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Landschaftspflegerischer Begleitplan (PDF, 4.2 MB)

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Nordschwarzwaldleitung (DN 600)<br />

Abschnitt Ettlingen - Leonberg<br />

Antragsunterlagen zum Planfeststellungsverfahren<br />

Teil E<br />

Sonderteil Umwelt<br />

11. <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

März 2013<br />

Antragstellerin:<br />

terranets bw GmbH<br />

Am Wallgraben 135<br />

70565 Stuttgart<br />

Projektbeauftragter:<br />

Projektleiter:<br />

Hartmut Drosch<br />

Christoph Kröhnert<br />

Tel.: 0711/7812-1328 Tel.: 0711/7812-1326<br />

Fax: 0711/7812-1398 Fax: 0711/7812-1456<br />

h.drosch@terranets-bw.de c.kroehnert@terranets-bw.de<br />

Bearbeitung: ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH /<br />

Ing.-und Planungsbüro Lange GbR<br />

Logebachstraße 4<br />

53604 Bad Honnef<br />

Projektleiter:<br />

Stefan Finke<br />

Tel.: 02224/9733-33<br />

Fax: 02224/9733-41<br />

finke@ibni.de


Nordschwarzwaldleitung 1 / 48<br />

Unterlage 11: <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Tabellenverzeichnis ................................................................................................................. 2<br />

Abbildungsverzeichnis ............................................................................................................ 3<br />

1 Einleitung .................................................................................................................. 4<br />

1.1 Veranlassung der Planung ......................................................................................... 4<br />

1.2 Leitungsverlegung ...................................................................................................... 4<br />

1.2.1 Allgemeine Angaben .................................................................................................. 4<br />

1.2.2 Bauablauf ................................................................................................................... 6<br />

1.2.3 Bauzeit ....................................................................................................................... 9<br />

1.3 Technische Angaben ................................................................................................ 10<br />

1.4 Rechtliche Grundlagen ............................................................................................. 10<br />

1.5 Erläuterungen zur methodischen Vorgehensweise der Untersuchung ...................... 11<br />

2 Trassenbeschreibung ............................................................................................ 13<br />

2.1 Schutzgebiete ........................................................................................................... 13<br />

2.2 Beschreibung des Trassenverlaufs ........................................................................... 13<br />

2.3 Biotoptypen im Bereich der geplanten Erdgasleitung ................................................ 17<br />

3 Konfliktanalyse ....................................................................................................... 19<br />

3.1 Allgemeine Charakterisierung der Eingriffswirkung ................................................... 19<br />

3.2 Erweiterung und Neubau von Stationen ................................................................... 19<br />

3.3 Auswirkung der geplanten Leitungsverlegung auf die Schutzgüter ........................... 20<br />

3.3.1 Mensch ..................................................................................................................... 20<br />

3.3.2 Tiere und Pflanzen ................................................................................................... 20<br />

3.3.3 Boden ....................................................................................................................... 22<br />

3.3.4 Wasser ..................................................................................................................... 22<br />

3.3.5 Klima / Luft ............................................................................................................... 23<br />

3.3.6 Landschaft ................................................................................................................ 23<br />

3.3.7 Kultur- und sonstige Sachgüter ................................................................................ 24<br />

4 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Eingriffsfolgen ............... 24<br />

4.1 Vermeidungsmaßnahmen ........................................................................................ 25<br />

4.1.1 Schutzgut Mensch .................................................................................................... 25<br />

4.1.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen ................................................................................... 25<br />

4.1.3 Schutzgut Boden ...................................................................................................... 28<br />

4.1.4 Schutzgut Wasser .................................................................................................... 29<br />

4.1.5 Schutzgut Landschaft ............................................................................................... 29<br />

4.1.6 Schutzgut Kultur- und Sachgüter .............................................................................. 29<br />

<strong>4.2</strong> Verminderungsmaßnahmen ..................................................................................... 30<br />

ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 2013-03-20 / Rev. 0<br />

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2 / 48 Nordschwarzwaldleitung<br />

Unterlage 11: <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

<strong>4.2</strong>.1 Schutzgut Mensch .................................................................................................... 30<br />

<strong>4.2</strong>.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen ................................................................................... 30<br />

<strong>4.2</strong>.3 Schutzgut Boden ...................................................................................................... 30<br />

<strong>4.2</strong>.4 Schutzgut Wasser .................................................................................................... 31<br />

<strong>4.2</strong>.5 Schutzgut Klima / Luft ............................................................................................... 32<br />

<strong>4.2</strong>.6 Schutzgut Landschaft ............................................................................................... 32<br />

<strong>4.2</strong>.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter .............................................................................. 32<br />

5 Eingriffskompensation ........................................................................................... 32<br />

5.1 Ausgleichbarkeit ....................................................................................................... 32<br />

5.2 Ausgleichsmaßnahmen ............................................................................................ 32<br />

5.2.1 Schutzgut Tiere und Pflanzen ................................................................................... 32<br />

5.2.2 Schutzgut Boden ...................................................................................................... 33<br />

5.2.3 Schutzgut Wasser .................................................................................................... 33<br />

5.2.4 Schutzgut Klima / Luft ............................................................................................... 33<br />

5.2.5 Schutzgut Landschaft ............................................................................................... 33<br />

5.3 Beschreibung der nicht vermeidbaren und nicht ausgleichbaren Eingriffe ................ 34<br />

5.4 Quantitative Eingriffsbewertung und Ermittlung des Ersatzflächenbedarfs ............... 34<br />

5.4.1 Schutzgut Tiere und Pflanzen ................................................................................... 34<br />

5.<strong>4.2</strong> Schutzgut Boden ...................................................................................................... 42<br />

6 Quellenverzeichnis ................................................................................................. 47<br />

7 Anhang .................................................................................................................... 48<br />

Tabellenverzeichnis<br />

Tab. 1: Gasdruck- Regel- und Messstationen ......................................................................... 5<br />

Tab. 2: Absperrarmaturenstationen ........................................................................................ 5<br />

Tab. 3: Rahmendaten der geplanten Leitung ........................................................................ 10<br />

Tab. 4: Stationen .................................................................................................................. 20<br />

Tab. 5: Tabuflächen der archäologischen Bodendenkmalpflege ........................................... 24<br />

Tab. 6: Übersicht Bauzeitenregelungen ................................................................................ 26<br />

Tab. 7: Übersicht Kompensationsmaßnahmen ..................................................................... 35<br />

Tab. 8:<br />

Verlust an Hektarwerteinheiten Schutzgut Boden im Bereich des<br />

Arbeitsstreifens ......................................................................................................... 44<br />

Tab. 9: Verlust Hektarwerteinheiten Stationen ...................................................................... 46<br />

Tab. 10: Kompensationsbedarf für das Schutzgut Boden (Hektarwerteinheiten) .................... 47<br />

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Nordschwarzwaldleitung 3 / 48<br />

Unterlage 11: <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

Abbildungsverzeichnis<br />

Abb. 1: Übersicht Maßnahme Nr. 1 ....................................................................................... 37<br />

Abb. 2: Detail Maßnahme Nr. 1 ............................................................................................ 37<br />

Abb. 3: Übersicht Maßnahme Nr. 2 ....................................................................................... 38<br />

Abb. 4: Detail Maßnahme Nr. 2 ............................................................................................ 39<br />

Abb. 5: Übersicht Maßnahme Nr.3 ........................................................................................ 40<br />

Abb. 6: Detail Maßnahme Nr. 3 ............................................................................................ 40<br />

Abb. 8: Übersicht Maßnahme 4 ............................................................................................ 41<br />

Abb. 8: Detail Maßnahme 4 .................................................................................................. 42<br />

ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 2013-03-20 / Rev. 0<br />

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4 / 48 Nordschwarzwaldleitung<br />

Unterlage 11: <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

1 Einleitung<br />

1.1 Veranlassung der Planung<br />

Die terranets bw GmbH plant seit 2008 den Bau der „Nordschwarzwaldleitung“, einer<br />

neuen, leistungsfähigen Anbindung Baden-Württembergs an die Trans-Europa-<br />

Naturgas-Pipeline (TENP). Die geplante Leitung weist einen Nenndurchmesser von<br />

600 mm auf und ist für einen maximalen Betriebsdruck von 80 bar ausgelegt. Gegenstand<br />

des vorliegenden Antrags auf Planfeststellung ist der zweite Bauabschnitt von<br />

Ettlingen bis Leonberg.<br />

1.2 Leitungsverlegung<br />

1.2.1 Allgemeine Angaben<br />

Für den Bau der Erdgasleitung wird ein Regelarbeitsstreifen von 25 m Breite benötigt<br />

(s. Regelquerschnitte im Erläuterungsbericht Kap. 4). Der Arbeitsstreifen wird zur<br />

Querung von Waldflächen, Hecken und Gewässern auf kurzen Strecken auf bis zu<br />

12 m eingeengt (siehe Bestands- und Maßnahmenkarten im Maßstab 1:1.000 im<br />

Anhang). Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bei Einengungen des Arbeitsstreifens der<br />

Platz für die sorgfältige Trennung der Bodenhorizonte nicht zur Verfügung steht, so<br />

dass zusätzliche Maschinenbewegungen zum Bodentransport und zusätzliche Bodenlagerflächen<br />

außerhalb des eingeengten Bereichs erforderlich werden.<br />

Im Bereich von Sonderbaustellen (geschlossene Querungen) wird bedingt durch die<br />

Baugruben am Anfang und Ende der geschlossenen Querung ein erhöhter Flächenbedarf<br />

für die Lagerung von zusätzlichem Erdaushub und für Maschinen und Geräte<br />

erforderlich.<br />

Für die schweren Baufahrzeuge dienen weitestgehend nur der Arbeitsstreifen und die<br />

ausgewiesenen Zufahrten als Fahrbereich. Kleinere Fahrzeuge (PKW, Kleinbusse etc.)<br />

werden auch vorhandene Straßen und Feldwege als Zufahrten zur Baustelle nutzen.<br />

Die Nutzung von öffentlichen Wegen (Feldwegen) wird im Luftbildplan M. 1: 5.000 im<br />

Teil C der vorliegenden Planfeststellungsunterlagen dargelegt.<br />

Für die Zwischenlagerung der Leitungsrohre werden 13 Rohrlagerplätze benötigt, die<br />

ebenfalls in den genannten Luftbildplänen M. 1: 5.000 dargestellt werden. Zu jedem<br />

Lagerplatz wird auch eine Alternative dargestellt. Verwirklicht wird allerdings nur jeweils<br />

ein Platz pro Standort. Die Rohrlagerplätze werden auf Ackerflächen, im Ausnahmefall<br />

auch auf intensiv genutzten Fettwiesen angelegt, die nur eingeschränkt Funktionen für<br />

den Arten- und Biotopschutz übernehmen können. Da keine dauerhafte Veränderung<br />

dieser Flächen erfolgt, werden sie im Rahmen dieser Untersuchung nicht näher betrachtet.<br />

Das Gleiche gilt für die Anlagen für den kathodischen Korrosionsschutz, deren<br />

Bau ebenfalls nicht mit Eingriffen im Sinne des Naturschutzrechts verbunden ist. Die<br />

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Nordschwarzwaldleitung 5 / 48<br />

Unterlage 11: <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

Einrichtung der Baubüros und ggf. von Materiallagern obliegt den Baufirmen. Baubüros<br />

benötigen Strom- und Wasseranschlüsse und werden daher üblicherweise in Siedlungs-<br />

bzw. Gewerbebereichen eingerichtet.<br />

Die Leitung wird in einem Schutzstreifen von 10 m Breite (5 m beiderseits der Rohrachse)<br />

verlegt, der durch beschränkt persönliche Dienstbarkeiten oder Gestattungsverträge<br />

gesichert wird. Innerhalb dieses Schutzstreifens dürfen keine Gebäude errichtet und<br />

keine leitungsgefährdenden Maßnahmen durchgeführt werden. In einem lichten<br />

Abstand von 2,5 m beidseitig der Leitung dürfen keine Bäume bzw. tiefwurzelnden<br />

Gehölze wachsen.<br />

Die Erdgasleitung selbst (Stahlrohr von 60 cm Innendurchmesser) und die Kabelschutzrohre<br />

für die Lichtwellenleiterkabel werden mit einer Erdüberdeckung von in der Regel<br />

mindestens 1,2 m, gemessen ab Rohroberkante, unter der Erdoberfläche verlegt.<br />

In Ettlingen und in Leonberg werden Gasdruck- Regel- und Messstationen (GDRM)<br />

errichtet, die die folgenden Flächengrößen in Anspruch nehmen:<br />

Tab. 1:<br />

Gasdruck- Regel- und Messstationen<br />

GDRM-Station<br />

Fläche umzäuntes<br />

Grundstück [m²]<br />

Pflasterfläche ca.<br />

[m²]<br />

Rasengittersteine<br />

[m²]<br />

Gebäudefläche<br />

[m²]<br />

Ettlingen 750 105 220 160<br />

Leonberg 890 105 110 240<br />

Darüber hinaus ist die Errichtung von vier Absperrarmaturenstationen geplant. Es<br />

handelt sich um eine unterirdische Absperrarmatur, die über einen oberirdisch angeordneten<br />

elekrohydraulischen Antrieb verfügt und mit einem 2,10 m hohen Stabgitterzaun<br />

umzäunt wird. Gebäude werden nicht errichtet. Die gesamte umzäunte Fläche wird<br />

gepflastert. Die folgende Tabelle zeigt die vier Armaturenstandorte:<br />

Tab. 2:<br />

Absperrarmaturenstationen<br />

Station<br />

Lageplan Nr.<br />

Umzäunte und gepflasterte<br />

Fläche [m²]<br />

Nöttingen 88 / 89 61<br />

Eutingen 142 72<br />

Mönsheim 187 63<br />

Leonberg 224 71<br />

ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 2013-03-20 / Rev. 0<br />

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6 / 48 Nordschwarzwaldleitung<br />

Unterlage 11: <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

Beim Bau der Leitung sowie der verfahrenstechnischen Anlagen werden die anerkannten<br />

Regeln der Technik berücksichtigt und eingehalten. Die Leitung wird mit einem<br />

passiven und aktiven Korrosionsschutz ausgestattet. Der passive Korrosionsschutz<br />

besteht aus einer Rohrumhüllung aus Polyethylen oder vergleichbaren Materialien. Die<br />

Umhüllung wird im Herstellwerk und auf der Baustelle mit einem Prüfgerät auf Umhüllungsfehlstellen<br />

überprüft. Der aktive Korrosionsschutz ist ein Verfahren, bei dem das<br />

Metall der Rohre durch den Betrieb der kathodischen Korrosionsschutzanlage dauerhaft<br />

geschützt wird (s. Erläuterungsbericht zum vorliegenden Planfeststellungsantrag).<br />

Von den verwendeten Materialien der Rohrumhüllungen, der PE-Kabelschutzrohre<br />

sowie der Korrosionsschutzanlagen gehen keine Umweltgefährdungen aus.<br />

1.2.2 Bauablauf<br />

Vermessung und Beweissicherung<br />

Zunächst wird die geplante Achse der Erdgasleitung eingemessen und der erforderliche<br />

Arbeitsstreifen ausgepflockt. Der Trassenräumung geht eine Beweissicherung durch die<br />

Bauleitung voraus.<br />

Räumen der Trasse<br />

Innerhalb der ausgepflockten Arbeitsfläche werden zunächst Bäume und Sträucher<br />

eingeschlagen. Ausgenommen sind dabei im Arbeitsstreifen zu erhaltende Gehölze.<br />

Vorhandene Zäune, Anlagen und sonstiger Aufwuchs werden beseitigt bzw. aufgenommen.<br />

Ausschlagfähige Wurzelstöcke von Hecken und kleineren Feldgehölzen<br />

sollen randlich gelagert und im Anschluss an die Bauarbeiten wieder eingebaut werden.<br />

Nicht erntereife landwirtschaftliche Kulturen werden üblicherweise durch Mulchen<br />

zerkleinert.<br />

Abheben des Oberbodens<br />

Es folgt das Abheben des Oberbodens in der anstehenden Mächtigkeit auf die Breite<br />

des festgelegten Arbeitsstreifens. Diesen Arbeitstakt bewerkstelligen Bagger, die mit<br />

Grabenräumlöffel ausgestattet sind. Der Oberboden wird während der Bauarbeiten am<br />

Arbeitsstreifenrand in einer Miete separat gelagert und bei längerer Lagerung durch<br />

eine Einsaat geschützt.<br />

Ausfahren der Rohre<br />

Dem Abheben und der seitlichen Lagerung des Oberbodens schließt sich das Ausfahren<br />

der Rohre an. Von den Rohrlagerplätzen werden die Rohre nacheinander mit<br />

Spezialfahrzeugen auf die Trasse gebracht.<br />

Biegen und Vorstrecken<br />

Die zuvor ausgelegten, einzelnen Rohre werden durch die Biegevermessung liniert und<br />

aufgenommen. Rohre, die als Feldbögen verwendet werden sollen, werden vor Ort<br />

