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Sachsenbrunner Kinderfest - Gemeinde Sachsenbrunn

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<strong><strong>Sachsenbrunn</strong>er</strong><br />

Monatliches Amtsund<br />

Mitteilungsblatt<br />

der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Sachsenbrunn</strong><br />

www.sachsenbrunn.de<br />

Lindenblatt<br />

Jahrgang 14 Freitag, den 6. Juli 2007 Nr. 08<br />

Sportfest des<br />

SV Falke <strong>Sachsenbrunn</strong> e. V.<br />

<strong><strong>Sachsenbrunn</strong>er</strong><br />

<strong>Kinderfest</strong><br />

am 22.07.2007 ab 14.00 Uhr auf dem<br />

<strong><strong>Sachsenbrunn</strong>er</strong> Spielplatz<br />

07. und 08. Juli 2007<br />

auf dem Gelände des SV Falke<br />

07. Juli 2007<br />

13.30 - 18.00 Uhr:<br />

Turnier der „Alt-Herren-Mannschaften” aus:<br />

- Altenfeld<br />

- Crock<br />

- Geraberg<br />

- <strong>Sachsenbrunn</strong><br />

- Schönbrunn<br />

im Anschluss: gemütliches Beisammensein<br />

08. Juli 2007<br />

10.00 - 12.00 Uhr:<br />

Frühschoppen<br />

mit den Werrataler Musikanten e. V.<br />

Der Erlös des Frühschoppens<br />

wird der Sanierung<br />

der Orgel der Kirche in<br />

<strong>Sachsenbrunn</strong> gespendet!!!<br />

15.30 Uhr: SV Falke II - SV 84 St. Bernhard<br />

(„Kreismeister der 3. KK”)<br />

im Anschluss: gemütliches Beisammensein<br />

Aktionsprogramm:<br />

Riesenhüpfburg<br />

Kinder-Disco mit Spiel & Spaß<br />

und mit tollen Preisen,<br />

Glücksrad, Triathlonwettkampf<br />

mit Siegerehrung,<br />

Torwandschießen, Lochmaskenmurmeln, Kinderschminken,<br />

Malstraße<br />

Alle Kinder erhalten Preise!<br />

Kaffee und selbstgebackener Kuchen,<br />

rote, grüne, gelbe Limonade<br />

Bratwürste, Brätl, Eiswagen<br />

Für Erwachsene haben wir auch Getränke!<br />

Seid unsere Gäste!!!<br />

Dieses <strong>Kinderfest</strong> wird organisiert<br />

und durchgeführt durch den<br />

Heimat- und Trachtenverein<br />

<strong>Sachsenbrunn</strong> e. V.<br />

Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.<br />

Der SV Falke <strong>Sachsenbrunn</strong> e. V.<br />

freut sich auf zahlreiche<br />

Besucher aus nah und fern!


<strong><strong>Sachsenbrunn</strong>er</strong> Lindenblatt - 2 - Nr. 08/07<br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

Satzung<br />

über die Benutzung<br />

der Kindertagesstätte der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sachsenbrunn</strong><br />

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, § 20, Abs. 2 und § 21 der Thüringer<br />

<strong>Gemeinde</strong>- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung<br />

- ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.<br />

Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert am 23. Dezember<br />

2005 (GVBl. S. 446, 455) und der Bestimmungen des Thüringer<br />

Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern<br />

in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz-ThürKitaG)<br />

vom 16.12.2005 (GVBl.<br />

Nr. 17 S. 371), hat der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sachsenbrunn</strong><br />

in der Sitzung am 22.05.2007, Beschluss-Nr. 107/18/07<br />

die folgende Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte<br />

<strong>Sachsenbrunn</strong> (nachstehend Kita) beschlossen.<br />

§ 1<br />

Träger und Rechtsform<br />

Die Kindertagesstätte „Fritz Weineck“ <strong>Sachsenbrunn</strong> (nachstehend<br />

Kita genannt) wird von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sachsenbrunn</strong> als<br />

öffentliche Einrichtung unterhalten. Durch die Inanspruchnahme<br />

nach Maßgabe dieser Satzung entsteht ein öffentlich-rechtliches<br />

Benutzungsverhältnis.<br />

§ 2<br />

Aufgaben<br />

Die Aufgaben der Kita bestimmen sich nach den Vorschriften<br />

des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung<br />

von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege<br />

(Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz - ThürKitaG) und den<br />

einschlägigen Rechtsverordnungen.<br />

§ 3<br />

Kreis der Berechtigten<br />

(1) Die Kita steht grundsätzlich allen Kindern, die in der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Sachsenbrunn</strong> ihren Wohnsitz (Hauptwohnung im Sinne<br />

des Melderechts) haben, nach Maßgabe der verfügbaren<br />

Plätze offen.<br />

(2) Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Kinder, die ihren<br />

Wohnsitz in einem anderen Ort innerhalb des Freistaates<br />

Thüringen haben, auf Grund des Wunsch- und Wahlrechtes<br />

nach § 4 ThürKitaG aufzunehmen, wenn verfügbare Plätze vorhanden<br />

sind.<br />

(3) Für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr wird in<br />

der Kita, im Rahmen der Betriebserlaubnis, ein bedarfsgerechtes<br />

Angebot vorgehalten, wenn es die familiäre Situation, insbesondere<br />

die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen<br />

Erwerbssuche, die Teilnahme an einer Maßnahme der Arbeitsförderung<br />

nach § 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder<br />

die Aus- und Fortbildung der Erziehungsberechtigten oder ein<br />

besonderer Erziehungsbedarf eine Tagesbetreuung erfordern.<br />

(4) Wenn die amtlich festgelegte Höchstbelegung der Kita erreicht<br />

ist, können weitere Aufnahmen erst nach Freiwerden von<br />

Plätzen erfolgen.<br />

(5) Kinder, die an ansteckenden Krankheiten leiden, werden<br />

nicht aufgenommen. Im Zweifel entscheidet der Amtsarzt.<br />

§ 4<br />

Betreuungszeiten<br />

(1) Die Kita ist an Werktagen von Montag bis Freitag jeweils<br />

von 6.00 bis 16.30 Uhr geöffnet.<br />

(2) Die Kindertagesstätte bleibt zwischen Weihnachten und<br />

Neujahr geschlossen.<br />

(3) Über die vorübergehende Schließung und Änderungen in<br />

den Betreuungszeiten der Einrichtung, sind die Erziehungsberechtigten<br />

rechtzeitig, durch Aushang in der Kita bzw. durch<br />

Veröffentlichung im Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong>, bzw. bei kurzfristigen<br />

Veröffentlichungen in der Tagespresse zu informieren.<br />

§ 5<br />

Aufnahme<br />

(1) Jedes Kind muss unmittelbar vor seiner Aufnahme in die Kita<br />

ärztlich oder amtsärztlich untersucht werden, was durch Abgabe<br />

eines ärztlichen Attestes, nicht älter als 3 Arbeitstage,<br />

über die gesundheitliche Eignung zum Besuch der Kita nachzuweisen<br />

ist. Analog ist der Impfausweis vorzulegen.<br />

(2) Die Aufnahme erfolgt nach schriftlicher Anmeldung in der<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung, in der Regel 6 Monate vor der beabsichtigten<br />

