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Ernährung im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit

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Texte zur Wirtschafts- <strong>und</strong> Sozialgeschichte Europas<br />

<strong>Mittelalter</strong> <strong>und</strong> <strong>Neuzeit</strong><br />

1) Über Dienste <strong>und</strong> Abgaben <strong>der</strong> Hörigen <strong>der</strong> Kirche<br />

Im 5.-9. Jahrh<strong>und</strong>ert entstanden mehrere Volksrechte germanischer Stämme, die zumeist <strong>in</strong><br />

Vulgärlate<strong>in</strong> abgefasst s<strong>in</strong>d, aber zahlreiche germanische Ausdrücke aufweisen; die<br />

Volksrechte <strong>der</strong> Angelsachsen <strong>und</strong> Nordgermanen wurden h<strong>in</strong>gegen schon <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Volkssprache abgefasst. In den Volksrechten wird vor allem das Gewohnheitsrecht<br />

zusammengefasst, nicht selten aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Klagen <strong>der</strong> Adeligen über unklare<br />

Rechtsverhältnisse; sie s<strong>in</strong>d daher ke<strong>in</strong>e Gesetze <strong>im</strong> neuzeitlichen S<strong>in</strong>n. Hauptsächlich<br />

umfassen die germanischen Volksrechte straf- <strong>und</strong> prozessrechtliche Best<strong>im</strong>mungen,<br />

verb<strong>und</strong>en mit ausführlichen Darlegungen über die zu leistenden Bußen.<br />

Wichtig ist, dass die germanischen Volksrechte dem Personalitätspr<strong>in</strong>zip folgen, d.h. dass<br />

etwa e<strong>in</strong> Bajuware stets nach <strong>der</strong> Lex Bajuvariorum (Volksrecht <strong>der</strong> Bajuwaren) behandelt<br />

wurde, egal wo er sich aufhielt – <strong>im</strong> Gegensatz zum heute üblichen Territorialpr<strong>in</strong>zip, wonach<br />

je<strong>der</strong> nach <strong>der</strong> <strong>im</strong> jeweiligen Land geltenden Rechtslage beurteilt wird. Die Lex Bajuvariorum<br />

gehört mit <strong>der</strong> Lex Alamannorum (Volksrecht <strong>der</strong> Alamannen) zu <strong>der</strong> <strong>im</strong> 7./8. Jahrh<strong>und</strong>ert<br />

entstandenen süddeutschen Gruppe von Volksrechten, die <strong>in</strong> karol<strong>in</strong>gischer Zeit e<strong>in</strong>e<br />

Weiterwirkung auch <strong>im</strong> norddeutschen Raum hatte, <strong>in</strong> Form <strong>der</strong> Volksrechte <strong>der</strong> Sachsen<br />

(Lex Saxonum), Friesen (Lex Frisionum) <strong>und</strong> Thür<strong>in</strong>ger (Lex Thur<strong>in</strong>gorum).<br />

Die Kirchen <strong>und</strong> Klöster verfügten durch Schenkungen über reichen Gr<strong>und</strong>besitz. Mit diesen<br />

Schenkungen wurden auch die freien <strong>und</strong> unfreien Bauern zu Untertanen den Kirche. Das<br />

Volksrecht <strong>der</strong> Bajuwaren regelte auch die Pflichten <strong>der</strong> hörigen Bauern auf kirchlichen<br />

Gütern:<br />

„Von Hörigen o<strong>der</strong> Knechten <strong>der</strong> Kirche, wie sie dienen <strong>und</strong> welche Abgaben sie leisten<br />

sollen. ... Dies aber sehe <strong>der</strong> Richter vor: gemäß dem, was e<strong>in</strong>er hat, gebe er. Von 30<br />

Scheffeln 1 gebe er drei Scheffel <strong>und</strong> den Weidez<strong>in</strong>s 2 entrichte er nach des Landes Brauch.<br />

Die gesetzmäßigen Feldstücke ... soll er pflügen, besäen, umzäunen, (den Ertrag) sammeln,<br />

br<strong>in</strong>gen <strong>und</strong> e<strong>in</strong>lagern; ... We<strong>in</strong>stöcke soll er pflanzen, umzäunen, umgraben, aufpfropfen,<br />

beschneiden <strong>und</strong> lesen. Vom Le<strong>in</strong> 3 sollen sie e<strong>in</strong> Bündel leisten; von Bienen zehn Fässer;<br />

vier Hühner, 15 Eier soll er leisten. Reitpferde sollen sie stellen o<strong>der</strong> selbst dah<strong>in</strong> gehen,<br />

woh<strong>in</strong> es ihnen aufgetragen ist. Frondienste mit Wagen 4 sollen sie bis zu e<strong>in</strong>er Entfernung<br />

von 50 Meilen leisten; weiter sollen sie nicht fahren.<br />

Um die Herrenhäuser zu unterhalten, zur Wie<strong>der</strong>herstellung von Heuschober, Kornspeicher<br />

o<strong>der</strong> Zaun sollen sie ihre angemessene Teilarbeit übernehmen <strong>und</strong>, wenn es nötig ist, sie<br />

ganz aufbauen. Den Kalkofen sollen, wenn er nahe ist, 50 Mann mit Brennholz <strong>und</strong> Ste<strong>in</strong>en<br />

beliefern, wenn er fern ist, sollen 100 Mann es ausführen; <strong>und</strong> zu dem Ort o<strong>der</strong> zu dem Hof,<br />

wo es nötig ist, sollen sie diesen Kalk h<strong>in</strong>beför<strong>der</strong>n. Die Knechte <strong>der</strong> Kirche aber sollen<br />

gemäß ihrem Besitz Abgaben leisten. Drei Tage <strong>in</strong> <strong>der</strong> Woche tue er Dienst für die<br />

Herrschaft, drei arbeite er für sich ... Aber niemanden bedrücke man ungerecht.“<br />

1 e<strong>in</strong>e Maße<strong>in</strong>heit für Getreide. Je nach Region betrug e<strong>in</strong> Scheffel zwischen 23 <strong>und</strong> 222 Litern.<br />

2 Abgaben für die Nutzung <strong>der</strong> Wiesen, die für die Tierweide verwendet wurden.<br />

3 Le<strong>in</strong>en, wichtigster Gr<strong>und</strong>stoff zur Herstellung von e<strong>in</strong>facher Kleidung <strong>im</strong> <strong>Mittelalter</strong>.<br />

4 Die Frondienste konnten auch dar<strong>in</strong> bestehen, dass die Bauern ihr Fuhrwerk für Transporte zur Verfügung<br />

stellen <strong>und</strong> selbst die Führung <strong>der</strong> Zugtiere übernehmen mussten.<br />

1


(Lex Baiuvariorum, ca. 741/744, leicht gekürzt; zitiert nach Günther Franz, Quellen zur<br />

Geschichte des deutschen Bauernstandes <strong>im</strong> <strong>Mittelalter</strong>, Berl<strong>in</strong> 1967, S. 23)<br />

Arbeitsfragen zum Text:<br />

• Welche Tätigkeiten s<strong>in</strong>d nach <strong>der</strong> Lex Baiuvariorum Bestandteil des Alltags e<strong>in</strong>es hörigen<br />

