Bebauungsplan Dominikhaus - Planungsbericht - Riehen
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<strong>Bebauungsplan</strong> Dominikushaus,<br />
Chrischonaweg / Albert Oeri-Strasse<br />
Parzellen <strong>Riehen</strong>, Sektion RE 117, 125, 132,<br />
138, 164 (Teilbereich)<br />
<strong>Planungsbericht</strong><br />
Stand Vorlage an den Einwohnerrat<br />
<strong>Riehen</strong>, März 2012 / Abteilung Bau, Mobilität und Umwelt, IB/Os/Pu
Inhaltsverzeichnis:<br />
<strong>Planungsbericht</strong> .....................................................................................................................1<br />
1. Einleitung .....................................................................................................................4<br />
1.1. Ausgangslage ...............................................................................................................4<br />
1.2. Anliegen des Stiftungsrats: Standort und zukünftiges Nutzungskonzept .....................4<br />
1.3. Öffentliches Interesse durch ausgewiesener Pflegeheimbedarf...................................6<br />
1.4. Pflegeheim auch für demenzkranke Menschen............................................................7<br />
1.5. Standortwahl.................................................................................................................7<br />
1.6. Erarbeitung des Bebauungskonzepts...........................................................................8<br />
1.7. Bebauungskonzept .......................................................................................................8<br />
2. <strong>Bebauungsplan</strong> und <strong>Bebauungsplan</strong>vorschriften ...................................................9<br />
2.1. Einleitung......................................................................................................................9<br />
2.2. Erläuterung des <strong>Bebauungsplan</strong>s...............................................................................10<br />
2.3. Erläuterung der <strong>Bebauungsplan</strong>vorschriften ..............................................................10<br />
3. Auswirkungen auf die Raumordnung......................................................................14<br />
3.1. Haushälterische Nutzung des Bodens........................................................................14<br />
3.2. Schutz des Orts- und Landschaftsbildes ....................................................................14<br />
3.3. Organisation des Verkehrs .........................................................................................15<br />
3.4. Baulinie (nicht Gegenstand des <strong>Bebauungsplan</strong>s).....................................................15<br />
3.5. Koordination................................................................................................................15<br />
3.5.1 Übereinstimmung mit den Zielen des Bundesgesetzes über die Raumplanung .15<br />
3.5.2 Kantonaler Richtplan Basel-Stadt........................................................................16<br />
3.5.3 Leitbild der Gemeinde <strong>Riehen</strong> .............................................................................16<br />
3.5.4 Kommunaler Richtplan Gemeinde <strong>Riehen</strong> ..........................................................16<br />
4. Mehrwertabgabe ........................................................................................................16<br />
5. Auswirkungen auf die Umwelt .................................................................................17<br />
5.1. Lärm............................................................................................................................17<br />
5.2. Naturschutz und ökologischer Ausgleich....................................................................17<br />
5.3. Naturinventar ..............................................................................................................17<br />
5.4. Versickerung, Regenwassernutzung ..........................................................................18<br />
5.5. Energie .......................................................................................................................18<br />
5.5.1 Energieträger .......................................................................................................18<br />
5.5.2 Energieverbrauch ................................................................................................18<br />
5.5.3 Photovoltaik .........................................................................................................18<br />
5.6. Radon .........................................................................................................................18<br />
5.7. Für den <strong>Bebauungsplan</strong> nicht relevante Umweltthemen ............................................18<br />
6. Bericht über das Planungsverfahren nach Bau- und Planungsgesetz ...............19<br />
6.1. Anwohner....................................................................................................................19<br />
6.2. Erarbeitung des <strong>Bebauungsplan</strong>s...............................................................................19<br />
6.3. Vorprüfungsverfahren (§ 108 BPG) ............................................................................19<br />
6.3.1 Behandlung in der Sachkommission Siedlung und Landschaft...........................21<br />
6.4. Öffentliche Planauflage...............................................................................................21<br />
6.4.1 Publikation ...........................................................................................................21<br />
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6.4.2 Einsprachen.........................................................................................................22<br />
6.4.3 Stellungnahme des Gemeinderates zu den Einsprachen....................................23<br />
6.5. Planfestsetzung durch den Einwohnerrat ...................................................................23<br />
6.5.1 Behandlung in der Sachkommission Siedlung und Landschaft...........................23<br />
6.5.2 Behandlung im Plenum........................................................................................23<br />
6.5.3 Planfestsetzungsbeschluss .................................................................................23<br />
6.5.4 Publikation ...........................................................................................................23<br />
6.5.5 Referendum gegen den Beschluss......................................................................23<br />
6.5.6 Rekurse gegen den Beschluss ............................................................................23<br />
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1. Einleitung<br />
1.1. Ausgangslage<br />
Mit dem <strong>Bebauungsplan</strong> sollen Erweiterungs- und Neubauten des bestehenden Altersund<br />
Pflegeheims Dominikushaus ermöglicht werden. Mit einem Alters- und Pflegeheim<br />
ist eine Nutzung vorgesehen, die im öffentlichen Interesse steht. Da der Anteil an älteren<br />
Menschen in unserer Gesellschaft steigt, besteht auch für Pflegeplätze eine steigende<br />
Nachfrage.<br />
Das Areal des <strong>Bebauungsplan</strong>s besteht aus den 5 Parzellen RE 117, 125, 132, 138,<br />
164 (Teilbereich). Die Parzellen RE 117, 125 und 138 sind im Eigentum der Stiftung<br />
Dominikushaus. Die Parzellen RE 132 und 164 befinden sich im Eigentum der Kommunität<br />
Diakonissenhaus. Die Stiftung Dominikushaus beabsichtigt, an ihrem heutigen<br />
Standort das bestehende Alters- und Pflegeheim Dominikushaus zu einem modernen<br />
Seniorenzentrum auszubauen. Hierfür sind Erweiterungs- und Neubauten geplant. Zusätzlich<br />
werden 2 Wohngebäude für Alterswohnungen mit einem unterirdischen Parkhaus<br />
angeschlossen. Südlich des Moosrains, auf einem Teil der Parzelle RE 164, wird<br />
eine Freihaltezone erlassen.<br />
Das am Hang gelegene Areal liegt im Quartier "Moos" zwischen der Albert Oeri-<br />
Strasse und dem Chrischonaweg. Gemäss Zonenplan ist die Parzelle des alten Dominikushauses<br />
(RE 117) der Zone 2a zugeordnet und übersteigt schon heute mit einer<br />
Ausnützungsziffer (AZ) von 0.86 die vorgesehene AZ der Zone 2a von 0.6. Die Parzellen<br />
RE 125, 132, 138, 164 befinden sich im Geltungsbereich des <strong>Bebauungsplan</strong>s 86<br />
Ziff. 3, 5 + 6 (es gilt eine Bebauungsziffer von 17% bis 25% - dies ergibt eine realisierbare<br />
