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„Bethlehem-Carré“

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Esslingen-Mettingen<br />

Mehrfamilienhaus mit<br />

51 Wohneinheiten<br />

Ruländerstrasse/Ludwigstrasse<br />

73733 Esslingen-Mettingen<br />

<strong>„Bethlehem</strong>-<strong>Carré“</strong><br />

1


Herzlich Willkommen in Esslingen am Neckar<br />

Geschichte:<br />

Durch archäologische Funde wird eine dauernde Besiedlung<br />

im heutigen Stadtgebiet von Esslingen seit<br />

der Jungsteinzeit belegt. Von 1000 v. Chr. gibt es unter<br />

der heutigen Stadtkirche menschliche Siedlungsspuren.<br />

Aus der La-Téne-Zeit ist bei Esslingen eine<br />

Viereckschanze bekannt.<br />

Im ersten Jahrhundert nach Christus wurde der Esslinger<br />

Raum Teil des Römischen Reichs, nachdem die<br />

Römer um 70 n. Chr. den Rhein überschritten hatten.<br />

In dieser Zeit entstand auf dem Gebiet von Oberesslingen<br />

ein römischer Gutshof und in Berkheim eine<br />

römische Villa. Die nächsten größeren Siedlungen<br />

waren Cannstatt und Köngen.<br />

Aus nachrömischer Zeit fehlen im Neckartal um Esslingen<br />

bisher frühalemannische Funde, die auf den<br />

Fildern durchaus vorhanden sind. Aus Rüdern stammen<br />

einige Funde, die auf ein reiches Grab mit östlichen<br />

Einflüssen, wie etwa einem Satz dreiflügeliger<br />

Pfeilspitzen hinweisen. Der Ortsname auf „-ingen “<br />

deutet auf einen Personenverband, für den ein Mann<br />

namens Hezzilo oder Hetsilo als Grundherr oder Familienoberhaupt<br />

eine prägende Rolle spielte. Dieser<br />

Name blieb zusammen mit „-ingen“ der Name des<br />

Dorfes und später der Stadt.Im 6. Jahrhundert wurden<br />

die Alamannen von den Merowingern unter König<br />

Chlodwig I unterworfen. Die Alemannen übernahmen<br />

jedoch auch unter fränkischer Oberherrschaft<br />

Verwaltungsaufgaben und bildeten ein Herzogtum im<br />

Frankenreich. Im 8. Jahrhundert versuchten sie wieder<br />

eine selbständige Herrschaft herzustellen. Der Versuch<br />

scheiterte 746 bei Cannstatt. Mit dem anschließenden<br />

Blutgericht wurde das Ende des alemannischen<br />

Herzogtums markiert.In einer forschungsgeschichtlich<br />

bedeutenden archäologischen Grabung<br />

konnten durch Günter Fehring die Reste der Vitalis-<br />

Cella unter der Kirche St. Dionysius ergraben werden.<br />

Am Beginn des 19. Jahrhunderts gab es in Esslingen<br />

lediglich eine Metallwarenfabrik und eine Windenfabrik.<br />

Dann setzte jedoch eine starke Industrialisierung<br />

ein, in deren Folge Esslingen in den 1830er Jahren<br />

gemessen an der Arbeiterzahl und der Betriebsgröße<br />

die erste Stelle der württembergischen<br />

Städte einnahm. Die ältesten Fabriken gehörten überwiegend<br />

der Textil- und Lederindustrie an, darunter<br />

eine Tuchfabrik und eine Handschuhfabrik. Bald darauf<br />

folgten das Nahrungsmittelgewerbe mit der<br />

1826 gegründeten Sektkellerei Kessler und die Metallindustrie<br />

. 1842 gab es in 18 Fabriken rund 1500<br />

Arbeiter.<br />

Mettingen wird 1229 erstmals urkundlich erwähnt.<br />

Ab 1399 gehört Mettingen als Filialort zur Stadt Esslingen.<br />

1519 wird Mettingen von Herzog Ulrich niedergebrannt,<br />

nachdem er vergeblich versucht hatte,<br />

Esslingen zu erobern. 1913 baut die Maschinenfabrik<br />

Esslingen , damals Hersteller von Lokomotiven , Straßenbahnen<br />

, Eisenbahnwagen , bahntechnischen Ausrüstungen<br />

auf Mettinger Markung ihr neues Werk.<br />

Das Gelände wird heute von der Daimler AG genutzt.<br />

Besonders erwähnenswert ist der Kirchturm der Mettinger<br />

Kirche. Dieser wird Faivegrädler genannt, weil<br />

(angeblich) von jeder Stelle in Mettingen nur vier der<br />

fünf aufgesetzten Türmchen sichtbar sind. Insgesamt<br />

sind das aber fünf (einer in der Mitte und vier außen).<br />

Von daher ist in Mettingen fünf eine gerade Zahl. Für<br />

den Bau des Kirchturms wurde damals Geld auch in<br />

Gegenden am Bodensee gesammelt. Um den Kirchturm<br />

herum lag der alte Friedhof. Heute ist nur noch<br />

eine Grabplatte in der Außenwand der Kirche eingelassen.<br />

.<br />

2


Lageplan und Objektbeschreibung<br />

Das Bethlehem-Carré an der Ruländer– und Ludwigstrasse in Mettingen ist<br />

für viele im Stadtteil mehr als nur irgendein Gebäudeensemble.<br />

In den Jahren 1913 bis 1922 ist der Gebäudekomplex als Arbeiter-Kolonie<br />

entstanden. Nun werden die gesamten 4 Gebäude mit insgesamt 51 Wohnungen,<br />

20 Tiefgaragenstellplätzen und einer Gesamtwohnfläche von<br />

3760 m² vollständig saniert, sodass alle Wohnungen mit neuesten und<br />

modernsten Sanierungsarbeiten auf höchstem Niveau entstehen und sich<br />

künftig viele Familien sehr wohlfühlen werden.<br />

Esslingen liegt rund 10 Km von der Landeshauptstadt Stuttgart entfernt.<br />

Diese ehemalige Freie Reichsstadt besitzt eine über mehrere Jahrhunderte<br />

zurückreichende Stadtgeschichte : frühere Stadttürme, die historische<br />

Altstadt und natürlich die Burg zeugen von der mittelalterlichen<br />

Vergangenheit.<br />

3


Satellitenbild<br />

4


Esslingen am Neckar<br />

Villa Merkel Weihnachtsmarkt Bürgerfest<br />

Die Stadt Esslingen am Neckar.<br />

Esslingen ist mit seinen rund 92.000 Einwohnern eine sympathische und liebenswerte Stadt im Neckartal. Die mehr als 1200-jährige Geschichte hat<br />

die Stadt geprägt. Auf Schritt und Tritt treffen Sie hier auf romantische Gassen, ehemalige Stadttürme und romantische Erker. Kulturelle Höhepunkten<br />

sind neben dem Bürgerfest und Schwörtag, der Esslinger Weihnachts- und Mittelaltermarkt, das Kino auf der Burg und das Zwiebelfest.<br />

Die Bewohner der Stadt lieben ihre Lebensqualität und die vielseitigen Freizeitmöglichkeiten. Esslingens Plätze, Gassen und Straßen laden zum shoppen,<br />

bummeln und genießen ein. Die ausgedehnten Streuobstwiesen, Wälder und Weinberge auf dem Stadtgebiet bilden eine Erlebnislandschaft -<br />

ideal zum Wandern und Radfahren. Kultur bieten unter anderem die Villa Merkel und die Württembergische Landesbühne.<br />

5


Esslingen am Neckar<br />

Esslingen liegt an einer Engstelle des Neckartals südöstlich von Stuttgart. Der Fluss<br />

durchquert das Stadtgebiet von Südosten nach Nordwesten. Hier befindet sich<br />

