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Datenschutzweisung - Bern - Universität Bern

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<strong>Datenschutzweisung</strong> ZMK<br />

EDV-<strong>Datenschutzweisung</strong> - April 2008<br />

Zahnmed. Kliniken der <strong>Universität</strong> <strong>Bern</strong><br />

Freiburgstrasse 7<br />

3010 <strong>Bern</strong><br />

Offizieller Briefkopf folgt in der Final Version<br />

<strong>Bern</strong>, im April 2008<br />

<strong>Datenschutzweisung</strong><br />

gültig für<br />

die Zahnmedizinischen Kliniken der <strong>Universität</strong> <strong>Bern</strong><br />

(ZMK <strong>Bern</strong>)<br />

Inhaltsübersicht<br />

1. Allgemeine Bestimmungen<br />

2. Vernetzt eingesetzte und lokal eingesetzte, klinikeigene Informatikmittel<br />

3. Besonderes für vernetzt eingesetzte Informatikmittel<br />

4. Besonderes für lokal eingesetzte, klinikeigene Informatikmittel<br />

5. Privat eingesetzte Informatikmittel am Arbeitsplatz<br />

6. E-Mail<br />

7. Internet<br />

8. Umgang mit Patientendaten<br />

9. Schlussbestimmungen<br />

Anhang<br />

Referenzen<br />

Benutzererklärung<br />

<strong>Datenschutzweisung</strong>ZMKSitzung090326.doc 1 / 7 Entwurf V. 0.9


<strong>Datenschutzweisung</strong> ZMK<br />

1. Allgemeine Bestimmungen<br />

Dieses Dokument erläutert den Umgang mit Informatiksystemen und Daten an den<br />

Zahnmedizinischen Kliniken der <strong>Universität</strong> <strong>Bern</strong> (ZMK <strong>Bern</strong>).<br />

1.1. Weiterführende Informationen<br />

1.1.1. Die Weisung kann nicht alle Informationen zum Datenschutz und der Datensicherheit enthalten.<br />

Sind Fragen offen, ist es Aufgabe des Mitarbeitenden, sich fehlende Informationen einzuholen. Dazu<br />

stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:<br />

• Erste Ansprechpersonen sind die Informatikverantwortlichen der Kliniken, der Ressortleiter<br />

Informatik und die Klinikleitung<br />

• Weiterführende Dokumentationen können bei den Informatikverantwortlichen eingeholt<br />

werden. Regierungsratsbeschlüsse und Weisungen des Organisationsamtes sind einzuhalten<br />

• Es gelten die Weisungen der <strong>Universität</strong> und des Kantons <strong>Bern</strong><br />

1.2. Geltungsbereich<br />

1.2.1. Diese Weisung bezweckt die Gewährleistung der Datensicherheit und den Schutz der<br />

Persönlichkeit von Personen, deren Daten an den ZMK <strong>Bern</strong> elektronisch bearbeitet werden.<br />

1.2.2 Die <strong>Datenschutzweisung</strong> regelt den Umgang mit Patientendaten innerhalb der ZMK und gegen<br />

aussen.<br />

1.2.3. Sie gilt für die Mitarbeitenden der ZMK.<br />

1.2.4. Sie betrifft die Installation, die Inbetriebnahme und den Einsatz von vernetzt und lokal<br />

eingesetzten Hardware- und Softwareprodukten sowie die Verwendung von Datenträgern (CD, DVD,<br />

Flash Speicher etc.) am Arbeitsplatz.<br />

1.3. Weiterführende Informationen<br />

Weisungen der <strong>Universität</strong> und des Med. Dekanates<br />

• Weisungen über die Benutzung der IT-Ressourcen an der <strong>Universität</strong> <strong>Bern</strong> vom Feb. 2008<br />

Intranet der Uni<br />

• Weitere Informationen befinden sich im Intranet der <strong>Universität</strong> <strong>Bern</strong> www.unibe.ch unter<br />

Rechtsdienst und Personal<br />

2. Vernetzt eingesetzte und lokal eingesetzte, klinikeigene Informatikmittel<br />

2.1. Zuständig und verantwortlich für die Installation, Konfiguration und die Inbetriebnahme von<br />

Computern und Software-Produkten sind die von den Kliniken beauftragten Informatikverantwortlichen.<br />

2.2. Die Konfiguration an den Systemen der ZMK darf von den Benutzern nicht verändert werden. Alle<br />

Änderungen gehen über die Informatikverantwortlichen.<br />

2.3. Jeder Benutzer ist verantwortlich für die sachgemässe Anwendung und Bedienung der ihm zur<br />

Verfügung gestellten Informatikmittel und die ihm zugänglichen Software-Anwendungen.<br />

