Sachsenbrunner Kinderfest - Gemeinde Sachsenbrunn
Sachsenbrunner Kinderfest - Gemeinde Sachsenbrunn
Sachsenbrunner Kinderfest - Gemeinde Sachsenbrunn
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<strong><strong>Sachsenbrunn</strong>er</strong><br />
Monatliches Amtsund<br />
Mitteilungsblatt<br />
der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Sachsenbrunn</strong><br />
www.sachsenbrunn.de<br />
Lindenblatt<br />
Jahrgang 14 Freitag, den 6. Juli 2007 Nr. 08<br />
Sportfest des<br />
SV Falke <strong>Sachsenbrunn</strong> e. V.<br />
<strong><strong>Sachsenbrunn</strong>er</strong><br />
<strong>Kinderfest</strong><br />
am 22.07.2007 ab 14.00 Uhr auf dem<br />
<strong><strong>Sachsenbrunn</strong>er</strong> Spielplatz<br />
07. und 08. Juli 2007<br />
auf dem Gelände des SV Falke<br />
07. Juli 2007<br />
13.30 - 18.00 Uhr:<br />
Turnier der „Alt-Herren-Mannschaften” aus:<br />
- Altenfeld<br />
- Crock<br />
- Geraberg<br />
- <strong>Sachsenbrunn</strong><br />
- Schönbrunn<br />
im Anschluss: gemütliches Beisammensein<br />
08. Juli 2007<br />
10.00 - 12.00 Uhr:<br />
Frühschoppen<br />
mit den Werrataler Musikanten e. V.<br />
Der Erlös des Frühschoppens<br />
wird der Sanierung<br />
der Orgel der Kirche in<br />
<strong>Sachsenbrunn</strong> gespendet!!!<br />
15.30 Uhr: SV Falke II - SV 84 St. Bernhard<br />
(„Kreismeister der 3. KK”)<br />
im Anschluss: gemütliches Beisammensein<br />
Aktionsprogramm:<br />
Riesenhüpfburg<br />
Kinder-Disco mit Spiel & Spaß<br />
und mit tollen Preisen,<br />
Glücksrad, Triathlonwettkampf<br />
mit Siegerehrung,<br />
Torwandschießen, Lochmaskenmurmeln, Kinderschminken,<br />
Malstraße<br />
Alle Kinder erhalten Preise!<br />
Kaffee und selbstgebackener Kuchen,<br />
rote, grüne, gelbe Limonade<br />
Bratwürste, Brätl, Eiswagen<br />
Für Erwachsene haben wir auch Getränke!<br />
Seid unsere Gäste!!!<br />
Dieses <strong>Kinderfest</strong> wird organisiert<br />
und durchgeführt durch den<br />
Heimat- und Trachtenverein<br />
<strong>Sachsenbrunn</strong> e. V.<br />
Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt.<br />
Der SV Falke <strong>Sachsenbrunn</strong> e. V.<br />
freut sich auf zahlreiche<br />
Besucher aus nah und fern!
<strong><strong>Sachsenbrunn</strong>er</strong> Lindenblatt - 2 - Nr. 08/07<br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
Satzung<br />
über die Benutzung<br />
der Kindertagesstätte der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sachsenbrunn</strong><br />
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1, § 20, Abs. 2 und § 21 der Thüringer<br />
<strong>Gemeinde</strong>- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung<br />
- ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.<br />
Januar 2003 (GVBl. S. 41) zuletzt geändert am 23. Dezember<br />
2005 (GVBl. S. 446, 455) und der Bestimmungen des Thüringer<br />
Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern<br />
in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz-ThürKitaG)<br />
vom 16.12.2005 (GVBl.<br />
Nr. 17 S. 371), hat der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sachsenbrunn</strong><br />
in der Sitzung am 22.05.2007, Beschluss-Nr. 107/18/07<br />
die folgende Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte<br />
<strong>Sachsenbrunn</strong> (nachstehend Kita) beschlossen.<br />
§ 1<br />
Träger und Rechtsform<br />
Die Kindertagesstätte „Fritz Weineck“ <strong>Sachsenbrunn</strong> (nachstehend<br />
Kita genannt) wird von der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sachsenbrunn</strong> als<br />
öffentliche Einrichtung unterhalten. Durch die Inanspruchnahme<br />
nach Maßgabe dieser Satzung entsteht ein öffentlich-rechtliches<br />
Benutzungsverhältnis.<br />
§ 2<br />
Aufgaben<br />
Die Aufgaben der Kita bestimmen sich nach den Vorschriften<br />
des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung<br />
von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege<br />
(Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz - ThürKitaG) und den<br />
einschlägigen Rechtsverordnungen.<br />
§ 3<br />
Kreis der Berechtigten<br />
(1) Die Kita steht grundsätzlich allen Kindern, die in der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Sachsenbrunn</strong> ihren Wohnsitz (Hauptwohnung im Sinne<br />
des Melderechts) haben, nach Maßgabe der verfügbaren<br />
Plätze offen.<br />
(2) Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Kinder, die ihren<br />
Wohnsitz in einem anderen Ort innerhalb des Freistaates<br />
Thüringen haben, auf Grund des Wunsch- und Wahlrechtes<br />
nach § 4 ThürKitaG aufzunehmen, wenn verfügbare Plätze vorhanden<br />
sind.<br />
(3) Für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr wird in<br />
der Kita, im Rahmen der Betriebserlaubnis, ein bedarfsgerechtes<br />
Angebot vorgehalten, wenn es die familiäre Situation, insbesondere<br />
die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen<br />
Erwerbssuche, die Teilnahme an einer Maßnahme der Arbeitsförderung<br />
nach § 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder<br />
die Aus- und Fortbildung der Erziehungsberechtigten oder ein<br />
besonderer Erziehungsbedarf eine Tagesbetreuung erfordern.<br />
(4) Wenn die amtlich festgelegte Höchstbelegung der Kita erreicht<br />
ist, können weitere Aufnahmen erst nach Freiwerden von<br />
Plätzen erfolgen.<br />
(5) Kinder, die an ansteckenden Krankheiten leiden, werden<br />
nicht aufgenommen. Im Zweifel entscheidet der Amtsarzt.<br />
§ 4<br />
Betreuungszeiten<br />
(1) Die Kita ist an Werktagen von Montag bis Freitag jeweils<br />
von 6.00 bis 16.30 Uhr geöffnet.<br />
(2) Die Kindertagesstätte bleibt zwischen Weihnachten und<br />
Neujahr geschlossen.<br />
(3) Über die vorübergehende Schließung und Änderungen in<br />
den Betreuungszeiten der Einrichtung, sind die Erziehungsberechtigten<br />
rechtzeitig, durch Aushang in der Kita bzw. durch<br />
Veröffentlichung im Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong>, bzw. bei kurzfristigen<br />
Veröffentlichungen in der Tagespresse zu informieren.<br />
§ 5<br />
Aufnahme<br />
(1) Jedes Kind muss unmittelbar vor seiner Aufnahme in die Kita<br />
ärztlich oder amtsärztlich untersucht werden, was durch Abgabe<br />
eines ärztlichen Attestes, nicht älter als 3 Arbeitstage,<br />
über die gesundheitliche Eignung zum Besuch der Kita nachzuweisen<br />
ist. Analog ist der Impfausweis vorzulegen.<br />
(2) Die Aufnahme erfolgt nach schriftlicher Anmeldung in der<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung, in der Regel 6 Monate vor der beabsichtigten<br />
