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Ronneburger Anzeiger 06/2011 - der Stadt Ronneburg / Thüringen

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<strong>Ronneburg</strong> - 5- Nr. 6/<strong>2011</strong><br />

Hinweis:<br />

Aufgrund § 215 Abs. 1 BauGB in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Neubekanntmachung<br />

vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 1359) zuletzt geän<strong>der</strong>t<br />

durch Art. 1 des Gesetzes zur Erleichterung von Planungsvorhaben<br />

für die Innenentwicklung <strong>der</strong> Städte (BGBl. I, S. 3316<br />

vom 21.12.20<strong>06</strong>) werden eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1<br />

bis 3 BauGB beachtliche Verletzung <strong>der</strong> dort bezeichneten Verfahrens-<br />

und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des<br />

§ 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung <strong>der</strong> Vorschriften<br />

über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes<br />

und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche<br />

Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich, wenn sie nicht<br />

innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung<br />

schriftlich gegenüber <strong>der</strong> Gemeinde unter Darlegung des die<br />

Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden<br />

sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs.<br />

2a BauGB beachtlich sind.<br />

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4<br />

BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche<br />

für Eingriffe in eine bisher zulässige<br />

Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen<br />

wird hingewiesen.<br />

Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- o<strong>der</strong> Formvorschriften,<br />

die in <strong>der</strong> Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)<br />

in <strong>der</strong> Fassung <strong>der</strong> Neubekanntmachung vom 28.1.2003 (GVBl.<br />

S. 41) zuletzt geän<strong>der</strong>t am 23. Dezember 2005 ( GVBl. S. 446 )<br />

enthalten o<strong>der</strong> aufgrund <strong>der</strong> ThürKO erlassen worden sind, zustande<br />

gekommen, so ist die Verletzung unbeachtlich, wenn sie<br />

nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung<br />

gegenüber <strong>der</strong> Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes,<br />

<strong>der</strong> die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend<br />

gemacht worden ist (§ 21 Abs. 4 Satz 1 ThürKO). Dies gilt nicht,<br />

wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung<br />

o<strong>der</strong> die Bekanntmachung <strong>der</strong> Satzung verletzt worden sind.<br />

Wurde eine Verletzung nach § 21 Abs. 4 Satz 1 ThürKO geltend<br />

gemacht, so kann auch nach Ablauf <strong>der</strong> in § 21 Abs. 4 Satz 1<br />

ThürKO genannten Frist je<strong>der</strong>mann diese Verletzung geltend<br />

machen.<br />

Böhme<br />

Bürgermeister<br />

Mitteilung<br />

Beschlüsse <strong>der</strong> Verbandsversammlung<br />

des Zweckverbandes Wasser/Abwasser<br />

„Mittleres Elstertal“ vom 28. Februar <strong>2011</strong><br />

01/11<br />

Die Verbandversammlung beschließt die erste Än<strong>der</strong>ung zur<br />

künftigen Einbindung <strong>der</strong> Fernwasserversorgung im Zweckverband<br />

Wasser/Abwasser „Mittleres Elstertal“ wie folgt:<br />

1. Die Fassungsanlage Liebschwitz, einschließlich <strong>der</strong> Trinkwasserschutzzonen<br />

I, II und III Liebschwitz werden durch<br />

den Zweckverband Wasser/Abwasser „Mittleres Elstertal“<br />

zur Trinkwasserversorgung aufgegeben.<br />

2. Die Fassungsanlagen Caaschwitz, Nie<strong>der</strong>ndorf, Seifersdorf,<br />

Zedlitz und Scheubengrobsdorf werden weiter zur Trinkwasserversorgung<br />

vorgehalten und genutzt.<br />

3. Der Beschlusspunkt eins wird mit dem Planfeststellungsbeschluss<br />

des Thüringer Landesverwaltungsamtes zur Baumaßnahme<br />

L 1082n Querspange bei Gera-Liebschwitz sowie<br />

einer Vereinbarung mit dem Straßenbauamt<br />

Ostthüringen zur Übernahme <strong>der</strong> damit verbundenen Kosten<br />

für die Außerbetriebnahme <strong>der</strong> Wassergewinnungsanlage<br />

Liebschwitz und <strong>der</strong> Ertüchtigung <strong>der</strong> Ersatzwasserfassung<br />