Aufnahme, bzw. bis Ende Februar für das kommende<br />

Kindergartenjahr.<br />

(3) Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr können im<br />

Rahmen der Betriebserlaubnis und freier Kapazität aufgenommen<br />

werden, in der Regel zu den Stichtagen 1.9. und 1.3. In<br />

begründeten Ausnahmefällen kann von dieser Regelung abgewichen<br />

werden.<br />

Für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr wird eine<br />

erhöhte Benutzungsgebühr (Elternbeitrag) nach Maßgabe der<br />

Gebührensatzung § 7 Abs. 1 a erhoben.<br />

(4) Voraussetzungen für die Betreuung von Kindern im Alter<br />

von zwei bis drei Jahren sind<br />

a) die Antragstellung auf Erziehungsgeld bei der zuständigen<br />

Hauptwohnsitzgemeinde durch die Erziehungsberechtigten<br />

und<br />

b) eine entsprechende Abtretungserklärung des Erziehungsgeldes<br />

von bis zu 150 EUR monatlich gemäß § 2 Abs. 3<br />

Satz 1 ThürErzGG.<br />

(5) Eine Aufnahme von Kindern aus anderen Orten innerhalb<br />

des Freistaates Thüringen auf Grund des Wunsch- und Wahlrechtes<br />

der Eltern nach § 4 ThürKitaG erfolgt in der Regel erst<br />

zu dem Zeitpunkt, zu dem die Wohnsitzgemeinde dieser Kinder<br />

verpflichtet ist, die entsprechenden Betriebskosten nach § 18<br />

Abs. 6 bzw. § 25 Abs. 9 ThürKitaG zu tragen.<br />

Hierzu muss das Formblatt gemäß Anlage 1 verwendet werden.<br />

(6) Bei Neuaufnahme des ersten Kita-Besuches wird eine kostenlose<br />

Eingewöhnungszeit von zwei Wochen gewährt.<br />

(7) Mit der Aufnahme der Kinder erkennen die Erziehungsberechtigten<br />

die vorliegende Satzung, die Gebührensatzung und<br />

die Hausordnung der Kita an.<br />

(8) Der Impfschutz ist durch die Leiterin der Kita zu kontrollieren.<br />

Es ist den Eltern/Erziehungsberechtigten zu empfehlen,<br />

den Impfschutz gegen bestimmte Krankheiten nachzuholen.<br />

Der Impfschutz sollte gegen Masern, Keuchhusten, Mumps,<br />

Röteln, Diphtherie, Tetanus, Poliomyelitis, HIB und Hepatitis B<br />

bestehen.<br />

§ 6<br />

Pflichten der Erziehungsberechtigten<br />

(1) Die Erziehungsberechtigten übergeben die Kinder zu Beginn<br />

der Betreuungszeit dem Betreuungspersonal und holen sie<br />

nach Beendigung der Betreuungszeit beim Personal der Kita<br />

wieder ab. Die Aufsichtspflicht des Betreuungspersonals erstreckt<br />

sich von der Übernahme der Kinder in der Einrichtung<br />

und endet mit der Übergabe der Kinder an die Erziehungsberechtigten<br />

bzw. abholeberechtigten Personen.<br />

(2) Sollen Kinder die Einrichtung frühzeitig verlassen oder den<br />

Heimweg alleine antreten, bedarf es zuvor einer schriftlichen<br />

Erklärung der Erziehungsberechtigten gegenüber dem Betreuungspersonal.<br />

Die Erziehungsberechtigten erklären bei der Aufnahme<br />

des Kindes in die Einrichtung schriftlich, wer außer ihnen<br />

zur Abholung des Kindes berechtigt ist. Diese Erklärung<br />

kann jederzeit bei der jeweiligen Gruppenerzieherin in Kopie<br />

eingesehen und bei der Leiterin der Kita, die diese im Original<br />

hinterlegt, widerrufen bzw. geändert werden.<br />

(3) Bei Verdacht oder Auftreten ansteckender Krankheiten,<br />

einschließlich Läusebefall beim Kind oder in der Wohngemeinschaft<br />

des Kindes sind die Erziehungsberechtigten zu unverzüglicher<br />

Mitteilung an die Leitung der Kita verpflichtet. In diesen<br />

Fällen darf die Kita erst wieder besucht werden, wenn eine<br />

ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt.<br />

(4) Die Medikamentenverabreichung in der Kita ist nur nach Bestätigung<br />

des behandelnden Arztes und vorheriger Absprache<br />

mit der jeweiligen Erzieherin möglich.<br />

(5) Das Fehlen des Kindes ist unverzüglich der Leitung der Kita<br />

mitzuteilen.<br />

(6) Den Kindern ist ein Frühstück bzw. Vesper in einer Tasche<br />

mitzugeben. Kinder, die erst nach 9.00 Uhr in die Kita gebracht<br />

werden, sollten bereits vorher gefrühstückt haben.<br />

(7) Das Tragen von Schmuck (Ohrringe, Ringe, Ketten u. ä.)<br />

stellt eine Unfallgefahr dar.<br />

Für Unfälle, die darauf zurückzuführen sind, übernimmt die Kita<br />

keine Haftung.<br />

Analog haftet die Kita nicht bei Verlust und Unfällen, die durch<br />

das Tragen/Mitführen von Schmuck und Wertgegenständen<br />

entstehen.<br />

(8) Die Erziehungsberechtigten haben die Kleidung und Schuhe,<br />

bzw. sonstige private Gegenstände ihrer Kinder zweifelsfrei<br />

zu kennzeichnen.


<strong><strong>Sachsenbrunn</strong>er</strong> Lindenblatt - 3 - Nr. 08/07<br />

(9) Die Erziehungsberechtigten haben die Satzungsbestimmungen<br />

der vorliegenden Satzung, der Gebührensatzung und der<br />

Hausordnung der Kita einzuhalten und insbesondere die Gebühren<br />

regelmäßig und rechtzeitig zu entrichten.<br />

Bei Beitragsrückständen von mehr als 3 Monaten kann die weitere<br />

Betreuung verweigert werden.<br />

§ 7<br />

Pflichten der Leitung der Kita<br />

(1) Die Leiterin der Kita setzt die mit der <strong>Gemeinde</strong>, als Träger<br />

der Einrichtung, abgestimmten Konzeption durch. Die Leiterin<br />

ist verantwortlich, dass in der Kita der § 6 ThürKitaG -Ziele und<br />

Aufgaben der Kindertageseinrichtungen- durchgesetzt, sowie<br />

der Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag erfüllt wird.<br />

(2) Im Rahmen des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung<br />

(§ 8a SGB VIII) handelt die Leitung entsprechend der Vereinbarung<br />

mit dem örtlichen Jugend- und Sozialamt.<br />

(3) Die Leiterin gibt den Erziehungsberechtigten, der in der Kita<br />

betreuten Kinder, Gelegenheit zu einer Aussprache.<br />

(4) Treten die im Bundesseuchengesetz genannten Krankheiten<br />

oder ein darauf gerichteter Verdacht auf, so ist die Leitung der<br />

Kita verpflichtet, unverzüglich den Bürgermeister sowie das zuständige<br />

Gesundheitsamt im LRA zu unterrichten. Den Weisungen<br />

des Gesundheitsamtes ist in diesem Fall Folge zu leisten.<br />

(5) Die Hausordnung für die Kita ist Bestandteil dieser Satzung.<br />

(Anlage 2)<br />

(6) Diese Hausordnung ist öffentlich im Gebäude auszuhängen<br />

bzw. den Erziehungsberechtigten und allen Beschäftigten der<br />

<strong>Gemeinde</strong> zur Kenntnis zu geben.<br />

(7) Durch den Träger der Einrichtung ist täglich gemeinsam mit<br />

der Leitung der Kita eine warme Mittagsmahlzeit nach den<br />

Grundsätzen der gesunden Ernährung zu garantieren.<br />

§ 8<br />

Elternbeirat<br />

Für die Kita wird nach § 10 des Kindertageseinrichtungsgesetzes<br />

ein Elternbeirat aus Elternvertretern gebildet, der von der<br />

<strong>Gemeinde</strong> als Träger der Einrichtung und der Leitung der Kita<br />

informiert und gehört wird, bevor wichtige Entscheidungen getroffen<br />

werden.<br />

§ 9<br />

Versicherung<br />

(1) Die <strong>Gemeinde</strong> versichert auf ihre Kosten alle Kinder gegen<br />

Sachschäden.<br />

(2) Gegen Unfälle in der Einrichtung sowie auf dem direkten<br />

Hin- und Rückweg sind die Kinder gesetzlich versichert.<br />

§ 10<br />

Gebühren<br />

(1) Für die Benutzung der Einrichtung wird von den Erziehungsberechtigten<br />

der Kinder eine im voraus zahlbare Benutzungsgebühr<br />

nach Maßgabe der jeweils gültigen Gebührensatzung erhoben.<br />

(2) Die Verpflegungskosten tragen die Erziehungsberechtigten<br />

nach Maßgabe der jeweils gültigen Satzung.<br />

§ 11<br />

Abmeldung<br />

(1) Abmeldungen sind nur zum Schluss eines Kalendermonats<br />

möglich, sie sind 30 Tage vorher in der <strong>Gemeinde</strong> schriftlich anzuzeigen.<br />

