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Beschlussvorlage - RIS

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Baureferat<br />

Ingenieurbau<br />

Lärmschutz mit Photovoltaik<br />

Antrag Nr. 08-14 / A 02284<br />

der Stadtratsfraktion der CSU<br />

vom 09.03.2011<br />

Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 07485<br />

Anlagen:<br />

Anlage 1: Antrag Nr. 08-14 / A 02284<br />

Anlage 2: Bebauungsplan Pölling-Bühl in Neumarkt i.d. Oberpfalz<br />

Anlage 3-5: Fotos Baustelle in Neumarkt<br />

Anlage 6: Foto Lärmschutzwand an der Candid-Hangauffahrt<br />

Anlage 7: Foto Lärmschutzwand Berufsschule an der Riesstraße<br />

Beschluss des Bauausschusses vom 14.05.2013 (SB)<br />

Öffentliche Sitzung<br />

I. Vortrag der Referentin<br />

1. Anlass<br />

Die Stadtratsfraktion der CSU hat am 09.03.2011 den o.g. Antrag Nr. 08-14 /<br />

A 02284 gestellt, wonach dem Stadtrat das Projekt einer Lärmschutzwand mit<br />

Photovoltaik-Modulen in Neumarkt i.d. Oberpfalz einschließlich der Darstellung der<br />

Finanzierung und Wirtschaftlichkeit vorgestellt werden soll (Anlage 1). Außerdem<br />

soll dem Stadtrat berichtet werden, ob ausgehend von den bisherigen Versuchen<br />

in München und dem Neumarkter Modell weitere Einsatzmöglichkeiten in München<br />

bestehen, sei es an belasteten S-Bahn-Strecken oder an Autobahnen oder<br />

Hauptverkehrsstraßen.<br />

2. Lärmschutz und Photovoltaik in Neumarkt i.d. Oberpfalz<br />

Das Baureferat hat unmittelbar nach Eingang des Antrags mit der Stadtverwaltung<br />

Neumarkt i.d. Oberpfalz bezüglich des Lärmschutzwalls mit Photovoltaik Kontakt<br />

aufgenommen und wegen eines geeigneten Besichtigungstermins nachgefragt.<br />

Nachdem die Vergabe der Bauleistungen durch die Stadt Neumarkt im Frühjahr 2012<br />

erfolgt und die Baumaßnahme ausreichend weit und besichtigungsreif vorangeschritten<br />

war, fand am 13.06.2012 ein Baustellentermin statt.


Seite 2<br />

An dem Informationstermin nahmen neben Vertretern des Baureferates und der<br />

technischen Verwaltung von Neumarkt auch Ingenieure der projektierenden und<br />

ausführenden Firmen teil. Die Lärmschutzmaßnahme wurde durch einen von der<br />

Stadt Neumarkt i.d. Oberpfalz aufgestellten Bebauungsplan ausgelöst, somit bestand<br />

eine gesetzliche Verpflichtung der Stadt. Der Bebauungsplan liegt im Bereich des<br />

am Stadtrand gelegenen Baugebietes Pölling-Bühl entlang der Bahnlinie Regensburg-<br />

Nürnberg (Bebauungsplan siehe Anlage 2). Der hierfür bereits vorab hergestellte<br />

Lärmschutzwall konnte aus erdstatischen Gründen nicht auf die lärmschutztechnisch<br />

erforderliche Höhe von 7,00 m geschüttet werden, so dass eine zusätzliche aktive<br />

Lärmschutzmaßnahme notwendig wurde.<br />

Diese Maßnahme besteht aus einer selbsttragenden Unterkonstruktion, einer<br />

vollflächigen Trapezblecheindeckung und darauf montierten Photovoltaik-Modulen.<br />

Die Himmelsausrichtung der Anlage gegen Süden sowie die wallböschungsparallele<br />

Neigung der Photovoltaik-Anlage mit einem Winkel von ca. 30° sind nahezu optimal.<br />

Durch gestalterische Begleitmaßnahmen, wie z.B. hochwertige Gabionen und<br />

Baumpflanzungen, soll die Anlage in die landschaftliche Umgebung integriert werden.<br />

