zur Bewilligung einzureichen.<br />

Die Aussenräume haben eine qualitativ hochwertige Gestaltung aufzuweisen. Im<br />

Sinne des ökologischen Ausgleichs sind überwiegend standortheimische und landschaftstypische<br />

Pflanzen zu verwenden.<br />

Erläuterung:<br />

Der Umgebungsgestaltungs- und Bepflanzungsplan beinhaltet die Terraingestaltung,<br />

die Bepflanzung, die Ausgestaltung des Innenhofs, die Gestaltung der Zufahrten<br />

und Wege, Stützmauern, Einfriedungen, Nebenbauten sowie Entsorgungsstellen.<br />

m) In den Baufeldern 1 und 3 sind begehbare Dachgärten mit extensiver sowie intensiver<br />

Bepflanzung zulässig. Alle nicht begehbaren Dachflächen können bei Realisierung<br />

einer Brauchwasseranlage bekiest werden.<br />

Erläuterung:<br />

Bei einer Brauchwasseranlage ist eine optimale Ausnützung des anfallenden Regenwassers<br />

Voraussetzung. Bekieste Dächer speichern kein Wasser und eignen<br />

sich daher besser für die Nutzung des Regenwassers als Dachbegrünungen. Die<br />

Lösung der Versickerung muss im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens aufgezeigt<br />

werden, auch wenn die Gewinnung von Regenwasser für Brauchwasser im<br />

gesamten Perimeter A + B angestrebt wird. Die Schmutzwasserentwässerung der<br />

gesamten Überbauung wird an die bestehende Kanalisation in der Albert Oeri-<br />

Strasse angeschlossen.<br />

Erschliessung, Ver- und Entsorgung<br />

n) Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ist in Absprache mit der Gemeinde ein<br />

generelles Verkehrskonzept für die unmittelbare Umgebung der Perimeter zu erstellen.<br />

o) Die oberirdische Haupterschliessung des Alters- und Pflegeheims hat vom Chrischonaweg<br />

her zu erfolgen und ist mit einer Vorfahrt für PKWs und Heimbusse<br />

auszubilden. Nebenerschliessungen können auch von der Albert Oeri-Strasse her<br />

erfolgen.<br />

Erläuterung:<br />

Definitive Aussagen zur Erschliessung sind im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens<br />

zu machen. Der Hauptzugang zum APH befindet sich neu am Chrischonaweg.<br />

Die gesamte Warenanlieferung und Entsorgung für Perimeter A muss vom Chrischonaweg<br />

her erfolgen. Im <strong>Bebauungsplan</strong> sind Bereiche für Kehricht-, Papier- und<br />

Grünabfuhr ausgewiesen.<br />

p) Eine unterirdische Autoeinstellhalle darf nur in Perimeter B errichtet werden. Diese<br />

ist über die Albert Oeri-Strasse zu erschliessen.<br />

März 2012 IB/Os/Pu Seite 13 von 23


Erläuterung:<br />

Es gilt die kantonale Parkplatzverordnung.<br />

q) Für die Bauten in Perimeter A und B ist der Minergie-Standard zu erfüllen. Das Erreichen<br />

des Standards muss nicht zertifiziert werden.<br />

Erläuterung:<br />

Beim APH wird beim Minergie-Standard der Erhalt bestehender Bauteile wie des<br />

Schutzraums, des Kellers und der Kapelle berücksichtigt, weil kein durchgängiger<br />

Dämmperimeter eingerichtet werden kann.<br />

r) Wird der Minergie-P-Standard erreicht, leistet die Gemeinde einen finanziellen Beitrag<br />

an die Mehrkosten in der Höhe von 50% des kantonalen Förderbeitrags für<br />

Niedrigenergiehäuser (gemäss § 37 der kantonalen Energieverordnung), maximal<br />

aber in der Höhe der durch die Festsetzung des <strong>Bebauungsplan</strong>s anfallenden<br />

Mehrwertabgabe.<br />

Erläuterung:<br />

Zurzeit beträgt der kantonale Förderbeitrag gemäss Anhang 4 der kantonalen Energieverordnung<br />

CHF 100 pro Quadratmeter Energiebezugsfläche (EBF). Beiträge<br />

werden nur an die effektiv anfallenden Mehrkosten geleistet. Sollten die kantonalen<br />

und kommunalen Beiträge die Mehrkosten übersteigen, werden die kommunalen<br />

Beiträge entsprechend reduziert.<br />

Ob der Minergie-P-Standard für das APH zweckmässig erreicht werden kann, ist<br />

noch offen. Pflegebedürftige benötigen höhere Raumtemperaturen, zudem werden<br />