2013-03-20 / Rev. 0 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR<br />

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Nordschwarzwaldleitung 7 / 48<br />

Unterlage 11: <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

gebogen und in die Linierung der Rohre eingefügt. Anschließend werden die Rohre zu<br />

unterschiedlich langen Rohrsträngen verschweißt.<br />

Die Längenbegrenzungen der Rohrstränge werden dabei durch Richtungsänderungen,<br />

Straßenquerungen und dergleichen gebildet. Diese Rohrstränge werden auf Vierkanthölzern<br />

neben dem künftigen Rohrgraben abgelegt.<br />

Ausheben des Grabens<br />

Nachdem der Rohrstrang verschweißt ist, wird der Graben mit Löffelbaggern ausgehoben.<br />

Die Tiefe des Grabens muss so gewählt werden, dass nach Auftrag des Oberbodens<br />

in der Regel eine Mindestüberdeckung über dem Rohrscheitel von 1,2 m gewährleistet<br />

ist. Die Rohrgrabentiefe wird dementsprechend mindestens 1,8 m betragen. Der<br />

Grabenaushub wird neben der Oberbodenmiete gelagert, Vermischungen der beiden<br />

Mieten werden ausgeschlossen. Wenn im Rohrgraben deutlich unterschiedliche<br />

Bodenhorizonte anstehen, ist vorgesehen, entsprechend zwei getrennte Bodenmieten<br />

mit Rohrgrabenaushub zu bilden.<br />

Vorhandene Drainagen und Fremdleitungen werden beim Grabenaushub berücksichtigt.<br />

Wasserhaltungsmaßnahmen<br />

Aus Gründen der sicheren und fachgerechten Leitungsverlegung sowie um Verschlämmungen<br />

des Bodens beim Wiederverfüllen des Rohrgrabens zu vermeiden, ist<br />

es erforderlich, das Rohr in den trockenen Rohrgraben abzusenken. Hierzu werden bei<br />

hoch anstehendem Grund- oder Stauwasser Wasserhaltungsmaßnahmen erforderlich.<br />

Bei der Wasserhaltung wird das Grund- bzw. Stauwasser bis auf ca. 0,5 m unter die<br />

Grabensohle abgesenkt. Die Wasserhaltung erfolgt durch Einfräsen von Horizontaldräns<br />

entlang des vorgesehenen Rohrgrabens, durch Filterlanzen oder durch Setzen<br />

von Brunnen bei Pressgruben. Das Wasser aus den Wasserhaltungsmaßnahmen wird<br />

üblicherweise in nahegelegene Vorfluter eingeleitet, örtlich besteht auch die Möglichkeit,<br />

es auf angrenzenden Flächen zu versickern. Gegebenenfalls wird das abgepumpte<br />

Wasser vor dem Einleiten in Vorfluter in Absenk- oder Filterbecken von Schwebstoffen<br />

gereinigt. Wasserhaltungsmaßnahmen werden schon aus Kostengründen auf eine<br />

möglichst kurze Zeitdauer begrenzt. Bei Sonderbaumaßnahmen (Pressungen etc.)<br />

können längere Wasserhaltungsmaßnahmen erforderlich werden. Die Bereiche mit<br />

Wasserhaltungsmaßnahmen sowie die Absenktrichter sind der Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

sowie Unterlage 8.1.2 zu entnehmen.<br />

Absenken des Rohrstranges<br />

Die Rohrstränge werden durch mehrere spezielle Rohrverlegegeräte (mobile Hubkräne<br />

mit Raupenlaufwerk) in den Rohrgraben abgesenkt. Anschließend werden die in den<br />

Rohrgraben abgesenkten längeren Rohrabschnitte miteinander verschweißt, und der<br />

Rohrgraben wird bis etwa zum Rohrscheitel verfüllt.<br />

ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 2013-03-20 / Rev. 0<br />

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Unterlage 11: <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

Kabelverlegung<br />

Es folgt das Einlegen der Leerrohre für die Kabel. Diese werden grundsätzlich seitlich in<br />

Höhe des Rohrscheitels verlegt. Später wird das Glasfaserkabel mittels Druckluft-<br />

Einblastechnik in das Leerrohr eingebracht.<br />

Restverfüllung des Grabens<br />

Die restliche Verfüllung des Grabens erfolgt mittels Bagger mit Grabenlöffel, der den<br />

Aushub lagenweise in den Rohrgraben einbaut. Um Bodensetzungen zu vermeiden,<br />

erfolgt eine maßvolle Rückverdichtung des Bodens, bei der die gleiche Lagerungsdichte<br />

wie im Ausgangszustand angestrebt wird (s. DIN 19731). Anschließend wird ein<br />

Rohbodenplanum entsprechend der ursprünglichen Geländeform hergestellt.<br />

Rekultivierung<br />

Die Arbeitsflächen einschließlich des verfüllten Grabens werden mit geeigneten Lockerungsgeräten<br />

gelockert. Die Lockerung wird zunächst längs der Trasse und, soweit<br />

erforderlich, anschließend noch einmal diagonal durchgeführt. Nach der Lockerung wird<br />

ein gleichmäßiges Planum mittels Raupen hergestellt. Steine und Baurückstände<br />

werden abgesammelt und abgefahren. Ein vermehrter Steinbesatz auf dem Rohbodenplanum<br />

wird vor Aufziehen des Oberbodens mit Steinsammel- oder Steinzertrümmermaschinen<br />

bearbeitet, so dass die Erhöhung des Steinanteils im Oberboden ausgeschlossen<br />

werden kann.<br />

Der Oberboden wird durch Bagger mit Grabenräumlöffel auf der Arbeitsfläche wieder<br />

verteilt. Bei zu nasser Witterung werden die Rekultivierungsarbeiten eingestellt. Die<br />

Flächen werden wieder der (z. B. landwirtschaftlichen) Grundnutzung zugeführt. Hiermit<br />

ist dann die Oberflächenherstellung beendet. Erfahrungsgemäß sind nach einer<br />

derartigen Rekultivierung keine nennenswerten Ertragseinbußen zu erwarten. Sollte<br />

dieses Ergebnis im Einzelfall nicht erzielt worden sein, werden die Schäden in den<br />

ersten Jahren nach Bauende genau beobachtet, diagnostiziert und zur Ursachenbeseitigung<br />

individuelle Meliorationsmaßnahmen durchgeführt.<br />

Die Abfolge der einzelnen für die Verlegung einer Gasleitung erforderlichen Arbeitsschritte<br />

wird aus dem folgenden Flussdiagramm ersichtlich:<br />

2013-03-20 / Rev. 0 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR<br />

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Nordschwarzwaldleitung 9 / 48<br />

Unterlage 11: <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

Abstecken und Räumen der Trasse<br />

↓<br />

Feststellen und Sichern vorhandener, zu kreuzender oder parallelführender<br />

Leitungen<br />

↓<br />

Abheben des Oberbodens<br />

↓<br />

Ausfuhr der Rohre<br />

↓<br />

Biegen der Feldbögen und Vorstrecken (Verschweißen der Rohre)<br />

↓<br />

Ausheben des Rohrgrabens<br />

↓<br />

Absenken des Rohrstrangs<br />

↓<br />

Kabelleerrohrverlegung<br />

↓<br />

Verfüllung des Rohrgrabens<br />

↓<br />

Behandlung des Rohbodenplanums (Lockern, Steine absammeln)<br />

↓<br />

Auftrag des Oberbodens, Rekultivierung<br />

1.2.3 Bauzeit<br />

Es ist geplant, je nach Witterungsverlauf ab März des Verlegejahres (nach derzeitiger<br />

Planung 2015) mit den Bauarbeiten zu beginnen. Die Gehölzrodungen erfolgen vorab<br />

im Winter und sind bis zum 01.03. abgeschlossen. Auch Kampfmittelräumung und<br />

archäologische Vorerkundungen finden im Vorfeld des eigentlichen Leitungsbaus statt.<br />

Ebenfalls ist geplant, mit dem Bau der Stationen früher zu beginnen.<br />

Für den Bau der Erdgasleitung ist in den einzelnen Bereichen eine Zeitdauer von ca. 8-<br />

12 Wochen vom Abheben des Oberbodens bis zur Rekultivierung der Flächen vorgesehen,<br />

im Bereich grabenloser Verlegung und bei Sonderbaustrecken auch länger. Die<br />

Rohrleitung wird voraussichtlich im Herbst betriebsbereit fertig gestellt sein (Inbetriebnahme).<br />

Die Rekultivierungsmaßnahmen können sich in Abhängigkeit von den Witterungsverhältnissen<br />

bis zum Frühjahr des Folgejahres erstrecken.<br />

Der Bau der Erdgasleitung erfolgt kontinuierlich, d. h. während im "vorderen" Bereich<br />

der Leitung noch gebaut wird, kann im "hinteren" Bereich bereits mit der Rekultivierung<br />

der Flächen begonnen werden. Die Bautätigkeiten erfolgen i. d. R. nur tagsüber an<br />

Werktagen. Lediglich im Bereich von Sonderbaustellen (z. B. längere Pressungen oder<br />

offene Straßenquerungen) ist eventuell Nachtarbeit erforderlich.<br />

ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR 2013-03-20 / Rev. 0<br />

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Unterlage 11: <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

Aus Gründen des Artenschutzes sind verschiedene Bauzeitenregelungen zu beachten.<br />

Diese gehen aus den anliegenden Plänen M. 1: 1.000 hervor. Eine Übersicht findet<br />

sich in Kap. 4.1.2.<br />

1.3 Technische Angaben<br />

Im Folgenden werden die wichtigsten technischen Parameter der geplanten Erdgasleitung<br />

nochmals zusammenfassend dargestellt:<br />

Tab. 3:<br />

Rahmendaten der geplanten Leitung<br />

Rahmendaten<br />

Gasart:<br />

Maximaler Betriebsüberdruck:<br />

Regelüberdeckung:<br />

Durchmesser der Leitung:<br />

Leitungslänge<br />

Schutzstreifen:<br />

durch beschränkte persönliche Dienstbarkeit<br />

dinglich gesichert:<br />

Gehölzfrei zu haltender Streifen:<br />

Regelarbeitsstreifenbreite:<br />

Leitungsrohre:<br />

Rohrverbindung:<br />

Bauzeit (geplant):<br />

Erdgas<br />

PN 80 (80 bar)<br />

1,2 m<br />

DN 600 mm<br />

ca. 55,95 km<br />

10 m (5 m beidseitig der Leitungsachse)<br />

5,6 m (2,5 m lichter Abstand beidseitig der Leitung)<br />

25 m, Einengung möglich in sensiblen Bereichen<br />

(z.B. Wald)<br />

Hochfeste Stahlrohre mit Kunststoff-Beschichtung,<br />

abschnittsweise Ummantelung mit Faserzement<br />

(FZM)<br />

Stumpfnaht-geschweißt<br />

März bis Ende 2015, (Gehölzeinschlag und Anlage<br />

von Rohrlagerplätzen voraussichtlich bereits<br />

Winter 2014-2015)<br />

Rekultivierung evtl. bis Frühjahr 2016<br />

1.4 Rechtliche Grundlagen<br />

Bei der geplanten Erdgasleitung handelt es sich um eine Energieanlage im Sinne des<br />

§ 49 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Sie dient im Sinne von § 1 EnWG einer sicheren,<br />

preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten und umweltverträglichen<br />

Versorgung der Allgemeinheit mit Gas und damit dem öffentlichen Interesse, was<br />

bereits im Raumordnungsverfahren bestätigt wurde.<br />

Die Verlegung von unterirdischen Leitungen im Außenbereich stellt einen Eingriff in<br />

Natur und Landschaft dar, der die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts<br />

oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen kann (§ 14 BNatSchG).<br />

Nach § 43 Energiewirtschaftsgesetz bedürfen die Errichtung und der Betrieb von<br />

Gasversorgungsleitungen über 300 mm Durchmesser der Planfeststellung. Im Verfah-<br />

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Nordschwarzwaldleitung 11 / 48<br />

Unterlage 11: <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

ren werden die unterschiedlichen Belange, die durch das Vorhaben berührt werden<br />

(z. B. Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft, Rechte Privater) abgewogen.<br />

Der Verursacher des Eingriffes ist verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von<br />

Natur und Landschaft zu unterlassen (§ 15 (1) BNatSchG).<br />

Nach § 15 (2) BNatSchG ist der Verursacher verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen<br />

durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen<br />

(Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen (Ersatzmaßnahmen). Ausgeglichen ist<br />

eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts<br />

in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht<br />

wiederhergestellt oder neu gestaltet ist. Ersetzt ist eine Beeinträchtigung,<br />

wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in dem<br />

betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise hergestellt sind und das Landschaftsbild<br />

landschaftsgerecht neu gestaltet ist.<br />

Ein Eingriff darf gemäß § 15 (5) BNatSchG nicht zugelassen oder durchgeführt werden,<br />

wenn die Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden oder nicht in angemessener Frist<br />

auszugleichen oder zu ersetzen sind und die Belange des Naturschutzes und der<br />

Landschaftspflege bei der Abwägung aller Anforderungen an Natur und Landschaft<br />

anderen Belangen im Range vorgehen. Sind diese Belange in der Abwägung höherrangig<br />

(z. B. bei öffentlichem Interesse), kann der Eingriff zulässig sein.<br />

Nach § 17 (4) BNatSchG kann die zuständige Behörde die Vorlage von Gutachten<br />

verlangen, soweit dies zur Beurteilung der Auswirkungen des Eingriffs und der Ausgleichs-<br />

und Ersatzmaßnahmen erforderlich ist.<br />

Der vorliegende Landschaftspflegerische <strong>Begleitplan</strong> dient dazu, Art, Umfang und<br />

zeitlichen Ablauf des Eingriffs sowie der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung,<br />

Verminderung, zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen darzulegen.<br />

1.5 Erläuterungen zur methodischen Vorgehensweise der Untersuchung<br />

Ein Hauptziel des hier vorgelegten Landschaftspflegerischen <strong>Begleitplan</strong>s besteht darin,<br />

die negativen Auswirkungen des Vorhabens auf Natur und Landschaft so weit wie<br />

möglich zu reduzieren (KÖPPEL ET AL. 1998).<br />

Im vorliegenden Landschaftspflegerischen <strong>Begleitplan</strong> wird für die Schutzgüter<br />

• Mensch,<br />

• Boden,<br />

• Wasser,<br />

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Unterlage 11: <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

• Pflanzen- und Tierwelt,<br />

• Landschaftsbild,<br />

• Klima/Luft und<br />

• Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

dargestellt,<br />

• welche Beeinträchtigungen durch die geplante Verlegung der Erdgasleitung erwartet<br />

werden können;<br />

• welche konkreten Vorkehrungen für die Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen<br />

getroffen werden;<br />

• welche Maßnahmen für den Ausgleich nicht vermeidbarer Beeinträchtigungen<br />

(Wiederherstellung betroffener Werte und Funktionen) und<br />

• welche Ersatzmaßnahmen für nicht vermeidbare und nicht ausgleichbare Beeinträchtigungen<br />

durchzuführen sind.<br />

Berücksichtigt werden hierbei sowohl bau- als auch betriebs- und anlagebedingte<br />

Beeinträchtigungen, die für die einzelnen Schutzgüter dargestellt werden.<br />

In den Vegetationsperioden 2010 bis 2012 erfolgte eine detaillierte Biotoptypenkartierung<br />

auf Basis des Biotoptypenschlüssels Baden-Württemberg („LfU: Arten, Biotope,<br />

Landschaft. Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten“, dritte Auflage). Die<br />

Bewertung der Empfindlichkeit richtet sich nach der Biotopwertliste der Ökokontoverordnung<br />

(Stand Dezember 2010).<br />

In einem 100 m breiten Streifen über der geplanten Trasse wurden die Biotoptypen<br />

erhoben. Sie werden in der Bestands- und Maßnahmenkarte M. 1:1.000 (vgl. Anhang)<br />

dargestellt. Unter der Schlüsselnummer für den Biotoptyp wird in Klammern die Biotopbewertung<br />

angegeben (s. hierzu Kap. 5).<br />

Darüber hinaus wurden Konfliktstrecken festgelegt. In diesen Bereichen ist mit Beeinträchtigungen<br />

von Natur und Landschaft durch das Vorhaben zu rechnen. Jeder<br />

Konfliktstrecke ist ein Textfeld zugeordnet, aus dem die erforderlichen Angaben zum<br />

Biotoptyp, zu vorgesehenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, zu möglichen<br />

verbleibenden Beeinträchtigungen, zur Wiederherstellung und zum evtl. erforderlichen<br />

Kompensationsbedarf hervorgehen. Die Stammdurchmesser betroffener Bäume<br />

bzw. Waldbestände werden mit „BHD“ (Brusthöhendurchmesser in 1,3 m Höhe)<br />

angegeben.<br />

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Nordschwarzwaldleitung 13 / 48<br />

Unterlage 11: <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

Der Blattschnitt der Bestands- und Maßnahmenkarte entspricht dem der Baupläne, was<br />

die Orientierung zwischen technischen- und Umwelt-Plänen erleichtert. Der Blattschnitt<br />

des ersten Bauabschnitts (Au am Rhein – Ettlingen) wird in den vorliegenden<br />