Aufnahme, bzw. bis Ende Februar für das kommende<br />
Kindergartenjahr.<br />
(3) Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr können im<br />
Rahmen der Betriebserlaubnis und freier Kapazität aufgenommen<br />
werden, in der Regel zu den Stichtagen 1.9. und 1.3. In<br />
begründeten Ausnahmefällen kann von dieser Regelung abgewichen<br />
werden.<br />
Für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr wird eine<br />
erhöhte Benutzungsgebühr (Elternbeitrag) nach Maßgabe der<br />
Gebührensatzung § 7 Abs. 1 a erhoben.<br />
(4) Voraussetzungen für die Betreuung von Kindern im Alter<br />
von zwei bis drei Jahren sind<br />
a) die Antragstellung auf Erziehungsgeld bei der zuständigen<br />
Hauptwohnsitzgemeinde durch die Erziehungsberechtigten<br />
und<br />
b) eine entsprechende Abtretungserklärung des Erziehungsgeldes<br />
von bis zu 150 EUR monatlich gemäß § 2 Abs. 3<br />
Satz 1 ThürErzGG.<br />
(5) Eine Aufnahme von Kindern aus anderen Orten innerhalb<br />
des Freistaates Thüringen auf Grund des Wunsch- und Wahlrechtes<br />
der Eltern nach § 4 ThürKitaG erfolgt in der Regel erst<br />
zu dem Zeitpunkt, zu dem die Wohnsitzgemeinde dieser Kinder<br />
verpflichtet ist, die entsprechenden Betriebskosten nach § 18<br />
Abs. 6 bzw. § 25 Abs. 9 ThürKitaG zu tragen.<br />
Hierzu muss das Formblatt gemäß Anlage 1 verwendet werden.<br />
(6) Bei Neuaufnahme des ersten Kita-Besuches wird eine kostenlose<br />
Eingewöhnungszeit von zwei Wochen gewährt.<br />
(7) Mit der Aufnahme der Kinder erkennen die Erziehungsberechtigten<br />
die vorliegende Satzung, die Gebührensatzung und<br />
die Hausordnung der Kita an.<br />
(8) Der Impfschutz ist durch die Leiterin der Kita zu kontrollieren.<br />
Es ist den Eltern/Erziehungsberechtigten zu empfehlen,<br />
den Impfschutz gegen bestimmte Krankheiten nachzuholen.<br />
Der Impfschutz sollte gegen Masern, Keuchhusten, Mumps,<br />
Röteln, Diphtherie, Tetanus, Poliomyelitis, HIB und Hepatitis B<br />
bestehen.<br />
§ 6<br />
Pflichten der Erziehungsberechtigten<br />
(1) Die Erziehungsberechtigten übergeben die Kinder zu Beginn<br />
der Betreuungszeit dem Betreuungspersonal und holen sie<br />
nach Beendigung der Betreuungszeit beim Personal der Kita<br />
wieder ab. Die Aufsichtspflicht des Betreuungspersonals erstreckt<br />
sich von der Übernahme der Kinder in der Einrichtung<br />
und endet mit der Übergabe der Kinder an die Erziehungsberechtigten<br />
bzw. abholeberechtigten Personen.<br />
(2) Sollen Kinder die Einrichtung frühzeitig verlassen oder den<br />
Heimweg alleine antreten, bedarf es zuvor einer schriftlichen<br />
Erklärung der Erziehungsberechtigten gegenüber dem Betreuungspersonal.<br />
Die Erziehungsberechtigten erklären bei der Aufnahme<br />
des Kindes in die Einrichtung schriftlich, wer außer ihnen<br />
zur Abholung des Kindes berechtigt ist. Diese Erklärung<br />
kann jederzeit bei der jeweiligen Gruppenerzieherin in Kopie<br />
eingesehen und bei der Leiterin der Kita, die diese im Original<br />
hinterlegt, widerrufen bzw. geändert werden.<br />
(3) Bei Verdacht oder Auftreten ansteckender Krankheiten,<br />
einschließlich Läusebefall beim Kind oder in der Wohngemeinschaft<br />
des Kindes sind die Erziehungsberechtigten zu unverzüglicher<br />
Mitteilung an die Leitung der Kita verpflichtet. In diesen<br />
Fällen darf die Kita erst wieder besucht werden, wenn eine<br />
ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt.<br />
(4) Die Medikamentenverabreichung in der Kita ist nur nach Bestätigung<br />
des behandelnden Arztes und vorheriger Absprache<br />
mit der jeweiligen Erzieherin möglich.<br />
(5) Das Fehlen des Kindes ist unverzüglich der Leitung der Kita<br />
mitzuteilen.<br />
(6) Den Kindern ist ein Frühstück bzw. Vesper in einer Tasche<br />
mitzugeben. Kinder, die erst nach 9.00 Uhr in die Kita gebracht<br />
werden, sollten bereits vorher gefrühstückt haben.<br />
(7) Das Tragen von Schmuck (Ohrringe, Ringe, Ketten u. ä.)<br />
stellt eine Unfallgefahr dar.<br />
Für Unfälle, die darauf zurückzuführen sind, übernimmt die Kita<br />
keine Haftung.<br />
Analog haftet die Kita nicht bei Verlust und Unfällen, die durch<br />
das Tragen/Mitführen von Schmuck und Wertgegenständen<br />
entstehen.<br />
(8) Die Erziehungsberechtigten haben die Kleidung und Schuhe,<br />
bzw. sonstige private Gegenstände ihrer Kinder zweifelsfrei<br />
zu kennzeichnen.
<strong><strong>Sachsenbrunn</strong>er</strong> Lindenblatt - 3 - Nr. 08/07<br />
(9) Die Erziehungsberechtigten haben die Satzungsbestimmungen<br />
der vorliegenden Satzung, der Gebührensatzung und der<br />
Hausordnung der Kita einzuhalten und insbesondere die Gebühren<br />
regelmäßig und rechtzeitig zu entrichten.<br />
Bei Beitragsrückständen von mehr als 3 Monaten kann die weitere<br />
Betreuung verweigert werden.<br />
§ 7<br />
Pflichten der Leitung der Kita<br />
(1) Die Leiterin der Kita setzt die mit der <strong>Gemeinde</strong>, als Träger<br />
der Einrichtung, abgestimmten Konzeption durch. Die Leiterin<br />
ist verantwortlich, dass in der Kita der § 6 ThürKitaG -Ziele und<br />
Aufgaben der Kindertageseinrichtungen- durchgesetzt, sowie<br />
der Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag erfüllt wird.<br />
(2) Im Rahmen des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung<br />
(§ 8a SGB VIII) handelt die Leitung entsprechend der Vereinbarung<br />
mit dem örtlichen Jugend- und Sozialamt.<br />
(3) Die Leiterin gibt den Erziehungsberechtigten, der in der Kita<br />
betreuten Kinder, Gelegenheit zu einer Aussprache.<br />
(4) Treten die im Bundesseuchengesetz genannten Krankheiten<br />
oder ein darauf gerichteter Verdacht auf, so ist die Leitung der<br />
Kita verpflichtet, unverzüglich den Bürgermeister sowie das zuständige<br />
Gesundheitsamt im LRA zu unterrichten. Den Weisungen<br />
des Gesundheitsamtes ist in diesem Fall Folge zu leisten.<br />
(5) Die Hausordnung für die Kita ist Bestandteil dieser Satzung.<br />
(Anlage 2)<br />
(6) Diese Hausordnung ist öffentlich im Gebäude auszuhängen<br />
bzw. den Erziehungsberechtigten und allen Beschäftigten der<br />
<strong>Gemeinde</strong> zur Kenntnis zu geben.<br />
(7) Durch den Träger der Einrichtung ist täglich gemeinsam mit<br />
der Leitung der Kita eine warme Mittagsmahlzeit nach den<br />
Grundsätzen der gesunden Ernährung zu garantieren.<br />
§ 8<br />
Elternbeirat<br />
Für die Kita wird nach § 10 des Kindertageseinrichtungsgesetzes<br />
ein Elternbeirat aus Elternvertretern gebildet, der von der<br />
<strong>Gemeinde</strong> als Träger der Einrichtung und der Leitung der Kita<br />
