Ausgabe 09/2011 - Stadt Rietberg
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Amtsblatt <strong>Rietberg</strong><br />
Amtliches Bekanntmachungsorgan der <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong><br />
Nr. 9/<strong>2011</strong> 12.08.<strong>2011</strong> 17. Jahrgang<br />
INHALT<br />
Seite<br />
38/<strong>2011</strong> Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong> 63<br />
87. Änderung zur Darstellung von zwei Sonderbauflächen „Altstandort<br />
Deponie mit Photovoltaik-Freilandanlagen“ im <strong>Stadt</strong>teil Westerwiehe<br />
hier: - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)<br />
- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch<br />
(BauGB)<br />
39/<strong>2011</strong> Bebauungsplan Nr. 205.1 „Dasshorst-West“ – 3. Änderung - im <strong>Stadt</strong>teil 65<br />
<strong>Rietberg</strong> im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB<br />
hier: Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)<br />
40/<strong>2011</strong> Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong> 67<br />
- 86. Änderung zur Darstellung einer Wohnbaufläche im <strong>Stadt</strong>teil Bokel<br />
hier: Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB<br />
41/<strong>2011</strong> Bebauungsplan Nr. 281.1 „Doppheide - Erweiterung I“ im <strong>Stadt</strong>teil Bokel 69<br />
hier: Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)<br />
Herausgeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong> – Der Bürgermeister<br />
Druck: Hausdruck <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong><br />
Erscheinungsweise: Nach Bedarf (in der Regel einmal je Monat)<br />
Liegt kostenlos aus bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong> sowie in den Geschäftsstellen der Sparkasse <strong>Rietberg</strong> und der<br />
Volksbanken<br />
Bezug: Abonnement (jährlich 10,00 €), Einzelstücke (gegen Portoerstattung)<br />
Anforderungen an die <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong>, Ratsbüro, Postfach 23 64, 33381 <strong>Rietberg</strong>,<br />
Tel. (05244) 986-222, Fax (05244) 986-17-222, e-Mail: Annette.Dewenter@<strong>Stadt</strong>-<strong>Rietberg</strong>.de
Amtsblatt <strong>Rietberg</strong> Nr. 9/<strong>2011</strong> vom 12.08.<strong>2011</strong> Seite 63<br />
____________________________________________________________________________________<br />
38/<strong>2011</strong><br />
Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong><br />
87. Änderung zur Darstellung von zwei Sonderbauflächen<br />
„Altstandort Deponie mit Photovoltaik-Freilandanlagen“<br />
im <strong>Stadt</strong>teil Westerwiehe<br />
hier: - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1<br />
Baugesetzbuch (BauGB)<br />
- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §<br />
3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)<br />
in der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Rietberg</strong>, Abteilung 60 – Räumliche<br />
Planung & Entwicklung -, Zimmer 24 und 25, Bolzenmarkt 4 -<br />
6, 33397 <strong>Rietberg</strong>, Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.<br />
Zusätzlich wird über die zuvor angegebenen Dienststunden<br />
hinaus die Möglichkeit gegeben, die Planunterlagen<br />
nach Terminvereinbarung einzusehen.<br />
<strong>Rietberg</strong>, den 08.08.<strong>2011</strong><br />
KUPER<br />
Bürgermeister<br />
Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong> hat in seiner Sitzung am<br />
17.05.<strong>2011</strong> folgenden Beschluss gefasst:<br />
Gemäß § 2 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom<br />
23.<strong>09</strong>.2004 (BGBl. I Seite 2414) in der zurzeit geltenden<br />
Fassung wird zum Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong><br />
ein 87. Änderungsverfahren durchgeführt. In diesem Verfahren<br />
sollen die im beigefügten Lageplan kenntlich gemachte<br />
Flächen als Sonderbaufläche „Altstandort Deponie mit Photovoltaik-Freilandanlagen“<br />
neu dargestellt werden.<br />
Der vorstehende Beschluss wird hiermit ortsüblich öffentlich<br />
bekannt gemacht.<br />
<strong>Rietberg</strong>, den 08.08.<strong>2011</strong><br />
KUPER<br />
Bürgermeister<br />
Die GEG des Kreises Gütersloh hat mit Schreiben vom<br />
29.04.<strong>2011</strong> den Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes<br />
der <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong> eingereicht. Gegenstand des Änderungsverfahrens<br />
ist die Ausweisung von zwei Sonderbauflächen<br />
„Photovoltaik“ auf den beiden Deponie-Altstandorten<br />
im <strong>Stadt</strong>teil Westerwiehe. Hierdurch soll das Ziel der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Rietberg</strong> und des Kreises Gütersloh weiter verfolgt werden,<br />
Anlagen für regenerative Energien zu fördern und den Anteil<br />
an regenerativen Energien zu erhöhen.<br />
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1<br />
BauGB<br />
Gem. § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom<br />
23.<strong>09</strong>.2004 (BGBl. I Seite 2414) in der zur Zeit geltenden<br />
Fassung werden die Ziele und Zwecke der Planung zur 87.<br />
Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong> im<br />
Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung öffentlich<br />
dargelegt. In der Zeit vom 22.08.2010 bis einschl.<br />
23.<strong>09</strong>.<strong>2011</strong> besteht während der Dienststunden<br />
montags bis donnerstags: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr -<br />
- dienstags: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr -<br />
- donnerstags: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr -<br />
- freitags: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Amtsblatt <strong>Rietberg</strong> Nr. 9/<strong>2011</strong> vom 12.08.<strong>2011</strong> Seite 64<br />
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Amtsblatt <strong>Rietberg</strong> Nr. 9/<strong>2011</strong> vom 12.08.<strong>2011</strong> Seite 65<br />
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39/<strong>2011</strong><br />
Bebauungsplan Nr. 205.1 „Dasshorst-West“ –<br />
3. Änderung - im <strong>Stadt</strong>teil <strong>Rietberg</strong> im beschleunigten<br />
Verfahren nach § 13a BauGB<br />
hier: Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch<br />
(BauGB)<br />
Der Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss der <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong><br />
hat in seiner Sitzung am 10.02.<strong>2011</strong> folgenden Beschluss<br />
gefaßt:<br />
Der Bebauungsplan Nr. 205.1 „Dasshorst-West“ – 3. Änderung<br />
- wird unter Berücksichtigung des Abwägungsergebnisses<br />
beschlossen und aufgestellt. Der Plan enthält die Mindestfestsetzungen<br />
des § 30 Absatz 1 des Baugesetzbuches<br />
(BauGB) vom 23.<strong>09</strong>.2004 (BGBl. I Seite 2414) in der<br />
zurzeit geltenden Fassung. Das Plangebiet ergibt sich aus<br />
dem beigefügten Lageplan.<br />
Der so beschlossene Bebauungsplanentwurf ist mit der Begründung,<br />
dem Text und den wesentlichen bereits vorliegenden<br />
umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2<br />
BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.<br />
Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, eine Nachverdichtung<br />
der Baumöglichkeiten im Bereich Erlenweg / Dasshorststraße<br />
im <strong>Stadt</strong>teil <strong>Rietberg</strong> zu erreichen.<br />
Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom<br />
23.<strong>09</strong>.2004 (BGBl. I Seite 2414) in der zur Zeit geltenden<br />
Fassung liegt der Bebauungsplanentwurf Nr. 205.1 „Dasshorst-West“<br />
– 3. Änderung - im <strong>Stadt</strong>teil <strong>Rietberg</strong> mit den<br />
Planunterlagen ab dem 22.08.<strong>2011</strong> bis einschl. 23.<strong>09</strong>.<strong>2011</strong><br />
im Rathaus der <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong>, Abteilung 60 – Räumliche<br />
Planung & Entwicklung, Zimmer 24 und 25, Bolzenmarkt 4 -<br />
6, 33397 <strong>Rietberg</strong>, während der Dienststunden<br />
montags bis donnerstags:<br />
dienstags:<br />
donnerstags:<br />
freitags:<br />
8.30 Uhr bis 12.30 Uhr<br />
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr<br />
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
öffentlich aus.<br />
Innerhalb der Auslegungsfrist können zu den Festsetzungen<br />
des Bebauungsplanes Nr. 205.1 „Dasshorst-West“ – 3. Änderung<br />
- im <strong>Stadt</strong>teil <strong>Rietberg</strong> schriftlich oder zur Niederschrift<br />
Anregungen vorgetragen werden. Es wird darauf<br />
hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen<br />
bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan<br />
unberücksichtigt bleiben können.<br />
Zusätzlich besteht über die zuvor angegebenen Dienststunden<br />
hinaus die Möglichkeit, die Planunterlagen nach Terminvereinbarung<br />
einzusehen.<br />
Gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB wird darauf hingewiesen,<br />
dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach<br />
§ 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach<br />
§ 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.<br />
<strong>Rietberg</strong>, den 08.08.<strong>2011</strong><br />
KUPER<br />
Bürgermeister
Amtsblatt <strong>Rietberg</strong> Nr. 9/<strong>2011</strong> vom 12.08.<strong>2011</strong> Seite 67<br />
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40/<strong>2011</strong><br />
Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong><br />
- 86. Änderung zur Darstellung einer Wohnbaufläche<br />
im <strong>Stadt</strong>teil Bokel<br />
hier: Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch<br />
(BauGB)<br />
Der Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss der <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong><br />
hat in der Sitzung am 05.07.<strong>2011</strong> folgenden Beschluss<br />
gefasst:<br />
Die 86. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Rietberg</strong> wird unter Berücksichtigung des Abwägungsergebnisses<br />
beschlossen und aufgestellt. Der Entwurf der 86.<br />
Änderung des Flächennutzungsplanes ist sodann gemäß § 3<br />
Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.<strong>09</strong>.2004<br />
(BGBl. I Seite 2414) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich<br />
auszulegen.<br />
Die Flächennutzungsplanänderung ergibt sich aus dem<br />
nachstehenden Deckblatt. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong> plant zur kurzfristigen<br />