AZ von 0.475). Hier sind Erweiterungsbauten und die beiden Alterswohnhäuser<br />
mit einer Tiefgarage geplant. Für das Projekt ist eine Neuparzellierung vorgesehen.<br />
Da die Realisierung des Projekts mit seinen Erweiterungen und Neubauten eine höhere<br />
Nutzung als in der zulässigen Zone 2a und des <strong>Bebauungsplan</strong>s Nr. 86 bedeutet, ist<br />
auf dem gesamten Areal ein <strong>Bebauungsplan</strong> 1 gemäss § 101 des Bau- und Planungsgesetzes<br />
(BPG) notwendig. Dieser ermöglicht eine höhere Ausnutzung und eine qualitativ<br />
gute Bebauung der Parzellen.<br />
Mit dem vorliegenden <strong>Bebauungsplan</strong> wird die zulässige Bebauung und Erschliessung<br />
sehr viel konkreter festgelegt, als dies der Zonenplan kann. Damit kann eine gute Bebauung<br />
gewährleistet werden. Zudem sind im <strong>Bebauungsplan</strong> Vorschriften zu Energie<br />
und Umwelt enthalten, wie beispielsweise die Anschlusspflicht ans Fernwärmenetz der<br />
Gemeinde.<br />
1.2. Anliegen des Stiftungsrats: Standort und zukünftiges Nutzungskonzept<br />
Die Trägerschaft des Dominikushauses (DOH) ist eine private, gemeinnützige Stiftung.<br />
Das Alters- und Pflegeheim arbeitet gemäss den kantonalen Vorgaben nach betriebswirtschaftlichen<br />
Kriterien, ist jedoch nicht gewinnorientiert. Die Institution, die dem Verband<br />
der gemeinnützigen Alters- und Pflegeheime VAP angeschlossen ist, ist seit Jahren<br />
von Kanton und Krankenkassen als Pflegeeinrichtung anerkannt. Die Betriebsbe-<br />
1 Bebauungspläne sollen gemäss § 101 in begrenzten Gebieten bessere Bebauungen gewährleisten als die baurechtliche<br />
Grundordnung oder die Koordination der Nutzungsplanung erleichtern.<br />
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willigung ist an Auflagen gebunden, so müssen die Kriterien „Grundangebot und Basisqualität<br />
in Alters- und Pflegeheimen (2006)“ eingehalten werden.<br />
Das APH Dominikushaus ist mittlerweile über 40 Jahre alt. Auch wenn es gut unterhalten<br />
ist, entspricht es nicht mehr den heutigen Anforderungen. Ursprünglich als Altersheim<br />
konzipiert, hat es sich - nachfragebedingt - zu einem Pflegeheim entwickelt. Vieles<br />
am Haus und der Infrastruktur hat das Ende der Nutzungszeit erreicht. Enge Zimmer,<br />
fehlende Duschen, fehlende Aufenthaltsräume auf den Stockwerken und zu kleine<br />
und zu wenige Lifte sind nur einige Beispiele dafür. Die heutigen und zukünftigen Anforderungen<br />
können ohne strukturelle Erneuerungen nicht mehr erfüllt werden.<br />
Heute bietet das APH Dominikushaus 77 Bewohnerinnen und Bewohnern ein Zuhause,<br />
diese Grösse ist an der unteren Grenze der Tragbarkeit. Aus betriebswirtschaftlicher<br />
Sicht muss ein Pflegeheim zwischen minimal 80 und 110 Zimmer umfassen, geplant<br />
sind rund 94 Zimmer. Als sogenanntes Vertragsheim soll das APH Dominikushaus<br />
auch in Zukunft mit allen Zimmern auf der Pflegeheimliste des Kantons Basel-<br />
Stadt vertreten sein und zudem von kantonalen Bausubventionen profitieren können.<br />
Eine Studie von 2003 zeigt, dass für die Sicherung eines tragfähigen Betriebs Erweiterungsbauten<br />
zwingend notwendig sind. Die Trägerschaft hält am bisherigen Standort<br />
fest. Die Lage an der Albert Oeri-Strasse ist einmalig und steht für gehobenes Wohnen.<br />
Dort ist das APH Dominikushaus seit über 40 Jahren fest verwurzelt, die Dominikanerinnen<br />
sind mit dem Standort spirituell verbunden (auf dem Grundstück stand<br />
schon vor dem Dominikushaus die Herz Jesu-Kapelle). Zudem ist die Stiftung auch<br />
Landeigentümerin. Die Lage der Bebauung im Siedlungsgebiet, die Erschliessung des<br />
Areals und die kurze Distanz zu Dorf und Naherholungsgebiet sind beste Voraussetzungen<br />
für einen hochwertigen Pflegeheimbetrieb und eine gute Wohnqualität der<br />
Wohnbauten. Der Ersatzbau vereinfacht zudem die organisatorischen Prozesse massgeblich.<br />
Die Stiftung realisiert mit dem geplanten Bauvorhaben ein Gesamtkonzept, das ein<br />
selbstbestimmtes Leben auch im hohen Alter und bei zunehmender Hilfs- und Pflegebedürftigkeit<br />
ermöglicht. An guter Lage, welche von Bewohnenden wie Angehörigen<br />
geschätzt wird, soll ein umfassendes Angebot für den dritten Lebensabschnitt entstehen.<br />
In Anbindung ans Alters- und Pflegeheim soll eigenständiges Wohnen im Alter in<br />
Form von Seniorenwohnungen mit Dienstleistungsangebot nach Wahl möglich sein.<br />
Die geplanten 24 Seniorenwohnungen sollen auch im Bauverlauf eine ideale Rochademöglichkeit<br />
für die Heimbewohnerinnen und -bewohner ohne Reduktion des Bettenangebots<br />
bieten.<br />
Das Wohnangebot im Alters- und Pflegeheim soll für pflegebedürftige Bewohnende 94<br />
Einzelzimmer mit eigenem Bad und Balkon bieten. Mit kleinen, überschaubaren Wohngruppeneinheiten<br />
sollen Sicherheit und Geborgenheit vermittelt und die Autonomie der<br />
Bewohnerinnen und Bewohner gefördert werden. Die Integration spezieller Demenzwohngruppen<br />
mit grosszügigem Aussenbereich soll das Pflegeangebot zusätzlich erweitern.<br />
Zudem hat die Spiritualität weiterhin einen hohen Stellenwert; die Kapelle soll erhalten<br />
und öffentlich zugänglich gemacht werden.<br />
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1.3. Öffentliches Interesse durch ausgewiesener Pflegeheimbedarf<br />
Der vom APH Dominikushaus vorgesehene Ausbau um 17 Pflegeheimplätze deckt einen<br />
Teil der Versorgungslücke, welche in <strong>Riehen</strong> und Bettingen aufgrund der demografischen<br />
Entwicklung in einigen Jahren eintreten wird. Als Planungsgrundlage für die<br />
Anzahl Pflegeheimplätze dient im Kanton Basel-Stadt folgende Berechnung: Es wird<br />
davon ausgegangen, dass 22% der über 80-jährigen Einwohnerinnen und Einwohner<br />
einen Pflegeheimplatz benötigen werden. Per Ende 2011 lebten 1907 über 80-jährige<br />
Einwohnerinnen und Einwohner in den Gemeinden <strong>Riehen</strong> und Bettingen. Das entspricht<br />
rechnerisch einem Pflegeplatzbedarf von 419 Betten. Zurzeit verfügen die Gemeinden<br />
<strong>Riehen</strong> und Bettingen über 335 Pflegeheimplätze in sechs Pflegeheimen: Alters-<br />
und Pflegeheim Wendelin, Alters- und Pflegeheim Dominikushaus, Altersheimund<br />
Pflegeheim Humanitas, Feierabend- und Pflegeheim St. Chrischona, Pflegeheim<br />
der Adullam-Stiftung, Pflegewohngruppen <strong>Riehen</strong> Dorf des Sternenhofs. Damit ist der<br />
Bedarf nicht gedeckt, zumal in den kommenden fünf Jahren mit einer 5-prozentigen<br />
Zunahme der betagten Bevölkerung gerechnet wird. Aufgrund der Zunahme der Lebenserwartung<br />
wird davon ausgegangen, dass die Bevölkerungsgruppe der 80+ Jährigen<br />
weiterhin wachsen wird. Durch Neu- und Ausbauprojekte verschiedener Trägerschaften<br />
von stationären Pflegeinrichtungen bis zum Jahr 2015 können zusätzlich 47<br />
Pflegeheimbetten in der Gemeinde <strong>Riehen</strong> geschaffen werden.<br />
Ausbauprojekte<br />
Pflegeheimplätze Erhöhung Planungshorizont<br />
bestehend<br />
Kapazität<br />
APH Wendelin 68 16 2013<br />
APH Humanitas 90 10 2014<br />
Pflegeheim Adullam Stiftung,<br />
60 20 2015<br />
Standort <strong>Riehen</strong><br />
APH Dominikushaus 77 17 2015<br />
Tabelle 1:<br />
Vorhaben in <strong>Riehen</strong>. Quelle: Regierungsrat Basel-Stadt (7.9.11): Ratschlag betreffend Bausubventionen<br />
an den Neubau Alterszentrum Burgfelderhof; ergänzt mit dem Alters- und<br />
Pflegeheim Wendelin<br />
Die betagten Menschen in <strong>Riehen</strong> haben ein ausgeprägtes Bedürfnis, im angestammten<br />
Umfeld zu bleiben. Um eine realistische Wahlfreiheit des Heimplatzes zu ermöglichen,<br />
ist ein leichter Überhang von ca. 20 Plätzen (5%) Pflegeheimbetten erforderlich.<br />
Es ist ausserdem erwünscht, dass pflegebedürftige Angehörige mit Wohnsitz in anderen<br />
Kantonen zukünftig die Möglichkeit haben, in der Nähe ihrer Kinder oder anderen<br />
Verwandten in <strong>Riehen</strong> einen Pflegeplatz zu erhalten. Bei der jetzigen, sehr knapp bemessenen<br />
Anzahl von Pflegeplätzen werden diesbezügliche Anfragen sehr restriktiv<br />
gehandhabt. Auch die neue Spitalfinanzierung, welche am 1. Januar 2012 in Kraft getreten<br />
ist, erhöht den Druck auf die Pflegeheimkapazitäten. Die kürzere Aufenthaltsdauer<br />
in den Spitälern führt dazu, dass die Menschen schneller und in einem fragileren<br />
körperlichen Zustand in ein Pflegeheim übertreten müssen. Damit auch dann flexibel<br />
reagiert werden kann und ein Platz in einem <strong>Riehen</strong>er Pflegeheim möglich ist, sind die<br />
zusätzlich geplanten Pflegeheimbetten zwingend.<br />
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1.4. Pflegeheim auch für demenzkranke Menschen<br />