Probleme der Luftqualität in den Nasszonen befürchtet.<br />

s) Die Bebauung ist an das Fernwärmenetz anzuschliessen, falls das Netz bis zum Alters-<br />

und Pflegeheim erweitert wird.<br />

3. Der Gemeinderat wird ermächtigt, Abweichungen von den Bauvorschriften zuzulassen,<br />

sofern dadurch die Gesamtkonzeption und das Siedlungsbild nicht beeinträchtigt<br />

werden.<br />

3. Auswirkungen auf die Raumordnung<br />

3.1. Haushälterische Nutzung des Bodens<br />

Der <strong>Bebauungsplan</strong> ermöglicht die Realisierung des Projekts gemäss <strong>Bebauungsplan</strong>vorschriften<br />

mit entsprechender Ausnutzungsziffer auf dem Areal. Es wird mit dem Projekt<br />

ein relativ zentrumsnahes Areal, welches sich in der Bauzone befindet, nachverdichtet.<br />

Die geplante Bebauung entspricht einer haushälterischen Nutzung des Bodens, wie<br />

dies gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung angestrebt wird (Art. 1 Ziele).<br />

3.2. Schutz des Orts- und Landschaftsbildes<br />

Gemäss Art. 3 Abs. 2b des Bundesgesetzes über die Raumplanung sollen „Siedlungen,<br />

Bauten und Anlagen sich in die Landschaft einordnen“. Die vorliegende Planung<br />

erfüllt diese Anforderungen. Die Bauten fügen sich gut in die Landschaft ein und treten<br />

nicht zu dominant in Erscheinung. Die Neubauten verändern zwar das bisherige Stras-<br />

März 2012 IB/Os/Pu Seite 14 von 23


senbild, aber sie passen sich gut in den Strassenraum des Chrischonawegs und der<br />

Albert Oeri-Strasse ein. Die Parzelle südlich des Moosrains bleibt unbebaut und der<br />

dortige Baumbestand wird erhalten. Die Planung ermöglicht an einer gut an das öffentliche<br />

Verkehrsnetz angeschlossenen Lage Pflege-, Wohn- und Arbeitsplätze.<br />

3.3. Organisation des Verkehrs<br />

Das Areal wird von der Albert Oeri-Strasse und dem Chrischonaweg erschlossen. Der<br />

Anliefer- und Besucherverkehr erfolgt über den Chrischonaweg. Die Erschliessung der<br />

zwei Wohnungsbauten mit der Tiefgarage erfolgt über die Albert Oeri-Strasse. Pro<br />

Wohnung ist je ein Parkplatz vorgesehen. Für Besucherinnen und Besucher sind keine<br />

weiteren Parkplätze vorgesehen, sie können jedoch im Chrischonaweg parken, der<br />

genügend Plätze im öffentlichen Strassenraum aufweist. Das Personal darf freie Parkplätze<br />

im unterirdischen Parkhaus nutzen. Es wird davon ausgegangen, dass es wie<br />

bisher vorwiegend die öffentlichen Verkehrsmittel nutzt.<br />

Das Areal ist gut durch den öffentlichen Verkehr erschlossen. Die Bushaltestellen der<br />

Buslinien 35 und 45 "Dominikushaus" und „Moosrain“ sind von den Bauten nur ca. 105<br />

und 140 Meter entfernt.<br />

Der öffentliche Fussweg zwischen Parzelle 164/132 und 117/120 wird aufgehoben. Der<br />

bestehende Fussweg Gstäderwegli wird ab Wendehammer Albert Oeri-Strasse bis zur<br />

Tiefgarageneinfahrt mit einer Breite von mindestens 3.60 m ausgebaut. Dafür ist ein<br />

Strassenlinienabstand von 4.0 m festzulegen. Die Verbreiterung geht zulasten der Parzelle<br />

RE 164. Generell müssen Notfall- und Umzugsfahrzeuge bis zu allen Hauszugängen<br />

freie Zufahrt haben.<br />

3.4. Baulinie (nicht Gegenstand des <strong>Bebauungsplan</strong>s)<br />

Nicht Gegenstand des <strong>Bebauungsplan</strong>s ist die Änderung der Bau- und Strassenlinie.<br />

Die bestehende Baulinie am Chrischonaweg und der Albert Oeri-Strasse wird beibehalten,<br />

weil damit eingeschossige Nebengebäude ausserhalb der Baufelder erstellt werden<br />

können. Zwischen Wendehammer und Tiefgarageneinfahrt wird eine Bau- und<br />

Strassenlinie gelegt. Damit wird dieser Abschnitt bis zur Tiefgarageneinfahrt für den<br />

motorisierten Verkehr nutzbar.<br />

3.5. Koordination<br />

3.5.1 Übereinstimmung mit den Zielen des Bundesgesetzes über die Raumplanung<br />

Das wichtigste Ziel des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG, SR 700) ist die<br />

haushälterische Nutzung des Bodens (Art. 1 Abs. 1). In Art. 3 Abs. 3a RPG heisst es,<br />

dass „Wohn- und Arbeitsgebiete einander zweckmässig zugeordnet und durch das öffentliche<br />

Verkehrsnetz hinreichend erschlossen sein“ sollen und in Art. 3 Abs. 3 d RPG<br />

heisst es weiter, dass „günstige Voraussetzungen für die Versorgung mit Gütern und<br />

