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Beschlussvorlage - RIS

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Seite 2<br />

An dem Informationstermin nahmen neben Vertretern des Baureferates und der<br />

technischen Verwaltung von Neumarkt auch Ingenieure der projektierenden und<br />

ausführenden Firmen teil. Die Lärmschutzmaßnahme wurde durch einen von der<br />

Stadt Neumarkt i.d. Oberpfalz aufgestellten Bebauungsplan ausgelöst, somit bestand<br />

eine gesetzliche Verpflichtung der Stadt. Der Bebauungsplan liegt im Bereich des<br />

am Stadtrand gelegenen Baugebietes Pölling-Bühl entlang der Bahnlinie Regensburg-<br />

Nürnberg (Bebauungsplan siehe Anlage 2). Der hierfür bereits vorab hergestellte<br />

Lärmschutzwall konnte aus erdstatischen Gründen nicht auf die lärmschutztechnisch<br />

erforderliche Höhe von 7,00 m geschüttet werden, so dass eine zusätzliche aktive<br />

Lärmschutzmaßnahme notwendig wurde.<br />

Diese Maßnahme besteht aus einer selbsttragenden Unterkonstruktion, einer<br />

vollflächigen Trapezblecheindeckung und darauf montierten Photovoltaik-Modulen.<br />

Die Himmelsausrichtung der Anlage gegen Süden sowie die wallböschungsparallele<br />

Neigung der Photovoltaik-Anlage mit einem Winkel von ca. 30° sind nahezu optimal.<br />

Durch gestalterische Begleitmaßnahmen, wie z.B. hochwertige Gabionen und<br />

Baumpflanzungen, soll die Anlage in die landschaftliche Umgebung integriert werden.<br />

Die Gesamtanlage weist eine Länge von ca. 744 m und eine Höhe von ca. 7,0 m auf<br />

(siehe Anlagen 3 - 5). Der Baubeginn erfolgte Mitte März 2012, die Inbetriebnahme<br />

der Anlage Ende Juni 2012. Die Projektkosten betrugen nach Auskunft der<br />

Stadt Neumarkt ca. 4,5 Millionen Euro. Die Stadt Neumarkt finanziert die Maßnahme<br />

selbst und übernimmt auch den Unterhalt und Betrieb für den Lärmschutzwall mit<br />

der Photovoltaikanlage. Die Leistung der Anlage beträgt nach Auskunft der<br />

Stadt Neumarkt ca. 1.200 kWp bei einer Modulfläche von 8.161 m².<br />

Gemäß den Berechnungen der Stadt Neumarkt kann mit der neuen Photovoltaikanlage<br />

ein CO 2-Ausstoß von rund 1.000 Tonnen CO 2 pro Jahr vermieden werden und die<br />

Anlage kann sich unter Berücksichtigung der Einspeisevergütung nach dem<br />

Erneuerbare-Energien-Gesetz nach ca. 15 Jahren amortisieren.<br />

Nach unserer Einschätzung geht die Stadt Neumarkt bei diesen Berechnungen<br />

von zu positiven Werten aus.<br />

In der Regel geben selbst die Hersteller nur eine Leistungsgarantie von 80 % nach<br />

20 Jahren auf die Photovoltaik-Module (d.h. nach 20 Jahren müssen grundsätzlich<br />

noch mindestens 80 % der Spitzenleistung erbracht werden). Zusätzlich sind<br />

Ertragsausfälle über die Laufzeit zu erwarten, z.B. beim Ausfall der Wechselrichter<br />

oder bei der Beschädigung von Modulen. Daher ist es aus Sicht des Baureferates<br />

seriös und notwendig, bei einer Ertragsprognose über die Laufzeit die "Alterung" der<br />

Module sowie Funktionsunterbrechungen zu berücksichtigen. In den bei eigenen<br />

Anlagen vom Baureferat ermittelten Ertragsprognosen (Erlös aus Stromverkauf und<br />

CO 2-Vermeidung) ist immer ein Abschlag von 20 % bezogen auf die Spitzenleistung<br />

enthalten.<br />

Um den genannten Wert der Stadt Neumarkt mit denen des Baureferates vergleichen<br />

zu können, wurde er auf dieselbe Basis gestellt und um 20 % auf rund 800 Tonnen<br />

CO 2-Vermeidung pro Jahr gesenkt.

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