(2) Bei Fristversäumnis ist die Gebühr für einen weiteren Monat<br />

zu zahlen.<br />

(3) Werden die Satzungsbestimmungen nicht eingehalten, so<br />

kann das Kind vom weiteren Besuch ausgeschlossen werden.<br />

Die Entscheidung hierüber trifft der Bürgermeister nach Anhörung<br />

aller Beteiligten.<br />

§ 12<br />

Gespeicherte Daten<br />

(1) Für die Bearbeitung des Antrages auf Aufnahme in die Kindertageseinrichtung<br />

sowie für die Erhebung der Benutzungsgebühren<br />

werden von den Kindern und Erziehungsberechtigten<br />

folgende personenbezogene Daten in automatisierten Dateien<br />

gespeichert :<br />

a) allgemeine Daten: Name und Anschrift der Erziehungsberechtigten<br />

und der Kinder, Geburtsdaten aller Kinder, sowie<br />

weitere zur kassenmäßigen Abwicklung erforderlichen Daten,<br />

b) Benutzungsgebühr nach der Berechnungsgrundlage (Gebührenbescheid).<br />

Rechtsgrundlage:<br />

Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), Thüringer Kommunalabgabengesetz<br />

(ThürKAG), Thür Kindereinrichtungsgesetz<br />

(ThürKitaG), Thür. Datenschutzgesetz (ThürDSG), Kinder- und<br />

Jugendhilfegesetz (SGB VIII), örtliche Satzung über die Benutzung<br />

der Kita, sowie die dazu ergangene Gebührensatzung.<br />

(2) Das Löschen der Daten der Kinder erfolgt zwei Jahre nach<br />

Verlassen der Einrichtung.<br />

(3) Durch die Bekanntmachung dieser Satzung werden die betroffenen<br />

Erziehungsberechtigten gemäß § 19 Abs. 3, des<br />

Thüringer Datenschutzgesetzes über die Aufnahme der in Abs.<br />

1 Buchstabe a und b in automatisierten Dateien unterrichtet.<br />

§ 13<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Die vorliegende Satzung tritt ab 01.09.2007 in Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig wird hiermit die Satzung vom 08.05.2000 aufgehoben<br />

und ersetzt.<br />

<strong>Sachsenbrunn</strong>, 20.06.2007<br />

ausgefertigt am: 20.06.2007<br />

Bekanntmachung am: 06.07.2007<br />

Haas<br />

Bürgermeister<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sachsenbrunn</strong> - <strong>Gemeinde</strong>siegel -<br />

Anlage 1<br />

Ausübung<br />

des Wunsch- und Wahlrechtes nach § 4 ThürKitaG<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sachsenbrunn</strong> ist gleichzeitig Träger der gewünschten<br />

Einrichtung/Kindertagesstätte <strong>Sachsenbrunn</strong> „Fritz<br />

Weineck”. Die Eltern informieren ihre Wohnsitzgemeinde durch<br />

Vorlage dieses Schreibens über die bestätigte Ausübung des<br />

Wunsch- und Wahlrechtes.<br />

Die Wohnsitzgemeinde wird gebeten, dem Wunsch- und Wahlrecht<br />

zu entsprechen und eine Ausfertigung den Eltern auszuhändigen.<br />

Die Eltern geben diese in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sachsenbrunn</strong><br />

wieder ab.<br />

Bestätigung freier Kapazität<br />

Hiermit bestätigen wir, dass das Kind.........................................<br />

aus der <strong>Gemeinde</strong>.......................................................................<br />

ab................................................................................................<br />

in die Kindertageseinrichtung.......................................................<br />

aufgenommen werden kann.<br />

........................................ ..................................................<br />

Datum,<br />

Datum,<br />

Unterschrift und Stempel Unterschrift und Stempel<br />

des Trägers<br />

der <strong>Gemeinde</strong><br />

Bestätigung der Wohnsitzgemeinde<br />

Hiermit bestätigen wir, dass für das Kind....................................<br />

....................................................................................................<br />

mit der bereitstellenden <strong>Gemeinde</strong>.............................................<br />

die Pauschale entsprechend § 18 Absatz 6 ThürKitaG vereinbart<br />

wird.<br />

....................................................................................................<br />

Datum, Unterschrift und Stempel der Wohnsitzgemeinde


<strong><strong>Sachsenbrunn</strong>er</strong> Lindenblatt - 4 - Nr. 08/07<br />

Bestätigung der Kindertageseinrichtung<br />

Hiermit bestätigen wir, dass das Kind.........................................<br />

e) Auf Grund der Unfallgefahr ist es notwendig, dass die Kinder<br />

in der Kindertagesstätte geschlossenes Schuhwerk tragen<br />

(Sandalen, feste Hausschuhe)<br />

Pantoffeln sind nicht erlaubt!<br />

unsere Einrichtung seit dem...........................................besucht.<br />

....................................................................................................<br />

Datum, Unterschrift und Stempel der Kindertageseinrichtung<br />

Anlage 2:<br />

zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte <strong>Sachsenbrunn</strong><br />

Hausordnung<br />

Entsprechend des § 7 Abs. 3 der Satzung über die Benutzung<br />

der Kindertagesstätte (Kita) der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sachsenbrunn</strong>, ist<br />