Bauern?<br />

• Recherchiere allgeme<strong>in</strong> zu den Arbeiten <strong>der</strong> Bauern <strong>im</strong> Jahreskreis sowie zu <strong>der</strong>en<br />

Abgaben!<br />

2) Die Wahl des römisch-deutschen Königs<br />

Die „Goldene Bulle“ Kaiser Karls IV. ist <strong>im</strong> Gr<strong>und</strong>e genommen gar ke<strong>in</strong>e Urk<strong>und</strong>e mehr,<br />

son<strong>der</strong>n e<strong>in</strong> umfangreiches Regelwerk, dessen Text <strong>in</strong> etwa 40 mo<strong>der</strong>ne Druckseiten<br />

umfasst. Bis <strong>in</strong>s letzte Detail werden dar<strong>in</strong> alle notwendigen Schritte für die Königswahl, aber<br />

auch allgeme<strong>in</strong>e Fragen des Lehenswesens geregelt. Es ist <strong>in</strong> mehreren Ausfertigungen <strong>in</strong><br />

late<strong>in</strong>ischer Sprache erhalten, davon auch <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Prunkhandschrift von Karls Nachfolger,<br />

König Wenzel (1378-1400), weiters <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er zeitgenössischen mittelhochdeutschen<br />

Übersetzung. Sie fasst weitgehend die Rechtspraxis bei <strong>der</strong> Königswahl zusammen, die als<br />

Gewohnheitsrecht schon seit langer Zeit üblich war. Die schriftliche Festlegung diente aber<br />

vor allem dem Zweck, dass die Luxemburger (als Könige von Böhmen) den für sie sehr<br />

günstigen Rechtsstatus gegen die Wittelsbacher <strong>und</strong> Habsburger e<strong>in</strong> für alle Mal<br />

unverän<strong>der</strong>bar machen konnten.<br />

Aus dem Inhalt: Wie das Geleit <strong>der</strong> Kurfürsten se<strong>in</strong> soll <strong>und</strong> wer sie geleiten soll; die Wahl<br />

des Römischen Königs; die Sitzordnung <strong>der</strong> Erzbischöfe von Trier, Köln <strong>und</strong> Ma<strong>in</strong>z; die<br />

Kurfürsten allgeme<strong>in</strong>; das Recht des Pfalzgrafen <strong>und</strong> auch des Herzogs von Sachsen;<br />

Vergleich <strong>der</strong> Kurfürsten mit den an<strong>der</strong>en gewöhnlichen Fürsten; die Erbfolge <strong>der</strong> Kurfürsten;<br />

die Gerichtsfreiheit des Königs von Böhmen <strong>und</strong> <strong>der</strong> E<strong>in</strong>wohner se<strong>in</strong>es Reiches; die Gold-,<br />

Silber- <strong>und</strong> an<strong>der</strong>en Bergwerke; die Münzen; die Gerichtsfreiheit <strong>der</strong> Kurfürsten; die<br />

Zusammenkunft <strong>der</strong> Kurfürsten; Wi<strong>der</strong>rufung <strong>der</strong> Privilegien; Entzug <strong>der</strong> Lehensgüter<br />

Unwürdiger; Schwurgeme<strong>in</strong>schaften; die Pfahlbürger (Menschen die <strong>im</strong> Umkreis <strong>der</strong> Stadt <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>er „rechtlichen Grauzone“ lebten); das Ansagen von Fehden; Wahle<strong>in</strong>ladungsbrief;<br />

Bevollmächtigungsformular, das durch e<strong>in</strong>en Kurfürsten zu schicken ist, <strong>der</strong> se<strong>in</strong>e<br />

Botschafter zur Durchführung <strong>der</strong> Wahl senden zu müssen glaubt; die E<strong>in</strong>heit <strong>der</strong> Kurfürsten<br />

<strong>und</strong> <strong>der</strong> damit verb<strong>und</strong>enen Rechte; die Prozessionsordnung <strong>der</strong> Erzbischöfe; die<br />

Prozessionsordnung <strong>der</strong> Kurfürsten als Insignienträger; die Segensspendung <strong>der</strong><br />

Erzbischöfe <strong>in</strong> Gegenwart des Kaisers; Strafe für Aufsässige gegen Kurfürsten;<br />

Nachkommen <strong>der</strong> weltlichen Kurfürsten; Prozessionsordnung; kurfürstliche Ämter auf<br />

Reichstagen; Tischordnung am Kaiserhof; Krönungs- <strong>und</strong> Reichstagsort; Abgaben bei<br />

Lehensempfang.<br />

„Nachdem die Kurfürsten o<strong>der</strong> ihre Botschafter <strong>in</strong> die Stadt Frankfurt gekommen s<strong>in</strong>d, sollen<br />

sie sofort am folgenden Morgen bei Sonnenaufgang <strong>in</strong> <strong>der</strong> Kirche des Hl. Apostels<br />

Bartholomäus 5 dort <strong>in</strong> aller Gegenwart die Messe „Vom Heiligen Geist“ s<strong>in</strong>gen lassen, ...<br />

5 Frankfurter Dom.<br />

2


damit sie gestützt auf se<strong>in</strong>e Hilfe e<strong>in</strong>en gerechten, guten <strong>und</strong> geeigneten Mann als<br />

Römischen König <strong>und</strong> künftigen Kaiser wählen können, zum Heil des christlichen Volkes.<br />

Nach Beendigung dieser Messe aber sollen alle Kurfürsten o<strong>der</strong> ihre Botschafter an den<br />

Altar herantreten ... <strong>und</strong> dort sollen die geistlichen Kurfürsten vor dem Evangelium des Hl.<br />

Johannes 6 ..., das ihnen dort vorgelegt werden soll, die Hände voll Ehrfurcht über <strong>der</strong> Brust<br />

falten; die weltlichen Kurfürsten aber sollen dieses Evangelium leiblich mit den Händen<br />

berühren; sie alle sollen mit ihrem ganzen Gefolge dort ohne Waffen stehen. Und <strong>der</strong><br />

Erzbischof von Ma<strong>in</strong>z soll ihnen die Eidesformel vorsprechen <strong>und</strong> zusammen mit ihnen ...<br />

den Eid ... auf Deutsch leisten. ...<br />

Sobald nun durch die Kurfürsten o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Boten solcher Eid ... geschworen ist, sollen sie<br />

zur Wahl schreiten; sie dürfen sich von dieser St<strong>und</strong>e an nicht mehr aus <strong>der</strong> Stadt Frankfurt<br />

entfernen, es sei denn, die Mehrheit von ihnen hätte zuvor das weltliche Oberhaupt ...<br />

gewählt, also den Römischen König ... Wenn sie dies zu tun 30 Tage h<strong>in</strong>auszögern, vom<br />

Tag <strong>der</strong> Eidesleistung an gerechnet, sollen sie nach Ablauf <strong>der</strong> 30 Tage künftig nur Wasser<br />

<strong>und</strong> Brot essen, aber ke<strong>in</strong>esfalls die Stadt verlassen. ...<br />