informiert und gehört wird, bevor wichtige Entscheidungen getroffen<br />
werden.<br />
§ 9<br />
Versicherung<br />
(1) Die <strong>Gemeinde</strong> versichert auf ihre Kosten alle Kinder gegen<br />
Sachschäden.<br />
(2) Gegen Unfälle in der Einrichtung sowie auf dem direkten<br />
Hin- und Rückweg sind die Kinder gesetzlich versichert.<br />
§ 10<br />
Gebühren<br />
(1) Für die Benutzung der Einrichtung wird von den Erziehungsberechtigten<br />
der Kinder eine im voraus zahlbare Benutzungsgebühr<br />
nach Maßgabe der jeweils gültigen Gebührensatzung erhoben.<br />
(2) Die Verpflegungskosten tragen die Erziehungsberechtigten<br />
nach Maßgabe der jeweils gültigen Satzung.<br />
§ 11<br />
Abmeldung<br />
(1) Abmeldungen sind nur zum Schluss eines Kalendermonats<br />
möglich, sie sind 30 Tage vorher in der <strong>Gemeinde</strong> schriftlich anzuzeigen.<br />
(2) Bei Fristversäumnis ist die Gebühr für einen weiteren Monat<br />
zu zahlen.<br />
(3) Werden die Satzungsbestimmungen nicht eingehalten, so<br />
kann das Kind vom weiteren Besuch ausgeschlossen werden.<br />
Die Entscheidung hierüber trifft der Bürgermeister nach Anhörung<br />
aller Beteiligten.<br />
§ 12<br />
Gespeicherte Daten<br />
(1) Für die Bearbeitung des Antrages auf Aufnahme in die Kindertageseinrichtung<br />
sowie für die Erhebung der Benutzungsgebühren<br />
werden von den Kindern und Erziehungsberechtigten<br />
folgende personenbezogene Daten in automatisierten Dateien<br />
gespeichert :<br />
a) allgemeine Daten: Name und Anschrift der Erziehungsberechtigten<br />
und der Kinder, Geburtsdaten aller Kinder, sowie<br />
weitere zur kassenmäßigen Abwicklung erforderlichen Daten,<br />
b) Benutzungsgebühr nach der Berechnungsgrundlage (Gebührenbescheid).<br />
Rechtsgrundlage:<br />
Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), Thüringer Kommunalabgabengesetz<br />
(ThürKAG), Thür Kindereinrichtungsgesetz<br />
(ThürKitaG), Thür. Datenschutzgesetz (ThürDSG), Kinder- und<br />
Jugendhilfegesetz (SGB VIII), örtliche Satzung über die Benutzung<br />
der Kita, sowie die dazu ergangene Gebührensatzung.<br />
(2) Das Löschen der Daten der Kinder erfolgt zwei Jahre nach<br />
Verlassen der Einrichtung.<br />
(3) Durch die Bekanntmachung dieser Satzung werden die betroffenen<br />
Erziehungsberechtigten gemäß § 19 Abs. 3, des<br />
Thüringer Datenschutzgesetzes über die Aufnahme der in Abs.<br />
1 Buchstabe a und b in automatisierten Dateien unterrichtet.<br />
§ 13<br />
Inkrafttreten<br />
(1) Die vorliegende Satzung tritt ab 01.09.2007 in Kraft.<br />
(2) Gleichzeitig wird hiermit die Satzung vom 08.05.2000 aufgehoben<br />
und ersetzt.<br />
<strong>Sachsenbrunn</strong>, 20.06.2007<br />
ausgefertigt am: 20.06.2007<br />
Bekanntmachung am: 06.07.2007<br />
Haas<br />
Bürgermeister<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sachsenbrunn</strong> - <strong>Gemeinde</strong>siegel -<br />
Anlage 1<br />
Ausübung<br />
des Wunsch- und Wahlrechtes nach § 4 ThürKitaG<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sachsenbrunn</strong> ist gleichzeitig Träger der gewünschten<br />
Einrichtung/Kindertagesstätte <strong>Sachsenbrunn</strong> „Fritz<br />
Weineck”. Die Eltern informieren ihre Wohnsitzgemeinde durch<br />
Vorlage dieses Schreibens über die bestätigte Ausübung des<br />
Wunsch- und Wahlrechtes.<br />
Die Wohnsitzgemeinde wird gebeten, dem Wunsch- und Wahlrecht<br />
zu entsprechen und eine Ausfertigung den Eltern auszuhändigen.<br />
Die Eltern geben diese in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sachsenbrunn</strong><br />
wieder ab.<br />
Bestätigung freier Kapazität<br />
Hiermit bestätigen wir, dass das Kind.........................................<br />
aus der <strong>Gemeinde</strong>.......................................................................<br />
ab................................................................................................<br />
in die Kindertageseinrichtung.......................................................<br />
aufgenommen werden kann.<br />
........................................ ..................................................<br />
Datum,<br />
Datum,<br />
Unterschrift und Stempel Unterschrift und Stempel<br />
des Trägers<br />
der <strong>Gemeinde</strong><br />
Bestätigung der Wohnsitzgemeinde<br />
Hiermit bestätigen wir, dass für das Kind....................................<br />
....................................................................................................<br />
mit der bereitstellenden <strong>Gemeinde</strong>.............................................<br />
die Pauschale entsprechend § 18 Absatz 6 ThürKitaG vereinbart<br />
wird.<br />
....................................................................................................<br />
Datum, Unterschrift und Stempel der Wohnsitzgemeinde
<strong><strong>Sachsenbrunn</strong>er</strong> Lindenblatt - 4 - Nr. 08/07<br />
Bestätigung der Kindertageseinrichtung<br />
Hiermit bestätigen wir, dass das Kind.........................................<br />
e) Auf Grund der Unfallgefahr ist es notwendig, dass die Kinder<br />
in der Kindertagesstätte geschlossenes Schuhwerk tragen<br />
(Sandalen, feste Hausschuhe)<br />
Pantoffeln sind nicht erlaubt!<br />
unsere Einrichtung seit dem...........................................besucht.<br />
....................................................................................................<br />
Datum, Unterschrift und Stempel der Kindertageseinrichtung<br />
Anlage 2:<br />
zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte <strong>Sachsenbrunn</strong><br />
Hausordnung<br />
Entsprechend des § 7 Abs. 3 der Satzung über die Benutzung<br />
der Kindertagesstätte (Kita) der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sachsenbrunn</strong>, ist<br />
durch den Träger der Kita eine Hausordnung zu erlassen, die<br />
als verbindlicher Bestandteil der Kita-Satzung öffentlich auszuhängen<br />
ist.<br />
Diese Satzung hat alle Fragen der Ordnung und Sicherheit,<br />
bzw. der Unterhaltung des Gebäudes zu regeln.<br />
I. Öffnungszeiten:<br />
Die Kindertagesstätte ist von Montag - Freitag täglich in der Zeit<br />
von 6.00 bis 16.30 Uhr geöffnet. Schließungen und Änderungen<br />
der Öffnungszeiten der Kita werden rechtzeitig bekannt gegeben.<br />
II. Zutrittsberechtigung:<br />
a) Der Zutritt ist ausschließlich neben den Erzieherinnen, dem<br />
technischen Kräften, den angemeldeten Kindern bzw. den<br />
Eltern der Kinder und allen Beschäftigten der <strong>Gemeinde</strong><br />
vorbehalten, die in irgendeiner Form Aufgaben erfüllen, die<br />