Das APH Dominikushaus sieht 14 der neuen Pflegeplätze für Betreuung von Demenzkranken<br />
Menschen vor mit der Option, eine weitere Abteilung für die spezifischen Bedürfnisse<br />
Demenzkranker einzurichten. Damit berücksichtigt das APH Dominikushaus<br />
als einzige Pflegeheimträgerschaft in <strong>Riehen</strong> den Notstand in diesem Bereich. Laut<br />
Alzheimervereinigung ist in den nächsten Jahren ein überproportionaler Zuwachs an<br />
demenzkranken Menschen zu erwarten, dies im Zusammenhang mit der steigenden<br />
Lebenserwartung. 40 Prozent der Demenzkranken benötigen einen Pflegeplatz. Die<br />
stationäre Pflege von demenzkranken Menschen erfordert in vielen Fällen einen besonderen,<br />
geschützten Rahmen und eine auf die Bedürfnisse der Kranken abgestimmte<br />
Wohnform. Das APH Dominikushaus greift als einzige Trägerschaft mit Ausbauplänen<br />
eine Notwendigkeit auf, welche sich bereits seit Jahren deutlich zeigt, aber in <strong>Riehen</strong><br />
noch wenig ernst genommen wird. In der Gemeinde <strong>Riehen</strong> werden nur in den<br />
Pflegewohngruppen des Sternenhofs 28 demenzgerechte Pflegeplätze angeboten. Die<br />
Wartezeit auf einen Platz in den Wohngruppen <strong>Riehen</strong> Dorf beträgt zurzeit 8 bis 18<br />
Monate. Besonders für betagte Ehepaare ist dies ein unerträglicher Zustand: Entweder<br />
geht die lange Wartezeit zuhause bis an die Grenzen der Belastbarkeit oder der Besuchsweg<br />
ins Felix-Platter-Spital in der Stadt. Für Pflegebedürftige, die einen geschützten<br />
Rahmen benötigen, gibt es in <strong>Riehen</strong> eindeutig zu wenig Alternativen.<br />
Ein weiterer Trend, den die Trägerschaft Dominikushaus aufgreift und mit dem Pflegeheimbetrieb<br />
verbindet, ist der Wunsch von noch nicht pflegebedürftigen Senioren nach<br />
„Servicewohnungen“. Darunter sind hindernisfreie 2- bis 3-Zimmerwohnungen für betagte<br />
Menschen in unmittelbarer Nähe zu einem Pflegeheim zu verstehen. Pflegedienstleistungen,<br />
Mahlzeiten, Reinigung, Abwartsleistungen und soziale Kontaktmöglichkeiten<br />
werden bei Bedarf angeboten. Nur wenn der ganze Service aus einer Hand<br />
erbracht wird, bedeutet dies für die Bewohnerinnen und Bewohner eine echte Entlastung.<br />
Es vereinfacht den Bewohnerinnen und Bewohnern die Organisation der benötigten<br />
Unterstützung und erhöht das lebensnotwendige Gefühl von Sicherheit. In den heute<br />
bestehenden Alterssiedlungen in der Gemeinde sind die Bewohnerinnen und Bewohner<br />
mit verschiedenen Dienstleistungserbringern konfrontiert, was für betagte<br />
Menschen eine Schwierigkeit und damit eine Nutzungshürde darstellt.<br />
1.5. Standortwahl<br />
Das APH Dominikushaus geniesst hohe Akzeptanz bei den Einwohnerinnen und Einwohnern<br />
der Gemeinde. Der Standort wird von den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen<br />
als zum „Dorf gehörend“ empfunden. Alte Menschen schätzen es, am Leben<br />
teilzuhaben und dazuzugehören. Die Lage mit Ausblick und vor allem auch die Ruhe<br />
im Quartier werden sehr geschätzt. Trotzdem liegt das Gelände nicht in unmittelbarer<br />
Nähe der Alterseinrichtungen im Ortskern. Mit der Neuerstellung des Geriatriespitals<br />
und dem dazugehörenden Pflegeheim der Stiftung Adullam verstärkt sich die Konzentration<br />
von Alterseinrichtungen im Dorfkern. Der Standort des APH Dominikushaus ist<br />
insofern günstig, als dass die Konzentration von Altersangeboten im Ortskern nicht<br />
weiter verstärkt wird. Die dezentralere Anordnung von Alters- und Pflegeheimen fördert<br />
die soziale Durchmischung <strong>Riehen</strong>s, was im Interesse der Gemeinde ist.<br />
Für Besucherinnen und Besucher, welche in der Regel ebenfalls nicht mehr ganz jung<br />
sind, spielt die Anbindung an den öffentlichen Verkehr eine wichtige Rolle. Bisher stellen<br />
sich dabei zwei Nachteile. Einer davon würde mit dem neuen Projekt behoben: Um<br />
den jetzigen Eingang des Pflegeheims zu Fuss zu erreichen, verlassen ÖV-<br />
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Benutzerinnen und Benutzer den Bus an der Haltestelle „Dominikushaus“. Der Weg<br />
führt den Hang aufwärts, was für alte Menschen mit Gehhilfen beschwerlich ist. Durch<br />
die Verlegung des Pflegeheim-Haupteingangs an den Chrischonaweg kann künftig die<br />
Haltestelle „Moosrain“ genutzt werden. Zu Fuss wird das Pflegeheim ebenerdig erreicht.<br />
Leider fahren am Sonntag keine Busse der entsprechenden Linien. Dies wird<br />
nicht nur von Pflegeheimbesucherinnen und -besuchern schmerzlich vermisst. Im Interesse<br />
aller Einwohnerinnen und Einwohner des Quartiers wäre hier eine Lösung mit<br />
den BVB anzustreben.<br />
1.6. Erarbeitung des Bebauungskonzepts<br />
Der nun vorliegende <strong>Bebauungsplan</strong> basiert auf einem Bebauungskonzept, welches ab<br />
2008 in zwei Phasen erarbeitet und während seiner Bearbeitung von der Ortsbildkommission<br />
anhand von Plan- und Modellgrundlagen begutachtet und begleitet wurde. In<br />
einer ersten Sichtung wurde die Machbarkeitsstudie der Ortsbildkommission<br />
(09.03.2010 und 18.05.2010), dem Gemeinderat (22.06.2010) sowie der Anwohnerschaft<br />
(22.06./23.06.2010) vorgestellt. Die darauf eingegangenen Rückmeldungen<br />
wurden für die Weiterentwicklung miteinbezogen.<br />
In zweiter Sichtung wurden die Überarbeitung der Machbarkeitsstudie und deren Weiterentwicklung<br />
zum Vorprojekt präsentiert; zuerst in der Ortsbildkommission<br />
(17.08.2010) und nachfolgend im Gemeinderat (17.08.2010).<br />
Der Sachkommission für Siedlung und Landschaft wurde das Projekt am 23. August<br />
und am 11. Oktober 2010 vorgestellt, den Anwohnenden am 14. September 2010.<br />
Abschliessend erteilte der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 19. Oktober 2010 der<br />
Abteilung Hochbau und Planung offiziell den Auftrag, die Erarbeitung des <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />
an die Hand zu nehmen.<br />
1.7. Bebauungskonzept<br />
Die Bauvolumen des Bereichs Ersatzneubau APH orientieren sich zum einen am Baubestand,<br />
zum anderen an der Optimierung der inneren Organisation. Zentrales Element<br />
ist die Realisierung eines neuen standardisierten Einbettzimmers mit 16 m 2 Nettowohnfläche<br />
sowie eines pflegetauglichen individuellen Sanitärbereichs. Ein privater<br />
Aussenraum (Balkon) und ein aufgewerteter Eingangsbereich mit Mikroküche runden<br />
das zeitgemässe Wohnangebot ab.<br />
Zu dessen Umsetzung, der Integration der erforderlichen Aufenthalts- und Aktivierungszonen<br />
sowie der benötigten Pflegeinfrastruktur wird das statische Gerüst der bestehenden<br />
Bauten 1-3 bis auf Niveau 0 rückgebaut und ersetzt. Dies ermöglicht nebenbei<br />
die integrative Beantwortung der Auflagen zu Erdbebensicherheit, Brandschutz<br />
und Fluchtweggestaltung sowie einer nachhaltigen Energieversorgung mit entsprechendem<br />
Wärmeschutz.<br />
Der Erweiterungsbereich des Bauvorhabens sieht einen neuen Kopfbau am Chrischonaweg<br />
vor. Dieser deckt die Raumbedürfnisse für Empfang und Anlieferung, Grossküche<br />
und Lager sowie die Verwaltung ab. Eine ebenfalls neue Querachse verbindet den<br />
Neubau mit den umgebauten Volumen. Alle Baukörper des Pflegeheimbereichs sind<br />
zur organisatorischen Optimierung und Entflechtung der Verkehrsflüsse auf den Ni-<br />
März 2012 IB/Os/Pu Seite 8 von 23
veaus 1-3 durchgängig verbunden.<br />
Die Qualität des Aussenraums wird durch die Niveauanpassung und Vergrösserung<br />
des bestehenden Innenhofs sowie der Zuordnung halböffentlicher Nutzungen wie dem<br />
grosszügig dimensionierten Café und der architektonisch wertvollen Kapelle gesteigert.<br />
Zusätzlich schaffen zwei grosse Dachgärten Bewegungsraum für die Bewohnerinnen<br />
und Bewohner der Spezialabteilungen für Demenzbetroffene.<br />
Für die Bewohnenden resultiert der Umbau in ein Wohnumfeld, das ein optimales<br />
Gleichgewicht zwischen Privatheit und Gemeinschaftlichkeit, moderner Pflegeinfrastruktur<br />
und behaglichem Zuhause an einer der attraktivsten Wohnlagen <strong>Riehen</strong>s bieten<br />
kann.<br />
Zum unter Punkt 1.2 angesprochenen Konzept trägt die beabsichtigte Realisierung<br />
zweier Mehrfamilienhäuser mit je 12 Seniorenwohnungen bei. Diese mit Haus 4 und 5<br />
bezeichneten Bauten sind als östliche Erweiterung ans Pflegeheim entlang der Albert<br />
Oeri-Strasse geplant; das dafür benötigte Land kann im Baurecht übernommen werden.<br />
Die beiden flächigen, in der Höhe rückgestaffelten Baukörper orientieren sich südseitig<br />
am Verlauf der Stufenrainkante und zeichnen die vertikale Entwicklung des Geländes<br />