Dienstleistungen sichergestellt sein“ sollen.<br />

Der <strong>Bebauungsplan</strong> erfüllt diese Anforderungen, weil Pflege- und Alterswohnungen innerhalb<br />

der Bauzone realisiert werden. Dies entspricht einem haushälterischen Umgang<br />

mit dem Boden. Der <strong>Bebauungsplan</strong> ermöglicht mehr Arbeitsplätze, Wohnungen<br />

und Dienstleistungen an einer durch den öffentlichen Verkehr gut erschlossenen Lage.<br />

Die Ziele und Planungsgrundsätze des Bundesgesetzes über die Raumplanung werden<br />

mit dem <strong>Bebauungsplan</strong> erreicht bzw. eingehalten.<br />

März 2012 IB/Os/Pu Seite 15 von 23


3.5.2 Kantonaler Richtplan Basel-Stadt<br />

Das Planungsgebiet ist im kantonalen Richtplan vom 20. Januar 2009 nicht explizit<br />

ausgewiesen, jedoch wird in der Konzeptkarte 1 (S. 29) für die gesamte Stadtregion<br />

eine Strategie der Siedlungsentwicklung nach innen verfolgt, was dazu beiträgt „die<br />

weitere Inanspruchnahme von Freiflächen an der Peripherie der Stadtregion einzudämmen.“<br />

Da mit dem Projekt eine Bauzone innerhalb des Siedlungsgebiets in Anspruch<br />

genommen wird, ist kein Konflikt mit dem kantonalen Richtplan vorhanden.<br />

Mit dem <strong>Bebauungsplan</strong> wird ein Beitrag zur Erreichung des Ziels des Regierungsrats<br />

geleistet, nämlich eine Erhöhung des Angebots an Pflegeheimplätzen und Wohnungen<br />

im Kanton Basel-Stadt.<br />

3.5.3 Leitbild der Gemeinde <strong>Riehen</strong><br />

Gemäss Leitbild <strong>Riehen</strong> 2000 bis 2015 für das Grosse Grüne Dorf entspricht das Angebot<br />

an Plätzen in Tages- und Pflegeheimen dem kantonalen Standard. Der Gemeinderat<br />

verfolgt die Entwicklung in Zusammenarbeit mit der kantonalen Behörde und<br />

passt gegebenenfalls das Angebot von Tages- und Pflegeheimen dem Bedarf an.<br />

Durch den <strong>Bebauungsplan</strong> werden weitere Pflegeplätze möglich. Damit werden die Anforderungen<br />

des Leitbilds erfüllt.<br />

3.5.4 Kommunaler Richtplan Gemeinde <strong>Riehen</strong><br />

Gemäss Kommunalem Richtplan vom 19. August 2003 ist der <strong>Bebauungsplan</strong>perimeter<br />

der Strategie „Wohnen an Hanglagen (G5)“ zugeordnet. Dort heisst es: „In den<br />

Hanglagen wird die heutige Siedlungsstruktur mit Schwergewicht beim zweigeschossigen<br />

Einfamilienhaus / Eigentumswohnungsbau beibehalten. Die Dichte wird entsprechend<br />

dem heutigen Quartiercharakter differenziert festgelegt.“ Diese Aussagen beziehen<br />

sich auf den Wohnungsbau an der Hanglage. Jedoch handelt es sich bei diesem<br />

Projekt vorwiegend um die Erweiterung eines bereits bestehenden Alters- und Pflegeheims,<br />

welches an zeitgemässe Bedürfnisse angepasst wird. Zudem sorgt der <strong>Bebauungsplan</strong><br />

dafür, dass sich das Volumen optimal in die Hanglage und die Umgebung<br />

einpasst.<br />

Weiter heisst es im Kommunalen Richtplan unter „Quartierentwicklung S5“: „Für das<br />

Wohnquartier wird die zulässige Nutzungsdichte differenziert festgesetzt. Dichte Nutzungen<br />

sollen möglich bleiben, setzen künftig aber eine architektonische und städtebauliche<br />

Qualität voraus. Der hohe Grünanteil bleibt gesichert. Es wird eine 2-<br />

geschossige Bauweise für gehobene Wohnansprüche angestrebt. Bei guter Einpassung<br />

ins Quartier sind wohnverträgliche Arbeitsnutzungen möglich.“ Der <strong>Bebauungsplan</strong><br />

erfüllt diese Anforderungen, weil er dafür sorgt, dass sich das Projekt architektonisch<br />

und städtebaulich gut in die Umgebung einpasst. Durch die Freihaltezone wird<br />

der Garten der schützenswerten Baute „Moosrain“ gesichert. Weiter werden durch den<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> wohnverträgliche Arbeitsnutzungen gesichert.<br />

4. Mehrwertabgabe<br />

In Folge des <strong>Bebauungsplan</strong>s wird gemäss §§ 120 ff Bau- und Planungsgesetz eine<br />

