Beschlussvorlage - RIS
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An dem Informationstermin nahmen neben Vertretern des Baureferates und der<br />
technischen Verwaltung von Neumarkt auch Ingenieure der projektierenden und<br />
ausführenden Firmen teil. Die Lärmschutzmaßnahme wurde durch einen von der<br />
Stadt Neumarkt i.d. Oberpfalz aufgestellten Bebauungsplan ausgelöst, somit bestand<br />
eine gesetzliche Verpflichtung der Stadt. Der Bebauungsplan liegt im Bereich des<br />
am Stadtrand gelegenen Baugebietes Pölling-Bühl entlang der Bahnlinie Regensburg-<br />
Nürnberg (Bebauungsplan siehe Anlage 2). Der hierfür bereits vorab hergestellte<br />
Lärmschutzwall konnte aus erdstatischen Gründen nicht auf die lärmschutztechnisch<br />
erforderliche Höhe von 7,00 m geschüttet werden, so dass eine zusätzliche aktive<br />
Lärmschutzmaßnahme notwendig wurde.<br />
Diese Maßnahme besteht aus einer selbsttragenden Unterkonstruktion, einer<br />
vollflächigen Trapezblecheindeckung und darauf montierten Photovoltaik-Modulen.<br />
Die Himmelsausrichtung der Anlage gegen Süden sowie die wallböschungsparallele<br />
Neigung der Photovoltaik-Anlage mit einem Winkel von ca. 30° sind nahezu optimal.<br />
Durch gestalterische Begleitmaßnahmen, wie z.B. hochwertige Gabionen und<br />
Baumpflanzungen, soll die Anlage in die landschaftliche Umgebung integriert werden.<br />
Die Gesamtanlage weist eine Länge von ca. 744 m und eine Höhe von ca. 7,0 m auf<br />
(siehe Anlagen 3 - 5). Der Baubeginn erfolgte Mitte März 2012, die Inbetriebnahme<br />
der Anlage Ende Juni 2012. Die Projektkosten betrugen nach Auskunft der<br />
Stadt Neumarkt ca. 4,5 Millionen Euro. Die Stadt Neumarkt finanziert die Maßnahme<br />
selbst und übernimmt auch den Unterhalt und Betrieb für den Lärmschutzwall mit<br />
der Photovoltaikanlage. Die Leistung der Anlage beträgt nach Auskunft der<br />
Stadt Neumarkt ca. 1.200 kWp bei einer Modulfläche von 8.161 m².<br />
Gemäß den Berechnungen der Stadt Neumarkt kann mit der neuen Photovoltaikanlage<br />
ein CO 2-Ausstoß von rund 1.000 Tonnen CO 2 pro Jahr vermieden werden und die<br />
Anlage kann sich unter Berücksichtigung der Einspeisevergütung nach dem<br />
Erneuerbare-Energien-Gesetz nach ca. 15 Jahren amortisieren.<br />
Nach unserer Einschätzung geht die Stadt Neumarkt bei diesen Berechnungen<br />
von zu positiven Werten aus.<br />
In der Regel geben selbst die Hersteller nur eine Leistungsgarantie von 80 % nach<br />
20 Jahren auf die Photovoltaik-Module (d.h. nach 20 Jahren müssen grundsätzlich<br />
noch mindestens 80 % der Spitzenleistung erbracht werden). Zusätzlich sind<br />
Ertragsausfälle über die Laufzeit zu erwarten, z.B. beim Ausfall der Wechselrichter<br />
oder bei der Beschädigung von Modulen. Daher ist es aus Sicht des Baureferates<br />
seriös und notwendig, bei einer Ertragsprognose über die Laufzeit die "Alterung" der<br />
Module sowie Funktionsunterbrechungen zu berücksichtigen. In den bei eigenen<br />
Anlagen vom Baureferat ermittelten Ertragsprognosen (Erlös aus Stromverkauf und<br />
CO 2-Vermeidung) ist immer ein Abschlag von 20 % bezogen auf die Spitzenleistung<br />
enthalten.<br />
Um den genannten Wert der Stadt Neumarkt mit denen des Baureferates vergleichen<br />
zu können, wurde er auf dieselbe Basis gestellt und um 20 % auf rund 800 Tonnen<br />
CO 2-Vermeidung pro Jahr gesenkt.