Beschlussvorlage - RIS
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Baureferat<br />
Ingenieurbau<br />
Lärmschutz mit Photovoltaik<br />
Antrag Nr. 08-14 / A 02284<br />
der Stadtratsfraktion der CSU<br />
vom 09.03.2011<br />
Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 07485<br />
Anlagen:<br />
Anlage 1: Antrag Nr. 08-14 / A 02284<br />
Anlage 2: Bebauungsplan Pölling-Bühl in Neumarkt i.d. Oberpfalz<br />
Anlage 3-5: Fotos Baustelle in Neumarkt<br />
Anlage 6: Foto Lärmschutzwand an der Candid-Hangauffahrt<br />
Anlage 7: Foto Lärmschutzwand Berufsschule an der Riesstraße<br />
Beschluss des Bauausschusses vom 14.05.2013 (SB)<br />
Öffentliche Sitzung<br />
I. Vortrag der Referentin<br />
1. Anlass<br />
Die Stadtratsfraktion der CSU hat am 09.03.2011 den o.g. Antrag Nr. 08-14 /<br />
A 02284 gestellt, wonach dem Stadtrat das Projekt einer Lärmschutzwand mit<br />
Photovoltaik-Modulen in Neumarkt i.d. Oberpfalz einschließlich der Darstellung der<br />
Finanzierung und Wirtschaftlichkeit vorgestellt werden soll (Anlage 1). Außerdem<br />
soll dem Stadtrat berichtet werden, ob ausgehend von den bisherigen Versuchen<br />
in München und dem Neumarkter Modell weitere Einsatzmöglichkeiten in München<br />
bestehen, sei es an belasteten S-Bahn-Strecken oder an Autobahnen oder<br />
Hauptverkehrsstraßen.<br />
2. Lärmschutz und Photovoltaik in Neumarkt i.d. Oberpfalz<br />
Das Baureferat hat unmittelbar nach Eingang des Antrags mit der Stadtverwaltung<br />
Neumarkt i.d. Oberpfalz bezüglich des Lärmschutzwalls mit Photovoltaik Kontakt<br />
aufgenommen und wegen eines geeigneten Besichtigungstermins nachgefragt.<br />
Nachdem die Vergabe der Bauleistungen durch die Stadt Neumarkt im Frühjahr 2012<br />
erfolgt und die Baumaßnahme ausreichend weit und besichtigungsreif vorangeschritten<br />
war, fand am 13.06.2012 ein Baustellentermin statt.
Seite 2<br />
An dem Informationstermin nahmen neben Vertretern des Baureferates und der<br />
technischen Verwaltung von Neumarkt auch Ingenieure der projektierenden und<br />
ausführenden Firmen teil. Die Lärmschutzmaßnahme wurde durch einen von der<br />
Stadt Neumarkt i.d. Oberpfalz aufgestellten Bebauungsplan ausgelöst, somit bestand<br />
eine gesetzliche Verpflichtung der Stadt. Der Bebauungsplan liegt im Bereich des<br />
am Stadtrand gelegenen Baugebietes Pölling-Bühl entlang der Bahnlinie Regensburg-<br />
Nürnberg (Bebauungsplan siehe Anlage 2). Der hierfür bereits vorab hergestellte<br />
Lärmschutzwall konnte aus erdstatischen Gründen nicht auf die lärmschutztechnisch<br />
erforderliche Höhe von 7,00 m geschüttet werden, so dass eine zusätzliche aktive<br />
Lärmschutzmaßnahme notwendig wurde.<br />
Diese Maßnahme besteht aus einer selbsttragenden Unterkonstruktion, einer<br />
vollflächigen Trapezblecheindeckung und darauf montierten Photovoltaik-Modulen.<br />
Die Himmelsausrichtung der Anlage gegen Süden sowie die wallböschungsparallele<br />
Neigung der Photovoltaik-Anlage mit einem Winkel von ca. 30° sind nahezu optimal.<br />
Durch gestalterische Begleitmaßnahmen, wie z.B. hochwertige Gabionen und<br />
Baumpflanzungen, soll die Anlage in die landschaftliche Umgebung integriert werden.<br />
Die Gesamtanlage weist eine Länge von ca. 744 m und eine Höhe von ca. 7,0 m auf<br />