auch die Staustufe Esslingen. Die Stadt besteht aus 24 Stadtteilen.<br />

6


Beispielbilder Innenansicht<br />

Fühlen Sie sich in Ihren<br />

neuen Räumlichkeiten<br />

Pudelwohl !<br />

Verschiedene Wohnungsgrößen und –schnitte<br />

mit hochwertiger Innenausstattung formen komfortable<br />

Wohnkonzepte für vielfältige Zielgruppen<br />

und Lebensabschnitte. Die Gestaltung der<br />

Innenräume bietet Qualität auf allen Ebenen. Laminatboden<br />

und hochwertige Bäder schaffen ein<br />

behagliches Raumklima mit viel Wohnkomfort.<br />

7


Beispielbilder Innenansicht<br />

8


Aktuelle Objektbilder<br />

9


Objektbild<br />

10


Objektbild Visualisierung<br />

11


Objektbild Visualisierung Übersicht<br />

12


Objektbild Visualisierung Innenhof<br />

13


Objektbild Visualisierung Innenhof<br />

14


Gebäude A - Hofansicht<br />

15


Gebäude A - Straßenansicht<br />

16


Gebäude B - Hofansicht<br />

17


Gebäude B - Strassenansicht<br />

18


Gebäude C - Hofansicht<br />

19


Gebäude C - Strassenansicht<br />

20


Gebäude D - Hofansicht<br />

21


Gebäude D - Strassenansicht<br />

22


Wohnflächen<br />

Erdgeschoss<br />

1. Obergeschoss<br />

2.Obergeschoss mit Dachboden<br />

WE 1<br />

WE 4<br />

WE 5<br />

WE 10<br />

WE 11<br />

WE 16<br />

69,48 qm 3 Zimmer<br />

63,64 qm 2 Zimmer<br />

63,64 qm 2 Zimmer<br />

63,64 qm 2 Zimmer<br />

63,64 qm 2 Zimmer<br />

69,64 qm 3 Zimmer<br />

WE 2<br />

WE 6<br />

WE 7<br />

WE 12<br />

WE 13<br />

WE 17<br />

69,50 qm 3 Zimmer<br />

63,64 qm 2 Zimmer<br />

63,64 qm 2 Zimmer<br />

63,64 qm 2 Zimmer<br />

63,64 qm 2 Zimmer<br />

69,48 qm 3 Zimmer<br />

WE 3 105,14 qm 5 Zimmer<br />

WE 8 87,26 qm 3 Zimmer<br />

WE 9 89,69 qm 3 Zimmer<br />

WE 14 89,69 qm 3 Zimmer<br />

WE 15 87,26 qm 3 Zimmer<br />

WE 18 105,50 qm 5 Zimmer<br />

WE 19<br />

WE 20<br />

WE 25<br />

WE 26<br />

67,74 qm 3 Zimmer<br />

65,42 qm 3 Zimmer<br />

65,42 qm 3 Zimmer<br />

74,02 qm 3 Zimmer<br />

WE 21<br />

WE 22<br />

WE 27<br />

WE 28<br />

87,58 qm 4 Zimmer<br />

67,46 qm 3 Zimmer<br />

67,46 qm 3 Zimmer<br />

76,14 qm 3 Zimmer<br />

WE 23 113,44 qm 5 Zimmer<br />

WE 24 90,84 qm 3 Zimmer<br />

WE 29 90,84 qm 3 Zimmer<br />

WE 30 113,27 qm 4 Zimmer<br />

WE 31<br />

WE 32<br />

WE 37<br />

50,89 qm 2 Zimmer<br />

62,01 qm 3 Zimmer<br />

53,14 qm 2 Zimmer<br />

WE 33<br />

WE 34<br />

WE 38<br />

66,29 qm 3 Zimmer<br />

62,01 qm 3 Zimmer<br />

53,14 qm 2 Zimmer<br />

WE 35 86,23 qm 4 Zimmer<br />

WE 36 105,18 qm 4 Zimmer<br />

WE 39 76,87 qm 3 Zimmer<br />

WE 40<br />

WE 43<br />

WE 46<br />

WE 49<br />

45,59 qm 2 Zimmer<br />

65,55 qm 3 Zimmer<br />

63,95 qm 3 Zimmer<br />

45,59 qm 2 Zimmer<br />

WE 41<br />

WE 44<br />

WE 47<br />

WE 50<br />

54,73 qm 2 Zimmer<br />

67,26 qm 3 Zimmer<br />

63,95 qm 3 Zimmer<br />

67,18 qm 3 Zimmer<br />

WE 42 69,09 qm 3 Zimmer<br />

WE 45 93,57 qm 3 Zimmer<br />

WE 48 74,95 qm 4 Zimmer<br />

WE 51 100,30 qm 4 Zimmer<br />

23


Haus A 1 WE 1 (Erdgeschoss)<br />

3-Zimmer-Wohnung<br />

Flur 4,29 m²<br />

Schlafen 10,35 m²<br />

Kind 16,00 m²<br />

Wohnen / Essen 19,42 m²<br />

Küche 10,05 m²<br />

Bad 7,12 m²<br />

Balkon 2,25 m²<br />

Gesamtfläche 69,48 m²<br />

24


Haus A 1 WE 2 (1. Obergeschoss)<br />

3-Zimmer-Wohnung<br />

Flur 4,29 m²<br />

Schlafen 10,35 m²<br />

Kind 16,02 m²<br />

Wohnen 19,42 m²<br />

Küche 10,05 m²<br />

Bad 7,12 m²<br />

Balkon 2,25 m²<br />

Gesamtfläche 69,50 m²<br />

25


Haus A 1 WE 3 (2. Obergeschoss + Dachboden)<br />

5-Zimmer-Maisonettewohnung<br />

2. OG<br />

Diele 6,24 m²<br />

Vorraum 7,12 m²<br />

Schlafen 16,03 m²<br />

Wohnen 19,82 m²<br />

Küche 9,44 m²<br />

Bad 7,09 m²<br />

Gäste WC 2,56 m²<br />

Balkon 2,25 m²<br />

Dachboden<br />

Flur 5,71 m²<br />

Kind 1 11,55 m²<br />

Kind 2 13,35 m²<br />

Bad 4,01 m²<br />

Abstellraum<br />

_________________________<br />

Gesamtfläche 105, 14 m²<br />

26


Haus A 2 WE 4 (Erdgeschoss links)<br />

2-Zimmer-Wohnung<br />

Flur 6,40 m²<br />

Schlafen 15,95 m²<br />

Wohnen 17,90 m²<br />

Küche 13,99 m²<br />

Bad 7,15 m²<br />

Balkon 2,25 m²<br />

Gesamtfläche 63,64 m²<br />

27


Haus A 2 WE 5 (Erdgeschoss rechts)<br />

2-Zimmer-Wohnung<br />

Flur 6,40 m²<br />

Schlafen 15,95 m²<br />

Wohnen 17,90 m²<br />

Küche 13,99 m²<br />

Bad 7,15 m²<br />

Balkon 2,25 m²<br />

Gesamtfläche 63,64 m²<br />

28


Haus A 2 WE 6 (1.Obergeschoss links)<br />

2-Zimmer-Wohnung<br />

Flur 6,40 m²<br />

Schlafen 15,95 m²<br />

Wohnen 17,90 m²<br />

Küche 13,99 m²<br />

Bad 7,15 m²<br />

Balkon 2,25 m²<br />

Gesamtfläche 63,64 m²<br />

29


Haus A 2 WE 7 (1. Obergeschoss rechts)<br />

2-Zimmer-Wohnung<br />

Flur 6,40 m²<br />

Schlafen 15,95 m²<br />

Wohnen 17,90 m²<br />

Küche 13,99 m²<br />

Bad 7,15 m²<br />

Balkon 2,25 m²<br />

Gesamtfläche 63,64 m²<br />

30


Haus A 2 WE 8 (2. Obergeschoss + Dachboden links)<br />

3-Zimmer-Maisonettewohnung<br />

2. OG<br />

Diele 6,22 m²<br />

Schlafen 15,30 m²<br />

Wohnen 17,01 m²<br />

Küche 14,84 m²<br />

Dusche/WC 3,35 m²<br />

Balkon 2,25 m²<br />

Dachboden<br />

Flur 3,53 m²<br />

Kind 16,32 m²<br />

Bad 6,73 m²<br />

WC 1,71 m²<br />

___________________________<br />

Gesamtfläche 87,26 m²<br />

31


Haus A 2 WE 9 (2.Obergeschoss + Dachboden rechts)<br />

3-Zimmer-Maisonettewohnung<br />

2. OG<br />

Diele 6,22 m²<br />

Schlafen 15,95 m²<br />

Wohnen 17,90 m²<br />

Küche 14,84 m²<br />

Dusche/WC 3,35 m²<br />

Balkon 2,25 m²<br />

Dachboden<br />

Flur 3,53 m²<br />

Kind 17,21 m²<br />

Bad 6,73 m²<br />

WC 1,71 m²<br />

_________________________<br />

Gesamtfläche 89,69 m²<br />

32


Haus A 3 WE 10 (Erdgeschoss links)<br />

2-Zimmer-Wohnung<br />

Flur 6,40 m²<br />

Schlafen 15,95 m²<br />

Wohnen 17,90 m²<br />

Küche 13,99 m²<br />

Bad 7,15 m²<br />

Balkon 2,25 m²<br />

Gesamtfläche 63,64 m²<br />

33


Haus A 3 WE 11 (Erdgeschoss rechts)<br />

2-Zimmer-Wohnung<br />

Flur 6,40 m²<br />

Schlafen 15,95 m²<br />

Wohnen 17,90 m²<br />

Küche 13,99 m²<br />

Bad 7,15 m²<br />

Balkon 2,25 m²<br />

Gesamtfläche 63,64 m²<br />

34


Haus A 3 WE 12 (1. Obergeschoss links)<br />

2-Zimmer-Wohnung<br />

Flur 6,40 m²<br />

Schlafen 15,95 m²<br />

Wohnen 17,90 m²<br />

Küche 13,99 m²<br />

Bad 7,15 m²<br />

Balkon 2,25 m²<br />

Gesamtfläche 63,64 m²<br />

35


Haus A 3 WE 13 (1. Obergeschoss rechts)<br />

2-Zimmer-Wohnung<br />

Flur 6,40 m²<br />

Schlafen 15,95 m²<br />

Wohnen 17,90 m²<br />

Küche 13,99 m²<br />

Bad 7,15 m²<br />

Balkon 2,25 m²<br />

Gesamtfläche 63,64 m²<br />

36


Haus A 3 WE 14 (2. Obergeschoss + Dachboden links)<br />

3-Zimmer-Maisonettewohnung<br />

2. OG<br />

Diele 6,22 m²<br />

Schlafen 15,95 m²<br />

Wohnen 17,90 m²<br />

Küche 14,84 m²<br />

Dusche/WC 3,35 m²<br />

Balkon 2,25 m²<br />

Dachboden<br />

Flur 3,53 m²<br />

Kind 17,21 m²<br />

Bad 6,73 m²<br />

WC 1,71 m²<br />

__________________________<br />

Gesamtfläche 89,69 m²<br />

37


Haus A 3 WE 15 (2. Obergeschoss + Dachboden rechts)<br />

3-Zimmer-Maisonettewohnung<br />

2. OG<br />

Diele 6,22 m²<br />

Schlafen 15,30 m²<br />

Wohnen 17,01 m²<br />

Küche 14,84 m²<br />

Dusche/WC 3,35 m²<br />

Balkon 2,25 m²<br />

Dachboden<br />

Flur 3,53 m²<br />

Kind 16,32 m²<br />

Bad 6,73 m²<br />

WC 1,71 m²<br />

__________________________<br />

Gesamtfläche 87,26 m²<br />

38


Haus A 4 WE 16 (Erdgeschoss)<br />

3-Zimmer-Wohnung<br />

Flur 4,29 m²<br />

Schlafen 10,35 m²<br />

Kind 16,16 m²<br />

Wohnen 19,42 m²<br />

Küche 10,05 m²<br />

Bad 7,12 m²<br />

Balkon 2,25 m²<br />

Gesamtfläche 69,48 m²<br />

39


Haus A 4 WE 17 (1. Obergeschoss)<br />

3-Zimmer-Wohnung<br />

Flur 4,29 m²<br />

Schlafen 10,35 m²<br />

Wohnen 19,42 m²<br />

Kind 16,00 m²<br />

Küche 10,05 m²<br />

Bad 7,12 m²<br />

Balkon 2,25 m²<br />

Gesamtfläche 69,48 m²<br />

40


Haus A 4 WE 18 (2. Obergeschoss + Dachboden)<br />

4-Zimmer-Maisonettewohnung<br />

2. OG<br />

Diele/Vorraum 13,36 m²<br />

Schlafen 16,18 m²<br />

Wohnen 19,42 m²<br />

Küche 9,44 m²<br />

Gäste-WC 2,56 m²<br />

Bad 6,69 m²<br />

Balkon 2,25 m²<br />

Dachboden<br />

Flur 5,71 m²<br />

Kind 1 13,35 m²<br />

Kind 2 11,55 m²<br />

Bad 4,71 m²<br />

__________________________<br />

Gesamtfläche 105,22 m²<br />

41


Haus B 1 WE 19 (Erdgeschoss links)<br />

3-Zimmer-Wohnung<br />

Küche/Flur 14,11 m²<br />

Schlafen 16,14 m²<br />

Kind 11,54 m²<br />

Wohnen 18,05 m²<br />

Bad 5,05 m²<br />

Balkon 2,25 m²<br />

Gesamtfläche 67,14 m²<br />

42


Haus B 1 WE 20 (Erdgeschoss rechts)<br />

3-Zimmer-Wohnung<br />

Küche/Flur 14,11 m²<br />

Wohnen 16,91 m²<br />

Schlafen 15,60 m²<br />

Kind 11,50 m²<br />

Bad 5,05 m²<br />

Balkon 2,25 m²<br />

Gesamtfläche 65,42 m²<br />

43


Haus B 1 WE 21 (1. Obergeschoss links)<br />

4-Zimmer-Wohnung<br />

Küche/Flur 14,11 m²<br />

Schlafen 17,72 m²<br />

Wohnen 19,11 m²<br />

Kind 11,54 m²<br />

Bad 5,05 m²<br />

Hobbyraum 17,80 m²<br />

Balkon 2,25 m²<br />

Gesamtfläche 87,58 m²<br />

44


Haus B 1 WE 22 (1. Obergeschoss rechts)<br />

3-Zimmer-Wohnung<br />

Küche/Flur 14,11 m²<br />

Schlafen 16,58 m²<br />

Wohnen 17,97 m²<br />

Kind 11,50 m²<br />

Bad 5,05 m²<br />

Balkon 2,25 m²<br />

Gesamtfläche 67,46 m²<br />

45


Haus B 1 WE 23 (2. Obergeschoss + Dachboden links)<br />

5-Zimmer-Maisonettewohnung<br />

2. Obergeschoss<br />

Küche/Flur 13,39 m²<br />

Schlafen 12,86 m²<br />

Wohnen 19,11 m²<br />

Kind 11,54 m²<br />

Gast 17,80 m²<br />

Bad 5,05 m²<br />

Balkon 2,25 m²<br />

Dachboden<br />

Kind 26,87 m²<br />

Bad 4,57 m²<br />

__________________________<br />

Gesamtfläche 113,44 m²<br />

46


Haus B 1 WE 24 (2. Obergeschoss + Dachboden rechts)<br />

3-Zimmer-Maisonettewohnung<br />

2. Obergeschoss<br />

Küche/Essen 13,10 m²<br />

Flur 8,45 m²<br />

Wohnen 16,72 m²<br />

Schlafen 14,62 m²<br />

Bad 6,36 m²<br />

Balkon 2,25 m²<br />

Dachboden<br />

Kind 25,61 m²<br />

Bad 3,73 m²<br />

_________________________<br />

Gesamtfläche 90,84 m²<br />

47


Haus B 2 WE 25 (Erdgeschoss links)<br />

3-Zimmer-Wohnung<br />

Küche/Flur 14,11 m²<br />

Schlafen 15,60 m²<br />

Wohnen 16,91 m²<br />

Kind 11,50 m²<br />

Bad 5,05 m²<br />

Balkon 2,25 m²<br />

Gesamtfläche 65,42 m²<br />

48


Haus B 2 WE 26 (Erdgeschoss rechts)<br />

3-Zimmer-Wohnung<br />

Küche/Flur 14,32 m²<br />

Wohnen 19,10 m²<br />

Schlafen 16,68 m²<br />

Kind 15,75 m²<br />

Bad 6,87 m²<br />

Balkon 1,30 m²<br />

Gesamtfläche 74,02 m²<br />

49


Haus B 2 WE 27 (1. Obergeschoss links)<br />

3-Zimmer-Wohnung<br />

Küche/Flur 14,11 m²<br />

Wohnen 17,97 m²<br />

Schlafen 16,58 m²<br />

Kind 11,50 m²<br />

Bad 5,05 m²<br />

Balkon 2,25 m²<br />

Gesamtfläche 67,46 m²<br />

50


Haus B 2 WE 28 (1. Obergeschoss rechts)<br />

3-Zimmer-Wohnung<br />

Küche/Flur 14,32 m²<br />

Wohnen 20,18 m²<br />

Schlafen 17,72 m²<br />

Kind 15,75 m²<br />

Bad 6,87 m²<br />

Balkon 1,30 m²<br />

Gesamtfläche 76,14 m²<br />

51


Haus B 2 WE 29 ( 2. Obergeschoss + Dachboden links)<br />

3-Zimmer-Maisonettewohnung<br />

2. Obergeschoss Dachboden<br />

Küche/Essen 13,10 m² Kind 26,73 m²<br />

Flur 8,27 m² Bad 2,70 m²<br />

Schlafen 14,62 m²<br />

Wohnen 16,72 m² Gesamtfläche 90,84 m²<br />

Bad 5,05 m²<br />

Balkon 2,25 m²<br />

52


Haus B 2 WE 30 (2. Obergeschoss + Dachboden rechts)<br />

4-Zimmer-Maisonettewohnung<br />

2. Obergeschoss Dachboden<br />

Küche/Flur 14,32 m² Kind 34,91 m²<br />

Wohnen 20,18 m² Bad 5,26 m²<br />

Schlafen 14,68 m²<br />

Kind 15,75 m² Gesamtfläche 113,27 m²<br />

Bad 6,87 m²<br />

Balkon 1,30 m²<br />

53


Haus C 1 WE 31 (Erdgeschoss links)<br />

2-Zimmer-Wohnung<br />

Diele 6,01 m²<br />

Küche 9,81 m²<br />

Wohnen 14,47 m²<br />

Schlafen 14,22 m²<br />

Bad 4,13 m²<br />

Balkon 2,25 m²<br />

Gesamtfläche 50,89 m²<br />

54


Haus C 1 WE C 32 (Erdgeschoss rechts)<br />

3-Zimmer-Wohnung<br />

Diele 6,36 m²<br />

Küche 5,50 m²<br />

Wohnen 16,29 m²<br />

Schlafen 13,68 m²<br />

Kind 11,58 m²<br />

Bad 6,35 m²<br />

Balkon 2,25 m²<br />

Gesamtfläche 62,01 m²<br />

55


Haus C 1 WE 33 (1. Obergeschoss links)<br />

3-Zimmer-Wohnung<br />

Diele 6,01 m²<br />

Küche 9,81 m²<br />

Wohnen 14,47 m²<br />

Schlafen 14,22 m²<br />

Kind 15,40 m²<br />

Bad 4,13 m²<br />

Balkon 2,25 m²<br />

Gesamtfläche 66,29 m²<br />

56


Haus C 1 WE 34 (1. Obergeschoss rechts)<br />

3-Zimmer-Wohnung<br />

Diele 6,36 m²<br />

Küche 5,50 m²<br />

Wohnen 16,29 m²<br />

Schlafen 13,68 m²<br />

Kind 11,58 m²<br />

Bad 6,35 m²<br />

Balkon 2,25 m²<br />

Gesamtfläche 62,01 m²<br />

57


Haus C 1 WE 35 (2. Obergeschoss + Dachboden links)<br />

4-Zimmer-Maisonettewohnung<br />

2. Obergeschoss Dachboden<br />

Diele 7,20 m² Zimmer/Bad ges. 21,26 m²<br />

Küche 9,81 m² Gesamtfläche 86,23 m²<br />

Wohnen 14,47 m²<br />

Kind 13,03 m²<br />

Gast 13,68 m²<br />

Bad 4,13 m²<br />

Balkon 2,25 m²<br />

58


Haus C 1 WE 36 (2. Obergeschoss + Dachboden rechts)<br />

4-Zimmer-Maisonettewohnung<br />

2. Obergeschoss Dachboden<br />

Diele 6,36 m² Zimmer/Bad ges. 43,17 m²<br />

Küche 5,50 m²<br />

Wohnen 16,29 m² Gesamtfläche 105,18 m²<br />

Schlafen 13,68 m²<br />

Kind 11,58 m²<br />

Bad 6,35 m²<br />

Balkon 2,25 m²<br />

59


Haus C 2 WE 37 (Erdgeschoss)<br />

2-Zimmer-Wohnung<br />

Diele 6,01 m²<br />

Küche 9,81 m²<br />

Wohnen 14,47 m²<br />

Schlafen 14,22 m²<br />

Bad 4,13 m²<br />

Balkon 2,25 m²<br />

Balkon 2,25 m²<br />

Gesamtfläche 53,14 m²<br />

60


Haus C 2 WE 38 (1. Obergeschoss)<br />

2-Zimmer-Wohnung<br />

Diele 6,01 m²<br />

Küche 9,81 m²<br />

Wohnen 14,47 m²<br />

Schlafen 14,22 m²<br />

Bad 4,13 m²<br />

Balkon 2,25 m²<br />

Balkon 2,25 m²<br />

Gesamtfläche 53,14 m²<br />

61


Haus C 2 WE 39 (2. Obergeschoss + Dachboden)<br />

2-Zimmer-Maisonettewohnung<br />

2. Obergeschoss Dachboden<br />

Diele 4,51 m² Zimmer/Bad ges. 27,87 m²<br />

Küche 7,97 m²<br />

Wohnen 27,40 m²<br />

Bad 5,62 m²<br />

Balkon 3,50 m²<br />

____________________________________________________<br />

Gesamtfläche 76,87 m²<br />

62


Haus D 1 WE 40 (Erdgeschoss)<br />

2-Zimmer-Wohnung<br />

Diele 4,51 m²<br />

Küche 7,97 m²<br />

Wohnen 18,06 m²<br />

Schlafen 10,93 m²<br />

Bad 5,62 m²<br />

Balkon 3,50 m²<br />

Gesamtfläche 50,59 m²<br />

63


Haus D 1 WE 41 (1. Obergeschoss)<br />

2-Zimmer-Wohnung<br />

Diele 4,51 m²<br />

Küche 9,89 m²<br />

Wohnen 17,00 m²<br />

Schlafen 14,21 m²<br />

Bad 5,67 m²<br />

Balkon 3,50 m²<br />

Gesamtfläche 54,78 m²<br />

64


Haus D 1 WE 42 (2. Obergeschoss + Dachboden)<br />

3-Zimmer-<br />

Maisonettewohnung<br />

2. Obergeschoss Dachboden<br />

Diele 4,51 m² Zimmer 19,31 m²<br />

Flur 2,16 m²<br />

Küche 9,89 m²<br />

Wohnen 15,00 m²<br />

Kind 9,10 m²<br />

Bad 5,62 m²<br />

Balkon 3,50 m²<br />

______________________________________________________<br />

Gesamtfläche 69,09 m²<br />

65


Haus D 2 WE 43 (Erdgeschoss)<br />

3-Zimmer-Wohnung<br />

Diele 4,51 m²<br />

Küche 7,97 m²<br />

Wohnen 18,76 m²<br />

Schlafen 14,26 m²<br />

Kind 10,93 m²<br />

Bad 5,62 m²<br />

Balkon 3,50 m²<br />

Gesamtfläche 65,55 m²<br />

66


Haus D 2 WE 44 (1. Obergeschoss)<br />

3-Zimmer-Wohnung<br />

Diele 4,51 m²<br />

Flur 3,47 m²<br />

Küche 7,97 m²<br />

Wohnen 17,00 m²<br />

Schlafen 10,93 m²<br />

Kind 14,26 m²<br />

Bad 5,62 m²<br />

Balkon 3,50 m²<br />

Gesamtfläche 67,26 m²<br />

67


Haus D 2 WE 45 (2. Obergeschoss + Dachboden)<br />

3-Zimmer-Maisonettewohnung<br />

2. Obergeschoss Dachboden<br />

Diele 4,51 m² Zimmer 19,31 m²<br />

Küche 7,97 m² Abst. 25,26 m²<br />

Wohnen 27,40 m²<br />

Bad 5,62 m²<br />

Balkon 3,50 m²<br />

___________________________________________________________<br />

Gesamtfläche 93,57 m²<br />

68


Haus D 3 WE 46 (Erdgeschoss)<br />

3-Zimmer-Wohnung<br />

Diele 4,51 m²<br />

Küche 7,97 m²<br />

Wohnen 18,76 m²<br />

Schlafen 10,95 m²<br />

Kind 10,93 m²<br />

Bad 5,62 m²<br />

Balkon 3,50 m²<br />

Gesamtfläche 62,24 m²<br />

69


Haus D 3 WE 47 (1. Obergeschoss)<br />

3-Zimmer-Wohnung<br />

Diele 4,51 m²<br />

Flur 3,47 m²<br />

Küche 7,97 m²<br />

Wohnen 17,00 m²<br />

Schlafen 10,95 m²<br />

Kind 10,93 m²<br />

Bad 5,62 m²<br />

Balkon 3,50 m²<br />

Gesamtfläche 63,95 m²<br />

70


Haus D 3 WE 48 (2. Obergeschoss)<br />

4-Zimmer-Wohnung<br />

Diele 4,51 m²<br />

Flur 3,47 m²<br />

Küche 7,97 m²<br />

Wohnen 15,00 m²<br />

Schlafen 12,21 m²<br />

Kind 1 13,74 m²<br />

Kind 2 8,93 m²<br />

Bad 5,62 m²<br />

Balkon 3,50 m²<br />

Gesamtfläche 74,95 m²<br />

71


Haus D 4 WE 49 (Erdgeschoss)<br />

2-Zimmer-Wohnung<br />

Diele 4,51 m²<br />

Küche 7,97 m²<br />

Wohnen 18,06 m²<br />

Schlafen 10,93 m²<br />

Bad 5,62 m²<br />

Balkon 3,50 m²<br />

Gesamtfläche 50,59 m²<br />

72


Haus D 4 WE 50 (1. Obergeschoss)<br />

3-Zimmer-Wohnung<br />

Diele 4,51 m²<br />

Küche 7,97 m²<br />

Wohnen 17,00 m²<br />

Schlafen 14,21 m²<br />

Bad 5,62 m²<br />

Hobby 13,87 m²<br />

Balkon 3,50 m²<br />

Gesamtfläche 66,68 m²<br />

73


Haus D 4 WE 51 (2. Obergeschoss + Dachboden)<br />

4-Zimmer-Maisonettewohnung<br />

2. Obergeschoss Dachboden<br />

Diele 4,51 m² Zimmer 18,31 m²<br />

Küche 7,97 m² Zimmer 19,31 m²<br />

Wohnen 27,21 m²<br />

Schlafen 13,87 m²<br />

Bad 5,62 m²<br />

Balkon 3,50 m²<br />

___________________________________________________________<br />

Gesamtfläche 100,30 m²<br />

74


Energiesparende Wärmetechnik<br />

Angesichts der steigenden Energiepreise bekommt die Höhe der Nebenkosten einen immer bedeutenderen Stellenwert. Aus diesem<br />

Grund wurde bei der Objektentwicklung von diesem Gebäude konsequent auf niedrige Standards und modernste Technik Wert<br />

gelegt. Die zentrale Energieversorgung von Strom-Wärme und Warmwasser erfolgt über ein mit Biogas betriebenes Blockheizkraftwerk.<br />

Diese innovative Energietechnik garantiert auch in den nächsten Jahren niedrige Betriebskosten.<br />

Durch eine Kombination aus optimierter Wärmedämmung der Gebäudehülle und effizienter Heizungstechnik wird eine energetische<br />

optimierte Immobilie entstehen. Der Einsatz zukunftsweisender Technologie war uns schon sehr wichtig. Aus diesem Grund kommen<br />

Niedrigenergie-Isolierglasfenster und ein hochwertiges Wärmeverbundsystem<br />

zum Einsatz.<br />

Im Ergebnis kann der Strom und die Warmwasser– und Heizungsversorgung<br />

günstiger angeboten werden als durch regionale oder<br />

überregionale Energieversorger.<br />

Somit profitieren der Mieter durch niedrige Wohn-Nebenkosten, der<br />

Eigentümer durch eine höhere Mietrendite und nicht zuletzt unsere<br />

Umwelt durch die deutliche Verringerung des CO²-Ausstoßes.<br />

75


Baubeschreibung<br />

Änderungen dieser Baubeschreibung können die Qualität der<br />

beschriebenen Bauleistungen nicht mindern. Baubelange und<br />

Auflagen der Baugenehmigung sind technisch notwendig oder<br />

sinnvoll und bleiben grundsätzlich vorbehalten. Zur Anwendung<br />

kommen die zurzeit gültigen Vorschriften der Landesbauordnung<br />

Baden-Württemberg. Verbleibende bzw. aufgearbeitete<br />

Bauteile des Gebäudes entsprechen der zum Zeitpunkt der Errichtung<br />

gültigen Landesbauordnung und haben, soweit sie<br />

von heutigen Anforderungen abweichen und unverändert sind,<br />

Bestandsschutz.<br />

Die auf den Plänen und Visualisierungen dargestellten Ausstattungen<br />

und Einrichtungsgegenstände sind nur exemplarische<br />

unverbindliche Darstellungen und werden nur geschuldet, sofern<br />

diese im Kaufvertrag bzw. in dieser Baubeschreibung vereinbart<br />

sind. Die tatsächliche Anordnung richtet sich nach den<br />

örtlichen Gegebenheiten. Sonderwünsche sind möglich, können<br />

aber nur berücksichtigt werden, sofern der Bautenstand dies<br />

erlaubt und die Bauausführung zeitlich und technisch dadurch<br />

nicht beeinträchtigt wird.<br />

Sonderwünsche können insbesondere dann keine Berücksichtigung<br />

finden, wenn sie einen unverhältnismäßigen hohen Aufwand<br />

erfordern oder den Baufortschritt verzögern. Sollte hierfür<br />

ein behördliche Genehmigung nötig sein, sind auch die Kosten<br />

vom Käufer zu tragen. Bei den Arbeiten im Altbaubereich ist zu<br />

berücksichtigen, dass altbautypische Unebenheiten bei Wänden,<br />

Decken und Böden bestehen können. Technische Änderungen<br />

die sich nicht weiter auswirken, sowie Änderungen die<br />

zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannte behördliche Auflagen<br />

erforderlich machen, insbesondere der Stadtplaner oder<br />

der Bauaufsicht, und sich nachziehenden Planänderungen, bleiben<br />

ausdrücklich vorbehalten.<br />

Änderungen der Konstruktion, Ausstattung sowie die Wahl der<br />

Farbe und Fabrikate werden vorbehalten soweit sie aus planungs–<br />

und beschaffungstechnischen Gründen notwendig sind.<br />

Wenn technische Entwicklung, bauliche Zweckmäßigkeit oder<br />

geänderte Vorschriften es notwendig machen, können die vorgesehenen<br />

Ausführungen durch gleichwertige Leistung bzw.<br />

Materialien ersetzt werden. Es können auch umweltverträgliche<br />

besser zu bewertende Lösungen zur Ausführung kommen, deren<br />

Verwendung an sich eine Höherwertigkeit darstellt.<br />

Zeichnerische Darstellungen in den Architektenplänen wie<br />

Möblierung, Badobjekte, Türausführungen, Bepflanzung, Geräte<br />

und sonstige Gestaltungsgegenstände sind unverbindliche Gestaltungsvorschläge.<br />

