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Ernährung im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit

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Das Recht Münzen zu prägen gehörte zu den Regalien, d.h. es war zunächst nur dem König<br />

selbst vorbehalten. Dieser verlieh es aber seit dem Hochmittelalter zahlreichen<br />

Landesfürsten, die daraufh<strong>in</strong> eigene Münzprägestätten zur Herstellung von Silberpfennigen<br />

errichteten. Die zahlreichen Pfennigsorten waren aber <strong>in</strong> ihrem Silbergehalt durchaus<br />

unterschiedlich, sodass sich e<strong>in</strong>zelne Pfennige als beson<strong>der</strong>s „harte Währungen“, an<strong>der</strong>e<br />

aber als relativ wertlos herausstellten.<br />

„Recht häufig wurde vor unserem Herrn <strong>und</strong> Vater, dem hochehrwürdigen Römischen Kaiser<br />

[Friedrich II.], sowie vor uns durch Rechtsspruch festgelegt, dass <strong>in</strong> den Städten <strong>und</strong> den<br />

an<strong>der</strong>en Orten, wo es üblicherweise e<strong>in</strong>e eigene <strong>und</strong> rechtmäßige Münze [=<br />

Münzprägestätte] gibt, niemand irgendwelchen Markt abhalten soll mit Silber, son<strong>der</strong>n nur<br />

mit den Pfennigen von <strong>der</strong>en eigener Münze. Das Umtauschen, das man geme<strong>in</strong>h<strong>in</strong><br />

„Wechseln“ nennt, soll we<strong>der</strong> <strong>der</strong> Händler noch sonst e<strong>in</strong>er <strong>der</strong> Kaufleute vornehmen,<br />

son<strong>der</strong>n nur <strong>der</strong> Münzer selbst o<strong>der</strong> <strong>der</strong>jenige, dem <strong>der</strong> Herr es aus beson<strong>der</strong>er Gnade<br />

gestattet. Außerdem sollen sich die Pfennige e<strong>in</strong>er Münze durch so deutliche Kennzeichen<br />

<strong>und</strong> die Unterschiedlichkeit <strong>der</strong> Bil<strong>der</strong> von den Pfennigen e<strong>in</strong>er an<strong>der</strong>en Münze<br />

unterscheiden, dass man sofort auf den ersten Blick <strong>und</strong> ohne irgendwelche Schwierigkeiten<br />

<strong>der</strong>en Bedeutung <strong>und</strong> Wertunterschied untere<strong>in</strong>an<strong>der</strong> feststellen kann.<br />

Wenn jemand ferner mit falschen Pfennigen ertappt wird, soll er die Strafe für Münzfälscher<br />

erleiden; <strong>und</strong> es soll ihm nichts nützen, wenn er sagt, er habe sie auf e<strong>in</strong>em öffentlichen <strong>und</strong><br />

allgeme<strong>in</strong>en Markt erhalten, es sei denn die Summe ist so kle<strong>in</strong>, dass sie neun Pfennige<br />

nicht übersteigt. Wenn dieser auch e<strong>in</strong> drittes Mal mit <strong>der</strong> genannten Summe o<strong>der</strong> mehr<br />

ertappt wird, darf er als Münzfälscher ohne die zuvor genannte Ausnahme o<strong>der</strong><br />

Entschuldigung abgeurteilt werden.“<br />

(Reichsspruch König He<strong>in</strong>richs VII. vom 30. April 1231, gekürzt; zitiert nach Lorenz We<strong>in</strong>rich,<br />

Quellen zur deutschen Verfassungs-, Wirtschafts- <strong>und</strong> Sozialgeschichte bis 1250, S. 420-<br />

423)<br />

b) Das Unwesen des Münzverrufs <strong>im</strong> 15. Jh.<br />

Beson<strong>der</strong>s <strong>in</strong> den 1450er-Jahren wurde <strong>der</strong> Münzverruf <strong>im</strong> bayerisch-österreichischen Raum<br />

von den Münzherren sehr häufig praktiziert, um aus <strong>der</strong> Differenz des Silbergehalts zwischen<br />

alten <strong>und</strong> neuen Pfennigen Erträge abzuzweigen. Der zeitgenössische Augsburger Chronist<br />

Burkart Z<strong>in</strong>k berichtet über die Auswirkungen dieser „Sch<strong>in</strong><strong>der</strong>l<strong>in</strong>gszeit“:<br />

„ ... Unser Herr Kaiser schlug <strong>in</strong> dieser Zeit [1459] überall <strong>im</strong> Land so viele [m<strong>in</strong><strong>der</strong>e]<br />

Münzen, dass niemand sie gerne nehmen wollte, <strong>und</strong> man konnte <strong>in</strong> vielen Städten we<strong>der</strong><br />

Brot noch We<strong>in</strong> o<strong>der</strong> an<strong>der</strong>e Nahrungsmittel dafür f<strong>in</strong>den; arme Leute mochten lieber am<br />

Hungertod sterben. Wenn e<strong>in</strong> armer Mann den ganzen Tag um 10 bis 12 Pfennige arbeitete,<br />

so konnte er um se<strong>in</strong>en Tageslohn nicht e<strong>in</strong>mal e<strong>in</strong> Brot kaufen, das normal e<strong>in</strong>en Pfennig<br />

kostet. Wenn e<strong>in</strong>er zu e<strong>in</strong>em Wirt g<strong>in</strong>g <strong>und</strong> dort mit e<strong>in</strong>er guten böhmischen Großmünze<br />

[e<strong>in</strong>em Groschen zu 20 Pfennigen] zahlte, so erhielt er dafür vom Wirt e<strong>in</strong> gutes Mahl <strong>und</strong><br />

bekam zudem noch 30 o<strong>der</strong> 40 gute böhmische Pfennige heraus. ...<br />

Ebenso soll man wissen, dass die Kaufleute zu Augsburg, die sich damals <strong>in</strong> Wien<br />

aufhielten, ... sich alle mit denselben Münzen die Schulden bezahlen lassen mussten. Sie<br />

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