nach. Beide Bauten sind hauptgeschossig über eine witterungsgeschützte Promenade<br />
auf Niveau 2 direkt an die halböffentlichen Bereiche (Café) des Pflegeheims angeschlossen.<br />
Attika- und Sockelgeschosse sowie AEH sind je über einen Lift erreichbar.<br />
Die ost- und westseitig ausgerichteten 2-3-Zimmerwohnungen verfügen über marktübliche<br />
Wohnflächen, mittels eines Halbzimmers individualisierbare Grundrisslösungen<br />
und grosszügig bemessene Aussenräume. Mit eigenem AEH-Platz und hinzu buchbaren<br />
Dienstleistungen aus dem Angebot des APHs richtet sich das im mittleren bis gehobenen<br />
Segment angesiedelte Mietangebot an ein Zielpublikum, das den dritten Lebensabschnitt<br />
an attraktiver Lage ohne die ortsübliche Unterhaltsbelastung einer flächenintensiven<br />
Immobilie geniessen möchte.<br />
Der Bauablauf sieht als Erstes die Realisierung des Infrastrukturkopfbaus Haus 3 vor.<br />
Parallel dazu beginnen die Arbeiten an Haus 4 + 5, gefolgt vom Ersatzneubau des<br />
Hauses 3. Während des Umbaus des APHs dienen Haus 4 + 5 als Rochadebauten zur<br />
Unterbringung der Bewohnerinnen und Bewohner der Häuser 1 und 2, welche als Letzte<br />
ersetzt werden. Dazu werden die Bauten 4 + 5 ab Ausbauphase provisorisch mit<br />
den nötigen Pflegeinfrastrukturen ausgerüstet und nach Umbauabschluss für die endgültige<br />
Wohnnutzung fertig gestellt.<br />
2. <strong>Bebauungsplan</strong> und <strong>Bebauungsplan</strong>vorschriften<br />
2.1. Einleitung<br />
Mit dem <strong>Bebauungsplan</strong> gemäss § 101 des Bau- und Planungsgesetzes wird ermöglicht,<br />
dass Alters- und Pflegeplätze sowie Alterswohnungen entstehen. Zudem wird eine<br />
gute Bebauungsqualität sichergestellt. Im Weiteren legt der <strong>Bebauungsplan</strong> eine<br />
Freihaltezone für den Perimeter C fest. Diese gilt als Ausgleich für die dichte Bebauung<br />
auf Perimeter A und B. Mit der Freihaltezone sollen auch der Garten des schützenswerten<br />
Gebäudes „Moosrain“ sowie der östliche Teil des Stufenrains bewahrt werden.<br />
März 2012 IB/Os/Pu Seite 9 von 23
Mit dem <strong>Bebauungsplan</strong> und den Bebauungsvorschriften legt der Einwohnerrat die Bebauung<br />
konkreter als im Zonenplan fest, jedoch nicht so genau, wie das Projekt bereits<br />
gemäss Projektdokumentation und Modell ausgearbeitet wurde. Für das später folgende<br />
Baubewilligungsverfahren bzw. die detaillierte Bauprojektierung ist ein angemessener<br />
Planungsspielraum zu gewähren, damit der <strong>Bebauungsplan</strong> nicht wegen Detailkorrekturen<br />
nochmals dem Einwohnerrat vorgelegt werden muss. Der <strong>Bebauungsplan</strong> und<br />
die Bebauungsvorschriften legen stufengerecht soviel fest, wie aus planerischer Sicht<br />
nötig ist. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens wird dann das definitive Projekt<br />
noch im Detail beurteilt (z.B. gute Gesamtwirkung der Architektur, der Materialien).<br />
2.2. Erläuterung des <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />
Die Vorlage besteht aus den Bebauungsplänen und den <strong>Bebauungsplan</strong>vorschriften.<br />
Im <strong>Bebauungsplan</strong> sind die Baufelder und die maximalen Gebäudeprofile für die Gebäude<br />
sowohl im Grundriss wie auch im Schnitt präzis festgelegt. Die Baufelder lassen<br />
für die Stellung der Bauten gemäss Projekt einen vergleichweise geringen Planungsspielraum<br />
zu, weil das Bebauungskonzept mit der Ortsbildkommission aufgrund der<br />
besonderen Hangsituation anhand von Plänen und des Modells 1:500 bereits sehr detailliert<br />
festgelegt wurde.<br />
Der <strong>Bebauungsplan</strong> gliedert sich in drei Perimeter (A, B und C) und vier Baufelder (1,<br />
2, 3 und 4).<br />
- Perimeter A bezieht sich auf die Parzellen RE 117, 125, 132 und deckt mit den<br />
Baufeldern 1, 2 und 3 den Bereich des Alters- und Pflegeheims ab.<br />
- Perimeter B bezieht sich auf Anteile der Parzellen RE 132 und 164, die nach Erwerb<br />
zu einer neuen Parzelle mutiert werden, und deckt mit dem Baufeld 4 den<br />
Bereich Seniorenwohnungen ab.<br />
- Perimeter C bezieht sich auf den unteren Teil der Parzelle RE 164 und beinhaltet<br />
eine Freihaltezone.<br />
Die dem <strong>Bebauungsplan</strong> zugrunde liegende Vorprojektstudie wird dazu als orientierender<br />
Planinhalt dargestellt. Dabei ist ersichtlich, dass die Baufelder in jeder Dimension<br />
eine Maximalabweichung von 0.5 Metern zulassen. Bei gewissen Bereichen, wo die<br />
Gebäudelage besonders kontrovers diskutiert und ausgehandelt wurde, fallen Baufeldgrenze<br />
und Aussenkante gemäss Vorprojektstudie zusammen.<br />
Zusätzlich werden dem <strong>Planungsbericht</strong> zur Illustration Modellfotos (Planungsstand<br />
August 2010) beigefügt.<br />
Die Lage der Erschliessung und Parkierung sowie der Entsorgung wird im <strong>Bebauungsplan</strong><br />
konzeptionell dargestellt, im Baubewilligungsverfahren kann deren Lage aber<br />
noch angepasst werden, ohne dass der Einwohnerrat zustimmen muss oder eine Ausnahmebewilligung<br />
nötig wird.<br />
2.3. Erläuterung der <strong>Bebauungsplan</strong>vorschriften<br />
Die Vorschriften zum <strong>Bebauungsplan</strong> (kursive Schrift) werden im Folgenden erläutert<br />
(normale Schrift).<br />
Für das im Plan Nr. 117.01.001 gekennzeichnete Gebiet Perimeter A-C werden fol-<br />
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gende Bauvorschriften erlassen:<br />
Nutzung und Bebauung<br />
a) In Perimeter A sind der Bau und der Betrieb eines Alters- und Pflegeheims zulässig.<br />
Im Perimeter B ist der Bau von Wohnungen zulässig, die organisatorisch und<br />
räumlich dem Alters- und Pflegeheim zugeordnet sind. In Perimeter C sind keine<br />
Bauten zulässig.<br />
Erläuterung:<br />
Da es sich bei Alters- und Pflegeheimplätzen um eine Nutzung handelt, die im öffentlichen<br />
Interesse steht, wird im <strong>Bebauungsplan</strong> ein für Hanglagen vergleichsweise<br />
hohes Nutzungsmass zugelassen. Die geplante Ausnützungsziffer ermöglicht<br />
den Pflegebetrieb nach betriebswirtschaftlichen Kriterien. Die Wohnungen sind infrastrukturell<br />
an das Alters- und Pflegeheim angebunden und ergänzen damit das<br />
Angebot auf dem Seniorencampus.<br />
Die Freihaltezone im Perimeter C dient als Ausgleich für die dichte Bebauung auf<br />
Perimeter A+B. Zudem dient sie dem Landschaftsschutz und erhält den Garten des<br />
schützenswerten Gebäudes „Moosrain“. Der Grossteil der Freihaltezone liegt auf<br />
der Baurechtsparzelle RE 2527. Von der Freihaltezone kann das zulässige Nutzungsmass,<br />
welches nicht vom Gebäude Moosrain beansprucht wird, im Rahmen<br />
des <strong>Bebauungsplan</strong>s soweit möglich auf andere Parzellenbereiche oder angrenzende<br />
Parzellen transferiert werden.<br />
b) Im Perimeter A ist eine Bruttogeschossfläche von 5'650 m2 zulässig. Im Perimeter<br />
B ist eine Bruttogeschossfläche von 1’950 m2 zulässig. Wärmedämmstärken, die<br />
über das vom Energiegesetz vorgeschriebene Mass hinausgehen, werden nicht<br />
der Bruttogeschossfläche (BGF) angerechnet.<br />
Erläuterung:<br />
Die Bruttogeschossfläche (BGF) wird nach § 8 Absätze 1-3 Bau- und Planungsgesetz<br />
gerechnet. Natürlich belichtete und beheizte Untergeschossflächen werden<br />
hälftig angerechnet, sofern sie 50% der oberirdisch überbaubaren Grundstücksfläche<br />
überschreiten. Unbeheizte und unbelichtete Untergeschossflächen werden nicht<br />
zur Bruttogeschossfläche gerechnet. Die Definition unterirdischer Geschossflächen<br />
richtet sich nach § 8 Absatz 6 BPG. Wenn mit einer zusätzlichen Wärmedämmung<br />
über das vom Energiegesetz geforderte Mass hinausgegangen wird, um beispielsweise<br />
den Minergie-P Standard (für die Seniorenwohnungen) zu erreichen, soll dies<br />
nicht auf Kosten der Nutzfläche gehen.<br />
c) Im Baufeld 1 und 2 sind 3 Vollgeschosse zulässig. Im Baufeld 3 sind am Chrischonaweg<br />
3 Vollgeschosse, an der Albert Oeri-Strasse 2 Vollgeschosse zulässig. Im<br />
Baufeld 4 sind 1 Vollgeschoss und 1 talseitig zurückgesetztes Dachgeschoss zulässig.<br />
d) In sämtlichen Baufeldern sind Sockelgeschosse zulässig, welche talseitig bzw. zum<br />
Innenhof in Baufeld 3 als Vollgeschoss in Erscheinung treten dürfen. In allen Baufeldern<br />
werden die Flächen im Sockelgeschoss nicht an die Bruttogeschossfläche<br />
angerechnet.<br />
März 2012 IB/Os/Pu Seite 11 von 23
Erläuterung:<br />
Als Sockelgeschoss gilt das jeweils unterste Geschoss, welches belichtete und/oder<br />
beheizte Untergeschossflächen enthält und aufgrund der Hanglage teilweise im Erdreich<br />