(siehe Anlagen 3 - 5). Der Baubeginn erfolgte Mitte März 2012, die Inbetriebnahme<br />
der Anlage Ende Juni 2012. Die Projektkosten betrugen nach Auskunft der<br />
Stadt Neumarkt ca. 4,5 Millionen Euro. Die Stadt Neumarkt finanziert die Maßnahme<br />
selbst und übernimmt auch den Unterhalt und Betrieb für den Lärmschutzwall mit<br />
der Photovoltaikanlage. Die Leistung der Anlage beträgt nach Auskunft der<br />
Stadt Neumarkt ca. 1.200 kWp bei einer Modulfläche von 8.161 m².<br />
Gemäß den Berechnungen der Stadt Neumarkt kann mit der neuen Photovoltaikanlage<br />
ein CO 2-Ausstoß von rund 1.000 Tonnen CO 2 pro Jahr vermieden werden und die<br />
Anlage kann sich unter Berücksichtigung der Einspeisevergütung nach dem<br />
Erneuerbare-Energien-Gesetz nach ca. 15 Jahren amortisieren.<br />
Nach unserer Einschätzung geht die Stadt Neumarkt bei diesen Berechnungen<br />
von zu positiven Werten aus.<br />
In der Regel geben selbst die Hersteller nur eine Leistungsgarantie von 80 % nach<br />
20 Jahren auf die Photovoltaik-Module (d.h. nach 20 Jahren müssen grundsätzlich<br />
noch mindestens 80 % der Spitzenleistung erbracht werden). Zusätzlich sind<br />
Ertragsausfälle über die Laufzeit zu erwarten, z.B. beim Ausfall der Wechselrichter<br />
oder bei der Beschädigung von Modulen. Daher ist es aus Sicht des Baureferates<br />
seriös und notwendig, bei einer Ertragsprognose über die Laufzeit die "Alterung" der<br />
Module sowie Funktionsunterbrechungen zu berücksichtigen. In den bei eigenen<br />
Anlagen vom Baureferat ermittelten Ertragsprognosen (Erlös aus Stromverkauf und<br />
CO 2-Vermeidung) ist immer ein Abschlag von 20 % bezogen auf die Spitzenleistung<br />
enthalten.<br />
Um den genannten Wert der Stadt Neumarkt mit denen des Baureferates vergleichen<br />
zu können, wurde er auf dieselbe Basis gestellt und um 20 % auf rund 800 Tonnen<br />
CO 2-Vermeidung pro Jahr gesenkt.
Seite 3<br />
3. Photovoltaische Anlagen in München<br />
Gemäß Stand Ende 2012 beträgt die installierte Gesamtleistung an<br />
Photovoltaikanlagen aller Akteure in München rund 38.000 kWp.<br />
3.1 Ausbau von stadteigenen Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden und<br />
Lärmschutzwänden<br />
Die Stadt München ist sich ihrer Verantwortung für einen effizienten und nachhaltigen<br />
Klimaschutz bewusst und hat hierzu wesentliche Beschlüsse auf den Weg gebracht.<br />
Durch die Umsetzung der Beschlüsse „Weitere Steigerung der Energieeffizienz und<br />
der Erneuerbaren Energienutzung in städtischen Gebäuden – Sofortprogramm<br />
Hochbau“ vom 22.07.2009 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 02504) sowie<br />
„Integriertes Handlungsprogramm Klimaschutz in München (IHKM) vom 23.06.2010<br />
(Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 04165) konnte die bereits erfolgreiche Steigerung<br />
der Photovoltaikanlagen auf 89 stadteigene Photovoltaikanlagen mit einer Leistung<br />
von ca. 1.350 kWp erhöht werden (Stand Ende 2012).<br />
Zu diesen im Stadtgebiet liegenden Anlagen kommen noch fünf Anlagen im<br />
Bereich der Stadtgüter München von rund 250 kWp hinzu, so dass derzeit auf<br />
städtischen Gebäuden und Lärmschutzwänden 94 Photovoltaikanlagen mit einer<br />