Bereitstellung von weiteren Wohnbauflächen im<br />
<strong>Stadt</strong>teil Bokel die Erweiterung des Baugebietes „Doppheide“.<br />
Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom<br />
23.<strong>09</strong>.2004 in der zur Zeit geltenden Fassung (BGBl. I Seite<br />
2141) liegt die 86. Änderung des Flächennutzungsplanes der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong> einschl. Begründung und den wesentlichen,<br />
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ab<br />
dem 22.08.<strong>2011</strong> bis einschl. 23.<strong>09</strong>.<strong>2011</strong> im Rathaus der<br />
<strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong>, Abteilung 60 – Räumliche Planung & Entwicklung,<br />
Zimmer 24 und 25, Bolzenmarkt 4 - 6, 33397 <strong>Rietberg</strong>,<br />
während der Dienststunden<br />
montags bis donnerstags:<br />
dienstags:<br />
donnerstags:<br />
freitags:<br />
8.30 Uhr bis 12.30 Uhr<br />
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr<br />
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
öffentlich aus.<br />
Innerhalb der Auslegungsfrist können zu den Festsetzungen<br />
der 86. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong><br />
<strong>Rietberg</strong> schriftlich oder zur Niederschrift Anregungen vorgetragen<br />
werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen<br />
können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt<br />
bleiben.<br />
Zusätzlich besteht über die zuvor angegebenen Dienststunden<br />
hinaus die Möglichkeit, die Planunterlagen in der Abteilung<br />
60 – Räumliche Planung & Entwicklung - nach Terminvereinbarung<br />
einzusehen.<br />
<strong>Rietberg</strong>, den <strong>09</strong>.08.<strong>2011</strong><br />
KUPER<br />
Bürgermeister
Amtsblatt <strong>Rietberg</strong> Nr. 9/<strong>2011</strong> vom 12.08.<strong>2011</strong> Seite 68<br />
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Amtsblatt <strong>Rietberg</strong> Nr. 9/<strong>2011</strong> vom 12.08.<strong>2011</strong> Seite 69<br />
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41/<strong>2011</strong><br />
Bebauungsplan Nr. 281.1 „Doppheide - Erweiterung<br />
I“ im <strong>Stadt</strong>teil Bokel<br />
hier: Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch<br />
(BauGB)<br />
Der Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss der <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong><br />
hat in seiner Sitzung am 05.07.<strong>2011</strong> folgenden Beschluss<br />
gefaßt:<br />
Der Bebauungsplan Nr. 281.1 „Doppheide - Erweiterung I“<br />
wird unter Berücksichtigung des Abwägungsergebnisses<br />
beschlossen und aufgestellt. Der Plan enthält die Mindestfestsetzungen<br />
des § 30 Absatz 1 des Baugesetzbuches<br />
(BauGB) vom 23.<strong>09</strong>.2004 (BGBl. I Seite 2414) in der zurzeit<br />
geltenden Fassung. Das Plangebiet ergibt sich aus dem<br />
beigefügten Lageplan.<br />
Der so beschlossene Bebauungsplanentwurf ist mit der Begründung,<br />
dem Text und den wesentlichen bereits vorliegenden<br />
umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2<br />
BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.<br />
Der Bebauungsplanentwurf verfolgt das Ziel, zur kurzfristigen<br />
Bereitstellung von weiteren Wohnbauflächen im <strong>Stadt</strong>teil<br />
Bokel die Erweiterung des Baugebietes „Doppheide“ vorzubereiten.<br />
Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom<br />
23.<strong>09</strong>.2004 (BGBl. I Seite 2414) in der zur Zeit geltenden<br />
Fassung liegt der Bebauungsplanentwurf Nr. 281.1<br />
„Doppheide - Erweiterung I“ im <strong>Stadt</strong>teil Bokel mit den Planunterlagen<br />
ab dem 22.08.<strong>2011</strong> bis einschl. 23.<strong>09</strong>.<strong>2011</strong> im<br />
Rathaus der <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong>, Abteilung 60 – Räumliche Planung<br />
& Entwicklung, Zimmer 24 und 25, Bolzenmarkt 4 - 6,<br />
33397 <strong>Rietberg</strong>, während der Dienststunden<br />
montags bis donnerstags:<br />
dienstags:<br />
donnerstags:<br />
freitags:<br />
öffentlich aus.<br />
8.30 Uhr bis 12.30 Uhr<br />
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr<br />
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
8.30 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
Innerhalb der Auslegungsfrist können zu den Festsetzungen<br />
des Bebauungsplanes Nr. 281.1 „Doppheide - Erweiterung I“<br />
im <strong>Stadt</strong>teil Bokel schriftlich oder zur Niederschrift Anregungen<br />
vorgetragen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass<br />
nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung<br />
über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben<br />
können.<br />
Zusätzlich besteht über die zuvor angegebenen Dienststunden<br />
hinaus die Möglichkeit, die Planunterlagen nach Terminvereinbarung<br />
einzusehen.<br />
<strong>Rietberg</strong>, den <strong>09</strong>.08.<strong>2011</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
KUPER<br />
Bürgermeister
Amtsblatt <strong>Rietberg</strong> Nr. 9/<strong>2011</strong> vom 12.08.<strong>2011</strong> Seite 70<br />
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