2.4. Der Zugriff auf den Computer und die Daten wird mit dem persönlichen Passwort des Benutzers<br />

geschützt. Persönliche Passwörter sind, wie persönliche Schlüssel, vor dem Zugang von unbefugten<br />

Dritten zu schützen und dürfen anderen Mitarbeitenden nicht weitergegeben werden.<br />

Für die Geheimhaltung des persönlichen Passwortes ist jeder Benutzer verantwortlich. Beim<br />

Verlassen des Arbeitsplatzes ist der Zugriff auf den Computer und die Daten solcherart zu schützen,<br />

das kein unberechtigter Zugriff möglich ist. Sperren mit dem Passwort (Arbeitsstation sperren,<br />

Bildschirmschoner mit Passwort), Einschliessen oder Abstellen.<br />

<strong>Datenschutzweisung</strong>ZMKSitzung090326.doc 2 / 7 Entwurf V. 0.9


<strong>Datenschutzweisung</strong> ZMK<br />

3. Besonderes für vernetzt eingesetzte Informatikmittel<br />

3.1. Ein Computer, welcher Zugriff auf das ZMK PatiNetz hat (Netzwerkkarte mit fixer IP-Nummer oder<br />

DHCP) gehört in diese Kategorie.<br />

3.2. Zugriffsberechtigungen sowie deren Änderungen auf Datenablagen werden durch die<br />

Angehörigkeit zu einer Organisationseinheit definiert und allenfalls durch den Vorgesetzten einer<br />

Organisationseinheit präzisiert und den Informatikverantwortlichen zur Ausführung mitgeteilt.<br />

3.3. Berechtigungen sowie deren Änderungen in Applikationen werden durch den<br />

Applikationsverantwortlichen definiert und den Informatikverantwortlichen zur Ausführung mitgeteilt<br />

oder mit ihnen zusammen vorgenommen. Insbesondere sind die Informatikverantwortlichen der<br />

Kliniken verantwortlich für die korrekte Lizenzierung.<br />

3.4. Es ist untersagt, vertrauliche Daten der Klinik wie Personal- und Patientendaten, welche auf lokal<br />

eingesetzten Systemen erfasst, bearbeitet und gespeichert werden, zur Weiterbearbeitung in einer für<br />

Dritte lesbaren Form nach Hause zu nehmen.<br />

3.5. Auf das Ende des Arbeitsverhältnis hin, hat der Benutzer persönlichen sowie alten Dateien und<br />

noch vorhandene Mails korrekt zu löschen. Die Übergabe der noch aktuellen Dateien erfolgt in<br />

Absprache mit dem Vorgesetzten.<br />

4. Besonderes für lokal eingesetzte, klinikeigene Informatikmittel<br />

4.1. Ein Computer, welcher keinen Zugriff auf das ZMK–PatiNetz hat gehört in diese Kategorie.<br />

4.2. Es ist untersagt, vertrauliche Daten der Klinik wie Personal- und Patientendaten, welche auf lokal<br />

eingesetzten Systemen erfasst, bearbeitet und gespeichert werden, zur Weiterbearbeitung in einer für<br />

Dritte lesbaren Form nach Hause zu nehmen.<br />

4.3. Für die Sicherstellung der Daten und der Aufbewahrung des Sicherungsmediums sind die<br />

Benutzer verantwortlich. Die Informatikverantwortlichen stehen beratend zur Verfügung.<br />

4.4. Datenträger müssen beim Einlesen in die klinikeigenen Personal-Computer auf Viren überprüft<br />

werden. Bei erkanntem oder vermutetem Virenbefall ist der Personal-Computer auszuschalten und<br />

dem Informatikverantwortlichen der Klinik Meldung zu erstatten. Aktualisierungen der<br />

Virenschutzprogramme sind durch die Benutzer bei den Informatikverantwortlichen einzufordern.<br />

4.5. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses übergibt der Benutzer dem Vorgesetzten die noch<br />

aktuellen Dateien. Alle übrigen vom Benutzer erstellten Daten sind von ihm korrekt zu löschen.<br />

5. Privat eingesetzte Informatikmittel am Arbeitsplatz<br />

5.1. Der Einsatz von privaten Informatikarbeitsmitteln am Computernetz in den Kliniken ist nur mit der<br />

Einwilligung der Informatikverantwortlichen der ZMK <strong>Bern</strong> erlaubt (Ressortleiters Informatik,<br />

Informatikbetreuer ZMK). Sie erhalten dafür Zugriff mit Administratorenrechte auf diese Maschinen.<br />

Insbesondere sind Vorbedingungen für den Gebrauch der Geräte: Aktualisertes Betriebssystem und<br />