Unterlagen fortgeführt, so dass die Pläne mit Blatt 49 und Konflikt 70<br />

beginnen. Ein Blattschnitt im Maßstab 1: 25.000 befindet sich in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung<br />

(Unterlage 10).<br />

Die textliche Darstellung enthält eine Beschreibung der Biotoptypen im Trassenverlauf<br />

(Kapitel 2). Die sich ergebenden Konflikte mit Natur und Landschaft (Kapitel 3), Vermeidungs-<br />

und Minimierungsmaßnahmen (Kapitel 4) sowie der erforderliche Kompensationsbedarf<br />

(Kapitel 5) werden diskutiert.<br />

2 Trassenbeschreibung<br />

2.1 Schutzgebiete<br />

Die Schutzgebiete sowie die schutzwürdigen Biotopflächen der amtlichen Biotopkartierung<br />

werden in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung dargestellt. Flächen, die<br />

aufgrund der eigenen Kartierung als nach § 32 NatSchG geschützte Flächen erfasst<br />

wurden, sind mit einem „§“-Zeichen markiert.<br />

2.2 Beschreibung des Trassenverlaufs<br />

Landkreis Karlsruhe<br />

Südlich der A 5 ist die Errichtung der Gasdruck- Regel- und Messanlage Ettlingen im<br />

Gewann „Hägenich“ im Bereich von Weihnachtsbaumkulturen geplant (Konflikt 70, Blatt<br />

49). Bevor die Trasse den Ettlinger Hang erreicht, werden verschiedene Hecken und<br />

Gebüsche im Umfeld des Hedwigshofes gequert (Konflikte 72 bis 75, Blätter 50-52).<br />

Anschließend erreicht die Trasse den steilen Aufstieg nach Wettersbach. Hier steigt die<br />

Trasse um knapp 200 Höhenmeter an. Genutzt wird eine vorhandene Schneise, die die<br />

Waldbestände im Bereich des Edelbergs durchschneidet. Die Trasse verläuft zwischen<br />

der Freileitung und dem südlichen Waldrand. Hierbei wird auch der nördliche Rand des<br />

FFH-Gebietes „Wiesen und Wälder bei Ettlingen“ tangiert. Örtlich muss der südliche<br />

Waldrand um bis zu 6 m zurückgenommen werden, um die Erdgasleitung mit dem<br />

vorgeschriebenen Abstand zur Freileitung platzieren zu können. Von dem Eingriff sind<br />

vor allem Ruderalfluren, Gebüsche und Sukzessionswälder im Umfeld der Freileitung<br />

betroffen. Am südlichen Waldrand werden örtlich mittelalte Buchenwälder tangiert<br />

(Konflikte 76 bis 80, Blätter 52 bis 55).<br />

Stadt Karlsruhe<br />

Am Oberhang verspringt die Trasse auf die Nordseite der Freileitung. Hier kann der<br />

Waldrand des alten Buchenwaldes erhalten werden (Konflikt 80, Blatt 55). Die Trasse<br />

erreicht das FFH-Gebiet „Wiesen und Wälder bei Ettlingen“. In diesem verläuft sie bis<br />

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14 / 48 Nordschwarzwaldleitung<br />

Unterlage 11: <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

ca. 600 m südöstlich der L 609 (Konflikte 83 bis 99, Blätter 56 bis 68). Gequert werden<br />

zunächst vor allem Obstwiesen, die überwiegend als Fettwiesen einzustufen sind. Die<br />

Kernbereiche des Vorkommens des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings werden<br />

mit der Trasse umgangen. Nördlich der L 609 erreicht die Trasse wieder das Gebiet des<br />

Landkreises Karlsruhe.<br />

Landkreis Karlsruhe<br />

Südöstlich der L 609 werden gut ausgeprägte Magerwiesen mit der Trasse gequert.<br />

Zwischen den Ortslagen Reichenbach und Langensteinbach werden Obstwiesen,<br />

Obstgärten und verschiedene Hecken gequert (Konflikte 100 bis 105, Blätter 70 bis 74).<br />

Anschließend quert die Trasse das Waldgebiet „Rappenbusch“. Hier sind alte Buchenwaldbestände<br />

betroffen, die auf einer Länge von etwa 440 m gequert werden (Konflikt<br />

106, Blätter 75 und 76).<br />

Zwischen Langensteinbach und Auerbach werden vor allem Obstbaumreihen gequert<br />

(Konflikte 107 bis 112, Blätter 77 bis 82). Westlich der K 3564 verläuft die Trasse über<br />

Magerwiesen (Konflikt 113, Blatt 83).<br />

Der Auerbach wird geschlossen unterquert, so dass keine Beeinträchtigungen am<br />

Gewässerbett auftreten. Östlich der K 3564 erreicht die Trasse den Enzkreis.<br />

Enzkreis<br />

Zwischen der K 3564 und der L 399 werden vor allem Obstwiesen gequert (Konflikte<br />

115 bis 120, Blätter 83 bis 87). Westlich der L 399 wird eine Armaturenstation im<br />

Bereich einer Fettwiese errichtet (Konflikt 122, Blatt 88).<br />

Anschließend werden die Pfinz sowie der Mühlgraben in offener Bauweise gequert. Die<br />

Gewässer werden temporär mit Behelfsbrücken versehen. Nach Abschluss der Verlegearbeiten<br />

werden die Ufer naturnah wieder hergerichtet, es erfolgt keine Versiegelung<br />

der Ufer (Konflikte 123 und 124, Blätter 89 und 90).<br />

Die Trassenführung südöstlich von Nöttingen ist durch die Querung zahlreicher Obstwiesen<br />

gekennzeichnet. Die Gestaltung des Arbeitsstreifens nimmt hierauf Rücksicht,<br />

Gehölzeinschläge sind aber nicht zu vermeiden (Konflikte 125 bis 130, Blätter 90 bis<br />

95).<br />

Anschließend erreicht die Trasse den Klosterweg. Hier wird der Arbeitsstreifen weitgehend<br />

auf den Wegebereich beschränkt. Beidseitig des Weges wird örtlich der Einschlag<br />

einzelner Bäume erforderlich, ein flächiger Waldverlust kann aber vermieden werden.<br />

Ausnahme ist ein temporärer Lagerplatz an einer Hütte, der mit einer Größe von ca. 25<br />

x 25 m im Bereich einer Laubholz-Dickung angelegt werden soll (Konflikte 132 bis 135,<br />

Blätter 96 bis 99).<br />

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Nordschwarzwaldleitung 15 / 48<br />

Unterlage 11: <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

Nach der Waldquerung wird der Sperlingshof an der B 10 erreicht. Die Trasse verläuft<br />

dann in einem Tal in Richtung Bilfingen. Hier werden zunächst nur einzelne Obstwiesen<br />

gequert. Ab dem Gewann „Anwänder“ müssen dann gut ausgeprägte Obstwiesen, zum<br />

Teil auch mit Magergrünland, gequert werden (Konflikte 136 bis 145, Blätter 100 bis<br />

106).<br />

Der Kämpfelbach wird in offener Bauweise gequert (Konflikt 146, Blatt 107). Anschließend<br />

überwindet die Trasse einen steilen bewaldeten Hang, der bereits von einer<br />

Leitungsschneise durchschnitten wird. Allerdings ist diese Schneise nicht breit genug,<br />

um die neue Erdgasleitung auf der Südseite einer vorhandenen Trinkwasserleitung<br />

einzubringen. Daher werden Eingriffe in Wälder erforderlich (Konflikt 147, Blätter 107<br />

und 108).<br />

Bis zur nächsten Waldpassage quert die Trasse auf einer Länge von etwa 1,8 km<br />

mehrere Obst- und Magerwiesen (Konflikte 148 bis 156, Blätter 108 bis 114). Teilweise<br />

fallen diese in das FFH-Gebiet „Pfinzgau Ost“. Nördlich von Ispringen durchschneidet<br />

die Trasse ein Waldgebiet, das ebenfalls zum FFH-Gebiet gehört. Es kann eine vorhandene<br />

Schneise entlang einer Freileitung genutzt werden, so dass nur im Bereich<br />

von niedrigen Sukzessionswäldern Rodungen erforderlich werden. Der Rand der alten<br />

Buchenwälder wird erhalten (Konflikte 157 und 158, Blätter 114 und 115).<br />

Anschließend verläuft die Trasse bis zur Querung der L 621 häufig im Bereich von<br />

Obstwiesen, so dass Gehölzverluste nicht zu vermeiden sind (Konflikte 159 bis 162,<br />

Blätter 115 bis 120).<br />

Ab der L 621 wird offeneres Gelände erreicht. Örtlich wird die Querung von Hecken und<br />

Obstbaumreihen erforderlich (Konflikte 163 bis 169, Blätter 121 bis 130). Hier erreicht<br />

die Trasse das Gebiet der Stadt Pforzheim.<br />

Stadt Pforzheim<br />

Von der Stadtgrenze bis zum Beginn des FFH-Gebietes „Enztal bei Mühlacker“ werden<br />

lediglich einzelne Gehölzstrukturen wie z. B. Obstbaumreihen gequert. Im Bereich des<br />

FFH-Gebietes ist die Landschaft kleinteiliger gegliedert. Es herrschen gut entwickelte<br />

Obstwiesen vor, die häufig Magergrünland aufweisen (Konflikt 176 bis 183, Blätter 138<br />

bis 140). Anschließend erreicht die Trasse die Enz, die in offener Bauweise gequert<br />

wird (Konflikt 187, Blatt 141). Südlich der Enz wird eine Armaturenstation im Bereich<br />

einer Fettwiese errichtet (Konflikt 188, Blatt 142). Anschließend verlässt die Trasse das<br />

Stadtgebiet Pforzheim und tritt erneut in den Enzkreis ein.<br />

Enzkreis<br />

Auf der Westseite der A 8 werden Feldgehölze, Gebüsche und Obstwiesen von der<br />

Trasse gequert. Dies setzt sich auch hinter der A 8-Querung südlich der Ortslage<br />

Niefern fort (Konflikte 190 bis 201, Blätter 143 bis 150). Hinter der L 1125 wird der<br />

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Unterlage 11: <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

Kirnbach in offener Bauweise gequert. Es folgt ein bewaldeter kurzer Steilhang oberhalb<br />

der Bräuningsmühle. Hier werden auf einer Länge von ca. 100 m Waldrodungen<br />

erforderlich (Konflikte 202 und 203). Westlich der Ortslage Niefern werden Äcker und<br />

Wiesen gequert. Anschließend verläuft die Trasse im Bereich eines Fichtenwaldes im<br />

Südwesten des Öschelbronner Gewerbegebietes (Konflikt 210, Blatt 155). Anschließend<br />

wird erneut eine Teilfläche des FFH-Gebietes „Enztal bei Mühlacker“ gequert. Hier<br />

verläuft die Trasse durch mehrere magere Obstwiesen (Konflikte 212 und 213, Blätter<br />

156 und 157).<br />

Die Trasse passiert die Öschelbronner Sportplätze und verläuft erneut über teils<br />

magere Obstwiesen (Konflikte 215 bis 218, Blätter 158 und 159). Südlich der Klinik<br />

Öschelbronn kann die Leitung so trassiert werden, dass der dortige Waldrand erhalten<br />

wird. Allerdings kommt es zu Gehölzrodungen im Bereich mehrerer Obstwiesen<br />

(Konflikte 219 bis 220, Blatt 160).<br />

Zwischen Öschelbronn und Wiernsheim ist aufgrund der vorherrschenden Ackerlandschaft<br />

eine weitgehend konfliktarme Leitungsverlegung möglich. Nördlich und nordöstlich<br />

von Wiernsheim werden mehrere Obstgärten passiert, hier kommt es zu Obstbaumverlusten<br />

(Konflikte 222 und 223, Blätter 166 bis 168). Das Wiernsheimer<br />

Neubaugebiet wird östlich von der Trasse umfahren. Es folgt bis oberhalb von Mönsheim<br />

eine überwiegend von Äckern geprägt Landschaft. Einige Gehölzstrukturen<br />

werden allerdings gequert (Konflikte 224 bis 230, Blätter 172 bis 178).<br />

Es folgt vor dem Grenzbach eine kurze Waldpassage, die Trasse fällt steil bis auf die<br />

Talsohle ab, und der Grenzbach wird in offener Bauweise gequert (Konflikte 231 bis<br />

233, Blätter 178 bis 180). Auf der Südseite des Grenzbachtals verläuft die Trasse an<br />

einem bewaldeten Steilhang, der auch in den Bereich des FFH-Gebiets „Strohgäu und<br />

unteres Enztal“ fällt. Hier wird es auf einer Trassenlänge von knapp 250 m Rodungen<br />

im Bereich eines alten Buchenwaldes geben (Konflikt 236, Blatt 181).<br />

Oberhalb des Waldes befinden sich Obstwiesen sowie ein Gartenhausgebiet. Hier<br />

kommt es zu Querungen von verschiedenen Gehölzstrukturen (Konflikte 237 bis 242,<br />

Blätter 181 bis 183). Südlich der L 1177 erreicht die Trasse den Bereich des Gewanns<br />

„Kalkofen“, das als FFH-Gebiet und seit einiger Zeit auch als Naturschutzgebiet festgesetzt<br />

ist. Hier verlässt die Trasse den Parallelverlauf mit einer vorhandenen Erdgasleitung,<br />

um verschiedene wertvolle Magerrasen zu erhalten. Nahe der bereits vorhandenen<br />

Erdgasstation wird eine neue Armaturenstation im Bereich eines Ackers errichtet<br />

(Konflikt 244, Blatt 187). Weiter südlich werden verschiedene Hecken gequert, und die<br />

Trasse erreicht das Gebiet des Landkreises Böblingen.<br />

Landkreis Böblingen<br />

Westlich von Flacht verläuft die Trasse im Randbereich eines Fichtenwaldes (Konflikt<br />

249, Blatt 193). Hierdurch kann eine gegenüberliegende Obstwiese erhalten werden.<br />

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Nordschwarzwaldleitung 17 / 48<br />

Unterlage 11: <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

Bis zur A 8 werden eine Magerwiese sowie mehrere Gehölzstrukturen gequert. Im<br />

Perouser Wald wird die Leitung parallel zur A 8 sowie zur L 1180 geführt. Da diese<br />

Bestände örtlich stark von Windwürfen geschädigt sind, kommt es häufig zu Eingriffen<br />

in Sukzessionswälder. Häufiger sind auch Ausgleichspflanzungen betroffen, die nach<br />

dem Ausbau der A 8 angelegt worden sind (Konflikte 255 bis 260, Blätter 201 bis 205).<br />

Östlich der Waldpassage wird eine Doline weiträumig umgangen, und die Trasse<br />

erreicht eine von Ackerbau geprägte Landschaft südlich der A 8. Hier werden verschiedene<br />

Gehölzstrukturen wie Hecken, Gebüsche und jüngere Baumreihen gequert<br />

(Konflikte 261 bis 271, Blätter 206 bis 217). Im Bereich der Rutesheimer Obstsortenanlage<br />

müssen vier Obstbäume eingeschlagen werden. Östlich der Siedlung Heuweg wird<br />

die A 8 erneut gequert. Im weiteren Verlauf wird der Wasserbach in offener Bauweise<br />

gequert (Konflikt 275, Blatt 220).<br />

Die Leitung endet nahe der Glems, wo eine neue Armaturenstation sowie eine neue<br />

GDRM-Station im Bereich von Ruderalflächen errichtet werden (Konflikte 278 bis 280,<br />

Blatt 224).<br />

2.3 Biotoptypen im Bereich der geplanten Erdgasleitung<br />

Im Folgenden wird auf die unmittelbar vom Arbeitsstreifen betroffenen Biotoptypen<br />

eingegangen. Eine detaillierte Darstellung der Biotoptypen erfolgt in der Bestands- und<br />

Maßnahmenkarte im Maßstab 1:1.000 im Anhang. In der Karte werden auch solche<br />

Biotoptypen, die voraussichtlich nicht von der Leitung beeinträchtigt werden, in einem<br />

50 m breiten Streifen beidseitig der Leitung dargestellt.<br />

Wälder: Mehrfach sind Sukzessionswälder im Randbereich von Freileitungen vom<br />

Arbeitsstreifen betroffen. Hier handelt es sich vor allem um Verjüngung von Birke und<br />

Salweide sowie anderen Laubbaumarten. Diese werden regelmäßig von den Freileitungsbetreibern<br />

auf den Stock gesetzt (km 16,5 - 17,5; km 33,9 - 34,1; km 36,0 - 36,5).<br />

Örtlich sind auch Eingriffe in geschlossene ältere Waldbestände nicht zu umgehen:<br />

Dies ist nördlich von Langensteinbach der Fall (km 23,5 -24,0), wo die Trasse das<br />