versenkt ist. Diese Flächen werden im Sinne von § 8 Absatz 4 lit. b) BPG gemäss<br />
Bauinspektorat nicht an die BGF angerechnet.<br />
e) Die Hauptbauten sind in den gemäss <strong>Bebauungsplan</strong> festgesetzten maximalen<br />
Baufeldern 1, 2, 3 und 4 zu errichten und dürfen diese nicht überschreiten.<br />
f) Die Hauptbauten müssen nicht parallel zu den Baulinien errichtet werden.<br />
Erläuterung:<br />
Gemäss § 31 des Bau- und Planungsgesetzes müssen Bauten parallel zur Baulinie<br />
errichtet werden. Da alle Gebäude der Perimeter A + B aufeinander orthogonal ausgerichtet<br />
sind, ergibt sich für das Eingangsgebäude in Baufeld 3 am Chrischonaweg<br />
eine geringfügige Abweichung von der Baulinie, ebenso bei der Albert Oeri-Strasse.<br />
g) Die Balkone müssen innerhalb der Baufelder vorgesehen werden. Vordächer dürfen<br />
das Baufeld 3 um max. 2 m in der Tiefe überragen.<br />
Erläuterung:<br />
Das 2 m tiefe Vordach am Eingangsgebäude darf die Baulinie überragen.<br />
h) Die maximalen Gebäude- und Dachhöhen richten sich nach den im <strong>Bebauungsplan</strong><br />
pro Baufeld definierten Baufeldhöhen in M.ü.M. Die maximalen Baufeldhöhen dürfen<br />
durch Solaranlagen, Liftüberfahrten, andere notwendige technische Installationen<br />
überschritten werden. Im Baufeld 1 und im südlichen Teil des Baufelds 3 ist je<br />
ein Dachgarten zulässig. Im Bereich der Dachgärten dürfen die maximalen Baufeldhöhen<br />
auch durch fix installiertes Mobiliar der Dachgärten und durch Geländer<br />
überschritten werden.<br />
Erläuterung:<br />
Der Dachgarten ist als Aussenraum für die Bewohnenden des Heims vorgesehen.<br />
i) Eingeschossige Nebenbauten bis maximal 3.0 m Höhe ab neuem Terrain wie Velounterstände,<br />
Gartenschöpfe, Unterstände für Abfallcontainer, Einfahrten zur unterirdischen<br />
Autoeinstellhalle sind zugelassen und werden nicht der Bruttogeschossfläche<br />
angerechnet. Die Nebenbauten dürfen ausserhalb der Baufelder erstellt<br />
werden. Sie müssen sich in die Gesamtkonzeption gut einfügen.<br />
j) Dachgeschosse dürfen fassadenbündig ausgebildet werden. Alle Hauptbauten sind<br />
mit Flachdächern auszubilden.<br />
Erläuterung:<br />
Die Dachflächen der Baufelder 2 und 3 (im Bereich Kopfbau) können zur Platzierung<br />
von Solaranlagen genutzt werden.<br />
k) Bei der Material- und Farbgebung ist die Gesamtkonzeption zu berücksichtigen.<br />
Erläuterung:<br />
Für eine gute Gesamtwirkung der Bebauung ist eine Gesamtkonzeption der Materialwahl<br />
und Farbgebung von hoher Bedeutung. Es ist daher die Ortsbildkommission<br />
März 2012 IB/Os/Pu Seite 12 von 23
vor der Baueingabe einzubeziehen.<br />
Aussenraum<br />
l) Mit dem Baubegehren ist ein Umgebungsgestaltungs- und Bepflanzungsplan, der<br />
auch Aussagen über die Terraingestaltung beinhaltet, zur Bewilligung einzureichen.<br />
Die Aussenräume haben eine qualitativ hochwertige Gestaltung aufzuweisen. Im<br />
Sinne des ökologischen Ausgleichs sind überwiegend standortheimische und landschaftstypische<br />
Pflanzen zu verwenden.<br />
Erläuterung:<br />
Der Umgebungsgestaltungs- und Bepflanzungsplan beinhaltet die Terraingestaltung,<br />
die Bepflanzung, die Ausgestaltung des Innenhofs, die Gestaltung der Zufahrten<br />
und Wege, Stützmauern, Einfriedungen, Nebenbauten sowie Entsorgungsstellen.<br />
m) In den Baufeldern 1 und 3 sind begehbare Dachgärten mit extensiver sowie intensiver<br />
Bepflanzung zulässig. Alle nicht begehbaren Dachflächen können bei Realisierung<br />
einer Brauchwasseranlage bekiest werden.<br />
Erläuterung:<br />
Bei einer Brauchwasseranlage ist eine optimale Ausnützung des anfallenden Regenwassers<br />
Voraussetzung. Bekieste Dächer speichern kein Wasser und eignen<br />
sich daher besser für die Nutzung des Regenwassers als Dachbegrünungen. Die<br />
Lösung der Versickerung muss im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens aufgezeigt<br />
werden, auch wenn die Gewinnung von Regenwasser für Brauchwasser im<br />
gesamten Perimeter A + B angestrebt wird. Die Schmutzwasserentwässerung der<br />
gesamten Überbauung wird an die bestehende Kanalisation in der Albert Oeri-<br />
Strasse angeschlossen.<br />
Erschliessung, Ver- und Entsorgung<br />
n) Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ist in Absprache mit der Gemeinde ein<br />
generelles Verkehrskonzept für die unmittelbare Umgebung der Perimeter zu erstellen.<br />
o) Die oberirdische Haupterschliessung des Alters- und Pflegeheims hat vom Chrischonaweg<br />
her zu erfolgen und ist mit einer Vorfahrt für PKWs und Heimbusse<br />
auszubilden. Nebenerschliessungen können auch von der Albert Oeri-Strasse her<br />
erfolgen.<br />
Erläuterung:<br />
Definitive Aussagen zur Erschliessung sind im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens<br />
zu machen. Der Hauptzugang zum APH befindet sich neu am Chrischonaweg.<br />
Die gesamte Warenanlieferung und Entsorgung für Perimeter A muss vom Chrischonaweg<br />
her erfolgen. Im <strong>Bebauungsplan</strong> sind Bereiche für Kehricht-, Papier- und<br />
Grünabfuhr ausgewiesen.<br />
p) Eine unterirdische Autoeinstellhalle darf nur in Perimeter B errichtet werden. Diese<br />
ist über die Albert Oeri-Strasse zu erschliessen.<br />
März 2012 IB/Os/Pu Seite 13 von 23
Erläuterung:<br />
Es gilt die kantonale Parkplatzverordnung.<br />
q) Für die Bauten in Perimeter A und B ist der Minergie-Standard zu erfüllen. Das Erreichen<br />
des Standards muss nicht zertifiziert werden.<br />
Erläuterung:<br />
Beim APH wird beim Minergie-Standard der Erhalt bestehender Bauteile wie des<br />
Schutzraums, des Kellers und der Kapelle berücksichtigt, weil kein durchgängiger<br />
Dämmperimeter eingerichtet werden kann.<br />
r) Wird der Minergie-P-Standard erreicht, leistet die Gemeinde einen finanziellen Beitrag<br />
an die Mehrkosten in der Höhe von 50% des kantonalen Förderbeitrags für<br />
Niedrigenergiehäuser (gemäss § 37 der kantonalen Energieverordnung), maximal<br />
aber in der Höhe der durch die Festsetzung des <strong>Bebauungsplan</strong>s anfallenden<br />
Mehrwertabgabe.<br />
Erläuterung:<br />
Zurzeit beträgt der kantonale Förderbeitrag gemäss Anhang 4 der kantonalen Energieverordnung<br />
CHF 100 pro Quadratmeter Energiebezugsfläche (EBF). Beiträge<br />
werden nur an die effektiv anfallenden Mehrkosten geleistet. Sollten die kantonalen<br />
und kommunalen Beiträge die Mehrkosten übersteigen, werden die kommunalen<br />
Beiträge entsprechend reduziert.<br />
Ob der Minergie-P-Standard für das APH zweckmässig erreicht werden kann, ist<br />
noch offen. Pflegebedürftige benötigen höhere Raumtemperaturen, zudem werden<br />
Probleme der Luftqualität in den Nasszonen befürchtet.<br />
s) Die Bebauung ist an das Fernwärmenetz anzuschliessen, falls das Netz bis zum Alters-<br />
und Pflegeheim erweitert wird.<br />
3. Der Gemeinderat wird ermächtigt, Abweichungen von den Bauvorschriften zuzulassen,<br />
sofern dadurch die Gesamtkonzeption und das Siedlungsbild nicht beeinträchtigt<br />
werden.<br />
3. Auswirkungen auf die Raumordnung<br />
3.1. Haushälterische Nutzung des Bodens<br />
Der <strong>Bebauungsplan</strong> ermöglicht die Realisierung des Projekts gemäss <strong>Bebauungsplan</strong>vorschriften<br />
mit entsprechender Ausnutzungsziffer auf dem Areal. Es wird mit dem Projekt<br />
ein relativ zentrumsnahes Areal, welches sich in der Bauzone befindet, nachverdichtet.<br />
Die geplante Bebauung entspricht einer haushälterischen Nutzung des Bodens, wie<br />
dies gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung angestrebt wird (Art. 1 Ziele).<br />
3.2. Schutz des Orts- und Landschaftsbildes<br />
Gemäss Art. 3 Abs. 2b des Bundesgesetzes über die Raumplanung sollen „Siedlungen,<br />
Bauten und Anlagen sich in die Landschaft einordnen“. Die vorliegende Planung<br />
erfüllt diese Anforderungen. Die Bauten fügen sich gut in die Landschaft ein und treten<br />
nicht zu dominant in Erscheinung. Die Neubauten verändern zwar das bisherige Stras-<br />
März 2012 IB/Os/Pu Seite 14 von 23
senbild, aber sie passen sich gut in den Strassenraum des Chrischonawegs und der<br />
Albert Oeri-Strasse ein. Die Parzelle südlich des Moosrains bleibt unbebaut und der<br />
dortige Baumbestand wird erhalten. Die Planung ermöglicht an einer gut an das öffentliche<br />
Verkehrsnetz angeschlossenen Lage Pflege-, Wohn- und Arbeitsplätze.<br />
3.3. Organisation des Verkehrs<br />
Das Areal wird von der Albert Oeri-Strasse und dem Chrischonaweg erschlossen. Der<br />
Anliefer- und Besucherverkehr erfolgt über den Chrischonaweg. Die Erschliessung der<br />
zwei Wohnungsbauten mit der Tiefgarage erfolgt über die Albert Oeri-Strasse. Pro<br />