Dies gilt ausdrücklich nicht für sämtliche<br />

Bestandsbauteile und Konstruktionen. Hierfür gelten die Vorschriften<br />

und Gesetze, Normen und technische Maßgaben, die<br />

zum Errichtungszeitraum des Gebäudes rechtlich zulässig und<br />

so allgemein anerkannt waren. Dies trifft insbesondere den<br />

Schall-, Brand– und Wärmeschutz, es sei denn im Einzelfall ist<br />

in vorbestehender Baubeschreibung etwas anderes festgestellt.<br />

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass es sich um eine<br />

Sanierung im Bestand handelt, so dass nicht alle heutigen Anforderungen<br />

vor allem die an den Schall- und Wärmeschutz<br />

erfüllt werden können. Die in der Altbausubstanz vorhandenen<br />

schall– und wärmetechnischen Werte werden in jedem Fall<br />

verbessert werden können.<br />

Angaben zum Gebäude<br />

Das Objekt in der Ruländer/Ludwig-/Cannstatter Strasse besteht<br />

aus 51 Wohneinheiten. Das Objekt wurde 1913 bis 1922<br />

erbaut. Es wurde baujahrtypisch in Massivbauweise errichtet.<br />

Die bauliche Substanz befindet sich augenscheinlich in einem<br />

guten Zustand und wurde in den vergangenen Jahren schon<br />

teilweise saniert. Es müssen jedoch weitere Sanierungsarbeiten<br />

ausgeführt werden.<br />

Das Gebäude ist weitestgehend noch im Originalzustand, aber<br />

modernisierungsbedürftig. Fassade, Fenster, Treppenhäuser,<br />

Hauseingangsanlagen und Wohnungstüren sind in verwohntem<br />

Zustand. Die Elektroinstallationen sind veraltet, die Beheizung<br />

erfolgt mittels veralteten Öl-Einzelöfen sowie Nachtspeicherheizungen.<br />

Aus diesem Grund ist eine umfassende Modernisierungs-<br />

und Instandsetzungsmaßnahme zur Steigerung der<br />

Wohnqualität erforderlich.<br />

Der nicht ausgebaute und zurzeit leer stehende Dachraum ist<br />

rohbaufertig gestellt und wird zu Wohnzwecken um- und ausgebaut.<br />

Nach Fertigstellung der Sanierungen wird das Haus den neuen<br />

Energiestandards entsprechen. Dieses Objekt wird als Niedrigenergiehaus<br />

mindestens im vergleichbaren Standard wie ein<br />

KFW Effizienzhaus 100 erstellt.<br />

1.Flächenberechnungen / Bauantrag<br />

Nutzflächenberechnung gem. II BVWoFIV – nach Umbau. Abweichend<br />

von dieser Verordnung wurden die Flächen der Terrassen<br />

+ Balkone mit 50 % der tatsächlichen Fläche in die<br />

Wohnflächenberechnung der jeweiligen Wohnungen miteinbezogen.<br />

2. Gutachten<br />

2.1 Gutachten durch Sachverständigen / Statiker<br />

Die gesamte Objektsanierung wird baufortschrittweise und<br />

Stichprobenhaft von einem anerkannten Sachverständigen<br />

überwacht und vor Übergabe abgenommen.<br />

Für den DG-Ausbau werden Nachweise über die Standsicherheit<br />

einschließlich Feuerwiderstand der tragenden Bauteile sowie<br />

Nachweise von Schall-, Wärme-, und vorbeugendem Brandschutz<br />

durch einen Statiker durchgeführt. Vom EG bis zum 1.<br />

OG besteht Bestandsschutz.<br />

2.2 Wärmeschutznachweis<br />

Die Bauausführungen erfolgen, soweit dies möglich ist, nach<br />

den gültigen DIN- Normen sowie im DG-Ausbau nach der Energieeinsparverordnung.<br />

Vom EG bis zum 1. OG besteht Bestandsschutz.<br />

Dennoch wird das Haus auf einen Energieeffizienzhausstandard<br />

der KFW gebracht. Hierzu wird von einem<br />

externen Energieberater ein Energieausweis erstellt, welcher<br />

die entsprechenden Maßnahmen festlegt.<br />

3. Technische Angaben<br />

3.1 Hausanschlüsse/Gas<br />

Der Gashauptanschluss wird überprüft und ggf. instandgesetzt<br />

und erneuert.<br />

3.2 Wasser<br />

Die Wasserzuleitung vom öffentlichen Netz ins Haus wird, je<br />

nach Vorgabe des Wasserversorgers, wenn notwendig erneuert<br />

bzw. verstärkt.<br />

76


Baubeschreibung<br />

Die neuen Rohrleitungen für Kalt- und Warmwasser bestehen<br />

aus Kupfer oder anderen, nach DIN zugelassenen Materialien.<br />

Es werden absperrbare Steigstränge für Bad und Küche installiert.<br />

Die Unterputzwasserzähler und Unterputzabsperrventile<br />

für Kalt- und Warmwasserzähler im Bad oder Küche werden je<br />

nach den örtlichen Gegebenheiten installiert (Zähler werden<br />

durch zukünftigen Verwalter oder Eigentümer angemietet).<br />

Zusätzliche Unterputzwasserzähler und Unterputzabsperrventile<br />

für Kalt- und Warmwasser werden in der Küche (Zähler werden<br />

durch zukünftigen Verwalter bzw. Eigentümer angemietet) installiert,<br />

wenn ein gesonderter Strang auf Basis der Grundrisse<br />

erforderlich wird.<br />

Die Warmwasserbereitung erfolgt zentral (Heizungszentrale im<br />

Keller) mit entsprechenden Steigsträngen, Zirkulationsleitung<br />

und Verteilung.<br />

3.3 Strom und Telefon<br />

Der HA-Raum befindet sich im Kellergeschoss. Die neue Leitungsführung<br />

vom HA-Raum in die Wohnungen erfolgt im Kellergeschoss<br />

auf Putz, im Treppenhaus und in den Wohnungen<br />

unter Putz.<br />

3.4 Regenwasser<br />

Regenwasserleitungen werden erneuert.<br />

Rinnen und Fallrohre werden in jedem Fall gegen neue Bauteile<br />

aus Titanzink getauscht<br />

3.5 Abwasser<br />

Sämtliche Abfluss– und Abwasserleitungen werden aus Kunststoffrohr<br />

entsprechend den geltenden Vorschriften neu hergestellt.<br />

3.6 Heizungen<br />

Heizsystem<br />

Einbau eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) zur zentralen Stromund<br />

Wärmeversorgung, welches von der DIB Deutsche Immobilien<br />

Beratung und Verwaltung GmbH betrieben wird.<br />

Herstellung eines neuen Heizkellers in der Tiefgarage mit den<br />

erforderlichen Abmessungen. Rückbau der Schornsteine über<br />

Dach.<br />

Wärmemengenzähler bzw. Heizkostenverbrauchsmesser sowie<br />

ein Kaltwasser- und ein Warmwasserzähler je WE. Alle nicht<br />

mehr im Gebrauch befindlichen Öfen und Gasleitungen werden<br />

ordnungsgemäß entsorgt. Die Wärmemengenzähler sowie Messeinrichtungen<br />

für Kalt- und Warmwasser werden durch den<br />

späteren Verwalter angemietet.<br />

Steigleitungen werden, wenn möglich, in Installationsschächten<br />

verlegt. Verteilungsleitungen werden in Sockelleisten oder -<br />

schächten oder unter Putz (je nach technischer Möglichkeit)<br />

verlegt.<br />

Heizkörper<br />

Alle Wohnungen erhalten neue Flachheizkörper im Wohnbereich.<br />

Sämtliche Wohnungen erhalten geeignete Messeinrichtungen<br />

zur Erfassung des Wärmeverbrauchs, ggf. in Funkausführung.<br />

Die Regelung erfolgt über Thermostate welche an den<br />

Heizkörpern angebracht sind. Im Bad wird zusätzlich ein Handtuchheizkörper<br />

(ggfls. mit elektrischer Heizpatrone) installiert.<br />

3.7 Sanitär und Frischwasserleitungen<br />

Frischwasserleitungen<br />

Alle Frischwasserleitungen werden nach den Richtlinien des<br />

Gas/Wasser/Installationshandwerks erneuert. Die Versorgung<br />

der einzelnen Trinkwasserstellen erfolgt in isolierten Mehrschicht-Kunststoff-Verbundrohren,<br />

diese sind verkalkungsfrei<br />

und metallisch neutral.<br />

Abwasserleitungen<br />

SML-Rohre oder Kunststoff gedämmt neu als Steigestränge in<br />

den Schächten. HT- Kunststoffrohre in der Wohnung bis vor<br />

den Schacht und bei Bedarf im Kellerbereich.<br />

3.8 Armaturen/Sanitärobjekte<br />

Die prospektierte Lösung des Bades stellt lediglich einen Vorschlag<br />

dar. Entsprechend der DIN-Normen und unter Berücksichtigung<br />

der Örtlichkeiten sind die Abstandsflächen der Objekte<br />

untereinander einzuhalten. Sonderformen wie z.B. Eckbadewannen<br />

oder gerundete Duschtassen sind nicht im Standardpaket<br />

enthalten. Tiefspül-WC aus Sanitärkeramik (Keramag Renova<br />

Nr. 1 oder gleichwertig), weiß, hängend, mit Deckel und UP-<br />

Spülkasten, Installationsblock.<br />

Waschtisch aus Sanitärporzellan (Keramag Renova Nr. 1 (oder<br />

gleichwertig), ca. 600 mm Breite, weiß, mit verchromter Einhebelmischbatterie<br />

(Fa. Grohe Serie Eurosmart oder gleichwertig)<br />

und Ablaufgarnitur.<br />

Badewanne 170 cm x 75 cm bzw. oder flache Duschwanne 90<br />

cm x 90 cm (Einbauhöhe je nach gewähltem Fabrikat), weiß<br />

(Fabrikat Kaldewei oder gleichwertig) mit Aufputz-Einhand-<br />

Wannenbatterie und Brausegarnitur (Fa. Grohe Serie Eurosmart<br />

oder gleichwertig), verchromt.<br />

Die Wannenformen oder Größen können je nach Grundriss abweichen.<br />

Im Dachgeschoß wird eine Badewanne und Duschwanne<br />

inkl. Armaturen eingebaut.<br />

3.9 Anschluss einer Spülmaschine und Waschmaschine<br />

In der Küche wird ein Anschluss für die Spülmaschine vorgesehen<br />

und im UG wird im WM-Raum ein Waschmaschinenanschluss<br />

sowie Trockneranschluss installiert. Die Steckdosen sind<br />

den einzelnen Wohnungen zugeordnet und abschließbar.<br />

3.10 Elektro<br />

Die gesamte Elektroinstallation in den Wohnräumen und dem<br />

Gemeinschaftseigentum wird nach der VDE 100 angepasst.<br />

Anzahl, Art und Ausführung der Steckdosen/Lichtschalter richtet<br />

sich nach der mittleren Wohnungsausrichtung nach VDE, Ausführung<br />

gemäß Jung-Standard/Busch Jäger oder gleichwertig.<br />

Die Beleuchtung des Gemeinschaftseigentums wird ebenfalls<br />

wie vor ausgeführt.<br />

Das Haus erhält, wenn erforderlich, einen neuen EVU-<br />

Hausanschluss sowie grundsätzlich eine Zählerzentralstation im<br />

Kellergeschoss.<br />

Die Kellergänge, Kellerräume und Technikräume im Keller erhalten<br />

eine ausreichende neue Beleuchtung mittels so genannter<br />

Schildkröten – Lampen.<br />

77


Baubeschreibung<br />

Ausstattung Steckdosen:<br />

Steckdosen Schlafzimmer: 4 Steckdosen, 1 Auslass<br />

Steckdosen Kinderzimmer: 3 Steckdosen, 1 Auslass<br />

Steckdosen Wohnzimmer: 5 Steckdosen, 2 Auslässe<br />

Steckdosen Küche: 7 Steckdosen, 2 Auslässe, Herdanschluss<br />

Steckdosen Bad: 3 Steckdosen, 2 Auslässe<br />

Steckdosen WC: 1 Steckdose, 1 Auslass<br />

Steckdosen Flur oder Diele: 1 Steckdose, 1 Auslass<br />

Steckdosen Terrasse/Balkon: 1 Steckdose, 1 Auslass<br />

Steckdosen Abstellraum: 1 Steckdose, 1 Auslass<br />

Rollladen: Stromanschluss für Motoren mit Auf- und Abschalter<br />

Je 1 Rauchmelder in Schlafräumen und Kinderzimmer sowie<br />

Diele/Flur, mit handelsüblichen Batterien betrieben<br />

Anforderungen an die Ausstattung der Wohnungen<br />

Für die Schalter- und Steckdosen kommt das Programm Jung-<br />

Standard/Busch-Jäger-Standard oder ein gleichwertiges zur<br />

Ausführung.<br />

Anforderung an die Ausstattung Keller, Treppenhaus,<br />

Außenanlage<br />

Treppenhaus: Die Beleuchtung erfolgt über Wand- bzw. Deckenleuchten,<br />

in Stil und Farbe des Treppenhauses angepasst<br />

sind.<br />

Die Treppenhausbeleuchtung wird über ein Zeitschaltrelais geregelt.<br />

Jede Etage erhält eine Leuchte, darüber hinaus der Kellerzugang,<br />

der Eingangsbereich sowie der Hof. An der Straßenfront<br />

wird eine Hausnummernbeleuchtung angebracht.<br />

Die Hofbeleuchtung wird über Bewegungsmelder mit Dämmerungsschalter<br />

reguliert.<br />

Schwachstrom / Klingelanlage<br />

Der Eingangsbereich erhält eine zentrale Klingelanlage mit Gegensprechstelle<br />

und mit autom. Türöffner. In den Wohnungen<br />

wird jeweils eine Hörsprechzentrale eingebaut. Tür-Ruf-<br />

Gegensprechanlage mit Türöffner, Wohnsprechstelle in jeder<br />

Wohnung. Gegensprech- und Klingelanlagen werden im Eingangsbereich<br />

der Haustüren angebracht.<br />

Leerrohre für Telekommunikation<br />

Im Gebäude werden in den Treppenhäusern bzw. geeigneten<br />

Schächten die Kabel für Telefon und Fernsehen in einem Leerrohrnetz<br />

bis zum Übergabepunkt der jeweiligen WE verlegt.<br />

In den Wohnungen werden die Kabel unter Putz verlegt und<br />

entsprechende Leerdosen vorgesehen. Somit verfügt jede Wohnung<br />

über einen Telefonanschluss. Für die Nutzung des Telefonanschlusses,<br />

ist vom jeweiligen Eigentümer oder Mieter ein<br />

Anbieter zu beauftragen.<br />

Kabelanschluss / Antenne<br />

Das Haus wird mit einer neuen Kabelfernsehempfangsanlage<br />

ausgestattet, die an das Kabelnetz angeschlossen ist. Die Signallieferung<br />

erfolgt über einen externen Serviceanbieter. Pro<br />

Wohnung werden 2 Antennenanschlussdosen installiert.<br />

4. Bauwerk<br />

Die äußere Hülle wie Dach und Fassade unterliegt den Auflagen<br />

der Stadtplanung und muss abgestimmt und eingehalten werden.<br />

Dach<br />

Angaben zur Dachform<br />

Der bestehende Dachstuhl wird auf Schäden überprüft, statisch<br />

untersucht und wo notwendig ergänzt oder ausgebessert.<br />

Die vorhandene Dacheindeckung wird komplett entfernt und<br />

neu mit Tonziegeln ausgeführt, einschl. aller Anschlüsse, Verwahrungen<br />

etc.<br />

Die Wärmedämmung erfolgt von außen als Aufdachdämmung<br />

Fabrikat Bauder o. gl. mit 140 mm Stärke. Die nach Plan einzubauenden<br />

Dachflächenfenster als Velux Fenster GGU aus Kunststoff<br />

weiß oder gleichwertig mit Außenrollläden<br />

Schornsteine<br />

Alle nicht zu Lüftungszwecken oder als Abgasschornstein benötigte<br />

Schornsteine werden stillgelegt bzw., wenn nötig, abgebrochen.<br />

Die Arbeiten erfolgen in Abstimmung und entsprechend<br />

den Auflagen und Empfehlungen des Bezirksschornsteinfegermeisters.<br />

Dachausbau / Dachaufbau neu<br />

Das Dachgeschoss wird zu Wohnzwecken ausgebaut. Das<br />

Dachgeschoss erhält eine Wärmedämmung gem. bauphysikalischen<br />

Erfordernissen und unter Einhaltung der neusten Energieeinsparverordnung.<br />

Die Dachinnenverkleidung erfolgt aus<br />

Trockenbauelementen.<br />

Rinnen und Fallrohre<br />

Es werden neue Rinnen und Fallrohre aus Titanzinkblech gefertigt<br />

und montiert. Das Gleiche gilt für Brandwandabdeckungen.<br />

Fassaden<br />

Die Fassade wird nach den gültigen Richtlinien der EnEV-<br />

Standard erneuert, zusätzlich wird überprüft ob alternative<br />

Maßnahmen im Rahmen der LBO umgesetzt werden können.<br />

Ein Fassadenvollwärmeschutz mit 14 cm Wärmedämm-<br />

Verbundsystem mit mineralischem Putz auf Gewebespachtelung<br />

nach den Erfordernissen der Energieeinsparverordnung wird<br />

angebracht. Die Fensterfaschen werden farblich abgesetzt, die<br />

Fassade wird zweifarbig in hellen Farbtönen gestrichen. Außenfensterbänke<br />

werden fachmännisch in Titanzinkblech, 0,7 mm<br />

mit U-Aufkantung in der Laibung, ausgeführt (alternativ in Aluminiumausführung<br />

oder Betonwerkstein).<br />

Fenster<br />

Die bestehenden Fenster werden durch neue Kunststoffisolierglasfenster<br />

mit Dreifach-Verglasung 0,9 W/m²k ersetzt, auch im<br />

Dachgeschoss werden neue Kunststoffisolierglasfenster Verglasung<br />

0,9 W/m²k montiert. Diese sind dem Charakter des Hauses<br />

möglichst komplett anzupassen. Die neuen Fenster erhalten<br />

soweit möglich einen Klappladen.<br />

Balkon- und Terrassentüren (DG) werden ebenfalls als Kunststoffisolierglaselemente<br />