mit dem Betrieb der Kindertagesstätte und deren Unterhaltung<br />
im Zusammenhang zu sehen sind.<br />
b) Personen mit ansteckenden Krankheiten (einschließlich<br />
Läusebefall), schweren Erkältungen, haben grundsätzlich<br />
keinen Zutritt.<br />
c) Betriebsfremde Personen haben sich grundsätzlich bei der<br />
Leiterin oder Stellvertreterin anzumelden.<br />
d) Der Zutritt zu den Aufenthaltsräumen, Schlafräumen ist nur<br />
den Erzieherinnen, technischen Kräften, bzw. den Kindern<br />
und deren Erziehungsberechtigten bzw. der Leitung der Kita<br />
bekannten abholberechtigten Personen erlaubt.<br />
e) Anderweitig vermietete und genutzte Räume gehören nicht<br />
zum Bereich der Kita.<br />
III. Übernahme der Kinder zur Betreuung:<br />
a) Es dürfen nur Kinder ohne ansteckende Krankheiten in die<br />
Einrichtung gebracht werden.<br />
b) Zwecks Teilnahme am Mittagessen, muss die Anmeldung,<br />
bzw. Abmeldung bei Krankheit und sonstiger Abwesenheit<br />
bis 9.00 Uhr zumindest telefonisch erfolgt sein.<br />
c) Während der Mittagsruhe, die von 12.00 bis 14.15 Uhr dauert,<br />
soll keine Abholung erfolgen. In dieser Zeit bleibt die Kita<br />
geschlossen. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist<br />
dies, nach vorheriger Absprache mit der jeweiligen Erzieherin<br />
möglich.<br />
d) Zugleich sollten während dieser Zeit keine schlafstörenden,<br />
lärmintensiven Arbeiten im Gebäude der Kita bzw. in deren<br />
Umfeld vorgenommen werden.<br />
IV. Anmeldung - Abmeldung<br />
Für die Anmeldung, zeitweilige Abmeldung (bei Krankheit),<br />
gänzliche Abmeldung, einschließlich der zu beachtenden Fristen<br />
gelten die Festlegungen der Benutzungs- und Gebührensatzung.<br />
Ordnung und Sicherheit<br />
a) Alle nicht ständig zu betretenden Räumlichkeiten sind ständig<br />
verschlossen zu halten, der Schlüssel ist stets bei der<br />
Leiterin der Kita aufzubewahren.<br />
b) Es wird keine Haftung übernommen für mitgeführten<br />
Schmuck, Wertgegenständen bzw. Spielsachen.<br />
c) Gleichfalls wird nicht für Schäden aus Unfällen, die auf das<br />
Tragen von Schmuck eindeutig zurückzuführen sind, gehaftet.<br />
d) Bargeld und sonstige Wertgegenstände dürfen nicht in den<br />
Gruppenräumen und Schlafräumen aufbewahrt werden.<br />
VI. Versorgung der Kinder<br />
a) Die Mittagsversorgung mit warmen Essen bzw. die Tee- und<br />
Milchversorgung wird durch die Kita organisiert.<br />
b) Frühstück und Vesper haben die Kinder in einer aufhängbaren<br />
Brottasche mitzubringen.<br />
c) Kinder, die nach 9.00 Uhr in die Einrichtung gebracht werden,<br />
sollten bereits gefrühstückt haben.<br />
VII. Schnupperstunden in der Kindertagesstätte<br />
Jeden 1. Dienstag im Monat wird ein Schnuppertag für noch<br />
nicht angemeldete Kinder, in der Zeit von 14.30 Uhr - 16.30 Uhr<br />
angeboten. Kinder und Eltern möchten für diese Zeit bitte<br />
Wechselschuhe mitbringen (Grund: Hygiene und Sauberkeit)!<br />
VIII. Einhaltung der Hausordnung<br />
Für die Einhaltung der Hausordnung ist die Leitung der Kita verantwortlich.<br />
<strong>Sachsenbrunn</strong>, den 20.06.2007<br />
Haas<br />
Bürgermeister<br />
Gebührensatzung<br />
der Kindertagesstätte (Kita)<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sachsenbrunn</strong><br />
Aufgrund der § 19 Abs. 1, 20 Abs. 2 Nr. 1 und 21 der Thüringer<br />
Kommunalordnung (ThürKO) vom 28. Januar 2003 (GVBl. S.<br />
41) zuletzt geändert am 23. Dezember 2005 (GVBl. S. 446,<br />
455), der §§ 2, 10 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes<br />
(ThürKAG) vom 19. September 2000 (GVBl. S. 301), zuletzt<br />
geändert am 17. Dezember 2004 (GVBl. S. 889), des § 90<br />
des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder und Jugendhilfe<br />
(SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember<br />
1998 (BGBl. I S. 3546) zuletzt geändert durch Artikel 1 Gesetz<br />
zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (KICK)<br />
vom 8. September 2005 (BGBl. I S. 2729), des § 18 des Thüringer<br />
Gesetzes über die Bildung, Erziehung und Betreuung von<br />
Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege (Thüringer<br />
Kindertageseinrichtungsgesetz - ThürKitaG) vom 16. Dezember<br />
2005 (GVBl. S. 365), sowie des § 10 der Satzung über die Benutzung<br />
der Kita für Kinder der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sachsenbrunn</strong> hat<br />
der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sachsenbrunn</strong> in der Sitzung<br />
am 22.05.2007 durch Beschluss-Nr. 108/18/07 die folgende Gebührensatzung<br />
beschlossen:<br />
§ 1<br />
Geltungsbereich<br />
Diese Satzung gilt für die Kindertagesstätte (Kita) „Fritz Weineck”<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sachsenbrunn</strong>.<br />
§ 2<br />
Gebührenerhebung<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sachsenbrunn</strong> erhebt aufgrund des § 10 der Benutzungssatzung,<br />
Gebühren für die Benutzung der Kita und Kosten<br />
für die Verpflegung der Kinder.<br />
§ 3<br />
Gebührenschuldner<br />
Zur Zahlung der Gebühren sind die/der Erziehungsberechtigten/-te<br />
verpflichtet.<br />
Gebührenschuldner sind auch die Personen, die die Gebührenschuld<br />
durch schriftliche Erklärung übernommen haben.<br />
Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.<br />
§ 4<br />
Entstehen und Ende der Gebührenschuld<br />
Die Gebührenschuld für die Benutzung der Kindertageseinrichtung<br />
entsteht mit der Aufnahme des Kindes in die Kita und endet<br />
mit dem Wirksamwerden der Abmeldung oder dem Ausschluss<br />
des Kindes.<br />
§ 6<br />
Fälligkeit und Zahlung<br />
(1) Die Benutzungsgebühr für die Tageseinrichtung ist bis zum<br />
15. Kalendertag des laufenden Monats in der <strong>Gemeinde</strong>kasse
<strong><strong>Sachsenbrunn</strong>er</strong> Lindenblatt - 5 - Nr. 08/07<br />
zu entrichten. Die Verpflegungskosten sind bis zum 15. Kalendertag<br />
des nachfolgenden Monats in der <strong>Gemeinde</strong>kasse zu<br />
entrichten.<br />
Bei der Begleichung der anfallenden Kosten sollte vom Abbuchungsverfahren<br />
Gebrauch gemacht werden.<br />
Hierüber ist mit der <strong>Gemeinde</strong>kasse eine schriftliche Vereinbarung<br />
zu treffen.<br />
Bareinzahlungen direkt in der Kita sind nicht zulässig.<br />
(2) Die Abwesenheit des Kindes wegen Krankheit oder Urlaub<br />
entbindet nicht von der Gebührenpflicht und sind keine Abmeldungsgründe.<br />
(3) Die zu zahlende Benutzungsgebühr wird nur dann um die<br />
Hälfte gemindert, wenn das/die angemeldete/n Kind/er wegen<br />
Krankheit oder Kur mindestens 15 Arbeitstage im Monat die<br />