Anwendungen, ein aktives Virenschutzprogramm auf aktuellem Stand. Sobald Patientendaten<br />

gelagert werden, sind diese korrekt zu schützen.<br />

5.2. Es ist untersagt, vertrauliche Daten der Klinik wie Personal- und Patientendaten, welche auf lokal<br />

eingesetzten Systemen erfasst, bearbeitet und gespeichert werden, zur Weiterbearbeitung in einer für<br />

Dritte lesbaren Form nach Hause zu nehmen.<br />

6. E-Mail<br />

6.1. Das Mail darf nicht zum Versenden von schützenswerten Daten (vertraulichen Klinikdaten wie<br />

Personal- und Patientendaten) verwendet werden ausser diese werden entsprechend verschlüsselt<br />

6.2. Das Mail ist ein Arbeitsmittel. Die Nutzung für private Zwecke ist auf ein Minimum zu beschränken<br />

und der Speicherplatz verantwortungsvoll zu verwenden.<br />

6.3. Die Nutzung des Mails für private, kommerzielle Zwecke ist nicht gestattet.<br />

6.4 Im Weiteren gelten die Weisungen der <strong>Universität</strong>.<br />

7. Internet<br />

7.1. Für einen Internetanschluss ist grundsätzlich keine Bewilligung notwendig, zur Freischaltung des<br />

Zuganges muss jedoch die Einwilligung des Ressortleiters Informatik eingeholt und dessen<br />

Weisungen eingehalten werden<br />

7.2. Internetanschlüsse müssen durch die Informatikverantwortlichen der Kliniken regelmässig<br />

kontrolliert werden. Sie führen Buch über Ort, Computertyp, Anschlussdetails und Lizenzen.<br />

<strong>Datenschutzweisung</strong>ZMKSitzung090326.doc 3 / 7 Entwurf V. 0.9


<strong>Datenschutzweisung</strong> ZMK<br />

7.3. Das Internet ist ein Arbeitsmittel. Die Nutzung für private Zwecke ist auf ein Minimum zu<br />

beschränken und hat ausserhalb der Arbeitszeit zu erfolgen.<br />

7.4. Die Internetzugriffe werden automatisch mittels Proxy-Server der <strong>Universität</strong> festgehalten und<br />

gemäss deren Vorgaben aufbewahrt.<br />

8. Umgang mit Patientendaten<br />

8.1. Umschreibung<br />

8.1.1. Die Patientendaten sind dem Persönlichkeitsschutz unserer Patienten unterstellt.<br />

8.1.2. Patientendaten dürfen nicht an Unberechtigte weitergegeben werden.<br />

8.1.3. Sie dürfen nicht unverschlüsselt über Computernetzwerke an Dritte ausserhalb des<br />

Patientennetzes weitergeleitet werden.<br />

8.1.4 Auswertungen, Vorträge und Publikationen sind anonym zu führen. Falls nicht möglich ist die<br />

Einwilligung der Patienten einzuholen.<br />

9. Schlussbestimmungen<br />

9.1. Zuständigkeiten<br />

9.1.1. Jeder Mitarbeitende bestätigt mit der Unterzeichnung der Benutzererklärung, davon Kenntnis<br />

genommen zu haben und verpflichtet sich damit zur Einhaltung derselben. Bei Fragen wendet er sich<br />

an die Informatikverantwortlichen.<br />

9.1.2. Wird beobachtet, dass eine Widerhandlung gegen die EDV-<strong>Datenschutzweisung</strong> vorliegt, hat<br />

der Mitarbeitende dies dem Informatikverantwortlichen der Klinik und dem Ressortleiter Informatik der<br />

ZMK <strong>Bern</strong> zu melden. Die beiden entscheiden über zu ergreiffende Massnahmen.<br />

9.1.3. Anpassungen der vorliegenden EDV-<strong>Datenschutzweisung</strong> erfolgen über die Direktion der ZMK,<br />

welche diese genehmigt und für die ZMK <strong>Bern</strong> in Kraft setzt.<br />

9.2. Gültigkeit<br />

Die vorliegende EDV-<strong>Datenschutzweisung</strong> tritt für ZMK <strong>Bern</strong> auf den 1. XXX 2008 in Kraft.<br />

Direktion Zahnmed. Kliniken der <strong>Universität</strong> <strong>Bern</strong><br />

Beilage: Anhang<br />

Verteiler:<br />

- Direktionsgruppe ZMK<br />

- Ressort Informatik der Zahnmed. Kliniken<br />

- Klinikdirektionen (6) der Zahnmed. Kliniken<br />

- Informatikverantwortliche der sechs Kliniken<br />

- Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der drei Kliniken, welche Informatikmittel einsetzen<br />

Kopie ZMK. an:<br />

- Datenschutzbeauftragter der <strong>Universität</strong> <strong>Bern</strong><br />