Mehrwertabgabe erhoben. Mit der Mehrwertabgabe werden Vorteile abgegolten, die<br />

durch nutzungsplanerische Massnahmen (neuer <strong>Bebauungsplan</strong>) entstehen.<br />

Die Berechnung der Mehrwertgabe wird von der kantonalen Bodenbewertungsstelle<br />

März 2012 IB/Os/Pu Seite 16 von 23


vorgenommen. Die Mehrwertabgabe wird bei der Erstellung der Neu- oder Erweiterungsbauten<br />

auf den Zeitpunkt des Baubeginns fällig.<br />

5. Auswirkungen auf die Umwelt<br />

5.1. Lärm<br />

Das Planungsgebiet ist der Lärmempfindlichkeitsstufe II zugeordnet. Weder durch den<br />

Verkehr auf dem Chrischonaweg noch auf der Albert Oeri-Strasse werden die Belastungsgrenzwerte<br />

auf dem Areal überschritten.<br />

5.2. Naturschutz und ökologischer Ausgleich<br />

Im Planungsgebiet am Wendehammer der Albert Oeri-Strasse befinden sich grosse<br />

Bäume. Im ganzen Perimeter des <strong>Bebauungsplan</strong>s besteht kein gesetzlicher Baumschutz.<br />

In Absprache mit der für den Baumschutz zuständigen Behörde wurde eine Inventarliste<br />

des Baumbestands vor Ort aufgenommen und es wurden besonders erhaltenswerte<br />

Exemplare ausgewiesen. Es wird versucht, so viel wie möglich vom alten<br />

Baumbestand zu erhalten. In den Bauprojektkosten sind entsprechende Positionen<br />

vorgesehen. Mit Ersatzpflanzungen wird der ökologische Ausgleich angestrebt.<br />

Die durch die Überbauung verloren gehenden Naturwerte sind durch Ersatzmassnahmen<br />

im Aussenbereich soweit möglich auszugleichen. Dazu gehören als Beispiele das<br />

Anlegen einer möglichst standortheimischen Vegetation wie extensive Wiesenteile mit<br />

Randbereichen als Krautsäume, Heckenteile, Begrünung von Zäunen und Hausfassaden,<br />

nicht verfugte Trockenmauern, naturnah begrünte Versickerungsmulden etc..<br />

Das Dach ist, soweit es nicht für Brauchwasseranlage genutzt wird, gemäss Bau- und<br />

Planungsgesetz zu begrünen. Die detaillierte Gestaltung der Dachbegrünung wird im<br />

Baubewilligungsverfahren festgelegt.<br />

5.3. Naturinventar<br />

Der <strong>Bebauungsplan</strong>perimeter betrifft das Objekt des Naturinventars 7.02c. Es handelt<br />

sich um den grössten und markantesten Stufenrain 2 auf dieser Talseite. Dieser verläuft<br />

in der Fortsetzung der Albert Oeri-Strasse entlang des Gstäderwegli bis zum Langoldshaldenweg<br />

und ist rund 113 m lang. Die Böschungshöhe variiert zwischen einem<br />

und zwei Metern und ist teilweise stark überwachsen.<br />

Die Baufelder der zwei Wohnungsneubauten befinden sich in einem Abstand von ca. 2<br />

Metern vom Stufenrain. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens wird ein ökologischer<br />

Ersatz für die bei den Baumassnahmen betroffenen Teile des Stufenrains im<br />

Umgebungsgestaltungsplan festgelegt. Die Umgebungsgestaltung sollte einen natürlichen<br />

Übergang zu dem bestehenden Stufenrain auf Perimeter C vorsehen.<br />

2 Allgemeine Bedeutung der Stufenraine<br />

Stufenraine sind Relikte der historischen Flurgliederung und der ackerbaulichen Bewirtschaftungsweisen an Hanglagen (Ackerterrasse).<br />

Sie entstanden durch das Zusammenwirken von hangparallelem Pflügen und talseitiger Bodenerosion. Verstärkt wurde die<br />

Bildung durch das Ablegen der Lesesteine am unteren Ende des Ackers, wo sich feines Bodenmaterial, das weiter oben bei Regen<br />

abgetragen wurde, ansammelte. Dadurch entstanden hier Stufen im Gelände, wo früher eine Ackergrenze war. Sie weisen in der<br />

Ackerumgebung eine hohe ökologische Vielfalt auf.<br />

März 2012 IB/Os/Pu Seite 17 von 23


5.4. Versickerung, Regenwassernutzung<br />

5.5. Energie<br />

Ziel ist die Gewinnung von Brauchwasser für die WC-Spülung im gesamten Perimeter<br />

A + B. Die Dachflächen sind daher auf die Ableitung von Regenwasser in entsprechende<br />

Sammeltanks ausgelegt. Nicht an die Sammlung angeschlossene Flächen der<br />

Aussenraumgestaltung sind mit Ausnahme der Dachterrassen zu begrünen. Für diese<br />