Gesamtleistung von 1.600 kWp in Betrieb sind, was einer Modulfläche von<br />
ca. 12.000 m² entspricht. Damit werden derzeit ca. 1.000 Tonnen CO 2-Ausstoß<br />
pro Jahr vermieden. Neben der verstärkten Realisierung von in der Regel kleineren<br />
Standardanlagen wurden auch besonders innovative Photovoltaikanlagen verwirklicht,<br />
um neue Erkenntnisse zu erhalten, die Entwicklung innovativer Produkte am Markt<br />
zu fördern und die Vorbildfunktion der Stadt zu demonstrieren.<br />
Zu jeder Photovoltaikanlage wurde zur Veranschaulichung und Öffentlichkeitsarbeit<br />
ein Display montiert.<br />
Mit Beschluss vom 12.12.2012 wurde das IHKM für die Jahre 2013 und 2014<br />
fortgeschrieben (Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 10670). Weitere PV-Anlagen<br />
werden realisiert.<br />
Im Rahmen der o.g. stadteigenen Photovoltaikmaßnahmen wurden folgende<br />
Lärmschutzwände mit integrierter Photovoltaikanlage ausgeführt:<br />
– Lärmschutz mit Photovoltaik an der Candid-Hangauffahrt<br />
Bei der Instandsetzung der Lärmschutzwand an der Candid-Hangauffahrt<br />
im Jahr 2005 wurden auf einer Länge von 340 m gläserne Photovoltaikelemente<br />
im oberen schrägen Bereich der Lärmschutzwand in die Konstruktion eingebaut.<br />
Diese PV-Elemente, die wegen ihrer Transluzenz den Lichteinfall im Straßenraum<br />
verbessern, ersetzen die ursprünglichen, opaken Lärmschutzelemente, die zur<br />
Sanierung anstanden. Die Projektkosten beliefen sich auf ca. 350.000 €.<br />
Die Anlage amortisiert sich nach ca. 20 Jahren innerhalb ihrer Lebensdauer.<br />
Die Anlage hat eine installierte Leistung von 37 kWp und eine Modulfläche von<br />
ca. 300 m². Das entspricht ca. 26 Tonnen CO 2-Vermeidung pro Jahr.<br />
An einem Display vor Ort können die aktuelle Leistung, die Stromerzeugung und<br />
die CO 2 - Vermeidung abgelesen werden (siehe Anlage 6).
Seite 4<br />
– Beim Neubau der Berufsschule an der Riesstraße wurde aus Gründen des<br />
Lärmschutzes eine ca. 200 m lange und 16 m hohe Lärmschutzwand errichtet<br />
(siehe Anlage 7). Wegen ihrer Nord-Süd-Ausrichtung kamen innovative, so<br />
genannte bifaciale (beidseitig lichtempfindliche) Siliziumzellen, in dieser<br />
Größenordnung erstmalig in Deutschland, im oberen, verschattungsfreien Bereich<br />
zum Einsatz. Die Projektkosten für das oberste Glasband einschließlich der<br />
12,7 kWp großen Photovoltaikanlage beliefen sich auf ca. 270.000 €.<br />
Die Modulfläche der Photovoltaikanlage beträgt 300 m². Die CO 2-Vermeidung<br />
beträgt ca. 7 Tonnen pro Jahr. Aus Gründen der Transparenz wurde das<br />
Glasmodul nur zu ca. 1/3 mit Photovoltaikzellen bestückt.<br />
– An der Nordumfahrung Pasing (NUP) ist auf der nördlichen Straßenseite im<br />
Bereich der Würmbrücke eine in die Lärmschutzwand integrierte Photovoltaikanlage<br />
entstanden. Die oberen zwei Drittel der Lärmschutzwand werden mit<br />
semitransparenten Modulen bestückt.<br />
Die installierte Leistung beträgt ca. 7 kWp auf einer Modulfläche von 66 m².<br />
Die durch die Photovoltaikanlage ausgelösten Mehrkosten betragen ca. 40.000 €.<br />
Die CO 2-Vermeidung beträgt ca. 6 Tonnen pro Jahr.<br />
3.2 Vergabe von städtischen Dächern an externe Betreiber von Photovoltaikanlagen<br />