Wohnung ist je ein Parkplatz vorgesehen. Für Besucherinnen und Besucher sind keine<br />
weiteren Parkplätze vorgesehen, sie können jedoch im Chrischonaweg parken, der<br />
genügend Plätze im öffentlichen Strassenraum aufweist. Das Personal darf freie Parkplätze<br />
im unterirdischen Parkhaus nutzen. Es wird davon ausgegangen, dass es wie<br />
bisher vorwiegend die öffentlichen Verkehrsmittel nutzt.<br />
Das Areal ist gut durch den öffentlichen Verkehr erschlossen. Die Bushaltestellen der<br />
Buslinien 35 und 45 "Dominikushaus" und „Moosrain“ sind von den Bauten nur ca. 105<br />
und 140 Meter entfernt.<br />
Der öffentliche Fussweg zwischen Parzelle 164/132 und 117/120 wird aufgehoben. Der<br />
bestehende Fussweg Gstäderwegli wird ab Wendehammer Albert Oeri-Strasse bis zur<br />
Tiefgarageneinfahrt mit einer Breite von mindestens 3.60 m ausgebaut. Dafür ist ein<br />
Strassenlinienabstand von 4.0 m festzulegen. Die Verbreiterung geht zulasten der Parzelle<br />
RE 164. Generell müssen Notfall- und Umzugsfahrzeuge bis zu allen Hauszugängen<br />
freie Zufahrt haben.<br />
3.4. Baulinie (nicht Gegenstand des <strong>Bebauungsplan</strong>s)<br />
Nicht Gegenstand des <strong>Bebauungsplan</strong>s ist die Änderung der Bau- und Strassenlinie.<br />
Die bestehende Baulinie am Chrischonaweg und der Albert Oeri-Strasse wird beibehalten,<br />
weil damit eingeschossige Nebengebäude ausserhalb der Baufelder erstellt werden<br />
können. Zwischen Wendehammer und Tiefgarageneinfahrt wird eine Bau- und<br />
Strassenlinie gelegt. Damit wird dieser Abschnitt bis zur Tiefgarageneinfahrt für den<br />
motorisierten Verkehr nutzbar.<br />
3.5. Koordination<br />
3.5.1 Übereinstimmung mit den Zielen des Bundesgesetzes über die Raumplanung<br />
Das wichtigste Ziel des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG, SR 700) ist die<br />
haushälterische Nutzung des Bodens (Art. 1 Abs. 1). In Art. 3 Abs. 3a RPG heisst es,<br />
dass „Wohn- und Arbeitsgebiete einander zweckmässig zugeordnet und durch das öffentliche<br />
Verkehrsnetz hinreichend erschlossen sein“ sollen und in Art. 3 Abs. 3 d RPG<br />
heisst es weiter, dass „günstige Voraussetzungen für die Versorgung mit Gütern und<br />
Dienstleistungen sichergestellt sein“ sollen.<br />
Der <strong>Bebauungsplan</strong> erfüllt diese Anforderungen, weil Pflege- und Alterswohnungen innerhalb<br />
der Bauzone realisiert werden. Dies entspricht einem haushälterischen Umgang<br />
mit dem Boden. Der <strong>Bebauungsplan</strong> ermöglicht mehr Arbeitsplätze, Wohnungen<br />
und Dienstleistungen an einer durch den öffentlichen Verkehr gut erschlossenen Lage.<br />
Die Ziele und Planungsgrundsätze des Bundesgesetzes über die Raumplanung werden<br />
mit dem <strong>Bebauungsplan</strong> erreicht bzw. eingehalten.<br />
März 2012 IB/Os/Pu Seite 15 von 23
3.5.2 Kantonaler Richtplan Basel-Stadt<br />
Das Planungsgebiet ist im kantonalen Richtplan vom 20. Januar 2009 nicht explizit<br />
ausgewiesen, jedoch wird in der Konzeptkarte 1 (S. 29) für die gesamte Stadtregion<br />
eine Strategie der Siedlungsentwicklung nach innen verfolgt, was dazu beiträgt „die<br />
weitere Inanspruchnahme von Freiflächen an der Peripherie der Stadtregion einzudämmen.“<br />
Da mit dem Projekt eine Bauzone innerhalb des Siedlungsgebiets in Anspruch<br />
genommen wird, ist kein Konflikt mit dem kantonalen Richtplan vorhanden.<br />
Mit dem <strong>Bebauungsplan</strong> wird ein Beitrag zur Erreichung des Ziels des Regierungsrats<br />
geleistet, nämlich eine Erhöhung des Angebots an Pflegeheimplätzen und Wohnungen<br />
im Kanton Basel-Stadt.<br />
3.5.3 Leitbild der Gemeinde <strong>Riehen</strong><br />
Gemäss Leitbild <strong>Riehen</strong> 2000 bis 2015 für das Grosse Grüne Dorf entspricht das Angebot<br />
an Plätzen in Tages- und Pflegeheimen dem kantonalen Standard. Der Gemeinderat<br />
verfolgt die Entwicklung in Zusammenarbeit mit der kantonalen Behörde und<br />
passt gegebenenfalls das Angebot von Tages- und Pflegeheimen dem Bedarf an.<br />
Durch den <strong>Bebauungsplan</strong> werden weitere Pflegeplätze möglich. Damit werden die Anforderungen<br />
des Leitbilds erfüllt.<br />
3.5.4 Kommunaler Richtplan Gemeinde <strong>Riehen</strong><br />
Gemäss Kommunalem Richtplan vom 19. August 2003 ist der <strong>Bebauungsplan</strong>perimeter<br />
der Strategie „Wohnen an Hanglagen (G5)“ zugeordnet. Dort heisst es: „In den<br />
Hanglagen wird die heutige Siedlungsstruktur mit Schwergewicht beim zweigeschossigen<br />
Einfamilienhaus / Eigentumswohnungsbau beibehalten. Die Dichte wird entsprechend<br />
dem heutigen Quartiercharakter differenziert festgelegt.“ Diese Aussagen beziehen<br />
sich auf den Wohnungsbau an der Hanglage. Jedoch handelt es sich bei diesem<br />
Projekt vorwiegend um die Erweiterung eines bereits bestehenden Alters- und Pflegeheims,<br />
welches an zeitgemässe Bedürfnisse angepasst wird. Zudem sorgt der <strong>Bebauungsplan</strong><br />
dafür, dass sich das Volumen optimal in die Hanglage und die Umgebung<br />
einpasst.<br />
Weiter heisst es im Kommunalen Richtplan unter „Quartierentwicklung S5“: „Für das<br />
Wohnquartier wird die zulässige Nutzungsdichte differenziert festgesetzt. Dichte Nutzungen<br />
sollen möglich bleiben, setzen künftig aber eine architektonische und städtebauliche<br />
Qualität voraus. Der hohe Grünanteil bleibt gesichert. Es wird eine 2-<br />
geschossige Bauweise für gehobene Wohnansprüche angestrebt. Bei guter Einpassung<br />
ins Quartier sind wohnverträgliche Arbeitsnutzungen möglich.“ Der <strong>Bebauungsplan</strong><br />
erfüllt diese Anforderungen, weil er dafür sorgt, dass sich das Projekt architektonisch<br />
und städtebaulich gut in die Umgebung einpasst. Durch die Freihaltezone wird<br />
der Garten der schützenswerten Baute „Moosrain“ gesichert. Weiter werden durch den<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> wohnverträgliche Arbeitsnutzungen gesichert.<br />
4. Mehrwertabgabe<br />
In Folge des <strong>Bebauungsplan</strong>s wird gemäss §§ 120 ff Bau- und Planungsgesetz eine<br />
Mehrwertabgabe erhoben. Mit der Mehrwertabgabe werden Vorteile abgegolten, die<br />
durch nutzungsplanerische Massnahmen (neuer <strong>Bebauungsplan</strong>) entstehen.<br />
Die Berechnung der Mehrwertgabe wird von der kantonalen Bodenbewertungsstelle<br />
März 2012 IB/Os/Pu Seite 16 von 23
vorgenommen. Die Mehrwertabgabe wird bei der Erstellung der Neu- oder Erweiterungsbauten<br />
auf den Zeitpunkt des Baubeginns fällig.<br />
5. Auswirkungen auf die Umwelt<br />
5.1. Lärm<br />
Das Planungsgebiet ist der Lärmempfindlichkeitsstufe II zugeordnet. Weder durch den<br />
Verkehr auf dem Chrischonaweg noch auf der Albert Oeri-Strasse werden die Belastungsgrenzwerte<br />
auf dem Areal überschritten.<br />
5.2. Naturschutz und ökologischer Ausgleich<br />
Im Planungsgebiet am Wendehammer der Albert Oeri-Strasse befinden sich grosse<br />
Bäume. Im ganzen Perimeter des <strong>Bebauungsplan</strong>s besteht kein gesetzlicher Baumschutz.<br />
In Absprache mit der für den Baumschutz zuständigen Behörde wurde eine Inventarliste<br />
des Baumbestands vor Ort aufgenommen und es wurden besonders erhaltenswerte<br />
Exemplare ausgewiesen. Es wird versucht, so viel wie möglich vom alten<br />
Baumbestand zu erhalten. In den Bauprojektkosten sind entsprechende Positionen<br />
vorgesehen. Mit Ersatzpflanzungen wird der ökologische Ausgleich angestrebt.<br />
Die durch die Überbauung verloren gehenden Naturwerte sind durch Ersatzmassnahmen<br />
im Aussenbereich soweit möglich auszugleichen. Dazu gehören als Beispiele das<br />
Anlegen einer möglichst standortheimischen Vegetation wie extensive Wiesenteile mit<br />
Randbereichen als Krautsäume, Heckenteile, Begrünung von Zäunen und Hausfassaden,<br />
nicht verfugte Trockenmauern, naturnah begrünte Versickerungsmulden etc..<br />
Das Dach ist, soweit es nicht für Brauchwasseranlage genutzt wird, gemäss Bau- und<br />
Planungsgesetz zu begrünen. Die detaillierte Gestaltung der Dachbegrünung wird im<br />
Baubewilligungsverfahren festgelegt.<br />
5.3. Naturinventar<br />
Der <strong>Bebauungsplan</strong>perimeter betrifft das Objekt des Naturinventars 7.02c. Es handelt<br />
sich um den grössten und markantesten Stufenrain 2 auf dieser Talseite. Dieser verläuft<br />
in der Fortsetzung der Albert Oeri-Strasse entlang des Gstäderwegli bis zum Langoldshaldenweg<br />
und ist rund 113 m lang. Die Böschungshöhe variiert zwischen einem<br />
und zwei Metern und ist teilweise stark überwachsen.<br />
Die Baufelder der zwei Wohnungsneubauten befinden sich in einem Abstand von ca. 2<br />
Metern vom Stufenrain. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens wird ein ökologischer<br />
