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Ausgabe 09/2011 - Stadt Rietberg

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Amtsblatt <strong>Rietberg</strong><br />

Amtliches Bekanntmachungsorgan der <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong><br />

Nr. 9/<strong>2011</strong> 12.08.<strong>2011</strong> 17. Jahrgang<br />

INHALT<br />

Seite<br />

38/<strong>2011</strong> Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong> 63<br />

87. Änderung zur Darstellung von zwei Sonderbauflächen „Altstandort<br />

Deponie mit Photovoltaik-Freilandanlagen“ im <strong>Stadt</strong>teil Westerwiehe<br />

hier: - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch<br />

(BauGB)<br />

39/<strong>2011</strong> Bebauungsplan Nr. 205.1 „Dasshorst-West“ – 3. Änderung - im <strong>Stadt</strong>teil 65<br />

<strong>Rietberg</strong> im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB<br />

hier: Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

40/<strong>2011</strong> Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong> 67<br />

- 86. Änderung zur Darstellung einer Wohnbaufläche im <strong>Stadt</strong>teil Bokel<br />

hier: Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB<br />

41/<strong>2011</strong> Bebauungsplan Nr. 281.1 „Doppheide - Erweiterung I“ im <strong>Stadt</strong>teil Bokel 69<br />

hier: Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

Herausgeber: <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong> – Der Bürgermeister<br />

Druck: Hausdruck <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong><br />

Erscheinungsweise: Nach Bedarf (in der Regel einmal je Monat)<br />

Liegt kostenlos aus bei der <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong> sowie in den Geschäftsstellen der Sparkasse <strong>Rietberg</strong> und der<br />

Volksbanken<br />

Bezug: Abonnement (jährlich 10,00 €), Einzelstücke (gegen Portoerstattung)<br />

Anforderungen an die <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong>, Ratsbüro, Postfach 23 64, 33381 <strong>Rietberg</strong>,<br />

Tel. (05244) 986-222, Fax (05244) 986-17-222, e-Mail: Annette.Dewenter@<strong>Stadt</strong>-<strong>Rietberg</strong>.de


Amtsblatt <strong>Rietberg</strong> Nr. 9/<strong>2011</strong> vom 12.08.<strong>2011</strong> Seite 63<br />

____________________________________________________________________________________<br />

38/<strong>2011</strong><br />

Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong><br />

87. Änderung zur Darstellung von zwei Sonderbauflächen<br />

„Altstandort Deponie mit Photovoltaik-Freilandanlagen“<br />

im <strong>Stadt</strong>teil Westerwiehe<br />

hier: - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1<br />

Baugesetzbuch (BauGB)<br />

- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §<br />

3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)<br />

in der <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Rietberg</strong>, Abteilung 60 – Räumliche<br />

Planung & Entwicklung -, Zimmer 24 und 25, Bolzenmarkt 4 -<br />

6, 33397 <strong>Rietberg</strong>, Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.<br />

Zusätzlich wird über die zuvor angegebenen Dienststunden<br />

hinaus die Möglichkeit gegeben, die Planunterlagen<br />

nach Terminvereinbarung einzusehen.<br />

<strong>Rietberg</strong>, den 08.08.<strong>2011</strong><br />

KUPER<br />

Bürgermeister<br />

Der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong> hat in seiner Sitzung am<br />

17.05.<strong>2011</strong> folgenden Beschluss gefasst:<br />

Gemäß § 2 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom<br />

23.<strong>09</strong>.2004 (BGBl. I Seite 2414) in der zurzeit geltenden<br />

Fassung wird zum Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong><br />

ein 87. Änderungsverfahren durchgeführt. In diesem Verfahren<br />

sollen die im beigefügten Lageplan kenntlich gemachte<br />

Flächen als Sonderbaufläche „Altstandort Deponie mit Photovoltaik-Freilandanlagen“<br />