durch den Träger der Kita eine Hausordnung zu erlassen, die<br />

als verbindlicher Bestandteil der Kita-Satzung öffentlich auszuhängen<br />

ist.<br />

Diese Satzung hat alle Fragen der Ordnung und Sicherheit,<br />

bzw. der Unterhaltung des Gebäudes zu regeln.<br />

I. Öffnungszeiten:<br />

Die Kindertagesstätte ist von Montag - Freitag täglich in der Zeit<br />

von 6.00 bis 16.30 Uhr geöffnet. Schließungen und Änderungen<br />

der Öffnungszeiten der Kita werden rechtzeitig bekannt gegeben.<br />

II. Zutrittsberechtigung:<br />

a) Der Zutritt ist ausschließlich neben den Erzieherinnen, dem<br />

technischen Kräften, den angemeldeten Kindern bzw. den<br />

Eltern der Kinder und allen Beschäftigten der <strong>Gemeinde</strong><br />

vorbehalten, die in irgendeiner Form Aufgaben erfüllen, die<br />

mit dem Betrieb der Kindertagesstätte und deren Unterhaltung<br />

im Zusammenhang zu sehen sind.<br />

b) Personen mit ansteckenden Krankheiten (einschließlich<br />

Läusebefall), schweren Erkältungen, haben grundsätzlich<br />

keinen Zutritt.<br />

c) Betriebsfremde Personen haben sich grundsätzlich bei der<br />

Leiterin oder Stellvertreterin anzumelden.<br />

d) Der Zutritt zu den Aufenthaltsräumen, Schlafräumen ist nur<br />

den Erzieherinnen, technischen Kräften, bzw. den Kindern<br />

und deren Erziehungsberechtigten bzw. der Leitung der Kita<br />

bekannten abholberechtigten Personen erlaubt.<br />

e) Anderweitig vermietete und genutzte Räume gehören nicht<br />

zum Bereich der Kita.<br />

III. Übernahme der Kinder zur Betreuung:<br />

a) Es dürfen nur Kinder ohne ansteckende Krankheiten in die<br />

Einrichtung gebracht werden.<br />

b) Zwecks Teilnahme am Mittagessen, muss die Anmeldung,<br />

bzw. Abmeldung bei Krankheit und sonstiger Abwesenheit<br />

bis 9.00 Uhr zumindest telefonisch erfolgt sein.<br />

c) Während der Mittagsruhe, die von 12.00 bis 14.15 Uhr dauert,<br />

soll keine Abholung erfolgen. In dieser Zeit bleibt die Kita<br />

geschlossen. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist<br />

dies, nach vorheriger Absprache mit der jeweiligen Erzieherin<br />

möglich.<br />

d) Zugleich sollten während dieser Zeit keine schlafstörenden,<br />

lärmintensiven Arbeiten im Gebäude der Kita bzw. in deren<br />

Umfeld vorgenommen werden.<br />

IV. Anmeldung - Abmeldung<br />

Für die Anmeldung, zeitweilige Abmeldung (bei Krankheit),<br />

gänzliche Abmeldung, einschließlich der zu beachtenden Fristen<br />

gelten die Festlegungen der Benutzungs- und Gebührensatzung.<br />

Ordnung und Sicherheit<br />

a) Alle nicht ständig zu betretenden Räumlichkeiten sind ständig<br />

verschlossen zu halten, der Schlüssel ist stets bei der<br />

Leiterin der Kita aufzubewahren.<br />

b) Es wird keine Haftung übernommen für mitgeführten<br />

Schmuck, Wertgegenständen bzw. Spielsachen.<br />

c) Gleichfalls wird nicht für Schäden aus Unfällen, die auf das<br />

Tragen von Schmuck eindeutig zurückzuführen sind, gehaftet.<br />

d) Bargeld und sonstige Wertgegenstände dürfen nicht in den<br />

Gruppenräumen und Schlafräumen aufbewahrt werden.<br />

VI. Versorgung der Kinder<br />

a) Die Mittagsversorgung mit warmen Essen bzw. die Tee- und<br />

Milchversorgung wird durch die Kita organisiert.<br />

b) Frühstück und Vesper haben die Kinder in einer aufhängbaren<br />

Brottasche mitzubringen.<br />

c) Kinder, die nach 9.00 Uhr in die Einrichtung gebracht werden,<br />

sollten bereits gefrühstückt haben.<br />

VII. Schnupperstunden in der Kindertagesstätte<br />

Jeden 1. Dienstag im Monat wird ein Schnuppertag für noch<br />

nicht angemeldete Kinder, in der Zeit von 14.30 Uhr - 16.30 Uhr<br />

angeboten. Kinder und Eltern möchten für diese Zeit bitte<br />

Wechselschuhe mitbringen (Grund: Hygiene und Sauberkeit)!<br />

VIII. Einhaltung der Hausordnung<br />

Für die Einhaltung der Hausordnung ist die Leitung der Kita verantwortlich.<br />

<strong>Sachsenbrunn</strong>, den 20.06.2007<br />

Haas<br />

Bürgermeister<br />

Gebührensatzung<br />

der Kindertagesstätte (Kita)<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sachsenbrunn</strong><br />

Aufgrund der § 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Thüringer<br />

Kommunalordnung (ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl. S.<br />

41) zuletzt geändert am 23. Dezember 2005 (GVBl. S. 446,<br />

455), der §§ 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes<br />

(ThürKAG) vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt<br />

geändert am 17. Dezember 2004 (GVBl. S. 889), des § 90<br />

des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder und Jugendhilfe<br />

(SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember<br />

1998 (BGBl. I S. 3546) zuletzt geändert durch Artikel 1 Gesetz<br />

zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK)<br />

vom 8. September 2005 (BGBl. I S. 2729), des § 18 des Thüringer<br />

Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung von<br />

Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (Thüringer<br />

Kindertageseinrichtungsgesetz - ThürKitaG) vom 16. Dezember<br />

2005 (GVBl. S. 365), sowie des § 10 der Satzung über die Benutzung<br />

der Kita für Kinder der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sachsenbrunn</strong> hat<br />

der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sachsenbrunn</strong> in der Sitzung<br />

am 22.05.2007 durch Beschluss-Nr. 108/18/07 die folgende Gebührensatzung<br />

beschlossen:<br />

§ 1<br />

Geltungsbereich<br />

Diese Satzung gilt für die Kindertagesstätte (Kita) „Fritz Weineck”<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sachsenbrunn</strong>.<br />

§ 2<br />

Gebührenerhebung<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sachsenbrunn</strong> erhebt aufgrund des § 10 der Benutzungssatzung,<br />

Gebühren für die Benutzung der Kita und Kosten<br />

für die Verpflegung der Kinder.<br />

§ 3<br />

Gebührenschuldner<br />

Zur Zahlung der Gebühren sind die/der Erziehungsberechtigten/-te<br />

verpflichtet.<br />

Gebührenschuldner sind auch die Personen, die die Gebührenschuld<br />

durch schriftliche Erklärung übernommen haben.<br />

Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.<br />

§ 4<br />

Entstehen und Ende der Gebührenschuld<br />

Die Gebührenschuld für die Benutzung der Kindertageseinrichtung<br />

entsteht mit der Aufnahme des Kindes in die Kita und endet<br />

mit dem Wirksamwerden der Abmeldung oder dem Ausschluss<br />

des Kindes.<br />

§ 6<br />

Fälligkeit und Zahlung<br />

(1) Die Benutzungsgebühr für die Tageseinrichtung ist bis zum<br />

15. Kalendertag des laufenden Monats in der <strong>Gemeinde</strong>kasse


<strong><strong>Sachsenbrunn</strong>er</strong> Lindenblatt - 5 - Nr. 08/07<br />

zu entrichten. Die Verpflegungskosten sind bis zum 15. Kalendertag<br />

des nachfolgenden Monats in der <strong>Gemeinde</strong>kasse zu<br />

entrichten.<br />

Bei der Begleichung der anfallenden Kosten sollte vom Abbuchungsverfahren<br />

Gebrauch gemacht werden.<br />

Hierüber ist mit der <strong>Gemeinde</strong>kasse eine schriftliche Vereinbarung<br />

zu treffen.<br />

Bareinzahlungen direkt in der Kita sind nicht zulässig.<br />

(2) Die Abwesenheit des Kindes wegen Krankheit oder Urlaub<br />

entbindet nicht von der Gebührenpflicht und sind keine Abmeldungsgründe.<br />

(3) Die zu zahlende Benutzungsgebühr wird nur dann um die<br />

Hälfte gemindert, wenn das/die angemeldete/n Kind/er wegen<br />

Krankheit oder Kur mindestens 15 Arbeitstage im Monat die<br />

Einrichtung nicht besuchen können und ein ärztliches Attest<br />

über die gesamte Dauer der Krankheit oder Kur in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />

abgegeben wird. Die Gebührenminderung erfolgt<br />

im darauffolgenden Monat.<br />

(4) Im Monat, in dem das Kind das 2. Lebensjahr vollendet, wird<br />

der erhöhte Elternbeitrag tageweise berechnet. Er beträgt für einen<br />

Kalendertag ein Dreißigstel des Monatsbetrages nach § 7<br />

Abs. 1 a. Die errechneten Beträge werden auf volle EURbeträge<br />

mathematisch gerundet.<br />

§ 7<br />

Gebührensätze<br />

(1) Benutzungsgebühren: (Elternbeiträge)<br />

Die Benutzungsgebühren in der Kita betragen monatlich:<br />

a) Für Kinder, die keinen Rechtsanspruch auf einen Platz in<br />

der Kita haben, im Alter bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr<br />

95,00 EUR<br />

b) Für Kinder mit Rechtsanspruch vom vollendeten zweiten Lebensjahr<br />

bis zum Schuleintritt werden die Benutzungsgebühren<br />

gestaffelt nach kindergeldberechtigten Kindern erhoben:<br />

- 1. Kind<br />

80,00 EUR<br />

- 2. Kind<br />

70,00 EUR<br />

- 3. Kind und jedes weitere<br />

60,00 EUR<br />

(2) Verpflegungsgebühren:<br />

Die Verpflegungssätze werden nach tatsächlicher Anwesenheit<br />

je Kind und Tag erhoben.<br />

Sie betragen:<br />

für die Essenversorgung<br />

1,45 EUR<br />

für Milch- und Teegeld<br />

0,10 EUR<br />

für Fahrgeld / Essentransport<br />

0,10 EUR<br />

Insgesamt:<br />

1,65 EUR<br />

§ 8<br />

Gebührenermäßigung<br />

(1) Für das erste Kind wird keine Gebührenermäßigung vorgenommen.<br />

(2) Für das zweite Kind und die weiteren Kinder wird auf § 7 Absatz<br />

(1 b) der vorliegenden Satzung verwiesen.<br />

(3) Für Kinder, die jeweils das gesamte Kalenderjahr die Kita<br />

besucht haben, erfolgt jeweils für den Monat Dezember ein Gebührenerlass<br />

von 50 %.<br />

(4) Für Kinder, die ab Juli eines Jahres in die Kita aufgenommen<br />

werden, erfolgt jeweils im Monat Dezember ein Gebührenerlass<br />

von 25 %.<br />

(5) Die kostenlose, d. h. gebührenfreie Eingewöhnungszeit ist<br />

auf zwei Wochen befristet.<br />

§ 9<br />

Festlegung der Gebühren, Auskunftspflichten<br />

(1) Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Sachsenbrunn</strong> erlässt jährlich einen<br />