Nie<strong>der</strong>ndorf und Scheubengrobsdorf wirksam.<br />

02/11<br />

Die Verbandversammlung beschließt die 6. Satzung zur Än<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung des<br />

Zweckverbandes Wasser/Abwasser „Mittleres Elstertal“.<br />

03/11<br />

Die Verbandsversammlung beschließt die 3. Satzung zur Än<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung<br />

des Zweckverbandes Wasser/Abwasser „Mittleres Elstertal“.<br />

04/11<br />

Die Verbandsversammlung beschließt die 9. Satzung zur Än<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung<br />

des Zweckverbandes Wasser/Abwasser „Mittleres Elstertal“.<br />

Die Anlagen liegen zur Einsichtnahme in <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />

des Zweckverbandes Wasser/Abwasser „Mittleres Elstertal“,<br />

De-Smit-Straße 6 in 07545 Gera während <strong>der</strong> üblichen Dienststunden<br />

aus.<br />

Mitteilung<br />

Beschluss <strong>der</strong> Verbandsausschusssitzung<br />

des Zweckverbandes Wasser/Abwasser<br />

„Mittleres Elstertal“ vom 28. Februar <strong>2011</strong><br />

10/11<br />

Der Verbandsausschuss beschließt:<br />

1. Die HELI Transport & Service GmbH, Am Lindenhof 17,<br />

04626 Schmölln erhält für die Durchführung <strong>der</strong> Investitionsmaßnahme<br />

Stauraumkanal und Abwasserüberleitung Kaimberg<br />

den Vergabezuschlag.<br />

2. Die Vergabesummen für die Durchführung <strong>der</strong> Investitionsmaßnahme<br />

Stauraumkanal und Abwasserüberleitung Kaimberg<br />

in Höhe von 834.711,79 EUR (brutto).<br />

Die Anlagen liegen zur Einsichtnahme in <strong>der</strong> Geschäftsstelle<br />

des Zweckverbandes Wasser/Abwasser „Mittleres Elstertal“,<br />

De-Smit-Straße 6 in 07545 Gera während <strong>der</strong> üblichen Dienststunden<br />

aus.<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

<strong>der</strong> Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses<br />

zum Vorhaben- und Erschließungsplan<br />

„Industriegebiet Fa. Bachl“<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Ronneburg</strong> hat in seiner Sitzung am<br />

04.01.2007 mit Beschluss-Nr. SR-1.<strong>06</strong>/16/2007 die Aufhebung<br />

des Aufstellungsbeschlusses und sämtlicher Folgebeschlüsse<br />

zum Vorhaben- und Erschließungsplan „Industriegebiet Fa.<br />

Bachl“ beschlossen.<br />

Die Fortsetzung des Planverfahrens erübrigt sich mit dem<br />

<strong>Stadt</strong>ratsbeschluss vom 04.01.2007 zur Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

„Industriegebiet <strong>Ronneburg</strong>-Süd“ (ehemals Schacht<br />

Paitzdorf), <strong>der</strong> die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Sicherung<br />

und Entwicklung des Industriestandortes schaffen soll.<br />

Böhme<br />

Bürgermeister<br />

Einladung<br />

Die Mitglie<strong>der</strong>versammlung <strong>der</strong> Jagdgenossenschaft <strong>Ronneburg</strong><br />

findet am<br />

Donnerstag, den 14. April <strong>2011</strong>, um 18.00 Uhr<br />

in <strong>der</strong> Gaststätte „Zur Skatklause“<br />

statt.<br />

Hiermit werden alle Eigentümer bejagdbarer Grundstücke <strong>der</strong><br />

Gemarkung <strong>Ronneburg</strong>, Raitzhain und Grobsdorf recht herzlich<br />

eingeladen.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Begrüßung<br />

2. Erfüllung Abschlussplan<br />

3. Bericht Vorstand<br />

4. Finanzbericht des Kassierers und Revision<br />

5. Abstimmung und Beschlüsse<br />

- Bestätigung Bericht Vorstand und Kassenbericht<br />

- Anträge auf Auszahlung Jagdpacht bis 31.08.<strong>2011</strong>,<br />

danach Verbleib <strong>der</strong> Jagdpacht als Rücklage<br />

6. Sonstiges<br />

Karl Strauß<br />

Jagdvorsteher

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