Einrichtung nicht besuchen können und ein ärztliches Attest<br />
über die gesamte Dauer der Krankheit oder Kur in der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung<br />
abgegeben wird. Die Gebührenminderung erfolgt<br />
im darauffolgenden Monat.<br />
(4) Im Monat, in dem das Kind das 2. Lebensjahr vollendet, wird<br />
der erhöhte Elternbeitrag tageweise berechnet. Er beträgt für einen<br />
Kalendertag ein Dreißigstel des Monatsbetrages nach § 7<br />
Abs. 1 a. Die errechneten Beträge werden auf volle EURbeträge<br />
mathematisch gerundet.<br />
§ 7<br />
Gebührensätze<br />
(1) Benutzungsgebühren: (Elternbeiträge)<br />
Die Benutzungsgebühren in der Kita betragen monatlich:<br />
a) Für Kinder, die keinen Rechtsanspruch auf einen Platz in<br />
der Kita haben, im Alter bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr<br />
95,00 EUR<br />
b) Für Kinder mit Rechtsanspruch vom vollendeten zweiten Lebensjahr<br />
bis zum Schuleintritt werden die Benutzungsgebühren<br />
gestaffelt nach kindergeldberechtigten Kindern erhoben:<br />
- 1. Kind<br />
80,00 EUR<br />
- 2. Kind<br />
70,00 EUR<br />
- 3. Kind und jedes weitere<br />
60,00 EUR<br />
(2) Verpflegungsgebühren:<br />
Die Verpflegungssätze werden nach tatsächlicher Anwesenheit<br />
je Kind und Tag erhoben.<br />
Sie betragen:<br />
für die Essenversorgung<br />
1,45 EUR<br />
für Milch- und Teegeld<br />
0,10 EUR<br />
für Fahrgeld / Essentransport<br />
0,10 EUR<br />
Insgesamt:<br />
1,65 EUR<br />
§ 8<br />
Gebührenermäßigung<br />
(1) Für das erste Kind wird keine Gebührenermäßigung vorgenommen.<br />
(2) Für das zweite Kind und die weiteren Kinder wird auf § 7 Absatz<br />
(1 b) der vorliegenden Satzung verwiesen.<br />
(3) Für Kinder, die jeweils das gesamte Kalenderjahr die Kita<br />
besucht haben, erfolgt jeweils für den Monat Dezember ein Gebührenerlass<br />
von 50 %.<br />
(4) Für Kinder, die ab Juli eines Jahres in die Kita aufgenommen<br />
werden, erfolgt jeweils im Monat Dezember ein Gebührenerlass<br />
von 25 %.<br />
(5) Die kostenlose, d. h. gebührenfreie Eingewöhnungszeit ist<br />
auf zwei Wochen befristet.<br />
§ 9<br />
Festlegung der Gebühren, Auskunftspflichten<br />
(1) Die <strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Sachsenbrunn</strong> erlässt jährlich einen<br />
Bescheid, aus dem die Höhe der Benutzungsgebühren<br />
nach Maßgabe dieser Satzung hervorgeht.<br />
(2) Die Höhe der Verpflegungsgebühren wird monatlich durch<br />
Mitgabe einer Mitteilung der Kita-Leitung den Erziehungsberechtigten<br />
bekannt gegeben.<br />
(3) Die Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder ist durch Vorlage<br />
geeigneter Unterlagen (z. B. Kontoauszüge oder Bescheid<br />
Familienkasse des Arbeitsamtes) zu belegen und der Verwaltung<br />
unaufgefordert vorzulegen. Legt der Gebührenschuldner<br />
keinen Nachweis vor, wird die volle Gebühr berechnet.<br />
(4) Die vollen Gebührensätze werden auch bei stundenweiser<br />
Betreuung erhoben.<br />
(5) Alle Gebührenschuldner sind verpflichtet, alle Veränderungen,<br />
die für die Erhebung der Gebühren von Bedeutung sind,<br />
unverzüglich der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung mitzuteilen. Auf Verlangen<br />
der <strong>Gemeinde</strong>verwaltung ist dafür nähere Auskunft zu erteilen.<br />
§ 10<br />
Inkrafttreten<br />
(1) Die vorliegende Satzung tritt ab 01.09.2007 in Kraft.<br />
(2) Gleichzeitig wird die gleichnamige Satzung vom 08.05.2000<br />
außer Kraft gesetzt.<br />
<strong>Sachsenbrunn</strong>, 20.06.2007<br />
ausgefertigt am: 20.06.2007<br />
Bekanntmachung am: 06.07.2007<br />
Haas<br />
Bürgermeister<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sachsenbrunn</strong><br />
Erläuterung<br />
<strong>Gemeinde</strong>siegel<br />
zu den neuen Satzungen der Kindertagesstätte der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Sachsenbrunn</strong><br />
Aufgrund des Thüringer Gesetzes über die Bildung, Erziehung<br />
und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege<br />
als Ausführungsgesetz zum Achten Buch Sozialgesetzbuch<br />
- Kinder- und Jugendhilfe - (Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz<br />
- ThürKitaG -) vom 23. Dezember 2005 macht<br />
es sich erforderlich, die vorhandenen Satzungen über die Benutzung<br />
der Kindertagesstätte (Kita) und die Gebührensatzung<br />
der Kita neu zu überarbeiten und an die neuen Gesetzlichkeiten<br />
anzupassen.<br />
Die Kosten der Kindertagesstätte werden prozentual wie<br />
folgt gedeckt:<br />
Elternbeiträge: 16 %<br />
Essengeld: 6 % (Durchlaufposten)<br />
Bezuschussung vom Land: 33 %<br />
Eigenanteil der <strong>Gemeinde</strong>: 45 %<br />
100 %<br />
In der Gebührensatzung sind die Vergünstigungen (Punkt 1-3),<br />
die den Eltern von der <strong>Gemeinde</strong>, als Träger der Kindertagesstätte<br />
bisher eingeräumt wurden, in die neue Satzung wieder<br />
mit eingearbeitet.<br />
1. Gebührenstaffelung nach kindergeldberechtigten Kindern:<br />
siehe Gebührensatzung § 7 Abs. 1 b<br />
Durch diese Staffelung reduziert sich die Anzahl der 1. Kinder,<br />
weil alle Kinder der Familie, die noch Kindergeld bis 25<br />
Jahre erhalten, Berücksichtigung finden.<br />
2006: 74 Kinder<br />
davon: 1. Kinder: 42<br />
2. Kinder: 25<br />
3. Kinder: 7<br />
Bei Staffelung nach Kindern in der Einrichtung, würde sich<br />
der Anteil der 1. Kinder erheblich erhöhen.<br />
2006: 74 Kinder<br />
davon: 1. Kinder: 67<br />
2. Kinder: 7<br />
3. Kinder: 0<br />
Durch die in der Kita <strong>Sachsenbrunn</strong> angewendete Staffelung<br />
nach kindergeldberechtigten Kindern, verzichtet die<br />
<strong>Gemeinde</strong> im Durchschnitt jährlich auf mindestens 3.840<br />
Euro Benutzungsgebühren.<br />
(32 Kinder x 10 Euro = 320 Euro monatlich x 12 Monate =<br />
3.840,00 Euro)<br />
2. Gebühren werden im Dezember nur zur Hälfte erhoben:<br />
siehe Gebührensatzung § 8 Abs. 3 und Abs. 4<br />
Mit der Halbierung der Dezembergebühren entsteht der <strong>Gemeinde</strong><br />
ein jährlicher Einnahmeverlust von ca. 2.100 Euro.<br />
3. kostenlose Eingewöhnungszeit: siehe Gebührensatzung<br />
§ 8 Abs. 5<br />
Die Regelungen aus Punkt 2 und Punkt 3 sind in anderen<br />
Satzungen des Landkreises Hildburghausen bereits nicht<br />
mehr vorgesehen.<br />
Bei ca. 15 Neuanmeldungen pro Jahr x 40,00 € (14 tätige<br />
Eingewöhnung kostenlos) entsteht ein jährlicher Einnahmeverlust<br />
von 600,00 Euro.<br />
Durch die Vergünstigungen für den Besuch unserer Kita verzichtet<br />
die <strong>Gemeinde</strong> jährlich auf Einnahmen von ca. 6.500 Euro.