neu dargestellt werden.<br />

Der vorstehende Beschluss wird hiermit ortsüblich öffentlich<br />

bekannt gemacht.<br />

<strong>Rietberg</strong>, den 08.08.<strong>2011</strong><br />

KUPER<br />

Bürgermeister<br />

Die GEG des Kreises Gütersloh hat mit Schreiben vom<br />

29.04.<strong>2011</strong> den Antrag zur Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

der <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong> eingereicht. Gegenstand des Änderungsverfahrens<br />

ist die Ausweisung von zwei Sonderbauflächen<br />

„Photovoltaik“ auf den beiden Deponie-Altstandorten<br />

im <strong>Stadt</strong>teil Westerwiehe. Hierdurch soll das Ziel der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Rietberg</strong> und des Kreises Gütersloh weiter verfolgt werden,<br />

Anlagen für regenerative Energien zu fördern und den Anteil<br />

an regenerativen Energien zu erhöhen.<br />

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1<br />

BauGB<br />

Gem. § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom<br />

23.<strong>09</strong>.2004 (BGBl. I Seite 2414) in der zur Zeit geltenden<br />

Fassung werden die Ziele und Zwecke der Planung zur 87.<br />

Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong> im<br />

Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung öffentlich<br />

dargelegt. In der Zeit vom 22.08.2010 bis einschl.<br />

23.<strong>09</strong>.<strong>2011</strong> besteht während der Dienststunden<br />

montags bis donnerstags: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr -<br />

- dienstags: 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr -<br />

- donnerstags: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr -<br />

- freitags: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr


Amtsblatt <strong>Rietberg</strong> Nr. 9/<strong>2011</strong> vom 12.08.<strong>2011</strong> Seite 64<br />

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Amtsblatt <strong>Rietberg</strong> Nr. 9/<strong>2011</strong> vom 12.08.<strong>2011</strong> Seite 65<br />

____________________________________________________________________________________<br />

39/<strong>2011</strong><br />

Bebauungsplan Nr. 205.1 „Dasshorst-West“ –<br />

3. Änderung - im <strong>Stadt</strong>teil <strong>Rietberg</strong> im beschleunigten<br />

Verfahren nach § 13a BauGB<br />

hier: Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch<br />

(BauGB)<br />

Der Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss der <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong><br />

hat in seiner Sitzung am 10.02.<strong>2011</strong> folgenden Beschluss<br />

gefaßt:<br />

Der Bebauungsplan Nr. 205.1 „Dasshorst-West“ – 3. Änderung<br />

- wird unter Berücksichtigung des Abwägungsergebnisses<br />

beschlossen und aufgestellt. Der Plan enthält die Mindestfestsetzungen<br />

des § 30 Absatz 1 des Baugesetzbuches<br />

(BauGB) vom 23.<strong>09</strong>.2004 (BGBl. I Seite 2414) in der<br />

zurzeit geltenden Fassung. Das Plangebiet ergibt sich aus<br />

dem beigefügten Lageplan.<br />

Der so beschlossene Bebauungsplanentwurf ist mit der Begründung,<br />

dem Text und den wesentlichen bereits vorliegenden<br />

umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2<br />

BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.<br />

Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, eine Nachverdichtung<br />

der Baumöglichkeiten im Bereich Erlenweg / Dasshorststraße<br />

im <strong>Stadt</strong>teil <strong>Rietberg</strong> zu erreichen.<br />

Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom<br />

23.<strong>09</strong>.2004 (BGBl. I Seite 2414) in der zur Zeit geltenden<br />

Fassung liegt der Bebauungsplanentwurf Nr. 205.1 „Dasshorst-West“<br />

– 3. Änderung - im <strong>Stadt</strong>teil <strong>Rietberg</strong> mit den<br />

Planunterlagen ab dem 22.08.<strong>2011</strong> bis einschl. 23.<strong>09</strong>.<strong>2011</strong><br />

im Rathaus der <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong>, Abteilung 60 – Räumliche<br />