Die Gesamtanlage weist eine Länge von ca. 744 m und eine Höhe von ca. 7,0 m auf<br />

(siehe Anlagen 3 - 5). Der Baubeginn erfolgte Mitte März 2012, die Inbetriebnahme<br />

der Anlage Ende Juni 2012. Die Projektkosten betrugen nach Auskunft der<br />

Stadt Neumarkt ca. 4,5 Millionen Euro. Die Stadt Neumarkt finanziert die Maßnahme<br />

selbst und übernimmt auch den Unterhalt und Betrieb für den Lärmschutzwall mit<br />

der Photovoltaikanlage. Die Leistung der Anlage beträgt nach Auskunft der<br />

Stadt Neumarkt ca. 1.200 kWp bei einer Modulfläche von 8.161 m².<br />

Gemäß den Berechnungen der Stadt Neumarkt kann mit der neuen Photovoltaikanlage<br />

ein CO 2-Ausstoß von rund 1.000 Tonnen CO 2 pro Jahr vermieden werden und die<br />

Anlage kann sich unter Berücksichtigung der Einspeisevergütung nach dem<br />

Erneuerbare-Energien-Gesetz nach ca. 15 Jahren amortisieren.<br />

Nach unserer Einschätzung geht die Stadt Neumarkt bei diesen Berechnungen<br />

von zu positiven Werten aus.<br />

In der Regel geben selbst die Hersteller nur eine Leistungsgarantie von 80 % nach<br />

20 Jahren auf die Photovoltaik-Module (d.h. nach 20 Jahren müssen grundsätzlich<br />

noch mindestens 80 % der Spitzenleistung erbracht werden). Zusätzlich sind<br />

Ertragsausfälle über die Laufzeit zu erwarten, z.B. beim Ausfall der Wechselrichter<br />

oder bei der Beschädigung von Modulen. Daher ist es aus Sicht des Baureferates<br />

seriös und notwendig, bei einer Ertragsprognose über die Laufzeit die "Alterung" der<br />

Module sowie Funktionsunterbrechungen zu berücksichtigen. In den bei eigenen<br />

Anlagen vom Baureferat ermittelten Ertragsprognosen (Erlös aus Stromverkauf und<br />

CO 2-Vermeidung) ist immer ein Abschlag von 20 % bezogen auf die Spitzenleistung<br />

enthalten.<br />

Um den genannten Wert der Stadt Neumarkt mit denen des Baureferates vergleichen<br />

zu können, wurde er auf dieselbe Basis gestellt und um 20 % auf rund 800 Tonnen<br />

CO 2-Vermeidung pro Jahr gesenkt.


Seite 3<br />

3. Photovoltaische Anlagen in München<br />

Gemäß Stand Ende 2012 beträgt die installierte Gesamtleistung an<br />

Photovoltaikanlagen aller Akteure in München rund 38.000 kWp.<br />

3.1 Ausbau von stadteigenen Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden und<br />

Lärmschutzwänden<br />

Die Stadt München ist sich ihrer Verantwortung für einen effizienten und nachhaltigen<br />

Klimaschutz bewusst und hat hierzu wesentliche Beschlüsse auf den Weg gebracht.<br />

Durch die Umsetzung der Beschlüsse „Weitere Steigerung der Energieeffizienz und<br />

der Erneuerbaren Energienutzung in städtischen Gebäuden – Sofortprogramm<br />

Hochbau“ vom 22.07.2009 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 02504) sowie<br />

„Integriertes Handlungsprogramm Klimaschutz in München (IHKM) vom 23.06.2010<br />

(Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 04165) konnte die bereits erfolgreiche Steigerung<br />

der Photovoltaikanlagen auf 89 stadteigene Photovoltaikanlagen mit einer Leistung<br />

von ca. 1.350 kWp erhöht werden (Stand Ende 2012).<br />

Zu diesen im Stadtgebiet liegenden Anlagen kommen noch fünf Anlagen im<br />

Bereich der Stadtgüter München von rund 250 kWp hinzu, so dass derzeit auf<br />

städtischen Gebäuden und Lärmschutzwänden 94 Photovoltaikanlagen mit einer<br />

Gesamtleistung von 1.600 kWp in Betrieb sind, was einer Modulfläche von<br />

ca. 12.000 m² entspricht. Damit werden derzeit ca. 1.000 Tonnen CO 2-Ausstoß<br />

pro Jahr vermieden. Neben der verstärkten Realisierung von in der Regel kleineren<br />