<strong><strong>Sachsenbrunn</strong>er</strong> Lindenblatt - 6 - Nr. 08/07<br />
Neu aufgenommen wurde in die Gebührensatzung der Absatz<br />
1 a im § 7:<br />
Die Benutzungsgebühren betragen neu für Kinder, die keinen<br />
Rechtsanspruch auf einen Platz in der Kita haben, im Alter bis<br />
zum vollendeten zweiten Lebensjahr 95,00 Euro.<br />
Gründe:<br />
- höherer Förderungsbedarf für Kinder bis zum zweiten Lebensjahr,<br />
- ein um 50 € geringerer Zuschuss des Landes für Kinder bis<br />
zum zweiten Lebensjahr<br />
Die <strong>Gemeinde</strong> erhält vom Land Thüringen für die Kinder, die die<br />
Einrichtung besuchen von:<br />
0 - 2 Jahre 100 €<br />
2 - 3 Jahre 150 €.<br />
In anderen <strong>Gemeinde</strong>n des Landkreises Hildburghausen werden<br />
für diese Kinder auch höhere Betreuungsgebühren erhoben.<br />
Obwohl die <strong>Gemeinde</strong> die 15,00 Euro mehr einnimmt, entstehen<br />
immer noch Einnahmeverluste von ca. 3.000 €.<br />
Hundesteuer-Anmeldung<br />
Sie sind Halter eines steuerpflichtigen Hundes; wir bitten<br />
Sie deshalb nachfolgende Daten auszufüllen und<br />
an die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sachsenbrunn</strong> zurück zu senden.<br />
Anschrift des Hundebesitzers:<br />
........................................................................................<br />
........................................................................................<br />
........................................................................................<br />
Insgesamt verzichtet die <strong>Gemeinde</strong> somit auf Einnahmen von<br />
ca. 9.500 Euro pro Jahr.<br />
Mit Beschlussfassung beider Satzungen wird vom Bürgermeister,<br />
dem <strong>Gemeinde</strong>rat, der Leitung der Kindertagesstätte, dem<br />
Elternbeirat und der Verwaltung dem Wohl der Kinder in unserer<br />
<strong>Gemeinde</strong> Rechnung getragen, dabei immer das Ziel im Auge,<br />
unseren schönen Kindergarten in kommunaler Trägerschaft<br />
zu behalten, damit auch noch zukünftig der Bestand dieser Einrichtung<br />
für unsere <strong><strong>Sachsenbrunn</strong>er</strong> Kinder gesichert ist.<br />
Haas<br />
Bürgermeister<br />
Das Steueramt informiert<br />
Werter Steuerzahler<br />
Hundesteuer:<br />
Wie jedes Jahr wird zum 01.07.2007 die Hundesteuer fällig.<br />
Wir bitten um Beachtung!<br />
Nach der Hundesteuersatzung vom 16.11.2004 unterliegt das<br />
Halten eines über sechs Monate alten Hundes im <strong>Gemeinde</strong>gebiet<br />
der Steuerpflicht. Maßgeblich ist das Steuerjahr. (§ 1)<br />
Hunde, die am Stichtag 01.01. des laufenden Steuerjahres das<br />
Alter von sechs Monaten nicht erreicht haben, werden für das<br />
betreffende Steuerjahr mit dem halben Steuersatz belegt. (§ 6<br />
Abs. 3)<br />
§ 11<br />
Anzeigepflichten:<br />
(1) Wer einen über sechs Monate alten Hund anschafft oder mit<br />
einem solchen Hund zuzieht, hat ihn unverzüglich bei der <strong>Gemeinde</strong><br />
anzumelden. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf<br />
des sechsten Monats nach der Geburt angeschafft. Zur Kennzeichnung<br />
eines jeden angemeldeten Hundes gibt die <strong>Gemeinde</strong><br />
eine Hundesteuermarke aus.<br />
(2) Der nach § 4 steuerpflichtige Hundehalter hat den Hund unverzüglich<br />
bei der <strong>Gemeinde</strong> abzumelden, wenn<br />
a) er ihn veräußert,<br />
b) er ihn sonst abgeschafft hat,<br />
c) der Hund abhanden gekommen oder eingegangen ist,<br />
d) der Halter aus der <strong>Gemeinde</strong> abgezogen ist.<br />
Die Steuerpflicht entfällt nur, wenn ihre Voraussetzungen in weniger<br />
als drei aufeinanderfolgenden Kalendermonaten erfüllt<br />
werden z. B. Hund verstorben bis 31.03. des Jahres. (§ 4)<br />
Haas<br />
Bürgermeister<br />
Angaben zum Hund:<br />
Rasse:............................................................................<br />
Geburtsmonat/-jahr:......................................................<br />
Geschlecht:....................................................................<br />
Farbe / Abzeichen:........................................................<br />
Hundebesitzer seit:.......................................................<br />
Steuerermäßigt werden:<br />
Schutz- und Gebrauchshund<br />
(Vereinsmitgl./ Prüfung)<br />
Einödshund<br />
Hund zur Jagdausübung<br />
(Prüfung vorlegen)<br />
Rettungshund<br />
Die Hundesteuer soll<br />
von meinem Konto-Nr.:..................................................<br />
Bankleitzahl:....................................................................<br />
bei der.............................................................................<br />
abgebucht werden.<br />
❏<br />
❏<br />
❏<br />
❏<br />
Datum..............................................................................<br />
Unterschrift......................................................................<br />
Gilt nicht für bereits angemeldete Hunde!
<strong><strong>Sachsenbrunn</strong>er</strong> Lindenblatt - 7 - Nr. 08/07<br />
Friedhofsbegehung<br />
Überprüfung der Standfestigkeit der Grabstätten<br />
Am 11.07.2007, wird die jährliche, gesetzlich vorgeschriebene<br />
Begehung der gemeindlichen Friedhöfe in <strong>Sachsenbrunn</strong>, Stelzen,<br />
Friedrichshöhe und Schirnrod durchgeführt.<br />
Dabei werden die Grabstätten auf ihre Standfestigkeit überprüft<br />
und bei gefundenen Beanstandungen ein Aufkleber aufgebracht.<br />
Die angezeigten Mängel sind von den Bürgern zu beseitigen.<br />
Zur Kontrolle wird Mitte September 2007 eine Nachbegehung<br />
durchgeführt.<br />
Da es wiederholt Unfälle durch lockere Grabsteine im gesamten<br />
Bundesgebiet gab, bitten wir Sie, auch in ihrem eigenen Interesse,<br />
um Ihr Verständnis für diese Überprüfungen.<br />
gez. Haas<br />
Bürgermeister<br />
Erholungswege:<br />
Bürgerbeteiligung ist gefragt!<br />
(foa) Die überarbeiteten Karten zum Projekt „Forsten und<br />
Tourismus“ liegen im Landratsamt, in den <strong>Gemeinde</strong>n und<br />
im Forstamt Schönbrunn zur Einsichtnahme aus<br />
In den vergangenen Wochen wurde unter Mitarbeit von Bürgern,<br />
Vereinen, Kommunen und Behörden das Erholungswegekonzept<br />
im Bereich des Thüringer Forstamtes Schönbrunn<br />
überarbeitet.<br />
Die neu digitalisierten Karten liegen im Zeitraum vorn 15. Juni<br />
bis 13. Juli 2007 im Forstamt Schönbrunn sowie in der Tourismusinformation<br />
Eisfeld, den <strong>Gemeinde</strong>verwaltungen Masserberg,<br />
<strong>Sachsenbrunn</strong>, Auengrund, Feldstein, Nahetal -Waldau,<br />
Großgemeinde St. Kilian, Schleusegrund und in der Stadt<br />
Schleusingen aus. Eine Einsichtnahme ist ebenfalls möglich im<br />
Landratsamt Hildburghausen, Untere Naturschutzbehörde.<br />
Bereits in der ersten Runde der Bürgerbeteiligung gingen zahlreiche<br />
Wünsche für neue Wege oder andere Wegeführungen<br />
im Forstamt ein.<br />
Nicht alle Wünsche konnten berücksichtigt werden, galt es<br />
doch, die Interessen aller Beteiligten unter einen Hut zu bringen.<br />
Dabei ging es nicht nur um die Abstimmung der Wege zwischen<br />
Erholungssuchenden, Eigentümern und Landnutzern -<br />
nein, auch zwischen den Interessengruppen wie Wanderern,<br />
Mountainbikern, Skiläufern, Reitern, Nordic Walkern etc. mussten<br />
Kompromisse gefunden werden - dies alles natürlich unter<br />
dem Zeichen des Orkans „Kyrill“, der nicht nur die Waldbestände<br />