ausgeführt.<br />

Dachflächenfenster werden als Schwing- und Ausstellfenster<br />

eingebaut. Isolierverglasung als Wärme- und Schallschutzverglasung<br />

nach DIN. Alle Fenster werden mit elektrisch bedienbaren<br />

Rollläden aus Kunststoff ausgeführt.<br />

Die Fenster erhalten eine Innenfensterbank aus Werzalit, Vollholz<br />

oder gleichwertig. Im Bereich der Bäder gefliest.<br />

Kellerfenster werden erneuert.<br />

78


Baubeschreibung<br />

Hauseingangstüren / Hoftüren<br />

Die Hauseingangstüren werden erneuert, Ausführung in Alu<br />

kunststoffbeschichtet. Die Türen erhalten ein Sicherheitsschloss<br />

und der Hauszugang einen elektrischen Türöffner. Gegensprechanlage<br />

und Klingelanlage werden im Eingangsbereich<br />

angebracht.<br />

Balkone<br />

Die neu angebauten Balkone werden in Stahl ausgeführt. Der<br />

Belag erfolgt in Holz mit außenliegender Rinne. Die Brüstungsgeländer<br />

werden als verzinkte Stahlrahmenkonstruktionen mit<br />

Stabfüllung und umlaufenden runden Handlauf d = 42 mm ausgebildet.<br />

Die Balkonentwässerung wird über ein verzinktes, außen liegendes<br />

Abwasserrohr gewährleistet.<br />

Treppenhäuser<br />

Alle Treppenhäuser werden sorgfältig überarbeitet. Die Steintreppe<br />

wird komplett saniert und neu beschichtet.<br />

Die Treppengeländer werden repariert, fehlende Teile durch<br />

neue, dem Bestand angepasste ersetzt.<br />

Wand- und Deckenoberflächen, Beläge im Treppenhaus<br />

Die geputzten Wandflächen werden instand gesetzt und gespachtelt,<br />

Sie erhalten bis Oberkante Handlauf einen Latexanstrich.<br />

Den Anschluss zur Oberwand bildet eine lackierte Profilleiste<br />

als Schlagleiste. Darüber erfolgt ein Anstrich auf gespachtelten<br />

Wandflächen. Die farbliche Gestaltung des Treppenhauses<br />

erfolgt in hellen Farben. Die Deckenbereiche und Treppenuntersichten<br />

sind glatt und weiß gestrichen.<br />

Wohnungseingangstüren<br />

Alle Wohnungen erhalten neue Eingangstüren entsprechend<br />

den gültigen Vorschriften, Einbruchschutzklasse (WK2-3). Die<br />

Wohnungsinnentüren werden durch neue in der Farbe weiß in<br />

Röhrenspanausführung, mit Beschlägen in Ausführung stahlmatt-silber<br />

ersetzt (alternativ Holzvollspanblätter oder Kunststoff<br />

mit einem erforderlichen Schalldämmwert nach DIN)<br />

5. Keller<br />

Das Gebäude ist komplett unterkellert, so dass jeder Wohnung<br />

ein Kellerraum zugewiesen werden kann. Dass Kellergeschoss<br />

wird mit notwendigen Abstellräumen sowie Technik- und Versorgungsräumen<br />

versehen. Die Kellerdecke wird nach den Vorgaben<br />

des Energieberaters gedämmt.<br />

Kellerfußboden<br />

Der im Kellergeschoss befindliche Fußboden wird überarbeitet<br />

und gereinigt. Unebenheiten werden ausgebessert, so dass eine<br />

annähernd ebene Fläche entsteht. Darauf erfolgt ein grauer<br />

Anstrich mit Fußbodenfarbe (laugenfest).<br />

Die Gewölbekeller erhalten einen Ziegelbelag auf Kiesfilterschicht.<br />

Kellerinnen- und Außenwände<br />

Die Kellerinnenwände und Decken werden abgebürstet und hell<br />

gestrichen. Durchbrüche und Mauerfehlstellen werden ausgebessert.<br />

Die Oberfläche der Innenwände kann nicht in allen<br />

Bereichen eben und gleichartig hergestellt werden. Als Abtrennung<br />

der Kellerräume werden Metallkonstruktionen eingebaut.<br />

Zur Abtrennung der Kellerräume zum Treppenhaus werden<br />

rauchdichte T30-Türen eingebaut.<br />

6. Wohnungen Bestand<br />

Wände und Decken<br />

Alle tragenden Konstruktionen werden auf Ihre Nutzungsart<br />

geprüft.<br />

Tragende Bauteile bzw. Wände bleiben erhalten, das statische<br />

System wird im wesentlichem nicht verändert.<br />

Bei schlechtem Zustand des Deckenputzes werden die Deckenunterseiten<br />

in den Wohngeschossen mit Gipskarton auf Metallkonstruktion<br />

abgehängt. Die Decken sind mit einer minimalen<br />

Abhänghöhe so zu gestalten, dass der Altbaucharakter der<br />

Wohnungen entsprechend Bestand erhalten bleibt.<br />

Wandbeläge / Deckenbeläge / Beschichtungen<br />

Neue Wände erhalten – sofern sie aus Mauerwerk sind – einen<br />

einlagigen Gips- oder Kalk-Gips-Putz. Die Nassräume werden<br />

mit einem einlagigen Kalk-Zement- Putz versehen. Bestehender<br />

Putz wird auf Erhalt geprüft, lose Putzteile abgeschlagen und<br />

neu verputzt.<br />

Bäder: Fliesen auf Türhöhe, darüber Wandglattputz, weiß gestrichen.<br />

Die Fliesen werden in der Größe 30x60cm gefast ausgeführt.<br />

Der Bad und Küchenboden wird in Feinsteinzeug ebenfalls im<br />

Format 30x60cm ausgeführt.<br />

Küche: Fliesenspiegel im Bereich der Arbeitsplatte, ca. 60 cm<br />

hoch, Lage und Größe richten sich nach der vorgesehenen Küche,<br />

darüber glattgespachtelt und weiß gestrichen.<br />

Wohnraum / Diele / Flur: gespachtelt, Malerfließ weiß gestrichen.<br />

Decken: In allen Räumen mit abgehängten Decken werden<br />

diese geglättet und weiß gestrichen. Bei gutem Zustand der<br />

alten Deckenunterseiten werden diese gespachtelt und gestrichen.<br />

Aufzuarbeitende Bestandsdecken werden gespachtelt, wo<br />

notwendig ein Malervlies eingearbeitet und gestrichen.<br />

Bodenbeläge<br />

EG, 1.OG<br />

Es werden in allen nicht gefliesten Bereichen die Böden wie<br />

folgt aufgebaut:<br />

Auf den sanierten und ausgerichteten Böden wird vollflächig<br />

eine Trittschalldämmung aufgebracht, hierauf werden schwimmend<br />

Estrichelemente auf denen ein Laminat in Buchen- oder<br />

Eiche-Optik verlegt wird.<br />

Die Leistung versteht sich incl. notwendiger Schwellen und passenden<br />

Sockelleisten<br />

Der neue Fußbodenaufbau in Bädern besteht aus Trittschalldämmung,<br />

hierauf werden schwimmend Estrichelemente verlegt.<br />

Die Fliesung im Bad erfolgt auf einer Abdichtung<br />

(Streichisolierung mit Dichtband in den Ixeln) im Dünnbettverfahren.<br />

79


Baubeschreibung<br />

Bodenbeläge Dachgeschoss<br />

Die Holzbalkenkonstruktion wird vor Beginn der Arbeiten überprüft.<br />

Der Statiker stellt den Zustand der Holzbalken und deren<br />

Tragfähigkeit fest. Beschädigte Deckenbalken werden fachmännisch<br />

ausgetauscht und saniert. In Teilbereichen zwischen den<br />

Deckenbalken vorhandene Mineralwolle wird ausgetauscht und<br />

durch neue Schüttung ersetzt. Auf die Balken wird eine Unterkonstruktion<br />

zur Aufnahme der Bodenbeläge aufgebracht.<br />

Nach Einbau eines Höhenausgleiches wird in allen Bereichen ein<br />

Aufbau wie EG – 1.OG eingebracht.<br />

Wohnungsinnentüren<br />

Sämtliche Innentürelemente werden erneuert.<br />

Material: Weißlack Standard kantig an Türblatt und Zarge Röhrenspanstreifen.<br />

Schließanlage der Wohnungseingangstür<br />

Zentralschließanlage mit Sicherungskarte. Haus- Keller und<br />

Wohnungseingangstür gleichschließend.<br />

Wohnung ( DG )<br />

Das DG wird zu Wohnzwecken weiter ausgebaut.<br />

Wände / Decken (Konstruktion):<br />

Neue Wohnungstrennwände werden in zweischaligem Ständerwerk<br />

mit doppelter Gipskartonbeplankung nach DIN hergestellt<br />

bzw. aus 24 cm dickem Kalksandsteinmauerwerk gefertigt.<br />

Neue, nicht tragende Wohnungsinnenwände werden aus doppelt<br />

beplankten Gipskartonständerwänden mit Dämmung hergestellt.<br />

Sie erhalten im Nassbereich eine feuchtraumgeeignete<br />

Ausführung.<br />

In den Küchen wird im Bereich von hängenden Einbauten (wie<br />

Küchenoberschränken) eine durchgängige Verstärkung eingebaut.<br />

Neue, nicht tragende Wohnungsinnenwände werden aus doppelt<br />

beplankten Gips- kartonständerwänden mit Dämmung hergestellt.<br />

Sie erhalten im Nassbereich eine feuchtraumgeeignete<br />

Ausführung.<br />

Wandbeläge / Deckenbeläge / Beschichtungen<br />

wie in den Bestandsgeschossen<br />

Wohnungsinnentüren<br />

Material: Weißlack Standard kantig an Türblatt und Zarge Röhrenspanstreifen.<br />

Elektro<br />

Die Installation erfolgt gem. geltenden VDE- Bestimmungen,<br />

unter Putz, Ausstattungsstandard wie in den Bestandsgeschossen.<br />

Endreinigung<br />

Sämtliche Wohnungen und das Gemeinschaftseigentum werden<br />

nach Abschluss der Bauarbeiten endgereinigt.<br />

7. Sonstige Ausstattung<br />

Küchen<br />

Küchen sind nicht Bestandteil der Leistung und müssen vom<br />

Käufer selber eingebaut werden. Geliefert werden die Anschlüsse<br />

für Spüle, Herd, und Geschirrspüler.<br />

Schornsteine<br />

werden, wo nicht mehr benötigt, abgerissen<br />

Briefkastenanlage<br />

Die Briefkastenanlage wird im Eingangsbereich angebracht. Die<br />

Ausführung erfolgt nach DIN in weiß.<br />

Hofgestaltung<br />

Die Außenanlage wird im Rahmen der Sanierungsmaßnahme<br />

neu gestaltet. Die Zufahrts- und Zugangswege werden mit Betonsteinen<br />

gepflastert. Die Grünflächen der Gemeinschaftsanlage<br />

erhalten Rasensaat. Direkt um das Haus und unter den Balkonen<br />

wird ein ca. 30 cm breiter Kiesstreifen angelegt.<br />

Tiefgarage<br />

Im Innenhof wird eine unterirdische Tiefgarage mit 20 Stellplätzen,<br />

Gemeinschaftsflächen und einem Heizraum für das BHKW<br />

erstellt. Die Mülltonnenstellplätze sind ebenfalls in der Tiefgarage<br />

vorgesehen und werden mit einem Aufzug befördert.<br />

Sondernutzungsflächen<br />

entfällt<br />

80


Chancen & Risiken<br />

nen. So ist denkbar, dass ein Investor im ungünstigsten<br />

Fall durch das gleichzeitige Eintreten mehrerer Risiken in<br />

den persönlichen Vermögensverfall gerät. Beispielsweise<br />

kann eine hohe Fremdfinanzierungsquote dazu führen,<br />

dass die Einnahmen die Ausgaben einschließlich Zinsen<br />

und Tilgung nicht decken und der Investor zeitgleich nicht<br />

in der Lage ist, die so entstandene Unterdeckung durch<br />

sein persönliches, ggf. sich auch verschlechterndes Einkommen<br />

und/oder Vermögen, zu finanzieren bzw. auszugleichen.<br />

2. Vertragspartner<br />

Die Wahl des richtigen Partners ist bei so einer wesentlichen<br />

Immobilieninvestition von großer Bedeutung. Dies<br />

gilt sowohl für die Verkäufer- als auch für die Käuferseite.<br />

Das Sanierungsobjekt <strong>„Bethlehem</strong> Carre“ GmbH<br />

(nachfolgend nur „Verkäufer“ genannt) schließt und hält<br />

daher nur Verträge mit Erwerbern, die durch einen Finanzierungsnachweis<br />

eines Kreditinstitutes belegen,<br />

dass die für die Investition erforderlichen Eigenmittel<br />

zur Verfügung stehen und auch eingeplante Fremdmittel<br />

zugesagt sind. Umgekehrt offenbart der Verkäufer,<br />

der für dieses Projekt mit Finanzmitteln ausgestattet<br />

wurde, seine wirtschaftlichen Verhältnisse sowie seine<br />

Leistungsfähigkeit u.a. durch die in der Vergangenheit<br />

realisierten Referenzprojekte. Gerne stellt der Verkäufer<br />

Referenzen zur Verfügung. Eine persönliche oder<br />

wirtschaftliche Verflechtung zwischen dem Verkäufer und<br />

der zu beauftragenden Hausverwaltungsfirma besteht<br />

nicht. Bei Insolvenz des Verkäufers hat der Käufer nach<br />

Bildung des Wohn- und Teileigentums sowie der Eintragung<br />

einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch die<br />

Sicherheit auf Übertragung des erworbenen Vertragsgegenstands.<br />

Die dingliche Sicherung durch eine Auflassungsvormerkung<br />

beinhaltet jedoch keine Sicherung des<br />

Anspruches auf Fertigstellung der Baumaßnahmen. Der<br />

Erwerber muss möglicherweise in Absprache mit den<br />

übrigen Investoren die Modernisierung bzw. den Ausbau<br />

teilweise oder vollständig in eigener Verantwortung<br />

1. Investition<br />

In Immobilien zu investieren, bedeutet eine gute<br />

Chance an der allgemein erwarteten Wertsteigerung<br />

teilzunehmen, da momentan, betrachtet auf einen 30-<br />

Jahres-Zeitraum, relativ niedrige Grundstückswerte,<br />

Baupreise und Zinsen zu verzeichnen sind. Im Vergleich<br />

zu anderen Kapitalanlageformen ist eine Immobilie<br />

grundsätzlich als wertbeständig und relativ krisensicher<br />

zu bezeichnen. Das Eigentum genießt besonderen<br />

Schutz und ist grundsätzlich nicht entziehbar. Inflationäre<br />

Tendenzen, wie sie aufgrund der aktuellen Geldmarktpolitik<br />

befürchtet werden, sind aufgrund der beschränkten<br />

Verfügbarkeit von Grund und Boden regelmäßig nicht zu<br />

erwarten, weshalb langfristig betrachtet eine gute Chance<br />

zur Wertsteigerung besteht. Jedoch besteht in jeder<br />

Phase der Haltedauer auch das Risiko von Wertverlusten.<br />

Insofern birgt das angebotene Investment, wie jede<br />

andere Kapitalanlage auch, nicht nur Chancen, sondern<br />

auch Risiken. Mit diesem Beitrag will der Verkäufer den<br />

Erwerber möglichst umfassend auch über oftmals sehr<br />

unwahrscheinliche, jedoch potentiell denkbare Risiken<br />

aufklären. Nachfolgend werden daher einige der wichtigsten<br />

Faktoren zur Beurteilung der Chancen und Risiken<br />

bei Immobilieninvestitionen dargestellt. Wesentlich<br />

für ein erfolgreiches Immobilieninvestment sind demnach<br />

zuverlässige Vertragspartner, ein guter Standort, eine<br />

rechtssichere Vertragsgestaltung, moderne und qualitativ<br />

hochwertige Baumaßnahmen sowie ein<br />

durchdachtes, marktfähiges Nutzungskonzept, eine<br />

ordentliche Verwaltung, eine weitsichtige Pflege-,<br />

Erhaltungs- und Instandhaltungsplanung, eine größtmögliche<br />

Kostentransparenz sowie eine solide Finanzierung<br />

und die optimale Ausnutzung von möglichen steuerlichen<br />

Vorteilen. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass die<br />

Beurteilung immer nur eine Bestandsaufnahme darstellen<br />

kann und zukünftige Betrachtungen zwangsläufig nur<br />

Prognosecharakter haben können. Insbesondere ist<br />

dabei zu beachten, dass die dargestellten Chancen<br />

und Risiken auch kumuliert, d.h. gehäuft auftreten köndurchführen<br />

lassen, sofern der Verkäufer leistungsunfähig<br />

ist. Die Kosten hierfür kann der Investor im Wege<br />

des Schadenersatzes oder der Minderung verlangen<br />

bzw. gegen den Kaufpreis stellen. Im Falle der Insolvenz<br />

des Verkäufers kann dies jedoch dazu führen, dass die<br />

Restleistungen oder Mängel gerichtlich festgestellt werden<br />

müssen, um letztendlich lastenfreies Eigentum zu<br />

erhalten. Hierdurch kann es zu einer Erhöhung der Kosten<br />

durch Sachverständigengebühren, Ersatzvornahmen,<br />

Rechtsstreitigkeiten und insgesamt des Modernisierungsund<br />

Herstellungsaufwandes oder sogar zu Abstimmungsschwierigkeiten<br />

mit weiteren Investoren/Miteigentümern<br />

kommen. Dies kann weiter dazu führen, dass die Baumaßnahmen<br />

erheblich verspätet und im Extremfall<br />

überhaupt nicht durchgeführt werden, mit der Folge,<br />

dass der Investor die Zinsen und Tilgung für die anteilig<br />

bereits ggf. aufgenommene Kaufpreisfinanzierung<br />

bzw. die gesamte Darlehenssumme (zurück) zu zahlen<br />

hat, ohne dass Mieteinnahmen fließen. Dem Erwerber<br />

ist es bei vertragsgerechtem Verhalten durch seinen<br />

Vertragspartner nach dem Gesetz grundsätzlich nicht<br />

gestattet, die Aufhebung des Grundstückskaufvertrages<br />

zu verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.<br />

Solche Möglichkeiten bestehen in der Regel nur,<br />

wenn sich der Verkäufer seinerseits vertragswidrig verhält.<br />

Gründe, die in der Person des Erwerbers liegen,<br />

zum Beispiel Finanzierungsschwierigkeiten oder einseitige<br />

Motive in der Person des Erwerbers, zum Beispiel der<br />

im nachhinein auftretende Wunsch, die Erwerbskosten<br />

für eine andere Vermögensanlage oder die private Lebensführung<br />

zu verwenden, gestatten nicht den Rücktritt<br />

vom Vertrag. Den Erwerber trifft deshalb das Risiko, dass<br />

er am Grundstückskauf festhalten muss, auch wenn er<br />

aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse<br />

daran nicht (mehr) festhalten will.<br />

81


Chancen & Risiken<br />

3. Vertragsgestaltung<br />

Mit dem vorliegenden Prospekt wird der Kauf von<br />

Teil- und Wohnungseigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes<br />

