Laborordnung - IEM
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Labor für elektrische Messtechnik - <strong>Laborordnung</strong> 1<br />
Fachbereich <strong>IEM</strong> / Labor für elektrische Messtechnik<br />
<strong>Laborordnung</strong><br />
Im Interesse aller an den Versuchen beteiligten Personen ist im einzelnen folgendes zu beachten:<br />
1 Allgemeines Verhalten<br />
1. Jede/er Studierende sollte unbedingt pünktlich zu den Laborterminen erscheinen um die Versuche<br />
fristgerecht durchführen zu können. Studierende, die später im Labor erscheinen, müssen die<br />
Versuche zu einem späteren Termin (sofern noch möglich) oder in einem nachfolgenden Semester<br />
absolvieren.<br />
2. Nicht benötigte Kleidungsstücke sind an der Garderobe unterzubringen. Mützen, Kappen und<br />
Schals sind abzulegen bzw. dürfen nicht an den Messtischen getragen werden. Taschen sind so<br />
unterzubringen, das sie keine Stolperfallen darstellen.<br />
3. Getränke und Lebensmittel dürfen nicht an den Arbeitsplätzen abgestellt werden. Das Essen<br />
und Trinken am Arbeitsplatz ist zu unterlassen. Kurze Trinkpausen sind auÿerhalb des Labors<br />
erlaubt.<br />
4. Fenster dürfen nur mit Zustimmung des Laborpersonals geönet oder geschlossen werden.<br />
5. In allen Zweifelsfällen ist das Laborpersonal zu befragen.<br />
2 Unfälle oder akute Unfallgefahr<br />
1. Bei Unfällen oder akuter Unfallgefahr ist Ruhe zu bewahren.<br />
Übereifer kann schaden !<br />
2. Elektrisch betriebene Tischaufbauten sind durch Betätigen des roten Sicherheitsschalters<br />
(Not-Aus) stromlos zu machen.<br />
3. Bei Unfällen, akuter Unfallgefahr oder Bränden ist das Laborpersonal sofort zu<br />
benachrichtigen.<br />
4. Ersthelferliste und Notrufnummern sind an der Innenseite der Labortür zu nden.<br />
3 Behandlung von Geräten<br />
1. Die Studierenden haben sich ausschlieÿlich mit dem jeweils vorgesehenen Versuch zu beschäftigen.<br />
Jede Benutzung oder Betätigung von Geräten, Instrumenten oder sonstigen Einrichtungen,<br />
die nicht zu dieser Übung gehören, ist untersagt. Darüber hinaus sind eigenmächtige Arbeiten<br />
sonstiger Art im Labor nicht gestattet.
Labor für elektrische Messtechnik - <strong>Laborordnung</strong> 2<br />
2. Die Durchführung einzelner Versuche schlieÿt auch die Benutzung von PCs ein. Auf diesen Rechnern<br />
sind Programme installiert, die entsprechend der Lizenzvereinbarungen nicht kopiert werden<br />
dürfen. Weiterhin ist es verboten, Programme ohne Lizenz zu installieren. Wer gegen dieses Verbot<br />
verstöÿt, haftet ggf. für die straf- und zivilrechtlichen Folgen. Die Arbeiten mit den Rechnern<br />
haben sich ausschlieálich auf die für den Versuchsablauf notwendigen Programme zu beschränken.<br />
Arbeiten auf Betriebssystemebene oder mit anderen Programmen sind nicht gestattet.<br />
3. Alle Versuchseinrichtungen sind sorgfältig zu behandeln. Sie sind vor Beginn der Arbeit auf<br />
Vollständigkeit und ordnungsgemäÿen Zustand zu prüfen. Festgestellte Mängel oder Schäden<br />
(vor oder während der Übung) sind sofort dem Laborpersonal zu melden. Jede eigenmächtige<br />
Ausführung von Reparaturen hat zu unterbleiben. Verursacht der Übungsteilnehmer Schäden<br />
durch grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz oder miÿbräuchliche Verwendung, so hat er Schadenersatz<br />