selbst, sondern auch die Erholungsnutzung des gesamten<br />
Thüringer Waldes beeinträchtigt hat.<br />
Das so erzielte Ergebnis geht nun in die zweite Abstimmungsrunde<br />
und die Initiatoren, eine Kooperation aus Regionalverbund<br />
Thüringer Wald e. V. und der Landesforstverwaltung, hoffen<br />
wiederum auf eine rege Beteiligung aus der Bevölkerung.<br />
Dazu die Projektleiterin des Regionalverbundes, Susanne Floßmann:<br />
„Das Thüringer Waldgesetz sieht vor, dass die Forstämter<br />
für die Genehmigung von Loipen, Rad- und Wanderwegen<br />
im Wald zuständig sind“. Die Festlegung der Wegeverläufe soll<br />
jedoch im Einklang mit allen Waldnutzern erfolgen und dabei<br />
weitgehend die gleichzeitige Erfüllung aller Waldfunktionen,<br />
nämlich der Nutz-, Schutz- und der Erholungsfunktion, gewährleisten.<br />
Forstamtsleiterin Martina Edelmann fügt hinzu: „Dabei darf auch<br />
nicht in Vergessenheit geraten, dass alle Ansprüche auch finanzierbar<br />
sein müssen. Ein zu dichtes Netz von Erholungswegen<br />
kann auf Dauer vom Waldbesitzer allein nicht unterhalten werden,<br />
denn dieser stellt nicht nur seine Flächen unentgeltlich zur<br />
Verfügung, sondern trägt auch noch die Verkehrssicherungspflicht<br />
für diese Wege.“<br />
Nach der aktuellen Auslegung werden die eingegangenen Wünsche<br />
im Forstamt unter Beteiligung anderer Fachbehörden erneut<br />
mit- und gegeneinander abgewogen und die Karten in der<br />
Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft korrigiert.<br />
Das Endergebnis wird anschließend allen Kommunen als Karte<br />
und in digitaler Form als kostenfreie Serviceleistung der Landesforstverwaltung<br />
und des Regionalverbundes Thüringer Wald<br />
e. V. übergeben.<br />
Landesamt<br />
für Vermessung und Geoinformation<br />
Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse im Katasterbereich<br />
Schmalkalden<br />
Weidebrunner Gasse 28, 98574 Schmalkalden<br />
Bekanntmachung gemäß § 196 Abs. 3<br />
Baugesetzbuch<br />
Gemäß § 193 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) hat der Gutachterausschuss<br />
für Grundstückswerte für das Gebiet des Landkreises<br />
Hildburghausen in seinen Sitzungen am 28.02.2007,<br />
06.03.2007 und 07.03.2007 die Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen<br />
des Baugesetzbuches und der Thüringer Gutachterausschussverordnung<br />
(ThürGaaVO) zum Stichtag<br />
31.12.2006 ermittelt.<br />
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens<br />
für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen<br />
gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen (Bodenrichtwertzonen).<br />
Er ist bezogen auf den Quadratmeter<br />
Grundstücksfläche. Die Bodenrichtwerte sind in Bodenrichtwertkarten<br />
eingetragen.<br />
Die Bodenrichtwertkarten liegen in der Zeit vom<br />
06.07.2007 bis 07.08.2007<br />
bei der <strong>Gemeinde</strong> / Verwaltung während der Dienststunden öffentlich<br />
aus und können von jedermann eingesehen werden.<br />
Eine Einsichtnahme ist grundsätzlich auch in der Geschäftsstelle<br />
der Gutachterausschüsse im Katasterbereich Schmalkalden<br />
möglich. Die Geschäftsstelle erteilt darüber hinaus mündliche<br />
und schriftliche Auskünfte über Bodenrichtwerte.<br />
Jänsch<br />
Vorsitzender<br />
des Gutachterausschusses<br />
<strong>Gemeinde</strong>mitteilungen<br />
Aus aktuellem Anlass<br />
Da es in den letzten Wochen häufiger Beschwerden wegen<br />
Lärmbelästigung gab, möchten wir noch einmal auf die Einhaltung<br />
der Ruhezeiten hinweisen.<br />
Ruhezeiten sind:<br />
- Sonn- und Feiertage (Sonntagsruhe)<br />
- an Werktagen die Zeiten von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr (Mittagsruhe),<br />
19.00 Uhr bis 22.00 Uhr (Abendruhe), 22.00 Uhr<br />
bis 7.00 Uhr (Nachtruhe)<br />
Während dieser Ruhezeiten sind folgende Arbeiten im Freien<br />
verboten:<br />
- der Betrieb von motorgetriebenen Handwerksgeräten (z. B.<br />
Sägen, Bohr- und Schleifmaschinen, Pumpen u. a.)<br />
- der Betrieb von Rasenmähern (Ausnahme: als lärmarm gekennzeichnete<br />
Rasenmäher mit weniger als 60 dB - dürfen<br />
auch während der Abendruhe betrieben werden)<br />
- der Betrieb sonstiger motorbetriebener Gartengeräte (z. B.<br />
Grastrimmer, Heckenschere, Laubbläser/Laubsammler)<br />
Ruhestörender Lärm aus der Nachbarschaft ist für viele ein Ärgernis.<br />
Oft hilft aber schon eine freundliche Bitte, um den Lärm<br />
abzustellen.<br />
Als Richtschnur gilt: Eine erhebliche Lärmbelästigung der Nachbarschaft<br />
muss vermieden werden, sowohl was die Lautstärke<br />
als auch die Dauer der Lärmentwicklung betrifft. Das gilt z. B.<br />
für Rundfunk- und Fernsehgeräte und Musikanlagen, insbesondere<br />
wenn die Geräte bei offenen Fenstern oder Türen auf dem<br />
Balkon, im Freien oder in Kraftfahrzeugen betrieben werden.<br />
Auch Haustiere sind so zu halten, dass niemand mehr als nach<br />
den Umständen unvermeidbar gestört wird. Besondere Rücksichtnahme<br />
ist auch hier in den Ruhezeiten geboten.<br />
Bei Problemen wenden Sie sich bitte an unser Ordnungsamt.<br />
Golden-Retriver-Welpen abzugeben<br />
Interessenten melden sich unter:<br />
0173 / 577 86 15 bei Fam. Kratz.
<strong><strong>Sachsenbrunn</strong>er</strong> Lindenblatt - 8 - Nr. 08/07<br />
Wir gratulieren<br />
Vereine / Verbände<br />
Herzlichen Glückwunsch<br />
zur Goldenen Hochzeit<br />
am 03.08.2007<br />
Lothar und Renate Heß geb. Stein<br />
aus <strong>Sachsenbrunn</strong><br />
Wir beglückwünschen die Eheleute Heß diesem Ehejubiläum<br />
herzlich und wünschen noch viele gemeinsame<br />
Jahre.<br />
Falke News<br />
Geburtstagsglückwünsche<br />
am 02.07. Frau Lotte Zetzmann zum 75. Geburtstag<br />
am 03.07. Herrn Manfred Frischmann zum 70. Geburtstag<br />
OT Saargrund<br />
am 03.07. Frau Ursula Mesch zum 72. Geburtstag<br />
am 03.07. Frau Helga Wesserling zum 76. Geburtstag<br />
OT Schirnrod<br />
am 05.07. Frau Ingeborg Gottfried zum 74. Geburtstag<br />
am 06.07. Frau Edeltraud Glauner zum 73. Geburtstag<br />
am 07.07. Frau Lieselotte Göhring zum 80. Geburtstag<br />
am 09.07. Frau Edith Naeschke zum 78. Geburtstag<br />
am 10.07. Frau Anni Angermann zum 79. Geburtstag<br />
am 11.07. Herrn Hans Arnold zum 71. Geburtstag<br />
am 11.07. Frau Christiane Schellhorn zum 73. Geburtstag<br />
am 14.07. Herrn Karl Hopf zum 82. Geburtstag<br />
am 14.07. Frau Krimhilde Lutz zum 71. Geburtstag<br />
OT Friedrichshöhe<br />
am 15.07. Herrn Günter Gutjahr zum 73. Geburtstag<br />
am 15.07. Herrn Walter Scheuer zum 80. Geburtstag<br />
am 16.07. Frau Trude Heyn zum 78. Geburtstag<br />
am 17.07. Frau Auguste Fischer zum 94. Geburtstag<br />
OT Schirnrod<br />
am 21.07. Frau Anna Neubauer zum 83. Geburtstag<br />
OT Saargrund<br />
am 22.07. Herrn Hermann Hartwig zum 77. Geburtstag<br />
OT Schirnrod<br />
am 23.07. Frau Christa Gottfried zum 76. Geburtstag<br />
am 23.07. Frau Edelgard Heyn zum 71. Geburtstag<br />
am 26.07. Frau Jutta Kreußel zum 80. Geburtstag<br />
am 29.07. Frau Lisa Bischoff zum 74. Geburtstag<br />
OT Stelzen<br />
am 30.07. Herrn Adolf Steigleder zum 71. Geburtstag<br />
am 31.07. Frau Elsa Lutz zum 85. Geburtstag<br />
am 31.07. Herrn Arno Zetzmann zum 80. Geburtstag<br />
Herzlichen Glückwunsch zum Nachwuchs<br />
Tänzler, Lara-Marie, geb.: 10.06.2007<br />
98678 <strong>Sachsenbrunn</strong> OT Tossenthal, Ortsstraße 7<br />