Der Erzbischof von Ma<strong>in</strong>z <strong>und</strong> ke<strong>in</strong> an<strong>der</strong>er se<strong>in</strong>er Mitkurfürsten soll die Kurfürsten <strong>in</strong><br />

folgen<strong>der</strong> Reihenfolge nach ihrer Wahlentscheidung fragen: Zum ersten soll er den<br />

Erzbischof von Trier fragen, dem Unserer Bekanntmachung zufolge die erste St<strong>im</strong>me<br />

zukommt ...; zum zweiten den Erzbischof von Köln, dem Würde <strong>und</strong> Amt zukommen, dem<br />

Römischen König die erste Königskrone aufzusetzen; zum dritten den König von Böhmen,<br />

<strong>der</strong> unter den weltlichen Kurfürsten aufgr<strong>und</strong> <strong>der</strong> Hoheit se<strong>in</strong>er Königswürde mit Recht den<br />

ersten Rang e<strong>in</strong>n<strong>im</strong>mt; zum vierten den Pfalzgrafen bei Rhe<strong>in</strong>, zum fünften den Herzog von<br />

Sachsen, zum sechsten den Markgrafen von Brandenburg. ... Danach sollen diese Fürsten,<br />

se<strong>in</strong>e Genossen, den Erzbischof von Ma<strong>in</strong>z ihrerseits ersuchen, er möge se<strong>in</strong>e Me<strong>in</strong>ung<br />

ausdrücken <strong>und</strong> ihnen se<strong>in</strong>e Wahlentscheidung offenbaren.“<br />

(Goldene Bulle Kaiser Karls IV. vom 10. Jänner 1356, Kapitel 2 <strong>und</strong> 4, gekürzt; zitiert nach<br />

<strong>der</strong> deutschen Übersetzung bei Lorenz We<strong>in</strong>rich, Quellen zur Verfassungsgeschichte des<br />

Römisch-Deutschen Reiches <strong>im</strong> Spätmittelalter, Darmstadt 1983, S. 333-337 <strong>und</strong> 341)<br />

Arbeitsfragen:<br />

• Beschreibe die e<strong>in</strong>zelnen Schritte, die zur Wahl des Königs führen?<br />

• Welche Rolle spielt die katholische Kirche bzw. die katholische Religion bei <strong>der</strong><br />

Königswahl?<br />

• Versuche allgeme<strong>in</strong>e Informationen zur Goldenen Bulle <strong>und</strong> zur Rolle <strong>der</strong> sieben<br />

Kurfürsten zu f<strong>in</strong>den!<br />

3) Das Stadtrecht von Enns (1212)<br />

Am Übergang über die Enns entwickelte sich nicht weit vom ehemaligen römischen<br />

Legionslager Lauriacum (Lorch) e<strong>in</strong> wichtiger Umschlagplatz für den Osthandel. Die nach<br />

dem Fluss benannte Siedlung erhielt <strong>im</strong> Jahr 1212 von Herzog Leopold VI. von Österreich<br />

das Stadtrecht. Es handelt sich dabei um das älteste, das für e<strong>in</strong>e Stadt auf heute<br />

österreichischem Gebiet erhalten ist.<br />

6 d.h. vor e<strong>in</strong>er Handschrift mit dem Johannes-Evangelium.<br />

3


„Wir haben also beschlossen, dass e<strong>in</strong> Bürger, wenn er jemanden tötet, aber Liegenschaften<br />

<strong>im</strong> Wert von 30 Pf<strong>und</strong> Pfennigen 7 besitzt, ke<strong>in</strong>en Bürgen für sich benötigt, son<strong>der</strong>n<br />

<strong>in</strong>sgesamt drei Mal vor das Gericht gerufen wird; wenn er nun vor Gericht zitiert wird <strong>und</strong><br />

aussagt, dass er den an<strong>der</strong>en <strong>in</strong> Notwehr getötet habe <strong>und</strong> das mit sieben glaubwürdigen<br />

Zeugen beweisen kann, [wird er freigesprochen]; ... Wenn er aber drei Mal rechtmäßig vor<br />

Gericht gerufen wurde <strong>und</strong> nicht erschienen ist, so möge <strong>der</strong> Richter se<strong>in</strong> Vermögen<br />

e<strong>in</strong>ziehen: zwei Drittel se<strong>in</strong>er Güter gehen an se<strong>in</strong>e Frau <strong>und</strong> se<strong>in</strong>e K<strong>in</strong><strong>der</strong>, e<strong>in</strong> Drittel <strong>in</strong> die<br />

Gewalt des Gerichts; wenn <strong>der</strong> Beschuldigte aber we<strong>der</strong> Frau noch K<strong>in</strong><strong>der</strong> hat, bis se<strong>in</strong><br />

Vermögen e<strong>in</strong>gezogen wird, so mag er über die zwei Drittel best<strong>im</strong>men, wie er will. ... Wenn<br />

aber jemand nicht Gr<strong>und</strong>besitz <strong>im</strong> Wert von 30 Pf<strong>und</strong> Pfennigen vorweisen kann, wie vorh<strong>in</strong><br />

erwähnt ... aber ke<strong>in</strong>en Bürgen für sich f<strong>in</strong>den kann, so soll <strong>der</strong> Richter ihn e<strong>in</strong>sperren, bis er<br />

über ihn richtet. ...<br />

Wenn aber e<strong>in</strong> Bürger jemandem e<strong>in</strong>e Hand o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>en Fuß, e<strong>in</strong> Auge, die Nase o<strong>der</strong><br />

irgende<strong>in</strong>en an<strong>der</strong>en Körperteil abschneidet, so soll <strong>der</strong> Täter zur Strafe dem Richter zehn<br />

Pf<strong>und</strong> Pfennige zahlen <strong>und</strong> dem Opfer ebenso viel. Wenn aber <strong>der</strong> Täter so viel Geld nicht<br />

besitzt, so soll über ihn gerichtet werden nach dem Muster Aug um Aug, Hand um Hand <strong>und</strong><br />

so weiter. ... Wenn jemand e<strong>in</strong>en an<strong>der</strong>en so verletzt, dass das Opfer ke<strong>in</strong>e bleibenden<br />

Schäden erleidet, so soll er dem Richter zwei Pf<strong>und</strong> Pfennige zahlen, dem Opfer ebenfalls;<br />

wenn er aber das Geld nicht hat, so soll er öffentlich ausgepeitscht werden sowie se<strong>in</strong>e<br />

Haare <strong>und</strong> se<strong>in</strong>e Haut verlieren, 8 aber nicht dort, wo die Diebe ausgepeitscht werden. ...<br />

Wenn jemand e<strong>in</strong>en ehrenhaften Mann mit den Fäusten schlägt, so soll er dem Richter zwei<br />

Pf<strong>und</strong> Pfennige <strong>und</strong> dem Opfer ebenso viel geben; wenn er aber e<strong>in</strong>en unehrenhaften Mann<br />

schlägt, <strong>der</strong> das wegen se<strong>in</strong>er Worte o<strong>der</strong> irgende<strong>in</strong>er Undiszipl<strong>in</strong>iertheit gegenüber ihm<br />

verdient hat, so soll er dem Richter e<strong>in</strong> Pf<strong>und</strong> Pfennige zahlen, dem Opfer aber nichts. ...<br />

