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Handbuch für den schmalen Geldbeutel - Stadt Bockenem

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Jugendwerkstatt St. Ansgar<br />

Berufsvorbereitung in <strong>den</strong> Werkstattbereichen:<br />

• Farb- und Raumgestaltung<br />

• Hauswirtschaft<br />

Jugendwerkstatt St. Ansgar ℡ 05121/967-300<br />

Wiesenstraße 23 E 05121/ 967-333<br />

31134 Hildesheim St-Ansgar-jugendhilfe@t-online.de<br />

Ansprechpartner<br />

Herr Wolfgang Almstedt<br />

Herr Adil Lakeberg<br />

7. Weiterbildung<br />

7.1 Volkshochschule Hildesheim<br />

Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II und/oder Sozialhilfe erhalten auf alle<br />

ermäßigungsfähigen Kurse gegen Vorlage eines entsprechen<strong>den</strong> Nachweises eine<br />

Ermäßigung von 50%. Internetnutzung möglich!<br />

Volkshochschule Hildesheim gGmbH ℡ 05121/9361- 0<br />

Pfaffenstieg 4 – 5 05121/9361- 66<br />

31134 Hildesheim info@vhs-hildesheim.de<br />

Homepage: www.vhs-hildesheim.de<br />

Buhmann-Schule Hildesheim<br />

Gemeinnützige Gesellschaft mbH<br />

Die Integrationskurse richten sich an Spätaussiedler, Ausländer und Unionsbürger. Jeder<br />

Teilnehmer soll vor Beginn des Sprachkursus einen Einstufungstest ablegen.<br />

Entsprechend dem Ergebnis des Tests wird er dem <strong>für</strong> ihn geeigneten Kurstyp und der<br />

Lernprogression zugeordnet.<br />

Beginn: je<strong>den</strong> Monat<br />

Buhmann-Schule ℡ 05121/33073<br />

Gemeinnützige Gesellschaft mbH 05121/132920<br />

Hin<strong>den</strong>burgplatz 1 info@buhmann-schule.de<br />

31134 Hildesheim<br />

7.2 Integrationskurs-Sprachkurse<br />

Integrationskurse Volkshochschule 2 Hildesheim Mehrgenerationenhaus - MGH<br />

Berechtigte Teilnehmende sind alle SpätaussiedlerInnen, neu zuwandernde<br />

AusländerInnen mit auf Dauer angelegtem Aufenthaltsstatus; deutsche Staatsbürger,<br />

langfristig Geduldete, außerdem AusländerInnen, die bereits länger in Deutschland<br />

leben sowie UnionsbürgerInnen (soweit Kursplätze vorhan<strong>den</strong>).<br />

Fragen Sie bitte Ihre Ausländerbehörde, das Jobcenter und lassen Sie sich von uns<br />

beraten, wir suchen gerne <strong>für</strong> Sie <strong>den</strong> passen<strong>den</strong> Kurs!<br />

VHS 2 Hildesheim ℡ 05121/9361-0<br />

Mehrgenerationenhaus – MGH 05121/9361-50<br />

Steingrube 19a<br />

31141 Hildesheim<br />

8. Befreiungsmöglichkeiten<br />

8.1 Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht<br />

Privatpersonen, die bedürftig sind (ALG II-, Sozialhilfeempfänger)<br />

oder schwerbehinderte Menschen mit RF-Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis<br />

können von der Rundfunkgebührenpflicht befreit wer<strong>den</strong>.<br />

Der Antrag auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist zusammen mit <strong>den</strong><br />

beglaubigten oder originalen Einkommensnachweisen zu sen<strong>den</strong> an:<br />

Gebühreneinzugszentrale (GEZ)<br />

50656 Köln<br />

Antragsformulare erhalten Sie bei der:<br />

<strong>Stadt</strong> Hildesheim ℡ 05121/301338<br />

<strong>Stadt</strong>büro 05121/301111<br />

Markt 2 stadtbuero@stadt-hildesheim.de<br />

31134 Hildesheim<br />

Sprechzeiten:<br />

Montag – Mittwoch 08:00 – 15:00 Uhr<br />

Donnerstag 08:00 – 17:30 Uhr<br />

Freitag 08:00 – 12:00 Uhr<br />

Samstag 09:00 – 12:00 Uhr<br />

8.2 Befreiung von der Zuzahlung von Medikamenten<br />

Das Sammeln von Quittungen bei der Zuzahlung von Medikamenten, medizinischen<br />

Hilfs- und Zusatzmitteln macht sich bezahlt. Alternativ kann die Apotheke einen<br />

Computerausdruck über alle gekauften Medikamente im Jahr ausstellen. Da es von<br />

Apotheke zu Apotheke unterschiedlich ist, in Ihrer Apotheke nachfragen.<br />

Die Belastungsgrenze beträgt 2 % der Bruttoeinnahmen, bei schwerwiegend chronisch<br />

kranken Menschen 1 %.<br />

So ermitteln Sie Ihre Belastungsgrenze:<br />

Eine allein stehende Person hat z.B.<br />

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