Bescheid, aus dem die Höhe der Benutzungsgebühren<br />

nach Maßgabe dieser Satzung hervorgeht.<br />

(2) Die Höhe der Verpflegungsgebühren wird monatlich durch<br />

Mitgabe einer Mitteilung der Kita-Leitung den Erziehungsberechtigten<br />

bekannt gegeben.<br />

(3) Die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder ist durch Vorlage<br />

geeigneter Unterlagen (z. B. Kontoauszüge oder Bescheid<br />

Familienkasse des Arbeitsamtes) zu belegen und der Verwaltung<br />

unaufgefordert vorzulegen. Legt der Gebührenschuldner<br />

keinen Nachweis vor, wird die volle Gebühr berechnet.<br />

(4) Die vollen Gebührensätze werden auch bei stundenweiser<br />

Betreuung erhoben.<br />

(5) Alle Gebührenschuldner sind verpflichtet, alle Veränderungen,<br />

die für die Erhebung der Gebühren von Bedeutung sind,<br />

unverzüglich der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung mitzuteilen. Auf Verlangen<br />

der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung ist dafür nähere Auskunft zu erteilen.<br />

§ 10<br />

Inkrafttreten<br />

(1) Die vorliegende Satzung tritt ab 01.09.2007 in Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig wird die gleichnamige Satzung vom 08.05.2000<br />

außer Kraft gesetzt.<br />

<strong>Sachsenbrunn</strong>, 20.06.2007<br />

ausgefertigt am: 20.06.2007<br />

Bekanntmachung am: 06.07.2007<br />

Haas<br />

Bürgermeister<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sachsenbrunn</strong><br />

Erläuterung<br />

<strong>Gemeinde</strong>siegel<br />

zu den neuen Satzungen der Kindertagesstätte der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sachsenbrunn</strong><br />

Aufgrund des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung<br />

und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege<br />

als Ausführungsgesetz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch<br />

- Kinder- und Jugendhilfe - (Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz<br />

- ThürKitaG -) vom 23. Dezember 2005 macht<br />

es sich erforderlich, die vorhandenen Satzungen über die Benutzung<br />

der Kindertagesstätte (Kita) und die Gebührensatzung<br />

der Kita neu zu überarbeiten und an die neuen Gesetzlichkeiten<br />

anzupassen.<br />

Die Kosten der Kindertagesstätte werden prozentual wie<br />

folgt gedeckt:<br />

Elternbeiträge: 16 %<br />

Essengeld: 6 % (Durchlaufposten)<br />

Bezuschussung vom Land: 33 %<br />

Eigenanteil der <strong>Gemeinde</strong>: 45 %<br />

100 %<br />

In der Gebührensatzung sind die Vergünstigungen (Punkt 1-3),<br />

die den Eltern von der <strong>Gemeinde</strong>, als Träger der Kindertagesstätte<br />

bisher eingeräumt wurden, in die neue Satzung wieder<br />

mit eingearbeitet.<br />

1. Gebührenstaffelung nach kindergeldberechtigten Kindern:<br />

siehe Gebührensatzung § 7 Abs. 1 b<br />

Durch diese Staffelung reduziert sich die Anzahl der 1. Kinder,<br />

weil alle Kinder der Familie, die noch Kindergeld bis 25<br />

Jahre erhalten, Berücksichtigung finden.<br />

2006: 74 Kinder<br />

davon: 1. Kinder: 42<br />

2. Kinder: 25<br />

3. Kinder: 7<br />

Bei Staffelung nach Kindern in der Einrichtung, würde sich<br />

der Anteil der 1. Kinder erheblich erhöhen.<br />

2006: 74 Kinder<br />

davon: 1. Kinder: 67<br />

2. Kinder: 7<br />

3. Kinder: 0<br />

Durch die in der Kita <strong>Sachsenbrunn</strong> angewendete Staffelung<br />

nach kindergeldberechtigten Kindern, verzichtet die<br />

<strong>Gemeinde</strong> im Durchschnitt jährlich auf mindestens 3.840<br />

Euro Benutzungsgebühren.<br />

(32 Kinder x 10 Euro = 320 Euro monatlich x 12 Monate =<br />

3.840,00 Euro)<br />

2. Gebühren werden im Dezember nur zur Hälfte erhoben:<br />

siehe Gebührensatzung § 8 Abs. 3 und Abs. 4<br />

Mit der Halbierung der Dezembergebühren entsteht der <strong>Gemeinde</strong><br />

ein jährlicher Einnahmeverlust von ca. 2.100 Euro.<br />

3. kostenlose Eingewöhnungszeit: siehe Gebührensatzung<br />

§ 8 Abs. 5<br />

Die Regelungen aus Punkt 2 und Punkt 3 sind in anderen<br />

Satzungen des Landkreises Hildburghausen bereits nicht<br />

mehr vorgesehen.<br />

Bei ca. 15 Neuanmeldungen pro Jahr x 40,00 € (14 tätige<br />

Eingewöhnung kostenlos) entsteht ein jährlicher Einnahmeverlust<br />

von 600,00 Euro.<br />

Durch die Vergünstigungen für den Besuch unserer Kita verzichtet<br />

die <strong>Gemeinde</strong> jährlich auf Einnahmen von ca. 6.500 Euro.


<strong><strong>Sachsenbrunn</strong>er</strong> Lindenblatt - 6 - Nr. 08/07<br />

Neu aufgenommen wurde in die Gebührensatzung der Absatz<br />

1 a im § 7:<br />

Die Benutzungsgebühren betragen neu für Kinder, die keinen<br />

Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kita haben, im Alter bis<br />

zum vollendeten zweiten Lebensjahr 95,00 Euro.<br />

Gründe:<br />

- höherer Förderungsbedarf für Kinder bis zum zweiten Lebensjahr,<br />

- ein um 50 € geringerer Zuschuss des Landes für Kinder bis<br />

zum zweiten Lebensjahr<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> erhält vom Land Thüringen für die Kinder, die die<br />

Einrichtung besuchen von:<br />

0 - 2 Jahre 100 €<br />

2 - 3 Jahre 150 €.<br />

In anderen <strong>Gemeinde</strong>n des Landkreises Hildburghausen werden<br />

für diese Kinder auch höhere Betreuungsgebühren erhoben.<br />

Obwohl die <strong>Gemeinde</strong> die 15,00 Euro mehr einnimmt, entstehen<br />

immer noch Einnahmeverluste von ca. 3.000 €.<br />

Hundesteuer-Anmeldung<br />

Sie sind Halter eines steuerpflichtigen Hundes; wir bitten<br />

Sie deshalb nachfolgende Daten auszufüllen und<br />

an die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sachsenbrunn</strong> zurück zu senden.<br />

Anschrift des Hundebesitzers:<br />

........................................................................................<br />

........................................................................................<br />

........................................................................................<br />

Insgesamt verzichtet die <strong>Gemeinde</strong> somit auf Einnahmen von<br />

ca. 9.500 Euro pro Jahr.<br />

Mit Beschlussfassung beider Satzungen wird vom Bürgermeister,<br />

dem <strong>Gemeinde</strong>rat, der Leitung der Kindertagesstätte, dem<br />

Elternbeirat und der Verwaltung dem Wohl der Kinder in unserer<br />

<strong>Gemeinde</strong> Rechnung getragen, dabei immer das Ziel im Auge,<br />

unseren schönen Kindergarten in kommunaler Trägerschaft<br />

zu behalten, damit auch noch zukünftig der Bestand dieser Einrichtung<br />

für unsere <strong><strong>Sachsenbrunn</strong>er</strong> Kinder gesichert ist.<br />