Wir haben auch festgesetzt, dass jemand, <strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Jungfrau o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e ehrenhafte Frau<br />

bedrängt o<strong>der</strong> vergewaltigt hat – <strong>und</strong> jene hat mit zwei Zeugen nachgewiesen, dass sie um<br />

Hilfe gerufen hat –, sich durch das Urteil des glühenden Eisens re<strong>in</strong>waschen kann; wenn er<br />

sich aber <strong>der</strong> Feuerprobe nicht unterzieht, so wird er h<strong>in</strong>gerichtet. Wenn jene aber durch das<br />

Zeugnis von sieben glaubwürdigen Zeugen ihn überführt, so soll ihm nicht e<strong>in</strong>mal die<br />

Feuerprobe zugestanden werden, son<strong>der</strong>n soll er gleich h<strong>in</strong>gerichtet werden. Wenn aber<br />

irgende<strong>in</strong>e geme<strong>in</strong>e Frau beklagt, sie sei vergewaltigt worden, so soll niemand ihre Klage vor<br />

Gericht behandeln.<br />

Wer auch <strong>im</strong>mer e<strong>in</strong>en an<strong>der</strong>en ‚Hurensohn’“ nennt, soll dem Richter 60 Pfennige zahlen; für<br />

‚H<strong>und</strong>esohn’ zahle er 24 Pfennige. ...“<br />

(Stadtrecht von Enns, Orig<strong>in</strong>alurk<strong>und</strong>e Herzog Leopolds VI. vom 22. April 1212, gekürzt;<br />

Übersetzung Christian Rohr)<br />

Arbeitsaufgaben:<br />

• Fasse zusammen, was über die Rechtsprechung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Stadt bei Gewaltdelikten<br />

ausgesagt wird? Wird vor Gericht je<strong>der</strong> gleich behandelt?<br />

7 Das Vielfache von Pfennigen wurde re<strong>in</strong> <strong>in</strong> Gewichtse<strong>in</strong>heiten angegeben, die gleichzeitig Zähle<strong>in</strong>heiten<br />

bildeten. E<strong>in</strong> Pf<strong>und</strong> (ca. 480g) entsprach 240 Pfennigen. 40 Pfennige wurden beispielsweise als 1 Schill<strong>in</strong>g, 10<br />

Pfennige angegeben (e<strong>in</strong> Schill<strong>in</strong>g entsprach <strong>in</strong> <strong>der</strong> Regel 12 Pfennigen, <strong>im</strong> österreichischen Raum 30 Pfennigen)<br />

8 Geme<strong>in</strong>t ist, dann dem Angeklagten zur Strafe öffentlich die Haare geschoren wurden <strong>und</strong> er so lange<br />

ausgepeitscht wurde, bis die Haut aufplatzte <strong>und</strong> Blut spritzte. Vgl. dazu auch Kapitel D.1.<br />

4


• Was wird über die Vorgangsweise bei Vergewaltigungen ausgesagt? Handelt es sich<br />

de<strong>in</strong>er Me<strong>in</strong>ung nach um e<strong>in</strong>e frauenfe<strong>in</strong>dliche o<strong>der</strong> frauenfre<strong>und</strong>liche Rechtspraxis?<br />

• Versuche allgeme<strong>in</strong>e Informationen zu Stadtrechten <strong>und</strong> ihren Inhalten zu f<strong>in</strong>den!<br />

4) Das „Jahrtausendhochwasser“ auf <strong>der</strong> Donau <strong>im</strong> August 1501<br />

Im Kloster Melk wurden seit dem Hochmittelalter jährliche Aufzeichnungen, so genannte<br />

Annalen, geführt. Sie berichten von politischen Ereignissen <strong>und</strong> wichtigen Vorkommnissen<br />

<strong>im</strong> Kloster ebenso wie über herausragende Naturereignisse. Der Autor, e<strong>in</strong> Mönch des<br />

Klosters, war mit Sicherheit Augenzeuge:<br />

„In diesem Jahr trat e<strong>in</strong>e sehr starke Überschwemmung <strong>der</strong> Gewässer e<strong>in</strong>, die am Tage vor<br />

Mariä H<strong>im</strong>melfahrt [15. August] begann <strong>und</strong> fast 10 Tage dauerte. E<strong>in</strong>e <strong>der</strong>artig hohe Flut<br />

wurde <strong>in</strong> h<strong>und</strong>ert Jahren kaum <strong>in</strong> ähnlicher Weise beobachtet, wie e<strong>in</strong>e Marktfrau <strong>im</strong> Alter<br />

von 107 Jahren bezeugte. Das Getreide <strong>und</strong> Heu, das von e<strong>in</strong>igen geborgen worden war,<br />

g<strong>in</strong>g durch die Donau verloren, das auf den Fel<strong>der</strong>n bereits geschnittene verfaulte <strong>in</strong>folge <strong>der</strong><br />

Regengüsse. Durch alle Stellen <strong>der</strong> Städte <strong>und</strong> festen Plätze an <strong>der</strong> Donau floss die<br />

Wasserflut so reichlich, dass sie schiffbar schienen. Sie stürzte Häuser von Gr<strong>und</strong> aus um,<br />

zwei trug sie, als sie bei Melk vorüberfloss, mit <strong>der</strong> Bewohnerschaft nach Osten davon. Die<br />

Wiesen <strong>und</strong> Maueranger bedeckte sie mit Sand, warf Bäume um <strong>und</strong> entwurzelte die<br />

We<strong>in</strong>stöcke; unbeschädigte Gehöfte mit den Scheunen <strong>und</strong> dem Vorrat je<strong>der</strong> Art führten sie<br />

bei Nacht <strong>und</strong> bei Tag davon. Schließlich wütete die Donau <strong>in</strong> den großen Städten <strong>und</strong><br />

Dörfern so sehr, dass man kaum e<strong>in</strong> Haus unbeschädigt sah. E<strong>in</strong> Teil des Volkes lachte, e<strong>in</strong><br />

an<strong>der</strong>er we<strong>in</strong>te. Hier <strong>und</strong> <strong>in</strong> Teilen von Böhmen g<strong>in</strong>g e<strong>in</strong> großer Teil <strong>der</strong> Menschen bei Nacht<br />

<strong>in</strong> den [durch die Flut] entstandenen Morästen zugr<strong>und</strong>e, <strong>und</strong> die Menschen wurden, nach<br />

Habakuks Weissagung, zu Meeresfischen. Auch <strong>in</strong> die Marktkirche zur heiligen Jungfrau<br />

drang die Wasserflut e<strong>in</strong>, stand zu <strong>der</strong>selben Zeit e<strong>in</strong>e Elle hoch über dem Altar <strong>und</strong> stieß die<br />