Waldgebiet „Rappenbusch“ quert. Betroffen sind mittelalte Buchen- und Eichenbestände<br />

mit Kiefernbeimischung. Ein Buchen-Altbestand an einem Steilhang ist bei Mönsheim<br />

betroffen (km 57,1 - 57,4). Bei Öschelbronn (km 48,9 - 49,2) liegt ein mittelalter<br />

Fichtenwald im Arbeitsstreifen. Bei Perouse (km 63,6 - 65,4) sind häufiger Birken-<br />

Sukzessionswälder betroffen, die sich auf Sturmwurfflächen etabliert haben. Darüber<br />

hinaus werden dort Wiederaufforstungsflächen tangiert, die nach dem Ausbau der A 8<br />

angelegt wurden.<br />

Feldgehölze, Feldhecken und Gebüsche befinden sich verstreut nahezu im gesamten<br />

Trassenbereich. Schwerpunkte liegen beim Hedwigshof (km 16,0 - 16,5), im Bereich<br />

der Bauschlotter Platte (km 38,5 - 41,0) sowie auf Mönsheimer Gemarkung (km 57,5 -<br />

60,5). Ein besonders gut ausgeprägtes Gebiet mit verschiedenen Schlehenhecken<br />

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18 / 48 Nordschwarzwaldleitung<br />

Unterlage 11: <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

befindet sich zwischen km 34,4 und 36,0. Die Hecken setzen sich zumeist aus bodenständigen<br />

Arten wie Schlehe, Hasel, Hartriegel und Salweide zusammen. Gebüsche<br />

werden zumeist aus Schlehen gebildet.<br />

Obstwiesen sind für den Nordschwarzwald besonders kennzeichnend. Es handelt sich<br />

häufig um ältere Hochstämme. In Teilbereichen zeichnet sich die Verbrachung der<br />

Wiesen durch fehlende Pflege ab, zum größten Teil werden die Flächen aber noch<br />

extensiv bewirtschaftet. Hier entwickelt sich, vor allem auf flachgründigen Standorten,<br />

örtlich mageres Grünland unter den Bäumen. Schwerpunkte der Obstwiesen befinden<br />

sich bei Wettersbach (km 17,5 -23,0), bei Nöttingen (km 28,5 – 29,8), bei Kämpfelbach<br />

(km 33,0 – 33,6), bei Ispringen (km 36,5 – 38,0), bei Pforzheim-Eutingen (km 43,5 –<br />

44,5), bei Niefern (km 45,4 – 47,7), bei Öschelbronn (km 48,8 – 51,0), bei Wiernsheim<br />

(km 52,2 – 53,5) sowie bei Mönsheim (km 57,3 – 57,8).<br />

Grünland ist im Trassenbereich häufig. Es handelt sich zumeist um extensiv genutzte<br />

Fettwiesen, die mäßig gedüngt werden. Kennzeichnend ist vor allem die Strukturvielfalt<br />

zwischen den verschiedenen Parzellen, die sich durch die Kleinflächigkeit der Grundstücke<br />

ergibt. Magerwiesen entwickeln sich vor allem auf flachgründigen Standorten,<br />

die extensiv genutzt werden. Schwerpunkte liegen hier bei Waldbronn (km 20,9 – 21,4),<br />

Ispringen (km 34,4 – 36,0), Pforzheim-Eutingen (km 43,5 – 44,5) und Öschelbronn (km<br />

49,5 – 50,5). Die Magerwiesen sind durch typische Arten wie Wiesensalbei (Salvia<br />

pratensis), Klappertopf (Rhinantus angustifolius) und Wiesenknopf (Sanguisorba<br />

officinalis) gekennzeichnet. Im Bereich von Pforzheim-Eutingen sind Grünlandeinsaaten<br />

häufig.<br />

Staudenfluren und Ruderalvegetation kommen häufiger im Trassenbereich vor. Auf<br />

vielen Brachen haben sich Brombeer-, und Brennesselbestände entwickelt. Ruderalflächen<br />

finden sich zumeist im Randbereich von Verkehrswegen.<br />

Die Fließgewässer sind im Verlauf der geplanten Leitung recht unterschiedlich ausgeprägt.<br />

Pfinz, Auerbach, Kämpfelbach, Kirnbach, Grenzbach und Wasserbach sind<br />

weitgehend naturnah entwickelt. Sie weisen weitgehend naturnahe Ufergehölze auf und<br />

haben meist steile, unverbaute oder nur fragmentarisch verbaute Ufer. Die Enz weist<br />

örtlich eine alte Steinschüttung auf, die teilweise aber bereits erodiert ist. Stark ausgebaut<br />

und wenig naturnah sind der Rannbach bei Nöttingen sowie der Ortsbach bei<br />

Öschelbronn. Eine gut ausgeprägte Ufervegetation mit Pestwurzfluren (Petasites<br />

hybridus) befindet sich am südlichen Ufer der Enz. Bei den übrigen Fließgewässern<br />

kann sich zumeist nur eine schmale Ufervegetation ausbilden, die dann häufig aus<br />

Rohrglanzgras (Phalaris arundinacea), Zottigem Weidenröschen (Epilobium hirsutum)<br />

und Wasserdost (Eupatoria cannabina) besteht.<br />

Äcker sind der dominierende Biotoptyp im Trassenbereich. Es handelt sich überwiegend<br />

um Getreide- und Maisäcker. Im Gegensatz zum ersten Trassenabschnitt sind die<br />

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Nordschwarzwaldleitung 19 / 48<br />

Unterlage 11: <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

Ackerschläge meist großflächig (insbesondere bei km 38,0 - 43,0; km 50,8 – 53,0; 61,5<br />

– 63,0 sowie von km 66,5 bis zum Ende der Trasse). Als Sonderkulturen sind lediglich<br />

einige Weihnachtsbaumkulturen zu nennen. Erdbeer-, Beerstrauch- oder Weinbauflächen<br />

sind vom Vorhaben nicht betroffen.<br />

Biotoptypen der Siedlungsflächen werden vom Leitungsverlauf gemieden. An den<br />

folgenden Flächen nähert sich die Trasse der Bebauung an: Nördlicher Ortsrand von<br />

Langensteinbach (km 23,5), Pforzheim-Eutingen (km 44,2 – 44,6), Öschelbronn<br />

(km 49,3), Wiernsheim (km 53,4 – 54,4) sowie Rutesheim km 68,4 – 68,7).<br />

Biotoptypen der Infrastrukturflächen sind im Trassenverlauf sehr häufig, da die<br />

Leitung sich in vielen Bereichen an diesen orientiert.<br />

3 Konfliktanalyse<br />

3.1 Allgemeine Charakterisierung der Eingriffswirkung<br />

Die Verlegung von unterirdischen Rohrleitungen stellt eine Maßnahme dar, die sich im<br />

Vergleich zu anderen Bauprojekten hauptsächlich durch die folgenden Eigenschaften<br />

unterscheidet:<br />

• geringe zeitliche Inanspruchnahme der betroffenen Biotoptypen,<br />

• fast keine Änderung der bisherigen Nutzung,<br />

• weitgehende Beschränkung der Beeinträchtigungen auf die Bauphase,<br />

• keine dauerhaften Veränderungen des Landschaftsbildes,<br />

• keine Auswirkungen durch den Betrieb der Anlage.<br />

Es ergibt sich eine Reihe von Möglichkeiten, schützenswerte Objekte oder Biotope im<br />

Trassenverlauf zu schonen. Aufgrund des linearen Verlaufs der Rohrleitung werden<br />

andere lineare Strukturen, die nicht parallel verlaufen, jedoch zwangsläufig gekreuzt.<br />

Im Gegensatz zu anderen linienhaften Eingriffen in die Landschaft (wie etwa dem<br />

Straßenbau) treten bei der Verlegung von Rohrleitungen überwiegend baubedingte<br />

Beeinträchtigungen auf, die im Wesentlichen auf den Bereich des Arbeitsstreifens<br />

begrenzt sind (FROELICH & SPORBECK UND SMEETS & DAMASCHEK 2002).<br />

3.2 Erweiterung und Neubau von Stationen<br />

Die einzigen dauerhaften und flächigen Beeinträchtigungen treten durch den Bau der<br />

Gasdruck- Regel- und Messstationen Ettlingen (mit integrierter Absperrarmatur) sowie<br />

Leonberg sowie durch vier Armaturengruppen auf. Die folgende Übersicht zeigt die<br />

geplanten Maßnahmen:<br />

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Unterlage 11: <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

Tab. 4:<br />

Stationen<br />

km Name Geplante Maßnahmen Anmerkungen<br />

15,2<br />

GDRM-Station<br />

Ettlingen<br />

Errichtung eines Gebäudes mit 160 m², Versiegelung<br />

von 105 m² für Stellplätze<br />

Dachbegrünung<br />

des Gebäudes<br />

28,0<br />

Absperrarmatur<br />

Nöttingen<br />

Versiegelung von 65 m² Wiesenfläche, Nivellierung<br />

des Geländes im Bereich der Station, Einzäunung der<br />

Anlage mit einem 2,10 m hohen Stabgitterzaun<br />

45,0<br />

Absperrarmatur<br />

Eutingen<br />

Versiegelung von 75 m² Wiesenfläche, Einzäunung<br />

der Anlage mit einem 2,10 m hohen Stabgitterzaun,<br />

Rodung des Baumes BHD 15 cm<br />

59,5<br />

Absperrarmatur<br />

Mönsheim<br />

Versiegelung von 65 m² Ackerfläche, Einzäunung der<br />

Anlage mit einem 2,10 m hohen Stabgitterzaun<br />

71,0<br />

Absperrarmatur<br />

Leonberg<br />

Versiegelung von 65 m² Ruderalfläche, Einzäunung<br />

der Anlage mit einem 2,1 m hohen Stabgitterzaun<br />

71,1<br />

GDRM-Station<br />

Leonberg<br />

Errichtung eines Gebäudes mit 240 m², Versiegelung<br />

von 105 m² für Zufahrten und Stellplätze<br />

Dachbegrünung<br />

des Gebäudes<br />

3.3 Auswirkung der geplanten Leitungsverlegung auf die Schutzgüter<br />

Im Folgenden werden die Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tiere und<br />

Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft sowie Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

dargelegt. Die dargestellten Auswirkungen können durch die in Kapitel 4 des LBP<br />

erläuterten Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen i. d. R. erheblich abgemildert<br />

werden.<br />

3.3.1 Mensch<br />

Die Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgut Mensch sind begrenzt und<br />

beschränken sich auf die Bauphase. Zu rechnen ist lokal mit Beeinträchtigungen durch<br />

Lärm und Staub durch die Baufahrzeuge. Dies beschränkt sich auf die wenigen Trassenabschnitte,<br />

wo Wohnbau- und Gewerbeflächen sich im Bereich von unter 100 m<br />

Abstand zur Baustelle befinden (s. hierzu Umweltverträglichkeitsuntersuchung). Hinzu<br />

kommen häufiger genutzte Erholungseinrichtungen, hier vor allem Rad- und Wanderwege,<br />

wo lokal mit eingeschränkten Erholungsmöglichkeiten zu rechnen ist.<br />

3.3.2 Tiere und Pflanzen<br />

Eine direkte Beeinträchtigung der Pflanzen erfolgt während der Bauphase durch die<br />

Beseitigung der Vegetation im Arbeitsstreifen. Da sich die vom Leitungsbau betroffenen<br />

Biotope nach dem Bau der Leitung wieder entwickeln können, sind die Auswirkungen<br />

des Leitungsbaus vorwiegend von der Regenerationsdauer der betroffenen Biotope<br />

abhängig. Hierbei spielt die Nachhaltigkeit der Standortveränderungen eine besondere<br />

Rolle. Es kann davon ausgegangen werden, dass aufgrund von Bodenverdichtungen,<br />

soweit diese nicht vollständig beseitigt werden können, vor allem im Grünland zunächst<br />

2013-03-20 / Rev. 0 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR<br />

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Unterlage 11: <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

eine Verschiebung des Artenspektrums hin zu den wechselfeuchte-toleranten Arten<br />

stattfindet (SCHUCHARDT ET AL., 1999).<br />

Die Beeinträchtigung von Tierarten wird in der artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP)<br />

untersucht, die ebenfalls Bestandteil der vorliegenden Planfeststellungsunterlagen ist.<br />

Hierbei wird das Eintreten von Verbotstatbeständen im Sinne des § 44 BNatSchG<br />

untersucht. Die Ergebnisse der ASP wurden in die Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen<br />

dieses Landschaftspflegerischen <strong>Begleitplan</strong>s übernommen.<br />

Neben den Darstellungen der ASP sind die „nur“ national besonders geschützten Arten<br />

im Landschaftspflegerischen <strong>Begleitplan</strong> zu berücksichtigen. Im Rahmen der Untersuchungen<br />

zur Artenschutzrechtlichen Prüfung wurden auch diese Arten erfasst. Sie<br />

werden in der Bestands- und Maßnahmenkarte im Anhang dieses Landschaftspflegerischen<br />

<strong>Begleitplan</strong>s im Untersuchungsbereich 50 m beidseitig der Trasse dargestellt.<br />

Pflanzen: Die ermittelten besonders geschützten Pflanzen werden im Untersuchungsbereich<br />

dargestellt. Bei den ermittelten Arten handelt es sich um solche, die entweder<br />

keinen Rote-Liste-Status haben oder den Status „Vorwarnliste“ aufweisen. Gefährdete<br />

Pflanzenarten wurden nicht ermittelt. Einige Arten, die im Arbeitsstreifen häufiger<br />

vorkommen, sind der Knöllchen-Steinbrech (Saxifraga granulata), die Schlüsselblume<br />

(Primula veris) oder die Stechpalme (Ilex aquifolium). Hier sind Verluste der Arten im<br />

Arbeitsstreifen nicht zu vermeiden. Da es sich nicht um gefährdete Arten handelt, kann<br />

davon ausgegangen werden, dass sich die Arten nach Abschluss der Arbeiten mittelfristig<br />

wieder im Arbeitsstreifen ausbreiten werden. Maßnahmen zum Bergen einzelner<br />

Pflanzenbestände werden nicht erforderlich.<br />

Amphibien: Ermittelt wurden der Bergmolch, die Erdkröte, der Grasfrosch sowie der<br />

Teichfrosch. Die in der Bestands- und Maßnahmenkarte dargestellten Maßnahmen „T1“<br />

dienen dazu, Auswirkungen auf die Amphibien zu vermeiden. Es handelt sich um die<br />

Installation von Amphibienschutzzäunen. Bei km 36,4 (Waldpassage nördlich von<br />

Ispringen) muss ein temporär wasserführender Tümpel außerhalb des Arbeitsstreifens<br />

angelegt werden, so dass die dort vorkommenden Amphibien eine alternative Laichmöglichkeit<br />

haben. Es bietet sich an, den neuen Tümpel direkt an den vorhandenen<br />

Tümpel angrenzen zu lassen.<br />

Falter: Bei den nur besonders geschützten Falterarten handelt es sich nur beim<br />

Kreuzdorn-Zipfelfalter um eine gefährdete Art (RL III). Alle anderen besonders geschützten<br />

Arten sind nicht gefährdet bzw. auf der Vorwarnliste. Die Gefährdung von<br />

Falter-Individuen kann weitgehend ausgeschlossen werden, da der Bau der Leitung in<br />

den Sommermonaten stattfindet. Die Tiere können sich bei der Mahd der Flächen<br />

rechtzeitig aus dem Arbeitsstreifen entfernen. Nach dem Bau der Leitung stehen<br />

Grünlandflächen und Säume wieder als Lebensraum für die Tiere zur Verfügung.<br />

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22 / 48 Nordschwarzwaldleitung<br />

Unterlage 11: <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

Fische: Die streng geschützten Arten Groppe, Strömer und Bachneunauge werden in<br />

der ASP behandelt. Eine Liste der Fischerei-Daten des RP Karlsruhe befindet sich in<br />

der UVU. Maßnahmen zum Schutz der Fischarten finden sich in den Bestands- und<br />

Maßnahmenplänen. Hier handelt es sich um den Bau von Sedimentsperren sowie um<br />

eine Bauzeitenregelung zum Schutz des Laichs: Baubeginn frühestens am 01. Juni.<br />

Libellen: Es wurden neun verschiedene Libellenarten ermittelt, die in den Bestands-<br />

und Maßnahmenplänen dargestellt werden. Alle ermittelten Arten sind nicht gefährdet.<br />

Die Nachweise liegen an den von der Erdgasleitung gequerten Fließgewässern oder an<br />

trassennahen Stillgewässern, die von dem Vorhaben nicht betroffen sind. Im Querungsbereich<br />

der Fließgewässer wird der Arbeitsstreifen maximal eingeschränkt, so<br />

dass die Lebensräume der Libellen nur im unbedingt erforderlichen Umfang von dem<br />

Vorhaben betroffen sind. Im Anschluss an das Vorhaben können sich diese Lebensräume<br />

wieder entwickeln.<br />

Reptilien: Als einzige nur besonders geschützte Reptilienart wurde die Waldeidechse<br />

ermittelt. An den folgenden Stellen wird zum Schutz der Waldeidechse die Errichtung<br />

eines Schutzzauns erforderlich: Km 36,0 – 36,5; km 64,1 – 64,2 sowie km 64,6 – 64,7.<br />