Flächen ist im Baubewilligungsverfahren (im Kanalisationsbegehren) eine Entwässerung<br />

in eine Versickerungsanlage aufzuzeigen. Zu beachten ist dabei, dass Terrassen<br />

nur über eine belebte Bodenschicht oberflächlich in den Untergrund entwässert werden<br />

dürfen oder an die Kanalisation angeschlossen werden müssen.<br />

5.5.1 Energieträger<br />

Die Bebauung wird an das Fernwärmenetz der Gemeinde <strong>Riehen</strong> angeschlossen, sofern<br />

das Leitungsnetz bis zum Pflegeheim verlängert wird. Falls das Fernwärmenetz<br />

nicht zur Verfügung steht, wird im Rahmen der Projektierung geprüft, welche anderen<br />

erneuerbaren Energiequellen für die Beheizung einzusetzen wären.<br />

5.5.2 Energieverbrauch<br />

Es ist das Erreichen des Minergiestandards vorgeschrieben. Zudem wird der Minergie-<br />

P-Standard gefördert, indem die Gemeinde einen finanziellen Beitrag in der Höhe von<br />

50% des kantonalen Förderbeitrags für Niedrigenergiehäuser (gemäss § 37 der kantonalen<br />

Energieverordnung), maximal aber in der Höhe der durch die Festsetzung des<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>s anfallenden Mehrwertabgabe leistet. Ob der Minergie-P-Standard für<br />

ein Pflegeheim zweckmässig erreicht werden kann, ist noch offen. Pflegebedürftige<br />

benötigen höhere Raumtemperaturen, zudem werden Probleme der Luftqualität in den<br />

Nasszonen befürchtet.<br />

5.5.3 Photovoltaik<br />

Sofern Photovoltaikanlagen das Landschaftsbild nicht beeinträchtigen, können sie auf<br />

den Dächern vorgesehen werden. Dies wird im Baubewilligungsverfahren geprüft.<br />

5.6. Radon<br />

Der <strong>Bebauungsplan</strong>perimeter ist einer geringen bis mittleren Radonbelastung ausgesetzt.<br />

Der gesetzliche Radonschutz ist durch bauliche Massnahmen sicherzustellen.<br />

5.7. Für den <strong>Bebauungsplan</strong> nicht relevante Umweltthemen<br />

- Boden<br />

Es sind keine Altlasten, Verdachtsflächen und belastete Böden im Planungsgebiet<br />

bekannt. Jedoch zeigten Bodenproben, die 150 Meter östlich des Perimeters B vorgenommen<br />

wurden, leichte Überschreitungen der VBBo-Richtwerte (Verordnung<br />

über Belastung des Bodens) für Blei und Kupfer. Ob diese auch für den Perimeter<br />

des <strong>Bebauungsplan</strong>s zutreffen, wird im Rahmen des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens<br />

überprüft.<br />

- Bodenstabilität, Erosion<br />

Das Planungsgebiet ist in der Bodenkartierung keiner Risikostufe zugeordnet.<br />

März 2012 IB/Os/Pu Seite 18 von 23


- Gewässer<br />

Im Planungsgebiet ist kein offenes Gewässer vorhanden. Das Areal befindet sich im<br />

Gewässerschutzbereich B.<br />

- Wald<br />

Im Planungsgebiet ist kein Wald vorhanden.<br />

6. Bericht über das Planungsverfahren nach Bau- und<br />

Planungsgesetz<br />

6.1. Anwohnerinnen und Anwohner<br />

Das Projekt wurde an drei Abenden (am 22. und 23. Juni sowie am 14. September<br />

2010) den Anwohnenden vorgestellt. Die Anwohnenden der Albert Oeri-Strasse haben<br />

keine grossen Einwände gegen das Projekt geäussert. Jedoch haben sich die Anwohnenden<br />

des Chrischonawegs zu der „Interessengemeinschaft Chrischonaweg<br />

20,36,38,40,42“ formiert und mit Schreiben vom 27.9.2010 ihre Bedenken gegen das<br />

ihnen am 14.9.2010 vorgestellte Projekt geäussert. Sie akzeptieren die Dimension des<br />

geplanten Baukörpers nicht und befürchten einen erheblichen Mehrverkehr im Chrischonaweg.<br />

6.2. Erarbeitung des <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />

Der <strong>Bebauungsplan</strong> basiert auf einem Bebauungskonzept (siehe beiliegende Dokumentation),<br />

welches während seiner Bearbeitung von der Ortsbildkommission in drei<br />

Sitzungen (9.3.2010, 17.8.2010, 18.5.2010) anhand von Plänen und Modellen (1:500)<br />

begutachtet und darauf hin von den Verfassern weiterentwickelt wurde. Das Projekt<br />

wurde am 22.6.2010, am 23.6.2010 und am 14.9.2010 den Anwohnenden vorgestellt.<br />

Ihre Anregungen sind in die Planung eingeflossen. Am 23.8.2010 und am 11.10.2010<br />

wurde das Projekt der Sachkommission Siedlung und Landschaft (SSL) präsentiert.<br />