Haas<br />

Bürgermeister<br />

Das Steueramt informiert<br />

Werter Steuerzahler<br />

Hundesteuer:<br />

Wie jedes Jahr wird zum 01.07.2007 die Hundesteuer fällig.<br />

Wir bitten um Beachtung!<br />

Nach der Hundesteuersatzung vom 16.11.2004 unterliegt das<br />

Halten eines über sechs Monate alten Hundes im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />

der Steuerpflicht. Maßgeblich ist das Steuerjahr. (§ 1)<br />

Hunde, die am Stichtag 01.01. des laufenden Steuerjahres das<br />

Alter von sechs Monaten nicht erreicht haben, werden für das<br />

betreffende Steuerjahr mit dem halben Steuersatz belegt. (§ 6<br />

Abs. 3)<br />

§ 11<br />

Anzeigepflichten:<br />

(1) Wer einen über sechs Monate alten Hund anschafft oder mit<br />

einem solchen Hund zuzieht, hat ihn unverzüglich bei der <strong>Gemeinde</strong><br />

anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf<br />

des sechsten Monats nach der Geburt angeschafft. Zur Kennzeichnung<br />

eines jeden angemeldeten Hundes gibt die <strong>Gemeinde</strong><br />

eine Hundesteuermarke aus.<br />

(2) Der nach § 4 steuerpflichtige Hundehalter hat den Hund unverzüglich<br />

bei der <strong>Gemeinde</strong> abzumelden, wenn<br />

a) er ihn veräußert,<br />

b) er ihn sonst abgeschafft hat,<br />

c) der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist,<br />

d) der Halter aus der <strong>Gemeinde</strong> abgezogen ist.<br />

Die Steuerpflicht entfällt nur, wenn ihre Voraussetzungen in weniger<br />

als drei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten erfüllt<br />

werden z. B. Hund verstorben bis 31.03. des Jahres. (§ 4)<br />

Haas<br />

Bürgermeister<br />

Angaben zum Hund:<br />

Rasse:............................................................................<br />

Geburtsmonat/-jahr:......................................................<br />

Geschlecht:....................................................................<br />

Farbe / Abzeichen:........................................................<br />

Hundebesitzer seit:.......................................................<br />

Steuerermäßigt werden:<br />

Schutz- und Gebrauchshund<br />

(Vereinsmitgl./ Prüfung)<br />

Einödshund<br />

Hund zur Jagdausübung<br />

(Prüfung vorlegen)<br />

Rettungshund<br />

Die Hundesteuer soll<br />

von meinem Konto-Nr.:..................................................<br />

Bankleitzahl:....................................................................<br />

bei der.............................................................................<br />

abgebucht werden.<br />

❏<br />

❏<br />

❏<br />

❏<br />

Datum..............................................................................<br />

Unterschrift......................................................................<br />

Gilt nicht für bereits angemeldete Hunde!


<strong><strong>Sachsenbrunn</strong>er</strong> Lindenblatt - 7 - Nr. 08/07<br />

Friedhofsbegehung<br />

Überprüfung der Standfestigkeit der Grabstätten<br />

Am 11.07.2007, wird die jährliche, gesetzlich vorgeschriebene<br />

Begehung der gemeindlichen Friedhöfe in <strong>Sachsenbrunn</strong>, Stelzen,<br />

Friedrichshöhe und Schirnrod durchgeführt.<br />

Dabei werden die Grabstätten auf ihre Standfestigkeit überprüft<br />

und bei gefundenen Beanstandungen ein Aufkleber aufgebracht.<br />

Die angezeigten Mängel sind von den Bürgern zu beseitigen.<br />

Zur Kontrolle wird Mitte September 2007 eine Nachbegehung<br />

durchgeführt.<br />

Da es wiederholt Unfälle durch lockere Grabsteine im gesamten<br />

Bundesgebiet gab, bitten wir Sie, auch in ihrem eigenen Interesse,<br />

um Ihr Verständnis für diese Überprüfungen.<br />

gez. Haas<br />

Bürgermeister<br />

Erholungswege:<br />

Bürgerbeteiligung ist gefragt!<br />

(foa) Die überarbeiteten Karten zum Projekt „Forsten und<br />

Tourismus“ liegen im Landratsamt, in den <strong>Gemeinde</strong>n und<br />

im Forstamt Schönbrunn zur Einsichtnahme aus<br />

In den vergangenen Wochen wurde unter Mitarbeit von Bürgern,<br />

Vereinen, Kommunen und Behörden das Erholungswegekonzept<br />

im Bereich des Thüringer Forstamtes Schönbrunn<br />

überarbeitet.<br />

Die neu digitalisierten Karten liegen im Zeitraum vorn 15. Juni<br />

bis 13. Juli 2007 im Forstamt Schönbrunn sowie in der Tourismusinformation<br />

Eisfeld, den <strong>Gemeinde</strong>verwaltungen Masserberg,<br />

<strong>Sachsenbrunn</strong>, Auengrund, Feldstein, Nahetal -Waldau,<br />

Großgemeinde St. Kilian, Schleusegrund und in der Stadt<br />

Schleusingen aus. Eine Einsichtnahme ist ebenfalls möglich im<br />

Landratsamt Hildburghausen, Untere Naturschutzbehörde.<br />

Bereits in der ersten Runde der Bürgerbeteiligung gingen zahlreiche<br />

Wünsche für neue Wege oder andere Wegeführungen<br />

im Forstamt ein.<br />

Nicht alle Wünsche konnten berücksichtigt werden, galt es<br />

doch, die Interessen aller Beteiligten unter einen Hut zu bringen.<br />

Dabei ging es nicht nur um die Abstimmung der Wege zwischen<br />

Erholungssuchenden, Eigentümern und Landnutzern -<br />

nein, auch zwischen den Interessengruppen wie Wanderern,<br />

Mountainbikern, Skiläufern, Reitern, Nordic Walkern etc. mussten<br />

Kompromisse gefunden werden - dies alles natürlich unter<br />

dem Zeichen des Orkans „Kyrill“, der nicht nur die Waldbestände<br />

selbst, sondern auch die Erholungsnutzung des gesamten<br />

Thüringer Waldes beeinträchtigt hat.<br />

Das so erzielte Ergebnis geht nun in die zweite Abstimmungsrunde<br />

und die Initiatoren, eine Kooperation aus Regionalverbund<br />

Thüringer Wald e. V. und der Landesforstverwaltung, hoffen<br />

wiederum auf eine rege Beteiligung aus der Bevölkerung.<br />

Dazu die Projektleiterin des Regionalverbundes, Susanne Floßmann:<br />

„Das Thüringer Waldgesetz sieht vor, dass die Forstämter<br />

für die Genehmigung von Loipen, Rad- und Wanderwegen<br />

im Wald zuständig sind“. Die Festlegung der Wegeverläufe soll<br />

jedoch im Einklang mit allen Waldnutzern erfolgen und dabei<br />

weitgehend die gleichzeitige Erfüllung aller Waldfunktionen,<br />

nämlich der Nutz-, Schutz- und der Erholungsfunktion, gewährleisten.<br />

Forstamtsleiterin Martina Edelmann fügt hinzu: „Dabei darf auch<br />

nicht in Vergessenheit geraten, dass alle Ansprüche auch finanzierbar<br />

sein müssen. Ein zu dichtes Netz von Erholungswegen<br />

kann auf Dauer vom Waldbesitzer allein nicht unterhalten werden,<br />

denn dieser stellt nicht nur seine Flächen unentgeltlich zur<br />

Verfügung, sondern trägt auch noch die Verkehrssicherungspflicht<br />

für diese Wege.“<br />

Nach der aktuellen Auslegung werden die eingegangenen Wünsche<br />

im Forstamt unter Beteiligung anderer Fachbehörden erneut<br />

mit- und gegeneinander abgewogen und die Karten in der<br />

Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft korrigiert.<br />

Das Endergebnis wird anschließend allen Kommunen als Karte<br />

und in digitaler Form als kostenfreie Serviceleistung der Landesforstverwaltung<br />

und des Regionalverbundes Thüringer Wald<br />

e. V. übergeben.<br />

Landesamt<br />

für Vermessung und Geoinformation<br />

Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse im Katasterbereich<br />

Schmalkalden<br />

Weidebrunner Gasse 28, 98574 Schmalkalden<br />

Bekanntmachung gemäß § 196 Abs. 3<br />

Baugesetzbuch<br />

Gemäß § 193 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gutachterausschuss<br />

für Grundstückswerte für das Gebiet des Landkreises<br />

Hildburghausen in seinen Sitzungen am 28.02.2007,<br />

06.03.2007 und 07.03.2007 die Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen<br />

des Baugesetzbuches und der Thüringer Gutachterausschussverordnung<br />

(ThürGaaVO) zum Stichtag<br />

31.12.2006 ermittelt.<br />

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens<br />

für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen<br />

gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen (Bodenrichtwertzonen).<br />