Durch diese Vermeidungsmaßnahme kann eine Gefährdung der Waldeidechse ausgeschlossen<br />

werden.<br />

3.3.3 Boden<br />

Dauerhafte Bodenversiegelungen erfolgen im Bereich der Stationen. Es handelt sich<br />

um insgesamt 840 m². Hier wird der Boden seine ursprünglichen natürlichen Funktionen<br />

verlieren.<br />

Auswirkungen auf den Boden ergeben sich darüber hinaus vor allem durch die Erdarbeiten<br />

im Zuge des Leitungsbaus. Hier wird es zu bedingten Bodenvermischungen im<br />

Unterbodenbereich des Rohrgrabens kommen. Bodenverdichtungen im Arbeitsstreifen<br />

sind nicht auszuschließen.<br />

Nachhaltige Beeinträchtigungen durch das Vorhaben werden durch die sorgfältige<br />

Trennung von Ober- und Mineralboden verhindert. Es ist darüber hinaus geplant, bei<br />

deutlich unterschiedlichen Bodenhorizonten zwei getrennte Bodenmieten mit Rohrgrabenaushub<br />

zu bilden. Bodenverdichtungen werden im Zuge der Rekultivierung durch<br />

Bodenlockerungen behoben.<br />

3.3.4 Wasser<br />

Alle Fließgewässer mit Ausnahme des Auerbaches werden offen gequert. Hierbei wird<br />

durch die Erdarbeiten im Uferbereich und an der Gewässersohle in die Gewässerstruktur<br />

eingegriffen. Es kommt zu einer temporären Beeinträchtigung des Bodengefüges,<br />

des Benthos und der Vegetation an der Gewässersohle und an den Böschungen. Dabei<br />

werden zeitweise eine verstärkte Trübung des Gewässers und eine höhere Sediment-<br />

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Unterlage 11: <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

fracht verbunden mit verstärkten Ablagerungen in Fließrichtung ausgelöst. Bei der<br />

geschlossenen Gewässerquerung am Auerbach sind keine Auswirkungen des Leitungsbaus<br />

auf das Fließgewässer zu erwarten.<br />

Temporäre Absenkungen des Grundwassers können in Bereichen mit hoch anstehendem<br />

Grundwasser durch Wasserhaltungsmaßnahmen während der Bauphase auftreten.<br />

Nachhaltige Absenkungen des Grundwasserstandes erfolgen nicht.<br />

Beeinträchtigungen der Grundwasserqualität sind nicht zu erwarten (s. hierzu Sondergutachten<br />

zum Grundwasserschutz: Deckschichtenkartierung und Pumpversuche,<br />

Unterlage 8.4).<br />

3.3.5 Klima / Luft<br />

Durch den Bau der Leitung kommt es nicht zu nachhaltigen Nutzungs- oder Reliefveränderungen,<br />

die klimatische Auswirkungen haben könnten.<br />

Waldflächen mit ihrer Funktion als klimatische Ausgleichsräume sind von dem Vorhaben<br />

häufiger betroffen. Allerdings handelt es sich zumeist um die Aufweitung bereits<br />

bestehender Leitungsschneisen im Wald, so dass sich die klimatischen Auswirkungen<br />

in Grenzen halten.<br />

Da betroffene Grünlandflächen wieder hergestellt werden, wird auch deren Funktion als<br />

Kaltluftentstehungsgebiet nicht nachhaltig beeinträchtigt.<br />

Lücken in Hecken oder Gehölzstreifen, die durch die Leitungstrasse entstehen, können<br />

im Einzelfall Auswirkungen auf das Mikroklima haben. Durch Pflanzmaßnahmen im<br />

Rahmen der Wiederherstellung können diese Beeinträchtigungen mittelfristig behoben<br />

werden. Während der Bauphase kommt es zu Belastungen der Luft durch Emissionen<br />

der Baustellenfahrzeuge und Geräte. Während der Betriebsphase treten durch das<br />

geschlossene Leitungssystem keine Emissionen auf. Aufgrund der zeitlichen Begrenzung<br />

der Emissionen sind die auftretenden Konflikte gering.<br />

3.3.6 Landschaft<br />

Beeinträchtigungen der Landschaft treten während der Bauphase durch Geräte,<br />

Maschinen, Erdlager u. ä. im Nahbereich der Baustelle auf. Während der Betriebsphase<br />

wird das Landschaftsbild durch das Aufstellen von gelben Schilderpfählen, z. T. mit<br />

roten Markierungstafeln, zur Kennzeichnung der Leitung geringfügig beeinträchtigt.<br />

Gewisse Auswirkungen auf das Landschaftsbild entstehen durch die Gehölzrodungen<br />

im Wald sowie bei Hecken und Baumreihen. Hier kommt es örtlich zur Unterbrechung<br />

von ästhetisch wirksamen Leitlinien in der Landschaft. Auch hier können entstandene<br />

Beeinträchtigungen durch Wiederaufforstungsmaßnahmen in der Regel abgemildert<br />

werden.<br />

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24 / 48 Nordschwarzwaldleitung<br />

Unterlage 11: <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

Die Gasdruck- Regel- und Messanlagen in Ettlingen und Leonberg stellen einen<br />

bleibenden Eingriff in das Landschaftsbild dar. Die Gebäude und die oberirdischen<br />

Armaturen stellen einen Fremdkörper in der Landschaft dar. Allerdings liegt bei beiden<br />

Standorten eine erhebliche Vorbelastung durch vorhandene Verkehrswege vor.<br />

Bei den Armaturengruppen ist die Beeinträchtigung des Landschaftsbilds zu vernachlässigen.<br />

Im Fall der Stationen Eutingen, Mönsheim und Leonberg wurden Standorte<br />

mit Vorbelastungen durch bereits vorhandene Stationen ausgewählt. Lediglich bei der<br />

Station Nöttingen war dies nicht möglich. Die Station wird mit einer Hecke eingegrünt.<br />

3.3.7 Kultur- und sonstige Sachgüter<br />

Baudenkmäler sind von dem Vorhaben nicht betroffen. Bodendenkmäler im Bereich des<br />

Vorhabens werden in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung dargestellt.<br />

Mit dem Landesamt für Denkmalpflege wurden Vorab-Untersuchungen bei den folgenden<br />

sog. archäologischen Tabuflächen vereinbart:<br />

Tab. 5:<br />

Tabuflächen der archäologischen Bodendenkmalpflege<br />

Km Benennung Anmerkung<br />

16,0 Ettl. 043, Villa Rustica<br />

Für diese Fläche ist im Rahmen der Planungen eine geoelektrische<br />

Untersuchung durchgeführt worden. Mögliche Konflikte mit<br />

dem geplanten Leitungsbau sind nicht zu erwarten.<br />

Die Fläche wird randlich tangiert<br />

26,0 Auer 003, Mauerreste Die Fläche wird randlich tangiert<br />

31,2<br />

Mittelalterliche Wüstung<br />

„Im Kloster“<br />

Die Fläche wird randlich tangiert<br />

Art und Umfang der archäologischen Begleitung des Projektes wird zwischen dem<br />

Landesamt für Denkmalpflege und der Vorhabensträgerin vertraglich geregelt.<br />

4 Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von<br />

Eingriffsfolgen<br />

Im vorliegenden Landschaftspflegerischen <strong>Begleitplan</strong> werden die in der UVU in Kapitel<br />

3 allgemein dargestellten Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen lokal und auf<br />

den einzelnen Eingriffstatbestand bezogen präzisiert.<br />

• Die nachfolgend entworfenen Maßnahmen der Landschaftspflege und des Naturschutzes<br />

folgen dem naturschutzrechtlichen Gebot, bei Eingriffen in Natur und Landschaft<br />

• vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen (Vermeidungsgebot),<br />

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Nordschwarzwaldleitung 25 / 48<br />

Unterlage 11: <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

• unvermeidbare Beeinträchtigungen zu minimieren (Minimierungsgebot) und<br />

• in ihren Wirkungen zu kompensieren (Ausgleichs- und Ersatzpflicht).<br />

Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung und zur Reduktion der<br />

Folgen des Eingriffs wurden in Zusammenarbeit und in Absprache mit dem Träger des<br />

Vorhabens erstellt. Sie sind für die ausführenden Baufirmen nicht fakultativ, sondern<br />

verbindlich.<br />

Eine Spezifizierung der im Einzelnen durchzuführenden Maßnahmen ist für den<br />

gesamten Leitungsverlauf auf der Bestands- und Maßnahmenkarte im Anhang dargestellt.<br />

Um die Umsetzung der Maßnahmen zu gewährleisten, müssen diese Vorgaben<br />

Bestandteil der Verträge mit den Baufirmen werden. Sie werden darüber hinaus durch<br />

eine ökologische Baubegleitung während der Baudurchführung gewährleistet.<br />

4.1 Vermeidungsmaßnahmen<br />

Vermeidungsmaßnahmen umfassen sämtliche Maßnahmen, die geeignet sind, um<br />

vermeidbare Auswirkungen auf die Umwelt abzuwenden. Teilweise werden in den<br />

Textfeldern zu den Konfliktstrecken in der Bestands- und Maßnahmenkarte keine<br />

Vermeidungsmaßnahmen vorgeschlagen. In diesen Fällen ist eine Vermeidung entweder<br />

nicht möglich oder sie wäre angesichts der schnellen Wiederherstellbarkeit oder der<br />

nur geringen Bedeutung des betroffenen Biotops (z. B. einzelner Strauch im Arbeitsstreifen)<br />

nicht angemessen.<br />

4.1.1 Schutzgut Mensch<br />

Bei der Trassenführung der Erdgasleitung wurde auf einen möglichst großen Abstand<br />

zu vorhandenen oder geplanten Wohn- und Gewerbegebieten sowie Einzelhäusern und<br />

-höfen Wert gelegt. Beispiele sind die nördlichen Ortsränder von Langensteinbach und<br />

Auerbach, der Hörnleweg in Pforzheim-Eutingen sowie die östliche Umfahrung von<br />

Wiernsheim.<br />

Östlich von Mönsheim quert die Trasse ein Gartenhausgebiet. Hier wurde der Arbeitsstreifen<br />

so geplant, dass möglichst geringe Beeinträchtigungen entstehen.<br />

4.1.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />

Schonende Trassierung und Dimensionierung des Arbeitsstreifens<br />

Im Rahmen der Trassenplanung wurden verschiedene besonders sensible Lebensräume<br />

mit der Trassenführung umgangen. Beispiele sind die Lebensräume des Dunklen<br />

Wiesenknopf-Ameisenbläulings im FFH-Gebiet bei Wettersbach, die Umgehung des<br />

FFH-Gebiets „Bocksbach und Obere Pfinz“ und die Schonung von Magergrünland im<br />

Bereich des Gewanns „Brömach“ in Pforzheim-Eutingen.<br />

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26 / 48 Nordschwarzwaldleitung<br />

Unterlage 11: <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

Der in den Planfeststellungsunterlagen dargestellte Arbeitsstreifen ist das Ergebnis<br />

einer intensiven Diskussion zwischen technischen Planern und Ökologen. Viele Teilbereiche<br />

wurden darüber hinaus mit Behördenvertretern bei verschiedenen Ortsterminen<br />

in Augenschein genommen. Als Ergebnis wurde der Arbeitsstreifen so dimensioniert,<br />

dass eine größtmögliche Schonung sensibler Lebensräume erreicht werden konnte. In<br />

vielen Bereichen wird der Arbeitsstreifen eingeengt, um Einzelbäume und Hecken zu<br />

erhalten, so z. B. im in den Obstwiesengebieten bei Kämpfelbach und Ispringen.<br />

Zu berücksichtigen ist, dass auch eine ausreichende Arbeitsstreifenbreite erforderlich<br />

ist, um eine angemessene Bodenschonung umsetzen zu können.<br />

Durch die Parallelführung zu bestehenden Strukturen wurden vorbelastete Bereiche für<br />

die Erdgasleitung in Anspruch genommen. Beispiele hierfür sind die Nutzung von<br />

Freileitungstrassen bei Ettlingen und Ispringen sowie die Parallelführung zur Bodensee-<br />

Trinkwasserleitung im Bereich Kämpfelbach.<br />

Schonung von angrenzenden Flächen<br />

Um alle Beeinträchtigungen und Störungen außerhalb der Baustelle zu vermeiden, sind<br />

die Flächen außerhalb des Arbeitsstreifens und der Zufahrten zum Arbeitsstreifen von<br />

jeglichem Baustellenverkehr freizuhalten (keine Abkürzungen über das freie Feld).<br />

Hierfür ist der Arbeitsstreifen eindeutig zu kennzeichnen. Bei Bedarf ist Flatterband<br />

einzusetzen. Baustellenzubehör darf nur innerhalb des geräumten Arbeitsstreifens und<br />

speziell vorgesehenen Stell- und Lagerflächen gelagert werden. Diese Maßnahmen<br />

vermeiden auch Eingriffe in andere Schutzgüter, wie z. B. den Boden.<br />

Errichtung von Amphibienschutzzäunen<br />

In gefährdeten Bereichen weist die Bestands- und Maßnahmenkarte Abschnitte aus, in<br />

denen Amphibienschutzzäune zu errichten sind.<br />

Bauzeitenbeschränkungen<br />

In gefährdeten Bereichen weist die Bestands- und Maßnahmenkarte Abschnitte aus, in<br />

denen Bauzeitenbeschränkungen erforderlich werden. Näheres hierzu geht auch aus<br />

der artenschutzrechtlichen Prüfung (Teil E, Unterlage 13) hervor. Die folgende Tabelle<br />

zeigt eine Übersicht der erforderlichen Bauzeitenregelungen:<br />

Tab. 6:<br />

Übersicht Bauzeitenregelungen<br />

Nr. 1 Arten Maßnahme Häufigkeit Lfm<br />

Kein Bau<br />

von - bis<br />

T 5 2<br />

Tagfalter<br />

Mahd der Wiesen im Juni –<br />

August des Vorjahres<br />

6 1.300<br />

01.07. –<br />

31.08.<br />

T 6<br />

Fische<br />

Elektrobefischung /<br />

Sedimentsperren / Kein Bau<br />

innerhalb der Laichperioden<br />

5 100<br />

01.02. –<br />

31.05.<br />

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Nordschwarzwaldleitung 27 / 48<br />

Unterlage 11: <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

Nr. 1 Arten Maßnahme Häufigkeit Lfm<br />

T 7a<br />

T 7a<br />

T 7b<br />

Feldlerche und<br />

Schwarzmilan<br />

Feldlerche<br />

Baumpieper, Dorngrasmücke,<br />

Wendehals, Grauspecht,<br />

Grünspecht,<br />

Mäusebussard<br />

Einrichten der Rohrlagerplätze<br />

4, 7 und 12 vor<br />

Brutbeginn<br />

Abtrag Oberboden<br />

außerhalb der Brutsaison<br />

Abtrag Oberboden<br />

außerhalb der Brutsaison<br />

3<br />

Nur<br />

Rohrlagerplätze<br />

5 4.500<br />

5 1.600<br />

T 7c Wendehals Bauverbot 1 200<br />

T 8<br />

Haselmaus<br />

kein Bau im Winter, kein<br />

Befahren der zu rodenden<br />

Flächen mit Schlepper<br />

1 Maßnahmenbezeichnung der artenschutzrechtlichen Prüfung<br />

2 Bei Umsetzung des Mahdregimes im Jahr vor dem Bau entfällt das Bauverbot<br />

5 1.000<br />

Kein Bau<br />

von - bis<br />

01.04. –<br />

31.07.<br />

01.04. –<br />

31.07.<br />

01.04. –<br />

31.07.<br />

01.04. –<br />

31.07.<br />

01.10. –<br />

30.04.<br />

Bau von Sedimentsperren<br />

Zum Schutz von Fischen, Muscheln und Flusskrebsen werden Sedimentsperren in<br />

Form von gesicherten Strohballen in verschiedenen Fließgewässern errichtet. Vor<br />

Starkregenereignissen sind diese rechtzeitig zu entfernen.<br />

Gehölzrodung im Winter<br />

Zur Vermeidung der Tötung oder Verletzung von Vogelarten gemäß § 44 (1) Nr. 1<br />

BNatSchG ist die Rodung von Gebüschen und Bäumen in den Monaten Oktober bis<br />

Februar durchzuführen.<br />

Schutz von Einzelbäumen und Gehölzen in Hecken<br />

Grundsätzlich ist der Wurzelbereich von Gehölzen (Kronendurchmesser zuzüglich<br />

1,5 m allseitig) nicht als Arbeitsstreifen zu nutzen. Hier sollen weder Erdaushub gelagert<br />

noch Maschinen und Geräte abgestellt werden.<br />

Zu erhaltende Heckenabschnitte und Einzelbäume sind mit Holzlatten außerhalb des<br />

Kronenraumes standfest einzuzäunen. Baumgruppen sind mit Flatterband einzuzäunen.<br />

Um das Beeinträchtigungsrisiko der unmittelbar an den Arbeitsstreifen grenzenden<br />

