Ronneburger Anzeiger 06/2011 - der Stadt Ronneburg / Thüringen
Ronneburger Anzeiger 06/2011 - der Stadt Ronneburg / Thüringen
Ronneburger Anzeiger 06/2011 - der Stadt Ronneburg / Thüringen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Ronneburg</strong> - 5- Nr. 6/<strong>2011</strong><br />
Hinweis:<br />
Aufgrund § 215 Abs. 1 BauGB in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Neubekanntmachung<br />
vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 1359) zuletzt geän<strong>der</strong>t<br />
durch Art. 1 des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben<br />
für die Innenentwicklung <strong>der</strong> Städte (BGBl. I, S. 3316<br />
vom 21.12.20<strong>06</strong>) werden eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1<br />
bis 3 BauGB beachtliche Verletzung <strong>der</strong> dort bezeichneten Verfahrens-<br />
und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des<br />
§ 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung <strong>der</strong> Vorschriften<br />
über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes<br />
und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche<br />
Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich, wenn sie nicht<br />
innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung<br />
schriftlich gegenüber <strong>der</strong> Gemeinde unter Darlegung des die<br />
Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden<br />
sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs.<br />
2a BauGB beachtlich sind.<br />
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4<br />
BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche<br />
für Eingriffe in eine bisher zulässige<br />
Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen<br />
wird hingewiesen.<br />
Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften,<br />
die in <strong>der</strong> Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)<br />
in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Neubekanntmachung vom 28.1.2003 (GVBl.<br />
S. 41) zuletzt geän<strong>der</strong>t am 23. Dezember 2005 ( GVBl. S. 446 )<br />
enthalten o<strong>der</strong> aufgrund <strong>der</strong> ThürKO erlassen worden sind, zustande<br />
gekommen, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie<br />
nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung<br />
gegenüber <strong>der</strong> Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes,<br />
<strong>der</strong> die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend<br />
gemacht worden ist (§ 21 Abs. 4 Satz 1 ThürKO). Dies gilt nicht,<br />
wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung<br />
o<strong>der</strong> die Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung verletzt worden sind.<br />
Wurde eine Verletzung nach § 21 Abs. 4 Satz 1 ThürKO geltend<br />
gemacht, so kann auch nach Ablauf <strong>der</strong> in § 21 Abs. 4 Satz 1<br />
ThürKO genannten Frist je<strong>der</strong>mann diese Verletzung geltend<br />
machen.<br />
Böhme<br />
Bürgermeister<br />
Mitteilung<br />
Beschlüsse <strong>der</strong> Verbandsversammlung<br />
des Zweckverbandes Wasser/Abwasser<br />
„Mittleres Elstertal“ vom 28. Februar <strong>2011</strong><br />
01/11<br />
Die Verbandversammlung beschließt die erste Än<strong>der</strong>ung zur<br />
künftigen Einbindung <strong>der</strong> Fernwasserversorgung im Zweckverband<br />
Wasser/Abwasser „Mittleres Elstertal“ wie folgt:<br />
1. Die Fassungsanlage Liebschwitz, einschließlich <strong>der</strong> Trinkwasserschutzzonen<br />
I, II und III Liebschwitz werden durch<br />
den Zweckverband Wasser/Abwasser „Mittleres Elstertal“<br />
zur Trinkwasserversorgung aufgegeben.<br />
2. Die Fassungsanlagen Caaschwitz, Nie<strong>der</strong>ndorf, Seifersdorf,<br />
Zedlitz und Scheubengrobsdorf werden weiter zur Trinkwasserversorgung<br />
vorgehalten und genutzt.<br />
3. Der Beschlusspunkt eins wird mit dem Planfeststellungsbeschluss<br />
des Thüringer Landesverwaltungsamtes zur Baumaßnahme<br />