Bänke <strong>und</strong> Grabhügel um.“<br />

(Melker Annalen zum Jahr 1501; zitiert nach Weik<strong>in</strong>n, Quellen zu Witterung <strong>und</strong> Kl<strong>im</strong>a 2, S. 6<br />

f.)<br />

Arbeitsaufgaben:<br />

• Vergleiche beide Texte: Welche Auswirkungen des Naturereignisses erschienen den<br />

Autoren erwähnenswert? Was erfahren wir über die Deutung <strong>und</strong> unmittelbare<br />

Bewältigung?<br />

• Welche Rolle spielen <strong>in</strong> den beiden Texte Gott bzw. die Deutung, dass es sich bei dem<br />

Naturereignis um e<strong>in</strong>e Strafe Gottes handeln könne?<br />

• Versuche verschiedene Quellen zum verheerenden Hochwasser des Jahres 2002 <strong>in</strong><br />

Österreich sowie zu früheren Hochwassern zu f<strong>in</strong>den: Wie wurde damals die<br />

Überschwemmung wahrgenommen, erklärt <strong>und</strong> bewältigt?<br />

5) Ernährung <strong>im</strong> <strong>Mittelalter</strong> <strong>und</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Frühen <strong>Neuzeit</strong><br />

5


a) Zu Tisch bei Bischof Matthias von Rammung <strong>in</strong> Speyer<br />

Um 1470 erließ <strong>der</strong> Speyerer Bischof Matthias von Rammung (1464-1478) e<strong>in</strong>e<br />

Küchenordnung für se<strong>in</strong>e Hauptresidenz <strong>in</strong> Udenhe<strong>im</strong> bei Speyer am Rhe<strong>in</strong>. Neben<br />

Anweisungen über Sparsamkeit <strong>und</strong> Hygiene <strong>in</strong> <strong>der</strong> Küche enthält die Küchenordnung<br />

zahlreiche H<strong>in</strong>weise auf die alltägliche Küche e<strong>in</strong>es hohen Geistlichen, über die Bewirtung<br />

von Gästen <strong>und</strong> über die Verpflegung des Ges<strong>in</strong>des am Ende des <strong>Mittelalter</strong>s.<br />

„Ferner soll <strong>im</strong>mer das erste Essen, das morgens von uns übrig bleibt, o<strong>der</strong> stattdessen e<strong>in</strong><br />

an<strong>der</strong>es nach unserem Befehl armen Leuten um Gottes Willen gegeben werden. Hofmeister,<br />

Küchenmeister <strong>und</strong> Keller sollen dafür sorgen, dass darauf geachtet wird, was zu dem<br />

geme<strong>in</strong>en Almosen gehört, <strong>und</strong> dass es notdürftigen Leuten gegeben wird.<br />

Man möge uns morgens dreierlei Fleisch o<strong>der</strong> Fisch zu essen geben: nämlich Brühe mit<br />

Fleisch, zweitens [Fleisch] als Pfeffer 9 o<strong>der</strong> als Pasteten, drittens gebratenes [Fleisch], dazu<br />

jeweils die Beilagen. ... Dazu möge man Sülze, Wurst o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Speisen geben, wie man<br />

sie gerade hat, <strong>und</strong> das für e<strong>in</strong>es <strong>der</strong> Gerichte zubereiten, sodass am Morgen nicht mehr als<br />

drei Gänge serviert werden.<br />

Ferner soll man das Essen noch vollkommener zubereiten, wenn fremde Leute kommen<br />

o<strong>der</strong> sich das Hofges<strong>in</strong>de vermehrt. ... Dabei soll gebührend <strong>und</strong> sparsam mit den Gewürzen<br />

umgegangen werden, <strong>und</strong> niemand außer dem Meisterkoch darf darüber verfügen. ...<br />

Ferner sollen Küchenmeister <strong>und</strong> Köche daran denken, nicht stets das gleiche E<strong>in</strong>erlei zu<br />

kochen, son<strong>der</strong>n heute dies, morgen etwas an<strong>der</strong>es. Denn man wird <strong>im</strong>mer <strong>der</strong>selben<br />

Speise überdrüssig.<br />

Weiterh<strong>in</strong> soll man uns zum Nachtmahl nicht mehr als zwei Gerichte servieren <strong>und</strong> e<strong>in</strong>e<br />

Speise, die gut verdaulich ist: Insbeson<strong>der</strong>e sollen es zwei o<strong>der</strong> drei verschiedene<br />

Fleischsorten se<strong>in</strong>, wie man es gerade hat o<strong>der</strong> es anfällt. Man soll darauf achten, <strong>im</strong><br />

Sommer kalte Speisen <strong>und</strong> <strong>im</strong> W<strong>in</strong>ter warme Speisen zu kochen <strong>und</strong> diese auch<br />

entsprechend zu würzen.<br />

Wenn fremde Leute <strong>und</strong> Gäste geladen s<strong>in</strong>d, die standesgemäß s<strong>in</strong>d, soll man reichlich<br />

auftragen, sich köstlich geben, ke<strong>in</strong> Maß beachten <strong>und</strong> danach wie<strong>der</strong> anfangen zu sparen.<br />

...<br />

Auch dem Ges<strong>in</strong>de soll morgens <strong>und</strong> abends nicht mehr als zwei Gerichte mit ihren Beilagen<br />

gegeben werden, doch am Morgen reichlicher als am Abend. Es soll darauf geachtet<br />

werden, dass sie genug zu Essen haben.“<br />

(Küchenordnung des Speyerer Bischofs Matthias von Rammung, um 1470, gekürzt; zitiert<br />

nach Fouquet/Mayer, Quellen zur Geschichte <strong>der</strong> Menschen <strong>in</strong> ihrer Zeit 2, S. 188 f.)<br />

b) Das Essen <strong>der</strong> ärmeren Leute<br />

Der Speiseplan <strong>der</strong> Bediensteten auf dem landwirtschaftlichen Hof des <strong>in</strong> Bayern gelegenen<br />

Schlosses Schleißhe<strong>im</strong> sah <strong>im</strong> Jahr 1618 schon e<strong>in</strong>töniger aus:<br />

„Sonntag:<br />

9 e<strong>in</strong>e Art Ragout, das beson<strong>der</strong>s mit Pfeffer gewürzt war<br />

6


Mittags: Hirsebrei o<strong>der</strong> Griesmus, Speckknödel <strong>und</strong> Kraut<br />

Nachts: Kraut, dicke Schnitzen 10 <strong>und</strong> süße Milch<br />

Montag:<br />

Morgens: Weizenmus, saure Milchsuppe<br />

Mittags: Kraut, gestampfte Gerste, Kirschkuchen<br />

Nachts: Kraut, Erbsen, Milch<br />

Dienstag:<br />

Morgens: Mus <strong>und</strong> Wassersuppe<br />

Mittags: Kraut, e<strong>in</strong>gebrannte Suppe, Dampfnudeln 11<br />

Nachts: Kraut, Rüben, Milch<br />

Mittwoch:<br />

Morgens: Weizenmus, Sauermilchsuppe<br />

Mittags: Kraut, dicke Schnitzen, gekochter Hafer<br />

Nachts: Kraut, Gerste, Milch<br />

Donnerstag:<br />

Morgens: Weizenmus <strong>und</strong> Wassersuppe<br />

Mittags: Kraut, Erbsen, Küchle<strong>in</strong> o<strong>der</strong> Striezel<br />