Gehölze zu verringern, sollen in Anlehnung an die DIN 18920 und die Richtlinien für die<br />

Anlage von Straßen (RAS-LP 4) eine Reihe von prophylaktischen Gehölzschutzmaßnahmen<br />

durchgeführt werden:<br />

Schutz der oberirdischen Teile gegen mechanische Beschädigungen<br />

Um die oberirdischen Teile der Gehölze gegen mechanische Beschädigungen zu<br />

schützen, sollen die Stämme der Bäume mit einer gegen den Stamm abgepolsterten<br />

mindestens 2 m hohen Bohlenummantelung versehen werden. Die Schutzvorrichtung<br />

ist ohne Beschädigung der Bäume anzubringen, insbesondere dürfen keine Bauklam-<br />

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28 / 48 Nordschwarzwaldleitung<br />

Unterlage 11: <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

mern, Nägel o. ä. in die Bäume geschlagen werden. Die Schutzvorrichtung darf nicht<br />

unmittelbar auf die Wurzelhälse aufgesetzt werden.<br />

Die Wurzelhälse sind auch gegen Beschädigung durch Überfahrten z. B. mit Raupenketten<br />

zu schützen. Hier können z. B. Altreifen zum Einsatz kommen. Bei der Anlagerung<br />

von Bodenmaterial darf bei der Entfernung des Bodens keine Beschädigung der<br />

Wurzelhälse durch die Baggerschaufel erfolgen, ggf. wird Handarbeit erforderlich.<br />

Untere, tief hängende Äste sind hochzubinden oder vor Beginn der Bauarbeiten<br />

fachgerecht aufzuasten, die Wunden sind mit einem scharfen Messer glattzuschneiden.<br />

Schutz der Wurzelbereiche bei kurzfristigen Aufgrabungen<br />

Gemäß der DIN 18920 sind Ausschachtungen im Wurzelbereich der Bäume mit<br />

Handschachtung durchzuführen. Grundsätzlich sollen Aufgrabungen wegen der Gefahr<br />

des Wurzelbruches nicht dichter als 2,5 m vom Stamm ausgeführt werden; im Einzelfall<br />

kann bei tiefwurzelnden Bäumen der Abstand auf 1,5 m, bei flachwurzelnden auf 2 m<br />

verringert werden.<br />

4.1.3 Schutzgut Boden<br />

Abtragen des Mutterbodens<br />

Der Mutterboden wird zu Beginn der Baumaßnahme zum Schutz vor Strukturschäden<br />

und Vermischungen auf der gesamten Arbeitsstreifenbreite abgetragen und gesondert<br />

vom mineralischen Unterboden gelagert. Beim Wiederverfüllen des Rohrgrabens ist<br />

eine Vermischung von humosem Oberboden und mineralischem Unterboden zu<br />

vermeiden.<br />

Keine zusätzliche Befestigung oder Versiegelung von Wegen<br />

Zuvor unbefestigte Wege dürfen im Zuge der Baumaßnahme nicht befestigt werden.<br />

Vermeidung von Bodenverdichtungen<br />

Bodenmieten werden nicht befahren. In empfindlichen Bereichen (insbesondere bei<br />

grundwasserbeeinflussten Böden) werden im Zuge des Oberbodenabtrages ggf.<br />

Baustraßen errichtet. Sofern dies erfolgt, sind die Baustraßen nach Beendigung der<br />

Baumaßnahme vollständig zu entfernen und der ursprüngliche Zustand des betroffenen<br />

Bereiches ist wiederherzustellen.<br />

Die Wiederherstellung von Dränungen sollte vor dem Mutterbodenauftrag erfolgen, um<br />

Bodenschäden zu vermeiden. Dies gilt insbesondere im Spätherbst oder Winter, wenn<br />

aufgrund hoher Niederschläge und geringer Verdunstung die Gefahr von Verdichtungen<br />

und Verschlämmungen des Bodens besonders hoch ist. Bei nicht tragfähigen Bodenverhältnissen<br />

aufgrund starken und lang andauernden Niederschlägen sind die Arbeiten<br />

einzustellen. Das Aufstauen von Niederschlagswasser ist sowohl im Bereich des<br />

Arbeitsstreifens als auch außerhalb zu vermeiden. Wasser, das sich in Tiefpunkten<br />

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Unterlage 11: <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

anstaut, ist abzuleiten. Rekultivierungsmaßnahmen werden nur bei ausreichend<br />

trockenem Boden durchgeführt.<br />

Umgang mit nicht einbaufähigem Bodenmaterial<br />

Oberboden und Rohrgrabenaushub sind gemäß LAGA Boden auf Wiedereinbaufähigkeit<br />

zu kontrollieren. Nicht einbaufähiger Boden wird abgefahren und ordnungsgemäß<br />

entsorgt.<br />

4.1.4 Schutzgut Wasser<br />

In den Sondergutachten zum Grundwasserschutz (Deckschichtenkartierung und<br />

Pumpversuche, Unterlage 8.4) werden ebenfalls Vermeidungsmaßnahmen dargestellt.<br />

Während der Bauphase ist beim Betanken der Baufahrzeuge und beim Betreiben von<br />

Pumpen für etwaige Wasserhaltungsmaßnahmen ein Eintrag von Kraft- und Schmierstoffen<br />

in das Erdreich zu vermeiden. Die Geräte und Maschinen sollen mit biologisch<br />

abbaubaren Ölen betrieben werden.<br />

Das Tanken ist ausschließlich von geschultem Personal vorzunehmen. Es ist nach<br />

Möglichkeit auf festen Tankplätzen durchzuführen. Eingesetzt werden dürfen nur<br />

biologisch abbaubare Hydrauliköle. Das Betanken von selbst fahrenden Geräten und<br />

Maschinen darf nicht innerhalb der Wasserschutzzone II erfolgen. Die Betankung von<br />

Kettenfahrzeugen lässt sich im Bereich von Wasserschutzzonen II nicht immer vermeiden,<br />

da diese teilweise große Ausdehnungen aufweisen. Dann erfolgt die Betankung<br />

auf temporär errichteten Betankungsplätzen, die mit festen Folien abgedichtet werden.<br />

Ortsfeste Aggregate und Pumpen werden in Auffangwannen aufgestellt und die Betankung<br />

mit äußerster Sorgfalt durchgeführt. In den Tank- und Montagewagen sowie den<br />

mobilen Werkstätten sind Bindemittel für Unfallsituationen mitzuführen. Die Etablierung<br />

von Notfallplänen mit den zugehörigen Meldeketten ist sicherzustellen. Material- und<br />

Gerätelager sowie Abstellplätze von Baumaschinen und Fahrzeugen sollen nicht in der<br />

Nähe von Oberflächengewässern angelegt werden.<br />

4.1.5 Schutzgut Landschaft<br />

Durch Einengungen des Arbeitsstreifens können in vielen Trassenabschnitten Eingriffe<br />

in prägende Gehölzstrukturen, wie z. B. Einzelbäume, vermieden werden.<br />

4.1.6 Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />

Bei der Trassenführung wurde auf archäologische Fundstellen Rücksicht genommen:<br />

Die drei betroffenen Fundstellen werden nur an ihren Randbereichen tangiert.<br />

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Unterlage 11: <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

<strong>4.2</strong> Verminderungsmaßnahmen<br />

Unter diesem Begriff werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die zur Verminderung<br />

von unvermeidbaren Auswirkungen auf die Umwelt dienen können.<br />

<strong>4.2</strong>.1 Schutzgut Mensch<br />

In der Bauphase werden Beeinträchtigungen von Anwohnern und Spaziergängern<br />

durch Staubentwicklung vermindert, indem die Trasse in Trockenperioden regelmäßig<br />

befeuchtet wird. Straßen werden mit Kehrmaschinen von Verschmutzungen gereinigt.<br />

Bei der offenen Querung von Straßen, Rad- und Fußwegen werden von der örtlichen<br />

Bauleitung Passiermöglichkeiten sichergestellt.<br />

Von der Bauleitung werden individuelle Lösungen zur Berücksichtigung der landwirtschaftlichen<br />

Belange angestrebt. Hierzu gehört z. B. der Bau provisorischer Zäune zur<br />

Absicherung von Weideflächen.<br />

<strong>4.2</strong>.2 Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />

Vor allem bei den Baggerarbeiten im Bereich der zu querenden Gewässer sind die<br />

Bauarbeiten zügig voranzutreiben, um die Beeinträchtigungen auf einen möglichst<br />

kurzen Zeitraum zu begrenzen.<br />

Die Umsetzung der Verminderungsmaßnahmen zum Schutzgut Boden kommt auch<br />

dem Schutzgut Tiere und Pflanzen zugute, da durch sie Standortveränderungen<br />

minimiert werden.<br />

<strong>4.2</strong>.3 Schutzgut Boden<br />

Maßnahmen zur Verminderung von Bodenverdichtungen<br />

Zur Verminderung von Bodenverdichtungen sind, abhängig von der Verdichtungsempfindlichkeit<br />

der Böden und der Witterung, möglichst Kettenfahrzeuge einzusetzen. Beim<br />

Einsatz von Radfahrzeugen sind Niederdruckreifen zu benutzen.<br />

Es ist darauf zu achten, dass sich bei längeren Regenperioden keine Aufstauungen<br />

entlang der Bodenmieten (sowohl innerhalb als auch außerhalb des Arbeitsstreifens)<br />

bilden, um Verschlämmungen des Bodens zu vermeiden. Bei länger anhaltenden<br />

Schlechtwetterperioden sind die Baumaßnahmen einzustellen. Dies gilt insbesondere<br />

bei der Bildung länger anhaltender Pfützen auf der Trasse. Der Aufbau eines stabilen<br />

Bodengefüges wird gegebenenfalls durch Kalkung und entsprechende Bewirtschaftungsmaßnahmen<br />

gefördert. Die Einebnung des Bodens muss umgehend nach Auftrag<br />

des Oberbodens erfolgen, so dass sich keine Aufstauungen im Bereich von Bodenunebenheiten<br />

bilden, die zu Verschlämmungen führen.<br />

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Unterlage 11: <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

Verfüllung des Rohrgrabens mit Aushubmaterial<br />

Zum Verfüllen des Rohrgrabens ist das Aushubmaterial wieder einzubringen und<br />

möglichst entsprechend der ursprünglich anstehenden Lagerungsdichte wieder zu<br />

verdichten. Durch die Bildung von zwei verschiedenen Aushubmieten können Vermischungen<br />

deutlich unterschiedlicher Bodenhorizonte vermieden werden. Die DIN 19731<br />

ist zu beachten.<br />

Durch die Umhüllung des Rohres mit Faserzement kann die sonst oft übliche Einsandung<br />

des Rohres zumeist unterbleiben. Hierdurch werden die erforderlichen Transporte<br />

minimiert. Auf Trassenabschnitten ohne FZM-Ummantelung der Rohre wird der Schutz<br />

der Umhüllung durch eine Sandeinbettung bzw. eine besondere Aufbereitung des<br />

Aushubmaterials sichergestellt.<br />

<strong>4.2</strong>.4 Schutzgut Wasser<br />

Schutz von Oberflächengewässern<br />

Die Fahrzeugführung erfolgt bei den offen gequerten Bächen über Behelfsbrücken.<br />

Trübstoffhaltiges Wasser aus Wasserhaltungsmaßnahmen ist vor der Einleitung in<br />

Fließgewässer in Absetzbecken zu klären. Zur Verminderung der Sedimentfracht sind<br />

örtlich Strohballen in die gequerten Fließgewässer einzubringen, um Sediment auszufiltern.<br />

Bei Leitungsverlegung in der Nähe von Stillgewässern ist sicherzustellen, dass weder<br />

durch die Wasserhaltungsmaßnahmen in der Bauzeit noch durch die Einflüsse des<br />

Rohrgrabens während der Betriebsphase eine Entwässerung erfolgt.<br />

Während der Bauphase ist der Wasserspiegel in den nahegelegenen Stillgewässern zu<br />

kontrollieren. Bei sinkendem Wasserspiegel ist Wasser aus den Wasserhaltungsmaßnahmen<br />

einzuleiten, um ein Trockenfallen der Gewässer zu verhindern. Bei der Einleitung<br />

ist darauf zu achten, dass die Uferbereiche nicht beschädigt werden. Trübstoffhaltiges<br />

Wasser ist vor der Einleitung in Absetzbecken zu klären. Eine Anreicherung des<br />

Wassers mit Sauerstoff durch indirektes Einleiten über Prallteller oder ähnliches ist zu<br />

empfehlen.<br />

Schutz des Grundwassers<br />

Um die Wasserhaltungsmaßnahmen zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu<br />

begrenzen, sollen die Baumaßnahmen zügig durchgeführt werden. Baubedingte<br />

Wasserhaltungen werden in Unterlage 8 beantragt. Nach dem Verlegen des Rohrstranges<br />

wird das Aushubmaterial möglichst lagengerecht wieder eingebaut und erforderlichenfalls<br />

auf die Lagerungsdichte der angrenzenden, unbeeinträchtigten Flächen<br />

verdichtet, um eine unbeabsichtigte Entwässerung oder auch Stauwirkung durch den<br />

Rohrgraben zu vermeiden.<br />

Einbau von Dränungen<br />

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32 / 48 Nordschwarzwaldleitung<br />

Unterlage 11: <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

Grundsätzlich sollen im Zuge des Leitungsbaus ausschließlich vorhandene Dränungen,<br />

die durch den Leitungsbau beeinträchtigt werden, funktionsgerecht wiederhergestellt<br />

werden. Ein Einbau von zusätzlichen Dränungen erfolgt nur zu diesem Zweck und in<br />

Ausnahmefällen. Im Bereich feuchter Grünlandflächen erfolgen keine zusätzlichen<br />

flächenhaften Dränungen.<br />

<strong>4.2</strong>.5 Schutzgut Klima / Luft<br />

Wälder fungieren als klimatische Ausgleichsflächen. Durch Minimierung des Gehölzeinschlags<br />

in Waldpassagen erfolgt auch eine Verminderung von Eingriffen in das Schutzgut<br />

Klima / Luft.<br />

<strong>4.2</strong>.6 Schutzgut Landschaft<br />

Eingriffe in Landschaftsbild-prägende Hecken werden durch Einengungen des Arbeitsstreifens<br />

vermindert.<br />

<strong>4.2</strong>.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />

Die Tiefbauarbeiten werden durch eine archäologische Baubegleitung überwacht.<br />

Hierdurch können etwaige Auswirkungen auf Bodendenkmale in enger Abstimmung mit<br />

der zuständigen Behörde vermindert werden.<br />

5 Eingriffskompensation<br />

5.1 Ausgleichbarkeit<br />

Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen<br />

des Naturhaushalts wieder hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht<br />

wiederhergestellt oder neu gestaltet ist.<br />

Die Ausgleichbarkeit unvermeidbarer Eingriffe hängt von der zeitlichen Wiederherstellbarkeit<br />

der betroffenen Funktionen bzw. Biotope (als Konvention werden 25-30 Jahre<br />

Entwicklungszeit angesetzt) sowie von der räumlichen bzw. standörtlichen Wiederherstellbarkeit<br />

ab.<br />

5.2 Ausgleichsmaßnahmen<br />

5.2.1 Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />

Im Anschluss an den Bau der Leitung werden die Flächen wiederhergestellt. Brachflächen<br />

werden der Sukzession überlassen. Durch die Maßnahmen zur Flächenwiederherstellung<br />

kann die Beeinträchtigung der Vegetation zum Teil ausgeglichen werden.<br />

Im Bereich der eingeschlagenen Gehölze ist besonders sorgfältig auf eine Wiederanpflanzung<br />

zu achten. In der Regel wird eine Wiederanpflanzung im Verhältnis 1:1<br />

angestrebt, da sich bei ähnlichen Projekten gezeigt hat, dass zusätzliche Bäume auf<br />

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Unterlage 11: <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

den Flächen nicht unterzubringen sind, da zusätzliche Pflanzungen von den Eigentümern<br />

nicht akzeptiert werden.<br />

Dort wo Laubgehölze der freien Landschaft von dem Vorhaben betroffen sind, ist häufig<br />

eine Bergung der Wurzelstöcke, seitliche Lagerung und ein Wiedereinsetzen bei der<br />

Trassenwiederherstellung möglich. Die Wurzelstöcke haben i. d. R. eine ausreichende<br />

Ausschlagfähigkeit und wachsen besser wieder an als bei Verwendung von Jungpflanzen.<br />

Im Gegensatz zu anderen Vorhaben wie Bebauungen oder Straßenbau treten Beeinträchtigungen<br />

der Tierwelt fast ausschließlich während der Bauphase auf. Es handelt<br />

sich dabei um Störungen, die während der Bauphase durch die Baufahrzeuge, Maschinen<br />

und Geräte, die Anwesenheit von Menschen etc. erfolgen. Dies sind zeitlich<br />

begrenzte Beeinträchtigungen.<br />

5.2.2 Schutzgut Boden<br />

Der Bereich des Arbeitsstreifens sowie die Rohrlagerplätze werden vor dem Wiederauftrag<br />

des Mutterbodens im Rahmen der Trassenwiderherstellung in erforderlicher Tiefe<br />

gelockert. Eine weitere Lockerung erfolgt nach Auftrag des Mutterbodens. Falls partiell<br />

nach der Wiederherstellung noch Schäden festgestellt werden, können diese durch<br />