Standardanlagen wurden auch besonders innovative Photovoltaikanlagen verwirklicht,<br />

um neue Erkenntnisse zu erhalten, die Entwicklung innovativer Produkte am Markt<br />

zu fördern und die Vorbildfunktion der Stadt zu demonstrieren.<br />

Zu jeder Photovoltaikanlage wurde zur Veranschaulichung und Öffentlichkeitsarbeit<br />

ein Display montiert.<br />

Mit Beschluss vom 12.12.2012 wurde das IHKM für die Jahre 2013 und 2014<br />

fortgeschrieben (Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 10670). Weitere PV-Anlagen<br />

werden realisiert.<br />

Im Rahmen der o.g. stadteigenen Photovoltaikmaßnahmen wurden folgende<br />

Lärmschutzwände mit integrierter Photovoltaikanlage ausgeführt:<br />

– Lärmschutz mit Photovoltaik an der Candid-Hangauffahrt<br />

Bei der Instandsetzung der Lärmschutzwand an der Candid-Hangauffahrt<br />

im Jahr 2005 wurden auf einer Länge von 340 m gläserne Photovoltaikelemente<br />

im oberen schrägen Bereich der Lärmschutzwand in die Konstruktion eingebaut.<br />

Diese PV-Elemente, die wegen ihrer Transluzenz den Lichteinfall im Straßenraum<br />

verbessern, ersetzen die ursprünglichen, opaken Lärmschutzelemente, die zur<br />

Sanierung anstanden. Die Projektkosten beliefen sich auf ca. 350.000 €.<br />

Die Anlage amortisiert sich nach ca. 20 Jahren innerhalb ihrer Lebensdauer.<br />

Die Anlage hat eine installierte Leistung von 37 kWp und eine Modulfläche von<br />

ca. 300 m². Das entspricht ca. 26 Tonnen CO 2-Vermeidung pro Jahr.<br />

An einem Display vor Ort können die aktuelle Leistung, die Stromerzeugung und<br />

die CO 2 - Vermeidung abgelesen werden (siehe Anlage 6).


Seite 4<br />

– Beim Neubau der Berufsschule an der Riesstraße wurde aus Gründen des<br />

Lärmschutzes eine ca. 200 m lange und 16 m hohe Lärmschutzwand errichtet<br />

(siehe Anlage 7). Wegen ihrer Nord-Süd-Ausrichtung kamen innovative, so<br />

genannte bifaciale (beidseitig lichtempfindliche) Siliziumzellen, in dieser<br />

Größenordnung erstmalig in Deutschland, im oberen, verschattungsfreien Bereich<br />

zum Einsatz. Die Projektkosten für das oberste Glasband einschließlich der<br />

12,7 kWp großen Photovoltaikanlage beliefen sich auf ca. 270.000 €.<br />

Die Modulfläche der Photovoltaikanlage beträgt 300 m². Die CO 2-Vermeidung<br />

beträgt ca. 7 Tonnen pro Jahr. Aus Gründen der Transparenz wurde das<br />

Glasmodul nur zu ca. 1/3 mit Photovoltaikzellen bestückt.<br />

– An der Nordumfahrung Pasing (NUP) ist auf der nördlichen Straßenseite im<br />

Bereich der Würmbrücke eine in die Lärmschutzwand integrierte Photovoltaikanlage<br />

entstanden. Die oberen zwei Drittel der Lärmschutzwand werden mit<br />

semitransparenten Modulen bestückt.<br />

Die installierte Leistung beträgt ca. 7 kWp auf einer Modulfläche von 66 m².<br />

Die durch die Photovoltaikanlage ausgelösten Mehrkosten betragen ca. 40.000 €.<br />