(WEG) angeboten. Gleichzeitig<br />

wird ein Verwaltervertrag für das Gemeinschaftseigentum<br />

geschlossen, in welchen der Erwerber<br />

eintritt (siehe hierzu „8. Verwaltung“). Der hier angebotene<br />

Erwerb von noch zu modernisierenden Bestandsbzw.<br />

noch auszubauenden Einheiten erfolgt im Wege<br />

eines Kaufvertrages mit Modernisierungs- bzw. Ausbauverpflichtung<br />

zu einem Festpreis. Demnach erhält der<br />

Erwerber eine schlüsselfertig modernisierte bzw. hergestellte<br />

Einheit, wobei das Risiko von Kostensteigerungen<br />

oder anderen Baurisiken der Verkäufer trägt. Bis zur Eintragung<br />

der Auflassungsvormerkung kann der Erwerber<br />

für den von ihm gezahlten Kaufpreis durch eine selbstschuldnerische<br />

Bankbürgschaft gesichert werden. Der<br />

Verkäufer/der Bauträger steht darüber hinaus für die<br />

schlüsselfertige Bezugsfertigkeit des Sondereigentums<br />

bis zum in der Notarurkunde vereinbarten Fertigstellungstermin<br />

ein. Der Käufer erhält eine Sicherheit für die<br />

rechtzeitige Herstellung des Vertragsobjektes ohne wesentliche<br />

Mängel in Form eines Einbehaltens von 5% des<br />

Kaufpreises. Diese Fertigstellungssicherheit gemäß §<br />

632 a BGB schließt nicht aus, dass Vertragsstörungen<br />

eintreten und das Vertragsobjekt nicht rechtzeitig hergestellt<br />

wird, obwohl der Erwerber Zahlung an den Verkäufer<br />

leistete. Nach Abnahme gewährleistet der Verkäufer/<br />

der Bauträger dem Erwerber fünf Jahre ordentliche Mängelbeseitigung<br />

auf seine Bauleistungen am Gebäude.<br />

Eine Haftung für Mängel an Grund und Boden sowie Altbausubstanz<br />

ist ausgeschlossen. Die ab Abnahme bestehenden<br />

Gewährleistungsansprüche können verloren gehen,<br />

wenn der Bauträger während dieser Zeit in Insolvenz<br />

gerät. Allgemein besteht das Risiko, wenn der Verkäufer/der<br />

Bauträger leistungsunfähig wird, dass Herstellungsansprüche<br />

nur bedingt oder gar nicht gegen ihn<br />

durchgesetzt werden können. Bei der Sicherung der<br />

MaBV durch Zahlung des Kaufpreises nach Baufortschritt<br />

ist zu berücksichtigen, dass nur die Sicherheit besteht,<br />

dass Zahlungen von der Fertigstellung und der Beseitigung<br />

von Mängeln abhängig gemacht werden können.<br />

Gleiches gilt für die zuvor erwähnte Fertigstellungssicherheit<br />

gemäß § 632a BGB in Höhe von 5% des Kaufpreises.<br />

Sobald vollständig gezahlt bzw. die Sicherheit zurückgegeben<br />

wurde oder weitergehende Ansprüche gegen<br />

den Verkäufer entstehen (z.B. Schadenersatz wegen<br />

Vertragsverletzung), trägt der Käufer das Risiko der fehlenden<br />

Leistungsfähigkeit des Verkäufers. Bei der Überzahlungssicherung<br />

der MaBV durch Bürgschaft ist zu<br />

berücksichtigen, dass neben dem gesicherten Anspruch<br />

auf vertragsgemäße Herstellung und Übereignung der<br />

Einheit im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb,<br />

weitergehende Forderungen gegenüber dem Verkäufer<br />

entstehen können, für deren Erfüllung die Sicherheit nicht<br />

ausreicht. Denkbar sind z.B. Schadenersatzansprüche,<br />

die auf Erstattung der Vertragskosten oder den Ersatz<br />

von Verzögerungsschäden oder Schäden gerichtet sind,<br />

die aus steuerlichen Nachteilen resultieren. Gleiches gilt<br />

für etwaige Schadenersatzleistungen für Finanzierungsaufwand<br />

im Falle der Vertragsrückabwicklung. Auch im<br />

Falle der Zusicherung der Bezugsfertigkeit kann sich die<br />

Baudurchführung verzögern, bedingt durch Streik oder<br />

eine von der Berufsvertretung der Arbeitgeber angeordnete<br />

Aussperrung im Betrieb des Bauträgers oder einen<br />

unmittelbar für ihn arbeitenden Betrieb, durch höhere<br />

Gewalt, von der Agentur für Arbeit bzw. durch berufsständische<br />

Vereinigung bestimmte und anerkannte<br />

Schlechtwettertage, Baueinstellung aufgrund öffentlichrechtlicher<br />

oder gerichtlicher Entscheidungen etc. Die<br />

Baugenehmigung war zum Prospekterstellungszeitpunkt<br />

bereits beantragt, jedoch noch nicht erteilt. Der Prospektherausgeber<br />

geht jedoch davon aus, dass bis auf kleinere<br />

Auflagen das Projekt wie im Prospekt beschrieben<br />

genehmigt und gebaut werden kann. Zur konkreten<br />

rechtlichen Ausgestaltung des Angebots wird auf die um-<br />

fassenden Ausführungen in diesem Prospekt zum<br />

„Rechtlichen Konzept“ sowie die Anlage zu diesem Prospekt<br />

verwiesen.<br />

4. Standort<br />

Der Wert einer Immobilie hängt zum großen Teil vom<br />

Standort ab. Hierbei wird unterschieden zwischen dem<br />

sogenannten Makrostandort (Stadt, in welcher sich die<br />

Investition befindet) und dem sogenannten Mikrostandort<br />

(Stadtteil /Gegend, in dem sich die Immobilie befindet).<br />

Das Projekt sieht die umfassende Modernisierung/ Ausbau<br />

des Sanierungsobjektes <strong>„Bethlehem</strong> Carre“ Esslingen<br />

Mettingen vor. Vorteilhaft hieran ist, dass hinsichtlich<br />

der Sanierungsaufwendungen die steuerlich interessanten<br />

Voraussetzungen für eine Anwendung des § 7 h und/<br />

oder 7 i EStG vorliegen können (siehe hierzu insbesondere<br />

„Die steuerlichen Auswirkungen“). Demgegenüber<br />

stehen die öffentlich – rechtlichen Beschränkungen nach<br />

den Bestimmungen des Sanierungsgebietes, an die sich<br />

der Verkäufer und in der Folgezeit auch der Käufer zu<br />

halten haben. Soweit von diesen Beschränkungen das<br />

Projekt als solches betroffen ist, trägt das diesbezügliche<br />

Risiko vorrangig der Bauträger. Unter anderem sind die<br />

Auflagen des Stadtplanungsamtes im Zusammenhang<br />

mit der Sanierung und Modernisierung des Gebäudes zu<br />

beachten. Das Umfeld des Hauses, in der sich die erworbene<br />

Einheit befindet, sowie die Entwicklung der Mieten<br />

und Immobilienpreise können sich – auch in Abhängigkeit<br />

von konjunkturellen Schwankungen – zum Vorteil,<br />

aber auch nachteilig verändern, was erhebliche Auswirkungen<br />

auf die Werthaltigkeit der Einheit haben kann.<br />

Der angebotene Standort ist im Übrigen im Prospekt eingehend<br />

beschrieben.<br />

82


Chancen & Risiken<br />

sichtlich der Berechnung der Wohnfläche gilt die Wohnflächenverordnung<br />

(WoFlV). Demgemäß wurde von der<br />

Möglichkeit, zugeordnete Sondernutzungsrechte an Terrassenflächen<br />

sowie Sondereigentum an Balkon- und<br />

Terrassenflächen unter Anrechnung der Hälfte (Balkone)<br />

bzw. des Viertels (Terrassen) der Grundfläche bei der<br />

Flächenermittlung zu berücksichtigen, Gebrauch gemacht.<br />

Die Möglichkeit, im Rahmen eines Mietvertrages<br />

Miet-, Zins- und Nebenkosten dauerhaft wirksam auf dem<br />

Ansatz der Balkon- und Terrassenflächen zu vereinbaren,<br />

kann nicht garantiert werden. Zur individuellen Beschreibung<br />

des Anlageobjektes, den konkreten Plänen<br />

und Grundrissen, der Baubeschreibung und Ausstattung<br />

und der Abnahme durch einen Sachverständigen wird<br />

auf die Ausführungen in diesem Prospekt verwiesen.<br />

6. Nutzungskonzept<br />

Die angebotenen Eigentumswohnungen eignen sich allesamt<br />

sowohl zur Selbstnutzung als auch zur Vermietung.<br />

Vermietete Eigentumswohnungen haben gegenüber der<br />

sogenannten Selbstnutzer- Eigentumswohnung im Verkaufsfall<br />

den Nachteil, dass diese – wenn sie nicht<br />

wieder entmietet sind – für die Käufergruppe Selbstnutzer<br />

in der Regel ausfallen. Deshalb kommen vermietete<br />

Eigentumswohnungen bzw. Büroeinheiten in erster<br />

Linie für andere Kapitalanleger in Betracht, die dann<br />

einen Rentabilitätsvergleich mit alternativen Kapitalanlagen<br />

anstellen, was bei nicht ausreichend langer Haltedauer<br />

zur deutlichen Absenkung des erzielbaren Verkaufspreises<br />

gegenüber der investierten Gesamtsumme<br />

(Kaufpreis, Neben- und Finanzierungskosten etc.) führen<br />

kann. Eine vermietete Einheit ist deshalb als sogenannte<br />

Generationeninvestition ein vor allem langfristig zu betrachtendes<br />

Engagement, weil im Gesamtkaufpreis u.a.<br />

auch Kosten für Vertrieb und Marketing enthalten sind,<br />

die neben der dann erneut fällig werdenden Grunderwerbssteuer<br />

sowie den Notargebühren etc. bei einem<br />

Weiterverkauf u.U. nicht realisiert werden können bzw.<br />

wieder anfielen und dadurch den Verkaufspreis und so-<br />

5. Qualität der Baumaßnahmen<br />

Im Wesentlichen hängt der Wert einer Immobilie von den<br />

Zuschnitten, die nachfrageorientierten und modernen<br />

Wohnverhältnissen angepasst sind, sowie den üblicherweise<br />

gewünschten Ausstattungsmerkmalen ab. Daneben<br />

ist selbstverständlich auch die Bauqualität für die<br />

Werthaltigkeit des Investments entscheidend. Vorliegend<br />

richtet sich die Bauqualität nach der vertragsgemäßen<br />

Umsetzung der im Vertrag enthaltenen und versprochenen<br />

Baubeschreibung sowie Ausstattung. Gerade bei<br />

Altbauten, insbesondere bei solchen mit großem Instandhaltungsrückstand,<br />

sind nicht selten erhebliche Schäden<br />

an der Bausubstanz (aufgrund tierischem oder pflanzlichem<br />

Befall bspw. mit Hausschwamm, Feuchtigkeitsschäden<br />

und Statikproblemen, etc.) zu verzeichnen. Zur<br />

fachgerechten Sanierung sind daher eingehende Untersuchungen<br />

sowie grundlegend konzeptionelle, ggf. auch<br />

gutachterlich begleitete Maßnahmen erforderlich. Wobei<br />

jedoch keine Neubauwerte erzielt werden können. Über<br />

die ggf. vorhandenen Vorschäden, welche oftmals auch<br />

erst während der Bauausführung entdeckt werden, sowie<br />

den hierzu vorgesehenen Beseitigungsmaßnahmen kann<br />

sich der Erwerber jederzeit beim Prospektherausgeber<br />

informieren. Trotz umsichtiger und gewissenhafter Baubegleitung<br />

ist nicht auszuschließen, dass beim Ausbau<br />

offensichtliche oder verdeckte Mängel an dem vorhandenen<br />

Bestand auftreten. Bei der beabsichtigten Altbaumodernisierung<br />

ist nicht auszuschließen, dass konstruktionsbedingte<br />

negative Abweichungen von bspw. DIN-Soll-<br />

Normen für Neubauten zur tatsächlichen Ausführung auftreten<br />

(bspw. Schall- und Wärmeschutz etc.), aber auch<br />

Abweichungen von den Anforderungen der Energieeinsparungsverordnung<br />

(EnEV). Sofern quantitative Änderungen<br />

der Wohnfläche (bis zu 3,5% der m²) und der<br />

Raumaufteilung eintreten, haben diese nach der vertraglichen<br />

Gestaltung keinen Einfluss auf den Preis und auf<br />

den sonstigen Vertragsinhalt. Kaufpreisminderungen o-<br />

der - erhöhungen sind demnach erst angezeigt, wenn<br />

diese Toleranzschwelle von 3,5% überschritten ist. Hinmit<br />

die Gesamtrentabilität schmälern. Hinzu kommt, dass<br />

bei einer Weiterveräußerung für den Zweiterwerber Sonderabschreibungen<br />

entfallen, weshalb der zu erzielende<br />

Verkaufspreis bei einer kurzfristigen Weiterveräußerung<br />

gewöhnlich niedriger ist, als der hier angebotene Erwerbspreis.<br />

7. Vermietung<br />

Entscheidet sich der Erwerber für die Vermietung, kommt<br />

es für seine Kapitalanlage wesentlich auf die Vermietbarkeit<br />

bzw. den Mietertrag der Einheit an. Aufgrund des<br />

Standortes, der Wohnungsgrößen, der Architektur und<br />

des Energiekonzeptes geht der Prospektherausgeber<br />

von einer potentiell guten Vermietbarkeit der Eigentumswohnungen<br />

aus. Die Nutzung des Gebäudes ist grundsätzlich<br />

nur zu Wohnzwecken bzw. zur Büronutzung gestattet.<br />

Eine abweichende Nutzung ist nur mit Zustimmung<br />

des Verwalters gestattet. Die Wirtschaftlichkeit des<br />

Objektes hängt also auch und insbesondere von der Vermietung<br />

ab, d.h. ein Ausfall oder eine Untätigkeit kann<br />

zum Nichteintritt der gewünschten Rendite bzw. des Vermögenszuwachses<br />

führen. Bei den Kosten ist weiter zu<br />

beachten, dass die nicht umlagefähigen oder umlagefähigen<br />

Nebenkosten, insbesondere Betriebskosten im Sinne<br />

des §§ 1, 2 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) bei<br />

etwaigen Mietausfällen oder Leerstand von den Wohnungserwerbern<br />

selbst zu tragen sind. Hingewiesen wird<br />

auf den Umstand, dass die Mietersuche, Nachvermietung,<br />

Sondereigentumsverwaltung, Erstellung der Nebenkostenabrechnung,<br />

etc. in der Regel, sofern der Investor<br />

diese Leistungen nicht selbst erbringt, kostenpflichtige<br />

Dienstleistungen sind. Dazu kommt der Besuch der jährlich<br />

stattfindenden Eigentümerversammlung zur Wahrung<br />

der Interessen gegenüber den anderen Wohnungseigentümern<br />

in der Hausgemeinschaft. Die Erwerber können<br />

mit der Hausverwaltungsfirma auf Wunsch den nachstehend<br />

erwähnten und im „Rechtlichen Konzept“ näher erläuterten<br />

Sondereigentumsverwaltervertrag abschließen.<br />

83


Chancen & Risiken<br />

tervertrages anbieten. Demnach besteht die Möglichkeit,<br />

die Verwaltung des Sondereigentums für einen festen<br />

Zeitraum zu einer monatlichen Vergütung in Höhe von<br />

EUR 21,01 zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer,<br />

mithin derzeit EUR 25,00 je Wohnung zu übertragen.<br />

Allerdings ist der Verwalter nicht zum Vertragsabschluss<br />

verpflichtet. Der eingesetzte Sondereigentumsverwalter<br />

entscheidet im Rahmen seiner Vollmacht durch die Auswahl<br />

der Mieter (Bonität/soziales Verhalten) maßgeblich<br />

über den Erfolg der Immobilieninvestition. Er entscheidet<br />

regelmäßig über die Höhe des zu vereinbarenden Mietzinses<br />

und der von den Mietern zu entrichteten Umlagen,<br />

indem er zum Beispiel wirtschaftlich eigenständig entscheiden<br />

muss, ob er in einer eher schlechten Vermietungsphase<br />

die Mieten senkt, um eine Vermietung zu<br />

realisieren. Ungeachtet dessen kann selbstverständlich<br />

kein Verwalter garantieren, ob bspw. nach Ablauf einer<br />

bestimmten Zeit die Wohnung tatsächlich vermietet ist<br />

bzw. der Mieter seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen<br />

kann bzw. nachkommt.<br />

9. Pflege-, Erhaltungs- und<br />

Instandhaltungsplanung<br />

Wer sich für eine Investition in eine Immobilie entscheidet,<br />

ist gehalten, langfristig zu denken. Zur langfristigen<br />

Planung gehört die rechtzeitige Vorsorge für zukünftig<br />

notwendig werdende Instandhaltungen und Instandsetzungen.<br />

Nach der diesem Angebot zugrunde liegenden<br />

Teilungserklärung ist demnach die regelmäßige Einzahlung<br />

einer Instandhaltungsrücklage vorgesehen. Die Höhe<br />

der Instandhaltungsrücklage wird durch die Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