<strong>Datenschutzweisung</strong>ZMKSitzung090326.doc 4 / 7 Entwurf V. 0.9


<strong>Datenschutzweisung</strong> ZMK<br />

Anhang Referenzen:<br />

<strong>Universität</strong> <strong>Bern</strong><br />

- Weisungen über die Benutzung der IT-Ressourcen an der <strong>Universität</strong> <strong>Bern</strong> vom 12.02.2008 (pdf)<br />

- Regierungsratsbeschluss: Weisungen für den Umgang mit Passwörtern vom 17.06.1998 (pdf)<br />

- Weisungen der <strong>Universität</strong>sleitung über das Netzwerk der <strong>Universität</strong> <strong>Bern</strong> vom 29.10.2001 (pdf)<br />

Intranet<br />

- Weitere Informationen befinden sich im Intranet der Uni <strong>Bern</strong> unter Rechtsdienst<br />

http://www.rechtsdienst.unibe.ch/rs.html<br />

<strong>Datenschutzweisung</strong>ZMKSitzung090326.doc 5 / 7 Entwurf V. 0.9


<strong>Datenschutzweisung</strong> ZMK<br />

EDV-Benutzererklärung<br />

Mit der Unterzeichnung der EDV-Benutzererklärung bestätigt die Mitarbeiterin / der Mitarbeiter, die<br />

EDV-<strong>Datenschutzweisung</strong> persönlich erhalten und von dessen Inhalt Kenntnis genommen zu haben.<br />

Die unterzeichnete EDV-Benutzererklärung verpflichtet die Mitarbeiterin / den Mitarbeiter zur<br />

Einhaltung der geltenden Richtlinien beim Einsatz und der Verwendung von Informatikmitteln.<br />

Mit der Unterzeichnung der EDV-Benutzererklärung nimmt die Mitarbeiterin / der Mitarbeiter davon<br />

Kenntnis, dass bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (alle elektronisch verarbeiteten und<br />

gespeicherten Daten in den Besitz der Klinik übergehen und) ??die vorgesetzte Stelle über die weitere<br />

Verwendung der auf den Informatikmitteln zu dieser Zeit gespeicherten Daten entscheidet.<br />

Name, Vorname, Klinik / Aufgabenbereich<br />

Bitte in Blockschrift ausfüllen<br />

...............................................................................................................................................................................<br />

Bestätigung<br />

Ich bestätige, obige Richtlinien zur Kenntnis genommen zu haben, insbesondere ist es mir nicht<br />

erlaubt Computer oder andere Datenverarbeitungsgeräte ohne Einwilligung des Ressortleiters<br />

Informatik resp. dessen Stellvertreters am Patientennetzwerk der ZMK zu betreiben.<br />

Die Benutzererklärung wird allen neueintretenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch den<br />

Personaldienst abgegeben und dort aufbewahrt.<br />

Die an den ZMK der <strong>Universität</strong> <strong>Bern</strong> erarbeiteten Daten sind Eigentum der ZMK. Die Mitarbeiter sind<br />

für deren Sicherheit verantwortlich. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der Benutzer besorgt,<br />

dass persönliche Dateien vom Computer entfernt werden. Alle übrigen Dateien mit Klinikdaten ,<br />

Befunddaten, Bilder etc. sind dem Vorgesetzten zugänglich zu machen, welcher über die<br />

Langzeitaufbewahrung an der Klinik entscheidet. Dies betrifft ebenfalls die Daten auf den persönlichen<br />

Computern und Informatikgeräten.<br />

Ort / Datum Unterschrift der Mitarbeiterin / des Mitarbeiters<br />

...............................................................................................................................................................................<br />

<strong>Datenschutzweisung</strong>ZMKSitzung090326.doc 6 / 7 Entwurf V. 0.9


<strong>Datenschutzweisung</strong> ZMK<br />

Anhang Referenzen:<br />

<strong>Universität</strong> <strong>Bern</strong><br />

- Weisungen über die Benutzung der IT-Ressourcen an der <strong>Universität</strong> <strong>Bern</strong> vom 12.02.2008 (pdf)<br />

- Regierungsratsbeschluss: Weisungen für den Umgang mit Passwörtern vom 17.06.1998 (pdf)<br />

- Weisungen der <strong>Universität</strong>sleitung über das Netzwerk der <strong>Universität</strong> <strong>Bern</strong> vom 29.10.2001 (pdf)<br />

Intranet<br />

- Weitere Informationen befinden sich im Intranet der Uni <strong>Bern</strong> unter Rechtsdienst<br />

http://www.rechtsdienst.unibe.ch/rs.html<br />

<strong>Datenschutzweisung</strong>ZMKSitzung090326.doc 7 / 7 Entwurf V. 0.9

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