Die CO 2-Vermeidung beträgt ca. 6 Tonnen pro Jahr.<br />

3.2 Vergabe von städtischen Dächern an externe Betreiber von Photovoltaikanlagen<br />

Grundlage für die Vergabe ist der Beschluss des Umweltschutzausschusses<br />

„Vergabe der städtischen Dächer zur Solarstromerzeugung“ vom 01.03.2005<br />

(Sitzungsvorlage Nr. 02-08 / V 05713).<br />

Insgesamt befinden sich derzeit 18 Photovoltaikanlagen externer Betreiber mit<br />

einer Gesamtleistung von ca. 1.100 kW p auf Dächern städtischer Gebäude.<br />

Dies entspricht einer CO 2-Vermeidung von etwa 700 Tonnen pro Jahr.<br />

Vier weitere Anlagen aus dem jüngsten Vergabeverfahren mit insgesamt weiteren<br />

250 kW p sind noch in Bearbeitung, welche zusätzlich weitere 160 Tonnen CO 2<br />

pro Jahr vermeiden würden.<br />

Somit beträgt die auf städtischen Gebäuden und Lärmschutzwänden installierte<br />

Gesamtleistung ca. 2.700 kWp, davon rund 1.600 kWp stadteigene<br />

Photovoltaikanlagen und 1.100 kWp Photovoltaikanlagen externer Betreiber.<br />

3.3 Untersuchung einer Lärmschutzeinhausung mit Photovoltaik am Isarring<br />

Im Zusammenhang mit dem Ausbau des Mittleren Ringes im Ostabschnitt wurde<br />

für eine photovoltaische Lärmschutzeinhausung beim Tunnel am Effnerplatz von<br />

der SOLTEQ GmbH i.G. in Abstimmung mit der Bürgerinitiative Isarring e.V.<br />

ein Konzept ausgearbeitet.<br />

Der Bauausschuss lehnte am 08.03.2005 (Sitzungsvorlage Nr. 02-08 / V 05910)<br />

mehrheitlich die photovoltaische Einhausung, insbesondere aufgrund der nicht<br />

gesicherten Finanzierung, des fehlenden Betreibermodells und der bestehenden<br />

Kostenrisiken ab.


Seite 5<br />

4. Wirtschaftlichkeit von Lärmschutz mit Photovoltaik<br />

Allgemein kann festgehalten werden, dass Photovoltaikanlagen immer dann<br />

wirtschaftlich betrieben werden können, wenn größere Flächen dafür vorhanden sind.<br />

Dies wird auch bei dem vorgestellten Projekt in Neumarkt i.d. Oberpfalz deutlich,<br />

wo an einer anbaufreien Bahnstrecke auf relativ großer Länge Flächen für eine<br />

Wallschüttung zur Verfügung stehen.<br />

Grundsätzlich sind bei der Abwägung, ob der Schallschutz durch Lärmschutzwände<br />

bzw. -wälle erfolgen soll, stadtgestalterische und wirtschaftliche Aspekte sowie die<br />

Flächenverfügbarkeit und der Nutzungsanspruch (Grünverbindung, Biotopverbund,<br />

Lärmschutz) an diese Flächen relevant. Ein Schallschutzwall mit 4 m Höhe benötigt<br />

beispielsweise eine Grundfläche von 15 m Breite, so dass bei einem schmalen<br />

Grundstückszuschnitt die Nutzung hinter dem Wall nur noch eingeschränkt erfolgen<br />

kann. Solche längere, anbaufreie Abschnitte in entsprechender Breite stehen im<br />

stadteigenen Straßennetz in der Regel nicht zur Verfügung.<br />

Im Bedarfsfall kommen wegen der beengten Verhältnisse an den Stadtstraßen eher<br />