Meliorationsmaßnahmen beseitigt bzw. vermindert werden. Vom Leitungsrohr im Boden<br />

gehen keine erheblichen Beeinträchtigungen aus. Daher ist hier kein weiterer Ausgleich<br />

erforderlich.<br />

5.2.3 Schutzgut Wasser<br />

Beeinträchtigungen des Grundwassers treten durch Wasserhaltungsmaßnahmen<br />

während der Bauphase auf. Da sich der ursprüngliche Wasserstand erfahrungsgemäß<br />

nach Abschalten der Pumpen sehr schnell wieder einstellt, bleiben keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen zurück. Ausgleich ist somit nicht erforderlich.<br />

5.2.4 Schutzgut Klima / Luft<br />

Die Beeinträchtigung der Luft ist nur auf die Bauphase beschränkt. Erhebliche Beeinträchtigungen<br />

bleiben nicht über die Bauphase hinaus bestehen.<br />

5.2.5 Schutzgut Landschaft<br />

Durch die Wiederherstellung der Trasse erfolgt auch eine Wiederherstellung des<br />

Landschaftsbildes. Mit Ausnahme der Beeinträchtigungen durch die Schilderpfähle zur<br />

Kennzeichnung der Leitung ist die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes hierdurch<br />

ausgeglichen.<br />

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34 / 48 Nordschwarzwaldleitung<br />

Unterlage 11: <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

Für Bereiche, in denen diese Ausgleichsmaßnahmen nicht ausreichend sind, werden<br />

weitere Maßnahmen außerhalb der eigentlichen Eingriffsfläche notwendig (s. folgendes<br />

Kapitel).<br />

5.3 Beschreibung der nicht vermeidbaren und nicht ausgleichbaren<br />

Eingriffe<br />

Die für den Leitungsbau in Anspruch genommenen Flächen können sich zwar nach<br />

Beendigung der Baumaßnahme wieder entwickeln, die Regenerationszeit reicht aber<br />

über die Bauphase hinaus, so dass eine zusätzliche Kompensation für das Schutzgut<br />

„Tiere und Pflanzen“ erforderlich wird.<br />

Trotz der beschriebenen Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Bodenverdichtungen<br />

ist örtlich mit verbleibenden Verdichtungen im Arbeitsstreifen zu rechnen.<br />

Darüber hinaus treten Vermischungen von Bodenschichten im Rohrgraben auf.<br />

5.4 Quantitative Eingriffsbewertung und Ermittlung des Ersatzflächenbedarfs<br />

Gemäß § 15 (2) BNatSchG ist eine Beeinträchtigung ersetzt, wenn und sobald die<br />

beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts in dem betroffenen Naturraum in<br />

gleichwertiger Weise hergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu<br />

gestaltet ist.<br />

5.4.1 Schutzgut Tiere und Pflanzen<br />

Im Folgenden wird der Ersatzflächenbedarf anhand der Darlegungen von Ökokonto-<br />

Verordnung (2010) hergeleitet. Es wurde folgendermaßen vorgegangen:<br />

• Es erfolgte eine Bewertung jedes einzelnen Biotoptyps mit Hilfe des Feinmoduls.<br />

Dabei wurden Zu- und Abschläge, je nach Ausprägung des Biotops berücksichtigt.<br />

Diese Bewertung wird in Klammern unter jedem Biotoptyp in der Bestands- und<br />

Maßnahmenkarte dargestellt.<br />

• Der Bereich des Arbeitsstreifens wurde mit Hilfe eines Geographischen Informationssystems<br />

mit den ermittelten Biotoptypen verschnitten, so dass die beeinträchtigte<br />

Fläche für jeden Biotoptyp ermittelt wird.<br />

• Die Ausprägung des Biotoptyps nach Abschluss des Vorhabens wird anhand des<br />

„Planungsmoduls“ abgeschätzt. Es handelt sich hierbei um einen Prognosewert für<br />

die Biotopqualität, die sich nach 25 Jahren einstellt. Oft stellt sich nach kurzer Zeit<br />

wieder der Ausgangswert ein (z. B. bei Äckern und Fettwiesen). Auch der Planungswert<br />

wird in der Bestands- und Maßnahmenkarte unter dem Biotoptyp dargestellt. Im<br />

Bereich von Feldgehölzen und Wäldern muss ein Streifen von 2,5 m beiderseits der<br />

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Nordschwarzwaldleitung 35 / 48<br />

Unterlage 11: <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

Leitung dauerhaft freigehalten werden. Hier wird die Entwicklung einer Ruderalflur<br />

(11 Wertpunkte) angenommen.<br />

• Es werden die Biotopwerte mit den Flächenwerten multipliziert, und anschließend<br />

wird die Differenz zwischen dem Zustand vor und dem Zustand nach der Baumaßnahme<br />

ermittelt.<br />

• Es werden alle Wertdifferenzen aufsummiert.<br />

Beispiel: Der Arbeitsstreifen quert auf 1.000 m² eine Magerwiese mit einer überdurchschnittlich<br />

hohen Artenvielfalt. Die Wiese wird im Feinmodul mit 25 Wertpunkten<br />

bewertet. Im Planungsmodul werden 21 Wertpunkte angesetzt, die die Wiese nach dem<br />

gemäß Ökokontoverordnung vorgegebenen Zeitraum von 25 Jahren wieder erreichen<br />

kann. Es kommt zu einer Wertdifferenz von 4 Wertpunkten, so dass sich bei der<br />

1.000 m² großen Fläche 4.000 Wertpunkte aufsummieren. In der Bestands- und<br />

Maßnahmenkarte wird die Bewertung wie folgt dargestellt:<br />

3343 Biotopschlüssel für „Magerwiese<br />

25-> 21 Aktuelle Biotopbewertung mit 25 Wertpunkten. Der Wert<br />

verringert sich im Bereich des Arbeitsstreifens auf 21<br />

Wertpunkte nach der Baumaßnahme<br />

Es ergibt sich ein Defizit von 931.543 Wertpunkten.<br />

Kompensationskonzept<br />

Das Kompensationskonzept berücksichtigt in besonderem Maße die mit dem Vorhaben<br />

verbundenen Eingriffe in Wälder und Gehölze, Magergrünland und Gewässer. Als<br />

Kompensation für die erforderlichen Versiegelungen wird durch den Rückbau der<br />

Feuerlöschteiche eine Entsiegelungsmaßnahme umgesetzt. Darüber hinaus wird auch<br />

das im Rahmen des Scopingverfahrens formulierte Ziel berücksichtigt, mit den Maßnahmen<br />

nur in geringem Umfang landwirtschaftlich genutzte Flächen für den Naturschutz<br />

umzuwidmen. Die folgende Übersicht zeigt die vier geplanten Maßnahmen:<br />

Tab. 7:<br />

Übersicht Kompensationsmaßnahmen<br />

Nr.<br />

Maßnahme<br />

Gemarkung<br />

Flurstück<br />

Flächengröße<br />

Kompensierte<br />

Wertpunkte<br />

Bewertungsansatz<br />

1<br />

Rückbau von vier<br />

Feuerlöschbecken<br />

am Hedwigshof<br />

Ettlingen<br />

Ettlingen<br />

10520<br />

Ca. 450 m² 280.000<br />

Bewertung über Herstellungskostenansatz<br />

(Ökokonto-VO Kap.<br />

1.3.5)<br />

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Unterlage 11: <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

Nr.<br />

Maßnahme<br />

Gemarkung<br />

Flurstück<br />

Flächengröße<br />

Kompensierte<br />

Wertpunkte<br />

Bewertungsansatz<br />

2<br />

Sanierung von zwei<br />

Trockenmauern in<br />

Weissach an der<br />

Strudelbachhalle<br />

Weissach<br />

8265, 8266<br />

Ca. 70 lfm 260.000<br />

Bewertung über Herstellungskostenansatz<br />

(Ökokonto-VO Kap.<br />

1.3.5)<br />

3<br />

4<br />

Aufforstung einer<br />

Ackerfläche mit<br />

einem Eichenwald<br />

Umwandlung einer<br />

von Brombeeren<br />

dominierten<br />

Gartenbrache in eine<br />

Magerwiese<br />

Menzingen<br />

10553<br />

Eutingen<br />

1719<br />

26.500 m² 397.500<br />

1.424 m² 17.088<br />

Summe 954.588<br />

Acker: 4 WP<br />

Planungswert Eichen-<br />

Sekundärwald: 19 WP<br />

Differenz: 15 WP x 26.500 m² =<br />

397.500 WP<br />

Brombeergestrüpp: 9 WP<br />

Planungswert Magerwiese: 21 WP<br />

Differenz: 12 WP x 1.424 m² =<br />

17.088 WP<br />

Wie die Übersicht zeigt, sind die geplanten Maßnahmen 1 - 4 geeignet, das mit dem<br />

Vorhaben verbundene Defizit von 931.543 Wertpunkten zu kompensieren. Es kommt zu<br />

einer geringfügigen Überkompensation von 23.045 Wertpunkten.<br />

Im Folgenden werden die vier Ersatzmaßnahmen näher erläutert:<br />

Maßnahme Nr. 1:<br />

Der Rückbau von vier Feuerlöschbecken südöstlich der B 3 am Hedwigshof wurde von<br />

der Stadt Ettlingen angeregt. Es handelt sich um vier alte Betonbecken, die den Verlauf<br />

des Baches unterhalb der Hedwigsquelle naturfern überprägen. Die vier massiven<br />

Querbauwerke weisen Abstürze von ca. 1,0 m Höhe auf. Die Becken sind mit Bodenplatten<br />

versiegelt. Es ist geplant, die Becken rückzubauen, den Beton zu entsorgen und<br />

an Stelle der ursprünglichen Becken ein naturnahes Bachprofil anzulegen. Eine Ersatzlösung<br />

für die Feuerlöschbecken zur Erhaltung der Brandschutz-Vorgaben wird durch<br />

die Stadt Ettlingen geplant und umgesetzt. Da es sich bei diesem Vorhaben um eine<br />

kleinflächige Maßnahme mit großer Flächenwirkung handelt, wird der Herstellungskostenansatz<br />

(Ökokonto-VO Kap. 1.3.5) für die Herleitung der Wertpunkte herangezogen.<br />

Hierfür wurde bei einem regional ansässigen Tiefbauunternehmen, das auf wasserbauliche<br />

Maßnahmen spezialisiert ist, ein Kostenvoranschlag eingeholt. Dieser geht von<br />

Kosten in Höhe von 70.000,-- € für die Maßnahme aus. Die Maßnahme ist geeignet, die<br />

mit dem Vorhaben verbundenen Eingriffe in Gewässer sowie die erforderlichen Versiegelungsmaßnahmen<br />

zu ersetzen.<br />

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Nordschwarzwaldleitung 37 / 48<br />

Unterlage 11: <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

Abb. 1: Übersicht Maßnahme Nr. 1<br />

Abb. 2: Detail Maßnahme Nr. 1<br />

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38 / 48 Nordschwarzwaldleitung<br />

Unterlage 11: <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

Maßnahme Nr. 2:<br />

Auf der Gemarkung Weissach befinden sich westlich der Strudelbachhalle auf den<br />

beiden Flurstücken 8265 und 8266 verschiedene brachgefallene Obstgärten. Hier hat<br />

die Gemeinde Weissach bereits zwei Trockenmauern saniert. Zwei weitere degradierte<br />

Mauern bieten sich zur Sanierung an. Sie haben Längen von jeweils ca. 35 m. Auch<br />

hier handelt es sich um eine kleinflächige Maßnahme, die nach dem Herstellungskostenansatz<br />

bewertet wird. Hierfür liegen Erfahrungswerte der Gemeinde vor, die von<br />

30.000,-- € pro Mauer ausgeht. Die Maßnahme ist geeignet, Eingriffe in Kleinstrukturen<br />

und Trockenlebensräume wie z. B. Säume und Böschungen zu kompensieren und<br />

Lebensräume vor allem für Reptilien herzustellen.<br />

Abb. 3: Übersicht Maßnahme Nr. 2<br />

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Nordschwarzwaldleitung 39 / 48<br />

Unterlage 11: <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

Abb. 4: Detail Maßnahme Nr. 2<br />

Maßnahme Nr. 3:<br />

Südöstlich der Ortslage Menzingen (Landkreis Karlsruhe) befindet sich ein ca. 220 ha<br />

großer Laubwaldkomplex. An seinem westlichen Rand ragt das 2,65 ha große Flurstück<br />

10553 als intensiv genutzter Maisacker in diesen Waldkomplex hinei. Aufgrund der<br />

Beschattung sind die landwirtschaftlichen Erträge mäßig. Die Aufforstung der Fläche<br />

wurde durch das Landwirtschaftsamt des Landkreises Karlsruhe bereits genehmigt. Die<br />

Fläche befindet sich etwa 22 km von der geplanten Nordschwarzwaldleitung entfernt.<br />

Sie fällt aber in den von der Erdgasleitung betroffenen Naturraum „Neckar- und Tauber-<br />

Gäuplatten / Kraichgau“. Es ist geplant, eine Eichenkultur mit Beimischung von ca. 10<br />

% Hainbuche anzulegen. Am südwestlichen Ende der Fläche wird ein Waldrand mit<br />

bodenständigen Straucharten angelegt. Die Fläche wird mit einem ca. 1,5 m hohen<br />

Wildzaun umzäunt. Die Zäunung wird bereits im Rahmen dieser Planfeststellung mit<br />

beantragt. Die Maßnahme ist in besonderem Maße geeignet, die mit dem Vorhaben<br />

verbundenen Wald- und Gehölzverluste zu ersetzen. Darüber hinaus wird durch die<br />

Überführung in forstliche Nutzung ein positiver Beitrag zum Bodenschutz erreicht.<br />

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40 / 48 Nordschwarzwaldleitung<br />

Unterlage 11: <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

Abb. 5:<br />

Übersicht Maßnahme Nr.3<br />

Abb. 6: Detail Maßnahme Nr. 3<br />

2013-03-20 / Rev. 0 ARGE IBNi Ingenieurbüro Nickel GmbH / Ing.-und Planungsbüro Lange GbR<br />

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Nordschwarzwaldleitung 41 / 48<br />

Unterlage 11: <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

Maßnahme Nr. 4:<br />

In der Gemarkung Eutingen befindet sich westlich der sog. Igelsbachsiedlung eine<br />

Teilfläche des FFH-Gebiets „Enztal bei Mühlacker“, die auch von der Nordschwarzwaldleitung<br />

gequert wird. Hier befinden sich in größerem Umfang gut ausgeprägte magere<br />

Obstwiesen. Zwischen den Gewannen „Brömach“ und „Eichenlaub“ befindet sich ein<br />

asphaltierter Weg, an dem auf dem Flurstück 1719 eine Obstgartenbrache liegt. Die<br />

Fläche ist nahezu vollständig von Brombeeren überwachsen. Es ist geplant, die Fläche<br />

in eine Magerwiese umzuwandeln und dauerhaft als solche zu erhalten. Voraussichtlich<br />

werden die Maßnahmen von der Stadt Pforzheim durchgeführt und von der Vorhabensträgerin<br />

monetär abgelöst. Die Stadt Pforzheim (Umweltamt) hat auch die Durchführung<br />

einer entsprechenden Maßnahme angeregt. Die Maßnahme ist geeignet, die mit dem<br />

Vorhaben verbundenen Eingriffe in mageres Grünland zu ersetzen.<br />

Abb. 7: Übersicht Maßnahme 4<br />

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42 / 48 Nordschwarzwaldleitung<br />

Unterlage 11: <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

Abb. 8: Detail Maßnahme 4<br />

5.<strong>4.2</strong> Schutzgut Boden<br />

Die Eingriffe in den Boden stellen sich wie folgt dar: Im Bereich des Arbeitsstreifens<br />

wird der humose Oberboden abgezogen und seitlich gelagert. Die Bodenfunktionen<br />

werden demnach hauptsächlich durch das Befahren und damit verbundene Verdichten<br />

des Unterbodens beeinträchtigt. Von einem Einfluss der temporären Wasserabsenkung<br />

auf die Bodenfunktionen wird nicht ausgegangen.<br />

Gemäß der Arbeitshilfe „Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“<br />

lässt sich der Eingriff im Bereich des Arbeitsstreifens in die Kategorie „bauzeitliche<br />

Beeinträchtigungen“ einordnen. Demnach kann für verdichtungsempfindliche<br />

Böden ein pauschaler Verlust von 10 % der ursprünglichen Leistungsfähigkeit angesetzt<br />

werden. Dabei wurden gemäß der Arbeitshilfe die Bodenfunktionen natürliche Bodenfruchtbarkeit<br />