Eltern: Anika Schmierer und Michael Tänzler<br />
Weny, Alex, geb.: 09.06.2007<br />
98678 <strong>Sachsenbrunn</strong>, Alte Straße 10<br />
Eltern: Manuela Weny und Michael Kaiser<br />
Jauck, Tristan, geb.: 30.05.2007<br />
98678 <strong>Sachsenbrunn</strong>, Hinter der Kirche 9<br />
Eltern: Madlen Ritter und Thomas Jauck<br />
Gleichmann, Lukas Mario, geb.: 18.06.2007<br />
Hirschendorfer Straße 6 in <strong>Sachsenbrunn</strong><br />
Eltern: Sindy und Mario Gleichmann<br />
Voigt, Noel Elias, geb.: 20.06.2007<br />
Neue Straße 2 in <strong>Sachsenbrunn</strong><br />
Eltern: Nicole Schubert und Michael Voigt<br />
Die Alt-Herren-Mannschaft des SV Falke <strong>Sachsenbrunn</strong> e. V.<br />
möchte sich hiermit bei der Auenapotheke Gabriele Hartwig und<br />
bei der Allianz Vertretung Andreas Koch recht herzlich für einen<br />
neuen Satz Trikots bedanken.<br />
Werrataler gehen gut gerüstet<br />
in die Auftrittssaison 2007<br />
Nach zahlreichen Proben und einem erfolgreichen Abschluss<br />
im Probenlager in Hümpfershausen wollen wir unsere treuen<br />
Besucher und Gäste mit einer neuen Qualität bei den kommenden<br />
Auftritten überzeugen.<br />
Das Repertoire der „Werrataler Musikanten“ e. V. aus <strong>Sachsenbrunn</strong><br />
reicht von klassischer Blasmusik (Polka, Walzer) bis hin<br />
zu moderner Blasmusik (Schlagermedleys, Pop, Stimmungstitel)<br />
und Hits von heute.<br />
Eine weitere neue Formation der Werrataler hat sich bereits<br />
mehrfach bei traditionellen Jagden und Jagdgenossenschaftsfeiern<br />
musikalisch vorgestellt.<br />
Natürlich wird auch im Jahr 2007 das Vereinsleben bei den<br />
Werratalern groß geschrieben.<br />
Im Sommer wird neben den laufenden Veranstaltungen eine<br />
Vereinswanderung mit vielerlei Attraktionen für alle Beteiligten<br />
durchgeführt.<br />
Ein weiterer Höhepunkt in diesem Jahr wird das Musizieren in<br />
Kirchtimke bei Bremen sein. Hier hat sich bereits seit 1993 eine<br />
tiefe musikalische Freundschaft zum Musikzug der Freiwilligen<br />
Feuerwehr entwickelt, die basierend auf gegenseitige Besuche<br />
mitunter schon familiären Charakter angenommen hat.<br />
Die Werrataler Musikanten laden vom 03.-05.08.2007 zu diesem<br />
Ausflug mit dem Reiseunternehmen Leipold alle Freunde<br />
und Förderer des Musikvereines ein. Nähere Informationen sowohl<br />
zu den einzelnen Auftritten als auch zu unserem Vereinsleben<br />
finden Sie unter:<br />
www.werratalermusikanten.de<br />
Jagdgenossenschaft <strong>Sachsenbrunn</strong><br />
Beschlüsse der Jahreshauptversammlung 2006/2007<br />
Entlastung des Vorstandes und Kassierers -<br />
Abstimmung über Haushaltsplan und<br />
Spende für Orgelinstandsetzung<br />
einstimmig<br />
21 Ja-Stimmen<br />
1 Nein-Stimme<br />
Abstimmung über Klagevollmacht -<br />
Entschädigung ICE-Bau<br />
22 Ja-Stimmen<br />
Abstimmung - Änderung des Pachtvertrages<br />
Jagdbogen II<br />
22 Ja-Stimmen<br />
Der Jagdvorstand bedankt sich für die gute Bewirtung bei der<br />
Gaststätte „Lindenbaum“ und den Jagdpächtern.<br />
Mann<br />
Jagdvorsteher
<strong><strong>Sachsenbrunn</strong>er</strong> Lindenblatt - 9 - Nr. 08/07<br />
13. Jugendleistungsmarsch des Landkreises<br />
Am 02. Juni wurde der 13. Jugendleistungsmarsch des Landkreises<br />
Hildburghausen bei uns in <strong>Sachsenbrunn</strong> durchgeführt.<br />
Unsere <strong><strong>Sachsenbrunn</strong>er</strong> Jugendmannschaft ging mit dem Ziel<br />
an den Start, den Wanderpokal des Landkreises Hildburghausen<br />
vom vorigen Jahr zu verteidigen. Durch eine ansprechend<br />
und fast fehlerfreie Leistung im Wettkampf, bei 34 teilnehmenden<br />
Teams, standen wir am Ende ganz oben auf dem Siegerpodest.<br />
Hier zeigt es sich, wie wichtig die Ausbildung in der Jugendfeuerwehr<br />
ist, um später im aktiven Feuerwehrdienst<br />
seinen Mann bzw. Frau zu stehen.<br />
Wir Jugendwarte bedanken uns für die gezeigten Leistungen aller<br />
Jugendfeuerwehrmitglieder und die Unterstützung deren Eltern,<br />
die uns bei der Arbeit mit der Jugend beistehen. Dank gilt<br />
den Feuerwehrvereinen, den Feuerwehren, der <strong>Gemeinde</strong>, dem<br />
Bauhof sowie Karl-Wolfgang Fleißig für die erfolgreiche und gut<br />
organisierte Veranstaltung.<br />
Nächster Redaktionsschluß:<br />
Freitag, den 20.07.2007<br />
Nächster Erscheinungstermin:<br />
Freitag, den 03.08.2007<br />
Impressum: <strong><strong>Sachsenbrunn</strong>er</strong> Lindenblatt<br />
Amtsblatt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sachsenbrunn</strong><br />
Herausgeber: <strong>Gemeinde</strong> <strong>Sachsenbrunn</strong>, Tel. 0 36 86 / 6 13 60<br />
Fax: 0 36 86 / 61 36 20, E-Mail: info@sachsenbrunn.de<br />
Verlag und Druck:<br />
Verlag + Druck Linus Wittich GmbH,<br />
In den Folgen 43, 98704 Langewiesen,<br />
Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 15<br />
Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil:<br />
<strong>Gemeinde</strong>verwaltung <strong>Sachsenbrunn</strong><br />
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Werner Stracke – Erreichbar unter der<br />
Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag<br />
keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig<br />
verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten<br />
unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige<br />
Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben<br />
werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten,<br />
genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können<br />
wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche<br />
Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.<br />
Verlagsleiter: Mirko Reise<br />
Erscheinungsweise: monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen in der Einheitsgemeinde<br />
<strong>Sachsenbrunn</strong> einschließlich aller dazugehörigen Ortsteile. Im<br />
Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,05 2 (inkl. Porto und 7%<br />
MWSt.) beim Verlag bestellen.<br />
Anzeigenteil<br />
Itzgrottenfest 2007<br />
Anzeigenwerbung<br />
www.wittich.de<br />
NICHT<br />
SCHAUEN –<br />
Unter dem Motto „540 Jahre St. Marienkirche“ Stelzen fand am<br />
17.6.07 das diesjährige Itzgrottenfest statt. Es lockte wieder<br />
sehr viele Besucher nach Stelzen, um am festlichen Gottesdienst<br />
in der Grotte und danach am fröhlichen <strong>Gemeinde</strong>fest<br />
rund um Itzgrotte und Kirche teilzunehmen.<br />
Weil sich viele bewährte Helfer aus der Dorfgemeinschaft und<br />
der Freiwilligen Feuerwehr Stelzen mit Ideen und Tatkraft engagierten,<br />
war am Gelingen des Festes nicht zu zweifeln. Es fehlte<br />
auch nicht an finanzieller Unterstützung und an Sachspenden.<br />
Deshalb ganz herzliches Dankeschön an:<br />
alle fleißigen Kuchenbäckerlnnen aus Stelzen<br />
Daniela Brückner, Kosmetik- u. Fußpflegestudio Brattendorf<br />
Dr. Armin Dörr, <strong>Sachsenbrunn</strong><br />
Jörg Ebert, <strong><strong>Sachsenbrunn</strong>er</strong> Stahl- u. Metallbau<br />
Friseur Peter Eichhorn, <strong>Sachsenbrunn</strong><br />
Fam. Frank Friese, Stelzen<br />
Autoservice Jens Griebel, Stelzen<br />
Gabriele Hartwig, Auenapotheke Eisfeld<br />
Helga Heß, „Zur Itzquelle“, Stelzen<br />
Bäckerei Langguth, <strong>Sachsenbrunn</strong><br />
Nahkauf Reichardt, <strong>Sachsenbrunn</strong><br />
WERBEN!!!<br />
Telefon 0 36 77/20 50-0