Lärmschutzwände statt Lärmschutzwälle zum Einsatz. Dadurch ist der Energieertrag<br />

grundsätzlich geringer als bei optimal geneigten Flächen von Wällen.<br />

Weiterhin kann festgestellt werden, dass sich für Photovoltaikanlagen in Kombination<br />

mit Lärmschutzbauwerken dann wirtschaftliche Vorteile ergeben, wenn neben der<br />

erforderlichen Mindestanlagengröße bereits tragende Unterkonstruktionen vorhanden<br />

sind oder wenn aus gesetzlichen Verpflichtungen heraus aktive Schallschutzmaßnahmen<br />

erforderlich werden (z. B. Neubaugebiete, Lärmaktionsplanung).<br />

Dort kann eine ohnehin erforderliche Lärmschutzkonstruktion sinnvoll mit Photovoltaik<br />

kombiniert werden, sofern die für Photovoltaikanlagen maßgebenden Aspekte<br />

Verschattungsfreiheit, Himmelsrichtung, Neigung und Mindestfläche berücksichtigt<br />

werden. Allerdings sind die durch die Nähe zur Straße bedingten Umstände zu<br />

berücksichtigen, die bei Dachflächen nicht in diesem Maße auftreten. Dies sind<br />

insbesondere Verschattung durch Bäume oder dichte Bebauung, Diebstahl- und<br />

Vandalismusgefahr, die Verschmutzung der Elemente durch den Straßenverkehr<br />

und Beschädigungen durch Verkehrsunfälle.<br />

5. Gesetzliche Verpflichtungen und Zuständigkeit<br />

Das Baureferat plant, baut und unterhält Lärmschutzanlagen auf den öffentlichen<br />

Verkehrsflächen sowie in öffentlichen Grünflächen in der Baulast der Stadt. An den<br />

Autobahnabschnitten und an den Bahnstrecken im Stadtgebiet liegt die Baulast bei<br />

der Autobahndirektion Südbayern und der Deutschen Bahn AG. Dort kann nur im<br />

Einzelfall, beispielsweise bei einer Neubebauung wie in Neumarkt, eine aktive<br />

Lärmschutzmaßnahme im Rahmen der Bauleitplanung durch die Stadt veranlasst<br />

werden.<br />

Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat am 13.03.2013 zum Thema aktiver<br />

Lärmschutz mit Einsatz von Photovoltaik im Rahmen der Bauleitplanung Folgendes<br />

mitgeteilt:<br />

„Auch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung berücksichtigt im Rahmen der<br />

von ihm betriebenen Bauleitplanungen in geeigneten Fällen, ob bei der Festsetzung<br />

von aktivem Lärmschutz der Einsatz von Photovoltaik möglich ist; allerdings bestehen<br />

nach dem Festsetzungskatalog des Baugesetzbuches keine direkten Möglichkeiten<br />

solche Maßnahmen zwingend vorzusehen; es können lediglich die planerischen<br />

Rahmenbedingungen so ausgestaltet werden, dass Photovoltaikanlagen errichtet<br />

werden können.


Seite 6<br />

Jedoch finden sich im Stadtgebiet der Landeshauptstadt selten städtebauliche<br />

Verhältnisse, die denen der in der als Beispielsfall herangezogenen Stadt Neumarkt<br />

vergleichbar wären. Die bestehende Flächenknappheit erfordert in der Regel höhere<br />

bauliche Dichten mit entsprechend anderen städtebaulichen Lösungen<br />

(Geschoßwohnungsbau statt Einfamilienhäuser) und daher auch anderen<br />

Anforderungen an den Lärmschutz. Dieser kann in der Regel nur oder besser durch<br />

eine Lärmschutzbebauung entlang der Lärmquelle mit geeigneter baulicher<br />

Ausgestaltung (Laubengänge), innerer Organisation (Lage schutzbedürftiger Räume<br />

zur lärmabgewandten Seite) und erforderlichenfalls weniger lärmempfindlichen<br />

Nutzungen (Büro, Gewerbe) erreicht werden. Bloße Lärmschutzwälle kommen daher<br />

nur selten zum Einsatz.“<br />

6. Weiteres Vorgehen<br />

Aus den angeführten Gründen prüft das Baureferat bei eigenen Planungen von<br />

aktiven Lärmschutzmaßnahmen regelmäßig, wie schon in der Vergangenheit,<br />

den Einsatz von Photovoltaik und realisiert diese bei gegebener Eignung und<br />