Grundlage für die Vergabe ist der Beschluss des Umweltschutzausschusses<br />
„Vergabe der städtischen Dächer zur Solarstromerzeugung“ vom 01.03.2005<br />
(Sitzungsvorlage Nr. 02-08 / V 05713).<br />
Insgesamt befinden sich derzeit 18 Photovoltaikanlagen externer Betreiber mit<br />
einer Gesamtleistung von ca. 1.100 kW p auf Dächern städtischer Gebäude.<br />
Dies entspricht einer CO 2-Vermeidung von etwa 700 Tonnen pro Jahr.<br />
Vier weitere Anlagen aus dem jüngsten Vergabeverfahren mit insgesamt weiteren<br />
250 kW p sind noch in Bearbeitung, welche zusätzlich weitere 160 Tonnen CO 2<br />
pro Jahr vermeiden würden.<br />
Somit beträgt die auf städtischen Gebäuden und Lärmschutzwänden installierte<br />
Gesamtleistung ca. 2.700 kWp, davon rund 1.600 kWp stadteigene<br />
Photovoltaikanlagen und 1.100 kWp Photovoltaikanlagen externer Betreiber.<br />
3.3 Untersuchung einer Lärmschutzeinhausung mit Photovoltaik am Isarring<br />
Im Zusammenhang mit dem Ausbau des Mittleren Ringes im Ostabschnitt wurde<br />
für eine photovoltaische Lärmschutzeinhausung beim Tunnel am Effnerplatz von<br />
der SOLTEQ GmbH i.G. in Abstimmung mit der Bürgerinitiative Isarring e.V.<br />
ein Konzept ausgearbeitet.<br />
Der Bauausschuss lehnte am 08.03.2005 (Sitzungsvorlage Nr. 02-08 / V 05910)<br />
mehrheitlich die photovoltaische Einhausung, insbesondere aufgrund der nicht<br />
gesicherten Finanzierung, des fehlenden Betreibermodells und der bestehenden<br />
Kostenrisiken ab.
Seite 5<br />
4. Wirtschaftlichkeit von Lärmschutz mit Photovoltaik<br />
Allgemein kann festgehalten werden, dass Photovoltaikanlagen immer dann<br />
wirtschaftlich betrieben werden können, wenn größere Flächen dafür vorhanden sind.<br />
Dies wird auch bei dem vorgestellten Projekt in Neumarkt i.d. Oberpfalz deutlich,<br />
wo an einer anbaufreien Bahnstrecke auf relativ großer Länge Flächen für eine<br />
Wallschüttung zur Verfügung stehen.<br />
Grundsätzlich sind bei der Abwägung, ob der Schallschutz durch Lärmschutzwände<br />
bzw. -wälle erfolgen soll, stadtgestalterische und wirtschaftliche Aspekte sowie die<br />
Flächenverfügbarkeit und der Nutzungsanspruch (Grünverbindung, Biotopverbund,<br />
Lärmschutz) an diese Flächen relevant. Ein Schallschutzwall mit 4 m Höhe benötigt<br />
beispielsweise eine Grundfläche von 15 m Breite, so dass bei einem schmalen<br />
Grundstückszuschnitt die Nutzung hinter dem Wall nur noch eingeschränkt erfolgen<br />
kann. Solche längere, anbaufreie Abschnitte in entsprechender Breite stehen im<br />
stadteigenen Straßennetz in der Regel nicht zur Verfügung.<br />
Im Bedarfsfall kommen wegen der beengten Verhältnisse an den Stadtstraßen eher<br />
Lärmschutzwände statt Lärmschutzwälle zum Einsatz. Dadurch ist der Energieertrag<br />
grundsätzlich geringer als bei optimal geneigten Flächen von Wällen.<br />
Weiterhin kann festgestellt werden, dass sich für Photovoltaikanlagen in Kombination<br />
mit Lärmschutzbauwerken dann wirtschaftliche Vorteile ergeben, wenn neben der<br />
erforderlichen Mindestanlagengröße bereits tragende Unterkonstruktionen vorhanden<br />
sind oder wenn aus gesetzlichen Verpflichtungen heraus aktive Schallschutzmaßnahmen<br />
erforderlich werden (z. B. Neubaugebiete, Lärmaktionsplanung).<br />