(nat.Bodenfr.), Ausgleichskörper für den Wasserkreislauf (AKIWAS), Filter<br />

und Puffer für Schadstoffe (FIPU) und Standort für natürliche Vegetation (St.nat.Veg.)<br />

bewertet.<br />

In einem ersten Arbeitsschritt wurden die verdichtungsempfindlichen Böden im Bereich<br />

des Arbeitsstreifens ermittelt (vgl. UVU Kap. 2.3.4.). Datengrundlage bilden die BK 50<br />

ergänzt durch die Bodenschätzungsdaten auf Basis von ALK und ALB. Die Bodenschätzungsdaten<br />

enthalten für die verdichtungsempfindlichen Böden keine Angabe zur<br />

Bodenfunktion. Im Folgenden wurden deshalb die Angaben zur Bodenfunktion aus der<br />

BK 50 entnommen.<br />

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Im Anschluss wurden die gemäß der Arbeitshilfe „Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen<br />

Eingriffsregelung“ relevanten Bewertungsklassen der betroffenen<br />

Böden ermittelt. Die Bewertungsklasse Filter- und Pufferfunktion musste, da sie sich<br />

aus mehreren Einzelwerten zusammensetzt, gemittelt werden. Da alle Flächen landwirtschaftlich<br />

genutzt werden, konnten bei den Funktionen „Ausgleichskörper für den<br />

Wasserkreislauf“ und „Filter- und Pufferfunktion“ die Angaben für landwirtschaftlich<br />

genutzte Flächen herangezogen werden.<br />

Der Verlust der ursprünglichen Leistungsfähigkeit ergibt sich durch die Multiplikation der<br />

Bewertungsklasse mit dem Faktor 0,1. Mit Hilfe eines Geoinformationssystems wurden<br />

die verdichtungsempfindlichen Böden mit der Flächeninanspruchnahme der Fahrspur<br />

im Arbeitsstreifen verschnitten. Es wird davon ausgegangen, dass die temporäre<br />

Lagerung der Bodenmieten keine Bodenverdichtungen verursacht und diese nur im<br />

Bereich der mit Baufahrzeugen befahrenen Fahrspur auftreten.<br />

Gemäß der Arbeitshilfe „Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“<br />

ist es möglich, durch fachgerechte Rekultivierung eine weitgehende Wiederherstellung<br />

der beeinträchtigten Leistung von Böden im Naturhaushalt zu erreichen. Diese<br />

direkte Kompensation auf der Eingriffsfläche ist vorrangig zu betrachten.<br />

Aus Erfahrungswerten im Pipelinebau ergibt sich, dass durch obligatorische Vermeidungsmaßnahmen<br />

wie z.B. die Einrichtung von Baustraßen, Beeinträchtigungen auf<br />

80 % vermieden werden. Es bleibt als rechnerischer Ansatz auf 20 % der Fläche ein<br />

Wertverlust durch den Eingriff. Durch Maßnahmen der Wiederherstellung (Tiefenlockerung)<br />

können davon zu 50 % Funktionen wiederhergestellt werden. Auf der restlichen<br />

Fläche ist mit Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen zu rechnen. Diese Werte stellen<br />

sich bei den ungünstigsten äußeren Verhältnissen ein (hohe Niederschläge, bautechnische<br />

Schwierigkeiten usw.).<br />

Es ergibt sich somit eine Fläche, auf der Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen in<br />

dem in der Arbeitshilfe „Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“<br />

beschriebenen Rahmen verbleiben. Die Tabelle unten zeigt die Rechenschritte<br />

für die verschiedenen Bewertungsklassen, wie viele Hektarwerteinheiten durch Kompensation<br />

beim Schutzgut Boden ausgeglichen werden müssen:<br />

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Tab. 8:<br />

Verlust an Hektarwerteinheiten Schutzgut Boden im Bereich des Arbeitsstreifens<br />

BE e111 e76 g85<br />

Bodeneinheit<br />

Auengley und Brauner<br />

Auenboden-Auengley<br />

aus Auenlehm<br />

Pseudogley-<br />

Parabraunerde aus Löss<br />

Kalkhaltiger Auengley<br />

aus Auenlehm<br />

Bewertungsklasse vor dem Eingriff<br />

St.nat.Veg. 3 0 3<br />

nat.Bodenfr. 2,5 2,5 2,5<br />

AKIWAS 3 2,5 3<br />

FIPU 3,5 3 3<br />

Werteinheitenverlust durch den Eingriff (gem. Arbeitshilfe für verdichtungsempfindliche Böden x<br />

0,1)<br />

St.nat.Veg. 0,3 0 0,3<br />

Bodenfruchtbarkeit 0,25 0,25 0,25<br />

AKIWAS 0,3 0,25 0,3<br />

FIPU 0,35 0,3 0,3<br />

Berechnung der betroffenen Fläche<br />

Fläche im Fahrstreifen 0,333 0,444 0,783<br />

Maßnahmen zur Vermeidung obligatorisch (Baustraßen)<br />

Wertverlust 0,200 0,200 0,200<br />

Maßnahmen zur Vermeidung fakultativ (Baustraßen bei zu hoher Bodenfeuchte)<br />

Wertverlust 0,300 0,300 0,300<br />

Maßnahmen zur Kompensation auf der Eingriffsfläche (Tiefenlockerung, Wiederbegrünung)<br />

Wertverlust 0,500 0,500 0,500<br />

Flächenanteil mit bleibenden Beeinträchtigungen<br />

Fläche [ha] 0,009993 0,013311 0,023484<br />

Verlust von Hektarwerteinheiten<br />

St.nat.Veg. 0,0029979 0 0,0070452<br />

Bodenfruchtbarkeit 0,00249825 0,00332775 0,005871<br />

AKIWAS 0,0029979 0,00332775 0,0070452<br />

FIPU 0,00349755 0,0039933 0,0070452<br />

Summe 0,0119916 0,0106488 0,0270066<br />

Im Bereich des Rohrgrabens kommt es zu Bodenvermischungen, auch wenn diese<br />

durch sorgfältigen Einbau weitgehend vermieden werden können, und zur Einbringung<br />

eines Fremdkörpers. Die Arbeitshilfe „Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen<br />

Eingriffsregelung“ betrachtet diesen Fall nicht. Die Herleitung des Kompensationsbedarfs<br />

erfolgt deshalb nach einem angepassten Bewertungsverfahren.<br />

Während der Bauphase ist für einen möglichst kurzen Zeitraum der Rohrgraben<br />

geöffnet. Der ausgehobene Boden wird in Mieten seitlich gelagert. Treten im Rohrgra-<br />

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ben unterschiedliche Horizonte auf, werden diese in einer dritten Miete gelagert (A -<br />

Oberboden; B- und ggf. C-Horizont , Rohrgraben).<br />

Die Situation nach der Wiederherstellung stellt sich so dar, dass in einer Tiefe von<br />

1,2 m die geplante Gasleitung mit einem Durchmesser von 600 mm liegt. Über der<br />

Leitung (1,2 m) wird der Boden weitgehend lagegerecht wieder eingebaut. Das von dem<br />

Rohr verdrängte Volumen wird im Arbeitsstreifen verteilt und führt hier zu einer nicht<br />

wahrnehmbaren Erhöhung. Steinhaltiges oder stark bindiges Material wird abgefahren.<br />

Der gesamte Arbeitsstreifen wird tiefengelockert.<br />

Die Berechnung der Kompensation erfolgt in Anlehnung an die Arbeitshilfe „Das<br />

Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“. Hierbei erfolgt die<br />

Bewertung der Bodenfunktionen „natürliche Bodenfruchtbarkeit“, „Ausgleichskörper für<br />

den Wasserkreislauf“ und „Filter- und Pufferfunktion für Schadstoffe“ vor und nach dem<br />

Eingriff.<br />

Die Beeinträchtigung der Bodenfunktionen im Bereich des Rohrgrabens ist während der<br />

Bauphase und vor allem bei geöffnetem Rohrgraben hoch. Beim lagegerechten Wiedereinbau<br />

des autochthonen Bodens kann es zu Durchmischungen des Unterbodens<br />

kommen, vor allem ist aber damit zu rechnen, dass das Bodengefüge beeinträchtigt<br />

wird.<br />

Mit dem Wiederherstellen und der Wiederbegrünung stellen sich das Bodengefüge und<br />

die Bodenfunktionen wieder ein. Die Dauer, bis die Böden ihre ursprüngliche Leistungsfähigkeit<br />

erreichen, hängt u. a. von äußeren Einflüssen wie dem Klima und der landwirtschaftlichen<br />

Nutzung ab. Sie stellt sich i. d. R. nach einigen Jahren wieder nahezu<br />

vollständig ein.<br />

Der Einfluss des Fremdkörpers im Boden kann vernachlässigt werden, da gemäß Heft<br />

31 dieser außerhalb der Kontrollsektion liegt und somit nicht in die Bewertung der<br />

Bodenfunktionen einfließt.<br />

Die Vermeidungsmaßnahmen wie der lagegerechte Aus- und Einbau des Bodens sowie<br />

die Wiederherstellungsmaßnahmen (Tiefenlockerung und Wiederbegrünung) werden<br />

als so effektiv bewertet, dass weitere Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, wie sie<br />

für den gesamten Arbeitsstreifen beschrieben wurden, nicht zu erwarten sind.<br />

Der Kompensationsbedarf für Eingriffe in den Boden errechnet sich gemäß der Tabelle<br />

im Anhang für die Böden, die im Rahmen der Berechnung für den Arbeitsstreifen nicht<br />

berücksichtigt wurden (weniger verdichtungsempfindliche Böden).<br />

Die Kompensationsermittlung für Versiegelung von Boden im Bereich der Stationen<br />

erfolgt gemäß der Arbeitshilfe „ Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen<br />

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Eingriffsregelung“ über die Funktionen „natürliche Bodenfruchtbarkeit“, „Ausgleichskörper<br />

im Wasserkreislauf“ sowie „Filter und Puffer für Schadstoffe“.<br />

Grundlage ist die Auswertung in der BK 50 gemäß dem Leitfaden „Bewertung von<br />

Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit“ (Heft 31 aus der Reihe "Luft, Boden, Abfall" des<br />

Umweltministeriums Baden - Württemberg, 1995).<br />

Die Tabelle unten fasst die Berechnung des Kompensationsbedarfs für die Stationen<br />

zusammen:<br />

Tab. 9:<br />

Verlust Hektarwerteinheiten Stationen<br />

Betroffene<br />

Fläche [ha]<br />

BE g62 e107 e46 l59 l45 1 w39<br />

Mäßig<br />

tiefes und<br />

tiefes<br />

Kolluvium<br />

(Heckengäu,<br />

mo)<br />

Kalkhaltiger<br />

Auenpseupseudogley-<br />

Brauner<br />

Auenboden<br />

aus<br />

Auenlehm<br />

Parabraunerde<br />

aus<br />

würmzeitlichem<br />

Löss<br />

Auengley<br />

und<br />

Brauner<br />

Auenbo-<br />

den-<br />

Auengley<br />

aus<br />

Auenlehm<br />

Kolluvium<br />

und<br />

Pseu-<br />

dogley-<br />

Kolluvium<br />

aus<br />

Abschwemm<br />

massen<br />

über<br />

Fließerde<br />

Auftrag<br />

(Deponie,<br />

Halde)<br />

0,006 0,0072 0,011 0,0063 0,002 0,0145 0,0115<br />

Werteinheiten der Bodeneinheiten<br />

NATVEG 1 1 1 1 1 1<br />

NATBOD 3,5 3 3 2,5 2,5 2,5<br />

AKIWAS_LN 3 3 3 2 2,5 4<br />

FIPU_LN 2,5 3,5 3 3 4 2<br />

Wertverlust durch den Bau der Stationen<br />

NATVEG 0 0 0 0 0 0<br />

NATBOD 2,5 2 2 1,5 1,5 1,5<br />

AKIWAS_LN 2 2 2 1 1,5 3<br />

FIPU_LN 1,5 2,5 2 2 3 1<br />

Verlust an ha Werteinheiten<br />

NATVEG 0 0 0 0 0 0 0<br />

NATBOD 0,015 0,0144 0,022 0,00945 0,003 0 0,01725<br />

AKIWAS_LN 0,012 0,0144 0,022 0,0063 0,003 0 0,0345<br />

FIPU_LN 0,009 0,018 0,022 0,0126 0,006 0 0,0115<br />

Parabraunerde<br />

aus<br />

Hochflutlehm<br />

auf<br />

Niederterrassenschottern<br />

Kompensationsbedarf<br />

[haWE]<br />

0,036 0,0468 0,066 0,02835 0,012 0 0,06325<br />

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Für Eingriffe im Arbeitsstreifen, im Rohrgraben und im Bereich der Stationen ergibt sich<br />

der in der Tabelle unten dargestellte Kompensationsbedarf:<br />

Tab. 10:<br />

Kompensationsbedarf für das Schutzgut Boden (Hektarwerteinheiten)<br />

Arbeitstreifen Rohrgraben Stationen Summe<br />

St.nat.Veg. 0,0100431 0,128004 0 0,1380471<br />

Bodenfruchtbarkeit 0,011697 0,036999 0,0811 0,129796<br />

AKIWAS 0,01337085 0,0321045 0,0922 0,13767535<br />

FIPU 0,01453605 0,0477945 0,0791 0,14143055<br />

Summe 0,049647 0,244902 0,2524 0,546949<br />

Die im Kapitel 5.4.1 dargestellten Kompensationsmaßnahmen sind so geplant, dass<br />

durch sie auch die Bodenfunktionen verbessert werden. Sie sind schutzgutübergreifend<br />

angelegt, so dass durch sie auch der erforderliche Kompensationsbedarf für den Boden<br />

abgedeckt wird.<br />

6 Quellenverzeichnis<br />

ARGE EINGRIFF-AUSGLEICH NRW (1994): Entwicklung eines einheitlichen Bewertungsrahmens<br />

für straßenbedingte Eingriffe in Natur und Landschaft und deren Kompensation<br />

(Endbericht). Erarbeitet durch FROELICH & SPORBECK,<br />

LANDSCHAFTSWERKSTATT NOHL, SMEETS + DAMASCHEK, INGENIEURBÜRO W.<br />

VALENTIN. Hg.: Ministerium für Stadtentwicklung und Verkehr NRW und Ministerium<br />

für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft NRW, Düsseldorf.<br />

DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG, HG. (1990): DIN 18915: Vegetationstechnik im<br />

Landschaftsbau: Bodenarbeiten, Berlin.<br />

DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG, HG. (1990): DIN 18920: Schutz von Bäumen,<br />

Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen, Berlin.<br />

DEUTSCHES INSTITUT FÜR NORMUNG, HG. (2000): DIN 18300: VOB Teil C: Allgemeine<br />

Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Erdarbeiten, Berlin.<br />

FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR STRASSEN- UND VERKEHRSWESEN (1999): Richtlinie für<br />

die Anlage von Straßen (RAS) Teil: Landschaftspflege (RAS-LP); Abschnitt 4:<br />

Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen<br />

RAS-LP 4, Köln.<br />

INSTITUT FÜR BOTANIK UND LANDESKUNDE (2005) : Bewertung der Biotoptypen Baden-<br />

Württembergs zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs in der Eingriffsregelung.<br />

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Unterlage 11: <strong>Landschaftspflegerischer</strong> <strong>Begleitplan</strong><br />

KÖPPEL, J. ET AL. (1998): Praxis der Eingriffsregelung: Schadenersatz an Natur und<br />

Landschaft? Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart.<br />

KÜPFER, C. (2005): Empfehlungen für die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft<br />

in der Bauleitplanung, Ermittlung von Art und Umfang von Kompensationsmaßnahmen<br />

sowie deren Umsetzung.<br />

LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ BADEN-WÜRTTE<strong>MB</strong>ERG (2001): Arten, Biotope,<br />

Landschaft. Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten- 3.Auflage 2001.<br />

Karlsruhe<br />

SCHUCHARDT, B.; W. SCHOLLE, M. BECKMANN UND H. KULP (1999): Auswirkungen der<br />

Verlegung einer Gasfernleitung auf die Bodenfunktion. Naturschutz und Landschaftsplanung<br />

6/99.<br />

UMWELTMINISTERIUM BADEN-WÜRTTE<strong>MB</strong>ERG: Das Schutzgut Boden in der Eingriffsregelung<br />

(2006)<br />

UMWELTMINISTERIUM BADEN-WÜRTTE<strong>MB</strong>ERG: Bewertung von Böden nach ihrer Leistungsfähigkeit<br />

(2010)<br />

UMWELTMINISTERIUM BADEN-WÜRTTE<strong>MB</strong>ERG: Verordnung des Ministeriums für Umwelt,<br />

Naturschutz und Verkehr über die Anerkennung und Anrechnung vorzeitig durchgeführter<br />

Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffsfolgen (Ökokonto-VO,<br />

2010)<br />

7 Anhang<br />

Tabelle<br />

Karte<br />

Eingriffsbewertung Boden (Rohrgraben)<br />

Übersichtskarte M 1: 25.000 mit Blattschnitten<br />

Karte Bestands- und Maßnahmenkarte M. 1: 1.000<br />

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