Wirtschaftlichkeit.<br />

Als eine Maßnahme zur Intensivierung des Ausbaus von Solaranlagen im<br />

Gebäudebestand wurde mit Beschluss des Umweltschutzausschusses vom 22.05.2012<br />

„Regenerative Energien – Solarenergienutzung“(Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 07875)<br />

das Referat für Gesundheit und Umwelt im Benehmen mit dem Baureferat beauftragt,<br />

eine Systematisierung und Katalogisierung der Solarpotenziale des stadteigenen<br />

Gebäudebestandes sowie eine Ersteinschätzung der Umsetzbarkeit der ermittelten<br />

Potenziale durch das Baureferat mit den Vermietern in das integrierte Handlungsprogramm<br />

Klimaschutz in München einzubringen.<br />

Diese Maßnahme wurde am 12.12.2012 mit dem Beschluss IHKM 2013 beschlossen.<br />

Bei aktiven Lärmschutzmaßnahmen in der Planungshoheit von Dritten im Stadtgebiet,<br />

z. B. bei Lärmsanierungsmaßnahmen der Autobahndirektion Südbayern oder der<br />

Deutschen Bahn AG, kann das Thema Photovoltaik im jeweiligen<br />

Genehmigungsverfahren seitens des Referates für Stadtplanung und Bauordnung<br />

in die Abstimmung eingebracht werden.<br />

Die <strong>Beschlussvorlage</strong> ist mit dem Referat für Gesundheit und Umwelt und<br />

dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung abgestimmt.<br />

Beteiligungsrechte der Bezirksausschüsse bestehen in dieser Angelegenheit nicht.<br />

Der Korreferent des Baureferates, Herr Stadtrat Danner, und der Verwaltungsbeirat<br />

der Hauptabteilung Ingenieurbau, Herr Stadtrat Reissl, haben je einen Abdruck der<br />

<strong>Beschlussvorlage</strong> erhalten.


Seite 7<br />

II.<br />

Antrag der Referentin<br />

1. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.<br />

2. Das Baureferat wird beauftragt, bei zu planenden stadteigenen<br />

Lärmschutzkonstruktionen weiterhin die Möglichkeit des Einsatzes von<br />

Photovoltaik zu prüfen und bei Eignung und Wirtschaftlichkeit zu realisieren.<br />

3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird gebeten, bei<br />

Lärmschutzmaßnahmen von Dritten (Autobahndirektion Südbayern,<br />

Deutsche Bahn AG) die Photovoltaik im jeweiligen Genehmigungsverfahren<br />

zu thematisieren.<br />

4. Der Antrag Nr. 08-14 / A 02284 der Stadtratsfraktion der CSU vom 09.03.2011<br />

ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.<br />

5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.<br />

III.<br />

Beschluss<br />

nach Antrag.<br />

Der Stadtrat der Landeshauptstadt München<br />

Der Vorsitzende<br />

Die Referentin<br />

Hep Monatzeder<br />

Rosemarie Hingerl<br />

3. Bürgermeister Berufsm. Stadträtin


Seite 8<br />

IV. Abdruck von I. – III.<br />

über den Stenographischen Sitzungsdienst<br />

an das Direktorium – Dokumentationsstelle<br />

an das Revisionsamt<br />

an die Stadtkämmerei<br />

zur Kenntnis.<br />

V. Wiedervorlage im Baureferat / RG 4 zur weiteren Veranlassung<br />

Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift<br />

wird bestätigt.<br />

An das Direktorium – HA II / V<br />

An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung<br />

An das Kommunalreferat<br />

An das Referat für Gesundheit und Umwelt<br />

An das Kreisverwaltungsreferat<br />

An das Baureferat – H, G, V, J, MSE<br />

An das Baureferat – RZ, RG 2, RG 4<br />

An das Baureferat – T, TZ, T 1, T 2, T 3<br />

zur Kenntnis.<br />

Mit Vorgang zurück zum Baureferat – J 111<br />

zum Vollzug des Beschlusses.<br />

Am ....................<br />

Baureferat/RG 4<br />

i. A.

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