L 1082n Querspange bei Gera-Liebschwitz sowie<br />
einer Vereinbarung mit dem Straßenbauamt<br />
Ostthüringen zur Übernahme <strong>der</strong> damit verbundenen Kosten<br />
für die Außerbetriebnahme <strong>der</strong> Wassergewinnungsanlage<br />
Liebschwitz und <strong>der</strong> Ertüchtigung <strong>der</strong> Ersatzwasserfassung<br />
Nie<strong>der</strong>ndorf und Scheubengrobsdorf wirksam.<br />
02/11<br />
Die Verbandversammlung beschließt die 6. Satzung zur Än<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung des<br />
Zweckverbandes Wasser/Abwasser „Mittleres Elstertal“.<br />
03/11<br />
Die Verbandsversammlung beschließt die 3. Satzung zur Än<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung<br />
des Zweckverbandes Wasser/Abwasser „Mittleres Elstertal“.<br />
04/11<br />
Die Verbandsversammlung beschließt die 9. Satzung zur Än<strong>der</strong>ung<br />
<strong>der</strong> Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung<br />
des Zweckverbandes Wasser/Abwasser „Mittleres Elstertal“.<br />
Die Anlagen liegen zur Einsichtnahme in <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />
des Zweckverbandes Wasser/Abwasser „Mittleres Elstertal“,<br />
De-Smit-Straße 6 in 07545 Gera während <strong>der</strong> üblichen Dienststunden<br />
aus.<br />
Mitteilung<br />
Beschluss <strong>der</strong> Verbandsausschusssitzung<br />
des Zweckverbandes Wasser/Abwasser<br />
„Mittleres Elstertal“ vom 28. Februar <strong>2011</strong><br />
10/11<br />
Der Verbandsausschuss beschließt:<br />
1. Die HELI Transport & Service GmbH, Am Lindenhof 17,<br />
04626 Schmölln erhält für die Durchführung <strong>der</strong> Investitionsmaßnahme<br />
Stauraumkanal und Abwasserüberleitung Kaimberg<br />
den Vergabezuschlag.<br />
2. Die Vergabesummen für die Durchführung <strong>der</strong> Investitionsmaßnahme<br />
Stauraumkanal und Abwasserüberleitung Kaimberg<br />
in Höhe von 834.711,79 EUR (brutto).<br />
Die Anlagen liegen zur Einsichtnahme in <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />
des Zweckverbandes Wasser/Abwasser „Mittleres Elstertal“,<br />
De-Smit-Straße 6 in 07545 Gera während <strong>der</strong> üblichen Dienststunden<br />
aus.<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
<strong>der</strong> Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses<br />
zum Vorhaben- und Erschließungsplan<br />
„Industriegebiet Fa. Bachl“<br />
Der <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Ronneburg</strong> hat in seiner Sitzung am<br />
04.01.2007 mit Beschluss-Nr. SR-1.<strong>06</strong>/16/2007 die Aufhebung<br />
des Aufstellungsbeschlusses und sämtlicher Folgebeschlüsse<br />
zum Vorhaben- und Erschließungsplan „Industriegebiet Fa.<br />
Bachl“ beschlossen.<br />
Die Fortsetzung des Planverfahrens erübrigt sich mit dem<br />
<strong>Stadt</strong>ratsbeschluss vom 04.01.2007 zur Aufstellung des Bebauungsplanes<br />
„Industriegebiet <strong>Ronneburg</strong>-Süd“ (ehemals Schacht<br />
Paitzdorf), <strong>der</strong> die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung<br />
und Entwicklung des Industriestandortes schaffen soll.<br />
Böhme<br />
Bürgermeister<br />
Einladung<br />
Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft <strong>Ronneburg</strong><br />
findet am<br />
Donnerstag, den 14. April <strong>2011</strong>, um 18.00 Uhr<br />
in <strong>der</strong> Gaststätte „Zur Skatklause“<br />
statt.<br />
Hiermit werden alle Eigentümer bejagdbarer Grundstücke <strong>der</strong><br />
Gemarkung <strong>Ronneburg</strong>, Raitzhain und Grobsdorf recht herzlich<br />
eingeladen.<br />
Tagesordnung:<br />
1. Begrüßung<br />
2. Erfüllung Abschlussplan<br />
3. Bericht Vorstand<br />
4. Finanzbericht des Kassierers und Revision<br />
5. Abstimmung und Beschlüsse<br />
- Bestätigung Bericht Vorstand und Kassenbericht<br />
- Anträge auf Auszahlung Jagdpacht bis 31.08.<strong>2011</strong>,<br />
danach Verbleib <strong>der</strong> Jagdpacht als Rücklage<br />
6. Sonstiges<br />
Karl Strauß<br />
Jagdvorsteher