Ersatz für die bei den Baumassnahmen betroffenen Teile des Stufenrains im<br />
Umgebungsgestaltungsplan festgelegt. Die Umgebungsgestaltung sollte einen natürlichen<br />
Übergang zu dem bestehenden Stufenrain auf Perimeter C vorsehen.<br />
2 Allgemeine Bedeutung der Stufenraine<br />
Stufenraine sind Relikte der historischen Flurgliederung und der ackerbaulichen Bewirtschaftungsweisen an Hanglagen (Ackerterrasse).<br />
Sie entstanden durch das Zusammenwirken von hangparallelem Pflügen und talseitiger Bodenerosion. Verstärkt wurde die<br />
Bildung durch das Ablegen der Lesesteine am unteren Ende des Ackers, wo sich feines Bodenmaterial, das weiter oben bei Regen<br />
abgetragen wurde, ansammelte. Dadurch entstanden hier Stufen im Gelände, wo früher eine Ackergrenze war. Sie weisen in der<br />
Ackerumgebung eine hohe ökologische Vielfalt auf.<br />
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5.4. Versickerung, Regenwassernutzung<br />
5.5. Energie<br />
Ziel ist die Gewinnung von Brauchwasser für die WC-Spülung im gesamten Perimeter<br />
A + B. Die Dachflächen sind daher auf die Ableitung von Regenwasser in entsprechende<br />
Sammeltanks ausgelegt. Nicht an die Sammlung angeschlossene Flächen der<br />
Aussenraumgestaltung sind mit Ausnahme der Dachterrassen zu begrünen. Für diese<br />
Flächen ist im Baubewilligungsverfahren (im Kanalisationsbegehren) eine Entwässerung<br />
in eine Versickerungsanlage aufzuzeigen. Zu beachten ist dabei, dass Terrassen<br />
nur über eine belebte Bodenschicht oberflächlich in den Untergrund entwässert werden<br />
dürfen oder an die Kanalisation angeschlossen werden müssen.<br />
5.5.1 Energieträger<br />
Die Bebauung wird an das Fernwärmenetz der Gemeinde <strong>Riehen</strong> angeschlossen, sofern<br />
das Leitungsnetz bis zum Pflegeheim verlängert wird. Falls das Fernwärmenetz<br />
nicht zur Verfügung steht, wird im Rahmen der Projektierung geprüft, welche anderen<br />
erneuerbaren Energiequellen für die Beheizung einzusetzen wären.<br />
5.5.2 Energieverbrauch<br />
Es ist das Erreichen des Minergiestandards vorgeschrieben. Zudem wird der Minergie-<br />
P-Standard gefördert, indem die Gemeinde einen finanziellen Beitrag in der Höhe von<br />
50% des kantonalen Förderbeitrags für Niedrigenergiehäuser (gemäss § 37 der kantonalen<br />
Energieverordnung), maximal aber in der Höhe der durch die Festsetzung des<br />
<strong>Bebauungsplan</strong>s anfallenden Mehrwertabgabe leistet. Ob der Minergie-P-Standard für<br />
ein Pflegeheim zweckmässig erreicht werden kann, ist noch offen. Pflegebedürftige<br />
benötigen höhere Raumtemperaturen, zudem werden Probleme der Luftqualität in den<br />
Nasszonen befürchtet.<br />
5.5.3 Photovoltaik<br />
Sofern Photovoltaikanlagen das Landschaftsbild nicht beeinträchtigen, können sie auf<br />
den Dächern vorgesehen werden. Dies wird im Baubewilligungsverfahren geprüft.<br />
5.6. Radon<br />
Der <strong>Bebauungsplan</strong>perimeter ist einer geringen bis mittleren Radonbelastung ausgesetzt.<br />
Der gesetzliche Radonschutz ist durch bauliche Massnahmen sicherzustellen.<br />
5.7. Für den <strong>Bebauungsplan</strong> nicht relevante Umweltthemen<br />
- Boden<br />
Es sind keine Altlasten, Verdachtsflächen und belastete Böden im Planungsgebiet<br />
bekannt. Jedoch zeigten Bodenproben, die 150 Meter östlich des Perimeters B vorgenommen<br />
wurden, leichte Überschreitungen der VBBo-Richtwerte (Verordnung<br />
über Belastung des Bodens) für Blei und Kupfer. Ob diese auch für den Perimeter<br />
des <strong>Bebauungsplan</strong>s zutreffen, wird im Rahmen des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens<br />
überprüft.<br />
- Bodenstabilität, Erosion<br />
Das Planungsgebiet ist in der Bodenkartierung keiner Risikostufe zugeordnet.<br />
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- Gewässer<br />
Im Planungsgebiet ist kein offenes Gewässer vorhanden. Das Areal befindet sich im<br />
Gewässerschutzbereich B.<br />
- Wald<br />
Im Planungsgebiet ist kein Wald vorhanden.<br />
6. Bericht über das Planungsverfahren nach Bau- und<br />
Planungsgesetz<br />
6.1. Anwohnerinnen und Anwohner<br />
Das Projekt wurde an drei Abenden (am 22. und 23. Juni sowie am 14. September<br />
2010) den Anwohnenden vorgestellt. Die Anwohnenden der Albert Oeri-Strasse haben<br />
keine grossen Einwände gegen das Projekt geäussert. Jedoch haben sich die Anwohnenden<br />
des Chrischonawegs zu der „Interessengemeinschaft Chrischonaweg<br />
20,36,38,40,42“ formiert und mit Schreiben vom 27.9.2010 ihre Bedenken gegen das<br />
ihnen am 14.9.2010 vorgestellte Projekt geäussert. Sie akzeptieren die Dimension des<br />
geplanten Baukörpers nicht und befürchten einen erheblichen Mehrverkehr im Chrischonaweg.<br />
6.2. Erarbeitung des <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />
Der <strong>Bebauungsplan</strong> basiert auf einem Bebauungskonzept (siehe beiliegende Dokumentation),<br />
welches während seiner Bearbeitung von der Ortsbildkommission in drei<br />
Sitzungen (9.3.2010, 17.8.2010, 18.5.2010) anhand von Plänen und Modellen (1:500)<br />
begutachtet und darauf hin von den Verfassern weiterentwickelt wurde. Das Projekt<br />
wurde am 22.6.2010, am 23.6.2010 und am 14.9.2010 den Anwohnenden vorgestellt.<br />
Ihre Anregungen sind in die Planung eingeflossen. Am 23.8.2010 und am 11.10.2010<br />
wurde das Projekt der Sachkommission Siedlung und Landschaft (SSL) präsentiert.<br />
Aufgrund seiner Lage am Hang wurde sehr darauf geachtet, dass sich das Projekt gut<br />
in seine Umgebung einpasst und eine gute Gesamtwirkung hat.<br />
Der Gemeinderat hat am 19.10.2010 die Verwaltung beauftragt, einen <strong>Bebauungsplan</strong><br />
zu erarbeiten.<br />
6.3. Vorprüfungsverfahren (§ 108 BPG)<br />
Mit Schreiben vom 11. April 2011 erstattete die kantonale Raumplanungsfachstelle,<br />
das Amt für Städtebau & Architektur (ehemaliges Hochbau- und Planungsamt), den<br />
Vorprüfungsbericht. Dem <strong>Bebauungsplan</strong> wird grundsätzlich zugestimmt. Im Einzelnen<br />
enthielt der Bericht folgende Anmerkungen und Hinweise zur Planung:<br />
Grundsätzliche Aussagen<br />
- Das Gesundheitsdepartement, Abteilung Langzeitpflege nimmt das Projekt sehr<br />
positiv auf, weil die bestehenden und geplanten Pflegeheimplätze des APH Dominikushaus<br />
ein wichtiger Bestandteil der vom Krankenversicherungsgesetz geforderten<br />
Pflegeheimplanung sind.<br />
- Das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt begrüsst die verdichtete<br />
Bauweise nahe beim Dorfzentrum.<br />
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- Das Amt für Städtebau & Architektur merkt an, dass der T-förmige Perimeter des<br />
<strong>Bebauungsplan</strong>s das Geviert/Quartier in drei unterschiedliche Areale trenne. Für<br />
das projektierte Bauvolumen wäre die Durchführung eines 2-stufigen Wettbewerbsverfahrens<br />
angemessen gewesen, um die gemäss § 101 Abs. 1 BPG geforderte<br />
Qualität sicherzustellen. Der Perimeter des <strong>Bebauungsplan</strong>s lässt wenig<br />
städtebaulichen Spielraum. Es ist fraglich, ob ein Wettbewerbsverfahren auf dem<br />
vorgegebenen Perimeter städtebaulich eine andere Lösung aufgezeigt hätte, die<br />
auch von der Bauherrschaft wirtschaftlich tragbar gewesen wäre. Das Projekt wurde<br />
frühzeitig und mehrfach mit der Ortsbildkommission besprochen und entwickelt,<br />
ihre Anregungen wurden in das Projekt aufgenommen (siehe auch Kapitel 1.3).<br />
- Die Erschliessungswege über den Chrischonaweg seien für Bewohner/-innen und<br />
Besucher/-innen zu lang. Die Erschliessungswege resultieren aus betrieblichen<br />
Überlegungen und der neuen, inneren Erschliessung des Baukörpers.<br />
- Das Amt für Mobilität erachtet die ÖV-Erschliessung als gut, die Fusswege würden<br />
nicht beeinträchtigt und die kantonale Veloroute nicht tangiert. Das Amt für Mobilität<br />
wünscht im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ein generelles Verkehrskonzept.<br />
Befremdlich wirke die Absicht, jeder Alterswohnung einen Autoabstellplatz<br />
zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens wird<br />
ein generelles Verkehrskonzept eingereicht, welches der Gemeinde bereits vorliegt.<br />
Es zeigt, dass durch die Planung keine wesentlichen Konflikte zu erwarten<br />
sind.<br />
Es wird jeder Alterswohnung ein Autoabstellplatz zugeordnet, weil das Auto für ältere<br />
Menschen, die am Hang wohnen, mehr Mobilität bedeutet. Es ist zu beachten,<br />
dass die Bewohnerinnen und Bewohner in den Seniorenwohnungen noch selbstständig<br />
leben und sich versorgen, auch wenn sie die Serviceleistungen des<br />