zu leisten.<br />
4. Sämtliche Versuchseinrichtungen dürfen erst nach Prüfung durch das Laborpersonal in Betrieb<br />
genommen werden.<br />
5. Das Ein- und Ausschalten der Spannungen an der Hauptschalttafel erfolgt nur durch das Laborpersonal.<br />
Im Falle der Gefahr ist jedoch jeder berechtigt, elektrisch betriebene Aufbauten durch<br />
Betätigen des roten Sicherheitsschalters (Not-Aus) stromlos zu machen.<br />
6. Jede erforderliche Änderung in der Leitungsverlegung oder im Aufbau der abgenommenen Schaltung<br />
darf nur im ausgeschalteten Zustand vorgenommen werden. Tischaufbauten sind möglichst<br />
nur von einer Tischseite aus zu bedienen. Bei manchen Versuchen wird mit höheren Spannungen<br />
gearbeitet, so dass bei Berührung blanker Schaltungsteile Lebensgefahr besteht. Diese Versuche<br />
sind mit höchser Aufmerksamkeit und Vorsicht durchzuführen.<br />
7. Nach Beendigung der Versuche sind alle benutzten Geräte in sauberem und geordnetem Zustand<br />
an ihrem Platz abzustellen.<br />
4 Versuchsdurchführung<br />
1. Voraussetzung für die Teilnahme ist die intensive Vorbereitung des jeweiligen Versuchs. Zur<br />
Vorbereitung gehört ein eingehendes Studium der theoretischen Grundlagen des entsprechenden<br />
Versuchs und aller verwendeten Messgeräte mit Hilfe der Fachliteratur.<br />
2. Alle zur Durchführung des Versuchs benötigten Geräte benden sich am Arbeitsplatz. Die Messschaltung<br />
ist zweckmäÿig und übersichtlich aufzubauen. Die Versuche sind so durchzuführen,<br />
wie es in der jeweiligen Versuchsbeschreibung festgelegt ist. Die Versuche sollen zügig in der<br />
vorgesehenen Zeit bearbeitet werden.<br />
3. Die Durchführung eines Versuches darf nur in zwingenden Fällen oder mit Genehmigung des<br />
Laborpersonals unterbrochen werden.<br />
4. Eine schriftliche Ausarbeitung, die zu Hause anzufertigen ist, wird in Ausnahmefällen gefordert,<br />
die gesondert bekanntgegeben werden. Die Auswertung der Messergebnisse sollte, im Rahmen der<br />
zeitlichen Möglichkeiten, schon während des Versuchs erfolgen. Damit können u.U. Messfehler<br />
noch rechtzeitig korrigiert werden.<br />
5 Die Laborbelegung<br />
1. Die Laborbelegung erfolgt jeweils zum Ende der Semesterferien oder zu Begin des neuen Semesters<br />
und wird per Aushang oder Online bekanntgegeben. Die Belegungsformalitäten können
Labor für elektrische Messtechnik - <strong>Laborordnung</strong> 3<br />
während der Dienststunden im Raum D11 abgewickelt werden. Es sind keine festen Sprechzeiten<br />
vorgegeben. Anzahl und Art der durchzuführenden Versuche werden bei der Anmeldung<br />
mitgeteilt.<br />
2. Jede/r Studierende, die/der das Labor belegt, erhält bei der Laboranmeldung ein Testatblatt<br />
und ein Karteiblatt. Beide Blätter enthalten den gleichen Kopfteil, der vollständig auszufüllen<br />
ist. Das Karteiblatt verbleibt im Labor. Das Testatblatt muss von den Studierenden sorgfältig<br />
aufbewahrt werden; denn es gilt als einziger Nachweis für die ordnungsgemäÿe Durchführung des<br />
praktischen Laborteils.<br />
3. Nach jedem Versuch wird dessen erfolgreiche Durchführung auf dem Testatblatt bescheinigt. Es<br />
ist deshalb auf jeden Fall mitzuführen.<br />
6 Das Labortestat<br />