Nachts: Kraut, Rüben, Milch<br />

Freitag:<br />

Morgens: Weizenmus, Sauermilchsuppe<br />

Mittags: Kraut, dicke Schnitzen, Lebkuchengebackenes [wahrsche<strong>in</strong>lich mit Obst]<br />

Nachts: Kraut, Gerste, Milch<br />

Samstag:<br />

Morgens: Weizenmus <strong>und</strong> Wassersuppe<br />

Mittags: Kraut, Erbsen, Rüben<br />

Nachts: Kraut, aufgegangene [Nudeln] o<strong>der</strong> Dampfnudeln“<br />

(Wochenspeiseplan für das Ges<strong>in</strong>de des Schlosses Schleißhe<strong>im</strong>/Bayern, 1618; zitiert nach<br />

Fouquet/Mayer, Quellen zur Geschichte <strong>der</strong> Menschen <strong>in</strong> ihrer Zeit 2, S. 192)<br />

Arbeitsaufgaben:<br />

• Welche Nahrungsmittel kommen <strong>in</strong> den Speiseordnungen bzw. <strong>im</strong> Rezept vorrangig zur<br />

Anwendung?<br />

• Vergleiche den Speisezettel des Speyerer Bischofs mit dem <strong>der</strong> Bediensteten von<br />

Schloss Schleißhe<strong>im</strong>: In welchen Bereichen gibt es Abwechslung, <strong>in</strong> welchen nicht?<br />

• Welche allgeme<strong>in</strong>en Informationen kannst du zu den Nahrungsmitteln <strong>in</strong> <strong>der</strong> Frühen<br />

<strong>Neuzeit</strong> f<strong>in</strong>den?<br />

6) Quellen zur Geldgeschichte des <strong>Mittelalter</strong>s<br />

a) König He<strong>in</strong>rich VII. erlässt Regelungen zum Münzwesen <strong>im</strong> Heiligen Römischen Reich<br />

10 Es bleibt unklar, woraus diese Schnitzen bestanden haben.<br />

11 Germknödel<br />

7


Das Recht Münzen zu prägen gehörte zu den Regalien, d.h. es war zunächst nur dem König<br />

selbst vorbehalten. Dieser verlieh es aber seit dem Hochmittelalter zahlreichen<br />

Landesfürsten, die daraufh<strong>in</strong> eigene Münzprägestätten zur Herstellung von Silberpfennigen<br />

errichteten. Die zahlreichen Pfennigsorten waren aber <strong>in</strong> ihrem Silbergehalt durchaus<br />

unterschiedlich, sodass sich e<strong>in</strong>zelne Pfennige als beson<strong>der</strong>s „harte Währungen“, an<strong>der</strong>e<br />

aber als relativ wertlos herausstellten.<br />

„Recht häufig wurde vor unserem Herrn <strong>und</strong> Vater, dem hochehrwürdigen Römischen Kaiser<br />

[Friedrich II.], sowie vor uns durch Rechtsspruch festgelegt, dass <strong>in</strong> den Städten <strong>und</strong> den<br />

an<strong>der</strong>en Orten, wo es üblicherweise e<strong>in</strong>e eigene <strong>und</strong> rechtmäßige Münze [=<br />

Münzprägestätte] gibt, niemand irgendwelchen Markt abhalten soll mit Silber, son<strong>der</strong>n nur<br />

mit den Pfennigen von <strong>der</strong>en eigener Münze. Das Umtauschen, das man geme<strong>in</strong>h<strong>in</strong><br />

„Wechseln“ nennt, soll we<strong>der</strong> <strong>der</strong> Händler noch sonst e<strong>in</strong>er <strong>der</strong> Kaufleute vornehmen,<br />

son<strong>der</strong>n nur <strong>der</strong> Münzer selbst o<strong>der</strong> <strong>der</strong>jenige, dem <strong>der</strong> Herr es aus beson<strong>der</strong>er Gnade<br />

gestattet. Außerdem sollen sich die Pfennige e<strong>in</strong>er Münze durch so deutliche Kennzeichen<br />

<strong>und</strong> die Unterschiedlichkeit <strong>der</strong> Bil<strong>der</strong> von den Pfennigen e<strong>in</strong>er an<strong>der</strong>en Münze<br />

unterscheiden, dass man sofort auf den ersten Blick <strong>und</strong> ohne irgendwelche Schwierigkeiten<br />

<strong>der</strong>en Bedeutung <strong>und</strong> Wertunterschied untere<strong>in</strong>an<strong>der</strong> feststellen kann.<br />

Wenn jemand ferner mit falschen Pfennigen ertappt wird, soll er die Strafe für Münzfälscher<br />

erleiden; <strong>und</strong> es soll ihm nichts nützen, wenn er sagt, er habe sie auf e<strong>in</strong>em öffentlichen <strong>und</strong><br />

allgeme<strong>in</strong>en Markt erhalten, es sei denn die Summe ist so kle<strong>in</strong>, dass sie neun Pfennige<br />

nicht übersteigt. Wenn dieser auch e<strong>in</strong> drittes Mal mit <strong>der</strong> genannten Summe o<strong>der</strong> mehr<br />

ertappt wird, darf er als Münzfälscher ohne die zuvor genannte Ausnahme o<strong>der</strong><br />

Entschuldigung abgeurteilt werden.“<br />

(Reichsspruch König He<strong>in</strong>richs VII. vom 30. April 1231, gekürzt; zitiert nach Lorenz We<strong>in</strong>rich,<br />

Quellen zur deutschen Verfassungs-, Wirtschafts- <strong>und</strong> Sozialgeschichte bis 1250, S. 420-<br />

423)<br />

b) Das Unwesen des Münzverrufs <strong>im</strong> 15. Jh.<br />

Beson<strong>der</strong>s <strong>in</strong> den 1450er-Jahren wurde <strong>der</strong> Münzverruf <strong>im</strong> bayerisch-österreichischen Raum<br />

von den Münzherren sehr häufig praktiziert, um aus <strong>der</strong> Differenz des Silbergehalts zwischen<br />

alten <strong>und</strong> neuen Pfennigen Erträge abzuzweigen. Der zeitgenössische Augsburger Chronist<br />

Burkart Z<strong>in</strong>k berichtet über die Auswirkungen dieser „Sch<strong>in</strong><strong>der</strong>l<strong>in</strong>gszeit“:<br />

„ ... Unser Herr Kaiser schlug <strong>in</strong> dieser Zeit [1459] überall <strong>im</strong> Land so viele [m<strong>in</strong><strong>der</strong>e]<br />

Münzen, dass niemand sie gerne nehmen wollte, <strong>und</strong> man konnte <strong>in</strong> vielen Städten we<strong>der</strong><br />

Brot noch We<strong>in</strong> o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Nahrungsmittel dafür f<strong>in</strong>den; arme Leute mochten lieber am<br />