Er ist bezogen auf den Quadratmeter<br />

Grundstücksfläche. Die Bodenrichtwerte sind in Bodenrichtwertkarten<br />

eingetragen.<br />

Die Bodenrichtwertkarten liegen in der Zeit vom<br />

06.07.2007 bis 07.08.2007<br />

bei der <strong>Gemeinde</strong> / Verwaltung während der Dienststunden öffentlich<br />

aus und können von jedermann eingesehen werden.<br />

Eine Einsichtnahme ist grundsätzlich auch in der Geschäftsstelle<br />

der Gutachterausschüsse im Katasterbereich Schmalkalden<br />

möglich. Die Geschäftsstelle erteilt darüber hinaus mündliche<br />

und schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte.<br />

Jänsch<br />

Vorsitzender<br />

des Gutachterausschusses<br />

<strong>Gemeinde</strong>mitteilungen<br />

Aus aktuellem Anlass<br />

Da es in den letzten Wochen häufiger Beschwerden wegen<br />

Lärmbelästigung gab, möchten wir noch einmal auf die Einhaltung<br />

der Ruhezeiten hinweisen.<br />

Ruhezeiten sind:<br />

- Sonn- und Feiertage (Sonntagsruhe)<br />

- an Werktagen die Zeiten von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr (Mittagsruhe),<br />

19.00 Uhr bis 22.00 Uhr (Abendruhe), 22.00 Uhr<br />

bis 7.00 Uhr (Nachtruhe)<br />

Während dieser Ruhezeiten sind folgende Arbeiten im Freien<br />

verboten:<br />

- der Betrieb von motorgetriebenen Handwerksgeräten (z. B.<br />

Sägen, Bohr- und Schleifmaschinen, Pumpen u. a.)<br />

- der Betrieb von Rasenmähern (Ausnahme: als lärmarm gekennzeichnete<br />

Rasenmäher mit weniger als 60 dB - dürfen<br />

auch während der Abendruhe betrieben werden)<br />

- der Betrieb sonstiger motorbetriebener Gartengeräte (z. B.<br />

Grastrimmer, Heckenschere, Laubbläser/Laubsammler)<br />

Ruhestörender Lärm aus der Nachbarschaft ist für viele ein Ärgernis.<br />

Oft hilft aber schon eine freundliche Bitte, um den Lärm<br />

abzustellen.<br />

Als Richtschnur gilt: Eine erhebliche Lärmbelästigung der Nachbarschaft<br />

muss vermieden werden, sowohl was die Lautstärke<br />

als auch die Dauer der Lärmentwicklung betrifft. Das gilt z. B.<br />

für Rundfunk- und Fernsehgeräte und Musikanlagen, insbesondere<br />

wenn die Geräte bei offenen Fenstern oder Türen auf dem<br />

Balkon, im Freien oder in Kraftfahrzeugen betrieben werden.<br />

Auch Haustiere sind so zu halten, dass niemand mehr als nach<br />

den Umständen unvermeidbar gestört wird. Besondere Rücksichtnahme<br />

ist auch hier in den Ruhezeiten geboten.<br />

Bei Problemen wenden Sie sich bitte an unser Ordnungsamt.<br />

Golden-Retriver-Welpen abzugeben<br />

Interessenten melden sich unter:<br />

0173 / 577 86 15 bei Fam. Kratz.


<strong><strong>Sachsenbrunn</strong>er</strong> Lindenblatt - 8 - Nr. 08/07<br />

Wir gratulieren<br />

Vereine / Verbände<br />

Herzlichen Glückwunsch<br />

zur Goldenen Hochzeit<br />

am 03.08.2007<br />

Lothar und Renate Heß geb. Stein<br />

aus <strong>Sachsenbrunn</strong><br />

Wir beglückwünschen die Eheleute Heß diesem Ehejubiläum<br />

herzlich und wünschen noch viele gemeinsame<br />

Jahre.<br />

Falke News<br />

Geburtstagsglückwünsche<br />

am 02.07. Frau Lotte Zetzmann zum 75. Geburtstag<br />

am 03.07. Herrn Manfred Frischmann zum 70. Geburtstag<br />

OT Saargrund<br />

am 03.07. Frau Ursula Mesch zum 72. Geburtstag<br />

am 03.07. Frau Helga Wesserling zum 76. Geburtstag<br />

OT Schirnrod<br />

am 05.07. Frau Ingeborg Gottfried zum 74. Geburtstag<br />

am 06.07. Frau Edeltraud Glauner zum 73. Geburtstag<br />

am 07.07. Frau Lieselotte Göhring zum 80. Geburtstag<br />

am 09.07. Frau Edith Naeschke zum 78. Geburtstag<br />

am 10.07. Frau Anni Angermann zum 79. Geburtstag<br />

am 11.07. Herrn Hans Arnold zum 71. Geburtstag<br />

am 11.07. Frau Christiane Schellhorn zum 73. Geburtstag<br />

am 14.07. Herrn Karl Hopf zum 82. Geburtstag<br />

am 14.07. Frau Krimhilde Lutz zum 71. Geburtstag<br />

OT Friedrichshöhe<br />

am 15.07. Herrn Günter Gutjahr zum 73. Geburtstag<br />

am 15.07. Herrn Walter Scheuer zum 80. Geburtstag<br />

am 16.07. Frau Trude Heyn zum 78. Geburtstag<br />

am 17.07. Frau Auguste Fischer zum 94. Geburtstag<br />

OT Schirnrod<br />

am 21.07. Frau Anna Neubauer zum 83. Geburtstag<br />

OT Saargrund<br />

am 22.07. Herrn Hermann Hartwig zum 77. Geburtstag<br />

OT Schirnrod<br />

am 23.07. Frau Christa Gottfried zum 76. Geburtstag<br />

am 23.07. Frau Edelgard Heyn zum 71. Geburtstag<br />

am 26.07. Frau Jutta Kreußel zum 80. Geburtstag<br />

am 29.07. Frau Lisa Bischoff zum 74. Geburtstag<br />

OT Stelzen<br />

am 30.07. Herrn Adolf Steigleder zum 71. Geburtstag<br />

am 31.07. Frau Elsa Lutz zum 85. Geburtstag<br />

am 31.07. Herrn Arno Zetzmann zum 80. Geburtstag<br />

Herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs<br />

Tänzler, Lara-Marie, geb.: 10.06.2007<br />

98678 <strong>Sachsenbrunn</strong> OT Tossenthal, Ortsstraße 7<br />

Eltern: Anika Schmierer und Michael Tänzler<br />

Weny, Alex, geb.: 09.06.2007<br />

98678 <strong>Sachsenbrunn</strong>, Alte Straße 10<br />

Eltern: Manuela Weny und Michael Kaiser<br />

Jauck, Tristan, geb.: 30.05.2007<br />

98678 <strong>Sachsenbrunn</strong>, Hinter der Kirche 9<br />

Eltern: Madlen Ritter und Thomas Jauck<br />

Gleichmann, Lukas Mario, geb.: 18.06.2007<br />

Hirschendorfer Straße 6 in <strong>Sachsenbrunn</strong><br />

Eltern: Sindy und Mario Gleichmann<br />

Voigt, Noel Elias, geb.: 20.06.2007<br />

Neue Straße 2 in <strong>Sachsenbrunn</strong><br />

Eltern: Nicole Schubert und Michael Voigt<br />

Die Alt-Herren-Mannschaft des SV Falke <strong>Sachsenbrunn</strong> e. V.<br />

möchte sich hiermit bei der Auenapotheke Gabriele Hartwig und<br />

bei der Allianz Vertretung Andreas Koch recht herzlich für einen<br />

neuen Satz Trikots bedanken.<br />

Werrataler gehen gut gerüstet<br />

in die Auftrittssaison 2007<br />

Nach zahlreichen Proben und einem erfolgreichen Abschluss<br />

im Probenlager in Hümpfershausen wollen wir unsere treuen<br />

Besucher und Gäste mit einer neuen Qualität bei den kommenden<br />

Auftritten überzeugen.<br />

Das Repertoire der „Werrataler Musikanten“ e. V. aus <strong>Sachsenbrunn</strong><br />