im Rahmen der Eigentümerversammlung<br />

festgelegt. Sie kann sich aufgrund eines<br />

Beschlusses der Eigentümerversammlung erhöhen,<br />

aber auch ermäßigen. Die Instandhaltungsrücklage wird<br />

gebildet, damit anfallende Instandsetzungen am Gemeinschaftseigentum<br />

(z.B. Dach, Fassade, Treppenhaus, Heizungsanlage<br />

etc.) von der Eigentümergemeinschaft gezahlt<br />

werden können. Erfahrungsgemäß fallen vor allem<br />

8. Verwaltung<br />

Eine Immobilie muss verwaltet werden. Die Qualität der<br />

Verwaltung entscheidet wesentlich über die Werthaltigkeit<br />

einer Immobilie und ist unabdingbare Voraussetzung<br />

für eine mögliche Wertsteigerung. Zur Verwaltung einer<br />

Immobilie gehören im Wesentlichen die Verwaltung des<br />

Gemeinschaftseigentums sowie des Sondereigentums.<br />

Durch die Tätigkeit des Verwalters können sich der Gesamtzustand<br />

der Wohnanlage positiv oder negativ verändern.<br />

Bei nachlässiger Verwaltung einer Immobilie besteht<br />

die Gefahr der Wertminderung, eingeschränkter<br />

Vermietbarkeit sowie vermeidbarer Reparaturaufwendungen.<br />

Die Kosten für die laufende Bewirtschaftung wurden<br />

entsprechend Erfahrungswerten kalkuliert. Zu den Bewirtschaftungskosten<br />

wird auf die Ausführungen zum<br />

„Rechtlichen Konzept“ verwiesen. Höhere Bewirtschaftungskosten<br />

– welche nicht ausgeschlossen werden können<br />

– verschlechtern die Rentabilität der Investition. Dazu<br />

kommen noch die ggf. anfallenden Kosten des Steuerberaters<br />

des Investors. Kosten der Verwaltung können<br />

üblicherweise nicht auf die Mieter umgelegt werden. Zu<br />

den Aufgaben und Pflichten des WEG-Verwalters für das<br />

Gemeinschaftseigentum sowie zu weiteren Gebühren für<br />

besondere Leistungen der Verwalterin und den Bewirtschaftungskosten<br />

wird auf die Ausführungen zum<br />

„Rechtlichen Konzept“ und auf den dem Prospekt anliegenden<br />

Verwaltervertrag verwiesen. Zu einer gewissenhaften<br />

Verwaltung gehört z.B. auch die sorgfältige Pflege<br />

der Außenanlagen. Ein guter WEG-Verwalter schafft es<br />

darüber hinaus, die von ihm vertretene Eigentümergemeinschaft<br />

„an einem Strang“ ziehen zu lassen, insbesondere<br />

bei wichtigen Entscheidungen in Eigentümerversammlungen<br />

z.B. zu beschließender Sonderumlagen,<br />

der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen oder<br />

dem Vorgehen gegen mit Hausgeld säumigen Miteigentümern.<br />

Im vorliegenden Objekt wird zum ersten Verwalter<br />

die IVT GmbH bestellt. Die Erwerber der Wohnungsund<br />

Teileigentumseinheiten, können der Hausverwaltungsfirma<br />

den Abschluss eines Sondereigentumsverwalin<br />

den Anfangsjahren geringere Ausgaben als die vorgesehene<br />

Instandhaltungsrücklage an. Die Instandhaltungsrücklage<br />

erhöht sich somit sukzessive und steht in<br />

späteren Jahren bei erhöhten Instandhaltungsaufwendungen<br />

zur Verfügung. Erzielt die Eigentümergemeinschaft<br />

durch das Anlegen der Instandhaltungsrücklage<br />

Zinserträge, so wird hiervon die Zinsabschlagssteuer einbehalten.<br />

Als Kalkulationsgrundlage werden im hier vorliegenden<br />

Angebot die anfänglichen monatlichen Einzahlungen<br />

der Erwerber in die Instandhaltungsrücklage mit<br />

pauschal EUR 0,30 je m² festgelegt. Die Vermietungskosten<br />

sind mit 10% kalkuliert. Da dieser Betrag nicht auf<br />

der Basis der Restnutzungsdauer der Verschleißbauteile<br />

ermittelt wurde, ist die Instandhaltungsrücklage langfristig<br />

ggf. zu gering bemessen. Sofern die Instandhaltungsrücklage<br />

nicht ausreicht, um die Instandhaltungskosten<br />

der Immobilie zu tragen, sind etwaige zusätzliche Kosten<br />

vom Wohnungseigentümer zu tragen (Sonderumlagen).<br />

Es ist davon auszugehen, dass innerhalb eines Zyklus<br />

von 15 bis 40 Jahren eine grundlegende Erneuerung des<br />

Wohngebäudes erforderlich sein kann. Bedingt wird diese<br />

Erneuerung durch den Ersatz der Verschleißbauteile<br />

und die Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse. Es<br />

ist möglich, dass bereits ab dem 15. Jahr bzw. früher erhebliche<br />

zusätzliche finanzielle Mittel für die Modernisierung<br />

und Instandhaltung der Immobilie zur Verfügung<br />

gestellt werden müssen. Zum heutigen Stand sind hierüber<br />

keine eindeutigen quantitativen und qualitativen<br />

Aussagen möglich. Auch bei einer umfassenden Sanierung<br />

und Modernisierung sowie einem durchdachten<br />

Ausbau können während der Restnutzungsdauer der<br />

Einheiten sowohl bei Altbauten als auch bei Neubauten<br />

weitere Anpassungen an die künftigen Bedürfnisse und<br />

Wünsche der Mieter erforderlich werden (z.B. bezüglich<br />

Ausstattung, Wohnungsgrundrisse, Multimedia u.Ä.). Die<br />

Kosten für solche Maßnahmen sind durch die zu bildende<br />

Instandhaltungsrücklage regelmäßig nicht abgedeckt.<br />

Zu berücksichtigen ist auch, dass der Erwerber die Kosten<br />

etwaiger Reparaturen an seinem Sondereigentum<br />

84


Chancen & Risiken<br />

selbst zu tragen hat, soweit er vom Mieter oder Dritten<br />

keinen Ersatz verlangen kann. Insofern ist zu empfehlen,<br />

auch hierfür von Anfang an Rücklagen zu bilden und diese<br />

ggf. in die Rentabilitätsberechnung einzustellen. Veräußert<br />

der Erwerber seine Einheit, so verbleiben seine<br />

Einzahlungen in die Instandhaltungsrücklage der Wohnungseigentümergemeinschaft.<br />

Der Erwerber kann also<br />

keine Herauszahlung verlangen.<br />

10. Kosten und Finanzierung<br />

Die Finanzierung einer Immobilie erfolgt i.d.R. aus Eigenkapital<br />

und Fremdmitteln. Hierbei ist zu berücksichtigen,<br />

dass der Investor neben dem Kaufpreis üblicherweise<br />

auch die Erwerbsnebenkosten (Notar- und Grundbuchkosten,<br />

Grunderwerbssteuer sowie 3% + Steuer Maklercourtage)<br />

sowie ggf. entstehende Zwischenfinanzierungskosten<br />

(für die Zeit der ersten Ratenzahlung ab Erwerb/Baubeginn<br />

bis hin zur Vermietung) zu bezahlen hat,<br />

die in das Gesamtinvestitionsvolumen mit einzurechnen<br />

sind. Die genannten Kaufpreise beinhalten bereits die<br />

Gegenleistung des Käufers für sämtliche Projektierungs-,<br />

Marketing- und Vertriebskosten, welche über der gewöhnlichen<br />

Maklercourtage liegen. Die auf den Grundstücksanteil,<br />

auf die Altbausubstanz, potentiell begünstigten<br />

Herstellungskosten sowie auf den Garagen - Stellplatz<br />

bzw. Außenstellplatz entfallenden Anschaffungskosten<br />

sind im Kaufvertrag bezeichnet und wurden vom<br />

Verkäufer ermittelt. Die abschließende Prüfung und Anerkennung<br />

obliegt dem zuständigen Finanzamt. Dies kann<br />

zu einer Veränderung der steuerlichen Annahmen führen,<br />

wofür der Verkäufer jedoch keine Haftung übernehmen<br />

kann. Gleiches gilt für sonstige Prognosen, wie z.B.<br />

Berechnungsmodelle etc. Für die Finanzierung des Kaufgegenstandes<br />

spielt zum einen die Bonität des kreditnehmenden<br />

Erwerbers und zum anderen die Werthaltigkeit<br />

des Finanzierungsobjektes, mithin der Immobilie eine<br />

Rolle, da diese in der Regel als Sicherheit für den Kredit<br />

dient. Bei der Wertermittlung von Immobilien ist zu unterscheiden<br />

in Neubauten, gebrauchte Bestandsimmobilien<br />

und Sanierungsimmobilien mit potentieller Steuerabschreibung.<br />

Bei Immobilien mit potentieller Steuerabschreibung<br />

wird der Marktwert durch die steuerliche Gestaltungsmöglichkeit<br />

wesentlich mitbestimmt. Eine Möglichkeit<br />

zur begünstigten, nämlich erhöhten Steuerabschreibung<br />

besteht jedoch unter anderem nur dann,<br />

wenn der Kaufvertrag vor der Durchführung der steuerbegünstigten<br />

Sanierungsleistungen abgeschlossen wurde.<br />

Beim Zweiterwerb besteht diese Möglichkeit nicht<br />

mehr, weshalb der Markt- bzw. Verkehrswert der Immobilie<br />

nach der Sanierung zwangsläufig erst einmal niedriger<br />

ist. Jedem Erwerber einer Immobilie mit potentiell erhöhter<br />

Steuerabschreibung (aufgrund Denkmaleigenschaft<br />

oder aber Lage im Sanierungsgebiet) ist daher zu empfehlen,<br />

mit einem längerfristigen Halten im Bestand zu<br />

kalkulieren. Bei einer kurzfristigen Veräußerung, beispielsweise<br />

vor Ablauf von 10 bis 15 Jahren muss nämlich<br />

damit gerechnet werden, dass der Verkehrs- bzw.<br />

Marktwert unter den Erwerbskosten liegt. Außerdem ist<br />

eine Veräußerung der Büroeinheit oder der nicht selbstgenutzten<br />

Wohnung vor Ablauf von 10 Jahren nicht sinnvoll,<br />

weil ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn entstehen<br />

kann. Wertentwicklungsprognosen können sich<br />

zwar an einer langfristigen Beobachtung der Vergangenheit<br />

orientieren, haben für die Zukunft jedoch immer spekulativen<br />

Charakter und können daher insbesondere für<br />

einen längerfristigen Zeitraum nur unverbindlich sein. Die<br />

Fremdfinanzierung des Immobilienerwerbs erhöht die<br />

Erwerbskosten. Der Erwerber hat die sogenannten Bereitstellungszinsen<br />

(vom Zeitpunkt des Darlehensvertragsabschlusses<br />

bis zur Auskehr der gesamten Darlehenssumme),<br />

die laufenden Kreditzinsen, die Bearbeitungsgebühren<br />

der Bank, das Agio, eventuell Bausparbeiträge<br />

und eventuell Gebühren für die Finanzierungsvermittlung<br />

etc. zu tragen. Der Erwerber trägt das Risiko,<br />

dass die für die Abnahme von Fremdmitteln aufzuwendenden<br />

Kosten nicht durch laufende Einnahmen aus Vermietung<br />

– oder durch sonstige Vorteile, die sich der Erwerber<br />

erwartet, z.B. Steuerersparnisse – abgedeckt<br />

sind. Bei Finanzierungen durch Dritte (Banken etc.) ist zu<br />

berücksichtigen, dass die Konditionen (Zins und Tilgung)<br />

zeitlich befristet sind und das Objekt in der Zukunft deswegen<br />

erneut finanziert werden muss. Nach Ablauf der<br />

Finanzierung hat sich der Investor demnach um eine Anschlussfinanzierung<br />

ggf. nach Vereinbarung neuer Konditionen<br />

und unter Einrechnung erneuter Bankbearbeitungsgebühren<br />

etc. zu kümmern. Bei der Anschlussfinanzierung<br />

ist zu beachten, dass der dann gültige Zinssatz<br />

höher oder niedriger sein kann als zu Beginn der Investition,<br />

wodurch sich eine liquiditätsmäßige Verschlechterung<br />

oder Verbesserung im Verhältnis zu den Mieteinnahmen<br />

ergeben kann. Die Finanzierung ist ausschließlich<br />

Sache des Käufers. Bei der Entscheidung zum Investment<br />

sind neben den behandelten objektspezifischen<br />

Chancen und Risiken auch die persönlichen und individuellen<br />

Verhältnisse des Erwerbers (wie z.B. Alter, Finanzierungsdauer,<br />

Einnahmesicherheit, Einkommen im Übrigen<br />

etc.) zu berücksichtigen. Soweit der Investor den<br />

Erwerb seiner Wohneinheit durch ein Bankdarlehen finanziert,<br />

haftet er persönlich für die fristgerechte Bedienung<br />

von Zinsen und die Tilgung seines Darlehens, unabhängig<br />

vom Vermietungsstand seiner Wohneinheit.<br />

Die Fremdfinanzierung des Immobilienerwerbs setzt die<br />

Kreditzusage einer Bank voraus. Entscheidet sich der<br />

Erwerber zum Kauf, bevor er eine verbindliche Kreditzusage<br />

hat, besteht das Risiko, dass aufgrund der Kaufentscheidung<br />

der Grundstückskaufvertrag zustande kommt,<br />

ohne dass der Erwerber – mangels Kreditzusage – über<br />

die Mittel verfügt, den Grundstückskaufpreis zu bezahlen.<br />

Dann ist denkbar, dass der Verkäufer in das sonstige<br />

Vermögen des Erwerbers vollstreckt und dessen Privatinsolvenz<br />

herbeigeführt wird. Es gibt verschiedenartigste<br />

Finanzierungsmodelle mit mannigfaltigen Chancen und<br />

Risiken, die individuell auf die Bedürfnisse des Investors<br />

zugeschnitten werden können. Der Investor sollte sich<br />

hierzu mehrere Angebote einholen bzw. sich bspw. von<br />

seinem Vertriebspartner eingehend informieren und aufklären<br />

lassen. Zu den Investitionskosten wird auf die An<br />

85


Chancen & Risiken<br />

gaben im Angebot verwiesen.<br />

11. Im Kaufpreis enthaltene Kosten<br />

Der Kaufpreis beinhaltet nicht nur die Kosten für Grundstück,<br />

Gebäude und Sanierung, sondern auch für die für<br />

die Durchführung der Investition erforderlichen Dienstleistungs-<br />

und Funktionsträgergebühren (z. B. Konzeption,<br />

Vertrieb und Marketing). In der Regel betragen die<br />

vorbezeichneten Kosten etwa bis zu 15% vom Kaufpreis.<br />

Aus diesem Grund wird ein Investor bei einer Weiterveräußerung<br />

seiner Immobilie zunächst nicht den kaufvertraglich<br />

vereinbarten Kaufpreis erzielen können. Hierzu<br />

ist es erforderlich, dass der nicht exakt zu prognostizierende<br />

Wertzuwachs der Immobilie zunächst die im<br />

Kaufpreis enthaltenen Dienstleistungs- und Funktionsträgergebühren<br />

kompensiert. Kurzfristige Spekulationsgewinne<br />

bilden von daher die absolute Ausnahme und sollten<br />

nicht im Mittelpunkt der Zielsetzung des Investments<br />

stehen.<br />

12. Steuerliche Aspekte<br />

Der Investor erzielt im Falle der Vermietung Einkünfte<br />

aus Vermietung und Verpachtung. Die steuerlichen Ergebnisse<br />

(Verluste) aus der Investition führen i.d.R. zunächst<br />

zu einer Senkung des zu versteuernden Einkommens<br />

des Investors. Eine Eintragung der steuerlichen<br />

Auswirkungen auf der Lohnsteuerkarte kann frühestens<br />

im Jahr nach der Bezugsfertigkeit erfolgen. Dies kann<br />

jedoch auch, je nach Handhabung des Verfahrens bei<br />

den Finanzbehörden der Länder bis zur Vorlage der endgültigen<br />

Bescheinigung der zuständigen Bescheinigungsbehörde<br />

durch den Steuerpflichtigen beim Finanzamt drei<br />

bis fünf Jahre dauern. Bei einer Investition in eine Immobilie<br />

ist daher davon abzuraten, bei der Liquiditätsplanung<br />

zur Finanzierung und der Unterhaltung der Immobilie<br />

allein auf Steuerbegünstigungen abzustellen oder diese<br />

als Voraussetzung zum Investment zu betrachten. Es<br />

gibt keine Gewähr dafür, dass die zur Zeit der Prospekt-<br />

herausgabe geltenden Steuergesetze und Verordnungen<br />

sowie die Finanzrechtsprechung und Verwaltungspraxis<br />

in unveränderter Form fortbestehen bleiben. Zum Beispiel<br />

lässt sich allgemein nicht abschätzen, ob der in den<br />

Bauträgerverträgen angegebene Herstellungs- /<br />

Sanierungsaufwand in der dort angegebenen Höhe von<br />

den zuständigen Behörden als begünstigt betrachtet<br />

wird. Die Höhe des wegen der Sanierung (bzw. dem<br />

Denkmal) begünstigten Aufwands wird durch die zuständige<br />

Behörde festgelegt. Zusätzlich steht dem zuständigen<br />

Finanzamt ein Prüfungsrecht zu. Die im Kaufvertrag<br />

angegebenen Werte stellen daher nur Einschätzungen<br />

dar, die nicht zwingend durch die Festsetzung der Behörden<br />

bestätigt werden müssen. Der Verkäufer kann sich<br />

allenfalls an der gegenwärtigen Praxis der Finanzbehörden<br />

orientieren. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen,<br />

dass erhöhte Abschreibungen in der Regel beim Weiterverkauf<br />

entfallen, was sich auf die Höhe des zu erzielenden<br />

Kaufpreises auswirken kann. Wegen der Einzelheiten<br />

wird auf die Ausführung zu den steuerlichen Auswirkungen<br />

in diesem Prospekt verwiesen. Die in diesem<br />

Prospekt enthaltenen Angaben zu den steuerlichen Auswirkungen<br />

– auf welche ausdrücklich verwiesen wird –<br />

geben die Beurteilung von Fachleuten sowie deren Interpretation<br />

der derzeitigen Rechtslage wider. Abweichende<br />

Interpretationen durch die Finanzbehörden können nicht<br />

ausgeschlossen werden. Die Erläuterungen der steuerlichen<br />

Behandlung der Investition in diesem Prospekt<br />

spiegeln nur grundsätzlich denkbare Rahmenbedingungen<br />

wider und ersetzen in keinem Fall die persönliche<br />

und individuell auf den Erwerber abgestimmte Steuerberatung.<br />

Für das Erreichen vom Investor verfolgter steuerlicher<br />

Ziele kann daher weder vom Prospektherausgeber<br />

noch einem Vermittler eine Haftung übernommen werden.<br />

13. Kumulation von Chancen und Risiken<br />

Das vorliegende Angebot enthält die Chance zur werthaltigen<br />

Immobilieninvestition, wobei die Risiken abgewogen<br />

werden müssen. Im Extremfall können die beschriebenen<br />

Risiken auch gehäuft auftreten (z.B. Leerstand<br />

oder rückläufige Mieten bei steigenden Zinsen oder teurer<br />

Anschlussfinanzierung und erforderlich werdende Instandhaltungs-<br />

/ Instandsetzungsaufwendungen) und je<br />

nach Vermögenslage im schlimmsten Fall bis hin zu erheblichen<br />

Vermögensverlusten des Investors führen. Die<br />

vorstehende Darstellung der Chancen und Risiken kann<br />

nicht abschließend sein und enthält nur die nach Auffassung<br />

des Prospektherausgebers wichtigsten Aspekte.<br />

Weitergehende Auseinandersetzungen würden den Rahmen<br />

der gebotenen übersichtlichen Darstellung übersteigen.<br />

Da der Prospekt einen komplexen Sachverhalt und<br />

zum Teil komplizierte Rechtsmaterien beschreibt, welche<br />

zudem im Laufe der Zeit Veränderungen unterliegen,<br />

kann nicht ausgeschlossen werden, dass Angaben oder<br />

Umstände unerwähnt bleiben, welche für die Anlageentscheidung<br />

des Investors bzw. dessen Risikoabwägung<br />

von Bedeutung sind oder werden. Insofern steht der<br />

Prospektherausgeber einem interessierten Erwerber jederzeit<br />

zur vollständigen und richtigen Beantwortung ggf.<br />

ergänzend auftretender Fragen zur Verfügung. Weil auch<br />

die individuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten eines<br />

Investors zwangsläufig in einem Prospekt nicht ganzheitlich<br />

berücksichtigt werden können, ist in jedem Fall die<br />

individuelle Prüfung, Information, Aufklärung, Beratung<br />

und Empfehlung durch eine fachkundige Person Ihres<br />

Vertrauens (bspw. Rechtsanwalt oder Steuerberater) anzuraten.<br />

86


Chancen & Risiken<br />

Steuerliche Auswirkungen<br />

Nachfolgend werden die grundlegenden steuerlichen<br />

Auswirkungen im Zusammenhang mit Immobilienerwerben<br />

nach der derzeit aktuellen Gesetzeslage dargestellt.<br />

Die Gebäude <strong>„Bethlehem</strong> Carre“ liegen im Sanierungsgebiet<br />

der Stadt Esslingen Mettingen und sollen saniert<br />

bzw. in Sonder- und Teileigentum ausgebaut werden.<br />

lungsabsicht auszugehen. Liegt der vereinbarte Mietzins<br />

zwischen 56% und 75% der ortsüblichen Mieten, ist die<br />

Einkünfteerzielungsabsicht anhand einer Überschussprognose<br />

zu überprüfen. Bei einer positiven Prognose ist<br />

das Vorliegen einer solchen Absicht zu bejahen. Andernfalls<br />

ist die Vermietungstätigkeit in einen entgeltlichen<br />

und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen. Der unentgeltliche<br />