Hungertod sterben. Wenn e<strong>in</strong> armer Mann den ganzen Tag um 10 bis 12 Pfennige arbeitete,<br />

so konnte er um se<strong>in</strong>en Tageslohn nicht e<strong>in</strong>mal e<strong>in</strong> Brot kaufen, das normal e<strong>in</strong>en Pfennig<br />

kostet. Wenn e<strong>in</strong>er zu e<strong>in</strong>em Wirt g<strong>in</strong>g <strong>und</strong> dort mit e<strong>in</strong>er guten böhmischen Großmünze<br />

[e<strong>in</strong>em Groschen zu 20 Pfennigen] zahlte, so erhielt er dafür vom Wirt e<strong>in</strong> gutes Mahl <strong>und</strong><br />

bekam zudem noch 30 o<strong>der</strong> 40 gute böhmische Pfennige heraus. ...<br />

Ebenso soll man wissen, dass die Kaufleute zu Augsburg, die sich damals <strong>in</strong> Wien<br />

aufhielten, ... sich alle mit denselben Münzen die Schulden bezahlen lassen mussten. Sie<br />

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kauften um das e<strong>in</strong>genommene Geld beson<strong>der</strong>s guten We<strong>in</strong> e<strong>in</strong> <strong>und</strong> brachten 50 Fass zu je<br />

22 E<strong>im</strong>er nach Augsburg he<strong>im</strong> ... Zudem kauften sie etliche Rosse <strong>in</strong> Wien, die sie ebenfalls<br />

he<strong>im</strong> brachten; so ließen sie alle [schlechten] Pfennige <strong>in</strong> Österreich zurück <strong>und</strong> brachten<br />

We<strong>in</strong> <strong>und</strong> an<strong>der</strong>e Waren mit sich, die sie wie<strong>der</strong> um gute Pfennige weiterverkauften.<br />

Als nun eben die schlechten Münzen <strong>in</strong> Österreich <strong>der</strong> Steiermark, <strong>in</strong> Ungarn <strong>und</strong> Bayern <strong>in</strong><br />

Umlauf waren, ... da trachtete je<strong>der</strong>, die Münzen dem an<strong>der</strong>en zuzuschieben. Wenn jemand<br />

Schulden hatte, so zahlte er diese damals zurück; e<strong>in</strong>er kaufte dem an<strong>der</strong>en etwas ab, <strong>und</strong><br />

sei es noch so teuer, nur um se<strong>in</strong>e Münzen loszuwerden. Im Jahr 1460 waren die Pfennige<br />

so sehr heruntergekommen, dass man sie <strong>in</strong> allen Län<strong>der</strong>n aus dem Verkehr zog <strong>und</strong> verbot,<br />

da sie niemand mehr nehmen wollte: für e<strong>in</strong>en Gulden bekam man 10 Pf<strong>und</strong> Pfennige [2400<br />

Pfennige]. 12 Allmächtiger Gott, wie gütig bist du, dass du so viel, Ungerechtigkeit <strong>und</strong> Bosheit<br />

übersiehst, dass e<strong>in</strong>er den an<strong>der</strong>en betrügt <strong>und</strong> um se<strong>in</strong> Vermögen br<strong>in</strong>gt, so wie es damals<br />

mit den schlechten Pfennigen geschehen ist. So mancher Mann verlor se<strong>in</strong> ganzes<br />

Vermögen, während an<strong>der</strong>e damals reich wurden.“<br />

(Chronik des Augsburgers Burkart Z<strong>in</strong>k zu den Jahren 1458-1460, gekürzt; nach <strong>der</strong><br />

Ausgabe bei Möncke, Quellen zur Wirtschafts- <strong>und</strong> Sozialgeschichte mittel- <strong>und</strong><br />

oberdeutscher Städte <strong>im</strong> Spätmittelalter, S. 328-331 <strong>in</strong>s Neuhochdeutsche übersetzt von<br />

Christian Rohr)<br />

Arbeitsaufgaben:<br />

• Welche Regelungen traf König He<strong>in</strong>rich VII. für die Verwendung verschiedener<br />

Pfennigsorten auf Märkten <strong>im</strong> Heiligen Römischen Reich?<br />

• Welche Auswirkungen brachte <strong>der</strong> Verfall des Wertes <strong>der</strong> Pfennigmünzen 1458/60? Wie<br />

konnten Menschen davon auch profitieren?<br />

• Versuche allgeme<strong>in</strong>e Informationen über das Münzwesen <strong>im</strong> Mittelaltzer <strong>und</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Frühen <strong>Neuzeit</strong> zu f<strong>in</strong>den!<br />

7) Schülerleben <strong>im</strong> ausgehenden <strong>Mittelalter</strong> <strong>und</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Neuzeit</strong><br />

a) Johannes Butzbachs Schulerfahrungen<br />

Seit dem ausgehenden <strong>Mittelalter</strong> besuchten die Bürgersöhne e<strong>in</strong>e städtische Bürgerschule,<br />

um dort <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Gr<strong>und</strong>schule Lesen, Schreiben <strong>und</strong> Rechnen zu lernen. Der humanistische<br />

Gelehrte Johannes Butzbach (1478-1516) blickt auf se<strong>in</strong>e Schulzeit zurück.<br />

„Als ich schon sechs Jahre alt war, ließ sie [me<strong>in</strong>e Tante] mich die Schule besuchen, damit<br />

ich die Gr<strong>und</strong>züge <strong>der</strong> Bildung erlernen konnte, obwohl ich bis dah<strong>in</strong> noch kaum die<br />

deutschen Wörter richtig auszusprechen vermochte. ... Die Liebe zur Schule machte mir die<br />

fromme Frau anfangs fre<strong>und</strong>licherweise mit Brezeln schmackhaft – nach den Worten des<br />

Horaz: ‚... den K<strong>in</strong><strong>der</strong>n geben die fre<strong>und</strong>lichen Lehrer Brezeln, damit sie die ersten<br />

Anfangsgründe erlernen wollen.’ Dann aber, als die Brezeln, Feigen, Ros<strong>in</strong>en <strong>und</strong> Mandeln<br />

12 Der Wert <strong>der</strong> Pfennige verfiel damals rasant. Entsprachen e<strong>in</strong>em ungarischen Goldgulden 1458 zunächst noch<br />

210 Silberpfennige, so waren es zwei Jahre später 2400 Silberpfennige.<br />

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mit <strong>der</strong> Fastenzeit vorbei waren, ... schien auch me<strong>in</strong> Lerneifer erschöpft zu se<strong>in</strong>; so hielt sie<br />

es für angebracht, mich nicht mehr mit Belohnungen, son<strong>der</strong>n mit Drohungen zu nähren.<br />

Und nun – wehe mir! Sie zögerte nämlich nicht, mich mit harten Ruten gewaltsam zum<br />