Aufgrund seiner Lage am Hang wurde sehr darauf geachtet, dass sich das Projekt gut<br />

in seine Umgebung einpasst und eine gute Gesamtwirkung hat.<br />

Der Gemeinderat hat am 19.10.2010 die Verwaltung beauftragt, einen <strong>Bebauungsplan</strong><br />

zu erarbeiten.<br />

6.3. Vorprüfungsverfahren (§ 108 BPG)<br />

Mit Schreiben vom 11. April 2011 erstattete die kantonale Raumplanungsfachstelle,<br />

das Amt für Städtebau & Architektur (ehemaliges Hochbau- und Planungsamt), den<br />

Vorprüfungsbericht. Dem <strong>Bebauungsplan</strong> wird grundsätzlich zugestimmt. Im Einzelnen<br />

enthielt der Bericht folgende Anmerkungen und Hinweise zur Planung:<br />

Grundsätzliche Aussagen<br />

- Das Gesundheitsdepartement, Abteilung Langzeitpflege nimmt das Projekt sehr<br />

positiv auf, weil die bestehenden und geplanten Pflegeheimplätze des APH Dominikushaus<br />

ein wichtiger Bestandteil der vom Krankenversicherungsgesetz geforderten<br />

Pflegeheimplanung sind.<br />

- Das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt begrüsst die verdichtete<br />

Bauweise nahe beim Dorfzentrum.<br />

März 2012 IB/Os/Pu Seite 19 von 23


- Das Amt für Städtebau & Architektur merkt an, dass der T-förmige Perimeter des<br />

<strong>Bebauungsplan</strong>s das Geviert/Quartier in drei unterschiedliche Areale trenne. Für<br />

das projektierte Bauvolumen wäre die Durchführung eines 2-stufigen Wettbewerbsverfahrens<br />

angemessen gewesen, um die gemäss § 101 Abs. 1 BPG geforderte<br />

Qualität sicherzustellen. Der Perimeter des <strong>Bebauungsplan</strong>s lässt wenig<br />

städtebaulichen Spielraum. Es ist fraglich, ob ein Wettbewerbsverfahren auf dem<br />

vorgegebenen Perimeter städtebaulich eine andere Lösung aufgezeigt hätte, die<br />

auch von der Bauherrschaft wirtschaftlich tragbar gewesen wäre. Das Projekt wurde<br />

frühzeitig und mehrfach mit der Ortsbildkommission besprochen und entwickelt,<br />

ihre Anregungen wurden in das Projekt aufgenommen (siehe auch Kapitel 1.3).<br />

- Die Erschliessungswege über den Chrischonaweg seien für Bewohner/-innen und<br />

Besucher/-innen zu lang. Die Erschliessungswege resultieren aus betrieblichen<br />

Überlegungen und der neuen, inneren Erschliessung des Baukörpers.<br />

- Das Amt für Mobilität erachtet die ÖV-Erschliessung als gut, die Fusswege würden<br />

nicht beeinträchtigt und die kantonale Veloroute nicht tangiert. Das Amt für Mobilität<br />

wünscht im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ein generelles Verkehrskonzept.<br />

Befremdlich wirke die Absicht, jeder Alterswohnung einen Autoabstellplatz<br />

zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens wird<br />

ein generelles Verkehrskonzept eingereicht, welches der Gemeinde bereits vorliegt.<br />

Es zeigt, dass durch die Planung keine wesentlichen Konflikte zu erwarten<br />

sind.<br />

Es wird jeder Alterswohnung ein Autoabstellplatz zugeordnet, weil das Auto für ältere<br />

Menschen, die am Hang wohnen, mehr Mobilität bedeutet. Es ist zu beachten,<br />

dass die Bewohnerinnen und Bewohner in den Seniorenwohnungen noch selbstständig<br />

leben und sich versorgen, auch wenn sie die Serviceleistungen des<br />

Hauptgebäudes nutzen könnten. Ungenutzte Autoabstellplätze in der Tiefgarage<br />

können vom Personal genutzt werden.<br />

Bemerkungen zu den Bebauungsvorschriften:<br />

- Zu lit. l: Der Text ist zu ergänzen: „Die Aussenräume haben eine qualitativ hochwertige<br />

Gestaltung aufzuweisen. Im Sinn des ökologischen Ausgleichs sind überwiegend<br />

standortheimische und landschaftstypische Pflanzen zu verwenden.“<br />

(Stadtgärtnerei) wurde entsprechend ergänzt.<br />

- Zu lit. m: Es wird die Ansicht vertreten, dass bei der Realisierung einer Brauchwasseranlage<br />

die nicht begehbaren Dachflächen auch von Gesetzes wegen bekiest<br />

werden können. Der Passus könne gestrichen werden. (Stadtgärtnerei) da dies<br />

eindeutig geregelt ist, bleibt der Passus unverändert.<br />

- Zu lit. m, Erläuterung: folgende Änderung wird beantragt: …Die Lösung der Versickerung<br />

muss im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens aufgezeigt werden, falls<br />