Teil ist steuerlich nicht relevant. Die entsprechenden<br />

anteiligen Werbungskosten können insoweit nicht<br />

abgezogen werden. Gleiches gilt, wenn der Mietzins unabhängig<br />

von der Überschussprognose weniger als 56%<br />

der ortsüblichen Mieten beträgt (§ 21 Abs. 2 Einkommensteuergesetz).<br />

Der Abzug von Verlusten aus Vermietung<br />

und Verpachtung ist nach §§ 21 Abs. 1 Satz 4 i.V.m. § 15<br />

b EStG beschränkt, wenn es sich um Steuerstundungsmodelle<br />

handelt. Das gilt für Steuerstundungsmodelle,<br />

denen ein Steuerpflichtiger nach dem 10.11.2005 beitritt<br />

oder für die nach dem 10.11.2005 mit dem Außenvertrieb<br />

begonnen wurde. Solche Verluste dürfen weder mit anderen<br />

positiven Einkünften verrechnet, noch nach § 10 d<br />

EStG abgezogen werden. Diese Verluste mindern jedoch<br />

die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden<br />

Jahren aus derselben Einkunftsquelle erzielt. Ein Steuerstundungsmodell<br />

liegt nach dieser Vorschrift vor, wenn<br />

aufgrund einer modellhaften Gestaltung steuerliche Vorteile<br />

in Form von negativen Einkünften erzielt werden<br />

sollen. Diese Regelung soll jedoch nur Anwendung finden,<br />

wenn innerhalb der Verlustphase das Verhältnis der<br />

Summe der prognostizierten Verluste zur Höhe des gezeichneten<br />

und nach dem Konzept auch aufzubringenden<br />

Kapitals oder bei Einzelinvestitionen des eingesetzten<br />

Eigenkapitals 10 von Hundert übersteigt. Betroffen<br />

von dieser neuen Regelung sind insbesondere Medienfonds,<br />

Schiffsbeteiligungen, geschlossene Immobilienfonds<br />

und ähnliche Konstruktionen. Keine modellhafte<br />

Gestaltung liegt vor, wenn der Bauträger mit dem Erwerber<br />

zugleich die Modernisierung der Wohnung ohne weitere<br />

modellhafte Zusatz- oder Nebenleistungen verein-<br />

A) Immobilienerwerb zur Fremdvermietung<br />

1. Voraussetzungen für die steuerliche<br />

Berücksichtigung<br />

Der Erwerb und die Nutzung einer Immobilie zur Fremdvermietung<br />

kann einkommensteuerlich nur dann berücksichtigt<br />

werden, wenn es sich um keine Liebhaberei handelt,<br />

sondern die Absicht besteht, auf Dauer gesehen<br />

nachhaltig Überschüsse zu erzielen. Von dieser Absicht<br />

wird nach ständiger Rechtsprechung bei einer auf Dauer<br />

angelegten Vermietung ausgegangen (Schreiben des<br />

Bundesministeriums der Finanzen vom 08.10.2004). Sollte<br />

die Finanzverwaltung daran Zweifel haben, trägt der<br />

Steuerpflichtige die objektive Beweislast. Hierfür kann<br />

eine Prognose erstellt werden, in der sich in dem ganzen<br />

Betrachtungszeitraum ein Totalüberschuss aus den voraussichtlichen<br />

Einnahmen abzüglich der kalkulierten<br />

Werbungskosten ergibt. Der Prognosezeitraum richtet<br />

sich nach der voraussichtlichen Dauer der Nutzung durch<br />

den Nutzenden und ggf. seiner unentgeltlichen Rechtsnachfolger.<br />

Sofern nicht von einer zeitlich befristeten Vermietung<br />

auszugehen ist, wird für die Prognose ein Zeitraum<br />

von 30 Jahren angesetzt (BMF-Schreiben vom<br />

08.10.2004 unter Verweis auf BFH-Rechtsprechung).<br />

Darüber hinaus wird nach neuerer Rechtsprechung die<br />

Einkünfteerzielungsabsicht in Abhängigkeit von der Höhe<br />

der Mietzinsen beurteilt (Urteil des Bundesfinanzhofs<br />

vom 5.11.2002 und BMF-Schreiben vom 08.10.2004).<br />

Beträgt demnach bei einer langfristigen Vermietung der<br />

Mietzins mindestens 75% der ortsüblichen Marktmiete,<br />

ist grundsätzlich vom Vorliegen einer Einkünfteerziebart.<br />

Das gilt insbesondere für Baudenkmale, für die erhöhte<br />

Absetzungen nach §§ 7 h, 7 i EStG geltend gemacht<br />

werden können und bei denen die Baudenkmale<br />

vor Beginn der Sanierung an Erwerber außerhalb von<br />

Fondskonstruktionen veräußert werden. Nach den BMF-<br />

Schreiben vom 17.07.2007 und 29.01.2008 liegt beim<br />

Erwerb einer noch zu sanierenden Wohnung vom Bauträger<br />

grundsätzlich keine modellhafte Gestaltung und<br />

damit kein schädliches Steuerstundungsmodell vor, es<br />

sei denn es werden schädliche Neben- und Zusatzleistungen<br />

gegen ein besonderes Entgelt gewährt. Schädliche<br />

Neben- und Zusatzleistungen werden bspw. in der<br />

Gewährung einer Mietgarantie oder Bürgschaft für die<br />

Endfinanzierung gesehen. Umstritten ist dabei, ob es<br />

zusätzlich darauf ankommt, dass dafür ein gesondertes<br />

Entgelt geleistet wird. Hierfür kommen als Anbieter nicht<br />

nur der Bauträger selbst in Frage, sondern auch dem<br />

Bauträger nahe stehende Personen, Gesellschaften, an<br />

denen der Bauträger oder ihm nahe stehende Personen<br />

beteiligt sind oder Dritte, die der Bauträger vermittelt. Als<br />

unschädlich gelten hingegen Leistungen, die der Bewirtschaftung<br />

und Verwaltung eines Objekts dienen (z.B .<br />

Hausverwaltung, WEG-Verwaltung, Abschluss eines<br />

Mietpools), sofern es sich nicht um Vorauszahlungen für<br />

mehr als 12 Monate handelt. Die Vermarktung mittels<br />

eines Bauträgerprospekts führt nach dem BMF-<br />

Schreiben vom 29.01.2008 nicht zwingend zur Annahme<br />

einer Modellhaftigkeit der Anlage. Vielmehr kommt es auf<br />

den konkreten Inhalt des Prospekts an und auch darauf,<br />

ob schädliche Nebenleistungen vereinbart werden. Die<br />

Entscheidung, ob eine Modellhaftigkeit aufgrund des erstellten<br />

Prospekts anzunehmen ist, kann daher nur im<br />

jeweiligen Einzelfall durch die örtlich zuständige Finanzbehörde<br />

getroffen werden. Da zum § 15b EStG bisher<br />

weder Rechtsprechung noch längerfristige Anwendungspraxis<br />

der Finanzverwaltung bekannt sind, besteht insofern<br />

noch keine abschließende Rechtssicherheit<br />

87


Chancen & Risiken<br />

tige Rechtsicherheit besteht. Sofern es sich um Einkünfte<br />

aus Gewerbebetrieb handelt, unterliegen diese neben<br />

der Einkommen- auch der Gewerbesteuer und zwar unabhängig<br />

von der Behaltensdauer. Handelt es sich um<br />

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unterliegt ein<br />

etwaiger Veräußerungsgewinn als sog. privates Veräußerungsgeschäft<br />

nach der derzeitigen Rechtslage nur<br />

dann der Einkommensteuer, wenn zwischen Anschaffung<br />

und Veräußerung der Immobilien nicht mehr als 10 Jahre<br />

liegen. Als Veräußerungsgewinn wird grundsätzlich der<br />

Überschuss des Verkaufserlöses über den um die vorgenommenen<br />

Abschreibungen (einschließlich erhöhter Abschreibungen<br />

wie Denkmal-AfA und Sonderabschreibungen)<br />

reduzierten Anschaffungs- und Herstellungskosten<br />

und den Veräußerungskosten angesetzt. Ausgenommen<br />

sind Immobilien, die im Zeitraum zwischen Anschaffung<br />

oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu<br />

eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung<br />

und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen<br />

Wohnzwecken genutzt wurden.<br />

3. Überschussermittlung<br />

Sollte der Vermieter seine Tätigkeit im Rahmen der Vermögensverwaltung<br />

ausüben, erzielt er Einkünfte aus Vermietung<br />

und Verpachtung im Sinne des § 21 Einkommensteuergesetz.<br />

Die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung<br />

und Verpachtung erfolgt durch die Gegenüberstellung<br />

der (Miet-)Einnahmen und der im Zusammenhang<br />

mit der Vermietung angefallenen Werbungskosten<br />

(Überschussermittlung). Steuerliche Vorteile können<br />

dann eintreten, wenn sich ein Überhang von Werbungskosten<br />

ergibt und dieser mit anderen positiven Einkünften<br />

des Investors mit steuerlicher Wirkung verrechnet werden<br />

kann.<br />

Verlustverrechnung<br />

Die Verlustverrechnung ist in dem Veranlagungsjahr, in<br />

dem der Verlust entstanden ist, mit den positiven Einkünften<br />

aus allen Einkunftsarten und bis zu deren Höhe<br />

2. Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung<br />

und Gewerbebetrieb<br />

Ist die Fremdvermietung nach den Ausführungen unter<br />

A.1. steuerrelevant, ist ferner zu prüfen, ob es sich um<br />

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 Einkommensteuergesetz)<br />

oder um Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

(§ 15 Einkommensteuergesetz) handelt. Eine private<br />

Vermögensverwaltung liegt dann vor, wenn der Investor<br />

eine Immobilie dauerhaft an Fremde zur Nutzung<br />

vermietet und damit die Fruchtziehung aus der Nutzung<br />

des eigenen Vermögens im Vordergrund steht (Einkünfte<br />

aus Vermietung und Verpachtung). Die Grenze der privaten<br />

Vermögensverwaltung wird in der Regel gewahrt,<br />

wenn hinsichtlich der Fremdvermietung neben der Nutzungsüberlassung<br />

keine gewerblichen Dienstleistungen<br />

erbracht werden. Die Grenze zur privaten Vermögensverwaltung<br />

wird jedoch überschritten, wenn nach dem Gesamtbild<br />

der Betätigung und unter Berücksichtigung der<br />

Verkehrsauffassung die Ausnutzung von Vermögenswerten<br />

durch Umschichtung (An- und Verkauf von Immobilien)<br />

entscheidend in den Vordergrund tritt. Zur Konkretisierung<br />

dieser Unterscheidung hat die Finanzverwaltung<br />

(Schreiben des Bundesministers der Finanzen vom<br />

26.03.2004) die sogenannte Drei-Objekt-Grenze eingeführt.<br />

Werden innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs<br />

– in der Regel von 5 Jahren -zwischen Anschaffung<br />

bzw. Errichtung/Sanierung und Verkauf mehr<br />

als 3 Objekte veräußert, geht die Finanzverwaltung davon<br />

aus, dass die Grenze der privaten Vermögensverwaltung<br />

überschritten wird, da nicht mehr die Substanznutzung<br />

selbst, sondern die Ausnutzung der Wertsteigerung<br />

in den Vordergrund getreten ist. Dadurch wird ein<br />

gewerblicher Grundstückshandel begründet. Gewinne<br />

und Veräußerungsgewinne werden in Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

umqualifiziert. In Sonderfällen kann sich die<br />

Frist von 5 Jahren auf 10 Jahre verlängern. Durch neuere<br />

Urteile des Bundesfinanzhofs wurde die Rechtsprechung<br />

zur Drei-Objekt-Grenze relativiert, so dass bezüglich des<br />

gewerblichen Grundstückshandels zur Zeit keine eindeubetragsmäßig<br />

unbegrenzt möglich. Übersteigende Verluste,<br />

die im Veranlagungszeitraum ihrer Entstehung<br />

nicht mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden<br />

konnten, können bis zu einem Betrag von EUR 511.500<br />

in das Vorjahr zurückgetragen werden, oder sie werden<br />

in die Folgejahre unbegrenzt vorgetragen. Bei Ehegatten,<br />

welche zusammenveranlagt werden, erhöht sich der Verlustrücktrag<br />

in das Vorjahr auf bis zu EUR 1.023.000. Der<br />

verbleibende Verlustvortrag ist in den folgenden Veranlagungsjahren<br />

bis zu EUR 1 Mio. des Gesamtbetrages der<br />

Einkünfte und der darüber hinausgehende Anteil bis zu<br />

60% des Gesamtbetrages der Einkünfte abzugsfähig (§<br />

10d Einkommensteuergesetz). Nicht verrechnete Verluste<br />

werden vorgetragen. Bei zusammenveranlagten Ehegatten<br />

erhöht sich der Betrag auf EUR 2 Mio.<br />

5. Werbungskosten bei Vermietung und<br />

Verpachtung<br />

5.1 Allgemeines<br />

Gemäß § 9 Abs. 1 Einkommensteuergesetz sind Werbungskosten<br />

alle Aufwendungen zum Erwerb, zur Sicherung<br />

und Erhaltung von Einnahmen. Anschaffungs- und<br />

Herstellungskosten können im Rahmen der Überschussermittlung<br />

nur anteilig in Form von Abschreibungen<br />

berücksichtigt werden. Andere Aufwendungen<br />

(Fremdkapitalzinsen, sonstige Finanzierungskosten, Betriebskosten,<br />

Verwaltungskosten, Grundsteuer etc.) sind<br />

als sofort abziehbare Werbungskosten im Veranlagungsjahr<br />

der Zahlung berücksichtigungsfähig. Aufwendungen<br />

für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen,<br />

die innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung des Gebäudes<br />

durchgeführt werden und 15% der Anschaffungskosten<br />

übersteigen, zählen zu den Herstellungskosten<br />

(anschaffungsnahe Herstellungskosten). Ansonsten zählen<br />

sie i.d.R. zu den sofort abzugsfähigen Werbungskosten<br />

– es sei denn es wird dadurch eine wesentliche Substanzvermehrung<br />

vorgenommen oder es wird etwas völlig<br />

Neues, Artverschiedenes eingebaut.<br />

88


Chancen & Risiken<br />

5.2 Disagio und Damnum<br />

Disagio bzw. Damnum ist die Differenz zwischen dem<br />

Ausgabebetrag und dem Nennbetrag eines Darlehens.<br />

Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung<br />

darf ein (marktübliches) Disagio – unter weiteren Voraussetzungen<br />

– im Zeitpunkt der Zahlung als Werbungskosten<br />

abgezogen werden. Dieser Abzug führt regelmäßig<br />

zu anfänglichen steuerlichen Verlusten, da hier Zinsaufwendungen<br />

zeitlich vorverlagert werden. Dies gilt nur,<br />

solange das vereinbarte Disagio marktüblichen Vereinbarungen<br />

entspricht. Das Bundesfinanzministerium (BMF)<br />

legt mit Schreiben vom 20.10.2003 fest, dass von einer<br />

Marktüblichkeit des Disagios auszugehen ist, wenn für<br />

ein Darlehen mit einem Zinsfestschreibungszeitraum von<br />

mindestens fünf Jahren ein Disagio in Höhe von bis zu<br />

5% vereinbart worden ist.<br />

5.3 Normale Abschreibungen<br />

Die lineare jährliche Gebäudeabschreibung beträgt<br />

grundsätzlich 2% der Anschaffungs- oder Herstellungskosten,<br />

soweit sie auf das Gebäude entfallen. Wurde das<br />

Gebäude vor dem 01.01.1925 fertig gestellt, erhöht sich<br />

der jährliche Abschreibungssatz auf 2,5%. Die Anschaffungskosten<br />

für eine Einbauküche können linear<br />

(gleichmäßig) über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer<br />

abgeschrieben werden. Bei Neubauten, soweit sie Wohnzwecken<br />

dienen, konnte bisher ggf. eine erhöhte degressive<br />

Abschreibung nach § 7 Abs. 5 Einkommensteuergesetz<br />

vorgenommen werden. Die Möglichkeit der degressiven<br />

Abschreibung wurde zum 01.01.2006 abgeschafft.<br />

Die bisherige Regelung ist nur noch für Objekte anzuwenden,<br />

die auf Grund eines nach dem 31.12.2003 und<br />

vor dem 01.01.2006 gestellten Bauantrags hergestellt<br />

oder auf Grund eines nach dem 31.12.2003 und vor dem<br />

01.01.2006 rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen<br />

Vertrags angeschafft worden sind.<br />

5.4 Erhöhte Abschreibungen nach § 7i/7h EStG<br />

Bei einem im Inland gelegenen Gebäude, das nach den<br />

jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften ein Baudenkmal<br />

ist oder in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet<br />

liegt, können erhöhte Abschreibungen nach § 7h<br />

und 7i EStG vorgenommen werden. Beim Erwerb von<br />

Eigentumswohnungen betragen diese erhöhten Abschreibungen<br />

auf die Herstellungskosten für Baumaßnahmen,<br />

die nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes<br />

als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung<br />

erforderlich sind, im Jahr der Herstellung und in den<br />

folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9% und in den<br />

folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7% alternativ zur<br />

linearen Abschreibung von 2% bzw. 2,5% (§ 7h und 7i<br />

Einkommensteuergesetz, sog. Denkmal-AfA). Erhaltene<br />

Zuschüsse mindern die o.g. Anschaffungskosten als Abschreibungsbemessungsgrundlage.<br />