1. Das Labortestat des Messlabors ist fester Bestandteile der Prüfungs- und der Studienleistung<br />
Messtechnik. Es wird erteilt, wenn alle vorgeschriebenen Versuche für MTL-1 und MTL-2 erfolgreich<br />
durchgeführt sind. Die erfolgreiche Durchführung von MTL-1 ist Voraussetzung für die<br />
Teilnahme am MTL-2.<br />
2. Am Ende jedes Wintersemesters (MTL-2) werden alle erteilten Labortestate dem Fachbereichssekretariat<br />
mitgeteilt und dort abgespeichert. Im darauolgenden Semester erscheinen sie dann in<br />
den Auistungen der bestandenen Leistungsnachweise der betroenen Studierenden (Terminal).<br />
3. Die Weitergabe abgeschlossener Labortestate und deren ordnungsgemäÿe Registrierung ist nur<br />
dann möglich, wenn Sie beim Computerbelegverfahren am Terminal im Wintersemester das MTL-<br />
2 belegt haben. Die Computerbelegung von MTL-1 im Sommersemester ist nicht nötig, dazu<br />
reicht die Anmeldung im Labor aus (siehe 1. Die Laborbelegung).<br />
4. Sollten Sie in einem Semester versäumen am Terminal zu belegen und trotzdem das Labor absolvieren,<br />
hat das lediglich die Konsequenz, dass das Labortestat noch nicht in der Auistung Ihrer<br />
Leistungsnachweise erscheint. Sie belegen dann einfach im darauolgenden Semester am Rechner<br />
das Messlabor, und Ihre erfolgreiche Laborteilnahme wird automatisch weitergemeldet, ohne dass<br />
Sie das Labor noch einmal frequentieren müssen, auch wenn die Laborteilnahme schon mehrere<br />
Semester zurückliegt. Falls Sie dann, entgegen aller Erwartungen, das Messlabor noch nicht in<br />
der Auistung ihrer Leistungsnachweise nden, so melden Sie sich bitte mit Ihrem Testatblatt<br />
im Labor. Es ist also von gröÿter Wichtigkeit, dass Sie Ihr Testatblatt so lange aufbewahren, bis<br />
Ihr Labortestat bei den Leistungsnachweisen vom Fachbereichssekretariat bestätigt worden ist.<br />
Ein fehlendes Testatblatt kann im schlimmsten Fall für Sie die Wiederholung von einem oder<br />
mehreren Versuchen bedeuten.<br />
7 Versuchsunterlagen und Internet<br />
1. Die benötigten Versuchsunterlagen sowie entsprechende Hilfsblätter stehen im Internet unter der<br />
Adresse<br />
http://alpha.fh-friedberg.de/iem/schmidt.html<br />
zum Download bereit. Für den Download ist eine Benutzerkennung und Passwort nötig, das<br />
Ihnen bei der Laboreinführung oder Anmeldung mitgeteilt wird.<br />
2. Gruppeneinteilungen und Laborbelegungspläne sind jederzeit ohne Benutzerkennung einsehbar.<br />
Beachten Sie regelmäÿig die Nachrichten. Hier werden z.B. auch kurzfristige Terminverschiebungen<br />
bekannt gegeben.
Labor für elektrische Messtechnik - <strong>Laborordnung</strong> 4<br />
8 Schluÿbestimmungen<br />
1. Mit Aushändigung dieses Exemplars der <strong>Laborordnung</strong> an die Studierenden vor Beginn des Praktikums,<br />
unter dem besonderen Hinweis auf die Punkte Unfallgefahren und PC-Benutzung ist<br />
der erforderlichen Informationspicht Genüge geleistet.<br />
2. Der Empfang der <strong>Laborordnung</strong> und die Anerkennung der darin enthaltenen Modalitäten werden<br />
von den Studierenden durch Unterschrift bestätigt.<br />
Friedberg, den 15. Januar 2008<br />
Fachbereich <strong>IEM</strong><br />
Labor für elektrische Messtechnik<br />
Dipl.-Ing- M. Schmidt<br />
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