Schulbesuch zu zw<strong>in</strong>gen, obwohl sie mich doch bisher nur mit Süßigkeiten <strong>und</strong> Zückerchen<br />

dazu angeregt hatte. ...<br />

Nach dem Tode nun me<strong>in</strong>er Amme seligen Angedenkens wurde ich wie<strong>der</strong> <strong>in</strong>s Haus me<strong>in</strong>er<br />

eigenen Eltern gebracht. ... Aber als ich nun gleich wie vorher gegen me<strong>in</strong>en Willen zum<br />

begonnenen Schulbesuch gezwungen wurde, begann ich oftmals zu schwänzen. ... Als ich<br />

dann aber vom Lehrer, den ich über alles fürchtete, wegen me<strong>in</strong>er Abwesenheit ausgefragt<br />

wurde, pflegte ich notgedrungen zu sagen, ich sei auf Geheiß <strong>der</strong> Eltern zu Hause<br />

zurückbehalten worden <strong>und</strong> hätte dieses o<strong>der</strong> jenes getan. ...<br />

Als ich e<strong>in</strong>es Abends wie<strong>der</strong>um nicht aus <strong>der</strong> Schule, son<strong>der</strong>n wie gewohnt aus dem Schiff<br />

nach Hause kam, da sagte ich me<strong>in</strong>en Eltern nicht die Late<strong>in</strong>wörter dieses selben Tages auf.<br />

Sie begannen mich des Schwänzens zu bezichtigen <strong>und</strong> des Lügens zu beschuldigen, denn<br />

sie überführten mich, dass ich ihnen vor wenigen Tagen dieselben Wörter aufgesagt hatte.<br />

Am nächsten Morgen schleppte mich me<strong>in</strong>e Mutter zur Schule. ... Der Locatus [= Lehrer] ...<br />

packte mich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Wutanfall <strong>und</strong> ließ mich auskleiden <strong>und</strong> sogleich an e<strong>in</strong>er Säule<br />

festb<strong>in</strong>den. Grausam <strong>und</strong> unbarmherzig – denn er war e<strong>in</strong> roher Kerl – ließ er mich mit den<br />

härtesten Ruten auspeitschen, <strong>in</strong>dem er selbst kräftig mitmachte.“<br />

(Johannes Butzbach, Odeporicon, 1506, gekürzt; zitiert nach Gerhard Fouquet/Ulrich Mayer<br />

(Hg.), Lebenswelten 2. Quellen zur Geschichte <strong>der</strong> Menschen <strong>in</strong> ihrer Zeit. Alteuropa 800 bis<br />

1800, Stuttgart 2001, S. 152 f.)<br />

b) Johann Wolfgang von Goethe <strong>und</strong> se<strong>in</strong>e behütete Schulzeit zu Hause<br />

Der berühmte Dichter <strong>und</strong> Universalgelehrte Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)<br />

erhielt se<strong>in</strong>e Gr<strong>und</strong>schulausbildung wie zahlreiche an<strong>der</strong>e K<strong>in</strong><strong>der</strong> aus dem gehobenen<br />

Bürgertum zu Hause von se<strong>in</strong>em eigenen Vater <strong>und</strong> von Privatlehrern.<br />

„Es ist e<strong>in</strong> frommer Wunsch aller Väter, das, was ihnen selbst abgegangen, an den Söhnen<br />

realisiert zu sehen, so ohngefähr als wenn man zum zweitenmal lebte <strong>und</strong> die Erfahrungen<br />

des ersten Lebenslaufes nun erst recht nutzen wollte. Im Gefühl se<strong>in</strong>er Kenntnisse, <strong>in</strong><br />

Gewissheit e<strong>in</strong>er treuen Ausdauer, <strong>und</strong> <strong>im</strong> Misstrauen gegen die damaligen Lehrer, nahm<br />

<strong>der</strong> Vater sich vor, se<strong>in</strong>e K<strong>in</strong><strong>der</strong> selbst zu unterrichten <strong>und</strong> nur so viel es nötig schien,<br />

e<strong>in</strong>zelne St<strong>und</strong>en durch eigentliche Lehrmeister zu besetzen. ...<br />

Die Grammatik missfiel mir, weil ich sie nur als e<strong>in</strong> willkürliches Gesetz ansah; die Regeln<br />

schienen mir lächerlich, weil sie durch so viele Ausnahmen aufgehoben wurden, die ich alle<br />

wie<strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s lernen sollte. Und wäre nicht <strong>der</strong> gere<strong>im</strong>te Late<strong>in</strong>er 13 gewesen, so hätte es<br />

schl<strong>im</strong>m mit mir ausgesehen; doch diesen trommelte <strong>und</strong> sang ich mir gern vor. So hatten<br />

wir auch e<strong>in</strong>e Geographie <strong>in</strong> solchen Gedächtnisversen, wo die abgeschmacktesten Re<strong>im</strong>e<br />

das zu Behaltende am besten e<strong>in</strong>prägten. ... In rhetorischen D<strong>in</strong>gen ... tat es mir niemand<br />

zuvor, ob ich schon wegen Sprachfehler oft h<strong>in</strong>tanstehen musste. Solche Aufsätze waren es<br />

13 Johann Gottfried Gross, Der angehende Late<strong>in</strong>er, Halle 1747, e<strong>in</strong> Lehrbuch <strong>der</strong> late<strong>in</strong>ischen Sprache <strong>in</strong><br />

Merkversen.<br />

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jedoch, die me<strong>in</strong>em Vater besondre Freude machten <strong>und</strong> wegen <strong>der</strong>en er mich mit manchem<br />

für e<strong>in</strong>en Knaben bedeutenden Geldgeschenk belohnte.<br />

Me<strong>in</strong> Vater lehrte die Schwester <strong>in</strong> demselben Z<strong>im</strong>mer Italienisch, wo ich den Cellarius 14<br />

auswendig zu lernen hatte. Indem ich nun mit me<strong>in</strong>em Pensum bald fertig war <strong>und</strong> doch still<br />

sitzen sollte, horchte ich über das Buch weg <strong>und</strong> fasste das Italienische, das mir als e<strong>in</strong>e<br />

lustige Abweichung des Late<strong>in</strong>ischen auffiel, sehr behände.<br />

(Johann Wolfgang von Goethe, Dichtung <strong>und</strong> Wahrheit, <strong>in</strong> Goethes Werke, Bd. 9, S. 31-34;<br />

zitiert nach Gerhard Fouquet/Ulrich Mayer (Hg.), Lebenswelten 2. Quellen zur Geschichte<br />

<strong>der</strong> Menschen <strong>in</strong> ihrer Zeit. Alteuropa 800 bis 1800, Stuttgart 2001, S. 155)<br />

Arbeitsaufgaben:<br />

• In welchen Fächern wurden Butzbach <strong>und</strong> Goethe unterrichtet? Welche Lernmethoden<br />

kamen zur Anwendung?<br />

• Was verraten die beiden Autoren über die Qualität <strong>der</strong> Lehrer zu ihrer Zeit?<br />

• Welche Rolle spielen Belohnung <strong>und</strong> Bestrafung bei Butzbach <strong>und</strong> Goethe?<br />

• Versuche allgeme<strong>in</strong>e Informationen zum Ausbildungswesen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Frühen <strong>Neuzeit</strong> zu<br />

f<strong>in</strong>den!<br />

14 E<strong>in</strong> 1755 erschienenes Late<strong>in</strong>-Lehrbuch von Christoph Cellarius.<br />

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