auch wenn die Gewinnung von …“(AUE) die Änderung wurde vorgenommen.<br />

- Zu lit. q: Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgabe bei der Wärmedämmung ist zu<br />

anspruchslos. Es wird empfohlen, die Erreichbarkeit des Minergie-P (ECO)-<br />

Standards zu prüfen, da diese für die Einhaltung des Energy Award Gold von <strong>Riehen</strong><br />

nahezu verpflichtend ist (AUE). Es wird lediglich für den Perimeter B der Minergiestandard<br />

gefordert. Es wird empfohlen, diesen auch für Perimeter A als Minimalforderung<br />

vorzugeben (S&A) Das Label Energy Award Gold verpflichtet<br />

grundsätzlich nicht, bei Neubauten den Minergie-P (ECO)-Standard zu erfüllen. Die<br />

Gemeinde möchte jedoch bei Bebauungsplänen einen der Bebauung angemessenen<br />

erhöhten Standard vorschreiben. Deshalb wird neu für beide Perimeter der<br />

Minergie-Standard vorgeschrieben. Zudem möchte die Gemeinde einen möglichst<br />

hohen Standard fördern. Deshalb wird vorgeschlagen, dass die Mehrwertabgabe<br />

dazu verwendet wird, sich an den deutlichen Mehrkosten für Minergie-P angemes-<br />

März 2012 IB/Os/Pu Seite 20 von 23


sen zu beteiligen, welche nach Abzug der kantonalen Förderbeiträge verbleiben.<br />

Der Beitrag darf aber die Höhe der Mehrwertabgabe nicht übersteigen (siehe neuer<br />

lit. r.).<br />

- Zu lit. s (alt r): Folgende Ergänzung wird vorgeschlagen: „Wird nicht mit Fernwärme<br />

geheizt, ist das Warmwasser zwingend mit mind. 50% erneuerbarer Energie zu erzeugen.<br />

Ausserdem ist zu prüfen, ob und wie andere erneuerbare Energiequellen<br />

für die Beheizung einzusetzen wären.“ (AUE) Die Erzeugung des Warmwassers<br />

mit mind. 50% erneuerbarer Energie ist in der kantonalen Energieverordnung vorgeschrieben,<br />

deshalb wird diese Ergänzung nicht vorgenommen.<br />

Bemerkungen zum <strong>Planungsbericht</strong>:<br />

- Zu Kap. 5.4: Versickerung, Regenwassernutzung: folgender Hinweis ist zu ergänzen:<br />

„für diese Flächen ist im Baubewilligungsverfahren (im Kanalisationsbegehren)<br />

eine Entwässerung in eine Versickerungsanlage aufzuzeigen. Zu beachten ist<br />

dabei, dass Terrassen nur über eine belebte Bodenschicht oberflächlich in den Untergrund<br />

entwässert werden dürfen oder an die Kanalisation angeschlossen werden<br />

müssen.“ (AUE) die Änderung wurde vorgenommen.<br />

- Zu Kap. 5.5.1: Energieträger: Es wird folgende Ergänzung vorgeschlagen: “Wird<br />

nicht mit Fernwärme geheizt, ist das Warmwasser zwingend mit mind. 50% erneuerbarerer<br />

Energie zu erzeugen. Ausserdem ist zu prüfen, ob und wie andere erneuerbare<br />

Energiequellen für die Beheizung einzusetzen wären.“ (AUE) (AUE) <br />

wie in lit r. wird diese Ergänzung nicht vorgenommen, weil die Erzeugung des<br />

Warmwassers mit mind. 50% erneuerbarer Energie in der kantonalen Energieverordnung<br />

vorgeschrieben ist.<br />

- Zu Kap. 5.7: Für den <strong>Bebauungsplan</strong> nicht relevante Umweltthemen: Es liegt eine<br />

leichte Überschreitung der VBBo-Richtwerte für Blei und Kupfer vor. Dies ist im<br />

Rahmen des ordentlichen Baubegehrens für den Perimeter des <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />

zu überprüfen der Bericht wurde entsprechend ergänzt.<br />

6.3.1 Behandlung in der Sachkommission Siedlung und Landschaft<br />

Die Sachkommission hat das Projekt bereits vor der Überweisung an den Einwohnerrat<br />

an zwei Sitzungen am 23. August 2010, am 11. Oktober 2010 sowie am 23. Mai<br />

2011 behandelt. Sie hat sich vom zuständigen Gemeinderat, von der Bauherrschaft,<br />

den Projektverfassern, der Ortsbildkommission sowie dem Abteilungsleiter Hochbau<br />

und Planung über das Projekt, dessen Werdegang sowie über die zonenrechtliche<br />

Ausgangslage informieren lassen.<br />

6.4. Öffentliche Planauflage<br />

Die öffentliche Planauflage fand von Montag, 30. Mai bis Dienstag, 28. Juni 2011 statt.<br />