Planung & Entwicklung, Zimmer 24 und 25, Bolzenmarkt 4 -<br />

6, 33397 <strong>Rietberg</strong>, während der Dienststunden<br />

montags bis donnerstags:<br />

dienstags:<br />

donnerstags:<br />

freitags:<br />

8.30 Uhr bis 12.30 Uhr<br />

14.00 Uhr bis 17.00 Uhr<br />

14.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

8.30 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

öffentlich aus.<br />

Innerhalb der Auslegungsfrist können zu den Festsetzungen<br />

des Bebauungsplanes Nr. 205.1 „Dasshorst-West“ – 3. Änderung<br />

- im <strong>Stadt</strong>teil <strong>Rietberg</strong> schriftlich oder zur Niederschrift<br />

Anregungen vorgetragen werden. Es wird darauf<br />

hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen<br />

bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan<br />

unberücksichtigt bleiben können.<br />

Zusätzlich besteht über die zuvor angegebenen Dienststunden<br />

hinaus die Möglichkeit, die Planunterlagen nach Terminvereinbarung<br />

einzusehen.<br />

Gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 1 BauGB wird darauf hingewiesen,<br />

dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach<br />

§ 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach<br />

§ 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden soll.<br />

<strong>Rietberg</strong>, den 08.08.<strong>2011</strong><br />

KUPER<br />

Bürgermeister


Amtsblatt <strong>Rietberg</strong> Nr. 9/<strong>2011</strong> vom 12.08.<strong>2011</strong> Seite 67<br />

____________________________________________________________________________________<br />

40/<strong>2011</strong><br />

Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong><br />

- 86. Änderung zur Darstellung einer Wohnbaufläche<br />

im <strong>Stadt</strong>teil Bokel<br />

hier: Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch<br />

(BauGB)<br />

Der Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss der <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong><br />

hat in der Sitzung am 05.07.<strong>2011</strong> folgenden Beschluss<br />

gefasst:<br />

Die 86. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Rietberg</strong> wird unter Berücksichtigung des Abwägungsergebnisses<br />

beschlossen und aufgestellt. Der Entwurf der 86.<br />

Änderung des Flächennutzungsplanes ist sodann gemäß § 3<br />

Absatz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.<strong>09</strong>.2004<br />

(BGBl. I Seite 2414) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich<br />

auszulegen.<br />

Die Flächennutzungsplanänderung ergibt sich aus dem<br />

nachstehenden Deckblatt. Die <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong> plant zur kurzfristigen<br />

Bereitstellung von weiteren Wohnbauflächen im<br />

<strong>Stadt</strong>teil Bokel die Erweiterung des Baugebietes „Doppheide“.<br />

Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom<br />

23.<strong>09</strong>.2004 in der zur Zeit geltenden Fassung (BGBl. I Seite<br />

2141) liegt die 86. Änderung des Flächennutzungsplanes der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong> einschl. Begründung und den wesentlichen,<br />

bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ab<br />

dem 22.08.<strong>2011</strong> bis einschl. 23.<strong>09</strong>.<strong>2011</strong> im Rathaus der<br />

<strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong>, Abteilung 60 – Räumliche Planung & Entwicklung,<br />

Zimmer 24 und 25, Bolzenmarkt 4 - 6, 33397 <strong>Rietberg</strong>,<br />

während der Dienststunden<br />

montags bis donnerstags:<br />

dienstags:<br />

donnerstags:<br />

freitags:<br />

8.30 Uhr bis 12.30 Uhr<br />

14.00 Uhr bis 17.00 Uhr<br />

14.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

8.30 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

öffentlich aus.<br />

Innerhalb der Auslegungsfrist können zu den Festsetzungen<br />

der 86. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Stadt</strong><br />

<strong>Rietberg</strong> schriftlich oder zur Niederschrift Anregungen vorgetragen<br />

werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen<br />

können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt<br />

bleiben.<br />

Zusätzlich besteht über die zuvor angegebenen Dienststunden<br />

hinaus die Möglichkeit, die Planunterlagen in der Abteilung<br />

60 – Räumliche Planung & Entwicklung - nach Terminvereinbarung<br />

einzusehen.<br />

<strong>Rietberg</strong>, den <strong>09</strong>.08.<strong>2011</strong><br />