Die Abschreibung<br />

erfolgt im Jahr des Abschlusses der Baumaßnahme<br />

und in den elf darauf folgenden Jahren.<br />

Nicht in Anspruch genommene erhöhte Abschreibungen<br />

können in späteren Veranlagungszeiträumen<br />

nicht nachgeholt werden. Die Baumaßnahmen sind nur<br />

begünstigt, soweit sie nach Abschluss des notariellen<br />

Kaufvertrages und damit nach Erwerb durchgeführt werden.<br />

Die erhöhten Abschreibungen können nur in Anspruch<br />

genommen werden, wenn eine entsprechende<br />

Bescheinigung der nach Landesrecht zuständigen Stelle<br />

über die denkmalrechtlichen Voraussetzungen und die<br />

Erforderlichkeit der Aufwendungen vorliegt. Ungeachtet<br />

dessen ist umstritten, inwieweit die Finanzbehörden an<br />

derartige Bescheinigungen der Denkmalbehörde gebunden<br />

sind oder nicht. Strittig sind oftmals auch diejenigen<br />

Fälle, in denen die Modernisierungsmaßnahmen so umfassend<br />

sind, dass dadurch ein Neubau entsteht sowie<br />

Umnutzungen, beispielsweise von Gewerbe- in Wohnnutzung.<br />

In solchen Fällen vertreten die Finanzbehörden in<br />

manchen Bundesländern zur Zeit restriktive Auffassungen,<br />

die nicht von der höchstrichterlichen Rechtsprechung<br />

gedeckt sind. Da das Finanzamt nach Maßgabe<br />

der Einkommensteuerrichtlinien (R 7i Absatz 3) in der<br />

Regel die Aufteilung der Anschaffungskosten auf die Altbausubstanz<br />

bzw. auf die begünstigten Sanierungsaufwendungen<br />

überprüft, können sich gegebenenfalls zwischen<br />

den im Kaufvertrag genannten Sanierungsaufwendungen,<br />

die steuerlich begünstigt sind, und den übrigen<br />

Aufwendungen, die der Normal- AfA unterliegen, Abweichungen<br />

ergeben.<br />

5.6 Einkommensteuervorauszahlung bzw.<br />

Eintragung eines Lohnsteuerfreibetrages<br />

Die voraussichtlich ausgleichsfähigen Verluste können<br />

bereits im Einkommensteuer-Vorauszahlungsverfahren<br />

(§ 37 Einkommensteuergesetz) oder in Form eines Freibetrages<br />

auf der Lohnsteuerkarte (§ 39a Abs. 1 Nr. 5b<br />

Einkommensteuergesetz) berücksichtigt werden. Dies gilt<br />

erst für Veranlagungszeiträume, die nach der Fertigstellung<br />

oder der Anschaffung der Immobilie beginnen. Wird<br />

ein Gebäude vor dem Kalenderjahr seiner Fertigstellung<br />

angeschafft, tritt an die Stelle der Anschaffung die Fertigstellung<br />

(§ 37 Abs. 3 Satz 8 und 9 Einkommensteuergesetz).<br />

Für das Lohnsteuerermäßigungsverfahren ist ein<br />

amtlich vorgeschriebener Vordruck zu verwenden. Der<br />

Antrag muss spätestens bis zum 30.11. des Kalenderjahres<br />

gestellt werden, für das die Lohnsteuerkarte gilt (§<br />

39a Abs. 2 Satz 3 Einkommensteuergesetz). Zur Geltendmachung<br />

der steuerlichen Vorteile konnte im Hinblick<br />

auf die lange Bearbeitungsdauer bisher eine vorläufige<br />

Bescheinigung der zuständigen Behörde nebst Eingangsbestätigung<br />

über den Antrag auf Ausstellung der<br />

endgültigen Bescheinigung vorgelegt werden, um eine<br />

Eintragung der steuerlichen Auswirkungen auf der Lohnsteuerkarte<br />

ab dem Jahr nach der Bezugsfertigkeit zu<br />

erhalten. Aufgrund aktueller Diskussionen in der Finanzverwaltung<br />

zur vorläufigen Gewährung der Steuerbegünstigung<br />

ist nicht auszuschließen, dass in einigen Bundesländern<br />

eine solche vorläufige Bescheinigung nicht<br />

mehr ausgestellt oder vom Finanzamt nicht anerkannt<br />

wird. Dies hätte zur Konsequenz, dass eine<br />

89


Chancen & Risiken<br />

Gewährung der Steuerbegünstigung nur noch bei Vorlage<br />

der endgültigen Bescheinigung der zuständigen Bescheinigungsbehörde<br />

durch den Steuerpflichtigen beim<br />

Finanzamt möglich ist, mithin der Steuerbegünstigungseffekt<br />

erst später, wenngleich dann rückwirkend geltend<br />

gemacht werden kann.<br />

B Immobilienerwerb zur Eigennutzung<br />

1 Eigenheimzulage<br />

Sofern der Erwerber die Immobilie zu eigenen Wohnzwecken<br />

nutzt, konnten früher die Begünstigungen nach dem<br />

Eigenheimzulagengesetz in Anspruch genommen werden.<br />

Im Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage<br />

wurden diese Vergünstigungen zum 01.01.2006 abgeschafft.<br />

Die bisherigen Regelungen sind nur noch im<br />

Ausnahmefall anwendbar.<br />

2 Sonderausgaben<br />

Bei einem Gebäude, das nach den jeweiligen landesrechtlichen<br />

Vorschriften ein Baudenkmal ist, kann der<br />

Eigennutzer nach § 10f Einkommensteuergesetz die Aufwendungen<br />

für begünstigte Baumaßnahmen im Kalenderjahr<br />

des Abschlusses der Maßnahme und in den neun<br />

folgenden Kalenderjahren jeweils bis zu 9% wie Sonderausgaben<br />

abziehen (§ 10f Abs. 1 Einkommensteuergesetz),<br />

wenn alle Voraussetzungen des § 7i/7h Einkommensteuergesetz<br />

erfüllt sind (u. a. Vorliegen einer entsprechenden<br />

Bescheinigung der zuständigen Behörde,<br />

vgl. Ausführungen zum § 7i/7h EStG unter A.5.4). Diese<br />

Regelung ist bei Eigentumswohnungen entsprechend<br />

anzuwenden (§ 10f Abs. 5 Einkommensteuergesetz). Der<br />

Abzugsbetrag wird nur gewährt, soweit mit den begünstigten<br />

Baumaßnahmen nach dem Abschluss des notariellen<br />

Kaufvertrages begonnen wird. Eine Nachholung von<br />

nicht ausgenutzten Abzugsbeträgen in späteren Perioden<br />

ist nicht möglich. Der Sonderausgabenabzug wird nur<br />

insoweit gewährt, wie in dem jeweiligen Kalenderjahr die<br />

Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird (§ 10f<br />

Abs. 1 Satz 2 Einkommensteuergesetz). Die Steuerver-<br />

günstigung nach § 10f Einkommensteuergesetz kann nur<br />

für ein begünstigtes Objekt gewährt werden. Bei Ehegatten<br />

können diese Abzugsbeträge insgesamt für zwei Objekte<br />

in Anspruch genommen werden. Sonderausgaben<br />

wirken sich nur aus, soweit das steuerpflichtige Einkommen<br />

nach deren Abzug oberhalb des Grundfreibetrags<br />

liegt. Ein Vor- und Rücktrag von Verlusten aus Sonderausgaben<br />

ist nicht möglich.<br />

3 Einkommensteuervorauszahlung bzw.<br />

Eintragung eines Lohnsteuerfreibetrages<br />

Hier gelten die Ausführungen unter A.6 entsprechend.<br />

C Veräußerung der Immobilie<br />

Nutzt der Investor die Immobilie zu eigenen Wohnzwecken<br />

und veräußert er die Immobilie, so kann ein steuerpflichtiger<br />

Veräußerungsgewinn entstehen, wenn die Immobilie<br />

zwischen Fertigstellung und Veräußerung nicht<br />

ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr<br />

der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen<br />

Jahren nicht ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken<br />

genutzt wurde (§23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG). Nutzt der<br />

Investor die Immobilie nicht zu eigenen Wohnzwecken<br />

und veräußert er sie vor Ablauf von 10 Jahren seit der<br />

Anschaffung und Herstellung der Immobilie, so kann<br />

ebenfalls ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn entstehen.<br />

D Sonstige steuerliche Auswirkungen<br />

Nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages fällt<br />

Grunderwerbsteuer in Höhe von 5% des Kaufpreises an.<br />

Die Grunderwerbsteuer entsteht auch bei der Veräußerung<br />

des Objekts. In der Regel hat aufgrund der üblichen<br />

vertraglichen Vereinbarungen der Erwerber diese Grunderwerbsteuer<br />

zu zahlen, wobei der Verkäufer gegenüber<br />

dem Finanzamt neben dem Käufer gesamtschuldnerisch<br />

haftet. Darüber hinaus fällt laufend Grundsteuer an. Wird<br />

das Objekt vermietet, kann diese jedoch im Rahmen der<br />

Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden.<br />

E Berücksichtigung individueller steuerlicher<br />

Rahmenbedingungen eines Investors<br />

Die steuerlichen Konsequenzen aus der Entscheidung<br />

zum Kauf einer Immobilie und ggf. auch später anstehende<br />

Entscheidungen, wie die Anpassung der vertraglichen<br />

Rahmenbedingungen an veränderte Marktstrukturen o-<br />

der die Veräußerung bzw. Nutzungsänderungen der Immobilie<br />

und die sich daraus ergebenden steuerlichen Folgen<br />

lassen sich verbindlich nur unter Berücksichtigung<br />

der individuellen Rahmenbedingungen des jeweiligen<br />

Investors ableiten. Der Prospektherausgeber empfiehlt<br />

daher jedem Erwerber vor dem Abschluss eines Kaufvertrages<br />

einen Steuerberater seines Vertrauens zu Rate zu<br />

ziehen.<br />

F Rechtliches Konzept<br />

Die hier angebotene Immobilieninvestition ist mit dem<br />

Abschluss mehrerer Verträge verbunden, deren wesentliche<br />

Inhalte im Folgenden kurz erläutert werden. Mit Teilungserklärung<br />

vom 09.04.2014 der Notarin Brigitte<br />

Franck-Cramer, Schloßstrasse 75, 70176 Suttgart (UR-<br />

Nr. 452/2014) wird auf dem hier gegenständlichen<br />

Grundstück Wohnungs-/ Teileigentum gebildet. Auf dieser<br />

Grundlage schließt der Investor mit der Bethlehem<br />

Carré GmbH einen Kaufvertrag über eine Wohnungsbzw.<br />

Teileigentumseinheit ab. Weiterhin wurde mit gleicher<br />

Urkunde die Baubeschreibung beurkundet sowie<br />

der WEG Verwalter bestimmt.<br />

Ferner ist der Erwerber als künftiges Mitglied der jeweiligen<br />

Wohnungseigentümergemeinschaft an einen Verwaltervertrag<br />

für Wohnungseigentum gebunden. Daneben<br />

wird dem Erwerber der Abschluß eines Sondereigentumsverwaltungsvertrages<br />

angeboten.<br />

90


Chancen & Risiken<br />

G Kaufvertrag<br />

Angebot<br />

Der Käufer und die Bethlehem Carré GmbH - im Folgenden<br />

kurz Verkäuferin -, Geschäftsanschrift: Thujastrasse<br />

19, 73614 Schorndorf, schließen vor dem Notar einen<br />

notariellen Kaufvertrag. In Ausnahmefällen ist es auch<br />

möglich, diesen Kaufvertrag durch Angebot (Käufer) und<br />

Annahme (Verkäuferin) zu schließen. Weitere Informationen<br />

hierzu können bei der Verkäuferin erfragt werden.<br />

Die Verkäuferin ist Eigentümerin der Wohnungen, die<br />

sich in den Häusern Ludwigstrasse 2, 4, 6, 8, 10, 12, 14<br />

und Ruländerstrasse 7, 9, 11, 13, 15 in Esslingen Mettingen<br />

befinden. Der Kaufgegenstand besteht aus einem<br />

Miteigentumsanteil an dem Grundbesitz, verbunden mit<br />

dem Sondereigentum an einer Wohnung und, je nachdem<br />

ob ein Tiefgaragenstellplatz mit gekauft wird, Teileigentumsrecht<br />

an einem KFZ-Tiefgaragenstellplatz. Mit<br />

Erwerb der Wohnung tritt der Käufer der Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

bei, die aus den Miteigentümern<br />

der Gebäude gebildet wird. Die Gemeinschaft wird durch<br />

den Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz –<br />

im Folgenden WEG genannt – vertreten. Zum Verwalter<br />

des Objekts wird die IVT GmbH, Sophienstrasse 17,<br />

70178 Stuttgart bestellt. Grundlage der Wohnungseigentümergemeinschaft<br />

sind die gesetzlichen Bestimmungen<br />

des WEG, die Teilungserklärung und der Verwaltervertrag<br />

für Wohnungseigentum.<br />

abwicklung seitens der Verkäuferin wieder zur Löschung<br />

gebracht. Bei dem Kaufpreis der jeweiligen Wohnung<br />

handelt es sich um einen Festpreis. In dem jeweiligen<br />

Kaufpreis sind Notar- und Gerichtskosten sowie die Kosten<br />

des Vollzuges des Vertrages nicht enthalten. Diese<br />

sind vom Erwerber gesondert zu tragen. Die Kosten der<br />

Projektierung, des Vertriebes und des Marketings sind im<br />

Kaufpreis enthalten. Dies sind insbesondere auch Innenprovisionen,<br />

die die Verkäuferin an den Kapitalanlage-<br />

Vertrieb bezahlt. Diese können ggf. auch über einer ortsüblichen<br />

Maklercourtage liegen. Die Höhe kann unterschiedlich<br />

sein, was von dem Vertriebspartner, dem Gesamtvertriebsstand<br />

des Objektes und der Wohnung abhängt.<br />

Bei den vom Käufer zu tragenden Erwerbsnebenkosten<br />

handelt es sich insbesondere um die Grunderwerbsteuer<br />

(zurzeit in Baden-Württemberg 5 %) sowie<br />

ca. 2 % des Kaufpreises für Notar-/Gerichtskosten und<br />

Kosten der Finanzierungsgrundschuld.<br />

I Kaufpreis und Kaufpreisbelegung<br />

Der Kaufpreis ist ein Festpreis. Der Kaufpreis ist zwei<br />

Wochen nach Mitteilung des Vollzugsnotars über die<br />

Rechtswirksamkeit des Kaufvertrages fällig und zahlbar.<br />

Die Auszahlung des Kaufpreises an die Verkäuferin kann<br />

nur erfolgen, wenn alle zur Wirksamkeit des Vertrages<br />

und zum Vollzug im Grundbuch erforderlichen Genehmigungen<br />

vorliegen und eine entsprechende Eigentumsübertragungsvormerkung<br />

zugunsten des Käufers im<br />

Grundbuch vorliegt, sowie Lastenfreiheit in den Abteilungen<br />

II und III des Grundbuches gewährleistet ist, soweit<br />

es sich nicht um vom Käufer in dem Kaufvertrag übernommene<br />

oder um Belastungen zur Kaufpreisfinanzierung<br />

handelt und schlussendlich die Treuhandauflagen<br />

der Kreditinstitute -soweit der Kaufpreis finanziert wirderfüllt<br />

bzw. deren Erfüllung sichergestellt sind. Sollte der<br />

Käufer den Kaufpreis bei der Fälligkeit nicht oder nur teilweise<br />

zahlen, befindet er sich ohne Mahnung in Verzug.<br />

Dem Verkäufer steht dann nach fruchtlosem Ablauf einer<br />

schriftlich von ihm dem Käufer gesetzten Nachfrist von<br />

H Inhalt des Kaufvertrages<br />

Grundstück<br />

Die seitens der Verkäuferin hier angebotenen Wohnungen<br />

wurden zur Bildung von Wohnungseigentum entsprechend<br />

der Teilungserklärung aufgeteilt. Zum Zeitpunkt<br />

der Prospekterstellung lagen die einzelnen Grundbuchblätter<br />

noch nicht vor. Die noch zu erstellenden KFZ<br />

-Tiefgaragenstellplätze können in Form eines Teileigentumsrechts<br />

zusätzlich erworben werden. In Abteilung III<br />

des jeweiligen Grundbuchs hat die Verkäuferin Grundpfandrechte<br />

bestellt. Diese werden im Zuge der Vertragsmindestens<br />

zwei Wochen ein vertragliches Rücktrittsrecht<br />

zu. Der Käufer unterwirft sich hinsichtlich des Kaufpreises<br />

der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes<br />

Vermögen gegenüber dem Verkäufer.<br />

J Finanzierungs-/ Belastungsvollmacht<br />

Der Verkäufer erteilt dem Käufer zur Finanzierung des<br />

Kaufpreises und ggf. der Nebenkosten Vollmacht, den<br />

Kaufgegenstand auch bereits vor der Eigentumsumschreibung<br />

mit Grundpfandrechten zu belasten. Damit<br />

dürfen jedoch keine Kosten für den Verkäufer verbunden<br />

sein. Im Gegenzug verpflichtet sich der Käufer gegenüber<br />

seinem Kreditinstitut unwiderruflich, dass das Darlehen<br />

bis zur Höhe des Kaufpreises auf ein Notaranderkonto<br />

zu zahlen ist. Die Kaufpreisfinanzierung ist ausschließlich<br />

Sache des Erwerbers und ist keine Voraussetzung<br />

für die Kaufpreisfälligkeit.<br />

K Besitz- und Lastenübergang<br />

Der sogenannte Nutzen- und Lastenwechsel erfolgt an<br />

den Käufer am Monatsersten des Folgemonats nach<br />

Kaufpreiszahlung auf ein Notaranderkonto bzw. Konto<br />

der Verkäuferin (Übergabestichtag). Ab diesem Zeitpunkt<br />

ist der Käufer auch verpflichtet, das entsprechende<br />

Wohngeld zu zahlen. Der Verkäufer versichert, dass<br />

Wohngeldrückstände und sonstige Rückstände aus fälligen<br />

Umlagen aller Art wie unbezahlte öffentlichrechtliche<br />

Gebühren und Abgabebescheide nicht bestehen.<br />

91


Chancen & Risiken<br />

L Verwalter und Wohngeld<br />

Dem Käufer ist bekannt, dass er ein monatliches Wohngeld<br />

einschließlich Betriebs- und Heizkostenvorschuss,<br />

Verwalterhonorar und allgemeine Instandhaltungsrücklage<br />

zu zahlen hat. Zum<br />

Verwalter der Eigentumswohnungsanlage wird die IVT<br />

GmbH, Sophienstrasse 17, 70178 Stuttgart bestellt. Der<br />

Käufer ist zur Zahlung des Wohngeldes verpflichtet und<br />

unterwirft sich gegenüber der Eigentümergemeinschaft<br />

auch hier der Zwangsvollstreckung.<br />

M Auflassungsvormerkung und Vollmacht<br />

Zur vorläufigen Sicherung des Anspruchs des Käufers<br />

auf Übereignung der gekauften Wohnungseinheit<br />

wird die Eintragung einer Eigentumsverschaffungsvormerkung<br />

gemäß § 883 BGB vom Verkäufer bewilligt. Die<br />

Auflassung wird dann nach vollständiger vertragsgemäßer<br />

Belegung des Kaufpreises erklärt.<br />

N Kosten und Steuern<br />

Die Verkäuferin trägt die Kosten für die Ablösung und<br />

Löschung solcher Belastungen, die vom Käufer nicht<br />

übernommen werden. Die Kosten der Beurkundung und<br />

Vertragsdurchführung im Übrigen trägt allein der Käufer,<br />

ebenso auch die Kosten des Notaranderkontos. Gegenüber<br />

der Finanzbehörde besteht jedoch eine gesamtschuldnerische<br />

Haftung für die Grunderwerbsteuer. Zahlt<br />

der Käufer die Grunderwerbsteuer nicht, ist der Verkäufer<br />

zum Rücktritt berechtigt.<br />

O Vollzug<br />

Die Verkäuferin und der Käufer bevollmächtigen Mitarbeiter<br />

des Vollzugsnotars, Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen,<br />

die zur Durchführung des Vertrages<br />

erforderlich sind. Diese Vollmacht darf immer nur vor<br />

dem amtierenden Notar ausgeübt werden.<br />

P Vollmachten der Verkäuferin<br />

Die Verkäuferin behält sich vor und wird hierfür auch vom<br />

jeweiligen Käufer bevollmächtigt, Anpassungen und Änderungen<br />

der Teilungserklärung vornehmen zu können.<br />

Q Sondereigentumsverwaltung<br />

Grundsätzlich kann der Käufer wählen, ob er seine Sondereigentumseinheit<br />

selbst verwaltet oder hiermit eine<br />

Hausverwaltung beauftragt. Die IVT GmbH bietet die<br />

Sondereigentumsverwaltung an. Sie verlangt hierfür eine<br />

Vergütung je Wohnungseigentum von monatlich 20,00<br />

Euro zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.<br />

Für den Fall, dass der Käufer die IVT GmbH mit der Sondereigentumsverwaltung<br />

beauftragt, werden zur Durchführung<br />

der Verwaltung erforderliche Vollmachten des<br />

Käufers verlangt, mit denen die Hausverwaltung zum<br />

Beispiel bevollmächtigt wird, die<br />

Mieten, die Nebenkosten und die Mietkaution einzuziehen,<br />

Mietverträge abzuschließen oder diese zu kündigen,<br />

sowie notfalls Mietrückstände gerichtlich geltend zu machen.<br />

Dieses Prospekt wurde im April 2014 erstellt und herausgegeben.<br />

Prospektherausgeber:<br />

Bethlehem Carre GmbH<br />

Thujastrasse 19<br />

73614 Schorndorf<br />

www.bethlehem-carre.de<br />

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stehen wir Ihnen gerne<br />

zur Verfügung!<br />

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