reicht von klassischer Blasmusik (Polka, Walzer) bis hin<br />

zu moderner Blasmusik (Schlagermedleys, Pop, Stimmungstitel)<br />

und Hits von heute.<br />

Eine weitere neue Formation der Werrataler hat sich bereits<br />

mehrfach bei traditionellen Jagden und Jagdgenossenschaftsfeiern<br />

musikalisch vorgestellt.<br />

Natürlich wird auch im Jahr 2007 das Vereinsleben bei den<br />

Werratalern groß geschrieben.<br />

Im Sommer wird neben den laufenden Veranstaltungen eine<br />

Vereinswanderung mit vielerlei Attraktionen für alle Beteiligten<br />

durchgeführt.<br />

Ein weiterer Höhepunkt in diesem Jahr wird das Musizieren in<br />

Kirchtimke bei Bremen sein. Hier hat sich bereits seit 1993 eine<br />

tiefe musikalische Freundschaft zum Musikzug der Freiwilligen<br />

Feuerwehr entwickelt, die basierend auf gegenseitige Besuche<br />

mitunter schon familiären Charakter angenommen hat.<br />

Die Werrataler Musikanten laden vom 03.-05.08.2007 zu diesem<br />

Ausflug mit dem Reiseunternehmen Leipold alle Freunde<br />

und Förderer des Musikvereines ein. Nähere Informationen sowohl<br />

zu den einzelnen Auftritten als auch zu unserem Vereinsleben<br />

finden Sie unter:<br />

www.werratalermusikanten.de<br />

Jagdgenossenschaft <strong>Sachsenbrunn</strong><br />

Beschlüsse der Jahreshauptversammlung 2006/2007<br />

Entlastung des Vorstandes und Kassierers -<br />

Abstimmung über Haushaltsplan und<br />

Spende für Orgelinstandsetzung<br />

einstimmig<br />

21 Ja-Stimmen<br />

1 Nein-Stimme<br />

Abstimmung über Klagevollmacht -<br />

Entschädigung ICE-Bau<br />

22 Ja-Stimmen<br />

Abstimmung - Änderung des Pachtvertrages<br />

Jagdbogen II<br />

22 Ja-Stimmen<br />

Der Jagdvorstand bedankt sich für die gute Bewirtung bei der<br />

Gaststätte „Lindenbaum“ und den Jagdpächtern.<br />

Mann<br />

Jagdvorsteher


<strong><strong>Sachsenbrunn</strong>er</strong> Lindenblatt - 9 - Nr. 08/07<br />

13. Jugendleistungsmarsch des Landkreises<br />

Am 02. Juni wurde der 13. Jugendleistungsmarsch des Landkreises<br />

Hildburghausen bei uns in <strong>Sachsenbrunn</strong> durchgeführt.<br />

Unsere <strong><strong>Sachsenbrunn</strong>er</strong> Jugendmannschaft ging mit dem Ziel<br />

an den Start, den Wanderpokal des Landkreises Hildburghausen<br />

vom vorigen Jahr zu verteidigen. Durch eine ansprechend<br />

und fast fehlerfreie Leistung im Wettkampf, bei 34 teilnehmenden<br />

Teams, standen wir am Ende ganz oben auf dem Siegerpodest.<br />

Hier zeigt es sich, wie wichtig die Ausbildung in der Jugendfeuerwehr<br />

ist, um später im aktiven Feuerwehrdienst<br />

seinen Mann bzw. Frau zu stehen.<br />

Wir Jugendwarte bedanken uns für die gezeigten Leistungen aller<br />

Jugendfeuerwehrmitglieder und die Unterstützung deren Eltern,<br />

die uns bei der Arbeit mit der Jugend beistehen. Dank gilt<br />

den Feuerwehrvereinen, den Feuerwehren, der <strong>Gemeinde</strong>, dem<br />

Bauhof sowie Karl-Wolfgang Fleißig für die erfolgreiche und gut<br />

organisierte Veranstaltung.<br />

Nächster Redaktionsschluß:<br />

Freitag, den 20.07.2007<br />

Nächster Erscheinungstermin:<br />

Freitag, den 03.08.2007<br />

Impressum: <strong><strong>Sachsenbrunn</strong>er</strong> Lindenblatt<br />

Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sachsenbrunn</strong><br />

Herausgeber: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sachsenbrunn</strong>, Tel. 0 36 86 / 6 13 60<br />

Fax: 0 36 86 / 61 36 20, E-Mail: info@sachsenbrunn.de<br />

Verlag und Druck:<br />

Verlag + Druck Linus Wittich GmbH,<br />

In den Folgen 43, 98704 Langewiesen,<br />

Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 15<br />

Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil:<br />

<strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Sachsenbrunn</strong><br />

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Werner Stracke – Erreichbar unter der<br />

Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag<br />

keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig<br />

verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten<br />

unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige<br />

Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben<br />

werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten,<br />

genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können<br />

wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche<br />

Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.<br />

Verlagsleiter: Mirko Reise<br />

Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen in der Einheitsgemeinde<br />

<strong>Sachsenbrunn</strong> einschließlich aller dazugehörigen Ortsteile. Im<br />

Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,05 2 (inkl. Porto und 7%<br />

MWSt.) beim Verlag bestellen.<br />

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Itzgrottenfest 2007<br />

Anzeigenwerbung<br />

www.wittich.de<br />

NICHT<br />

SCHAUEN –<br />

Unter dem Motto „540 Jahre St. Marienkirche“ Stelzen fand am<br />

17.6.07 das diesjährige Itzgrottenfest statt. Es lockte wieder<br />

sehr viele Besucher nach Stelzen, um am festlichen Gottesdienst<br />

in der Grotte und danach am fröhlichen <strong>Gemeinde</strong>fest<br />

rund um Itzgrotte und Kirche teilzunehmen.<br />

Weil sich viele bewährte Helfer aus der Dorfgemeinschaft und<br />

der Freiwilligen Feuerwehr Stelzen mit Ideen und Tatkraft engagierten,<br />

war am Gelingen des Festes nicht zu zweifeln. Es fehlte<br />

auch nicht an finanzieller Unterstützung und an Sachspenden.<br />

Deshalb ganz herzliches Dankeschön an:<br />

alle fleißigen Kuchenbäckerlnnen aus Stelzen<br />

Daniela Brückner, Kosmetik- u. Fußpflegestudio Brattendorf<br />

Dr. Armin Dörr, <strong>Sachsenbrunn</strong><br />

Jörg Ebert, <strong><strong>Sachsenbrunn</strong>er</strong> Stahl- u. Metallbau<br />

Friseur Peter Eichhorn, <strong>Sachsenbrunn</strong><br />

Fam. Frank Friese, Stelzen<br />

Autoservice Jens Griebel, Stelzen<br />

Gabriele Hartwig, Auenapotheke Eisfeld<br />

Helga Heß, „Zur Itzquelle“, Stelzen<br />

Bäckerei Langguth, <strong>Sachsenbrunn</strong><br />

Nahkauf Reichardt, <strong>Sachsenbrunn</strong><br />

WERBEN!!!<br />

Telefon 0 36 77/20 50-0

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