KUPER<br />

Bürgermeister


Amtsblatt <strong>Rietberg</strong> Nr. 9/<strong>2011</strong> vom 12.08.<strong>2011</strong> Seite 68<br />

____________________________________________________________________________________


Amtsblatt <strong>Rietberg</strong> Nr. 9/<strong>2011</strong> vom 12.08.<strong>2011</strong> Seite 69<br />

____________________________________________________________________________________<br />

41/<strong>2011</strong><br />

Bebauungsplan Nr. 281.1 „Doppheide - Erweiterung<br />

I“ im <strong>Stadt</strong>teil Bokel<br />

hier: Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch<br />

(BauGB)<br />

Der Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss der <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong><br />

hat in seiner Sitzung am 05.07.<strong>2011</strong> folgenden Beschluss<br />

gefaßt:<br />

Der Bebauungsplan Nr. 281.1 „Doppheide - Erweiterung I“<br />

wird unter Berücksichtigung des Abwägungsergebnisses<br />

beschlossen und aufgestellt. Der Plan enthält die Mindestfestsetzungen<br />

des § 30 Absatz 1 des Baugesetzbuches<br />

(BauGB) vom 23.<strong>09</strong>.2004 (BGBl. I Seite 2414) in der zurzeit<br />

geltenden Fassung. Das Plangebiet ergibt sich aus dem<br />

beigefügten Lageplan.<br />

Der so beschlossene Bebauungsplanentwurf ist mit der Begründung,<br />

dem Text und den wesentlichen bereits vorliegenden<br />

umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2<br />

BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.<br />

Der Bebauungsplanentwurf verfolgt das Ziel, zur kurzfristigen<br />

Bereitstellung von weiteren Wohnbauflächen im <strong>Stadt</strong>teil<br />

Bokel die Erweiterung des Baugebietes „Doppheide“ vorzubereiten.<br />

Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom<br />

23.<strong>09</strong>.2004 (BGBl. I Seite 2414) in der zur Zeit geltenden<br />

Fassung liegt der Bebauungsplanentwurf Nr. 281.1<br />

„Doppheide - Erweiterung I“ im <strong>Stadt</strong>teil Bokel mit den Planunterlagen<br />

ab dem 22.08.<strong>2011</strong> bis einschl. 23.<strong>09</strong>.<strong>2011</strong> im<br />

Rathaus der <strong>Stadt</strong> <strong>Rietberg</strong>, Abteilung 60 – Räumliche Planung<br />

& Entwicklung, Zimmer 24 und 25, Bolzenmarkt 4 - 6,<br />

33397 <strong>Rietberg</strong>, während der Dienststunden<br />

montags bis donnerstags:<br />

dienstags:<br />

donnerstags:<br />

freitags:<br />

öffentlich aus.<br />

8.30 Uhr bis 12.30 Uhr<br />

14.00 Uhr bis 17.00 Uhr<br />

14.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

8.30 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

Innerhalb der Auslegungsfrist können zu den Festsetzungen<br />

des Bebauungsplanes Nr. 281.1 „Doppheide - Erweiterung I“<br />

im <strong>Stadt</strong>teil Bokel schriftlich oder zur Niederschrift Anregungen<br />

vorgetragen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass<br />

nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung<br />

über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben<br />

können.<br />

Zusätzlich besteht über die zuvor angegebenen Dienststunden<br />

hinaus die Möglichkeit, die Planunterlagen nach Terminvereinbarung<br />

einzusehen.<br />

<strong>Rietberg</strong>, den <strong>09</strong>.08.<strong>2011</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

KUPER<br />

Bürgermeister


Amtsblatt <strong>Rietberg</strong> Nr. 9/<strong>2011</strong> vom 12.08.<strong>2011</strong> Seite 70<br />

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