Dort kann eine ohnehin erforderliche Lärmschutzkonstruktion sinnvoll mit Photovoltaik<br />
kombiniert werden, sofern die für Photovoltaikanlagen maßgebenden Aspekte<br />
Verschattungsfreiheit, Himmelsrichtung, Neigung und Mindestfläche berücksichtigt<br />
werden. Allerdings sind die durch die Nähe zur Straße bedingten Umstände zu<br />
berücksichtigen, die bei Dachflächen nicht in diesem Maße auftreten. Dies sind<br />
insbesondere Verschattung durch Bäume oder dichte Bebauung, Diebstahl- und<br />
Vandalismusgefahr, die Verschmutzung der Elemente durch den Straßenverkehr<br />
und Beschädigungen durch Verkehrsunfälle.<br />
5. Gesetzliche Verpflichtungen und Zuständigkeit<br />
Das Baureferat plant, baut und unterhält Lärmschutzanlagen auf den öffentlichen<br />
Verkehrsflächen sowie in öffentlichen Grünflächen in der Baulast der Stadt. An den<br />
Autobahnabschnitten und an den Bahnstrecken im Stadtgebiet liegt die Baulast bei<br />
der Autobahndirektion Südbayern und der Deutschen Bahn AG. Dort kann nur im<br />
Einzelfall, beispielsweise bei einer Neubebauung wie in Neumarkt, eine aktive<br />
Lärmschutzmaßnahme im Rahmen der Bauleitplanung durch die Stadt veranlasst<br />
werden.<br />
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat am 13.03.2013 zum Thema aktiver<br />
Lärmschutz mit Einsatz von Photovoltaik im Rahmen der Bauleitplanung Folgendes<br />
mitgeteilt:<br />
„Auch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung berücksichtigt im Rahmen der<br />
von ihm betriebenen Bauleitplanungen in geeigneten Fällen, ob bei der Festsetzung<br />
von aktivem Lärmschutz der Einsatz von Photovoltaik möglich ist; allerdings bestehen<br />
nach dem Festsetzungskatalog des Baugesetzbuches keine direkten Möglichkeiten<br />
solche Maßnahmen zwingend vorzusehen; es können lediglich die planerischen<br />
Rahmenbedingungen so ausgestaltet werden, dass Photovoltaikanlagen errichtet<br />
werden können.
Seite 6<br />
Jedoch finden sich im Stadtgebiet der Landeshauptstadt selten städtebauliche<br />
Verhältnisse, die denen der in der als Beispielsfall herangezogenen Stadt Neumarkt<br />
vergleichbar wären. Die bestehende Flächenknappheit erfordert in der Regel höhere<br />
bauliche Dichten mit entsprechend anderen städtebaulichen Lösungen<br />
(Geschoßwohnungsbau statt Einfamilienhäuser) und daher auch anderen<br />
Anforderungen an den Lärmschutz. Dieser kann in der Regel nur oder besser durch<br />
eine Lärmschutzbebauung entlang der Lärmquelle mit geeigneter baulicher<br />
Ausgestaltung (Laubengänge), innerer Organisation (Lage schutzbedürftiger Räume<br />
zur lärmabgewandten Seite) und erforderlichenfalls weniger lärmempfindlichen<br />
Nutzungen (Büro, Gewerbe) erreicht werden. Bloße Lärmschutzwälle kommen daher<br />
nur selten zum Einsatz.“<br />
6. Weiteres Vorgehen<br />
Aus den angeführten Gründen prüft das Baureferat bei eigenen Planungen von<br />
aktiven Lärmschutzmaßnahmen regelmäßig, wie schon in der Vergangenheit,<br />
den Einsatz von Photovoltaik und realisiert diese bei gegebener Eignung und<br />
Wirtschaftlichkeit.<br />
Als eine Maßnahme zur Intensivierung des Ausbaus von Solaranlagen im<br />
Gebäudebestand wurde mit Beschluss des Umweltschutzausschusses vom 22.05.2012<br />