Die Pläne konnten bei der Gemeindeverwaltung <strong>Riehen</strong>, 2.Stock, jeweils von Montag<br />

bis Freitag von 8.00 - 12.00 und 14.00 - 16.30 Uhr eingesehen werden. Die Pläne waren<br />

während der öffentlichen Planauflage auch im Internet publiziert.<br />

6.4.1 Publikation<br />

Die öffentliche Planauflage wurde am 27. Mai in der <strong>Riehen</strong>er Zeitung und am 28. Mai<br />

2011 im Kantonsblatt sowie im Internet publiziert.<br />

März 2012 IB/Os/Pu Seite 21 von 23


6.4.2 Einsprachen und Anregungen<br />

Während der öffentlichen Planauflage sind fristgerecht eine Sammeleinsprache von 16<br />

Einsprecherinnen und Einsprechern eingereicht worden:<br />

1. Herrn und Frau Roland und Malan Roest, Chrischonaweg 40, 4125 <strong>Riehen</strong> (Parzelle<br />

Nr. 0124, jeweils Sektion E)<br />

2. Frau Marianne Zelouf, Chrischonaweg 42, 4125 <strong>Riehen</strong> (Parzelle 116)<br />

3. Herrn und Frau Nicolai und Mirjam Fullin Stucki, Chrischonaweg 36, 4125 <strong>Riehen</strong><br />

(STWE P 1215/5)<br />

4. Herrn und Frau Dirk und Sonja Grunenberg, Chrischonaweg 36, 4125 <strong>Riehen</strong> (Parzelle<br />

Nr. 0121)<br />

5. Frau Nadine Cueni und Herrn Andreas Muster, Chrischonaweg 38, 4125 <strong>Riehen</strong><br />

(Parzelle Nr. 1288)<br />

6. Frau Silvia Hatebur Egli, Chrischonaweg 20, 4125 <strong>Riehen</strong><br />

7. Frau Henriette Koechlin Limacher, Moosweg 47, 4125 <strong>Riehen</strong><br />

8. Herrn Dr. Peter Gassmann, Albert OeriStrasse 4, 4125 <strong>Riehen</strong><br />

9. Herrn und Frau Walo Bechtel-Inauen und Irène Bechtel-Inauen, Albert Oeri-Strasse<br />

6, 4125 <strong>Riehen</strong><br />

10. Herrn und Frau Dr. Alex Krauer und Monika Krauer-Klarer, Chrischonaweg 10,<br />

4125 <strong>Riehen</strong><br />

11. Frau Béatrice Hatebur, Chrischonaweg 70, 4125 <strong>Riehen</strong><br />

12. Frau Sally Bodoky Koechlin, Chrischonaweg 74, 4125 <strong>Riehen</strong><br />

13. Herrn David Koechlin, Chrischonaweg 78, 4125 <strong>Riehen</strong><br />

14. Herrn und Frau Anita und Albert Rava, Chrischonaweg 93, 4125 <strong>Riehen</strong><br />

15. Herrn Günter Messmer, Chrischonaweg 103, 4125 <strong>Riehen</strong><br />

16. Frau Liselotte Reber-Liebrich, Chrischonaweg 121, 4125 <strong>Riehen</strong><br />

alle vertreten durch Dr. Heinrich Ueberwasser, Advokat, Moosweg 70, 4125 <strong>Riehen</strong><br />

Im November 2011 wurden die Einsprechendem zu einem „Runden Tisch Dominikushaus“<br />

ins Gemeindehaus eingeladen, um nach Möglichkeit eine Einigung mit den Einsprecherinnen<br />

und Einsprechern auszuloten. Bei dieser Aussprache kam es jedoch<br />

nicht zu der gewünschten Annäherung.<br />

Mit Schreiben vom 28. Juni 2011 wurde von Herr und Frau Charles und Hedy Indlekofer<br />

angeregt, dass die Angestellten des Dominikushauses den Parkplatz beim Schiessstand<br />

mitbenutzen könnten.<br />

März 2012 IB/Os/Pu Seite 22 von 23


6.4.3 Stellungnahme des Gemeinderates zu den Einsprachen<br />

Eine ausführliche Stellungnahme zu den Einsprachen ist in der Einwohnerratsvorlage<br />

Nr. 10-14.134.01 enthalten.<br />

6.5. Planfestsetzung durch den Einwohnerrat<br />

6.5.1 Behandlung in der Sachkommission Siedlung und Landschaft<br />

Wird nach der Behandlung in der SSL ergänzt.<br />

6.5.2 Behandlung im Plenum<br />

Wird nach der Behandlung im Einwohnerrat ergänzt.<br />

6.5.3 Planfestsetzungsbeschluss<br />

Der Einwohnerrat hat den <strong>Bebauungsplan</strong> am … beschlossen. Dieser muss von den<br />

kantonalen Behörden genehmigt werden.<br />

6.5.4 Publikation<br />

Wird nach der Publikation ergänzt.<br />

6.5.5 Referendum gegen den Beschluss<br />

Noch offen.<br />

6.5.6 Rekurse gegen den Beschluss<br />

Noch offen.<br />

März 2012 IB/Os/Pu Seite 23 von 23

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!