Hauptgebäudes nutzen könnten. Ungenutzte Autoabstellplätze in der Tiefgarage<br />
können vom Personal genutzt werden.<br />
Bemerkungen zu den Bebauungsvorschriften:<br />
- Zu lit. l: Der Text ist zu ergänzen: „Die Aussenräume haben eine qualitativ hochwertige<br />
Gestaltung aufzuweisen. Im Sinn des ökologischen Ausgleichs sind überwiegend<br />
standortheimische und landschaftstypische Pflanzen zu verwenden.“<br />
(Stadtgärtnerei) wurde entsprechend ergänzt.<br />
- Zu lit. m: Es wird die Ansicht vertreten, dass bei der Realisierung einer Brauchwasseranlage<br />
die nicht begehbaren Dachflächen auch von Gesetzes wegen bekiest<br />
werden können. Der Passus könne gestrichen werden. (Stadtgärtnerei) da dies<br />
eindeutig geregelt ist, bleibt der Passus unverändert.<br />
- Zu lit. m, Erläuterung: folgende Änderung wird beantragt: …Die Lösung der Versickerung<br />
muss im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens aufgezeigt werden, falls<br />
auch wenn die Gewinnung von …“(AUE) die Änderung wurde vorgenommen.<br />
- Zu lit. q: Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgabe bei der Wärmedämmung ist zu<br />
anspruchslos. Es wird empfohlen, die Erreichbarkeit des Minergie-P (ECO)-<br />
Standards zu prüfen, da diese für die Einhaltung des Energy Award Gold von <strong>Riehen</strong><br />
nahezu verpflichtend ist (AUE). Es wird lediglich für den Perimeter B der Minergiestandard<br />
gefordert. Es wird empfohlen, diesen auch für Perimeter A als Minimalforderung<br />
vorzugeben (S&A) Das Label Energy Award Gold verpflichtet<br />
grundsätzlich nicht, bei Neubauten den Minergie-P (ECO)-Standard zu erfüllen. Die<br />
Gemeinde möchte jedoch bei Bebauungsplänen einen der Bebauung angemessenen<br />
erhöhten Standard vorschreiben. Deshalb wird neu für beide Perimeter der<br />
Minergie-Standard vorgeschrieben. Zudem möchte die Gemeinde einen möglichst<br />
hohen Standard fördern. Deshalb wird vorgeschlagen, dass die Mehrwertabgabe<br />
dazu verwendet wird, sich an den deutlichen Mehrkosten für Minergie-P angemes-<br />
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sen zu beteiligen, welche nach Abzug der kantonalen Förderbeiträge verbleiben.<br />
Der Beitrag darf aber die Höhe der Mehrwertabgabe nicht übersteigen (siehe neuer<br />
lit. r.).<br />
- Zu lit. s (alt r): Folgende Ergänzung wird vorgeschlagen: „Wird nicht mit Fernwärme<br />
geheizt, ist das Warmwasser zwingend mit mind. 50% erneuerbarer Energie zu erzeugen.<br />
Ausserdem ist zu prüfen, ob und wie andere erneuerbare Energiequellen<br />
für die Beheizung einzusetzen wären.“ (AUE) Die Erzeugung des Warmwassers<br />
mit mind. 50% erneuerbarer Energie ist in der kantonalen Energieverordnung vorgeschrieben,<br />
deshalb wird diese Ergänzung nicht vorgenommen.<br />
Bemerkungen zum <strong>Planungsbericht</strong>:<br />
- Zu Kap. 5.4: Versickerung, Regenwassernutzung: folgender Hinweis ist zu ergänzen:<br />
„für diese Flächen ist im Baubewilligungsverfahren (im Kanalisationsbegehren)<br />
eine Entwässerung in eine Versickerungsanlage aufzuzeigen. Zu beachten ist<br />
dabei, dass Terrassen nur über eine belebte Bodenschicht oberflächlich in den Untergrund<br />
entwässert werden dürfen oder an die Kanalisation angeschlossen werden<br />
müssen.“ (AUE) die Änderung wurde vorgenommen.<br />
- Zu Kap. 5.5.1: Energieträger: Es wird folgende Ergänzung vorgeschlagen: “Wird<br />
nicht mit Fernwärme geheizt, ist das Warmwasser zwingend mit mind. 50% erneuerbarerer<br />
Energie zu erzeugen. Ausserdem ist zu prüfen, ob und wie andere erneuerbare<br />
Energiequellen für die Beheizung einzusetzen wären.“ (AUE) (AUE) <br />
wie in lit r. wird diese Ergänzung nicht vorgenommen, weil die Erzeugung des<br />
Warmwassers mit mind. 50% erneuerbarer Energie in der kantonalen Energieverordnung<br />
vorgeschrieben ist.<br />
- Zu Kap. 5.7: Für den <strong>Bebauungsplan</strong> nicht relevante Umweltthemen: Es liegt eine<br />
leichte Überschreitung der VBBo-Richtwerte für Blei und Kupfer vor. Dies ist im<br />
Rahmen des ordentlichen Baubegehrens für den Perimeter des <strong>Bebauungsplan</strong>s<br />
zu überprüfen der Bericht wurde entsprechend ergänzt.<br />
6.3.1 Behandlung in der Sachkommission Siedlung und Landschaft<br />
Die Sachkommission hat das Projekt bereits vor der Überweisung an den Einwohnerrat<br />
an zwei Sitzungen am 23. August 2010, am 11. Oktober 2010 sowie am 23. Mai<br />
2011 behandelt. Sie hat sich vom zuständigen Gemeinderat, von der Bauherrschaft,<br />
den Projektverfassern, der Ortsbildkommission sowie dem Abteilungsleiter Hochbau<br />
und Planung über das Projekt, dessen Werdegang sowie über die zonenrechtliche<br />
Ausgangslage informieren lassen.<br />
6.4. Öffentliche Planauflage<br />
Die öffentliche Planauflage fand von Montag, 30. Mai bis Dienstag, 28. Juni 2011 statt.<br />
Die Pläne konnten bei der Gemeindeverwaltung <strong>Riehen</strong>, 2.Stock, jeweils von Montag<br />
bis Freitag von 8.00 - 12.00 und 14.00 - 16.30 Uhr eingesehen werden. Die Pläne waren<br />
während der öffentlichen Planauflage auch im Internet publiziert.<br />
6.4.1 Publikation<br />
Die öffentliche Planauflage wurde am 27. Mai in der <strong>Riehen</strong>er Zeitung und am 28. Mai<br />
2011 im Kantonsblatt sowie im Internet publiziert.<br />
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6.4.2 Einsprachen und Anregungen<br />
Während der öffentlichen Planauflage sind fristgerecht eine Sammeleinsprache von 16<br />
Einsprecherinnen und Einsprechern eingereicht worden:<br />
1. Herrn und Frau Roland und Malan Roest, Chrischonaweg 40, 4125 <strong>Riehen</strong> (Parzelle<br />
Nr. 0124, jeweils Sektion E)<br />
2. Frau Marianne Zelouf, Chrischonaweg 42, 4125 <strong>Riehen</strong> (Parzelle 116)<br />
3. Herrn und Frau Nicolai und Mirjam Fullin Stucki, Chrischonaweg 36, 4125 <strong>Riehen</strong><br />
(STWE P 1215/5)<br />
4. Herrn und Frau Dirk und Sonja Grunenberg, Chrischonaweg 36, 4125 <strong>Riehen</strong> (Parzelle<br />
Nr. 0121)<br />
5. Frau Nadine Cueni und Herrn Andreas Muster, Chrischonaweg 38, 4125 <strong>Riehen</strong><br />
(Parzelle Nr. 1288)<br />
6. Frau Silvia Hatebur Egli, Chrischonaweg 20, 4125 <strong>Riehen</strong><br />
7. Frau Henriette Koechlin Limacher, Moosweg 47, 4125 <strong>Riehen</strong><br />
8. Herrn Dr. Peter Gassmann, Albert OeriStrasse 4, 4125 <strong>Riehen</strong><br />
9. Herrn und Frau Walo Bechtel-Inauen und Irène Bechtel-Inauen, Albert Oeri-Strasse<br />
6, 4125 <strong>Riehen</strong><br />
10. Herrn und Frau Dr. Alex Krauer und Monika Krauer-Klarer, Chrischonaweg 10,<br />
4125 <strong>Riehen</strong><br />
11. Frau Béatrice Hatebur, Chrischonaweg 70, 4125 <strong>Riehen</strong><br />
12. Frau Sally Bodoky Koechlin, Chrischonaweg 74, 4125 <strong>Riehen</strong><br />
13. Herrn David Koechlin, Chrischonaweg 78, 4125 <strong>Riehen</strong><br />
14. Herrn und Frau Anita und Albert Rava, Chrischonaweg 93, 4125 <strong>Riehen</strong><br />
15. Herrn Günter Messmer, Chrischonaweg 103, 4125 <strong>Riehen</strong><br />
16. Frau Liselotte Reber-Liebrich, Chrischonaweg 121, 4125 <strong>Riehen</strong><br />
alle vertreten durch Dr. Heinrich Ueberwasser, Advokat, Moosweg 70, 4125 <strong>Riehen</strong><br />
Im November 2011 wurden die Einsprechendem zu einem „Runden Tisch Dominikushaus“<br />
ins Gemeindehaus eingeladen, um nach Möglichkeit eine Einigung mit den Einsprecherinnen<br />
und Einsprechern auszuloten. Bei dieser Aussprache kam es jedoch<br />
nicht zu der gewünschten Annäherung.<br />
Mit Schreiben vom 28. Juni 2011 wurde von Herr und Frau Charles und Hedy Indlekofer<br />
angeregt, dass die Angestellten des Dominikushauses den Parkplatz beim Schiessstand<br />
mitbenutzen könnten.<br />
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6.4.3 Stellungnahme des Gemeinderates zu den Einsprachen<br />
Eine ausführliche Stellungnahme zu den Einsprachen ist in der Einwohnerratsvorlage<br />
Nr. 10-14.134.01 enthalten.<br />
6.5. Planfestsetzung durch den Einwohnerrat<br />
6.5.1 Behandlung in der Sachkommission Siedlung und Landschaft<br />
Wird nach der Behandlung in der SSL ergänzt.<br />
6.5.2 Behandlung im Plenum<br />
Wird nach der Behandlung im Einwohnerrat ergänzt.<br />
6.5.3 Planfestsetzungsbeschluss<br />
Der Einwohnerrat hat den <strong>Bebauungsplan</strong> am … beschlossen. Dieser muss von den<br />
kantonalen Behörden genehmigt werden.<br />
6.5.4 Publikation<br />
Wird nach der Publikation ergänzt.<br />
6.5.5 Referendum gegen den Beschluss<br />
Noch offen.<br />
6.5.6 Rekurse gegen den Beschluss<br />
Noch offen.<br />
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