„Regenerative Energien – Solarenergienutzung“(Sitzungsvorlage Nr. 08-14 / V 07875)<br />
das Referat für Gesundheit und Umwelt im Benehmen mit dem Baureferat beauftragt,<br />
eine Systematisierung und Katalogisierung der Solarpotenziale des stadteigenen<br />
Gebäudebestandes sowie eine Ersteinschätzung der Umsetzbarkeit der ermittelten<br />
Potenziale durch das Baureferat mit den Vermietern in das integrierte Handlungsprogramm<br />
Klimaschutz in München einzubringen.<br />
Diese Maßnahme wurde am 12.12.2012 mit dem Beschluss IHKM 2013 beschlossen.<br />
Bei aktiven Lärmschutzmaßnahmen in der Planungshoheit von Dritten im Stadtgebiet,<br />
z. B. bei Lärmsanierungsmaßnahmen der Autobahndirektion Südbayern oder der<br />
Deutschen Bahn AG, kann das Thema Photovoltaik im jeweiligen<br />
Genehmigungsverfahren seitens des Referates für Stadtplanung und Bauordnung<br />
in die Abstimmung eingebracht werden.<br />
Die <strong>Beschlussvorlage</strong> ist mit dem Referat für Gesundheit und Umwelt und<br />
dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung abgestimmt.<br />
Beteiligungsrechte der Bezirksausschüsse bestehen in dieser Angelegenheit nicht.<br />
Der Korreferent des Baureferates, Herr Stadtrat Danner, und der Verwaltungsbeirat<br />
der Hauptabteilung Ingenieurbau, Herr Stadtrat Reissl, haben je einen Abdruck der<br />
<strong>Beschlussvorlage</strong> erhalten.
Seite 7<br />
II.<br />
Antrag der Referentin<br />
1. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.<br />
2. Das Baureferat wird beauftragt, bei zu planenden stadteigenen<br />
Lärmschutzkonstruktionen weiterhin die Möglichkeit des Einsatzes von<br />
Photovoltaik zu prüfen und bei Eignung und Wirtschaftlichkeit zu realisieren.<br />
3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird gebeten, bei<br />
Lärmschutzmaßnahmen von Dritten (Autobahndirektion Südbayern,<br />
Deutsche Bahn AG) die Photovoltaik im jeweiligen Genehmigungsverfahren<br />
zu thematisieren.<br />
4. Der Antrag Nr. 08-14 / A 02284 der Stadtratsfraktion der CSU vom 09.03.2011<br />
ist damit geschäftsordnungsgemäß behandelt.<br />
5. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.<br />
III.<br />
Beschluss<br />
nach Antrag.<br />
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München<br />
Der Vorsitzende<br />
Die Referentin<br />
Hep Monatzeder<br />
Rosemarie Hingerl<br />
3. Bürgermeister Berufsm. Stadträtin
Seite 8<br />
IV. Abdruck von I. – III.<br />
über den Stenographischen Sitzungsdienst<br />
an das Direktorium – Dokumentationsstelle<br />
an das Revisionsamt<br />
an die Stadtkämmerei<br />
zur Kenntnis.<br />
V. Wiedervorlage im Baureferat / RG 4 zur weiteren Veranlassung<br />
Die Übereinstimmung des vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift<br />
wird bestätigt.<br />
An das Direktorium – HA II / V<br />
An das Referat für Stadtplanung und Bauordnung<br />
An das Kommunalreferat<br />
An das Referat für Gesundheit und Umwelt<br />
An das Kreisverwaltungsreferat<br />
An das Baureferat – H, G, V, J, MSE<br />
An das Baureferat – RZ, RG 2, RG 4<br />
An das Baureferat – T, TZ, T 1, T 2, T 3<br />
zur Kenntnis.<br />
Mit Vorgang zurück zum Baureferat – J 111<br />
zum Vollzug des Beschlusses.<br />
Am ....................<br />
Baureferat/RG 4<br />
i. A.